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Amtsblatt_2025_07_18_KW29.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 18. Juli 2025 Nummer 29 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Austräger/in gesucht! Du möchtest Dir ein kleines Taschengeld verdienen und dabei etwas für Deine Gemeinde tun? Für den Bezirk 3 (Marsweiler) suchen wir ab sofort eine/n zuverlässige/n Austräger/in für unser Amtsblatt! Ideal für Schüler/in, Renter/in oder Personen, die Freitagmittag ca. drei Stunden Zeit haben. Interesse? Dann melde Dich bei uns! Fragen: 07502 94 06 12 Bewerbung: bewerbung@baindt.de Auch bei allgemeinem Interesse an der Tätigkeit als Amtsblattausträger/in freuen wir uns über eine Rückmeldung – gerne auch für andere Bezirke. Wir führen eine Warteliste und melden uns, sobald Bedarf besteht. Wir suchen Dich! e tun? Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachbericht zur geführten STADTRADELN-Radtour durch das Mittlere Schussental Am Sonntag, 6. Juli 2025, lud der Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem adfc Ravens- burg zur geführten STADTRADELN-Radtour ein. Rund 40 Radbegeisterte folgten der Einladung und erkun- deten die Region rund um Weingarten, Ravensburg, Berg, Baienfurt und Baindt. Das Wetter war für die Radtour ideal: Nach den heißen Tagen zuvor herrschten angenehme Temperaturen, und trotz einiger Regentropfen gegen Ende der Radtour blieb es überwiegend trocken. Weingarten bot mit dem Stadtgarten als grüner Insel mitten in der Innenstadt und der beeindruckenden Barockbasilika im Hintergrund einen stimmungsvollen Auftakt. Aufgrund ihrer zentralen Lage im Gemeinde- verband wurde die Stadt als Start- und Zielpunkt der rund 35 Kilometer langen Tour gewählt, die zunächst durch das Lauratal nach Schlier führte. An diesem Tag war das Lauratal im Rahmen der Aktion „Autofreie Sonntage im Mittleren Schussental“ für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Initiative fördert nachhaltige Mobilität und ermöglicht es Radfahrenden und Spaziergängern, die Natur und Landschaft ungestört und sicher zu genießen. Der erste Stopp erfolgte am Gänsbühl in Ravensburg, wo die Teilnehmenden Wissenswertes über den GMS und die Zusammenarbeit der Mitgliedsgemeinden erfuhren. Weiter ging es zum Münster in Weißenau, wo Einblicke in die Geschichte des Ortes gegeben wurden. Zur Halbzeit der Tour wurde die Gruppe im neuen Schussenpark von Frau Buytaert, Leiterin des Umweltamtes der Stadt Ravensburg, empfangen. Bei einer kleinen Stärkung berichtete sie anschaulich über die Umgestaltung der Fläche und die letzten Arbeiten vor der offiziellen Eröffnung. Anschließend führte die Fahrt weiter nach Berg, wo die neue Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Schus- sen überquert wurde – eine wichtige Verbindung für den Rad- und Fußverkehr im GMS. In Baienfurt wurde am Marktplatz Halt gemacht, der als gesellschaftliches Zentrum der Gemeinde eine wichtige Rolle einnimmt. Schließlich erreichten die Teilnehmenden die neugestaltete Ortsmitte von Baindt, die im April 2025 offiziell eingeweiht wurde. Dort konnten sie sehen, wie durch die Umgestaltung ein attraktiver und lebendiger Mittel- punkt mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen wurde. Die Stimmung war durchweg positiv, und die Freude am gemeinsamen Radfahren stand im Mittelpunkt. Wir bedanken uns herzlich bei allen Mitradelnden für das große Interesse. Gemeinsam haben wir nicht nur viele Kilometer für das STADTRADELN gesammelt, sondern auch die Vielfalt unserer Region erlebt. Ein be- sonderer Dank gilt zudem dem adfc Ravensburg für die professionelle Unterstützung bei der Tourführung. Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß und Erfolg beim STADTRADELN und freuen uns darauf, viele von Ih- nen bei der nächsten gemeinsamen Tour wieder begrüßen zu dürfen! Ihr Gemeindeverband Mittleres Schussental Münster Weißenau Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in der Kalenderwoche 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 25.07.2025 Abgabeschluss: 22.07.2025, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 15.08.2025 Abgabeschluss: 12.08.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Beflaggung Rathaus am 20. Juli 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Sonntag, den 20. Juli 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Jahrestag des 20. Juli 1944 (Hitler-Attentat). Gemeindeverwaltung Baindt 150 Jahre Feuerwehr Baindt - Leistungs- abzeichen der Kreisfeuerwehren Über 30 Feuerwehrgruppen aus dem ganzen Landkreis Ravensburg waren Anfang Juli in Baindt zu Gast, um ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Mit der Abnah- me der Prüfungen in Bronze, Silber oder Gold ging eine lange Vorbereitungszeit für die einzelnen Gruppen zu Ende. Für die allermeisten verliefen die Prüfungen auch erfolgreich, und so folgte den schweißtreibenden Prüfun- gen eine ausgelassene Party. Für uns war es ein gelungener Auftakt in unser Jubiläums- jahr, und nach dem Fest für die Feuerwehren folgt am 21. September das Fest für die Gemeinde. Mit einem Tag der offenen Tür wollen wir mit allen Bürgerinnen und Bürgern 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt feiern. Nach einem ökumenischen Gottesdienst in der Kirche öffnen wir Tü- ren und Tore des frisch renovierten Feuerwehrhaus. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm, Speis und Trank, und für musikalische Unterhaltung ist ebenfalls gesorgt. Seien Sie gespannt, wir freuen uns jetzt schon auf Ihr Kommen. Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Wo- che online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, die Anmeldung zum Ferienprogramm kann über die „nu- pian“ Plattform ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit dem QR-Code ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 29. Juli findet eine automatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 29. Juli wer- den dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Juli 2025 und Sonntag, 20. Juli 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Juli 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus Elisabethenstraße 19 88212 Ravensburg Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 20. Juli 2025 Müller’s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Juli 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal August 01.08. - 03.08. Weinfest – Schalmeienkapelle DP 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. - 31.08. Jubiläum 50. Reitturnier – Reitergruppe Reitplatz September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis + Kreativer Montag Rathaus 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt Feuerwehr 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Kindergärten Kindergarten St. Martin Projekt „Berufe“ in der Seestern- gruppe Im Rahmen unseres Projekts „Berufe“ ha- ben die Kinder in den vergangenen Wochen verschiedene Berufe kennengelernt. Drei spannende Bereiche standen dabei im Fokus: das Krankenhaus, die Landwirtschaft und die Baustelle. Bei der Ideensammlung wollten die Kinder diese Berufe nach Möglichkeit vor Ort erleben und evtl. Ausflüge dazu unternehmen. Als Erstes war der Besuch der Ersthelfer vom DRK Baindt-Baienfurt bei uns im Kindergarten. Frau Rude (Mama von einem Kind aus unserer Gruppe) und ihr Kol- lege kamen mit einem Krankentransportwagen (KTW) zu uns in den Garten. Die Kinder durften ihre Kuscheltie- re mitbringen, an denen anschaulich gezeigt wurde, wie Ersthelfer und Ärzte in einem Notfall handeln. Es wurden Pflaster geklebt, Verbände angelegt und viel erklärt und getröstet. Im Anschluss konnten die Kinder den KTW er- kunden. Besonders mutige Kinder ließen sich sogar auf der Krankenliege oder im Tragestuhl in den Wagen schie- ben. Der Höhepunkt war das Einschalten der Sirene! Am Ende des spannenden Vormittags ging jedes Kind mit vielen Eindrücken und kleinen Geschenken wie Pflastern, Ausmalbildern und Aufklebern nach Hause. Für die Grup- pe haben wir zum Thema „Erste Hilfe“ zwei Pixi-Bücher bekommen. Eine Woche später stand das Thema Landwirtschaft auf dem Programm. Wir durften den Bauernhof eines Kin- dergartenkindes (Familie Steinhauser) besuchen. Dort erklärten uns seine Mama und Opa, welche vielfältigen Aufgaben Landwirte tagtäglich zu bewältigen haben. Die Kinder waren beeindruckt und erkannten: ohne Landwir- te gäbe es kein Fleisch, keine Milch, kein Brot. Besonders fasziniert waren die Kinder von den großen Maschinen: Traktor, Anhänger und verschiedene Anbaugeräte. Wer wollte, durfte sogar in der Fahrerkabine Platz nehmen. Auch die Tiere auf dem Hof wurden besucht – Pferde, Kälber und Hühner wurden neugierig beobachtet und teilweise sogar gestreichelt. Mit vielen neuen Eindrücken ging es zufrieden zurück in den Kindergarten. Nur einen Tag später ging es mit dem dritten Beruf wei- ter: Bauarbeiter. Herr Hermann, Papa eines Kindergar- tenkindes, ist der Bauleiter bei der Baufirma Peter Gross. Passend angezogen mit Bauhelm und Warnweste kam er zu uns in den Kindergarten und erzählte uns über sei- nen Beruf. Anhand großer Pläne erklärte er den Kindern, Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 wie ein Bauprojekt entsteht und was alles zu seiner Ar- beit gehört. Die Kinder stellten viele interessierte Fragen wie: „Was passiert, wenn du krank bist? Wer macht dann deine Arbeit?“ oder „Wie lange dauert es, bis ein Haus fertig ist?“ Als alle Fragen beantwortet wurden, erhielt jedes Kind ein kleines Geschenk: einen Meterstab, einen Handwerkerbleistift und einen Notizblock. Für den Kinder- garten gab es zudem einen Bagger für den Sandkasten und zwei Kinderbauhelme. Wir bedanken uns herzlich bei allen Eltern und Großeltern, die dieses Projekt so tatkräftig unterstützt haben. Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg Abitur 2025 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schülerinnen und Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Fabiana Kunstmann, Frida Rapp, Benjamin Stiefvater, Laurin Wösle. Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zu ih- rem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße ✄ ✄ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten 19. Juli – 27. Juli 2025 Gedanken zur Woche: Der Weg zum Glück Nimm dir Zeit zu lesen – das ist der Brunnen der Weisheit. Nimm dir Zeit, freundlich zu sein – das ist der Weg zum Glück. Nimm dir Zeit zu träumen – sie bewegt dein Gefährt zu einem Stern. Irischer Segenswunsch Samstag, 19. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 20. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz zum Marktplatzfest (bei schlechtem Wetter in der katholischen Kir- che) 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz LeuzeMinistranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Tim Beckert, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, An- ton Pink, Anna Renner, Mona Stiefvater,(† Ida und Pius Wolf, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Kurt Elbs, Marta und Josef Haug, Eugen Haug, Emma und Julius Malsam, Elsa und Johann Neth) Dienstag, 22 Juli 08.00 Uhr Baindt – Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 23. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 24. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 25. Juli 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 26. Juli 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Laureen Hartmann, Noemi Oelhaf, Sophia Rößner, Johanna Rößner, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Daniela Schnez,(† Artur Henzler, Anna und Eugen Halder, Marti- na und Hermann Gindele, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Adalbert Berge, Kurt Brugger, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Kurt Stä- dele, Anton Elbs) Sonntag, 27. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Pfarrer Bernhard Staudacher ist vom Dienstag, 01. Juli bis Freitag, 25. Juli 2025 im Urlaub. Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarrbüro bleibt vom Freitag 01. Au- gust bis einschließlich 22. August 2025 geschlossen. Sie erreichen uns wieder am Dienstag 26. August von 9.30 bis 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfarrer Staudacher Von Dienstag, 1. Juli bis einschließlich Freitag, 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Frauenbund Baienfurt Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Lauffen nach Schwaigern Termin 1.) Montag, 15.9.2025 ca. 13 KM Dienstag, 16.9.2025 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Termin 2.) Samstag, 20.9.2025 ca. 15 KM Sonntag, 21.9.2025 Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Lauffen am Neckar/ Bahnhof, Heilbronn, Übernachtung in der Jugendherber- ge Heilbronn Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. (Strecke: Böckingen, Heuchelberg, Schwaigern). Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug, (Schwaigern). Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. (bis zum 30.7.2025) Vielen Dank ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur ökumenischen Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. Juli 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 20. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökum. Gottesdienst Marktplatzfest mit den Kirchenchö- ren, Marktplatz Montag, 21. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Dienstag, 22. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi3, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 23. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 27. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim (Prädikant Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal ----- Glaube im Alltag Drauflosgehen Wie ist das wohl, alles stehen und liegen zu lassen und zu vertrauen? Eine Übung hilft dazu. Dazu brauchen Sie mindestens zwei Stun- den Zeit. Legen Sie ihre Uhr ab, lassen Sie Ihr Handy da- heim und machen sich einfach auf den Weg – ganz egal ob zu Fuß oder mit der Straßenbahn. Nehmen Sie sich kei- ne feste Route vor, sondern lassen Sie sich von Ihrer Lust leiten. Wie fühlt es sich an, einmal keinen Plan zu haben? Spüren Sie die Freiheit – oder auch die Unsicherheit, wohin es gehen soll? Wie wäre das – nur aus dem Vertrauen zu leben? Geht das überhaupt? Vielleicht möchten Sie Ihre Gedanken in einem Gebet vor Gott bringen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © kirchenjahr-evangelisch.de) ----- Konfi3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2025/2026 die 3. Grundschulklasse. Sie haben noch keine Einladung erhalten? Dann laden wir Sie als Eltern auf diesem Weg herz- lich ein zum Informations- und Anmel- deabend für Konfi-3, die Konfirmandenzeit in der 3. Klasse, am Dienstag, 22. Juli 2025 um 19.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt. Ich freue mich auf das Kennenlernen und grüße Ihre gan- ze Familie herzlich. Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach bei mir. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ----- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juli: August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Turnen Helferfest Abteilung Turnen - 2025 - Ein gelungener Abend Am 12.07.2025 nutze die Abteilung Turnen des SVB bei einem traditionellen Helferfest die Gelegenheit, allen Übungsleiter:innen/Aufbau- und Abbauhelfer:innen für ihren fleißigen Einsatz und ihr Engagement im vergangen Jahr zu danken. Hierzu wurde im Vereinsheim „Im Loch” zu Pizza und Salat sowie gekühlten Getränken eingeladen. In schöner Atmosphäre wurde gegessen, gelacht und angeregt geplaudert. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen die- ses Abends beigetragen haben - insbesondere auch an Klaus Kowal, der wie immer das Vereinsheim bestens vorbereitete. TC Baindt e.V. Ergebnisse vom vorletzten Wochen- ende der diesjährigen Verbands- runde H 40: Bezirksstaffel 2: TC Baindt – TC Ostrach 5:1 Nach drei klaren Zweisatz-Siegen von Raubald, Grabherr und Trotzki führten wir bereits nach den Einzeln mit 3:1. In den Doppeln, mit Raubald/Singler sowie Grabherr/Trotz- ki konnten wir ebenfalls siegreich vom Platz gehen und konnten einen klaren 5:1 Tagessieg einfahren. Nächstes Wochenende bestreiten wir auswärts unser bereits letz- tes Spiel dieser Saison in Altshausen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Marcel Singler, Rafael Grabherr und Michael Trotzki. H 50/1: Bezirksoberliga: TC Altshausen – TC Baindt 7:2 Leider wieder eine Niederlage. Die Mannschaft von Alts- hausen kam als Aufsteiger in unsere Gruppe und ist be- eindruckender Tabellenführer. Schon nach den Einzeln stand es 5:1 gegen uns. Lediglich Stefan konnte uns, nach einem Match-Tie-Break, einen Punkt sichern. Robert und Thomas verloren leider im MTB ihr Einzel. Nach den Dop- peln sah es leider nicht anders aus. Doppel Eins verlor knapp mit 6:4 und 6:4 und Doppel Drei ging nach einem MTB auch an die Heimmannschaft. Stefan und Thomas sicherten uns aber noch einen Punkt. Kommenden Sams- tag ist unser letzter Spieltag. Da kämpfen wir dann um den Klassenerhalt. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Karl-Heinz Bär, 4. Robert Kolb, 5. Tho- mas Beier, 6. Abdurrahman Cicek. Doppel: 1. Peter/Robert, 2. Stefan/Thomas, 3. Karl-Heinz/Abdurrahman. H 50/2: Bezirksklasse 2: TC Schmalegg – TC Baindt 3:6 Unseren ersten Sieg konnten wir vergangenen Samstag gegen Schmalegg verbuchen. Nach den Einzeln stand es 4:2 für uns. Thomas Schäfer, Michael Schäfer, Richard Schäfer und Karl-Heinz Blank gewannen ihre Einzel, wobei Thomas und Karl-Heinz in den MTB gehen mussten. Wir mussten noch ein Doppel gewinnen. Thomas und Michael auf Doppel 1 gewannen klar in 2 Sätzen. Doppel 2 Richi/ Matthias gewannen im MTB. Karl-Heinz und Andi muss- ten sich knapp geschlagen geben. Das war eine hervor- ragende Mannschaftsleistung. Weiter so. H 60: Bezirksliga: TC Bad Schussenried – TC Baindt 7:2 In unserem letzten Verbandsspiel ging es nach Schussen- ried. Trotz großem Einsatz konnten wir nur zwei Matches gewinnen. Wolfi, Gerhard und Josef verloren ihre Spiele knapp im Matchtiebreak. Erfolgreicher agierte Roland, der seinen Matchtiebreak für sich entscheiden konnte. In den anschließenden Doppeln gelang uns durch Gerhard und Roland ein weiterer Punktgewinn. Es spielten Erwin Feurle, Wolfi von Bank, Gerhard Reich, Josef Spöri , Max Reich und Roland Futterer. Herzlichen Dank an unsere Herren 65 Erwin und Max für ihren Einsatz bei uns. Mit nun mehr 2:2 Punkten beenden wir die Saison auf dem 3. Tabellenplatz der Bezirksliga H 60. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 H 30: Bezirksliga: TC Riedlingen – TC Baindt 4:5 Intensive Einzel (3:3, Siege durch Stefan, Philipp und Lars), sehr faire Gastgeber, mentale online-Dauerunterstützung durch Tschenge beim Duell in seiner Heimatregion, um- fangreiche taktische Überlegungen, spannende Doppel, glatter Sieg in Doppel 1 mit Stefan und Marc, viel Kampf in Doppel 2 mit Philipp und Lars, der leider nicht belohnt wurde … und am Ende in Doppel 3 mit Ralf und Grischde mit den besseren Nerven (zumindest teilweise) und dem Sieg im Match-Tiebreak. Vorschau für die letzten Verbandsspiele Sa, 19.7.25 U 18: Bezirksstaffel 2/ TC Bad Saulgau – TC Baindt D 50: Staffelliga/TC Baindt – TA SV Fronhofen H 50/1: Bezirksoberliga/ TC Baindt – TC Bad Schussenried H 50/2: Bezirksklasse 2/ TC Baindt – TC Isny H 40: Bezirksstaffel 2/TC Altshausen – TC Baindt So, 20.7.25 H: Kreisklasse 2/TC Baindt – SG Aulendorf Tennis H 30: Bezirksliga/TC Baindt – TC Warthausen Save the Date: Baindter-Tennistag am 21. September!! Am Sonntag, 21.09.2025, veranstaltet der Tennisclub Baindt für alle, die einfach mal ungezwungen Tennis neu ausprobieren oder altes Können wiedererwecken wollen, einen kostenlosen Tennisnachmittag auf seiner Anlage in der Friesenhäusler Straße. Für Anfänger wird eine Ein- führung angeboten, Alter zur Teilnahme ab sechs Jahre ohne Limit nach oben. Start ist ab 13 Uhr, es kann aber jederzeit dazugekom- men werden.Erforderlich sind lediglich bequeme Sport- kleidung und -schuhe (keine Joggingschuhe). Spezielle Tennisausrüstung braucht es nicht, Schläger und Bälle werden gestellt. Umkleidemöglichkeiten und Duschen sind vor Ort, für Be- wirtung mit Kaffee und Kuchen in unserem Vereinsheim wird gesorgt.Aus organisatorischen Gründen bitten wir um kurze Anmeldung unter Angabe von Alter und un- gefährem Spielkönnen bis zum 15.09. Gleich anmelden bei Sascha Wösle unter 2.vorsitzender@tc-baindt.de oder QR Code scannen: Aktuelle Infos sind auch immer zu finden unter www.tc-baindt.de. Musikverein Baindt Infoabend über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt Hat Ihr Kind Lust, ein Instrument zu er- lernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 22.07.2025 um 19.00 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse an der Musikausbildung im Musikverein Baindt haben, können Sie auch gerne unter jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein auf- nehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Musikverein Baindt beim Festumzug in Blitzenreute Sie suchen noch nach einem Sonntagsausflug? Dann kön- nen wir Ihnen den Festumzug am Sonntag, den 20.07.2025 um 13:30 Uhr in Blitzenreute empfehlen. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Musikvereins Blitzenreute wurde der MV Baindt zum Festumzug nach Blitzenreu- te eingeladen. Wir freuen uns über viele Zuschauer am Umzugsweg. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 09.07.2025 fand unsere Generalversamm- lung im Bischof-Sproll-Saal statt. Nach der Begrüßung durch unsere Kreisvorsitzende Gisela Eisele und unsere Vorständin Doris Sonntag folgten die Berichte der Schrift- führerin, Kassiererin und der Kassenprüferinnen. Die Wahlleitung wurde von unserer Kreisvorsitzenden übernommen. Nach der einstimmigen Entlastung der Vorstandschaft folgten die Wahlen der neuen Vorstand- schaft. Glücklicherweise erklärten sich Bärbel Schad und Lucia Kränkle bereit, das Amt der Vorsitzenden und stell- vertretenden Vorsitzenden zu übernehmen. Es wurde einstimmig abgestimmt, offen zu wählen und somit kam es zu folgendem Ergebnis: Einstimmig wurden gewählt: Foto A. Bayer 1. Vorsitzende: Bärbel Schad Stellvertretende Vorsitzende: Lucia Kränkle Kassiererin: Sabine Haug Schriftführerin: Anita Bayer Beisitzerinnen: Monika Schnez u. Christel Spähn Kassenprüferinnen: Silvia Späth und Stephan Annette. Wir bedanken uns im Namen der Landfrauen Baindt für die Bereitschaft, Ehrenamt zu übernehmen und freuen uns auf viele weitere interessante Vorträge und Veran- staltungen. Nach den Wahlen war es uns ein großes Anliegen, unse- re langjährige Vorständin Doris Sonntag gebührend zu verabschieden. Liebe Doris, nach 40 Jahren engagierter Mitarbeit in der Vorstandschaft und beeindruckenden 30 Jahren als Vor- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ständin möchten wir dir von Herzen für deinen unermüd- lichen Einsatz und deine wertvolle Arbeit danken. Deine Hingabe und dein Engagement haben die Landfrauen Baindt maßgeblich geprägt und zu dem gemacht, was sie heute sind. Wir freuen uns für dich auf die neuen Wege, die vor dir liegen. Wir wünschen dir alles Gute, Gesundheit und viel Freude für die Zukunft. Deine Spuren werden stets in unseren Herzen und in der Geschichte der Landfrauen Baindt weiterleben. Wir begrüßen dich als Ehrenvorsit- zende weiterhin in der Vorstandschaft mit zu agieren. Vielen Dank für alles, liebe Doris! Dein altes und neues Vorstandsteam Reitergruppe Baindt Reitturnier 30. und 31. August Jubiläumsturnier Baindt 50 30. + 31. August 2025 Jugendprüfungen Dressurprüfungen bis Klasse M Springprüfungen bis Klasse L Hindernis-Fahr-Wettbewerb Vierkampfprüfungen Samstag Vereinswettkämpfe Sonntag Gottesdienst, Mittagstisch, Kinderprogramm, Showpro- gramm Ausklang am Abend mit musikalischer Begleitung Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Aktuelle Informationen auf unserem Instra- gram-Account: Einladung zum Jubiläumsabend Liebe Vereinsmitglieder, wir freuen uns sehr, euch herzlich zu einem ganz beson- deren Jubiläumsabend anlässlich des 50. Reitturniers der Reitergruppe Baindt einzuladen. Dieses Jubiläum ist ein echter Meilenstein. 50 Jahre voller Leidenschaft, Engagement und unvergesslicher Momente im Reitsport. Das möchten wir gemeinsam mit euch feiern! Wann: Freitag, 29. August 2025 um 19:00 Uhr Wo: Reitgelände Baindt Es erwartet euch ein abwechslungsreiches Rahmenpro- gramm mit leckerem Essen, kühlen Getränken und vielen Gelegenheiten zum Austausch, Plaudern und gemeinsa- men Spaßhaben. Wir freuen uns auf einen unvergesslichen Abend mit euch, auf fröhliches Feiern, schöne Erinnerungen und einen ge- meinsamen Ausblick auf die kommenden Jahre! Bitte meldet euch bis spätestens 1. August 2025 bei Vik- toria Köberle an: Mobil: 0173-4973161 E-Mail: schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de Außerordentliche Mitgliederversammlung Bitte merkt euch den Termin für die außerordentliche Mitgliederversammlung vor: Mittwoch, 30. Juli 2025 Beginn: 20:00 Uhr Ort: Reithalle Baindt Die Einladung mit Tagesordnung folgt rechtzeitig vorab. Wir freuen uns auf eure Teilnahme und eure Unterstüt- zung bei wichtigen Vereinsangelegenheiten. Kinder- und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 31. Juli bis Samstag, den 02. August 2025 ver- anstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Musik ist Trumpf“ Spannende Wettkämpfe und musikalische Aufgaben sind garantiert. Natürlich dürfen das Kutsche fahren und Vol- tigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und das Baden im Weiher. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte, bitte bis Montag, den 21. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Herzliche Grüße, Das Zeltlagerteam Turniererfolg Bei der Dressurprüfung der Klasse A** in Bad Waldsee erreichte Theresa Henzler mit ihrer Stute Bonne Diamond einen hervorragenden 2. Platz. Die Reitergruppe Baindt gratuliert herzlich zu diesem tollen Erfolg! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Baindter Weinfest 2025 – Endlich wieder zurück! Das lange Warten hat ein Ende – die neue Baindter Ortsmitte ist endlich fertig und sieht großartig aus! Damit kehrt das Weinfest wieder dort- hin zurück, wo es hingehört: auf den Dorfplatz. Wir starten am Freitag, den 1. August, um 18:00 Uhr mit der oberschwäbischen Kultband „Gsälzbär“. Die Schwabenro- cker sind durch ihre selbst getexteten, witzigen Rock- und Poplieder in schwäbischer Mundart weit über die Grenzen Ravensburgs hinaus bekannt. Eintrittskarten kosten im Vor- verkauf 16 € und sind erhältlich bei Gsälzbär – die Kneipe, Salon Schreiber Ravensburg, beim Baindter Beck sowie bei allen Mitgliedern der Schalmeienkapelle. Am Freitagabend erwarten euch bereits zahlreiche kulinari- sche Highlights: den berühmten Schalmeienbecher mit Opas Zaziki, unseren beliebten Beerenweinstand mit erfrischenden Cocktails und natürlich den Weinstand mit einer vielfältigen Auswahl an Weinen aus der Region und aus fernen Ländern. Der Samstag, 2. August, beginnt um 19:00 Uhr mit der 80er-Coverband „Self Control“. Sie lassen die Musik der 80er Jahre wieder aufleben und nehmen uns mit auf eine spannende Zeitreise – der Eintritt ist frei! Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 In der Pause sorgen unsere Freunde vom Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt für gute Stimmung und musikalische Unterhaltung. Der Sonntag, 3. August, startet um 09:30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem neuen Dorfplatz. Um 10:30 Uhr eröffnet die Böllergruppe Baindt den Frühschoppen, und der Musikverein Baindt sorgt für beste Stimmung. Außerdem kommen die ersten Oldtimer zum Einsatz und präsentieren die schönsten Fahrzeuge, Traktoren und Motorräder vergangener Jahrzehnte – die Oldtimershow zum Weinfest findet in diesem Jahr bereits zum 31. Mal statt. Ab 11:30 Uhr könnt ihr euch beim beliebten Mittagstisch kulinarisch verwöhnen lassen. Parallel dazu startet die große Tombola, begleitet von einem Kinderprogramm mit Hüpfburg, Schminken, Bastelspaß und Ponyreiten. Gegen Mittag werden die Turmfalken Ravensburg und der Fanfarenzug Ankenreute auf der Bühne ihr Können zeigen. Nach dem Essen, um 13:30 Uhr, beginnt der beeindru- ckende Fahrzeugkorso der Oldtimer, der eine Ausfahrt durchs Baindter Hinterland macht. Natürlich darf auch eine Tasse Kaffee und ein Stück Ku- chen nicht fehlen, um den Nachmittag perfekt abzurun- den. Ab 14:30 Uhr sorgt „Sambucca Unplugged“ mit Rock- und Popsongs „ohne Stecker“ für beste Unterhaltung. Gegen 16:00 Uhr findet die große Tombola-Verlosung statt, bei der es wieder großartige Hauptpreise zu ge- winnen gibt. Um 17:00 Uhr endet das Weinfest 2025 Die Schalmeienkapelle Baindt freut sich auf euren Besuch und unvergessliche Festtage! Blutreitergruppe Baindter Blutreiter mit der Musikka- pelle beim Blutritt in Bad Wurzach Bad Wurzach feierte von Sonntag, 6. Juli bis zum Blutfreitag, 11. Juli 2025 sein Hei- lig-Blut-Fest. Die Reliquie, der Überliefe- rung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wur- de auch dieses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Bei der Reiterprozession zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit etwa 1100 Teilnehmenden in 64 Gruppen waren wir als Nummer 11 in der Zugordnung dabei. Unseren 45 Blutreiterinnen und Blutreitern ein herzli- ches „Vergelt`s Gott” für die Motivation und das Interes- se an dieser christlichen Tradition. Dies gilt insbesondere auch den 12 Jugendlichen sowie deren Eltern. Beeindruckend ist, dass viele ihre Pferde bereits am Vor- tag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und kamerad- schaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause kamen. Ein großer Dank an die über 30 Musikerinnen und Mu- siker der Musikkapelle Baindt, die uns dieses Jahr im 2-jährigen Rhythmus wieder in bewährter Weise durch die Stadt und beim Bad Wurzacher Gottesberg begleiteten. Unter uns waren dieses Jahr 3 Jubilare, denen wir für das treue Mitwirken und die Kameradschaft herzlich danken: Alexander Henzler war zum 40. Male dabei! Simon Schwarz zum 25. Mal und der noch jugendliche Jonas Elbs bereits zum 10. Male! Bei der Versammlung am 27. Juni erhielten die 3 Jubilare die Ehrung durch Gruppenführer Berthold Steinhauser mit Medaille und Urkunde der Stadt und Pfarrei Bad Wurzach. Die 3 Jubilare umrahmt von Vorstand Werner Elbs und Gruppenführer Berthold Steinhauser. Anritt zum Gottesberg Unsere Musikkapelle vor der Gottesberg-Kapelle in Bad Wurzach Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 DRK stärkt regionale Krisenvorsorge: Fachvortrag zum Thema Operationsplan Deutschland Am 25. Juni versammelten sich in der Hochschule Ra- vensburg-Weingarten (RWU) insbesondere Leitungs- und Führungskräfte der DRK-Kreisverbände Ravensburg, Wangen, Sigmaringen und Bodenseekreis. In Diskussion mit Vertretern der Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr stand die Vertiefung des bundesweiten Operationsplans Deutschland (OPLAN DE) im Verteidigungs- und Bünd- nisfall im Fokus. Auch das DRK Baienfurt-Baindt war vertreten und ver- folgte mit großem Interesse den Vortrag von Oberstleut- nant Dr. Immo Garn. Dieser zeigte auf, wie die Bundes- wehr im Ernstfall kritische Infrastrukturen schützt und wo das Deutsche Rote Kreuz mit seinen Sanitäts- und Betreuungsdiensten im Rahmen humanitärer Hilfe un- terstützend wirken kann. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Szenarien zur Versorgung Verwundeter und zur Betreuung von Flüchtlingsströmen in der Region – logis- tische Herausforderungen, die im Krisenfall reibungslose und koordinierte Abläufe erfordern. „Frieden ist nicht die Abwesenheit von Krieg, sondern von Gefahr“ Oberstleutnant der Bundeswehr, Dr. Immo Garn Im Anschluss moderierte Prof. Dr. Wendorff eine Exper- tenrunde mit Vertretern aus verschiedenen Bereichen des Bevölkerungsschutzes: Oliver Surbeck, Kreisbrandmeis- ter und Amtsleiter für Bevölkerungsschutz im Landkreis Ravensburg, vertrat die Feuerwehr und den Landkreis. Polizeipräsident Uwe Stürmer sowie Michael Sieland, Kon- ventionsbeauftragter des DRK-Landesverbandes Nord- rhein, komplettierten das Podium. Gemeinsam diskutierten sie bestehende Einsatzpläne, rechtliche Grundlagen für Evakuierung und Versorgung sowie die verbindlichen Vorgaben der Genfer Konventio- nen und des humanitären Völkerrechts, nach denen sich jede Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltweit rich- tet. Im Fokus standen dabei folgende Fragen: „Was be- deutet ein Bündnisfall für den Bevölkerungsschutz?” „Wie bleibt das DRK handlungsfähig unter Krisenbedingun- gen?” und „Warum ist die Zusammenarbeit aller Akteure entscheidend?”. Klar wurde: Im Krisenfall wird das DRK weiter seinen Beitrag leisten – mit Sanitätsdienst, Versor- gung Verwundeter und mit einem starken Ehrenamt als verlässlicher Partner im Bevölkerungsschutz. Doch dafür braucht es klare Konzepte, starke Ehrenamtliche, eine gute Ausstattung und realistische Vorbereitung. Die Veranstaltung ermöglichte wertvolle Einblicke in die Strukturen und Anforderungen humanitärer Hilfe im be- waffneten Konflikt und trug zur fachlichen Stärkung al- ler Beteiligten bei. Unser Dank gilt den Referenten und Teilnehmern für ihren wertvollen Beitrag – wir freuen uns auf weitere gemeinsame Übungen zur Vertiefung dieses wichtigen Themenfeldes. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Mehr Bio auf den Teller: Oberschwäbische Kommunen ebnen den Weg Anfang Juli fand in der Bauernschule Bad Waldsee eine wegweisende Veranstaltung zum Thema „Mehr Bio auf den Teller: Wie Kommunen in Oberschwaben dafür den Weg ebnen“ statt. Organisiert von den Bio-Musterregio- nen Ravensburg und Biberach zusammen mit dem Bio- Bitte-Regionalpartner ÖKONSULT, brachte die Veranstal- tung rund 30 Personen aus Kommunen, Küchen und der Bio-Branche zusammen. Thomas Lötsch, Dezernent für Kreisentwicklung, Wirt- schaft und ländlichen Raum im Landratsamt Ravensburg, betonte in seinem Grußwort: „Gemeinsam können wir diese Themen voranbringen und den Weg für mehr Bio auf dem Teller ebnen“. Er unterstrich die Bedeutung der Zusammenarbeit aller Beteiligten, um konkrete Schritte in der Region umzusetzen. Die Veranstaltung bot eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Best Practices. Andreas Greiner von ÖKONSULT präsentierte in seinem Vortrag Strategi- en für Küchen und Kommunen zur Einführung von mehr Bio-Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung. Er be- tonte: „Mit ein bisschen Vorbereitung ist die Bio-Zertifizie- rung überhaupt nicht schwer.“ Praktische Einblicke lieferten unter anderem Markus Wieland, Produktionsleiter der Zentralküche der St. Eli- sabeth-Stiftung, der von positiven Erfahrungen bei der Einführung von Bio-Produkten berichtete. Seine Küche versorgt täglich 1.800 bis 2.500 Essen für Schulen, Kin- dergärten, Seniorenheime und Behindertenwerkstätten. Matthias Minister, Geschäftsführer der Fairfleisch GmbH, erläuterte, wie Wertschöpfungsketten vom Landwirt bis zur Großküche funktionieren können. Aktuell liefern 15 Landwirte aus der Region pro Woche vier bis fünf Rin- der für das Projekt „GrasRind vom Bodensee“, was dem Fleischbedarf von rund 6.000 Mittagessen in der Gemein- schaftsverpflegung entspricht. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Franz Steinhauser vom Kartoffelhof Steinhauser berich- tete, wie sein Betrieb das bestehende Sortiment von ver- arbeiteten und vorgegarten Kartoffeln um Bio-Produkte erweitert hat. Ein wichtiger Aspekt der Veranstaltung war die Vernet- zung der Teilnehmer. In Workshops wurden Themen wie kommunale Handlungsmöglichkeiten und der Aufbau re- gionaler Bio-Wertschöpfungsketten vertiefend diskutiert. „Die hohe Teilnehmerzahl und die vielen lebendigen Dis- kussionen zeigen, dass in der Region ein großes Interesse besteht, mehr Bio auf die Teller in öffentlichen Einrichtun- gen zu bringen“, so Andreas Greiner zum Abschluss der Veranstaltung. Seehasenfest in Friedrichshafen: Katamaran Fridolin holt den Seehas ab Sonderfahrten am Samstag, 19. Juli – vor und nach dem großen Feuerwerk. Neu in diesem Jahr: Seehasenrund- fahrt, inkl. Seehas-Abholung. Vom 17. bis 21. Juli findet das größte Fest Friedrichs- hafens – das Seehasenfest – statt. Zwei Höhepunkte: die Seehas-Abholung, bei der Kat Fridolin in diesem Jahr erstmals mitmischt und das große Feuerwerk am Samstag, 19. Juli. Der Katamaran fährt an diesem Tag bis spät in die Nacht. Auch einen Tag vorher, am Freitag, fährt der letzte Katamaran erst um 22:30 Uhr zurück nach Konstanz. Bequem und günstig reisen Festbesucher aus Konstanz mit dem „14-Uhr-Ticket“ an: damit kostet die Hin- und Rückfahrt nach 14 Uhr nur 19,30 Euro. Bereits zum 75. Mal feiert Friedrichshafen in wenigen Ta- gen endlich wieder Seehasenfest. Von Donnerstag, 17. bis Montag, 21. Juli wird Friedrichshafen zur bunten Festmei- le direkt am See. Der große Rummel am hinteren Hafen, Biergärten, Livemusik und ein abwechslungsreiches Un- terhaltungsprogramm für Jung und Alt locken jedes Jahr zahlreiche Gäste aus der gesamten Bodenseeregion an. Der Katamaran bietet eine komfortable, entspannte und stimmungsvolle Anreise aus Konstanz und landet nach nur 52 Minuten Fahrt mitten im Geschehen – auf der Fest- meile in Friedrichshafen. Premiere: Katamaran Fridolin holt den Seehas ab – Ti- ckets im Onlineshop und bei der BSB erhältlich Zum ersten Mal ist auch die Katamaran-Reederei bei der feierlichen Seehas-Abholung am Samstag, 19. Juli mit dabei: Katamaran Fridolin nimmt an der traditionel- len Sternbildung teil, fährt dem Seehas voraus und weist ihm symbolisch den Weg in den Hafen, wo bereits tau- sende Besucherinnen und Besucher darauf warten, ihn willkommen zu heißen. Die besondere Rundfahrt mit Seehas-Abholung startet um 13:45 Uhr und dauert etwa 90 Minuten. Erwachsene sind für 22,50 Euro, Kinder für 15 Euro mit an Bord von Katamaran Fridolin. Im Preis ist neben der Rundfahrt auch ein süßer Gruß vom Seehas inkl. Aperitif oder Er- frischungsgetränk enthalten. Schnell sein lohnt sich: die Rundfahrt ist schon jetzt nahezu ausverkauft. Seehasen-Feuerwerk bequem erreichen: Sonderfahr- ten am Samstag Am Samstag, 19. Juli, fährt der Katamaran wie gewohnt im Stundentakt zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr – in beide Richtungen. Ab dem Abend gibt es zusätzliche Fahrten: wer aus Konstanz anreist, kann um 21:30 Uhr oder erst um 00:15 Uhr in Richtung Friedrichshafen starten. Nach Konstanz fährt der Katamaran zusätzlich auch um 20:30 Uhr, 23:15 Uhr sowie ein letztes Mal um 1:15 Uhr – ideal für alle Nachtschwärmer, die das Fest voll auskos- ten möchten. Auch am Freitag können Festbesucher den Katamaran nut- zen: der AbendKat fährt ab Friedrichshafen um 20:30 Uhr und 22:30 Uhr zurück nach Konstanz. An allen anderen Festtagen fahren die Katamarane regulär nach Fahrplan. Am günstigsten reisen Festbesucher mit dem „14-Uhr-Ti- cket“ – damit kostet die Hin- und Rückfahrt nach 14 Uhr nur 19,30 Euro. i Schnell sein lohnt sich: nur noch wenige Tickets für die Seehas-Abholung inkl. Seehas-Nascherei und Aperitif an Bord von Katamaran Fridolin verfügbar. Tickets gibt’s an den Hafenschaltern der BSB und im Onlineshop unter www.der-katamaran.de/ Informationen zum Seehasenfest: www.seehasenfest.de/ Für Fragen steht die Katamaran-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 07531 3639320 zur Verfügung. Wasserentnahmen weiterhin untersagt Aufgrund nur geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg weiterhin sehr wenig Wasser. Durch die nied- rigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beein- trächtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperatu- ren. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu ver- hindern, verlängert das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 12. August. Die sogenannte Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betrof- fen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdi- schen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den je- weiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 12. August 2025. Bleibt es darüber hinaus weiter- hin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/ bekanntmachungen. Ein Lagebericht zu den Einschrän- kungen des Gewässergebrauchs in Baden-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/la- geberichte/lagebericht-wassernutzung. Wettkampfstimmung bei der DLRG Orts- gruppe Baienfurt Der große Erfolg unserer Wettkampfschwimmer bei den diesjährigen Bezirksmeisterschaften im März in Ravens- burg war das Ticket zu den Württembergischen Meister- schaften in Biberach an der Riß. Zwei Mannschaften und ein Einzelschwimmer konnten von der Wettkampfstim- mung nicht genug kriegen und trainierten daher bis Juni fleißig weiter, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. So belegte unser Einzelschwimmer in der Altersklasse AK Offen männlich, Daniel Eisele, den 12. Platz und sicherte sich so eine gute Platzierung in der ersten Teilnehmerhälfte. Unsere Mannschaft AK 12 männlich (Raffael Feiri, Eli- as Wora, Paul Keller und Jan Staudacher) sicherte sich ebenfalls einen soliden 15. Platz und schwamm fehlerfrei durch die einzelnen Rettungsdisziplinen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Mannschaft AK 13/14 männlich (Mathias Kanke, Max Müller, Emily Steinbach und Belinda Geray) erzielte Platz 17 und schwamm ebenfalls ohne Punktabzüge. Das Erlebnis, an einer landesweiten Meisterschaft teilzu- nehmen ist immer wieder einzigartig. So stehen neben dem Ehrgeiz, möglichst gut zu schwimmen, auch der Spaß und die Begegnung mit anderen Rettungsschwimmern aus ganz Baden-Württemberg im Vordergrund. Ohne unsere Wettkampftrainer und Betreuer, die sich die Zeit für Ihre Mannschaften genommen haben, wäre ein solches Wettkampfwochenende nicht möglich. Die Trai- ner haben sie im letzten halben Jahr trainiert, aufgebaut und motiviert. Zu diesem Team gehören Manuel Keller, Carola Resch-Seidenath und Leonie Schmid. Aber auch ohne die ehrenamtlichen Kampfrichter, könnte ein Wettkampf gar nicht erst stattfinden. Auch aus un- serer Ortsgruppe war Julia Leonhard als Kampfrichterin vor Ort. Nach dem Wettkampf heißt vor dem Wettkampf – so stehen nach den Herbstferien auch schon wieder unsere Vereinsmeisterschaften an und das Wettkampftraining geht direkt nach der Sommerpause weiter, so dass die Chancen auf die begehrten Medaillen und Pokale immer mehr steigen! DLRG meets Bademeister Schaluppke – Trainer im Hoftheater Wie vom Hoftheater beworben, freuten sich sechs Trainer aus Baienfurt und vom Stützpunkt Bad Waldsee auf einen „gemütlichen und chlorreichen Abend in der Badeanstalt von Bademeister Schaluppke“. Bereits vor Beginn des Programms hatte die kleine Trainergruppe ein begeis- terndes Gespräch mit dem Akteur selbst. Und nach einem tollen Abend mit vielen Lachern, aber auch Erinnerungen an Situationen aus dem Wachdienst am Stadtsee in Bad Waldsee oder der Badeaufsicht im Hallenbad Baienfurt, die nun vom Akteur auch exakt so beschrieben wurden, gab es nach mehreren Zugaben sogar noch ein Auto- gramm für die DLRG sowie einen Aufkleber, welcher mit dem Spruch: „Geh duschen“ an diesen lustigen Abend erinnern soll. Diese Erinnerung wird einen Ehrenplatz in unserem Vereinsheim bekommen. Einladung zum Marktplatzfest 2025 Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt lädt alle ein, unsere Tom- bola im Rahmen des diesjährigen Markplatzfestes zu besuchen. Es gibt tolle Preise zu gewinnen. Der Erlös der Tombola kommt der Jugendarbeit der DLRG zugute. Auch im Kinderland sind wir mit unserem Element Wasser vertreten. So können die Kleinsten hier an tollen spieleri- schen Wettbewerben teilnehmen und dabei die verschie- denen Baienfurter Vereine kennenlernen. Hannah Brenner – Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung: Aktion „Gelbes Band“ lädt zum Pflücken an Obstbäu- men und Sträuchern ein Auch in diesem Jahr setzt der Landkreis Ravensburg ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung. Eigentü- merinnen und Eigentümer von Obstbäumen und Sträu- chern, die die Ernte nicht vollständig bewältigen können, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Diese Markierung signalisiert, dass das Obst kostenlos und ohne vorherige Absprache von jedem geerntet werden darf. Interessierte Bürger und Bürgerinnen, die am Erntepro- jekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchten, können sich an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Dort er- halten sie kostenlos die vom Landkreis bereitgestellten gelben Papierbänder. Das Ernten auf fremden Grundstücken erfolgt auf eige- ne Gefahr erfolgt. Dabei ist besondere Sorgfalt geboten: Weder Bäume noch Sträucher dürfen beschädigt und das Grundstück muss sauber hinterlassen werden. BOB mit Sonderfahrten zum Seehasen- fest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt einen Sonder- verkehr während des Friedrichshafener Seehasenfestes. Vom 19. bis 21. Juli bringt die Geißbockbahn mit Zusatz- fahrten zwischen Aulendorf und Friedrichshafen auch spät abends Besucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. So verkehren am Sonn- tag und Montag die Züge im Stundentakt bis nach Mit- ternacht – die letzte Bahn fährt um 0:19 Uhr ab Fried- richshafen Stadtbahnhof. Am Seehasen-Samstag können Besucher sogar bis 1:32 Uhr nachts von Friedrichshafen Hafen nach Aulendorf fahren. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bo- do-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 13,50 oder 22,60 Euro, abhängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahr- karten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskar- ten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfah- rungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mit- genommen werden. i Die Sonderfahrpläne zum Seehasenfest gibt es unter www.bob-fn.de/seehasenfest. Fahrplan-Flyer liegen zu- dem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Te- lefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Dritter Tagungsband zur Wirtschaftsge- schichte Oberschwabens erschienen Buchvorstellung in Schwendi beschließt Forschungs- projekt Am Freitag, 18. Juli 2025, 18.30 Uhr wird in der Kleinen Bühne in Schwendi das Buch „Vom agrarischen Hinterland zur industriellen Boomregion. Wirtschaft in Oberschwa- ben von 1850 bis zur Gegenwart“ vorgestellt. Mit diesem neuen Band beschließt die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur ihre über zehn Jahre hinweg be- triebene Erforschung der oberschwäbischen Wirtschafts- geschichte, zwei bereits erschienene Bücher decken die Zeit vom Mittelalter bis 1850 ab. Wirtschaftlicher Wandel der letzten 150 Jahre Der neue Band stellt in 15 Beiträgen ausgewiesener Ex- pertinnen und Experten auf rund 580 Seiten mit zahlrei- chen Fotografien, Karten und Tabellen die prägenden Charakteristika des Wirtschaftsraums zwischen Alb und Bodensee, Lech und Schwarzwald seit 1850 vor. Zunächst dominierten bis ins 20. Jahrhundert eine marktorientier- te Landwirtschaft und eine zunächst auf das Schussen- becken, den Bodenseegürtel und den Ulmer Raum be- schränkte industrielle Entwicklung. Erst nach 1950 setzte in der Breite die Industrialisierung der Region ein, die in den letzten Jahrzehnten zu einem der wirtschaftsstärks- ten Räume in Deutschland aufgestiegen ist. „Gerade weil wir in Oberschwaben heute so stolz auf un- sere Wirtschaftskraft sind, lohnt sich der historische Blick ganz besonders“, betont Landrat Mario Glaser, der stell- vertretender Vorsitzender der Gesellschaft Oberschwa- ben ist. „Die Anregung zur Erforschung und Darstellung der Wirtschaftsgeschichte verdanken wir maßgeblich Siegfried Weishaupt, der auch Kuratoriumsehrenpräsi- dent der Gesellschaft Oberschwaben ist. Ich freue mich auch deshalb sehr, dass wir den abschließenden Band in Schwendi präsentieren können.“ Buchpräsentation und Führung Mitherausgeber Dr. Edwin Ernst Weber wird das neue Buch in einem bebilderten Vortrag vorstellen, ehe dann eine von der Tübinger Landeshistorikerin und Mitheraus- geberin Prof. Dr. Sigrid Hirbodian moderierte Gesprächs- runde mit Autorinnen und Autoren des Bandes die Be- sonderheiten der Wirtschaftsgeschichte Oberschwabens sowohl in der Langzeitperspektive wie auch im Indust- riezeitalter seit 1850 konturiert. An die Buchvorstellung schließt sich eine Führung durch das Weishaupt Forum, einem Baudenkmal der Moderne, und die Einladung zu einem oberschwäbischen Vesper an. Es wird um Anmel- dung der Teilnahme unter Email gesellschaft-oberschwa- ben@rv.de gebeten. Info-Box „Vom agrarischen Hinterland zur industriellen Boomre- gion. Wirtschaft in Oberschwaben von 1850 bis zur Ge- genwart“, hg. v. Frank Brunecker, Sigrid Hirbodian und Edwin E. Weber, Verlag W. Kohlhammer 580 Seiten, 34 Euro. Das Buch ist bei der Vorstellung in Schwendi und im Buchhandel erhältlich. Geschichtskino zum Jahrestag des 20. Juli 1944 Anlässlich des Jahrestags des Stauffenberg-Attentats von 1944 zeigt das Kreisarchiv am 21. Juli den Film „Der 20. Juli”. Der Film „Der 20. Juli“ gilt als herausragendes Beispiel für die Vergangenheitsbewältigung im deutschen Nach- kriegs-Kino. Er erzählt die Geschehnisse des 20. Juli 1944 als Rückblende aus der Sicht zweier fiktiver Personen: der OKW-Sekretärin Hildegard Klee und des Hauptmanns Lindner. In seinem fast dokumentarischen Stil hält er sich eng an die historischen Tatsachen. Laut dem „Lexikon des internationalen Films“ ist „Der 20. Juli“ ein „bis in die kleinste Rolle sorgfältig besetzter und von Mitgliedern des Widerstands detailliert beratener Film, der im deutschen Kino der 50er Jahre positiv auffiel“. Begleitend zum Film gewährt das Kreisarchiv Ravens- burg Einblicke in die Akten der ehemaligen Kreisbera- tungsstellen für die Opfer des Nationalsozialismus. Un- ter anderem wird dabei das Schicksal der Gräfin von Matuschka beleuchtet, deren Mann Michael Graf von Matuschka als Widerstandskämpfer des 20. Juli hinge- richtet wurde. Die Themen- und Filmeinführung findet am Montag, dem 21. Juli, um 18.30 Uhr statt, die Filmvorführung beginnt um 19.00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung findet im Innenhof des Kreisarchivs in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten statt. Bei schlech- tem Wetter wird sie in den Räumen des Landratsamtes Ravensburg in der Sauterleutestraße 34 durchgeführt. Für die Themen- und Filmeinführung wird um Anmeldung bis zum 17. Juli unter kreisarchiv@rv.de gebeten. Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Leitung: Ulrich Kees M.A. Sauterleutestraße 11 88250 Weingarten kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze beim Jobcenter (Sauter- leutestraße 34) Öffnungszeiten Archivnutzung Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17.30 Uhr Feministisches Gartentischgespräch mit MdB Agnieszka Brugger am 24.7. um 16.30 Uhr in Weingarten Unter freiem Himmel und in lockerer Atmosphäre lädt der Ortsverband B90/ die Grünen Weingarten interessierte Frauen zu einem „Feministische Gartentischgespräch“ ein. Im Zentrum stehen Fragen wie: • Wie können feministische Perspektiven unsere Gesell- schaft gerechter machen? • Was braucht es für eine echte Gleichstellung in Politik und Alltag? • Und wie gehen wir mit den Herausforderungen der aktuellen Weltlage – von Klimakrise bis Demokratie- verdruss – solidarisch und feministisch um? Über den direkten persönlichen Austausch in geschützter Atmosphäre schafft dieses Format einen Raum für neue Gedanken, ehrliche Diskussionen und politische Teilhabe. „Feministische Politik betrifft alle Lebensbereiche. Von der Klimakrise bis zur internationalen Sicherheit - wir brau- chen die Perspektiven und Lösungsansätze von Frauen, um die drängenden Probleme unserer Zeit anzugehen“. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied im Verteidigungsausschuss und im Auswärtigen Ausschuss bringt Brugger einen politischen Erfahrungsschatz mit, insbesondere auch im Umgang mit männlich geprägten Machtstrukturen. Diese Runde fragt: Wie kann ein neues Miteinander entstehen – jenseits der Social-Media-Aufgeregtheit, jenseits von Dominanzkultur und Pausenhof-Machtspielen? Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Veranstaltung wurde angestoßen durch eine Jugend- gemeinderätin in Weingarten – und wir freuen uns sehr, dass Agnieszka Brugger der Einladung gefolgt ist. Die Veranstaltung unterstreicht das Engagement der Grü- nen für Gleichstellung und die Stärkung von Frauen in der Politik. Sie ist Teil einer Reihe von Initiativen, die darauf abzielen, die politische Teilhabe von Frauen zu fördern. Interessierte können sich per E-Mail an info@gruene-wgt.de für die Teilnahme anmelden. Die genaue Ortsangabe wird nach der Anmeldung be- kanntgegeben. Anmeldung per E-Mail: info@gruene-weingarten.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 26. Juli 2025 um 11 Uhr in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zep- pelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Dystonie gehört zu den ca. 8.000 seltenen Erkrankungen. Bei der neurologischen Erkrankung kommt es zu länger anhaltenden, unwillkürlichen Muskelverkrampfungen die zu abnormen Haltungen und/oder Bewegungen führen. Dystonieformen sind u. a.: Lidkrampf, Schiefhals und der Handkrampf. Die Gruppenleiterin wird in einem Vortrag einen Über- blick über die verschiedenen Dystonieformen und deren Behandlung geben. Im Anschluss an den Vortrag findet ein Gruppentreffen statt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Eine Anmeldung mit Personenanzahl ist bis zum 22. Juli 2025 erforderlich. Kontakt: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de DRK-Kreisverband Ravensburg Hochwertige Sanitätsausbildung Mit viel Praxiswissen fit für den Einsatz Kein Konzert, kein Sportevent, kein Rutenfest ohne sie: die Sanitätskräfte der DRK-Bereitschaften. Damit im Ernst- fall jeder Handgriff sitzt, bietet der DRK-Kreisverband Ravensburg regelmäßig fundierte Sanitätsausbildungen an – mit einem starken Fokus auf Praxis, aber auch einer soliden theoretischen Basis. Kürzlich haben acht Teilnehmende die Ausbildung erfolg- reich abgeschlossen. Sie sind damit bestens vorbereitet für Einsätze bei Veranstaltungen, in der Rettungshun- destaffel oder als sogenannte „Helfer vor Ort“. Viele der neuen Sanitäterinnen und Sanitäter bringen bereits Er- fahrung mit – etwa aus dem Jugendrotkreuz oder dem Katastrophenschutz. Der Kurs umfasst insgesamt 80 Unterrichtseinheiten, verteilt auf vier intensive Wochenenden. Im DRK-Ausbil- dungsraum in der Ulmer Straße stapeln sich Kisten mit Übungsmaterial: Intubationssets, Infektionsschutz, Beat- mungsbeutel. Fallbeispiele aus dem echten Leben – vom Insektenstich mit Atemnot bis zum Verkehrsunfall – wer- den realitätsnah durchgespielt. Ein Fallbeispiel: Ein Mädchen wird beim Eisessen von einer Biene in den Mund gestochen – Atemnot, Panik, Hyper- ventilation. Die Teilnehmenden reagieren ruhig, struktu- riert, mit viel Einfühlungsvermögen. Im anschließenden Feedback lobt Ausbilderin Judith Schönebeck besonders das Zusammenspiel im Team, die klare Kommunikation und den professionellen Umgang mit der Betroffenen. Zwischen den Praxisteilen vermitteln die Ausbilder auch medizinisches Hintergrundwissen – etwa zur Anatomie der Atemwege oder zum Gasaustausch in den Lungen. Die Teilnehmenden arbeiten aktiv mit und bringen ihre Vorerfahrungen ein. Das Ausbildungsteam des DRK besteht aus zehn eh- renamtlichen Kräften – darunter auch speziell geschul- te Mimen, die die Fallbeispiele lebensecht darstellen. Ihr gemeinsames Ziel: Ehrenamtliche so gut vorzubereiten, dass sie im Einsatz schnell und sicher helfen können. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Sanitätsausbildung stehen die acht Absolventinnen und Absolventen nun bereit – für Konzerte, Sportereignisse oder andere Sa- nitätsdienste. Denn eines ist klar: Ohne sie läuft nichts. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 20. Juli 2025 Der Sonnenweg – Ausblicke in die Landschaft und Ein- blicke in die Astronomie Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden. Zielgruppen: Für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren geeignet. Unser 3 km langer Spazierweg führt uns durch die Moor- landschaft und ins freie Feld. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren wir viel über die Sonne und die Entstehung unseres naturwissenschaftlich geprägten Weltbilds. Vor- kenntnisse sind nicht erforderlich. Diese Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de „Küchen on Tour“ – Erfolgreicher Einblick in regionale Bio-Kartoffelproduktion Anfang Juli fand die zweite Veranstaltung der Reihe „Kü- chen on Tour“ statt, organisiert von den Bio-Musterregio- nen Ravensburg und Biberach. Rund 20 Verantwortliche und Mitarbeitende aus Großküchen und Gastronomiebe- trieben erhielten die Gelegenheit, den Kartoffelhof Stein- hauser in Dettingen an der Iller und den Biohof Willburger in Erolzheim zu besichtigen. Der Kartoffelhof Steinhauser, ein Kartoffelerzeugungs- und -vorverarbeitungsbetrieb, verarbeitet jährlich 5.000 Tonnen Kartoffeln und beliefert rund 300 Großküchen von Ulm bis Friedrichshafen, Bad Buchau bis Kaufbe- uren, Kempten bis Ehingen. Seit 2022 werden hier auch Bio-Kartoffeln von Bio-Partnerbetrieben wie dem Bio- hof Willburger in Erolzheim zu küchenfertigen Produkten verarbeitet. Das Sortiment umfasst geschälte und vor- gegarte Kartoffeln sowie geschnittene Kartoffeln für die Weiterverarbeitung in Großküchen. Pro Tag werden 20 bis 25 Tonnen Fertigware produziert, davon etwa 5 bis 6 Tonnen Teigwaren wie Spätzle. Aktuell entfallen etwa 10 % der Produktion auf Bio-Ware, mit Überlegungen zur Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Erweiterung des Bio-Sortiments um z.B. Kartoffelsalat und Teigwaren. Der Biohof Willburger, ein Gemüsebaubetrieb in vierter Generation, beliefert den Kartoffelhof Steinhauser mit Na- turland-zertifizierten Kartoffeln direkt aus der Region. Auf 10 ha der insgesamt 50 ha Anbaufläche werden Kartoffeln kultiviert. Der Betrieb ist auf Gemüsebau spezialisiert und baut über 40 verschiedene Kulturen über das Jahr an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewannen wert- volle Einblicke in die regionale Bio-Landwirtschaft und konnten sich vor Ort von der Qualität der produzierten Lebensmittel überzeugen. Der Besuch bot eine einzigar- tige Möglichkeit, die Herkunft der Produkte kennenzuler- nen und den direkten Austausch zwischen Erzeugern und Abnehmern zu fördern. Die „Küchen on Tour“-Reihe wird mit zwei weiteren Ver- anstaltungen fortgesetzt, die einen Großhändler und eine Großküche einbinden. Diese Veranstaltungsreihe bietet die Gelegenheit für Küchenprofis, sich über nachhaltige Verpflegungskonzepte auszutauschen und voneinander zu lernen. Sie unterstreicht die wachsende Bedeutung von Bio-regionalen Lebensmitteln in der Gemeinschaftsver- pflegung und Gastronomie und zeigt praktische Wege zur Umsetzung auf. Interessierte finden weitere Informationen und Anmel- demöglichkeiten auf der Homepage der Bio-Musterre- gionen unter www.biomusterregionen-bw.de. Was sonst noch interessiert Zusatzversorgungskasse für Arbeitneh- mer in der Land- und Forstwirtschaft Zusatzversorgung beantragen Wer in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung be- antragen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Rente aus der gesetz- lichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Le- bensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversi- cherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalender- monaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben. Personen aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Ren- te vor dem 1. Juli 2025 bezogen wurde. Wird der Antrag später gestellt, gehen die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2025 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse unter Telefon 0561 785179-00 (Fax: 0561 7852179-49; E-Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite www.zla.de/aktuelles Bund der Steuerzahler begrüßt Abspeckpläne bei der Stuttgarter Oper Forderung nach Überarbeitung aller Sanierungspläne In die Sanierungspläne bei der Stuttgart Oper kommt end- lich Bewegung. Und es geht dabei in eine hoffnungsvolle Richtung. So hat die Kultusministerin Petra Olschowski jetzt nach einer Verwaltungsratssitzung der Württember- gischen Staatstheater gravierende Umplanungen für das Oper-Interimsgebäude im Norden der Stadt angekündigt. Demnach soll hier kleiner und einfacher gebaut werden, um Kosten einsparen zu können. „Die bei der Opernsanie- rung schon länger befürchtete Kostenexplosion von der einst geplanten einen Milliarde Euro auf mittlerweile bis zu zwei Milliarden Euro ist in den letzten Monaten immer realistischer geworden. Umso wichtiger ist es, dass es jetzt beim Interimsgebäude konkrete Planungen gibt, wie diese ausufernden Kosten nach unten gedrückt werden können“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. Möller fordert Landesregierung und Stadtverwaltung zu- dem dazu auf, nicht nur die Planungen für das Interims- gebäude neu aufzunehmen. „Bei der Stuttgarter Oper müssen alle Sanierungspläne noch einmal auf den Prüf- stand, es muss jetzt zügig nach ernsthaften Alternativen gesucht werden. Dazu gehören auch die Planungen beim Littmann-Bau. Hier sollte beispielsweise auf den Einbau einer teuren Kreuzbühne verzichtet werden“, sagt der BdSt-Landesvorsitzende und verknüpft seine Forderun- gen auch mit einem Blick auf die einbrechenden Gewer- besteuereinnahmen der Stadt Stuttgart. „Der Stadt fehlen hier aktuellen Zahlen zur Folge in den kommenden Jahren mehrere hundert Millionen Euro. Dieser Entwicklung muss Rechnung getragen werden, indem man auch bei Bau- großprojekten wie der Opernsanierung Kosten einspart“. Im Spätherbst 2024 war bekannt geworden, dass sich die Sanierung der Oper um vier Jahre nach hinten ver- schiebt, verbunden mit weiter ansteigenden Kosten. Der erste Vorhang im renovierten Haus soll demnach erst im Jahr 2043 fallen. Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart kommen je zur Hälfte für die bei der Oper anfallenden Sanierungskosten auf. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Versichert während Freiwilligendienst oder freiwilligem Wehrdienst Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus Junge Menschen können sich nach der Schulzeit vielfältig gesellschaftlich engagieren. Wer beispielsweise ein frei- williges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ) leistet oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnimmt, ist dann in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversi- cherung versichert. Die kompletten Beiträge dafür trägt der Arbeitgeber, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Während des freiwilligen Dienstes wird ein Taschengeld gezahlt. Dieses zahlen Arbeitgeber statt eines Gehaltes an die Freiwilligen. Aktuell sind das maximal 644 Euro im Monat, was acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro pro Monat entspricht. Zum Taschengeld kommen ggf. noch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 oder Arbeitskleidung dazu. Das Taschengeld und der eventuelle geldwerte Vorteil aus den Sachbezügen sind die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Ren- tenversicherung. Wer den freiwilligen Wehrdienst (FWD) leistet, bekommt ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutge- schrieben. Diese übernimmt aber der Staat. Grundlage hierfür ist ein fiktiver Verdienst, der bei 80 Prozent der sogenannten monatlichen Bezugsgröße liegt. Dieser liegt 2025 bei monatlich 3.745 Euro. Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus Sowohl Freiwilligendienste als auch freiwilliger Wehrdienst wirken sich positiv aufs Rentenkonto aus und sind der erste Schritt, um die allgemeine Wartezeit von fünf Bei- tragsjahren zu erfüllen. Information Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschü- ren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“. Sie können unter www.deutsche-rentenversiche- rung.de heruntergeladen oder bestellt werden. AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Worüber sich keiner traut zu reden AOK Bodensee-Oberschwaben sieht Aufklärungsbedarf bei Chlamydien, Syphilis und Co. Sie zählen zu den Tabuthemen in der Medizin, obwohl sie viele Menschen betreffen: sexuell übertragbare Infektio- nen, kurz STI (sexually transmitted infections). Während HIV in der öffentlichen Wahrnehmung stark präsent ist, geraten andere Erkrankungen wie Chlamydien oder Sy- philis oft in Vergessenheit – zu Unrecht. Eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben zeigt: Die Zahl der STI-Fälle ist seit Jahren konstant. „Ein Rückgang der Infektionen ist nicht zu beobachten – im Gegenteil: Die Anzahl der Patientinnen und Patienten ist seit Jahren konstant“, sagt Markus Packmohr, Ge- schäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. „Im Jahr 2019 waren in der Region Bodensee-Oberschwaben 258 AOK-Versicherte aufgrund einer Geschlechtskrankheit in Behandlung – 2023 waren es 255. Auch in den Jahren dazwischen stagnierten die Zahlen.“ Ein ähnliches Bild zeigt der Blick in die einzelnen Landkreise: Im Landkreis Ravensburg sank die Zahl der Betroffenen minimal von 123 im Jahr 2019 auf 117 im Jahr 2023. Der Landkreis Sigmaringen verzeichnete 72 Patien- tinnen und Patienten im Jahr 2019 und 74 im Jahr 2023 und weist damit keine spürbare Veränderung auf. Auch im Bodenseekreis blieb die Lage mit 63 gemeldeten Be- handlungen im Jahr 2019 und 64 im Jahr 2023 konstant. Die Gründe hierfür sind vielfältig: geändertes Risikover- halten, ein Rückgang der Kondomnutzung, eine Zunahme der Sexualkontakte, mehr Vielfalt an Partnerschaftsmo- dellen und Sexualpraktiken sowie eine verbesserte Di- agnostik und Testhäufigkeit. Auch das Wissen über STI und deren Übertragungswege ist oft lückenhaft, was die Ausbreitung begünstigt. Junge Menschen sind häufiger betroffen „Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren sind besonders oft betroffen. Sie haben häufiger wechselnde Sexualpartner – gleichzeitig ist die Kondom- nutzung in dieser Altersgruppe rückläufig.“, erklärt Sus- anne Schleicher, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. Und auch in bestimmten Bevölkerungsgruppen, wie der homosexuellen Szene ist die Verwendung von Kondo- men deutlich zurückgegangen. Dies steht vor allem Zu- sammenhang mit der Verfügbarkeit wirksamer HIV-Prä- ventionsmaßnahmen (z.B. Präexpositionsprophylaxe), wodurch das Schutzverhalten gegen andere STI nach- gelassen hat. STI bleiben oft unbemerkt Die Symptome der STI können sehr unterschiedlich sein. Zu den häufigsten Anzeichen, die auf eine Geschlechts- krankheit hinweisen können, zählen beispielsweise unge- wöhnlicher Ausfluss aus Harnröhre oder Vagina, Juckreiz, Rötung, Bläschen oder Warzen im Genital- oder Anal- bereich, Brennen oder Schmerzen beim Wasserlassen, Schwellungen in der Leistengegend, Schmerzen beim Ge- schlechtsverkehr sowie Allgemeinsymptome wie Fieber, Müdigkeit oder Unwohlsein. Es können aber auch keine oder nur geringe Anzeichen auftreten: Eine Chlamydi- en-Infektion beispielsweise löst häufig keine oder nur ge- ringe Krankheitssymptome aus. „Das kann dazu führen, dass die Infektion unwissentlich weitergegeben wird“, so die Ärztin. Was dabei viele nicht wissen: unbehandelt kann eine Chlamydien-Infektion sowohl bei Männern als auch bei Frauen zu Unfruchtbarkeit führen. Geschlechtskrank- heiten sollten deshalb bereits von Beginn an durch siche- ren Geschlechtsverkehr vermieden werden. Das Kondom ist dabei das wichtigste Hilfsmittel – richtig angewendet minimiert es den direkten Kontakt der Schleimhäute und Körperflüssigkeiten. Das reduziert das Risiko, sich mit Ge- schlechtskrankheiten zu infizieren. Geschlechtskrankheiten dürfen kein Tabuthema mehr sein Mit dem richtigen Schutz lässt sich das Infektionsrisiko deutlich senken. „Aufklärung, Offenheit und regelmäßige Vorsorge sind der Schlüssel, um STI wirksam einzudäm- men“, betont Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. „Wenn wir das Thema enttabuisieren und junge Men- schen frühzeitig erreichen, können wir langfristig etwas bewegen – nicht nur medizinisch, sondern auch gesell- schaftlich.“ Zwei Jahrzehnte auf Kurs: Katamaran feiert mit Jubiläumsfahrt Der Katamaran gehört heute zum Bodensee wie die Im- peria zu Konstanz oder der Zeppelin nach Friedrichsha- fen. Seit 20 Jahren verbindet er täglich die beiden größten Städte am See – zuverlässig, pünktlich und schnell. An- lässlich ihres 20. Geburtstages lud die Katamaran-Ree- derei Bodensee kürzlich zu einer feierlichen Rundfahrt mit geladenen Ehrengästen, gedienten Wegbegleitern und Pressevertretern ein. 20 Jahre, 3 Katamarane, rund 4,25 Millionen gefahrene Kilometer und mehr als 7 Millionen Fahrgäste – im Mit- telpunkt der Jubiläumsfeier stand allerdings nicht nur die bewegte Geschichte seit der ersten Fahrt im Juli 2005, sondern auch der Blick nach vorn. Mit neuen digitalen Angeboten, der gezielten Ansprache weiterer Zielgrup- pen und einem verstärkten Fokus auf Servicequalität und Kundenerlebnis will die Reederei ihre Erfolgsgeschichte weiterschreiben. Reederei-Geschäftsführerin Magdalena Linnig formulierte das Ziel klar: „Wir wollen bis 2027 die halbe Million-Marke bei den Fahrgästen knacken und unseren bisherigen Fahrgastrekord von 473.000 toppen. Oft waren wir nah dran, aber ganz gereicht hat es leider noch nicht.“ Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, will die Reederei den Fokus künftig noch stärker auf die regionalen Fahrgastgruppen, auch abseits der Touristen, richten. „Denn eine Sache ist völlig klar: Pünktlicher und Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 vor allem schneller als wir ist keiner auf dieser Strecke unterwegs!“, so Linnig. Partnerschaft und Innovation – der Weg in die schwar- zen Zahlen Die Erfolgsgeschichte der Katamaran-Reederei ist zugleich eine Geschichte über Zusammenarbeit, Beharrlichkeit und Zukunftsdenken. Getragen wird das Projekt von einer star- ken Partnerschaft zwischen den Städten Konstanz und Friedrichshafen, die mit einem gemeinsamen Ziel ange- treten sind: Mobilität am Bodensee neu zu denken. Reederei-Geschäftsführer Christoph Witte hob während seines Grußworts besonders die Innovationskraft des Un- ternehmens hervor. „Gerade im Bereich der Antriebsop- timierung haben wir in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht“, so Witte. „Darauf bin ich besonders stolz – denn genau dieser Schritt hat uns nachhaltig in die schwarzen Zahlen geführt und ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir mit klugen Investitionen zukunftsfähig bleiben.“ Zudem habe der Katamaran nach Corona eindrucksvoll bewiesen, dass er selbst schwierige Phasen nicht nur überstehen, sondern gestärkt daraus hervorgehen kön- ne – „…nicht zuletzt durch eine konsequente Ausrichtung auf Effizienz und technische Weiterentwicklung“, so Witte. Auch langjährige Wegbegleiter, ehemalige Geschäftsfüh- rer und Werftleiter der ersten Stunde kamen beim Emp- fang zu Wort – darunter auch Manfred Foss, Reederei- geschäftsführer von 2006 bis 2016. Er erinnere sich gern zurück: „Der Katamaran hat die Mobilität in der Boden- seeregion spürbar verbessert. Zwischen Friedrichshafen und Konstanz verbindet er nicht nur schnell und zuverläs- sig, sondern bietet auch eine wirkungsvolle Entlastung für die stark frequentierten Straßen am See.“ Foss prägte die Reederei nachhaltig – er setzte während der zehn Jahre als Geschäftsführer konsequent auf den Austausch mit kommunalen Vertretern, um das Angebot optimal auf die Bedürfnisse der Region abzustimmen. Ein Überraschungs-Act mit sportlicher Botschaft Nicht nur die drei Katamarane Constanze, Fridolin und Fer- dinand gleiten elegant über den See – das bewiesen auch die Wasserskifahrer des Deutsch-Schweizerischen Motor- boot-Clubs (DSMC). In einer eigens inszenierten Choreo- grafie zogen sie ihre Bahnen direkt hinter dem Katamaran und beeindruckten mit waghalsigen Wendungen und He- befiguren. Die Wasserski-Show stand sinnbildlich für das, was auch die Katamaran-Reederei seit 20 Jahren antreibt: Tempo, Präzision – und eine große Portion Leidenschaft. Die Katamaran-Reederei feiert 20. Geburtstag – die Ge- schenke bekommen die Fahrgäste. Wer in den Monaten Juli und August beim Bordbistro bestellt, erhält für seine nächste Katamaranfahrt einen 3-€-Gutschein für Geträn- ke und Speisen im Bordbistro. Jubiläumsfahrt – wir feiern 20 Jahre Katamaran Da geht was: Mehr als 176.000 Überfahrten von Fried- richshafen nach Konstanz und zurück – und das seit 20 Jahren! Zeit für einen Rückblick. Die Meilensteine • November 1998 Gründung der Katamaran-Reederei Friedrichshafen durch die Städte Konstanz und Fried- richshafen. Gesellschafter sind die Stadtwerke Kons- tanz und die Technischen Werke Friedrichshafen mit je 50 Prozent Beteiligung • 2000 - 2004: Konstruktion und Bau der Katamarane • Dezember 2001: Bürgerentscheid in Konstanz erreicht nicht das nötige Quotum. Die Reederei darf weiter machen. • Mai 2005: „Stapellauf“ – die Katamarane werden zu Wasser gelassen • 1. Juli 2005: Taufe von Constanze und Fridolin • 4. Juli 2005: Bundespräsident Horst Köhler und wei- tere 150 Ehrengäste eröffnen die Schiffsverbindung • 6. Juli 2005: Erste Linienfahrt • November 2007: Sonderpreis für „Faires Miteinander“ durch Bodensee-Segler-Verband • Januar 2008: Taufe des dritten Katamarans Ferdin- and • Mai 2008: 1.000.000. Fahrgast begrüßt • Dezember 2011: Erstmals über 400.000 Fahrgäste in- nerhalb eines Jahres an Bord • Dezember 2014: Rekord: 473.000 Fahrgäste innerhalb eines Jahres an Bord • 2018: Reederei fährt erstmalig in die schwarzen Zah- len • Februar 2019: Constanze fährt als erstes Schiff mit EURO V Norm – mit „AdBlue“ • August 2022: Fahrgaststärkster Monat (68.700) seit Inbetriebnahme • April 2023: Neue Wartehalle Konstanz • Februar 2024: Dank „Grünem Ball“ genießt der Kata- maran – wie alle anderen Fahrgastschiffe –Vorfahrt auf dem See • Juli 2024: 7.000.000. Fahrgast auf dem Kat begrüßt Ein paar Fakten im Überblick • 7,2 Mio. Fahrgäste ans Ziel gebracht • 4,25 Mio. Kilometer über den See gefahren - 106 Erdumrundungen • Mehr als 176.000 Überfahrten von Friedrichshafen nach Konstanz und zurück • 99,9 % Pünktlichkeit • Funfact: 1.563 liegengebliebene Sonnenbrillen Kichererbsendip mit Avocado Mexikanisches Rezept Zubereitungszeit: ca. 15 Minuten Zutaten für ca. 15 Portionen 300 g Kichererbsen (Abtropfgewicht), 2 Avocados 2 kleine Zwiebeln, 2 Knoblauchzehen 1 Bund Koriander, 100 g Feta Saft von 1–2 Limetten, Salz, Pfe er Zubereitung Die Kichererbsen in ein Sieb geben, mit Wasser gut abspülen und abtropfen las- sen. Die Avocados entkernen, Schale entfernen und das Fleisch in grobe Stücke teilen. Zwiebeln und Knoblauchzehen schälen und fein würfeln. Das Grün von den Korianderstängeln zupfen, waschen, gut abtrocknen und fein hacken. Den Fetakäse mit den Fingern grob zerteilen. Alle Zutaten in einen Mixbecher geben und pürieren, bis eine cremige Konsistenz erreicht ist. An- schließend nach Belieben mit Salz und Pfe er abschmecken. Der Aufstrich passt hervorragend zu frischem Bauernbrot und als Dip zu Rohkost wie Möhren oder Paprika. Schorten/DEIKE Die Kichererbsen in ein Sieb geben, mit Wasser gut abspülen und abtropfen las- Foto: © Zimmer/DEIKE 753U14U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 IMMOBILIENMARKT MIETGESUCHE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot Klimawartung für 89,99 Euro inkl. Nachfüllung* mit Kältemittel R-134a und 139,99 Euro mit R-1234yf (*ausgenommen Leeranlagen) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion Klima- Aktion bis 31.07.2025 !!! PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. 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    Zuletzt geändert: 18.07.2025
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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 5. April 2024 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Dorfputzete 2024 in Baindt: Ein Erfolg für die Gemeinschaft Am Samstag, den 23.03.2024 zeichnete sich Baindt wieder einmal durch seine aktive und engagierte Bevölkerung aus. Hochmotiviert fanden sich die rund 60 Helfenden vor dem Baindter Bauhof ein. Es war schnell klar, dass auch der Schmutz heute keine Sonne sehen wird! Punkt 9:00 Uhr begrüßte Bürgermeisterin Simone Rürup das Schmutz-Putz- Team 2024, bevor alle ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen und Mülltüten loszogen, um den Ort vom Schmutz zu befreien. In verschiedenen Gruppen wurde alles eingesammelt, was nicht in die Natur gehörte. Der ge- sammelte Müll wurde zur fachgerechten Entsorgung am späten Vormittag an den Baindter Bauhof gebracht. Nach getaner Arbeit wärmten sich die fleißigen Helferinnen und Helfer bei Kaffee und Punsch. Mit Butterbrezeln und Leberkäswecken kamen alle wie- der zu Kräften. Es war großartig zu sehen, was eine Gesellschaft gemeinsam erreichen und bewegen kann, auch wenn es schöner wäre, wenn solche Aktionen überflüssig wären. Die Narrenzunft Raspler, welche dieses Jahr die Organisation übernahm, bedankt sich recht herzlich bei der Gemeindeverwaltung für die Planungsunterstützung, sowie bei der Freiwilligen Feuerwehr Baindt für das zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten und das absolute „Vergelts Gott“ gebührt den großen und den kleinen Helferinnen und Helfern, die durch ihren „Regen“-Einsatz, Baindt noch schöner und vor allem sauberer gemacht haben. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Dorfputzete - Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bei strahlendem Sonnenschein haben sich die Kinder des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne an ihrem Naturtag auf den Weg gemacht um bei der diesjährigen Dortputzete mitanzupacken. Hoch motiviert und ausgerüstet mit Hand- schuhen, Eimern, großen Mülltüten und Greifzangen befrei- ten wir die alte B30 von arglos weggeworfenem Müll und Unrat. Es wurde eifrig nach jeglicher Art von Müll Ausschau gehalten, Büsche durchforstet und alle gesichteten Gegen- stände fleißig eingesammelt. Hierbei kam so einiges zusam- men, wie z. B. Zigarettenstummel, Süßigkeiten-Verpackun- gen, Plastikflaschen... , was nicht in unsere Natur gehört und dort so auch nicht gewachsen sein kann. Nach getaner Arbeit leerten die Kinder ihre vollen Eimer und gemeinsam entsorgten wir den Müll fachgerecht. Die Kinder zeigten sich sichtlich betroffen, als sie sahen wie viel Müll in unserer Natur landet und waren stolz darauf wie viel Müll sie entfernen konnten. Die Dorfputzete und die Gespräche über Naturschutz die daraufhin mit den Kindern geführt ha- ben, hat alle verstärkt für das Thema Sensibilisiert. Mit dieser Erfahrung möchten wir alle dazu ermutigen, aufmerksam zu sein und aktiv an der Sauberkeit unserer Umgebung mit- zuwirken um unsere Umwelt und Lebewesen zu schützen. An unseren regelmäßigen Naturtagen möchten die Kinder nun immer eine Mülltüte mitnehmen, um liegengebliebenen Müll zu entsorgen. Wir wünschen uns, dass diese Tüten auf Dauer leer bleiben. Achten wir gemeinsam auf unsere Natur! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachruf In tiefer Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Pfarrer, geistlichen Begleiter und Reiterkamerad Prälat Franz Glaser Franz Glaser wurde am 30. Juli 1938 in Schemmerhofen geboren. Zum Priester ge- weiht wurde er am 18. Juli 1965 in Riedlingen. "Ich will tun, was ich kann und Gott wird tun was er will" dieser Satz von Charles de Foucould wählte Franz Glaser zu seinem Primizspruch. Öfter sagte er, beten Sie für mich, dass ich so lebe, dass sich Gott mei- ner bedienen kann, um ein wenig Gutes zu bewirken. Nach Vikarsjahren in Bolheim, Stuttgart-Rot und Bad Urach wurde er 1970 Stadtpfarrer von Bad Urach. Im Novem- ber 1977 wechselte er als Pfarrer nach Baindt, zugleich wurde ihm die Studenten- seelsorge an der Pädagogischen Hochschule Weingarten übertragen. Im Novem- ber 1982 wechselte er in die Pfarrei St. Blasius in Ehingen. 1990 wurde er zum Dekan gewählt. 1997 berief Bischof Walter Kasper ihn ins Domkapitel nach Rottenburg. Über zwölf Jahre lang war Prälat Glaser als Leiter der Hauptabteilung Pastorales Personal im Rottenburger Ordinariat für die Priester und Laienmitarbeiter in der Seelsorge der Diözese Rottenburg-Stuttgart verantwortlich. 1998 wurde Franz Glaser zum Päpstlichen Ehrenkaplan und 2002 zum Päpstlichen Ehrenprälaten ernannt. Seinen Ruhestand verbrachte er in Untermarchtal. Auch nach seinem Wechsel blieb er Oberschwaben eng verbunden. Aus seinen tiefen Wurzeln und seinen „Erfahrungen des Glau- benslebens in der oberschwäbischen Frömmigkeit“ hatte Prälat Franz Glaser nie einen Hehl gemacht. Einmal hatte er als Grund seiner Beliebtheit genannt, „er sei ein Löwe in der Kanzel und ein Lamm im Beichtstuhl.“ Am Mittwoch in der Osterwoche wurde Prälat Glaser in seiner Heimatgemeinde Schemmerhofen beigesetzt. Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Pfarrer von Baindt, waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Pfarrer Franz Glaser hat mit unserer Blutreitergruppe fünf Mal am Blutritt in Weingarten und sieben Mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach teilgenommen. Herr Prälat Franz Glaser war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hoch geschätzter Blutrei- terkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“. Wir bedanken uns bei Herrn Prälat Franz Glaser für das gute und das wertschätzende Miteinander. In dieser Zeit des Abschieds und der Trauer sind unsere Gedanken und Gebete bei seiner Familie und allen, die ihn lieb- ten und schätzten. Für die katholische Kirchengemeinde Für die Gemeinde Baindt Für die Blutreitergruppe Baindt Bernhard Staudacher Simone Rürup Werner Elbs Berthold Steinhauser Pfarrer Bürgermeisterin Vorstand Gruppenführer Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte – Pflasterarbeiten und weiterer Verlauf Im Moment werden die Leerrohre für die Bereitstellung von Strom für die Dorfplatz- und Straßenbeleuchtung verlegt, darüber hinaus wird die Infrastruktur für die Pflanzentwässerung im Bereich des Rathausvorplat- zes geschaffen. Dieser Abschnitt sollte bei passenden Witterungsbedingungen voraussichtlich bis Anfang Mai gepflastert sein, sodass ein Durchgang sowie die Außen- gastronomie der Gaststätte „Zur Mühle“ wieder möglich sind. Aufgrund der Arbeiten im Bereich des Rathausvor- platzes, führt der Fußweg in Richtung Mühlstraße bzw. Marsweilerstraße entlang des Rathauses vorübergehend durch die orangefarbenen Absperrgitter. Über diesen Weg ist die Gaststätte „Zur Mühle“ ebenfalls erreichbar. Der Zugang zum Rathaus erfolgt bis Anfang Mai über den Hintereingang. Dort befindet sich übergangsweise auch der Briefkasten. Wir bitten Sie, im Bereich des provisorischen Fußwegs vorsichtig und aufmerksam zu sein, da Baumaschinen diesen Weg kurzzeitig queren können. Die Stellplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes soll- ten mit Erscheinen dieses Amtsblatts bereits gepflastert sein. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis und informieren Sie weiterhin regel- mäßig über den Fortschritt der Arbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Pfingstferien vom 21.05. bis 24.05.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 05.04.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, den 09. April 2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anliegen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen un- ter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. April und Sonntag, 07. April 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. April 2024 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 25 88 Sonntag, 07. April 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Wein- garten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 31. März 2024 feierte Frau Erika Schock ihren 80. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihr ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihr alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia und Lucas Bergen zur Geburt Ihres Sohnes Samu Paul Bergen am 18.02.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender April 14.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 16.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 17.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 21.04. Konfirmation Ev. Kirche Bft. 24.04. Jahreshauptversammlung Blutreitergruppe BSS 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 30.04. Maibaumstellen Landjugend Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Das Schönste am Frühling ist, dass er einen neuen Lebenszyklus in der Natur beginnt... Und ganz in diesem Sinne konnten wir uns beim diesjährigen Frühlingsfest darüber freu- en, dass wir den gesamten Tag unter freiem Himmelsdach verbringen durften. Im herrli- chen Aussenbereich des Kindergartens, wurde gesungen, getanzt und vor allem viel geplaudert und gelacht. Zum Auftakt wurde mit gemeinsamem Gesang die frohe Stimmung für diesen besonderen Tag eingeläutet. Von klein bis gross durften alle Anwesenden den Frühling in ihren Herzen begrüssen und auch die Vögel zwitscherten schon ihre Symphonien von den spriessenden Ästen der umliegenden Bäume. Strahlende Kinderaugen erfreuten sich an den schönen und abwechslungsreichen Programmpunkten. Viele kleine und grosse helfenden Hände haben uns diesen schönen Tag geschenkt, dafür ein besonderer Dank an die fleissi- gen und leidenschaftlichen Organisatoren. Voller Stolz waren die Kinder mit ihren grünen Laufkarten im Getümmel der zahlreichen Gäste unterwegs. Freudig Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 zeigten sie ihren Liebsten die schönsten Ecken ihres klei- nen Reiches, indem sie unter der Woche so viele großar- tige Stunden verbringen dürfen. Bei den Kleineren ließ vor allem das Puppentheater und die Edelsteinsuche das Kinderherz Freudensprünge ma- chen. Bei den etwas Grösseren stand das Zubereiten ih- res eigenen Stockbrots über der offenen Feuerstelle und das Toben, mit ihren Freunden und Freundinnen, hoch im Kurs. Allen gemeinsam war aber natürlich die riesige Freude, wenn es in den zauberhaften Kinderkaufladen ging, dessen Tür sich ausschließlich für Kinder öffnet. Auch die Bastelecke wurde fleissig genutzt und viele kleine Schmuckstücke mit Glanz und Glitzer sind hier entstanden. Für das leibliche Wohl war ebenfalls gesorgt, denn von Süssem bis Herzhaftem war der Tisch reichlich mit aller- lei Feinem gedeckt. Viele der angebotenen Köstlichkeiten sind auch bereits ausserhalb des Kindergartens bekannt, so dass sich auch so manch externer Besucher zu uns gesellte. Liebevoll dekorierte Stände mit selbstgemach- tem Makramee-Schmuck, funkelnden Edelsteinen und farbenfrohen Basteleien aus Märchenwolle boten die Möglichkeit, so manch einmaliges Andenken zu erwerben. Und wir, wir freuen uns schon auf die kommenden Feste, die wir an diesem speziellen Ort geniessen dürfen, denn auch der Frühling wird sich im Lauf der Dinge bald schon zu einem frühen Sommer wandeln. Manche munkeln, dass sie hinter den umliegenden Sträuchern schon ein paar Langohren durchblitzen sahen. Die Natur gibt jeder Jah- reszeit ihre eigene Schönheit und mit der Fantasie unserer Kinder dürfen wir den Frühling immer in unserem Herzen tragen. Die Erinnerungen an das diesjährige Frühlingsfest werden uns spätestens im nächsten Winter wieder die Vorfreude auf das kommende bescheren. Und das wird sicher auch ganz besonders werden, denn dann feiert der Waldorfkindergarten Baindt sein 40-jähriges Bestehen! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule Hauptversammlung des Fördervereins Klos- terwiesenschule e.V. Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwie- senschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 17. April 2024 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesen- schule Baindt. Tagesordnung: TOP1: Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden TOP 2: Bericht und Fragen der Kassenwartin Förderver- ein TOP 3: Entlastung des Vorstands TOP 4: Wahlen (stellv. Vorsitz, Schriftführer*in, Kassen- prüfer*innen, Beisitzer) TOP 5: Bericht und Fragen des Basarteams TOP 6: Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschu- le TOP 7: Struktur des Vereins mit Elternbeirat, Powerfrüh- stück und Basarteam TOP 8: Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assis- tenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de BUND Ravensburg-Weingarten BUND-Jahresbericht 2023 für Ravensburg-Weingarten und Umgebung ist fertig Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde des BUND, der Jahresbericht 2023 des BUND Ravensburg-Weingar- ten ist gedruckt. Er enthält auch wieder ein ausführliches Veranstaltungsprogramm für 2024. Wir haben wieder ein tolles Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald zu- sammengestellt, interessante Kurzreferate bei den Um- welttreffs in der Stadtbücherei und viele kostenlose Fort- bildungen im Angebot. Das 40 seitige Dokument ist hier zu finden https://www.bund-ravensburg.de/fileadmin/ravensburg/ Taetigkeitsbericht/tb2023-doppelseiten.pdf - oder über den angefügten QR-Code. Um Papier und Porto zu sparen versenden wir dieses Jahr diesen Lesehinweis an alle, von denen wir eine E-Mail Ad- resse haben. Das sind immerhin 1.000 Adressen. Wir haben 1.900 Exemplare drucken lassen. Wer ihn gedruckt haben möchte kann ihn gerne bei uns anfor- dern - oder einfach im BUND-Naturschutzzentrum in der Leonhardstraße vorbeikommen und ihn abholen - gerne auch zum Weitergeben, Auslegen in Arztpra- xen, Schulen ... Und nun wünsche ich viel Spaß bei der Lektüre und freue mich auf Anregungen, Unterstützung, neue Mitglieder ... Herzliche Grüße Ulfried Müller Geschäftsführer Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. April - 14. April 2024 Gedanken zur Woche: Ein kleiner Funke kann große Feuer entfachen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer große Hoffnung wecken. Adolf Faut Samstag, 06. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Lisa Schad, Benjamin Zentner, Benedikt Heilig, Pia Kreutle, († Brunhilde Dreher, Paula und Franz Wuche- rer) Sonntag, 07. April - weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt - feierliche Erstkommunion mit der JuKa 18.00 Uhr Baienfurt - feierliche Dankandacht Montag, 08. April 10.00 Uhr Baienfurt - Dankgottesdienst Dienstag, 09. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 10. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 16.30 Uhr Baindt - Probe für alle Erstkommunionkinder 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Erna und Franz Kränkle, Gebhard Kaplan, Hans Späth) Donnerstag, 11. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 12. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Auferstehungsfeier in der Blinden- schule 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 13. April 09.30 Uhr Baindt - Hauptprobe für alle Erstkommuni- onkinder 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 14. April 10.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und Jugendchor Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Jakob Kreutle, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Mona Stiefvater Montag, 15. April 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst mit den Erstkom- munionkindern mit Segnung der religiösen Gegenstände Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bewegende Kar- und Ostertage in Baindt und Baienfurt Viele Hände und Stimmen haben dazu beigetragen, die Heilige Woche in unserer Seelsorgeeinheit zum Höhe- punkt im Kirchenjahr zu machen. Angefangen beim Her- richten der Kirche, den Proben der Chöre und Ministranten bis zu großen Gottesdiensten selbst blieb kein Wunsch offen. Mein besonderer Dank gilt auch unseren Pensio- nären. Auch für die Kleinen war was dabei, Palmsonntag, Kinderkreuzweg, Kinderkirche, bzw. Kirche für Kinder. Al- les fand großen Anklang in der Gemeinde und war der verdiente Lohn für den großen Einsatz so vieler. Dabei geschieht Vieles im Verborgenen, wie zum Beispiel die Krankenkommunion zu Hause, das Palmenbasteln und Vieles mehr. Ich sage ganz herzlich: „Vergelt’s Gott!