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2022_09_13_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. August 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: 1) Gemeinde ergreift Maßnahmen um Energie zu sparen Die kommunalen Einsparmaßnahmen werden mit den Kommunen im Landkreis Ravensburg abgestimmt. Von unserem Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung wurde bereits ein Notfallplan Energie erstellt und dieser wird laufend erweitert. In der Gemeindeverwaltung wurde bereit über weitergehende Maßnahmen gesprochen, unter anderem über generelle Schließtage an Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Silvester in diesem Jahr. Außerdem wird über die Möglichkeit von einem festen Seite 2 von 22 Homeofficetag für die RathausmitarbeiterInnen nachgedacht, um zusätzlich Energie einzusparen. 2) Corona-Zahlen in Baindt In der Kalenderwoche 36 gab es in Baindt insgesamt sechs neu infizierte Personen (PCR und Schnelltest). 3) BBQ-Butler am Bädle Der BBQ-Butler wurde am Bädle eingerichtet. Weitere Informationen zum Ausliehen erfolgen im nächsten Amtsblatt (KW 38). 4) Sachstand Radweg Allein der Mehraufwand durch die Hangsicherung hat den Zeitplan um zwei Wochen verschoben, zusätzlich gab es einen Lieferverzug bei der Steinlieferung für die Trockenmauer. Geplant und zugesichert waren zunächst 150 Tonnen pro Woche, geliefert wurden lediglich 50 Tonnen. Außerdem hatte das Brückenfertigteil einen Lieferverzug von sechs bis acht Wochen. Eröffnet wird der Radweg mit einem sechswöchigen Verzug am 21. Oktober 2022, die Einladung hierzu folgt im Amtsblatt. 5) Baustelle Bushaltestelle Gartenstraße Aufgrund des Lieferverzugs der Noppensteine muss die Baustelle für zwei Wochen eingestellt werden. TOP 04 Markterkundungsverfahren Graue Flecken Programm - Sachstandsbericht Zweckverband Breitbandversorgung - weitere Vorgehensweise Kämmerer Abele berichtet: Am 12.01.2022 wurde der Antrag für Beratungsleistungen für die Graue Flecken Förderung mit signifikantem Mehrwert für den gesamten Landkreis bei dem Projektträger PWC online beantragt. Der Zuwendungsbescheid ging am 28.01.2022 beim Zweckverband Ravensburg ein. Zuwendungshöhe 200.000 Euro. 1) Angebotsaufforderung am 18.02.2022 - Ergebnis: keine vergleichbaren Angebote 2) Angebotsaufforderung am 18.03.2022 Seite 3 von 22 Es wurden drei erfahrene Planungsbüro angefragt und das wirtschaftlich günstigste erhielt den Zuschlag. Auftragsvergabe erfolgte am 08.04.2022 an die Breitbandberatung Baden- Württemberg (BBBW) aus Frankenthal. Folgender Auftragsgegenstand laut Leistungskatalog wurde vergeben: - Durchführung und Erstellung einer Markterkundung Graue Flecken/Gigabitausbau (MEV) - Ausbaukonzeption und Kostenschätzung (GKS) je Verbandsgemeinde - Antragstellung Bundesförderverfahren Folgende Ausführungszeiten wurden im Leistungskatalog vorgegeben: Start Markterkundungsverfahren 14.04.2022 Ende Markterkundungsverfahren 10.06.2022 Mögliche Verlängerungsfrist durch TKU 23.06.2022 Fertigstellung Auswertung MEV 21.07.2022 Fertigstellung der Ausbaukonzeptionen inkl. GKS 15.09.2022 Vorstellung der Konzeptionen in den Gremien bis 31.10.2022 Antragstellung Bund/Land bis 15.12.2022 Durch den regelmäßigen Austausch mit anderen Zweckverbänden war dem Zweckverband schnell klar, dass hier die größte Schwierigkeit in der Auswertung der Markterkundung liegt. Dazu müssen alle Adressdaten, die im weißen Fleck Programm ausgebaut werden, mit den gesamten Adressdaten aus der Plattform verglichen und zusammengeführt werden. Zudem ist der Verwaltung bekannt, welche Schwierigkeiten beim Upload auf der Plattform auftreten. Als Beispiel: Jeder Umlaut in einer Adresszeile musste händisch angepasst werden. Solange die vollständige Markterkundung nicht hochgeladen ist, können auch keine Anträge für die graue Flecken-Förderung gestellt werden. Die Zeit, in der die Markterkundung lief, hat die Verwaltung und die BBBW unter anderem dazu genutzt, die unterschiedlichen Datenbestände aus dem weißen Flecken Ausbau auszutauschen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Unterversorgung auch die Feststellung des Marktversagens. Marktversagen besteht dann, wenn kein privatwirtschaftlicher Anbieter die unterversorgten Gebiete innerhalb der nächsten 3 Jahre durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschließen will. Die bisherigen Ergebnisse und die weiteren Schritte werden vom Verbandsvorsitzenden oder einer VertreterIn des Zweckverbands Breitbandversorgung in der Sitzung vorgetragen. Seite 4 von 22 Der Zweckverband kann eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in sogenannten "Grauen Flecken", also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Damit wurde die bisherige Förderung deutlich ausgeweitet. Bislang waren nur Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s ("Weiße Flecken") förderfähig. Die Förderrichtlinie des Landes zur Grauen-Flecken-Förderung (VwV Gigabitmitfinanzierung) (PDF) trat am 30. September 2021 in Kraft und beinhaltet die Kofinanzierung des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes. Wie bereits bei der Weiße-Flecken-Förderung findet auch hier eine Förderung von bis zu 90 Prozent (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land) der förderfähigen Kosten für den Ausbau dieser Gebiete statt. Mit der Erhöhung der Aufgreifschwelle, sind sämtliche Gebiete mit weniger als 100 Mbit/s im Download förderfähig. Die Gesamtförderquote liegt wie beim WFP auch bei diesem Programm bei 90 % (50% Bund, 40% Land, abzüglich der Pachteinnahmen aus dem Fördergegenstand). Somit liegt der Eigenanteil der Gemeinde Baindt bei einem geförderten Ausbau mit dem Zweckverband Breitbandversorgung bei 10 % der förderfähigen Kosten. Das Ziel des Breitbandausbaus in Baindt ist es, langfristig eine komplett zusammenhängende innerörtliche FTTB-Infrastruktur (FTTB = Fiber to the Building) aufzubauen. Eine sehr gute Breitbandversorgung ist ein wesentlicher Standortfaktor. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vorstellung der Ausbaukonzeption inkl. Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim Bund sowie den zugehörigen Förderantrag beim Land zu stellen. . TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis , wegen Überbauung der Fläche "Pflanzung 2" mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung auf dem Flst. 562/26, Am Umspannwerk 6 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück eine Überdachung der Stellplätze mit Photovoltaikelementen erstellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB Seite 5 von 22 beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“ liegt. Der Dachvorsprung ragt auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Pflanzfläche, weshalb eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Bereits beim ersten Baugesuch (Lagerhalle) auf dem Flst. 562/26 wurde der Verlegung der Pflanzfläche 2 in die private Grünfläche zugestimmt. Durch den hohen Versiegelungsgrad des Baugrundstücks muss ein Teil der geteerten Fläche entlang der öffentlichen Grünfläche entfernt und mit Büschen bepflanzt werden. Nur so ist die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 einzuhalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, wenn durch die Entsiegelung einer Teilfläche die GRZ eingehalten ist und die Bepflanzung in der privaten Grünfläche erfolgt. Somit wären die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wegen Überbauung der Fläche "Pflanzung 2" mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung, Befreiungen nach § 31 (2) BauGB, wird erteilt, davon ausgehend, dass die Grundflächenzahl nicht überschritten wird. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung und eines Büros in eine bestehende Lagerhalle und Nutzungsänderung von Lager zu Werkstatt, Am Umspannwerk 17, Flst. 562/30 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 2018 wurde auf dem Grundstück Am Umspannwerk 17 im Gewerbegebiet Mehlis eine unbeheizte Lagerhalle für Baumaschinen, hauptsächlich Radlader und Zubehör wie Schaufeln, Schneeschilder und dgl. genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Westen zugestimmt. Die GRZ wurde mit dem eingereichten Baugesuch eingehalten. Seite 6 von 22 Es hat sich nun herausgestellt, dass das Bauvorhaben, nicht so wie genehmigt gebaut wurde. Im Erdgeschoss wurden eine Werkstatt und Büros und im Obergeschoss eine Wohnung eingebaut. Zudem ist das Grundstück so gut wie komplett versiegelt. Der Bauherr wurde aufgefordert einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen und das Gelände vom Versiegelungsgrad, so wie genehmigt, herzustellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt und liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl mit 27m² (3,5%) überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die teilweise außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Wohnung eingebaut. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 3. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 4. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 5. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Der Überschreitung der Baugrenze wurde bereits mehrmals im Baugebiet zugestimmt, wobei die GRZ immer eingehalten wurde. Aus diesem Grund könnte der Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze mit der Treppe zugestimmt werden, solange die GRZ eingehalten ist. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist für Gewerbegebiete festgelegt, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden können Hierfür ist die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich. Nach Ansicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn es sich bei den Bewohnern um den vorgenannten Personenkreis handelt. Eine freie Wohnung ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. Seite 7 von 22 Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt. Erst nach Entsiegelung der Fläche wie im Bauantrag dargestellt und dem Rückbau auf den gemeindlichen Flächen soll das Baugesuch zur nochmaligen Beratung vorgelegt werden. TOP 07 Bauantrag zur Umnutzung eines Ladens in eine medizinische Fußpflege, Gartenstr. 39, Flst. 208/18 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Umnutzung der Geschäftsräume im nördlich gelegenen Teil des Erdgeschosses, des Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Gartenstraße 39. Jahrelang war ein Reisebüro in den Räumen angesiedelt, nun soll eine medizinische Fußpflege untergebracht werden. Ein Umbau in den Räumen ist nicht vorgesehen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Gartenstraße 39 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da sich baulich nichts verändert, fügt sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Zur Umnutzung des Geschäftsgebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus und Umbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohnung, Mühlstr. 11, Flst. 14/2 Seite 8 von 22 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Anbaus auf der Nordseite seines Wohnhauses auf Höhe des Erdgeschosses. Im Dachgeschoss sollen Gaupen vergrößert werden und ein barrierefreier Zugang von der Mühlstraße aus über die neue Terrasse des Erdgeschossanbaus erfolgen. Geplant ist eine 3. Wohneinheit im DG. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Mühlstraße 11 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. TOP 09 Baugebiet Grünenberg- Stöcklisstraße - Festlegung der Vergabeart und des Bauplatzpreises Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Beim Grundstücksverkauf sind grundsätzlich folgende Vorschriften zu beachten: Vergabe- und Kartellrecht - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) Ist anzuwenden, wenn mit dem Grundstücksverkauf eine Bauleistung in Gestalt eines öffentlichen Bauauftrages (§ 103 GWB) oder einer Baukonzession (§ 105 GWB) verbunden ist und der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt oder die Kommune möglicherweise eine Monopolstellung einnimmt (§§ 1 und 18 GWB). Beihilferecht Der vergünstigte Verkauf an Private im Rahmen des Einheimischenmodells ist unter Beachtung der Kautelen zulässig. Bei Veräußerung an Gewerbetreibende ist die gezielte Begünstigung einzelner Unternehmen grundsätzlich untersagt. Seite 9 von 22 Grundstückskaufverträge mit Beihilfeelementen können ganz oder teilweise unwirksam sein. Kommunalwirtschaftsrecht Ein Verkauf zum vollen Wert ist vorgeschrieben. Davon kann abgewichen werden, wenn übergeordnete Ziele, wie beispielweise im Einheimischenmodell beschrieben, verfolgt werden. Mögliche Vergabeverfahren ▪ Vergabe nach Höchstgebot: Ist möglich, wenn Vergabe oder Beihilferecht nicht entgegenstehen. ▪ Vergünstigte Vergabe: Ist an Private nach dem zweistufigen Einheimischenmodell (Kautelen) möglich. An Gewerbetreibende grundsätzlich nicht – bzw. es ist eine detaillierte Prüfung nach Beihilferecht erforderlich. ▪ Vergabe zum vollen Wert: Ist möglich und im kommunalen Wirtschaftsrecht als Grundsatz vorgeschrieben. Es gilt ein weites Vergabeermessen. Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert: Die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen ist grundsätzlich freiwillig und dient der Transparenz. Je nach Marktlage kann ein transparentes Verfahren aufgrund der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zur Rechtssicherheit beitragen. Bei der Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert handelt die Gemeinde privatrechtlich. Der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages stellt ein fiskalisches Rechtsgeschäft dar. Wie oben bereits angeführt, handelt die Gemeinde bei der Veräußerung von Bauplätzen bzw. Grundstücken ohne Subventionierung (zum vollen Wert, § 92 GemO) im Privatrecht. Hier herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es ist jedoch zu beachten, dass die Vorschriften des GWB in verschiedenen Fallkonstellationen (§ 18 Abs. 1 GWB, Marktbeherrschung) bei willkürlicher und diskriminierender Vergabe einschlägig sein können. Ein transparentes Verfahren erhöht dabei die Rechtssicherheit. Um die Vergabe von Bauplätzen beispielsweise in einer angespannten Marktlage transparent und nachvollziehbar diskriminierungsfrei sowie juristisch möglichst wenig angreifbar zu gestalten, empfiehlt sich die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen. Mögliche Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung Soziale Kriterien ▪ Hier werden Punkte nach individuellen Kriterien und Merkmalen vergeben. ▪ Möglich sind zum Beispiel: - Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, Seite 10 von 22 - Behinderung oder Pflegegrad eines Antragstellers oder einer im Haushalt lebenden Person, - Vermögen und Einkommen Ortsbezugskriterien ▪ Hier können die Zeitdauer seit Begründung des Erstwohnsitzes am Ort oder die Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Ort berücksichtigt werden. Achtung: Die höchste zu vergebende Punktzahl ist bei einer Aufenthaltsdauer von maximal 5 Jahren erreicht. Eine über 5 Jahre hinausgehende Ortsbindung kann somit nicht zu einer höheren Punktzahl führen. ▪ Die Ausübung eines Ehrenamts kann hier ebenfalls berücksichtigt werden. Die Punkte, die nach Ortsbezug, Zeitdauer und Ehrenamt vergeben werden, dürfen höchstens 50 % der Gesamtpunktzahl ergeben! Eine stärkere Gewichtung der sozialen Kriterien (über 50 % der Gesamtpunktzahl) ist problemlos möglich. Hinweise: ▪ Die gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien entfalten Außenwirkung und bewirken eine Selbstbindung der Verwaltung. Es gibt zwar grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb gemeindlicher Grundstücke, allerdings besteht ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn die Gemeinde sich zur Vergabe von Grundstücken entschließt. ▪ Die Bauplatzvergaberichtlinien sind im Voraus in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat zu beschließen. ▪ Vereinbarungen über die Eigennutzung, Wiederkaufsrechte usw. können einzelvertraglich geregelt werden. ▪ Die Anwendung anderer Verfahren stehen der Gemeinde in diesem Bereich auch offen. Regelmäßig durchgeführt werden beispielsweise Bieterverfahren, nach denen der Höchstbietende den Zuschlag für das Grundstück erhält. ▪ Die Bauplatzvergaben an sich sind nach den Vorschriften der Gemeindeordnung über die Öffentlichkeit von Sitzungen zu handhaben. Wenn die Bauplätze zu vollem Wert verkauft werden entfällt die Obergrenze von Einkommen und Vermögen. Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse können bei der Vergabe von Punkten berücksichtigt werden, sie müssen es allerdings nicht. Das Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße ist in der Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2022 mit einem Wert von 320 €/m² ausgewiesen. Indikator, ob ein Bauplatz zu vollem Wert verkauft wird ist stets der Bodenrichtwert. Die Verwaltung schlägt die Vergabe der Bauplätze im Einheimischenmodell zum vollen Wert vor, mit einem Quadratmeterpreis für die Bauplätze von 375,00 €. Es erging folgender Seite 11 von 22 Beschluss: 1. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße werden für 375,00 €/m² verkauft. 2. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße werden zum vollen Wert nach den Kautelen des Einheimischenmodells vergeben. TOP 10 Vergabe der Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt vor: Die Ausschreibung wurde am 15.07.2022 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 8 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 16.08.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief und Straßenbauarbeiten: - Schmutz und Regenwasserkanal - Erdarbeiten Wasserleitung - Straßenbauarbeiten - Erdarbeiten Straßenbeleuchtung - Erdarbeiten Breitbandverkabelung Zur Submission gingen 2 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) in Anlage 1 dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 603.500,90 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 671.502,36 Euro brutto (=109,14%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto abgeben. Die Angebotssumme liegt 13,05 % unterhalb des bepreisten Leistungsverzeichnis (LV, 694.116,09 €) Die Rohrleitungsarbeiten Wasser werden in der Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 vergeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Es erging folgender Seite 12 von 22 Beschluss: Die ausgeschriebenen Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Fischerstraße wird an die Firma Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 € brutto erteilt. TOP 11 Auftragsvergabe Rohrleitungsbau Nahwärme - Bauabschnitt 2 Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2019 wurde die Erweiterung des Nahwärmenetzes im Bereich der Fischerstraße beschlossen. Im Anschluss erfolgte die Planung durch das Ing. Büro Kirchner aus Weingarten. Die beschränkte Ausschreibung wurde an sieben Firmen versandt. Zur Submission am 25.08.2022 gingen zwei Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 117.727,62 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag ca. 11% höher (132.045,97 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 117.727,62 € zu beauftragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Nahwärme – Bauabschnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 117.727,62 € brutto vergeben. TOP 12 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten - Erd- und Rohbau, Blitzschutz und Fundamenterder Seite 13 von 22 Bauamtsleiterin Jeske trägt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Rohbau sowie Blitzschutz und Fundamenterder wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 11.07.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 16.08.2022 gingen für das Gewerk Rohbau 4 Angebote, für den Blitzschutz mit Fundamenterder kein Angebot ein. Die Arbeiten Blitzschutz mit Fundamenterder werden nun freihändig vergeben, da die Vergabesumme unter 50.000€ liegt. Es wurden 3 Firmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 2 Firmen haben jeweils ein Angebot nach Positionen und ein Pauschalangebot abgegeben. Die Arbeiten für den Rohbau sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben werden. Ebenso die Arbeiten für den Blitzschutz und Fundamenterder nach der Empfehlung des Ingenieurbüros E-Planwerk. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Rohbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter die Firma Otto Berenbold GmbH aus Zussdorf mit einer Vergabesumme von 735.585,67 € brutto vergeben. 2. Die Arbeiten für den Blitzschutz mit Fundamenterder werden an den günstigsten Bieter die Firma M+K Blitzschutz aus Ravensburg mit einer Vergabesumme (pauschal) von 16.065,00 € brutto vergeben. TOP 13 Errichtung einer Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Bei der Bearbeitung der Baugesuchsunterlagen für die Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wurde eine Niederschlagswasserbeseitigung entsprechend Seite 14 von 22 den Regelanforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) – mit Filterfunktion und Beseitigung auf dem eigenen Grundstück in das Grundwasser sowie Anschluss des Notüberlaufes an die öffentliche Kanalisation gefordert. Die erforderliche Filterfunktion kann bereits durch die geplante Dachbegrünung übernommen werden. Somit sind auch Entwässerungskonzeptionen ohne „Ertrinkungsgefahr“ und unter Vermeidung einer ungedrosselten Direkteinleitung in die kommunalen Entwässerungsanlagen möglich. Das bestehende Gebäude wurde direkt in den Mischwasserkanal eingeleitet. Da keine Aussicht besteht, dass eine Lösung, wie im Bestand vorhanden zu erreichen ist, muss eine Versickerungsmulde oder eine Zisterne eingebaut werden. Versickerungsmulden in einem Bereich in dem sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten müssen eingezäunt werden. Die Kosten für Mulde mit Zaun belaufen sich etwa auf 90.000 €. Alternativ wäre über eine Zisterne nachzudenken, mit der die Sportplätze bewässert werden könnten. Für eine einmalige Bewässerung eines Sportplatzes werden ca. 80m³ Wasser benötigt. Es hat sich gezeigt, dass in den letzten Jahren die Sommer immer regenarmer wurden, die kurzen, heftigen Regenereignisse jedoch stark zunehmen. So könnte man das Wasser bei Starkregenfällen speichern und es in den Trockenperioden zum Bewässern der beiden Sportplätze verwenden. Kurzfristig ist eine Wasserentnahme aus dem Netz sicher kostengünstiger. Allerdings ist Trinkwasser eines der kostbarsten Güter auf der Erde und zudem äußerst ungleichmäßig verteilt. Da wir trotz Dürreperioden und absinkenden Grundwasserpegeln noch immer in einer eher wasserreichen Gegend leben, ist dieses farblose Gold mit entsprechender Wertschätzung zu behandeln. Eine Zisterne könnte hinter der Schule in der Wiese gegenüber der Mensa eingebaut werden. Eine Ortbetonzisterne ist deutlich günstiger als die Varianten aus Kunststoff und würde Stand jetzt ca. 130.000 € kosten. Sie hätte einen Durchmesser von 10m, wäre 4m tief und würde ca. 300m³ Wasser fassen. Die Zisterne würde komplett im Gelände vergraben, so dass der Bereich weiter landwirtschaftlich genutzt werden könnte. Die Gemeinde sollte die Möglichkeiten nutzen, um einen Beitrag zu leisten, dass kein kostbares Trinkwasser verschwendet wird. Die Dringlichkeit hiervon hat die Trockenperiode der letzten Wochen wieder markant vor Augen geführt und dies trotz des überdurchschnittlich regenreichen Monats Juni davor. Auch das Absinken des Grundwasserspiegels ist hier in der Region Oberschwaben ein äußerst akutes Problem. Stellt man die Kosten für eine Retentionsfläche mit Einzäunung und die einer grasüberdeckten Zisterne gegenüber, so ergeben sich Mehrkosten von ca. 40.000 €, die jedoch eine umweltfreundliche Investition in die Zukunft darstellen. Es erging folgender Seite 15 von 22 Beschluss: Eine Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 zu erstellen wird abgelehnt. TOP 14 Vereinszuschüsse 2023/2024 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Im Amtsblatt der Gemeinde Baindt wurde veröffentlicht, dass Vereine Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 bis spätestens 19. August bei der Gemeindeverwaltung zu stellen haben. Der Sportverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss auch wieder einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung/Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten. Der Musikverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen i.H.v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280 €. Darüber hinaus wird noch ein Abmangel-Zuschuss für die Jugendausbildung beantragt. (50 % des tatsächlich anfallenden Abmangels mit einer Obergrenze von 1.000 €.) Die Narrenzunft Raspler beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer sowie eine Musikbox für Veranstaltungen. Die Schalmeienkapelle beantragt neben dem Regelzuschuss auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen. Das DRK Baienfurt-Baindt beantragt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für ein aufblasbares Schnelleinsatzzelt für die Einsatzgruppe (2.500 €), sowie Spinde für die Herren- und Damenumkleiden im neuen Bereitschaftsheim (2.500 €) (Anlage). Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt eingereicht. (Gesamtzuschuss in Höhe von 10.000 €) Im Jahr 2022 wurden bis jetzt folgende Vereinszuschüsse ausbezahlt: - Landfrauen 105,00 € - Tennisclub 515,00 € - Blutreitergruppe 105,00 € Seite 16 von 22 - Musikverein 2.444,11 € - (Regelzuschuss 1.180,00 €, - Jugendausbildung 1.000,00 €, - Investitionskostenzuschuss 264,11 €) - Landjugend 500,00 € - Schützengilde 435,00 € - Kunstkreis 105,00 € - Schulförderverein 260,00 € - Soldatenkameradschaft 80,00 € - Narrenzunft 260,00 € - DRK 4.850,00 € Insgesamt 9.659,11 € Bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.09.1992 wurde beschlossen, dass bei Vereinsfesten die Kosten eines Geschirrmobils zu 80 % bezuschusst werden. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.09.2014 wieder aufgehoben. In der Gemeinderatssitzung am 02.02.2016 hat die Kapellengemeinschaft Schachen eine Bezuschussung der Mietkosten eines Spülmobils beantragt. Es wurde daraufhin der Beschluss gefasst, dass die Kosten für die Anmietung eines Geschirrmobils weiterhin zu 80% bezuschusst werden. Soviel zur Vorgeschichte. Der Musikverein Baindt hat nun einen Zuschussantrag für die Nutzung des Spülmobils anlässlich des Dorfmusikfestes vom 24. – 27. Juni 2022 gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.329,77 €. Der 80 % Zuschuss beträgt 2.663,16 €. Diese Förderung wurde in den letzten Jahren (Corona) nur noch sehr selten in Anspruch genommen. Die Rechnungen lagen zwischen 1.100 € und 1.500 €. Dieser Betrag in Höhe von 3.329,77 € erschien uns daher hoch. Es hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Musikvereins Baindt stattgefunden. Es wurde daraufhin eine Position in Höhe von 561,60 € gestrichen, so dass sich noch ein zuschussfähiger Betrag in Höhe von 2.129,17 € ergibt. Dieser Betrag wurde auch schon angewiesen. Das Mieten eines Geschirrmobils sollte weiterhin zu 80% bezuschusst werden - aber mit einer Obergrenze von 1.000 € versehen werden. Gerade in den kommenden Jahren stehen alle Ausgabeposten auf dem Prüfstand, ob eventuell Einsparungen/Kürzungen machbar bzw. vertretbar sind. Doch trotz der schwierigen Haushaltsjahre die vor uns liegen, sollten bei der Höhe der Vereinszuschüsse keine Kürzungen vorgenommen werden. Zum einen können in diesem Bereich nur relativ geringe Beträge eingespart werden, zum anderen könnten Kürzungen negative Auswirkungen an der Basis der ehrenamtlichen BetreuerInnen nach sich ziehen. Auch durch die Unterstützung der Vereine kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinde hinter ihren Vereinen steht. Seite 17 von 22 Ob in Form von Hallen, Trainingsplätzen, Gruppenräumen oder der pragmatischen Bereitstellung von Probemöglichkeiten in Zeiten von Corona aber auch durch finanzielle Zuwendungen sind unsere Vereine gut versorgt und werden es auch weiterhin sein. Die Vereine wissen, dass sie jederzeit bei der Verwaltung ein „offenes Ohr“ für ihre Anliegen finden. Und auch im umgekehrten Fall wie z.B beim Ferienprogramm oder dem Ehrenamtsfest kann sich die Gemeinde auf „ihre“ Vereine verlassen. Trotz gebotenem Sparzwang sollten die Vereinszuschüsse, wie in den Vorjahren auch, gewährt werden. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.435,00 € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Fußballtoren, Tornetzen, Bällen und weiteren Übungsgeräten in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 3. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.180,00 € auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 % der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 € gewährt. 4. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 260,00 € ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer, sowie eine Musikbox für Veranstaltungen in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 5. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 € ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20% der ange- fallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 6. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für die Beschaffung eines aufblasbaren Schnelleinsatzzeltes und für die Beschaffung von Spinden im neuen Bereitschaftsheim. 7. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobils bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 % bezuschusst. Seite 18 von 22 TOP 15 Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung b) Änderung der Friedhofsatzung c) Änderung der Verwaltungsgebührensatzung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG wird zu prüfen sein, inwieweit den Satzungen oder Gebührenverzeichnissen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen oder Gebührenverzeichnisse ist, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen. Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen oder Gebührenverzeichnissen in Grenzen zu halten, hat der Gemeindetag Baden- Württemberg ein Satzungsmuster für die Umstellung in Form einer so genannten Artikelsatzung erarbeitet. Das nachfolgende Satzungsmuster einer § 2b UStG-Anpassungs-Satzung enthält die Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS), der Friedhofssatzung und der Verwaltungsgebührensatzung. Idealerweise sollten die Satzungsbestimmungen bis zum Ende des letzten Quartals 2022 umgestellt werden, damit sie bereits zum Jahresbeginn 2023 Wirksamkeit erlangen und Rechtsfragen, die sich aus einer ggf. rückwirkend beabsichtigten Satzungsänderung ergeben würden, von vornherein vermieden werden. Es erging folgender Beschluss: Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 6, [11, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 43, 44 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) – hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2022 folgende Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) beschlossen: Seite 19 von 22 Artikel 1 Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt ( Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung in der Fassung vom 07.12.2021 zuletzt geändert am 07.12.2021, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 08.12.2021 wird wie folgt geändert: 1. Das Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 8: 8. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 2 Änderung der Friedhofssatzung Die Friedhofssatzung in der Fassung vom 06.Oktober 2020, zuletzt geändert am 03.05.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 06.05.2022 wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührenübersicht – Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung erhält folgende neue Ziffer IV: IV. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 3 Änderung der Satzung der Gemeinde Baindt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Die Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung vom 08.02.2011, zuletzt geändert am 11.01.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 14.01.2022 wird wie folgt geändert: 1. 1. Das Gebührenverzeichnis der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 22: 22. Umsatzsteuer: http://www.baindt.de/ http://www.baindt.de/ http://www.baindt.de/ Seite 20 von 22 Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben TOP 16 Schließung des Wertstoffhofes im Oktober Kämmerer Abele teilt mit: Aufgrund der Bauarbeiten zur Erstellung eines Nahwärmeanschlusses für das Feuerwehr- und Bauhofgebäude fallen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes vom 30.09. bis voraussichtlich 21.10.2022 aus. Ein Betrieb des Wertstoffhofes kann in dieser Zeit aufgrund Baustelle (Fahrwege), Sicherheit und der Sicherung von Feuerwehreinsätzen nicht gewährleistet werden. Der Betrieb des Wertstoffhofes kann von Ende September bis Ende Oktober aufgrund der Tiefbaumaßnahme nicht gewährleistet werden. Es stellt sich die Frage ob die Depotcontainer (Glas und Textilcontainer) in dieser Zeit verlagert werden sollen. Wir würden von einer Verlagerung (z. B. Parkplatz Festplatz, Schule) absehen und den Wertstoffhof schließen. Die Bevölkerung müsste Wertstoffe wie Glas und Textilien in den Nachbargemeinden oder zu einem späteren Zeitpunkt oder sofern möglich am Standort Rathaus entsorgen. Bezüglich der Leerung der Depotcontainer konnten Sie in der Presse entnehmen, dass Fahrer aufgrund der Urlaubszeit und krankheitsbedingt zur Zeit kaum vorhanden sind und es zu Leerungsdefiziten kommt. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Schließung des Wertstoffhofes von Ende September bis Ende Oktober zur Kenntnis. Seite 21 von 22 TOP 17 Sachstandsbericht Asyl Kämmerer Abele teilt mit: Die Migrationslage nimmt derzeit in besorgniserregender Weise zu. Der Zugang Geflüchteter aus der Ukraine hat sich innerhalb weniger Wochen mehr als verdoppelt. Die täglichen Zugänge nach Baden-Württemberg (BW) von Menschen aus der Ukraine lagen in KW 27 bei 113 Personen, in der KW 33 bei 233 Personen und in der KW 34 bereits bei ca. 300 Personen. In diesem Jahr sind bereits 130.000 Menschen nach BW gekommen, davon 115.000 ukrainische Geflüchtete und 15.000 Asylsuchende anderer Nationalitäten. Das sind deutlich mehr als im Krisenjahr 2015. Bei den Asylsuchenden war das erste Halbjahr 2022 das zugangsstärkste seit 2016. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind bereits jetzt, Wochen vor der erfahrungsgemäß zugangsstarken Herbstsaison, an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Personen, welche jetzt in der vorläufigen Unterbringung sind bzw. dahin kommen, werden nach 6 Monaten an die Gemeinden verteilt. Die Zunahme liegt vermutlich an der Änderung der Zuweisungsstrategie des Bundes und einer gerechteren Verteilung auf die Bundesländer als bisher, vielleicht auch am nahenden Winter. Aufgrund des Quotenminus im Landkreis Ravensburg hat der Landkreis derzeit sehr hohe Zuweisungen, die aber nicht auf diesem Niveau bleiben. Der Landkreis muss sich jedoch auf eine Aufnahmeverpflichtung von ca. 100 ukrainischen Flüchtlingen pro Woche einstellen (Derzeitige Einschätzung des Amtes für Migration und Integration). Damit eine Anrechnung auf unsere Quote erfolgt, müssen die Flüchtlinge durch die jeweilige Ausländerbehörde (mit der bundesweiten Software FREE) registriert und dem zuständigen RP gemeldet werden. Daher ist eine umgehende Registrierung von Personen von größter Wichtigkeit. Das Hallenranking wird aufgrund der aktuellen Krisensituation scharf geschaltet. Die Mindestaufnahme von 100 Personen muss gewährleistet sein, ebenso die Versorgung der Personen. Baindt rangiert aufgrund der Größenordnung (über 5.000 EW Gemeinde) weiter vorne, doch noch in zweiter Reihe. Folgende Maßnahmen sind derzeit am Laufen: Vollbelegung Container Friesenhäusler Str. 12 Belegung des Containers Boschstraße 1/5 Anfrage Stiftung St. Franziskus, ob im Konvent ein Stock belegt werden kann. Seite 22 von 22 Der ehemalige Kindergarten Regenbogen im Klosterhof 5 sollte im Gegenzug auch für das Jahr 2022/2023 der Stiftung zugesichert werden. - Angebot an Landkreis von möglichen Standorten vorläufiger Unterkünfte (siehe Anlage) - Standort - Friesenhäusler Str. 14 alternativ Am Umspannwerk - Weiterer Aufruf bezüglich privater Wohnungen, Hallen auf der Gemarkung Baindt etc. Doch ungeachtet aller Bemühungen ist der Platzbedarf aktuell so groß, dass auch wenn alles gelänge, damit gerechnet werden muss, dass das Landratsamt auf die Sporthalle zurückgreift. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. TOP 18 Anfragen und Verschiedenes a) Absperrung Klosterwiesenschule Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob bei der Absperrung um die Klosterwiesenschule ein Durchgang möglich ist. Bauamtsleiterin Jeske erklärt, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. b) Parkplatz beim Feneberg Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie die Nutzung für den Parkplatz beim Feneberg bei Vereinsfesten geregelt ist. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass dies bei der nächsten Vereinssitzung mit den Vereinen besprochen wird. Eine Anfrage bei Feneberg muss grundsätzlich frühzeitig erfolgen, damit keine Strafzettel verteilt werden.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 21.10.2022
    Amtsblatt_2024_07_20_KW29.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Juli 2024 Nummer 29 Verabschiedung und Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Nach der Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Neben ihrem Wirken im Gemeinderat waren die drei zu verabschiedenden Gemeinderäte in folgenden Ausschüs- sen tätig: Gemeinderat Heiko Bayer: Bereits seit dem 01. Dezember 1999 und damit fast 25 Jahre gehörte Heiko Bayer dem Gemeinderat in Baindt an. Er hat folgende Funktionen übernommen: • Mitglied im Verwaltungsausschuss 1999 – 2019 • Mitglied im Bauausschuss seit 2005 • Erster Stellvertreter der Bürgermeisterin 2019 – 2024 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss ab 2009 • Vertretungsweise Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 2009 - 2014 • Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ab 2009 Gemeinderat Alexander Svoboda: Seit dem 14. Juli 2009 gehörte Alexander Svoboda dem Baindter Gemeinderat an. Zu seinen Funktionen gehörten: • Mitglied im Bauausschuss seit 2009 • Mitglied im Verwaltungsausschuss seit 2009 - 2019 • Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental seit 2009 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 Gemeinderätin Antje Claßen: Sie gehörte dem Gremium seit dem 24. Juli 2019 an. Ihre Aufgaben umfassten: • Dritte Stellvertreterin der Bürgermeisterin seit 2019 • Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 v.l.n.r: Heiko Bayer, Bürgermeisterin Simone Rürup, Alexander Svoboda v.l.n.r. Bürgermeisterin Simone Rürup, Johannes Kreutle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Gemeinderäte haben in ihrer Amtszeit viele wichtige Projekte vorangetrieben und ihre Zeit, Energie und Ideen in den Dienst der Gemeinschaft gestellt - unter anderem folgende größere Meilensteine: • Rekultivierung der Baindter Steige B30 neu (1999) • Sanierung der Grund- und Hauptschule (2000) • Eröffnung CAP-Markt (2002) • Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10/6 (2005) • Sanierung und Umbau des Vereinshauses Klosterhof 5 (2005) • Baubeginn Altenzentrum Selige Irmgard (2009) • Gründung der Jugendfeuerwehr (2011) • Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II (2013) • Zuschuss neue Orgel, Sanierung Friedhof, Kreisverkehr Ortseingang und Neubau Kindergarten /2019) • Bachoffenlegung Sulzmoosbach (2020) • Umbau barrierefreier Bushaltestelle Gartenstraße (2021) • Hochwasserschutz und Gewässerausbau Igel-/Hirsch-/Zeppelinstraße (2022) • Sanierung Ortsmitte (2023) Daneben gibt es stets viele Tagesordnungspunkte, über die der Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden hat. Alle zwei Jahre muss der Haushaltsplan diskutiert werden, um zu bestimmen, in welche Bereiche das Geld der Gemeinde investiert wird. Regelmäßig stehen zudem Themen wie Kindergartenangelegenheiten, Bausachen und Personalfragen zur Entscheidung an. Sie haben sich all diesen Themen gewidmet und stets zum Wohle unserer Gemeinde entschieden. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste werden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach im Namen der Gemeinde Baindt sowie persönlich ihren Dank an die ausscheidenden Gemeinderäte und an die geehrten Gemeinderäte aus. Sie würdigte ihr großes und langjähriges ehrenamtliches Engagement und lobte die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Viel freie Zeit wurde und wird für dieses Ehrenamt investiert, auch die Familie musste und muss manches Mal hinten anstehen. Bürgermeisterin Rürup bedankt sich deshalb auch bei den Partnerinnen und Partnern der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für das Verständnis und die Unterstützung, bei dieser wertvollen Tätigkeit. Mit dieser offiziellen Verabschiedung würdigt die Gemeinde Baindt den Einsatz und die Hingabe der ausschei- denden Gemeinderäte. Für die Zukunft wünscht Bürgermeisterin Rürup Herrn Heiko Bayer und Herrn Alexander Svoboda sowie Frau Antje Claßen, die leider nicht anwesend sein konnte, alles Gute und Gesundheit, verbunden mit dem Wissen, dass man sich in Baindt glücklicherweise immer wieder begegnen wird. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Klimaanpassungskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Besonders dicht bebaute, versiegelte in- nerstädtische Bereiche werden unter zunehmender Hitzebelastung leiden, wie bereits in der Vergangenheit durch den sogenannten „städtischen Wärmeinseleffekt“ nachgewiesen wurde. Ebenso wird erwartet, dass Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkregenereignisse in Häufigkeit und Intensität zunehmen werden. Um diesen negativen Entwicklungen auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Dieses umfassende und zukunftsweisende Konzept wurde im August 2023 fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung offiziell beschlossen. Das Klimaanpassungskonzept enthält Maßnahmen und Strategien, die speziell auf die Bedürfnisse und Gegeben- heiten der betroffenen Regionen zugeschnitten sind. Es bietet praktische Lösungen zur Reduzierung der Hitzebelas- tung in urbanen Gebieten, zur Verbesserung des Wassermanagements in Zeiten von Trockenheit und Starkregen sowie zur allgemeinen Steigerung der Klimaresilienz der Kommunen. Mit der Verabschiedung dieses Konzepts setzen die Verbandskommunen ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Vorsorge. Durch die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung können sie den Herausforderungen des Klimawandels besser begegnen un d die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Energie- und Klimaschutz- konzept KLAK – das Klimaanpassungskonzept oder über nebenstehenden QR-Code finden Sie das Konzept als PDF-Version. Ihre Gemeindeverwaltung Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“ Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelver- schwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleich- zeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Standort Alte B 30 unterhalb der Zeppelinstraße Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Windpark Altdorfer Wald Wind im Wald erlebbar machen – Exkursion zum Windpark Ebnat-Ochsenberg Dem Vorhabenträger des Windparks Altdorfer Wald ist es ein besonders Anliegen, interessierte Anrainer und Vertreter umliegender Gemeinden so transparent wie möglich einzubinden. Im Austausch zum geplanten Wind- parkprojekt wird Zuspruch deutlich, aber eben auch Sorgen und Vorbehalte, vor allem aber gibt es vielfältige Fragen, die sich in großer Zahl um die Thematik „Windkraft im Wald“ drehen. Um Anrainern, Pressevertretern, Mitgliedern von Interessensverbänden und Initiativen sowie Vertretern der öffentlichen Verwaltung, der Gemein- den und des Regierungspräsidiums die Möglichkeit zu geben, einen Windpark im Wald hautnah zu erleben und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, organisierte der Vorhabenträger am 21. Juni 2024 eine Exkur- sion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg. Trotz des hohen Interesses an dem Projekt seitens der Anwohner und Interessensgruppen wurde das Angebot des Vorhabenträgers, sich einen persönlichen Eindruck von Windkraft im Wald zu schaffen, nur geringfügig genutzt. Von 140 zur Verfügung gestellten Plätzen waren lediglich 26 besetzt. Windkraft hautnah im Windpark Ebnat-Ochsenberg Das Ziel der Exkursion, der Windpark Ebnat-Ochsenberg, sollte durch seine Lage im Wald und die Betriebszeit von acht Jahren einen möglichst authentischen Eindruck von Windkraft im Wald ermöglichen. Betrieben wird der Windpark Ebnat-Ochsenberg mit insgesamt 14 Anlagen durch den Forstbetrieb Blauwald GmbH im eigenen Forst. Direkt an den Windkraftanlagen konnten sich die Teilnehmenden davon überzeugen, wie ein Windkraftanlage im Wald auf sie wirkt, welche Fläche sie einnimmt und dass die temporär für den Bau der Anlagen benötigten Flächen nach acht Jahren wieder dicht bewachsen waren. Einen wichtigen Unterschied gibt es hier allerdings: Die Windräder im Altdorfer Wald werden allerdings größer und durch die Höhe akustisch weniger wahrnehmbar sein. Denn durch den größeren Abstand zum Boden und eine Verwirbelung an den Rotorblättern, die den Flügeln des Uhus und seinem lautlosen Flug nachempfunden ist, verursachen moderne Windräder weniger Geräusche. Thomas Venus, Geschäftsführer der Blauwald GmbH, informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem über die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und Vorkehrungen im Windpark, wie das Abschalten der Anlagen zu bestimmten Zeiten zum Schutz von Fledermäusen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besichtigten außerdem ein Lichtwaldprojekt: Für den Wespenbussards wurden Freiflächen als sichere Jagdgründe abseits der Windkraftanlagen geschaffen. Die Umsetzung und Pflege geeigneter Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen ist von den jeweiligen Landeswald- und Naturschutzgesetzen vorgeschrieben und wird von der unteren Natur- schutzbehörde regelmäßig kontrolliert. Konstruktiver Austausch mit den Teilnehmenden zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Gemeinsam mit Projektleiter Oliver Grünberg stand Andreas Ring, Geschäftsführer der SWU Erneuerbare Energi- en GmbH, im Anschluss an die Windparkbesichtigung Rede und Antwort für Fragen der Exkursionsteilnehmerin- nen und -teilnehmer. So wurde die Tiefe des Fundaments der geplanten Windkraftanlagen besprochen – circa 2 Meter – und die Möglichkeiten der Minimierung des Flächenbedarfs im Bau, zum Beispiel durch den Transport von Rotorblättern mittels Selbstfahrer, erörtert. Zum Thema des Eiswurfes durch Windkraftanlagen wies Oliver Grünberg auf die Ausstattung moderner Windkraftanalgen hin, die entweder über Eiserkennungssysteme zum Abschalten der Anlagen oder eine Beheizung der Rotorblätter verfügen. Wichtig war vielen Anwesenden auch, dass ein Rückbau der Anlagen nach deren Betrieb sichergestellt wird: Andreas Ring konnte die Teilnehmenden hier mit dem Hinweis beruhigen, dass wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben bereits im Zuge der Genehmigung eine Hinterlegung der Rückbaukosten erfolgen wird. Im Vordergrund stand bei den vielen interessierten, teils zustimmenden, aber auch kritischen Fragen ein ehrli- cher und sachlicher Informationsaustausch, umfassende Transparenz und die persönliche Begegnung. So konnte Sorgen und Ängsten rund um den geplanten Windpark Altdorfer Wald durch das Klären von Unsicherheiten und Fragen im Gespräch, aber auch durch die Möglichkeit, sich einen direkten Eindruck der optischen Wirkung und Geräuschkulisse von Windkraft im Wald zu verschaffen, ein konstruktiver Rahmen gegeben werden. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zum geplanten Windpark Altdorfer Wald und Wissenswertes zur Windenergie finden Sie auch unter www.windpark-altdorferwald.de. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Januar 2024: Ring Edelstahl mit einem Stein; Zahlungs- karte; Schlüsselbund ohne Autoschlüssel; Mountainbike; Februar 2024: Jacke Gr. 164 von H&M; T-Shirt, Strick- pulli und Sweatshirt Gr. M; Rucksack Nike schwarz; Pay- back-Karte März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feierta- gen wird das Dienstgebäude der Ge- meinde Baindt beflaggt. Samstag, 20. Juli 2024 Jahrestag des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 Gemeindeverwaltung Baindt Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 23. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch ge- meinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 24. