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Infoveranstaltung_Fischerareal_und_Dorfplatz_2021_03_04.pdf

Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Die Übertragung beginnt um 18:30 Uhr 04.03.2021 Seite 2 Wie läuft die Informationsveranstaltung ab? Entwicklung Fischerareal - Erläuterung des Bebauungskonzepts - Vergabe der Grundstücke durch Konzeptvergabe - Weiteres Vorgehen 1 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ 04.03.2021 Seite 3 Wie läuft die Informationsveranstaltung ab? Entwicklung Fischerareal - Erläuterung des Bebauungskonzepts - Vergabe der Grundstücke durch Konzeptvergabe - Weiteres Vorgehen 1 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ Gestaltung Ortsmitte - Rahmenbedingungen und Zielsetzungen - Sachstand Ideenskizze zur Gestaltung Dorfplatz - Weiteres Vorgehen 2 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ Kurze Pause Ausblick und Schlusswort (gegen ca. 21:00 Uhr) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 1 Entwicklung des Fischerareals, Baindt Erläuterung des Bebauungskonzeptes und Vergabe der Grundstücke Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt 04.03.2021 Seite 3 Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 4 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 5 Feneberg Bebauungskonzept Fischerareal Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 6 Bebauungskonzept Fischerareal Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 7 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 8 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 9 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 10 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 11 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 12 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 13 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Vergabe der Grundstücke Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 14 Foto Pixabay Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 15 Vergabe der Grundstücke Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in einem „Wettbewerb der Ideen“. Der Verkaufspreis der Grundstücke ist im Vorfeld fixiert und spielt damit bei der Auswahl keine Rolle. Diese Art der Grundstücksvergabe wird Konzeptvergabe genannt. Was sind die Vorteile einer Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von baulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von Bürgerinnen und Bürger als Akteure Spatenstich Baugemeinschaft „Horst“ in Esslingen, Foto C. Weidenbach Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 16 Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unterschiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • soziale Träger → Interessenten einer spezifischen Gruppe mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Das Vergabeverfahren wird niederschwellig gestaltet, damit allen Akteursgruppen ermöglicht wird, sich um ein Grundstück zu bewerben: • geringer Bewerbungsumfang • keine vorgegebenen Zuschnitte der Grundstücke • Durchführung von Bewerbungsgesprächen Auswahlkriterien für Projekte • Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal • Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Baindt • Qualität der Projektdarstellung • Qualifikation des Projektteams Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 17 Foto pixabay Auswahlprozess Die Bewerbungen werden durch einen Bewertungs- ausschuss anhand der definierten Auswahlkriterien verglichen. Der Ausschuss unterbreitet dem Gemeinderat einen Vergabevorschlag. Der Gemeinderat beschließt über die Grundstücks- vergaben. Bewertungsausschuss Steingauquartier, Kirchheim u. Teck, Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 18 Foto M. Smyrek Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 19 Projektbeispiele Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung Foto M. Smyrek Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 20 Projektbeispiele Idee gemeinsam Älter werden: „in Gemeinschaft frei aber nicht allein zu sein“ • Realisierung eines Gemeinschaftsraums und eines Appartements • gemeinschaftliche Gartennutzung • Mitbestimmungsrecht der Gemeinschaft bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft 45+ 7 Wohnungen 575 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Herbst 2008 Fertigstellung Visualisierung Dyck Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 21 Projektbeispiele Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit Premium“-Wohnungen • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss („Offene Hilfen“) • Gemeinschaftliche Dachterrasse Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage Frühjahr 2021 Fertigstellung in Kooperation mit Foto En Famille Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 22 Projektbeispiele Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles, preisgünstiges Wohnen mit Kindern • gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Termine 29. März 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt 1. Bauabschnitt Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 23 Foto pixbay Bauabschnitt 3 derzeit nicht planbar Bauabschnitt 2 ~ Sommer 2025 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 24 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling voraussichtliche Fertigstellungen Bauabschnitt 1 ~ Sommer 2024 Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Vielen Dank! Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 25 Foto Pixabay Umfrage: Welche Wohnformen wären im Fischerareal wünschenswert? Wohnen für Familien Wohnen für Senioren Barrierefreies Wohnen Inklusives Wohnen Wohnen in Verbindung mit Arbeiten (z.B. Büro im Haus) Antwortmöglichkeiten: P ic to : p ix ab ay Wohnungen mit bis zu 3 Zimmern Wohnungen mit 4 Zimmern Wohnungen mit 5 oder mehr Zimmern Wohnen in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus Wohnen im Reihenhaus Energieoptimiertes Wohnen Einfaches und kostengünstiges Wohnen (Sie können mehre Antworten ankreuzen) Sonstiges, was Sie nicht in den Antwortmöglichkeiten finden, können Sie uns gerne über den Chat schreiben! 04.03.2021 Seite 26 Schön, dass Sie dabei sind! Wir machen kurz Pause. Gleich geht es weiter. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 04.03.2021Informat ionsveransta l tung Or tsmi t te Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 10.04.2018 Vors te l lung ers te Vorüber legungen 16.05.2018 Vors te l lung der Vorentwür fe in Bürger versammlung 21.05.2018 Abst immung mi t Vere inen - Vorgabe Festze l t fü r Nar renspr ung 20 x 10 m, Essens- und Get ränkestände, Nar renbaum - Wein fes t Scha lmeienkape l le - Maibaumste l len durch Landjugend - N iko lausmark t mi t Chr is tbaum 17.07.2018 Vors te l lung der überarbe i te ten Vorentwur fsvar ian ten im Gemeindera t 22.11.2019 Überarbe i tung Vorentwur fsvar ian te für K lausur tagung Gemeindera t 12.01.2021 Gemeindera tsbesch luss zum Bau e ines Gesundhe i tszent r ums 04.03.2021 In format ionsveransta l tung zum Pro jek t Chrono log ie 1 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt B i lder Bestand 2 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt B i lder Bestand 3 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Ana lyse Fehlende Raumkante Neuer P la tz mi t Raumkante Verg le ich Mar ienp la tz München Rahmenbedingungen - Neubau a ls P la tzkante - Nutzbarke i t fü r un tersch ied l iche Z ie lgr uppen - Su lzmoosbach - Topograph ie - Parkp lä tze - Busha l tes te l le - Anb indung T ie fgarage 4 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt - Aufentha l tsqua l i tä t / Nutzung für untersch ied l iche Z ie lgr uppen - Nutzbarke i t fü r Veransta l tungen der Vere ine - F lex ib i l i tä t der Nutzung - Bar r ie re f re ihe i t (Rampen / ebene Be läge) - Sp ie lmögl ichke i ten für K inder Z ie lse tzungen der P la tzgesta l tung 5 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt - Durchgrünung / Schat tenbäume - Zugäng l ichke i t zum Sulzmoosbach - Gast ronomie auf und an der P la tz f läche - Verkehrsber uh igung / Anb indung T ie fgaragenzufahr t - Park ie r ung / Parkmögl ichke i t Z ie lse tzungen der P la tzgesta l tung 6 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße Sulzmoosbach K ü fe rstra ß e Dorfplatz Mühlstraße Neubau N e u b a u Festzelt 10 x 20 m Parkplatz ca. 11 St. Brunnen Kurzzeitparker6 St. Kurzzeitparker 7 St. B u sh a lte st e lle Einfahrt Grundlage Luftbild: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). 10.04.2018 - e rs te Über legungen 7 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 468.32 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 Bach ca. 466.55 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rs tra ß e M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße 468.32 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 Bach ca. 466.55 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rs tra ß e M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße N e u b a u 16.05.2018 Vorentwür fe - Bürger versammlung 8 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 17.07.2018 Vorentwur fsvar ian te A - Besch luss im Gemeindera t M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Marsweiler Straße K ü fe rs tra ß e Dorfplatz Mühlstraße 4 6 8 ,0 0 4 6 6 ,9 0 4 6 6 ,6 0 S o h le T G 4 6 5 ,3 0 15% 10% 467,75 467,75 4 6 6 ,9 0 4 6 7 .0 9 469,49 46 9, 29 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 S itz st u fe O K 4 6 8 ,4 1 Belag468,05 Bach ca. 466.55 Sitzstufe OK 467,05 Sitzstufe OK 467,55 Narrenbaum Spielpunkte N e u b a u B u sh a lte ste lle 3 ,5 0 2 x Kurzzeitparken Brunnen 6 % 469,25 467.81 467,93 5, 00 mögliche Wegeverbindung zum Fischerareal 467,75 4 6 7 ,6 5 4 6 7 ,6 7 467,75 9 STG 40/14 cm 4 6 7 ,6 7 - S i t zs tu fen zum Wasser - neues Gebäude mi t T ie fgarage - mul t i funk t iona le P la tz f läche - Sp ie lmögl ichke i ten Kre isverkehr b le ib t e rha l ten 9 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M ar sw ei le r S tra ße Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze Bushaltestelle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - d i f fe renz ie r te Aufentha l tsbere iche - Nutzbarke i t fü r un tersch ied l iche Z ie lgr uppen - Neubau Gesundhe i tszent r um - Sp ie lpunkte - Erha l t bestehende T ie fgaragenzufahr t - 38 PKW - Ste l lp lä tze im P la tzbere ich mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 10 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schni t t 11 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Getränkestände auf dem Dorfplatz vor der Schenk-Konrad-Halle. Festzelt auf dem Parkplatz (10 m x 20 m). Daneben Essenzelt und Kassen-Häuschen. Getränkestände auf dem Dorfplatz vor der Schenk-Konrad-Halle. Festzelt auf dem Parkplatz (10 m x 20 m). Daneben Essenzelt und Kassen-Häuschen. Veransta l tungen Festze l t Nar renspr ung: 20 x 10 m Weinfes t N iko lausmark t 12 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Festzelt 10mx20m E ss e n sz e lt 1 0 m x5 m G e tr ä n ke - st a n d Getränke- stand N a rr e n b a u m Einbahnstraße Erhalt Parkplätze B u sh a lte ste lle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf mit Festzelt Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - Fasnetsumzug - Festze l t 20m x10m - Essensze l t 10m x 5m - Get ränkestände mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 13 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze B u sh a lte ste lle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf mit Weihnachtsmarkt Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - Ba indter Weihnachtsmark t - Wein fes t - Mark tp la tz mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 14 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt schemat ische Dars te l lung Dor fp la tz mul t i funk t iona ler Dor fp la tz Grünf lächen Sulzmoosbach Parkp lä tze Raumkante Raumkante 15 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 04.03.2021 In format ionsveransta l tung zum Pro jek t nach Pf ingsten 2021 Bürger werksta t t - P la tzgesta l tung unter Berücks icht igung von Ideen und Wünschen der Bürger innen und Bürger b is Ende 2021 Entwur f Dor fp la tz Ze i tp lan 16 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt V ie len Dank für Ih re Aufmerksamkei t ! Umfrage: Welche Aspekte sollten aus Ihrer Sicht bei der weiteren Ausarbeitung des Entwurfs zur Platzgestaltung im Besonderen Beachtung finden? Aufenthaltsqualität / Nutzung für unterschiedliche Zielgruppen Barrierefreiheit (Rampen / ebene Beläge) Nutzbarkeit für Veranstaltungen der Vereine Durchgrünung / Schattenbäume Spielmöglichkeiten für Kinder Antwortmöglichkeiten: P ic to : p ix ab ay Gastronomie auf und an der Platzfläche Verkehrsberuhigung / Anbindung Tiefgaragenzufahrt Flexibilität der Nutzung Parkierung / Parkmöglichkeit Zugänglichkeit zum Sulzmoosbach (Sie können mehre Antworten ankreuzen) Sonstiges, was Sie nicht in den Antwortmöglichkeiten finden, können Sie uns gerne über den Chat schreiben! 04.03.2021 Seite 18 Stimmungsbild zum Abschluss Fragen: P ic to : p ix ab ay von sehr gut … Wie bewerten Sie das heutige digitale Format? 2 3 4 5 6 … bis … … bis sehr schlecht. Wie bewerten Sie die Möglichkeiten, sich digital einzubringen? Würden Sie an einem ähnlich organisierten digitalen Format wieder teilnehmen? 1 2 3 1 Ja Nein Weiß nicht 04.03.2021 Seite 19 Vielen Dank, dass Sie dabei waren![mehr]

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    G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 27.05.2024
      Klimaschutz, Energie und Rohstoffe

      Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen und eine gemeinsame Klimapolitik umzusetzen. Dabei spielen neben der internationalen und nationalen Ebene auch Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle. Auch Sie können durch ihr Verhalten einen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren. Kohlendioxid (CO₂) ist ein Treibhausgas. Es gilt als einer der Hauptverursacher der globalen Erwärmung. Es entsteht vor allem bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Aber auch in der Landwirtschaft und bei der Energieerzeugung aus Biomasse entstehen Treibhausgase, wie zum Beispiel Methan und Lachgas. Auswirkungen der globalen Erwärmung sind beispielsweise das Ansteigen der Meeresspiegel, die erhöhte Wahrscheinlichkeit für Naturkatastrophen wie Sturmereignisse oder Waldbrände, das Abschmelzen der Gletscher, extreme Hitze (vor allem in städtischer Umgebung) und Dürren, Hochwasser und Überschwemmungen oder der Rückgang der Schneedecke in den Alpen. Diese Veränderungen haben neben der Folge materieller Schäden auch Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Produktivität der Wirtschaft. In dem bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen 2015 auf den Weg gebrachten Übereinkommen von Paris haben sich mehr als 195 Länder dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen so zu reduzieren, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen (jeweils gegenüber vorindustriellen Werten). Die Europäische Union hat sich festgelegt, bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 einzusparen. Bis zum Jahr 2050 will sie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen. Auch Deutschland hat sich verbindliche Klimaziele gesetzt. Der Bund will bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren und bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik im Land. Das Gesetz ist am 11. Februar 2023 in Kraft getreten und ist eine Weiterentwicklung des vorher seit 2013 geltenden Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg. Zentrales Element des Landesklimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele. Danach soll der Treibhausgasausstoß des Landes bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken und bis zum Jahr 2040 wird Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt. Zur Erreichung des Ziels für 2030 enthält das Gesetz auch konkrete Ziele für verschiedene Bereiche, sogenannte „Sektoren“. Zentrales Instrument zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist das Klima-Maßnahmen-Register (KMR). Es enthält nach den Sektoren gegliederte Maßnahmen, ist jederzeit erweiterbar und dient als zentrale, öffentlich über das Internet einsehbare Dokumentation aller Klimaschutz-Aktivitäten der Landesregierung. Das Land hat verschiedene Förderprogramme zum Klimaschutz aufgelegt. Schon seit dem Jahr 2002 besteht das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“, über das Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine beim Klimaschutz unterstützt werden. Das Programm wurde zuletzt im Dezember 2020 neu aufgelegt und wird derzeit weiterentwickelt. Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger können zum Klimaschutz beitragen. So haben beispielsweise die Höhe des Stromverbrauchs und die Art der Heizungsanlage Einfluss auf Ihre persönliche Klimabilanz. Etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Aber auch Ihr Mobilitätsverhalten wie auch Ihr Konsumverhalten haben einen großen Einfluss auf die individuelle Treibhausgasbilanz. Erneuerbare Energieträger Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern sind erneuerbare Energiequellen unerschöpflich oder wachsen regelmäßig nach. Zu ihnen zählen Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie die Energie aus Biomasse und Erdwärme. Erneuerbare Energien schonen das Klima, weil sie über den gesamten Produktlebenszyklus mit sehr geringen Treibhausgasemissionen einhergehen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet seit dem Jahr 2010 Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, 10 Prozent und seit 2015 für alle Gebäude (auch Nichtwohngebäude) 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Diese Pflicht greift aber erst, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Außerdem muss im Neubau, bei grundlegenden Dachsanierungen wie auch auf größeren Parkplätzen eine PV-Anlage installiert werden. Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) hat BW bundesweit als Vorreiter 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Daneben hat das Land kleinere Kommunen im Rahmen der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung unterstützt. Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort erreicht werden kann. Es handelt sich um eine Art Fahrplan für die Kommune, um die jeweils richtigen Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Außerdem soll er andere lokale Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen. Hinweis: Beim Portal des Energieatlas Baden-Württemberg können Sie sich über den Stand der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugung und deren Potenziale in Baden-Württemberg informieren. Energie einsparen Mit einer guten Dämmung Ihres Hauses können Sie sehr viel Energie einsparen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Energie in Ihrer Wohnung "verheizt" wird, können Sie sich auf den Seiten des "Heizspiegel" informieren. In Deutschland ist der Energieausweis unter anderem Pflicht für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden. Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparenter. Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren möchten, sollten Sie vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Stromversorgung Der in Baden-Württemberg verbrauchte Strom wird derzeit zu etwa 82 Prozent im Land erzeugt (Stand 2022). Die Bruttostromerzeugung verteilte sich im Jahr 2022 zu rund 20 Prozent auf Kernkraft, zu rund 31 Prozent auf Steinkohle, zu 35 Prozent auf erneuerbare Energien und zu rund 5 Prozent auf Erdgas. Sie können Ihren Energieanbieter selbst wählen. Wenn Sie sich für Strom aus erneuerbaren Energien entscheiden, können Sie damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion von CO₂ leisten. Hinweis: Der Begriff Ökostrom ist nicht gesetzlich geschützt. Es gibt unterschiedliche Ökostrom-Siegel (Label), die die Einhaltung wichtiger Kriterien garantieren und teilweise unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wichtige Gütesiegel sind beispielsweise „Grüner Strom“ und „ok power“. Klimaanpassung Die Folgen des Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. Die stetige Temperaturerhöhung der letzten Jahre setzte sich im Jahr 2023 fort. Mit durchschnittlich 10,7 Grad Celsius war das vergangene Jahr nach 2022 erneut ein Rekordwärmejahr in Baden-Württemberg. Dies bedeutet steigende gesundheitliche Risiken beispielsweise aufgrund von Hitze, Wassermangel oder zunehmenden Extremwetterereignissen. Darauf hat die Landesregierung reagiert und im Juli 2023 die fortgeschriebene Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet. KLIMOPASS Das Förderprogramm KLIMOPASS (Klimawandel und modellhafte Anpassung) soll einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der Anpassungsstrategie geben. Ziel der Förderung ist es, vor allem Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen. Das Programm setzt sich aus den folgenden drei Förderschwerpunkten zusammen: Beratung und Informationsveranstaltungen für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen zum strukturierten Einstieg in das Thema Erstellung von Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepten, Planungsgrundlagen und Machbarkeitsstudien Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Amtsblatt_2025_01_24_KW04.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 24. Januar 2025 Nummer 4 am Sonntag, 26.01.2025 um 13:30 Uhr Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V. Baindt Aufste llungsplatz: Boschstra ße Thumbstra ße Umzugsweg: Umzugsende: Marsw eilerstra ße - K üferstra ße - Ziegeleistra ße - In nere Breite - Gartenstra ße mit über 3000 Maskenträgern! 16. Narrensprung in Baindt Raspler - ratsch, ratsch Thumbstra ße Party-Zelt Bewirtung auf dem Dorfplatz u nd in der Schenk-Konrad-Halle Kinder-Cocktail-Bar im Foyer Kaffee und Kuchen im Bonhoeffer-Saal Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 am Samstag, 25.01.2025 um 14:30 Uhr Narrenbaumstellen 2025 Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2025 Auch 2025 können Landwirtinnen und Landwirte aus dem Landkreis Ravensburg wieder Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsver- band (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höhe- ren Mehrwertes für die Biodiversität werden in diesem Jahr erneut ausschließlich Mischungen zur Anlage mehr- jähriger Blühstreifen gefördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinte- rungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten. Da das verwendete Saatgut für die Blühstreifen für Standzeiten von bis zu 5 Jahren ausgelegt ist, sollte die Blühfläche auch mindestens 2 Jahre auf der eingesäten Fläche ste- hen bleiben können. Das Saatgut ist ebenfalls geeignet für die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen o. -flächen auf Ackerland im Zuge der Öko- Regelungen (ÖR 1b). Für Öko-Betriebe gibt es, wie im letzten Jahr auch, wieder die Möglichkeit ein zertifiziertes Saatgut zu bestellen. Insgesamt können pro Betrieb 2,5 kg Saatgut gefördert werden, dies entspricht in etwa einer Fläche von 2500 m². Zusätzlich gibt es für Betriebe mit Sonderkulturen dieses Jahr wieder die Möglichkeit, kostenlos Saatgut für die Einsaat eines mehrjährigen Blühstreifens aus gebietsheimischen Wildpflanzen in der Fahrgassenmitte (FÖKO-Mischung) für bis zu 1 ha zu bestellen. Im Rahmen des Ackerblühstreifenprojektes unterstützt der LEV Ravensburg bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Dank der großzügigen Spende der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg ist es möglich, dass das Saatgut von Landwirtinnen und Landwirte im Landkreis Ravensburg kostenlos über den LEV bezogen werden kann. Nähere Informationen sowie das Online-Bestellformular finden Sie auf der Homepage des LEV Ravensburg unter www.lev-ravensburg.de ➔ Projekte ➔ Ackerblühstreifenprojekt oder über nebenstehenden QR-Code Bestellfrist ist der 28.02.2025. Das Saatgut wird dann direkt an die angege- bene Adresse versendet. Das Saatgut kann jedoch auch schon früher ver- griffen sein. Wir freuen uns, wenn in diesem Jahr noch mehr Landwirte/innen einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Gemeinde leisten! Ihre Gemeindeverwaltung am Samstag, 25.01.2025 um 14:30 Uhr auf dem Dorfplatz mit musikalischer Begleitung Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V. Baindt Raspler-ratsch, ratsch Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Beflaggung am Rathaus am 27. Januar 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird Montag, den 27. Januar 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Gemeindeverwaltung Baindt Narrensprung der Narrenzunft Raspler 2025 Hinweis Konsumcannabisgesetz KCanG Im Zuge der Planungen des Narrensprunges der Nar- renzunft Raspler am 26. Januar 2025 weist die Gemein- de Baindt auf folgende bestehende Regelungen zum Konsum von Cannabis hin: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsum- cannabisgesetz - KCanG) § 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegen- wart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in de- ren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von An- bauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Ab- stand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbe- reich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. (..) Bei dieser Veranstaltung ist mit einer hohen Zahl an minderjährigen Besuchern und Besucherinnen zu rech- nen. Die Gemeinde Baindt weist daher auf das Kon- sumverbot in Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hin. Diese ge- setzliche Regelung wird während der Dauer der Ver- anstaltung überwacht. Für den Bereich der Schenk-Konrad-Halle gilt des Wei- teren ein allgemeines Rauchverbot. Auch dieses wird durch die Ortspolizeibehörde kontrolliert. Um eine angenehme Veranstaltung für alle Beteiligten – Mitwirkende, sowie Besucherinnen und Besucher - zu gewährleisten, bittet die Ortspolizeibehörde darum, auf Rauchbomben oder Ähnliches vor/ während und nach dem Umzug zu verzichten. Ordnungsamt Notruf bei Stromausfall – Feuerwehr Baindt hilft Bei einem Stromausfall, wie wir ihn am Mittwoch (22.01.2025) erlebt haben, kann es passieren, dass auch die Telefonverbindung ausfällt – und damit der Notruf nicht erreichbar ist. Um in solchen Situationen schnelle Hilfe zu gewährleisten, besetzt die Feuerwehr Baindt automatisch das Feuerwehrhaus. Wichtig: • Notfälle können direkt im Feuerwehrhaus gemel- det werden, auch medizinische Notfälle. Unsere Ein- satzkräfte können vor Ort helfen oder den Rettungs- dienst direkt über die Leitstelle alarmieren. • Hinweis: Das Feuerwehrhaus dient ausschließlich als Notfall-Meldestelle. Es gibt keine Möglichkeit, dort Handys aufzuladen oder eine warme Unterkunft zu erhalten. Sollte der Stromausfall länger andauern, wird ein Not- falltreffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle (SKH) eingerichtet. Diese dient dann als Anlaufstelle für die Bevölkerung, um weitere Hilfe oder Unterstützung zu erhalten. Tipps des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): 1. Vorbereitung auf Stromausfälle: • Batteriebetriebene Radios: Haltet ein UKW- oder DAB+-Radio bereit, um offizielle Informationen zu empfangen. • Notstromversorgung: Powerbanks oder Solar-La- degeräte können helfen, Handys in Notfällen auf- zuladen. • Taschenlampen: Stirn- oder Taschenlampen mit Ersatzbatterien sollten griffbereit sein. 2. Vorräte anlegen: • Sichert euch einen Vorrat an Wasser und halt- baren Lebensmitteln für mindestens 10 Tage. • Denkt auch an Medikamente, Hygieneartikel und andere notwendige Dinge des täglichen Bedarfs. 3. Kommunikation: • Sprecht euch innerhalb eurer Familie oder Nach- barschaft ab, wie ihr euch gegenseitig unterstützen könnt. • Kennt den Standort eures nächstgelegenen Not- falltreffpunkts (bei uns: SKH). 4. Wärme: • Eine warme Decke oder ein Schlafsack helfen, wenn die Heizung ausfällt. • Achtung: Offenes Feuer (z. B. Kerzen oder Cam- pingkocher) birgt ein hohes Brand- und Ersti- ckungsrisiko. Weitere Informationen und wie Ihr informiert Bleiben findet ihr auch auf unserer Website unter dem Bereich „Bürgerinfo“ oder direkt auf den Seiten des BBK unter www.bbk.bund.de. Bleibt informiert, bleibt sicher – Eure Feuerwehr Baindt Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Sperrung aufgrund des Narrensprungs der Narrenzunft Raspler am 26.01.2025 Am Sonntag, den 26.01.2025 müssen zahlreiche Stra- ßen im Gemeindegebiet (v. a. Ortsmitte) für den Ver- kehr gesperrt werden. Die Sperrung dauert voraus- sichtlich von 12:00 bis 17:00 Uhr. In diesem Zeitraum dient die Haltestelle Baindt, K7951 bzw. Abzweigung Schachen als Ersatzhaltestelle für alle Bushaltestellen in Baindt. Der Fahrzeugverkehr wird ebenfalls über die K7951 umgeleitet. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme und bedanken uns für Ihr Verständnis! Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 04. Februar 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an info@baindt.de Bundestagswahl 2025 Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundes- tags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe ab- gegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestags- wahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet- telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel ge- legt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD aus- geliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimm- zettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin- gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Per- sonen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kos- tenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Bundestagswahl 2025 Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung In den kommenden Tagen werden die Wahlbenach- richtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ih- nen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Brief- wahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druck- fehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Ge- meinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Bekanntmachung der Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die Städte und Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Ra- vensburg und Weingarten haben eine Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbandes „Interkommunales Ge- werbegebiet Mittleres Schussental“ beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Genehmi- gungsbehörde die von den Beteiligten wirksam ver- einbarte Verbandssatzung, gemäß § 7 Abs. 1 des Ge- setzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), mit Schreiben vom 14. Januar genehmigt. Die Verbandssatzung wird von den Beteiligten in deren jeweiligem amtlichen Bekanntmachungsorgan öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Bekanntmachung der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Delegation vergaberechtlicher Befugnisse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Bai- enfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird von den Betei- ligten in deren jeweiligem amtlichen Bekanntmachungs- organ öffentlich bekannt gemacht. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Narrensprung in Baindt - Wir sind dabei Wie jedes Mal bewirten wir wieder beim Baindter Nar- rensprung - und danach. Im Feuerwehrhaus in der Zie- geleistraße gibt es Festes und Flüssiges, Warmes und Kaltes. In der Fahrzeughalle feiern wir bei Partymusik in unserer Blaulichtbar. Im Obergeschoss lädt unser Fas- netscafé zum gemütlichen Verweilen ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Feuerwehr Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Januar und Sonntag, 26. Januar 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Januar 2025 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Weingarten, Tel: 0751 76463641 Sonntag, 26. Januar 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstraße 12, 88284 Wolpertswende, Tel: 07502 9437900 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Luigi De Simone feierte am 18. Januar 2025 sei- nen 80. Geburtstag. Frau Elfriede Fritz feierte diesen ebenfalls am 19. Januar 2025. Bürgermeisterin Simone Rürup gratulierte den Jubil- aren herzlich zu ihrem Geburtstag und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Januar 25.01. Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01. Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01. + 26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Würdezentrierte Therapie Wie kann Würde auch im Sterben geachtet, bewahrt und geschützt werden? Diese Frage des Kanadiers Harvey M. Chochinov mün- dete in die Entwicklung der Würdezentrierten Therapie. Sie geht auf das Bedürfnis von Menschen am Lebensen- de ein, zu spüren, dass ihr Leben einen Sinn hatte. Sie hilft ihnen, sich auf Taten und Erfahrungen zu besinnen, die sie zu einer einzigartigen, geschätzten Person gemacht ha- ben. Ihre Gedanken und Wünsche werden aufgeschrieben. So entsteht ein Dokument, das für die Zukunft erhalten bleibt und damit eine Möglichkeit bietet, noch etwas für nahestehende, geliebte Menschen zu tun. Dieser Abend gibt einen Einblick in die Würdezentrierte Therapie. Referentin: Elisabeth Häußler, Weingarten Termin: Donnerstag, 30.01.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Januar – 02. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Das Herz ist ein Gut, das man nicht verkaufen oder kaufen kann, sondern nur verschenken kann. Gustave Flaubert Samstag, 25. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 26. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis - Hl. Timotheus und Hl. Titus 10.00 Uhr Baindt - EucharistiefeierMinistranten: Anton Pink, Emil Schützbach, Max Schützbach, Ricco Haller, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tho- mas Henzler)(† Adalbert Berger, Familie Kien- höfer, FamilieSchnell) Dienstag, 28. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Gottesdienst im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 30. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 31. Januar - Hl. Johannes Bosco 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunionsmittag im Bischof-Sproll Saal Samstag, 01. Februar 10.00 Uhr Briach - Patrozinium mit Kerzenweihe, Agat- habrot und Blasiussegen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und BlasiussegenMinistranten: Rafael Dorn, Pia Kronenberger, Dominik Klein, Mateo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz(† Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Zita Maurer) Sonntag, 02. Februar – Darstellung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 27. Januar bis zum 31. Januar 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Adveniatskollekte 2024 Bei der Adveniatskollekte ist eine Summe von 1.212,71 € zusammengekommen. Vielen Dank für Ihre großzügigen Spenden, die wir schon weitergeleitet habe. Frauenbund Baienfurt 29. Januar 2025 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schrif- tenstand in der Kirche in Baienfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravensburg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.00 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit, mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“, mit Gertrud Geiger, Gemeinde- Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit, die Freude in jedem Tag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uhr Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro, es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14.30 Uhr Weingarten Bibeltreff, Martin-Luther-Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 27. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 29. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt KGR-Sitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 30. Januar 20.00 Uhr - 21.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“, Ev. Ge- meindehaus-Untergeschoss (Pfr. Schöberl) Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 02. Februar Letzter Sonntag nach Epiphanias 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst anschl. Kirchen- kaffee, Dietrich-Bonhoeffer- Saal (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zur Woche: Gottes Liebe kennt keine Grenze Wie faszinierend ist es, wenn Christen aller Welt zusammentref- fen: Menschen aus Korea und Ni- caragua, Tansania und ganz Eu- ropa, die sich zu Jesus Christus bekennen. In knapp 2.500 Spra- chen ist die Bibel heute übersetzt. Die christliche Botschaft macht nicht vor Volks- und Landesgrenzen Halt. Sie gilt aus- nahmslos allen Menschen. (Darum geht es am dritten Sonntag nach Epiphanias.) Bereits Jesus und seine Jün- ger haben sich den Nachbarn des Volkes Israel zuge- wandt, haben Ausländer geheilt und mit Samaritanern debattiert. Auch Jesu Ahnen sind international wie die Moabiterin Rut, die mit ihrer Schwiegermutter in fremdes Land zog und ihre Religion annahm. Gottes Liebe kennt keine Grenzen – bezeugen die Apostel und Propheten. So wird auch das Reich Gottes bunt und vielsprachig sein. „Es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes“. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Karly Santiago) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten suchen, die mich be- wegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unter- wegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 30.01.2025 um 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus - Untergeschoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Ehejubiläum Sie feiern 2025 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfar- rer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Aufräumaktion Krabbelgruppen In unserem Ev. Gemeindehaus tref- fen sich regelmäßig einige Krabbel- gruppen. Im Laufe der Zeit gehen immer wieder Spielzeuge kaputt oder werden unansehnlich. Nun ha- ben sich zwei Krabbelgruppenmütter dazu bereit erklärt, den Spielzeug- schrank aufzuräumen. Das Ergebnis ist toll! Ein herzliches Dankeschön an die beiden fleißigen Helferinnen. Wenn alle mithelfen, bleibt es auch so schön und alle haben etwas davon. --- Bibeltreff zum Matthäus-Evangelium Am Sonntag, 26. Januar findet um 14:30 Uhr wieder ein Bibeltreff im Martin-Luther-Gemein- dehaus Weingarten statt. Das Thema lautet „Mit Jesus wird Gottes Welt greifbar“. Mario Müller, der neue Gemein- schaftspastor des Evang. Gemeinschaftsverbandes „Die Apis“ gibt Impulse zu Matthäus 4, 12-22. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Wein- garten. --- Einladung zum Frühschoppen in Ravensburg Bundestagskandidat*in- nen im Dialog Ravensburg. Am Sonntag, den 02. Februar 2025, laden das Kapu- ziner Kreativzentrum und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee herzlich zum zweiten Frühschoppen der Veranstaltungsreihe #WIRINRAVENSBURG ein. Die Veranstaltung findet von 11:00 bis 14:00 Uhr im Kapuziner Kreativzentrum, Kapuzinerstraße 27a, Ravensburg, statt. Prominente Gäste und ein spannender Einstieg Für die Diskussion konnten alle Direktkandidat*innen für den Bundestag gewonnen werden. Sie repräsentieren ein breites politisches Spektrum und garantieren span- nende Perspektiven: Agnieszka Brugger (Bündnis 90/ Die Grünen), Heike Engelhardt (SPD), Axel Müller (CDU), Benjamin Strasser (FDP), Laurin Brinkmann (Volt), Moritz Fischinger (Die Linke) Nach einer kurzen Vorstellung der Gäste eröffnet das Thema „Deutsch auf Zeit?“ Die Diskussion. Dabei wird ein Blick auf Integration und Migration geworfen: Wie fühlt es sich an, wenn Menschen, die hier ihre Wurzeln geschla- gen haben, plötzlich hören: „Ihr müsst zurück“? Zurück – wohin? Zu einem Ort, der längst fremd geworden ist, oder zu einer Heimat, die es für sie nie wirklich gab? Diese Frage brennt. Sie rührt an etwas Grundlegendes: Wer gehört wirklich dazu? Und wer wird trotz aller Be- mühungen und allem Dazugehören immer nur als Gast angesehen? Was macht das mit uns – als Gesellschaft, die sich stolz Einwanderungsland nennt? Und was macht das mit den Menschen, die immer wieder beweisen müssen, dass sie dazugehören? Wir möchten von den politischen Vertreter*innen ihre Haltungen zu diesem aktuellen, medi- al aufgeputschten und sensiblen Thema erfahren. Dabei stehen Fragen im Raum wie: Wie können wir Integration neu denken? Und welche politischen Rahmenbedingun- gen braucht es, um Menschen dauerhaft Teil unserer Gesellschaft werden zu lassen? Die Direktkandidat*in- nen werden ihre Positionen zu diesen Fragen darlegen und anschließend auf weitere Themen der Sozial- und Gesellschaftspolitik eingehen. Aktive Beteiligung des Publikums Die Teilnehmenden des Frühschoppens sind eingeladen, durch Publikumsfragen aktiv an der Diskussion teilzu- nehmen und ihre Anliegen direkt an die Kandidat*innen zu richten. Musik, Bier und Politik Für eine gemütliche Atmosphäre sorgt die Band „Blas und Balg“, die den Frühschoppen musikalisch begleitet. Frisch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 gezapftes Bier, heißer Tee und herzhafte Speisen runden das gesellige Format ab. „Dieses Thema ist hochaktuell und bewegt uns alle“, erklärt Pfarrer Ralf Brennecke. „Es geht darum, unser Selbstverständnis als Gesellschaft zu hinterfragen und den Menschen, die hier leben, eine Stim- me zu geben.“ „Unser Ziel ist es, über alle sozialen Milieus hinweg ins Gespräch zu kommen und so gemeinsam Lö- sungsansätze für unsere Stadt zu finden“, ergänzt Chris- tian Mayer, Vorstand des Kapuziner Kreativzentrums. Eintritt: frei (Spenden willkommen) Die Veranstaltung wird durch das Programm „Demokratie leben!“ geför- dert. Kontakt für Presseanfragen Christian Mayer Kapuziner Kreativzentrum Ravensburg Tel.: 0151/19470041 E-Mail: christian.mayer@kapuziner-rv. de Weitere Informationen unter: www.kapuziner.info #WIRINRAVENSBURG – Gemeinsam diskutieren, ge- meinsam gestalten. oder Diakonisches Werk OAB Wein- bergstr. 