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Amtsblatt_2023_06_30_KW26.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 30. Juni 2023 Nummer 26 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Jeder Tropfen zählt – Warum ein sparsamer Umgang mit Wasser so wichtig ist Wasser befindet sich in einem permanenten Kreislauf und verändert seinen Aggregatzustand. Insgesamt betrachtet bleibt die Wassermenge auf der Erde allerdings nahezu konstant. Das Problem ist, dass bestimmte Regionen in Folge der Erderwärmung immer trockener werden. In anderen Regionen fällt zwar dafür mehr Niederschlag, die Ungleichheit der Wasserverteilung jedoch wird insgesamt permanent größer. Auch in Deutschland sind speziell im Osten bereits heute große Gebiete von extremer Trocken- heit betroffen. Neben der Veränderung der räumlichen Verteilung von Niederschlägen, verändert sich auch die zeitliche Komponente von Wetterereignissen, da diese immer länger anhaltend sind. So nehmen in Deutschland die Häufigkeit und Dauer von Dürreperioden stetig zu. Selbst in eigentlich niederschlagsreichen Regio- nen, wie hier in Oberschwaben, kommt es auf- grund einer immer ungleicher werdenden Nieder- schlagsverteilung im Jahresverlauf, mitunter zu langanhaltenden Trockenperioden und in Folge dessen zu Wassermangel. Versiegelte Flächen die verhindern, dass Regenwasser versickern kann, verschärfen dieses Problem zusätzlich. Bereits geringfügige Wasserentnahmen haben nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in kleinen Gewässern. Bei einem niedrigen Wasser- stand und gleichzeitig höheren Wassertemperaturen verschärfen sich auch die Bedingungen für die dort lebenden Lebewesen. Das Landratsamt Ravensburg hat aus diesem Grund eine Allgemeinverfügung erlassen, welche den so- genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch be- schränkt. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder einem See zu entnehmen. Die Allgemein- verfügung gilt zunächst für vier Wochen bis zum 16.07.2023. Zuwiderhandlungen können mit Buß- geldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Foto: Sanierung des Verbandkanals und Renaturie- rung des Gewässers am unteren Bampfen Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, in der 1. Ferienwoche: 31.07. bis 04.08.2023 2. Ferienwoche: 07.08. bis 11.08.2023 5. Ferienwoche: 28.08. bis 01.09.2023 6. Ferienwoche: 04.09. bis 08.09.2023 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergar- tenkinder, die im September 2023 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung ha- ben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 10.07.2023. Bitte melden Sie Ihre Kinder verbindlich unter reservix. de an.Weitere Informationen finden Sie im Veranstal- tungstext. Ihre Gemeindeverwaltung Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 07.07.2023 bleibt das Rathaus, die Gemeindebü- cherei und der Bauhof aufgrund einer internen Ver- anstaltung geschlossen. Die Kindertagesstätte Son- ne, Mond und Sterne ist jedoch mit einer Notgruppe geöffnet. Am 10.07.2023 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 01.07.2023 Jahrszahler Grundsteuer 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Es gibt unzählige Tipps wie im Haushalt weniger Wasser verbraucht werden kann. Hier ist eine kleine Auswahl zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser, die helfen können, den Trinkwasserverbrauch im Haushalt zu senken: o Dinge regelmäßig hinterfragen, wie beispielsweise: Wird wirklich ein eigener Pool zum Schwimmen benötigt? Müssen alle Pflanzen wirklich jeden Tag gegossen werden? Muss ich auch im Winter täglich Duschen? o Kurz Duschen statt lang Baden Zeit ist Geld, dies gilt auch bei der Körperhygiene, denn eine kurze fünfminütige Dusche verbraucht im Schnitt nur ein Drittel der Wassermenge eines Bades in der Badewanne. o Sparduschkopf beim Duschen verwenden Damit werden nur 30 statt 60 Liter Wasser bei einer fünfminütigen Dusche verbraucht. o Sparspültaste bzw. Wasser-Stopp-Taste bei der Toilettenspülung verwenden. o Geschirr mit dem Geschirrspüler statt von Hand spülen. o Geschirr vor dem Spülvorgang nicht vorspülen. o Geschirrspüler und Waschmaschine nicht halbleer, sondern nur volllaufen lassen. o Regenwasser zur Bewässerung des Gartens nutzen: Möglichkeit A: Kauf einer preisgünstigen Regentonne im Baumarkt Es gilt darauf zu achten, dass die Regentonne nur bei Regen geöffnet ist. So lässt sich Verdunstung vermeiden und die Gefahr einer ungewollten Aufzucht von Stechmücken bannen. Möglichkeit B: Zisterne bei Bedarf größerer Regenwassermengen Oberirdische Zisternen sind schnell installiert und fassen bis zu drei Kubikmeter Wasser. Unterirdische Zisternen mit bis zu zehn Kubikmetern Fassungsvermögen sind zwar aufwendig zu installieren, hal- ten das Regenwasser aber permanent frisch und algenfrei. o Richtige Tageszeit zum Gießen auswählen, denn am frühen Morgen oder in den späten Abendstunden verduns- tet deutlich weniger Wasser, als zur Mittagszeit. o Wasser nicht grundlos laufen lassen, beispielweise während dem Zähneputzen, Hände waschen oder beim Einseifen in der Dusche. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Gemeindeverband Mittleres Schussental Öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung des Kli- mamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schus- sental Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 dem Entwurf des Klimamobilitätsplanes Gemeindeverband Mittleres Schussental vom 11.05.2023 zugestimmt. Der Entwurf des Klimamobilitätsplanes GMS wird in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 digital unter https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ zur Verfügung gestellt sowie an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt: - Gemeinde Baindt im Rathaus, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Bür- gertheke (Ebene 0), - Stadt Ravensburg im Technischen Rathaus, Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg, EG, Foyer (behindertengerechter Zugang an der Gebäudeseite rechts vom Haupteingang), - Stadt Weingarten im Amtshaus, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, 2. Obergeschoss, Foyer, - Gemeinde Berg im Rathaus, Bergstraße 35, 88276 Berg, Tisch vor Zimmer Nr. 16, - Gemeinde Baienfurt im Rathaus, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt, Tisch vor Raum Nr. 220, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch in digitaler Form an die Mailadresse Verkehrsplanung@ravensburg.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Klimamobilitätsplan unberücksichtigt bleiben. Allgemeine Hinweise: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungs- amt der Stadt Ravensburg (Technische Verbandsverwal- tung), Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg an Cathe- rine Schupp unter verkehrsplanung@ravensburg.de. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechts- behelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Klimamobilitätsplan kann im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der Homepage des Gemein- deverbands Mittleres Schussental www.gmschussental. de unter der Rubrik „Mobilität und Verkehr“ (https://gm- schussental.de/mobilitaet-und-verkehr/) eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher grundsätz- lich alle Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Der Inhalt der Stellungnahmen, die aus der Öffentlichkeitsbe- teiligung eingehen, ist hierbei im Rahmen von weiteren öffentlichen Beratungen anonymisiert, soweit auf diese Angaben im Hinblick auf die Verständlichkeit bzw. Bewert- barkeit des Inhalts der Stellungnahme verzichtet werden kann. Im Übrigen sind personenbezogene Daten zur Stel- lungnahme (wie Name und Anschrift des Verfassers der Stellungnahme) jedoch grundsätzlich für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie die mit der Pla- nung betrauten Dritten insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die spätere Abwägung sichtbar. Zur Rechtssicherheit des Verfahrens werden alle Stellungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen per- sonenbezogenen Daten wie Namen und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert. Es wird außer- dem darauf hingewiesen, dass mit der Einreichung einer Stellungnahme inkl. möglicher Anhänge wie Fotos oder Pläne auch das Recht an der notwendigen Nutzung und Verwertung im Rahmen des weiteren Verfahrens an die Stadt Ravensburg übertragen wird, soweit es sich hierbei um ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts handelt. Nä- here Informationen zum Datenschutz und Urheberrecht werden zusammen mit den anderen Planunterlagen im jeweils o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt bzw. auf der Homepage Gemeindeverbands Mittleres Schussental zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzerklärung des Ge- meindeverbandes Mittleres Schussental finden Sie auf der Homepage unter https://gmschussental.de/datenschutz/ gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp Verbandsvorsitzender GMS Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. Juli 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. Juli 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite 2. Änderung“ für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grund- stücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite, 7. Änderung“ für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. 06 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Ein- bau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Estricharbeiten 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 1. Juli und Sonntag, 2. Juli Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 1. Juli 2023 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751 - 2 38 60 Sonntag, 2. Juli 2023 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Str. 15, Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751- 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Besuch im Pfarramt in Baindt Im Rahmen des Projektes der Frösche- gruppe „Baindt – unser Heimatort“ ha- ben die Kinder sich auf den Weg ins ka- tholische Pfarramt in Baindt gemacht. Dort wurden wir von Herrn Pfarrer Staudacher und Frau Lott (Pfarramtssekretärin) herzlich begrüßt. Pfarrer Staudacher nahm sich extra für uns Frösche Zeit um die mitgebrachten Fragen der Kinder ausführlich zu beantworten. Im Anschluss waren wir noch alle gemeinsam in der Kirche. Dort durften wir gemeinsam mit Frau Lott “Hinter die Kulissen schauen“. Wir waren in der Sakristei, wo sich der Pfarrer und die Mi- nistranten vor dem Gottesdienst umziehen. Dort werden auch in den Schränken alle wichtigen Dinge gelagert, wie Gewänder, Kelche, Bibel, Leuchter uvm. Am Ende unserer Entdeckungstour haben wir uns noch die Orgel auf der Empore genau angeschaut. Von hier aus hatten wir einen tollen Blick über den Kir- chenraum. Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Pfarrer Staudacher und Frau Lott für das Zeigen und Erklären. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Exkursion zum Wasserbehälter Seit Mai beschäftigen sich die Kinder und Erzieherinnen der Seesterngruppe mit dem neugewählten Projekt zum Thema „Woher kommt unser Wasser?“. Gemeinsam wur- de zuerst überlegt, warum das Wasser so lebenswichtig ist: es dient als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Menschen benutzen das Wasser vielfältig: zum Trinken, Kochen, für die Körperpflege, zum Wäsche- waschen, Abspülen, beim heißen Wetter zum Planschen und vieles mehr. Bei der Frage, woher wir das Wasser für alle diese Nutzun- gen nehmen, kam prompt die Antwort: „Aus dem Wasser- hahn“! Durch viele Sachgespräche, Experimente, Bilderbü- cher und Videoanschauung konnten die Kinder erfahren, woher unser Wasser, das aus dem Wasserhahn fließt, kommt. Und das tollste war: wir durften den Wasserbe- hälter in der Marsweilerstraße, der unter dem, mit Gras bedeckten Hügel verborgen ist, anschauen. Herr Birken- maier, die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, hat ihn uns gezeigt. Da passen 1150 l Wasser rein, das sind ungefähr 8800 volle Badewannen. Dabei hat er erzählt, dass das Wasser hauptsächlich durch die Quelle „Wei- ßenbronnen“ gewonnen wird. Trotz der ausreichenden Menge an Wasser sollte man damit sparsam umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Im Keller haben wir viele Rohre gesehen, die für den Zu- und Abfluss des Wassers dienen. Sogar das Rauschen vom Wasser war zu hören. Wir bedanken uns herzlichst bei Herrn Birkenmaier für die ausführliche Führung und das Beantworten vieler Fragen. Ebenfalls sagen wir Herrn Bielau, dem Wassermeister, ein Dankeschön, der uns diese Exkursion ermöglicht hat. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Fantastische Klänge beim „Musikalischen Sommerfest“ Bei schönstem Wetter um Punkt 17 Uhr startete am Mittwoch, den 21.06.2023 das „Musikalische Sommerfest“ in der Sporthalle. „Dumba, dumba“ klang es aus den Kehlen aller und machte damit Lust auf mehr. Von den Erstklässlern, unterstützt vom Chor, gab es das Lied „Salibonani“, von den Zweitklässlern „Anders als du“. Der Chor selbst gab drei Lieder zum Besten, darunter „Weißt du, wie der Sommer riecht?“ Auch die Rhythmik-Kinder der 2. Klasse stellten unter Beweis, dass sie gemeinsam mit dem Chor unter ande- rem morgens gut aus dem Bett kommen mit dem Lied „Jeden Morgen, wenn ich aufsteh...“. Mit „Drunk´n Sailor“ und „Sascha liebt nicht große Worte“ stellte die diesjährige Gitarren-AG ihr Können vor. Die Drittklässler blieben mit „Whacky Music“ in Erinnerung, einem Instrumentalstück, das mit den lustigen und bunten Röhren „Boomwhackers“ auch noch gut aussah. Mächtig nervös waren die Flöten-Kinder aus Klasse 2 – gerade mal ein ¾-Jahr üben sie sich im Flötenspiel. Doch alles lief wie „geschmiert“ und sie gaben vier kurze Stü- cke zum Besten. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ein besonderes Highlight stellten die Viertklässler unter der Leitung von Thomas Kramer mit ihren „Cajons“ dar: 45 Kinder spielten im von Herrn Kramer vorgegebenen Rhythmus. Ein Fest für die Zuschauer! Die Keyboard-AG beeindruckte das Publikum unter anderem mit „Ode an die Freude“. Lang erwartet wurden die beiden Bläserklassen, die vor allem im gemeinsamen Spiel von „Old MacDonald had a band“ und dem „Hard Rock Blues“ das Publikum fesselten. Mit dem Lied „Auf Wiedersehen“ und dem „Schluss-Ryth- mical“ verabschiedeten sich nach gut 1 ¼ Stunden alle Kinder glücklich und zufrieden von ihrem laut und lange Applaus spendenden Publikum. Die Schulleiterin Frau Heberling dankte stellvertretend für alle anwesenden Kinder den ISP-Studierenden Frau Neu und Frau Weierberger, den ehemaligen ISP-Studierenden Frau Merz und Frau Holdschuer, der Referendarin Frau Jutz für u.a. ihre großartige Begleitung auf dem Klavier, Herrn Thomas Kramer von der Musikschule, ihrer Kolle- gin Frau Stuberg, die einige Gruppen leitete und dirigierte und nicht zuletzt Frau Holweger, der Musiklehrerin, die alle Fäden in der Hand hielt. Ohne sie wäre solch ein imposan- tes „Musikalisches Sommerfest“ nicht möglich gewesen. Herrn Gabriel gilt unser besonderer Dank, denn er hat das Konzert ganz fantastisch mit der entsprechenden Tontechnik versehen. Alle Gäste strömten nun nach draußen, um die eiskalten Getränke und das Fingerfood zu sich zu nehmen, das der Elternbeirat und der Förderverein vorbereitet hatten. An Stehtischen und Sitzgelegenheiten klang der laue Abend gemütlich aus. Amelie Heberling, Rektorin Bücherei Achtung vormerken Die Bücherei ist am Freitag den 7.7.2023 geschlossen. Ab Montag den 10.7.23 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag 4. Juli 2023 von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr – 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Ab- schied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.07., 10.08., 14.09., 12.10., 9.11., 14.12.2023, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Landratsamt Ravensburg Hitze und Gesundheit Kreis Ravensburg - Der Klimawandel lässt die Tempe- raturen auch im Landkreis Ravensburg steigen. Die Zahl der Hitzetage (Tage über 30 Grad), Hitzeperioden (auf- einanderfolgende Hitzetage) und tropische Nächte (über 20 Grad) hat in den vergangenen zehn Jahren auch in Oberschwaben zugenommen. Dies belastet vor allem die Gesundheit unserer älteren Mitbürgerinnen und Mit- bürger, aber auch der Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangere, Säuglinge und Kinder sowie der Menschen mit Behinderungen. Im Extremfall können Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag die Folge sein. „Auch wenn wir uns freuen, dass der Sommer endlich da ist: Wir sollten nicht unterschätzen, wie gefährlich Hitze werden kann“, sagt Andreas Honikel-Günther, stellvertre- tender Landrat des Landkreis Ravensburg. Die Gefahren, die von Hitzewellen ausgehen, müssen ernst genommen werden und an besonders heißen Tagen sollten von je- dem Einzelnen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Einfach umzusetzende Tipps helfen bei hohen Tempera- turen, das Wohlbefinden zu stärken und sich vor Hitzeer- krankungen zu schützen: • Halten Sie sich während der Mittagshitze möglichst in Innenräumen oder im Schatten auf und versuchen Sie, körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Tätigkeiten im Freien sollten auf die kühleren Morgen- und Abend- stunden beschränkt werden. • Sorgen Sie für eine ausreichende Flüssigkeitsversor- gung. Geeignet sind Wasser, Saftschorlen, Suppen oder auch wasserreiche Früchte. Vermeiden Sie Alkohol und Koffein. Nehmen Sie mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich. • Nutzen Sie die Abkühlung der Nacht und der frühen Mor- genstunden, um Räume zu lüften. Dunkeln Sie Räume tagsüber ab und nutzen Sie dafür möglichst Außenja- lousien oder Rollläden. • Tragen Sie leichte, nicht einengende Baumwollkleidung in hellen Farben. Bei Sonneneinstrahlung helfen auch eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz. • Achten Sie auch insbesondere auf Angehörige und Mit- bürgerinnen und Mitbürger, welche diese Empfehlungen nicht selbständig umsetzen können. • Informieren Sie sich über klimatisierte Räume, die in Ihrer Umgebung für die Öffentlichkeit zugänglich sind wie beispielsweise Bibliotheken. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Bioabfall Wertvoller Rohstoff Sieben Fragen zur Biotonne: Was darf in die Biotonne? Darin dür- fen grundsätzlich alle getrennt ge- sammelten, organischen Abfälle entsorgt Seit mehr als acht Jahren bereits müssen Landkreise, Städte und Gemeinden ihren Bürgern die Möglichkeit bieten, Essens reste und Grünabfälle getrennt vom Rest müll zu sammeln. Dass es aber in knapp 30 Prozent aller deutschen Landkreise und kreisfreien Städte entweder keine oder nur eine frei- willige Biomülltonne gibt, beklagt der Natur- schutzbund Deutsch- land. Außerdem, so der Nabu, fehle es häufig an guter Abfallberatung. Viele Menschen ekeln sich allzu sehr vor dem „schmut- zigen“, zumeist nassen Biomüll und vor dem strengen Geruch aus der braunen Tonne, vor allem im heißen Som- mer. Wer aber ein paar Regeln beachtet, werde sich mit dem Sammeln der Küchen- und Gartenabfälle leichter tun, empfiehlt die Bundesgütegemeinschaft Kompost (siehe rechte Spalte: „Sieben Fragen zur Biotonne“). Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist mittlerweile ein wesent- licher Bestandteil, um eine sogenannte Kreis- laufwirtschaft zu ermöglichen. Dreißig bis vierzig Prozent der Abfälle aus Privathaus- halten sind Küchen- und Gartenabfälle. „Sie sind die mit Abstand größte Wertstofffrak- tion“, betonen die Kompostexperten. In den vergangenen Jahren hat sich im Ab- fallrecht eine Wende zur sogenannten Kreis- laufwirtschaft vollzogen. Das bedeutet: Die in Abfällen enthaltenen Wertstoffe sollen möglichst recycelt, also für die Herstellung neuer Produkte nutzbar gemacht werden. Und dies gilt selbstverständlich nicht nur für klassische Wertstoffe wie Papier, Glas und Metalle, sondern eben auch für Bioabfälle. Daraus kann nämlich wertvoller Kom- post und umweltfreund- liches Biogas gewonnen werden: Aus einer Tonne Bioabfall entsteht in zehn bis zwölf Wochen 350 bis 450 Kilogramm Kom- post. Das ist ein hochwer- tiger und umweltfreund- licher Humusdünger, der den Kauf von teurem Kunst- dünger überflüssig macht. Solch mineralischer Dünger wird industriell auf der Basis chemischer Stoffe und unter hohem Energieeinsatz hergestellt. Außerdem kann man aus einer Tonne Bio- abfall durchschnittlich 110 Kubikmeter Bio- gas gewinnen. In einem Blockheizkraftwerk werden daraus 198 Kilowattstunden (kWh) Strom. Eine Vergärungsanlage mit einem Durchsatz von täglich 80 Tonnen kann somit an einem Tag den jährlichen Strombedarf von vier 4-Personen-Familien (4 000 kWh) abdecken. 100 Kubikmeter Biogas haben ei- nen Energiegehalt von 500 bis 750 Kilowatt und ersetzen durchschnittlich 60 Liter Heizöl. Keine Plastiktüte in die Biotonne! Laut dem Nabu haben 285 von 400 Kreisen und kreisfreien Städten eine Biotonne mit Anschluss- und Benutzerzwang eingeführt. In den meisten Fällen ist eine Befreiung da- von möglich, wenn Biomüll im eigenen Gar- ten kompostiert würde. So erklärt sich, dass in Pflichtonnekommunen die Anschlussquote bei 76 Prozent liege. Elf Kreise und eine Stadt verweigerten jegliche Bioabfallsammlung. Was der Verband auch beklagt: In der Bio- tonne landeten nach wie vor Plastiktüten, ver- packte Lebensmittel und anderer Abfall. Des- halb will der Nabu Kommunen motivieren, an der „Aktion Biotonne Deutschland“ teil- zunehmen. Die Kommunen, die innerhalb eines Jahres die Sammelqualität am deutlichs- ten verbessern, erhalten eine Ehrung. (tb) Die Aktion Biotonne Deutschland, das Kommuni- kations-Netzwerk zur Biotonne, erreichen Sie unter https://ab-kommunen.de/ https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ abfall-und-recycling/bioabfall/biomuell.html Zum Tag der Biotonne können Sie ihre Aktivität veröf- fentlichen unter https://www.tag-der-biotonne.de/ werden, die im Garten oder im Haushalt an- fallen. Dazu zählen z.B. Pflanzenreste, Obst- und Gemüsereste, Eierschalen usw. Was darf nicht in die Biotonne? Ma- terialien, die nicht biologisch abbaubar sind, dürfen nicht in die Biotonne. Dies sind z.B. Restabfall, Kunststoffe, Metalle, Glas. Was passiert mit dem eingesammel- ten Bioabfall? Über die Hälfte der er- fassten Bioabfälle wird kompostiert. Kom- post ist der beste Humusdünger, den wir kennen. Er fördert die Bodenfruchtbarkeit und versorgt die Pflanzen mit Nährstoffen. Aufgrund seiner Gehalte an Kalk wirkt er auch der Bodenversauerung entgegen. Kommt Bioabfall in die Biogasanla- ge? Ja, knapp die Hälfte der erfassten Bioabfälle werden in Biogasanlagen vergo- ren. Aus dem dabei entstehenden Biogas kann man Strom und Wärme erzeugen. Die verbleibenden Gärreste lassen sich ebenfalls als organischer Dünger nutzen. Wie kann ich meine Küchenreste am besten sammeln? Am besten wird der Bioabfall aus der Küche in einem kleinen Vorsortierbehälter gesammelt. Dieser sollte mit einer Papiertüte oder Zeitungs- bzw. Küchenpapier ausgelegt werden, um Ver- schmutzungen des Gefäßes vorzubeugen. Das Papier nimmt gleichzeitig Feuchtigkeit auf und reduziert Gerüche. Das Altpapier ist unschädlich und kann zusammen mit den Bioabfällen verwertet werden. Wie beuge ich Geruchs- und Unge- zieferbelästigung vor? Die Vorbeu- gung von unangenehmen Gerüchen und Ungezieferbefall beginnt schon bei der Wahl des Standortes für die Biotonne. Durch die Sonneneinstrahlung (Wärme) werden bio- chemische Abbauprozesse, die zur Geruchs- bildung führen, begünstigt. Gerade im Som- mer sollte die Biotonne also schattig stehen.. Muss ich eine Biotonne benutzen? Seit 2015 ist die Biotonne in Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Eine Befreiung davon ist nur möglich, sofern nachgewiesen wird, dass man seine Küchen- und Garten- abfälle auf dem eigenen Grundstück kompo- stiert und verwertet (Eigenkompostierung). Weitere Tipps und Ratschläge gibt die Bundesgü- tegemeinschaft Kompost (BGK) unter: https://www. kompost.de/themen/biotonne-richtig-nutzen Fo to : A do be S to ck Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt Warnungen he- raus, wenn die Hitze gesundheitlich bedrohlich wird. Gut informiert sind Sie über die Gesundheitswetter-App, die Warnwetter-App oder die Webseite des DWD. Auch kann über die DWD-Homepage ein E-Mail-Newsletter zum Hit- zewarnsystem abonniert werden. Dort finden Sie flächen- deckende Informationen über Warnungen für den aktu- ellen und nächsten Tag auf Landkreisebene sowie einen Hitzetrend für die darauffolgenden drei bis sechs Tage. Schützen Sie sich vor Hitze und kommen Sie gesund durch den Sommer! Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Juli – 09. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Das Glück begreifen, dass der Boden, auf dem du stehst, nicht größer sein kann, als die zwei Füße die ihn bedecken. Franz Kafka Samstag, 01. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Kapellenfest Peter & Paul 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Nino Maximilian 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Robin Schnez, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pius und Ida Wolf, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Martina und Hermann Gindele, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Elisabeth, Josef und Tho- mas Schmid, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Josef Jerg) Sonntag, 02. Juli – 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef und der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Thea Dienstag, 04. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (kath. Frauenbund – Bundesfest) Donnerstag, 06. Juli 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Freitag, 07. Juli 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 08. Juli 12.30 Uhr Baindt – Trauung Laura Ungemach und Denis Bogenrieder 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Laura Kurz, Marisa Pfister, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Benedikt Hei- lig, Lena Himpel, Leana Neb († Anna und Johann Bergen, Kurt Elbs, Marta und Josef Haug) 11.15 Uhr Sulpach – Taufe von Lotta Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Bis 29. Juli im Urlaub!!!! Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bundesfest: Mittwoch, 5.7.23 18.30 Uhr Gottesdienst in der kath. Kirche 19.30 Uhr Bundesfest im kath. Gemein- dehaus St. Anna, BFT. Hautversammlung: Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Ehrung langjähriger Mitglieder 5. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Die Vorstandschaft Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Gal 6,2 Sonntag, 02. Juli 4. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 03. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 05. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 Sonntag, 09. Juli 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch Zum Leben gehören auch immer wieder Zeiten intensiverer Belastung. Da ist es umso wichtiger, die Herausforderungen gemeinsam anzugehen, damit niemand unter der Last zusammenbricht. Diese Grundhaltung, einander mitzutragen und durchs Leben zu begleiten macht christliche Gemeinde von Anfang an aus. Schauen wir also im Sinne der Jahreslosung nacheinander – aber melden wir uns auch bei anderen, wenn sie unsere Belastung gerade nicht sehen und wir es doch gerade brauchen, dass andere mittragen. Diese Rücksichtnahme entspricht dem Gesetz der Liebe, das uns Jesus Christus als das erste und höchste aller Gebote ans Herz gelegt hat. Gottes Segen dazu! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Gedanken zum Wochenspruch Zum Leben gehören auch immer wieder Zeiten intensiverer Belastung. Da ist es umso wichtiger, die Herausforderungen gemeinsam anzugehen, damit niemand unter der Last zusammenbricht. Diese Grundhaltung, einander mitzutragen und durchs Leben zu begleiten macht christliche Gemeinde von Anfang an aus. Schauen wir also im Sinne der Jahreslosung nach- einander – aber melden wir uns auch bei anderen, wenn sie unsere Belastung gerade nicht sehen und wir es doch gerade brauchen, dass andere mittragen. Diese Rücksichtnahme entspricht dem Gesetz der Liebe, das uns Jesus Christus als das erste und höchste aller Gebote ans Herz gelegt hat. Gottes Segen dazu! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft genug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr beschäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu nehmen, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu retten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also spannend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft genug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr beschäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu nehmen, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu retten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also spannend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Bai- enfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden à ein- fach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. --- # aus Liebe: Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz Bei strahlend blauem Himmel konnten Kinder jeden Alters letzten Samstag einen kunterbunten Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz erleben. Miteinander zu spielen, verbindet Kinder über Einschränkungen und Sprachgrenzen hinweg und ist damit eine wunderbare Art der Inklusion. Die Kinder kamen mit Pedalos, Jonglierbällen und vielfältigen weiteren Spielgeräten in Bewegung. Highlights waren unterschiedlichste Fortbewegungsmittel, eine Kisten- Rutsche übers Roll-Förder-Band, ein Tischkicker und natürlich die Airhockey-Station. Möglich machten diesen bunten Spieletag der Evangelischen Kirchengemeinde, in Kooperation mit der Baienfurter X-Zone, die vielen Mitarbeitenden, die Material ausgegeben, Stationen betreut und auch sonst dafür gesorgt haben, dass es allen gut geht und die Kinder viel Spaß hatten. Ein herzliches Dankeschön allen dafür! – Martin Schöberl, Pfarrer # aus Liebe: Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz Bei strahlend blauem Himmel konnten Kinder jeden Alters letz- ten Samstag einen kunterbunten Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz erleben. Miteinander zu spielen, verbindet Kinder über Einschrän- kungen und Sprachgrenzen hinweg und ist damit eine wunderbare Art der Inklusion. Die Kinder kamen mit Pedalos, Jonglierbällen und viel- fältigen weiteren Spielgeräten in Bewegung. Highlights waren unterschiedlichste Fortbewegungsmittel, eine Kisten-Rutsche übers Roll-Förder-Band, ein Tischki- cker und natürlich die Airhockey-Station. # aus Liebe: Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz Bei strahlend blauem Himmel konnten Kinder jeden Alters letzten Samstag einen kunterbunten Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz erleben. Miteinander zu spielen, verbindet Kinder über Einschränkungen und Sprachgrenzen hinweg und ist damit eine wunderbare Art der Inklusion. Die Kinder kamen mit Pedalos, Jonglierbällen und vielfältigen weiteren Spielgeräten in Bewegung. Highlights waren unterschiedlichste Fortbewegungsmittel, eine Kisten- Rutsche übers Roll-Förder-Band, ein Tischkicker und natürlich die Airhockey-Station. Möglich machten diesen bunten Spieletag der Evangelischen Kirchengemeinde, in Kooperation mit der Baienfurter X-Zone, die vielen Mitarbeitenden, die Material ausgegeben, Stationen betreut und auch sonst dafür gesorgt haben, dass es allen gut geht und die Kinder viel Spaß hatten. Ein herzliches Dankeschön allen dafür! – Martin Schöberl, Pfarrer Möglich machten diesen bunten Spieletag der Evangel ischen Kirchengemein- de, in Kooperati- on mit der Baien- furter X-Zone, die vielen Mitarbei- tenden, die Mate- rial ausgegeben, Stationen betreut und auch sonst dafür gesorgt haben, dass es allen gut geht und die Kinder viel Spaß hatten. Ein herzliches Dan- keschön allen dafür! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Konfi-3-Anmeldeabend – zum Vormerken! Der Konfi-3-Anmeldeabend für Eltern der Kinder, die im nächsten Schuljahr 2023/24 die 3. Klasse besuchen, ist am Freitag, 21. Juli um 19.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt, Achstraße 2. – Einladung folgt. Konfi-3-Anmeldeabend – zum Vormerken! Der Konfi-3-Anmeldeabend für Eltern der Kinder, die im nächsten Schuljahr 2023/24 die 3. Klasse besuchen, ist am Freitag, 21. Juli um 19.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt, Achstraße 2. – Einladung folgt --- Der Kreative Montag bietet an Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaf- ten“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hinein spricht… Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen … Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin … … - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meineSituation hi- nein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antwor- ten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht al- lein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten B1-Juniorinnen erringen die Vizemeister- schaft in der Verbandsliga Süd SGM Baindt-Fronreute : SV Deuchelried 7:1 Im letzten Spiel der Saison hatten wir eigent- lich nichts zu verlieren, da wir den zweiten Platz sicher innehatten und uns in der Tabelle weder verbessern noch verschlechtern konnten. Zwei Dinge spornten uns aber an, an diesem Nachmittag nochmal alles zu geben. Zum einen wollten wir die weiße Weste behalten und ohne Nie- derlage die Rückrunde beenden, zum anderen hatten wir durch das benachbarte Elfmeterturnier einige Zuschauer mehr als üblich, die mit dem Ausscheiden der Mannschaf- ten immer zahlreicher wurden und denen wir unbedingt einen attraktiven Juniorinnenfußball bieten wollten. Zunächst agierten beide Mannschaften einigermaßen auf Augenhöhe, obschon mit Feld- und Chancenvorteilen auf Seiten unserer SGM, die mit Torchancen von Marie, Stella, Sophia, Mona und Jana gleich mehrere Hochkaräter lie- gen ließen. Unsere Abwehr dagegen stand wieder sicher und hatte insbesondere die beiden schnellen Stürmerin- nen aus dem Allgäu hervorragend im Griff. Nur einmal musste nach einem Fernschuss unsere Torfrau Tabea dann doch ihre ganze Sprungkraft aufbieten und fisch- te den Ball oben aus dem Winkel. Trotzdem mussten wir nach einem Freistoß von der rechten Strafraumgrenze, der direkt aufs kurze Eck kam und unglücklich von der eigenen Spielerin abgefälscht wurde, das 0:1 hinnehmen. Doch das stachelte uns nur um so mehr an und innerhalb von 10 Minuten drehten wir das Spiel: Zunächst nach einer der berühmt gefährlichen Ecken von Stella, die Sophia gut annahm und auf Martha ablegte, die zum Ausgleich vollendete. Zwei Minuten später dann aus dem Spiel mit einer traumhaften Flanke von Stella von der rechten Au- ßenlinie in die Mitte, wo Sophia bereitstand, die Torfrau noch umkurvte und zur Führung einschob. Nach der Pause legten wir dann erst richtig los, bereits nach neun Minuten setzte sich Sophia über links durch und schob ins lange Eck ein. Das schönste Tor des Tages erzielte kurz danach wieder Sophia mit einem herrlichen Kopfballtreffer, nach einer abermals mustergültigen Ecke von Stella. Weiter ging es dann mit einem genau getimten Freistoß von Viviane, den sie direkt hinter die Abwehrkette auf Stella schippte, die direkt ablegte auf Jana, welche wiederum den Ball im Netz versenkte. Die letzten beiden Tore vollendete dann Stella selbst, die mit zwei platzier- ten Fernschüssen die Torfrau zum 6:1 und 7:1 Endstand überwand. Nach dem Spiel wurden dann nicht nur der überzeugen- de Sieg, sondern auch eine überragende Rückrunde und damit die gewonnene Vizemeisterschaft in der Verbands- liga Süd ausgiebig gefeiert. Da dies gleichzeitig auch der größte Erfolg der Geschichte der SGM Baindt-Fronreute ist, wurde dies auch auf den ausgeteilten T-Shirts stolz zur Schau getragen. Gratulation an euch und vor allem auch Dank an alle, die dazu beigetragen und uns mental, als Fans, als Fahrer/ Innen und auch anderweitig unterstützt haben. Mädels, ihr habt in dieser Saison eine wahnsinnige Ent- wicklung gemacht und seid als Team technisch, spie- lerisch und auch menschlich zu einer unbezwingbaren Einheit zusammengewachsen. Die Krönung lag dann im Abschlussspiel, wo ihr euch vor einer phantastischen Kulisse aus hervorragenden Fans, die zum Schluss jede Aktion und jedes Tor frenetisch feierten in einen wahren Rausch gespielt habt. Klasse - und schade, dass die Sai- son jetzt schon vorbei ist. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Amelie Gessler. An diesem Wochenende verhindert, aber an der erfolg- reichen Saison maßgeblich beteiligt: Hedda Said, Tabea Schauffler, Laura Schatz B2-Juniorinnen SV Immenried – SGM Baindt-Fronreute 2:0 Zum letzten Verbandsspiel der Saison ging es für unse- re B-Juniorinnen nach Immenried zum Tabellenführer. Die Gastgeber benötigten für den Meisterschafts-End- spurt drei Punkte, somit war Brisanz vorprogrammiert. Unsere Mädels agierten gegen die stark aufspielenden Gäste defensiv souverän durch kluge Raumdeckung und Konterfußball, dabei war unsere Torspielerin Selena ein sicherer Rückhalt, in der Innenverteidigung überzeugten Vivienne und Victoria mit unglaublichen Zweikampfquo- ten und an den beiden Außenverteidigerinnen um Kapi- tänin Lena und Sara gab es ebenso kein Durchkommen. Im defensiven Mittelfeld spielten Sophie und Salome, im Wechsel mit Sarah und Julia stark auf und immer wieder setzten sie unsere Stürmerinnen Alina, verstärkt durch die zwei mutig aufspielenden D-Mädels Greta und Kamar in Szene. Durch das taktische und kluge Zusammenspiel unserer Mannschaft bekamen die favorisierten Gastge- ber aus Immenried trotz ihrer schnellen und spielstarken Stürmerinnen nur sehr wenige Torchancen, die dann für Selena kein Problem darstellten. Im Gegenzug kamen auch wir nicht häufig vor das gegnerische Tor. Bis 10 Mi- nuten vor Schluss stand es somit immer noch 0:0. Dieses als Endergebnis wäre als klarer Außenseiter eine kleine Sensation gewesen und zugleich die verspielte Meister- schaft der Gastgeberinnen, doch dann kam es durch ein unglückliches Handspiel zu einem Elfmeter gegen uns, die zur allgemeinen Verwunderung noch zusätzlich die rote Karte für unsere Kapitänin Lena zur Folge hatte. Den Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 fälligen Elfmeter verwandelten die Gastgeberinnen dann etwas glücklich, da der Ball zuerst an die Unterkante der Latte und erst dann von der Torlinie ins Tor fiel. Trotz Un- terzahl und Gegentreffer steckten unsere Spielerinnen nicht auf. Im Gegenteil, konzentriert und diszipliniert hiel- ten sie ihre Positionen und setzen weiterhin konsequent auf die Chance eines Konters zum Ausgleich. Leider ge- lang dies nicht und so kamen die Gegnerinnen durch die frei gewordenen Räume zwei Minuten vor Schluss noch zu einem Fernschuss, der zum Endergebnis von 2:0 bei uns in die Maschen fiel. Trotzdem ein großes Lob an unsere Mädels, die erneut eine begeisternde Mannschaftsleistung gezeigt haben. Sie haben in dieser Halbsaison durch Trainingsfleiß und Einsatz sowie ihre hohe Motivation zur Freude der Trai- ner, fußballerisch eine deutliche Weiterentwicklung ge- zeigt und mit dem erreichten vierten Tabellenplatz in ei- ner anspruchsvollen Bezirksliga sämtliche Erwartungen übertroffen. Zum Mannschaftserfolg in dieser Saison beigetragen haben: Selena Schobloch (T), Lena Füssel (C), Vivienne Pogrzeba, Victoria Wertmann, Malena Kaletta, Sophie Heilmeier, Sarah Leibfarth, Sara Jucic, Julia Eberlen, Sa- lome Lehnert, Alina Braun, Lia Manino, Violette Moulin, Cilia Sauter, Kamar Bakaya, Greta Heilmeier D-Juniorinnen SG Baindt/Fronreute - SG Aitrach/Aichstetten/Unterzeil/Tannheim 0:0 Sa. 17. Juni SV Immenried - SG Fronreue/Baindt 5:1 Sa. 24. Juni Licht und Schatten wechseln sich bei den Spielen unserer D-Mädels immer wieder ab. Gegen das starke Team aus der Region Leutkirch, in der Tabelle vor dem Spiel auf Platz Zwei, traute man unserem Team nicht viel zu. Zudem fiel auch noch Stammtorspielerin Carla aus und die zwei Jahre jüngere Hanaa Alosh rückte von der E ins D-Team. Das Trainerteam Jasmin Gerber/Katrin Sorg übernahm das Heimspiel und holte zur Überraschung Aller, ein 0 : 0 . Eine gute Defensivleistung mit einer starken Torspielerin waren an diesem Samstag der Garant für den Punktge- winn. Viel Licht und eine TOP Leistung von unseren Mä- dels plus Trainerinnen. Zum letzten Spiel nach Immenried, fuhr man dann mit viel Zuversicht. Beim, in der Tabelle 4 Punkte hinter unserm Team platzierten SV, waren die 3 Punkte für unsere SG fest eingeplant. Aber es lief nicht wie gewünscht. Schnell lag man 0:2 hinten. Defensiv passte es überhaupt nicht und nach vorne kamen unsere Mädels nicht wirklich ins Passspiel. Einzig Fiona zeigte Normalform und schloss nach Ballgewinn und Zuspiel von Philina einen Angriff erfolgreich ab. So stand letztlich eine verdiente und klare Niederlage gegen einen durchaus schlagbaren Gegner. Viel Schatten und wenige gute Aktionen unserer Mädels. Mit 11 Punkten und einem Torverhältnis von 15:31 lande- ten unsere D-Mädels auf Platz 7. von insgesamt 11 Teams. Nachdem die Vorrunde mit nur 3 Punkten auf dem letz- ten Tabellenplatz endete, konnte sich unser Team in der Rückrunde steigern und erreichte einen guten Platz im Mittelfeld ihrer Staffel. Meister wurde der TSV Tettnang mit 28 Punkten und 49 : 7 Toren. Positiv war vor allem die personelle Entwicklung im Team. Nachdem die Vorrunde noch mit Aushilfsspielerinnen der E-Mädchen absolviert wurde, kamen im Verlauf des Jahres einige talentierte Mädchen dazu, so dass wir in der Rückrunde nur Hanaa immer wieder als Torspielerin aus der E in die D nahmen, auch um Carla auf dem Feld Spielpraxis zu geben. So entwickelte sich das Team vom anfänglichen „Sorgenkind“ zum „Lieblingskind“ unserer SG (Orginalton unserer Trainer). Folgende Spielerinnen waren in der Rückrunde am Ball : Mia Wengert, Pauline Preis, Victoria Wertmann, Jana Rimmele, Lena Winkler, Franziska Brugger, Fiona Maier, Carla Seitner, Lena Pfleghaar, Haifaa Alosh, Amelie Metz- ler, Greta Heilmeier, Hanaa Alosh, Philina Ziegler, Kamar Bakaya, Maya Hofmann und Maylin Kretzer. E-Juniorinnen zum zweiten Mal in Folge Meister FC Scheidegg - SG Baindt/Fronreute 0:1 Sa. 17.06.2023 Mit dem 7.Sieg im 7. Spiel sicherten sich unser jüngstes Team die MEISTERSCHAFT in ihrer Staffel. GLÜCKWUNSCH an das TEAM um Spielführerin Lea Busam. Nachdem Stammtorspielerin Hanaa bei unseren D-Mä- dels aushelfen musste, rückte Amy Wachter auf diese Position. Zusammen mit ihren Abwehrspielerinnen Tanee- sha und Lea B. hielten sie ihr Tor sauber und legten so die Grundlage für den knappen Auswärtssieg. Das „Tor des Tages“ gelang dann Mitte 2.Halbzeit unserer Stürmerin Isabella Lang auf klasse Zuspiel von Mia. Danach ver- stärkte unser Team die Defensive nahm „Topstürmerin“ Lena als Abräumerin vor die Abwehr und ließ so keine Torchance des Heimteams mehr zu. Da der Tabellen- zweite am Vortag mit einem Remis patzte, war die Meis- terschaft bereits am vorletzten Spieltag für unser Team eingetütet. Super Mädels, euer Motto für die Saison habt ihr top umgesetzt : GO – FIGHT – WIN. SG Fronreute/Baindt - SV Deuchelried 3:8 Montag, 19. Juni 2023 Zum letzten Spiel und der anschließenden kleinen Meis- terfeier waren dann alle 16 Spielerinnen unseres E-Teams eingeladen. Da unser Team bereits Platz 1 sicher hatte, konnte das Trainerteam munter durchwechseln und allen Spielerinnen nochmal Spielzeit geben. Die Mädels aus Deuchelried waren sehr motoviert, spiel- ten dann auch super zusammen und gingen letztlich als verdienter Sieger vom Platz. Mit dem Ende des Spiels waren unsere Mädels natürlich etwas enttäuscht, dass es heute nicht der 8.Sieg im 8. Spiel wurde. Nachdem man aber dem Gegner zum Sieg gratulierte, legte sich die Enttäuschung wieder. Nach ei- ner kurzen Besprechung mit dem Trainerteam ging es zur Medaillenübergabe und danach traf auch schon das Essen vom nahe gelegenen Anbieter mit dem großen M ein. Die Eltern organisierten schon im Vorfeld einen kleines Festle und es gab sehr leckeres Essen für alle anderen Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gäste. Auch die obligatorischen Wasserduschen für alle Trainer waren angesagt, bis man dann mit Einbruch der Dunkelheit auseinanderging. Am nächsten Tag standen dann ja auch schon wieder Schule und Arbeit an. Ein großes „Dankeschön“ an unsere B-Mädels für die Durchführung der Siegerehrung und Glückwunsch an die Mädels um das Trainerteam Lins/Schairer/Said. Mit dem Vizemeistertitel in der Verbandsstaffel Süd schaff- ten sie den bisher größten Erfolg unserer Spielgemein- schaft und blieben in Rückrunde ohne Niederlage. Der Meistertitel ging an das Team der SG Unterjesingen, für die nun die Aufstiegsspiele zur Oberliga gegen den VFB Stuttgart anstehen. Folgende Spielerinnen waren diese Saison für unsere SG am Ball : Amy Wachter, Taneesha Mahler, Lea und Hanna Busam , Leonie Ziegler, Hanaa Alosh, Aurelia El- sässer, Melina Feitenheimer, Lena Alber, Lea Rimmele, Ronja Mayer, Isabella Lang, Mia Malsam, Margo Hodek und Loana Sordon TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche waren nun alle unsere Mannschaften am Start. KIDS-Cup: Bezirksstaffel TC Kisslegg – TC Baindt 0:6 Nicht nur die Spieler waren heiß aufs zweite Spiel dieser Saison, auch das Wetter in Kißlegg war hochsommerlich und schwül. Der auf Rang 1 gesetzte Rafael Dorn (1:4 / 0:4) ging wie- der hochmotiviert auf den Platz und lieferte sich sehr lange und sehenswerte Ballwechsel mit seinem Gegner. Rafi blieb konzentriert, ließ den Gegner laufen und holte somit verdient seinen ersten Sieg dieses Jahr. Gratulation! Auch Jonathan Boenke (4:2 / 4:5 / 4:10), der auf Rang 2 spielte, hat unglaublich gut gekämpft und im zweiten Satz einen Rückstand aufgeholt, anschließend im Satz- Tie-Break den Satz für sich verbucht und gleich danach auch das Match-Tie-Break gewonnen. Glückwunsch auch an Joni zum ersten Sieg! Elias Dietz (2:4 / 5:3 / 4:10) ab- solvierte sein erstes Tennismatch überhaupt. Er traf auf einen Gegner auf absoluter Augenhöhe, was das Match sehr spannend machte. Elias zeigte eine hohe Laufbereit- schaft, gewann den ersten Satz und machte es seinem Gegner auch im 2. Satz nicht leicht. Das Match-Tie-Break gewann Elias ganz klar. Was für einen Einstand in der U12!!! Das längste Match lieferte sich der zweite Newcomer im Team, Lenny Sonntag (3:5 / 4:1 / 10:12). Nach anfäng- lichem Rückstand gewann er den ersten Satz und ließ sich auch im zweiten Satz, der an seinen Gegner ging, nicht nervös machen. Die beiden lieferten sich ein ext- rem spannendes Match-Tie-Break. Lenny ging verdient als Sieger vom Platz, was von seinen Mannschaftskame- raden bejubelt wurde! Nach einer kurzen Stärkung mit Obst und Muffins gingen die vier mit viel Selbstbewusstsein nach den gewonnen Einzeln an die Doppel: Im ersten Doppel spielten Rafael und Elias (0:4 / 0:4). Die beiden haben von Anfang klasse harmoniert, sprachen sich prima ab und zeigten nochmal, wie viel Spaß Tennis macht. Im zweiten Doppel traten Jonathan und Lenny (5:4 / 2:4 / 5:10) an. Sie hatten wie schon in den Einzeln ein sehr intensives Spiel, gewannen den 2. Satz und es kam wieder zum Match-Tie-Break. Die beiden konnten sich immer aufeinander verlassen, Joni zeigte seine Stärken am Netz und Lenny blieb ruhig und voll konzentriert. Mit dieser Teamleistung entschieden sie das Match-Tie-Bre- ak ganz klar für sich. Zusammenfassend muss man hervorheben, wie klasse, nervenstark und erfolgreich die Jungs gespielt haben: alle Satz- bzw. Match-Tie-Breaks haben die Baindter ge- wonnen! Auch die daheim gebliebenen Mannschaftskollegen fie- berten und feierten mit. Alle freuen sich schon sehr auf die drei noch kommenden Spiele! Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – TA SV Aichstetten 2:4 Vergangenen Freitag hatte unsere U15 Mannschaft das erste Heimspiel gegen den SV Aichstetten. Bei schönstem Sommerwetter trafen die Aichstetter um 14:30 Uhr bei uns auf der Anlage ein. Es konnte pünktlich um 15 Uhr mit den Einzeln begonnen werden. Schon gleich nach ein paar Mi- nuten musste aber leider einer der Spieler von Aichstetten mit starken Kopfschmerzen aufgeben. Die sommerlichen Temperaturen machten ihm zu schaffen. Die weiteren 3 Matches konnten die Aichstetter aber für sich entschei- den. Damit stand es nach den Einzeln 3:1 für Aichstetten. Da Aichstetten nur noch zu dritt war, wurde nur ein Dop- pel gespielt. Die herausragend spielenden Zwillingsbrüder Mateo und Elias Reich aus Aichstetten ließen hier keinen Zweifel an einem Sieg. Marian Dorn und Vinzent Neubau- er wehrten sich zwar mit allen Mitteln, waren letztendlich aber doch unterlegen. Damit stand am Ende ein 2:4 ge- gen Aichstetten auf dem Spielberichtsbogen. Es spielten Christiane Haupter, Vinzent Neubauer, Marian Dorn und Maurice Zimmermann. Junioren U18: Kreisstaffel TC Weingarten – TC Baindt 4:2 Am vergangenen Samstag wurde unsere U18-Mannschaft zum ersten Saisonspiel beim TC Weingarten empfangen. Während Lukas Zöschinger sein Match sehr deutlich ohne Spielverlust gewann, kämpften Tim Pantoffelmann, Silja Amm und Johannes Neubauer mit ihren Gegnern. Leider Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 konnte am Ende keiner von ihnen ihr Einzel für sich ent- scheiden. In den Doppelspielen wurde es trotz Rückstand noch einmal richtig spannend. Nachdem das eingespielte Duo Pantoffelmann/Zöschinger souverän in zwei Sät- zen gewonnen hatte, mussten Silja Amm und Johannes Neubauer den einstündigen ersten Satz im Tiebreak ab- geben, was schlussendlich zu einer knappen Niederlage führte. Kommenden Samstag wird unsere Mannschaft zum nächsten Spiel in Bad Waldsee empfangen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Meckenbeuren/Kehlen – TC Baindt 4:2 Bei herrlichem Sonnenschein traten wir zu unserem ersten Spiel dieser Saison an. Auf Pos. 1 setzte sich Sascha Wösle, souverän gegen seinen Gegner durch und gewann seine Partie klar in zweiSätzen. Allerdings in den weiteren Ein- zeln mussten wir die Stärke unserer Gegner anerkennen und deutliche Niederlagen hinnehmen. Trotzdem wollten wir in den Doppeln alles versuchen um mit 2 Siegen noch herankommen zu können. Doppel 2 Wösle/Bucher spielte gut, musste sich aber in 2 knappen Sätzen letztlich doch geschlagen geben. Doppel 1 Grabherr/Lang erkämpfte sich nach verlorenem ersten Satz mit großem Einsatz Satz 2 und danach im Match-Tie-Break noch den Sieg in diesem Spiel. Somit gingen wir mit einer knappen 2:4 Niederlage über zum wohlverdienten kühlen Bier und Wurstsalat. Es spielten: Sascha Wösle, Rafael Grabherr, Andreas Lang und Roland Bucher. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt – TC Bad Buchau 6:3 In voller Mannstärke sind wir positiv in die neue Saison 2023 gestartet. Unser erstes Verbandsspiel bestritten wir gegen die Auf- steiger in unsere Gruppe, den H50 des TC Bad Buchau. Wir waren gespannt wie wir den ersten Spieltag gegen diese Mannschaft absolvieren werden. Hochkonzentriert konnten wir die Einzel mit 5:1 für uns ent- scheiden. Sigi Hirmke erwischte zunächst einen schlechten Start und musste den ersten Satz abgeben, erkämpfte sich aber dann den zweiten Satz. Den Match-Tie-Break musste er aber dann leider doch mit 5:10 abgeben. Stefan Schäfer musste auch in den MTB, konnte diesen aber mit 10:7 für sich entscheiden. Die restlichen Einzel konnten wir klar, in zwei Sätzen, für uns entscheiden. Mit dem Einze- lergebnis von 5:1 gingen wir nun in die Doppel. Doppel eins mit Stefan Schäfer und Volker Hillebrand verlor leider klar in zwei Sätzen. Unser Doppel zwei mit Peter Schmitt und Sigi Hirmke erwischte einen guten Start und sicherte sich klar den ersten Satz mit 6:2, den zwei- ten Satz mussten sie leider mit 6:7 abgeben. Wiederum brachte ein MTB die Entscheidung. Mit 8:10 ging dieser leider knapp an unsere Gäste. Doppel drei mit Wolfi von Bank und Gerhard Reich ging nach Zwei-Satz-Sieg mit 6:3 und 6:4 an uns. Endstand 6:3 Nach den sehr fairen Spielen (keinerlei Unstimmigkeiten) ließen wir dann den herrlichen Sommertag mit unseren Gästen gemütlich beim Grillen ausklingen Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt – TC Hohentengen 7:2 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Hohentengen. Nach den Einzeln lagen wir bereits mit 4:2 vorne. Tho- mas, Harry, Sepp und Jürgen Müller gewannen ihre Einzel alle souverän. Richi und Michi mussten sich nach hartem Kampf geschlagen geben, wobei Michi nach konfortab- ler Führung verletzt aufgeben musste. Wir gewannen sogar mit etwas Glück noch alle 3 Doppel; es hätte auch in die andere Richtung laufen können. Doppel 1: Harry/ Sepp, Doppel 2: Thomas/Christoph, Doppel 3: Juergen Auer/ Richi. Danke noch an die gute Bewirtung durch Elke und Chris- toph. Herren 65: Verbandsstaffel TC Baindt – TC Mochenwangen 5:1 In ihrem ersten Heimspiel der diesjährigen Verbandsrunde kam es für die Herren 65 gleich zu einem Nachbarschafts- duell. Eine 3:1 Führung nach den Einzeln durch L.Reich, R.Puk und E.Feurle konnte durch die Doppel E.Feurle/W. Graf und R.Puk/M.Reich auf 5:1 ausgebaut werden Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und im Doppel Max Reich. Damen 40: Staffelliga SPG Oberk./Unterw./Wibl. TC Baindt 3:3 Endlich ging es wieder los. Da wir dieses Jahr nur vier Spiele haben, freuten sich alle auf das erste Match. Bestes Tenniswetter begleitete uns auf dem Weg nach Wiblingen nahe Ulm. Evelyn buchte souverän den ersten Punkt im Einzel während Marion auf dem Nebenplatz knapp im MTB unterlag. Bei Steffi lief es aus Baindter Sicht nicht besonders gut und Babsi musste auch nach knappem Spiel den Gegnerinnen den Punkt überlassen. OK.....trotz 3:1 Rückstand gingen wir motiviert in die Doppel. Silvi er- setzte Steffi und buchte mit Marion ganz deutlich den 2 Punkt für Baindt. Bei Evelyn und Babsi war es wieder mega eng und leider auch dramatisch. Den ersten Satz gaben die beiden ab....lagen aber im zweiten Satz vorn als sich eine der Gastgeberinnen schwer verletzte. Somit bekamen wir den dritten Punkt. Kein schönes Ende eines tollen Tennistages und wir hoffen, dass es der Verletzen bald besser geht. Der Endstand war dann eine rechnerische Herausforde- rung: 3:3 nach Matches, 7:7 nach Sätzen, 54:61 nach Spielen Das heiß: der erste Sieg ist unser und wir hoffen es kommt noch der Eine oder Andere dazu. J. Damen 60: Staffelliga TC Langenargen – TC Baindt 3:3 Wir steigern uns! Dieses Mal waren die Gegnerinnen gut, aber wir besser. Fazit: 3:3 Matches (3 Einzel gewonnen, 1 Einzel und beide Doppel verloren) – 7:7 Sätze, aber das bessere Spieler- gebnis mit 58:49. Gekämpft haben: Sibylle, Inge, Andrea und Conny. Herren: Kreisstaffel TA TSV Eschach – TC Baindt 0:6 Am Sonntag trat unsere Herren-Mannschaft das zwei- te Auswärtsspiel der Saison gegen den TA TSV Eschach an. Nachdem sie bereits die Woche zuvor gegen den TC Schmalegg mit 4:2 gewinnen konnten, war die Motova- tion umso höher eine Serie daraus zu machen. Auf den Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Platz traten Moritz Lang, Aaron Schäfer, David Pejic und Daniel Gertler. Nachdem die Einzel mit 8 Sätzen zu Null gewonnen wurden, stärkten sich die Spieler mit Obst, Ku- chen und erfrischenden Getränken. Danach ging es in die Doppelrunde. Moritz und Aaron konnten ihr Doppel mit 6:1 6:4 für sich entscheiden. Nach anfänglichen Schwie- rigkeiten konnten auch David Pejic und Daniel Gertler ihr Doppel im Match-Tie-Break entscheiden (4:6 6:1 10:6). Nach einem gemütlichen Ausklingen in der Gaststätte fuhr der TC-Baindt mit einem 6:0 nach Hause. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Langenargen 7:2 Am vergangenen Wochenende fand das erste Saisonspiel der Herren 30 statt. Unter wolkenlosem Himmel konnte die Mannschaft nach einer kräftezehrenden Vorbereitung ihr Können gegen den TC Langenargen unter Beweis stel- len. In packenden Einzel-Matches erzielten die Baindter eine Halbzeitführung von 4:2. Die Einzelpunkte holten da- bei Philipp Neubauer, Ralf Boenke, Lars Hinner und Stefan „Bixente“ Bix mit souveränen Siegen. Besonders spekta- kulär waren die darauffolgenden Doppel, die parallel zum Frühschoppen des Dorffestes stattfanden. Die Blasmusik zum Frühschoppen spielte fantastisch auf und sorgte auf der Tennisanlage für eine einzigartige Stimmung für Zu- schauer und Spieler. Durch die musikalische Umrahmung konnten alle Doppelpartien gewonnen werden. Die Fan- gemeinde zeigte sich nach dem Spiel zufrieden und freute sich über den Sieg gegen den TC Langenargen. Die Mann- schaft bedankte sich bei den Zuschauern, die das Spiel begleitet hatten und beim Bewirtungsteam. Insgesamt war es ein gelungener Tag für den TC Baindt, bei dem Sport und Unterhaltung perfekt miteinander kombiniert wurden. Wir freuen uns schon auf das nächste Match in Isny und das Dorffest im nächsten Jahr. Herren 65: Doppelrunde SG Baienfurt Tennis – TC Baindt 1:3 Im Eröffnungsspiel der diesjährigen Doppelrunde gelang gleich ein Sieg. Die Doppel R.Puk/M.Reich , E.Feurle/R.Puk und W.Graf/M.Reich konnten ihre Spiele jeweils gewinnen. Das 4.Doppel mit J.Spöri und H.Marschner ging nach har- tem Kampf leider mit 6:7 5:7 verloren. