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Amtsblatt_KW_22_03_06_2022_01.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 3. Juni 2022 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Blutfreitag 2022 Nach zwei Jahren Pandemie konnte der Blutfreitag in diesem Jahr wieder in gewohntem Ausmaß durchgeführt werden. Ein beeindruckendes Bild gaben die Musikantinnen und Musikanten des Musikvereins und die Blutreiter- gruppe unserer Gemeinde ab. Ich danke allen Mitwirkenden für ihre Teilnahme und den Helferinnen und Helfern im Hintergrund für ihre Unterstützung. Wir dürfen stolz und dankbar auf unsere örtliche Gemeinschaft sein! Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Aktueller Stand des Konzeptvergabeverfahrens für das Fischerareal Exkursion zur Besichtigung anderer Wohnquartiere findet im Juli statt. Am Montag, 30. Mai 2022, fand die Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ für die nächste Phase des Konzeptvergabeverfahrens in der Schenk-Konrad-Halle statt. Der Gemein- derat hat bereits im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Auch haben die bei- den Ankerprojektträger sich und ihr Hochbauprojekt vergange- nen Montag vorgestellt. Gesucht werden nun Anliegerprojekte mit eigenen Konzepten, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschließen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anlie- gerprojekte läuft und endet am 19. September 2022. Wie bereits während Corona angekündigt, holen wir die Be- sichtigung von gelungenen Wohnquartieren, die im Kon- zeptvergabeverfahren entwi- ckelt wurden, nach. Wir laden Sie daher bereits jetzt herzlich zur Exkursion am Samstag, den 16. Juli 2022, ein. Es werden Baugebiete in Tübingen und Kirchheim unter Teck besucht, die in einer ähnlichen Vorgehensweise, wie im Fischerareal geplant , realisiert wurden. Abfahrt wird um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz sein und wir sind um ca. 19:00 Uhr wieder zurück in Baindt. Der Unkostenbei- trag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25 Euro (inklusive Fahrt mit dem Reisebus sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang vergeben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 11. Juli 2022, bei Frau Heine an (E-Mail: e.heine@baindt.de , Tel.Nr.: 07502 9406-17). Kennen Sie schon unsere Kontaktbörse auf unserer Homepage? Wie kann sich nun eine Baugemeinschaft bilden bzw. wie kann ich mich einer bestehenden Interessens- gruppe anschließen und für ein Anliegerprojekt bewerben, um Eigentum im Fischerareal zu erwerben? Es gibt dafür auf unserer Homepage die Möglichkeit unter www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal/ kontaktboerse ein Inserat oder Gesuch einzustellen. Sie können hier auch bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontaktieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Maurer, f.maurer@baindt.de, mit den notwendigen Angaben, die Sie auf der Homepage finden. Weitere allgemeine Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de/Fischerareal . Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 17.06.2022 Redaktionsschluss: 13.06.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 7. Juni 2022 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, per Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 3 Unser Austräger Julian Kurz hat das Amtsblatt letzte Wo- che zum letzten Mal zugestellt. Er hat das Amtsblatt seit fast zwei Jahren in seinem Bezirk 3 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 3. Juni 2022 übernimmt Helena Escher den Bezirk von Julian. Wir wünschen ihr viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Ihre Gemeindeverwaltung Ferienprogramm Ferienprogramm 2022 Die Sommerferien sind bereits in Sichtweite und auch in diesem Jahr möchten wir den Kindern und Jugendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Ferienwo- chen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. Aktuell gehen wir davon aus, dass das Ferienpro- gramm ohne Einschränkungen stattfinden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 28. Juli bis zum 10. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Kathrin Senff Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. Juni und Sonntag, 05. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Montag, 06. Juni AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Juni Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 05. Juni Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 06. Juni Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr August Schmid feierte am 31.05.2022 seinen 80. Geburtstag und Herr Georg Bucher seinen 85. Geburtstag am 01.06.2022. Im Namen von Frau Rürup erhielten sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Agnes und Alfons Rude Agnes und Alfons Rude zu ihrerzu ihrer Eisernen Hochzeit Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Ebenso wurden Glückwünsche und ein Geschenk der Katholischen Kirchengemeinde durch Frau Lehmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 22.06. Blutreiter BSS Mitgliederversammlung 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06.-02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Juli 01.07. Rathaus geschlossen 29.06.-02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde 03.07. SBBZ Sehen Schulfest 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29.-31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kin- derbetreuung einbringen und Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Rich- tige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens • Teamfähigkeit • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Einpflanzung eines neuen Baumes Eine Woche nach der Waldwoche hatten wir wieder einen Besuch von den Forstwirten. Sie kamen mit einem klei- nen Eichenbaum zu uns in den Kindergarten. Gemeinsam pflanzten wir diesen in unserem Garten bei der Vogel- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 schaukel ein. Die Forstwirte gruben mit dem Spaten ein Loch in die Erde und setzten die Eiche ein. Danach halfen viele Kinder beim Gießen des Baumes. In der Nähe von der Eiche wurde auch noch ein Schild mit dem Datum der Einpflanzung aufgestellt. Alle Kinder und das Kindergartenteam bedanken sich von Herzen bei den Forstwirten für diese Aktion und die Spende der Eiche. Vielen lieben Dank! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Besuch der beiden Bundestagsabge- ordneten B. Strasser (FDP) und A. Brug- ger (Bündnis 90/ Die Grünen) in den 4. Klassen im Rahmen des Demokratie- projekts „Wir bestimmen mit“ Die Schüler*innen der Klassen 4 konnten am Mittwoch- morgen ihre Fragen und Anliegen mit den Ravensburger Bundestagsabgeordneten Agnieszka Brugger und Benja- min Strasser besprechen. Frau Brugger und Herr Strasser berichteten jeweils von ihrem Alltag als stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen und als parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister im Kabinett von Olaf Scholz. Außerdem erzählten sie den Kindern auch von ihrer Arbeit für die Menschen in Ober- schwaben und im Allgäu. Offen und sehr souverän stell- ten sie sich den Fragen der Kinder und gaben ehrliche Antworten dazu. „Demokratie findet nicht nur im Bundestag statt, sondern beginnt mit der Diskussion im Klassenzimmer oder am Küchentisch. Ich wünsche den Schüler*innen, dass sie so aufgeweckt bleiben, und bedanke mich bei der Kloster- wiesenschule für die Einladung und die großartige Initi- ative“, so Brugger. Auch Benjamin Strasser motivierte die Kinder so wissbe- gierig zu bleiben und meinte zum Schluss: „Vielleicht sehen wir uns ja dann am Freitag beim Blutritt in Weingarten!“ Zum Abschluss des Demokratieprojekts werden einige Schüler*innen gemeinsam mit Frau Pechar und Frau Nan- di am 2. Juli 2022 zum Kindergipfel nach Stuttgart fahren. Zur Information Landkreis Ravensburg Auf die Räder, fertig, los! - ab dem 25. Juni tritt der Landkreis Ravensburg bei STADTRADELN an Vom 25. Juni bis zum 15. Juli geht es im Landkreis Ra- vensburg beim STADTRADELN um nachhaltige Mobilität, Bewegung, Klimaschutz, Spaß am Fahrradfahren und Teamgeist. Bereits zum fünften Mal nimmt der Landkreis Ravensburg sowie 26 seiner Städte und Gemeinden an der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis teil und radelt mit Kommunen bundesweit um die Wette. Alle Personen, die im Landkreis Ravensburg wohnen, ar- beiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, werden dazu aufgerufen, in diesem Zeitraum möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen und sie im Online-Kalender oder per STADTRADELN-App einzutragen. „Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkau- fen, beim Ausflug ins Grüne - jeder geradelte Kilometer zählt! Gemeinsam können wir es schaffen, die 2,3 Millio- nen zurückgelegten Fahrradkilometer vom letzten Jahr zu übertreffen“, formuliert Landrat Harald Sievers ein am- bitioniertes Ziel. Mit dem Spitzenergebnis 2021 erreichte der Landkreis Ravensburg bundesweit den dritten Platz in der Kategorie 100.000 bis 499.999 Einwohner/-innen. Schulklassen, Vereine, Unternehmen oder auch Familien und Privatpersonen können sich kostenfrei registrieren, ein eigenes Team gründen oder einem bereits bestehen- den Team beitreten. Radlerinnen und Radler, die sich di- rekt für ihre Stadt oder Gemeinde anmelden, sammeln automatisch auch Kilometer für den Landkreis. Neben den erfahrenen STADTRADELN-Kommunen im Landkreis neh- men zum ersten Mal auch Vogt und Wilhelmsdorf an der Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kampagne teil. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg fördert das Land die Teilnahme an der Aktion. Dass sich das Mitradeln für Kommunen lohnt, konnte letztes Jahr Ebenweiler im Landkreis Ravensburg erleben. Die Gemeinde gewann als bester Newcomer bei der Preisverleihung ein Dienstpe- delec. Aber auch Radelnde können tolle Preise gewinnen. Zum STADTRADELN-Auftakt findet am 25. und 26. Juni 2022 eine Schnitzeljagd auf dem Fahrrad statt. Radle- rinnen und Radler können an beiden Tagen die gekenn- zeichneten Fahrrad-Schnitzeljagd-Stationen im Landkreis aufsuchen und dabei erste Kilometer für ihren Online-Ka- lender sammeln. Wer nachweislich an drei Stationen war, kann am Landkreis-Gewinnspiel teilnehmen und mit et- was Glück einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts gewinnen. „Voraussetzung dafür ist die aktive Teilnahme an STADTRADELN“, erklärt Klima- schutzmanagerin Kerstin Dold, die STADTRADELN für den Landkreis koordiniert, „deshalb jetzt kostenfrei anmelden und mitradeln!“ Weitere Informationen zu STADTRADELN sowie zur Fahrrad-Schnitzeljagd am 25./26. Juni 2022 gibt es auf www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje, Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Klimaschutz - einfach machen! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmä- ßigen Abständen Anre- gungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemein- den des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 29: Weniger ist mehr So viel, so schnell, so billig wie möglich - so lautet das Credo der „modernen Welt“. Doch der Turbo-Konsum macht die Menschen nicht glücklicher, und die Umwelt bleibt auf der Strecke. Denn eine Wirtschaft, in der Quantität vor Qualität geht, verschwendet Rohstoffe und verursacht riesige Mengen versteckter Treibhausgas- Emissionen. Daher - achten Sie auf Qualität, zum Beispiel bei Klei- dung, Elektrogeräten und Spielzeug! Denn hochwertige Produkte halten länger als Billigware: Ihr Kauf ist prak- tischer Ressourcenschutz und vermindert Transporte. Volkshochschule Weingarten Betriebsbesichtigung bavius technologie gmbh in Baienfurt Donnerstag, 23.06.22, 16.00 - 17.30 Uhr Die bavius technologie gmbh zählt seit mehr als 30 Jah- ren zu den weltweit führenden Herstellern von 5-Achs Bearbeitungszentren zur Hochleistungszerspanung. Die Firma bietet standardisierte Maschinenlösungen, die auf Basis von modularen Konzepten flexibel auf Ihre Bearbei- tungsanforderungen angepasst werden. Dank vielfältiger Automationslösungen stellt bavius technologie gmbh ein einzigartig breites Anwendungsspektrum sicher. Treffpunkt: Eisenbahnstraße 17, Baienfurt, 3,00 €, Anmel- dung erforderlich, Anmeldeschluss: Montag, 20.06.2022 Anmeldungen bitte über die Homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 0751 4000 28. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 ++ BUND startet Neuauflage der Altdorfer Wald Exkursionen ++ Zahlreiche Wanderungen und Radtouren in das Natur- juwel geplant Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll und faszinierend. Er ist das größ- te zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens, ein paradiesisches Naturidyll. Kiesabbau, Torfabbau, Wasser und Holznutzung und nun auch Windkraft - es ist reichlich, was der Altdorfer Wald so alles verkraften muss. Über- fordern wird diese Perle in der oberschwäbischen Mitte? Bereits im letzten Jahr hat der BUND Ravensburg-Wein- garten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Na- tur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. zahlreiche Exkursionen in den Altdorfer Wald angeboten. Da sich das Programm großer Beliebtheit erfreute und der Schutz des Altdorfer Waldes nach wie vor ganz oben auf der Ta- gesordnung des Naturverbandes steht, plant der BUND auch in diesem Jahr abwechslungsreiche Exkursionen, die die zahlreichen unbekannten, paradiesischen Biotope sichtbar machen. Den Auftakt der insgesamt sechszehn Touren in dieses einzigartige Gebiet macht der ehemalige Kreisjägermeis- ter Peter Sonntag im Reichermoos. Die Tour findet am Sonntag, 5. Juni ab 14:00 Uhr statt und dauert etwa 2,5 Stunden. Thema der Tour ist das Hochmoor. Wir erfahren zur langen Geschichte des Torfabbaus im Reichermoos und lernen das degenerierte Hochmoor als Lebensraum kennen. Treffpunkt der Exkursion ist das Alte Torfwerk bei Reichermoos das, wie viele andere der Touren, auch gut mit dem Fahrrad erreichbar ist - dank des gut aus- gebauten Radwegenetzes im Altdorfer Wald. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von sonntägli- chen Exkursionen, die von Juni bis Mitte Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten und Folgen des Klimawandels in der Regi- on. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmach- programm vom Waldpädagogik-Team von ForstBW. In Spielen im Wald wird erlebbar gemacht, wie ein Baum Photosynthese macht, CO2 bindet und Holz produziert und so seinen Beitrag zum Klimaschutz leistet Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Exper- tinnen gewinnen. Einige Touren vom letzten Jahr finden, auf Grund der hohen Nachfrage, dieses Jahr wieder statt. Aber auch auf bisher unbekannten Wegen und zu neu- en Themen sind spannende und informative Führungen garantiert. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im BUND-Terminkalender unter: https://www.bund-ravensburg.de Kursgebühr: 5 Euro, Kinder & Studierende kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich bis jeweils Freitagmittag, 12:00 Uhr, vor der jeweiligen Exkursion unter bund.ravensburg@bund.net. Foto: Bild: Stichweg nach Berg. BUND Ravensburg Stichweg nach Berg. BUND Ravensburg Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im BUND-Terminkalender unter: https://www.bund-ravensburg.de Kursgebühr: 5 Euro, Kinder und Studierende kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich bis jeweils Freitagmit- tag, 12:00 Uhr, vor der jeweiligen Exkursion unter bund. ravensburg@bund.net. Exkursionen im Altdorfer Wald In Kooperation mit ForstBW und dem Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. ANMELDUNG erforderlich unter bund.ravensburg@bund.net : • Reichermoos // Termin: Sonntag, 5.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Am alten Torfwerk, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Peter Sonntag, ehem. Kreisjägermeister, Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Wettergespräche im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 12.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt : Forstwirt Ausbildungsstätte Baindter Wald, Dauer: Ca. 2-3h // Referent: Roland Roth, Meteorologe • Wald-Wiesen-Weiher - Eintauchen in den Wald // Termin: Sonntag, 26. Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Wanderparkplatz Grünenberg (Baindt), Dauer: Ca. 3,5 h // Scout: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringenieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wald:Schützen, Wald:Nutzen, Wald:Baden im Altdorfer Wald //Termin: Sonntag, 10. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca.3h // Referent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Weihergeschichten im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 17. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Egelsee, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Ulfried Miller, Agrar- Biologe, BUND-Geschäftsführer • Botanische Exkursion ins Naturschutzgebiet „Lochmoos“ // Termin: Sonntag, 24. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Einmündung Klimacamp, Dauer: Ca. 2-3h // Referentin: Ulrike Plewa (NABU), Diplom-Biologin • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Familien // Termin: 31.Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer: Ca. 3 h // Referentin: Britta Rösch, Diplom-Forstwirtin und Waldpädagogin, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Schmetterlingsexkursion im Lochmoos// Termin: Sonntag, 7. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca. 2-3h // Referentin: Prof. Dr. Nele Wellinghausen (BUND), Ärztin für Mikrobiologie, Schmetterlings-AG des BUND • Sieben Weiher auf einen Streich! // Termin: Sonntag, 14. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Waldparkplatz Lupratsberg (bei Köpfingen), Dauer: Ca. 2-3h // Referent: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringenieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Familien // Termin: Sonntag, 21.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Waldspielplatz Baindt (Ende Grünenbergstr.), Dauer: 3 h // Referent: Jürgen Holzwarth, Diplom-Forstwirt und Waldpädagoge ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Wald:Wandel – Waldentwicklung und Klimawandel im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 28.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer 3h // Referent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Räuberradtour im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 4.September 2022: 10:00 Uhr, Treffpunkt: Ortsende von Zollenreute am Hofladen Multerhof, Dauer: Ca. 4h // Referent: Alexander Knor, Natur-und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Eis und Wasser als Landschaftsgestalter // Termin: Sonntag, 11. September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunk: Parkplatz Fuchsenloch (Schlier-Erbisreute), Dauer: Ca. 3h // Referent: Prof. Dr. Andreas Schwab, Professor für Geographie, PH Weingarten In Kooperation mit ForstBW und dem Natur- und Kul- turlandschaft Altdorfer Wald e.V. ANMELDUNG erfor- derlich unter bund.ravensburg@bund.net • Reichermoos // Termin: Sonntag, 5.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Am alten Torfwerk, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Peter Sonntag, ehem. Kreisjägermeister, Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Wettergespräche im Altdorfer Wald // Termin: Sonn- tag, 12.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Forstwirt Ausbildungsstätte Baindter Wald, Dauer: Ca. 2-3 h // Referent: Roland Roth, Meteorologe • Wald-Wiesen-Weiher - Eintauchen in den Wald // Termin: Sonntag, 26. Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Wanderparkplatz Grünenberg (Baindt), Dauer: Ca. 3,5 h // Scout: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringe- nieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wald:Schützen, Wald:Nutzen, Wald:Baden im Alt- dorfer Wald //Termin: Sonntag, 10. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hinter- moos), Dauer: Ca.3 h // Referent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Weihergeschichten im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 17. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Park- platz Egelsee, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Ulfried Miller, Agrar- Biologe, BUND-Geschäftsführer • Botanische Exkursion ins Naturschutzgebiet „Loch- moos“ // Termin: Sonntag, 24. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Einmündung Klimacamp, Dauer: Ca. 2 - 3 h // Referentin: Ulrike Plewa (NABU), Diplom-Biologin • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Familien // Termin: 31.Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer: Ca. 3 h // Referentin: Britta Rösch, Diplom-Forstwirtin und Waldpädagogin, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Schmetterlingsexkursion im Lochmoos// Termin: Sonn- tag, 7. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca. 2 - 3 h // Referentin: Prof. Dr. Nele Wellinghausen (BUND), Ärz- tin für Mikrobiologie, Schmetterlings-AG des BUND • Sieben Weiher auf einen Streich! // Termin: Sonntag, 14. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Waldparkplatz Lupratsberg (bei Köpfingen), Dauer: Ca. 2 - 3 h // Referent: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringenieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Fa- milien // Termin: Sonntag, 21.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Waldspielplatz Baindt (Ende Grünenbergstr.), Dauer: 3 h // Referent: Jür- gen Holzwarth, Diplom-Forstwirt und Waldpädagoge ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 • Wald:Wandel - Waldentwicklung und Klimawandel im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 28.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspiel- platz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer 3 h // Refe- rent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Räuberradtour im Altdorfer Wald // Termin: Sonn- tag, 4.September 2022: 10:00 Uhr, Treffpunkt: Orts- ende von Zollenreute am Hofladen Multerhof, Dau- er: Ca. 4 h // Referent: Alexander Knor, Natur-und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Eis und Wasser als Landschaftsgestalter // Termin: Sonntag, 11. September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunk: Parkplatz Fuchsenloch (Schlier-Erbisreute), Dauer: Ca. 3 h // Referent: Prof. Dr. Andreas Schwab, Profes- sor für Geographie, PH Weingarten • Ziegenbeweidung in Kiesgruben // Termin: Sonntag, 25.September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Dominik Hauser, Leitung Beweidungsprojekt • Wasserschutzgebiet Weissenbronnen - Wasser- versorgung fürs Schussental // Termin: Sonntag, 18.September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Rathaus Baienfurt, Dauer: 2 - 3 h // Referent: Günther A. Bin- der, Bürgermeister Baienfurt, und Dr. Hermann Schad, Dipl.-Geologe. • Stiller Bach beim Rössler Weiher // Termin: Sonntag, 16. Oktober 2022: 14:30 Uhr, Treffpunkt: Eingang Frei- bad Nessenreben, Dauer: Ca. 2 h // Referent: Günter Tillinger (BUND), Diplom-Agraringenieur ANMELDUNG: bund.ravensburg@bund.net Hinweis: Viele Treffpunkte sind gut mit dem Rad erreichbar. Bitte nutzen Sie das hervorragende Rad- wegenetz im Altdorfer Wald. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de/ Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Studienfinanzierung“ Experten-Chat am 8. Juni 2022 auf abi.de Miete, Semesterbeitrag, Fachbücher – und der WG-Kühl- schrank ist auch schon wieder leer: Studieren kostet Geld. Woher dieses kommt, klärt der nächste abi» Chat am 8. Juni. Von 16 bis 17.30 können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann alle Fragen zum Thema „Studienfinan- zierung“ stellen. Zur kostenlosen Anmeldung: https:// abi.de/interaktiv/chat. Eines ist klar: Selten ist es die eine Geldquelle, aus der sich ein Studium finanziert. Meist nutzen Studierende ver- schiedene Möglichkeiten. Eine große Rolle spielt häufig die eigenen Eltern – sofern sie es sich leisten können, die akademische Ausbildung des Nachwuchses zu sponsern. Empfehlenswert kann es außerdem sein, einen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsge- setz (BAföG) zu stellen. Seit Beginn des Wintersemesters 2020/21 liegt der monatliche Höchstsatz bei 752 Euro für Studierende bis 24 Jahre, bei 861 Euro bis 29 Jahre sowie 941 Euro ab 30 Jahren beziehungsweise für Studierende, die über dem 14. Fachsemester studieren. Nebenjobs, Stipendien und Kredite Nebenjobs erfreuen sich ebenfalls großer Beliebtheit bei vielen Hochschülerinnen und -schülern. Dabei muss es nicht immer der Einsatz hinterm Tresen der Lieblings- kneipe sein. Wer sich beispielsweise für eine Tätigkeit als Werkstudent oder -studentin in einem Unternehmen entscheidet, knüpft dort bestenfalls bereits ein wertvol- les Netzwerk, das den späteren Berufseinstieg erleichtert. Was viele nicht wissen: Stipendien richten sich nicht nur an Musterstudierende. Es gibt in diesem Feld zahlreiche Förderungen, die zum Beispiel gezielt studierende Müt- ter oder Kinder aus Arbeiterfamilien unterstützen. Wer hier kein Glück hat, kann einen Studienkredit in Erwä- gung ziehen. Doch wie kommt man eigentlich an ein Stipendium? Was muss beim BAföG beachtet werden? Wie viel darf ich im Studium dazu verdienen? Welche Finanzierungsmöglich- keiten gibt es außerdem? Antworten auf diese und an- dere Fragen geben die Expertinnen und Experten beim nächsten abi» Chat am 8. Juni. Sie nehmen sich von 16 bis 17.30 Uhr Zeit für die Teilnehmenden und werden dabei von der abi» Redaktion unterstützt. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interaktiv/chat. Dort kann auch das Chat-Protokoll nachgelesen werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Juni - 12. Juni 2022 Gedanken zur Woche Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. Der wird im Mondschein, ungestört von Furcht, die Nacht entdecken. Novalis Samstag, 04. Juni 14.30 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Tanja Keller und Markus Pahlke 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Franz und Eugen Schmidt, Kurt Brugger, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Anni Maier, Jahrtag Hermann Schilling) Sonntag, 05. Juni - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Kollekte Renovabis 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Henri Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Montag, 06. Juni 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Pia und Alfons Hä- fele, Hans Elbs) Dienstag, 07. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 08. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 09. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 10. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 11. Juni 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Maila 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. Juni - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst 200 Jahr-Feier Ka- pelle Schachen und 20 Jahre Kapellenreno- vation mit Weihbischof Kreidler und goldenes Pristerjubiläum von Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Erika Bickel, Thea Kränkle, Marta und Josef Haug) Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / ischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Gruppenstundentreff für Erstkommunionkinder 13 von 30 Erstkommunionkinder haben uns am Sonntag- mittag des 15.05. an der Villa Kunterbunt besucht und haben verschieden Spielestationen durchlaufen. Zum Schluss gab‘s noch Stockbrot und eine rote Wurst im Wecken. Unsere Minis die schon länger dabei sind, waren natürlich auch am Start und der Pfarrer mit seiner Hündin durfte auch nicht fehlen. Das Oberminiteam und die Oberminis hoffen, dass es euch mindestens genau so viel Spaß gemacht hat wie uns und dass man sich bald in der Kirche beim minist- rieren sieht. Liebe Grüße und bis bald, euer Oberminiteam Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Fronleichnam - Gottesdienst, Prozession und Gemein- defest am 16. Juni Dieses Jahr können wir wieder wie gewohnt das „Fron- leichnamsfest“ feiern mit Festgottesdienst, Prozession und Gemeindefest am Donnerstag, 16. Juni. Bei gutem Wetter ist nach dem Hochamt, das um 8.30 Uhr beginnt, in alter Tra- dition die Fronleichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären, bei der uns die Musikkapelle begleitet und einen festlichen Rahmen gibt. Nach der Prozession findet das große Gemeindefest beim Gemeindehaus/Bischof-Sproll-Saal statt mit Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie Extra-Programm für Kinder. Der Erlös ist für die Chöre und die Jugendarbeit bestimmt. Ganz herzlich laden wir Sie ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rah- men der „Bonhoeffer-Ausstellung im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 06. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Singgottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 08. Juni 14.30!! Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 12. Juni Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch mei- nen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Manchmal erscheint eine Situation so eingefahren, dass einem beim besten Willen nichts mehr Konstruktives dazu einfällt. Nicht selten wird dann die Anstrengung vergrößert, die Heftigkeit der Interaktion nimmt zu und Menschen ver- suchen, mal so richtig auf den Tisch zu hauen, damit sich endlich was bewegt. Nicht nur auf der großen weltpolitischen Bühne, sondern immer wieder auch in unserem Umfeld - und kurzfristig kann das sogar weiterhelfen. Doch Pfingsten inspiriert uns zu einem zweiten Blick auf die Wirklichkeit und die wird dadurch dynamischer, be- wegter, veränderbar. - Es muss nicht alles so bleiben, wie’s nun mal ist! Gott selbst ergreift Partei für das Leben, für seine Ge- schöpfe, über jede Sprach- und Kulturgrenze hinweg. - Die Großtuer unserer Tage werden mit ihren Groß- machts-Fantasien früher oder später vom Wind Gottes verweht, wie die Spreu vom Weizen getrennt wird. Bestand hat, wer sein Vertrauen auf Gott setzt, wer sich von seinem Geist bewegen lässt. - Komm, Atem Gottes, Heiliger Geist, hauche deiner Welt neues, geheiltes Leben ein! Frohe Pfingsten! - Ihr Pfr. Martin Schöberl Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Öffnungszeiten: Di 7.00 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ---------- Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32 Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 9.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rahmen der „Bonhoeffer-Ausstellung“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Gottesdienst im Rahmen der Bonhoeffer- Ausstellung im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonderer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer- Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses großen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! – Ihr Pfr. Martin Schöberl Gottesdienst im Rahmen der Bon- hoeffer-Ausstellung im Die- trich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonde- rer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer-Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses gro- ßen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Herzliche Einladung zum Sing-Gottesdienst am Pfingstmontag 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt ---------- Kirchenchor Ab Montag, 13.06.2022 proben wir wieder regelmä- ßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen. ---------- „Christustag“ an Fronleichnam In der Johanneskirche, Ravens- burg-Weststadt wird an Fronleich- nam, 16. Juni, um 10.00 Uhr zu einem Gottesdienst mit Bibelarbeit und Lie- der eingeladen. Die Bibelarbeiten von Pfr. Matthias Hanßmann, Landessyodaler und Pfarrerin Deuschle, werden vom Posaunenchor Wain und der Band ejw & friends musikalisch umrahmt. Eine Pause lädt zur Begegnung ein. Näheres: www.christustag.de ---------- Frauenkreis am Mittwoch, den 8. Juni 2022 um 14:30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu einem besonderen Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Pater Gerhard vom Brunnenhof in Ebenweiler wird mit uns ei- nen Kräuter-NACHMITTAG verleben und uns einiges über die Kräuter in unserem Garten verraten. Ich bin schon sehr gespannt. Achtung, wir treffen uns schon um 14:30 Uhr. Anschließend wollen wir noch in gemütlicher Runde zu- sammensitzen und Eis essen. Euer Frauenkreisteam ---------- Pfingsten kein Kreativer Montag Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer- Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine 06.06. - Kein KM (Pfingstmontag) Wir wünschen allen Kreativen einb frohes Pfingstfest 13.06. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ - Farbig oder schwarz-weiß? 26.06. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Nach den Pfingstferien starten wir nun wieder durch. Am 13.6.2022 wollen wir digital fotografieren. Zu entschei- den ist Farbe oder Schwarz-weiß. Wir freuen uns schon auf die Ausführungen von Kurt Drescher. Hier entschied Kurt Drescher zugunsten schwarz-weiß. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Außergewöhnliche Bibel gesucht! Die Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. ist im Rahmen eines Wettbewerbs zur Qumran- und Bibe- lausstellung (14.05.2022 - 05.06.2022) auf der Suche nach Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 außergewöhnlichen Bibeln. Diese können sehr alt, groß oder klein, von schönem Aussehen sein, eine besondere Geschichte haben, oder sonst irgendwie hervorstechen. Ganz egal, was Ihre Bibel besonders macht: Bringen Sie sie zur Ausstellung in der CBG Baienfurt (Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt) mit! Die drei außergewöhnlichsten Bibeln werden am Sonntag, den 05.06. prämiert. Die Teilnehmer haben die Chance, einen Tankgutschein und einen Buchpreis zu gewinnen. Gerne können Sie Ihre Bibel auch ausstellen lassen, um sie den Besuchern der Ausstellung zu präsentieren. Für eine sachgemäße Verwahrung wird gesorgt. Man kann schon sehr gespannt sein, welche Schätze da- bei hervorkommen werden. Machen Sie sich auf die Suche nach außergewöhnlichen Bibeln, die nur darauf warten, der Welt gezeigt zu werden! Bei Interesse/Fragen bitte bei Dietrich Weber melden (E-Mail: dietrich.weber@baptisten-baienfurt.de, Tel.: 0174-3871330). Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball D-Juniorinnen TSV Tettnang - SGM Fronreute/Baindt 3:2 Ein vorzeitiges kleines Endspiel um die Meis- terschaft stand für die beiden Teams auf dem Spielplan. Als nach der regulären Spielzeit ein 2 : 2 auf der Anzeigetafel stand und sich unsere Hedda mit einem feinen Dribbling durch die TSV-Abwehr spielte, war ein „Last -Minute-Sieg“ greifbar. Doch das Spiel drehte sich noch einmal und dem Heimteam gelang mit einem klasse Konter der viel umjubelte Siegtreffer. Zuvor konnten sich unsere Mädels immer wieder gut in Scene setzen. Dabei gelang unserer Spielführerin Jana, nach klasse Zuspiel von Vivienne, sowie nach einem von der TSV-Torspielerin nach vorne abgewehrten Schuss von Hedda, jeweils der Ausgleichstreffer. Bitter für unser D-Team, dass ihr, bisher bestes Saisonspiel dann letztlich mit einer Niederlage endete. Nun gilt es in den verbleibenden zwei Spielen gegen die etwas schwä- cheren Teams aus Eglofs und Bad-Waldsee zu gewinnen und auf einen Ausrutscher von Tettnang zu hoffen. Es spielten: Sara Jukic (T), Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Victoria Wertmann, Jana Eiberle, Sophie Heilmeier, Lena Füssel, Malena Kaletta, Greta Heilmeier, Lena Pfleghar, Sarah Leibfarth B- Juniorinnen TSV Sondelfingen - SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 1:0 Gegen den Tabellenletzten aus Sondelfingen sollten un- bedingt drei Punkte her. Doch trotz sicherer Abwehr und teils gefälligem Kurzpassspiel im zentralen Mittelfeld, dass uns eine leichte Feldüberlegenheit verschaffte, waren wir leider nicht in der Lage auf dem ungewohnten Kunstra- sen Torgefahr aufzubauen, da die durchgesteckten Bälle meist zu ungenau waren. Letztlich landete ein Eckball der Gegnerinnen mehr als unglücklich in unserem Netz und so mussten wir wieder ohne Punkte nach Hause fahren. Es spielten: Sam Puschmann, (T), Lorena Bürck, Scarlett Pogrzeba, Marie Strobel, Julie Acker, Vivienne Wertmann, Angelina Bühler, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiber- le, Nora Lüttmann, Tabea Schauffler, Amelie Geßler, Julia Eberlen, Franziska Rudolf Fischer, Boenke, Dischl-Meister! SV Baindt - TSV Berg II 3:0 (1:0) Durch den komfortablen 5:0-Auswärtssieg gegen Wol- pertswende in der Vorwoche, hatte der SVB im Heimspiel gegen den TSV Berg II die Chance bereits am drittletz- ten Spieltag vorzeitig die Meisterschaft klar zu machen. Der Tabellenneunte aus Berg durfte vor dieser wichtigen Partie aber nicht unterschätzt werden, nachdem man in der Hinrunde in Berg nicht über ein 1:1 hinauskam und mit dem aggressiven Pressing der Berger Probleme hatte. Im Vergleich zum letzten Spiel kehrten dementsprechend le- diglich Mika Dantona und Philipp Boenke für Nico Geggier und Ylber Xhafa zurück in die Startelf. Beide Mannschaften hatten zu Beginn, trotz ihrer spiele- rischen Qualitäten, etwas Probleme in die Partie zu kom- men und vielen Angriffen fehlte die letzte Präzision. Die erste gefährliche Aktion hätte Yannick Spohn nach fünf Minuten gelingen können, der jedoch beim Sprint in Rich- tung Strafraum vom Berger Torwart abgeräumt wurde - der folgende Freistoß brachte nichts ein. Der SVB aber fand nun besser in die Partie und schaltete nach einer Balleroberung in der 17. Minute schnell um, wobei Boenke Rechtsaußen Jan Fischer mit einem tollen Pass in Szene setzte. Fischer konnte mit seiner Geschwindigkeit seinen Gegenspieler abschütteln, zog mit einem Haken nach in- nen und versenkte den Ball mit links eiskalt im langen Eck. Durch die fußballerischen Parallelen mit Kylian Mbappé, war natürlich auch der imitierende Torjubel im Anschluss völlig gerechtfertigt. Wenige Minuten später hätte der SVB dann sogar das wichtige 2:0 nachlegen können, Jo- nathan Dischl entschied sich vor dem Tor allerdings für den alleinigen Abschluss anstatt auf den mitgelaufenen Spohn abzulegen. Defensiv stand der SVB wie immer sehr kompakt, wobei vor allem Innenverteidiger Micha- el Brugger eine sehr auffällige Leistung zeigte und mit mehreren starken Tacklings die gefährlichen Angriffe der Gäste unterband. Somit ging es mit einem knappen 1:0 in die Halbzeitpause. Trotz zweier Wechsel auf Berger Seite, kam der SVB deut- lich besser in den zweiten Durchgang und konnte sich nach 51 Minuten auf einen seiner beiden Torjäger verlas- sen. Dantona, der vor kurzem sogar in die Fupa-Auswahl Oberschwaben gewählt wurde, fand auf der linken Seite mit seiner weichen Flanke Boenke in der Mitte, welcher zum 2:0 einnickte. Die Meisterschaft war nun zum Grei- fen nahe und vier Minuten später beseitigte Dischl mit einem verwandelten Foulelfmeter dann die letzten Zwei- fel - Dantona war nach einer kurz ausgeführten Ecke im Strafraum zuvor zu Fall gebracht worden. Während man auf der Baindter Bank bereits feierte und die ersten al- koholischen Kaltgetränke vernichtete, erspielte sich die Elf auf dem Feld weitere gute Möglichkeiten. Nach einem Traumpass von Spohn, scheiterte Dischl beim Versuch den Torwart zu umkurven und Linksverteidiger Sebasti- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 an Saile schlenzte den Ball, fast wie damals als Stürmer beim SV Hirrlingen, knapp am langen Pfosten vorbei. Schlussendlich blieb es beim verdienten 3:0 für den SVB, der nach Abpfiff mit Schwenkfahne, Bengalos und einigen Bierduschen die Meisterschaft und den Wiederaufstieg in die Bezirksliga Bodensee feiern durfte. Mit bisher 68 Punkten, 107:18 Toren und ohne Niederlage krönt der SV Baindt eine bis dahin einmalige Saison in der Vereinsgeschichte und darf sich in der kommenden Saison auf einige Derbys in der Bezirksliga freuen. Nach einer wilden Kabinenfeier und einer langen Partynacht im Vereinsheim, wird der SVB am kommenden Samstag jedoch wieder das Augenmerk auf den Fußball legen und gewillt sein, die ungeschlagene Serie auch beim abstiegs- gefährdeten FV Molpertshaus fortzusetzen. Es spielten: Luca Wetzel - Sebastian Saile, Marko Szeibel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (78.Lukas Walser) - Yan- nick Spohn (70.Ylber Xhafa), Mika Dantona, Phillip Tho- ma, Jan Fischer (73.Konstantin Knisel) - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (75.Philipp Kneisl) SV Baindt II - TSV Berg III 3:1 (1:1) Am drittletzten Spieltag der diesjährigen Saison stand für den SV Baindt II das Derby gegen TSV Berg III an, wobei sich beide Mannschaften in den letzten Spielen noch um den vierten Tabellenplatz streiten. Vor dem Spiel stand der TSV mit zwar mit zwei Punkten vor der „Zwoiten“, die- se konnte jedoch in der Rückrunde deutlich mehr Punkte einfahren konnte als die Gäste. Der TSV erwischte allerdings den besseren Start in die Partie und ging nach einigen Chancen zuvor, schlussend- lich in der 25. Minute nach einem Eckstoß in Führung. Nach diesem Rückstand fanden die Baindter aber besser in die Partie und Niklas Späth vergab wenig später die erste aussichtsreiche Chance, als er am Torwart der Gäs- te scheiterte. In der 36. Minute war es dann aber Marco „Tück“ Reinhardt, der mit einem tollen Pass Max Schmidt auf die Reise schickte. Dieser behielt vor dem Tor die Ner- ven und schob zum verdienten Ausgleich ein. Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit spielte der SVB II weiter offensiv nach vorne, wobei die eingewechselten Julian Keppeler und Max Kretzer für frischen Wind sorg- ten. So war es in der 56. Minute eben Kretzer, der erneut Schmidt bediente, welcher mit seinem bereits 18.Saisontor das Team von Timo Geggier in Führung brachte. In einer hitzigen, aber auf gutem fußballerischem Niveau geführte Partie, verteidigte die Baindter Mannschaft in der Folge konsequent das eigene Tor und sorgte in der 81. Minu- te für die Entscheidung. Nach Vorarbeit von Reinhardt, bestätigte Kretzer seinen starken Auftritt und markierte den 3:1-Endstand. Mit diesem Sieg schiebt sich der SVB II mit einem Punkt Vorsprung vor den TSV und hat in den restlichen zwei Par- tien mit etwas Glück sogar noch die Chance auf Platz 3 zu springen. Nach der gemeinsamen Meisterfeier mit der ersten Mannschaft, geht der Fokus nun aber auf das letzte Auswärtsspiel der Saison. Dort trifft man am kommen- den Samstag auf den Tabellenzehnten aus Molpertshaus. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kostka (46.Julian Keppeler), Patrick Späth, Tobias Trautwein, Dennis Hecht (75.Marius Hahn)- Kai Kaspar, Luca Lauriola (46.Max Kretzer), Ma- nuel Brugger, Marco Reinhardt - Max Schmidt (88.Lukas Grabherr), Niklas Späth Vorschau: Samstag, 04.06.2022 13.15 Uhr: FV Molpertshaus II - SV Baindt II 15.30 Uhr: FV Molpertshaus - SV Baindt Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren SGM Horgenzell/Fronhofen - SGM Baindt/Baienfurt 0:3 Gastgeber aus Horgenzell/Fronhofen hat das Spiel kurz- fristig abgesagt, daher wird das Spiel mit 0:3 gewertet. A-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - TSV Berg 0:2 (0:1) Im letzten Heimspiel der Saison empfing unsere A-Junio- ren den Tabellenführer aus Berg, welcher mit einem Sieg die Meisterschaft in der Bezirksstaffel Bodensee klar ma- chen konnte. Von Beginn an übernahmen die Gäste das Spielgeschehen und gingen nach 25 Minuten verdient in Führung. Zwar ließ unsere U19 nur wenige Torchancen im gesamten Spiel zu, konnten aber nie wirklich selbst ge- fährliche Angriffe starten und sich Chancen herausspie- len, sodass mit dem 0:2 in der 65. Spielminute das Spiel entschieden war und der SV Baindt der A-Jugend des TSV Berg zur Meisterschaft gratulieren darf. Es spielten: Jonathan Ströble, Sven Merz, Markus Wöhr, Luis Bürck, Kevin Fischer, Leon Geng, Tim Scheffler, Wasem Mahjoub, Adnan Kale, Tiziano Belligoi, Bledon Beluli, Mohamed Raygal, Darko Matajic, Johannes Padent, Jonas Pfister B-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach/Weißenau 0:1 (0:1) Das Heimspiel gegen die SGM Eschach/Weißenau konnte unsere U17 über weite Strecken ausgeglichen gestalten und hatte Mitte der ersten Halbzeit durch Mohamed Ray- gal und Salvatore Di Maggio die große Chance in Füh- rung zu gehen, den Schuss aus kurzer Distanz konnte der gegnerische Torspieler noch klären und beim Nachschuss von Salvatore konnte der gegnerische Abwehrspieler in höchster Not noch klären. Kurz vor der Halbzeit erzielte Eschach nach einem Freistoß von der rechten Seite das 0:1 durch einen Kopfball. Bei diesem Ergebnis sollte es am Ende auch bleiben. Es spielten: Magnus Fricker, Nico Spörkle, Oskar Büchelmaier, Zuhdjja Silic, Fayaz Sadat, Timo Gruber, Fabiano Kehm, Salvato- re Di Maggio, Markus Wöhr, Wasem Mahjoub, Mohamed Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Raygal, Tim Schellhorn, Hussein Achour, Berkant Tastan, Raphael Kaiser, Enes Demiryürek C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SV Oberzell 0:2 (0:2) Gegen den SV Oberzell musste unsere U15 trotz kämp- ferisch starker Leistung eine knappe 0:2 Niederlage hin- nehmen, bei welcher die Zuschauer über weite Strecken eine ausgeglichene Partie sahen. Es spielten: Cosmin Atanasof, Benjamin Stiefvater, Eduard Ionescu, Felix Singler, Lennard Schwarz, Lars Präg, Darian Baotic, Magdalena Dittmann, Hassan Khanafer, Moritz Bürk- le, Omar Houran, Amar Ajdarpasic, Zuhdija Silic, Laurin Wösle, Lukas Urbanczyk C2-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SG Aulendorf 0:7 (0:6) D-Junioren VfB Friedrichshafen II - SGM Baindt/Baienfurt 3:0 D2-Junioren spielfrei D3-Junioren SGM Baindt/Baienfurt III - SGM Seibranz/Dietmanns/Hauerz I 2:7 (2:3) E-Jugend SV Weingarten III - SV Baindt 1:10 (0:5) Im Gastspiel beim SV Weingarten III durften unsere E-Ju- nioren am Ende einen 10:1 Auswärtssieg feiern, für wel- chen der Grundstein bereits vor der Halbzeit durch Tore von Lucca (2), Giulio, Leon und Rafael. Im zweiten Durch- gang wurde das Ergebnis dann auf 1:10 in die Höhe ge- schraubt. Erneut Lucca, sowie ein Tor von Anton und Be- nedikt und zwei Tore von Max sorgten am Ende für einen ungefährdeten Sieg. Es spielten: Matteo, Rafael, Anton, Dominik, Leon, Giulio, Lucca, Yigit, Benedikt, Max Bambini Ein ganz besonderes Fußballbambini-Training Am Montag, den 23.05.2022, durften sich unsere Bambi- ni-Kids dem Kinderjumpingkurs von Jumpata anschlie- ßen. Die Trainerin, Selina, erklärte zunächst den Ablauf und startete eine Choreografie mit passender Musik. Be- sonderen Wert wurde auf Rhythmik, Körperspannung und Schnelligkeit gelegt. Der Spaßfaktor stand selbst- verständlich ganz oben. Als Dankeschön plädierten die Kinder und Trainer zum Abschluss für ein „Wer sind wir? - SV Baindt“. Vorschau Jugendfußball Im Kinder- und Jugendfußball finden während der Pfingstferien keine Spiele statt. Bezüglich des jeweiligen Trainings informieren die Trainer. Weiter geht es für alle Mannschaften ab dem Wochen- ende 24.6. - 26.6. Lediglich unser B-Juniorinnen spielen bereits eine Woche früher wieder. Zudem dürfen sich alle Kinder der Altersstufen Bambi- ni, F-Jugend, E-Jugend und D-Mädchen mit dem Dach- ser-Cup am 09. und 10. Juli in Baindt auf ein weiteres Saisonhighlight freuen. Frauenfußball SV Baindt - SGM Bad Waldsee/Reute 0:1 Vergangenen Sonntag begrüßten die Baindter Damen die SGM Bad Waldsee/Reute in Baindt. Da die SGM aktuell den letzten Tabellenplatz belegt, wurde sich aus diesem Spiel natürlich viel erhofft. Sie dominierten das Spiel und kamen oftmals gefährlich vors gegnerische Tor. Tamara Sperle, Lena Nägele und Mariella Pedrazzoli versuchten alle einen Treffer für ihre Mannschaft zu landen, jedoch wurden alle Versuche von der Torfrau abgewehrt oder verfehlten knapp das Tor. In der 30. Minute kam dann wie erwartet der erste Konter der Gegnerinnen, der gleich verwandelt wurde. Die gegnerische Spielerin schoss per- fekt und für unsere Torspielerin Mandy Hennig unhaltbar, in die obere linke Ecke. Trotz des Tores ließen sich die Damen des SVB nicht abschrecken und das Spiel fand überwiegend auf der Seite der SGM statt. Die weiteren Konter wurden gekonnt von der Baindter Defensive abge- wehrt. Die Baindter Damen hatten durch Ramona Schnell, Daniela Fießinger, Rebecca Butsch, Laura Maucher und Lisa Meschenmoser weiterhin unzählige Torchancen, al- lerdings konnten sie sich selbst nicht belohnen. Deshalb mussten die Baindter Damen die Niederlage einstecken und rutschen damit auf den dritten Tabellenplatz. Spielerinnen: Mandy Hennig (T), Lena Nägele, Tasja Kränkle, Muriel Zumbrock, Nicole Schmid, Lisa Meschen- moser, Mariella Pedrazzoli, Lena Schäfer, Tamara Sperle (C), Rebecca Butsch, Annika Busalt, Laura Maucher, Lara Herde, Rebekka Lins, Daniela Fießinger Vorschau: Diesen Sonntag spielen die Damen des SV Baindts um 10.30 Uhr auf dem Hauptspielfeld des SV Zu- ssdorf in Wilhelmsdorf. TC Baindt e.V. Einladung zur Jubiläumsfeier Liebe Mitglieder mit Partner*in und Kind*er, am Sa., 18. Juni 2022 feiern wir 40 Jahre TC Baindt und dies UMSONST & DRAU- ßEN bei uns auf der Anlage. Weitere Infos siehe Plakat unten, in der E-Mail-Info und auf der Vereins-Webseite. Anmeldung: - bis So., 5. Juni 2022 - per E-Mail an 1.vorsitzende@tc-baindt.de oder schrift- fuehrerin@tc-baindt.de und auf der Homepage - bitte angeben: Personenzahl, davon ggf. Kinder (bis 9 Jahre) Wir freuen uns, dieses Jubiläum mit euch feiern zu kön- nen. Die Vorstandschaft Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Musikverein Baindt Blutfreitag 2022 Der Musikverein Baindt durfte nach lan- ger Zwangspause am 27.05.2022 end- lich wieder die Baindter Blutreiter zur Blutfreitagsprozession nach Weingar- ten begleiten. Bei schönstem Wetter trafen wir uns um 5:15 Uhr am Torbogen im Klosterhof, um gemeinsam mit den Blutreitern nach Weingarten zu marschieren. Dort angekommen begleiteten wir die Blutreiter während der Prozession unter anderem mit dem allseits bekannten „Rossbollenmarsch“. Auch dieses Jahr haben uns wieder viele Baindter auf unserem Weg nach Weingarten begleitet. Es war wieder einmal ein toller Tag, den wir in vollen Zügen genossen haben. Haben Sie schon Karten für unser DorfMusikFest? Unser Fest findet vom 24. - 27. Juni 2022 unterhalb der großen Sporthalle in Baindt statt. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Programm für Sie zusammengestellt. Am Freitagabend, den 24.06.2022, starten wir zum Festauftakt mit einem Brassabend. Die Bands 2-Takt- Brass, die Brasserie und Jack Russel´s Halsbänd freuen sich schon riesig darauf die Stimmung im Festzelt zum Glühen zu bringen. Am Samstagabend, den 25.06.2022, dürfen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend in Dirndl und Lederhosen mit der Band Bergluft freuen. Sie möchten endlich mal wieder mit Familie und Freunden einen Frühschoppen besuchen? Dann sind Sie bei unserem Festsonntag genau richtig. Wir beginnen am 26.06.2022 mit einem Gottesdienst im Fest- zelt. Anschließend können Sie es sich beim Frühschoppen mit reichhaltigem Mittagstisch richtig gut gehen lassen. Auch unseren Umzug mit vielen Musikkapellen aus der Region dürfen Sie sich nicht entgehen lassen. Als Ausklang des Festsonntags bringen die La Paloma Boys dann noch einmal richtig Stimmung ins Festzelt. Als Abschluss unseres Festwochenendes findet am Mon- tag, den 27.06.2022, unser Feierabendhock statt. Un- ter anderem unterhält Sie die Bläserklasse der Kloster- wiesenschule, das Vororchester und die Jugendkapelle Baindt sowie die Band Achtalblech. Karten für Freitag- und Samstagabend gibt es bei allen Musikerinnen und Musikern des MV Baindts sowie beim Baindter Beck, im Bistro Romano und im Musikhaus Lan- ge in Ravensburg. Unsere Karten sind begehrt, deshalb seien Sie schnell, bevor die Karten ausverkauft sind. Der Musikverein Baindt freut sich auf Ihren Besuch. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Nachdem auch Interesse an einer Hygineschulung-ERSTbelehrung besteht, hier nun fol- gendes Angebot: Am Montag, 11.07.2022 um 18.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Boms eine Erstbe- lehrung statt. Anmeldung bis 04.07.2022 mit Name, Ad- resse und Geburtsdatum bei Anita Bayer, E-Mail: land- frauen-ravensburg@gmx.de oder Tel. 07502/3851. Kosten betragen 29 € + 5 € für Aufwand. Es bekommen alle Teil- nehmer/innen die Rechnung für die 29 € und das Nach- weisheft nach Hause geschickt. Die 5 € für Aufwand bitte vor Ort in bar bezahlen. Es dürfen auch Mitglieder anderer Vereine teilnehmen. Die Kreisvorstandschaft Terminvorschau: 12.07.2022 19.30 Uhr Hauptversammlung m. Wahlen im Bischof-Sproll-Saal in Baindt mit anschlie- ßender Eisverkostung. Reitergruppe Baindt Vereinsausflug am 2. Juli Hallo liebe Mitglieder, wie bereits angekündigt findet am Sams- tag, 2. Juli 2022 endlich wieder ein Aus- flug statt. Wir haben einen Tag auf der Insel Mainau geplant. Mit der BOB-Bahn fahren wir ab ca. 9 Uhr in Nieder- biegen ab. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 In Friedrichshafen steigen wir auf das Schiff um, welches uns auf die Insel bringt. Während der Fahrt wird es einen Imbiss geben. Dort bleibt genügend Zeit für einen aus- gedehnten Spaziergang durch das florale Paradies. Be- sonders schön sind zu dieser Jahreszeit die Rosengärten. Kurz vor 16 Uhr schippern wir wieder zurück nach Fried- richshafen um anschließend im Lammgarten gemeinsam beim Abendessen den Tag ausklingen zu lassen. Der Eigenanteil beträgt für Kinder 10 Euro, für Erwach- sene 20 Euro (der Betrag wird vom Konto abgebucht). Für die weitere Planung bitten wir um verbindliche Vor- anmeldung bis zum 17.06.2022 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de; per Whatsapp an 0151 53932974). Turnierergebnisse Reitturnier Bad Schussenried Dressurprüfung Kl. A* 2. Platz Luisa Walser mit First Dinamica Reitturnier Waldburg Dressurreiterwettbewerb Kl. E 2. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Reitertag Reute Dressurwettbewerb Kl. E 1. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Führzügelwettbewerb 3. Platz Hannah Elbs mit Dolly Wir gratulieren Euch ganz herzlich zu den großartigen Erfolgen! Macht weiter so! Luisa mit First Dinamica Theresa mit Bonne Diamond Hannah mit Dolly und Markus Basar Baindt Am 14. Mai hat das Basar Team Baindt, schon zum zweiten Mal, auf dem Schul- hof der Klosterwiesenschule einen Flohmarkt „Rund ums Kind“ veranstaltet. Das Wetter hat wunderbar mitgespielt und der Flohmarkt war voller Erfolg. Die Jugendfeuer- wehr Baindt hat für etwas herzhafteres gesorgt und die Viertklässler der Klosterwisenschule haben Kuchen und Waffeln verkauft, um für ihren Schullandheim Aufenthalt etwas Geld zu sammeln. Folgende Einrichtungen werden dieses Mal von dem Er- lös unterstützt: - Teakwondo Baindt e.v. - Sportverein Baindt, Kinderturngruppen - Jugendrotkreuz Baienfurt Baindt - Klosterwiesenschule Baindt - Blindenschule Baindt - Jugendfeuerwehr Baindt Ihr findet uns ab jetzt auf Facebook Kinderbasar Baindt (funktioniert auch ohne Facebook Konto). Dort findet Ihr immer die neuesten Infos und Termine. Ihr könnt uns aber gerne auch eine Mail schreiben: basar-baindt@gmx.de Es grüßt herzlich das Basar-Team Baindt Kapellengemeinschaft Schachen e.V. 200 Jahre Dreifaltigkeits-Kapelle Schachen (1821 - 2021) und 20. Scha- chener Dorffest zugunsten der Dorfkapelle Sonntag, 12. Juni 2022 – Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler 220000 JJaahhrree DDrreeiiffaallttiiggkkeeiittss--KKaappeellllee SScchhaacchheenn ((11882211--22002211)) uunndd 2200.. SScchhaacchheenneerr DDoorrffffeesstt zugunsten der Dorfkapelle Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Sonntag, 12. Juni 2022 - Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler, Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher (bei Regen im Schachener Festraum) Anschließend Frühschoppen und Mittagstisch Für Unterhaltung sorgt der Musikverein Baindt 12:00 Uhr Mittagessen Kaffee und Kuchen 14:00 Uhr Luftballonwettbewerb 17:30 Uhr Fröhlicher Ausklang Die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Höll und Hotterloch Vom Bahnhof Ravensburg aus geht es die Höll hinauf und das Hotterloch hinab, und ab Weissenau die Schussen aufwärts wieder zum Bahn- hof zurück. Treffpunkt: Sonntag 12.06.2022 um 9.00 Uhr vor dem Bahnhof Ravensburg, Rückkehr ca. 13.00 Uhr, Gehzeit 3 - 4 Stunden, ca. 11 km, 200 Hm (teilweise steil bergauf und bergab) Fahrpreis: Neun-Euro-Ticket, Einkehr nach der Wande- rung in Ravensburg im „Qmuh“ am Bahnhof. Ggf. Pan- demie-Regeln beachten. Vesper, Trinken, Stöcke, gu- tes Schuhwerk. Die geplante Wanderung in den Tobeln kann nur bei trockenen Wegverhältnissen stattfinden. Ggf. muss auf breitere Waldwege ausgewichen werden. Anmeldung ab 08.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Ingrid Frank E-Mail: ingridfrank.rv@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Zur Orchideenblüte über die Höllritzer-Alpe im Oster- und Stubenbachtal Vom Parkplatz Ostertal geht es ohne Steigung zur Forsthütte Gräfen-Alpe, anschließend steil aufwärts zur Höllritzer-Alpe und in weitem Bogen zur Naturschutz-Re- naturierung des Landes Bayern, vorbei an der Birkach-Al- pe bis zur Einkehr auf der Mittelberg-Alpe. Danach über Buhls-Alpe zurück zum Parkplatz. Wann: Dienstag 14.06.2022 um 7.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.30 Uhr, Gehzeit 5 1/2 Stunden, 13 km, 600 Hm, (1 Stunde steil bergauf) Fahrpreis 25 € für Mitglieder. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, (Wechselschuhe). Anmeldung ab 10.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung Irene Klingler E-Mail: klinglerirene@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen. 3-tägige Hüttenwanderung über die Nagelfluhkette und den Prodelkamm Tag 1: Vom Parkplatz Hochgratbahn über die Falkenhütte zum Staufner Haus (Übernachtung im Mehrbettzimmer). Tag 2: Vom Staufner Haus über 6 Gipfel der Nagelfluh- kette zum Kemptener Naturfreundehaus (Übernachtung im DZ). Tag 3: Vom Kemptener Naturfreundehaus übers Himmeleck mit Abstieg über die Prodel-Alpe zurück zum Parkplatz. Wann: Mittwoch 22.06.2022 um 7.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.30 Uhr am 24.06.2022, Gehzeit täglich ca. 6 Stunden, bis 12 km/, bis 800 Hm (stets bergauf und bergab) Sonstiges: Mund- schutz, Impfnachweis empfohlen, voraussichtliche Über- nachtungskosten: Staufner Haus 54 € HP (DAV-Mitglied 42 €). Kemptener Naturfreundehaus 62 € HP, Schlafsack 5 €, zuzügl. Fahrtkosten/Parkplatzgeb 104 € - 116 € Anmeldung ab 21.05.2022 bis 06.06.2022 wegen Reser- vierung/Stornierung - T 0151-12952100 (Anrufbeantwor- ter) Wanderführung Irene Klingler E-Mail: klinglerirene@gmail.com Gäste sind willkommen! S O Z I A L V E R B A N D VdK Baden-Württemberg 2. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten, Der 2. Kaffeetreff findet am 08. Juni 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel – Bistro, Abt-Hyl- ler-Str. 37-39 in Weingarten statt. Referent: Herr Thomas Schröbler,Vorstand Dipl.Betriebswirt (FH) GVV Gemeinnütziger Verein für Verbraucherberatung und Verbraucherschutz e.V. Thema: Informationsveranstaltung Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men und direkte Anfragen an Herrn Schröbler stellen wür- den, die er selbstverständlich beantworten kann. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind wünscht die Vorstandsschaft vom So- zialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Kinder- und Jugendreha der Deutschen Rentenversi- cherung Kindern eine neue Chance geben »Es ist besorgniserregend, welche Spuren die Corona-Pan- demie bereits bei den Jüngsten in unserer Gesellschaft hinterlässt«, sagt Saskia Wollny, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württem- berg. Verunsicherung, fehlende soziale Kontakte und der Mangel an Bewegung hätten viele Kinder krank gemacht. Sie appelliert deswegen an die Eltern, jetzt einen Antrag auf eine Kinder- und Jugendreha bei dem gesetzlichen Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Rentenversicherungsträger zu stellen. Die DRV Baden-Württemberg bietet erkrankten Kindern und Jugendlichen eine Chance auf ein gesundes Leben. Während des Aufenthalts in einer Reha-Klinik erhalten die Kinder eine passgenaue umfassende medizinische, physiotherapeutische und oder psychologische Behand- lung. Auch der Schulunterricht wird nicht vernachlässigt: Die Kinder und Jugendlichen werden in der Klinik nach Absprache mit der Heimatschule unterrichtet. Derzeit werden ein Drittel der Anträge mit psychischen Er- krankungen begründet. Aber auch Kindern und Jugendli- chen mit organischen Leiden kann der gesetzliche Renten- versicherungsträger helfen. 2021 haben rund 3.800 Eltern einen Antrag auf eine Kinder- und Jugendreha bei der DRV Baden-Württemberg gestellt. »Da haben wir definitiv noch Platz für mehr Kinder«, sagt Saskia Wollny. Bei einer Kin- der- und Jugendreha übernimmt die DRV alle Kosten. Zu- zahlungen müssen nicht geleistet werden. Kinder bis zwölf Jahre können begleitet werden. Auch diese Kosten und mögliche Verdienstausfälle werden von der DRV getragen. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Interes- sierte unter www.deutsche-rentenversicherung.de/kin- derreha. Die Broschüre »Kinder und Jugendliche: Fit mit Rehabilitation« kann außerdem kostenlos in verschiede- nen Sprachen im Internet heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@ drv-bw.de) bestellt werden. Kostenfreie Vorträge zu Enkeltrick und Co. VORSICHT ABZOCKE! Kostenfreie Vorträge zu Enkeltrick und Co. ABZOCKE! Kostenfreie Vorträge zu Enkeltrick und Co. Kontakt: Polizeipräsidium Ravensburg 0751 803-1042 ravensburg.pp.praevention@polizei.bwl.de Landkreis Ravensburg Neue BioGenuss-Radtour pünktlich zu den Pfingstfe- rien veröffentlicht Die Pfingstferien stehen vor der Tür! Wer unsere Regi- on sportlich und kulinarisch zugleich entdecken möchte, kann das bei einer neuen BioGenuss-Radtour rund um Karsee und Leupolz bei Wangen im Allgäu tun. Auch die vierte Route im Landkreis verspricht Genusserlebnis. Un- ter dem Motto „BioGenuss-Radtouren - Radelnd unsere Bio-Heimat erFAHREN“ führen die Touren an verschiede- nen Bio-Bauernhöfen oder Bio-Verarbeitern vorbei und bieten die Möglichkeit Bio-Köstlichkeiten direkt am Ort der Erzeugung zu erwerben und ganz nebenbei noch etwas über die unterschiedlichen Betriebe und deren Besonder- heiten zu lernen. „So wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kontakt mit unseren Bio-Landwirt/innen bringen und die Vor-Ort-Vermarktung stärken“, sagt Ka- tharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravensburg und Initiatorin des Projektes. Vier Rundtouren stehen momentan zur Verfügung. Diese befinden sich um Leutkirch im Allgäu, Bad Waldsee-Wol- fegg, Amtzell-Bodnegg-Waldburg und ganz neu rund um Karsee-Leupolz. Genaue Informationen gibt es unter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren Informationen zum jeweiligen Betrieb erhalten Interessier- te außerdem auf den Hofschildern, die für die Radtour an jeder Station angebracht wurden. Die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verarbeiter/innen freuen sich auf einen Besuch und Interesse an ihrer Arbeit. Online-Vortrag „Auf einen Blick - Getränke“ Leitungswasser oder Mineralwasser, Saft oder Nektar, isotonisch oder light, infused Water, Wasser mit Frucht- und Pflanzenextrakten oder mit Duft aromatisiert. Das alles sind Begriffe rund um das Thema Getränke. Die Frage, was und vor allem wie viel davon gesund ist, wird in dem Online-Vortrag von Diätassistentin Katja Sonthei- mer behandelt. Eine fundierte und sachliche Aufklärung soll den Teilneh- menden dabei helfen, für sich selber eine gute Auswahl treffen zu können. Außerdem erfahren die Zuhörenden, wie viel Zucker sich in manchen Getränken versteckt. Der Vortrag findet am Donnerstag, 23. Juni, um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis spätestens 20. Juni unter www.ernaehrung-oberschwa- ben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Ver- anstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Schwaben international e.V. Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid-19 und Ma- sern geimpft. Die Partnerschulen möchten gerne, dass die Gasteltern gegen Covid-19 geimpft sind. El Salvador Familienaufenthalt: ca. 16. September - ca. 11. Novem- ber 2022 Deutsche Schule San Salvador 25 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 06. Januar - ca. 26. Februar 2023 Verschiedene Schulen 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Peru Familienaufenthalt: 07. Januar - 17. Februar 2023 Alexander von Humboldt Schule, Lima Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 38 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 15 - 17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2023 - Individuelle Aufenthalte in El Salvador möglich Unsere Gastfamiliensuche erstreckt sich auf das gesam- te Bundesgebiet. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729-13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Selbsthilfegruppe sammelt Hilfsmittel für Tansania Vor über 25 Jahren hat das Ehepaar Blaser aus Bad Waldsee die Organisation „Klumpfuß-Feuerkinder“ ge- gründet. Grund dafür war ihre tiefe Betroffenheit über von Herdfeuer verletzter Kinder und Kinder, die angebo- rene Fehlstellungen haben. Zusammen mit der „Klump- fuß-Selbsthilfegruppe-Oberschwaben“ soll im Oktober ein Container mit medizischen Hilfsmitteln nach Tansania verschifft werden. Finanziert wird der Transport von der Volksbank Ulm-Biberach. Operiert werden die Kinder von einem deutschen Arzt. Gesucht werden noch weitere medizinische Hilfsmittel, wie (Kinder-)Krücken und Kinder-Rollstühle. Spenden-Bescheinigungen können ausgestellt werden. Gerne können die Hilfsmittel zugesendet werden, oder eine Abholung vereinbart werden. Die Kontaktadresse lautet: Sonja Hummel, 0173-1921401, hummel.sonja@posteo.de. Bauernhaus Museum Wolfegg Auf ins Museum! Pfingsten im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Ferien zuhause? Kein Problem, denn das Bauernhaus-Mu- seum bietet ein vielfältiges Programm an. Ferienprogram- me immer dienstags und donnerstags, Erlebnistage „auf ins museum“ und Führungen auf der Baustelle „Hof Beck“ sowie öffentliche Familienführungen zu den Dauer- und Sonderausstellungen. Außerdem kann mit dem neu er- richteten Entdeckerpfad, dem Museumsführer, der Muse- umsapp und dem Kinderführer das Gelände selbständig erkundet werden. Und - es gibt ein neues Schwein, Frida! Immer dienstags und donnerstags veranstaltet das Bau- ernhaus-Museum ein großes und buntes Mitmach-Pro- gramm mit vielen Stationen für die ganze Familien. Das Ferienprogramm findet bei jedem Wetter statt. Ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zzgl. Eintritt ist direkt vor Ort zu entrichten. Die Termine im Einzelnen: Am Dienstag, 7. Juni, 11 bis 17 Uhr ist „Wassertag“. Nassgebackene Wecken backen, Acker pflegen, Wäsche waschen, Floß bauen, Waldboden als Wasserfilter nutzen, Wassereimer-Parcours und Puppentheater (13 Uhr) all das wird am Wassertag geboten. Highlight sind die Ge- wässer-Führungen, Erkundungen der Tierwelt an der Wol- fegger Ach mit Gewässerökologe Thomas Bechter-Wild vom Landschaftserhaltungsverband um 12 und 14 Uhr, jeweils ca. 1 Stunde. Aufgrund der begrenzten Teilnehmer- zahl bitte voranmelden unter 07527 95500, Mindestalter 10 Jahre, denn es geht durch unbefestigtes Gelände! Am Donnerstag, 9. Juni, 11 bis 17 Uhr „Es summt und brummt - Insektentag“. Um 12 und 14 Uhr Imkerfüh- rungen, um 13 Uhr Märchen erzählen, Führung über die Streuobstwiese (stündlich), Nisthilfe bauen, Rahmen für Spinnennetz bauen und Glückskäfer backen stehen auf dem Programm. Der Dienstag, 14. Juni, 11 bis 17 Uhr steht im Zeichen „Spielplatz Natur“. Es werden Wurfspiele aus Weiden geflochten, Strohpüppchen gebastelt, alte Kinderspiele in der Natur gespielt, Naturbingo gebaut, Spielzeug aus Holz gebastelt und um 13 Uhr werden spannende Ge- schichten vorgelesen. Auf ins Museum! Erlebnistage im Bauernhaus-Museum Zwei Erlebnistage sind ebenfalls Teil des Pfingstferien- programm! Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern selbst Kinder waren, sowie viel Neues über die vielfältige Allgäuer Landbevölkerung von heute lernen kleine und große Besucher/innen an den Erlebnistagen kennen. Die Erlebnistage drehen sich diese Saison um das große Thema der menschengemachten Kulturlandschaft. Jeweils unter eigenem Motto gibt es viel Spannendes zu entdecken und auszuprobieren. Tiere auf Hof und Flur am Pfingstmontag 06. Juni, von 10 bis 18 Uhr. Ebenso wie die Menschen prägen auch zahlreiche Nutz- und Wildtiere die oberschwäbische Kulturlandschaft. Weidende Rinder, Schafe und Ziegen, Schweine, Gänse, freilaufende Hühner und Kaninchen, aber auch ihre natürlichen wildlebenden Feinde sind nur einige der heimischen Tierarten, die Besuchende an die- sem Tag auf dem Museumsgelände näher kennenlernen. Am Samstag 26. Juni findet die Heuernte von 10 - 18 Uhr statt. Einen Höhepunkt im bäuerlichen Jahr stellte stets die Heuernte dar, wenn die ganze Familie mit anpacken musste, um das wertvolle Futter zu mähen, zu wenden, zu Huizen aufzuschichten und später abzutransportie- ren. Für Groß und Klein gibt es viel zu sehen und selbst Hand anzulegen beim Sensen-Mähen oder Huizen-Bau- en. Mähvorführungen mit dem Pferdegespann und ver- schiedenen Oldtimer-Traktoren runden das Programm ab. Für die Suche nach dem „Goldstück im Heuhaufen“ gibt es einen extra großen Heuhaufen, in dem so man- cher Schatz schlummert! Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Ein Haus zieht um: „Feierabendführung“ auf der Bau- stelle In den Jahren 2020 - 2021 wurde ein weiteres historisches Bauernhaus auf das Gelände des Bauernhaus-Museums versetzt: Der Hof Beck aus Taldorf. Die Bauarbeiten am Hof sind nun weitgehend abgeschlossen und es entsteht die neue Ausstellung, die ab der Saison 2023 dort zu se- hen sein wird. Im Vorfeld einer Ausstellung ist im Muse- um Einiges zu tun: Möbel müssen eingebracht werden, konservatorische Maßnahmen am Gebäude sind nötig, ein Konzept und ein Gestaltungsentwurf für die Ausstel- lung entstehen. Das ist ein spannender Prozess, den zu begleiten sich lohnt! Am 09. Juni 2022 um 18 Uhr geht es um den Wiederaufbau eines historischen Gebäu- des, mit Günther Redle, Holzbau Redle. Teilnahme nur nach Voranmeldung unter info@bauernhaus-museum. de oder Tel. +49 (0)7527 9550-0. 3 Euro pro Person (bis 16 Jahre kostenlos). Öffentliche Führungen für Familien 05. Juni 2022 15 Uhr Öffentliche Familienführung durch die Ausstellung „kommen - schaffen - bleiben. ‚Gastarbei- terinnen‘ und ‚Gastarbeiter‘ im ländlichen Oberschwaben 12. Juni 2022 13 Uhr Öffentliche Familienführung: Leben auf dem Bauernhof 18. Juni 2022 14 Uhr Öffentliches Mitmach-Projekt: Was arbeiteten die Schwabenkinder? Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonn- tag, von 10-17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 4. Juni 2022 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstecke zum Thema Schussentobel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck; dort wer- den wir von einem langjährigen Mitarbeiter der ehe- maligen Papierfabrik durch das Gelände geführt und über die Geschichte der Fabrik und die Fabrikantenvilla informiert. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarfs- und Dienstleistungseinrichtungen entwickelt werden, zur evangelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holz- schleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen. Da war Café aber coronabedingt geschlossen hat, dürfen Sie sich gerne selbst was zum Trinken/Essen mitbringen. Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Eisebah- ne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Teffpunkt: Parkplatz Kath. Kirche Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Die Fahrradtour ist für Fahrräder mit und ohne Motor geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interes- santen Radtour begrüßen zu dürfen. Sonntag, 5. Juni 2022 Gästeführer: Manfred Traub Faszination Moor - reich an Orchideen und anderen botanischen Kostbarkeiten Natürlich gehören Orchideen wie Knabenkraut, Waldhya- zinthe, Händelwurz und Sumpfständelwurz zu den beson- deren Kostbarkeiten der an Arten so einmaligen Pflanz- engemeinschaft in unseren Riedgebieten. Nicht weniger interessant sind die insektenfressenden Pflanzen Son- nentau, Wasserschlauch und das Echte Fettkraut. Zurzeit blühen auch Fieberklee, Blutwurz und die Mehlprimel. Mit ein bisschen Glück lassen sich Mooreidechsen, Ringelnat- tern und farbenprächtige Libellen beobachten. Manfred Traub führt Sie zu den schönsten Plätzen im Dornach- und Wegenried und zeigt Ihnen die Vielfalt dieser besonderen Flora und Fauna. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Streckenlänge: ca. 7 km Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher (Info-Tafel). Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Ende ca. 17:00 Uhr Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine Einkehr in den ortsansässigen Gasthäusern ist an- schließend möglich Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de . Hallenbad Baienfurt Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG Einladung zur Generalversammlung Liebe Mitglieder der Hallenbad Baienfurt eG, wir möchten Sie hiermit zur diesjährigen Generalver- sammlung am Freitag, 24. Juni 2022 ab 20:00 Uhr ins evangelische Gemeindehaus im Öschweg 32, 88255 Bai- enfurt einladen. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2021. Vorlage des Jahresabschlusses und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses. 3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Be- schlussfassung über die Verwendung des Jahres- überschusses. 5. Beschlussfassung über die Entlastung 1. Der Mitglieder des Vorstandes 2. Der Mitglieder des Aufsichtsrates 6. Verschiedenes Rainer Müller Vorsitzender des Aufsichtsrates Hallenbad Baienfurt eG Spendenkonto: DE23 3702 0500 0008 0901 00 Verteidigen Sie die Menschen rechte mit einer Begünstigung von Amnesty in Ihrem Testament! Kostenloser Ratgeber zur Nachlassgestaltung unter: amnesty.de/inzukunft Wir können so viel schaffen, wenn wir zusammenstehen. Ihre Spende hilft! www.drk.de Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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    Zuletzt geändert: 03.06.2022
    Geschaeftsordnung_Gemeinderat_12_2020.pdf

    1 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO - hat sich der Gemeinderat am 10. September 2019 (zuletzt geändert am 08.12.2020) folgende Geschäftsordnung gegeben. I. Allgemeine Bestimmung § 1 Zusammensetzung des Gemeinderats, Vorsitzender (1) Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). (2) Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung der Bürgermeisterin führt (führen) ihr(e) Stellvertreter im Sinne des § 48 GemO den Vorsitz. § 2 Mitgliedervereinigungen (1) Die Gemeinderäte können sich zu Mitgliedervereinigungen (Fraktionen) zusammenschließen. Eine Fraktion muss einschließlich etwaiger ständiger Gäste aus mindestens zwei Gemeinderäten bestehen. (2) Jede Fraktion teilt ihre Gründung, Bezeichnung, Mitglieder, ständige Gäste, die Namen des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sowie ihre Auflösung der Bürgermeisterin mit. (3) Die Bestimmungen des § 6 über die Pflicht zur Verschwiegenheit gelten für Fraktionen entsprechend. II. Rechte und Pflichten der Gemeinderäte und der zur Beratung zugezogenen Einwohner und Sachverständigen § 3 Rechtsstellung der Gemeinderäte (1) Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. (2) Die Bürgermeisterin verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. (3) Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden. - 32 Abs. 1 bis 3 GemO - 2 § 4 Unterrichtungsrecht, Akteneinsicht, Anfragerecht der Gemeinderäte (1) Ein Vierteil der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass die Bürgermeisterin den Gemeinderat unterrichtet, und dass diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. In diesem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein. (2) Jeder Gemeinderat kann an die Bürgermeisterin schriftliche oder in einer Sitzung mündliche Anfragen im Sinne des Absatzes 1 stellen. Mündliche Anfragen, die mit keinem Punkt der Tagesordnung in Verbindung stehen, sind erst nach Erledigung der Tagesordnung zulässig. (3) Schriftliche Anfragen sind, sofern es der Gegenstand der Frage zulässt, innerhalb von 4 Wochen zu beantworten. Sie können auch am Ende einer Sitzung des Gemeinderats von der Bürgermeisterin mündlich beantwortet werden; können mündliche Anfragen nicht sofort beantwortet werden, teilt die Bürgermeisterin Zeit und Ort der Beantwortung mit. (4) Für Anfragen und Antworten, die wegen des öffentlichen Wohls oder wegen berechtigter Interessen Einzelner im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist eine die Verschwiegenheit gewährleistete Form zu wahren. (5) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei den nach § 44 Abs. 3 Satz 3 GemO geheim zu haltenden Angelegenheiten. - § 24 Abs. 3 bis 5 GemO - § 5 Amtsführung Die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner müssen ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst ausüben. Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen. Bei Verhinderung oder wenn es erforderlich ist, die Sitzung vorzeitig zu verlassen, ist der Vorsitzende unter Angabe des Grundes rechtzeitig vor der Sitzung zu verständigen. Ist die rechtzeitige Verständigung des Vorsitzenden infolge unvorhergesehener Ereignisse nicht möglich, so kann sie nachträglich erfolgen. - §§ 17 Abs. 1, 34 Abs. 3 GemO - § 6 Pflicht zur Verschwiegenheit (1) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner so lange zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis sie die Bürgermeisterin von der Schweigepflicht entbindet. Dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach § 9 Abs. 3 bekannt gegeben worden sind. (2) Gemeinderäte dürfen die Kenntnis von geheim zu haltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. Gegen dieses Verbot verstößt insbesondere, wer aus der Kenntnis geheim zu haltender Angelegenheiten für sich oder Dritte Vorteile zieht oder ziehen will. - §§ 17 Abs. 2, 35 Abs. 2 GemO - 3 § 7 Vertretungsverbot (1) Die Gemeinderäte dürfen Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die Gemeinde nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetzliche Vertreter handeln. Ob die Voraussetzungen dieses Verbots vorliegen, entscheidet der Gemeinderat. Insbesondere darf ein dem Gemeinderat angehörender Rechtsvertreter ein Mandat gegen die Gemeinde nicht übernehmen. (2) Auf die zur Beratung zugezogenen Einwohner finden die Bestimmungen des Abs. 1 Anwendung, wenn die zu vertretenden Ansprüche oder Interessen mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Bürgermeister. - § 17 Abs. 3 GemO - § 8 Ausschluss wegen Befangenheit (1) Ein Gemeinderat oder ein zur Beratung zugezogener Einwohner darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann: 1. dem Ehegatten 2. einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad Verwandten oder einem durch Annahme an Kindes statt Verbundenen, 3. einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad Verschwägerten, solange die die Schwägerschaft begründende Ehe fortbesteht oder 4. einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person. (2) Dieses Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Gemeinderat oder der zur Beratung zugezogene Einwohner 1. gegen Entgelt bei jemand beschäftigt ist, dem die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, dass nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass sich der Gemeinderat deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befindet. 2. oder dessen Ehegatte, Kinder, Eltern, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft oder Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs eines rechtlich selbstständigen Unternehmens sind, denen die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Ist der Gemeinderat oder der zur Beratung hinzugezogene Einwohner als Vertreter der Gemeinde oder auf Vorschlag der Gemeinde Organmitglied im Sinne des Satzes 1, besteht kein Mitwirkungsverbot. 3. Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann und die nicht Gebietskörperschaft ist, sofern er diesem Organ nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde angehört, oder 4. in der Angelegenheit in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist. (3) Diese Vorschriften gelten nicht, wenn die Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt. Sie gelten ferner nicht für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit. 4 (4) Der Gemeinderat und der zur Beratung zugezogene Einwohner, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung über diesen Gegenstand dem Vorsitzenden mitzuteilen. Entsprechend gilt, wenn Anhaltspunkte dieser Art während der Beratung erkennbar werden. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheiden in Zweifelsfällen in Abwesenheit der Betroffenen bei Gemeinderäten der Gemeinderat, sonst die Bürgermeisterin. (5) Wer wegen Befangenheit an der Beratung und Entscheidung nicht mitwirken kann, muss die Sitzung verlassen. Bei öffentlicher Sitzung muss er sich in den für die Zuhörer bestimmten Bereich des Sitzungsraumes begeben, bei nichtöffentlichen Sitzungen muss er auch den Sitzungsraum verlassen. - § 18 GemO - III. Sitzungen des Gemeinderats § 9 Öffentlichkeitsgrundsatz, Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nicht öffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. (2) Zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats hat jedermann Zutritt, soweit es die Raumverhältnisse gestatten. (3) In nichtöffentlicher Sitzung nach Abs. 1 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. - § 35 GemO – (4) Bei öffentlichen Sitzungen, die als Videokonferenz oder in vergleichbarer Weise durchgeführt werden, muss die Möglichkeit bestehen, die Verhandlungen des Gemeinderates gemäß §37a Abs. 1 Satz 4 GemO als Zuhörer und Zuseher – der jeweiligen Notsituation angepasst – zu verfolgen. § 10 Verhandlungsgegenstände (1) Der Gemeinderat verhandelt über Vorlagen der Bürgermeisterin, der Gemeinderäte, der Ausschüsse und über die dazu gestellten Anträge. (2) Ein durch Beschluss des Gemeinderats erledigter Verhandlungsgegenstand wird erst erneut behandelt, wenn neue Tatsachen oder neue wesentliche Gesichtspunkte dies rechtfertigen. § 11 Sitzordnung Die Gemeinderäte sitzen nach ihrer Fraktionszugehörigkeit. Kommt keine Einigung zustande, bestimmt die Bürgermeisterin die Reihenfolge der Fraktionen unter 5 Berücksichtigung ihrer zahlenmäßigen Stärke im Gemeinderat. Die Sitzordnung innerhalb der Fraktionen wird von deren Vertretern im Gemeinderat festgelegt. Gemeinderäten, die keiner Fraktion angehören, weist die Bürgermeisterin den Sitzplatz an. § 12 Einberufung (1) Der Gemeinderat ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im Monat einberufen werden. Der Gemeinderat muss unverzüglich einberufen werden, wenn es ein Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören. (2) Die Bürgermeisterin beruft den Gemeinderat zu Sitzungen schriftlich und grundsätzlich bei Nutzung des Digitalen Gremiendienstes durch Abruf über das Ratsinformationssystem (RIS) in der Regel 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung (§ 13) ein. In der Einladung ist die Zeit, der Ort und die Tagesordnung der Sitzung anzugeben. Die Beratungsunterlagen sind über das RIS abrufbar oder werden beigefügt. (3) Wird zur Erledigung der Tagesordnung eine Sitzung am nächsten Tag fortgesetzt, so genügt die mündliche Bekanntgabe durch die Bürgermeisterin als Einladung. Gemeinderäte, die bei Unterbrechung der Sitzung nicht anwesend waren, sind unverzüglich zu verständigen. (4) Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlicher Sitzungen sind rechtzeitig ortsüblich (auf der Homepage unter der Rubrik Bekanntmachungen und zusätzlich im Amtsblatt) bekannt zu geben.- § 34 Abs. 1 und 2 GemO – (5) Die Bürgermeisterin kann im Einzelfall notwendige, ordentlich einberufene Sitzungen als auch sog. „Notfallsitzungen“ (§ 34 Abs. 2 GemO) in Form von Videokonferenzen oder auch anderen bzw. neueren technischen Verfahren, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 37a GemO anberaumen. Hybridsitzungen, bei der nur ein Teil der Ratsmitglieder anwesend und die übrigen Mitglieder über Videozuschaltung dabei sind, sind dadurch grundsätzlich ebenfalls möglich. Eine Sitzung ohne Bildübertragung ist allerdings nicht zulässig. § 13 Tagesordnung (1) Die Bürgermeisterin stellt die Tagesordnung für die Sitzungen auf. (2) Auf Antrag eines Viertels der Gemeinderäte oder einer Fraktion ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören. Satz 1 gilt nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat. (3) Die Tagesordnung enthält Angaben über Beginn und Ort der Sitzung sowie die zur Beratung vorgesehenen Gegenstände, unterschieden nach solchen, über die in öffentlicher und solchen, über die in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln ist. (4) Die Bürgermeisterin ist berechtigt, Verhandlungsgegenstände bis zum Beginn der Sitzung unter Angabe des Grundes von der Tagesordnung abzusetzen. Dies gilt nicht für Anträge nach Abs. 2. - § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 1 GemO - 6 § 14 Beratungsunterlagen (1) Der Einberufung nach § 12 fügt der Bürgermeister die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen bei, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Die Vorlagen sollen die Sach- und Rechtslage darstellen und möglichst einen Antrag enthalten. (2) Die Beratungsunterlagen sind grundsätzlich am Tage der Einladung in das Ratsinformationssystem einzustellen. Im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Beratungsunterlagen im Ratsinformationssystem können Gemeinderäte auf eine schriftliche Zustellung von Drucksachen verzichten. Nichtöffentliche Beratungsunterlagen sind nur für die Gemeinderäte bestimmt. Sie dürfen von den Gemeinderäten ohne Zustimmung der Bürgermeisterin nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Bis zur öffentlichen Verhandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte ist generell Verschwiegenheit gem. § 6 zu wahren ( § 34 Abs. 1 GemO). § 15 Verhandlungsfähigkeit und Verhandlungsleitung (1) Der Gemeinderat kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. (2) Die Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Verhandlungen des Gemeinderats. Die Sitzung wird geschlossen, wenn sämtliche Verhandlungsgegenstände erledigt sind oder wenn die Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats oder aus anderen dringenden Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss. Die Sitzung soll grundsätzlich nicht länger als 22:00 Uhr dauern. - § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 1 GemO - § 16 Handhabung oder Ordnung, Hausrecht (1) Die Vorsitzende handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Er kann Zuhörer, die den geordneten Ablauf der Sitzung stören, zur Ordnung rufen und erforderlichenfalls aus dem Sitzungsraum weisen. (2) Gemeinderäte können bei grober Ungebühr oder bei wiederholten Verstößen gegen die Ordnung vom Vorsitzenden aus dem Beratungsraum verwiesen werden; mit dieser Anordnung ist der Verlust des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Bei wiederholter großer Ungebühr oder wiederholten Verstößen gegen die Ordnung kann der Gemeinderat ein Mitglied für mehrere, höchstens jedoch für sechs Sitzungen ausschließen. Entsprechendes gilt für sachkundige Einwohner, die zu den Beratungen zugezogen sind. - § 36 Abs. 1 und 3 GemO - § 17 Verhandlungsablauf, Änderung der Tagesordnung durch den Gemeinderat (1) Die Gegenstände werden in der Reihenfolge der Tagesordnung verhandelt, sofern der Gemeinderat im Einzelfall nichts anderes beschließt. (2) Die nachträgliche Aufnahme von Gegenständen in die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ist, von Notfällen abgesehen, während der Sitzung nicht möglich. In nichtöffentlichen 7 Sitzungen kann ein Verhandlungsgegenstand, von Notfällen abgesehen, nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder des Gemeinderats nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. (3) Der Gemeinderat kann auf Antrag die Verhandlung über einen Gegenstand vertagen. Wird ein solcher Antrag angenommen, so finden eine zweite Beratung und die Beschlussfassung in einer anderen Sitzung statt. (4) Die Beratung ist beendet, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen. (5) Der Gemeinderat kann auf Antrag jederzeit die Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand schließen (Schlussantrag). Wird ein solcher Antrag angenommen, ist die Aussprache abzubrechen und Beschluss zu fassen. Über einen Schlussantrag kann erst abgestimmt werden, wenn jede Fraktion und die keiner Fraktion angehörenden Gemeinderäte Gelegenheit hatten, zur Sache zu sprechen. (6) Wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder während der Beratung und vor der Abstimmung eine zweite Beratung beantragt, muss diesem Antrag stattgegeben werden. Dies hemmt jedoch die weitere Beratung nicht. § 18 Vortrag, beratende Mitwirkung im Gemeinderat (1) Den Vortrag im Gemeinderat hat die Vorsitzende. Sie kann den Vortrag einem Beamten oder Angestellten der Gemeinde oder anderen Personen übertragen. (2) Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten zuziehen. (3) Die Vorsitzende kann, auf Verlangen des Gemeinderats muss sie, Beamte oder Angestellte der Gemeinde zu sachverständigen Auskünften zuziehen. - §§ 33, 71 Abs. 4 Gemo - § 19 Redeordnung (1) Die Vorsitzende eröffnet die Beratung nach dem Vortrag (§ 18 Abs. 1). Er fordert zu Wortmeldungen auf und erteilt das Wort grundsätzlich in der Reihenfolge der Meldungen. Bei gleichzeitiger Wortmeldung bestimmt sie die Reihenfolge. Ein Teilnehmer an der Verhandlung darf das Wort erst ergreifen, wenn es ihm von der Vorsitzenden erteilt ist. (2) Außer der Reihe wird das Wort erteilt zur Stellung von Anträgen zur Geschäftsordnung (§ 21) und zur Berichtigung eigener Ausführungen. (3) Kurze Zwischenfragen an den jeweiligen Redner sind mit dessen und des Vorsitzenden Zustimmung zulässig. (4) Die Vorsitzende kann nach jedem Redner das Wort ergreifen; er kann ebenso dem Vortragenden oder zugezogenen sachkundigen Einwohner und Sachverständigen jederzeit das Wort erteilen oder sie zur Stellungnahme auffordern. (5) Für die Beratung eines bestimmten Gegenstandes kann der Gemeinderat die Dauer der Beratung und die Redezeit beschränken. (6) Ein Redner darf nur von der Vorsitzenden und nur zur Wahrnehmung seiner Befugnisse unterbrochen werden. Die Vorsitzende kann den Redner zur Sache verweisen 8 oder zur Ordnung rufen. Bei weiteren Verstößen kann ihm die Vorsitzende das Wort entziehen. § 20 Sachanträge (1) Anträge zu einem Verhandlungsgegenstand der Tagesordnung (Sachanträge) sind vor Abschluss der Beratung über diesen Gegenstand zu stellen. Die Vorsitzende kann verlangen, dass Anträge schriftlich abgefasst werden. (2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand oder den Haushalt der Gemeinde nicht unerheblich beeinflussen (Finanzanträge), insbesondere eine Ausgabenerhöhung oder eine Einnahmesenkung gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans mit sich bringen würden, müssen einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Aufbringung der erforderlichen Mittel enthalten. § 21 Geschäftsordnungsanträge (1) Anträge „Zur Geschäftsordnung“ können jederzeit, mit Bezug auf einen bestimmten Verhandlungsgegenstand nur bis zum Schluss der Beratung hierüber, gestellt werden. (2) Geschäftsordnungsanträge unterbrechen die Sachberatung. Außer dem Antragsteller und der Vorsitzenden erhält je ein Redner der Fraktionen und die keiner Fraktion angehörenden Gemeinderäte Gelegenheit, zu einem Geschäftsordnungsantrag zu sprechen. (3) Geschäftsordnungsanträge sind insbesondere a) der Antrag, ohne weitere Aussprache zur Tagesordnung überzugehen, b) der Schlussantrag (§ 17 Abs. 5) c) der Antrag, die Rednerliste zu schließen d) der Antrag, den Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Sitzung erneut zu beraten e) der Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen f) der Antrag, den Verhandlungsgegenstand an einen Ausschuss zu verweisen. (4) Ein Gemeinderat, der selbst zur Sache gesprochen hat, kann Anträge nach Abs. 3 Buchst. b. (Schlussantrag) und c. (Schluss der Rednerliste) nicht stellen. (5) Für den Schlussantrag gilt § 17 Abs. 5 (6) Wird der Antrag auf „Schluss der Rednerliste“ angenommen, dürfen nur noch diejenigen Gemeinderäte zur Sache sprechen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vorgemerkt sind. § 22 Beschlussfassung, Beschlussfähigkeit (1) Im Anschluss an die Beratung wird über die vorliegenden Sachanträge Beschluss gefasst. Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen (§ 23) und Wahlen (§ 24). (2) Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. 9 (3) Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Vierteil aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. (4) Ist der Gemeinderat wegen Abwesenheit oder Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, muss eine zweite Sitzung stattfinden, in der er beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Einberufung der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung entfällt, wenn weniger als drei Mitglieder stimmberechtigt sind. (5) Ist keine Beschlussfähigkeit des Gemeinderats gegeben, entscheidet die Bürgermeisterin an Stelle des Gemeinderats nach Anhörung der nicht befangenen Gemeinderäte. Ist auch die Bürgermeisterin befangen, findet § 124 GemO entsprechende Anwendung; dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied für die Entscheidung zum Stellvertreter der Bürgermeisterin bestellt. (6) Bei der Berechnung der „Hälfte bzw. des Viertels aller Mitglieder“ nach den Absätzen 2 und 3 ist von der Zahl der tatsächlich besetzten Sitze auszugehen. Diese Zahl ergibt sich dadurch, dass von den gesetzlichen Mitgliedern bzw. der Zahl der in der Hauptsatzung festgelegten Mitglieder zuzüglich der Bürgermeisterin (§ 25 GemO) die Zahl der bei der Wahl nicht besetzten Sitze (§ 26 Abs. 4 KomWG) sowie die Zahl der Sitze, die nach Ausscheiden eines Gemeinderats durch Nachrücken nicht mehr besetzt werden können, abgezogen wird. (7) Der Vorsitzende hat sich vor der Beschlussfassung über jeden Verhandlungsgegenstand zu überzeugen, ob der Gemeinderat beschlussfähig ist. - § 37 GemO – (8) Bei einer gemäß § 37a GemO einberufenen Sitzung muss ein gegenseitiger Austausch der Ratsmitglieder bei der Beratung und Beschlussfassung gewährleistet sein. § 23 Abstimmungen (1) Anträge sind positiv und so zu formulieren, dass sie als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden können. Wird ein Antrag in eine Frage gekleidet, ist sie so zu stellen, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Über Anträge zur Geschäftsordnung (§ 21) wird vor Sachanträgen (§ 20) abgestimmt. Bei Geschäftsordnungsanträgen wird über diejenigen, die der sachlichen Weiterbehandlung am meisten entgegenstellen, zuerst abgestimmt. Über Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Sache wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Als Hauptantrag gilt der Antrag des Vortragenden (§ 18 Abs. 1) oder eines Ausschusses. Liegen mehrere Änderungs- und Ergänzungsanträge zu der gleichen Sache vor, so wird jeweils über denjenigen zunächst abgestimmt, der am weitesten von dem Hauptantrag abweicht. (2) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht berücksichtigt. Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (3) Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen durch Handhebung ab. Die Vorsitzende stellt die Zahl der Zustimmungen, der Ablehnungen und der Stimmenthaltungen fest. Bestehen über das Ergebnis der Abstimmung Zweifel, kann die Vorsitzende die Abstimmung wiederholen lassen. Ist namentliche Abstimmung beschlossen, geschieht sie durch Namensaufruf der Stimmberechtigten in der Buchstabenfolge. Der Aufruf beginnt bei jeder namentlichen Abstimmung mit einem anderen Buchstaben des Alphabets. 10 (4) Der Gemeinderat kann auf Antrag beschließen, dass ausnahmsweise geheim mit Stimmzetteln abgestimmt wird. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen in § 24 Abs. 2. - § 37 Abs. 6 GemO - § 24 Wahlen (1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderats widerspricht. Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet im Falle des Satzes 4 ein zweiter Wahlgang statt, für den Satz 3 gilt. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. (2) Die Stimmzettel sind von der Vorsitzenden bereitzuhalten. Sie werden verdeckt oder gefaltet abgegeben. Die Vorsitzende ermittelt unter Mithilfe eines vom Gemeinderat bestellten Mitglieds oder eines Gemeindebediensteten das Wahlergebnis und gibt es dem Gemeinderat bekannt. (3) Ist das Los zu ziehen, so hat der Gemeinderat hierfür ein Mitglied zu bestimmen. Die Vorsitzende oder in ihrem Auftrag der Schriftführer stellt in Abwesenheit des zur Losziehung bestimmten Gemeinderats die Lose her. Der Hergang der Losziehung ist in die Niederschrift aufzunehmen. - § 37 Abs. 7 GemO – (4) In Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum nach § 37a GemO können generell keine Wahlen durchgeführt werden. Damit können in solchen Sitzungen auch keine Personalentscheidungen getroffen werden. § 25 Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten (1) Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem Angestellten oder Arbeiter sowie für die Festsetzung der Vergütung oder des Lohnes, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder allein. Der Bürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört. (2) Über die Ernennung und Anstellung der Gemeindebediensteten ist durch Wahl Beschluss zu fassen; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit bei einem Angestellten oder Arbeiter. - § 24 Abs. 2 § 37 Abs. 7 GemO - § 26 Persönliche Erklärungen (1) Zu einer kurzen „persönlichen Erklärung“ erhält das Wort a) jedes Mitglied des Gemeinderats, um seine Stimmabgabe zu begründen. Die Erklärung kann nur unmittelbar nach der Abstimmung abgegeben werden. 11 b) wer einen während der Verhandlung gegen ihn erhobenen Vorwurf abwehren oder wer eigene Ausführungen oder deren unrichtige Wiedergabe durch andere Redner richtig stellen will. Die Erklärung kann nach Erledigung eines Verhandlungsgegen- standes (Beschlussfassung, Vertagung, Übertragung zur Tagesordnung) abgegeben werden. (2) Eine Aussprache über „persönliche Erklärungen“ findet nicht statt. § 27 Fragestunde (1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde). (2) Grundsätze für die Fragestunde: a) Die Fragestunde findet am Beginn jeder öffentlichen Sitzung statt. Ihre Dauer soll 15 Minuten nicht überschreiten. b) Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt die Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt die Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Hiervon wird der Gemeinderat nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Die Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 bs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung. - § 33 Abs. 4 GemO - § 28 Anhörung (1) Der Gemeinderat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung). Über die Anhörung im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, eines Gemeinderats oder betroffenen Personen und Personengruppen. (2) Die Anhörung ist öffentlich. Unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO kann die Anhörung nichtöffentlich durchgeführt werden. Der Gemeinderat kann die Anhörung auch in Angelegenheiten, für die er zuständig ist, einem Ausschuss übertragen. (3) Die Anhörung findet vor Beginn einer Sitzung des Gemeinderats oder innerhalb einer Sitzung vor Beginn der Beratung über die Anzuhörenden betreffende Angelegenheit statt. Hierüber entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. (4) Ergibt sich im Laufe der Beratungen des Gemeinderats eine neue Sachlage, kann der Gemeinderat eine erneute Anhörung beschließen. Die Beratung wird zuvor unterbrochen. - § 33 Abs. 4 GemO- 12 IV. Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren und durch Offenlegung § 29 Schriftliches Verfahren Über Gegenstände einfacher Art kann im schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Der Antrag, über den im schriftlichen Verfahren beschlossen werden soll, wird gegen Nachweis und mit Angabe der Widerspruchsfrist allen Gemeinderäten entweder nacheinander in einer Ausfertigung oder gleichzeitig in je gleich lautenden Ausfertigungen zugeleitet. Er ist angenommen, wenn kein Mitglied widerspricht. - § 37 Abs. 1 GemO- § 30 Offenlegung (1) Über Gegenstände einfacher Art kann im Wege der Offenlegung beschlossen werden. Die Offenlegung kann in einer Sitzung und außerhalb einer solchen geschehen. (2) Bei Offenlegung in einer Sitzung sind die zur Erledigung vorgesehenen Gegenstände in einem besonderen Abschnitt der Tagesordnung aufzuführen. Ein Antrag ist angenommen, wenn ihm während der Sitzung nicht widersprochen wird. (3) Bei Offenlegung außerhalb einer Sitzung sind die Gemeinderäte darauf hinzuweisen, dass die Vorlage auf dem Rathaus aufliegt; dabei ist eine Frist zu setzen, innerhalb der dem Antrag widersprochen werden kann. Wird fristgerecht kein Widerspruch erhoben, ist der Antrag angenommen. - § 37 Abs. 1 GemO- § 30a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum 1. Über Gegenstände einfacher Art kann in einer als Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführte Sitzung beraten und beschlossen werden (§ 37a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GemO). 2. Anders als beim Offenlegungs-, schriftlichen oder elektronischen Verfahren gelten jedoch hinsichtlich Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit die normalen Geschäftsbestimmungen der Gemeindeordnung. V. Niederschrift § 31 Inhalt der Niederschrift (1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderats ist eine Niederschrift zu fertigen; sie muss insbesondere Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, den Namen der Vorsitzenden, die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit, die Gegenstände der Verhandlungen, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. (2) Bei Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren (§ 29) oder durch Offenlegung (§ 30) gilt Absatz 1 entsprechend. 13 (3) Der Vorsitzende und jedes Mitglied können im Einzelfall verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstimmung in der Niederschrift festgehalten wird. - § 38 Abs. 1 GemO- § 32 Führung der Niederschrift (1) Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt. Sofern die Bürgermeisterin keinen besonderen Schriftführer bestellt, ist sie Schriftführerin. (2) Die Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen sind getrennt zu führen. (3) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen haben, und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Ist kein besonderer Schriftführer bestellt, so unterzeichnet die Bürgermeisterin als „Vorsitzende und Schriftführerin“. - § 38 Abs. 2 GemO- § 33 Anerkennung der Niederschrift Die Niederschrift ist in der Regel in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb eines Monats, durch Auflegen zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen. Über hierbei gegen die Niederschrift eingebrachte Einwendungen entscheidet der Gemeinderat. - § 38 Abs. 2 GemO- § 34 Einsichtnahme in die Niederschrift (1) Die Gemeinderäte können jederzeit in die Niederschrift über die öffentliche und über die nichtöffentliche Sitzungen Einsicht nehmen. (2) Die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen ist auch den Einwohnern gestattet. Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen werden 4 Wochen lang auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. - § 38 Abs. 2 GemO – VI. Geschäftsordnung der Ausschüsse § 35 Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Die Geschäftsordnung des Gemeinderats findet auf die beschließenden und beratenden Ausschüsse mit folgender Maßgabe Anwendung: a) Vorsitzende der beschließenden Ausschüsse ist die Bürgermeisterin. Sie kann einen ihrer Stellvertreter oder, wenn alle Stellvertreter verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen. b) Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt die Bürgermeisterin. Sie kann einen ihrer Stellvertreter oder ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit ihrer Vertretung beauftragen. 14 c) In die beschließenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen werden; sie sind ehrenamtlich tätig, ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. d) In die beratenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; sie sind ehrenamtlich tätig, ihr Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. e) Sitzungen der beschließenden Ausschüsse, die der Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, dienen, und Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind in der Regel nichtöffentlich. f) Wird ein beschließender Ausschuss wegen Befangenheit beschlussunfähig, entscheidet an seiner Stelle der Gemeinderat. Wird ein beratender Ausschuss aus demselben Grund beschlussunfähig, entscheidet der Gemeinderat ohne Vorberatung. g) Die an der Teilnahme an der Sitzung verhinderten Mitglieder von Ausschüssen haben ihre Stellvertreter rechtzeitig zu verständigen und ihnen Einladung und Tagesordnung zur Sitzung zu übergeben. Haben sich Mitglieder der Ausschüsse krank oder in Urlaub gemeldet, sorgt der Vorsitzende für die Einladung der Stellvertreter. - §§ 39 Abs. 5, 40, 41 GemO- VII. Schlussbestimmung § 36 In-Kraft-Treten Diese Geschäftsordnung tritt am 4. Oktober 2019 in Kraft. § 37 Außer-Kraft-Treten bisheriger Bestimmungen Mit In-Kraft-Treten dieser Geschäftsordnung tritt die Geschäftsordnung vom 21. September 2004 außer Kraft. Baindt, den 10. September 2019 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 21.04.2020 – Inkrafttreten 01.10.2020 zuletzt geändert am 08.12.2020 – Inkrafttreten 01.01.2020[mehr]

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      Wo tker SüjAew «km scKoiAslew ist. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg Bau- und Umweltamt Sachgebiet Oberflächengewässer Gemeinde Baindt Bauamt Frau Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Gegen Empfangsbekenntnis Ansprechpartner/in: Isabel Söllner Tel: 0751/85-4249 Fax: 0751/85-774249 Mail: i.soellner(S> rv.de Kreishaus II Raum E31S, Gartenstr. 107, Ravensburg rundumbus Linie 1,2,3,5,10,20 Haltestelle "Kraftwerk" Aktenzeichen: 404-691.17.-SÖ Ihr Schreiben vom/AZ: Datum: 22.07.2022 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas­ serschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Bereich „Bühl/Gei­ gensack" durch die • Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, Gemarkung/Gemeinde Baindt sowie • Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Antragstellerin: Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - erlässt auf An­ trag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 folgenden Planfeststellungsbeschluss: I. Planfeststellung Der Plan für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Gebiet Bühl in Baindt mit folgen­ den Einzelmaßnahmen wird festgestellt: BIC: SOLADES1RVB Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 Q vvww.rv.de O landkreis.ravensburg 8 landkreis.ravensburg BODENSEE 1. Die Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, 2. die Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, 3. die Querungen für die Sulpacher Straße auf Fist. Nr. 386, Hirschstraße auf Fist. Nr. 42, Zeppelinstraße auf Fist. Nr. 455/9, sowie 4. der Austausch der bestehenden Bachverdolung im Waldabschnitt von DN 700 durch DN 800 bei Fist. Nr. 379, -jeweils Gemarkung und Gemeinde Baindt-. Die Maßnahmen haben zur Folge, dass durch den neu geschaffenen Bachverlauf die Abflusskapazität im Bereich des Einzugsgebietes Bühl auf ein 100 -jährliches Hochwasserereignis (HQ100) gesteigert wird und auch Überflutungen aufgrund außergewöhnliche Starkregenereignisse verhindert werden. 5. Die Planunterlagen nebst Grüneinträgen sind Bestandteil dieses Beschlusses (s. II.). 6. Die Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen (s. III.). 7. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. II. Planunterlagen: Dem festgestellten Plan liegen, neben dem Antrag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021, die von der Fassnacht Ingenieure GmbH, Ziegeleistraße 3, 29.07.2021 zugrunde: 88410 Bad Wurzach erstellten Planunterlagen vom • • Erläuterungsbericht mit Grüneintrag vom 13.05.2022 Hydraulische Berechnungen Bachlauf Ergänzt: 10.03.2022 • e • Starkregenmanagement-Berechnung Hochwasserschutz Baindt Detailkarte Baugrunduntersuchungen Erstellt: 23.01.2022 • Übersichtsplan 1:10.000 Erstellt: 10.11.2020 • Übersichtslageplan 1: 2.500 • Lageplan Achse Bühl 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Achse Geigensack 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Baustelleneinrichtung 1: 250 Ergänzt: 22.03.2022 • Regelprofil Achse Bach Bühl 1:100 • Regelprofil Achse Bach Geigensack 1:100 • Höhenplan Achse Bühl 1:500/ 100 • Höhenplan Achse Geigensack 1:500/ 100 • Querprofile Achse Bühl 0+020 - 0+100 1:100 Ergänzt: 09.11.2021 • Querprofile Achse Bühl 0+100 - 0+190 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Seite 2 Querprofile Achse Bühl 0+200 - 0+277.15 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+000 - 0+160 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+180 - 0+340 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1:50/1:25 Ergänzt: 09.11.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Bühl 1:500/ 100 Ergänzt: 12.08.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Geigensack mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1: 500 Ergänzt: 12.08.2021 Vom Ingenieurbüro Sieber, Am Schönbühl 1, 88131 Lindau liegen außerdem folgende Planunterlagen zugrunde: • Umweltverträglichkeitsvorprüfung Erstellt: 14.07.2021 • Natura 2000 - Vorprüfung • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Erstellt: 23.07.2021 Vom Ingenieurbüro HPC AG, Jahnstraße 26, 88214 Ravensburg liegt das Bodenschutzkonzept/-plan vom 21.03.2022 vor. III. Nebenbestimmungen 1. Allgemeine Auflagen 1.1. Der Beginn der Baumaßnahme und die Fertigstellung der Maßnahme sind dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt siehe Briefkopf) - gern. § 78 Abs. 1 Wassergesetz (WG) rechtzeitig mit den beigefügten Baubeginns- und Fertigstel­ lungsanzeigen anzuzeigen. 1.2. Die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme wird nach § 78 Abs. 2 S. 1 Wassergesetz (WG) wegen besonderer Umstände des Einzelfalls angeordnet. Nach Fertigstellung der Anlage ist beim Landrat­ samt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt wie oben) - die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme nach § 78 Wassergesetz (WG) zu beantragen. Sind Abweichungen im Plan erfolgt, sind zur Abnahme Bestandspläne mit den tatsächlichen Abmessun­ gen vorzulegen. 1.3. Eine Mehrfertigung der Entscheidung ist dem verantwortlichen Bauleiter, dem Fachbauleiter und dem ausführenden Unternehmer zusammen mit den vom Landratsamt Ravensburg - Bau- und Um­ weltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - anerkannten Ausführungsplänen vor Baubeginn aus­ zuhändigen. Seite 3 1.4. Das Vorhaben ist plan- und bestimmungsgemäß auszuführen. Die von der Gemeinde Baindt vorge­ legten Antragsunterlagen sind unter Einbeziehung der Nebenbestimmungen dieses Planfeststel­ lungsbeschlusses bei der Umsetzung der Maßnahme einzuhalten. Technisch notwendige Änderun­ gen in der Ausführung der Anlage sind dem Landratsamt - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Ober­ flächengewässer (Kontakt wie oben) - rechtzeitig vor der Ausführung zur Feststellung, ob eine we­ sentliche Änderung vorliegt, schriftlich anzuzeigen. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Sachgebie­ tes Oberflächengewässer vorgenommen werden. Daher sind die Arbeiten bis zur Entscheidung aus­ zusetzen. 1.5. Die Bauausführungspläne sind dem Landratsamt rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Während der Bauausführung sind mit dem Antragsteller, dem Fachplaner, der ausführenden Baufirma und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt gemeinsame Baustellentermine durchzufüh­ ren um die genaue Art und Weise der Ausgestaltung der Gewässerausbaumaßnahme vor Ort ein­ vernehmlich abzustimmen. 1.6. Die Baumaßnahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung begleitet und überwacht wer­ den. Die ökologische Baubegleitung muss im Vorfeld zu sämtlichen Baumaßnahmen benannt und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz, Ansprechpartnerin: Frau Birnkammer, Tel.: 0751/85-4248, E-Mail: s.birnkammer(5)rv.de, mitgeteilt werden. Die Aufga­ ben der Ökologischen Baubegleitung umfasst auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der Vor­ gaben zur Anlage des Bauchlaufs, die in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung formuliert wurden und der Sicherung von Strömungshindernissen (s.o.). Die Gestaltungsmaßnahmen am Gewässer sind unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung in Abstimmung mit den Landratsamt Ravens­ burg, Bau und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer auszuführen. 1.7. Bei der Detailbauausführung sind erhöhte Anforderungen an die Bauleitung zu stellen. Eine regel­ mäßige Überwachung während der Bauphase ist durch einen im Wasserbau fachkundigen Baulei­ ter sicherzustellen. Die Bauleitererklärungen sind dem Landratsamt Ravensburg, Bau und Umwel­ tamt/Sachgebiet Oberflächengewässer vor Baubeginn vorzulegen. 1.8. Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit sind so vorzunehmen, dass eine Aufwirbelung von Feinsedimenten bzw. eine Gewässertrübung weitgehend vermieden wird. Bei den Bauarbeiten sind zum Schutz vor stofflichen Einträgen in das Gewässer durch geeignete Maß­ nahmen sicherzustellen, dass keinerlei wassergefährdende Stoffe wie Schmierstoffe, Zementab­ wässer, Betonreste, Strahlgut, Schleifpartikel, Staub oder Farbe etc. ins Gewässer gelangen. Anfal­ lende Betonreste, oder Spritzwasser sind aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Ar­ beiten im Gewässerbereich dürfen nur Maschinen zum Einsatz kommen, die mit biologisch abbau­ baren Ölen und Schmierstoffen ausgerüstet sind. 2. Auflagen Wasserbau 2.1. Bachgestaltung 2.1.1. Der neue Bachlauf ist naturnah, charakteristisch als Wiesenbach, auszugestalten. Bachufer und Bachsohle sind weitgehend ohne technischen harten Verbau herzustellen. Bei der Bauausführung sind Normprofile zu vermeiden. D.h., es ist daher daraufzu achten, dass das Bachbett nicht in in­ genieurmäßiger, kanalartiger, geometrischer Gestaltung als einheitliches monotones Grabenprofil ausgeführt wird. Das Mittelwasserabflussprofil soll unter Berücksichtigung der zur Verfügung ste­ henden Platzverhältnisse in seiner Linienführung möglichst leicht mäandrierend mit Vertiefungen und Verengungen ausgestaltet werden. Die Sohlbreite des Mittelwasserbetts ist mit ca.20 cm grob vorzuprofilieren. Profilaufweitungen für den Hochwasserabfluss dürfen erst oberhalb der Mittel­ wasserlinie erfolgen. Hierbei ist das Gewässerprofil unter Berücksichtigung der Hydraulik möglichst naturnah mit dynamischen Quer- und Längsprofil herzustellen. 2.1.2. Das Gewässer wird als gegliedertes Gewässerprofil hergestellt. Die in Folge der Mäandrierung variierende Sohlbreiten, Wassertiefen und Uferböschungen des Mittelwasserabflussprofils sind durch Schaffung von Prall- und Gleitufern so zu gestalten, dass auch bei Niedrigwasser möglichst ein gebündelter Wasserabfluss mit einer ausreichenden Wassertiefe gewährleistet werden kann. Es sollen sich unterschiedliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten einstellen können. 2.1.3. Im Bereich Gewässerlauf Geigensack und nachfolgende neuen gestalten Bachlauf der Sulpacher Straße müssen auch gezielt Initialmaßnahmen mittels ingenieurbiologischen Bauweise (Einbringen von Störsteinen, Wurzelstöcke, Buhnen, Holzpflöcke, usw.) angewendet werden, welche eigendy­ namische Gewässerentwicklungsprozesse fordern und gewässerökologische Nischen für die Aqua- fauna schaffen. Die Anzahl der im Plan4_20.1-Pfp angetragene Initialmaßnahme sind bei der Um­ setzung mindestens mit dem Faktor 2 zu erhöhen. Die einzubauenden Strukturelemente sind in geeigneter Weise vor Abschwemmen bei Hochwasser zu sichern. Dem neuen Bachlauf sind ausrei­ chend breite Gewässerrandstreifen für die eigendynamische Entwicklung einzuräumen. 2.1.4. Das Bachbett ist mit kiesig steinigem Substrat auszubilden. Der Korndurchmesser ist so auszu­ wählen, dass dieser dem gebietstypischen Bachsubstrat entspricht, welches im unmittelbaren Bachober- und Unterlaufanzutreffenden ist. 2.1.5. Zur Sicherung der Uferböschungen und Beschattung des Gewässerlaufes sind geeignete Be­ pflanzungsmaßnahmen entsprechend der Planung mit standortgerechten, einheimischen Gehöl­ zen vorzunehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl an Gehölzen auch nah im Bereich der Mittelwasserlinie (bevorzugt Schwarzerlen) gepflanzt wird. Die Wurzeln der Er­ len müssen in das Bachbett einwachsen können. So können sich wichtige Strukturen im Gewässer ausbilden. Die Bepflanzung des Gewässerlaufes soll möglichst zeitgleich mit den Baumaßnahmen am Gewässer, spätestens jedoch in der dem Abschluss der Maßnahme folgenden Pflanzperiode in Seite 5 Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Oberflächenge­ wässer- zu erfolgen. 2.1.6. Im Bereich Bachabschnitt Geigensack sind in der Niedrig- /Mittelwasserrinne abschnittsweise zusätzlich gumpenartige Vertiefungen auszubilden, damit in Trocken- und Niedrigwasserzeiten Rückzugsräume für die aquatische Tierwelt verbleiben. 2.2. Gewässerdurchlässe 2.2.1. Die Bestimmungen der DIN 19661-1 Wasserbauwerke sind bei der Bauausführung zu beachten. 2.2.2. Um die hydraulischen Ein- und Auslaufverluste gering zu halten, ist der Ein- und Auslaufbereich an den Gewässerdurchlässen jeweils trichterförmig auszubilden. 2.2.3. Auch in den Gewässerdurchlässen ist für jeden Abflusszustand ein gebündelter Abfluss ohne Abstürze herzustellen. Im Gewässerdurchlass ist die Gewässersohle so zu gestalten, dass auch ins­ besondere bei Niedrig- und Mittelwasser eine ausreichende Wassertiefe für die aquatische Fauna zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Bauwerksbereich an derSulpacher- und Zeppelinstraße so zu gestalten, dass bei niedrigen und mittleren Abflüssen beidseitige Uferbermen als Querungs- hilfe für die amphibische und terrestrische Tierwelt vorhanden sind. Die Uferbermen sollen nur unmittelbar über dem Mittelwasserspiegel herausragen und sind in die weiterführenden Uferbö­ schungen zu integrieren. 2.2.4. Die Gewässerstrecken und die Gewässerdurchlässe sowie insbesondere das Einlaufbauwerke an der Hirschstraße sind in regelmäßigen Abständen insbesondere nach Elementarereignissen (Gewit­ ter, Sturm, Hochwasser, Eisgang usw.) auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Notwendige Unter-haltungsarbeiten sind regelmäßig durchzuführen. Mähgut ist aus Gründen der Abdrift- und Verstopfungsgefahr an Durchlässen aus dem Abflussquerschnitt abzuräumen. 2.2.5. Die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße ist geeignet beim Einstau unter Druckeinfluss das er­ mittele außergewöhnlichen Starkregenereignis von 4,5 m3/s noch gerade knapp schadlos abzulei­ ten. Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ungünstiger Einflüsse (auch z.B. Verklauselung/Verstopfung am Einlaufgitter) der der extremen Starkregenereignissen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Straßenoberfläche der Hirschstraße im Bereich des bestehenden Gewässerdurchlasses DN800 muss im Falle eines Überstaus (z.B. Verstopfung Einlaufbauwerk) als Notentlastung möglichst mul­ denartig so ausgebildet werden, das Überlaufwasser schadlos in Richtung Westen in den neuen Bachlauf abgeführt wird. Eine Notentlastung über die Hirschstraße in südliche Richtung in die Orts­ lage Baindt muss aufgrund des hohen Schadenspotential verhindert werden. Hierzu ist im Zuge dem Ausbau der Zufahrtsstraße der Zeppelinstraße geplant die Längs- und Querneigung der Hirsch­ straße entsprechend umzugestalten. Reichen diese Maßnahme nicht wirksam aus sind weitere Vor­ sorgemaßnahme für einen schadlose Notentlastung zu prüfen (z.B. mobile Seite 6 Hochwasserschutzanlage, Einbau zusätzlicher Notentlastungsrohre etc.). Die Detailbauausführung ist mit dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer, vor Baubeginn einvernehmlich abzustimmen. 3. Fischereiliche Auflagen 3.1. Der freie und gleichmäßige Abfluss der ankommenden Wassermengen muss während der Bauzeit gewährleistet sein. Es darf kein Wasser in Stauanlagen zurückgehalten und stoßweise abgelassen werden. 3.2. Das Gewässer und umliegende Flächen dürfen durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeid­ bar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Verunreini­ gung des Wassers (auch Grundwasser), vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Zement­ brühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustel­ leneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. 3.3. Die Fischereiausübungsberechtigten oder deren Pächter (Kreisfischereiverein Ravensburg e. V.) sind rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens zwei Wochen) schriftlich zu informieren, um ihnen Ge­ legenheit zu geben, Schädigungen des Fischbestandes zu verhindern (vgl. § 38 WG). Die Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zur Rettung des Fischbestandes sind einvernehmlich mit den vorgenannten Personen zu regeln. 3.4. Arbeiten die eine Sedimentfahne in den „Oberen Bampfen" freisetzen, dürfen nicht in der Laichzeit und der Zeit des Brutaufkommens der vorhandenen Fischfauna (Oktober bis Ende April) durchge­ führt werden. 4. Naturschutzfachliche Auflagen 4.1.Totholz und Wurzeln, die als Strömungshindernis in den Bachlauf eingebracht werden, sind gegen Abschwemmungen in geeigneter Weise zu befestigen. 4.2.Sollten Ansaaten der Ufersaummischung und der Saatgutmischung für Extensivgrünland vor der Etablierung des Biotoptyps abgeschwemmt werden, sind diese zu erneuern. 4.3. Bauarbeiten am bestehenden Wiesengraben am nördlichen Rand des geplanten Wohngebiets „Bühl" sind zum Schutz von Amphibien von Mai bis Oktober auszuführen. Dies betrifft ggfs, auch temporär trockenfallende Grabenabschnitte. 4.4. Bezug nehmend auf die geplanten Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen nach den Lageplänen 4_20.1-PfP und 4_20.2-PfP vom 12.08.2021 sind auf der gesamten Fließstrecke 10 % mehr gewäs­ serbegleitende Gehölze zu pflanzen, ausgenommen Weiden. Seite 7 4.5. Nach 3 und 5 Jahren der erstmaligen Gehölzbepflanzung ist ein Monitoring durchzuführen. Werden dabei abgängige Gehölze festgestellt, sind diese nachzupflanzen. 4.6. Die Erlenpflanzungen ist entgegen dem Bepflanzungsplan nicht gleichmäßig, sondern der vorgese­ henen Dynamik des Baches anzupassen. 5. Auflagen zu Altlasten und Bodenschutz 5.1. Das Bodenschutzkonzept ist bei der Bauausführung umzusetzen und einzuhalten. 5.2. Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. 5.3. Anfallender Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung im Sinne des Bundes-Bodenschutzgeset- zes zu verwerten. 5.4. Bei allen Bodenarbeiten mit Oberboden (Humus) und kulturfähigem Unterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial"; der DIN 18915 „Bodenarbeiten", der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" und von Heft 10 vom Mai 1999 „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninan­ spruchnahme" vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg einzuhalten. 5.5. Bei der Bauausführung sind Oberboden, kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund­ material (C-Horizont) bei Ausbau, Transport und Lagerung und ggf. Wiederverwertung jeweils zu trennen. 5.6. Bodenarbeiten sind nur bei geeigneter Witterung und gut abgetrocknetem, bröseligem Boden durchzuführen. 5.7. Bei einer Zwischenlagerung von Bodenmaterial sind die Mieten nach DIN 19731 trapezförmig anzu­ legen, die Oberfläche der Mieten zu glätten und bei einer Lagerungsdauer von mehr als 3 Monaten mit stark wasserzehrenden, tiefwurzelnden Pflanzen zu begrünen. Die maximale Höhe von Oberbo­ denmieten darf 2 m, die von kulturfähigem Unterboden 3 m nicht übersteigen. Der Boden ist locker zu schütten. Ein Befahren der Mieten oder ihr Missbrauch als Lagerplatz sind nicht zulässig. 5.8. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind auszuweisen und abzugrenzen. Der Boden ist durch geeignete Maßnahmen vor Verdichtung zu schützen. Seite 8 5.9. Die Flächen außerhalb des Baufeldes sind als Tabuflächen abzugrenzen und dürfen nicht befahren werden. 5.10. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau sind durchzuführen. 5.11. Bei der Verwertung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden sind diese entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung möglichst verdichtungsfrei wieder einzubauen. 5.12. Ggf. anfallendes kontaminiertes oder verunreinigtes Bodenmaterial ist entsprechend den ge­ setzlichen Regelungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. 6. Denkmalschutzrechtliche Auflage Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt wer­ den, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend einer Denkmalschutzbehörde, der Ge­ meinde oder dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) anzuzei­ gen. Ansprechpartner sind beim Landesamt für Denkmalpflege sind Herr Dr. Mathias Mensch, ma- thias.hensch(5)rps.bwl.de, Tel.: 07071/7572449 und/oder Frau Dr. Julia Goldhammer, iulia.goldham- mer@rps.bwl.de,Tel. 07735/93777-126. Archäologische Funde (Keramikreste, Metallteile, Knochen, Steinwerkzeuge etc.) oder Befunde (Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, Gräber etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Si­ cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bau­ ablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sind schriftlich in Kenntnis zu setzen. IV. Sachverhalt und Verfahren 1. Sachverhalt Die Gemeinde Baindt beantragt mit Schreiben vom 29.07.2021 die Planfeststellung zur Umsetzung, der im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorflut­ schaffung und zum Gewässerausbau, um die Oberflächenabflüsse auch bei Starkregenereignissen zu sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung im Bereich „Geigensack" und „Bühl" vorbeizulei­ ten. Die Bestandsbebauung entlang der Hirschstraße- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wieder­ holt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebliche Oberflächenab­ flüsse bei Starkregenereignissen aus den östlichen angrenzenden Hangflächen beruhen und teils erheb­ liche Schäden an Wohnbebauungen verursacht haben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse aus der Risikoanalyse und Handlungskonzept des Starkregenrisikomanagement vom 27.11.2020, Seite 9 mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de erarbeitet von Fassnacht Ingenieure GmbH, hat die Abflussbildung auf der östlichen Hanglage und de­ ren resultierenden Gefahren für die bestehende Wohnbebauung sowie für zukünftige geplante Bebau­ ung Bühl deutlich bestätigt. Für den geplanten o.g. Hochwasserschutz wurde eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Unter Ein­ beziehung der sozioökonomischen Faktoren und Empfindlichkeitsprüfung ergibt sich ein Nutzen-Kos- ten-Verhältnis von 1,025 (Stand 2021). Damit stellt das Vorhaben eine sinnvolle und zur Umsetzung empfohlene Maßnahme dar. Gewässerausbaumaßnahme: Anlass für den Gewässerausbau war die Feststellung, dass der bestehende Wiesengraben „Gewässer­ lauf Bühl" und auch die weiterführende bestehende Gewässerverdolung DN 300 in der Hirschstraße hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert sind. Der Wassergraben „Gewässerlauf Bühl" Profil 0+000 bis 0+277 wird daher für einen außergewöhnliches Starkregenereignis ausgebaut (Abflusskennwerte: NW bis MW 15 ca. 15-20 l/s, HQ 100 0,81 m3/s, außergewöhnliches Starkregenereignis bis 4,5 m3/s). Die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße wird aufgegeben und die zukünftigen anfallen­ den Oberflächenwasserabflüsse nach Westen in Richtung Gewässersystem „Oberen Bampfen" abgelei­ tet. Im Zuge des Baugebiets Geigensack wurde im Vorgriff das bestehende Einlaufbauwerk im Bereich der Hirschstraße mit Gewässerverdolung DN 800 erstellt und diente bisher als Übergangslösung als No­ tentlastung bei hydraulischer Überlastung der DN 300 Ablaufleitung. Ein neuer weiterführender Gewässerlauf „Gewässerlauf Geigensack" Profil 0+000 bis 0+307 wird her­ gestellt. Zusammen mit der Gewässerquerung der Hirschstraße und Sulpacher Straße ist dieser in der Lage außergewöhnliche Starkregenereignisse schadlos abzuleiten. Im weiteren Verlauf nach der Sulpacher Straße wird der verlandete trockengefallene Graben auf eine Länge von ca. 80 m durch naturnahe Ausgestaltung ertüchtigt und an das Sohlniveau der einmündenden wasserführenden Bachverdolung „Wassergraben Nord" angebunden. Zur Querung des neuen Bachlaufes sind folgende Bauwerke erforderlich: Bauwerk 1: bei Profil 0+ 316 ein nach unten offenes Rechteeckprofil mit einer Länge 10m LW 4,8m, LH 1,4 m Bauwerk 2: bei Profil 0+230 Durchlass Zeppelinstraße Maulquerprofil MB 6 bei Profil Länge 18,25 m, LW 3,5m, LH 1,8 m Bauwerk 3: Walddurchlass DN 800 bei Fist.Nr. 379. Im Zuge der Gewässerausbaumaßnahme wird sich das bisherige Wasserregime verändern. Die bisherige Ableitung des Außeneinzugsgebiets oberhalb Bühls einschließlich neuer Bauflächen wird zukünftig nicht mehr über den Sulzmoosbach (bisher 2/3 Außeneinzugsgebiet), sondern diese Wassermengen (auch Starkregen) auch über das Gewässersystem „Oberer Bampfen" abgeleitet. Die Auswirkungen auf die Zunahme der Abflüsse im Hochwasserfall betragen auf den „Bampfen" je nach Jährlichkeit (HQ2- Seite 10 HQ100) zwischen ca. 7,3 -10,7 % sowie Abnahme der Zuflüsse auf den Sulzmoosbach zwischen 5,4 - 5,8 2. Verfahren 2.1 Zuständigkeit Nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsver­ fahrensgesetz (VwVfG) ist für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, als Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 WHG, ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Für das Planfeststellungsver­ fahren ist das Landratsamt Ravensburg gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz (WG) und § 80 Abs. 2 Nr. 3 WG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVG) die sachlich zuständige Behörde. Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. 2.2 Anträge und Anhörungsverfahren Aufgrund des Antrages der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 wurde das Verfahren für den Gewässer­ ausbau im Rahmen der Verfahrenskonzentration in einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt (§ 68 WHG). Das Anhörungsverfahren wurde gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG am 25.08.2021 eingeleitet. Das Landratsamt Ravensburg hat folgende Träger öffentlicher Belange angehört: 1 2 3 1. Regierungspräsidium Tübingen - Fischereibehörde 2. anerkannte Naturschutzverbände 3. Landratsamt Ravensburg • Bau- und Umweltamt -SG 403 Naturschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 404 Oberflächengewässer (Fachtechnik)- • Bau- und Umweltamt -SG 407 Altlasten, Bodenschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 408 Abwasser, Grundwasser, Abbauvorhaben- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022. Die Planunterlagen lagen in dieser Zeit bei der Gemeinde Baindt während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Dies wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Baindt am 27.05.2022 bekannt gemacht. Im Übrigen konn­ ten während der Auslegungsfrist die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Baindt digital eingesehen werden. Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Seite 11 2.3 Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vor- prüfung) und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Diese ergab, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü­ fung besteht, da nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichti­ gung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Um­ weltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 21 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) am 13.04.2022 auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg bekannt gegeben worden. Die Dokumentation über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 7 UVPG ist der Öffent­ lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und dem Umweltinformations­ gesetzes (UIG) beim Landratsamt Ravensburg -Bau- und Umweltamt-, Gartenstr. 107, 88212 Ravens­ burg zugänglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprü­ fung wurde gemäß § 12 UVPG bei der Planfeststellung berücksichtigt. Weitere Ausführungen hierzu siehe unter V. Begründung/3. Darstellung und Bewertung der Umwelt­ auswirkungen. V. Begründung 1. Planrechtfertigung l.l.Gegenwärtiger Zustand/Zielsetzung Von der Gemeinde Baindt wurde das Ingenieurbüro Fassnacht Ingenieure GmbH beauftragt, die Plan­ unterlagen für die Hochwasserschutzmaßnahme zu erstellen. Zielsetzung ist die Senkung des Hochwas­ serrisikos bzw. das Überschwemmungsrisiko bei Hochwasserereignissen, sowie bei Starkregenereignis­ sen. l.Z.Begründung Planfeststellung Bei der Hochwasserschutzmaßnahmen handelt es sich um die Neuanlage eines Bachverlaufes sowie die Anpassung des vorhandenen Bachverlaufes. Der Bachverlauf mündet anschließend in den „Oberen Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs.2 WHG dar. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau der Planfeststellung. Der Planfeststellungsbeschluss darf gemäß § 68 Abs. 3 Nr. lund Nr. 2 WHG nur ergehen, soweit von dem Ausbau eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Seite 12 Rückhalteflächen, nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen nach dem WHG und sonstigen öf­ fentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Eine Planfeststellung trägt ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst. Sie bedarf der gesonderten Rechtfer­ tigung. Die Planfeststellung muss vernünftigerweise geboten sein. Die von der Gemeinde Baindt geplan­ ten Maßnahmen entsprechen diesen Anforderungen, da mit der vorliegenden Planung ein neuer Bach­ verlauf ausgebaut wird, wodurch nicht nur ein HQ100 - Schutz erreicht wird, sondern auch bei Starkre­ genereignisse ein Schutz geboten wird. Andere Anforderungen nach diesem Gesetz sowie sonstige öf­ fentlich-rechtliche Vorschriften werden wie im Folgenden dargestellt durch den festgestellten Plan er­ füllt. Die Planfeststellung ist daher vernünftigerweise geboten. Der Kreis der Betroffenen ist bei diesem Vorhaben nur schwer abgrenzbar. Deshalb kommt nach § 74 Abs. 6 VwVfG ein Verfahren zur Plangenehmigung nicht in Betracht, sondern es war ein Planfeststel­ lungsverfahren durchzuführen. 2. Begründung der Nebenbestimmungen Um Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit und Verletzungen anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften zu vermeiden bzw. auszugleichen, die zu einem Versagen der Planfeststellung (§ 68 Abs. 3 WHG) führen könnten, wurden gern. § 13 WHG i.V.m. § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 VwVfG ent­ sprechende Nebenbestimmungen aufgenommen. Die Nebenbestimmungen sind erforderlich und geeignet, um eine plangemäße Ausführung zu gewähr­ leisten, sie wurden aus technischen, wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und naturschutz­ fachlichen Gründen festgesetzt. Einzelne Nebenbestimmungen werden wie folgt begründet: Zu Ziffer III. Nr. 1.2 Die Abnahme der Maßnahmen wird gemäß § 78 Abs. 2 WG angeordnet, um die ordnungsgemäße Aus­ führung und die Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Zu Ziffer III. Nr. 2 Auflagen zum Wasserbau Um bei den Baumaßnahmen im und am Gewässer die erforderliche Sorgfalt und den Schutz des Gewäs­ sers nach § 6 WHG zu gewährleisten, sind die unter Ziffer III. Nr. 2 genannten Auflagen notwendig. Zu Ziffer III. Nr. 3, 4 naturschutzrechtliche und fischereiliche Auflagen Die unter Ziffer III. Nr. 3, 4 aufgeführten Auflagen sind insgesamt erforderlich und angemessen um die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Seite 13 3. Darstellung und BewerturiR der Umweltauswirkungen B.l.UVP-Vorprüfung Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Abs. 2 WHG für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkon­ zepts: einen neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Fist. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Ge­ markung Baindt Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG / UVwG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG / § 11 UVwG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprü­ fung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Ravensburg - Bau und Umweltamt/ Sachgebiet Oberflächengewässer aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe hierbei sind: 1. Die Umsetzung der obengenannten Maßnahmen hat keinen erheblichen Einfluss auf die Um­ weltgüter Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Mensch. 2. Unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Gebiete konnten keine Belastungen der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Schutzgebiete festgestellt werden: a. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Nr. 8223-311 können wegen der Ent­ fernung ausgeschlossen werden, 2.3.1. und 3.4. der Anlage 3 UPVG 3. Weitere Schutzgüter nach Anlage 3 des UVPG: a. Wasser: Westlich des Plangebietes verläuft der „Obere Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Bei ei­ nem Hochwasserereignis wird durch den Hochwasserschutzgraben das Wasser aus dem Retentionsraum in den „Oberen Bampfen" abgeleitet. Ein direkter Eingriff entsteht dadurch nicht. Durch die hydraulische Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Inge­ nieure GmbH ergibt sich eine Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Oberen Bampfen" und eine Abnahme der Abflussmengen im Bereich des „Sulzmoosbaches", da bisher ein Großteil des Abflusses bisher in den „Sulzmoosbach" eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Be­ reich des "Oberen Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) - max. 10,7 % (bei HQ2), sowie Seite 14 bei einer Abnahme im „Sulzmoosbach" von etwa 5,4 % (bei HQ.2) - max. 5,8 % (bei HQ100). b. Boden/Fläche: Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtungen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen nicht vorgesehen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen von weiteren Schutzgütern nach Anlage 3 des UVPG kön­ nen unter Berücksichtigung der vorsorglichen Vorkehrungen ausgeschlossen werden. 3.2. Flora-Fauna- Habitat Das Natura 2000 Gebiet Nr. 8223-311 „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Bei Einhaltung der unter Ziffer III aufgeführten Nebenbe­ stimmungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht zu erwarten. 3.3. Europäische Wasserrahmenrichtlinien - Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) Flinsichtlich der Oberflächengewässer wurden die Ziele der WRRL im WHG vom 31.07.2009 und mit den darauffolgenden Änderungen übernommen, insbesondere die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG (vgl. auch §§ 82 ff. WHG) geben die Forderungen der WRRL nach einem guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer wieder. Die Bewirtschaftungsziele, konkretisiert durch die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind bei der Zulassung des Vorhabens zu be­ rücksichtigen. Nach § 27 Abs. 1 WHG sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechte­ rung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemi­ scher Zustand erhalten oder erreicht werden. Für das vorliegende Vorhaben sind deshalb sowohl das Verschlechterungsverbot, als auch das Verbes­ serungsgebot zu berücksichtigen und zu überprüfen. Nach dem Bewirtschaftungsplan Baden-Württemberg 2015, BG Alpenrhein/Bodensee ist von dem Vor­ haben der „Obere Bampfen" und „Bampfen" tangiert. Dieser liegt im Oberflächenwasserkörper bzw. Flusswasserkörper „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03. Dieser Flusswasserkörper verläuft über eine Länge von 114 km. Im Steckbrief (Teil A) der Begleitdokumentation zum BG Alpenrhein/Bodensee (BW) vom Dezember 2015 für den Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 wurde der ökologische Zustand des Flusswasserkörpers „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03 als mäßig eingestuft. In Bezug auf die Einstufung der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten sowie die hydromorphologischen und physikalisch­ Seite 15 chemische Qualitätskomponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten wird auf die Dar­ stellungen im Steckbrief verwiesen. Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziff. i) WRRL, konkretisiert durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG: Verschlechterungen bezüglich des „Oberen Bampfen" sind nicht zu erwarten. Bezogen auf den Fluss­ wasserkörper Nr. 11-03 lässt sich zumindest eine klassenrelevante Auswirkung auf die biologischen Qua­ litätskomponenten ausschließen. Bei der Umsetzung des Vorhabens gelangen keine Stoffe von dem neu geschaffenen Gewässer in den „Obere Bampfen". Der mäandrierende Verlauf des neu geschaffenen Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in den „Oberen Bampfen". Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser kann zudem zu einer Verschlechterung der Temperaturverhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den „Oberen Bampfen" führen. Laut der Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingeni­ eure GmbFI kommt es im Bereich des „Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % bis 10,7 %. Im südlich gelegenen „Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutz­ graben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % bis 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse bei Starkregen/Hochwasserereignissen zwar inner­ halb der einzelnen Zuflüsse „Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Ins­ gesamt kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Ver­ änderungen kommen. Allerdings sind diese Auswirkungen zeitlich auf Starkregen-/Hochwasserereig- nisse begrenzt. Dadurch werden jedoch die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten in Unter­ stützung der biologischen Qualitätskomponenten nicht beeinträchtigt. Gesamtbewertung - ökologischer Zustand WK 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Der Oberflächenwasserkörper 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" befindet sich derzeit in einem „mäßigen" ökologischen Zustand. Bei Würdigung der biologischen Qualitätskomponenten und der un­ terstützenden Qualitätskomponenten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich keine Hinweise auf zu erwartende Verschlechterungen durch die Umsetzung der vorliegenden Planfeststel­ lung. Insbesondere eine klassenrelevante Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente und damit eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes sind nicht zu erwarten. 4. Abwägungserhebliche Belange 4.1. Private Belange Während des Planfeststellungsverfahrens wurden keine Einwände von privater Seite vorgebracht. Seite 16 4.2 Belange der Naturschutzverbände Die vorgebrachte Stellungnahme der Naturschutzverbände konnte durch Auflagen abgehandelt wer­ den. Der Forderung, die Erlenpflanzung soll nicht gleichmäßig verteilt werden, sondern der vorgesehen Dynamik des Baches angepasst werden, wurde in Auflage unter III.Nr.4.6 nachgekommen. Außerdem wurde bezüglich der geforderten weiteren Bepflanzung in der Auflage III.Nr. 4.4 eine 10 % höhere gewässerbegleitende Bepflanzung festgesetzt. Zu den empfohlenen weiteren zusätzlich eingebrachten Initialmaßnahmen wurde Auflage III.Nr.2.1.3 aufgenommen. Dann wurde gefordert, den geringen Abstand aus dem Regelschnitt in 4-11.1-RQ bei 0+250 zu vermei­ den. Während der Planungsphase wurde eine Verdolung des Bereiches angedacht, dies wurde jedoch aus gewässerökologischer Sicht verneint. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit kann der Regelschnitt nicht anders hergestellt werden. Bezüglich der Erstellung von Versickerungsmulden ist es aufgrund der Versickerungsunfähigkeit des dort befindlichen Bodens nicht möglich, bei Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in Versi­ ckerungsmulden zu fassen. Das Niederschlagswasser, welches aus dem Baugebiet Bühl fließt, wird im geplanten Retentionsbecken separat abgeleitet. 4.3 Öffentliche Belange Es wurden keine öffentlichen Belange vorgebracht, die nicht durch Nebenbestimmungen minimiert bzw. ausgeglichen werden können. Das sind im Einzelnen: 4.3.1. Wasserhaushalt und Flochwasserschutz: Die Grundsätze des § 6 WFIG werden beachtet. Die Umsetzung der im Flandlungskonzept zum Starkre­ genrisikomanagement „Bühl/Geigensack" vorgeschlagenen Maßnahmen dient dem Ziel schadlose Ab­ flussverhältnisse herzustellen. Darüber hinaus werden die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 ff WFIG durch die Maßnahme nicht gefährdet. 4.3.2. Naturschutzrechtliche Belange Es sind keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Eingriffe in Natur und Landschaft mit den geplanten Maßnahmen verbunden. Durch die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 4 wird eine verträg­ liche Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt. Seite 17 4.3.3. Fischereiliche Belange: Sofern die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 3 beachtet werden; ist keine Beeinträchtigung für fischereiliche Belange zu erwarten. 4.3.4. Bodenschutz und Altlasten: Bei der Einhaltung der Auflagen unter Ziffer III. Nr. 5 sowie die das Bodenschutzkonzept sind keine Be­ einträchtigungen zu erwarten. 4.3.5. Denkmalschutz: Sofern die Auflage unter Ziffer III. Nr. 5 beachtet wird, ist keine Beeinträchtigung für die denkmalschüt­ zerischen Belange zu erwarten. 5. Versagungsgründe Gemäß § 68 Absatz 3 Nummer 1 und Nr. 2 WHG darf ein Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist und andere Anforderun­ gen nach dem WHG oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt sind (VGH München BeckRS 2014, 51311; VG Ansbach BeckRS 2018, 20526; VG Würzburg BeckRS 2014,48031). Nr. 2 lehnt sich an § 12 WHG an und hat lediglich klarstellenden Charakter (BR-Drs. 280/09). Die in Abs. § 68 Absatz 3 WHG enthaltene materiell-rechtliche Schranke für das planerische Abwägungsgebot führt dazu, dass die Planfeststellung zwingend zu versagen ist, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht durch Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann. Die Voraussetzungen einer Versagung liegen nicht vor. Durch das geplante Vorhaben wird ein Hochwas­ serschutz im Rahmen des Starkregenrisikomanagementplans für den Bereich „Bühl/Geigensack" in Baindt geschaffen. Die Hochwasserrisiken durch Starkregen werden durch die Schaffung unschädlicher Abflussverhältnisse minimiert. Durch die unter III. angeordneten Auflagen werden die durch das Vorha­ ben verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit verhütet, ausgeglichen oder auf ein zumutbares Maß reduziert. Es bestehen keine zwingenden Versagungsgründe des Wasserrechts i.S.v. § 68 Abs. 3 WHG. 6. Abwägungsergebnis Die Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - kommt zum Ergebnis, dass nach Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange sowie der Belange der Natur­ schutzverbände das Vorhaben zuzulassen ist. Die materielle Rechtmäßigkeit ist an § 68 Abs. 3 Ziffer 1, 2 und § 70 Abs. 1 WHG zu messen. Gemäß § 70 Abs. 1, 5. 2 richtet sich die Planfeststellung für das Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dient, auch nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 72 bis 78 VwVfG. Hieran orientiert sich auch die Rechtmäßigkeit. Erforderlich ist daher auch eine Beachtung des Abwägungsgebots. Es müssen die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sowie Einwände gegeneinander und unter­ einander gerecht abgewogen werden. Der Gewässerausbau dient zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkre­ genrisikomanagementkonzepts und somit dem Wohl der Allgemeinheit. Die Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen des mit diesem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbau­ vorhabens in die Belange der Naturschutzverbände (siehe IV .Nr. 4.2 „Belange der Naturschutzver­ bände") sind gerechtfertigt und zulässig; sie wurden in der Entscheidung berücksichtigt. Die Belange der Wasserwirtschaft, der Fischerei, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, des Artenschutzes usw. werden gewahrt. Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben als umweltverträglich einzustu­ fen ist. Der Plan wird somit gern. § 68 WHG festgestellt. 7. Begründung der Gebührenentscheidung (Ziffer 1.4) Der Vorhabenträger ist als Gemeinde nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) gebührenbefreit. Eine Berechtigung des Vorhabenträgers, die Gebühren gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG Dritten aufzuerle­ gen oder sonst auf Dritte umzulegen, ist nicht ersichtlich. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Hausanschrift: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim; Postanschrift: Postfach 103264, 68032 Mannheim) erhoben werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten, außer in Prozesskos­ tenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichts­ ordnung (VwGO)). Wegen der zur Vertretung zugelassenen Personen wird auf § 67 Abs. 4 Sätze 3, 4, 7 und 8 Verwaltungsgerichtsordnung sowie auf §§ 3 und 5 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungs­ gesetz verwiesen. Hinweis: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch einge­ reicht werden (§ SSaVwGO). Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf der Internetseite www.eiustice-bw.de. Eine normale E-Mail kann weiterhin nicht genutzt werden. Seite 19 http://www.eiustice-bw.de VII. Hinweise 1. Trotz der Umsetzung der Gewässerausbaumaßnahme verbleibt an der Gewässerstrecke aufgrund des besonderen Gefahrenlage bei Starkregen ein Restrisiko an Überflutungsgefahr. Die Gewässer­ strecke einschließlich der Bauwerke sollte daher in den Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Ge­ meinde mitaufgenommen werden. 2. Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Lage von evtl, vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme zu erkunden. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Leitungen zu vermeiden. 3. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. Das Gewässer darf durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeig­ net sind, eine Verunreinigung des Wassers, vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Ze­ mentbrühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustelleneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. 4. Das Außeneinzugsgebiet oberhalb der Hangabfanggräben wird teilweise als Ackerland bewirtschaf­ tet. Aufgrund der Wasser-/Schlammproblematik bei Starkregen mit Verstopfungsgefahr der Hangabfanggräben sollte hier die Umwandlung in Grünland geprüft werden. Ggf. sollten entspre­ chende Nutzungsvereinbarungen mit Bewirtschafter getroffen werden, (u.a. auch z.B. Ackerfur­ chen quer zu Hang) 5. Die Öffnung des Bachlaufes bachabwärts von Fist.Nr. 154 bis zum „Bampfen" wäre aus gewässer­ ökologischer Sicht nach wie vor sinnvoll und könnte zukünftig im Rahmen einer anstehenden Kom­ pensationsmaßnahme umgesetzt werden. 6. Die Darstellung der Gewässerrandlinie im Lageplan Geigensack, Plan Nr. 4-10.2-LP-A entspricht der Außengrenze des Gewässerrandstreifens. Das geplante Retentionsbecken Bühl befindet sich im Ge­ wässerrandstreifen. Im Zuge der Planung sind die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerrand­ streifen-Regelungen nach § 38 WHG und § 29 WG zu beachten. Anlagen: 3 Mehrfertigungen der Entscheidung 3 genehmigte Planunterlagen 1 Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige 1 Bauleitererklärung Bauleiter Wasserbau 1 Bauleitererklärung Ökologische Baubegleitung Seite 20[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 4. Juni 2021 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. „Ohne DICH kein WIR“ Unterstützen Sie unsere örtlichen Gewerbetreibenden! Digitalisierung, Urbanisierung, Onlinehandel – noch nie musste sich die lokale Wirtschaft so sehr behaupten und neue Wege finden, wie heute. Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (WBB) hat es sich zur Aufgabe ge- macht, diesen Entwicklungen zu trotzen und hebt durch die Kampagne “Ohne Dich kein Wir” den Zusammenhalt der Gemeinden Baienfurt und Baindt hervor, die sich weit über das Wirtschaftliche hinaus erstreckt. Seit einigen Ta- gen wehen die Fahnen mit einem einprägsamen Slogan an verschiedenen Orten in den Gemeinden. Auch nach dem Abebben der Corona-Krise bleiben die Einzelhändler ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Ge- meindelebens. Alle lokalen Händler brauchen jetzt mehr denn je die Solidarität ihrer Kundinnen und Kunden. Aktu- ell gilt es, gemeinsam die herausfordernde Situation durch die Corona-Krise zu überstehen und sich gegenseitig zu unterstützen. Gastronomen, Gewerbetreibende und Einzelhändler prägen das Bild der Gemeinden grundlegend und sind un- erlässlich für die gute Infrastruktur und Lebensqualität in Baindt. Wir alle profitieren von einem lebendigen Ort, mit einer gesunden Wirtschaft und ansprechenden Angeboten. „Ohne Dich kein WIR“ hebt die Wichtigkeit des Einzelnen für die Gemeinschaft hervor – “einer für alle, alle für einen”. Wir wünschen unseren Gastronomen, Gewerbetreibenden und Einzelhändlern Durchhaltevermögen und für die Zukunft alles Gute! Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Wir zeigen Flagge: Ohne Dich keine Freude, kein Zusammenhalt, keine Gemeinde. Wir, das sind die Unternehmer und die Gemeinden in Solidarität für die Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Baindt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfah- ren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden kön- nen mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungs- konzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaf- ten im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein leben- diges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Weitere Informationen können Sie den vorange- gangenen Veranstaltungen auf unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal. Wir planen derzeit die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Hygienekon- zept in der Schenk-Konrad-Halle durchzuführen. Um jedoch einen entsprechenden In- fektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:innen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt möglich. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de , Tel.: 07502 / 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die hoffentlich in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Würdigung des Ehrenamts und des bürger- schaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapothe- ke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zu- sammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www. achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vor- herige Anmeldung an. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt ! Mobile Geschwindigkeitsmessungen im März 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der Anzahl der Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit gemessenen Überschreitungen km/h Fahrzeuge Friesenhäuslerstraße 144 0 50 58 Sulpacherstraße 26 3 60 72 Wickenhauserstraße 208 39 50 72 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- wendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 250.500 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 365.500 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Inves- titionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -115.000 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 931.380 € festgesetzt. Hierauf werdenAbschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbands- satzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 250.500 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 14. April 2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 5, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittle- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 res Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. Juni 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. Juni 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/ Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schad- stoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro so- wie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrover- teiler im gelben Gebäude. 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Auslegungs- beschluss 07 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund 08 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusam- menhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsför- derung in Baindt 09 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 10 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsge- biet Ortskern II - Fischerareal 12 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfspla- nung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 13 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweite- rung des Gewerbegebiets Mehlis 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Coro- na-Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 05. Juni / Sonntag, 06. Juni Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. Juni Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Sonntag, 06. Juni Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Juni 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 10.06. WBB Jahreshaupt- versammlung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt Schenk-Konrad-Halle 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium Schenk-Konrad-Halle 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Trick- betrügern: Diese haben sich unter der Telefonnummer 0711 848 plus einer vierstelligen Durchwahlnummer als Mitarbeitende der DRV ausgeben. Der gesetzliche Rentenversicherungs- träger nutzt jedoch für seine Telefonate aus der Stutt- garter Zentrale stets die 0711 848 plus eine fünfstellige Durchwahl. Anrufe der DRV aus der Karlsruher Zentrale sind an der Rufnummer 0721 825 mit einer ebenfalls fünf- stelligen Durchwahl erkennbar. Die DRV Baden-Württemberg teilt mit, dass sie niemals telefonisch Bankverbindungen abfragt und auch sonsti- ge Daten, die dem Datenschutz unterliegen, ausschließ- lich schriftlich anfordert. Da die Trickbetrüger jedoch die DRV-Telefonnummer der Stuttgarter Verwaltung nach- stellen konnten, war es für die Angerufenen nicht ersicht- lich, dass es sich um eine neue Betrugsmasche handelt. Die DRV Baden-Württemberg hat Anzeige gegen unbe- kannt bei der Polizei erstattet. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. Juni - 13. Juni 2021 Gedanken zur Woche Sichtweise Einen Menschen zu lieben heißt, ihn so zu sehen, wie Gott ihn gemeint hat. Fjodor Dostojewski Samstag, 05. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Emilio 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank, Margarete Vollmer mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Schilling) Sonntag, 06. Juni – 10. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier mit der kleinen Kirche (öffentlich, mit Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – Bußfeier für die Erstkommunionkin- der (nicht öffentlich) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Dienstag, 08. Juni kein Schülergottesdienst Mittwoch, 09. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 15.30 Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 1 Donnerstag, 10. Juni 15.30Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 2 Freitag, 11. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkom- munionkinder (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard - Verabschiedung der Schwes- tern (nicht öffentlich) Samstag, 12. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 13. Juni – 11. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Dekan. i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann) 09.00 Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffetnlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Sonntag, 06. Juni ist um 17.00 Uhr die Bußfei- er für die Kommunionkinder in der Kirche. Gewandausgabe und Erstbeichte: Mittwoch 09. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 1) Donnerstag 10. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 2) Am Freitag, 11. Juni findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfeiern zur Erstkommunionsvorbereitung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommunionbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Gottes- diensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kinderasyl und Kinderheim von 1903-1982 Historischer Vortrag von Ewald Graf, Archivar der Stif- tung St. Franziskus Samstag, 20. Juni 2021, 1930 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, 26. Juni ab 8.00 Uhr Am Samstag, 26. Juni wird wieder eine Samm- lung gebrauchter Kleidung zugunsten der Ka- tholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchge- führt. Diese Jahr können wir wegen Corona leider nicht zu Ihnen kommen und die sonst übliche Straßensammlung durchführen. Wir bitten Sie deshalb am 26. Juni von 8:00 bis 13:00 Uhr Ihren Altkleidersack an die Villa Kunterbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal zu bringen - vielen Dank für Ihre Mithilfe. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen ab Dienstag, 08. Juni zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Bitte beachten: Der Sammeltag der „Aktion Hoffnung“ ist der Samstag, 26. Juni 2021 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 06. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 13. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Gedanken zum Wochenspruch Wir sehen einen Menschen und fällen intuitiv ein Urteil. Na klar, wir können gar nicht anders, um unsere Mitmenschen einschätzen und mit ihnen umgehen zu können. Aber nicht selten stellt sich unsere Einschätzung im Nachhinein als vorschnell heraus. Jesus stellt sich schützend vor uns: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Das ist ein doppelter Schutz: Mein Blick muss an Jesus vorbei, bevor er einen anderen Menschen anschaut. Ich werde immer wieder dran erin- nert, genau hinzuschauen und im Gegenüber einen Men- schen zu erkennen, der nach Gottes Ebenbild, mit Würde und einer einzigartigen Persönlichkeit geschaffen wurde – Gott hat sich was dabei gedacht, auch wenn ich’s nicht immer gleich begreife. Und ich werde vor den kritischen Blicken anderer ge- schützt, weiß, dass mein Wert nicht von ihrer Einschät- zung abhängt, sondern von Gottes bedingungsloser Lie- be. Deshalb identifiziert sich Jesus mit uns. Deshalb legt er uns seine Worte der Zuwendung Gottes in den Mund. Deshalb zeigt er sich mit uns absolut solidarisch. Eine echte Einladung, ihm in dieser Lebenshaltung nach- zufolgen und hinzuhören und nochmal hinzuhören, bevor ich mir ein Bild von jemandem mache. Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Gottes Segen! – Martin Schöberl _______________ Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _______________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Liebe Kreative, Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Monika Franz aus Bai- enfurt. Sie arbeitet hier mit Aquarell- farben. Ein ausgesprochen interessantes Bild. Sehr viel- schichtig. Tja, was soll ich da sagen? Macht euch doch selbst eure Gedanken zu dem Bild. Und schreibt darüber, vielleicht in einer kreativen Form? Als Haiku oder „Elfchen“ oder was euch sonst so einfällt. Ich würde mich darüber freuen eure Gedanken zu veröffent- lichen, also auf geht‘s. Übrigens, wie kreativ ver- bringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Gückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet − vor- behaltlich der dann gültigen Vorschriften − am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommis- sion wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesitzer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Telefon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochenwangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km flache, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussentobel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evangelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein Kaffee- Ausschank möglich (daher bitte Getränk mitnehmen). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interessanten Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussento- bel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evan- gelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein KaffeeAusschank möglich (daher bitte Getränk mitneh- men). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Ei- sebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interes- santen Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Sonntag, 6. Juni 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Vorsicht – Wasserschlauch, Sonnentau, Orchideen und andere Besonderheiten Die Natur explodiert nach dem Regen. Orchideen, Fie- berklee, Mehlprimeln und vieles mehr können Sie auf der Wanderung betrachten. Eine tolle Blumenwiese, wie früher. Feste Schuhe sind vorteilhaft. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefonvorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Heraus- forderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und seh- behinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbe- auftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehinder- tenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Bei Einwahl nach 19 Uhr bitte nur die Rautetaste drücken WICHTIGER HINWEIS: Für Besucher*innen, die telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbart haben, ist die Verbandsgeschäftsstelle wieder geöffnet. Dabei ist zu beachten, dass eine externe Person (max. mit einer Begleitperson) in der Geschäftsstelle anwesend sein kann und eine medizinische oder FFP2 Maske ver- pflichtend zu tragen ist. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag, 13:00 bis 16:00 Uhr. Telefonisch sind wir für Auskünfte, Beratungsgespräche und Bestellung von Hilfsmitteln bzw. Informationsmate- rial weiterhin für Sie erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis. Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Stutt- gart Registernummer 2298 Vorsitzende Angelika Moser Unsere überregionalen Beratungsangebote: Blickpunkt Auge Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung SiA „Initiative zur Förderung der Selbstbestimmung Seh- behinderter im Alltag Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Auszeit für pflegende Eltern Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet pflegenden Eltern ein einwöchiges Gesundheitsprogramm an. Wie hoch der gesundheitliche Effekt auf die psychische Gesundheit der Pflegenden ist, hat sie über eine Studie ermittelt. In den Familien der Grünen Branche wird überdurch- schnittlich viel zuhause gepflegt. Deswegen bietet die SVLFG seit vielen Jahren eine Trainings- und Erholungs- woche für pflegende Angehörige an. Nun gibt es ein wei- teres, spezielles Angebot für pflegende Eltern. Die Her- ausforderungen an die Pflege jüngerer Menschen sind andere als bei älteren, denn Eltern pflegen ihre Kinder meist ihr Leben lang. Hinzu kommen die zu berücksich- tigende Pubertät der Kinder und die Achtsamkeit dar- auf, dass Geschwisterkinder nicht zu kurz kommen. In diesem neuen Kurs lernen die Teilnehmenden möglichst nachhaltige Bewältigungsstrategien für ihre täglichen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Belastungen durch die Pflege, zum Beispiel zu gesunder Bewegung. Auch Entspannungsübungen und eine inten- sive Pflegeberatung gehören dazu. Was besagt die Studie? Beachtlich ist die positive Veränderung des Wohlbefin- dens zu Anfang. Man kennt das auch bei Erholungsur- lauben. Hier flacht der Erholungseffekt jedoch meist in- nerhalb einer Woche wieder auf das Ausgangsniveau ab. Anders bei den Teilnehmenden der Auszeit für pflegende Eltern. Bis 15 Wochen nach der Teilnahme hält sich dieser Erholungseffekt und ist erst nach 26 Wochen wieder auf das ursprüngliche Befinden abgeflaut. Auch die Offenheit, sich bei Bedarf psychologische Hilfe zu holen, wurde bei den Studienteilnehmern gesteigert. Aussage einer Teilnehmerin: „Wir konnten bei den Ent- spannungsübungen abschalten und frische Kraft tanken, bei der Wassergymnastik uns fast schwerelos bewegen, bei der Wirbelsäulengymnastik unserem Rücken was Gu- tes tun, beim Nordic Walking den Kopf frei bekommen und immer wieder reden, Gedanken austauschen, lachen, Kraft schöpfen.“ Wie kann das Wohlbefinden nach der Auszeit gehal- ten werden? Die SVLFG hat die Teilnehmenden an der Studie gefragt, was ihnen helfen könnte, die Entspannung noch länger in den Alltag mitzunehmen. Persönliche Kontaktaufnah- men durch die SVLFG nach dem Seminar, Nachtreffen der Teilnehmenden nach einem halben Jahr oder noch mehr Techniken in den Seminaren zur Selbstsorge im Pflegealltag wurden als Beispiele genannt. Die SVLFG entwickelt ihre Angebote ständig weiter und passt sie an die Bedürfnisse der Teilnehmenden an. Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse ist im In- ternet zu finden unter www.svlfg.de/auszeit-pflegende-el- tern. Die Studie wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Interessierte an der Auszeit für pflegende Eltern erhalten weitere Informatio- nen unter der Telefonnummer 0561 785-16166 oder über die Mailadresse sieglinde.schreiner@svlfg.de. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Land unterstützt Restart-Kampagne für den Tourismus Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Tourismus nimmt in Ba- den-Württemberg wirtschaftlich und strukturell bedeu- tende Rolle ein. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche nun wieder starten kann“. In vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs können aufgrund sinkender Inzidenzwerte touristische Angebote wieder öffnen oder stehen kurz davor. Um bundesweit für einen Urlaub in Deutschlands Süden zu werben und die notleidende Tourismusbranche im Land zu unterstützen, hat die Landesregierung zum Start der Pfingstferien über die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) eine groß angelegte Restart-Kampagne aufgelegt. „Der Tourismus nimmt in Baden-Württemberg eine bedeutende Rolle ein – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strukturell. Unser Land beherbergt eine außergewöhnliche Vielfalt an Urlaub- szielen sowie großartige und engagierte Betriebe und Einrichtungen, die diese mit Leben füllen. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche mit rund 376.500 Vollzeitar- beitsplätzen, die von der Pandemie besonders betroffen ist, nun wieder starten kann. Die Restart-Kampagne der TMBW begeistert bundesweit Gäste für die abwechs- lungsreichen Urlaubsmöglichkeiten bei uns im Land und zeigt, dass hier in Baden-Württemberg für alle Interessen etwas dabei ist“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Minis- terin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus heute (27. Mai) zum Start der Kampagne. Die Kampagne wird mit rund 2 Millionen Euro durch das Land unterstützt. Die TMBW hat den Neustart als „das Urlaubsziel im Süden“ gemeinsam mit den sechs regiona- len Organisationen – dem Schwarzwald, dem Bodensee, der Region Stuttgart, der Schwäbischen Alb, dem Ober- schwaben-Allgäu und dem Nördlichen Baden-Württem- berg – auf den Weg gebracht. Damit der Neustart gelingt, setzen die Betriebe und Einrichtungen umfassende Hygi- enekonzepte um. „Unsere Betriebe sind auf die besondere Situation sehr gut vorbereitet. Es kommt nun darauf an, dass alle gemeinsam – Gäste, Einheimische und Betrie- be – auch weiterhin die geltenden Regelungen einhalten, um die Pandemie weiter zu bekämpfen und die erreich- ten Lockerungsschritte nicht zu gefährden“, betonte die Ministerin. Dies habe für einen erfolgreichen Verlauf der Sommersaison im Tourismus oberste Priorität. „Nach langen, entbehrungsreichen Monaten mit pande- miebedingten Reiseeinschränkungen ist die Sehnsucht nach Urlaub und Erholung bei vielen Menschen groß“, sagte TMBW-Geschäftsführer Andreas Braun. „Mit um- fangreichen digitalen Kommunikationsmaßnahmen möchten wir diesen Menschen Baden-Württemberg und seine Destinationen als attraktives Ziel für die Urlaubssai- son 2021 vorstellen.“ Unter dem Motto „Ab Richtung Sü- den“ spricht die Kampagne das gesteigerte Interesse für Reisen in nahe Regionen an und positioniert das Bundes- land als reizvolle Alternative zu Fernreisen. „Auf Richtung Sonne – Ab Richtung Süden“, lautet die klare Botschaft hinter der Kampagne: Wer sich aufmachen möchte Rich- tung Sonnenschein, Natur, Kultur, Genuss oder Wellness, für den geht es ab Richtung Deutschlands Süden. Die überwiegend digital umgesetzte Kampagne spielt mit den Richtungsanweisungen „Auf“ und „Ab“ – symbo- lisch begleitet von einem auf- oder abwärts gerichteten Pfeil. Vor allem Kurzfilme auf den Plattformen Youtu- be, Instagram und anderen Social-Media-Kanälen sol- len Betrachterinnen und Betrachter dort abholen, wo sie derzeit hauptsächlich anzutreffen sind: in den eigenen vier Wänden, umgeben von digitalen Geräten, über die Baden-Württemberg in diesem Sommer als attraktives und vielfältiges Urlaubsziel in Erscheinung tritt. Daneben kommen auch digitale Screens und andere Kommuni- kationsmaßnahmen zum Einsatz. Die Kampagne läuft deutschlandweit bis September. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tourismus-bw.de Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 STELLENANGEBOTE Nachruf Wir nehmen Abschied von Herrn Johann Germann, der am 7.5.2021 im Alter von 89 Jahren verstorben ist. Herr Germann trat 1953 in die CDU ein und war uns 68 Jahre lang treu verbunden. 2018 konnten wir ihm die Ehrennadel und Ehrenurkunde für 65 Jahre Mitgliedscha überreichen. Wir verlieren in ihm einen Unterstützer und Multiplikator unserer politischen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. CDU-Ortsverband Baindt Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist vom Montag, den 14.06.21 bis einschließlich Freitag, den 25.06.2021 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN NACHRUFE ÄRZTE © Bruchnalski/DEIKE 752R11R2 Lösung: Fruehlingsduefte Immer der Nase nach Sortiere die Buchstaben so, wie es durch die Zahlen vorgegeben ist. Dann erfährst du, was Oscar besonders gern riecht. STELLENANGEBOTE Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Fo to : C BM Ihr Nachlass öffnet Augen! „Behinderten Menschen Hoffnung und Zukunft geben: Deshalb unterstütze ich gern die CBM!“ Heide-Marie Nagel-Seidemann, Testamentsgeberin Ihre Ansprechpartnerin: Carmen Maus-Gebauer Telefon: (0 62 51) 1 31-148 E-Mail: legate@cbm.de www.cbm.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Stiftung St. Franziskus Altenzentrum Selige Irmgard Ursula Bacher, Einrichtungsleiterin Telefon 07071 9870-810 E-Mail: ursula.bacher@stiftung-st-franziskus.de Wir suchen für eine Mitarbeiterin in festem Arbeitsverhältnis eine 1 Zimmer-Wohnung oder ein WG-Zimmer in Baindt und Umgebung, im Idealfall (teil-)möbliert und ab sofort. Öfter mal „auf Holz klopfen“? Mit uns jeden Tag! Zimmerei Holzhäuser Spenglerarbeiten Holztreppen • Bedachungen www.strobel-ebenweiler.de STROBEL GmbH jstrobel@strobel-ebenweiler.de Fon: +49 7584 1066 88370 Ebenweiler Im Mittelösch 3 seit 1987 Zimmerermeister | Holztechniker für SEMA-Abbundprogramm, vollzeit (m | w | d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Dein Profil: Motivation, eigenständiges Arbeiten, Erfahrung im SEMA-Abbundprogramm Bewirb dich jetzt! Komm in unser junges, dynamisches Team. Wir freuen uns! Zimmerei Holzhäuser d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 450€ Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG ▪ Herrn Klaus Wochner ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt baienfurt@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 STELLENANGEBOTE MIETGESUCHE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 „Wie verfasse ich mein Testament?“ Bei uns finden Sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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            Zuletzt geändert: 04.06.2021
            Reform der Grundsteuer

            Reform der Grundsteuer Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung beruhte noch auf veralteten Wertverhältnissen. Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird somit landesspezifisch geregelt. Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Das neue Verfahren sieht folgende Schritte vor: 1. Durch das Finanzamt: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert= Grundsteuerwert Auf die Bebauung kommt es nicht an. 2. Durch das Finanzamt: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl =Grundsteuermessbetrag Um die Grundsteuerwerte an die Verhältnisse anzupassen wurde die neue Steuermesszahl auf 1,3 Promille herabgesetzt. Der größte Teil des gestiegenen Wertes wird durch die Absenkung der Steuermesszahl bereits ausgeglichen. Hierdurch soll verhindert werden, dass es zu einer Mehrbelastung durch die Grundsteuerreform kommt. Beispielsweise wird auch das Grundbefürfnis „ Wohnen “ bei der Berechnung berücksichtigt und deshalb die Steuermesszahl bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken um 30 Prozent reduziert. 3. Durch die Gemeinde: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag Wie hoch die Grundsteuerbelastung wird, entscheiden die Kommunen vor Ort. Die Kommune legt den sogenannten Hebesatz fest. Sie werden im Amtsblatt oder auf der Internetseite der jeweiligen Kommune veröffentlicht. Grundsteuer: Erinnerungen werden verschickt − Kulanzzeit endet Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat darüber informiert, dass die Erinnerungen für die Grundsteuer B von Mitte Juni bis Ende Juli versandt werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um ihre versäumte Erklärungsabgabe nachzuholen. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit. Liegt die Erklärung auch nach dem endgültigen Abgabetermin noch nicht vor, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen. Zudem liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Erklärung verspätet oder gar nicht abgegeben wird. Aktuell sind 81 Prozent aller Grundsteuererklärungen in Baden-Württemberg eingegangen, davon etwa 86 Prozent bei der Grundsteuer B und etwa 59 Prozent bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen). Der Versand der Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer B erstreckt sich bis Ende Juli 2023. Die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer A folgen dann voraussichtlich im dritten Quartal 2023. Wer ein Erinnerungsschreiben erhält, seine Erklärung unter dem im Erinnerungsschreiben genannten Aktenzeichen aber bereits abgegeben hat, kann die Erinnerung ignorieren. Die finalen Grundsteuerbescheide werden von der jeweiligen Kommune versandt. Und zwar sobald sie über den Hebesatz entschieden hat, der ab dem Jahr 2025 gilt. Dies wird voraussichtlich ab Mitte 2024 soweit sein. Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich dazu bekannt, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll. Die Grundsteuer ist auch dann an die Kommune zu bezahlen, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken Einspruch gegen ihren Bescheid eingelegt haben. Zu beachten ist, dass die Finanzämter grundsätzlich keine Eingangsbestätigung verschicken, wenn ein Einspruch eingelegt wird. Nur wenn der Einspruch über das ELSTER-Portal erfolgt, gibt es eine Übermittlungsbestätigung. Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de Weitere Informationen Die Finanzämter werden auf den Stichtag 1. Januar 2022 die Grundsteuerwerte neu bewerten und anschließend alle 7 Jahre erneut. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg wird im Laufe des Jahres 2022 die Eigentümerinnen und Eigentümer auffordern, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen benötigt man hierzu lediglich den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße. Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos auf der Internetseite der entsprechenden Kommune oder im digitalen Bodenrichtwertsystem ( BORIS-BW ) recherchieren. Bezüglich der Grundstücksgröße oder des Miteigentumsanteils sollten Sie eigene Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug verwenden. Als Unterstützung zur Erstellung der Steuererklärung wird es zudem eine entsprechende Ausfüllanleitung geben. Vertiefende Informationen Boris-BW Bodenrichtwertinformationssystem Eigentümerwechsel von Grundbesitz (PDF-Dokument, 201,24 KB, 12.09.2022) nach dem 01.01.2022 (pdf-Datei) Verlinkung zum Geoportal der Stadt Ravensburg Kurzanleitung des Geoportals (PDF-Dokument, 1,76 MB, 18.05.2022) (pdf-Datei) Aufstellung Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 (PDF-Dokument, 117,34 KB, 19.05.2022) (pdf-Datei) Pressemitteilung Einsprüche Grundsteuer (PDF-Dokument, 22,76 KB, 28.04.2023) (pdf-Datei) Informationstechnische Hinweise zum parametrisierten Aufruf von Daten aus dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW zum Zwecke der Grundsteuer (Grundsteuer B) Auf der Website des Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) wurde zum Zwecke der Grundsteuer (Grundsteuer B) eine Schnittstelle zum parametrisierten Aufruf von Daten bereitgestellt. Außerdem wurde eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Aufruf von Daten aus dem Bodenrichtwertinformationssystem veröffentlicht. Beides finden Sie im Menü (Symbol mit den Strichen, links oben auf der Website) unter dem Menüpunkt Entwickler-Tools. Um die aktuelle Seite anzuzeigen, müssen Sie den Cache Ihres Browsers leeren. Für die Grundsteuer A ist auch eine Schnittstelle im Viewer „Flurstücksinformationen Land- und Forstwirtschaft“ bereitgestellt und unter der Rubrik API (in der Fußleiste der Website) zu finden. Flyer der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 383,93 KB, 10.06.2022) (pdf-Datei) Elster Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) (als pdf-Datei) (PDF-Dokument, 4,12 MB, 04.10.2022) Elster Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B (Grundvermögen) (als pdf-Datei) (PDF-Dokument, 3,94 MB, 04.10.2022) Internetpräsenz Grundsteuer-BW Steuerchatbot und Grundsteuerreform FAQ zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 142,98 KB, 20.07.2023) Grundstück im Außenbereich Geoportal des Landes Baden-Württemberg Kurzanleitung für das Geoportal des Landes Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 376,53 KB, 31.05.2022) (PDF) Rechtsgrundlage Grundsteuer-Reformgesetz (PDF) Landesgrundsteuergesetz Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 Bewertungsgesetz[mehr]