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, www. diakonie-oab.de www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Vorbereitungsstart Nach einer erholsamen Winterpause startet der SVB am 28.01 in die Vorbe- reitung auf die Rückrunde der Saison 24/25. Erste Mannschaft Zugänge: Conner Odenbach (Torwart/TSV Berg II) Denis Schimanowski (Verteidiger/Rück- kehr zum SVB nach Präsidiumswechsel bei der Polizei) Abgänge: Max Dingeldey (FC Aramäer Pfullendorf) Vorbereitungsplan: Sonntag, 08.02 15.30 Uhr: FC 07 Albstadt - SV Baindt Sonntag, 16.02 12.30 Uhr: VfB Friedrichshafen II - SV Baindt Samstag, 22.02 12.30 Uhr: TuS Immenstaad - SV Baindt Dienstag, 25.02 19.00 Uhr: SV Wolpertswende - SV Baindt Freitag, 28.02 19.00 Uhr: SV Baindt - TSV Berg II Samstag, 08.03 (erstes Punktspiel) 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Zweite Mannschaft Sonntag, 09.02 12.45 Uhr: SV Weissenau - SV Baindt II Freitag, 14.02 19.30 Uhr: TSB Ravensburg - SV Baindt II Samstag, 15.02 14.00 Uhr: SV Deuchelried - SV Baindt II Samstag, 22.02 13.00 Uhr: SGM Wohmbrechts/Heimenkirch II - SV Baindt II Samstag, 08.03 (erstes Punktspiel) 12.45 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II Jugendfußball Hallenbezirksmeisterschaften E-Juniorinnen Am letzten Wochenende waren wir mit zwei Mannschaf- ten in der Endrunde der E-Juniorinnen in Horgenzell ver- treten. Die E1 gehörte sicherlich zum Favoritenkreis, doch dass die E2 dann auch die Vorrunde als Gruppenerste abschlossen war sicherlich eine kleine Überraschung. Im Halbfinale hatten unsere E1 mit SV Deuchelried einen ge- schickt verteidigenden Gegner, den sie nur knapp mit 1:0 bezwangen, während unsere E2 gegen PSG Friedrichsha- fen das Halbfinale mit 0:4 recht deutlich verlor. Im Finale war unsere beste Torjägerin Greta leider schon zu stark angeschlagen, um sich entscheidend gegen ihre schnellen Bewacherinnen durchzusetzen. So gelang unseren Mädels nur ein Tor, während die Gegnerinnen mit drei Kontern das Finale für sich entscheiden konnten. Auch wenn es am Ende nicht ganz für einen Turniersieg gereicht hat, können wir stolz auf die Leistung unserer beiden Mannschaften sein, wo auch die jüngeren Talente schon auf hohem Niveau mitgespielt haben. Es spielten: E1: Franziska Joachim, Margo Hodek, Han- na Busam, Thea Rimmele, Mia Malsam, Pia Schützbach, Greta GünthnerE2: Ella Fehr, Finja Hinner, Lotte Kijews- ki, Marie Mayer, Mia Daiker, Lila Schluchter, Pauline Rist D-Juniorinnen Ebenso in Horgenzell am Start waren unsere D-Juniorin- nen, die die Vorrunde in Grünkraut schon souverän ge- winnen konnte. Da eine Mannschaft ausgefallen war und wir viele Spielerinnen dabeihatten, stellten wir außer Kon- kurrenz gleich eine zweite Mannschaft, auf die wir gleich im ersten Spiel trafen. In einem lockeren Turnierauftakt konnte das Spiel gewonnen werden, doch im zweiten Spiel trafen wir auf effiziente und vor allem körperlich überle- gene Gegnerinnen aus Immenried, denen wir uns mit 1:3 geschlagen geben mussten. Das abschließende Grup- penspiel gegen Bergatreute wurde wieder klar mit 3:0 gewonnen. Im Halbfinale konnten unsere Mädels gegen Wilhelmsdorf/Horgenzell abermals überlegen gewinnen und so kam es im Finale zum erneuten Aufeinandertreffen mit Immenried. Wir spielten es geschickt aus und gingen nach einem herrlichen Spielzug über drei Stationen mit 1:0 in Führung, die bis zur vorletzten Minute hielt. Dann setzte sich eine der Gegnerinnen körperlich recht rustikal durch und erzielte den Ausgleich, so dass es ins 9-m- Schießen ging. Beide Mannschaften verschossen je drei 9 m, dann wurde, zur Verwunderung aller der gegnerische wieder- holt. Die Schützin ließ sich die Chance nicht nehmen und verwandelte diesmal, zum Turniersieg für Immenried. Leider hat es diesmal nicht gereicht für den Turniersieg, Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 doch die Mädels haben sich als zweite trotzdem qualifi- ziert für die Teilnahme an den Verbandshallenmeister- schaften im Februar – Glückwunsch Mädels. Es spielten: Luisa Kolbaske, Emma Straub, Lena Alber, Lea Busam, Jule Ambacher, Ronja Mayer, Leonie Ziegler, Han- na Busam, Taneesha Mahler, Isabella Lang, Lea Rimmele TT - V O R S C H A U Herren 1 starten mit Auswärtsspiel in die Rückrunde der Landesklasse Sa. 25.01.25 19.00 Uhr TSV Warthausen - Herren 1 Narrenzunft Raspler e.V. Baindter Fasnetswochenende 2025 Wie heißt es doch so schön im Lied von Peter Rubin…wir zwei fahren irgendwo hin. Genau so starteten wir ins zweite Fasnetswochenende und bis kurz vor An- kunft, wussten weder die Raspler noch die Schalmeien, dass die Fahrt ins Blaue zum Narrensprung zu den Bä- renjägern von Griesingen geht. Davor gab es im Bären in Uttenweiler (siehe Bild) noch einen gemeinsamen musikalischen Frühschoppen und tatsächlich beendeten einige Raspler die Bärentour 2025 beim Lumpenkapellenball in der Schenk-Konrad-Halle. Leider war die Sonne an diesem Wochenende nicht gar so präsent und so ging es eher in ein nebliges Grünkraut zum Sonntagssprung, Aber Hauptsache, die Sonne lacht am kommenden Wo- chenende über Baindt, wenn am Samstag um 14:30 Uhr erstmalig der Narrenbaum auf unserem neugestalteten Dorfplatz gestellt wird. Einen Tag später, also am Sonntag, 26. Januar, star- tet um 13.30 Uhr unser 16. Narrensprung in Baindt. An diesem Großereignis nehmen über 3000 Maskenträger aus verschiedensten Narrenzünften samt Musikkapellen, Fanfarenzügen und Schalmeien, sowie diversen Baindter Gruppen und Vereinen teil. Wichtige Information für alle Anwohner: Aufstellungsplatz: Boschstraße Umzugsweg: Boschstraße – Marsweilerstraße – Küfer- straße – Ziegeleistraße – Innere Breite – Gartenstraße Der Umzugsweg endet in der Thumbstraße. Die Anlieger bzw. Grundstücksanlieger am Aufstellungs- platz und Umzugsweg möchten wir darauf hinweisen, dass keine „fahrenden Händler“ Verkaufsstände an bzw. auf Privatgrundstücken am Aufstellungsplatz und Um- zugsweg aufbauen und betreiben dürfen. Dies bleibt aus- schließlich den Baindter Vereinen vorbehalten. Außerdem bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger darauf zu ach- ten, dass an diesem Tag die oben genannten Straßen zwischen 12.00 Uhr und 17.00 Uhr gesperrt sind und mit Fahrzeugen nicht mehr befahren werden können. Gleich- zeitig bitten wir, auf dem gesamten Umzugsweg keine Fahrzeuge zu parken. Im Voraus recht herzlichen Dank für Ihr entgegengebrachtes Verständnis. Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie Ihr Haus und/ oder Garten fasnetsmäßig schmücken, um so das Orts- bild diesem närrischen Höhepunkt entsprechend anzu- passen. Ihrer Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Auf ein tolles Fasnetswochenende mit einem herrlichen Narrensprung und vielen Zuschauern freut sich mit viel RASPLER - RATSCH RATSCH die Narrenzunft Raspler. Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 29.01.2025 kommt Frau Tanja Müller vom Ernäh- rungszentrum Bad Waldsee zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema: Fermentieren: Fermentieren hat viele Vorteile, darunter die Verbesse- rung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, die Förderung gesunder Darmbakterien und die Steigerung des Nähr- stoffgehalts. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Inte- ressierten aus der Gemeinde herzlichst ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Samstag, 15.02.2025 Landfrauenfasnet im Bischof-Sproll-Saal, Beginn 19.30 Uhr. Unser Motto: Der Berg ruft, komm mit auf die Mars- weiler Höh´. Anmeldung bis 09.02.2025 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035 oder über unsere Whatsapp-Gruppe. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Juli- an Kurz (0176 53542387) melden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Das Baindter Wochenende steht an Letztes Wochenende feierten wir Pre- miere mit unserer ersten „Fahrt ins Blaue“ und sie war ein voller Erfolg. Nach einem doch etwas nervösem Start mit vielen Ver- mutungen und Mutmaßungen legten wir unseren ersten Stopp im Gasthaus „Bären“ in Uttenweiler ein. Damit war das Eis schnell gebrochen und die ausgelassene Stim- mung nahm beinahe überhand. Als nächster Halt stand dann der Jubiläumsumzug der Narrenzunft Griesingen (bei Ehingen) an. Nach einer erholsamen Rückfahrt en- dete unsere Fahrt zu guter Letzt auf dem Räuberball in Baindt. Vielen Dank an die Raspler für diese grandiose Ausfahrt und Organisation. Das schreit nach einer Wiederholung! Viel Zeit, um in Erinnerungen zu schwelgen, bleibt den Musketieren aber nicht, denn das Baindter Wochenen- de steht an. Bereits am Samstag wird auf dem neuen Dorfplatz erst- mals der Narrenbaum gestellt. Und am Abend besuchen wir unsere Freunde vom FZ Löwen bei Ihrem Hausball in Baienfurt. Am Sonntagmorgen geht es dann doch etwas früher los als üblich. Wir dürfen beim Zunftmeisterempfang auf- spielen und begrüßen die Zunftmeister der eingeladenen Narrenzünfte und Vereine musikalisch in der Schenk-Kon- rad-Halle. Und danach ziehen wir durch nahezu alle Gas- sen und Straßen, die Baindt zu bieten hat. Wir freuen uns wieder auf ein tolles Wochenende! Volleyball LJ Baindt Fulminanter Auftakt in die Rückrunde Was war denn da am Wochenende los? Im Spiel VLJ Baindt 2 gegen den SSV Ulm 1846 1 machten die Baindter immer- hin schon mehr Punkte als beim letzten Mal (9:25; 11:25). Sie konnten zwar etwas dagegen halten, waren aber - der frühen Uhrzeit geschuldet - noch nicht ganz wach. Im zweiten Spiel gegen die TG Biberach musste sich die Volleyball Landjugend Baindt 2 im ersten Satz knapp geschlagen geben (20:25). Nachdem der Schwachpunkt ermittelt und vom Feld gestellt wurde, lief es für die Baind- ter rund (25:20). Für den Gesamtsieg reichte es leider am Ende trotzdem noch nicht (7:25). Auch die erste Mannschaft hatte Schwierigkeiten in ihrem ersten Spiel des Tages gegen den SV Jedesheim (21:25; 15:25). Nachdem die zweite Mannschaft ihren Spieltag in Ulm beendet hatte, kam sie als Verstärkung und laut- starker Fanclub in die Baindter Halle. Mithilfe der zahl- reichen Zuschauer und nach deutlicher Traineransage ging es gegen den TV 02 Langenargen Psychos zurück auf’s Spielfeld. Die Mannschaft wirkte wie ausgewechselt, konnte ihre Eigenfehler drastisch reduzieren und feier- te gemeinsam jeden einzelnen Punkt. Das zahlte sich bereits im ersten Satz aus (25:20). Und auch nach dem Seitenwechsel war zwar keine eindeutige Überlegenheit da, doch konnte am Ende ein Sieg verbucht und gefeiert werden (25:21). Die nächsten Termine: Beim Narrensprung am Sonntag, 26.01.2025 freuen wir uns, euch an unserem Stand begrüßen zu dürfen. Am 30.01.2025 spielt die VLJ Baindt 1 die nächste Pokal- runde in Tettnang. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis DRK Kreisverband DRK warnt vor Eiseinbruch - Kinder besonders ge- fährdet Wenn die Frostgrade Eisschichten auf die Gewässer in Oberschwaben zaubern, ist die Verlockung groß, sich auf die vereisten Weiher, Seen und Flüsse zu wagen. „Bitte Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 keinesfalls betreten“, warnt Gerhard Krayss, DRK-Kreis- geschäftsführer. „Ein Spaziergang auf einem nicht frei- gegebenen Gewässer ist gefährlich und kann zu einem Einbruch ins Eis führen. Die einsetzende Unterkühlung führt schon nach wenigen Minuten zum Ertrinken“. Krayss erklärt, wie man ins Eis eingebrochenen Personen hilft, ohne sich selbst zu gefährden. Tipp 1: „Beachten Sie unbedingt die örtlichen Warn- hinweise. Erklären Sie diese auch ihren Kindern. Grundsätzlich bilden stehende Gewässer dickere Eisschichten als fließende. Auf Seen kann das Eis durch Strömungen unterschiedlich dick sein. Industrielle Zuläufe lassen die Wassertemperatur steigen. Dort wird das Eis dünner. Besonders gefährlich sind Talsperren, deren Pegel sich ständig ändert. Dort bilden sich unter dem Eis Hohlräume. Auch an Fischerlö- chern, Eisrissen und Einbruchstellen ist die Tragfähigkeit verringert. Ein Knistern kündigt an, wenn das Eis bricht. Verlassen Sie sofort kriechend die Eisfläche - auf dem gleichen Weg, auf dem Sie gekommen sind. Warnen Sie andere Personen, die sich auf dem Eis befinden. Tipp 2: Schnellstmöglich Notruf (112) absetzen! Achten Sie auf die eigene Sicherheit. Holen Sie sich wei- tere Unterstützung, indem Sie laut um Hilfe rufen. An vielen Gewässern werden zur Winterzeit Hilfsmittel wie Rettungsringe und -leinen zur Bergung von eingebro- chenen Personen bereitgestellt. Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie der eingebrochenen Person vom Ufer aus einen Schal, einen Stock oder ähnliches und ziehen Sie sie aus dem Wasser. Liegt die Einbruchstelle weiter weg, sichern Sie sich mit einem Seil und „robben“ Sie am besten zur Einbruchstelle. Hilfsmittel, wie z.B. eine Leiter, können das eigene Gewicht auf dem Eis verteilen und so vor dem eigenen Einbruch schützen. Tipp 3: Unterkühlte Person nur langsam erwärmen Bringen Sie eine unterkühlte Person in einem warmen Raum. Ziehen Sie ihr vorsichtig die nasse Kleidung aus und wickeln Sie in eine Rettungsdecke. Den Betroffenen möglichst wenig bewegen. Bei Bewusstlosigkeit kontrol- lieren Sie, ob die Person normal atmet. Ist dies der Fall, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage. Beobachten Sie immer wieder die Atmung. Bei Bewusstlosigkeit und nicht vorhandener normaler Atmung beginnen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (30 Mal Herzdruckmassa- ge, 2 Mal Beatmen im Wechsel). Hören Sie erst auf, wenn der Rettungsdienst sie dazu auffordert.“ Landratsamt Ravensburg Fachtagung für landwirtschaftliche Direktvermarktung „Stimmt die Kasse?!“ Preiskalkulation, Kassenführung, Steuerrecht & Co. Kreis Ravensburg – Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen und das Landwirtschaftsamt Biberach veranstalten am Dienstag, 18. Februar von 9 bis 16.30 Uhr einen überregionalen Fachtag für landwirt- schaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermark- ter aus der Region Oberschwaben im Kloster Sießen bei Bad Saulgau. Um kostendeckende oder gewinnbringende Preise für Produkte zu erzielen, muss man wissen, welche Kosten der Erzeugung zugrunde liegen. Wenn die eigenen Herstel- lungskosten nicht bekannt sind, wird die Preisgestaltung „nach Gefühl“ oder nach den Preisen der Mitbewerber festgelegt. Dabei ist die Frage: „Welchen Preis kann oder muss ich für mein Erzeugnis verlangen?“ für jeden Betrieb und für jedes Produkt an- ders zu beantworten, da jeder landwirtschaftliche Er- zeuger von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgeht. Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung und Be- triebsentwicklung, erläutert die Grundlagen, Kennzahlen und Einflussfaktoren, welche die Preisgestaltung und Wirt- schaftlichkeit beeinflussen. Auf was Direktvermarktende im Gewerbe- und Steuerrecht besonders achten müssen, erklärt die Steuerberaterin Martina Weber. Der Wissensmarkt am Nachmittag bietet eine Mischung aus Fachvorträgen und Praxis-Austausch. Die Steuerspe- zialistin stellt hier die Grundsätze und Anforderungen an die Kassenführung im Steuerrecht vor. Zudem gibt sie Tipps für das eigene Abrechnungsverfahren in der Di- rektvermarktung. Praxisbeispiele zur Preiskalkulation von Fleisch oder der Wirtschaftlichkeit von Verkaufsautomaten durch Experte Rettner runden den Fachtag ab. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Dienstag, 4. Februar, über den Veranstaltungskalender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www. landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen und ein Flyer zur Veranstaltung hinterlegt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kosten für die Teilnahme betragen 40 Euro inklusive Tagesverpflegung und Getränken. „Wo ist Anne Frank“ Kreisarchiv zeigt am 27. 1., 17.30 Uhr den Animationsfilm zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus 75 Jahre nach Anne Franks tragischem Tod im Konzen- trationslager Bergen-Belsen erwacht ihre imaginäre Ta- gebuchfreundin Kitty an einem stürmischen Morgen des Jahres 2019 zum Leben und macht sich in Amsterdam auf die Suche nach Anne und ihrer Familie. Sie folgt dabei An- nes Spuren, vom ehemaligen Versteck im Hinterhaus der berühmten Prinsengracht 263 bis zu ihrem tragischen Tod im Konzentrationslager Bergen-Belsen 1944. Unterstützt wird sie bei dieser Suche von ihrem Freund Peter, der eine geheime Unterkunft für Geflüchtete betreibt. Verwirrt von Europas zerrütteter Welt und den Ungerechtigkeiten, de- nen Flüchtlingskinder ausgesetzt sind, möchte Kitty Annas Ziel verwirklichen und künftigen Generationen Hoffnung und Toleranz vermitteln. „Wo ist Anne Frank“ vom farbfilmverleih hat eine Al- tersfreigabe von sechs Jahren. Die Bildsprache und Be- griffe sind meist erst für Jugendliche ab 12 Jahren ver- ständlich. Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters bietet der Film die Möglichkeit auf zeitgemäße Art die Geschichte Anne Franks und deren Bedeutung für die Gegenwart kennenzulernen. Gezeigt wird der Film am Montag, 27. Januar, um 17:30 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Ravensburg in der Sauterleutestraße 34. Der Eintritt ist frei. Neben dem Film „Wo ist Anne Frank“ wird das Kreisarchiv Ravensburg im Jahr 2025 an drei weiteren Terminen ein Geschichtskino anbieten. · Am 7. März (anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März) und am · 9. Juli (Tag des Rock´n´Rolls) sowie am · 21. Juli (anlässlich des Jahrestags des Staufenberg- Attentats am 20. Juli 1944). Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Leitung: Ulrich Kees M.A. Sauterleutestraße 11 88250 Weingarten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Gebäude oder beim Jobcenter (Sauterleutestraße 34) Öffnungszeiten Archivnutzung nach Voranmeldung Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17:30 Uhr Caritas Bodensee-Oberschwaben Kinder betreuen - neugierig geworden? In der Kindertagespflege betreuen Sie mit Vergütung Kinder bis zu 14 Jahren bei Ihnen zu Hause, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.Wenn Ihnen der Umgang mit Kindern Freude bereitet, machen Sie die Kindertagespflege zu Ihrem Beruf und werden Tagesmutter oder Tagesvater. Neuer Vorbereitungskurs ab März 2025 Wir beraten Sie gerne: Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Telefon: 0751-36256-36/-18 ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de Infoveranstaltung: am Donnerstag 6. Februar 2025 18 bis 19.30 Uhr online (Zugangscode unter SCAN ME) Lieblingsjob? Irgendwas mit Kindern! Neuer Kurs ab März 2025 in Weingar- ten für Tagespflegepersonen Am 06.02.2025 findet um 18:00 eine Online-Infoveranstaltung statt. Anmelden können Sie sich über Qualifi- zierung.Kindertagespflege@rv.de oder direkt über den QR-Code teilnehmen. INFORMATIONEN Caritas Bodensee Oberschwaben | Ver- mittlungsstelle für Kindertagespflege Anja Staib 0751 362 56 36 | Christina Neubauer 0751 362 56 18 ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwa- ben.de www.tagespflege-ravensburg.de Gasspürer unterwegs TWS Netz überprüft Gasrohrnetz – Prüfung startet am 27. Januar und dauert rund zwei Monate Ab dem 27. Januar fahren sie durch die Straßen – die Gasspürer der TWS Netz GmbH. Im Auftrag des Netz- betreibers prüft die Firma Schütz in den kommenden zwei Monaten das Gasrohrnetz in Weingarten, Baienfurt, Baindt und Wilhelmsdorf. Die TWS setzt dabei auf moder- ne Gasspürfahrzeuge, die mit hochsensibler Messtechnik ausgestattet sind und schon minimale Undichtigkeiten auf eine Entfernung von 12 Metern erkennen. Bisher waren Gasspürer mit sogenannten Teppichsonden zu Fuß im Netzgebiet unterwegs. Unterwegs auf Rädern Die Prüfung der Gasleitungen startet in Weingarten. „Durch den Einsatz der fahrzeuggestützten Technik ar- beiten wir noch effizienter und sparen Zeit sowie Ressour- cen“, erklärt Simon Scholz, Abteilungsleiter Netze bei der TWS. Die hochsensible Sonde im Fahrzeug spürt winzigste Undichtigkeiten auf. Dann wird die Stelle näher untersucht und, falls erforderlich, aufgegraben und die Leitung repa- riert. Nur in Ausnahmefällen müssen die Fachkräfte noch mit einer Teppichsonde zu Fuß die Leitungen ablaufen. Im Einsatz für die Versorgungssicherheit „Unsere Gasspürer leisten einen großen Beitrag für eine sichere und zuverlässige Gasversorgung“, betont Simon Scholz. Um das lückenlose Überprüfen des Gasnetzes bis zu den Hausanschlüssen zu gewährleisten, müssen die Mitarbeitenden der Firma Schütz unter Umständen auch private Grundstücke betreten. „Wenn die Entfer- nung der Hausanschluss-Leitung zum Fahrzeug zu groß ist, sind die Gasspürer zu Fuß unterwegs. Sie können sich ausweisen“, versichert Simon Scholz. Insgesamt umfasst das Versorgungsnetz der TWS Netz rund 600 Kilometer Gasleitungen, die regelmäßig geprüft werden. Technische Werke Schussental (TWS) Energiezukunft selbst gestalten TWS informiert auf der Baumesse hausplus über Ener- gie- und Wärmelösungen Energie sparen, Klima und Ressourcen schonen - aber wie? Für viele Verbraucher sind das drängende Fragen, wenn es um die eigenen vier Wände und Projekte zur Energieeffizienz oder Energieeinsparung geht. Wertvol- le Tipps dazu gibt es auf der Baumesse hausplus vom 31. Januar bis 2. Februar in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. Die Technischen Werke Schussental (TWS) beraten an ihrem Messestand Bauherren, Sanierer und Gewerbetreibende. Die Besucherinnen und Besucher er- wartet unter anderem spannende Einblicke in das „tw- sÖkoenergiehaus“. Mit dieser Energielösung kann die eigene ökologische, effiziente und unabhängige Strom- versorgung mit innovativen und intelligenten Komponen- ten möglich werden: Von der Photovoltaikanlage über den Stromspeicher im Haus bis hin zur Ladestation für das Elektroauto greifen alle Komponenten der Solar- stromversorgung perfekt ineinander. Für alle, die mehr über die Eigenstromnutzung erfahren möchten, lädt die TWS im Rahmen der hausplus am Sonntag, 2. Februar, um 10.30 Uhr zu einem Vortrag mit dem TWS-Experten Fabian Schäfer ein. Expertensprechstunde für Wärmelösungen Gemeinsam mit Kommunen arbeitet die TWS seit Jah- ren an innovativen Wärmelösungen und investiert kon- sequent in klimaneutrale Energiesysteme. So baut der Energieversorger in Ravensburg und Weingarten ein Fernwärmenetz auf, das künftig Haushalte, kommuna- le Betriebe und Geschäfte energieeffizient mit Wärme versorgt. Im Rahmen der Expertensprechstunde können sich die Messebesucher am Freitag und Samstag jeweils von 10 bis 13 Uhr sowie am Sonntag von 15 bis 17 Uhr am TWS-Messestand über den Baufortschritt und die An- schlussmöglichkeiten informieren. Darüber hinaus hält der Energiedienstleister auf der hausplus Informationen zur Heizkostenverordnung pa- rat und informiert darüber, wie er Hausverwaltungen und Vermieter mit fernauslesbarer Messtechnik entlastet. Der Service reicht bis hin zur kompletten Nebenkostenabrech- nung. Im Rahmen eines eigenen Förderprogramms unter- stützt die TWS zudem eine Vielzahl von Maßnahmen für mehr Effizienz. Informationen zu den aktuellen Förder- programmen der TWS erhalten Interessierte ebenso wie attraktive Ökostrom-Angebote, die nicht nur nachhaltig sind, sondern mit einem Messebonus von 100 Euro einen Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 zusätzlichen finanziellen Mehrwert bieten. Mehr Informa- tionen gibt es auch unter www.tws.de. Ravensburger Spieleland veranstaltet Bewerbertag Das Ravensburger Spieleland stellt sich als Arbeitge- ber am 24. und 25. Januar 2025 vor. Der Freizeitpark am Bodensee sucht für die Saison 2025, die am 5. April 2025 startet, interessierte Saison- und Abrufkräfte für die unterschiedlichsten Bereiche wie Animation, Shop, Logistik, Gastronomie, Ticketing und Event. Wer für das Jahr 2025 noch auf der Suche nach einem spannenden Ferien- oder Nebenjob ist, ist am 24. und 25. Januar 2025 im Ravensburger Spieleland herzlich willkommen. Der Freizeitpark geht an diesem Tag in den direkten Austausch mit Interessierten und stellt sich ihren Fragen. Egal ob Schüler, Student oder Rentner – alle In- teressierten ab 16 Jahren sind eingeladen, sich über die Möglichkeiten zu informieren. Das Ravensburger Spieleland bietet eine Vielzahl an spannenden Arbeitsbereichen, darunter die Bereiche Animation, Shop, Logistik, Gastronomie, Rezeption, Ti- cketing und Event. Im Bereich Animation verantworten Arbeitnehmer den Betrieb einer der über 70 Attraktio- nen, für die sie vorab eine entsprechende Einweisung erhalten. „Ich habe keine Lieblingsattraktion. Es macht alles auf seine Art Spaß. Man hat verschiedene Kinder in allen Altersgruppen und es ist einfach toll zu sehen, wie sie sich freuen und dass man so viele unterschiedliche Menschen trifft“, so Helena, Mitarbeiterin aus dem Bereich Animation. Für die Spieleland-Shops wird ebenfalls noch Unterstützung im Verkauf und in der Beratung der Gäste gesucht. Hierzu gehören Aufgaben wie die Bestellung der Produkte, das Einräumen der Ware und die Kommissio- nierung. In diesem Bereich wird man bei Bedarf auch in der Logistik mit eingesetzt, wo die Produkte für die Shops zusammengestellt und ausgeliefert werden. Wer gerne mit Lebensmitteln arbeitet, der findet sich im Bereich der Gastronomie im Park wieder. Hier werden hauptsächlich Speisen zubereitet, ausgegeben und abkassiert. Die Be- reiche Ticketing und Rezeption konzentrieren sich wieder stark auf den direkten Kontakt mit den Gästen. Oft ist die betreffende Person die erste Kontaktperson zu den Be- suchern. Mitarbeitenden in diesem Bereich kümmern sich um den Ticketverkauf, offene Fragen, den Check-In bzw. Check-Out im Feriendorf sowie um die Einlasskontrolle am Haupteingang. Bewerber, die besonders kontaktfreu- dig sind und immer wieder neue Aufgaben suchen, sind im Bereich Events gut aufgehoben. Hier wird an den un- terschiedlichsten Events am Wochenende unterstützt: Von einer Malaktion, über die Betreuung von Promotionsstän- den auf Stadtfesten bis hin zu Konzerten im Spieleland, hier ist Abwechslung garantiert. Für den besten Einblick in die einzelnen Bereiche und Ab- teilungen steht am Bewerbertag aus jeder Abteilung ein Mitarbeitender zur Verfügung, um Fragen und Unklarhei- ten zu beantworten. Auch eine direkte Bewerbung ist an den genannten Terminen möglich. Teilnehmende können hier gerne direkt ihre Unterlagen mitbringen oder ihre Daten vor Ort abgeben. Eckdaten zu den Terminen Die Bewerbertage finden am 24. Januar 2025 von 13:30 bis 16:00 Uhr und am 25. Januar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr statt. Interessierte parken auf dem Besucherparkplatz des Ravensburger Spielelands und folgen von der Rezep- tion aus der Beschilderung zum Bewerbertag, um direkt in der Rauch Fruchtsäfte Bar & Lounge zu landen. Es ist vorab keine Anmeldung erforderlich. Jeder Teilnehmer darf sich zudem, unabhängig von einer Einstellung, über eine Freikarte für den Freizeitpark am Bodensee für die Saison 2025 freuen. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Inter- netseite des Parks unter www.spieleland.de/jobs. Landratsamt Ravensburg Freie Plätze bei Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im Februar Bei folgenden Veranstaltungen unseres Ernährungszen- trum im Februar gibt es noch freie Plätze. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 12. Februar Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 12. Februar um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstal- tung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Fingerfood - kreative Häppchen für jede Gelegenheit: Online-Workshop für Jugendliche und junge Erwach- sene ab 12 Jahren am 14. Februar Im interaktiven Online-Workshop mit Referentin Manu- ela Schmied werden gemeinsam anhand einfacher und schneller Rezepte köstliche Kleinigkeiten gezaubert, die perfekt für jede Party oder einen gemütlichen Abend mit Freunden sind. Gekocht wird von zu Hause aus, allein oder zusammen mit Familie oder Freunden. Der Workshop fin- det statt am 14. Februar von 16:00 - 18:00 Uhr, die Einkaufs- liste und „To-do-Liste“ erhalten die Teilnehmenden eine Woche vor Kursbeginn. Mitgebracht werden sollte Freude am Kochen, grundlegende Küchenausstattung, eine sta- bile Internetverbindung und ein Gerät mit Videofunktion und guten Lautsprechern. Die Veranstaltung ist kosten- frei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online- Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Energiewende Vogt e.V. Vortrag zum Thema Agri-PV, Landwirtschaft und er- neuerbarer Energie am 31.01.25 Herzliche Einladung zum ersten Treffen des Vereins Ener- giewende Vogt e.V. im neuen Jahr mit einem Vortrag zum Thema Agri-PV und dem Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft und erneuerbarer Energie; Referent Jo- nas Steur, Fa. Solmotion Ravensburg. Am Freitag, 31.01.2025 um 19.00 Uhr im Gasthof Adler in Vogt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Die Veran- staltung ist kostenlos, keine Anmeldung erforderlich. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch. Weitere Infos und Termine unter https://energiewende-vogt.de/ Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Stiftung Liebenau Da-Sein für Kinder Unser Rettungsanker für Familien Es ist Montagmorgen und Ihr Kind hat immer noch Fie- ber? Klingt vertraut? Keine Sorge, wir haben die Lösung! Unsere Fürsorgetalente schenken Ihren Kindern zuhause Zeit zum Gesundwerden! Flexibel wie ein Gummiband Kurzfristige Betreuung von 3 bis 8 Stunden Näher als Sie denken Verfügbar in Ravensburg, Leutkirch und im Umkreis von 10 Kilometer Homeoffice-freundlich Sie können von zu Hause arbeiten, während Ihr Kind be- treut wird Kein Blind Date Sie telefonieren vorab und erhalten einen Steckbrief der Betreuungsperson Individueller Service Wir passen uns an jede Lebenslage an St. Elisabeth-Stiftung Kinder Jugend Fami- lie Da-Sein für Kinder Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Telefon: 0751 977 1238 313 da-sein@st-elisabeth-stiftung.de www.st-elisabeth-stiftung.de FÜRSORGE-TALENTE ... ... VERDIENEN VIELE GLÜCKSMOMENTE! Möchtest du Freude und Dankbarkeit erleben? Dann bist du bei uns genau richtig! Unterstütze Familien dabei, ihren anspruchsvollen Alltag zu meistern, und schenke Kindern wertvolle Zeit zum Gesundwerden und Erholen. Projekt: Kannst du Da-Sein? „DA-SEIN FÜR KINDER“ Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Infos bei Frau Nimz und Frau Zimmer- mann, Tel.: 0751 9771238313 www.menschlich-ehrlich.de #komminsteam Alte Kirche Mochenwangen Fotoausstellung von Egon Woblick „Grenzenlos: Experimentelle Perspektiven“ 06. – 26.01.2025 Die Ausstellung ist noch am Samstag, 25. und Sonntag, 26.01. von 14:30 bis 17:30 geöffnet! Egon Woblick, ein 90-jähriger Künstler aus der Region, zeigt unter dem Titel „Grenzenlos: Experimentelle Pers- pektiven“ seine Werke. Die Ausstellung umfasst moder- ne, experimentelle Fotografien, die sowohl Akte als auch beeindruckende Natur- und Landschaftsmotive in neuem Licht präsentieren. Finissage mit Jubiläumskonzert Die Ausstellung endet am Sonntag, den 26. Januar mit einer festlichen Finissage um 17 Uhr, die zugleich ein mu- sikalisches Highlight am Abend bietet: Das Ponticelli En- semble feiert vom 24. - 26.01. sein 25-jähriges Bestehen mit dem Konzert „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“. Tagespflegepersonen gesucht Nächster Vorbereitungskurs startet im Weingarten Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstel- len für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im März erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im März und April statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespfle- geperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrun- gen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch die anschlie- ßende umfassende Qualifizierung und Fortbildung wei- ter zu vertiefen. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 01. März. Zuvor wird am Donnerstag, den 06. März um 18:00 eine Online-Infoveranstaltung angeboten. Anmeldungen hierfür sind möglich über h.fey@rv.de, es kann auch direkt über folgenden Link an der Veranstal- tung teilgenommen werden: https://landkreisravensburg.webex.com/landkreisravens- burg/j.php?MTID=mf8ea3f44c913ee6ec182e891fb42f53d Die drei regionalen Vermittlungsstellen stehen für alle Fragen rund um die Kindertagespflege zur Verfügung. Ansprechpartnerinnen sind • in der Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christi- ane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de • in der Region Schussental: Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktprv@ caritas-bodensee-oberschwaben.de • in der Region Nordwest: Ulrike Heiner und Dagmar So- herr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktpbw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de Die Kindertagespflege ist als eigenständiges Betreuungs- angebot gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Ver- mittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege in Kooperation vom Landratsamt Ravensburg, der Ca- ritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Technische Werke Schussental (TWS) Lebenshilfe Ravensburg erhält Unterstützung TWS-Mitarbeitende spenden Erlös einer Tombola Der Erlös der jährlich vom Betriebsrat der Technischen Werke Schussental (TWS) veranstalteten Weihnacht- stombola kommt in diesem Jahr der Lebenshilfe Ra- vensburg e.V. zugute. Die Mitarbeitenden der TWS ha- ben insgesamt 1.800 Euro an die regionale Organisation gespendet. „Mit der finanziellen Unterstützung der TWS können wir vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Derzeit betreuen und begleiten wir über 100 Jugendliche und Erwachsene in ihrer freien Zeit“, berichtete Anna Engel- berg, Leiterin der Lebenshilfe Ravensburg bei der Spen- denübergabe. Sie hob auch das große Engagement der ehrenamtlichen Assistentinnen und Assistenten hervor. Nur durch deren Einsatz sei es möglich, soziale Teilhabe Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 zu ermöglichen und die Familien zu entlasten. Eine die- ser Ehrenamtlichen ist Celine Nold, Mitarbeiterin bei der TWS, die bei der Spendenübergabe über ihre Erfahrungen berichtete. Sie sei froh, dass ehrenamtliche Tätigkeit bei der TWS sehr geschätzt und unterstützt wird. Auch Frank Stöckler, Betriebsrat der TWS freut sich über das Engage- ment und die Spende der Kolleginnen und Kollegen. „Es ist schön, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird. Uns ist es wichtig, dass wir Projekte in der Region unter- stützen, in der wir jeden Tag tätig sind“. Gemeinsam mit Isabel Flamm organisierte er seitens des Betriebsrats die Spendenaktion im Rahmen einer Weihnachtstombola. Bei der Aktion kamen rund 900 Euro zusammen, die von der TWS-Geschäftsleitung auf 1.800 Euro verdoppelt wurden. „Wir wissen, wie wertvoll ehrenamtliche Tätigkeiten sind und wie sie dazu beitragen, die Gemeinschaft zu stär- ken und positive Veränderungen zu bewirken“, betonte TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) TWS passt Gaspreis in der Grundversorgung an Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) passt ihre Preise in der Gas-Grundversorgung zum 1. März 2025 an. Der Arbeitspreis steigt zum Stichtag um brutto 0,88 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf brutto 11,80 ct/kWh an. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Grund für die Erhöhung sind gestiegene externe Preis- bestandteile wie Netzentgelte, Abgaben und Umlagen. Seit der Preissenkung im Frühjahr 2024 sind diese fes- ten Preisbestandteile entsprechend gestiegen. Auf diese haben Energieversorger keinen Einfluss. Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS, erläutert: „Dank unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie sind wir in der Lage, die Preisanpassung erst zum 1. März umzusetzen. Damit profitieren unsere Kundinnen und Kunden in zwei heizintensiven Wintermonaten noch von den günstigeren Preisen. Dennoch können wir die externen Erhöhungen nicht das gesamte Jahr übernehmen und müssen sie da- her ab März an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.“ Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Jahr ergeben sich monatliche Mehrkosten von 13,20 Euro. Steigender CO2-Preis Ein fester Preisbestandteil, der zum Jahreswechsel gestie- gen ist, ist der sogenannte CO2-Preis, den alle Versorger entrichten müssen. Dieser wurde vom Gesetzgeber er- höht, um klimafreundliche Heizmethoden zu fördern. Er ist zum Januar 2025 von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne gestiegen. Zum Vergleich: 2023 waren es noch 30 Euro pro Tonne. Weitere Preisbestandteile, die Anfang 2025 gestiegen sind, sind die Netzentgelte zur Nutzung und Instandhaltung der Gasinfrastruktur und die Gasspeiche- rumlage zur Sicherstellung ausreichender Gasreserven. Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Lebensretter*innen vier exklusive Reisen nach Paris. Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung re- gelmäßig Blut. Dass nicht mehr Menschen Blut spenden hat in der Regel weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Oftmals fehlt schlicht das Bewusstsein für die Notwendigkeit und was eine einzige Blutspende unmittelbar bewirken kann. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden- Württemberg werden täglich über 2000 Blut- konserven benötigt, um Patient*innen aller Altersklassen lückenlos zu versorgen. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen appelliert an alle noch Unentschlossenen, jetzt mit einer einfachen guten Tat ins neue Jahr zu starten: „Wir freu- en uns über alle engagierten Bürger*innen, die wir in den kommenden Tagen und Wochen zu einer Blutspende im Rahmen unserer zahlreichen Termine in der Region be- grüßen dürfen. Gemeinsam mit und dank der fleißigen Blutspender*innen schenken wir Mitmenschen, die drin- gend auf lebensrettende Blutspenden angewiesen sind, Hoffnung auf Leben und Gesundheit“, bekräftigt Nora Löhlein, Leiterin Kommunikation und Marketing. AKTION: Jetzt Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Im Rahmen der Aktion „Wir feiern das Leben“ verlost das DRK unter allen Blutspender*innen vier exklusive Reisen für je zwei Personen nach Paris. Einfach Blutspendetermin im Aktionszeitraum (10. Februar bis 7. März 2025) buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teil- nehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen unter: www.blutspende.de/paris Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minuten. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ers- ten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blut- gruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 12.02.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Kinderkleiderbörse am 15.03.2025 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50-176), Schuhe (Gr. 19-41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Allen Schwangeren gegen Vorlage des Mutterpasses werden wir bereits um 10:30 Uhr die Türen öffnen. Gerne könnt ihr auch eine Begleitperson mitbringen, die euch beim Tragen hilft. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helfer- listen werden ab dem 09.02.25 auf Basarlino freigeschal- tet, nutzt einfach diesen Link: https://basarlino.de/PC42. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichti- gen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vorteilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 fer findet am Freitag, 14.03.25 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 15.03.25 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Gewerbliche Schule Ravensburg Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik an der Gewerblichen Schule Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 28. Januar 2025, um 18:00 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ra- vensburg einen Informationsabend über die Weiterbil- dung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten Fachar- beitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Ein- stieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konstruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Pro- jektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weiteren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Vorausset- zung für die Aufnahme in die Technikerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage www.gsravensburg.de entnehmen. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg; Telefon 0751/368 100, Fax 368 118 www.gsravensburg.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Aufla- gen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u. a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. Interesse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Dienstag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfannenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Zuschüsse für mehr Sicherheit im Betrieb Wer die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen verbessern möchte, den unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Zuschüssen aus einem Gesamt- budget von 1,2 Millionen Euro. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirt- schaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukte sind sogar jährlich förder- fähig. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maxi- malförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersum- me aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025. Wichtige Voraussetzung Anträge und später die Rechnungen können ausschließ- lich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ einge- reicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen –, sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderak- tionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung. Alle Infos zu den förderfähigen Produkten gibt es unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern 1. Förderaktion ab 1. Februar 2025, 12:00 Uhr Produktbezeichnung Maximalförderung Fang- und Behandlungs- stand für Rinderundefine- d(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 1.000 Euro Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rin- der(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 250 Euro Kälberfangkorb (K-Box protect)(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 600 Euro Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen 30 %, max. 100 Euro Funkgesteuerte Fällkeile 30 %, max. 600 Euro Kamerabasierte Per- sonenerkennungssyste- me(nach dem Prüfungs- satz GS BAU – 71) 30 %, max. 600 Euro Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät 30 %, max. 400 Euro Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 2. Förderaktion ab 1. März 2025, 12:00 Uhr Produktbezeichnung Maximalförderung Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nacken- schutz, Shirts) 50 %, max. 800 Euro Sonnenschutzzelte(nur für Arbeitgeberbetriebe) 50 %, max. 800 Euro Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz 50 %, max. 800 Euro AOK Bodensee-Oberschwaben Was tun gegen den Januar-Blues? Neues Jahr, graue Tage: AOK-Tipps für mehr Leichtigkeit und Motivation im neuen Arbeitsjahr Das Fest der Lichter ist vorbei, der Jahreswechsel began- gen. Jetzt schauen uns die grauen, kalten Wintermonate an und legen sich vielleicht hier und da auf die Stimmung. Wie nun mit Schwung ins Arbeitsjahr gehen? Christiane Petersen-Schweitzer rät erstmal zur Rück- schau. Nach der Erfahrung der Koordinatorin Prävention in Lebenswelten und Lebe Balance-Trainerin bei der AOK Bodensee-Oberschwaben lohnt es sich, die positiven Din- ge des vergangenen Jahres zu betrachten. „Fragen Sie sich: Was habe ich gelernt, was hat mir Freude bereitet, was will ich vertiefen? Aus dieser Reflexion entsteht die Motivation, im Arbeitsalltag neue Dinge auszuprobieren.“ Manchmal hilft ein neuer Anstrich, denn auch opti- sche Veränderungen bringen frischen Wind. Sei es ein Handschmeichler auf dem Schreibtisch oder Fotos von der Familie, die man ganz bewusst auf dem Desksha- ring-Schreibtisch aufstellt. Solche Kleinigkeiten entfalten positive Wirkung. Ebenso wie neue Rituale, zum Beispiel sich in der Kaffeepause mit Kolleginnen und Kollegen zu verabreden. Das funktioniert – telefonisch – auch im Homeoffice. „Generell sind persönliche Verbindungen wichtig“, unter- streicht Christiane Petersen-Schweitzer. „Selbstwirksam- keit entsteht viel im Kontakt mit anderen Menschen. So kann ich Dinge für mich abwägen, die Leichtigkeit von anderen mitnehmen und erfahren, wie sie Probleme an- gehen“, sagt Christiane Petersen-Schweitzer. Sie unter- stützt ein flexibles Mindset, mit dem man positiv auf das Leben und die Arbeit schaut. „Ich kann vielleicht nicht al- les, aber ich habe immer die Möglichkeit dazu zu lernen. Auch in schwierigen Situationen. Rückschläge kann ich als Chance für einen Erkenntnisgewinn betrachten.“ Wem es schwerfällt, das Gute zu sehen, dem empfiehlt Chris- tiane Petersen-Schweitzer die Kaffeebohnen-Methode: Morgens zehn Kaffeebohnen in die rechte Hosentasche packen und jedes Mal, wenn tagsüber eine positive Sa- che passiert, eine Bohne in die andere Hosentasche be- wegen. „Die meisten Menschen staunen, wie viele Bohnen sie abends in der linken Tasche finden.