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Amtsblatt_KW_40_08_10_2021-.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 8. Oktober 2021 Nummer 40 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Der Altdorfer Wald – die grüne Lunge von Oberschwaben Wanderkarte für den Altdorfer Wald ab jetzt im Rathaus erhältlich! Lange Zeit schien er vergessen, jetzt wird er neu entdeckt: Der Altdorfer Wald. Mit gut 8.000 Hektar der größte Wald in Oberschwaben, ein Herzstück der Region, eine Oase der Naherholung, ein Bilderbuch der Natur, ein Lehrbuch der Waldwirtschaft, ein Paradies für Wanderer – die grüne Lunge von Oberschwaben! Der Egelsee in Baindt ist Teil des Altdorfer Waldes (Fotograf: Stefan Müller) Der Altdorfer Wald ist seit jeher ein Gemeinplatz, jeder „Waldgang“ ist eine Wohltat für Körper und Geist. Für die Freunde des Waldes, für die Familien mit Kindern, für die Entdecker und die Freunde der Einsamkeit ist diese ers- te Wanderkarte für den Altdorfer Wald gedacht. So lässt er sich auf ausgewählten Routen sicher entdecken. Eine Landschaft für Liebhaber. Eher sanft als spektakulär, eine Schönheit für den zweiten Blick – im steten Wandel. Im Wald wandern und wundern: Eintauchen in eine andere Welt! Die Wanderkarte gibt es bei den Kommunen rund um den Altdorfer Wald und im regionalen Buchhandel. Sie ist entstanden aus einer Kooperation von BUND Ravensburg, Forst BW Altdorfer Wald und dem Verein Altdorfer Wald und wird herausgegeben vom Adelegg - Verlag Dr. Rudi Holzberger. An der Bürgertheke in Baindt kann die Karte für fünf Euro erworben werden. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Stellenausschreibungen In unserem Abwasserzweckverband In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammengeschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreu- te und Wolpertswende zusammenge- schlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Ein- wohnerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regel- technik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbei- ten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns ge- nau richtig! Neuer Balkenmäher für den Bauhof der Gemeinde (v.l.n.r.) Ortsbaumeister Roth, die Bauhofmitarbeiter Kaplan und Kuch sowie Bürgermeisterin Rürup freuen sich über das neue Gerät, das es ermöglicht Grünflächen schonender und schneller zu bearbeiten. Die Gemeinde Baindt hat im Juni 2021 einen Balkenmäher der Firma Brielmaier für den Bauhof beschafft. Durch die Neuanschaffung des Balkenmähers können aufgrund der größeren Arbeitsbreite, der höheren Geschwindig- keit und des dazugehörigen Bandrechens ca. 1/3 der aktuellen Stunden der Bauhofmitarbeiter bei der Pflege der Grünflächen, der zwölf Regenrückhaltebecken, der Ausgleichs- und Biodiversitätsflächen eingespart werden. Da- rüber hinaus entlastet der neue Balkenmäher die Mitarbeiter des Bauhofes auch körperlich, da der frühere Irus Balkenmäher für Hang- und Böschungslagen ungeeignet war und die dementsprechend erforderliche Handarbeit eine ungeheure Beanspruchung darstellte. Derzeit werden ca. 42.000m² mit dem neuen Balkenmäher gemäht. Der Balkenmäher schneidet das Gras nah am Boden ab, die Mahd wird nicht direkt eingesammelt, sondern sie bleibt für ein bis zwei Tage liegen. Diese Methode ermöglicht den Insekten auf blütenreiche und ungemähte Grasflächen auszuweichen. Laut einer Studie des Entomologischen Vereins Krefeld sind zwischen 1989 und 2016 mehr als 75% der Gesamtmas- se der Fluginsekten aus Teilen von Deutschland verschwunden. Der Rückgang von Insekten birgt große Risiken für den Menschen. Ohne die Bestäubung der Bienen und Insekten verringert sich die Vielfalt der Pflanzen und somit auch die Vielfalt unserer Lebensmittel. Insekten sind wichtige Lebewesen in unseren Ökosystemen! Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge und überdurchschnittlicher Bezahlung. Auf dieser Leitungsposition in der im schö- nen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich viel- fältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 31.10.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwasserzweckver- band Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schussental.de, www.azv-mitt- leres-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Betreuungskraft (m/w/d) Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22. Oktober 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22. Oktober 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstra- ße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertre- tende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 02.11.-05.11.2021 eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grund- schüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 11.10.2021. Näheres können Sie auch auf der Homepage der Ge- meinde Baindt erfahren. Widerspruchsrechte Bundesmeldegesetz Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstim- mungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Mel- debehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trä- gern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Le- bensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenüber- mittlung zu widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatenge- setzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Perso- nen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Dies muss schriftlich oder im Rahmen persön- licher Vorsprache gegenüber dem Einwohnermeldeamt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) erklärt werden. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmelde- gesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Aus- führungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Mel- deverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die be- treffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermitt- lung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-recht- lichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenüber- mittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhin- dert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweck- bindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträ- ger und gegen die Datenübermittlung an das Staats- ministerium Verlangen Mandatsträger Auskunft aus dem Melderegis- ter über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldege- setz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vor- namen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermit- telt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubila- ren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Dies muss schriftlich oder im Rahmen persönlicher Vor- sprache mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Ju- biläum gegenüber dem Einwohnermeldeamt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) erklärt werden. Ausübung des Widerspruchsrechts Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermit- telt. Der Widerspruch ist schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache gegenüber dem Einwohnermel- deamt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) mitzuteilen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf. Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu- erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406- 21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmart durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Der Markt wird nicht wie gewohnt nur auf dem Dorfplatz stattfinden, sondern er wird auch auf den Parkplatz ausgeweitet. Der Plan für die Standplätze wird erst Anfang November erstellt. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldungen zur Teilnahme werden entgegengenommen. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 27. November 2021 von 11 bis 18 Uhr Ein Hinweis Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2021 auf dem Rathaus bei Frau Ziegler, Telefon 07502/9406-16 oder per E-Mail: t.ziegler@baindt.de an- zumelden. Diebstähle auf dem Friedhof in Baindt Vermehrt gehen Meldungen bei der Friedhofsverwaltung ein, dass von Gräbern Gegenstände abhandenkommen. Es verschwinden Kerzen, Kerzenhalter, Blumen und an- deres. Sachdienliche Hinweise zu den Diebstählen nimmt die Friedhofsverwaltung, Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de entgegen. Friedhofsverwaltung Abschied Michael Grob Nach mehr als zehn Jahren ist Abwassermeister und Lei- ter der Kläranlage, Michael Grob, in der vergangenen Wo- che von der Verbandsverwaltung des Abwasserzweck- verbandes Mittleres Schussental (AMS) verabschiedet worden. Als Vorsitzender des AMS warf Wolpertswendes Bürgermeister Daniel Steiner in seiner Rede noch einmal einen Blick zurück, auf das Jahr 2011 und den Quereinstieg des damals 20-jährigen Betriebsschlossers ins Klärwe- sen, auf die Herausforderung, als 22-Jähriger die Rolle des Betriebsleiters zu übernehmen – und noch wichtiger: auch auszufüllen. Steiner würdigte Grobs Beharrlichkeit und Fleiß bei den Kursen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, wo er sich über Elektrotechnische Berufspraktika zunächst zur Kläranlagen-Fachkraft und anschließend zum Geprüften Abwassermeister hat aus- bilden lassen. Der als überaus technik- und IT-affin be- kannte Grob habe die Kläranlage über die vergangene Dekade hinweg tadellos geführt, so Steiner in seiner Ab- schiedsrede. Michael Grob wechselt auf eigenen Wunsch in eine größe- re Anlage nach Friedrichhafen, da sich sein persönlicher Lebensmittelpunkt in Richtung Bodensee verschoben hat. Der AMS wünscht Michael Grob von Herzen alles Gute für seine berufliche und private Zukunft. Verbandsvorsitzender Daniel Steiner (li.) bedankte sich beim scheidenden Leiter der Kanzacher Kläranlage Mi- chael Grob unter Anderem mit einer Aufmerksamkeit in Form von Grünem für den neuen Grob’schen Garten. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. Oktober und Sonntag, 10. Oktober Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. Oktober Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 10. Oktober Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Oktober 11.10. Vereinssitzung Schenk-Konrad-Halle mit Terminplanung für 2022 22.10. Blutspenderehrung Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit November 06.11. Feuerwehr Herbstübung 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Mutige Ritter im Kampf für das Licht Die ersten Wochen des noch jungen Kin- dergartenjahres waren für die Kinder des Waldorfkindergartens Baindts geprägt von Liedern, Geschichten und Spielen der Mi- chaelizeit. Von mutigen Rittern, gefährlichen Drachen sowie Stärke und Mut im Kampf gegen Miß- gunst und alles Böse wurde erzählt und gesungen. Die Kinder verbanden sich bildhaft mit dem Erzengel Michael, der das Gute siegen lässt über die Dun- kelheit. Während sich die jüngeren Kinder der Rosenrotgruppe dem Thema ganz behutsam mit bunten Papierdrachen und ersten Geschichten über Michael und den Drachen näherten, sind die größeren Kinder der Schneeweißchen- gruppe Tag für Tag mehr in der Rolle des mutigen Ritters geschlüpft. Im Michaeli-Reigen haben sie die Königstoch- ter vom Drachen befreit und legten immer wieder fun- kelnde Edelsteine in die Waagschale auf dem Jahres- zeitentisch, um das große Gegengewicht eines dunklen Erdensteines ganz allmählich aufzuwiegen. Mit ganzem Herzen fieberten alle dabei dem Moment entgegen, da die Schönheit und das Gute in der Waagschale endlich siegen würde und sie ihr Michaeli-Fest feiern konnten. Als dieser Tag dann endlich gekommen war, ging es ans Backen und Schmücken. Schwerter sowie kleine Drachen aus süßem Hefeteig verströmten ihren Duft ebenso wie köstliche Marmeladen und das Licht vieler Kerzen erhellte die festlich rot-weiß geschmückten Tische. Die Rosenrot-Kinder lauschten an diesem Tag noch ein- mal der Geschichte von Michael, wurden zur Feier des Tages mit zwei schönen neuen Bilderbüchern beschenkt und jedes Kind durfte am Schluß des Tages ein Säck- chen mit einem schönen und großen Edelstein mit nach Hause nehmen. Die Schneeweißchenkinder hingegen beschritten einer nach dem anderen den Morgenkreis stolz mit einem gro- ßen eisernen Ritterschwert und wurden dabei eifrig das Michaelilied singend begleitet. Nach dem gemeinsamen Festmahl und ein bisschen frischer Luft im Garten war- Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 tete auf sie dann auch noch der Ritterweg, von dem sie in den letzten Wochen so viel gehört hatten. Ein jedes Kind durfte den hohen Berg bezwingen, balancierend auf hohen Balken das Wasser überqueren und durch die Drachenhöhle kriechen. Am Ende des Weges wartete natürlich die verdiente Ehrung einer solchen Heldentat. Kind für Kind nahm stolz seine goldglänzende Krone und sein rotes Edelsteinsäckchen in Empfang. Und so wurden stolze Drachenkämpfer ins Wochenende entlassen, mit dem Licht Michaelis in ihren Augen und Herzen. Zur Information LRA Ravensburg Abfallwirtschaftsamt Verpackungsmüll wird ab 1. Januar 2022 zu Hause ab- geholt – Verteilung der Gelben Tonnen startet! Kreis Ravensburg – Ab dem 1. Januar 2022 wird der Ver- packungsmüll im Landkreis Ravensburg bei den Bürge- rinnen und Bürgern zu Hause abgeholt. Das hatte der Kreistag in seiner Sitzung Ende März entschieden. Jetzt startet die Verteilung der kostenlosen Gelben Tonnen. Den Anfang machen Aitrach, Aichstetten und Leutkirch im All- gäu (ausgenommen Kernstadtbereich). Hier werden die Tonnen ab dem 4. Oktober 2021 verteilt. In den folgenden Wochen erhalten dann auch die Bürgerinnen und Bürger der übrigen Städte und Gemeinden des Landkreises ihre Gelbe Tonne. Der Landkreis informiert darüber fortan wöchentlich über die lokalen Medien und seine Home- page (www.rv.de ). Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Die Verteilung der Tonnen in den Kernstadtbereichen der Städte Leutkirch im Allgäu und Weingarten erfolgt vor- aussichtlich ab Dezember. In den Städten Bad Waldsee, Ravensburg und Isny im Allgäu gibt es in den Kernstadt- bereichen eine Ausnahme von der Gelben Tonne. Dort werden Ende des Jahres Gelbe Säcke verteilt. Verschiede- ne Karten zeigen, welche Stadtgebiete zu den jeweiligen Kernstadtbereichen gehören. Diese können unter www. rv.de abgerufen werden. Die Verteilung der Gelben Vierradtonnen für Mehrfamili- enhäuser und Gewerbebetriebe erfolgt voraussichtlich im Dezember. Grundstückseigentümer/innen und Hausver- waltungen werden gebeten, die angelieferten Tonne bis zum Jahreswechsel entsprechend unterzubringen und ge- gebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten zu verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Die Leerung der Tonnen erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022 im 14-täglichen Rhythmus. Die Abfuhrtermine wer- den im Abfallkalender des Landkreises bekannt gegeben. Änderungswünsche zur Tonnengröße und Nachlieferun- gen fehlender Tonnen können erst ab dem 1. Februar 2022 berücksichtigt werden. Bevor Änderungen angemeldet werden, empfehlen wir die ersten beiden Abholtermine abzuwarten und Erfahrungen zu sammeln. Verantwortlich für die Verteilung der Tonnen und deren Ab- holung ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Türkheim. Wir bitten zu beachten, dass der Landkreis daher keine Änderungen und Reklamationen entgegennehmen kann. Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gel- be Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg@knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne stehen auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de > Ihr Anliegen > Abfall > Unsere Abfallentsor- gung > Gelbe Tonne. Allgemeine Infos zur Gelben Tonne: − Ein Wahlrecht zwischen Gelbem Sack oder Gelber Tonne gibt es für die Bürgerinnen und Bürger nicht. Ausnahmen von der Gelben Tonne sind nur in festgelegten Kernstadt- gebieten vorgesehen. - Fortsetzung siehe Seite 9 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Städte Bad Waldsee, Ravensburg und Isny i. A. ha- ben sich in Ihren Kernstadtgebieten für eine Erfassung über den Gelben Sack entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger der Städte Leutkirch im Allgäu und Weingarten erhalten im Kernstadtgebiet die kleinere 120-Liter-Tonne. Im übrigen Landkreis wird die 240-Liter-Tonne aufgestellt. Wer eine Gelbe Tonne erhält, bekommt keine zusätzlichen Gelben Säcke. − Die Gelbe Tonne wird den Haushalten kostenlos zur Verfügung gestellt. − Neben der 14-täglichen Leerung bzw. Abholung gibt es nur die Möglichkeit, die Leichtverpackungen in den kreiseigenen Entsorgungszentren Ravensburg Gu- tenfurt und Wangen-Obermooweiler abzugeben. Die Leichtverpackungen werden in durchsichtigen Säcken angenommen. Auf den Wertstoffhöfen erfolgt keine Annahme von Gelben Säcke mehr. − Wichtig: Gesammelt werden lediglich Verpackungsab- fälle einschließlich Metalldosen. Sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen wie Plastikspielzeug, Zahnbürsten, Klarsichthüllen usw. dürfen nicht in der Gelben Tonne bereitgestellt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 09.11.-11.11. (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt...damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der An- nahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark ver- schmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Ravensburg-Weingarten BUND veranstaltet einen Streuobstaktionstag für Familien Der BUND Ravensburg-Weingarten lädt am Sams- tag, 09. Oktober 2021 - im Rahmen der landeswei- ten Streuobsttage - zu einer Familienaktion auf der Streuobstwiese nahe der Edith-Stein-Schule (RV) ein. Ab 9:00 Uhr spazieren Klein und Groß bei einer Müllsam- mel-Aktion über die Streuobstwiese. Im Anschluss dar- an wird ein buntes, familienfreundliches Programm mit Spielen und Erlebnisstationen rund um den Lebensraum Streuobstwiese geboten. Dieses findet um ca. 12:00 Uhr mit einem kleinen Vesper seinen Abschluss. Wer mag könnte sogar im Anschluss noch beim Totholzsammeln mithelfen. Anmeldung: Bei Interesse melden Sie sich bitte bis Freitag um 16:00 Uhr unter bund.ravensburg(at)bund.net an. Bitte denken Sie an wetterangepasste Kleidung (das hohe Gras ist morgens feucht) und an Zecken- und Sonnenschutz. Treffpunkt: Streuobstwiese Schulzentrum RV - Treffpunkt ist der Parkplatz der Edith-Stein-Schule Ravensburg. Mit den landesweiten Streuobsttagen möchte der BUND für den besonderen Wert der noch bestehenden Streuobstwiesen sensibilisieren. Heute befindet sich in Ba- den-Württemberg nur noch 90.000 Hektar Streuobstwie- sen, welche jedoch noch immer die größte Streuobstland- schaft Mitteleuropas darstellen – diese gilt es zu schützen. Streuobstwiesen sind ein Musterbeispiel für biologische Vielfalt und ein einzigartiger Lebensraum, den über 5.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten ihr Zuhause nennen. Sie zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Doch nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt profitiert von diesem Lebensraum. Streuobstwiesen liefern uns Menschen über 1.000 verschiedene Obstsorten und leckere Säfte, die in ihrem Geschmack einmalig sind. Au- ßerdem spenden sie Schatten, schützen vor Wind, regulie- ren das Kleinklima und sehen dabei auch noch schön aus. Leider verschwanden in den letzten vier Jahrzehnten rund 80% dieser wertvollen Biotope. Die Pflege von Streuobst- wiesen bedeutet viel Zeit und Arbeit, welche jedoch meist nicht angemessen entlohnt wird. Der Streuobstanbau wur- de daher unwirtschaftlich – Bäume wurden gefällt, Wiesen häufiger gemäht, in Äcker umgewandelt oder gar bebaut. Kunstkreis / kreativer Montag „Kreativ durch die Corona- zeit“ In Baindt gibt es zwei künst- lerisch kreative Vereine. Der Kunstkreis Baindt e.V. u. der kreative Montag. Beide stellen nun im Rathaus ihre Bilder aus, welche in der Coron- azeit entstanden sind. Es muss leider auf eine Vernissage co- ronabedingt verzichtet werden. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Die Bilder können aber während der Öffnungszeiten des Rathauses Mo. U. Do. 8.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 13.00 Uhr u. 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.00 Uhr unter Einhaltung der gültigen Coronabestimmungen be- sichtig werden. Die Ausstellung läuft bis Jahresende Kunstkreis Baindt u. kreative Montag Stiftung St. Franziskus Patroziniumsfeier der Seligen Irmgard ---- ein segensreicher Nachmittag Lieber Herr Pfarrer Staudacher, der Dank gilt vor allem Ihnen, da Sie uns die Lebensgeschichte der Seligen Irm- gard immer wieder auf lebendig vorstellbare Weise, ge- paart mit unglaublichem Wissen über die Namensgeberin unseres Altenzentrums, durch Ihre Worte näherbringen und uns neugierig machen auf die Geschichte dieser au- ßerordentlichen Frau. Die Selige Irmgard war vor ihrem Eintritt in das Kloster Ehefrau und mehrfache Mutter. Sie war eine wohlhabend Frau, die ihren Ehemann sehr früh verlor und viele Tiefen vor allem auch durch die Lebensumstände Ihrer Söhne miterleben musste. Durch den Eintritt in das Kloster wusste sich die Selige Irmgard in eine ganz besondere solidarische Gemein- schaft eingebettet. In Baindt waren die Schwestern sehr selbständig in ihren Entscheidungen wie Sie Herr Pfarrer Staudacher berichteten. Lt. Ihren Recherchen fanden Sie keine einzige Urkunde auf, in welcher der zuständige Abt von Salem seine Zustimmung durch Unterschrift gab; man kann daraus schließen, dass sich die Frauen in der Gemeinschaft so einig waren bei ihren Entscheidungen, dass es keiner Anhörung der Obrigkeit bedurfte. „Gemein- schaft & auch Teilen“, hier in Baindt leben die Frauen in Gemeinschaft. Auch Sie liebe Bewohner*innen leben hier im Altenzent- rum in Gemeinschaft. Es ist oft sehr schwer das Gewohnte hinter sich zu lassen. Eine besondere Gemeinschaft, das wiegt nicht alles, aber dennoch vieles auf. Herr Pfarrer noch ein letzer Satz: „die Predigt war einfach spitze!“, diese Aussage einer Bewohnerin war der Tenor des Nachmittages und über diesen Nachmittag hinaus. Lieber Herr Strobel am Keyboard, liebe Hanna Späth an der Querflöte, ein herzliches Vergelt´s Gott an Sie beide für die klang- voll gespielten Kirchenlieder, die Erinnerungen wachrie- fen und berührten. Wir haben die Musik sehr genossen und auch hier merkten die Bewohn*innen an: „Es war so schön endlich mal wieder singen zu dürfen, das hält Leib und Seele zusammen.“ Liebe Frau Bacher, auch einen besonderen Dank an Sie, die Sie Ihre letzte Patroziniumsfeier in der Seligen Irmgard vor Ihrem wohl- verdienten Vorruhestand mitgestaltet haben. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 In Ihrer Ansprache wiesen Sie darauf hin, dass schwere Corona-Monate hinter uns liegen und es noch deutlicher wurde wie wertvoll es ist in guter Gemeinschaft leben zu können. Ihr besonderer Dank galt unserer Pflege- dienstleitung Frau Andrea Schwarz, die das Team mit außerordentlichen persönlichen Einsatz und organisa- torischem Geschick durch den Corona-Ausbruch im De- zember 2020/Januar 2021 lenkte. Sie sprachen allen aus der Seele als sie anmerkten: „Ganz besonders froh und dankbar sind wir, keine(n) Bewohner*in in dieser Zeit ver- loren zu haben“. Bei wunderschönem Wetter, ein wahrhaft besonderes Geschenk des Tages, unter Einhaltung der derzeit mode- rateren Corona-Regelungen war es ein Genuss mit einem Glas Sekt in fröhlicher, verbundener Gemeinschaft auf unsere Namensgeberin, die Selige Irmgard, anzustoßen. Bei franziskanischem Abendessen „Brottöpfle mit Gulschsuppe/Zwiebelsuppe“, welches später auf den Wohnbereichen gereicht wurden, fand das Fest seinen Ausklang. Besonders auch Dankeschön an unsere ehrenamtlichen Helfer, meine Kolleg*innen des Hauswirtschafts- und Be- treuungsteams sowie an unseren tatkräftigen Hausmeis- ter Herrn Arnold Dornhof. Alle gemeinsam haben zum guten Gelingen beigetragen. Dank sei Gott für den gesegneten Nachmittag. Ein Wunsch noch: 2022 soll wieder ein Patroziniumsfest mit vielen Gästen werden. Danke, dass Sie der Seligen Irmgard trotz der Coronaum- stände so treu verbunden sind und bleiben! Altenzentrum Selige Irmgard, Dagmar Beck, Verwaltung & Sozialdienst Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg, Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. Oktober – 17. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Die Spur Gottes Die Geschöpfe sind gleichsam Eine Spur der Fußstapfen Gottes, an denen man seine Größe, Macht und Weisheit sehen kann. Johannes vom Kreuz Samstag, 09. Oktober 18.30 Uhr Baindt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Familie Gisi, Familie Merk, Familie Asberger) Sonntag, 10. Oktober – 28. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Hannah Maria und Lara 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Liliana Dienstag, 12. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 13. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 14. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 19.30 Uhr Baienfurt – Planungstreffen für Familiengot- tesdienste 2022 im Gemeindehaus in Baienfurt Freitag, 15. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 16. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 17. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Heiligleiberfest (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brug- ger, Familie Dobler, Familie Hegel, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Noah 17.00 Uhr Baienfurt – Rosenkranzandacht in Binningen 19.00 Uhr Baindt – Bußfeier „Night n´pray“ für alle Firm- linge (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunion 2022 in Baindt Vorhinweis: Die Schüler und Schülerinnen der dritten Klassen sind herzlich eingela- den zur Vorbereitung und Feier der Hei- ligen Erstkommunion am Sonntag, 01. Mai 2022 in Baindt. Der erste Elternabend dazu findet am Mittwoch, 24. November um 20.00 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Bitte merken Sie sich schon mal diese beiden Termine vor. Nähere Informationen und die Einladungen dazu werden Sie noch schriftlich erhalten. Endlich im Ruhestand – und dann? Impulse beim Bre- zelfrühstück Am Samstag, 09.10.2021 veranstaltet die Katholische Er- wachsenenbildung Kreis Ravensburg in Kooperation mit dem Seniorentreff ein thematisches Brezelfrühstück mit dem Thema „Endlich im Ruhestand – und dann?“. Der Kurs findet von 10 bis 13 Uhr in den Räumen der Katho- lischen Erwachsenenbildung in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Er kostet 20 €. Eine Anmeldung ist un- bedingt erforderlich. Die Türe am Arbeitsplatz fällt zu: Das war der letzte Ar- beitstag, ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Was kommt nun? Viele Neu-Ruheständler gehen mit gemischten Ge- fühlen in den „Urlaub ohne Ende“. Das Leben ohne Arbeit kann sich die Generation 65† oft nicht vorstellen. Auf der einen Seite steht die Freude über die viele freie Zeit und den Wegfall von Arbeitsdruck und Terminen, auf der an- deren Seite kommen Bedenken auf, diese Zeit nicht mehr mit sinnvollen Aufgaben füllen zu können, nicht mehr gefordert zu sein, weniger Anerkennung zu bekommen. Was können Neu-Rentner tun, damit ihnen im Ruhestand nicht die Decke auf den Kopf fällt? Darüber wollen die Teilnehmer zusammen mit der Elvira Bernet-Gschwind, Team- Trainerin und Referentin für Kommunikation, und der Sozialpädagogin Sabine Zinke vom Seniorentreff Ravensburg e.V. bei einem Brezelfrühstück ins Gespräch kommen. Eine Anmeldung ist über die Webseite www.keb-rv.de, per E-Mail über info@keb-rv.de und telefonisch unter der Nummer 0751/3616130 bei der Geschäftsstelle der Katholischen Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. erforderlich. Für die Veranstaltung gilt die Regel getes- tet-geimpft-genesen Mobbing an Schulen - was ist zu tun? Mobbing ist nach einer Bertelsmann- Studie ein verbreite- tes Phänomen an Schulen. Durch Ausgrenzung, Beschä- mung, falschen Behauptungen und auch körperlichen Attacken wird vom/von Täter(n) regelmäßig Druck aus- geübt, was beim Opfer zu deutlich sichtbaren Verhalten- sänderungen führt. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kinder, die gemobbt werden ziehen sich zurück, wollen nicht mehr in die Schule gehen, haben Bauchschmer- zen, Kopfweh und zeigen sich angespannt, freudlos und ängstlich. Täter und Opfer brauchen in dieser Situation Unterstüt- zung von den Lehrerinnen und Lehrern und ebenso auf- merksame Begleitung und Verständnis von den Eltern. Der Referent war jahrelang Gewaltpräventionsberater im Bereich des RP Tübingen und kann anhand zahlreicher Fälle entsprechende Lösungsstrategien aufzeigen. Dazu laden wir am Mittwoch, 20. Oktober 2021 um 19:30 Uhr herzlich nach 88239 Wangen-Deuchelried, Am Knö- bele 25 in die Grundschule eingeladen. Referent ist Manfred Faden, pädagogischer Berater. Herzliche Einladung an alle Interessierten: Eltern (Väter und Mütter), Großeltern, Pädagogen usw... Auch Ge- schiedene bleiben Eltern! Unter Einhaltung der aktuellen Corona-Vorschriften. Eintritt frei. Um eine Spende wird gebeten! Buswallfahrt zu Bruder Klaus nach Flüeli Vertrau mir – Ich bin da Zur 54. Diözesanwallfahrt nach Flüeli (SCHWEIZ) am 6. und 7. November 2021 sind alle VKL-Mitglieder und Interessierte herzlich eingeladen. Da das Jahr 2021 wieder sehr besondere Herausforderungen mit sich ge- bracht hat, möchten wir das Thema „Vertrau mir – Ich bin da“ ins Zentrum stellen. Bruder Klaus hat die Zuversicht folgendermaßen in Worte gefasst: „Wer allzeit sein Ver- trauen in Gott setzt, wird nicht verlassen“. Der Friedensheilige Bruder Klaus ist Schutzpatron und Vorbild für das Landvolk. Vor rund 600 Jahren hat der Heilige seinem „normalen Leben“ den Rücken gekehrt, um sich voll und ganz der Aufgabe zu widmen, Gott und den Menschen zu dienen. Er zog sich zurück in ein Ein- siedlerhaus (seine Klause), um ein gottgefälliges Leben zu führen. Wegen seiner Weitsicht war er aber auch als Politikberater sehr geschätzt. Per Bus führt die Reise zunächst nach Einsiedeln, dem bedeutendsten Marienwallfahrtsort in der Schweiz. Wer körperlich fit ist, kann die Strecke von St. Jakob nach Flüeli zu Fuß zurücklegen (etwa drei Stunden Gehzeit, unbefes- tigte Wege, viele Höhenmeter sind zu überwinden). In der Kirche von Sachseln, der Grabeskirche von Bruder Klaus, wird eine Heilige Messe gefeiert. Stimmungsvoll endet der Abend mit einer Lichterprozession in Flüeli und einer stillen Anbetung in der oberen Ranftkapelle. Übernachtet wird in Hotels der näheren Umgebung. Termin: Sa 6. - So 7.11.2021 (Diese Fahrt kann nur unter Vorbehalt stattfinden.) Kosten: 183 € für VKL-Mitglieder, 198 € für Nicht-Mitglie- der, 93 € für Kinder und Studenten. Zuschlag für Einzelzimmer: € 50,-. Nur wer sich verbind- lich für ein Einzelzimmer anmeldet, hat auch einen Anspruch darauf. Leistungen: Im Preis enthalten sind Busfahrt, eine Über- nachtung in guten Hotels, alle Mahlzeiten von Samstag- mittag bis Sonntagmittag und jeweils ein Getränk zum Essen. Die Abfahrtsorte und -zeiten werden nach Anmel- deschluss bekannt gegeben. Anmeldeschluss ist Freitag 8. Oktober 2021. Bei Interesse melden Sie sich bitte an beim: Verband Ka- tholisches Landvolk, Jahnstr. 30, 70597 Stuttgart, Tel: 0711 9791 4582/4583/4584, E-Mail: vkl@landvolk.de Bitte beachten Sie: Aufgrund der Corona-Pandemie findet auch die Wallfahrt unter den Vorgaben der dann aktuellen Verordnungen statt. Daher sind Pro- grammänderungen, Teilnehmerbegrenzungen, Absage der Wallfahrt und bei erhöhtem Aufwand Kostenän- derungen möglich. Stress lass nach – loslassen und einfach sein! Ein Vorsorgeseminar Stress entsteht im Kopf. Wenn sich Ansprüche von außen und von innen, vom eigenen Antrieb her, verbünden, dann bahnt sich eine Überforderung und Erschöpfung an. Die meisten Menschen reduzieren in dieser Situation alles, was nicht unbedingt sein muss. Sie vernachlässigen ihre Erholung, ihre Familie, das Spielen, ihre Freunde, ihre Hobbys, also alles, was einen Ausgleich schaffen würde. Wir beleuchten die Hintergründe dieser selbstzerstörerischen Dynamik und nehmen persönliche Kraftquellen in den Blick. Nur eine radikale Haltungsänderung schafft Abhilfe: Loslassen und einfach sein. Die Auszeit im Kloster Neresheim eröffnet Ihnen wieder Zeit und Raum, sich selbst wahrzunehmen und Kraft zu schöpfen. Termin: 29. - 30. Oktober 2021 Freitag 18:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr Referentin: Martha Higler-Kühner, Kreative Leibtherapeutin, Kunsttherapeutin und Burnout-Coach Ort: Tagungshaus Kloster Neresheim Kosten: Für KAB-Mitglieder und diejenigen, die es im Seminar werden: 75,00 Euro im DZ; 85,00 Euro im EZ Für Nichtmitglieder 115,00 Euro im DZ; 125,00 Euro im EZ Anmeldung: bis spätestens 06. Oktober 2021 per Mail an kab@blh.drs.de Veranstalter: KAB Frauen und Gesundheit Allmandstr. 10, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 - 21040 Stress lass nach – loslassen und ein- fach sein! Ein Vorsorgeseminar Stress entsteht im Kopf. Wenn sich An- sprüche von außen und von innen, vom eigenen Antrieb her, verbünden, dann bahnt sich eine Überforderung und Erschöpfung an. Die meisten Menschen reduzieren in dieser Situation alles, was nicht unbedingt sein muss. Sie vernachlässigen ihre Erholung, ihre Familie, das Spielen, ihre Freunde, ihre Ho- bbys, also alles, was einen Ausgleich schaffen würde. Wir beleuchten die Hintergründe dieser selbstzerstörerischen Dynamik und nehmen persönliche Kraftquellen in den Blick. Nur eine radikale Haltungsänderung schafft Abhil- fe: Loslassen und einfach sein. Die Auszeit im Kloster Ne- resheim eröffnet Ihnen wieder Zeit und Raum, sich selbst wahrzunehmen und Kraft zu schöpfen. Termin: 29. - 30. Oktober 2021 Freitag 18:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr Referentin: Martha Higler-Kühner, Kreative Leibt- herapeutin, Kunsttherapeutin und Bur- nout-Coach Ort: Tagungshaus Kloster Neresheim Kosten: Für KAB-Mitglieder und diejenigen, die es im Seminar werden: 75,00 Euro im DZ; 85,00 Euro im EZ Für Nichtmitglieder 115,00 Euro im DZ; 125,00 Euro im EZ Anmeldung: bis spätestens 06. Oktober 2021 per Mail an kab@blh.drs.de Stress lass nach – loslassen und einfach sein! Ein Vorsorgeseminar Stress entsteht im Kopf. Wenn sich Ansprüche von außen und von innen, vom eigenen Antrieb her, verbünden, dann bahnt sich eine Überforderung und Erschöpfung an. Die meisten Menschen reduzieren in dieser Situation alles, was nicht unbedingt sein muss. Sie vernachlässigen ihre Erholung, ihre Familie, das Spielen, ihre Freunde, ihre Hobbys, also alles, was einen Ausgleich schaffen würde. Wir beleuchten die Hintergründe dieser selbstzerstörerischen Dynamik und nehmen persönliche Kraftquellen in den Blick. Nur eine radikale Haltungsänderung schafft Abhilfe: Loslassen und einfach sein. Die Auszeit im Kloster Neresheim eröffnet Ihnen wieder Zeit und Raum, sich selbst wahrzunehmen und Kraft zu schöpfen. Termin: 29. - 30. Oktober 2021 Freitag 18:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr Referentin: Martha Higler-Kühner, Kreative Leibtherapeutin, Kunsttherapeutin und Ort: Tagungshaus Kloster Neresheim Kosten: Für KAB-Mitglieder und diejenigen, die es im Seminar werden: 75,00 Euro im DZ; 85,00 Euro im EZ Für Nichtmitglieder 115,00 Euro im DZ; 125,00 Euro im EZ Anmeldung: bis spätestens 06. Oktober 2021 per Mail an kab@blh.drs.de Veranstalter: KAB Frauen und Gesundheit Allmandstr. 10, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 - 21040 Veranstalter: KAB Frauen und Gesundheit Allmandstr. 10, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 - 21040 Stricken für Nepal: Der KDFB sammelt wieder Wolle um für die Schule „Bhamti Bhandar“ Wollmützen, Pullover, Pullunder zu Stricken. Ihre Woll- spenden nehmen wir gerne entgegen. Ab- zugeben bei Rosmarie Gierer, Baienfurt, Alte Poststr. 63, Tel. 47426. Herzlichen Dank. Dienstag, 12.10.21 18.30 Uhr Roland Roth von der Wetterwarte Süd am Dienstag, 12.10.2021 um 18.30 Uhr im kath. Gemeindehaus Baienfurt, Berga- treuter Str. 6. Thema: „der tägliche Wetterbericht am (oberschwäbi- schen) Himmel... eine informativ-vergnügliche-unterhaltsame-heitere Rei- se durch die Wetterwelt. Früher waren es vor allem die Landwirte, die durch die Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Bewegung der Wolken eine Wettervorhersage machen konnten. Sie wussten, dass es Gewitter gibt, wenn die Haufenwolken oben ausfransen. Dass es innerhalb von 24 bis 36 Stunden regnet, wenn Eis- oder Federwolken aufkommen, der Luftdruck gleichmäßig sinkt und der Wind auf Südwest dreht. Wir freuen uns sehr, dass Herr Roth für uns diesen sehr interessanten Vortrag hält. Coronabedingt ist das Platzangebot reduziert. Die Teil- nehmer müssen mit Namen und Telefon Nr. notiert werden. Bitte Mund- Nasenschutz nicht vergessen! Es gelten die 3 G Regeln! Kosten: 5,00 Euro Mittwoch: 13.10.21 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Samstag, 30.10.2021 wir feiern 100 Jahre Zweigverein Baienfurt 18.30 Uhr Abendmesse Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heile du mich, HERR, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen. Jer 17,14 Sonntag, 10. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kirchenchor Dienstag, 12. Oktober 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemein- dehaus (3-G-Regel) Mittwoch, 13. Oktober 15.00 Uhr– Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 16-00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr– Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 17. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Hauptsache gesund. – So höre ich es oft, wenn ich Ge- burtstagskindern aus der Gemeinde meine Glück- und Segenswünsche überbringe. Den Wert der Gesundheit entdecken wir dann am stärks- ten, wenn sie gefährdet ist, wie wir es in den vergangenen beiden Jahren sogar als ganze Gesellschaft erlebt haben. Hauptsache gesund. – So einleuchtend das klingt, weil wir ohne Gesundheit ja auch die anderen schönen Din- ge kaum genießen können, so kurzsichtig ist es doch zugleich. Unser Spruch für die Woche lässt uns weiter schauen: Hauptsache von Gott geheilt, von Gott berührt und ver- ändert: Hauptsache gesegnet. In diesem Sinne wünsche ich uns auch in den Tagen, die uns nicht gefallen, weil Krankheit und Schwierigkeiten uns einschränken, die Erfahrung, dass Gott auch dann bei uns ist, uns durchträgt, hilft und heilt. Gottes Segen dafür! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Wegen eines Defekts bei der Tonaufnahme gab es am vergangenen Sonntag kein Live-Streaming. Ab nächstem Sonntag wird das Problem behoben sein. _________________________ Wir suchen Verstärkung Für die Steuerung des Live-Streamings suchen wir Interessierte, es sind keine technischen Vorkenntnisse als Voraus- setzung nötig. Jörg Stratmann bietet am Sonntag 10. und 17. Oktober, jeweils ab 9.30 Uhr eine kurze Einführung in die Bedienung an. Wir freuen uns über Menschen, die unser Live-Streaming-Team bereichern, und dadurch weiterhin möglich machen. _________________________ Erntedank Mit vielen bunten Luftballons, die unseren Dank für Obst und Gemü- se nach oben tru- gen, feierten am Sonntag Groß und Klein in der Evan- gelischen Kirche in Baienfurt das Ern- tedankfest. Die Freude über das Gelingen, aber auch die Klage über die Ernteausfälle und Misserfolge sind bei Gott an der richtigen Adresse. Das Vertrauen, dass er uns alles zum Guten gedeihen lässt, war der biblische Tenor im Rückblick auf das Ern- tejahr und im Ausblick auf die Zeit, die vor uns liegt. _________________________ Zum Heimgang von Werner Löffler In großer Dankbarkeit für seinen Einsatz für unsere Kir- chengemeinde, besonders beim Umbau unseres Gemein- dehauses, erinnern wir uns an Werner Löffler, der am 30. September verstorben ist. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wir vertrauen den Verstorbenen und die Angehörigen in ihrer Trauer dem lebendigen Gott an. Wir halten uns an die Zusage von Jesus, der uns gesagt hat: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt.“ Im Namen der Evangelischen Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt, Pfr. Martin Schöberl _________________________ Hallo, liebe Mitglieder unseres Seni- orenkreises, endlich ist es wieder so- weit und wir können uns wie ge- wohnt an jedem zweiten Dienstag im Monat treffen. Ich freue mich da- rauf, Sie wieder zu sehen und nach der langen Pause gibt es bestimmt viel zu erzählen. Gäste sind wie immer herzlich willkommen, es gelten die 3-G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) und bringen Sie bitte ihre Masken mit. Also, nicht vergessen, Dienstag, 12. Oktober, 14.30 Uhr, Seniorenkreis im ev. Gemeindehaus _________________________ EINLADUNG zum VORTRAG „Sicher Unterwegs – Ge- walt gg. Frauen im öf- fentlichen Raum“ mit der Kriminaloberkommissarin SIGRID BLENKE Der „Evangelische Frauenkreis der Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt“ lädt herzlich zur Präventionsveran- staltung der Polizei „Sicher Unterwegs - Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ ein. Gerade in der dunkle- ren Jahreszeit fühlen sich Frauen nicht wohl dabei, in der Öffentlichkeit allein unterwegs zu sein. Und leider geben Sexualstraftaten und Diebstähle immer wieder Anlass dazu. Wie sicher sind Frauen in Ravensburg und Umge- bung? Wie erkenne ich eine gefährliche Situation und wie kann ich mich schützen? Dazu möchten uns Kriminalober- kommissarin Sigrid Blenke und Kriminalhauptkommissar Florian Suckel vom Referat Prävention des Polizeipräsi- diums Ravensburg in Weingarten Auskunft erteilen und Tipps geben. Wie soll ich mich verhalten, um sicher nach Hause zu gelangen? Ich finde ein wichtiges Thema. Um Anmeldung im Pfarramt Öschweg wird gebeten Mail an: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Tel.: 0751 43656 Der Vortrag findet statt am Mittwoch, den 20.10.2021 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Es gelten die 3 G geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 11.10.2021 dürfen wir Renate Volz begrüßen. Sie wird mit uns meditativ mit Bleistift und Filzstift zeichnen. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 11.10. Renate Volz: Zentangle: Zauberhafte Moti- ve gegen den Stress! Bleistift und Filzstift 18.10. Sonja Tratzyk: Der Tisch ist gedeckt - Futterg- lockefür Vögel - Serviettentech- nik 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl November 2021 8.11. und 15.11. 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spie- len - Ölkreide und Bügeleisen Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ „Kreativ durch die Coronazeit„ In Baindt gibt es zwei künstleri- sche kreative Vereine. Der Kunstkreis Baindt e.V. u. der Kreative Montag.Beide stellen nun im Rathaus ihre Bilder aus, welche in der Coronazeit ent- standen sind. Es muss leider auf eine Vernissage coronabedingt verzichtet werden. Die Bilder können aber wäh- rend der Öffnungszeiten des Rathauses Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Mo. und Do. 8.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Dienstag 8.00 – 13.00 und 14.00 – 18.00 Mittwoch 8.00 – 12.00 Freitag 7.30 – 12.00 unter Einhaltung der gültigen Coronabestimmungen be- sichtig werden. Die Ausstellung läuft bis Jahresende Kunstkreis Baindt und Kreativer Montag _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Bericht Jahreshauptversammlung 2021 Am 01.10.2021 fand in der Schenk-Konrad-Halle die Jah- reshauptversammlung des SV Baindt statt. Der Vorsitzen- de Wolfgang Schneider konnte 34 Mitglieder begrüßen. Er berichtete über die Aktivitäten des Vereinsrates und lobte die sehr gute Arbeit in den einzelnen Abteilungen. Auf Anfrage des Vorsitzenden äußerte sich Frau Bür- germeisterin Rürup zu dem Antrag des SV Baindt, den renovierungsbedürftigen roten Hartplatz in ein Kunstra- senspielfeld umzubauen. Aus dem Kassenbericht ging hervor, dass der SV Baindt sehr solide wirtschaftet. Nach den Berichten der Abteilungsleiter/innen wurde Gustav Ichters in Anerkennung seiner langjährigen ehren- amtlichen Tätigkeit und seiner großen Verdienste für die Abteilung Fußball die Ehrenmitgliedschaft im SV Baindt verliehen. Frau Bürgermeisterin Rürup führte die Entlastung des Vorstands durch und leitete die Wahlen. Folgende Vor- standsmitglieder wurden dabei wieder gewählt. Vorsitzender Wolfgang Schneider Stellvertretender Vorsitzender Ralf Mischkowski Kassierer Stefan Boenke Schriftführerin Celia Mischkowski Die Kassenprüfer Jutta Raubald und Walter Nägele wur- den ebenfalls für ein weiteres Jahr gewählt. Bei der Aussprache wurden von den Mitgliedern Fragen zur Nutzung der Umkleidekabinen in der Sporthalle und zur Homepage des SV Baindt gestellt. Geschäftsbericht des Vorsitzenden Guten Abend meine sehr geehrten Damen und Herrn, hallo liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, herzlich Willkommen zur Jahreshauptversammlung des SV Baindt Mein besonderer Gruß gilt Frau Bürgermeisterin Rürup sowie unseren Ehrenmitgliedern Albert Vollmer und Heinz Reinhart. Helmuth Boenke hat sich für heute Abend ent- schuldigt, da er im Urlaub ist. Herzlich begrüßen darf ich auch Larissa Fetscher, unser neues Mitglied im Vereinsrat. Sie wurde am 11.09.2021 zur neuen Abteilungsleiterin des Alpin Teams gewählt. Aus gegebenem Anlass möchte Sie gleich zu Beginn da- ran erinnern die ausgehängten Corona-Regeln einzu- halten. Die Einladung zu unserer heutigen Mitgliederversamm- lung wurde satzungsgemäß im Baindter Amtsblatt ver- öffentlicht. Es sind keine Anträge von Mitgliedern bei mir eingegangen. Zum Gedenken an unsere Verstorbenen bitte ich Sie, sich zu erheben. Coronabedingt konnte die JHV nicht wie ursprünglich geplant am 19. März 2021 stattfinden. Die Corona-Pandemie hatte und hat immer noch Auswir- kungen auf den Trainings- und Übungsbetrieb, auf den Spielbetrieb und die Nutzung der Vereinsräume. Mein herzlicher Dank gilt allen, die durch ihr Engagement z.B. durch Erstellen von Hygieneplänen es ermöglicht haben, dass wieder ein geregelter Sportbetrieb möglich ist. Zu- dem nochmals mein dringender Aufruf, dass sich alle im SV Baindt an die Corona-Regeln halten. Nach dieser Vorbemerkung, komme ich zum eigentlichen Geschäftsbericht. Der Sportverein Baindt hat Stand 29.09.2021 859 Mitglie- der. 38 % Fußballer, 7 % Tischtennisspieler, 20 % Skifahrer, 32 % Turner und 3 % Orientierungsläufer. 2016 hatten wir zu Jahresanfang noch 981 Mitglieder. Dies bedeutet einen deutlichen Rückgang von über 12 % in 5½ Jahren. Wir müssen uns gemeinsam überlegen mit welchen Maßnahmen wir diese Entwicklung stoppen bzw. umkehren können. Seit der letzten Jahreshauptversammlung am 09.10.2021 fanden 7 Vereinsratssitzungen und 1 Vorstandssitzung statt. Bei diesen Sitzungen wurden folgende Themen behandelt: • Terminplanung 2021 • Beitragseinzug 2021 • Verteilung der Mitgliedsbeiträge an die Abteilungen nach Verteilungsschlüssel • Umstieg auf pro-WINNER ONLINE Version 14 mit den Modulen Webportal und Kursverwaltung. Bis Ende Oktober wollen wir pro-WINNER ONLINE einführen. Pro-WINNER ONLINE ist eine Cloud-ba- sierte Vereins-Software. Mit dem Modul Webportal wird es allen Mitgliedern ermöglicht, sich über das Internet einzuloggen um Mitgliedsdaten selbst zu ändern. Ebenfalls sollten hier Anmeldung und Kündigung möglich sein. Mit dem Modul Kursverwaltung soll künftig die An- meldung zu Skikursen über das Internet möglich sein. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 • Trainingsbetrieb sowie die Benutzung von Ver- einsraum und Geschäftsraum unter Berücksichtigung der Corona-Verordnung war ebenfalls ein Thema in den Vereinsratssitzungen. • Förderanträge für die Sanierung der Flutlichtanlage am Schulsportplatz mussten vom SV Baindt beim WLSB und BMU gestellt werden • In diesem Zusammenhang musste eine Nutzungsver- einbarung Sportstätten zwischen Gemeinde und SV Baindt ausgearbeitet und verabschiedet werden. • Wahl des Vorsitzenden • Wie machen wir das Amt des Vorsitzenden attrakti- ver? • Wie können wir die Kandidaten/innen-Suche verbes- sern? • Wie gestalten wir die Übergangszeit bis zur JHV am 18.03.2022? • Wie gestalten wir die Wahl des Vorsitzenden bei der JHV am 1.10.2021? • Der Vereinsrat hat die heutige Jahreshauptversamm- lung des Gesamtvereins organisiert. Über 100 ehrenamtliche Funktionäre, Trainer, Übungslei- ter und weitere Helfer leisten jährlich ca. 15.000 Arbeits- stunden. Mit diesem großartigen Engagement sorgen sie dafür, dass Mitglieder jeglichen Alters in Baindt Sport treiben können. Die Abteilung Fußball bietet Wettkampfsport im Herren- fußball, Frauenfußball, Jugendfußball und AH-Fußball. Über 20 ehrenamtliche Jugendtrainer und Helfer betreu- en 130 fußballbegeisterte Jungen und Mädchen von F bis A-Jugend. Sie bringen den Kindern und Jugendlichen ne- ben den rein fußballerischen Fähigkeiten vor allem auch Teamgeist und Fairness bei, was für die Entwicklung der Persönlichkeit sehr wichtig ist. Zum abwechslungsreichen Freizeitsportangebot der Ab- teilung Turnen gehören Frauenturnen, Eltern-Kind-Tur- nen, verschiedene Kinderturngruppen, Fitnesstraining unter dem Motto „Fun & Fit“ sowie Jedermann-Sport. Vor kurzem ist noch ein Athletik-Training hinzugekommen. 180 Kinder im Alter von 2 bis 10 Jahren nehmen in ver- schiedenen Altersgruppen am Kinderturnen teil. 11 Übungsleiterinnen gestalten ein vielfältiges Bewegungs- angebot. Dabei sollen die koordinativen Fähigkeiten und die motorischen Grundlagen der Kinder geschult werden. In der Abteilung Tischtennis kann man sowohl Wett- kampfsport in verschiedenen Mannschaften, als auch Freizeitsport in der Hobbygruppe betreiben. Mit viel Enthusiasmus versuchen 2 hochqualifizierte Trai- ner die Jugendarbeit wieder zu beleben. Derzeit nehmen ca. 10 Jugendliche regelmäßig am Tischtennis-Training teil. Das umfangreiche Sportangebot der Abteilung Alpin Team umfasst folgende Aktivitäten: Saisonal Skigymnas- tik, Ski- und Snowboardkurse, Skiausfahrten und Skifrei- zeiten, Skitouren, Bergwandern, Radtouren sowie ganz- jährig Fitness und Aerobic. Die Ski- und Snowboardkurse des Alpin Teams haben weit über die Baindter Ortsgrenzen hinaus einen her- vorragenden Ruf. Ca. 50 sehr gut ausgebildete Skilehrer führen Skikurse durch, die inzwischen, wenn nicht von Corona oder Schneemangel verhindert, von über 300 Skikursteilnehmern besucht werden. Ohne die ehrenamtlichen Trainer, Jugendtrainer, Übungs- leiter, Skilehrer, Ausschussmitglieder und sonstige Helfer wäre ein so umfangreiches Sportangebot nicht möglich. Wir denken, dass dies ein wichtiges Angebot für die Ge- sundheit und das soziale Miteinander von Kindern bis zu den Seniorinnen und Senioren ist. Neben dem ehrenamtlichen Engagement werden für dieses Sportangebot natürlich auch Sportanlagen und Gemeinschaftsräume benötigt. Mit der Überlassung der neu renovierten Sporthalle, den vorhandenen Rasen- sportplätzen, dem Vereins- und Geschäftsraum werden wir von der Gemeinde bereits sehr gut unterstützt. Das wissen wir auch sehr zu schätzen. Was uns aber fehlt ist ein Kunstrasenspielfeld für das Fußballtraining allgemein und den Jugendfußballspiel- betrieb. Dadurch sind wir aktuell gezwungen bei Bedarf auf den Kunstrasenplatz in Baienfurt auszuweichen, was viele Probleme mit sich bringt. Nach einem Meinungsaustausch mit Vertretern aller Ge- meinderatsfraktionen haben wir am 30.08.2020 den Antrag an die Gemeinde Baindt gestellt, dass der renovie- rungsbedürftige rote Hartplatz in ein Kunstrasenspielfeld in der Größe von 76 m x 54 m umgebaut wird. Wir wissen, dass es um viel Geld geht, aber die Mitglieder des SV Baindt machen über 16% der Baindter Bürger- schaft aus und tragen als Steuerzahler nicht unwesentlich zur Finanzierung der Gemeinde bei. Vielleicht kann man ja auch bei der Pflege der Rasenplät- ze Geld eingespart werden – z.B. durch die Anschaffung eines Mähroboters. Der SV Baindt beantragt, dass die Beschlussfassung über diesen Antrag in öffentlicher Sitzung erfolgt. Frau Rürup ich möchte Sie bitten, dass Sie uns zum Sta- tus des Antrages informieren. Gerne sofort oder auch beim TOP Aussprache. Ein weiterer Punkt zum Thema Geld. Wir hatten vor über 10 Jahren die letzte Beitragserhöhung auf 50,-- € für die Einzelmitgliedschaft Erwachsene. Bisher sind wir mit den Beiträgen durch hohe Ausgabendisziplin klargekom- men. Für die nächsten Jahre erwarten der Gesamtverein und auch die Abteilungen steigende Ausgaben. Deshalb müssen wir uns über eine moderate Beitragserhöhung bis zur nächsten JHV beschäftigen. Uli Geggier hat ein- mal die Beiträge von 7 vergleichbaren Sportvereinen aus der Region zusammengestellt. Dabei ergibt sich für die Einzelmitgliedschaft Erwachsener ein Betrag von durch- schnittlich 80,-- € gegenüber 50,-- € im SV Baindt. Nach über 8 Jahren Amtszeit als Vorsitzender ist es für mich an der Zeit, den Akku wieder aufzuladen. Zudem bin ich der Meinung, dass es der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat guttut, wenn ein neuer Kopf an der Spitze für frischen Wind sorgt. Deshalb wollte ich heute Abend eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger präsentieren. Leider haben wir bisher niemanden gefunden. Daraufhin habe ich mich mit dem Vereinsrat beraten und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, die Arbeitsauftei- lung im Vorstand zu verbessern. Der Schriftverkehr wird künftig soweit möglich komplett von der Schriftführerin Celia Mischkowski übernommen. Die Frauenvertreterin Petra Kowal kümmert sich selbst- ständig darum, dass wir bis Ende des Jahres von allen Übungsleitern im Kinder- und Jugendbereich erweiterte Führungszeugnisse haben. Das Schutzkonzept „Prävention gegen sexualisierte Ge- walt“ mit den Bausteinen: Ehrenkodex, Schutzvereinba- rung, Elternbrief, Erweitertes Führungszeugnis, Interven- tionsleitfaden und Informationen auf unserer Homepage soll somit zum Abschluss gebracht werden. Ralf Mischkowski stellt ein Gremium zusammen, dass die Kandidatensuche für das Amt des Vorsitzenden forciert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Zudem hoffe ich, dass Thomas Broszeit und Elmar Bue- mann das Thema Sportanlagen und Vereinsräume wei- terhin mit großem Engagement unterstützen. Diese Arbeitsaufteilung war und ist für mich die Voraus- setzung, dass ich mich für eine Übergangszeit bis zur nächsten Jahreshauptversammlung am 18.03.2022 als Vorsitzender zur Verfügung stelle. Wenn sich längerfristig kein Vorsitzender findet, hätte dies ernste Konsequenzen. Der Rest dieses Geschäftsberichts und die Berichte der einzelnen Abteilungen werden in den nächsten Ausgaben des Amtsblatts veröffentlicht. Wolfgang Schneider, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Juniorinnenfußball B-Juniorinnen - Verbandsliga: SV Deuchelried : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 2:1 In einem eher chancenarmen statt- findenden Spiel waren zunächst die beiden sechser und die Viererkette im Mittelpunkt, die kaum Torchancen zuließen und wenn doch einmal was durchkam war unsere Torfrau Tabea L. ein sicherer Rückhalt. Andererseits wurde bei Ballge- winn schnell nach vorne gespielt und so kamen wir auch zu einigen hochkarätigen Torchancen durch Emma und Tabea S., wo uns aber wieder die Kaltschnäuzigkeit vor dem Tor fehlte. Unglücklicherweise liefen wir dann in ei- nen Konter, den Deuchelried mit ihrer ersten Großchance in der 24. Minute eiskalt abschloss. Wir ließen uns nicht aus der Ruhe bringen, hielten das ganze Spiel dagegen und nachdem wir 10 Minuten vor Schluss ins Risiko gingen und eine Verteidigerin gegen eine zusätzliche Stürmerin ersetzten, konnten wir nach einer Ecke durch Laura in der 76. Minute den verdienten Ausgleich durch Martha erzielen. Die Freude hielt allerdings nicht lange, denn in der 80. Minute mussten wir nach einem Handelfmeter den abermaligen Rückstand hinnehmen, den wir trotz eines Pfostenschusses und einer weiteren Möglichkeit durch Mona in der Nachspielzeit nicht mehr ausgleichen konnten. Schade Mädels, trotzdem ein tolles Spiel, das ein Unentschieden verdient gehabt hätte. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürck, Irma Ederer, Marie Strobel, Han- na Steidle, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Laura Bauhofer, Emma Gießler, Tabea Schauffler., Alina Braun, Julia Eberlen E-Juniorinnen - Kreisstaffel: SV Deuchelried – SG Baindt/Fronreute 3:5 D-Juniorinnen - Kreisstaffel: SG Baindt/Fronreute – SC Blönried 16:0 Für unsere jüngsten Kickerinnen standen die Vorzeichen des Spiels sehr unterschiedlich. Während unsere D gegen ein sehr junges Team aus Blönried antrat und es letztlich nur um die Höhe des Sieges ging, stand für unsere E-Mä- dels ein deutlich schwierigeres Spiel auf dem Plan. Nach- dem unsere SGM dann auch noch mit 0 : 1 in Rückstand geriet, wurde das Spiel sehr unterhaltsam. Unsere Mädels schafften es aber immer besser, ihre Torjägern Lena-Ma- rie ins Spiel zu bringen und spielten sich so letztlich auf die Siegerstraße. Unsere D-Mädels ließen „des Bällele“ gut laufen und er- spielten sich Chance auf Chance. Keine Spielerin war nur auf Torerfolg aus und so verteilten sich die Treffer auf viele verschiedene Schützen. Selbst unsere heute zum ersten Mal eingesetzten Spielerinnen Greta und Franzis- ka wurden ins Spiel eingebunden, immer wieder von den Stammspielerinnen angespielt und mitgenommen. Klasse Teamcharakter Mädels – weiter so. Es spielten für unser E-Team: Haifaa und Hanaa Alosh, Lea und Hanna Busam, Leonie Ziegler, Mathea Buchter, Lena-Marie Alber (5), Anna Jaudas, Lena Pfleghar und Carla Seitner Für unser D-Team: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba (2), Lena Füssel (1), Sophie Heilmeier (4), Hedda Said (1), Jana Eiberle (5), Leni Sorg (3), Greta Pohl und Franziska Bayer SVB erfüllt Pflichtaufgabe SV Baindt - SGM Dietmanns/Hauerz 4:0 (2:0) Nachdem der SVB im Anschluss an das Spiel gegen den SV Blitzenreute von einer Erkältungswelle erwischt wurde, die Gebrüder Szeibel sich in Griechenland bräunen ließen und Schimanoswki und Fischer immer noch verletzungs- bedingt ausfielen, musste Trainer Bernd Filzinger für das Spiel gegen den Tabllenletzten aus Dietmanns/Hauerz auf gleich sechs potenzielle Stammkräfte verzichten und seine Startelf dementsprechend umbauen. Durch die ak- tuell beeindruckende Kadertiefe der Baindter Mannschaft, bekamen die knapp 100 Zuschauer am Sonntagnach- mittag aber dennoch eine qualitativ starke Mannschaft auf der Baindter Klosterwiese zu sehen. Doch nicht nur die Baindter Mannschaft hat Qualität, sondern auch die neu angebrachten Werbebanden und Banner auf dem Sportplatz, die durchaus Eindruck machen. Der SVB be- dankt sich bei Thomas Broszeit, Klaus Kowal, Klaus Zim- mermann und allen weiteren Helfern für das Anbringen der neuen Banden und Banner. Auch die Gäste aus Dietmanns/Hauerz hatten durch eine Corona-Welle vor dem Spiel mit Personalproblemen zu kämpfen und begannen das Spiel dementsprechend sehr defensiv und destruktiv; angegriffen wurde erst ab der Mittellinie. Der SVB hatte somit die Aufgabe dieses Ab- wehrbollwerk zu knacken und näherte sich in den ersten Minuten bereits mehrmals gefährlich an. In der 13.Minu- te war es dann soweit: Eine Freistoßflanke von Yannick Spohn segelte Richtung Elfmeterpunkt, wo Kapitän Phil- ipp Thoma eingelaufen war und zum 1:0 einnickte. Im An- schluss an diesen Führungstreffer wurde der Auftritt der Baindter aber, ganz nach dem Motto „Ein Pferd springt nur so hoch, wie es muss“, etwas lethargischer und man merkte der Mannschaft an, dass sie in dieser Form noch nie zusammen auf dem Platz stand. Dennoch ergaben sich den Baindtern gute Chancen: Sebastian Saile setzte einen Kopfball übers Tor, Außenverteidiger Dennis Hecht blieb erst ein klarer Elfmeter verwehrt und setzte dann eine Direktabnahme knapp vorbei und Spohn scheiter- te aus kurzer Distanz am Torwart. Nach einem schönen Doppelpass zwischen Spohn und Thoma, scheiterte dieser zunächst noch an der Hintermannschaft der Gäste. Phi- lipp Kneisl, der den erkrankten Dischl im Sturmzentrum vertrat, nahm die Kugel jedoch gekonnt auf, verzögerte clever und schob in der 32.Minute überlegt zum 2:0-Halb- zeitstand ein. Auch in der zweiten Halbzeit zeigte sich das gleiche Bild - der SVB dominierte mit wahrscheinlich fast 80% Ballbe- sitz, während die Gäste um Schadensbegrenzung bemüht waren. Die Baindter versuchten es immer wieder über die Mitte, die jedoch vom Tabellenletzten gut verteidigt wur- de. Chancen gab es für die Gastgeber dennoch einige, wobei jedoch oft die letzte Präzision fehlte. Schüsse von Mika Dantona und Lukas Walser gingen über das Tor, Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Aushilfe Philipp Boenke köpfte nach seiner Einwechslung an die Latte, Thoma setzte einen Fallrückzieher knapp ne- ben das Tor und Spohn scheiterte mit einem Freistoß am Pfosten. Inmitten dieser Chancen war es in der 68.Minute erneut Kneisl, der nach einem Eckball den Ball im Tor un- terbrachte und auf 3:0 erhöhte. Nachdem bereits Thoma und Kneisl trafen, netzte natürlich auch noch der dritte Philipp in der Baindter Mannschaft: Philipp „Ulf“ Boenke stellte nach einer Flanke von Spohn seinen Torriecher mal wieder unter Beweis und schob in der 90.Minute zum hochverdienten 4:0-Endstand ein. Mit diesem Treffer in der 90.Minute erobert der SVB den ersten Tabellenplatz wieder zurück und hat gegenüber dem SV Vogt nun das um ein Tor bessere Torverhältnis. Nach zwei spielerisch weniger glanzvollen Pflichtsiegen gegen den SV Blitzenreute und die SGM Dietmanns/Hau- erz, gilt es nun am kommenden Sonntag gegen den Ta- bellendreizehnten aus Ankenreute auch spielerisch wie- der „eine Schippe draufzulegen“, um in dieser Saison den siebten Sieg im achten Spiel einzufahren und den ersten Tabellenplatz zu verteidigen. SV Baindt II - SGMDietmanns/Hauerz II Das Spiel der zweiten Mannschaft musste aufgrund meh- rerer Corona-Fälle der Gäste verschoben werden. Vorschau: Sonntag, 10.10.2021: 12.45 Uhr: SV Ankenreute II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Ankenreute - SV Baindt Frauenfußball SV Baindt – TSV Grünkraut 5:3 Die Damen des SV Baindts starteten mit großem Elan in ihr Heimspiel gegen den TSV Grünkraut. Gleich in der dritten Minute schoss Viola Zanutta nach einem Zuspiel von Tasja Kränkle das 1:0 für den SV Baindt. Auch nach diesem Tor spielte der SV Baindt als Mannschaft gut zu- sammen und so konnte Viola Zanutta zunächst in der 12. Minute und dann erneut in der 19. Minute zwei weitere Tore für ihre Mannschaft erzielen, womit der SV Baindt mit einer 3:0 Führung in die Halbzeitpause ging. Nach der Pause änderte der TSV Grünkraut seine Strategie und er- zielte in der 52. Minute das erste Tor. Das ließ sich der SV Baindt allerdings nicht gefallen und legte direkt in der 60. Minute nach zum 4:1. Ab der 60. Minute verlief das Spiel dann relativ ausgeglichen, beide Mannschaften hatten viele Chancen. In den letzten 5 Minuten nahm der TSV Grünkraut nochmals alle Kräfte zusammen und erzielte ein Tor. Darauf regierte der SV Baindt direkt und erzielte ebenfalls noch in der 92. Minute ein Tor durch Mariella Pedrazzoli. Damit war es allerdings noch nicht vorbei, denn auch der TSV Grünkraut legte nochmal nach und erzielte in der 95. Minute noch ein Tor. So gewannen die Damen des SV Baindts dank herausragender Teamarbeit ihr Heimspiel mit einem Ergebnis von 5:3. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma; Spielerinnen: Mar- lene Schäfer(T), Lena Nägele, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Daniela Fissinger, Muriel Zumbrock, Elena Ilka, Lena Schä- fer, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Emma Schaumann, Mariella Pedrazzoli, Ana Montero Traub, Lara Herde Ergebnisse Juniorenfußball A - Junioren – Bezirksliga SGM BB – SV Kehlen 2:3 Nach zwei Niederlagen zu Beginn der Saison sollte im dritten Spiel der erste Sieg gegen Kehlen gelingen. Beide Mannschaften versuchten offensiv Akzente zu setzen, zielstrebiger spielte aber vor allem die Heimmannschaft, sodass durch Bledon Beluli und Tiziano Belligoi bereits nach 20. Minuten eine 2:0 Führung stand. Noch vor der Halbzeitpause gelang Kehlen per Foulelfmeter der An- schlusstreffer. Chancen auf das 3:1 für die A-Junioren wur- den vor und nach der Pause knapp vergeben und nach einem erneuten Elfmeter musste die U19 den Ausgleich hinnehmen. Nur kurz darauf geling es dem SV Kehlen, das Spiel noch zu drehen und trotz aller Anstrengungen in den Schlussminuten seitens der SGM sollte der Ausgleich nicht mehr fallen und man musste eine unglückliche Nie- derlage hinnehmen. Ein großes „DANKESCHÖN“ gilt der Achtalfahrschule Baienfurt, welche den A-Junioren einen neuen Trikot- satz gesponsort hat. Vielen Dank für die Unterstützung. B - Junioren - Bezirksliga FV Ravensburg U16 - SGM BB 10:0 C - Junioren – Leistungsstaffel SGM Ettenkirch/Kehlen - SGM BB I 2:2 Am vergangenen Wochenende spielte die C-Jugend in Ettenkirch gegen die SGM Ettenkirch/Kehlen. Wieder er- wischte die Mannschaft einen guten Start, wieder haperte es aber an der Chancenverwertung. Nach einem unglück- lich abgefälschten Freistoß gingen die Gastgeber mit 1:0 in Führung, ohne einmal gefährlich vor dem gegnerischen Tor gewesen zu sein. Kurz vor der Pause vollendete der starke Moritz Bürkle einen Angriff über Darian Baotic und Magdalena Dittmann zum hochverdienten 1:1. In der zweiten Halbzeit war Ettenkirch/Kehlen spielbestimmend, wenige Minuten vor dem Ende traf Magdalena Dittmann jedoch im Nachsetzen zum 2:1. Nun wurde versucht, das Ergebnis über die Zeit zu retten, doch mit dem Schluss- pfiff erzielte die SGM Ettenkirch/Kehlen den verdienten, für uns aber bitteren Ausgleich. C - Junioren - Leistungsstaffel SGM BB I - VfB Friedrichshafen II 2:6 Die C-Junioren der SGM Baindt/Baienfurt sind mit einem Punkt aus den ersten beiden Spielen in die Saison gestar- tet. Die neue Runde in der Leistungsstaffel begann für die Mannschaft mit dem Nachholspiel gegen den VfB Fried- richshafen II. Bereits nach wenigen Minuten traf Zuhdija Silic nach einem schönen Pass von Eduard Ionescu zur Führung, die aber postwendend ausgeglichen wurde. Während bei der SGM Magdalena Dittmann und Zuhdija Silic (Strafstoß) an der Latte scheiterten, zeigten sich die Gäste effizienter und gingen mit einem 2:1-Vorsprung in die Pause. Im zweiten Abschnitt war der VfB überlegen, für unsere SGM traf nur noch Hassan Khanafer zum zwi- schenzeitlichen 2:4. Letztlich gewann Friedrichshafen – etwas zu hoch – mit 6:2. D1 - Junioren - Kreisstaffel SGM BB I - SGM Fronhofen I 1:0 D2 - Junioren - Kreisstaffel SGM BB II - SV Reute I 1:2 D3 - Junioren - Kreisstaffel Spfr Friedrichshafen - SGM BB III 10:2 E - Jugend - Kreisstaffel SGM Wolpertswende - SV Baindt 4:0 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Vorschau Jugendfußball Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2013,2014, 2015 und 2016 aufgepasst! Das Bambini-Training und F-Jugend-Training für Jungs und Mädchen hat wieder gestartet. Unsere Bambinis (2015 & 2016) trainieren immer am Montag von 17 - 18 Uhr auf dem Sportplatz bei der Ten- nishalle. Unsere F-Jugend (2013 & 2014) trainieren immer am Dienstag von 17:30 - 18:30 Uhr auf dem Sportplatz bei der Tennishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst mal zum Schnuppertraining vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportbekleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und dei- ne Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball. de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3658). Dein Trainer Daniel (Bambini) und Holger und Erwin (F-Jugend) sowie deine Mitspieler freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. Vorschau Jugendfußball Freitag, 08.10 17:00 Uhr - E-Mädchen: SGM Baindt/Blitzenreute - PSG Friedrichshafen (Spielort Blitzenreute) 17:30 Uhr - E-Jugend: SV Baindt - SV Blitzenreute Samstag, 09.10 13:00 Uhr - B-Juniorinnen: SV Baindt - SV Nufringen 13:30 Uhr - D-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/ Blitzenreute 14:15 Uhr - D-Junioren: SG Aulendorf - SGM BB II 14:30 Uhr - C-Junioren: SGM BB II - SV Horgenzell (Spie- lort Baindt) 14:30 Uhr - C-Junioren: SGM BB I - SGM Hege/Nonnen- horn (Spielort Baienfurt) 14:30 Uhr - D-Junioren: FG 2010 Wilhelmsdorf - SGM BB I 15:30 Uhr - B-Junioren: SGM Schnetzenhausen - SGM BB II 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SV Maierhöfen-Grünenbach (Spielort Bergatreute) 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM Röthenbach - SGM BB Sonntag, 10.10 11:00 Uhr - B-Junioren: SGM BB I - TSV Tettnang (Spielort Baienfurt) 14:00 Uhr - A-Juniorinnen: FV Bad Waldsee - SGM Baindt/ Bergatreute Montag, 11.10 18:30 Uhr - D-Juniorinnen: SV Bergatreute - SGM Baindt/ Blitzenreute Dienstag, 12.10 18:30 Uhr - A-Junioren: SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM BB (Bezirkspokal) Mittwoch, 13.10 18:00 Uhr - B-Juniorinnen: SV Baindt - FV Blau-Weiß Bell- amont (Bezirkspokal) Souveräne Vorstellung beim SV Blitzenreute SV Baindt I – SV Blitzenreute I 9:1 Gerade einmal 2 Stunden Spielzeit benötigte unsere erste Herren- mannschaft, um einen nie gefähr- deten 9:1 Sieg unter Dach und Fach zu bringen. Wie schon am vergangenen Samstag stellten wir mit einem 3:0 in den Doppeln die Weichen früh auf Sieg. Bei den Einzelspielen gab es kaum Überraschungen, wir hatten unsere Gegner meist gut im Griff. Das Spiel des Tages lieferten sich Tobias Nowak und Jürgen Fuchs, der nach 2 verlorenen Sätzen seinen Spielstil änderte und Tobi so vor große Probleme stellte. Im entscheidenden 5. Satz zeigte Tobi dann mentale Stärke und kämpfte seinen Kontrahenten mit 12:10 nieder. Im Anschluss hatte Holger Baumhauer gegen seinen jungen Gegner Lenn- ard Said keine Chance und musste den Blitzenreuter Eh- renpunkt zulassen. Den Schlusspunkt zum deutlichen 9:1 Endstand setzte Philipp Schwarz mit seinem 2. Sieg an diesem Abend. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Holger Baumhauer (0:1) Vorschau 09.10.2021 18:30 SV Baindt I – SV Ettenkirch 09.10.2021 18:30 SV Baindt II – SVW Weingarten IV Am morgigen Samstag begrüßen wir um 18.30 Uhr die Gäste vom SV Ettenkirch in der Baindter Sporthalle. Zeit- gleich spielt auch die zweite Mannschaft gegen SVW Weingarten IV. Beide Teams freuen sich über zahlreiche Zuschauer und Fans! Taekwondo Baindt e.V. Anfängerkurs für Kinder Die Asiatische Kampfsportarten, insbe- sondere die koreanische Kampfkunst Taekwondo, erfreuen sich bei Jung und Alt, bei Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern und auch vermehrt bei Senioren immer größe- rer Beliebtheit. Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Mittwoch, 13.10.2021 ein Anfängerkurs für Kinder von 5 – 8 Jahren statt. Vor einer Anmeldung steht Euch ein vierwöchiges kos- tenloses und unverbindliches Probetraining zu. Einfach vorbeikommen und mittrainieren, mitzubringen ist nur eine Jogginghose und ein T-Shirt. Trainingszeiten • Mittwoch 16:30 – 17:30 Uhr. • Wo: Baindt Rote Turnhalle E-Mail: Info [at] tkd-baindt.de Schalmeienkapelle Baindt e.V. Hüttenaufenthalt 2021 Am letzten Wochenende ging es für die Schalmeien nach langer Pause wieder auf eine Hütte. Dieses Jahr hat es uns nach Hittisau in das Fe- rienhaus Rainerau verschlagen. Traditionell werden immer am Freitagabend unsere neu- en Mitglieder in den Verein mit einer Taufe aufgenommen, da es aber dieses Jahr keine gab, wurden die vier Pro- ben-Schlechtesten der letzten Jahre wieder neu getauft. Am Samstagmorgen nach einem kräftigen Frühstück sind wir dann ein wenig durch die schöne Natur um unsere Hütte gewandert. Den restlichen Tag haben wir draußen vor unserer Hütte bei wunderschönem Wetter genossen. Nach dem Abendessen standen wieder unsere traditionel- len Hüttenspielen an in denen jede Stimme um den Sieg kämpfte aber am Ende konnte es nur einen geben. Der Akkord setzte sich als Sieger durch und der Tenor darf nun für ein Jahr die rote Laterne tragen. Am Sonntag gab Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 es noch ein leckeres Frühstück, anschließend haben wir gemeinsam die Hütte wieder auf Vordermann gebracht und dann machten wir uns auf den Heimweg. Vielen Dank an unseren Mr. Event und an das Essens- und Spieleteam für die tolle Organisation der Hütte. Vorstandswahlen im Ortsverein Liebe Mitglieder, Bürgerinnen und Bürger, längst fällig und endlich durchführbar, die Neuwahlen. Sehr viele Veränderungen waren nicht zu erwarten ge- wesen. Und doch gab es eine wesentliche Veränderung im Vorstand. Gerhard Schweizer, seit zwei Jahrzehnten der Stellvertreter unserer ersten Vorsitzenden Brigitta Wölk, stand einer Wiederwahl aus familiären Gründen nicht mehr zur Verfügung. Unsere Vorsitzende Brigitta Wölk hat das zutiefst bedauert. Gerhard Schweizer war ihre große Stütze. Mit ihm zusammen oder alleine hat er Termine wahrgenommen. Er erledigte Krankenbesu- che und übernahm es auch zu runden Geburtstagen die Gratulationswünsche und Geschenke des Ortsvereins zu überbringen. Er war es, der den Anstoß zur Nachverfol- gung der Geschichte von T4 Opfern in der NS-Zeit in Bai- enfurt gab und gemeinsam mit der 1 Vorsitzenden Brigitta Wölk recherchierten sie die Schicksale von 7 Baienfurter Bürgerinnen und Bürgern. Der Klangstein in Baienfurt erinnert auch an deren Schicksale. Schlussendlich ist aber die Entscheidung von Gerhard Schweizer zu respektieren. Der neu gewählte Vorstand des Ortsvereins setzt sich nunmehr wie folgt zusammen: Brigitta Wölk 1. Vorsitzende Hans-Jürgen Eichler 2. Vorsitzender Evelin Härtel Schriftführerin Ralf Härtel Kassier Für den Vorstand Evelin Härtel, Schriftführerin www.spd-baienfurt-baindt.de Gerhard Schweizer. Immer coronakonform. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Lindenberg „Besuch de Hutmuseums“ Kleine Wanderung rund um den Wald- see und das Lindenberger Moor Wir treffen uns am Dienstag, 19.10.2021 um 9,30 Uhr auf dem Festplatz in Wein- garten. Der Fahrpreis beträgt 9,00 € f. Mitglieder, Eintriit Hutmu- seum 5,50 € (auf Wunsch mit Audioguide zu 2,00 € oder WhatsApp-Führung umsonst) Da die Wege um den Waldsee und das Moor feucht sein können, sind gutes Schuhwerk und bei Bedarf auch Wan- derstöcke erforderlich. Die Gehzeit beträgt ca. 5 km. Bitte Getränke und Vesper mitnehmen, weil geeignete Gasthäuser Ruhetag haben. Es gilt die 3G-Regel und Maskenpflicht im Museum. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei Wanderführerin Ingrid Frank, Tel.0176 84205030 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Oktober geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Hubert Gärtner Beisitzer Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Wöchentliches Training Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt hat am Montag, 20. September 2021 wieder den Trainingbetrieb gestartet. Nach einer langen Sanierungspause im Sommer und einem redu- zierten Training im Juni und Juli, freuen wir uns alle auf das wöchentliche Training in unsren regulären Gruppen- größen, natürlich unter Einhaltung der aktuell gültigen 3G-, Corona-, Hygiene- und Abstandsregeln. Alle Trainer und Helfer sind wieder mit an Bord und freuen sich auf Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 ein reguläres Training mit vielen motivierten Schwimmern. Nach dem ersten Training können wir schon eines mit Si- cherheit sagen ... verlernt hat das Schwimmen niemand. Anfängerschwimmkurs Der Anfängerschwimmkurs ist am Montag, 27. Septem- ber 2021 mit 10 Kindern gestartet. Da die Nachfrage sehr, sehr hoch ist sind schon alle Anfängerschwimmkurse bis Herbst 2022 ausgebucht. Ferienprogramm Am Montag, 9. August fand das diesjährige Ferienpro- gramm statt. Auf dem Sportplatz neben unseren neuen Vereinsräumen in der Baindter Str. 48/1 in Baindt wur- de Spiel, Spaß und Sport rund um das Thema Wasser angeboten. 15 Kinder nahmen am Ferienprogramm teil und konnten sich beim Seilziehen, Rennen, Sackhüpfen, Wasserspritzpistolen-Flaschen-Umschießen, Tauchrin- ge-Zielwerfen und Wasser-mit-einem-Schwamm-Trans- portieren austoben und messen. Das Wetter war warm und trocken, so dass der DLRG-Ferienprogramm-Spaß mit einer Tauch-Disziplin in einem extra aufgebauten Pool beendet werden konnte. So konnte sich jeder vom Sportprogramm abkühlen und ein Eis gab es natürlich auch für jeden. Wir freuen uns, dass es mit unserem Vereinsleben end- lich wieder losgeht. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt DLRG Ferienprogramm Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Ausbildung erfolgreich meistern - mit assistierter Aus- bildung ans Ziel kommen Ausbildungsplätze zu besetzen oder eine Ausbildung erfolgreich zu beenden, sind häufig eine Herausforde- rung. Manchmal stehen Sprach- bzw. Lernschwierig- keiten und organisatorische Hindernisse im Weg. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg unterstützt mit dem weiterentwickelten Instrument Assistierte Aus- bildung (AsA) noch umfangreicher als bisher. Die AsA wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zu einem Förderinstrument zusammengeführt. „Mit der Assistierten Ausbildung unterstützt wir derzeit rund 280 junge Menschen während ihrer betrieblichen Ausbildung. Ohne diese Hilfe könnten sie die Lehre nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen,“ er- klärt Katja Thönig, operative Geschäftsführerin der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Zu den häufigsten Gründen für die Unterstützung gehören zum Beispiel schlechte Schul- bzw. Berufsschulnoten, Prüfungsängs- te, Probleme bei der Aneignung von allgemeinen Aus- bildungsinhalten im Betrieb oder Probleme im sozialen Umfeld mit Auswirkung auf den Ausbildungsverlauf. „Alle Unterstützungsangebote sind individuell auf die Jugend- lichen abgestimmt. Eine feste Ansprechperson für die jungen Menschen– die sogenannte Ausbildungsbeglei- tung – stellt den Bedarf fest, organisiert und koordiniert alle Maßnahmen.“ Die Ausbildungsbegleitung steht auch den Ausbildungs- betrieben zur Seite, der sie individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten administrativ und organisatorisch unter- stützt. Auch bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen kann AsA unterstützen. So finden ausbildungsinteressierte junge Menschen und Betriebe zusammen. Ziel der assistierten Ausbildung ist, das Ausbildungsver- hältnis oder auch die Einstiegsqualifizierung zu stabili- sieren und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Nach erfolgreichem Abschluss der betrieblichen Ausbil- dung ist eine Nachbetreuung zur Stabilisierung des Be- schäftigungsverhältnisses möglich. Die Teilnahme an der AsA kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Alle Maßnahmekosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter vollständig getragen. Betriebe, die einen förderungsberechtigten jungen Men- schen ausbilden wollen oder bereits ausbilden, können ihren Bedarf dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit melden, erreichbar unter der kostenfreien Ser- vicenummer: (0800) 45 55 520. Jugendliche können mit ihrer Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder mit ihrem Jobcenter über eine Assistierte Ausbildung sprechen. Bundesagentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahres- ende verlängert Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende Sep- tember befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die be- triebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundes- agentur für Arbeit (BA) kann dies mit Qualifizierungs- beratung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen. „Qualifizierung und Weiterbildung ist ganzjährig wichtig und wird in den kommenden Jahren noch deutlich an Bedeutung hinzugewinnen“, betont Katja Thönig, ope- rative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg. „Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Wir können dabei unterstützen und empfeh- len deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit unserem Arbeitge- ber-Service in Verbindung zu setzen.“ Auch ungeachtet der Corona-Krise stehe der regionale Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren vor tiefgreifen- den Umgestaltungen, dessen ist sich Katja Thönig sicher. „In vielen Branchen, vor allem in der Metall- und Elektroin- dustrie und dem Handel wird sich die Arbeitswelt rapide verändern. Neue Technologien werden Einzug halten, die Digitalisierung wird fortschreiten und viele Berufe werden sich wandeln. Darauf müssen wir uns alle einstellen. Mit unseren Fördermöglichkeiten begleiten und gestalten wir diesen Wandel, damit die Bodenseeregion weiterhin ein attraktiver Ort für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt.“ Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Fragen zur Kurzarbeit und Qualifizierungsförderung be- antwortet der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeits- entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll er- stattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Mo- nate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraus- setzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Online gibt es weitere Informationen unter: https://www. arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerde- rung-von-weiterbildung Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammen- gestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit BSVW: Spendenaufruf 2021 Vom 8. bis 15. Oktober 2021 findet weltweit die Woche des Sehens statt. Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation haben 2,2 Milliarden Menschen eine Sehbehinderung oder sind blind. Seit 1909 verfolgen wir vielfältige Aufgaben: Wir kümmern uns um die berufliche, gesellschaftliche, kulturelle und so- ziale Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen und setzen uns für Einrichtungen ein, die der Bildung und Wei- terbildung blinder und sehbehinderter Menschen dienen. Wir sind persönlich nach Terminabsprache, per Mail und am Telefon für sie da und helfen ihnen bei Fragen weiter. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung! In unseren „Blickpunkt-Auge-Beratungsstellen“ infor- mieren wir Ratsuchende über Augenkrankheiten wie zum Beispiel den Grauen Star (Katarakt), den Grünen Star (Glaukom), Retinitis Pigmentosa und andere. Durch die eigene Betroffenheit können die qualifizierten Berater*in- nen grundlegende Fragen zur Augenerkrankung beant- worten oder Tipps, Tricks und Schulungen zur Alltagsbe- wältigung anbieten. Der überwiegende Teil der Beratung und Betreuung er- folgt darüber hinaus in unseren Bezirksgruppen vor Ort, das heißt auch in einer Gemeinde in Ihrer Nähe. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie uns, die Arbeit für blinde und sehbehinderte Menschen fortzuführen. Gerne verbuchen wir diese auf dem Konto bei der Bank für Sozial-wirtschaft, IBAN: DE65 6012 0500 0007 7022 01; BIC: BFSWDE33STG Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, Telefon: (0711) 21060-0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Internet: www.bsv-wuerttemberg.de Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik kön- nen wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Grippeschutzimpfung nicht vergessen Gerade in der Corona-Pandemie ist eine hohe Impf- quote gegen die Virusgrippe für Risikogruppen wich- tig, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern zu vermeiden. Die Gruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Influenza-Verlauf haben, sind mit denen des Corona- virus sehr ähnlich. Die Virusgrippe ist keine harmlose Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau rät daher dazu, sich jetzt gegen Influenza impfen zu lassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippeschut- zimpfung für folgende Personen: Besonders gefährdet sind Menschen ab dem 60. Lebensjahr, Schwangere, chro- nisch Kranke und medizinisches Personal. Schützen soll- ten sich auch alle anderen Personen, die ein erhöhtes An- steckungsrisiko haben sowie solche, die im nahen Umfeld andere anstecken und gefährden könnten, zum Beispiel Pflegepersonal, Busfahrer, Lehrkräfte oder Menschen in Pflegeheimen. Die Viren können durch Husten, Niesen und über Hän- de sowie Oberflächen übertragen werden. Deshalb sind neben der Impfung gründliches Händewaschen und Ab- standhalten zu anderen Personen empfehlenswert. Dabei ist es wichtig, die Impfung jährlich zu wiederholen, weil sich die Grippeviren ständig verändern. Zehn bis 14 Tage nach der Spritze hat der Körper ausreichend Schutz aufgebaut. Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens Aktion zum Welthospiztag am 9.10.2021 Das Hospizlicht ist ein Zeichen, dass der Tod nicht das letzte Wort hat und dass es Menschen gibt, die unterstützen können. Die Aktion „Das Hospizlicht – Sterben ist eine Zeit des Le- bens“ findet anlässlich des Welthospiztages am 9.10.2021 statt. Dieser Tag wird weltweit begangen, um auf die Hospizidee aufmerksam zu machen. Hospiz- und Pallia- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 tivarbeitet bedeutet vor allem schwerkranke Menschen und deren Angehörige in ihrer verbleibenden Zeit gut zu begleiten und zu einer bestmöglichen Lebensqualität beizutragen. An diesem Tag sollen bewusst Zeichen der Solidarität gesetzt werden: mit Schwerkranken und Sterbenden so­ wie deren Angehörigen, die sich zu Hause, in Kranken­ häusern, Pflegeheimen oder Hospizen auf ihren nahen Tod vorbereiten. Sie sollen daran erinnert werden, dass sie nicht allein sind und auf Unterstützung aus der Ge­ sellschaft zählen können. Deswegen soll in möglichst vielen Fenstern am Abend des 9.10.2021 ein „Hospizlicht“ brennen. Diese Kerze trägt den Aufdruck: „Gegen die Nacht können wir nicht ankämpfen, aber wir können ein Licht anzünden.“ (Franz von Assisi) Die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. verteilt die Kerzen kostenlos an folgenden Stel­ len: Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten Altdorfapotheke, Zeppelinstraße, Weingarten Bioladen Kornblume, Broner Platz, Weingarten Stadtbuchhandlung, Löwenplatz, Weingarten Natürlich sind sie auch bei den ehrenamtlichen Hospiz­ begleiter*innen erhältlich. Landkreis Ravensburg Mitgliederversammlung des Vereins ehemaliger Land­ wirtschaftsschüler Ravensburg am Dienstag, 19.10. in der Landwirtschaft Bachmaier in Berg Der Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler (VLF) Ra­ vensburg lädt ganz herzlich zu seiner Mitgliederversamm­ lung am Dienstag, 19.10.2021, um 20 Uhr in die Landwirt­ schaft Bachmaier in Berg ein. Neben den Regularien für das Geschäftsjahr 2020 wird über eine Neufassung der Satzung abgestimmt. Ziel der Neufassung ist, die Mitglie­ der des VLF Bad Waldsee und den Meisterverein Ravens­ burg in den Verein aufzunehmen. Anschließend unterhält Barny Bitterwolf mit seinem Programm „Ratschläge die Xondheit“. Mitglieder und Gäste sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen. Es gelten die am Veranstaltungstag gültigen Coronaregeln. Apfel- & Kartoffeltag in Wolfegg Am Sonntag findet wieder der beliebte Apfel- & Kartof- feltag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt. Der Tag steht ganz im Zeichen von Ap- fel und Kartoffel. Ab 10 Uhr können die Besuchenden hunderte alte Apfel- und Kartoffelsorten entdecken, können regionales Obst und Gemüse kaufen oder sich selbst bei herbstlichen Arbeiten versuchen und erfah- ren viel Wissenswertes rund um den Obst und Gemü- seanbau. Am 10.Oktober ist Apfel- und Kartoffeltag im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Leckereien rund um Apfel und Kartoffel, eine große Obst­ sortenbestimmung, Rübengeisterschnitzen und vieles mehr erfreuen Jung und Alt. In der Apfelausstellung ver­ strömen 200 alte, fast vergessene Apfelsorten ihren aro­ matischen Duft. Die Besuchenden können auch dieses Jahr ihre mitgebrachten Äpfel vom Experten bestimmen lassen, oder sich von den Baumfachwirten Tipps für die Pflege der eigenen Bäume im heimischen Garten geben lassen. Die Mobile Saftmoschte ist vor Ort und die Oldti­ mer-Veteranen zeigen wie die Äpfel zu Großmutters Zei­ ten verarbeitet wurden. Das Programm am 10. Oktober [10-17 Uhr] • Apfelausstellung mit über 200 verschiedenen Apfel­ sorten • Kartoffelausstellung mit über 150 Sorten • Kartoffellese und -wäsche von Hand am Versuchsacker [12 Uhr, 14 Uhr, 16 Uhr] • Krauteinhobeln • Apfelkränze binden • Mosten wie früher mit den Oldtimer-Veteranen • Mosten mit der Mobilen SaftMoschte • Apfelsortenbestimmung vom Apfelexperten • Apfelring-Gestell bauen • Infostand Baumpflege & Baumschnitt • Infostand Mauser mit dem Museumsmauser Für die „Kleinen“: • Puppentheater Krauter & Sauter [13.30 Uhr, 15 Uhr] • Märchenerzählerin [12 Uhr, 14 Uhr] • Rübengesichter schnitzen • Kartoffeldruck Verkostung u.a.: • Dinnete, Apfelzelten vom Bäcker Heinzelmann • Kartoffelküchle mit Apfelschütz, Apfelküchle von den Allgäuer Landfrauen • Musik: Finkelbuben, Wolfegger Kinderchor Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2021“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2021 ein. An zwei Abenden, am 12. und 13. November 2021 wird mit bekannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen den Kabarettisten vom Freitag, 12. November vor: Michael Altinger „Schlaglicht“ Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Karten­ verkauf läuft in der Volksbank Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravens­ burger Str. 6 in Baienfurt Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502/911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: € 24,-- pro Person. Sie sparen beim DUO-Ticket (2 Abende für € 45,--) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Unsere Gästeführer freuen sich sehr darüber und zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR Sonntag, 10. Oktober 2021 Gästeführer: Wilfried Scheremet Wie bereiten sich Pflanzen und Tiere auf den Winter vor Dieses Jahr fragten sich viele: Wo sind denn die ganzen Insekten? Hoffen wir, dass es nächstes Jahr wieder bes- ser aussieht. Eine zentrale Voraussetzung dafür wird sein, dass Pflanzen und Tiere im Ried und in den umgebenden Flächen gut die kältere Jahreszeit überstehen. Gästeführer Wilfried Scheremet freut sich, mit Ihnen un- sere abwechslungsreiche Landschaft im Herbstkleid zu erleben. Wir freuen uns über die letzten Blüten und fra- gen uns, wie sie es schaffen noch Früchte zu entwickeln. Auch einigen Tieren werden wir begegnen. Wie meistern sie die widrigen Bedingungen bis zum Frühjahr? Andere vermissen wir schon. Wo sind sie hin? Diesen und ande- ren Fragen werden wir auf unserer Führung nachgehen und auch Antworten finden. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Bitte gutes Schuhwerk und evtl. Mückenschutz mitbringen. Es wäre schön, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 3 Stille TageStille TageStille Tage Allerheiligen am 01.11.2021 GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 3 Stille TageStille TageStille Tage Allerheiligen am 01.11.2021 GESCHÄFTSANZEIGEN Kompetenz in Ihrer Nähe! &AUSBILDUNGBERUF Unser Thema „Ausbildung & Beruf“ erscheint regemäßig. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 KLEINE TEAMS - GROSSE KANZLEI ARBEITEN SIE BEI UNS IN RAVENSBURG! Festanstellung als: - Mitarbeiter/in im Sekretariat m|w|d VZ oder TZ (mind. 80%) - Steuerfachangestellte/r m|w|d - Steuerfachwirt/in m|w|d WIR STELLEN EIN: Ausbildungsplätze zum/zur: - Steuerfachangestellten m|w|d Duales Studium zur/zum: - Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m|w|d www.schnekenburger-stb.de Wir bieten einen krisensicheren Job, anspruchsvolle Tätigkei- ten, flexible Arbeitszeiten, gute Aufstiegs- und Karrierechancen, Kinderbetreuung, betriebliche Altersvorsorge und viele weitere Benefits! 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Sie kennen sich mit unterschiedlichsten Werkzeugen und Geräten perfekt aus. Foto: djd/qmf/ LandBauTechnik Bundesverband/ Lisa Schätz (djd). Vom smarten Rasenroboter bis zum Aufsitzrasentraktor, vom Klein- gerät bis zur Kettensäge: Beschäf- tigte im Motorgerätefachhandel müssen sich mit den verschiedens- ten Maschinen perfekt auskennen. Die Technik wird immer komplexer, Hightech trifft auf Natur. Für Schul- abgänger bieten sich damit attrak- tive Berufsperspektiven in einer boomenden Branche. Die mechat- ronische Ausbildung beispielsweise dauert dreieinhalb Jahre und ndet im Fachbetrieb sowie in der Berufs- schule statt. Nach dem Gesellenab- schluss bestehen zahlreiche Quali zierungsmöglichkeiten, zum Beispiel mit einer Weiterbildung zum Servicetechniker oder Meister. Unter www.qmf.de/qmf-haendler-vor-ort etwa ndet man Adressen aus der Nähe, um sich über Praktikumsmöglichkeiten und freie Ausbildungs- plätze zu informieren. &AUSBILDUNGBERUF Unser Thema „Ausbildung & Beruf“ erscheint regemäßig. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Bewirb Dich jetzt ... ... auf VOLLZEIT oder TEILZEIT und SONNTAGS immer FREI! • per e-Mail job@baeckerei-frick.de • per Telefon 0751 560926-19 • per whatsapp 0176 62451039 • direkt zum Bewerbungscenter: Bäckerei Frick GmbH & Co. KG Schützenstraße 7– 9 • 88250 Weingarten www.baeckerei-frick.de/jobs • job@baeckerei-frick.de Brötchengeber | Bäckereiverkäufer (m|w|d) für TETTNANG, WEINGARTEN, RAVENSBURG & BAD WALDSEE Jetzt gleichbewerben! 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Mit guter Kommunikation, viel Fachwissen und modernen Tech- niken beraten sie ihre Kunden und nden die jeweils passende Lösung. Entsprechend quali zierte Fachkräfte sind gefragt, angehende Hörakustiker verfügen über sehr gute Berufsaussichten. So hat beispielsweise Kind die Zahl der Ausbildungsstellen entgegen dem allgemeinen Trend für 2021 nochmals erhöht. Neben einer Übernahmega- rantie nach erfolgreichem Abschluss pro tieren Azubis hier von einer individuellen Förderung und weiteren Karri- erechancen bis hin zur Meisterförderung. Unter www.kind-ausbildung.com gibt es alle Details. Mit gutem Hören die Lebensqualität der Kunden verbessern: Hörakustiker sind gefragte Fachleute. Foto: djd/Kind Hörgeräte Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Waldseer Str. 41 88364 Wolfegg-Alttann Tel.: 07527/4104 Fax 4844 www.schreiner-lang.de In Sachen HOLZ wissen wir wo´s LANG geht! Bereits 70 % verkauft! Wohlfühlwohnungen Kaufpreis ab € 379.000,– Provisionsfrei Rohbau erstellt Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Fr. 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    Zuletzt geändert: 08.10.2021
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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 24. September 2021 Nummer 38 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bundestagswahl am 26. September 2021 Unsere Demokratie lebt von einer regen Bürgerbeteiligung. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und beteiligen Sie sich am Ent- scheidungsprozess für die Besetzung unseres Bundestags. Die vom neu gewählten Bundestag zu treffenden Entscheidungen berühren auch unseren Landkreis und unsere Gemeinde, aber vor allem Sie persönlich. Nutzen Sie daher Ihre Chance, über die zukünftige Entwicklung unseres Landes mitzubestimmen. Bei der anstehenden Wahl haben jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheiden Sie darüber, welche Bewerberin oder welcher Bewerber unseren Wahlkreis im Parlament vertreten wird. Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie eine der zugelassenen Landeslisten und entscheiden somit über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Sie haben am Sonntag die Möglichkeit von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Wahl zu gehen. Gehen Sie wählen! Gestalten Sie die Politik mit! Um den Gesundheitsschutz auch beim Besuch der Wahllokale zu gewährleisten, wurden wieder Schutzmaßnahmen ergriffen. Bei der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 hatten wir in der Gemeinde Baindt eine Wahlbeteiligung von 79,6 Prozent. Ich freue mich, wenn wir am kommenden Sonntag wieder eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung in Baindt haben werden. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Liebe Naturgartenbesitzerinnen und -besitzer und die, die es werden wollen, der Fotowettbewerb „Baindt blüht auf!“ geht nun in die Zielgerade. Bisher haben uns schon einige wunderschöne Bilder von Baindter Gärten erreicht. Vielen Dank hierfür. Eine Teilnahme ist aber weiterhin möglich und funktio- niert folgendermaßen: - ein oder mehrere Fotos ihres Gartens machen und an folgende E-Mail schicken - E-Mail: baindtbluehtauf@gmx.de - Einsendeschluss ist der 30.09.2021 Auch für unsere kleinen Gärtnerinnen und Gärtner besteht die Möglichkeit beim Wettbewerb mitzumachen. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.baindtbluehtauf.de unter „Tipps und Tricks“ und „Angebote für Kinder“. Es warten tolle Preise auf Groß und Klein. Unsere Fachjury freut sich schon darauf, die tollen Gärten zu bewerten und die Gewinnerinnen und Gewinner zu küren. Aber auch Sie sind gefragt, denn wir suchen zusätzlich das beliebteste Gartenfoto. Das Foto mit den meisten Stimmen darf sich schließlich über den Preis des Publikumslieblings freuen. Die Fotos der Gärten finden Sie über unsere Galerie auf www.baindtbluehtauf.de . Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit der Nummer Ihres Favoriten. Wir sind schon sehr gespannt und freuen uns auf alle weiteren Einsendungen, sowie Bewertungen der Gartenfotos. Ihre Studentinnen und Studenten der Umweltbildung an der Pädagogischen Hochschule Weingarten Das Baindt blüht auf!-Team Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Dreistufiges Warnsystem ab 16. September 2021 Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser ge- ben wird. Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Aus- lastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Stand: 15. September 2021 – weitere Informationen, Inzi- denzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Grundsätzlich gilt: Die vollständige Übersicht können Sie über die Homepage www.baindt.de unter „Aktuelles zu Corona“ abrufen. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung Starkregenrisikomanagement / Bebauungsplan „Bühl“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, heftige Starkregenereignisse haben in den letzten Jahren gezeigt, dass unwetterartige Niederschläge überall im Land, auch abseits von Fließgewässern, zu dramatischen Überschwemmungen führen können. Auch die Gemeinde Baindt wurde in den vergangenen Jahren zunehmend von Starkregen und Hochwasser heimgesucht. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im November 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläuterte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die ange- fertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Verringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Auch bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ werden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen berücksichtigt. Diese wollen wir Ihnen zusammen mit Fachleuten vom Ingenieurbüro Fassnacht erläutern und laden Sie recht herzlich am 04.10.2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle zu einer Informationsveranstaltung ein. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Ihr Interesse. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Geh- weg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fuß- gängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbei- zugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahr- genommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigen- tümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 02.11.-05.11.2021 eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grundschü- ler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix anmel- den. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 11.10.2021. Den Link für die Anmeldung sowie weitere Informatio- nen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt. Geänderte Zufahrt zur Kompostieranlage und Annabergstraße Das Regierungspräsidium Tübingen saniert seit Montag, den 6. September in Teilbereichen die Fahrbahndecke zwischen Baienfurt und Bergatreute. Die Bauleitung die- ser Maßnahme erfolgt durch das Regierungspräsidium Tübingen, Dienstsitz Ravensburg. Diese Arbeiten sollen bis zum 29. Oktober abgeschossen werden sein. Zwischen Freitag, den 24. September bis voraussichtlich Montag, den 27. September ist jedoch die Zufahrt zur Kompostieranlage und Annabergstraße von der Landes- straße aus nicht möglich. Die Kompostierung ist in diesem Zeitraum weiterhin geöffnet. Die Zufahrt erfolgt in dieser Zeit über die Ortslage Baindt. Alle am Bau beteiligten sind bemüht, die Bauarbeiten zügig und möglichst ohne Behinderungen abzuwickeln. Wir bitten darum, baustellenbedingte Einschränkungen zu entschuldigen. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Roth unter der Tele- fonnummer 07502/940653 oder f.roth@baindt.de zur Verfügung. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 14.09.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ab welchem Zeitpunkt Bau- grundstücke in der Gemeinde Baindt zum Kauf anstehen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Bauplätze im Baugebiet Grüner Berg/Stöcklisstraße im Frühjahr 2022 vergeben werden. Grundstücke im Baugebiet Lilienstraße können voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erwor- ben werden. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. August 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Am 04.10.2021 um 19:00 Uhr findet eine Infoveranstal- tung zum Starkregenmanagement statt. b) Förderprogramm Jungbäume für das Oberland Ein Antrag auf Zuwendung für das Förderprogramm wurde fristgerecht beim Landratsamt gestellt. Die För- derzusage kommt voraussichtlich diese Woche. Mit dem Förderprogramm werden kommunale Sam- melbestellungen von Streuobstbäumen gefördert, inkludiert ist in den Eigenanteil von 25 € der Bürge- rinnen und Bürger nicht nur das Pflanzgut, sondern auch das richtige Befestigungs- und Baumschutzma- terial (Baumpfähle, Kokosgarn und Wühlmauskörbe) und vor allem der notwendige Pflanzenschnitt und die jährlichen Erziehungsschnitte in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung. Den Rest der Kosten teilen sich das Landratsamt und die Gemeinde je zur Hälfte. Voraussichtlicher Anteil für die Gemeinde und Land- ratsamt liegen gemäß der Schätzung je bei ca. 30 € pro Baum. 2019 hat die Gemeinde Baindt insgesamt 51 Bäume, im Jahr 2020 32 Bäume bestellt. Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Juni 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Wickenhauserstraße 171 20 50 71 Marsweilerstraße 214 4 50 63 Schachenerstraße 21 3 30 44 Thumbstraße 28 20 7 32 Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Juni 2021 - Ergebnisse - Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 c) Baugebiet Fischerareal Die Kontaktbörse für potentielle Baugemeinschaften ist auf der Homepage online. Unter www.baindt.de/ fischerareal findet man hierzu alle Informationen. d) Feuerwehr – Ausgabe von Sandsäcken Eine Aktion ist mit der Jugendfeuerwehr geplant, je- doch scheitert es zur Zeit noch an der Lieferung der Sandsäcke. e) Wanderkarte Altdorfer Wald Die Wanderkarte vom Altdorfer Wald ist ab sofort für 5 € auf dem Rathaus zu erwerben. TOP 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Bifang Erweiterung“ für die Ver- längerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 wurde für eine Gartenhütte mit den Abmessungen 3,00 m auf 4,00 m und einer Höhe von 2,50 m bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang-Erweiterung“ erteilt. Gebaut wurde die Hütte 3,50m x 4,50m und 2,48m hoch, wofür ein Befreiungsantrag nachgereicht wurde, der in der Sit- zung des Gemeinderats am 10.12.2019 abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte von der Baurechtsbehörde eine Bau- einstellungsverfügung. Aus der Nachbarschaft wurde eine Überprüfung der Höhe der Gartenhütte verlangt. Nachdem dies geschehen ist, wurden die Pläne nochmals geändert, so dass nun die grenzprivilegierten Maße zum Nachbargrundstück eingehalten sind. Von der Baurechtsbehörde im Landratsamts Ravensburg wurde uns ein Schreiben zugesandt mit einer Begründung, warum die Entscheidung der Gemeinde Baindt aus Sicht der Baurechtsbehörde nochmals überdacht werden sollte und mit der Bitte um erneute Beratung und Beschluss in der nächsten Sitzung. Im Schreiben wird ausgeführt: Hinsichtlich der Nebenanlage gemäß § 14 BauNVO (Holz- schuppen) wird auf die durch Bebauungsplanänderung vorgegebenen Festsetzungen verwiesen. Demnach sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ausnahmsweise zuläs- sig, soweit Belange des Städtebaus nicht beeinträchtigt werden. Für den baurechtlich verfahrensfreien Holzschup- pen gelten dabei die in der Bebauungsplanänderung noch gesondert festgesetzten Vorgaben. Für das Nebengebäude bedarf es somit einer Entschei- dung der Gemeinde über die im Bebauungsplan aus- drücklich vorgesehene Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB. Gleichzeitig bedarf der Holzschuppen noch einer Befreiung gemäß § 31 Abs.2 BauGB von den Festzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Volumen über 20 m³, Dachform und Dacheindeckung. Belange des Städtebaus sieht die Baurechtsbehörde bei der Nebenanlage grundsätzlich nicht beeinträchtigt, zu- mal die Gemeinde bereits dem vorherigen Antrag zuge- stimmt hat. Die Gemeinde hat bereits mit ihrer ursprüngli- chen Zustimmung zur Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes dokumentiert, dass ein Abweichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich und auch städtebaulich vertretbar ist. Die nunmehr vergrö- ßerte Ausführung, welche einer erneuten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bedarf, sprengt nicht den Rahmen, um eine städtebauliche Unvertretbar- keit begründen zu können. Die Baurechtsbehörde sieht im vorliegenden Fall die Vo- raussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an, ebenso sind die Befrei- ungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar und zu erteilen. Die Gemeinde wird hiermit aufgefordert, nochmals auf- grund der im Schreiben dargelegten rechtlichen Einschät- zung der Baurechtsbehörde in der nächsten Gemeinde- ratssitzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs, das Einvernehmen zu ersetzen und die Ausnahme und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen. Die Entschei- dung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Die Gemeinde wird hiermit zur anstehen- den Entscheidung der Baurechtsbehörde angehört (§ 51 Abs.4 LBO). Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Baurechts- behörde an und sieht im vorliegenden Fall die Voraus- setzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an. Ebenso sind die Befreiun- gen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zur Ausnahme und den erforderlichen Befreiungen für die vergrößerte Gartenhütte wird nicht erteilt. TOP 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 1987 wurde der Gebäudekomplex Dorfplatz 1 mit Läden im EG und Wohnungen in den oberen Geschossen geneh- migt. Die erforderlichen Stellplätze wurden in der Tiefga- rage und im Hinterhof des Gebäudes als auch entlang der Dorfstraße ausgewiesen. Die schon länger leerstehende Bankfiliale soll nun zu einer Bäckereifiliale mit Verkauf und Café umgenutzt werden. Die hierfür nach der Landesbauordnung von Baden-Würt- temberg (LBO) und der Verwaltungsvorschrift des Minis- teriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) erforderlichen Stellplätze sind in der Tiefgarage vorhanden. Angedacht war zum Zeitpunkt der Planung des Gebäu- des die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aber nie rechtskräftig wurde, so dass das Bauvorhaben heute nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung ändert sich an der äußeren Erscheinung nichts, die Nutzung fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Umnutzung einer Bankfiliale zu einer Bä- ckereifiliale wird erteilt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 TOP 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindever- band Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: über das vorliegende Radverkehrskonzept und die neu zu schaffende koordinierende Personalstelle im GMS. 1. Hintergrund Im Klimaleitbild des Gemeindeverbands Mittleres Schus- sental sind übergreifende Ziele für Treibhausgasreduk- tionen festgeschrieben. Die Senkung der Treibhausgase- missionen im Sektor Verkehr stagniert jedoch bundesweit und auch bei uns. Benötigt wird eine leistungsfähige, um- weltschonende, energieeffiziente und sichere Mobilität. Dem Radverkehr als besonders kosteneffizientes und kli- mafreundliches Verkehrsmittel kommt daher eine wichti- ge Rolle zuteil. Um die Potenziale des Radverkehrs auszu- schöpfen, Lücken im Netz zu schließen und das Radfahren sicherer zu machen, beschloss die Verbandsversammlung Mittleres Schussental im Dezember 2018 die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes. Das nun vorliegende Radverkehrskonzept bildet eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die weitere Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten 8 - 10 Jahren und damit die Grundlage für eine nachhaltige Treibhausgasminderung. Die Konzep- tion berücksichtigt dabei auch die Belange der anderen Verkehrsarten, insbesondere des Fußverkehrs und des Öffentlichen Verkehrs sowie der unterschiedlichen Nut- zerinnen und Nutzer. Das vorliegende Radverkehrskonzept ist die Grundlage für die Maßnahme 1.2 des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) „Umsetzung der im Radverkehrskonzept GMS er- arbeiteten Maßnahmenvorschläge bis 2030“. Der VEP definiert Ziele sowie Kenngrößen für die mittel- und lang- fristige Entwicklung der Mobilität im Mittleren Schussental und steht dabei unter den beiden obersten Zielen eines „CO2-neutralen Schussentals“ sowie einer „massiven Stär- kung des Umweltverbundes“. Das Radverkehrskonzept baut auf den planerischen Vorarbeiten, die im Verkehr- sentwicklungsplan des Gemeindeverbands erarbeitet worden sind, auf. Mithilfe des Verkehrsmodells wurde abgeschätzt, was die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bis 2030 (Szenario Rad + Fuß 2030, vgl. VEP) für die Treibhausgasemissionen im Gemeindeverband Mittleren Schussental bedeuten. Im Sektor Verkehr führen die Maßnahmen so im Vergleich zum „Basisszenario 2030“ zu ca. 9 % CO2-Reduktion. Das entspricht 45 % der im „Vorzugsszenario“ des VEP ermit- telten möglichen Treibhausgasminderung. Mit der Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes wer- den aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, ein schlüssi- ges Gesamtkonzept vorgelegt mit dessen Umsetzung ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs sowie des gesamten Umweltverbundes im Mittleren Schussental geleistet wird. 2. Akteursbeteiligung Seit Beginn der Konzepterstellung im Mai 2019 wurden zahlreiche Akteure in den fünf Kommunen beteiligt (vgl. Kapitel 2), sowohl bei der Netzkonzeption als auch bei der Maßnahmenkonzeption. Neben der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen im kom- munalen Arbeitskreis und in der Projektgruppe wurden folgende Beteiligungsformate durchgeführt: • drei Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern • zwei Workshops mit aktiven Radverkehrsengagierten im GMS • zwei Workshops für Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, bei dem unter anderem über verschie- dene Möglichkeiten der Fahrradförderung informiert wurde. Auch die Anbindung und Erreichbarkeit der regionalen Unternehmen wurde erörtert und in der weiteren Erstellung des Konzeptes berücksichtigt • Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der weiter- führenden, städtischen Schulen an der Erstellung der Schulradwegepläne über den digitalen „Schulwege- planer“ des Landes Baden-Württemberg Darüber hinaus wurde eine informelle Beteiligung des Re- gierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes Ra- vensburg durchgeführt. Die Gemeinderäte der Kommu- nen und die Verbandsversammlung wurden während der Erstellung des Radverkehrskonzepts über Zwischenstän- de informiert, ebenso die Ortschaftsräte Taldorf, Schma- legg und Eschach. Im Falle der Beschlussfassung soll im Herbst 2021 eine abschließende, digitale Informationsver- anstaltung für alle Interessierten zum Radverkehrskon- zept stattfinden. 