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KWS 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 Den Wildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 Wir basteln unsere eigenen Hobby-Horses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Familie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcamp Klosterwiese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 Waldabenteuer Wald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (Grünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 mit Kindern kochen, in de Mühle Gaststätte "zur Mühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzmoosbach Weg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Öschweg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches Gemeindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 mit Kindern kochen, in der Mühle Gaststätte "zur Mühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Juli und Sonntag, 21. Juli 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Juli 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 21. Juli 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergärten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Kunstmuseum Ravensburg Am vergangenen Freitag, den 12. Juli, unternahmen unsere Vorschulkinder mit einigen Erzieherinnen einen span- nenden Ausflug ins Kunstmuseum Ra- vensburg. Dieser Besuch war der Abschluss ihres Projek- tes „Farben“. Schon früh am Morgen versammelten sich alle im Kinder- garten. Nach einer kurzen Begrüßung ging es gemeinsam mit dem Bus nach Ravensburg. Die Vorfreude war groß und die Fahrt im Bus wurde von lebhaften Gesprächen begleitet. Dort angekommen, frühstückten wir zuerst gemütlich am Brunnen, bevor es weiter zum Kunstmuseum ging. Im Museum hat uns der Sicherheitsmann Ole die wich- tigen Regeln erklärt: nicht rennen und schubsen, nichts anfassen und nicht über den silbernen Streifen am Boden steigen. Danach haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt. Zwei freundliche Museumsmitarbeiterinnen begleiteten uns bei unserem Besuch. Solange die erste Gruppe eine kindgerechte Führung durch die aktuelle Ausstellung be- kam, konnte die zweite Gruppe selbst aktiv werden. Und später fand der Wechsel statt. In einem Malatelier wurde jedes Kind zu einem Künstler. Nach einer Bildanschauung des Kunstsammlers Peter Selinka konnte jedes Kind selbst sein eigenes Kunstwerk mit Ölfarben schaffen. Bei der Führung erzählte uns die Kunstführerin über die Gedanken des Malers und Be- deutung der Farben. Außer Bilder haben wir auch einige interessante Skulpturen entdeckt. Nach Beantworten vieler Kinderfragen verabschiedeten wir uns und es ging weiter zum in der Nähe liegenden Spielplatz. Hier hatte jeder Zeit zum Essen, sich über sei- ne Erlebnisse austauschen und zu toben. Das sonnige Wetter lud zum Eisessen ein. So gab es am Ende unseres Ausfluges noch ein leckeres Eis von der Eisdiele. Zurück in Baindt wurden wir von Eltern der Vorschüler in unserem Garten schon erwartet. Mit Pizza ließen wir den wunderschönen Ausflugstag ausklingen. Farbprojekt der Vorschüler mit einer Kunstausstellung im Malatelier des Kindergartens Seit Februar arbeiteten die Vorschüler unseres Kinder- gartens an ihrem gewählten Projekt „Farben“. Jeden Vor- schulmittag führten wir in kleinen Gruppen verschiedene Farb-Aktionen durch, bei welchen die Ideen der Kinder aufgegriffen wurden. Als erstes nannten die Kinder ihre Lieblingsfarben und suchten danach in den Räumlichkei- ten des Kindergartens nach passenden Gegenständen, um mit ihnen die Bilder zu legen. Sie erfuhren, dass es die Malerei auch schon in der Steinzeit gab und welche Farben die Höhlenmenschen benutzt haben. Es wurde schnell beschlossen, selbst solche Farbe herzustellen. Fleißig zerstampfte jeder die Kohle und verrührte sie mit Wasser. Danach malten die Kinder die Bilder mit ihrem Finger. Als nächstes experimentierten die Kinder mit drei Grund- farben. Sie vermischten sie miteinander und entdeckten dadurch neue Farben. Somit gestalteten sie einen Farb- kreis. Bestimmte Maltechniken (Stempeln, Spritzen, Pus- ten, Kleistertechnik, Malen zur Musik ...) wurden kennen- gelernt. So entstanden kreative Kunstwerke, welche die Vorschüler in einer Ausstellung präsentiert haben. Die Bilderausstellung konnte man zur Bring- und Abholzeit im Malatelier anschauen. Eröffnet wurde diese Ausstellung mit einer Vernissage, zu der nur die Eltern und Geschwister der Vorschüler einge- laden waren. Sie wurden mit einem „Farb“-Lied und einer Eröffnungsrede begrüßt. Danach zeigte jeder Vorschü- ler/-in ganz stolz die eigenen Werke und erzählte die Vorgehensweise der jeweiligen Maltechnik. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Waldorfkindergarten Ausflug der Vorschulkinder Auch in diesem Jahr wartete auf die Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt zum nahenden Ende ihrer Kinder- gartenzeit wieder ein ganz besonderes Er- lebnis, nämlich ihr Schulkinderausflug. Lange grübelten und diskutierten die Erzie- herinnen, was wohl in diesem Jahr, für die- ses Grüppchen, ein passendes Ziel wäre. Als die sechs Großen schließlich ihre Einladung in den Händen hielten, war die Freude groß, aber auch die Neu- gierde. Denn im Brief stand wohl geschrieben, wann es losgeht und was es alles einzupacken galt, doch das „wo- hin“ blieb wie in jedem Jahr ein Rätsel und zwar sowohl für die Kinder als auch deren Eltern. Und außerdem ließen winzige Fußspuren auf einem der Briefe sehr schnell die Vermutung aufkommen, dass da wohl der Hauswichtel Fritz Fratz Friederich sein neugieriges Näschen hineinge- steckt hatte. Wollte der etwa auch mitkommen? Freudig aber auch aufgeregt kamen die Kinder am Aus- flugstag im Kindergarten an und los ging die Fahrt in Richtung Süden. In Immenstaad hatte das Rätselraten dann ein Ende. Kaum aus dem Auto ausgestiegen und ein paar Meter gelaufen, wies nun schon ein großes Bild zum Ziel, dem Bogenparcour „Pfeilsam“. Dort wurde die Gruppe schon von Arne Rehborn erwartet und beim Durchzählen fiel ihm auf, dass es sich bei den Sechsen wohl um die „Sechs Vorschulschlingel“ handelte, für die ein Brief abgegeben wurde, denn so zumindest stand es auf dem roten Umschlag. Und wie konnte es auch anders sein, natürlich hatte un- ser Fritz Fratz Friederich seine Wichtelhände im Spiel. Auf Schatzsuche wollte er die Kinder schicken, so stand es geschrieben, zielsicher sollten sie jedoch vorher sein und auch Aufgaben gemeinsam bewältigen können. Und so nahm ein wunderbarer Vormittag seinen Lauf. Ein magischer Zauberstab musste balanciert werden, einen kniffligen Knoten galt es zu lösen und Kisten muss- ten mithilfe eines Spinnennetzes aus Schnüren gestapelt werden. Das Pfeil und Bogen dabei auch zum Abenteu- erausflug gehörte, versteht sich natürlich von selbst. Die Kinder lernten recht schnell, auf was es alles zu achten galt, damit die Bögen wirklich gespannt werden konnten und die Pfeile durch die Luft sirrten, bis sie sich in große Strohballen bohrten ... oder sogar über die Bäume da- von sausten. Schlussendlich waren sich alle sicher, dass sie sich auf die Suche nach dem Drachen machen konnten, der den Schatz bewachte und als sie ihn aufspürten, hieß es noch ein letztes Mal den Bogen kräftig spannen und gemein- sam zur Tat schreiten. Geschafft – die Schatzkiste war erobert und neben ei- nem weiteren Fritzi-Brief und Lollys zur Stärkung enthielt diese für jedes Kind einen messingfarbenen, im Dunkeln leuchtender Kompass. Fröhlich und dankbar für dieses Abenteuer verabschie- deten sich die Kinder, um den Tag auf dem nahegelege- nen Spielplatz beim Pizzaessen und gemeinsamen Toben ausklingen zu lassen. Zurück im Kindergarten gings schließlich mit den neu- gierig wartenden Eltern nach Hause, denn zu erzählen gab´s nun jede Menge. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Bücherei Öffnungszeiten in den Ferien Die Bücherei ist am Freitag den 26.7.24 von 11.00-13.00 Uhr geöffnet. In den Sommerferien sind folgende Öffnungsstunden Montag 29.7.24 15.00 - 16.00 Uhr Montag 05.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 12.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 19.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 26.08.24 geschlossen Montag 02.09.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.09.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.09.24 16.00 -18.00 Uhr Freitag 13.09.24 geschlossen Ab Montag den 16.09.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten Zur Informationi Hauptschulabschluss- und Mittlere Reife-Absolventen der Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Tiziano Fantuzzi; Levin Noel Ruf; Mika Hegele; Julien Hinz; Vincent Reeb; Leon Ziegler. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mahwish Ahmed; Mika Bacher; Lukas Baumgart (Fach- preis Deutsch). Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Simon Elbs, Hannah Gross, Pia Kronenberger, Noah Scheffold, Maik Tittel Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Änderung der Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke in Baindt Ab dem 05. August 2024 werden die Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke wie folgt angepasst: Montag-Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Am Mittwoch Nachmittag und Samstag bleibt die Apotheke geschlossen! Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermas- sen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströ- mungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheit- lichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die an- deren wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser An- zahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Die- sen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fleder- maus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und kön- nen für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sor- gen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insek- ten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausun- gen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherber- gen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop füh- ren. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäu- sen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sor- gen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer di- cke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klima-Spartipp des Monats Juli: Spartipp-ABC - Teil 2 Im Juni war der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Daher kommt hier nun die Fortsetzung des Rück- blicks zu den bisherigen Energiespartipps. N wie „Nicht verzagen, Dinge hinterfragen“. Denn nur wenn die eigenen Gewohnheiten regelmäßig hinterfragt werden, kann damit auch dauerhaft der eigene Energie- verbrauch reduziert werden. O wie „ohne Rebound, spart sich’s besser“, denn oftmals wird nach der Umsetzung einer Energiesparmaßnahme im Anschluss weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen. Mit dem Effekt, dass somit we- niger eingespart wird. P wie Papier sparen. So können beispielsweise Fehlaus- drucke zumeist noch als Notizzettel verwendet werden, was zu einem sparsameren Umgang mit Papier beiträgt. Q und Y. Nun ja, mit diesen beiden Buchstaben gab es bisher noch keine Tipps. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. R wie Resteverwertung, denn auch die Restwärme eines Backofens lässt sich verwerten. Einfach den Backofen bereits fünf bis zehn Minuten vor Ablauf der Backzeit ausschalten und durch Nutzung der Restwärme Energie sparen. S wie „Sonne an, Licht aus“, denn bei natürlicher „Erleuch- tung“ durch die Sonne, braucht es keine künstliche Be- leuchtung durch Lampen. T wie Tetris, denn regelmäßiges „Spülmaschinentetris“ mit dem Ziel einer möglichst gut gefüllten Spülmaschine, spart speziell im Vergleich zum Betrieb einer halbvollen Spülmaschine viel Strom und Wasser. U wie unwichtige Dateien oder Spammails, denn diese sind rigoros zu löschen, also auch aus dem Papierkorb. Aber natürlich nur, wenn diese Mails wirklich unwichtig sind. V wie „Vielseitig statt einseitig“, denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier, lässt sich der Papierver- brauch bereits mit minimalem Aufwand halbieren. W wie Weidenkorb. Ob Weidenkorb, Stoffeinkaufstasche oder Einkaufsbox, es gibt viele Möglichkeiten mit denen beim Einkauf auf Einwegverpackungen aus Plastik oder Papier verzichtet werden kann. X wie X-Mas, also Weihnachten, die Zeit der Lichter. Da- mit dies lange noch so bleibt und nichts die Freud‘ am Fest vertreibt, rüste um auf LED, dann tut die (Stromab-) Rechnung nicht mehr weh. Z wie zwanzig Grad. Dies ist die optimale Heiztemperatur für Wohnräume im Winter. Im Schlafzimmer liegt diese mit 15 bis 17 °C natürlich niedriger. Nach den vielen Tipps aus der Vergangenheit, gibt’s nach der Sommerpause des Amtsblatts ab September dann wieder neue Energiespartipps. Florian S. Roth Stiftung St. Franziskus Einblicke und Begegnungen: Das Altenzentrum Selige Irmgard öffnet seine Türen Am 15. Juni 2024 öffnete das Altenzentrum Selige Irm- gard seine Türen für unser „Fest der Begegnung“, einen Tag der offenen Tür, der von 13 Uhr bis 17 Uhr stattfand. Begrüßt wurden unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unsere Angehörigen und Besucherinnen und Besucher mit einer Laudation unserer Baindter Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Willkommensworte unserer Einrich- tungsleitung Johannes Linse sowie eines Grußwortes des 1. Vorsitzender des Fördervereins der Seligen Irmgard, Volkher Lins. Kurz nach dem Empfang führte unser Einrichtungsleiter Johannes Linse sowie unsere Pflegedienstleiterin Andrea Schwarz die Gäste durch das Haus und präsentierten die verschiedenen Angebote und Räumlichkeiten, einschließ- lich des Palliativzimmers, das einen Einblick in die palliati- ve Versorgung, die Betreuung im letzten Lebensabschnitt, des Zentrums gewährte. Diese Führungen boten den Be- suchern eine ausgezeichnete Gelegenheit, einen weitrei- chenden Einblick in das tägliche Leben und die besonde- ren Betreuungskonzepte des Altenzentrums zu erhalten. Für musikalische Unterhaltung sorgte Karlheinz Meschen- moser und Werner Braun, besser bekannt unter dem Künstlernamen „D´kloine Duranand“, deren Melodien das Fest mit einer fröhlichen und einladenden Atmosphäre bereicherten. Vor dem Haus sorgte Keyboarder und Sän- ger Rudi Kränzler mit seiner Musik für Begeisterung und schaffte eine einladende Stimmung bereits beim Ankom- men der Gäste. Die sportlichen Einlagen der Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“, bestehend aus Bewohner und Mitarbeitern, sowie die dynamischen Tanzeinlagen der Tanzgruppe „DanceKids“ Mochenwangen unter der Lei- tung von Agnes Lux waren weitere Höhepunkte des Tages. Ein besonderes Angebot für die jüngeren und auch älte- ren Gäste war das Malen mit Hanna Junker, wobei der Kreativität keine Grenzen gesetzt waren. Kulinarisch wur- den die Besucher von dem Foodtruck von DaMichele aus Baindt verwöhnt, der mit einer Auswahl an schmackhaf- ten Gerichten begeisterte. Kaffee und selbstgebackener Kuchen, serviert von unseren Ehrenamtlichen, rundeten das kulinarische Angebot ab. Wir danken allen Mitarbeitern, freiwilligen Helfern, Teilneh- mern und Besuchern, die dieses Fest zu einem unvergess- lichen Erlebnis gemacht haben. Es war ein wunderbarer Tag des Austauschs und der Begegnung, und wir freuen uns darauf, auch beim nächsten Mal wieder so viele Ge- sichter begrüßen zu dürfen. Ihr Team vom Altenzentrum Selige Irmgard Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Juli – 28. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Wer zu hören versteht, hört die Wahrheit heraus; wer nicht zu hören versteht, hört nur Lärm. Altchinesische Weisheit Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 23. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 24. Juli 08.45 Uhr- Baienfurt – ökumenischer Schulschluss-Got- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – ökumenischer Schulschluss-Gottes- dienst Donnerstag, 25. Juli Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 26. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Besigheim bis Lauffen Termin 1.) Montag, 09.09.2024 Dienstag, 10..09.2024 ca 13 km Termin 2.) Samstag, 28.09.24 Sonntag, 29.09.24 ca. 13 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Besigheim, Bahnhof, Löchgau – Michaelsberg. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tag 2: Botenheim – Meimsheim – Lauffen am Neckar. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Über- nachtung im Jugendhaus Michaelsberg/Cleebronn. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 / 553366. (bis zum 30.7.2024) Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéan- dacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 21. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es ist gut, sich beim Genie- ßen der Früchte des Som- mers daran zu erinnern, was für wunderbar gemachte Gewächse unseres Schöp- fers wir selbst sind. Denn Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Wahrhaftigkeit machen das Leben schmackhafter und für alle bekömm- licher. Möge Gott uns für diese Früchte sein Licht aufgehen las- sen – auf eine gute Ernte! Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kre- atives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen sind Meister 2023/24! SGM Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen – TSV Tettnang 3:1 (Bericht vom 30.06.) Im extra angesetzten Entscheidungsspiel um die Meis- terschaft zeigten unsere C-Juniorinnen erneut ihre gan- ze Klasse. Von Beginn an spielten unsere SGM-Fußballerinnen auf Sieg. Mit Kombinationsfußball, Körperlichkeit und Pässen in die Tiefe kreierten vor zahlreicher heimischer sowie gegnerischer Kulisse von Beginn an viele Chancen. Auf einen Freistoß durch Jana vor die Füße der Tettnan- ger Torhüterin reagierte Lea am schnellsten und spitzelte den Ball zum 1:0 über die Torlinie. Weitere Chancen folg- ten. Die Tettnangerinnen hielten so gut es ging dagegen, konnten ihrerseits jedoch keine Torchancen erspielen. Jana nutzte einen Steilpass von Hedda, lief ihrer Abwehr- spielerin davon um den Ball dann sicher im Toreck zum 2:0 unterzubringen. Kurz vor dem Halbzeitpfiff ahndete der Schiedsrichter ein Abseitsspiel der Gegnerinnen nicht, welches zum 2:1 Anschlusstreffer führte. Somit war für Halbzeit zwei erneut Spannung angesagt. Unsere Mädels ließen sich dadurch jedoch in keinster Weise aus der Ruhe bringen und dominierten weiterhin mit viel Ballbesitz und variablen Pässen das Spiel und die Tettnangerinnen liefen meist hinterher. Schließlich war es Hanaa, die sich im gegnerischen Straf- raum gegen ihre Kontrahentin behaupten konnte, den Ball eroberte und diesen zum Endstand von 3:1 in die Maschen drückte. Hochverdient erspielten sich die C-Juniorinnen unserer SGM durch diesen 3:1 Erfolg die Meisterschaft 2023/24. Gratulation! Jugendfußball - Ferienprogamm In diesem Jahr bietet der SV Baindt, Jugendfußball ab 9.08. mittags bis 10. August abends ein fast zweitägiges Fußballcamp an, mit Abend- und Mittagessen sowie Ge- tränken (in der Gesamtübersicht ist versehentlich nur ein Tag ausgewiesen). Kommt und meldet die Kinder an, die TN-Zahl ist begrenzt. Ausflug in den Skyllinepark Am vergangenen Wochenende bot der SV Baindt seinen Fußballerinnen und Fußballern wieder einmal ein ganz besonderes Highlight, denn die Abteilung Jugendfußball hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen.. Etwa 100 junge Fußballerinnen und Fußballer warteten am Parkplatz vor der Tennishalle auf die beiden mit et- was Verspätung eintreffenden Busse. Froh gelaunt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Buspark- platz zunächst für jedes Kind ein Vesper und Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern be- gleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahr- geschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz vor 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung, so dass die wartenden Eltern am Baind- ter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nehmen durften. Die Rückmeldungen aller Teinehmenden waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugendfuß- ball Abteilung, insbesondere Sven Zeller und Reinhold Maucher. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 22.7.24, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 29.07.24 Eis essen, Baienfurt 12.08.24 Baindter Runde 26.08.24 Pizza-Essen, Bad Waldsee Treffpunkt bzw. Abfahrt ist jeweils um 18.15 Uhr am Park- platz der Sporthalle. Unser Ausflug findet am 7.9.24 nach Esslingen statt. Wir freuen uns auf jeweils zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. Am vorletzten Wochenende der diesjäh- rigen Verbandsrunde waren nochmals fast alle Mannschaften am Start. Junioren U12: Kreisstaffel TA SV Aichstetten - TC Baindt 6:0 An letzten Freitag ging es für unsere U15 zum Saisonab- schluss, zum bisherigen Tabellenführer, nach Aichstetten. Kurz vor der Abfahrt gab es eine Hiobsbotschaft, unsere etatmäßige Nummer 4 konnte krankheitsbedingt nicht mitfahren. Wir konnten aber noch kurzfristig Felix Schmidt aus unserer U12 finden, so dass wir doch zu viert anreisen konnten. An den Positionen 2 bis 4 spielten die Aichstet- ter ihre Favoritenrolle aus und gewannen die Spiele alle eindeutig. Unsere Spieler konnten jeweils nicht mehr als ein Spiel in beiden Sätzen gewinnen. An Position 1 wur- de wie immer länger gespielt. Christiane Haupter zeigte wie jedes Mal in dieser Saison eine starke Leistung und es entwickelte sich ein regelrechter Krimi. Der erste Satz ging zwar verloren. Den zweiten Satz konnte sie aber drehen, so dass es in den Match-Tie-Break ging. Auch der Match-Tie-Break war total ausgeglichen. Christiane musste sich am Ende aber doch geschlagen geben. Die Meisterfeier von Aichstetten konnte somit leider nach den Einzeln schon starten. Es stand jetzt schon fest, dass sie ungeschlagen aus der Saison gehen. In den Doppeln konnten die Aichstetter dann befreit aufspielen und spiel- ten entsprechend souverän. Im ersten Doppel waren Vin- zent Neubauer und Maurice Zimmermann sehr schnell im Hintertreffen, konnten gegen Ende des zweiten Satzes das Spiel aber etwas offener gestalten. Sie verloren mit 6:0 6:2. Im zweiten Doppel spielten Christiane Haupter und Felix Schmidt. Auch die beiden waren am Ende deutlich mit 6:1 6:1 unterlegen. Der Sieg von Aichstetten war somit mit 6:0 am Ende deutlich. Das gemeinschaftliche Grillen war trotzdem ein schöner, gemeinsamer Abschluss. Die Saison 2024 ist für die U15 somit auch zu Ende, und wir können ein durchaus positives Fazit ziehen. Die U15 konnte die Saison im Mittelfeld der Tabelle auf Rang 4 abschließen. Damen 40: Staffelliga TC Baindt – SPG Oberk./Unterw./Wibl. 3:3 Tja....was soll ich sagen, für heute hatten wir uns mehr vorgenommen. Aber der Reihe nach: Zu fünft, und in bisher bester Be- setzung, kamen die Damen von der Spielgemeinschaft zu uns. Babsi gewann sehr souverän. Steffi und Marion kämpften hart, mussten sich aber leider geschlagen ge- ben. Spannend machte es Silvi, sie musste in den MTB. Mit einem engen 12:10 holte sie für uns den Zwischenstand von 2:2. Babsi und Steffi hatten im Doppel wenig Glück auf ihrer Seite und die Gegnerinnen waren einfach besser. Umso schöner, dass Marion und Silvi zum 3:3 Endstand ihr Doppel nach Hause brachten. Leider haben wir trotzdem nach Sätzen verloren. Nächstes Wochenende steht nun noch das Game gegen die Damen aus Dürmentingen an, welche aus der Oberliga zu uns gestoßen sind. Das wird vermutlich nicht einfach. Aber nach einer Woche Pause sind unsere Muskeln sicher wieder regeneriert. Herren: Kreisklasse 2 TC Tettnang – TC Baindt 6:3 Spieltag 4. Mit den Hoffnungen auf einen weiteren Sieg um den Aufstieg zu sichern, fuhren wir heute auf die schön gelegene Anlage des TC Tettnang. Nach einem Kaffee starteten wir auf drei Plätzen und somit begannen Lars Fernsemer, Jannis Wösle und David Pejic. Für Lars war heute leider nichts drin und er verlor sein Einzel deutlich (1:6 0:6). Auch Jannis musste sich leider geschlagen geben (4:6 0:6). David P. entschied sein Einzel souverän für sich (6:2 6:3). In der zweiten Runde der Einzel spielten Moritz Lang, David Schäfer und Laurin Wösle. Moritz (4:6 1:6) und David S. (1:6 2:6) mussten ihr Einzel ebenfalls abge- ben. Laurin gewann sein Einzel (6:2 6:3) und somit stand es nach den Einzeln 2:4, weshalb wir alle drei Doppel für einen Gesamtsieg gewinnen mussten. Jannis und Lars (6:0 2:6 3:10) und Moritz und David P. (0:6 2:6) gaben lei- der ihre Doppel ab. David S. und Laurin triumphierten (6:1 6:4). Somit beträgt der Endstand 3:6, wodurch der sichere Aufstieg vertagt wurde und hoffentlich nächste Woche durch einen Heimsieg gegen SC Tennis Friedrichshafen klar gemacht werden kann. Herren 30: Bezirksliga TC 1903 Wangen – TC Baindt 8:1 Am vergangenen Wochenende kam es zu einem packen- den Verbandsspiel zwischen dem TC Baindt und dem TC Wangen. Das Duell hielt, was es versprach, und bot den Zuschauern auf der Anlage in Wangen spannende Matches und hochklassiges Tennis. Den Auftakt machten die Einzelbegegnungen. Auf Posi- tion 1 musste sich Erwin Feurle, der als Ersatzspieler für den TC Baindt aushalf, klar mit 0:6, 0:6 geschlagen geben. Stefan Boenke auf Position 2 zeigte Nervenstärke und gewann nach einem hart umkämpften ersten Satz im Tiebreak mit 7:6 deutlich den zweiten Satz mit 6:0. Philipp Neubauer auf Position 3 setzte seine soliden Leistungen fort und bezwang seinen Gegner mit 6:4, 6:2. Ein wahres Marathon-Match lieferte Ralf Boenke auf Position 4 ab. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpf- te er sich im zweiten Satz zurück und gewann diesen im Tiebreak mit 7:6. Im entscheidenden Matchtiebreak be- hielt er die Oberhand und gewann mit 10:6. Lars Hinner auf Position 5 besiegte seinen Kontrahenten souverän mit 6:2, 6:0. Christian Schuhwerk auf Position 6 gewann nach einem spannenden Spiel im Matchtiebreak mit 10:8. Nach den Einzeln stand es somit 5:1 für den TC Baindt. Im Einser Doppel traten Stefan Boenke und Philipp Neubauer an und spielten ein nahezu perfektes Match, das sie mit 6:4, 6:1 gewannen. Das Zweier Doppel mit Erwin Feurle und Ralf Boenke entwickelte sich zu einem wahren Krimi. Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpften sie sich im zweiten Satz zurück und gewannen diesen im Tiebreak mit 7:6. Der anschließende Matchtiebreak war nichts für schwache Nerven, doch Feurle und Boenke siegten mit 11:9. Besonders hervorzuheben ist dabei die starke Leistung von Erwin Feurle im Doppel. Ralf Boen- ke musste sich damit erneut in einem Marathon-Match beweisen. Im Dreier Doppel setzten Christian Schuhwerk und Lars Hinner den Schlusspunkt unter einen erfolgrei- chen Tennistag. Sie siegten mit 6:4, 6:3. Mit diesem eindrucksvollen 8:1-Sieg hat der TC Baindt nicht nur seine Position in der Tabelle verbessert, sondern auch den Abstieg sehr wahrscheinlich abgewendet. Die Spieler und Zuschauer dürfen sich bereits auf die nächs- ten spannenden Begegnungen freuen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Tettnang – TC Baindt 5:1 Auch im bereits letzten Spiel der Saison 2024 gingen wir wieder einmal als Verlierer vom Platz. Unsere tolle Moral haben wir mit einem hart erkämpften „Schluss-Doppel“ Sieg im MachTieBreak doch noch bewiesen ! Bei tollen Gastgebern in Tettnang beendeten wir damit versöhnlich unsere sportlich etwas bescheidene Saison 2024. Am letzten Spieltag traten für uns an: Sascha Wös- le, Rafael Grabherr, Marcel Singler und Andreas Bosch. Bei allen meinen Spielern möchte ich mich für die Zuver- lässigkeit und das sehr gute miteinander, während der ganzen Saison herzlich bedanken. Wir haben mehrmals „anderen“ Mannschaften mit Spielern aushelfen können, unsere Wirte-Woche mit Bravour gemeistert und einige von uns sich zusätzlich mit Platz- u. Pflegediensten, ins Vereinsleben eingebracht. Auch wenn wir sportlich nicht ganz unsere Erwartungen erfüllen konnten, haben wir doch bewiesen, dass die Herren 40 eine aktive und funktionierende Zelle des TC Baindt sind. Danke an alle - euer Käpt´n Rafael Grabherr. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Bad Schussenried – TC Baindt 8:1 Die Mannschaft 50/1 von Bad Schussenried kam in dieser Saison neu in unsere Gruppe. Sie spielten letztes Jahr in der Verbandsliga und sind in die Bezirksoberliga abge- stiegen. Wie erwartet trafen wir auf einen starken Gegner, der auch in einer starken Besetzung aufwartete. Von den ersten drei gespielten Einzeln konnte uns nur Stefan nach einer starken Partie, einen Punkt sichern. Die nächsten drei Einzel gingen leider an die Gegner. Wolfi erkämpfte sich zwar einen MTB, verlor diesen aber mit 10:4. Nach den Einzeln stand es leider schon 5:1. Wir konnten mit den Doppeln also nur noch Ergebniskosmetik betreiben. Dop- pel drei ging leider klar in zwei Sätzen wieder an die Heim- mannschaft. Spannender gestalteten sich die Doppel eins und zwei, die wir leider, mal wieder, im MTB unseren Gegnern überlassen mussten. Doppel zwei hat diesen mit 10:8 verloren und Doppel eins mit 10:7. Sehr ärgerlich. Der einzige Trost ist, dass wir uns trotz dieses Ergebnisses den Klassenerhalt gesichert haben. Danke an Michael Trotz- ki, der kurzfristig einspringen konnte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Josef Spöri, 6. Michael Trotzki. Doppel: 1. Stefan/Volker, 2. Peter/Josef, 3. Wolfi/Michael. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – TC Gaisbeuren 4:5 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Gaisbeuren. Wir hofften natürlich auf den ersten Sieg. Nach den Einzeln stand es 3:3. Thomas, Harry und Mulluv konnten Ihre Einzel souverän in 2 Sätzen gewinnen. Bar- ny, Richi und Karl-Heinz verloren glatt in 2 Sätzen. Nun galt es 2 Doppel zu gewinnen. Doppel 3 Barny/Mulluv verloren in 2 Sätzen. Doppel 2 Richy / Michi gewannen im Matschtiebreak. Doppel 1 Thomas/Harry machten es spannend, verloren aber im Matschtiebreak etwas unglücklich mit 7:10. Mit ein bisschen mehr Glück hätten wir unseren ersten Sieg einfahren können. Am Samstag haben wir die nächste Gelegenheit dazu. Danke noch an Elke, Christoph , Jürgen und Andi für das gute Essen und die Bewirtung. Herren 65 : Oberligastaffel TA SC Staig – TC Baindt 3:3 Hatten wir noch gegen Kusterdingen unglücklich 3:3 ver- loren, so waren wir dieses Mal beim gleichen Endergebnis auf der Siegerseite. Nach 2:2 in den Einzeln durch Leo und Erwin mussten wieder einmal die Doppel entscheiden. Auch hier ging es sehr eng zu. E.Feurle/W.Graf verloren Doppel 1 im Match-Tiebreak mit 8:10 und das Doppel Reich/Reich setzte sich knapp in zwei Sätzen durch. Es spielten: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Herren 65 : Doppelrunde TC Baindt – TC Ostrach 4:0 Auch bei der dritten Auflage der Doppelrunde in der Sai- son 2024 blieben wir weiterhin ungeschlagen und erzielten dabei seit Beginn dieses Wettbewerbes auf Bezirksebene in 2022 die beeindruckende Bilanz von 15:0 Siegen bei einem Spielverhältnis von 54:6. Im letzten Spiel konnten wir alle Spieler jeweils einmal einsetzen. Nur Max Reich musste ein zweites Mal ran. Es gewannen W.Graf/K.Göp- pert und M.Reich/H.Marschner in Runde 1, sowie in Runde 2 R.Puk/M.Reich/ und E.Feurle /J.Spöri jeweils in 2 Sätzen. Mit dabei: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Vorschau Samstag, 20.7.: Herren 50/2 – SPG TC 1903/RW Wangen Damen 40 – TA SV Dürmentingen TC Sigmaringen – Damen 60 TC Riedlingen – Herren 50/1 Sonntag, 21.7.: Herren – SC Tennis Friedrichshafen TA SV Sulmetingen – Herren 30 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Turniererfolge In den letzten Wochen konnten unsere Reiterinnen wieder einige Turniererfolge sammeln: Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurprüfung Klasse A*, Platz 4 Dressurwettbewerb Klasse E, Platz 1 Dressurwettbewerb Klasse A*, Platz 1 Anna Tratzyk mit Sisko Stilspringwettbewerb 80cm, Platz 4 PSK-Meisterschaft Vielseitigkeit U18 (Wertungsprüfung: Stilgeländeritt-Wettbewerb), Platz 2 Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 7 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 1 Stilspringwettbewerb, Platz 6 Anna Tratzyk mit Speedy Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 3 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 4 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 8 Alisa Schnez mit Sokrates Dressurprüfung Klasse A**, Platz 2 Lina Heilig mit Sebastiano Stilspringwettbewerb, Platz 3 Kinder- und Jugendzeltlager 2024 Von Donnerstag, den 25. Juli bis Samstag, 27. Juli 2024 veranstaltet die Reitergruppe Baindt ihr Zeltlager für Kinder und Jugend- liche des Vereins. Wir feiern 10 Jahre Zeltlager, mit spannenden Wett- kämpfen, kniffligen Aufgaben und einem Freitagspro- gramm voller Überraschungen. Natürlich dürfen das Gespann- fahren und Voltigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und Baden gehen. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, den 20. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Das Zeltlagerteam Blutreitergruppe Reiterprozession in Bad Wurzach mit über 1000 Teilnehmenden Bad Wurzach feierte vom 7. Juli bis zum Blutfreitag, 12. Juli 2024 sein Heilig-Blut- Fest. Die Reliquie, der Überlieferung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wurde auch die- ses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Begleitet wird die Kutsche von 4 jungen Männern in der Uniform der Schweizergarde. Auch bei der Reiterprozession mit über 1000 Teilneh- menden reiten viele Jugendliche zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit. Die Blutreitergruppe Baindt war mit Nummer 55 in der Prozession sehr zahlreich mit 41 Teilnehmenden dabei, darunter 14 Jugendliche. Hier gilt es auch den Eltern für die Bereitschaft und die Betreu- ung Dank zu sagen. Über das große Interesse unserer Mitglieder an dieser christlichen Tradition, dürfen wir sehr stolz sein. Herzliches Vergelts Gott ! Beeindruckend ist auch, dass viele ihre Pferde bereits am Vortag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und ka- meradschaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause zurück kamen. 12 Ministranten inmitten unserer Gruppe Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Ku- chenverkauf der Klasse 3b der Klosterwisenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk- Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldun- gen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben ge- nannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zum Drei-Landkreis-Stein bei Hopfersbach Von Otterswang wandern wir durch den Wald und kom- men zu zwei schönen Aussichtspunkten und zu der Stelle wo sich die drei Landkreise RV, BC und SIG treffen. Wann: Dienstag 23.07.2024 um 9.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 110 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaf- ten). Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stö- cke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 19.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672. Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Rundwanderung Baienfurt - Baindt Wir starten in Baienfurt und wandern über Kickach und Grünenberg nach Baindt. Wann: Sonntag 28.07.2024 um 14.00 Uhr auf dem Park- platz hinter dem Rathaus Baienfurt. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 2,5 -3 Stunden, 10 km. Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, nach Bedarf Mückenschutz und Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 23.07.2024 unter T. 0751/43287. Wander- führung Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Von Enzisreute durch den Altdorfer Wald Durch tiefen Forst wandern wir von Enzisreute an Weihern vorbei nach Baindt. Unterwegs Gelegenheit zum Schwi- men. Badeanzug und Handtuch nicht vergessen! Treffpunkt: Dienstag 06.08.2024 um 10.05 Uhr auf dem Charlottenplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18. Uhr. Gehzeit: 10 km, 100 hm. Fahrpreis: 6 Euro für Mitglieder. Einkehr: Café Hausmann in Baindt. Mitbringen: Vesper, Getränk, gute Schuhe, Stöcke. Anmeldung ab 02.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man eine eigene Fahrkarte hat. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben Lieber Karle, mach es Gut auf Deiner letzten Fahrt. Du warst unser Busfahrer, als wir mit den ersten großen Ausfahrten nach München begannen. Du hast uns jedesmal sicher hin und zurück gebracht. Wenn wir dich gebraucht haben, warst du je- derzeit hilfsbereit, die Fahrten mit dir waren immer lustig. Wir haben dich sehr geschätzt du bleibst für uns einfach unvergessen. Wir wünschen Dir Manuela, Sabrina, Christian und allen Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit! Karle mach`s gut! Vergelt`s Gott Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Herzliche Einladung zum SOMMER- NACHTS OPEN AIR – KINO in Baienfurt am Freitag, 26. Juli 2024 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit der Komödie „Mon- sieur Blake zu Diensten“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNESCO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis 3 Stunden Die Pfahlbauten auf der Halbinsel vor ca. 5.000 Jahren in der Jungsteinzeit: Woher kamen unsere Vorfahren und wie lebten sie? Wie hat die Eiszeit unsere Landschaft geformt und was blieb bis heute erhalten? Was ergaben die archäologischen Ausgrabungen? Der Schreckensee als der größte unter den Seen der Blit- zenreuter Seenplatte. Kommen Sie mit uns und lassen Sie sich für 2 bis 3 Stunden in die Eis- und Steinzeit entführen. Bitte denken Sie an Mückenschutz, Wanderkleidung emp- fehlenswert. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle bietet Beratung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige Kreis Ravensburg - Menschen mit einer psychischen Er- krankung und deren Angehörige erhalten bei der Infor- mations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung. Die beim Landkreis Ravensburg angesiedelte Stelle in- formiert über Angebote im Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von Menschen in Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung. Zur IBB-Stelle gehören auch die ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden des Land- kreises Ravensburg, die persönliche Beratungen durch- führen und die Interessen psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger vertreten. Weitere Informationen zur IBB-Stelle sind verfügbar unter www.ibb-ravensburg. de. Die IBB-Stelle ist per EMail erreichbar unter kontakt@ ibb-ravensburg.de oder telefonisch unter 0751 85 90 99 59. Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestel- le des Landkreises Ravensburg wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im August: „Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren!“ Kreis Ravensburg – Am 1. August bietet unser Ernährungs- zentrum eine Veranstaltung für junge Köche an, über die wir hiermit informieren. Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren! Bowls sind derzeit im Trend und wortwörtlich in aller Munde. „Bowl“ kommt aus dem Englischen und bedeu- tet wörtlich übersetzt „Schüssel“. In einer Bowl können die verschiedensten Zutaten appetitlich angerichtet werden. Typisch dabei ist, dass die Zutaten klar getrennt vonein- ander präsentiert werden. Meist werden die Lebensmittel wie Salate, Gemüse, Hülsenfrüchte oder Nudeln, Fleisch und Obst mit einer leckeren Sauce oder einem Dressing verfeinert. Dabei kommen alle auf ihre Kosten: Nicht nur herzhafte Schleckermäuler, sondern auch süße Nasch- katzen werden mit dieser kulinarischen Vielfalt verwöhnt! Der Kochkurs richtet sich speziell an Kinder ab 12 Jah- ren. Es ist eine wunderbare Gelegenheit für junge Koch- begeisterte, kreative und abwechslungsreiche Gerichte zu lernen und dabei jede Menge Spaß zu haben. Egal ob mit einem Freund oder einer Freundin, der Familie oder alleine – alle sind herzlich eingeladen, aus der eigenen Küche teilzunehmen. Alles, was benötigt wird, ist ein Lap- top oder Tablet, eventuell zusätzliche Lautsprecher so- wie eine gute Internetverbindung. Der Online-Kochkurs mit Referentin Manuela Schmied findet am Donnerstag, 1. August ab 10.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung sowie die Einkaufsliste und die Rezepte erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Was sonst noch interessiert Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen wegen höherer Leistungs- ausgaben und neuer Berufskrankheit Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet ab Ende Juli die Beitragsbescheide. Wie in jedem Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt. Zu finanzieren sind insbesondere die Präventionsaufwendungen, die Leistungsausgaben und die Verwaltungskosten. Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1.133 Mio. Euro (Umlagesoll). Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskos- ten. Die Hoffnung, dass rückläufige Unfallzahlen auch geringere Risikobeiträge nach sich ziehen, kann jedoch nicht erfüllt werden. Vielmehr steigen die Risikobeiträge um durchschnitt- lich 20 Prozent. Ursächlich dafür sind höhere Leistungs- ausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkin- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 son - unter bestimmten Voraussetzungen - als Berufs- krankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossen- schaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sach- verständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt. Für die Versicherten sind die Leistungen einer Berufsge- nossenschaft von Vorteil. Die gesetzliche Unfallversiche- rung bietet z. B. besondere Leistungen (wie Verletzten- und Hinterbliebenenrenten) und kennt keine Zuzahlung. Neue Leistungen wollen finanziert sein. Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Um- fang „Parkinson“ zu zusätzlichen Leistungsausgaben füh- ren wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitrags- hebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Mio. Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrank- heiten zu entschädigen. Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchst- grundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.svlfg.de/ berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege. UV- und Hitzeschutz auch bei Forstarbeiten wichtig Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Haut- krebs zu erkranken. Die Sozialversi-cherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten. Forstwirtinnen und Forstwirte sowie deren Beschäftigte sind bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel auf Freiflächen, oft über Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Arbeiten sie ohne ausreichenden Sonnenschutz, besteht ein hohes Risiko, an weißem Hautkrebs zu er-kranken. Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sind beson-ders in der Verant- wortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten die notwendigen Schutz- maßnahmen umsetzen. Alle sollten die „Schattenre-gel“ beherzigen: Ist der eigene Schatten kleiner als der eigene Körper, dann steht die Sonne besonders hoch. Wer in die- ser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrand- und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Ist die Arbeit im Freien an sonnigen Tagen während der Mittags-zeit nicht vermeid- bar, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe, Kappen mit Sonnenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Sonnencreme – viel hilft viel Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von min-destens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Lippen, Na- cken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, kön- nen so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene maximal geschützte Zeit nicht. Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Hautkrebs wird oft unterschätzt und häufig zu spät er- kannt. Wird er rechtzeitig erkannt, sind die Chancen auf Heilung sehr hoch. Die eigene Beobachtungsgabe ist die wichtigste Hilfe zur Früherkennung. Regelmäßige Selb- stuntersuchungen helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu entdecken. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) für ihre Versicherten die Kosten für einen ärztlichen Haut- Check ab dem 35. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ergänzend zur gesetzlichen Regelvorsorge beteiligt sich die LKK auch schon vor dem 35. Lebensjahr an den Kos- ten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu einem Be- trag von 20 Euro. Der Anspruch hierauf besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Kostenbeteiligung erfolgt bei bereits bestehenden Risikofaktoren (zum Bei- spiel eine familiäre Disposition oder ein heller Hauttyp), die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine dro- hende Erkrankung hinweisen. Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jah- ren auf. Es gibt verschiedene For-men. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig. Oft kann schon das Auftra- gen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, werden die behandeln-den Hautärzte oder -ärztinnen zusammen mit den Betroffenen aufgrund ihrer individu- ellen Situation entscheiden. Hitzeschutz nicht vergessen Die Hitzebelastung während der Arbeit an heißen Tagen im Freien kann durch Kühlfunkti-onskleidung gemindert werden. Die Westen, Shirts oder Kappen werden vor Ar- beitsbeginn mit Wasser getränkt. Die entstehende Ver- dunstungskälte sorgt während des Tragens über viele Stunden für angenehme Kühlung. Mehr Tipps für die pas- sende Arbeitskleidung an hei-ßen Sommertagen gibt es online unter www.svlfg.de/fa-prima-klima-bei-der-arbeit UV- und Hitzeschutzinformationen online Die SVLFG bietet unter www.svlfg.de/sonnenschutz aus- führliche Informationen zu dem Thema. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist die Infobox zum Hitze- und Son- nenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-son- nenschutz bestellt werden kann. Sie eignet sich zur Un- terweisung von Arbeitskräften und beinhaltet die dafür notwendigen Materialien. Die SVLFG Präventionsprämienaktion Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten für die berufliche Tätigkeit. Im Rahmen einer Prämienaktion fördert die SVLFG Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz so-wie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Auch Ar- beitgeberbetriebe, die Saisonar-beitskräfte beschäftigen, können den Zuschuss beantragen. Die Teilnahmebedingungen gibt es online unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tolles Spendenergebnis für Brot für die Welt Evangelisches Hilfswerk legt Jahresbilanz vor – 9.462.995 Euro Spenden aus Württemberg. 313.366,44 Euro stammen aus dem Landkreis Ravensburg. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr bundesweit mehr Spenden und Kollekten erhalten. Aus Württemberg kamen 9.462.995 Euro, das ist auf dem Niveau des Vor- jahres. „Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für ihre Spende an Brot für die Welt. Diese Zeichen der Hoffnung brauchen wir heute mehr denn je“, sagt Ober- kirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „In Zeiten von Spar- politik, in denen auch der Haushalt für Entwicklungszu- sammenarbeit leidet, stehen unsere Spenderinnen und Spender fest an der Seite der Ärmsten.“ Bundesweit gin- gen beim evangelischen Hilfswerk im vergangenen Jahr 75,9 Millionen Euro Spenden und Kollekten ein (2022: 75,6 Mio. Euro). Neben Spenden und Kollekten erhielt Brot für die Welt im vergangenen Jahr Mittel des Kirchlichen Entwicklungs- dienstes und Drittmittel. Das sind vor allem Gelder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Insgesamt standen dem Hilfs- werk der evangelischen Kirchen und Freikirchen für seine Arbeit 331,5 Millionen Euro zur Verfügung, das waren 6,4 Millionen Euro weniger als 2022. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr weltweit 2.905 Projekte gefördert. Wie im Vorjahr war Afrika der regio- nale Schwerpunkt. Insgesamt hat Brot für die Welt 91 Pro- zent der Mittel, 288 Millionen Euro, für Entwicklungspro- jekte ausgegeben. Für Werbe- und Verwaltungsaufgaben wurden 9 Prozent eingesetzt. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewertet den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben als niedrig. Das ist die beste zu vergebende Kategorie. Brot für die Welt wurde 1959 gegründet. Das weltweit tä- tige Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonie fördert gemeinsam mit seinen Partne- rorganisationen Projekte zur Überwindung von Hunger, Armut und Ungerechtigkeit in fast 90 Ländern. Sonderfahrplan der Bodensee- Oberschwaben-Bahn zum Rutenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt über 40 abend- liche Zusatzfahrten während des traditionellen Ra- vensburger Rutenfestes. Vom 20. bis 23. Juli bringt die Geißbockbahn bis Mitternacht und darüber hinaus Be- sucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. Die Züge verkehren an allen vier Tagen im Stundentakt bis nach Mitternacht, um Festbesucher zuverlässig nach Hause zu bringen. „Mit insgesamt 42 zusätzlichen Fahrten sorgen wir für Festlaune bei den Besuchern und Entlastung auf den Straßen und beim Parken“, sagt BOB-Geschäftsführerin Magdalena Linnig. Die letzte Abfahrt von Ravensburg in Richtung Friedrichs- hafen Stadt ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag um 0:33 Uhr und in Richtung Aulendorf um 0:42 Uhr. In der Nacht Montag auf Dienstag sind die letzten Abfahrten um 0:46 Uhr Richtung Fried- richshafen und 0:42 Richtung Aulendorf, von Dienstag auf Mittwoch um 0:35 Uhr nach Friedrichshafen und 0:42 nach Aulendorf. Gleichzeitig weist die BOB darauf hin, dass aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn von Montag, 22.7., bis Mittwoch, 24.7. einzelne BOB-Züge am Abend entfallen müssen. Dies betrifft am Montag 22.7. eine Fahrt zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Hafen (ab 21:46 Uhr) und zurück (ab 22:12 Uhr). Am Dienstag 23. Juli entfallen die Fahrten 21:19 Uhr ab Ravensburg nach Friedrichsha- fen Hafen sowie in der Gegenrichtung ab Friedrichshafen Hafen (ab 22:11 Uhr) nach Ravensburg. Am Mittwoch 24. Juli entfallen die Fahrten ab Ravensburg um 20:38 Uhr und 22:38 Uhr nach Aulendorf sowie die Fahrt um 21:02 Uhr ab Aulendorf nach Ravensburg. Die BOB bemüht sich um einen Schienen-Ersatzverkehr. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch wäh- rend des Rutenfestes in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 12 oder 21 Euro, ab- hängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahrkar- ten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskarten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfahrungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mitgenommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Rutenfest gibt es unter www. bob-fn.de/rutenfest. Fahrplan-Flyer liegen zudem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Telefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert - Hierfür steht die gesetzliche Rentenversicherung Im August und September beginnt das neue Ausbildungs- jahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenren- ten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) mit. Auszubildende sorgen für die Rente vor Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubil- denden auch Abgaben für die Sozialversicherung zah- len – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen. Wann springt die Rentenversicherung ein? Auszubildende sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Be- rufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsun- fall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Ren- tenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, einge- tragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre Berufsstarter und die Rente Sie kann unter www.deut- sche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Angebot von waldpädagogischen Veranstaltungen für das Sommerferienprogramm 2024 Programm 1: Familienzeit – Achtsam im Wald Den Wald gemeinsam mit allen Sinnen entdecken Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Pro Erwachsenen maximal 2 begleitende Kinder Jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr, evtl. Ausklang am Feuer möglich 12.8.: ab 8 Jahre + Erwachsener 19.8.: ab 6 Jahre + Erwachsener 26.8.: ab 10 Jahre + Erwachsener Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag, da be- grenzte Teilnehmerzahl: waldhaus.tannau@forstbw.de. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enz- mann, ForstBW. Weitere Informationen unter www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Programm 2: Ferienprogramm für Familien mit Kindern bis 14 Jahre Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Im August jeweils am Mittwoch von 08:30 - 11:30 Uhr (7.8., 14.8., 21.8. und 28.8.). Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag un- ter: waldhaus.tannau@forstbw.de. Mögliche Themen: Trittsiegel und Pirschpfade, Baum- rallye, Kunst in der Natur, Tatort Totholz, „Waldboden lebt!“. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enzmann, ForstBW. Weitere Informationen unter: www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Kunst & Kultur – Treppenhausgalerie Karsee Finissage mit Rahmenprogramm: Sonntag, 21. Juli ab 14 Uhr, in Karsee/Wangen i.A., Seestraße 13 Die Ausstellung: „Die Welt im kleinen Format“ mit Arbei- ten von 33 Kunstschaffenden in Malerei, Fotografie, Zeich- nung, Objektkästchen, Skulpturen, Collagen, Gemälde aus Stoff, Digitalkunst, Glasmalerei, Papierarbeiten, sind das letzte Mal zu sehen. Ab 15 Uhr Rahmenprogramm mit Musik - Rückschau und Auszählung mit Übergabe des Publikumspreises. Freiwilligendienste zahlen sich aus - Ein Plus für die Rente Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der ge- setzlichen Rentenversicherung. Während ihres Einsatzes sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert, ohne selbst Beiträge dafür zu zahlen – ob im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst. Das teilt die Deutsche Ren- tenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit. Mehr als 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialver- sicherung. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernehmen sie in voller Höhe. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungs- zeiten und die Arbeitsentgelte. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis längstens 18 Monate. Das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr sind für ein Jahr angelegt. Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge zur Rentenversiche- rung werden im Rentenkonto gespeichert und zahlen sich später aus: Sie erhöhen die künftige Rente und zählen zudem als Wartezeit, mit denen Rentenansprüche erfüllt werden können. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschü- re „Freiwilligendienste und Rente“, Sie kann unter www. deutsche-r entenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru, Guatemala und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru (Arequipa): 27.10. – 07.12.2024 (16-17 Jahre alt) • Guatemala (Guatemala-Stadt): 17.11. – 15.12.2024 (13-15 Jahre alt, nur in den Großräumen Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf) • Brasilien (São Paulo): 12.01. – 26.02.2025 (13-15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Rikschatreffen: Einrichtungen aus Ravensburg feiern zusammen den Tag des Fahrrads in der Ravensburger Innenstadt nach Am 15. Juli haben Bewohnerinnen und Bewohner gemein- sam mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verschie- dener Pflegeeinrichtungen sowie der Arche Ravensburg gemeinsam den Tag des Fahrrads nachgefeiert. Eingela- den hatten das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack und die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die das Rikscha-Projekt in Ravensburg initiiert hat. Zusammen mit dem Seniorenzentrum Weststadt, dem Gustav-Wer- ner-Stift und der Arche Ravensburg, bot das Treffen ein einzigartiges Erlebnis voller Bewegung, toller Gespräche und einer Austauschmöglichkeit. Die Teilnehmenden reisten alle mit ihren Rikschas ins Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eiscafé Firenze an, wo die Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg großzügig Eis für alle spendierte. Ulrike Rapp, Lei- terin des Betreuungsteams im Haus Am Mehlsack, be- tonte: „Die Rikscha ist für viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner eine echte Bereicherung und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Leben, die sie sonst vielleicht nicht hätten. Deshalb war es uns wichtig, diesen Tag gemeinsam zu feiern und unsere Wertschätzung für dieses Angebot zum Ausdruck zu bringen.“ Insgesamt war das Rikschatreffen ein Event, welches die Bedeutung von Aktivität und sozialer Interaktion der Be- wohnenden unterstrich. Zukünftige Rikscha-Treffen sind direkt in den Einrichtungen geplant. Kontakt: Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack | Seestr. 26- 28 07518807 146 Terminankündigung Wangener Gespräche und Eichendorff- Literaturpreisverleihung am 19. und 20.10.2024 Die Stiftung Kulturwerk Schlesien (SKWS) lädt, unter- stützt durch die Stadt Wangen im Allgäu, vom 19. bis 20. Oktober 2024 zu den Wangener Gesprächen und der Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises an Ulrike Draesner ein. Im Weberzunfthaus steht am Nachmittag des 19.10. im Vortrag von Adam Kubik die regionale Mehrsprachigkeit in der jüngsten Literatur Oberschlesiens im Mittelpunkt; im Anschluss wird der Fokus auf die Dramatikerin Ilse Langner gerichtet, deren Geburtstag sich 2024 zum 125. Mal jährt: Die Arbeiten, die die gebürtige Breslauerin für die Bühne schrieb, beleuchtet Prof. Dr. Anette Bühler-Die- trich. Mit der Regisseurin Laura Tetzlaff und Schauspielerin Kristin Göpfert findet danach ein Gespräch über deren Inszenierung von „Frau Emma kämpft im Hinterland“ statt. Am Abend rundet die Vorführung des Films „Fluchtburg“ (2023) über den Schriftsteller Gerhart Pohl den ersten Veranstaltungstag ab. Regisseur Bernhard Sallmann reist für ein Publikumsgespräch an. Den Höhepunkt der Wangener Gespräche bildet auch 2024 die Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises am 20.10. Hierfür wird in die Stadtbücherei im Kornhaus ge- laden. Geehrt wird 2024 die gefeierte und mit verschie- denen Preisen ausgezeichnete Autorin Ulrike Draesner, die mit „In sieben Sprüngen an den Rand der Welt“ und „Die Verwandelten“ ein großes Publikum für die Region Schlesien begeistert. Im Anschluss an die Laudatio der Literaturkritikerin Beate Tröger wird die Preisträgerin aus ihrem Werk lesen. Alle Veranstaltungen im Rahmen der Wangener Gesprä- che 2024 sind öffentlich, der Eintritt ist frei. Das finale Programm ist zeitnah verfügbar. Für Bestellun- gen des Programms und alle Fragen rund um die Veran- staltung wenden Sie sich unter info@kulturwerk-schlesien. de an Lisa Haberkern. Die SKWS ist eine Stiftung, die seit 1952 Kultur und Ge- schichte der europäischen Region Schlesien in Deutsch- land, Polen und Tschechien mit Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewahrt, vermittelt und fördert. Eine Veranstaltung der Stiftung Kulturwerk Schlesien, un- terstützt durch die Stadt Wangen im Allgäu. 6 6 3 1 1 2 2 2 21 1 1 1 6 6 3 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 Tapa Beim Tapa-Rätsel müssen Sie einige orangefar- bene Felder so einfärben, dass diese am Ende waagrecht und senkrecht zusammenhängen und kein Bereich aus 2x2 Feldern komplett schwarz ist. Die Zahlen geben an, wie viele der waagrecht, senkrecht und diagonal direkt benachbarten Felder zu schwärzen sind; diese müssen als Gruppe zusammenhängen. Stehen mehrere Zahlen in einem Zahlenfeld, müssen die jeweiligen Gruppen durch ein oder meh- rere weiße Felder voneinander getrennt sein. © Seckinger/DEIKE 755R57R1 Wirf nichts auf Straßen und Plätze! Halte unser Dorfbild sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 w w w .n o ld .d e/ a zu b i Jetzt schnell bewerben und schon im September 2024 mit Perspektive und 1.200 € brutto monatlich im ersten Ausbildungsjahr starten! Unsere Ausbildungsberufe: √ Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandels management (m/w/d) √ Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) √ Industriemechaniker (m/w/d) KOMM INS TEAM BAD WALDSEE Endspurt Ausbildung 2024 Zur Verstärkung unseres Teams in Baienfurt suchen wir: Elektriker (m/w/d) als Minijob Produktions-Mitarbeiter/ handwerklicher Allrounder (m/w/d) (Schreiner/Zimmermann/Sanitärinstallateur) in Vollzeit Fahrer für Transporttätigkeiten (m/w/d) in Vollzeit oder als Minijob – ideal für Rentner! Bewirb Dich jetzt: ganz einfach per E-Mail an personal@tomobil.de oder ruf uns an unter 0751-766 983 00 LUST AUF EINEN NEUEN (NEBEN)JOB? STELLENANGEBOTE Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Der beste Most der Bodensee-Region! Wir freuen uns über je eine DLG- Goldmedaille für unseren Bauern- most und Bermatinger Bärenwein. Probieren Sie doch mal wieder! Erhältlich im gut sortierten Getränke- markt oder direkt bei uns. Bauern- Bermatinger Bärenwein. Erhältlich im gut sortierten Getränke- widemann-saft.de 2x DLG-Gold! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Juli 2024 Nummer 29 Verabschiedung und Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Nach der Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Neben ihrem Wirken im Gemeinderat waren die drei zu verabschiedenden Gemeinderäte in folgenden Ausschüs- sen tätig: Gemeinderat Heiko Bayer: Bereits seit dem 01. Dezember 1999 und damit fast 25 Jahre gehörte Heiko Bayer dem Gemeinderat in Baindt an. Er hat folgende Funktionen übernommen: • Mitglied im Verwaltungsausschuss 1999 – 2019 • Mitglied im Bauausschuss seit 2005 • Erster Stellvertreter der Bürgermeisterin 2019 – 2024 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss ab 2009 • Vertretungsweise Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 2009 - 2014 • Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ab 2009 Gemeinderat Alexander Svoboda: Seit dem 14. Juli 2009 gehörte Alexander Svoboda dem Baindter Gemeinderat an. Zu seinen Funktionen gehörten: • Mitglied im Bauausschuss seit 2009 • Mitglied im Verwaltungsausschuss seit 2009 - 2019 • Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental seit 2009 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 Gemeinderätin Antje Claßen: Sie gehörte dem Gremium seit dem 24. Juli 2019 an. Ihre Aufgaben umfassten: • Dritte Stellvertreterin der Bürgermeisterin seit 2019 • Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 v.l.n.r: Heiko Bayer, Bürgermeisterin Simone Rürup, Alexander Svoboda v.l.n.r. Bürgermeisterin Simone Rürup, Johannes Kreutle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Gemeinderäte haben in ihrer Amtszeit viele wichtige Projekte vorangetrieben und ihre Zeit, Energie und Ideen in den Dienst der Gemeinschaft gestellt - unter anderem folgende größere Meilensteine: • Rekultivierung der Baindter Steige B30 neu (1999) • Sanierung der Grund- und Hauptschule (2000) • Eröffnung CAP-Markt (2002) • Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10/6 (2005) • Sanierung und Umbau des Vereinshauses Klosterhof 5 (2005) • Baubeginn Altenzentrum Selige Irmgard (2009) • Gründung der Jugendfeuerwehr (2011) • Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II (2013) • Zuschuss neue Orgel, Sanierung Friedhof, Kreisverkehr Ortseingang und Neubau Kindergarten /2019) • Bachoffenlegung Sulzmoosbach (2020) • Umbau barrierefreier Bushaltestelle Gartenstraße (2021) • Hochwasserschutz und Gewässerausbau Igel-/Hirsch-/Zeppelinstraße (2022) • Sanierung Ortsmitte (2023) Daneben gibt es stets viele Tagesordnungspunkte, über die der Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden hat. Alle zwei Jahre muss der Haushaltsplan diskutiert werden, um zu bestimmen, in welche Bereiche das Geld der Gemeinde investiert wird. Regelmäßig stehen zudem Themen wie Kindergartenangelegenheiten, Bausachen und Personalfragen zur Entscheidung an. Sie haben sich all diesen Themen gewidmet und stets zum Wohle unserer Gemeinde entschieden. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste werden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach im Namen der Gemeinde Baindt sowie persönlich ihren Dank an die ausscheidenden Gemeinderäte und an die geehrten Gemeinderäte aus. Sie würdigte ihr großes und langjähriges ehrenamtliches Engagement und lobte die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Viel freie Zeit wurde und wird für dieses Ehrenamt investiert, auch die Familie musste und muss manches Mal hinten anstehen. Bürgermeisterin Rürup bedankt sich deshalb auch bei den Partnerinnen und Partnern der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für das Verständnis und die Unterstützung, bei dieser wertvollen Tätigkeit. Mit dieser offiziellen Verabschiedung würdigt die Gemeinde Baindt den Einsatz und die Hingabe der ausschei- denden Gemeinderäte. Für die Zukunft wünscht Bürgermeisterin Rürup Herrn Heiko Bayer und Herrn Alexander Svoboda sowie Frau Antje Claßen, die leider nicht anwesend sein konnte, alles Gute und Gesundheit, verbunden mit dem Wissen, dass man sich in Baindt glücklicherweise immer wieder begegnen wird. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Klimaanpassungskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Besonders dicht bebaute, versiegelte in- nerstädtische Bereiche werden unter zunehmender Hitzebelastung leiden, wie bereits in der Vergangenheit durch den sogenannten „städtischen Wärmeinseleffekt“ nachgewiesen wurde. Ebenso wird erwartet, dass Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkregenereignisse in Häufigkeit und Intensität zunehmen werden. Um diesen negativen Entwicklungen auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Dieses umfassende und zukunftsweisende Konzept wurde im August 2023 fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung offiziell beschlossen. Das Klimaanpassungskonzept enthält Maßnahmen und Strategien, die speziell auf die Bedürfnisse und Gegeben- heiten der betroffenen Regionen zugeschnitten sind. Es bietet praktische Lösungen zur Reduzierung der Hitzebelas- tung in urbanen Gebieten, zur Verbesserung des Wassermanagements in Zeiten von Trockenheit und Starkregen sowie zur allgemeinen Steigerung der Klimaresilienz der Kommunen. Mit der Verabschiedung dieses Konzepts setzen die Verbandskommunen ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Vorsorge. Durch die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung können sie den Herausforderungen des Klimawandels besser begegnen un d die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Energie- und Klimaschutz- konzept KLAK – das Klimaanpassungskonzept oder über nebenstehenden QR-Code finden Sie das Konzept als PDF-Version. Ihre Gemeindeverwaltung Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“ Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelver- schwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleich- zeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Standort Alte B 30 unterhalb der Zeppelinstraße Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Windpark Altdorfer Wald Wind im Wald erlebbar machen – Exkursion zum Windpark Ebnat-Ochsenberg Dem Vorhabenträger des Windparks Altdorfer Wald ist es ein besonders Anliegen, interessierte Anrainer und Vertreter umliegender Gemeinden so transparent wie möglich einzubinden. Im Austausch zum geplanten Wind- parkprojekt wird Zuspruch deutlich, aber eben auch Sorgen und Vorbehalte, vor allem aber gibt es vielfältige Fragen, die sich in großer Zahl um die Thematik „Windkraft im Wald“ drehen. Um Anrainern, Pressevertretern, Mitgliedern von Interessensverbänden und Initiativen sowie Vertretern der öffentlichen Verwaltung, der Gemein- den und des Regierungspräsidiums die Möglichkeit zu geben, einen Windpark im Wald hautnah zu erleben und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, organisierte der Vorhabenträger am 21. Juni 2024 eine Exkur- sion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg. Trotz des hohen Interesses an dem Projekt seitens der Anwohner und Interessensgruppen wurde das Angebot des Vorhabenträgers, sich einen persönlichen Eindruck von Windkraft im Wald zu schaffen, nur geringfügig genutzt. Von 140 zur Verfügung gestellten Plätzen waren lediglich 26 besetzt. Windkraft hautnah im Windpark Ebnat-Ochsenberg Das Ziel der Exkursion, der Windpark Ebnat-Ochsenberg, sollte durch seine Lage im Wald und die Betriebszeit von acht Jahren einen möglichst authentischen Eindruck von Windkraft im Wald ermöglichen. Betrieben wird der Windpark Ebnat-Ochsenberg mit insgesamt 14 Anlagen durch den Forstbetrieb Blauwald GmbH im eigenen Forst. Direkt an den Windkraftanlagen konnten sich die Teilnehmenden davon überzeugen, wie ein Windkraftanlage im Wald auf sie wirkt, welche Fläche sie einnimmt und dass die temporär für den Bau der Anlagen benötigten Flächen nach acht Jahren wieder dicht bewachsen waren. Einen wichtigen Unterschied gibt es hier allerdings: Die Windräder im Altdorfer Wald werden allerdings größer und durch die Höhe akustisch weniger wahrnehmbar sein. Denn durch den größeren Abstand zum Boden und eine Verwirbelung an den Rotorblättern, die den Flügeln des Uhus und seinem lautlosen Flug nachempfunden ist, verursachen moderne Windräder weniger Geräusche. Thomas Venus, Geschäftsführer der Blauwald GmbH, informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem über die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und Vorkehrungen im Windpark, wie das Abschalten der Anlagen zu bestimmten Zeiten zum Schutz von Fledermäusen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besichtigten außerdem ein Lichtwaldprojekt: Für den Wespenbussards wurden Freiflächen als sichere Jagdgründe abseits der Windkraftanlagen geschaffen. Die Umsetzung und Pflege geeigneter Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen ist von den jeweiligen Landeswald- und Naturschutzgesetzen vorgeschrieben und wird von der unteren Natur- schutzbehörde regelmäßig kontrolliert. Konstruktiver Austausch mit den Teilnehmenden zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Gemeinsam mit Projektleiter Oliver Grünberg stand Andreas Ring, Geschäftsführer der SWU Erneuerbare Energi- en GmbH, im Anschluss an die Windparkbesichtigung Rede und Antwort für Fragen der Exkursionsteilnehmerin- nen und -teilnehmer. So wurde die Tiefe des Fundaments der geplanten Windkraftanlagen besprochen – circa 2 Meter – und die Möglichkeiten der Minimierung des Flächenbedarfs im Bau, zum Beispiel durch den Transport von Rotorblättern mittels Selbstfahrer, erörtert. Zum Thema des Eiswurfes durch Windkraftanlagen wies Oliver Grünberg auf die Ausstattung moderner Windkraftanalgen hin, die entweder über Eiserkennungssysteme zum Abschalten der Anlagen oder eine Beheizung der Rotorblätter verfügen. Wichtig war vielen Anwesenden auch, dass ein Rückbau der Anlagen nach deren Betrieb sichergestellt wird: Andreas Ring konnte die Teilnehmenden hier mit dem Hinweis beruhigen, dass wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben bereits im Zuge der Genehmigung eine Hinterlegung der Rückbaukosten erfolgen wird. Im Vordergrund stand bei den vielen interessierten, teils zustimmenden, aber auch kritischen Fragen ein ehrli- cher und sachlicher Informationsaustausch, umfassende Transparenz und die persönliche Begegnung. So konnte Sorgen und Ängsten rund um den geplanten Windpark Altdorfer Wald durch das Klären von Unsicherheiten und Fragen im Gespräch, aber auch durch die Möglichkeit, sich einen direkten Eindruck der optischen Wirkung und Geräuschkulisse von Windkraft im Wald zu verschaffen, ein konstruktiver Rahmen gegeben werden. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zum geplanten Windpark Altdorfer Wald und Wissenswertes zur Windenergie finden Sie auch unter www.windpark-altdorferwald.de. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Januar 2024: Ring Edelstahl mit einem Stein; Zahlungs- karte; Schlüsselbund ohne Autoschlüssel; Mountainbike; Februar 2024: Jacke Gr. 164 von H&M; T-Shirt, Strick- pulli und Sweatshirt Gr. M; Rucksack Nike schwarz; Pay- back-Karte März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feierta- gen wird das Dienstgebäude der Ge- meinde Baindt beflaggt. Samstag, 20. Juli 2024 Jahrestag des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 Gemeindeverwaltung Baindt Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 23. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch ge- meinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 24. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KWS 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 Den Wildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 Wir basteln unsere eigenen Hobby-Horses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Familie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcamp Klosterwiese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 Waldabenteuer Wald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (Grünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 mit Kindern kochen, in de Mühle Gaststätte "zur Mühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzmoosbach Weg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Öschweg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches Gemeindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 mit Kindern kochen, in der Mühle Gaststätte "zur Mühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Juli und Sonntag, 21. Juli 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Juli 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 21. Juli 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergärten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Kunstmuseum Ravensburg Am vergangenen Freitag, den 12. Juli, unternahmen unsere Vorschulkinder mit einigen Erzieherinnen einen span- nenden Ausflug ins Kunstmuseum Ra- vensburg. Dieser Besuch war der Abschluss ihres Projek- tes „Farben“. Schon früh am Morgen versammelten sich alle im Kinder- garten. Nach einer kurzen Begrüßung ging es gemeinsam mit dem Bus nach Ravensburg. Die Vorfreude war groß und die Fahrt im Bus wurde von lebhaften Gesprächen begleitet. Dort angekommen, frühstückten wir zuerst gemütlich am Brunnen, bevor es weiter zum Kunstmuseum ging. Im Museum hat uns der Sicherheitsmann Ole die wich- tigen Regeln erklärt: nicht rennen und schubsen, nichts anfassen und nicht über den silbernen Streifen am Boden steigen. Danach haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt. Zwei freundliche Museumsmitarbeiterinnen begleiteten uns bei unserem Besuch. Solange die erste Gruppe eine kindgerechte Führung durch die aktuelle Ausstellung be- kam, konnte die zweite Gruppe selbst aktiv werden. Und später fand der Wechsel statt. In einem Malatelier wurde jedes Kind zu einem Künstler. Nach einer Bildanschauung des Kunstsammlers Peter Selinka konnte jedes Kind selbst sein eigenes Kunstwerk mit Ölfarben schaffen. Bei der Führung erzählte uns die Kunstführerin über die Gedanken des Malers und Be- deutung der Farben. Außer Bilder haben wir auch einige interessante Skulpturen entdeckt. Nach Beantworten vieler Kinderfragen verabschiedeten wir uns und es ging weiter zum in der Nähe liegenden Spielplatz. Hier hatte jeder Zeit zum Essen, sich über sei- ne Erlebnisse austauschen und zu toben. Das sonnige Wetter lud zum Eisessen ein. So gab es am Ende unseres Ausfluges noch ein leckeres Eis von der Eisdiele. Zurück in Baindt wurden wir von Eltern der Vorschüler in unserem Garten schon erwartet. Mit Pizza ließen wir den wunderschönen Ausflugstag ausklingen. Farbprojekt der Vorschüler mit einer Kunstausstellung im Malatelier des Kindergartens Seit Februar arbeiteten die Vorschüler unseres Kinder- gartens an ihrem gewählten Projekt „Farben“. Jeden Vor- schulmittag führten wir in kleinen Gruppen verschiedene Farb-Aktionen durch, bei welchen die Ideen der Kinder aufgegriffen wurden. Als erstes nannten die Kinder ihre Lieblingsfarben und suchten danach in den Räumlichkei- ten des Kindergartens nach passenden Gegenständen, um mit ihnen die Bilder zu legen. Sie erfuhren, dass es die Malerei auch schon in der Steinzeit gab und welche Farben die Höhlenmenschen benutzt haben. Es wurde schnell beschlossen, selbst solche Farbe herzustellen. Fleißig zerstampfte jeder die Kohle und verrührte sie mit Wasser. Danach malten die Kinder die Bilder mit ihrem Finger. Als nächstes experimentierten die Kinder mit drei Grund- farben. Sie vermischten sie miteinander und entdeckten dadurch neue Farben. Somit gestalteten sie einen Farb- kreis. Bestimmte Maltechniken (Stempeln, Spritzen, Pus- ten, Kleistertechnik, Malen zur Musik ...) wurden kennen- gelernt. So entstanden kreative Kunstwerke, welche die Vorschüler in einer Ausstellung präsentiert haben. Die Bilderausstellung konnte man zur Bring- und Abholzeit im Malatelier anschauen. Eröffnet wurde diese Ausstellung mit einer Vernissage, zu der nur die Eltern und Geschwister der Vorschüler einge- laden waren. Sie wurden mit einem „Farb“-Lied und einer Eröffnungsrede begrüßt. Danach zeigte jeder Vorschü- ler/-in ganz stolz die eigenen Werke und erzählte die Vorgehensweise der jeweiligen Maltechnik. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Waldorfkindergarten Ausflug der Vorschulkinder Auch in diesem Jahr wartete auf die Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt zum nahenden Ende ihrer Kinder- gartenzeit wieder ein ganz besonderes Er- lebnis, nämlich ihr Schulkinderausflug. Lange grübelten und diskutierten die Erzie- herinnen, was wohl in diesem Jahr, für die- ses Grüppchen, ein passendes Ziel wäre. Als die sechs Großen schließlich ihre Einladung in den Händen hielten, war die Freude groß, aber auch die Neu- gierde. Denn im Brief stand wohl geschrieben, wann es losgeht und was es alles einzupacken galt, doch das „wo- hin“ blieb wie in jedem Jahr ein Rätsel und zwar sowohl für die Kinder als auch deren Eltern. Und außerdem ließen winzige Fußspuren auf einem der Briefe sehr schnell die Vermutung aufkommen, dass da wohl der Hauswichtel Fritz Fratz Friederich sein neugieriges Näschen hineinge- steckt hatte. Wollte der etwa auch mitkommen? Freudig aber auch aufgeregt kamen die Kinder am Aus- flugstag im Kindergarten an und los ging die Fahrt in Richtung Süden. In Immenstaad hatte das Rätselraten dann ein Ende. Kaum aus dem Auto ausgestiegen und ein paar Meter gelaufen, wies nun schon ein großes Bild zum Ziel, dem Bogenparcour „Pfeilsam“. Dort wurde die Gruppe schon von Arne Rehborn erwartet und beim Durchzählen fiel ihm auf, dass es sich bei den Sechsen wohl um die „Sechs Vorschulschlingel“ handelte, für die ein Brief abgegeben wurde, denn so zumindest stand es auf dem roten Umschlag. Und wie konnte es auch anders sein, natürlich hatte un- ser Fritz Fratz Friederich seine Wichtelhände im Spiel. Auf Schatzsuche wollte er die Kinder schicken, so stand es geschrieben, zielsicher sollten sie jedoch vorher sein und auch Aufgaben gemeinsam bewältigen können. Und so nahm ein wunderbarer Vormittag seinen Lauf. Ein magischer Zauberstab musste balanciert werden, einen kniffligen Knoten galt es zu lösen und Kisten muss- ten mithilfe eines Spinnennetzes aus Schnüren gestapelt werden. Das Pfeil und Bogen dabei auch zum Abenteu- erausflug gehörte, versteht sich natürlich von selbst. Die Kinder lernten recht schnell, auf was es alles zu achten galt, damit die Bögen wirklich gespannt werden konnten und die Pfeile durch die Luft sirrten, bis sie sich in große Strohballen bohrten ... oder sogar über die Bäume da- von sausten. Schlussendlich waren sich alle sicher, dass sie sich auf die Suche nach dem Drachen machen konnten, der den Schatz bewachte und als sie ihn aufspürten, hieß es noch ein letztes Mal den Bogen kräftig spannen und gemein- sam zur Tat schreiten. Geschafft – die Schatzkiste war erobert und neben ei- nem weiteren Fritzi-Brief und Lollys zur Stärkung enthielt diese für jedes Kind einen messingfarbenen, im Dunkeln leuchtender Kompass. Fröhlich und dankbar für dieses Abenteuer verabschie- deten sich die Kinder, um den Tag auf dem nahegelege- nen Spielplatz beim Pizzaessen und gemeinsamen Toben ausklingen zu lassen. Zurück im Kindergarten gings schließlich mit den neu- gierig wartenden Eltern nach Hause, denn zu erzählen gab´s nun jede Menge. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Bücherei Öffnungszeiten in den Ferien Die Bücherei ist am Freitag den 26.7.24 von 11.00-13.00 Uhr geöffnet. In den Sommerferien sind folgende Öffnungsstunden Montag 29.7.24 15.00 - 16.00 Uhr Montag 05.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 12.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 19.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 26.08.24 geschlossen Montag 02.09.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.09.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.09.24 16.00 -18.00 Uhr Freitag 13.09.24 geschlossen Ab Montag den 16.09.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten Zur Informationi Hauptschulabschluss- und Mittlere Reife-Absolventen der Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Tiziano Fantuzzi; Levin Noel Ruf; Mika Hegele; Julien Hinz; Vincent Reeb; Leon Ziegler. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mahwish Ahmed; Mika Bacher; Lukas Baumgart (Fach- preis Deutsch). Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Simon Elbs, Hannah Gross, Pia Kronenberger, Noah Scheffold, Maik Tittel Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Änderung der Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke in Baindt Ab dem 05. August 2024 werden die Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke wie folgt angepasst: Montag-Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Am Mittwoch Nachmittag und Samstag bleibt die Apotheke geschlossen! Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermas- sen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströ- mungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheit- lichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die an- deren wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser An- zahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Die- sen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fleder- maus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und kön- nen für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sor- gen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insek- ten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausun- gen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherber- gen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop füh- ren. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäu- sen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sor- gen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer di- cke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klima-Spartipp des Monats Juli: Spartipp-ABC - Teil 2 Im Juni war der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Daher kommt hier nun die Fortsetzung des Rück- blicks zu den bisherigen Energiespartipps. N wie „Nicht verzagen, Dinge hinterfragen“. Denn nur wenn die eigenen Gewohnheiten regelmäßig hinterfragt werden, kann damit auch dauerhaft der eigene Energie- verbrauch reduziert werden. O wie „ohne Rebound, spart sich’s besser“, denn oftmals wird nach der Umsetzung einer Energiesparmaßnahme im Anschluss weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen. Mit dem Effekt, dass somit we- niger eingespart wird. P wie Papier sparen. So können beispielsweise Fehlaus- drucke zumeist noch als Notizzettel verwendet werden, was zu einem sparsameren Umgang mit Papier beiträgt. Q und Y. Nun ja, mit diesen beiden Buchstaben gab es bisher noch keine Tipps. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. R wie Resteverwertung, denn auch die Restwärme eines Backofens lässt sich verwerten. Einfach den Backofen bereits fünf bis zehn Minuten vor Ablauf der Backzeit ausschalten und durch Nutzung der Restwärme Energie sparen. S wie „Sonne an, Licht aus“, denn bei natürlicher „Erleuch- tung“ durch die Sonne, braucht es keine künstliche Be- leuchtung durch Lampen. T wie Tetris, denn regelmäßiges „Spülmaschinentetris“ mit dem Ziel einer möglichst gut gefüllten Spülmaschine, spart speziell im Vergleich zum Betrieb einer halbvollen Spülmaschine viel Strom und Wasser. U wie unwichtige Dateien oder Spammails, denn diese sind rigoros zu löschen, also auch aus dem Papierkorb. Aber natürlich nur, wenn diese Mails wirklich unwichtig sind. V wie „Vielseitig statt einseitig“, denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier, lässt sich der Papierver- brauch bereits mit minimalem Aufwand halbieren. W wie Weidenkorb. Ob Weidenkorb, Stoffeinkaufstasche oder Einkaufsbox, es gibt viele Möglichkeiten mit denen beim Einkauf auf Einwegverpackungen aus Plastik oder Papier verzichtet werden kann. X wie X-Mas, also Weihnachten, die Zeit der Lichter. Da- mit dies lange noch so bleibt und nichts die Freud‘ am Fest vertreibt, rüste um auf LED, dann tut die (Stromab-) Rechnung nicht mehr weh. Z wie zwanzig Grad. Dies ist die optimale Heiztemperatur für Wohnräume im Winter. Im Schlafzimmer liegt diese mit 15 bis 17 °C natürlich niedriger. Nach den vielen Tipps aus der Vergangenheit, gibt’s nach der Sommerpause des Amtsblatts ab September dann wieder neue Energiespartipps. Florian S. Roth Stiftung St. Franziskus Einblicke und Begegnungen: Das Altenzentrum Selige Irmgard öffnet seine Türen Am 15. Juni 2024 öffnete das Altenzentrum Selige Irm- gard seine Türen für unser „Fest der Begegnung“, einen Tag der offenen Tür, der von 13 Uhr bis 17 Uhr stattfand. Begrüßt wurden unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unsere Angehörigen und Besucherinnen und Besucher mit einer Laudation unserer Baindter Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Willkommensworte unserer Einrich- tungsleitung Johannes Linse sowie eines Grußwortes des 1. Vorsitzender des Fördervereins der Seligen Irmgard, Volkher Lins. Kurz nach dem Empfang führte unser Einrichtungsleiter Johannes Linse sowie unsere Pflegedienstleiterin Andrea Schwarz die Gäste durch das Haus und präsentierten die verschiedenen Angebote und Räumlichkeiten, einschließ- lich des Palliativzimmers, das einen Einblick in die palliati- ve Versorgung, die Betreuung im letzten Lebensabschnitt, des Zentrums gewährte. Diese Führungen boten den Be- suchern eine ausgezeichnete Gelegenheit, einen weitrei- chenden Einblick in das tägliche Leben und die besonde- ren Betreuungskonzepte des Altenzentrums zu erhalten. Für musikalische Unterhaltung sorgte Karlheinz Meschen- moser und Werner Braun, besser bekannt unter dem Künstlernamen „D´kloine Duranand“, deren Melodien das Fest mit einer fröhlichen und einladenden Atmosphäre bereicherten. Vor dem Haus sorgte Keyboarder und Sän- ger Rudi Kränzler mit seiner Musik für Begeisterung und schaffte eine einladende Stimmung bereits beim Ankom- men der Gäste. Die sportlichen Einlagen der Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“, bestehend aus Bewohner und Mitarbeitern, sowie die dynamischen Tanzeinlagen der Tanzgruppe „DanceKids“ Mochenwangen unter der Lei- tung von Agnes Lux waren weitere Höhepunkte des Tages. Ein besonderes Angebot für die jüngeren und auch älte- ren Gäste war das Malen mit Hanna Junker, wobei der Kreativität keine Grenzen gesetzt waren. Kulinarisch wur- den die Besucher von dem Foodtruck von DaMichele aus Baindt verwöhnt, der mit einer Auswahl an schmackhaf- ten Gerichten begeisterte. Kaffee und selbstgebackener Kuchen, serviert von unseren Ehrenamtlichen, rundeten das kulinarische Angebot ab. Wir danken allen Mitarbeitern, freiwilligen Helfern, Teilneh- mern und Besuchern, die dieses Fest zu einem unvergess- lichen Erlebnis gemacht haben. Es war ein wunderbarer Tag des Austauschs und der Begegnung, und wir freuen uns darauf, auch beim nächsten Mal wieder so viele Ge- sichter begrüßen zu dürfen. Ihr Team vom Altenzentrum Selige Irmgard Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Juli – 28. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Wer zu hören versteht, hört die Wahrheit heraus; wer nicht zu hören versteht, hört nur Lärm. Altchinesische Weisheit Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 23. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 24. Juli 08.45 Uhr- Baienfurt – ökumenischer Schulschluss-Got- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – ökumenischer Schulschluss-Gottes- dienst Donnerstag, 25. Juli Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 26. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Besigheim bis Lauffen Termin 1.) Montag, 09.09.2024 Dienstag, 10..09.2024 ca 13 km Termin 2.) Samstag, 28.09.24 Sonntag, 29.09.24 ca. 13 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Besigheim, Bahnhof, Löchgau – Michaelsberg. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tag 2: Botenheim – Meimsheim – Lauffen am Neckar. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Über- nachtung im Jugendhaus Michaelsberg/Cleebronn. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 / 553366. (bis zum 30.7.2024) Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéan- dacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 21. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es ist gut, sich beim Genie- ßen der Früchte des Som- mers daran zu erinnern, was für wunderbar gemachte Gewächse unseres Schöp- fers wir selbst sind. Denn Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Wahrhaftigkeit machen das Leben schmackhafter und für alle bekömm- licher. Möge Gott uns für diese Früchte sein Licht aufgehen las- sen – auf eine gute Ernte! Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kre- atives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen sind Meister 2023/24! SGM Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen – TSV Tettnang 3:1 (Bericht vom 30.06.) Im extra angesetzten Entscheidungsspiel um die Meis- terschaft zeigten unsere C-Juniorinnen erneut ihre gan- ze Klasse. Von Beginn an spielten unsere SGM-Fußballerinnen auf Sieg. Mit Kombinationsfußball, Körperlichkeit und Pässen in die Tiefe kreierten vor zahlreicher heimischer sowie gegnerischer Kulisse von Beginn an viele Chancen. Auf einen Freistoß durch Jana vor die Füße der Tettnan- ger Torhüterin reagierte Lea am schnellsten und spitzelte den Ball zum 1:0 über die Torlinie. Weitere Chancen folg- ten. Die Tettnangerinnen hielten so gut es ging dagegen, konnten ihrerseits jedoch keine Torchancen erspielen. Jana nutzte einen Steilpass von Hedda, lief ihrer Abwehr- spielerin davon um den Ball dann sicher im Toreck zum 2:0 unterzubringen. Kurz vor dem Halbzeitpfiff ahndete der Schiedsrichter ein Abseitsspiel der Gegnerinnen nicht, welches zum 2:1 Anschlusstreffer führte. Somit war für Halbzeit zwei erneut Spannung angesagt. Unsere Mädels ließen sich dadurch jedoch in keinster Weise aus der Ruhe bringen und dominierten weiterhin mit viel Ballbesitz und variablen Pässen das Spiel und die Tettnangerinnen liefen meist hinterher. Schließlich war es Hanaa, die sich im gegnerischen Straf- raum gegen ihre Kontrahentin behaupten konnte, den Ball eroberte und diesen zum Endstand von 3:1 in die Maschen drückte. Hochverdient erspielten sich die C-Juniorinnen unserer SGM durch diesen 3:1 Erfolg die Meisterschaft 2023/24. Gratulation! Jugendfußball - Ferienprogamm In diesem Jahr bietet der SV Baindt, Jugendfußball ab 9.08. mittags bis 10. August abends ein fast zweitägiges Fußballcamp an, mit Abend- und Mittagessen sowie Ge- tränken (in der Gesamtübersicht ist versehentlich nur ein Tag ausgewiesen). Kommt und meldet die Kinder an, die TN-Zahl ist begrenzt. Ausflug in den Skyllinepark Am vergangenen Wochenende bot der SV Baindt seinen Fußballerinnen und Fußballern wieder einmal ein ganz besonderes Highlight, denn die Abteilung Jugendfußball hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen.. Etwa 100 junge Fußballerinnen und Fußballer warteten am Parkplatz vor der Tennishalle auf die beiden mit et- was Verspätung eintreffenden Busse. Froh gelaunt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Buspark- platz zunächst für jedes Kind ein Vesper und Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern be- gleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahr- geschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz vor 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung, so dass die wartenden Eltern am Baind- ter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nehmen durften. Die Rückmeldungen aller Teinehmenden waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugendfuß- ball Abteilung, insbesondere Sven Zeller und Reinhold Maucher. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 22.7.24, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 29.07.24 Eis essen, Baienfurt 12.08.24 Baindter Runde 26.08.24 Pizza-Essen, Bad Waldsee Treffpunkt bzw. Abfahrt ist jeweils um 18.15 Uhr am Park- platz der Sporthalle. Unser Ausflug findet am 7.9.24 nach Esslingen statt. Wir freuen uns auf jeweils zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. Am vorletzten Wochenende der diesjäh- rigen Verbandsrunde waren nochmals fast alle Mannschaften am Start. Junioren U12: Kreisstaffel TA SV Aichstetten - TC Baindt 6:0 An letzten Freitag ging es für unsere U15 zum Saisonab- schluss, zum bisherigen Tabellenführer, nach Aichstetten. Kurz vor der Abfahrt gab es eine Hiobsbotschaft, unsere etatmäßige Nummer 4 konnte krankheitsbedingt nicht mitfahren. Wir konnten aber noch kurzfristig Felix Schmidt aus unserer U12 finden, so dass wir doch zu viert anreisen konnten. An den Positionen 2 bis 4 spielten die Aichstet- ter ihre Favoritenrolle aus und gewannen die Spiele alle eindeutig. Unsere Spieler konnten jeweils nicht mehr als ein Spiel in beiden Sätzen gewinnen. An Position 1 wur- de wie immer länger gespielt. Christiane Haupter zeigte wie jedes Mal in dieser Saison eine starke Leistung und es entwickelte sich ein regelrechter Krimi. Der erste Satz ging zwar verloren. Den zweiten Satz konnte sie aber drehen, so dass es in den Match-Tie-Break ging. Auch der Match-Tie-Break war total ausgeglichen. Christiane musste sich am Ende aber doch geschlagen geben. Die Meisterfeier von Aichstetten konnte somit leider nach den Einzeln schon starten. Es stand jetzt schon fest, dass sie ungeschlagen aus der Saison gehen. In den Doppeln konnten die Aichstetter dann befreit aufspielen und spiel- ten entsprechend souverän. Im ersten Doppel waren Vin- zent Neubauer und Maurice Zimmermann sehr schnell im Hintertreffen, konnten gegen Ende des zweiten Satzes das Spiel aber etwas offener gestalten. Sie verloren mit 6:0 6:2. Im zweiten Doppel spielten Christiane Haupter und Felix Schmidt. Auch die beiden waren am Ende deutlich mit 6:1 6:1 unterlegen. Der Sieg von Aichstetten war somit mit 6:0 am Ende deutlich. Das gemeinschaftliche Grillen war trotzdem ein schöner, gemeinsamer Abschluss. Die Saison 2024 ist für die U15 somit auch zu Ende, und wir können ein durchaus positives Fazit ziehen. Die U15 konnte die Saison im Mittelfeld der Tabelle auf Rang 4 abschließen. Damen 40: Staffelliga TC Baindt – SPG Oberk./Unterw./Wibl. 3:3 Tja....was soll ich sagen, für heute hatten wir uns mehr vorgenommen. Aber der Reihe nach: Zu fünft, und in bisher bester Be- setzung, kamen die Damen von der Spielgemeinschaft zu uns. Babsi gewann sehr souverän. Steffi und Marion kämpften hart, mussten sich aber leider geschlagen ge- ben. Spannend machte es Silvi, sie musste in den MTB. Mit einem engen 12:10 holte sie für uns den Zwischenstand von 2:2. Babsi und Steffi hatten im Doppel wenig Glück auf ihrer Seite und die Gegnerinnen waren einfach besser. Umso schöner, dass Marion und Silvi zum 3:3 Endstand ihr Doppel nach Hause brachten. Leider haben wir trotzdem nach Sätzen verloren. Nächstes Wochenende steht nun noch das Game gegen die Damen aus Dürmentingen an, welche aus der Oberliga zu uns gestoßen sind. Das wird vermutlich nicht einfach. Aber nach einer Woche Pause sind unsere Muskeln sicher wieder regeneriert. Herren: Kreisklasse 2 TC Tettnang – TC Baindt 6:3 Spieltag 4. Mit den Hoffnungen auf einen weiteren Sieg um den Aufstieg zu sichern, fuhren wir heute auf die schön gelegene Anlage des TC Tettnang. Nach einem Kaffee starteten wir auf drei Plätzen und somit begannen Lars Fernsemer, Jannis Wösle und David Pejic. Für Lars war heute leider nichts drin und er verlor sein Einzel deutlich (1:6 0:6). Auch Jannis musste sich leider geschlagen geben (4:6 0:6). David P. entschied sein Einzel souverän für sich (6:2 6:3). In der zweiten Runde der Einzel spielten Moritz Lang, David Schäfer und Laurin Wösle. Moritz (4:6 1:6) und David S. (1:6 2:6) mussten ihr Einzel ebenfalls abge- ben. Laurin gewann sein Einzel (6:2 6:3) und somit stand es nach den Einzeln 2:4, weshalb wir alle drei Doppel für einen Gesamtsieg gewinnen mussten. Jannis und Lars (6:0 2:6 3:10) und Moritz und David P. (0:6 2:6) gaben lei- der ihre Doppel ab. David S. und Laurin triumphierten (6:1 6:4). Somit beträgt der Endstand 3:6, wodurch der sichere Aufstieg vertagt wurde und hoffentlich nächste Woche durch einen Heimsieg gegen SC Tennis Friedrichshafen klar gemacht werden kann. Herren 30: Bezirksliga TC 1903 Wangen – TC Baindt 8:1 Am vergangenen Wochenende kam es zu einem packen- den Verbandsspiel zwischen dem TC Baindt und dem TC Wangen. Das Duell hielt, was es versprach, und bot den Zuschauern auf der Anlage in Wangen spannende Matches und hochklassiges Tennis. Den Auftakt machten die Einzelbegegnungen. Auf Posi- tion 1 musste sich Erwin Feurle, der als Ersatzspieler für den TC Baindt aushalf, klar mit 0:6, 0:6 geschlagen geben. Stefan Boenke auf Position 2 zeigte Nervenstärke und gewann nach einem hart umkämpften ersten Satz im Tiebreak mit 7:6 deutlich den zweiten Satz mit 6:0. Philipp Neubauer auf Position 3 setzte seine soliden Leistungen fort und bezwang seinen Gegner mit 6:4, 6:2. Ein wahres Marathon-Match lieferte Ralf Boenke auf Position 4 ab. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpf- te er sich im zweiten Satz zurück und gewann diesen im Tiebreak mit 7:6. Im entscheidenden Matchtiebreak be- hielt er die Oberhand und gewann mit 10:6. Lars Hinner auf Position 5 besiegte seinen Kontrahenten souverän mit 6:2, 6:0. Christian Schuhwerk auf Position 6 gewann nach einem spannenden Spiel im Matchtiebreak mit 10:8. Nach den Einzeln stand es somit 5:1 für den TC Baindt. Im Einser Doppel traten Stefan Boenke und Philipp Neubauer an und spielten ein nahezu perfektes Match, das sie mit 6:4, 6:1 gewannen. Das Zweier Doppel mit Erwin Feurle und Ralf Boenke entwickelte sich zu einem wahren Krimi. Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpften sie sich im zweiten Satz zurück und gewannen diesen im Tiebreak mit 7:6. Der anschließende Matchtiebreak war nichts für schwache Nerven, doch Feurle und Boenke siegten mit 11:9. Besonders hervorzuheben ist dabei die starke Leistung von Erwin Feurle im Doppel. Ralf Boen- ke musste sich damit erneut in einem Marathon-Match beweisen. Im Dreier Doppel setzten Christian Schuhwerk und Lars Hinner den Schlusspunkt unter einen erfolgrei- chen Tennistag. Sie siegten mit 6:4, 6:3. Mit diesem eindrucksvollen 8:1-Sieg hat der TC Baindt nicht nur seine Position in der Tabelle verbessert, sondern auch den Abstieg sehr wahrscheinlich abgewendet. Die Spieler und Zuschauer dürfen sich bereits auf die nächs- ten spannenden Begegnungen freuen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Tettnang – TC Baindt 5:1 Auch im bereits letzten Spiel der Saison 2024 gingen wir wieder einmal als Verlierer vom Platz. Unsere tolle Moral haben wir mit einem hart erkämpften „Schluss-Doppel“ Sieg im MachTieBreak doch noch bewiesen ! Bei tollen Gastgebern in Tettnang beendeten wir damit versöhnlich unsere sportlich etwas bescheidene Saison 2024. Am letzten Spieltag traten für uns an: Sascha Wös- le, Rafael Grabherr, Marcel Singler und Andreas Bosch. Bei allen meinen Spielern möchte ich mich für die Zuver- lässigkeit und das sehr gute miteinander, während der ganzen Saison herzlich bedanken. Wir haben mehrmals „anderen“ Mannschaften mit Spielern aushelfen können, unsere Wirte-Woche mit Bravour gemeistert und einige von uns sich zusätzlich mit Platz- u. Pflegediensten, ins Vereinsleben eingebracht. Auch wenn wir sportlich nicht ganz unsere Erwartungen erfüllen konnten, haben wir doch bewiesen, dass die Herren 40 eine aktive und funktionierende Zelle des TC Baindt sind. Danke an alle - euer Käpt´n Rafael Grabherr. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Bad Schussenried – TC Baindt 8:1 Die Mannschaft 50/1 von Bad Schussenried kam in dieser Saison neu in unsere Gruppe. Sie spielten letztes Jahr in der Verbandsliga und sind in die Bezirksoberliga abge- stiegen. Wie erwartet trafen wir auf einen starken Gegner, der auch in einer starken Besetzung aufwartete. Von den ersten drei gespielten Einzeln konnte uns nur Stefan nach einer starken Partie, einen Punkt sichern. Die nächsten drei Einzel gingen leider an die Gegner. Wolfi erkämpfte sich zwar einen MTB, verlor diesen aber mit 10:4. Nach den Einzeln stand es leider schon 5:1. Wir konnten mit den Doppeln also nur noch Ergebniskosmetik betreiben. Dop- pel drei ging leider klar in zwei Sätzen wieder an die Heim- mannschaft. Spannender gestalteten sich die Doppel eins und zwei, die wir leider, mal wieder, im MTB unseren Gegnern überlassen mussten. Doppel zwei hat diesen mit 10:8 verloren und Doppel eins mit 10:7. Sehr ärgerlich. Der einzige Trost ist, dass wir uns trotz dieses Ergebnisses den Klassenerhalt gesichert haben. Danke an Michael Trotz- ki, der kurzfristig einspringen konnte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Josef Spöri, 6. Michael Trotzki. Doppel: 1. Stefan/Volker, 2. Peter/Josef, 3. Wolfi/Michael. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – TC Gaisbeuren 4:5 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Gaisbeuren. Wir hofften natürlich auf den ersten Sieg. Nach den Einzeln stand es 3:3. Thomas, Harry und Mulluv konnten Ihre Einzel souverän in 2 Sätzen gewinnen. Bar- ny, Richi und Karl-Heinz verloren glatt in 2 Sätzen. Nun galt es 2 Doppel zu gewinnen. Doppel 3 Barny/Mulluv verloren in 2 Sätzen. Doppel 2 Richy / Michi gewannen im Matschtiebreak. Doppel 1 Thomas/Harry machten es spannend, verloren aber im Matschtiebreak etwas unglücklich mit 7:10. Mit ein bisschen mehr Glück hätten wir unseren ersten Sieg einfahren können. Am Samstag haben wir die nächste Gelegenheit dazu. Danke noch an Elke, Christoph , Jürgen und Andi für das gute Essen und die Bewirtung. Herren 65 : Oberligastaffel TA SC Staig – TC Baindt 3:3 Hatten wir noch gegen Kusterdingen unglücklich 3:3 ver- loren, so waren wir dieses Mal beim gleichen Endergebnis auf der Siegerseite. Nach 2:2 in den Einzeln durch Leo und Erwin mussten wieder einmal die Doppel entscheiden. Auch hier ging es sehr eng zu. E.Feurle/W.Graf verloren Doppel 1 im Match-Tiebreak mit 8:10 und das Doppel Reich/Reich setzte sich knapp in zwei Sätzen durch. Es spielten: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Herren 65 : Doppelrunde TC Baindt – TC Ostrach 4:0 Auch bei der dritten Auflage der Doppelrunde in der Sai- son 2024 blieben wir weiterhin ungeschlagen und erzielten dabei seit Beginn dieses Wettbewerbes auf Bezirksebene in 2022 die beeindruckende Bilanz von 15:0 Siegen bei einem Spielverhältnis von 54:6. Im letzten Spiel konnten wir alle Spieler jeweils einmal einsetzen. Nur Max Reich musste ein zweites Mal ran. Es gewannen W.Graf/K.Göp- pert und M.Reich/H.Marschner in Runde 1, sowie in Runde 2 R.Puk/M.Reich/ und E.Feurle /J.Spöri jeweils in 2 Sätzen. Mit dabei: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Vorschau Samstag, 20.7.: Herren 50/2 – SPG TC 1903/RW Wangen Damen 40 – TA SV Dürmentingen TC Sigmaringen – Damen 60 TC Riedlingen – Herren 50/1 Sonntag, 21.7.: Herren – SC Tennis Friedrichshafen TA SV Sulmetingen – Herren 30 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Turniererfolge In den letzten Wochen konnten unsere Reiterinnen wieder einige Turniererfolge sammeln: Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurprüfung Klasse A*, Platz 4 Dressurwettbewerb Klasse E, Platz 1 Dressurwettbewerb Klasse A*, Platz 1 Anna Tratzyk mit Sisko Stilspringwettbewerb 80cm, Platz 4 PSK-Meisterschaft Vielseitigkeit U18 (Wertungsprüfung: Stilgeländeritt-Wettbewerb), Platz 2 Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 7 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 1 Stilspringwettbewerb, Platz 6 Anna Tratzyk mit Speedy Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 3 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 4 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 8 Alisa Schnez mit Sokrates Dressurprüfung Klasse A**, Platz 2 Lina Heilig mit Sebastiano Stilspringwettbewerb, Platz 3 Kinder- und Jugendzeltlager 2024 Von Donnerstag, den 25. Juli bis Samstag, 27. Juli 2024 veranstaltet die Reitergruppe Baindt ihr Zeltlager für Kinder und Jugend- liche des Vereins. Wir feiern 10 Jahre Zeltlager, mit spannenden Wett- kämpfen, kniffligen Aufgaben und einem Freitagspro- gramm voller Überraschungen. Natürlich dürfen das Gespann- fahren und Voltigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und Baden gehen. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, den 20. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Das Zeltlagerteam Blutreitergruppe Reiterprozession in Bad Wurzach mit über 1000 Teilnehmenden Bad Wurzach feierte vom 7. Juli bis zum Blutfreitag, 12. Juli 2024 sein Heilig-Blut- Fest. Die Reliquie, der Überlieferung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wurde auch die- ses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Begleitet wird die Kutsche von 4 jungen Männern in der Uniform der Schweizergarde. Auch bei der Reiterprozession mit über 1000 Teilneh- menden reiten viele Jugendliche zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit. Die Blutreitergruppe Baindt war mit Nummer 55 in der Prozession sehr zahlreich mit 41 Teilnehmenden dabei, darunter 14 Jugendliche. Hier gilt es auch den Eltern für die Bereitschaft und die Betreu- ung Dank zu sagen. Über das große Interesse unserer Mitglieder an dieser christlichen Tradition, dürfen wir sehr stolz sein. Herzliches Vergelts Gott ! Beeindruckend ist auch, dass viele ihre Pferde bereits am Vortag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und ka- meradschaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause zurück kamen. 12 Ministranten inmitten unserer Gruppe Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Ku- chenverkauf der Klasse 3b der Klosterwisenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk- Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldun- gen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben ge- nannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zum Drei-Landkreis-Stein bei Hopfersbach Von Otterswang wandern wir durch den Wald und kom- men zu zwei schönen Aussichtspunkten und zu der Stelle wo sich die drei Landkreise RV, BC und SIG treffen. Wann: Dienstag 23.07.2024 um 9.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 110 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaf- ten). Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stö- cke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 19.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672. Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Rundwanderung Baienfurt - Baindt Wir starten in Baienfurt und wandern über Kickach und Grünenberg nach Baindt. Wann: Sonntag 28.07.2024 um 14.00 Uhr auf dem Park- platz hinter dem Rathaus Baienfurt. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 2,5 -3 Stunden, 10 km. Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, nach Bedarf Mückenschutz und Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 23.07.2024 unter T. 0751/43287. Wander- führung Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Von Enzisreute durch den Altdorfer Wald Durch tiefen Forst wandern wir von Enzisreute an Weihern vorbei nach Baindt. Unterwegs Gelegenheit zum Schwi- men. Badeanzug und Handtuch nicht vergessen! Treffpunkt: Dienstag 06.08.2024 um 10.05 Uhr auf dem Charlottenplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18. Uhr. Gehzeit: 10 km, 100 hm. Fahrpreis: 6 Euro für Mitglieder. Einkehr: Café Hausmann in Baindt. Mitbringen: Vesper, Getränk, gute Schuhe, Stöcke. Anmeldung ab 02.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man eine eigene Fahrkarte hat. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben Lieber Karle, mach es Gut auf Deiner letzten Fahrt. Du warst unser Busfahrer, als wir mit den ersten großen Ausfahrten nach München begannen. Du hast uns jedesmal sicher hin und zurück gebracht. Wenn wir dich gebraucht haben, warst du je- derzeit hilfsbereit, die Fahrten mit dir waren immer lustig. Wir haben dich sehr geschätzt du bleibst für uns einfach unvergessen. Wir wünschen Dir Manuela, Sabrina, Christian und allen Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit! Karle mach`s gut! Vergelt`s Gott Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Herzliche Einladung zum SOMMER- NACHTS OPEN AIR – KINO in Baienfurt am Freitag, 26. Juli 2024 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit der Komödie „Mon- sieur Blake zu Diensten“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNESCO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis 3 Stunden Die Pfahlbauten auf der Halbinsel vor ca. 5.000 Jahren in der Jungsteinzeit: Woher kamen unsere Vorfahren und wie lebten sie? Wie hat die Eiszeit unsere Landschaft geformt und was blieb bis heute erhalten? Was ergaben die archäologischen Ausgrabungen? Der Schreckensee als der größte unter den Seen der Blit- zenreuter Seenplatte. Kommen Sie mit uns und lassen Sie sich für 2 bis 3 Stunden in die Eis- und Steinzeit entführen. Bitte denken Sie an Mückenschutz, Wanderkleidung emp- fehlenswert. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle bietet Beratung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige Kreis Ravensburg - Menschen mit einer psychischen Er- krankung und deren Angehörige erhalten bei der Infor- mations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung. Die beim Landkreis Ravensburg angesiedelte Stelle in- formiert über Angebote im Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von Menschen in Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung. Zur IBB-Stelle gehören auch die ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden des Land- kreises Ravensburg, die persönliche Beratungen durch- führen und die Interessen psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger vertreten. Weitere Informationen zur IBB-Stelle sind verfügbar unter www.ibb-ravensburg. de. Die IBB-Stelle ist per EMail erreichbar unter kontakt@ ibb-ravensburg.de oder telefonisch unter 0751 85 90 99 59. Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestel- le des Landkreises Ravensburg wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im August: „Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren!“ Kreis Ravensburg – Am 1. August bietet unser Ernährungs- zentrum eine Veranstaltung für junge Köche an, über die wir hiermit informieren. Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren! Bowls sind derzeit im Trend und wortwörtlich in aller Munde. „Bowl“ kommt aus dem Englischen und bedeu- tet wörtlich übersetzt „Schüssel“. In einer Bowl können die verschiedensten Zutaten appetitlich angerichtet werden. Typisch dabei ist, dass die Zutaten klar getrennt vonein- ander präsentiert werden. Meist werden die Lebensmittel wie Salate, Gemüse, Hülsenfrüchte oder Nudeln, Fleisch und Obst mit einer leckeren Sauce oder einem Dressing verfeinert. Dabei kommen alle auf ihre Kosten: Nicht nur herzhafte Schleckermäuler, sondern auch süße Nasch- katzen werden mit dieser kulinarischen Vielfalt verwöhnt! Der Kochkurs richtet sich speziell an Kinder ab 12 Jah- ren. Es ist eine wunderbare Gelegenheit für junge Koch- begeisterte, kreative und abwechslungsreiche Gerichte zu lernen und dabei jede Menge Spaß zu haben. Egal ob mit einem Freund oder einer Freundin, der Familie oder alleine – alle sind herzlich eingeladen, aus der eigenen Küche teilzunehmen. Alles, was benötigt wird, ist ein Lap- top oder Tablet, eventuell zusätzliche Lautsprecher so- wie eine gute Internetverbindung. Der Online-Kochkurs mit Referentin Manuela Schmied findet am Donnerstag, 1. August ab 10.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung sowie die Einkaufsliste und die Rezepte erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Was sonst noch interessiert Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen wegen höherer Leistungs- ausgaben und neuer Berufskrankheit Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet ab Ende Juli die Beitragsbescheide. Wie in jedem Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt. Zu finanzieren sind insbesondere die Präventionsaufwendungen, die Leistungsausgaben und die Verwaltungskosten. Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1.133 Mio. Euro (Umlagesoll). Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskos- ten. Die Hoffnung, dass rückläufige Unfallzahlen auch geringere Risikobeiträge nach sich ziehen, kann jedoch nicht erfüllt werden. Vielmehr steigen die Risikobeiträge um durchschnitt- lich 20 Prozent. Ursächlich dafür sind höhere Leistungs- ausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkin- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 son - unter bestimmten Voraussetzungen - als Berufs- krankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossen- schaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sach- verständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt. Für die Versicherten sind die Leistungen einer Berufsge- nossenschaft von Vorteil. Die gesetzliche Unfallversiche- rung bietet z. B. besondere Leistungen (wie Verletzten- und Hinterbliebenenrenten) und kennt keine Zuzahlung. Neue Leistungen wollen finanziert sein. Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Um- fang „Parkinson“ zu zusätzlichen Leistungsausgaben füh- ren wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitrags- hebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Mio. Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrank- heiten zu entschädigen. Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchst- grundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.svlfg.de/ berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege. UV- und Hitzeschutz auch bei Forstarbeiten wichtig Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Haut- krebs zu erkranken. Die Sozialversi-cherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten. Forstwirtinnen und Forstwirte sowie deren Beschäftigte sind bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel auf Freiflächen, oft über Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Arbeiten sie ohne ausreichenden Sonnenschutz, besteht ein hohes Risiko, an weißem Hautkrebs zu er-kranken. Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sind beson-ders in der Verant- wortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten die notwendigen Schutz- maßnahmen umsetzen. Alle sollten die „Schattenre-gel“ beherzigen: Ist der eigene Schatten kleiner als der eigene Körper, dann steht die Sonne besonders hoch. Wer in die- ser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrand- und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Ist die Arbeit im Freien an sonnigen Tagen während der Mittags-zeit nicht vermeid- bar, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe, Kappen mit Sonnenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Sonnencreme – viel hilft viel Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von min-destens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Lippen, Na- cken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, kön- nen so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene maximal geschützte Zeit nicht. Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Hautkrebs wird oft unterschätzt und häufig zu spät er- kannt. Wird er rechtzeitig erkannt, sind die Chancen auf Heilung sehr hoch. Die eigene Beobachtungsgabe ist die wichtigste Hilfe zur Früherkennung. Regelmäßige Selb- stuntersuchungen helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu entdecken. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) für ihre Versicherten die Kosten für einen ärztlichen Haut- Check ab dem 35. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ergänzend zur gesetzlichen Regelvorsorge beteiligt sich die LKK auch schon vor dem 35. Lebensjahr an den Kos- ten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu einem Be- trag von 20 Euro. Der Anspruch hierauf besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Kostenbeteiligung erfolgt bei bereits bestehenden Risikofaktoren (zum Bei- spiel eine familiäre Disposition oder ein heller Hauttyp), die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine dro- hende Erkrankung hinweisen. Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jah- ren auf. Es gibt verschiedene For-men. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig. Oft kann schon das Auftra- gen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, werden die behandeln-den Hautärzte oder -ärztinnen zusammen mit den Betroffenen aufgrund ihrer individu- ellen Situation entscheiden. Hitzeschutz nicht vergessen Die Hitzebelastung während der Arbeit an heißen Tagen im Freien kann durch Kühlfunkti-onskleidung gemindert werden. Die Westen, Shirts oder Kappen werden vor Ar- beitsbeginn mit Wasser getränkt. Die entstehende Ver- dunstungskälte sorgt während des Tragens über viele Stunden für angenehme Kühlung. Mehr Tipps für die pas- sende Arbeitskleidung an hei-ßen Sommertagen gibt es online unter www.svlfg.de/fa-prima-klima-bei-der-arbeit UV- und Hitzeschutzinformationen online Die SVLFG bietet unter www.svlfg.de/sonnenschutz aus- führliche Informationen zu dem Thema. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist die Infobox zum Hitze- und Son- nenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-son- nenschutz bestellt werden kann. Sie eignet sich zur Un- terweisung von Arbeitskräften und beinhaltet die dafür notwendigen Materialien. Die SVLFG Präventionsprämienaktion Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten für die berufliche Tätigkeit. Im Rahmen einer Prämienaktion fördert die SVLFG Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz so-wie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Auch Ar- beitgeberbetriebe, die Saisonar-beitskräfte beschäftigen, können den Zuschuss beantragen. Die Teilnahmebedingungen gibt es online unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tolles Spendenergebnis für Brot für die Welt Evangelisches Hilfswerk legt Jahresbilanz vor – 9.462.995 Euro Spenden aus Württemberg. 313.366,44 Euro stammen aus dem Landkreis Ravensburg. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr bundesweit mehr Spenden und Kollekten erhalten. Aus Württemberg kamen 9.462.995 Euro, das ist auf dem Niveau des Vor- jahres. „Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für ihre Spende an Brot für die Welt. Diese Zeichen der Hoffnung brauchen wir heute mehr denn je“, sagt Ober- kirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „In Zeiten von Spar- politik, in denen auch der Haushalt für Entwicklungszu- sammenarbeit leidet, stehen unsere Spenderinnen und Spender fest an der Seite der Ärmsten.“ Bundesweit gin- gen beim evangelischen Hilfswerk im vergangenen Jahr 75,9 Millionen Euro Spenden und Kollekten ein (2022: 75,6 Mio. Euro). Neben Spenden und Kollekten erhielt Brot für die Welt im vergangenen Jahr Mittel des Kirchlichen Entwicklungs- dienstes und Drittmittel. Das sind vor allem Gelder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Insgesamt standen dem Hilfs- werk der evangelischen Kirchen und Freikirchen für seine Arbeit 331,5 Millionen Euro zur Verfügung, das waren 6,4 Millionen Euro weniger als 2022. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr weltweit 2.905 Projekte gefördert. Wie im Vorjahr war Afrika der regio- nale Schwerpunkt. Insgesamt hat Brot für die Welt 91 Pro- zent der Mittel, 288 Millionen Euro, für Entwicklungspro- jekte ausgegeben. Für Werbe- und Verwaltungsaufgaben wurden 9 Prozent eingesetzt. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewertet den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben als niedrig. Das ist die beste zu vergebende Kategorie. Brot für die Welt wurde 1959 gegründet. Das weltweit tä- tige Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonie fördert gemeinsam mit seinen Partne- rorganisationen Projekte zur Überwindung von Hunger, Armut und Ungerechtigkeit in fast 90 Ländern. Sonderfahrplan der Bodensee- Oberschwaben-Bahn zum Rutenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt über 40 abend- liche Zusatzfahrten während des traditionellen Ra- vensburger Rutenfestes. Vom 20. bis 23. Juli bringt die Geißbockbahn bis Mitternacht und darüber hinaus Be- sucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. Die Züge verkehren an allen vier Tagen im Stundentakt bis nach Mitternacht, um Festbesucher zuverlässig nach Hause zu bringen. „Mit insgesamt 42 zusätzlichen Fahrten sorgen wir für Festlaune bei den Besuchern und Entlastung auf den Straßen und beim Parken“, sagt BOB-Geschäftsführerin Magdalena Linnig. Die letzte Abfahrt von Ravensburg in Richtung Friedrichs- hafen Stadt ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag um 0:33 Uhr und in Richtung Aulendorf um 0:42 Uhr. In der Nacht Montag auf Dienstag sind die letzten Abfahrten um 0:46 Uhr Richtung Fried- richshafen und 0:42 Richtung Aulendorf, von Dienstag auf Mittwoch um 0:35 Uhr nach Friedrichshafen und 0:42 nach Aulendorf. Gleichzeitig weist die BOB darauf hin, dass aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn von Montag, 22.7., bis Mittwoch, 24.7. einzelne BOB-Züge am Abend entfallen müssen. Dies betrifft am Montag 22.7. eine Fahrt zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Hafen (ab 21:46 Uhr) und zurück (ab 22:12 Uhr). Am Dienstag 23. Juli entfallen die Fahrten 21:19 Uhr ab Ravensburg nach Friedrichsha- fen Hafen sowie in der Gegenrichtung ab Friedrichshafen Hafen (ab 22:11 Uhr) nach Ravensburg. Am Mittwoch 24. Juli entfallen die Fahrten ab Ravensburg um 20:38 Uhr und 22:38 Uhr nach Aulendorf sowie die Fahrt um 21:02 Uhr ab Aulendorf nach Ravensburg. Die BOB bemüht sich um einen Schienen-Ersatzverkehr. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch wäh- rend des Rutenfestes in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 12 oder 21 Euro, ab- hängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahrkar- ten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskarten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfahrungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mitgenommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Rutenfest gibt es unter www. bob-fn.de/rutenfest. Fahrplan-Flyer liegen zudem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Telefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert - Hierfür steht die gesetzliche Rentenversicherung Im August und September beginnt das neue Ausbildungs- jahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenren- ten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) mit. Auszubildende sorgen für die Rente vor Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubil- denden auch Abgaben für die Sozialversicherung zah- len – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen. Wann springt die Rentenversicherung ein? Auszubildende sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Be- rufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsun- fall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Ren- tenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, einge- tragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre Berufsstarter und die Rente Sie kann unter www.deut- sche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Angebot von waldpädagogischen Veranstaltungen für das Sommerferienprogramm 2024 Programm 1: Familienzeit – Achtsam im Wald Den Wald gemeinsam mit allen Sinnen entdecken Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Pro Erwachsenen maximal 2 begleitende Kinder Jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr, evtl. Ausklang am Feuer möglich 12.8.: ab 8 Jahre + Erwachsener 19.8.: ab 6 Jahre + Erwachsener 26.8.: ab 10 Jahre + Erwachsener Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag, da be- grenzte Teilnehmerzahl: waldhaus.tannau@forstbw.de. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enz- mann, ForstBW. Weitere Informationen unter www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Programm 2: Ferienprogramm für Familien mit Kindern bis 14 Jahre Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Im August jeweils am Mittwoch von 08:30 - 11:30 Uhr (7.8., 14.8., 21.8. und 28.8.). Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag un- ter: waldhaus.tannau@forstbw.de. Mögliche Themen: Trittsiegel und Pirschpfade, Baum- rallye, Kunst in der Natur, Tatort Totholz, „Waldboden lebt!“. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enzmann, ForstBW. Weitere Informationen unter: www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Kunst & Kultur – Treppenhausgalerie Karsee Finissage mit Rahmenprogramm: Sonntag, 21. Juli ab 14 Uhr, in Karsee/Wangen i.A., Seestraße 13 Die Ausstellung: „Die Welt im kleinen Format“ mit Arbei- ten von 33 Kunstschaffenden in Malerei, Fotografie, Zeich- nung, Objektkästchen, Skulpturen, Collagen, Gemälde aus Stoff, Digitalkunst, Glasmalerei, Papierarbeiten, sind das letzte Mal zu sehen. Ab 15 Uhr Rahmenprogramm mit Musik - Rückschau und Auszählung mit Übergabe des Publikumspreises. Freiwilligendienste zahlen sich aus - Ein Plus für die Rente Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der ge- setzlichen Rentenversicherung. Während ihres Einsatzes sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert, ohne selbst Beiträge dafür zu zahlen – ob im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst. Das teilt die Deutsche Ren- tenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit. Mehr als 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialver- sicherung. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernehmen sie in voller Höhe. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungs- zeiten und die Arbeitsentgelte. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis längstens 18 Monate. Das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr sind für ein Jahr angelegt. Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge zur Rentenversiche- rung werden im Rentenkonto gespeichert und zahlen sich später aus: Sie erhöhen die künftige Rente und zählen zudem als Wartezeit, mit denen Rentenansprüche erfüllt werden können. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschü- re „Freiwilligendienste und Rente“, Sie kann unter www. deutsche-r entenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru, Guatemala und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru (Arequipa): 27.10. – 07.12.2024 (16-17 Jahre alt) • Guatemala (Guatemala-Stadt): 17.11. – 15.12.2024 (13-15 Jahre alt, nur in den Großräumen Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf) • Brasilien (São Paulo): 12.01. – 26.02.2025 (13-15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Rikschatreffen: Einrichtungen aus Ravensburg feiern zusammen den Tag des Fahrrads in der Ravensburger Innenstadt nach Am 15. Juli haben Bewohnerinnen und Bewohner gemein- sam mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verschie- dener Pflegeeinrichtungen sowie der Arche Ravensburg gemeinsam den Tag des Fahrrads nachgefeiert. Eingela- den hatten das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack und die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die das Rikscha-Projekt in Ravensburg initiiert hat. Zusammen mit dem Seniorenzentrum Weststadt, dem Gustav-Wer- ner-Stift und der Arche Ravensburg, bot das Treffen ein einzigartiges Erlebnis voller Bewegung, toller Gespräche und einer Austauschmöglichkeit. Die Teilnehmenden reisten alle mit ihren Rikschas ins Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eiscafé Firenze an, wo die Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg großzügig Eis für alle spendierte. Ulrike Rapp, Lei- terin des Betreuungsteams im Haus Am Mehlsack, be- tonte: „Die Rikscha ist für viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner eine echte Bereicherung und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Leben, die sie sonst vielleicht nicht hätten. Deshalb war es uns wichtig, diesen Tag gemeinsam zu feiern und unsere Wertschätzung für dieses Angebot zum Ausdruck zu bringen.“ Insgesamt war das Rikschatreffen ein Event, welches die Bedeutung von Aktivität und sozialer Interaktion der Be- wohnenden unterstrich. Zukünftige Rikscha-Treffen sind direkt in den Einrichtungen geplant. Kontakt: Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack | Seestr. 26- 28 07518807 146 Terminankündigung Wangener Gespräche und Eichendorff- Literaturpreisverleihung am 19. und 20.10.2024 Die Stiftung Kulturwerk Schlesien (SKWS) lädt, unter- stützt durch die Stadt Wangen im Allgäu, vom 19. bis 20. Oktober 2024 zu den Wangener Gesprächen und der Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises an Ulrike Draesner ein. Im Weberzunfthaus steht am Nachmittag des 19.10. im Vortrag von Adam Kubik die regionale Mehrsprachigkeit in der jüngsten Literatur Oberschlesiens im Mittelpunkt; im Anschluss wird der Fokus auf die Dramatikerin Ilse Langner gerichtet, deren Geburtstag sich 2024 zum 125. Mal jährt: Die Arbeiten, die die gebürtige Breslauerin für die Bühne schrieb, beleuchtet Prof. Dr. Anette Bühler-Die- trich. Mit der Regisseurin Laura Tetzlaff und Schauspielerin Kristin Göpfert findet danach ein Gespräch über deren Inszenierung von „Frau Emma kämpft im Hinterland“ statt. Am Abend rundet die Vorführung des Films „Fluchtburg“ (2023) über den Schriftsteller Gerhart Pohl den ersten Veranstaltungstag ab. Regisseur Bernhard Sallmann reist für ein Publikumsgespräch an. Den Höhepunkt der Wangener Gespräche bildet auch 2024 die Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises am 20.10. Hierfür wird in die Stadtbücherei im Kornhaus ge- laden. Geehrt wird 2024 die gefeierte und mit verschie- denen Preisen ausgezeichnete Autorin Ulrike Draesner, die mit „In sieben Sprüngen an den Rand der Welt“ und „Die Verwandelten“ ein großes Publikum für die Region Schlesien begeistert. Im Anschluss an die Laudatio der Literaturkritikerin Beate Tröger wird die Preisträgerin aus ihrem Werk lesen. Alle Veranstaltungen im Rahmen der Wangener Gesprä- che 2024 sind öffentlich, der Eintritt ist frei. Das finale Programm ist zeitnah verfügbar. Für Bestellun- gen des Programms und alle Fragen rund um die Veran- staltung wenden Sie sich unter info@kulturwerk-schlesien. de an Lisa Haberkern. Die SKWS ist eine Stiftung, die seit 1952 Kultur und Ge- schichte der europäischen Region Schlesien in Deutsch- land, Polen und Tschechien mit Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewahrt, vermittelt und fördert. Eine Veranstaltung der Stiftung Kulturwerk Schlesien, un- terstützt durch die Stadt Wangen im Allgäu. 6 6 3 1 1 2 2 2 21 1 1 1 6 6 3 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 Tapa Beim Tapa-Rätsel müssen Sie einige orangefar- bene Felder so einfärben, dass diese am Ende waagrecht und senkrecht zusammenhängen und kein Bereich aus 2x2 Feldern komplett schwarz ist. Die Zahlen geben an, wie viele der waagrecht, senkrecht und diagonal direkt benachbarten Felder zu schwärzen sind; diese müssen als Gruppe zusammenhängen. Stehen mehrere Zahlen in einem Zahlenfeld, müssen die jeweiligen Gruppen durch ein oder meh- rere weiße Felder voneinander getrennt sein. © Seckinger/DEIKE 755R57R1 Wirf nichts auf Straßen und Plätze! Halte unser Dorfbild sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 w w w .n o ld .d e/ a zu b i Jetzt schnell bewerben und schon im September 2024 mit Perspektive und 1.200 € brutto monatlich im ersten Ausbildungsjahr starten! Unsere Ausbildungsberufe: √ Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandels management (m/w/d) √ Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) √ Industriemechaniker (m/w/d) KOMM INS TEAM BAD WALDSEE Endspurt Ausbildung 2024 Zur Verstärkung unseres Teams in Baienfurt suchen wir: Elektriker (m/w/d) als Minijob Produktions-Mitarbeiter/ handwerklicher Allrounder (m/w/d) (Schreiner/Zimmermann/Sanitärinstallateur) in Vollzeit Fahrer für Transporttätigkeiten (m/w/d) in Vollzeit oder als Minijob – ideal für Rentner! Bewirb Dich jetzt: ganz einfach per E-Mail an personal@tomobil.de oder ruf uns an unter 0751-766 983 00 LUST AUF EINEN NEUEN (NEBEN)JOB? STELLENANGEBOTE Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Der beste Most der Bodensee-Region! Wir freuen uns über je eine DLG- Goldmedaille für unseren Bauern- most und Bermatinger Bärenwein. Probieren Sie doch mal wieder! Erhältlich im gut sortierten Getränke- markt oder direkt bei uns. Bauern- Bermatinger Bärenwein. Erhältlich im gut sortierten Getränke- widemann-saft.de 2x DLG-Gold! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 16. Juni 2023 Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Neubau Hochwasserschutz Hirschstraße Bach zum Bampfen Bildliche Darstellung der Baumaßnahme im Anschluss an die Igelstraße, nähere Infos auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Baumaßnahmen Hochwasserschutzmaßnahme Igelstraße Heckenpflanzung mit vereinzelten Heistern Frischwiese/ Fettwiese Frischwiese/ FettwieseFeuchtwiese Hochstaudenflur G ew äs se rr an ds tr ei fe n Alnus glutinosa Hochstamm 12–14 Hochwasserschutz Geigensack Hochwasserschutz Hirschstraße Baugebiet Bühl Zeppelinstraße Igelstr aße Sulpacher Straße Hirschstraße Streuobstwiese Hecken Hecken Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal nahmen rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk der Veranstaltung lag bei der Vorstellung der Pla- nungen und des weiteren Vorgehens im Bereich des Dorfplatzes und der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die anstehende Baumaßnahme. Baubeginn ist der 17. Juli 2023. Dann wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. In der KW 32 und 33 (07. August - 22. August 2023) wird auf der Baustelle aufgrund der Handwerkerferien nicht gearbeitet. Die Bau- maßnahme wird in mehrere Teilabschnitte eingeteilt. Für den ersten Teilabschnitt ist der Zeitraum von Mitte Juli bis Ende Dezember 2023 vorgesehen. Dabei sieht der Bauablauf folgendermaßen aus: - Abbrucharbeiten im Bereich der Küferstraße - barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen - Grabenarbeiten für die Leitungsumlegung für die Nahwärme, Kanal, Breitband und Telekommunikation - Offenlegungsarbeiten am Sulzmoosbach Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqua- lität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwal- tung, die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Sicher steht die Minderung des CO₂-Ausstosses und der Klimaschutz an vorderster Stelle, doch müssen wir uns auch an die spürbar gewordenen Klimaveränderungen anpassen. Insofern soll der Dorfplatz besser durchgrünt werden, es wird einen Trinkwasser- brunnen geben und für den heißen Sommer steuerbare Wasserfontänen, die zum einen unseren Kindern Spaß machen und darüber hinaus die Luftfeuchtigkeit verbessern und Kühlung verschaffen. Außerdem wurde vom aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten Herrn Gauggel berichtet. Wie man bereits sieht, ist die Fischerstraße fertiggestellt. Diese dient im Zusammenhang mit der Baumaßnahme in der Ortsmitte als Umleitungsstrecke, wenn beispielsweise die Küferstraße gesperrt werden muss. Nach Aufarbeitung der Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes, der Polizei und des Busunter- nehmens folgen weitere Informationen zu den Umleitungsstrecken während des ersten Bauabschnittes. Während der Baumaßnahme in der Ortsmitte kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. So werden in bestimmten Abschnitten im Bereich des Dorfplatzes weniger oder auch keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass der Parkplatz in der Mühlstraße sowie der Festplatz bei der Ten- nishalle genutzt werden können. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden zusätzlich vorab mittels Handeinwurfzetteln informiert. Für Rückfragen steht Ihnen seitens der Gemeinde Baindt der Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Als Ansprechpartner des Planungsbüros 365° freiraum + umwelt steht Ihnen Herr Gutermann (Tel: 07551 9495580, E-Mail: d.gutermann@365grad.com) zur Verfügung. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Information der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH - Nach Vorstellungsrunde bei Gemeinderäten und Bürgern nun kontinuierlich erweiterte Information auf neuer Webseite der Windpark Altdorfer Wald GmbH Am 11. Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH die Gemeinderäte aus den in das Vor- haben involvierten Gemeinden (Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg, Bergatreute) zu einem ersten Informationsabend für gewählte Gemeinderäte in das Haus für Bürger und Gäste in Alttann ein. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte der Vorhabenträger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Projektvorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den aktuell stattfindenden Voruntersu- chungen. Ebenso stellte sich der Vorhabenträger den vielseitigen Fragen der Gemeinderäte. Sowohl auf dem Informationsabend für gewählte Gemeinderäte, als auch der sich anschließenden Marktplatztour am 12. & 13. Mai wurde das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden deutlich. Daher haben interessierte Bürgerinnen und Bürger seit dem 07. Juni 2023 die Möglichkeit, sich auf der neuen, ausgebau- ten Internetseite zum Windpark Altdorfer Wald zu informieren. Die aktualisierte Internetseite umfasst nun ausführlichere Informationen über das Windenergieprojekt. Neben der Projektübersicht sowie der Vorstellung des Vorhabenträger bietet die Internetseite die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand des Projekts sowie über die einzelnen Projektphasen zu informieren. Eine Besonderheit bildet zudem der Bereich „Dialog“. Neben allgemeinen Fragen und Antworten zum Projekt werden hier auch bereits gestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern samt Antwort veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es die Möglich- keit, weitere Fragen über ein Kontaktformular an den Vorhabenträger zu richten. Diese werden dann persönlich beantwortet und bei allgemeiner Tragweite für alle Besucher der Internetseite transparent gemacht. Nicht zuletzt beinhaltet die Internetseite eine Rubrik Wissenswertes zur Windenergie. Dort wird der Vorhabenträger Informationen und Studien zu allgemeinen Themen rund um die Windenergie zusammentragen und den Lesern Links zu den Quellen dieser Informationen zur Verfügung stellen. Zum Auftakt findet sich dort zunächst ein Portrait zum nach aktuellem Stand zum Einsatz kommenden Windenergieanlagentyp Vestas V172-7.2. Weitere Beiträge werden folgen. Die Internetseite ist unter www.windpark-altdorferwald.de erreichbar. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Windpark Altdorfer Wald GmbH diese Projekthomepage mit aktuellen Berichten zum Fortschritt. Die Internetseite bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit für interessierte Bürge- rinnen und Bürger. Stadtradeln 2023 (24. Juni bis 14. Juli 2023) – Eine Schnitzeljagd durch Baindt Auf die Räder, fertig, los! – Vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 tritt ganz Baindt wieder beim Stadtradeln an! In diesem Jahr haben wir uns eine Schnitzeljagd als Auftakt für das diesjährige Stadtradeln einfallen lassen. Unter allen Teilnehmenden, die im Aktionszeitraum an der kleinen und/oder großen Schnit- zeljagd teilnehmen, verlosen wir ein Überraschungspaket der Gemeinde Baindt. Informationen zum Stadtradeln sowie die jeweilige Route bzw. Stationen finden Sie in unseren Instagram-Beiträgen oder auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln. Foto: Radstreifen in der Ortsmitte Zur Teilnahme an der Schnitzeljagd gelten folgende Teilnah- mebedingungen: • Fotos aller abgefahrenen Stationen je nach ausgewähl- ter Route (klein oder groß) sowie • ein kreatives Foto der Teilnehmenden (egal ob Gruppe, Einzelpersonen, Familien, ...) • und die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder und der Namen aller teilgenommenen Personen bis Freitag, den 21. Juli 2023 an helfen@baindt.de senden. Sie können sich schon heute über https://www.stadtradeln. de/baindt oder über die Stadtradeln-App anmelden, einem Baindter Team beitreten oder ein neues Team gründen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme sowie auf viele kreative Fotos und wünschen viel Spaß beim diesjährigen Stadtradeln! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtliche Bekanntmachungen Spendenaufruf Immer mehr Menschen werden durch den Krieg in der Uk- raine aus ihrer Heimat vertrieben. Auch in der Gemeinde Baindt sind zwischenzeitlich einige ukrainische Familien untergekommen. Um diese Familien im Alltag zu unter- stützen, sind wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Aktuell sind wir auf der Suche nach einem Fahrrad für ein 9-jähriges Mädchen (ca. 26 Zoll). Wenn Sie ein Mäd- chenfahrrad spenden wollen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de (gerne mit Foto) oder ru- fen Sie uns an 07502/9406-23. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Ihre Gemeindeverwaltung Befüllen und Entleeren von Pools Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Pools auf pri- vaten Grundstücken: 1. Befüllung Die Befüllung von Pools erfolgt mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz aus der Hausinstallation des Gebäudes. Da durch unangemeldetes Befüllen Ihres Gartenpools unter Umständen der Verdacht eines unkontrollierten Wasseraustritts in der Gemeinde entsteht, bitten wir Sie, unbedingt jede Befüllung auf dem Rathaus anzukündigen. Die Abwassergebühr wird grundsätzlich nach der einge- leiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Abwasserge- bühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools mittels des Hauptwasserzählers gemessen wurde. Eine Befüllung über von der Abwassergebühr befrei- te Sonderwasserzähler (Gartenwasserzähler) wäre nur möglich, wenn das Poolwasser anschließend nicht der Kanalisation zugeleitet, sondern auf dem Grundstück ver- sickert wird. Dies ist jedoch ohne vorherige Behandlung des Wassers nicht erlaubt und stellt ggf. eine Ordnungs- widrigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz dar. 2. Entleerung Die Gemeindeverwaltung Baindt möchte darauf hinwei- sen, dass das gebrauchte Poolwasser zwingend über den öffentlichen Kanal zu entsorgen ist. Bei Poolwasser handelt es sich um chemisch oder biolo- gisch verändertes Wasser, welches als Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal einzuleiten ist. Dies gilt bereits ab dem ersten Tag der Nutzung und unabhängig davon, ob und in welchen Mengen chemische Hygienemittel oder ähnliches eingebracht werden. Für die entnommenen Wassermengen fallen aus diesem Grund auch Abwas- sergebühren an. Die Nutzung des Poolwassers zur Gartenbewässerung bzw. die Entleerung auf Garten- oder Wiesenflächen ist wegen möglicher Verunreinigung des Grundwassers ge- setzlich verboten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Stavarache unter der Telefonnummer 07502 9406-21 wenden. Ihre Gemeindeverwaltung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 13.06.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungsein- richtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöf- fen Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagliste für Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichtes und des Landgerichts liegt gemäß § 36 Absatz 3 des Ge- richtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit von Montag, 19.06.2023 bis einschließlich Montag, 26.06.2023 während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Bürgeramt öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, ge- rechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften, da sie nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetzes unfähig sind, das Amt einer Schöffin/eines Schöffen auszuüben oder aus persönli- chen Gründen nach § 33 des Gerichtsverfassungsgeset- zes oder aus beruflichen Gründen gemäß § 34 Gerichts- verfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollen. gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baindt und der Eigenbe- triebe Wasserversorgung und Abwas- serbeseitigung 2022 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbe- richt inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ver- waltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2022. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festge- stellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindtwird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungs- abgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm 0,00 € • Übertragene Haushalts- ermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließ- lich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Was- serversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgeset- zes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt fest- gestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungs- abgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzu- tragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rech- nungsergebnis geleisteten über- und außerplanmä- ßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung auf- geführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7 den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerbera- tungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwas- serbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseiti- gung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahres- fehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschafts- planunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 € 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 € 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22€ 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 123.650,20 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 € 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungs- posten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- bührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung kei- nen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 17.06.2023 und Sonntag, 18.06.2023 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17.06.2023 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, Tel.: 0751 - 56 02 60 Sonntag, 18.06.2023 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchenge- meinde 21.06. Seniorentreff BSS 24.- 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.