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Warum_Windräder_in_Oberschwaben.pdf

Warum Windräder in Oberschwaben? Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Wie beeinflusst uns der Klimawandel? Mit Roland Roth, Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd … Welche Rolle spielen Windräder bei der Energiewende und den Klimazielen? Mit Prof. Dr. Uwe Leprich, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes … Wie nachhaltig sind Windräder im Altdorfer Wald? Mit Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel, RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten 18. Januar | 2024 Gemeindehalle Baienfurt | Beginn 19 Uhr Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Gemeinden. Es ist keine Anmeldung notwendig. Vorträge, Fragen und Diskussion mit Live-Stream auf YouTube www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und plant unter anderem Veranstaltungen wie diese. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 20.12.2023
    Einwilligung_gesetzlicher_Vertreter_ausf_01.pdf

    Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter Als gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes Familienname: ____________________________________ Vorname: ____________________________________ Ort und Tag der Geburt: ____________________________________ Anschrift: ____________________________________ wird die Einwilligung zur Ausstellung folgenden Dokumentes erteilt: __________________________ Erster gesetzlicher Vertreter Name, Vorname: ___________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________ Unterschrift ___________________________________ Zweiter gesetzlicher Vertreter Name, Vorname ___________________________________ Geburtsdatum ___________________________________ Unterschrift ___________________________________ Ort, Datum: ___________________________________ ÖffnungszeitenRathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VRBankRavensburg-Weingartene.G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr KreissparkasseRavensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uh RaiffeisenbankReute-Gaisbeurene.G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG B1011 Text-Box Familienname: Vorname: Ort und Tag der Geburt: Anschrift: Bezeichnung Dokument: Name Vorname: Geburtsdatum: Unterschrift: Name Vorname_1: Geburtsdatum_1: Unterschrift_1: Ort Datum:[mehr]

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      Zuletzt geändert: 16.07.2024
      Redaktionsstatut_Baindt_Stand_Januar_2024.pdf

      Seite 1 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt § 1 Amtsblatt 1.1 Zur Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten gibt die Gemeinde Baindt ein Amtsblatt heraus. Es führt die Bezeichnung „Amtsblatt der Gemeinde Baindt“. Es erscheint derzeit im Druck+Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Kornwestheim in der Regel wöchentlich mit ca. 50 Ausgaben im Jahr. Erscheinungstag ist in der Regel Freitag, an Feiertagen der vorhergehende Werktag. Abweichungen sind mit Zustimmung der Ge- meindeverwaltung möglich. 1.2 Das Amtsblatt ist das durch Satzung bestimmte amtliche Bekanntmachungsorgan der Ge- meinde Baindt und dient der Information der Bevölkerung. Es ist nicht Teil der Meinungs- presse. Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rech- nung zu tragen, auch im Anzeigenteil. 1.3 Das Amtsblatt besteht aus einem redaktionellen (amtlichen und nichtamtlichen) Teil und dem Anzeigenteil. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup o- der ihre Stellvertreter im Amt; für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen die jeweilige Kirchen- gemeinde oder die Vereinsvorstände; für die Mitteilungen der Gemeinderatsfraktionen die/der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion. Für den übrigen Inhalt ist der Verlag des Amtsblatts verantwortlich. 1.4 Die Artikel und Veröffentlichungen nach § 3 und § 4 dieses Redaktionsstatutes sind der Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG über das Onlineportal www.wagneronlinesen- den.de zuzusenden. § 2 Inhalt 2.1 Im Amtsblatt werden nach Maßgabe des Redaktionsstatuts veröffentlicht: a. Öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen und sonstige Informationen der Ge- meinde Baindt, ihrer Organe und Einrichtungen Seite 2 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) b. Bekanntmachungen und Pressemitteilungen anderer öffentlicher Behörden und Stellen mit Zuständigkeitsbezug nach Baindt c. Mitteilungen und Informationen der am Ort bestehenden öffentlichen Einrichtungen, insbe- sondere der Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen d. Berichte, Ankündigungen und sonstige Nachrichten der örtlichen Kirchen- und Religionsge- meinschaften e. Berichte, Veranstaltungshinweise