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Kressbronn 2 4:0 In der ersten Doppelrunde sorgten Willy Fischer und Ulli Spille mit einem klaren 6:0 und 6:0 für die frühe 1:0 Füh- rung. Karl Heinz Hänssler und Günter Kessler erhöhten umgehend den Spielstand durch ein 6:1 und 6:2 auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde besiegten Willy Fischer und Karl Heinz Hänssler ihre Gegner überlegen mit 6:2 und 6:0 und stellten das Spielergebnis auf 3:0. Lothar Braun und Georg Gössner holten nach langem Kampf mit 6:4 und 7:6 einen weiteren Punkt zum 4:0 Endstand. Vorschau: Montag, 3.7.: Doppelrunde H65 – TC Ailingen TC Kressbronn 1 – Doppelrunde H70 Mittwoch, 5.7.: TC Bad Saulgau – H65 KIDs-Cup U12 – TA SV Aichstetten Freitag, 7.7.: Junioren U15 – SG Baienfurt Tennis Samstag, 8.7.: Junioren U18 – TC Berg TC Bad Saulgau – D60 H40 – TA TSV Hochdorf TC Ösch-Weingarten – H50/1 TC Kluftern – H50/2 TA TV Merklingen – D40 Sonntag, 9.7.: H – TA SC Ebenweiler H30 – TC Bad Saulgau Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo in der Blindenschule Am Freitag, den 23.06.23 fand in der Blinden- schule in Baindt ein Zeltlager von Sehbehin- derten Kindern/Jugendlichen statt. Unsere beiden Trai- ner Alfred Manthei, Frank Bania und eine Schülerin aus Franks Gruppe (Kimberly Walter), hatten die Möglichkeit den Kindern und Betreuerinnen für eine Stunde Taekwo- ndo näher zu bringen. Angefangen mit Gymnastik ein paar Unterschiedlichen Kicks über Grundschultechniken und ein bisschen Selbstverteidigung wahr für alle Teilneh- mer/innen etwas dabei das Spaß machte und eine neue Herausforderung darstellte. Die Schüler und Betreuerinnen waren sehr begeistert. Taekwondo Baindt e.V. Alfred Manthei Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Infoabend über die musikalische Ausbildung des Musik- vereins Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu erlernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 04.07.2023 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probellokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Herzlichen Dank für Ihren Besuch beim Dorffest Und schon ist es wieder vorbei. Unser Dorffest war mal wieder ein voller Erfolg. Wir starteten am Samstagabend, den 24.06.2023, in unser Festwochenende mit bester Unterhaltung von der Band „The Three“. Die Band brachte beste Stimmung auf das Festgelände und in gemütlichem Flair genossen die Fest- besucher den lauen Sommerabend mit kühlen Getränken. Am Sonntag, den 25.06.2023, ging es bei schönstem Son- nenschein weiter mit dem Frühschoppen, begleitet vom Musikverein Jettenhausen. Danach folgte unser Famili- ennachmittag. Dieser hatte einiges zu bieten. Die Kinder der Klosterwiesenschule zeigten ihr Können bei verschie- denen Auftritten und auch unser Kinderprogramm wurde gut angenommen. Bei unserem reichhaltigen Mittags- tisch und anschließend bei Kaffee und Kuchen konnten es sich die Festbesucher gutgehen lassen und die heißen Temperaturen wurden gleich erträglicher. Ab 18:00 Uhr starteten wir dann mit unserem schwäbischen Abend. Während die Besucher unsere frisch gebackenen Dinne- te und den schwäbischen Döner probierten, umrahmte eine kleine Besetzung des Musikvereins Baindt den Abend musikalisch. Unser Festwochenende beendeten wir wieder traditionell mit dem Feierabendhock am Montagabend. Viele Baind- ter Firmen, Vereine und sonstige Gruppierungen haben sich wieder auf unserem Feierabendhock verabredet, um entspannt in die Woche zu starten. Bei einem Wurstsa- lat und einem kühlen Bier mit bester Unterhaltung der Jugendkapelle Baindt und dem Musikverein Bavendorf ließen die Festbesucher den Abend ausklingen. Wir möchten uns bei allen Sponsoren, Freunden, Gön- nern und Unterstützern bedanken, ohne die unser Dorf- fest so nicht möglich gewesen wäre. Vielen Dank für die vielen Kuchenspenden, die Bereitschaft auszuhelfen, die Sachpreis- und Geldspenden für die Tombola, das Auslei- hen von Fahrzeugen, und noch so viel mehr. Besonderen Dank auch an die Gemeinde Baindt, die uns aufgrund der Bauarbeiten auf dem oberen Schulhof geholfen hat den alternativen Platz festtauglich zu machen. Namentlich möchten wir uns besonders bei folgenden Firmen bedanken: abdm GmbH & Co. KG Ackermann Spülmaschinen GmbH ADTV Tanzschulen Geiger Albert Scheffold Handelsgesellschaft mbH Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG Auergruppe GmbH August Baumgärtner GmbH & Co. KG Autohaus Hecht GmbH Autovermietung Tränkle A-Z Werbepräsente Bäckerei & Konditorei Hamma GmbH & Co. KG Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG Bäckerei Schmidt Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH Bistro am Dorfplatz BKK VerbundPlus Boehler Optik Bogenrieder Bruno Schreinerei Bohmeier Raumausstattung Bosch Service Lindl+Zeller GmbH Brauerei Max Leibinger GmbH Dachser SE DAK DEKRA DF Werkzeugservice Dorn Arbeitssicherheit Dreher Küchenstudio Dressel Obsthandel GmbH DRK Baienfurt Baindt Edelweissbrauerei Farny e.K. Eiscafe La Dolce Vita Elbs GmbH Schreinerei Franz Habisreutinger GmbH & Co. KG Gaststätte Grüner Berg Gaststätte Zur Mühle Geberit Agq Graf & Riss Baumaschinen GmbH Grieshaber Logistik GmbH Haarschneiderei Hallenbad Baienfurt Hubertus Apotheke Juwelier Jerg oHG Kaplers Kartoffeln KIK Textilien Kirchner Energie GmbH Kirchner Konstruktionen GmbH Klaus Moosmann, Honig Kling Automaten GmbH K-Lounge Konzett KFZ Reparaturwerk. Kordeuter GmbH Kreissparkasse Küchen Reddy Margaritas im Lindenhof Munich Supporters Musikhaus Lange Natursteine Foret jr. Peter Merk Elektrofachgeschäft Physio One Rafi GmbH & Co. KG Ravenburger Spieleland RavensBuch Schützbach GmbH Sport- und Segelfliegerclub Bad Waldsee Reute e.V. Tank-Kontor-Weingarten-Baienfurt GmbH & Co. KG TZ Anhängervermietung TZ Elektroroller VABECO - Vertrieb von Sport-Werbeartikeln vitaminBe Werbung und Design GmbH Weinkauff Getränkefachmarkt Zweirad Schützbach Wir freuen uns jetzt schon darauf sie beim Dorffest 2024 wieder begrüßen zu dürfen. Ihr Musikverein Baindt e.V. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung am Mittwoch, 12.07.2023 im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Beschlussfassung über die Änderung des § 6, 1.; § 7, 12. sowie § 8 der Vereinssatzung 8. Anregungen, Verschiedenes Im Anschluß werden wir wieder mit einem tollen Eisbe- cher der Eisdiele „La dolce Vita“ aus Baienfurt verwöhnt. Hierzu laden wir alle Mitglieder und die, die an der Land- frauenarbeit interessiert sind, recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Liebe Mitglieder, am Montag, 3. Juli findet um 18.30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände statt. Das Gras um unsere Reitplätze sollte wieder gemäht und der Sandplatz hergerichtet werden. Also kommt mit Euren Motorsensen, Rechen und Ga- beln vorbei um unsere Anlage wieder auf Vordermann zu bringen. Und wie immer heißt es: Viele Hände - schnelles Ende! Turnierergebnisse Am vergangenen Wochenende war unsere Vereinsjugend auf dem Reitturnier in Bad Wurzach in den Jugendprü- fungen stark vertreten: Reiterwettbewerb Schritt-Trab 1. Platz Aylin Köse mit Princess 3. Platz Aleyna Branco mit Kasper 6. Platz Maximilian Mutscheler mit Delia Führzügelwettbewerb 3. Platz Marian Schäfer mit Princess 3. Platz Mateo Oelhaf mit Princess Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Erfolgen! Aylin mit Princess Maximilian mit Delia Marian mit Princess Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Wettbewerb Jugendrotkreuz Am Samstag den 03.06.2023 fand der Jugendrotkreuz- wettbewerb auf Kreisebene statt. Das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt ist mit 3 Gruppen angetreten. Die Stufe Bambini (6 bis 12 Jahre) hat den 4 Platz belegt, die Stufe 1 (12 bis 14 Jahre) den 6 Platz und unsere Stufe 2 (ab 14 Jahre) hat den 1 Platz gemacht und darf somit weiter auf den Landesentscheid! Wir sind sehr stolz auf alle unsere Gruppen und freuen uns mit der Stufe 2 auf den Landesentscheid. Dieser findet am 22.07. in Aulen- dorf statt. Wir sind schon ganz gespannt darauf was uns erwartet. Falls auch Du Lust hast bei uns mitzumachen, dann mel- de Dich gerne unter folgender Adresse: jugendrotkreuz@baienfurt-baindt.de. Wir freuen uns auf Dich :) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Besuch Forum Würth Rorschach Mit Zug und Fähre zum Forum Würth Rorschach. Dort Besichtigung des Skulpturengartens und Besuch der Aus- stellung. Danach ca. 1 km entlang der Seepromenade zur Bahnstation Rorschach Hafen. Eventuell kurzer Aufenthalt (1 Stunde in Romanshorn) Dienstag 11.07.2023 um 8.30 Uhr Weingarten Charlot- tenplatz oder 9.00 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 km. Fahrpreis 23 Euro bzw. 18 Euro mit BahnCard. Einkehr auf der Fähre und im Kunst Café Forum Wörth möglich. Max. 20 Teilnehmer möglich. Wanderführung Ingrid Frank. Anmeldung bis 08.07.2023 Tel. 017684205030, E-Mail: ingridfrank.rv@web,de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Helfer & Teilnehmer beim Bezirkszeltlager am Metzisweiler Weiher Auch dieses Jahr ging es in der ersten Pfingstferienwoche wieder für 9 Kids aus unserer Ortsgruppe in das Zeltla- ger an den Metzisweiler Weiher bei Wolfegg. Bepackt mit Feldbett, Schlafsack und Abenteuerlust erwarteten uns sechs Tage voller Spiel, Spaß und gemeinsamer Zeit mit insgesamt 66 Kindern und Jugendlichen aus sieben Ortsgruppen des Bezirks. Nachdem der Zeltplatz am Samstag durch die 34 Be- treuer aufgebaut wurde, war am Sonntag Anreise für alle Teilnehmenden. Es wurden Zelte bezogen, Gruppenna- men gegeben und Kennenlernspiele gespielt. Eine Gru- selwanderung durch den Wald weihte die Woche in der ersten Nacht direkt ein. An den folgenden Tagen standen tagsüber kreative Workshops, wie Armbänder knüpfen, Beutel bemalen, Knete herstellen oder Samenbomben formen auf dem Programm. Auch sportliche Aktivitäten durften nicht feh- len; so wurde ein Fußballturnier veranstaltet und allerlei Spiele wie Volleyball, Tischtennis oder Federball angebo- ten. Ein „Bushcrafting“ Workshop zeigte den Kindern, wie im Wald nach Brennmaterial gesucht werden und damit ein Feuer entfacht werden kann. Weitere Workshops zum Thema Erste Hilfe und dem richtigen Umgang mit Ret- tungsmitteln brachten den Kindern grundsätzliche Fer- tigkeiten für Rettungsschwimmer bei. Dank dem großartigen Wetter dieses Jahr, konnten wir einen Badetag am Weiher verbringen, unzählige Was- serschlachten anzetteln und Abkühlungen im selbstge- bauten Pool genießen. Abends wurde am Lagerfeuer zusammengesessen, gesungen und gelacht, woraufhin die Kinder, die Nachtwache für diese Nacht hatten, die Zeltlagerfahne vor Fahnendieben bewachten. Wurden Diebe geschnappt, landeten diese geradewegs im Pool. Auch der bunte Abend am Mittwoch war ein gelungener Erfolg. So wurde z.B. ein Auftritt mit Akrobatik gezeigt, Montagsmaler gespielt, ein Sketch aufgeführt oder eine Modenschau nachgespielt. Zum Ende des Abends wur- den traditionell die Zeltlagerhochzeiten gefeiert, welche die eindrucksvolle Woche abschlossen. Mit viel Bewegung, neuen Bekanntschaften und tollen Er- innerungen ging die Woche wie im Flug vorbei. So musste am Freitag schon wieder gepackt und Abschied genom- men werden. Wir hatten alle gemeinsam eine großartige Zeit und be- danken uns bei der Ortsgruppe Altshausen, die das Zelt- lager jedes Jahr aufs Neue organisiert. Wir freuen uns, auch nächstes Jahr wieder aus Baienfurt und Bad Waldsee dabei zu sein! Die DLRG Jugend Baienfurt Herzliche Einladung zum Marktplatz- konzert des Liederkranzes Baienfurt am Dienstag, 04.07.2023, 19:30 Uhr Vom Nil bis New York ist das Motto des gemeinsamen Auf- tritts des Männerchores sowie des gemischten Chores „CHORi- feen and friends“ des Lieder- kranzes Baienfurt bei den Bai- enfurter Marktplatzkonzerten. Kommen Sie mit uns auf eine musikalische Reise, deren Zie- le unterschiedlicher nicht sein könnten. Sei es in der Bar zum Krokodil am Nil, in Palo- ma oder in New York – es wird getanzt zu Summer Sam- ba, Tango oder ganz gemütlich bei einem Tee für Zwei. Eins steht fest: Das was wirklich zählt auf dieser Welt kostet keine Millionen, alles was wir brauchen ist Musik, Musik, Musik. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Der Eintritt ist frei, bei schlechter Witterung findet das Konzert im Foyer der Gemeindehalle statt. Auf Ihr Kommen freuen wir uns sehr! Veranstaltung im Theater Ravensburg aus der Reihe „Der Paritätische – Reden & Verändern“ Karma4free – komm‘ ins Ehrenamt! RAVENSBURG – Im Rahmen der Reihe „Der Paritätische – Reden & Verändern“ lädt der Paritätische Kreisver- band Ravensburg am Freitag, 6. Juli, unter dem Titel „Karma4free – komm‘ ins Ehrenamt!“ zu einer kurzwei- ligen Veranstaltung ein. Beginn ist um 18 Uhr im Thea- ter Ravensburg in der Zeppelinstraße 7. „Karma4free – komm‘ ins Ehrenamt!“ ist die Einladung an junge Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für das The- ma „junges Engagement“ interessieren. Der Paritätische Kreisverband Ravensburg zeigt damit Möglichkeiten auf, sich sinnvoll in die Gesellschaft einzubringen, sowie Bei- spiele und Voraussetzungen gelingenden Engagements. Zum Einstieg können die Gäste einen unterhaltsamen Eindruck davon gewinnen, was ehrenamtliche Unter- stützung bewirken kann: Die „Theatergäng“ der Lebens- hilfe Ravensburg zeigt eine gekürzte Fassung ihres ak- tuellen Theaterstücks „Aristophanes“. Ohne den Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern wären die Angebote für Menschen mit Behinderung des Ravensburger Vereins Lebenshilfe nicht denkbar. In ihrem Impulsvortrag gibt im Anschluss Mirjam Brose von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung pra- xisnahe Tipps, welche Rahmenbedingungen Ehrenämter interessant machen für junge Menschen. Was motiviert junge Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren? Diese Ideen können anschließend diskutiert werden. Im Foyer des Theaters Ravensburg bietet sich bei Fin- gerfood die Möglichkeit zum informellen Austausch. Pa- ritätische Mitgliedsorganisationen stellen sich und ihre Engagement-Möglichkeiten vor. Ehrenamtlich Tätige be- richten aus ihrem Aufgabenbereich und beantworten Fragen. INFO: Der Eintritt ist frei. Um eine Anmeldung unter www.paritaet-bw.de/reden-veraendern23 wird gebeten. Munich Supporters Schwaben Traditionelles Elfmeterturnier Am Samstag, 24.06.2023 veranstalteten wir unser 14. tra- ditionelle Elfmeterturnier mit befreundeten Fan-Clubs so- wie mit Baindter Vereinen/Teams. Bei schönem Wetter nahmen am Elfmeterturnier 21 Mannschaften teil. Folgende Platzierung wurde nach spannendem Elfme- terschießen erreicht 1. Kuchen 2. Chicken Tikka Musiala 1.(TV) 3. Chicken Tikka Musiala 2. 4. 7-eleven 5. Bayernfreaks Hohentengen 6. Spalte 04 7. AH Baindt 8. Baggerbomber 9. Chicken Tikka Musiala 3. 10. Spezibande 11. Reichs Clan 12. Ferien in Afrika 13. NZ-Raspler 14. Ebnat Süd 15. LJ Baindt 1. 16. SGM die bleede 4 II 17. Die Lümmel im Getümmel 18. LJ Baindt 2. 19. FC Bolla 20. Waldhorn Buben 21. LJ Baindt 3. Nach der Siegerehrung fand auf dem Dorffest der fröh- liche Abschluss statt. Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung beim Musikverein Baindt und beim Sport- verein Baindt, sowie bei allen Teams die am Elfmetertur- nier teilgenommen haben. Mit rot-weißen Grüßen Munich Supporters Schwaben. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Bodenseekreis Die Selbsthilfegruppe trifft sich das nächste Mal am Samstag, 08. Juli 202 in Friedrichshafen. Treffpunkt ist um 11.00 Uhr vor dem Medienhaus, Karlstr. 42, 88045 Friedrichshafen. Von dort aus werden wir gemeinsam ein Lokal oder Cafe suchen um uns dort auszutauschen und gemeinsam zu essen. Haben Sie einen Schiefhals, einen Lidkrampf, einen Hand- krampf oder eine andere Dystonieform? In der Selbsthilfegruppe können sich bei uns über die ver- schiedenen Dystonieformen und Behandlungsmethoden mit anderen Betroffenen und Angehörigen austauschen. Angehörige und Interessierte sind ausdrücklich mit ein- geladen. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Bauernhaus-Museum in Wolfegg Sonntag, 2. Juli, 10-18 Uhr Auf ins Museum: Tiere in der Landwirtschaft Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Am 2. Juli heißt es wieder: Auf ins Museum! Von 10- 18 Uhr wird das Bauernhaus-Museum in Wolfegg von vielen gro- ßen und kleinen Tieren bevölkert. Rundherum findet sich ein buntes Programm mit Vorträgen und Mitmach-Pro- grammen. Große tierische Helfer bevölkern das Museumsgelände. Gleich drei große Ochsengespanne sind zu sehen und zeigen wie die großen Vierbeiner um 1900 auf dem Feld eingesetzt wurden. Wie ein Mähwerk und ein Heuwen- der funktionierten, wird mit zwei Pferdegespannen vor- geführt. Außerdem können die Besuchenden moderne Traktoren und einen Oldtimer aus nächster Nähe betrach- ten. Sie ersetzten ab den 1950er Jahren die Ochsen- und Pferdegespanne. Nicht nur auf dem Feld, sondern auch im Stall spielen Tiere eine wichtige Rolle. Alte Filme des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg zei- gen das Handmelken und das Melken mit Maschinen im Vergleich. Ein großes Mitmachprogramm für die ganze Familie rundet den wunderbaren Sonntag im Bauern- haus-Museum ab. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Ortsverband BUND–Schenkenwald Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Samstag, 1. Juli 2023 Gästeführer: Manfred Traub Springkrautroden im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte Der hiesige Ortsverband BUND–Schenkenwald startet seit Jahren Aktionen mit engagierten Naturfreunden, um das Indische Springkraut im Bereich der Blitzenreuter Seenplatte zu dezimieren. Der pflanzliche Einwanderer aus asiatischen Gefilden verdrängt bei massenhaftem Auftreten die einheimische Flora. Das wirkt sich z. B. bei sehr sensiblen Moorgewächsen, wie Orchideen, Sonnentau und Echtem Fettkraut, äußerst nachteilig aus. Bei den vergangenen Aktivitäten konnten wir inzwischen gute bis sehr gute Erfolge erzielen. Daher erfolgt auch dieses Jahr wieder unser Aufruf zum Spring- krautroden, in der Hoffnung, dass sich wieder eine erfreu- liche Anzahl von Bürgern der Gemeinden Fronreute und Wolpertswende an dieser Aktion beteiligt. Unempfindliche Kleidung, Mücken- und Zeckenschutz, Gummistiefel und Handschuhe sind empfehlenswert. Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee Beginn: 09:00 Uhr Ende: ca. 12:00 Uhr Naherholung zwischen Schussen und Seen Sonntag, 2. Juli 2023 Gästeführer: Gerhard Tempel (für Josef Fürst) Seen, Weiher, Ried und Wald – früher und heute Unsere Sommerwanderung beginnt am Häcklerweiher. Wunderbare Seerosen leuchten, spannend seine Ge- schichte! Durch Plenterwald, Bannwald, Naturschutzge- biete führt unser Weg zum Vorsee, hinauf zum Göris bis in den Wolpertswender Torfstich. Zu verborgene Orchideen, leckeren Beeren aber auch Giftigem gibt es nette Sagen und Geschichten. Dazu Dachsbauten, Biberspuren - es gibt viel zu entdecken! Gästeführer Gerhard Tempel springt ein Josef Fürst. Will- kommen sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Streckenlänge ca. 6,5 km Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher, Ende ca. 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Eine Einkehr in ortsansässige Gasthäuser ist anschie- ßend möglich. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de © Heidi Stulle-Gold/DEIKE 749R52R1 Film & Fernsehen 1. Wie endete ein regelmäßig bei „Der Goldene Schuß“ ausgerufener Satz? „Der Kandidat … A … bekommt den Bonus!“ B … siegt auf ganzer Linie!“ C … hat 100 Punkte!“ D … gewinnt den Jackpot!“ 2. Wer moderierte von 1988 bis 1992 die Spielshow „Ruck Zuck“? A Werner Schulze-Erdel B Jochen Bendel C Rudi Carrell D Jörg Draeger 3. Wie wurde die Frau genannt, die beim „Glücksrad“ die Tafeln an der Wand umdrehte? A Ziffernengel B Buchstabenfee C Letternelfe D Zeichenhexe 4. Wie hieß der Trostpreis der Sendung „Geh aufs Ganze!“? A Zonk B Onk C Flonk D Ronk Lösungen: 1C, 2A, 3B, 4A Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Die Natur mit all ihren Bestandteilen übte schon früh eine große Faszination auf uns Menschen aus. Zahlreiche Forscher entwickelten Theorien und führten Studien durch, die heute als Meilensteine gelten und Grundlagen unserer Wissenschaften sind. Testen Sie Ihr Wissen rund um die Naturforschung mit unseren 15 Fragen! Das große NaturforscherquizDas große Naturforscherquiz Lösungen 1 D – Der griechische Gelehrte Aristoteles ist hauptsächlich für seine philosophischen Schriften bekannt, doch er wirkte auch auf dem Gebiet der Naturforschung. Dabei interessierte ihn vor allem der Bereich der Zoologie. 2 B – Die Universalgelehrte und Äbtissin Hildegard von Bingen sammelte in ihrem Werk „Physica“ Wissen über Heilkräuter sowie deren Wirkung auf den Menschen und verband es mit der Volks- medizin. 3 D – Für den Bau diverser Flug- geräte untersuchte Leonardo da Vinci die Bewegungsabläufe von Vögeln im Flug. So beschrieb er als einer der Ersten, dass sich die Flü- gel im Abwärtsschwung spreizen, während sie in der Aufwärtsbewe- gung dicht anliegen. 4 A – 1492 entdeckte Christoph Kolumbus Amerika. Benannt nach Amerigo Vespucci, ist der Kontinent erstmals unter dieser Bezeichnung auf einer zum Globus faltbaren Segmentkarte von Martin Waldseemüller zu sehen. 5 C – Dank ihrer künstlerischen Ausbildung gelang Maria Sibylla Merian eine detailgetreue Ab- bildung der einzelnen Stadien der Metamorphose, die bis dahin weitestgehend unbekannt waren. Damit lieferte sie einen wichtigen Beitrag zur Insektenkunde. 6 D – 1801 veröffentlichte der Bo- taniker Jean-Baptiste de Lamarck sein Werk „Système des animaux sans vertèbres“, in dem er erstmals den Begriff Wirbellose verwendete. Er begründete die moderne Zoo- logie dieser Tiergruppe. 7 D – Wenn der von der Sonne ausgehende Sonnenwind auf das Magnetfeld der Erde trifft, wird ein geomagnetischer Sturm ausgelöst. Durch diese Störung verformt sich das Magnetfeld und es kommt zu Nordlichtern. 8 A – Der wissenschaftliche Name des Diademhähers lautet Cyanocitta stelleri. Steller brachte ein Exemplar von der Zweiten Kamtschatkaexpedition mit. 9 B – Mit seinen Schriften „Species Plantarum“ und „Systema Natu- rae“ über Pflanzen, Tiere und Mi- neralien trug Carl von Linné einen großen Teil zur heutigen Disziplin der wissenschaftlichen Benennung von Lebewesen bei. 10 B – Der französische Natur- forscher Georges Cuvier vertrat die sogenannte „Katastrophentheorie“ zur Erklärung fossiler Überreste. Dabei ging er davon aus, dass die Erdlebewesen mehrmals durch Kata strophen ausgestorben seien und Gott im Anschluss neue ge- schaffen habe. 11 A – Auf seinen Forschungsreisen führte Alexander von Humboldt u. a. in Mexiko, Venezuela und Peru Studien zu zahlreichen Naturwis- senschaften durch. 12 D – Anna Atkins‘ Bildband „British Algae: Cyanotype Impres- sions“ bestand zunächst nur aus Abbildungen verschiedener Algen der britischen Insel. Später wurden die Blaupausen noch um erklären- de Texte erweitert. 13 A – Die natürliche Selektion nach Charles Darwin beschreibt den Fortbestand anpassungsfähi- ger Lebewesen und die natürliche Reduktion ihrer nicht anpassungs- fähigen Konkurrenten. 14 D – Sein Leben widmete George Eve rest der Gradmessung entlang von Meridianen und der Grundlagenvermessung des in dischen Subkontinents. 1856 wurde der höchste Berg der Erde nach ihm benannt. 15 D – Der deutsche Geowis- senschaftler Alfred Wegener formulierte als Erster die Idee des Urkontinents Pangäa, welcher vor mehreren hundert Millionen Jahren zerbrach und seitdem auseinanderdriftet. Seine Theorie wurde posthum anerkannt. 1 Welcher Philosoph war auch als Natur forscher tätig? A Arthur Schopenhauer B Platon C Friedrich Nietzsche D Aristoteles 2 Wie heißt das von Hildegard von Bingen ver- fasste Werk über die Heilkräfte der Natur? A „Virtus“ B „Physica“ C „Natura“ D „Plant Sanitatem“ 3 Für einige seiner Erfindungen studierte Leo- nardo da Vinci das Verhalten einer bestimmten Tiergruppe. Welcher? A Insekten B Reptilien C Fische D Vögel 4 1507 veröffentlichte Martin Waldseemüller einen Globus. Welcher erst wenige Jahre zuvor entdeckte Kontinent war darauf erstmals zu sehen? A Amerika B Afrika C Australien D Antarktis 5 Die Darstellung der Metamorphose welchen Insekts machte Maria Sibylla Merian Anfang des 18. Jahrhunderts berühmt? A Mücke B Biene C Schmetterling D Libelle 6 Die Klassifikation welcher Tiergruppe geht auf Jean-Baptiste de Lamarck zurück? A Vögel B Amphibien C Säugetiere D Wirbellose 7 Anders Celsius, der Erfinder der Temperatur- skala, bestätigte außerdem den Zusammen- hang von Polarlichtern und … A … Mondzyklus. B … Sonnensystem. C … Stratosphäre. D … Magnetfeld. 8 Welches später nach ihm benannte Tier brachte Georg Wilhelm Steller Mitte des 18. Jahr- hunderts zur Erstbeschreibung nach Europa? A Diademhäher B Sibirischer Braunbär C Panzernashorn D Dickhornschaf 9 Für welche biologische und zoologische Disziplin legte Carl von Linné Mitte des 18. Jahr- hunderts die Grundlage? A Zellenlehre B Nomenklatur C Vererbungslehre D Taxonomie 10 Als Begründer welcher Wissenschaft gilt Georges Cuvier? A Botanik B Paläontologie C Astronomie D Geologie 11 Wohin unternahm Alexander von Humboldt keine Forschungsreise? A Brasilien B Mexiko C Venezuela D Peru 12 Anna Atkins veröffentlichte das erste Buch, in dem biologische Abbildungen nicht als Zeich- nung, sondern als Fotografien abgebildet waren. Welche Hintergrundfarbe war dabei maßge- bend? A Gelb B Grün C Rot D Blau 13 Wie lautet eine grundlegende Bezeichnung aus der Evolutionstheorie Charles Darwins? A natürliche Selektion B entscheidende Auslese C essenzielle Mutation D notwendiger Ab- zug 14 George Everest war ein Geodät. Das heißt, er beschäftigte sich hauptsächlich mit … A … den Auswirkungen von Hochlagen auf Lebewesen. B … der Untersuchung von Gesteinen. C … der Erforschung von Bergen. D … der Vermessung der Erdoberfläche. 15 Alfred Wegener formulierte eine Theorie, die später die Grundlage der Plattentektonik bildete. Wie heißt sie? A Kontraktionstheorie B Expansionstheorie C Pulsationshypothese D Kontinentalverschiebung 746R53R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Neue Öffnungszeiten: Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) 2. Juli 2023, 10 - 17 Uhr großes Salatbuffet mit Maultaschen, Kaffee und Kuchen Informaonen rund um den Garten und Nützlinge Oldmer Traktoren und Kinderprogramm musikalische Unterhaltung mit dem MVWolpertswende * * * * Herzliche Einladung zum Gemüsefest! Jetzt zum selbst Ernten: Tomaten, Gurken, Auberginen, Salat, Kohlrabi, sowie Eier uvm. Unsere Öffnungszeiten: Für unsere neuen Projekte suchen wir zuverlässige Mitar- beiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist Minijob Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz in einem Familien- unternehmen bei bester leistungsorientierter Bezahlung und weiteren Zusatzleistungen. Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Letzte Chance auf Übernahme meiner Schlosserwerkstatt Ende diesen Jahres gebe ich meine Werkstatt aus Altersgründen ab! Wer möchte diesen voll ausgestatteten Handwerksbetrieb überneh- men? Die Werkstatt befindet sich in einem Mietobjekt mit ca. 186 m2, zuzüglich Außengelände. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefo- nisch bei mir zu weiteren Absprachen: Manfred Egger 0171 9505054. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 8/ 29 Urlaubszeit STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Wir brauchen Unterstützung in der Verwaltung Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in (m/w/d) 520-€-Basis, Beginn nach Absprache. Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Gleitzeit ist nach Absprache gegeben. Ihr Aufgabengebiet: • verantwortungsvolle und vielseitige Aufgaben in der Administration • Kontierung und Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle • Debitoren-, Kreditoren- und Lohnbuchhaltung • Kassenverwaltung • Austausch mit Pädagogischer Leitung/ Vorstand Ihr Profil: • Abgeschlossene Ausbildung als Buchhalter/in (m/w/d) oder gleichwertige kaufmännische Ausbildung • Fundierte Kenntnisse in DATEV und MS-Office • Berufserfahrung in Lohn und Buchhaltung • Eigenverantwortliche und systematische Arbeitsweise • Teamfähigkeit Nähere Informationen erhalten Sie von Anna Engelberg (Pädagogische Leitung) 0176 85626659 info@lebenshilfe-ravensburg.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbung an: Lebenshilfe Ravensburg e.V., Mühlbruckstraße 22/1, 88212 Ravensburg, gerne auch per E-Mail. Technik die Freude macht. 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Zur Verstärkung unseres Teams in Wolfegg (Kreis Ravensburg) suchen wir Mitarbeiter für die Produktion (m/w/d) Ihre Aufgaben ✓ Eigenständige Montage von Forst-Spezialmaschinen, inklusive Baugruppen- vormontage, Endmontage ✓ Prüfung der Montageinhalte auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit ✓ Inbetriebnahme der Fahrzeuge Ihr Profil ✓ Abgeschlossene Berufsausbildung zum Land-/Baumaschinen-/ Industrie mechaniker oder vergleichbar ✓ Freude an moderner, innovativer Technik ✓ Flexibel und teamfähig HSM bietet Ihnen einen abwechslungsreichen und hochinteressanten Arbeitsplatz in einem dynamischen und motivierenden Umfeld sowie ein sehr gutes Arbeitsklima in einem modernen, innovativen Unternehmen. Erreichen Sie mit uns gemeinsame Ziele! Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung online über das Karriereportal auf unserer Website. Wir freuen uns auf Sie! 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Die Durlesbacher Musikanten im Adlergarten Freitag, 30.06. & Freitag, 11.08. jeweils ab 18 Uhr Öffnungszeiten: Dienstag bis Samstag 17:30 Uhr bis 23:00 Uhr Ruhetag Sonntag und Montag *** Familie Bösch Bundestr. 15, Bad Waldsee-Gaisbeuren www.hotel-gasthaus-adler.de, Tel. 07524-9980 Gartenzeit im ADLER - Wenn nicht jetzt, wann dann? Genießen Sie in unserem herrlichen Garten: 19% SPAREN www.sl-insektenschutz.de - Tel. 07568/9608595 & SPAREN Jetzt AnFRAGEN! Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Strom können Sie bei uns nicht tanken – aber Lebensfreude Über 100 Freude-Spender teilen sie gerne mit Ihnen. Wir suchen Ehrenamtliche (Bürgerschaftliche Tätige) für herzerwärmende Begegnungen. Wir bieten: • Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderungen • Zum Beispiel alle zwei Wochen zwei Stunden in einer inklusiven Gruppe • Gemeinsam kochen, kegeln, Eis essen und vieles mehr • Freude, Spaß, Erfüllung • Professionelle Begleitung • Aufwandsentschädigung Was bringen Sie mit: • Begeisterungsfähigkeit • Offenheit • Empathie • Kreativität • Überblick • Geduld Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nähere Informationen erhalten Sie von Anna Engelberg (Pädagogische Leitung) 0176 85626659 info@lebenshilfe-ravensburg.de PENSIONÄRSTREFFEN IN WEISSENAU / GESELLIGER AUSTAUSCH UND KURZWEILIGES PROGRAMM Freitag, 7. Juli 2023 ab 11.30 bis 16.30 Uhr Haus 37 (Alte Schwimmhalle) HERZLICHE EINLADUNG AN ALLE EHEMALIGEN KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN DER REGION RAVENSBURG-BODENSEE MITTAGESSEN KAFFEE & KUCHEN Beim anschließenden ZfP-Sommerfest können Sie gerne den Abend ausklingen lassen. www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. • Hausgemachte Maultaschen • Feines vom Landschwein und BIO-Rind • Gerichte vom Lamm • Herzhafte Vesper u.v.m. 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Ebenso war der Ravensburger CDU Landtagsabgeordnete August Schuler, Mitglied in den Landtags-Ausschüssen Verkehr / Mobilität und Umwelt / Klima / Energiewirtschaft vor Ort. „Unter der eingetragenen Marke „Die TANKe“, bieten wir fünf hochmoderne Schnellladepunkte (High Power Charger HPC) der höheren Leistungsklasse (Leis- tung von bis zu 150 Kilowatt) für einen kurzen Ladestopp an. Stellplätze mit län- geren Ladekabeln ermöglichen auch Fahrzeugen mit Anhänger sowie E-LKW die Nutzung. In 20 Minuten laden Sie Ihr E-Mobil für eine Reichweite von bis zu 200 Kilometern“, mit dieser guten Nachricht begrüßte Armin Jöchle die anwesenden Gäste. Die Lage im Gewerbegebiet Mehlis/Baindt mit Anbindung zur B30 erweitert die E-Infrastruktur für Reisende gleichermaßen wie für die Transportbranche. Darüber hinaus ist mit der TANKe der zukünftige Ladebedarf des geplanten interkommuna- len Gewerbegebiets Baienfurt/Baindt bereits vorausschauend abgedeckt. Alle Ladeplätze sind mit einer SB-Sauganlage ausgerüstet, so kann man die Lade- zeit optimal auch für die Innenraum-Reinigung nutzen. Passende Pfl egeproduk- te fi ndet der Kunde im Verkaufsautomaten vor Ort. Ein Mattenklopfer sowie ein elektronisch gesteuerter automatisierter Reifendruckregler stehen dazu kostenlos zur Verfügung. Zu Sicherheit ist jeder einzelne Ladestellplatz nachts beleuchtet und zusätzlich mit einer Videokamera überwacht. Die JÖCHLE Stromtankstelle ist mit einer modernen gläsernen PV-Anlage überdacht, die Sonnenenergie direkt in den Kreislauf der Station einspeist. Ein Verkaufsautomat mit Snacks und Drinks zur Stärkung runden das Serviceangebot ab. „Unsere TANKe ist mehr als nur eine Stromtankstelle, sie dient als Vorbild für den Klimaschutz. Damit präsentieren wir Ihnen eine Muster-Lösung für Betriebe, die gemäß Klimaschutzgesetz ab 35 Pkw-Stellplätzen zu einer PV-Überdachung verpfl ichtet sind. Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung aus einer Hand“, mit diesen Worten sprach Jöchle gleich seine Empfehlung als Dienstleister zur Um- setzung für Interessierte an einem ähnlichen Projekt aus. Zeitgleich wurde die JÖCHLE Mobility-App für das Smartphone entwickelt (als Download verfügbar für Android- und iOS-Geräte) und die macht das Laden ganz einfach. Einmal registriert, kann man ohne Mühe den nächsten Ladepunkt fi nden, auch europaweit bei allen beteiligten Roamingpartnern, dort den Ladevorgang starten und bezahlen. Selbstverständlich kann man dabei zwischen verschiedenen Bezahlmethoden wählen. Sämtliche Ladedaten und Rechnungen sind in der App jederzeit einsehbar. Anschließend gab es noch Ansprachen von drei hochkarätigen Gastrednern. Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm, Thomas Zimmermann, Vizepräsident und Ressortleiter Elektrotechnik im Fachverband Elektro- und Infor- mationstechnik Baden-Württemberg und Reiner Ullmann, Sonderbeauftragter im Fachverband Elektromobilität waren dazu nach Baindt gekommen. Krimmer lobte dabei deinen herausragenden Aspekt dieses Projekts. „Hier wird deutlich, dass es nicht nur das altehrwürdige Handwerk gibt, sondern auch ganz innovative Betriebe, die ganz vorne mit dabei sind“, so der Handwerkskammer- präsident. „Mit 8 Milliarden Umsatz ist die Elektrotechnik ein großer Player in der Wirtschaft. Handwerkliche Meisterleistung hat dieses Projekt geplant, gebaut und in Betrieb genommen und dies zeigt auch den Weitblick für die ganze Region“, lobte Thomas Zimmermann. Seit 10 Jahren ist Reiner Ullmann überzeugter Nutzer von E-Mobilität. Er be- zeichnete in seiner Ansprache die Stromtankstelle von Armin Jöchle was wichtiges Leuchtturmprojekt, insbesondere neben den anderen oft internationalen Akteuren am Markt. Zum Abschluss des offi ziellen Teils wurde natürlich noch das obligatorische „Rote Band“ zur Eröffnung der „TANKe“ durchschnitten. Ab jetzt kann von Jedermann die Stromtankstelle im Gewerbegebiet Mehlis Baindt zum Laden genutzt werden. Die anwesenden Gäste wurden anschließend mit kulinarischen Köstlichkeiten vom Barbecue Chef Elmar Fetscher verwöhnt und konnten sich dabei in angeregten Gesprächen über das Thema Elektromobilität austauschen. Jöchle eröffnet innovative Stromtankstelle „TANKe“ in Baindt[mehr]

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    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "N a ch tw e id e n I I" Fassung vom 17.09.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 11 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 26 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 33 9 Begründung – Sonstiges 34 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) Flächen für den Gemeinbedarf; hier sozialen Zwecken die- nende Gebäude, hier: Kindergarten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öf- fentliche Parkplatzfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Materialien zur Ablei- tung des Niederschlags- wassers innerhalb des Baugebietes Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 7,00 P Einschränkung baulicher Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a BauGB). Daher sind in dem Baugebiet für − Stellplätze und − Zufahrten auf privaten und öffentlichen sowie andere untergeord- nete Wege nur in einer Ausführung mit ausschließlich wasserdurchlässigen Be- lägen (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugen- pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig, so- fern andere Belange nicht entgegenstehen. Durch planerische Maß- nahmen (z.B. Höhenlage Straße, Gebäude) sollte der Bodenaushub reduziert werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung LS mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Büro- räume, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fas- saden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 6 − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Büroräumen) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der Kreis-Straße K 7951 abgewandten Gebäudeseiten (nach Nordwesten, Nordosten, Südosten) zu ori- entieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen-Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen- Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 7 zu verwenden. Abgehende Gehölze sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Edelkastanie Castanea sativa Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 8 Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des einfachen Be- bauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden II" (Fas- sung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.85) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 9 Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden n II" (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.2018) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 10 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden, teilgeänderten einfachen Bebauungsplanes "Nacht- weiden II" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Bäume mit in- stallierten Nistkästen und damit auch Quartiere für höhlenbrütende Vögel. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Er- satzmaßnahmen umzusetzen: Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 12 − Die beiden vorhandenen Meisen-Nistkästen sind vor der geplan- ten Gehölzrodung, außerhalb der Brutzeit von Vögeln (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) abzunehmen, zu reinigen und an Gehölzen im Umfeld des Plangebietes wieder zu montieren. − Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Neststand- ort des Grauschnäppers an einem der Gehölze innerhalb des Plangebietes befindet, sind insgesamt zwei Halbhöhlennistkäs- ten in räumlicher Nähe zum Ein-griffsbereich an Bäumen anzu- bringen (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 06.07.2018. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhal- tung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 13 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier gem. dem europäischen Schutzgebiets-Netzwerk "Na- tura200", der Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung); Hochwasser Der Geltungsbereich liegt lt. aktueller Hochwassergefahrenkarte (HWGK) teilweise im geschützten Gebiet für HQextrem und im nördli- chen Bereich minimal auch in HQ100. Gemäß den hydrologischen Be- rechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fass- nacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtwei- den II" bei HQ 100 entgegen den bisherigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hoch- wasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung er- forderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Ar- beitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla- gen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungs- gebieten verboten. Bodenschutz Auf dem Flurstück-Nr. 175/0 liegen Tonböden vor, auf Flst.-Nr. 186 Auengleye. Diese Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Entstandene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 14 wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhan- denem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrock- nete Böden ist bei den Bodenarbeiten zu achten. Es wird empfohlen, zur Bauausführung ein Bodenmanagementkon- zept zu erstellen und bodenkundlich begleiten zu lassen um auf ei- nen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu be- achten. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte um- fassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält die Bro- schüre "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist (http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Künf- tige Grün- und Retentionsflächen sollten während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen geschützt werden. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbar- keit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 16 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Beseitigung von Nieder- schlagswasser Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Drosselung in den bestehenden gemeind- lichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrünung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Nieder- schlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlagswasser jedoch nicht vor Ort versickert wer- den. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswasser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht ge- geben. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in öffentlicher Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 17.09.2018. yyq § 2 Zulässigkeit von Vorhaben Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" handelt es sich um einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (so genannter "einfacher Bebauungsplan"). Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches richtet sich nach den im Bebauungsplan getroffe- nen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB. § 3 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 17.09.2018. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 17.09.2018. beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbind- lich seit 24.01.2085) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. yyq Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 18 § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant den Neubau eines Kindergartens. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuung wird die Erweiterung des bereits vor Ort bestehenden Kindergartens als erfor- derlich angesehen. Das Plangebiet ist innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Baindt ge- legen und eignet sich auf Grund der Vorprägung (Schul- und Sportgelände sowie örtlicher Kinder- garten) für die geplante Erweiterung. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Es liegen bisher lediglich erste Entwürfe für den Neubau des Kindergartes vor und gerade keine konkreten Planungen. Um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, hat man es als nicht erforderlich angesehen, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche oder Höhenent- wicklung zu treffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlich an das Ortszentum angrenzende Schul- und Sportgelände und soll diesen nach Süden erweitern. Im Norden grenzt der Geltungsbereich in großen Teilen an das Grundstück des örtlichen Kindergar- tens und des Sportgeländes der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Osten grenzt die "Boschstraße" mit Bestandsbebauung. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrts- straße (Wirtschaftsweg) sowie Parkflächen, die die im Nordwesten sowie im Osten befindlichen Sportanlagen (Sporthalle-/platz, Tennisplatz) teilweise erschließt. Im Süden wird das Gebiet von einer Grünfläche begrenzt, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 20 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 55/3 (Teil- fläche), 175 (Teilfläche) und 186 (Teilfläche). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im zentralen Be- reich ist Baumbestand vorhanden und im südlichen Anschluss verläuft ein Kiesweg. Darüber hinaus sind keine heraus ragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Planung dient der Erweiterung des bestehenden, gemeindeeigenen Kindergartens "Sonne- Mond-Sterne". Bei dem genannten bestehenden Kindergarten handelt es sich um einen fünf-grup- pigen Kindergarten. Der geplante Kindergarten-Neubau soll den Bedarf der Gemeinde an Betreu- ungsangeboten vor allem für Unter-Dreijährige decken. Hierzu ist eine Aufstockung um eine Re- gelgruppe sowie zwei Krippengruppen im neuen Gebäude geplant. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird es als erforderlich angesehen, planerisch die Nutzung fest- zuschreiben. Die geplante Nutzung "Kindergarten" ist auf Grund der Umgebungsbebauung als zu- lässig anzusehen. Der Bereich ist derzeit teilweise mit einem Bebauungsplan überplant und wird in diesem Bereich nach § 30 Abs. 3 BauGB beurteilt, der restliche Bereich ist als unbeplanter Innenbereich einzustufen, dessen bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. In die- sem Zusammenhang ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Zulässigkeit konkreter Vorhaben zu beurteilen. Auf Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit kann die Gemeinde dieser Einzelfall- entwicklung jedoch das steuernde Element der verbindlichen Bauleitplanung entgegenstellen. Hier ist es der Gemeinde unbenommen, Entwicklungen zu prüfen und zu ermöglichen, selbst falls diese nicht den aktuell zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB entsprechen. Dies ent- spricht der Planungshoheit sowie dem Abwägungsprozess bzw. der Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat, sofern alle Belange in diesen Prozess ordnungsgemäß eingestellt wurden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 21 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs-ach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4.2 Im ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeits- platzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen an- gemessen weiterentwickelt werden. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 22 Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flächen werden hierin als Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sporthalle sowie Grünfläche dar- gestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Auf Grund der Vorprägung der angrenzenden Flächen wurden keine weiteren Standorte in der Ge- meinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf für Schule und Sporthalle vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfs- einrichtungen Kindergarten, Schule und Sporthalle hierzu an einem Standort sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert wer- den. Der Standort ist gut erreichbar. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf die verschiedenen Anforderungen soll flexibel reagiert werden können. Die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung − die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 23 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude, Kindergarten" festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche wird auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Die Einschränkung baulicher Anlagen erfolgt im südlichen Bereich erfolgt aufgrund der Nähe zu Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkplatz- fläche dient der Stillung des Bedarfs an Stellplätzen. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 ein. Die Berech- nungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von tagsüber 60 dB(A) unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung um bis zu 5 dB(A) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich be- tragen die Überschreitungen bis zu 3 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) werden im überbaubaren Bereich sowie im Bereich der geplanten Außen- wohnbereiche eingehalten. Nördlich der Kreis-Straße K 7951 befindet sich bereits ein Wall. Aufgrund dessen schallabschir- mender Wirkung sowie aufgrund der geringen Höhe der Überschreitungen wird eine aktive Lärm- schutz-Maßnahme im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit passiven Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderli- chen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schalldämmmaßes der Außenbauteile, Lüftungsanlagen) gelöst werden. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Maßnahmen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 24 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Boschstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an das gesamte Straßennetz der Gemeinde Baindt sowie an die Kreisstraße K 7951. Durch begleitende Maßnahmen außerhalb der Regelungsmöglichkeit des Bebauungsplanes werden durch die Gemeinde Baindt Vorkehrungen getroffen, durch die die Nutzung der Verkehrsflächen eingeschränkt wird (beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung mit Zufahrtsbeschrän- kung) Grundsätzlich besteht über das örtliche Straßennetz ausreichend Anschluss an die überregionalen Verbindungen. 6.2.7 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.8 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Dros- selung in den bestehenden gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrü- nung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Niederschlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlags- wasser jedoch nicht vor Ort versickert werden. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswas- ser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht gegeben. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 25 Exakte Aufschlüsse zum Grundwasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erfor- derlich und liegen nicht vor. 6.2.9 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 26 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) er- folgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Orts-Zentrums von Baindt. Es liegt im südlichen Randbereich der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Süden grenzt das Gebiet an eine Grünfläche an, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) sowie ein Parkplatz. Im Norden und Nordwesten sowie im Osten befinden sich Sportanlagen (Sport- halle-/platz, Tennisplatz), weiter im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung. Weiter süd- westlich, über die Kreisstraße hinweg, schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden land- wirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine größtenteils inner- halb der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" liegende, teilweise vorgeprägte Fläche. Der Bereich ist als Grünfläche mit Gehölz- und altersbeständige Baumbeständen zu beschreiben. Ar- tenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwar- ten, da die Grünfläche allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungs- bedingt in Bezug auf die Flora eher artenarm ist. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 27 Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 02.07.2018 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbe- richt des Büros Sieber vom 06.07.2018). Dabei konnten folgende Vogelarten kartiert werden: Am- sel, Kohlmeise, Grauschnäpper, Haussperling, Buchfink, Mönchsgrasmücke und Star. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 40 m südlich des Plangebietes. In diesem Fließgewässer-Teilbereich (LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vor- kommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 600 m südlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452), bzw. 600 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. In ebenfalls südlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets- Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 700 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 600 m Kernflächen des landesweiten Bio- topverbundes mittlerer Standorte. Angrenzend darin mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In südlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter- und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Gemäß Reichsbodenschätzung sind für das südliche Flurstück (Fl.-Nr. 186) des Plangebietes keine Daten vorhanden. Die Böden des nördlichen Flurstücks (Fl.-Nr. 175) sind mit hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe eingestuft (Bewertungsklasse 3). Die Bedeutung als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf ist dagegen mit gering bewertet (Bewertungsklasse 1). Die Bodenfunk- tion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ist wiederum mittelwertig (Bewertungsklasse 2) eingestuft. Nach Aussage des Fachbereichs Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg können die betroffe- nen Teil-Flächen auf den Flurstücken 175/0 (Tonböden) und 186 (Auengleye-Böden) aufgrund des Rückbaus von ehemaligen Wegen und dem Bau der Umgehungsstraße bereits teilweise beein- trächtigt sein. Dennoch sind diese Böden als besonders verdichtungsempfindlich einzuordnen. Ent- standene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhandenem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 28 werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrocknete Böden ist bei den Bodenar- beiten zu achten. Im südlichen Bereich der durch das Plangebiet verlaufenden Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) bzw. des Parkplatzes sind die Böden unversiegelt, jedoch gekiest und befestigt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits teilversiegelt. Davon abgesehen sind die vorkommenden Böden vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewachsen. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 40 m südlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach als offenens Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hang- wasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahren- karten (HWGK) teilweise im Überschwemmungsbereich HQExtrem und geringfügig im HQ100 des ge- nannten Sulzmoosbaches. Gemäß den hydrologischen Berechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fassnacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtweiden II" bei HQ100 entgegen den bis- herigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Im Bereich der entsprechenden Flächen befinden sich im Süden Verkehrs- flächen und Bereiche ohne bauliche Anlagen. Im Norden ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Baugrenze und zur Bestandsbebauung nicht mit einer Bebauung zu rechnen. Das in geringem Abstand, südlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwasser- entnahmestelle liegt in südwestlicher Richtung mit etwa 350 m Entfernung. Abwässer fallen im Plangebiet bis jetzt keine an. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindli- chen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine an Bestandsbebauung angrenzende Freifläche, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die im Plange- biet vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher aus größeren Gebäuden/Gebäudekomplexen besteht (Schulgebäude, Sporthalle), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die südlich gelegene Kreisstraße K 7951 kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerech- net werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 29 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche mit gut ausgeprägten Gehölz- und Baumstrukturen zu beschreiben und aus der südwestlich gelegenen, freien Landschaft schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Süden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland) an. In nördlicher Richtung liegt die Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" mit Schulgebäude und Sportanlagen/-gebäu- den. Dem Plangebiet kann zusammenfassend auf Grund der Ortsrandlage, der Gehölz- und Baum- bestände sowie der geringen Einsehbarkeit dem Orts- bzw. Landschaftsbild eine gewisse Bedeu- tung zugeschrieben werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper sowie durch die Erschließungsflächen (Ver- kehrsflächen) und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Gehölze und Bäume wer- den möglicherweise gefällt. Dadurch kann es zum Verlust von Nistmöglichkeiten für ubiquitären Zweigbrütern kommen. Im geeignet strukturierten Umfeld finden sich zahlreiche Gehölze, die als Brutstätte für ubiquitäre Zweigbrüter dienen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust an Brutplätzen von durch das Umfeld ausgeglichen werden kann. Eine erhebliche Ver- schlechterung der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist somit nicht zu erwarten (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 06.07.2018). Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist zudem nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deut- lichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zu den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bebauungsplänen "Mischgebiet Fischerareal" und "Woh- nen Fischerareal" sowie der Änderung des Bebauungsplans "Innere Breite" wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) durchgeführt. Die aufgrund der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes möglichen Beeinträchtigungen des Sulz- moosbaches als Teil des FFH-Gebietes, wurden im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls mit abgear- beitet. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (in- sektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirt- schaftung nach dem Stand der Technik, d.h. keine Einleitung in den Sulzmoosbach) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 30 (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung (Nachverdichtung) und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird mit dem anfallenden Schmutz- wasser gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwas- serkanal) abgeführt. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone ist auf Grund der schwach durchlässigen Böden (Tone und Auengleye) nicht möglich. Beeinträchtigungen des naheliegenden Wasserschutzgebietes "Brühl" können aufgrund der Entfer- nung zur Wasserentnahmestelle ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kalt- luftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem relativ schwer einsehbaren Bereich statt, liegt zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kreisstraße K 7951 als bis- herige Grenze des westlichen Ortsrands zwar auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, allerdings neben der Errichtung der geplanten Baukörper Bäume gerodet werden, wird das Land- schaftsbild sowie die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes geringfügig beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 31 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Baugebiet wird eine Mindestzahl von zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hier- durch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Für Pflanzungen wird ein Mindeststammumfang von 20-25 cm festgesetzt, um bereits bei Anpflanzung eine bestimmte Mindesthöhe von Bäumen zu erreichen. Die Fläche ist mit überwiegend älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei um einen z.T. naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die bestehenden Bäume in diesem Bereich hinweislich in der Planzeichnung dargestellt und darauf hingewiesen, dass diese in Abhängigkeit des Bauvorhabens erhalten werden sollen. Damit Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 32 Um einen sorgsamen Umgang mit den vorkommenden Böden (Ton- und Auengleye-Böden) zu gewährleisten, wird hinweislich auf diese besonders verdichtungsempfindlichen Böden verwiesen und ein Bodenmanagementkonzept empfohlen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 33 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften wird als nicht erforderlich angesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 34 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der konkreten Zweckbestimmung sowie der Umgebungsbebauung angemessenen Größenordnung nicht erkenn- bar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,50 ha yyq Flächenanteile: yyq Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,36 72,0 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 26,0 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen (Parkplatz) 0,01 2,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Misch-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 35 Stromversorgung durch Anschluss an Netz der EnBW Regional AG, Biberach Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 17.09.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 09.10.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2018 enthalten): − Redaktionelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung "Flächen für den Gemeinbedarf" − Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQextrem" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQ100" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Bodenschutz" und zum Thema "Beseitigung von Nieder- schlagswasser" − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Erfordernis der Planung" − Änderung der Begründung zum Flächennutzungsplan − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Mindestdicke der Auftrags- schicht der Dachbegrünung" − Ergänzung der Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange zum Thema verdichtungsemp- findliche Böden, Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft – Hochwasser sowie zum Stammumfang von Pflanzungen im Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 36 − Anpassung der Lärmschutz-Festsetzung (Streichung des Begriffs "Kinderzimmer") − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich (Sied- lungsschwerpunkt) Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung teilweise als Gemeinbe- darfsfläche, teilweise als Grünfläche Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der Einmün- dung in die "Boschstraße" Blick von Süden Blick auf den Einmün- dungsbereich zur "Bosch- straße" Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 39 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018. Der Beschluss wurde am 18.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 28.05.2018 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 18.05.2018). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 (Billigungsbeschluss vom 25.07.2018; Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Bekanntmachung am 03.08.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 31.07.2018 (Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Billigungsbeschluss vom 25.07.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018 über die Entwurfs- fassung vom 17.09.2018 Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 40 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in der Fassung vom 17.09.2018 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.10.2018 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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      1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite'" Sieber Consult GmbH, Lindau (B) Datum: 19.07.2021 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich "Fischerareal" im Westen von Baindt das Konzept der städte- baulichen Entwürfe des Architekturbüros Gauggel, Tübingen zu realisieren. Dies ist mit den jetzigen Festsetzun- gen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig mög- lich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus die- sem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dementsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei den städtebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan "Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. 1.2 Im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung am 13.04.2021 wurde von der Unteren Naturschutzbe- hörde, Landratsamt Ravensburg angeregt, im Rahmen einer Relevanzbegehung derzeit bestehende aktuelle Konfliktthemen aktualisierend zu bewerten. Grundlage hierzu sind artenschutzrechtliche Untersuchungen zu den Bebauungsplänen "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welche im Jahr 2015 mit Kartierun- gen zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien etc. durchgeführt wurden. 1.3 Für die aktualisierende Relevanzbegehung wurde die Sieber Consult GmbH, Lindau (B) beauftragt. 2. Vorhabensgebiet, örtliche Gegebenheiten 2.1 Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Baindt. Unmittelbar westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße 7951, nördlich die Marsweiler Straße, östlich die Küferstraße und südöstlich die Ziegeleistraße. Das Gebiet war einst durch Bestandsbebauung geprägt. Die alten Gebäude sind bereits abgerissen und es befindet sich in der nördlichen Hälfte großflächig Baustellenbetrieb. Im Nordwesten wurde unlängst ein Feneberg-Markt eröffnet. 2.2 Der Nordteil ist aus ökologischer Sicht durch den Baustellenbetrieb im Nordosten und die Bebauung im Nord- westen und Westen, für welche zum Zeitpunkt der Untersuchung noch Fertigstellungsarbeiten auch an den Au- ßenanlagen erfolgten, stark vorbelastet. 2 2.3 Der Südteil des Plangebietes weist, wie bereits im Jahr 2015 Wirtschaftsgrünland auf. Durchsetzt ist dieses durch einzelne Obstbäume und weitere Gehölze. Einige Gehölze sind in die o.g. Bauarbeiten einbezogen und im Stammbereich teilweise mit Erdaushub angedeckt. 3. Bestandsinformationen 3.1 Die Untersuchungen im Jahr 2015 (Artenschutzrechtliches Gutachten, Büro Sieber, Fassung vom 10.02.2016) erbrachte ein spärliches Arteninventar: So wurde die Betroffenheit von einzelnen Gebäude- und Höhlenbrütern (z.B. Star, Haussperling) sowie ein Verlust nicht-essenzieller Nahrungshabitate weiterer, angrenzend vorkom- mender ubiquitärer Arten gefunden. Hinsichtlich der Artengruppe Fledermäuse wurde nur ein geringes Arten- spektrum nachgewiesen. Einzeltiere der Zwergfledermaus nutzten das Areal als Nahrungslebensraum, Großer Abendsegler und Breitflügelmaus überflogen das Gebiet. Wochenstubenquartiere konnten im Gebiet ausge- schlossen werden. Reptilienkartierungen erbrachten keine Nachweise artenschutzrechtlich relevanter Arten. 3.2 Im Jahr 2019 erfolgten im Zuge von Erschließungsarbeiten (Bau des Kreisverkehrs westlich des Plangebietes) Bestandserfassungen zu Reptilien und Gehölzbrütern. Die Randbereiche des Plangebietes wurden dabei ebenfalls begangen. Mit Ausnahme einer Amsel (Gelege westlich außerhalb) gelangen keine Nachweise geschützter Arten, auch keiner Reptilienarten. 3.3 Eine Abfrage der online-Datenbank ornitho.de (19.07.2021, Baindt-West [8123_4_40n]) ergab Nachweise von 15 Vogelarten aus dem weiteren Umfeld, ohne besondere Bedeutung für das Vorhaben. Weitere Bestandsin- formationen lagen nicht vor. 4. Untersuchungsumfang Am 21.06.2021 wurde das Plangebiet im Rahmen der aktualisierenden Relevanzbegehung begangen, alle Bäume wurden auf Höhlen, Stammrisse und Ausfaulungen geprüft. Soweit vorhanden wurde die Tiefe der Höh- lungen untersucht. Das gesamte Areal, v.a. im Nordteil und an den Randstrukturen wurde nach Reptilienvor- kommen abgesucht. Hierfür wurden die geeigneten Bereiche langsam zu Fuß begangen. Die Witterungsbedin- gungen waren an diesem Tag als ideal anzusehen. 5. Ergebnisse der Untersuchung 5.1 Die derzeit bestehenden Gehölze weisen einige Höhlungen in Form von Astausbrüchen, Fäulnishöhlen sowie Stammrisse auf. Nachweise geschützter Arten bzw. Hinweise auf Bruten von Vögeln oder Quartiere von Fledermäusen gelangen im Rahmen der Untersuchung nicht. In erster Linie ist dies auf den unmittelbar angrenzenden bzw. die Bäume umgebenden Baustellenbetrieb zurückzuführen. Hinweise, wie z.B. Kot- spuren, welche auf xylobionte Käfer deuten würden, wurden ebenfalls nicht gefunden. Aufgrund der Untersuchungen im Jahr 2015, welche Brutvorkommen von Höhlenbrütern und Quartier- potenzial für Fledermäuse erbrachten, sind – auch wenn im Jahr 2021 kein Nachweis gelang – ent- sprechende Kompensationsmaßnahmen umzusetzen (vgl. auch Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg vom 13.04.2021). 3 5.2 Während der Begehung hielt sich temporär ein Buntspecht als Nahrungsgast in einem Obstbaum auf. Hinweise auf ein Brutvorkommen wurden nicht festgestellt. 5.3 Der Nordteil des Plangebietes weist prinzipiell im momentanen Zustand Habitateignung für Reptilien auf. Trotz intensiver Suche bei optimalen Witterungsbedingungen gelang kein Nachweis. Bereits im Jahr 2015 wurden bei einer viermaligen Erfassung keine Zauneidechsen, trotz prinzipieller Habitateignung nachgewiesen. Auch bei den Kartierungsarbeiten im Jahr 2019 wurden keine Reptilien festgestellt. Zusammengefasst lässt sich schluss- folgern, dass das Areal zwar im momentanen Zustand eine Eignung für Reptilien (v.a. Zauneidechse) aufweist, aufgrund der Untersuchungen in mehreren Jahren und fehlendem Nachweis jedoch davon auszugehen ist, dass wohl nutzungs- bzw. baustellenbedingt das Gebiet nicht besiedelt ist. Das im Nordteil gelagerte Aushubmaterial ist beispielsweise recht verdichtet. Zudem fehlt es an einer günstigen Habitatanbindung, so dass eine Zuwande- rung unwahrscheinlich erscheint. 5.4 Hinweise auf das Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten wurden nicht festgestellt. 6. Maßnahmen 6.1 Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkom- mende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeld- räumung müssen daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. 6.2 Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmög- lich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Bau- maßnahmen" durchgeführt werden. 7. Artenschutzfachliche Maßnahmen (keine CEF-Maßnahmen) Auf Grund des Wegfalls von Gebäuden und Gehölzen und damit von Brutstätten von Vögeln sowie von potenzi- ellen Quartieren für Fledermäuse, sind Ersatzmaßnahmen umzusetzen, um den Erhalt der Lebensraumbedin- gungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten. − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installie- ren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räum- licher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammenhang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). 4 − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zu- sammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkästen der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzu- hängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeabriss. 8. Fazit 8.1 Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird eine fachliche Einschätzung des Eintritts von Verbotstatbeständen und ggf. der vorliegenden Rahmenbedingungen für eine Ausnahme abgegeben. Die abschließende Beurteilung ist der zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg) vorbehalten. 8.2 Um adäquaten Ersatz für verlorengehende Bruthöhlen von Höhlenbrütern bzw. Quartierpotenzial von Fleder- mäusen zu schaffen, sind entsprechend Maßnahmen umzusetzen. 8.3 Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist auszuschließen. i.A. Stefan Böhm (Diplom-Biologe) 5 Luftbild Übersichtsluftbild des Geltungsbereiches (gelb), maßstabslos, Quelle Luftbild: LUBW Abgerissener Gebäudebestand Kreisverkehr Feneberg-Neubau N 6 Bilddokumentation Blick von Süden in Richtung Norden. Links im Bild ist der Feneberg-Markt, zentral im Hintergrund Aushubmate- rial zu sehen. Mit Erdaushub angedeckte Stämme bislang erhaltener Gehölze. Baustelle im Norden des Plangebietes. 7 Blick von Süden in Richtung Nordosten auf die einzelnen Gehölze im Plangebiet. Der Erdaushub eignet sich prinzipiell als Reptilienle- bensraum. Nachweise ge- langen jedoch nicht. Blick von Südwesten in Richtung Osten auf die Ge- hölzreihe entlang der Ziege- leistraße.[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Januar 2021 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. So schön kann Winter sein! In der zurückliegenden Woche zeigte sich der Winter von seiner schönsten Seite, zumindest für die Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sein mussten. So konnte man in Baindt am vergangenen Wochenende herrliche Winterwanderungen machen, wunderbar rodeln und am Sonntagfrüh sogar mit dem Schlitten zum Bäcker fahren. Unsere Ortsmitte und die Land- schaft rund um Baindt sahen einfach herrlich aus. Doch für unsere Männer vom Bauhof hat dieses Wetter viel Arbeit bedeutet. Sie waren zum Teil von 3.30 Uhr in der Früh bis um 20.30 Uhr am Abend im Einsatz, um Baindt vom Schnee zu befreien und verkehrssicher zu machen. Von Donnerstag bis Sonntag sind ca. 60 cm bis 70 cm Schnee gefallen. Ihre Gemeindeverwaltung Die Ortsmitte in Baindt am frühen Freitagmorgen fotografiert von Stefan Müller. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der nächste Frühling kommt bestimmt! Sammelbestellung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse Sicherlich würde es Fledermäusen am besten gefallen, im Wald in einer naturbelassenen Höhle zu brüten. Durch die intensive Bewirtschaftung unserer Wälder, stehen den Tieren jedoch immer weniger Naturhöh- len zur Verfügung. Auch die Vögel, die sich ihre Nester eigentlich selbst bauen, finden in den Ziergärten und auf den versiegelten Wegen immer weniger Baumaterial. Somit sind die Tiere zwangsläufig auf von Menschen geschaffene Brutplätze angewiesen. Die Gemeinde Baindt wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband an ihren eigenen, dafür geeigneten Liegenschaften in Kürze Nistkästen für Vögel und Fledermäuse anbringen. Wollen auch Sie unseren heimischen Vögeln helfen? Gerne bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen und über uns Nistkästen für die bei uns am Häufigsten vorkommenden Vogel- und Fledermausarten zu er- werben. Sie tragen dadurch nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern haben natürliche Schädlingsbe- kämpfer direkt vor Ort, da sich Vögel und Fledermäuse von Insekten und insbesondere von Mücken er- nähren. Es dauert zwar seine Zeit, bis die Tiere die Nistkästen annehmen, doch wer weiß, vielleicht brütet schon bald ein neuer Mitbewohner an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten. Auf der Internetseite des NABU finden Sie Anleitungen für das Anbringen und die Instandhaltung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. Sollten Sie sich an der Sammelbestellung beteiligen wollen, finden Sie auf unserer Homepage unter www. baindt.de eine Liste mit den angebotenen Nistkästen. Kreuzen Sie an, welche Sie bestellen möchten, un- terschreiben Sie das Dokument und senden Sie uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail an florian.roth@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung. Auch an der Bürgertheke legen wir Bestellscheine bereit. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsicht, da das Rathaus coronabedingt geschlossen ist. Wir nehmen Ihre Bestellung gerne bis zum 5. Februar 2021 entgegen. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich bis zum 26. Februar 2021 und kann im Rathaus nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, würden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Roth, Tel. 07502 / 9406-53. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und auf viel Vogelgezwitscher in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf folgen- de Punkte geeinigt: • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtun- gen bleiben geschlossen. • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaß- lich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Ein- kaufen und im öffentlichen Personennahverkehr me- dizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Mas- ken mit N95 oder KN95-Zertifzierung). • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert. • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gel- ten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat. • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hi- naus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeits- ende zu entzerren. • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffe- nen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Ab- schreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Perspektive für Grundschulen und Kitas Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzun- terricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vor- sichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Ent- scheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbe- schlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretsch- mann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstel- len und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Würt- temberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregie- rung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum Coronavirus unter: www.baindt.de www.baden-wuerttemberg.de Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Im Rathaus gilt die Maskenpflicht. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventuelle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet wer- den. Telefonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mi- schgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersicht- lich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilflä- che), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung in- nerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sit- zung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fi- scherareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 8 Küferstraße Zieg elei stra ße 48/4 51 51/1 52 53 53/1 55 55/1 55/2 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 58/12 62/2 62/3 67/1 20 6/120 6/2 575/1 19 811 812 840 Marsweiler Straße 87 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Lagg Lagg WGhs WGhs Tgar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar GarSchu 14 27 6 3 11 /1 11 5 18 3 3 2 voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 12.01.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 01.12.2020 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung er- hält das Fassungsdatum vom 12.01.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Be- bauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 12 (Teilfläche), 111/3 (Teilfläche), 114/2 (Teilfläche), 114/3 und 114/6. Der räumliche Geltungsbereich ist im ab- gebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 liegt in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt- zugeben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden The- men/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergär- ten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trä- gerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischen- zeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jet- zigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Pla- nungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemein- de einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengüns- tiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbind- liche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeis- terin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesen- schule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Bei- de Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darü- ber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch be- schlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feu- erwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außen- beleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des be- stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vor- nehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwen- dungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Ver- gabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baien- furt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischen- zeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstel- lung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heu- te online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwal- tung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Kon- rad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformati- onssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Men- schen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 des Paktes zur Integration zwischen dem Land Ba- den-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussun- terbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Un- fallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanage- ments für die in der Anschlussunterbringung unter- gebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese För- derung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integra- tionsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgaben- verteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnun- gen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutie- ren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Un- terbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Bosch- straße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) un- tergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschoss- wohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digi- talpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Un- terrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schul- gebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Ar- chitekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bau- substanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im De- zember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanla- ge im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesen- schule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Voll- sanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zu- kunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vor- rangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwick- lung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam ge- dacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angren- zenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthalts- qualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fi- scherareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortsein- gangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortsein- gangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Be- trieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abge- brochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzept- vergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungs- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 schichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Verga- be der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemein- de ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Ge- bäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochen- wangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen wer- den. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlos- sen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude ge- baut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Bau- beginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Früh- jahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grund- stücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstel- lungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Be- bauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgas- betriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rah- men des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden bei- de Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebens- mittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde-straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden fest- gestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Was- serleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröff- net uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den un- terversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geför- derter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der be- sonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für die- se Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zu- gang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule und beim Hochbehälter wurden 2020 barri- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 erefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Un- terstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat ei- nen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungs- verfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Haupt- leitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt um- gesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungslei- tung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leis- tungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplat- zes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium da- rüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entspre- chenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt- temberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschut- zes. Es soll Kommunen durch Beratung und Infor- mationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Pra- xisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstüt- zung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Kli- mawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Er- arbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Eben- so die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäu- de auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovol- taiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kom- munalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommuna- len Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, da- mit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Ener- gieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stel- len wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesen- fläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreis- verkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Fluss- mitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist fest- zustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde ver- einbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoos- baches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülun- gen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht wer- den. Da die Schussen im vergangenen Sommer zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutz- maßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herstellung eines Bypasses und der Bau des Reten- tionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits er- folgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durch- gängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbei- tet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zu- wendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel ge- setzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezer- tifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona be- dingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirch- ner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-An- lagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge di- rekt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendun- gen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbe- steuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksich- tigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die The- men zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Gren- zen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stich- tag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmel- dungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestel- le in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompos- tieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebüh- ren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kosten- rechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalku- lation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liqui- den Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Ge- meinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwah- rentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungspri- vilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft wer- den. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier ent- sprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungs- zeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachteraus- schüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschuss- stelle ermittelt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders hei- meliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu er- richten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lö- sung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqua- lität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden An- geboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähi- ge Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume uner- lässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerech- ten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude ge- schaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Pra- xen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesund- heitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärz- ten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtli- cher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausrei- chend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließ- lich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus er- folgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrich- tung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele länd- liche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebau- ungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräu- schemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vor- handenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten so- wie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Sat- teldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwär- me, Breitband...) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanie- rungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffent- licher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauher- rin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Ver- gaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 veran- kert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Be- bauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschrän- kungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindun- gen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs-beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklau- sel, Wertabschöpfungs-klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durch- setzbar; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen In- vestor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grund- stücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnach- folger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung be- züglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ versto- ßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wieder- kaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jah- ren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen wer- den und die darauf errichteten Gebäude für min- destens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januar- sitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführ- licher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztli- che Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde je- doch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozes- se zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen an- gefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. No- vember 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebots- summe von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Ge- meinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebau- ungsplanes „Lilienstraße“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungspla- nes beauftragt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbe- stand und die als Biotop kartierte Hecke an der südli- chen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrecht- liches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Aus- wirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Vari- anten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstel- lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lage- plan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke be- finden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fische- rareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegen- den Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grund- stücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemein- de Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigen- betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbe- schaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebe- sätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund ge- ringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investi- tionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investi- tionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsan- sätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanz- plan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnis- haushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumen- tiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstel- len. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021- 1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Er- tragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Er- holung auf der Ertragsseite. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Auf- wandsseite: - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € auf- grund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bau- leitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Ka- pitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaus- halt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vor- gänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungs- mittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird so- mit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kre- dite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanz- haushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemein- de genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Fi- nanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021- 3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vor- handenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bür- gerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haus- haltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbind- lichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maß- nahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investi- tionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mit- telfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiter- entwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestal- tungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investiti- onsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zins- niveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnah- men bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätz- lich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirt- schaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstück- serlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vor- gesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemein- deratsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Ge- meinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgeräte- haus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstof- fe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Ge- werbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Prob- lematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feu- erwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkamera- den mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entspre- chende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, brin- gen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen. Verteilung von Schutzausrüs- tung im Landkreis Die Feuerwehr Baindt hat sich an der Verteilung von Schutzaus- rüstung beteiligt. Mit dem MTW wurde das Material von der Verteilstation an soziale Einrichtungen in Weingarten, Baindt und Bad Waldsee ausgefahren. An der Aktion wa- ren weitere Feuerwehren und Hilfsorganisationen betei- ligt. Die Ausrüstung stammt vom Land und die Verteilung wird durch den Landkreis organisiert. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Januar/Sonntag, 24. Januar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Januar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 24. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wegfall Windelsack Vorhandene Windelsäcke werden noch bis Ende Juni 2021 abgeholt. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Viola und Timo Sonnier zur Geburt ihrer Tochter Elea Maria Sonnier am 28.10.2020 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Kromphorn feierte am 15.01.2021 ihren 80. Geburtstag und Frau Gertraud Olberts am 19.01.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine ge- segnete Zeit. Gemeindeverwaltung Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2020: • Ein Nachmittag im Kino mit den Kindern aus dem Frie- senhäusle • Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern und Erwachsenen • Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen • Hausaufgabenbetreuung • Spiel- und Bastelangebote für Kinder • Regelmäßiger Austausch mit Regina Schnell, Integra- tionsmanagerin, und Andreea Marian, Flüchtlingsbe- auftragte • Kochabend mit arabischen Frauen im März in der Schulküche der Klosterwiesenschule Baindt • Helferkreistreffen im März mit Bürgermeisterin Frau Rürup Doch dann war Schluss! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen und Kontakt- beschränkungen machten weitere Aktivitäten leider na- hezu unmöglich. • Einen lieben Weihnachtsgruß gab es dann noch im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien packten und verteilten wir kleine Geschenke mit Le- sestoff, Bastelmaterial, Autos oder Legosteinen für die kleineren Kinder sowie Dusch-, oder Haargel und Parfüm für die Älteren. Etwas zum Naschen durfte na- türlich nicht fehlen. Bei einem letzten Helferkreistreffen im Dezember muss- ten wir die Flüchtlingsbeauftragte Frau Marian verab- schieden. Ihre Stelle wurde von den Gemeinden Baienfurt und Baindt nicht mehr verlängert. Als Dankeschön gab es vom Helferkreis Baindt Ravensburger Geschenkgut- scheine und einen Blumengruß. Durch ihr Ausscheiden entsteht eine große Lücke und ihre vielfältigen Aufgaben müssen neu verteilt werden. Weihnachtsgruß für die Kinder Verabschiedung Frau Marian Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Ausblick auf das Jahr 2021 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht or- dentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass es in diesem Jahr ir- gendwann wieder leichter sein wird, mit diesen Menschen Kontakt zu haben und sie zu unterstützen. Wir freuen uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie spora- disch oder auch regelmäßig. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Neue Aktion am Sternenbaum Da die Wunschbaumaktion so posi- tiven Anklang fand, war das Team des Kindergartens bestrebt, gleich zu Beginn des neuen Jahres und der Lockdown Verlängerung, eine fortfüh- rende Aktion für die Kinder und Eltern anzubieten. Dem Kindergarten war es wichtig, die Kinder zu Wort kommen zu lassen. Aus unserer Erfahrung ist es für die Kinder nach den Weihnachtsferien immer ein großes Bedürfnis, sich über ihre Geschenke auszutauschen, davon zu schwär- men und zu erzählen. Deshalb wurden um den Wunschbaum von den Er- zieherInnen große geschmückte Geschenke aufge- stellt. Die Kinder hatten die Aufgabe, ihre Geschenke zu malen und mit diesen gemalten Bildern die großen Geschenke zu füllen, indem das Bild auf ein Geschenk aufgeklebt wurde. So konnten die Kinder sich mitteilen und untereinander erfahren, was ihnen das Christkind gebracht hat. Des Weiteren warteten am Zaun und am Eingang des Neubaus weitere Überraschungen für die Familien. Entlang des Zauns wurde das Bilderbuch: ,,Das ist für Dich“ von Günther Jakobs dargestellt: Was passiert mit den rosa Geschenk, wenn es auf die Reise geht? Fuchs, Bär, Eichhörnchen und viele andere Tiere überreichen sich nacheinander das Päckchen. Welches Tier darf sich als nächstes freuen und wird beschenkt? Ein lustiges Bil- derbuch, zum mitraten und wundern, weil jedes Tier in seinem Geschenk etwas Anderes entdeckt. Passend zum Bilderbuch wurde ein Rätsel ausgearbeitet - das einlud, zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Inhalt. Außerdem gab es noch ein Mandala, ein Ausmal- bild und die ausgedruckte Geschichte zum Mitnehmen. Ein Tierspurenlaufpfad rundete die zweite Aktion ab. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Abenteuerwanderung rund um den Egelsee Liebe Familien, wir wünschen Ihnen zunächst noch einmal einen guten Start ins neue Jahr 2021! Vorerst können wir uns leider noch nicht sehen. Dennoch denken wir alle ganz fest an Sie und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind. Um der Langeweile entgegen zu wirken, haben wir für Sie eine kleine Bilder- und Rätselwanderung erstellt! Am Egelsee kann man aktuell zahlreiche Kunstwerke von Bibern entdecken. Außerdem gibt es noch weitere klei- ne Rätsel, die auf Sie warten. Hierzu scannen Sie einfach den QR-Code mit ihrer Handykamera. Es erscheint ein Link den Sie öffnen und der Sie dann mit allen weiteren Infromatio- nen versorgt. Der QR-Code ist eben- falls am Beginn des Rundwegs aus- gehangen. Wir wünschen Ihnen bei diesem traumhaften Wetter viel Spaß! Ihr Kindergartenteam St. Martin Bücherei Die Bücherei geht online Die Büchereien bleiben im Coro- na-Lockdown grundsätzlich geschlos- sen. Aber ein Abholservice isterlaubt. Deshalb wird bereits ab Freitag die Bü- cherei zu den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit bieten, vorher bestellte Bücher abzuho- len und entliehene Bücher zurückzugeben. Zur Vorbestellung der Bücher stehen verschiedene Mög- lichkeiten zur Verfügung, eine wäre eine kostenlose App zum Runterladen oder über eine externe Webseite. Mit diesem Link kommen Sie auf die Website der Bücher zur Vorbestellung der Bücher. https://www.eopac.net/baindt/ Zur Information Einladung zum virtuellen Informations- abend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 29. Januar 2021 Biotechnologie • Ernährung • Gesundheit • Hauswirtschaft • Soziales Am Freitag, den 29. Januar 2021 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen mit den Abteilungsleiterinnen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen und Mitarbeiterinnen telefonisch über unsere Schularten zu informieren und sich individuell be- raten zu lassen. Bereits vorher stehen Ihnen auf unserer Homepage umfassende Informationen in digitaler Form als Videoclips, Audiosequenzen und Präsentationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt direkt über unsere Home- page www.ess-rv.de . Dort finden Sie auch die jeweiligen Zugangscodes, Rufnummern und Anleitungen. Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstal- tung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstel- lung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygie- nevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefoni- sche Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschu- le-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich 2021 leicht Die monatlichen Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg haben sich zum 1. Januar 2021 um einen Betrag zwischen 10 und 60 Cent erhöht. Grund dafür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Ver- kehrsverbundes (bodo), da die Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte des bodo-Tarifs gekoppelt sind. Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19,00 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungs- jahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro (bisher 37,60 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten. Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet. Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfrei- betrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verhei- ratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon ein- mal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Einladung virtueller Bürger*innen-Dialog mit Manne Lucha MdL Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manne Lucha MdL lädt die Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt und Baindt am Samstag, 23. Januar von 11:00 bis 12:30 Uhr zu einem virtuellen Bürger*innen-Dialog ein. Manne Lucha schreibt dazu: „Als Ihr direkt gewählter Landtagsabge- ordneter möchte ich auch und gerade in PandemieZeiten mit Ihnen im Gespräch bleiben. Welche Wünsche haben Sie an die Politik, welche konkreten Forderungen? Wo drückt der Schuh? Welche Ideen haben die Menschen im Land, um Baden-Württemberg voranzubringen? Politik lebt vom Gespräch und vom Austausch!“ Interessierte können an diesen Dialog telefonisch oder online im In- ternet teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Telefonnummer und der Teilnahme-Link werden auf www.gruene-rv.de veröffentlicht. Bürger*innen Dialog Baindt Baienfurt Sa., 23. Jan. 2021 11:00 - 12:00 (CET) Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://global.gotomeeting.com/join/378467269 Sie können sich auch über ein Telefon einwählen. (Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahl- nummern möglich.) Deutschland: +49 721 6059 6510 - Direktwahl: tel:+4972160596510,,378467269# Zugangscode: 378-467-269 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Januar 2021 – 31. Januar 2021 Gedanken zur Woche Lebensfreude Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut- das ist die Kunst des Lebens. Theodor Fontane Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger) Mittwoch 27. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hat- zenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzei- tig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerlis- te oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreser- vierungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahme- karten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreser- vierungskarten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 27. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 28. Januar 19.00 Uhr online!!! Innovationswerkstatt Kir- che und Familie nur mit Zu- gangslink - siehe nachfol- genden Bericht Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Liebe Kreative Wir hoffen, dass Ihr alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekom- men seid. Um eurer Kreativität auf die Sprünge zu helfen, hier ein ein ganz aktuelles Werk aus Baindt-Sulpach. Ein Sonnenuntergang zum Träumen, wie es ihn nur in Sulpach gibt. Ist das nicht Anregung genug um sich auf einen Maltag im Freien zu freuen, sobald es die Temperaturen zulassen? Danke an Hubert Gärtner. Euer KM-Team Abendstimmung in Sulpach _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Adventsaktion 2020 – ein voller Erfolg! Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre großartige Spendenbereitschaft an- lässlich unserer Adventsaktion 2020 bedanken, es war ein voller Erfolg! Vielen herzlichen DANK hierfür! Für die tolle Unterstützung bedanken wir uns auch bei der Bäckerei Schmidt und der Mosterei Keßler, die uns mit leckerem Weihnachtsgebäck und winterlichen Ge- tränken beliefert haben. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes & gesundes neues Jahr 2021 und hoffen, dass wir Sie bald wieder musika- lisch unterhalten dürfen. Bleiben Sie uns weiterhin treu! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwi- schen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwett- bewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler.“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats be- wertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gewinner bekommen einen Gutschein für das Spielwa- rengeschäft Schneider in Bft. Der Zunftrat Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktion in Baindt Wir ziehen nach unserem letzten Blutspende-Termin in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Bilanz und sagen DANKE an 219 Blutspender, davon 23 Erstspender, die ihren Weg zu uns gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Hygieneregeln können wir unse- ren Blutspendern leider nach wie vor keinen Imbiss anbie- ten. Stattdessen dürfen sich die Spender über reichhaltige Lunchpakete freuen. In diesem Zusammenhang ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön an den CAP-Markt Baindt für die großzügige Obstspende, dem REWE-Markt Rai- ner Hahn für die Schokoladen-Spende und dem „Baind- ter Beck“, der uns die Tüten sowie ein Vesper für unsere Helfer gespendet hat. Gerne können Sie sich schon den nächsten Blutspen- de-Termin vormerken: am 8. April 2021 in der Achtalschule in Baienfurt. Alles Wichtige zur Blutspende finden Sie auch auf unse- rer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Blutspende“. Landjugend Baindt e.V. Funken 2021 abgesagt! Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, ist es für uns, die Landjugend Baindt, dieses Jahr leider nicht möglich einen Funken zu veranstalten. Durch die immer strenger werdenden Corona-Verordnungen sind uns leider die Hände gebunden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie deshalb kein Reisig o.ä. auf den Funkenplatz bringen. Auch die evtl. noch vorhandenen Christbäume werden wir dieses Jahr nicht einsammeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit. Ihre Landjugend Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK infor- miert: Info-Telefon zum Thema „Coro- na-Virus-Pandemie“ Landratsamt Ravensburg - Telefon 0751 85 50 50 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Telefon 0711 909-39 555 Bei Verdacht auf Corona-Infektion: Hausarzt telefonisch kontaktieren! Nicht erreichbar ? Dann rufen Sie an: - 116 117, Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung BW Notruf 112 - Rettung, Feuerwehr - Polizei: 110 ---------- Aktuelles vom VdK Kreisverband Ravensburg: Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen bleibt un- ser Büro vorübergehend geschlossen. Die Erreichbarkeit bleibt erhalten ohne zeitliche Eingrenzung Per E-Mail: kr-ravensburg@vdk.de oder hanneloressie- ling@t-online.de, oder telefonisch tagsüber privat: Tel. 07562-3108. Sie können sich auch gerne über die Homepage des Kreis- verbandes www.vdk.kreisverband-ravensburg über die Aktualitä- tetn informieren. Diese Änderung betrifft nicht den Sozialrechtsschutz gGmbH! Sie kann zu den üblichen Sprechzeiten zur Beratung oder Terminvergabe erreicht werden unter 0751-76 96 20. Aktuelles vom VdK Ortsverband Weingarten können Sie auf unserer Homepage www.vdk.de/ov-weingar- ten ersehen. Unser VdK-Treff am 03.02.2021 fällt leider wegen Corona aus. Bleiben Sie gesund Ihre Karin Maucher Vorsitzende Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Was sonst noch interessiert Kontaktstelle Frau und Beruf - Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur fami- liär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Co- rona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frau- en befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbe- sondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen wer- de? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Boden- see-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Um- bruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufswe- ges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona-Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer be- ruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinba- rung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar un- ter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kon- taktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-On- line-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Ja- nuar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Inter- net-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www. frauundberuf-rv.de . Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evange- lischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer ver- schoben. Aufgrund der aktuellen Lage in Leutkirch soll das Risiko minimiert werden. „Außerdem,“ erklärt Pfarrer Volker Gerlach die kurzfristige Entscheidung, „hoffen wir auf ein persönliches Zusammenkommen im Sommer. Dann könnte ein gemeinsames Mittagessen in der Ves- perkirche wieder möglich sein.“ Gerade für das erstmalige Durchführen der Vesperkirche im Allgäu wäre das eine wünschenswerte Möglichkeiten. An den beiden Standorten Ravensburg und Wilhelmsdorf wird die „Vesperkirche unterwegs“ wie vorgesehen mit Plan C stattfinden: Die Eröffnung wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst gefeiert. Vom 01. bis 13. Februar werden jeweils kostenlose Vesperpakete, Brief- und Te- lefonkontakte angeboten. In Wilhelmsdorf findet die Ves- perkirche am Brüdergemeindehaus statt. In Ravensburg wird die Vesperkirche am Haus der Diakonie in der Eisen- bahnstraße 49 ihre Vesperpakete verteilen. Ursprünglich war das Johannesgemeindehaus vorgesehen. Nun wird ein zentraler Ort in Ravensburg für die veränderte Situ- ation gewählt, der einfach zu erreichen ist. Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutref- fend Immobilienkäufer können Einspruch einlegen Um die Anschaffungskosten für eine vermietete Woh- nung bei der Steuer absetzen zu können, wird im Grundsatz eine im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Ge- bäude der Wohnung herangezogen. Fehlt diese oder ist sie nicht plausibel, rechnet das Finanzamt oft zum Nachteil des Eigentümers nach einer eigenen Methode. Der Bundesfinanzhof hat diese Finanzamt-Methode nun verworfen und Betroffene können sich wehren! Anleger, die eine Immobilie kaufen und dann vermie- ten, sollten am besten bereits im Notarvertrag festle- gen, welcher Preisanteil auf die Wohnung und welcher Preisanteil auf den Boden entfällt. Das ist wichtig für die Abschreibung der Immobilie: Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Woh- nung, nicht aber des Grundstücks abgeschrieben werden. Aber Achtung: Ist die Kaufpreisaufteilung nicht plausibel, Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 darf das Finanzamt nachrechnen. Und auch dann, wenn erst gar keine eigene Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Gebäudewertes zieht das Finanzamt i. d. R. eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzmi- nisteriums heran. Die Aufteilung nach dieser Methode fiel dabei häufig zu Ungunsten des Eigentümers aus, stellt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fest. Denn oft ist der von der Finanzverwaltung ermittelte Gebäudewert überraschend niedrig, sodass die Steuerabschreibung für das Gebäude oder die Wohnung ebenfalls gering ist. Ob das Ergebnis, das mit der Arbeitshilfe von der Finanz- verwaltung ermittelt wird, akzeptiert werden muss, hat nun der Bundesfinanzhof überprüft. Dabei hat er einer Klägerin Recht gegeben, die gegen die vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisermittlung geklagt hatte. Betroffene sollten Einspruch einlegen Wenn das Finanzamt mit der Arbeitshilfe des Ministeriums rechnet und das zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wer- den! Dazu sollte das Aktenzeichen genannt werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Vermietung einer Immobilie enthält der Ratgeber Nr. 64 „Steuern rund ums Haus“, der kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann. Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Pietrzak/DEIKE 751R45R4 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 17. April 2020 Nummer 16 2 m Zusammenhalten - ABER Abstand halten Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 07154 8222-74 E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-74 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de Haben Sie Fragen? T +49 751 881-161 | www.franz-lohr.de Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir: » Anlagenmechaniker SHK m | w | d » Meister SHK m | w | d » Elektroniker | Elektriker m | w | d » Schlosser m | w | d » Kundendienstmonteur m | w | d » Mechatroniker Kältetechnik m | w | d Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Wir suchen im Raum Weingarten • gepflegtes Haus / DHH oder Eigentumswohnung zum Kauf für Eigenbezug (Paar 55 + hat Wohnortwechsel) • Einfamilienhaus, bevorzugt mit ELW mit großer Garage / Carport (2 Autos + Fahrräder) für Dipl-Ing. & seine Familie Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Heizkosten sparen mit einem wärmegedämmten Garagentor Ihr Fachberater vor Ort Herr Stephan Zimmerer Telefon 0176 10215709www.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552/2602-0 info@pfullendorfer.de Helle, 112m² neu renovierte 3 Zi.-EG-Whg in ruhiger Wohnlage Nähe Ortskern mit Keller u. Stellpl. ab 01.04 in Baindt zu vermieten. 1200,-€ Warmmiete. 