- 30.07. Weinfest Schalmeienkapelle Zur Information Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg informiert: Höhere Rente ab 1. Juli Rund 21 Millionen Menschen erhalten ab den Sommer- monaten bundesweit eine höhere Rente. Zum 1. Juli 2023 steigen die Renten um 4,39 Prozent in den alten Bundes- ländern und um 5,86 Prozent in den neuen Bundesländern. Wann das Plus auf dem Konto ankommt, hängt grund- sätzlich vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Wer bis März 2004 in den Ruhestand gegangen ist, erhält den hö- heren Betrag bereits Ende Juni. Rentnerinnen und Rent- ner, die ihre erste Rentenzahlung im April 2004 oder spä- ter erhalten haben, wird die Rente erst Ende Juli mit dem höheren Zahlbetrag angewiesen. Der Renten Service der Deutschen Post AG versendet rechtzeitig zur jeweiligen Auszahlung des neuen Zahlbe- trags an alle Rentnerinnen und Rentner ein Schreiben, in dem über die Höhe der Rentenanpassung informiert wird. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung Jahresprogramm 2024 Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für das Jahr 2024 einen Antrag auf Aufnahme in das Ent- wicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Es können grundsätzlich Anträge für alle Ortsteile und Förderschwerpunkte gestellt werden. Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze (vorläufig): 1. Förderschwerpunkt Wohnen Umfassende Modernisierung von bestehenden Wohn- gebäuden Ältere Gebäude im Ortskern können modernisiert und den heute üblichen Wohnbedürfnissen angepasst werden. Gefördert werden Baumaßnahmen, wie die Dämmung der Fassade und des Daches, Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung der Sanitärinstallationen. Grund- sätzlich werden nur umfassende Modernisierungsmaß- nahmen gefördert (mind. drei Gewerke). • Fördersatz: in der Regel 30 % • Höchstbetrag: 20.000 € je Wohneinheit Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen Ehemalige Scheunen und landwirtschaftliche Anwesen prägen noch immer das Ortsbild im Ortskern. Um das Ortsbild zu erhalten, können diese Gebäude zu Wohnun- gen umgebaut oder gewerblich genutzt werden. • Fördersatz: in der Regel 30 % • Höchstbetrag: 50.000 € je Wohneinheit für Privatper- sonen Für Mietwohnungen gelten abweichende Regelungen. Baulückenschließung durch dorfgerechte und maßstäb- liche Wohngebäude Maßstäbliche Neubebauung als Ersatz für abgängige Bausubstanz / Baulückenschließung. Baulücken können durch maßstäbliche Wohngebäude genutzt werden. Hier- durch erfährt der Ortskern eine Belebung und der Land- schaftsverbrauch wird eingedämmt. • Fördersatz: in der Regel 30 % • Höchstbetrag: 200.000 € Voraussetzung: Eigennutzung 2. Förderschwerpunkt Grundversorgung Unterstützt werden Unternehmensinvestitionen, denen für die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität in den Ortsteilen eine besondere Bedeutung zukommt. Förderfä- hig sind die Reaktivierung von Brachen, Neubauten oder Erweiterungsbauten (z.B. Bäcker, Metzger, Lebensmittel- geschäft, Gasthäuser, Dorfläden o.ä.). • Fördersatz: bis zu 20 % • Höchstbetrag: 200.000 € 3. Förderschwerpunkt Arbeiten Zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen kön- nen kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 100 Beschäftigten gefördert werden. Förderfähig sind die Reaktivierung von Gewerbebrachen, die Verlagerung von Unternehmen aus bestehenden Gemengelagen, die Neuansiedlung sowie die Erweiterung von Unternehmen. • Fördersatz: 10 % (15 % für kleine Unternehmen für Verlagerung/Reaktivierung) • Höchstbetrag: 200.000 € 4. Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen Förderfähig sind der Um- und Neubau von Gemeinbe- darfseinrichtungen sowie die Umnutzung zur Gemein- bedarfseinrichtung. • Fördersatz: 40 % • Höchstbetrag: 500.000 € Projekte mit Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen z.B. Holz in der Tragwerkskonstruktion können einen um 5 % -Punkte erhöhten Fördersatz erhalten. Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung auf Gebäu- de mit Baujahr vor 1945 (ausnahmsweise bis 1969) be- schränkt. Die Maßnahme darf nicht vor der Zusage (ca. März 2024) begonnen werden. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnah- me in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterla- gen zu den privaten Projekten bis spätestens 30.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung vorliegen. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Ger- hardt, Tel. 07502 9406-26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Weitere Informationen zum Thema ELR finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter www.mlr. baden- wuerttem-berg.de oder auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter www. rp.baden-wuerttemberg.de Marktplatzkonzert „Open Air“ mit dem Vororchester, Jugendorchester und Blasorchester des Musikvereins Baienfurt am Samstag, 17. Juni 2023 um 20.00 Uhr Der Musikverein Baienfurt lädt am kommenden Sams- tag zu einem Open-AirKonzert ein. Alle drei Klangkörper haben sich hierzu etwas Besonderes einfallen lassen. Der Abend wird mit dem Auftritt des Vororchesters unter der Leitung von Enrico Lang beginnen. Danach betritt das Jugendorchester mit Dirigentin Veronika Gauß die Bühne und anschließend entführt das Große Blasorchester das Publikum u.a. nach Hameln – zum Rattenfänger. Es wird also sehr kurzweilig und spannend werden. Der Musikverein Baienfurt freut sich auf Ihr Kommen. Richard Birnbaum, 1. Vorsitzender Sebastian Bernauer, Dirigent Der KulturPass startet am 14. Juni 2023 Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhal- ten ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsezten kön- nen. So wird Kultur vor Ort noch einfacher und erlebbar. Es handelt sich dabei um eine Initiative des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und Bundesfinanzmi- nister Christian Lindner. Ziel des KulturPass‘ ist es, junge Menschen für Kultur vor Ort zu begeistern und damit die Kulturbranche zu unterstützen. Die Registrierung wird durch das Online-AusweisVerfahren überprüft. Die Nutzung des KulturPass‘ für 18-Jährige wird ab 14. Juni 2023 möglich sein. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt. Weitere Informationen sind unter www.kulturpass.de zu finden. Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Energien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalver- bands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravens- burg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landes- regierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regi- onsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflä- chensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee (sowie online) einen Informati- onsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahl- kriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplanerinnen und -planer des RVBO an Informations- ständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Donnerstag, den 22. Juni 2023 Schwäbische Bauernschule Bad Waldsee, Frauenbergstraße 15, 88339 Bad Waldsee 19:30 Uhr Ankommen, musikalischer Empfang durch die Bauernkapelle Oberschwaben und kö- niglicher Bier Ausschank 20:00 Uhr Beginn der Versammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Geschäftsberichte 4. Grußworte 5. Gastvortrag Prof. Dr. Wilhelm Windisch TU München „Nutztierhaltung sichert Ernährung der Menschheit oder ist die Kuh wirklich ein Klimakiller?“ 6. Ehrungen und Verabschiedungen 7. Schlusswort Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Parkplatzmöglichkeiten der öffentliche kostenfreie Parkplatz “An der Bleiche” genutzt werden soll. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Jobmesse für Geflüchtete Am Donnerstag, 22. Juni, findet im Schwörsaal in Ravens- burg eine Jobmesse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine statt. Von 10 bis 15 Uhr präsentieren Arbeitgeber aus der Region ihre offenen Arbeitsstellen und Beschäf- tigungsmöglichkeiten. An der „Contact – Jobs und mehr“ beteiligen sich rund 20 Unternehmen aus unterschiedli- chen Branchen. „Der Zeitpunkt ist gut gewählt“, erklärt Dorothea Court, Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Ravensburg. „Zahlreiche Geflüchtete beenden ihren Integrationskurs in Kürze. Das Sprachniveau ist in vielen Fällen bereits an- gemessen für die Aufnahme einer Beschäftigung.“ Daher sollen bei der Jobmesse auch die Arbeitsangebote im Vordergrund stehen und nicht die Vermittlung von Aus- bildungsplätzen. Franz Schairer vom Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ergänzt: „Jede erfolgreiche Vermittlung wirkt sich positiv auf die Arbeitsmarktsitua- tion in der Region aus und unterstützt zudem die Integ- ration der geflüchteten Menschen. Wer arbeitet, knüpft Kontakte und verbessert seine Sprachfähigkeiten. Ein Gewinn für alle.“ Dolmetscher werden sich am Messetag darum küm- mern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Bewerbern reibungslos funktioniert. Für Kinder ist eine Betreuung eingerichtet, damit sich Vater oder Mut- ter auf die Gespräche konzentrieren können. An einem separaten Stand findet eine Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse statt. Die Jobmesse „Contact – Jobs und mehr“ ist eine gemein- same Veranstaltung des Jobcenters Landkreis Ravens- burg, der IHK Bodensee-Oberschwaben, der Handwerks- kammer Ulm, der Stadt Ravensburg sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Im Schussental und in Ravensburg leben derzeit rund 1.100 geflüchtete Men- schen aus der Ukraine im erwerbsfähigen Alter. Infobox: Contact – Jobs und mehr Donnerstag, 22. Juni 2023 10 bis 15 Uhr Schwörsaal Ravensburg Eintritt frei Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Klimaspartipp des Monats Juni 2023: Safe Water, Drink Beer Bier ist für viele Menschen eine lebens- und überlebens- wichtige Flüssigkeit, die jeden Durst löscht. Ob sich hier- mit der Trinkwassermangel infolge von Dürreperioden beheben lässt, darf nüchtern betrachtet aber doch stark bezweifelt werden. Dieses Jahr hat es bisher zwar viel geregnet, aber die letzten Wochen ist es doch schon wieder sehr trocken. Da längere Trocken- und Dürrepe- rioden auch hier in der Region immer öfters auftreten, ist es umso wichtiger, sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Ein kleiner Auszug der unzähligen Möglich- keiten, wie dies gelingen kann, folgt hier: Duschen statt baden Schon gewusst? Eine kurze fünfminütige Dusche (60 Liter) verbraucht nur ein Drittel der Wassermenge eines Voll- bads (180 Liter). Mittels Verwendung eines Spardusch- kopfes lässt sich außerdem der Wasserverbrauch beim Duschen um bis zu 50 Prozent reduzieren. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 „Flasche leer“ - Geschirrspüler voll Auch wenn Geschirrspüler in den allermeisten Fällen ge- nerell weniger Strom und Wasser benötigen, wie ein Spü- len von Hand, gibt es auch hier noch Optimierungspo- tenzial. Selbst wenn „Flasche leer“ ist, wie ein ehemaliger italienischer Fußballtrainer einmal sagte, die Geschirr- spüler und Waschmaschinen sollten trotzdem vollständig befüllt sein, bevor sie angeschaltet werden. Somit laufen diese Haushaltsgeräte weniger oft und es wird daher we- niger Energie und Wasser benötigt. Daneben spielt spezi- ell beim Geschirrspüler auch das richtige Einräumen des Geschirrs eine wichtige Rolle. Wer regelmäßig „Spülma- schinentetris“ spielt, ist hier natürlich klar im Vorteil und weiß, wie möglichst viel Geschirr in einem Geschirrspüler untergebracht werden kann. Ein Tipp für Neueinsteiger dieses Spiels: Stark verschmutztes Geschirr gehört nach unten, während offenes Geschirr oben eingeräumt wird. Dabei ist wichtig, dass sich die Sprüharme noch frei be- wegen können und das Geschirr nicht zu eng gestapelt ist, damit das Wasser alles problemlos reinigen kann Sparspültaste bei der Toilettenspülung nutzen Eine weitere Wassersparmöglichkeit ist, sofern vorhan- den, die Verwendung der Sparspültaste einer Toilette. So wird bis zu 50 Prozent weniger Wasser benötigt. Mit der Wasser-Stopp-Taste kann zudem der Spülvorgang jeder- zeit frühzeitig beendet werden. Speziell im Garten, lässt sich beispielsweise durch die Wahl der richtigen Gießzeit ebenfalls viel Wasser einsparen, worauf in einem zukünf- tigen Tipp genauer eingegangen wird. In Anlehnung an Max und Moritz gilt nämlich bei Tipps zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser: Dies war erst der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Florian S. Roth - Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Juni – 25. Juni 2023 Gedanken zur Woche: Im Herzen Ruhen wir aus Im Herzen jener, die wir lieben, gleichwie jene, die wir gern haben, in unserem Herzen ruhen sollen. Bernhard von Clairvaux Samstag, 17. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Ricco Haller, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Leana Neb, Mateo Oelhaf († Josef Gresser, Anni und Eugen Maier, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter, Ida Selens- ky mit Angehörigen, Eugen Halder, Paula und Max Fischer, Jahrtag: Anna Halder, Lucia Fi- scher) Sonntag, 18. Juni – 11. Sonntag im jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 20. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 21. Juni 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Hl. Barbara 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst Donnerstag, 22. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 23. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesdienst im Pflegeheim Samstag, 24. Juni Johannes der Täufer 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Patrozinium und Feier „20 Jahre Kinderchor“ Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Marisa Pfis- ter, Jakob Spähn, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Ricco Haller, Lena Himpel, Anton Pink, Max Schützbach, Lenny Sonntag, Marlene Stör († Kurt Brugger, Hildegard Michel, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Emi- lie und Oskar Bix, Johann Germann, Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Einladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmeldeformu- lare findest du auch auf unserer Homepage: www.katho- lisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam 20 Jahre Kinderchor Baindt Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst Gott ist mit uns unterwegs 25. Juni 2023, 10:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt bei schönem Wetter: auf der Wiese unterhalb der Kirche Einladung Seniorentreff Am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal zu einem Vortrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreis- verband Ravensburg, mit dem Thema „Zecken - die unterschätzte Gefahr“! Zecken übertragen Krankheitserreger und sind nahezu ganzjährig aktiv. Egal ob beim Spaziergang in der kühleren Jahreszeit, im Frühling und Sommer bei der Gartenarbeit, überall lauert die Gefahr, mit einer infizierten Zecke in Berührung zu kommen. Es kann zu schweren Krankheitsverläufen mit Haut- und Gelenkbeschwerden sowie neurologischen Veränderungen kommen. Nehmen Sie sich Zeit für dieses wichtige und aktuelle Thema. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 18. Juni 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gott schuf mich wunderbar - mit allen meinen Sinnen Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Freitag, 16. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 18. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Kin- derkirche im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus, anschließend Gemeindefest 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 19. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 25. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Pfarrbüro geschlossen Das Pfarrbüro ist vom 26.6. – 29.6.23 geschlossen. Gedanken zum Wochenspruch Wer kennt sie nicht, Mo- mente, in denen die An- spannung von uns ab- fällt und wir merken, wie erschöpft wir eigentlich sind. Adrenalin ist wun- derbar, aber nicht auf Dauer. Jesus greift diese menschliche Erfahrung auf und zeigt auf sich: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bei mir findet ihr eine Ruhe und Erfrischung, die wirklich nachhaltig ist. Erschöpfung, Enttäuschung, Belastung ha- ben bei mir einen weiten Raum und werden verwandelt in meiner Gegenwart. Wursteln wir uns deshalb nicht länger allein durchs Le- ben, sondern leben aus der Kraft, die uns hier zugespro- chen wird. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmit- tag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt. de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung zum Gemeindefest Herzliche Einladung zum Gemeindefest für alle Generationen am 18. Juni rund ums Ev. Gemeindehaus! Wir beginnen um 10.30 Uhr mit einem Familiengottes- dienst im Grünen (Wiese bei Ev. Gemeindehaus, Baien- furt). Anschließend gibt es ab 12.00 Uhr Mittagessen und anschließend noch Kaffee und Kuchen. Gerne können sie auch noch spontan einen Salat oder Kuchen spenden. Es gibt zahlreiche Angebote für die ganze Familie. Las- sen Sie sich überraschen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit. Spieletag auf dem Marktplatz in Baienfurt 24. Juni 14-17 Uhr Mit dem großen „Spielofanten“ des Kreisjugendrings & vielen Möglichkeiten, Spaß und Bewegung. Die Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt lädt in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendtreff Baien- furt zu diesem Aktionstag für Kinder ein. Der Kreative Montag bietet an Juni: 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Tor-Festival zum Saisonabschluss SV Baindt - FC Leutkirch 3:4 (1:1) Durch den 2:0-Sieg gegen den TSV Rat- zenried am vergangenen Wochenende krönte sich der SVB bereits einen Spiel- tag vor Schluss zum Meister in der Be- zirksliga Bodensee. Die letzte Partie gegen den Tabel- lendritten aus Leutkirch war somit ein Spiel ohne große sportliche Brisanz. Daher veränderte Trainer Rädel seine Startelf aus dem Ratzenried-Spiel auf zehn Positionen und auch der FC Leutkirch rotierte aufgrund einer Hoch- zeit kräftig durch. Dennoch entwickelte sich von Beginn an eine unterhalt- same, wenn auch nicht immer hochklassige Partie auf der Baindter Klosterwiese, wobei Routinier Boneke nach Vor- arbeit von Xhafa die erste gute Chance ausließ (2.). Auch der FCL arbeitete sich in der Anfangsphase immer wieder gefährlich vors Baindter Tor, wobei sich die Gastgeber oft nur mit Fouls gegen die schnellen Außenspieler der Gäste zu helfen wussten. Der FCL belohnte sich in dieser Phase schlussendlich auch mit dem 0:1: Nach einem Ein- wurf bekam der SVB den Ball nicht geklärt und Zollikofer schob die Kugel zum Führungstreffer abgeklärt ins lange Eck (30.). Der SVB ließ sich allerdings nicht hängen und glich dabei postwendend aus. Knisel drehte im Mittelfeld clever auf und steckte das Spielgerät perfekt durch die Schnittstelle zu Boenke durch, welcher das 1:1 markierte (31.). Mit diesem Ergebnis ging es auch die Halbzeitpause, aus welcher die Gäste etwas wacher zurückkamen und mit dem ersten gelungenen Angriff erneut in Führung gingen. Der schnelle Schneider brach über die rechte Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Seite durch und brachte den Ball flach in die Mitte, wo Zollikofer zum 1:2 einschob (50.). Wie bereits im ersten Durchgang hätte der SVB aber fast wieder eine direkte Antwort parat gehabt. Nach einem langen Ball ließ der eingewechselte Dischl den Ball per Hacke sehenswert auf Boenke abtropfen, dessen Volley dann haarscharf am langen Pfosten vorbeistrich (53.). Auf der Gegenseite zeigte sich der FCL dagegen weiterhin eiskalt vor dem Tor. Ein Abspielfehler im Baindter Spielaufbau schickte Zol- likofer auf die Reise, welcher per feinem Lupfer seinen dritten Tagestreffer markierte (55.). Mit der Hereinnah- me der Mittelfeldakteuere Dantona und Thoma wurde der SVB in der Schlussphase wieder zwingender auf dem Weg nach vorne. Bestes Beispiel in der 74.Minute, wobei Szeibel Dantona mit einem hohen Vertikalpass in Szene setzte und dieser direkt weiter auf Boenke durchsteckte. Dieser behielt vor Bayer die Ruhe und erzielte sein 31.Sai- sontor (74.). Das 3:3 schien nun nur noch eine Frage der Zeit, doch nach einem Abstimmungsfehler in der Baindter Hintermannschaft konnte Walser im Baindter Tor den Ball nicht mehr rechtzeitig vor dem heranstürmenden Gaye klären, welcher das Spielgerät ins verwaiste Tor schob und den 2-Tore-Vorsprung wiederherstellte (77.). Die Baindter Mannschaft kam durch einen herrlichen Freistoßtreffer von Dantona zwar nochmals auf 3:4 heran (83.), am Ende fehlte jedoch das letzte Glück im Abschluss, um das ver- diente 4:4 doch noch zu erzielen. Nach einigen Minuten der Enttäuschung über die sechste Saisonniederlage, schaltete das Team dann aber relativ schnell in den Party-Modus und feierte mit dem Baind- ter Musikverein eine unvergessliche Zelt-Party auf der Klosterwiese. An dieser Stelle bedankt sich der SVB nochmals für die grandiose Unterstützung in dieser Saison, welche einen wesentlichen Teil zum Erfolg der Mannschaft beitrug. Der SV Baindt wünscht nun eine schöne Sommerpause und freut sich in der kommenden Saison auf das „Abenteu- er“ Landesliga. Es spielten: Benjamin Walser - Florian Vollmer (67.Phi- lipp Thoma), Michael Gauder (50.Marko Szeibel), Marc Bolgert, Lukas Walser - Ylber Xhafa, Konstantin Knisel (66.Mika Dantona), Nico Geggier, Tobias Fink - Johannes Kern (47.Jonathan Dischl), Philipp Boenke SV Baindt II - FC Leutkirch II 3:0 Aufgrund von Spielermangel beim FCL II wurde die Par- tie mit 3:0 für den SVB II gewertet. Die Mannschaft wird nächste Saison in der Kreisliga B3 antreten. Frauen erkämpfen zum Abschluss der Saison einen Punkt SV Kressbronn – SV Baindt 2:2 Vergangenen Sonntag fand das letzte Saisonspiel für die Damen des SV Baindt in Kressbronn statt. Die Mann- schaften standen punktgleich in der Tabelle und kämpf- ten somit beide um den siebten Platz. Das Spiel war zu Beginn ausgeglichen, beide Mannschaften hatten einige Torchancen. Der SV Kressbronn verwandelte seine dann in der 18. Minute. Davon ließen sich die Baindterinnen aber nicht unterkriegen, es wurde weiterhin gekämpft und sie kamen einige Male gefährlich vors gegnerische Tor. Leider konnte jedoch keine Torchance verwandelt werden. Auch in der zweiten Halbzeit blieben die Tore trotz sehr guter Chancen durch Lisa und Mariella aus. Gleichzeitig wollten die Damen des SV Kressbronn ihre Führung ausbauen, was ihnen in der 85. Minute dann auch gelang, 2:0. Doch damit war ihr Sieg noch nicht sicher. Nach dem Anstoß ging es direkt wieder Richtung gegnerisches Tor. Viola wurde durch einen guten Ball von Tasi in Szene gesetzt und konnte den Ball neben der Torfrau ins Tor schieben, 2:1. Kurz danach wurde die Spielszene quasi wiederholt und Viola platzierte den Ball zwei Minuten später erneut im gegnerischen Tor, 2:2. Violas Doppeltreffer rettete dem SV Baindt den Punkt und so können sie sich am Ende einer schwierigen Saison auf dem siebten Tabellenplatz einreihen. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Mona Eiberle, Nicole Schmid, Mariella Ped- razzoli, Rebecca Butsch, Selin Pfefferle, Rebekka Lins, Lisa Meschenmoser, Selinay Tasyürek, Elena Ilka, Viola Zanutta In der kommenden Saison steht die Mannschaft vor ei- nem erneuten Umbruch. Neben Trainer Julian Daiber, der zu seinem Heimatverein SV Renhartsweiler zurück- kehrt, wurde bei der abendlichen Saisonabschlussfeier fünf langjährige und verdiente Spielerinnen feierlich ver- abschiedet, die sich künftig anderen sportlichen, berufli- chen oder familiären Herausforderungen stellen wollen: Tasja Kränkle, Lisa Meschenmoser, Lena Schäfer, Nicole Schmid, Muriel Zumbrock. Die Mannschaft und der Ver- ein wünschen allen alles Gute und auf ihrem künftigen Wegen viel Erfolg. TC Baindt e.V. Die diesjährige Verbandsrunde hat begon- nen! Diese Woche starten bereits unsere Jüngs- ten im KIDs-Cup U12 in Blitzenreute, unse- re Junioren U15 in Horgenzell und unsere Damen 60 zu Hause gegen Bad Saulgau. In der kommenden Woche starten dann alle Mannschaf- ten: Montag, 19.6.: Doppelrunde H70 – TA TSV Fischbach Mittwoch, 21.6.: H65 – TC Mochenwangen TC Kisslegg – KIDs-Cup U12 Freitag, 23.6.: Junioren U15 – TA SV Aichstetten Samstag, 24.6.: TC Weingarten – Junioren U18 TC Meckenbeuren-Kehlen – H40 H50/1 – TC Bad Buchau H50/2 – TC Hohentengen SPG Oberk./Unterw./Wibl. – D40 TC Langenargen – D60 Sonntag, 25.6.: TA TSV Eschach – H H30 – TC Langenargen Wir wünschen allen Mannschaften viel Erfolg und viel Spaß! Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu können. Nach un- serem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebedingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öffnen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Am Mittwoch, 28.06.2023 kommt Frau Dr. Rieser von der Alt- dorf-Apotheke in Weingarten zu uns in den Bischof-Spro- ll-Saal und referiert zum Thema Aromatherapie. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 12.07.2023, 19.30 Uhr Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt, anschließend Eisverkostung von La Dolce Vita, Baienfurt. Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Herbstdekorationen mit Rosi Fugunt. Terminkorrektur: Montag, 18.09.2023, Halbtagesbus- fahrt ab 13.00 Uhr. Besichtigung Fa. Sonett, Führung im Hopfengut in TT m. kl. Verkostung, Abschluß im Bräuhaus in Rossberg. Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle In den letzten Tagen wurde auf der Vor- fläche der Reithalle das Kies grob verteilt und eingeebnet. Bald kann es los gehen mit dem Fundament unserer Reithalle! Wir freuen uns schon riesig darauf, unsere Reithalle in die Höhe wachsen zu sehen. Projekt Crowdfunding für den Reithallenbau Zur Finanzierung der Reithalle haben wir zusammen mit der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG ein Crowdfun- ding (Schwarmfinanzierungsprojekt) eingereicht. Die Fi- nanzierungsphase läuft vom 12.06.-10.09.2023. Was bedeutet Crowdfunding? Mit dem Crowdfunding lassen sich Projekte durch eine Vielzahl von Spenden finanzieren und realisieren. Auf jeden gespendeten Betrag unterstützt uns die Bank mit der selben Summe (bis max. 50 Euro.). Innerhalb der Finanzierungsphase kann das Projekt finanziell unter- stützt werden. Es gilt das „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Sollte das Projektziel bis zum festgelegten Endzeitpunkt nicht erreicht werden, so kommt es nicht zustande. Das Geld fließt dann wieder an die Unterstützenden zurück. Wie kann ich spenden? Über den Link https://www.viele-schaffen-mehr.de/pro- jekte/bau-einer-reithalle gelangt man auf die Crowdfun- ding Plattform. Anschließend auf „Jetzt unterstützen“ und den Angaben folgen oder durch Überweisung auf folgende Bankver- bindung: Kontoinhaber: VR Payment für Viele schaffen mehr IBAN: DE33 6606 0000 0000 1377 49 BIC: GENODE6KXXX Verwendungszweck: P21719 - Bau einer Reithalle oder durch Barzahlung (bitte bei Lena Steinhauser 0157 55402371 melden). Wir freuen uns über jede Unterstützung! Sternritt/-fahrt nach Oberriedgarten Leider wurde der Termin in Oberriedgarten am 1./2. Juli seitens des Veranstalters abgesagt. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern auf den Hochgerach am 25.06. Am 25.06. wandert das Alpinteam Baindt auf den Hochgerach. Mit der Schnifis-Ber- gbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort star- ten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Eine Tour zum Einwandern. Abfahrt ist an der Tennishalle in Baindt um 7.00 Uhr. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schwäbischer Albverein OG Wein- garten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Kreuzthal bei Leutkirch Wir wandern von Eisenbach durch das Kreuzthal zur Kreuzleshöhe. Über das Ulmertal geht es zurück nach Eisenbach. Wann: Sonntag 18.06.2023 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 17.00 Uhr. Gehzeit ca. 4 Stunden, 12 km, 390 hm. Fahrpreis 19 Euro für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Rucksackvesper, gutes Schuhwerk, Sonnenschutz, ggf. Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 14.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@ t-online.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 21. Juni 2023 Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns sehen. Liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Alte Kirche Mochenwangen Once upon a time Highlights aus Oper, Operette und Filmmusik Sonntag, 18. Juni 2023, 19.00 Uhr Leila Trenkmann, Sopran Claudia Schwarze-Nolte, Violoncello Hans Georg Hinderberger, Klavier Tierheim Berg Auch die Tiere in unseren Gärten benötigen Hilfe Berg – Lange Trockenperioden, wie wir sie zurzeit erleben, können auch unseren Wild- und Gartentieren gefährlich werden, warnt das Tierheim Berg. Vögel, Igel und Co. können bei Hitze schnell dehydrie- ren, weil Bäche und Pfützen dann schnell austrocknen. In städtischen und agrarindustriell geprägten Gebieten sind natürliche Gewässer zudem eher selten vorhanden. Tierfreunde können den Wildtieren im Garten oder auf dem Balkon mit – nicht zu tiefen – Wassertränken dabei helfen, ihren Durst zu stillen und sich abzukühlen. Das Wasser muss täglich gewechselt und die Schale soll- te sauber gehalten werden, um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeugen. Wasserstellen ziehen auch Insekten wie Bienen, Wespen und Schmetterlinge an – mit ein paar kleineren Steinen im Wasser zum Lan- den können auch sie ihren Durst löschen. Durch die längeren Trockenperioden wird das Insektens- terben begünstigt und durch den fehlenden Regen ist der Boden oft zu hart, um nach Würmern zu wühlen. Zudem ziehen sich die Regenwürmer (nicht nur für Vögel und Igel ein wichtiger Teil auf dem Speiseplan) in Trockenzeiten in tiefere Erdschichten zurück und verfallen in eine Starre. Da sie durch die Haut atmen und dafür Feuchtigkeit be- nötigen, überleben sie oft nur zwei bis drei Wochen ohne Nässe. Aber gerade jetzt, wenn zwischen Juni und August die ersten Igel ihre Jungen zur Welt bringen und aufzie- hen, wird teils auch zusätzliche Nahrung benötigt. Jeder kann den Igel-Familien helfen. „Stellen Sie neben Schäl- chen mit Wasser auch Katzenfeuchtfutter, idealerweise mit Igelfutter gemischt, abends in Ihren Garten“, so der Appell des Tierheims. Das Futter am besten in eine be- helfsmäßige Kiste oder einen Karton stellen, damit nicht die eigene oder die Nachbarskatze sich daran gütlich tut. Das Eingangsloch zu Kiste oder Karton sollte nicht größer als 11 mal 11 Zentimeter sein. Und noch ein Hinweis: Durch die Nahrungsknappheit sind die Igel nun auch vermehrt tagsüber auf Futtersuche. Da- durch aber sind sie durch Rasenroboter hochgefährdet. Auf die Würfel, fertig, los: Die Kreissparkasse Ravensburg, Bürgermeister Tobi- as Walch und die Fördergemeinschaft zur Erhaltung des Schlosses Achberg e.V. eröffnen Spielplatzwürfel Landkreis Ravensburg: Ein neuer Spielplatzwürfel im Schlossgarten von Schloss Achberg lädt zum Spielen und Entdecken ein. Am Mittwoch, den 7. Juni 2023 ha- ben Michael Gresens, Mitglied des erweiterten Vorstands bei Kreissparkasse Ravensburg, Bürgermeister Tobias Walch, Dr. Johannes Aschauer, Vorsitzender der Förd- ergemeinschaft zur Erhaltung des Schlosses Achberg, sowie Michael Maurer, Leiter von Schloss Achberg, das neue Spielgerät feierlich eröffnet. Geplant ist eine bunte Würfelwelt, die Kinder und Famili- en neugierig macht, auf das was Schloss Achberg hinter seiner schönen Fassade kulturell zu bieten hat. Nun konn- te der erste Würfel zum Thema Kunst dank großzügiger Spenden von der Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg und der Fördergemeinschaft zur Erhaltung des Schlosses Achberg e.V. gebaut werden. „Meinem Team und mir ist es in unserer Kulturarbeit ein großes Anliegen, junge Menschen niedrigschwellig für Kul- tur zu begeistern. Der neue Kunstwürfel ist ein wichtiger Baustein.“, freut sich Leiter Michael C. Maurer. „Als langjähriger Förderpartner von Schloss Achberg liegt uns unsere Heimat sehr am Herzen. Daher möchten wir gerne eine Möglichkeit bieten, das Schloss und die Kunst den Kindern auf spielerische Art und Weise näherzubrin- gen“, ergänzt Michael Gresens. Für Dr. Johannes Aschauer ist der Spielplatzwürfel „ein ganz wesentliches Element“, da die Verflechtung von Kultur im Schloss und Spielpausen im Schlossgarten er- mögliche, dass Eltern mit ihren Kindern einen Besuch im Schloss Gewinn bringend genießen können. Der Kunstwürfel soll in den kommenden Jahren durch einen Musik-, einen Natur- und einen Geschichtswürfel ergänzt werden. Die Würfelwelt steht für die verschiede- nen Säulen der Kulturarbeit im Schloss. Von viel beach- teten Kunstausstellungen mit aufwendigem kunstpäda- gogischen Begleitprogramm, über klassische Konzerte im Rittersaal, waldpädagogische Aktionen im Argental bis hin zu Geschichtsführungen mit richtigen Urkunden und Siegeln aus Wachs hat das barocke Kleinod vieles zu bieten. Besucher/innen erhalten ab sofort einen spie- lerischen Vorgeschmack im Schlossgarten. Kontakt Schloss Achberg 88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Zukunft der BOB ist gesichert Land sagt Fortbestand des bisherigen Vertrags bis zum Jahr 2032 zu Die Zukunft der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) ist für die nächsten Jahre gesichert. Das Verkehrsminis- terium Baden-Württemberg und die BOB einigten sich darauf, den bestehenden Verkehrsvertrag bis zum De- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 zember 2032 weiter laufen zu lassen. Damit verzichtet das Ministerium darauf, die Verkehrsleistungen im Rahmen des Vergabeverfahrens Stuttgart-Bodensee neu auszu- schreiben, wie eigentlich vorgesehen. Landesverkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Im Interesse der Fahrgäste ist es gut, dass wir hier gemein- sam eine pragmatische Lösung gefunden haben. Wir haben damit der Bodensee-Oberschwaben-Bahn eine klare Perspektive gegeben. Bis 2032 kann die regional beliebte Bahn zuverlässig die Fahrgäste zwischen Au- lendorf und Friedrichshafen ans Ziel bringen. Für die Zeit danach kann sie sich neu aufstellen, dass sie an künfti- gen Ausschreibungen des Landes in der Bodenseeregi- on teilnehmen kann. Ob dies durch das Eingehen einer strategischen Partnerschaft mit Dritten oder durch den Aufbau eigener leistungsfähiger Strukturen erfolgt, muss die BOB selbst entscheiden. Derzeit fährt die BOB zwar mit eigenen Fahrzeugen; muss aber für den Bahnbetrieb auf die DB Regio zurückgreifen.“ Bei der BOB sorgte die Ministeriums-Entscheidung für Freude und Erleichterung. Erfreut zeigte sich Dr. Andreas Honikel-Günther, Erster Landesbeamter und stellvertre- tender Landrat im Kreis Ravensburg sowie Beiratsvorsit- zender der BOB: „Wir sehen diese Entscheidung als Ver- trauensbeweis des Landes in die Leistungsfähigkeit und Qualität, für die die BOB in unserer Region seit 30 Jahren steht.“ BOB-Geschäftsführer Horst Schauerte blickt in die Zukunft: „Wir können damit unsere überaus erfolgrei- che Arbeit fortsetzen, und was viel wichtiger ist: Unsere Fahrgäste können sich weiterhin auf die Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Kundennähe der „Geißbockbahn“ verlassen“. In der Bodensee-Region hatten vergangenes Jahr die vom Land Baden-Württemberg geplanten Ausschrei- bungs-Modalitäten für Widerspruch gesorgt. Die heute von der BOB gefahrene Verkehrsleistung hätte demnach um ein Vielfaches erweitert und durch zusätzliche Leis- tungen landesweit ergänzt werden sollen. Damit wäre der weitere Betrieb der BOB, die Landkreisen, Städten und Kommunen entlang der Strecke gehört, nahezu un- möglich geworden. Das ist nun vom Tisch, die BOB kann den Betrieb für die nächsten neun Jahre planen. Lösung: Günther Jauch, deutscher Fernsehmoderator, * 13. Juli 1956 Münster/Westfalen Ein Fernseh-Lausbub Unser Wahlpotsdamer wurde 1956 in Münster ge- boren, aufgewachsen ist er jedoch in Berlin. Nach dem Gymnasium zog es ihn nach München an die Deut- sche Journalistenschule (wo er später selbst als Do- zent tätig wurde). Ein anschließendes Politik- und Geschichtsstudium beendete der 1,93 Meter große Krebs nicht, denn bald bekam er die ersten Angebote, beim Hörfunk zu arbei- ten. Mit 19 Jahren war er bereits Radio-Sportreporter. Später moderierte er unter anderem die „B3-Radio- show“ – zusammen mit Thomas Gottschalk, mit dem er später auch in verschiedenen TV-Shows gemeinsa- me Sache machte. Ende der 1980er-Jahre entdeckte er dann auch das Fernsehen für sich. Er übernahm eine Samstagabend-Sportsendung, führte mit seinem lausbubenhaften Lachen durch mehrere Unterhaltungsshows und präsentiert bis heu- te die populärste Quizshow im deutschen Fernsehen. Die Zuschauer lieben ihn innig –nicht nur wegen sei- ner zurückhaltenden Natürlichkeit, sondern auch weil er so viele Dinge weiß. Außerdem verfügt er über ein soziales Gewissen, denn regelmäßig spendet er einen Teil seines Einkommens für wohltätige Zwecke. Wie heißt der mit mehreren Bambis und Goldenen Kameras ausgestattete vierfache Familienvater? © brm/DEIKE 689R09R3 © droigk/DEIKE Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Garagen- und Hoftore: Technik & Design Infotag „Tore“ in Meckenbeuren Wo: Parkplatz von Möbel BLOCK, Wiesental Straße 41 Wann: Dienstag, 20. Juni von 10:00–17:00 Uhr Tore direkt vom Hersteller • Alles aus einer Hand Miriam Soligo Tel.: 0175 266 59 38 Frank Kurschus Tel.: 0159 04 05 63 42 Bodnegger Straße 6 88287 Grünkraut 0751 - 76 96 07-0 mail@stoeckert.info Steuerfachangestellte (m/w/d) W ir s u ch en : Wenn Ihnen eine überdurchschnittliche Vergütung (25 €/h), ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet und ein ausgesprochen fröhliches Team in einem modernen Arbeitsumfeld wichtig ist, dann kommen Sie doch einfach zu uns! 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          Feuerwehrkostenersatz_Baindt_-_Aenderung_nach_VOKeFw.pdf

          1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Bifang_4Änd_Bifang_Erw_3Änd.pdf

              Fassung vom 15.04.2011 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 4 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d 3 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u n u g sp la n e s "B if a n g E rw e it e ru n g " so w ie d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 9 Begründung – Sonstiges 42 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 45 11 Begründung – Bilddokumentation 46 12 Verfahrensvermerke 48 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. BW S. 793) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) in der Fassung vom 13.12.2005 (GBl. BW S. 745), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. BW S. 809) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m Mittlere traufseitige Wandhöhe als Höchstmaß Bestimmung der WH: Mittelwert (arithmetischer) aus bergseiti- gem und talseitigem Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und WA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 − Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (au- ßen) des Hauptgebäudes. Die Werte für den bergseitigen und talseitigen Abstand sind je- weils in der Mitte (zwischen den Giebelseiten) von sich gegenüber liegenden Traufseiten des Hauptgebäudes zu messen. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich. Bei Pultdach-Gebäuden wird die WH nur auf der Seite der Traufe gemessen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Typenschablonen) , 2.6 FH .... m Firsthöhe als Höchstwert Bestimmung der FH: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern wird der First an der höchsten Stelle der Dach- konstruktion gemessen (einschließlich Dachüberstand). Bei Pultdächern ist die Firsthöhe wie folgt zu bestimmen: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern muss die Firsthöhe des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert um 1,50 m unterschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV 90; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5 % der Grund- stücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grund- E GA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksgrenze; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.); (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispiel- haft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.16 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,00 m LR Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 2.18 Öffentliche Grünfläche als Eingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.19 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanzV 90; siehe Planzeich- nung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten und zum Schutz des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" sind für die Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete in- sektenfreundliche Natriumdampf-Lampen oder LED-Lampen zu- lässig. Die Lampen sind vollständig insektendicht einzukoffern und nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit mög- lich abzuschalten. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Geltungsbereich zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zuläs- sig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.23 Zu erhaltender Baum (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanzV 90; siehe Planzeich- Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nung) 2.24 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Hö- he, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.26 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Verkehrsflächen als Begleitflächen (Straßen- begleitgrün) sind als Mager- und/oder Trockenstandorte aus- zubilden (z.B. Schotter, Sukzessionsflächen, o.ä.). − Die öffentlichen Grünflächen als Eingrünung sind entspre- chend der Planzeichnung mit Gehölzen zu bepflanzen und als Extensivwiesen zu entwickeln. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bruch-Weide Salix fragilis Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Lavendel-Weide Salix eleagnos Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der u. g. Pflanzliste zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Na- delgehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung; Pflanzung von heckenartigen Strauch-Gruppen als Ortsrandein- grünung auf 60 % der Fläche; es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu ver- wenden. Bäume sind im Bereich der Pflanzung nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Abgrenzung ("Nutzungskordel") (§ 9 Abs. 1 BauGB;siehe Planzeichnung) 2.30 Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 12.08.2005, rechts- verbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für die- sen Bereich vollständig durch diese 4. Änderung ersetzt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.31 Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausge- koppelten Planzeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkar- te). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (Fas- sung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.32 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" (Fas- sung vom 12.08.2005, rechtsverbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die- se 4. Änderung ersetzt. Die Inhalte der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung" (Fassung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang Erweiterung" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Haupt- gebäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüber- dachungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen wie auch überdachte Stellplätze andere Dach- formen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach oder Pultdach oder Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig); Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen; (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Bei zulässigerweise errichtbaren Flachdächern gilt eine Dachnei- gung von 0 - 5°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 24° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Farben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäu- des Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik- Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 30 m2 1,0 30 m2 bis (kleiner) 50 m2 1,5 ab 50 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung); 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung, Nummerierung von Nordwest nach Südost); 4.5 Bestehende Flurnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung); 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 4.7 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 4.8 Arten- und Biotopschutz Gemäß § 44 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders ge- schützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und eu- ropäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stö- ren. Um das Eintreten eines Verbots-Tatbestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäu- me zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter- 462.00 463.00 462.50 461.50 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 4.9 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder ande- re Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baum- schutzmaßnahmen zu sichern. 4.10 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Abwasser-Leitung des Abwasserzweckverbandes, Berg (siehe Planzeichnung); 4.11 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 3. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) (siehe Planzeichnung); 4.12 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Erweiterung Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 2. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) (siehe Planzeichnung); 4.13 Voraussichtliche Lage des Retentionsbereiches (außerhalb des Planungsbereiches) Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro R 71 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 100 m² befestigter Fläche aufweisen (siehe Planzeichnung); 4.14 Lage des bisher verdolten Bachlaufes (siehe Planzeichnung); 4.15 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Auf Grund der Bodenbeschaffenheit ist in bestimmten Teilbereichen innerhalb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Werden zur abwasser- technischen Erschließung des Gebietes öffentliche Anlagen erfor- derlich, müssen diese im Benehmen mit der Wasserbehörde herge- stellt werden. Die notwendigen Planunterlagen sind ggf. rechtzeitig vorzulegen. 4.16 Beseitigung des Nieder- schlagswassers Die Versickerung des Niederschlagswassers ist auf Grund der Bo- denverhältnisse nicht möglich. Das Niederschlagswasser von den Grundstücken und öffentlichen Flächen wird über eine Rohrleitung zu einem Retentionsbecken geleitet, dort gespeichert, gereinigt durch Versickerung über eine Sandschicht und anschließend ge- drosselt in den Sulzmoosbach eingeleitet. Der letzte Teil der Zulei- tung zum Retentionsbecken außerhalb der Bebauung kann als of- fener Graben ausgeführt werden. Bei Freilegung des verdolten Ba- ches kann der vorhandene Bachlauf als Zuleitung benutzt werden. 4.17 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers, das über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, ist aus rechtli- chen Gründen, die außerhalb dieser Planung liegen, auf entspre- chende Tätigkeiten (z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc.) vollständig zu verzichten. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.18 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.19 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauaus- führung, insbesondere auch für die Erschließungsarbeiten heißt das: − Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Ober- und Unterbodens – Erstellung eines Bodenverwertungskonzeptes − Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenver- dichtungen im Zuge der Erschließungsarbeiten: a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Radfahr- zeugen (z.B. Lkw) b) keine Befahrung bei Nässe c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Information des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 denschutz, über den Beginns der Erschließungsarbeiten 4.20 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. 4.21 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.22 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeich- nerischem Teil vom 15.04.2011. § 2 Bestandteile der Satzung Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textli- chem Teil vom 15.04.2011. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (in der 3. Änderung rechtsverbindlich seit 12.08.2005) und des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (in der 2. Änderung rechtsverbindlich seit 25.11.1988) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-€ (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu den Dachformen − zur Dachneigung − zu den Dachaufbauten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Orts-Teil "Friesenhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 6.1.1.2 Der Planbereich befindet sich entlang der "Hirschstraße" zwischen "Boschstraße" und "Daimler- straße". 6.1.1.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann hiermit eine Baulücke geschlossen werden. 6.1.1.4 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.5 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Orts-Teil "Friesenhäusle". Im Norden grenzt der Planbereich an die bestehende Bebauung an der der "Froschstraße" sowie an die "Boschstraße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimlerstraße". Westlich des Planungsbereiches befindet sich eine Sportanlage. 