und sonstige Informationen der örtlichen Vereine und ver- einsähnlichen Organisationen mit örtlichem Bezug zur Gemeinde Baindt und nicht erwerbs- wirtschaftlicher Zielsetzung f. Berichte, Ankündigungen örtlicher politischer Parteien und Gruppierungen/Fraktionen nach Maßgabe Ziffer § 4 g. Veranstaltungshinweise, Berichte und sonstige Informationen der örtlichen und für Baindt zuständigen weiterführenden Schulen und Bildungseinrichtungen h. sonstige Mitteilungen von allgemeinem Interesse. Über die Aufnahme der Punkte a- h entscheidet die Gemeindeverwaltung im Einzelfall. i. im Anzeigenteil: Zur Deckung der Kosten des Amtsblatts dürfen gewerbliche Anzeigen, Privatanzeigen und Anzeigen von Organisationen sowie Wahlanzeigen veröffentlicht werden. Für Anzeigen gelten die Preise des Verlags. Dieser entscheidet auch über Annahme oder Ablehnung nach seinen betrieblichen Gegebenheiten und im Sinne dieses Redaktionsstatutes. Für den Inhalt nicht gewerblicher Anzeigen ist insbesondere unzulässig, Texte, die wegen ihres Inhaltes im redaktionellen Teil nicht veröffentlicht werden können, in Form von Anzei- gen zu veröffentlichen. Anzeigen dürfen nicht gesetzeswidrigen Inhaltes sein, sich gegen Personen oder Personengruppen richten, oder sich gegen die Interessen der Gemeinde Baindt richten. Anzeigen müssen direkt beim Verlag eingereicht werden. § 3 Allgemeine Grundsätze 3.1 „Ankündigungen“ im Sinne des Redaktionsstatuts sind Hinweise auf künftige Veranstaltun- gen oder Ereignisse. „Berichte“ sind Zusammenfassungen von Inhalt und/oder Verlauf statt- gefundener Veranstaltungen oder Ereignisse. „Beiträge“ sind Ankündigungen, Berichte und sonstige redaktionelle Texte. 3.2 Beiträge müssen einen örtlichen Bezug haben, knapp und sachlich gefasst sein und dürfen keine Angriffe auf Dritte in direkter oder indirekter Art enthalten. Beiträge auswärtiger Ver- eine und Organisationen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ankündigungen von Seite 3 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) überörtlichen Institutionen, in denen Einwohner der Gemeinde vertreten sind, können im Einzelfall zugelassen werden. 3.3 Sämtliche Berichte sind kurz, sachlich, prägnant und auf Deutsch zu formulieren. Die Ver- fasser haben auf korrekte Rechtschreibung zu achten. Für den Inhalt ist der im Redaktions- system registrierte Nutzer verantwortlich. Berichte werden ein- mal und auch nur an einer Stelle im Amtsblatt veröffentlicht. Tabellen mit Spielständen werden nicht veröffentlicht. 3.4 Stellungnahmen und Schlagabtausch zu partei- und ortspolitischen Themen sind im Amts- blatt nicht vorgesehen. In erster Linie hat das Amtsblatt die Aufgabe, auf örtliche Veranstal- tungen hinzuweisen. 3.5 Veranstaltungen können auf der Titelseite bzw. vor Veranstaltungsbeginn in der eigenen Rubrik veröffentlicht werden. 3.6 Zusätzlich dürfen pro Ausgabe und Rubrik zwei Bilder, das sich auf den Text bezieht, veröffentlicht werden. Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, in Ausnahmefällen auch mehrere Bilder zuzulassen. Unscharfe und qualitativ minderwertige Fotos können nicht be- rücksichtigt werden. Es gelten die Qualitätsanforderungen des Verlags, z.B. nur Bildfor- mate in: .jpg; .jpeg; .png; .tif; .pdf. Die Bilder müssen mit dem Namen der Verantwortli- chen/des Fotografen versehen sein. Bei Vereinsjubiläen können abweichende Regelun- gen getroffen werden. Hierüber entscheidet die Bürgermeisterin oder ihr Vertreter im Amt. Die Bildkontingente gelten nicht für die Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung. 3.7 Das Amtsblatt wird einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Deshalb gelten fol- gende datenschutzrechtlichen Bestimmungen: Im Feld „Bildunterschrift“ in der Eingabe- maske ist der Urheber des Fotos stets anzugeben, Beispiel: „Foto: Verein“ oder „Foto: Max Mustermann“. Rechte Dritter sind zu beachten (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Schutz- rechte u.ä.). Insbesondere darf Bild- und Textmaterial aus dem Internet ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht für Berichte zur Veröffentlichung im Amtsblatt verwendet werden. 3.8 Für Ankündigungen von Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung kann die Titelseite bei der Gemeindeverwaltung reserviert (mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung) wer- den, sofern diese nicht von der Gemeindeverwaltung in Anspruch genommen wird. Bei- träge von politischen Parteien, Wählervereinigungen und Bürgerinitiativen werden jedoch nicht berücksichtigt. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, abschließend über die Vergabe der Titelseite zu entscheiden. Seite 4 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) 3.9 Ausgeschlossen sind: a) Beiträge, die Verleumdungen oder persönliche Anfeindungen direkter oder indirekter Art enthalten oder die geeignet sein können, die Ehre oder das Ansehen der Ge- meinde, ihrer Organe, von Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen zu verletzen b) Leserbriefe c) Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen d) Beiträge, die gegen die Interessen der Gemeinde Baindt gerichtet sind e) Veröffentlichungen, die Auseinandersetzungen örtlicher Interessengruppen, Einzelper- sonen oder Personenvereinigungen, im privaten wie im öffentlichen Bereich, zum Inhalt haben f) anonyme Schriftsätze g) Hinweise auf Projekte, Aktionen und Veranstaltungen, die nicht in Baindt stattfinden und auch keinen direkten Bezug zu Baindt haben h) Beiträge über Aktionen, Projekte oder wirtschaftliche Aktivitäten von Privatpersonen, es sei denn, sie sind von besonders großem Interesse für die Allgemeinheit i) Glückwünsche zu Hochzeiten, Geburtstagen, Danksagungen, Nachrufe, Grußworte und ähnliches. Davon ausgenommen sind örtliche Vereine und Institutionen. Glück- wünsche u.a. gehören in den Bereich „Private Anzeigen“, sind kostenpflichtig und werden daher nicht im Redaktionsteil abgedruckt. j) gewerbliche und private Anzeigen im redaktionellen Teil 3.10 Die Gemeinde behält sich vor, Beiträge aufgrund ihres Inhalts, Stils oder ihrer Schreibart (ohne Benachrichtigung an den Einsendenden) nur auszugsweise oder gar nicht zu veröf- fentlichen. § 4 Politische Parteien und Wählervereinigungen 4.1 Gemäß § 20 GemO Abs. 3 wird den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen das Recht eingeräumt, ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. Für diese Ver- öffentlichungen stehen einzelne Rubriken für die einzelnen Fraktionen Verfügung. 4.2 Zulässig sind Ankündigungen und Kurzberichte von Veranstaltungen in Baindt sowie Bei- träge, die sich auf die Darstellung der eigenen Projekte beschränken, soweit diese einen örtlichen Bezug haben. 4.3 Ausgeschlossen sind tages- und parteipolitische Beiträge sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und die Interessen der Gemeinde verstoßen. 4.4 Berichte nach 2.1 e) sind reine Mitgliederversammlungen, Ausschusssitzungen ebenso wie Veranstaltungen der Parteien, Wählervereinigungen und Gruppierungen, die jedermann Seite 5 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) zugänglich sind. Sie müssen zuvor angekündigt sein und in einem öffentlichen, allgemein zugänglichen Veranstaltungsraum stattfinden. Versammlungen in Privathäusern o. ä., der Allgemeinheit regelmäßig nicht zugänglichen Veranstaltungsorten, sind sowohl von der An- kündigung, als auch von der Berichterstattung im Amtsblatt ausgenommen. 4.5 Einladungen und Hinweise zu Wahlveranstaltungen dürfen neben den Fraktionen, die im Gemeinderat vertreten sind, auch seitens der politischen Ortsvereinigungen der Gemeinde Baindt im Amtsblatt unter der jeweiligen Rubrik im Bereich der Vereinsnachrichten veröffent- licht werden. Die Größe der Anzeige wird pro Ausgabe auf eine Viertelseite beschränkt. 4.6 Berichte über Veranstaltungen außerhalb der Gemeinde sind nur gegen Berechnung im Anzeigenteil möglich. 4.7 Aus Gründen des für Amtsblätter geltenden Neutralitätsgebotes vor Wahlen sind Veröffent- lichungen innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen ausgeschlossen („Karenzzeit“, vgl. § 20 Abs. 3 GemO). § 5 Wahlwerbung (im Anzeigenteil) 5.1 Die Veröffentlichung von Anzeigen aus Anlass von Wahlen, an denen Bürger der Ge- meinde beteiligt sind (Wahlwerbung), ist zulässig. Veröffentlichungsberechtigt sind die zur Wahl zugelassenen Parteien und Gruppierungen sowie die Wahlbewerber selbst. 5.2 Wahlanzeigen von Parteien und Wählervereinigungen dürfen nur innerhalb von vier Wo- chen vor einer Wahl veröffentlicht werden. Sie müssen sich auf die Darstellung der eigenen politischen Ziele beschränken und dürfen Angriffe auf politische Gegner nicht enthalten. Themen außerhalb des örtlichen Bereiches dürfen insoweit angesprochen werden. In die- sem Fall sind die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Ehren- und Persönlichkeitsschutz zu beachten. Auch Wahlwerbung muss sich auf die Darstellung der Ziele, Vorstellungen und Projekte beschränken und darf weder Angriffe auf politische Gegner bzw. anderweitiger Dritte enthalten noch gegen die Gemeinde gerichtet sein. Eine Danksagung nach der Wahl ist zulässig. 5.3 Vor Bürgermeisterwahlen können Wahlanzeigen vor der in § 5.2 genannten Frist erfolgen, soweit sich die Anzeige ausschließlich auf den Kandidaten bezieht und keine Parteinen- nung erfolgt. 