“ Bis zum Nächten Mal. Bernhard Staudacher Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Folgende Kinder empfangen am Sonntag 14. April 2024 das Sakrament der Erstkommunion Lara Barbat, Tim Bekcert, Hanna Busam, Dalibor Damja- novic, Maria Dorn, Debora dos Santos Rodrigues, Emma Dreher, Moritz Elbs, Nora Gründler, Noah Himpel, Noel Jautz, Ida Junginger, Dominik Klein, Moritz Klewin, Leona Koscher, Emily Lacher, Amy Müller, Luis Pandele, Anna Renner, Pauline Rist, Christian Schäfer, Lena Schelenz, Julia Schulz, Jonah Schützbach, Julia Sonntag, Leona Sordon, Marie Stotz, Celine Völkel, Hannah Volkmann, Emily Wenzel Feier der Erstkommunion - 14. April 2024 Die Proben der Erstkommunikanten sind Mittwoch 10. April um 16.30 Uhr (Lese- und Laufprobe) für alle Kinder Treffpunkt: Kirche. Samstag, 13. April um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treff- punkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien - Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Klein- kinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben je- mand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vor- gesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 15. April: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Voranzeige Seniorentreff „Musik liegt in der Luft“! Wir laden Sie ein zu unserem Früh- lingsfest am Mittwoch, 17. April 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns, aus unserer Gemeinde, das musikalische Talent Franz Wiest. Freuen Sie sich auf einen fröhlichen Nachmittag. Bei vielen bekannten Melodien dürfen Sie gerne mitsingen. Liebe Grüße das Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Prof. Dr. Joachim Kunstmann hält einen Vortrag zum Thema GLÜCK „Glück haben“, „etwas glückt“, „Momente des Glücks“, „glücklich sein“, ... Schon an den vielen Redewendungen um das Glück kann man erkennen, wie sehr wir alle in un- serem Leben nach Glück streben. Nun wird uns Prof. Dr. Kunstmann bei unserem Frauenfrühstück einen Vortrag zu diesem Thema halten. Sie sind herzlich eingeladen, ein paar glückliche Stunden zu verbringen, bei diesem Vortrag, interessanten Gesprä- chen mit anderen Frauen und unserem reichhaltigen, le- ckeren Frühstücksbuffet. Am Freitag, 26.04.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 22.04.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzig- keit wiedergeboren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Sonntag, 07. April Quasimodogeniti 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer- Saal (Prädikant H. Stumper) anschließend Kirchenkaffee Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Montag, 08. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Mittwoch, 10. April 15.45 Uhr Baienfurt Konfi8-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 11. April 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 14. April Misericordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin M. Hayen) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch In der Osterwoche ... und darüber hinaus Ostern ist der Beginn. Da- mit fängt alles neu an. Mit dem Sieg des Lebens über den Tod fängt alles neu an. Und ein Weg be- ginnt, der gegangen sein will - mitten im Alltag. Voll Hoffnung - weil es uns einer vorgelebt hat. Voll Vertrauen, weil auch uns diese Zusage gilt. Voll Liebe, weil uns einer so sehr liebt, dass er selbst all das auf sich nimmt - und weil er selbst alle diese Wege mitgeht. Genau darum geht es: Sich jeden Tag neu dem Tod und dem Leben stellen - und jeden Tag neu Auferstehung zu probieren. Das, was wir in der Fastenzeit einüben, feiern wir mitei- nander an den Osterfesttagen - und genau das will im Alltag gelebt werden. Wege entstehen dadurch, dass man sie Schritt für Schritt geht - aber das Ziel ist klar: Dem Leben entgegen ... (Andrea Schwarz) Bibel im Gespräch - Johannes-Evange- lium Auch für den letzten Termin in dieser Rei- he zum Johannesevangelium laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne am Donnerstags- abend, 11. April 2024, um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Konfirmationsgottesdienste 2024 Wir feiern Konfirmation unter dem Thema „Neu werden“ am Sonntag, den 21. April in zwei Gottesdiensten in der Ev. Kirche in Baienfurt: 10.00 Uhr Amelie Miltner Evelyn Schreiner Mara Tränkle Joscha Titz Annemarie Hoffmann Jessica Liese Vanessa Toth Vincent Heithier 11.30 Uhr Alia Züchler Tamina Rau Waldemar Baun Adrian Brückmann Ewa Gross Vivien Freling Levin Wolf Benjamin Speidel Österliches Bibelgespräch „Brannte nicht unser Herz ...?“ - lau- tet das Motto des Bibelgesprächs am Sonntag, 7. April um 14:30 Uhr im Martin-Luther-Gemein- dehaus. Jürgen Ziegler, Gemeindediakon, gibt Impulse zur Geschichte der Emmausjünger (Lukas 24, 13-35 i.A.) Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt interessierte Gäste herzlich ein. Engagiert • Originell • Tolerant Evangelischer Oberschwabentag 2024 Festgottesdienst mit Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Workshops Gespräche Kinder- und Jugendprogramm Lieben:geliebt? O ja O nein O vielleicht oberschwabentag.de Christi Himmelfahrt, 9. Mai, 10 bis 16 Uhr Dobelmühle Aulendorf Info: Pfarrerin Silke Kuczera • 88410 Bad Wurzach • Telefon 07564 3575 • E-Mail: silke.kuczera@elkw.de • www.dobelmuehle.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. April 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Liese- lotte Schnürer wird mit uns über die Frau sprechen, die Jesus die Füße salbte. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz interessanten Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingsland- schaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 12.04.2024 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Stellvertretender Abteilungsleiter - Stellvertretender technischer Leiter 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung Arbeitssieg im Abstiegskampf SV Baindt - SV Ochsenhausen 2:0 (1:0) Zum Start des doppelten Heimspielwochenendes begrüß- te der SV Baindt am Karsamstag den SV Ochsenhausen auf der Klosterwiese, gegen den es in der Hinrunde noch eine deutliche 5:0-Schlappe zu verkraften gab. Trotz des deutlichen Siegs im Oktober steckt auch der SVO tief im Abstiegskampf und rangierte vor der Partie mit insgesamt 15 Punkten auf Tabellenplatz zwölf. Im ersten „richtigen“ Heimspiel 2024 entwickelte sich von Beginn an eine umkämpfte Partie, die wenige spielerische Highlights zu bieten hatte. Der SVB zeigte sich offensiv jedoch etwas aktiver als die Gäste und hatte in den An- fangsminuten eine Halbchance von Kelmendi zu ver- zeichnen. Das 1:0 für Rädels Elf fiel wenig später dennoch etwas aus dem Nichts: Über rechts landete der Ball bei Neuner Dischl, welcher die Kugel am Strafraumeck für Marko Szeibel ablegte. Durch die vielbeinige SVO-Abwehr fand dessen präziser Linksschuss den Weg ins kurze Eck und brachte den SVB so früh in Führung (18.). In der Folge egalisierten sich beide Mannschaften weitestgehend, ehe Wetzel nach einer knappen halben Stunde einen verdeck- ten Schuss von Kunz mit einer starken Reaktion zur Ecke klärte (34.). In den Schlussminuten der ersten Halbzeit er- höhte der SVB nochmals den Druck, scheiterte aber am gut aufgelegten Miehle im Tor der Gäste (45.) und vergab aussichtsreich nach einer Ecke (45+3.). Zu Beginn der zweiten Hälfte schien sich der SVO eini- ges vorgenommen zu haben, die Druckphase der Gäste verpuffte allerdings bereits wieder nach wenigen Minu- ten. Bis auf einen zurückgenommen Abseitstreffer durch Dischl (76.) sahen die knapp 100 Zuschauer ein klassi- sches Duell im Abstiegskampf, das sich vor allem durch viele Zweikämpfe und wenig Spielfluss auszeichnete. So mussten die Baindter Fans bis in die Nachspielzeit auf einen der wenigen sehenswerten Angriffe im Spiel war- ten, der direkt zum Torerfolg führen sollte. Dantona und Walser setzen Boenke clever über links in Szene, der bis zur Grundlinie durchmarschierte. Boenkes flache Herein- gabe konnte Kronenberger im Fünfer zunächst nicht im Tor unterbringen, der Abpraller landete jedoch vor den Füßen von Camara, welcher mit seinem vierten Saisontor den 2:0-Endstand besorgte. Mit dem erst zweiten Sieg in dieser Saison belohnt sich der SVB endlich für seine aufsteigende Form in den letz- ten Wochen und verkürzt in einem sogenannten „Sechs- Punkte-Spiel“ den Abstand auf den Mitaufsteiger aus Ochsenhausen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (60. Mika Dantona), Jan Fischer (72. Daniel Kronenber- ger), Jonathan Dischl (82. Baba Camara), Tobias Fink (40. Philipp Boenke), Elion Kelmendi (88. Lukas Walser) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Oskar Roeck - Zuschauer: 100 Tore: 1:0 Marko Szeibel (13.), 2:0 Baba Camara (90.+2) FC Leutkirch II - SV Baindt II 5:5 (1:1) Im Verfolgerduell der Kreisliga B1 zwischen dem Dritten aus Leutkirch und dem Vierten aus Baindt, bekamen die Zuschauer am Karsamstag ein echtes Torfestival zu se- hen. Die Gäste gingen früh durch Nabelberg in Führung (8.), wobei Kretzer noch vor der Pause zum 1:1 ausgleichen konnte (39.). Ein sehenswerter Schlenzer von der Straf- raumkante durch Gresser brachte den SVB II nach dem Seitenwechsel sogar in Front (49.) In den nächsten elf Mi- nuten überschlugen sich dann aber die Ereignisse: Stärk (50.) und Nabelberg per Distanzschuss aus 30 Metern (58.) konterten die Baindter Führung, welche wiederum Gresser ausgleichen konnte (60.). Doch nur eine Minute Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 später brachte Nabelberg den Tabellendritten mit sei- nem dritten Tagestreffer erneut in Front (61.). Durch ein Eigentor der Gastgeber (75.) und die wiederum vierte Leutkircher Führung des Tages (80.) schien die „Zwoite“ den Platz in einem verrückten Spiel aber doch als Verlierer verlassen zu müssen. Mit einem herrlichen „Zehnerball“ von Lauriola wurde jedoch der aufgerückte Kapitän Pa- trick Späth über links auf die Reise geschickt, welcher im Stile eines Torjägers nach innen zog (O-Ton seiner Mit- spieler „wie Chris Führich“) und den Ball im langen Eck zum 5:5-Endstand versenkte (90.). In einem verrückten Auswärtsspiel landet Geggiers Mann- schaft doch noch einen späten Lucky Punch und hält so- mit den Rückstand auf den Dritten aus dem Ällgau bei sechs Zählern. SV Baindt II: Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Tobias Trautwein (35. Manuel Brugger) (75. Kai Kostka), Moritz Gresser (81. Luca Lauriola), Niklas Späth (81. Lukas Grabhherr), Markus Wöhr (71. Marius Hahn), Konstantin Knisel, Johannes Schnez (87. Niklas Späth), Max Kretzer (84. Moritz Gresser) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Er- win Koscher Tore: 1:0 Marcel Nabelberg (8.), 1:1 Max Kretzer (39.), 1:2 Moritz Gresser (49.), 2:2 Johannes Stärk (50.), 3:2 Marcel Nabelberg (58.), 3:3 Moritz Gresser (60.), 4:3 Marcel Na- belberg (61.), 4:4 Kirill Kreutzer (75. Eigentor), 5:4 Mouhib EL-Yazid (80.), 5:5 Patrick Späth (90.) SVB gibt am Ostermontag Sieg spät aus der Hand SV Baindt - TSV Riedlingen 1:1 (0:0) Bereits zwei Tage nach dem wichtigen Sieg gegen den Mitaufsteiger aus Ochsenhausen, gastierte am Ostermon- tag der TSV Riedlingen auf der Baindter Klosterwiese. Das Spiel konnte Ende November aufgrund von Schnee- fall nicht ausgetragen werden und wurde dementspre- chend in das neue Jahr verlegt. Dennoch waren sich der Tabellenvierzehnte (12 Punkte) und der Tabellenelfte (23 Punkte) in dieser Saison bereits begegnet - in der zwei- ten Runde des WFV-Pokals konnte sich der SVB knapp gegen den TSV mit 1:0 durchsetzen. Auch im ersten Aufeinandertreffen in der Liga macht der SVB zunächst den besseren Eindruck, spielte jedoch die sich ergebenden Räume nicht mit der letzten Präzision zu Ende. Auf der Gegenseite zeigte die Baindter Hinter- mannschaft um Brugger und Thoma eine sehr konzen- trierte Leistung und ließ die gefährliche Offensive um Altergott (14 Tore) und Schoppenhauer (4 Tore) nicht ins Spiel kommen. Nach einer chancenarmen ersten Halbzeit erhöhte die Baindter Mannschaft in der zweiten Halbzeit etwas die Schlagzahl und ging prompt in Führung. Ein langer Ball von Kneisl brachte Fischer in die Verlosung, welcher über links seine Tempovorteile nutzte und den Ball flach auf den ersten Pfosten brachte. Dort lauerte Boenke, wel- cher den Ball durch die Beine von TSV-Torwart Herma- nutz zum 1:0 im Kasten unterbrachte (54.). Zwölf Minuten später hatten die Baindter Fans nach identischem Angriff, Fischer auf Boenke, den Torschrei schon auf den Lippen, doch der Assistent entschied nach dem „zweiten Treffer“ des Routiniers auf Abseits - eine diskutable Szene (66.). In der Folge ließen sich die Gastgeber etwas tiefer fallen, wodurch der TSV immer häufiger gefährliche Räume be- spielen konnte; die beste Chance hatte Ragg, welcher mit einem Flatterball von der Strafraumkante SVB-Keeper Wetzel prüfte. Außerdem ging die intensive Partie nicht spurlos am Baindter Team vorbei: zunächst musste Tho- ma verletzungsbedingt ausgewechselt werden, wenig später Marko Szeibel mit Nasenbluten den Platz kurzzei- tig verlassen. Zum Pech der Baindter Mannschaft nutzten die Gastgeber die Unordnung und Überzahl im Baindter Mittelfeldzentrum eiskalt aus, wobei Schoppenhauer den Angriff zum 1:1-Endstand trocken abschloss (82.). Mit etwas mehr Spielglück und einem möglichen zweiten Treffer durch Boenke hätte der SVB nicht unverdient den zweiten Sieg innerhalb von zwei Tagen eingefahren, muss sich so am Ende jedoch mit nur einem Punkt begnügen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Philipp Thoma (67. Marc Bolgert), Marko Szeibel, Nico Geggier (80. Daniel Kronenberger), Jan Fi- scher, Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Kevin Popp - Zuschauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (54.), 1:1 Pascal Schoppenhauer (82.) Vorschau: Samstag, 06.04 16.00 Uhr SG TSV Eschach/Weissenau A-Jugend - SV Baindt II (Testspiel) Sonntag, 07.04 15.00 Uhr TSV Harthausen/Scher - SV Baindt TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz findet am Freitag, 12. April 2024 ab 13:30 Uhr statt. Viele Helfer*innen sorgen für ein schnelles Ende. Deshalb freuen wir uns auf Jede*n. ;-)) Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zu- behör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Bitte um Anmeldung bei Marion per WhatApp oder An- ruf: 0174 9250499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden dieses Jahr am Freitag, 26.04.2024, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung 6. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer für Veranstaltungen 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Jahres- hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zum Fachvortrag und Workshop „Sicher unterwegs“ am Dienstag, 16. April 2024, in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 18.00 Uhr. Zur Verhinderung von sexueller Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. Der Workshop besteht aus einem Vortrag zu den Fra- gestellungen: Wie kann ich als Frau oder Mädchen im öffentlichen Raum sicher unterwegs sein? Wie vermeide ich, dass ich schutzlos Gewalt ausgesetzt bin? Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang berichtet zu die- sem Thema umfassend und klärt auch über Verhaltens- weisen im Fall eines tatsächlichen Angriffs auf. Der zweite Teil des Workshops wird durch Polizeiober- kommissarin Melike Gündemir, die Polizei-Weltmeiste- rin im Boxen ist, vermittelt und besteht aus praktischen Selbstbehauptungstechniken, die einfach erlernbar sind.“ Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung herzlichst ein. Die Vorstandschaft Voranzeige: Mittwoch, 22.05.2024, 18.00 Uhr, Treffpunkt Dorfplatz, kleine Maiwanderung zum Bildstöckle am Grünen Berg mit anschließendem Grillen beim Ackermanngrill am Bäd- le. Samstag, 29.06.2024, Bewirtung Kaffee und Kuchen bei Firma Mack in Baindt zu ihrem 50. Firmenjubiläum. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2024 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 06.04.2024 im Probelokal des Musikverein Baindt ein. Um 16 Uhr startet die Jahreshauptversammlung vom Förder- verein, anschließend geht es mit dem Hauptverein weiter. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet wie gewohnt unser Jahreses- sen statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Niklas Späth Nadine Haug 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Nachbericht Osterritt Am vergangenen Samstag, den 30. März fand unser traditioneller Osterritt statt. Um 13:15 Uhr war Treffpunkt an unserer Reithalle. Insgesamt 11 Reiterinnen und Reiter nahmen am Ritt teil. Von unserem Reitgelände aus ging es Richtung Baindter Wald. Nach einer kleinen Runde durch den Wald führte der Weg nach Sulpach, hier gab es bei Familie Haug noch eine Verpflegung. Wir bedanken uns herzlich bei unserem Ausschussmitglied Dennis Haug für die Organisation des Ritts. Rückblick Arbeitseinsätze Am Samstag, den 23. März trafen sich einige unserer Mit- glieder bei der Firma Beutinger GmbH in Bad Saulgau, um 130 m² Pflastersteine auszubauen. Der Transport der Pflastersteine nach Baindt zu unserem Reitgelände wur- de von Johnny Elbs übernommen. Am 30. März ging es dann in die nächste Runde: Die 130 m² Pflastersteine wurden geputzt und anschließend auf Paletten aufgestapelt. Ein großes Dankeschön an unsere fleißigen Helfer! Ausbauen der Pfastersteine Putzen und aufstapeln der Pflastersteine Turnierergebnis Lina Heilig konnte sich in Leutkirch-Haid beim Stilspring- wettbewerb Klasse E mit ihrem Pferd Sebastiano auf dem 4. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Osterritt Schalmeienkapelle Baindt e.V. Förderverein Schalmeien- kapelle Baindt e.V. Die Jahreshauptversammlung für 2023 fand am 22.03.2024 um 19.30 Uhr im Bischoff-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Der Bericht des ersten Vorstandes, Thorsten Lott, verwies auf die tatkräftige Unterstützung des Hauptvereines und der erfolgreichen Durchführung des Schalmeienballes 2023. Dies soll auch der Fokus im neuen Jahr 2024 sein. Der Bericht des Kassierers, Daniel Bacher, zeigte eine lückenlose und einwandfrei geführte Kasse auf. Das auch die beiden Kassenprüfer bestätig- ten. Somit stand die Entlastung der Vorstandschaft nichts im Wege. Es kam zu den Wahlen lt. Tagesordnungspunkt. Turnus gemäß wurde der erste Vorstand, Thorsten Lott, und der Kassenprüfer, Jürgen Ingerl, auf weitere zwei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Durch das frühzeitige Ausscheiden des zweiten Vorstandes, Luca Zanutta, wur- de ein Nachfolger auf ein Jahr gewählt. 1. Vorstand: Thorsten Lott 2. Vorstand: Adrian Zanutta Kassenprüfer: Jürgen Ingerl Der erste Vorstand gratulierte den Neu- und Wiederge- wählten Vorstandsmitglieder und wünschte ihnen viel Erfolg und Freude beim Ausüben ihrer Ehrenämter. Er bedankte sich noch bei allen Anwesenden Mitglieder für die Teilnahme an der Versammlung und beendete die Jahreshauptversammlung 2023. Schnupperprobe 2024 Wir suchen dich! Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast Lust auf eine super Kameradschaft - auch außerhalb der Fasnet. Dann komm zu unserer Schnupperprobe am 09.04.2024 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle in Baindt. Für dein leibliches Wohl ist gesorgt! Wir freuen uns auf Dich! Du willst uns besuchen? Schreib einem Schalmeienkamerad, den du kennst, oder eine kurze E-Mail an info@schalmeien-baindt.de Protokoll der Generalversammlung 2024 Datum: 22.03.2024 Ort: Bischof Sproll Saal, Baindt Anwesenheit: Bei der diesjährigen Generalversammlung der Schalmei- enkapelle Baindt 1987 e.V. waren 23 Aktive Mitglieder, 6 Passive Vereinsmitglieder. Somit war die Versammlung beschlussfähig. 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden (Marius Maucher) Die Versammlung wurde vom 1. Vorsitzenden, Marius Maucher, um 20.00 Uhr eröffnet. Nach der Begrüßung aller Aktiven und Passiven Mitglieder begrüßte Marius Maucher unser Ehrenmitglieder Andreas Joachim sowie unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Weiterhin stellte er fest, dass die Generalversammlung Satzungsgemäß einberufen wurde. Dadurch ergaben sich folgende Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bericht des Ersten Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Zweiter Vorstand • Kassierer • Schriftführer • Kassenprüfer • Ehrungen, Verschiedenes Im Anschluss gab er einen Rückblick auf das letzte Jahr. • Es liegt ein sehr intensives Jahr hinter uns mit vielen Herausforderungen. Am meisten herausfordernd war bestimmt die personelle Situation in der Kapelle, durch einige Austritte, dank der Kennlernprobe konnten wir durch Neumitglieder das Defizit ausgleichen. Der Vor- stand bedankt sich hier ausdrücklich nochmals bei den Neumitgliedern und auch den passiven Mitgliedern, die uns in den Proben so stark unterstützt haben. • Weinfest 2024 , war trotz der neuen Lokalität ein vol- ler Erfolg. Wir hatten zwar keine Erfahrungen mit dem neuen Platz und mussten uns neu erfinden, aber es hat alles sehr gut geklappt. Auch hier ein ausdrücklicher Dank an alle Helfer • In der Sommerpause, fand natürlich wieder das Ferien- programm „Kanu fahren auf der Schussen“ statt • Anfang Oktober dann der Ausflug in die Heimat unse- res verstorbenen Freund und Kammeraden Moik. Wir trafen uns mit Angehörigen und nahmen an der örtli- chen Kirmes teil. Bei welcher wir einen gemeinsamen Auftritt mit dem Thüringer Schalmeienorchester e.V. Meuselbach hatten. • Nach etwas Ruhe, starteten wir natürlich voll in die Fas- net 2024. • Und auch wenn das vergangene Jahr und auch die Fas- net ein voller Erfolg waren, dürfen wir uns nicht ausruhen • Ausblick 2024 • wir werden uns weiterhin musikalisch verbessern wol- len • neue Mitglieder dazu gewinnen, dazu soll wieder die Kennlernprobe am 09.04.2024 dienen • das Weinfest 2024, wieder auf dem Schulgelände, mit Optimierungen • Zum Schluss bedankte sich Marius Maucher auch bei seinen Vorstandskollegen. Trotz dass man sich nicht immer einig war, war es immer eine gute Zusammen- arbeit. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 2. Bericht des Schriftführers (Alexander Abel) siehe Jahresbericht 2023/24, kann angefragt werden 3. Bericht des musikalischen Leiters (Martin Stauber) Martin Stauber gab einen Rückblick über das vergange- ne musikalische Jahr. Im letzten Jahr fanden wieder sehr viele Auftritte statt, das hat ihm und auch den Mitgliedern gefallen. Auch weil es so viele Auftritte gab ging ein Dank an die gesamte Kapelle dass alle so gut mitgezogen ha- ben und wir immer ein sehr gutes Bild abgeben konnten. Ein besonderer Dank ging an Timo Rösch, der neu in der Rolle war, wie auch Christian Kerner beide haben ihn in seiner Abwesenheit als Musikalischer Leiter sehr gut ver- treten. Ein Dank ging auch an Roland Oehlhaf, dass er immer einen guten Einsatz bringt um uns neue Auftritte zu verschaffen und so uns neue Türen öffnet und wir in der Fansetzeit auf eine gute Zusammenarbeit blicken können. Außerdem hat Martin Stauber auch noch einmal betont, dass es in weiterhin sehr wichtig ist, neue Mitglieder zu finden und wir Werbung machen sollen wo es nur geht. • Probenstatistik • Gesamtschnitt: 68% Auftritte und Proben • Stimmenstatistik • 71% Erste Stimme • 77% Schlagwerk • 65% Tenor • 76% Akkord • 71% Zweite Stimme • 77% Bariton 5 Beste Proben- und Auftritte: 1. 99% Thomas Tittel 2. 98% Martin Stauber 3. 97% Michael Sonntag, Christian Kerner, Werner Schell- horn 4. 96% Michael Schnez 5. 93% Timo Rösch 4. Bericht des Kassiers (Moritz Lang) siehe Kassenbericht 2024, kann angefragt werden 5. Bericht der Kassenprüfer (Thomas Gauder und Sab- rina Tenhünfeld) Die ordentliche Kassenführung wurde am 21.03.2024 ge- prüft und bestätigt. 6. Entlastung der Vorstandschaft Wahlleiter Werner Weißenberg beantragte die Entlas- tung der Vorstandschaft, welche einstimmig angenom- men wurde. Zusammensetzung der bisherigen Vorstandschaft: 1. Vorsitzender: Marius Maucher 2. Vorsitzender: Adrian Zanutta Kassierer: Moritz Lang Musikalischer Leiter: Martin Stauber Zeugwart: Lukas Tanner Schriftführer: Alexander Abel 7. Wahlen Wahlleitung: Werner Weissenberg führte die Wahl durch. Mitglieder: 23 Passive: 6 Gesamt: 29 Ergebnis der Wahlen: Amt Vorschlag Wahlberechtigt Wahlergebnis 2. Vorstand Alexander Abel Mitglieder Ja: 22 Nein: 0 Kassierer Moritz Lang Mitglieder Ja: 22 Nein: 0 Schriftführer Christian Kerner Generalver- sammlung Ja: 28 Nein: 0 Kassenprüfer Sabrina Tenhünfeld Generalver- sammlung Ja: 29 Nein: 0 Alle Ämter wurden Satzungsgemäß auf 2 Jahre gewählt. Ausgenommen der Schriftführer, da der bisherige Schrift- führer nach einem Jahr Amtszeit das Amt niedergelegt hat. Herzlichen Dank an unseren Wahlleiter Werner Weis- senberg Aus der Vorstandschaft ausgeschieden sind: -Adrian Zanuta In die Vorstandschaft eingetreten sind: -Christian Kerner 8. Ehrungen/Verschiedenes In diesem Jahr wurde Mario Zanuta zu seinem 10 jähri- gen geehrt. 9. Verschiedenes Roland Oehlhaf bedankte sich im Namen der ganzen Narrenzunft Raspler für die musikalische Unterstützung und den Einsatz während der gesamten Fasnet. Außer- dem bedankte er sich für das gute Verhältnis und den guten Kontakt vor allem zur Vorstandschaft. Der neu gewählte 2 Vorstand Alexander Abel, bedankte sich im Namen der Vorstandschaft, wie auch der ganzen Kapelle bei Marius Maucher. Trotz beruflichen wie auch privaten Aufgaben, war Marius immer für den Verein da und kümmert sich gerne darum, dass es dem Verein gut geht. Ende der Sitzung: 21.05 Uhr Anschließend gemütliches Beisammensein Basar Baindt Förderverein der Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Frühjahr-Basar 2024 Liebe Basarfreunde, am 24. Februar hat der Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle, wieder mit viel Erfolg, stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns wieder die Halle zur Verfügung gestellt haben. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen und Helfern. Ohne eure Hilfe wäre nicht mög- lich den Basar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beigetragen haben, dass wir so viele Helferinnen und Helfern zusammen bekommen haben. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 1. Förderverein Klosterwiesenschule e.V 2. Jugendfeuerwehr Baindt 3. Förderverein der Blindenshule Baindt 4. Krabbelgruppe Bibabutzemann Baindt 5. Kinderchor Baindt 6. Abteilung Kinderturnen Baindt 7. Reitverein Baindt 8. Taekwondo Baindt Wir hoffen, dass wir im Herbst wieder einen großen Zulauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächs- ten Basarwochende am 21.09.2024 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (geht auch ohne Faceebook Konto) oder auf Instagram. Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz Weingarten und Baienfurt-Baindt üben gemeinsam Um die Gemeinschaft zwischen den beiden Jugendrot- kreuz-Gruppen zu fördern, veranstalteten sie einen ge- meinsamen Übungssamstag. Im Vordergrund stand das Kennenlernen der Kinder und Jugendlichen, obwohl sie zwei unterschiedlichen Ortsgruppen angehören. Zu Be- ginn haben sie zusammen Kennenlernspiele gespielt, um sich so miteinander vertraut zu machen. Dabei mussten sie sich in verschiedenen Kategorien auf einer Stuhlreihe positionieren, ohne diese Reihe dabei zu verlassen. An- schließend haben die Jugendrotkreuzler:innen in verschie- denen gestellten Situationen ihre Erste-Hilfe Kenntnisse unter Beweis gestellt. Von leichten Schürfwunden bis zu einem Leitersturz mit mehreren Verletzungen war alles mit dabei. Trotz der gemischten zweier Teams konnten die JRKler:innen die Situationen gut meistern und haben gemeinsam die Verletzungen versorgt, den Patienten Mut zugesprochen und dabei immer die Ruhe bewahrt. Nach einem wohlverdienten Mittagessen wurde zum Abschluss Jeopardy gespielt. Hierfür wurden drei Teams gebildet, Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 die in den Kategorien Erste-Hilfe, Rotkreuzgeschichte, Allgemeinwissen, DRK und Spaß und Spiel gegeneinan- der angetreten sind. Das gemeinsame Übung war nicht nur lehrreich, die Ju- gendrotkreuzler:innen konnten sich darüber hinaus auch besser kennenlernen. So wird die Gemeinschaft unter den DRK-Ortsvereinen kontinuierlich gestärkt. Falls du auch Lust auf eine tolle Gemeinschaft hast und zwischen 6 und 15 Jahre alt bist, kannst du gerne mal bei uns reinschnuppern. Schreib uns einfach eine E-Mail un- ter jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de, wir freuen uns auf dich! Freie Wähler Nominierung der Kreistagswahlliste der Freien Wähler im Wahlkreis III Baienfurt Die Freien Wähler im Landkreis Ravensburg haben Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Wahlkreis III (Bai- enfurt, Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende) be- stimmt. Den Freien Wählern ist es wichtig zu betonen, dass es sich hier um eine unabhängige Wählervereinigung handelt, die nicht zur Partei der Freien Wähler gehört. Genau diese Unabhängigkeit ist einer der Bewegründe für die 3 Frauen und 6 Männer zu kandidieren. Darüber hinaus wollen sich alle für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises einsetzen und sich stark für einen lebenswer- ten Kreis Ravensburg machen. Mit dieser ausgewogenen und vielseitigen Liste wollen die Freien Wähler im neuen Kreistag wieder eine treibende Kraft für finanzielle Ver- lässlichkeit und Nachhaltigkeit sein. Folgende Kandidaten wurden nominiert: 1. Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt 2. Manuela Hugger, Bürgermeisterin der Gemeinde Berg 3. Oliver Spieß, Bürgermeister der Gemeinde Fronreute und Fraktionsvorsitzender 4. Janina von Watzdorf, Baienfurt 5. Richard Birnbaum, Baienfurt 6. Thoma Böse-Bloching, Fronreute 7. Stefan Dittrich, Baienfurt 8. Klaus Dieter Jehle, Wolpertswende 9. Stefan Konzett, Baindt Oliver Spieß Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Kreistag Ravensburg Grüne Kommunalpolitiker und Politikerinnen reden mit der Landwirtschaft Zu einem offenen Austausch über die Probleme der Land- wirtschaft kam es bei einem Besuch grüner Kommu- nalpolitiker*innen aus Weingarten, Baienfurt und Baindt auf dem Hof von Landwirt Joachim Kapler in Köpfingen. Joachim Kapler ist der stellvertretende Vorsitzende des Bauernverbands Allgäu-Oberschwaben. „Für faire Pro- duktionsbedingungen in der Landwirtschaft“ war der Titel der Veranstaltung, zu der der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen eingeladen hatte. Am Ende stellte man fest, dass man trotz unterschiedlicher Auffassung in prinzipi- ellen Fragen und Zielen nicht so weit auseinanderliegt, wie es die Proteste der Landwirte in den letzten Monaten – z. Teil mit den Grünen als Feindbild - vermuten lassen. Landwirt Kapler betreibt auf 90 ha Fläche Milchvieh- wirtschaft und baut Getreide, Silomais und vorwiegend Kartoffeln an, die er im eigenen Hofladen und in Super- märkten vermarktet. Bei einer Hofführung verdeutlichte er durch einen Vergleich vom alten und neuen - 2012 er- richteten - Kuhstall die Fortschritte in der Tierhaltung. Er erläutert die kostspielige Melktechnik und die Halteform. Die Form der modernen Landwirtschaft entspreche nicht mehr der alten Vorstellung von einer „Bilderbuchlandwirt- schaft“ und stoße manchmal auf Unverständnis. Abge- schlossen wurde die Hofführung mit einer großzügigen Bewirtung der Gäste mit hofeigenen Produkten. Zur Frage:„Wo drückt der Schuh“ sprach Kapler den Im- port billiger Lebensmittel aus EU-Ländern oder andern Ländern an. Diese Freihandelsabkommen seinen im In- teresse des Exports von Industriewaren abgeschlossen worden. Dadurch seien die heimischen Produkte einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. Die importierten Pro- dukte würden in Ländern mit niedrigeren Standards bei Naturschutz, Tierhaltung und Arbeitsbedingungen her- gestellt als es in Deutschland erlaubt sei. Durch deren Import würden die heimischen Lebensmittel im Preis ge- drückt. Er forderte deshalb mehr Außenschutz der hei- mischen Landwirtschaft. Dazu merkte Uwe Hertrampf, Fraktionssprecher in Baienfurt, an, dass die Grünen immer sehr kritisch beim Abschluss von Freihandelsabkommen gewesen seien. Die weltmarktausgerichtete Agrarpolitik der Vorgängerregierungen habe es versäumt, die Forde- rung der Landwirte nach Herkunftsbezeichnungen und gleichen Produktionsstandards umzusetzen – wohl im Interesse der Industrie, der Lebensmittelverarbeitung, des Handels und letzten Endes auch der Verbraucher. Zum Thema Preisdruck fragt Claus Kessel, Fraktions- sprecher in Weingarten, warum die Landwirte nicht vor Discountern protestiert hätten. Diese würden ihnen doch mit ihrer Marktmacht tendenziell eine zukunftssichernde Vergütung verweigern. Beim Bemühen der Landwirte um bessere Vergütung stünden die Grünen an der Seite der Landwirte. Hier verwies Kapler auf den Staat, der im Kartellrecht die Rahmenbedingungen setze und auf die Nachfrage der Verbraucher nach billigen Lebensmitteln. Dieses Problem erklärte Antje classen, Gemeinderätin in Baindt, mit den geringen Einkommen vieler unterbezahl- ter Erwerbstätiger und Rentner, die sich faire Lebensmit- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 telpreise oft nicht leisten. Insofern habe der Preisdruck, der auf der Landwirtschaft laste, auch eine sozialökono- mische Ursache. Es wurde auch der Flächendruck angesprochen, der land- wirtschaftliche Flächen reduziert, dadurch Flächen- und Produktionskosten erhöht und den Grad der heimischen Selbstversorgung verringert. Kapler äußerte die Angst, dass der Landwirtschaft durch Naturschutzmaßnahmen weitere Flächen entzogen würden. In diesem Zusammen- hang sprach er die von den Gemeinden zu vollziehende Biotopverbundsplanung an (mit dem Ziel einer Auswei- sung von 15% Freifläche pro Gemeindegemarkung) und die Umsetzung des geplanten Biosphärengebiets. Dieses halte er nicht – wie die Biosphärengebiete im Schwarz- wald und auf der Schwäbischen Alb - zur oberschwäbi- schen Landschaft passend. Diese verfüge über bessere Böden, mehr Grünlandwirtschaft und bereits jetzt über ausreichenden Naturschutz und funktionierenden Tou- rismus. Darauf entgegnete Hermine Städele, Stadträ- tin in Weingarten, dass die Grünen im Regionalverband und in den Kommunalparlamenten wie in Weingarten ( Schmetterlingswiese, Weingartener Ösch ) sich am meis- ten gegen den Flächenverbrauch für Wohnen, Gewer- be und Verkehr – zu Lasten der Landwirtschaft – und für Innenverdichtung und Aufstockung einsetzen wür- den. Wenn sie dann für den von ihnen bekämpften Flä- chenfraß Ausgleichsmaßnahmen zu Gunsten von Natur und Artenschutz verlangen würden, seien sie die Bösen. Einig war man sich in der Einschätzung, dass nur eine auskömmliche und naturnahe Landwirtschaft Zukunft habe und dass freiwillige Leistungen der Landwirte für den Naturschutz durch finanzielle Anreize belohnt wer- den sollten. In diesem Zusammenhang wies die Kreis- rätin Hille Fiegel-Hertrampf darauf hin, dass die Grünen sich auf EU-Ebene schon lange dafür einsetzen, die Sub- ventionspolitik stärker an ökologischen Maßnahmen der Landwirtschaft statt an die Größe landwirtschaftlicher Betriebe auszurichten. Das könnte gerade kleineren Be- trieben helfen, ihre Existenz zu sichern und gleichzeitige naturschonende Landwirtschaft zu betreiben. Am Ende des Besuchs stellten sowohl Landwirt Kapler als auch die grünen Kommunalpolitiker*innen eine Einig- keit fest in dem Streben nach einer auskömmlichen und nachhaltigen Landwirtschaft mit dem Ziel einer regio- nalen Versorgung mit Lebensmitteln. Nicht alle Themen konnten angesprochen werden. Also wurde vereinbart, den gelungenen Gedankenaustausch fortzusetzen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Theateraufführungen in Waldburg Waldburg Eine Hotelsuite, drei Tenöre, zwei Ehefrauen, drei Lieb- schaften und ein Stadion voller Opernfans; die Bühne ist bereitet für das Konzert des Jahrhunderts – na ja, solan- ge Produzent Leo Sander es schafft, den liebeshungrigen, italienischen Star-Tenor Tito Merelli und seine heißblütige Ehefrau Maria im Zaum zu halten. Doch nicht nur die sorgen für reichlich Chaos. Alle an- deren „helfen“ mit vereinten Kräften mit, dass das Kon- zert fast noch ins Wasser fällt. Loderndes Temperament, folgeschwere Verwechslungen und dramatische Eifer- suchtsanfälle tragen dazu bei, dass die Redewendung „the show must go on“ eine neue Bedeutung bekommt. Die drei Tenöre heißt die Farce in 2 Akten, welche der Theaterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß bei dieser kurzweiligen Komödie. Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Aufführungstermine: Nachmittagsvorstellung: Freitag, 12.04.2024, 14:30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen Eintrittspreis: Erwachsene 5 Euro, Kinder 3 Euro, Nach- mittagskasse, kein Kartenvorverkauf Abendvorstellungen: Freitag, 12.04.2024, 19:30 Uhr Samstag, 13.04.2024, 19:30 Uhr Sonntag, 14.04.2024, 18:30 Uhr Freitag, 19.04.2024, 19:30 Uhr Samstag, 20.04.2024, 19:30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro Kartenvorverkauf: Im Foyer der Gemeinschaftsschule Waldburg nur am Karsamstag, 30.03.2024 von 10 bis 13 Uhr. Telefonisch unter 0151-23375331: An Karsamstag, 30.03.024 von 11 bis 18 Uhr und ab Diens- tag, 2.04.2024 werktags von 18 bis 20 Uhr. Vorbestellte Karten bitte spätestens am Tag der Auffüh- rung bis 19.00 Uhr an der Abendkasse abholen. Für weitere Informationen, z.B. den Bestuhlungsplan be- suchen Sie uns auf unserer Homepage www.theater- verein-waldburg.de, bei Instagram oder Facebook und schmökern Sie in unserem Flyer! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Theaterverein Waldburg e.V. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 AOK Baden-Württemberg AOK warnt vor Betrügereien an Telefon oder Haustür: Kriminelle fordern (Pflege-)Daten und bieten Hausnot- rufsysteme und Pflegeboxen an Eine dreiste Betrugsmasche überzieht derzeit Ba- den-Württemberg: Im ganzen Land – auch in Boden- see-Oberschwaben - melden sich Pflegebedürftige und Angehörige bei der AOK und berichten von Anrufen und Besuchen unbekannter Personen, die sich als AOK-Mit- arbeitende von scheinbar seriösen Gesundheitsorgani- sationen ausgeben. Die AOK Baden-Württemberg geht im Schnitt von fünf gemeldeten Fällen pro Tag aus. Im Rahmen dieser Gespräche werden sensible Gesundheits- daten, wie zum Beispiel Pflegegrade, das Geburtsdatum und die Versichertennummer abgefragt. Zudem werden die Versicherten dazu gedrängt, Anträge zu unterzeich- nen oder die Versichertenkarte wird abfotografiert. Die betroffenen Versicherten beziehungsweise deren Ange- hörige sind meist sehr verunsichert, da die kontaktierten Personen oftmals hochaltrig und pflegebedürftig sind und nicht wissen, was sie im Einzelnen unterschrieben oder welche Daten sie „freiwillig“ weitergegeben haben. Absicht der Betrüger ist in den häufigsten Fällen, dass Anträge für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, sogenannte „Pflegeboxen“, oder Anträge für Versorgun- gen mit Hausnotrufsystemen unterschrieben und an- schließend bei der AOK zur Erstattung eingereicht werden. Teilweise wird auch von Fällen berichtet, in denen Versi- cherte im Internet nach Pflegeunterstützung suchten und über Onlineformulare zur Bestellung von sogenannten kostenfreien „Pflegeboxen“ im Namen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgefordert werden. Die AOK Baden-Württemberg weist mit Nachdruck dar- auf hin, dass dies keine AOK-Mitarbeitende sind und sie auch keine Angebote von Drittanbietern zur Versorgung von Hausnotrufsystemen oder Pflegeboxen platziert. Des- halb rät die Südwestkasse dazu, niemals am Telefon, an der Haustür oder im Internet Auskünfte zu den persönli- chen und finanziellen Verhältnissen, Pflegegraden oder Pflegegeldansprüchen zu geben. Stattdessen sollte das Gespräch sofort beendet und vorher noch die angezeig- te Telefonnummer und der Name der Gesprächspartner notiert werden. Die AOK Baden-Württemberg bittet Betroffene mögliche Betrugsversuche der Kasse mitzuteilen und auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wer unsicher ist, kann sich bei der AOK bestätigen lassen, ob Anrufende bei der AOK tätig sind oder sich nur als vermeintliche Mitarbeitende ausgeben. AOK-Versicherte können sich dafür an das nächste KundenCenter oder an die AOK-DirektBeratung unter 0711 76 16 19 23 wenden. Die AOK bittet alle Betrof- fenen darum, die AOK vor Ort über ähnliche Erfahrungen zu informieren. Unfreiwillig unterschrieben Anträge auf Pflegehilfsmittel können jederzeit zurückgezogen werden, sofern Leistun- gen nicht benötigt werden. Die Mitarbeitenden der AOK leiten darüber hinaus die Meldung an die Abteilung zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen weiter. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Ermitt- lungsbehörden können gegebenenfalls weitere Maßnah- men veranlasst werden. Kükenschau 2024 Sonntag 14.04.2024 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: • Verschiedene Küken • Vorführung der Kanin-Hopp Gruppe • Küken Schlupf live • Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern • Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Stärkung der Verkehrsinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis auch im Jahr 2024 „Mit hohen Investitionen von Bund und Land in den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen, in deren Erhaltung sowie in Radwege wird das Regierungspräsidi- um auch in diesem Jahr die Verkehrsinfrastruktur weiter stärken und die Mobilität verbessern. Auch bei sorgfäl- tigster Planung lässt sich aber nicht ausschließen, dass es mitunter zu Verkehrsbehinderungen und zu Mehrbelas- tungen an den Umleitungsstrecken kommt. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Erhaltungsmaßnahmen: B 30, Fahrbahndeckenerneuerung Anschlussstelle Ra- vensburg-Nord – Anschlussstelle Weingarten Die B 30 zeigt zwischen den Anschlussstellen Ravens- burg-Nord und Weingarten auf einer Länge von rund 3,5 Kilometern Längsrisse, Schadstellen und Netzrisse auf beiden Richtungsfahrbahnen. Daher muss die Fahr- bahndecke in diesem Abschnitt saniert werden. An der Anschlussstelle Weingarten ist zudem die Sanierung der Anschlussrampen notwendig. Die Arbeiten erfolgen nach derzeitigem Stand im September und Oktober 2024. Die Baumaßnahme erfolgt abschnittsweise unter Sperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn. Der Verkehr wird in die- ser Zeit über die andere Richtungsfahrbahn geführt. Die Bauzeit beträgt insgesamt etwa sieben Wochen und die Baukosten belaufen sich auf rund drei Millionen Euro. L 284, Fahrbahndeckenerneuerung Mochenwanger- straße im Bereich der B 30 Baindt, Baienfurt Die L 284 weist im Abschnitt zwischen den zwei Kreisver- kehren im Bereich der B 30 Risse, Spurrinnen und Verdrü- ckungen auf, die eine Sanierung der Fahrbahn erfordern. Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung des Straßen- abschnittes ausgeführt werden. Die Umleitung erfolgt über die B 32 und Staig. Die Baulänge beträgt circa 0,5 Kilometer. Die Baukosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 200.000 Euro. Bauwerkssanierungen: B 30, Instandsetzung der Astbrücke über die Schussen beim Anschluss Ravensburg-Nord Die Brücke weist Schäden an den Gleitlagern auf, weshalb diese ausgetauscht werden müssen. Gleichzeitig werden auch weitere Schäden behoben und die Übergangskons- truktion umgebaut. Unter anderem werden die Geländer erneuert und nach außen versetzt, wodurch der Radweg 25 Zentimeter breiter wird. Die Arbeiten können nur unter Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Vollsperrung durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf 1,6 Millionen Euro und werden vom Bund getra- gen. Die Bauzeit beträgt sechs Monate. Geplant ist die Arbeiten Anfang Juni zu beginnen. B 30, Instandsetzungsarbeiten an Lärmschutzwänden bei Ravensburg An drei Lärmschutzwänden bei Ravensburg im Abschnitt zwischen dem Wernerhoftunnel bis zur Auffahrt Ravens- burg Mitte werden im Juni Schäden behoben. Die einen Monat dauernden Arbeiten können ohne Beeinträchti- gung des Verkehrs ausgeführt werden. Die Kosten belau- fen sich auf 50.000 Euro und werden vom Bund getragen. Nähere Informationen über den genauen Beginn und Ab- lauf der Baumaßnahmen sowie die hierfür erforderlichen Verkehrsumleitungen folgen zeitnah. Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Ba- den-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de/Bau- stellen abgerufen werden. Rekordjahr für die erneuerbaren Energien - Anlagen der TWS erzeugen im Jahr 2023 über 90 Millionen Kilowattstunden Ökostrom Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erreicht einen neuen Rekord: Noch nie haben die eigenen Anlagen und die Anlagen, an denen die TWS beteiligt ist, so viel Ökostrom erzeugt wie im Jahr 2023. Erstmals in der Geschichte des Unternehmens beträgt das Ergebnis über 90 Millionen Kilowattstunden. „Bereits 2022 hatten wir ein sehr erfolgreiches Jahr, aber 2023 stellt dieses Ergebnis noch einmal in den Schatten“, resümiert Helmut Hertle, Technischer Geschäftsführer der TWS, und fügt an: „Das ist eine sehr erfreuliche Steigerung von über 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr.“ Allein die Windenergieanla- gen haben für rund 82 Millionen Kilowattstunden Strom gesorgt – bei gleicher Anlagenzahl wie im Vorjahr. „Wir werden unsere Eigenerzeugung an Strom aus erneuerba- ren Energien weiter ausbauen, aus Gründen des Klima- schutzes und der Versorgungssicherheit.“ So ist die TWS zum Beispiel an der Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) beteiligt und führt auch deren Geschäfte. Diese hat kürzlich die Genehmigung für den Bau des Windparks Röschenwald erhalten. Neu in Be- trieb gegangen sind im vergangenen Jahr zwei weitere Photovoltaikanlagen der TWS in Ravensburg: eine auf dem Waldorfkindergarten und eine auf der TWS-Arena. Erzeugter Ökostrom versorgt über 25.000 Haushalte Mit den 90,5 Millionen Kilowattstunden können rechne- risch über 25.000 Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. Damit konnte die TWS im Berichtsjahr bilanziell alle Privathaushalte, die von ihr Strom beziehen, aus ei- gener Erzeugung bedienen. „Das ist ein wichtiges strate- gisches Ziel für unser Unternehmen. Wir freuen uns, dass wir diese Marke erreichen konnten“, informiert Helmut Hertle. Die 18 Photovoltaikanlagen der TWS erzeugten 7,1 Millionen Kilowattstunden Strom. Im Vergleich zum sehr sonnigen Jahr 2022 ist das ein leichter Rückgang. Strom aus Wasserkraft und Biomasse liefern die restlichen 1,4 Millionen Kilowattstunden für das Rekordergebnis. Bürgerschaft ist an Ausbau beteiligt Seit 2009 investiert die TWS in den Ausbau eigener Ökostromerzeugung: Seither hat sie 66 Millionen Euro in die eigene Ökostromerzeugung investiert, 23 Millionen Euro davon stammen aus Genussrechten, die Bürgerinnen und Bürger am Unternehmen erworben haben. In diesem Jahr soll es die nächste Auflage von Genussrechten ge- ben; damit geht es weiter vorwärts mit der Energiewende im Schussental. Die Bio-Musterregion Ravensburg lädt zu kulinarischen Erlebnissen auf dem Drahtesel ein Die BioGenuss-Radtouren der Bio-Musterregion Ravens- burg bieten eine großartige Möglichkeit, die Region zu entdecken und den Frühling zu genießen. Auf vier ver- schiedenen „BioGenuss-Radtouren“ im Landkreis Ra- vensburg wird das Radfahren wortwörtlich zum Genuss. Entlang von Bio-Bauernhöfen und -verarbeitern/-innen können köstliche Bio-Schätze direkt vor Ort erstanden werden, während man mehr über die Betriebe und ihre Besonderheiten erfährt. Ein tolles Erlebnis, um die Verbin- dung zwischen Verbraucher/-innen und Bio-Landwirten zu stärken. Die vier Rundtouren befinden sich bei Leutkirch im Allgäu, bei Leupolz/Karsee, bei Bad Waldsee/Wol- fegg/Bergatreute sowie bei Amtzell/Bodnegg/Waldburg. Genaue Informationen und die Touren sind zu finden un- ter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren Der Landkreis Ravensburg wurde 2018 als Bio-Muster- region ausgezeichnet. Seither arbeitet das Regionalma- nagement gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vor Ort an unterschiedlichen Projekten zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus in der Region. Alle Informationen und die Projekte der Bio-Musterregion Ra- vensburg finden Sie unter www.biomusterregionen-bw. de/ravensburg. „Uns schickt der Himmel — 72-Stunden-Aktion des BDKJ“ Unter diesem Motto stellen sich vom 18.-21. April im Land- kreis Ravensburg 31 Gruppen mit über 600 Kindern, Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen 72 Stunden lang in den Dienst der guten Sache. Bei der bundesweiten Sozi- alaktion des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) engagieren sie sich eigenverantwortlich und selb- storganisiert in einem sozialen Projekt. Der Grundgedan- ke der Solidarität im Einsatz für Andere und mit Anderen steht in diesen drei Tagen im Fokus. Bereits im Jahr 2019 haben viele tausend Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene aus allen 16 Bundeslän- dern bei der BDKJ-Sozialaktion mitgemacht und zahlrei- che Sozialprojekte auf die Beine gestellt. Vom Bau und Anlegen eines Sternenkindergrabs, über das Organisie- ren und Durchführen eines Benefizkonzerts, bis zur Klei- der-Tausch-Party mit Spendenaktion, war alles dabei. Die 72-Stunden-Aktion, unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers, wird im Landkreis Ravensburg von einem Koordinierungskreis, bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen des Dekanats Allgäu-Oberschwa- ben, organisiert. Für die Umsetzung der Projekte sind die einzelnen Grup- pen auf die Unterstützung der Gemeinden und Betriebe vor Ort angewiesen. Der gesamte Landkreis ist eingela- den, die Aktion mit zu verfolgen, zu unterstützen und sich von der Energie und dem Einsatz der jungen Menschen inspirieren zu lassen. Lassen sie uns gemeinsam in 72 Stunden die Welt ein bisschen besser machen! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 10. April 2024 um 19.00 Uhr Thema: Reisen als Sehbehinderte oder blinder Mensch, Unterstützungsmöglichkeiten, Reiseangebote Referent Arne Jöns Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https ://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Meeting-ID: 858 5829 3801 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Lebensgefahr beim Einstieg ins Güllelager Im Jahr 2024 verloren bereits drei Menschen beim Umgang mit Gülle ihr Leben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum diese Arbeit so gefährlich ist und nennt Sicherheitsmaßnahmen. Jährlich ereignen sich etwa 33.000 meldepflichtige Ar- beitsunfälle* in der Landwirtschaft. Davon ereignen sich durchschnittlich 163 beim Umgang mit Gülle. Zwei dieser Unfälle enden im Schnitt tödlich. Die meisten Unfälle er- eignen sich bei der Arbeit an Güllefass, Güllerührwerk, Güllepumpe sowie Schläuchen und Leitungen. Etwa acht Prozent der Unfälle stehen im Zusammenhang mit Gül- legasen. In Güllegruben entstehen Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Ammoniak. In höherer Konzentration ist Schwefelwasserstoff nicht mehr wahr- nehmbar, weil der Geruchsnerv gelähmt wird. Beim Ein- atmen drohen Bewusstlosigkeit und Atemstillstand. Schon wenige Atemzüge reichen aus. Kohlendioxid birgt Vergif- tungs- und Erstickungsgefahr. Methan bildet mit Sauer- stoff ein explosives Gemisch. Daher sind in Gülleanlagen offenes Feuer, Funkenbildung und Rauchen verboten. Der falsche Einstieg ins Güllelager war in der Vergan- genheit Ursache für viele tragische Unfälle. Es gilt dabei folgendes zu beachten: • Güllelager vor Einstieg vollständig entleeren und sicher- stellen, dass Gase nicht nachträglich in die Lagerstätte strömen können • Anlagenteile, zum Beispiel Rührwerke, abschalten und vor unbefugtem Zugriff sichern • Vor Einstieg für ausreichende Atemluft sorgen, zum Beispiel durch Zwangsbelüftung und Messung der Gas- konzentration oder durch ein umluftunabhängiges Fri- schluftgerät • Einstieg nur an einem Rettungsgurt und durch min- destens zwei Personen gesichert, dabei das Seil an ei- nem Dreibock oder einer gleichwertigen Einrichtung anschlagen Im Unglücksfall kommen Retter oft selbst zu Schaden, weil sie in Panik falsch handeln. Daher ist die erste Prä- misse: Ruhe bewahren! Eine regelmäßige Unterweisung zum richtigen Vorgehen aller im Betrieb lebenden Perso- nen ist wichtig. Bei einem Schadgasunfall gilt: 1. Notruf 112 absetzen 2. Sicherstellen, dass Pump-, Rühr- und Spüleinrichtungen abgeschaltet sind bzw. diese ggf. außer Kraft setzen 3. Für Frischluft sorgen (Tore, Türen, Fenster von außen öffnen, Lüftung an, Gebläse platzieren) 4. Unter Berücksichtigung der Eigensicherung wie zuvor beschrieben ggf. erst jetzt eigene Rettungsversuche unternehmen Alles Wissenswerte zum sicheren Umgang mit Gülle und Gärsubstrat sowie zu den baulichen Voraussetzungen von Güllelagerstätten stehen in der Broschüre B25 Flüs- sigmist, die unter www.svlfg.de (Suchbegriff B25) herun- tergeladen werden kann. Unter dem Suchbegriff Gülle finden sich außerdem wichtige TippsSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Der Luki e.V. bringt gemeinsam mit Ramona Springer das Thema Depression auf die Bühne Depression und psychische Krankheit sind Tabuthemen in unserer Gesellschaft. Viel zu selten wird darüber ge- sprochen. Ziel des Luki e.V. ist es, offen über psychische Erkrankungen zu sprechen und über Hilfsangebote zu informieren. Um das wichtige Thema noch breiter in die Öffentlichkeit zu tragen, bringen wir gemeinsam mit Ra- mona Springer ihr Tanz- und Theaterstück „Die Scheinriesin – Meine Depression wollte auf die Bühne“ am 13. April 2024 ins Konzerthaus Ravensburg. Ein wundervoller Abend mit viel Tanz, Gesang, non- verbalem Theater, jeder Menge Gefühl und Herzblut. Tickets und mehr Informationen: www.luki-ev.com/ scheinriesin Mit der Reha Kinderleben verändern - Hilfe für Kinder und Jugendliche für ein gesundes Leben Zahlreiche chronische Erkrankungen beeinträchtigen das Kinderleben und wirken sich auf die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter aus. Hauptgrün- de für eine Kinder-Reha sind laut Deutscher Rentenversi- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 cherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit 33 Prozent psychische und psychosomatische Störungen, gefolgt von chronischen Leiden wie Asthma sowie Erkrankungen der Lunge und Atemwege mit 20,6 Prozent bis Adipositas und Stoffwechsel-Erkrankungen mit 18,9 Prozent. Um Kin- dern und Jugendlichen eine gesundheitliche Perspektive zu geben, bietet die gesetzliche Rentenversicherung für diese Zielgruppe spezielle Rehabilitationsleistungen an. Unter welchen Voraussetzungen die jungen Menschen eine Reha erhalten, zeigt die DRV BW anlässlich des Welt- gesundheitstages am 7. April auf. Gesundheit und Teilhabe am Leben stehen im Vorder- grund Von ADHS über Asthma bis schwerem Übergewicht – es gibt viele verschiedene Erkrankungen, die schon Kinder und Jugendliche so beeinträchtigen, dass sie nicht re- gelmäßig in die Schule gehen können. Die Rehabilitation kommt in Frage, wenn die – insbesondere durch chroni- sche Erkrankungen – beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit des Kindes durch diese voraussichtlich wie- derhergestellt oder gebessert werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Ganzheitliche Betreuung bei der Kinder-Reha Für die Reha von Kindern und Jugendlichen stehen bun- desweit zahlreiche nach neuestem medizinischen Stan- dard ausgestattete Fachkliniken zur Verfügung. Die Reha dauert meist vier Wochen, wenn nötig länger. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan er- stellt. Dieser enthält medizinische, psychologische, päd- agogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Entspre- chend spezialisierte und ausgebildete Mitarbeitende sind daran beteiligt. Die Kinder werden in altersentsprechen- den Gruppen betreut, Schulkinder erhalten in den Haupt- fächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. Kostenübernahme und finanzielle Absicherung Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Be- treuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der Rentenversicherungsträ- ger. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden. Auf An- trag übernimmt die DRV BW sogar die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Dazu gehören Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem wird der entgangene Ver- dienst bezahlt. Bei Kindern ab zwölf Jahren können die Kosten für eine Begleitperson nur dann übernommen werden, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Wer kann die Kinder- oder Jugendlichen-Reha bean- tragen Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Renten- versicherung eingezahlt haben oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzli- che Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Ju- gendliche eine Waisenrente, ist die Voraussetzung auch gegeben. Details zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Co. finden Sie unter www.drv-bw.de/kinderreha. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt sowie Ansprechpersonen für Prävention und Reha unter www. drv-bw.de/Ansprechstelle MIETANGEBOTE STELLENANGEBOTE Erstbezug: NB 3-Zi-EG-Wohng. in Bad Waldsee zu vermieten, für Mieter ab 60 Jahre, inkl. EBK, TG + Terrasse mit Gartenanteil. Infos unter: 0172- 1415218 oder Wohnung-Waldsee@web.de Haushaltshilfe für 2 Stunden wöchentlich in die Bahnhofstraße 8 in Baienfurt gesucht. Sie erreichen mich unter 0175- 5457142. GESCHÄFTSANZEIGEN Kleiner Tipp von uns für Sie dass Konjunktion BEISPIELE: - dass du mir geschrieben hast, hat mich sehr gefreut - er weiß, dass du ihn nicht leiden kannst - die Hauptsache ist, dass du glücklich bist Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. 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LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Öffnungszeiten Mo. – Fr.: Tel. 0751 65273270 08:00 Uhr – 12:00 Uhr info@kfz-technik-keller.de 13:00 Uhr – 17:00 Uhr www.kfz-technik-keller.de Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Der Sommer steht vor der Tür Jessica Kapellen Ernährungsberaterin 0176 604 406 29 ernaehrung@mim-kapellen.de www.mim-kapellen.de Abt-Hyller-Straße 18 88250 Weingarten Aktion gültig bis 30.04.2024 Sie möchten sich diesen Sommer in ihrem Körper endlich wieder so richtig wohl fühlen? Sich im Freibad nicht vor unangenehmen Blicken sorgen? Endlich wieder kurze Hosen, Shirts oder Kleider tragen, bei denen nichts reibt, zwickt oder spannt? Dann starten Sie jetzt! Melden Sie sich jetzt bei mir - gemeinsam finden wir heraus, wo ihre Abnehmhürden liegen. Ich helfe Ihnen, damit Sie sich diesen Sommer endlich wieder schlank und schön in ihrer Haut fühlen. Ich freue mich auf Sie! Gleich kostenfreies & unverbindliches Erstgespräch inkl. Stoffwechselanalyse vereinbaren! GESUNDHEIT KFZ-MARKT[mehr]