            Zuletzt geändert: 21.08.2023
            Amtsblatt_KW_14_09_04_2021.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 9. April 2021 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werdende Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen ge- planten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vie- len Nachbarkinder aus dem Quartier und die gemein- schaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ sehen in einer altersgerechten Wohnung die Möglichkeit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die spä- teren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst pla- nen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzept- vergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veran- staltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Wir hoffen, dass die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem entsprechenden Hygie- nekonzept in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden kann. Sollten die Corona-Fallzahlen weiter steigen, wird die Veranstaltung als Online-Informationsveranstaltung durchgeführt. In beiden Fällen bitten wir Sie, sich bis zum Donnerstag, 15.04.2021 um 18:00 Uhr per E-Mail bei Frau Maurer (f.maurer@baindt.de) anzumelden. Die Teilnahme in Präsenz sowie zur Online-Infor- mationsveranstaltung ist nur mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung möglich. Findet die Veranstaltung Online statt, übersenden wir Ihnen am Tag der Veranstaltung bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme. Im Amtsblatt nächster Woche erhalten Sie abschließende Informationen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeit zur Testung in der Gemeinde Baindt Am Mittwoch, den 14.04.2021 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle wieder die Möglich- keit, sich unter Anleitung des DRK-Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Aktuelle Informationen zur Testung in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, 14. April 2021 im Sitzungssaal des Rathauses in Berg, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans im Jahr 2021 a) Ergebnishaushalt b) Finanzhaushalt c) Stellenplan 2. Schachtsanierung am Verbandssammler a) Vergabebeschluss 2. Bauabschnitt b) Ausschreibungsbeschluss 3. Bauabschnitt 3. Vergabe Fernwirktechnik 4. Machbarkeitsstudie Spurenstoffelimination (4. Reini- gunsstufe) 5. Bericht der technischen Verwaltung (u. a. Stand Was- serrecht, Stand Abwasserreinigung) 6. Personalausstattung der Kläranlage Hierzu ergeht höfliche Einladung. Was ist los im Naturschutzgebiet Annaberg? Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Wichtig ist jedoch nur, dass alle achtsam unterwegs sind und die Wege und Pfade nicht verlassen. ACHTUNG – Hier lebe ich! Darf ich vorstellen, ich bin die Weiden-Sandbiene. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, ent- wickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. Bitte schützt meine Familie und macht einen großen Bogen um diese Sandfläche! Naturschutzwart Walter Hohnheiser Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine - Walter Hohnheiser Was ist los im Naturschutzgebiet Annaberg? Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Wichtig ist jedoch nur, dass alle achtsam unterwegs sind und die Wege und Pfade nicht verlassen. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, ent wickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. http://www.wildbienen.de/eb-avaga.htm ACHTUNG – Hier lebe ich! Darf ich vorstellen, ich bin die Weiden-Sandbiene. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, entwickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. Bitte schützt meine Familie und macht einen großen Bogen um diese Sandfläche! Naturschutzwart Walter Hohnheiser http://www.wildbienen.de/eb-avaga.htm Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Hinweise zur Sitzung der Verbandsversammlung wäh- rend der Corona-Pandemie Für die kommende Sitzung der Verbandsversammlung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf: • Die notwendige Belüftung des Tagungsorts ist gewähr- leistet. • Unter den anwesenden Verbandsvertretern, dem Ver- waltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitz- möglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet. • Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kennzeich- nung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutz- maske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Verlassen des Sitzplatzes ebenfalls. • Zuhörer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintra- gen. Die Sitzordnung der Zuhörer kann zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fo- tografiert werden. • Die Gemeinde Berg bietet vor der Sitzung ab 17:30 Uhr die Möglichkeit eines Schnelltests in der Turn- und Fest- halle, Bergstraße 12 an. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Radverkehrskonzept des GMS 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichs- hafen - Streckenbestimmung und Abschnittsbildung 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftlichen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und La- gerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Meh- lis“ auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeu- erwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feu- erwehrkostenersatzsatzung) 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffs- ausgleichmaßnahmensatzung) 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bau- hof 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhö- rer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktper- sonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 10. April / Sonntag, 11. April Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. April Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Sonntag, 11. April Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Jennifer Roth zur Geburt ihrer Tochter Liya Katharina Roth am 02.01.2021 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Sofie Pfister feierte am 31.03.2021 ihren 85. Geburtstag Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ online „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14 .April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Landkreis Ravensburg erlässt Allgemein- verfügung zum Schutz vor Geflügelpest Am vergangenen Freitag wurden in verschiedenen Klein- beständen Nähe Isny Verdachtsfälle der Geflügelpest festgestellt. Heute kam die Bestätigung durch das nati- onale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts. Des- halb hat der Landkreis Ravensburg eine Allgemeinverfü- gung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Diese ist ab morgen, 2. April 2021 gültig und bis zum 3. Mai 2021 befristet. Als Restriktionsgebiete werden ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beob- achtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnah- men treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auf- fälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbe- stände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinär- behörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: www.fli.de Kontakt Landkreis Ravensburg: Veterinär- und Verbraucherschutzamt Fon 0751 855410, Mail vet@rv.de, Web: www.rv.de NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden- Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfel- saft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie bestäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt erklärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit naturnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmel- den, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zu- schauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Luca-App jetzt auch im Landkreis Ravensburg freigeschaltet Im Landkreis Ravensburg steht für die Kontaktpersonen- nachverfolgung ab sofort auch die Luca-App zur Ver- fügung. Diese ermöglicht die digitale Übermittlung von Kontaktdaten u.a. im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Einrichtungen und kann überall dort eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Nach dem Herunterladen der App ist eine einmalige Ein- gabe der persönlichen Kontaktdaten nötig. Die App er- stellt dann einen QR-Code, der bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder beim Besuch im Restaurant vom Ver- anstalter bzw. Betreiber gescannt wird. Der Datensatz mit den persönlichen Kontaktdaten wird dann unlesbar und zweifach verschlüsselt gespeichert und spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Wird eine Person später positiv auf das Corona-Virus getestet, kann diese den Verlauf ihrer App für das Gesundheitsamt freigeben und so mitteilen, wo und wann Treffen mit anderen Personen stattgefun- den haben. Die betroffenen Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-ins im luca-System freizugeben. Erfolgt eine Freigabe, kann nur das Gesundheitsamt die QR-Code entschlüsseln und die Kontaktpersonen ermitteln. Die Luca-App kann auch für private Veranstaltungen genutzt werden. Damit ist das Ausfüllen von Kontaktfor- mularen in Papierform nicht mehr nötig. „Leider lässt das Infektionsgeschehen in unserem Land- kreis derzeit den Besuch von Restaurants oder die private Grillparty im Freundeskreis nicht zu. Deshalb sind die Ein- satzmöglichkeiten der Luca-App vorerst noch begrenzt. Gleichwohl wollen wir vorbereitet sein und freuen uns, dass die Luca-App nun auch für unseren Landkreis frei- geschaltet ist“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Gesund- heitsdezernent und Erster Landesbeamter des Landkrei- ses Ravensburg. „Unser Gesundheitsamt ist seit Jahren volldigitalisiert und bewältigt so auch die Corona-Pande- mie. Von der Übernahme von Labormeldungen, über das Contact-Tracing bis zur Erfüllung der Meldepflicht – das alles erfolgt bei uns mit gut funktionierender Software von Pandemie-Beginn an digital“, ergänzt Dr. Honikel-Günther. Weitere Informationen zur App unter www.luca-app.de Die Luca-App gibt es für Android und iOS-Geräte. Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. Frühjahrsarbeiten in vollem Gange: Auf Feld und Flur wird es daher eng Der Frühlingsanfang steht vor der Türe und die Landwirte im Land haben mit ihren Arbeiten auf Äckern und Wie- sen begonnen. Auf Feld und Flur macht sich ein höheres Personenaufkommen seit vergangenem Jahr bemerkbar. Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler sowie Hunde- halter suchen Erholung in der Natur. Gleichzeitig gehen die Landwirte ihrer Arbeit nach. Feld- und Wiesenwege haben viele Funktionen. Für die Landwirte führen diese in erster Linie zu ihren Arbeits- plätzen, auf denen sie regionale Lebensmittel und Futter für ihre Tiere erzeugen. Vor allem bei schönem Wetter ist in der Landwirtschaft viel zu tun, auch am Wochenende. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren, Freizeitsportlern oder Spaziergängern fällt es leichter, auf den Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeu- ge erschweren ebenfalls das Durchkommen. Wir appel- lieren daher, auf die Beschilderung ‚Landwirtschaftlicher Verkehr frei‘ zu achten - solche Wege dürfen nach Stra- ßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht be- fahren werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landes- naturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Dies ist in der Regel die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ist es die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das wider- rechtliche Betreten kann ernste Schäden an den Pflanzen verursachen. Dies gilt insbesondere für Wiesen, die als Futtergrundlage vor allem für Milchviehbetriebe existen- ziell sind. Das Gras wird zertreten, kann schlecht gemäht werden, die Futterqualität für Rind oder Pferd leidet da- runter. Äcker und Wiesen sind zudem Lebensräume für zahlreiche Wildtiere. Darüber hinaus ist im Landeswald- gesetz geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf ge- eigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Min- destbreite von zwei Metern aufweisen. Auf nicht offiziell ausgewiesenen Trassen im Wald sowie abseits der Wege sind diese Aktivitäten verboten. Frei laufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken. Lassen Sie daher Ihren Hund bitte nicht einfach frei stöbern, sondern führen Sie ihn an der Leine. Bitte lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht auf bestellten Ackerflächen oder Wiesen rennen. Zudem sind Wiesen und Felder keine Müllhalden. Weggeworfene Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem können diese Gegenstände teure Schäden an Maschinen verursachen. Entsorgen Sie deshalb Abfälle in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause. Für ein rücksichtsvolles Miteinander an- statt Anfeindungen. Bio-Musterregion Ravensburg Lebensmittel frei Haus – Lieferdienste und Abo- Kisten-Anbieter mit Bio-Angebot der Region stellen sich vor Online Veranstaltung am 13. April 19 Uhr Lebensmittellieferdienste haben sich in der Corona-Pan- demie einer großen Beliebtheit erfreut und sind zum Teil bereits an der Kapazitätsgrenze, sodass keine weiteren Kunden aufgenommen werden können. Es wurden aber auch neue Konzepte geschaffen und Lieferdienste ein- gerichtet. Die Bio-Musterregion Ravensburg möchte Ver- brauchern/innen eine Möglichkeit bieten sich über einige der regionalen Lieferdienste und Abo-Kisten-Anbieter zu informieren und die Betreiber und ihre Konzepte persön- lich kennenzulernen. Am 13. April um 19:00 Uhr stellen sich vier verschiedene regionale Lieferdienste und Abo-Kis- ten-Anbieter mit Bio-Angebot vor. Alle Fragen, die offen bleiben, können im Anschluss selbstverständlich geklärt werden. Anmelden können Sie sich per Mail an k.eckel@rv.de bis 9. April. Den Link zur Einwahl in die Online-Veranstaltung erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. April 2021 – 18. April 2021 Gedanken zur Woche Das Licht Wenn ich mit einer brennenden Kerze Andere Kerzen anzünde, nimmt das Feuer nicht ab, vielmehr wird das Licht größer. Wenn ich anderen meinen Glauben bezeuge, wird mein Glaube nicht schwächer, sondern stärker. Samstag, 10 April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Franz Schmidt, Familie Gisi, Familie Merk, Familie Asberger, Franz und Paula Wucherer, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Hildegard und Sieg- fried Müller) 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommuni- onausteilung Sonntag, 11. April - 2. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt - Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Dienstag, 13. April Baindt - Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 14. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriften- stand) Donnerstag, 15. April Baienfurt - Schülergottesdienst entfällt Freitag, 16. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Samstag, 17. April 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rolf Feldbrügge, Jahrtag: Julius Malsam, Käthe Baur) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten Sonntag, 18. April - 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Ostergarten 2021 in Baindt VERLÄNGERT BIS 11. April Noch bis Weißen Sonntag können sie den Ostergarten besuchen. Wann Sie wollen, mit wem sie wollen, können Sie den Weg immer von 8 - 20 Uhr ganz flexibel erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Für Spenden ist das evange- lische Bezirksjugendwerk dankbar. Alle Infos finden Sie im Amtsblatt unter Evangelische Kir- che und auf der Homepage (www.evangelisch-baienfurt-baindt.de). Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche recht- zeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels auslie- gender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskarten. Fer- ner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergebo- ren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferste- hung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Wozu bin ich eigentlich auf der Welt? - Was wie eine der typischen Kinder-Fragen klingt, vor denen wir als Erwach- sene oft genug mit großen Augen stehen bleiben und überlegen, was wir nur darauf antworten sollen - genau da geht’s ums Eingemachte! Und ist es nicht immer wieder so, dass Kinder die richtigen Fragen stellen und mit ihrer unbefangenen Neugier uns Erwachsenen oft genug etwas voraushaben? Legen wir doch mal für einen Augenblick unser scheinba- res Vorwissen bei Seite und hören auf das, was uns hier im Wochenspruch begegnet: Es geht hier ums Leben - nicht nur darum, ein paar unbe- schwerte Jahrzehnte auf diesem Erdball zu verbringen, nicht nur ums Haus, ums Auto um mein Ansehen, es geht um ein Leben, das Bestand hat. So ein Leben ist nicht nur Illusion - keine Utopie - es ist „lebendige Hoffnung“. Und der Grund dieser Hoffnung ist: Ostern. Wozu bin ich eigentlich auf der Welt? - Diese Frage findet von Ostern her eine Antwort: Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Du bist ein geliebtes Gottes-Kind - du bist dafür da, dir diese Liebe schenken zu lassen und aus ihr zu leben. Klammere dich nicht an das, was keinen Bestand hat: Lass es los und leb aus der Hoffnung, aus dem Geschenk, das dir Gott im Vertrauen auf Jesus anbietet. Wer dieses Geschenk auspackt und anderen davon wei- tersagt, entdeckt, wozu wir auf dieser Welt sind. - Gottes Segen dafür! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz als auch online per Livestream statt. Achten Sie bitte auf aktuelle Hinweise und Links auf un- serer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Samstag, 10. April 14.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst Sonntag, 11. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Montag, 12. April 19.00 Uhr Innovationswerkstatt Familien und Kirche on- line (Zugangslink übers Pfarramt erhältlich: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder 0751/43656) Mittwoch, 14. April 15.30 Uhr - 16.30 Uhr: Konfi-Gruppe-1: online 16.30 Uhr - 17.30 Uhr: Konfi-Gruppe 2: online Sonntag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de OSTERGARTEN: LAST MINUTE Wer ihn noch nicht erlebt hat - unbe- dingt die Gelegenheit bis einschließlich 11.4. nutzen - täglich von 8.00 - 20.00 Uhr (Startstation ist an der Baindter Grundschule)! OSTERGARTEN: LAST MINUTE Wer ihn noch nicht erlebt hat – unbedingt die Gelegenheit bis einschließlich 11.4. nutzen – täglich von 8.00-20.00 Uhr (Startstation ist an der Baindter Grundschule)! Wer den Weg schon gegangen ist – weitersagen! Wir sind überwältigt von den vielen positiven Rückmeldungen und freuen uns, dass das Evangelische Jugendwerk unseres Kirchenbezirks diesen großartigen Oster- Erlebnis-Weg in enger Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden hier in Baienfurt und Baindt möglich gemacht hat. Wer den Weg schon gegangen ist - weitersagen! Wir sind überwältigt von den vielen positiven Rück- meldungen und freuen uns, dass das Evangelische Ju- gendwerk unseres Kirchenbezirks diesen großartigen Oster-Erlebnis-Weg in enger Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden hier in Baienfurt und Baindt möglich gemacht hat. _________________________ Hoffnungsraum Kirche. Eine neue Test-Möglichkeit in der Stadtkirche Ravens- burg Seit einigen Tagen können sich Menschen in Ravensburg mit Schnelltests auf Corona untersuchen lassen. Immer mehr Stationen kommen hinzu. Am Dienstag nach dem Osterwochenende werden die ersten Test-Pulte in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg aufgebaut. „Wir beginnen zunächst mit zwei Test-Pulten“, beschreibt Ra- phael König von GnW (Gemeinsam neue Wege) die ers- te Etappe. Schnell können weitere Test-Möglichkeiten im Seitenschiff der Stadtkirche dazu kommen. „Je nach Bedarf“, ergänzt Florian Munz, der die technische Unter- stützung hierfür bietet. Das positive Echo, u.a. aus der katholischen St. Jodoks-Kirche, hat den Stadtkirchenge- meinderat mehrheitlich dazu bewogen, auch die größte evangelische Kirche der Stadt zur Verfügung zu stellen. „Nach ausführlicher Diskussion leisten auch wir einen Beitrag im Sinne der Ökumene, gleich zu Beginn der Alt- stadt, eine Anlaufstelle zu bieten.“, sagt Pfarrer Martin Henzler-Hermann. Die Initiatoren von GnW haben sogar die Idee, als Ravensburger Weg, die Testungen in drei Kir- chen, jeweils zum Eingang der Stadt, anzubieten. Flankiert wird das Angebot von GnW mit kostenfreien Bür- ger-Tests durch einige Angebote von Kirche und Diakonie. So werden die Musiker*innen weiterhin an der Orgel spie- len und üben und die (kurze) Wartezeit mit Kirchenmusik immer wieder bereichern. Der Stadtkirchen-Pfarrer bietet mittwochs von 15 bis 16 Uhr eine Möglichkeit zu Seelsor- ge-Gesprächen im Chorraum an. Das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) hat die Initiatoren mit der Kirche zusammengebracht. Ähnlich wie bei der Vesperkirche kann auch mit der Test-Kirche ein Zeichen der Hoffnung gesendet werden. Deshalb ist Diakon Gerd Gunßer mittwochs von 13 bis 14 Uhr für Beratungen in sozialen Belangen und wechseln- de Mitarbeiterinnen aus der Psychologischen Beratung freitags von 14 bis 16 Uhr im Chorraum für kurze Gesprä- che anzutreffen. Hierbei kann niederschwellig ein Kon- takt aufgenommen werden und Beratungsmöglichkeiten ausgelotet werden. „Es ist beeindruckend, wie hier die Kirchen als Ökumene zusammen mit vielen verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen handeln: so wird die vielbesagte Solidarität tatsächlich in die Tat umgesetzt.“, fasst Florian Burk von GnW zusammen. Die Stadtkirche bleibt, ähnlich wie in St. Jodok, auch für die eigene Andacht geöffnet. Es wird nur auf eine Trennung nach Hygiene-Verordnungen zu den Test-Stationen geachtet. So dass ein reibungsloser Ablauf garantiert ist. Testen lassen kann sich, wer keine Krankheitssympto- me hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Vor der Stadtkirche Ravensburg (v. l. n. r.) Pfr. Martin Henzler-Hermann, Vorsitzende Margret Bentele, Initiator Floarin Burk, Pfr. Ralf Brennecke Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 14. April 2021 fällt aus! Leider kann unser nächs- tes Frauenkreistreffen nicht wie geplant am 14. April stattfinden. Schade, es fehlt etwas. Nun dürfen wir aber die Hoffnung auf besseres Wetter nicht aufgeben. Dann können wir uns vielleicht wieder draußen treffen und Gemeinschaft erleben, wenn auch auf Abstand und mit Maske aber mit guten Gesprächen. Lasst uns darauf freuen. Bis dahin bleibt alle gesund Für das Frauenkreis-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Liebe Kreative Liebe Kreative. Leider lässt die derzeitige Lage der Pandemie noch keine Treffen im Bonhoeffer-Saal zu, so dass es uns nur bleibt durchzuhalten und daheim kreativ tätig zu sein. Also sollten wir abwarten und Tee trinken, wie uns die angefügte Karte anregt. Hier wurde Verpackungsmaterial des zurückliegenden Oster- festes recycelt und daraus eine lustige Karte gestaltet. Zur Nachahmung in jeder Hinsicht empfohlen und schme- cken tut‘s auch. Habt Ihr auch gestalterische Ideen? Dann sendet sie gern an: p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Es darf gespielt werden! Liebe Mitglieder, entsprechend den Vorgaben der Landes- regierung dürfen Tennisplätze geöffnet werden. Entsprechende Infos gibt es auch auf der Seite des WTB. Wir werden, sofern es die Witterung zulässt, unsere Plät- ze voraussichtlich am Samstag,17.4.21 , für den Spiel- betrieb freigeben. Änderungen werden am Vereinsheim bekannt gegeben. Umkleideräume, Duschen, Tennisheim mit Terrasse müs- sen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Also: KOMMEN - SPIELEN - GEHEN Über die einzuhaltenden Regeln und Schutzmaßnahmen werden wir per Mail und durch Aushang am Vereinsheim informieren. Eventuell müssen auch kurzfristige Entschei- dungen getroffen werden. Viel Spaß beim Spielen! Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert SG Baienfurt Turnverein 1912 e. V. Fit in den Baienfurter Frühling! „Lauf mit - bleib fit!“ Fitness Parkour für Jedermann ab 30.03.21 in Baienfurt Hallo Schussentäler, Kinder, Familien, Jung und Alt, alle Sportbegeisterte. Wir, der Baienfurter Turnverein wollen mit Euch „Fit in den Baienfurter Frühling“ starten. Mit ei- nem Fitnessparkour mit 16 Stationen bieten wir Euch die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen, sportlich in den Frühling zu starten. Es soll für jeden ein Ansporn sein sich draußen, ungezwungen, allein oder mit seiner Familie an der frischen Luft zu bewegen. Seid dabei! Bitte die allgemein geltenden Corona-Bestimmungen einhalten. Vom Veranstalter wird keine Haftung über- nommen Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Informationen zum Parkour: • Start und Ziel ist bei der Turnhalle (Eingang am Park- platz), ein Einstieg ist aber unkompliziert an allen Sta- tionen möglich. Dort ist auch die weitere Wegbeschrei- bung ersichtlich. • Ihr entscheidet, wie schnell ihr den Parkour bewältigt! Ihr könnt den Weg joggen, schnell gehen oder spazieren laufen • Es gibt Stationsbeschreibungen für Erwachsene und für Kinder • Die Stationsübungen sind Vorschläge, ihr entscheidet aber was euch auch Gut tut! • Ihr kommt ins Schwitzen! Zieht euch Sportkleidung an und geeignetes Schuhwerk. • Achtet bitte, auf dem ganzen Weg auch auf andere z.B. Fahrradfahrer, Fußgänger usw. wir sind auf öffentlichen Wegen unterwegs! • Falls eine Station belegt ist, wartet ab oder weicht aus zur nächsten Station. • Während des Parkours stellen sich die Zweigvereine der SG-Sportgemeinde Baienfurt anhand von Infotafeln vor. Wir wünschen euch viel Spaß! Wir sind neugierig! Schickt uns doch ein Foto zu, wie Ihr aktiv im Fitnesspar- kour seid. Für Kinder die uns ein Bild schicken, wartet eine kleine Oster-Überraschung. Also seid dabei! Es gibt Stationsbeschreibungen für Erwachsene und für Kinder Die Stationsübungen sind Vorschläge, ihr entscheidet aber was euch auch Gut tut! Ihr kommt ins Schwitzen! Zieht euch Sportkleidung an und geeignetes Schuhwerk. Achtet bitte, auf dem ganzen Weg auch auf andere z.B. Fahrradfahrer, Fußgänger usw. wir sind auf öffentlichen Wegen unterwegs! Falls eine Station belegt ist, wartet ab oder weicht aus zur nächsten Station. Während des Parkours stellen sich die Zweigvereine der SG-Sportgemeinde Baienfurt anhand von Wir wünschen euch viel Spaß! Wir sind neugierig! Schickt uns doch ein Foto zu, wie Ihr aktiv im Fitnessparkour seid. Für Kinder die uns ein Bild schicken, wartet eine kleine Oster- Überraschung. Also seid dabei! tvbft1912@gmail.de Turnverein Baienfurt Kontakt: E-Mail: tvbft1912@gmail.de Turnverein Baienfurt Hoffnungsraum Kirche Eine neue Test-Möglichkeit in der Stadtkirche Ravens- burg Seit einigen Tagen können sich Menschen in Ravensburg mit Schnelltests auf Corona untersuchen lassen. Immer mehr Stationen kommen hinzu. Am Dienstag nach dem Osterwochenende werden die ersten Test-Pulte in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg aufgebaut. „Wir beginnen zunächst mit zwei Test-Pulten“, beschreibt Ra- phael König von GnW (Gemeinsam neue Wege) die ers- te Etappe. Schnell können weitere Test-Möglichkeiten im Seitenschiff der Stadtkirche dazu kommen. „Je nach Bedarf“, ergänzt Florian Munz, der die technische Unter- stützung hierfür bietet. Das positive Echo, u.a. aus der katholischen St. Jodoks-Kirche, hat den Stadtkirchenge- meinderat mehrheitlich dazu bewogen, auch die größte evangelische Kirche der Stadt zur Verfügung zu stellen. „Nach ausführlicher Diskussion leisten auch wir einen Beitrag im Sinne der Ökumene, gleich zu Beginn der Alt- stadt, eine Anlaufstelle zu bieten.“, sagt Pfarrer Martin Henzler-Hermann. Die Initiatoren von GnW haben sogar die Idee, als Ravensburger Weg, die Testungen in drei Kir- chen, jeweils zum Eingang der Stadt, anzubieten. Flankiert wird das Angebot von GnW mit kostenfreien Bür- ger-Tests durch einige Angebote von Kirche und Diakonie. So werden die Musiker*innen weiterhin an der Orgel spie- len und üben und die (kurze) Wartezeit mit Kirchenmusik immer wieder bereichern. Der Stadtkirchen-Pfarrer bietet mittwochs von 15 bis 16 Uhr eine Möglichkeit zu Seelsor- ge-Gesprächen im Chorraum an. Das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) hat die Initiatoren mit der Kirche zusammengebracht. Ähnlich wie bei der Vesperkirche kann auch mit der Test-Kirche ein Zeichen der Hoffnung gesendet werden. Deshalb ist Diakon Gerd Gunßer mittwochs von 13 bis 14 Uhr für Beratungen in so- zialen Belangen und wechselnde Mitarbeiterinnen aus der Psychologischen Beratung freitags von 14 bis 16 Uhr im Chorraum für kurze Gespräche anzutreffen. Hierbei kann niederschwellig ein Kontakt aufgenommen werden und Beratungsmöglichkeiten ausgelotet werden. „Es ist beeindruckend, wie hier die Kirchen als Ökumene zusammen mit vielen verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen handeln: so wird die vielbesagte Solidarität tatsächlich in die Tat umgesetzt.“, fasst Florian Burk von GnW zusammen. Die Stadtkirche bleibt, ähnlich wie in St. Jodok, auch für die eigene Andacht geöffnet. Es wird nur auf eine Trennung nach Hygiene-Verordnun- gen zu den Test-Stationen geachtet. So dass ein reibungs- loser Ablauf garantiert ist. Testen lassen kann sich, wer keine Krankheitssymptome hat. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Jetzt staatliche Prämien nutzen: Zeit für einen Heizungs- wechsel Fördermittel für umweltschonende Gas-Heiztechno- logien sichern - TWS unterstützt Modernisierungs-Aktion In zahllosen Heizungskellern schlummert ein enormes Potenzial für den Klimaschutz und den Geldbeutel, denn oftmals werden Heizungen erst saniert, wenn sie nicht mehr gut funktionieren. „Vielen Hausbesitzern ist nicht bekannt, wie ineffizient ihre alte Heizungsanlage arbeitet und wie viel CO2 sie unnötig ausstößt“, berichtet Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). „Mit der Teilnahme an den „Raustauschwochen“ wollen wir hier vor Ort einen wichtigen Impuls für die Wärmewende setzen. Dank mo- derner, effizienter Gasheiztechnologien werden nicht nur der Energieverbrauch und die Energie- kosten gesenkt, sondern auch die Umwelt entlastet“, erklärt Robert Som- mer. Modernisierer sparen zum einen im Rahmen der bis Ende Oktober 2021 laufenden Aktion bis zu 40 Prozent der Umrüstkosten dank der großzügigen staatlichen Förderung. Zum anderen unterstützt die TWS den Wech- sel von zum Beispiel einer Ölheizung zu einer effizienten Gas-Brennwertheizung in ihrem Netzgebiet mit einem einmaligen Bonus von weiteren 250 Euro. Besonders nachhaltig wirkt sich der Heizungstausch aus, wenn Hausbesitzer zu einer effizienten Erdgas-Brenn- wertheizung auch erneuerbare Energien einsetzen. „Als selbst zunehmend grüner werdender Energieträger ist Gas starker Partner der erneuerbaren Energien – das zeigt sich nicht zuletzt in der attraktiven Förderkulisse des Bundes,“ berichtet Robert Sommer. So sparen Modernisie- rer durch den Austausch eines Öl-Niedertemperaturkes- sels gegen eine moderne Gasbrennwertheizung mit Sola- ranlage für die Trinkwassererwärmung rund 40 Prozent Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 CO2-Emissionen ein. Und dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lohnt sich der Austausch des Wärmeerzeugers hin zu umweltschonender Gasheiztech- nik auch finanziell: Denn im Falle des Wechsels von Öl zu Gas wird Modernisierern die Einbindung von Solarenergie dank der großzügigen staatlichen Förderung praktisch geschenkt. „Wer sich während der „Raustauschwochen“ für eine Kombination aus Gas-Brennwertheizung und Solarenergie entscheidet, beweist echten Weitblick“, so Robert Sommer. „Denn durch den in den kommenden Jahren sukzessive steigenden CO2-Preis lohnt sich die heutige Einbindung von erneuerbaren Energien jedes Jahr mehr.“ Weitere Infos zu den Förderungen und den Voraussetzun- gen für den Bonus im Netzgebiet der TWS unter www. tws.de/raustauschwochen. Eine kostenlose telefonische Beratung zu den Förderungen gibt es im Aktionszeitraum bis 31. Oktober 2021 unter der Raustauschwochen-Ser- vicenummer 06190 9263-357, werktags von 9 bis 17 Uhr. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Sparkassen-Kunden: Mehr Last als König Erneut versucht die Sparkasse Bodensee, sich von Prä- mienverpflichtungen aus laufenden Prämiensparverträ- gen zu lösen. • Die Sparkasse teilt aktuell mit, sie könne die Sonder- leistung, Sparraten von einer Fremdbank einzuziehen, ab Juni nicht mehr anbieten. • Tipp: Betroffene müssen rechtzeitig einen Dauerauf- trag einrichten, andernfalls riskieren sie den Verlust von Prämienansprüchen. Gut verzinste Sparverträge sind vielen Banken ein Dorn im Auge. Sie versuchen mit allen Mitteln Kundinnen und Kunden aus diesen Verträgen zu locken oder zu drängen. So auch die Sparkasse Bodensee, die im Februar erneut Inhaber:innen von Prämiensparverträgen angeschrieben hat. Wer nicht rechtzeitig einen Dauerauftrag zur Erbrin- gung der Sparleistung einrichtet, riskiert womöglich An- sprüche über mehrere Tausend Euro. In einem Schreiben vom Februar 2021, welches der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg vorliegt, behaup- tet die Sparkasse Bodensee, sie könne die Sonderleistung, die Raten von einer Fremdbank direkt einzuziehen, zu- künftig nicht mehr anbieten. „Natürlich gehört der Last- schrifteinzug von Fremdkonten zu den grundlegenden Dienstleistungen, die jede Bank anzubieten imstande ist. Mit dieser unzutreffenden Behauptung versucht die Spar- kasse, sich von weiteren vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung einer Prämie zu lösen“ kritisiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Sparkasse. Wird der fällige Sparbeitrag auch nur ein- mal nicht rechtzeitig erbracht, wird der Sparvertrag un- terbrochen. Damit sind weitere Einzahlungen nicht mehr prämienbegünstigt. Die vereinbarte Prämienhöhe steigt kontinuierlich von anfänglich 2 % auf 100 % der gesamten Sparleistung nach Ablauf von 25 Jahren. Betroffene sollten rechtzeitig einen Dauerauftrag ein- richten, der sicherstellt, dass die Sparraten auch bei ei- ner Aneinanderreihung mehrerer Nicht-Bankarbeitstage (Feiertagen und Wochenende) stets entsprechend der vertraglichen Vereinbarung gutgeschrieben werden kann. „Am besten legt man den Dauerauftrag so an, dass er eine Woche sind „zum 1.“ oder „zum 15.“ eines Kalender- monats sowie „zum Beginn eines Vierteljahres“. Sparkasse Bodensee bereits mehrfach aufgefallen Die Sparkasse Bodensee war bereits im Vorjahr mit ei- ner dreisten Masche aufgefallen. Die Sparkasse wollte Kund:innen mit einer Extra-Prämie zur vorzeitigen Kün- digung ihres Prämiensparvertrags bewegen, um sich von der Zahlungspflicht weit höherer Prämien bei regulärer Vertragsfortsetzung zu lösen. Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse wegen rechtswidriger Erklärungen in ihrem Schreiben an die betroffenen Kundinnen und Kun- den erfolgreich abgemahnt. Im weiteren Verlauf des ver- gangenen Jahres versuchte die Sparkasse mit weiteren Anschreiben die Kundinnen und Kunden zur Vertragsauf- lösung zu bewegen. Die Verbraucherzentrale überprüfte im Rahmen ihrer Rechtsberatung einen Fall, bei dem die Verbraucher:innen bis zum Vertragsablauf im Jahr 2032 noch mit Prämien in Höhe von rund 40.000 EUR rechnen durften. Für die Vertragsauflösung hatte die Sparkasse Bodensee in einem Schreiben vom Dezember 2019 rund 5.500 Euro und in einem Schreiben vom Juni 2020 rund 4.700 Euro angeboten. Betroffene können auf Zinsnachzahlung hoffen Kundinnen und Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Ver- trägen haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale außerdem Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnach- zahlung, wenn die Sparkasse fehlerhafte Zinsanpas- sungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. „In den überprüften Fällen der Sparkasse Bodensee haben wir Nachzahlungsansprüche über mehrere hundert Euro be- rechnet.“, so Nauhauser. Demnach hat die Sparkasse seit 2013 den Sparzins unangemessen stark gesenkt und Sparern so einen erheblichen Teil ihrer Zinsen vorenthal- ten. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, Musterbriefen und einem Berechnungs- angebot. Weitere Informationen • Pressemeldung zur erfolgreichen Abmahnung der Spar- kasse • Information zur Kündigung von Sparverträgen • Information zur Zinsanpassung von Sparverträgen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Foto © Clipdeaker/DEIKE 737R83K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! 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Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Tag der älteren Generation am 7. April 2021 Am 7. April 2021 begeht Deutschland den Tag der älteren Generation. „Der Tag der älteren Generation ist ein internationaler Akti- onstag, der schon seit 1968 die Gesellschaft auf die Situation und die Belange der älteren Generation aufmerksam machen will. Aber nicht nur an einem Tag haben Seniorinnen und Senioren Aufmerksamkeit und Unterstützung verdient“, meint Monika von Obstfelder, Partnerin der Promedica Grup- pe in Ludwigsburg. Mit über 8.000 Alltagsbetreuerinnen und Betreuern aus Osteuropa gewährleistet das Essener Un- ternehmen täglich, dass hilfebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung leben können. „Unsere Betreuer küm- mern sich um das Wohlbefi nden unserer Senioren, sorgen für sie und pfl egen ihre Häuslichkeit. Aber Betreuung ist sehr viel mehr als Versorgung, es gehört dazu auch Zeit: für Gesprä- che, gemeinsames Kochen, zum Spazierengehen oder Erin- nern“, berichtet Frau von Obstfelder. Persönliche Beratung und Begleitung stehen bei Promedica an erster Stelle. Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen Wir sind für SIE da!Wir sind für SIE da! ZUSAMMENHALTEN MIT ABSTA ND Sie möchten beim nächsten Kollektiv dabei sein? 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              Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 25. November 2022 Nummer 47 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Neuer Pächter der „Gaststätte zur Mühle“ voraussichtlich ab Februar 2023 Auf Ende August diesen Jahres haben die langjährigen Pächter der „Gaststätte zur Mühle“ Helga und Maximili- an Maucher ihr Pachtverhältnis gekündigt und ihren Gastronomiebetrieb nach 10 Jahren aufgegeben. In diesen Zeiten einen guten Koch oder eine gute Köchin mit Interesse an einer eigenen Gaststätte zu finden ist kein leich- tes Unterfangen. Vom Fachkräftemangel, über die spürbare Inflation bis hin zu den steigenden Energiekosten ist einiges zu meistern und da sprechen wir noch nicht von den Kernaufgaben für einen guten Gastronom oder eine Gastronomin. Die Qualität der Gerichte, das Speisenangebot, die Öffnungszeiten, der Kontakt zu Vereinen und der Bevölkerung sollten ebenfalls passen und darüber hinaus, ist das bestehende Angebot an Gastrono- miebetrieben, wenn möglich, zu ergänzen. Da darf es schon als Glücksgriff für die Gemeinde bezeichnet werden, dass Robin Kaiser, mit Familie wohnhaft in Baindt, sein Interesse bekundet und zwischenzeitlich auch den Pachtvertrag für die „Gaststätte zur Mühle“ unterzeichnet hat. Herr Kaiser hat seine Lehre zum Koch im „Grünen Baum“ in Bad Waldsee absolviert und war dann zwei Jahre im Waldhorn in Ravensburg bei Albert Bouley tätig. Die letzten zehn Jahre war Herr Kaiser Chefkoch im Restaurant des Hoftheaters in Baienfurt. Bei der Unterzeichnung des Pachtvertrages (siehe Foto) hat Herr Kaiser bereits angekündigt, dass es ihm am Herzen liegt seinen Gästen qualitätvolle schwäbische und bürgerliche Küche anzubieten. Da sowohl in der Kü- che als auch im Gastraum noch die eine oder andere Veränderung vorgenommen werden muss, bei der auch die aktuell schwierige Situation der Lieferketten erkennbar wird, startet Herr Kaiser in der „Gaststätte zur Mühle“ voraussichtlich ab Februar 2023. Wir wünschen Herrn Kaiser alles Gute und freuen uns über die Weiterentwicklung des örtlichen Gastronomie- angebots! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Einladung zum Nikolausmarkt Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 26. November 2022, findet von 11 Uhr bis 18 Uhr der diesjährige Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Die nachgenannten Gruppen und Vereine freuen sich darauf Ihnen eine breite Auswahl an weihnachtlichen Geschenk- und Dekoideen sowie feine Köstlichkeiten anzubieten. • Musikverein Baindt • SV Baindt – Skiabteilung • SV Baindt – Jugendfußball • Reitergruppe – Jugendabteilung • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Elternbeirat Waldorfkindergarten • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Kath. Kirchengemeinde • private Stände • Drehorgelspielerin Für die Kleinsten finden um 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr Zauberveranstaltungen im Eingangs- bereich der Schenk-Konrad-Halle statt. Auch der Nikolaus der Landjugend wird von 15 Uhr bis 16 Uhr vorbeischauen. Festliche Stimmung verbreitet der Musikverein mit seinem Auftritt um ca. 13 Uhr. Lassen Sie sich überraschen – ein Besuch lohnt sich. Ihre Gemeindeverwaltung Nikolausbesuche am 05.12.2022 Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 03.12.22 bei Nadine Haug unter nadihaug@gmx.de. Spätere Anfragen können nicht be- rücksichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mitschicken. Ihre Landjugend Baindt Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Dienstag, 29.11.2022 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 mit den jeweiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 4. Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie - wei- tere Vorgehensweise 5. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans 2023 - Ergebnishaushalt, - Finanzhaushalt, - Stellenplan 6. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände aus- schließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Zweckverbandsitzung am 16.11.2022 wurde eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für eh- renamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserver- sorgung Baienfurt-Baindt vom 08.01.2007 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Sitzungsbericht aus der öffentlichen Ge- meinderatssitzung vom 11. Oktober 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Besetzung der neugeschaffenen Stelle „Fachbereichs- leitung für den Bereich Bildung und Betreuung“. Frau Sandra Flintrop wird als neue Fachbereichsleiterin „Bildung und Betreuung“ zum 01. November 2022 ein- gestellt. TOP 05 Neustrukturierung der Gutachterausschüsse im Landkreis Ravensburg - Vorbereitung der Kooperation im westlichen Landkreis Ravensburg Baumamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Vorgang Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschuss- verordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswe- sen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erb- schaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Da- ten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Or- ganisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Vo- raussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachter- ausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschuss- wesens zu ermöglichen. Es wurde u.a. ein zusätzlicher Absatz in die Verordnung aufgenommen, wonach eine sachgerechte Aufgabenerfüllung eine geeignete Perso- nal- und Sachausstattung sowie eine ausreichende An- zahl von auswertbaren Kauffällen voraussetzt. Laut Ein- zelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass Kauf am Ort - fahr nicht fort! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Vor diesem Hintergrund haben die Gemeinden des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental zum 01.07.2019 einen gemeinsamen Gutachterausschuss gebildet. Im östlichen Landkreis wurde ein Gutachterausschuss west- liches Allgäu gebildet. Städte und Gemeinden, die bislang keiner dieser beiden Kooperationen angehörten, mussten feststellen, dass sie (auch trotz bereits teilweise bestehender Kooperationen) den Anforderungen der Gutachterausschussverordnung an eine sachgerechte Aufgabenerledigung nicht gerecht werden können. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutach- terausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachteraus- schusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Auf- gabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. 2. Vor- und Nachteile einer Kooperation Die Vorteile einer Kooperation im Gutachterausschusswe- sen überwiegen die Nachteile einer Kooperation deutlich. Der Tatsache, dass eine Gemeinde ihre originäre Zustän- digkeit im Bereich des Gutachterausschusses abgeben muss, stehen insbesondere folgende Vorteile gegenüber: • größere Datenmenge für gemeinsame Grundstücks- märkte zur Ableitung wertrelevanter Daten • weniger Haftungsfragen bei zunehmender Spezialisie- rung und Fachkenntnis (siehe auch Grundsteuerreform) • Vorteile bei der Personalakquise und Sachmittelaus- stattung • Verteilung der Kosten auf mehrere Gemeinden • Nutzung bereits vorhandener Strukturen bei der Ge- schäftsstelle der Stadt Ravensburg bzw. des Gemein- deverbands Mittleres Schussental 3. Eckpunkte einer zukünftigen Kooperation Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu fin- den, wurden in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eck- punkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen ge- staltet werden können. Ziel ist es, die Zusammenschlüsse mittels einer für beide Landkreisteile weitgehend gleich- lautenden öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu bilden. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Im westlichen Landkreis erklärt sich die Stadt Ravens- burg bereit, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens zur Erfüllung zu übernehmen. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen dem Gutachteraus- schuss im westlichen Landkreis künftig 23 Gemeinden angehören. Dabei handelt es sich um die Städte Ravens- burg, Weingarten, Bad Waldsee und Aulendorf sowie die Gemeinden Altshausen, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergat- reute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Wilhelmsdorf und Wolpertswende. Der Aufgabenübergang soll zum 01.07.2023 erfolgen, so dass die bisherigen Gutachterausschüsse ihre regulären Bodenrichtwerte für die Periode 2021/2022 bis spätes- tens 30.06.2023 noch selber ermitteln und veröffentlichen können. Ab 01.07.2023 übernimmt dann der Gutachter- ausschuss der Stadt Ravensburg sämtliche Aufgaben, vor allem die Führung der Kaufpreissammlung ab der Bodenrichtwertperiode 2023/2024. Um ein arbeitsfähiges Gremium zu gewährleisten, soll der künftige Gutachterausschuss neben den Gutachtern der Finanzverwaltung nicht mehr als 40 Mitglieder umfassen. Den teilnehmenden Kommunen soll ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung eingeräumt werden. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westli- chen Landkreis wird vorgeschlagen, den Zuständigkeits- bereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk ent- sprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass auch sehr kleine Gemeinden, die für sich alleine genommen aufgrund der Einwohnerzahl keine Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspra- cherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forst- wirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. 4. Absichtserklärungen der teilnehmenden Kommunen Die unter Ziffer 3 aufgeführten Eckpunkte werden nun in einem weiteren Schritt durch die Stadt Ravensburg konkretisiert mit dem Ziel, eine öffentlich-rechtliche Ver- einbarung zu entwickeln, die anschließend vom Regie- rungspräsidium genehmigt werden muss. Neben der Formulierung der öffentlich-rechtlichen Ver- einbarung sind durch die Stadt Ravensburg im Vorfeld der künftigen Kooperation u.a. folgende Aufgaben zu erledigen: • Entwicklung einer Geschäftsordnung des künftigen Gut- achterausschusses • Kalkulation und Beschluss einer Gutachterausschuss- gebührensatzung • Entwicklung Kostentragungsregelung • Vorbereitung der Gutachterbestellung • Personalakquise und Sachmittelausstattung der künf- tigen Geschäftsstelle • Einholen der erforderlichen Genehmigungen Durch diese Aufgaben wird bei der Stadt Ravensburg Per- sonal gebunden, welches zusätzlich zum laufenden Ge- schäft des Gutachterausschusses im Gemeindeverband Mittleres Schussental bereitgestellt wird. Zur Bearbeitung der Aufgaben sind insbesondere in den Gemeinden au- ßerhalb des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Bestandserhebungen erforderlich. Um diese weiteren Schritte einleiten zu können, ist deshalb eine unverbindliche Absichtserklärung der Gemeinde zur Teilnahme an der zukünftigen Kooperation erforderlich. Im Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde des- halb bereits ein Grundsatzbeschluss zur Rückübertra- gung des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden mit dem Ziel, einem gemeinsamen Gutachterausschuss im westlichen Landkreis beizutre- ten, gefasst. 5. Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Ra- vensburg Die unter Ziffer 4 dargestellte Absichtserklärung soll im Rahmen einer Vereinbarung der jeweils teilnehmenden Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stadt/Gemeinde mit der Stadt Ravensburg einen recht- lichen Rahmen erhalten. Neben der Absichtserklärung der teilnehmenden Gemein- de und der Verpflichtung der Stadt Ravensburg zur Über- nahme der Aufgaben des Gutachterausschusses sowie der Durchführung sämtlicher erforderlicher Arbeiten im Vorfeld der Kooperation regelt die Vereinbarung u.a. auch die Kostenübernahme im Zuge der Vorbereitung des Zu- sammenschlusses (siehe § 3 der Vereinbarung) sowie die Pflichten der teilnehmenden Gemeinden gegenüber der Stadt Ravensburg (siehe § 4 der Vereinbarung). Da die Stadt Ravensburg für die Vorbereitung insbe- sondere personell in Vorleistung geht, sind die dadurch anfallenden Kosten durch die künftig teilnehmenden Ge- meinden zu tragen. Es ist ausdrücklich zu betonen, dass die endgültige Kostentragungsregelung für die künftige Kooperation erst im Zuge der weiteren Vorbereitungen entwickelt wird. Die Kosten für die Vorbereitung werden gemäß der aktuellen VwV-Kostenfestlegung zu 60% für die allgemeinen administrativen Tätigkeiten im Vorfeld der Kooperation (Entwurf der öffentlich-rechtlichen Ver- einbarung, Gebührensatzung etc.) gleichmäßig auf alle zukünftig teilnehmenden Kommunen verteilt. 40% der Kosten werden für die erforderlichen Bestandserhebun- gen erhoben (anteilig 50% nach Einwohnerzahl und 50% nach Gemarkungsfläche). Da für die Gemeinden des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental die Bestandserhe- bungen im Zuge der bestehenden Kooperation bereits erfolgt sind, werden diese Kosten auf die neu hinzukom- menden Kommunen verteilt. Durch die Vorgabe der Pflichten der teilnehmenden Ge- meinden soll eine effektive reibungslose Vorbereitung der künftigen Kooperation gewährleistet werden. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, die sich aus den Erfahrungen der bereits bestehenden Kooperation im Gemeindeverband Mittleres Schussental herauskris- tallisiert haben. 6. Weitere erforderliche Schritte Da die künftige Kooperation über eine öffentlich-rechtli- che Vereinbarung ermöglicht werden soll, ist es erforder- lich, dass Gemeinden, die das Gutachterausschusswesen bislang bereits auf eine Verwaltungsgemeinschaft oder einen Zweckverband übertragen haben, die Rücküber- tragung der Aufgabe auf die Einzelgemeinde im Zuge der Satzungsänderung veranlassen, da die öffentlich-rechtli- che Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg jeweils nur durch die Einzelkommune abgeschlossen werden kann. Die Rückübertragung hat zum Ablauf des 30.06.2023 zu erfolgen. Die erforderlichen Schritte (z.B. Satzungsände- rungen inkl. der erforderliche Genehmigungen) sind pa- rallel zu den vorbereitenden Tätigkeiten für die künftige Kooperation durchzuführen. Sollten die Aufgaben des Gutachterausschusswesens durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf eine andere Gemeinde übertragen worden sein, so ist diese öffent- lich-rechtliche Vereinbarung ebenfalls zum Ablauf des 30.06.2023 zu kündigen. Sind Teile der Aufgaben (insbesondere das Führen der Kaufpreissammlung) bislang an Drittfirmen vergeben, so hat die jeweilige Gemeinde in eigener Zuständigkeit die Kündigung der entsprechenden Verträge (im Falle der Kaufpreissammlung zum 31.12.2022) in die Wege zu leiten. 7. Weiteres Vorgehen Die Absichtserklärungen sollen im 3. Quartal 2023 durch die jeweiligen Gemeinden abgegeben und die entspre- chende Vereinbarung (Anlage 1) mit der Stadt Ravens- burg unterzeichnet werden. Parallel wird die Ausarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie die Vorbe- reitung aller erforderlichen Maßnahmen für den Zusam- menschluss auf Arbeitsebene vorangetrieben. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt erklärt sich grundsätzlich bereit, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg zur Erfüllung zum 007.2023 an die Stadt Ravensburg zu übertragen. 2. Zur Vorbereitung der Kooperation wird mit der Stadt Ravensburg die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung getroffen. TOP 06 Vorstellung Kanalnetzberechnung Gemeinde Baindt durch das Ingenieurbüro Fassnacht Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Sitzung vom 11. Mai 2021 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht beauftragt die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik des Kanalnetzes in der Gemeinde Baindt zu berechnen, bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden. Die Kanalisation wurde begutachtet und die hy- draulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. Folgende Arbeiten wurden betrachtet: • Ermittlung der Einzugsgebiete, -inkl. Neubaugebiete von denen das Schmutzwasser in den Mischkanal fließt. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. • Berücksichtigung der Sonderbauwerke • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Die Ergebnisse der Untersuchungen haben gezeigt, dass das Kanalnetz ausreichend dimensioniert ist und sich in einem guten Zustand befindet. Für weitere Bebauungen im Gemeindegebiet sind wir bezüglich des Kanalnetzes gut aufgestellt. Folgende Projekte sollten weiterverfolgt werden: • weitere Inlinersanierungen, resultierend aus der Eigen- kontrollverordnung und der hydraulischen Berechnung • Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband • Investitionen im Rahmen der Baugebiets und Gewerbe- gebietsentwicklung Es erging folgender Beschluss: Die Präsentation wird zur Kenntnis genommen. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerareal bei der Er- richtung einer E-Ladesäule auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf dem Parkplatz des Lebensmittel- marktes in der Fischerstraße eine E-Ladesäule errichten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Fischerareal“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. E-Ladesäulen können nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei errichtet wer- den. Allerdings soll der Standort außerhalb der überbau- baren Fläche und der Fläche für Stellplätze sein, weshalb hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Im Bebauungsplan sind Tankstellen ausgeschlossen, je- doch können ausnahmsweise Elektrotankstellen als ein- zelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Hierfür muss eine Ausnah- me erteilt werden. An den Seitenflächen der E-Ladesäule soll Werbung an- gebracht werden. Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenstän- dige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (sonstige Gewerbebetriebe) darstellen, sind nicht zulässig. Auch für diese angedachte Werbung ist eine Befreiung erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- fordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Pla- nung mit der E-Ladesäule nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es erging folgender Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen bei der Errichtung einer E-Ladesäule wird erteilt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauherren einen geeigneteren Platz, in größerer Entfernung zum Kreisverkehr, für die Errichtung der E-Ladesäule zu vereinbaren. TOP 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 2. Erweiterung Gewerbe- gebiet Mehlis wegen Überschreitung der Bau- grenze bei der Erstellung von Garagen auf dem Flst. 1014/8, Am Umspannwerk 19 Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau von 3 Fertiggaragen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbe- gebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Die Garagen sollen im Bereich der bestehenden Park- plätze auf der südlichen Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Sie halten die Maße für grenzprivilegierte Bau- ten ein, liegen aber teilweise außerhalb der überbauba- ren Fläche (4,00 m x 8,97 m). Hierfür wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt. Die neu überbaute Fläche wurde bereits bei der Berech- nung der Grundflächenzahl beim Bauantrag für das Be- triebsgebäude berücksichtigt. Die GRZ von 0,8 wird ein- gehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- fordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 3 Garagen erteilt. TOP 09 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Werk- und Lagerhalle mit der zu klärenden Fragestellung: Ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,4 um 20% mit der geplanten Neube- bauung für den Gewerbebetrieb auf den Flst, 210/28, 210/35 und 211/5, Kiesgrubenstraße 18, zulässig. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte mit der vorliegenden Bauvoranfra- ge abklären, ob eine Erweiterung seines Betriebes am vorhandenen Standort möglich ist. Geplant ist im Misch- gebiet Kiesgrubenstraße der Neubau einer Werk- und Lagerhalle. Die Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan mit Rechtskraft vom 05.03.1996 auf 0,4 festgelegt. Mit den vorhandenen und geplanten Gebäuden kann die GRZ ein- gehalten werden. Nur mit den erforderlichen Stellplätzen und Zufahrten liegt eine Überschreitung von 20% vor, wo- für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Die Baunutzungsverordnung sieht für Mischgebiete eine GRZ von 0,6 vor. Würde man diese Zahl beim Bauvorha- ben zugrunde legen, wäre keine Befreiung erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- fordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bau- voranfrage wird erteilt. TOP 10 Vergabe Rohrleitungsbau Wasser für das Bau- gebiet Fischerstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die beschränkte Ausschreibung Rohrleitungsbau Wasser wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 21. September 2022 gingen vier Angebote ein. Das Submis- sionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anla- ge 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 30.213,96 € brutto. Das be- preiste Leistungsverzeichnis lag ca. 13,6% höher (34.068,20 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das An- gebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirt- schaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 30.213,96 € zu beauf- tragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Wasser – Bauab- schnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 30.213,96 € brutto vergeben. TOP 12 Maßnahme der Gemeinde Baindt zur Reduzie- rung der Energieverbräuche der kommunalen Infrastruktur (Straßenbeleuchtung) Ortsbaumeister Roth teilt mit: Ein Großteil der Straßenbeleuchtung in Baindt, nämlich circa 93 Prozent, sind bereits auf LED-Technik umgerüstet. Lediglich die Beleuchtung rund um den Dorfplatz und die Tennishalle ist derzeit noch nicht umgerüstet. Im Rahmen der Dorfplatzsanierung 2023 wird auch die Beleuchtung rund um den Dorfplatz auf LEDs umgestellt. Allerdings gibt es über eine Reduzierung der Leuchtzei- ten noch Potenzial, um erhebliche Energieeinsparungen erzielen zu können. Bisher ist es so, dass im Baindter Ortskern die Beleuch- tung bei Dunkelheit um 1:00 Uhr nachts ausgeschaltet wird und dann um 4:00 Uhr morgens wieder angeschaltet wird. Circa zwei Drittel der Lichtpunkte in Baindt befinden sich im Ortskern. Knapp ein Drittel der Beleuchtungspunkte ist in den Orts- teilen Schachen und Sulpach. Dort ist die Beleuchtung bereits jetzt kürzer an, nämlich bis 0:30 Uhr nachts und morgens dann wieder ab 5:00 Uhr. Von Seiten des Gemeinderates wurde in der Sitzung am 02.07.2013 angeregt, die Beleuchtungszeiten an den Bus- fahrzeiten zu orientieren mit jeweils 30 Minuten Vor- bzw. Nachlaufzeit zum ersten bzw. letzten Bus. Da die Buslinie 1 des Stadtbuses speziell im Baindter Orts- zentrum mittlerweile an beinahe allen Tagen (außer Sonn- tagnacht) fast durchgehend fährt, der letzte Bus fährt nämlich um kurz vor 3:00 Uhr, der erste Bus morgens be- reits wieder um kurz vor 5:00 Uhr, müsste die Beleuchtung eigentlich fast die ganze Nacht durchbrennen. Der Gesamtstromverbrauch der Baindter Straßenbe- leuchtung lag im Jahr 2021 bei annähernd 49.000 kWh. Es sind insgesamt 738 Beleuchtungspunkte im Gemein- degebiet vorhanden. Die durchschnittliche Wattstärke der einzelnen Lichtpunkte beträgt schätzungsweise 20 Watt. Um weitere Energieeinsparungen erzielen zu können, ist die Reduzierung der Leuchtdauer der Straßenbeleuch- tung eine schnell umzusetzende Maßnahme mit erheb- lichem Energieeinsparpotenzial. Auch wenn in der Ver- gangenheit bereits ein Großteil der Beleuchtung auf LED umgerüstet wurde, lässt sich hiermit noch eine erheb- liche Reduzierung des kommunalen Stromverbrauchs erzielen. Hierzu im Folgenden zwei Szenarien möglicher Einsparungen. Szenario 1: Mittels einer moderaten Reduzierung der Beleuchtungs- zeiten auf einheitlich 0:30 Uhr Abschaltung abends (cir- ca zwei Drittel der Beleuchtung 30 Minuten früher aus) und einheitlich 5:00 Uhr Anschaltzeit morgens (circa zwei Drittel der Beleuchtung 60 Minuten später an), las- sen sich jährlich circa 5.400 Kilowattstunden Strom einsparen. Bei Annahme der derzeitigen Strompreise von durch- schnittlich 40 Cent pro kWh, Tendenz weiter ansteigend, lassen sich somit Kosten in Höhe von circa 2.100 Euro im Jahr einsparen. Abends: einheitlich 0:30 Uhr Beleuchtung ausschalten (bis- her Ortskern: 1:00 Uhr, Sulpach und Schachen 0:30 Uhr) Morgens: einheitlich 5:00 Uhr Beleuchtung wieder an- schalten (bisher Ortskern: 4:00 Uhr, Sulpach und Scha- chen 5:00 Uhr) Szenario 2: Mittels Umsetzung der Leuchtzeiten einer deutlicheren Reduzierung der Beleuchtungszeiten auf einheitlich 24:00 Uhr Abschaltung abends (circa zwei Drittel der Beleuchtung 60 Minuten früher aus, ein Drittel 30 Minuten) und einheitlich 5:30 Uhr Anschaltzeitmorgens (circa zwei Drittel der Beleuchtung 90 Minuten später an, ein Drittel 30 min), lassen sich jährlich circa 10.800 Kilowattstun- den Strom einsparen. Bei Annahme der derzeitigen Strompreise lassen sich somit Kosten in Höhe von circa 4.200 Euro im Jahr einsparen. Abends: einheitlich 24:00 Uhr Beleuchtung ausschalten (bisher Ortskern: 1:00 Uhr, Sulpach und Schachen 0:30 Uhr) Morgens: einheitlich 5:30 Uhr Beleuchtung wieder an- schalten (bisher Ortskern: 4:00 Uhr, Sulpach und Scha- chen 5:00 Uhr) Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Verkürzung der Leuchtzei- ten der Straßenbeleuchtung in Baindt zum 01. November 2022 wie in Szenario 2 dargestellt, zu. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 TOP 13 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 - Wasserverbrauchsgebühren 2023 und 2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalku- lation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2021 ein Verlust in Höhe von 71.933 € ausgewiesen. Der Verlustvortrag beziffert sich zum 31.12.2021 auf -16.025,03 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2023 und 2024 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversor- gung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebühren- zahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirt- schaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG ei- nen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Ver- lustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebüh- rensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/ Bilanzverlust/ Verlust -gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2023 1,70 €/m³ 2024 1,80 €/m³ 2023 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 17 Cent von 1,53 €/m³ auf 1,70 €/m³ einen Verlust in Höhe von 9.100 €. Mit der von der Verwaltung 2024 vorgeschlagenen Erhö- hung der Gebühr auf 1,80 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlust in Höhe von 16.100 € eintreten. Anpassung der Frischwassergebühren 2023 auf 1,70 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistun- gen, Personal und Investitionsmaßnahmen beim Zweck- verband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2023 und 2024 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskos- tenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Ver- mögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2023 und 2024 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträ- ge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patro- nenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewech- selt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand güns- tiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/ Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 0,50 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2023 gegenüber 2022 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer um- gerechneten monatlichen Erhöhung von 2,05 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Was- serqualität und die Versorgungssicherheit immer an ers- ter Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Im Zweckverband stehen neben der Erneuerung der Quellleitung (Planung Bauabschnitt 2 und 3) die Sicherung der Notverbünde sowie die rechtlichen Rahmenbedin- gungen um die Sicherung des Wasserschutzgebiets Wei- ßenbronnen an. Seit 2017 ist auch die technische Bereit- schaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserver- brauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Ver- braucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterde- ckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen wei- terhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzie- lung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Es erging folgender Beschluss 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen- betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiter- hin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Be- reich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasser- Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 versorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversor- gung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran er- folgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von 55.908,13 € werden mit dem Verlust 2021 in Höhe von -71.933,16 € verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalku- lation werden die Wasserverbrauchs- und Wasser- grundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrund- gebühren für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2024 1,80 € Die Grundgebühren werden 2023 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/Q3=63 32,50 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Was- serversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 14 Sanierungsgebiet „Ortskern II“ Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 2. Änderung der Sanierungssatzung (Ge- bietsveränderung 2022) Kämmerer Abele teilt mit: Die städtebauliche Neuordnung des Gebietes „Ortskern II“ wird im Rahmen eines förmlichen Sanierungsverfahrens durchgeführt. Die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebietes erfolgte durch Beschluss des Gemeinderates vom 13.01.2015. Gegenstand des jetzigen Verfahrensschrittes ist es, dass bisher förmlich festgelegte Sanierungsgebiet um Teilbe- reiche in den Randgebieten einerseits zu erweitern und andererseits zu verkleinern. Veränderung Sanierungsgebiet Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ wur- de im Rahmen der seinerzeitigen förmlichen Festlegung auf der Grundlage der damaligen Sanierungsplanung vorgenommen. Im Zuge der Fortschreibung der Sanierungsplanung sollen weitere Abschnitte (Dorfplatz bis Abzweigung Thumbstra- ße – Veränderung Parkierung) zur Verbesserung durch- geführt werden und andere Maßnahmen (Klosterhof 4 und ehemalige alte B30), da hier keine Veränderungen anstehen, rausgenommen werden. Bei den durch die Satzungsänderung in das förmliche Sanierungsgebiet einbezogenen Flächen handelt es sich um Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Baindt. In- teressen privater Sanierungsbeteiligter und öffentlicher Aufgabenträger werden nicht berührt. Bedenken und Äußerungen gegen die Erweiterung des Sanierungsge- bietes liegen nicht vor. In Absprache mit dem Sanierungsbetreuer der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH und dem Regierungsprä- sidium Tübingen kann das Sanierungsgebiet optimiert und angeglichen werden. Die Gemeinde könnte somit die optimale Förderung aus dem Landessanierungspro- gramm erzielen. Wir haben den Aufstockungsantrag für das Jahr 2023 beim Regierungspräsidium eingereicht. Hierbei wurden die erzielbaren Erlöse und entstehenden Kosten sowie die geplanten Vorhaben genauer definiert. Das Sanie- rungsgebiet endet zum 30.04.2025. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ zu. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes 1. Mietvertrag SBBZ und Konzeptvergabeverfahren Fischerareal Bürgermeisterin Rürup berichtet, dass derzeit der Miet- vertrag für die zwei Schulkassen des SBBZ im ehema- ligen Kindergarten „Regenbogen“ aktualisiert wird. Des Weiteren findet am 29. Oktober die nicht-öffentliche Jurysitzung zu den Bewerbungen für die Anliegerpro- jekte im Konzeptvergabeverfahren Fischerareal statt. 2. BBQ-Grill Ein Gremiumsmitglied berichtet, dass BürgerInnen Pro- bleme mit der App beim BBQ-Butler im Baindter Bäd- le hatten. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass die App noch ein Prototyp ist und noch nicht für Baindt konfi- guriert ist. Die Nutzung des BBQ-Butlers erfolgt dieses Jahr mit den Chip-Karten, die kostenlos im Rathaus abgeholt werden können. 3. Parkplatz vor dem Kindergarten Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Parkplätze vor dem Kindergarten in naher Zukunft ausgebessert werden müssten. 4. Notunterkunft Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie lan- ge die Notunterkunft in der Sporthalle eingerichtet wird und wie der Bodenschutz erfolgt. Bürgermeiste- rin Rürup erklärt, dass die Halle für 4 Wochen bis zum Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 28. November genutzt wird und vor der Belegung eine Begehung mit Übergabe erfolgt. 5. Carsharing Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob im Schussental bzw. in Baindt ein Projekt zum Carsharing angedacht ist. Bürgermeisterin Rürup weist daraufhin, dass die Idee im Fischerareal durch einen Ankerpro- jektträger aufgenommen wird. Ende der öffentlichen Sitzung: Für die Richtigkeit: Simone Rürup Franka Maurer Bürgermeisterin Schriftführung Stefan Konzett Gemeinderatsmitglied Johannes Kreutle Gemeinderatsmitglied Urkundspersonen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 26. November und Sonntag, 27. November AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. November Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 27. November Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2022 Vom 01.12.2022 – 31.03.2023 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. November 26.11. Nikolausmarkt Dorfplatz Dezember 05.12. Landjugend Nikolausbesuche 05.+06.12. DRK Nikolausbesuche 06.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 07.12. Seniorentreff Adventsfeier BSS 10.12. Musikverein Jubiläums-Festkonzert SKH 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Gemeinsam Gutes tun - Ihre Spende hilft Liebe Gemeindemitglieder, wir organisieren in unserem Kindergar- ten eine Sammelaktion mit Lebensmit- teln und Hygieneartikeln für Menschen, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Die Tafel versorgt dreimal pro Woche viele Familien und Einzelpersonen, die auf diese Hilfe angewiesen sind. Vielleicht haben auch Sie etwas in Ihrem Vorratsschrank, was Sie spenden können. Sie dürfen Ihre Spenden gerne bei uns vorbeibringen. Die gemeinsam gesammelten Spenden werden an die Tafel Weingarten/CariSATT weitergeleitet und kommen zu 100% dort an, wo sie dringend benötigt werden. Am 12.12.2022 endet unsere Aktion und die Spenden wer- den von der Tafel Weingarten bei uns abgeholt. Gemeinsam können wir nachhaltig Gutes tun! Benötigt wird vor allem (bitte noch länger haltbar und nicht angebrochen): • Nudeln, Reis • Essig, Öl • Kaffee, Kakao, Kaba, Tee • Marmelade, Honig, Brotaufstriche • H-Milch, Zucker • Backzutaten aller Art z.B. Mehl, Backpulver, Nüsse... • Cornflakes, Müsli, Haferflocken... • Konserven aller Art: z.B. Wurst, Fisch, Fleisch, Fertigge- richte, Gemüse... • Drogerieartikel: Zahnbürsten, Zahnpasta, Deo, Sham- poo, Duschbad, Seife, Toilettenpapier... Bitte bringen Sie keine Kühl- und Tiefkühlprodukte mit. Wir bedanken uns bereits jetzt recht herzlich bei Ihnen, Ihr Team vom Kindergarten St. Martin Einladung zum Familiengottesdienst Liebe Gemeindemitglieder, am Sonntag, den 27.November um 10:00 Uhr gestaltet unser Kindergarten einen Familiengottesdienst unter dem Thema „Licht kann man verschenken“. Dazu sind Sie herz- lich eingeladen. Mit adventlichen Liedern und Geschichte wollen wir gemeinsam in die Adventszeit starten. Die Kinder und Erzieher/innen freuen sich auf Ihr Kommen! Waldorfkindergarten Leise rieselt der Schnee – Nikolausmarkt Baindt Schneeflöckchen, Weißröckchen, bald ist es soweit. Auch dieses Jahr hat sich der Waldorf- kindergarten in Baindt etwas ganz Besonderes für die Adventszeit überlegt. Nach dem Mot- to „Leise rieselt der Schnee“ finden die Besu- cherInnen am Stand des Waldorfkindergartens auf dem Nikolausmarkt jede Menge Selbstgebasteltes rund um zauberhaftes Schneegestöber und Winterspaß im Schnee. Pfiffige SchlittenfahrerInnen, flotte SkifahrerInnen und himmlische Schneeengelchen eröffnen hier die Winter- saison. Ob als Geschenkidee oder als Deko fürs eigene Heim. Da bekommt man gleich Lust selbst den Schlit- ten auszupacken, loszurodeln und den ersten Schnee zu begrüßen. Was im Winterwunderland natürlich nicht Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 fehlen darf: Warme Waffeln und dampfender Punsch für die großen und kleinen Marktgäste. Also kommt alle vorbei am 26. November zwischen 11 und 18 Uhr auf dem Baindter Dorfplatz. Die Eltern des Waldorfkinder- gartens freuen sich sehr auf zahlreiche BesucherInnen! Schulnachrichten SBBZ Sehen Brettspiele für Menschen mit Sehbehinderung Wolfgang Schuhmacher stellt seine Erfindungen dem SBBZ Sehen in Baindt vor Es ist begeistertes Lachen in der Cafeteria im SBBZ Sehen in Baindt zu hören. Einige Schüler sitzen vor den Brettspie- len aus Holz und beginnen direkt, die Spiele auszuprobie- ren, darunter Sudoku, Memory oder ein Labyrinth-Spiel. Die Spiele wurden von Wolfgang Schuhmacher nach eigener Idee entwickelt und hergestellt. Der 51-Jährige besucht regelmäßig Einrichtungen für Menschen mit Seh- behinderungen, um seine Spiele vorzustellen. So auch am Donnerstag, den 17. November, im SBBZ Sehen in Baindt. Vor knapp eineinhalb Jahren sei er auf einem Spiele- abend des VdK Sozialverbandes gewesen. „An diesem Abend kam die Frage in mir auf, wie es Menschen mit ei- ner Sehbehinderung eigentlich möglich ist, Brettspiele zu spielen. Dieser Gedanke ließ mich nicht mehr los“, erzählt Wolfgang Schuhmacher. Dies sei der Startschuss für die Entwicklung seiner Brettspiele gewesen. In der Werkstatt in seinem Keller stellt er die Brettspiele her. Es sei für ihn eine absolute Herzensangelegenheit. Handwerkliches Geschick sei gefragt. Er sei zudem auch gerne kreativ. Die Spiele sind haptisch ansprechend und leicht zu verstehen. Sie seien daher zum einen für Men- schen mit einer Sehbehinderung entwickelt, aber auch für ältere Menschen sehr gut geeignet. Mittlerweile hat Wolf- gang Schuhmacher circa zehn unterschiedliche Spiele angefertigt, manche davon in mehrfacher Ausfertigung. Er habe sich bei der Entwicklung der Idee und auch bei deren Umsetzung stets auf den Tastsinn konzentriert. Dem 10-jährigen Tim gefällt der Spielenachmittag. „Es ist super!“, strahlt er. Auch David hat Spaß. „Das hat Herr Schuhmacher toll gemacht“, lobt der 10-jährige Schü- ler anerkennend. Vielleicht, so sagt Wolfgang Schuhmacher, werde ja ein Spielehersteller auf seine Idee aufmerksam. „Es wäre doch schön, älteren Menschen und Menschen mit Sehbehinde- rung eine Vielfalt an unterschiedlichsten Spiele-Möglich- keiten anbieten zu können.“ Wolfgang Schuhmacher war mit seinen selbst entwickel- ten Brettspielen für Menschen mit Sehbehinderung zu Gast beim SBBZ Sehen in Baindt_credit: Stefanie Keppeler Klosterwiesenschule Baindt Orange the World – nein zu Gewalt an Frauen Orange The World ist eine Aktion im Land- kreis Ravensburg. Es ist eine Initiative verein- ter Kräfte gegen Gewalt an Frauen. Die Kampagne färbt vom 25.11. bis 10.12. durch Plakate, Fahnen, Veranstaltun- gen und Aktionen den Landkreis Ravensburg orange und setzt ein Zeichen gegen Gewalt. Gewalt an Frauen beenden. Sensibilisieren. Helfen. Mehr Infos zu der Kampagne, Beratungsstellen, Aktionen und Veranstaltungen finden sie unter: https://www.orangedays-lkrv.de/ Auch die Klosterwiesenschule beteiligt sich mit einem klei- nen aber feinen Beitrag und auch wir werden Plakate an der Schule in diesem Zeitraum aufhängen. Stefanie Nandi (Schulsozialarbeit) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildungsver- anstaltungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde Für sogenannte Altsachkundige im Pflanzenschutz hat dieses Jahr der neue dreijährige Zeitraum (01.01.2022 – 31.12.2024) begonnen, in dem verpflichtend vier Stun- den Fortbildung besucht werden müssen. Das Land- wirtschaftsamt bietet hierzu zwei online Veranstaltungen mit Mitarbeitenden des Landwirtschaftsamtes als Refe- rierende an. Neue Herausforderungen des Pflanzenschutzes im Ackerbau Themen sind die neuen erweiterten Vorgaben zum Inte- grierten Pflanzenschutz in Schutzgebieten (IPSplus), die aktuelle Zulassungssituation, Maßnahmen zur Reduzie- rung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und zur Förde- rung der Biodiversität sowie die aktuellen Entwicklungen beim Anwenderschutz. Termin: Montag, 05.12.2022 von 19:30 bis 21:30 Uhr Erfolgreiche Grünlandbewirtschaftung für gesundes Futter In dieser Veranstaltung werden die neuen rechtlichen Vorgaben zum Pflanzenschutzmitteleinsatz, neue Ansät- ze in der Ampferbekämpfung sowie die Problematik von Giftpflanzen auf Wiesen und Weiden vorgestellt. Termin: Dienstag, 13.12.2022 von 13:30 bis 15:30 Uhr Für den Erhalt der 2-stündigen Teilnahmebescheinigung wird die Anwesenheit während kurzer Pausen durch Um- fragen überprüft. Eine Anmeldung unter Angabe der Veranstaltung, Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum ist zwingend erforderlich bis spätestens 03. bzw. 12.12.2022 per E-Mail an la@rv.de. Der Zugangs- link zu den Videokonferenzen wird zeitnah vor der Veran- staltung an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) 60. Aulendorfer Wintertagung am 02.12.2022 (Präsenz-Veranstaltung) „Rinderhaltung – Wege aus der globalen Abhängigkeit“ Die Landwirtschaft ist schon lange kein Bereich mehr, der sich von globalen Zusammenhängen und Handelsbezie- hungen freisprechen kann. Globalität birgt viele Chancen und Potentiale, aber auch Gefahren in Verbindung mit Abhängigkeiten. Die Coronapandemie führte in vielen Be- reichen zu unterbrochenen Lieferketten, die Energiekrise führt zu steigenden Zukaufkosten oder gar zu Liefereng- pässen. Damit wird uns allen sehr deutlich vor Augen ge- führt, wo die Risiken einer zunehmenden Globalisierung liegen. Die diesjährige Aulendorfer Wintertagung greift die Thematik auf und möchte exemplarisch für den Bereich der Rinderhaltung aufzeigen, welche einzelbetrieblichen Möglichkeiten u.U. bestehen um globale Abhängigkeiten und damit verbundene Risiken zu minimieren. Dr. Thomas Guggenberger von der Höheren Bundes- lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raum- berg-Gumpenstein (HBLFA) aus Österreich wird darstel- len, was unter einer standortgerechten Landwirtschaft zu verstehen ist und welche Potentiale er für Einzelbetriebe darin sieht. Wie landwirtschaftliche Milchviehbetriebe konkret mit der Herausforderung Globalisierung umgehen zeigen zwei Berichte von Praktikern. Jonas Klein vom Hornste- inhof in Deggenhausertal betreibt mit seiner Familie einen ökologisch wirtschaftenden Milchviehbetrieb, der selbsterzeugte Energie innerbetrieblich nutzt und auf ge- schlossene Energiekreisläufe setzt. Markus Traber aus Mühlingen betreibt mit seiner Familie ebenfalls einen ökologisch wirtschaftenden Milchviehbetrieb Betrieb mit Biogas und Direktvermarktung und legt einen großen Wert auf Autarkie im Betrieb. Beide Betriebsleiter werden darstellen wie sie ihre Betrie- be aufgestellt haben und wie sie damit auch ein Stück weit das Risiko von globalen Abhängigkeiten in ihren Betrie- ben reduziert haben. Der Bereich der Futtermittelzukäufe und da speziell die Eiweiß- und Kraftfuttermittel, bilden einzelbetrieblich in Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 vielen Betrieben einen sehr großen Kostenblock. Welche Potentiale das Grundfutter tatsächlich bietet und welche Effizienz der Kraftfuttereinsatz in diesem Zusammenhang bietet, darüber referiert Frau Dr. Elisabeth Gerster vom LAZBW. Die betriebseigene Erzeugung heimischer Eiweißfuttermit- tel ist bei vielen Betrieben v.a. durch die hohen Zukauf- kosten wieder in den Fokus gerutscht. Dr. Karin Wegg- ler und Wilhelm Wurth, beide vom LAZBW, werden die Potentiale heimischen Eiweißes im Ackerfutterbau und Grünland darlegen. Die Nutzung der Weide als eine betriebliche Option bie- tet viele Potentiale, verlangt aber auch ein individuelles Management im Gesamtbetrieb. Dr. Jonas Weber vom LAZBW zeigt in seinen Ausführungen auf, wie sich die Weide erfolgreich führen lässt. Uwe Eilers, ebenfalls vom LAZBW, greift in seinen Betrachtungen die Bedeutung der Weide vor dem Hintergrund der EU-Öko-Verordnung auf. In diesem Zusammenhang werden auch die Heraus- forderungen und Lösungsansätze des Weidebetriebs in Kombination mit einem automatischen Melksystem auf- geführt. Zu dieser Veranstaltung ergeht eine herzliche Einladung. Anmeldungen sind bis zum 28.11.2022 über die Home- page des LAZBW unter www.lazbw.de in der Rubrik „Bildung“ und „aktueller Kurse“ möglich. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org SchülerInnen der Achtalschule setzen sich fürs Klima ein Am Samstag, den 19. November.2022 waren die Kinder der Klima AG der Achtalschule Baienfurt wieder beim CAP- Markt in Baindt aktiv. 14 Kinder und Jugendliche packten über 70 Schokoladen - Baumpakete für Kunden, die zum Einkaufen kamen. In jedem Baumpaket sind 5 Ta- feln gute Schokolade und zusätzlich wird für jedes Paket ein neuer Baum gepflanzt. Dazu gab es eine Urkunde und Informationen über die wichtige Bedeutung von Bäumen im Kampf gegen den Klimawandel. In vielen Gesprächen erklärten die Kinder das Projekt, bisherige Aktionen und Erfolge und informierten über bisher gewonnene Wett- bewerbe und unsere Pflanzaktion von Apfelbäumen mit der Gemeinde Baienfurt. Das Interesse der Besucher war groß. Manche kamen nochmals zurück, nachdem sie Geld geholt hatten, um noch mehr Baumpakete einzukaufen. Um 12.30 Uhr waren wir bereits ausverkauft. Einige Kun- den haben auch eine Spende gegeben, für die wir weitere Bäume pflanzen. Insgesamt können durch die Aktion 136 neue Bäume gepflanzt werden. Auch Sie können uns unterstützen: Geben Sie der Achtal- schule ihre Stimme beim aktuellen SpardaImpuls - Wettbewerb: https://www.spardaimpuls.de/projekte/ 634ea12955507e0e0bc34621 Jeder, der ein Handy hat, kann mit abstimmen und da- durch mit uns Bäume pflanzen. Für das Preisgeld pflanzen wir Bäume in Baienfurt und Umgebung. Die Klima AG der Achtalschule, B. Huber-Ohl Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. November – 05. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Advent feiern heißt warten können; Warten ist eine Kunst, die unsere ungeduldige Zeit vergessen hat. Dietrich Bonhoeffer Samstag, 26. November 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 27. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Martin Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Laureen Hartmann, Leon Kutter, Timo Kutter, Leopold Koch, Emilia Stotz, Anton Strehle († Pia und Baptist Heilig, Johann Germann, Adalbert Berger, Jakob Kerner, Julia Locher, Georg Locher, Josefine und Eugen Knoll, Karl Schnell Jahrtag: Hedwig Schützbach) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Malou Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottesfeier für Familien mit dem Kindergarten St. Ulrich 17.00 Uhr Baienfurt – Adventskonzert mit dem Kin- derchor und der Jugendkantorei „Lichter der Hoffnung“ Dienstag, 29. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 30. November 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit dem Musik- verein, bitte bringen sie eine Kerze und Unter- setzer mit. Anschließend Einladung zu Glühwein und Punsch, bitte Tasse mitbringen. Donnerstag, 01. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 02. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Monika Kronen- berger, Jahrtag: Karl Kuch) 11.15 Uhr Baindt – Wortgottesfeier in der Blindenschule Samstag, 03. Dezember 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anna und Johann Bergen, Jahrtag: Klara Mayer) Sonntag, 04. Dezember – 2. Adventssonntag – Hl-Barbara 10.00 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der verstor- benen Mitglieder der KAB 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes- Feier für Familien mit Kindern 16.00 Uhr Baindt – adventliche Stunde für Familien mit Kindern Alle Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte, die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen als besonders geschützten Bereich. Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 01. Dezember geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in ver- schiedenen Farben. Der Verkauf findet am 26. 11.22 auf dem Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 3 € im Pfarrbüro zu den Öffnungs- zeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 3 Euro bitte beim Hl. Antonius in den Op- ferstock geben). Ökumenisches Hausgebet im Advent am Montag, 05. Dezember 2022 Um 19.30 Uhr laden die Glocken der christlichen Kirchen in Baden-Württemberg zum ökumenischen Hausgebet ein. Die Flyer liegen am Schriftenstand aus. Bußfeier in Baindt Samstag, 17.Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier Beichtgelegenheit in Baienfurt Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Beichtgelegenheit in der Kirche Samstag, 10. Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiesfeier Gesucht 1-2 Zimmer Wohnung gesucht für einen Referendar kath. Theologie am Gymnasium Weingarten. Wenn Sie etwas wissen dann melden Sie sich bitte im Kath. Pfarrbüro in Rottweil unter 0741-21833. Pfarrer Staudacher Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Einladung zu den Adventsgottesdiensten Die vier Lichter des Hirten Simon Gemeinsam werden wir in der Adventszeit die Geschichte des kleinen Hirtenjungen Simon hören und sehen, der auf der Suche nach seinem weißen Lamm so allerhand erlebt. Es lädt dazu ein an den 4 Adventssonntagen: 27.11.2022 Kindergarten St. Ulrich 04.12.2022 Familiengottesdienstteam 11.12.2022 Kindergarten St. Josef 18.12.2022 Kleine Kirche Jeweils um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Baienfurt Wir freuen uns auf eine schöne gemeinsme Adventszeit! Konzert Mariä Himmelfahrt Baienfurt 1. Adventssonntag 27. November 2022, 17 Uhr Adventskonzert Antonio Vivaldi (1678-1741) „Magniflcat“ Klaus Heizmann (*1944) „Lichter der H.offnung“ Adventskantate Teil 1 (1995) Kirchenchor und Jugendkantorei Mariä Himmelfahrt Baienfurt Leila Trenkmann, Sopran Lothar Riehmann, Tenor Marco Vassalli, Bass Kirchenorchester Baienfurt Wolfgang Baur, Orgel Leitung: Maria Hummel Kartenvorverkauf: 10,- € (Kinder bis 12 Jahre frei) Sonntag, 13.11.2022, 10.30 Uhr nach dem Gottesdienst Samstag, 19.11.2022 und Samstag, 26.11.2022 18.00 Uhr vor dem Gottesdienst jeweils am Kirchenportal Brillen Jerg, Baienfurt ab Samstag, 12.11.2022 und an der Abendkasse Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unse- rem adventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 7. Dezember 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Mit einem Lich- terfest feiern wir die Heilige Luzia und stimmen Sie mit adventlicher Musik auf die nahen Weihnachtstage ein. Wir freuen uns auf Sie. Mit lieben Grüßen Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 27. November 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Siehe, dein König kommt zu dir, ein Ge- rechter und ein Helfer. Sach 9,9a Sonntag, 27. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Amts- einsetzung des neuen Kirchenge- meinderatsmitgliedes Karl-Heinz Täsch mit Posaunenchor anschließend Kaffee mit Zopfbrot 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 28. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 30. November 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 04. Dezember 2. Advent 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 15.00 Uhr Baienfurt Adventsnachmittag im Ev. Gemein- dehaus 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus Siehe, dein König kommt zu dir Gedanken zum Wochenspruch Siehe, dein König kommt zu dir „Die da oben“ – eine Formulierung, die man zur Zeit immer wieder hören kann. Wenn jemand drüber klagt, dass die All- tagsnot der „kleinen Leute“ der Politik of- fenbar fremd ist – zumindest sehen sich viele in den getroffenen Entscheidungen nicht repräsentiert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Während wir heute in einer Demokratie auf unsere Re- gierung Einfluss nehmen können und sollen und wir das Glück haben, Regierungen nach bestem Wissen und Ge- wissen zu haben, blieb den Menschen zur Zeit Jesu nicht viel mehr als der Blick auf Gottes Verheißungen, dass er einen gerechten König schicken wird, der sich endlich der Not seines Volkes annimmt, anstatt nur in seine eigenen Taschen zu wirtschaften. – „Siehe!“ – Das heißt „Achtung, jetzt wird’s wichtig!“ – So beginnt unser Wochenspruch zum 1. Advent und weckt damit Erwartungen – macht Hoffnung. Wie viele haben damals auf eine „starke Hand“ gewartet, die Römer aus dem Land jagt und Recht und Gerechtig- keit aufrichtet; und waren dann darüber enttäuscht, dass nicht das Paradies auf Erden angebrochen ist, weil Je- sus offensichtlich einen höheren und gleichzeitig tieferen Auftrag verfolgt hat: Er ist König der Herzen – Bürger des Himmels – mit beiden Füßen auf dem Boden – sein Blick und seine Hände den Menschen zugewandt, wirkt langfristig und nachhaltig. Er hat nicht von heut auf morgen alles umgestellt, und doch hat sich das Leben der Menschen, die sich auf ihn eingelassen haben von Grund auf verändert – bis heute. Vielleicht kann ja diese beginnende Adventszeit zu einem Blickwechsel einladen, darauf, wie anders Jesus ist und wie gerade dieses Anders-Sein unseren Blick für Gerech- tigkeit und Hilfsbereitschaft schärft. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ------ Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Pfarrbüro geschlossen Am 29.11.2022 ist das Pfarrbüro ganztägig wegen Fortbil- dung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. ------ Adventsnachmittag am 4. Dezember 15-17 Uhr Herzliche Einladung zu einem ge- mütlichen Adventsnachmittag am 2. Adventssonntag im Ev. Gemein- dehaus, bei Adventsliedern, Plätz- chen und Kaffee. Wir freuen uns auf Sie! ------ ADVENTSOPFER 2022 FÜR DAS Gustav-Adolf-Werk Am 1. Advent 2022 wird in den Gottesdiensten in Würt- temberg für das Gustav-Adolf-Werk (GAW) gesammelt. Das GAW ist ein Spendenwerk unserer Landeskirche, das evangelische Gemeinden weltweit in ihren Aufgaben und Herausforderungen unterstützt. In diesem Jahr sind zwei Projekte im Fokus der Samm- lung. Das Diakonissen-Mutterhaus in Sao Leopoldo (Bra- silien), in dem heute noch einige Schwestern im aktiven Dienst leben und ein Pflegeheim und ein Gästehaus be- treiben, ist renovierungsbedürftig. Die Dachkonstruktion ist von einem Holzwurm befallen und muss ausgetauscht werden. Das zweite Projekt aus Rumänien ist ein diakonisches Projekt der Christlichen Stiftung Diakonia. Sie engagiert sich seit über 20 Jahren bei der Intergration und Bildung von Kindern aus sozialschwachem Umfeld und von Ro- mafamilien. Neben einer warmen Mahlzeit für etwa 54 Kinder aus 24 Ortschaften gibt es Hausaufgabenhilfe, Freizeitgestaltung, Aufklärung und Prävention. Landesbischof Gohl schreibt: „Der Blick über Württemberg hinaus zeigt uns, dass - anders als bei uns - in anderen Teilen der Welt der christliche Glaube oft nur mit erhebli- chen Einschränkungen gelebt werden kann. Unsere Part- nerkirchen sind zahlenmäßig meist klein. Dennoch wirken sie mit ideenreichen Projekten heilsam in die Gesellschaft hinein und zeigen, wie Kirche in Wort und Tat die frohe Botschaft bezeugt. Ich bitte Sie, das Gustav Adolf Werk großzügig zu bedenken.“ Neben der Kollekte am 1. Advent können Spenden auch direkt auf das Konto des GAW überiesen werden. Evangelische Bank eG, IBAN: DE92 5206 0410 0003 6944 37 Weitere Informationen unter www.gaw-wue.de und in den Sozialen Medien unter @gaw_vernetzt. Offener Bibeltreff Am ersten Adventssonn- tag, den 27. November, um 14.30 Uhr findet ein Offener Bibeltreff im Martin-Luther-Gemeindehaus Weingarten statt. Unter dem Motto „Draußen vor der Türe“ legen Matthias Geiser, Hauskreisleiter und Matthias Pfizenmaier, Prädikant das Sendschreiben aus Offenbarung 4,14-22 aus. Veranstalter ist die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“. Interessierte Gäste sind herzlich willkommen. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Gartenaktion im Ev. Kindergarten Arche Noah Am Freitag, 18.11.22 war es wieder soweit! Viele tatkräftige Eltern und Kinder kamen nachmittags zur Gartenaktion, um unseren Garten winterfest zu machen. Bei strömen- dem Regen wurde Laub gerecht, der Zaun am Höhlen- dach repariert, Büsche gepflanzt, Efeu zurückgeschnitten und der Fallschutzkies von Unkraut befreit. Trotzdem kamen alle zügig voran und waren in kurzer Zeit fertig. Eltern, die nicht mithelfen konnten, versorgten die Arbeitenden mit Leckereien zur Stärkung. Vielen Dank an die vielen fleißigen Helfer und der Gemeinde Baienfurt, die uns einen Hänger zur Verfügung stellten. Erneuerungsarbeiten, Fasnetskostüme und Martins- fest – Aktivitäten im evangelischen Waldkindergarten Baienfurt Nachdem der Elternbeirat lange Zeit vollauf damit be- schäftigt war, den aufgrund von Personalmangel be- dingten Betreuungsnotstand zu begleiten, konnten in den letzten Wochen nun wieder einige erfreuliche Dinge in die Hand genommen werden: So trafen sich am Freitag, den 11.11.2022, Väter und Erzie- her der Waldgruppe Waldfüchse, um länger aufgescho- bene Reparatur- und Erneuerungsarbeiten im Wald durchzuführen. Unter anderem wurde das Waldsofa er- neuert und es entstand eine neue überdachte Garderobe am Bringplatz. Am Samstag, den 12.11.2022, fand das erste Näh- und Zu- schneidetreffen für unsere Fasnetskostüme statt. Hierzu hatte Elternbeirätin Jeanette Seufer dankenswerterweise schon Prototypen angefertigt, von denen ausgehend die Häser für Kinder und Erwachsene genäht werden können. Während für die Kinder der Waldfuchsgruppe passen- derweise Fuchskostüme gestaltet werden, sind für Eltern und ErzieherInnen Baumkostüme geplant. Um die rund fünfzig Verkleidungen für den Baienfurter Fasnetszug herzustellen, werden noch mehrere Termine notwendig sein. Dies ist allerdings auch ein schöner Anlass, sich in geselliger Runde – vorwiegend bestehend aus Müttern und älteren Geschwisterkindern – bei Kaffee und Kuchen im evangelischen Gemeindehaus zum Schneiden, Stecken und Nähen zu treffen. Eine erfreuliche Zusammenkunft war in diesem Jahr auch das Martinsfest, das die Waldkindergartenfamilien am Montag, den 14.11.2022, gemeinsam feierten. Nachdem in den letzten Jahren coronabedingt nur die Kinder und ErzieherInnen mit ihren schönen Holzlaternen gelaufen waren, freuten sich alle schon auf das Fest. Umso länger waren die Gesichter der Kinder, als der Umzug zunächst wegen der schlechten Wetterprognose abgesagt wurde. Auf Elterninitiative hin wurde für den Abend dann aber doch noch ein Treffen verabredet und erfreulicherweise spielte auch das Wetter mit. Bei klarem Sternenhimmel liefen die Familien durch den Wald, sangen Martins- und Laternenlieder und teilten – angeregt durch das Vorbild des heiligen Martin – das mitgebrachte Essen und Punsch. Besonders schön war, dass auch die ErzieherInnen der Einladung der Eltern gefolgt waren und am Laternenspa- ziergang vom Bringplatz zum Amphibienbad teilnahmen. Die eigentlich für den Abend eingeplanten Martinsbrezeln durften die Kinder dann am Folgetag im Kindergarten miteinander teilen. Auch wenn im Waldkindergarten weiterhin die Leitungs- stelle unbesetzt ist und Personal fehlt – worauf bedauer- licherweise mit einer Gruppenschließung reagiert werden musste -, können für die verbliebenen Kinder und Fami- lien schöne Aktivitäten organisiert werden. Wir danken an dieser Stelle den Erzieherinnen und Erziehern herzlich für ihren großen Einsatz, der den Kindern ein weitgehend ungetrübtes Kindergartenerleben ermöglicht, und freuen uns jetzt schon auf die gemeinsame Adventszeit. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 28.11. L. Gerster: „Bald nun ist Weihnachten“ –Vor- freude, Erlebnisse, Geschichten... Erinnerungen werden zu Papier gebracht... 5.12. H. Gärtner: „Engel zum Naschen“ 12.12. Adventsfeier im DBS Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Spielabsage Die für Samstag angesetzte Partie SV Kress- bron - SV Baindt musste aufgrund schlech- ter Platzverhältnisse abgesagt werden. Vorschau: Sonntag, 27.11.2022 14.30 Uhr: SV Baindt - VfL Brochenzell B-Juniorinnen SV Deuchelried : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) 2:5 Unser letztes Meisterschaftsspiel der Hinrunde gegen den SV Deuchelried hatten wir auf dem Kunstrasenplatz in Wangen. Die ersten Minuten machte Deuchelried gleich viel Druck und Tabea im Tor musste gleich zweimal in höchster Not einen frühen Rückstand verhindern. Doch dann fingen wir uns und nach einer schönen Flanke von Marie auf Sophia, wurde diese im Strafraum gefoult, den fälligen Strafstoß verwandelte Mona in der 10. Minute souverän zum 1:0. Im weiteren Verlauf standen wir recht hoch, was uns vor des Gegners Tor gute Möglichkeiten bescherte, andererseits bei Tempogegenstößen den Geg- nerinnen zu viel Raum überließ, so dass unsere Abwehr um Lorena, Scarlett, Viviane und Julie immer wieder ex- trem gefordert war. Trotzdem war es dann Martha, die sich nach einer halben Stunde zum wiederholten Mal durchsetzte, die Verwirrung in der Deuchelrieder Hinter- mannschaft ausnutzte und auf 2:0 erhöhte. Leider kam dann in der 37. Minute aber auch ein schneller Konter der Gegnerinnen durch, die damit auf 1:2 verkürzen konnten. Nach der Pause standen wir im Mittelfeld zwar kompak- ter, doch Deuchelried drängte stark auf den Ausgleich, so dass ein klarer Spielaufbau zunächst nicht stattfand und auch Tabea mehrfach eingreifen musste. Doch mitten in die gegnerische Drangperiode hinein, gelang Sophia ein schneller Vorstoß aufs Tor, der zwar zunächst abgewehrt werden konnte, doch Stella setzte nach und erhöhte auf 1:3. Jedoch nur wenige Minuten später mussten wir nach einem Handelfmeter den Anschlusstreffer hinnehmen. Deuchelried wollte nun den Ausgleich und setzte nun voll auf Angriff, was uns Kontermöglichkeiten ermöglichte und so schickten Jana und später auch Hedda Stella gleich zweimal auf Reisen, die dann kurz vor Schluss mit ihren Toren zwei und drei alles klar machte. In der letzten Mi- nute hatte Tabea S. noch die Möglichkeit eins draufzule- gen, aber sie verfehlte den Ball vor dem Tor ganz knapp. Zum Abschluss einer guten Hinrunde nochmal ein tolles Spiel unserer Verbandsligamannschaft mit effizienter Ausnutzung der Torchancen. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Amelie Gessler, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Tabea Schauffler. Herren 1 gewinnen mit 9:2 in Wangen 1. TTC Wangen II – SV Baindt 2:9 Weiterhin präsentiert sich die erste Mann- schaft des SV Baindt in dieser Saison bä- renstark. Gegen den Tabellenvierten stand nach 2,5h und einer super Teamleistung ein deutlicher 9:2 Sieg fest. In den Eingangsdoppeln starteten wir wie in den letzten Spielen mit 2 Siegen von Marcel Brückner/Tobias Nowak und Philipp Schwarz/Thomas Nowak, wobei Philipp und Thomas 5 Sätze und 5 Matchbälle brauchten um den Sieg perfekt zu machen. Unser Doppel 3 mit Frank Markwart und Thomas Rauch spielte dieses Mal deutlich besser und gewannen den ersten Satz, aber die Gegner Gelle/ Frantz hielten stark dagegen und konnten letztendlich 3:1 gewinnen. In den Einzelpartien gewann Marcel deutlich mit 3:0, le- diglich der zweite Satz war mit 14:12 umkämpft. Am Ne- bentisch musste Philipp über die volle Distanz gehen um am Ende mit 3:2 gewinnen zu können. Thomas N. kämpfte sich nach 0:2 Satzrückstand in den 5. Satz, in dem er sich leider hauchdünn mit 11:13 geschlagen geben musste. To- bias spielte, wie in den letzten Wochen, sehr gutes Tisch- tennis und konnte sein Spiel in vier umkämpften Sätzen gewinnen. Genauso formstark zeigte sich Thomas R., der seinen 70 Punkte besser eingestuften Gegner nach tollem Spiel 3:2 besiegen konnte. Frank erwischte nicht seinen besten Tag, biss sich aber durch und konnte so Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 seinen Gegner ebenfalls mit 3:2 besiegen. Im Duell der Spitzenspieler wurde Philipp nach verlorenem ersten Satz aktiver und behielt mit 3:1 die Oberhand. Marcel spielte danach frei auf und dominierte seinen Gegner beina- he nach Belieben. Durch seinen 3:0 Erfolg war auch der Mannschaftskampf mit einem deutlichen 9:2 beendet. Vor allem mental scheinen wir derzeit einiges richtig zu machen, vier der fünf 5-Satz-Partien konnten wir für uns entscheiden. Am kommenden Samstag spielen wir in Isny unser vor- letztes Spiel der Vorrunde und hoffen auch hier 2 Punkte mitnehmen zu können. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (0:1), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (1:0) Jugendmannschaft wartet weiter auf den ersten Sieg SV Blitzenreute – SV Baindt 10:0 Anhand der bisherigen Ergebnisse war klar, dass das Spiel gegen den Tabellenzweiten für uns eine große Aufgabe bedeutete. Zum ersten Mal bei einem Punktspiel waren dieses Mal Jona und Valentin für uns mit dabei. Da Blitzenreute nur mit drei Spielern antrat, gab es zu Beginn auch nur ein Doppel, welches mit 3:0 an die Gast- geber ging. In den Einzeln kämpften unsere Spieler Jona, Fabian, Valentin und Franz wacker, für einen Sieg hat es aber leider nicht gereicht. Fabian konnte in seiner ers- ten Begegnung 2 Sätze gewinnen, musste sich am Ende aber dennoch mit 2:3 geschlagen geben. Jona konnte in seinem ersten Mannschaftswettkampf überhaupt auch gleich einen Satz gewinnen, alle anderen Spiele gingen leider mit 0:3 verloren. Das ist aber gar nicht schlimm, schließlich spielen die Jungs aus Blitzenreute schon 3 – 4 Jahre lang Wettkampftischtennis und wir haben dieses Jahr damit begonnen. Unser letztes Spiel der Vorrunde findet am Samstag, 03.12. beim Tabellennachbarn Ravensburg statt. Vielleicht kön- nen wir ja hier mit dem ersten Sieg überraschen. Es spielten: Jona Klein (0:3), Fabian Striegel (0:2), Valentin Koch (0:2) und Franz Kreutle (0:2) Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Festkonzert Am Samstag, den 10. Dezember 2022 fin- det endlich wieder traditionell unser Fest- konzert um 20 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Die Eröffnung unseres Festkonzerts übernimmt die Jugendkapelle unter der Leitung von Michaela Brauchle. Danach folgt die Gesamt- kapelle unter der musikalischen Leitung von Julius Otto. Die aktiven Musiker der Jugend- und Gesamtkapelle be- reiten sich schon in intensiver Probenarbeit auf den musi- kalischen Höhepunkt unseres Jubiläumsjahres vor. Wir freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen und sich von der Probenarbeit der Musikerinnen und Musiker selbst überzeugen würden. Sie dürfen sich, wie in den vergangenen Jahren, auf ein abwechslungsreiches Pro- gramm freuen. Der Vorverkauf der Karten für das Stuhlkonzert beginnt bereits am Samstag, den 26.11.2022 auf dem Baindter Ni- kolausmarkt. Kommen Sie uns dazu einfach an unserem Stand auf dem Dorfplatz besuchen. Des Weiteren können Sie an der Bürgertheke des Baindter Rathauses Karten erwerben. Eine Abendkasse wird ebenfalls eingerichtet. Ihr Musikverein Baindt e.V. Reitergruppe Baindt „Besuch des Bauerntheaters in Zie- gelbach, Dorfstadel, am Freitag, den 06.01.2023“ Die Blutreitergruppe und die Reitergruppe besuchen am Freitag, den 06.01.2023 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Ziegelbach. Gespielt wird ein Lustspiel in drei Akten „Wia wird des no enda?“ von Xaver Wölfle, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 25.12.2022 möglich. Schützengilde Baindt Beim letzten Rundenwettkampf erzielten unsere Luftgewehr Schützen mit 1377: 1309 Ringen einen hervorragenden Sieg gegen die Mannschaft aus Wolpertswende. Arthur Pfau: 287 Ringe Patrick Pfau: 375 Ringe Stefan Schnez: 326 Ringe Stefan Mohring Landsberger: 345 Ringe Jakob Mohring Landsberger: 331 Ringe Herzlichen Glückwunsch Liebe Mitglieder, es geht dem Ende des Jahres zu, da darf das Königs- schiessen nicht fehlen. Schiesszeit: Freitag 02.12. von 17 bis 20 Uhr. Es erwarten euch die klassischen Disziplinen und zusätz- lich Unterhebel-Gaudischiessen auf die Fallscheiben. Die Siegerehrung inkl. Vesper ist im Anschluss ab 20:30. Bitte gebt bis zum 30. kurz unter der Nummer 015150490259 Bescheid ob ihr kommt, dann können wir besser für das Vesper planen wir freuen uns auf euch! Eure Vorstandschaft Blutreitergruppe Gottesdienst für verstorbene Blutreiter auf dem Gottesberg in Bad Wurzach Pater Konrad Werder SDS, Superior des Salvatorianerklosters vom Gottesberg in Bad Wurzach, ladet die Blutreiterinnen und Blutreiter zum Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Blutreiterinnen und Blutreiter ein. Die Messfeier findet am 1. Advents­ sonntag, den 27. November 2022, um 10.00 Uhr auf dem Gottesberg statt. Es ergeht herzliche Einladung. Volleyball LJ Baindt Zweiter Spieltag für die zweite Mann- schaft Im ersten Tagesspiel gegen den Tabel- len-Ersten TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers war Baindt 2 noch etwas unkoordiniert und noch nicht eingespielt (11:25; 12:25). Gegen den zweiten Gegner an diesem Tag, den SV Wol- pertswende – Hot Shots, lagen die Baindter wieder mit 18:24 hinten. Dann wechselte Lukas Hirschmann an den Aufschlag und brachte „die Zweite“ wieder zurück ins Spiel. Durch eine starke Aufschlagserie fuhren die Baind- ter mit 27:25 ihren ersten Sieg der Saison ein. Mit diesem Hochgefühl startete die Mannschaft hochmotiviert in ei- nen stimmungsvollen zweiten Satz, den sie haushoch mit 25:15 gewannen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Wir hoffen sehr, dass dieses Hochgefühl bis zum nächs- ten Spieltag am 11.12.2022 anhält und auch dann wieder einige Punkte für die VLJ anfallen. VLJ Baindt 1 hat am 26.11.2022 ihren nächsten Spieltag in Langenargen. Gespielt wird gegen den TV 02 Langen- argen Psychos und die SF Illerrieden. VLJ Baindt 2 nach dem ersten Sieg der Saison Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Veranstaltungen des Alpinteams SV Baindt auf dem Nikolaus- markt am 26.11. Das Alpinteam Baindt steckt wieder voll in der Saisonvorbereitung, damit unsere Kurse und alle anderen Veranstaltungen wieder gelingen! Zunächst findet am 26. November der Baindter Nikolaus- markt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkurse entge- gen. Diese sind für 14./15.01. und den 21./22.01. am Schet- teregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 28./29.01. Dieses Jahr werden wir keine Reisebusse anbieten, d.h. eine eigene Anreise ist zu organisieren. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein An- meldeformular von unserer Homepage ( www.svbaindt. de) runterladen und vorausgefüllt mitbringen. Ausserdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unsere Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferienkurse in der letzten Februarwoche und für unser Jugendlager am 18./19.03. anmelden. Unsere für den 3.12. geplante Waldweihnacht müssen wir leider absagen. Alle Informationen sind auch immer unter www.svbaindt.de zu finden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Die Helfer-vor-Ort Gruppe (HvO) des DRK Baien- furt-Baindt Einen ersten Überblick über die Helfer-vor-Ort Gruppe (HvO) Baienfurt und ihre Helfer-vor-Ort durften wir Ih- nen hier im Gemeindeblatt und auf unserer Homepage (www.drk-baienfurt-baindt.de) bereits geben. Wie das System von der Alarmierung bis zum Eintreffen bei den Notfallpatienten abläuft, stellen wir Ihnen heute vor. Die Helfer-vor-Ort werden bei Eingang eines Notrufes in der Rettungsleitstelle automatisch parallel mit dem Ret- tungsdienst alarmiert, sofern es aus einsatztaktischen Gründen sinnvoll ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Helfer-vor-Ort durch ihre räumliche Nähe zum Ein- satzort vor dem Rettungsdienst beim Patienten eintreffen können, oder es mehrere Patienten (beispielsweise bei Verkehrsunfällen) gibt. Die Alarmierung erfolgt generell 24h am Tag und 365 Tage im Jahr. Über ihren Funkmeldeempfänger erfahren die Helfer:innen den Einsatzort sowie die Art des Notfalls. Anschließend fahren die Helfer:innen mit ihren privaten PKWs zur Einsatzstelle und übernehmen dort die not- fallmedizinische Erstversorgung der Patienten:innen und die Einweisung des Rettungsdienstes. Da die Helfer:innen selbst in den entsprechenden Ortschaften wohnen, sind sie sehr schnell an der Einsatzstelle und können durch ihre Ortskenntnis den Rettungsdienst zügig an die Notfallstel- le leiten. Abhängig vom Einsatzbild übernehmen die Hel- fer:innen noch weitere Arbeiten bei der Versorgung des Notfallpatienten, stehen aber auch als Ansprechpartner:in für Angehörige und Betroffene nach dem Einsatz noch zur Verfügung. Da in solchen Momenten wenige Minuten einen entscheidenden Unterschied machen können, sind unsere Helfer:innen wie ein Schutzengel schnell vor Ort. !!! Bitte melden Sie einen medizinischen Notfall immer über die Notrufnummer 112 !!! Sollten Sie Fragen rund um die Helfer vor Ort haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Weitere Informatio- nen, wie Kontaktdaten, finden Sie unter: hvo.drk-baien- furt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Adventswanderung Bei trockenen Wetter wandern wir zum Barbarossastein mit steilen, kurzen An- und Abstiegen. Falls die Wege zu schlecht sind wird es eine Alternative ohne nennenswerte Höhenmeter geben. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Treffpunkt Dienstag 06.12.2022 um 14.00 Uhr beim Frei- bad in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit 2,5 Stunden, ca. 8 km, ca. 200 hm. Einkehr am Grillplatz Nessenreben mit Glühwein. Bitte eine Tasse mit Henkel mitbringen. Über mitgebrachte Gebäckspenden würden wir uns sehr freuen. Gutes Schuhwerk, Trinken, Stöcke und ggf. Wechselschu- he erforderlich. Anmeldung ab 02.12.2022 - T. 0151-12952100. (Anrufbeantworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail walburga.knoll@t-online.de Gäste sind herzlich willkommen! Bei sehr schlechtem Wetter wird die Wanderung abge- sagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Adventsfeier am 11.12.2022 Wir laden herzlich vor allem auch unsere älteren Mitglie- der zu einem geselligen Treffen, gemeinsamen Essen und Infos für das Neue Wanderjahr ein. Nach einer kurzen Feierstunde und einem Rückblick stel- len Bernd Gmünder und Rainer Eul ihre Mehrtageswan- derungen für 2023 vor. Danach gibt es Essen vom Büffet für 19,00 Euro / pro Person. Treffpunkt: Sonntag 11.12.2022 um 16.30 Uhr in der Pizzeria Aroma, Abt-Hyller-Str. 22 in Weingarten Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Montag, 05.12.2022 unter T. 0751/ 41945. Wer vegetarisches Es- sen möchte, bitte bei der Anmeldung angeben. Organisation Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de SOZ I A L VERBAND Weihnachtsfeier vom VdK Liebe Mitglieder vom VdK Ortsver- band Weingarten, unsere Weih- nachtsfeier findet am Samstag, 10.Dezember 2022 um 14.00 Uhr statt. Ort: Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten, Abt-Hyl- ler-Str. 37-39. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüsselbändchen mit. Es gibt wieder einen Verzehr- bon. Bitte beachten Sie, dass keine gesonderte Einladung mehr erfolgt. Bleiben Sie bis dahin bitte gesund und ich freue mit auf Sie - Ihre Karin Maucher. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahresabschlussfeier Am Samstag, 03.12.2022 sind alle Mitglieder, Schwimm- schüler und Gäste zur Jahresabschlussfeier der DLRG Ortsgruppe Baienfurt mit Stützpunkt Bad Waldsee einge- laden. Um 14:00 Uhr beginnt im Gasthaus Stern in Reu- te die Feier. Programmpunkte sind die Ehrung langjähri- ger Mitglieder und Helfer, die Ausgabe von absolvierten Schwimmabzeichen, die Siegerehrung der Vereinsmeis- terschaften und eine große Tombola, die durch Sachspen- den von Firmen aus Baindt, Baienfurt, Bad Waldsee und Umgebung ermöglicht wird. Anmeldeformulare liegen im Training aus. Anmeldeschluss ist im Training in Baienfurt, am Montag, 28.11 und in Bad Waldsee am Mittwoch, 30.11.. Wir freuen uns mit vielen Mitgliedern und ihren Familien wieder einen schönen großen Jahresabschluss zu feiern. Eure DLRG OG Baienfurt mit Bad Waldsee Liederkranz Baienfurt Adventssingen im Gustav-Werner-Stift in Weingarten Zu Beginn der Adventszeit singt der Männerchor des Liederkranzes Baienfurt mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wurden. Hierbei gehören zum Programm, Adventslieder wie „Wir sagen Euch an den lieben Advent“ aber auch weltliche Lieder, wie „Kein schöner Land in dieser Zeit“. Der mu- sikalische Nachmittag wird für die Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Beginn: 16 Uhr. Chorproben CHORifeen and Friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim Chorleitung Irene Streis Weitere Sänger willkommen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich! Infos: 0751-25 914 KAB Bezirk Bodensee Kirche im Kerzenschein Eine adventliche Stunde der ganz besondern Art findet am Dienstag, den 29. November in Blitzenreute statt. In die mit Hunderten von Kerzen beleuchteten Kirche St. Laurentius werden Musik, Stille, meditative Texte und Ge- danken als Impuls zum Nachdenken und Innehalten im Advent angeboten. Die musikalische Umrahmung über- nimmt ein ukrainischer Chor und die FAGO-Band aus Blit- zenreute. Beginn ist um 19.00 Uhr. Im Anschluss findet ein gemütliches Beisammensein im Dorfgemeinschafts- haus statt. Die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB Blitzenreute lädt zusammen mit dem deutsch polnischen Partnerschaftsverein sowie dem Familienkreis alle Inter- essierten sehr herzlich ein. Der Eintritt ist frei. © droigks/DEIKE 753U46W5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Welches Spiel verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR In diesem Rätsel sind die nachfolgenden Computer- und Gesellschaftsspiele versteckt. Ihr findet sie, indem Ihr die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsucht. AQUA BUBBLE – AQUAEDUKT – AVALON – BALLANCE – BINGO – BREAK – CLANS – CLICK CLACK XL – CLUEDO – CRANIUM – DIABOLO – DOMINO – EVERQUEST – FABLE – GOOKA – HALMA – JUICED – LA CITTÀ – L.A. RUSH – LIGRETTO – MANILA – METRO – MIDNIGHT CLUB – MIKADO – MUEHLE – PACMAN – RAZZIA – REVOLT – RISIKO – ROMMÉ – RUMMY – SACRED – SCHACH – SKIPBO – STRATEGO – TANGRAM – THERAPY – TIKAL – UBONGO SPIELE-FAN SSPIELE-FAN S Lösung Rebus: Mensch ärgere dich nicht. 695R75R Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Buchen Sie jetzt Ihre Anzeige für Weihnachten! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de IMMOBILIENMARKT www.tierheime-helfen.de TIERSCHUTZBUND E.V. DEUTSCHER Schnelle Spende, schnelle Hilfe: www.caritas-spende.de Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. IBAN: DE63 6012 0500 0001 7088 01 . BIC: BFSWDE33STG Stichwort: Flüchtlinge Niemand flieht ohne Not. Helfen Sie Flüchtlingen! Kippenstummel gehören nicht auf die Straße, sondern in den Aschenbecher! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 4,5 Zimmer Wohnung im STADTTOR ca. 112 m2 Wfl., 2 Bäder, Vorratsraum, Balkon, Aufzug, TG auf Wunsch, Rohbau erstellt, Energieausweis in Erstellung KP€ 599.000,- lnfo vor Ort: Sonntag 15 - 16 Uhr, Wangener Straße 138, Ravensburg Betz und Weber BauPartner Tel.: 0751 /996 990 99, betz-baupartner.de 4,5 Zimmer Penthouse-Wohnung im STADTTOR ca. 137 m² Wfl., 2 TL-Bäder, gr. Loggia, Aufzug, TG auf Wunsch, Rohbau erstellt, Energieausweis in Erstellung KP € 834.000,- Info vor Ort: Sonntag 15 - 16 Uhr, Wangener Straße 138, Ravensburg Betz und Weber BauPartner Tel.: 0751/996 990 99, betz-baupartner.de Möchten Sie sich verwirklichen? Kreative Küchenfee dringend gesucht! Zur Verpflegung und Essensausgabe in den Frühstücks- und Mittagspausen für die Mitarbeiter in unserem Aufenthaltsraum mit kleiner Küche. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 07502/9412-0 und geben Ihnen gerne weitere Auskünfte. www.mueller-gruppe-online.de Charmante kl. 3-Zi- ETW, Mochenwangen, 67,87 m2, Bj. 1990, E, 140,68kWh, renoviert, Gartenanteil, KP Whg. 232.000 € inkl. Außenstell- platz, TG einzeln 16.000 €, frei Hochwertige 4,5-Zi.-Mietwohnung, RV-Süd, 129,78 m2, Kaution 2 KM, Bj. 1977, Gas, 118,93 kWh, beziehbar 01.02.23. KM inkl. TiGa- Platz 1.100 €+ NK In Kürze: Großzügige 4-Zi.-Whg., RV-West, 87,78 m2, 318.000€ inkl. Garage. Weitere Infos auf Anfrage. 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                Zuletzt geändert: 25.11.2022
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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 4. März 2022 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS SIE UNS Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Gene- senennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. März 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. März 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschrei- tung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Mate- rialkonzeptes 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommen- de Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehens- weise 09 Rückübertragung des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedskommunen sowie Bildung eines ge- meinsamen Gutachterausschusses für den westlichen Landkreis Ravensburg 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Aus- blick und Vorausschau der Investitionen - Doppel- haushalt 2023/2024 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemein- den Baindt, Baienfurt und Berg 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Gemeinderatssitzung ist die Vorlage eines Test- nachweises erforderlich (In der Alarmstufe ist ihnen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet). Alle anderen Teil- nehmer müssen Ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen. • Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinde- ratssitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizi- nischen Maske. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Verschiebung der Hauptversammlung Aufgrund der Pandemieregelung für Feuerwehren ist eine Hauptversammlung in Präsenz aktuell nicht erlaubt. Wir verschieben daher die Versammlung auf Freitag, den 29. April 2022 um 19 Uhr im Feuerwehrhaus. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 05. März und Sonntag, 06. März Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 06. März Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Problemstoffsammung in Baindt Die nächste Problemstoffsammlung in Baindt findet am Donnerstag, den 24.03.2022 von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Ort: Bauhof, Ziegeleistraße 20 WAS SIND PROBLEMSTOFFE? Was wird angenommen (Beispiele) • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts-und Autobatterien) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzenschutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Weitere Informationen und Termine zur Entsorgung von Problemstoffen erhalten Sie auf der Homepage des Land- kreises unter www.rv.de. Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kostenfreie Ab- gabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Origi- nalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 25.03. Reitergruppe Baindt JHV 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Fasnet im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Hurra es geht wieder los! Endlich wieder Fas- net im Kindergarten! Mit einem lauten Raspler- Ratsch! Ratsch! ließen wir den Baindter Narrenspruch durch unse- re Gruppen schallen. Zu Beginn der Fasnetszeit besuchten uns die Raspler im Kindergarten, stellten ihr Häs vor und erzählten die Raspler Geschichte. Über die ganze Fasnetszeit begleitete uns das Thema „Hexe“ in den Gruppen. Die Kinder hörten verschiedene Hexengeschichten, wir bereiteten gemeinsam einen Zau- bertrank und eine Hexenspeise zu, sangen Hexenlieder und zauberten uns so eine magische Zeit im Kindergarten. Die Krippengruppen gestalteten ihre Fasnetstage unter dem Motto „Kunterbunte Fasnet“ und führten so unsere Kleinsten behutsam an die Fasnet heran. Beginnend mit einem Erzähltheater wurde das Interesse der Kleinsten geweckt. Die großen Verkleidungskoffer waren neben den selbstgemachten, bunten Sensorikflaschen ein großes Highlight für die Kinder. Mit musikalischer Begleitung ver- innerlichten die Krippengruppen das Baindter Narrenlied. Der Höhepunkt der Fasnet in der Krippe war natürlich der Gumpige Donnerstag im Garten mit den Rasplern und Schalmeien, hier waren die Mutigen unter den Kleinsten im Geschehen dabei und die anderen Kinder beobach- teten mit sicherem Abstand das närrische Treiben im Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Garten durch das Fenster. Die restlichen Gruppen wur- den am Gumpigen Donnerstag mit fetziger Partymu- sik empfangen. Nach ausgiebiger Tanzparty und einem gemeinsamen Vesper trafen wir die Raspler gefolgt von der Schalmeien-Musik im Garten. Mit unserem Raspler Fingerspiel und dem Baindter Narrenlied bedankten wir uns für ihr kommen. Anschließend überreichten wir ihnen unseren Orden. Besuch der Schalmeien Am Rußligen Freitag ging die Party weiter und uns be- suchte die Räuberbande und brachte uns so richtig in Fasnetsstimmung. Der Räuberbande ein herzliches Dan- keschön. Besuch der Räuberbande Wir bedanken uns bei allen Eltern für die leckeren Spei- sen, die für die Raspler, Schalmeien und die Räuberbande zubereitet wurden. Bei strahlendem Sonnenschein liefen wir am Rosenmon- tag mit Instrumenten, Musik und Gesang auf den Dorf- platz, um den Narrenbaum anzuschauen. Begleitet wur- den wir dabei von den Rasplern, die Stimmung machten, mit uns um den Narrenbaum tanzten und die Kinder mit einem Guzleregen überraschten. Rosenmontag Spaziergang zum Narrenbaum Ein warmer Popcornduft, wie im Kino, begrüßte die Kinder am Morgen des Fasnetsdienstag. Mit selbstgemachten Kinokarten und bemalten Popcorntüten besuchten die Kinder eine Filmvorstellung in der Schulaula. Für die tol- le Popcornmaschine die das Highlight für die Kinder an diesem Morgen war, bedanken wir uns recht herzlich bei Familie Laurano von der Pizzeria Da Michele. Kinotag am Fasnetsdienstag Popcornmaschine der Familie Laurano Wir freuen uns schon wenn es im nächsten Jahr wieder heißt: „Raspler - Ratsch! Ratsch!“ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2 Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwi- schen mehr als 24 Millionen Menschen Inter- net-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertra- gen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Strea- ming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2-Fuß- abdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, an- statt mobil zu surfen. Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu be- gleiten – das wünschen sich viele Angehö- rige. Dennoch kann die Vorstellung eine große Verunsicherung auslösen, denn wir sind den Umgang mit dem Sterben nicht mehr gewohnt. Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht – welche körperlichen Veränderungen finden statt, welche Symptome können auftreten? Was können Angehörige am Lebensende un- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 terstützend tun, was müssen sie wissen, um gut begleiten zu können und nicht verunsichert zu sein und wie wichtig ist Flüssigkeit und Nahrung? Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Termin: Donnerstag, 10.03.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des ev. Gemeindehauses Abt-Hyllerstr. 17, Weingarten Die Veranstaltung findet mit der 3G-Regel statt. Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Deutsches Rotes Kreuz Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 12-monatigen FSJ wieder mehrere Möglichkeiten der Be- rufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilli- gen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im Sozialwesen sowie die Chance zur persönlichen Wei- terentwicklung. Neben kostenlosen Seminaren gehören auch Bildungstage und eine einheitliche Vergütung zum Freiwilligendienst. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Dieser beinhaltet ebenfalls flexible Bildungstage sowie eine ein- heitliche Vergütung, eine professionelle Praxisanleitung und Urlaubsanspruch. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sie unter: www.drk-rv.de/karriere Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, kön- nen in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2021 noch bis 31. März 2022 rückwirkend gezahlt wer- den. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: Wer für 2021 noch zahlen will, kann zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro für jeden Beitragsmonat entrichten. Sollen die Zahlungen bereits für 2022 gelten, so ist jeder Betrag zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro monatlich möglich. Freiwil lig versichern können sich zum Beispiel selbstständig Tätige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen bzw. Hausmänner. Dabei besonders interessant: Vor 1955 geborene Personen, die trotz Kin- dererziehung keine fünf Beitragsjahre haben, können je- derzeit selbst nach Erreichen der Regelaltersgrenze die noch fehlenden Beiträge nachzahlen und so einen Ren- tenanspruch entstehen lassen. Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabili- tationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und hält unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwart- schaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht. Inter- essierte sollten allerdings beachten, dass man sich bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Aus steuerlichen Gründen können die zusätzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls interessant sein. Sie kön- nen als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Dafür muss die Rente im Alter versteuert werden. Ebenso zahlen Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus den Einnahmen. Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge ent- hält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de herunterge- laden oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Fit für die berufliche Zukunft Berufsvorbereitende Maßnahme hilft jungen Menschen beim Start ins Berufsleben Der Start ins Berufsleben verläuft nicht für alle Jugendli- chen reibungslos. Manche finden keine Ausbildungsstelle, anderen müssen die Ausbildung abbrechen. Ein Grund zum Verzagen ist das nicht. Damit aus Rückschritten wieder Fortschritte werden, bietet die Agentur für Arbeit mit der Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme eine wirksame Unterstützung an. Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) ist ein bewährtes Programm, um junge Menschen auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Normalerweise dauert sie bis zu 10 Monate. In dieser Zeit erfolgt eine umfassen- de, individuelle Betreuung. Je nach Bedarf durch die Be- rufsberatung vor dem Erwerbsleben der Arbeitsagentur, erfahrene Sozialpädagogen, Ausbilder oder Lehrkräfte. Die Teilnehmenden lernen, Ihre Stärken und Talente zu entdecken. In mehreren Praktika können Interessen, Vor- lieben und berufliche Neigungen erprobt werden. Für alle Teilnehmenden wird ein individuelles Programm vereinbart, das auch Bewerbungstraining, simulierte Vor- stellungsgespräche oder sozialpädagogische Betreuung beinhalten kann. Die Kosten der BvB werden durch die Agentur für Arbeit übernommen. Jugendliche, die aktiv an der Maßnahme teilnehmen, können über die Berufsausbildungsbeihil- fe eine finanzielle Unterstützung erhalten. Erforderliche Fahrkosten können erstattet werden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Am Ende der Teilnahme kennen die jungen Menschen ihre Stärken und können sich mit dem Ausbildungsbeginn auf einen spannenden Start in das Berufsleben freuen. Weitere Informationen und Beratung gibt es bei der Be- rufsberatung vor dem Erwerbsleben der Agentur für Ar- beit: Telefonisch über die 07531 585 600 oder per E-Mail: - Ravensburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de - Bodenseekreis.Berufsberatung@arbeitsagentur.de - Konstanz.Berufsberatung@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und die Handwerkskammern Konstanz + Ulm Sei clever, mach dich schlau – deine Zukunft im Hand- werk Eine Lehre im Handwerk hat Zukunft. Mit über 130 aner- kannten Ausbildungsberufen bietet das Handwerk ein breites Spektrum. Kein Beruf ist wie der andere. Die Band- breite ist so groß, dass jede und jeder etwas finden kann, das ihr oder ihm dauerhaft Freude bereitet. Zumal sich die Handwerksberufe stetig wandeln. Sie passen sich neuen Anforderungen und technischen Entwicklungen an. Die Herausforderungen reißen nicht ab und bieten allen In- teressierten viele Chancen. Die Handwerkskammern Konstanz und Ulm laden zu- sammen mit der Agentur für Arbeit alle Interessierten zu einem Informationsnachmittag ein. Unter dem Motto: „Sei clever, mach dich schlau – deine Zukunft im Handwerk“ können sich Jugendliche und Eltern über die vielfältigen Möglichkeiten und Berufsaussichten im Handwerk infor- mieren. Die Veranstaltung am 15. März 2022 findet virtuell statt und dauert von 17 bis 18:30 Uhr. Nach der Anmeldung wird den Teilnehmern zeitnah ein Einladungslink zugeschickt. Die Veranstaltung findet über MS Teams statt. Um eine Anmel- dung per Mail an nachwuchswerbung@hwk-konstanz.de bis zum 11. März 2022 wird gebeten. „Jetzt ist der ideale Zeitpunkt für Jugendliche, um sich über die berufliche Zukunft Gedanken zu machen. Nach einer ersten Orientierung und Beratung bleibt noch ge- nug Zeit, um mit verschiedenen Praktika Erfahrungen zu sammeln und den richtigen Ausbildungsberuf zu fin- den“, erklärt Karen Scholz von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. „Nur wer gut informiert ist, kann gute Entscheidungen treffen. Mit unserer umfangreichen Be- ratung helfen wir gerne, die eigenen Stärken und Inter- essen zu erkennen.“ „Unsere Ausbildungsberufe bieten für jedes Talent einen Weg in die Zukunft, egal ob mit Werkrealschulabschluss, mittlerer Reife oder Abitur“, betont Werner Rottler, Prä- sident der Handwerkskammer Konstanz. „Mit einer Aus- bildung im Handwerk schaffen Jugendliche eine solide Grundlage für ihren Start ins Berufsleben, denn gut ausge- bildete Fachkräfte sind nach wie vor gesucht. Nach erfolg- reichem Abschluss stehen den Gesellinnen und Gesellen viele Wege offen – von der Meisterschule über eine er- folgsversprechende Selbständigkeit bis hin zum Studium.“ Die Veranstaltung ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, jungen Menschen und deren Eltern den Stel- lenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Landratsamt Ravensburg Verschiebung der Jahreshauptversammlung des Ver- eins Landwirtschaftlicher Fachbildung Leutkirch Kreis Ravensburg – Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Leutkirch im Allgäu e.V. verschiebt seine Jahres- hauptversammlung vom Donnerstag 3.3.2022 auf den Donnerstag 07.04.2022. Sie findet um 20:00 Uhr im Adler in Leutkirch-Ausnang statt. Dabei wird im Zuge der Ver- einsfusion mit dem VLF Wangen und dem Meisterverband Leutkirch-Wangen die Satzung geändert. Der Verein rechnet angesichts geänderter Auflagen der Corona-Verordnung des Landes mit besseren Bedingun- gen der Durchführung. Empfohlen wird, dass Teilnehmen- de vorab einen Corona-Test machen. Dieser kann selbst oder von einer anerkannten Teststation durchgeführt werden. Die Ehrungen für 30 Jahre Vereinszugehörigkeit sollen am Abend der Jahreshauptversammlung stattfin- den. Hierbei soll auch das Jahr 2020 nachgeholt werden. Die Ehrungen für 50 Jahre Treue und mehr nimmt der Verein voraussichtlich im Zeitrahmen spätes Frühjahr bis Sommer vor. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden Franz Krug 2. Andenken an verstorbene Vereinsmitglieder 3. Bericht des Geschäftsführers 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfung 6. Entlastung des Vorstands 7. Entlastung des Kassierers 8. Neufassung der Satzung 9. Beschluss über Neuwahl der Gremien bei der nächsten Mitgliederversammlung 10. Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder 11. Verschiedenes Informationsveranstaltung: Wie mache ich meinen Be- trieb kontrollsicher? Kreis Ravensburg – Betriebskontrollen finden aus vielerlei Gründen statt. Beispielsweise muss zwischen InVeKoS-, Cross Compliance-, Tierkennzeichnungs- und Fachrechts- kontrollen unterschieden werden. Daher bietet das Land- wirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg eine Infor- mationsveranstaltung zu dem Thema Betriebskontrollen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf diese Überprüfun- gen an. Neben Informationen zu den jeweiligen Prüfungen geben erfahrene Kontrolleure/-innen Hinweise, wie ein Betrieb möglichst kontrollsicher gestaltet werden kann. Die Online-Veranstaltung findet am Donnerstag, 17. März von 20:00 bis 22:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist nicht notwendig. Die Online-Veranstaltung können Sie unter folgendem Link am 17. März starten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. März – 13. März 2022 Gedanken zur Woche Die Fastenzeit ist die Zeit zum Kurswechsel, um gegen das Böse und das Elend anzugehen. Papst Franziskus Samstag, 05. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. März – 1. Fastensonntag 09.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 1 (nicht öffentlich) († Theresia und Baptist Elbs) 10.30 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 2 (nicht öffentlich) († Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Dienstag, 08. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 09. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 10. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 11. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 12. März 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anna und Eugen Halder, Ludmilla und Rochus Illenseer, The- resia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit Angehörigen, Franz Kränkle, Margarete Vollmer, Werner Sebastian Schnell) Caritas Fastenopfer Sonntag, 13. März – 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Caritas Fastenopfer Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tra- gen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus- reichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet – jede 2. Bank kann genutzt werden – allerdings mit der Vorgabe, dass nur gemeinsames Stehen und Sitzen und nicht Kni- en möglich sind, da sonst der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahr esrechnung 2020 und Haushaltsplan 2021/2022 Die Jahresrechnung 2020 und der Haushaltsplan 2021/2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnah- me im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2022 je- weils zu den Bürozeiten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi – (ab 16 J.) 19. – 24. April, 350/400 € DZ Taizé – (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ und die Wahlunterlagen liegen ab 8. März zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. April sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Caritas – Fastenopfer am 12./13. März 2022 • Hier und jetzt helfen! • 40 Prozent der Spenden bleiben für kari- tative Arbeit in den Kirchengemeinden Unter dem Motto „Hier und jetzt helfen!“ bittet die Caritas am 12./13. März 2022 in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart um Spenden. 40 Prozent der Spenden verbleiben direkt in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitativen Aufgaben. Der andere Teil geht an den Caritasverband für seine Dienste und Projekte in der jeweiligen Region. Zehn Prozent davon sind für den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF) bestimmt. Die Pandemie fordert ihren Preis, der oft erst bei genauem Hinsehen sichtbar wird. So fühlen sich viele ältere Men- schen wegen Kontaktbeschränkungen einsam. Familien wiederum stehen unter Durck. Viele Kinder haben im Zuge der Pandemie ihr Hobby aufgegeben. Jugendlichen feh- len soziale Kontakte und spontane Verabredungen. Wer denkt schon daran, dass die Umstände es auch Schwan- geren schwer machen, sich auf die Geburt vorzubereiten. Sie können sich etwa nicht mehr in Elternkursen unter- einander austauschen. Menschliche Zuwendung ist aber sehr wichtig, um mit Schwierigkeiten im Corona-Alltag zurechtzukommen. Freiwillig Engagierte bringen sich hier ein, sie übernehmen Patenschaften für Familien. Andere organisieren in den Caritas-Beratungsstellen Telefon- und Onlineberatung, die die Menschen in Krisensituati- onen stärken. „Das machen wir gemeinsam“ – so hat die Caritas in Deutschland ihre Kampagne 2022 über-schrieben. Wenn jeder und jede in der eigenen Umgebung anpackt und etwas mit anderen gemeinsam tut, lässt sich die Schwe- re der Pandemie abmildern. Das Engagement jedes und jeder einzelnen wirkt gegen jede Form von Einsamkeit und Armut. Wenn Ehren- und Hauptamtliche zusammen- arbeiten, wenn Jung und Alt sich nach eigenen Möglich- keiten einbringen, stärkt dies den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und fördert den sozialen Frieden weltweit. Die Caritas bittet um Spenden in den Gottesdiensten und Kirchengemeinden. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der Kreissparkasse Ravensburg DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Voranzeige Seniorentreff Wir freuen uns sehr, dass die Mög- lichkeit einer Zusammenkunft im Rahmen des Seniorentreffs wie- der möglich ist und laden Sie ein am Mittwoch, 16. März 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. In Zusammenarbeit mit dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. produ- zierte Herr Alexander Knor den Film „Impressionen Alt- dorfer Wald“. Durch seine Streifzüge im Altdorfer Wald mit seinen Seen, Weihern und Wasserläufen, Lichtungen und Baumbeständen, steinernen Denkmälern und Mari- enstatuen sowie die Ausblicke auf die Waldburg und das Wolfegger Schloß mit Panoramasicht auf die Alpen, kam der Entschluss, einen Film zu machen. Einen herzlichen Willkommensgruß an Herrn Knor, der uns diesen beeindruckenden Film über das Naturjuwel Altdorfer Wald zeigen wird. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltung gelten die 3G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Einen lieben Gruß Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Freitag, 04. März 19.00 Uhr Gottesdienst in der kath. Kirche - Weltgebetstag Sonntag, 06. März Invocavit 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, Motto: Fastenaktion 2022 – „Üben! 7 Wochen ohne Stillstand“ Heute keine Kinderkirche !!! Mittwoch, 09. März 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 13. März Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Diakoniepfarrer Ralf Brennecke in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Johannesbrief 3,8b) Jesus behält das letzte Wort, über jede Hölle, die Menschen erleben, über jeden (armen) Teufel und sogar über den Tod – daran lässt unser Wochenspruch gleich zu Beginn der Passionszeit überhaupt keinen Zweifel. In diesen Tagen erleben Menschen in der Ukraine Teuflisches – haben höllische Angst – und rufen nach Hilfe. Wir versuchen, zu helfen so gut wir können, und rufen gemeinsam zu dem EINEN, der uns wirklich nachhaltig helfen kann: Aus dem Vertrauen darauf, dass Gott selbst diese Situation zum Guten wenden kann, beten wir zu ihm. Wir bitten Gott, dass er uns erleben lässt, dass sein Sieg über das Böse die Welt zum Guten verändern, steinerne Herzen von Agressoren verwandeln, allem Lebensfeindlichen das Handwerk legen und endlich Frieden schaffen kann – mit, durch und unter unserem menschlichen Handeln und Agieren – aus dem Hören auf IHN. Rufen wir mit Worten aus unserem Wochenlied (EG 347,5+6) zu Gott – eng verbunden mit unseren Geschwistern in Osteuropa: Ach bleib mit deinem Schutze bei uns, du starker Held, dass uns der Feind nicht trutze noch fäll die böse Welt. Ach bleib mit deiner Treue bei uns, mein Herr und Gott; Beständigkeit verleihe, hilf uns aus aller Not. Amen. Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Gedanken zum Wochenspruch Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Jo- hannesbrief 3,8b) Jesus behält das letzte Wort, über jede Höl- le, die Menschen erleben, über jeden (armen) Teufel und sogar über den Tod – daran lässt unser Wochenspruch gleich zu Beginn der Passionszeit überhaupt keinen Zweifel. In diesen Tagen erleben Menschen in der Ukraine Teuf- lisches – haben höllische Angst – und rufen nach Hilfe. Wir versuchen, zu helfen so gut wir können, und rufen gemeinsam zu dem EINEN, der uns wirklich nachhaltig helfen kann: Aus dem Vertrauen darauf, dass Gott selbst diese Situa- tion zum Guten wenden kann, beten wir zu ihm. Wir bitten Gott, dass er uns erleben lässt, dass sein Sieg über das Böse die Welt zum Guten verändern, steinerne Herzen von Agressoren verwandeln, allem Lebensfeindlichen das Handwerk legen und endlich Frieden schaffen kann – mit, durch und unter unserem menschlichen Handeln und Agieren – aus dem Hören auf IHN. Rufen wir mit Worten aus unserem Wochenlied (EG 347,5+6) zu Gott – eng verbunden mit unseren Geschwistern in Osteuropa: Ach bleib mit deinem Schutze bei uns, du starker Held, dass uns der Feind nicht trutze noch fäll die böse Welt. Ach bleib mit deiner Treue bei uns, mein Herr und Gott; Beständigkeit verleihe, hilf uns aus aller Not. Amen. Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kanal abrufbar. --- Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letzten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nach den Fasnetsferien (13. März) erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letz- ten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nach den Fasnetsferien (13. März) erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Quelle „7 Wochen Ohne/Getty Images“ _________________________ Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Uk- raine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Soli- darität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu ver- teilen. „Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich“, fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW da- für als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn organisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flüchtlinge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird prognostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spü- ren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. „Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei klei- ne Kinder aus der Uk- raine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei klei- nen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew heraus- zukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt“, schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Ver- fügung. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn organisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flüchtlinge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird prognostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn or- ganisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flücht- linge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird pro- gnostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. In der Ostslowakei stellt sich die Diakonie der Evange- lischen Kirche A.B. auf die Unterbringung von ca. 4.000 Flüchtlingen ein. Dafür wird in den evangelischen Ge- meinden nach Unterbringungen gesucht. „Viele Flücht- linge ziehen auch weiter, weil sie Freunde, Bekannte oder Verwandte in der Westslowakei, Tschechien, Polen oder auch Deutschland haben. Dort wollen sie unterkommen“, sagt Samuel Misko, der für die Diakonie in der Ostslowa- kei arbeitet. In Odessa - wo es bis heute noch relativ ruhig ist - versucht Pfarrer Alexander Gross in Supermärkten Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel zu beschaffen, um Notlei- dende in seinen Gemeinden zu unterstützen. Wir sind in Kontakt mit ihm und warten auf seine Nachricht, damit wir Geld zu ihm überweisen können. Wir rufen weiter zur Nothilfe für die Ukraine auf. Bitte hel- fen Sie in dieser großen Not: https://www.gustav-adolf- werk.de/projekt-des-monats.html _________________________ Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frauenkreis am MITTWOCH, den 9. März 2022 fällt aus! Noch legen hohe Infektions- zahlen es nahe, ein Frauen- kreistreffen am 9. März 2022 19:00 Uhr ausfallen zu lassen. Ganz herzlich aber wollen wir zum WELTGEBETSTAG DER FRAUEN mit GOTTESDIENST am Freitag, den 4 März 2022, in die katholische Kirche Baienfurt einladen. Das diesjährige Weltgebetstagsland England, Wales Nordirland hat die Liturgie des Gottesdienstes für uns erstellt. Leider ist eine anschließende Feier im Gemeindehaus eben wegen der hohen Infektionszahlen auch in diesem Jahr noch nicht möglich. Dankbar sind wir für den Gottesdienst und stimmen überein mit den Frauen aus England, Wales Nordirland im Motto des diesjährigen Weltgebetstages: ZUKUNFTSPLAN: HOFFNUNG Petra Neumann-Sprink _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wollen wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Am 21.03. (Frühlingsanfang!) wird Hans Meinert wie- der mit uns malen unter dem Thema „Belebte Formen“ (Bleistift und Aquarell). Wir freuen uns schon sehr auf den Neustart! Herr Meinert hat z.Zt. auch eine Ausstellung im Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt unter dem Titel „Das große Staunen- Bilder zur Schöpfungsgeschichte“, die wir dann auch sehen und besprechen können. Am Nachmittag des 21.03. haben wir im evangelischen Gemeindesaal in Baienfurt eine Ausstellung von Hans Meinert organisiert mit Bildern und Texten zu dem Buch „Der Prophet“ des Dichters und Philosophen Khalil Gi- bran. Eine Lesung und Gespräch mit dem Maler fin- den um 14.30 Uhr statt. Dazu bitte Anmeldung über H. Kaminski (Tel.07502-4103) oder Petra Neumann-Sprink (0751-52501) Das Team des KM P.S. Das weitere Programm des KM gibt es ab nächster Woche! Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Rückblick Vorbereitung Erste Mannschaft SV Baindt - Sportfreunde Friedrichshafen 4:1 SV Baindt - SG Argental 3:1 SV Baindt - TuS Meersburg 4:1 TSG Ailingen - SV Baindt 2:5 SV Baindt - VfL Brochenzell 3:1 Nach dem Spiel gegen den TuS Meersburg verkündete Trainer Bernd Filzinger überraschend seinen sofortigen Rücktritt. Der Grund waren unterschiedliche Ansichten über die sportliche Ausrichtung nach Saisonende. Filzin- ger war seit Sommer 2019 Trainer der ersten Mannschaft. Co-Trainer Michael Gauder übernimmt interimsmäßig die Rolle des Cheftrainers bis zum Ende der Saison. Zweite Mannschaft SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:3 TSG Ailingen II - SV Baindt II 5:2 FC Wuchzenhofen - SV Baindt II 2:1 Das Nachholspiel zwischen dem SV Baindt II und der SGM Hauerz II wurde aufgrund schlechter Platzverhältnisse ab- gesagt und daher nun final 3:0 für die „Zweite“ gewertet. Vorschau zum Beginn der Rückrunde Sonntag, 06.03.2022: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Eschach II TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 11.03.2022 um 19 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle, Baindt ein. Wir bitten, die aktuell geltende 3G-Regel einzuhalten. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3 Sportwart*in 4.4 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschluss- fassung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträ- ge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätestens 07.03.2022 bei der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Taekwondo Baindt e.V. Zu unserer Hauptversammlung am 31.03.2022 um 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. 1. Begrüßung 2. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 3. Anträge 4. Verschiedenes 5. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge bitten wir bis spätestens 18.03.2022 schrift- lich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr. 57, 88255 Baindt einzureichen. E-Mail: Info@tkd-baindt.de Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. Alfred Manthei 1.Vorsitzender TKD Baindt e. V. Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Co- rona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: - 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) - Schriftführer (für 2 Jahre) - 2 Beisitzer (für 2 Jahre) - 1 Beisitzer (für 1 Jahr) - 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: - Kassierer (für 2 Jahre) - Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Der Musikverein Baindt sucht DICH! Du bist älter als 9 Jahre und hast Lust, ein Blas- oder Schlaginstrument zu erlernen? Dann bist Du bei uns genau richtig und kannst Dich zur musikalischen Ausbildung anmelden. Unter sämtlichen Instrumenten, die in einem Blasorches- ter vertreten sind, kannst Du Dein „Wunschinstrument“ auswählen und bekommst eine musikalische Ausbildung im Einzelunterreicht bei professionellen Ausbildern. Im Laufe der Instrumentalausbildung hast Du die erste Möglichkeit, im Vororchester oder in der Jugendkapelle das Zusammenspiel in einer größeren Gruppe zu erlernen. Außerdem dient diese Zeit zur Vorbereitung und Weiter- entwicklung auf die Gesamtkapelle. Wir bieten neben der Musikausbildung verschiedene Ak- tivitäten wie Hüttenaufenthalte, Probenwochenenden, Dorfrallyes, Grillfeste usw., bei denen der Spaßfaktor ga- rantiert ist und an denen Du gerne teilnehmen kannst. Na, haben wir Dein Interesse geweckt? Dann melde Dich bitte bis zum 07.03.2022 bei unserer Jugendleiterin Natalie Hage (Mail: jugendleiterin@mv- baindt.de) oder beim 1. Vorstand des Fördervereins Mu- sikverein Baindt, Thomas Wöhr (Handy 01520 / 74 01 800). Wir freuen uns auf Deine Anmeldung und wünschen Dir jetzt schon viel Spaß beim Musizieren im Musikverein Baindt. Dein Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 2. Malwettbewerb „Fasnet in Baindt“ – wieder ein voller Erfolg! Für die 2. Auflage unseres Malwettbe- werbs mit dem Titel „Fasnet in Baindt“ wurden in den vergangenen Wochen weit über 100 Bilder von fasnetsbegeisterten Kindern eingereicht. Auch in diesem Jahr sind die Kunstwerke der kleinen Nar- ren sehr kreativ, bunt und vielfältig ausgefallen! Jedem der liebevoll und oft sehr aufwendig gestalteten Bildern ist anzusehen, welch große Freude der Narrensamen an unserer Fasnet hat und wirklich jedes einzelne hätte einen Siegerpreis verdient! Besonders gefreut haben wir uns über die Teilnahme aller 3 Baindter Kindergärten, die wunderbare Gemein- schaftswerke zu verschiedensten Fasnets-Themen ge- staltet haben. Tolle Beiträge haben wir außerdem von den Schülern der Schule für Blinde und Sehbehinderte erhalten. Es ist schön, dass die Baindter-Fasnet die Kinder aus den verschiedensten Einrichtungen verbindet und sich alle daran erfreuen! In jeder Alterskategorie wurden 3 Sieger gekürt. Erstmalig haben wir in diesem Jahr einen Sonderpreis verliehen. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Dieser ging an Jonas Elbs aus Sulpach, der eine origi- nalgetreue Maske der Hexenliesel vom Pfannenstiel ge- zeichnet hat. In der Altersgruppe von 0-5 Jahren erhielt Lucia Hirt aus Baindt den 1. Preis mit Ihrem aufwendig aus Stanzblättern gefertigten Raspler Den 2. Preis in dieser Kategorie erhielt Paul Kreutle und der 3. Preis ging an Madlen Hartmann. In der Altersgruppe 6-8 Jahre siegte Ben Dreher aus Baindt mit seinem Bild vom großen Umzug mit vielen verkleideten Mäschgerle. Den 2. Preis gewann Hannes Abele und der 3. Platz ging an Mara Gründler. Bei den „Großen“, in der Altersgruppe von 9-12 Jahren gewann Jacob Abele aus Arnach, der die Maske des Oberwaldschrats und die eines Waldschrats gemalt hat. Der 2. Preis ging an Lea Busam und den 3. Platz erreichte Lena Gauder aus Baienfurt. Vielen Dank an alle kleinen und größeren Künstler für Ihre Teilnahme – ihr habt mit Euren Bildern auch in die- sem Jahr unsere Fasnet bunter gemacht! Alle eingereichten Einzelbilder sind ab 03.03.2022 in den Fenstern unseres Narren-Stübles am Dorfplatz für 14 Tage ausgestellt. Danach erhalten die Kinder Ihre Bilder wieder zurück. Ganz herzlich möchten wir uns zudem bei den Mitar- beiterinnen der Bürgertheke bedanken, die die Bilder in Empfang genommen haben. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitglieder- versammlung Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 25.03.2022 um 20.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, 88255 Baindt statt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre - Schriftführer/in für 2 Jahre - 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre - 2 Kassenprüfer für 1 Jahr - Vorschau 2022 - Anträge und Verschiedenes - Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 11.03.2022 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1.Vorsitzender Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Einladung zum Tag der offenen Tür Lange haben wir diesem Tag entgegengefiebert: unsere Räumlichkeiten in der Baindter Straße 48/1 sind umge- baut, vergrößert, an unsere Bedürfnisse angepasst und bezogen! Da geteilte Freude bekanntlich doppelte Freude ist, laden wir Sie herzlich ein, diesen Tag mit uns zu feiern. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, sowohl unser neu- es Zuhause zu präsentieren als auch zu zeigen, was unse- re Vereinsarbeit ausmacht. Neben verschiedenen Aktio- nen für Kinder bieten wir Ihnen jede Menge Informationen zu unseren Vereinen, unserer ehrenamtlichen Arbeit, den Möglichkeiten sich bei uns zu engagieren und vieles mehr. Kommen Sie einfach vorbei und besuchen Sie uns zu un- serem Tag der Offenen Tür. Bei Kaffee und einem Stück Kuchen kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Vereine aus der Baindter Straße 48/1 Wer: DRK Bereitschaft und Jugendrotkreuz Baien- furt-Baindt, DLRG Ortsgruppe Baienfurt und Kunstkreis Baindt e.V.. Wo: Containeranlage in der Baindter Straße 48/1 in Bai- enfurt/Baindt Wann: 22. Mai 2022 ab 14:00 Uhr Was: Kaffee und Kuchen, Attraktionen für Groß und Klein. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Jubiläen im März u. April Im Februar März und April wurden für 25 Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueab- zeichen und Präsent) 1 Mitglied für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 4 Mitglieder geehrt. Die Urkunden wurden in dank- barer Anerkennung und Wür- digung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozi- alverband VdK Baden-Würt- temberg, vom Landesver- bandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren wünscht die ganze Vorstandsschaft. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im März geboren sind wünscht die Vorstandsschaft vom Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Mau- cher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2022 Unsere diesjährige Jahreshauptver- sammlung findet am Freitag, den 25.03.2022 ab 19:00 Uhr im evangelischen Gemeinde- haus im Öschweg 32 in Baienfurt statt. Es müssen die am 25.03.2022 geltenden Corona-Regeln eingehalten werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2022 5. Kassenbericht 6. Vorstellung des Jahresabschlusses 2021 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 9. Entlastung der Vorstandschaft Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 10. Jahresbericht Jugendleiter 11. Anträge 12. Verschiedenes 13. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 18.03.2022 schriftlich oder per E-Mail bei info@baienfurt.dlrg.de eingegangen sein. DLRG OG Baienfurt Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbraucherzentrale lädt ein: Digitales Verbraucher- café „Kostenfallen“ Am 15.3.2022 lädt die Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg anlässlich des Weltverbrauchertages zu ihrem ersten digitalen Verbrauchercafé zum Thema „Kostenfal- len“ ein. Die digitale Veranstaltung beginnt um 16 Uhr, die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter dieser Adresse möglich: www.vz-bw.de/wvt2022 Thema: Kostenfallen Wer wissen möchte, wo sich Kostenfallen überall verste- cken können, wie man sich davor schützen kann und was man tun kann, wenn man hineingetappt ist, ist herzlich eingeladen. Es berichten Berater:innen der Verbraucher- zentrale aus Friedrichshafen, Ulm, Karlsruhe und Stuttgart über echte Fälle aus dem Alltag. Im Anschluss bieten lo- ckere Gesprächsrunden die Möglichkeit, sich über diese und andere Beispiele auszutauschen. Was? Digitales Verbrauchercafé der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg Wann? 15.3.2022, 16 Uhr Wo? Online. Anmeldung unter www.vz-bw.de/wvt2022 Tag der Archive im Kreisarchiv Ravensburg Das Kreisarchiv Ravensburg nimmt am bundesweiten Tag der Archive teil. Am 06. März ab 13 Uhr erhalten Interes- sierte in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten spannen- de Einblicke in einen Ort, der sonst vielen verschlossen ist. Am Sonntag, den 6. März 2022, nimmt das Kreisarchiv Ravensburg erstmals am bundesweiten Tag der Archive teil. Hierzu lädt das Kreisarchiv zu einem Tag der offenen Tür in seinem neuen Außendepot in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten ein. Von 13 bis 17 Uhr gibt ein vielfälti- ges Programm, das sich auch für einen Familienausflug eignet, einen Einblick in einen Ort, zu dem sonst kaum jemand Zutritt hat. Um 14 Uhr begleiten kleine und große Entdecker/innen bei einer Mitmach-Führung eine Akte auf ihrem Weg durchs Archiv, von der Restaurierungswerkstatt bis zu ihrem endgültigen Platz im Magazin. Alle Teilnehmenden dürfen dabei ihr Fingerspitzengefühl und ihre Leseküns- te beweisen. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit um 15.30 Uhr mit Kreisarchivar Ulrich Kees das neue Außen- depot zu erkunden und dabei besondere Archivalien in Augenschein zu nehmen. Natürlich auch mit dem Ziel, den Arbeitsalltag im Kreisarchiv näher kennenzulernen. Von 13 bis 17 Uhr können Besucherinnen und Besucher in der Schreibwerkstatt alte Schriften lesen lernen und mit Tinte und Feder selbst eine historische Postkarte beschrei- ben. Aufgrund des derzeitigen Umbaus am Kreishaus II und der 2025 anstehenden Auflösung des Kreishauses I wird außerdem eine kleine Ausstellung zur Geschichte des ehemaligen Oberamtsgebäudes in der Seestraße 1 und der Einweihung unseres heutigen Kreishauses I am 2. Dezember 1964 zu sehen sein. Auf dem Bücherfloh- markt können Interessierte stöbern und einschlägige Publikationen zur Geschichte und Kultur Oberschwabens erwerben. Mit den hier eingenommenen Spenden werden Archiveinrichtungen unterstützt, die von der Flutkatast- rophe im letzten Jahr betroffen sind. Bitte beachten Sie: Änderungen aufgrund der aktuellen Corona Lage können sich kurzfristig ergeben. Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung ist eine Teilnah- me an der Veranstaltung nur mit 3G-Nachweis, FFP2-Maske und nach Voranmeldung unter kreisarchiv@rv.de möglich. Programm am 06. März 14 Uhr: Mitmach-Führung für Familien „Der Weg einer Akte“, ca. 60 Minuten, begrenzte Teilnehmendenzahl, ge- eignet ab ca. 6 Jahren. 15.30 Uhr: Führung mit Kreisarchivar Ulrich Kees, ca. 60 Minuten, begrenzte Teilnehmendenzahl. 13 bis 17 Uhr: Schreibwerkstatt, Bücherflohmarkt, Archivalien-Ausstellung Adresse: Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Sauterleutestraße 11, 88250 Weingarten kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Gebäude oder beim Jobcenter (Sauterleutestraße 34). kreaktiv e.V. Studentische Unternehmensberatung Die studentische Unternehmensberatung kreaktiv e.V. fei- ert dieses Jahr ihr 20 jähriges Jubiläum. Der Verein setzt sich aus ca. 60 Studierenden der Ravensburg-Weingarten Universität sowie der Pädagogischen Hochschule Wein- garten zusammen. Das junge, dynamische Team deckt über 13 Studiengänge und damit eine Vielzahl an Fach- richtungen ab, wie bspw. Technik, Wirtschaft aber auch Sozialwesen. Durch diese Vielfalt können sie für jedes Projekt individuell das optimale Projektteam zusammen- stellen. Ähnlich vielfältig sind auch ihre Beratungsfelder, die von Marketing, über IT-Beratung bis hin zum Prozess- management reichen. Neben der individuellen Experti- se, bietet kreaktiv seinen Mitgliedern die Möglichkeit zur Weiterbildung, durch Schulungen von internen, als auch externen Referenten. Außerdem sind sie Teil des BDSU, dem Bund deutscher studentischer Unternehmensbera- ter, was sie zu einem jährlichen Audit verpflichtet und da- mit ihre Qualitätssicherung gewährleistet. Unterstützung erhalten die Studierenden vom eigens gewählten Beirat, Aufsichtsrat und Kuratorien. „Wir freuen uns sehr unser 20 jähriges Jubiläum feiern zu können, danken allen Stu- dierenden welche sich in den vergangen Jahren für kre- aktiv engagiert haben und aktuell engagieren und hof- fen auch zukünftig Unternehmen mit unserer Expertise unterstützen zu können“ - Vorstand Saskia Teufel. Mit MuT auf Frack-Tour A-capella-Ensemble Männer und Tenöre in der Alten Kirche Mochenwangen Wolpertswende - Das a-capella-Ensemble „Männer und Tenöre“ (kurz MuT) lädt zur „Frack-Tour“ und wandelt dabei auf seiner musikalischen Reise auf den Pfaden der legendären Comedian Harmonists, und da darf neben launischen Liedern, Bonmots und (verMuTlich) erfunde- nen Schwänken aus dem eigenen Leben und Liedern der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 20er und 30er Jahre der obligatorische Frack nicht fehlen. Manch einer bevorzugt lieber die harte, ein andere lieber die krumme; aber richtige Männer (und auch Tenöre) bevorzugen doch lieber die Frack-Tour. Denn im Frack kommen sie erst so richtig auf Tour. Dabei führen sie (im- mer) elegant, (stets) charmant, (meistens) befrackt, und (fast immer) Stilsicher durch einen launisch-musikalischen Abend, bei dem kein Auge trocken bleibt und jede Men- ge neuer und alter Klassiker erklingen – und das in einer Tour; oder eben einer Frack-Tour. Dass dabei eventuell der eine oder andere Bruch zu befürchten steht (keine Angst – allenfalls in der MuTwillig eigenwilligen Führung durch das Programm) lässt den Abend nur umso ver- gnüglicher werden. Also: Nur MuT! Freitag, 11. März 2022 19.30Uhr Alte Kirche Mochenwangen Eintritt frei – Spenden willkommen Wir bitten aufgrund der begrenzten Besucheranzahl um kostenlose Voranmeldung über unseren Ticketshop www.alte-kirche-mochenwangen.de Ggfs. vorhandene Restplätze am Einlass. Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verord- nung des Landes Baden-Württemberg (2G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). www.maenner-und-tenoere.de www.alte-kirche-mochenwangen.de BSVW Blinden- und Sehbehinderten- verband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 9. März 2022: Blickpunkt-Auge - Rat und Hilfe bei Seh- verlust Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Caritas Bodensee-Oberschwaben Am Samstag, den 5. März startet der Fairkauf-Flohmarkt ins neue Jahr! In der Wangenerstr. 170 in Ravensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern. Die Lager sind voll, das Angebot ist groß und es lohnt sich auch nach Sammlerstücken zu suchen während es nebenbei einiges Skurriles zu entdecken gibt. Es gelten die AHA-Regeln, das Tragen einer FFP 2 Maske ist verpflichtend. Wir freuen uns auf Sie! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG fördert Ernährungsbewusstsein Anlässlich des 25. Tages der gesunden Ernährung am 7. März mit dem Schwerpunktthema Herz-Kreislauf-Er- krankungen weist die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Präventionsangebote hin. So bezuschusst die SVLFG als Landwirtschaftliche Kran- kenkasse (LKK) im Rahmen ihrer Primärprävention Kur- steilnahmen zur vollwertigen und ausgewogenen Er- nährung, zur Gewichtsreduktion, zur Reduzierung von Bewegungsmangel sowie zur Vorbeugung und Redu- zierung gesundheitlicher Risiken. Es gilt aus Sicht der Krankenkassen, präventiv einzugreifen, um insbesondere auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu vermeiden. Kurse, die von der LKK bezuschusst werden, stehen im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Tag der gesunden Ernährung Der Tag soll für eine gesunde Lebensweise mit der rich- tigen Kost und einen aktiven Lebensstil sensibilisieren. Dies ist wichtig, denn Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind weit verbreitet. Häufige Ursachen sind hoher Blutdruck oder Übergewicht. Es ist wissenschaftlich belegt, dass sich das Risiko für Herzerkrankungen mit einer gesunden Er- nährung deutlich reduzieren lässt. Die richtige Ernährung kann die Gefäße durchlässig halten und das Herz stärken. Tipps für eine gesunde Ernährung • Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis, am besten aus Vollkorn, sowie Kartoffeln empfehlen sich für den täglichen Verzehr, denn sie enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemen- te sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Wichtig ist auch der regelmäßige tägliche Verzehr von frischen Salaten sowie frischem Gemüse und Obst. Da- durch erhält der Körper reichlich Vitamine, aber auch Mineral- und Ballaststoffe. • Zucker sollte nur in Maßen verwendet werden. Er treibt den Blutzucker und damit auch den Insulinspiegel in die Höhe. Insulin füllt die Fettzellen und verhindert, dass Fett abgebaut werden kann. • Es sollten täglich Milch und Milchprodukte verzehrt wer- den, denn sie enthalten hochwertiges Eiweiß, das für den Muskelaufbau und -erhalt wichtig ist. • Tierische Fette sollten reduziert werden. Somit sind Fleisch, Wurst, Käse und andere tierische Lebensmittel in Maßen zu essen. • Bestimmte Fette aus Pflanzen sollten bevorzugt wer- den. Gut sind zum Beispiel Raps- oder Olivenöl sowie Nüsse und Samen. • Sparsam salzen – das gilt vor allem bei gleichzeitigem Bluthochdruck. Auf regional produzierte Lebensmittel zurückgreifen „Die nachhaltige Produktion gesunder Lebensmittel ge- winnt in unserem Land immer stärker an Bedeutung. Werden regional produzierte Lebensmittel vor Ort ge- kauft und konsumiert, nützt das allen, den Landwirten, Verbrauchern, der Umwelt und der Gesundheit aller Men- schen“, so Martin Empl, alternierender Vorstandsvorsit- zender der SVLFG. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Weitere Tipps Neben den Zutaten ist für eine gesunde Ernährung die Zubereitung der Speisen von Bedeutung. Hier gilt: Kurze Garzeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten die Le- bensmittel nicht nur ihren natürlichen Geschmack, son- dern auch die Nährstoffe. Es sollte weiterhin darauf ge- achtet werden, regelmäßig zu trinken und so für eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung des Körpers zu sor- gen. Wichtig sind außerdem ausreichend Bewegung und sportliche Aktivität an der frischen Luft sowie Nikotinver- zicht und Stressvermeidung. Kunstmuseum Ravensburg DAS TEAM DES KUNSTMUSEUMS RAVENSBURG LÄDT SIE HERZLICH EIN ZUR ERÖFFNUNG DER AUSSTELLUNG JACQUELINE DE JONG - THE ULTIMATE KISS am Freitag, den 11.3.2022 um 19 Uhr (mit Anmeldung) 21–23 Uhr OPEN HOUSE (ohne Anmeldung) Es sprechen: - Begrüßung Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister der Stadt Ravens- burg - Grußworte Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württem- berg Stiftung Paul Ymkers, Generalkonsul des Königreichs der Nie- derlande - Einführung in die Ausstellung Ute Stuffer, Direktorin Kunstmuseum Die Künstlerin Jacqueline de Jong ist anwesend. Aufgrund begrenzter Teilnehmer:innenzahl bit- ten wir um Anmeldung bis zum 9. März per E-Mail an kunstmuseum@ravensburg.de mit Angabe Ihres Namens sowie des Namens Ihrer Begleitperson. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ebenfalls kostenfrei ist der Eintritt zwischen 21 und 23 Uhr, OPEN HOUSE, keine Anmeldung nötig. Am Eröffnungstag gelten die aktuellen Corona-Regeln, die auf unserer Website kunstmuseum-ravensburg.de abrufbar sind. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 AUTO & ZWEIRAD GESCHÄFTSANZEIGEN Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de MUT, HILFE, HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beginn der Fasten- zeit Schau- spiel- haus Fasten- monat der Muslime nörgeln engl. Fürwort: es Kaviar- fisch Brenn- stoff Süß- ware (Kw.) Rang beim Karate das ‚gewisse Etwas‘ das Uni- versum Pappelart Tonsilbe Geburts- helferin Archi- tektur- Schule Speise- fisch Frei- herr wür- digen, aus- zeichnen Stil, Weise Projektil Hunde- name Fremd- wortteil: unter- halb ugs.: Geld Verwal- tungs- gremium ind. Groß- mogul, † 1605 schlimm mittel- alterliche Steuer Verstoß gegen die Gebote kampf- unfähig (Abk.) Vorbild für ‚Leder- strumpf‘ wird oft gefastet Initialen des Sängers Haley † Gehör- organ Gras- ebene in Nord- amerika männ- liche Hanf- pflanze afrika- nische Kuh- antilope Inserat straff gefüllt die Erd- kappen betref- fend Gegen- teil von Still- stand serb. Patri- archen- kloster Impf- stoffe große Wohnan- siedlung Figur der ‚Sesam- straße‘ Initialen der Hepburn Schweiz. Presse- agentur (Abk.) Ex- Tennis- spielerin (Monica) hand- warm Abk.: General- konsul Haupt- stadt Taiwans Toilette (Abk.) Stamm- vater feier- liches Gedicht Handel, Geschäft (engl.) in hohem Grade Futter- pflanze franzö- sisches Adels- prädikat wegge- brochen (ugs.) Wende- ruf beim Segeln Kose- wort für Groß- mutter deutsche Vorsilbe unbe- stimmter Artikel bayrisch: nein Nacht- greif- vogel deutsche TV- Anstalt (Abk.) Abk.: in Insolvenz Abk.: Firma Licht- kranz englisch: bei nord- amerika- nischer Indianer Teil des Atlas- gebirges oft Ziel des Fastens Initialen der Pulver Werk- zeug, Apparat Naturheil- kundler (Sebas- tian) wird oft gefastet DEIKE 1720-0322 O T I S S D F E GENUSSMITTEL Ende der Fasten- zeit strengste Form des Fastens oft Ziel des Fastens Fasten- tag bei Juden (Jom) © Begsteiger/DEIKE In iti al en de r Pu lv er O T I S S D F E A S C H E R M I T T W O C H A L L N T E A A L O E H R E N A R T H E B A M M E B E L L O S K I E S R A T A K B A R K I P P U R C S U E N D E R B O O N E G B H O H R A L K O H O L F F E M E L N A A N N O N C E P R A L L D A G N U S E R A E P E C A T S A B I B O K A S E L E S L A U G K T R W C A H N N T A I P E H R G O D E D E G S K E I N U A T A U R E O L E A P A C H E R I F A B N E H M E N L P N U L L D I A E T G E R A E T G EN U SS M IT TE L st re ng st e Fo rm de s Fa st en s 756R70K1 © Begsteiger/DEIKE Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 12 ergeben etwas, worauf viele in der Fastenzeit verzichten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 KFZ- und Karosserie-Meisterbetrieb KFZ- und Karosserie-Reparaturen Neu-, Jahres- und Unfallfahrzeuge Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Dich - ab sofort: KFZ-MEISTER m/w/d Starte bei uns gleich morgen als: KFZ-MECHATRONIKER m/w/d Wir bieten Dir: einen sicheren, attraktiven Arbeitsplatz in angenehmen freundlich familiären Ambiente und attraktiver Entlohnung. Dein Impfstatus ist nicht relevant. Interessiert? Wir freuen uns auf Dich! 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                  Zuletzt geändert: 04.03.2022
                  2022_04_05_Bericht.pdf

                  Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht – 5 davon in kommunalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehscheibenmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK-Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst- und Gartenbau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter anderem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die bestehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu erstellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachungen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüberdachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20% • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4% • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Baurechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreuzungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebsleiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, weshalb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenliegenden Treppenanlage wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "2. Änderung Marsweiler Ost II" beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufstockung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschossen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Treppenhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Bebauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Verletzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord- westlichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgebervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwischen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulendorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kommanditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komplementärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaftern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmenvertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbesserung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Finanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Möglichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rahmenvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behördengruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaftlichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussgebergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wolpertswende und - aufgrund einer besonderen vertraglichen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgastzahlen im „Altgebiet" wie auch in den Erweiterungsgebieten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussgebervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse daran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zukunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn" sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Akzeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nordgemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertragspartner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages verlängert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungsrunde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjahre dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpassung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemeinden, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen Indexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbesondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro- Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostensteigerung um ca. 35% mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementsprechend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nachtrag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussänderungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Diesel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortsetzung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertragsverlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertragsunterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusammenarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgastzahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbindung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskörperschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künftig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorgeschlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann entscheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommerferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Straßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutschland kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohnraum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohnraum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich höheren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, sondern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu vollständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Personen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten geflüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohnraumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemeinde Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Suche nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vorlaufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglichkeiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt einen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unverschuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermeiden und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klosterhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zusätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errichtung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maßnahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstützung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebote einzuholen und nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5-7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamtsfest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden soll. b) Integrationsmanagement – Verlängerung der Förderung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förderung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr verlängert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsmanagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Musikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel thematisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz – Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeinderates sollte man mit den Baindter Landwirten das Gespräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 13.04.2022

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