5.4 Beilagen politischer Parteien oder parteiähnliche Gruppierungen dürfen mit dem Amtsblatt nicht ausgetragen werden. Seite 6 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) § 6 Technische Abwicklung 6.1 Alle Berichte sind grundsätzlich über das Redaktionssystem über das Onlineportal www.wagneronlinesenden.de einzugeben. Die erforderlichen Zugangsdaten vergibt die Gemeindeverwaltung. Falls der Verfasser über keinen Internetanschluss verfügt, ist der Bei- trag elektronisch als .pdf fristgerecht an die Rathausredaktion einzureichen. 6.2 Abgabetermin ist dienstags um 21:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Beiträge einschließlich der Fotos im Internetredaktionssystem eingegeben sein. Sollte ein Hochladen nicht möglich sein, müssen alle Beiträge freitags bis 12:00 Uhr bei der Gemeindeverwal- tung eingegangen sein. In Wochen mit Feiertagen verschiebt sich der Redaktionsschluss auf den vorausgehenden Werktag. Verspätet eingegangene Berichte können nicht berück- sichtigt werden. Anzeigen werden direkt dem Verlag übermittelt. Für Anzeigen gelten die vom Verlag festgelegten Zeiten. In Wochen mit Feiertagen kann der Redaktionsschluss vorverlegt werden; die Ankündigungen im Amtsblatt sind zu beachten. 6.3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung. Ein Abdruck von Beiträgen kann, auch wenn diese den vorliegenden Richtlinien entsprechen, nur erfolgen, soweit der übli- che Umfang des redaktionellen Teils dies zulässt. § 7 Geltungsumfang Diese Vorschriften über den zulässigen Inhalt des redaktionellen Teils dürfen nicht über den Anzei- genteil oder über Einlagen in das Amtsblatt umgangen werden. § 8 Inkrafttreten Das Redaktionsstatut tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Baindt, den 23. Januar 2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        IMPRESSUM Herausgeber: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstraße 47 70178 Stuttgart Stand: August 2023 © Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Titelfoto: © Sutthiphong / Adobe Stock Hier gelangen Sie zu unserer Projektseite: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Mail: energiespardialog@rv.de Das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ wird durch das Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert, finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. ENERGIERECHNUNG ZU HOCH? WIR HELFEN! UNSER ENERGIESPAR-DIALOG IM LANDKREIS RAVENSBURG l EHRENAMTLICHE ENERGIEPAT:INNEN Sie zahlen viel Geld für Ihre Nebenkosten? Dann melden Sie sich bei uns! Unsere ehrenamtlichen Energiepat:innen geben Ihnen Tipps und Ideen an die Hand, um Energie einzusparen und damit Ihre Nebenkosten zu senken. Das Angebot ist kos- tenfrei. Sollte Ihr Anliegen beim ersten Gespräch nicht ausrei- chend geklärt werden, so vermitteln wir kostenfrei weiter an unsere Energieberatung. l GUT UNTERSTÜTZT BEIM ENERGIESPAREN Schon mit wenig Aufwand können Sie Energie sparen. Der Energiespar-Dialog des Landkreises Ravensburg hilft Ihnen dabei, effizienter mit Energie umzugehen und somit Ihren Geldbeutel zu schonen. l ENERGIESPAR-DIALOG – SO FUNKTIONIERT’S Die Energiepat:innen kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie in Ihrem individuellen Strom- und Wärme- verbrauch. Sie erhalten eine erste Einschätzung über Ihr Einsparpotential. Die Energiepat:innen nehmen die Geräte- Ausstattung unter die Lupe und geben einfache Tipps, wie Sie aktiv Energie sparen können. KOSTENFREI Dauer: ca. 1 – 2 Stunden l ENERGIESPAR-DIALOG VOR ORT Unterstützung nach Maß: unsere Energiepat:innen analy- sieren die Situation bei Ihnen vor Ort und geben Ihnen pass- genaue Tipps. Bei Bedarf können Sie im Anschluss an den Ersttermin auch einen Zweittermin mit den Energie- pat:innen vereinbaren. Die Unterstützung wird auf Ihren individuellen Bedarf angepasst. Auch bei Fragen zu weiteren Anlaufstellen geben wir Ihnen gerne eine erste Orientierung – von A wie Arbeitslosengeld bis Z wie Zuschüsse. Fragen Sie bei Bedarf einfach nach! WIR GEBEN TIPPS ZU DIESEN THEMEN • Energiesparen (Strom, Heizenergie) • Energieabrechnungen (Strom, Gas, Heizung) • Heizen und Lüften • Schimmel • Vermittlung an weitere Beratungsstellen (bei Bedarf) Für einen Termin schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an energiespardialog@rv.de unter Angabe Ihres Wohnortes und Ihrer Telefonnummer. Wir melden uns dann bei Ihnen. l KOOPERATION DER VERBRAUCHERZENTRALE BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEM LANDKREIS RAVENSBURG, DER ENERGIEAGENTUR RAVENSBURG UND DEM PROJEKT KLIKKS Das Angebot der Energiepat:innen wird in Kooperation mit verschiedenen Institutionen durchgeführt. Durch das Projekt KlikKS des Verbands der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen (rea BW e. V.) erhalten die Energie- pat:innen Unterstützung durch Vernetzung, Fortbildungen und Schulungen.[mehr]