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      ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " W o h n e n F is ch e ra re a l" s o w ie 9 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 05.09.2019 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 32 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 34 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 50 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 58 11 Begründung – Sonstiges 60 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 13 Begründung – Bilddokumentation 65 14 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchli- che, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich zu der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 5 − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 6 der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre oder Zwerchgiebel, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dach- haut (außen) des Widerkehres oder Zwerchgiebels zu messen. Un- tergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 7 − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 8 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze und Garagen und/oder Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.16 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Sickerschächte sind unzulässig. 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 9 Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.17 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöff- nung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 10 Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tief- garagen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.23 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung LS 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 11 von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Os- ten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 12 erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Marsweiler- straße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entsprechenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entspre- chenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 13 2.28 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum, Gehwegeingrünung, private Flächen) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 14 Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 15 2.29 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten, ent- sprechenden Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − In Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind aus- schließlich Laubgehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.30 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Gehölz-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen welch die als zu erhaltend festgesetzten Bäume ergän- zen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Krautsäume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünflä- che) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 16 2.32 Bereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 17 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Än- derung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.19.87, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Ein- gangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unterge- ordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegen- überliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (hö- henmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Ober- kante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 18 3.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.8 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 19 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 20 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 21 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 466,00 467,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 24 6.8 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Misch- gebiet Fischerareal" (siehe Planzeichnung) 6.9 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße außer- halb des Geltungsbereiches; zwischen dem jeweils festgesetzten Hö- hen ist die festgesetzte Oberkante des geplanten Geländes einzuhal- ten. Die Werte der Oberkante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Planzeich- nung) 6.10 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.11 Begrenzungslinie für Unterhaltungs- und Fußweg; äußere Umgrenzung; die genaue Lage- und Ausführungsplanung findet nach Abschluss der Bachöffnung des Sulzmoosbaches statt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 25 sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 6.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Haussperling ist ein Sperlingskoloniehaus (z.B. Schweg- ler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind sechs Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, vier Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 26 Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 6.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.16 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. 6.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 27 Mischwasserkanal (Bestand) 6.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durchgezogenen Linie dargestellt. 6.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerbö- schungsoberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeiche- rung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 6.20 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 6.21 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 28 Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 6.22 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 6.23 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Über- schwemmungsbereich eines HQExtrem- sowie eines HQ100-Ereignisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" verdolt. Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hochwas- serangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung erforderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Arbeitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hoch- wasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nörd- lich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rah- men der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungs- fläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei einer positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorge- nannten Ausgleichmaßnahmen und Einschränkungen zur baulichen Nut- zung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwemmungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ver- boten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 29 6.24 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 6.25 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.26 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 30 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.27 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 31 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. 6.28 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.29 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 32 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2018 (GBl. S. 65, 73), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Wohnen Fi- scherareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 05.09.2019. yyq § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 05.09.2019. Dem Be- bauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 05.09.2019 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 33 − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jewei- ligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 34 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung westlich anschließend an die Ortsmitte ermöglicht. Dadurch erfolgt eine sinnvolle Umnutzung von Brachflächen im Innenbereich und ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung der Ortsmitte. Weiterhin werden auf den Grundstücken mit den Fl.- Nrn. 51 und 51/1 die bestehenden Festsetzungen moderat aufgeweitet, um einem zeitgemäßen Neu- bau zu entsprechen. Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße", im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen derzeit durch landwirtschaftliche Fläche sowie etwas weiter westlich von der Kreis-Straße 7951. Im Norden angrenzend verläuft die "Marsweiler Straße". Der Geltungsbereich wird im Osten von Einrich- tungen der Ortsmitte Baindt mit dem Rathaus, einer Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen und einem Parkplatz begrenzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes "Ortskern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuord- nung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan als "Mischbauflächen" (M) dargestellt und sind daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltbe- richtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 35 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße" begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet der Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" und 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bauvor- schriften hierzu den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Ge- lände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilflächen), 53/1 (Teilflächen), 55 (Teilflächen), 58/4 (Teilflächen) und 87 (Teilflächen). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im nördlichen Bereich Gebäude, die momentan durch die Gemeinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Im Süd-Osten besteht weitere Bestandsbebauung, die zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie einige Bäume, welche im Zuge der Erschließung teilweise erhalten werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus den Jahren 2014 und 2015 konkretisie- ren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Realisierung von Wohnbebauung durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ange- dacht. So dient dieser Bebauungsplan der Ausweisung von Flächen für allgemeine Wohngebiete, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 36 um den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäude- leerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleit- planerisch steuernd einzugreifen. Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 8. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 37 den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 38 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 39 Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungspla- nes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH-Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Sied- lungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hin- aus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansäs- sige Bevölkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Si- tuation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 40 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt 2.720 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 8.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden drei unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohn- gebietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischer- areal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städte- baulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 41 Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich fünf Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischge- bietes und fünf Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbe- gleitenden Grünfläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebau- ungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beide Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wobei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Ver- kehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspuren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Be- reich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen wurde von Seiten der Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen wer- den. Hierfür wurden in Alternative 1 die drei südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzentrum ersetzt. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Osten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 42 und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante allgemeine Wohngebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Nord- Westen in die "Marsweiler Straße" und im Süd-Westen in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit (§1 Abs. 5 BauNVO) von An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO vorgesehen. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grund- stücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen umzusetzen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebie- tes teilweise nur schwer lösbar. Die ausnahmsweise Zulässigkeit lässt jedoch eine auf den Ein- zelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet fernmeldetechnische Haupt- anlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 43 ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 44 sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des allgemei- nen Wohngebietes (WA) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 45 der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Durch die überbau- baren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 46 Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu er- wartenden Straßenverkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" im Plangebiet durch das Büro Sieber durchgeführt (Gutachten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärm-Im- missionen zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Woh- nen Fischerareal" tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutz-Maßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt. Ansonsten wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 47 Aufenthaltsräumen und Ruheräumen benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Diese wurden im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet eingehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten werden, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Park- platzes erforderlich. Auf das Plangebiet wirken zudem die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschrei- tungen der Immissionsrichtwerte im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu rechnen ist (Gutach- ten Büro Sieber vom xx.xx.2018). Im Plangebiet sind daher keine Lärmschutz-Maßnahmen auf- grund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich-west- lich anschließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 48 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Rad- und Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemeindezentrum geschaffen Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze Abbildung 1). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschließungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Ab- stimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Ge- schwindigkeit ausgelegt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 49 Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 50 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Orts-Zentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen wird das Gebiet durch eine Grünfläche begrenzt. Diese grenzt weiter westlich an die Kreisstraße K 7951 an und bildet die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft. Das Plangebiet selbst ist durch Bestandsbebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle), Wohnbebauung mit Hausgär- ten sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offen- fließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangie- rend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheunen sowie aktuell genutzte Wohngebäude) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 51 Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebie- tes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abgestorben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnittverträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nord- östlichen Teilbereich verläuft ein offener Teilabschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Um zu prüfen, ob in den genannten Bereichen artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet an drei Terminen zwischen Juni und Juli 2015 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 10.02.2016). Dabei fanden sich fünf Fledermausarten und 19 Vogelarten, darunter einige wertgebende Vogelarten, die das Gebiet als Brutlebensraum oder als Nahrungshabitat nutzen; darunter bspw. Feld- & Haussperling, Girlitz, Mauersegler oder Weidenmeise. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 100 m westlich des Plange- bietes. In diesem Teilbereich (Fließgewässer LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 260 m südöstlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452) bzw. 350 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. Der Kreisstraße K 7951 in südlicher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1812-3436-0449). Zudem befindet sich in südöstlicher Richtung das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 320 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 250 bzw. 300 m östlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbund mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Ver- lauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In westlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich braune Auenböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 52 Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerks- relevant sein. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits nahezu fast vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen die Privatgärten der südöstlich gelegenen Wohnhäuser. Im Bereich der landwirt- schaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden vollständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schad- stoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informa- tionen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit hoher Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe sowie hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ebenfalls mit hoch eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 3 eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plangebietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offe- nen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollumfänglich erfüllt werden. Die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung ist als mittel-hoch einzustufen, da zwar ein Teil des Plangebietes (teil-)versiegelt ist, es sich bei den unversiegelten Bereichen jedoch um hoch- wertige Böden handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 40 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke von etwa knapp 100 m im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich nach bisherigen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Wohngebäude, ggf. ehemalige Hofstelle) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 53 sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plange- bietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Trenn- system zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt, auf der sich auf der südwestlich gelegenen Grün- fläche in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die umfangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die in- nenliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östli- chen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umlie- gende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Süden zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plan- gebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumli- cher Nähe zum Plangebiet. Westlich in einem Abstand von etwa 90 m verläuft die Kreis- straße 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus sowie im geringen Umfang durch den Betriebsablauf des Bauhofes Luftschadstoffe im Plangebiet anreichern. Durch die bereits vorhan- dene Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stärker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- sowie Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 54 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einher- gehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstruk- turen vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone und den bestehenden Haus- gärten im Südosten des Plangebietes, gerodet. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311)" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenscho- nende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik, d.h. zwischenspeichern und filtern im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße 7951sowie anschließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einlei- tung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasser-Kanalnetz ) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vor- prüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirt- schaftliche Ertragsflächen mit einer Fläche von etwa 1 ha gehen verloren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 55 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausrei- chend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retenti- onsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplans wird im Rahmen eines Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung zur Aufdeckung des Sulzmoosbachs die Problematik des Hochwas- sers HQ100 und HQExtrem abgearbeitet. Hierbei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosba- ches, zwischen dem bestehenden offenen Verlauf im Osten und der Marsweilerstraße, aufgedeckt/ geöffnet werden um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Um- setzung dieser Maßnahme wird das Risiko für HQ100-Ereignisse ausgeräumt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- baches) verbleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wirkung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruk- tur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind allerdings keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Be- reich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Westen in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 56 die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. Durch die Planung wird das Landschaftsbild daher nur geringfügig beeinträchtigt. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche, bachbegleitende Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung dient und eine auflockernde Grünzone zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung schafft bzw. zur Sicherung/Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches. Des Wei- teren stellt diese Grünfläche Retentionsfläche zur Verfügung, sodass nach Starkregenereignissen kein Überschwemmungsrisiko für das Plangebiet besteht. Die Fläche ist größtenteils mit älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei teilweise um einen naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu si- chern, werden im nördlichen sowie im südlichen Plangebiet zumindest sechs Bäume als zu erhal- tende Bäume festgesetzt. Im Durch die Festsetzung, dass pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche mindestens 1 Laub- baum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen ist, wird eine ausreichende Durchgrünung des Bauge- bietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für sied- lungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 57 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 58 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 59 deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 60 11 Begründung – Sonstiges 11.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,77 ha yyq Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,68 88,3 % öffentliche Verkehrsflächen 0,04 5,2 % Öffentliche Grünflächen 0,05 6,5 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 61 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbe- triebe und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig) − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche" zur Klarstellung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" zur Klarstellung − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen ", sowie Rücknahme der Baugrenze in diesem Bereich − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 62 − Aufnahme der Festsetzungen zur Geländeoberkante − Redaktionelle Änderung der Festsetzung Bereich der Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" − Streichung der örtlichen Bauvorschrift " Ausnahmen von den Vorschriften zu den Dachformen, Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachaufbauten" − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung des Überschwemmungsbereiches HQExtrem − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Anpassung der nördlichen Baugrenze − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 63 − Anpassung des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" in Planzeich- nung − Änderungen der Begründung zum Schutzgut Boden in der Abarbeitung der Umweltbelange − Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Änderung der Wand- und Firsthöhen für den Typ 2 − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 64 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 65 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plangebiet mit Bestands- gebäuden und Bäumen Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die abge- rissen werden sollen, rechts im Bild), Parkflä- che und angrenzende Be- bauung der Ortsmitte Blick auf die Bestandsbe- bauung im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 66 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018 Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfs- fassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 67 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Fischerareal Wohnen" im Wege der Berichti- gung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 68 14.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 05.09.2019; Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 wurde Gemeinderat am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "In- nere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- kunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 69 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 30. August 2024 Nummer 35 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wich- tiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Land- schaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfor- dert viel Fachwissen. Durch Über- alterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankhei- ten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäu- men sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richti- gen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnit- ten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemein- de Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den An- meldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Alte B30 unterhalb der Zeppelinstraße Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de - Umwelt & Verkehr - Streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406- 26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Alte B30 unterhalb der Zeppelinstraße Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 31. August und Sonntag, 01. September 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 31. August 2024 Huberesch-Apotheke, Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 77 09 10 Sonntag, 01. September 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Veranstaltungen August 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 10.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.09. Ortsspaziergang naturnahe Blühflächen bei Wasserhüterinnen (Ecke Marsweilerstr./Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien Dienstags und Freitags geschlossen. In den Sommerferien sind folgende Öff- nungsstunden Montag 26.8.24 geschlossen Montag 02.9.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.9.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.9.24 15.00 -16.00 Uhr Freitag 13.9.24 geschlossen Ab Montag den 16.9.24 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Ab- schied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 03.09.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 31. August – 08. September 2024 edanken zur Woche: Die ganze Welt Ist ja vor dir wie ein Stäubchen auf der Waage, wie ein Tautropfen, der am Morgen zur Erde Fällt. Das Buch der Weisheit 11,22 Samstag, 31. August 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Lias 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Chris- tina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illenseer, Jahrtag: Kurt Brugger, Klementine Gelzenlichter) Sonntag, 01. September – 22. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Lina-Sophie Dienstag, 03. September Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 04. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 05. September Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 06. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 07. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 08. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministanten: alle die da sind († Adam Zimmermann, Johann Germann, Jo- sef Jerg, Adalbert Berger, Anton und Eugen Elbs, Baptist Elbs, Jahrtag: Agathe Zimmer- mann, Theresia Elbs) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Cäcilia Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Auf den Spuren der Heiligen – Rückblick Kinderbibel- tage 2024 In der ersten Sommerferienwoche trafen sich über 30 Kinder erwartungsvoll im Bischof-Sproll-Saal, um zu- sammen drei Vormittage „auf den Spuren von Heiligen“ zu verbringen. Nach dem ersten Lied und dem Morgen- gebet entstand im Kreis mit den Namen aller Kinder als Sonnenstrahlen unsere Mitte, eine Sonne. Denn nach der zuvor gehörten Geschichte stellten wir fest, dass Heilige Menschen waren, durch die die Sonne scheint. Dadurch wurde die Welt ein wenig heller. Das war in früheren Zei- ten so und ist wohl auch heute noch so. Was wir uns von verschiedenen Heiligen abschauen können, stand danach auf dem Programm. Vom ungläubigen Thomas lernen wir, genau hinzuschauen, was wahr ist oder auch falsch sein könnte. Dass das Andreaskreuz auf den Hl. Andreas zu- rückgeht und der Hl. Jakob meist mit der Jakobsmuschel abgebildet wird, erfuhren die Kinder. Ein kleiner Teebeu- tel wurde nach Hildegard v. Bingen mit frischen Kräutern und Blüten gefüllt. „Tu deinem Körper etwas Gutes, damit deine Seele darin wohnen mag“, so wird Teresa v. Avila zitiert. Darum durften die Kinder ein Fußbad machen und sich gegenseitig mit Öl einmassieren. Zur Hl. Luzia wurde eine Kerze gestaltet. Auch Namenschilder wurden gen- agelt und Fische wurden gefilzt. Der zweite Tag startete mit der Frage „Was ist mir hei- lig?“. Alle Kinder hatten etwas mitgebracht, was ihnen kostbar ist und erzählten davon. Dabei war es ganz lei- se und alle nahmen Anteil an den Geschichten der An- deren. Den Kindern wurde klar, wie wertvoll es ist, wenn wir uns gegenseitig ernst nehmen mit dem, was uns hei- lig ist. Denn für jeden ist es was Anderes: dem Einen ist sein Kuscheltier wertvoll, dem Anderen ein Souvenir aus dem letzten Urlaub, dem Nächsten ein Geschenk von der kranken Oma. Danach wurde fleißig weitergebastelt an unvollendeten Kunstwerken. Es wurde gefilzt, gehammert oder einfach mit Bauklötzen gebaut. Nach dem gemein- samen Vespern mit Fladenbrot, Gemüsesticks, Dip und Fisch in kleinen Gruppen auf dem Boden, machten sich alle auf den Weg, um in Baindt Spuren von Heiligen zu suchen. Fündig wurden wir an der Fassade der Bäckerei Schmidt. Dort erklärte uns Herr Schmidt eindrucksvoll, dass die Hl. Elisabeth Brot an arme Menschen verschenk- te. Auch über die Selige Irmgard erfuhren wir beim Be- such des Altenzentrums, dass diese die einzige Tochter des Schenk Konrads von Winterstetten war, nach dem unsere Schenk-Konrad-Halle benannt ist. Auch sie tat viel Gutes für das Kloster und für bedürftige Menschen. Am dritten Tag teilten die Kinder ohne Hilfe ganz gerecht eine Tafel Schokolade unter sich. Dabei erinnerten wir uns an den heiligen Martin, der seinen Mantel geteilt hat. Ge- meinsam schafften es die Kinder auch, zu zehnt ein Haus oder eine Sonne zu zeichnen, wenn jeder gefühlvoll an seiner Schnur den Stift lenkt. Wasser zu transportieren, Flüsse zu überqueren ohne vom Krokodil gefressen zu werden, sowie barfuß einen Pfad zu ertasten, erinnerte an Christophorus, Florian und Klara. So gingen drei wunder- volle Vormittage dem Ende entgegen und im Abschluss- kreis sangen glückliche und erfüllte Stimmen „Ein Mensch ist oft schon wie verwandelt, wenn man menschlich ihn behandelt“ sowie „Sei gerecht und fair, und schon wird im Handumdrehn aus dir ein Heiliger“. Mit ihren Schätzen, ihrem Heft und dem Gebastelten bepackt, verabschiede- ten sich alle voneinander. Herzlichen Dank an die Jose- fine-Heine-Stiftung, an unsere Kirchengemeinde für die Überlassung des Gemeindehauses, den Kindergarten St. Martin, an die Bä- ckerei Schmidt, Fr. Beck vom Altenzentrum Selige Irmgard sowie an alle, die in der Vorbereitung und Durchführung beteiligt waren. In der Kirche bei unserem Engel können bei Interesse noch Fotos und sonstiges Wissenswerte be- staunt werden. Versuchen wir im Alltag, „auf den Spuren der Heiligen“ zu bleiben. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungs- zeiten abgeholt werden. (Bitte die aktuellen Öffnungs- zeiten beachten) Online Spende: www.caritas-spende.de Ihre Hilfe zählt Helfen Sie - hier und jetzt! 21. - 29.09.2024: Caritas-Herbstsammlung Katholische Kirchenpflege Baindt IBAN: DE4365 0501 1000 7940 0985 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lobe den HERRN, meine Seele, und ver- giss nicht, was er dir Gutes getan hat. Ps 103,2 Sonntag, 01. September 14. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaf- fee (Pfr. Schöberl) Dienstag, 03. September 10.00 – 15.00 Uhr Baienfurt Kinderbibeltag, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 08. September 15. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Ab 09.09. wieder Kirchenchor, ab 15.09. wieder Kinder- kirche Gedanken zum Wochenspruch: Dankbar und d e m ü t i g , fröhlich und nachdenklich, zweifelnd und doch hoffend. So feiern wir das Heilige Abendmahl – Erinnerung an das Gute, dass GOTT uns als Menschen getan hat – Vergegenwärtigung von Gottes Dasein für uns – für mich und für dich, ganz persönlich. Da finden alle Platz – am Tisch des HERRN – ob der vor- laute Petrus, der doch wenn’s drauf ankommt einen Rück- zieher macht, oder der innige Johannes, der verbitterte Judas oder der zweifelnde Thomas. Wer meint, jemanden von dieser Gemeinschaft ausschlie- ßen zu dürfen, während Jesus ein so weites Herz hat, mit dem er uns Bettlern, die wir nur mit leeren Händen vor ihn kommen können, begegnet, hat von Gottes Liebe noch gar nichts verstanden. Herzensweite ist die angemessene Antwort, auf das Gute, dass Gott mir da schenkt – sich selbst – für mich – für dich gegeben. Diese Einladung steht. Herzlich willkommen! – Euer Mar- tin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch – Monatsspruch im September Text: Lutherbibel, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelge- sellschaft, Stuttgart - Grafik: © Gemeindebrief Druckerei Für jeden Monat im Jahr wählt die Ökumenische Arbeits- gemeinschaft für Bibellesen einen Vers aus, der uns durch den Alltag begleiten kann. Wir schauen drauf, in welcher Situation er ursprünglich in der Bibel steht, und wollen ihn miteinander mit unserem Leben hier und heute ins Gespräch bringen. Herzliche Einladung dazu: am Donnerstag, 12. Septem- ber um 20 Uhr ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt! Ich freue mich auf alle Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer --- Einladung Am Dienstag,10. September treffen wir uns um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 30, um gemeinsam zu unserem Ausflug zu starten. Genauere Infos folgen nächste Woche. Wir freuen uns auf Euch. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Frauenkreis am MITTWOCH, den 11. September 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Es musste ein Ter- mintausch stattfinden. Wir werden nun mit Steinen kleine perönliche Aufmerksamkeiten mit Bibelsprüchen gestal- ten. Vielleicht sammelt ihr schon ganz flache Steine und bringt sie am Abend mit. Wir freuen uns schon auf euch. Das Frauenkreisteam So könnte ein Ergebnis sein Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Nachruf für unseren geschätzten Freund und Gönner Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem lieben Freund Achim Wucherer, der uns viel zu früh ver- lassen hat. Als Gönner des Fußballs und insbesondere des Jugendfußballs war er eine unverzichtbare Stütze unserer Gemeinschaft. Seine Gaststätte „Grüner Berg“ war nicht nur ein Ort, an dem man sich traf, sondern auch ein Anlaufpunkt für viele von uns. Hier fanden nicht nur gesellige Abende statt, son- dern auch wichtige Gespräche über den Sport, die uns alle verbanden. Achim hatte immer ein offenes Ohr und ein herzliches Lächeln für jeden, der seine Gaststätte betrat. Sein Engagement und seine Unterstützung für die Ju- gendfußballmannschaften habe vielen jungen Talenten die Möglichkeitgegeben, ihre Leidenschaft für den Sport zu entdecken und zu entfalten. Er war ein wahrer Freund des Fußballs und wird in unseren Erinnerungen und Her- zen weiterleben. In diesen schweren Zeiten sind unsere Gedanken bei sei- ner Frau und seinen Freunden. Lieber Achim, Du wirst immer ein Teil unserer Fußballfa- milie bleiben. Unterhaltsames Remis in Baindt SV Baindt - TSG Ailingen 3:3 (1:1) Nachdem sich der SVB im ersten Sai- sonspiel mit einem Unentschieden vom letztjährigen Vizemeister aus Leutkirch getrennt hatte, gastierte im ersten Heim- spiel mit der TSG Ailingen der letztjährige Tabellendritte auf der Klosterwiese. Die Gäste konnten ihre Auftaktpartie mit 3:1 gegen den SV Kressbronn gewinnen und zählen auch in dieser Saison zu den Anwärtern auf einen Platz im oberen Tabellendrittel. Die Baindter Mannschaft, aufgrund Dischls Abwesenheit nochmals von Boenke unterstützt, startete mit dersel- ben Aufstellung wie in der Vorwoche in die Partie und dominierte zunächst den Ballbesitz, ließ sich wie gegen Leutkirch dann aber früh überrumpeln. Nach einem lan- gen Diagonalball auf die rechte Seite, verlor L.Walser im Zweikampf mit Berger auf dem seifigen Rasen die Boden- haftung, wodurch der Ailinger die Kugel scharf auf den ersten Pfosten bringen konnte. Dort grätschte Szeibel un- glücklich in die eigentlich ungefährliche Hereingabe und bugsierte den Ball in die eigenen Maschen (6.). Sichtlich angeknockt bekam der SVB in der folgenden Viertelstun- de keinen Fuß auf den Boden und lud die Ailinger immer wieder zu gefährlichen Aktionen ein. So scheiterte etwa Kohler gegen Dantonas Abwehrblock auf der Torlinie (9.) und Berger schob das Spielgerät nach starkem Solo- lauf aussichtsreich am langen Pfosten vorbei (17.). Durch längere Ballbesitzphasen und erste Halbchancen durch Boenke und Fischer sammelte sich Weilands Mannschaft mit zunehmender Spieldauer aber und bestrafte die TSG mit dem ersten gelungenen Angriff. Einen Vertikalpass auf Boenke leitete dieser clever in den Lauf zu Fink wei- ter, welcher im Laufduell Richtung Tor klar von Avci zu Fall gebracht wurde. Dantona übernahm die Verantwor- tung und verwandelte den fälligen Strafstoß sicher zum 1:1-Ausgleich (30.). Was sich bereits zum Ende des ersten Durchgangs an- gedeutet hatte, setzte sich auch zu Beginn der zweiten Halbzeit weiter fort: die Baindter Mannschaft bestimmte nun die Partie und schnürte die Gäste dauerhaft in der eigenen Hälfte ein. Folgerichtig ging der SVB nach einer guten Stunde auch mit 2:1 in Front, als Fink eine scharfe Flanke von Fischer sehenswert einnickte (63.). Der Lan- desliga-Absteiger drückte nun auf die Vorentscheidung, wobei etwa Fischer aus spitzem Winkel an Ailingens Schlussmann Werner scheiterte. Entgegen den letzten Minuten meldete sich die TSG dann aber plötzlich wieder im Spiel an; Bergers Flanke von Rechtsaußen landete als Bogenlampe am zweiten Pfosten, wo Gebhard zum 2:2 einschob (68.). In einer völlig offenen Schlussphase ver- passte Fiegle mit einem Lattentreffer (72.) zunächst das 2:3, zehn Minuten später drosch Ailingens Nummer 9 von Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 der Strafraumkante dann aber das Leder zur erneuten Führung in die Maschen (82.). Die Baindter Mannschaft warf nun nochmals alles nach vorne und machte in der Nachspielzeit das Spektakel perfekt. Eine hohe Herein- gabe in den Rücken der eingelaufenen Baindter Spie- ler, nahm Bolgert artistisch per Fallrückzieher ab. Das Traumtor wurde von einem blockenden Ailinger Verteidi- ger verhindert, der Abpraller landete jedoch beim freiste- henden Lang, der trocken zum umjubelten 3:3-Ausgleich abschloss (90+2). In den Schlusssekunden hatte der SVB dann allerdings nochmals das Glück auf seiner Seite, als sich Korkmaz nach Baindter Ballverlust alleine auf das Tor von B.Walser aufmachte, der Schiedsrichter aber in den Angriff hinein die Partie abpfiff und es somit beim Remis blieb (90+5.). Wie auch in der Vorwoche rannte der SVB nach schwa- chem Start einem frühen Gegentor hinterher und konnte sich erst im Laufe der Partie steigern, wobei aufgrund der Druckphase zu Beginn der zweiten Halbzeit erneut ein „Dreier“ drin gewesen wäre. Damit bleibt der SVB zwar weiterhin ungeschlagen, wartet aber auch noch auf die ersten drei Punkte. Diese sollen am kommenden Sonntag eingefahren werden, wobei die Umsetzung dieser Aufga- be beim aktuellen Tabellenzweiten aus Brochenzell erneut nicht einfach werden wird. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (46. Philipp Kneisl), Marc Bolgert, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabi- ano (83. Lukas Zweifel), Tobias Fink (90. David Krauter), Philipp Boenke (30. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Yunus Topal Tore: 0:1 Tobias Szeibel (6. Eigentor), 1:1 Mika Dantona (30. Foulelfmeter), 2:1 Tobias Fink (63.), 2:2 Amin Gebhard (68.), 2:3 Dean Fiegle (82.), 3:3 Kevin Lang (90.+2) Vorschau: Sonntag, 01.09 13.15 Uhr: VfL Brochenzell II - SV Baindt II 15.00 Uhr: VfL Brochenzell - SV Baindt Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18.Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Ab- strich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Men- schenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Di- agnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Jugendliche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stammzellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHEN- LEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. 18. Baindter Human-Table-Soccer-Turnier um die zwölfteDeutsche Meisterschaftim Hofder Villa Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Narrenzunft Raspler e.V. Nachruf Gedanken - Augenblicke, sie werden uns immer an Dich erin- nern. Traurig nehmen wir Abschied von unserem Mitglied Achim Wucherer Achim war über viele Jahre hinweg eng mit uns Rasplern verbunden. So durften wir nicht nur unseren jährlichen Fasnetsauftakt am 11.11. bei ihm im „Grünen“ feiern, son- dern dort auch viele schöne und gesellige Stunden mit ihm und Conny verbringen. Durch seinen Tod verlieren wir einen guten Freund und Gönner der Baindter Fasnet. Dankbar für viele schöne Momente werden wir ihn stets in guter Erinnerung behalten. Unser tiefes Mitgefühl gilt in dieser Zeit seiner Frau Conny. Narrenzunft Raspler Baindt Wir brauchen eure Stimme liebe Baindter: Die Narrenzunft Raspler ist für den Förderpenny nomi- niert, eine Aktion von Penny Deutschland, bei der Vereine in ganz Deutschland unterstützt werden. Und genau da kommt ihr ins Spiel: Gebt bis zum 08.09.2024 eure Stimme für uns ab und macht uns zum glücklichen Gewinner der Kundenspenden! Pro Tag ist eine Stimmabgabe möglich. Der Erlös kommt unserer Jugendarbeit im Verein zu Gute. Bitte folgendermaßen vorgehen: - Den beiliegenden QR-Code scannen: - Narrenzunft Raspler e.V. Baindt auswählen und auf „Für Organisation abstimmen“ klicken - E-Mail Adresse eingeben und auf „Jetzt abstimmen“ klicken Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 - Im E-Mail Account die E-Mail von Förderpenny suchen und auf den Link „Jetzt Voting bestätigen“ klicken (ggf. auch im Spam-Ordner suchen) - Das gleiche Spiel dann mit der nächsten E-Mail-Ad- resse - Täglich bis zum 08.09.2024 wiederholen - Gerne teilen und weitersagen Vielen Dank für eure Unter- stützung! Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Nach der Sommerpause starten wir am Dienstag, 10.09.2024 mit einem Fachvortrag mit dem Thema „Fermentieren von Ge- müse“. Dazu kommt Frau Tan- ja Müller zu uns in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Voranzeige: Dienstag, 08.10.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Kür- bisse verzieren mit Elisabeth Eble, im Anschluß Bespre- chung Oberschwabenschau 2024 Oberschwabenschau vom 16.10.-20.10.2024 Dienstag, 05.11.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernährung. Referentin Bettina Schmidt Dienstag, 03.12.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Ein- stimmung in den Advent. 08.12-09.12.2024 2-tägige Busfahrt Weihnachtsmärkte Chiemsee/Rosenheim. Anmeldungen werden gerne ent- gegengenommen! Landjugend Baindt e.V. Nachruf Achim Wucherer Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Freund Achim Wuche- rer. Über Jahrzehnte hinweg prägte er unsere Landjugend und unterstützte uns bei unseren jährlichen Aktionen und Festen. Seine humorvolle Art, seine Gastfreundschaft und seine leckeren Hähnchen werden wir sehr vermissen. Achim hinterlässt bei uns allen eine große Lücke. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Frau Conny und allen Ange- hörigen. Die Erinnerungen an ihn und den „Grünen Berg“ werden uns stets begleiten. In stiller Trauer, die Landjugend Baindt 75 Jahre Landjugend Baindt – Jubiläumsabend Liebe ehemalige Landjugendmitglieder, unser Jubiläum rückt immer näher. Der Jubiläumsabend findet am Freitag, den 04.10.2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierbei bietet sich die Ge- legenheit in alten Erinnerungen zu schwelgen und euch gemeinsam über die tollen Zeiten in der Landjugend aus- zutauschen. Da wir nicht alle Adressen vorheriger Mitglieder heraus- finden konnten, sind natürlich auch alle Ehemaligen ein- geladen, die keine Einladung erhalten haben. Wir freuen uns über weitere Anmeldungen bis spätestens Samstag, den 31.08.2024. Diese können entweder per Mail an LandjugendBaindt-Anmeldung@gmx.de oder per Post an Nadine Haug, Hirschstr. 164, 88255 Baindt, geschickt werden. Die Landjugend Baindt freut sich auf einen tollen Abend mit euch! Volleyball LJ Baindt Die Volleyball Landjugend Baindt trauert um ACHIM WUCHERER Er war nicht nur Fan und Sponsor der ers- ten Stunde, sondern auch Unterstützer und Freund. Für die VLJ Baindt war immer ein Tisch für unsere Mann- schaften frei. Wenn Spiele verloren wurden, hatte er ein offenes Ohr und bei Siegen hat er mit uns gefeiert. Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Ku- chenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Radtour (E-bike) zu den Pfauen bei Wolfertsreute Wir fahren von Weingarten nach Staig und dann den Bai- enbach entlang hoch nach Blitzenreute. Über Ebenweiler - Eichstegen kommen wir nach Wolfertsreute zu einem Hof mit vielen Tieren, unter anderem Pfauen. Wir hoffen, dass sie Ihr schönes Gefieder zeigen. Danach radeln wir nach Altshausen zum Mittagessen. Gut gestärkt geht es über Stuben - Wolpertswende und Mochenwangen ins Schussental zurück. Treffpunkt: Dienstag 03.09.2024 um 10.15 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 16 Uhr. Fahrzeit: ca. 3 Stunden, 50 km, 340 Hm. Anmeldung ab 30.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmün- der, Email: sav.ogwgt@gmail.com Mitnehmen: Getränk, Fahrradhelm. Bei schlechtem Wetter wird die Ausfahrt abgesagt, ggf Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Gemeinde Bergatreute: Familienfest mit Kinderflohmarkt am Freitag, 06.09.2024 Im Rahmen des Ferienprogramms gibt es am Freitag, 06.09.2024 von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr auf den öf- fentlichen Grünflächen vor der Gemeindehalle (Schmid- str. 5) einen Flohmarkt extra für Kinder (es wird keine Standgebühr erhoben), Kinderschminken, eine Hüpfburg, eine Fahrt mit dem Feuerwehrauto, Drehorgelspieler und weitere tolle Sachen erwarten euch. Falls das Wetter nicht mitmachen sollte, findet das Ganze in der Gemein- dehalle statt. Getränke, Kaffee und Kuchen, Eis, Zuckerwatte, Waffeln, Popcorn sowie Grillgut werden zum Verkauf angeboten. Außer guter Laune müsst ihr also nichts mitbringen! Das Ferienprogramm-Team freut sich auf euch! Digitaler Samstag-Nulltarif in der Stadtzone auch ohne Smartphone und Internet Auch ohne Smartphone und Internetzugang kann man samstags in Ravensburg und Umgebung kostenlos Bus und Bahn fahren. Die bodo-eCard macht’s möglich. Sie ist als Plastikkarte mit integriertem Chip erhältlich. Die eCard des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsver- bunds (bodo) ist die elektronische Form des Einzelfahr- scheins. Sie ist für Fahrten im gesamten Verbundgebiet nutzbar – also im Bodenseekreis, im Landkreis Lindau und im Landkreis Ravensburg. Beim Ein- und Ausstieg in den Bus, beziehungsweise auf dem Bahnsteig, wird die Chipkarte an ein Lesegerät gehalten. Der Check-in am Beginn und der Check-out am Ende der Fahrt dienen zur Berechnung des Fahrpreises anhand der gefahre- nen Strecke. Gegenüber dem herkömmlichen Einzelti- cket erhalten eCard-Kunden einen Preisnachlass von 30 Prozent. Auch wer samstags mit der eCard innerhalb der Stadttarifzone Ravensburg-Weingarten unterwegs ist, checkt sich ein und aus. Die Fahrt wird dann mit 0 Euro berechnet, sofern Check-in und Check-out innerhalb der Stadttarifzone liegen. Wer die eCard nutzen möchte, braucht dafür weder Smartphone noch Internetzugang. Denn sowohl die Kar- tenbestellung als auch die monatliche Abrechnung sind per Post möglich. Für die Herstellung und den Versand der Karte werden einmalig fünf Euro berechnet, für den Versand einer Monatsabrechnung auf dem Postweg je- weils 1,20 Euro. Wer möchte, kann seine Abrechnungen aber auch ohne Versandkosten per E-Mail erhalten. Das eCard-Guthabenkonto muss stets mit fünf Euro befüllt sein. Sinkt der Füllstand nach einer Monatsab- rechnung unter fünf Euro, werden ein oder – wenn nö- tig – mehrere Einzüge vom Bankkonto angestoßen. Der einzelne Bankeinzug kann wahlweise 15 oder 30 oder 50 oder 100 Euro umfassen. Laufende Kosten verursacht die eCard nicht. Das be- deutet: Auch wenn die Karte über Wochen und Monate ungenutzt bleibt, ändert sich nichts am Guthaben des eCard-Kontos. Im Fall einer Kündigung wird das volle Guthaben wieder ausbezahlt. Wer die eCard nicht selbst nutzt, kann sie zudem an jede beliebige andere Person ausleihen. Nicht möglich ist die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen. Hingegen können mehrere Karten auf ein eCard-Kundenkonto aus- gestellt werden – gut geeignet zum Beispiel für Familien. Denn die eCard gibt es auch für Kinder. Sie bezahlen da- mit den regulären Kinderfahrpreis und können samstags ebenfalls den Nulltarif in der Stadtzone nutzen. Der Null-Euro-Samstagstarif ist nicht nur mit der eCard nutzbar, sondern auch mit den Apps der Technischen Werke Schussental („twsMobil“) und des bodo-Ver- kehrsverbunds („deinbodo“). Die Tickets, die übergangs- weise auf Papier ausgegebenen wurden, sind jetzt nicht mehr erhältlich. Bestellscheine für die eCard und weitere Informationen gibt es auf www.bodo-ecard.de sowie persönlich in den Mobilitätszentralen, zum Beispiel am Bahnhof in Ravens- burg, und Kundencentern. Manuelle Anträge liegen auch in den Rathäusern in Eschach, Schmalegg, Taldorf sowie Berg, Baindt, Baienfurt und Grünkraut aus. In Weingarten verfügt das RAB-Büro über die Anträge. Musikverein Blitzenreute e. V. Der Musikverein Blitzenreute e. V. veranstaltet am kom- menden Wochenende vom Freitag, 6. bis Sonntag, 8. September 2024 sein diesjähriges Stadel Fest in Bai- enbach. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Das Festwochenende startet am Freitagnachmittag um 16:30 Uhr mit einem Feierabendhock. Mit musikalischer Unterhaltung von unserer Projektjugendkapelle (beste- hend aus Baindt, Blitzenreute, Mochenwangen und Wol- pertswende) und der Musikkapelle Altshausen beginnt der Abend. Zum Abschluss werden Sie von den Söhnen Manfred´s unterhalten. Am Samstag werden wir wieder Urlaubsfeeling unter dem Motto „Stadel meets Mallorca“ mit DJ Matra in den Stadel bringen. Der Festsonntag steht unter dem Motto „Stadel quer- beet“. Auf dem gesamten Festgelände ist etwas los. Nach dem Gottesdienst werden Sie von der Musikkapelle aus Sülzbach (Heilbronn) unterhalten. Am Nachmittag spiel die Musikkapelle aus Molpertshaus. Wir freuen uns, wenn wir Sie auf dem Stadel Fest 2024 in Baienbach begrüßen dürfen. Ihr Musikverein Blitzenreute e. V. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Landratsamt Ravensburg Fortbildungsreihe des Netzwerk Demenz startet im September 2024 Kreis Ravensburg - Das Netzwerk Demenz bietet zwei 8-teilige Fortbildungsreihen mit Start am 17. September 2024 im Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf und am 18. September 2024 im Johanniter-Sonnentreff in Leutkirch jeweils von 14:00 bis 16:30 Uhr an. Beginnend mit der Ver- anstaltung: „Die Bibliothek der verlorenen Bücher!“ wird über das Krankheitsbild und den Umgang von Menschen mit Demenz informiert. Es besteht auch die Möglichkeit an einzelnen Fortbildungsangebote der Veranstaltungs- reihen teilzunehmen. Die Teilnahme ist nur mit Anmel- dung und Platzbestätigung möglich, die Anmeldung er- folgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum. de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm ist unter: www.zfp-web.de/ netzwerk-demenz abrufbar. Das Angebot richtet sich an An-und Zugehörige von dementiell Erkrankten sowie Eh- renamtliche und ist für diese kostenlos. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veran- staltungen die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen auf- zubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu er- möglichen. Unterschiedliche Referentinnen und Referen- ten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Dazu gehören Themen wie das Krankheitsbild, ein wertschät- zender Umgang und Kommunikation mit Menschen mit Demenz sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote. Außerdem gibt es viele Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis. Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Feldtag - Biodiversität und Bodenbearbeitung inkl. zwei Stunden Pflanzenschutz-Sachkunde Kreis Ravensburg – Ein abwechslungsreiches Programm mit aktuellen Informationen zu Pflanzenschutz, Biodiver- sität und Bodenbearbeitung erwartet die Besucherinnen und Besucher des Feldtages am Freitag, 06.09.2024 von 10:30 bis ca. 15:30 Uhr inklusive Mittagsimbiss vom Grill auf dem Marschall-Heine-Hof in Dinnenried 5, 88339 Bad Waldsee. Veranschaulicht werden die Themen anhand von Demoflächen und einer Vorführung von Bodenbe- arbeitungsgeräten vieler namhafter Hersteller. Alle Teil- nehmenden erhalten eine Bescheinigung für eine zwei- stündige Pflanzenschutz Sachkunde Fortbildung. Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung für die Präsenzveranstaltung bis spätestens Mittwoch, den 04.09.2024 unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift per E-Mail an la@rv.de erforderlich. In Aus- nahmefällen ist die Anmeldung auch telefonisch unter 0751/85-6010 möglich. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Samstag, 31. August 2024 Der Sonnenweg – Ausblicke in die herrliche Landschaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Zielgruppen: Für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren geeignet. Bild: Kurt Drescher Bei klarer Sicht kann der ausladende Blick über das Schussental und auf die Alpen genossen werden. Dabei gibt es Vieles über unsere Sonne und das von ihr geprägte naturwissenschaftliche Weltbild zu erfahren. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 1. September 2024 Von der Sonnenuhr zum Navi im Handy Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Zielgruppen: Für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren geeignet. Bild: Kurt Drescher Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang wer- den viele Aspekte zum Thema Zeit beleuchtet. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt manche Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allgemeinverständlich besprochen. Da es im We- sentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 31. August 2024 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehemalige Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Skulptur: Sterne vom Himmel holen von Herbert Leichtle Landratsamt Ravensburg am 13.09.2024 ganztägig geschlossen Kreis Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg bleibt am Freitag, 13. September ganztägig geschlossen. Dies gilt auch für die Standorte in Weingarten, Wangen, Leut- kirch und Bad Waldsee sowie für das Kreismedienzent- rum in Ravensburg. Grund ist eine innerbetriebliche Ver- anstaltung. Was sonst noch interessiert Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Endspurt: Jetzt Ausbildungsplatz sichern Gute Aussichten auf einen Ausbildungsplatz haben aktuell die jungen Menschen in der Region Boden- see-Oberschwaben: von den der Agentur für Arbeit seit letztem Oktober gemeldeten 4.978 Ausbildungsstellen, sind 2.300 noch unbesetzt. „Die gute Nachricht ist: auch im August bleibt der Aus- bildungsmarkt in Bewegung“, sagt Mathias Auch, Vor- sitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Die Chancen stehen gut, in fast allen Bereichen warten noch spannende Ausbildungs- plätze. „Wir raten allen jungen Menschen, die für die Zeit nach der Schule noch keinen Plan haben, jetzt aktiv zu werden“, appelliert der Agenturchef. Bis Juli 2024 haben sich 2.828 junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg gemeldet. Von diesen haben 1.231 bereits einen Ausbildungsplatz gefunden, 234 sind auf einen alternativen Bildungs- oder Berufsweg umge- stiegen und 737 sind weiterhin auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz. Die Top-10 der Wunschaus- bildungsplätze der Bewerberinnen und Bewerber füh- ren dabei die Berufe Kfz-Mechatroniker/PKW-Technik, Industriemechaniker und Kaufmann/-frau – Büroma- nagement an. Die meisten Auszubildenden werden als Kaufmann/-frau Einzelhandel, Verkäufer/in und Zahn- medizinische/r Fachangestellte/r gesucht. Um die verbleibenden Wochen bis zum Ausbildungsstart optimal zu nutzen, bietet die Berufsberatung individuelle Informations- und Beratungsmöglichkeiten an. Auch die Berufsinformationszentren in Konstanz und Ravensburg sind während der gesamten Ferien geöffnet. Ein weiteres Angebot für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse sind die Praktikumswochen in den Herbst- ferien und den beiden Wochen davor. Mit der Teilnahme kann im Zeitraum vom 14. Oktober bis zum 01. November an selbst ausgewählten Tagen jeweils ein Unternehmen kennengelernt werden. Die Praktikumswochen bieten so die Möglichkeit innerhalb weniger Tage einen Einblick in verschiedene Berufsfelder gewinnen zu können. Mehr Informationen zum Angebot der Berufsberatung und zur Terminvereinbarung unter: https://www.arbeits- agentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufsberatung Öffnungszeiten der Berufsinformationszentren in Kon- stanz und Ravensburg: Mo, Di: 08:00 bis 16:00 Uhr Mi, Fr: 08:00 bis 12:30 Uhr Do: 08:00 bis 18:00 Uhr Praktikumswochen in den Herbstferien sowie den zwei Wochen davor: 14. Oktober bis 01. November 2024 https://praktikumswoche.de/regionen/baden-wuerttemberg Thrombose: Die stille Gefahr AOK bestätigt: Anzahl der Betroffenen in der Region Bodensee-Oberschwaben rückläufig Eine gute Nachricht: In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an AOK-Versicherten, die wegen einer Thrombose in ärztlicher Behandlung waren, zurückgegangen. „Wäh- rend 2018 in der Region Bodensee-Oberschwaben noch 2.974 AOK-Versicherte aufgrund einer Thrombose ärzt- lich behandelt wurden, waren es 2022 2.751 Versicherte“, weiß Bernd Gulde, stellvertretender Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „Die Anzahl der Betroffenen setzte sich im Jahr 2022 aus 704 Betroffenen im Bodenseekreis, 986 Patienten im Landkreis Sigmaringen und 1.061 Erkrankten im Landkreis Ravensburg zusammen. In allen Landkreisen war die An- zahl geringer als im Jahr 2018.“ Eine Thrombose bezeichnet die Bildung eines Blutgerinn- sels (Thrombus) in einem Blutgefäß, das den Blutfluss be- Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 hindert oder vollständig blockiert. Das Blutgerinnsel kann in den Venen (venöse Thrombose) oder in den Arterien (arterielle Thrombose) auftreten. Besonders gefährlich wird es, wenn sich der Thrombus löst und in die Lunge gelangt, was zu einer potenziell tödlichen Lungenembolie führen kann. Thrombosen sind deshalb ein medizinischer Notfall, der schnellstmöglich behandelt werden muss. Risikofaktoren und Symptome Zu den Hauptrisikofaktoren einer Thrombose zählen Im- mobilität, etwa nach langen Flugreisen oder Bettlägerig- keit, Operationen, Übergewicht, Rauchen, eine Schwan- gerschaft und hormonelle Verhütungsmittel. Auch das Alter spielt eine Rolle: unter 60 Jahren liegt das Risiko für eine Thrombose bei 1:10.000/Jahr und steigt mit den Jahren auf 1:100/Jahr. Die Symptome einer Thrombose sind nicht immer ein- deutig und variieren je nach betroffenem Gefäß. Typi- sche Anzeichen sind Schwellungen, Schmerzen und eine rötliche bis bläuliche Verfärbung der Haut, oft im Bereich der Beine. Zudem kann es zu einem Spannungsgefühl kommen. Bei Verdacht auf eine Thrombose ist es wichtig, sofort einen Arzt aufzusuchen, um schwere Komplikati- onen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen sind von großer Bedeutung, um das Risiko einer Thrombose zu verringern. Dazu gehört regelmäßige Bewegung, vor allem bei sitzender Tätig- keit, das Tragen von Kompressionsstrümpfen bei länge- ren Reisen, der Verzicht auf Rauchen und eine gesunde Ernährung. Sollte es dennoch zu einer Thrombose kommen, ist eine schnelle Behandlung wichtig. Je schneller sie beginnt, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Grundsätzlich gilt es, das Blutgerinnsel zu beseitigen und die Langzeitfolgen zu minimieren. Die wichtigste Maßnahme in der Therapie besteht darin, Gerinnungshemmer, z. B. Heparin zu ver- abreichen. Diese sorgen dafür, dass die Blutbestandteile nicht so leicht verkleben und das Gerinnsel abgebaut wird. In vielen Fälle empfehlen Ärzte nach einer Thrombose die Gerinnungshemmer für einige Monate weiter ein- zunehmen. Außerdem ist es in manchen Fällen ratsam, Kompressionsstrümpfe für einen längeren Zeitraum zu tragen. Solche Strümpfe üben von außen Druck auf das Bein aus und verbessern so den Blutfluss. Mehr Bewegung im Alltag mit der AOK Die Bewegungskurse der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben bieten die Möglichkeit für mehr Bewegung im Alltag. Durch vielfältige Bewegungskurse kann nicht nur die Kraft, sondern auch die Koordinations- und Dehnfähigkeit gesteigert werden. Auch die Ernäh- rungs- und Entspannungskurse tragen zu einem gesün- deren und ausgeglicheneren Lebensstil bei. Wer nicht vor Ort dabei sein kann oder einfach selbst entscheiden möchte, von wo aus er teilnimmt, nutzt am besten die digitalen Angebote. Mehr Informationen gibt es unter www.aok.de/pk/ge- sundheitskurse Veranstaltungen beim Betreuungsverein St. Martin und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Mar- tin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vorsor- gevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen.) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll? Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Aufgaben, wenn nötig, wahrzunehmen. In einer Patien- tenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung notwen- dig ist und welchen Umfang sie haben soll. Der Betreu- ungsverein St. Martin informiert in seinen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufenden Freiwillige, die ehrenamtliche Betreuungen übernehmen möchten, bildet sie aus, berät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8, 88212 Ravensburg Tel.: 0751/17870 Homepage: www.betreuungsverein-st-martin.de E-Mail: Betreuungsverein.St.Martin@t-online.de Hinweis auf die nächsten Veranstaltungen Dienstag, 17.09.2024, 16.30 Uhr bis 18.30 Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 08.10.2024, 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht für neue Betreuer/innen und Interessierte Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Montag, 04.11.2024, 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht, Patientenver- fügung in Zusammenarbeit mit VHS Ravensburg, Gartenstr. 33, 88212 Ravensburg - Anmeldung direkt bei VHS Ravensburg Montag, 18.11.2024, 16.30 Uhr bis 18.30 Gespräch mit Rechtspflegerin, Betreuungsgericht Ra- vensburg, Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN Seniorensport Vier Damen und Herren aus dem Altersheim haben sich zusammengefunden. Jeder von ihnen ist trotz sei- nes Alters noch sportlich aktiv. Beim Abendessen un- terhalten sie sich über ihre ungewöhnlichen Hobbys. 1. Der 79-jährige Heimbewohner hat vor 17 Jahren das Tauchen für sich entdeckt und ist heute noch be- geistert dabei. Vielleicht ist es auch eine Frau? 2. Gertrud ist 76 Jahre alt. Ihre Interessen liegen nicht beim Joggen. 3. Eine oder einer der agilen alten Herrschaften fährt seit 22 Jahren Motorrad. 4. Heinrich nimmt aktiv an Autorennen teil. Aber noch nicht so lange, wie die 82-jährige Hedwig ihren Sport betreibt. © tat/DEIKE 737R37R2 Lösung: Gertrud, 76 Jahre, Motorradfahren, 22 Jahre Hedwig, 82 Jahre, Jogging, 27 Jahre Heinrich, 81 Jahre, Autorennen, 11 Jahre Wilhelm, 79 Jahre, Tauchen, 17 Jahre Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Wir suchen Verstärkung am Empfang fürs Wochenende auf Minijobbasis Wir wünschen uns freundliche, aufgeschlossene Mitarbeiter:innen, die Spaß haben in einer Physio- und Fitnesseinrichtung zu arbeiten. Idealerweise ab ca. 30 Jahre - gerne auch Rentner:innen. Bei Interesse bitte auf der Homepage www.achtal.de die Bewerbung ausfüllen oder per Mail an info@achtal.de eine kurze Bewerbung senden. ACHTAL sport & physio Achtal Sport & Physio Ravensburger Str. 4 88255 Baienfurt 0751-76470290 Mitarbeiter (w/m/d) für die Rufbereitschaft des Hausnotruf in Weingarten gesucht (Minijob 538.-€) (Einsatzfahrzeug steht zur Verfügung). Der Einsatz erfolgt im Tag- und Nachtdienst von zu Hause aus (ca. 5 Dienste) Malteser Hilfsdienst gGmbH Friedrichstr. 23, 78464 Konstanz Telefon (07531) 8104-31 jobs.malteser.de www.malteser-bodensee.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR Ev. Waldkindergarten Baienfurt WIR SUCHEN • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für unseren Waldkindergarten 80 % unbefristet ab 01.10.2024 • FÖJ (m/w/d) für unseren Waldkindergarten zum nächstmöglichen Zeitpunkt Weitere Informationen finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 6/ 37 * &AUSBILDUNGBERUF *in Pa onville und Fellbach-Oeffi ngen KFZ-MARKTSTELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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          Altersvorsorge und Ruhestand