6.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der "Boschstraße", im Osten und Süden schließt er an der bestehenden Bebauung ab. Im Westen wurde die Grenze innerhalb des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 169/2 gezogen. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbe- reiches: 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche), 175 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 6.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2%. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Osten sind unproblematisch. Zur "Hirschstraße" hin besteht eine markante Böschung mit ei- nem Höhenversatz von ca. 1,00 m. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vor- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 gesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren. − Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsent- wicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölke- rung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Regionale Grünzüge, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirt- schaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 6.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbauflächen (W) und als Grünflä- chen dargestellt. Da die in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes an die vorgesehene Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) notwendig. Diese Anpassung erfolgt im Wege der Berichtigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. 6.2.3.6 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. 6.2.3.7 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalschutzgesetzes Baden- Württemberg (DSchG). 6.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. 6.2.4.2 Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die nördlich, östlich und südlich bereits bestehende Wohnbebauung sowie der Flächen-Verfügbarkeit für die Ausweisung eines Wohnge- bietes. 6.2.4.3 Im Rahmen einer frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Beson- deren auf Entwässerungsanforderungen hingewiesen. 6.2.4.4 Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Es besteht der Anspruch, insbesondere die Höhenentwicklung der Gebäude sinnvoll zu regeln und einen Kompromiss zu finden zwischen einerseits der niedrigen Nachbarbebauung an der "Boschstraße" und an der "Daimlerstraße" und andererseits den Ansprüchen an zeitgemäße Bauformen und Gebäudehöhen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die vorwiegend ortsansässige Bevölkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 6.2.4.5 Bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange wird auf einen abwägungsfehlerfreien In- teressens-Ausgleich geachtet. Die Planung basiert daher auf dem Gedanken, die Verwertbarkeit der einzelnen Grundstücke nach Möglichkeit ausgewogen zu gestalten. 6.2.4.6 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Baufor- men verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Pla- nungs-Instrument geschaffen werden. 6.2.4.7 Die Systematik der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifi- zierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechen- den Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entspre- chend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnis- gabeverfahren gem. § 51 LBO). 6.2.4.8 Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässi- ge Grundfläche liegt bei ca. 10.250 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgü- ter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches be- finden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.9 Der redaktionelle Aufbau der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.4.10 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Vorentwurfs-Alternativen 6.2.5.1 Im Rahmen der Vorentwurfs-Planung wurden fünf unterschiedliche Vorentwurfs-Alternativen er- arbeitet. In allen fünf Alternativen wird das Plangebiet von einer Erschließungs-Straße im An- schluss an die "Hirschstraße" erschlossen, die durch ihre jeweilige Führung eine optimale Er- schließbarkeit der Grundstücke ermöglicht. In allen drei Fällen wurde auf eine Bebaubarkeit mit Einzelhäusern sowie auf eine qualifizierte Ordnung der östlichen Grünflächen geachtet. Die Alter- nativen unterscheiden sich durch die Gestaltung der Wendemöglichkeit, der Planung eines Fuß- weges sowie die Aufteilung und Anzahl der Grundstücke im Bereich östlich der "Hirschstraße". 6.2.5.2 In Alternative 1 wird das Gebiet über eine Stich-Straße erschlossen. An den Wendehammer schließt eine Grünfläche an, die die Verbindung zur östlich vorhandenen Grünfläche bildet. Ein Fußweg, der die Grünflächen quert und an das bestehende Fußwegenetz anknüpft, verbindet das Plangebiet mit der im Osten angrenzenden Bebauung. Im Plangebiet sind zehn Grundstücke ge- plant. 6.2.5.3 Bei Alternative 2 wurde am Ende der Stich-Straße ein Wendekreis angelegt. Auch hier schließt ei- ne Grünfläche an die Wendemöglichkeit an und stellt die Verbindung zur östlich gelegenen Grün- fläche und zum Fußwegenetz her. Es sind ebenfalls zehn Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. 6.2.5.4 In der vom Gemeinderat ausgewählten Alternative 3 wurde die Wendemöglichkeit in Form eines Wendekreises am Ende der Stich-Straße angelegt. Bis auf das Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/35 werden alle Grundstücke über diese Erschließung erschlossen. Die Zufahrt zum gerade erwähnten Grundstück erfolgt über die "Daimlerstraße". Zusätzlich zur vorhandenen Grünfläche ist keine wei- tere vorgesehen. Im Plangebiet sind zwölf Baugrundstücke geplant. 6.2.5.5 In Alternative 4 wird das Plangebiet von einer Ringstraße erschlossen, an die alle Grundstücke angeschlossen sind. Im Plangebiet befinden insgesamt elf Grundstücke. Eine zusätzliche Grünflä- che ist nicht vorgesehen. 6.2.5.6 Bei Alternative 5 ist die Erschließung in Form einer Durchgangs-Straße, die eine Verbindung von "Hirschstraße" und "Daimlerstraße" schafft, vorgesehen. Insgesamt befinden sich elf Grundstücke Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 innerhalb des Planbereiches. Eine weitere Gründfläche ist nicht vorgesehen. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept 6.2.6.1 Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, eine städtebauliche Einheit zu schaffen. Trotz- dem soll die geplante Bebauung die bestehende Bebauung ergänzen und sich in diese einfügen. Somit werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausgenutzt und die Erschlie- ßungsaufwendungen verringert. 6.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.3.1 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" 6.3.1.1 Die ursprünglichen Festsetzungen zur Art der Nutzung sehen für den größten Teil des Planberei- ches die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" (WA) und für eine kleinere Teilfläche im Osten die Festsetzung als "Öffentliche Grünfläche" vor. Unzulässig im Plangebiet sind Gartenbau- betriebe, Tankstellen sowie Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und land- wirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. 6.3.1.2 Das Maß der baulichen Nutzung ist festgesetzt über die überbaubare Fläche (ÜFL), die Zahl der Vollgeschoße (I + DG; I) und die Gebäudehöhen. Letztere ergeben sich wiederum aus der Zahl der Vollgeschoße sowie der festgesetzten Normalgeschoßhöhe von 2,75. Zusätzlich sind die Erd- geschoß-Fußbodenhöhe über Normal-Null (NN) sowie der Kniestock (0,85 m zwingend für ge- kennzeichnete Grundstücke) festgesetzt. 6.3.1.3 Die Bauweise ist als offene Bauweise festgesetzt, es sind nur Einzelhäuser sind zulässig. Die ma- ximale zulässige Zahl der Wohnungen pro Gebäude ist auf zwei Wohnungen begrenzt. 6.3.1.4 Die Stellung der Gebäude sowie deren Firstrichtung sind im Plan festgesetzt. 6.3.1.5 Die überbaubare Grundstücksflächen sind mittels Baulinien sowie der überbaubaren Fläche (ÜFL) festgesetzt. 6.3.1.6 Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von notwen- digen Stützmauern nicht zulässig. 6.3.1.7 Die Regelung zur Anzahl der Stellplätze und Garagen sieht vor, eine Garage sowie einen Stell- platz pro Grundstück in einem Abstand von 5,00 m zur Gehwegsgrenze zu errichten. 6.3.2 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung": Pla- nungsrechtliche Vorschriften 6.3.2.1 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 wie folgt vorgenommen: Für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird die Art der Nutzung gegenüber der ursprünglichen Definition des allgemeinen Wohngebietes (WA) etwas modifiziert. Die in § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO angeführten Nutzungen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sowie zusätzlich die Nutzung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO erfahren einen grundsätzlichen Ausschluss. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der über- planten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. 6.3.2.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Bau- nutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissver- ständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-3 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. –anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 (Typ 1), 0,32 (Typ 2) sowie 0,35 (Typ 3) befinden sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete (WA). Der im gesamten Plangebiet zulässige Höchstwert von 0,35 stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinn- voll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt, indem sie sich an der Nachbarbebauung als auch an den Anforderungen zeitgemä- ßer Bauformen orientiert, Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestal- tung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Ge- samthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festge- setzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhen- lage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthö- hen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. − Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes sowie des Cha- rakters des Orts-Teiles wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgese- hen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Im Planbe- reich westlich der "Hirschstraße" sind drei Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Im Bereich östlich der "Hirschstraße" sind auf Grund des geplanten harmonischen Überganges der neu geplanten Gebäude hin zum Bestand kleinere Gebäudeformen mit zwei Wohnungen pro Ein- zelhaus zulässig. Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß un- terschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen ent- stehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. − Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, die ausschließlich als Ein- zelhaus umgesetzt werden kann, wird aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan über- nommen. − Zur Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde auf Baugrenzen zurückgegriffen. Die Baugrenzen ersetzen die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Baulinien, werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan etwas erweitert und sind so fest- gesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) bzw. der schon bestehenden Gebäude hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grund- stück bzw. für bauliche Erweiterungen innerhalb des Bestandes. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig, um die Flexibilität zur Ausnutzung des Grundstückes zu erhöhen. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifi- zierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. − Auf das System zur Stellung der Gebäude und die Firstrichtungen wurde verzichtet, um den Bauherren ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu gewähren. Durch die Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhen sowie der Zahl der Vollgeschoße ist eine städtebauliche Fehlentwick- lung ausgeschlossen. − Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu er- richtenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 wird. 6.3.2.3 Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die "Hirsch-Straße" sowie über eine Stich- Straße auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/10 (Teilfläche), die die geplante Wohnumfeld- qualität unterstützt. Die Regelquerschnitte der Wege sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Nutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. 6.3.3 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.3.1 Der Bebauungsplan "Bifang" setzt den von der Änderung betroffenen Bereich als öffentliche Grünfläche dar, die in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung von Fußwegen durchzogen wird. 6.3.4 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.4.1 Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird die Festsetzung als öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung: Eingrünung) beibehalten. Jedoch wird kein Gehweg in Ost-West- Richtung festgesetzt. Stattdessen werden zwei Wasserläufe festgesetzt, von denen einer den Re- tentionsbereich südwestlich des Plangebiets bedient. 6.3.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.3.5.1 Durch das angrenzende Schul- und Sportgelände treten im Planungsgebiet Sport-Lärmimmis- sionen auf, die zu Nutzungskonflikten führen können. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung (Fassung vom 12.03.2008) der zu erwartenden Sport- Lärmimmissionen im Planungsgebiet vom Büro Sieber durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Immissions-Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung) für ein allge- meines Wohngebiet (WA) an der geplanten Wohnbebauung eingehalten werden. Nutzungs- Konflikte auf Grund von Sport-Lärmimmissionen der Schul- und Sportanlage sind durch diese ab- gerückte Bebauung nicht gegeben. 6.3.6 Wasserwirtschaft 6.3.6.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.3.6.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen ange- schlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 6.3.6.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 18.01.2008). Das Niederschlagswasser wird über eine Rohrleitung in ein außerhalb des Plangebietes situiertes Retentionsbecken geleitet. Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro 100 m² aufweisen. Von dort wird es dosiert und vorgerei- nigt dem Sulzmoosbach zugeleitet. Im Bereich des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 137/35 sowie dem südwestlich daran angrenzenden Teilgrundstück der Fl.-Nr. 137/10 ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ermöglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. 6.3.6.4 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.3.7 Geologie 6.3.7.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung) erfolgen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs- Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung an der "Froschstraße" sowie an die "Bosch- straße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimler- straße". Westlich des Planungsbereiches befinden sich eine Wiesenfläche – sowie noch weiter westlich – eine Sportanlage. Im Bereich der angrenzenden Wiese verläuft ein von einer Mäde- süß-Flur gesäumter Graben. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 1,02 ha, wobei der überwie- gende Flächenanteil als Intensivgrünland ausgebildet ist. Von Norden nach Süden sowie im süd- lichen Plangebiet verläuft jeweils ein asphaltierter Fußweg. Entlang des südlichen Fußweges ste- hen einige Bäume (Birken). Im nordwestlichen Bereich befindet sich eine Gehölzgruppe aus jün- geren Linden. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nut- zungen und Strukturen nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Der Planungsbereich ist stan- dortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Das geologische Ausgangsmaterial wird von Grundmoränensedimenten gebildet, über denen holozäne Abschwemmmassen lagern. Als Boden- typ ist Gley und Kolluvium-Gley ausgebildet. Bodenart ist schluffiger über tonigem Lehm. Die Ver- sickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ist daher sehr gering. Mit Ausnahme der beiden durch das Gebiet laufenden Fußwege handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flä- chen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenver- dichtungen gerechnet werden. 7.2.1.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im überplanten Bereich. Im südlichen Plangebiet verläuft jedoch ein verdoltes Gewässer II. Ordnung. Das Grundwasser steht vermutlich geländenah an, der genaue Grundwas- serstand ist jedoch nicht bekannt. Die vom Land Baden-Württemberg erstellten vorläufigen Ar- beitskarten zur Hochwassergefahr zeigen westlich des Plangebietes Ausuferungen eines Zuflusses zum "Sulzmoosbach" beim Bemessungshochwasser HQ100. Für das Plangebiet selbst besteht kei- ne Hochwassergefahr. 7.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die wenigen vorhandenen Gehölze tragen zur Frischluftbil- dung bei. Dem Gebiet kommt auf Grund der von drei Seiten angrenzenden Bebauung keine be- sondere Bedeutung für das Schutzgut zu. 7.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes, der im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Baindt liegt und allseitig von Bebauung umgeben ist (im Westen Sportanlagen, sonst vorwiegend Wohnbebau- ung). Das Plangebiet kann wegen der umliegenden vorhandenen Bebauung als Baulücke in Orts- randlage betrachtet werden. Es ist vorwiegend durch die leicht nach Südwesten abfallende Wie- senfläche geprägt. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den Fußwegen im Westen und Sü- den. Der Fläche kommt auf Grund ihrer Nähe zu größeren Wohngebieten und wegen der vorhan- denen Fußwege eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu. 7.2.1.7 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Amtlich kartierte Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittel- barer Umgebung. In etwa 400 m Entfernung im Süden sowie in 1,40 km Entfernung im Westen befindet sich das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323-341). 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Baukörper und Verkehrsflächen erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Die Lindengruppe im Bereich des Grundstücks Nr. 1 wird voraussichtlich gerodet. Da es sich noch um Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 vergleichsweise junge Bäume ohne erkennbare Höhlen handelt und die übrigen Flächen intensiv genutzt werden, sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen. 7.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftliche Er- tragsfläche geht verloren. Bei festgesetzten Grundflächenzahlen zwischen 0,30 und 0,35 in Ver- bindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 3.353 m² der Wohn- bauflächen voll- und etwa 1.118 m² teilversiegelt werden. Im Bereich der neuen Straßen wird nur wenig offener Boden neu versiegelt, da die Straßen größtenteils durch Verbreiterung der vor- handenen Fußwege entstehen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung gehen we- sentliche Bodenfunktionen verloren. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser nicht mehr gefiltert und gepuffert. 7.2.2.3 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkun- gen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. 7.2.2.4 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): In Folge der Rodung einer kleinen Ge- hölzgruppe entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Gehölze. Durch die Überbauung der Wiesenfläche verringert sich die Kaltluftproduktion im betroffenen Siedlungs- teil. Wegen des eingeschränkten Umfangs der zu bebauuenden Fläche sind jedoch keine erhebli- chen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. 7.2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die geplante Be- bauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Beeinträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbe- züge für die nördlich, östlich und südlich angrenzenden Anwohner auf die Wiesenflächen werden durch die geplanten Baukörper beeinträchtigt, wodurch mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des bisher gut eingegrünten Wohnumfeldes zu rechnen ist. Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene Sieldungsstruktur einfügt. 7.2.2.6 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft sind von der Planung nicht betroffen. Negative Auswirkungen der geplan- ten Bebauung auf das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" wären nur durch Wassereinleitungen in den etwa 400 m südlich liegenden "Sulzmoosbach" denkbar, der bereits Teil des FFH-Gebietes ist. Durch das geplante Entwässerungskonzept können jedoch Beeinträchti- gungen des FFH-Gewässers ausgeschlossen werden, da das im Plangebiet anfallende Nieder- schlagswasser zunächst in das südwestlich vom Plangebiet vorgesehene Retentionsbecken gelei- tet wird. Dort erfolgt bereits eine Vorreinigung. Anschließend wird das Wasser stark gedrosselt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 dem "Sulzmoosbach" zugeleitet. Über den Drosselabfluss des geplanten Retentionsbeckens wird nicht mehr Niederschlagswasser an das Gewässer abgegeben als im unbebauten (aktuellen) Zu- stand. Die Einleitungsmenge in den "Sulzmoosbach" ändert sich folglich nicht, so dass es nicht zu hydraulischem Stress für das Gewässer kommt. Durch die Vorreinigung im Retentionsbecken kön- nen auch Verschmutzungen des Gewässers ausgeschlossen werden. In dem parallel zum Bebau- ungsplan-Verfahren durchgeführten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die ent- sprechenden rechnerischen Nachweise für die Verträglichkeit der Einleitung erbracht. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im südlichen Plangebiet werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die der Eingrünung so- wie der Sicherung und Aufwertung des Bachlaufes dienen. Der momentan noch verrohrte Bach sowie ein Regenwasserkanal, der in diesem Bereich verläuft, werden geöffnet, wodurch sich der ökologische Zustand des Gewässers verbessert. Der nach § 68b Abs. 6 Wassergesetz vorgesehene Gewässerrandstreifen von 5 m im Innenbereich wird im Bereich der südwestlichen Grünfläche ein- gehalten. Im Bereich der nordöstlichen Grünfläche besteht bereits ein Fußweg, der näher als 5 m am Gewässer liegt. Auf Grund dieser vorhandenen Bebauung wird kein Gewässerrandstreifen festgesetzt. Die Grünflächen sichern jedoch den bestehenden Freiraum für eine naturnahe Gewäs- serentwicklung. Entlang des Gewässers werden Baumpflanzungen festgesetzt, welche den Bereich zusätzlich ökologisch aufwerten. 7.2.3.3 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und eine weitere Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die im Bereich der nord- östlichen Grünfläche vorhandenen Bäume als zu erhaltend festgesetzt. 7.2.3.4 Die vorgesehenen Straßenbegleitgrünflächen sind als Mager- bzw. Trockenstandorte auszubilden. Hierdurch sollen der Versiegelungsgrad verringert und die Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden. 7.2.3.5 Durch die Festsetzung, dass pro 600 m² mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, wird eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet. 7.2.3.6 Die Festsetzung eines Pflanzgebotes für die drei westlichen Grundstücke sichert die Entwicklung einer angemessenen Gebiets-Eingrünung durch Strauchpflanzungen an der westlichen, zu einer großen Wiesenfläche überleitenden Grundstücksgrenze. 7.2.3.7 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 7.2.3.9 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.10 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.11 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 7.2.3.12 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 7.2.3.13 Durch die Festsetzung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natriumdampf-Hochdruck- oder LED-lampen) werden Be- einträchtigungen nachtaktiver Insekten vermindert. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Mindestabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung 8.1.1.1 Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" wird über Bauvorschriften zur Dachform der Hauptgebäude (Sattel- und Walmdach) und Dachneigung (18° und 30° im rechtsverbindlichen Bebauungsplan; 18° im Bereich des Plange- bietes) sowie zu Dachaufbauten und Dacheindeckung der Hauptgebäude und zum Kniestock ge- regelt. Die Gestaltung der Fassaden ist in gedeckten Farben auszuführen. Zur Gestaltung der un- bebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Einfriedungen, Sichtschutzvorkehrun- gen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. 8.1.1.2 Der von der Änderung betroffene Bereich des Bebauungsplanes "Bifang" ist als öffentliche Grün- fläche festgesetzt. Eine Abarbeitung der örtliche Bauvorschriften für diesem Bereich ist deswegen nicht erdforderlich. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 8.2.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften wurden auf Aktualität geprüft und insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Gebäude angepasst. Durch die folgenden Änderungen bei den örtlichen Bauvor- schriften wird für die Bauherrschaft mehr Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Gestaltung der Gebäu- de entspricht dennoch den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.2.2.1 Als Dachform für den Hauptbaukörper wird für das Plangebiet neben den ursprünglichen Vorga- ben zu den Dachformen Sattel- und Walmdach zusätzlich das Pultdach mit aufgenommen. Diese Dachform entspricht den Vorstellungen moderner Baukörper. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die Re- gelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brand- schutz. 8.2.2.2 Das Spektrum für Dachneigungen orientiert sich an den minimal und maximal vorgesehenen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Allerdings werden diese zu einem Spektrum von 18° bis 30° zusammengefasst und im Sinne der Bauherrschaft breiter gefasst. Darüber hin- aus entspricht es den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. Durch die Festsetzung von Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 8.2.2.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen dieser Bauteile in Verbindung mit der Ge- bäudelänge. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs- Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 8.2.2.4 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 8.2.2.5 Die Vorschriften über Materialien und Farben werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebau- ungsplan gelockert. Sie lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materialien auszuschlie- ßen bzw. dessen Verwendung vorzuschreiben. Die ursprüngliche Vorschrift zur Fassadengestal- tung entfällt daher. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun wird um die Dachfar- ben Betongrau bis Anthrazitgrau erweitert und führt so dennoch zu einem homogenen und ruhi- gen Gesamtbild des Ortes. Diese Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die land- schaftliche Situation ein. Darüber hinaus sind Farben und Materialien zur Errichtung von Solar- kollektoren zulässig, um hinsichtlich zeitgemäßer Bauformen die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. 8.2.3 Stellplätze und Garagen 8.2.3.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich, denn es ist davon auszugehen, dass auf Grund der allgemein gestiegenen Motorisierung und der zu erwar- tenden Bevölkerungs-Struktur ein erhöhter Stellplatzbedarf vorliegen wird. 8.2.3.2 Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen hat sich die hier angewandte Regelung be- währt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Stellplatz sieht. 8.2.3.3 Innerhalb der geplanten Erschließungsanlage kann der erwartete Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, da die Ausformung der Straßen und Wege nur beschränkte Regelquerschnitte zulässt und somit keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten bereithält. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.1.3 Der Flächenerwerb für die Gemeinde beschränkt sich auf die festgesetzten Verkehrsflächen (Ver- breiterung und Ausrundungen). 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind ge- eignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 1,02 ha 9.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,70 68 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,15 15 % Öffentliche Grünflächen 0,16 16 % Sonstige Flächen (Wasserfläche) 0,01 1 % Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 9.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche: 21,23 % 9.2.1.4 Voraussichtliche Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 12 9.2.1.5 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 17 9.2.1.6 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 30 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 9.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.2.2.7 Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Straßenbau € 80.000,- Regenwasserkanal € 45.000,- Graben und Retentionsbecken € 22.000,- Zisternen mit Rückhaltung und Speicher € 14.000,- Schmutzwasserkanal € 15.000,- Hausanschlüsse Kanal mit Schacht € 36.000,- Wasserleitung mit Hausanschlüssen € 20.000,- Bestehende Verdolung öffnen € 10.000,- Bepflanzung € 3.000,- Gesamt € 245.000,- 9.2.2.8 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksver- äußerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 09.02.2011 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.02.2011 wie folgt Berücksichtigung. − Klarstellung der Festsetzung zu den Firsthöhen (FH) 9.2.3.2 Bei der Planänderung vom 15.04.2011 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. der Sit- zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 03.02.2011 enthalten): − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen (z.B. Richtigstellung der Festsetzung zu den Ne- benanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, Aufnahme der Änderungsgeltungsbereiche in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Änderung des Bebauungsplantitels, Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift zu den Dachformen, Richtigstellung der Festsetzung zur Versickerung und Aufnahme des Sachverhaltes unter den Hinweisen, Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als "Allge- meiner ländlicher Raum" Ausschnitt aus dem Bo- densee-Oberschwaben, Siedlungskarte, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung der Flächen als Wohnbauflächen (W) und als Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordosten ent- lang des Fußweges; rechts das Plangebiet, im Hin- tergrund die angrenzende Bebauung der "Frosch- straße" Blick von Südosten ent- lang des Fußweges nach Norden auf das Plange- biet; im Hintergrund die Wohnbebauung an der "Boschstraße" Blick von der "Boschstra- ße" nach Südosten auf das Plangebiet; im Hin- tergrund die Wohnbebau- ung an der "Daimlerstra- ße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Blick von der "Hirschstra- ße" nach Nordosten ent- lang des bestehenden Fußweges; rechts im Bild die öffentliche Grünfläche, auf der der bisher verdolte Bach geöffnet werden soll. Blick von der "Hirschstra- ße" nach Südwesten auf das Plangebiet; in der Mitte der geöffnete Bach- verlauf Blick von Süden entlang der "Hirschstraße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Un- terrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ……….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) sowie mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……..) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister)[mehr]

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                Fassung vom 15.04.2011 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 4 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d 3 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u n u g sp la n e s "B if a n g E rw e it e ru n g " so w ie d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 9 Begründung – Sonstiges 42 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 45 11 Begründung – Bilddokumentation 46 12 Verfahrensvermerke 48 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. BW S. 793) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) in der Fassung vom 13.12.2005 (GBl. BW S. 745), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. BW S. 809) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m Mittlere traufseitige Wandhöhe als Höchstmaß Bestimmung der WH: Mittelwert (arithmetischer) aus bergseiti- gem und talseitigem Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und WA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 − Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (au- ßen) des Hauptgebäudes. Die Werte für den bergseitigen und talseitigen Abstand sind je- weils in der Mitte (zwischen den Giebelseiten) von sich gegenüber liegenden Traufseiten des Hauptgebäudes zu messen. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich. Bei Pultdach-Gebäuden wird die WH nur auf der Seite der Traufe gemessen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Typenschablonen) , 2.6 FH .... m Firsthöhe als Höchstwert Bestimmung der FH: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern wird der First an der höchsten Stelle der Dach- konstruktion gemessen (einschließlich Dachüberstand). Bei Pultdächern ist die Firsthöhe wie folgt zu bestimmen: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern muss die Firsthöhe des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert um 1,50 m unterschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV 90; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5 % der Grund- stücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grund- E GA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksgrenze; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.); (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispiel- haft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.16 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,00 m LR Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 2.18 Öffentliche Grünfläche als Eingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.19 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanzV 90; siehe Planzeich- nung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten und zum Schutz des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" sind für die Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete in- sektenfreundliche Natriumdampf-Lampen oder LED-Lampen zu- lässig. Die Lampen sind vollständig insektendicht einzukoffern und nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit mög- lich abzuschalten. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Geltungsbereich zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zuläs- sig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.23 Zu erhaltender Baum (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanzV 90; siehe Planzeich- Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nung) 2.24 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Hö- he, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.26 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Verkehrsflächen als Begleitflächen (Straßen- begleitgrün) sind als Mager- und/oder Trockenstandorte aus- zubilden (z.B. Schotter, Sukzessionsflächen, o.ä.). − Die öffentlichen Grünflächen als Eingrünung sind entspre- chend der Planzeichnung mit Gehölzen zu bepflanzen und als Extensivwiesen zu entwickeln. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bruch-Weide Salix fragilis Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Lavendel-Weide Salix eleagnos Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der u. g. Pflanzliste zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Na- delgehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung; Pflanzung von heckenartigen Strauch-Gruppen als Ortsrandein- grünung auf 60 % der Fläche; es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu ver- wenden. Bäume sind im Bereich der Pflanzung nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Abgrenzung ("Nutzungskordel") (§ 9 Abs. 1 BauGB;siehe Planzeichnung) 2.30 Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 12.08.2005, rechts- verbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für die- sen Bereich vollständig durch diese 4. Änderung ersetzt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.31 Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausge- koppelten Planzeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkar- te). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (Fas- sung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.32 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" (Fas- sung vom 12.08.2005, rechtsverbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die- se 4. Änderung ersetzt. Die Inhalte der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung" (Fassung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang Erweiterung" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Haupt- gebäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüber- dachungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen wie auch überdachte Stellplätze andere Dach- formen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach oder Pultdach oder Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig); Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen; (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Bei zulässigerweise errichtbaren Flachdächern gilt eine Dachnei- gung von 0 - 5°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 24° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Farben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäu- des Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik- Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 30 m2 1,0 30 m2 bis (kleiner) 50 m2 1,5 ab 50 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung); 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung, Nummerierung von Nordwest nach Südost); 4.5 Bestehende Flurnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung); 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 4.7 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 4.8 Arten- und Biotopschutz Gemäß § 44 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders ge- schützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und eu- ropäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stö- ren. Um das Eintreten eines Verbots-Tatbestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäu- me zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter- 462.00 463.00 462.50 461.50 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 4.9 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder ande- re Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baum- schutzmaßnahmen zu sichern. 4.10 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Abwasser-Leitung des Abwasserzweckverbandes, Berg (siehe Planzeichnung); 4.11 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 3. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) (siehe Planzeichnung); 4.12 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Erweiterung Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 2. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) (siehe Planzeichnung); 4.13 Voraussichtliche Lage des Retentionsbereiches (außerhalb des Planungsbereiches) Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro R 71 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 100 m² befestigter Fläche aufweisen (siehe Planzeichnung); 4.14 Lage des bisher verdolten Bachlaufes (siehe Planzeichnung); 4.15 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Auf Grund der Bodenbeschaffenheit ist in bestimmten Teilbereichen innerhalb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Werden zur abwasser- technischen Erschließung des Gebietes öffentliche Anlagen erfor- derlich, müssen diese im Benehmen mit der Wasserbehörde herge- stellt werden. Die notwendigen Planunterlagen sind ggf. rechtzeitig vorzulegen. 4.16 Beseitigung des Nieder- schlagswassers Die Versickerung des Niederschlagswassers ist auf Grund der Bo- denverhältnisse nicht möglich. Das Niederschlagswasser von den Grundstücken und öffentlichen Flächen wird über eine Rohrleitung zu einem Retentionsbecken geleitet, dort gespeichert, gereinigt durch Versickerung über eine Sandschicht und anschließend ge- drosselt in den Sulzmoosbach eingeleitet. Der letzte Teil der Zulei- tung zum Retentionsbecken außerhalb der Bebauung kann als of- fener Graben ausgeführt werden. Bei Freilegung des verdolten Ba- ches kann der vorhandene Bachlauf als Zuleitung benutzt werden. 4.17 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers, das über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, ist aus rechtli- chen Gründen, die außerhalb dieser Planung liegen, auf entspre- chende Tätigkeiten (z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc.) vollständig zu verzichten. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.18 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.19 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauaus- führung, insbesondere auch für die Erschließungsarbeiten heißt das: − Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Ober- und Unterbodens – Erstellung eines Bodenverwertungskonzeptes − Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenver- dichtungen im Zuge der Erschließungsarbeiten: a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Radfahr- zeugen (z.B. Lkw) b) keine Befahrung bei Nässe c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Information des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 denschutz, über den Beginns der Erschließungsarbeiten 4.20 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. 4.21 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.22 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeich- nerischem Teil vom 15.04.2011. § 2 Bestandteile der Satzung Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textli- chem Teil vom 15.04.2011. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (in der 3. Änderung rechtsverbindlich seit 12.08.2005) und des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (in der 2. Änderung rechtsverbindlich seit 25.11.1988) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-€ (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu den Dachformen − zur Dachneigung − zu den Dachaufbauten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Orts-Teil "Friesenhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 6.1.1.2 Der Planbereich befindet sich entlang der "Hirschstraße" zwischen "Boschstraße" und "Daimler- straße". 6.1.1.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann hiermit eine Baulücke geschlossen werden. 6.1.1.4 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.5 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Orts-Teil "Friesenhäusle". Im Norden grenzt der Planbereich an die bestehende Bebauung an der der "Froschstraße" sowie an die "Boschstraße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimlerstraße". Westlich des Planungsbereiches befindet sich eine Sportanlage. 6.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der "Boschstraße", im Osten und Süden schließt er an der bestehenden Bebauung ab. Im Westen wurde die Grenze innerhalb des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 169/2 gezogen. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbe- reiches: 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche), 175 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 6.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2%. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Osten sind unproblematisch. Zur "Hirschstraße" hin besteht eine markante Böschung mit ei- nem Höhenversatz von ca. 1,00 m. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vor- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 gesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren. − Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsent- wicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölke- rung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Regionale Grünzüge, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirt- schaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 6.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbauflächen (W) und als Grünflä- chen dargestellt. Da die in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes an die vorgesehene Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) notwendig. Diese Anpassung erfolgt im Wege der Berichtigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. 6.2.3.6 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. 6.2.3.7 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalschutzgesetzes Baden- Württemberg (DSchG). 6.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. 6.2.4.2 Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die nördlich, östlich und südlich bereits bestehende Wohnbebauung sowie der Flächen-Verfügbarkeit für die Ausweisung eines Wohnge- bietes. 6.2.4.3 Im Rahmen einer frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Beson- deren auf Entwässerungsanforderungen hingewiesen. 6.2.4.4 Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Es besteht der Anspruch, insbesondere die Höhenentwicklung der Gebäude sinnvoll zu regeln und einen Kompromiss zu finden zwischen einerseits der niedrigen Nachbarbebauung an der "Boschstraße" und an der "Daimlerstraße" und andererseits den Ansprüchen an zeitgemäße Bauformen und Gebäudehöhen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die vorwiegend ortsansässige Bevölkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 6.2.4.5 Bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange wird auf einen abwägungsfehlerfreien In- teressens-Ausgleich geachtet. Die Planung basiert daher auf dem Gedanken, die Verwertbarkeit der einzelnen Grundstücke nach Möglichkeit ausgewogen zu gestalten. 6.2.4.6 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Baufor- men verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Pla- nungs-Instrument geschaffen werden. 6.2.4.7 Die Systematik der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifi- zierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechen- den Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entspre- chend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnis- gabeverfahren gem. § 51 LBO). 6.2.4.8 Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässi- ge Grundfläche liegt bei ca. 10.250 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgü- ter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches be- finden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.9 Der redaktionelle Aufbau der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.4.10 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Vorentwurfs-Alternativen 6.2.5.1 Im Rahmen der Vorentwurfs-Planung wurden fünf unterschiedliche Vorentwurfs-Alternativen er- arbeitet. In allen fünf Alternativen wird das Plangebiet von einer Erschließungs-Straße im An- schluss an die "Hirschstraße" erschlossen, die durch ihre jeweilige Führung eine optimale Er- schließbarkeit der Grundstücke ermöglicht. In allen drei Fällen wurde auf eine Bebaubarkeit mit Einzelhäusern sowie auf eine qualifizierte Ordnung der östlichen Grünflächen geachtet. Die Alter- nativen unterscheiden sich durch die Gestaltung der Wendemöglichkeit, der Planung eines Fuß- weges sowie die Aufteilung und Anzahl der Grundstücke im Bereich östlich der "Hirschstraße". 6.2.5.2 In Alternative 1 wird das Gebiet über eine Stich-Straße erschlossen. An den Wendehammer schließt eine Grünfläche an, die die Verbindung zur östlich vorhandenen Grünfläche bildet. Ein Fußweg, der die Grünflächen quert und an das bestehende Fußwegenetz anknüpft, verbindet das Plangebiet mit der im Osten angrenzenden Bebauung. Im Plangebiet sind zehn Grundstücke ge- plant. 6.2.5.3 Bei Alternative 2 wurde am Ende der Stich-Straße ein Wendekreis angelegt. Auch hier schließt ei- ne Grünfläche an die Wendemöglichkeit an und stellt die Verbindung zur östlich gelegenen Grün- fläche und zum Fußwegenetz her. Es sind ebenfalls zehn Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. 6.2.5.4 In der vom Gemeinderat ausgewählten Alternative 3 wurde die Wendemöglichkeit in Form eines Wendekreises am Ende der Stich-Straße angelegt. Bis auf das Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/35 werden alle Grundstücke über diese Erschließung erschlossen. Die Zufahrt zum gerade erwähnten Grundstück erfolgt über die "Daimlerstraße". Zusätzlich zur vorhandenen Grünfläche ist keine wei- tere vorgesehen. Im Plangebiet sind zwölf Baugrundstücke geplant. 6.2.5.5 In Alternative 4 wird das Plangebiet von einer Ringstraße erschlossen, an die alle Grundstücke angeschlossen sind. Im Plangebiet befinden insgesamt elf Grundstücke. Eine zusätzliche Grünflä- che ist nicht vorgesehen. 