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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, daher können keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und Interessenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushaltestelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Parkplätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breitband begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Siemensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflanzung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwangener Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemarkungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flurstück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Mülltonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbaubaren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möchten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Hockey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden. Für uns als Kommune bedeutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindeverwaltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darüber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag gestellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenfläche einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weitsprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Orientierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hektar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinderat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben werden - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandteile des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Voraussetzungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Ausgleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschließungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbescheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchführungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleistungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spätestens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorgestellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt waren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damaligen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 findet zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könnten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren unveränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anordnung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaßnahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünftig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt "Waldspielplatz" im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremium nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau "graue Flecken": Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Überprüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeitraum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemeinde Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung.[mehr]

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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wird angefragt, wie die Verwaltung zusammen mit dem Gremium die aufkommende Tuning-Szene im Gewerbegebiet "Mehlis" bewertet und wie sie damit umgehen wird . Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen, grundsätzlich finden die Treffen auf Privateigentum statt. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Inzwischen liegt die Begründung des Urteils vor und die Gemeinde wird informieren, sobald klar ist, wie die untere Baurechtsbehörde mit der Urteilsbegründung umgeht. Vereinssitzung 2023 Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Konzert inmitten der vier Wasserhüterinnen am 16. September 2023 Am Samstag findet ab 15:00 Uhr eine Veranstaltung rund um das Thema Wasser der Künstlerin Theresia K. Moosherr inmitten der vier Wasserhüterinnen statt. Infoveranstaltung Landesturnfest 19. September 2023 Am Dienstag findet um 18:00 Uhr eine Veranstaltung zur Schulbetreuung (Übernachtungen) der Sportlerinnen und Sportler während des Landesturnfestes für alle Vereine im Gemeindeverband Mittleres Schussental statt. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten Das Gewerk Klempnerarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Bei der ersten Ausschreibung mit Submission am 17.04.2023 ging nur ein Angebot ein. Vom Gemeinderat wurde die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wurde ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Beim Verhandlungsverfahren hat der Bieter nicht abgegeben, so dass die Arbeiten nochmals ausgeschrieben werden mussten. Zur Submission am 04.09.2023 gingen zwei Angebote ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Klempnerarbeiten werden an die Firma Kohler GmbH & Co.KG aus Weingarten zum Angebotspreis von 104.238,41 € brutto vergeben werden. Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung Das Gremium wird über das fertige Klimaanpassungskonzept und dessen vorgesehene Verwendung informiert. Der Beschluss des Klimaanpassungskonzepts in der GMS- Verbandsversammlung ist für den 26. Oktober geplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Klimaanpassungskonzept zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental in der Sitzung vom 26.10.2023 dem Beschluss zum Klimaanpassungskonzept zuzustimmen. Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Traktor des Herstellers New Holland mit einem Angebotspreis von gesamt brutto 103.894,00 € bei der Firma Neyer Landmaschinentechnik Bad Wurzach zu beschaffen. 2. Das Altfahrzeug wird zu einem Preis von 23.642,00 € an die Firma Neyer Landmaschinentechnik veräußert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt das Kugelmann Schneeräumschild Vario VS 169/74 zum Preis von 9.976,34 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt die BeK Reisigschaufel mit Greifarm zum Preis von 2.9010,79 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Winterdienst Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den Streuautomaten Stratos F 17 K18 zu einem Angebotspreis von gesamt 27.033,56 € brutto bei der Firma Knoblauch GmbH zu beschaffen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Der Bauherr plant vor dem Eingangsbereich zum Supermarkt eine DHL-Packstation zu errichten. Der Automat soll den kontaktlosen Erwerb von Brief- und Paketmarken sowie das Empfangen und Versenden von Paketen / Päckchen und Briefen ermöglichen. Er soll somit als Postversand- bzw. Verteilstation zur Versorgung des Gebiets dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze mit der Packstation wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit geänderten Plänen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2- Familienhauses und Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die erforderlichen Befreiungen zum Bauantrag für den Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2-Familienhauses und den Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen werden erteilt. Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof Im Jahr 2018 stellte eine Begehung durch die Unfallkasse Mängel im Feuerwehrhaus fest, darunter die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung in den Umkleiden und Probleme bei der Lagerung von Helmen und Gefahrstoffen. Zur Lösung dieser Probleme und zur Behebung von Baumängeln am Gebäude (Feuerwehr sowie Bauhof) wurde ein Anbau am Feuerwehrhaus geplant. Obwohl die Kosten zwischenzeitlich gestiegen sind, schätzen wir das unermüdliche Engagement der Feuerwehr und ihre wichtige Rolle in unserer Gemeinde. Im März wurde das Baugesuch eingereicht und im Juli erhielten wir die Baugenehmigung für den Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und Bauhofs sowie die Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss zu Räumen für die Feuerwehr. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Architekturbüro Rohloff u. Wespel aus Kisslegg wird mit der Erstellung der Werkpläne und der Ausschreibung der Baumaßnahme beauftragt. 2. Die aufgeführten Ausbesserungsarbeiten an der Fassade und am Dach (Kostenschätzung ca. 74.000 €) sollen ebenfalls ausgeschrieben werden. 3. Die Falttore (Kostenschätzung ca. 162.000 €) für Feuerwehr und Bauhof sollen auch ausgeschrieben werden. Beitritt zum Onlineportal PENDLA Das Onlineportal PENDLA bietet Pendelnden eine einfache Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden und zu koordinieren. Hierdurch kann ein wichtiger Beitrag zur Reduktion des Verkehrsaufkommens und damit des Treibhausgasausstoßes erreicht werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Baindt zum Onlineportal PENDLA zu. Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Markt für Feuerwehrfahrzeuge auszuloten und den bestmöglichen Verkauf ohne Beladung vorzunehmen. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu berichten. Anfragen und Verschiedenes Baustelle zur Umgestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte: Es wird angefragt, ob der bisherige Zeitplan eingehalten wird und wie lange die Umleitung mit der Ampel am Kreisverkehr geplant ist. In dieser Woche ist der finale Umschluss der Nahwärmeleitungen sowie der Breitband- und Entwässerungsleitungen geplant. Bisher liegt die Baustelle gut im Zeitplan. Der Kreisverkehr wird in vier bis sechs Wochen wieder zu befahren sein und die Küferstraße aller Voraussicht nach bis zum Jahresende. Nähere Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Zusätzlich wird angefragt, ob an der Ersatzbushaltestelle im Fischerareal ein Buswartehäuschen für die Übergangszeit aufgestellt werden kann. Dies wird von der Gemeindeverwaltung geprüft. Des Weiteren prüft die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die Parkplätze vor der Sparkasse und dem CAP-Markt zeitlich zu beschränken, damit ausreichend Parkmöglichkeiten für Kurzzeitbesucher, die in den ortsansässigen Geschäften, der Sparkasse, der Gastronomie und den Arztpraxen einkaufen bzw. diese besuchen, zur Verfügung stehen. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit der Baufirma und den örtlichen Betrieben und Praxen, um eine den Bedarfen angepasste Beschilderung der begrenzten Parkmöglichkeiten sicherzustellen. Parkbänke Friedhof: Es wird angeregt, ob eine Parkbank vor den Urnenwänden umgedreht werden kann, sodass eine zu den Urnenrasengräbern zeigt. Die Gemeindeverwaltung prüft diese Anfrage. Geländer Friedhof: Es wird darauf hingewiesen, dass das Geländer an den Treppen zum Friedhof bereits seit einiger Zeit fehlt und wieder angebracht werden muss. Parkplätze Doppelparker: Es wird angefragt, wann die Parkplätze für die Doppelparker vom Baindter Hof gebaut werden. Die Gemeindeverwaltung wird hier noch einmal nachhaken. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht der Mitglieder des Gemeinderates und weitere Informationen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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              Zuletzt geändert: 20.09.2023
              Buchungs-Umbuchungsantrag_der_Betreuung_eines_Kindes_in_der_Kindertagesstätte_SMS.pdf

              Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Buchungs-/Umbuchungsantrag der Betreuung eines Kindes in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne Die Preise und Öffnungszeiten der jeweiligen Module entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle Kindertagesstätte. Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren jeweils zum 01.09. des Jahres an die Gebührenordnung des Städte- und Gemeindetages und der Kirchen anpassen. Eine Buchung eines anderen Moduls kann immer zum 01.09., 01.12. und 01.03. erfolgen. Eine Festlegung der Tage für das Mittagessen und der Ganztagesbetreuung ist nur bei Buchung der Module möglich. Eine Änderung der Tage ist nur zum neuen Kindergartenjahr möglich. Wir würden gerne ab dem __________________________ folgendes Modul für unser Kind Name des Kindes: __________________________ Modul: __________________________ Geburtsdatum des Kindes: __________________________ Anzahl Wochenstunden: ____________ buchen. Bei der Wahl des Modul 1B bitte die gewünschten tage für ein Mittagessen angeben. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Bei der Wahl des Modul 3b bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Bei der Wahl des Modul 3D bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Änderungswünsche außerhalb der festgelegten Zeiten, Gründe für den Änderungswunsch eintragen: _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ Name eines Sorgeberechtigten: _______________________________________ Datum: ____________________ Unterschrift: _____________________________ Anmerkungen: _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ Buchung/Umbuchung wird genehmigt. Datum: __________________ Unterschrift: ______________________________ (Fachbereichsleitung) Name des Kindes: Modul: Geburtsdatum des Kindes: Anzahl Wochenstunden: Montag: Off Dienstag: Off Mittwoch: Off Donnerstag: Off Freitag: Off Montag_1: Off Dienstag_1: Off Mittwoch_1: Off Donnerstag_1: Off Montag_2: Off Dienstag_2: Off Mittwoch_2: Off Donnerstag_2: Off Freitag_1: Off Änderungswünsche außerhalb der festgelegten Zeiten Gründe für den Änderungswunsch eintragen: TextField: TextField_1: TextField_2: Name eines Sorgeberechtigten: Datum: Unterschrift: Anmerkungen: TextField_3: TextField_4: TextField_5: TextField_6: Datum_1: Unterschrift_1: Montag_3: Off Dienstag_3: Off Mittwoch_3: Off Donnerstag_3: Off Montag_4: Off Dienstag_4: Off Mittwoch_4: Off Donnerstag_4: Off Freitag_2: Off Datum_2:[mehr]

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                Zuletzt geändert: 03.08.2023
                Einladung_23_11_07.pdf

                Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                  Einladung_23_11_07.pdf

                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                    Einladung_23_10_10.pdf

                    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 10. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten 05 Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen einen Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 07 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße 08 Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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