3. Handlungsfelder im Radverkehrskonzept Die vier Säulen der Radverkehrsförderung Infrastruk- tur, Service, Information und Kommunikation wurden im Radverkehrskonzept intensiv analysiert. Das Radver- kehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schus- sental legt in Analyse und Konzeption den Schwerpunkt auf eine sichere und durchgängige Infrastrukturplanung (vgl. Kapitel 3). Diese bildet den Grundstein für eine effizi- ente Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten Jahren. Aufbauend darauf können die ergän- zenden Elemente Service, Information und Kommunikati- on gemäß den Empfehlungen im Radverkehrskonzeptes zunehmend vertieft und ausgebaut werden. 3.1 Radverkehrsinfrastruktur Eine sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur bildet die Basis und schafft, aufbauend auf der Netzpla- nung, die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Rad- verkehrsförderung. Sie umfasst alle Sicherungs- und Füh- rungselemente, die ein sowohl objektiv als auch subjektiv sicheres Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglicht. Methodisch führten Raumstrukturgrößen wie Wohn-, Ar- beitsplatz- und Bildungsschwerpunkte, das Verkehrs- modell des GMS sowie Quellen und Ziele verschiede- ner Zielgruppen zur Erstellung eines Wunschliniennetzes (Plan 2). Dieses wurde dann auf das bestehende Straßen- und Wegenetz umgelegt. Ergänzend wurden touristische Attraktionen im GMS mit einer touristischen Rundroute verbunden (Plan 4). Hier sind auch die abgeschätzten Potenziale für den Radverkehr aus dem Verkehrsmo- dell GMS eingeflossen. Je nach Potenzial wurde in Rad- schnellverbindung, Radvorrangroute und Radgrundnetz unterschieden. Das resultierende Radverkehrsnetz wurde mit verschiedenen Akteuren diskutiert und die insgesamt ca. 360 km darauffolgend befahren, die Bestandsituation aufgenommen und analysiert (Plan 3). Die Differenz zwi- schen Ist-Zustand und Soll-Zustand (Plan 6 und 7 sowie S. 32) kann in den Maßnahmenkatastern und –plänen detailliert nachgeschlagen werden. Insgesamt umfassen die Maßnahmenkataster (Anlage 2 und Plan 7) der fünf Kommunen 1.088 Maßnahmen in den Kategorien Neubau, Um-/Ausbau, Markierung, StVO-Beschilderung, Radwe- geanfang/-ende, Belag, Barriere, Furt, Fahrradstraße/ Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 -zone, Beleuchtung, Randmarkierung und Sonstiges. Die Priorisierung erfolgte gemäß den Kategorien Netzbedeu- tung/ Potenzial, Verkehrssicherheit/ Gefährdung, Hand- lungserfordernis, Unfallgeschehen, Schulradwege (Anlage 1). Die einzelnen Maßnahmen sind in Maßnahmenplänen gebündelt (Plan 8). Für den GMS wurden neben der Rad- schnellverbindung RS9 gemeinsame Radvorrangrouten definiert (Plan 8.2). Zur Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes bedarf es dem Zusammenspiel aller Baulastträger. Ziel muss es sein, die umfassenden Maßnahmen im Radver- kehr mit den Beteiligten sukzessiv abzustimmen und zu realisieren. Hierzu ist es empfehlenswert, ein fortlaufendes Umsetzungskonzept aufzustellen, welches die Maßnah- men in Realisierungszeiträume (kurz-, mittel- und lang- fristig) einordnet. Grundsätzlich sollte die Realisierung der Maßnahmen flexibel gesehen werden, um auch günstige Zeitfenster oder Förderprogramme nutzen und Kombi- nationen mit anderen Baumaßnahmen (z.B. Fahrbahn- sanierungen) im Sinne einer möglichst effizienten Umset- zung aufnehmen zu können. Hierzu ist das vorliegende Radverkehrskonzept bei allen kommunalen Planungen zu prüfen und so Maßnahmen des Radverkehrs im Zuge laufender Projekte zu realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzung von Maßnahmenpaketen im Zuge einzelner Radverkehrsverbindungen sinnvoller als eine Streuung von Einzelmaßnahmen im gesamten Stadt- bzw. Ge- meindegebiet. 3.2 Service Damit das Fahrrad als Baustein eines integrierten Ver- kehrssystems funktioniert, müssen zusätzlich die Schnitt- stellen durch geeignete Serviceelemente organisiert sein. Hierzu gehören insbesondere qualitativ hochwertige Rad- abstellanlagen an Quell- und Zielorten des Radverkehrs, die Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahver- kehr sowie ein Fahrradverleihsystem. Bestandteil des Radverkehrskonzeptes war daher auch die Bestandsanalyse (Plan 9) und Maßnahmenkonzeption (Anlage 4) Radabstellanlagen in den Kommunen. Ebenso wurden auf Grundlage einer Bestandsanalyse, Empfeh- lungen für die Erweiterung des Pedelec-Verleihsystems tws.rad dokumentiert (Plan 10). Auch die Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln insbe- sondere dem Öffentlichen Verkehr und dem Fußverkehr wurde analysiert. Besondere Bedeutung im Sinne der Nutzbarkeit des Fahr- rads als Verkehrsmittel im Alltag zu jeder Witterung und Tageszeit kommen auch der Instandhaltung und dem Winterdienst zuteil. Auch auf die Radverkehrsförderung in Unternehmen, die auch auf die Verwaltungen über- tragbar ist, wurde eingegangen. 3.3 Information Darüber hinaus leistet der Baustein Information einen wichtigen Beitrag, dass Wege vermehrt mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Ein zentrales Element ist dabei die Radverkehrswegweisung. Sowohl im Radtourismus als auch im Alltagsradverkehr bietet diese Orientierungshilfe und führt Radfahrende gezielt auf sicher und durchgän- gig komfortabel befahrbaren Radrouten. Zusätzlich ist es erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über neue radspe- zifische Angebote (neue Rundrouten, Verbesserungen im Bereich Service, etc.) zu informieren. Die Information sollte dabei über verschiedene Medien alters- und ziel- gruppenspezifisch erfolgen. Im Besonderen wurden hier- für auch Schulwegepläne für die weiterführenden, städ- tischen Schulen, die bisher keinen Schulwegplan hatten, erstellt (Plan 11.1-11.2). 3.4 Kommunikation Abschließend bedarf eine gezielte Radverkehrsförde- rung und damit die Veränderungen der Verkehrsmittel- wahl zugunsten des Radverkehrs, einer kommunikativen Begleitung. Ein langanhaltender Verhaltenswandel kann vor allem über eine positive, aufklärende und motivieren- de Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Diese kann unter anderem in Form von Messen, Veranstaltungen, Aktionstagen oder Kampagnen erfolgen. Neben einer Bestandanalyse sind auch Maß- nahmenempfehlungen im Radverkehrskonzept enthalten. 4. Verstetigung Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kommen große Aufgaben auf die Kommunen zu. Dabei bleibt es schlussendlich in der Verantwortung der einzel- nen Kommunen, die Umsetzung voranzubringen. Für die Umsetzung der Radinfrastrukturmaßnahmen, so- wie die Maßnahmen aus den Bereichen Service, innerhalb der nächsten 8-10 Jahre zeigt die Verstetigungsstrategie, dass sowohl zusätzliche Personalstellen in den Kommu- nen als auch eine koordinierende Personalstelle für den Gemeindeverband Mittleres Schussental notwendig ist (vgl. S. 116/117 und VEP Maßnahme 1.8). Diese Personal- stelle soll zukünftig GMS-übergreifende Maßnahmen wie die Radvorrangrouten GMS oder gemeinsame Vergaben bspw. für Markierungsarbeiten etc. koordinieren. Außer- dem soll sie übergreifende Kommunikationsmaßnahmen umsetzen. Darüber hinaus wurde eine Grobkostenschät- zung für die Umsetzung der Maßnahmen abgegeben (vgl. S.118 ff.). Diese zeigt, dass für den Ausbau des Rad- verkehrsnetzes nach den benannten Standards und zur Schließung von Netzlücken zukünftig deutlich mehr Haus- haltsmittel bereitgestellt werden müssen. Dabei kann auch auf eine umfangreiche Förderkulisse von Land und Bund zurückgegriffen werden. 5. Controlling Um mittel- und langfristig den Erfolg der Umsetzung der aufgestellten Maßnahmenkonzeption überwachen zu können, sind nachvollziehbare Indikatoren und Kenn- werte erforderlich. Über die Erfassung der Veränderung des Modal Splits bzw. über eine messbare Zunahme des Radverkehrs können die daraus resultierenden Treibhaus- gasminderungen abgeschätzt werden. Die Wirkung kann insbesondere durch Zählungen des fließenden Radverkehrs, regelmäßige Zählungen und durch Vorher-Nachher-Zählungen bei der Umsetzung von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen kontrolliert werden (vgl. Plan 12). Auch der ruhende Radverkehr sollten re- gelmäßig erfasst werden. Aufschlussreiche Informationen zur Verkehrsmittelwahl, zum Radverkehrsverhalten und auch zu sicherheitsbezogenen Einstellungen und Verhal- tensweisen können Befragungen liefern. Auch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung sollten regemäßig ausgewertet werden. 6. Kosten und Finanzierung Da das Radverkehrskonzept eine übergeordnete Kon- zeption darstellt, sind unmittelbar nur die Kosten für die koordinierende Personalstelle zu verzeichnen. Die im Rad- verkehrskonzept dargestellten Maßnahmen sollen ent- weder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden. Hierfür sind in den jeweiligen Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Die Kosten für die koordinierende Personalstelle sind im Haushaltsplan des GMS unter der Kostenstelle Klima- schutzmaßnahmen angemeldet. Die Stelle kann frühes- tens zum 2. Quartal 2022 besetzt werden. Die Kosten für eine Vollzeitstelle pro Jahr betragen nach VwV Kosten- umlegung 106.624 Euro. Gefördert werden maximal 75 % der Personalkosten für 24 Monate was voraussichtlich etwa 52.500 € pro Jahr entspricht (die Pauschale nach VwV Kostenumlegung enthält auch Büroausstattung, Bü- romaterialien, etc.). Der Gemeinde Baindt würden antei- lige Kosten in Höhe von ca. 3.250 € pro Jahr entstehen. Beschluss: 1. Dem vorliegenden Radverkehrskonzept mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priori- tät für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschla- gen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Koordination der Radverkehrsmaßnahmen auf Gemeindeverband- sebene und zur Unterstützung der Gemeindeverwal- tungen des GMS einen Förderantrag für eine temporä- re Personalstelle mit Möglichkeit zur Verlängerung zu stellen. Die Förderquote beträgt derzeit 75 Prozent für 24 Monate. TOP 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalku- lation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2020 ein Gewinn in Höhe von 18.672,01 € ausgewiesen. Der Gewinnvortrag beziffert sich zum 31.12.2020 auf 55.908,13 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2021 und 2022 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversor- gung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebühren- zahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirt- schaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG ei- nen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/ Bilanzverlust/ Verlust -gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/ Bilanzverlust/ Verlust -gewinn 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € +463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € +34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2021 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 2 Cent von 1,45 €/m³ auf 1,47 €/m³ ein Verlust in Höhe von 75.450 €. Mit der von der Verwaltung 2022 vorgeschlagenen Er- höhung der Gebühr auf 1,53 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlustvortrag in Höhe von 21.000 € eintreten. Vorschlag Anpassung der Frischwassergebühren um 2 Cent 2021 auf 1,47 €/m³. Anpassung der Frischwassergebühren 2022 auf 1,53 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen und Personalaufbau beim Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt-Baindt wird 2021 und 2022 die Betriebs- kostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskostenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Ver- mögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2021 und 2022 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträ- ge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patro- nenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewech- selt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand güns- tiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/ Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 1 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2022 gegenüber 2020 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer umgerechne- ten monatlichen Erhöhung von 1,78 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Was- serqualität und die Versorgungssicherheit immer an ers- ter Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Investitionen im Rahmen der Querverbindung werden sich erstmals 2021 auf die Abschreibungsumlage auswir- ken. Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses ele- mentare Gut vor Eingriffen zu schützen. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserver- brauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Ver- braucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterde- ckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen wei- terhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinner- zielung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Sollte der Verlust in dieser Größenordnung ausfallen und der Zweckverband Wasserversorgung entsprechende Um- lagen erheben, werden die Gebühren erneut einer Kal- kulation unterzogen und angepasst. Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen- betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiter- hin den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommu- nalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckun- gen in Höhe von +55.908,13 € werden mit den kalkulier- ten Kostenunterdeckungen 2021 und 2022 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalku- lation werden die Wasserverbrauchs- und Wasser- grundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2021 1,47 €. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalku- lation werden die Wasserverbrauchs- und Wasser- grundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2022 1,53 €. Die Grundgebühren werden 2021 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 4,50 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 4,60 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 9,50 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 13,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,00 DN 80 QN 40/ Q3=63 24,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,00 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentli- cher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU–Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung – UvgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen ge- sandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1.547,52 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage) Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das grüne Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 1.547,52 € / mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 09 Anfragen und Verschiedenes a) Geh- und Radweg Bauabschnitt 3 Sulpach Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass man im Zusam- menhang mit der Ausschreibung des Geh- und Rad- weges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung Wasserleitung im Hasenweg und Stra- ßenbelagsarbeiten im Hasenweg und der Hirschstra- ße vergeben sollte. Das Gremium nimmt zustimmend Kenntnis, dass im Rahmen der Ausschreibung der Ar- beiten des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Hasenweg und die Straßenbelagsarbeiten im Hasen- weg und in der Hirschstraße mit ausgeführt werden. b) Beschilderung öffentlicher Parkplätze In der letzten Bauausschusssitzung am 02.08.2021 teilte Hauptamtsleiter Plangg mit, dass die öffent- lichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „nur PKW“ versehen werden. Auf eine entsprechende Frage teilt Hauptamtsleiter Plangg mit, dass im Laufe der nächs- ten 2 Wochen diese Zusatzbeschilderung angebracht wird. c) Waldspielplatz Es wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung zeitnah eine Konzeption für die Renovierung/Erneu- erung des Waldspielplatzes vorlegt. d) Gehwegsperrung Hirschstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund von Dacharbeiten an einem Gebäude in der Hirschstraße der Gehweg in diesem Bereich nicht nutz- bar ist. Dies stellt einie Gefahr dar. Er stellt die Frage, ob diese Arbeiten bei der Gemeinde angezeigt wurden. Hauptamtsleiter Plangg bemerkt, dass der Bauherr eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragen muss. Der Gemeindevollzugsbedienste- te wird dies abklären. Ebenfalls in der Hirschstaße ist schon seit geraumer Zeit ein abgemeldeter Kleintrans- porter auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 e) Briefkasten Dorfplatz Es wurde bemängelt, dass mit dem Umzug der Post- filiale vom Dorfplatz in das Gebäude des Feneberg- discounters auch der Briefkasten der Deutschen Post abmontiert wurde. Die Vorsitzende wird sich mit der Post in Verbindung setzen. Sie hat jedoch keine gro- ße Hoffnung, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. f) Beleuchtung Fußweg Marsweilerstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass die Beleuchtung am Fußweg von der Marsweilerstraße zur Kirche nicht funktioniert. Zudem wurde die Verwaltung eindringlich daran erinnert, dass die angelegten Erdwälle in der Igelstraße zeitnah von den Grundstückseigentümern zurückgebaut werden. Ebenso sind die Grundstücksei- gentümer in der Erlenstraße, welche Gartenhäuschen, größere Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, aufzufordern, diese zu entfernen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. September und Sonntag, 26. September AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. September Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 26. September Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Reinhold Nagel feierte am 18. September 2021 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung GeburtenGeburten Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Celina Ange- rer und Daniel Dvořák zur Geburt ihres Sohnes Matteo Dvořák am 08.05.2021 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender September 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Oktober 01.10. SV Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 05.10. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 11.10. Vereinssitzung Schenk-Konrad-Halle mit Terminplanung für 2022 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 genes Mehrweggefäß in die Kantine oder ins Restaurant mit. Nachhaltige Verpackungen Umweltengel für Mehrweg So geht Mehrweg-Takeaway: Bringen Sie für To-go-Essen Ihr ei- Wenn die Küche Einweg oder Mehr- weg anbietet, wählen Sie die Wie- derverwendung. von Tim Bartels (Umweltbriefe) Mehrwegbehälter sind auch in der Corona-Zeit erlaubt. me-to-go-fuer-lebensmittel-und-getraenke Gute Regel beim Heißgetränke- Ausschank. Mehrweg-Poolsysteme. Kein Einweg aus nachwachsenden Die beste Alternative für nach Coro- na: Zur Information Umweltbrief September 2021 Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Forst BW ForstBW stärkt den Altdorfer Wald Bodenschutzkalkung als eine Strategie zur Anpassung der Wälder im Klimawandel Der Klimawandel stellt die Wälder derzeit vor beson- ders große Herausforderungen. Trockenheit, Stürme und Schädlinge stressen die Bäume. Die Wissenschaft sieht in der Bodenversauerung einen weiteren Auslöser für die Waldschäden. Die Regenerationskalkung der Waldböden ist daher eine wichtige Strategie zur Anpassung der Wäl- der in Zeiten der Klimakrise. Mit der gezielten Kalkung werden die negativen che- mischen Prozesse in unseren Waldböden abgemildert. In den letzten 70 Jahren haben viele Waldböden durch Luftschadstoffe und Säureeinträge stark gelitten. Intak- te Waldböden sind die Lebensgrundlage für gesundes Waldwachstum und für die langfristige Erhaltung der Waldfunktionen äußerst wichtig. Bodenkundler gehen davon aus, dass Bäume in versauerten Böden flacher wurzeln und dort anfälliger für Trockenstress sind. Bei versauerten Böden raten sie daher dringend zur Bo- denschutzkalkung. Seit rund zehn Jahren werden in Ba- den-Württemberg zur Bodenschutzkalkung Gemische aus Dolomit, Holzasche und Wasser eingesetzt. Das Material wird mittels speziell ausgerüsteter Fahrzeuge vom Boden aus verblasen. Das gemahlene oder zerkleinerte Gestein erhöht den pH-Wert der Waldböden, die Sättigung mit wichtigen Nährelementen nimmt dadurch wieder zu. Im Ergebnis steigt damit die Vielfalt und Häufigkeit von Bo- denlebewesen spürbar an, was auch die Kohlenstoffspei- cherung in den Böden verbessert. Bodenschutzkalkung im Altdorfer Wald Ab dem 19.07.2021 findet auf den Staatswaldflächen der Reviere Baindt, Erbisreute und Vogt im Altdorfer Wald eine Bodenschutzkalkung statt. Seit dieser Woche läuft die Bodenschutzkalkung auf dem Staatswaldgebiet zwischen Baindt und Engenreute. Die zu kalkenden Waldgebiete liegen im Heißer Forst, im Baienfurter und Erbisreuter Forst und im Wald zwischen L314 und B30. Je nach Wetterlage wird die Maßnahme bis Mitte Oktober gehen. Während der Ausbringungsar- beiten werden die betroffenen Waldbereiche abgesperrt, dadurch kann in dieser Zeit der Waldzutritt teilweise ein- geschränkt sein. Der ausgebrachte Naturkalk ist für die Waldbesucher ungefährlich. „Waldbesuchende sollten die Sperrhinweise beachten, denn es ist mit einem erhöh- ten LKW-Verkehr aufgrund der Materialanlieferungen zu rechnen und es kann ganz schön staubig werden“ betont der zuständige Forstbezirksleiter Bernhard Dingler. Idea- lerweise sollte man in diesen Bereichen vor dem nächs- ten Waldbesuch einen Regenschauer abwarten, der den Kalkstaub vollends in den Boden spült. Die Planung der Bodenschutzkalkung erfolgte durch Ex- perten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Grundlage waren Informationen über den Bodenzustand, ergänzt durch vor Ort entnom- mene Bodenproben. Kalkungsempfindliche Bereiche (z.B. moorige Flächen) werden für die Bodenschutzkalkung ausgelassen. Die Kalkungsmaßnahmen sind mit der Na- turschutz- und Wasserbehörde des Landratsamts Ra- vensburg abgestimmt. Forstamt Ravensburg Pflanzungsschulung Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu zwei Schulungen für Waldbesitzer ein. Das Forstamt bietet Informationen zu folgenden Themen: - Pflanzverfahren - Schutz der Pflanzen gegen Wildverbiss - Finanzielle Förderung der Pflanzung Termine: - 8.10: 14:00 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Isny (Treffpunkt: Isny, Burkwang 4,) - 15.10: 14:00 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Ravensburg (Treff- punkt: Ravensburg-Wippenreute, Tannsberg) Die Karten zu den Treffpunkten können sie unter www. rv.de einsehen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Landratsamt Ravensburg Problemstoffsammlung 2021: Herbstsammlung ist gestartet Die Herbstsammlung der Problemstoffe im Landkreis Ravensburg ist gestartet. Die nächsten Annahmetermi- ne finden am Freitag, 01.10.2021 in Bodnegg, Grünkraut, Schlier und Waldburg statt. Am Samstag, 02.10.2021 hält das Schadstoffmobil in Ravensburg-Schmalegg und in Horgenzell. Fortgesetzt wird die Herbstsammlung am Donnerstag, 28.10.2021 in Wangen und Leupolz, am Frei- tag, 29.10. in Vogt und Wolfegg sowie am Samstag, 30.10. in Aulendorf und Altshausen. Die letzten mobilen Sam- meltermine in diesem Jahr finden am Donnerstag, 11.11. in Baienfurt und Weingarten und am Freitag, 12.11. in Ra- vensburg und Berg statt. Die Bürgerinnen und Bürger sind bei der Entsorgung ihrer Problemstoffe wie zum Beispiel Farben, Lacke und Lö- sungsmittel nicht an den Wohnort gebunden, sondern kön- nen den für sie günstigsten Termin im Landkreis auswählen. Sowohl die Termine der mobilen, als auch der stationä- ren Problemstoffsammlung sind in der kostenlosen Abfall App Ravensburg unter Standorte > Problemstoffsamm- lung sowie als Gesamtübersicht in einer PDF-Datei unter Service > Problemstoffsammlung hinterlegt. Alle Termi- ne sind auch unter www.rv.de unter der Stichwortsuche „Problemstoffsammlung“ zu finden. VHS Weingarten - Außenstelle Baindt Es sind noch Plätze frei! Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Die Inhalte dieses Kurses setzen sich zusammen aus Kör- perwahrnehmungsübungen, verschiedenen Entspan- nungstechniken, funktioneller Gymnastik in verschiedenen Ausgangsstellungen sowie dem Erlernen eines rückenge- rechten Verhaltens im Alltag. Die Ziele dieses Kurses sind die Verbesserung des Körperbewusstseins, Hinführung zu einem rückenfreundlichen Verhalten und die Verbes- serung der körperlichen Fitness. Bitte bringen Sie ein kleines Kissen, eine Decke und wenn möglich eine eigene Matte mit. Außerdem eine warme Jacke, da die Turnhalle regelmäßig gelüftet wird. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Nr. T3031-03W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 21.09.2021 - 30.11.2021 Dienstag, 20:00 - 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 46,70 € Für die Kursteilnahme ist ein aktueller Test-, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Hospizverein sucht neuen Vorstand Im Oktober 2021 beenden die beiden jetzigen Vorstandsvorsitzenden, Karen Christensen und Prof. Dr. Michael Wissert, ihre Vorstand- stätigkeit beim Hospizverein Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Sie hatten diese Aufgabe zeitlich be- fristet für zweieinhalb Jahre übernommen. Nun sucht der Hospizverein für die Nachfolge Personen, die sich für diese Vorstandstätigkeit interessieren: Sie sollten mit der hospizlichen Idee und dem hospizlichen Handeln vertraut sein und sich vorstellen können, die Verantwortung für die Lenkung des Vereins zu übernehmen. Wenn Sie dieses Thema und das Vorstandsamt interes- siert, dann sprechen Sie uns doch einfach an, damit Sie im Gespräch weitere Informationen von uns erhalten können, und wir auch mögliche Fragen von Ihnen hierzu beant- worten. Möglicherweise kennen Sie auch jemanden, von dem Sie annehmen, dass er oder sie sich vielleicht für ein solches Amt interessieren würde. Es ist selbstverständlich, dass wir als bisherige Vorstände den Übergang in dieses neue Amt unterstützend und beratend begleiten werden. Ansprechpartner sind: Michael Wissert, Tel.: 0751-5575292 (m.wissert@t-online. de oder vorstand_1@hospizbewegung-weingarten.de) Dorothea Baur, Tel.: 0751-18056382 oder 0160-96207277 (d.baur@hospizbewegung-weingarten.de) Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Lernart Natur im Stadtkindergarten Diakonie setzt ein innovatives Projekt mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg von mehr als 400.000 EUR aus dem Gute-Kita-Gesetz um. Für Kinder im Stadtkindergarten ist das Naturerlebnis kei- ne Selbstverständlichkeit. Die Naturpädagogik ist – außer in der Waldkita – kein fester Bestandteil im Orientierungs- plan für die Pädagogik in den Kitas im Land Baden-Würt- temberg. Mit der Umsetzung des Projektes „LeNa“ will die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee deshalb Vorschulkindern, Eltern und Pädagogischen Fachkräf- ten die Natur mit ihren Möglichkeiten im Stadtkindergar- ten ganzheitlich näher bringen. Durch die vernetzende Zusammenarbeit mit einer Filmproduktionsfirma, einer Tanzpädagogin, einer Naturpädagogin aber auch mit ei- nem Kinderbuchautor sollen die medialen Kompetenzen erweitert und zielgruppenspezifische digitale, aber auch analoge Verbindungskanäle geschaffen werden. Die Kindertageseinrichtungen der Diakonie Oberschwa- ben Allgäu Bodensee sehen großen Bedarf, das Thema Natur zu berücksichtigen. Mit der Projektidee „LeNa“ (Ler- nort Natur im Stadtkindergarten) überzeugten sie bei einer landesweiten Ausschreibung das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württem- berg sowie den Projektträger, dem Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum. Mehr als 400.000 € Zuwendungs- mittel wurden dem kirchlichen Träger zur Umsetzung bis Ende 2022 bewilligt. „Mit unserer Idee haben wir uns unter anderem an dem erfolgreichen Konzept der Sendung mit der Maus ori- entiert.“ berichtet Martina Blattner, Fachbereichsleitung der Kindertageseinrichtungen in der Diakonie OAB und Projektverantwortliche. „Wir haben uns gefragt, wie wir Naturthemen für Kinder, Eltern und Pädagogische Fach- kräfte gleichermaßen filmisch, aber auch analog und pä- dagogisch breiter aufbereiten können“ so Blattner weiter. Vernetzung unterschiedlicher Pädagogikformen spiele dabei eine große Rolle. Gemeinsam mit der Tanzpäd- agogin Stefi Schmid aus Radolfzell, dem Schauspieler und Kinderbuchautor Bernd Kohlhepp aus Tübingen, der Naturpädagogin Karin Dettmar aus Uhldingen und der Frameworks Filmproduktion aus Ravensburg entwickelt die Diakonie OAB ein Konzept für Vorschulkinder im letz- ten Kindergartenjahr. Dabei werden gezielte Module aus- gearbeitet, welche die Natur auch im Stadtkindergarten täglich präsent werden lassen. Durch die digitale Impulssetzung erhalten die Fachkräf- te einen ganzheitlichen Handlungsrahmen, an dem sie sich in ihrem pädagogischen Handeln orientieren kön- nen und der an dem jeweiligen Modul ausgerichtet ist. Auch Eltern erhalten für jedes Modul die Möglichkeit das Thema auch von zu Hause vertiefen zu können. Und die Kinder werden stets von „LeNa“, dem Maskottchen des Projekts begleitet. Mitunter durch ein eigens für sie ent- wickeltes Kinderbuch mit selbst ausgedachten Reimen, Fingerspielen und Bewegungsideen. „Als Träger von vier Kindertageseinrichtungen im Stadt- gebiet Ravensburg sind wir stolz, dieses innovative Pro- jekt mit einer hundertprozentigen Förderung des Landes Baden-Württemberg umsetzen zu dürfen“ betont Ralf Brennecke, Geschäftsführer des kirchlichen Trägers. „In unserem täglichen Tun spielt Vernetzung eine wesentliche Rolle. Mit dem Projekt LeNa bringen wir ganz weitreichend Kultur und Pädagogik in ein besonderes Zusammenspiel – und erhöhen damit die Qualität in unseren Einrichtun- gen“ so Brennecke weiter. Bereits Mitte Oktober sind die ersten Meilensteine des Projektes erreicht, so dass die Drehbücher erstellt wer- den können und Anfang nächsten Jahres die Filmauf- nahmen starten. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerin- nen und Schüler, die im Jahr 2022 ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Studi- um beginnen wollen, am 07.10.2021 von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Hinweis: Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der „3G“-CORONA-Regeln statt. Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schulnachrichten Neue Schulsozialarbeiterin an der Klosterwiesenschule in Baindt Neue Schulsozialarbeiterin an der Klosterwiesenschule in Baindt Mein Name ist Stefanie Nandi und seit dem Schuljahr 2021/2022 bin ich die neue Schulsozialarbeiterin an der Klosterwiesenschule. Ich habe an der Hochschule in Weingarten Soziale Arbeit studiert und war im Anschluss in der offenen Jugendarbeit und in der Arbeit mit Familien tätig. Zuletzt arbeitete ich als Geschäftsführende Jugendreferentin beim Kreisjugendring Ravensburg e.V. reue ich mich auf die Arbeit hier in Baindt, mit den Kindern, den Eltern, der Schule und der Gemeinde. Ganz unter dem Motto „los geht’s“ freue ich mich auf das kommende Schuljahr. Ihre Stefanie Nandi Mein Name ist Stefanie Nandi und seit dem Schuljahr 2021/2022 bin ich die neue Schulsozialarbeiterin an der Klosterwiesenschule. Ich habe an der Hochschule in Weingarten Soziale Arbeit studiert und war im Anschluss in der offe- nen Jugendarbeit und in der Arbeit mit Familien tätig. Zuletzt arbeite- te ich als Geschäftsführende Ju- gendreferentin beim Kreisjugen- dring Ravensburg e.V. Nun freue ich mich auf die Arbeit hier in Baindt, mit den Kindern, den Eltern, der Schule und der Gemeinde. Ganz unter dem Motto „los geht’s“ freue ich mich auf das kommende Schuljahr. Ihre Stefanie Nandi Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. September – 03. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Weitergehen Es gibt Berge, über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. Ludwig Thoma Samstag, 25. September 18.30 Uhr Baindt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Johann Germann, Christina und Wen- delin Fetsch mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ort- ner, Walter Frey, Gerda und August Thurn, Frank-Dieter Schmitt, Else und Johann Neth) Caritas Kollekte Sonntag, 26. September – 26. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier „Für den Au- genblick“ mitgestaltet vom Jugendchor Baindt (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 11.00 Uhr Baienfurt - Feierliche MTW-Segnung mit den verschiedenen Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Baienfurt 11.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Janne Cäcilia und Mira Dienstag, 28. September 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 29. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 30. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 01. Oktober 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia und Baptist Elbs, Anton Elbs) Samstag, 02. Oktober 15.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Julia und Johannes Steinhauser († Helene und Adelbert Steinhauser, Rose- marie Sterk, Josefine und Anton Bohner) 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 03. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreserverierungskarten) († Apolonia, Ignatz und Julius Malsam, Mag- dalena und Johannes Merk, Maria Unge- mach, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Anna und Johann Bergen, Adam Zimmermann, Ludmilla und Rochus Illenseer, Jahrtag: Klara Merk) 11.15 Uhr Baienfurt – Wortgottesdienst für Familien mit kleinen Kindern ab 0 Jahren „Kleine Kirche“ feiert Erntedank Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bitte vormerken! Am Donnerstag, 14.Oktober 2021 um 19.30 Uhr wird es voraussichtlich wieder ein Planungstreffen für Familien- gottesdienste im katholischen Gemeindehaus in Baienfurt geben. Einladung folgt! Sulpacher Kirbe 2021 Das Wendelinusfest findet bei jeder Witterung im Tro- ckenen dieses Jahr am 23. Oktober bei der Kapelle statt. Der Gottesdienst beginnt dieses Jahr um 10.30 Uhr. (Ro- senkranz um 10.00 Uhr). Die Wendelinusandacht ist wie gewohnt um 14 Uhr in der Kapelle. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. Jahresrechnung der Kapellenpflegschaft Sulpach Die Jahreshauptversammlung der Kapellenpflegschaft Sulpach findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November nach dem Gottesdienst um 11 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Jahresrechnung 2019 und 2020. Zudem finden dieses Jahr wieder Wahlen statt. Eingeladen sind alle Mitglieder. Gäste sind ebenso herzlich willkommen. Auf die heiß geliebten Saitenwürste mit Brot müssen wir nicht verzichten! Einlassbedingung: 3 G (bzw. die am 21.11.2021 gültige Fassung). Konzertvorankündigung: Festliches Konzert mit Trompeten und Orgel in der Pfarr- kirche St. Johann Baptist in Baindt . Das Ensemble „Die Biberacher Bachtrompeten“ und die Organistin Elisabeth Behrens laden am Sonntag, 10. Ok- tober 2021 um 17.00 Uhr zu einem Konzert mit festlichen Trompeten- und Orgelklängen in die Pfarrkirche St. Jo- hannes Baptist in Baindt ein. Die Musiker konzertieren mit glanzvollen Trompetenkonzerten der Meister Bach, Händel und Pachelbel. Der stilistische Bogen spannt sich von der Barockzeit, mit dem berühmten „Einzug der Kö- nigin von Saba“ von Georg Friedrich Händel, bis hin zur Gegenwart, mit Auszügen aus dem Musical „Phantom der Oper“. Natürlich haben die vier Vollblutmusiker auch an die Freunde romantischer Musik gedacht, u.a. erklingt „Panis angelicus“ von Cesar Franck. Das Ensemble „Die Biberacher Bachtrompeten“ besteht aus den drei Trompetern Michael Bischof, Timo Bossler und Hans Mohr. Alle drei sind vielbeschäftigte Musiker und als Lehrer für Trompete an städtischen Musikschulen in der Region tätig. Zu ihnen gesellt sich die renommierte Kirchenmusikerin Elisabeth Behrens aus Aulendorf. Sie wird festliche und kurzweilige Orgelwerke zu Gehör brin- gen. Einen Teil des Konzerts werden die Musiker im Al- tarraum gestalten. Dem Konzertbesucher wie auch den Musikern eröffnen sich dadurch weitere interessante klan- gliche Perspektiven des Kirchenraums. So dürfen die Zu- hörer auf ein besonderes Konzerterlebnis mit den könig- lichen Instrumenten Trompeten und Orgel gespannt sein. Bitte beachten Sie: Für die Veranstaltung gilt die 3G-Regel, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. KAB – Bergmesse diesmal auf dem Höchsten. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Bezirk Boden- see hat nach coronabedingtem Ausfall im Jahr 2020 ihre übliche Bergmesse im September auf dem Höchsten ge- feiert. Gewohnt waren bisher Ziele im Allgäu oder Bregen- zer Wald. Der Feldgottesdienst bei der Kapelle der Zieg- lerischen Heime (832 m), die ja durch die sonntäglichen Fernsehübertragungen „Stunde des Höchsten“ in Bibel TV bekannt wurde, war überaus gut besucht. Zelebrant war aushilfsweise Pfarrpensionär Sigbert Baumann aus Friedrichshafen-Jettenhausen. Mit Keyboard wurden die Lieder begleitet. Das gemeinsame Mittagessen wurde im „Berggasthof Höchsten“ serviert. Danach gab es Ange- bote zur Bewegung in der milden Herbstsonne. Zuvor wurde der landjährige Regionalsekretär der KAB Peter Niedergesäss, Bad Waldsee von der Bezirksvor- sitzenden Bernadette Schwarz, Fronreute mit Dank und Präsenten in den Ruhestand verabschiedet. Dazu steu- erten die Vertreter der KAB-Ortsgruppen von Ailingen bis Bad Wurzach regionsbezogene Geschenke bei. Dann ging es auf die große Wandertour an der Kreisgrenze vor Illmensee oder auf den Mundartweg mit den Fußabdrü- cken Prominenter zum Aussichtsturm mit dem bekannten Ausblick auf den Bodensee und Alpen. Manchen genüg- te auch der Besuch des Kräutergartens vom Hotel oder des „Bergstübles“ zur Kaffeestunde vor der abendlichen Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Heimfahrt. Die große KAB-Familie genoss nach der Pan- demie-Zwangspause unter den schattigen Obstbäumen einengelungenen Ausflugstag in der Heimat. fg Meditatives Tanzen an sechs Abenden Die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veranstaltet den Kurs „Meditatives Tanzen an sechs Abenden“ in den Räumen der keb in der Allmandstra- ße 10. Beginn ist am Montag, 27.09.2021. Kurszeiten sind montags von 18 Uhr bis 19.30 Uhr. Eine Anmeldung bei der keb Kreis Ravensburg e.V. ist unbedingt erforderlich. Die Kursgebühr beträgt 42 €. Die Kursleiterin Choon-Sil Christian bringt durch den Tanz den Teilnehmern eine meditative Übungsform entgegen, der, unterstützt durch Musik, zu mehr Ruhe führen kann. Das Tanzen um die Raummitte schafft Verbindung zuei- nander. Es schafft ein Gegengewicht zum Alltag, der bei manchen durch individuelles Funktionieren und festge- schriebene Rollen geprägt ist. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wichtig ist die Bereitschaft, sich einzulassen - auf sich selbst und die eigene Spiritualität. Es gelten die für die Erwachsenenbildung bestehenden Vorgaben der Coronaverordung geimpft – getestet – genesen. Eine Anmeldung ist bis zum 22.09. unter www.keb-rv.de unbedingt erforderlich. , Einladung Donnerstag, 30.09.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmit- glieder. Dienstag, 12.10.21, 18.30 Uhr Roland Roth von der Wetterwarte Süd am Dienstag, 12.10.2021um 18.30 Uhr im kath. Gemein- dehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6. Thema: „der tägliche Wetterbericht am (oberschwäbischen) Him- mel........ eine informativ-vergnügliche-unterhaltsame-heitere Rei- se durch die Wetterwelt. Früher waren es vor allem die Landwirte, die durch die Bewegung der Wolken eine Wettervorhersage machen konnten. Sie wussten, dass es Gewitter gibt, wenn die Haufenwolken oben ausfransen. Dass es innerhalb von 24 bis 36 Stunden regnet, wenn Eis- oder Federwolken aufkommen, der Luftdruck gleichmäßig sinkt und der Wind auf Südwest dreht. Wir freuen uns sehr, dass Herr Roth für uns diesen sehr interessanten Vortrag hält. Coronabedingt ist das Platzangebot reduziert. Die Teil- nehmer müssen mit Namen und Telefon Nr. notiert werden. Bitte Mund- Nasenschutz nicht vergessen! Es gelten die 3 G Regeln! Kosten: 5,00 Euro Mittwoch: 13.10.21 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Samstag, 30.10.2021 wir feiern 100 Jahre Zweigverein Baienfurt 18.30 Uhr Abendmesse Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat. 1. Joh 5,4c Samstag, 25. September 11.00 Uhr Baienfurt Konfirmationsgottesdienst nur mit Anmeldung beim Pfarrbüro!!! Sonntag, 26. September 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst I Konfi-3 in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst II Konfi-3 in der Ev. Kirche Bei beiden Gottesdiensten ist eine Voranmeldung im Pfarramt nötig!! Mittwoch, 22. September 15.00 Uhr -16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 Gruppe 1 im Ge- meindehaus 16.00 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 Gruppe 2 im Ge- meindehaus Samstag, 02. Oktober 13.00 Uhr -14.00 Uhr Baienfurt Abgabe der Erntedank- gaben an der Ev. Kirche Sonntag, 03. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Erntedank-Gottesdienst _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Schon am Ziel? – Das hört sich ja fast so an, wenn wir unseren Wochenspruch lesen. Und es fühlt sich im Alltag immer wieder überhaupt nicht so an, wenn wir Dinge erleben, die uns an Gott und der Welt zweifeln lassen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Da ist eine Spannung, zwischen dem, was Gott uns schon versprochen hat: Frieden, Gerechtigkeit, Freiheit des Glau- bens und dem, was wir davon eben noch nicht sehen und erleben. Diese Spannung ist auch nicht einfach so aufzulösen, durch die Aufforderung: Du musst halt glauben! – Nein, da hilft es nur, uns vor Augen zu halten, dass Gott an uns glaubt, an uns festhält und dass er bisher Wort gehalten hat und es deshalb auch in Zukunft tun wird. Das, was noch nicht erlebbar ist, unseren Zweifel und so- gar unsere Verzweiflung können wir Gott hinhalten und erleben, dass er antwortet und eingreift. Schon jetzt und eines Tages für alle sichtbar und spür- bar. Diese Wirklichkeit sehen wir schon jetzt, wie durch ein Schlüsselloch, im Glauben, der uns von Gott wie eine Brille geschenkt wird, mit der wir die Welt besser sehen und verstehen können, so, wie er sie sich gedacht hat. Gottes Segen dafür! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 02. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! _________________________ EINLADUNG zum VOR- TRAG „Sicher Unterwegs – Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ mit der Kriminalober- kommissarin SIGRID BLENKE Der „Evangelische Frauenkreis der Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt“ lädt herzlich zur Präventionsveran- staltung der Polizei „Sicher Unterwegs - Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ ein. Gerade in der dunkle- ren Jahreszeit fühlen sich Frauen nicht wohl dabei, in der Öffentlichkeit allein unterwegs zu sein. Und leider geben Sexualstraftaten und Diebstähle immer wieder Anlass dazu. Wie sicher sind Frauen in Ravensburg und Umge- bung? Wie erkenne ich eine gefährliche Situation und wie kann ich mich schützen? Dazu möchten uns Kriminalober- kommissarin Sigrid Blenke und Kriminalhauptkommissar Florian Suckel vom Referat Prävention des Polizeipräsi- diums Ravensburg in Weingarten Auskunft erteilen und Tipps geben. Wie soll ich mich verhalten, um sicher nach Hause zu gelangen? Ich finde ein wichtiges Thema. Um Anmeldung im Pfarramt Öschweg wird gebeten Mail an: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Der Vortrag findet statt am Mittwoch, den 20.10.2021 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Es gelten die 3 G geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 27.9.2021 dürfen wir Peter Götze begrüßen. Er wird uns einen „schrankenlosen Umgang mit Wasser und Far- be“ vermitteln So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes an- gegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende ge- gen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 27.09. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Wasser und Farbe - Aquarell 04.10. Olivia Kösler: Blütenzauber des Herbstes - Filzblumen Näharbeit 11.10. Renate Volz: Zentangle: Zauberhafte Motive gegen den Stress! Bleistift und Filzstift 18.10. Sonja Tratzyk: Der Tisch ist gedeckt - Futterg- lockefür Vögel - Serviettentech- nik 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e. V. Die Jahreshauptversammlung des Sportverein Baindt 1959 e.V. findet am Freitag, den 01.10.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt wer- den. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Wolfgang Schneider, Zweierweg 6, 88250 Weingar- ten, Email: Vorsitzender@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wahl des/der Vorsitzenden Nach über 8 Jahren Amtszeit als Vorsitzender ist es für mich an der Zeit, den Akku wieder aufzuladen. Zudem bin ich der Meinung, dass es der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat guttut, wenn ein neuer Kopf an der Spitze für frischen Wind sorgt. Deshalb möchte ich nicht wieder als Vorsitzender kandidieren. Wir suchen nun eine sport- begeisterte Kandidatin oder Kandidaten mit Freude am Umgang mit Menschen. Die Herausforderung dabei ist, mit organisatorischem Geschick ein motiviertes Team zu führen, um in der Gemeinde Baindt auch in Zukunft ein umfangreiches und interessantes Sportangebot für Jung und Alt anbieten zu können. Wer Interesse hat, darf sich sehr gerne bei mir melden, um weitere Informationen einzuholen. Für eine Übergangs- bzw. Einarbeitungspha- se stehe ich sehr gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Telefon: 0751/43301, Email: Vorsitzender@svbaindt.de Wolfgang Schneider, Vorsitzender Vorschau Sonntag, 26.09.21: 12.45 Uhr: SV Blitzenreute II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Blitzenreute - SV Baindt Bericht Jahreshauptversammlung Bei der Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung am 16.09.21 wurden die Posten für die nächsten zwei Jah- re wie folgend besetzt: Abteilungsleiter: Elmar Buemann Stellvertr. Abteilungsleiter: Klaus Zimmermann Leiter Aktive Damen / Herren: Uli Geggier Stellvertr. Leiter Aktive Damen / Herren: Armin Lauriola Jugendleiter: Reinhold Maucher Kassier: Ralf Mischkowski Josef Pfister, welcher, nach über vier Jahrzenten SV Baindt, den aktiven Bereich verlässt, wurde für sein En- gagement im Verein und seine Arbeit als Abteilungsleiter Frauenfußball von der Abteilungsleitung verabschiedet und geehert. Neben Pfister wurde auch Klaus „Bolde“ Kowal für seinen unermüdlichen Einsatz als eherenamt- licher Helfer von der Abteilungsleitung geehrt. Der SVB freut sich auf viele weitere „leichte“ Schorle und Würfe- labende mit dir! Juniorinnenfußball Zum ersten Saisonspiel trat unser D-Team in neuen Tri- kots, gesponsort von SEAT und ANGIE HAARDESIGN an. Nachdem in Halbzeit Eins noch viele Angriffsversuche vielversprechend, aber nicht erfolgreich zu Ende gespielt wurden und nur Jana nach feinem Doppelpass mit Hed- da zur Führung traf, kamen unsere D-Mädels in Halbzeit Zwei immer besser in Schwung. Dabei trafen Vivienne (2), Hedda und erneut Jana zum letztlich verdienten 5:0 End- stand. Unsere Gäste vom Bodensee waren letztlich chan- cenlos, da auch die Abwehrreihe um Torfrau Sarah und Lena sehr gute Abwehrarbeit leistete. Das Spiel wurde von ihnen immer wieder auf die andere Seite verlagert, was unseren Außenspielerinnen Vivienne und Jana zu vielen Freiräumen verhalf. Top Start in die neue Saison Mädels. Trainer Sepp Brinz, Volkher Lins; es spielten Carla Seitner, Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Hedda Said, Vivienne Pogrzeba, Jana Eiberle, Lena Füssl, Luisa Weber , Leni Sorg, Sara Jukic, Sophie Heilmeier und Emma Reissner Unsere jüngsten Kickerinnen trafen sich bereits am Frei- tagabend. Im ersten „5 gegen 5“ Testspiel unserer E-Ju- niorinnen, fielen viele Tore und alle Spielerinnen waren mit viel Freude am Ball. Am kommenden Freitag geht“s dann richtig los und das erste Saisonspiel gegen die SG Aitrach/Tannheim steht auf dem Spielplan. Ein „DANKESCHÖN“ an unsere Sponsorenfamilie Angie und Timo Reiner aus STAIG für die Unterstützung unserer Mädchenteams der SGM Fronreute/Baindt. Sportsaison 2021/22 Zur neuen Sportsaison 2021/22 bie- ten wir an: Athletik-Training ab 16 Jahre Montags von 19:00 bis 21:00 Uhr auf dem Tartangelände Christain Staud Kontakt: staud.christian@gmail.com oder 0176/80420095 Frauenturnen 1 – Fitness für Frauen Montags von 19:15 bis 20:15 Uhr in der Sporthalle Nina Assanti Kontakt: 0151/15357191 Fun & Fit – Fitness für Frauen und Männer Dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr in der Sporthalle Karin Halder Kontakt: 07502/911182 Jedermann-Sport – Gymnastik und Spiele für Männer Mittwochs von 20:00 bis 21:30 Uhr in der Sporthalle Heiner Kern Kontakt: 07502/2759 Eltern-Kind-Turnen „Die Turnzwerge“ Dienstags von 15:30 bis 16:30 Uhr in der Sporthalle Doris Alber und Sarah Sona Kontakt: doris.miller@gmx.de oder 07502/6211231 Geräteturnen für 4- bis 6-jährige Kinder Mittwochs von 14:30 bis 16:00 Uhr in der Sporthalle Anita Lutz Kontakt: mail.anitalutz@gmx.de oder 0176/61554172 Sport für Erst- u. Zweitklässler Freitags von 14:00 bis 15:00 Uhr in der Sporthalle Inken Lottermoser Kontakt: 07502/9219055 Sport für Dritt- u. Viertklässler „Die Sportys“ Freitags von 15:00 bis 16:00 Uhr in der Sporthalle Inken Lottermoser/Nina Assanti Kontakt: 07502/9219055 Wir freuen uns auf Euch! TC Baindt e.V. Jahreshauptversammlung 2021 Am Fr., 17.09. fand die diesjährige Jahres- hauptversammlung in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Einhaltung der Ab- stands- und Hygieneregeln statt. 27 Personen nahmen an der Sitzung teil. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke begrüßte die Anwe- senden, insbesondere Frau Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde. Sie überbrachte den Anwesenden die traurige Nachricht vom Tod eines Vereinsmitglieds, das am Morgen des Ta- ges nach schwerer Krankheit überraschend verstorben ist. Sie würdigte seine Mitarbeit im Verein und in einer Schweigeminute wurde an ihn gedacht. Die anschließenden Ressortberichte der Vorstandsmit- glieder zeigten auf, wie stark die Corona-Pandemie Ten- nisspiel und Vereinsleben in den letzten beiden Saisonen bestimmte und viele alljährlich stattfindende gemeinsa- me Aktivitäten auf der Anlage nicht zuließ. Im Bericht des Kassiers kam zum Ausdruck, dass der Verein finanziell gut aufgestellt ist. Beruhigend, denn unvorhersehbare Sanierungen/Reparaturmaßnahmen können schnell er- forderlich werden. Der Kassenprüfer Franz Wiest lobte Leo Reich für seine professionelle Arbeit als Kassier. Im Anschluss erfolgte unter der Leitung von Frau Rürup einstimmig die Ent- lastung des Kassiers und der gesamten Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung. Bei den nachfolgenden Wahlen, ebenfalls geleitet von Frau Rürup (vielen Dank an dieser Stelle!), wurden fol- gende Vorstandsmitglieder für 2 Jahre (wieder-)gewählt: • Zweiter Vorsitzender Max Reich • Schriftführerin Inge Fink-Spöri • Technischer Leiter Gerhard Reich (neu) • Breitensportwartin Barbara Blattner (neu) • Eine Organisatorin f. Bewirtung Silvia Auer • Jugendwart Philipp Neubauer (neu) • Zwei Kassenprüfer (für 1 Jahr): Edgar Schaz und Franz Wiest Die 1. Vorsitzende bedankte sich bei den „alten“ Amtsin- haber*innen für deren geleistete Arbeit im Verein und bei den „neuen“, die bereits seit Frühjahr 2021 ihr zukünftiges Amt in kommissarischer Funktion ausgeübt haben. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Eine Neuwahl bedeutet auch immer Verabschiedung. Si- bylle Boenke verabschiedete die beiden Jugendwartinnen Evelyn Amann und Natalie Zweifel, Ralf Metzger in seiner Funktion als Breitensportwart und den technischen Leiter Oskar Halder, der 26 Jahre (!) lang unermüdlich und mit großem handwerklichem Können federführend unsere gesamte Tennisanlage in Schuss gehalten hat. Als Aner- kennung seiner geleisteten Arbeit wurde ihm ein originell ausgestatteter Kasten mit „Oskärle“ überreicht und die Ehrenmitgliedschaft im Verein verliehen. Im Anschluss bedankte sich auch Franz Wiest bei Oskar Halder für des- sen ganzjähriges Engagement als Organisator der ver- schiedenen Aktivitäten der Seniorengruppe Rendezvous. In der Sitzung wurden noch Termine für die restliche Sai- son bekanntgegeben, die unterhalb des Berichts ersicht- lich sind. Abschließend sprach die 1. Vorsitzende einen Dank an alle Mitlieder aus für deren loyales Verhalten auf der Anlage unter den einzuhaltenden Corona-Schutzauflagen. Sie dankte auch der Gemeinde für die kostenlose Nutzung der Schenk-Konrad-Halle und beendete die Sitzung mit guten Wünschen für die Saison 2022. Inge Fink-Spöri Schriftführerin Ankündigung: Mixed-Vereinsmeisterschaften: Am Sa., 25.09.2021, Liste hängt am Vereinsheim aus, An- meldeschluss: Fr., 24.09.2021, 18 Uhr. Saisonabschluss-Bändelesturnier 2021 Am So., 03.10.2021 um 13:00 Uhr findet dieses Jahr zum Saisonabschluss unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir die Spieler*innen aller Klassen (Aktiv, Passiv oder Schnuppermitglied) recht herzlich einladen. Wir hoffen auf einen schönen Spätsommertag mit reger Teilnahme am Spiel und anschließendem Beisammensein. Liste hängt am Vereinsheim aus. Anmeldeschluss: Fr., 01.10.2021, 19 Uhr. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Mittwoch, 29.09.2021 möchten wir eine Staudentauschbörse im Bischof-Sproll-Saal abhalten. Be- ginn 19.00 Uhr. Im Herbst gibt es in den Gärten die eine oder andere Staude, die zurückgeschnitten und geteilt werden kann. Also beschriftet alle Pflanzen, die ihr ger- ne tauschen oder weitergeben möchtet und bringt sie dazu mit. Im Anschluss daran wird die Staudengärtnerin Angelika Fezer von der Fa. Allgäustauden in Weipold- shofen bei Leutkirch einen kleinen Vortrag halten zum Thema „Aufbau eines Staudenbeetes, von der Planung bis zur Pflanzung“ Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein! Im Bischof-Sproll-Saal gelten die 3G-Regeln. Bitte entspre- chende Nachweise mitbringen. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Dienstag, 19.10.2021, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Restlos glücklich, Referentin Frau Sontheimer, Ernährungszentrum Bad Waldsee. Mittwoch, 17.11.2021, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Käse & Wein, Milchwirtschaftlicher Verein infor- miert über Käse aus Baden-Württemberg Mittwoch, 01.12.2021, 19.00 Uhr Adventszauber an der Villa Kunterbunt in Baindt. Mittwoch, 08.12.2021, 13.00 Uhr Fahrt mit der BOB Bahn zum Weihnachtsmarkt nach Friedrichshafen Zu den Terminen wird jeweils zeitnah im Amtsblatt berich- tet und über eventuelle Änderungen informiert. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Einladung zur Generalversammlung am 24.09.2021 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalver- sammlung findet am Freitag, den 24.09.2021 um 20.00 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Der Einlass erfolgt unter der Beachtung der 3-G Rege- lung. (Test nicht älter als 24 Stunden) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Erster Vorstand • Kassierer • Zeugwart • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 23.09.2021 schriftlich, an den ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 23.09.2021 um 19:30 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Basar Baindt Flohmarkt „Rund ums Kind“ am 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Es sind bereits alle Standplätze vergeben. Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Alpinteam Baindt Alpin-Power-Workout startet am 28.09. Hallo Wintersportler, vom 28.09 bis zum 30.11. findet wieder unser Alpin-Power-Workout statt. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top-Form egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 10 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindts ist die Teilnahme kostenlos. Für alle Anderen kostest es nur 25.- Euro. Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Zu- dem ist ein Nachweis der 3G´s (Geimpft, Getestet oder Genesen) erforderlich. Wer eine eigene Iso-/Gymnastikmatte hat, soll diese bitte selber mitbringen. Wir freuen uns auch Euch! Renaturierungsmaßnahmen am Sulzmoosbach Besichtigung der durchgeführ- ten Maßnahmen mit Dr. Werner H. Baur. Samstag, den 2.Oktober, 15.00 Uhr. Treffpunkt: Feneberg-Parkplatz Wie fast alle kleinen Fließgewässer wurde auch der Sulz- moosbach in der Vergangenheit begradigt und technisch ausgebaut, um die Bewirtschaftung der Wiesen und Äcker zu erleichtern. Mit verschiedenen Maßnahmen wurde in den vergangenen Jahren der Bach wieder ökologisch aufgewertet und gilt als Beispiel einer gelungenen Re- naturierung. Dr. Baur lehrte über 30 Jahre an der Pädagogischen Hochschule Weingarten im Fach Biologie. Seit den 1970er Jahren bildet er Gewässer- und Naturschutzwarte meh- rerer Landesfischereiverbände aus. Er ist derzeit Kreis- vorsitzender des Landesfischereiverbandes Baden-Würt- temberg im Kreis Ravensburg und Autor zahlreicher Fachbücher zu Themen aus Fischerei und Naturschutz. Dr. Baur zeigt seit Jahrzehnten sanfte ökologische Me- thoden auf, mit denen vielfältige Mikrohabitate an und in kleinen Fließgewässern initiiert werden können. Im Ge- gensatz zu technischen Renaturierungen, bei denen mit großem technischem und finanziellem Aufwand Gewässer neu gestaltet werden, stellen die sanften Methoden kos- tengünstig Lebensräume bereit, in denen eine Vielzahl von Organismen (Pflanzen und Tiere) in standorttypischen, individuellen Gewässern regional- und gewässertypische Populationen aufbauen und erhalten können. Alle interessierten Bürger sind zu der Veranstaltung herz- lich eingeladen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wandern im Naturpark Obere Donau bei Beuron Wir treffen uns am Sonntag, den 26. Sept. 2021 auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gehzeit für die 12 km und 200 hm be- trägt etwa 4 Stunden. Fahrpreis für Mitglieder 12 € Die Wanderung führt vom Kloster Beuron, entlang der Donau zur Mauruskapelle und über Vögelesruh zum Eich- felsen. Danach geht es weiter zum Irndorfer Alpengarten und zum Wanderheim Rauher Stein, wo wir einkehren werden. Nach der Mittagspause geht es auf guten We- gen zurück nach Beuron. Festes Schuhwerk, Getränke, Rucksackvesper und Stöcke werden empfohlen. Pandemiebedingt ist eine Anmeldung erforderlich bei WF Lothar Rothenbacher, Tel. 07502/7820 Es gelten die aktuellen Corona Bestimmungen Was sonst noch interessiert Photovoltaik-Spezialist Solmotion fördert soziale und kulturelle Projekte mit 30.000 EUR Das Ravensburger Familienunternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, die Bewältigung coronabedingter Proble- me im sozialen und kulturellen Bereich zu unterstützen. Vereine und Organisationen können sich mit konkreten Projekten um insgesamt 30.000 EUR bewerben. Gefördert werden fünf Projekte, eines mit 10.000 EUR und vier mit jeweils 5.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Projekte den Fokus auf die Bewältigung von coron- abedingten Defiziten im sozialen und kulturellen Bereich legen – im weitesten Sinn. Wer von der großzügigen För- derung profitieren will, kann sich bis Mitte November auf der Homepage des Unternehmens bewerben. Wie die Geschäftsführerin Anna Volz-Staudacher ausführt, kön- nen sich alle Vereine und gemeinnützigen Organisationen aus der Region bewerben: „Auch ein Sportverein kann ja ein soziales Thema aufgreifen, zum Beispiel, um Kin- der und Jugendliche wieder zu aktivieren, mehr Sport zu machen. Das Ziel ist entscheidend, nicht der Absender.“ Der Bewerbungsprozess ist bewusst sehr einfach gehal- ten, eine kurze Beschreibung der Organisation und des Projekts genügen. „Wir freuen uns auf möglichst viele Bewerbungen, da wir ja mitbekommen, wie kreativ sich viele Organisationen und Vereine engagieren.“ Unter allen eingereichten Projekten wählt eine unabhän- gige Jury die fünf Projekte aus, die von Solmotion geför- dert werden. Ausbezahlt wird die Fördersumme dann im Dezember, das Projekt sollte bis Ende 2022 abgeschlos- sen sein. „Die Corona-Krise hat viele Vereine und Organi- sationen stark getroffen. Wir als Unternehmen sind auch dank unseres herausragenden Teams vergleichsweise gut durch die Krise gekommen – 2020 war für uns ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr, 2021 entwickelt sich ebenfalls positiv. Jetzt möchten wir gerne etwas zurückgeben und dort helfen, wo es nicht so gut gelaufen ist“, beschreibt Frau Volz-Staudacher die Motivation des PV-Spezialis- ten. Das regional verwurzelte Familienunternehmen führt Frau Volz-Staudacher gemeinsam mit Ihren Geschäfts- Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 führer-Kollegen Michael Keil und Christian Wolf in zweiter Generation. Das Solmotion-Team aus über 40 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter realisiert Photovoltaik-Anlagen für Eigenheime, Gewerbebetriebe und in der Landwirtschaft. Infobox Bewerbungen können bis Mitte November unter https://www.solmotion.de/coronafoerderprojekt einge- reicht werden. solmotion project GmbH Karlstraße 8, 88212 Ravensburg 0751-295096-100, solarkraftwerk@solmotion.de BUND Ravensburg Weihergeschichten im Altdorfer Wald 25 Weiher existieren heute noch im Altdorfer Wald – über 80 gab es hier im Laufe der Jahrhunderte. Wasserkraft, Fischerei, Bewässerung, Flachsrösten – sie alle wurden aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus angelegt. Heute erfreuen wir uns an ihrem Anblick, ihrer Arten- vielfalt und Bedeutung als Rückhaltebecken. Der Bann- mühlweiher und die Kählisbühlweiher sind bedeutende Schutzgebiete und umzingelt von ehemaligen Kiesab- bauflächen. Einen Einblick in die Geschichten, die diese Weiher zu erzählen haben, gibt Diplom Agrar-Biologe und BUND-Geschäftsführer Ulfried Miller am Sonntag 03.10.21. Die zweieinhalbstündige Erkundung startet um 14:00 Uhr am Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos). Bitte an feste Schuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Vorteile für die ganze Familie Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Familien sozi- ale Sicherheit und ein Plus für die spätere Rente. So steigt die Rente für den Elternteil, der die Erziehung in den ers- ten drei Jahren eines Kindes überwiegend übernimmt, um rund 102 Euro im Monat. Und zwar für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde. Bei früher geborenen Kindern steigt die Rente monatlich um rund 85 Euro. Die Pflege eines Familienmitglieds zu Hause kann sich ebenfalls auf die Rente auswirken: Damit die Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflege- versicherung die Rentenversicherungsbeiträge. Voraus- setzung ist, dass wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche gepflegt wird. Zudem darf die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer sozialversicherungs- pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Kinder sind beim Tod der Mutter oder des Vaters durch eine Waisenrente gesichert. Die gesetzliche Rentenver- sicherung zahlt eine Halbwaisenrente, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt, und eine Vollwaisen- rente, wenn kein Elternteil mehr lebt. Die Witwen- oder Witwerrente sichert zudem die Existenz beim Tod eines Ehepartners. Das gilt auch für eingetragene Lebenspart- nerschaften, die in der Rentenversicherung Ehen gleich- gestellt sind. Familien können zusätzlich von der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente profitieren. Eine Mutter mit zwei Kindern erhält beispielsweise in diesem Jahr 545 Euro an Zulagen vom Staat – für sich selbst 175 Euro und für jedes Kind 185 Euro. Für alle ab 1. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr. Weitere Informationen gibt es in der Broschüre »Was wir für Familien tun«. Sie kann kostenlos unter der Tele- fonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@ drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deut- sche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Den vorliegenden Text und weitere Informationen kön- nen Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deut- sche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben Neues Angebot der Kontaktstelle Frau und Beruf für Frauen in der Bewerbungsphase Frauen, die auf Jobsuche sind und sich in der aktiven Be- werbungsphase befinden, unterstützt die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben mit einem neuen Angebot. An drei aufeinanderfolgenden Terminen wird u.a. geklärt an welchem beruflichen Punkt die Frauen gerade stehen, warum sie sich verändern wol- len und welche beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse sie mitbringen. Des Weiteren steht ein Bewerbungsun- terlagen-Check auf dem Programm. Beim letzten Termin geht es konkret um das Üben von Vorstellungsgesprä- chen. Hier erfahren die Frauen auf welche Fragen sie vorbereitet sein sollten und welche Fehler sie vermeiden sollten. Die Termine sind zeitlich frei wählbar, eine Terminverein- barung ist notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreich- bar unter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Weitere Termine wie z.B. die Veranstaltungen der Frau- enWirtschaftsTage 2021 gibt es unter www.frauundbe- ruf-rv.de . Lions-Kabarett „Kuhstall-Gschichta 2021“ im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute Lions-Kabarett „Kuhstall-Gschichta 2021“ im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute Am 12. November 2021 erleben Sie Michael Altinger mit Seinem Programm: “Schlaglicht“ Am 13. November 2021 präsentiert Anka Zink Ihr Programm „Das Ende der Bescheidenheit“ Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenverkauf läuft in der Volksbank Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: 24,- € Sie sparen kräftig beim DUO-Ticket (2Abende für € 45,-) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließlich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Am 12. November 2021 erle- ben Sie Michael Altinger mit Seinem Programm: “Schlag- licht“ Lions-Kabarett „Kuhstall-Gschichta 2021“ im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute Am 12. November 2021 erleben Sie Michael Altinger mit Seinem Programm: “Schlaglicht“ Am 13. November 2021 präsentiert Anka Zink Ihr Programm „Das Ende der Bescheidenheit“ Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenverkauf läuft in der Volksbank Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: 24,- € Sie sparen kräftig beim DUO-Ticket (2Abende für € 45,-) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließlich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Am 13. November 2021 prä- sentiert Anka Zink Ihr Pro- gramm „Das Ende der Be- scheidenheit“ Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Karten- verkauf läuft in der Volksbank Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per Internet unter: www.kuh- stallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Ka- barettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: 24,- € Sie sparen kräftig beim DUO-Ticket (2 Abende für € 45,-) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Sonntag, 26.09.: Die Schwäbische Kunkelstube wieder zu Gast im Bau- ernhaus-Museum Donnerstag, 23.09.: öffentliche „Feierabendführung“ auf der Baustelle Interessierte können sich unter info@bauernhaus-muse- um.de oder 07527/9550-0 anmelden. Heilklimatischer Kurort Wolfegg Allgäu Nachtwächterführung in Wolfegg mit Franz Frick „Hört ihr Leut‘ und lasst euch sagen“, so tönt es wieder, wenn Nachtwächter Franz Frick am Freitag, den 24. Sep- tember ab 20 Uhr unterwegs ist und sich über viele inte- ressierte Zuhörer freut. Stilecht gewandet lässt er dabei in ganz besonderer Atmosphäre rund um das Wolfegger Schloss die Vergangenheit lebendig werden und erzählt viele historische Anekdoten und allerlei Wissenswertes aus der Geschichte Wolfeggs. Zur Führung anmelden können Sie sich telefonisch bei der Wolfegg Information, Tel. 07527 9601-51, die Teilnahmegebühr von 4,00 Euro wird direkt vor Ort bezahlt. Treffpunkt ist vor der Spar- kasse in Wolfegg. Arkade e.V. HELFEN SIE UNS, ANDEREN ZU HELFEN Wir suchen Familien, Lebensgemeinschaften und Allein- lebende - sogenannte Gastfamilien, die einer besonderen Person ein Zuhause geben möchten. Eine ständige Prä- senz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. Derzeit leben in den Regionen Ober- schwaben und Bodensee 80 psychisch kranke Menschen in einem familiären Umfeld. Unsere Gastfamilien empfin- den das Zusammenleben als bereichernd und für die Be- wohner*innen ist so ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, 0751 3665580 Telefon Friedrichshafen, 07541 3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 MIETGESUCHE Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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Gewerbe Konzeptionierung Planung Umsetzung Planung von Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Lüftungstechnik Förderberatung für die energetische Optimierung Ihres Gebäudes (Heizungsanlage und Gebäudehülle) Sanierungsfahrplan, EWärme-Gesetz Nachweise, hydraulischer Abgleich und Heizlastberechnung Energieausweise und EnEV-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude Ihr regionaler Partner für die Energiewende KLIMAFREUNDLICH BAUEN UND WOHNEN Verantwortung gegenüber Natur, Klima und den folgenden Generationen über- nehmen Bauherren, die auf nachwachsen- de Rohstoffe, eine ef ziente Gebäudehül- le und regenerative Heizsysteme setzen. Foto: djd/Fingerhaus/Carolin Ludwig (djd). Klimaschutz ist beim Bau eines modernen Holz-Fertighau- ses längst keine Zukunftsmusik mehr. Mit ihrem ef zienten Ge- samtpaket aus nachhaltigem Baumaterial, hochgedämmter Gebäudehülle und zukunftsfähi- ger Haus- und Heiztechnik spa- ren Eigenheime, wie vom Anbie- ter Fingerhaus aus Nordhessen, nicht nur wertvolle Energie und schonen die Umwelt, sondern bescheren durch ihre dauerhaft niedrigen Betriebskosten auch mehr Geld in der Haushaltskasse. Viele moderne Fertighäuser punkten so- gar mit noch mehr Energieef zienz und erzeugen mit ihrer regene- rativen Heiz- und Haustechnik mehr Energie, als ihre Bewohner ver- brauchen. Unter www. ngerhaus.de gibt es mehr Informationen zu diesen Ef zienzhäusern. Dies belohnt auch der Staat im Rahmen der „Bundesförderung für ef ziente Gebäude“ (BEG). Sie möchten beim nächsten Kollektiv dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 „Alternative Bestattungsformen“ Der Gebirgsbach. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Dorner GmbH Sanitär-Heizung-Klima-Metall Lerchenstraße 12 D-88094 Oberteuringen Fon +49 7546 92950 info@dorner-www.de www.dorner-www.de Dorner - Kreativ mit Herz und Know how IHR PARTNER FÜR WASSER – WÄRME – WELLNESS Für Neubau oder Renovierungsarbeiten verschönern wir Ihr Bad, trimmen Ihre Heizung auf Effizienz, verwandeln Ihr Heim in eine Wellness-Oase oder rüsten Ihr Dach und Fassade durch fachmännische Metallarbeiten auf. Gerne beraten wir Sie über mögliche Förderungen in den Bereichen Sanitär, Heizung, Klima und Metallbearbeitung. Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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      Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 30. Juni 2023 Nummer 26 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Jeder Tropfen zählt – Warum ein sparsamer Umgang mit Wasser so wichtig ist Wasser befindet sich in einem permanenten Kreislauf und verändert seinen Aggregatzustand. Insgesamt betrachtet bleibt die Wassermenge auf der Erde allerdings nahezu konstant. Das Problem ist, dass bestimmte Regionen in Folge der Erderwärmung immer trockener werden. In anderen Regionen fällt zwar dafür mehr Niederschlag, die Ungleichheit der Wasserverteilung jedoch wird insgesamt permanent größer. Auch in Deutschland sind speziell im Osten bereits heute große Gebiete von extremer Trocken- heit betroffen. Neben der Veränderung der räumlichen Verteilung von Niederschlägen, verändert sich auch die zeitliche Komponente von Wetterereignissen, da diese immer länger anhaltend sind. So nehmen in Deutschland die Häufigkeit und Dauer von Dürreperioden stetig zu. Selbst in eigentlich niederschlagsreichen Regio- nen, wie hier in Oberschwaben, kommt es auf- grund einer immer ungleicher werdenden Nieder- schlagsverteilung im Jahresverlauf, mitunter zu langanhaltenden Trockenperioden und in Folge dessen zu Wassermangel. Versiegelte Flächen die verhindern, dass Regenwasser versickern kann, verschärfen dieses Problem zusätzlich. Bereits geringfügige Wasserentnahmen haben nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in kleinen Gewässern. Bei einem niedrigen Wasser- stand und gleichzeitig höheren Wassertemperaturen verschärfen sich auch die Bedingungen für die dort lebenden Lebewesen. Das Landratsamt Ravensburg hat aus diesem Grund eine Allgemeinverfügung erlassen, welche den so- genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch be- schränkt. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder einem See zu entnehmen. Die Allgemein- verfügung gilt zunächst für vier Wochen bis zum 16.07.2023. Zuwiderhandlungen können mit Buß- geldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Foto: Sanierung des Verbandkanals und Renaturie- rung des Gewässers am unteren Bampfen Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, in der 1. Ferienwoche: 31.07. bis 04.08.2023 2. Ferienwoche: 07.08. bis 11.08.2023 5. Ferienwoche: 28.08. bis 01.09.2023 6. Ferienwoche: 04.09. bis 08.09.2023 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergar- tenkinder, die im September 2023 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung ha- ben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 10.07.2023. Bitte melden Sie Ihre Kinder verbindlich unter reservix. de an.Weitere Informationen finden Sie im Veranstal- tungstext. Ihre Gemeindeverwaltung Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 07.07.2023 bleibt das Rathaus, die Gemeindebü- cherei und der Bauhof aufgrund einer internen Ver- anstaltung geschlossen. Die Kindertagesstätte Son- ne, Mond und Sterne ist jedoch mit einer Notgruppe geöffnet. Am 10.07.2023 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 01.07.2023 Jahrszahler Grundsteuer 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Es gibt unzählige Tipps wie im Haushalt weniger Wasser verbraucht werden kann. Hier ist eine kleine Auswahl zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser, die helfen können, den Trinkwasserverbrauch im Haushalt zu senken: o Dinge regelmäßig hinterfragen, wie beispielsweise: Wird wirklich ein eigener Pool zum Schwimmen benötigt? Müssen alle Pflanzen wirklich jeden Tag gegossen werden? Muss ich auch im Winter täglich Duschen? o Kurz Duschen statt lang Baden Zeit ist Geld, dies gilt auch bei der Körperhygiene, denn eine kurze fünfminütige Dusche verbraucht im Schnitt nur ein Drittel der Wassermenge eines Bades in der Badewanne. o Sparduschkopf beim Duschen verwenden Damit werden nur 30 statt 60 Liter Wasser bei einer fünfminütigen Dusche verbraucht. o Sparspültaste bzw. Wasser-Stopp-Taste bei der Toilettenspülung verwenden. o Geschirr mit dem Geschirrspüler statt von Hand spülen. o Geschirr vor dem Spülvorgang nicht vorspülen. o Geschirrspüler und Waschmaschine nicht halbleer, sondern nur volllaufen lassen. o Regenwasser zur Bewässerung des Gartens nutzen: Möglichkeit A: Kauf einer preisgünstigen Regentonne im Baumarkt Es gilt darauf zu achten, dass die Regentonne nur bei Regen geöffnet ist. So lässt sich Verdunstung vermeiden und die Gefahr einer ungewollten Aufzucht von Stechmücken bannen. Möglichkeit B: Zisterne bei Bedarf größerer Regenwassermengen Oberirdische Zisternen sind schnell installiert und fassen bis zu drei Kubikmeter Wasser. Unterirdische Zisternen mit bis zu zehn Kubikmetern Fassungsvermögen sind zwar aufwendig zu installieren, hal- ten das Regenwasser aber permanent frisch und algenfrei. o Richtige Tageszeit zum Gießen auswählen, denn am frühen Morgen oder in den späten Abendstunden verduns- tet deutlich weniger Wasser, als zur Mittagszeit. o Wasser nicht grundlos laufen lassen, beispielweise während dem Zähneputzen, Hände waschen oder beim Einseifen in der Dusche. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Gemeindeverband Mittleres Schussental Öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung des Kli- mamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schus- sental Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 dem Entwurf des Klimamobilitätsplanes Gemeindeverband Mittleres Schussental vom 11.05.2023 zugestimmt. Der Entwurf des Klimamobilitätsplanes GMS wird in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 digital unter https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ zur Verfügung gestellt sowie an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt: - Gemeinde Baindt im Rathaus, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Bür- gertheke (Ebene 0), - Stadt Ravensburg im Technischen Rathaus, Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg, EG, Foyer (behindertengerechter Zugang an der Gebäudeseite rechts vom Haupteingang), - Stadt Weingarten im Amtshaus, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, 2. Obergeschoss, Foyer, - Gemeinde Berg im Rathaus, Bergstraße 35, 88276 Berg, Tisch vor Zimmer Nr. 16, - Gemeinde Baienfurt im Rathaus, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt, Tisch vor Raum Nr. 220, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch in digitaler Form an die Mailadresse Verkehrsplanung@ravensburg.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Klimamobilitätsplan unberücksichtigt bleiben. Allgemeine Hinweise: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungs- amt der Stadt Ravensburg (Technische Verbandsverwal- tung), Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg an Cathe- rine Schupp unter verkehrsplanung@ravensburg.de. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechts- behelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Klimamobilitätsplan kann im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der Homepage des Gemein- deverbands Mittleres Schussental www.gmschussental. de unter der Rubrik „Mobilität und Verkehr“ (https://gm- schussental.de/mobilitaet-und-verkehr/) eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher grundsätz- lich alle Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Der Inhalt der Stellungnahmen, die aus der Öffentlichkeitsbe- teiligung eingehen, ist hierbei im Rahmen von weiteren öffentlichen Beratungen anonymisiert, soweit auf diese Angaben im Hinblick auf die Verständlichkeit bzw. Bewert- barkeit des Inhalts der Stellungnahme verzichtet werden kann. Im Übrigen sind personenbezogene Daten zur Stel- lungnahme (wie Name und Anschrift des Verfassers der Stellungnahme) jedoch grundsätzlich für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie die mit der Pla- nung betrauten Dritten insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die spätere Abwägung sichtbar. Zur Rechtssicherheit des Verfahrens werden alle Stellungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen per- sonenbezogenen Daten wie Namen und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert. Es wird außer- dem darauf hingewiesen, dass mit der Einreichung einer Stellungnahme inkl. möglicher Anhänge wie Fotos oder Pläne auch das Recht an der notwendigen Nutzung und Verwertung im Rahmen des weiteren Verfahrens an die Stadt Ravensburg übertragen wird, soweit es sich hierbei um ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts handelt. Nä- here Informationen zum Datenschutz und Urheberrecht werden zusammen mit den anderen Planunterlagen im jeweils o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt bzw. auf der Homepage Gemeindeverbands Mittleres Schussental zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzerklärung des Ge- meindeverbandes Mittleres Schussental finden Sie auf der Homepage unter https://gmschussental.de/datenschutz/ gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp Verbandsvorsitzender GMS Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. Juli 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. Juli 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite 2. Änderung“ für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grund- stücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite, 7. Änderung“ für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. 06 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Ein- bau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Estricharbeiten 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 1. Juli und Sonntag, 2. Juli Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 1. Juli 2023 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751 - 2 38 60 Sonntag, 2. Juli 2023 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Str. 15, Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751- 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Besuch im Pfarramt in Baindt Im Rahmen des Projektes der Frösche- gruppe „Baindt – unser Heimatort“ ha- ben die Kinder sich auf den Weg ins ka- tholische Pfarramt in Baindt gemacht. Dort wurden wir von Herrn Pfarrer Staudacher und Frau Lott (Pfarramtssekretärin) herzlich begrüßt. Pfarrer Staudacher nahm sich extra für uns Frösche Zeit um die mitgebrachten Fragen der Kinder ausführlich zu beantworten. Im Anschluss waren wir noch alle gemeinsam in der Kirche. Dort durften wir gemeinsam mit Frau Lott “Hinter die Kulissen schauen“. Wir waren in der Sakristei, wo sich der Pfarrer und die Mi- nistranten vor dem Gottesdienst umziehen. Dort werden auch in den Schränken alle wichtigen Dinge gelagert, wie Gewänder, Kelche, Bibel, Leuchter uvm. Am Ende unserer Entdeckungstour haben wir uns noch die Orgel auf der Empore genau angeschaut. Von hier aus hatten wir einen tollen Blick über den Kir- chenraum. Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Pfarrer Staudacher und Frau Lott für das Zeigen und Erklären. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Exkursion zum Wasserbehälter Seit Mai beschäftigen sich die Kinder und Erzieherinnen der Seesterngruppe mit dem neugewählten Projekt zum Thema „Woher kommt unser Wasser?“. Gemeinsam wur- de zuerst überlegt, warum das Wasser so lebenswichtig ist: es dient als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Menschen benutzen das Wasser vielfältig: zum Trinken, Kochen, für die Körperpflege, zum Wäsche- waschen, Abspülen, beim heißen Wetter zum Planschen und vieles mehr. Bei der Frage, woher wir das Wasser für alle diese Nutzun- gen nehmen, kam prompt die Antwort: „Aus dem Wasser- hahn“! Durch viele Sachgespräche, Experimente, Bilderbü- cher und Videoanschauung konnten die Kinder erfahren, woher unser Wasser, das aus dem Wasserhahn fließt, kommt. Und das tollste war: wir durften den Wasserbe- hälter in der Marsweilerstraße, der unter dem, mit Gras bedeckten Hügel verborgen ist, anschauen. Herr Birken- maier, die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, hat ihn uns gezeigt. Da passen 1150 l Wasser rein, das sind ungefähr 8800 volle Badewannen. Dabei hat er erzählt, dass das Wasser hauptsächlich durch die Quelle „Wei- ßenbronnen“ gewonnen wird. Trotz der ausreichenden Menge an Wasser sollte man damit sparsam umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Im Keller haben wir viele Rohre gesehen, die für den Zu- und Abfluss des Wassers dienen. Sogar das Rauschen vom Wasser war zu hören. Wir bedanken uns herzlichst bei Herrn Birkenmaier für die ausführliche Führung und das Beantworten vieler Fragen. Ebenfalls sagen wir Herrn Bielau, dem Wassermeister, ein Dankeschön, der uns diese Exkursion ermöglicht hat. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Fantastische Klänge beim „Musikalischen Sommerfest“ Bei schönstem Wetter um Punkt 17 Uhr startete am Mittwoch, den 21.06.2023 das „Musikalische Sommerfest“ in der Sporthalle. „Dumba, dumba“ klang es aus den Kehlen aller und machte damit Lust auf mehr. Von den Erstklässlern, unterstützt vom Chor, gab es das Lied „Salibonani“, von den Zweitklässlern „Anders als du“. Der Chor selbst gab drei Lieder zum Besten, darunter „Weißt du, wie der Sommer riecht?“ Auch die Rhythmik-Kinder der 2. Klasse stellten unter Beweis, dass sie gemeinsam mit dem Chor unter ande- rem morgens gut aus dem Bett kommen mit dem Lied „Jeden Morgen, wenn ich aufsteh...“. Mit „Drunk´n Sailor“ und „Sascha liebt nicht große Worte“ stellte die diesjährige Gitarren-AG ihr Können vor. Die Drittklässler blieben mit „Whacky Music“ in Erinnerung, einem Instrumentalstück, das mit den lustigen und bunten Röhren „Boomwhackers“ auch noch gut aussah. Mächtig nervös waren die Flöten-Kinder aus Klasse 2 – gerade mal ein ¾-Jahr üben sie sich im Flötenspiel. Doch alles lief wie „geschmiert“ und sie gaben vier kurze Stü- cke zum Besten. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ein besonderes Highlight stellten die Viertklässler unter der Leitung von Thomas Kramer mit ihren „Cajons“ dar: 45 Kinder spielten im von Herrn Kramer vorgegebenen Rhythmus. Ein Fest für die Zuschauer! Die Keyboard-AG beeindruckte das Publikum unter anderem mit „Ode an die Freude“. Lang erwartet wurden die beiden Bläserklassen, die vor allem im gemeinsamen Spiel von „Old MacDonald had a band“ und dem „Hard Rock Blues“ das Publikum fesselten. Mit dem Lied „Auf Wiedersehen“ und dem „Schluss-Ryth- mical“ verabschiedeten sich nach gut 1 ¼ Stunden alle Kinder glücklich und zufrieden von ihrem laut und lange Applaus spendenden Publikum. Die Schulleiterin Frau Heberling dankte stellvertretend für alle anwesenden Kinder den ISP-Studierenden Frau Neu und Frau Weierberger, den ehemaligen ISP-Studierenden Frau Merz und Frau Holdschuer, der Referendarin Frau Jutz für u.a. ihre großartige Begleitung auf dem Klavier, Herrn Thomas Kramer von der Musikschule, ihrer Kolle- gin Frau Stuberg, die einige Gruppen leitete und dirigierte und nicht zuletzt Frau Holweger, der Musiklehrerin, die alle Fäden in der Hand hielt. Ohne sie wäre solch ein imposan- tes „Musikalisches Sommerfest“ nicht möglich gewesen. Herrn Gabriel gilt unser besonderer Dank, denn er hat das Konzert ganz fantastisch mit der entsprechenden Tontechnik versehen. Alle Gäste strömten nun nach draußen, um die eiskalten Getränke und das Fingerfood zu sich zu nehmen, das der Elternbeirat und der Förderverein vorbereitet hatten. An Stehtischen und Sitzgelegenheiten klang der laue Abend gemütlich aus. Amelie Heberling, Rektorin Bücherei Achtung vormerken Die Bücherei ist am Freitag den 7.7.2023 geschlossen. Ab Montag den 10.7.23 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag 4. Juli 2023 von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr – 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Ab- schied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.07., 10.08., 14.09., 12.10., 9.11., 14.12.2023, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Landratsamt Ravensburg Hitze und Gesundheit Kreis Ravensburg - Der Klimawandel lässt die Tempe- raturen auch im Landkreis Ravensburg steigen. Die Zahl der Hitzetage (Tage über 30 Grad), Hitzeperioden (auf- einanderfolgende Hitzetage) und tropische Nächte (über 20 Grad) hat in den vergangenen zehn Jahren auch in Oberschwaben zugenommen. Dies belastet vor allem die Gesundheit unserer älteren Mitbürgerinnen und Mit- bürger, aber auch der Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangere, Säuglinge und Kinder sowie der Menschen mit Behinderungen. Im Extremfall können Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag die Folge sein. „Auch wenn wir uns freuen, dass der Sommer endlich da ist: Wir sollten nicht unterschätzen, wie gefährlich Hitze werden kann“, sagt Andreas Honikel-Günther, stellvertre- tender Landrat des Landkreis Ravensburg. Die Gefahren, die von Hitzewellen ausgehen, müssen ernst genommen werden und an besonders heißen Tagen sollten von je- dem Einzelnen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Einfach umzusetzende Tipps helfen bei hohen Tempera- turen, das Wohlbefinden zu stärken und sich vor Hitzeer- krankungen zu schützen: • Halten Sie sich während der Mittagshitze möglichst in Innenräumen oder im Schatten auf und versuchen Sie, körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Tätigkeiten im Freien sollten auf die kühleren Morgen- und Abend- stunden beschränkt werden. • Sorgen Sie für eine ausreichende Flüssigkeitsversor- gung. Geeignet sind Wasser, Saftschorlen, Suppen oder auch wasserreiche Früchte. Vermeiden Sie Alkohol und Koffein. Nehmen Sie mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich. • Nutzen Sie die Abkühlung der Nacht und der frühen Mor- genstunden, um Räume zu lüften. Dunkeln Sie Räume tagsüber ab und nutzen Sie dafür möglichst Außenja- lousien oder Rollläden. • Tragen Sie leichte, nicht einengende Baumwollkleidung in hellen Farben. Bei Sonneneinstrahlung helfen auch eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz. • Achten Sie auch insbesondere auf Angehörige und Mit- bürgerinnen und Mitbürger, welche diese Empfehlungen nicht selbständig umsetzen können. • Informieren Sie sich über klimatisierte Räume, die in Ihrer Umgebung für die Öffentlichkeit zugänglich sind wie beispielsweise Bibliotheken. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Bioabfall Wertvoller Rohstoff Sieben Fragen zur Biotonne: Was darf in die Biotonne? Darin dür- fen grundsätzlich alle getrennt ge- sammelten, organischen Abfälle entsorgt Seit mehr als acht Jahren bereits müssen Landkreise, Städte und Gemeinden ihren Bürgern die Möglichkeit bieten, Essens reste und Grünabfälle getrennt vom Rest müll zu sammeln. Dass es aber in knapp 30 Prozent aller deutschen Landkreise und kreisfreien Städte entweder keine oder nur eine frei- willige Biomülltonne gibt, beklagt der Natur- schutzbund Deutsch- land. Außerdem, so der Nabu, fehle es häufig an guter Abfallberatung. Viele Menschen ekeln sich allzu sehr vor dem „schmut- zigen“, zumeist nassen Biomüll und vor dem strengen Geruch aus der braunen Tonne, vor allem im heißen Som- mer. Wer aber ein paar Regeln beachtet, werde sich mit dem Sammeln der Küchen- und Gartenabfälle leichter tun, empfiehlt die Bundesgütegemeinschaft Kompost (siehe rechte Spalte: „Sieben Fragen zur Biotonne“). Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist mittlerweile ein wesent- licher Bestandteil, um eine sogenannte Kreis- laufwirtschaft zu ermöglichen. Dreißig bis vierzig Prozent der Abfälle aus Privathaus- halten sind Küchen- und Gartenabfälle. „Sie sind die mit Abstand größte Wertstofffrak- tion“, betonen die Kompostexperten. In den vergangenen Jahren hat sich im Ab- fallrecht eine Wende zur sogenannten Kreis- laufwirtschaft vollzogen. Das bedeutet: Die in Abfällen enthaltenen Wertstoffe sollen möglichst recycelt, also für die Herstellung neuer Produkte nutzbar gemacht werden. Und dies gilt selbstverständlich nicht nur für klassische Wertstoffe wie Papier, Glas und Metalle, sondern eben auch für Bioabfälle. Daraus kann nämlich wertvoller Kom- post und umweltfreund- liches Biogas gewonnen werden: Aus einer Tonne Bioabfall entsteht in zehn bis zwölf Wochen 350 bis 450 Kilogramm Kom- post. Das ist ein hochwer- tiger und umweltfreund- licher Humusdünger, der den Kauf von teurem Kunst- dünger überflüssig macht. Solch mineralischer Dünger wird industriell auf der Basis chemischer Stoffe und unter hohem Energieeinsatz hergestellt. Außerdem kann man aus einer Tonne Bio- abfall durchschnittlich 110 Kubikmeter Bio- gas gewinnen. In einem Blockheizkraftwerk werden daraus 198 Kilowattstunden (kWh) Strom. Eine Vergärungsanlage mit einem Durchsatz von täglich 80 Tonnen kann somit an einem Tag den jährlichen Strombedarf von vier 4-Personen-Familien (4 000 kWh) abdecken. 100 Kubikmeter Biogas haben ei- nen Energiegehalt von 500 bis 750 Kilowatt und ersetzen durchschnittlich 60 Liter Heizöl. Keine Plastiktüte in die Biotonne! Laut dem Nabu haben 285 von 400 Kreisen und kreisfreien Städten eine Biotonne mit Anschluss- und Benutzerzwang eingeführt. In den meisten Fällen ist eine Befreiung da- von möglich, wenn Biomüll im eigenen Gar- ten kompostiert würde. So erklärt sich, dass in Pflichtonnekommunen die Anschlussquote bei 76 Prozent liege. Elf Kreise und eine Stadt verweigerten jegliche Bioabfallsammlung. Was der Verband auch beklagt: In der Bio- tonne landeten nach wie vor Plastiktüten, ver- packte Lebensmittel und anderer Abfall. Des- halb will der Nabu Kommunen motivieren, an der „Aktion Biotonne Deutschland“ teil- zunehmen. Die Kommunen, die innerhalb eines Jahres die Sammelqualität am deutlichs- ten verbessern, erhalten eine Ehrung. (tb) Die Aktion Biotonne Deutschland, das Kommuni- kations-Netzwerk zur Biotonne, erreichen Sie unter https://ab-kommunen.de/ https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ abfall-und-recycling/bioabfall/biomuell.html Zum Tag der Biotonne können Sie ihre Aktivität veröf- fentlichen unter https://www.tag-der-biotonne.de/ werden, die im Garten oder im Haushalt an- fallen. Dazu zählen z.B. Pflanzenreste, Obst- und Gemüsereste, Eierschalen usw. Was darf nicht in die Biotonne? Ma- terialien, die nicht biologisch abbaubar sind, dürfen nicht in die Biotonne. Dies sind z.B. Restabfall, Kunststoffe, Metalle, Glas. Was passiert mit dem eingesammel- ten Bioabfall? Über die Hälfte der er- fassten Bioabfälle wird kompostiert. Kom- post ist der beste Humusdünger, den wir kennen. Er fördert die Bodenfruchtbarkeit und versorgt die Pflanzen mit Nährstoffen. Aufgrund seiner Gehalte an Kalk wirkt er auch der Bodenversauerung entgegen. Kommt Bioabfall in die Biogasanla- ge? Ja, knapp die Hälfte der erfassten Bioabfälle werden in Biogasanlagen vergo- ren. Aus dem dabei entstehenden Biogas kann man Strom und Wärme erzeugen. Die verbleibenden Gärreste lassen sich ebenfalls als organischer Dünger nutzen. Wie kann ich meine Küchenreste am besten sammeln? Am besten wird der Bioabfall aus der Küche in einem kleinen Vorsortierbehälter gesammelt. Dieser sollte mit einer Papiertüte oder Zeitungs- bzw. Küchenpapier ausgelegt werden, um Ver- schmutzungen des Gefäßes vorzubeugen. Das Papier nimmt gleichzeitig Feuchtigkeit auf und reduziert Gerüche. Das Altpapier ist unschädlich und kann zusammen mit den Bioabfällen verwertet werden. Wie beuge ich Geruchs- und Unge- zieferbelästigung vor? Die Vorbeu- gung von unangenehmen Gerüchen und Ungezieferbefall beginnt schon bei der Wahl des Standortes für die Biotonne. Durch die Sonneneinstrahlung (Wärme) werden bio- chemische Abbauprozesse, die zur Geruchs- bildung führen, begünstigt. Gerade im Som- mer sollte die Biotonne also schattig stehen.. Muss ich eine Biotonne benutzen? Seit 2015 ist die Biotonne in Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Eine Befreiung davon ist nur möglich, sofern nachgewiesen wird, dass man seine Küchen- und Garten- abfälle auf dem eigenen Grundstück kompo- stiert und verwertet (Eigenkompostierung). Weitere Tipps und Ratschläge gibt die Bundesgü- tegemeinschaft Kompost (BGK) unter: https://www. kompost.de/themen/biotonne-richtig-nutzen Fo to : A do be S to ck Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt Warnungen he- raus, wenn die Hitze gesundheitlich bedrohlich wird. Gut informiert sind Sie über die Gesundheitswetter-App, die Warnwetter-App oder die Webseite des DWD. Auch kann über die DWD-Homepage ein E-Mail-Newsletter zum Hit- zewarnsystem abonniert werden. Dort finden Sie flächen- deckende Informationen über Warnungen für den aktu- ellen und nächsten Tag auf Landkreisebene sowie einen Hitzetrend für die darauffolgenden drei bis sechs Tage. Schützen Sie sich vor Hitze und kommen Sie gesund durch den Sommer! Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Juli – 09. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Das Glück begreifen, dass der Boden, auf dem du stehst, nicht größer sein kann, als die zwei Füße die ihn bedecken. Franz Kafka Samstag, 01. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Kapellenfest Peter & Paul 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Nino Maximilian 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Robin Schnez, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pius und Ida Wolf, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Martina und Hermann Gindele, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Elisabeth, Josef und Tho- mas Schmid, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Josef Jerg) Sonntag, 02. Juli – 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef und der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Thea Dienstag, 04. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (kath. Frauenbund – Bundesfest) Donnerstag, 06. Juli 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Freitag, 07. Juli 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 08. Juli 12.30 Uhr Baindt – Trauung Laura Ungemach und Denis Bogenrieder 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Laura Kurz, Marisa Pfister, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Benedikt Hei- lig, Lena Himpel, Leana Neb († Anna und Johann Bergen, Kurt Elbs, Marta und Josef Haug) 11.15 Uhr Sulpach – Taufe von Lotta Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Bis 29. Juli im Urlaub!!!! Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bundesfest: Mittwoch, 5.7.23 18.30 Uhr Gottesdienst in der kath. Kirche 19.30 Uhr Bundesfest im kath. Gemein- dehaus St. Anna, BFT. Hautversammlung: Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Ehrung langjähriger Mitglieder 5. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Die Vorstandschaft Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Gal 6,2 Sonntag, 02. Juli 4. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 03. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 05. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 Sonntag, 09. Juli 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch Zum Leben gehören auch immer wieder Zeiten intensiverer Belastung. Da ist es umso wichtiger, die Herausforderungen gemeinsam anzugehen, damit niemand unter der Last zusammenbricht. Diese Grundhaltung, einander mitzutragen und durchs Leben zu begleiten macht christliche Gemeinde von Anfang an aus. Schauen wir also im Sinne der Jahreslosung nacheinander – aber melden wir uns auch bei anderen, wenn sie unsere Belastung gerade nicht sehen und wir es doch gerade brauchen, dass andere mittragen. Diese Rücksichtnahme entspricht dem Gesetz der Liebe, das uns Jesus Christus als das erste und höchste aller Gebote ans Herz gelegt hat. Gottes Segen dazu! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Gedanken zum Wochenspruch Zum Leben gehören auch immer wieder Zeiten intensiverer Belastung. Da ist es umso wichtiger, die Herausforderungen gemeinsam anzugehen, damit niemand unter der Last zusammenbricht. Diese Grundhaltung, einander mitzutragen und durchs Leben zu begleiten macht christliche Gemeinde von Anfang an aus. Schauen wir also im Sinne der Jahreslosung nach- einander – aber melden wir uns auch bei anderen, wenn sie unsere Belastung gerade nicht sehen und wir es doch gerade brauchen, dass andere mittragen. Diese Rücksichtnahme entspricht dem Gesetz der Liebe, das uns Jesus Christus als das erste und höchste aller Gebote ans Herz gelegt hat. Gottes Segen dazu! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft genug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr beschäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu nehmen, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu retten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also spannend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft genug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr beschäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu nehmen, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu retten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also spannend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Bai- enfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden à ein- fach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. --- # aus Liebe: Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz Bei strahlend blauem Himmel konnten Kinder jeden Alters letzten Samstag einen kunterbunten Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz erleben. Miteinander zu spielen, verbindet Kinder über Einschränkungen und Sprachgrenzen hinweg und ist damit eine wunderbare Art der Inklusion. Die Kinder kamen mit Pedalos, Jonglierbällen und vielfältigen weiteren Spielgeräten in Bewegung. Highlights waren unterschiedlichste Fortbewegungsmittel, eine Kisten- Rutsche übers Roll-Förder-Band, ein Tischkicker und natürlich die Airhockey-Station. Möglich machten diesen bunten Spieletag der Evangelischen Kirchengemeinde, in Kooperation mit der Baienfurter X-Zone, die vielen Mitarbeitenden, die Material ausgegeben, Stationen betreut und auch sonst dafür gesorgt haben, dass es allen gut geht und die Kinder viel Spaß hatten. Ein herzliches Dankeschön allen dafür! – Martin Schöberl, Pfarrer # aus Liebe: Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz Bei strahlend blauem Himmel konnten Kinder jeden Alters letz- ten Samstag einen kunterbunten Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz erleben. Miteinander zu spielen, verbindet Kinder über Einschrän- kungen und Sprachgrenzen hinweg und ist damit eine wunderbare Art der Inklusion. Die Kinder kamen mit Pedalos, Jonglierbällen und viel- fältigen weiteren Spielgeräten in Bewegung. Highlights waren unterschiedlichste Fortbewegungsmittel, eine Kisten-Rutsche übers Roll-Förder-Band, ein Tischki- cker und natürlich die Airhockey-Station. # aus Liebe: Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz Bei strahlend blauem Himmel konnten Kinder jeden Alters letzten Samstag einen kunterbunten Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz erleben. Miteinander zu spielen, verbindet Kinder über Einschränkungen und Sprachgrenzen hinweg und ist damit eine wunderbare Art der Inklusion. Die Kinder kamen mit Pedalos, Jonglierbällen und vielfältigen weiteren Spielgeräten in Bewegung. Highlights waren unterschiedlichste Fortbewegungsmittel, eine Kisten- Rutsche übers Roll-Förder-Band, ein Tischkicker und natürlich die Airhockey-Station. Möglich machten diesen bunten Spieletag der Evangelischen Kirchengemeinde, in Kooperation mit der Baienfurter X-Zone, die vielen Mitarbeitenden, die Material ausgegeben, Stationen betreut und auch sonst dafür gesorgt haben, dass es allen gut geht und die Kinder viel Spaß hatten. Ein herzliches Dankeschön allen dafür! – Martin Schöberl, Pfarrer Möglich machten diesen bunten Spieletag der Evangel ischen Kirchengemein- de, in Kooperati- on mit der Baien- furter X-Zone, die vielen Mitarbei- tenden, die Mate- rial ausgegeben, Stationen betreut und auch sonst dafür gesorgt haben, dass es allen gut geht und die Kinder viel Spaß hatten. Ein herzliches Dan- keschön allen dafür! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Konfi-3-Anmeldeabend – zum Vormerken! Der Konfi-3-Anmeldeabend für Eltern der Kinder, die im nächsten Schuljahr 2023/24 die 3. Klasse besuchen, ist am Freitag, 21. Juli um 19.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt, Achstraße 2. – Einladung folgt. Konfi-3-Anmeldeabend – zum Vormerken! Der Konfi-3-Anmeldeabend für Eltern der Kinder, die im nächsten Schuljahr 2023/24 die 3. Klasse besuchen, ist am Freitag, 21. Juli um 19.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt, Achstraße 2. – Einladung folgt --- Der Kreative Montag bietet an Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaf- ten“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hinein spricht… Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen … Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin … … - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meineSituation hi- nein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antwor- ten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht al- lein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten B1-Juniorinnen erringen die Vizemeister- schaft in der Verbandsliga Süd SGM Baindt-Fronreute : SV Deuchelried 7:1 Im letzten Spiel der Saison hatten wir eigent- lich nichts zu verlieren, da wir den zweiten Platz sicher innehatten und uns in der Tabelle weder verbessern noch verschlechtern konnten. Zwei Dinge spornten uns aber an, an diesem Nachmittag nochmal alles zu geben. Zum einen wollten wir die weiße Weste behalten und ohne Nie- derlage die Rückrunde beenden, zum anderen hatten wir durch das benachbarte Elfmeterturnier einige Zuschauer mehr als üblich, die mit dem Ausscheiden der Mannschaf- ten immer zahlreicher wurden und denen wir unbedingt einen attraktiven Juniorinnenfußball bieten wollten. Zunächst agierten beide Mannschaften einigermaßen auf Augenhöhe, obschon mit Feld- und Chancenvorteilen auf Seiten unserer SGM, die mit Torchancen von Marie, Stella, Sophia, Mona und Jana gleich mehrere Hochkaräter lie- gen ließen. Unsere Abwehr dagegen stand wieder sicher und hatte insbesondere die beiden schnellen Stürmerin- nen aus dem Allgäu hervorragend im Griff. Nur einmal musste nach einem Fernschuss unsere Torfrau Tabea dann doch ihre ganze Sprungkraft aufbieten und fisch- te den Ball oben aus dem Winkel. Trotzdem mussten wir nach einem Freistoß von der rechten Strafraumgrenze, der direkt aufs kurze Eck kam und unglücklich von der eigenen Spielerin abgefälscht wurde, das 0:1 hinnehmen. Doch das stachelte uns nur um so mehr an und innerhalb von 10 Minuten drehten wir das Spiel: Zunächst nach einer der berühmt gefährlichen Ecken von Stella, die Sophia gut annahm und auf Martha ablegte, die zum Ausgleich vollendete. Zwei Minuten später dann aus dem Spiel mit einer traumhaften Flanke von Stella von der rechten Au- ßenlinie in die Mitte, wo Sophia bereitstand, die Torfrau noch umkurvte und zur Führung einschob. Nach der Pause legten wir dann erst richtig los, bereits nach neun Minuten setzte sich Sophia über links durch und schob ins lange Eck ein. Das schönste Tor des Tages erzielte kurz danach wieder Sophia mit einem herrlichen Kopfballtreffer, nach einer abermals mustergültigen Ecke von Stella. Weiter ging es dann mit einem genau getimten Freistoß von Viviane, den sie direkt hinter die Abwehrkette auf Stella schippte, die direkt ablegte auf Jana, welche wiederum den Ball im Netz versenkte. Die letzten beiden Tore vollendete dann Stella selbst, die mit zwei platzier- ten Fernschüssen die Torfrau zum 6:1 und 7:1 Endstand überwand. Nach dem Spiel wurden dann nicht nur der überzeugen- de Sieg, sondern auch eine überragende Rückrunde und damit die gewonnene Vizemeisterschaft in der Verbands- liga Süd ausgiebig gefeiert. Da dies gleichzeitig auch der größte Erfolg der Geschichte der SGM Baindt-Fronreute ist, wurde dies auch auf den ausgeteilten T-Shirts stolz zur Schau getragen. Gratulation an euch und vor allem auch Dank an alle, die dazu beigetragen und uns mental, als Fans, als Fahrer/ Innen und auch anderweitig unterstützt haben. Mädels, ihr habt in dieser Saison eine wahnsinnige Ent- wicklung gemacht und seid als Team technisch, spie- lerisch und auch menschlich zu einer unbezwingbaren Einheit zusammengewachsen. Die Krönung lag dann im Abschlussspiel, wo ihr euch vor einer phantastischen Kulisse aus hervorragenden Fans, die zum Schluss jede Aktion und jedes Tor frenetisch feierten in einen wahren Rausch gespielt habt. Klasse - und schade, dass die Sai- son jetzt schon vorbei ist. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Amelie Gessler. An diesem Wochenende verhindert, aber an der erfolg- reichen Saison maßgeblich beteiligt: Hedda Said, Tabea Schauffler, Laura Schatz B2-Juniorinnen SV Immenried – SGM Baindt-Fronreute 2:0 Zum letzten Verbandsspiel der Saison ging es für unse- re B-Juniorinnen nach Immenried zum Tabellenführer. Die Gastgeber benötigten für den Meisterschafts-End- spurt drei Punkte, somit war Brisanz vorprogrammiert. Unsere Mädels agierten gegen die stark aufspielenden Gäste defensiv souverän durch kluge Raumdeckung und Konterfußball, dabei war unsere Torspielerin Selena ein sicherer Rückhalt, in der Innenverteidigung überzeugten Vivienne und Victoria mit unglaublichen Zweikampfquo- ten und an den beiden Außenverteidigerinnen um Kapi- tänin Lena und Sara gab es ebenso kein Durchkommen. Im defensiven Mittelfeld spielten Sophie und Salome, im Wechsel mit Sarah und Julia stark auf und immer wieder setzten sie unsere Stürmerinnen Alina, verstärkt durch die zwei mutig aufspielenden D-Mädels Greta und Kamar in Szene. Durch das taktische und kluge Zusammenspiel unserer Mannschaft bekamen die favorisierten Gastge- ber aus Immenried trotz ihrer schnellen und spielstarken Stürmerinnen nur sehr wenige Torchancen, die dann für Selena kein Problem darstellten. Im Gegenzug kamen auch wir nicht häufig vor das gegnerische Tor. Bis 10 Mi- nuten vor Schluss stand es somit immer noch 0:0. Dieses als Endergebnis wäre als klarer Außenseiter eine kleine Sensation gewesen und zugleich die verspielte Meister- schaft der Gastgeberinnen, doch dann kam es durch ein unglückliches Handspiel zu einem Elfmeter gegen uns, die zur allgemeinen Verwunderung noch zusätzlich die rote Karte für unsere Kapitänin Lena zur Folge hatte. Den Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 fälligen Elfmeter verwandelten die Gastgeberinnen dann etwas glücklich, da der Ball zuerst an die Unterkante der Latte und erst dann von der Torlinie ins Tor fiel. Trotz Un- terzahl und Gegentreffer steckten unsere Spielerinnen nicht auf. Im Gegenteil, konzentriert und diszipliniert hiel- ten sie ihre Positionen und setzen weiterhin konsequent auf die Chance eines Konters zum Ausgleich. Leider ge- lang dies nicht und so kamen die Gegnerinnen durch die frei gewordenen Räume zwei Minuten vor Schluss noch zu einem Fernschuss, der zum Endergebnis von 2:0 bei uns in die Maschen fiel. Trotzdem ein großes Lob an unsere Mädels, die erneut eine begeisternde Mannschaftsleistung gezeigt haben. Sie haben in dieser Halbsaison durch Trainingsfleiß und Einsatz sowie ihre hohe Motivation zur Freude der Trai- ner, fußballerisch eine deutliche Weiterentwicklung ge- zeigt und mit dem erreichten vierten Tabellenplatz in ei- ner anspruchsvollen Bezirksliga sämtliche Erwartungen übertroffen. Zum Mannschaftserfolg in dieser Saison beigetragen haben: Selena Schobloch (T), Lena Füssel (C), Vivienne Pogrzeba, Victoria Wertmann, Malena Kaletta, Sophie Heilmeier, Sarah Leibfarth, Sara Jucic, Julia Eberlen, Sa- lome Lehnert, Alina Braun, Lia Manino, Violette Moulin, Cilia Sauter, Kamar Bakaya, Greta Heilmeier D-Juniorinnen SG Baindt/Fronreute - SG Aitrach/Aichstetten/Unterzeil/Tannheim 0:0 Sa. 17. Juni SV Immenried - SG Fronreue/Baindt 5:1 Sa. 24. Juni Licht und Schatten wechseln sich bei den Spielen unserer D-Mädels immer wieder ab. Gegen das starke Team aus der Region Leutkirch, in der Tabelle vor dem Spiel auf Platz Zwei, traute man unserem Team nicht viel zu. Zudem fiel auch noch Stammtorspielerin Carla aus und die zwei Jahre jüngere Hanaa Alosh rückte von der E ins D-Team. Das Trainerteam Jasmin Gerber/Katrin Sorg übernahm das Heimspiel und holte zur Überraschung Aller, ein 0 : 0 . Eine gute Defensivleistung mit einer starken Torspielerin waren an diesem Samstag der Garant für den Punktge- winn. Viel Licht und eine TOP Leistung von unseren Mä- dels plus Trainerinnen. Zum letzten Spiel nach Immenried, fuhr man dann mit viel Zuversicht. Beim, in der Tabelle 4 Punkte hinter unserm Team platzierten SV, waren die 3 Punkte für unsere SG fest eingeplant. Aber es lief nicht wie gewünscht. Schnell lag man 0:2 hinten. Defensiv passte es überhaupt nicht und nach vorne kamen unsere Mädels nicht wirklich ins Passspiel. Einzig Fiona zeigte Normalform und schloss nach Ballgewinn und Zuspiel von Philina einen Angriff erfolgreich ab. So stand letztlich eine verdiente und klare Niederlage gegen einen durchaus schlagbaren Gegner. Viel Schatten und wenige gute Aktionen unserer Mädels. Mit 11 Punkten und einem Torverhältnis von 15:31 lande- ten unsere D-Mädels auf Platz 7. von insgesamt 11 Teams. Nachdem die Vorrunde mit nur 3 Punkten auf dem letz- ten Tabellenplatz endete, konnte sich unser Team in der Rückrunde steigern und erreichte einen guten Platz im Mittelfeld ihrer Staffel. Meister wurde der TSV Tettnang mit 28 Punkten und 49 : 7 Toren. Positiv war vor allem die personelle Entwicklung im Team. Nachdem die Vorrunde noch mit Aushilfsspielerinnen der E-Mädchen absolviert wurde, kamen im Verlauf des Jahres einige talentierte Mädchen dazu, so dass wir in der Rückrunde nur Hanaa immer wieder als Torspielerin aus der E in die D nahmen, auch um Carla auf dem Feld Spielpraxis zu geben. So entwickelte sich das Team vom anfänglichen „Sorgenkind“ zum „Lieblingskind“ unserer SG (Orginalton unserer Trainer). Folgende Spielerinnen waren in der Rückrunde am Ball : Mia Wengert, Pauline Preis, Victoria Wertmann, Jana Rimmele, Lena Winkler, Franziska Brugger, Fiona Maier, Carla Seitner, Lena Pfleghaar, Haifaa Alosh, Amelie Metz- ler, Greta Heilmeier, Hanaa Alosh, Philina Ziegler, Kamar Bakaya, Maya Hofmann und Maylin Kretzer. E-Juniorinnen zum zweiten Mal in Folge Meister FC Scheidegg - SG Baindt/Fronreute 0:1 Sa. 17.06.2023 Mit dem 7.Sieg im 7. Spiel sicherten sich unser jüngstes Team die MEISTERSCHAFT in ihrer Staffel. GLÜCKWUNSCH an das TEAM um Spielführerin Lea Busam. Nachdem Stammtorspielerin Hanaa bei unseren D-Mä- dels aushelfen musste, rückte Amy Wachter auf diese Position. Zusammen mit ihren Abwehrspielerinnen Tanee- sha und Lea B. hielten sie ihr Tor sauber und legten so die Grundlage für den knappen Auswärtssieg. Das „Tor des Tages“ gelang dann Mitte 2.Halbzeit unserer Stürmerin Isabella Lang auf klasse Zuspiel von Mia. Danach ver- stärkte unser Team die Defensive nahm „Topstürmerin“ Lena als Abräumerin vor die Abwehr und ließ so keine Torchance des Heimteams mehr zu. Da der Tabellen- zweite am Vortag mit einem Remis patzte, war die Meis- terschaft bereits am vorletzten Spieltag für unser Team eingetütet. Super Mädels, euer Motto für die Saison habt ihr top umgesetzt : GO – FIGHT – WIN. SG Fronreute/Baindt - SV Deuchelried 3:8 Montag, 19. Juni 2023 Zum letzten Spiel und der anschließenden kleinen Meis- terfeier waren dann alle 16 Spielerinnen unseres E-Teams eingeladen. Da unser Team bereits Platz 1 sicher hatte, konnte das Trainerteam munter durchwechseln und allen Spielerinnen nochmal Spielzeit geben. Die Mädels aus Deuchelried waren sehr motoviert, spiel- ten dann auch super zusammen und gingen letztlich als verdienter Sieger vom Platz. Mit dem Ende des Spiels waren unsere Mädels natürlich etwas enttäuscht, dass es heute nicht der 8.Sieg im 8. Spiel wurde. Nachdem man aber dem Gegner zum Sieg gratulierte, legte sich die Enttäuschung wieder. Nach ei- ner kurzen Besprechung mit dem Trainerteam ging es zur Medaillenübergabe und danach traf auch schon das Essen vom nahe gelegenen Anbieter mit dem großen M ein. Die Eltern organisierten schon im Vorfeld einen kleines Festle und es gab sehr leckeres Essen für alle anderen Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gäste. Auch die obligatorischen Wasserduschen für alle Trainer waren angesagt, bis man dann mit Einbruch der Dunkelheit auseinanderging. Am nächsten Tag standen dann ja auch schon wieder Schule und Arbeit an. Ein großes „Dankeschön“ an unsere B-Mädels für die Durchführung der Siegerehrung und Glückwunsch an die Mädels um das Trainerteam Lins/Schairer/Said. Mit dem Vizemeistertitel in der Verbandsstaffel Süd schaff- ten sie den bisher größten Erfolg unserer Spielgemein- schaft und blieben in Rückrunde ohne Niederlage. Der Meistertitel ging an das Team der SG Unterjesingen, für die nun die Aufstiegsspiele zur Oberliga gegen den VFB Stuttgart anstehen. Folgende Spielerinnen waren diese Saison für unsere SG am Ball : Amy Wachter, Taneesha Mahler, Lea und Hanna Busam , Leonie Ziegler, Hanaa Alosh, Aurelia El- sässer, Melina Feitenheimer, Lena Alber, Lea Rimmele, Ronja Mayer, Isabella Lang, Mia Malsam, Margo Hodek und Loana Sordon TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche waren nun alle unsere Mannschaften am Start. KIDS-Cup: Bezirksstaffel TC Kisslegg – TC Baindt 0:6 Nicht nur die Spieler waren heiß aufs zweite Spiel dieser Saison, auch das Wetter in Kißlegg war hochsommerlich und schwül. Der auf Rang 1 gesetzte Rafael Dorn (1:4 / 0:4) ging wie- der hochmotiviert auf den Platz und lieferte sich sehr lange und sehenswerte Ballwechsel mit seinem Gegner. Rafi blieb konzentriert, ließ den Gegner laufen und holte somit verdient seinen ersten Sieg dieses Jahr. Gratulation! Auch Jonathan Boenke (4:2 / 4:5 / 4:10), der auf Rang 2 spielte, hat unglaublich gut gekämpft und im zweiten Satz einen Rückstand aufgeholt, anschließend im Satz- Tie-Break den Satz für sich verbucht und gleich danach auch das Match-Tie-Break gewonnen. Glückwunsch auch an Joni zum ersten Sieg! Elias Dietz (2:4 / 5:3 / 4:10) ab- solvierte sein erstes Tennismatch überhaupt. Er traf auf einen Gegner auf absoluter Augenhöhe, was das Match sehr spannend machte. Elias zeigte eine hohe Laufbereit- schaft, gewann den ersten Satz und machte es seinem Gegner auch im 2. Satz nicht leicht. Das Match-Tie-Break gewann Elias ganz klar. Was für einen Einstand in der U12!!! Das längste Match lieferte sich der zweite Newcomer im Team, Lenny Sonntag (3:5 / 4:1 / 10:12). Nach anfäng- lichem Rückstand gewann er den ersten Satz und ließ sich auch im zweiten Satz, der an seinen Gegner ging, nicht nervös machen. Die beiden lieferten sich ein ext- rem spannendes Match-Tie-Break. Lenny ging verdient als Sieger vom Platz, was von seinen Mannschaftskame- raden bejubelt wurde! Nach einer kurzen Stärkung mit Obst und Muffins gingen die vier mit viel Selbstbewusstsein nach den gewonnen Einzeln an die Doppel: Im ersten Doppel spielten Rafael und Elias (0:4 / 0:4). Die beiden haben von Anfang klasse harmoniert, sprachen sich prima ab und zeigten nochmal, wie viel Spaß Tennis macht. Im zweiten Doppel traten Jonathan und Lenny (5:4 / 2:4 / 5:10) an. Sie hatten wie schon in den Einzeln ein sehr intensives Spiel, gewannen den 2. Satz und es kam wieder zum Match-Tie-Break. Die beiden konnten sich immer aufeinander verlassen, Joni zeigte seine Stärken am Netz und Lenny blieb ruhig und voll konzentriert. Mit dieser Teamleistung entschieden sie das Match-Tie-Bre- ak ganz klar für sich. Zusammenfassend muss man hervorheben, wie klasse, nervenstark und erfolgreich die Jungs gespielt haben: alle Satz- bzw. Match-Tie-Breaks haben die Baindter ge- wonnen! Auch die daheim gebliebenen Mannschaftskollegen fie- berten und feierten mit. Alle freuen sich schon sehr auf die drei noch kommenden Spiele! Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – TA SV Aichstetten 2:4 Vergangenen Freitag hatte unsere U15 Mannschaft das erste Heimspiel gegen den SV Aichstetten. Bei schönstem Sommerwetter trafen die Aichstetter um 14:30 Uhr bei uns auf der Anlage ein. Es konnte pünktlich um 15 Uhr mit den Einzeln begonnen werden. Schon gleich nach ein paar Mi- nuten musste aber leider einer der Spieler von Aichstetten mit starken Kopfschmerzen aufgeben. Die sommerlichen Temperaturen machten ihm zu schaffen. Die weiteren 3 Matches konnten die Aichstetter aber für sich entschei- den. Damit stand es nach den Einzeln 3:1 für Aichstetten. Da Aichstetten nur noch zu dritt war, wurde nur ein Dop- pel gespielt. Die herausragend spielenden Zwillingsbrüder Mateo und Elias Reich aus Aichstetten ließen hier keinen Zweifel an einem Sieg. Marian Dorn und Vinzent Neubau- er wehrten sich zwar mit allen Mitteln, waren letztendlich aber doch unterlegen. Damit stand am Ende ein 2:4 ge- gen Aichstetten auf dem Spielberichtsbogen. Es spielten Christiane Haupter, Vinzent Neubauer, Marian Dorn und Maurice Zimmermann. Junioren U18: Kreisstaffel TC Weingarten – TC Baindt 4:2 Am vergangenen Samstag wurde unsere U18-Mannschaft zum ersten Saisonspiel beim TC Weingarten empfangen. Während Lukas Zöschinger sein Match sehr deutlich ohne Spielverlust gewann, kämpften Tim Pantoffelmann, Silja Amm und Johannes Neubauer mit ihren Gegnern. Leider Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 konnte am Ende keiner von ihnen ihr Einzel für sich ent- scheiden. In den Doppelspielen wurde es trotz Rückstand noch einmal richtig spannend. Nachdem das eingespielte Duo Pantoffelmann/Zöschinger souverän in zwei Sät- zen gewonnen hatte, mussten Silja Amm und Johannes Neubauer den einstündigen ersten Satz im Tiebreak ab- geben, was schlussendlich zu einer knappen Niederlage führte. Kommenden Samstag wird unsere Mannschaft zum nächsten Spiel in Bad Waldsee empfangen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Meckenbeuren/Kehlen – TC Baindt 4:2 Bei herrlichem Sonnenschein traten wir zu unserem ersten Spiel dieser Saison an. Auf Pos. 1 setzte sich Sascha Wösle, souverän gegen seinen Gegner durch und gewann seine Partie klar in zweiSätzen. Allerdings in den weiteren Ein- zeln mussten wir die Stärke unserer Gegner anerkennen und deutliche Niederlagen hinnehmen. Trotzdem wollten wir in den Doppeln alles versuchen um mit 2 Siegen noch herankommen zu können. Doppel 2 Wösle/Bucher spielte gut, musste sich aber in 2 knappen Sätzen letztlich doch geschlagen geben. Doppel 1 Grabherr/Lang erkämpfte sich nach verlorenem ersten Satz mit großem Einsatz Satz 2 und danach im Match-Tie-Break noch den Sieg in diesem Spiel. Somit gingen wir mit einer knappen 2:4 Niederlage über zum wohlverdienten kühlen Bier und Wurstsalat. Es spielten: Sascha Wösle, Rafael Grabherr, Andreas Lang und Roland Bucher. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt – TC Bad Buchau 6:3 In voller Mannstärke sind wir positiv in die neue Saison 2023 gestartet. Unser erstes Verbandsspiel bestritten wir gegen die Auf- steiger in unsere Gruppe, den H50 des TC Bad Buchau. Wir waren gespannt wie wir den ersten Spieltag gegen diese Mannschaft absolvieren werden. Hochkonzentriert konnten wir die Einzel mit 5:1 für uns ent- scheiden. Sigi Hirmke erwischte zunächst einen schlechten Start und musste den ersten Satz abgeben, erkämpfte sich aber dann den zweiten Satz. Den Match-Tie-Break musste er aber dann leider doch mit 5:10 abgeben. Stefan Schäfer musste auch in den MTB, konnte diesen aber mit 10:7 für sich entscheiden. Die restlichen Einzel konnten wir klar, in zwei Sätzen, für uns entscheiden. Mit dem Einze- lergebnis von 5:1 gingen wir nun in die Doppel. Doppel eins mit Stefan Schäfer und Volker Hillebrand verlor leider klar in zwei Sätzen. Unser Doppel zwei mit Peter Schmitt und Sigi Hirmke erwischte einen guten Start und sicherte sich klar den ersten Satz mit 6:2, den zwei- ten Satz mussten sie leider mit 6:7 abgeben. Wiederum brachte ein MTB die Entscheidung. Mit 8:10 ging dieser leider knapp an unsere Gäste. Doppel drei mit Wolfi von Bank und Gerhard Reich ging nach Zwei-Satz-Sieg mit 6:3 und 6:4 an uns. Endstand 6:3 Nach den sehr fairen Spielen (keinerlei Unstimmigkeiten) ließen wir dann den herrlichen Sommertag mit unseren Gästen gemütlich beim Grillen ausklingen Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt – TC Hohentengen 7:2 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Hohentengen. Nach den Einzeln lagen wir bereits mit 4:2 vorne. Tho- mas, Harry, Sepp und Jürgen Müller gewannen ihre Einzel alle souverän. Richi und Michi mussten sich nach hartem Kampf geschlagen geben, wobei Michi nach konfortab- ler Führung verletzt aufgeben musste. Wir gewannen sogar mit etwas Glück noch alle 3 Doppel; es hätte auch in die andere Richtung laufen können. Doppel 1: Harry/ Sepp, Doppel 2: Thomas/Christoph, Doppel 3: Juergen Auer/ Richi. Danke noch an die gute Bewirtung durch Elke und Chris- toph. Herren 65: Verbandsstaffel TC Baindt – TC Mochenwangen 5:1 In ihrem ersten Heimspiel der diesjährigen Verbandsrunde kam es für die Herren 65 gleich zu einem Nachbarschafts- duell. Eine 3:1 Führung nach den Einzeln durch L.Reich, R.Puk und E.Feurle konnte durch die Doppel E.Feurle/W. Graf und R.Puk/M.Reich auf 5:1 ausgebaut werden Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und im Doppel Max Reich. Damen 40: Staffelliga SPG Oberk./Unterw./Wibl. TC Baindt 3:3 Endlich ging es wieder los. Da wir dieses Jahr nur vier Spiele haben, freuten sich alle auf das erste Match. Bestes Tenniswetter begleitete uns auf dem Weg nach Wiblingen nahe Ulm. Evelyn buchte souverän den ersten Punkt im Einzel während Marion auf dem Nebenplatz knapp im MTB unterlag. Bei Steffi lief es aus Baindter Sicht nicht besonders gut und Babsi musste auch nach knappem Spiel den Gegnerinnen den Punkt überlassen. OK.....trotz 3:1 Rückstand gingen wir motiviert in die Doppel. Silvi er- setzte Steffi und buchte mit Marion ganz deutlich den 2 Punkt für Baindt. Bei Evelyn und Babsi war es wieder mega eng und leider auch dramatisch. Den ersten Satz gaben die beiden ab....lagen aber im zweiten Satz vorn als sich eine der Gastgeberinnen schwer verletzte. Somit bekamen wir den dritten Punkt. Kein schönes Ende eines tollen Tennistages und wir hoffen, dass es der Verletzen bald besser geht. Der Endstand war dann eine rechnerische Herausforde- rung: 3:3 nach Matches, 7:7 nach Sätzen, 54:61 nach Spielen Das heiß: der erste Sieg ist unser und wir hoffen es kommt noch der Eine oder Andere dazu. J. Damen 60: Staffelliga TC Langenargen – TC Baindt 3:3 Wir steigern uns! Dieses Mal waren die Gegnerinnen gut, aber wir besser. Fazit: 3:3 Matches (3 Einzel gewonnen, 1 Einzel und beide Doppel verloren) – 7:7 Sätze, aber das bessere Spieler- gebnis mit 58:49. Gekämpft haben: Sibylle, Inge, Andrea und Conny. Herren: Kreisstaffel TA TSV Eschach – TC Baindt 0:6 Am Sonntag trat unsere Herren-Mannschaft das zwei- te Auswärtsspiel der Saison gegen den TA TSV Eschach an. Nachdem sie bereits die Woche zuvor gegen den TC Schmalegg mit 4:2 gewinnen konnten, war die Motova- tion umso höher eine Serie daraus zu machen. Auf den Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Platz traten Moritz Lang, Aaron Schäfer, David Pejic und Daniel Gertler. Nachdem die Einzel mit 8 Sätzen zu Null gewonnen wurden, stärkten sich die Spieler mit Obst, Ku- chen und erfrischenden Getränken. Danach ging es in die Doppelrunde. Moritz und Aaron konnten ihr Doppel mit 6:1 6:4 für sich entscheiden. Nach anfänglichen Schwie- rigkeiten konnten auch David Pejic und Daniel Gertler ihr Doppel im Match-Tie-Break entscheiden (4:6 6:1 10:6). Nach einem gemütlichen Ausklingen in der Gaststätte fuhr der TC-Baindt mit einem 6:0 nach Hause. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Langenargen 7:2 Am vergangenen Wochenende fand das erste Saisonspiel der Herren 30 statt. Unter wolkenlosem Himmel konnte die Mannschaft nach einer kräftezehrenden Vorbereitung ihr Können gegen den TC Langenargen unter Beweis stel- len. In packenden Einzel-Matches erzielten die Baindter eine Halbzeitführung von 4:2. Die Einzelpunkte holten da- bei Philipp Neubauer, Ralf Boenke, Lars Hinner und Stefan „Bixente“ Bix mit souveränen Siegen. Besonders spekta- kulär waren die darauffolgenden Doppel, die parallel zum Frühschoppen des Dorffestes stattfanden. Die Blasmusik zum Frühschoppen spielte fantastisch auf und sorgte auf der Tennisanlage für eine einzigartige Stimmung für Zu- schauer und Spieler. Durch die musikalische Umrahmung konnten alle Doppelpartien gewonnen werden. Die Fan- gemeinde zeigte sich nach dem Spiel zufrieden und freute sich über den Sieg gegen den TC Langenargen. Die Mann- schaft bedankte sich bei den Zuschauern, die das Spiel begleitet hatten und beim Bewirtungsteam. Insgesamt war es ein gelungener Tag für den TC Baindt, bei dem Sport und Unterhaltung perfekt miteinander kombiniert wurden. Wir freuen uns schon auf das nächste Match in Isny und das Dorffest im nächsten Jahr. Herren 65: Doppelrunde SG Baienfurt Tennis – TC Baindt 1:3 Im Eröffnungsspiel der diesjährigen Doppelrunde gelang gleich ein Sieg. Die Doppel R.Puk/M.Reich , E.Feurle/R.Puk und W.Graf/M.Reich konnten ihre Spiele jeweils gewinnen. Das 4.Doppel mit J.Spöri und H.Marschner ging nach har- tem Kampf leider mit 6:7 5:7 verloren. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Kressbronn 2 4:0 In der ersten Doppelrunde sorgten Willy Fischer und Ulli Spille mit einem klaren 6:0 und 6:0 für die frühe 1:0 Füh- rung. Karl Heinz Hänssler und Günter Kessler erhöhten umgehend den Spielstand durch ein 6:1 und 6:2 auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde besiegten Willy Fischer und Karl Heinz Hänssler ihre Gegner überlegen mit 6:2 und 6:0 und stellten das Spielergebnis auf 3:0. Lothar Braun und Georg Gössner holten nach langem Kampf mit 6:4 und 7:6 einen weiteren Punkt zum 4:0 Endstand. Vorschau: Montag, 3.7.: Doppelrunde H65 – TC Ailingen TC Kressbronn 1 – Doppelrunde H70 Mittwoch, 5.7.: TC Bad Saulgau – H65 KIDs-Cup U12 – TA SV Aichstetten Freitag, 7.7.: Junioren U15 – SG Baienfurt Tennis Samstag, 8.7.: Junioren U18 – TC Berg TC Bad Saulgau – D60 H40 – TA TSV Hochdorf TC Ösch-Weingarten – H50/1 TC Kluftern – H50/2 TA TV Merklingen – D40 Sonntag, 9.7.: H – TA SC Ebenweiler H30 – TC Bad Saulgau Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo in der Blindenschule Am Freitag, den 23.06.23 fand in der Blinden- schule in Baindt ein Zeltlager von Sehbehin- derten Kindern/Jugendlichen statt. Unsere beiden Trai- ner Alfred Manthei, Frank Bania und eine Schülerin aus Franks Gruppe (Kimberly Walter), hatten die Möglichkeit den Kindern und Betreuerinnen für eine Stunde Taekwo- ndo näher zu bringen. Angefangen mit Gymnastik ein paar Unterschiedlichen Kicks über Grundschultechniken und ein bisschen Selbstverteidigung wahr für alle Teilneh- mer/innen etwas dabei das Spaß machte und eine neue Herausforderung darstellte. Die Schüler und Betreuerinnen waren sehr begeistert. Taekwondo Baindt e.V. Alfred Manthei Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Infoabend über die musikalische Ausbildung des Musik- vereins Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu erlernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 04.07.2023 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probellokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Herzlichen Dank für Ihren Besuch beim Dorffest Und schon ist es wieder vorbei. Unser Dorffest war mal wieder ein voller Erfolg. Wir starteten am Samstagabend, den 24.06.2023, in unser Festwochenende mit bester Unterhaltung von der Band „The Three“. Die Band brachte beste Stimmung auf das Festgelände und in gemütlichem Flair genossen die Fest- besucher den lauen Sommerabend mit kühlen Getränken. Am Sonntag, den 25.06.2023, ging es bei schönstem Son- nenschein weiter mit dem Frühschoppen, begleitet vom Musikverein Jettenhausen. Danach folgte unser Famili- ennachmittag. Dieser hatte einiges zu bieten. Die Kinder der Klosterwiesenschule zeigten ihr Können bei verschie- denen Auftritten und auch unser Kinderprogramm wurde gut angenommen. Bei unserem reichhaltigen Mittags- tisch und anschließend bei Kaffee und Kuchen konnten es sich die Festbesucher gutgehen lassen und die heißen Temperaturen wurden gleich erträglicher. Ab 18:00 Uhr starteten wir dann mit unserem schwäbischen Abend. Während die Besucher unsere frisch gebackenen Dinne- te und den schwäbischen Döner probierten, umrahmte eine kleine Besetzung des Musikvereins Baindt den Abend musikalisch. Unser Festwochenende beendeten wir wieder traditionell mit dem Feierabendhock am Montagabend. Viele Baind- ter Firmen, Vereine und sonstige Gruppierungen haben sich wieder auf unserem Feierabendhock verabredet, um entspannt in die Woche zu starten. Bei einem Wurstsa- lat und einem kühlen Bier mit bester Unterhaltung der Jugendkapelle Baindt und dem Musikverein Bavendorf ließen die Festbesucher den Abend ausklingen. Wir möchten uns bei allen Sponsoren, Freunden, Gön- nern und Unterstützern bedanken, ohne die unser Dorf- fest so nicht möglich gewesen wäre. Vielen Dank für die vielen Kuchenspenden, die Bereitschaft auszuhelfen, die Sachpreis- und Geldspenden für die Tombola, das Auslei- hen von Fahrzeugen, und noch so viel mehr. Besonderen Dank auch an die Gemeinde Baindt, die uns aufgrund der Bauarbeiten auf dem oberen Schulhof geholfen hat den alternativen Platz festtauglich zu machen. Namentlich möchten wir uns besonders bei folgenden Firmen bedanken: abdm GmbH & Co. KG Ackermann Spülmaschinen GmbH ADTV Tanzschulen Geiger Albert Scheffold Handelsgesellschaft mbH Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG Auergruppe GmbH August Baumgärtner GmbH & Co. KG Autohaus Hecht GmbH Autovermietung Tränkle A-Z Werbepräsente Bäckerei & Konditorei Hamma GmbH & Co. KG Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG Bäckerei Schmidt Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH Bistro am Dorfplatz BKK VerbundPlus Boehler Optik Bogenrieder Bruno Schreinerei Bohmeier Raumausstattung Bosch Service Lindl+Zeller GmbH Brauerei Max Leibinger GmbH Dachser SE DAK DEKRA DF Werkzeugservice Dorn Arbeitssicherheit Dreher Küchenstudio Dressel Obsthandel GmbH DRK Baienfurt Baindt Edelweissbrauerei Farny e.K. Eiscafe La Dolce Vita Elbs GmbH Schreinerei Franz Habisreutinger GmbH & Co. KG Gaststätte Grüner Berg Gaststätte Zur Mühle Geberit Agq Graf & Riss Baumaschinen GmbH Grieshaber Logistik GmbH Haarschneiderei Hallenbad Baienfurt Hubertus Apotheke Juwelier Jerg oHG Kaplers Kartoffeln KIK Textilien Kirchner Energie GmbH Kirchner Konstruktionen GmbH Klaus Moosmann, Honig Kling Automaten GmbH K-Lounge Konzett KFZ Reparaturwerk. Kordeuter GmbH Kreissparkasse Küchen Reddy Margaritas im Lindenhof Munich Supporters Musikhaus Lange Natursteine Foret jr. Peter Merk Elektrofachgeschäft Physio One Rafi GmbH & Co. KG Ravenburger Spieleland RavensBuch Schützbach GmbH Sport- und Segelfliegerclub Bad Waldsee Reute e.V. Tank-Kontor-Weingarten-Baienfurt GmbH & Co. KG TZ Anhängervermietung TZ Elektroroller VABECO - Vertrieb von Sport-Werbeartikeln vitaminBe Werbung und Design GmbH Weinkauff Getränkefachmarkt Zweirad Schützbach Wir freuen uns jetzt schon darauf sie beim Dorffest 2024 wieder begrüßen zu dürfen. Ihr Musikverein Baindt e.V. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung am Mittwoch, 12.07.2023 im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Beschlussfassung über die Änderung des § 6, 1.; § 7, 12. sowie § 8 der Vereinssatzung 8. Anregungen, Verschiedenes Im Anschluß werden wir wieder mit einem tollen Eisbe- cher der Eisdiele „La dolce Vita“ aus Baienfurt verwöhnt. Hierzu laden wir alle Mitglieder und die, die an der Land- frauenarbeit interessiert sind, recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Liebe Mitglieder, am Montag, 3. Juli findet um 18.30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände statt. Das Gras um unsere Reitplätze sollte wieder gemäht und der Sandplatz hergerichtet werden. Also kommt mit Euren Motorsensen, Rechen und Ga- beln vorbei um unsere Anlage wieder auf Vordermann zu bringen. Und wie immer heißt es: Viele Hände - schnelles Ende! Turnierergebnisse Am vergangenen Wochenende war unsere Vereinsjugend auf dem Reitturnier in Bad Wurzach in den Jugendprü- fungen stark vertreten: Reiterwettbewerb Schritt-Trab 1. Platz Aylin Köse mit Princess 3. Platz Aleyna Branco mit Kasper 6. Platz Maximilian Mutscheler mit Delia Führzügelwettbewerb 3. Platz Marian Schäfer mit Princess 3. Platz Mateo Oelhaf mit Princess Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Erfolgen! Aylin mit Princess Maximilian mit Delia Marian mit Princess Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Wettbewerb Jugendrotkreuz Am Samstag den 03.06.2023 fand der Jugendrotkreuz- wettbewerb auf Kreisebene statt. Das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt ist mit 3 Gruppen angetreten. Die Stufe Bambini (6 bis 12 Jahre) hat den 4 Platz belegt, die Stufe 1 (12 bis 14 Jahre) den 6 Platz und unsere Stufe 2 (ab 14 Jahre) hat den 1 Platz gemacht und darf somit weiter auf den Landesentscheid! Wir sind sehr stolz auf alle unsere Gruppen und freuen uns mit der Stufe 2 auf den Landesentscheid. Dieser findet am 22.07. in Aulen- dorf statt. Wir sind schon ganz gespannt darauf was uns erwartet. Falls auch Du Lust hast bei uns mitzumachen, dann mel- de Dich gerne unter folgender Adresse: jugendrotkreuz@baienfurt-baindt.de. Wir freuen uns auf Dich :) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Besuch Forum Würth Rorschach Mit Zug und Fähre zum Forum Würth Rorschach. Dort Besichtigung des Skulpturengartens und Besuch der Aus- stellung. Danach ca. 1 km entlang der Seepromenade zur Bahnstation Rorschach Hafen. Eventuell kurzer Aufenthalt (1 Stunde in Romanshorn) Dienstag 11.07.2023 um 8.30 Uhr Weingarten Charlot- tenplatz oder 9.00 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 km. Fahrpreis 23 Euro bzw. 18 Euro mit BahnCard. Einkehr auf der Fähre und im Kunst Café Forum Wörth möglich. Max. 20 Teilnehmer möglich. Wanderführung Ingrid Frank. Anmeldung bis 08.07.2023 Tel. 017684205030, E-Mail: ingridfrank.rv@web,de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Helfer & Teilnehmer beim Bezirkszeltlager am Metzisweiler Weiher Auch dieses Jahr ging es in der ersten Pfingstferienwoche wieder für 9 Kids aus unserer Ortsgruppe in das Zeltla- ger an den Metzisweiler Weiher bei Wolfegg. Bepackt mit Feldbett, Schlafsack und Abenteuerlust erwarteten uns sechs Tage voller Spiel, Spaß und gemeinsamer Zeit mit insgesamt 66 Kindern und Jugendlichen aus sieben Ortsgruppen des Bezirks. Nachdem der Zeltplatz am Samstag durch die 34 Be- treuer aufgebaut wurde, war am Sonntag Anreise für alle Teilnehmenden. Es wurden Zelte bezogen, Gruppenna- men gegeben und Kennenlernspiele gespielt. Eine Gru- selwanderung durch den Wald weihte die Woche in der ersten Nacht direkt ein. An den folgenden Tagen standen tagsüber kreative Workshops, wie Armbänder knüpfen, Beutel bemalen, Knete herstellen oder Samenbomben formen auf dem Programm. Auch sportliche Aktivitäten durften nicht feh- len; so wurde ein Fußballturnier veranstaltet und allerlei Spiele wie Volleyball, Tischtennis oder Federball angebo- ten. Ein „Bushcrafting“ Workshop zeigte den Kindern, wie im Wald nach Brennmaterial gesucht werden und damit ein Feuer entfacht werden kann. Weitere Workshops zum Thema Erste Hilfe und dem richtigen Umgang mit Ret- tungsmitteln brachten den Kindern grundsätzliche Fer- tigkeiten für Rettungsschwimmer bei. Dank dem großartigen Wetter dieses Jahr, konnten wir einen Badetag am Weiher verbringen, unzählige Was- serschlachten anzetteln und Abkühlungen im selbstge- bauten Pool genießen. Abends wurde am Lagerfeuer zusammengesessen, gesungen und gelacht, woraufhin die Kinder, die Nachtwache für diese Nacht hatten, die Zeltlagerfahne vor Fahnendieben bewachten. Wurden Diebe geschnappt, landeten diese geradewegs im Pool. Auch der bunte Abend am Mittwoch war ein gelungener Erfolg. So wurde z.B. ein Auftritt mit Akrobatik gezeigt, Montagsmaler gespielt, ein Sketch aufgeführt oder eine Modenschau nachgespielt. Zum Ende des Abends wur- den traditionell die Zeltlagerhochzeiten gefeiert, welche die eindrucksvolle Woche abschlossen. Mit viel Bewegung, neuen Bekanntschaften und tollen Er- innerungen ging die Woche wie im Flug vorbei. So musste am Freitag schon wieder gepackt und Abschied genom- men werden. Wir hatten alle gemeinsam eine großartige Zeit und be- danken uns bei der Ortsgruppe Altshausen, die das Zelt- lager jedes Jahr aufs Neue organisiert. Wir freuen uns, auch nächstes Jahr wieder aus Baienfurt und Bad Waldsee dabei zu sein! Die DLRG Jugend Baienfurt Herzliche Einladung zum Marktplatz- konzert des Liederkranzes Baienfurt am Dienstag, 04.07.2023, 19:30 Uhr Vom Nil bis New York ist das Motto des gemeinsamen Auf- tritts des Männerchores sowie des gemischten Chores „CHORi- feen and friends“ des Lieder- kranzes Baienfurt bei den Bai- enfurter Marktplatzkonzerten. Kommen Sie mit uns auf eine musikalische Reise, deren Zie- le unterschiedlicher nicht sein könnten. Sei es in der Bar zum Krokodil am Nil, in Palo- ma oder in New York – es wird getanzt zu Summer Sam- ba, Tango oder ganz gemütlich bei einem Tee für Zwei. Eins steht fest: Das was wirklich zählt auf dieser Welt kostet keine Millionen, alles was wir brauchen ist Musik, Musik, Musik. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Der Eintritt ist frei, bei schlechter Witterung findet das Konzert im Foyer der Gemeindehalle statt. Auf Ihr Kommen freuen wir uns sehr! Veranstaltung im Theater Ravensburg aus der Reihe „Der Paritätische – Reden & Verändern“ Karma4free – komm‘ ins Ehrenamt! RAVENSBURG – Im Rahmen der Reihe „Der Paritätische – Reden & Verändern“ lädt der Paritätische Kreisver- band Ravensburg am Freitag, 6. Juli, unter dem Titel „Karma4free – komm‘ ins Ehrenamt!“ zu einer kurzwei- ligen Veranstaltung ein. Beginn ist um 18 Uhr im Thea- ter Ravensburg in der Zeppelinstraße 7. „Karma4free – komm‘ ins Ehrenamt!“ ist die Einladung an junge Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für das The- ma „junges Engagement“ interessieren. Der Paritätische Kreisverband Ravensburg zeigt damit Möglichkeiten auf, sich sinnvoll in die Gesellschaft einzubringen, sowie Bei- spiele und Voraussetzungen gelingenden Engagements. Zum Einstieg können die Gäste einen unterhaltsamen Eindruck davon gewinnen, was ehrenamtliche Unter- stützung bewirken kann: Die „Theatergäng“ der Lebens- hilfe Ravensburg zeigt eine gekürzte Fassung ihres ak- tuellen Theaterstücks „Aristophanes“. Ohne den Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern wären die Angebote für Menschen mit Behinderung des Ravensburger Vereins Lebenshilfe nicht denkbar. In ihrem Impulsvortrag gibt im Anschluss Mirjam Brose von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung pra- xisnahe Tipps, welche Rahmenbedingungen Ehrenämter interessant machen für junge Menschen. Was motiviert junge Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren? Diese Ideen können anschließend diskutiert werden. Im Foyer des Theaters Ravensburg bietet sich bei Fin- gerfood die Möglichkeit zum informellen Austausch. Pa- ritätische Mitgliedsorganisationen stellen sich und ihre Engagement-Möglichkeiten vor. Ehrenamtlich Tätige be- richten aus ihrem Aufgabenbereich und beantworten Fragen. INFO: Der Eintritt ist frei. Um eine Anmeldung unter www.paritaet-bw.de/reden-veraendern23 wird gebeten. Munich Supporters Schwaben Traditionelles Elfmeterturnier Am Samstag, 24.06.2023 veranstalteten wir unser 14. tra- ditionelle Elfmeterturnier mit befreundeten Fan-Clubs so- wie mit Baindter Vereinen/Teams. Bei schönem Wetter nahmen am Elfmeterturnier 21 Mannschaften teil. Folgende Platzierung wurde nach spannendem Elfme- terschießen erreicht 1. Kuchen 2. Chicken Tikka Musiala 1.(TV) 3. Chicken Tikka Musiala 2. 4. 7-eleven 5. Bayernfreaks Hohentengen 6. Spalte 04 7. AH Baindt 8. Baggerbomber 9. Chicken Tikka Musiala 3. 10. Spezibande 11. Reichs Clan 12. Ferien in Afrika 13. NZ-Raspler 14. Ebnat Süd 15. LJ Baindt 1. 16. SGM die bleede 4 II 17. Die Lümmel im Getümmel 18. LJ Baindt 2. 19. FC Bolla 20. Waldhorn Buben 21. LJ Baindt 3. Nach der Siegerehrung fand auf dem Dorffest der fröh- liche Abschluss statt. Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung beim Musikverein Baindt und beim Sport- verein Baindt, sowie bei allen Teams die am Elfmetertur- nier teilgenommen haben. Mit rot-weißen Grüßen Munich Supporters Schwaben. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Bodenseekreis Die Selbsthilfegruppe trifft sich das nächste Mal am Samstag, 08. Juli 202 in Friedrichshafen. Treffpunkt ist um 11.00 Uhr vor dem Medienhaus, Karlstr. 42, 88045 Friedrichshafen. Von dort aus werden wir gemeinsam ein Lokal oder Cafe suchen um uns dort auszutauschen und gemeinsam zu essen. Haben Sie einen Schiefhals, einen Lidkrampf, einen Hand- krampf oder eine andere Dystonieform? In der Selbsthilfegruppe können sich bei uns über die ver- schiedenen Dystonieformen und Behandlungsmethoden mit anderen Betroffenen und Angehörigen austauschen. Angehörige und Interessierte sind ausdrücklich mit ein- geladen. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Bauernhaus-Museum in Wolfegg Sonntag, 2. Juli, 10-18 Uhr Auf ins Museum: Tiere in der Landwirtschaft Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Am 2. Juli heißt es wieder: Auf ins Museum! Von 10- 18 Uhr wird das Bauernhaus-Museum in Wolfegg von vielen gro- ßen und kleinen Tieren bevölkert. Rundherum findet sich ein buntes Programm mit Vorträgen und Mitmach-Pro- grammen. Große tierische Helfer bevölkern das Museumsgelände. Gleich drei große Ochsengespanne sind zu sehen und zeigen wie die großen Vierbeiner um 1900 auf dem Feld eingesetzt wurden. Wie ein Mähwerk und ein Heuwen- der funktionierten, wird mit zwei Pferdegespannen vor- geführt. Außerdem können die Besuchenden moderne Traktoren und einen Oldtimer aus nächster Nähe betrach- ten. Sie ersetzten ab den 1950er Jahren die Ochsen- und Pferdegespanne. Nicht nur auf dem Feld, sondern auch im Stall spielen Tiere eine wichtige Rolle. Alte Filme des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg zei- gen das Handmelken und das Melken mit Maschinen im Vergleich. Ein großes Mitmachprogramm für die ganze Familie rundet den wunderbaren Sonntag im Bauern- haus-Museum ab. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Ortsverband BUND–Schenkenwald Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Samstag, 1. Juli 2023 Gästeführer: Manfred Traub Springkrautroden im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte Der hiesige Ortsverband BUND–Schenkenwald startet seit Jahren Aktionen mit engagierten Naturfreunden, um das Indische Springkraut im Bereich der Blitzenreuter Seenplatte zu dezimieren. Der pflanzliche Einwanderer aus asiatischen Gefilden verdrängt bei massenhaftem Auftreten die einheimische Flora. Das wirkt sich z. B. bei sehr sensiblen Moorgewächsen, wie Orchideen, Sonnentau und Echtem Fettkraut, äußerst nachteilig aus. Bei den vergangenen Aktivitäten konnten wir inzwischen gute bis sehr gute Erfolge erzielen. Daher erfolgt auch dieses Jahr wieder unser Aufruf zum Spring- krautroden, in der Hoffnung, dass sich wieder eine erfreu- liche Anzahl von Bürgern der Gemeinden Fronreute und Wolpertswende an dieser Aktion beteiligt. Unempfindliche Kleidung, Mücken- und Zeckenschutz, Gummistiefel und Handschuhe sind empfehlenswert. Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee Beginn: 09:00 Uhr Ende: ca. 12:00 Uhr Naherholung zwischen Schussen und Seen Sonntag, 2. Juli 2023 Gästeführer: Gerhard Tempel (für Josef Fürst) Seen, Weiher, Ried und Wald – früher und heute Unsere Sommerwanderung beginnt am Häcklerweiher. Wunderbare Seerosen leuchten, spannend seine Ge- schichte! Durch Plenterwald, Bannwald, Naturschutzge- biete führt unser Weg zum Vorsee, hinauf zum Göris bis in den Wolpertswender Torfstich. Zu verborgene Orchideen, leckeren Beeren aber auch Giftigem gibt es nette Sagen und Geschichten. Dazu Dachsbauten, Biberspuren - es gibt viel zu entdecken! Gästeführer Gerhard Tempel springt ein Josef Fürst. Will- kommen sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Streckenlänge ca. 6,5 km Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher, Ende ca. 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Eine Einkehr in ortsansässige Gasthäuser ist anschie- ßend möglich. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de © Heidi Stulle-Gold/DEIKE 749R52R1 Film & Fernsehen 1. Wie endete ein regelmäßig bei „Der Goldene Schuß“ ausgerufener Satz? „Der Kandidat … A … bekommt den Bonus!“ B … siegt auf ganzer Linie!“ C … hat 100 Punkte!“ D … gewinnt den Jackpot!“ 2. Wer moderierte von 1988 bis 1992 die Spielshow „Ruck Zuck“? A Werner Schulze-Erdel B Jochen Bendel C Rudi Carrell D Jörg Draeger 3. Wie wurde die Frau genannt, die beim „Glücksrad“ die Tafeln an der Wand umdrehte? A Ziffernengel B Buchstabenfee C Letternelfe D Zeichenhexe 4. Wie hieß der Trostpreis der Sendung „Geh aufs Ganze!“? A Zonk B Onk C Flonk D Ronk Lösungen: 1C, 2A, 3B, 4A Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Die Natur mit all ihren Bestandteilen übte schon früh eine große Faszination auf uns Menschen aus. Zahlreiche Forscher entwickelten Theorien und führten Studien durch, die heute als Meilensteine gelten und Grundlagen unserer Wissenschaften sind. Testen Sie Ihr Wissen rund um die Naturforschung mit unseren 15 Fragen! Das große NaturforscherquizDas große Naturforscherquiz Lösungen 1 D – Der griechische Gelehrte Aristoteles ist hauptsächlich für seine philosophischen Schriften bekannt, doch er wirkte auch auf dem Gebiet der Naturforschung. Dabei interessierte ihn vor allem der Bereich der Zoologie. 2 B – Die Universalgelehrte und Äbtissin Hildegard von Bingen sammelte in ihrem Werk „Physica“ Wissen über Heilkräuter sowie deren Wirkung auf den Menschen und verband es mit der Volks- medizin. 3 D – Für den Bau diverser Flug- geräte untersuchte Leonardo da Vinci die Bewegungsabläufe von Vögeln im Flug. So beschrieb er als einer der Ersten, dass sich die Flü- gel im Abwärtsschwung spreizen, während sie in der Aufwärtsbewe- gung dicht anliegen. 4 A – 1492 entdeckte Christoph Kolumbus Amerika. Benannt nach Amerigo Vespucci, ist der Kontinent erstmals unter dieser Bezeichnung auf einer zum Globus faltbaren Segmentkarte von Martin Waldseemüller zu sehen. 5 C – Dank ihrer künstlerischen Ausbildung gelang Maria Sibylla Merian eine detailgetreue Ab- bildung der einzelnen Stadien der Metamorphose, die bis dahin weitestgehend unbekannt waren. Damit lieferte sie einen wichtigen Beitrag zur Insektenkunde. 6 D – 1801 veröffentlichte der Bo- taniker Jean-Baptiste de Lamarck sein Werk „Système des animaux sans vertèbres“, in dem er erstmals den Begriff Wirbellose verwendete. Er begründete die moderne Zoo- logie dieser Tiergruppe. 7 D – Wenn der von der Sonne ausgehende Sonnenwind auf das Magnetfeld der Erde trifft, wird ein geomagnetischer Sturm ausgelöst. Durch diese Störung verformt sich das Magnetfeld und es kommt zu Nordlichtern. 8 A – Der wissenschaftliche Name des Diademhähers lautet Cyanocitta stelleri. Steller brachte ein Exemplar von der Zweiten Kamtschatkaexpedition mit. 9 B – Mit seinen Schriften „Species Plantarum“ und „Systema Natu- rae“ über Pflanzen, Tiere und Mi- neralien trug Carl von Linné einen großen Teil zur heutigen Disziplin der wissenschaftlichen Benennung von Lebewesen bei. 10 B – Der französische Natur- forscher Georges Cuvier vertrat die sogenannte „Katastrophentheorie“ zur Erklärung fossiler Überreste. Dabei ging er davon aus, dass die Erdlebewesen mehrmals durch Kata strophen ausgestorben seien und Gott im Anschluss neue ge- schaffen habe. 11 A – Auf seinen Forschungsreisen führte Alexander von Humboldt u. a. in Mexiko, Venezuela und Peru Studien zu zahlreichen Naturwis- senschaften durch. 12 D – Anna Atkins‘ Bildband „British Algae: Cyanotype Impres- sions“ bestand zunächst nur aus Abbildungen verschiedener Algen der britischen Insel. Später wurden die Blaupausen noch um erklären- de Texte erweitert. 13 A – Die natürliche Selektion nach Charles Darwin beschreibt den Fortbestand anpassungsfähi- ger Lebewesen und die natürliche Reduktion ihrer nicht anpassungs- fähigen Konkurrenten. 14 D – Sein Leben widmete George Eve rest der Gradmessung entlang von Meridianen und der Grundlagenvermessung des in dischen Subkontinents. 1856 wurde der höchste Berg der Erde nach ihm benannt. 15 D – Der deutsche Geowis- senschaftler Alfred Wegener formulierte als Erster die Idee des Urkontinents Pangäa, welcher vor mehreren hundert Millionen Jahren zerbrach und seitdem auseinanderdriftet. Seine Theorie wurde posthum anerkannt. 1 Welcher Philosoph war auch als Natur forscher tätig? A Arthur Schopenhauer B Platon C Friedrich Nietzsche D Aristoteles 2 Wie heißt das von Hildegard von Bingen ver- fasste Werk über die Heilkräfte der Natur? A „Virtus“ B „Physica“ C „Natura“ D „Plant Sanitatem“ 3 Für einige seiner Erfindungen studierte Leo- nardo da Vinci das Verhalten einer bestimmten Tiergruppe. Welcher? A Insekten B Reptilien C Fische D Vögel 4 1507 veröffentlichte Martin Waldseemüller einen Globus. Welcher erst wenige Jahre zuvor entdeckte Kontinent war darauf erstmals zu sehen? A Amerika B Afrika C Australien D Antarktis 5 Die Darstellung der Metamorphose welchen Insekts machte Maria Sibylla Merian Anfang des 18. Jahrhunderts berühmt? A Mücke B Biene C Schmetterling D Libelle 6 Die Klassifikation welcher Tiergruppe geht auf Jean-Baptiste de Lamarck zurück? A Vögel B Amphibien C Säugetiere D Wirbellose 7 Anders Celsius, der Erfinder der Temperatur- skala, bestätigte außerdem den Zusammen- hang von Polarlichtern und … A … Mondzyklus. B … Sonnensystem. C … Stratosphäre. D … Magnetfeld. 8 Welches später nach ihm benannte Tier brachte Georg Wilhelm Steller Mitte des 18. Jahr- hunderts zur Erstbeschreibung nach Europa? A Diademhäher B Sibirischer Braunbär C Panzernashorn D Dickhornschaf 9 Für welche biologische und zoologische Disziplin legte Carl von Linné Mitte des 18. Jahr- hunderts die Grundlage? A Zellenlehre B Nomenklatur C Vererbungslehre D Taxonomie 10 Als Begründer welcher Wissenschaft gilt Georges Cuvier? A Botanik B Paläontologie C Astronomie D Geologie 11 Wohin unternahm Alexander von Humboldt keine Forschungsreise? A Brasilien B Mexiko C Venezuela D Peru 12 Anna Atkins veröffentlichte das erste Buch, in dem biologische Abbildungen nicht als Zeich- nung, sondern als Fotografien abgebildet waren. Welche Hintergrundfarbe war dabei maßge- bend? A Gelb B Grün C Rot D Blau 13 Wie lautet eine grundlegende Bezeichnung aus der Evolutionstheorie Charles Darwins? A natürliche Selektion B entscheidende Auslese C essenzielle Mutation D notwendiger Ab- zug 14 George Everest war ein Geodät. Das heißt, er beschäftigte sich hauptsächlich mit … A … den Auswirkungen von Hochlagen auf Lebewesen. B … der Untersuchung von Gesteinen. C … der Erforschung von Bergen. D … der Vermessung der Erdoberfläche. 15 Alfred Wegener formulierte eine Theorie, die später die Grundlage der Plattentektonik bildete. Wie heißt sie? A Kontraktionstheorie B Expansionstheorie C Pulsationshypothese D Kontinentalverschiebung 746R53R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Neue Öffnungszeiten: Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) 2. Juli 2023, 10 - 17 Uhr großes Salatbuffet mit Maultaschen, Kaffee und Kuchen Informaonen rund um den Garten und Nützlinge Oldmer Traktoren und Kinderprogramm musikalische Unterhaltung mit dem MVWolpertswende * * * * Herzliche Einladung zum Gemüsefest! Jetzt zum selbst Ernten: Tomaten, Gurken, Auberginen, Salat, Kohlrabi, sowie Eier uvm. Unsere Öffnungszeiten: Für unsere neuen Projekte suchen wir zuverlässige Mitar- beiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist Minijob Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz in einem Familien- unternehmen bei bester leistungsorientierter Bezahlung und weiteren Zusatzleistungen. Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Letzte Chance auf Übernahme meiner Schlosserwerkstatt Ende diesen Jahres gebe ich meine Werkstatt aus Altersgründen ab! Wer möchte diesen voll ausgestatteten Handwerksbetrieb überneh- men? Die Werkstatt befindet sich in einem Mietobjekt mit ca. 186 m2, zuzüglich Außengelände. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefo- nisch bei mir zu weiteren Absprachen: Manfred Egger 0171 9505054. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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Ihr Aufgabengebiet: • verantwortungsvolle und vielseitige Aufgaben in der Administration • Kontierung und Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle • Debitoren-, Kreditoren- und Lohnbuchhaltung • Kassenverwaltung • Austausch mit Pädagogischer Leitung/ Vorstand Ihr Profil: • Abgeschlossene Ausbildung als Buchhalter/in (m/w/d) oder gleichwertige kaufmännische Ausbildung • Fundierte Kenntnisse in DATEV und MS-Office • Berufserfahrung in Lohn und Buchhaltung • Eigenverantwortliche und systematische Arbeitsweise • Teamfähigkeit Nähere Informationen erhalten Sie von Anna Engelberg (Pädagogische Leitung) 0176 85626659 info@lebenshilfe-ravensburg.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbung an: Lebenshilfe Ravensburg e.V., Mühlbruckstraße 22/1, 88212 Ravensburg, gerne auch per E-Mail. Technik die Freude macht. HSM Hohenloher Spezial-Maschinenbau GmbH Grimmenstein 7 88364 Wolfegg www.hsm-forest.com Ihr Ansprechpartner: Herr Andreas Adler andreas.adler@hsm-forest.com Tel. +49 (0)7527 9608-131 HSM ist der führende deutsche Hersteller von Forstspezialmaschinen. Wir produ- zieren hochqualitative, technisch anspruchsvolle Forst spezial maschinen für den europäischen Markt. 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Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Strom können Sie bei uns nicht tanken – aber Lebensfreude Über 100 Freude-Spender teilen sie gerne mit Ihnen. Wir suchen Ehrenamtliche (Bürgerschaftliche Tätige) für herzerwärmende Begegnungen. 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Juli 2023 ab 11.30 bis 16.30 Uhr Haus 37 (Alte Schwimmhalle) HERZLICHE EINLADUNG AN ALLE EHEMALIGEN KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN DER REGION RAVENSBURG-BODENSEE MITTAGESSEN KAFFEE & KUCHEN Beim anschließenden ZfP-Sommerfest können Sie gerne den Abend ausklingen lassen. www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. • Hausgemachte Maultaschen • Feines vom Landschwein und BIO-Rind • Gerichte vom Lamm • Herzhafte Vesper u.v.m. 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Ebenso war der Ravensburger CDU Landtagsabgeordnete August Schuler, Mitglied in den Landtags-Ausschüssen Verkehr / Mobilität und Umwelt / Klima / Energiewirtschaft vor Ort. „Unter der eingetragenen Marke „Die TANKe“, bieten wir fünf hochmoderne Schnellladepunkte (High Power Charger HPC) der höheren Leistungsklasse (Leis- tung von bis zu 150 Kilowatt) für einen kurzen Ladestopp an. Stellplätze mit län- geren Ladekabeln ermöglichen auch Fahrzeugen mit Anhänger sowie E-LKW die Nutzung. In 20 Minuten laden Sie Ihr E-Mobil für eine Reichweite von bis zu 200 Kilometern“, mit dieser guten Nachricht begrüßte Armin Jöchle die anwesenden Gäste. Die Lage im Gewerbegebiet Mehlis/Baindt mit Anbindung zur B30 erweitert die E-Infrastruktur für Reisende gleichermaßen wie für die Transportbranche. Darüber hinaus ist mit der TANKe der zukünftige Ladebedarf des geplanten interkommuna- len Gewerbegebiets Baienfurt/Baindt bereits vorausschauend abgedeckt. Alle Ladeplätze sind mit einer SB-Sauganlage ausgerüstet, so kann man die Lade- zeit optimal auch für die Innenraum-Reinigung nutzen. Passende Pfl egeproduk- te fi ndet der Kunde im Verkaufsautomaten vor Ort. Ein Mattenklopfer sowie ein elektronisch gesteuerter automatisierter Reifendruckregler stehen dazu kostenlos zur Verfügung. Zu Sicherheit ist jeder einzelne Ladestellplatz nachts beleuchtet und zusätzlich mit einer Videokamera überwacht. Die JÖCHLE Stromtankstelle ist mit einer modernen gläsernen PV-Anlage überdacht, die Sonnenenergie direkt in den Kreislauf der Station einspeist. Ein Verkaufsautomat mit Snacks und Drinks zur Stärkung runden das Serviceangebot ab. „Unsere TANKe ist mehr als nur eine Stromtankstelle, sie dient als Vorbild für den Klimaschutz. Damit präsentieren wir Ihnen eine Muster-Lösung für Betriebe, die gemäß Klimaschutzgesetz ab 35 Pkw-Stellplätzen zu einer PV-Überdachung verpfl ichtet sind. Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung aus einer Hand“, mit diesen Worten sprach Jöchle gleich seine Empfehlung als Dienstleister zur Um- setzung für Interessierte an einem ähnlichen Projekt aus. Zeitgleich wurde die JÖCHLE Mobility-App für das Smartphone entwickelt (als Download verfügbar für Android- und iOS-Geräte) und die macht das Laden ganz einfach. Einmal registriert, kann man ohne Mühe den nächsten Ladepunkt fi nden, auch europaweit bei allen beteiligten Roamingpartnern, dort den Ladevorgang starten und bezahlen. Selbstverständlich kann man dabei zwischen verschiedenen Bezahlmethoden wählen. Sämtliche Ladedaten und Rechnungen sind in der App jederzeit einsehbar. Anschließend gab es noch Ansprachen von drei hochkarätigen Gastrednern. Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm, Thomas Zimmermann, Vizepräsident und Ressortleiter Elektrotechnik im Fachverband Elektro- und Infor- mationstechnik Baden-Württemberg und Reiner Ullmann, Sonderbeauftragter im Fachverband Elektromobilität waren dazu nach Baindt gekommen. Krimmer lobte dabei deinen herausragenden Aspekt dieses Projekts. „Hier wird deutlich, dass es nicht nur das altehrwürdige Handwerk gibt, sondern auch ganz innovative Betriebe, die ganz vorne mit dabei sind“, so der Handwerkskammer- präsident. „Mit 8 Milliarden Umsatz ist die Elektrotechnik ein großer Player in der Wirtschaft. Handwerkliche Meisterleistung hat dieses Projekt geplant, gebaut und in Betrieb genommen und dies zeigt auch den Weitblick für die ganze Region“, lobte Thomas Zimmermann. Seit 10 Jahren ist Reiner Ullmann überzeugter Nutzer von E-Mobilität. Er be- zeichnete in seiner Ansprache die Stromtankstelle von Armin Jöchle was wichtiges Leuchtturmprojekt, insbesondere neben den anderen oft internationalen Akteuren am Markt. Zum Abschluss des offi ziellen Teils wurde natürlich noch das obligatorische „Rote Band“ zur Eröffnung der „TANKe“ durchschnitten. Ab jetzt kann von Jedermann die Stromtankstelle im Gewerbegebiet Mehlis Baindt zum Laden genutzt werden. Die anwesenden Gäste wurden anschließend mit kulinarischen Köstlichkeiten vom Barbecue Chef Elmar Fetscher verwöhnt und konnten sich dabei in angeregten Gesprächen über das Thema Elektromobilität austauschen. Jöchle eröffnet innovative Stromtankstelle „TANKe“ in Baindt[mehr]