0163 / 844 96 85 Sammlerin sucht Porzellan, Bilder, Zinn, Uhren aller Art Münzen, Schmuck. Über Ihren Anruf freut sich Frau Barbara. 07502-9439862, 0162-7445629 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 anzeigen@duv-wagner.de[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 10. September 2021 Nummer 36 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gelebtes Miteinander in Baindt Unterstützung für die Betreuung von geflüchteten Menschen wird gesucht Derzeit werden 104 geflüchtete Menschen in Baindt betreut. Davon 18 Familien mit insgesamt 55 Kindern und 16 alleinstehende Männer. Die geflüchteten Menschen kommen aus Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Pakistan, Ägypten, Gambia, Eritrea, Togo, China, Kosovo und Georgien. Je nach Alter besuchen die Kinder die Kinder- gärten und die Schule; einige Jugendliche besuchen bereits die weiterführenden Schulen. Deutschkurse wer- den von den erwachsenen Personen wahrgenommen. Einige junge Männer absolvieren eine Ausbildung oder haben einen festen Arbeitsplatz, z.B. bei der Firma Dachser und der Firma Sprinz. Diejenigen, die schon länger in Deutschland leben, sind damit schon recht selbständig und benötigen weniger Unterstützung. Unterstützung für die erwachsenen Personen wird vor allem bei Ämterbesuchen, allgemeinen Formalitäten sowie beim Erlernen der deutschen Sprache benötigt. Durch weitere persönliche Kontakte könnten sich even- tuell auch Hilfestellungen bei der Suche nach Arbeitsplätzen oder einer Wohnung ergeben. Ebenso würden sich alle über die Teilnahme bei den Aktivitäten der Erwachsenen freuen. Unter anderem beim Besuch vom Frauencafé, Ausflügen oder Sprachspaziergängen. Unterstützung für Kinder wird hauptsächlich für die Haus- aufgabenbetreuung und Durchführung / Beteiligung von Freizeitangeboten wie lesen, basteln oder kleine Ausflüge in den Ferien etc. gesucht. Unser kleiner, jedoch sehr feiner Helferkreis Der Helferkreis ist im November 2015 mit einer großen Anzahl von ca. 100 Freiwilligen gestartet. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der helfenden Personen deutlich reduziert, übrig blieb ein kleiner doch sehr feiner Helferkreis! Unseren Helferinnen und Helfern sei an dieser Stelle von Herzen gedankt, nie- derschwellig und mit ganz viel Tatkraft wird mit angepackt und geholfen, wo Hilfe nötig ist und das zwischenzeitlich seit vielen Jahren! DANKE! Jetzt braucht der Helferkreis allerdings dringend Unter- stützung. Gerade auch junge Erwachsene werden u.a. für sportliche Aktivitäten gesucht. Jeder kann sich nach seinen Möglichkeiten einbringen, sei es regelmäßig oder auch spo- radisch. Über weitere helfende Hände freut man sich sehr! Regelmäßige Treffen des Helferkreises finden zusammen mit der Integrationsmanagerin statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Kommen Sie doch zum nächsten Treffen am Montag, 13.09.21 um 16:30 Uhr in der Gemeinschaftsunter- kunft im Friesenhäusle (Spielzimmer, 1. Stock) hinzu und informieren Sie sich unverbindlich! Ansprechpartnerinnen für Interessierte: Integrationsmanagerin: Regina Schnell (Regina.Schnell@johanniter.de, 01622418052) Sprecherin des Helferkreises: Sibylle Boenke (sibylleboe@web.de, 07502 1740) Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Zimmer-Nr.) 1 Schule für Blinde und Seh- behinderte Klosterhof 1 - Sporthalle - 2 Klosterwiesenschule Boschstraße 1 - Aula - 3 Schenk-Konrad-Halle Mühlstraße 1 - Schenk-Konrad-Halle - In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2021 bis 21.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses Baindt in der Marsweilerstraße 4 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wäh- lerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlrau- mes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelas- senen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes- liste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem be- sonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm- abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, so- weit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahl- schein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum- schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzet- telumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief- umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Ab- gabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er- gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Un- befugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Baindt, den 10. September 2021 Die Gemeindebehörde Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Stellenausschreibungen Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt zwei Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 65% und 100%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.baindt.de. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 2 Unser Austräger Marcel Striegel hat das Amtsblatt Ende August zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Al- ler hat er über ein Jahr lang das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 1. September 2021 übernimmt Felix Haller den Bezirk 2. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. September 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. September 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Bifang Erweiterung“ für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bank- filiale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mitt- leres Schussental - Beschlussfassung 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Ferienprogramm Ferienprogramm 2021 Schützbach GmbH Bei schönstem Wetter waren auch dieses Jahr wieder 12 Kinder als wahre Künstler beim Ferienprogramm. 2 Stunden lang waren feilen, sägen, schleifen, hammern und bohren angesagt. Wir haben auch tatsächlich jede Minute bis zum Abholen gebraucht damit aus den Yton- grohlingen wunderschöne Igel geworden sind. Danke allen Helfern. Wir hatten einen sehr schönen kreativen Nachmittag. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Septeber und Sonntag 12. September Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. September Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 12. September Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Achtung! Die Schule hat begonne Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lavendelstraße Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Unsere Jubilare Wir gratulieren Es hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen! Hier die Berichtigung. Herzlichen Glückwunsch Herr Egon Buchholz feierte am 30.08.2021 seinen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender September 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 15.09. Seniorentreff mit Vortrag Bischof-Sproll-Saal der Bürgermeisterin 17.09. Tennisclub Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Oktober 01.10. SV Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 05.10. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 11.10. Vereinssitzung mit Terminplanung Schenk-Konrad-Halle für 2022 22.10. Ehrenamtsfeier Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Zur Information Aufruf zum Impfen und Testen für Schulen und Kitas Am kommenden Montag (13. September) startet das neue Schuljahr in Baden-Württemberg. Im kommenden Schuljahr soll der Präsenzunterricht die Regelform sein. Das ist das erklärte Ziel des Kultusministeriums. Dafür hat das Kultusministerium zahlreiche Schutzmaßnahmen ergriffen wie beispielsweise eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht, Testpflicht sowie strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Auch für Kindertageseinrich- tungen gelten Schutzmaßnahmen. Das wichtigste Ins- trument in der Pandemiebekämpfung bleibt aber das Impfen. Kultusministerin Theresa Schopper und Gesund- heitsminister Manne Lucha rufen deswegen alle Erwach- senen und alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren dazu auf, sich impfen zu lassen. Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzt: „Die Impf- stoffe sind sicher und helfen, die Pandemie einzudäm- men. Bis Ende September haben Sie noch die Möglichkeit, sich in den Impfzentren impfen zu lassen. In vielen Impf- zentren findet am 11. und 12. September, dem letzten Wo- chenende der Sommerferien, ein Aktionswochenende für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und ihre Eltern statt und auch über die Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte sind Impfungen möglich. Zusätzlich werden viele Vor-Ort-Ak- tionen angeboten. Informationen zum Aktionswochen- ende, zu den Vor-Ort-Aktionen und auch zur Impfung finden sie auf www.dranbleiben-bw.de. Nutzen Sie diese zahlreichen Impfangebote im ganzen Land und schüt- zen Sie unsere Jüngsten, damit auch sie einen Schritt in Richtung Normalität gehen können. Für diejenigen, die sich noch unsicher sind, planen wir in der ersten Woche nach den Sommerferien eine Online-Informationsver- anstaltung, zu der das Gesundheitsministerium noch gesondert einlädt.“ Bitte, sich vor Schulbeginn über die Bürgertests tes- ten zu lassen Der Gesundheitsminister und die Kultusminister bitten El- tern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Schü- lerinnen und Schüler auch darum, sich vor Schul- und Kitabeginn über die Bürgertests testen zu lassen. „Die Bür- gertests sind aktuell noch kostenlos und einfach durch- zuführen. Daher bitte ich Sie, diese Möglichkeit wahr- zunehmen und sich vor dem ersten Schultag testen zu lassen“, sagt Gesundheitsminister Lucha. Kultusministerin Schopper ergänzt: „Sie haben es in der Hand, zu verhin- dern, dass Infektionen in die Schule und die Kita gelangen. Durch die Testungen können wir auch asymptomatische Infektionen entdecken und somit verhindern, dass das Vi- rus unbewusst in Kitas oder Grundschulen getragen wird und dort ein Ausbruchsgeschehen verursacht.“ NABU Weingarten 1000 Bäume für Weingarten und Umgebung „Eine tolle Aktion!“, so kommentierten einige Gartenbe- sitzer das NABU-Projekt. Die Gruppe Weingarten freut sich natürlich über den regen Zuspruch. Gartenbesitzer können noch bis zum 24. September 2021 beim NABU Weingarten vergünstigt Obstbäumchen und wildwach- sende Hecken bestellen. 60 Bestellungen sind bereits eingegangen. Für kleinere Gärten können auch nieder- wüchsige Obstbäumchen bezogen werden. Pfähle für das Anbinden der Pflanzen sowie Pflanzanleitung gibt es gratis dazu. Bestellungen erfolgen über die Internet- seite www.nabu-weingarten.de. Die Baumausgabe fin- det am Freitag, den 12. November 2021 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Samstag, 13. November 2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Gartenbaumschule Müller, Ul- mer Straße 98 in Ravensburg (hinter dem DRK) statt. Vor der Abholung sollten die Pflanzen bezahlt sein. Bit- te bei der Abholung beachten, dass die Bäumchen bis zu 2m lang sind. Gutes Gedeihen wünscht schon jetzt der NABU Wein- garten! Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Regierungspräsidium Tübingen L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Baienfurt und Bergatreute Sperrung seit Montag, 6. September bis voraussichtlich Ende Oktober Ab Montag, 6. September 2021 lässt das Regierungsprä- sidium Tübingen die schadhafte Fahrbahndecke der L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute erneuern. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis voraussichtlich Freitag, 29. Oktober 2021 abgeschlossen. Die Sanierung ist erforderlich, da die Fahrbahn starke Verdrückungen und Spurrinnen sowie punktuelle Schad- stellen aufweist. Der komplette Straßenaufbau wird ab- gefräst und anschließend eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht aufgebracht. Zusätzlich werden die vier Bus- haltestellen entlang der L 314 ertüchtigt und barrierefrei umgebaut. Darüber hinaus werden Entwässerungsleitun- gen und Verkehrseinrichtungen erneuert. Der erste Sanierungsabschnitt beginnt auf Höhe des Ge- werbegebiets Baienfurt und erstreckt sich bis über die Zufahrt Kieswerk Stöcklis. Im zweiten Sanierungsabschnitt finden die Arbeiten zwi- schen dem Parkplatz Jakobsbrunnen und dem Ortsbe- ginn von Bergatreute statt. Während der gesamten Bauzeit ist die L 314 vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt aus Bad Wurzach kommend ab Roßberg über die L 316 nach Bad Waldsee und weiter über die B 30 nach Baindt. Aus Richtung Baindt und Baienfurt kommend erfolgt die Umleitung über die B 30 nach En- zisreute, weiter über die K 7939 nach Bergatreute. Der Linienbusverkehr ist ebenfalls von der Sperrung betrof- fen. Änderungen für den Linienbusverkehr werden vom Li- nienbetreiber an den betroffenen Haltestellen angekündigt. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro und werden vom Land Ba- den-Württemberg getragen. Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Informationen über die mit dieser Baumaßnahme ver- bundenen Verkehrsbeschränkungen im Internet unter https://verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Stiftung St. Franziskus Ein herzliches Willkommen den neuen Azubis im Altenzentrum Selige Irmgard Vergangene Woche durfte das Alten- zentrum Selige Irmgard der Stiftung St. Franziskus seine neuen Auszubildenden im Pflegebereich offiziell in Empfang nehmen, die seit September einen neuen Lebensabschnitt beschreiten. Zu den neuen Auszubildenden gehören Frau Jasmin Stiefel, die schon examinierte Pflegehelferin ist und nun die neue generalisierte dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau antritt. Mit ihr wird Frau Anni Djou- fack, die bereits seit einiger Zeit in der Seligen Irmgard arbeitet, in das erste Ausbildungsjahr starten. Die Dritte im Bunde ist Frau Maka Kartchauli. Sie hat sich für die zweijährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin entschie- den. Die Pflegedienstleitung Frau Schwarz ließ es sich selbstverständlich nicht nehmen, die Neuankömmlinge persönlich zu begrüßen. Sie wünschte allen einen guten Start sowie eine interessante Ausbildungszeit und betonte dabei, wie wichtig die eigene Ausbildung von Fachkräften mit der anschließenden Weiterbeschäftigung im eigenen Unternehmen sei. Vom Praxisanleiter der Seligen Irmgard wurden zur Begrüßung jedem Azubi eine Infomappe und ein wenig Nervennahrung überreicht. Im Anschluss an den offiziellen Teil folgte eine Begehung durch das Altenheim, in welchem die Auszubildenden ei- nen ersten Einblick in die verschiedenen Räumlichkeiten gewinnen konnten. Bei Kaffee und süßen Stückchen bot sich später die Gelegenheit für alle, sich im gemütlichen Rahmen noch ein wenig näher kennenzulernen. Gemein- sam konnten sich die Azubis bei einem Versuch gegensei- tig in verschiedenen Szenarien das Essen eingeben, um sich besser in die zu betreuenden Senioren einfühlen zu können. Dieser Rollenwechsel wird sie während der ge- samten Ausbildungszeit begleiten, um sich beim eigenen Handeln immer in andere Person versetzen zu können. Die Aufgaben einer Altenpflegekraft sind vielseitig, so Praxisanleiter Hr. Linse. Neben Hilfe bei der Körperpflege übernehmen Fachkräfte unter anderem die Vergabe von Medikamenten, Versorgung von Wunden, sowie Wechseln von Verbänden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten an der Tagesordnung, um die optimale Versorgung der Bewohner sicherzustellen. Die tägliche Auseinandersetzung mit individuellen Biogra- fien der Bewohner und dem ständigen Austausch mit dem restlichen Pflegepersonal erfordert einen ausgeprägten Teamgeist und eine hohe Belastbarkeit. Vor allem die so- ziale Kompetenz, aber ebenfalls die psychologische und personale Kompetenz sind in dem Beruf sehr wichtig. Die Verantwortung, die man als Fachkraft trägt, setzt auch einen Überblick über das Ganze, das Einbeziehen von verschiedensten Faktoren in eine Entscheidung voraus. Dafür sind die Zukunftschancen in diesem Beruf umso größer. Die Pflegeberufe gehören in den kommenden Jahrzehnten zu den wichtigsten und damit sichersten im Arbeitsmarkt. Gerade politisch passiert zurzeit einiges und der Pflegeberuf wird stetig weiter aufgewertet, sowohl vom Ansehen her als auch vom Verdienst. Frau Kartchauli, Frau Djoufack, Frau Stiefel Die Perspektiven nach einer Ausbildung sind genauso gut. Das Altenzentrum Selige Irmgard bietet seinen Fachkräf- ten nach der Ausbildung je nach Interesse die Möglichkeit zu Weiterbildungen, um sich weiter zu spezialisieren. So sind Weiterbildungen zum Wundmanager, zur Palliati- vfachkraft, Gerontofachkraft und einige mehr möglich. Um diese große Zahl an Anforderungen und Heraus- forderungen, die an eine zukünftige Pflegekraft gestellt werden, gut meistern zu können, stellt das Altenzentrum Selige Irmgard den Schülern geschulte Praxisanleiter an die Seite, welche die Azubis Schritt für Schritt an die einzel- nen Aufgaben heranführen und während der gesamten Ausbildungszeit mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Wir wünschen unseren Auszubildenden in allen Bereichen einen gelungenen Ausbildungsstart mit ganz vielen ab- wechslungsreichen und interessanten Aufgaben! Johannes Linse Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Kreisjugendring Ravensburg Digitale Jugendkonferenz zur Bundestagswahl Eine digitale Jugendkonferenz hat bereits zur Landtags- wahl in Baden-Württemberg stattgefunden. Nach der positiven Resonanz darauf, gibt es am 16.9.21 von 18-20 Uhr via Zoom erneut ein Format zur Bundestagswahl für den Wahlkreis Ravensburg. Der Kreisjugendring hat die Spitzenkandidatinnen und Kandidaten aller im Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen. Zugesagt haben Axel Müller (CDU), Benjamin Strasser (FDP), Agnieszka Brug- ger (Die Grünen), Jasmin Runge (Die Linke) und Heike Engelhardt (SPD). Moderiert wird die Veranstaltung von den Leutkircher Jugendgemeinderäten Diana Wertmann und Luis Kist- ler, die bereits bei der Konferenz zur Landtagswahl mo- deriert haben. Aufgrund der Größe des Wahlkreises und der im Pla- nungsstadium nicht einschätzbaren Corona-Situation haben sich die Veranstalter auf ein digitales Format ver- ständigt. Themenblöcke werden Klima, Corona und Bildung und die Genderdebatte sein. Interessierte Jugendliche können sich im jukinet.de an- melden. Bei Fragen zu Inhalt und Ablauf steht Christian Netti vom Kreisjugendring zur Verfügung (0751/21081). Anmeldungen bis spätestens 15.9.2021 online unter www. jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ra- vensburg e. V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: 30 info@kreisjugendring-rv.de Deutsche Rentenversicherung Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum The- ma Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häu- figsten Rentenirrtümer« zusammengestellt: »Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wich- tig!« wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Ren- tenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. »Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre einge- zahlt habe!« - stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versor- gungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. »Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebe- nenrente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversi- cherung gleichberechtigt. Wie hoch die Witwerrente ausfällt, hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebe- nen sowie von dessen eigenem Einkommen ab. Insbeson- dere die Einkommensanrechnung führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keinem Auszahlungsbetrag kommt. »Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlag- gebend für den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des Versicherten, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an. »Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburts- jahrgang 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre ar- beiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre ange- hoben. Neben der Regelaltersrente gibt es noch andere Altersrenten, die man zwar vorzeitig, aber zum Teil mit entsprechenden Abschlägen beantragen kann. »Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe«, heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht, gelten lebenslang und auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenren- ten. Dies gilt auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. »Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grundrentenzuschlag müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. »Der Versorgungsausgleich ist endgültig.» Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch mehrere »Hintertür- chen», mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenminderung wegen eines Versor- gungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehe- gatte verstorben ist und noch keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat. »Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnah- me (Reha) mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträ- ge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine er- folgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 »Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbs- minderung abgesichert« meinen viele Eltern von Schul- abgängern. Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Ge- setzgeber Sonderregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. Bei allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsminderung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt. »Selbständige können keine volle Erwerbsminderungs- rente erhalten« Einen derartigen Ausschluss für Selb- ständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem 1. Januar 2001 haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der An- spruchsprüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, dass die Selbständigen entspre- chende Rentenbeiträge gezahlt haben. »Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen also nichts unterneh- men. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erzie- hungsrenten) und Erwerbsminderungsrenten. Den vorliegenden Text und weitere Informationen kön- nen Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deut- sche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. September – 19. September 2021 Gedanken zur Woche Du musst nur langsam genug gehen, um immer in der Sonne zu bleiben. Antoine de Sant-Exépury Samstag, 11. September 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst mit dem Ju- genchor Baindt (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Anton Elbs, Baptist und Eugen Elbs, Magda- lena und Klemens Braunagel mit Angehörigen, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Jahrtag; Theresia Elbs) Sonntag, 12. September – 24. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mila Dienstag, 14. September 09.00 Uhr Baindt – ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst auf dem Schulhof (nicht öffentlich) Mittwoch, 15. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 16. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 17. September 08.15 Uhr Baienfurt – Einschulungsgottesdienst (nicht öffentlich) 09.00 Uhr Baindt - Einschulungsgottesdienst (nicht öf- fentlich) Samstag, 18. September 17.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Malte 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Bea und Elias Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 16. September geschlossen Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Ferienprogramm Kinderchor Baindt „Zu Besuch bei den Indianern“ Unter diesem Motto trafen sich am Diens- tag, 3.August 2021 über 20 Jungs und Mädels, um gemeinsam ei- nen Nachmittag in die Welt der Indianer ein- zutauchen. Die Kinder konnten sich über ei- nen komplett indianer- mäßig eingerichteten Proberaum freuen, in dem sogar ein großes Tipi, Verkleidungen für alle sowie ein richtiger Marterpfahl zu finden waren! Da das Wetter es nicht erlaubte, unser Lager auf der grünen Wiese auf- zuschlagen, fand das Tipi kurzerhand in der Mitte des Proberaums Platz und wurde auch gerne zum kuscheln, erzählen und singen genutzt. Nachdem aus jedem ange- meldeten Kind erstmal ein „mutiger Adler“, eine „singen- de Eule“ oder eine „stampfende Büffelfrau“ wurde, lernte die ganze Indianergruppe zusammen den Vier-Elemen- te-Tanz. Mit einem kräftig gesungenen „Hey-a-na-na“ und den passenden Bewegungen zu Erde, Wasser, Feuer und Luft waren alle schon mittendrin im Indianerleben. Da- nach wurde fleißig gemalt, geklebt und gebastelt, sodass im Nu der Schmuck getragen werden konnte, die Traum- fänger fertig waren und der Marterpfahl in bunten Far- ben glänzte! Anschließend wurde beim Häuptlings-Spiel im Kreis ermittelt, wer der tonangebende Häuptling war, der den Rhythmus vorgab. Nachdem fast alle Indianer einmal die begehrte Häuptlingsrolle innehatten, fiel der Startschuss zum Verzehr der leckeren „Büffelstreifensup- pe“. Diese entpuppte sich als eine echt schwäbische Fläd- lesuppe, aber im passenden Outfit und mit geschminktem Gesicht schmeckte sie natürlich original indianisch! Zum Abschluss bekam jedes Kind seinen Kopfschmuck, den Traumfänger sowie ein Spiel im Lederbeutel mit nach Hause. Gut gestärkt und mit lachenden Gesichtern ver- abschiedete sich das Kinderchor-Team mit dem India- nergruß nach drei Stunden von den kleinen Adlern, Eulen, Büffeln, Füchsen, .... Ein Dank geht an die beiden Mädels vom Jugendchor, Eva Himpel, Nadine Klotzer, Doris Kap- ler sowie an „Silberpfeil“ alias Rainer Strobel fürs Planen, Vorbereiten und mitmachen. Wir, das Kinderchor-Team freuen uns schon, viele bekannte Gesichter in einer un- serer nächsten Chor-Proben mittwochs um 17 Uhr wie- derzusehen. Minihütte 2021- Baienfurt und Baindt werden eins Nach fast zwei Jahren Wartezeit konnten wir endlich wie- der auf unsere geliebte Minihütte fahren. In diesem Jahr ging es für 15 kleine Baienfurter und Baindter für eine Woche nach Hirschegg in Österreich. Direkt am Mon- tagmorgen standen alle mit gepackten Koffern auf dem Kirchplatz und die Fahrt in die Berge konnte beginnen. Nach zwei Stunden Fahrt wurden die Neuankömmlinge bereits von berühmten Persönlichkeiten aus Baienfurt und Baindt begrüßt, die ihnen den Weg zum gemeinsamen Ort zeigten. Dort angekommen wurden sie herzlich auch vom Rest der ehrwürdigen Persönlichkeiten begrüßt. Und schon wurden die Zimmer, die nach den Straßen aus Bai- enfurt und Baindt benannt wurden, bezogen. Die Fried- hofsstraße, Kirchstraße, Uhlandstraße und Marsweiler Straße waren vertreten. Und schon ging es los mit dem ersten Programmpunkt: Eine Sight-Seeing-Busfahrt durch Baienfurt und Baindt. Die Hütte stand dieses Jahr ganz unter dem Motto „Bai- enfurt- Baindt“ und dementsprechend wurden die Persön- lichkeiten aus den beiden Ortschaften auf der Hütte zum Besten gegeben und durch die Sight-Seeing-Tour den Neuankömmlingen präsentiert. So fuhren wir vorbei an Pfarrer Staudacher (Lisa Schad), Pfarrer Knor (Andreas Hund), Silvia Lehmann (Claudia Wöllhaf), Herr und Frau Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Hummel (Nicolas Schramm und Elena Stärk), Mali Gög- ler (Paula Hilgert) , Robert Hohadi (Richard Stauder) und Frau Pluzinski (Stephanie Hämmerle). Dicht gefolgt von Stefan Forderer (Max Schad), Richard Birnbaum (Lau- ra Kapler) und Thomas Kohler (Alina Steinacher). Für die Ordnung sorgte natürlich Herr Schlappa (Michael Weber) und in Baindt konnten wir noch auf Schwester Carola (Marisa Pfister) treffen. Unsere beiden Bürger- meister Herr Günter A. Binder (Katrin Schorrer) und Frau Simone Rürup (Carolin Maurer) waren natürlich auch mit von der Partie und erzählten uns so einiges über unsere Gemeinden. Der Bus hatte gerade noch, pünktlich zum Mittagessen, die Kurve bekommen. Für Burger und Brat- kartoffeln als ein gemütliches Dinner blieb wenig Zeit, der nächste Programmpunkt stand schon in den Startlö- chern: Ein Sportwettkampf. Da der Tag ganz im Zeichen des „Sportvereins“ stand, war das natürlich naheliegend. Vorerst wurden noch Teamshirts bemalt, damit man es den anderen Teams so richtig zeigen konnte. Nachdem die Sportler wirklich alles bei Fußball, Tauziehen und Co. gegeben hatten, war ein Energieschub durch ein leckeren Wurstsalat von Nöten. Sobald wurden die Taschenlampen eingepackt und es ging los zur Nachtwanderung. Nach einer kleinen Yoga-Einheit ging der erste Tag schon zu Ende und die kleinen und großen Ministranten fielen er- schöpft in ihre Betten. Der Dienstag stand ganz im Zeichen des Musikvereins und so begann der Tag mit einer musikalischen Olympi- ade. Dicht gefolgt von einer Musikvereinprobe mit Boom- whakers konnten die Baienfurter und Baindter ihr musi- kalisches Gehör und Taktgefühl zum Besten geben. Nach so viel musikalischer Ausbildung kamen Spagetti Bolog- nese gerade richtig zum Mittagessen. Doch der Dirigent und Vorstand waren streng und wollten natürlich keine Probenzeit verpassen. So ging es nach dem Mittagessen weiter mit Instrumente basteln und einer erneuten Mu- sikvereinprobe. Als alles gut einstudiert war machten sich alle für den großen Auftritt bereit - Ein voller Erfolg. Über- backene Seelen erwarteten uns als Abendessen. Frisch gestärkt konnte unsere 1, 2 oder 3 – Music edition Show starten. War es Glück, Zufall oder Wissen? Wir werden es nie erfahren. Und so ging auch der zweite Tag langsam dem Ende zu, morgen soll nämlich ein anstrengender Tag bevorstehen. Am Mittwochmorgen nahmen die kleinen und großen Ministranten alles zu sich was sie nur so finden konnten. Und dafür gab es nur einen Grund: Das bevorstehende Geländespiel. Keiner konnte ahnen welche Materialien auf der Wanderung noch nützlich sein könnten. Nach unzähligen Rätseln, Schritten und Bonbons kamen die kleinen Baienfurter und Baindter Wandergruppen wieder zur Hütte zurück. Und das vor allem mit einem: Hunger! Zum Glück war das Lagerfeuer am brennen und einem gemütlichen Abend mit Stockbrot und Lagerfeuerliedern konnte nichts mehr im Wege stehen. Einmal Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau sein: Auf der Minihütte kein Problem! Der Donnerstag stand ganz unter dem Motto der Feuerwehr und hatte einiges zu bieten. Nach einer kurzen Einführung war ein Stationenspiel zu bewältigen. Mit Quiz, Feuerwehrparkour und Schlauchke- geln waren die kleinen Ministranten gefordert. Ein Gottes- dienst im Freien mit Pfarrer Staudacher stand auf dem Programm. Bei einer traumhaften Aussicht auf die Berge und mit musikalischer Umrahmung konnten wir einen schönen Gottesdienst feiern. Nicht nur Pfarrer Stauda- cher war in diesem Jahr angereist, um uns einen Be- such abzustatten. Auch unser Bürgermeister Günter A. Binder hat den weiten Weg auf sich genommen und uns auf der Hütte besucht. Und so spielten wir gemeinsam mit unseren Gästen ein paar Spiele im Freien, bevor uns Schnitzel mit Pommes serviert wurden. Nachdem unser Besuch wieder abgereist war, wurden die Minis in Grup- pen eingeteilt. Mit gezogenen Zetteln mussten sich die Gruppe Sketche zu den jeweiligen Themen ausdenken. Und so konnten wir beispielsweise einen Tag im Spiel- und Schreibwarengeschäft von Herrn Schneider miterleben oder das Unglück des brennenden Pizzaofens im DaNino. Nach der Aufführung waren alle in Auffuhr: Heute Abend sollte der Casinoabend stattfinden. Also schnell noch die Nägel lackiert, die Haare mit Gel versehen und in Schale geworfen, ansonsten ist mit dem Sicherheitsbeauftrag- ten des Casinos nicht zu spaßen und ein Eintritt leider nicht möglich. Danach wurde das Casino gestürmt. Nach unzähligen Runden Uno, Ligretto und Roulette, nach zu vielen Cocktails und Flammkuchen für zwischendurch musste das Casino für die kleinen Gäste wieder schlie- ßen. Bereits im Schlafanzug konnten alle Gäste noch eine Traumreise folgen, wobei manche sich in ihren eigenen Träumen wieder gefunden haben: Im Bett. Nach süßen Träumen von einem Gewinn im Casino und ganz viel „Mini-Money“ wurden die Minis von der Sonne geweckt. Das Programm für Heute: Eine Überraschung. Man munkelte, ob es vielleicht ins Freibad gehen wird oder doch eine Wanderung. Aber die Teamer hielten dicht und so begaben sich alle auf den Fußweg in Richtung Tal. Un- ten angekommen nahmen wir den Bus zu unserem Ziel. Die Sommerrodelbahn! Alle fuhren eine schnelle Runde, bevor wir uns mit dem Bus wieder Richtung Dorf mach- ten. Die kurzen Nächte der letzten Tage saßen tief in den Knochen, deshalb nahmen wir zur Begeisterung aller den Sessellift, welcher uns direkt zu unserer Hütte brachte. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 So ein Ausflug kann ganz schön hungrig machen. Was ist da passender als Kässpätzle? Nach dieser Stärkung wurden wir in das Nachmittagsprogramm eingeführt. Weil das Marktplatzfest dieses Jahr leider ausfallen musste, wollten wir unser eigenes Marktplatzfest auf der Hütte machen. Jede Gruppe hatte die Aufgabe einen Stand aufzubauen, egal ob mit realen oder virtuellen Verei- nen die Stände waren super kreativ. Eine Tombola des DLRG, Flammkuchen bei der Feuerwehr und Dosenwer- fen beim Förderverein Edelweiss waren unter anderem von Groß und Klein zu bestaunen, ganz unter dem Mot- to „Das interkommunale Marktplatzfest“. Abends gab es einen kleinen Ausflug in die griechische Küche mit Gyros und Fladenbrot. Was wohl für heute Abend geplant war? Der bunte Abend stand bevor. Alle Minis verkleideten sich als berühmte Baienfurter oder Baindter Mitbewohner. Die Verkleidungen übertrafen sich selbst und waren erschre- ckend echt. Jeder hat mit einem Programmpunkt zum Abend beigetragen mit einem Quiz oder Spiel. Sodann wurden die Stühle zur Seite geräumt, die hohen Schuhe ausgezogen und die Tanzfläche eröffnet. Unsere Ab- schlussparty war schon in vollem Gange als um 12 Uhr Johannes seinen Geburtstag feiern durfte. Es wurde ge- tanzt bis zum Umfallen, bevor sich alle in ihr Bett bege- ben sollten. Geschlafen wurde in der letzten Nacht wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause machen. Am nächsten Morgen fielen manchen beim Frühstück schon die Augen zu, aber für Müdigkeit war keine Zeit. Die Hütte musste aufgeräumt und geputzt werden, und auch die Koffer sollten wieder möglichst komplett in die Hei- mat kommen. Es stand also einiges auf dem Programm, aber weil alle zusammengeholfen hatten, wurde auch diese Aufgabe von uns schnellstens erledigt. Nun hieß es auch bald schon Abschied nehmen. Die ersten Eltern waren bereits vor Ort, aber eine Abschlussrunde musste noch sein. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön: An die Fahrer, die die kleinen und großen Baienfurter und Baindter wohlbehalten zur Hütte und nach Hause brachten. An Familie Kapler für die Kartoffeln, die ihr Ende in su- perleckeren Bratkartoffeln oder Pommes fanden. Für die saftigen Äpfel für Apfelstrudel und Apple Crumble und auch das selbstgemacht Gsälz. An Herrn Pfarrer Staudacher für die Gestaltung des Got- tesdienstes, die Süßigkeiten und die Teilnahme an den Gruppenspielen. An Herrn Bürgermeister Günter A. Binder für den Besuch auf unserer Hütte und die rege Teilnahme an unserem Programm. An die Gemeinde Baienfurt für den Zuschuss zu unserer Ministrantenhütte. An Familie Weber, Kapler und Stärk für die Bereitstellung Ihrer Anhänger oder Sprinter. An die Küchenmänner Andreas Hund, Richard Stauder und Stephan Gierer für euer superleckeres Essen mit ein- fallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten die auch wirklich alle satt bekommen, euern Humor und eure ein- fallsreichen Beschäftigungen für Groß und Klein. Es war uns eine Ehre! Wir freuen uns auf nächstes Jahr, wenn ihr bereits zum 10. Mal eure Kochlöffel für uns schwingt. An das ganze Team, zusammengesetzt aus Baienfurt und Baindt, und die Ex-Teamer für die gelungene Gestaltung des Programms und eure Ideen zum Motto Baienfurt- Baindt. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freu- en uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen, die nächste Hütte kann kommen! Und egal ob Baienfurter oder Baindter: Wir sind halt Minis! Alina Steinacher & Max Schad für die Erde mein Lied Jugendgottesdienst Samstag 11. September 18.30 Uhr Kath. Kirche Baindt musikalische Begleitung by musikalische Begleitung by Minis Baindt byby by Minis Baindt Baienfurt & i Einladung zum Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem nächsten Senio- rentreff am Mittwoch, 15. September 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin Frau Simone Rürup, die uns zum Thema: „Was gibt es Neues in unserer Gemeinde Baindt“ sicher viel In- teressantes erzählen wird. Nehmen Sie sich Zeit und zeigen Sie Interesse an der Ent- wicklung unserer Gemeinde. Wir freuen uns auf diesen Nachmittag mit Ihnen. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltungen gelten die 3 G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Sonntag, 12. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 15. September 14.30 Uhr Baienfurt Beginn Konfi-8 im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Erika Simmel Sonntag, 19. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gedanken zum Wochenspruch Gelassenheit – wer wünscht sich das nicht? Nicht umsonst füllen unzählige Lebensratgeber die Bü- cherregale und sicher gibt’s dafür auch schon die rich- tige App. Aber im Alltag ist Gelassenheit schon schwieriger durch- zubuchstabieren – guter Rat hin oder her. Denn wenn Gelassenheit nicht nur eine Floskel bleiben soll, braucht sie eine solide Basis. Ich kann bei den Herausforderungen meines Lebens nicht einfach ins Nichts hinein gelassen sein, wie es uns fernöstliche Meditation vormacht. Ich muss wissen, wem ich das anvertraue, was mir Sorgen macht. Damit ich wirklich loslassen kann, was meine Ge- danken in einer Sorgenspirale gefangen hält, ist es gut, wenn ich den besser kennenlerne, der versprochen hat, für mich zu sorgen. Es heißt von ihm in einem Choral: „Der Wolken, Luft und Winden gibt Wege Lauf und Bahn, der wird auch Wege finden, da dein Fuß gehen kann.“ Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Offener Bibeltreff am Sonntag, 12. September, um 18 Uhr in der evang. Kir- che in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium legt Johannes Ehrismann, theologischer Referent bei den Zieglerschen, den Ab- schnitt vom „Ährenraufen und der Heilung am Sabbat“ (Lukas 6, 1-11) aus. Die evang. (landeskirchliche) Gemein- schaft Apis lädt Interessierte herzlich ein. _________________________ Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Ganz herzlich lädt der Frauenkreis der Evangelischen Kir- che Baienfurt-Baindt schon an dieser Stelle zu unserem nächsten Treffen am 15. September 2021 ein. Wir freuen uns auf Erika Simmel, die uns von „Wegspuren und Le- benswegen von Frauen aus Oberschwaben und dem Allgäu“berichten wird. Das verspricht ein interessanter Abend zu werden. Bitte denkt daran, wir treffen uns um 19:00 Uhr. Bis dahin bleibt alle behütet. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e. V. Die Jahreshauptversammlung des Sportverein Baindt 1959 e.V. findet am Freitag, den 01.10.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Wolfgang Schneider, Zweierweg 6, 88250 Weingar- ten, Email: Vorsitzender@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wahl des/der Vorsitzenden Nach über 8 Jahren Amtszeit als Vorsitzender ist es für mich an der Zeit, den Akku wieder aufzuladen. Zudem bin Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 ich der Meinung, dass es der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat guttut, wenn ein neuer Kopf an der Spitze für frischen Wind sorgt. Deshalb möchte ich nicht wieder als Vorsitzender kandidieren. Wir suchen nun eine sportbegeisterte Kandidatin oder Kandidaten mit Freude am Umgang mit Menschen. Die Herausforderung dabei ist, mit organisatorischem Ge- schick ein motiviertes Team zu führen, um in der Ge- meinde Baindt auch in Zukunft ein umfangreiches und interessantes Sportangebot für Jung und Alt anbieten zu können. Wer Interesse hat, darf sich sehr gerne bei mir melden, um weitere Informationen einzuholen. Telefon: 0751/43301, E-Mail: Vorsitzender@svbaindt.de Wolfgang Schneider, Vorsitzender Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung Einladung Die Abteilung Fußball des SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur jährlichen Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung am Donnerstag, 16.September 2021 um 20.30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP 2 - oder medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Abteilungsleiter - stellvertr. Abteilungsleiter - Leiter Aktive Damen/Herren - stellvertr. Leiter Aktive Damen/Herren - Jugendleiter - Kassier 5. Verschiedenes Über ein zahlreiches Erscheinen würde sich die Abtei- lungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung Geglücktes Heimdebüt der Frauen SV Baindt – SV Fronhofen 2:1 Das Spiel gegen die Damenmannschaft des SV Fronho- fen startete sehr ausgeglichen. Der SV Baindt erspielte sich viele gute Chancen über die Seiten. So spielte Ma- riella Pedrazzoli, nach einem guten Zuspiel von außen, die Abwehrspielerinnen des Gegners aus und schoss in Minute 22 das erste Tor. Die frühe Führung motivierte die Damen des SV Baindts, wodurch sie anschließend noch einige Torchancen hatten. Der SV Fronhofen ließ sich al- lerdings nicht unterkriegen und erspielte sich ebenfalls einige Chancen, die von Lisa Meschenmoser im Tor je- doch gut abgewehrt wurden. In der 28. Minute gelang Daniela Kesenheimer ein weiteres Tor für den SV Baindt und erhöhte damit auf 2:0. Mit diesem Ergebnis gingen die Mannschaften in die Halbzeitpause. In der Pause wurde in beiden Mannschaften umgestellt. Es gab einige gute Aktionen von beiden Mannschaften, jedoch konnte sich zunächst keine über ein Tor freuen. Durch ein gutes Zu- spiel einer Mitspielerin schoss dann in der 86. Minute eine Spielerin des SV Fronhofen das erste Tor für ihre Mann- schaft in diesem Spiel zum 2:1. Beide Mannschaften erar- beiteten sich nun nochmals gute Aktionen, der SV Baindt verteidigte jedoch seine Führung bis das Spiel in der 96. Minute abgepfiffen wurde, somit konnten die Damen des SV Baindt den ersten Saisonsieg verbuchen. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma; Spielerinnen: Lisa Meschenmoser (T), Julia Klein, Tasja Kränkle, Muriel Zum- brock, Daniela Kesenheimer, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Elena Ilka, Lena Schäfer, Tamara Sperle (C), Lara Herde Aktive trainieren Jugend Am Samstag den 04.09.21 empfingen sechs Spieler der ersten Mannschaft bei bestem Wetter von 10-13 Uhr 25 Kinder zum Training auf der Baindter Klosterwiese. Die Kinder im Alter von 5-12 Jahren wurden, dem Alter ent- sprechend, in drei Gruppen eingeteilt und durften im An- schluss in drei verschiedenen Parcours mit den Spielern der 1.Mannschaft trainieren. Zwischen den Übungen po- sierten die Kinder vor der SV Baindt-Fotoleinwand und erhielten so ihre ganz eigene „Autogrammkarte“. Nach einem anstrengenden Abschlussspiel wurden die aus- gepowerten Kinder zum Abschluss an der Wurstbude mit frischen Pommes versorgt. Die Spieler der ersten Mannschaft zeigten sich nach dem Training begeistert von den Leistungen der Kids und waren auch ein klein wenig überrascht: von den 25 Kindern trug kein einziges ein Bayern München-Trikot. Gerechtes Remis im Topspiel SV Vogt - SV Baindt 1:1 (1:1) Nach einem gelungenen Saisonstart bekam es der SVB am Sonntagabend mit dem SV Vogt zu tun, welcher sich in der Vorwoche deutlich mit 3:0 gegen die SG aus Aulendorf durchsetzen konnte und zu den direkten Konkurrenten um den Aufstieg in die Bezirksliga zählt. Vor vollen Zuschau- errängen veränderte Trainer Filzinger seine Mannschaft auf zwei Positionen, für Walser und Kneisl rückten Geg- gier und Kapitän Thoma in die erste Elf. Doch das Spitzenspiel startete für den SVB denkbar schlecht. Nach einem haarsträubenden Fehlpass im Auf- bauspiel, schaltete der SV Vogt blitzschnell um und stieß in den Strafraum vor. Dort setzte Dennis Schimanowski zum Tackling an und spielte mehr Ball als Gegner; der Schieds- richter sah dies allerdings anders und entschied in der ersten Minute auf Strafstoß. Diesen verwandelte Kapitän Pöckl eiskalt zum 1:0. Im Anschluss an diesen fragwürdigen Elfmeter kämpfte sich die Baindter Truppe aber zurück in die Partie und gewann zunehmend an Sicherheit. Nach einer Viertelstunde folgte dann allerdings der nächste Dämpfer - Kapitän Thoma zog sich bei einem Kopfballdu- ell einen blutenden Cut am Auge zu und wurde vom Feld direkt ins Krankenhaus gebracht. Trotz dieser Nacken- schläge zeigte der SVB Moral und Wille sich in das Spiel zurückzukämpfen. Nach einer energischen Balleroberung im Zentrum von Marko Szeibel und dem eingewechselten Lukas Walser, spielte Yannick Spohn einen schönen Ball in den Lauf von Jonathan Dischl. Dieser schüttelte seine Verteidiger ab und schob überlegt in der 20. Minute zum Ausgleich ein. In der Folge neutralisierten sich die beiden Topteams überwiegend und es gab bis zur Halbzeitpause keine nennenswerten Chancen mehr zu vermelden. Auch in der 2.Halbzeit präsentierte sich den Zuschauern dieses Bild - viele Zweikämpfe, viele Abspielfehler, viel Hektik. Keines der beiden Teams wollte einen weiteren Fehler machen und so entwickelte sich ein sehr zerfah- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 renes Spiel. In den Schlussminuten ließ bei beiden Mann- schaften dann aber zunehmend die Kraft nach, wodurch beide Teams nochmal zu guten Chancen kommen sollten. Nach Standardsituationen war zweimal Torwart Luca Wetzel auf der Hut und auch die Baindter Defensive war nun des Öfteren gefordert. Nach einem Ballverlust auf der linken Abwehrseite, ergab sich dann für Schröttle die Riesenmöglichkeit zum 2:1, doch Wetzel parierte he- rausragend. Im Gegenzug hatte dann der SVB Chancen, doch noch als Sieger aus dem Topspiel hervorzugehen. Dischl wurde mit einem langen Ball schön auf die Reise geschickt und lief alleine auf den Gäste-Torwart zu. Der Winkel war jedoch relativ spitz und so scheiterte Dischl mit dem linken Fuß am Keeper. Nur wenige Augenblicke spä- ter war es dann Spohn, der aussichtsreich in der Vogter Strafraum eindringen konnte - sein Schuss war jedoch zu unplatziert und zischte über das Tor. Möglicherweise hätte der SVB dann im dritten Versuch endlich den Siegtreffer erzielt, doch nach einem Pass von Spohn wurde Dischl zu Unrecht wegen einer Abseitsstellung zurückgepfiffen. Am Ende blieb es jedoch bei dem gerechten Remis, wel- ches auch dem Spielverlauf entsprach. Mit etwas mehr Spielglück und ein paar Prozent mehr Siegeswille und Konzentration, wäre in Vogt jedoch auch ein Sieg mög- lich gewesen. Der SVB springt, aufgrund der Niederlage des SV Reute, dennoch auf den ersten Tabellenplatz und wird am kommenden Sonntag im Heimspiel gegen die SG Aulendorf gewillt sein, diesen Platz zu verteidigen. SV Vogt II - SV Baindt II 1:5 (0:3) Sturmtrios wie Messi, Suarez und Neymar oder Ronal- do, Bale und Benzema begeisterten die Fußballwelt in der Vergangenheit mit unglaublichen Statistiken und tol- len Spielzügen - und auch der SVB II scheint nun so ein Traum-Trio aus Schnez, Reich und Boenke in seinen ei- genen Reihen zu haben. Bereits nach vier Spielminuten erzielte Pascal Reich nach Vorlage von Philipp Boenke den Führungstreffer. Nur zehn Minuten später fand Boen- ke mit einem traumhaften langen Ball Johannes Schnez im Angriffsdrittel, welcher zum 0:2 einschob. Das dritte Tor folgte dem gleichen Muster - Vorlage Boenke, Tor Schnez. Der SVB II dominierte die Partie nach Belieben und ließ die Gastgeber nicht zur Entfaltung kommen. In der zweiten Halbzeit war es dann Boenke selbst, der, nach Hackentrick von Schnez und Vorlage von Reich, das 0:4 markierte. Den Vogtern gelang in der 70.Minute zwar noch der Ehrentreffer, welchen allerdings Schnez mit sei- nem dritten Tagestreffer konterte. Der 1:5-Endstand war schlussendlich auch in dieser Höhe absolut verdient, da der SVB II ein starkes Auswärtsspiel zeigte und die Vogter keine Antworten auf Baindts starkes Sturmtrio fanden. Die „Zweite“ reiht sich mit diesem überzeugenden Sieg auf dem dritten Tabellenplatz ein, wobei es nun gegen Aulendorf gilt diese Leistung zu bestätigen. Vorschau: Sonntag, 12.09.21 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Aulendorf II 15.00 Uhr: SV Baindt - SG Aulendorf Tolles Tischtennis-Schnuppertraining im Kinderferienprogramm Zu Beginn und am Ende der Ferien fan- den sich insgesamt über 20 Kinder in der Baindter Sporthalle zu einem Schnup- pertraining ein. Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm und ersten Ballgefühlsübungen wurde fleißig an verschie- denen Stationen das Spiel mit dem kleinen Ball trainiert. Besonderes Highlight war das Training mit dem Ballrobo- ter, der unablässig einen Ball nach dem anderem auss- puckte. Während einer Trinkpause zeigten die Trainer, wie schnell und vielseitig ein Tischtennismatch sein kann und die Kinder konnten dabei verschiedene Angriffs- und Ab- wehrtechniken kennenlernen. Zum Abschluss wurde beim Kaiserspiel motiviert und fair gegeneinander um Punkte gespielt. Es war für alle ein tolles Training und wir sind gespannt, wen wir von euch ab Montag von 18.30-19.30 Uhr im Kinder- und Jugendtraining wiedersehen sehen! :) Alle Kinder, die nicht am Schnuppertraining teilgenom- men haben, sind natürlich auch herzlich eingeladen! TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2021 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. Septem- ber 2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Mas- ke ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1 Zweite*r Vorsitzende*r 4.2 Schriftführer*in 4.3 Breitensportwart*in 4.4 Ein*e Jugendwart*in 4.5 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6 Technischer Leiter 4.7 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschluss- fassung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tages- ordnung bis spätestens 13. September 2021 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Wir haben eine neue Website (www.tc-baindt.de). Dort gibt es weitere Infos zu den Abstands- und Hygienere- geln, die bei der Jahreshauptversammlung eingehalten werden müssen. Die Vorstandschaft Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Reitergruppe Baindt Nachbericht des 46. Reitturniers am 28.-29.08.2021 Nachdem die Reitergruppe Baindt e.V. im letzten Jahr unfreiwillig auf die Durch- führung des Reitsportevents verzichten musste, konnte dieses endlich wieder stattfinden. Trotz des durchgehend regnerischen Wetters war die Veran- staltung sowohl von Reitern und Gästen gut besucht. Am Freitagabend wurde das Turniergelände feierlich mit der Podiumsdiskussion über das Thema „Zukunft der Landwirtschaft – Ein gesamtgesellschaftliche Aufgabe?“ eröffnet. Die Gäste Frau Agnieszka Brugger, Herrn Axel Müller, Frau Jasmin Runge, Herrn Eberhardt Sigloch, Herrn Her- mann Fischer und Herrn Benjamin Strasser diskutierten anhand der Milchviehhaltung, welche Folgen die Agrar- politik der vergangenen Jahre auf Erzeuger und Ver- braucher hat und vor welchen Herausforderungen die Gesellschaft, Landwirtschaft und Politik stehen. Mode- riert wurde die gut besuchte Veranstaltung von Herrn Johannes Fritz. Am Samstag begann das Turniergeschehen auf dem Springplatz um 10:00 Uhr zunächst mit einer Springprü- fung Kl. A* mit Idealzeit. Auf dem Dressurplatz starteten ab 08:00 Uhr zwei Abteilungen einer Dressurreiterprüfung Kl. A. Anschließend konnten sich die jungen Reiter im Rei- terwettbewerb Schritt-Trab-Galopp messen. Weitere Prüfungen am Samstag waren: Dressurwettbewerb, Dressurprüfung Kl. L – Trense, Springprüfung Kl. A**, Springpferdeprüfung Kl. A**, Springprüfung Kl. L. Der Turnierbetrieb am Sonntagmorgen begann um 08:00 Uhr mit einer Dressurprüfung Kl. A**. Nach der ersten Abteilung fand der mittlerweile zur Tradition gewordene Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze statt. Weiter ging es mit einer Stilspringprüfung Kl. E mit Stan- dardanforderungen und der Reiternachwuchs konnte sich in einem Springreiterwettbewerb beweisen, während auf dem Dressurplatz die zweite Abteilung der Dressurprü- fung Kl. A**, sowie eine Dressurpferdeprüfung Kl. A und ein Pony-Führzügelwettbewerb für die Kleinsten und eine Springprüfung Kl. L folgten. Anschließend fand die Siegerehrung des erstmals ausge- richteten Vierkampfs auf dem Springplatz statt. Die Teil- nehmer mussten sich in vier Sparten, nämlich im Schwim- men, Laufen, Dressurreiten und Springreiten durchsetzen Die Prüfung wurde in drei Leistungsklassen ausgerichtet und von den Sportlern durchaus gut angenommen. Weiter ging es mit einer weiteren neuen Prüfung, einer Dressurreiterprüfung Kl. M* auf Trense, welche von Ellen Bauer von den Reiterkameraden Schmalegg mit ihrem Pferd „Heartbreaker“ gewonnen werden konnte. Im Preis der Gemeinde Baindt, einer Springprüfung Kl. M mit Siegerrunde, ging der erste Platz an Franziska Heine vom Reitverein Allisreute mit ihrem Pferd „Check Point Charlie“. Als letzte Prüfung war der Hindernis-Fahrwettbewerb für Ein- oder Zweispänner an der Reihe. Hier lenkten die Fah- rer ihre Gespanne unter der Wertung von Fehler und Zeit rasant durch feste Hindernisse und Kegel. Die Einspän- nerwertung konnte Tobias Zerlaut von den Sportfreunden Oberdorf für sich entscheiden. Der Sieg in der Zweispän- nerwertung ging wie im letzten Jahr auf das Konto von Felix Mayerföls aus Bad Schussenried. Mit seinen zwei wendigen Ponys hatte er eindeutig die Nase vorn. Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler im Hinder- nisfahrwettbewerb für Einspänner (Quelle: Verein) Die Reitergruppe Baindt dankt allen Helferinnen und Hel- fer, den vielen Kuchenspenden, ohne diese das Turnier so nicht zu stemmen wäre. Für den schönen Gottesdienst möchten wir Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze, Herrn Striegel sowie den Ministranten und Musikern, welche den Gottes- dienst mitgestaltet haben, danken. Einen besonderen Dank richten wir an unseren Reitplatz- nachbarn Martin Rude, welcher aufgrund der Witterungs- verhältnisse sämtliche Fahrzeuge borgen musste. Wir bedanken uns herzlich bei nachfolgenden Firmen und Privatleuten, welche uns in Form von Geld- und Sach- spenden, durch Überlassung von Maschinen und land- wirtschaftlichen Flächen in großzügiger Weise unterstützt haben: August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Weingarten Achim Wucherer, Baindt Andreas Schendel, Baienfurt Arno Roth, Baindt Autohaus Ebner GmbH, Baienfurt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt BÄKO Südwürttemberg eG, Ravensburg Baum- und Rosenschule Seidel, Aulendorf Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH, Baindt Bistro am Dorfplatz, Baindt Bohmeier GmbH, Weingarten bossert architektur + design, Ravensburg Dieter Haug, Baindt Dorn Arbeitssicherheit e.K., Baindt Elbs GmbH, Baienfurt Fahrschule Schobloch GmbH, Weingarten Fliesen Hage, Baindt Friedrich Burk GmbH & Co. KG, Ravensburg Gasthaus Grüner Berg, Baindt Gemeinde Baindt mit Bauhof Getränkevertrieb Joachim Rist, Horgenzell-Gossetsweiler Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt HAMESO Entner GmbH & Co. KG, Baindt Heinz Müller GmbH & Co. KG, Horgenzell Heizungstechnik E. Haußmann, Baindt Holzmanufaktur Hahn, Berg-Weiler Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ICS for Automotive GmbH, Baindt Josef Elbs, Schlier Junker Technische Dokumentationen GmbH, Weingarten Karl-Heinz Wiedemann, Meckenbeuren Karosseriebau Stefan Konzett, Baindt Kath. Kirchengemeinde Baindt Kirchner Energie GmbH, Weingarten Kirchner Konstruktionen GmbH, Weingarten Kirchner Solutions GmbH, Weingarten Kuhn Stoff GmbH & Co. KG, Weingarten Landjugend Baindt Landwirt Georg Steinhauser, Baindt Landwirt Gerhard Heilig, Baindt Landwirt Martin Rude, Baindt Löffelmühle Martin Schrott & Söhne, Bergatreute Martin Ahlfänger GmbH, Wolfegg Mineralbrunnen AG, Krumbach Modehaus Mayer-Rosa, Weingarten Musikverein Baindt Natursteine Josef Foret, Baienfurt Ravensburger Finanz GmbH, Weingarten Reitsport Bentele, Wernsreute Roland Gabriel, Baindt Schalmeienkapelle Baindt Schornsteinfeger Wurm, Baienfurt Schulermühle, Ravensburg Schützbach GmbH, Baindt Spielwaren Schneider, Baienfurt Stadler Service GmbH, Altshausen Stadtmetzgerei Isser GbR, Weingarten Steinhauser Heizung & Sanitär, Baindt Steuerberater Spahlinger, Baindt SystemWorkX AG, München Tomobil e.K., Baienfurt VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Zimmerei Heudorfer, Wolpertswende-Vorsee Zimmerei Veser, Kißlegg-Immenried Turnierergebnisse Dressurreiterprüfung Kl. A 1. Platz Daniela Schlegel mit Breakdance 1. Platz Lilly Spahlinger mit Cino 3. Platz Elisa Neufeldt mit Safiro Stilspringprüfung Kl. E 3. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Dressur-Wettbewerb 3. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Springreiterwettbewerb 5. Platz Luna Schmid mit Delia 6. Platz Laura Kurz mit Delia Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Laura Kurz mit Ascalon 1. Platz Luna Schmid mit Delia 2. Platz Hannah Gross mit Viano von Fürberg 3. Platz Nadine Haug mit Viano von Fürberg Reiterwettbewerb Schritt-Trab 1. Platz Theresa Henzler mit Lucky 3. Platz Benedikt Heilig mit Delia Pony-Führzügelwettbewerb 1. Platz Hannah Elbs mit Dolly Hindernisfahrwettbewerb für Zweispänner 4. Platz Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler 7. Platz Markus Sterk mit Beifahrer Michael Merk Hindernisfahrwettbewerb für Einspänner 4. Platz Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler Vierkampf Wertung Junioren (Laufen 800 m; Schwimmen 25 m; Rei- ter-WB; Springreiter-WB) 2. Platz Luna Schmid 3. Platz Laura Kurz Wertung Klasse E (Laufen 1500 m; Schwimmen 50 m; Dressur-WB; Stilspringprüfung Kl. E) 2. Platz Leni Rapp Flohmarkt „ Rund ums Kind“ 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwisenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe begintt am 16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Erste Hilfe im Bike Park Das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt hatte einen Nach- mittag im Bike-Park rund um das Thema Erste Hilfe ge- plant. Nachdem das Wetter zu unbeständig war, wurde der Nachmittag kurzerhand in das Bereitschaftsheim in der Baindter Strasse „ins Trockene“ verlegt. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wurden die Jugend- lichen in zwei Gruppen aufgeteilt, in denen sie von den Jugendrotkreuzlern zunächst alles Wichtige rund um das Thema „Notruf“ erklärt bekamen. Ein so wichtiges Thema Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 wie der Notruf muss natürlich auch praktisch geübt wer- den: anhand von fiktiven Fall-Beispielen konnten die Ju- gendlichen üben, worauf sie im Ernstfall beim Notruf ach- ten müssen. Weiter ging es mit den Themen Rettungskette: wer eilt mir alles zur Hilfe, wenn ich einen Notruf absetze? Was ist eine Helfer vor Ort Gruppe? Das waren nur ein paar der Fragen, die in diesem Zusammenhang beant- wortet wurden. Besonders wichtig ist im Bikepark auch das richtige Absichern einer Unfallstelle, was direkt im An- schluss behandelt wurde. Im weiteren Verlauf des Nachmit- tags konnten die Jugendlichen sowohl Hilfestellungen wie „HELD“ und die „PECH“ Regel wie auch Verbände praktisch üben. Der krönende Abschluss war ein kleiner Wettbewerb bei der Versorgung von geschminkten Wunden. Die Jugendlichen haben hoffentlich vieles gelernt, um in Zukunft sicher im Bikepark unterwegs zu sein. Unsere Hel- fer vom Jugendrotkreuz hatten auf jeden Fall viel Spaß und Freude dabei, ihr Wissen weiterzugeben. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung vom Waldsee Lindenberg zu den Scheidegger Wasserfällen Wir treffen uns am Sonntag, den 19. Sept. 2021 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gehzeit 3,0 Std., 11 km, 180 hm Fahrpreis 9,00 €, Eintritt zu den Wasserfällen ab 10 Per- sonen. 3,00 € (sonst 4,50 €). Einkehr vorgesehen am Kiosk bei den Wasserfällen und nach der Wanderung. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei Hani- fa Selimi, 0751/18050973 oder Mobil 0174 3430766 ab 18.00 Uhr Rucksackvesper, Getränke, festes Schuhwerk und Stöcke werden empfohlen. Bei einer Regenwahrscheinlichkeit über 75 % findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. am Vortag ab 17.00 Uhr unter 0751/18050975 (Bandansage) Was sonst noch interessiert Technische Werke Schussental Mit Energie am Start Neue Auszubildende bei der TWS – Einsatz für unsere Region Anfang September haben fünf junge Menschen ihre Aus- bildung bei den Technischen Werken Schussental (TWS) begonnen. „Wir sind froh, dass wir alle unsere Ausbildungs- plätze besetzen konnten“, berichtet Michael Schweitzer, Personalleiter bei der TWS. Die Corona-Pandemie habe sich bundesweit auf die Nachfrage nach Ausbildungsplät- zen ausgewirkt. Besonders in technischen Berufsgruppen, bei denen ohnehin Fachkräftemangel bestehe, habe es auch bei der TWS weitere Einbrüche bei den Bewerber- zahlen gegeben. „Gerade in Zeiten wie diesen zeigt sich, dass die Arbeitsplätze bei uns systemrelevant sind. Denn der Versorgungsbedarf wird auch in schwierigen Phasen nicht weniger, genau wie der Bedarf an Fachkräften“, er- klärt Michael Schweitzer. Bei den Bewerbern kann die TWS mit vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten punkten, einem eigenen Gesundheitsmanagement und weiteren Zusatzleistungen wie zum Beispiel einer betrieblichen Al- tersvorsorge oder einem Job-Bike-Programm. „Dass das Arbeiten bei uns Spaß macht, belegt auch die niedrige Fluktuationsquote“, bemerkt Michael Schweitzer. Insgesamt bildet die TWS derzeit fünf angehende In- dustriekaufleute aus, zwei Elektroniker für Betriebstech- nik, drei Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik und zwei Fachinformatiker für Systemintegration. Zum ersten Mal startet eine Fachkraft für Wasser und Versorgungs- technik bei der TWS ins Berufsleben. Außerdem bereiten sich zwei Studierende der Dualen Hochschule im Unter- nehmen auf ihre berufliche Zukunft vor. Sie alle werden zukünftig gemeinsam mit ihren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen für die Region tätig sein. Aus Überzeugung engagiert sich die TWS stark in der Ausbildung. So grün- dete das Unternehmen zusammen mit der Firma Franz Lohr GmbH das AZS Ausbildungszentrum Schussental GmbH in Ravensburg. Dort kommen ab dem aktuellen Ausbildungsjahr nicht nur die technischen Auszubilden- den der beiden Unternehmen in den Genuss einer guten überbetrieblichen Ausbildung. Das Ausbildungszentrum ist auch offen für weitere Partnerunternehmen. Wer im kommenden Jahr bei der TWS ins Berufsleben starten möchte, kann sich noch bis zum 15. Oktober be- werben. Weitere Informationen unter www.tws.de. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg abi.de: Das Medienangebot wird moderner, kompakter und zielgerichteter Zum Schuljahresbeginn 2021 geht das abi-Medienan- gebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit neuen Angeboten und Services im modernen Look an den Start. Abi.de unterstützt Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches künftig noch zielgerichteter bei Themen rund um die Berufs- und Studienwahl. Neu: Das Portal abi.de abi.de wird ab sofort neben einem modernen Design und einer optimalen Nutzung auf Smartphones und Tablets inhaltlich erweitert: „Was sind meine Stärken und Inter- essen? Welche Studienmöglichkeiten gibt es? Wie bereite ich den Ausbildungs-/Studienstart vor?“ Mit einem neu konzipierten Einstieg liefert das abi-Portal Antworten auf Fragen rund um Ausbildung, Studium und Beruf, die junge Menschen im Berufsorientierungsprozess haben. Dabei sind die Informationen auf abi.de eng vernetzt mit weiteren Angeboten der BA, wie z.B. dem Erkundungstool Check-U. Auch im Bereich „Bewerbung“ werden junge Menschen auf die Erstellung von zeitgemäßen Bewer- bungen in klassischen und digitalen Formaten vorbe- reitet. Vom Anschreiben über die Bewerbungsmappe bis hin zum Vorstellungsgespräch mit praktischen Tipps: Top-Themen, News, Veranstaltungshinweise und inter- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 aktive Angebote wie Weblogs, Games, Videos und Chats komplettieren das Angebot. Neu: Noch mehr Zielgruppen Fündig werden auf abi.de künftig nicht nur Schülerin- nen und Schüler der gymnasialen Mittel- und Oberstufe, sondern auch Jugendliche an berufsbildenden Schulen und Jugendliche, die sich in der Phase zwischen Schulab- schluss und dem Beginn eines Studiums bzw. einer Aus- bildung befinden, Auszubildende sowie Ausbildungs- und Studienabbrecherinnen und -abbrecher. Das Angebot für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches sowie El- tern und Erziehungsberechtigte als wichtige Begleitung im Berufsorientierungsprozess wurde ausgebaut: Sie er- halten über eigene Zugänge hilfreiche Informationen, Download-Materialien, Links und Online-Angebote, wie z.B. Unterrichtsideen oder Checklisten. Neu: abi-Hefte digital und in Printform Für Schülerinnen und Schüler stehen ab sofort zwei neue Hefte zur Verfügung. Das abi-Heft „Dein Navi für die Berufswahl: Leg los!“ für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 und das darauf aufbauende abi-Heft „Dein Navi für die Berufswahl: Starte durch!“ für Schüle- rinnen und Schüler kurz vor der (Fach-)Hochschulreife sind auf den Einsatz im Berufsorientierungs-Unterricht abgestimmt - mit vielen interaktiven, digitalen Materiali- en. Hinzu kommt das Überblicksheft „abi-kompakt: Deine Berufswahl“, das Schülerinnen und Schüler im gesamten Berufswahlprozess begleitet. Alle Hefte stehen als barrierefreie PDF-Dokumente kos- tenlos zum Download unter https://abi.de/magazine be- reit. Anfang des Jahres 2022 werden alle Hefte auch wie- der in Printform angeboten. Ab 2022 stehen zudem für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches neue Print-Hefte mit wertvollen Tipps zur Unterstützung bei der Berufs- und Studienwahl zur Verfügung. Neu: „Berufswahl mit Plan“ Einen kompakten Überblick über die einzelnen Statio- nen der Berufswahl liefert die Übersicht „Berufswahl mit Plan“- beginnend vier Jahre vor dem Schulabschluss. Hier sind die wichtigsten Fristen und Termine für Ausbildung und Studium während des Berufsorientierungsprozes- ses „Orientieren, Entscheiden, Bewerben“ übersichtlich zusammengestellt, aufrufbar als PDF unter https://abi. de/lehrer und bald auch im Printformat DIN A1 für den Einsatz im Klassenzimmer verfügbar. Ergänzend dazu gibt es den monatlich erscheinenden, kostenfreien abi-Newsletter für Schülerinnen, Schüler, El- tern oder für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches auf abi.de oder per E-Mail an abi-redaktion@meramo.de. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Mitgliederversammlung findet am Mittwoch den, 15. September 2021 um 19:30 Uhr (Corona-Tests ab 19:00 Uhr) im Dorfgemeinschaftshaus in 88361 Boms statt. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Geschäftsbericht 2019 3. Kassenbericht 2019 4. Kassenprüfbericht 5. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 2019 6. Geschäftsbericht 2020 7. Kassenbericht 2020 8. Kassenprüfbericht 9. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 2020 10. Wahlen von Vorstand und Beirat 11. Wahlen Kassenprüfer 12. Gestaltung Mitgliedsbeitrag 13. Satzungsänderung 14. Verschiedenes / Anträge Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können nur vor Ort getestete Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Wir freuen uns sehr, Sie bei unserer Mitgliederver- sammlung begrüßen zu dürfen und bitten Sie um kur- ze Rückmeldung, ob Sie an der Mitgliederversamm- lung teilnehmen werden. Tel.:07585/9307-0 oder FAX 07585/9307-25 oder E-Mail info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Markus Bauknecht Hubertus Kleiner Vorstand Geschäftsführer Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg „Eseltreffen“ 2021 unter Coro- na-Bedingungen Das beliebte „Eseltreffen“ im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben findet auch in diesem Jahr wie- der statt Am 18. und 19. September kommen erneut die Esel nach Wolfegg. Die aktuelle Coronaverordnung ermög- licht es dem Bauernhaus-Museum, das Programm des „Eseltreffens“ in nahezu vollem Umfang zu realisieren – mit begrenzter Besucherzahl, Voranmeldung und 3G-Regel. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Anderer Name – weitgehend gleicher Inhalt: Das Eselt- reffen 2021 wird zum „Bauernmarkt mit Eselschau“ Nur der Name lautet anders beim diesjährigen „Eseltreffen“ im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg. Die Veranstaltung läuft in diesem Jahr unter dem Ti- tel „Bauernmarkt mit Eselschau“. „Die Namensänderung rührt daher, dass wir zu Beginn des Jahres, als die Sai- son geplant wurde, noch nicht absehen konnten, ob und wie die Durchführung des ‚Eseltreffens‘ durch die Pande- mie beeinträchtigt sein würde. Daher wollten wir uns alle Optionen offenhalten, um notfalls auch eine verkleinerte Variante realisieren zu können.“, erläutert Museumsleite- rin Tanja Kreutzer. „Wir freuen uns jetzt umso mehr, unser beliebtes Pro- gramm in gewohnter Vielfalt und Qualität auch 2021 wie- der durchführen zu können!“ Auch in diesem Jahr wird es wieder einen Schauring ge- ben. Hier zeigen die Eselhalter/innen verschiedene An- spannarten, es gibt einen Geschicklichkeitsparcours für Esel und natürlich wird auch wieder das schönste Fohlen prämiert. Um gerade am Schauring allzu große Men- schenansammlungen zu vermeiden, präsentiert das Mu- seum diesmal ausschließlich Programmhighlights – mit mehrmaliger Wiederholung. So erhalten die Besuchen- den die Gelegenheit, die für sie interessanten Programm- punkte ganz entspannt zu verfolgen, ohne sich an den begehrten Plätzen drängen zu müssen. Außerdem werden wieder rund 100 Esel unterschiedlichster Rassen, Größen und Farben das Museumsgelände bevölkern – von den Mini-Eseln, die nur einen knappen Meter hoch sind, bis hin zu den Riesen-Eseln des Eselhalters Gerstenlauer. Zahlreiche Marktstände bieten Eselzubehör und allerlei Souvenirs an. Eselmilchseife, Plüschesel, komplette Kut- schen – es gibt alles, was das Eselliebhaberherz begehrt! Auch der große Bauernmarkt wartet wieder an beiden Tagen mit zahlreichen regionalen Produkten, handwerk- lichen Raritäten und Vorführungen auf. Gemeinsam mit den Museumspädagog/innen können große wie kleine Besucher/innen sich am Esel-Mal-Wettbewerb beteiligen oder Eselohren-Lesezeichen basteln. Auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz: Leberkäse mit Kartoffelsalat, Käsespätzle, leckere Torten, Kaffee und Kuchen sowie die beliebten Zwetschgennudeln und „Zogene Kiachla“ warten auf die Besuchenden. An den Eis- und Grillwurst- ständen lässt sich der kleine Hunger zwischendurch stillen. Spaß, gute Laune, Erlebnisse – und Sicherheit: So ge- lingt das diesjährige Eseltreffen unter Corona-Aufla- gen Für eine entspannte, coronakonforme Veranstaltung hat sich das Team des Bauernhaus-Museums einiges einfallen lassen. Um die Abstände sowie die Kontaktnachverfol- gung möglichst aufrecht zu erhalten, findet das Eseltref- fen mit beschränkter Besucherzahl statt. Der Eintritt ist nur mit vorheriger Reservierung möglich – solange der Vorrat reicht. Die Voranmeldung ist ab sofort unter www.bauern- haus-museum.de möglich. Nach erfolgreicher Anmel- dung erhält man eine verbindliche Reservierungsbestäti- gung per E-Mail, die am Veranstaltungstag mitzubringen ist. Die Anmeldeplattform verfügt außerdem über eine Stornierungsund eine Wartelistenfunktion. „Es kann ja immer sein, dass etwas dazwischenkommt.“, sagt Tan- ja Kreutzer. „In diesem Fall lässt sich die Reservierung auch am Veranstaltungstag selbst noch stornieren. Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir unsere Besuchenden, diese Möglichkeit auch wirklich wahrzunehmen, falls sie aus irgendeinem Grund verhindert sein sollten. So er- möglichen sie es weiteren Personen, von der Warteliste aufzurücken.“ Für den Fall, dass Interessierte nicht über einen Internetzugang verfügen, besteht außerdem die Möglichkeit einer telefonischen Voranmeldung unter 07527/9550-0. Nach derzeitigem Stand wird für den Besuch des Eselt- reffens die 3G-Regel Voraussetzung sein. Das Team bittet alle Besuchenden, ihren entsprechenden Nachweis zu- sammen mit der Reservierungsbestätigung am Eingang bereit zu halten. Wer sich vor der Veranstaltung testen lassen muss, kann sich im eigens für das Eseltreffen ein- gerichteten Testzentrum der „Gemeinsam Neue Wege GmbH“ vor dem Museumsgelände einem tagesaktuellen Corona-Bürgertest unterziehen. Auf dem Gelände gibt es zahlreiche Hygienestationen und Desinfektionsspender. Außerdem herrscht Maskenpflicht in allen Bereichen, an denen die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. So gewährleistet das Museum, dass die Veran- staltung mit der größtmöglichen Sicherheit und unter Einhaltung der geltenden Coronaverordnung stattfin- den kann. Das Museum bittet alle Besucher/innen, sich in jedem Fall kurz vor Veranstaltungsbeginn noch auf der Website des Bauernhaus-Museums über etwaige Änderungen oder weitere Zugangsbeschränkungen im Zuge neuer gesetzlicher Corona-Auflagen zu informieren. „Zwar ist im Vorfeld einiges an Vorbereitung nötig – für die Besuchenden wie für uns. Aber es lohnt sich!“, ist sich die Museumsleiterin sicher. „Das bunte Treiben der Esel, die farbenprächtigen Marktstände, der Duft der Zwet- schgennudeln, die Musik – das alles wieder erleben zu dürfen, wird uns die noch vorhandenen Einschränkungen rasch vergessen machen.“ Hospizdienst Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg Ein Spaziergang macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Körper, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Donnerstag, 23. September 2021, 15 Uhr Treffpunkt: Freibad Nessenreben, Weingarten Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Neu: Tests auf Hepatitis B und C beim „Check-up 35“ Gesetzlich Versicherte haben einmalig Anspruch auf ein Hepatitis-Screening bei der Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“. Getestet wird auf die Erreger Hepatitis B und C. Eine Infektion mit Hepatitis B oder C verläuft anfangs häufig symptomlos. Bleibt die Infektion unbehandelt, kann sie schwerste Lebererkrankungen nach sich ziehen. Durch den Test kann eine Ansteckung frühzeitig festgestellt und wirksam behandelt werden. Einmalig für Versicherte ab 35 Jahren Das Screening ist Bestandteil der Gesundheitsuntersu- chung „Check-up 35“. Versicherte können dies auch se- parat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt. So soll das Angebot allen zeitnah zur Verfügung stehen. Selbstverständlich kann es auch beim nächsten regulären Check-up in Anspruch genom- men werden. Wer gegen Hepatitis B geimpft ist, braucht sich auf diesen Erreger nicht testen zu lassen. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Kostenlose Vorsorgeuntersuchungen nutzen Die LKK appelliert, die kostenlosen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene, aber auch für Kinder und Jugendliche zu nutzen. Die Angebote stehen im Internet unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK Ravensburg Wie neu und immer für den Einsatz bereit Ohne Fahrzeuge läuft beim DRK wahrlich nichts. Und ohne intakte Autos schon gar nicht. Das Werkstattteam der DRK-Bereitschaft Ravensburg mit knapp fünf Kräf- ten kümmert sich darum, dass die Gefährte jederzeit einsatzbereit sind. Mathias Beier ist Gruppenleiter und arbeitet derzeit mit seinem Team am Umbau zu einem Einsatzleitwagen. Doch einige Aktive übernehmen noch andere Aufgaben im Rahmen der Fachgruppe Technik und Sicherheit. Und die haben auch mit dem Ravens- burger Rutenfest zu tun. Leidenschaft Technik Fast schon liebevoll nimmt Mathias Beier die Kabelsträn- ge in die Hand und erklärt: „Vieles muss raus.“ Was sich anhört wie beim Schlussverkauf, bezieht sich auf den Fahrzeugumbau. Alte Kabel müssen aus dem großen Transporter entfernt werden, später ein neuer Kabel- baum rein. Raus müssen auch Verkleidungen und Sitze. Nach der Entkernung sollen Funk- und Signalanlage so- wie Blaulicht installiert werden. Der hintere Teil wird dann Platz für Ausrüstung bieten und ein mobiles Büro sein, in dem die Einsatzkräfte arbeiten können. Neu wie ein Jahreswagen Die zehn Jahre Dienst beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sieht man ihm mit seiner neuen weißen Farbe nicht mehr an. Lackiert hat es ein Fachbetrieb. Beier schätzt, dass das Auto nach der kompletten Umrüstung nicht nur neu aussehen, sondern auch den Status eines Jahreswa- gens haben wird. Doch bis dahin ist noch ein weiter Weg. Mit dem Umbau begannen die technikaffinen Rotkreuzler im Herbst 2020, ehrenamtlich neben Arbeit und Familie. Schätzungsweise werden am Ende 400 bis 500 Stunden Arbeit in das Auto einfließen, die sie sich je nach Faible aufteilen: Beier bezeichnet sich selbst als „Kabelleger“. Kollege Jens Mayfarth hingegen übernimmt die Anschlüs- se der entsprechenden Geräte. Umbau, Inspektion und Co Seit Beier den Fahrzeugbau übernommen hat, hat er am Umbau von rund 15 Fahrzeugen mitgearbeitet. Gerhard Krayss der Geschäftsführer vom DRK-Kreisverband Ra- vensburg, weiß die Technikbegeisterung der Beteiligten zu schätzen. „Das spart dem DRK viel Geld,“ bekräftigt er. Hinzu kommt, dass sich das „Schrauberteam“ neben Um- bauten auch um Inspektionen und Reparaturen kümmert. Derzeit handelt es sich um 14 Einsatzfahrzeuge sowie um drei Anhänger mit Notstromaggregaten und zwei Abroll- container. Neben dem klassischen Wechsel von Öl und Betriebsflüssigkeiten oder Batterie-Check, müssen auch die spezifischen Anlagen wie Funkgeräte und Signalan- lage gewartet werden. Alles muss jederzeit klappen Die Abrollcontainer dienen als mobile Sanitätswache. Sie sind seitlich ausklappbar und können mit ihren 30 Quad- ratmetern vollklimatisiert bei jedem Wetter zum Einsatz kommen. Rund 30 Mal sind sie im Jahr bei verschiedenen DRK-Bereitschaften in der Regel bei Veranstaltungen im Einsatz. Hier dienen sie der Versorgung von verletzten, ver- unfallten oder erschöpften Menschen. Man kann sie aber auch als Küche oder Besprechungsraum einsetzen. Auch sie müssen jederzeit in Schuss und funktionsfähig sein. Kaum ein Fest ohne mobilen Strom Beim Rutenfest etwa kommen neben solch einem Cont- ainer auch Beleuchtung mit dem neun Meter hohen aus- fahrbaren Lichtmast und Notstromaggregate für den „mobilen Strom“ zum Einsatz, unter anderem beim Ad- lerschießen oder Frohen Auftakt. Während die Fahrzeuge alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung kommen, werden ortsveränderliche elektronische Betriebsmittel einmal jährlich geprüft: Nicht nur bei geplanten Einsätzen müssen sie uneingeschränkt einsatzbereit sein, sondern auch im Katastrophenfall, wie die aktuellsten Überschwemmun- gen und Hochwasser verdeutlichen. Ein fortlaufender Kreislauf „Es ist ein immerwährender Zyklus,“ meint Beier. Ist das letzte Gefährt überprüft, geht es mit Fahrzeug Nummer eins von vorne los. Die Zeit für die Prüfungen und für Einsätze kommt noch „on top“. Beier, der schon seit sei- ner Jugend beim Roten Kreuz ist, sieht‘s gelassen. Und widmet sich wieder dem Umbau des Einsatzleitwagens. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 11. September 2021 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg – Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 11. Septem- ber 2021 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Diese Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Kurse starten wieder Kursprogramm Herbst 2021 Ab Montag, 20. September starten im Hallenbad Baien- furt wieder die Kurse. Es werden wieder Babyschwimmen, Minis, Kids, Anfängerschwimmkurse, Kraulkurse und Fit- nesskurse angeboten. Alle Kurse können seit Mittwoch, 1. September über www.hallenbad-baienfurt.de/shop ge- bucht und bezahlt werden. Für eine Buchung ist eine Re- gistrierung im Online-Shop notwendig. Kursteilnehmer aus Kursen die 2020 coronabedingt abgebrochen wer- den mussten, finden in Ihrem Online-Konto eine Gutschrift über den Restwert, der für eine neue Kursbuchung oder Einzeleintritte (E-Tickets) eingesetzt werden kann. 3G-Regel und Hygienekonzept Es gilt die 3G-Regel. Zu Beginn des Kurses legen alle Teil- nehmer einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vor. Dieser wird im Foyer beim „Check-in“ geprüft. Zudem gilt das bestehende Hygienekonzept. Vom Eingang bis zu den Umkleiden gilt die Maskenpflicht. Eltern, die die Kinder bis in die Umkleiden begleiten und dort wieder abholen, müssen keinen Nachweis vorlegen. Nach den Kursen sind das Duschen und das Föhnen nicht möglich. Sanierung Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sind in den letzten Zügen, sodass das Hallenbad in Betrieb gehen kann. Ge- startet wird jedoch ohne Startblöcke, Sprungtürme und Rutsche. Da die zu ersetzenden Edelstahlteile längere Lieferzeiten haben, werden diese erst in den Herbstferi- en installiert. In der Schwimmhalle und dem Foyer wird es aufgrund der hohen Reinigungsanforderungen keine Sitzmöglichkeiten geben. Wir freuen uns, dass der Betrieb wieder startet und heißen Sie im Hallenbad Baienfurt herzlich willkommen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt © Bouyssou/DEIKE © Bouyssou/DEIKE Auf dieser Wanderkarte ist ein Schatz versteckt. Findest du ihn? Lösung: © Bouyssou/DEIKE Auf dieser Wanderkarte ist ein Schatz versteckt. Findest du ihn? © Bouyssou/DEIKE 754R07R4 Lösung: Lösung: Ihr Nachlass önet Augen! CBM_Legate-Freianzeigen_45x10_3504.indd 124.09.19 13:47 MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • KunststofffensterBaienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de Lichtschachtabdeckung • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 6. Oktober 2023 Nummer 40 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Hilfsorganisationstag der Jugendfeuerwehr Baindt und des Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt Am Samstag, den 30. September und Sonntag, den 01. Oktober 2023 fand der gemeinsame Hilfsorganisationstag der Jugendfeuerwehr Baindt und des Ju- gendrotkreuz Baienfurt-Baindt statt. Ziel des Hilfsorganisationstags ist es, Ju- gendliche für den ehrenamtlichen Dienst in einer Hilfsorganisation zu begeistern. Dabei wurde eine 24-Stunden-Schicht einer Berufsfeuerwehr bzw. einer Ret- tungswache simuliert. Hierzu wurde das Gelände rund um das Feuerwehrhaus für Sport, Schulung und für Freizeit genutzt. Um dieses Erlebnis möglichst rea- litätsnah zu gestalten, wurden beispielsweise Einsatzfahrten mit Sondersignal durchgeführt. Insgesamt mussten zwölf Einsätze abgearbeitet werden. So stießen beispiels- weise zwei Fahrräder im Bikepark zusammen und im Bereich des Friedhofs gab es einen Flächenbrand. Neben den Einsätzen gab es noch weitere Aktivitäten. Den Jugendlichen wurde die Höhenrettung der Feuerwehr Weingarten vorge- stellt. Ebenso fanden Gerätekunde sowie ein gemeinsames Abendessen statt. Wir danken allen ehrenamtlichen Organisatorinnen und Organisatoren, die den Hilfsorganisationstag für die Jugendlichen möglich gemacht haben. Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Unterstützung können Sie sich gerne bei Frau Nicolle Ahnemüller (Leiterin Jugendrotzkreuz, jugendrotkreuz@drk-baienfurtbaindt.de) oder bei Herrn Markus Striegel (Jugendfeuerwehrwart, jugendfeuerwehr@feuerwehr-baindt.de) melden. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstfe- rien vom 30.10. bis 31.10. und vom 02.11 bis 03.11.2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kin- dern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemein- de Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 09.10.2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Wechsel bei Austragenden des Amtsblattes im Bezirk 3 Unsere Austrägerin Helena Escher hat das Amtsblatt Ende September zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufrie- denheit Aller hat sie über ein Jahr lang das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Abiel Stör hat den Bezirk 3 übernommen und wird das Amtsblatt zum ab 6. Oktober austragen. Wir wünschen ihm viel Freude dabei. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiege- lung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwas- serzweckverbandes Mittleres Schussental Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bandes Mittleres Schussental hat in seiner Sitzung vom 19. September 2023 den Jahresabschluss 2022 nach § 95b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg wie folgt festgestellt: 1. Ergebnisrechnung EUR 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.169.344,06 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.169.344,06 1.3 Ordentliches Ergebnis 0,00 1.4 außerordentliche Erträge 0,00 1.5 außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis 0,00 1.7 Gesamtergebnis 0,00 2. Finanzrechnung EUR 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 952.463,57 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.083.417,46 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Ergebnisrechnung -130.953,89 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 504.779,92 2.5 Summer der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -468.200,83 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit 36.579,09 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf -94.374,80 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätig- keit 0,00 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres -94.374,80 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 217,72 2.13 Anfangsbestand an Zahlungs- mitteln 152.290,24 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -94.157,08 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 58.133,16 3. Bilanz EUR Aktiva: 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 Sachvermögen 2.613.211,27 3.3 Finanzvermögen 345.636,60 3.4 Abgrenzungsposten 5,00 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Summe Aktiva 2.958.852,87 Passiva: 3.7 Basiskapital 22.732,62 3.8 Rücklagen 0,00 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Er- gebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 2.615.717,82 3.11 Rückstellungen 0,00 3.12 Verbindlichkeiten 320.072,43 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungs- posten 330,00 3.14 Summe Passiva 2.958.852,87 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses Das Haushaltsjahres 2022 schließt mit einem Ergebnis von 0,00 EUR ab. 5. Weitergehende Beschlüsse Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 3 der Verbandssatzung des Ab- wasserzweckverbandes Mittleres Schussental wird den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Aus- zahlungen über 10.000,00 EUR im Einzelfall zugestimmt. Soweit sich in der Jahresrechnung über- und außerplan- mäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben, er- teilt die Verbandsversammlung - soweit dies nicht bereits in früheren Beschlüssen erfolgt ist - die Zustimmung ge- mäß § 84 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 GemO. Der kalkulatorische Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2022 mit 2,0 % angesetzt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Jahresrechnung und der Jahresabschluss 2022 wer- den gemäß § 95 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt und zwar vom Montag, 9. Oktober 2023 bis Donnerstag, 19. Oktober 2023 im Rathaus der Gemeinde Fronreute, Verbandspflege Zimmer Nr. 1, in Blitzenreute, Schwommengasse 2 wäh- rend der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öf- fentlich aus. Fronreute, 27.09.2023 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Anmeldung zum Nikolausmarkt Auf Grund der Baumaßnahmen am Dorfplatz findet der Nikolausmarkt dieses Jahr auf dem unteren Schulhof statt. Anmeldungen zur Teilnahme können ab jetzt ab- gegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das Anmel- deformular. Siehe Seite 5. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 2. Dezember 2023 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2023 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Telefon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 10. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten 05 Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeige- ne Nahwärmenetz 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ für das Anbringen einen Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marswei- lerstr. 50 07 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße 08 Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalver- waltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 7. Oktober und Sonntag, 8. Oktober Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 7. Oktober Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 25 88 Sonntag, 8. Oktober Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2023 Anmeldung bis 31.10.2023 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 27. September 2023 feierten die Eheleute Anita und Berthold Striegel das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Sabrina Schmid und Julian Vollmer zur Geburt ihrer Tochter Mina Vollmer am 23.06.2023 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herz- lich. Veranstaltungskalender Oktober 06.10. Vesper Impulse BSS 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag Musikverein BSS 25.10. Seniorentreff BSS Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Die Vorschüler besuchen die Gemeinde- bücherei Am 28.09.23 bekamen die Vorschüler der Sonnen- und Regenbogengruppe eine Führung von Frau Lins durch die Gemeindebücherei. Nach einer spannenden Bauernhofgeschichte zum Mit- lesen durften die Kinder in den vielen Büchern stöbern. Doch wie funktioniert das mit dem Ausleihen? Dies demonstrierte uns Frau Lins, indem sie für die Son- nengruppe einen Büchereiausweis erstellte und Kinder, die bereits einen Büchereiausweis mitgebracht hatten zeigten stolz, wie der Ausleihvorgang abläuft. Wir bedanken uns recht herzlich bei Frau Lins für die Füh- rung und das geduldige beantworten der Fragen. Die Vorschüler vom Kindergarten Sonne, Mond und Ster- ne Kindergarten St. Martin Kennenlernfest im Kindergarten St. Mar- tin Zu Beginn des Kindergartenjahres veran- staltete jede Gruppe ein Kennenlernfest, zu welchem alle Eltern eingeladen waren. Somit hatten sie die Gelegenheit intensiver die vorhandenen Kontakte zu vertiefen und/oder neue zu knüpfen. Während die Kinder zusammenspielten, konnten sich die Eltern untereinander austauschen. Man hat sich entweder im Garten des Kindergartens getroffen oder ist gemeinsam zum Spielplatz gelaufen. So war die „Seesterngruppe“ mit Picknickdecken, Snacks und Getränken auf dem Spielplatz in der Sonnenstraße und die „Fischegruppe“ in der Boschstraße. Am Vormittag wurden die Muffins als Nachtisch für das Fest gebacken. Die „Fröschegruppe“ hat ihren Nachmittag im unteren Garten des Kindergartens mit einem Buffet verbracht. Die „Seepferdchengruppe“ traf sich in ihren Räumlichkeiten und im Garten. Passend zu ihrem Projekt „Apfel“ wurden dafür die Apfelschnecken gebacken und die Himbeer- milch zubereitet. Schön, dass Ihr da wart! Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Abiel Stör, Tel.: 94 21 99 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg bie- tet jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet auf Grund des Feier- tags am 10.10.2023 statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Hospizbewegung Weingarten Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens Aktion zum Welthospiztag am 14.10.2023 Die Aktion „Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens“ findet anlässlich des Welthospiztages am 14.10.2023 statt. Dieser Tag wird weltweit begangen, um auf die Hospizidee aufmerksam zu machen. Hospiz- und Palliativarbeitet bedeutet vor allem schwerkranke Menschen und deren An- und Zugehörige in ihrer verblei- benden Zeit gut zu begleiten und zu einer bestmöglichen Lebensqualität beizutragen. An diesem Tag sollen bewusst Zeichen der Solidarität gesetzt werden: mit Schwerkranken und Sterbenden so- wie deren Zugehörigen, die sich zu Hause, in Kranken- häusern, Pflegeheimen oder Hospizen auf ihren nahen Tod vorbereiten. Sie sollen daran erinnert werden, dass sie nicht allein sind und auf Unterstützung aus der Ge- sellschaft zählen können. Deswegen freuen wir uns, wenn in möglichst vielen Fens- tern am Abend des 14.10.2023 ein „Hospizlicht“ brennt. Diese Kerze trägt den Aufdruck: „Gegen die Nacht können wir nicht ankämpfen, aber wir können ein Licht anzünden.“ (Franz von Assisi) Die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. verteilt die Kerzen kostenlos an folgenden Stellen: Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten Wochenmarkt Weingarten am 11.10.2023 Bioladen Kornblume, Broner Platz, Weingarten Blumen am Park, Liebfrauenstr. 10, Weingarten Natürlich sind sie auch bei den ehrenamtlichen Hospiz- begleiter*innen erhältlich. FÜR ALLE DIE SICH BEGEGNEN WOLLEN – BEGEGNUNGSCAFÉ Jeden Freitagvormittag können Sie bei einer Tasse Kaffee und Gebäck mitein- ander ins Gespräch kommen, verschie- dene Kulturen kennen lernen und ihr Deutsch verbessern. Babys und Kleinkinder dürfen mit- gebracht werden. Jeden Freitag 09:00 – 11:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Kreisjugendring Ravensburg Öffentlichkeitsarbeit leicht gemacht Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag, den 27.10.23 von 15:30 - 18:30 Uhr ein Seminar über mo- derne Pressearbeit in den Räumen der Schwäbischen Zeitung in der Karlsstr. 16 in Ravensburg an. Die Redakteurin der Schwäbischen Zeitung, Frau Katarina Neef leitet an diesem Abend das Seminar. Auf der eigenen Homepage, im Gemeindeblatt oder in der Vereins-beila- ge der Schwäbischen Zeitung - wer zeigen will, was sein Verein, sein Jugendtreff oder die Verbandsgruppe alles auf die Beine stellt, muss sich um eine gute Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kümmern. Was interessiert meine Le- ser wirklich? Wie muss eine gute Pressearbeit aufgebaut sein? Was interessiert meine Leser wirklich? Was sind die Auswahlkriterien für eine Presseveröffentlichung? Und worauf kommt es bei einem guten Foto an? Zu solchen Fragen gibt’s Infos, Tipps und Anregungen. Anmeldungen bis 20.10.23 erforderlich beim Kreis- jugendring Ravensburg unter 0751/ 21081 oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Ge- schäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg. ABSH e.V. Einladung zur Fachmesse „Weiter-Sehen 2023“ mit gro- ßer Hilfsmittelausstellung am Samstag, 07.10.2023 Seit 2011 nun bereits zum neunten Mal veranstaltet die ABS die größte Fachmesse dieser Art südlich von Stutt- gart. Am Messetag werden namhafte Hilfsmitteilfirmen ihre neuesten Produkte präsentieren. Die ABSH e.V. als Landesorganisation für Menschen mit Behinderung prä- sentiert sich und ihr reichhaltiges Angebot für Hilfesu- chende aus ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind die- ses Mal auch Verbände für Betroffene von Fibromyalgie, Burn-Out und Mobbing, die an Informationsständen ihr Angebot vorstellen. So bietet die wichtige Messe wieder en großes Forum für Betroffene, Angehörige und Bevöl- kerung sich unverbindlich orientieren zu können. Selbst- verständlich ist auch dieses Mal wieder für das leibliche Wohl gesorgt. Die Veranstaltung bietet gute Möglichkei- ten für die Besucher zur Begegnung und zum Austausch. Die Fachmesse Weiter-Sehen 2023 findet statt am Samstag, 14. Oktober 2023 von 10 - 16 Uhr in der Ebert- halle, Ebertstr. 24 in 72336 Balingen. Der Eintritt ist frei. Fortsetzung auf Seite 10 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Tim Bartels (Umweltbriefe) Lebensmittelverschwendung Topf und Teller statt Tonne So werfen Sie weniger weg: Einkaufszettel. Was wollte ich noch mal einkaufen? Ein Einkauf nach Zettel be- wahrt davor, zu viel einzukaufen und es Im Handel sollen künftig deutlich we- niger Lebensmittel in der Tonne lan- den. Das hat die Bundesregierung mit 14 Unternehmen des deut- schen Groß- und Einzel- handels vereinbart: Bei- de Seiten unterzeichne- ten dazu einen „Pakt gegen Lebensmittel- verschwendung“. Die Unternehmen ver- pflichten sich darin auf „messbare Reduzie- rungsziele“. Dazu zählt u.a., die Lebensmittelab- fälle bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zu einem selbstgewähl- ten Basisjahr zu reduzieren. Weltweit wird nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) über ein Drittel aller Lebens- mittel verschwendet oder geht verloren. In Deutschland sind das – ohne nicht erfasste Vorernteverluste – laut der Umweltstiftung WWF mindestens 18 Millionen Tonnen pro Jahr. Das Statistische Bundesamt dokumen- tiert für das Jahr 2020 in Deutschland knapp 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle. Dies hat schwerwiegende Folgen für die Umwelt. Die Vergeudung wertvoller Res- sourcen, wie Wasser, Boden und Energie für Anbau und Weiterverarbeitung dieser Lebensmittel, ebenso wie der Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden, belasten die planetaren Grenzen. Denn Lebensmittel- verschwendung ist für zehn Prozent aller globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich und damit einer der Haupttreiber der globa- len Klimakrise. Laut Schät- zungen der UN könnten von den verschwendeten Lebensmitteln zwei Milli- arden Menschen ernährt werden – also mehr als die doppelte Menge der derzeit laut Welthungerhil- fe 828 Millionen Menschen, die Hunger leiden. Mit jedem weggeworfenen Lebensmittel lan- det zudem bares Geld in der Tonne. Lebensmittelretter Das Bündnis Lebensmittelrettung – ein Zu- sammenschluss aus Initiativen wie Food- sharing, Unternehmen wie Querfeld, Sirplus und Too Good To Go, sowie Umweltverbän- den wie DUH und WWF – beklagt an der politischen Vereinbarung mit dem Handel, dass dahinter „wenig Verbindlichkeit“ stehe. Die Umsetzung will die Bundesregierung jährlich veröffentlichen, überprüft vom bun- deseigenen Thünen-Institut. „Die anonymi- sierte Berichterstattung über die Verschwen- dung in den Märkten ist ein guter Schritt, aber reicht nicht aus, um die gesamten Abfäl- le entlang der Lieferkette transparent zu ma- chen und zu reduzieren“, sagt Elisa Kollenda vom WWF. Sie fordert eine für die Öffent- lichkeit detailliert einsehbare Berichtspflicht pro Unternehmen. So wie es bereits in Öster- reich der Fall ist. Und noch etwas bemängeln die Lebensmittelretter-Organisationen: Dass man sie bei den Verhandlungen über geeig- nete Maßnahmen nicht mit einbezogen hat. Sind sie es doch, die überproduzierte Le- bensmittel retten und verteilen. „Weder der Handel noch die Regierung haben gefragt, wie das praktisch umgesetzt und finanziert werden kann“, sagt Frank Bowinkelmann von Foodsharing. Die Initiative bewahrt noch ge- nießbare Lebensmittel vor der Entsorgung, indem sie überproduzierte Ware täglich von Bäckereien, Supermärkten, Kantinen und Großhändlern abholt und verteilt. (tb) Foodserver verteilen gerettetes Esssen in der Nach- barschaft, Heimen, Schulen, Kitas: foodsharing.de https://buendnislebensmittelrettung.de/ Der Pakt der Regierung mit dem Handel (53 S.): https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/ DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/ pakt-gegen-lebensmittelverschwendung.pdf dann zu Hause vergammeln zu lassen. Kühlschrank im Blick. Immer wie- der wird übersehen, was im Eisschrank noch da ist. Das sollte man checken, bevor man einkaufen geht – und sich daran ge- wöhnen, alles, was bereits geöffnet ist, im Kühlschrank nach vorne zu stellen. Dann gerät es nicht in Vergessenheit. Resteverwertung. Das Essen von ge- stern kann noch eine schmackhafte Grundlage für das Essen von heute sein. Aus beispielsweise einer übriggebliebenen Toma- tensoße von gestern wird so schnell eine le- ckere Zutat für die heutige Lasagne. Auf Vorrat kochen. Was macht man mit den Resten einer üppigen Mahl- zeit? Einfrieren! So freut man sich an Ta- gen, an denen wenig Zeit zum Kochen oder schlicht keine Lust vorhanden ist, auf den fertigen Vorrat aus dem Gefrierfach Obst on the edge. Droht das Obst auf dem Teller die nächsten Tage nicht zu überleben: einfach klein schneiden, Joghurt draufpacken und fertig ist ein späteres Früh- stück, etwa auf Arbeit. Überreife Bananen. Jeder kennt es: die braune Banane in der Obstschale. Daraus lässt sich ein leckerer Bananenshake oder süßes Bananenbrot machen. Seinen Sinnen vertrauen. Das Min- desthaltbarkeitsdatum (MDH) birgt so manches Missverständnis: Das aufgedruck- te Datum dient lediglich zur Orientierung. Wenn also ein Joghurt laut Aufdruck abge- laufen ist, sollte man sich vor dem Wurf in die Tonne davon selbst überzeugen: sehen, riechen und schmecken. Ewig haltbar. Lebensmittel, die bei trockener und kühler Lagerung un- sterblich sind: Reis, Honig, Zucker, Essig, Salz. Die müssen also nie in den Müll. Ohne Verpackung. Alles was ver- packt ist, wird genau dafür produziert. Was nicht reinpasst, wird abgeschnitten und weggeschmissen. Versuchen Sie, möglichst viele unverpackte Lebensmittel zu kaufen: z.B. auf dem Wochenmarkt. Die Studie des WWF von 2015 (77 S.) https://www. wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/ WWF_Studie_Das_grosse_Wegschmeissen.pdf Fo to : E ch el on IM G /A do be S to ck Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Ihre Unterstützung ist sehr wichtig Um blinden und sehbehinderten Menschen, aber auch Menschen mit anderen Behinderungen nachhaltig hel- fen zu können sind solche Veranstaltungen sehr wichtig, nicht zuletzt, um diese über ihre Möglichkeiten zu infor- mieren aber auch um die Bevölkerung auf die Belange von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. Zur Finanzierung solcher Projekte sind die Behinderten- organisationen wie die ABSH e.V. auch immer wieder auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen. Wir unterstüt- zen darüber hinaus baden-württembergweit schon über 1.000 Menschen mit Seheinschränkung, helfen diesen bei der Bewältigung ihres Alltags und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Unser oberstes Ziel ist es, dass alle wieder selbstbestimmt und selbständig am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und beruflichen Leben teilhaben kön- nen. Die ABSH e.V. ist ein gemeinnützig und mildtätig an- erkannter Verein und würde sich über Ihre Zuwendung und Unterstützung sehr freuen. Jede noch so kleine Spende hilft uns, Menschen in Ba- den-Württemberg zu helfen. Unser Spendenkonto lautet: Volksbank Albstadt eG, IBAN: DE25 6539 0120 0360 0690 02, BIC: GENODES1EBI Ihre Marita Bürmann-Eigler, Vorsitzende der ABSH e.V. Schlossstr. 4, 72359 Dotternhausen, Telefon: 0 74 27 – 466 037 5, E-Mail: buero@abs-hilfe.de Internet: www.abs-hilfe.de Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Bauernverband Allgäu Oberschwaben Hofbaumprojekt „HeimatWurzeln - Wir Pflanzen Zu- kunft“ - Kooperationsprojekt des Landschaftserhal- tungsverbands Ravensburg und des Bauernverbands Allgäu Oberschwaben Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben freuen sich, das Kooperationsprojekt „Heimatwurzeln - Wir Pflanzen Zu- kunft“ vorstellen zu dürfen. Dieses Projekt ruft im Namen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg Landwirte und Landwirtinnen mit Betriebssitz im Land- kreis Ravensburg dazu auf, an einer einzigartigen Initia- tive teilzunehmen, die nicht nur die Umwelt schützt, son- dern auch die Verbundenheit zur Heimat stärkt. Im Rahmen von „Heimatwurzeln - Wir Pflanzen Zukunft“ werden Betriebe ermutigt, einen eigenen Hofbaum zu pflanzen. Dabei stellt der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg, dank einer großzügigen Spende der Hei- matstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, den teilneh- menden Betrieben kostenloses Pflanzgut zur Verfügung. Jeder Betrieb kann maximal einen Hofbaum erhalten, der mit einem Wühlmauskorb, Bewässerungssack und Kokosstrick für einen gesunden Start ausgestattet ist. Die teilnehmenden Betriebe haben die Auswahl zwischen folgenden Baumarten: Stieleiche, Winterlinde, Sommer- linde, Rotbuche, Bergahorn, Vogelkirsche und Walnuss. Diese Baumarten wurden sorgfältig ausgewählt, um die regionale Vielfalt zu fördern. „Ein Hof ohne Baum ist wie ein Brunnen ohne Wasser“, so lautet ein altes Sprichwort. „Hofbäume sind nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern sie erfüllen auch wich- tige ökologische Funktionen. Sie bieten Lebensraum für Vögel und Insekten, verbessern die Luftqualität und tra- gen zur Erhaltung der Biodiversität bei.“, so H. Böhmer, Mitarbeiterin LEV Ravensburg. Darüber hinaus haben Hofbäume eine tiefe kulturelle Bedeutung. Sie sind Mittelpunkt geselligen Beisammen- seins, spenden Schatten und verleihen einem Hof Iden- tität und Heimatgefühl. Die Jahreszeiten, die Duft und Farbenbracht der Baumblüte, die bunte Herbstfärbung und das Vogelgezwitscher im Frühling machen Hofbäu- me zu lebendigen Zeugen des Hoflebens. „Ihr Hof ist ein einzigartiger Ort, der Ihre Verbindung zur Natur und zur Heimat verkörpert. Machen Sie den An- fang und setzen Sie ein Zeichen für die Zukunft, indem Sie einen Baum zu Ihrem Hof hinzufügen.“, F. Schönber- ger, Vorsitzender Bauernverband Allgäu-Oberschwaben. „Heimatwurzeln - Wir Pflanzen Zukunft“ ist nicht nur ein ökologisches Projekt, sondern auch ein Bekenntnis zur Bewahrung unserer ländlichen Traditionen und zur För- derung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Für weitere Informationen und zur Teilnahme am Pro- jekt „Heimatwurzeln - Wir Pflanzen Zukunft“ besuchen Sie bitte die Homepage des Landschaftserhaltungsver- bands Ravensburg bzw. des Bauernverbands Allgäu Oberschwaben. Dort finden Sie das Online-Bestellfor- mular. Bestellfrist ist Sonntag der 22. Oktober 2023. Die Ausgabe der Bäume erfolgt dann Ende Oktober/Anfang November an zentralen Ausgabestellen im Landkreis. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg un- terstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Lions-Club Weingarten Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2023“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2023 ein. Am 17. und 18. November wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 17. und 18. November 2023 vor: Django Asül - 17. November 2023 „offenes Visier“ Ganz ohne Scheuklappen und toten Winkel, sondern mit Weitblick und einer gehörigen Portion purer Gaudi prä- sentiert Django Asül sein aktuelles Programm ,,Offenes Visier‘. Ein Power-Programm für Jederfrau und Jeder- mann, unheimlich amüsant und unterhaltsam. Und nein, Django Asül beschäftigt sich in diesem Werk nicht mit Parteien und Politikern, sondern mit den wirklich wichti- gen Dingen des Lebens: Solidarität und Nachhaltigkeit. Klingt vielleicht spröde - aber nicht bei Django! Denn er hat begriffen: Die Realität da draußen hat schon lang nichts mehr mit der Wirklichkeit zu tun. Luise Kinseher - 18. November 2023 „Wände streichen. Segel setzen“ Die Möbel sind raus. Die Kinseher sitzt in ihrer leeren Wohnung und hat plötzlich unendlich viel Platz: sie könn- Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 te ungehindert auf Socken den Gang hinunterrutschen, endlich ausladend zu ABBA tanzen oder ein Bobby Car Rennen veranstalten, wenn da nicht dieses riesige Loch im Boden wäre: Los ging es mit einer kleinen Delle im Par- kett, dann wurde es ein Riss, schließlich irgendwann das Loch. Seitdem waren eine Menge Spezialisten am Werk, richtige Handwerker lassen seit Jahren auf sich warten! Keiner kann es genau sagen: War das Loch schon immer da und es hat nur keiner bemerkt? Hätte man das Loch verhindern können, wenn man es früher erkannt hätte? Ist das jetzt nur ein vorübergehendes Loch oder der An- fang vom Ende? Was kommt nach dem Loch und wer ist eigentlich schuld? Der Architekt? Ein Schimmelpilz? Oder hat es der Dackel gegraben? Und lohnt sich in die- ser abgerockten Wohnung eigentlich das Streichen der Wände noch? Bevor Kinseher diese weitreichenden Fragen beantwor- tet, macht sie sich erstmal eine Flasche Schampus auf: Es gilt Abschied zu nehmen! Unvergesslich die gemütlichen Abende vorm Kamin, die fröhlichen Stunden am Herd, das vertraute Summen des Kühlschranks! Ach war das schön: damals, als der Boden unter ihren Füßen noch ganz war. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Karten- vorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingar- ten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volks- bank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apothe- ke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per E-mail unter stefan.gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 26,- € Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. Oktober - 15. Oktober 2023 Gedanken zur Woche: Ein Geschenk Gottes Grüßen wir jeden neuen Tag mit Freude und Hoffnung, denn er ist ein Geschenk Gottes. Franz von Sales Samstag, 07. Oktober 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Carolin Schnez und Patrick Bentele 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Franziska Joachim Noemi Oelhaf, Mateo Oel- haf, Max Schützbach, Johanna Zentner († Maria Ungemach, Klara Merk, Ludmilla und Rochus Illenseer, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Leokadia und Josef Malsam, Magdale- na und Klemens Braunagel, Theresia, Baptist, Anton und Eugen Elbs, Johann Germann, Mat- hilde Elbs) Sonntag, 08. Oktober - 27. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe „Sternschnuppe“ (demenziel Erkrankte) Dienstag, 10. Oktober 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 12. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 13. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager, Isa und Mario Perugino, Margarete und Albert Voll- mer) Samstag, 14. Oktober Keine Vorabendmesse Sonntag, 15. Oktober - 28. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Hl. Leiber Fest Ministranten: Pia Kronenberger, Benjamin Mi- chelberger, Alina Michelberger, Robin Schnez, Emil Schützbach, Marlene Stör († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Adalbert Berger, Agathe und Adam Zimmermann, Familie Amann, Familie Gaismaier, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Klara Merk) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Johanna Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 12. Oktober geschlossen Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 40 Jahre Helferkreis Baindt Zu diesem Jubiläum hatte Pfarrer Bernhard Staudacher alle aktiven und ehemaligen ins Gasthaus Zur Mühle ein- geladen. Als besondere Gäste konnte er, Herrn Rist von den Cari- tas-Konferenzen der Diözesanverband Rottenburg-Stutt- gart und Herrn Dekan a. D. Leuze und 6 „Gründerfrauen“ begrüßen. Im Rahmen dieser Feier wurden geehrte: für 40 Jahre: Cilli Bohner, Lioba Stephan, Pauline Stephan, Anita Striegel, Ruth Grathwohl und Verity Wingert für 20 Jahre: Ursula Kaletta und für 10 Jahre: Monika Bentele. Gemeinsam hielten wir mit den geehrten einen kleinen Rückblick: Vor 40 Jahren, am 12. September 1983, gründete Herrn Pfarrer Heinz Leuze den Helferkreis. Verschiedene Ge- meindemitglieder waren spontan bereit ehrenamtlich tätig zu werden. Sie wurden bei einem Schulungsabend auf dem Besuchsdienst vorbereitet. Heute zählt der Hel- ferkreis 25 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der Helferkreis macht Ge- burtstagsbesuche und überreicht Briefe und Ge- schenke. Weiter zählen zu den Diensten, das Austra- gen der Unterlagen für die Caritassammlung und der Säcke für die Kleider- sammlung „Aktion Hoff- nung“, das verzieren von Kerzen für die Angehörigen der verstorbenen und das gestalten der Kräutersäule und Blumenschmuck für die Kirche. Vielen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Helferkreis für die ganzen Aufgaben, die sie über das ganze Jahr leisten. Terminplanung 2024 der kirchlichen Gruppierungen für die Seelsorgeeinheit Wir bitten alle kirchlichen Gruppierungen wie Frauenbund, KAB, Ministranten, Gruppe MEILE, Katholischer Senioren- kreis, Katholische Kindergärten, Kirchenchor, Juka, Tauf- team, etc. um Zusendung ihrer Termine/Veranstaltungen für 2024 als Excel- oder Word-Tabelle bis spätestens 14. Oktober 2024. Bitte an das Pfarrbüro in Baienfurt per E-Mail senden. KathPfarramt.Baienfurt@drs.de Im Voraus herzlichen Dank! Gottesdienstplanung Familien- und Jugendgottes- dienste 2024 der Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgot- tesdienste laden wir am Dienstag, 24. Oktober um 19.30 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herz- lich ein. Bitte vormerken! Gottesdienst für Demenz erkrankte Men- schen Am Sonntag, den 08. Oktober 2023 laden Pfarrer Staudacher und die Selbsthilfe- gruppe Sternschnuppe alle Gesunden und Kranken und alle Interessierten zum „Got- tesdienst für den Augenblick ist Gottesdienst in der Ge- genwart“ ein. Bereichert wird der Gottesdienst durch die Juka mit Maria Hummel. Pilgerfahrt nach Schönstatt Zu einer Pilgerfahrt nach Schönstatt lädt die Schön- statt-Bewegung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 17. - 19. Oktober alle Interessierten herzlich ein. Ziel ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das sogenannte Urheiligtum. Die Pilgerfahrt ist eine gute Gelegenheit, Dank und Freude mitzubringen, Sorgen in größere Hände zu legen und neue Kraft für den Alltag zu schöpfen. Zum Programm gehören die als Pilgerfahrt gestaltete Busfahrt, gemeinsame Eucharistiefeiern sowie ein vielfältiges Alternativangebot mit Impulsen, Führun- gen und Gebetszeiten. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de ++++++++++++++++++++++++++++++++++ Kurzexerzitien zur Einstimmung auf den Advent Zu Kurzexerzitien als Einstimmung auf den Advent lädt das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 27. - 29. November 2023 herzlich ein. Unter dem Thema „Wege nach innen - Gott entgegen“ sind die Tage eine Chance, sich einen Halte-Punkt zu gönnen, um innezuhalten und sich auf den Advent einzustimmen. Ein Vortrag, spirituelle Impulse, heilige Messe, gestaltete Gebetszeiten und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente der Tage. Das Exerzitienangebot beinhaltet ein- einhalb Tage Stillschweigen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de ++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Adventswochenende für junge Frauen „(M)ein (Advents-)Weg“ ist Thema beim Besinnungs-Wo- chenende für junge Frauen, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 8. - 10. Dezember einlädt. Die Teilnehmerinnen (18 - 30 Jahre), haben die Chance, sich Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 eine kleine Auszeit zu gönnen, um den persönlichen Weg durch den Advent in den Blick zu nehmen. Impulse, Aus- tausch, Stille und Beichtangebot sollen dazu beitragen, sich bewusst auf Weihnachten vorzubereiten, dass Chris- tus neu geboren wird - heute, in uns. Information und Anmeldung: Schwester M. Bianca Wörz, sr.bianca@liebfrauenhoehe.de, Whats-App: 01573 80 90 223, www.liebfrauenhoehe.de ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Besinnungswochenende im Advent „Wege nach innen - Gott entgegen“ ist Thema beim Be- sinnungswochenende im Advent, zu dem das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 15. - 17. Dezember 2023 einlädt. Die Tage sind eine Chance, im Advent in- nezuhalten, mit Gott in Berührung zu kommen und sich in diesen Tagen intensiv auf das Weihnachtsfest vorzu- bereiten. Ein Vortrag zum Thema der Tage, gestaltete Gebetszeiten, eucharistische Anbetung, Zeit zur persön- lichen Besinnung, sowie die Feier der heiligen Messe sind Elemente der Besinnungstage, die helfen, innezuhalten und neue Kraft zu schöpfen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Johannes 4,21 Samstag, 07. Oktober 13.00 - 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe der Erntedankga- ben an der Ev. Kirche Sonntag, 08. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Erntedankgottesdienst mit dem Kindergarten + Vor- stellung der Konfi3-Kinder in der Ev. Kirche, anschließend Kirchencafé (Pfr. Schöberl) Heute findet Kinderkirche in der Ev. Kirche statt Montag, 09. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 11. Oktober 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemeindehaus 18.00Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 15. Oktober 10.30 Uhr Baienfur Gottesdienst in der Ev. Kir- che (Dr. J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemein- dehaus Gedanken zum Wochenspruch Geschwisterliebe Das ist manchmal gar nicht so einfach, denn neben Momenten der friedlichen Einigkeit, wie auf diesem Foto, gibt es auch Zeiten des Neidisch-Seins, des einan- der eins Auswischen-Wollens und des Denkens zuerst an sich selbst. - Da spüren wir, dass dieses Gebot der Nächsten-Liebe mehr ist als ein „Du sollst“. Gottes Wesen ist Liebe und wer mit dieser Liebe in Kontakt bleibt, kann gar nicht anders, als im Alltag - mal besser und mal schlechter - mit Gottes Hilfe diese Liebe durch- zubuchstabieren. Auch wenn ich manche Geschwister hier und da, so rein gefühlsmäßig doch lieber auf den Mond schießen würde ... Unser Wochenspruch erlaubt kein Abtauchen ins Abstrak- te: eine ehrliche Liebe zu Gott, die nicht im Alltag praktisch wird - die gibt es nicht. Gottes Segen fürs Durchbuchstabieren des größten Ge- bots, das wir haben! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Erntedan- kaltar können am Samstag, 07. Oktober von 13.00 - 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis ab so- fort um 18:00 Uhr Liebe Frauen, beim letzten Treffen im September kam der Wunsch bei euch auf, die Treffen auf 18:00 Uhr zu verlegen. Dem komme ich hiermit nach. Wir wollen schauen, ob es für euch ange- nehmer ist. Also treffen wir uns am Mittwoch, 11. Oktober schon um 18:00 Uhr. Unser Gast, Dorothee Pachler-Sey- bold wird uns einen Abend „Rund ums Brot“ gestalten. Der Kreative Montag bietet an Oktober 09.10. I. Schwarzat „Inchies“ 16.10. B. Schwartz-Glonnegger: „Bunter Herbst“ Aqua- rell 23.10. U. Schad: „Neue Topflappen braucht das Land“ 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins der Fußballabteilung des SV Baindt am Datum: Freitag, den 13. Oktober 2023 Ort: Vereinsraum Uhrzeit: 19.00 Uhr laden wir die Mitglieder des Fördervereins herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht der Vorstandschaft 3. Bericht des Kassiers 4. Entlastung Vorstand/Kassier 5. Wahlen 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 6. Verschiedenes Die Vorstandschaft Verdiente Auswärtsniederlage in Straßberg TSV Straßberg 1903 - SV Baindt 3:0 (1:0) Durch die Ausfälle zahlreicher wichtiger Spieler reiste der SVB mit gerade einmal zwölf Spielern aus dem Kader der ersten Mannschaft zum Auswärtsspiel nach Straßberg. Die Gastgeber starteten im Gegensatz zu den Baind- tern stark in die Saison und rangierten vor der Partie mit 13 Punkten auf Tabellenplatz drei. Die im Vergleich zur Vorwoche auf sieben Positionen umgestellte Baindter Startelf fand trotz all der Verände- rungen überraschend ordentlich ins Spiel, konnte in der Vorwärtsbewegung immer wieder wichtige zweite Bälle gewinnen und verteidigte mit dem zurückgekehrten Ab- wehrchef Mi. Brugger sehr engagiert gegen die starke Straßberger Offensive um Torjäger Fiorenza. Trotz der ansprechenden Leistung musste Keeper Walser bereits nach einer Viertelstunde hinter sich greifen, da die Baind- ter Mannschaft bei einer Ecke Holzmann im Rückraum aus den Augen verlor - der Straßberger schob überlegt zum 1:0 ein (16.). Fast im Gegenzug hatte der SVB jedoch die Chance auszugleichen, Kelmendis Abschluss aus hal- brechter Position war allerdings zu unplatziert. In der Fol- ge erspielten sich beide Teams aussichtsreiche Möglich- keiten, es fehlte jedoch die Zielstrebigkeit im Abschluss. Während die Baindter Abwehr mehrmals die Abschlüsse des TSV im letzten Moment noch blocken oder Walser parieren konnte, verzogen auf der Gegenseite Dischl und Boenke mit ihren Abschlüssen knapp. So ging es mit ei- nem knappen 1:0 für den TSV in die Halbzeit, aus welcher die Gastgeber noch dominanter zurückkamen. In dieser Phase rollten im Minutentakt Angriffe auf das Baindter Tor zu, wobei es unter anderem Torhüter Walser verdanken zu war, dass die Partie nicht in einem Straßberger Schüt- zenfest endete. Dennoch schraubte der TSV das Ergeb- nis in der Schlussphase standesgemäß auf 3:0 - Ulmer traf per abgefälschtem Schuss von der Strafraumkante (75.), Binder verwandelte einen Foulelfmeter souverän rechts unten (81.). Auf der Gegenseite hatte Kelmendi in der Schlussminute noch den Baindter Ehrentreffer auf dem Fuß, der Neuzugang zögerte beim Abschluss aber etwas zu lang. Damit verliert die zusammengewürfelte Baindter Mann- schaft auch in der Höhe verdient mit 3:0 beim TSV aus Straßberg. Vor allem in der zweiten Halbzeit ging Rädels Elf die nötige Klarheit im Pass- und Offensivspiel ab, wo- durch ein in der ersten Halbzeit noch möglich erschei- nender Punktgewinn in weite Ferne rückte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser, Marc Bolgert, Daniel Kronenberger (73. David Krauter), Kevin Fischer, Jonathan Dischl, Philipp Boen- ke, Johannes Kern (58. Daniele D´Ercole), Baba Camara (83. Kai Kaspar), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Nils Temme - Zuschauer: 123 Tore: 1:0 Timo Holzmann (16.), 2:0 Tim Ulmer (75.), 3:0 Moritz Binder (81.) TSV Ratzenried II - SV Baindt II 1:7 (0:4) Im Gegensatz zur ersten Mannschaft konnte Trainer Geg- gier für das Auswärtsspiel gegen den TSV Ratzenried II auf nahezu alle Leistungsträger zurückgreifen, wodurch der SVB II bereits in der ersten Halbzeit die Weichen auf Sieg stellte. Schnez knüpfte an seinen Viererpack aus der Vorwoche an, brachte die „Zwoite“ früh mit 0:1 in Füh- rung (8.) und erhöhte wenig später auf 0:2 (17.). Kapitän Späth (32.) und Krauter (42.) sorgten im Anschluss für den 0:4-Halbzeitstand. Nach der Pause war es erneut Krauter, welcher das 0:5 markierte (54.). Die nicht in Bestbesetzung aufgelaufenen Gastgeber konnten in der Schlussphase zwar auf 1:5 verkürzen (72.), der dritte Doppelpacker der Partie, Akaiber, sorgte am Ende jedoch wieder für ein- deutigere Verhältnisse (77.) (82.). Mit dem zweiten Kantersieg in Folge scheint der SVB II endgültig in der Saison angekommen zu sein und springt dadurch auch tabellarisch auf einen soliden fünften Platz. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (60. Niklas Späth), Patrick Späth, Kai Kaspar (60. Markus Wöhr), Tobias Trautwein (79. Kai Kaspar), Moritz Gresser (65. Luca Lauriola), Dennis Hecht, Daniel Kronenberger (79. Moritz Gresser), Marius Hahn (60. Rabie Akaiber), Johannes Schnez, David Krauter (60. Kai Kostka) - Trai- ner: Timo Geggier Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schiedsrichter: Hüseyin Demirdal () - Zuschauer: 50 Tore: 0:1 Johannes Schnez (8.), 0:2 Johannes Schnez (17.), 0:3 Patrick Späth (32.), 0:4 David Krauter (42.), 0:5 David Krauter (54.), 1:5 Mark Lawson (72.), 1:6 Rabie Akaiber (77.), 1:7 Rabie Akaiber (82.) Vorschau: Sonntag, 08.10 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Mochenwangen II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Sulmetingen Jugendfußball Abteilung Jugendfußball D-Junioren SV Bergatreute - SV Baindt 3:3 Am Samstag den 30.09. mussten die Jungs der D-Jugend zum schweren Auswärtsspiel nach Bergatreute. Wer spannende und aufregende Spiele mag, ist derzeit bei unserer D-Jugend bestens bedient! Die Jungs starteten mit viel Elan und Einsatz und kamen nach einem sehenswerten Spielzug über vier Stationen bereits in der 5. Minute zur 1:0 Führung durch Leon K. Die Mannschaft des SV Bergatreute agierte hauptsächlich mit langen Abschlägen durch den Torwart auf die schnellen Stürmer, was unsere Abwehr immer wieder vor Probleme stellte. Auf diese Weise kamen die Bergatreuter bereits in der 7. Minute zum Ausgleich zum 1:1. Das Spiel war nun ausgeglichen mit Chancen auf beiden Seiten, jedoch hat- ten die Gegner nach einem Konter das bessere Händchen und erzielten in der 19. Minute die 2:1 Führung. Die Ber- gatreuter kamen immer wieder mir Ihren langen Bällen durch die Abwehr und so konnte kurz vor der Halbzeit einer dieser Angriffe nur durch ein Foul gelöst werden, was zu einem Elfmeter für die Heimmannschaft führte. Glücklicherweise wurde dieser verschossen und so blieb es beim 2:1 Halbzeitstand. Wie auch in den letzten Spielen musste man einen Rückstand nach der Pause aufholen und wurde bereits in der 37. Minute belohnt als unsere Jungs nach einem Handspiel der Gegner den fälligen Strafstoß bekamen. Der Strafstoß wurde durch unseren Kapitän Anton P. souverän verwandelt und so konnten die vielen mitgereisten Fans den Ausgleich zum 2:2 beju- beln. Jetzt hatte man die langen Bälle der Gastgeber im Griff und drängte auf die Führung. So war es wieder Anton P. der nach einer schönen Einze- laktion mit einem sehenswerten Schuss in der 40. Minute das 3:2 erzielte. Leider hielt die Führung nicht lange und man musste bereits in der 41. Minute nach einem Weit- schuss, der unglücklich über unseren sehr gut haltenden Torwart zum 3:3 im Netz landete. Jetzt war es ein offener Schlagabtausch und beide Mann- schaften wollten den Siegtreffer erzielen. Beide Seiten hatten noch gute Möglichkeiten, es konnte jedoch keine der Mannschaften mehr ein Tor erzielen. So blieb es nach einer hektischen und emotionalen Schlussphase beim - für beide Seiten - verdienten 3:3 unentschieden. Es spielten: Michael N., Rafael D., Anton P., Lucca B., Mo- hamad B., Leon. K., Ben D, Giulio A., Anton S., Max S., Luis H. E-Juniorinnen SGM Union MBK I - SGM Baindt/Fronreute 4:4 Nachdem unsere Mädels letzte Woche gegen die jüngeren Mädels von Union einen hohen Sieg einfuhren, spielten sie heute gegen die älteren Mädels von Union. Unsere 8-fache Torschützin von letzter Woche Isabella Lang wurde extrem bearbeitet, kann aber trotzdem zu einigen Abschlüssen. Eine starke Torspielerin, sowie die Torumrandungen verhinderten allerdings einen Treffer von Isabella. Weil sie es meistens mit 2 oder auch 3 Ge- genspielerinnen zu tun hatte, ergaben sich Räume für Hanna Alosh und Hanaa Busam. Beide nutzten diese Räume und erzielten jeweils 2 Treffer für ihr Team. Als 15 Minuten vor Spielende das 4:1 für unsere Mädels fiel, war das Spiel eigentlich entschieden. Doch das Heim- team gab nicht auf und erzielte zum Ende der Begegnung noch 3 Treffer, was letztlich bei den Gegnerinnen noch zum umjubelten Remis reichte. D-Juniorinnen SV Bergatreute - SGM Baindt-Fronreute 3:8 Beim Spiel gegen dem benachbarten SV Bergatreute gin- gen wir bereits in der ersten Minute durch ein schönes Tor von Lena P. mit 1:0 in Führung. Danach kam Bergatreute ein paar Mal in unsere Hälfte, doch unsere Verteidigerin- nen Hanaa, Haifaa oder Greta fingen alles ab und leiteten über Lea und Fiona immer wieder kluge Angriffe ein. So dauerte es nur bis zur 7. Minute, bis Lena ihr zweites Tor nach schönem Zuspiel von Lena Marie per Schuss in den Winkel erzielte, um dann gleich in der 25. Minute nach Zu- spiel von Fiona ihren Hattrick perfekt zu machen. Danach setze sich Lea auf der linken Seite zum wiederholten Mal durch, legte den Ball perfekt auf Lena Marie, die zum 4:0 einnetzte. Nach einem weiteren Tor von Lena kamen die Gegnerinnen erstmalig vor unser Tor und schossen ihren ersten Anschlusstreffer. In der Pause hatte der gegnerische Trainer umgestellt und offensichtlich mehr Körperlichkeit eingefordert. So kam es zu einigen heftigeren Duellen, die meistens für unse- re Spielerinnen recht schmerzhaft endeten und zu zwei weiteren Gegentoren führten. Eigentlich war der Schiri gefordert aber leider überfordert. Er ließ alles laufen und pfiff z.T. nach Zwischenrufen von außen, was es für unser Team noch schwerer machte. Ein Schlag ins Gesicht gegen Greta war dann auch zu viel für unser Trainerteam, die Beschwerde führte allerdings nur zum Feldverweis. Greta konnte aufgrund des Schlages nicht mehr weiterspielen. Trotzdem behielten wir unser gutes Aufbauspiel bei und so konnte Maylin mit ihrem ersten Saisontor sowie Lena mit zwei weiteren und Lena-Marie mit ihrem Abschlusstor das Spiel souverän beenden. Am Ende ein tolles Spiel und überlegener Sieg unserer Mädels, leider etwas überschattet von einigen Verlet- zungen, die zum Glück im Laufe des Nachmittags schon wieder einigermaßen verheilten. Es spielten: Maylin Kretzer, Greta Heilmeier, Fiona Maier, Haifaa Alosh, Hanaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Al- ber, Lena Pfleghar C-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SGM Baindt-Fronreute 1:3 Zum Auswärtsspiel ging es für unsere C-Jugend zur PSG Friedrichshafen. Bei besten Bedingungen entwickelte sich von Beginn an ein Spiel auf Augenhöhe, das sehr viel Laufleistung erforderte. Unsere Mädels spielten technisch ansehnlichen Kombinationsfußball und versuchten so den Führungstreffer zu erzielen. Dies gelang schließlich Jana in der 15 Minute mit einem wunderschönen Fernschuss. Die Gegnerinnen steckten nicht auf und hielten dagegen. Kurz vor der Halbzeit gelang unseren Mädels durch ein schönes Zuspiel von Jana auf Sarah Leibfahrt, die souve- rän zum 2:0 ins kurze Eck vollendete. Zur zweiten Halbzeit kamen die Gäste gleich zu Beginn durch einen unhaltba- ren Freistoß, direkt unter die Latte zum 1:2 Anschlusstreffer. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Die Gastgeberinnen witterten ihre Chance zum Ausgleich und sorgten durch viele Einzelleistungen für Druck bei unseren Mädels, doch die Abwehr um Lena, Vici und Vi- vienne sowie unsere hervorragende Torspielerin Sarah Jukic stellten ein nicht zu überwindendes Abwehr System dar. Wir versuchten dagegen durch Kombinationsfußball die Führung auszubauen. In der 63 Minute spielte Sarah Leibfahrt einen sehr schönen Pass in die Tiefe auf Jana, die vor dem Tor cool blieb und ruhig in die Ecke einschob. Das 3:1 stellte schließlich den alles in Allem verdienten End- stand dar. Damit knüpfen die C-Mädels an ihre Leistung vom Mittwoch im Pokalspiel an, welches mit 11:3 gegen Bad Waldsee gewonnen wurde. Im kommenden Spiel am Samstag, den 07.10. um 13:30 Uhr geht es zu Hause auf dem Sportplatz in Staig gegen den TSV Tettnang. Dieses verspricht mit Sicherheit erneut ein sehr spannendes Spiel zu werden. Es spielten: Sara J. (T); Lena; Vivienne; Vici; Sophie; Hedda; Jana E.; Sarah L.; Malena; Mia; Jana R.; Pauline; Franzi Verbesserte Jugendteams verpassen knapp die ersten Punkte Aufgrund vieler terminbedingter Absagen konnten wir dieses Wochenende nur mit zwei Dreiermannschaften antreten, was aufgrund des flexiblen Spielsystems aber kein Problem darstellt. Jugend 1 - TSG Ailingen II 4:6 Nach einem schnellen 0:3 Rückstand kam die 1. Jugend- mannschaft besser ins Spiel. Vor allem Fabian Striegel erwischte einen super Tag, konnte 2 Spiele gewinnen und verlor sein drittes Match ganz knapp mit 9:11 im fünften Satz. Aber auch Jona Klein und Benjamin Michelberger konnten mit einem Spielgewinn einen Punkt fürs Team erzielen. Am Ende fehlte nur ein Sieg für ein Unentschie- den und den ersten Punktgewinn. Es spielten: Jona Klein (1:2), Benjamin Michelberger (1:2) und Fabian Striegel (2:1) Jugend 2 - SVW Weingarten IV 3:7 Viele knappe Spiele und Sätze bestimmten den Spielver- lauf bei der 2. Jugendmannschaft gegen die 4. Mann- schaft aus Weingarten. Sehr erfreulich war, dass alle Spieler und Spielerinnen zu Erfolgserlebnissen kamen. Leopold Koch konnte seinen ersten Satz bei einem Ju- gendspiel gewinnen, weitere werden sicher folgen! Franz Kreutle gewann ein Einzel und verlor zwei weitere Spiele äußerst knapp und seine Schwester Pia konnte sogar ihr erstes Spiel gewinnen. Dies gefiel ihr offenbar so gut, dass sie direkt noch eine Partie gewann :) Super gespielt! Es spielten: Leopold Koch (0:3), Franz Kreutle (1:2) und Pia Kreutle (2:1) Krimi gegen ersatzgeschwächte Laupheimer TSV Laupheim - SV Baindt 6:9 Vier Stunden Spielzeit, sieben Fünfsatzspiele bei vielen knappen Satzergebnissen und mehrfach abgewehrten Matchbällen. Das Spiel gegen Laupheim, die ohne ihre Nummer eins und vier antreten mussten, wurde zum ech- ten Krimi - mit dem besseren Ende für Baindt. In den Doppeln konnten wir uns einen 2:1 Vorsprung er- spielen. Ungewöhnlich dabei: beide Einserdoppel unter- lagen den jeweiligen Zweierdoppeln. Wolfgang Assfalg und Thomas Nowak gewannen ihr Dreierdoppel sicher. Marcel Brückner bestätigte seine derzeit sehr starke Form mit zwei Einzelsiegen. Philipp Schwarz, der weiterhin noch nicht gesundheitlich voll einsatzfähig ist, spielte mit ange- zogener Handbremse und versuchte durch variable Auf- schläge und taktische Spielweise einfache Punkte zu er- zielen. Dies gelang ihm in seinem zweiten Einzel sehr gut, sodass er überraschend einen Punkt beisteuern konnte. Wolfgang bekam seine zuletzt starken Trainingsleitun- gen leider nicht an die Platte und musste zweimal seinen Gegnern gratulieren. Beim Spielstand von 6:6 gewann Tobias Nowak ein extrem wichtiges Spiel mit 13:11 im 5. Satz, nachdem er zuvor 3 Matchbälle abgewehrt hatte. Nico Scheffold gelang es ebenfalls in seinem ersten Spiel nach Abwehr zweier Matchbälle das Spiel zu drehen. Sein zweites Match gewann er mit 3:0. Thomas Nowak muss- te sich in seinem ersten Spiel mit 2:3 geschlagen geben, drehte in seinem zweiten Einzel den Spieß dann um und gewann seinerseits mit 3:2. Damit war eine unglaublich spannende Partie mit 9:6 gewonnen und wir dürfen, für zumindest eine Woche, von der Tabellenspitze grüßen! Als nächstes wartet beim Auswärtsspiel am 14.10. um 18:30 Uhr mit dem 1. TTC Wangen ein echtes Tischten- nis-Schwergewicht auf uns. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (1:1), Wolfgang Assfalg (0:2), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (2:0) und Thomas Nowak (1:1) Herren 2 mit super Saisonstart SV Baindt II - TTF Altshausen IV 9:4 Die zweite Mannschaft legte mit drei starken Doppelsie- gen den Grundstein für einen optimalen Saisonstart. In den Einzeln stachen Tobias Sonntag und Robert Nowak mit jeweils zwei gewonnenen Spielen heraus, Oliver Rü- ckert und Rüdiger Sorg steuerten je einen weiteren Punkt bei. Josef Spöri und Christine Malsam mussten ihren Geg- nern zum Sieg gratulieren, hatten aber beide entschei- denden Anteil an den drei Doppelpunkten. Somit startet die Zweite mit einem Sieg in die neue Spielzeit und hofft am kommenden Samstag um 19 Uhr in Meckenbeuren an die gezeigten Leistungen anknüpfen zu können. Es spielten: Tobias Sonntag (2:0), Josef Spöri (0:2), Robert Nowak (2:0), Rüdiger Sorg (1:1), Oliver Rückert (1:0) und Christine Malsam (0:1) TC Baindt e.V. Bändelesturnier zum Saisonende 2023 Als letztes Event der Sommersaison veran- stalten wir am kommenden Sonntag, den 8.10.2023 um 13.00 Uhr, unser Bändelestur- nier für alle Tennisbegeisterten. Bunt gemischt wollen wir nochmals zusammen ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison verabschieden. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und jeder Spielklasse recht herzlich einladen. Am Vereinsheim hängt eine Meldeliste aus. Anmeldeschluss ist morgen, 7.10.23 um 16.00 Uhr. Alle Infos auch auf un- serer Homepage unter www.tc-baindt.de Breitensportwartin Abräumen der Tennisplätze Liebe Mitglieder, am Fr., 27.10. ab 14 Uhr und Sa., 28.10. ab 10 Uhr wollen wir die Tennisanlage winterfest machen. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Gerhard Reich, Technischer Leiter Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Taekwondo Baindt e.V. SELBSTVERTEIDIGUNG – Kurs beim TKD Baindt e.V. Selbstverteidigung – Kurs Für DAMEN + HERREN Datum: 12.10.2023 Mittwoch: 18:30-20:00 Uhr Wo: Klosterhof 1 (Blindenschule), 88255 Baindt einfache Sportbekleidung genügt Kursdauer: ca. 8 Wochen ... 50.- € Vorkenntnisse im Kampfsport sind nicht notwendig. Wir freuen uns auf Sie. JEDER HAT EINE CHANCE Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Das neue Jubiläums-Backbuch anlässlich 40 Jahre Kreis-LandFrauenverband Ravensburg ist da! Hierzu la- den wir euch am Dienstag, 10.10.2023 zur Vorstellung und einer kleinen Verkostung in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt ein. Im Anschluß werden wir noch die diesjähri- ge Oberschwabenschau besprechen. Wir sind natürlich wieder auf eure Mithilfe angewiesen und freuen uns über Angebote für Kuchen, Torten oder Flädle. Die Vorstandschaft Voranzeige: Oberschwabenschau vom 18.10.-22.10.2023, Baindter Landfrauen sind wie bisher am Donnerstag auf der OSS. Hubertusmesse wurde verlegt auf Sonntag, 26.11.2023, 10.00 Uhr, Pfarrkirche Baindt Mittwoch, 08.11.2023, Rund ums Brot, mit Verkostung, Re- ferent: Valentin Schmid. Blutreitergruppe Terminvorankündigung Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, auch Ju- gendliche bitten wir um Vormerkung des Termines, Samstag, 02. Dezember 2023: Wir besuchen gemeinsam die Vorabendmesse um 18:30 Uhr in unserer Kirche, bei der ein Messgedenken für unsere verstorbenen Blutreiterkameraden gehalten wird. Anschließend treffen wir uns zur gemütlichen Einkehr im Gasthaus „Mühle“ um uns sowohl rückblickend als auch vorausschauend auszutauschen und zu unterhalten. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Erfolgreiches Weinfest 2023-Schalmeien Baindt ziehen positive Bilanz Dieses Jahr startete das Weinfest wie ge- plant am Samstag Abend und obwohl das Wetter am Mittag noch sehr schlecht aussah, lockerte es auf und wir hatten am Abend das perfekte Weinfest Wetter. Der neue Platz zeigte sich schnell als sehr gute Alternative zum Dorfplatz, da er genauso war und jeder der Besu- cher sich positiv zurück gemeldet hatte. Nach dem das Fest etwas anlief, durfte natürlich die Musik nicht fehlen, diese kam dieses Jahr von SelfControl-The 80´s Band. Diese heizten ganz schön ein und sorgten für eine mega Stimmung. Dieses Jahr war nicht nur unser berühmter Schalmeienbecher sehr gefragt, auch unsere Weinpro- be ToGo war sehr beliebt. Ein Höhepunkt an dem Abend waren unsere Freunde der Fanfarenzug Löwen aus Bai- enfurt. Sie sorgten nochmals für super Stimmung und rissen das Publikum richtig mit. Am Sonntagmorgen zeigten sich die Oldtimerfahrer wie- der sehr engagiert und waren bereits vor Festbeginn anwesend, damit den übrigen Besuchern bereits zum Festauftakt etwas geboten war.Pünktlich mit den Schüs- sen der Böllergruppe startete das Weinfest mit dem Früh- shoppen und wurde musikalisch von dem Musikverein Baindt umrahmt. Der Mittagstisch war wieder einmal sehr gefragt. Die Kaf- fee und Kuchenauswahl war, wie die Jahre zuvor dank zahlreicher Spenden sehr vielfältig. Die Tombola, war auch dieses Jahr wieder sehr beliebt, dass führte dazu, dass wir trotz noch mehr Preise noch früher ausverkauft waren und somit schnell die Haupt- preisgewinner feststanden. Mittlerweile war auch der Oldtimerparkplatz komplett mit Chrom und schönem his- torischen Blech gefüllt. Im Schatten der Bäume sorgten die Oldtimerfreunde für eine tolle Show mit alten Sägen, Holzspaltern und vielen mehr, was bei den Zuschauern begeistert aufgenommen wurde. Zum späteren Mittag starteten dann die Oldtimer in einer sagenhaften Kolon- ne vom Festgelände in Richtung Umland. Begleitet von vielen Schaulustigen und sogar einer Drohne, welche die historischen Fahrzeuge auf der Rundfahrt begleitete. Nach dem MV Baindt, sorgte die BANALOS BigBand für super Stimmung am Nachmittag und begleitete die Be- sucher perfekt in den Abend, bevor dann das Abendpro- gramm mit RoyBlech startete, wurden die Hauptpreise bekanntgegeben, hier nochmal ; Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern. Obwohl der Sonntagabend erstmalig mit zum Festprogrammgehörte, ist er sehr gut angenommen worden und wir hatten bis spät Abends feiernde Gäste auf dem Festplatz Dank einer tollen Auswahl an erlesenen Weinen, guter Musik und Weinfest-typischen Speisen, wie z.B. „dem be- rühmten Schalmeienbecher oder unserem selbstgemach- ten Flammkuchen war für jeden Geschmack etwas dabei Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 und so war das Weinfest 2023 ein voller Erfolg. Ein tolles Fest lässt sich aber nur mit tollen Gästen feiern, daher ein großer Dank an alle Festgäste! Die Baindter Schalmeien bedanken sich bei allen die zum Gelingen des Weinfestes 2023 beigetragen haben. Speziell bedanken möchten wir uns bei: • Allen freiwilligen Helfern, ohne die so ein Fest nicht machbar wäre • Bauhof Baindt • Böllergruppe Baindt • Gemeindeverwaltung Baindt • Hans-Peter Späth für die Elektobetreuung • Jonny Elbs und Christian Sonntag für die Gabelstapler • Karl Eßl Werbepräsente für die Organisation der Gläser • Matthias Schützbach für die Bereitstellung des Trans- porters • Klosterwiesenschule für die Nutzung von Schulhof und Aula • Musikverein Baindt • Narrenzunft Raspler • Alexander Henzler für die Wasserversorgung • Tomobil für die Toilettenwagen • Harry Buchter-Zeltverleih Des Weiteren danken wir unseren Sponsoren und Gön- nern: • Achtal Apotheke • Achtal Reisen • Achtal Sport& physio • Ackermann Spülmaschinen GmbH • Allfinanz-Deutsche Vermögensberatung Morit Lang • Angies Haardesign • Autohaus Ebner, Baienfurt • Bäckerei Schmidt, Baindt • Bausch Schrott-Metalle, Ravensburg • Bayer Medien, Weingarten • Bistro Pizza Cafe, Baindt • Brauerei Leibinger, Ravensburg • Bohmeier Bodenbeläge, Weingarten • CAP-Markt, Baindt • Christines Haarideen, Weingarten • Dorn Arbeitssicherheit, • DM-Argonnenpark, Weingarten • Elektro Jöchle, Baindt • Eiscafe La dolce Vita, Baienfurt • Foret Marmor und Granit, Baienfurt • Frisör Geng, Baienfurt • Gaststätte Grüner Berg, Baindt • Gemeinde Baindt, Baindt • Graf & Riss, • Gräber-Arbeitsbühnen, Weingarten • Grieshaber Logistik GmbH,Weingarten • Haarschneiderei, Baindt • Hausmann Bäckerei Baindt • Haarstudio Buchmann, Baindt • Hubertus Apotheke, baindt • Helmut Benkel-Malerbetrieb, Baindt • Hoppe Heizung, Baindt • ics for automotive, Baindt • JF Baumaschinen • Juwelier Jerg, Baienfurt • Kappler, Umwelt-Service GmbH, Baindt • Kieswerk Hämmerle, Baindt • Kirchner Energiedienstleistungen, Weingarten • Kling Automaten GmbH, Baindt • Krumbach, Krumbach • Krusch-Holzbau, Bad Wurzach • Kuhn-Stoff GmbH, Weingarten • Mayer Baustoffe, Weingarten • Metzgerei Brenner, Baienfurt • Opel Firley, Aulendorf • Paletten Heider, Unterankenreute • RavensBuch/ Marienplatz, Ravensburg • Re_Flex Physiotherapie, Baindt • Reddy Küchen, Weingarten • REWE Rainer Hahn, Baienfurt • Ristorante Da Nino, Baienfurt • Ronald Spahlinger Steuerberater, Baindt • RS Farbroller, Baienfurt • salon schreiber by björn • Schreinerei Bernhart, Baindt • Schreinerei Elbs, Baienfurt • Schützbach Bau, Baindt • Schützbach-Zweiradhaus, Baindt • Stadtbuchhandlung, Weingarten • Stefan Konzett KFZ, Baindt • Subway Argonnenpark, Weingarten • S`Hoflädele- Sontag, Baindt • TK Car Systems, Baindt • Tomobil, Baienfurt • TZ Anhängervermietung, Baindt • Waitkus Engineering, Weingarten • Waldseer Weinmarkt Klingele, Bad Waldsee • Weber Versicherungs- & Finanzmakler, Ravensburg • Wellness and Move, Baindt • Württembergische Versicherung , Baienfurt • Zweiradhaus Schützbach, Baindt Alpinteam Baindt Alpinteam-Powerworkout startet am 10.10. Am 10.10. startet wieder unser Alpin-Pow- er-Workout. Mit der bewährten Kombina- tion aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top- Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwan- dern. Geplant sind 8 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teilnahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25.- Euro. Jeder, der Spaß am Sport hat ist herz- lich willkommen! Weitere Infos unter „Alpinteam-Fitness“ auf www.svbaindt.de oder per Mail unter workout-alpin- team@svbaindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - Kommunikation im Einsatz Bei unserem nächsten Dienstabend am 12.10.2023 wird sich alles um das Thema „Kommunikation im Einsatz“ drehen. Gedacht ist nicht gesagt, gesagt ist nicht gehört und gehört ist nicht verstanden - vor allem in Stresssi- tuationen kann es schwer sein, richtig und verlässlich zu kommunizieren. Welche Aspekte es rund um das Thema „Kommunikation im Einsatz“ zu beachten gibt, werden wir Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 uns gemeinsam in Theorie und Praxis anschauen. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindterstrasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per Mail unter „info@drk-baienfurt-baindt. de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Ge- sichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Erfolgreiche Katastrophenschutz-Übung „Dekon V“ Am Samstag den 23.09.2023 fand die Übung der Verletz- ten-Dekontamination des Landkreis Ravensburg statt. Da die Bereitschaft Baienfurt-Baindt ein Teil der 1. Ein- satzeinheit des Landkreises Ravensburg ist, waren auch wir bei der Übung tatkräftig dabei. Auch wenn wir im- mer hoffen, dass ein Einsatz des Katastrophenschutzes nicht notwendig sein wird, haben Einsätze wie bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal bewiesen, dass wir stets vorbereitet sein müssen. Getreu dem Motto „Übung macht den Meister“ finden daher regelmäßig groß an- gelegte Katastrophenschutz-Übungen statt, bei denen Großschadensereignisse beübt werden. Diese Übungen sollen unseren Helfer:innen die Sicherheit geben, für den Ernstfall gerüstet zu sein, aber auch zeigen, an welchen Stellen wir als Katastrophenschutz-Einheit noch Optimie- rungsbedarf haben. Angenommen wurde bei dieser Übung eine Lackage eines Kesselwagens mit Betriebsstoffen auf einem Großtan- klager. Mehrere Mitarbeiter der Firma und der Bahn be- fanden sich zum Zeitpunkt der Leckage in unmittelbarer Nähe zum Güterzug und galten somit als „kontaminiert“. Aufgrund der großen Anzahl kontaminierter Personen wurde das Einsatzkonzept des Landes „Dekon-V Platz 50 BaWü“ alarmiert und an der Einsatzstelle aufgebaut. HIerbei kamen auch unsere Kräfte zum Einsatz. Allein aufgrund der Größe ist dies ein Einsatzszenario, welches für uns alles andere als alltäglich ist. Unsere Aufgabe bestand dabei in der Sichtung, Entklei- dung, Erstversorgung und Reinigung der kontaminierten Betroffenen und Verletzen. In enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehren Ravensburg und Tettnang, wie auch mit den anderen DRK-Gliederungen, die zur 1. Einsatzeinheit des Landkreises Ravensburg gehören, arbeiteten unsere Helfer:innen dieses Übungsszenario erfolgreich ab. Auch wenn unsere ehrenamtlichen Kräfte unter den An- zügen sehr in Schwitzen kamen, blicken wir auf eine er- folgreiche Übung mit großen Lerneffekten und auch viel Spaß zurück! Derartige Übungen bilden zusammen mit den regelmäßigen Fortbildungsangeboten in unseren wöchentlichen Dienstabenden die Grundlage dafür, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Vielen Dank an alle Hel- fer:innen, die an dieser Übung mitgewirkt haben! CDU Wie kommt das Wasser in den Was- serhahn? Die Wasserversorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt wird durch den Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt-Baindt gewährleistet. Die Mitarbeiter des Zweckverbands stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Herr Birkenmaier vom ZV informiert über die aktuelle Struktur unserer Wasserversorgung mit einem Blick in den Hochbehälter Marsweiler am Freitag, den 13. Oktober 2023 um 15.00 Uhr. Treff- punkt Hochbehälter Marsweiler bei der Bushaltestelle. Wir freuen uns über Ihr Kommen. Ihr CDU Ortsverband. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Oktober ge- boren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialver- bandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Achtung: Unser VdK-Kaffeetreff fällt am 11. Oktober 2023 aus. Was sonst noch interessiert DLRG Jugend Baienfurt Jugendleiter-Team überrascht mit „Fahrt ins Blaue“ die DLRG Jugend mit Ausflug in den Kletterpark Am Samstag, 16. September stand für unsere Jugend der Ortsgruppe Baienfurt mit Stützpunkt Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Bad Waldsee die „Fahrt ins Blaue“ an. Dabei wissen die Kinder und Jugendlichen nicht, wohin der Ausflug geht oder was unternommen wird. Einzig der Treffpunkt und was jeder mitnehmen bzw. anziehen muss, sind bekannt. Trotz der Ungewissheit haben sich 31 Kinder und 9 Be- treuer an das Abenteuer gewagt. Der Treffpunkt in Bad Waldsee brachte dabei schon Einige auf die richtige Spur des Ausflugsziels. Nach 20 Minuten Fußweg wurde die Überraschung schließlich gelüftet und alle freuten sich über den Besuch im Kletterpark Tannenbühl. Nachdem neun Gruppen gebildet wurden und jede Gruppe eine Einweisung in die richtige Sicherungstechnik und die ver- schiedenen Schwierigkeiten der Parcours bekommen hat, konnte es losgehen. Vier Stunden lang wurde geklettert, balanciert und auf Seilrutschen hinunter gesaust. Dabei konnten je nach Alter unterschiedliche Hindernisse und Übungen überwunden werden, bei denen Konzentration, Geschicklichkeit, Kraft und Mut gefragt waren. Somit war für jeden etwas Herausforderndes dabei. Nachdem die Kletterzeit vorbei war, wurde an der be- nachbarten Grillstelle gegrillt, was alle wieder für den be- vorstehenden Fußmarsch zurück zum Abholpunkt stärkte. Außerdem durften die Kids bei der Gelegenheit unserem neuen Maskottchen einen Namen gegeben. Der blau-grü- ne Plüschfisch „Spläschy“ wird uns bei den kommenden Fahrten ins Blaue begleiten. Wir freuen uns, dass die „Fahrt ins Blaue“ bei allen so gut angekommen ist. Seid gespannt, wo es das nächste Mal hingehen wird! Eure DLRG Jugend Baienfurt Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnissen freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburgerstr. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Einladung zum Mitsingen bei unserem Adventskonzert am Sonntag, den 3. Dez. 2023. Gastsänger sind herzlich willkommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Chorleiterin: I. Streis 0751 / 55 26 32 oder an W. Haag 0751 / 25 914 Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str.9 Chorleitung Irene Streis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Am Samstag, 14. Oktober 2023 bietet die Staudengärt- nerei Gaißmayer in Illertissen eine besondere Ausstel- lung unter dem Motto Gras & Krempel an. Einkehrmög- lichkeit auf dem Gartengelände ist gegeben. Gräservielfalt & Gartenflohmarkt Datum: Samstag, 14.10.2023, 9:00 Uhr - 16:00 Uhr Ort: Staudengärtnerei Gaißmayer und Museum der Gar- tenkultur Kosten: Eintritt 3,00 €, Kinder unter 14 Jahren frei Die angebotenen Programmpunkte sind vielfältig und sehr ansprechend: 11.00 Uhr: »Wildes Blühen früh im Jahr« - Dr. Michael Schwerdtfeger, Botanischer Garten Göttingen 12.00 Uhr: »Gräservielfalt« 13.00 Uhr: »Aster, Anemone & Co - Stauden für den Herbst« 14.00 Uhr: »Tomatenvielfalt - Anbau, Pflege, Saatgewin- nung« Führungen Schaugarten der Gärtnerei: 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr Museum der Gartenkultur und Museumsgärten: 12.00 und 14.00 Uhr Wir bieten Ihnen an, Fahrgemeinschaften zu bilden (18 € pro Person) und treffen uns dazu am Rathaus-Parkplatz Baienfurt um 10.00 Uhr (Fahrtzeit Hin- und Rückfahrt: je ca. eine gute Stunde). Bitte melden Sie sich an bei Ionela Atanasof 0151 66745879 oder per Mail ionela_atanasof@yahoo.com oder gertrud. rittler@web.de Herbstliche Grüße senden die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Frauenwirtschaftstage Vom 13. bis 25. Oktober 2023 gibt es in der Region Bo- densee-Oberschwaben viele spannende Veranstaltun- gen für Frauen. Diese finden sowohl im Landkreis Ra- vensburg und im Bodenseekreis als auch online statt. Los geht´s mit der Auftaktveranstaltung am 13. Oktober 2023 um 18 Uhr in der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten. Aufgrund stereotyper Rollenbilder und unbewusster Denkmuster sind Frauen besonders oft von Mental Load (Belastung durch das Organisieren von Alltagsaufgaben) betroffen. Sie tragen meist nach wie vor die Hauptlast der Fürsorgearbeit und haben wenig Raum für sich selbst oder ihren beruflichen Werdegang. Außerdem tragen sie ein hohes Risiko, im Alter arm zu sein – denn Fürsorge wird nicht oder nur schlecht bezahlt. Die bekannte Expertin und Autorin Laura Fröhlich erklärt in ihrem spannenden Vortrag „Die Frau für‘s Leben ist nicht das Mädchen für alles - Mental Load mindern und Fürsorge-Arbeit fair-teilen“ das Phänomen Men- tal Load und zeigt die Folgen für Betroffene auf. Sie stellt Lösungen für den privaten wie öffentlichen Bereich vor und gibt Anregungen, wie Care-Arbeit endlich fair-teilt und ausreichend wertgeschätzt werden kann. Die Ver- anstaltung ist kostenfrei. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Am Dienstag, 17. Oktober heißt es ebenfalls in den Räumlichkeiten der IHK „Von der Idee zum Projekt – eige- ne Ideen strukturiert in die Tat umsetzen“. Am Mittwoch, 18. Oktober lernen Frauen in einem Online-Workshop souverän und selbstsicher zu kommunizieren und erfah- ren außerdem in der Hochschule Ravensburg-Weingarten welche Karriereoptionen für Frauen es an Hochschulen für angewandte Wissenschaften gibt. Am Donnerstag, 19. Oktober gibt es im Landratsamt Bodenseekreis In- formationen der Agentur für Arbeit zum Thema Wieder- einstieg und in einem Online-Seminar lernen die Teilneh- merinnen goldene Regeln zum Netzwerken mit LinkedIn. „So klappt es! - Bewerbung für berufs- und lebenserfah- rene Frauen“ ist der Titel einer Veranstaltung am Freitag, 20. Oktober im BIZ Ravensburg. „Facemapping – sehen Sie mehr als andere“, heißt es ebenfalls am Freitag in der vhs Friedrichshafen. Am Samstag, 21. Oktober geht es darum, welchen Einfluss Hormone auf die Leistungs- fähigkeit von Frauen haben und wie diese Karriere und Berufsweg bestimmen. Einen niederschwelligen Zugang zum Thema Künstliche Intelligenz und die Möglichkeit Be- rührungsängste abzubauen, bietet ein Online-Workshop am Dienstag, 24. Oktober. Am Mittwoch, 25. Oktober erhalten Frauen, die nebenberuflich gründen wollen, in der IHK Bodensee- Oberschwaben das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. In der Region Bodensee-Oberschwaben organisiert eine Kooperation regionaler Akteurinnen, seit vielen Jahren ein spannendes und vielfältiges Programm anlässlich der Frauenwirtschaftstage. Diese sind: Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die Frauen- und Familienbeauf- tragte des Bodenseekreises, die externe Gleichstellungs- beauftragte des Landkreises Ravensburg, die beiden Gleichstellungsbeauftragten der Städte Friedrichshafen und Ravensburg, die IHK Bodensee-Oberschwaben, die Referentin für Gleichstellung der Hochschule Ravens- burg- Weingarten, die Kontaktstelle Frau und Beruf Ra- vensburg – Bodensee-Oberschwaben, das Regionalbüro für berufliche Fortbildung sowie die vhs Friedrichshafen. Finanziell unterstützt werden die Frauenwirtschaftstage von den Wirtschaftsförderungsgesellschaften des Bo- denseekreises und des Landkreises Ravensburg sowie der Kreissparkasse Ravensburg. Weitere Informationen sowie Anmeldung zu den einzel- nen Veranstaltungen unter www.frauenwirtschaftstage- sued.de. Vielfältige Herbstfrüche im Bauernhaus-Museum Roter Herbstkavill und Zabergäuer, Bamberger Hörnchen und Blauer Schwede ... Wenn Ihnen diese Namen (noch) nichts sagen, sollten Sie am Sonntag, 8. Oktober zum Apfel- und Kartoffeltag einen Ausflug ins wüttember- gische Allgäu machen. Etwa 200 historische Apfelsorten stellen wir Ihnen vor und überhaupt: an diesem Tag dreht sich alles um vielseitige Früchtchen und tolle Knollen. Als besonderen Gast erwartet das Bauernhaus-Museum den Fernsehgärtner Matthias Schuh. Er gibt allerhand Informationen zum Streuobstanbau, zum Pflanzschnitt sowie zur Baumpflege und zur vielfältigen Obstverwer- tung. Und er erzählt die Geschichte des Apfels, wie das Obst überhaupt zu uns kam.Es gibt allerhand Informati- onen zum Streuobstanbau, zum Pflanzschnitt sowie zur Baumpflege und zur vielfältigen Obstverwertung. Wer ein Apfelbäumchen kaufen möchte, findet bei uns alte, einheimische Sorten. Außerdem gibt es eine Kartoffelaus- stellung mit über 100 Sorten.Für die kleinen Besucherinnen und Besucher kommt die Märchenerzählerin. Außerdem können sie Rübengeister schnitzen, Apfelmus kochen, Kartoffelkorb nähen, Kartoffel lesen mit Kartoffelfeuer und Kartoffeldruck. Tipp für alle Besucherinnen und Besucher: Die Apfelex- perten Thomas Bosch und Wolfgang Lau sind zur Sor- tenbestimmung bei uns vor Ort. Bitte bringen Sie zur Be- stimmung Ihrer Sorte drei bis vier gut ausgereifte Früchte von der Sonnenseite des Baumes mit, die nicht abge- wischt oder poliert worden sind. Der Stiel sollte auf jeden Fall komplett vorhanden sein. Die Sortenbestimmung ist kostenlos für Sie. Apfel- und Kartoffeltag im Bauernhausmuseum Wolfegg Sonntag, 8. Oktober von 10 bis 17 Uhr www.bauernhausmuseum-wolfegg.de Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 7. Oktober 2023 Gästeführer: Manfred Traub Fahrradtour vom Hatzenturm bei Wolpertswende zum Römerturm in Fronhofen Diese besondere Tour führt uns von der ehemaligen Wehrturmburg bei Wolpertswende, errichtet von den Welfen vor mehr als 900 Jahren, zur nahezu identischen Turmruine in Fronhofen. Manfred Traub zeigt auf dieser Führung geschichtsträch- tige Orte, wie das keltische Kalenderwerk in Mettis, die Stätte der Steinzeitsiedlung auf der Schreckensee-Halbin- sel, den Ort einer Schwedenschlacht im 30-jährigen Krieg, auch den Platz einer abgetragenen Welfenwehrburg und den Beguinenhügel bei Grünlingen. Nach der Turmbesteigung in Fronhofen geht es über das ehemalige Wasserschloss in Bettenreute zur Stiereiche, einer der ältesten Eichen im Oberland, vorbei am Biber- see, dem besonderen Juwel der Blitzenreuter Seenplat- te und zurück zum Ausgangspunkt am Rathaus in Wol- pertswende. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende um 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Tour begrüßen zu dürfen. Sonntag, 8. Oktober 2023 Gästeführer: Günter Schwegler Gegenwart und Vergangenheit; Geschichten vom Buch- seehof Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Themen rund um den Buchsee • Geschichtliches zurück bis Napoleon • Geologisches und Ökologisches • Und ein bisschen Familiäres Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de „Neue Räume“: Interkulturelle Woche im Landkreis Ravensburg vom 19.09. bis 4.11. Hunger, die Folgen des Klimawandels, Verfolgung und Krieg sind häufige Ursachen von Migration und Flucht. Für alle Beteiligten müssen „Neue Räume“ geschaffen und das Leben darin gemeinsam gestaltet werden. Damit dies gelingen kann, braucht es auf allen Seiten Offenheit für und Respekt vor den Erfahrungen und Lebensweisen anderer Menschen. Die Angebote der Interkulturellen Woche sowie der Fairen Woche ermöglichen Begegnung und klären über Hinter- gründe auf. Sie zeigen, dass Menschen mit all ihren Un- terschiedlichkeiten gut zusammenleben können. Über 30 Kooperationspartner haben ein vielfältiges Pro- gramm zusammengetragen: Von Ausstellungen über Filmvorstellungen, Lesungen, Kochveranstaltungen und einem internationalen Picknick, einem Workshop zum Thema Rassismus bis zu einer digitalen Stadtrallye und natürlich dem Tag der offenen Moschee ist für jede und jeden etwas dabei. Das vollständige Programm finden Sie unter www.rv.de/ikw. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Integrationsbe- auftrage, Frau Militz, Tel. 0751 85-9863, e.militz@rv.de. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Tragt die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein. BILDER- KREUZWORT- Rätsel Warum hat ein Baum in Norddeutschland eine eigene Postanschrift? Ein Baum mit einer eigenen Postanschrift – das gibt es tatsächlich und zwar bei Eutin in Norddeutschland. Ein Astloch wird als Briefkasten verwendet und soll Heiratswillige zusammenführen. Aus diesem Grund heißt er auch Bräutigamseiche. Im 19. Jahrhundert nutzte ein Liebes- paar das Astloch, um sich heimlich Briefe zu schicken. Als der Vater der Braut einwilligte, gab sich das Paar unter der Eiche das Ja-Wort. Die Geschichte verbreitete sich wie ein Lau euer und schon bald bekam der Baum Zuschriften aus aller Welt. Seit 2006 hat auch Düsseldorf einen Baum mit Postanschrift: die Himmelsgeister Kastanie. Glawion/DEIKE HALLO KINDER! 72 4/ 1 © D EI K E PR ES S 724R19R1 1000 Mal warum: Illustration: © Dieter Hermenau/DEIKE Pfi gs: © Eddy Roßwog/DEIKE Clipart: © Dirk Pietrzak Irmi: © Marcin Bruchnalski Bilderkreuzworträtsel: © Inez Rommeis/DEIKE Au ösung: 1. MIR, 2. VIEL/VEILCHEN, 3. EGGE, 4. ZWERG/ZITRONE, 5. ITALIEN, 6. NASE, 7. ALM, 8. MUEHLE, 9. KOCH, 10. SAU, 11. ERLE, 12. LUPE, 13. KERN, 14. RAD, 15. APFEL/ASS, 16. DOSE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 VERSCHIEDENES WiWiW riri frfrf euenene unsnsn auf EuEuE chchc !h!Wir freuen uns auf Euch! Sonntag, 08.10.2023 von 9:30 Uhr - 16:30 Uhr Tag der offenen Tür und große Hausmesse mit Maschinenvorführungen, Bewirtung im Festzelt und extra Kinderprogramm. Eisenbahnstraße22/26,88255Baienfurt /Niederbiegen Jahre schre inere i | l adenbau Der Neurologe, Psychiater und Autor Prof. Dr. Volker Busch erforscht sei 20 Jahren an der Universität Regensburg die Zusammenhänge zwischen Stress, Schmerz und Emotionen. Auf der Grundlage spannender Erkenntnisse und therapeutischer Erfahrungen bekommen Sie auf unterhaltsame Art Einblicke in sein Wissen und hilfreiche Übungen gegen die „geistige Verstopfung“, wie er es nennt. Im Anschluss gibt es Gelegenheit zum persönlichen Gespräch mit Dr. Busch und Sie können ihn nach Herzenslust zu allem befragen, worüber er soeben gesprochen hat. Gönnen Sie sich einen „Freien Kopf“ und bleiben Sie gesund - wir freuen uns auf Sie im Medienhaus! Kopf frei U n s e r e m K ö r p e r t u n w i r g e r n e e t w a s G u t e s , a b e r p f l e g e n w i r a u c h u n s e r e n K o p f ? Donnerstag, 26.10.2023 Einlass: 18.30 Uhr Beginn: 19:00 Uhr Tickets Einzelkarte 39,00 € AboKarte-Besitzer 35,00€ schwaebischer-verlag.reservix.de/events Medienhaus Ravensburg Karlstraße 16 88212 Ravensburg Prof. Dr. Volker Busch Jetzt Tickets sichern! Mo,Di,Do,Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Sa 8.30 - 14.00 Uhr,Mi geschlossen Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98, 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de g är t en Genießen Sie den herbstlichen Gartenzauber. Freuen Sie Sich mit uns auf die Herbstsaison. Samstag, 7. Oktober 2023, 9.00 - 17.00 Uhr Herbstzeit ist Pflanzzeit! FruchtRauschAnzeige ausschneiden und einlösen ab 7. Oktober solange Vorrat reicht Herbst-Geschenk für Sie ! Mitfahrgelegenheit Bergatreute/Leutkirch von Azubi gesucht: Mo-Do AZ ab 6:30, zurück ab 15:30, Tel. 07527 918670 VERANSTALTUNGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 GAME ON! MIT SCHÜTZBACH GMBH Maurer Hochbaufacharbeiter Duales Studium – Bauingenieur Plus Ihr habt die Talente – wir haben die Berufe: Ausbildung zum Schützbach GmbH Bauunternehmung Matthias Schützbach Ziegeleistraße 1 88255 Baindt fon 07502 / 9424-0 info@schuetzbach.com WIR SUCHEN Macher*innen. Anlagenmechaniker*in Versorgungstechnik (m/w/d) Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) Elektroniker*in für Betriebstechnik (m/w/d) Industriekaufleute (m/w/d) AUSBILDUNG 2024 Bachelor of Engineering (m/w/d) – Elektrotechnik STUDIUM 2024 Jetzt bewerben: KANNST DU GUT MIT MENSCHEN? Ausbildungstipp mit Zukunft: Vertriebstalente sind gefragt Die künftigen Vertriebstalente im Au- ßendienst sind gefragt und die Ent- wicklungsperspektiven ausgezeich- net. Foto: djd/DEVK/Jürgen Naber (djd). Ausbildung oder Studium? Wel- cher Beruf könnte mir Spaß ma- chen? Für welche Tätigkeiten bin ich geeignet? Naht das Ende der Schul- zeit, machen sich viele Absolventin- nen und Absolventen Gedanken über ihre beru iche Zukunft. Wer gut mit Menschen umgehen kann, zuhört und eine Af nität zu Zahlen hat, für den kann zum Beispiel eine Ausbildung bei der DEVK als Kauf- mann oder Kauffrau für Versiche- rungen und Finanzanlagen das Richtige sein. Die künftigen Vertriebstalente sind gefragt und die Entwick- lungsperspektiven ausgezeichnet. Vieles ist möglich: eine angestellte Tä- tigkeit in einer Geschäftsstelle, die selbstständige Leitung einer eigenen Agentur oder eine Führungsposition im Außendienst. Unter www.devk.de/ karriere erfahren Interessierte mehr zu Ausbildungsinhalten und Karrier- echancen. AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 - Ausbildungsstellen Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA) (m/w/d) Einstieg zum neuen Schuljahr noch möglich! Evtl. auch vor Studium. - ZMA/ZMF in der KFO – Assistenz (m/w/d) - z.B Handwerklich begabte Person . Lehrerin, Goldschmiedin, auch fachfremd, Einweisung möglich, zur Herstellung von Gipsmodellen und herausnehmbaren Zahnspangen. 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Bewirb dich jetzt & gestalte deine Zukunft! Kellerbühlstraße 14 • 88239 Wangen i. A. - Neuravensburg www.karriere-weiss.de Zerspanungsmechaniker (m/w/d) ›› Fachkraft ›› Ausbildung ›› Schnupperpraktikum VOLLER FOKUS IN BERUF UND ALLTAG Wie man mit wachen Sinnen besser denken, arbeiten und lernen kann Ein neues Jobprojekt, eine kniffelige Uni-Hausarbeit: Es gibt immer wieder Situationen, in denen es auf volle Konzentration und eine fokussierte Ar- beitsweise ankommt. In unseren schnelllebigen Zeiten mit ständigen Ab- lenkungen durch digitale Medien fällt dies aber oft schwer. Unterstützung bietet das Wissen der alten Tibeter. Neben Tipps zum Verhalten stehen in deren Lehre vor allem die Ernährung und dabei der Geschmack im Mittel- punkt. Alles, was bitterscharf schmeckt, aktiviert, schärft und klärt die Sin- ne – wie Muskat, Ingwer oder Kümmel. In Padma CogniTib Kapseln etwa sind inspirierende Gewürze kombiniert mit Eisen für eine bessere Konzen- tration, kognitive Funktion und Verringerung von Müdigkeit. Mehr bietet www.padma.de. Kleine Pausen und Atemübungen sind zusätzlich förderlich. Für den Erfolg im Job ist konzentriertes Arbeiten eine wichtige Vorausset- zung. Foto: djd/Padma/freepik Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 29. Oktober 2021 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ehrung unserer Blutspenderinnen und Blutspender in der Schenk-Konrad-Halle Als Dank für ihr Engagement und ihren selbstlosen Einsatz fand am vergangenen Freitag, den 22. Oktober 2021, in der Schenk-Konrad-Halle die Ehrung von insgesamt 52 Blutspenderinnen und Blutspender statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehrte im Rahmen dieser Feier die Baindter Bürgerinnen und Bürger für 10-, 25-, 50-, 75-, 100- und sogar für 150- sowie 175-maliges Blutspenden. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie konnte es auch dieses Jahr leider kein Ehrenamtsfest geben. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, dass zumindest dieses Jahr eine Blutspenderehrung in kleiner Runde stattfinden konnte. „Es ist uns eine Herzensangelegenheit“, betonte Frau Rürup dabei, denn jede Blutspenderin und jeder Blutspender bezeugt durch sein Tun Mitmenschlichkeit, viel Solidarität und Verantwortungsgefühl. Besonders hervorzuheben sind zum einen Raimund Keller, der zum 175-mal Blut gespendet hat, und Helmut Keller, der für 150-maliges Blutspenden geehrt wurde. Außerdem wurden Lioba Stephan und Helmut Boenke für 100-maliges Blutspenden geehrt. Neben einem kleinen Dankeschön der Gemein- de erhielten die Geehrten eine Ehrennadel und eine Urkunde des Deutsches Rotes Kreuz. Darüberhinaus bedankte sich die Bürgermeisterin bei den anwesenden Vertreterinnen des DRK Baien- furt-Baindt für deren Einsatz und großes Engagement sowie den ehrenamtlich Tätigen. Ihre Gemeindeverwaltung Raimund Keller, welcher bereits 175-mal Blut gespendet hat Foto: Gemeindeverwaltung Die geehrten Blutspenderinnen und Blutspender mit Bürgermeisterin Simone Rürup Foto: Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Der Gartenwettbewerb „Baindt blüht auf“ ist beendet! Das Team von „Baindt blüht auf“ berichtet und stellt die Gewinnerinnen und Gewinner vor. Wir sind überwältigt von den wunder- schönen Bildern der naturnahen Gär- ten, die uns erreicht haben. Vielen lie- ben Dank an alle, die mitgemacht und ihre naturnahen Gärten mit uns geteilt haben. Wir hoffen, dass alle Bürge- rinnen und Bürger in Baindt, ebenso wie wir, inspiriert wurden und nun am naturnahen Gärtnern Gefallen finden konnten. Die so naturnah gestalteten Flächen sind nicht nur eine Bereiche- rung für jede Gemeinde und schützen aktiv die Artenvielfalt, sondern sind auch wundervoll anzusehen. Das ha- ben die Fotos eindrücklich gezeigt. Nun dürfen wir Ihnen die Gewinner des Fotowettbewerbs vorstellen und möchten an dieser Stelle nochmals ganz herzlich unserer Fachjury und den Sponsoren danken. 1. Preis = Stihl Akku-Heckenschere, alt. Gutschein im Wert von 200 € von Bentele Forst- und Gartentechnik. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 4. 2. Preis = Gutschein im Wert von 100 € von Scheerer Pflanzenhandel in Bad Waldsee. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 12. 3.-4. Preis = Nistkästen vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg. Gehen an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 7 (3.Platz) und Garten 15 (4.Platz). 5. Preis = Überraschungskorb Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 11. Der Preis des „Publikumslieblings“, welcher von den Bürgerinnen und Bürgern Baindts gewählt wurde, geht an das Bild von Garten 16. Herzlichen Glückwunsch und viel Freude beim Shoppen auf Allgäustauden.de. Gerne möchten wir Sie einladen, uns auf unserer Homepage Baindtbluehtauf.de zu besuchen. Dort können Sie nicht nur die Gewinnergärten bestaunen, sondern finden auch hilfreiche Tipps und Tricks, wie auch Sie einen naturnahen Garten anlegen und gestalten können. Viel Spaß dabei. Ihr Team von „Baindt blüht auf!“ Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 30. Oktober auf Sonntag, 31. Oktober wird die Uhr von 3:00 auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmög- lichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klas- sen 1 - 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. er- zieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nach- mittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Oktober: Samsung Handy, Cityroller, Fahrrad Pegasus, kleine Hundehütte aus Stoff September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel, auch Autoschlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“, Sonnenbrille Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30.Oktober und Sonntag, 31. Oktober Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Oktober Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 31. Oktober Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 05. November 2021 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 20. November 2021 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Verteilung der Gelben Tonnen in Baindt Ab dem 1. Januar 2022 wird der Verpackungsmüll im Landkreis Ravensburg direkt am Haus abgeholt. Die dafür benötigten Gelben Tonnen werden voraussichtlich vom 08.11. bis 12.11.2021 an jeden Haushalt in Baindt verteilt. Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Auch wenn die Gelben Tonnen jetzt schon ausgeliefert werden – die Abholung erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022, alle vierzehn Tage. Die Abfuhrtermine werden im Abfallkalender des Landkreises bekanntgegeben. RA- WEG-Säcke dürfen ab 1. Januar 2022 nicht mehr genutzt werden. Die Gelbe Tonne hat ein Volumen von 240 Litern, das entspricht der Größe der bereits bekannten Papier- tonnen. Haushalte, die Restmüllbehälter mit vier Rädern haben, erhalten Gelbe Tonnen in der gleichen Größe. Diese werden voraussichtlich im Dezember ausgeliefert. Es wird gebeten, dass Grundstückseigentümer/innen und Haus- verwaltungen die angelieferten Tonnen bis zum Jahres- wechsel entsprechend unterbringen und gegebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass es ab Januar 2022 auf dem Wert- stoffhof Baindt keine Möglichkeit mehr gibt, gelbe Sä- cke abzuliefern. Leichtverpackungen können nur noch in den Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler abgegeben werden. Neu ist, dass Metalldosen über die Gelben Tonne zurück- genommen werden. Die aufgestellten Dosencontainer werden ab Januar 2022 nicht mehr zur Verfügung stehen. Wer keinen Platz für eine weitere Tonne hat, kann mit Nachbarn eine Behältergemeinschaft bilden. Änderungs- wünsche (z.B. Rückgabe der Tonne wg. Behältergemein- schaft mit dem Nachbarn) und Nachlieferungen fehlender Tonnen können ab dem 1. Februar 2022 berücksichtigt werden. Verantwortlicher für die Verteilung der Tonnen sowie de- ren Leerung ab 1. Januar 2022 ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Türkheim. Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde Baindt sowie der Landkreis Ravensburg keine Änderungen und Reklamationen zur Verteilung der Gelben Tonnen entgegennehmen kann. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgen- de Adresse: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg(@)knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne ste- hen auf der Homepage des Landkreises unter www. rv.de zur Verfügung. Veranstaltungskalender Oktober 31.10. Ende der Sommerzeit Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da... ...er bringt uns Obst heihussasa! Doch nicht nur Obst, auch Gemüse, goldenes Korn und Nüsse sind Früchte, welche der Herbst uns schenkt. In hübsch geschmückten Körbchen brachten die Kinder die herbstlichen Gaben in den Kindergarten, um ihr Erntedankfest zu feiern und der Jahreszeitentisch muss- te beachtlich erweitert werden, um all diese Fülle tragen zu können. Viele Tage hatten die Kin- der der Schneeweiß- chengruppe, fleißig Äh- ren gedroschen, die goldenen Körnchen sorgsam herausgepickt und in einer hölzernen Schale gesammelt, da- mit auch wieder ein Je- der zum Feste ein Säck- chen davon mit nach Hause nehmen konnte. Dort harrt es dann den Winter über aus, um im Frühling als Saat für das Ostergras bereit zu sein. Ein Erntesäckchen je- doch wurde auch in diesem Jahr wieder den jüngeren Kindern der Rosenrot-Gruppe übergeben. Zum Fest- schmaus durfte sich jedes Kind einen kleinen Erntezopf backen und etwas aus seinem Körbchen für das Frühstück auswählen, es waschen und schneiden. Da kamen aller- hand feine Köstlichkeiten auf die bald kunterbunten Teller der Festtafel. Nachdem die Kinder und Erzieher fleißig geschlemmt hatten, ging es erstmal hinaus in den von Herbstlaub bedeckten Garten. Am Ende dieses schönen Tages, im Abschlusskreis, wurden feierlich die Erntesäck- chen übergeben und sich fleißig ausgetauscht, wo wohl die besten Plätze wären, um diese sicher zu verwahren. Die Kinder der Rosenrotgruppe hatten schon in den Ta- gen vor dem Erntedankfest kleine Igelchen mit getrock- neten Herbstblättern gebastelt und damit die Gruppe geschmückt. Stolz brachten die Kinder ihre Körbchen und suchten ihnen ein schönes Plätzchen am Jahreszei- tentisch. Den Morgen verbrachten sie damit, kleine Igel- brötchen zu backen. Verziert mit Mandelstiften als Sta- cheln und Rosinen für Augen und Nase. Danach durfte auch jedes Rosenrotkind etwas aus seinem Körbchen wählen für das gemeinsame Erntefrühstück. Im Morgen- kreis wurden die hübschen Körbchen gezeigt und dann nach dem gemeinsamen Erntereigen war auch die Zeit reif für den leckeren Festschmaus. Nach einer Runde im herbstlichen Garten, mit Kastanien sammeln und Nüs- se knacken, nahm auch für die Rosenrotkinder der Kin- dergartentag mit dem Abschlusskreis ein schönes Ende. Gemeinsam wurden die Gaben in Schüsseln und Körbe sortiert und dann ging es mit den gebastelten Igeln in ihren ansonsten leeren Erntekörbchen und bepackt mit einem Lächeln, nach Hause. Bücherei Öffnungszeiten in den Herbstferien Während der Herbstferien, von Montag den 1.11.2021 bis Freitag den 5.11.2021 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Ab Montag den 8.11.2021 gelten die bekannten Öffnungszeiten. Zur Information Komm auch Du zum Martinsumzug... ...am Donnerstag, 11.11.2021 Nach einem Jahr Corona bedingter Pau- se findet der Laternenumzug wieder als Sternmarsch statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Müh- leparkplatz. Wir gehen los: Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr am Kiga Kiga Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr auf dem unteren Schulhof vor dem Kindergarten St. Martin reitet dieses Jahr beim Kindergarten St. Mar- tin mit. Auf dem Mühleparkplatz findet dann die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und den- ken Sie daran, dass die kleinen Kinder nur ganz vor- ne was sehen können. Halten Sie bitte unbedingt den Fluchtweg für das Pferd frei (Absperrung Richtung Klosterhof). In diese Richtung wird das Pferd dann nach der Mantelteilung wegreiten, da der Weg zum Dorfplatz immer sehr eng war. Der Laternenumzug endet nach der Mantelteilung mit der Verteilung der Martinswecken auf dem Mühlepark- platz an alle Kinder. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Es gelten die aktuellen Corona Verordnungen: • Da beim Martinsfest der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann, besteht Maskenpflicht wäh- rend der ganzen Veranstaltung. Dies gilt auch für alle Kinder ab der 1. Klasse. Ausgenommen sind Kinder- gartenkinder! • Bitte kommen Sie nur gesund zum Fest Das Martinsfest findet bei jedem Wetter statt Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen. Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 3: Nachhaltig unterwegs sein Für den Klimaschutz müssen wir das Rad nicht neu erfinden, nur öfter nutzen! Die smarte App tws.mobil bietet eine Übersichts- karte für Bushaltestellen, Verleihstationen von tws.rad und Ladestationen und hilft Routen schnell und mit wenigen Klicks zu planen. Übrigens: Die Stadt Ra- vensburg bezuschusst Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, S-Pedelecs und Elektroroller. Die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.ravensburg.de/wirtschaft-pla- nen-bauen/Foerderrichtlinie_Lastenfahrrad-Lastenpe- delec-S-Pedelec-und-Elektroroller-fuer-Ravensburg.pdf. Einen kostenlosen E-Lastenrad-Verleih bietet auch die Gemeinde Baienfurt an. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard trauert um Sieglinde Kösler die seit Gründung des Fördervereins Mitglied war und ehrenamtlich in der Cafeteria des Alten- zentrums engagiert war. Ihr Tod reißt eine Lücke in unsere Gemeinschaft Für ihren selbstlosen Einsastz danken wir ihr und werden sie in guter Erinnerung behalten. - Vorstandschaft - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Die kleine Wildnis im eigenen Garten - ein Igelparadies - Jeder kennt sie, unsere kleinen stacheligen Freunde und für viele ein Sym- bol des Herbstes - der Igel. Um über den Winter zu kommen, frisst er sich im Herbst ein ordentliches Fettpolster an. Jetzt fra- gen Sie sich bestimmt, wie Sie persönlich dem Igel helfen können? Wir geben Ihnen einige, einfach umsetzbare Tipps an die Hand, um unseren kleinen Freunden das Leben etwas leichter zu machen. Der Igel macht es sich am liebsten in den unordentlichsten Ecken im Garten gemütlich. Da die meis- ten von uns ihren Garten aber am liebsten aufgeräumt sehen, hat er es immer schwerer, ein Schlaf- plätzchen für den Winter zu finden... Hier ein paar Tipps für Ihr Igelparadies im eigenen Garten: - Lassen Sie der Unordnung in Ihrem Garten frei- en Lauf! Ob in herunter gefallenem Laub, stehen gelassenen Blühflächen oder Holz-, Stein- und Komposthaufen: an diesen Plätzen wimmelt es nur so von Würmern, Asseln, Spinnen, Schnecken, Tausendfüßlern & Co. Diese sind die Leibspeise des Igels. Mit einem naturnahen Garten bieten Sie dem Igel ein tolles Buffet und fördern ganz nebenbei die Artenvielfalt. Zusätzlich sind u.a. Laubhaufen ein super Schlafplätzchen für den Igel. Besser geht es gar nicht! - Um das Igelparadies komplett zu machen fehlen nur noch Wassertränken, die der Igel gut erreichen kann. Wichtige Hinweise: - Füttern Sie den Igel nur bis Ende Oktober und im Frühjahr ab Ende März/Anfang April! Wenn Sie ihn im Winter füttern, wird sein Energiehaushalt wieder hochgefahren und er kann nicht mehr zur Ruhe kommen, die er im Winter benötigt. Im Frühjahr ist eine Fütterung eine gute Starthilfe nach dem Winterschlaf. - Bitte kein Obst oder Gemüse und keine Nüsse füttern! Da der Igel ein Fleischfresser ist, kann er pflanzliche Nahrung nicht verdauen. Er knabbert zum Beispiel nur an Äpfeln in der Hoffnung, an die Flüssigkeit oder einen Wurm zu gelangen. - Geben Sie dem Igel keine Milch! Auch diese kann er nicht verdauen, was zu Durchfall mit, im schlimms- ten Fall, tödlichen Folgen führen kann. - Wenn Sie Katzenfutter füttern wollen, bitte entweder Trockenfutter oder Nassfutter ohne Soße oder Gelee, Getreide und Zucker! Diese haben eine abführende Wirkung, wodurch die Igel Durchfall be- kommen können. Im Internet gibt es beispielsweise von der Wildtierrettung einen Flyer, was Sie an Igel verfüttern können und was unseren kleinen Freun- den nicht gut bekommt. Weitere Informationen zum unaufgeräumten Garten finden Sie un- ter: https://naturvielfalt-rv.de/mitmachen/kompost/ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Bluttransfusionen benötigt. Der DRK-Blutspen- dedienst bittet daher dringend zur Spende. Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Hei- lung und Lebensrettung oftmals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten mit Krebs, schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugeborene – die Liste der Patienten, die auf Blutspenden angewiesen sind, ist schier unendlich. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit über- lebenswichtigen Blutprodukten weiterhin vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Ka- pazitäten freizuhalten. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt. Einige Blutbestand- teile sind z.B. nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blut- spendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Spende: Mittwoch, dem 10.11.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelasse- nen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstel- lung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Extremsportler spendet SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee landet unter den TOP 10 beim RATA, dem härtesten Ein-Tages-Radren- nen der Welt, und ermöglicht dem SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Von Stefanie Keppeler 525 Kilometer, 14.000 Höhenmeter, über 13 Alpenpäs- se in 21 Stunden und 58 Minuten. Mit dieser Zeit belegte Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee am 25. Juni den 7. Platz beim Radrennen RATA (race across the alps). Das RATA gilt als das härteste Eintagesrennen der Welt. Bei dem Rennen durch die drei Länder Österreich, Italien und Schweiz kamen von 42 Teilnehmern nur 23 im Ziel an. Der 37-Jährige hatte ein klares Ziel vor Augen: Durch- halten, denn er hatte sich nicht nur ein persönliches Ziel gesetzt. Im Vorfeld rief er zu Spenden auf und konnte über 20 Sponsoren sowie private Gönner für sein Projekt gewinnen. Mit den Spendengeldern ermöglichte Daniel Steinhauser unter anderem dem SBBZ Sehen in Baindt die Anschaffung eines E-Rollstuhlfahrades. Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes am 1.Oktober dankten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiten- de der Einrichtung dem Sportler für seinen Einsatz und sein Engagement. „Wir alle haben das atemberaubende Vorhaben von Daniel Steinhauser verfolgt und sind von seiner Leistung tief beeindruckt“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Vor allem die Schüle- rinnen und Schüler seien außer sich vor Freude über das E-Rollstuhlfahrrad. „Als ich die leuchtenden Augen der Schüler und Schülerin- nen sah, wusste ich, dass sich mein Kampfgeist gelohnt hat“, so der zweifache Vater. Daniel Steinhauser habe vor knapp fünf Jahren seine Leidenschaft für den Renn- rad- und Mountainbike-Sport entdeckt. „Im vergangenen Jahr fand aufgrund der Coronapandemie kein Rennen statt. Deshalb habe ich mir überlegt, was ich mit der Zeit am besten anfange und was ich Sinnvolles tun kann“. So sei die Idee entstanden, am RATA teilzunehmen und mit Hilfe der Aufmerksamkeit Spendengelder zu sammeln, um diese dann wohltätigen Zwecken zukommen zu las- sen. Da seine Frau am SBBZ als Lehrerin tätig sei, sei der Gedanke nahegelegen, der Einrichtung den Traum eines E-Rollstuhlfahrrads zu erfüllen. „In Baindt gibt es viele Hügel, die Strecken sind teilweise anspruchsvoll, gerade für Menschen mit Behinderung. Es ist schön zu wissen, dass nun auch Schüler und Schülerinnen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fahrrad zu fahren, es nun mit dem E-Rollstuhlfahrrad zu ermöglichen.“ Seine Anstrengung und Vorbereitung auf das RATA habe sich gelohnt. In den intensiven Trainingswochen sei er über 30 Stunden pro Woche auf dem Fahrrad gesessen. Es sei jedoch nicht nur seine alleinige Leistung gewesen. Sein Bruder habe ihn mit drei Freunden in einem gesponserten Bus während des gesamten Rennens, knapp 22 Stunden lang, beglei- tet und ihn mit Nahrung und Getränken versorgt. „Es gab eigentlich nie einen Punkt, an dem ich abbrechen wollte. Aufgeben war für mich zu keinem Zeitpunkt eine Option.“ Es sei eine Grenzerfahrung gewesen, die sich aber abso- lut gelohnt habe. Er freue sich, dass das SBBZ Sehen in Baindt nun im Besitz eines E-Rollstuhlfahrrads sei. Das SBBZ Sehen in Baindt ist stolz, im Besitz eines E-Roll- stuhlfahrrads zu sein. Auf dem Foto sind zu sehen (v.l.): Simone Rürup (Bürgermeisterin Baindt), Dr. Marcus Adri- an (Schulleiter SBBZ Sehen in Baindt), Daniel Steinhauser, Justin Maier (Schüler), Michael Dorn (Sponsor) Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Haus- und Straßensammlung vom 17. Oktober bis 21. November 2021 Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland und die Jugendarbeit bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende. Im letzten Jahr mussten wir wegen der Corona-Pan demie die Haus-und Straßensammlung abbrechen. Unsere Ar- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 beit, die Pflege von Kriegsgräbern in ganz Europa, führten wir dennoch unter schwierigsten und eingeschränkten Be- dingungen durch. In der 102-jährigen Geschichte unseres Vereins eine hoffentlich einmalige Erfahrung, die wir alle nicht mehr erleben möchten. Corona hat unser Leben, unsere Arbeit und unsere Gestaltungsräume bestim mt. Allerdings ist dies wenig im Vergleich zu unseren El- tern und Großeltern, die 1945 - nach Ende des zweiten Weltkriegs - aus dem Nichts ein zerstörtes Deutschland wiederaufgebaut haben. Hunger, Not und Elend haben damals die Menschen nicht verzagen lassen. Diese Ge- danken leiten uns, in unserer Arbeit für den Frieden nicht nachzulassen. So schwierig dies auch in der Pandemie sein kann, so loh- nend ist es doch. Unser Bestreben aufeinander zuzuge- hen und zu versöhnen ist entscheidend für die Wahrung des Friedens in ganz Europa. Wir erleben in Mitteleuropa die längste Friedenszeit. Eine Tatsache, die für uns heute selbstverständlich erscheint und aktuell zu wenig Beach- tung findet. Neben der traditionellen Verpflichtung, die Gräber der Ge- fallenen aus zwei Weltkriegen zu pflegen und bestehende Kriegsgräberstätten zu Lernorten für die Jugend- und Bildungsarbeit zu entwickeln, bieten wir Jugendbegeg- nungen in ganz Europa an. Auf diese Weise lernen junge Menschen Vieles über die Entwicklung eines modernen Kontinents, aber auch über die verhängnisvolle Zerstö- rungskraft des Nationalismus. Bitte spenden Sie in dieser schwierigen Zeit. Ihre Spende verwenden wir für die Anlage und Pflege von Kriegsgrä- berstätten, Beantwortung von Suchanfragen sowie für den Ausbau der Bildungs- und Jugendarbeit. Sie tragen so zum Frieden in Europa bei! Guido Wolf MdL Vorsitzender des Landesverbands Frank Hämmerle Landrat a. D. Vorsitzender des Bezirksverbandes Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN: DEBl 6905 0001 0000 0122 52 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Oktober – 07. November 2021 Samstag, 30. Oktober 17.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Ben Luca 18.30 Uhr Baienfurt - 100 Jahre katholischer Frauen- bund Baienfurt (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 31. Oktober – 31. Sonntag im Jahrkreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Ludmilla, Nikolaus und Alexan- der Linkov, Christina und Wendelin Hatzen- büller mit Angehörigen, Anna Halder, Albert Konzett, Marta und Heinrich Adler, Walter Frey, Rupert und Paula Gross mit Angehö- rigen, Fini und Willi Rechle, Adalbert Berger, Franz Kränkle, Jahrtag: Eugen Halder, Jakob Kerner, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Malia Montag, 1. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst zu Allerhei- ligen (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. Dienstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (für alle unsere Verstorbenen, verst. Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Ge- meindemitglieder) 19.00 Uhr Baienfurt – Allerseelengottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Mittwoch, 03. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 17.00 Uhr Mitarbeiterversammlung (MAV) Baindt-Bai- enfurt – Bischof-Sproll-Saal in Baindt Freitag, 05. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Juliana und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktor Demuth) 16.00 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 16.45 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 17.30 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 1 † 5 Samstag, 06. November 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Hilda und Fritz Blank, Ludmilla und Rochus Illenseer, Helene und August Huber, Elisabeth und Johannes Deck, Nikodemus und Johann Fischer, Jahrtag: Ka- tharina Schimanowski, Anton Amann) Sonntag, 07. November – 32. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Firmung mit Domkapitular Thomas Weißhaar (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. Einladung Allerseelen-Gottesdienst am 2. November 2021 in Baindt Dieser Gottesdienst ist ein besonderer Gottesdienst für alle, die in der Coronazeit von lieben Menschen, die ihnen viel bedeutet haben, nicht Abschied nehmen konnten. Wir laden Sie ein zum Allerseelen-Gottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkir- che St. Johannes Baptist Baindt Teilnahme mit Platzreservierungskarten Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Das Pfarrbüro bleibt vom 02. November bis ein- schließlich 05. November geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersamm- lung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Firmung in unserer Seelsorgeeinheit: Die Firmgottesdienste in unserer Seelsorgeeinheit fin- den statt: Samstag, 6. November 10 Uhr: Gruppe 2 und die erste Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Samstag, 6. November 16 Uhr: Gruppe 3 und die zweite Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 7. November 10 Uhr: Gruppen 1 und 5 (Eucharis- tiefeier mit Domkapitular Thomas Weißhaar) Proben für die Firmgottesdienste: (jeweils in der Kir- che in Baindt) Freitag, 5. November: 16.00 Uhr Gruppe 2 & Hälfte Gruppe 4 16.45 Uhr Gruppe 3 & Hälfte Gruppe 4 17.30 Uhr Gruppe 1 & 5 Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber/innen sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis und in den ersten Bänken. Jede Fami- lie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 6- 8 Sitzplätzen. Eventuell gibt es für manche Familien nach Einzelkarten. Die Firmpaten sitzen als Erste in der Familienbank im Mittelgang. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze bekommen die Firmlinge in den Proben. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 7. November 2021 um 11.45 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Jesus auf der Hochzeit zu Kana Bitte melden Sie sich im evangelischen Pfarramt mit Personenzahl an: pfarramt.baienfurt@elkw.de / 0751-43656 Maskenpflicht für alle Teilnehmer ab 6 Jahren Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. 1. Kor 3,11 Samstag, 30. Oktober 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Abschlusstag Konfi 4 Sonntag, 31. Oktober Reformationsfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl und Chor Sonntag, 07. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 11.45 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus mit Anmeldung Gedanken zum Wochenspruch In diesen Tagen habe ich manchmal den Eindruck, wir versuchten durch doppelte Geschwindigkeit alles nach- zuholen, was in der Pandemie ausfallen musste. Was durchaus verständlich ist, birgt doch das Potential, uns beruflich aber auch privat ausbrennen zu lassen, weil ja die Krise, in der so vieles ausfallen musste und das, was stattfand, doppelt so aufwändig war, uns noch immer in den Knochen steckt. Dadurch lassen wir die Krise verstreichen, ohne sie als Anstoß für ein Umdenken, für einen Neuanfang zu nut- zen, der sich aufs Wesentliche konzentriert, statt einfach weiter so zu machen, wie davor. Unser Spruch fürs Reformationsfest, das wir am Sonntag feiern, lädt uns zu so einer Neu-Fokussierung ein: Schaut auf den, nach dem wir Christen-Menschen heißen: Jesus Christus. Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. (1. Korinther 3,11) Wenn er die Grundlage für unser Leben ist, dann hat es Bestand, auch wenn die Zeiten sich verändern. Wenn wir aus seiner Kraft leben, aus seinem Wort Orientierung schöpfen und danach fragen, wie er sich unseren Weg gedacht hat, dann haben wir als Kirche Zukunft. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ „Hier stehe ich! ... ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen.“ Mit diesen Worten – so die Überlieferung - beschloss Martin Luther 1521 seine Rede vor dem Reichstag in Worms. Da sich dieses Ereignis zum 500. Mal jährt, wird am Reformati- onstag, den 31. Oktober, Pfarrer Dr. Luka Ilic zu der Frage sprechen, „woher nahm Luther seinen Mut?“ Er hält die Ansprache im Rahmen einer Reformationsandacht, die um 15 Uhr in der evangelischen Kirche in Weingarten stattfindet. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 8.11. und am 15.11. dürfen wir Hans Meinert begrüßen. Er wird mit uns Gesichter in Form von Collagen gestalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 2021 8.11. und 15.11. Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkrei- de und Bügeleisen Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weihnachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Der Frauenkreis lädt ein Liebe Frauen am 10. No- vember 2021 treffen wir uns um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemein- dehaus im Öschweg 30. Wir freuen uns auf Herrn Dr. B.Kaminski, der mit uns über Gesundheitsvorsoge durch Impfung sprechen wird. Hier können wir wir all unsere Fragen stellen und viel Interessantes rund um die Impfungen erfahren. Also, Termin vormerken und auf nach Baienfurt. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Wir trauern um unser Vereinsmitglied Sieglinde Kösler Sieglinde Kösler war seit 1982 Mitglied in unserem Sportverein. Ihr besonderes Engagement galt dem Frauenturnen, wo sie vielfältige organisatorische Aufgaben und Funktionen in vorbildlicher Weise über- nommen hat. Mit ihr verlieren wir eine treue Sportkame- radin. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Anden- ken bewahren. Unser besonderes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Sportverein Baindt 1959 e.V. Wolfgang Schneider (Vorsitzender), Birgit Dengler (Abteilungsleiterin Turnen) Frauen im Pokal in der nächsten Runde Pokalspiel 20.10.21 Damen SV Baindt – SV Beuren 3:1 Beide Mannschaften starteten mit einem großen Siegeswillen in das Spiel am Mitt- wochabend, da beide im Pokal eine Run- de weiterkommen wollten. Die Damen des SV Baindt dominierten das Spiel zwar zunächst, es gelang ihnen jedoch bis zur Halbzeitpause nicht, eine der zahlreichen Torchancen zu nutzen. Als die Damen des SV Beuren dann in der 51. Minute durch einen Elfmeter in Führung gingen, erhöhte der SV Baindt den Druck nochmals. So gelang es Viola Zanutta nur wenige Minuten später innerhalb kurzer Zeit 3 Tore, nach sehr guten Zuspielen ihrer Mitspielerin- nen, zu schießen. Die Damen des SV Baindt haben da- durch mal wieder bewiesen, dass sie gut als Mannschaft zusammenspielen und ein Spiel drehen können. So kehr- ten die Baindter Damen mit einem 3:1-Sieg nach Hause und sind im Bezirkspokal eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Muriel Zumbrock, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Fießinger, Laura Maucher, Lara Herde, Tamara Sperle, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Nicole Schmid, Lisa Me- schenmoser, Mariella Pedrazzoli Baindter Frauen mit später Entscheidung SV Baindt – SGM Eschach/Brochenzell 3:1 Diesen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt ge- gen die SGM Eschach/Brochenzell. Beide Mannschaften galten als ebenbürtig, womit das Spiel umso spannender wurde, jedoch konnte sich keine der beiden Mannschaften klare Torchancen herausspielen. Erst in der 42. Minute ver- schaffte Viola Zanutta, nach einem gut herausgespielten Zuspiel, dem SV Baindt einen Vorsprung. Jedoch konnten sie die Führung nicht ausbauen und schon in der 52. Mi- nute gleichte die SGM nach einem Freistoß vom 16er zum 1:1 aus. Nun spielten beide Mannschaften auf Augenhöhe und beide hatten ein paar gute Chancen, die jedoch nicht genutzt wurden. In der 70. Minute brachte der SV Baindt Mariella Pedrazzoli ins Spiel. Sie enttäuschte ihre Mann- schaft nicht und schoss nicht mal zehn Minuten später nach Vorlage von Viola Zanutta das Führungstor zum 2:1 für den SV Baindt. Die Baindter Damen ruhten sich aller- dings nicht auf ihrer Führung aus, verteidigten gegen die nun anrennenden Gegnerinnen konzentriert weiter und nach einem mustergültigen Pass von Tamara Sperle in die Schnittstelle der aufgerückten Abwehrreihe auf die her- vorragend einlaufende Mariella Pedrazzoli, erziele diese in der Nachspielzeit innerhalb von 20 Minuten ihr zweites und damit spielentscheidendes Siegtor. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Marina Lutz, Tas- ja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Muriel Zum- brock, Lara Herde Juniorinnenfußball D-Juniorinnen FV Langenargen - SG Baindt/Fronreute 1:6 Bei herrlichem Herbstwetter entwickelte sich auf dem schönen Sportgelände des Teams vom Bodensee ein faires, aber letztlich einseitiges Spiel. Dem Gastgeber gelang in Halbzeit 1 ein sehr schöner Freistoßtreffer, bei dem Torspielerin Emma Reissner chancenlos war. Bei der Entstehung des Freistoßes war sie allerdings nicht ganz unbeteiligt. In Halbzeit 2 war sie bei einigen Aktionen zur Stelle, hatte bei einem Pfostentreffer etwas Glück, über- stand den Rest der Spielzeit aber ohne weiteren Gegen- treffer. Für ihren ersten Einsatz als Vertretung von Sara war das schon mal ganz gut. Ebenfalls zum ersten Mal dabei war Pia Schwegler. Pia überzeugte mit guter Laufleistung sowie mit gutem Pass- spiel. Unsere Stürmerinnen Greta Pohl, Luisa Weber und Leni Sorg agierten etwas zu weit im Mittelfeld und fehlten oft bei guten Angriffen im Zentrum. So standen heute nur ein Pfostentreffer von Luisa und eine gute Einschussmög- lichkeit von Greta als Chancen unserer Stürmerinnen zu Buche. Sara Jukic wurde heute zusammen mit Franziska Bayer schwerpunktmäßig in der Abwehrreihe eingesetzt. Beide machten ein gutes Aufbauspiel, hatten aber einen eher ruhigen Nachmittag. Dass es letztlich ein klarer Sieg wurde, war dann vor al- lem der Verdienst unserer starken Mittelfeldspielerinnen. Sophie Heilmeier erzielte nach 10 Minuten den Führungs- treffer. Es folgten jeweils 2 Treffer von Hedda Said und Vivienne Pogrzeba. Der letzte Treffer war dann schließlich Lena Füssl nach Zusammenspiel mit Hedda vorbehalten. Nach Abschluss der Vorrunde war dies der 6.Sieg im 6.Spiel unserer D-Mädels. Glückwunsch an unser D-Team, das die favorisierten Teams aus Tettnang und Ravens- burg hinter sich ließen. B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) : SV Un- terjesingen 0:7 Baindt verteidigt Platz 1 SV Wolfegg - SV Baindt 0:3 (0:2) Während vor der Saison noch heiß diskutiert wurde, ob der Kader des SV Baindts nicht zu groß sei, war Trainer Bernd Filzinger am Sonntagnachmittag froh um jeden fitten Spieler. Fischer und Knisel fehlten freizeitbedingt, Schimanowski verletzte sich im Training unter der Wo- che, Wetzel und Trautwein mussten erkrankt passen und auch Stürmer Dischl nahm aus gesundheitlichen Gründen erstmal auf der Bank Platz. Durch den angesprochenen breiten Kader, bekamen die mitgereisten Baindter Zu- schauer aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft auf dem hervorragenden Wolfegger Rasen zu sehen. Er- satztorwart Fabian Erb kam zu seinem Pflichtspieldebüt im Baindter Dress und auch Florian Vollmer und „Aushilfe“ Philipp Boenke kamen zu ihren ersten Startelfeinsätzen in dieser Saison. Die Baindter Mannschaft ließ sich von Beginn aber von diesen äußeren Umständen nicht beeindrucken und fand gut in die Partie hinein. Nach gut fünf Minuten kam Boen- ke das erste mal aus aussichtsreicher Position zum Ab- schluss, sein Versuch von der Strafraumkante war jedoch etwas zu unplatziert. Nur wenige Augenblicke später war es dann Yannick Spohn, der gefährlich im Strafraum auf- tauchte, seine abgefälschte Hereingabe küsste allerdings nur den Pfosten. Doch auch die Wolfegger kamen in der Anfangsviertelstunde über Kontersituationen immer wie- der gefährlich vors Baindter Tor, konnten daraus jedoch kein Kapital schlagen. Die Baindter wirkten insgesamt aber etwas wacher und konzentrierter und das zeigte sich auch in der 13.Minute. Ein schnell ausgeführter Freis- toß landete bei Sebastian Saile, der mit einem genauen Vertikalpass „Zehner“ Nico Geggier fand. Dieser machte es Saile nach und steckte den Ball vertikal in den Straf- raum zu Boenke durch. Der Baindter Stürmer hatte nur noch den Wolfegger Torwart vor sich, welcher den ers- ten Abschluss sehenswert mit dem Fuß parierte. Den Nachschuss verwandelte Boenke dann aber eiskalt und brachte den SVB damit verdient mit 0:1 in Führung. In der Folge wurde das Spiel zerfahren und hektisch, längere Ballbesitzphasen waren bei beiden Teams kaum zu erken- nen. In der 31.Minute musste dann auch noch der zuletzt formstarke Philipp Kneisl angeschlagen vom Feld; die taktische Umstellung Saile auf die frei gewordene rechte Mittelfeldposition zu beordern, sollte sich aber fünf Minu- ten später bezahlt machen. Spohn, nach eigener Aussa- ge „immer noch schnell auf den ersten Metern“, ließ auf der linken Seite zwei Gegenspieler stehen und spielte im Zentrum Boenke an, welcher die Kugel direkt auf rechts zu Saile weiterleitete. Der ehemalige Hirrlinger Starstür- mer zog aus spitzem Winkel direkt ab und überwand den Torwart in der kurzen Ecke - 0:2. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeitpause. Mit dem Beginn der 2.Halbzeit erhöhte der SVW nochmal deutlich die offensiven Bemühungen, der SVB hielt jedoch gut dagegen und ließ keine gefährlichen Chancen der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Gastgeber zu. Das eigene Offensivspiel war zwar immer wieder von kleineren Ungenauigkeiten geprägt, dennoch hatte die Baindter Mannschaft gute Chancen die Führung auszubauen. So war es nach einer präzisen Flanke von Spohn, erst Boenke der im Fallen den Ball knapp über das Tor setzte und wenig später Lukas Walser, dessen Schuss von der Strafraumkante pariert wurde. In der 73.Minute sollte dann aber die Entscheidung fallen: Innenverteidi- ger und Kapitän Philipp Thoma schlug einen herausra- genden Diagonalball hinter die überraschte Wolfegger Abwehrkette, wobei Boenke genau auf diesen Pass ge- lauert hatte. „Flubbe“ trieb die Kugel bis in den Strafraum und schob dann überlegt ins lange Ecke zum 0:3 ein. Mit einer kompakten Defensive verwaltete der SVB in den Schlussminuten souverän die komfortable Führung und hätte sogar noch das 0:4 nachlegen können, ein Freistoß von Boenke landete aber nur an der Querlatte. Trotz der vielen Ausfälle und Umstellungen, zeigte der SVB am Sonntagnachmittag in Wolfegg eine sehr reife und abgeklärte Leistung. Gegen einen taktisch gut eingestell- ten Gegner konnten sich die Baindter immer wieder gute Chancen herauskombinieren, agierten defensiv sicher und siegten somit verdient mit 3:0. Am kommenden Sonntag begrüßt der SVB dann den SV Wolpertswende an der Klosterwiese, welcher bereits die Favoriten aus Haister- kirch und Reute besiegen konnte und somit auch für die Baindter zu einem unangenehmen Gegner werden könnte. SV Wolfegg II - SV Baindt II 0:1 (0:1) Nach der unglücklichen Niederlage der „Zweiten“ am vergangenen Wochenende, sollten am Sonntagmittag in Wolfegg wieder drei Punkte her. Der SVB II begann sehr engagiert und hatte nach 20 Minuten durch Max Schmidt die erste gute Chance, sein Abschluss landete allerdings nur an der Latte. In der 27.Minute belohnte sich die Baind- ter Mannschaft dann aber für ihre Bemühungen, nach einer Ecke von Jannik Küchler verlängerte Pascal Reich den Ball per Kopf ins Tor - 0:1. Bis zur Halbzeitpause er- spielte sich die „Zweite“ weitere gute Möglichkeiten und hatte durch Sam Robinson die 100-prozentige Chance auf das 0:2, ein Wolfegger Abwehrspieler rettete jedoch auf der Torlinie für den bereits geschlagenen Torwart. Auch defensiv zeigte der SVB II eine ansprechende Leistung und ließ dementsprechend in der 2.Halbzeit keine Zwei- fel mehr am knappen aber verdienten 0:1-Auswärtssieg aufkommen. Vorschau: Sonntag, 31.10.2021: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Wolpertswende II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Wolpertswende TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Heute, Fr., 29.10. um 14 Uhr und morgen Sa., 30.10. um 09:30 Uhr treffen wir uns zum Winterfestmachen der Anlage. Ich freue mich über viele Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Taekwondo Baindt e.V. NEU ---Schnupperkurs---NEU Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Ok- tober ein Selbstverteidigungskurs für Erwachsene und Anfängerkurs für Kinder und Jugend- liche statt. Vierwöchiges, kostenloses und unverbindliches Probetraining. Anmeldungen unter info@tkd-baindt.de Erwachsene: Donnerstag, 19.00 - 20.00 Uhr Blinden- schule/Turnhalle Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 Uhr 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 Uhr www.tkd-baindt.de Fördern Sie ihr Kind im Taekwondo Baindt e.V. Selbstvertrauen-Konzentration-Disziplin-Koordination Spaß & Fitness 4 Wochen kostenloses Probe-Training Einstieg jederzeit möglich Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 www.tkd-baindt.de Schützengilde Baindt Öffnung des Schützenhauses Liebe SportkameradInnen, ab dem 03. November ist das Schützenhaus wieder wöchentlich Mittwochs ab 19 Uhr für das Schießtraining geöffnet. Bitte beachtet: Im Schützenhaus gilt die 2G-Regel, d.h. der Zutritt ist nur Geimpften und Genesenen gestattet. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt per Luca-App oder auf Papier. Wir freuen uns auf Euer kommen! Schützengilde Baindt Blutreitergruppe Sonntag, 07. November 2021, Leonhardsritt in Reute - Gaisbeuren Am Sonntag, den 07. November 2021, fin- det in Gaisbeuren der traditionelle Leon- hardsritt statt. Trotz Corona-Pandemie will die Blutreitergruppe Reute – Gaisbeuren diesen Flurritt zu Pferd abhalten. Wie jedes Jahr stellen sich die Reiter auf dem Dorfplatz in Gaisbeuren auf, die pünktlich um 13.00 Uhr mit der Pferdesegnung beginnt. Die Prozession führt am Flugplatz vorbei nach Möllen- bronn und über Reute zurück nach Gaisbeuren. Teilnehmer der Prozession werden gebeten einen An- wesenheitsnachweis, der beim Geschäftsführer Werner Elbs unter der Tel.-Nr. 07502-911515 bzw. e-mail: werner. elbs@hotmail.de angefordert werden kann, zum Ritt mit- zubringen. Was sonst noch interessiert Geglückter Stabwechsel beim Hospizverein Weingarten – Baienfurt – Baindt – Berg e.V. Neuer Vorstand wurde einstimmig gewählt Die Mitgliederversammlung des Hospizvereins hat unge- wöhnlicherweise erst im Oktober getagt, die Pandemie hat diese Verschiebung nötig gemacht. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zunächst gab es einen vielfältigen Rückblick auf die letz- ten 1,5 Jahre. Diese Jahre waren gute Jahre – wenn auch immer wieder herausfordernd. Stets aber geprägt vom Ziel, Hospiz als Haltung und als Angebot in unsere Ge- sellschaft einzubringen. Diese Amtsperiode hat neben den normalen und alltägli- chen Themen eine Menge besondere Aufgaben bereitge- halten. Unerwartet vor allem das Arbeiten in einer Pan- demie mit den ständig neuen Erkenntnissen, aus denen sich Handlungsbedarf abgeleitet hat. Der Ambulante Hospizdienst hat sich in den letzten Jah- ren positiv weiterentwickelt. Den Verein als Träger mit- zuentwickeln hat der bisherige Vorstand als wichtige Auf- gabe gesehen und dafür gearbeitet. Auch die Suche nach neuen Vorständen und die Erarbei- tung einer neuen Satzung haben für Arbeit gesorgt. Die- se neue Satzung wurde von der Mitgliederversammlung nach einigen Nachfragen und kleineren Veränderungen verabschiedet. Nun stand ein Wechsel in der Vorstandschaft an, Prof. Dr. Michael Wissert und Karen Christensen haben aus persönlichen Gründen nicht mehr kandidiert. Auch Peter Karg als einer der Vertreter der Begleiter*innengruppe scheidet aus dem Vorstand aus. Die zweite Vertreterin, Hulda Renz, bleibt im Vorstand aktiv. Für den außerge- wöhnlichen Einsatz und die hervorragende Teamarbeit dankten Dorothea Baur und Carola Zweifel als hauptamt- liche Kräfte im Namen der Mitglieder herzlich und über- reichten Geschenke. Es ist geglückt, zwei neue Vorsitzende für die Ämter zu gewinnen, die beide mit hoher Motivation in das Amt ge- hen. Die Mitgliederversammlung hat sie mit großer Zu- stimmung gewählt. Künftig wird Herr Kurt Brust erster Vorsitzender sein, Frau Sabine Götz die zweite Vorsitzende. Für den Hospizverein sind die persönlichen und beruflichen Erfahrungen, die sie für das Engagement mitbringen ein großer Gewinn. Glücklicherweise gibt es im Amt der Schatzmeisterin Kon- tinuität, Frau Carmen Reiter wurde einstimmig im Amt bestätigt. Die zweite Vertreterin der Gruppe wird künftig Frau Barbara Kleinböck sein. So gerüstet geht der Hospizverein in das 21. Jahr des Be- stehens – das 20-jährige Jubiläum kann, ebenfalls pan- demiebedingt, erst 2022 gefeiert werden, dann sicher- lich umso freudiger und wieder mit vielen persönlichen Begegnungen. Neuer Vorstand Hospizbewegung, von links: Barbara Kleinböck, Hulda Renz, Kurt Brust, Sabine Götz, Carmen Reiter AIKIDO Neustart Nach längerer Corona-Pau- se startet Fudo Aikido e.V. endlich neu mit Aikido in Wolfegg! Aikido ist Budo, Bewegung, Entspannung...Yoga, Selbst- verteidigung, Kampfkunst und vieles mehr, das sich im Üben erschliesst. Für alle Interessierten bieten wir einen neuen Anfänger- und Schnupperkurs nach den Herbstferien an. Der Anfängerkurs ist kos- tenfrei und beginnt am Mitt- woch 10.11.2021 um 19:00 Uhr im Veranstaltungsraum des Naturwerk Samhof, Samhof 1, 88364 Wolfegg. Man kann jederzeit gerne auch später dazustoßen. Zum Start genügt übliche Trainigsbekleidung, später ist ein Judo- oder Karate-Anzug geignet. Bei weiterem Interesse gilt die aktuelle Vereinssatzung und es wird eine geringe Mitgliedsgebühr zur Kostendeckung erhoben. Fortge- schrittene Aikidoka sind allgemein zum Training und im Verein herzlich willkommen! Info im Web: aikido.fudo.de, per email: aikido@fudo.de, tel: 0 75 27-95 41 08 0, mobil: 01 51-15 58 71 32 Anmeldungen zum Training bitte vorab per email oder telefonisch an Dr. Hermann Marxer, Wolfegg. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebs: Männer gefährdeter als Frauen Etwa jede achte Krebserkrankung betrifft den Darm. Männer sind hiervon häufiger betroffen als Frauen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Weltdarmta- ges am 7. November auf die Wichtigkeit einer regel- mäßigen Vorsorge hin. Darmkrebs entwickelt sich oft aus kleinen Schleimhau- tausbuchtungen (Polypen). Eine regelmäßige Vorsorge ist deshalb wichtig. Da die Erkrankung vor allem häufiger ab dem 50. Lebensjahr auftritt, werden ab diesem Alter besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Ver- gleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher eine Darmspiegelung bereits ab dem 50. Lebensjahr angeboten. Alternativ hier- zu können sie zwischen 50 und 54 einmal im Jahr einen Stuhltest machen bzw. danach alle zwei Jahre. Frauen haben ab dem Alter von 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/vorsorge. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Individuelle Reha bei Post-Covid Kurzatmigkeit, Konzentrationsschwäche, Erschöpfung, Muskelschwäche, Depression - die gesundheitlichen Be- schwerden nach einer überstandenen Corona-Erkran- kung können vielfältig sein. Die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) Baden-Württemberg kann Betroffenen helfen, wieder in den Alltag und den Beruf zurückzu- kommen. Mit einer individuell auf die Beschwerden zuge- schnittenen Rehabilitationsmaßnahme können Versicher- te eine »Post-Covid-Reha« erhalten. Die Antragstellung erfolgt schnell und unbürokratisch über die landesweiten Ansprechstellen für Prävention und Reha der DRV Ba- den-Württemberg. Betroffene erhalten in einer Reha-Klinik einen Behand- lungsplatz, der konkret auf die Symptome zugeschnitten ist: Neben Atem- und Ergotherapie werden unter an- derem Ausdauertraining, Krankengymnastik sowie bei Bedarf Psychotherapie angeboten. Die Behandlungen sollen dabei helfen, die körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Post-Covid-Rehabilitationen kommen sowohl für Betrof- fene in Frage, die dies als Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt benötigen. Aber auch Genesene, die länger als zwölf Wochen nach einer Corona-Erkran- kung weiterhin krankgeschrieben sind, sollten sich an ihre behandelnde Ärztin oder ihren Arzt wenden und eine Post-Covid-Reha beantragen. Adressen und Telefonnummern der Ansprechstellen für Prävention und Reha in ihrer Nähe finden Interessierte unter www.drv-bw.de/ansprechstelle LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg und Staatliches Museum für Naturkun- de Karlsruhe Nachtfalter: Vergleich aktueller und historischer Da- ten bestätigen einen deutlichen Rückgang der Arten und des Bestands Insektenrepositorium – handfestes Archiv für die Entwicklung der Arten Selbst in den naturschutzfachlich hochwertigsten Gebie- ten des Landes gehen die Bestände der Nachtfalter be- reits seit Jahrzehnten zurück. Ein aktueller Vergleich von Daten des Insektenmonitorings der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit historischen Daten des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe be- legt diesen dramatischen Trend. LUBW-Präsidentin Eva Bell stellte die aktuellen Ergeb- nisse beim heutigen Pressetermin den Vertretungen der Landesregierung vor. Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und Dr. Claudia Rose, Leiterin der Abteilung Kunst im Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst Baden-Württemberg sind hierfür von Stuttgart nach Karlsruhe gekommen. Baumann: Harte Fakten zeigen massiven Rückgang der Insektenvielfalt „Die aktuellen Daten des Insektenmonitorings bestäti- gen unsere schlimmsten Befürchtungen: Die derzeitige Landwirtschaft im Ackerland und auch im Grünland leis- tet nicht den wirksamen Beitrag zum Schutz der biologi- schen Vielfalt, den wir brauchen und uns alle vorgestellt haben“, sagte Staatssekretär Baumann. „Aber die Moni- toringergebnisse zeigen auch geeignete Lösungsansätze auf: Schutzgebiete und Landschaften mit einem höheren Anteil von Biotope stärken die Insektenvielfalt.“ Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz würden die richtigen Maß- nahmen in enger Kooperation mit den Landwirtinnen und Landwirten ergriffen, hob Baumann hervor. „Wir sind auf dem richtigen Weg.“ Er lobte das Insektenmonitoring, das es bisher in keinem anderen Bundesland gebe. Der Staatssekretär sicherte im Namen des Umweltministeri- ums die Weiterfinanzierung des Projektes zu. Es sei zwin- gend notwendig, auf langfristige Datenreihen zurückgrei- fen zu können. Dies zeige auch die aktuelle Auswertung der Beprobung der Nachtfalter. Nur der Blick zurück kann die Gegenwart einordnen Bei der Interpretation der in den vergangenen zwei Jah- ren erhobenen Daten zu den Nachtfaltern bot die vom Naturkundemuseum Karlsruhe betreute Landesdaten- bank Schmetterlinge eine einmalige Chance. Für 25 Ge- biete ermöglichten die aktuellen Monitoringdaten zusam- men mit historischen Angaben einen Vergleich von zwei Zeitfenstern, die die vergangenen 50 Jahre abdecken. Rund 130.000 Datensätze flossen in die Analyse ein. Nachtfalter: deutlicher Rückgang der Artenvielfalt und der Individuen „113 der in Baden-Württemberg historisch belegten Nach- falter-Arten konnten auf den untersuchten Flächen nach dem Jahr 2000 nicht wiedergefunden werden. Gleichzei- tig kamen 65 neue Arten auf den untersuchten Flächen hinzu. Beide Trends zusammengenommen geht die Ar- tenvielfalt zurück. Besonders betroffen sind beispielswei- se die Feuchtgebiete in der Rheinebene“, fasste Bell die zahlreichen Daten zusammen. Das überraschendste Ergebnis ist jedoch ein Wechsel des Artenspektrums, dessen Ursachen derzeit von den beauftragten Fachleuten analysiert werden. Die Verbrei- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tung von über der Hälfte der Nachtfalter-Arten ist rück- läufig, während für ein Viertel der Arten eine Ausdehnung festzustellen ist. Bell erläuterte: „Zwar ist die Ausbreitung von einst seltenen Arten positiv, jedoch liegt darin auch ein Warnsignal. Der größte Teil von ihnen profitiert von den Temperaturanstiegen durch den Klimawandel. Die gefundenen Daten sind daher ein weiteres Anzeichen für den Klimawandel in Baden-Württemberg“. Ein weiterer negativer Trend ergab sich bei Betrachtung der Individuenzahlen der Nachtfalter. Vorsichtigen Schät- zungen zufolge erlitten diese Rückgänge von rund 25 %. Vögeln und Fledermäusen fehlt damit ein wichtiger Teil ihrer Nahrungsgrundlage. Eine Strategie zur Probensammlung für ein Monitoring mit Weitblick Diese eindeutigen Erkenntnisse für die Nachtfalter bereits vier Jahre nach dem Start des baden-württembergischen Insektenmonitorings war nur durch den Vergleich von his- torischen und im Monitoring mit vergleichbarer Methodik erfassten Proben möglich, darin waren sich alle Anwesen- den einig. „Die Sammlungen der Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sind herausragend und Grundlage für eine Forschungsinfrastruktur, die bei- den Museen eine zentrale Rolle beim Thema Biodiversität zukommen lässt“, kommentierte Rose. Sie betonte: „Durch das Insektenmonitoring und eine langfristige fachgerech- te Lagerung der Proben mit einer zentralen Anlaufstelle am Naturkundemuseum Karlsruhe ermöglicht das Land Baden-Württemberg auch künftig Forschung zur Arten- vielfalt und zu den Folgen des Insektensterbens.“ Das Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Mi- nisterium für Wissenschaft und Kunst unter Einbeziehung der anwesenden Einrichtungen konzeptionelle Eckpunkte für ein sogenanntes Biodiversitätsrepositorium vorge- schlagen, um neben der Durchführung eines landesweiten Insektenmonitorings auch mit der Archivierung und Aus- wertung bundesweit mit gutem Beispiel voranzugehen. Hintergrundinformation Das im Jahr 2018 in Baden-Württemberg gestartete lan- desweite Insektenmonitoring ist ein zentrales Element des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt der Landesregierung in Baden-Württemberg. Es wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg koordiniert und gemeinsam mit den Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sowie externen und zum Teil ehrenamtlich engagierten Artenexpertinnen und –experten umgesetzt. LUBW-Webseite: Insektenmonitoring https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/insektenmonitoring Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3-G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Ju- gendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familie- neigenen Betrieb. Verbraucherzentrale BaWue Sparen für den Nachwuchs Informationsangebot der Verbraucherzentralen zum Weltspartag • Viele Finanzprodukte für Kinder sind ungeeignet • Kostenlose Onlineseminare und weitere Informationen unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Auch in diesem Jahr sollen am Weltspartag die gut ge- füllten Spardosen wieder fleißig in die Banken getra- gen werden. Kinder werden mit Prämien für das Sparen belohnt und für Eltern und Großeltern halten die Ban- ken gleich verschiedene, angeblich maßgeschneiderte Anlageprodukte für den Nachwuchs bereit. Doch viele der angebotenen Finanzprodukte sind teuer und ungeeignet. Die Verbraucherzentralen informie- ren zum Weltspartag darüber, wie das Sparen für die Kleinen gelingen kann. Trotz niedriger Zinsen von aktuell 0,01 Prozent tragen viele Kinder ihr Erspartes anlässlich des Weltspartags oft auf das Sparbuch bei der örtlichen Bank oder Sparkas- se. Auf der Suche nach rentableren Alternativen werden Eltern häufig andere Produkte angeboten, die langfristig höhere Rendite und einen Schutz vor Inflation bieten sol- len. „Viele der angebotenen Produkte, wie beispielsweise Indexpolicen, Ausbildungsversicherungen, Bausparver- träge oder Aktienfonds sind aber in erster Linie wegen hoher Provisionen für die Vermittler lukrativ, nicht für die Kunden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg. Als erstes gilt es, den Bedarf zu klären: Soll Geld für das Studium zurückgelegt werden oder für ein neues Fahrrad gespart werden? Oder geht es schon um die Finanzierung eines Eigenheims? Ist der Bedarf geklärt, können geeig- nete, kostengünstige Produkte ausgewählt werden. „Eine gute Investition ist auch eine in die Bildung des Nachwuch- ses, etwa indem Großeltern statt Geld auf ein Konto zu überweisen den Musik- oder Sportunterricht finanzieren“, so Nauhauser weiter. Informationsangebot der Verbraucherzentralen Anlässlich des Weltspartags bieten die Verbraucherzent- ralen mehrere kostenlose Online-Seminare „Sinnvoll Spa- ren für Kinder und Enkelkinder“ an. Die Termine, einen Podcast zum Thema und weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzent- rale unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Bauernhausmuseum Wolfegg Saisonabschluss am Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg: Erlebnistag zum Thema „Ab in den Kel- ler! – Vorratshaltung“ und großer Marmeladen-Prämierung Mit einem spannenden Herbstferienprogramm und ei- nem Erlebnistag rund um die bäuerlichen Wintervorbe- reitungen schließt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg die Saison 2021 ab, bevor sich das Team zu Martini in die Winterpause verabschiedet. Hobbyköche aufgepasst! Am 07. November um 15.00 Uhr gibt es eine große Marmeladen-Prämierung. Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Zum Saisonende wartet noch ein spannendes Erlebnispro- gramm auf große und kleine Museumsgäste. Unter dem Motto „Ab in den Keller! – Vorratshaltung“ zeigt das Mu- seum am 07. November unter anderem, wie früher Obst und Gemüse für den Winter haltbar gemacht wurden. Der Höhepunkt erwartet die Besuchenden am 07. No- vember schließlich um 15.00 Uhr: eine große Marmela- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 den-Prämierung! Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Eine fünfköpfige Jury um den Bäckermeister Heinzel- mann verkostet mitgebrachte Marmeladen von insge- samt fünf Sorten - Himbeere, Aprikose, Erdbeere, Zwet- schge und Johannisbeere – und prämiert anschließend jeweils einen Sieger oder eine Siegerin. Auf die Gewinner warten spannende Preise! Interessierte Hobbyköche kön- nen sich mit ihrer selbstgemachten Marmelade bereits vorher über info@bauernhaus-museum.de oder telefo- nisch unter 07527/9550-0 für den Wettbewerb anmelden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 31. Oktober 2021 Gästeführer: André Kappler Wald nützen oder schützen - Wege zwischen Natur- schutz, Holznutzung und CO²-Bindung Über die Nutzung des deutschen Waldes und das Fällen von Bäumen ist in den letzten Jahren eine hitzige Diskus- sion entstanden. Die Diskussion um die Klimaveränderung bringt weitere Verunsicherung, ob eine Nutzung des Wal- des überhaupt sinnvoll ist. In dieser Wanderung soll, an ei- nigen konkreten Beispielen, erläutert werden, wie Wege für die verschiedenen Anforderungen des Waldes gefunden werden können. Wie kann CO² gespeichert, unser benö- tigtes Holz bereitgestellt und dem Klimawandel werden? Die Wanderung dauert 2 - 2,5 Stunden und ist nicht für jüngere Kinder geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser letzten Führung im Jahr 2021 begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Künstler und Kreative Bergatreute Zur diesjährigen Ausstellung „Augenblicke“ laden die Künstler und Kreativen (KUK) Ber- gatreute am Wochenende 30./31. Oktober (Samstag 17 Uhr Vernissage, Sonntag 10 – 18 Uhr) in die Schulmensa, Ortsmitte, herz- lich ein. Es werden Werke aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Handarbeit, Lyrik, Bildhauerei, Holz- kunst) präsentiert. Die Ausstellung wird umrahmt von einem kleinen Pro- gramm mit Musik (an der Drehorgel Anita Steinhauser) und stündlichen kurzen Darbietungen. Um Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regeln wird gebeten. © Wolters/DEIKE 754R29R7 Lösung: Im NOVEMBER (Verb, Omen) ist der MARTINSTAG (Granit, Mast) Reimrätsel Was wird hier gesucht? Illustration: © von Poblotzki/DEIKE Buch- seiten- knick lang- same Gangart Rufname von Capone iraki- sche Währung Heilbe- hand- lung Lehre vom Gleich- gewicht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- waffe Reptil, Kriech- tier ein Buch der Bibel Berg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Filmidol der 60er (Abk.) Initialen Heming- ways Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. Kfz-K. Türkei preuß. Münz- gewicht Schreib- utensil Amts- tracht Steck- ling DEIKE 0122-A6-1 E D S T A T I K Illustration: © von Poblotzki/D EIKE B uch- seiten- knick lang- sam e G angart R ufnam e von C apone iraki- sche W ährung H eilbe- hand- lung Lehre vom G leich- gew icht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- w affe R eptil, K riech- tier ein B uch der B ibel B erg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Film idol der 60er (A bk.) Initialen H em ing- w ays Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. K fz-K . Türkei preuß. M ünz- gew icht Schreib- utensil A m ts- tracht Steck- ling D EIK E 0122-A 6-1 ED STATIK ERLNU LOKARE ESTHERC LOTUEHP HBLEISTIFT ROBESENKER Illustration: © von Poblotzki/DEIKE 755R84K1 Lösung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange Nelson scheues Waldtier Bertha von männ- liches Wild- schwein Wangari Kleider- über- wurf beweg- liches Stau- werk Jitzchak Rufname von Crosby † Barack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- amerika- nischer Kuckuck Theiß- Zufluss (Rumän.) große japani- sche Insel Geist- licher im Islam süd- deutsch: Haus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern Baby- kost Kfz-K. Dort- mund Rank- gewächs Martin (2 W.) Hülsen- frucht dt. Tanz- kapell- meister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! Fremd- wortteil: entspre- chend Rasse Mutter Druck- vorstufe (Kw.) germa- nische Göttin bayrisch: nein Küsten- land- schaft in Vietnam fester, farb- loser Überzug nieder- ländisch: eins ugs.: sehr viele US- Filmstar (†, Doris) Gerät zur Kamm- herstel- lung Körper Nadia Shirin eh. italie- nische Währung (Mz.) Henry Prophet im A.T. Volks- stamm in Ruanda George C. räumlich einge- schränkt Tennis- verband (Abk.) Tenzin Haar- wuchs im Gesicht Desmond John asia- tischer Steppen- sturm latei- nisch: ich Schiffs- anlege- platz Kartoffel- sorte Haupt- stadt des Jemens Initialen der Hepburn antike Musik- halle Last- und Reittier heftiger Regen- schauer Teenager- Idol der 1950er (Paul) Naum- burger Dom- figur besitz- anzei- gendes Fürwort norweg. Pop- gruppe griechi- scher Buch- stabe japani- scher Wall- fahrtsort Lebens- bund orienta- lische Rohr- flöte kurz für: um das japan. Meile Kofi Albert Segel- boot- typ Frauen- name niemals Rufname der Perón † Bild von da Vinci (‚Mona ...‘) nach Art von (franz.) R R M R K M W R B AERZTE OHNE GRENZEN DEIKE 1720-0122 Foto: © Stotz/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange N elson scheues W aldtier B ertha von m änn- liches W ild- schw ein W angari K leider- über- w urf bew eg- liches Stau- w erk Jitzchak R ufnam e von C rosby † B arack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- am erika- nischer K uckuck Theiß- Zufluss (R um än.) große japani- sche Insel G eist- licher imIslam süd- deutsch: H aus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern B aby- kost K fz-K . D ort- m und R ank- gew ächs M artin (2 W .) H ülsen- frucht dt. Tanz- kapell- m eister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! Frem d- w ortteil: entspre- chend R asse M utter D ruck- vorstufe (K w .) germ a- nische G öttin bayrisch: nein K üsten- land- schaft in Vietnam fester, farb- loser Ü berzug nieder- ländisch: eins ugs.: sehr viele U S- Film star (†, D oris) G erät zur K am m - herstel- lung K örper N adia Shirin eh. italie- nische W ährung (M z.) H enry Prophet im A .T. Volks- stam m inR uanda G eorge C. räum lich einge- schränkt Tennis- verband (A bk.) Tenzin H aar- w uchs imG esicht D esm ond John asia- tischer Steppen- sturm latei- nisch: ich Schiffs- anlege- platz K artoffel- sorte H aupt- stadt des Jem ens Initialen der H epburn antike M usik- halle Last- und R eittier heftiger R egen- schauer Teenager- Idol der 1950er (Paul) N aum - burger D om - figur besitz- anzei- gendes Fürw ort norw eg. Pop- gruppe griechi- scher B uch- stabe japani- scher W all- fahrtsort Lebens- bund orienta- lische R ohr- flöte kurz für: um das japan. M eile K ofi A lbert Segel- boot- typ Frauen- nam e niem als R ufnam e der Perón † B ild von da Vinci (‚M ona ...‘) nach A rt von (franz.) RRMRKMWRB OBAMAESPEAUGEANI OHONSHUIMAMHBN ISADOTLUTHERKING ERBSEETTEHARANA VRLOFNRANNAMGA TERESAEENZIGILER LEIBMURADDUNANT ATPELIASS RBIYHUME EGOBARTBURAN YODEUMTRG AHITGUSS ETAEUERAHA SFIENUMSANNAN ZOESCHWEITZERTJALK NIEEVITALISAALA A ER ZTE O H N E G R EN ZEN D EIK E 1720-0122 Foto: © Stotz/D EIKE Lösung: Foto: © Stotz/DEIKE 755R82K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 MIETGESUCHE Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE & WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN Bahnhofstraße 135 88427 Bad Schussenried 07583 - 27 95 · www.britsch.com 05. November bis 22. Dezember 2021 Antike Möbel, ausgesuchte weihnachtliche Dekorationen, Lichter, Kerzen und viele Geschenkideen erwarten Sie in unserer wunder- baren, großen und exquisiten Wohnwelt in Bad Schussenried. Öffnungszeiten: Mo – Fr 9 – 12 und 13 – 18 Uhr, Sa 10 –15 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 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                Bifang_III.pdf