“ Statt sich vom Januar-Blues runterziehen zu lassen, kann der Monat auch als Chance gesehen werden: Zeit für neue Projekte, persönliche Weiterentwicklung oder die Umset- zung kleiner Träume. „Auch das Erstellen einer „Bucket List“ für das neue Jahr motiviert und gibt positive Impul- se“, so Christiane Petersen-Schweitzer. LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG PFAS-Belastung des Grundwassers in Mittelbaden: Aktualisierte Prognosen bis 2033 jetzt online verfügbar Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat heute ihre neue Simulation zur Belastung des Grundwassers mit per- und polyfluorierten Alkylsubs- tanzen (PFAS) für die Regionen Rastatt und Baden-Baden veröffentlicht. Das Modell liefert wertvolle Informationen für die Nutzung und den Schutz des Grundwassers. PFAS im Grundwasser: Eine Herausforderung für Mit- telbaden Die Belastung des Grundwassers durch PFAS-Verbindun- gen ist seit dem Jahr 2013 ein zentrales Umweltthema in Mittelbaden. Die Industriechemikalien, oft als „Ewigkeit- schemikalien“ bezeichnet, sind bekannt für ihre extreme Beständigkeit und können sich in Wasser, Boden und Lebewesen anreichern. Im Sommer 2013 wurde bei einer Routineuntersuchung eines Trinkwasserbrunnens im Landkreis Rastatt eine PFAS-Verunreinigung festgestellt. Weitere kontaminier- te, landwirtschaftlich genutzte Böden wurden im Raum Rastatt und Baden-Baden gefunden. Dies führte zu Ein- schränkungen bei der Entnahme von Grundwasser. „Für alle Betroffenen ist wichtig, im Vorfeld möglichst ge- nau abschätzen zu können, wie sich in den kommenden Jahren die Schadstoffe im Grundwasser weiterbewegen“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Deshalb haben wir unsere Prognosen erweitert.“ Interaktive Karten: Prognosen bis 2033 für drei Grund- wassertiefen Die Simulation zeigt für drei verschiedene Tiefenbereiche des Grundwassers die derzeitige Situation und prognos- tiziert die räumliche Ausdehnung der PFAS-Verunreini- gung nun bis zum Jahr 2033. Nutzerinnen und Nutzer der interaktiven Karten können selbst wählen und sich für drei verschiedene Tiefenbereiche im Grundwasserlei- ter und unterschiedliche Prognosejahre die Entwicklung darstellen lassen. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellier- ten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden. Die interaktiven Karten können über die Webseiten der LUBW abgerufen werden: PFAS-Karten-Online. Erweiterte Modellierung: Neun PFAS-Verbindungen erfasst Die neue Simulation umfasst vier weitere Verbindungen und ermöglicht mit nun insgesamt neun für die Region relevante PFAS-Verbindungen eine verbesserte Bewer- tung der Gesamtsituation. So binden sich kurzkettige PFAS-Verbindungen weniger stark an Bodenpartikel oder organische Substanzen. Sie lösen sich leichter im Wasser und breiten sich entsprechend schneller mit dem Grund- wasserstrom aus. Langkettige Verbindungen wie binden sich hingegen stärker an organische Substanzen oder Bodenschichten und breiten sich langsamer aus. Hintergrundinformation Trinkwasserverordnung legt ab 2026 Grenzwerte für PFAS fest Mit der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 24.06.2023 in Kraft getreten ist, wird auch den Herausforderungen durch PFAS im Wasser Rechnung getragen. Erstmals werden Grenzwerte für die Industriechemikalien festgelegt und in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Janu- ar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) für eine Gruppe von 20 PFAS-Verbin- dungen. Zusätzlich enthält die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert in Höhe von 0,02 µg/L für die Summe von PFOA, PFNA, PFHxS sowie PFOS (Summe PFAS-4). Dieser Grenzwert gilt ab dem 12. Januar 2028. Grundwassermodell Seit dem Bekanntwerden der PFAS-Verunreinigung in der Region Rastatt und Baden-Baden im Jahr 2013 erfolg- ten zahlreiche Untersuchungen. Alle verfügbaren Daten Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 der unteren Wasserbehörden, der Wasserversorger und der LUBW wurden für die Modellierung der Verbreitung von PFAS im Grundwasser genutzt. Die erste Online-Ver- öffentlichung der Ergebnisse der Simulation erfolgte im Jahr 2018. Seitdem wird das Modell regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst und aktualisiert. Das Ergebnis ist ein konsistentes Modell, das die Grundwasserströmun- gen und den PFAS-Transport in der Region Rastatt/Ba- den-Baden möglichst realitätsnah abbildet. Das Modell wird auch künftig weiterentwickelt. Die aktuelle Simulation deckt neun für die Region rele- vante PFAS-Verbindungen ab: PFBA, PFPeA, PFHxA, PF- HpA, PFOA und neu hinzugekommenen sind PFNA, PFBS, PFHxS und PFOS. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellierten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden, das auf der Basis des großräumigen Grundwassermodells Ba- sel-Karlsruhe entwickelt wurde, das im Rahmen der gren- züberschreitenden Projekte LOGAR (Länderübergreifen- de Organisation für Grundwasserschutz am Rhein) und MoNit (Modellierung der Grundwasserbelastung durch Nitrat im Oberrheingraben) erstellt wurde. Das Grund- wassermodell der LUBW ist ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung der PFAS-Belastung zu verstehen und zu- künftige Maßnahmen zu planen. Weitere Informationen zur Methodik, den Datenquellen und den Komponenten des Modells finden sich im Zwischenbericht der LUBW „Grundwassermodell Mittelbaden – Analyse und Prognose der PFAS-Belastung im Raum Rastatt und Baden-Baden (Stand: Dezember 2017)“ sowie in den dazugehörigen FAQs zur Grundwassermodellierung. Deutsche Rentenversicherung Hilfe für Steuererklärung in der Rente Kostenlose Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner Information über die Meldung an die Finanzverwaltung Unterstützung für die Steuererklärung in der Rente bietet die kostenlose „Information über die Meldung an die Fi- nanzverwaltung“. Die Bescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das Jahr 2024 automatisch von der gesetzlichen Rentenver- sicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Erstmaliger Antrag Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten sie 2025 automatisch. Erstmalig beantragen kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung Elektronische Daten Antragsstellende müssen ihre steuerrechtlich relevanten Beträge seit 2019 nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen. Die Beträge liegen dem Finanzamt als elekt- ronische Daten, den „eDaten“, bereits vor. Nur Korrek- turen bei falschen oder unvollständigen Daten müssen vermerkt werden. Weitere Informationen Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre „Versi- cherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ un- ter Publikationen | Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg. kompetent, freundlich & (H)echt stark! AUTOHAUS GmbH freundlich & (H)echt stark! GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 www.ah-hecht.de KFZ-MARKT freundlich & (H)echt stark! GmbH GESUNDHEIT TRAUERANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Kinder! Wir möchten Sie herzlich einladen zum: Tag der offenen Tür 31. Januar 2025 15.30 –18.30 Uhr 07527-960380 www.gms-bergatreute.de Gemeinsam zum Abschluss! Real- oder Hauptschulabschluss in der Klassengemeinschaft Gemeinschaftsschule mit Sport- und Musikprofil BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik in Vollzeit im Zeitraum von Februar bis April 2025 Arbeitseinsatz mindestens 2 Wochen am Stück 200 € Prämie ab einem Zeitraum von 4 Wochen am Stück Neues Jahr - neues Glück! Wir suchen genau Dich! Zimmerer m/w/d, Dachdecker m/w/d oder holzbegeisterter Quereinsteiger m/w/d 2025 - wieder ein Jahr mit spannenden Projekten! Starte mit uns durch und komme in das Team Pfender. Einfach und unkompliziert. Wir freuen uns auf Dich! Telefon 0751 5604063 www.holzbau-pfender.de #Platzwechsel #TeamPfender #nurHolz #AzubiGesucht #Holzbegeisterung #Durchstarten Ev. Kindergarten Arche Noah Baienfurt WIR SUCHEN • Integrationskräfte (m/w/d) in den Hausgruppen befristet in Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit ca. 15 Stunden / Woche Weitere Informationen finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de VERANSTALTUNGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Fördermittelberatung: Sparen Sie Zeit und Geld Energieeffizienz: Weniger Kosten, mehr Wohnkomfort Regionaler Service: Persönliche Beratung vor Ort Starten Sie jetzt mit bis zu 70%* Förderung Machen Sie Ihr Zuhause zukunftssicher Energieberatung für Wohngebäude und Gewerbe Alexander Henzler 0751 / 999 919 - 0 info@kirchner-energie.de* maximale Förderung: neue Heizung bis 70%; Gebäudehülle bis 20% BAUMESSE 31. Jan. – 2. Feb. 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GmbH Wir suchen ab sofort eine lebenserfahrene Persönlichkeit als Schulbegleiter (w/m/d) für Baindt in Teilzeitanstellung (30 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir suchen ab sofort eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Schulbegleitung für Baindt in Teilzeitanstellung (17 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de STELLENANGEBOTE[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 11. April 2025 Nummer 15 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Dorfputzete 2025 Am Samstag, den 29.03.2025 traf man sich am Feuer- wehrhaus, um unserem Baindt einen Frühjahrsputz zu verpassen. Trotz anhaltendem Nieselregen kamen über 60 gro- ße und kleine Baindterinnen und Baindter mit bester Stimmung und voller Tatendrang zusammen. Nach ei- ner kurzen Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup und Schalmeien-Vorstand Marius Maucher, bil- deten sich Teams. Ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen, Müllsä- cken und Greifzangen stömten die Teams in alle Him- melsrichtungen aus. So wurden unter anderem die Straße nach Sulpach, der Weg zum Baindter Bädle und der Fußweg an der alten B30 von sämtlichem Müll und Unrat befreit. Angefangen von Zigarettenkippen, Schokoriegelverpackungen und Plastikteilen über Autoreifen bis zu einer Metall-Vogel-Skulptur wurde allerlei Müll eingesammelt. In den Wochen zuvor wurde auch bereits von Kindern der Klosterwiesenschule und dem Haus Sonne des Kinder- gartens Sonne, Mond und Sterne mit viel Einsatz herumliegender Müll und Unrat aufgelesen und richtig entsorgt. Gegen 11:00 Uhr versammelten sich dann wieder alle Teilnehmende im Feuerwehrhaus zum Aufwärmen und Trocknen. Bei einem herzhaften Vesper konnte man sich dann noch über den einen oder anderen skurrilen Unrat unterhalten. Ein großer Dank geht an die Gemeinde Baindt für Speis und Trank, sowie an die Feuerwehr Baindt für die Gast- freundschaft und den Bauhof für die fachgerechte Entsorgung des Mülls. Das größte DANKESCHÖN geht an alle Teilnehmende der Dorfputzete 2025! Die Baindter Schalmeien sind schon gespannt, wer im nächsten Jahr zur Dorfputzete einlädt. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bauplatz in der Zeppelinstraße Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Mischgebiet des Bebauungsplangebiets „Bifang 8. Änderung“ einen Bau- platz für die Bebauung mit einem Gebäude mit nicht stö- rendem Gewerbeanteil gegen Höchstgebot zu vergeben. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Die Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 11.05.2025. Die Vergaberichtlinien, die Bewerbungsunterlagen sowie der Lageplan und die Bauplatzerkundung des verfügba- ren Grundstücks können unter www.baindt.de —> Leben & Wohnen —> Bauen & Woh- nen —> Wohnbauplätze eingesehen werden. Ihre Gemeindeverwaltung 17. April 2025 Du bist dabei? DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN Elena Stärk minis.bft@web.de (Baienfurt) Marisa Pfister baindter.minis@gmail.com (Baindt) Anmeldung bis zum Freitag 4. April 2025 (Begrenzte Teilnehmerzahl) Unkostenbeitrag 5€ 17. April 2025 Du bist dabei? DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN Elena Stärk minis.bftftf @web.de (Baienfurt) Marisa Pfister baindter.minis@gmail.com (Baindt) Anmeldung bis zum Freitag 4. April 2025 (Begrenzte Teilnehmerzahl) UnkostenbeitragUnkostenbeitrag 5€ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 .. .. .. .. .. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Portrait Dr. Hans Fischer Stiftung Die Dr. Hans Fischer Stiftung wurde am 1. Februar 2016 gegründet und ist vom Regierungspräsidium Tübingen rechts- fähig anerkannt (Nr. 24-1/0563-118 RV). Ihr Namensgeber, der ehemalige Tierarzt Dr. Hans Fischer aus Horgenzell (Landkreis Ravensburg), hatte einen klaren Wunsch: Seinen Nachlass in eine Stiftung einzubringen, die Menschen in Not – sowohl hier in der Region als auch in afrikanischen Ländern – gezielt unterstützt. Die in Buxheim ansässige, gemeinnützige Stiftung arbeitet vollständig ehrenamtlich, jede Spende wird zu 100 % direkt weitergegeben. Unsere Projekte wählen wir mit Sorgfalt aus, um schnelle, unbürokratische und nachhaltige Hilfe zu leisten. Die Bedürf- tigkeit und den Erfolg unserer Maßnahmen prüfen wir persönlich und berichten regelmäßig auf unserer Website: www.dr-hansfischer-stiftung.de. Vorstand Birgit und Ulrich Miller, Martin Hermann Amtliche Bekanntmachungen Friedhof: Regelung zum Abstellen von Gegenständen Wir weisen darauf hin, dass das Abstellen von Gegen- ständen an der Urnenwand sowie an den Rasengräbern nicht gestattet ist. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, bereits platzierte Gegenstände selbst zu entfernen, setzen wir eine Frist zur Beräumung bis zum 30. April 2025. Nach Ablauf dieser Frist werden verbliebene Gegenstän- de durch die Gemeinde entfernt. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung dieser Regelung. Ihre Friedhofsverwaltung Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundesteuermarken (rot) wurden Anfang 2023 neu ausgegeben. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2025 102 € für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund wer- den 204 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Wird ein Hund veräu- ßert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Er- werbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o. Ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-21). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 18. März 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Defekte Ampelanlage in der Marsweilerstraße Die Ampelanlage in der Marsweilerstraße kann aufgrund eines schwerwiegenden Defekts am Steuerungsgerät nicht mehr repariert werden. Da die Anlage bereits über 30 Jahre alt ist, sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, und das Steuergerät hat seinen End-of-Life-Zyklus er- reicht. Gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizeibehörde wird an einer guten und sicheren Lö- sung gearbeitet. Als Übergangslösung wurde nach einem Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Behörden eine Ge- schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Ampelanlage angeordnet . Termine für Einweihungen Die Einweihung der Ortsmitte ist für Mittwoch, den 30. April 2025, ab 15:00 Uhr geplant. Die Klosterwiesenschule wird am Samstag, den 17. Mai 2025, ab 10:00 Uhr mit ei- nem Schulfest offiziell eingeweiht. Einladungen zu beiden Veranstaltungen folgen. Kostenverlauf Klosterwiesenschule Die Ausführungen vom Architekturbüro mlw werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhau- ses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung in der Marsweilerstraße 16 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Bifang wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.08.2018 rechts- kräftig. Das letzte Grundstück mit der Flurstücknummer 132/32 kann nun zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich um ein Grundstück im Mischgebiet, so dass nur ein Gebäude mit Gewerbeanteil gebaut werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Bauplatz mit der Flurstücknummer 132/32 und einer Fläche von 428 m² wird gegen Höchstgebot verkauft. 2. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstel- lung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme - Vergabe der Planungsleis- tungen Die Gemeinde Baindt stellt die Weichen für eine nachhal- tige und sichere Wärmeversorgung. Ziel ist es, den Anteil fossiler Energieträger zu reduzieren und den Großteil der Wärme künftig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dazu ist die Errichtung einer Hochtemperatur-Wärme- pumpe in Kombination mit einer Pelletheizung geplant. Die Umsetzung dieses Wärmemixes soll ab 2027 erfolgen. Bereits im Februar 2025 wurde ein Förderbescheid mit einer Förderzusa- ge von 492.500 € bewilligt. Als nächste Schritte stehen die Planung und Ausschreibung der Heizzentrale sowie der Bau eines Pelletlagers an. Auch bestehende Anlagen werden entsprechend umgerüstet. Gleichzeitig passt die Gemeinde die Wärmelieferverträge an, um eine zuver- lässige Versorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung er- folgt schrittweise, wobei die technischen Entwicklungen im Bereich Wärmepumpen weiterhin beobachtet werden, um die bestmögliche Lösung für Baindt zu realisieren. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt erste Rückbaumaßnahme zu veranlassen. 2. Der Vergabe der weiteren Planungsleistungen an das I genieurbüro Kirchner Energie wird zugestimmt. 3. Der Vergabe der weiteren elektrotechnischen Pla- nungsleistungen an die Firma E-Planwerk GmbH wird zugestimmt. 4. Der Vergabe der Tragwerksplanung an das Ingeni- eurbüro Kuttruff Ingenieure GmbH & Co. KG wird zu- gestimmt. 5. Der Gasvertrag soll in der ersten Jahreshälfte 2025 für das Jahr 2026 fixiert werden. 6. Der Bauausschuss wird sich zeitnah nach dem Rück- bau und Auszug der Betreuung ein Bild von der Ört- lichkeit machen. Auftragsvergabe Versickerungsbecken Kloster- wiesenschule Für die Sanierung und Aufstockung der Klosterwiesen- schule wurde die Auflage erteilt, das anfallende Dachflä- chenwasser vor Ort versickern zu lassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Herstellung des Versickerungsbeckens wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von pauschal 17.850,00 Euro brutto vergeben. Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trä- gerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen Nr. 8 an die Eigenbe- triebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 01.10.2025 auf einheitlich 2,9 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 findet zum 30.09.2030 statt. 3. Der Gemeinderat gewährt dem EB Abwasserbesei- tigung zum 01.04.2025 ein Trägerdarlehen Nr. 10 in Höhe von 200.000 €. Die Verzinsung wird mit 3,0% p.a. festgesetzt. 4. Die nächste Zinsanpassung des Trägerdarlehen Nr. 10 findet zum 30.03.2030 statt. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sonstiges Hinweis zur Grabschmuckabstellung auf dem Friedhof Die Verwaltung weist darauf hin, dass verbliebener Grab- schmuck auf dem Friedhof in den kommenden Wochen abgeräumt wird. Angehörige, die persönliche Gegenstän- de sichern möchten, werden gebeten, diese zeitnah zu entfernen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinfor mationssystem.html Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. April 2025 und Sonntag, 13. April 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. April 2025 Apotheke Vetter Marienplatz 81, 88212 Ravensburg Tel: 0751 3524405 Sonntag, 13. April 2025 Marien-Apotheke Bergatreute Ravensburger Straße 5, 88368 Bergatreute Tel: 07527 4653 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Veranstaltungen April 11.04. JHV – Schalmeienkapelle BSS 14.04. - 16.04 Osterschießen – Schützengilde Schützenhaus 18.04. Karfreitag 20.04. Ostersonntag 21.04. Ostermontag 21.04. Siegerehrung – Schützengilde Schützenhaus 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Bai- enfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute Kindergärten Kindergarten St. Martin Palmenverkauf Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 13. April, verkauft unser Elternbeirat vor dem Gottesdienst auf dem Kirchplatz selbst gebundene Palmen. Der Preis pro Palme beträgt 6 Euro. Der Erlös kommt den Kinder- garten-/Krippenkindern zu Gute. Wir freuen uns über Ihr Kommen! Waldorfkindergarten Frühlingsspektakel im Waldorfkinder- garten Baindt Strahlend blauer Himmel, leuchtende Früh- lingssonne, frischer Wind, spriesende Gräser, blühende Bäume … eine bessere Bühne hätten Himmel und Erde gar nicht bieten können für das wahr- lich spektakuläre Frühlingsfest mit dem der Waldorfkin- dergarten Baindt am vergangenen Sonntag zugleich sein 40-jähriges Jubiläum feierte. Mit Trommeln, Fanfaren und schwingenden Fahnen be- grüßte der Fanfarenzug Weissenau das staunende Volk, während Vorstand und Leitung des Kindergartens ihre begrüßende Ansprache in charmanter Dichtkunst zum Besten gaben. Dem grandiosen Festauftakt folgte der Zug der versammmelten Schar hin zum Eingang des Kin- dergartens, wobei Fanfaren und Trommeln noch einmal mit einem zu durchschreitenden Spalier auf den letzten Metern für Gänsehaut sorgten. Was dann folgte, war ein so buntes, fröhliches, geschwät- ziges, köstliches und emsiges Treiben in Haus und Garten, dass sich kaum in Worte fassen lässt. Der Duft von Holzofen-Dinnete, die Pracht der schier endlos aufgereihten Kuchen und Torten, die Vielfalt der Angebote für die Kinder, das rege Markttreiben mit sei- nen Schätzen und Verlockungen für Groß & Klein, die ge- heimnisvolle Märchenwelt der Aurelia Figurenbühne und die dampfenden Kaffeespezialitäten … was gab es nicht alles zu erleben, zu bestaunen, zu erwerben, zu probieren! Es war ein Fest, das einem Jubiläum mehr als nur würdig war. Es war aber auch ein leuchtendes Schaubild dafür, wie Gemeinschaft wahrhaft gelebt werden kann. Denn was wurde in den vergangenen Monaten, Wochen, Ta- gen und Stunden nicht alles von den Eltern und Erziehe- rinnen organisiert, gebastelt, gewerkelt und aufgebaut. Wer ließ es sich alles nicht nehmen, das Fest zu erleben, noch einmal an den Ort zurückzukehren, wo man selber einmal Kind war oder den man gar selbst mit erschaffen hatte. Und wen hat es an diesem Tag nicht fasziniert, wie so viele Menschen, junge und alte, fremde und vertraute friedlich beisammen sein können. Ein herzliches Dankeschön deshalb an Himmel & Erde, an Kinder & Erwachsene, an Helfer & Gäste ... und auf das der Baindter Waldorfkindergarten auch weiterhin ein so besonderer Ort bleiben möge! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 17.04.2025 Redaktionsschluss: 14.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Der Hospizverein Weingarten – Baien- furt – Baindt – Berg e.V. zieht zum 15.4.2025 um! Künftig sind wir in der Schützenstr.5 (über dem KBZO Stadtbüro) anzutreffen. Der Zugang ist barrierefrei. Alle Veranstaltungen und Angebote finden ab Mitte April in den neuen Räumlichkeiten statt. Sie können uns in der Schützenstraße wie bisher persön- lich ansprechen. Unsere Öffnungszeiten sind: Montag, 16 - 18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag, 9 - 12 Uhr. Gerne vereinbaren wir auch zu anderen Zeiten Termine mit Ihnen. Telefon: 0751 18056382. E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Telefonisch erreichen Sie uns auch am Wochenende über die mobile Nummer: 0160 96207277 Bitte sprechen Sie uns auch eine Nachricht aufs Band, wir rufen zurück! „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 16.04., 21.05., 25.06., 2025 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Achtung: Ortsänderung wegen Umzug! Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu begleiten – das wünschen sich viele Angehörige. Eine wichtige Voraus- setzung dafür ist, zu wissen, was in dieser Zeit biologisch passiert, welche körperlichen Veränderungen stattfinden und welche Symptome auftreten können? Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht –dieses Wissen kann Si- cherheit und Selbstvertrauen geben, um zu entscheiden, beim Sterben dabei zu bleiben. Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambulan- ten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqua- lifikation Termin: Donnerstag, 24.04.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingar- ten (Achtung: Ortsänderung wegen Um- zug!) Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Teilregionalplan Energie: Regionalverband startet 2. Anhörung Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat den überarbeiteten Pla- nentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Betei- ligungsverfahren gegeben. Das Planwerk umfasst die Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik inkl. Um- weltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begrün- dung. Die Anhörungsfrist beginnt am 9. April 2025. Pri- vatpersonen können bis 9. Mai 2025, Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) bis 10. Juni 2025 Stellungnahmen abgeben. Der Regionalverband führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht durch, das Ende März in Kraft getreten ist und Verfahrenserleichterungen vorsieht. So sind die Stellungnahmen künftig rein elekt- ronisch abzugeben, Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Unter der Website https://beteiligung-regionalplan.de/bodensee-ober- schwaben2 steht für Stellungnahmen zur 2. Anhörung ein Beteiligungsportal zur Verfügung. Zudem stehen die Anhörungsunterlagen auf der Website des RVBO bereit: https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung. Im Fokus der 2. Anhörung stehen nun nicht mehr das gesamte Plan- werk, sondern nur noch die gegenüber dem 1. Anhörungs- entwurf geänderten Inhalte. Der Satzungsbeschluss für das Rechtsverfahren des Teilregionalplans Energie ist für den 26. September 2025 vorgesehen. Im Zuge der 1. Anhörung sind beim Regionalverband rund 9.500 Stellungnahmen eingegangen, davon 3.900 diver- se Massenstellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt sowie weitere 2.900 ähnliche Stellungnahmen, die gleichwohl einzeln erfasst und abgewogen wurden. Rund 200 Stellungnahmen kamen von Trägern öffentlicher Belange. Die Einwenderbenachrichtigungen mit den Er- gebnissen der vom Regionalverband vorgenommenen Abwägungen wurden den Absendern in der letzten März- und ersten Aprilwoche zugesandt. Die Zusammenstellung (Synopse) der Abwägungsergebnisse sowie Anlagen dazu mit den häufigsten Einwendungen und den Abwägungen der Massenstellungnahmen sind unter der Website https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung einsehbar und umfassen rund 10.000 Seiten. Hinweise zu den Flächen für die Windenergie Eine Vielzahl der Einwendungen betraf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Grundsatzfragen der Energie- wende oder Fragen, die im Zulassungsverfahren bei den Landratsämtern behandelt werden. Diese sind nicht Ge- Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 genstand des Teilregionalplans Energie und ihnen konnte daher nicht abgeholfen werden. Viele Stellungnahmen forderten eine Reduzierung einer Windfläche. Ihnen konnten teilweise entsprochen werden. Hinweise zu den Flächen für Freiflächenphotovoltaik Viele Anregungen zur Flächenkulisse Photovoltaik bezo- gen sich ebenfalls auf mögliche Flächenreduzierungen. Im Vergleich zur Windenergie gab es deutlich mehr Vor- schläge für neue Vorbehaltsgebiete Photovoltaik oder für Flächenerweiterungen bestehender Gebiete. Insbesonde- re von Seiten der Gemeinden wurde häufig der Wunsch geäußert, zusätzliche Flächen aus kommunalen Planun- gen in die regionale Flächenkulisse zu übernehmen. So- weit dies mit dem Planungskonzept des Teilregionalplans Energie vereinbar war und es sich um rechtskräftige oder fortgeschrittene kommunale Planungs- bzw. Genehmi- gungsverfahren handelte, wurden diese Flächen im 2. Anhörungsentwurf ergänzt. Die gesamte Pressemitteilung des Regionalverbands Bo- densee-Oberschwaben finden Sie auf unserer Home- page unter www.baindt.de Kirchliche Nachrichten 12. April – 21. April 2025 Gedanken zur Woche: Gott nimmt uns an, weil er uns liebt, und nicht wegen irgendeines Wortes, dass wir sagen, oder irgendeiner Handlung, die wir vollbringen. Paul Tillich Samstag, 12. April Kein Vorabendgottesdienst Sonntag, 13. April – Palmsonntag 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor der Kirche, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistiefeier. Pal- menverkauf durch den Elternbeirat des Kiga St. MartinMinistranten: Lena Himpel, Alina Mi- chelberger, Noemi Oelhaf, Lisa Schad, Tim Beckert, Noah Himpel, Jakob Kreutle, Anna Renner, Anton Strehle(† Ludmilla und Rochus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit An- gehörigen, Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baienfurt - Palmweihe vor der Kirche, anschl. Eucharistiefeier mit Pfarrer Wolfgang Knor und dem Kirchenchor. Palmenverkauf der Mi- nistranten vor dem Gottesdienst 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jonas Dienstag, 15. April Kein Gottesdienst - Schulferien Mittwoch, 16. April 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier Donnerstag, 17. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl mit Pfarrer Heinz LeuzeGebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl der Kirchenchor singt Fastengesänge.Anschlie- ßend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Nacht des Wachens der Ministranten, Beginn im Katholischen Gemeindehaus Baienfurt, Ab- schluss der Villa Kunterbunt in Baindt Freitag, 18. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi 15.00 Uhr Baienfurt – Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer Wolfgang Knor Osteraugen Ich glaube an die Auferstehung,so wie ich glau- be, dass die Sonne aufgegangen ist,nicht nur, weil ich sie sehe, sondernweil ich durch sie alles andere sehen kann.Solche Osteraugen wünsche ich mir(!) und Ihnen!Bernhard Stau- dacherPfarrer Samstag, 19. April - Karsamstag 20.00 Uhr Baindt – Feier der Osternach mit Lichtfeier, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen Pfarrer Heinz Leuze. Anschlie- ßend kleine Agapefeier vor der Kirche beim Osterfeuer 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht mit Lichtfeier, mitgestaltet von der JuKa, Weihe des Oster- wassers und Segnung der Osterspeisen Sonntag, 20. April – Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst mitgestaltet vom Kirchenchor, Segnung der OsterspeisenBi- schof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe mit Pfarrer Wolfgang Knor, Segnung der OsterspeisenBischof-Moser-Kollekte 11.30 Uhr Baindt – Taufe von Ella Montag, 21. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Heinz LeuzeWeihe der Osterkerzen und Segnung der Osterspeisen(† Klementine und Eduard Gelzenlichter, Kurt Brugger, Paula und Franz Wucherer)Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – EucharistiefeierBischof-Mo- ser-Kollekte Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Osterferien Dienstag, 15. April 09.30 – 11.30 Uhr Gründonnerstag geschlossen Karfreitag geschlossen Dienstag, 22. April 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 24. April geschlossen Freitag, 25. April 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ostersonntag, 20. April 2025, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Bap- tist Baindt Ostern macht unser Leben hell Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen, mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Wir folgen der Bitte Jesu an die Jünger: „Bleibet hier und wachet mit mir.” Musikalischer Impuls zur Nacht am Ölberg Wir laden euch am Gründonnerstag, 17.04.2025 um 20.00 Uhr in die Kirche in Baindt ein! Gestaltet vom ökumenischen Singkreis Der Bauernkrieg 1525 bei uns direkt vor der Haustür Vortrag von Pfr. Staudacher Donnerstag, 24. April um 19 Uhr im kath. Gemeindehaus in Baindt. Der Vortrag mit vielen zeitgenössischen Bildern beleuchtet die Ereignisse vor 500 Jahren in seiner Viel- schichtigkeit und beschränkt sich dabei gleichzeitig auf Baienfurt und Baindt. Dauer, ca. eine Stunde. Auf die Ge- fahr hin, dass es etwas trocken werden könnte, werden Getränke angeboten. Herzliche Einladung. Tag der ewigen Anbetung in Baindt Der Tag der ewigen Anbetung in Baindt, 20. April 2025, fällt dieses Jahr auf den Ostersonntag und entfällt damit. Ganz herzlich lade ich an zur ewigen Anbetung in Baien- furt am Samstag, 17. Mai von 16.30 bis 18.30 Uhr. Näheres dazu dann im Mitteilungsblatt. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 27. April 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht wer- den, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Sonntag, 13. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Posaunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 14. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Gründonnerstag, 17. April 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabend- mahl (mit Anmeldung) (Pfr. Schöberl) Karfreitag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Chor (Pfr. Schöberl) Sonntag, 20. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternachtsgottesdienst mit Abendmahl, Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Ostergottesdienst mit Abendmahl, Abschluss Konfi 3, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Ostermontag, 21. April Ostermontag 09.30 Uhr Baindt Osterliedergottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. Stratmann) 7 Wochen ohne – Fastenaktion 2025 (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: David Klammer) Woche 6: Ruhe finden Und es erhob sich ein großer Windwirbel, und die Wellen schlugen in das Boot, sodass das Boot schon voll wurde. Und er war hinten im Boot und schlief auf einem Kissen. Und sie weckten ihn auf und sprachen zu ihm: Meister, fragst du nichts danach, dass wir umkommen? Und er stand auf und bedrohte den Wind und sprach zu dem Meer: Schweig! Verstumme! Und der Wind legte sich und es ward eine große Stille. (Markus 4,37–39) Ruhig zu bleiben, ist schwer, wenn die Wellen im Boot hochschlagen. Aber auch, wenn es still um einen ist, kann es sein, dass die Gedanken im Kopf weiterlärmen. Innere Ruhe ist ein köstlicher Zustand, und eslohnt sich, immer wieder danach zu suchen. (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: Evelyn Drag- an) Tischabendmahl am Gründonnerstag, 17. April um 19.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu ei- ner etwas anderen Form des Abendmahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 15. April, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Landschaft”, Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501, Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Erste Halbzeit bringt SVB auf Kurs FC Scheidegg - SV Baindt 2:5 (0:3) Nach dem umkämpften 3:1-Heimsieg in der Vorwoche gegen den TSV Tettnang, reiste der SVB am Sonntag- nachmittag ins Allgäu, wobei die Partie gegen den Ta- bellenletzten aus Scheidegg auf dem Kunstrasenplatz im benachbarten Lindenberg ausgetragen wurde. Für die zuletzt gesetzten Hosse, Thoma (beide krank) und Fink (beruflich unterwegs) rückten auf Baindter Seite L. Walser, Brugger und Geggier in die erste Elf. Bei sonnigem aber windigem Wetter entwickelte sich von Beginn an eine gefällige Partie, in der beide Teams über schnelles Kombinationsspiel versuchten, den Gegner ins Laufen zu bekommen. Während Dischl nach wenigen Augenblicken den Baindter Führungstreffer knapp ver- passte, meldeten sich die Gastgeber wiederum mit einer Halbchance erstmals vor dem Tor von B. Walser an. Ent- scheidend für den weiteren Spielverlauf sollten aber die Minuten 11 bis 13 sein: Nach einer schnellen Seitenverlage- rung fand Rechtsverteidiger T. Szeibel mit seiner Flanke Caltabiano, der den Ball auf Strafraumhöhe mit der Brust sauber herunternahm und im Anschluss sehenswert zum 0:1 abschloss (11.). Nur wenige Sekunden später legte der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 SVB direkt nach, als M. Szeibel mit einem Chip hinter die Abwehrkette Linksaußen Fischer freispielte, welcher das Spielgerät clever über Lässer ins Tor hob (13). Ausge- hend von diesem „doppelten Dosenöffner” bestimmten die Gäste nun deutlich die Partie und zeigten sich vor dem Scheidegger Tor weiterhin brutal effizient. Ein lan- ger Ball von Geggier landete am linken Strafraumeck bei Fischer, welcher die Kugel nach einmaligem Aufspringen Vollspann abnahm. Während sich einige Mitspieler noch fragten „Warum schießt er aus dieser Position?”, raste der Ball unhaltbar unter die Latte - ein absolutes Traumtor zum 0:3 (29.). In den letzten Zügen der ersten Halbzeit ließ sich der SVB jedoch zu ein, zwei Unkonzentrierthei- ten im Aufbauspiel hinreißen, wodurch der FCS den An- schlusstreffer auf dem Fuß hatte - es blieb jedoch beim 0:3-Halbzeitstand. Aus der Halbzeit kamen die Gäste dann aber erneut spiel- bestimmend zurück, wobei nach wenigen Minuten Dischl aus knapp 20 Metern etwas zu mittig abschloss. Einige Zeigerumdrehungen später sollte das 0:4 dann aber fal- len. Baindt presste clever über rechts, Dantona leitete zum eingelaufenen Fischer weiter, welcher den letzten Scheidegger Verteidiger mit der Sohle ins Leere laufen ließ und zu seinem dritten Tagestreffer einschob (60.). Der im zweiten Durchgang auffällige Dantona nahm sich wenig später eines Freistoßes aus gut 25 Metern an, scheiter- te mit seinem Versuch über die Mauer allerdings an der Latte. M. Szeibel stand für den fälligen Abpraller jedoch goldrichtig und besorgte das 0:5 (64.). Wie auch in der ers- ten Halbzeit brachten Baindter Fehler im Aufbau die Gast- geber in der Folge immer mal wieder in die Verlosung, wodurch Haas nach einem schnellen Gegenangriff per Heber auf 1:5 verkürzte (65.). Die schwäbische Redewen- dung „Der Fisch isch buddzd” traf trotz des Scheidegger Ehrentreffers aber auf diese Partie zu, in welcher Fischer und der eingewechselte Kretzer Chancen hatten, das Ergebnis deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite fing sich der SVB dafür in der Schlussminute nach einer Ecke noch den vermeidbaren Treffer zum 5:2-Endstand (90.). In einem unterhaltsamen Spiel zwischen Aufsteiger und Absteiger zeigte der SVB im Allgemeinen die reifere Spiel- anlage, agierte sehr effizient vor dem Tor und profitierte von einem Sahnetag von Linksaußen Fischer. Damit siegt der SVB auch in der Höhe verdient mit 5:2 und bestätigt die starke Form der Rückrunde. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (70. Marlon Brunner), Marc Bolgert (82. Niklas Späth), Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fi- scher, Mika Dantona, Sandro Caltabiano (60. Kevin Lang), Jonathan Dischl (70. Max Kretzer) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Robin Zell (Schemmerhofen) Tore: 0:1 Sandro Caltabiano (11.), 0:2 Jan Fischer (13.), 0:3 Jan Fischer (29.), 0:4 Jan Fischer (60.), 0:5 Marko Szeibel (64.), 1:5 Paul Haas (65.), 2:5 Jonas Karrer (90.) FC Scheidegg II - SV Baindt II 2:2 (1:2) Gegen den Tabellenelften aus Scheidegg wollte der SVB II seine jahresübergreifende Serie von neun Siegen am Stück auf zehn ausweiten, musste dabei jedoch mit Bosch, Knisel und Trautwein auf einige Stammkräfte verzichten. Dennoch startete der Tabellenführer engagiert in die Par- tie, verpasste durch Schnez und zwei, drei unverständliche Schiedsrichterentscheidungen aber die frühe Führung. Wie so oft im Fußball wurde dies auf der Gegenseite knallhart bestraft, Ankenbrand erzielte sehenswert das 1:0 (13.). Die „Zwoite” schüttelte sich kurz und kam nach einer halben Stunde per Ecke zum verdienten Ausgleich. Kep- peler legte die Hereingabe in gewohnter „Thomas-Mül- ler-Manier” gewollt ungewollt per Kopf Kapitän P.Späth vor, der zum 1:1 einnicken konnte (29.). Vier Minuten später zeigte sich Keppeler erneut als Vorlagengeber, diesmal jedoch mit einem feinen Steckpass, welchen Schnez zum 1:2 veredelte (33.). In der Folge verpasste es Geggiers Mannschaft aber den vorentscheidenden dritten Treffer nachzulegen, wodurch die Gastgeber bis zuletzt im Spiel blieben und durch einen Foulelfmeter von Ankenbrand doch noch zum 2:2-Ausgleich kamen (79.). Damit verpasst die „Zwoite” das Ziel die Siegesserie wei- ter auszubauen, führt die Tabelle jedoch weiterhin kom- fortabel an. Durch zwei spielfreie Wochenenden greift der SVB II erst wieder am 27.04 ins Spielgeschehen ein. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (85. Marius Hahn), Niklas Hugger, Niklas Späth, Robin Blatt- ner (46. Markus Baumgärtner), Moritz Gresser, Julian Keppeler (86. Lukas Grabherr), Manuel Brugger, Daniel Kronenberger, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Ludwig Ankenbrand (13.), 1:1 Patrick Späth (29.), 1:2 Johannes Schnez (33.), 2:2 Ludwig Ankenbrand (79. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 13.04 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mochenwangen Abteilung Tischtennis Regionsrangliste Jugend in Biberach Am Sonntag, 30.03. fand in Biberach die Re- gionsjahrgangsrangliste der Jugend statt. Vom SV Baindt hatten sich über die Bezirksrangliste Jona Klein, Marta Klein und Pia Kreutle qualifiziert. Bei den Jungen 14 spielte Jona ein bärenstarkes Tur- nier! Er hatte viele Gegner klar im Griff und zeigte in den knappen Spiele mentale Stärke, die ihn auch die engen Spiele gewinnen ließ. Mit einer blitzsauberen Bilanz von 8:0 Siegen holte sich Jona den Tagessieg und damit die Qualifikation zur Baden-Württembergischen Einzelrang- liste. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Erfolg! Marta startete bei den Mädchen 12 und konnte in einem starken Teilnehmerfeld immerhin einen Sieg erringen und sich am Ende Platz 7 sichern. Dafür, dass sie erst seit gut einem Jahr bei uns trainiert, ist das ein beachtlicher Erfolg, mal schauen, wie weit es im nächsten Jahr gehen wird. Pia, die im letzten Jahr sensationell die Rangliste gewin- nen konnte, startete bei den Mädchen 13 und landete am Ende mit einer 3:5 Bilanz auf Platz 6. Dabei verlor sie al- lerdings 3 Spiele hauchdünn im 5. Satz, sodass auch eine bessere Platzierung im Bereich des Möglichen war. Alles in allem war es ein toller Tischtennistag mit spannen- den Matches, starken Ballwechseln und einem weiteren Erfahrungsgewinn unserer Talente. Jungen mit starkem Endspurt TTC-74 Tettnang – Jungen 4:6 Jungen – SVW Weingarten III 6:4 Im Ligaendspurt haben die Jungs mit zwei starken Siegen nicht nur den Klassenerhalt, sondern mit einer 6:6 Bilanz einen soliden Mittelfeldplatz in der Bezirksklasse erreicht. Tragende Säulen des Teams waren Jona Klein, Fabian Striegel und Ricco Haller, die allesamt eine starke Saison spielten. Ergänzt wurden die drei von Valentin Koch, Felix Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Haller, Jonas Hell, Julius Bühler und Marta Klein. Nun heißt es über die Sommermonate weiterhin im Trai- ning arbeiten und sich verbessern, denn wie lautet ein altes Trainersprichwort: der gute Tischtennisspieler wird im Sommer gemacht! Mädchen beenden Saison in der Bezirksklasse Mädchen – SV Deuchelried III 3:7 Die Mädels konnten in ihrem letzten Saisonspiel gegen die Talentschmiede Deuchelried etwas gegenhalten, mussten am Ende die Stärke der Gegnerinnen aber anerkennen. Das Doppel konnten Pia und Marta knapp in 5 Sätzen gewinnen, doch in den Einzeln präsentierten sich die Deu- chelrieder Mädels sicherer und spielstärker. Lediglich Pia konnte mithalten, sie errang 2 Einzelsiege und musste sich in ihrem dritten Einzel mit 2:3 geschlagen geben. Marta und Nele spielten ebenfalls gut, mussten sich aber ge- schlagen geben. Mit einem Punktekonto von 2:8 Punkten beenden wir die Rückrunde auf dem 5. Tabellenplatz und dürfen nächstes Jahr nochmals in der Bezirksklasse antreten. Herren 2 beenden Meisterschaftssaison mit Sieg Herren 2 – TSV Eschach 9:5 Im letzten Spiel der Kreisliga C konnte sich unsere 2. Mannschaft gegen den TSV Eschach mit 9:5 durchsetzen. Unsere Sieggaranten waren dieses Mal Tobias Sonntag und Volodymyr Kotov, die sowohl im Doppel als auch beide Einzelspiele siegreich gestalten konnten. Weitere Punkte lieferten noch Oliver Brückner und Oliver Rückert im Doppel, sowie Claudia Hauß, Robert Nowak und Oliver Rückert im Einzel. Damit beendet die zweite Mannschaft mit 11 Siegen und einer Niederlage die Saison als Meister und darf sich über den Aufstieg in die Kreisliga B freuen! Die herausragenden Spieler waren Thomas Nowak (14:1 Bilanz), Tobias Sonntag (17:3) und Oliver Rückert (18:2) und dazu noch die Erfolgsdoppel Rückert/Kotov (8:3) und das Brüderpaar Nowak/Nowak (8:0). Herzlichen Glückwunsch zur Meisterschaft, wir freuen uns schon auf die Feier beim traditionellen Grillfest Mitte Mai. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Letztes Heimspiel der Herren 1 Samstag 12.04.25 • 18 Uhr: Herren 1 - TSG Ailingen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser Frühjahrsputz im Vereinsheim fin- det heute Freitag, 11. April 2025 ab 13:30 Uhr statt. Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zu- behör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Kurzfristige Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion vom Bewirtungsteam Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2025 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden am Freitag, 09.05.2025, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Satzungsänderung 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen - Zunftmeister/in - Kassierer/in - Brauchtumer/in - 1 Zeugwart/in - 1 Beisitzer/in Zeugwart - 2 Zunfträte für Veranstaltungen - 1 Beisitzer/in für Veranstaltungen - 7 bis 9 Umzugsordner/innen - 1 Kassenprüfer/in 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge müssen bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Um ein zahlreiches Er- scheinen wird gebeten. Herzlichen Dank für euer damit gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Es grüßt mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH Euer Zunftrat Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zur Stilberatung mit Ayhan Hardaldali am Dienstag, 15.04.2025. Wir freu- en uns, dass der renommierte Imageberater, Masken- bildner, Hairstylist sowie Benimm- u. Business Coach A. Hardaldali wieder zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt kommt! Das Thema seiner Präsentation lautet „Stilberatung: weniger ist mehr“. In diesem inspirierenden Workshop wird A. Hardaldali wertvolle Tipps und Tricks teilen, wie man mit einem minimalistischen Ansatz zu ei- nem stilvollen und eleganten Erscheinungsbild gelangt. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Garderobe optimieren, die rich- tigen Farben und Schnitte für Ihren Typ finden und mit einfachen, aber effektiven Techniken Ihr persönliches Styling verbessern können. Beginn 18.30 Uhr. Wir laden alle Interessierten aus der Gemeinde herzlich ein, an die- sem spannenden Event teilzunehmen und neue Impulse für Ihren persönlichen Stil zu erhalten. Seien Sie dabei und lassen Sie sich von A. Hardaldali inspirieren! Unkostenbeitrag Mitglieder 8 €, Nichtmitglieder 10 €. Wir freuen uns auf euer Kommen! Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Nachbericht Ordentliche Mitglieder- versammlung Reitergruppe Baindt e. V. Am Freitag, 28. März 2025 fand die Ordentliche Mitglie- derversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. im Bi- schof-Sproll-Saal statt. Der erste Vorsitzende Markus Elbs begrüßte die Mitglie- der, besonders die Ehrenmitglieder und Frau Rürup als Vertreterin der Gemeinde. Er teilte die ordnungsgemäß erfolgte Einladung der Versammlung mit und präsentierte die Tagesordnungspunkte. Vor dem Bericht des 1. Vorsit- zenden wurde an die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder erinnert. Markus Elbs berichtete über die Arbeitseinsätze unserer Reithalle, die im vergangenen Jahr anstanden. Er be- dankte sich bei allen Helfern, welche sich an den Arbeits- einsätzen beteiligten. Des Weiteren stellte er die Mitglie- derentwicklung des vergangenen Jahres dar. Zum ersten Mal seit einigen Jahren ist die Mitgliederanzahl gesunken. Er bedankte sich bei Birgit Heilig für die Pflege des Grabes von Frau Burkhardt sowie bei unseren Übungsleiter/-in- nen für den ganzjährigen Einsatz bei den Reitstunden. Im Jahresbericht der Schriftführerin wurden die Aktivitä- ten des vergangenen Vereinsjahres präsentiert. Neben zahlreichen Arbeitseinsätzen zur Pflege der Reitanlage standen auch viele unterschiedliche Einsätze in unserer Reithalle an. Pünktlich zum Reitturnier konnte unsere neue Vereinskleidung an die Mitglieder ausgegeben wer- den. Zum Vereinsausflug ging es mit 47 Mitgliedern zu den CHI Donaueschingen. Von unterschiedlichen Aktivitäten der Reitschüler mit und ohne Pferd berichtete Übungsleiterin Birgit Heilig. Das Highlight war das Jubiläum des 10. Zeltlagers. Birgit Heilig bedankte sich bei Christine Heilig und Markus Sterk für die Überlassung der Fläche sowie bei allen zahlreichen Helfern, ohne die die Durchführung des Zeltlagers nicht möglich wäre. Das Jugendteam berichtete über den Jugendstamm- tisch beim Kegeln, den Ausflug in den Kletterpark sowie den Verkaufsstand am Nikolausmarkt. Laura Kurz ver- kündete das Ausscheiden von sich und Madlen Jöchle. Malena Wegers wird nun Leni Rapp und Tobias Schnez im Jugendteam unterstützen. Weiter folgte der Bericht der Kassiererin Nicola Spahlin- ger. Durch den Bau unserer Reithalle hat sich im vergan- genen Jahr eine Neugestaltung unseres Turniers ergeben, welche sich auch im Endergebnis sehr positiv auszahlte. Nicola Spahlinger sprach einen Dank an Ronny Spahlin- ger für die stetige Unterstützung aus. Nach einer kurzen Pause bestätigte Kassenprüfer Wolf- gang Kränkle die ordentlich geführte Kasse. Frau Rürup nahm die Entlastung der Vorstandschaft vor. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder und beglückwün- schte den Verein für die geleistete Arbeit. Die Entlastung wurde einstimmig beschlossen. Im Anschluss standen die Wahlen an. Alle zur Wahl ste- henden Ausschussmitglieder wurden von den anwesen- den, stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gewählt. Lena Steinhauser, 2. Vorsitzende ließ sich nicht mehr für ihr Amt aufstellen. Alisa Schnez (bisherige Schriftführerin) erklärte sich bereit dazu das Amt als 2. Vorsitzende zu übernehmen. Viktoria Köberle (bisherige Beisitzerin) stell- te sich für das Amt als Schriftführerin zur Wahl. Daniela Schlegel war bereit dazu, sich als Beisitzerin aufzustellen. Dennis Haug und Alexander Henzler wurden als Beisitzer, sowie Nicola Spahlinger als Kassiererin wiedergewählt. Der erste Vorsitzende richtete seinen Dank an Frau Rürup für die Durchführung der Wahlleitung. Er gratulierte den gewählten Ausschussmitgliedern und begrüßte das neue Ausschussmitglied Daniela Schlegel. Markus Elbs bedankte sich bei Lena Steinhauser für ihre 8-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft und die 6-jähri- ge Tätigkeit im Jugendteam. Außerdem bedankte er sich bei Madlen Jöchle (Abwe- send) für ihre 6-jährige und Laura Kurz für ihre 2-jährige Tätigkeit im Jugendteam. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Markus Elbs präsentierte die anstehenden Termine für 2025. Außerdem stellte er die weiteren anstehenden Ar- beiten der Reithalle vor. Zum Abschluss sprach er einen großen Dank an die Ge- meinde sowie dem Gemeinderat und dem Bauhof für die Unterstützung aus. Außerdem bedankte er sich bei den Mitgliedern, dem Ausschuss sowie dem Jugendteam und den Übungsleitern. Ebenso bei Walter Tagmann für die Regelung des Wassers auf der Reitanlage und bei Mar- tin und Lukas Rude für die Übernahme der Bodenpflege. Markus Elbs dankte letztlich allen Mitgliedern für ihr Kom- men und wünschte noch ein schönen Abend. Turnierergebnisse Beim Jugendturnier in Krumbach-Tettnang konnte The- resa Henzler mit Bonne Diamond in der Qualifikation zum Oberschwaben-Jugendcup im Dressurwettbewerb den 2. Platz sichern. Hannah Elbs konnte auf dem Jugendturnier in Krumbach-Tettnang mit Dolly in der Qualifikation zum Oberschwaben-Jugendcup im Reiterwettbewerb den 5. Platz erreichen. Vergangenes Wochenende fand das Jugendturnier in Hauerz statt. Theresa Henzler konnte bei der 2. Qualifi- kation zum Oberschwaben-Junioren-Cup den Dressur- wettbewerb für sich entscheiden. In der anschließenden Dressurreiterprüfung der Klasse A* holte sie sich ebenfalls den Sieg. Hannah Elbs konnte sich im Reiterwettbewerb auf dem 6. Platz platzieren. Anna Tratzyk konnte sich in Memmingen mit Pasadena in der Amateur-Springprü- fung Klasse A* 90 cm an 3. Stelle platzieren. Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Osterritt Endlich ist es soweit, willkommen in der Osterzeit! Wir treffen uns am Karsamstag, 19. April um 13:15 Uhr zu ei- nem Ritt durch die schöne Natur. Bitte meldet euch bis 14. April bei Dennis Haug (017634479658) wenn ihr dabei seid – nähere Infos folgen. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung der Schal- meienkapelle 1987 Baindt e.V. Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 11.04.2025 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen - zu wählen in diesem Jahr: - Erster Vorstand - Zeugwart - Schriftführer - 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 10.04.2025 schriftlich an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 11.04.2025 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Blutreitergruppe Zweite Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. am Freitag, den 25.04.2025 Am Freitag, den 25.04.2025, um 20 Uhr sind alle Mitglie- der, Blutreiterinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal zur Jah- reshauptversammlung. Folgende Tagesordnung wurde aufgestellt: 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Bericht des Gruppenführers von der Gruppenführer- versammlung in Weingarten Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 11. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 12. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 30.05.2025 13. Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreu- te-Gwigg am 18.05.2025 14. Ehrungen 15. Beschluss über den Proberitt am 29.05.2025 um 13.45 Uhr in Sulpach 16. Beschluss über Ort und Zeitpunkt der Nachbespre- chung am Abend des Blutfreitags 17. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 18.05.2025, schriftlich beim Vorstand einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 29.03.2025 Werner Elbs, Vorsitzender BITTE BEACHTEN: Der Versicherungsbeitrag zum Blutritt in Weingarten ist mit der Anmeldung in bar zu bezahlen. Volleyball LJ Baindt Pokalfinalturnier Freizeit Süd Beim Finalturnier im Freizeitpokal Süd am 06.04.25 in der Baindter Sporthalle der Klosterwiesenschule gab es außerge- wöhnlicherweise zum zweiten Jahr in Folge erneut die- selben Mannschaften: Mit dem Tabellendritten SV Jedesheim, dem Tabellen- vierten VfB Ulm und dem Tabellensiebten VLJ Baindt 1 standen sich drei Mannschaften aus der A-Klasse Süd gegenüber – alles alte Bekannte. Bereits im ersten Spiel zwischen dem VfB Ulm und dem SV Jedesheim wurde das Spielprinzip mit drei Gewinnsätzen ansatzweise ausgereizt (25:12; 25:23; 20:25; 25:13) und es versprach ein spannender Abend zu werden. Im zweiten Spiel durfte sich dann die VLJ Baindt 1 am SV Jedesheim versuchen. Die Gastgeber fanden super ins Spiel und dank der zahlreichen Unterstützung schien es eine klare Sache zu werden (25:19; 25:20), bis der SV Jedesheim im dritten und vierten Satz nochmal das Ru- der herumriss und die Nerven der Baindter Spieler und Zuschauer stark strapazierte (23:25; 22:25). Im letzten alles entscheidenden Satz konnten die Baindter jedoch das hervorzaubern, wofür es während der Saison leider nicht immer gereicht hatte und entschieden das kräfte- zehrende Spiel für sich (15:12). Somit war alles für ein großes Finale im Finale bereit. Zwar starteten die Baindter in den ersten Satz noch mit neuer Energie und frischen Spielern, doch die Ulmer bewiesen die Stärke, die sie auch während der Rundenspiele im- mer wieder an den Tag gelegt hatten (21:25). Und leider spielten die Zeit und die weniger vorhandenen Wechsel- möglichkeiten gegen die VLJ Baindt (16:25; 12:25). Trotz allem freuen sich die Baindter Tabellensiebten über dieses grandiose Endergebnis und den zweiten Platz im Pokal! Zum Abschluss dieses tollen Finaltages gab es noch den MVP zu wählen (most valuable player = wertvollster Spie- ler): Unsere super Fans! Wir danken euch für eure treue Unterstützung im Finale und über die gesamte Saison hinweg! Euch gehört die Ana-nas! Basar Baindt Rückblick Frühjahr-Sommer Basar 2025 Liebe Basarfreunde, am 15. März hat unser Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle wieder mit großem Erfolg stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns erneut die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ein riesengroßer Dank gilt auch unseren vielen enga- gierten Helferinnen und Helfern. Ohne eure Unterstüt- zung wäre es nicht möglich, den Basar durchzuführen. Ein weiterer Dank gilt den vielen Papas, Opas und Omas, die die Kinder betreut haben und dadurch maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir so viele helfende Hän- de zusammenbringen konnten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: - Förderverein Klosterwiesenschule e.V - Jugendfeuerwehr Baindt - „Bädle“ Baindt-Sanierung des Therapiebads für Men- schen mit Behinderung - Jahresgutscheine für die örtlichen Kindergärten und Schulkindbetreuung v Gemeindebücherei Baindt Wir hoffen, dass wir im Herbst wieder auf eine große Zahl von Helferinnen und Helfer zählen können und freuen uns, euch am nächsten Basarwochende dem 27. September 2025 begrüßen zu dürfen. Aktuelle Informationen findet Ihr immer auf unserer Fa- cebook-Seite „Kinderbasar Baindt“ (auch ohne Face- book-Konto zugänglich) oder auf Instagram. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wildkräuter am Wegesrand von der Schillerlinde zur Wolfegger Ach Wir wandern vorbei an gurgelnden Bächlein, kleinen Wasserfällen, Wanderführung: Irene Klingler. Ge- steinsarten, reizvollen Ausblicken - und schauen, was uns die Naturapotheke zu bieten hat. Treffpunkt: Dienstag, 15.04.2025 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten oder um 11.30 Uhr am Wan- derparkplatz Alttann (Eisenbahnbrücke). Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit: 4,5 Stunden, 8 km, 150 hm bergauf, 180 hm ber- gab. Fahrpreis: 4 € für Mitglieder, 6 € für Gäste. Einkehr ist nach der Wanderung geplant. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe und nach Bedarf Stöcke. Wanderführung: Irene Klingler. Anmeldung ab 11.04.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 Zu unserer Hauptversammlung am Samstag, den 10.05.2025 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt la- den wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 02.05.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau (E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de) einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppie- rungen: Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölkerung und Ver- eine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützen- haus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 26.03.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 02.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 09.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch, den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag, den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Ehrenmitglied Her- mine Maucher, die am 23.03.2025 im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Hermine war seit 1968 Mitglied der Schützengilde Baindt und über viele Jahre hinweg ein fester Bestandteil unse- res Vereinslebens. Mit ihrer herzlichen Art hat sie für zahlreiche schöne, ge- sellige und unvergessliche Momente gesorgt. Bis zuletzt nahm sie mit Freude an unseren Vereinsver- anstaltungen teil und zeigte stets ihre Verbundenheit zum Verein. Wir werden Hermine sehr vermissen und ihr stets ein eh- rendes Andenken bewahren. Im Namen aller Mitglieder Der Vorstand Aus dem Landkreis Aufführungen des Theatervereins Waldburg e.V. Missverständnisse, Verwechslungen und schräge Thea- termomente machen diese rasante Komödie zu einem Abend voller Lacher! „Eine Bühne voller Chaos“ heißt die Komödie von Ken Ludwig, angepasst von Patrick Hanser, welche der The- aterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß! Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Nachmittagsvorstellung Freitag, 25. April, 14.30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen. Karten erhalten Sie an der Nachmittagskasse ab 13:30 Uhr (kein Kartenvorverkauf). Eintrittspreis: Erwachsene: 10 Euro, Kinder: 5 Euro Abendvorstellungen Freitag, 25. April, 19.30 Uhr Samstag, 26. April, 19.30 Uhr Sonntag, 27. April, 18.30 Uhr Freitag, 2. Mai, 19.30 Uhr Samstag, 3. Mai, 19.30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro KARTENVORVERKAUF Am 12.04.2025 von 9 bis 12 Uhr im Foyer der Mehrzweck- halle. Ab 12.04.2025, ab 11 Uhr bis 1 Stunde vor Vorstellungsbe- ginn: online unter www.theaterverein-waldburg.de Die Abendkasse ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Reservierte Karten bitte bis 19 Uhr abholen. Die Karten werden an der Abendkasse bar bezahlt. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage (www.theaterverein-waldburg.de) – u. a. für den Bestuhlungsplan bzw. auf Face- book und Instagram oder schmökern Sie in unserem Flyer. Wir freuen uns auf Sie! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 MSC Langnau Motorradsegnung in Laimnau Mit Gottes Segen in die neue Saison Mit dem Segen für eine sichere Fahrt laden wir die Bikerin- nen und Biker am Ostermontag, 21. April, 10 Uhr zur Mo- torradsegnung in die Pfarrkirche Laimnau ein. Mit einem Gottesdienst und der Segnung wollen wir gemeinsam mit den Bikerinnen und Biker in die neue Motorradsaison starten. Nach der Segnung auf dem Kirchplatz drehen wir eine Runde bis zur Argentalhalle. Dort findet der tradi- tionelle Frühschoppen im Foyer der Argentalhalle statt. Bei schönem Wetter wird vor der Halle mit Bierbänken gestuhlt. Egal, ob Sonne oder Regen – die Segnung fin- det bei jedem Wetter statt. Der MSC Langnau freut sich auf viele Bikerinnen und Biker. Für Fragen steht Andrea Kreuzer, Mobil 0170 930 96 44, zur Verfügung. Gesellschaft Oberschwaben für Ge- schichte und Kultur e.V. Großer Erfolg ermöglicht Verlängerung des Förderpro- gramms Bis zu 3.500 Euro für Projekte zum Bauernkriegs-Ge- denkjahr Seit über einem Jahr fördert die Gesellschaft Oberschwa- ben e.V. zahlreiche Aktionen und Initiativen, die sich dem Thema Bauernkrieg und Freiheit widmen. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Förderprogramm „1525-2025: Freiheit gestern – Freiheit heute“ bis zum 31.12.2025 ver- längert. Die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. unterstützt im Gedenkjahr die Erinnerungsarbeit und bringt das Thema in die Gegenwart. Vom Heimatverein bis zur Schulklasse – sie alle haben die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung zu erhalten. Bisher wurden 45 Pro- jekte mit insgesamt 87.000 Euro gefördert. Das durchweg positive Feedback hat die Gesellschaft Oberschwaben dazu bewogen, den Förderzeitraum bis Ende des Jahres zu verlängern. Das Förderprogramm hat zwei Schwerpunkte: Das Pro- gramm „Geschichte“ richtet sich an Vereine, Kommunen und Stiftungen aus Oberschwaben. Mit bis zu 3.500 Euro werden Formate gefördert, die sich mit den Ereignissen vor 500 Jahren auseinandersetzen. Das Programm „Ge- genwart“ richtet sich an Schulen in Oberschwaben. Mit bis zu 750 Euro werden Formate gefördert, in denen sich junge Menschen mit aktuellen Fragen zu Freiheit und De- mokratie beschäftigen. Erst kürzlich wurde in Lindau-Rickenbach eine Gedenk- säule eingeweiht. Die Dollinger-Realschule in Biberach führt ein selbst geschriebenes Theaterstück auf und das Bauernmuseum Schloss Glatt in Sulz zeigt eine Ausstel- lung über den hiesigen „Haufen vor dem Wald“. Viele weitere Projekte werden in den kommenden Monaten umgesetzt. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben sind, spätestens jedoch am 31.12.2025. Förder- richtlinien und Antragstellung unter www.gesellschaft-oberschwaben.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 13. April 2025 Die Seen der Blitzenreuter Seenplatte und ihre Be- deutung Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:00 Uhr Dauer: ca. 2,5 bis 3 Stunden Bitte denken Sie an festes Schuhwerk. Die Seen und ihre Bedeutung für die damaligen Klöster und heute. Der Einfluss des Adels der Welfen, der Staufer und des Württemberger Königreichs. Diese Führung thematisiert die Entstehung und Geschich- te der Weiher und Seen nach der Eiszeit, deren Bedeu- tung für das Kloster Weingarten und die Fischwirtschaft. Begleiten Sie Peter Rolser auf der Wanderung vom Häck- lerweiher über die Sudetenhütte um den Vorsee, vorbei an der Sonnenuhr und zurück zum Parkplatz am Häck- lerweiher. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Start der Bürgerbeteiligung für neues Radverkehrskonzept Der Landkreis Ravensburg ist in die Erarbeitung seines neuen Radverkehrskonzepts gestartet. Zur Auftaktveran- staltung in Ravensburg am heutigen Freitag kamen 50 geladene Gäste aus Politik und Verwaltung, Verbänden sowie Trägern öffentlicher Belange. Gemeinsam sollen in den nächsten Monaten Bausteine für eine Weiterent- wicklung des Alltagsnetzes für den Radverkehr erarbei- tet werden. Auch die Untersuchung zum Bedarf weiterer Radabstellanlagen, Bike+Ride-Stationen und Mobilitäts- stationen steht auf der Agenda. Hierbei liegt der Fokus auf der Erreichbarkeit aller kreisangehörigen Kommunen untereinander sowie der optimalen Anbindung an die Nachbarlandkreise. Die Bürgerbeteiligung für das neue Radverkehrskonzept beginnt ebenfalls heute. Zur systematischen Förderung des Radverkehrs im Land- kreis soll geprüft werden, welche weiteren Anstrengungen beim Ausbau der Infrastruktur, bei den Fahrradabstellan- lagen und bei weiteren Serviceelementen für den Rad- verkehr sinnvoll sind. „Damit wollen wir noch bessere Bedingungen schaffen, dass wir alle für das Zurücklegen unserer Wege im Alltag intensiver auf das Fahrrad zu- rückgreifen“ so Landrat Harald Sievers. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihre fahrradfreundliche Kommune mitgestalten und werden in diesem Zusam- menhang von Beginn an aktiv in den Planungsprozess miteinbezogen. Ihre Beteiligung ist dabei entscheidend, denn sie kennen ihre Wege am besten und bestimmen durch Ihr Verhalten wesentlich den Verkehr. In einer On- line-Beteiligung (https://www.jetzt-mitmachen.de/landkreis-ravensburg/) erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Wün- sche und Anregungen bei der Erarbeitung des Radver- kehrskonzeptes einzubringen. Das Online-Portal ist bis zum 4. Mai 2025 geöffnet. Der Landkreis wird zudem gemeinsam mit dem Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen beim Mobilitätstag in Ravensburg am 6. April 2025 mit einem Stand vor Ort sein, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bie- ten, sich direkt ins Konzept einzubringen. „Der persönliche Austausch bringt immer einen deutlichen Mehrwert und somit einen enormen Schub für unsere gemeinsame An- strengung.“, freut sich der Radverkehrskoordinator Tobias Wedi auf wertvolle Gespräche. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Gesprächsreihe für Pflegende Eltern 2025 ... von Kindern mit chron. Krankheit, Behinderung, hohem Förderbedarf, OP-Erfahrung, … Mittwochs, jeweils 18:30 Uhr Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r El- tern(teil) Am Mittwoch, den 30. April, bietet die Caritas einen Vor- trag zum Thema „Rentenpunkte für Pflegende“ an. Re- ferentin ist ein Mitarbeitender der Deutschen Rentenver- sicherung. Angeboten wird der Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe „Pflegende Eltern bzw. Angehörige“. Einge- laden sind alle Interessierte, Eintritt frei, ohne Anmeldung, um eine Spende wird gebeten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen Pflege-Pauschbetrag, Fahrtkosten, Umbaumaßnahmen, Zuzahlungen, Haushaltshilfe, usw. Referent: Achim Bulander (Steuerberater) 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe Schulbegleitung, Hilfeplan und weitere Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Referentin: Frau Heinemann (Landratsamt Sigmaringen) 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament Referent: Hr. Herwanger (Notar a.D.) 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern Verhaltensmuster und Therapiemöglichkeiten Referentin: Heidi Schneider (Heilpraktikerin f. Psycho- therapie) 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren Referent: Alexander Teubl (Betreuungsvereins SKM Sig.) 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Fahrtkosten, Entlastungsbeitrag, Haushaltshilfe usw. Referentin: Sonja Wäscher (AOK Bodensee-Oberschwaben) DRK Kreisverband Ravensburg e.V. „Erste Hilfe am Hund“ Lehrgänge beim DRK in Ravensburg In vielen Bereichen des täglichen Lebens ist der Hund ein treuer und unverzichtbarer Begleiter des Menschen. Hun- de sind aber auch neugierig, suchen, spielen oder reißen manchmal aus. Deshalb ist es enorm wichtig, dass Hun- debesitzer in Notfallsituationen, in denen ihr Hund ver- letzt oder gar schwer erkrankt ist, einfache Maßnahmen beherrschen, mit denen sie ihren Hund erstversorgen und für den Transport zum Tierarzt vorbereiten können. Hundehalter lernen auf Grundlage aktueller veterinärme- dizinischer Erkenntnisse in einem vierstündigen Lehrgang Notsituationen bei ihrem Hund zu erkennen und die not- wendigen Maßnahmen zu ergreifen. Lehrgangsinhalte • Blutstillung, Wundbehandlung und Fremdkörperent- fernung • Verbände bei -Pfoten-, Ohr- und Bissverletzungen, -Schnittwunden • Versorgung von Knochenbrüchen und Bauchverlet- zungen • Maßnahmen bei Vergiftungen und Insektenstichen • Fiebermessen, Pulskontrolle und Medikamentengabe • Korrekter Transport verletzter Tiere inklusive Maßnah- men zum Eigenschutz • Maßnahmen bei Magendrehungen, Hitzschlag und Er- frierungen • Erkennen von Stresssymptomen und Überforderung bei Hunden • Herz-Lungen-Wiederbelebung • Rechts- und Versicherungsfragen Der Lehrgang findet statt beim DRK Kreisverband Ra- vensburg e.V. und kostet 50,00 EUR. Termine: Freitag, 06.06.2025, 13:00 – 17.15 Uhr Freitag, 19.09.2025, 13:00 – 17.15 Uhr Die Lehrgänge können online gebucht werden unter: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/erste-hilfe-kur- se/erste-hilfe-am-hund.html Technische Werken Schussental (TWS) TWS unterstützt Umweltbildung des BUND Förderung für eine Naturwerkstatt und mobile Um- weltbildungsboxen Wie baut und lebt der Biber? Was blüht als erstes im Jahr und was ist eine Streuobstwiese? Mit zahlreichen Umwelt- bildungsangeboten begeistert der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Kinder und Er- wachsene für die Natur. Finanzielle Unterstützung erhält der Verein nun von den Technischen Werken Schussental (TWS). Der BUND Ravensburg-Weingarten kann durch das Engagement des Energiedienstleisters sein Umwelt- bildungsangebot um eine NaTurWerkStatt ausweiten und weiter professionalisieren. Lernen in der Natur „Umweltbildung leistet einen wichtigen Beitrag zum Na- tur- und Umweltschutz. Sie sensibilisiert Kinder und Er- wachsene für die Endlichkeit der Ressourcen und moti- viert zu einem umweltbewussten Verhalten. Der BUND ist ebenso kompetent wie erfahren in diesem Bereich. Wir schätzen ihn als Partner bei unserem Engagement für Klima- und Umweltschutz sehr“, sagt Dr. Andreas Thiel- Böhm, Geschäftsführer der TWS. Die NaTurWerkStatt, die mit der finanziellen Hilfe der TWS nun geschaffen werden kann, soll ein fester Lern- und Erkundungsort im Grünen werden. Jung und Alt sollen hier eine dauerhafte Anlauf- stelle für Umweltbildung im Schussental vorfinden. „Wir freuen uns sehr, dass sich die TWS hier engagiert“, sagt Corinna Tonoli, Geschäftsführerin der BUND Ortsgruppe Ravensburg-Weingarten. „Mit der NaTurWerkStatt bieten wir künftig die spannende Möglichkeit, Zusammenhänge in der Natur buchstäblich zu begreifen und zu verstehen, warum sie Schutz braucht. Lernen findet mitten zwischen Pflanzen, Tieren und Gewässern statt – ohne Noten- und Leistungsdruck, abseits des Klassenzimmers.“ Mit Lupe und Kescher Die TWS unterstützt außerdem die Beschaffung naturpä- dagogischer Materialien für mobile Umweltbildungsboxen zu Themen wie Wald, Wiese oder Wasser. Mit Lupe, Ke- scher und Probegläschen können Kinder- und Familien- gruppen den Naturphänomenen auf die Spur kommen. „Einen geeigneten Standort für unsere NaTurWerkStatt haben wir bereits ausgemacht. Aktuell klären wir, ob wir unser Vorhaben dort realisieren können. Dann geht es an die Umsetzung“, freut sich Corinna Tonoli auf das ge- meinsame Projekt. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Kursangebot der Krebsberatungsstelle Ravensburg Fit trotz Krebs – Training auf dem Indoor-Fahrrad Der Kurs richtet sich an Krebspatienten jeden Alters als Einstieg oder Wiedereinstieg in die aktive Bewegung. Das Trainingsziel ist die Steigerung der eigenen persön- lichen Ausdauer. Auch die Regenerationsfähigkeit nach einer Etappe auf dem Fahrrad wird trainiert, sodass nach einer Belastung stets eine aktive Erholung eingebunden wird. Der Kurs findet im Radius Ravensburg statt und dauert 45 min. Informationen, Termine und Anmeldung bei der Krebs- beratungsstelle Ravensburg vormittags unter der Tele- fonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Europäische Impfwoche 2025: Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen ruft zur Überprüfung des Impfschutzes auf Vom 27. April bis 3. Mai findet die diesjährige Europäische Impfwoche statt. Die Europäische Impfwoche ist eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben geru- fene Initiative, die auf die Bedeutung von Impfmaßnah- men für die Prävention von Krankheiten und den Schutz von Menschenleben aufmerksam macht. Das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen des Landratsamts Ravensburg schließt sich dieser wichtigen Initiative an und ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihren Impfsta- tus zu überprüfen und bei Bedarf aufzufrischen. Frau Dr. Segelbacher, Leiterin des Amts für Gesundheit und stationäres Wohnen, betont: „Impfungen gehören zu den wirksamsten Präventionsmaßnahmen in der Medizin. Sie schützen nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Gemeinschaft vor gefährlichen Infektionskrankheiten.“ Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, den gelben Impfpass regelmäßig in der Hausarzt- oder Kinderarzt- praxis kontrollieren zu lassen, um mögliche Impflücken aufzudecken und zu schließen. Ergänzend zur ärztlichen Impfberatung bietet das Ministerium für Soziales, Gesund- heit und Integration Baden-Württemberg einen kosten- freien Online-Impfcheck für Jugendliche zwischen 9 und 18 Jahren an. Für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Impf- checks für spezifische Impfungen an. Aufmerksamkeit sollte bei der Überprüfung des Impfsta- tus auch auf regionale Infektionskrankheiten gerichtet werden. So gilt beispielsweise ganz Baden-Württemberg als FSME-Hochrisikogebiet. FSME ist eine hauptsächlich durch Zecken übertragene Viruserkrankung, welche zu Entzündungen des Gehirns, der Hirnhäute und des Rü- ckenmarks führen kann. Bürgerinnen und Bürger, die in Baden-Württemberg leben, empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) eine Impfung zum Schutz vor FSME. Weitere Informationen rund um das Thema Impfen sind zu finden unter www.impfen-info.de sowie auf der Seite des Robert Koch Instituts (RKI). Fortbildungsveranstaltung für Waldbe- sitzende am 26. April in Bad Waldsee / Mittelurbach Das Forstamt des Landkreises Ravensburg lädt Wald- besitzende zu einer kostenlosen Fortbildung am 26. April ein. Die Fortbildung findet von 09:30 bis 14:00 Uhr in Bad Waldsee / Mittelurbach statt. Folgende Themen werden behandelt: • Kulturvorbereitung, Pflanzung, Kultursicherung, Wild- schutz, Baumartenwahl, Förderung • Erstdurchforstung / Jungbestandspflege im Laub- und Nadelholz, Z-Baumauswahl • Schwachholzernte, Vorliefern mit Raupe • Wegeunterhaltung im Privatwald Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist in Vol- kertshaus in Mittelurbach (eine Detailkarte mit genauem Treffpunkt und weiteren Informationen ist verfügbar un- ter https://www.rv.de/ihr+anliegen/land-+und+forstwirt- schaft/wald+-+und+forstwirtschaft/waldbesitzerinfo) Was sonst noch interessiert Landkreis Ravensburg Anträge auf ESF-Förderung bis zum 31.05.2025 möglich Kreis Ravensburg - Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2026 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesse- rung der Beschäftigungslage. In der Förderperiode 2021-2027 liegt der Fokus auf re- gionaler Ebene auf der Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe sowie die Er- höhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen. Im ländlichen Raum ansässige Personen, insbesondere Männer ohne verwertbare Qualifikation, sollen bei der Förderung der arbeits- und lebensnahen Sprachkennt- nisse wohnortnah unterstützt werden, mit der Zielsetzung der Integration in Ausbildung und Arbeit. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ab der Sekundarstufe bei der weiteren schulischen und berufli- chen Entwicklung - unter Einbeziehung der Familie - soll ein weiterer Förderschwerpunkt sein. Freie Träger, die entsprechende Projekte umsetzen möch- ten, können ihre Anträge bis zum 31. Mai 2025 bei der Lan- deskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antrags- formulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Per- sonen beträgt. Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de, Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds. Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de AOK Bodensee-Oberschwaben Wechsel beim AOK-Bezirksrat: Horst Arndt übernimmt Vorsitz Das Gremium fordert echte Strukturreformen und wirksa- me Begrenzungen auf der Ausgabenseite für Versicherte und Arbeitgeber: Es versickert derzeit zu viel Beitragsgeld in veralteten und unkoordinierten Strukturen Horst Arndt hat turnusmäßig den Vorsitz des Bezirks- rats der AOK Bodensee-Oberschwaben übernommen. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Er vertritt im ehrenamtlichen Selbstverwaltungsgremium die Versichertenseite. Damit löst er Peter Brodmann ab, der die Leitung im vergangenen Jahr für die Arbeitge- berseite innehatte. AOK-Geschäftsführer Markus Pack- mohr und sein Geschäftsführungskollege Bernd Gulde unterstrichen die Wichtigkeit des Gremiums. Der AOK-Be- zirksrat Bodensee-Oberschwaben setzt sich aus jeweils vierzehn Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen, die stellvertretend für die Versicherten und Arbeitgeber in der Region an wichtigen Entscheidungen mitwirken. Aktuell begrüßt das Gremium die Vorschläge aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kritisiert jedoch das Fehlen grundlegender Reformansätze. „In den aktuellen Koalitionsverhandlungen werden ent- scheidende Weichen für das Gesundheitswesen gestellt“, betont Horst Arndt. Die bisherigen Ergebnisse der Arbeits- gruppe Gesundheit und Pflege werden insgesamt positiv aufgenommen, da sie wichtige Forderungen der AOK-Ge- meinschaft berücksichtigen. Sie enthalten wichtige Maß- nahmen zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist ein klares und überfälliges Signal der Arbeitsgruppe, dass der Bund endlich mehr finanzielle Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen muss. AOK fordert stabile GKV-Finanzen Die geplante Sicherstellung einer auskömmlichen Finan- zierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende mit bis zu 10 Milliarden Euro jährlich ist nicht nur notwendig, sondern ordnungspolitisch überfällig – zumal bereits die letzte Bundesregierung dies angekündigt, aber nicht um- gesetzt hatte. Ebenso entscheidend ist die Dynamisie- rung des Bundeszuschusses zur Gesetzlichen Kranken- versicherung. „Beide Maßnahmen sind essenziell, um die GKV-Finanzen zu stabilisieren und müssen ohne Verzö- gerung umgesetzt werden“, unterstreicht Bernd Gulde und ergänzt: „Positiv ist auch die beabsichtigte hälftige Finanzierung des Krankhaus-Transformationsfonds aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur. Die ursprüng- lich geplante anteilige Finanzierung durch die GKV-Bei- tragszahlenden war nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungswidrig. Diese Fehlkonstruktion soll nun kor- rigiert werden – ein richtiger und notwendiger Schritt für eine zukunftsfähige Krankenhausversorgung und eine sozial gerechte Finanzierung.“ Ansätze für Strukturreformen Nachvollziehbar ist das Vorhaben, ein verbindliches Pri- märarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kin- derärzte einzuführen und das Thema Terminvergabe an- zugehen. Bernd Gulde: „In Baden-Württemberg und auch in Bodensee-Oberschwaben praktizieren wir seit vielen Jahren mit dem AOK-HausarztProgramm ein Primär- arztsystem und koordinieren die weitere Versorgung über angebundene Facharztverträge.“ Unabhängige wissen- schaftliche Evaluationen zeigen regelmäßig die Vorteile dieses Systems. Besonders chronisch kranke Patienten profitieren: Sie erhalten gezieltere und effizientere Be- handlungen, was ihre Lebensqualität und Lebenserwar- tung verbessert. „Die Umsetzung des Vorhabens muss regionale Lösungen über Selektivverträge auch weiter- hin möglich machen“, hebt Bernd Gulde hervor. „Auch die noch offenen Reformvorhaben aus der letzten Le- gislaturperiode – die Notfallreform und die Pflegekom- petenz – sollen schnell abgeschlossen werden“, so der stellvertretende Geschäftsführer weiter. Ebenso wird der Plan, eine nachhaltige Pflegereform von einer Bund-Län- der-Expertengruppe vorbereiten zu lassen, als ein sinn- voller Schritt angesehen. Die Ausgaben steigen ungebremst „Kritisch bleibt jedoch, dass keine Vorschläge zur Begren- zung der Ausgaben entwickelt wurden, um diese an die Einnahmenentwicklung anzupassen. Im Gegenteil: Das Signal zur Entbudgetierung in Richtung Fachärzte könnte zu höheren Ausgaben führen, ohne dass eine tatsächliche Verbesserung der Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu erwarten ist“, betont Bernd Gulde. Auch im Bereich der Arzneimittel gibt es keinerlei Einsparungsan- sätze. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege birgt daher das Risiko, die Ausgaben weiter anstei- gen zu lassen. Die Ausgaben müssen dringend gebremst werden. Die Vertreterinnen und Vertreter im AOK-Bezirks- rat Bodensee-Oberschwaben blicken mit Sorgenfalten auf die immer steigenden Beiträge und die Geldbeutel der Versicherten und Arbeitgeber. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.05.2025 Redaktionsschluss: 28.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Warum wachsen Tulpen in der Vase weiter? Tulpen in einer Vase wachsen schnell über die anderen Blu- men hinaus. Normalerweise geschieht Wachstum durch Zellteilung, wobei immer mehr Zellen gebildet werden. Bei Pflanzen ist dies aber nur der erste Teil des Wachstums, danach wächst die Pflanze mittels Zellstreckung weiter: Was- sereinlagerungen vergrößern die Zellen. Bei Tulpen ist dieser Wachstumsmechanismus ausgeprägter als bei anderen Schnitt- blumen. Die Natur hat das so eingerichtet, damit die Tulpe über- leben kann; im Unterschied etwa zu Rosen bringt sie nämlich nur eine Blüte hervor, dafür aber wächst diese dann über die anderen Blumen hinaus. © Brückner/DEIKE 756U05U2 NA BU / S . H en ni gs S. H en ni gs Helfen Sie mit einer Insekten- Patenschaft! NABU.de/insekten-pate E-Mail: paten@NABU.de Beflügelter Junggeselle sucht zarte Partnerin für romantische Flatterwochen. Tel.: 030.284984-1574 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 MIETGESUCHE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. Radwechsel m. Wuchten 12,50 €/Stk. Reifenmontage m. Wuchten 20,- €/Stk. Reifeneinlagerung 25,- €/Satz/Saison Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Bei der Gemeinde Fronreute, Landkreis Ravensburg (ca. 5030 Einwohner) ist die Stelle der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang bis zu 100 %. Eine Teilung der Stelle ist möglich. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A11 LBesO oder entspre- chender Einstufung im TVöD. Informationen zu den Stellenausschreibungen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute unter www.fronreute.de/rathaus-service/stellenausschreibungen. Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • LKW-Fahrer mit Erfahrung in Führen von Erdbauma- schinen FS-KL LE • Facharbeiter • Vorarbeiter • Lagerist auf 556,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 23. Mai 2025 Nummer 21 Feierliche Einweihung der neuen Ortsmitte in Baindt Fotos: Wynrich Zlomke Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Feierliche Einweihung der neuen Ortsmitte in Baindt Bei schönstem Frühlingswetter wurde die neue Ortsmitte am Mittwoch, 30. April 2025 im Rahmen einer fei- erlichen Veranstaltung offiziell eingeweiht. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie geladene Gäste kamen zusammen, um dieses besondere Ereignis gemeinsam zu feiern. In ihren Grußworten hoben Bürgermeisterin Simone Rürup und Planer Christian Seng, Büro 356° freiraum + umwelt aus Überlingen die Bedeutung der Ortsmitte als Begegnungsort hervor. Ein Dorfplatz mit offener Gestaltung, viel Platz zum Verweilen, barrierefrei, mit moderner Möblierung sowie harmonischer Begrünung ist gelungen. Ein besonderer Moment der Feier war die Segnung der neuen Ortsmitte durch die Pfarrer Bernhard Stau- dacher und Martin Schöberl, die in ihren Worten den Platz als Ort des Miteinanders, der Kommunikation und des guten Zusammenlebens in der Gemeinde würdigten. Der Beginn für diese Aufgabe der Gestaltung einer neuen Ortsmitte liegt bereits im Jahr 2014, als die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gelungen ist. Erste daraus resultierende Ergebnisse sind der Kreisverkehr am Ortseingang, die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Feneberg und die Entwicklung des Fischerareals. „Doch Herzstück ist unsere Ortsmitte mit dem Dorfplatz“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Für die nächs- ten Jahrzehnte ist die Gemeinde Baindt mit ihrer neuen Ortsmitte hervorragend aufgestellt. Diese Lang- fristigkeit der Baumaßnahme rechtfertigt den Einsatz hochwertiger Materialien und kleinklimafreundlicher Gestaltungselemente. Denn es geht bei den verwendeten Gestaltungselementen nicht nur um eine optische und funktionale Auf- wertung, sondern eben auch um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung des lokalen Klimas. Dadurch wird die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöht. So überzeugt die neu gestaltete Ortsmitte Baindts durch viel Grün das Schatten spenden wird, zur Kühlung dient und die Aufenthaltsqualität steigert. Es gibt einen Trinkwasserbrunnen, der jederzeit kostenlos Trink- wasser bester Qualität bietet. Das Wasserfontänenfeld, das Trampolin und das Spielgerät werden Kinder begeistern und Familien anziehen. Durch die Barrierefreiheit des Platzes sowohl für sehbehinderte Menschen als auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist die Ortsmitte jetzt für alle zugänglich und erlebbar. Wegeverbindungen in Richtung Fischerareal und Feneberg sind nun einfacher und die Anbindung an den ÖPNV ist für alle gegeben. Kurz um Baindt hat jetzt einen lebenswerten und grünen Ortskern, mit viel Auf- enthaltsqualität für alle Generationen und für ganz unterschiedliche Nutzungen und Anlässe, der für die Be- völkerung und für Besucherinnen und Besucher gleichermaßen attraktiv ist. Zur Dokumentation des Bauablaufs wurde ein kleiner Film erstellt, der die gesamte Bau- phase in nur 1 Minute und 30 Sekunden zusammenfasst. Dieser eindrucksvolle Zeitrafferfilm ist ab sofort im Eingangsbereich des Rathauses zu sehen und kann auch über die Home- page der Gemeinde über nebenstehenden QR-Code oder unter www.baindt.de Gemeinde Baindt Dorfplatz Video Bauablauf abgerufen werden. Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten – dem Planungsbüro, den ausführenden Firmen, dem Gemeinderat, den Mitarbeitenden der Verwaltung sowie allen, die mit ihrem Engagement, ihrer Geduld und ihrer Unter- stützung zum Gelingen dieses Projekts beigetragen haben. Ebenso dankt Bürgermeisterin Simone Rürup allen Mitwirkenden der Einweihungsfeier herzlich: der örtlichen Gastronomie Gaststätte „Zur Mühle“ und „Baindter Beck“ für die Bewirtung, dem Kunstkreis für das Kinder- schminken, dem Kirchenchor für den Verkauf von Kaffee und Kuchen, der Landjugend für das Maibaumstel- len und den Getränkeverkauf, dem Musikverein Baindt und der Musikschule Ravensburg für die musikalische Umrahmung sowie dem CAP-Markt für die Präsentation ihrer wertvollen Arbeit. Ein herzlicher Dank gilt auch Herrn Roland Gabriel für den guten Ton sowie unserem Bauhof für die tatkräftige Unterstützung. Sie alle haben mit ihrem Engagement zu einer rundum gelungenen Einweihungsfeier beigetragen. Die Bürgerschaft sowie alle Gäste sind bei dieser Veranstaltung mit Sicherheit zu der Überzeugung gekom- men, dass diese neue Ortsmitte ab sofort ein Treffpunkt für alle sein wird – ein lebendiger Mittelpunkt für das Gemeindeleben. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Benefizkonzert Samstag, 5. Juli 2025 » Einlass 18 Uhr | Eintritt 20 Euro* » Veranstaltungsort: Schenk-Konrad-Halle | 88255 Baindt » Veranstalter: Stiftung St. Franziskus | SBBZ Sehen Baindt » Ein Herzensprojekt zum Erhalt des Therapiebads “Bädle Baindt” Mit Die Fexer PerBlechs Lustige 11 Vive La Bräss Mehr Infos zu unserem Herzensprojekt: www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt * Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur mit einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Begleitperson teilnehmen. Vorverkaufsstellen: - Bäckerei Schmidt Baindt - Friseur Geng Baienfurt oder unter benefizbaindt@freenet.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Herzliche Einladung zum Blutritt am Freitag, den 30. Mai 2025 Der Blutfreitag findet in jedem Jahr am Freitag nach Christi Himmelfahrt statt, in diesem Jahr am 30. Mai 2025. Seit über 900 Jahren gehört die Verehrung der Heilig-Blut-Reli- quie zur festen Tradition in Oberschwaben. Der Blutfreitag gilt als größte Reiterprozes- sion Europas. Für die Feierlichkeiten ist folgender Zeitplan vorgesehen: Christi Himmelfahrt (29. Mai 2025) 19:15 Uhr Abendmesse in der Basilika 20:30 Uhr Festpredigt anschließend Lichterprozession zum Kreuzberg Blutfreitag (30. Mai 2025) 23:15 bis 01:00 Uhr Betstunden in der Basilika 04:00 Uhr Reitermesse 05:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Heilig-Blut-Reiter 07:00 Uhr Beginn des Blutritts mit Übergabe der Heilig-Blut-Reliquie an den Blutreiter 09:00 Uhr Pilgeramt 11:15 Uhr Rückkehr des Heilig-Blut-Reiters in den Klosterhof, Schlusssegen und Übergabe der Reliquie 11:30 Uhr Pontifikalamt 15:00 Uhr Kreuzwegandacht 15:30 Uhr Einzelsegen mit der Heilig-Blut-Reliquie Die Blutreitergruppe und der Musikverein der Gemeinde Baindt haben in der Zugordnung 2025 die Nummer 36. Nähere Informationen rund um den Blutritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Wein- garten unter www.stadt-weingarten.de Kultur, Tourismus & Stadtmarketing Tourismus Barock, Basilika & Blutfreitag Blutfreitag oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vom 28. Juni bis zum 18. Juli 2025 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Im Mittelpunkt steht die Freude am Radfahren, die Motivation möglichst vieler Menschen, das Fahrrad im Alltag häufiger zu nutzen, und der positive Beitrag zum Klimaschutz. Teilnehmen können alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten, einem Verein angehö- ren oder eine Schule besuchen. Die gefahre- nen Kilometer müssen nach jeder Tour einfach in den Online-Kalender oder die kostenlose STADTRADELN-App eingetragen werden. Die Ergebnisübersicht zeigt sofort, wie das Team und die Kommune im Vergleich abschneiden. Zudem bietet der Team-Chat die Möglichkeit, gemeinsame Touren zu planen oder sich ge- genseitig zu motivieren. Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist der RadCheck, der am Sonntag, den 29. Juni 2025 während des Dorffestes des Musikver- eins auf dem unteren Schulhof stattfindet. Hier können Fahrräder auf Verkehrssicherheit und ihre StVZO-Konformität überprüft werden. Kleinere Einstellungen und Reparaturen werden direkt vor Ort vorgenommen, während größere Mängel auf einem Prüfbogen vermerkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen rund ums Fahrrad zu stellen. Finanziert wird der RadCheck von der Förderstelle Koordination für Klimamobilität mit Fokus Radverkehr des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Nähere Informationen folgen noch. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme bei der diesjährigen Aktion Stadtradeln und wün- schen viel Spaß sowie eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Amtliche Bekanntmachungen Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztages- grundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der konstituierenden Sitzung wurde die Neufassung der Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Kloster- wiesenschule Baindt beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https:// www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden, eine Ferienbetreuung angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 18.06.2025. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 24.05.2025 – 27.05.2025 eine Abschlussübung mit dem Namen SERE-C „ULM RUN“ Personnel Recovery, Survival & Evasion SERE-C Training durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahr- zeuge und 3 Flugfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden - Dietenheim - Ummendorf - Erlenmoos - Berkheim - Heimertingen - Tannweiler - Haidgau - Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung i.R. SERE-C in 2- bis 3-Mann- Teams/Trupps (Survival-Escape-Resistance-Evasion); dabei Entziehung der Gefangennahme / Verbindungs- aufnahme mit eigenen Kräften / Verhalten bei der Auf- nahme durch Luftfahrzeuge / Einsatz von Such- und Jagdkommando / Einsatz von Hunden Bitte Daueraufträge anpassen – oder SEPA-Lastschriftmandat nutzen Im Zuge der Grundsteuerreform haben sich die Höhe der Grundsteuer-Vorauszahlungen für viele Grundstücksei- gentümerinnen und -eigentümer geändert. Wir bitten Sie daher, Ihre bestehenden Daueraufträge entsprechend zu überprüfen und anzupassen. Einfach und bequem: Zahlung per SEPA-Basislastschrift Um Ihnen den Verwaltungsaufwand zu erleichtern und eine fristgerechte sowie korrekte Zahlung sicherzustel- len, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, am SEPA-Basislast- schriftverfahren teilzunehmen. Mit einem entsprechenden Mandat ziehen wir die fälligen Beträge automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ein. Ihr Vorteil: Kein Aufwand, keine Mahnungen Mit einem SEPA-Lastschriftmandat sparen Sie Zeit und vermeiden Zahlungsverzögerungen. Änderungen bei den Vorauszahlungen werden automatisch berücksichtigt – ganz ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/digitales- rathaus oder an der Bürgertheke. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 31. Juli 2025 bis zum 13. September 2025, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 02. Juni 2025 wissen, mit welchen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm be- reichern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24. Mai 2025 und Sonntag, 25. Mai 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Donnerstag, 29. Mai 2025 (Christi Himmelfahrt) Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Mai 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 25. Mai 2025 Central-Apotheke Ravensburg Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Donnerstag, 29. Mai 2025 (Christi Himmelfahrt) Apotheke im Spital Ravensburg Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 36 21 584 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Mai 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Juni 03.06. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 08.06. Pfingstsonntag 09.06. Pfingstmontag 19.06. Fronleichnam – Prozession Kirche Baindt mit Gemeindefest + BSS 25.06. Seniorentreff BSS 27.06. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 28.06. - 30.06. Dorffest – Musikverein Schulhof Kindergärten Kindergarten St. Martin Frühlingswoche im Wald In der vergangenen Woche verbrach- ten die Kinder und Erzieherinnen unseres Kindergartens jeden Vormittag im Wald. Das Wetter war herrlich und so konnte man mit allen Sin- nen entdecken, was der Wald zu bieten hat. Mit großer Begeisterung wurde ein Tipi gebaut und aus Zweigen, Blättern und Moos entstanden Kunstwerke. Ein umgestürzter Baum wurde schnell zur Kletterlandschaft und viele mutige Kinder nutzten ihn auch zum Balan- cieren. Aus einem langen Ast entstand sogar eine Wippe, die für viele Kinder zum gemeinsamen Wippen Platz bot. Auf dem Waldweg und rund um un- seren Waldplatz wuchsen viele Pus- teblumen. Die Kinder pflückten sie gerne und hatten viel Freude daran, die kleinen Samen in die Luft zu pus- ten. Auf der Entdeckungstour durch den Wald begegneten die Kinder den kleinen Waldbe- wohnern: neugierig und mit vollem Interesse wurden Schnecken, Würmer, Raupen und Spinnen beobachtet. Einige Kinder flogen als Hexen und Zauberer mit dem Hexenbesen und verwandelten mit ihren Zauberstäben andere Kinder in verschiedene Tiere. Eine Erzieherin zeig- te den Kindern, wie man aus Moos und Grashalmen ei- nen Ball formen kann. Danach probierten die Kinder dies selbst aus und spielten damit. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Woche im Wald war für alle ein besonderes Erlebnis mit viel Freude am Entdecken. Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Mai: Hot oder Schrott, das ist hier die Frage Ob Summer Sale, Black Friday, Black Week, Winter Sale und vieles mehr - Anlässe zum Schnäppchenkauf, gibt es meist zuhauf. Die Marketingmaschinerie läuft gerade bei solchen Aktionen auf vollen Hochtouren. Vor lauter Kaufrausch, Rabatten und Superrabatten, vergessen wir oftmals, dass wir dieses Kleidungsstück, elektronische Gerät oder Wohnaccessoire eigentlich gar nicht kaufen wollten. Wer hat sich nicht schon einmal dabei ertappt, nach meh- reren Jahren festzustellen, dass dieser Gegenstand oder dieses Kleidungsstück, quasi noch gar nie benutzt wurde. Ein Fünkchen der Jäger und Sammler der ersten Men- schen steckt eben noch immer in uns allen. Um nicht ständig in die Werbefalle zu tappen und sich Dinge zu kaufen, die eigentlich gar nicht benötigt werden, ist eine vorab erstellte Einkaufsliste sicher hilfreich. Ganz wichtig ist es zudem sich die Frage zu stellen: Brauche ich das wirklich? Auch richtige Sparfähen und Sparfüchse sollten sich die- se Frage regelmäßig stellen, denn dies schont den Geld- beutel und die Umwelt. Schließlich ist ein Gegenstand, der unbenutzt im Müll landet, ja nicht einfach da, sondern für dessen Produktion wird oftmals viel Energie benötigt und teils auch erhebliche Wassermengen. Zudem entpuppen sich vermeintliche Schnäppchen spe- ziell an Saletagen, oftmals bei genauerer Betrachtung, als nicht wirklich günstiger wie normal bzw. teils gar teurer. Oftmals werden einfach im Vorfeld die Preise erhöht, um diese dann im Aktionszeitraum wieder zu senken. Wer also einfach die Preise des gewünschten Gegenstands mehrere Wochen vorher anschaut und dann mit dem Preis im Aktionszeitraum vergleicht, kann somit leicht „vermeintliche Schnäppchen“ enttarnen und wirkliche Schnäppchen erkennen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Kirchliche Nachrichten 24. Mai – 01. Juni 2025 Gedanken zur Woche: Drei Pfade hat der Mensch in sich, in denen sich sein Leben tätigt: die Seele, den Leib und die Sinne. Hildegard von Bingen Samstag, 24. Mai 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Moritz 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (außerordentli- cher MISSIO-Sonntag)Ministranten: Alexand- ra Schnez, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Ricco Haller, Noemi Oelhaf, Nele Gründler,(+ Thea Kränkle, Theresia Elbs, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Wal- ter Frei, Jahrtag: Josef Kränkle, Baptist Elbs, Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler)MISSIO Kollekte Sonntag, 25. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit – außer- ordentlicher MISSIO-Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier gestaltet von der Gruppe MEILEMISSIO-Kollekte 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht 19.30 Uhr Baienfurt – Konzert vom Förderkreis der Kir- chenmusik Montag, 26. Mai (Bittwoche) 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier(† Jahrtag: Hedwig Kuch) Dienstag, 27. Mai (Bittwoche) 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier(† Johann Ger- mann) 19.00 Uhr Briach – Eucharistiefeier (18.15 Uhr Bittgang) Mittwoch, 28. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 29. Mai – Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Jugend- kantorei, anschließend Öschprozession 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer Wolf- gang Knor ohne ÖschprozessionMinistranten: Jakob Kreutle, Emil Schützbach, Max Schütz- bach, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Lisa Schad, Benjamin Stiefvater, Franziska Joachim Freitag, 30. Mai - Blutfreitag 05.30 Uhr Blutreitergruppe Baindt – Abritt mit dem Mu- sikverein beim Mühleparkplatz. Unsere Blutrei- tergruppe nimmt als 36. Gruppe am Blutfrei- tag teil. 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 31. Mai 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Tony 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter mit einem Bläserquartett des Musikvereins Sonntag, 01. Juni – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – FamiliengottesdienstMinistranten: Jonas Elbs, Simon Elbs, Laureen Hartmann, Hannah Elbs, Noah Himpel, Emily Wenzel(† Edmund Wingerter, Regina und Nikolaus Win- gerter, Thomas, Elisabeth und Josef Schmid) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Henri 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 29. Mai geschlossen Freitag, 30. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bittgänge in der Bittwoche und an Christi Himmelfahrt Die Bittgänge von der Kirche Baindt aus nach Sulpach und Schachen finden nicht mehr statt. Die Gottesdienste in den Kapellen bleiben aber unverändert. In der Vergan- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 genheit wurden die Teilnehmer der Bittgänge jedes Jahr etwas älter. Ebenso gibt es auch eine Änderung, was die Prozessionen an Himmelfahrt und Fronleichnam betrifft. Diese Gottesdienste feiern wir bereits seit letztem Jahr wechselweise mit Prozession bzw. „in kleiner Form“. Dieses Jahr findet der Gottesdienst an Himmelfahrt um 10.00 Uhr „in kleiner Form“ statt. Dafür ist an Fronleichnam um 9.00 Uhr ein Gottesdienst mit Prozession und anschließendem Gemeindefest fest eingeplant. Maiandacht bei der Kapelle Binningen am 25. Mai 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen Sie ihr Gotteslob mit. Das diesjährige Thema lau- tet: Heiliger Geist - Kom- pass für mein Leben Gottes Geist will uns in all dem, was uns täglich he- rausfordert und verwirrt, Orientierung geben und ein Kompass für unser Le- ben sein. Mit den Texten der diesjährigen Gebetsvorlage wollen wir Gottes Geist erbitten, damit er uns neu ausrichtet und wir uns Gottes Sicht auf diese Welt immer mehr zu eigen machen. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 30. Mai 2025 um 18.30 Uhr in unserer Kirche. Am Sonntag, 1. Juni bis Samstag, 7. Juni beginnen wir jeweils um 18.30 Uhr mit der Pfingstnovene. Herzliche Einladung zur Pfingstnovene 2025 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus. Einladung zur Firmung 2025 Du bist in der 7. Klasse? Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in unse- rer Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt. Die Firmung findet am 8. November um 14.30 Uhr statt. Ob in Baindt oder Baienfurt steht noch nicht fest. Als Firmspender kommt zu uns Weihbischof Matthäus Karrer. Du hast keine Post bekommen? - dann findest du alle Unterlagen in unserer Homepage unter dem Stichwort: Seelsorge. Melde dich einfach per Mail mit dem Anmel- deformular an. Anmeldeschluss zur Firmung 2025 ist der Dienstag, 3. Juni. Die nächsten Termine: Firmauftakt am Samstag, 20. September 17.00 Uhr in Baienfurt. Night & Pray am Samstag, 11. Oktober 19.00 in Baindt. Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Freitag, 31. Oktober – Sonntag, 2. November. Die Teil- nahme an diesen Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkostenbeitrag für alles: 50 Euro. Bernhard Staudacher Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 4.6.2025 Ausflug nach Heiligkreuztal 08.05 Uhr Treffpunkt am Rathaus 08.15 Uhr Abfahrt am Rathaus in Baienfurt Führung und Andacht in der Kirche Hei- ligkreuztal Mittagessen im Kloster (vom Buffet). Nach dem Mittagessen gehen wir zum Backdorf Häuss- ler mit Führung ca. 15.30 Uhr Fahrt nach Langenenslingen zum Café Stehle ca. 17.00 Uhr Rückfahrt nach Baienfurt Änderungen vorbehalten. Kosten für die Fahrt und Mittagessen 50,00 Euro (Geträn- ke nicht inbegriffen) Bitte um Anmeldung bis zum 01.06.2025 bei Andrea Schor- rer, Tel. 553366 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 25. Mai 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorf- platz 2/1 in Baindt „Schau an der schönen Gärten Zier“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ih- ren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 25. Mai 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Sonntag, 25. Mai Rogate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für kleine Leute (S. Lehmann) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 26. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 28. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 29. Mai Christi Himmelfahrt 10.00 – 16.00 Uhr Ev. Oberschwabentag, Dobel- mühle bei Aulendorf Sonntag, 01. Juni Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen und Kir- chenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Wunschlieder gesucht! Pfingstmontags-Sing-Gottesdienst am 9. Juni Lieblingslieder – gemeinsam singen, Neues entdecken und Vertrautes ge- nießen – denn wer singt, betet gleich doppelt. Bis zum 1. Juni freuen wir uns über eure Liederwünsche aus dem Liederbuch „Neue Lieder plus“ (NL+) oder aus dem „Evangelischen Gesangbuch“ (EG) für unseren besonde- ren Sing-Gottesdienst am Pfingstmontag, 9.30 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1. Liedwünsche bitte telefonisch 0751/43565 oder per E-Mail an martin.schoeberl@elkw.de – ich freue mich schon aufs gemeinsame Singen! – Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Gedanken zum Wochenspruch Beten Wie ein Tag begonnen hat, so kann er auch zu Ende gebracht werden: Mit einem kurzen Inne- halten, einem Tagesrückblick, einem Dank. „Diesen Tag, Herr, leg ich zurück in deine Hände, denn du gabst ihn mir“, beginnt ein Kirchenlied. Sich das be- wusst zu machen, im Kommen und Gehen der Tage den einzelnen Tag zu würdigen, dazu kann ein kurzer Tagesrückblick dienen. Dabei können folgende Fragen helfen: Was hat mich froh gemacht? Wofür kann ich danken? Was ist offen geblie- ben? Was nehme ich mit? Und welche Menschen sind mir wichtig gewesen? Für wen möchte ich beten? Nach einer solchen stillen Zeit vielleicht noch ein Vaterunser sprechen und dann aufgeräumt und in Ruhe schlafen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © kirchenjahr-evangelisch.de) --- Chorprojekt-2025 Liebe Sänger, Sängerinnen und Musik- interessierte, wer Spaß am Singen hat, ist herzlich zu unserem Chorprojekt eingeladen. Die- ses Jahr starten wir bereits vor den Sommerferien mit folgenden Terminen: 02.06. / 23.06. und 30.06. Weiter geht’s dann gut erholt nach den Sommerferien am 08.09. / 15.09. und 22.09. Geprobt werden ein paar „Best of Lieder“ unseres Kir- chenchores. Die Proben finden jeweils montags Abend um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Bai- enfurt statt. Am Sonntag, 28.09. werden die Lieder dann im Rahmen eines Gottesdienstes gesungen. Gerne auch an andere Singbegeisterte weitersagen. Wir freuen uns auf euch. Euer ev. Kirchenchor (Bildquelle: istockphoto, Vektor-Illustration) Bibeltreff am Sonntag, 25. Mai findet um 17 Uhr ein Bibeltreff im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus im Raum „Turmblick“ Weingarten statt. Thema ist das 4. Kapitel des Kolosserbriefes, in dem Paulus die Gemeinde ermutigt an- haltend für „eine geöffnete Türe“ zu beten. Die Einführung und die Impulse gibt Mario Müller, Gemeinschaftspastor im Evang. Gemeinschaftsverband „Die Apis“. Ab16 Uhr besteht die Möglichkeit die Ausstellung „200 Jahre Evang. Kirchengemeinde Weingarten“ in der Stadt- kirche anzusehen. Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Kindergarten- & Gemeindefest 2025 – „60 Jahre Ev. Kindergarten und Ev. Gemeindehaus in Baienfurt“ Herzliche Einladung zu unserem Kinder- garten- und Ge- meindefest am Sonntag, 29. Juni rund um Ev. Kinder- garten und Ge- meindehaus, Ösch- weg 30 in Baienfurt. Wir beginnen mit einem interaktiven „Kirche-kunterbunt“-Familiengot- tes-dienst, bevor es mit einem leckeren Mittagessen, Ak- tionen und geselligem Miteinander weitergeht. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühl- möglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Feiern Sie mit uns seien sie unser Gast! Engagiert • Originell • Tolerant Evangelischer Oberschwaben Tag 2025 Festgottesdienst für alle mit dem christlichen Zauberer Tommy Bright Workshops, Gespräche, Kinder- und Jugendprogramm „Prüft alles und behaltet das Gute!” 1.Thess. 5,21 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Oberschwabentag.de Christi Himmelfahrt, 29. Mai, 10 bis 16 Uhr Info: Pfarrerin Silke Kuczera • 88410 Bad Wurzach • Telefon 07564 3575 E-Mail: silke.kuczera@elkw.de • www.dobelmuehle.de Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juni: 16.06. Elli Duelli: „Die süd- liche Landschaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.07. Christa Welle-Leb- herz: „In Form und Farbe auf Abwe- gen”, Aquarell August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Souveräner Auswärtssieg TSV Meckenbeuren - SV Baindt 0:3 (0:1) Am 26. Spieltag gastierte der SV Baindt beim Tabellen- zehnten aus Meckenbeuren, wobei die Baindter Mann- schaft den Erfolg aus der Hinrunde (2:0) nun auch aus- wärts wiederholen wollte. Im Vergleich zum spektakulären 5:2 in der Vorwoche gegen den SV Achberg, rückten Fink, Hosse, Brugger und Odenbach neu in die Mannschaft, wodurch der in der Winterpause transferierte Ersatz- keeper Odenbach damit sein Pflichtspieldebüt für den SVB feiern durfte. Überraschend abwartend und defensiv startete der TSV die Partie, obwohl das Team von Trainer Reger eigent- lich auch noch Punkte für den sicheren Klassenerhalt benötigt, während Weilands Mannschaft von Beginn an die Spielkontrolle übernahm und mit seinen schnellen Außenbahnspielern immer wieder gefährlich durchbre- chen konnte. Brugger, welchem beim Kopfball das nö- tige Timing fehlte, und Dischl, dem das Leder im Straf- raum unglücklich vom Fuß sprang, vergaben erste gute Möglichkeiten für den SVB. Verdientermaßen ging der SVB nach 26 Minuten dann aber in Führung: durch eine schnelle Kombination über die rechte Offensivseite wurde M. Szeibel am rechten Strafraumeck freigespielt, welcher clever auf Dischl ablegte. Dieser blieb zunächst noch an einem Verteidiger der Gastgeber hängen, bekam den Ball allerdings nochmal vor die Füße und schloss aus 15 Metern trocken im linken oberen Eck ab - 0:1. In einer im weiteren Verlauf relativ ereignisarmen ersten Hälfte agierte der SVB nach vorne oftmals etwas zu kompliziert, ließ defensiv aber durch eine abgeklärte Leistung auch keine wirkliche Torchance zu. Dies setzte sich auch im zweiten Durchgang fort, wobei der Landesliga-Absteiger im Angriff nun noch mehr Räu- me bekam, seine Angriffe aber immer wieder schlecht ausspielte. Dennoch sorgte Weilands Mannschaft zehn Minuten nach Wiederbeginn für weitere Beruhigung bei der Baindter Anhängerschaft, die im Vorfeld noch ge- warnt hatte: „Ohje, in Mecka, da ham mer no nie gwonne”. Ein Baindter Standard landete scharf auf dem zweiten Pfosten, wo der agile Thoma das Leder per Kopf noch- mals in Richtung Fünfer ablegte. Dort drückte der einge- laufene Brugger die Kugel artistisch im Rückwärtsfallen über seinen Gegenspieler hinweg zum 0:2 ins Tor (55.). Bruggers Bruder Manuel musste nach dem Spiel neidlos anerkennen: „Ich könnte das zwar auch machen, aber dann würde ich mir halt alles reißen”. Nach der Stunden- marke wurde der TSV dann etwas stärker, wobei Keeper Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Odenbach bei seinem ansonsten souveränen Auftritt et- was Glück hatte, dass sein kleinerer Fehlgriff bei einem hohen Ball nicht bestraft wurde. Weitere große Chancen sprangen für den TSV in der Folge aber nicht heraus, während es der SVB auf der Gegenseite in Person von Dischl, Fischer und Dantona verpasste, frühzeitig den Deckel drauf zu machen. Mit einer reifen und disziplinier- ten Leistung brachte Baindt die teilweise unnötig hitzi- ge Schlussphase ohne größere Probleme aber über die Zeit und erhöhte schlussendlich doch noch auf 0:3. In der Nachspielzeit wurde Fischer beim Versuch, den Ball abzu- schirmen, im Strafraum von Tschirdewahn klar zu Boden gerissen. Den fälligen Elfmeter übernahm Baindts Num- mer 7 selbst und verwandelte sicher unten rechts (90+3). Durch die parallele Niederlage der TSG Ailingen in Ber- gatreute springt der SVB mit dem zweiten Sieg in Folge damit auf Tabellenplatz 3 und wird gewillt sein, diesen in den ausstehenden vier Spielen nicht mehr herzugeben. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Henry Hosse (80. Lukas Walser), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Cal- tabiano (90. Lukas Zweifel), Jonathan Dischl, Tobias Fink (36. Kevin Lang) (63. Nico Geggier) - Trainer: Rolf Wei- landTore: 0:1 Jonathan Dischl (26.), 0:2 Michael Brugger (55.), 0:3 Jan Fischer (90.+3 Foulelfmeter) TSV Meckenbeuren - SV Baindt II 0:1 (0:0) Nach der bitteren 5:2-Pleite am vergangenen Spieltag wollte der SVB II gegen den Tabellenfünften aus Mecken- beuren wieder einen Sieg einfahren, um wenige Spielta- ge vor Ende nicht doch noch die große „Meisterflatter” zu bekommen. Mit einer kleineren Systemumstellung aufs Feld geschickt, agierte Geggiers Mannschaft von Beginn an tonange- bend. Brugger, der mit seinem Distanzschuss aus 30 Me- tern an die Latte knapp am Traumtor vorbeischrammte, und Schnez, welcher etliche mal am starken TSV-Keeper Schraivogel scheiterte, verpassten es, die „Zwoite” früh auf Kurs zu bringen. Auch in der zweiten Halbzeit wollte Goalgetter Schnez einfach kein Treffer gelingen, jedoch legte er in der 61.Minute mustergültig Knisel vor, welcher auf 0:1 stellte. Bis auf eine kleine Unachtsamkeit in der Schlussphase ließ der SVB II am Ende nichts Gefährliches mehr zu und ging am Ende verdient als Sieger vom Platz. Da der SV Kressbronn II parallel nur Remis spielte, kann der SVB II entweder am Sonntag vom Sofa aus Meister werden, sofern der SVK II nicht gewinnt, oder sich am Vatertag in Maierhöfen mit einem Sieg selbst zum Meis- ter krönen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Späth, Marlon Brunner (72. Kai Kaspar), Moritz Gresser, Ma- nuel Brugger, Konstantin Knisel (80. Julian Keppeler), Luca Bosch, Daniel Kronenberger (85. Moritz Lang), David Krauter (72. Niklas Hugger), Johannes Schnez (89. Lukas Grabherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Konstantin Knisel (61.) Vorschau: Sonntag, 25.05 15.00 Uhr: SV Baindt - SGM Unterzeil/Seibranz Donnerstag, 29.05 11.00 Uhr: SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 13.00 Uhr: SV Maierhöfen/Grünenbach - SV Baindt TC Baindt e.V. Ergebnisse vom vergangenen Wochenende H 65: Oberligastaffel, 1. Spieltag: TC Bad Saulgau – TC Baindt 4:2 Mit einer Niederlage in die neue Saison gestartet sind die Herren 65. In einem engen Match unterlag man nach einem 2:2 Zwi- schenstand nach den Einzeln (Siege durch L.Reich und R.P uk ) nach Verlust beider Doppel noch mit 2:4. Es spielten: L. Reich, R. Puk, E. Feurle, J. Spöri und W.Graf im Doppel. H 65: Oberligastaffel, 2. Spieltag: TC Baindt – TA SC Staig 2:4 Auch im 2. Spiel gelang uns nicht der erhoffte Sieg. Aller- dings konnten wir nach dem Ausfall von E.F eurle auch dieses Mal nicht mit der Stammaufstellung antreten. Nach dem Sieg von L.Reich im Einzel gelang nur ein wei- terer Sieg von L.Reich und S. Hirmke im Doppel 1. Im Ein- satz waren: L. Reich, R. Puk, W. Graf, S. Hirmke. H 50/2: Bezirksklasse 2: TC Baindt – TC Meckenbeuren-Kehlen 1:8 Gegen einen übermächtigen Gegner hatten wir von An- fang an keine Chance. Alle waren von der LK weitaus besser aufgestellt als wir. Frank Preussner konnte sein Einzel als Einziger gewinnen. Auch in den Doppeln hatten wir keine Chance, so dass am Ende eine deutliche 1:8 Nie- derlage zu Buche stand. Danke noch an Lena Kaspar und Andi Münst für die gute Bewirtung. Es spielten: Thomas Schäfer, Harald Steinmeier, Abdurrahman Cizek, Richi Schäfer, Frank Preussner, Jürgen Müller und Matthias Klimmer. Doppel 1: Thomas/ Frank, Doppel 2: Matthias/ Richard, Doppel 3: Abdurrahman/ Jürgen. H 40: Bezirksstaffel 2: TC Meckenbeuren-Kehlen – TC Baindt 1:5 Es war angerichtet! Pünktlich bei optimalen Wetterbe- dingungen starteten wir in unsere erste Partie der neuen Saison. Ralf Raubald und Andreas Bosch konnten ihre Einzel klar für sich entscheiden. Michael Trotzki machte es wieder einmal spannend, siegte aber dieses Mal ner- venstark im MTB. Roland Bucher musste nach gutem Start, aber aufgrund einer Verletzung, seine Partie auf- geben. Wir wünschen dir „gute Besserung“ und schnelle Genesung. Mit 3:1 Siegen ging es damit in die entschei- denden Doppel. Hier traten nun Rafael Grabherr Michael Trotzki und Ralf Raubald/Andi Bosch gegen ihre Gegner an. Jeweils mit 2 klaren Zweisatz Siegen ließen wir unsere Gegner aber nicht mehr ins Spiel kommen und feierten einen tollen 5: 1Sieg zum Saisonauftakt. Klasse - weiter so. Zum Abschluss gab es leckeren Wurstsalat sowie ka- meradschaftliches Beisammensein auf der schönen Anla- ge in Kehlen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Michael Trotzki, Roland Bucher (im Doppel Rafael Grabherr), sowie Andreas Bosch. H: Kreisklasse 2: TA SV Eberhardzell – TC Baindt 6:3 Nach einer Niederlage im Auftaktspiel der Saison, sehnte es die Baindter Tennis Buben nach Wiedergutmachung. Mit voller Motivation traten sie auf den roten Sand der Eberhardzeller. Auf 4 Plätzen starteten David Schäfer, Laurin Wösle, Daniel Gertler und Philipp Futterer ihre Ein- zel. Nach dem ein oder anderen hart umkämpften Punkt konnte sich jedoch nur Laurin in seinem Einzel durchset- zen. Danach waren Max Schäfer und Tim Pantoffelmann Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 an der Reihe. Aber auch diese beiden Einzel wurden hart umkämpft hergegeben. Somit war das Spiel nach den Einzeln mit 5:1 bereits entschieden. In die Doppelrunde wurden David und Max an 1, Laurin und Philipp an 2 und Tim und Daniel an 3 aufgestellt. In den Doppeln konnten sich das 1er und das 3er Doppel durchsetzen. Somit war der Endspielstand 6:3 gegen die Baindter. Der Frust wurde mit ein paar kühlen Bierchen, belegten Seelen und Nudel- salat begossen. So muss Baindt sich noch etwas gedulden um ihren ersten Sieg der Saison nach Hause zu holen. H 30: Bezirksliga: TC Baindt – TA SV Sulmetingen 3:6 Baindt, 18.05.2025 – Beim ersten Heimspiel der Saison mussten sich die Herren 30 des TC Baindt dem SV Sulme- tingen mit 3:6 geschlagen geben – trotz hervorragender Platzbedingungen auf den roten Sandplätzen der Baind- ter Tennisanlage. Nach dem starken Auftakt in der Vor- woche gelang es der Mannschaft diesmal nicht, an die gute Leistung anzuknüpfen. Auf dem Papier war es ein spannendes Duell, doch im Spielverlauf schien die Kon- zentration der Baindter nicht voll dem Tennis zu gelten. Stattdessen sorgten Diskussionen über das Regelwerk beim Aufschlag („Fußfehler“) und vor allem kulinarische Fragen – etwa nach dem besten Essig für Kartoffelsalat oder dem Verbleib der Kartoffelsorte „Siglinde“ – für Ab- lenkung. Die Folge war ein gebremstes Spiel in den ent- scheidenden Momenten, mit zu vielen ungezwungenen Fehlern und fehlender Durchschlagskraft. Die Chance zur Wiedergutmachung bietet sich bereits in der kommenden Woche im zweiten Heimspiel. Dann gilt es, den Fokus wieder ganz auf den Sport zu richten und mit konzentrierter Leistung die ersten Heimpunkte der Saison einzufahren. D 60: Doppelrunde: TC Langenau – TC Baindt 3:1 Erwartungsvoll starteten wir in unseren 2. Spieltag in Lan- genau. Wir haben alles getan, aber leider war es uns nicht vergönnt, mehr als ein Doppel zu gewinnen. Die anderen drei verloren wir knapp. Es spielten: Sibylle, Inge, Andrea, Eve und Rosi. H 65 : Doppelrunde: TA SV Blitzenreute - TC Baindt 0:4 Gegen einen in allen Bereichen unterlegenen Gegner ge- wannen in Runde1 R. Puk / Max Reich und J. Spöri / K. Göppert ihre Doppel. In Runde 2 waren J. Spöri / M.Reich und L. Reich / H.Marschner nicht zu bezwingen. Es wa- ren dabei: Leo Reich, Roland Puk, Josef Spöri, Max Reich, Klaus Göppert und Charly Marschner. H 65: Doppelrunde: TC Baindt - SPG Hett./Inner./Ver.stadt 4:0 Auch in diesem Jahr konnten wir uns gegen die Spielge- meinschaft von der Schwäbischen Alb klar durchsetzen. In Runde1 gewannen R. Puk / K. Göppert und W. Graf / J. Spöri ihre Doppel. In Runde 2 waren R. Puk / W. Graf und J. Spöri / H. Mar- schner nach 12:10 im Matchtiebreak erfolgreich. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Werner Graf, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. H 70: Doppelrunde: TC Kressbronn – TC Baindt 0:4 Willi Fischer und Ulli Spille beherrschten mit einem 6:0 und 6:2 Sieg im ersten Doppel klar ihre Gegner. Klaus Klumpp und Günter Kessler bauten die Baindter Führung mit einem souveränen 7:5 und 6:2 auf 2:0 Punkte aus. In der zweiten Doppelrunde siegten Willi Fischer und Günter Kessler nach langem Kampf mit 6:3; 6:7 und 10:7. Ulli Spil- le und Gerhard Zinser erhöhten nach über zwei Stunden Spielzeit die Baindter Führung mit 6:2, 5:7 und 10:7 auf 4:0. Vorschau: Sa, 24.5.: H 50/1: Bezirksoberliga/TC Baindt – TC Isny H 60: Bezirksliga/TC Baindt – TC Leutkirch D 50: Staffelliga/TC Langenau – TC Baindt H 40: Bezirksstaffel/SG Aulendorf Tennis – TC Baindt H 50/2: Bezirksklasse 2/TA SV Achstetten – TC Baindt So, 25.5.: H 30: Bezirksliga/TC Baindt – TC 1903 Wangen H: Kreisklasse 2/TA SV Haisterkirch – TC Baindt Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 28. - 30. Juni 2025 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 28. - 30. Juni 2025 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorberei- tungen sind schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf unser Festwochenende. Also mar- kieren auch sie sich schon einmal das Wochenende vom 28. - 30.06.2025 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerhütte 2025 in Hittisau Die ersten bergwandernden Raspler konnten es nicht erwarten und reisten bereits am frühen Freitag an, um bei herrlichem Wetter, die ersten Höhenmeter zu tätigen. An der Hütte wurden sie dann von den nach und nach eintref- fenden Fahrgemeinschaften empfangen und man merkte sehr schnell, dass die Stimmung ein geselliges Wochen- ende einläutete. Von U10 bis Ü60 waren alle Altersklas- sen vertreten und das anstehende Programm ein ebenso bunter Mix aus den unterschiedlichsten Aktivitäten. Am Freitagabend wurde noch zünftig gevespert und dann zu Gitarrenklängen gesungen und getanzt. Bis spät in die Nacht oder früh in den Morgen, getreu dem Motto „man muss die Feste feiern, wie sie fallen“. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Einige starteten noch vor dem Frühstück mit dem ersten „Raspler-Hütten-Yoga“ in den Tag und dann ging es auch schon in Richtung Hittisberg, um bei bestem Wanderwet- ter einen Blick gen Hohen Ifen zu erhaschen. Wiederum andere machten sich zum Rodeln auf den Weg ans Hünd- le und ein Teil blieb auf der Hütte, um die kulinarischen Köstlichkeiten für den Abend zu arrangieren. Und wieder hieß es tanzen, spielen, singen, lachen, bis auch die letzten ihre Häupter in eines der Betten nieder- ließen. Leider hieß es dann am Sonntag wieder, Taschen packen und Hütte aufräumen. Mit vielen schönen Momenten im Gepäck, ging es zurück in die Heimat nach Baindt. Ein herzliches Vergelts Gott dem gesamten Hütten-Or- ga-Team rund um Caro, Ingar und Miri und selbstver- ständlich allen, die dieses Wochenende mitgestaltet ha- ben. Die Rasplerhütte 2025 war wieder einmal MEGA und der Termin für die Hütte 2026 und 2027 steht auch schon fest. Mit einem frühlingskräftigen RASPLER – RATSCH RATSCH durch den restlichen Wonnemonat Mai! Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu einem informativen Vortrag zum Thema „Brandschutz im Haushalt“. Unser Referent ist Feuerwehrkommandant Roland Bucher, der wertvolle Tipps und wichtige Hinweise rund um das Thema Brand- schutz geben wird. Datum: 04.06.2025 Uhrzeit: 19.30 Uhr Ort: Bischof-Sproll-Saal in Baindt Der Vortrag bietet eine großartige Gelegenheit, mehr über die wichtigsten Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden im eigenen Zuhause zu erfahren und Fragen di- rekt an einen Experten zu stellen. Wir freuen uns auf euer Kommen und einen interessanten Austausch! Es sind alle Interessierten aus den Gemeinden sehr will- kommen. Euer Vorstandsteam Reitergruppe Baindt Sportliche Erfolge Am vergangenen Wochenende durften wir uns über großartige sportliche Leis- tungen unserer Vereinsmitglieder freuen: Anna Tratzyk war in Bad Schussenried sehr erfolgreich unterwegs. Am Freitag konnte sie mit Pasadena die Ama- teur-Springprüfung Klasse A* (95 cm) souverän für sich entscheiden. Mit Charlston errang sie in derselben Prü- fung den 9. Platz. Auch am Samstag setzte Anna ihren Erfolg fort und sicherte sich erneut mit Pasadena den Sieg in einer Amateur-Springprüfung Klasse A** (100 cm). Eine wirklich beeindruckende Leistung! Theresa Henzler nahm am Reitturnier in Wangen teil und überzeugte mit ihrer Bonne Diamond in der Dressurrei- terprüfung Klasse A*. Mit einer tollen Wertnote von 8,0 errang sie einen hervorragenden 2. Platz. Auch beim Reitertag in Waldburg war unser Verein ver- treten. Leni Weiß konnte mit Bella im Reiterwettbewerb einen erfreulichen 6. Platz erreichen. Wir gratulieren unseren Reiterinnen ganz herzlich zu die- sen Erfolgen. Wir sind sehr stolz auf euch und freuen uns mit euch über diese schönen Ergebnisse! Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Rückblick auf die Arbeitseinsätze der Woche Neben den sportlichen Highlights wurde auch auf unserer Reitanlage fleißig gearbeitet. Am Donnerstag, den 22. Mai, fand der erste Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Rund um unsere Reitplät- ze wurde das Gras gemäht, der Sandplatz sorgfältig her- gerichtet und der Hufschlag in der Reithalle eingeräumt. Auch an der Reithalle selbst gab es tatkräftigen Einsatz. Die vordere Front wurde verputzt. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen! Aufgrund des Umfangs der Arbeiten waren mehrere Einsätze notwendig, um die Außenfassa- de fertigzustellen und die ausstehenden Arbeiten mit den Rigipsplatten zu vollenden. Ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer, die mit so viel Engagement und Zeit zum Gelingen bei- getragen haben! Euer Einsatz ist nicht selbstverständlich und zeigt einmal mehr, wie stark unser Vereinsleben vom Gemeinschaftsgeist getragen wird. Blutreitergruppe Einladung zur Blutreiterversamm- lung am Freitag, 23. Mai 2025 Zur Besprechung der Einzelheiten, für Informationen und Anmeldungen zum Blutritt in Weingarten treffen wir uns am Freitag, 23. Mai 2025 um 20 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Ein wichtiger Hinweis für unsere Ministrantenreiter: Die Ausgabe der Gewänder erfolgt auch am Freitag, 23. Mai 2025 zwischen 19 Uhr und 19:45 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal. Dazu bitten wir um vollzähliges Erscheinen. Am vergangenen Sonntag beteiligten sich 14 Reiter unse- rer Gruppe beim Sankt-Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg. Bei der Blutreitergruppe Bergatreute waren insgesamt 160 Reiter zu Gast, die in der Reiterprozession den Segen des Heiligen Georg, dem die schöne und große Kapelle in Gwigg geweiht ist, erbittet haben. Wie gewohnt findet an Christi Himmelfahrt, 29.05.2025 um 13:45 Uhr unser Proberitt in Sulpach statt. Weingarten feiert dieses Jahr am 30. Mai den Blutfreitag und darf als Festgast den Bischof von Speyer Dr. Karl- Heinz Wiesemann begrüßen. Im Festgruß bezeichnet er den Blutfreitag als lebendige Volksfrömmigkeit in tiefem Glaube und großem Gemeinschaftsgeist, was zu einem beeindruckendem Ganzen verbindet. Unser Abritt in Baindt ist wie immer pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz. Die Musikkapelle wird uns tra- ditionell (zum 112. Mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzliches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Als Gruppe Nr. 36 nehmen wir dieses Jahr zum 117. Mal bei der Prozession zu Ehren Jesu Christi teil. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus Mühle. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Hören, was Landwirtschaft braucht - HofDialog vom Grünen Ortsverband Am Mittwoch, den 4. Juni auf 18.30 Uhr lädt der Orts- verband der Grünen in Weingarten, Baienfurt und Baindt zum 3. HofDialog ein auf einen landwirtschaft- lichen Betrieb aus der Region. Diesmal geht es auf den Biohof von Bärbel und Jörg Endraß bei Wangen. Eine Lerche über einer Wiese singen hören, Kinder, die einen Wildblumenstrauß pflücken dürfen, der so vielfältig ist, wie die Sträuße aus der Erinnerung, Insektengewim- mel beobachten – diese Momente sind inzwischen sehr selten geworden. Die sogenannte Biodiversität – die Vielfalt in der Na- tur - ist verloren gegangen. Dabei ist sie Grundlage für eine gute Ernte, saubere Luft, fruchtbare Böden und sta- bile Ökosysteme. Hauptursachen sind intensive Land- wirtschaft, Klimawandel, Umweltverschmutzung und die Zerstörung natürlicher Lebensräume. Monokulturen, Pestizide und Überdüngung verringern die Artenvielfalt dramatisch.Hier spielt die ökologische Landwirtschaft eine entscheidende Rolle. Sie setzt auf Fruchtwechsel, vielfältige Anbauformen, kleinteilige Landschaftsstruk- turen und artgerechte Tierhaltung. Durch z. B. weniger Düngung und späte Mahd bieten sie zahlreichen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum. Biodiversität zu fördern, ist ein zentraler Baustein in der ökologischen Landwirtschaft. Wie sehen die Maßnahmen konkret aus, um die natürli- che Vielfalt zu erhalten? Diese und viele weitere Fragen können wir besprechen.Mittwoch, den 4.06. wollen wir den BioHof Endraß besichtigen und anschließend ins Ge- spräch kommen. Für Fahrgemeinschaften bitte anmelden unter: info@gruene.wgt.de Um 18 Uhr geht’s los. Treffpunkt wird noch bekannt ge- geben. Website Biohof: www.biohof-endrass.de Aus dem Landkreis Kammermusikvereinigung Baienfurt Herzliche Einladung zur Serenade Die Kammermusikvereinigung Baienfurt lädt Sie ganz herzlich ein am Sonntag, 1. Juni 2025 um 19 Uhr in die Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2 zu einem Abend voller Klangfarben – Klassik trifft Kino. Freuen Sie sich auf ein außergewöhnliches Konzert mit Meisterwerken aus drei Jahrhunderten unter der Leitung von Isabel Gräfin Pachta. Erleben Sie Mendelssohns ein- drucksvolle 10. Sinfonie, Vivaldis Sommer aus den „Vier Jahreszeiten“ - virtuos interpretiert von unserer Solistin Isabel Gräfin Pachta – sowie unvergessliche Filmmusik aus La La Land (Justin Hurwitz) und The Godfather (Nino Rota). Ein bewegender Abend zwischen barocker Brillanz, romantischer Tiefe und cineastischer Magie! Der Eintritt ist frei. Spenden für die Deckung der Unkos- ten und die weitere Arbeit des Orchesters werden gerne entgegengenommen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Toleranzlauf Schussental 2025 Sonntag, 18. Mai 2025 Es haben sich über 300 Personen angemeldet! Weitere Anmeldungen sind deshalb nicht mehr möglich. Digitaltag „Erlebe Digitalisierung!