6.2.5.6 Bei Alternative 5 ist die Erschließung in Form einer Durchgangs-Straße, die eine Verbindung von "Hirschstraße" und "Daimlerstraße" schafft, vorgesehen. Insgesamt befinden sich elf Grundstücke Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 innerhalb des Planbereiches. Eine weitere Gründfläche ist nicht vorgesehen. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept 6.2.6.1 Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, eine städtebauliche Einheit zu schaffen. Trotz- dem soll die geplante Bebauung die bestehende Bebauung ergänzen und sich in diese einfügen. Somit werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausgenutzt und die Erschlie- ßungsaufwendungen verringert. 6.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.3.1 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" 6.3.1.1 Die ursprünglichen Festsetzungen zur Art der Nutzung sehen für den größten Teil des Planberei- ches die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" (WA) und für eine kleinere Teilfläche im Osten die Festsetzung als "Öffentliche Grünfläche" vor. Unzulässig im Plangebiet sind Gartenbau- betriebe, Tankstellen sowie Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und land- wirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. 6.3.1.2 Das Maß der baulichen Nutzung ist festgesetzt über die überbaubare Fläche (ÜFL), die Zahl der Vollgeschoße (I + DG; I) und die Gebäudehöhen. Letztere ergeben sich wiederum aus der Zahl der Vollgeschoße sowie der festgesetzten Normalgeschoßhöhe von 2,75. Zusätzlich sind die Erd- geschoß-Fußbodenhöhe über Normal-Null (NN) sowie der Kniestock (0,85 m zwingend für ge- kennzeichnete Grundstücke) festgesetzt. 6.3.1.3 Die Bauweise ist als offene Bauweise festgesetzt, es sind nur Einzelhäuser sind zulässig. Die ma- ximale zulässige Zahl der Wohnungen pro Gebäude ist auf zwei Wohnungen begrenzt. 6.3.1.4 Die Stellung der Gebäude sowie deren Firstrichtung sind im Plan festgesetzt. 6.3.1.5 Die überbaubare Grundstücksflächen sind mittels Baulinien sowie der überbaubaren Fläche (ÜFL) festgesetzt. 6.3.1.6 Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von notwen- digen Stützmauern nicht zulässig. 6.3.1.7 Die Regelung zur Anzahl der Stellplätze und Garagen sieht vor, eine Garage sowie einen Stell- platz pro Grundstück in einem Abstand von 5,00 m zur Gehwegsgrenze zu errichten. 6.3.2 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung": Pla- nungsrechtliche Vorschriften 6.3.2.1 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 wie folgt vorgenommen: Für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird die Art der Nutzung gegenüber der ursprünglichen Definition des allgemeinen Wohngebietes (WA) etwas modifiziert. Die in § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO angeführten Nutzungen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sowie zusätzlich die Nutzung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO erfahren einen grundsätzlichen Ausschluss. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der über- planten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. 6.3.2.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Bau- nutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissver- ständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-3 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. –anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 (Typ 1), 0,32 (Typ 2) sowie 0,35 (Typ 3) befinden sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete (WA). Der im gesamten Plangebiet zulässige Höchstwert von 0,35 stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinn- voll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt, indem sie sich an der Nachbarbebauung als auch an den Anforderungen zeitgemä- ßer Bauformen orientiert, Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestal- tung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Ge- samthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festge- setzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhen- lage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthö- hen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. − Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes sowie des Cha- rakters des Orts-Teiles wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgese- hen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Im Planbe- reich westlich der "Hirschstraße" sind drei Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Im Bereich östlich der "Hirschstraße" sind auf Grund des geplanten harmonischen Überganges der neu geplanten Gebäude hin zum Bestand kleinere Gebäudeformen mit zwei Wohnungen pro Ein- zelhaus zulässig. Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß un- terschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen ent- stehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. − Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, die ausschließlich als Ein- zelhaus umgesetzt werden kann, wird aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan über- nommen. − Zur Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde auf Baugrenzen zurückgegriffen. Die Baugrenzen ersetzen die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Baulinien, werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan etwas erweitert und sind so fest- gesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) bzw. der schon bestehenden Gebäude hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grund- stück bzw. für bauliche Erweiterungen innerhalb des Bestandes. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig, um die Flexibilität zur Ausnutzung des Grundstückes zu erhöhen. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifi- zierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. − Auf das System zur Stellung der Gebäude und die Firstrichtungen wurde verzichtet, um den Bauherren ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu gewähren. Durch die Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhen sowie der Zahl der Vollgeschoße ist eine städtebauliche Fehlentwick- lung ausgeschlossen. − Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu er- richtenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 wird. 6.3.2.3 Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die "Hirsch-Straße" sowie über eine Stich- Straße auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/10 (Teilfläche), die die geplante Wohnumfeld- qualität unterstützt. Die Regelquerschnitte der Wege sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Nutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. 6.3.3 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.3.1 Der Bebauungsplan "Bifang" setzt den von der Änderung betroffenen Bereich als öffentliche Grünfläche dar, die in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung von Fußwegen durchzogen wird. 6.3.4 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.4.1 Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird die Festsetzung als öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung: Eingrünung) beibehalten. Jedoch wird kein Gehweg in Ost-West- Richtung festgesetzt. Stattdessen werden zwei Wasserläufe festgesetzt, von denen einer den Re- tentionsbereich südwestlich des Plangebiets bedient. 6.3.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.3.5.1 Durch das angrenzende Schul- und Sportgelände treten im Planungsgebiet Sport-Lärmimmis- sionen auf, die zu Nutzungskonflikten führen können. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung (Fassung vom 12.03.2008) der zu erwartenden Sport- Lärmimmissionen im Planungsgebiet vom Büro Sieber durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Immissions-Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung) für ein allge- meines Wohngebiet (WA) an der geplanten Wohnbebauung eingehalten werden. Nutzungs- Konflikte auf Grund von Sport-Lärmimmissionen der Schul- und Sportanlage sind durch diese ab- gerückte Bebauung nicht gegeben. 6.3.6 Wasserwirtschaft 6.3.6.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.3.6.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen ange- schlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 6.3.6.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 18.01.2008). Das Niederschlagswasser wird über eine Rohrleitung in ein außerhalb des Plangebietes situiertes Retentionsbecken geleitet. Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro 100 m² aufweisen. Von dort wird es dosiert und vorgerei- nigt dem Sulzmoosbach zugeleitet. Im Bereich des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 137/35 sowie dem südwestlich daran angrenzenden Teilgrundstück der Fl.-Nr. 137/10 ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ermöglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. 6.3.6.4 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.3.7 Geologie 6.3.7.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung) erfolgen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs- Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung an der "Froschstraße" sowie an die "Bosch- straße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimler- straße". Westlich des Planungsbereiches befinden sich eine Wiesenfläche – sowie noch weiter westlich – eine Sportanlage. Im Bereich der angrenzenden Wiese verläuft ein von einer Mäde- süß-Flur gesäumter Graben. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 1,02 ha, wobei der überwie- gende Flächenanteil als Intensivgrünland ausgebildet ist. Von Norden nach Süden sowie im süd- lichen Plangebiet verläuft jeweils ein asphaltierter Fußweg. Entlang des südlichen Fußweges ste- hen einige Bäume (Birken). Im nordwestlichen Bereich befindet sich eine Gehölzgruppe aus jün- geren Linden. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nut- zungen und Strukturen nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Der Planungsbereich ist stan- dortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Das geologische Ausgangsmaterial wird von Grundmoränensedimenten gebildet, über denen holozäne Abschwemmmassen lagern. Als Boden- typ ist Gley und Kolluvium-Gley ausgebildet. Bodenart ist schluffiger über tonigem Lehm. Die Ver- sickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ist daher sehr gering. Mit Ausnahme der beiden durch das Gebiet laufenden Fußwege handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flä- chen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenver- dichtungen gerechnet werden. 7.2.1.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im überplanten Bereich. Im südlichen Plangebiet verläuft jedoch ein verdoltes Gewässer II. Ordnung. Das Grundwasser steht vermutlich geländenah an, der genaue Grundwas- serstand ist jedoch nicht bekannt. Die vom Land Baden-Württemberg erstellten vorläufigen Ar- beitskarten zur Hochwassergefahr zeigen westlich des Plangebietes Ausuferungen eines Zuflusses zum "Sulzmoosbach" beim Bemessungshochwasser HQ100. Für das Plangebiet selbst besteht kei- ne Hochwassergefahr. 7.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die wenigen vorhandenen Gehölze tragen zur Frischluftbil- dung bei. Dem Gebiet kommt auf Grund der von drei Seiten angrenzenden Bebauung keine be- sondere Bedeutung für das Schutzgut zu. 7.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes, der im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Baindt liegt und allseitig von Bebauung umgeben ist (im Westen Sportanlagen, sonst vorwiegend Wohnbebau- ung). Das Plangebiet kann wegen der umliegenden vorhandenen Bebauung als Baulücke in Orts- randlage betrachtet werden. Es ist vorwiegend durch die leicht nach Südwesten abfallende Wie- senfläche geprägt. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den Fußwegen im Westen und Sü- den. Der Fläche kommt auf Grund ihrer Nähe zu größeren Wohngebieten und wegen der vorhan- denen Fußwege eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu. 7.2.1.7 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Amtlich kartierte Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittel- barer Umgebung. In etwa 400 m Entfernung im Süden sowie in 1,40 km Entfernung im Westen befindet sich das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323-341). 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Baukörper und Verkehrsflächen erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Die Lindengruppe im Bereich des Grundstücks Nr. 1 wird voraussichtlich gerodet. Da es sich noch um Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 vergleichsweise junge Bäume ohne erkennbare Höhlen handelt und die übrigen Flächen intensiv genutzt werden, sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen. 7.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftliche Er- tragsfläche geht verloren. Bei festgesetzten Grundflächenzahlen zwischen 0,30 und 0,35 in Ver- bindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 3.353 m² der Wohn- bauflächen voll- und etwa 1.118 m² teilversiegelt werden. Im Bereich der neuen Straßen wird nur wenig offener Boden neu versiegelt, da die Straßen größtenteils durch Verbreiterung der vor- handenen Fußwege entstehen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung gehen we- sentliche Bodenfunktionen verloren. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser nicht mehr gefiltert und gepuffert. 7.2.2.3 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkun- gen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. 7.2.2.4 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): In Folge der Rodung einer kleinen Ge- hölzgruppe entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Gehölze. Durch die Überbauung der Wiesenfläche verringert sich die Kaltluftproduktion im betroffenen Siedlungs- teil. Wegen des eingeschränkten Umfangs der zu bebauuenden Fläche sind jedoch keine erhebli- chen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. 7.2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die geplante Be- bauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Beeinträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbe- züge für die nördlich, östlich und südlich angrenzenden Anwohner auf die Wiesenflächen werden durch die geplanten Baukörper beeinträchtigt, wodurch mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des bisher gut eingegrünten Wohnumfeldes zu rechnen ist. Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene Sieldungsstruktur einfügt. 7.2.2.6 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft sind von der Planung nicht betroffen. Negative Auswirkungen der geplan- ten Bebauung auf das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" wären nur durch Wassereinleitungen in den etwa 400 m südlich liegenden "Sulzmoosbach" denkbar, der bereits Teil des FFH-Gebietes ist. Durch das geplante Entwässerungskonzept können jedoch Beeinträchti- gungen des FFH-Gewässers ausgeschlossen werden, da das im Plangebiet anfallende Nieder- schlagswasser zunächst in das südwestlich vom Plangebiet vorgesehene Retentionsbecken gelei- tet wird. Dort erfolgt bereits eine Vorreinigung. Anschließend wird das Wasser stark gedrosselt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 dem "Sulzmoosbach" zugeleitet. Über den Drosselabfluss des geplanten Retentionsbeckens wird nicht mehr Niederschlagswasser an das Gewässer abgegeben als im unbebauten (aktuellen) Zu- stand. Die Einleitungsmenge in den "Sulzmoosbach" ändert sich folglich nicht, so dass es nicht zu hydraulischem Stress für das Gewässer kommt. Durch die Vorreinigung im Retentionsbecken kön- nen auch Verschmutzungen des Gewässers ausgeschlossen werden. In dem parallel zum Bebau- ungsplan-Verfahren durchgeführten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die ent- sprechenden rechnerischen Nachweise für die Verträglichkeit der Einleitung erbracht. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im südlichen Plangebiet werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die der Eingrünung so- wie der Sicherung und Aufwertung des Bachlaufes dienen. Der momentan noch verrohrte Bach sowie ein Regenwasserkanal, der in diesem Bereich verläuft, werden geöffnet, wodurch sich der ökologische Zustand des Gewässers verbessert. Der nach § 68b Abs. 6 Wassergesetz vorgesehene Gewässerrandstreifen von 5 m im Innenbereich wird im Bereich der südwestlichen Grünfläche ein- gehalten. Im Bereich der nordöstlichen Grünfläche besteht bereits ein Fußweg, der näher als 5 m am Gewässer liegt. Auf Grund dieser vorhandenen Bebauung wird kein Gewässerrandstreifen festgesetzt. Die Grünflächen sichern jedoch den bestehenden Freiraum für eine naturnahe Gewäs- serentwicklung. Entlang des Gewässers werden Baumpflanzungen festgesetzt, welche den Bereich zusätzlich ökologisch aufwerten. 7.2.3.3 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und eine weitere Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die im Bereich der nord- östlichen Grünfläche vorhandenen Bäume als zu erhaltend festgesetzt. 7.2.3.4 Die vorgesehenen Straßenbegleitgrünflächen sind als Mager- bzw. Trockenstandorte auszubilden. Hierdurch sollen der Versiegelungsgrad verringert und die Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden. 7.2.3.5 Durch die Festsetzung, dass pro 600 m² mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, wird eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet. 7.2.3.6 Die Festsetzung eines Pflanzgebotes für die drei westlichen Grundstücke sichert die Entwicklung einer angemessenen Gebiets-Eingrünung durch Strauchpflanzungen an der westlichen, zu einer großen Wiesenfläche überleitenden Grundstücksgrenze. 7.2.3.7 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 7.2.3.9 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.10 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.11 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 7.2.3.12 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 7.2.3.13 Durch die Festsetzung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natriumdampf-Hochdruck- oder LED-lampen) werden Be- einträchtigungen nachtaktiver Insekten vermindert. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Mindestabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung 8.1.1.1 Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" wird über Bauvorschriften zur Dachform der Hauptgebäude (Sattel- und Walmdach) und Dachneigung (18° und 30° im rechtsverbindlichen Bebauungsplan; 18° im Bereich des Plange- bietes) sowie zu Dachaufbauten und Dacheindeckung der Hauptgebäude und zum Kniestock ge- regelt. Die Gestaltung der Fassaden ist in gedeckten Farben auszuführen. Zur Gestaltung der un- bebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Einfriedungen, Sichtschutzvorkehrun- gen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. 8.1.1.2 Der von der Änderung betroffene Bereich des Bebauungsplanes "Bifang" ist als öffentliche Grün- fläche festgesetzt. Eine Abarbeitung der örtliche Bauvorschriften für diesem Bereich ist deswegen nicht erdforderlich. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 8.2.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften wurden auf Aktualität geprüft und insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Gebäude angepasst. Durch die folgenden Änderungen bei den örtlichen Bauvor- schriften wird für die Bauherrschaft mehr Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Gestaltung der Gebäu- de entspricht dennoch den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.2.2.1 Als Dachform für den Hauptbaukörper wird für das Plangebiet neben den ursprünglichen Vorga- ben zu den Dachformen Sattel- und Walmdach zusätzlich das Pultdach mit aufgenommen. Diese Dachform entspricht den Vorstellungen moderner Baukörper. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die Re- gelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brand- schutz. 8.2.2.2 Das Spektrum für Dachneigungen orientiert sich an den minimal und maximal vorgesehenen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Allerdings werden diese zu einem Spektrum von 18° bis 30° zusammengefasst und im Sinne der Bauherrschaft breiter gefasst. Darüber hin- aus entspricht es den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. Durch die Festsetzung von Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 8.2.2.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen dieser Bauteile in Verbindung mit der Ge- bäudelänge. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs- Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 8.2.2.4 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 8.2.2.5 Die Vorschriften über Materialien und Farben werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebau- ungsplan gelockert. Sie lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materialien auszuschlie- ßen bzw. dessen Verwendung vorzuschreiben. Die ursprüngliche Vorschrift zur Fassadengestal- tung entfällt daher. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun wird um die Dachfar- ben Betongrau bis Anthrazitgrau erweitert und führt so dennoch zu einem homogenen und ruhi- gen Gesamtbild des Ortes. Diese Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die land- schaftliche Situation ein. Darüber hinaus sind Farben und Materialien zur Errichtung von Solar- kollektoren zulässig, um hinsichtlich zeitgemäßer Bauformen die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. 8.2.3 Stellplätze und Garagen 8.2.3.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich, denn es ist davon auszugehen, dass auf Grund der allgemein gestiegenen Motorisierung und der zu erwar- tenden Bevölkerungs-Struktur ein erhöhter Stellplatzbedarf vorliegen wird. 8.2.3.2 Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen hat sich die hier angewandte Regelung be- währt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Stellplatz sieht. 8.2.3.3 Innerhalb der geplanten Erschließungsanlage kann der erwartete Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, da die Ausformung der Straßen und Wege nur beschränkte Regelquerschnitte zulässt und somit keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten bereithält. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.1.3 Der Flächenerwerb für die Gemeinde beschränkt sich auf die festgesetzten Verkehrsflächen (Ver- breiterung und Ausrundungen). 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind ge- eignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 1,02 ha 9.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,70 68 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,15 15 % Öffentliche Grünflächen 0,16 16 % Sonstige Flächen (Wasserfläche) 0,01 1 % Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 9.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche: 21,23 % 9.2.1.4 Voraussichtliche Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 12 9.2.1.5 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 17 9.2.1.6 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 30 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 9.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.2.2.7 Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Straßenbau € 80.000,- Regenwasserkanal € 45.000,- Graben und Retentionsbecken € 22.000,- Zisternen mit Rückhaltung und Speicher € 14.000,- Schmutzwasserkanal € 15.000,- Hausanschlüsse Kanal mit Schacht € 36.000,- Wasserleitung mit Hausanschlüssen € 20.000,- Bestehende Verdolung öffnen € 10.000,- Bepflanzung € 3.000,- Gesamt € 245.000,- 9.2.2.8 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksver- äußerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 09.02.2011 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.02.2011 wie folgt Berücksichtigung. − Klarstellung der Festsetzung zu den Firsthöhen (FH) 9.2.3.2 Bei der Planänderung vom 15.04.2011 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. der Sit- zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 03.02.2011 enthalten): − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen (z.B. Richtigstellung der Festsetzung zu den Ne- benanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, Aufnahme der Änderungsgeltungsbereiche in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Änderung des Bebauungsplantitels, Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift zu den Dachformen, Richtigstellung der Festsetzung zur Versickerung und Aufnahme des Sachverhaltes unter den Hinweisen, Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als "Allge- meiner ländlicher Raum" Ausschnitt aus dem Bo- densee-Oberschwaben, Siedlungskarte, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung der Flächen als Wohnbauflächen (W) und als Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordosten ent- lang des Fußweges; rechts das Plangebiet, im Hin- tergrund die angrenzende Bebauung der "Frosch- straße" Blick von Südosten ent- lang des Fußweges nach Norden auf das Plange- biet; im Hintergrund die Wohnbebauung an der "Boschstraße" Blick von der "Boschstra- ße" nach Südosten auf das Plangebiet; im Hin- tergrund die Wohnbebau- ung an der "Daimlerstra- ße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Blick von der "Hirschstra- ße" nach Nordosten ent- lang des bestehenden Fußweges; rechts im Bild die öffentliche Grünfläche, auf der der bisher verdolte Bach geöffnet werden soll. Blick von der "Hirschstra- ße" nach Südwesten auf das Plangebiet; in der Mitte der geöffnete Bach- verlauf Blick von Süden entlang der "Hirschstraße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Un- terrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ……….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) sowie mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……..) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister)[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 3. September 2021 Nummer 35 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Startschuss für den Baindter Bikepark Neue Freizeit- und Sportmöglichkeit für unsere Kinder und Jugendliche, geschaffen von der Initiative Bikepark-Baindt. Der Baindter Bikepark am „Baindter Bädle“ kann ab sofort genutzt werden! Im Jahr 2020 hat die Initiative Bikepark-Baindt, die sich aus ca. 20 Kindern und Jugendlichen und deren Eltern zusammensetzt, eine Unterschrif- tenaktion gestartet und damit den Wunsch ge- äußert, ein geeignetes Grundstück für die Errich- tung einer Fahrradstrecke zur Verfügung gestellt zu bekommen. Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten hat der Gemeinderat den „jungen Bikern“ am „Baindter Bädle“ eine Wiesenfläche, angren- zend an ein kleines Waldstück, bereitgestellt. So- wohl die Wiesenfläche als auch das Waldstück sind außerhalb eines Biotopes und Eigentum der Gemeinde Baindt. Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde das Projekt mit einem Zuschuss aus der Gemeindekasse. Der gesamte Bau des Bikeparks wurde mit Unter- stützung mehrere Sponsoren durch die Bikerfamilien eigenverantwortlich umgesetzt, so hat auch die Firma B+K Baumaschinen aus Bad Waldsee ihre Maschinen kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns recht herzlich bei den ehrenamt- lichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz und ihr Engagement! Der neue Bikepark soll vor allem unseren Kindern und jugendlichen Fahrradfahrern Spaß und Freude berei- ten sowie einen Treffpunkt schaffen, der es möglich macht, zusammenzukommen und aktiv zu sein, auch in Zeiten einer Pandemie. Damit der Bikepark dauerhaft ein Erfolg wird und alle ihren Spaß haben, sind die geltenden Regeln unbedingt zu beachten. Liebe Jugendlichen, wir wünschen Euch ganz viel Spaß bei der Nutzung des Bikeparks, nehmt Rücksicht aufeinander und bitte beachtet die Schilder am Zugang zum Bikepark! Eure Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Amtliche Bekanntmachungen Grundlage für Breitbandausbau geschaffen – Baindt erhält weitere Breitbandförderung von über 2,5 Mio. € Bereits im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breitbandförderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. € über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Damit werden ca. 50% der kalkulierten Kosten durch den Bundeszuschuss gedeckt. Gemeinsam mit dem Landes- zuschuss in Höhe von 2.626 Mio. €, was etwa weiteren 40% der kalkulierten Kosten entspricht, kann somit die Deckung von ca. 90% der Kosten durch die Unterstützung von Bund und Land gewährleistet werden. Foto: Übergabe Zuwendungsbescheid, Vogt MdL Schuler, Innenminister Strobl, Gemeindekämmerer Abele, Orts- baumeister Roth, MdB Müller Die Zuschussübergabe fand am 24. August in der Fest- halle in Vogt statt. Der Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau in der Gemeinde Baindt wurde stell- vertretend von Gemeindekämmerer Wolfgang Abele und vom Ortsbaumeister Florian Roth entgegengenommen. Insgesamt wurden 339 Zuwendungsbescheide durch Mi- nister Thomas Strobl übergeben. Damit beruft sich die Förderung des Breitbandausbaus der Kommunen in Ba- den-Württemberg durch das Land auf mehr als 400 Mil- lionen Euro. Mit Hilfe des Bundes- und Landeszuschusses wird die Er- schließung der weißen Flecken in der Gemeinde Baindt ermöglicht. Mit einem Eigenanteil von 10 % der Kosten kann die Gemeinde Baindt sich mit Glasfasern fit für die Zukunft machen und an das Gigabit-Netzwerk anschlie- ßen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s Foto: Übergabe Zuwendungsbescheid, Vogt MdL Schuler, Innenminister Strobl, Gemeindekämmerer Abele, Ortsbau- meister Roth, MdB Müller entsprechend faktisch gewähr- leistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Eine Herausforderung könnte sich jedoch bezüglich der Umsetzung der Baumaßnahmen ergeben. Die Hochkon- junktur im Bausektor und die gleichzeitige Materialknapp- heit dürfte vermutlich erhöhte Kosten und eine längere Dauer zur Folge haben, als gehofft. Das Ziel des kommunalen Breitbandausbaus soll dennoch so schnell wie möglich erreicht werden: „Die Landesregie- rung setzt auch in der neuen Legislaturperiode die Breit- bandförderung mit hohem Tempo fort. In den vergange- nen fünf Jahren haben wir sehr viel erreicht und so viel investiert wie nie zuvor. Diesen Weg setzen wir in diesem Sommer nahtlos fort, um eine flächendeckende Versor- gung mit schnellen Internetanschlüssen im ganzen Land zu erreichen“, so Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Die Gemeinde Baindt wird im ersten Step die weißen Flecken im Außenbereich mit unter 30 Mbit/s ausbauen. Anschließend möchte die Gemeinde Baindt auch in die grauen Fleckenförderung (Internetversorgung von we- niger als 100 Mbit/s) einsteigen. Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNG SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Freitag 10.09.2021 Kath. Kirche „Fotorallye rund um Kloster und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Alles Weitere, sowie genauere Informati- onen zu Teilnahme- und Zahlungsbedin- gungen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Tierarzt Samstag, 04. September und Sonntag 05. September Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. September Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hoch- bergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Sonntag, 05. September Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Egon Buchholz feierte am 30.08.2021 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender September 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Zur Information Dienstgebäude Olgastr. 11 · 88214 Ravensburg · Telefon 0751 806-0 · Telefax 07071 757-3190 poststelle@rpt.bwl.de · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Baien- furt und Bergatreute Das Regierungspräsidium Tübingen lässt die schadhafte Fahrbahndecke der L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute in zwei Teilabschnitten im Herbst 2021 erneuern. Der erste Abschnitt beginnt hinter der Zufahrt zum Gewerbegebiet Baienfurt und hat eine Länge von rund 2 km. Der zweite Abschnitt beginnt am Parkplatz Jakobsbrunnen und reicht bis zum Ortseingang von Bergatreute. Für die Sanierung ist es erforderlich die L 314 von Montag, 06.09.2021 bis voraussichtlich Freitag, 29.10.2021 zwischen dem Gewerbegebiet in Bai- enfurt und dem Ortseingang Bergatreute voll zu sperren. In den gesperrten Abschnitten ist kein öffentlicher Verkehr mehr möglich. Auch Anliegerverkehr kann nur eingeschränkt – teilweise auf Kies – stattfin- den. Der Verkehr der L 314 wird weiträumig über die B 30 umgeleitet. Zum Baubeginn wird das Regierungspräsidium eine gesonderte Pressemittei- lung veröffentlichen. Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behin- derungen. Regierungspräsidium Tübingen L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Baienfurt und Bergatreue Das Regierungspräsidium Tübingen lässt die schadhafte Fahrbahndecke der L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute in zwei Teilabschnitten im Herbst 2021 erneuern. Der erste Abschnitt beginnt hinter der Zufahrt zum Ge- werbegebiet Baienfurt und hat eine Länge von rund 2 km. Der zweite Abschnitt beginnt am Parkplatz Jakobs- brunnen und reicht bis zum Ortseingang von Bergatreute. Für die Sanierung ist es erforderlich die L 314 von Mon- tag, 06.09.2021 bis voraussichtlich Freitag, 29.10.2021 zwischen dem Gewerbegebiet in Baienfurt und dem Ort- seingang Bergatreute voll zu sperren. In den gesperrten Abschnitten ist kein öffentlicher Ver- kehr mehr möglich. Auch Anliegerverkehr kann nur ein- geschränkt – teilweise auf Kies – stattfinden. Der Verkehr der L 314 wird weiträumig über die B 30 um- geleitet. Zum Baubeginn wird das Regierungspräsidium eine ge- sonderte Pressemitteilung veröffentlichen. Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behinderungen Bodensee-Oberschwaben-Bahn BOB wird bestreikt Während des Streiks der Gewerkschaft GDL von Donners- tag, 2. bis Montag 6. September ist auch bei der Boden- see-Oberschwaben-Bahn mit Zugausfällen zu rechnen. Ein Bus-Notverkehr wird eingerichtet. Auch hier ist auf- grund der Verkehrssituation jedoch mit Verspätungen zu rechnen, schreibt die BOB in einer Medieninfo. Infos zum Verkehr allgemein auf der Website www.bob- fn.de. Die aktuellsten Infos sind auf www.bahn.de oder den entsprechenden Apps zu finden. Außenstelle Baindt ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Bei den VHS-Kursen Baindt Herbst/Winter 2021 sind noch folgende Plätze frei: Nr. T3012-01W3 Fit im Herbst mit Yoga Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) 7 - 15 Personen 5 Vormittage, 29.10.2021 - 26.11.2021 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 38,50 € Nr. T3012-02W3 Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) 7 - 15 Personen 5 Vormittage, 14.01.2022 - 11.02.2022 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 38,50 € Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Kurs 2 Nr. T3031-03W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 21.09.2021 - 30.11.2021 Dienstag, 20:00 - 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 46,70 € Genauere Angaben zu den Kursen finden Sie im VHS- Heft oder im Internet unter www.vhs-weingarten.de Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Selbstverständlich wird die VHS laufend die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie beobachten und ihre Räumlichkeiten der aktuellen Lage entsprechend anpassen. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502 9406-12 (VHS Außenstelle Baindt) August 2021 Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bittet zur Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen angewiesen. Herzerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen Blutspendedienst bittet dringend zur Spende. Versorgung mit überlebenswichtigen Blutprodukten immer Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie immer um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem innerhalb der ohnehin für die Blutspende schwierigen Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der ernsthafte Herausforderung stellt. bestimmter Blutbestandteile wird regelmäßig Nachschub nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspendedienst alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende: kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden www.blutspende.de/corona. bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch Sommer, Sonne, Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Patienten sind auch in der Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen angewiesen. Unfälle, Krebs- und Her- zerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen machen keinen Urlaub. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Spende. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überle- benswichtigen Blutprodukten immer wieder vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie immer wieder geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem Hin- tergrund der Lockerungen, werden innerhalb der ohne- hin für die Blutspende schwierigen Ferienzeit viele Ope- rationen nachgeholt. Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der alle Blutspendedienste aktuell vor eine ernsthafte Herausforderung stellt. Durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird regelmäßig Nachschub benötigt. Einige Blutbestand- teile sind nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspen- dedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende: Mittwoch, dem 08.09.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informatio- nen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 07585/9307-0 info@mr-ao.de Der Maschinenring Alb-Oberschwaben unterstützt gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe Weinbauern im Ahrtal nach der Flutkatastrophe. Die Maschinenringe haben mit der Unterstützung lokaler Hilfsprojekte im Ahrtal begonnen. Im Mittelpunkt steht dabei der Einsatz eines Werkstatttrucks bei hochwassergeschädigten Betrieben, den die Maschinenringe seit 14 Tagen finanziell absichern. Daneben läuft auch die Suche nach Handwerkern aller Gewerbe, die derzeit Kapazitäten haben, sich am Wiederaufbau zu beteiligen. Gerne stehen wir Ihnen als regionaler Ansprechpartner hier zur Verfügung. Auch ist ein Hilfsfond eingerichtet worden, auf dem Landwirte, Unternehmen und Privatleute spenden und somit den Flutopfern helfen können Wer spenden möchte, kann dies tun unter: Stiftung BHD-Maschinenring Land, „Fluthilfe Maschinenring“, IBAN: DE25370205000001347400, BIC: BFSWDE33XXX Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Der Maschinenring Alb-Ober- schwaben unterstützt gemeinsam mit dem Bundesver- band der Maschinenringe Weinbauern im Ahrtal nach der Flutkatastrophe. Die Maschinenringe haben mit der Unterstützung lokaler Hilfsprojekte im Ahrtal begonnen. Im Mittelpunkt steht dabei der Einsatz eines Werkstatttrucks bei hochwasser- geschädigten Betrieben, den die Maschinenringe seit 14 Tagen finanziell absichern. Daneben läuft auch die Suche nach Handwerkern aller Gewerbe, die derzeit Kapazitä- ten haben, sich am Wiederaufbau zu beteiligen. Gerne stehen wir Ihnen als regionaler Ansprechpartner hier zur Verfügung. Auch ist ein Hilfsfond eingerichtet worden, auf dem Landwirte, Unternehmen und Privatleute spenden und somit den Flutopfern helfen können Werkstatttruck hilft Weinbauern Für den Einsatz des Hilfsfahrzeuges bei hochwasserge- schädigten Betrieben im Ahrtal zapfen die Maschinenrin- ge ihr Spendenkonto an. Für den Wiederaufbau werden derzeit Handwerker dringend benötigt. Seit rund vier Wochen spenden Landwirte, Unternehmen und Privatleute mittlerweile in den Hilfsfonds, den die Ma- schinenringe für die Opfer der Flutkatastrophe in Rhein- land-Pfalz und in Nordrheinwestfalen ins Leben gerufen haben. Mit dem Geld unterstützen die Ringe vor Ort jetzt erstmals auch eine Hilfsmaßnahme direkt vor Ort. In den kommenden zwei Wochen stellt der Flutfonds den Betrieb eines Werkstatttrucks der Firma Besseler Industrie- und Anlagenservice GmbH sicher, in dem die Winzerbetriebe aus dem Ahrtal ihre beschädigten Gerätschaften und Ma- schinen reparieren lassen können. Die Werkstatt befindet sich beim Weingut Burggarten in Bad Neuenahr, Ortsteil Heppingen, Landskroner Straße 61. „Wir helfen den Be- trieben ihre Kellertechnik in Stand zu setzen, damit die Winzer ihre Weinernte auch verarbeiten können“, sagt Stefan Ernst, Geschäftsführer des MR-Vandesverbands Rheinland-Pfalz. Er ist dankbar und froh, die Hilfsarbeit für die Winzer schnell und unbürokratisch unterstützen zu können. Noch bevor die Weinlese beginnt, können be- troffene Betriebe so ihre vom Hochwasser beschädigte Ausrüstung wieder auf Vordermann bringen lassen. Die Firma Besseler stellt dafür Mitarbeiter und technisches Equipment in ihrem Werkstatttruck und die Spender der Fluthilfe-Aktion der Maschinenringe finanzieren Perso- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 nalund Ersatzteilkosten für zwei Wochen. Darüber hin- aus sucht der rheinland-pfälzische Landesverband noch Handwerksbetriebe oder einzelne Handwerker, die den Wiederaufbau vor Ort unterstützen können. „Wir denken hier an Schlosser, Elektriker, Gas- und Wasserinstallateure und Dachdecker“, sagt Ernst. Nachdem aber nicht nur die Wirtschaftsgebäude, son- dern auch die Privatanwesen einiger Landwirte Schaden genommen hätten, sei auch jede Form der Unterstüt- zung bei der Innensanierung willkommen. Handwerker, die derzeit freie Kapazitäten haben, beim Wiederauf- bau mit anzupacken, können sich unter der Mailadresse fluthilfe@maschinenringe-rlp.de anmelden. Sie werden dann zeitnah kontaktiert und an Betriebe verwiesen, die im entsprechenden Gewerk Hilfe suchen. Auch die Spendenaktion der Maschinenringe für von der Flut betroffene Landwirte läuft natürlich weiter. Von den Geldern wird nicht nur der Werkstatttruck unterstützt, sondern es sollen auch einzelne Landwirte – wo sinnvoll und notwendig - finanzielle Unterstützung erhalten. Mit ihrem Spendenkonto bündeln die Maschinenringe deutschlandweit die finanzielle Unterstützung, um sie gezielt und gerecht unter landwirtschaftlichen Betrieben zu verteilen. Die Idee, unter dem Motto „Landwirte helfen Landwirten“ bundesweit Spendengelder zu sammeln, kam übrigens von Landwirten aus den betroffenen Regionen selbst. Durch die Gemeinnützigkeit der MR-Stiftung können auch Spendenquittungen ausgestellt werden. Spender, die eine Quittung benötigen, können ihren Namen und Adresse im Verwendungszweck der Überweisung angeben. Die Spenden werden in Absprache mit dem jeweiligen Ma- schinenring vor Ort an bedürftige landwirtschaftliche Betriebe verteilt. „In einer starken Gemeinschaft wie den Maschinenringen wird aus vielen Einzelkämpfern eine schlagkräftige Einheit. Wir lassen keinen zurück in dieser unverschuldeten Krise. Dort wo wir unterstützen können, packen wir an. Deutschlandweit“, erklärt Stefan Ernst. Wer spenden möchte, kann dies tun unter: Stiftung BHD-Maschinenring Land, „Fluthilfe Maschinenring“, IBAN: DE25370205000001347400, BIC: BFSWDE33XXX Hintergrundinformation Der Maschinenring wurde 1958 im niederbayerischen Buchhofen gegründet. Ein Maschinenring ist eine Vereini- gung, in der sich landwirtschaftliche Betriebe zusammen- schließen, um Land- und Forstmaschinen gemeinsam zu nutzen sowie landwirtschaftliche Arbeitskräfte bei Über- kapazitäten zu vermitteln. Die Maschinenringe haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Solidaritätsgedanken zwi- schen Mitgliedsbetrieben zu stärken. Vor diesem Hinter- grund bietet der Maschinenring seinen Mitgliedsbetrieben auch Hilfen für den wirtschaftlichen und sozialen Bereich an. Damit wird der ländliche Raum gefördert, wobei da- mit ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Landwirtschaft geleistet werden kann. Auf Bundesebene ist der Bundes- verband der Maschinenringe e. V. die Dachorganisation. Durch zwölf Landesverbände und rund 240 lokale Ma- schinenringe werden etwa 187.200 landwirtschaftliche Betriebe unterstützt. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Arbeitslosmeldung seit 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit Um persönliche Kontakte während der Corona-Pande- mie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Seit dem 1. September 2021 müssen Arbeits- losmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Das heißt: Es war nur noch bis zum 31. August 2021 mög- lich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Seit dem 1. September 2021 ist die persönliche Arbeitslosmeldung ohne vorherige Termin- vereinbarung möglich. Diese Regelung gilt verbindlich bundesweit. „Wir freuen uns, nun wieder in größerem Umfang persön- lich für unsere Kundinnen und Kunden da zu sein“, sagt Jutta Driesch, Chefin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Dennoch sollen auch wegen der andauernden Pandemie längere Wartezeiten oder ein hohes Kunden- aufkommen vermieden werden. „Es ist ratsam, für Bera- tungsgespräche und die persönliche Arbeitslosmeldung vorher über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 ei- nen Termin zu vereinbaren. Wir wollen weiterhin achtsam sein und die Gesundheit der Kundinnen und Kunden, aber auch unserer Beschäftigten schützen. Selbstverständlich gelten in unseren Häusern die empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln“, so Jutta Driesch. „Über Änderungen, beispielsweise bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, werden wir die Öffentlichkeit um- gehend informieren.“ Informationen hierzu finden sich immer aktuell auf der Homepage der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur. de/vor-ort/konstanz-ravensburg/startseite. Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des ver- gangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren an- geboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos gemeldet haben. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant. Umfassendes Online-Serviceangebot Viele Anliegen können mittlerweile online über unser Ser- vice-Portal geklärt werden. Einfach, schnell, von Zuhause aus“, so Jutta Driesch. Mit den eServices können Kunden der Agentur für Arbeit Formulare direkt im Internet ausfüllen. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, sich arbeitsuchend melden oder mal schnell die Adresse oder Bankverbindung ändern geht einfach und bequem von zuhause aus. „Der eService ein alternativer, moderner und komfortabler Weg, um mit uns schnell und zuverlässig zu kommunizieren. Das geht unkompliziert und spart Zeit und Versandkosten“. Der schnellste Weg, anfallende Aufgaben zu erledigen, geht über die Rubrik eServices auf www.arbeitsagentur. de, direkt auf der Startseite im oberen, rechten Bereich. Schritt für Schritt werden Kundinnen und Kunden durch Anträge oder Formulare geführt, teilweise stehen erklä- rende Filme zur Verfügung. Bei der Online-Eingabe wer- den die Daten sofort auf Fehler überprüft und es gibt Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 direkt beim Ausfüllen Hinweise und Erläuterungen, z. B. zu fehlenden Unterlagen oder Angaben. Das spart auf- wändige Rückfragen. Infobox und redaktioneller Hintergrund Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unter- schied? Arbeitsuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch be- schäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsver- hältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schrift- lich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Num- mer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Vo- raussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internet- seite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-ar- beit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-bean- tragen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. September – 12. September 2021 Gedanken zur Woche Anbetung verändert die Perspektive, weil wir in der Anbe- tung zu Gott gezogen werden und alles aus seiner Sicht sehen. Friedwald Vogel Samstag, 04. September 18.30 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 05. September – 23. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann, Karl Schnell, Karl Berle sen.) Mittwoch, 08. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 10. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Kränkle Thea) Samstag, 11. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Baptist und Eugen Elbs, Magdalena und Klemens Braunagel mit Angehörigen, Leo- kadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Jahrtag: Theresia Elbs) Sonntag, 12. September – 24. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mila Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Pfarrer Staudacher im Urlaub Von Sonntag 29. August bis Samstag 05. September ist Pfarrer Staudacher ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. Den Beerdigungsdienst in dieser Zeit übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Eucharistiefeiern am Mitt- woch und Freitag entfallen. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Sommerferien Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Hier und jetzt helfen. Caritas-Herbstsammlung 2021 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Hier und jetzt helfen. Caritas Bodensee-Oberschwaben Projekt „herein“ Caritas geht beim Thema „Wohnungsnot“ in die Offensive Wohnraum ist heutzutage ein knappes Gut. Vor allem bezahlbarer Wohnraum. Nicht nur Geflüchtete, sondern auch bereits hier lebende Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente tun sich sehr schwer, eine angemessene Wohnung zu finden, die sie auch bezahlen können. Darauf hat die Caritas Bodensee-Oberschwaben eine Antwort gefunden. Mit ihrem Projekt „herein – die Wohnraumoffensive“ versucht sie, für diese Menschen ein neues Zuhause zu finden. Die Caritas wirbt dafür, leer stehende Wohnungen zur Verfügung zu stellen und mietet diese an. Dann vermietet sie die Wohnungen an einkommensschwache Menschen, die keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben. Die Projektmitarbeiter sorgen dafür, dass Mieter und Vermieter zusammenpassen, stehen bei Problemen und Fragen zur Verfügung. Die Caritas übernimmt die Garantie dafür, dass die Miete pünktlich gezahlt wird und Schäden repariert werden. Die Idee ist so gut und charmant, dass viele Städte und Gemeinden die Wohnraumoffensive finanziell und ideell unterstützen. MITMACHEN IST ANGESAGT ist bei Ihnen noch eine Wohnung frei? In der gesamten Diözese gibt es die Kirchliche Wohnrauminitiative. Alle Caritas-Regionen und der Caritasverband für Stuttgart engagieren sich dabei. Wenn Sie – als Kirchengemeinde oder Privatperson – selbst Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das Caritas-Zentrum in Ihrer Nähe. Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Manchmal ist direkte und unbürokratische Hilfe unmittelbar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas- Sammlung in den Kirchengemeinden. Sie sind ein ganz wichtiger Knoten im Hilfenetz. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten oder noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Hier und jetzt helfen. Caritas- Herbstsammlung 2021 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Caritas Bodensee-Oberschwa- ben Projekt „herein“ Caritas geht beim Thema „Wohnungsnot“ in die Offensive Wohnraum ist heutzutage ein knappes Gut. Vor allem bezahlbarer Wohnraum. Nicht nur Geflüchtete, sondern auch bereits hier lebende Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente tun sich sehr schwer, eine angemessene Wohnung zu fin- den, die sie auch bezahlen können. Darauf hat die Caritas Bodensee-Oberschwaben eine Antwort gefunden. Mit ih- rem Projekt „herein – die Wohnraumoffensive“ versucht sie, für diese Menschen ein neues Zuhause zu finden. Die Caritas wirbt dafür, leer stehende Wohnungen zur Verfü- gung zu stellen und mietet diese an. Dann vermietet sie die Wohnungen an einkommensschwache Menschen, die keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben. Die Pro- jektmitarbeiter sorgen dafür, dass Mieter und Vermieter zusammenpassen, stehen bei Problemen und Fragen zur Verfügung. Die Caritas übernimmt die Garantie dafür, dass die Miete pünktlich gezahlt wird und Schäden repa- riert werden. Die Idee ist so gut und charmant, dass viele Städte und Gemeinden die Wohnraumoffensive finanziell und ideell unterstützen. MITMACHEN IST ANGESAGT ist bei Ihnen noch eine Wohnung frei? In der gesamten Diö- zese gibt es die Kirchliche Wohnrauminitiative. Alle Cari- tas-Regionen und der Caritasverband für Stuttgart enga- gieren sich dabei. Wenn Sie – als Kirchengemeinde oder Privatperson – selbst Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das Caritas-Zentrum in Ihrer Nähe. Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Manchmal ist direkte und unbürokratische Hilfe unmittel- bar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas- Sammlung in den Kirchengemeinden. Sie sind ein ganz wichtiger Knoten im Hilfenetz. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der VR Bank Ravens- burg-Weingarten oder noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 300,– €, bei Spenden unter 300,– € gilt der Überweisungsträger als Spendenbeschei- nigung. Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE 4365 0501 1000 7940 0985 Kreissparkasse Ravensburg BIC: SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2021 Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte unter „Verwendungszweck“ Ihre Adresse an. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, 15. Sep- tember 2021 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürgermeisterin Frau Simone Rürup, die uns zum Thema: „Was gibt es Neues in unserer Gemeinde Baindt“ sicher viel Interessantes erzählen wird. Nehmen Sie sich Zeit und zeigen Sie Interesse an der Ent- wicklung unserer Gemeinde. Wir freuen uns auf diesen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Oberschwäbischer Pilgerweg 2021, Samstag, 11. Sept. 2021 Nach einer Pause von 1 Jahr (coronabe- dingt) möchten wir uns wieder auf den Weg machen, um den Oberschwäbi- schen Pilgerweg zu erkunden. Wir starten in Hittelkofen und pilgern nach Michelwinna- den. Auf dem abwechslungsreichen Weg durch Wald und Feld entdecken wir eine meist unbekannte Landschaft. Zwischendurch gibt es wieder Pausen die Frau Hannelore Illchmann mit spirituellen Impulsen bereichert. Samstag, 11. Sept. 2021 Start 9.00 Uhr in Hittelkofen (Parkplatz gegenüb. Gas- hof Rose) Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Strecke: ca. 15 km, ca. 4 Stunden Zum Abschluss Einkehr im Gasthaus Rose. Anmeldeschluss: 5.9.2021 Anmeldungen nimmt Elisabeth Muschel, Tel. 52720, ent- gegen. Jede muss selbst für Wasser und Rucksackvesper sorgen. Geeignetes Schuhwerk ist erforderlich; Insektenabwehr; Sitzunterlagen! Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lobe den HERRN, meine Seele, und ver- giss nicht, was er dir Gutes getan hat. Ps 103,2 Sonntag, 05. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 12. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Neben dem Phänomen, dass die Vergangenheit im Rück- blick oft verklärt wird, gibt es noch ein anderes: Gutes wird leicht als selbstverständlich genommen und Negatives bleibt länger im Gedächtnis. Eine Medizin, die dagegen hilft, heißt „Dankbarkeit“. Wenn ich achtsam durchs Le- ben gehe und die täglichen Ereignisse, die mein Leben reicher machen, wahrnehme, wächst in mir Dankbarkeit. Und diese Dankbarkeit erreicht bei Gott immer die richti- ge Adresse. Gottes Segen und ihn zu loben sind dabei wie zwei Seiten einer Medaille, wie Einatmen und Ausatmen, der Lebensrhythmus, für den wir geschaffen sind. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Ganz herzlich lädt der Frauenkreis der Evangelischen Kir- che Baienfurt-Baindt schon an dieser Stelle zu unserem nächsten Treffen am 15. September 2021 ein. Wir freuen uns auf Erika Simmel, die uns von „Wegspuren und Le- benswegen von Frauen aus Oberschwaben und dem Allgäu“berichten wird. Das verspricht ein interessanter Abend zu werden. Bitte denkt daran, wir treffen uns um 19:00 Uhr. Bis dahin bleibt alle behütet. Achtung neuer Treffpunkt wäh- rend der Pandemie im Gemeinde- haus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch September 2021 6.9. Sommerferien 13.9. Walter Feil: Fantasieblumen - Aquarell und Filzstift 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz- Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Wasser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung am 01.10.2021 Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 01.10.2021 um 20:00 Uhr Schenk-Konrad-Halle Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Wolfgang Schneider, Zweierweg 6, 88250 Weingar- ten, E-Mail: Vorsitzender@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wolfgang Schneider, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. „Aktive trainieren Jugend“ - Mini-WM -> Du bist zwischen 5-12 Jahre alt ?? -> Du hast am Samstag, den 04.09.2021 von 10-13 Uhr Zeit ?? -> Du willst mit den Spielern von der 1. Mann- schaft trainieren ?? Dann bist du bei uns goldrichtig! -> Pack einfach deine Kickschuhe und eine Trinkflasche ein und komme auf den Sportplatz. Wir freuen uns auf dich !!! Sollte es noch Fragen geben: 0171 5245826 oder 0179 8129325 Dritter Sieg in Folge SV Baindt - FG 2010 WRZ 4:1 (2:0) Bei regnerischem Wetter und rutschigen Platzverhältnis- sen empfing der SVB am Sonntagnachmittag die Gäste aus WRZ, welche in der Vorwoche überraschend die SG Aulendorf mit 3:2 besiegen konnte. Die Gastgeber waren dementsprechend gewarnt und wollten mit derselben Konzentration und Disziplin wie in den ersten beiden Sai- sonspielen auftreten. Erneut gab es in der Baindter For- mation urlaubs-, verletzungs- und krankheitsbedingte Veränderungen - für Gauder, Thoma, Saile und Dantona rückten Wetzel, Brugger, Spohn und Kneisl in die Startelf. Trotz der personellen Umstellungen kämpfte sich die Baindter Mannschaft von Beginn an gut ins Spiel und hatte in der 4.Minute nach einer guten Pressingaktion das Glück des Tüchtigen. Der Wilhelmsdorfer Linksverteidiger wurde an der Außenlinie unter Druck gesetzt und woll- te den Ball zu seinem Torwart zurückspielen. In diesem Raum lauerte jedoch bereits Stürmer Jonathan Dischl. Die Nummer 9 fing den Ball gekonnt ab, umkurvte den her- ausstürmenden Torwart und schob zum 1:0 für den SVB ein. In der Folge hatten die Gastgeber aber ihre Proble- me mit den langen Bällen der Wilhelmsdorfer und auch im eigenen Ballbesitz wurde der Ball oftmals wieder zu schnell verloren. Nach einem Freistoß der Gäste passte die defensive Zuteilung beim SVB nicht und man hatte Glück, dass der Kapitän der Gäste aus aussichtsreicher Position per Kopf vergab. Nichtsdestotrotz konnten die Baindter immer wieder gefährliche Nadelstiche setzten, so auch in der 32.Minute. Erneut wurden die Gäste in der eigenen Hälfte unter Druck gesetzt, wobei der Ball schlus- sendlich von Marko Szeibel erobert wurde. Dieser leitete den Ball auf Spohn weiter, welcher aus 25 Metern abzog und die Kugel sehenswert unter der Latte versenkte. Die FG aus WRZ hielt jedoch weiterhin dagegen und hatte bis zur Pause zwei gefährliche Möglichkeiten auf den Anschlusstreffer; Torwart Luca Wetzel war jedoch bei- des mal auf der Hut und hielt den 2:0-Halbzeitstand fest. Und auch in der 2.Halbzeit konnte Wetzel sein Können direkt unter Beweis stellen. Sein langer Schlag aus dem eigenen Strafraum wurde länger und länger und flog über die verdutzte Gäste-Abwehr hinweg. Dort lauerte erneut Dischl, welcher nach einem tollen Sprint nur noch den Torwart vor sich hatte und das 3:0 markierte. Das Spiel schien gelaufen, doch die Gäste gaben sich weiterhin nicht auf - hatten sie gegen Aulendorf doch auch ein 0:2 noch zu einen Sieg gedreht. Und auch gegen den SVB keimte in der 60.Minute noch einmal Hoffnung auf - Berenbold schob nach einer Flanke von der Grundlinie zum 1:3 ein. Doch die Baindter wurden nach dem Anschlusstreffer von Minute zu Minute überlegener und ließen die Gäste nicht mehr ins Spiel zurückkommen. Der eingewechselte Nico Geggier scheiterte zweimal aus der Distanz, Dischl konnte eine Hereingabe von Max Kretzer nicht final verwerten und auch Spohn verzog zweimal knapp. Nach einer Ecke der FG eroberte der SVB blitzschnell den Ball und schickte Dischl auf die Reise. Sein Sprint aus der eigenen Hälfte wurde jedoch nicht vom Erfolg gekrönt, ein Gäste-Ver- teidiger konnte ihn auf den letzten Metern noch am Ab- schluss hindern. Doch in der 88.Minute machte es Dischl dann besser. Eine Flanke von Tobias Szeibel rutschte zu ihm durch und der Stürmer musste den Ball nur noch über die Linie drücken. Im Anschluss hatte der SVB sogar die Möglichkeit das Ergebnis deutlicher zu gestalten, doch Lukas Walser scheiterte, nach einer schönen Kombinati- on über Spohn und Dischl, am Gäste-Keeper. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nach dem Schlusspfiff war die Freude über den dre- ckigen Sieg, bei schwierigen Wetter - und Platzverhält- nissen, groß. Wie auch gegen Eschach II hätte man mit einer besseren Chancenverwertung noch ein, zwei Tore mehr erzielen können, jedoch sind die drei Punkte am Ende die Hauptsache. Ab Montag muss der Fokus dann auf dem Spiel am Sonntag beim SV Vogt liegen, welcher auch in dieser Saison einer der Hauptkonkurrenten um den Aufstieg ist. SV Baindt II - FG 2010 WRZ II 5:4 (4:0) Trainer Timo Geggier plagten vor dem 3.Saisonspiel ge- gen die FG aus WRZ große Personalsorgen - fast alle seine Offensivspieler fielen verletzungs- oder urlaubsbe- dingt aus, wodurch beispielsweise Philipp Boenke zurück in das Trikot des SV Baindts schlüpfen musste. Die „Zwei- te“ tat sich zu Beginn der Partie defensiv enorm schwer und hatte Glück nicht schon früh in Rückstand zu gera- ten. In der 20.Minute war es dann aber Boenke, der den Ball gegen die Latte schlenzte, wobei in der Mitte Jannik Küchler den Abpraller nur noch ins leere Tor einnicken musste. Nach einem schönen langen Ball von Kai Kostka war es dann Boenke selbst, der zum 2:0 einschoss. In der Folge schraubten, erneut, Küchler und Johannes Schnez das Ergebnis auf 4:0 und man konnte mit einem, eigent- lich, komfortablen Vorsprung in die Halbzeit gehen. Doch wer sich noch an das Länderspiel Deutschland - Schwe- den vor einigen Jahren erinnert, der weiß, dass auch eine 4:0-Führung nicht schon den sicheren Sieg bedeutet. Und so ähnlich gelang es auch den Gästen an diesem Sonntag innerhalb von 17 Minuten zum 4:4 auszugleichen. Der SVB II bewahrte allerdings die Ruhe, Boenke stellte mit dem 5:4 die Führung wieder her und im Anschluss wurde mit einer konzentrierten Defensivleistung der Sieg, in einem verrückten Spiel, über die Zeit gebracht. Vorschau: Sonntag, 05.09.2021 14.45 Uhr SV Vogt II - SV Baindt II 17.15 Uhr SV Vogt - SV Baindt Unglücklicher Auftakt der Frauen in die Meisterschafts- runde SGM Dietmanns/Hauerz/Bellamont I - SV Baindt 5:1 Die Damenmannschaft des SV Baindt startete motiviert ins Spiel gegen die SGM Dietmanns/ Hauerz/Bellamont. Trotz vieler Ausfälle dominierten sie die erste Halbzeit ge- genüber der Heimmannschaft. So erreichten sie die Füh- rung in der 19. Minute, als Mariella Pedrazzoli nach einer sehr guten Vorlage von Laura Maucher, das erste Tor der neuen Ssison erzielte. Die SGM hatte ebenfalls gute Chan- cen, allerdings verteidigte der SV Baindt gut und so ging man mit der knappen Führung in die Halbzeitpause. Die SGM änderte in der Halbzeitpause ihr Aufstellung und da- mit ihre Strategie. Dadurch kam auf Seiten des SV Baindts Unruhe ins Spiel,die die SGM bereits in der 50. Minute zum 1:1 nutzte. Da der SV Baindt aufgrund von vielen Ausfäl- len im Gegensatz zur SGM keine Auswechselspielerinnen hatte, dominierte die SGM in der zweiten Halbzeit auch kräftemäßig. Die Damen des SV Baindts wurden immer schwächer, wodurch die SGM viele Torchancen hatte, die nun auch verwandelt wurden. Letztlich besiegte die SGM Dietmanns/ Hauerz/Bellamont I den SV Baindt 5:1. Spielerinnen: Stefanie Hämmerle (T), Tasja Kränkle (C), Marina Lutz, Lena Schäfer, Julia Klein, Muriel Zumbrock, Ramona Schnell, Lina Bentele, Mariella Pedrazzoli, Lara Herde, Laura Maucher; Trainer: Erwin Koscher Frauenturnen 1 Unsere neue Übungsleiterin Nina Assan- ti freut sich, Euch alle wieder in der neuen Saison 2021/22 begrüßen zu dürfen. Wir starten am Montag, den 13.September um 19:15 Uhr in der Turnhalle. Neuzugänge sind herzlich wilk- kommen - Junggebliebene und jünger. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2021 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. Septem- ber 2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Mas- ke ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1 Zweite*r Vorsitzende*r 4.2 Schriftführer*in 4.3 Breitensportwart*in 4.4 Ein*e Jugendwart*in 4.5 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6 Technischer Leiter 4.7 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätestens 13. September 2021 bei der ersten Vor- sitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Sonntag, 05.September 2021 findet in der Liebfrauen- kirche in Ravensburg wieder ein Gottesdienst anlässlich der diesjährigen Sichelhenke statt. Beginn 10.00 Uhr. Zur musikalischen Umrahmung spielt die Bauernkapelle Oberschwaben. Im Anschluß daran gibt es einen Kuchenverkauf der Landfrauen, köstliche Kuchen und Torten zum Mitnehmen. Hierzu laden wir recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Nachbericht der Ordentlichen Mitglie- derversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. Am Donnerstag, 29.07.2021 fand die Or- dentliche Mitgliederversammlung der Rei- tergruppe Baindt e.V. in der Schenk-Konrad-Halle statt. Der Vorsitzende Markus Elbs begrüßte die anwesenden Ehrenmitglieder, Mitglieder und Frau Bürgermeisterin Rürup. Er stellte die satzungsgemäße Einladung der Mit- gliederversammlung fest bevor er an das verstorbene Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Mitglied Franz Jung und Ehrenmitglied Anton Elbs erin- nerte. In seinem Jahresbericht konnte Markus Elbs aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie von keinen Veran- staltungen und Ereignissen berichten. Er verschaffte einen Überblick über die Mitgliederzahlen sowie deren Struk- tur. Im Vorgriff zu den Wahlen ließ er verlauten, dass für Kassiererin Jutta Hage zur nächsten Wahlperiode ein/e Nachfolger/in gesucht wird. Markus Elbs dankte der Vorstandschaft für die vertrau- ensvolle Zusammenarbeit während der nicht ganz einfa- chen Zeit. Ebenso Birgit Heilig für die Grabpflege, Walter Tagmann für seinen Einsatz am Reitgelände, dem Ju- gendteam für die tolle Jugendarbeit, Uwe Linck für sein kompetentes Engagement für digitale Lösungen, Martin und Lukas Rude für die Platzpflege, der Gemeinde Baindt für die Unterstützung auf dem Reitgelände sowie Frau Rürup für den bisherigen Einsatz zum Reithallenbau. Anschließend stellte Turnierleiter Georg Steinhauser die Neuerungen am geplanten Reitturnier vor. So wird in einer weiteren Leistungsklasse die Meisterschaft des Pferdes- portkreises ausgetragen sowie das Prüfungsprogramm um eine Dressurprüfung der Kl. M auf Trense und ei- ner Vierkampfprüfung (Crosslauf, Springen, Dressur und Schwimmen) erweitert. Auch der Jahresbericht von Schriftführerin Eva Hehl fiel aufgrund fehlender Veranstaltungen ungewohnt kurz aus. Highlight war jedoch die Aktion die „Klopiapierchallenge“, bei der sämtliche Mitglieder mitgewirkt hatten. Das Jugendteam konnte trotz der Umstände einen Aus- flug nach Opfenbach zum Fußballgolfen machen und hofft nun in diesem Jahr auf das Stattfinden des Niko- lausmarktes. Außerdem sind ein Jugendstammtisch und die Teilnahme am Preis der besten Jugendarbeit geplant. Ausbilderin Birgit Heilig berichtete, dass zeitweise kein Un- terricht durchgeführt werden konnte, jedoch wurden eini- ge Seminare besucht, sowie ein Open-Air-Kino organisiert. Jutta Hage hatte durch das gestrichene Reitturnier deut- lich weniger Belege zu verbuchen und trug deshalb ihren Bericht zügig vor. Kassenprüfer Bernd Sixl bestätigte daraufhin die wie im- mer tadellose Buchführung und schlug deshalb die Ent- lastung der Vorstandschaft vor, welche dann durch Frau Bürgermeisterin Rürup einstimmig durchgeführt wurde. Frau Rürup gab zu bedenken, dass es trotz weniger Ver- anstaltungen zahlreiche Entscheidungen in der Vorstand- schaft zu treffen waren. So bedankte sie sich, dass trotz- dem das ein oder andere Zusammentreffen organisiert wurde. Frau Rürup konnte sodann gleich die Wahlen durchführen, wobei alle Posten einstimmig gewählt wurden: Für weitere zwei Jahre wiedergewählt: 2. Vorsitzende: Lena Steinhauser Kassiererin: Jutta Hage Ausschussmitglieder: Benjamin Tratzyk Viktoria Köberle Alexander Henzler Für ein Jahr gewählt: Kassenprüfer: Bernd Sixl – wiedergewählt Wolfgang Kränkle – folgt auf Oliver Keller Frau Rürup nahm anschließend Stellung zum aktuellen Sachstand Reithallenbau und erläuterte die aufkommen- den Herausforderungen. Sie dankte dem Verein für die tolle Jugendarbeit, für die bisherigen Bemühungen für das Projekt Reithallenbau und zeichnete die Radler des Reitvereins aus, welche mit 8.246 km das kilometerstärks- te Team der Gemeinde Baindt waren. Als Preis erhielten die Radler eine kleine Aufmerksamkeit der Gemeinde. Im Anschluss folgte eine Pause. Im Sinne von verstorbe- nem Gründungs -und Ehrenmitglied Anton Elbs wurden Saitenseelen und Getränke zur Verfügung gestellt. Weiter stellte Markus Elbs die kommenden Termine vor. Er dankte Georg Schnez für seine aufwändigen Zeichnun- gen für die Planunterlagen zur Reithalle worauf Werner Elbs das Wort ergriff, um die bisherigen Schritte im Ge- nehmigungsverfahren darlegte. Er ließ verlauten, dass nach Auslegung des Bebauungsplanes bestenfalls Ende September der Bauantrag gestellt werden kann. Man könne dann gegen Ende des Jahres mit einer eventuellen Baugenehmigung rechnen, sodass im nächsten Jahr mit dem Bau der Reithalle begonnen werden könne. Der 1. Vorsitzende sprach an, dass das Reitturnier nun in der Planung sei. Je nach Inzidenzstufe müssten jedoch verschärfte Regeln beachtet werden. Der BDM plant in diesem Jahr wieder eine Veranstaltung am Freitagabend. Er stellte den neuen Ablauf des Reitturniers vor (kein Zelt, Essensangebot/Getränke, Registrierung, Maskenpflicht). Auch der Aufbau wird in diesem Jahr anders ablaufen. Nachdem keine Anträge eingingen und keine Rückfragen aufkamen, bedankte sich Markus Elbs für das zahlrei- che Erscheinen, wünschte den Mitgliedern einen schönen Abend und schloss damit die Ordentliche Mitgliederver- sammlung. Kinder- und Jugendzeltlager der Reitergruppe Baindt e.V. Sommerzeit ist Zeltlagerzeit!!! Traditionell fand unser Kinder- und Jugendzeltlager am 1. Sommerferienwochenende, also vom 29.Juli bis 31. Juli statt. Unser Motto lautete: „Ritter sind bitter“! Auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Fam. Heilig kämpf- ten 55 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 16 Jahren um den begehrten Ritterschlag. Bei lustigen Spielen, wie z. B. „Rettet das Burgfräulein“, „Pfähle stoßen“ ,„Die Burg brennt!“, und viele weitere Spie- le, konnten die Ritter ihren Mut, ihre Ausdauer und Ge- schicklichkeit beweisen. Besonders viel Spaß bereiteten die Spiele mit den Pferden: Mit Rasierschaum getränkten Lanzen stürzten sich die Ritter ins Duell. Nur der Geschickteste konnte den Lanze- nattacken des Gegners entgehen und ohne Schaumpunkt an der Rüstung aus dem Kampf hervorgehen. Beim „Ritterparcours“ absolvierte jede Mannschaft in selbst gebastelten Rüstungen aus Karton, eine Hinder- nisstrecke. Dabei führte der Weg unter einer Stange hin- durch. Zur Belustigung der Zuschauer hatten die Ritter mit ihrer sperrigen Rüstung sehr zu kämpfen. Für manch akrobatische Lösung, wurde herzlichst applaudiert, aber auch viel gelacht. Ein weiteres Highlight war das Ritterfußball. Mit Rüstung ausgestattet erbrachte jede Mannschaft ihr Bestes. An- schließend stärkten sich alle am Grillfeuer mit Wurstwe- cken und Stockbrot. Der Wettergott war uns hold, so konnte das Open Air Kino bei milden Temperaturen wie gewohnt starten. Der Film „Ostwind“ zauberte bei allen Kinobesuchern ein be- geistertes Lächeln ins Gesicht. Die von der Gemeinde gespendeten 30 Packungen Popcorn und 15 Packungen Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Chips wurden freudig in Empfang genommen und im Nu verspeist. Herzlichen Dank für diese tolle Aktion. Im Wechsel zu den Wettkämpfen konnten sich die Zelt- lagerteilnehmer auch beim Voltigieren auf den Pferden „Pia“ und „Cleopatra“ versuchen. Die auf dem Holzpferd geübten Figuren forderten dann viel Geschick und Mut auf den lebenden Pferden. Fester Bestandteil unseres Zeltlagers ist das Gespann fahren. Gut vorbereitet durch die Trockenübungen an un- serem Fahrlehrgerät durfte sich der Ein- oder Andere auf dem Kutschbock versuchen und den Zweispänner lenken. Vielen Dank den Besitzern unserer Volti-Pferde Luisa Walser und Markus Sterk. Vielen Dank auch an die Gespannfahrer Markus Elbs, Markus Sterk, Wolfgang Kränkle und Bernd Sixl. Natürlich durfte eine Nachtwanderung nicht fehlen. We- gen eines heftigen Gewitters mussten wir aber die Stre- cke stark verkürzen und kamen patschnass und froh zum Lager zurück. Nach 3 aufregenden Rittertagen und 2 fast schlaflosen Nächten konnten die Besten ihren wohlverdienten Rit- terschlag entgegen nehmen. Zusätzlich versüßte 1 Tafel Ritterschokolade die Ehrung. Müde, erschöpft, aber voll von neuen Eindrücken, Erleb- nissen und auch neuen Freundschaften ging es dann für alle Ritter nach dem gemeinsamen Aufräumen nach Hause. Ein herzliches Dankeschön an alle Eltern, die uns mit Ver- pflegung und vielen anderen Dingen unterstützt haben. Ein ganz großes Dankeschön an alle Betreuer/innen, die in der Küche und an den einzelnen Stationen tätig waren. Und noch ein großes Lob an unser Kinoteam die es per- fekt verstanden unseren Film in Szene zu setzen Danke an unser Grilltrio, das im Nu 70 Bratwürstle für un- sere hungrige Meute bruzzelte und auch für genug Glut für unser Stockbrot sorgte. Birgit Heilig Rückblick zum bestandenen Reitabzeichen 8 + 9 In den vergangenen vier Wochen bereiteten sich 14 Kin- der und Jugendliche auf die theoretische und praktische Prüfung zum Reitabzeichen Klasse 8 + 9 vor. Die Kinder paukten die Verhaltensweisen, Anatomie und Haltungsformen des Pferdes. Ebenso lernten sie die Grundkenntnisse der Reitlehre und Fütterung näher kennen. Die täglichen heftigen Gewitterregen erschwerten das wöchentliche Training sehr, trotz allem gelang es jedem sich mit seinem Pferd / Pony für den praktischen Teil so- wohl in der Dressur, als auch beim Reiten mit verkürzten Bügeln ausreichend gut vorzubereiten. Am 07. August trafen sich die hochmotivierten und aufge- regten Teilnehmer um 11.30 Uhr auf dem Reitgelände. Zu- erst stand die theoretische Prüfung auf dem Programm. Hier beantworteten alle Prüflinge mit Fachkenntnis und Lerneifer die Fragen der Prüferin Daniela Schlegel. Bei der anschließenden Stationsprüfung bewiesen alle Reiter, dass sie Ihr Pony an der Hand korrekt vorführen und beherrschen konnten. Danach begann der Prüfungsteil auf dem Pferd. Die Prüflinge durften ihr Gelerntes auf dem Rücken der Pferde im Schritt, Trab und Galopp vorstellen. Um die Balance der Reiter zu demonstrieren wurde Reiten ohne Bügel verlangt. Dann absolvierten sie den Geschicklich- keitsparcours, bei dem der „leichte Sitz“ über Trabstangen als fester Bestandteil der Aufgabe zählte. Leider machte bei der letzten Gruppe das trockene Wet- ter schlapp und stellte diese mit kräftigem Regen auf die Probe. Trotz allem konnte Daniela Schlegel das erfreuliche Er- gebnis bekanntgeben: Alle Teilnehmer hatten die Prüfung bestanden! Folgende Prüflinge erhielten somit die Urkunde mit An- stecknadel: Reitabzeichen Klasse 8: Theresa Henzler Tabea Lins Elin Ebertz Leni Ebertz Rebecca Schnez Noemi Oelhaf Franziska Speidel Martha Seitner Laura Koglin Andreea Atanasof Anna Pink Benedikt Heilig Besonders freut es uns, Cornelia Bohl das Reitabzeichen der Klasse 9 zu überreichen. Sie lenkte ihr Pferd Perle gekonnt im Schritt, Trab sowie Galopp auf der vorge- schriebenen Bahn, obwohl sie blind ist und sich nur durch stimmliche Hinweise orientieren konnte. Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Abzeichen!!! Im Anschluss möchten wir uns bei unserer Prüferin Da- niela Schlegel für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ganz besonders bedanken wir uns bei Leni Rapp, Luna Schmid und Malena Werges, die 2 Tage lang einen tollen Einsatz als „Mädchen für Alles“ geleistet haben. Weiter bedanken wir uns bei allen Eltern, die uns tatkräftig beim Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 abschließenden Buffet unterstützt haben sowie den Pfer- debesitzern für die Bereitstellung ihrer Pferde. Birgit und Christine Heilig Turnierergebnisse Traditionsfahrturnier in Kißlegg 1. Platz Markus Elbs mit seinem 4-Spänner Reitturnier in Krumbach Reiterwettbewerb Schritt,Trab, Galopp. 1. Platz Theresa Henzler mit Delia Reitturnier in Herbertingen Reiterwettbewerb Schritt,Trab, Galopp. 4. Platz Theresa Henzler mit Delia Die beiden Prüfungen wurden zusammen für den Ober- schwaben Junioren Cup gewertet, hierbei erreichte Theresa den 4. Platz in der Wertung Reiterwettbewerb Schritt,Trab, Galopp. Reitturnier in Pfullendorf Dressurprüfung Kl. A * 9. Platz Daniela Schlegel mit Breakdance Dressurprüfung Kl. A** 3. Platz Daniela Schlegel mit Breakdance Reitturnier in Dietmannsried Springpferdeprüfung Kl. A* 5. Platz Helena Bendel mit Archie Reitturnier in Bad Waldsee Dressurprüfung Kl. A** 9. Platz Lilly Spahlinger mit Cino 10. Platz Luisa Walser mit Cleopatra Dressurreiterprüfung Kl. A 8. Platz Lilly Spahlinger mit Cino Reitturnier in Ottobeuren Springpferdeprüfung Kl. A* 1. Platz Helena Bendel mit Archie Stilspringprüfung Kl. A* 6. Platz Helena Bendel mit Archie Reitturnier in Bad Schussenried Dressur-Wettbewerb 7. Platz Luna Schmid mit Delia 9. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Stilspring-Wettbewerb 5. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Herzlichen Glückwunsch allen erfolgreichen Turnierreitern! Basar Baindt Neues vom Basarteam Baindt Flohmarkt „Rund ums Kind“ 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwisenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe begnnt am16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Alpinteams am 11.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 11.09. um 17 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Die Versammlung erfolgt gemäß den dann geltenden Corona-Regeln. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandsmitglieder • Planmäßige Wahlen mit zweijähriger Amtszeit Vorsitzende/r Sportwart/in Snowboardvetreter/in Wanderwart/in Jugendvertreter • Ausserordentliche Wahlen mit der Amtszeit für ein Jahr: 2. Vorsitzende/r Kassierer/in Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ausbildungswart Schriftführer/in Jugendvertreterin Tourenwart/in • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter abteilungsleiter@ alpinteambaindt.de abzugeben. Euer Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung rund um Stockach Treffpunkt Sonntag 12. Sept. 2021, 8.30 Uhr Bushaltestelle Charlottenplatz Weingarten oder 8.50 Uhr Bahnhof Ravensburg Wir wandern gemeinsam mit der OG Ravensburg zu den Stockacher Heidenhöhlen Gehzeit ca. 3,0 Std., 10 km, 180 hm auf meist schattigen Waldwegen Fahrpreis 12,00 € f. Mitglieder, Rückkehr ca. 19.00 Uhr in RV Wanderführer Franz Gaißmaier Festes Schuhwerk, ausreichend Getränke und Rucksack- vesper erforderlich. Am Ende der Wanderung gibt es die Möglichkeit zu einer Einkehr oder einem Bummel in Lud- wigshafen am Bodensee. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei Han- nelore Blum, Tel. 0751/95873799 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Sep- tember geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Hubert Gärtner Beisitzer Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsleben. Mit dem Beginn ihrer ersten Beschäfti- gung erhalten die Berufsanfängerinnen und -anfänger ein Anschreiben mit ihrem Sozialversicherungsausweis. In diesem wichtigen Dokument steht unter anderem die Versicherungsnummer und welcher Rentenversiche- rungsträger für die Empfängerin oder den Empfänger zuständig ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg weist darauf hin, dass in der Versicherungsnum- mer das korrekte Geburtsdatum enthalten sein muss. Alle persönlichen Angaben im Ausweis sollten genau über- prüft werden. Denn nur so ist gewährleitet, dass alle Bei- träge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht sind. Sollten Daten nicht korrekt sein, dann muss umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis beantragt werden, zum Beispiel mit der Ge- burtsurkunde. Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt. Alte Sozialversiche- rungsausweise behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversi- cherungsausweis muss genauso sorgfältig behandelt werden wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäfti- gungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, dann benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der vergebenen Versiche- rungsnummer. Geht der Ausweis verloren, wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, dann kann man kostenlos einen neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht das entweder über die Krankenkasse oder über die Online-Dienste der Deutschen Rentenver- sicherung unter www.eservice-drv.de Weitere Informationen gibt es in den Broschüren »Die Rentenversicherung – verlässlicher Partner von Anfang an« und »Berufsstarter und ihre Sozialversicherung«. Sie können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825- 23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt wer- den. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung. de stehen die Broschüren ebenfalls als PDF zum Herun- terladen zur Verfügung. Diakonie Württemberg Mehr Spenden für Brot für die Welt in der Corona-Pandemie Evangelisches Hilfswerk legt Jahresbilanz vor – 10.897.732 Euro Spenden aus Württemberg. 345.066,39 Euro stammen aus dem Landkreis Ravens- burg. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr 10.897.732 Euro Spenden in Württemberg erhalten. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Es sind 2,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. In dieser Summe sind alle Spenden und Kollekten aus der Region enthalten. „Wir sind dankbar für das große Ver- trauen, das Spenderinnen und Spender Brot für die Welt auch in der Corona-Pandemie geschenkt haben. Immer wieder haben wir erfahren, wie wichtig es ihnen war, die Menschen in Afrika, Asien und Lateinamerika in der Pan- demie nicht allein zu lassen“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „Gerade 2020, in dem Jahr also, in dem viele Gottesdienste nur virtuell stattfinden konnten, haben viele Menschen mehr gespendet und so ihre gro- ße Solidarität mit den Armen gezeigt.“ Bundesweit haben Spenderinnen und Spender die Arbeit des evangelischen Hilfswerks im vergangenen Jahr mit mehr als 76,8 Milli- onen Euro unterstützt. Das ist ein Plus von 12,4 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr (2019: 64,4 Mio. Euro). Das gute Ergebnis erklärt sich auch daraus, dass in das Jahresergebnis 2020 die Kollekten aus dem Vor-Coro- na-Jahr 2019 eingeflossen sind. Die aufgrund der Coro- na-Auflagen deutlich eingeschränkten Gottesdienstbesu- che und damit deutlich geringer ausfallenden Kollekten vor allem in der Advents- und Weihnachtszeit 2020 wer- den sich erst im Jahresergebnis 2021 niederschlagen. Hier zeichnen sich bereits jetzt erhebliche Einbußen ab. In der Projektarbeit konnten im vergangenen Jahr 669 Projekte neu bewilligt werden, davon mit 240 die meis- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 ten auf dem afrikanischen Kontinent. Im Zentrum stehen langfristige Maßnahmen, die Hunger und Mangelernäh- rung überwinden, Bildung und Gesundheit fördern, Zu- gang zu sauberem Wasser schaffen, die Achtung der Menschenrechte und Demokratie stärken und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen unterstützen. In der Pandemie haben zudem viele Projektpartner ihre Maßnahmen coronabedingt angepasst. Sie haben Aufklä- rungsprogramme über Covid 19 und Hygienemaßnahmen gestartet und zusätzliche Hilfsprogramme aufgesetzt: etwa für Kinder, die wegen der Lockdowns nicht mehr in die Schule gehen konnten und auch kein Schulessen mehr bekamen oder für Tagelöhner und Straßenverkäuferin- nen, die ihre Einkommensmöglichkeiten verloren haben. Neben Spenden und Kollekten erhielt Brot für die Welt 2020 Mittel des Kirchlichen Entwicklungsdienstes und Drittmittel, vor allem aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Insgesamt standen dem Hilfswerk der evangelischen Kir- chen und Freikirchen 322,8 Millionen Euro zur Verfügung, das waren gut zehn Millionen Euro mehr als 2019 (312,6 Mio. Euro). Die Gesamtausgaben für Projekte betrugen 268,4 Millio- nen Euro (90,6 Prozent der Mittel). Für Werbe- und Ver- waltungsaufgaben wurden 9,4 Prozent eingesetzt. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewer- tet den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben als niedrig. Brot für die Welt wurde 1959 gegründet. Aktuell fördert das weltweit tätige Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonie gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen mehr als 1.800 Projekte zur Über- windung von Hunger, Armut und Ungerechtigkeit in fast 90 Ländern. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 4. September 2021 Gästeführer: Manfred Traub Eine Fahrradtour auf geschichtsträchtigen Wegen: Vom Hatzenturm Wolpertswende zum Römerturm Fronhofen Diese besondere Tour führt uns von der ehemaligen Wehrturmburg bei Wolpertswende, errichtet von den Welfen vor ca. 900 Jahren, zur nahezu identischen Turm- ruine in Fronhofen. Manfred Traub zeigt auf dem Weg geschichtsträchtige Orte, wie das keltische Kalenderwerk in Mettis, die Stätte der Steinzeitsiedlung auf der Schre- ckensee-Halbinsel, den Ort einer Schwedenschlacht im 30-jährigen Krieg, auch den Platz einer abgetragenen Welfenwehrburg und den Beguinenhügel bei Grünlingen. Nach der Turmbesteigung in Fronhofen geht es über das ehemalige Wasserschloss in Bettenreute zu einer der äl- testen Eichen im Oberland und vorbei am Bibersee zurück zum Ausgangspunkt in Wolpertswende. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Tour begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Tour begrüßen zu dürfen. Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene bezahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 5. September 2021 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS – Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Mückenschutz ist von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei den Führungen nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Caritas Bodensee-Oberschwaben Am Samstag, den 4. Septem- ber 2021 findet der nächste Fair- kauf- Flohmarkt statt. In der Wangenerstr. 170 in Ravens- burg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken suchen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. TWS eCarsharing: TWS ermöglicht einfache Nutzung Aus E-WALD wird jetzt Mer Germany GmbH - Registrieren und bei Bedarf buchen – Ergänzung zu Rad, Bus und Bahn Seit April können an den drei eCarsharing-Stationen der TWS in Ravensburg am Bahnhof, am Mittelöschplatz und im Parkhaus Rauenegg insgesamt drei Elektro-Kleinwa- gen vom Typ Renault Zoe genutzt werden. Der Partner ist der Alte geblieben, nur der Name hat sich geändert: Aus der E-WALD GmbH aus dem bayrischen Teisnach ist zwischenzeitlich die Mer Germany GmbH geworden. „Für unsere Nutzer ändert sich dadurch nichts. Auch der Ablauf bleibt gleich“, berichtet Katharina Schneider, Pro- Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 MIETGESUCHE Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 6 Slnfn Apartment für Mitarbeiterin gesucht! Wir suchen ab sofort für unsere Mitarbeiterin ein möbliertes 1-2 Zimmer-Apartment in Baindt. Angebote bitte an: Kling Automaten GmbH Sabine Gumsheimer, Tel: 07502-94 33 20 Neues Glück Gibt es für mich, Rentnerin, und meinen kleinen Yorkie bei Ihnen ei- ne 1- oder 2-ZW, auch möbliert? Balkon oder Terrasse? Mithilfe in Ih- rem Garten möglich. 07553/9183779 Alleinerziehende Mutter mit 2 Jungs (12+8) inkl. 2 Katzen suchen eine 4 Zi.-Whg, Blk/Terrasse, möglichst mit An- bindung nach WGT. WM bis 800 €, 0751/95874071 IMMOBILIEN ANKAUF Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! jektleiterin bei den Technischen Werke Schussental (TWS). Sie freut sich, dass bereits einige Interessierte das Ange- bot nutzen. Denn wer möchte das nicht: Umweltfreund- lich unterwegs sein und dennoch maximal mobil? „Das Carsharing mit Elektrofahrzeugen ergänzt unser Elekt- rofahrrad-Verleihsystem zusammen mit Bus und Bahn optimal“, erklärt Katharina Schneider. Die Autos werden mit twsNaturstrom geladen und so mit 100% Ökostrom betrieben. Der Energiedienstleister bündelt auf der Plattform mo- bil.tws.de sämtliche Mobilitätsangebote. Dort sind auch die Standorte und die verfügbaren Fahrzeuge ersichtlich. Wer sich bereits angemeldet hat, kann sich im Anschluss direkt für das eCarsharing registrieren. Die Nutzer benö- tigen eine tws.mobil-Kundenkarte und zahlen einen fes- ten Tarif, der sich an der Ausleihdauer orientiert. Für tws. mobil-Nutzer sind das 6,99 Euro pro Stunde oder 45 Euro pro Tag. Darin enthalten sind alle Kosten, wie Verbrauch und Fahrkilometer. Das eCarsharing wird derzeit nur für Privatkunden ange- boten. Eine Ausweitung des Angebots für Unternehmen, die die Fahrzeuge dann für Dienstfahrten nutzen können, ist angedacht. Geplant ist, dass künftig weitere Fahrzeu- ge der Mer Germany GmbH mit angeboten werden. Au- ßerdem prüft die TWS derzeit Standorte für zusätzliche eCarsharing-Stationen. Eine Übersicht über die aktuellen Ausleihstationen sowie weitere Informationen zur Registrierung gibt es unter carsharing.tws.de. Wer das Carsharing-Angebot persönlich kennenlernen möchte, eine Einweisung zum Elektrofahrzeug wünscht oder Fragen zur Registrierung hat, den lädt die TWS am 18.09.2021 von 11 Uhr bis 19 Uhr in die Obere Breite Straße in Ravensburg ein. Die TWS informiert dort im Rahmen des „Parking Day“ die Besucher über unterschiedliche Mobilitätsangebote. Urlaub machen in Deutschland:Urlaub machen in Deutschland: OstseeOstsee Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 71,40 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 102,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 51,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 40,80 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 81,60 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 91,80 € Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de STELLENANGEBOTE U n v e rb in d li ch e I ll u st ra ti o n Wohlfühlwohnungen 2, 3 und 4 Zimmer Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Kaufpreis ab € Provisionsfrei Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 379.000,– Bereits 70 % verkauft Im Bau Fr 15-16 Uhr u. Sa+So 11-12 Uhr Wer möchte unser neues Firmen- gebäude reinigen? Sie sollten Spaß an der Arbeit haben. 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(Job-ID 33222) Materialvorbereitung Versorgen Sie die Produktionslinien in Ravensburg Süd mit der richtigen Ausrüstung und dem notwendigen Material. (Job-ID 33322) Produktionsmitarbeiter (m/w/d) Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung oder mehrjährige Produktionserfahrung und suchen einen Quereinstieg mit echtem Mehrwert? Wir bieten Ihnen in folgenden Bereichen eine sinnstiftende Tätigkeit mit Zukunft: Bei uns bekommen Sie vollen Rückhalt. Egal mit welchem Background. Vorteile: intensive Einarbeitung, Top-Vergütung Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Stellenausschreibungen gilt: Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. Bei uns bekommen vollen Rückhalt. Egal mit welchem Wir suchen ab sofort für unseren Standort Fronhofen eine Bürofachkraft (m|w|d) in Teilzeit Näheres erfahren Sie auf unserer Homepage www.locher-malerbetrieb.de | Tel. 0 75 05 | 9 56 57 26 Wir haben neue Touren! Daher suchen wir kurzfristig Fahrer/innen in Teilzeit Kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 0 75 64/94 96 20 Grüner Daumen! Ich suche für wöchentl. Rasen mähen, (Mulcher vorh.) sowie für die Pflege der Blumenbeete (nach Bedarf) , eine zuverlässige Person. Bitte melden Sie sich unter 171-304 9326. IMMOBILIENMARKT[mehr]

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                    Klimaspartipp_des_Monats_November.pdf

                    Klima-Spartipp des Monats November: Mit Fuß vom Gas, macht Tanken „Spaß“ Nun gut, ich muss zugeben, Spaß ist an dieser Stelle vielleicht der falsche Ausdruck. Aber eigentlich ist ja auch nicht der Tankvorgang an sich das Schlimme, sondern nur, dass dieser uns oftmals so teuer zu stehen kommt. Aber es gibt etwas Hoffnung für alle, die auf das Auto schlichtweg angewiesen sind, da die Anbindung über den ÖPNV zu schlecht ist und der Weg, um ihn zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen, schlichtweg zu weit ist. Denn egal ob mit dem Privat-PKW oder auf Dienstfahrten bei der Arbeit, wir alle haben die Möglichkeit Sprit zu sparen. Wer nicht alleine fährt und Fahrgemeinschaften bildet, kann die Fahrtkosten aufteilen und zudem den Schadstoffausstoß insgesamt verringern. Über eine Anpassung der Fahrweise lässt sich viel Geld und bis zu 25 Prozent Kraftstoff einsparen. Auch Elektro- und Hybridfahrzeuge können über eine entsprechend angepasste Fahrweise den Verbrauch und damit die Betriebskosten spürbar reduzieren. Manche der Tipps beziehen sich allerdings nur auf Benziner und Diesel, da dies derzeit die meisten Automobile hierzulande sind. Vorausschauendes Fahren vermeidet ständiges Bremsen Wer nicht andauernd Gas gibt und bremst, sondern vorausschauend fährt und den Schwung während der Fahrt nutzt, macht Autofahrten ökonomischer. Kurzfristige Temposchwankungen können wir ausgleichen, indem wir das Motto „Fuß vom Gas“ beherzigen, statt zu bremsen und anschließend wieder zu beschleunigen. Denn nach jedem Schaltvorgang ist ein erneuter Tritt aufs Gaspedal notwendig und dieser kostet jedes Mal Sprit. Wer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, fährt daher nicht nur sicherer, sondern kann zudem gut die Motorbremswirkung nutzen. Beim Heranrollen an eine Ampel ist es daher ratsam, bei Geschwindigkeiten über 40 km/h einfach den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, ohne auszukuppeln. Die meisten Autos sind mit einer Schubabschaltung ausgerüstet, die in dieser Situation die Kraftstoffzufuhr sperrt. Auch am Ortseingang stellt dies übrigens eine einfache Möglichkeit zum Kraftstoff sparen dar. Schnell hochschalten und mit niedriger Drehzahl fahren Auf Autobahnen und Landstraßen gilt: Je niedriger die Drehzahl und das Tempo, desto niedriger der Verbrauch, der Schadstoffausstoß und die Lärmentwicklung. Im höchstmöglichen Gang zu fahren, ist daher eine Grundbedingung für spritsparendes Fahren. Deshalb gilt: Nach dem Anfahren schnell beschleunigen, möglichst rasch die Gänge hochschalten und mit niedrigen Drehzahlen die gewählte Geschwindigkeit beibehalten. Motor bei längeren Stopps abschalten Bei Stopps ab mindestens 30 Sekunden, beispielsweise an einer Bahnschranke, sollte der Motor abgeschaltet werden, denn auch im Leerlauf verbraucht dieser Kraftstoff und stößt weiterhin Treibhausgase aus. Unnötigen Luftwiderstand und unnötiges Gewicht vermeiden Um Missverständnissen vorzubeugen, mit unnötigem Gewicht vermeiden, ist nicht gemeint, unliebsame Beifahrer per Schleudersitz aus dem Auto zu befördern. Zumal dieser wohl vor allem in den Autos eines bestimmten britischen Geheimagenten verbaut sein dürfte und weniger in Privatfahrzeugen. Es geht hier auch nicht darum, mitfahrende Personen an Autobahnraststätten zu vergessen, wie dies öfters mal in den Medien berichtet wird. Aber wochenlang mit Getränkekisten im Kofferraum durch die Gegend zu tuckern, ist wirklich nicht nötig. Gerade auf längeren Fahrten sollten einzelne Getränkeflaschen zum Durstlöschen mitgenommen werden, aber eine ganze Kiste braucht es dafür nicht. Nicht benötigte Aufbauten wie Dachgepäckträger sorgen für einen größeren Luftwiderstand und erhöhen ebenso das Gewicht. Ein zusätzliches Gewicht von 100 Kilogramm in einem Mittelklasse-Pkw erhöht grob geschätzt den Spritverbrauch um 0,7 Liter auf 100 Kilometern. Nicht benötigte Stromfresser ausschalten Auch elektrische Funktionen des Autos wie Klimaanlage, Fensterheber oder Heckscheiben- und Sitzheizung beeinflussen den Kraftstoffverbrauch. Je mehr Strom die Lichtmaschine erzeugen muss, desto größer wird der Drehwiderstand, weshalb in der Folge der Verbrennungsmotor mehr Kraft für den Antrieb aufwenden muss. Deshalb sollte im Auto kein Stromverbraucher laufen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Die Nummer eins unter den Stromfressern ist übrigens die Klimaanlage. Kurzstrecken vermeiden und Reifendruck überprüfen Wer Sprit sparen möchte, sollte auf kurze Fahrten unter fünf Kilometern mit dem Auto gänzlich verzichten. Diese Strecken können normalerweise zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Denn Motoren benötigen am meisten Sprit, wenn diese noch kalt sind. So kann es durchaus sein, dass selbst Kleinwagen auf den ersten Metern einen Durchschnittsverbrauch von bis zu 30 Liter pro 100 Kilometer aufweisen. Erst wenn der Motor nach knapp vier Kilometern seine Betriebstemperatur erreicht, ist ein optimaler Spritverbrauch möglich. Außerdem sollte wer Auto fährt, stets darauf achten, dass die Reifen den vom Hersteller empfohlenen Reifendruck aufweisen. Breitreifen verlängern übrigens den Bremsweg und erhöhen den Verbrauch. Leichtlaufreifen hingegen haben einen verringerten Rollwiderstand, sind daher auch leiser und reduzieren merklich den Spritverbrauch. Wer all diese Tipps beherzigt und umsetzt, hat vielleicht wirklich etwas „Freude am Tanken“, zumindest beim Blick auf manche Nachbartanksäule. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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