          Sie möchten sich bewusst auf den Ruhestand vorbereiten? Hier haben wir die wichtigsten Aspekte dieses neuen Lebensabschnitts für Sie zusammengestellt. Für eine persönliche Beratung über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.[mehr]

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          Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 2 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ..................................................................................... 3 2. Start des Geoportals ................................................................. 4 3. Die Bedienoberfläche ............................................................... 5 4. Suche nach............................................................................... 6 5. Das Themenauswahl-Menü ...................................................... 7 6. Die Symbolleiste / Anmeldung. ................................................ 12 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 4 1. Vorwort Unser Geoportal ermöglicht es der Öffentlichkeit, rund um die Uhr kom- munale Geodaten des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental abzurufen. Diese Anleitung erläutert Ihnen die wichtigsten Funktionen und Anwen- dungsbeispiele sowie die verfügbaren Karteninhalte. Bitte beachten Sie, dass der Service „Geoportal“ als Erstinformation dient, jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft ersetzt (insbesondere bezüglich Grundkarte oder Bebauungsplan). Bitte wenden Sie sich für konkrete Anfragen an die jeweils zuständige Stelle. Es wird auch darauf hingewiesen, dass weder die Vollständigkeit der Informationen im Geoportal noch die Aktualität garantiert werden kann. Wir bemühen uns jedoch, Änderungen zeitnah im System einzupflegen, sofern die Pflege der Daten in unserem Zuständigkeitsbereich liegt und nicht ausschließlich durch Dritte erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass über unser Geoportal einige Fachdaten lediglich für das Gemeindegebiet Baindt abrufbar sind. Manche Fachdaten erhalten Sie hingegen für das gesamte Gemeindeverbands- gebiet Mittleres Schussental. Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt der Stadt Ravensburg (GMS) Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Tel.: 0751/82-435 E-Mail: stadtplanungsamt@ravensburg.de mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 5 2. Start des Geoportals Das Geoportal des Gemeindeverbands Mittleres Schussental für das Gemeindegebiet Baindt erreichen Sie unter der Internetadresse https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,2583 2,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Der Startbildschirm zeigt die am häufigsten benötigten Karten und Themen in Form von Schaltflächen. Durch Anklicken des gewünschten Themas wird das Geoportal geöffnet und die gewünschte Karte geladen. Im Geoportal können Sie dann über das Themenauswahl-Menü auch direkt zwischen den Karten/Themen wechseln und müssen nicht zuerst wieder den Startbildschirm aufrufen. Das Themenauswahl-Menü sowie einzelne Karten/Themen werden später nochmals in Kapitel 5 näher erläutert. https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 6 3. Die Bedienoberfläche Die Bedienoberfläche ist wie folgt gegliedert: Symbolleiste (Funktionen zur Navigation, Drucken, Zeichnen, Messen etc.) Themenauswahl-Menü (Ein-/Ausschalten von Themen/Karten mit Infos) Übersichtskarte (kann auch zur Schnellnavigation genutzt werden) Aktionen/Suche (Abruf von z.B. Legenden; Suche nach Straßen/Flurstücken) Ergebnisliste (zeigt die Ergebnisse von Suchfunktionen an) Kartenfenster (Darstellung der ausgewählten Bereiche bzw. Themen) Anmeldung (hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldemöglichkeit eingerichtet) Das Themenauswahl-Menü 2 sowie Aktionen/Suche ein- bzw. ausgeblendet werden. können durch Anklicken Einzelne Elemente der Bedienoberfläche (Suche nach, Themenauswahl-Menü, Symbolleiste) werden in den folgenden Kapiteln nochmals näher erläutert. 1 2 3 4 5 6 7 4 1 2 3 4 5 6 7 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 7 4. Aktionen/Suche Bei Aktionen finden Sie je nach Thema beispielsweise Legenden. Unter „Suche nach…“ haben Sie die Möglichkeit, sich beispielsweise ein konkretes Grundstück durch Eingabe von Straße und ggf. Hausnummer oder Flurstücksnummer) direkt anzeigen zu lassen. Wenn Sie gleichzeitig beim Themenauswahl- Menü ein entsprechendes Thema ausgewählt haben, können Sie gleich erkennen, ob es in diesem Bereich beispielsweise einen Bebauungsplan gibt. Hinweise zur Suche nach Straße/Hausnummer: Es ist ausreichend, lediglich den Anfang des Straßennamens einzuge- ben. Werden mehrere Einträge dazu gefunden, werden diese in einem Auswahlfenster aufgelistet und Sie müssen den gewünschten Eintrag auswählen. Anschließend können Sie die Hausnummer eingeben oder sich die möglichen Hausnummern der Straße anzeigen lassen (durch ei- nen Klick auf „Suchen“). Anschließend können Sie eine Auswahl treffen. Kürzen Sie Straßennamen nicht mit „Str.“ ab und achten Sie auf die kor- rekte Eingabe des Namenanfangs. Bei der Suche über die Flurstücksnummer geben Sie bitte die entspre- chende Nummer ein und wählen anschließend das Suchergebnis mit der richtigen Gemarkung aus. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 8 5. Das Themenauswahl-Menü Das Themenauswahl-Menü links im Geoportal zeigt an, welche Themen bzw. Karten oder Pläne durch einen Klick in das jeweilige Kästchen aus- gewählt / eingeschaltet somit angese- hen werden können. Eingeschaltete Themen erkennen Sie an dem Häk- chen im Kästchen: Unterthemen können Sie sich durch Klick auf das Symbol einblenden bzw. über ausblenden. Durch Klick auf das Info-Symbol rechts bei den einzelnen Themen erhalten Sie weitere Informationen inkl. zuständiger Ansprechpartner. Sie können das Themenauswahl-Menü dauerhaft einblenden, indem Sie auf das Symbol rechts von der Themenauswahl klicken. Auf den folgenden Seiten sehen Sie Themenbeispiele und deren Darstellungen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 9 Grundkarte Die Grundkarte stellt insbesondere Grenzen und Gebäude dar und ent- hält Informationen wie Orts- und Straßennamen sowie Hausnummern. Amtliche Katasterauszüge erhalten Sie beim Vermessungsamt (Landratsamt Ravensburg) bzw. über ein Vermessungsbüro. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 10 Orthofotos Die Aktualität der Orthofotos (Luftbildaufnahmen) können Sie über das Infosymbol in Erfahrung bringen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 11 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwick- lung im Gemeindeverband Mittleres Schussental in den Grundzügen, also beispielsweise als Mischbauflächen (M), Wohnbauflächen (W), ge- werbliche Bauflächen (G) oder auch als Grünflächen dargestellt. Über das Info-Symbol erhalten Sie weitere Informationen und kön- nen insbesondere auch den aktuellen Übersichtsplan sowie die Le- gende (Planzeichenerklärung) als pdf abrufen. . Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 12 6. Die Symbolleiste / Anmeldung Die Symbolleiste finden Sie oben links und die Anmeldung oben rechts auf der Bedienoberfläche. Wenn Sie mit dem Mauszeiger kurz über die Symbole fahren, erscheint die Bezeichnung bzw. Funktion der Schaltfläche. Objektinfo Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grund- stück oder zum Bebauungsplan) ansehen oder den Ausschnitt verschieben. Hineinzoomen oder Ausschnitt wählen Vorheriger/Nächster Kartenausschnitt Drucken (Hinweis: Um eine maßstäbliche Druckausgabe zu erhalten, bitte nur diese Funktion verwenden und nicht die Druckfunktion des Browsers) Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 13 Objektauswahl Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grundstück oder zum Bebauungsplan) Ihrer Objektauswahl ansehen. Hier können Sie z. B. Texteinträge vornehmen. Messen Über die Messfunktionen können Sie beispielsweise Längen oder Flächen herausmessen. Neues Lesezeichen anlegen Aktuellen Standort anzeigen (Hinweis: z.B. nur bei eingeschalteter GPS-Funktion möglich?) Feedback Hier können Sie uns ein Feedback geben (Lob, Kritik, Fehler- meldungen). Hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldung eingerichtet. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 14 Impressum Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon (07502) 9406-0 www.baindt.de info@baindt.de Stand: 18.05.2022 Fotos: Gemeinde Baindt mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de[mehr]

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            Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 2 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ..................................................................................... 3 2. Start des Geoportals ................................................................. 4 3. Die Bedienoberfläche ............................................................... 5 4. Suche nach............................................................................... 6 5. Das Themenauswahl-Menü ...................................................... 7 6. Die Symbolleiste / Anmeldung. ................................................ 12 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 4 1. Vorwort Unser Geoportal ermöglicht es der Öffentlichkeit, rund um die Uhr kom- munale Geodaten des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental abzurufen. Diese Anleitung erläutert Ihnen die wichtigsten Funktionen und Anwen- dungsbeispiele sowie die verfügbaren Karteninhalte. Bitte beachten Sie, dass der Service „Geoportal“ als Erstinformation dient, jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft ersetzt (insbesondere bezüglich Grundkarte oder Bebauungsplan). Bitte wenden Sie sich für konkrete Anfragen an die jeweils zuständige Stelle. Es wird auch darauf hingewiesen, dass weder die Vollständigkeit der Informationen im Geoportal noch die Aktualität garantiert werden kann. Wir bemühen uns jedoch, Änderungen zeitnah im System einzupflegen, sofern die Pflege der Daten in unserem Zuständigkeitsbereich liegt und nicht ausschließlich durch Dritte erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass über unser Geoportal einige Fachdaten lediglich für das Gemeindegebiet Baindt abrufbar sind. Manche Fachdaten erhalten Sie hingegen für das gesamte Gemeindeverbands- gebiet Mittleres Schussental. Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt der Stadt Ravensburg (GMS) Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Tel.: 0751/82-435 E-Mail: stadtplanungsamt@ravensburg.de mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 5 2. Start des Geoportals Das Geoportal des Gemeindeverbands Mittleres Schussental für das Gemeindegebiet Baindt erreichen Sie unter der Internetadresse https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,2583 2,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Der Startbildschirm zeigt die am häufigsten benötigten Karten und Themen in Form von Schaltflächen. Durch Anklicken des gewünschten Themas wird das Geoportal geöffnet und die gewünschte Karte geladen. Im Geoportal können Sie dann über das Themenauswahl-Menü auch direkt zwischen den Karten/Themen wechseln und müssen nicht zuerst wieder den Startbildschirm aufrufen. Das Themenauswahl-Menü sowie einzelne Karten/Themen werden später nochmals in Kapitel 5 näher erläutert. https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 6 3. Die Bedienoberfläche Die Bedienoberfläche ist wie folgt gegliedert: Symbolleiste (Funktionen zur Navigation, Drucken, Zeichnen, Messen etc.) Themenauswahl-Menü (Ein-/Ausschalten von Themen/Karten mit Infos) Übersichtskarte (kann auch zur Schnellnavigation genutzt werden) Aktionen/Suche (Abruf von z.B. Legenden; Suche nach Straßen/Flurstücken) Ergebnisliste (zeigt die Ergebnisse von Suchfunktionen an) Kartenfenster (Darstellung der ausgewählten Bereiche bzw. Themen) Anmeldung (hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldemöglichkeit eingerichtet) Das Themenauswahl-Menü 2 sowie Aktionen/Suche ein- bzw. ausgeblendet werden. können durch Anklicken Einzelne Elemente der Bedienoberfläche (Suche nach, Themenauswahl-Menü, Symbolleiste) werden in den folgenden Kapiteln nochmals näher erläutert. 1 2 3 4 5 6 7 4 1 2 3 4 5 6 7 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 7 4. Aktionen/Suche Bei Aktionen finden Sie je nach Thema beispielsweise Legenden. Unter „Suche nach…“ haben Sie die Möglichkeit, sich beispielsweise ein konkretes Grundstück durch Eingabe von Straße und ggf. Hausnummer oder Flurstücksnummer) direkt anzeigen zu lassen. Wenn Sie gleichzeitig beim Themenauswahl- Menü ein entsprechendes Thema ausgewählt haben, können Sie gleich erkennen, ob es in diesem Bereich beispielsweise einen Bebauungsplan gibt. Hinweise zur Suche nach Straße/Hausnummer: Es ist ausreichend, lediglich den Anfang des Straßennamens einzuge- ben. Werden mehrere Einträge dazu gefunden, werden diese in einem Auswahlfenster aufgelistet und Sie müssen den gewünschten Eintrag auswählen. Anschließend können Sie die Hausnummer eingeben oder sich die möglichen Hausnummern der Straße anzeigen lassen (durch ei- nen Klick auf „Suchen“). Anschließend können Sie eine Auswahl treffen. Kürzen Sie Straßennamen nicht mit „Str.“ ab und achten Sie auf die kor- rekte Eingabe des Namenanfangs. Bei der Suche über die Flurstücksnummer geben Sie bitte die entspre- chende Nummer ein und wählen anschließend das Suchergebnis mit der richtigen Gemarkung aus. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 8 5. Das Themenauswahl-Menü Das Themenauswahl-Menü links im Geoportal zeigt an, welche Themen bzw. Karten oder Pläne durch einen Klick in das jeweilige Kästchen aus- gewählt / eingeschaltet somit angese- hen werden können. Eingeschaltete Themen erkennen Sie an dem Häk- chen im Kästchen: Unterthemen können Sie sich durch Klick auf das Symbol einblenden bzw. über ausblenden. Durch Klick auf das Info-Symbol rechts bei den einzelnen Themen erhalten Sie weitere Informationen inkl. zuständiger Ansprechpartner. Sie können das Themenauswahl-Menü dauerhaft einblenden, indem Sie auf das Symbol rechts von der Themenauswahl klicken. Auf den folgenden Seiten sehen Sie Themenbeispiele und deren Darstellungen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 9 Grundkarte Die Grundkarte stellt insbesondere Grenzen und Gebäude dar und ent- hält Informationen wie Orts- und Straßennamen sowie Hausnummern. Amtliche Katasterauszüge erhalten Sie beim Vermessungsamt (Landratsamt Ravensburg) bzw. über ein Vermessungsbüro. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 10 Orthofotos Die Aktualität der Orthofotos (Luftbildaufnahmen) können Sie über das Infosymbol in Erfahrung bringen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 11 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwick- lung im Gemeindeverband Mittleres Schussental in den Grundzügen, also beispielsweise als Mischbauflächen (M), Wohnbauflächen (W), ge- werbliche Bauflächen (G) oder auch als Grünflächen dargestellt. Über das Info-Symbol erhalten Sie weitere Informationen und kön- nen insbesondere auch den aktuellen Übersichtsplan sowie die Le- gende (Planzeichenerklärung) als pdf abrufen. . Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 12 6. Die Symbolleiste / Anmeldung Die Symbolleiste finden Sie oben links und die Anmeldung oben rechts auf der Bedienoberfläche. Wenn Sie mit dem Mauszeiger kurz über die Symbole fahren, erscheint die Bezeichnung bzw. Funktion der Schaltfläche. Objektinfo Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grund- stück oder zum Bebauungsplan) ansehen oder den Ausschnitt verschieben. Hineinzoomen oder Ausschnitt wählen Vorheriger/Nächster Kartenausschnitt Drucken (Hinweis: Um eine maßstäbliche Druckausgabe zu erhalten, bitte nur diese Funktion verwenden und nicht die Druckfunktion des Browsers) Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 13 Objektauswahl Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grundstück oder zum Bebauungsplan) Ihrer Objektauswahl ansehen. Hier können Sie z. B. Texteinträge vornehmen. Messen Über die Messfunktionen können Sie beispielsweise Längen oder Flächen herausmessen. Neues Lesezeichen anlegen Aktuellen Standort anzeigen (Hinweis: z.B. nur bei eingeschalteter GPS-Funktion möglich?) Feedback Hier können Sie uns ein Feedback geben (Lob, Kritik, Fehler- meldungen). Hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldung eingerichtet. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 14 Impressum Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon (07502) 9406-0 www.baindt.de info@baindt.de Stand: 18.05.2022 Fotos: Gemeinde Baindt mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de[mehr]

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              Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 2 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ..................................................................................... 3 2. Start des Geoportals ................................................................. 4 3. Die Bedienoberfläche ............................................................... 5 4. Suche nach............................................................................... 6 5. Das Themenauswahl-Menü ...................................................... 7 6. Die Symbolleiste / Anmeldung. ................................................ 12 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 4 1. Vorwort Unser Geoportal ermöglicht es der Öffentlichkeit, rund um die Uhr kom- munale Geodaten des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental abzurufen. Diese Anleitung erläutert Ihnen die wichtigsten Funktionen und Anwen- dungsbeispiele sowie die verfügbaren Karteninhalte. Bitte beachten Sie, dass der Service „Geoportal“ als Erstinformation dient, jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft ersetzt (insbesondere bezüglich Grundkarte oder Bebauungsplan). Bitte wenden Sie sich für konkrete Anfragen an die jeweils zuständige Stelle. Es wird auch darauf hingewiesen, dass weder die Vollständigkeit der Informationen im Geoportal noch die Aktualität garantiert werden kann. Wir bemühen uns jedoch, Änderungen zeitnah im System einzupflegen, sofern die Pflege der Daten in unserem Zuständigkeitsbereich liegt und nicht ausschließlich durch Dritte erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass über unser Geoportal einige Fachdaten lediglich für das Gemeindegebiet Baindt abrufbar sind. Manche Fachdaten erhalten Sie hingegen für das gesamte Gemeindeverbands- gebiet Mittleres Schussental. Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt der Stadt Ravensburg (GMS) Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Tel.: 0751/82-435 E-Mail: stadtplanungsamt@ravensburg.de mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 5 2. Start des Geoportals Das Geoportal des Gemeindeverbands Mittleres Schussental für das Gemeindegebiet Baindt erreichen Sie unter der Internetadresse https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,2583 2,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Der Startbildschirm zeigt die am häufigsten benötigten Karten und Themen in Form von Schaltflächen. Durch Anklicken des gewünschten Themas wird das Geoportal geöffnet und die gewünschte Karte geladen. Im Geoportal können Sie dann über das Themenauswahl-Menü auch direkt zwischen den Karten/Themen wechseln und müssen nicht zuerst wieder den Startbildschirm aufrufen. Das Themenauswahl-Menü sowie einzelne Karten/Themen werden später nochmals in Kapitel 5 näher erläutert. https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 6 3. Die Bedienoberfläche Die Bedienoberfläche ist wie folgt gegliedert: Symbolleiste (Funktionen zur Navigation, Drucken, Zeichnen, Messen etc.) Themenauswahl-Menü (Ein-/Ausschalten von Themen/Karten mit Infos) Übersichtskarte (kann auch zur Schnellnavigation genutzt werden) Aktionen/Suche (Abruf von z.B. Legenden; Suche nach Straßen/Flurstücken) Ergebnisliste (zeigt die Ergebnisse von Suchfunktionen an) Kartenfenster (Darstellung der ausgewählten Bereiche bzw. Themen) Anmeldung (hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldemöglichkeit eingerichtet) Das Themenauswahl-Menü 2 sowie Aktionen/Suche ein- bzw. ausgeblendet werden. können durch Anklicken Einzelne Elemente der Bedienoberfläche (Suche nach, Themenauswahl-Menü, Symbolleiste) werden in den folgenden Kapiteln nochmals näher erläutert. 1 2 3 4 5 6 7 4 1 2 3 4 5 6 7 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 7 4. Aktionen/Suche Bei Aktionen finden Sie je nach Thema beispielsweise Legenden. Unter „Suche nach…“ haben Sie die Möglichkeit, sich beispielsweise ein konkretes Grundstück durch Eingabe von Straße und ggf. Hausnummer oder Flurstücksnummer) direkt anzeigen zu lassen. Wenn Sie gleichzeitig beim Themenauswahl- Menü ein entsprechendes Thema ausgewählt haben, können Sie gleich erkennen, ob es in diesem Bereich beispielsweise einen Bebauungsplan gibt. Hinweise zur Suche nach Straße/Hausnummer: Es ist ausreichend, lediglich den Anfang des Straßennamens einzuge- ben. Werden mehrere Einträge dazu gefunden, werden diese in einem Auswahlfenster aufgelistet und Sie müssen den gewünschten Eintrag auswählen. Anschließend können Sie die Hausnummer eingeben oder sich die möglichen Hausnummern der Straße anzeigen lassen (durch ei- nen Klick auf „Suchen“). Anschließend können Sie eine Auswahl treffen. Kürzen Sie Straßennamen nicht mit „Str.“ ab und achten Sie auf die kor- rekte Eingabe des Namenanfangs. Bei der Suche über die Flurstücksnummer geben Sie bitte die entspre- chende Nummer ein und wählen anschließend das Suchergebnis mit der richtigen Gemarkung aus. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 8 5. Das Themenauswahl-Menü Das Themenauswahl-Menü links im Geoportal zeigt an, welche Themen bzw. Karten oder Pläne durch einen Klick in das jeweilige Kästchen aus- gewählt / eingeschaltet somit angese- hen werden können. Eingeschaltete Themen erkennen Sie an dem Häk- chen im Kästchen: Unterthemen können Sie sich durch Klick auf das Symbol einblenden bzw. über ausblenden. Durch Klick auf das Info-Symbol rechts bei den einzelnen Themen erhalten Sie weitere Informationen inkl. zuständiger Ansprechpartner. Sie können das Themenauswahl-Menü dauerhaft einblenden, indem Sie auf das Symbol rechts von der Themenauswahl klicken. Auf den folgenden Seiten sehen Sie Themenbeispiele und deren Darstellungen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 9 Grundkarte Die Grundkarte stellt insbesondere Grenzen und Gebäude dar und ent- hält Informationen wie Orts- und Straßennamen sowie Hausnummern. Amtliche Katasterauszüge erhalten Sie beim Vermessungsamt (Landratsamt Ravensburg) bzw. über ein Vermessungsbüro. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 10 Orthofotos Die Aktualität der Orthofotos (Luftbildaufnahmen) können Sie über das Infosymbol in Erfahrung bringen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 11 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwick- lung im Gemeindeverband Mittleres Schussental in den Grundzügen, also beispielsweise als Mischbauflächen (M), Wohnbauflächen (W), ge- werbliche Bauflächen (G) oder auch als Grünflächen dargestellt. Über das Info-Symbol erhalten Sie weitere Informationen und kön- nen insbesondere auch den aktuellen Übersichtsplan sowie die Le- gende (Planzeichenerklärung) als pdf abrufen. . Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 12 6. Die Symbolleiste / Anmeldung Die Symbolleiste finden Sie oben links und die Anmeldung oben rechts auf der Bedienoberfläche. Wenn Sie mit dem Mauszeiger kurz über die Symbole fahren, erscheint die Bezeichnung bzw. Funktion der Schaltfläche. Objektinfo Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grund- stück oder zum Bebauungsplan) ansehen oder den Ausschnitt verschieben. Hineinzoomen oder Ausschnitt wählen Vorheriger/Nächster Kartenausschnitt Drucken (Hinweis: Um eine maßstäbliche Druckausgabe zu erhalten, bitte nur diese Funktion verwenden und nicht die Druckfunktion des Browsers) Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 13 Objektauswahl Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grundstück oder zum Bebauungsplan) Ihrer Objektauswahl ansehen. Hier können Sie z. B. Texteinträge vornehmen. Messen Über die Messfunktionen können Sie beispielsweise Längen oder Flächen herausmessen. Neues Lesezeichen anlegen Aktuellen Standort anzeigen (Hinweis: z.B. nur bei eingeschalteter GPS-Funktion möglich?) Feedback Hier können Sie uns ein Feedback geben (Lob, Kritik, Fehler- meldungen). Hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldung eingerichtet. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 14 Impressum Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon (07502) 9406-0 www.baindt.de info@baindt.de Stand: 18.05.2022 Fotos: Gemeinde Baindt mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de[mehr]

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                Senioren und Seniorinnen

                Senioren und Seniorinnen nehmen einen wachsenden Anteil in der Bevölkerung ein. Es gibt Phänomenbereiche wie zum Beispiel Vermögens- und Eigentumsdelikte, bei denen ältere Menschen den Hauptanteil der Opfer ausmachen. Hilfsangebote und die Aufklärung dieser Altersgruppe gewinnen dadurch immer mehr an Bedeutung. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie wie Sie sich vor unrechtmäßigen Machenschaften schützen können und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie dennoch Opfer einer Straftat geworden sind.[mehr]

                Zuletzt geändert: 16.01.2024
                Besondere Wohnformen

                Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf. Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Damit erstreckt sich der heimrechtliche Schutz auch auf den Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärer Einrichtung auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die heimrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb solcher Wohngemeinschaften sind im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) geregelt. Vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des WTPG.[mehr]

                Zuletzt geändert: 16.01.2024

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