“ am Freitag, 27. Juni 2025 von 12:00 bis 16:00 Uhr im Gänsbühl Center und Cafésito in Ravensburg kostenlose Veranstaltung ohne Anmeldung Die Digi Coaches der OWB und das Polizeipräsidium Ra- vensburg informieren Sie gemeinsam über: sicheres Surfen im Internet sichere Passwörter und wie Sie am besten mit Cookies umgehen Es gibt auch Mitmach-Aktionen! Inklusive Segeltage am Bodensee „Ahoi Matrose: Komm an Bord!“ am 7. oder 8. oder 9. Juni 2025 jeweils ganztags vom Segel-Motorboot-Club Friedrichshafen kostenlose Aktion mit Anmeldung Hier findet man den Link mit weiteren Informationen: Segelverband Baden-Württemberg - Inklusive Segeltage Baden-Württemberg Um was geht es? Dieses Event ermöglicht allen Menschen den Einstieg und die Teilhabe am Segelsport. Es sind alle eingeladen, beim Schnupper-Tag dabei zu sein. Eisenbahnfreunde Bad Waldsee Vatertag ist Modellbahntag Seit 24 Jahren ist der Vatertag für die Eisenbahnfreunde Bad Waldsee ein besonderer Tag. So auch wieder am 29. Mai, ab 10:00 bis 16:00 Uhr können die Besucher wieder das Vereinsheim der Modellbahn- freunde aufsuchen und besichtigen. Die kleine Welt umfasst 2 Modellanlagen in Spur H0. Die große Modulanlage stellt eine 2-gleisige Hauptbahn dar, welche der Fantasie entsprungen ist. Der Besucher fin- det aber bei genauer Betrachtung doch versteckte Ver- bindungen zu unserer Region. Die noch im Aufbau be- stehenden Anlage handelt es sich um den Nachbau des Bahnhofs Bad Waldsee mit den angedeuteten Strecken nach Aulendorf und Roßberg. Hier legen die Modellbauer hohen Wert auf Originalität und Detailtreue. Die Gebäu- de entstehen im Eigenbau, die sich an Original-Plänen orientieren oder Fotos aus der vergangenen Zeit. Es ver- kehren stillgerechte Züge mit Dampf- u. Dieselloks und passenden Wagen aus vergangenen Tagen und runden damit das Gesamtbild der Anlage ab. Im Bereich der DC- Car haben sich unsere Mitglieder ebenfalls stark enga- giert, es befinden sich mittlerweile eine große Flotte an Straßenfahrzeugen im Betrieb. Für das leibliche Wohl ist gesorgt, mit Grillwurst, Steak, Kaffee und Kuchen und Getränken zu Vereinspreisen werden Sie während Ihrer Verweildauer bei Laune gehalten. Die Veranstaltung fin- det bei jeder Witterung statt. Das Vereinsheim befindet sich in der Steinenbergerstr. 3, 88339 Bad Waldsee (Nähe Lidl). Auf Ihren Besuch freu- en sich die Modellbahner. Der Eintritt ist wie immer frei. Für Modellbahnfreunde und Interessierte, die gerne mal den Verein kennenlernen möchten, dürfen gerne vor- beischauen. Die Vereinsabende finden jeden Dienstag ab ca. 19 Uhr statt. Info: ebf_badwaldsee@gmx.de oder telefonisch 07524 / 915951 Treppenhausgalerie KuK e.V. Einladung zur Ausstellung vom 1.6.2025 bis 20.7.2025 Vernissage Sonntag, 1. Juni 11 Uhr. Skurril – doppeldeutig – hintergründig Begrüßung KuK e.V. – Einführung in die Ausstellung, musikalische Umrahmung mit Thomas Linder und Ker- stin Hesse von den Brekkies Inn. Sektempfang. Die Künstlerinnen Eva Baumgartl aus Meersburg, Eli- sabeth Hölz wohnt und arbeitet in Amtzell, sowie der Künstler Gennadi Piasetski aus Ravensburg, verbindet das Thema in dieser Ausstellung. Gezeigt werden viel- fältige Arbeiten dazu: in Linol-Holzschnitt, Radierungen, Öl-Acrylmalerei, Objekte, Collagen, Schaukästchen und Großformatiges in Öl auf Leinwand. Geöffnet bis 20. Juli von Fr., Sa., So/Feiertag 14 - 17 Uhr Treppenhausgalerie KuK e.V. Seestraße 13, Karsee/Wangen im Allgäu DLRG Baienfurt - Seepferdchenhelden gesucht! - Anfängerschwimmkurs Herbst 2025 Ab dem 01.06.2025 ist die Anmeldung für unseren nächs- ten Anfängerschwimmkurs im September über unsere Homepage baienfurt.dlrg.de/kurse möglich. Angemeldet werden kann jedes Kind ab 6 Jahren. Ziel des Kurses ist das sichere Schwimmen, bis hin zur Erlangung des Seepferdchens. Kursinhalte: - Kenntnis von Baderegeln - Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwim- mart in Bauch- oder Rücken- lage (Grobform, während des Schwimmens in Bauch- lage erkennbar ins Wasser ausatmen) - Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling) Gleich über den QR-Code anmelden und Kursplatz si- chern! Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Festliches Kirchenkonzert mit dem Blockflötenor- chester der Musikschule Wassermann aus Ravens- burg-Schmalegg Am Sonntag, 25. Mai 2025, 19.30 Uhr in der kath. Pfarr- kirche Baienfurt Das Blockflötenorchester Allegría der Musikschule Gisela Wassermann hat sich aus kleinsten Anfängen heraus zu einem Blockflöten-Orchester entwickelt, das in Ravens- burg und in der Region u. a. aufgrund seines Repertoires, Instrumentariums und seiner Qualität im weiten Umkreis als einzigartig gilt. Als Besonderheit verfügt das Blockflötenorchester der Musikschule Gisela Wassermann über ein Instrumen- tarium vom handtellergroßen Garkleinflötlein bis zum Subkontrabass mit einer Luftsäule von ca. 3,5 m Länge. Dabei wechseln die SpielerInnen flexibel die Instrumente. Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Naherholung zwischen Schussen und Seen Buntes Programm anlässlich des Tages der Artenviel- falt am 25. Mai 2025 Mit dem landesweiten Aktionstag möchte der Landes- naturschutzverband Baden-Württemberg für heimische Naturschätze sensibilisieren und die Themen Artenviel- falt und Artenkenntnis in den öffentlichen Fokus rücken. Da darf auf ein buntes Aktionsprogramm an der Blitzen- reuter Seenplatte nicht fehlen! Mit ihrer abwechslungsreichen Landschaft, geprägt von Seen, Weihern und Mooren, ist sie nicht nur ein geschätz- tes Naherholungsgebiet in Oberschwaben, sie bietet wert- vollen Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzen- welt. Empfohlener Start: Parkplatz Häcklerweiher Zeitraum: 13:00 bis 17:00 Uhr Am Sonntag, 25. Mai können sich Naturbegeisterte, Wan- derer und Familien auf Entdeckungsreise der Blitzenreuter Seenplatte begeben. Unsere Gästeführerinnen und Gäs- teführer bieten ansprechende Info-Stationen entlang des Wanderweges um Vorsee, Buchsee und Häcklerweiher. Für Groß und Klein ist hier einiges geboten: Von Wan- derempfehlungen über Wissenswertes zur heimischen Tier- und Pflanzenwelt, bis hin zu komplexeren Themen wie etwa die Messung der Zeit mit Hilfe einer Sonnenuhr – keine Frage bleibt offen. Die Stationen sind: 1. Begrüßung am Parkplatz Häcklerweiher (Häckler) 2. Die Sonnenuhr 3. Die Orchideenwiese 4. Infos zum Biotop-Verbund 5. Das Relief 6. Die Fischerhütte am Buchsee Wir würden uns freuen, Sie an diesem Sonntag bei unse- ren Info-Stationen begrüßen zu dürfen. Weitere Informationen zum Tag der Artenvielfalt, eine Übersichtskarte und zu unseren anderen Gästeführun- gen sowie den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Die Dystonie-Selbsthilfegruppe gibt bekannt, dass das nächste Gruppentreffen am Samstag, 31. Mai 2025 we- gen einer Fortbildung ausfällt. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.dai-ber@rg.dystonie.de AOK Baden-Württemberg Unterschätzte Gefahr: Bluthochdruck AOK-Online-Coach Bluthochdruck hilft Betroffenen: Unabhängig von der Versicherung ist dieser für jeden nutzbar Erschreckend: Jeder dritte Erwachsene in Deutschland ist von Bluthochdruck betroffen. Oft verläuft die Erkrankung ohne spürbare Symptome, was sie besonders tückisch macht. Unbehandelt kann Bluthochdruck das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall und andere schwere Folgeer- krankungen deutlich erhöhen. Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für den Gesundheitsatlas Deutschland zeigt: 2023 lebten rund 29 Prozent der Deutschen ab 20 Jahren mit der Diagnose Bluthochdruck, allerdings mit starken regionalen Abwei- chungen. Der Landkreis Ravensburg liegt mit einer Prä- valenz von 24,06 Prozent, der Landkreis Sigmaringen mit 27,15 Prozent und der Bodenseekreis mit 24,55 Prozent leicht darunter. „Bluthochdruck ist in Deutschland die Volkskrankheit Nummer eins und kann unbehandelt schwere Folgeer- krankungen nach sich ziehen“, sagt Dr. Ralph Bier, Me- diziner bei der AOK Baden-Württemberg. Zu diesen Fol- geerkrankungen zählen unter anderem Schlaganfälle, Herzinfarkte, Koronare Herzerkrankungen und Durch- blutungsstörungen der Netzhaut am Auge, die sogar zur Erblindung führen können. Darüber hinaus gilt Bluthoch- druck als Risikofaktor für Demenz. „Angesichts der hohen Anzahl der Krankheitsfälle und der schweren möglichen Folgen der Erkrankung ist es wichtig, Bluthochdruck ernst zu nehmen“, betont AOK-Geschäfts- führer Markus Packmohr weiter. Regelmäßige Blutdruck- kontrollen sind essenziell, um die Erkrankung frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Besonders bei Risikofakto- ren wie Übergewicht, Bewegungsmangel oder familiärer Vorbelastung ist Vorsorge wichtig. „Um Patientinnen und Patienten im Alltag dabei zu unterstützen, ihre Blutdruck- werte nachhaltig durch einen gesünderen Lebensstil zu senken, wurde der Online-Coach Bluthochdruck entwi- ckelt. Dieser steht allen Menschen, unabhängig von ihrer Krankenversicherung, kostenfrei zur Verfügung“, so der AOK-Geschäftsführer weiter. Das AOK-Online-Programm umfasst insgesamt zwölf Coaching-Module und wurde von einem interdisziplinä- ren Experten-Team aus den Bereichen Kardiologie, Psy- chologie, Ernährungs- und Sportwissenschaften unter Berücksichtigung der Leitlinien der medizinischen Fach- gesellschaften entwickelt. Die Module beinhalten neben Informationen auch Übungen aus den Bereichen Entspan- nung, Stress-Management, Motivation, Bewegung und ge- sunde Ernährung. Weitere Schulungsmodule informieren Anwender zudem über Ursachen und mögliche Folgen von Bluthochdruck, die korrekte Blutdruckmessung und -dokumentation sowie über Risikofaktoren. Neu im On- line-Coach hinzugekommen sind unter anderem weitere Tagebuch-Funktionen, in denen das Bewegungs- und Ernährungsverhalten sowie die Medikation dokumentiert werden können, eine Mediathek mit allen Videos des Coa- ches auf einer Seite sowie ein digitales 4-Wochen-Pro- gramm zur Yoga-Atmung. Zum Online-Coach Bluthochdruck: www.aok.de/online-coach-bluthochdruck Weitere Online-Coaches der AOK „Online-Coach Diabetes“ (www.aok.de/online-coach-di- abetes), „Long-COVID-Coach“ (www.aok.de/long-covid), „Familiencoach Pflege“ (www.familiencoach-pflege.de), „Familiencoach Krebs“ (www.aok.de/familien- coach-krebs), „ADHS-Elterntrainer“ (https://adhs.aok.de), „Familiencoach Depression“ (www.familiencoach-de- pression.de), „Familiencoach Kinderängste“ (https://kinderaengste. aok.de/). Deutsches Rotes Kreuz Hausnotruf ermöglicht sicheres Wohnen zu Hause DRK-Hintergrunddienst entlastet Rettungsdienst bei nicht-medizinischen Einsätzen Der Hausnotruf des Deutschen Roten Kreuzes gibt älte- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 ren und kranken Menschen Sicherheit im Alltag und hilft ihnen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben. Um den Rettungsdienst zu entlasten, übernimmt bei nicht-medizinischen Notfällen künftig ein spezieller DRK-Hintergrunddienst die Einsätze. 20 geschulte Mit- arbeitende stehen hierfür im Altkreis Ravensburg rund um die Uhr bereit. Beispielhaft schildert Christian Neusch, Leiter der Sozia- len Dienste, einen Einsatz: Um drei Uhr nachts meldet der Bewegungsmelder am Hausnotrufgerät 16 Stunden Inak- tivität. Ein DRK-Mitarbeiter fährt zur Wohnung, sieht das unangetastete „Essen auf Rädern“ und öffnet mit dem hinterlegten Schlüssel. Niemand ist in der Wohnung – auch nicht im Keller. Eine Nachricht wird hinterlassen. Später stellt sich heraus: Die Person war bereits im Krankenhaus. Ziel: Rettungsdienst entlasten Früher führte ein Notruf oft zur Alarmierung des Ret- tungsdienstes. Heute prüft die Notrufzentrale zunächst, ob Angehörige erreichbar sind. Falls nicht, kommt der Hintergrunddienst zum Einsatz – nur bei echten medizi- nischen Notfällen wird der Rettungsdienst alarmiert. So werden knappe Ressourcen effizient genutzt. Erfahrene Kräfte im Einsatz Viele Hintergrunddienst-Mitarbeitende stammen aus dem DRK oder wurden umfassend geschult. „Die wissen, wo- rauf es ankommt“, sagt Projektleiter Neusch, der selbst regelmäßig Einsätze fährt. Zur Qualitätssicherung beglei- tet er auch den Betrieb der Notrufzentrale. Von den rund 1.500 angeschlossenen Hausnotruf-Nutzenden erfolgen die meisten Alarmierungen nachts – tagsüber springen meist Angehörige oder Nachbarn ein. Neu im Bürgerportal: Erledigen Sie Ihre Führerscheinangelegenheiten direkt online Ab sofort ist die Beantragung neuer Führerscheine sowie der Umtausch bestehender Führerscheine bequem online über das Bürgerportal des Landkreises möglich. „Bürge- rinnen und Bürger können die entsprechenden Führer- scheinanträge bequem von zuhause aus und rund um die Uhr ausfüllen und direkt online einreichen. Der Gang zur Behörde entfällt somit komplett“ erklärt Bürgerser- vicedezernentin Tina Schädler. Die digitalen Anträge stehen ab sofort im Bürgerportal zur Verfügung. Das Bürgerportal ist unter www.onlinedienste.rv.de erreichbar. Weitere Informationen sowie Hilfestellung bei der Nut- zung des digitalen Antrags erhalten Sie unter: https://www.rv.de/fuehrerschein Tierschutzverein Ravensburg-Weingar- ten u. Umgebung e. V. Ehrenamtliche/-r Schatzmeister/-in gesucht Der Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Um- gebung e. V. sucht schnellstmöglich eine ehrenamtliche Unterstützung für den Bereich Finanzen. Da die langjährige Schatzmeisterin des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e. V. aus berufli- chen Gründen ihr Amt gerne abgeben möchte, sucht der Verein dringend eine neue Kassiererin oder einen neuen Kassierer. Zu den Aufgaben im Bereich Finanzen gehören die Pflege der Konten, Geldanlagen, Abrechnungen sowie der Jah- resabschluss mit Einnahmen und Ausgaben. Der Verein hat eine festangestellte Teilzeitkraft, die der Kassiererin beziehungsweise dem Kassierer zuarbeitet, und wird von einem Steuerberater unterstützt und geprüft. Kenntnisse im Bereich Finanzen sind daher für das Finanz-Ehrenamt keine Voraussetzung, wären aber sicherlich von Vorteil. Interessierte, die den Tierschutzverein gerne ehrenamt- lich im Bereich Finanzen unterstützen möchten, können sich bei dem Vereinsvorsitzenden Mathias Jung unter der Mailadresse mathias.jung@tierheim-berg.de melden. Wirtschafts- und Innovationsförde- rungsgesellschaft Landkreis Ravensburg (WiR) Wissen. Impulse. Netzwerken. Bad Waldsee wird zum Hotspot für digitale Zukunftsthemen! Die Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg (WiR) lädt am 03. Juli 2025 zum Barcamp Digitaler Dialog Allgäu-Oberschwaben nach Bad Waldsee ein. Nach zwei erfolgreichen Ausgaben geht das innovative Veranstaltungsformat in diesem Jahr in die dritte Runde. Das Barcamp bietet Unternehmen, Fachkräften, Start- ups und Interessierten erneut eine Plattform für offenen Austausch, inspirierende Impulse und aktives Netzwerken zu den Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation. „Das Besondere am Barcamp: Die Teilnehmenden ge- stalten das Programm“, erklärt Jasmin Moosmann, Pro- jektleiterin der WiR. „Unser Barcamp hat keine vorher festgelegte Agenda, dies wird durch die Fragen, Ideen und Themen der Teilnehmenden definiert. So entsteht ein außergewöhnliches Format, welches auf die aktuellen Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft zugeschnitten ist.“ Von Künstlicher Intelligenz, neuen Geschäftsmodellen, Cybersecurity, Automatisierung und neuen Arbeitswel- ten bis hin zu Zukunftstechnologien – im Fokus stehen praxisnahe Sessions, die Wissen vermitteln, Perspektiven erweitern und Lösungen aufzeigen. Die Veranstaltung fin- det im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee statt. „Besonders erfreulich ist, dass wir auch in diesem Jahr wieder auf starke Partner:innen aus der Region zählen können“, so Moosmann weiter. „Mit ihrer Unterstützung gelingt es uns, das Thema Digitalisierung noch sichtbarer zu machen und in der Breite zu verankern.“ Teilnehmende erwartet ein Tag voller interaktiver For- mate, neuer Kontakte und geballter Innovations- und Transformationskraft. Die Anmeldung unter https://eveeno.com/barcamp_2025 Das Barcamp wird organisiert von der WiR- Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ra- vensburg mbh in Zusammenarbeit mit der neuland + GmbH & Co. KG und der bwcon GmbH. Es ist eine ge- meinsame Veranstaltung mit den Wirtschaftsjunioren Bodensee-Oberschwaben, der Hochschule Ravens- burg-Weingarten und der DHBW Ravensburg, der Stadt Bad Waldsee, der Stadt Ravensburg und der Stadt Wein- garten, ebenso wie dem Unternehmerforum Bad Wald- see. Es findet im Rahmen des Förderprojekts Digital Hub Oberschwaben statt und wird von zahlreichen regionalen Unternehmen unterstützt. Für Rückfragen und weitere Informationen: Jasmin Moosmann Projektleiterin Digitalisierung - moosmann@wir-rv.de - www.wir-rv.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg (IW4.0) Die Förderung regionaler Digital Hubs ist eine zentrale Maßnahme der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württem- berg (IW4.0), mit dem Ziel, die Digitalisierung branchen- übergreifend und besonders für kleine und mittlere Un- ternehmen voranzutreiben. Bodenseefestival im Konzerthaus Ravensburg Die beiden Artists in Residence des diesjährigen Bo- denseefestivals Ksenija Sidorova und Michael Wollny sind im Konzerthaus Ravensburg zu erleben: Michael Wollny Trio am 31. Mai und Ksenija Sidorova & Signum Saxophone Quartet am 4. Juni. Das Trio des berühmten Jazz-Pianisten Michael Wollny gastiert mit dem Konzertprogramm „Living Ghosts“ am 31. Mai um 19.30 Uhr im Konzerthaus. Das Band-Format mit seinen illustren Wegbegleitern Eric Schaefer am Schlag- zeug und Tim Lefebvre am Bass entspricht bestens Woll- nys Vorstellung in Sachen Harmonie und Rhythmus.Die klassische Akkordeonistin Ksenija Sidorova kommt mit dem Saxophonquartett Signum am 4. Juni um 19.30 Uhr auf die Konzerthausbühne: Das Projekt „Anima“ (Seele) ist eine Herzensangelegenheit der weltbekannten Künst- lerin. Am 21. Mai um 19.30 Uhr gastiert auch das Münche- ner Kammerorchester (MKO) beim Bodenseefestival in Ravensburg: Solisten des Abends sind der lyrische Tenor Julian Prégardien und der Hornist Franz Draxinger. Unter der Leitung von Bas Wieges spielen sie Benjamin Brittens großartige Serenade für Tenor, Horn und Streichorchester op. 31, ein Liederzyklus auf Texte von englischen Dichtern. www.ravensburg.de/kulturzeit www.bodenseefestival.de Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Solides Ergebnis und Rekordinvestitionen Von Bürgerbeteiligung profitieren Anleger und Energie- wende – Ausbau von Stromnetz und Fernwärme im Fo- kus 2024 Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) und ihre Netztochter TWS Netz GmbH haben im Geschäftsjahr 2024 gemeinsam 33 Millionen Euro in die ganzheitliche Energiewende investiert, 3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Schwerpunkte waren der Ausbau und die Modernisierung der Verteilnetze sowie die Erwei- terung des Fernwärmenetzes. 75,7 Millionen Kilowattstun- den Ökostrom hat die TWS 2024 selbst erzeugt – genug, um alle Tarifkundinnen und -kunden bilanziell zu versor- gen. Bei den Stromkunden verzeichnete das Unterneh- men einen Zuwachs von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das hat das Unternehmen jetzt mit weiteren Kennzahlen zum abgeschlossenen Geschäftsjahr bekannt gegeben. Die hohen Investitionen waren möglich durch eine weitsichtige Planung und Reinvestition von Gewin- nen der Anteilseigner sowie die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Unternehmen in Form von Genussrechten. Im Berichtsjahr hat die TWS bereits zum vierten Mal Genussrechte ausgegeben, diesmal in Höhe von 15 Millionen Euro. Durch die breite Aufstellung der TWS hat sie im abgeschlossenen Geschäftsjahr 7,6 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet. „Mit Blick auf die politischen Unwägbarkeiten und das herausfordernde Markt- und Wettbewerberumfeld sind wir von einem leicht rückläufigen Ergebnis ausgegangen“, erklärt Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS und fügt an: „Aber wir haben das Vorjahresergebnis fast erreicht und liegen sogar über Plan. Dieses Ergebnis ist ein Beleg für unse- re Widerstandskraft.“ An die Gesellschafter – die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die EnBW – schüttet die TWS abhängig von ihren Gesellschafteranteilen ins- gesamt rund 5 Millionen Euro aus. Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Ausdruck gelebter Demokratie Vertreterversammlung trifft wichtige Entscheidungen in der DRV BW Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgeber ein. Daran erinnert die Deutsche Rentenver- sicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. Die DRV BW ist für rund sieben Millionen Versicherte und rund 1,5 Rentnerinnen und Rentner zuständig. Sie verfügt aktuell über einen Haushalt in Höhe von rund 26,1 Milli- arden Euro. Die DRV BW-Vertreterversammlung, auch das Parlament des Rentenversicherungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahler verwendet werden. Die Selbstverwaltung trifft wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation. Zudem erbringt sie Leistungen, von denen Beitragszah- lende wie Rentenbeziehende direkt profitieren: 120 eh- renamtliche Versichertenberaterinnen und Versicherten- berater „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und unterstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von Anträgen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Versicher- ten und der Arbeitgeber bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlerinnen und Bei- tragszahler sowie Rentenbeziehende bei den Sozialwah- len mitentscheiden, wer ihre Interessen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung ist ein tragendes Element der Ren- tenversicherung und Ausdruck gelebter Demokratie. In ihr bestimmen Versicherte, Rentenbeziehende und Ar- beitgeber mit, wofür die Beiträge aus den Sozialabgaben verwendet werden“, betont Kai Burmeister, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Selbsthilfegruppen mit 169.715,11 Euro gefördert Erfolgreiche Vergabesitzung der Regionalen Förder- gemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 konnte am 14.05.2025 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen und Fördermittel in Höhe von 169.715,11 Euro ausbezahlen. „Die Förderung der Selbsthilfegruppen ist ein wichtiger Schritt, um die Menschen in unserer Region zu unterstützen und ihnen eine Plattform für einen Austausch und gegenseitige Hilfe zu bieten“, erklärt Alexandra Schmid, Federführerin der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwa- ben und Leiterin der Gesundheitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „Wir freuen uns, dass wir mit den Mitteln die Arbeit der enga- gierten Gruppen weiter ausbauen können.“ An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwa- ben unter Beteiligung der legitimierten Vertretenden der Selbsthilfe über die eingegangenen Anträge beraten. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 169.715,11 Euro ausbezahlt werden. 105 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert werden. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die Arbeit der Selbsthilfeinitiativen in der Region zu stärken und die Versorgung sowie die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Die Fördermittel können für vielfältige Projekte eingesetzt werden, die sich unter anderem mit gesundheitlichen, sozialen und psychologischen Themen befassen. Ziel ist es, den Austausch und die Unterstützung innerhalb der Gemeinschaften zu fördern und die Selbsthilfe als wichti- gen Baustein im Gesundheits- und Sozialwesen weiter zu stärken. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit, bis 31.10.2025 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de/selbsthilfegrup- pen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin der Ge- sundheitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon 0711 6525-12623 zur Verfügung. Bund der Steuerzahler Bund der Steuerzahler fordert dauerhafte Abkehr von Schuldenaufnahme Mai-Steuerschätzung prognostiziert wachsende Steu- ereinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes bis 2029 pro Jahr kontinuierlich um rund 3 Prozent an. Geht man für das Jahr 2025 von Einnahmen von 38,615 Milliarden Euro aus, wächst diese Summe bis ins Jahr 2029 auf 43,266 Milliarden Euro an. „Die Steuereinnahmen in Baden-Württemberg steigen Jahr für Jahr um über eine Milliarde Euro an. Das ist ein Auftrag auch für die nächste Landesregierung, auf die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP zu verzichten, selbst wenn das nun durch die Ände- rung des Grundgesetzes möglich ist“, sagt der Landes- vorsitzende des baden-württembergischen Steuerzah- lerbundes, Eike Möller. Möller sprach sich zudem dafür aus, dass die Landesregierung überprüfen sollte, ob die erneute Implementierung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung möglich ist, um zukünftige Generati- onen vor finanzieller Überlastung zu schützen. „Klar ist, für die nächsten fünf Jahre gibt es in Baden-Württem- berg keine Notwendigkeit zur Aufnahme neuer Schulden“, macht Möller deutlich. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) SVLFG macht sich für Frauengesundheit stark Die Gesundheit von Frauen mit diversen Angeboten zu stärken, ist ein großes Ziel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der Internationale Aktionstag Frauengesundheit am 28. Mai ist für die SVLFG ein willkommener Anlass darauf hinzuweisen: Spezielle Informationen erhalten Frauen in der Grünen Branche auf der Internetseite www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. Die SVLFG unterstützt Frauen ebenso bei der Gesund- heitsförderung mit Gesundheitskursen sowie Vorsorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen hierüber finden sich unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden und www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Auch das Frauengesundheitsportal des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit bietet unter www.frauengesundheitsportal.de Wissenswertes zu The- men wie Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Ge- sunder Schlaf, Psychische Gesundheit sowie zur Frau- engesundheitsforschung. Daneben gibt es Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen. Auch wichtig: Darmspiegelung für Frauen ab 50 Seit April 2025 können Frauen ab 50 eine Darmspiege- lung beanspruchen statt wie bisher erst ab 55. Mit dieser Absenkung der Altersgrenze wurde der Anspruch von Frauen an den der Männer angeglichen. Nähere Infor- mationen hierzu gibt es unter www.g-ba.de und Eingabe des Suchbegriffs „Programm zur Früherkennung von Darmkrebs“. Rauchstopp – es ist nie zu spät Es gibt viele Gründe, mit dem Rauchen aufzuhören. Dafür ist es nie zu spät. Denn unabhängig vom Alter verbessert sich die Lungenfunktion und stabilisiert sich der Kreislauf erwiesenermaßen bereits kurzfristig nach einem Rauchstopp. Anlässlich des Weltnichtrauchertags am 31. Mai sollen vor allem Kinder und Jugendliche auf die Gefahren des Ta- bakkonsums hingewiesen werden, damit diese erst gar nicht mit dem Rauchen beginnen. Über alle Generatio- nen hinweg soll wieder ins Bewusstsein gerückt werden, dass Rauchen das Risiko, an Krebs, Diabetes und Blu- thochdruck zu erkranken, stark erhöht. Chronische Atem- wegserkrankungen, erhöhte Cholesterinwerte, Herzinfarkt können weitere Folgen sein. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse hilft ihren Versi- cherten, die mit dem Rauchen aufhören wollen. Sie fördert Nichtraucherkurse, um den Eintritt vieler Krankheiten zu verhindern – ein wichtiges Handlungsfeld der Kranken- kassen in der Primärprävention. Kurse finden sich auf der Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Die Deutsche Krebshilfe weist in diesem Zusammenhang auch auf die Gesundheitsgefahren durch E-Zigaretten hin, die besonders bei Jugendlichen im Trend sind. Denn auch der Dampf von E-Zigaretten enthält krebserregende Substanzen, so die Deutsche Krebshilfe. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 30.05.2025 Redaktionsschluss: 26.05.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag SILBENRÄTSEL Aus den Silben af - an - ball - be - beer - bloss - del - di - ding - draht - erd - fan - fe - fuchs - fuss - ge - ge - gen - gue - gung - hal - her - jour - klam - klau - kom - kuen - lands - le - lied - list - markt - mer - mer - miert - mung - na - na - nal - ne - nik - pa - pri - pud - rei - rei - ro - sah - sche - schich - schlag - sig - sit - steck - stellt - stim - ten - ter - tier - wa - wae - warn - weiss - wort - zie - zim - zungs sind 20 Wörter zu bilden, deren sechste und zehnte Buchstaben, jeweils von unten nach oben gelesen, ein Zitat von Wilbur Wright ergeben. 1. Ladenzentrum 2. Abzeichen am Revers 3. kompakt, gedrängt 4. Haarspalterei 5. Eisenbahnwaggon 6. Reinigungsbetrieb 7. Nachtisch 8. Medienberuf 9. Polartier 10. Fabeln 11. Milchprodukt 12. blamiert 13. Entlassung 14. Kopf einer Bande 15. Tagungsraum 16. Alarm 17. Primat mit Greifschwanz 18. kop ose Angst 19. Ballsportbegeisterter 20. ein Epos Lösung „Silbenrätsel“: 1. Markthalle, 2. Ansteckna- del, 3. komprimiert, 4. Wortklauberei, 5. Gueterwa- gen, 6. Waescherei, 7. Erdbeerpudding, 8. Jour- nalist, 9. Weissfuchs, 10. Tiergeschichten, 11. Schlag- sahne, 12. blossgestellt, 13. Kuendigung, 14. Draht- zieher, 15. Sitzungszimmer, 16. Warnsignal, 17. Klam- mera e, 18. Panikstimmung, 19. Fussballfan, 20. Ro- landslied – „Das einzig Gefaehrliche am Fliegen ist die Erde.“ D EI KE P RE SS Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist ab Freitag, den 30.05.2025 bis Freitag, den 13.06.2025 geschlossen. Ab Montag, den 16.06.2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Vertretung übernimmt nach tel. Anmeldung: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 — 30.05.-06.06.25 Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 2/ 23 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Bei der Gemeinde Fronreute, Landkreis Ravensburg (ca. 5030 Einwohner) ist die Stelle der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang bis zu 100 %. Eine Teilung der Stelle ist möglich. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A11 LBesO oder entspre- chender Einstufung im TVöD. Informationen zu den Stellenausschreibungen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute unter www.fronreute.de/rathaus-service/stellenausschreibungen. GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE TRAUERANZEIGEN[mehr]

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            Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer 8223-311 (FFH) Gebietsname "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" 1.3 Vorhabenträger Adresse: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon/Fax/E-Mail: Tel.: 07502/9406-0 Fax: 0702/9406-18 E-Mail: Petra.Jeske@Baindt.de (BAL) 1.4 Gemeinde Baindt 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 6 BNatSchG einschlägig) Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan möchte die Gemeinde Baindt den Neubau einer Reithalle für den bestehenden Reitverein ermöglichen. Dafür soll das Gelände des Reitvereins nach Norden auf landwirtschaftlich genutzter Fläche erweitert werden. Durch die Halle soll künftig der Reitbetrieb auch in den Wintermonaten ermöglicht werden. Neben der Halle soll in das Gebäude noch ein Sozialtrakt integriert werden, außerdem sollen weitere Stellplätze geschaffen werden. Der Reitbetrieb soll weiterhin mit wenigen Reitschülern (4 bis 8 Teilnehmer) oder Gruppenstunden (bis zu 20 Teilnehmer) in der Reithalle oder wie bisher auf dem bestehenden Reitplatz stattfinden. An vereinzelten Tagen im Jahr finden größere Veranstaltungen auf dem Gelände statt, dazu gehört ein Reitturnier im August, die Hauptversammlung im März, eine Turnierversammlung und eine Weihnachtsfeier. Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt etwa 170 m nördlich. Dort fließt der Sulzmoosbach, der etwa 1,1 km flussabwärts in den westlich liegenden Bampfen mündet. 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge so weit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeich- nung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift: * Telefon: * Fax: * Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382 / 27405-99 Lägelerstraße 45 88250 Weingarten E-mail: * Bearbeiter: Kira Urban kira.urban@sieberconsult.eu * sofern abweichend von Punkt 1.3 28.06.2021 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de → "Formblätter Natura 2000" mailto:Petra.Jeske@Baindt.de http://natura2000-bw.de/ 2 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 3 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätz- lich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde [3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Der etwa 175 m nördlich des Geltungsbereiches fließende "Sulzmoosbach" ist nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans auf einem etwa 1,4 km langen Fließabschnitt nördlich des Vorhabens als dieser Lebensraumtyp kartiert. Der Erhaltungszustand in diesem Fließabschnitt wird mit "gut" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik des Habitats - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag [3212] Kalk-Magerrasen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6411] Pfeifengraswiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6431] Feuchte Hochstaudenfluren (Subtyp: der planaren bis montanen Höhenstufen) Dieser Lebensraumtyp liegt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans entlang des "Sulzmoosbaches" etwa 175 m nördlich des Vorhabens vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7220*] Kalktuffquellen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7230] Kalkreiche Niedermoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9130] Waldmeister-Buchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. 4 [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Der Lebensraumtyp kommt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans im betrachteten FFH-Gebietsteil etwa 210 m nordöstlich entlang des "Sulzmoosbaches" auf einem etwa 170 m langem Fließabschnitt vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik der Habi- tatstruktur - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior ) Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggen- riede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus ) Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungsge- schwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwiegend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor, jedoch mündet der "Sulzmoosbach" etwa 1,1 km flussabwärts in den "Bampfen". Der "Bampfen" ist in der Bestands- und Zielkar- te des Natura 2000-Managementplans als Lebensraum dieser Art dargestellt. Ein Vorkommen der Art im Bereich des Vorhabens oder eine Beeinträchtigung des "Bampfen" durch eine Verände- rung des "Sulzmoosbaches" können daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch: - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) 5 [1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeutend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindig- keit, Wasserqualität und eine Beschattung durch angrenzende Gehölze. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus) Vorkommen der Art sind aus dem Umfeld des FFH-Gebietes nur mit vereinzelten Nachweisen bekannt, trotz gezielter Nachsuche und Recherchen wurden im Gebiet keine Hirschkäfer nachgewie- sen. [1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wassertemperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewässer; charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi ) Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen. Der Strömer konnte bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 im "Oberen Bampfen" nachgewiesen werden. Der "Sulzmoos- bach" nördlich des Vorhabens mündet etwa 1,1 km westlich in den "Bampfen" und ist im betrachteten Fließabschnitt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebensstätte der Art eingetragen. Weder im "Sulzmoosbach" noch im "Oberen Bampfen" liegen im Umfeld der Planung Befischungsversuche vor. Aufgrund der geringen Bestandsdichten und des fehlenden Nachweises von Jungtieren wird der Zustand der Population im FFH-Gebiet mit "mittel bis schlecht" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus ) Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1163] Groppe (Cottus gobio ) Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesigem, Ebenso wie beim Strömer ist der Fließabschnitt des "Sulzmoos- bach" etwa 175 m nördlich des Vorhabens nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebens- stätte der Groppe in die Bestandskarte des FFH- 6 sandigem bis steinigem Substrat Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen Managementplans eingetragen. Bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 wurde die Groppe in allen größeren Zuflüssen der "Schussen", allerdings mit Ausnahme des "Oberen Bampfen", nachgewiesen, eine Untersuchung des "Sulzmoosbaches" hat nicht stattgefunden. Ein Vorkommen der Art im Vorhabensbe- reich kann daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Management gebietsheimischer Arten - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata ) Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspu- ren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ru- deralflächen, Hochstaudenfluren) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii ) Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzreiche, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichenden Quartieren (z.B. Spechthöhlen) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1324] Großes Mausohr (Myotis myotis ) Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unterholzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldty- pen, großflächige Magerrasen, Extensivwiesen, Waldrandberei- che; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B. Kirchen, Schlösser); Zwischen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller Das Große Mausohr konnte bisher im Gebiet nicht nachgewiesen werden, dennoch ist das gesamte FFH-Gebiet gem. der Be- stands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans potentielle Lebensstätte dieser Art. Die langgezogenen, schmalen Fließgewässer und ihre Gehölzstrukturen eignen sich für die Art weder als Quartier- noch als Nahrungshabitat, stellen aber potentielle Leitstrukturen zwischen Quartieren und Jagdhabitaten dar. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Akustische Reize (Schall) Beeinträchtigung möglich durch: - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht - Organische Verbindungen 7 - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1337] Biber (Castor fiber ) Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewässer mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. > 1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflan- zen (entscheidend: Weichhölzer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme) Ein Vorkommen dieser Art im betrachteten FFH-Gebietsteil wurde durch einen Damm direkt nördlich im "Sulzmoosbach" nachge- wiesen. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000- Managementplans ist der gesamte Abschnitt des "Sulzmoosba- ches" nördlich des Vorhabens Lebensstätte dieser Art. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch: - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhält- nisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) - Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride ) Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus ) Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Stand- orte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwischenmoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus ) Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris ) Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten als auch auf trockenen Böden Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 8 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Alle o.g. LRT Die Flächen des Vorhabensbereiches außerhalb des FFH- Gebietes werden bebaut. Die Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.2 Flächenumwandlung Alle o.g. LRT Innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftliche Grünflächen zu Gebäuden und Stellplätzen umgewandelt. Die in deutlicher Entfernung liegenden Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.3 Nutzungsänderung Alle o.g. LRT Durch die Nutzungsänderung der außerhalb des FFH-Gebietes liegenden Grünflächen zu einem Gebäude und Stellplätzen erfahren die Natura 2000-Flächen keine Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle o.g. LRT Durch das Vorhaben südlich der Teilfläche des FFH-Gebietes werden keine FFH-Lebensräume zerschnitten oder fragmen- tiert. Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre- gimes Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Erhebliche nachteilige Veränderungen des (Grund-) Wasser- regimes im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der geringen zusätzlich versiegelten Fläche ausgeschlossen werden. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach" ist nicht geplant. Beeinträchtigung: keine 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Alle o.g. LRT Durch den Betrieb der Reithalle werden keine erheblichen stoffliche Emissionen verursacht. Die geplante Reithalle selbst wird nicht beheizt, lediglich zur Beheizung der untergeordne- ten Sozialräume und zur Warmwasserbereitstellung wird eine kleine Heizanlage installiert. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung durch Stick- stoffimmissionen in das Plangebiet ausgeschlossen werden. Eine Zunahme des Anliegerverkehrs in den Sommermonaten im Vergleich zum derzeitigen Zustand wird durch den Bau der Reithalle nicht verursacht, da der durchschnittliche Umfang des Reitbetriebes nicht erhöht wird. Zusätzlich entsteht zukünftig allerdings die Möglichkeit Reitunterricht in den Wintermonaten abzuhalten, daher kommt es während dieser Zeit zu einer geringfügigen Zunahme des Anliegerverkehrs. Da immer nur eine geringe Anzahl an Teilnehmern die Halle gleichzeitig nutzen kann, kann ein erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit eine erhebliche Verschlechte- rung der Luftqualität durch den Anliegerverkehr ausgeschlos- 9 sen werden. Durch das Vorhaben entstehen keine offenen Böden, von denen Staubeinträge in das FFH-Gebiet ausgehen könnten. Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Die im FFH-Gebiet bestehende akustische Vorbelastung durch den Verkehr, die landwirtschaftlichen Hofstellen und den Freizeitlärm von dem Reitbetrieb der bestehenden Bebauung wird durch den Bau der Reithalle nicht in relevantem Ausmaß vergrößert, da keine Zunahme des Reitbetriebes geplant ist. Durch die Halle wird voraussichtlich das FFH-Gebiet von den vom Bereich des Vorhabens ausgehenden Geräuschen eher abgeschirmt. Beeinträchtigung: keine 6.2.3 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Im Rahmen der guten naturschutzfachlichen Praxis wurden im Bebauungsplan Einschränkungen für die Beleuchtung und Photovoltaik-Anlagen festgesetzt. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung der im FFH-Gebiet vorkommenden Tiere durch optische Reize oder schädliche Lockwirkungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus endet die Nutzung der Halle in den Abendstunden spätestens um 22 Uhr. Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli- mas Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Großes Mausohr (1324) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Für den Bau der Reithalle und der Stellplätze wird kleinflä- chig Offenland versiegelt, wodurch sich in geringem Umfang die Kaltluftbildung verringert und die Wärmeabstrahlung begünstigt. Durch die Pflanzung von Gehölzen kommt es im Bereich der Stellplätze zu einer Verschattung, wodruch das Kleinklima im Plangebiet verbessert wird. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens und der Entfernung zum Plangebiet können daher erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Durch den Bau der Reithalle in der überwiegend offenen Landschaft werden keine lokalen Luftströme beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.2.5 Gewässerausbau Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Ein Gewässerausbau ist nicht geplant. Da das Vorhaben sehr kleinräumig ist und deutlich außerhalb des FFH-Gebietes liegt, kommt es nicht zu einer Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Von der geplanten Bebauung gehen keine die Wasserqualität erheblich beeinträchtigenden stofflichen Emissionen aus. Durch die Festsetzung zur Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser wird sichergestellt, dass keine Materia- lien mit dem Niederschlagswasser in Kontakt kommen, die zu stofflichen Einträgen in das Regenwasser führen könnten. Außerdem wird das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert. Daher kann eine Beeinträchtigung des "Sulzmoosbaches" und damit der darin vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Alle o.g. LRT Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura 2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner betriebsbedingten 10 Zerschneidung. Auch eine Gefährdung durch Kollision mit Fahrzeugen der Anlieger ist aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht gegeben. Beeinträchtigung: keine 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle o.g. LRT Im Zuge der Baumaßnahmen werden möglicherweise klein- räumig landwirtschaftliche Flächen zur Lagerung und für die Befahrung der Baustelle außerhalb des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Da die Flächen außerhalb des FFH- Gebietes liegen, das Vorhaben sehr kleinräumig und die Inanspruchnahme zeitlich begrenzt ist, kann eine Beeinträch- tigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.2 Emissionen Alle o.g. LRT Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Während der Bauzeit sind geringfügig Staub- und Lärmemis- sionen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung kann es wäh- rend der kurzen Bauzeit jedoch nicht zu erheblichen Beein- trächtigungen des FFH-Gebietes kommen. Beeinträchtigung: keine 6.3.3 akustische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Während der Bauarbeiten wird es zu Lärmemissionen durch Baumaschinen und -fahrzeuge kommen. Erhebliche nachtei- lige Auswirkungen auf mögliche störungsempfindliche Arten im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der nur kurzzeitigen Beeinträchtigung und des Abstandes zwischen dem Vorhaben und betrachtetem FFH-Gebietsteil jedoch ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.4 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Durch die Bautätigkeit im Vorhabengebiet kann es kurzzeitig zu einer Zunahme von optischen Reizen in Richtung des FFH- Gebietes kommen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebiete durch baubedingte optische Wirkungen kann aber aufgrund des geringen Ausmaßes des Vorhabens und der zeitlichen Begrenzung ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 11 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnum- mer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 8. Anmerkungen Im näheren Umfeld des Gewässerabschnittes des "Sulzmoosbaches" sind weitere Vorhaben bekannt. Weiter östlich befinden sich die Vorhaben "Ge- wässerausbau 'Geigensack' ", "Bebauungsplan 'Geigensack' " und das geplante Vorhaben "Bebauungsplan 'Bühl' ". Andere bekannte Vorhaben im weiteren Umfeld sind der "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Marsweiler Ost 2' " am nordöstlichen Ortsrand und der "Bebauungsplan 'Grünenberg- straße - Stöcklisstraße' " am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Bebauungsplan 'Geigensack-Erweiterung'" und "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Bifang'" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen Mehlis' ", "Bebauungsplan und dessen Erweiterung 'Gewerbegebiet Mehlis' " im Ortsteil "Schachen", "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Kiesgrubenstraße' " im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" am nordwestlichen Ortsrand von Baindt. Da bei dem hier thematisierten Vorhaben keine Einleitung in das Gewässer oder Veränderungen des Gewässerverlaufes geplant sind und durch das Vorhaben keine Beeinträchtigung erfolgt, welche in Summation mit anderen Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten, können Summationswirkungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Da keine Informationen über weitere mögliche Vorhaben aus anderen Gemeinden vorliegen, die das FFH-Gebiet beeinträchtigen können, bleibt die abschließende Beurteilung der zuständigen Behörde überlassen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 12 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Lageplan FFH-VorprŸfung_A4 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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              Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 1 Detaillierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasser- schutz) Gemeinde Baindt Sieber Consult GmbH, Weingarten Fassung vom 23.07.2021 1. Aufgabenstellung und Vorhabenbeschreibung 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage ei- nes offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben im Norden der Gemeinde. Ziel des Vorhabens ist es, einen ökologisch gestalteten Bach samt Retentionsräumen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation im Ort zu schaffen. Um die wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerplanung zu erlangen, ist für die Neuan- lage und Verlängerung des Gewässerlaufes eine qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Diese ist insbesondere die Grundlage für die Bewertung der Planung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg. 1.2 Die für die Planung vorgesehene Fläche befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das geplante Vorhaben berührt damit Belange von Natur und Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 Ziffer 5 BauGB und stellt einen Eingriff im Sinne des § 14 i. V. m. § 15 BNatSchG dar. Deshalb ist die Gemeinde ver- pflichtet, den Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Hierzu ist eine qualifizierte Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Da es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich mit einer (teil- weisen oder vollständigen) Versiegelung bzw. Eingriffsfläche von ≥ 1.000 m² handelt, richten sich die Gliederung, der Umfang sowie der Detaillierungsgrad der vorliegenden Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Ju- li 2013). Die Gemeinde hat die Sieber Consult GmbH mit der Erstellung der Bilanzierung beauftragt. Grundlage hierfür sind der Lageplan sowie eine Ortseinsicht durch die Sieber Consult GmbH. 1.3 Der geplante Gewässerlauf soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebietes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" verläuft etwa 390 m westlich. Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließ- richtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein kleines Teilstück des Bachlaufs im Nordwesten des Be- bauungsplanes "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nrn. 389 und 389/1 (jeweils Teilflächen). Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Zusätzlich wird der naturnahe Bachlauf am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl", östlich der Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 2 "Hirschstraße" durch die öffentlichen Grünflächen geführt. Von diesem Teil der Planung sind die Grund- stücke mit den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1, 453 und 455/9 (jeweils Teilflächen) betroffen. Die Ver- bindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bampfen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bachlauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" er- folgt in Verbindung mit Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Ver- lauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. 2. Bestandsaufnahme: 2.1 Die Vorhabenfläche liegt im Norden der Gemeinde Baindt und wird, wie die nördlich angrenzende Flä- che, als Ackerland intensiv bewirtschaftet. Im Süden grenzt das Plangebiet an die in Realisierung be- findliche Bebauung des Bebauungsplanes "Geigensack" an. Im Westen grenzt die "Sulpacher Straße" und darüber hinaus Wald an das überplante Gebiet an. Im Osten der Neuanlage befinden sich die "Hirschstraße" und Wohnbebauung. Zudem ist östlich der "Hirschstraße" eine Verlängerung des natur- nahen Bachlaufes entlang des geplanten Wohngebietes "Bühl" vorgesehen. Nördlich schließen land- wirtschaftlich genutzte Flächen an. 2.2 Schutzgebiete: Es liegen keine Schutzgebiete innerhalb der Fläche. Im Westen, in einer Entfernung von etwa 450 m und etwa 800 m südlich befinden sich Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 822-3311). Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der vorkommenden Lebensraumtypen und -arten konnte im Rahmen einer FFH-Vorprüfung (erstellt durch die Sieber Consult GmbH am 27.07.2021) ausgeschlossen werden. Die dem Vorhaben nächstgelege- nen gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Nr. 1-8123-436-7010) und "Oberer Bampfen bei Sulpach" (Nr. 1-8123-436-7013) befinden sich in rund 300 m nördlicher Richtung bzw. 450 m westlicher Richtung. Eine Beeinträchtigung der Biotope wird jedoch aufgrund der Art des Vorhabens, der räumlichen Distanz und fehlenden funktionalen Beziehung nicht erwartet. Wei- tere nach § 30 BNatSchG kartierte Biotope befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. 2.3 Schutzgut Arten und Biotope: Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um artenarme Grün- land- und Ackerflächen in Ortsrandlage, weshalb kein Vorkommen wertgebender Arten zu erwarten ist. Östlich der Neuanlage und westlich der Verlängerung bestehen kleinere Gehölzgruppen, welche von der Planung unberührt bleiben. Im Westen der Planfläche grenzt ein Waldgebiet an. Die Planung liegt nicht innerhalb der berechneten Flächen des landesweiten Biotopverbundes. Die Bewertung des Schutzgutes Arten und Biotope kann insgesamt als gering eingestuft werden. 2.4 Schutzgut Boden: Das Plangebiet gehört geologisch betrachtet zur Einheit der Holozänen Ab- schwemmmassen. Hieraus haben sich Gley-Kolluvien entwickelt. Gemäß der vorliegenden Baugrund- gutachten zu den Baugebieten "Geigensack" und "Bühl" liegt das Untersuchungsgebiet geologisch ge- Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 3 sehen in der Moränen- bzw. Molasselandschaft des Voralpenlandes. Dementsprechend bestehen die Hangflanken des Schussentales aus Grundmoränensedimenten der Würmeiszeit, die hier von vorkonso- lidierten (Gletschereis) Beckenablagerungen (Beckenton) überdeckt werden. Durch Erosion und Umla- gerung der Glazialsedimente mit variierender Mächtigkeit entstand über den vorkonsolidierten Becken- ablagerungen eine Decke aus Hangablagerungen. Eine Mutterbodenschicht schließt die Bodenschich- tung ab. Detailinformationen können den Baugrundgutachten der BauGrund Süd GmbH "Geotechni- scher Bericht zur Erschließung des Baugebietes „Bühl“ in 88255 Baindt" vom 10.12.2020 und "Geo- technisches Gutachten Baugebiet „Geigensack“ in Baindt" vom 18.01.2008 entnommen werden. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (geringfügige Bodenverdichtung durch die Bewirtschaftung und Eintrag von Düngemitteln bzw. Stickstoff durch Gülledüngung). Auf- grund der derzeitigen Nutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe unbeeinträchtigt erfüllen. Gemäß Reichsbo- denschätzung handelt es sich um Böden mit mittlerer bis hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Er- tragsfähigkeit). Auch die Bodenfunktionen Filter und Puffer für Schadstoffe werden mit der Bewer- tungsklasse 3, hoch, bewertet. Je nach Fläche erfolgt die Bewertung der Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eine geringe bis hohe Bedeutung zu. Gemäß den o.g. Baugrundgutachten ist die Versickerungsfähigkeit der Böden jedoch sehr schwach, sodass diese Funktion insgesamt als "gering" zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung aller Bodenfunktionen kommt der Fläche insgesamt eine mitt- lere Bedeutung für das Schutzgut zu. 2.5 Schutzgut Wasser: Festgesetzte oder geplante Wasserschutzgebiete sind von dem Vorhaben nicht be- troffen. Im Plangebiet befindet sich im Bereich der geplanten Verlängerung ein der Entwässerung die- nender Graben. In einer Entfernung von 360 m verläuft westlich des Plangebietes der "Obere Bamp- fen". Die Bewertung des Schutzgutes Wasser kann insgesamt als gering eingestuft werden. 2.6 Schutzgut Klima/Luft: Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Gemeinde Baindt bei etwa 14°C. Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei etwa 1.380 mm. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und durch die Nähe zu landwirtschaftlich genutzten Flächen kann es zur Immission von Luftschadstoffen (Spritzmitteln) im Vorhabengebiet kommen. Bei der überplanten Flä- che handelt es sich um eine Freifläche. Hier kommt es zur Bildung von Kaltluft, welche aber aufgrund der geringen Flächengröße eher von geringer Bedeutung ist. Eine nennenswerte Frischluftbildung findet auf den Flächen aufgrund der geringen Anzahl an Gehölzen nicht statt. Weitere Vorbelastungen sind nicht erkennbar. Für das Schutzgut kommt der Fläche zusammenfassend eine geringe Bedeutung zu. 2.7 Schutzgut Landschaftsbild (einschließlich Erholung): Die Gemeinde Baindt liegt innerhalb des voralpi- nen Hügel- und Moorlandes im Naturraum des Bodenseebeckens. Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche (Grünland/Ackerland) in nördlicher Ortsrandlage von Baindt. Sie weist ein leichtes Gefälle Richtung Südwesten auf und ist aufgrund ihrer Nutzung und Strukturarmut nicht für die Erholung von Bedeutung. Der überplanten Fläche kommt aufgrund der ge- ringen Flächengröße in Ortsrandlage und vorhandener Grünstrukturen (Wald im Westen) und der dar- Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 4 aus resultierenden geringen Einsehbarkeit eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 3. Prognose über den Zustand der Schutzgüter nach Durchführung des Vorhabens: 3.1 Schutzgut Arten und Biotope: Durch die Neuschaffung und Verlängerung eines naturnahen Gewässer- laufes, kann das Gewässer von Fischen und Makrozoobenthos besiedelt werden. Durch die stellenweise Einbringung von Flusssteinen sowie die Anpflanzung von Gehölzgruppen (z.B. Erlen) wird mittel- bis langfristig auch Lebensraum für weitere Arten wie Muscheln und Krebse (strömungsarmer Bereich) so- wie Amphibien, Wasserinsekten und Vögel (Gebüsch) geschaffen. Da das gesteigerte Retentionsvermö- gen einen Teil der Maßnahme bildet, wird der neu verlegte Bachabschnitt als mäßig ausgebaut kate- gorisiert. Im Westen leitet der neuangelegte Bach in bestehende Strukturen im Waldbereich ein. Hier- bei erfolgt keine Waldumwandlung. Durch die Planung kann es bei Hochwasserereignissen, wie bisher auch, zur temporären Überflutung im Bereich des Waldes kommen. Dies ist für die Entwicklung des Waldes positiv zu bewerten, da durch mit dem Hochwasser erfolgenden Sedimenteintrag Nährstoffe in den Wald gelangen. Ein Absterben der Bäume ist durch eine zeitlich sehr stark begrenzte Über- schwemmung nicht zu befürchten. Durch die mäandrierende, naturnahe und naturschutzfachlich wertvolle Gestaltung des Bachlaufs er- folgt hier eine positive Abweichung der Ökopunkte vom Mittelwert. 3.2 Schutzgut Boden: Im Bereich der Planung erfolgt ein Eingriff in die oberen Bodenschichten. Dabei ge- staltet sich der Aufbau wie folgt: − Mittelwasserbereich: Breite der Sohle etwa 20 cm. Der Mittelwasserbereich ist dauerhaft über- staut, weshalb die Bodenfunktionen hier dauerhaft verloren gehen. − Fließbett: Breite etwa 65 cm pro Seite, im Bereich von 0+240 bis 0+277 etwa 75 cm pro Sei- te. Aufgrund der Substratabdichtung gehen die Bodenfunktionen hier dauerhaft verloren. − Vorland: Breite etwa 50 cm pro Seite (engste Stelle) bis zu etwa 5,00 m pro Seite (Bereich Auf- weitung); durchschnittlich etwa 1,50 m pro Seite. Der Bereich des Vorlands wird bei größeren Re- genereignissen überschwemmt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Bodenfunktionen teilweise wiederhergestellt, die notwendige Stabilität wird durch die durchwurzelte Begrünung er- reicht. Eine regelmäßige Abschwemmung ist nicht anzunehmen, da der Bereich erst bei Ereignis- sen überschwemmt wird, die statistisch seltener als alle 50 Jahre auftreten. − Böschung: Breite etwa 0,20 – 4,00 m pro Seite. In die Böschung wird während der Bauzeit ein- gegriffen; nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Bodenfunktionen teilweise wiederherge- stellt werden können. − Zur Abstützung werden Winkelstützmauern sowie Steinwände eingebracht (siehe Planung Fass- nacht Ingenieure GmbH). − Im Rahmen der Planung werden etwa 5.000 m³ Boden für die Bachprofilierung abgetragen. Für Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 5 die Geländemodellierung und die Verfüllung des alten Bachlaufes werden davon etwa 500 m³ wieder aufgetragen. Der Eingriff in das Schutzgut ist zusammenfassend als hoch zu bewerten. 3.3 Schutzgut Wasser: Der neu anzulegende Bach bietet neuen Retentionsraum, sodass auch bei Starkre- genereignisse die Wassermengen abgeleitet werden können. Das Regenwasser aus den angrenzenden Baugebieten wird mittels neuen Regenwasserkanälen gesammelt und gedrosselt zugeleitet. Durch die Verlagerung des Wiesengrabens auf gemeindeeigene Grundstücke, die im geplanten Bebauungsplan "Bühl" als öffentliche Grünfläche samt Gewässerrandstreifen festgesetzt werden, können diese Bereiche vor Verbauungen geschützt und von öffentlicher Hand gepflegt werden. Die Neuanlage und Verlänge- rung des Baches als offenes Gewässer mit naturnaher Umgestaltung führen zudem zu einer Aufwertung des Gewässers. Ein Eingriff in das Schutzgut ist in den Bereichen der baulichen Anlagen gegeben. Gleichzeitig erfährt das Schutzgut jedoch eine Aufwertung im Bereich des neu anzulegenden Baches und des Wiesengrabens. 3.4 Schutzgut Klima/Luft: Der Bereich der Wiesenfläche bleibt größtenteils erhalten, wodurch weiterhin in gleichem Maße abfließende Kaltluft produziert wird. Durch die anzupflanzenden Gehölze im Bereich des Gewässerrandstreifens wird Frischluft produziert. Zusammenfassend ist kein Eingriff in das Schutz- gut gegeben. 3.5 Schutzgut Landschaftsbild: Das Landschaftsbild wird durch die Neuanlage und Verlängerung des Ge- wässerlaufs nicht beeinträchtigt. Der Bachlauf wird durch einen natürlich gestalteten Bach mit stand- ortgemäß bepflanztem Gewässerrandstreifen geschaffen, was sich positiv auf das Ortsbild auswirkt. Insgesamt wird eine Aufwertung des Landschaftsbildes erzielt. 4. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 4.1 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde zunächst überprüft, in- wieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung möglicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen: − Teilweiser Einbau des ausgehobenen Oberbodens vor Ort 5. Ermittlung des Ausgleichsbedarfes für die einzelnen Schutzgüter Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkrei- se Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012). 5.1 Schutzgut Arten und Biotope: In Folge des Vorhabens werden auf einer rund 4.787 m² großen Fläche landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acher und Grünland) überplant. Durch die naturnahe Gestaltung des anzulegenden Baches sowie dessen Verlängerung wird Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaf- Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 6 fen. Der Eingriff ist rechnerisch wie folgt zu bewerten: Nr. Biotoptyp Bestand (Zustand vor dem Eingriff) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.60 Grünland (Fl.-Nr. 142) 3.105 6 18.630 37.11 Acker (Fl.-Nr. 173/1) 1.545 4 6.180 60.24 Unbefestigter Weg (Fl.-Nr. 455/9) 137 3 411 Summe Bestand 4.787 25.221 Nr. Biotoptyp Planung (Zustand nach dem Eingriff) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 12.21 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt (überdurchschnittliche Bewertung durch naturnahe Gestaltung) 112 24 2.688 12.22 Stark ausgebauter Bachabschnitt 18 8 144 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 3.754 13 48.802 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 726 19 13.794 42.30 Gebüsch feuchter Standorte 103 21 2.163 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 74 1 74 Summe Planung 4.787 67.665 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) + 42.444 Für das Schutzgut Arten und Biotope ergibt sich damit ein Überschuss von 42.444 Ökopunkten. 5.2 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch den Eingriff in und Teilversiegelung von bislang unversiegelten Böden. Diese Eingriffe sind auszugleichen. Gemäß der Arbeitshilfe "Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Natur- schutz Baden-Württemberg werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0 - "Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 - "Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") in Bezug auf die folgenden Funktionen bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 7 wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürli- che Vegetation" ist die Arbeitshilfe auf der betroffenen Fläche nicht relevant, da die Funktion lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden, findet. Dies ist bei dem vorliegenden Boden nicht der Fall. Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird gemäß der Arbeitshilfe "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Ba- den-Württemberg (Fassung 2010) direkt in Ökopunkten errechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus Ökopunkten (pro m²) vor dem Eingriff und den Öko- punkten (pro m²) nach dem Eingriff. Die Ökopunkte ergeben sich dabei durch Multiplikation der Wert- stufen mit 4. Die Wertstufen stellen den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar (Gesamtbewertung über alle Funktionen). Da gemäß den Baugrundgutachten der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH zu den Baugebieten "Geigensack" (Fassung vom 18.01.2008) und "Bühl" (Fassung vom 10.12.2020) den Böden in diesem Bereich eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit attestiert wird, werden die vom LGRB angegebenen Bodenwerte in Bezug auf die Funktion "Ausgleichskörper im Wasserkreislauf" auf die Stufe 1 korrigiert. Der Mittelwert lag vor dem Eingriff damit bei 2,00 (1-3-2) bzw. 2,33 (1-3-3). Nach dem Eingriff nehmen alle Funktionen bei den Flächen, welche im Rahmen der Planung überbaut, verdichtet bzw. teilweise verdichtet werden den Wert 0 an. Im Bereich der Böschung und des Vorlandes liegen die Werte für die Standortfunktion für Kulturpflanzen (natürliche Bodenfruchtbarkeit), für die Funktion "Filter und Puffer" und für die Funkti- on als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf bei 1. Da es sich hierbei um wasserdurchlässige Flächen handelt, ist davon auszugehen, dass die Funktionen im Bereich "Filter und Puffer" sowie als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf weiterhin in geringem Maß erfüllt werden können. Insbesondere in Bezug auf das Wasserspeicher- und Rückhaltevermögen muss aber von einer gewissen Einbuße im Vergleich zum ursprünglichen Zustand (mit durchwurzelter Oberboden- und Humusschicht) ausgegan- gen werden. Da die Flächen zudem unversiegelt bleiben, bleibt auch die Standortfunktion für Kultur- pflanzen erhalten. Art der Fläche (Bestand) Größe in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunktionen Wertstufe (Gesamtbe- wertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezo- gen auf die Fläche Fl.-Nr. 142 (L2b2) 2.042 1-3-2 2 8 16.336 Fl.-Nr. 389 (T2b2) 1.063 1-3-2 2 8 8.504 Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1 u. 453 (L4D; Bereich Bühl) 1.545 1-3-3 2,33 9,33 14.415 Fl.-Nr. 455/9 (Siedlungsbereich) 137 - - - - Summe Bestand 39.255 Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 8 Art der Fläche (Planung) Größe in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunktionen Wertstufe (Gesamtbe- wertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezo- gen auf die Fläche Gewässerlauf 130 0-0-0 0 0 0 Fließbett 726 0-0-0 0 0 0 Vorland 2.049 1-1-1 1 4 8.196 Böschung 1.808 1-1-1 1 4 7.232 von Bauwerken bestandene Flä- che 74 0-0-0 0 0 0 Summe Planung 15.428 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) – 23.827 Für das Schutzgut Boden ergibt sich damit ein Kompensationsbedarf von 23.827 Ökopunkten. 5.3 Schutzgut Klima/Luft: Da keine Strömungshindernisse (lediglich nicht dicht wachsende Gehölze im Be- reich des Gewässerrandstreifens) aufgebaut werden und sich die Frischluftversorgung bzw. Luftfilterung positiv beeinflusst wird, ist kein Ausgleich erforderlich. 5.4 Schutzgut Landschaftsbild: Da es sich nicht um ein vertikal in Erscheinung tretendes Bauwerk handelt, ist kein gesonderter Ausgleich für das Landschaftsbild erforderlich. 5.5 Insgesamt entsteht somit ein Ökopunkteüberschuss von 18.617 Ökopunkten. Ausgleichsbedarf Bilanzwert Ökopunkteüberschuss Schutzgut Arten und Biotope + 42.444 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 23.827 Summe + 18.617 6. Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen 6.1 Bei Anlage des Bachlaufes sind folgende Vorgaben einzuhalten: − Kein geradliniger Ausbau des Gewässerbetts (blau gekennzeichnete Bereiche (s. Plan)), kleinere Kurven sowie Aufweitungen sind einzubauen; Böschungsneigungen sind zu differenzieren − Unregelmäßiges Einbringen von Strömungshindernissen wie Totholz, Wurzeln und einzelne Block- und Wasserbausteine als Störelemente im Flussbett − Ansaat einer heimischen Ufersaummischung (z.B. von Rieger-Hoffmann) im Bereich des Vorlands, das bei größeren Regenereignissen überschwemmt wird (blaugrün gekennzeichnete Bereiche (s. Plan)) zur Entwicklung einer feuchten Hochstaudenflur im Bereich bis zu 1 m Entfernung zum Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 9 Bachlauf. Die Hochstaudenflur ist abschnittsweise alle 3-5 Jahre im Spätherbst zu mähen. − Anpflanzung von heimischen Erlen und Weiden im Bereich des Vorlands, das bei größeren Regen- ereignissen überschwemmt wird (grüne Gehölzgruppen (s. Plan)). Insgesamt sind Erlen und Wei- den auf 10 % der Fließstrecke anzupflanzen. Es darf nur gebietsheimisches Pflanzgut mit Her- kunftsnachweis verwendet werden. − Im Bereich des Vorlandes (hellgrün gekennzeichnete Bereiche (s. Plan)) und der Böschung (dun- kelgrün gekennzeichnete Bereiche (s. Plan) zwischen Vorland und Böschungsoberkante), die nur bei HQ100-Ereignissen überschwemmt werden, Ansaat einer autochthonen Saatgutmischung für artenreiches Extensivgrünland (mindestens 50 % Blumenanteil); Pflege: 1x Mahd/pro Jahr (frü- hestens ab dem 15.08.), bei Bedarf 2x Mahd/pro Jahr (1. Schnitt nicht vor dem 22.06.; 2. Schnitt frühestens ab dem 15.08.); auf wechselnden Bereichen sind Vegetationsstreifen oder Inseln von der Mahd auszunehmen. Abfuhr des Mähgutes, kein Mulchen, keine Düngung, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, und keine sonstige vertragsfremde Nutzung in allen genannten Bereichen 7. Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen 7.1 Ein Ausgleich ist aufgrund der Aufwertung der Biotope nicht erforderlich. Der Ökopunkteüberschuss von 2.935 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Vorhaben zur Verfügung. 8. Fazit Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuan- lage eines offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben im Norden des Gemeindegebie- tes. Ziel des Vorhabens ist es, einen ökologisch gestalteten Bach samt Retentionsräumen zur Entlas- tung der Regenwasserkanalisation im Ort zu schaffen. Die für das Vorhaben vorgesehene Fläche befin- det sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das geplante Bauvorhaben berührt damit Belange von Natur und Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB und stellt einen Eingriff im Sinne des § 14 i. V. m. § 15 BNatSchG dar. Das Vorhaben verursacht einen Eingriff hoher Stärke in das Schutzgut Bo- den. Das Schutzgut Arten und Lebensräume erfährt eine Aufwertung. Die übrigen Schutzgüter erfahren keinen erheblichen Eingriff. Es wird beim Ausgleich daher darauf geachtet, dass durch die Maßnahmen auch Bodenfunktionen gefördert werden (geringere Verdichtung und Schadstoffeintrag). Der erforderli- che Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden von insgesamt 23.827 Ökopunkten wird durch die Aufwer- tung des Schutzgutes Arten und Lebensräume vollständig abgedeckt. Der entstehende Ökopunkteüber- schuss von 18.617 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für den Ausgleich weiterer Eingriffe zur Ver- fügung. Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 10 Luftbild Eingriffsfläche Luftbild des Vorhabengebietes (maßstabslos). Die Eingriffsfläche liegt angegliedert an bestehende Bebauung auf den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 142, 173/1, 386, 387, 389 und 453, 455/9 (jeweils Teilflächen), Gemarkung Baindt. Links Bestand; rechts Planung (Details siehe folgende Abbildungen) (Quelle Luftbild: LUBW). Eingriffsfläche N Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 11 Planung des Vorhabens N Gewässerlauf Hochstaudenflur Fettwiese (Vorland) Fettwiese (Böschung) Gehölzpflanzungen Gewässerlauf Hochstaudenflur Fettwiese (Vorland) Fettwiese (Böschung) Gehölzpflanzungen Steinwand N Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 12 Bilddokumentation Blick auf das BG Geigensack (vor Beginn der Umsetzung) und das Plangebiet Blick auf den Wiesengraben und die Planfläche oberhalb BG Bühl Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 13 Bestehender Wiesengraben oberhalb BG Bühl, der durch diese Maßnahme Richtung "Bampfen" umgeleitet werden soll (Quelle Foto: Fassnacht Ingenieure GmbH) Blick auf den bestehenden Bachlauf im Westen in den Wald (Quelle Foto: Fassnacht Ingenieure GmbH) Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 14 Bilanzierung aufgestellt am: 23.07.2021 Planer: …………………………… Sieber Consult GmbH, Weingarten (Kira Urban, M. Sc. Forstwissenschaften und Waldökologie) Bauherr: …………………………… Gemeinde Baindt[mehr]

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                Veranstaltungen 26.11.2024 Vermarktungsauftakt Baufeld 2 - Baukörper E, F und G Am 26. November 2024 fand im Sitzungssaal des Rathauses der Vermarktungsauftakt weiterer Baufelder statt. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass die Baukörper E, F und G im Baufeld 2 ( Parzellierungsplan (PDF-Dokument, 603,37 KB, 11.11.2024) ) im Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden sollen. Nähere Informationen sind hier zu finden. 24.05.2023 Bürgerinformationsveranstaltung zum Fischerareal Am 24. Mai 2023 fand in der Schenk-Konrad-Halle eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal statt. Nähere Informationen zur Bürgerinformationsveranstaltung (PDF-Dokument, 3,07 MB, 25.05.2023) 12.07.2022 Vorstellung der Ankerkonzeptionen für die Baufelder 1 und 2 im Fischerareal Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden können mehrgeschossige Gebäude. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bewerber mit den inhaltlich besten Bebauungskonzepten, die Zuschläge erhalten werden. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufgaben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbauprojekt auch die gemeinsame Parkierung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Derzeit werden Anliegerprojekte mit eigenen Projektideen gesucht, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschließen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Zeitschiene (PDF-Dokument, 412,28 KB, 13.07.2022) (pdf-Datei) Präsentation Ankerkonzept Baufeld 1 (PDF-Dokument, 605,53 KB, 13.07.2022) (pdf-Datei) Präsentation Ankerkonzept Baufeld 2 (PDF-Dokument, 1,16 MB, 13.07.2022) (pdf-Datei) Präsentation Ankerkonzept Baufeld 2 Außenanlage (PDF-Dokument, 1,20 MB, 13.07.2022) (pdf-Datei) 10.07.21 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck Leider mussten wir die geplante Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 10.07.2021, aufgrund geringer Anmeldungen absagen. Gegebenenfalls wird die Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. 29.06.21 Rückfragekolloquium Am Dienstag, 29.06.2021 fand um 14:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine weitere Informationsveranstaltung statt. Hierbei wurde weitergehend zum sog. Anker-/Anliegerverfahren informiert und auch erläutert, welche Aufgaben auf die Ankerprojekte zukommen werden. Es stehen folgende Unterlagen für Sie zum Download bereit: Präsentation Rückfragekolloquium (PDF-Dokument, 5,03 MB, 30.06.2021) 17.06.21 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfahren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden können mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungskonzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein lebendiges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Wir führen die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Test- und Hygienekonzept in der Schenk-Konrad-Halle durch. Um jedoch einen entsprechenden Infektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:innen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung 19.04.21 Onlineveranstaltung Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzeptvergabeverfahren anbieten. Die Veranstaltung gab Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ 19.04.2021 (PDF-Dokument, 7,29 MB, 20.04.2021) 19.04.21 Onlineveranstaltung Informationsveranstaltung für Bauträger Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzeptvergabeverfahren anbieten. Die Veranstaltung gab interessierten Bauträgern einen umfassenden Überblick. Informationsveranstaltung für Bauträger – 19.04.2021 (PDF-Dokument, 11,2 MB, 20.04.2021) 19.04.21 Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werdende Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen geplanten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vielen Nachbarkinder aus dem Quartier und die gemeinschaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ sehen in einer altersgerechten Wohnung die Möglichkeit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die späteren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst planen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzeptvergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veranstaltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Aufgrund der aktuellen Corona Situation findet die Veranstaltung als Online-Informationsveranstaltung in Form eines Webex-Meetings statt. Den angemeldeten Personen werden wir am Montag, 19.04.2021 bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme versenden. Bei Nachfragen zum Online-Meeting stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: 075029406-40 oder f.maurer@baindt.de. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung 04.03.21 Erste digitale Online-Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Baindt mit sehr guter Resonanz Am Donnerstag, 04. März 2021, fand im Digitalen Zukunftszentrum in Leutkirch die erste rein digitale Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt statt. Thema der Veranstaltung war die Entwicklung des Fischerareals sowie die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt. Im Vorfeld hatte die Verwaltung über das Amtsblatt, die Homepage und die App aufgerufen aktiv daran teilzunehmen. Für die positiven Rückmeldungen und das konstruktive Feedback bedankt sich die Verwaltung herzlich. Das Video des Abends bleibt auch weiterhin abrufbar und für den Download verfügbar. Zusätzlich können Sie auch die Präsentation (PDF-Dokument, 21,1 MB, 08.03.2021) der Veranstaltung einsehen. An der Online- Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Während der Sendung gab es zusätzlich rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube knapp 600-mal aufgerufen. Über den gesamten Sendungszeitraum von gut 120 Minuten gab es Live-Fragen sowie Kommentare der Interessierten. Im ersten Teil ging es um die Entwicklung des Fischerareals und die Konzeptvergabe. Nachdem die Fischerwiese am Ortseingang schon viele Jahre interessant für die Gemeindeentwicklung war, gelang es diese im Jahr 2014 zu erwerben. In diesem Zusammenhang wurde das Areal in das Ortskernsanierungsgebiet II aufgenommen. Dieses Gebiet umfasst neben dem Fischerareal, die Ortsmitte und den Dorfplatz. Von Anfang an war der Wunsch des Gemeinderats, dass der Ortseingang von Baindt ein zukunftsfähiges Erscheinungsbild erhält. In der Vergangenheit gab es hierzu schon einige Bürgerveranstaltungen in denen über die Stärken und Schwächen der Ortsmitte diskutiert und in Planungen eingebunden wurde. Im Dezember 2020 beschloss der Gemeinderat dann den städtebaulichen Entwurf mit dem Ziel, ein lebendiges und vielfältiges Quartier zu entwickeln in dem alle Generationen gut leben können. Dieser städtebauliche Entwurf ist Grundlage für das Konzeptvergabeverfahren. Im zweiten Teil der Online-Bürgerinformationsveranstaltung stand die Gestaltung der Ortsmitte auf dem Programm. Ebenso lange wie mit dem Fischerareal befasst sich der Gemeinderat mit der Frage, wie die Ortsmitte optimal und vor allem zukunftsfähig gestaltet werden kann. Ziel ist es, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen. Die Ortsmitte muss eine gute Aufenthaltsqualität bieten. Sie soll zu einem Raum der Begebung werden. Die Baindter Vereinen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Feste, die für das Baindter Gemeinwesen elementar wichtig sind, dort durchzuführen. Es muss jedoch darüber hinaus auch das ganze Jahr über einen Grund geben in die Ortsmitte zu gehen. Damit die bisherige Fläche auch zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität wird, wäre es optimal, wenn ein neues Gebäude eine Raumkante bilden würde. Bisher gab es jedoch keine Nutzung für das Gebäude, die einen Mehrwert für die Gemeinde gehabt hätte. Nun besteht der Wunsch von Apotheke und Ärzten sich in der Ortsmitte in einem neuen Gebäude anzusiedeln. Somit gibt es eine Nutzung für das Gebäude auf einem Teil des Parkplatzes angrenzend an den Dorfplatz, dass die Infrastruktur von Baindt stärkt. Die weitere Platzgestaltung ist noch völlig offen. In einer Bürgerwerkstatt haben unsere interessierten Bürgerinnen und Bürger und auch unsere Vereine die Möglichkeit, sich einzubringen und zu diskutieren, was für Baindt in Zukunft wichtig ist und darüber hinaus, was benötigt wird, dass die Feste der Schalmeienkapelle und der Raspler auch künftig stattfinden können. Mit einem Gebäude an dieser Stelle erhält Baindt eine erlebbare Ortsmitte für unsere Bürgerinnen und Bürger, für Vereine, für Jung und Alt. Darüber hinaus stellt sich die Gemeinde zukunftsfähig auf und erhält einen substantiellen Mehrwert. Die Infrastruktur wird gestärkt, die Existenz bestehender Ladengeschäfte gesichert. Wir sind eine attraktive Gemeinde für alle Generationen, von einem Gebäude mit dieser Nutzung profitieren Familien, wie alte Menschen. Spricht man so oft darüber, dass es möglich sein muss möglichst lange in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen und in der vertrauten Gemeinde alt zu werden, dann ist ein wichtiger Baustein, dass dies gelingen kann eine gute Versorgung mit medizinischen Dienstleistern. Nicht jede Generation hat die Chance eine Ortsmitte entwickeln zu dürfen, dass passiert nie oder alle 100 Jahre. Baindt hat jetzt die Chance sich für die Zukunft zu rüsten. Die Details zu den Entwicklungen im Fischerareal und zur Konzeptvergabe sowie zur Gestaltung der Ortsmitte entnehmen Sie bitte dem YouTube Video. Frau Bürgermeisterin Rürup sagte im Anschluss an die Veranstaltung: „Wenn derzeit schon keine Infoveranstaltungen in Präsenz möglich sind, war dies ein sehr gutes Format, um unsere Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und zu informieren. Sicher werden wir das auch in Zukunft bei Bedarf wiederholen vor allem, wenn es um Themen geht, die die Gemeinde interessiert.“ Wir laden Sie bereits jetzt ein, an den weiteren Termine für die Konzeptvergabe im Fischerareal und zur Gestaltung der Ortsmitte teilzunehmen. Lassen Sie uns gemeinsam die Chance zur Gestaltung unserer Gemeinde ergreifen. Für die Konzeptvergabe im Fischerareal wird es folgende Termine geben: 19. April 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Bauen in Baugemeinschaften" (Aktuell wird diese Infoveranstaltung in Präsenz geplant, jedoch kann diese Veranstaltung auch online stattfinden.) Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt - 1. Bauabschnitt Fischerareal Für die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt wird es folgende Termine geben: nach Pfingsten 2021: Bürgerwerkstatt - Platzgestaltung unter Berücksichtigung von Ideen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger bis Ende 2021: Entwurf Dorfplatz Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

                Zuletzt geändert: 29.11.2024
                2022-07-22_HWS_Bühl.Geigensack_Planfeststellungsbeschluss._endgültig.pdf