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        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "N a ch tw e id e n I I" Fassung vom 17.09.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 11 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 26 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 33 9 Begründung – Sonstiges 34 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) Flächen für den Gemeinbedarf; hier sozialen Zwecken die- nende Gebäude, hier: Kindergarten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öf- fentliche Parkplatzfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Materialien zur Ablei- tung des Niederschlags- wassers innerhalb des Baugebietes Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 7,00 P Einschränkung baulicher Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a BauGB). Daher sind in dem Baugebiet für − Stellplätze und − Zufahrten auf privaten und öffentlichen sowie andere untergeord- nete Wege nur in einer Ausführung mit ausschließlich wasserdurchlässigen Be- lägen (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugen- pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig, so- fern andere Belange nicht entgegenstehen. Durch planerische Maß- nahmen (z.B. Höhenlage Straße, Gebäude) sollte der Bodenaushub reduziert werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung LS mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Büro- räume, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fas- saden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 6 − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Büroräumen) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der Kreis-Straße K 7951 abgewandten Gebäudeseiten (nach Nordwesten, Nordosten, Südosten) zu ori- entieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen-Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen- Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 7 zu verwenden. Abgehende Gehölze sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Edelkastanie Castanea sativa Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 8 Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des einfachen Be- bauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden II" (Fas- sung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.85) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 9 Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden n II" (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.2018) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 10 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden, teilgeänderten einfachen Bebauungsplanes "Nacht- weiden II" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Bäume mit in- stallierten Nistkästen und damit auch Quartiere für höhlenbrütende Vögel. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Er- satzmaßnahmen umzusetzen: Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 12 − Die beiden vorhandenen Meisen-Nistkästen sind vor der geplan- ten Gehölzrodung, außerhalb der Brutzeit von Vögeln (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) abzunehmen, zu reinigen und an Gehölzen im Umfeld des Plangebietes wieder zu montieren. − Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Neststand- ort des Grauschnäppers an einem der Gehölze innerhalb des Plangebietes befindet, sind insgesamt zwei Halbhöhlennistkäs- ten in räumlicher Nähe zum Ein-griffsbereich an Bäumen anzu- bringen (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 06.07.2018. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhal- tung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 13 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier gem. dem europäischen Schutzgebiets-Netzwerk "Na- tura200", der Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung); Hochwasser Der Geltungsbereich liegt lt. aktueller Hochwassergefahrenkarte (HWGK) teilweise im geschützten Gebiet für HQextrem und im nördli- chen Bereich minimal auch in HQ100. Gemäß den hydrologischen Be- rechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fass- nacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtwei- den II" bei HQ 100 entgegen den bisherigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hoch- wasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung er- forderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Ar- beitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla- gen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungs- gebieten verboten. Bodenschutz Auf dem Flurstück-Nr. 175/0 liegen Tonböden vor, auf Flst.-Nr. 186 Auengleye. Diese Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Entstandene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 14 wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhan- denem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrock- nete Böden ist bei den Bodenarbeiten zu achten. Es wird empfohlen, zur Bauausführung ein Bodenmanagementkon- zept zu erstellen und bodenkundlich begleiten zu lassen um auf ei- nen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu be- achten. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte um- fassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält die Bro- schüre "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist (http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Künf- tige Grün- und Retentionsflächen sollten während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen geschützt werden. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbar- keit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 16 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Beseitigung von Nieder- schlagswasser Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Drosselung in den bestehenden gemeind- lichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrünung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Nieder- schlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlagswasser jedoch nicht vor Ort versickert wer- den. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswasser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht ge- geben. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in öffentlicher Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 17.09.2018. yyq § 2 Zulässigkeit von Vorhaben Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" handelt es sich um einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (so genannter "einfacher Bebauungsplan"). Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches richtet sich nach den im Bebauungsplan getroffe- nen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB. § 3 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 17.09.2018. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 17.09.2018. beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbind- lich seit 24.01.2085) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. yyq Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 18 § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant den Neubau eines Kindergartens. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuung wird die Erweiterung des bereits vor Ort bestehenden Kindergartens als erfor- derlich angesehen. Das Plangebiet ist innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Baindt ge- legen und eignet sich auf Grund der Vorprägung (Schul- und Sportgelände sowie örtlicher Kinder- garten) für die geplante Erweiterung. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Es liegen bisher lediglich erste Entwürfe für den Neubau des Kindergartes vor und gerade keine konkreten Planungen. Um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, hat man es als nicht erforderlich angesehen, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche oder Höhenent- wicklung zu treffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlich an das Ortszentum angrenzende Schul- und Sportgelände und soll diesen nach Süden erweitern. Im Norden grenzt der Geltungsbereich in großen Teilen an das Grundstück des örtlichen Kindergar- tens und des Sportgeländes der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Osten grenzt die "Boschstraße" mit Bestandsbebauung. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrts- straße (Wirtschaftsweg) sowie Parkflächen, die die im Nordwesten sowie im Osten befindlichen Sportanlagen (Sporthalle-/platz, Tennisplatz) teilweise erschließt. Im Süden wird das Gebiet von einer Grünfläche begrenzt, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 20 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 55/3 (Teil- fläche), 175 (Teilfläche) und 186 (Teilfläche). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im zentralen Be- reich ist Baumbestand vorhanden und im südlichen Anschluss verläuft ein Kiesweg. Darüber hinaus sind keine heraus ragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Planung dient der Erweiterung des bestehenden, gemeindeeigenen Kindergartens "Sonne- Mond-Sterne". Bei dem genannten bestehenden Kindergarten handelt es sich um einen fünf-grup- pigen Kindergarten. Der geplante Kindergarten-Neubau soll den Bedarf der Gemeinde an Betreu- ungsangeboten vor allem für Unter-Dreijährige decken. Hierzu ist eine Aufstockung um eine Re- gelgruppe sowie zwei Krippengruppen im neuen Gebäude geplant. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird es als erforderlich angesehen, planerisch die Nutzung fest- zuschreiben. Die geplante Nutzung "Kindergarten" ist auf Grund der Umgebungsbebauung als zu- lässig anzusehen. Der Bereich ist derzeit teilweise mit einem Bebauungsplan überplant und wird in diesem Bereich nach § 30 Abs. 3 BauGB beurteilt, der restliche Bereich ist als unbeplanter Innenbereich einzustufen, dessen bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. In die- sem Zusammenhang ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Zulässigkeit konkreter Vorhaben zu beurteilen. Auf Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit kann die Gemeinde dieser Einzelfall- entwicklung jedoch das steuernde Element der verbindlichen Bauleitplanung entgegenstellen. Hier ist es der Gemeinde unbenommen, Entwicklungen zu prüfen und zu ermöglichen, selbst falls diese nicht den aktuell zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB entsprechen. Dies ent- spricht der Planungshoheit sowie dem Abwägungsprozess bzw. der Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat, sofern alle Belange in diesen Prozess ordnungsgemäß eingestellt wurden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 21 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs-ach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4.2 Im ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeits- platzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen an- gemessen weiterentwickelt werden. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 22 Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flächen werden hierin als Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sporthalle sowie Grünfläche dar- gestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Auf Grund der Vorprägung der angrenzenden Flächen wurden keine weiteren Standorte in der Ge- meinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf für Schule und Sporthalle vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfs- einrichtungen Kindergarten, Schule und Sporthalle hierzu an einem Standort sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert wer- den. Der Standort ist gut erreichbar. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf die verschiedenen Anforderungen soll flexibel reagiert werden können. Die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung − die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 23 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude, Kindergarten" festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche wird auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Die Einschränkung baulicher Anlagen erfolgt im südlichen Bereich erfolgt aufgrund der Nähe zu Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkplatz- fläche dient der Stillung des Bedarfs an Stellplätzen. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 ein. Die Berech- nungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von tagsüber 60 dB(A) unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung um bis zu 5 dB(A) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich be- tragen die Überschreitungen bis zu 3 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) werden im überbaubaren Bereich sowie im Bereich der geplanten Außen- wohnbereiche eingehalten. Nördlich der Kreis-Straße K 7951 befindet sich bereits ein Wall. Aufgrund dessen schallabschir- mender Wirkung sowie aufgrund der geringen Höhe der Überschreitungen wird eine aktive Lärm- schutz-Maßnahme im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit passiven Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderli- chen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schalldämmmaßes der Außenbauteile, Lüftungsanlagen) gelöst werden. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Maßnahmen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 24 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Boschstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an das gesamte Straßennetz der Gemeinde Baindt sowie an die Kreisstraße K 7951. Durch begleitende Maßnahmen außerhalb der Regelungsmöglichkeit des Bebauungsplanes werden durch die Gemeinde Baindt Vorkehrungen getroffen, durch die die Nutzung der Verkehrsflächen eingeschränkt wird (beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung mit Zufahrtsbeschrän- kung) Grundsätzlich besteht über das örtliche Straßennetz ausreichend Anschluss an die überregionalen Verbindungen. 6.2.7 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.8 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Dros- selung in den bestehenden gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrü- nung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Niederschlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlags- wasser jedoch nicht vor Ort versickert werden. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswas- ser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht gegeben. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 25 Exakte Aufschlüsse zum Grundwasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erfor- derlich und liegen nicht vor. 6.2.9 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 26 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) er- folgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Orts-Zentrums von Baindt. Es liegt im südlichen Randbereich der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Süden grenzt das Gebiet an eine Grünfläche an, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) sowie ein Parkplatz. Im Norden und Nordwesten sowie im Osten befinden sich Sportanlagen (Sport- halle-/platz, Tennisplatz), weiter im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung. Weiter süd- westlich, über die Kreisstraße hinweg, schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden land- wirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine größtenteils inner- halb der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" liegende, teilweise vorgeprägte Fläche. Der Bereich ist als Grünfläche mit Gehölz- und altersbeständige Baumbeständen zu beschreiben. Ar- tenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwar- ten, da die Grünfläche allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungs- bedingt in Bezug auf die Flora eher artenarm ist. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 27 Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 02.07.2018 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbe- richt des Büros Sieber vom 06.07.2018). Dabei konnten folgende Vogelarten kartiert werden: Am- sel, Kohlmeise, Grauschnäpper, Haussperling, Buchfink, Mönchsgrasmücke und Star. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 40 m südlich des Plangebietes. In diesem Fließgewässer-Teilbereich (LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vor- kommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 600 m südlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452), bzw. 600 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. In ebenfalls südlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets- Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 700 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 600 m Kernflächen des landesweiten Bio- topverbundes mittlerer Standorte. Angrenzend darin mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In südlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter- und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Gemäß Reichsbodenschätzung sind für das südliche Flurstück (Fl.-Nr. 186) des Plangebietes keine Daten vorhanden. Die Böden des nördlichen Flurstücks (Fl.-Nr. 175) sind mit hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe eingestuft (Bewertungsklasse 3). Die Bedeutung als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf ist dagegen mit gering bewertet (Bewertungsklasse 1). Die Bodenfunk- tion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ist wiederum mittelwertig (Bewertungsklasse 2) eingestuft. Nach Aussage des Fachbereichs Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg können die betroffe- nen Teil-Flächen auf den Flurstücken 175/0 (Tonböden) und 186 (Auengleye-Böden) aufgrund des Rückbaus von ehemaligen Wegen und dem Bau der Umgehungsstraße bereits teilweise beein- trächtigt sein. Dennoch sind diese Böden als besonders verdichtungsempfindlich einzuordnen. Ent- standene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhandenem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 28 werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrocknete Böden ist bei den Bodenar- beiten zu achten. Im südlichen Bereich der durch das Plangebiet verlaufenden Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) bzw. des Parkplatzes sind die Böden unversiegelt, jedoch gekiest und befestigt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits teilversiegelt. Davon abgesehen sind die vorkommenden Böden vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewachsen. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 40 m südlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach als offenens Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hang- wasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahren- karten (HWGK) teilweise im Überschwemmungsbereich HQExtrem und geringfügig im HQ100 des ge- nannten Sulzmoosbaches. Gemäß den hydrologischen Berechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fassnacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtweiden II" bei HQ100 entgegen den bis- herigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Im Bereich der entsprechenden Flächen befinden sich im Süden Verkehrs- flächen und Bereiche ohne bauliche Anlagen. Im Norden ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Baugrenze und zur Bestandsbebauung nicht mit einer Bebauung zu rechnen. Das in geringem Abstand, südlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwasser- entnahmestelle liegt in südwestlicher Richtung mit etwa 350 m Entfernung. Abwässer fallen im Plangebiet bis jetzt keine an. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindli- chen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine an Bestandsbebauung angrenzende Freifläche, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die im Plange- biet vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher aus größeren Gebäuden/Gebäudekomplexen besteht (Schulgebäude, Sporthalle), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die südlich gelegene Kreisstraße K 7951 kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerech- net werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 29 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche mit gut ausgeprägten Gehölz- und Baumstrukturen zu beschreiben und aus der südwestlich gelegenen, freien Landschaft schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Süden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland) an. In nördlicher Richtung liegt die Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" mit Schulgebäude und Sportanlagen/-gebäu- den. Dem Plangebiet kann zusammenfassend auf Grund der Ortsrandlage, der Gehölz- und Baum- bestände sowie der geringen Einsehbarkeit dem Orts- bzw. Landschaftsbild eine gewisse Bedeu- tung zugeschrieben werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper sowie durch die Erschließungsflächen (Ver- kehrsflächen) und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Gehölze und Bäume wer- den möglicherweise gefällt. Dadurch kann es zum Verlust von Nistmöglichkeiten für ubiquitären Zweigbrütern kommen. Im geeignet strukturierten Umfeld finden sich zahlreiche Gehölze, die als Brutstätte für ubiquitäre Zweigbrüter dienen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust an Brutplätzen von durch das Umfeld ausgeglichen werden kann. Eine erhebliche Ver- schlechterung der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist somit nicht zu erwarten (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 06.07.2018). Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist zudem nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deut- lichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zu den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bebauungsplänen "Mischgebiet Fischerareal" und "Woh- nen Fischerareal" sowie der Änderung des Bebauungsplans "Innere Breite" wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) durchgeführt. Die aufgrund der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes möglichen Beeinträchtigungen des Sulz- moosbaches als Teil des FFH-Gebietes, wurden im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls mit abgear- beitet. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (in- sektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirt- schaftung nach dem Stand der Technik, d.h. keine Einleitung in den Sulzmoosbach) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 30 (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung (Nachverdichtung) und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird mit dem anfallenden Schmutz- wasser gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwas- serkanal) abgeführt. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone ist auf Grund der schwach durchlässigen Böden (Tone und Auengleye) nicht möglich. Beeinträchtigungen des naheliegenden Wasserschutzgebietes "Brühl" können aufgrund der Entfer- nung zur Wasserentnahmestelle ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kalt- luftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem relativ schwer einsehbaren Bereich statt, liegt zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kreisstraße K 7951 als bis- herige Grenze des westlichen Ortsrands zwar auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, allerdings neben der Errichtung der geplanten Baukörper Bäume gerodet werden, wird das Land- schaftsbild sowie die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes geringfügig beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 31 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Baugebiet wird eine Mindestzahl von zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hier- durch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Für Pflanzungen wird ein Mindeststammumfang von 20-25 cm festgesetzt, um bereits bei Anpflanzung eine bestimmte Mindesthöhe von Bäumen zu erreichen. Die Fläche ist mit überwiegend älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei um einen z.T. naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die bestehenden Bäume in diesem Bereich hinweislich in der Planzeichnung dargestellt und darauf hingewiesen, dass diese in Abhängigkeit des Bauvorhabens erhalten werden sollen. Damit Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 32 Um einen sorgsamen Umgang mit den vorkommenden Böden (Ton- und Auengleye-Böden) zu gewährleisten, wird hinweislich auf diese besonders verdichtungsempfindlichen Böden verwiesen und ein Bodenmanagementkonzept empfohlen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 33 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften wird als nicht erforderlich angesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 34 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der konkreten Zweckbestimmung sowie der Umgebungsbebauung angemessenen Größenordnung nicht erkenn- bar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,50 ha yyq Flächenanteile: yyq Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,36 72,0 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 26,0 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen (Parkplatz) 0,01 2,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Misch-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 35 Stromversorgung durch Anschluss an Netz der EnBW Regional AG, Biberach Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 17.09.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 09.10.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2018 enthalten): − Redaktionelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung "Flächen für den Gemeinbedarf" − Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQextrem" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQ100" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Bodenschutz" und zum Thema "Beseitigung von Nieder- schlagswasser" − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Erfordernis der Planung" − Änderung der Begründung zum Flächennutzungsplan − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Mindestdicke der Auftrags- schicht der Dachbegrünung" − Ergänzung der Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange zum Thema verdichtungsemp- findliche Böden, Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft – Hochwasser sowie zum Stammumfang von Pflanzungen im Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 36 − Anpassung der Lärmschutz-Festsetzung (Streichung des Begriffs "Kinderzimmer") − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich (Sied- lungsschwerpunkt) Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung teilweise als Gemeinbe- darfsfläche, teilweise als Grünfläche Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der Einmün- dung in die "Boschstraße" Blick von Süden Blick auf den Einmün- dungsbereich zur "Bosch- straße" Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 39 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018. Der Beschluss wurde am 18.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 28.05.2018 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 18.05.2018). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 (Billigungsbeschluss vom 25.07.2018; Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Bekanntmachung am 03.08.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 31.07.2018 (Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Billigungsbeschluss vom 25.07.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018 über die Entwurfs- fassung vom 17.09.2018 Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 40 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in der Fassung vom 17.09.2018 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.10.2018 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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          Freiflächen-Photovoltaik_Stand_August_2023.pdf

          Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt (Stand August 2023) Präambel Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerba- ren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Block- heizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könn- ten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemeinde und Gemeinderat ha- ben sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungs- plan1. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Gemeinderat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten - entscheiden unter welchen Voraussetzungen Frei- flächenphotovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden. Hintergrund – Solaranlagen auf Freiflächen Seit dem Inkrafttreten der Freiflächen-Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind auf landwirtschaftlichen Flächen errichtete Solaranlagen nach dem EEG förderfähig, so- fern die Flächen als so genannte „benachteiligte“ Gebiete eigestuft sind. Das gilt für Solaran- lagen mit einer Nennleistung ab 750 Kilowatt bis maximal 20 Megawatt². Welche Gebiete als „benachteiligt“ gelten und welche nicht, ist bundesweit festgelegt. Die landwirtschaftlichen Flächen in Baindt fallen in die Kategorie „benachteiligte“ Teilflächen. Freiflächensolaranlagen in besonders sensiblen Bereichen wie z.B. in Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, größeren Waldflächen, Kernflächen im regionalen Biotopverbund, in FFH-Ge- bieten, Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und flächenhaften Naturdenk- malen…. sind nicht zulässig. 1 Zusätzlich müsste der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. In der Regel wird dies im Parallel- verfahren umgesetzt. 2 Entlang Bahnstrecken oder Autobahnen oder auf Konversionsflächen sind Solaranlagen auch dann nach dem EEG förderfähig, wenn sie nicht in die Kategorie der „benachteiligten“ landwirtschaftlichen Flächen fallen und wenn sie eine Nennleistung unter 750 Kilowatt aufweisen. Weiterhin hat das Bundeskabinett beschlossen, einen zusätzlichen Privilegierungstatbestand für Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich in das Baugesetzbuch aufzunehmen. Je Betriebsstandort soll eine Agri-PV-Anlage (Normale Freiflächen-PV-Anlagen sind von der geplanten 2,5-Hektar-Privilegierung nicht erfasst) künftig auch ohne die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans zugelassen werden können, wenn ihre Grundfläche höchstens 2,5 Hek- tar beträgt und sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem land- oder fort- wirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung steht. Die be- schlossenen Änderungen müssen noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie Gültigkeit erhalten. Anwendung der Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik Dem Gemeinderat ist vor allem das Thema „Sichtbarkeit und Landschaftsbild“ wichtig. Daher ist es als Ausschlusskriterium formuliert. Solaranlagen auf Freiflächen werden nur dann über die Bauleitplanung ermöglicht werden, wenn das Kriterium 1 „Sichtbarkeit/Landschaftsbild“ erfüllt wird. Die Kriterien 2 bis 5 sind als Abwägungskriterien zu verstehen: Wenn bei einem Solarprojekt an einem bestimmten Standort nicht alle dieser Kriterien vollständig erfüllt sind, dann muss der Gemeinderat in der Gesamtschau aller Kriterien abwägen, ob das Solarprojekt noch als verträglich eingeschätzt wird und ob der Nutzen für die Erzeugung regenerativer Energien überwiegt. Kommen mehrere Projekte/Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese an- hand der Kriterien miteinander verglichen werden. Interessenten, die auf dem Gemeindegebiet einen Solarpark errichten wollen, müssen gegen- über der Gemeinde nachvollziehbar darlegen, dass ihr Projekt den Kriterien entspricht und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die in den Kriterien benannten Aspekte ausgestalten wer- den. Einen formellen Rahmen gibt die Gemeinde dafür nicht vor. Anhand dieser Darstellungen wird der Gemeinderat die geplanten Projekte der Interessenten vergleichen und über die Auf- stellung eines Bebauungsplans entscheiden. (Der Kriterienkatalog hat auf das eigentliche Be- bauungsplanverfahren selbstverständlich keinerlei Einfluss.) Detailliertere Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung ver- bindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Darin wird unter anderem auch fest- gelegt, in welchen Fällen ein Abweichen von der vereinbarten Ausgestaltung des Projektes und von der angekündigten Art der Pflege der Solarpark-Fläche dazu führt, dass ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt wird. Unter Punkt 6 legt die Gemeinde eine Zubaugrenze fest. Diese gilt verbindlich. Spätestens vier Jahre nach Verabschiedung der Kriterien wird der Gemeinderat auch darüber beraten, ob noch weiterer Zubau erfolgen soll. Dies ist ebenfalls unter Punkt 6 der Kriterien geregelt. Sollte sich in der Anwendungspraxis herausstellen, dass gemäß den Kriterien keine oder nur geringfügige Flächen für Photovoltaik zur Verfügung stehen, dann wird der Gemeinderat über eine Änderung der Kriterien im Sinne weniger restriktiver Formulierungen beraten. Kriterien: Für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Gemeinde Baindt gelten die folgenden Kriterien: 1. Sichtbarkeit/Landschaftsbild (Ausschlusskriterium) • Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen dürfen aus Wohngebäuden, auch aus den Wohngebäu- den von Aussiedlerhöfen, im Umkreis von 400 m der Anlage nicht sichtbar sein. Weiterhin ist ein Mindestabstand von 100 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten. • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen in Sichtbeziehung zur Wohnbebauung kann abweichend zu Punkt 1 dann möglich sein, wenn die betroffenen Eigentümer ihr Einverständnis mit dem Bau der Anlagen schriftlich erklären oder wenn nachgewiesen ist, dass die Anlagen auf- grund der Geländetopographie aus den angrenzenden Wohngebäuden nicht sichtbar sind. • PV-Anlagen dürfen nicht an Hanglagen gebaut werden (ab 10 % Gefälle, klassifiziert nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5). • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens nachvollziehbar darle- gen, dass die vorgenannten Punkte gewährleistet sind, zum Beispiel mit Hilfe einer Sicht- barkeitsanalyse oder einer Visualisierung. • Gegebenenfalls muss der Projektierer darlegen, dass die Sichtbarkeit der Solaranlage durch das Anlegen von z. B. Hecken ausreichend begrenzt werden kann. • Grundsätzlich sind blendarme Module zu verwenden, ein Blendgutachten ist vorzulegen. 2. Landwirtschaftliche Qualität der Böden • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen. Daher sollen auf landwirtschaftlichen Flächen, die in der digitalen Flächenbilanz als Vorrangfläche Stufe 1 eingestuft sind, keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden3. • Kommen mehrere Flächen für Freiflächen-Photovoltaik in Frage, sind Flächen mit geringe- rer Wertstufe in der digitalen Flächenbilanz zu bevorzugen. 3. Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Flä- che nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird. Dies muss möglichst so erfolgen, dass die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert wird. • Orientierung bietet dabei das gemeinsame Papier der baden-württembergischen Umwelt- verbände sowie der Handlungsleitfaden Freiflächensolaranlagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Es empfiehlt z. B. eine extensive Pflege der Flächen, z. B. mit Schaf- beweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden. Die Ge- meinde wird die Vorgaben ggf. bei Bedarf aktualisieren und dazu auch den Austausch mit Experten suchen. 3 Vorrangflächen Stufe 1 entsprechen guten bis sehr guten Böden • Der Betreiber muss durch ein Mindestmaß an Pflege der Fläche gewährleisten, dass die Bewirtschaftung benachbarter, landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht beeinträchtigt wird. • Bis zum 15. Juni eines Kalenderjahres soll keine Mahd erfolgen. Erläuterung/Konkretisierung der Vorgaben hinsichtlich Natur- und Artenschutz →Umzäunung ▪ Der Projektierer muss die Umzäunung der Anlage so gestalten, dass sie Natur- und Arten- schutz fördert. Hierfür können beispielsweise Naturzäune, bestehend aus heimischen Ge- hölzen, eine Möglichkeit darstellen. ▪ Die Umzäunung der Anlage muss eine Durchlässigkeit für Kleintiere gewährleisten. →Innerhalb der Anlage ▪ Die Aufständerung der Solaranlagen muss ausreichend Platz vom Boden bis zur Unterkante der Solar-Module betragen, damit Tiere darunter durchwandern können. Als Richtwert gel- ten 80 Zentimeter Abstand, damit z.B. Schafe problemlos zur Pflege der Flächen eingesetzt werden können. ▪ Die Fläche unterhalb der Photovoltaik-Module muss im Sinne einer ökologisch orientierten und artenschutzfördernden Bewirtschaftung gepflegt werden. Dies beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf Gülle oder andere Düngemittel. ▪ Die Pflege der Fläche muss so gestaltet sein, dass verschiedene Arten von einheimischen (Blüh-)Pflanzen und Insekten (wie Bienen) sich dort ansiedeln können. Die Flächen können beispielsweise mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saat- gut aus regionaler Produktion eingesät werden. ▪ Die Pflege der Fläche muss mit einer mechanischen Mahd oder Schafbeweidung erfolgen. Die Flächen sollten möglichst abschnittsweise gemäht werden (nicht die komplette Fläche an einem Tag). ▪ Die Mahd muss zeitlich so erfolgen, dass zuvor ein Abblühen der Blühpflanzen möglich ist. Allerdings sind Unkräuter, die sich nachteilig auf benachbarte, landwirtschaftliche Flächen auswirken (z.B. Disteln, o.ä.) ggfs. manuell vor dem Samenflug in einer früheren Mahd zu beseitigen. ▪ Die Möglichkeit, Bienenkästen oder eine Imkerei auf der Anlage zu unterhalten, muss ge- prüft und bei Möglichkeit umgesetzt werden. →Ausgleichsflächen ▪ Die Ausgleichsflächen, die der Projektierer vorweisen muss, müssen sich sinnvoll in das lo- kale Ökosystem einfügen. →Tierschutz ▪ Die Anlage muss so gestaltet werden, dass Rebhühner, Wachteln und Wildtiere nicht maß- geblich in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Gegebenenfalls müssen Wildkorridore vorgesehen werden. 4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen • Die Gemeinde Baindt legt Wert darauf, dass von Photovoltaik-Projekten nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass allen Bürgern zu einem gewissen Ausmaß eine Beteiligung an den Anlagen ermöglicht wird. Die Gemeinde Baindt begrüßt ausdrück- lich genossenschaftliche Betriebsmodelle und andere Formen der Bürgerbeteiligung. • In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplan- verfahrens darlegen, ob und in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik- Projekt angeboten wird. • Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dies umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmög- lichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen). • Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller, inklusive der Verwaltungsleis- tungen, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden. 5. Netzanbindung • Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz soll per Erdverka- belung erfolgen. Es muss im Vorfeld der Bauleitplanung ein Nachweis vorgelegt werden, dass ausreichend Kapazitäten zur Einspeisung des erzeugten Stroms vorhanden ist. 6. Flächengröße / Zubaumenge • Die maximale Größe pro Solarpark beträgt 5 Hektar (es zählt der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes). Dies umfasst nicht die Ausgleichsflächen, die ggf. zusätzlich nachgewiesen werden müssen. Die 5 Hektar können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken. • Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild ver- träglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Gemeinderat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht. • Bei Stilllegung der Anlage bzw. der Einspeisung hat der Rückbau innerhalb eines Jahres zu erfolgen.[mehr]

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            1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb vom Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die 4 Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwiligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 16/12 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 170,00 € aktuell 170,00 € aktuell 120,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 20,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe 25,00 € 25,00 € 30,00 € 6 Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 40,00 € 25,00 € 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Sofern die Finanzverwaltung für einzelne der oben aufgeführten Leistungen eine Steuerbarkeit und Steuerpflicht annehmen sollte, verstehen sich die betroffenen Beträge als Nettobeträge. In diesem Fall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich erhoben. Zuletzt geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Bepflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Bepflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung- Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektroverteiler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leistungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elektro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebotssumme von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bochtler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Firma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Firma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.01.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.03.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan "Bühl" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: − Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes − Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ4 − Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechtsbehörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbehörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu verwirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regionalverband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regionalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert werden, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksichtigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt- Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriterien ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bürgermeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternativlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zusätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg- Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der doppelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Waldanteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberankenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Waldbereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Waldfunktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Ausweisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun bekannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verändernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb gemeinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen darstellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dargestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu verzichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zugestimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unterstützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirtschaftsverbund Baienfurt- Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße 1. Änderung" auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerkzeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdachten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungsplanes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Verbindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zustimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrichtung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herangezogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2- geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Ortskern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuordnungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicherstellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zurückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Eigentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Verkaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 geschossig)). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärmepreis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu können, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung dividiert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlussnehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die notwendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeitpunkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbenen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Supermarkt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojekt gegenüber Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundesweit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württemberg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% festgelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkindgruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergartenplätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnuppe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 221 Kinder und dem 31.08.2019 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 209 Kinder und dem 31.08.2021 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 186 Kinder und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021 ) geboren sind. In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrichtungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze ……………….. Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemeinde für die Förderung des Waldorfkindergartens zuständig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die auswärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichsgesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Regelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 Anmeldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergartenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kindergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsgerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kommenden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Martin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengruppe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Betrieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Baugebiet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kindergarten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pandemie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergartens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krippen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vieler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufnehmen und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr anbieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kindern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungszeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftretenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauftragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwiesenschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevollzugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss eines Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rückbau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebildet. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort anschauen und nach Lösungen suchen.[mehr]

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                Bifang_III.pdf

                G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " B if a n g I II " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 10.12.2010 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsübersicht Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Typenschablonen 4 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 5 Hinweise und Zeichenerklärung 16 6 Satzung 20 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 29 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 34 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 12 Begründung – Bilddokumentation 39 13 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Typenschablonen 2.1 Typenschablonen für die planungsrechtlichen Festsetzungen (PF) und örtlichen Bauvorschrif- ten (ÖBV) Für die in der Planzeichnung mit "Typ ..." gekennzeichneten Berei- che gelten jeweils die nachfolgend im Rechteck zusammengefass- ten Inhalte Typ 1 Typ 2 PF GRZ 0,35 GRZ 0,35 Z II Z II o o ED E6/D2/H2 Wo E4/D2 Wo ÖBV SD SD DN 18 - 38° DN 18 - 38° Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 3.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO können nur aus- nahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 Bau- NVO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 3.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN; der Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Hauptge- bäudes darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.6 FH .... m ü. NN Firsthöhe über NN als Höchstmaß; die Firsthöhe von Hauptge- bäuden darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen des Firstes, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- ED GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.11 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf bei Einzelhäusern und Dop- pelhäusern 75 m3 und bei Hausgruppen 50 m3 pro (angefan- gene) 1.000 m2 Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindes- tens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die jeweilige An- lage) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit min- destens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig (z.B. als Material für Fassadenverkleidung oder Dacheinde- ckung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 3.12 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 3.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.14 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.15 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Gemeinde Baindt für die Unterbringungen sowie den Unterhalt einer Schmutzwasserlei- tung (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 3.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 3.17 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke ist über Rück- haltezisternen zu drosseln und anschließend der Mischwasserkana- lisation zuzuführen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen LR Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 3.18 Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.19 Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.20 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 3.21 Zu pflanzende Sträucher. Die Standorte der Sträucher können innerhalb der Flächen für Aufschüttungen bis zu 3,00 m vom Plan- eintrag abweichen. Es sind ausschließlich Gehölze aus der folgen- den Pflanzliste zu verwenden: Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Essig-Rose Rosa gallica Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Kriech-Weide Salix repens Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2 PlanVZ) 3.22 Pflanzgebote in dem Baugebiet Pflanzgebote: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 3.23 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.24 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Hauptge- bäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüberda- chungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind unzulässig. − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach- Ebenen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälf- te/Haus-Element max. 25% der gesamten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte/Haus-Elementes nicht überschreiten. − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 5,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 Garagen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Haupt- gebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei ste- hende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindest-Dachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindest-Abstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindest-Abstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.7 Mindest-Dachüberstand Der Mindest-Dachüberstand (Abstand zwischen Außenkante der Außenwand und Außenkante des am weitesten überragenden Bauteils des überstehenden Daches, waagrecht gemessen) bei ge- neigten Dächern bei Hauptgebäuden beträgt − an allen Ortgangseiten (Giebel): 0,40 m − an allen Traufseiten gem. nachfolgender Tabelle: Dachneigung Dachüberstand mind. kleiner 30° 0,40 m ab 30° 0,35 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.8 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hin- aus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 4.10 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Far- ben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäudes Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üb- lich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür bis 70 m2 1,0 ab 70 m2 1,5 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften (bzw. gemeindliche Stellplatz-Satzung) unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 4.12 Geländeveränderungen im Bereich der Retenti- onsanlagen Die erforderlichen Geländeveränderungen zum Bau der Retenti- onsanlagen sowie zum Überflutungsschutz vor Hangwasser sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurnummer (siehe Planzeichnung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (siehe Planzeichnung); 5.5 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 5.6 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", rechtsverbindlich seit 03.11.1974 (siehe Planzeichnung); 5.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten sollten für die Außenbeleuch- tung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insek- tendicht eingekofferte (staubdichte) Natriumdampf-Niederdruck- Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampen verwendet werden. Die Lampen sollten nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschal- tet werden. Die Lichtmasten sollten eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung sollte im gesamten Geltungsbereich verwendet werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 481 480 479 478 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 5.8 Gemeindliche Stellplatz- Satzung Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bi- fang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gilt die gemeind- liche Stellplatz-Satzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 5.9 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 5.10 Hangwasser und Über- flutungsschutz Unterhalb der Hang-/Böschungslagen entlang der Ostseite des Geltungsbereiches ist z.B. bei Starkregen oder Schneeschmelze mit Beeinträchtigungen durch wild abfließendes Hangwasser zu rech- nen. Vorkehrungen zum Schutz vor Hangwasser sind vom Grund- stückseigentümer vor einer möglichen Grundstücksaufteilung bzw. einer kleinparzellierten Bebauung (in einem zusammenhängen- den, funktionsfähigen System) herzustellen und dauerhaft zu er- halten. Der Unterhalt obliegt den Grundstückseigentümern. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden, sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Hö- henlage der Lichtschächte, -höfe und des Einstiegs der Kellertrep- pen o.ä. zu achten. Sie sollten zum Schutz vor wild abfließendem Wasser bei Starkregen möglichst hoch liegen. Die Erdgeschoß- Fußbodenhöhe sollte nach Gesichtspunkten des Überflutungsschut- zes angemessen hoch gewählt werden. Maßnahmen zur Verbesse- rung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar (Wälle, Gefällsausrichtung von Grünflächen etc.). Obi- ge Anregungen gelten insbesondere für Grundstücke in oder unter- halb von Hanglagen oder Senken. 5.11 Überflutungsschutz Bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlas- tung, Oberflächenabfluss an Hanglagen, etc.) zu wild abfließen- dem Oberflächenwasser kommen. 