                G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " B if a n g I II " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 10.12.2010 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsübersicht Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Typenschablonen 4 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 5 Hinweise und Zeichenerklärung 16 6 Satzung 20 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 29 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 34 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 12 Begründung – Bilddokumentation 39 13 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Typenschablonen 2.1 Typenschablonen für die planungsrechtlichen Festsetzungen (PF) und örtlichen Bauvorschrif- ten (ÖBV) Für die in der Planzeichnung mit "Typ ..." gekennzeichneten Berei- che gelten jeweils die nachfolgend im Rechteck zusammengefass- ten Inhalte Typ 1 Typ 2 PF GRZ 0,35 GRZ 0,35 Z II Z II o o ED E6/D2/H2 Wo E4/D2 Wo ÖBV SD SD DN 18 - 38° DN 18 - 38° Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 3.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO können nur aus- nahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 Bau- NVO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 3.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN; der Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Hauptge- bäudes darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.6 FH .... m ü. NN Firsthöhe über NN als Höchstmaß; die Firsthöhe von Hauptge- bäuden darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen des Firstes, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- ED GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.11 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf bei Einzelhäusern und Dop- pelhäusern 75 m3 und bei Hausgruppen 50 m3 pro (angefan- gene) 1.000 m2 Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindes- tens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die jeweilige An- lage) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit min- destens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig (z.B. als Material für Fassadenverkleidung oder Dacheinde- ckung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 3.12 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 3.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.14 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.15 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Gemeinde Baindt für die Unterbringungen sowie den Unterhalt einer Schmutzwasserlei- tung (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 3.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 3.17 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke ist über Rück- haltezisternen zu drosseln und anschließend der Mischwasserkana- lisation zuzuführen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen LR Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 3.18 Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.19 Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.20 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 3.21 Zu pflanzende Sträucher. Die Standorte der Sträucher können innerhalb der Flächen für Aufschüttungen bis zu 3,00 m vom Plan- eintrag abweichen. Es sind ausschließlich Gehölze aus der folgen- den Pflanzliste zu verwenden: Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Essig-Rose Rosa gallica Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Kriech-Weide Salix repens Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2 PlanVZ) 3.22 Pflanzgebote in dem Baugebiet Pflanzgebote: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 3.23 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.24 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Hauptge- bäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüberda- chungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind unzulässig. − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach- Ebenen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälf- te/Haus-Element max. 25% der gesamten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte/Haus-Elementes nicht überschreiten. − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 5,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 Garagen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Haupt- gebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei ste- hende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindest-Dachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindest-Abstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindest-Abstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.7 Mindest-Dachüberstand Der Mindest-Dachüberstand (Abstand zwischen Außenkante der Außenwand und Außenkante des am weitesten überragenden Bauteils des überstehenden Daches, waagrecht gemessen) bei ge- neigten Dächern bei Hauptgebäuden beträgt − an allen Ortgangseiten (Giebel): 0,40 m − an allen Traufseiten gem. nachfolgender Tabelle: Dachneigung Dachüberstand mind. kleiner 30° 0,40 m ab 30° 0,35 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.8 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hin- aus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 4.10 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Far- ben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäudes Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üb- lich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür bis 70 m2 1,0 ab 70 m2 1,5 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften (bzw. gemeindliche Stellplatz-Satzung) unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 4.12 Geländeveränderungen im Bereich der Retenti- onsanlagen Die erforderlichen Geländeveränderungen zum Bau der Retenti- onsanlagen sowie zum Überflutungsschutz vor Hangwasser sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurnummer (siehe Planzeichnung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (siehe Planzeichnung); 5.5 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 5.6 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", rechtsverbindlich seit 03.11.1974 (siehe Planzeichnung); 5.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten sollten für die Außenbeleuch- tung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insek- tendicht eingekofferte (staubdichte) Natriumdampf-Niederdruck- Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampen verwendet werden. Die Lampen sollten nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschal- tet werden. Die Lichtmasten sollten eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung sollte im gesamten Geltungsbereich verwendet werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 481 480 479 478 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 5.8 Gemeindliche Stellplatz- Satzung Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bi- fang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gilt die gemeind- liche Stellplatz-Satzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 5.9 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 5.10 Hangwasser und Über- flutungsschutz Unterhalb der Hang-/Böschungslagen entlang der Ostseite des Geltungsbereiches ist z.B. bei Starkregen oder Schneeschmelze mit Beeinträchtigungen durch wild abfließendes Hangwasser zu rech- nen. Vorkehrungen zum Schutz vor Hangwasser sind vom Grund- stückseigentümer vor einer möglichen Grundstücksaufteilung bzw. einer kleinparzellierten Bebauung (in einem zusammenhängen- den, funktionsfähigen System) herzustellen und dauerhaft zu er- halten. Der Unterhalt obliegt den Grundstückseigentümern. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden, sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Hö- henlage der Lichtschächte, -höfe und des Einstiegs der Kellertrep- pen o.ä. zu achten. Sie sollten zum Schutz vor wild abfließendem Wasser bei Starkregen möglichst hoch liegen. Die Erdgeschoß- Fußbodenhöhe sollte nach Gesichtspunkten des Überflutungsschut- zes angemessen hoch gewählt werden. Maßnahmen zur Verbesse- rung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar (Wälle, Gefällsausrichtung von Grünflächen etc.). Obi- ge Anregungen gelten insbesondere für Grundstücke in oder unter- halb von Hanglagen oder Senken. 5.11 Überflutungsschutz Bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlas- tung, Oberflächenabfluss an Hanglagen, etc.) zu wild abfließen- dem Oberflächenwasser kommen. 5.12 Gestaltung der Abgra- bung/Abfang-Mulde Zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers empfiehlt sich die Verfüllung der Abgrabungs-Mulde mit einer Steinpackung. Im Bereich des Austrittes des abgeleiteten Wassers ist zu vermeiden, dass dieses in einem konzentrierten Strahl aus- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 tritt, ein breitflächiger Austritt ist anzustreben. 5.13 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauausführung, insbesondere auch für die Er- schließungsarbeiten heißt das: − Trennung Oberboden, kulturfähiger Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Oberbodens, Unterbodens - Boden- verwertungskonzept − Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen im Zu- ge der Erschließungsarbeiten − a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Rad- fahrzeugen (z.B. Lkw) − b) keine Befahrung bei Nässe − c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Mitteilung des Beginns der Erschließungsarbeiten 5.14 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zu Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. er- forderliche Vereinbarungen vor. Die Einhaltung der Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO) ist spe- ziell in dem überplanten Gebiet auf Grund der Topografie und der räumlichen Bezüge der Gebäude unabdingbar. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.15 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.16 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Be- bauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 10.12.2010. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 10.12.2010. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu wird die jeweilige Begründung vom 10.12.2010 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-€ (Fünfzigtausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Widerkehren und Zwerchgiebel − zu Dachaufbauten − zum Mindest-Dachüberstand − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 7.1.1.2 Das Planungsgebiet liegt östlich der "Boschstraße" und nördlich der "Zeppelinstraße". Östlich da- von befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. 7.1.1.3 Für den Planungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt eine geplante Wohn- baufläche (W) dargestellt. 7.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann die Baulücke an der "Boschstraße" geschlossen werden. 7.1.1.5 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.1.6 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle". Im Westen grenzt der Planungsbereich an die "Boschstraße", im Norden und Süden jeweils an die bestehende Bebauung an der "Bosch-" bzw. "Zeppelinstraße". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Westen entlang der "Boschstraße" (Fl.-Nr. 42/1), im Osten ent- lang des landwirtschaftlich genutzten Grundstückes mit der Fl.-Nr. 131/1. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Fl.-Nr. 138/3, im Süden an die Fl.-Nr. 137/16. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 42/4, Fl.-Nr. 137/20, Fl.-Nr. 137/21, Fl.- Nr. 137/22, Fl.-Nr. 137/23, Fl.-Nr. 137/24, Fl.-Nr. 137/25, Fl.-Nr. 137/26, Fl.-Nr. 137/27, Fl.- Nr. 137/28, Fl.-Nr. 137/29, Fl.-Nr. 137/30, Fl.-Nr. 137/31, Fl.-Nr. 137/32, Fl.-Nr. 137/33, Fl.- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 Nr. 137/34. Im Bereich der "Boschstraße" grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 7.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein Gefälle von Osten nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich im nördlichen Bereich um ca. 11 %, im Süden um ca. 4 %. Die topografischen Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden und Süden sind un- problematisch. 7.2.2 Übergeordnete Planungen 7.2.2.1 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den relevanten Zielen des Landesentwicklungspla- nes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.2.2 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden darin als geplante Wohnbauflächen (W) darge- stellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). 7.2.2.3 Die Vorgaben des Landschaftsplanes beschränken sich auf die Darstellung einer Ortsrandeingrü- nung im Osten und Nordosten der überplanten Flächen. Diese wird durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umgesetzt. 7.2.2.4 Im Umfeld des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge- setzes Baden-Württemberg (DSchG). 7.2.2.5 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.3 Erfordernis der Planung 7.2.3.1 Bereits seit längerer Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die bestehende Baulücke an der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 "Boschstraße" zu überplanen und als Wohngebiet auszuweisen. Der nordöstliche Ortsrand soll durch die Bebauung geschlossen werden. Die Bebauung soll an die der Umgebung angepasst werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" bereits als Wohnbaufläche (W) in Planung dargestellt. Die Ausweisung eines Wohngebietes soll den Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung decken, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung konkrete Anfragen nach Wohnbaugrundstücken registriert waren. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Es schließt unmittelbar an die bereits bestehende Wohnbebauung an, wodurch eine sinnvolle Einbindung geschaffen wird. Die verkehrliche Er- schließung ist durch die umgebende Wohnbebauung bereits vorhanden, so dass der neu zu erbringende Erschließungs-Aufwand gering ist. Eine Untersuchung bezüglich weiterer Standorte in der Gemeinde Baindt wurde nicht durchgeführt. 7.2.4.2 Das geplante Wohnbauquartier soll zur vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zur Umsetzung dieses Zieles können zeitgemäße Bauformen verwirk- licht werden. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument ge- schaffen werden. 7.2.4.3 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben in dem über- planten Bereich abschließend. 7.2.4.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässige Grundfläche liegt bei ca. 1.420 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein- gehalten. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 7.2.5.2 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienen- den Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nut- zungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Ge- samtsituation sind die Gründe hierfür. 7.2.5.3 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Die Festsetzung einer Grundflächenzahl ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auftei- lung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. – anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,35 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der umgebenden Bebauung. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahr- ten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlentwicklungen führen, da dann z.B. Grenzga- ragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wären. Die getroffene Regelung sieht eine diffe- renzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anla- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 gen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genann- ten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Aus- führungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehl- entwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und da- mit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretba- res Maß beschränkt. Die Festsetzung der Firsthöhe unterstützt darüber hinaus die gestalterische Zielvorstellung von schlanken und "gerichteten" Baukörpern. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbeiteten Höhenlinien rechtlich eindeutig bestimmt. 7.2.5.4 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.5 Auf die Festsetzung von Firstrichtungen wird ebenfalls verzichtet. Dadurch schafft der Bebauungs- plan eine hohe Flexibilität. Durch die geringe Größe des Planungsgebietes, die Topografie und die Vielzahl an Firstrichtungen der umgebenden, bestehenden Bebauung können dennoch Fehlent- wicklungen ausgeschlossen werden. 7.2.5.6 Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezu- ges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die vorgenommenen Ein- schränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). 7.2.5.7 Die festgesetzte offene Bauweise kann alternativ als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Ty- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 p 1) bzw. als Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. 7.2.5.8 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögli- che Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgren- zen hinweg. So wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. 7.2.5.9 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO wer- den Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Un- klarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungsfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in je- dem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.10 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden da- durch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichten- den) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass diese sich in das hochwertige städtebauliche und landschaftliche Umfeld einfügen. 7.2.6 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 7.2.6.1 Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. 7.2.6.2 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft wird hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 7.2.7 Wasserwirtschaft 7.2.7.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 7.2.7.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Für die Unterbringung einer Schutzwasserleitung ist im südlichen Bereich des Planungsgebietes ein Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt festgesetzt, welches e- benfalls den Unterhalt der Leitung ermöglicht. 7.2.7.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 26.07.2010). In der Umgebung ist darüber hinaus kein Gewässer zur Einlei- tung des Niederschlagswassers vorhanden. Die Gemeinde verfügt weiterhin über keine Regen- wasserkanäle. Somit ist für die Behandlung des Niederschlagswassers im Bereich der privaten Grundstücke die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Mischwasserkanal ermöglichen. 7.2.7.4 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 7.2.7.5 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 7.2.8 Geologie 7.2.8.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung 8.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 8.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hier- zu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Konzept zur Grünordnung 8.2.1 Bestandsaufnahme 8.2.1.1 Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 4.279 m², wobei der überwiegende Flächenan- teil von 4.055 m² als Intensivgrünland ausgebildet ist. Im nordwestlichen Bereich des Plangebie- tes befindet sich eine bestehende Straße. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nutzungen und Strukturen nicht zu erwarten. 8.2.1.2 Das geologische Ausgangsmaterial wird von den quartären Becken- und Moränensedimenten ge- bildet. Der Landschaftsplan trifft keine Aussagen zu Bodentyp und Bodenart im Plangebiet. Mit Ausnahme der im nordwestlichen Plangebiet liegenden Bestandsstraße handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flächen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenverdichtungen gerechnet werden. 8.2.1.3 Es befinden sich keine Oberflächengewässer im überplanten Bereich. Für die Böden kann von ei- ner allgemeinen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Über mögliches Grundwasser lie- gen keine Informationen vor. 8.2.1.4 Der Planungsbereich ist standortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes in direkter Ortsrandlage, der sich in den nördlichen Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 der Ortschaft Baindt einschneidet. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine bestehende Stichstraße zur Erschließung des nördlich angrenzenden Wohngebäudes. Die westlich angrenzende "Boschstraße" erschließt bereits beidseitig Häuserzeilen. Das Plangebiet kann daher in Hinblick auf eine organische Siedlungsstruktur als Baulücke in Ortsrandlage betrachtet werden. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den nördlich angrenzenden Wiesen. Die Fläche besitzt auf Grund ihrer Lage, Größe und Strukturarmut keine bedeutende Erholungsfunktion. 8.2.2 Auswirkungen der Planung 8.2.2.1 Im Bereich der geplanten Bebauung erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Da der Bereich baulich vorgeprägt ist und intensiv genutzt wird, ist die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange nicht zu erwarten. 8.2.2.2 Die landwirtschaftliche Ertragsfläche geht verloren. Bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,35 in Verbindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 2.129 m² der Wohnbauflächen voll- und etwa 710 m² teilversiegelt werden. 8.2.2.3 Durch die Versiegelung werden die Versickerungsleistung und die Grundwasserneubildungsrate der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf das lokale Klima sind auf Grund des eingeschränkten Umfangs der Bebauung nicht zu erwarten. 8.2.2.4 Durch die geplante Bebauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Be- einträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbezüge für die Anwohner der westlich angrenzenden Bebauung werden durch die geplanten Baukörper Richtung Osten auf die Wiesenflächen beeinträchtigt. 8.2.3 Grünordnerische Festsetzungen 8.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 8.2.3.2 Zur Eingrünung des Planungsgebietes wird im Bereich der Flächen für Aufschüttungen die Pflan- zung von Strauch-Gruppen festgesetzt, die im Osten und Nordosten die Eingrünung des Ortsran- des sichert. Dies entspricht den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental". 8.2.3.3 Durch die Festsetzung, pro 600 m² mindestens einen Laubbaum zu pflanzen, wird eine Durchgrü- nung der privaten Baugrundstücke gewährleistet. 8.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 8.2.3.5 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 8.2.3.6 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 8.2.3.7 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 8.2.3.8 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 8.2.3.9 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 8.2.3.10 Negative Auswirkungen von Hangwasser, das auf Grund der Topographie aus östlicher Richtung in die Baugrundstücke fließen könnte, werden durch einen kleinen Wall im Osten sowie eine Mulde zur Ableitung des Niederschlagswassers in die Regenwasserkanäle der öffentliche Straße verhindert. 8.2.3.11 Um schädliche Verunreinigungen des Niederschlagswassers zu vermeiden, dürfen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers keine Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verwendet werden. 8.2.3.12 Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natri- umdampf-Hochdrucklampen) vermindert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 9.1.1.1 Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Gebäude der angren- zenden Bebauung weisen ebenfalls Satteldächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) so- wie geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppel- walm), sind nicht zulässig. Diese werden als nicht ortstypisch gesehen und würden daher örtliche Besonderheiten nicht achten. Die Vorschriften zur Gestaltung von Anbauten orientieren sich eben- falls an den gegebenen lokalen Besonderheiten. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. 9.1.1.2 Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.1.1.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppe- lung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachauf- bauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfrei- heit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchti- gungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 9.1.1.4 Die Regelung über die Dachüberstände trägt dazu bei, landschaftsgebundenes Bauen umzuset- zen. Zeitgemäße Bauformen werden hierdurch in keiner Weise ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 9.1.1.5 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 9.1.1.6 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Beton- grau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie errichten zu können, sind für solche Anlagen Materialien und Far- ben zulässig, die üblich bzw. erforderlich sind. 9.1.1.7 Auf die Festsetzung eines Längen/Breiten-Verhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Be- zugs-Größen in Frage gestellt. 9.1.2 Stellplätze und Garagen 9.1.2.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich. Durch diese kann weitgehend sichergestellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angren- zenden Verkehrsflächen durch ruhenden Verkehr zweckentfremdet werden. Die dichte städtebauli- che Struktur wie auch die Wohnnutzung des überplanten Bereiches wie auch des angrenzenden Gebietes lassen die Zweckentfremdung der "Bosch-Straße" als Parkierungs-Fläche erwarten. Um die Funktionsfähigkeit der als Durchgangsstraße genutzten "Boschstraße" zu gewährleisten und eine Zweckentfremdung als Parkierungs-Straße auszuschließen, wurde die Zahl der Stellplätze je Wohnung erhöht. Der Verzicht auf zusätzliche Regelungen zur Anzahl der Stellplätze würde daher zu Fehlentwicklungen führen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen sowie des geringen Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die bestehenden infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner zu versorgen. 10.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der ge- troffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,43 ha 10.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als allgemeines Wohngebiet (WA) 0,41 94,8 % Öffentliche Verkehrsflächen (Bestand) 0,02 5,2 % 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 10.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 10.2.2.6 Müllentsorgung durch gemeindliche Müllabfuhr 10.2.2.7 Durch den Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind keine weite- ren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflä- chen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktions- fähig. 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Bei der Planänderung vom 25.08.2010 wurden Plan und Text aktualisiert und an die neuesten Daten- und Rechtsgrundlagen angepasst. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Geotechni- schen Gutachtens sowie weitere Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbei- tet. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Erhöhung der festgesetzten Wand- und Firsthöhen um jeweils 0,50 m − Herausnahme der Festsetzung zur abweichenden Bauweise und Aufnahme einer Festsetzung zur offenen Bauweise − Aufnahme eines Leitungsrechts zu Gunsten der Gemeinde Baindt − Änderung der Festsetzung zu Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanz- liste − Änderung der Festsetzung zur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Versickerung von Niederschlags- wasser bei den planungsrechtlichen Festsetzungen und Überarbeitung des Inhalts − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Bodenbelägen in dem Baugebiet bei den planungsrechtlichen Festsetzungen − Aufnahmen einer örtlichen Bauvorschrift zu Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.2 Bei der Planänderung vom 17.09.2010 wurden Text und Plan aktualisiert und Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbeitet. Die Änderung umfasst folgende Punkte: − Aufnahme von Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Aufnahme von Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Änderung der Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift zu Geländeveränderungen im Bereich der Retentions- anlagen − Aufnahme von Hinweisen zu Hangwasser und Überflutungsschutz − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.3 Bei der Planänderung vom 07.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind in der Sitzungsvorlage der öffentlichen Ge- meinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Aufnahme einer Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Klarstellung der Festsetzungen zu den baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen − Aufnahme von Hinweisen zur Grenze des Geltungsbereiches des angrenzenden Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" und zum Bodenschutz − Änderung der Hinweise zu grundwasserdichten Untergeschoßen, der Gestaltung der Abgra- bung und den ergänzenden Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.4 Bei der Planänderung vom 10.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. in der Sit- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Änderung der in der Planzeichnung dargestellten zu pflanzenden Sträucher mit Herausnahme der Strauchsymbole im Bereich der Flächen für Abgrabungen − Änderung der textlichen Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan des "Gemein- deverbandes Oberes Schussental", Darstellung als Wohnbaufläche (W) (Planung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende, angrenzende Bebauung ("Boschstr. 54") Blick von Norden entlang der "Boschstraße" über das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung Blick von Südosten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung an der "Bosch- straße" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 Blick von Süden entlang der "Boschstraße" auf das Plangebiet Blick von Süden auf die bestehende Bebauung westlich der "Boschstra- ße" Blick von Nordwesten auf den Einfahrtbereich der bestehenden Stichstraße im Norden des Plangebie- tes[mehr]

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                  ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "K ie sg ru b e n st ra ß e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 14.12.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 29 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 35 9 Begründung – Sonstiges 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 39 11 Begründung – Bilddokumentation 40 12 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) mit Zeichenerklärung Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen/Carports um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: WA Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 5 − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüber- stände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksich- tigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptgebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darun- ter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nicht- überdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 6 Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe be- grenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Baugrenze; unterirdische Überschreitungen bis max. 2,50 m kön- nen ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Gelän- desituation noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze, Garagen und Carports auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohnge- bäuden Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 8 pro Einzelhaus bzw. 4 je Doppelhaushälfte. (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) ED Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 7 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächenversickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sicker- schächte ist nicht zulässig. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 8 (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − In dem Baugebiet sind mindestens zwei Laubbäume sowie fünf standortgerechte Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchs- klasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Die festgesetzten Pflanzungen sind auf dem Grundstück in Rich- tung der freien Landschaft zu pflanzen; ein Mindestmaß an Orts- randeingrünung, ein naturnaher Übergang in die freie Land- schaft sowie ein naturnaher Übergang zu den im Osten gelege- nen Schutzgebieten kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Sand-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 9 Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvor- schriften hierzu der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 10 die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Kiesgruben- straße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diesen ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 11 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende örtliche Bauvorschriften (ÖBV) ge- mäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Kies- grubenstraße" (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt; − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach-Ebe- nen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälfte max. 25% der ge- samten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte nicht über- schreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 12 − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. Nur bei der Errichtung eines Flachdaches ist ein weiteres Geschoß als Terrassengeschoß zulässig. Hauptgebäude mit einem Terrassen- geschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Ge- schoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terras- sen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Ge- schoßes bleiben unberücksichtigt. Für die Dächer der Terrassenge- schoße gelten die Dachformen entsprechend dieser Vorschrift. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Aufgrund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich festgesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 13 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flachdächern ist unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raumin- halt ab einer Dachneigung von 28° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 14 (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Fassadengestaltung An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem natürlichen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem na- türlichen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des umgebenden Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Um bei Bautätigkeit innerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse die Tötung von möglicherweise eingewanderten Jungtieren zu ver- hindern, ist das Plangebiet vor Beginn der Baufeldräumung und der Baumaßnahmen reptiliensicher einzuzäunen. Die Zäune sind (z.B. durch Erdanschüttung von Innen) so zu gestalten, dass die Tiere das Plangebiet zwar verlassen können, eine Einwanderung aber nicht 443.80 483.40 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 16 mehr möglich ist. Die umzäunte Eingriffsfläche ist dann vor Beginn der Arbeiten nach eventuell noch vorhandenen Zauneidechsen ab- zusuchen und die dabei aufgefundenen Tiere sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in geeignete Habitate außer- halb des Gefahrenbereichs zu verbringen. Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG ("24 a-Biotope im NSG Anna- berg", Nr. 181234366963) sowie das Feldgehölz gem. § 33 NatSchG BW ("Feldgehölz nordwestl. NSW Annaberg", Nr. 181234360452); Lage außerhalb des Geltungsbereiches Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt die Beeinträchtigung durch Bauarbeiten sowie die Ablagerung von Baumaterial ist unzulässig. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 BNatSchG "Anna- berg" (Nr. 4.199), außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Plan- zeichnung); Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 17 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich der Hasenweiler-Schotter. Diese wurde teilweise im Bereich des Planungsgebietes abgebaut. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 18 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 19 Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Grundwassernutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtli- chen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungs- planes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 15.01.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 14.12.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 14.12.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgru- benstraße" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 14.12.2018 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 05.03.1996) innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 21 − zur Fassadengestaltung − zur Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − zu Einfriedungen in dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Kiesgrubenstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit mehreren Wohneinheiten geschaffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im Süden der Gemeinde Baindt, südöstlich der Straße "Schönblick" und westlich bzw. südlich der ringförmig verlaufenden "Kiesgrubenstraße". Südöstlich des Plangebietes liegt das Naturschutzgebiet "Annaberg", eine ehemalige Kiesgrube. Der Geltungsbereich entspricht dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 211/6. Er umfasst eine Gesamtflä- che von 1.144 m². Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Baindt ist Teil des Siedlungsgebietes "Mittleres Schussental". Westlich von Baindt ist der Fluss "Schussen" gelegen, östlich von Baindt befindet sich der "Altdorfer Wald". Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude oder naturräumli- che Einzelelemente. Die überwiegenden Teile des Geländes sind als eben zu bezeichnen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Der unmittelbare Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" ist das kon- krete Vorhaben an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, Garagen und Stell- plätzen zu errichten. Dieses Vorhaben widerspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Kies- grubenstraße", da dieser hier Flächen für Parkplätze vorsieht, ist die Änderung des Bebauungspla- nes erforderlich. Die Nachfrage nach Wohnraum ist im Schussental generell und in der Gemeinde Baindt insbesondere als sehr hoch zu bewerten und dringlicher einzustufen, als die Bereitstellung von Parkplatzflächen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung zahl- reiche konkrete Anfragen nach bezahlbarem Wohnraum registriert und vor diesem Hintergrund erwächst der Gemeinde die Notwendigkeit bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Ohne die Än- derung des bestehenden Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" soll ein Teil dieser Nachfrage bedient werden. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum − Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 24 − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Für die Siedlungsentwicklung wurden Möglichkeiten der Verdichtung genutzt und keine Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft genutzt. Die Schaffung von Wohnraum wurde darüber hinaus innerhalb des Siedlungsbereiches geplant. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche und Flächen für Abgrabungen dargestellt. Da die in der 1. Änderung des Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denk- mäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, Wohnbaufläche zu schaffen und dabei die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale zu nutzen sowie Konflikte mit dem Naturraum bzw. von Nutzungs- konflikten zu vermeiden bzw. zu minimieren. Für das geplante Mehrfamilienhaus soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich lediglich Straßen von untergeordneter Bedeutung, für welche mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Daher ist nicht mit Konflikten auf- grund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen und es sind keine Lärmschutz-Maßnahmen er- forderlich. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 25 Südwestlich des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von ca. 60 m der Parkplatz eines Gewerbetriebes. Aufgrund des Abstandes zum Plangebiet und der bereits bestehenden Limitierung durch vorhandene Einwirkorte ist jedoch mit keinen Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immis- sionen zu rechnen. Daher sind keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Für die Bereiche, in denen neu errichtbare Gebäude vorgesehen sind, werden Vorgaben über das Maß der baulichen Nutzung getroffen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 752 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 26 ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 2-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen großen Spielraum bei der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Wohngebiete. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen (Baugrenzen) zulässig. Auf eine Regelung der Zulässigkeit von baulichen Anlagen über die in den §§ 12, 14, und 23 BauNVO getroffenen Regelungen hinaus wird verzichtet. Dadurch sind untergeordnete Nebenanla- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig Die Abstände zu anderen bau- lichen Anlagen auf Grund von anderen Vorschriften bleiben hiervon unbenommen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 27 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlent- wicklungen ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Kiesgrubenstraße" und die Straße "Schönblick" hervor- ragend an das Verkehrsnetz angebunden. Über die "Kiesgrubenstraße" und anbindende Straßen besteht ein Anschluss an die Landesstraße L 314. Dadurch sind weitere Anbindungen zum Beispiel an die Bundesstraße B 30 gegeben. Die Gemeinde Baindt gehört dem Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) an und ist über mehrere Buslinien unter anderem mit Baienfurt, Weingarten und Ravensburg verbunden. Die An- bindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist beispielsweise durch die Bushalte- stelle des Stadtbusses Ravensburg im Bereich des Rathauses mit der Linie 1 gegeben. Der Über- landverkehr erfolgt zum einen mit der Linie 30 und zum anderen mit der als Schülerverkehr ein- gerichteten Linie 7573. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 28 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt vor Ort versickert. Eine Ableitung in das Kanalnetz der Gemeinde ist auf ein minimales Maß zu beschränken. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 29 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt nördlich des Orts-Zentrums der Gemeinde Baindt, am östlichen Ortsrand. Im Westen wird das Gebiet durch Wohnbebauung und die "Schönblick Straße" begrenzt. Im Norden und Osten wird das Änderungsgebiet durch die "Kiesgrubenstraße" begrenzt und schließt über die Straße hinweg an die freie Landschaft an. Im Süden schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden wie auch das Plangebiet selbst landwirtschaftliche genutzt (Grünland). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine in Orts- randlage liegende Wiesenfläche. Gehölze kommen auf der Fläche nicht vor. Artenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwarten, da die Fläche als Intensivwiese genutzt wird und daher in Bezug auf die Flora eher artenarm ist (schnittverträg- liche Arten des Wirtschaftsgrünlandes). Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 30 Die Kernfläche eines Biotopverbunds trockener Standorte liegt 65 m südöstlich des Änderungsbe- reiches. Ebenfalls in dieser Richtung verläuft in 180 m der Suchraum eines Biotopverbundes feuch- ter Standorte. In 190 m Entfernung in nördlicher Richtung beginnt die Kernfläche eines Biotopver- bundes mittlerer Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächste gem. § 23 BNatSchG geschützte Naturschutzgebiet "Annaberg" (Nr. 4.199) liegt etwa 10 m östlich, jenseits der "Kies- grubenstraße". Innerhalb des o. g. Naturschutzgebietes liegt das Biotop "24a-Biotope im NSG An- naberg" (Nr. 181234366963, mit mehreren Teilflächen). Im Norden, in etwa 60 m Entfernung, liegt das Biotop "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg" (Nr. 181234360452). 210 m südlich des Änderungsbereiches befindet sich das Biotop "Feldgehölz und Feuchtvegetation südwestlich NSG Annaberg" (Nr. 181234360450). Es befindet sich ein FFH-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute"; Nr. 8223311) in räumlicher Nähe, sowohl im Nordwesten, in 480 m Entfernung, als auch im Südosten in 780 m Entfernung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört der Änderungsbereich zur würmzeitlichen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Im Un- tergrund stehen die würmzeitlichen Schotter und Beckensedimente, häufig als dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel, an. Ursprünglich entwickelten sich aus diesen Sedimenten meist lehmige pseudovergleyte Parabraunerden. Der Änderungsbereich liegt in der Siedlungszone, wes- halb keine konkreten Bodendaten vorliegen. Der westliche Teil des Änderungsbereiches befindet sich laut Aussagen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) des Regierungspräsidiums Freiburg (Stellungnahme vom 11.05.2018) "im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorrangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtra- gung geeignet sind, ist zu rechnen. [Außerdem ist] mit […] kleinräumig deutlich unterschiedli- chen Setzungsverhalten des Untergrundes […] zu rechnen." Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber in geringem Maße anthropogen überprägt (in gerin- gem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger und evtl. Pflanzenschutzmitteln; Grünlandeinsaat). Die vorkommenden Böden können ihre mittlere bis hohe Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlags- wasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Auch auf Grund der weitgehend ebe- nen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch Hangwasser zu rechnen. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die be- Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 31 lebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfah- rungen nahe gelegener Bebauung ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rech- nen. 300 m westlich des Änderungsbereiches befindet sich die Zone III und IIIA des Wasserschutzgebie- tes "WSG Brühl" (Nr. 436.031). Dieses Wasserschutzgebiet wird durch die Planung nicht beein- trächtigt. Die Trinkwasserentnahmestelle liegt mit etwa 540 m Entfernung westlicher Richtung in einem ausreichend großen Abstand, sodass negative Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Grünfläche in Ortsrandlage, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Gehölze kommen auf der Fläche nicht vor. Da die umliegende Bebauung eher kleinteilig ist, kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Ände- rungsgebiet handelt es sich um ein in südöstlicher Ortsrandlage liegende intensiv genutzte Grün- landfläche. Durch das o. g. Naturschutzgebiet "Annaberg" zieht sich ein Weg, welcher zur Naher- holung genutzt werden kann. Wanderwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Das Plangebiet ist von den angrenzenden Straßen sowie von der freien Landschaft im Süden her gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Gehölze sind von der Planung nicht betroffen. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die um- liegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf das vermehrte Insektenauf- kommen aus feuchten und trockenen Biotopen wird in der Bebauungsplanänderung besonders hingewiesen. Es werden Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen) empfohlen, wodurch mögliche Beeinträchtigungen der Schutzziele vermie- den werden können. Auf Grund der Entfernung zu dem o. g. FFH-Gebiet und der Biotope in über Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 32 200 m Entfernung sowie wegen der dazwischen liegenden Bebauung sind keine funktionalen Be- ziehungen anzunehmen. Eine Betroffenheit der genannten Schutzgüter von der Planung kann aus- geschlossen werden. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Da es sich zwar lediglich um ein Baugrundstück handelt, die GRZ von 0,4 aber für Nebenanlagen um bis zu 50 % maximal bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden darf, ist der Eingriff in das Schutzgut als erheblich zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Anfallendes Niederschlagswasser, wird wenn möglich, über die belebte Bodenzone direkt im Baugebiet versickert. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwar- ten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Bebauung findet in einem gut einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwi- schen bestehender Bebauung und verlagert damit den östlichen Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kiesgrubenstraße als bisherige Grenze des östlichen Ortsrands auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, wird das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene dörfliche Struktur einfügt. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 33 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: In den Pflanzungen im Baugebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Die Pflanzungen sind auf dem Grundstück in Richtung der freien Landschaft zu pflanzen. Dadurch wird eine ange- messene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet sowie für eine Ortsrandeingrünung mit naturnahem Übergang zur freien Landschaft gesorgt. Zudem verbessert sich hierdurch der Le- bensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie einige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbranderreger befallen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 34 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird darauf hingewiesen, dass als Außenbeleuchtung nur Leuch- tentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden sollen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sollen nur solche Pho- tovoltaik-Module zur Anwendung kommen, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter sowie Hecken, jedoch keine Mauern zulässig. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach, Flachdach und Walmdach. Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern dürfen nicht aufgeständert werden, um keine negati- ven Entwicklungen hinsichtlich der Gestaltung und der Fernwirkung dieser Elemente auf Flachdä- chern zu erhalten. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 25° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 25° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien, Farben und Fassadengestaltung orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren aus- reichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen, hat sich die hier angewandte Regelung bewährt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 36 Stellplatz sieht. Haushalte im ländlich geprägten Raum sind in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können Die Verkehrsflächen sind so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachge- wiesen werden müssen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 37 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,11 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,11 100 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 1 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 8 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 38 Wasserversorgung durch Anschluss an: Gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.2.3 Planänderungen Bei der Planänderung vom 14.12.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.01.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 14.12.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.01.2019 enthalten): − Aufnahme von insektenschonenden Lampentypen und Photovoltaik-Modulen mit max. 6 % po- larisiertem Licht als Festsetzung statt als Hinweis − Aufnahme eines Hinweises zur Grundwassernutzung − Aufnahme eines Hinweises zur Geotechnik − Redaktionelle Änderung der Eingriffsschwere in das "Schutzgut Boden, Geologie und Fläche" im Kapitel "Abarbeitung der Umweltbelange" − Redaktionelle Berichtigung des Zustands der Böden im Plangebiet unter "Schutzgut Boden, Geologie und Fläche" im Kapitel "Abarbeitung der Umweltbelange" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 39 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche" und "Flä- che für Abgrabungen" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 40 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden Blick von Osten Blick von Nord-Westen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 41 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2018. Der Beschluss wurde am 03.08.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 (Billigungsbeschluss vom 09.10.2018; Entwurfsfassung vom 09.10.2018; Bekanntmachung am 19.10.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer frühzeitigen Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äuße- rung wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 23.10.2018 (Entwurfsfassung vom 09.10.2018; Billigungsbeschluss vom 09.10.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2019 über die Entwurfs- fassung vom 14.12.2018. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 42 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.12.2018 dem Satzungsbeschluss des Ge- meinderates vom 15.01.2019 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 01.02.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 43 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 14.12.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Bepflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Bepflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung- Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektroverteiler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leistungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elektro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebotssumme von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bochtler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Firma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Firma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.01.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.03.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan "Bühl" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: − Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes − Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ4 − Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechtsbehörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbehörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu verwirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regionalverband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regionalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert werden, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksichtigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt- Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriterien ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bürgermeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternativlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zusätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg- Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der doppelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Waldanteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberankenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Waldbereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Waldfunktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Ausweisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun bekannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verändernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb gemeinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen darstellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dargestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu verzichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zugestimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unterstützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirtschaftsverbund Baienfurt- Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße 1. Änderung" auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerkzeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdachten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungsplanes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Verbindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zustimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrichtung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herangezogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2- geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Ortskern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuordnungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicherstellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zurückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Eigentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Verkaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 geschossig)). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärmepreis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu können, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung dividiert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlussnehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die notwendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeitpunkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbenen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Supermarkt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojekt gegenüber Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundesweit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württemberg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% festgelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkindgruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergartenplätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnuppe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 221 Kinder und dem 31.08.2019 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 209 Kinder und dem 31.08.2021 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 186 Kinder und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021 ) geboren sind. In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrichtungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze ……………….. Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemeinde für die Förderung des Waldorfkindergartens zuständig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die auswärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichsgesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Regelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 Anmeldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergartenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kindergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsgerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kommenden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Martin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengruppe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Betrieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Baugebiet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kindergarten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pandemie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergartens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krippen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vieler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufnehmen und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr anbieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kindern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungszeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über ei