5.12 Gestaltung der Abgra- bung/Abfang-Mulde Zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers empfiehlt sich die Verfüllung der Abgrabungs-Mulde mit einer Steinpackung. Im Bereich des Austrittes des abgeleiteten Wassers ist zu vermeiden, dass dieses in einem konzentrierten Strahl aus- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 tritt, ein breitflächiger Austritt ist anzustreben. 5.13 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauausführung, insbesondere auch für die Er- schließungsarbeiten heißt das: − Trennung Oberboden, kulturfähiger Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Oberbodens, Unterbodens - Boden- verwertungskonzept − Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen im Zu- ge der Erschließungsarbeiten − a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Rad- fahrzeugen (z.B. Lkw) − b) keine Befahrung bei Nässe − c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Mitteilung des Beginns der Erschließungsarbeiten 5.14 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zu Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. er- forderliche Vereinbarungen vor. Die Einhaltung der Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO) ist spe- ziell in dem überplanten Gebiet auf Grund der Topografie und der räumlichen Bezüge der Gebäude unabdingbar. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.15 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.16 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Be- bauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 10.12.2010. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 10.12.2010. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu wird die jeweilige Begründung vom 10.12.2010 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-€ (Fünfzigtausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Widerkehren und Zwerchgiebel − zu Dachaufbauten − zum Mindest-Dachüberstand − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 7.1.1.2 Das Planungsgebiet liegt östlich der "Boschstraße" und nördlich der "Zeppelinstraße". Östlich da- von befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. 7.1.1.3 Für den Planungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt eine geplante Wohn- baufläche (W) dargestellt. 7.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann die Baulücke an der "Boschstraße" geschlossen werden. 7.1.1.5 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.1.6 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle". Im Westen grenzt der Planungsbereich an die "Boschstraße", im Norden und Süden jeweils an die bestehende Bebauung an der "Bosch-" bzw. "Zeppelinstraße". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Westen entlang der "Boschstraße" (Fl.-Nr. 42/1), im Osten ent- lang des landwirtschaftlich genutzten Grundstückes mit der Fl.-Nr. 131/1. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Fl.-Nr. 138/3, im Süden an die Fl.-Nr. 137/16. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 42/4, Fl.-Nr. 137/20, Fl.-Nr. 137/21, Fl.- Nr. 137/22, Fl.-Nr. 137/23, Fl.-Nr. 137/24, Fl.-Nr. 137/25, Fl.-Nr. 137/26, Fl.-Nr. 137/27, Fl.- Nr. 137/28, Fl.-Nr. 137/29, Fl.-Nr. 137/30, Fl.-Nr. 137/31, Fl.-Nr. 137/32, Fl.-Nr. 137/33, Fl.- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 Nr. 137/34. Im Bereich der "Boschstraße" grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 7.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein Gefälle von Osten nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich im nördlichen Bereich um ca. 11 %, im Süden um ca. 4 %. Die topografischen Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden und Süden sind un- problematisch. 7.2.2 Übergeordnete Planungen 7.2.2.1 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den relevanten Zielen des Landesentwicklungspla- nes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.2.2 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden darin als geplante Wohnbauflächen (W) darge- stellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). 7.2.2.3 Die Vorgaben des Landschaftsplanes beschränken sich auf die Darstellung einer Ortsrandeingrü- nung im Osten und Nordosten der überplanten Flächen. Diese wird durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umgesetzt. 7.2.2.4 Im Umfeld des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge- setzes Baden-Württemberg (DSchG). 7.2.2.5 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.3 Erfordernis der Planung 7.2.3.1 Bereits seit längerer Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die bestehende Baulücke an der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 "Boschstraße" zu überplanen und als Wohngebiet auszuweisen. Der nordöstliche Ortsrand soll durch die Bebauung geschlossen werden. Die Bebauung soll an die der Umgebung angepasst werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" bereits als Wohnbaufläche (W) in Planung dargestellt. Die Ausweisung eines Wohngebietes soll den Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung decken, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung konkrete Anfragen nach Wohnbaugrundstücken registriert waren. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Es schließt unmittelbar an die bereits bestehende Wohnbebauung an, wodurch eine sinnvolle Einbindung geschaffen wird. Die verkehrliche Er- schließung ist durch die umgebende Wohnbebauung bereits vorhanden, so dass der neu zu erbringende Erschließungs-Aufwand gering ist. Eine Untersuchung bezüglich weiterer Standorte in der Gemeinde Baindt wurde nicht durchgeführt. 7.2.4.2 Das geplante Wohnbauquartier soll zur vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zur Umsetzung dieses Zieles können zeitgemäße Bauformen verwirk- licht werden. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument ge- schaffen werden. 7.2.4.3 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben in dem über- planten Bereich abschließend. 7.2.4.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässige Grundfläche liegt bei ca. 1.420 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein- gehalten. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 7.2.5.2 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienen- den Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nut- zungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Ge- samtsituation sind die Gründe hierfür. 7.2.5.3 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Die Festsetzung einer Grundflächenzahl ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auftei- lung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. – anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,35 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der umgebenden Bebauung. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahr- ten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlentwicklungen führen, da dann z.B. Grenzga- ragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wären. Die getroffene Regelung sieht eine diffe- renzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anla- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 gen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genann- ten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Aus- führungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehl- entwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und da- mit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretba- res Maß beschränkt. Die Festsetzung der Firsthöhe unterstützt darüber hinaus die gestalterische Zielvorstellung von schlanken und "gerichteten" Baukörpern. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbeiteten Höhenlinien rechtlich eindeutig bestimmt. 7.2.5.4 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.5 Auf die Festsetzung von Firstrichtungen wird ebenfalls verzichtet. Dadurch schafft der Bebauungs- plan eine hohe Flexibilität. Durch die geringe Größe des Planungsgebietes, die Topografie und die Vielzahl an Firstrichtungen der umgebenden, bestehenden Bebauung können dennoch Fehlent- wicklungen ausgeschlossen werden. 7.2.5.6 Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezu- ges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die vorgenommenen Ein- schränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). 7.2.5.7 Die festgesetzte offene Bauweise kann alternativ als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Ty- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 p 1) bzw. als Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. 7.2.5.8 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögli- che Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgren- zen hinweg. So wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. 7.2.5.9 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO wer- den Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Un- klarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungsfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in je- dem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.10 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden da- durch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichten- den) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass diese sich in das hochwertige städtebauliche und landschaftliche Umfeld einfügen. 7.2.6 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 7.2.6.1 Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. 7.2.6.2 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft wird hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 7.2.7 Wasserwirtschaft 7.2.7.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 7.2.7.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Für die Unterbringung einer Schutzwasserleitung ist im südlichen Bereich des Planungsgebietes ein Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt festgesetzt, welches e- benfalls den Unterhalt der Leitung ermöglicht. 7.2.7.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 26.07.2010). In der Umgebung ist darüber hinaus kein Gewässer zur Einlei- tung des Niederschlagswassers vorhanden. Die Gemeinde verfügt weiterhin über keine Regen- wasserkanäle. Somit ist für die Behandlung des Niederschlagswassers im Bereich der privaten Grundstücke die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Mischwasserkanal ermöglichen. 7.2.7.4 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 7.2.7.5 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 7.2.8 Geologie 7.2.8.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung 8.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 8.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hier- zu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Konzept zur Grünordnung 8.2.1 Bestandsaufnahme 8.2.1.1 Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 4.279 m², wobei der überwiegende Flächenan- teil von 4.055 m² als Intensivgrünland ausgebildet ist. Im nordwestlichen Bereich des Plangebie- tes befindet sich eine bestehende Straße. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nutzungen und Strukturen nicht zu erwarten. 8.2.1.2 Das geologische Ausgangsmaterial wird von den quartären Becken- und Moränensedimenten ge- bildet. Der Landschaftsplan trifft keine Aussagen zu Bodentyp und Bodenart im Plangebiet. Mit Ausnahme der im nordwestlichen Plangebiet liegenden Bestandsstraße handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flächen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenverdichtungen gerechnet werden. 8.2.1.3 Es befinden sich keine Oberflächengewässer im überplanten Bereich. Für die Böden kann von ei- ner allgemeinen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Über mögliches Grundwasser lie- gen keine Informationen vor. 8.2.1.4 Der Planungsbereich ist standortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes in direkter Ortsrandlage, der sich in den nördlichen Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 der Ortschaft Baindt einschneidet. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine bestehende Stichstraße zur Erschließung des nördlich angrenzenden Wohngebäudes. Die westlich angrenzende "Boschstraße" erschließt bereits beidseitig Häuserzeilen. Das Plangebiet kann daher in Hinblick auf eine organische Siedlungsstruktur als Baulücke in Ortsrandlage betrachtet werden. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den nördlich angrenzenden Wiesen. Die Fläche besitzt auf Grund ihrer Lage, Größe und Strukturarmut keine bedeutende Erholungsfunktion. 8.2.2 Auswirkungen der Planung 8.2.2.1 Im Bereich der geplanten Bebauung erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Da der Bereich baulich vorgeprägt ist und intensiv genutzt wird, ist die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange nicht zu erwarten. 8.2.2.2 Die landwirtschaftliche Ertragsfläche geht verloren. Bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,35 in Verbindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 2.129 m² der Wohnbauflächen voll- und etwa 710 m² teilversiegelt werden. 8.2.2.3 Durch die Versiegelung werden die Versickerungsleistung und die Grundwasserneubildungsrate der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf das lokale Klima sind auf Grund des eingeschränkten Umfangs der Bebauung nicht zu erwarten. 8.2.2.4 Durch die geplante Bebauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Be- einträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbezüge für die Anwohner der westlich angrenzenden Bebauung werden durch die geplanten Baukörper Richtung Osten auf die Wiesenflächen beeinträchtigt. 8.2.3 Grünordnerische Festsetzungen 8.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 8.2.3.2 Zur Eingrünung des Planungsgebietes wird im Bereich der Flächen für Aufschüttungen die Pflan- zung von Strauch-Gruppen festgesetzt, die im Osten und Nordosten die Eingrünung des Ortsran- des sichert. Dies entspricht den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental". 8.2.3.3 Durch die Festsetzung, pro 600 m² mindestens einen Laubbaum zu pflanzen, wird eine Durchgrü- nung der privaten Baugrundstücke gewährleistet. 8.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 8.2.3.5 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 8.2.3.6 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 8.2.3.7 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 8.2.3.8 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 8.2.3.9 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 8.2.3.10 Negative Auswirkungen von Hangwasser, das auf Grund der Topographie aus östlicher Richtung in die Baugrundstücke fließen könnte, werden durch einen kleinen Wall im Osten sowie eine Mulde zur Ableitung des Niederschlagswassers in die Regenwasserkanäle der öffentliche Straße verhindert. 8.2.3.11 Um schädliche Verunreinigungen des Niederschlagswassers zu vermeiden, dürfen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers keine Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verwendet werden. 8.2.3.12 Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natri- umdampf-Hochdrucklampen) vermindert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 9.1.1.1 Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Gebäude der angren- zenden Bebauung weisen ebenfalls Satteldächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) so- wie geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppel- walm), sind nicht zulässig. Diese werden als nicht ortstypisch gesehen und würden daher örtliche Besonderheiten nicht achten. Die Vorschriften zur Gestaltung von Anbauten orientieren sich eben- falls an den gegebenen lokalen Besonderheiten. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. 9.1.1.2 Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.1.1.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppe- lung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachauf- bauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfrei- heit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchti- gungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 9.1.1.4 Die Regelung über die Dachüberstände trägt dazu bei, landschaftsgebundenes Bauen umzuset- zen. Zeitgemäße Bauformen werden hierdurch in keiner Weise ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 9.1.1.5 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 9.1.1.6 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Beton- grau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie errichten zu können, sind für solche Anlagen Materialien und Far- ben zulässig, die üblich bzw. erforderlich sind. 9.1.1.7 Auf die Festsetzung eines Längen/Breiten-Verhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Be- zugs-Größen in Frage gestellt. 9.1.2 Stellplätze und Garagen 9.1.2.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich. Durch diese kann weitgehend sichergestellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angren- zenden Verkehrsflächen durch ruhenden Verkehr zweckentfremdet werden. Die dichte städtebauli- che Struktur wie auch die Wohnnutzung des überplanten Bereiches wie auch des angrenzenden Gebietes lassen die Zweckentfremdung der "Bosch-Straße" als Parkierungs-Fläche erwarten. Um die Funktionsfähigkeit der als Durchgangsstraße genutzten "Boschstraße" zu gewährleisten und eine Zweckentfremdung als Parkierungs-Straße auszuschließen, wurde die Zahl der Stellplätze je Wohnung erhöht. Der Verzicht auf zusätzliche Regelungen zur Anzahl der Stellplätze würde daher zu Fehlentwicklungen führen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen sowie des geringen Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die bestehenden infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner zu versorgen. 10.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der ge- troffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,43 ha 10.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als allgemeines Wohngebiet (WA) 0,41 94,8 % Öffentliche Verkehrsflächen (Bestand) 0,02 5,2 % 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 10.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 10.2.2.6 Müllentsorgung durch gemeindliche Müllabfuhr 10.2.2.7 Durch den Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind keine weite- ren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflä- chen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktions- fähig. 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Bei der Planänderung vom 25.08.2010 wurden Plan und Text aktualisiert und an die neuesten Daten- und Rechtsgrundlagen angepasst. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Geotechni- schen Gutachtens sowie weitere Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbei- tet. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Erhöhung der festgesetzten Wand- und Firsthöhen um jeweils 0,50 m − Herausnahme der Festsetzung zur abweichenden Bauweise und Aufnahme einer Festsetzung zur offenen Bauweise − Aufnahme eines Leitungsrechts zu Gunsten der Gemeinde Baindt − Änderung der Festsetzung zu Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanz- liste − Änderung der Festsetzung zur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Versickerung von Niederschlags- wasser bei den planungsrechtlichen Festsetzungen und Überarbeitung des Inhalts − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Bodenbelägen in dem Baugebiet bei den planungsrechtlichen Festsetzungen − Aufnahmen einer örtlichen Bauvorschrift zu Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.2 Bei der Planänderung vom 17.09.2010 wurden Text und Plan aktualisiert und Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbeitet. Die Änderung umfasst folgende Punkte: − Aufnahme von Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Aufnahme von Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Änderung der Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift zu Geländeveränderungen im Bereich der Retentions- anlagen − Aufnahme von Hinweisen zu Hangwasser und Überflutungsschutz − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.3 Bei der Planänderung vom 07.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind in der Sitzungsvorlage der öffentlichen Ge- meinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Aufnahme einer Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Klarstellung der Festsetzungen zu den baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen − Aufnahme von Hinweisen zur Grenze des Geltungsbereiches des angrenzenden Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" und zum Bodenschutz − Änderung der Hinweise zu grundwasserdichten Untergeschoßen, der Gestaltung der Abgra- bung und den ergänzenden Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.4 Bei der Planänderung vom 10.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. in der Sit- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Änderung der in der Planzeichnung dargestellten zu pflanzenden Sträucher mit Herausnahme der Strauchsymbole im Bereich der Flächen für Abgrabungen − Änderung der textlichen Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan des "Gemein- deverbandes Oberes Schussental", Darstellung als Wohnbaufläche (W) (Planung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende, angrenzende Bebauung ("Boschstr. 54") Blick von Norden entlang der "Boschstraße" über das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung Blick von Südosten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung an der "Bosch- straße" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 Blick von Süden entlang der "Boschstraße" auf das Plangebiet Blick von Süden auf die bestehende Bebauung westlich der "Boschstra- ße" Blick von Nordwesten auf den Einfahrtbereich der bestehenden Stichstraße im Norden des Plangebie- tes[mehr]

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                  ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "K ie sg ru b e n st ra ß e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 14.12.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 29 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 35 9 Begründung – Sonstiges 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 39 11 Begründung – Bilddokumentation 40 12 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) mit Zeichenerklärung Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen/Carports um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: WA Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 5 − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüber- stände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksich- tigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptgebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darun- ter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nicht- überdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 6 Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe be- grenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Baugrenze; unterirdische Überschreitungen bis max. 2,50 m kön- nen ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Gelän- desituation noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze, Garagen und Carports auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohnge- bäuden Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 8 pro Einzelhaus bzw. 4 je Doppelhaushälfte. (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) ED Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 7 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächenversickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sicker- schächte ist nicht zulässig. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 8 (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − In dem Baugebiet sind mindestens zwei Laubbäume sowie fünf standortgerechte Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchs- klasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Die festgesetzten Pflanzungen sind auf dem Grundstück in Rich- tung der freien Landschaft zu pflanzen; ein Mindestmaß an Orts- randeingrünung, ein naturnaher Übergang in die freie Land- schaft sowie ein naturnaher Übergang zu den im Osten gelege- nen Schutzgebieten kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Sand-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 9 Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvor- schriften hierzu der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 10 die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Kiesgruben- straße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diesen ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 11 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende örtliche Bauvorschriften (ÖBV) ge- mäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Kies- grubenstraße" (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt; − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach-Ebe- nen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälfte max. 25% der ge- samten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte nicht über- schreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 12 − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. Nur bei der Errichtung eines Flachdaches ist ein weiteres Geschoß als Terrassengeschoß zulässig. Hauptgebäude mit einem Terrassen- geschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Ge- schoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terras- sen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Ge- schoßes bleiben unberücksichtigt. Für die Dächer der Terrassenge- schoße gelten die Dachformen entsprechend dieser Vorschrift. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Aufgrund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich festgesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 13 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flachdächern ist unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raumin- halt ab einer Dachneigung von 28° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 14 (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Fassadengestaltung An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem natürlichen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem na- türlichen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des umgebenden Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Um bei Bautätigkeit innerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse die Tötung von möglicherweise eingewanderten Jungtieren zu ver- hindern, ist das Plangebiet vor Beginn der Baufeldräumung und der Baumaßnahmen reptiliensicher einzuzäunen. Die Zäune sind (z.B. durch Erdanschüttung von Innen) so zu gestalten, dass die Tiere das Plangebiet zwar verlassen können, eine Einwanderung aber nicht 443.80 483.40 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 16 mehr möglich ist. Die umzäunte Eingriffsfläche ist dann vor Beginn der Arbeiten nach eventuell noch vorhandenen Zauneidechsen ab- zusuchen und die dabei aufgefundenen Tiere sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in geeignete Habitate außer- halb des Gefahrenbereichs zu verbringen. Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG ("24 a-Biotope im NSG Anna- berg", Nr. 181234366963) sowie das Feldgehölz gem. § 33 NatSchG BW ("Feldgehölz nordwestl. NSW Annaberg", Nr. 181234360452); Lage außerhalb des Geltungsbereiches Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt die Beeinträchtigung durch Bauarbeiten sowie die Ablagerung von Baumaterial ist unzulässig. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 BNatSchG "Anna- berg" (Nr. 4.199), außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Plan- zeichnung); Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 17 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich der Hasenweiler-Schotter. Diese wurde teilweise im Bereich des Planungsgebietes abgebaut. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 18 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 19 Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Grundwassernutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtli- chen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungs- planes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 15.01.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 14.12.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 14.12.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgru- benstraße" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 14.12.2018 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 05.03.1996) innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 21 − zur Fassadengestaltung − zur Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − zu Einfriedungen in dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Kiesgrubenstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit mehreren Wohneinheiten geschaffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im Süden der Gemeinde Baindt, südöstlich der Straße "Schönblick" und westlich bzw. südlich der ringförmig verlaufenden "Kiesgrubenstraße". Südöstlich des Plangebietes liegt das Naturschutzgebiet "Annaberg", eine ehemalige Kiesgrube. Der Geltungsbereich entspricht dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 211/6. Er umfasst eine Gesamtflä- che von 1.144 m². Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Baindt ist Teil des Siedlungsgebietes "Mittleres Schussental". Westlich von Baindt ist der Fluss "Schussen" gelegen, östlich von Baindt befindet sich der "Altdorfer Wald". Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude oder naturräumli- che Einzelelemente. Die überwiegenden Teile des Geländes sind als eben zu bezeichnen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Der unmittelbare Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" ist das kon- krete Vorhaben an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, Garagen und Stell- plätzen zu errichten. Dieses Vorhaben widerspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Kies- grubenstraße", da dieser hier Flächen für Parkplätze vorsieht, ist die Änderung des Bebauungspla- nes erforderlich. Die Nachfrage nach Wohnraum ist im Schussental generell und in der Gemeinde Baindt insbesondere als sehr hoch zu bewerten und dringlicher einzustufen, als die Bereitstellung von Parkplatzflächen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung zahl- reiche konkrete Anfragen nach bezahlbarem Wohnraum registriert und vor diesem Hintergrund erwächst der Gemeinde die Notwendigkeit bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Ohne die Än- derung des bestehenden Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" soll ein Teil dieser Nachfrage bedient werden. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum − Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 24 − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Für die Siedlungsentwicklung wurden Möglichkeiten der Verdichtung genutzt und keine Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft genutzt. Die Schaffung von Wohnraum wurde darüber hinaus innerhalb des Siedlungsbereiches geplant. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche und Flächen für Abgrabungen dargestellt. Da die in der 1. Änderung des Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denk- mäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, Wohnbaufläche zu schaffen und dabei die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale zu nutzen sowie Konflikte mit dem Naturraum bzw. von Nutzungs- konflikten zu vermeiden bzw. zu minimieren. Für das geplante Mehrfamilienhaus soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich lediglich Straßen von untergeordneter Bedeutung, für welche mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Daher ist nicht mit Konflikten auf- grund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen und es sind keine Lärmschutz-Maßnahmen er- forderlich. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 25 Südwestlich des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von ca. 60 m der Parkplatz eines Gewerbetriebes. Aufgrund des Abstandes zum Plangebiet und der bereits bestehenden Limitierung durch vorhandene Einwirkorte ist jedoch mit keinen Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immis- sionen zu rechnen. Daher sind keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Für die Bereiche, in denen neu errichtbare Gebäude vorgesehen sind, werden Vorgaben über das Maß der baulichen Nutzung getroffen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 752 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 26 ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 2-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen großen Spielraum bei der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Wohngebiete. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen (Baugrenzen) zulässig. Auf eine Regelung der Zulässigkeit von baulichen Anlagen über die in den §§ 12, 14, und 23 BauNVO getroffenen Regelungen hinaus wird verzichtet. Dadurch sind untergeordnete Nebenanla- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig Die Abstände zu anderen bau- lichen Anlagen auf Grund von anderen Vorschriften bleiben hiervon unbenommen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 27 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlent- wicklungen ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Kiesgrubenstraße" und die Straße "Schönblick" hervor- ragend an das Verkehrsnetz angebunden. Über die "Kiesgrubenstraße" und anbindende Straßen besteht ein Anschluss an die Landesstraße L 314. Dadurch sind weitere Anbindungen zum Beispiel an die Bundesstraße B 30 gegeben. Die Gemeinde Baindt gehört dem Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) an und ist über mehrere Buslinien unter anderem mit Baienfurt, Weingarten und Ravensburg verbunden. Die An- bindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist beispielsweise durch die Bushalte- stelle des Stadtbusses Ravensburg im Bereich des Rathauses mit der Linie 1 gegeben. Der Über- landverkehr erfolgt zum einen mit der Linie 30 und zum anderen mit der als Schülerverkehr ein- gerichteten Linie 7573. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 28 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt vor Ort versickert. Eine Ableitung in das Kanalnetz der Gemeinde ist auf ein minimales Maß zu beschränken. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 29 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt nördlich des Orts-Zentrums der Gemeinde Baindt, am östlichen Ortsrand. Im Westen wird das Gebiet durch Wohnbebauung und die "Schönblick Straße" begrenzt. Im Norden und Osten wird das Änderungsgebiet durch die "Kiesgrubenstraße" begrenzt und schließt über die Straße hinweg an die freie Landschaft an. Im Süden schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden wie auch das Plangebiet selbst landwirtschaftliche genutzt (Grünland). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine in Orts- randlage liegende Wiesenfläche. Gehölze kommen auf der Fläche nicht vor. Artenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwarten, da die Fläche als Intensivwiese genutzt wird und daher in Bezug auf die Flora eher artenarm ist (schnittverträg- liche Arten des Wirtschaftsgrünlandes). Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 30 Die Kernfläche eines Biotopverbunds trockener Standorte liegt 65 m südöstlich des Änderungsbe- reiches. Ebenfalls in dieser Richtung verläuft in 180 m der Suchraum eines Biotopverbundes feuch- ter Standorte. In 190 m Entfernung in nördlicher Richtung beginnt die Kernfläche eines Biotopver- bundes mittlerer Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächste gem. § 23 BNatSchG geschützte Naturschutzgebiet "Annaberg" (Nr. 4.199) liegt etwa 10 m östlich, jenseits der "Kies- grubenstraße". Innerhalb des o. g. Naturschutzgebietes liegt das Biotop "24a-Biotope im NSG An- naberg" (Nr. 181234366963, mit mehreren Teilflächen). Im Norden, in etwa 60 m Entfernung, liegt das Biotop "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg" (Nr. 181234360452). 210 m südlich des Änderungsbereiches befindet sich das Biotop "Feldgehölz und Feuchtvegetation südwestlich NSG Annaberg" (Nr. 181234360450). Es befindet sich ein FFH-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute"; Nr. 8223311) in räumlicher Nähe, sowohl im Nordwesten, in 480 m Entfernung, als auch im Südosten in 780 m Entfernung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört der Änderungsbereich zur würmzeitlichen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Im Un- tergrund stehen die würmzeitlichen Schotter und Beckensedimente, häufig als dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel, an. Ursprünglich entwickelten sich aus diesen Sedimenten meist lehmige pseudovergleyte Parabraunerden. Der Änderungsbereich liegt in der Siedlungszone, wes- halb keine konkreten Bodendaten vorliegen. Der westliche Teil des Änderungsbereiches befindet sich laut Aussagen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) des Regierungspräsidiums Freiburg (Stellungnahme vom 11.05.2018) "im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorrangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtra- gung geeignet sind, ist zu rechnen. [Außerdem ist] mit […] kleinräumig deutlich unterschiedli- chen Setzungsverhalten des Untergrundes […] zu rechnen." Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber in geringem Maße anthropogen überprägt (in gerin- gem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger und evtl. Pflanzenschutzmitteln; Grünlandeinsaat). Die vorkommenden Böden können ihre mittlere bis hohe Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlags- wasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Auch auf Grund der weitgehend ebe- nen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch Hangwasser zu rechnen. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die be- Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 31 lebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfah- rungen nahe gelegener Bebauung ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rech- nen. 300 m westlich des Änderungsbereiches befindet sich die Zone III und IIIA des Wasserschutzgebie- tes "WSG Brühl" (Nr. 436.031). Dieses Wasserschutzgebiet wird durch die Planung nicht beein- trächtigt. Die Trinkwasserentnahmestelle liegt mit etwa 540 m Entfernung westlicher Richtung in einem ausreichend großen Abstand, sodass negative Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Grünfläche in Ortsrandlage, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Gehölze kommen auf der Fläche nicht vor. Da die umliegende Bebauung eher kleinteilig ist, kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Ände- rungsgebiet handelt es sich um ein in südöstlicher Ortsrandlage liegende intensiv genutzte Grün- landfläche. Durch das o. g. Naturschutzgebiet "Annaberg" zieht sich ein Weg, welcher zur Naher- holung genutzt werden kann. Wanderwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Das Plangebiet ist von den angrenzenden Straßen sowie von der freien Landschaft im Süden her gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Gehölze sind von der Planung nicht betroffen. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die um- liegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf das vermehrte Insektenauf- kommen aus feuchten und trockenen Biotopen wird in der Bebauungsplanänderung besonders hingewiesen. Es werden Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen) empfohlen, wodurch mögliche Beeinträchtigungen der Schutzziele vermie- den werden können. Auf Grund der Entfernung zu dem o. g. FFH-Gebiet und der Biotope in über Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 32 200 m Entfernung sowie wegen der dazwischen liegenden Bebauung sind keine funktionalen Be- ziehungen anzunehmen. Eine Betroffenheit der genannten Schutzgüter von der Planung kann aus- geschlossen werden. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Da es sich zwar lediglich um ein Baugrundstück handelt, die GRZ von 0,4 aber für Nebenanlagen um bis zu 50 % maximal bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden darf, ist der Eingriff in das Schutzgut als erheblich zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Anfallendes Niederschlagswasser, wird wenn möglich, über die belebte Bodenzone direkt im Baugebiet versickert. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwar- ten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Bebauung findet in einem gut einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwi- schen bestehender Bebauung und verlagert damit den östlichen Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kiesgrubenstraße als bisherige Grenze des östlichen Ortsrands auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, wird das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene dörfliche Struktur einfügt. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 33 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: In den Pflanzungen im Baugebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Die Pflanzungen sind auf dem Grundstück in Richtung der freien Landschaft zu pflanzen. Dadurch wird eine ange- messene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet sowie für eine Ortsrandeingrünung mit naturnahem Übergang zur freien Landschaft gesorgt. Zudem verbessert sich hierdurch der Le- bensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie einige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbranderreger befallen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 34 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird darauf hingewiesen, dass als Außenbeleuchtung nur Leuch- tentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden sollen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sollen nur solche Pho- tovoltaik-Module zur Anwendung kommen, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter sowie Hecken, jedoch keine Mauern zulässig. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach, Flachdach und Walmdach. Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern dürfen nicht aufgeständert werden, um keine negati- ven Entwicklungen hinsichtlich der Gestaltung und der Fernwirkung dieser Elemente auf Flachdä- chern zu erhalten. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 25° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 25° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien, Farben und Fassadengestaltung orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren aus- reichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen, hat sich die hier angewandte Regelung bewährt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 36 Stellplatz sieht. Haushalte im ländlich geprägten Raum sind in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können Die Verkehrsflächen sind so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachge- wiesen werden müssen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 37 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,11 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,11 100 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 1 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 8 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 38 Wasserversorgung durch Anschluss an: Gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.2.3 Planänderungen Bei der Planänderung vom 14.12.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.01.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 14.12.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.01.2019 enthalten): − Aufnahme von insektenschonenden Lampentypen und Photovoltaik-Modulen mit max. 6 % po- larisiertem Licht als Festsetzung statt als Hinweis − Aufnahme eines Hinweises zur Grundwassernutzung − Aufnahme eines Hinweises zur Geotechnik − Redaktionelle Änderung der Eingriffsschwere in das "Schutzgut Boden, Geologie und Fläche" im Kapitel "Abarbeitung der Umweltbelange" − Redaktionelle Berichtigung des Zustands der Böden im Plangebiet unter "Schutzgut Boden, Geologie und Fläche" im Kapitel "Abarbeitung der Umweltbelange" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 39 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche" und "Flä- che für Abgrabungen" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 40 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden Blick von Osten Blick von Nord-Westen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 41 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2018. Der Beschluss wurde am 03.08.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 (Billigungsbeschluss vom 09.10.2018; Entwurfsfassung vom 09.10.2018; Bekanntmachung am 19.10.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer frühzeitigen Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äuße- rung wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 23.10.2018 (Entwurfsfassung vom 09.10.2018; Billigungsbeschluss vom 09.10.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2019 über die Entwurfs- fassung vom 14.12.2018. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 42 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.12.2018 dem Satzungsbeschluss des Ge- meinderates vom 15.01.2019 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 01.02.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 43 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 14.12.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 29. Oktober 2021 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ehrung unserer Blutspenderinnen und Blutspender in der Schenk-Konrad-Halle Als Dank für ihr Engagement und ihren selbstlosen Einsatz fand am vergangenen Freitag, den 22. Oktober 2021, in der Schenk-Konrad-Halle die Ehrung von insgesamt 52 Blutspenderinnen und Blutspender statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehrte im Rahmen dieser Feier die Baindter Bürgerinnen und Bürger für 10-, 25-, 50-, 75-, 100- und sogar für 150- sowie 175-maliges Blutspenden. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie konnte es auch dieses Jahr leider kein Ehrenamtsfest geben. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, dass zumindest dieses Jahr eine Blutspenderehrung in kleiner Runde stattfinden konnte. „Es ist uns eine Herzensangelegenheit“, betonte Frau Rürup dabei, denn jede Blutspenderin und jeder Blutspender bezeugt durch sein Tun Mitmenschlichkeit, viel Solidarität und Verantwortungsgefühl. Besonders hervorzuheben sind zum einen Raimund Keller, der zum 175-mal Blut gespendet hat, und Helmut Keller, der für 150-maliges Blutspenden geehrt wurde. Außerdem wurden Lioba Stephan und Helmut Boenke für 100-maliges Blutspenden geehrt. Neben einem kleinen Dankeschön der Gemein- de erhielten die Geehrten eine Ehrennadel und eine Urkunde des Deutsches Rotes Kreuz. Darüberhinaus bedankte sich die Bürgermeisterin bei den anwesenden Vertreterinnen des DRK Baien- furt-Baindt für deren Einsatz und großes Engagement sowie den ehrenamtlich Tätigen. Ihre Gemeindeverwaltung Raimund Keller, welcher bereits 175-mal Blut gespendet hat Foto: Gemeindeverwaltung Die geehrten Blutspenderinnen und Blutspender mit Bürgermeisterin Simone Rürup Foto: Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Der Gartenwettbewerb „Baindt blüht auf“ ist beendet! Das Team von „Baindt blüht auf“ berichtet und stellt die Gewinnerinnen und Gewinner vor. Wir sind überwältigt von den wunder- schönen Bildern der naturnahen Gär- ten, die uns erreicht haben. Vielen lie- ben Dank an alle, die mitgemacht und ihre naturnahen Gärten mit uns geteilt haben. Wir hoffen, dass alle Bürge- rinnen und Bürger in Baindt, ebenso wie wir, inspiriert wurden und nun am naturnahen Gärtnern Gefallen finden konnten. Die so naturnah gestalteten Flächen sind nicht nur eine Bereiche- rung für jede Gemeinde und schützen aktiv die Artenvielfalt, sondern sind auch wundervoll anzusehen. Das ha- ben die Fotos eindrücklich gezeigt. Nun dürfen wir Ihnen die Gewinner des Fotowettbewerbs vorstellen und möchten an dieser Stelle nochmals ganz herzlich unserer Fachjury und den Sponsoren danken. 1. Preis = Stihl Akku-Heckenschere, alt. Gutschein im Wert von 200 € von Bentele Forst- und Gartentechnik. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 4. 2. Preis = Gutschein im Wert von 100 € von Scheerer Pflanzenhandel in Bad Waldsee. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 12. 3.-4. Preis = Nistkästen vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg. Gehen an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 7 (3.Platz) und Garten 15 (4.Platz). 5. Preis = Überraschungskorb Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 11. Der Preis des „Publikumslieblings“, welcher von den Bürgerinnen und Bürgern Baindts gewählt wurde, geht an das Bild von Garten 16. Herzlichen Glückwunsch und viel Freude beim Shoppen auf Allgäustauden.de. Gerne möchten wir Sie einladen, uns auf unserer Homepage Baindtbluehtauf.de zu besuchen. Dort können Sie nicht nur die Gewinnergärten bestaunen, sondern finden auch hilfreiche Tipps und Tricks, wie auch Sie einen naturnahen Garten anlegen und gestalten können. Viel Spaß dabei. Ihr Team von „Baindt blüht auf!“ Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 30. Oktober auf Sonntag, 31. Oktober wird die Uhr von 3:00 auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmög- lichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klas- sen 1 - 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. er- zieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nach- mittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Oktober: Samsung Handy, Cityroller, Fahrrad Pegasus, kleine Hundehütte aus Stoff September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel, auch Autoschlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“, Sonnenbrille Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30.Oktober und Sonntag, 31. Oktober Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Oktober Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 31. Oktober Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 05. November 2021 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 20. November 2021 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Verteilung der Gelben Tonnen in Baindt Ab dem 1. Januar 2022 wird der Verpackungsmüll im Landkreis Ravensburg direkt am Haus abgeholt. Die dafür benötigten Gelben Tonnen werden voraussichtlich vom 08.11. bis 12.11.2021 an jeden Haushalt in Baindt verteilt. Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Auch wenn die Gelben Tonnen jetzt schon ausgeliefert werden – die Abholung erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022, alle vierzehn Tage. Die Abfuhrtermine werden im Abfallkalender des Landkreises bekanntgegeben. RA- WEG-Säcke dürfen ab 1. Januar 2022 nicht mehr genutzt werden. Die Gelbe Tonne hat ein Volumen von 240 Litern, das entspricht der Größe der bereits bekannten Papier- tonnen. Haushalte, die Restmüllbehälter mit vier Rädern haben, erhalten Gelbe Tonnen in der gleichen Größe. Diese werden voraussichtlich im Dezember ausgeliefert. Es wird gebeten, dass Grundstückseigentümer/innen und Haus- verwaltungen die angelieferten Tonnen bis zum Jahres- wechsel entsprechend unterbringen und gegebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass es ab Januar 2022 auf dem Wert- stoffhof Baindt keine Möglichkeit mehr gibt, gelbe Sä- cke abzuliefern. Leichtverpackungen können nur noch in den Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler abgegeben werden. Neu ist, dass Metalldosen über die Gelben Tonne zurück- genommen werden. Die aufgestellten Dosencontainer werden ab Januar 2022 nicht mehr zur Verfügung stehen. Wer keinen Platz für eine weitere Tonne hat, kann mit Nachbarn eine Behältergemeinschaft bilden. Änderungs- wünsche (z.B. Rückgabe der Tonne wg. Behältergemein- schaft mit dem Nachbarn) und Nachlieferungen fehlender Tonnen können ab dem 1. Februar 2022 berücksichtigt werden. Verantwortlicher für die Verteilung der Tonnen sowie de- ren Leerung ab 1. Januar 2022 ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Türkheim. Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde Baindt sowie der Landkreis Ravensburg keine Änderungen und Reklamationen zur Verteilung der Gelben Tonnen entgegennehmen kann. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgen- de Adresse: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg(@)knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne ste- hen auf der Homepage des Landkreises unter www. rv.de zur Verfügung. Veranstaltungskalender Oktober 31.10. Ende der Sommerzeit Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da... ...er bringt uns Obst heihussasa! Doch nicht nur Obst, auch Gemüse, goldenes Korn und Nüsse sind Früchte, welche der Herbst uns schenkt. In hübsch geschmückten Körbchen brachten die Kinder die herbstlichen Gaben in den Kindergarten, um ihr Erntedankfest zu feiern und der Jahreszeitentisch muss- te beachtlich erweitert werden, um all diese Fülle tragen zu können. Viele Tage hatten die Kin- der der Schneeweiß- chengruppe, fleißig Äh- ren gedroschen, die goldenen Körnchen sorgsam herausgepickt und in einer hölzernen Schale gesammelt, da- mit auch wieder ein Je- der zum Feste ein Säck- chen davon mit nach Hause nehmen konnte. Dort harrt es dann den Winter über aus, um im Frühling als Saat für das Ostergras bereit zu sein. Ein Erntesäckchen je- doch wurde auch in diesem Jahr wieder den jüngeren Kindern der Rosenrot-Gruppe übergeben. Zum Fest- schmaus durfte sich jedes Kind einen kleinen Erntezopf backen und etwas aus seinem Körbchen für das Frühstück auswählen, es waschen und schneiden. Da kamen aller- hand feine Köstlichkeiten auf die bald kunterbunten Teller der Festtafel. Nachdem die Kinder und Erzieher fleißig geschlemmt hatten, ging es erstmal hinaus in den von Herbstlaub bedeckten Garten. Am Ende dieses schönen Tages, im Abschlusskreis, wurden feierlich die Erntesäck- chen übergeben und sich fleißig ausgetauscht, wo wohl die besten Plätze wären, um diese sicher zu verwahren. Die Kinder der Rosenrotgruppe hatten schon in den Ta- gen vor dem Erntedankfest kleine Igelchen mit getrock- neten Herbstblättern gebastelt und damit die Gruppe geschmückt. Stolz brachten die Kinder ihre Körbchen und suchten ihnen ein schönes Plätzchen am Jahreszei- tentisch. Den Morgen verbrachten sie damit, kleine Igel- brötchen zu backen. Verziert mit Mandelstiften als Sta- cheln und Rosinen für Augen und Nase. Danach durfte auch jedes Rosenrotkind etwas aus seinem Körbchen wählen für das gemeinsame Erntefrühstück. Im Morgen- kreis wurden die hübschen Körbchen gezeigt und dann nach dem gemeinsamen Erntereigen war auch die Zeit reif für den leckeren Festschmaus. Nach einer Runde im herbstlichen Garten, mit Kastanien sammeln und Nüs- se knacken, nahm auch für die Rosenrotkinder der Kin- dergartentag mit dem Abschlusskreis ein schönes Ende. Gemeinsam wurden die Gaben in Schüsseln und Körbe sortiert und dann ging es mit den gebastelten Igeln in ihren ansonsten leeren Erntekörbchen und bepackt mit einem Lächeln, nach Hause. Bücherei Öffnungszeiten in den Herbstferien Während der Herbstferien, von Montag den 1.11.2021 bis Freitag den 5.11.2021 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Ab Montag den 8.11.2021 gelten die bekannten Öffnungszeiten. Zur Information Komm auch Du zum Martinsumzug... ...am Donnerstag, 11.11.2021 Nach einem Jahr Corona bedingter Pau- se findet der Laternenumzug wieder als Sternmarsch statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Müh- leparkplatz. Wir gehen los: Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr am Kiga Kiga Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr auf dem unteren Schulhof vor dem Kindergarten St. Martin reitet dieses Jahr beim Kindergarten St. Mar- tin mit. Auf dem Mühleparkplatz findet dann die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und den- ken Sie daran, dass die kleinen Kinder nur ganz vor- ne was sehen können. Halten Sie bitte unbedingt den Fluchtweg für das Pferd frei (Absperrung Richtung Klosterhof). In diese Richtung wird das Pferd dann nach der Mantelteilung wegreiten, da der Weg zum Dorfplatz immer sehr eng war. Der Laternenumzug endet nach der Mantelteilung mit der Verteilung der Martinswecken auf dem Mühlepark- platz an alle Kinder. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Es gelten die aktuellen Corona Verordnungen: • Da beim Martinsfest der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann, besteht Maskenpflicht wäh- rend der ganzen Veranstaltung. Dies gilt auch für alle Kinder ab der 1. Klasse. Ausgenommen sind Kinder- gartenkinder! • Bitte kommen Sie nur gesund zum Fest Das Martinsfest findet bei jedem Wetter statt Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen. Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 3: Nachhaltig unterwegs sein Für den Klimaschutz müssen wir das Rad nicht neu erfinden, nur öfter nutzen! Die smarte App tws.mobil bietet eine Übersichts- karte für Bushaltestellen, Verleihstationen von tws.rad und Ladestationen und hilft Routen schnell und mit wenigen Klicks zu planen. Übrigens: Die Stadt Ra- vensburg bezuschusst Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, S-Pedelecs und Elektroroller. Die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.ravensburg.de/wirtschaft-pla- nen-bauen/Foerderrichtlinie_Lastenfahrrad-Lastenpe- delec-S-Pedelec-und-Elektroroller-fuer-Ravensburg.pdf. Einen kostenlosen E-Lastenrad-Verleih bietet auch die Gemeinde Baienfurt an. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard trauert um Sieglinde Kösler die seit Gründung des Fördervereins Mitglied war und ehrenamtlich in der Cafeteria des Alten- zentrums engagiert war. Ihr Tod reißt eine Lücke in unsere Gemeinschaft Für ihren selbstlosen Einsastz danken wir ihr und werden sie in guter Erinnerung behalten. - Vorstandschaft - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Die kleine Wildnis im eigenen Garten - ein Igelparadies - Jeder kennt sie, unsere kleinen stacheligen Freunde und für viele ein Sym- bol des Herbstes - der Igel. Um über den Winter zu kommen, frisst er sich im Herbst ein ordentliches Fettpolster an. Jetzt fra- gen Sie sich bestimmt, wie Sie persönlich dem Igel helfen können? Wir geben Ihnen einige, einfach umsetzbare Tipps an die Hand, um unseren kleinen Freunden das Leben etwas leichter zu machen. Der Igel macht es sich am liebsten in den unordentlichsten Ecken im Garten gemütlich. Da die meis- ten von uns ihren Garten aber am liebsten aufgeräumt sehen, hat er es immer schwerer, ein Schlaf- plätzchen für den Winter zu finden... Hier ein paar Tipps für Ihr Igelparadies im eigenen Garten: - Lassen Sie der Unordnung in Ihrem Garten frei- en Lauf! Ob in herunter gefallenem Laub, stehen gelassenen Blühflächen oder Holz-, Stein- und Komposthaufen: an diesen Plätzen wimmelt es nur so von Würmern, Asseln, Spinnen, Schnecken, Tausendfüßlern & Co. Diese sind die Leibspeise des Igels. Mit einem naturnahen Garten bieten Sie dem Igel ein tolles Buffet und fördern ganz nebenbei die Artenvielfalt. Zusätzlich sind u.a. Laubhaufen ein super Schlafplätzchen für den Igel. Besser geht es gar nicht! - Um das Igelparadies komplett zu machen fehlen nur noch Wassertränken, die der Igel gut erreichen kann. Wichtige Hinweise: - Füttern Sie den Igel nur bis Ende Oktober und im Frühjahr ab Ende März/Anfang April! Wenn Sie ihn im Winter füttern, wird sein Energiehaushalt wieder hochgefahren und er kann nicht mehr zur Ruhe kommen, die er im Winter benötigt. Im Frühjahr ist eine Fütterung eine gute Starthilfe nach dem Winterschlaf. - Bitte kein Obst oder Gemüse und keine Nüsse füttern! Da der Igel ein Fleischfresser ist, kann er pflanzliche Nahrung nicht verdauen. Er knabbert zum Beispiel nur an Äpfeln in der Hoffnung, an die Flüssigkeit oder einen Wurm zu gelangen. - Geben Sie dem Igel keine Milch! Auch diese kann er nicht verdauen, was zu Durchfall mit, im schlimms- ten Fall, tödlichen Folgen führen kann. - Wenn Sie Katzenfutter füttern wollen, bitte entweder Trockenfutter oder Nassfutter ohne Soße oder Gelee, Getreide und Zucker! Diese haben eine abführende Wirkung, wodurch die Igel Durchfall be- kommen können. Im Internet gibt es beispielsweise von der Wildtierrettung einen Flyer, was Sie an Igel verfüttern können und was unseren kleinen Freun- den nicht gut bekommt. Weitere Informationen zum unaufgeräumten Garten finden Sie un- ter: https://naturvielfalt-rv.de/mitmachen/kompost/ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Bluttransfusionen benötigt. Der DRK-Blutspen- dedienst bittet daher dringend zur Spende. Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Hei- lung und Lebensrettung oftmals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten mit Krebs, schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugeborene – die Liste der Patienten, die auf Blutspenden angewiesen sind, ist schier unendlich. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit über- lebenswichtigen Blutprodukten weiterhin vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Ka- pazitäten freizuhalten. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt. Einige Blutbestand- teile sind z.B. nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blut- spendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Spende: Mittwoch, dem 10.11.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelasse- nen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstel- lung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Extremsportler spendet SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee landet unter den TOP 10 beim RATA, dem härtesten Ein-Tages-Radren- nen der Welt, und ermöglicht dem SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Von Stefanie Keppeler 525 Kilometer, 14.000 Höhenmeter, über 13 Alpenpäs- se in 21 Stunden und 58 Minuten. Mit dieser Zeit belegte Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee am 25. Juni den 7. Platz beim Radrennen RATA (race across the alps). Das RATA gilt als das härteste Eintagesrennen der Welt. Bei dem Rennen durch die drei Länder Österreich, Italien und Schweiz kamen von 42 Teilnehmern nur 23 im Ziel an. Der 37-Jährige hatte ein klares Ziel vor Augen: Durch- halten, denn er hatte sich nicht nur ein persönliches Ziel gesetzt. Im Vorfeld rief er zu Spenden auf und konnte über 20 Sponsoren sowie private Gönner für sein Projekt gewinnen. Mit den Spendengeldern ermöglichte Daniel Steinhauser unter anderem dem SBBZ Sehen in Baindt die Anschaffung eines E-Rollstuhlfahrades. Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes am 1.Oktober dankten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiten- de der Einrichtung dem Sportler für seinen Einsatz und sein Engagement. „Wir alle haben das atemberaubende Vorhaben von Daniel Steinhauser verfolgt und sind von seiner Leistung tief beeindruckt“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Vor allem die Schüle- rinnen und Schüler seien außer sich vor Freude über das E-Rollstuhlfahrrad. „Als ich die leuchtenden Augen der Schüler und Schülerin- nen sah, wusste ich, dass sich mein Kampfgeist gelohnt hat“, so der zweifache Vater. Daniel Steinhauser habe vor knapp fünf Jahren seine Leidenschaft für den Renn- rad- und Mountainbike-Sport entdeckt. „Im vergangenen Jahr fand aufgrund der Coronapandemie kein Rennen statt. Deshalb habe ich mir überlegt, was ich mit der Zeit am besten anfange und was ich Sinnvolles tun kann“. So sei die Idee entstanden, am RATA teilzunehmen und mit Hilfe der Aufmerksamkeit Spendengelder zu sammeln, um diese dann wohltätigen Zwecken zukommen zu las- sen. Da seine Frau am SBBZ als Lehrerin tätig sei, sei der Gedanke nahegelegen, der Einrichtung den Traum eines E-Rollstuhlfahrrads zu erfüllen. „In Baindt gibt es viele Hügel, die Strecken sind teilweise anspruchsvoll, gerade für Menschen mit Behinderung. Es ist schön zu wissen, dass nun auch Schüler und Schülerinnen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fahrrad zu fahren, es nun mit dem E-Rollstuhlfahrrad zu ermöglichen.“ Seine Anstrengung und Vorbereitung auf das RATA habe sich gelohnt. In den intensiven Trainingswochen sei er über 30 Stunden pro Woche auf dem Fahrrad gesessen. Es sei jedoch nicht nur seine alleinige Leistung gewesen. Sein Bruder habe ihn mit drei Freunden in einem gesponserten Bus während des gesamten Rennens, knapp 22 Stunden lang, beglei- tet und ihn mit Nahrung und Getränken versorgt. „Es gab eigentlich nie einen Punkt, an dem ich abbrechen wollte. Aufgeben war für mich zu keinem Zeitpunkt eine Option.“ Es sei eine Grenzerfahrung gewesen, die sich aber abso- lut gelohnt habe. Er freue sich, dass das SBBZ Sehen in Baindt nun im Besitz eines E-Rollstuhlfahrrads sei. Das SBBZ Sehen in Baindt ist stolz, im Besitz eines E-Roll- stuhlfahrrads zu sein. Auf dem Foto sind zu sehen (v.l.): Simone Rürup (Bürgermeisterin Baindt), Dr. Marcus Adri- an (Schulleiter SBBZ Sehen in Baindt), Daniel Steinhauser, Justin Maier (Schüler), Michael Dorn (Sponsor) Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Haus- und Straßensammlung vom 17. Oktober bis 21. November 2021 Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland und die Jugendarbeit bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende. Im letzten Jahr mussten wir wegen der Corona-Pan demie die Haus-und Straßensammlung abbrechen. Unsere Ar- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 beit, die Pflege von Kriegsgräbern in ganz Europa, führten wir dennoch unter schwierigsten und eingeschränkten Be- dingungen durch. In der 102-jährigen Geschichte unseres Vereins eine hoffentlich einmalige Erfahrung, die wir alle nicht mehr erleben möchten. Corona hat unser Leben, unsere Arbeit und unsere Gestaltungsräume bestim mt. Allerdings ist dies wenig im Vergleich zu unseren El- tern und Großeltern, die 1945 - nach Ende des zweiten Weltkriegs - aus dem Nichts ein zerstörtes Deutschland wiederaufgebaut haben. Hunger, Not und Elend haben damals die Menschen nicht verzagen lassen. Diese Ge- danken leiten uns, in unserer Arbeit für den Frieden nicht nachzulassen. So schwierig dies auch in der Pandemie sein kann, so loh- nend ist es doch. Unser Bestreben aufeinander zuzuge- hen und zu versöhnen ist entscheidend für die Wahrung des Friedens in ganz Europa. Wir erleben in Mitteleuropa die längste Friedenszeit. Eine Tatsache, die für uns heute selbstverständlich erscheint und aktuell zu wenig Beach- tung findet. Neben der traditionellen Verpflichtung, die Gräber der Ge- fallenen aus zwei Weltkriegen zu pflegen und bestehende Kriegsgräberstätten zu Lernorten für die Jugend- und Bildungsarbeit zu entwickeln, bieten wir Jugendbegeg- nungen in ganz Europa an. Auf diese Weise lernen junge Menschen Vieles über die Entwicklung eines modernen Kontinents, aber auch über die verhängnisvolle Zerstö- rungskraft des Nationalismus. Bitte spenden Sie in dieser schwierigen Zeit. Ihre Spende verwenden wir für die Anlage und Pflege von Kriegsgrä- berstätten, Beantwortung von Suchanfragen sowie für den Ausbau der Bildungs- und Jugendarbeit. Sie tragen so zum Frieden in Europa bei! Guido Wolf MdL Vorsitzender des Landesverbands Frank Hämmerle Landrat a. D. Vorsitzender des Bezirksverbandes Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN: DEBl 6905 0001 0000 0122 52 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Oktober – 07. November 2021 Samstag, 30. Oktober 17.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Ben Luca 18.30 Uhr Baienfurt - 100 Jahre katholischer Frauen- bund Baienfurt (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 31. Oktober – 31. Sonntag im Jahrkreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Ludmilla, Nikolaus und Alexan- der Linkov, Christina und Wendelin Hatzen- büller mit Angehörigen, Anna Halder, Albert Konzett, Marta und Heinrich Adler, Walter Frey, Rupert und Paula Gross mit Angehö- rigen, Fini und Willi Rechle, Adalbert Berger, Franz Kränkle, Jahrtag: Eugen Halder, Jakob Kerner, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Malia Montag, 1. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst zu Allerhei- ligen (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. Dienstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (für alle unsere Verstorbenen, verst. Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Ge- meindemitglieder) 19.00 Uhr Baienfurt – Allerseelengottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Mittwoch, 03. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 17.00 Uhr Mitarbeiterversammlung (MAV) Baindt-Bai- enfurt – Bischof-Sproll-Saal in Baindt Freitag, 05. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Juliana und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktor Demuth) 16.00 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 16.45 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 17.30 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 1 † 5 Samstag, 06. November 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Hilda und Fritz Blank, Ludmilla und Rochus Illenseer, Helene und August Huber, Elisabeth und Johannes Deck, Nikodemus und Johann Fischer, Jahrtag: Ka- tharina Schimanowski, Anton Amann) Sonntag, 07. November – 32. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Firmung mit Domkapitular Thomas Weißhaar (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. Einladung Allerseelen-Gottesdienst am 2. November 2021 in Baindt Dieser Gottesdienst ist ein besonderer Gottesdienst für alle, die in der Coronazeit von lieben Menschen, die ihnen viel bedeutet haben, nicht Abschied nehmen konnten. Wir laden Sie ein zum Allerseelen-Gottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkir- che St. Johannes Baptist Baindt Teilnahme mit Platzreservierungskarten Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Das Pfarrbüro bleibt vom 02. November bis ein- schließlich 05. November geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersamm- lung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Firmung in unserer Seelsorgeeinheit: Die Firmgottesdienste in unserer Seelsorgeeinheit fin- den statt: Samstag, 6. November 10 Uhr: Gruppe 2 und die erste Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Samstag, 6. November 16 Uhr: Gruppe 3 und die zweite Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 7. November 10 Uhr: Gruppen 1 und 5 (Eucharis- tiefeier mit Domkapitular Thomas Weißhaar) Proben für die Firmgottesdienste: (jeweils in der Kir- che in Baindt) Freitag, 5. November: 16.00 Uhr Gruppe 2 & Hälfte Gruppe 4 16.45 Uhr Gruppe 3 & Hälfte Gruppe 4 17.30 Uhr Gruppe 1 & 5 Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber/innen sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis und in den ersten Bänken. Jede Fami- lie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 6- 8 Sitzplätzen. Eventuell gibt es für manche Familien nach Einzelkarten. Die Firmpaten sitzen als Erste in der Familienbank im Mittelgang. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze bekommen die Firmlinge in den Proben. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 7. November 2021 um 11.45 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Jesus auf der Hochzeit zu Kana Bitte melden Sie sich im evangelischen Pfarramt mit Personenzahl an: pfarramt.baienfurt@elkw.de / 0751-43656 Maskenpflicht für alle Teilnehmer ab 6 Jahren Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. 1. Kor 3,11 Samstag, 30. Oktober 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Abschlusstag Konfi 4 Sonntag, 31. Oktober Reformationsfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl und Chor Sonntag, 07. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 11.45 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus mit Anmeldung Gedanken zum Wochenspruch In diesen Tagen habe ich manchmal den Eindruck, wir versuchten durch doppelte Geschwindigkeit alles nach- zuholen, was in der Pandemie ausfallen musste. Was durchaus verständlich ist, birgt doch das Potential, uns beruflich aber auch privat ausbrennen zu lassen, weil ja die Krise, in der so vieles ausfallen musste und das, was stattfand, doppelt so aufwändig war, uns noch immer in den Knochen steckt. Dadurch lassen wir die Krise verstreichen, ohne sie als Anstoß für ein Umdenken, für einen Neuanfang zu nut- zen, der sich aufs Wesentliche konzentriert, statt einfach weiter so zu machen, wie davor. Unser Spruch fürs Reformationsfest, das wir am Sonntag feiern, lädt uns zu so einer Neu-Fokussierung ein: Schaut auf den, nach dem wir Christen-Menschen heißen: Jesus Christus. Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. (1. Korinther 3,11) Wenn er die Grundlage für unser Leben ist, dann hat es Bestand, auch wenn die Zeiten sich verändern. Wenn wir aus seiner Kraft leben, aus seinem Wort Orientierung schöpfen und danach fragen, wie er sich unseren Weg gedacht hat, dann haben wir als Kirche Zukunft. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ „Hier stehe ich! ... ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen.“ Mit diesen Worten – so die Überlieferung - beschloss Martin Luther 1521 seine Rede vor dem Reichstag in Worms. Da sich dieses Ereignis zum 500. Mal jährt, wird am Reformati- onstag, den 31. Oktober, Pfarrer Dr. Luka Ilic zu der Frage sprechen, „woher nahm Luther seinen Mut?“ Er hält die Ansprache im Rahmen einer Reformationsandacht, die um 15 Uhr in der evangelischen Kirche in Weingarten stattfindet. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 8.11. und am 15.11. dürfen wir Hans Meinert begrüßen. Er wird mit uns Gesichter in Form von Collagen gestalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 2021 8.11. und 15.11. Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkrei- de und Bügeleisen Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weihnachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Der Frauenkreis lädt ein Liebe Frauen am 10. No- vember 2021 treffen wir uns um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemein- dehaus im Öschweg 30. Wir freuen uns auf Herrn Dr. B.Kaminski, der mit uns über Gesundheitsvorsoge durch Impfung sprechen wird. Hier können wir wir all unsere Fragen stellen und viel Interessantes rund um die Impfungen erfahren. Also, Termin vormerken und auf nach Baienfurt. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Wir trauern um unser Vereinsmitglied Sieglinde Kösler Sieglinde Kösler war seit 1982 Mitglied in unserem Sportverein. Ihr besonderes Engagement galt dem Frauenturnen, wo sie vielfältige organisatorische Aufgaben und Funktionen in vorbildlicher Weise über- nommen hat. Mit ihr verlieren wir eine treue Sportkame- radin. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Anden- ken bewahren. Unser besonderes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Sportverein Baindt 1959 e.V. Wolfgang Schneider (Vorsitzender), Birgit Dengler (Abteilungsleiterin Turnen) Frauen im Pokal in der nächsten Runde Pokalspiel 20.10.21 Damen SV Baindt – SV Beuren 3:1 Beide Mannschaften starteten mit einem großen Siegeswillen in das Spiel am Mitt- wochabend, da beide im Pokal eine Run- de weiterkommen wollten. Die Damen des SV Baindt dominierten das Spiel zwar zunächst, es gelang ihnen jedoch bis zur Halbzeitpause nicht, eine der zahlreichen Torchancen zu nutzen. Als die Damen des SV Beuren dann in der 51. Minute durch einen Elfmeter in Führung gingen, erhöhte der SV Baindt den Druck nochmals. So gelang es Viola Zanutta nur wenige Minuten später innerhalb kurzer Zeit 3 Tore, nach sehr guten Zuspielen ihrer Mitspielerin- nen, zu schießen. Die Damen des SV Baindt haben da- durch mal wieder bewiesen, dass sie gut als Mannschaft zusammenspielen und ein Spiel drehen können. So kehr- ten die Baindter Damen mit einem 3:1-Sieg nach Hause und sind im Bezirkspokal eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Muriel Zumbrock, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Fießinger, Laura Maucher, Lara Herde, Tamara Sperle, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Nicole Schmid, Lisa Me- schenmoser, Mariella Pedrazzoli Baindter Frauen mit später Entscheidung SV Baindt – SGM Eschach/Brochenzell 3:1 Diesen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt ge- gen die SGM Eschach/Brochenzell. Beide Mannschaften galten als ebenbürtig, womit das Spiel umso spannender wurde, jedoch konnte sich keine der beiden Mannschaften klare Torchancen herausspielen. Erst in der 42. Minute ver- schaffte Viola Zanutta, nach einem gut herausgespielten Zuspiel, dem SV Baindt einen Vorsprung. Jedoch konnten sie die Führung nicht ausbauen und schon in der 52. Mi- nute gleichte die SGM nach einem Freistoß vom 16er zum 1:1 aus. Nun spielten beide Mannschaften auf Augenhöhe und beide hatten ein paar gute Chancen, die jedoch nicht genutzt wurden. In der 70. Minute brachte der SV Baindt Mariella Pedrazzoli ins Spiel. Sie enttäuschte ihre Mann- schaft nicht und schoss nicht mal zehn Minuten später nach Vorlage von Viola Zanutta das Führungstor zum 2:1 für den SV Baindt. Die Baindter Damen ruhten sich aller- dings nicht auf ihrer Führung aus, verteidigten gegen die nun anrennenden Gegnerinnen konzentriert weiter und nach einem mustergültigen Pass von Tamara Sperle in die Schnittstelle der aufgerückten Abwehrreihe auf die her- vorragend einlaufende Mariella Pedrazzoli, erziele diese in der Nachspielzeit innerhalb von 20 Minuten ihr zweites und damit spielentscheidendes Siegtor. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Marina Lutz, Tas- ja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Muriel Zum- brock, Lara Herde Juniorinnenfußball D-Juniorinnen FV Langenargen - SG Baindt/Fronreute 1:6 Bei herrlichem Herbstwetter entwickelte sich auf dem schönen Sportgelände des Teams vom Bodensee ein faires, aber letztlich einseitiges Spiel. Dem Gastgeber gelang in Halbzeit 1 ein sehr schöner Freistoßtreffer, bei dem Torspielerin Emma Reissner chancenlos war. Bei der Entstehung des Freistoßes war sie allerdings nicht ganz unbeteiligt. In Halbzeit 2 war sie bei einigen Aktionen zur Stelle, hatte bei einem Pfostentreffer etwas Glück, über- stand den Rest der Spielzeit aber ohne weiteren Gegen- treffer. Für ihren ersten Einsatz als Vertretung von Sara war das schon mal ganz gut. Ebenfalls zum ersten Mal dabei war Pia Schwegler. Pia überzeugte mit guter Laufleistung sowie mit gutem Pass- spiel. Unsere Stürmerinnen Greta Pohl, Luisa Weber und Leni Sorg agierten etwas zu weit im Mittelfeld und fehlten oft bei guten Angriffen im Zentrum. So standen heute nur ein Pfostentreffer von Luisa und eine gute Einschussmög- lichkeit von Greta als Chancen unserer Stürmerinnen zu Buche. Sara Jukic wurde heute zusammen mit Franziska Bayer schwerpunktmäßig in der Abwehrreihe eingesetzt. Beide machten ein gutes Aufbauspiel, hatten aber einen eher ruhigen Nachmittag. Dass es letztlich ein klarer Sieg wurde, war dann vor al- lem der Verdienst unserer starken Mittelfeldspielerinnen. Sophie Heilmeier erzielte nach 10 Minuten den Führungs- treffer. Es folgten jeweils 2 Treffer von Hedda Said und Vivienne Pogrzeba. Der letzte Treffer war dann schließlich Lena Füssl nach Zusammenspiel mit Hedda vorbehalten. Nach Abschluss der Vorrunde war dies der 6.Sieg im 6.Spiel unserer D-Mädels. Glückwunsch an unser D-Team, das die favorisierten Teams aus Tettnang und Ravens- burg hinter sich ließen. B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) : SV Un- terjesingen 0:7 Baindt verteidigt Platz 1 SV Wolfegg - SV Baindt 0:3 (0:2) Während vor der Saison noch heiß diskutiert wurde, ob der Kader des SV Baindts nicht zu groß sei, war Trainer Bernd Filzinger am Sonntagnachmittag froh um jeden fitten Spieler. Fischer und Knisel fehlten freizeitbedingt, Schimanowski verletzte sich im Training unter der Wo- che, Wetzel und Trautwein mussten erkrankt passen und auch Stürmer Dischl nahm aus gesundheitlichen Gründen erstmal auf der Bank Platz. Durch den angesprochenen breiten Kader, bekamen die mitgereisten Baindter Zu- schauer aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft auf dem hervorragenden Wolfegger Rasen zu sehen. Er- satztorwart Fabian Erb kam zu seinem Pflichtspieldebüt im Baindter Dress und auch Florian Vollmer und „Aushilfe“ Philipp Boenke kamen zu ihren ersten Startelfeinsätzen in dieser Saison. Die Baindter Mannschaft ließ sich von Beginn aber von diesen äußeren Umständen nicht beeindrucken und fand gut in die Partie hinein. Nach gut fünf Minuten kam Boen- ke das erste mal aus aussichtsreicher Position zum Ab- schluss, sein Versuch von der Strafraumkante war jedoch etwas zu unplatziert. Nur wenige Augenblicke später war es dann Yannick Spohn, der gefährlich im Strafraum auf- tauchte, seine abgefälschte Hereingabe küsste allerdings nur den Pfosten. Doch auch die Wolfegger kamen in der Anfangsviertelstunde über Kontersituationen immer wie- der gefährlich vors Baindter Tor, konnten daraus jedoch kein Kapital schlagen. Die Baindter wirkten insgesamt aber etwas wacher und konzentrierter und das zeigte sich auch in der 13.Minute. Ein schnell ausgeführter Freis- toß landete bei Sebastian Saile, der mit einem genauen Vertikalpass „Zehner“ Nico Geggier fand. Dieser machte es Saile nach und steckte den Ball vertikal in den Straf- raum zu Boenke durch. Der Baindter Stürmer hatte nur noch den Wolfegger Torwart vor sich, welcher den ers- ten Abschluss sehenswert mit dem Fuß parierte. Den Nachschuss verwandelte Boenke dann aber eiskalt und brachte den SVB damit verdient mit 0:1 in Führung. In der Folge wurde das Spiel zerfahren und hektisch, längere Ballbesitzphasen waren bei beiden Teams kaum zu erken- nen. In der 31.Minute musste dann auch noch der zuletzt formstarke Philipp Kneisl angeschlagen vom Feld; die taktische Umstellung Saile auf die frei gewordene rechte Mittelfeldposition zu beordern, sollte sich aber fünf Minu- ten später bezahlt machen. Spohn, nach eigener Aussa- ge „immer noch schnell auf den ersten Metern“, ließ auf der linken Seite zwei Gegenspieler stehen und spielte im Zentrum Boenke an, welcher die Kugel direkt auf rechts zu Saile weiterleitete. Der ehemalige Hirrlinger Starstür- mer zog aus spitzem Winkel direkt ab und überwand den Torwart in der kurzen Ecke - 0:2. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeitpause. Mit dem Beginn der 2.Halbzeit erhöhte der SVW nochmal deutlich die offensiven Bemühungen, der SVB hielt jedoch gut dagegen und ließ keine gefährlichen Chancen der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Gastgeber zu. Das eigene Offensivspiel war zwar immer wieder von kleineren Ungenauigkeiten geprägt, dennoch hatte die Baindter Mannschaft gute Chancen die Führung auszubauen. So war es nach einer präzisen Flanke von Spohn, erst Boenke der im Fallen den Ball knapp über das Tor setzte und wenig später Lukas Walser, dessen Schuss von der Strafraumkante pariert wurde. In der 73.Minute sollte dann aber die Entscheidung fallen: Innenverteidi- ger und Kapitän Philipp Thoma schlug einen herausra- genden Diagonalball hinter die überraschte Wolfegger Abwehrkette, wobei Boenke genau auf diesen Pass ge- lauert hatte. „Flubbe“ trieb die Kugel bis in den Strafraum und schob dann überlegt ins lange Ecke zum 0:3 ein. Mit einer kompakten Defensive verwaltete der SVB in den Schlussminuten souverän die komfortable Führung und hätte sogar noch das 0:4 nachlegen können, ein Freistoß von Boenke landete aber nur an der Querlatte. Trotz der vielen Ausfälle und Umstellungen, zeigte der SVB am Sonntagnachmittag in Wolfegg eine sehr reife und abgeklärte Leistung. Gegen einen taktisch gut eingestell- ten Gegner konnten sich die Baindter immer wieder gute Chancen herauskombinieren, agierten defensiv sicher und siegten somit verdient mit 3:0. Am kommenden Sonntag begrüßt der SVB dann den SV Wolpertswende an der Klosterwiese, welcher bereits die Favoriten aus Haister- kirch und Reute besiegen konnte und somit auch für die Baindter zu einem unangenehmen Gegner werden könnte. SV Wolfegg II - SV Baindt II 0:1 (0:1) Nach der unglücklichen Niederlage der „Zweiten“ am vergangenen Wochenende, sollten am Sonntagmittag in Wolfegg wieder drei Punkte her. Der SVB II begann sehr engagiert und hatte nach 20 Minuten durch Max Schmidt die erste gute Chance, sein Abschluss landete allerdings nur an der Latte. In der 27.Minute belohnte sich die Baind- ter Mannschaft dann aber für ihre Bemühungen, nach einer Ecke von Jannik Küchler verlängerte Pascal Reich den Ball per Kopf ins Tor - 0:1. Bis zur Halbzeitpause er- spielte sich die „Zweite“ weitere gute Möglichkeiten und hatte durch Sam Robinson die 100-prozentige Chance auf das 0:2, ein Wolfegger Abwehrspieler rettete jedoch auf der Torlinie für den bereits geschlagenen Torwart. Auch defensiv zeigte der SVB II eine ansprechende Leistung und ließ dementsprechend in der 2.Halbzeit keine Zwei- fel mehr am knappen aber verdienten 0:1-Auswärtssieg aufkommen. Vorschau: Sonntag, 31.10.2021: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Wolpertswende II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Wolpertswende TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Heute, Fr., 29.10. um 14 Uhr und morgen Sa., 30.10. um 09:30 Uhr treffen wir uns zum Winterfestmachen der Anlage. Ich freue mich über viele Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Taekwondo Baindt e.V. NEU ---Schnupperkurs---NEU Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Ok- tober ein Selbstverteidigungskurs für Erwachsene und Anfängerkurs für Kinder und Jugend- liche statt. Vierwöchiges, kostenloses und unverbindliches Probetraining. Anmeldungen unter info@tkd-baindt.de Erwachsene: Donnerstag, 19.00 - 20.00 Uhr Blinden- schule/Turnhalle Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 Uhr 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 Uhr www.tkd-baindt.de Fördern Sie ihr Kind im Taekwondo Baindt e.V. Selbstvertrauen-Konzentration-Disziplin-Koordination Spaß & Fitness 4 Wochen kostenloses Probe-Training Einstieg jederzeit möglich Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 www.tkd-baindt.de Schützengilde Baindt Öffnung des Schützenhauses Liebe SportkameradInnen, ab dem 03. November ist das Schützenhaus wieder wöchentlich Mittwochs ab 19 Uhr für das Schießtraining geöffnet. Bitte beachtet: Im Schützenhaus gilt die 2G-Regel, d.h. der Zutritt ist nur Geimpften und Genesenen gestattet. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt per Luca-App oder auf Papier. Wir freuen uns auf Euer kommen! Schützengilde Baindt Blutreitergruppe Sonntag, 07. November 2021, Leonhardsritt in Reute - Gaisbeuren Am Sonntag, den 07. November 2021, fin- det in Gaisbeuren der traditionelle Leon- hardsritt statt. Trotz Corona-Pandemie will die Blutreitergruppe Reute – Gaisbeuren diesen Flurritt zu Pferd abhalten. Wie jedes Jahr stellen sich die Reiter auf dem Dorfplatz in Gaisbeuren auf, die pünktlich um 13.00 Uhr mit der Pferdesegnung beginnt. Die Prozession führt am Flugplatz vorbei nach Möllen- bronn und über Reute zurück nach Gaisbeuren. Teilnehmer der Prozession werden gebeten einen An- wesenheitsnachweis, der beim Geschäftsführer Werner Elbs unter der Tel.-Nr. 07502-911515 bzw. e-mail: werner. elbs@hotmail.de angefordert werden kann, zum Ritt mit- zubringen. Was sonst noch interessiert Geglückter Stabwechsel beim Hospizverein Weingarten – Baienfurt – Baindt – Berg e.V. Neuer Vorstand wurde einstimmig gewählt Die Mitgliederversammlung des Hospizvereins hat unge- wöhnlicherweise erst im Oktober getagt, die Pandemie hat diese Verschiebung nötig gemacht. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zunächst gab es einen vielfältigen Rückblick auf die letz- ten 1,5 Jahre. Diese Jahre waren gute Jahre – wenn auch immer wieder herausfordernd. Stets aber geprägt vom Ziel, Hospiz als Haltung und als Angebot in unsere Ge- sellschaft einzubringen. Diese Amtsperiode hat neben den normalen und alltägli- chen Themen eine Menge besondere Aufgaben bereitge- halten. Unerwartet vor allem das Arbeiten in einer Pan- demie mit den ständig neuen Erkenntnissen, aus denen sich Handlungsbedarf abgeleitet hat. Der Ambulante Hospizdienst hat sich in den letzten Jah- ren positiv weiterentwickelt. Den Verein als Träger mit- zuentwickeln hat der bisherige Vorstand als wichtige Auf- gabe gesehen und dafür gearbeitet. Auch die Suche nach neuen Vorständen und die Erarbei- tung einer neuen Satzung haben für Arbeit gesorgt. Die- se neue Satzung wurde von der Mitgliederversammlung nach einigen Nachfragen und kleineren Veränderungen verabschiedet. Nun stand ein Wechsel in der Vorstandschaft an, Prof. Dr. Michael Wissert und Karen Christensen haben aus persönlichen Gründen nicht mehr kandidiert. Auch Peter Karg als einer der Vertreter der Begleiter*innengruppe scheidet aus dem Vorstand aus. Die zweite Vertreterin, Hulda Renz, bleibt im Vorstand aktiv. Für den außerge- wöhnlichen Einsatz und die hervorragende Teamarbeit dankten Dorothea Baur und Carola Zweifel als hauptamt- liche Kräfte im Namen der Mitglieder herzlich und über- reichten Geschenke. Es ist geglückt, zwei neue Vorsitzende für die Ämter zu gewinnen, die beide mit hoher Motivation in das Amt ge- hen. Die Mitgliederversammlung hat sie mit großer Zu- stimmung gewählt. Künftig wird Herr Kurt Brust erster Vorsitzender sein, Frau Sabine Götz die zweite Vorsitzende. Für den Hospizverein sind die persönlichen und beruflichen Erfahrungen, die sie für das Engagement mitbringen ein großer Gewinn. Glücklicherweise gibt es im Amt der Schatzmeisterin Kon- tinuität, Frau Carmen Reiter wurde einstimmig im Amt bestätigt. Die zweite Vertreterin der Gruppe wird künftig Frau Barbara Kleinböck sein. So gerüstet geht der Hospizverein in das 21. Jahr des Be- stehens – das 20-jährige Jubiläum kann, ebenfalls pan- demiebedingt, erst 2022 gefeiert werden, dann sicher- lich umso freudiger und wieder mit vielen persönlichen Begegnungen. Neuer Vorstand Hospizbewegung, von links: Barbara Kleinböck, Hulda Renz, Kurt Brust, Sabine Götz, Carmen Reiter AIKIDO Neustart Nach längerer Corona-Pau- se startet Fudo Aikido e.V. endlich neu mit Aikido in Wolfegg! Aikido ist Budo, Bewegung, Entspannung...Yoga, Selbst- verteidigung, Kampfkunst und vieles mehr, das sich im Üben erschliesst. Für alle Interessierten bieten wir einen neuen Anfänger- und Schnupperkurs nach den Herbstferien an. Der Anfängerkurs ist kos- tenfrei und beginnt am Mitt- woch 10.11.2021 um 19:00 Uhr im Veranstaltungsraum des Naturwerk Samhof, Samhof 1, 88364 Wolfegg. Man kann jederzeit gerne auch später dazustoßen. Zum Start genügt übliche Trainigsbekleidung, später ist ein Judo- oder Karate-Anzug geignet. Bei weiterem Interesse gilt die aktuelle Vereinssatzung und es wird eine geringe Mitgliedsgebühr zur Kostendeckung erhoben. Fortge- schrittene Aikidoka sind allgemein zum Training und im Verein herzlich willkommen! Info im Web: aikido.fudo.de, per email: aikido@fudo.de, tel: 0 75 27-95 41 08 0, mobil: 01 51-15 58 71 32 Anmeldungen zum Training bitte vorab per email oder telefonisch an Dr. Hermann Marxer, Wolfegg. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebs: Männer gefährdeter als Frauen Etwa jede achte Krebserkrankung betrifft den Darm. Männer sind hiervon häufiger betroffen als Frauen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Weltdarmta- ges am 7. November auf die Wichtigkeit einer regel- mäßigen Vorsorge hin. Darmkrebs entwickelt sich oft aus kleinen Schleimhau- tausbuchtungen (Polypen). Eine regelmäßige Vorsorge ist deshalb wichtig. Da die Erkrankung vor allem häufiger ab dem 50. Lebensjahr auftritt, werden ab diesem Alter besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Ver- gleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher eine Darmspiegelung bereits ab dem 50. Lebensjahr angeboten. Alternativ hier- zu können sie zwischen 50 und 54 einmal im Jahr einen Stuhltest machen bzw. danach alle zwei Jahre. Frauen haben ab dem Alter von 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/vorsorge. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Individuelle Reha bei Post-Covid Kurzatmigkeit, Konzentrationsschwäche, Erschöpfung, Muskelschwäche, Depression - die gesundheitlichen Be- schwerden nach einer überstandenen Corona-Erkran- kung können vielfältig sein. Die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) Baden-Württemberg kann Betroffenen helfen, wieder in den Alltag und den Beruf zurückzu- kommen. Mit einer individuell auf die Beschwerden zuge- schnittenen Rehabilitationsmaßnahme können Versicher- te eine »Post-Covid-Reha« erhalten. Die Antragstellung erfolgt schnell und unbürokratisch über die landesweiten Ansprechstellen für Prävention und Reha der DRV Ba- den-Württemberg. Betroffene erhalten in einer Reha-Klinik einen Behand- lungsplatz, der konkret auf die Symptome zugeschnitten ist: Neben Atem- und Ergotherapie werden unter an- derem Ausdauertraining, Krankengymnastik sowie bei Bedarf Psychotherapie angeboten. Die Behandlungen sollen dabei helfen, die körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Post-Covid-Rehabilitationen kommen sowohl für Betrof- fene in Frage, die dies als Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt benötigen. Aber auch Genesene, die länger als zwölf Wochen nach einer Corona-Erkran- kung weiterhin krankgeschrieben sind, sollten sich an ihre behandelnde Ärztin oder ihren Arzt wenden und eine Post-Covid-Reha beantragen. Adressen und Telefonnummern der Ansprechstellen für Prävention und Reha in ihrer Nähe finden Interessierte unter www.drv-bw.de/ansprechstelle LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg und Staatliches Museum für Naturkun- de Karlsruhe Nachtfalter: Vergleich aktueller und historischer Da- ten bestätigen einen deutlichen Rückgang der Arten und des Bestands Insektenrepositorium – handfestes Archiv für die Entwicklung der Arten Selbst in den naturschutzfachlich hochwertigsten Gebie- ten des Landes gehen die Bestände der Nachtfalter be- reits seit Jahrzehnten zurück. Ein aktueller Vergleich von Daten des Insektenmonitorings der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit historischen Daten des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe be- legt diesen dramatischen Trend. LUBW-Präsidentin Eva Bell stellte die aktuellen Ergeb- nisse beim heutigen Pressetermin den Vertretungen der Landesregierung vor. Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und Dr. Claudia Rose, Leiterin der Abteilung Kunst im Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst Baden-Württemberg sind hierfür von Stuttgart nach Karlsruhe gekommen. Baumann: Harte Fakten zeigen massiven Rückgang der Insektenvielfalt „Die aktuellen Daten des Insektenmonitorings bestäti- gen unsere schlimmsten Befürchtungen: Die derzeitige Landwirtschaft im Ackerland und auch im Grünland leis- tet nicht den wirksamen Beitrag zum Schutz der biologi- schen Vielfalt, den wir brauchen und uns alle vorgestellt haben“, sagte Staatssekretär Baumann. „Aber die Moni- toringergebnisse zeigen auch geeignete Lösungsansätze auf: Schutzgebiete und Landschaften mit einem höheren Anteil von Biotope stärken die Insektenvielfalt.“ Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz würden die richtigen Maß- nahmen in enger Kooperation mit den Landwirtinnen und Landwirten ergriffen, hob Baumann hervor. „Wir sind auf dem richtigen Weg.“ Er lobte das Insektenmonitoring, das es bisher in keinem anderen Bundesland gebe. Der Staatssekretär sicherte im Namen des Umweltministeri- ums die Weiterfinanzierung des Projektes zu. Es sei zwin- gend notwendig, auf langfristige Datenreihen zurückgrei- fen zu können. Dies zeige auch die aktuelle Auswertung der Beprobung der Nachtfalter. Nur der Blick zurück kann die Gegenwart einordnen Bei der Interpretation der in den vergangenen zwei Jah- ren erhobenen Daten zu den Nachtfaltern bot die vom Naturkundemuseum Karlsruhe betreute Landesdaten- bank Schmetterlinge eine einmalige Chance. Für 25 Ge- biete ermöglichten die aktuellen Monitoringdaten zusam- men mit historischen Angaben einen Vergleich von zwei Zeitfenstern, die die vergangenen 50 Jahre abdecken. Rund 130.000 Datensätze flossen in die Analyse ein. Nachtfalter: deutlicher Rückgang der Artenvielfalt und der Individuen „113 der in Baden-Württemberg historisch belegten Nach- falter-Arten konnten auf den untersuchten Flächen nach dem Jahr 2000 nicht wiedergefunden werden. Gleichzei- tig kamen 65 neue Arten auf den untersuchten Flächen hinzu. Beide Trends zusammengenommen geht die Ar- tenvielfalt zurück. Besonders betroffen sind beispielswei- se die Feuchtgebiete in der Rheinebene“, fasste Bell die zahlreichen Daten zusammen. Das überraschendste Ergebnis ist jedoch ein Wechsel des Artenspektrums, dessen Ursachen derzeit von den beauftragten Fachleuten analysiert werden. Die Verbrei- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tung von über der Hälfte der Nachtfalter-Arten ist rück- läufig, während für ein Viertel der Arten eine Ausdehnung festzustellen ist. Bell erläuterte: „Zwar ist die Ausbreitung von einst seltenen Arten positiv, jedoch liegt darin auch ein Warnsignal. Der größte Teil von ihnen profitiert von den Temperaturanstiegen durch den Klimawandel. Die gefundenen Daten sind daher ein weiteres Anzeichen für den Klimawandel in Baden-Württemberg“. Ein weiterer negativer Trend ergab sich bei Betrachtung der Individuenzahlen der Nachtfalter. Vorsichtigen Schät- zungen zufolge erlitten diese Rückgänge von rund 25 %. Vögeln und Fledermäusen fehlt damit ein wichtiger Teil ihrer Nahrungsgrundlage. Eine Strategie zur Probensammlung für ein Monitoring mit Weitblick Diese eindeutigen Erkenntnisse für die Nachtfalter bereits vier Jahre nach dem Start des baden-württembergischen Insektenmonitorings war nur durch den Vergleich von his- torischen und im Monitoring mit vergleichbarer Methodik erfassten Proben möglich, darin waren sich alle Anwesen- den einig. „Die Sammlungen der Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sind herausragend und Grundlage für eine Forschungsinfrastruktur, die bei- den Museen eine zentrale Rolle beim Thema Biodiversität zukommen lässt“, kommentierte Rose. Sie betonte: „Durch das Insektenmonitoring und eine langfristige fachgerech- te Lagerung der Proben mit einer zentralen Anlaufstelle am Naturkundemuseum Karlsruhe ermöglicht das Land Baden-Württemberg auch künftig Forschung zur Arten- vielfalt und zu den Folgen des Insektensterbens.“ Das Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Mi- nisterium für Wissenschaft und Kunst unter Einbeziehung der anwesenden Einrichtungen konzeptionelle Eckpunkte für ein sogenanntes Biodiversitätsrepositorium vorge- schlagen, um neben der Durchführung eines landesweiten Insektenmonitorings auch mit der Archivierung und Aus- wertung bundesweit mit gutem Beispiel voranzugehen. Hintergrundinformation Das im Jahr 2018 in Baden-Württemberg gestartete lan- desweite Insektenmonitoring ist ein zentrales Element des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt der Landesregierung in Baden-Württemberg. Es wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg koordiniert und gemeinsam mit den Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sowie externen und zum Teil ehrenamtlich engagierten Artenexpertinnen und –experten umgesetzt. LUBW-Webseite: Insektenmonitoring https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/insektenmonitoring Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3-G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Ju- gendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familie- neigenen Betrieb. Verbraucherzentrale BaWue Sparen für den Nachwuchs Informationsangebot der Verbraucherzentralen zum Weltspartag • Viele Finanzprodukte für Kinder sind ungeeignet • Kostenlose Onlineseminare und weitere Informationen unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Auch in diesem Jahr sollen am Weltspartag die gut ge- füllten Spardosen wieder fleißig in die Banken getra- gen werden. Kinder werden mit Prämien für das Sparen belohnt und für Eltern und Großeltern halten die Ban- ken gleich verschiedene, angeblich maßgeschneiderte Anlageprodukte für den Nachwuchs bereit. Doch viele der angebotenen Finanzprodukte sind teuer und ungeeignet. Die Verbraucherzentralen informie- ren zum Weltspartag darüber, wie das Sparen für die Kleinen gelingen kann. Trotz niedriger Zinsen von aktuell 0,01 Prozent tragen viele Kinder ihr Erspartes anlässlich des Weltspartags oft auf das Sparbuch bei der örtlichen Bank oder Sparkas- se. Auf der Suche nach rentableren Alternativen werden Eltern häufig andere Produkte angeboten, die langfristig höhere Rendite und einen Schutz vor Inflation bieten sol- len. „Viele der angebotenen Produkte, wie beispielsweise Indexpolicen, Ausbildungsversicherungen, Bausparver- träge oder Aktienfonds sind aber in erster Linie wegen hoher Provisionen für die Vermittler lukrativ, nicht für die Kunden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg. Als erstes gilt es, den Bedarf zu klären: Soll Geld für das Studium zurückgelegt werden oder für ein neues Fahrrad gespart werden? Oder geht es schon um die Finanzierung eines Eigenheims? Ist der Bedarf geklärt, können geeig- nete, kostengünstige Produkte ausgewählt werden. „Eine gute Investition ist auch eine in die Bildung des Nachwuch- ses, etwa indem Großeltern statt Geld auf ein Konto zu überweisen den Musik- oder Sportunterricht finanzieren“, so Nauhauser weiter. Informationsangebot der Verbraucherzentralen Anlässlich des Weltspartags bieten die Verbraucherzent- ralen mehrere kostenlose Online-Seminare „Sinnvoll Spa- ren für Kinder und Enkelkinder“ an. Die Termine, einen Podcast zum Thema und weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzent- rale unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Bauernhausmuseum Wolfegg Saisonabschluss am Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg: Erlebnistag zum Thema „Ab in den Kel- ler! – Vorratshaltung“ und großer Marmeladen-Prämierung Mit einem spannenden Herbstferienprogramm und ei- nem Erlebnistag rund um die bäuerlichen Wintervorbe- reitungen schließt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg die Saison 2021 ab, bevor sich das Team zu Martini in die Winterpause verabschiedet. Hobbyköche aufgepasst! Am 07. November um 15.00 Uhr gibt es eine große Marmeladen-Prämierung. Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Zum Saisonende wartet noch ein spannendes Erlebnispro- gramm auf große und kleine Museumsgäste. Unter dem Motto „Ab in den Keller! – Vorratshaltung“ zeigt das Mu- seum am 07. November unter anderem, wie früher Obst und Gemüse für den Winter haltbar gemacht wurden. Der Höhepunkt erwartet die Besuchenden am 07. No- vember schließlich um 15.00 Uhr: eine große Marmela- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 den-Prämierung! Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Eine fünfköpfige Jury um den Bäckermeister Heinzel- mann verkostet mitgebrachte Marmeladen von insge- samt fünf Sorten - Himbeere, Aprikose, Erdbeere, Zwet- schge und Johannisbeere – und prämiert anschließend jeweils einen Sieger oder eine Siegerin. Auf die Gewinner warten spannende Preise! Interessierte Hobbyköche kön- nen sich mit ihrer selbstgemachten Marmelade bereits vorher über info@bauernhaus-museum.de oder telefo- nisch unter 07527/9550-0 für den Wettbewerb anmelden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 31. Oktober 2021 Gästeführer: André Kappler Wald nützen oder schützen - Wege zwischen Natur- schutz, Holznutzung und CO²-Bindung Über die Nutzung des deutschen Waldes und das Fällen von Bäumen ist in den letzten Jahren eine hitzige Diskus- sion entstanden. Die Diskussion um die Klimaveränderung bringt weitere Verunsicherung, ob eine Nutzung des Wal- des überhaupt sinnvoll ist. In dieser Wanderung soll, an ei- nigen konkreten Beispielen, erläutert werden, wie Wege für die verschiedenen Anforderungen des Waldes gefunden werden können. Wie kann CO² gespeichert, unser benö- tigtes Holz bereitgestellt und dem Klimawandel werden? Die Wanderung dauert 2 - 2,5 Stunden und ist nicht für jüngere Kinder geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser letzten Führung im Jahr 2021 begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Künstler und Kreative Bergatreute Zur diesjährigen Ausstellung „Augenblicke“ laden die Künstler und Kreativen (KUK) Ber- gatreute am Wochenende 30./31. Oktober (Samstag 17 Uhr Vernissage, Sonntag 10 – 18 Uhr) in die Schulmensa, Ortsmitte, herz- lich ein. Es werden Werke aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Handarbeit, Lyrik, Bildhauerei, Holz- kunst) präsentiert. Die Ausstellung wird umrahmt von einem kleinen Pro- gramm mit Musik (an der Drehorgel Anita Steinhauser) und stündlichen kurzen Darbietungen. Um Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regeln wird gebeten. © Wolters/DEIKE 754R29R7 Lösung: Im NOVEMBER (Verb, Omen) ist der MARTINSTAG (Granit, Mast) Reimrätsel Was wird hier gesucht? Illustration: © von Poblotzki/DEIKE Buch- seiten- knick lang- same Gangart Rufname von Capone iraki- sche Währung Heilbe- hand- lung Lehre vom Gleich- gewicht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- waffe Reptil, Kriech- tier ein Buch der Bibel Berg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Filmidol der 60er (Abk.) Initialen Heming- ways Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. Kfz-K. Türkei preuß. Münz- gewicht Schreib- utensil Amts- tracht Steck- ling DEIKE 0122-A6-1 E D S T A T I K Illustration: © von Poblotzki/D EIKE B uch- seiten- knick lang- sam e G angart R ufnam e von C apone iraki- sche W ährung H eilbe- hand- lung Lehre vom G leich- gew icht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- w affe R eptil, K riech- tier ein B uch der B ibel B erg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Film idol der 60er (A bk.) Initialen H em ing- w ays Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. K fz-K . Türkei preuß. M ünz- gew icht Schreib- utensil A m ts- tracht Steck- ling D EIK E 0122-A 6-1 ED STATIK ERLNU LOKARE ESTHERC LOTUEHP HBLEISTIFT ROBESENKER Illustration: © von Poblotzki/DEIKE 755R84K1 Lösung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange Nelson scheues Waldtier Bertha von männ- liches Wild- schwein Wangari Kleider- über- wurf beweg- liches Stau- werk Jitzchak Rufname von Crosby † Barack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- amerika- nischer Kuckuck Theiß- Zufluss (Rumän.) große japani- sche Insel Geist- licher im Islam süd- deutsch: Haus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern Baby- kost Kfz-K. Dort- mund Rank- gewächs Martin (2 W.) Hülsen- frucht dt. Tanz- kapell- meister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! Fremd- wortteil: entspre- chend Rasse Mutter Druck- vorstufe (Kw.) germa- nische Göttin bayrisch: nein Küsten- land- schaft in Vietnam fester, farb- loser Überzug nieder- ländisch: eins ugs.: sehr viele US- Filmstar (†, Doris) Gerät zur Kamm- herstel- lung Körper Nadia Shirin eh. italie- nische Währung (Mz.) Henry Prophet im A.T. Volks- stamm in Ruanda George C. räumlich einge- schränkt Tennis- verband (Abk.) Tenzin Haar- wuchs im Gesicht Desmond John asia- tischer Steppen- sturm latei- nisch: ich Schiffs- anlege- platz Kartoffel- sorte Haupt- stadt des Jemens Initialen der Hepburn antike Musik- halle Last- und Reittier heftiger Regen- schauer Teenager- Idol der 1950er (Paul) Naum- burger Dom- figur besitz- anzei- gendes Fürwort norweg. Pop- gruppe griechi- scher Buch- stabe japani- scher Wall- fahrtsort Lebens- bund orienta- lische Rohr- flöte kurz für: um das japan. Meile Kofi Albert Segel- boot- typ Frauen- name niemals Rufname der Perón † Bild von da Vinci (‚Mona ...‘) nach Art von (franz.) R R M R K M W R B AERZTE OHNE GRENZEN DEIKE 1720-0122 Foto: © Stotz/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange N elson scheues W aldtier B ertha von m änn- liches W ild- schw ein W angari K leider- über- w urf bew eg- liches Stau- w erk Jitzchak R ufnam e von C rosby † B arack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- am erika- nischer K uckuck Theiß- Zufluss (R um än.) große japani- sche Insel G eist- licher imIslam süd- deutsch: H aus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern B aby- kost K fz-K . D ort- m und R ank- gew ächs M artin (2 W .) H ülsen- frucht dt. Tanz- kapell- m eister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! 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M eile K ofi A lbert Segel- boot- typ Frauen- nam e niem als R ufnam e der Perón † B ild von da Vinci (‚M ona ...‘) nach A rt von (franz.) RRMRKMWRB OBAMAESPEAUGEANI OHONSHUIMAMHBN ISADOTLUTHERKING ERBSEETTEHARANA VRLOFNRANNAMGA TERESAEENZIGILER LEIBMURADDUNANT ATPELIASS RBIYHUME EGOBARTBURAN YODEUMTRG AHITGUSS ETAEUERAHA SFIENUMSANNAN ZOESCHWEITZERTJALK NIEEVITALISAALA A ER ZTE O H N E G R EN ZEN D EIK E 1720-0122 Foto: © Stotz/D EIKE Lösung: Foto: © Stotz/DEIKE 755R82K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 MIETGESUCHE Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE & WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN Bahnhofstraße 135 88427 Bad Schussenried 07583 - 27 95 · www.britsch.com 05. November bis 22. Dezember 2021 Antike Möbel, ausgesuchte weihnachtliche Dekorationen, Lichter, Kerzen und viele Geschenkideen erwarten Sie in unserer wunder- baren, großen und exquisiten Wohnwelt in Bad Schussenried. Öffnungszeiten: Mo – Fr 9 – 12 und 13 – 18 Uhr, Sa 10 –15 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 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