                Wo tker SüjAew «km scKoiAslew ist. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg Bau- und Umweltamt Sachgebiet Oberflächengewässer Gemeinde Baindt Bauamt Frau Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Gegen Empfangsbekenntnis Ansprechpartner/in: Isabel Söllner Tel: 0751/85-4249 Fax: 0751/85-774249 Mail: i.soellner(S> rv.de Kreishaus II Raum E31S, Gartenstr. 107, Ravensburg rundumbus Linie 1,2,3,5,10,20 Haltestelle "Kraftwerk" Aktenzeichen: 404-691.17.-SÖ Ihr Schreiben vom/AZ: Datum: 22.07.2022 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas­ serschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Bereich „Bühl/Gei­ gensack" durch die • Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, Gemarkung/Gemeinde Baindt sowie • Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Antragstellerin: Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - erlässt auf An­ trag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 folgenden Planfeststellungsbeschluss: I. Planfeststellung Der Plan für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Gebiet Bühl in Baindt mit folgen­ den Einzelmaßnahmen wird festgestellt: BIC: SOLADES1RVB Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 Q vvww.rv.de O landkreis.ravensburg 8 landkreis.ravensburg BODENSEE 1. Die Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, 2. die Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, 3. die Querungen für die Sulpacher Straße auf Fist. Nr. 386, Hirschstraße auf Fist. Nr. 42, Zeppelinstraße auf Fist. Nr. 455/9, sowie 4. der Austausch der bestehenden Bachverdolung im Waldabschnitt von DN 700 durch DN 800 bei Fist. Nr. 379, -jeweils Gemarkung und Gemeinde Baindt-. Die Maßnahmen haben zur Folge, dass durch den neu geschaffenen Bachverlauf die Abflusskapazität im Bereich des Einzugsgebietes Bühl auf ein 100 -jährliches Hochwasserereignis (HQ100) gesteigert wird und auch Überflutungen aufgrund außergewöhnliche Starkregenereignisse verhindert werden. 5. Die Planunterlagen nebst Grüneinträgen sind Bestandteil dieses Beschlusses (s. II.). 6. Die Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen (s. III.). 7. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. II. Planunterlagen: Dem festgestellten Plan liegen, neben dem Antrag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021, die von der Fassnacht Ingenieure GmbH, Ziegeleistraße 3, 29.07.2021 zugrunde: 88410 Bad Wurzach erstellten Planunterlagen vom • • Erläuterungsbericht mit Grüneintrag vom 13.05.2022 Hydraulische Berechnungen Bachlauf Ergänzt: 10.03.2022 • e • Starkregenmanagement-Berechnung Hochwasserschutz Baindt Detailkarte Baugrunduntersuchungen Erstellt: 23.01.2022 • Übersichtsplan 1:10.000 Erstellt: 10.11.2020 • Übersichtslageplan 1: 2.500 • Lageplan Achse Bühl 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Achse Geigensack 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Baustelleneinrichtung 1: 250 Ergänzt: 22.03.2022 • Regelprofil Achse Bach Bühl 1:100 • Regelprofil Achse Bach Geigensack 1:100 • Höhenplan Achse Bühl 1:500/ 100 • Höhenplan Achse Geigensack 1:500/ 100 • Querprofile Achse Bühl 0+020 - 0+100 1:100 Ergänzt: 09.11.2021 • Querprofile Achse Bühl 0+100 - 0+190 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Seite 2 Querprofile Achse Bühl 0+200 - 0+277.15 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+000 - 0+160 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+180 - 0+340 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1:50/1:25 Ergänzt: 09.11.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Bühl 1:500/ 100 Ergänzt: 12.08.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Geigensack mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1: 500 Ergänzt: 12.08.2021 Vom Ingenieurbüro Sieber, Am Schönbühl 1, 88131 Lindau liegen außerdem folgende Planunterlagen zugrunde: • Umweltverträglichkeitsvorprüfung Erstellt: 14.07.2021 • Natura 2000 - Vorprüfung • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Erstellt: 23.07.2021 Vom Ingenieurbüro HPC AG, Jahnstraße 26, 88214 Ravensburg liegt das Bodenschutzkonzept/-plan vom 21.03.2022 vor. III. Nebenbestimmungen 1. Allgemeine Auflagen 1.1. Der Beginn der Baumaßnahme und die Fertigstellung der Maßnahme sind dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt siehe Briefkopf) - gern. § 78 Abs. 1 Wassergesetz (WG) rechtzeitig mit den beigefügten Baubeginns- und Fertigstel­ lungsanzeigen anzuzeigen. 1.2. Die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme wird nach § 78 Abs. 2 S. 1 Wassergesetz (WG) wegen besonderer Umstände des Einzelfalls angeordnet. Nach Fertigstellung der Anlage ist beim Landrat­ samt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt wie oben) - die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme nach § 78 Wassergesetz (WG) zu beantragen. Sind Abweichungen im Plan erfolgt, sind zur Abnahme Bestandspläne mit den tatsächlichen Abmessun­ gen vorzulegen. 1.3. Eine Mehrfertigung der Entscheidung ist dem verantwortlichen Bauleiter, dem Fachbauleiter und dem ausführenden Unternehmer zusammen mit den vom Landratsamt Ravensburg - Bau- und Um­ weltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - anerkannten Ausführungsplänen vor Baubeginn aus­ zuhändigen. Seite 3 1.4. Das Vorhaben ist plan- und bestimmungsgemäß auszuführen. Die von der Gemeinde Baindt vorge­ legten Antragsunterlagen sind unter Einbeziehung der Nebenbestimmungen dieses Planfeststel­ lungsbeschlusses bei der Umsetzung der Maßnahme einzuhalten. Technisch notwendige Änderun­ gen in der Ausführung der Anlage sind dem Landratsamt - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Ober­ flächengewässer (Kontakt wie oben) - rechtzeitig vor der Ausführung zur Feststellung, ob eine we­ sentliche Änderung vorliegt, schriftlich anzuzeigen. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Sachgebie­ tes Oberflächengewässer vorgenommen werden. Daher sind die Arbeiten bis zur Entscheidung aus­ zusetzen. 1.5. Die Bauausführungspläne sind dem Landratsamt rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Während der Bauausführung sind mit dem Antragsteller, dem Fachplaner, der ausführenden Baufirma und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt gemeinsame Baustellentermine durchzufüh­ ren um die genaue Art und Weise der Ausgestaltung der Gewässerausbaumaßnahme vor Ort ein­ vernehmlich abzustimmen. 1.6. Die Baumaßnahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung begleitet und überwacht wer­ den. Die ökologische Baubegleitung muss im Vorfeld zu sämtlichen Baumaßnahmen benannt und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz, Ansprechpartnerin: Frau Birnkammer, Tel.: 0751/85-4248, E-Mail: s.birnkammer(5)rv.de, mitgeteilt werden. Die Aufga­ ben der Ökologischen Baubegleitung umfasst auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der Vor­ gaben zur Anlage des Bauchlaufs, die in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung formuliert wurden und der Sicherung von Strömungshindernissen (s.o.). Die Gestaltungsmaßnahmen am Gewässer sind unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung in Abstimmung mit den Landratsamt Ravens­ burg, Bau und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer auszuführen. 1.7. Bei der Detailbauausführung sind erhöhte Anforderungen an die Bauleitung zu stellen. Eine regel­ mäßige Überwachung während der Bauphase ist durch einen im Wasserbau fachkundigen Baulei­ ter sicherzustellen. Die Bauleitererklärungen sind dem Landratsamt Ravensburg, Bau und Umwel­ tamt/Sachgebiet Oberflächengewässer vor Baubeginn vorzulegen. 1.8. Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit sind so vorzunehmen, dass eine Aufwirbelung von Feinsedimenten bzw. eine Gewässertrübung weitgehend vermieden wird. Bei den Bauarbeiten sind zum Schutz vor stofflichen Einträgen in das Gewässer durch geeignete Maß­ nahmen sicherzustellen, dass keinerlei wassergefährdende Stoffe wie Schmierstoffe, Zementab­ wässer, Betonreste, Strahlgut, Schleifpartikel, Staub oder Farbe etc. ins Gewässer gelangen. Anfal­ lende Betonreste, oder Spritzwasser sind aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Ar­ beiten im Gewässerbereich dürfen nur Maschinen zum Einsatz kommen, die mit biologisch abbau­ baren Ölen und Schmierstoffen ausgerüstet sind. 2. Auflagen Wasserbau 2.1. Bachgestaltung 2.1.1. Der neue Bachlauf ist naturnah, charakteristisch als Wiesenbach, auszugestalten. Bachufer und Bachsohle sind weitgehend ohne technischen harten Verbau herzustellen. Bei der Bauausführung sind Normprofile zu vermeiden. D.h., es ist daher daraufzu achten, dass das Bachbett nicht in in­ genieurmäßiger, kanalartiger, geometrischer Gestaltung als einheitliches monotones Grabenprofil ausgeführt wird. Das Mittelwasserabflussprofil soll unter Berücksichtigung der zur Verfügung ste­ henden Platzverhältnisse in seiner Linienführung möglichst leicht mäandrierend mit Vertiefungen und Verengungen ausgestaltet werden. Die Sohlbreite des Mittelwasserbetts ist mit ca.20 cm grob vorzuprofilieren. Profilaufweitungen für den Hochwasserabfluss dürfen erst oberhalb der Mittel­ wasserlinie erfolgen. Hierbei ist das Gewässerprofil unter Berücksichtigung der Hydraulik möglichst naturnah mit dynamischen Quer- und Längsprofil herzustellen. 2.1.2. Das Gewässer wird als gegliedertes Gewässerprofil hergestellt. Die in Folge der Mäandrierung variierende Sohlbreiten, Wassertiefen und Uferböschungen des Mittelwasserabflussprofils sind durch Schaffung von Prall- und Gleitufern so zu gestalten, dass auch bei Niedrigwasser möglichst ein gebündelter Wasserabfluss mit einer ausreichenden Wassertiefe gewährleistet werden kann. Es sollen sich unterschiedliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten einstellen können. 2.1.3. Im Bereich Gewässerlauf Geigensack und nachfolgende neuen gestalten Bachlauf der Sulpacher Straße müssen auch gezielt Initialmaßnahmen mittels ingenieurbiologischen Bauweise (Einbringen von Störsteinen, Wurzelstöcke, Buhnen, Holzpflöcke, usw.) angewendet werden, welche eigendy­ namische Gewässerentwicklungsprozesse fordern und gewässerökologische Nischen für die Aqua- fauna schaffen. Die Anzahl der im Plan4_20.1-Pfp angetragene Initialmaßnahme sind bei der Um­ setzung mindestens mit dem Faktor 2 zu erhöhen. Die einzubauenden Strukturelemente sind in geeigneter Weise vor Abschwemmen bei Hochwasser zu sichern. Dem neuen Bachlauf sind ausrei­ chend breite Gewässerrandstreifen für die eigendynamische Entwicklung einzuräumen. 2.1.4. Das Bachbett ist mit kiesig steinigem Substrat auszubilden. Der Korndurchmesser ist so auszu­ wählen, dass dieser dem gebietstypischen Bachsubstrat entspricht, welches im unmittelbaren Bachober- und Unterlaufanzutreffenden ist. 2.1.5. Zur Sicherung der Uferböschungen und Beschattung des Gewässerlaufes sind geeignete Be­ pflanzungsmaßnahmen entsprechend der Planung mit standortgerechten, einheimischen Gehöl­ zen vorzunehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl an Gehölzen auch nah im Bereich der Mittelwasserlinie (bevorzugt Schwarzerlen) gepflanzt wird. Die Wurzeln der Er­ len müssen in das Bachbett einwachsen können. So können sich wichtige Strukturen im Gewässer ausbilden. Die Bepflanzung des Gewässerlaufes soll möglichst zeitgleich mit den Baumaßnahmen am Gewässer, spätestens jedoch in der dem Abschluss der Maßnahme folgenden Pflanzperiode in Seite 5 Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Oberflächenge­ wässer- zu erfolgen. 2.1.6. Im Bereich Bachabschnitt Geigensack sind in der Niedrig- /Mittelwasserrinne abschnittsweise zusätzlich gumpenartige Vertiefungen auszubilden, damit in Trocken- und Niedrigwasserzeiten Rückzugsräume für die aquatische Tierwelt verbleiben. 2.2. Gewässerdurchlässe 2.2.1. Die Bestimmungen der DIN 19661-1 Wasserbauwerke sind bei der Bauausführung zu beachten. 2.2.2. Um die hydraulischen Ein- und Auslaufverluste gering zu halten, ist der Ein- und Auslaufbereich an den Gewässerdurchlässen jeweils trichterförmig auszubilden. 2.2.3. Auch in den Gewässerdurchlässen ist für jeden Abflusszustand ein gebündelter Abfluss ohne Abstürze herzustellen. Im Gewässerdurchlass ist die Gewässersohle so zu gestalten, dass auch ins­ besondere bei Niedrig- und Mittelwasser eine ausreichende Wassertiefe für die aquatische Fauna zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Bauwerksbereich an derSulpacher- und Zeppelinstraße so zu gestalten, dass bei niedrigen und mittleren Abflüssen beidseitige Uferbermen als Querungs- hilfe für die amphibische und terrestrische Tierwelt vorhanden sind. Die Uferbermen sollen nur unmittelbar über dem Mittelwasserspiegel herausragen und sind in die weiterführenden Uferbö­ schungen zu integrieren. 2.2.4. Die Gewässerstrecken und die Gewässerdurchlässe sowie insbesondere das Einlaufbauwerke an der Hirschstraße sind in regelmäßigen Abständen insbesondere nach Elementarereignissen (Gewit­ ter, Sturm, Hochwasser, Eisgang usw.) auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Notwendige Unter-haltungsarbeiten sind regelmäßig durchzuführen. Mähgut ist aus Gründen der Abdrift- und Verstopfungsgefahr an Durchlässen aus dem Abflussquerschnitt abzuräumen. 2.2.5. Die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße ist geeignet beim Einstau unter Druckeinfluss das er­ mittele außergewöhnlichen Starkregenereignis von 4,5 m3/s noch gerade knapp schadlos abzulei­ ten. Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ungünstiger Einflüsse (auch z.B. Verklauselung/Verstopfung am Einlaufgitter) der der extremen Starkregenereignissen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Straßenoberfläche der Hirschstraße im Bereich des bestehenden Gewässerdurchlasses DN800 muss im Falle eines Überstaus (z.B. Verstopfung Einlaufbauwerk) als Notentlastung möglichst mul­ denartig so ausgebildet werden, das Überlaufwasser schadlos in Richtung Westen in den neuen Bachlauf abgeführt wird. Eine Notentlastung über die Hirschstraße in südliche Richtung in die Orts­ lage Baindt muss aufgrund des hohen Schadenspotential verhindert werden. Hierzu ist im Zuge dem Ausbau der Zufahrtsstraße der Zeppelinstraße geplant die Längs- und Querneigung der Hirsch­ straße entsprechend umzugestalten. Reichen diese Maßnahme nicht wirksam aus sind weitere Vor­ sorgemaßnahme für einen schadlose Notentlastung zu prüfen (z.B. mobile Seite 6 Hochwasserschutzanlage, Einbau zusätzlicher Notentlastungsrohre etc.). Die Detailbauausführung ist mit dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer, vor Baubeginn einvernehmlich abzustimmen. 3. Fischereiliche Auflagen 3.1. Der freie und gleichmäßige Abfluss der ankommenden Wassermengen muss während der Bauzeit gewährleistet sein. Es darf kein Wasser in Stauanlagen zurückgehalten und stoßweise abgelassen werden. 3.2. Das Gewässer und umliegende Flächen dürfen durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeid­ bar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Verunreini­ gung des Wassers (auch Grundwasser), vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Zement­ brühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustel­ leneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. 3.3. Die Fischereiausübungsberechtigten oder deren Pächter (Kreisfischereiverein Ravensburg e. V.) sind rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens zwei Wochen) schriftlich zu informieren, um ihnen Ge­ legenheit zu geben, Schädigungen des Fischbestandes zu verhindern (vgl. § 38 WG). Die Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zur Rettung des Fischbestandes sind einvernehmlich mit den vorgenannten Personen zu regeln. 3.4. Arbeiten die eine Sedimentfahne in den „Oberen Bampfen" freisetzen, dürfen nicht in der Laichzeit und der Zeit des Brutaufkommens der vorhandenen Fischfauna (Oktober bis Ende April) durchge­ führt werden. 4. Naturschutzfachliche Auflagen 4.1.Totholz und Wurzeln, die als Strömungshindernis in den Bachlauf eingebracht werden, sind gegen Abschwemmungen in geeigneter Weise zu befestigen. 4.2.Sollten Ansaaten der Ufersaummischung und der Saatgutmischung für Extensivgrünland vor der Etablierung des Biotoptyps abgeschwemmt werden, sind diese zu erneuern. 4.3. Bauarbeiten am bestehenden Wiesengraben am nördlichen Rand des geplanten Wohngebiets „Bühl" sind zum Schutz von Amphibien von Mai bis Oktober auszuführen. Dies betrifft ggfs, auch temporär trockenfallende Grabenabschnitte. 4.4. Bezug nehmend auf die geplanten Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen nach den Lageplänen 4_20.1-PfP und 4_20.2-PfP vom 12.08.2021 sind auf der gesamten Fließstrecke 10 % mehr gewäs­ serbegleitende Gehölze zu pflanzen, ausgenommen Weiden. Seite 7 4.5. Nach 3 und 5 Jahren der erstmaligen Gehölzbepflanzung ist ein Monitoring durchzuführen. Werden dabei abgängige Gehölze festgestellt, sind diese nachzupflanzen. 4.6. Die Erlenpflanzungen ist entgegen dem Bepflanzungsplan nicht gleichmäßig, sondern der vorgese­ henen Dynamik des Baches anzupassen. 5. Auflagen zu Altlasten und Bodenschutz 5.1. Das Bodenschutzkonzept ist bei der Bauausführung umzusetzen und einzuhalten. 5.2. Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. 5.3. Anfallender Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung im Sinne des Bundes-Bodenschutzgeset- zes zu verwerten. 5.4. Bei allen Bodenarbeiten mit Oberboden (Humus) und kulturfähigem Unterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial"; der DIN 18915 „Bodenarbeiten", der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" und von Heft 10 vom Mai 1999 „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninan­ spruchnahme" vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg einzuhalten. 5.5. Bei der Bauausführung sind Oberboden, kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund­ material (C-Horizont) bei Ausbau, Transport und Lagerung und ggf. Wiederverwertung jeweils zu trennen. 5.6. Bodenarbeiten sind nur bei geeigneter Witterung und gut abgetrocknetem, bröseligem Boden durchzuführen. 5.7. Bei einer Zwischenlagerung von Bodenmaterial sind die Mieten nach DIN 19731 trapezförmig anzu­ legen, die Oberfläche der Mieten zu glätten und bei einer Lagerungsdauer von mehr als 3 Monaten mit stark wasserzehrenden, tiefwurzelnden Pflanzen zu begrünen. Die maximale Höhe von Oberbo­ denmieten darf 2 m, die von kulturfähigem Unterboden 3 m nicht übersteigen. Der Boden ist locker zu schütten. Ein Befahren der Mieten oder ihr Missbrauch als Lagerplatz sind nicht zulässig. 5.8. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind auszuweisen und abzugrenzen. Der Boden ist durch geeignete Maßnahmen vor Verdichtung zu schützen. Seite 8 5.9. Die Flächen außerhalb des Baufeldes sind als Tabuflächen abzugrenzen und dürfen nicht befahren werden. 5.10. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau sind durchzuführen. 5.11. Bei der Verwertung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden sind diese entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung möglichst verdichtungsfrei wieder einzubauen. 5.12. Ggf. anfallendes kontaminiertes oder verunreinigtes Bodenmaterial ist entsprechend den ge­ setzlichen Regelungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. 6. Denkmalschutzrechtliche Auflage Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt wer­ den, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend einer Denkmalschutzbehörde, der Ge­ meinde oder dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) anzuzei­ gen. Ansprechpartner sind beim Landesamt für Denkmalpflege sind Herr Dr. Mathias Mensch, ma- thias.hensch(5)rps.bwl.de, Tel.: 07071/7572449 und/oder Frau Dr. Julia Goldhammer, iulia.goldham- mer@rps.bwl.de,Tel. 07735/93777-126. Archäologische Funde (Keramikreste, Metallteile, Knochen, Steinwerkzeuge etc.) oder Befunde (Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, Gräber etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Si­ cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bau­ ablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sind schriftlich in Kenntnis zu setzen. IV. Sachverhalt und Verfahren 1. Sachverhalt Die Gemeinde Baindt beantragt mit Schreiben vom 29.07.2021 die Planfeststellung zur Umsetzung, der im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorflut­ schaffung und zum Gewässerausbau, um die Oberflächenabflüsse auch bei Starkregenereignissen zu sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung im Bereich „Geigensack" und „Bühl" vorbeizulei­ ten. Die Bestandsbebauung entlang der Hirschstraße- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wieder­ holt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebliche Oberflächenab­ flüsse bei Starkregenereignissen aus den östlichen angrenzenden Hangflächen beruhen und teils erheb­ liche Schäden an Wohnbebauungen verursacht haben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse aus der Risikoanalyse und Handlungskonzept des Starkregenrisikomanagement vom 27.11.2020, Seite 9 mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de erarbeitet von Fassnacht Ingenieure GmbH, hat die Abflussbildung auf der östlichen Hanglage und de­ ren resultierenden Gefahren für die bestehende Wohnbebauung sowie für zukünftige geplante Bebau­ ung Bühl deutlich bestätigt. Für den geplanten o.g. Hochwasserschutz wurde eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Unter Ein­ beziehung der sozioökonomischen Faktoren und Empfindlichkeitsprüfung ergibt sich ein Nutzen-Kos- ten-Verhältnis von 1,025 (Stand 2021). Damit stellt das Vorhaben eine sinnvolle und zur Umsetzung empfohlene Maßnahme dar. Gewässerausbaumaßnahme: Anlass für den Gewässerausbau war die Feststellung, dass der bestehende Wiesengraben „Gewässer­ lauf Bühl" und auch die weiterführende bestehende Gewässerverdolung DN 300 in der Hirschstraße hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert sind. Der Wassergraben „Gewässerlauf Bühl" Profil 0+000 bis 0+277 wird daher für einen außergewöhnliches Starkregenereignis ausgebaut (Abflusskennwerte: NW bis MW 15 ca. 15-20 l/s, HQ 100 0,81 m3/s, außergewöhnliches Starkregenereignis bis 4,5 m3/s). Die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße wird aufgegeben und die zukünftigen anfallen­ den Oberflächenwasserabflüsse nach Westen in Richtung Gewässersystem „Oberen Bampfen" abgelei­ tet. Im Zuge des Baugebiets Geigensack wurde im Vorgriff das bestehende Einlaufbauwerk im Bereich der Hirschstraße mit Gewässerverdolung DN 800 erstellt und diente bisher als Übergangslösung als No­ tentlastung bei hydraulischer Überlastung der DN 300 Ablaufleitung. Ein neuer weiterführender Gewässerlauf „Gewässerlauf Geigensack" Profil 0+000 bis 0+307 wird her­ gestellt. Zusammen mit der Gewässerquerung der Hirschstraße und Sulpacher Straße ist dieser in der Lage außergewöhnliche Starkregenereignisse schadlos abzuleiten. Im weiteren Verlauf nach der Sulpacher Straße wird der verlandete trockengefallene Graben auf eine Länge von ca. 80 m durch naturnahe Ausgestaltung ertüchtigt und an das Sohlniveau der einmündenden wasserführenden Bachverdolung „Wassergraben Nord" angebunden. Zur Querung des neuen Bachlaufes sind folgende Bauwerke erforderlich: Bauwerk 1: bei Profil 0+ 316 ein nach unten offenes Rechteeckprofil mit einer Länge 10m LW 4,8m, LH 1,4 m Bauwerk 2: bei Profil 0+230 Durchlass Zeppelinstraße Maulquerprofil MB 6 bei Profil Länge 18,25 m, LW 3,5m, LH 1,8 m Bauwerk 3: Walddurchlass DN 800 bei Fist.Nr. 379. Im Zuge der Gewässerausbaumaßnahme wird sich das bisherige Wasserregime verändern. Die bisherige Ableitung des Außeneinzugsgebiets oberhalb Bühls einschließlich neuer Bauflächen wird zukünftig nicht mehr über den Sulzmoosbach (bisher 2/3 Außeneinzugsgebiet), sondern diese Wassermengen (auch Starkregen) auch über das Gewässersystem „Oberer Bampfen" abgeleitet. Die Auswirkungen auf die Zunahme der Abflüsse im Hochwasserfall betragen auf den „Bampfen" je nach Jährlichkeit (HQ2- Seite 10 HQ100) zwischen ca. 7,3 -10,7 % sowie Abnahme der Zuflüsse auf den Sulzmoosbach zwischen 5,4 - 5,8 2. Verfahren 2.1 Zuständigkeit Nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsver­ fahrensgesetz (VwVfG) ist für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, als Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 WHG, ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Für das Planfeststellungsver­ fahren ist das Landratsamt Ravensburg gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz (WG) und § 80 Abs. 2 Nr. 3 WG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVG) die sachlich zuständige Behörde. Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. 2.2 Anträge und Anhörungsverfahren Aufgrund des Antrages der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 wurde das Verfahren für den Gewässer­ ausbau im Rahmen der Verfahrenskonzentration in einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt (§ 68 WHG). Das Anhörungsverfahren wurde gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG am 25.08.2021 eingeleitet. Das Landratsamt Ravensburg hat folgende Träger öffentlicher Belange angehört: 1 2 3 1. Regierungspräsidium Tübingen - Fischereibehörde 2. anerkannte Naturschutzverbände 3. Landratsamt Ravensburg • Bau- und Umweltamt -SG 403 Naturschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 404 Oberflächengewässer (Fachtechnik)- • Bau- und Umweltamt -SG 407 Altlasten, Bodenschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 408 Abwasser, Grundwasser, Abbauvorhaben- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022. Die Planunterlagen lagen in dieser Zeit bei der Gemeinde Baindt während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Dies wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Baindt am 27.05.2022 bekannt gemacht. Im Übrigen konn­ ten während der Auslegungsfrist die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Baindt digital eingesehen werden. Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Seite 11 2.3 Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vor- prüfung) und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Diese ergab, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü­ fung besteht, da nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichti­ gung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Um­ weltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 21 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) am 13.04.2022 auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg bekannt gegeben worden. Die Dokumentation über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 7 UVPG ist der Öffent­ lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und dem Umweltinformations­ gesetzes (UIG) beim Landratsamt Ravensburg -Bau- und Umweltamt-, Gartenstr. 107, 88212 Ravens­ burg zugänglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprü­ fung wurde gemäß § 12 UVPG bei der Planfeststellung berücksichtigt. Weitere Ausführungen hierzu siehe unter V. Begründung/3. Darstellung und Bewertung der Umwelt­ auswirkungen. V. Begründung 1. Planrechtfertigung l.l.Gegenwärtiger Zustand/Zielsetzung Von der Gemeinde Baindt wurde das Ingenieurbüro Fassnacht Ingenieure GmbH beauftragt, die Plan­ unterlagen für die Hochwasserschutzmaßnahme zu erstellen. Zielsetzung ist die Senkung des Hochwas­ serrisikos bzw. das Überschwemmungsrisiko bei Hochwasserereignissen, sowie bei Starkregenereignis­ sen. l.Z.Begründung Planfeststellung Bei der Hochwasserschutzmaßnahmen handelt es sich um die Neuanlage eines Bachverlaufes sowie die Anpassung des vorhandenen Bachverlaufes. Der Bachverlauf mündet anschließend in den „Oberen Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs.2 WHG dar. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau der Planfeststellung. Der Planfeststellungsbeschluss darf gemäß § 68 Abs. 3 Nr. lund Nr. 2 WHG nur ergehen, soweit von dem Ausbau eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Seite 12 Rückhalteflächen, nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen nach dem WHG und sonstigen öf­ fentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Eine Planfeststellung trägt ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst. Sie bedarf der gesonderten Rechtfer­ tigung. Die Planfeststellung muss vernünftigerweise geboten sein. Die von der Gemeinde Baindt geplan­ ten Maßnahmen entsprechen diesen Anforderungen, da mit der vorliegenden Planung ein neuer Bach­ verlauf ausgebaut wird, wodurch nicht nur ein HQ100 - Schutz erreicht wird, sondern auch bei Starkre­ genereignisse ein Schutz geboten wird. Andere Anforderungen nach diesem Gesetz sowie sonstige öf­ fentlich-rechtliche Vorschriften werden wie im Folgenden dargestellt durch den festgestellten Plan er­ füllt. Die Planfeststellung ist daher vernünftigerweise geboten. Der Kreis der Betroffenen ist bei diesem Vorhaben nur schwer abgrenzbar. Deshalb kommt nach § 74 Abs. 6 VwVfG ein Verfahren zur Plangenehmigung nicht in Betracht, sondern es war ein Planfeststel­ lungsverfahren durchzuführen. 2. Begründung der Nebenbestimmungen Um Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit und Verletzungen anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften zu vermeiden bzw. auszugleichen, die zu einem Versagen der Planfeststellung (§ 68 Abs. 3 WHG) führen könnten, wurden gern. § 13 WHG i.V.m. § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 VwVfG ent­ sprechende Nebenbestimmungen aufgenommen. Die Nebenbestimmungen sind erforderlich und geeignet, um eine plangemäße Ausführung zu gewähr­ leisten, sie wurden aus technischen, wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und naturschutz­ fachlichen Gründen festgesetzt. Einzelne Nebenbestimmungen werden wie folgt begründet: Zu Ziffer III. Nr. 1.2 Die Abnahme der Maßnahmen wird gemäß § 78 Abs. 2 WG angeordnet, um die ordnungsgemäße Aus­ führung und die Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Zu Ziffer III. Nr. 2 Auflagen zum Wasserbau Um bei den Baumaßnahmen im und am Gewässer die erforderliche Sorgfalt und den Schutz des Gewäs­ sers nach § 6 WHG zu gewährleisten, sind die unter Ziffer III. Nr. 2 genannten Auflagen notwendig. Zu Ziffer III. Nr. 3, 4 naturschutzrechtliche und fischereiliche Auflagen Die unter Ziffer III. Nr. 3, 4 aufgeführten Auflagen sind insgesamt erforderlich und angemessen um die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Seite 13 3. Darstellung und BewerturiR der Umweltauswirkungen B.l.UVP-Vorprüfung Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Abs. 2 WHG für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkon­ zepts: einen neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Fist. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Ge­ markung Baindt Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG / UVwG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG / § 11 UVwG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprü­ fung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Ravensburg - Bau und Umweltamt/ Sachgebiet Oberflächengewässer aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe hierbei sind: 1. Die Umsetzung der obengenannten Maßnahmen hat keinen erheblichen Einfluss auf die Um­ weltgüter Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Mensch. 2. Unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Gebiete konnten keine Belastungen der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Schutzgebiete festgestellt werden: a. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Nr. 8223-311 können wegen der Ent­ fernung ausgeschlossen werden, 2.3.1. und 3.4. der Anlage 3 UPVG 3. Weitere Schutzgüter nach Anlage 3 des UVPG: a. Wasser: Westlich des Plangebietes verläuft der „Obere Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Bei ei­ nem Hochwasserereignis wird durch den Hochwasserschutzgraben das Wasser aus dem Retentionsraum in den „Oberen Bampfen" abgeleitet. Ein direkter Eingriff entsteht dadurch nicht. Durch die hydraulische Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Inge­ nieure GmbH ergibt sich eine Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Oberen Bampfen" und eine Abnahme der Abflussmengen im Bereich des „Sulzmoosbaches", da bisher ein Großteil des Abflusses bisher in den „Sulzmoosbach" eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Be­ reich des "Oberen Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) - max. 10,7 % (bei HQ2), sowie Seite 14 bei einer Abnahme im „Sulzmoosbach" von etwa 5,4 % (bei HQ.2) - max. 5,8 % (bei HQ100). b. Boden/Fläche: Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtungen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen nicht vorgesehen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen von weiteren Schutzgütern nach Anlage 3 des UVPG kön­ nen unter Berücksichtigung der vorsorglichen Vorkehrungen ausgeschlossen werden. 3.2. Flora-Fauna- Habitat Das Natura 2000 Gebiet Nr. 8223-311 „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Bei Einhaltung der unter Ziffer III aufgeführten Nebenbe­ stimmungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht zu erwarten. 3.3. Europäische Wasserrahmenrichtlinien - Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) Flinsichtlich der Oberflächengewässer wurden die Ziele der WRRL im WHG vom 31.07.2009 und mit den darauffolgenden Änderungen übernommen, insbesondere die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG (vgl. auch §§ 82 ff. WHG) geben die Forderungen der WRRL nach einem guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer wieder. Die Bewirtschaftungsziele, konkretisiert durch die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind bei der Zulassung des Vorhabens zu be­ rücksichtigen. Nach § 27 Abs. 1 WHG sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechte­ rung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemi­ scher Zustand erhalten oder erreicht werden. Für das vorliegende Vorhaben sind deshalb sowohl das Verschlechterungsverbot, als auch das Verbes­ serungsgebot zu berücksichtigen und zu überprüfen. Nach dem Bewirtschaftungsplan Baden-Württemberg 2015, BG Alpenrhein/Bodensee ist von dem Vor­ haben der „Obere Bampfen" und „Bampfen" tangiert. Dieser liegt im Oberflächenwasserkörper bzw. Flusswasserkörper „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03. Dieser Flusswasserkörper verläuft über eine Länge von 114 km. Im Steckbrief (Teil A) der Begleitdokumentation zum BG Alpenrhein/Bodensee (BW) vom Dezember 2015 für den Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 wurde der ökologische Zustand des Flusswasserkörpers „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03 als mäßig eingestuft. In Bezug auf die Einstufung der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten sowie die hydromorphologischen und physikalisch­ Seite 15 chemische Qualitätskomponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten wird auf die Dar­ stellungen im Steckbrief verwiesen. Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziff. i) WRRL, konkretisiert durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG: Verschlechterungen bezüglich des „Oberen Bampfen" sind nicht zu erwarten. Bezogen auf den Fluss­ wasserkörper Nr. 11-03 lässt sich zumindest eine klassenrelevante Auswirkung auf die biologischen Qua­ litätskomponenten ausschließen. Bei der Umsetzung des Vorhabens gelangen keine Stoffe von dem neu geschaffenen Gewässer in den „Obere Bampfen". Der mäandrierende Verlauf des neu geschaffenen Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in den „Oberen Bampfen". Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser kann zudem zu einer Verschlechterung der Temperaturverhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den „Oberen Bampfen" führen. Laut der Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingeni­ eure GmbFI kommt es im Bereich des „Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % bis 10,7 %. Im südlich gelegenen „Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutz­ graben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % bis 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse bei Starkregen/Hochwasserereignissen zwar inner­ halb der einzelnen Zuflüsse „Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Ins­ gesamt kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Ver­ änderungen kommen. Allerdings sind diese Auswirkungen zeitlich auf Starkregen-/Hochwasserereig- nisse begrenzt. Dadurch werden jedoch die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten in Unter­ stützung der biologischen Qualitätskomponenten nicht beeinträchtigt. Gesamtbewertung - ökologischer Zustand WK 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Der Oberflächenwasserkörper 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" befindet sich derzeit in einem „mäßigen" ökologischen Zustand. Bei Würdigung der biologischen Qualitätskomponenten und der un­ terstützenden Qualitätskomponenten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich keine Hinweise auf zu erwartende Verschlechterungen durch die Umsetzung der vorliegenden Planfeststel­ lung. Insbesondere eine klassenrelevante Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente und damit eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes sind nicht zu erwarten. 4. Abwägungserhebliche Belange 4.1. Private Belange Während des Planfeststellungsverfahrens wurden keine Einwände von privater Seite vorgebracht. Seite 16 4.2 Belange der Naturschutzverbände Die vorgebrachte Stellungnahme der Naturschutzverbände konnte durch Auflagen abgehandelt wer­ den. Der Forderung, die Erlenpflanzung soll nicht gleichmäßig verteilt werden, sondern der vorgesehen Dynamik des Baches angepasst werden, wurde in Auflage unter III.Nr.4.6 nachgekommen. Außerdem wurde bezüglich der geforderten weiteren Bepflanzung in der Auflage III.Nr. 4.4 eine 10 % höhere gewässerbegleitende Bepflanzung festgesetzt. Zu den empfohlenen weiteren zusätzlich eingebrachten Initialmaßnahmen wurde Auflage III.Nr.2.1.3 aufgenommen. Dann wurde gefordert, den geringen Abstand aus dem Regelschnitt in 4-11.1-RQ bei 0+250 zu vermei­ den. Während der Planungsphase wurde eine Verdolung des Bereiches angedacht, dies wurde jedoch aus gewässerökologischer Sicht verneint. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit kann der Regelschnitt nicht anders hergestellt werden. Bezüglich der Erstellung von Versickerungsmulden ist es aufgrund der Versickerungsunfähigkeit des dort befindlichen Bodens nicht möglich, bei Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in Versi­ ckerungsmulden zu fassen. Das Niederschlagswasser, welches aus dem Baugebiet Bühl fließt, wird im geplanten Retentionsbecken separat abgeleitet. 4.3 Öffentliche Belange Es wurden keine öffentlichen Belange vorgebracht, die nicht durch Nebenbestimmungen minimiert bzw. ausgeglichen werden können. Das sind im Einzelnen: 4.3.1. Wasserhaushalt und Flochwasserschutz: Die Grundsätze des § 6 WFIG werden beachtet. Die Umsetzung der im Flandlungskonzept zum Starkre­ genrisikomanagement „Bühl/Geigensack" vorgeschlagenen Maßnahmen dient dem Ziel schadlose Ab­ flussverhältnisse herzustellen. Darüber hinaus werden die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 ff WFIG durch die Maßnahme nicht gefährdet. 4.3.2. Naturschutzrechtliche Belange Es sind keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Eingriffe in Natur und Landschaft mit den geplanten Maßnahmen verbunden. Durch die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 4 wird eine verträg­ liche Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt. Seite 17 4.3.3. Fischereiliche Belange: Sofern die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 3 beachtet werden; ist keine Beeinträchtigung für fischereiliche Belange zu erwarten. 4.3.4. Bodenschutz und Altlasten: Bei der Einhaltung der Auflagen unter Ziffer III. Nr. 5 sowie die das Bodenschutzkonzept sind keine Be­ einträchtigungen zu erwarten. 4.3.5. Denkmalschutz: Sofern die Auflage unter Ziffer III. Nr. 5 beachtet wird, ist keine Beeinträchtigung für die denkmalschüt­ zerischen Belange zu erwarten. 5. Versagungsgründe Gemäß § 68 Absatz 3 Nummer 1 und Nr. 2 WHG darf ein Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist und andere Anforderun­ gen nach dem WHG oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt sind (VGH München BeckRS 2014, 51311; VG Ansbach BeckRS 2018, 20526; VG Würzburg BeckRS 2014,48031). Nr. 2 lehnt sich an § 12 WHG an und hat lediglich klarstellenden Charakter (BR-Drs. 280/09). Die in Abs. § 68 Absatz 3 WHG enthaltene materiell-rechtliche Schranke für das planerische Abwägungsgebot führt dazu, dass die Planfeststellung zwingend zu versagen ist, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht durch Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann. Die Voraussetzungen einer Versagung liegen nicht vor. Durch das geplante Vorhaben wird ein Hochwas­ serschutz im Rahmen des Starkregenrisikomanagementplans für den Bereich „Bühl/Geigensack" in Baindt geschaffen. Die Hochwasserrisiken durch Starkregen werden durch die Schaffung unschädlicher Abflussverhältnisse minimiert. Durch die unter III. angeordneten Auflagen werden die durch das Vorha­ ben verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit verhütet, ausgeglichen oder auf ein zumutbares Maß reduziert. Es bestehen keine zwingenden Versagungsgründe des Wasserrechts i.S.v. § 68 Abs. 3 WHG. 6. Abwägungsergebnis Die Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - kommt zum Ergebnis, dass nach Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange sowie der Belange der Natur­ schutzverbände das Vorhaben zuzulassen ist. Die materielle Rechtmäßigkeit ist an § 68 Abs. 3 Ziffer 1, 2 und § 70 Abs. 1 WHG zu messen. Gemäß § 70 Abs. 1, 5. 2 richtet sich die Planfeststellung für das Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dient, auch nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 72 bis 78 VwVfG. Hieran orientiert sich auch die Rechtmäßigkeit. Erforderlich ist daher auch eine Beachtung des Abwägungsgebots. Es müssen die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sowie Einwände gegeneinander und unter­ einander gerecht abgewogen werden. Der Gewässerausbau dient zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkre­ genrisikomanagementkonzepts und somit dem Wohl der Allgemeinheit. Die Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen des mit diesem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbau­ vorhabens in die Belange der Naturschutzverbände (siehe IV .Nr. 4.2 „Belange der Naturschutzver­ bände") sind gerechtfertigt und zulässig; sie wurden in der Entscheidung berücksichtigt. Die Belange der Wasserwirtschaft, der Fischerei, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, des Artenschutzes usw. werden gewahrt. Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben als umweltverträglich einzustu­ fen ist. Der Plan wird somit gern. § 68 WHG festgestellt. 7. Begründung der Gebührenentscheidung (Ziffer 1.4) Der Vorhabenträger ist als Gemeinde nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) gebührenbefreit. Eine Berechtigung des Vorhabenträgers, die Gebühren gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG Dritten aufzuerle­ gen oder sonst auf Dritte umzulegen, ist nicht ersichtlich. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Hausanschrift: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim; Postanschrift: Postfach 103264, 68032 Mannheim) erhoben werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten, außer in Prozesskos­ tenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichts­ ordnung (VwGO)). Wegen der zur Vertretung zugelassenen Personen wird auf § 67 Abs. 4 Sätze 3, 4, 7 und 8 Verwaltungsgerichtsordnung sowie auf §§ 3 und 5 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungs­ gesetz verwiesen. Hinweis: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch einge­ reicht werden (§ SSaVwGO). Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf der Internetseite www.eiustice-bw.de. Eine normale E-Mail kann weiterhin nicht genutzt werden. Seite 19 http://www.eiustice-bw.de VII. Hinweise 1. Trotz der Umsetzung der Gewässerausbaumaßnahme verbleibt an der Gewässerstrecke aufgrund des besonderen Gefahrenlage bei Starkregen ein Restrisiko an Überflutungsgefahr. Die Gewässer­ strecke einschließlich der Bauwerke sollte daher in den Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Ge­ meinde mitaufgenommen werden. 2. Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Lage von evtl, vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme zu erkunden. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Leitungen zu vermeiden. 3. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. Das Gewässer darf durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeig­ net sind, eine Verunreinigung des Wassers, vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Ze­ mentbrühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustelleneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. 4. Das Außeneinzugsgebiet oberhalb der Hangabfanggräben wird teilweise als Ackerland bewirtschaf­ tet. Aufgrund der Wasser-/Schlammproblematik bei Starkregen mit Verstopfungsgefahr der Hangabfanggräben sollte hier die Umwandlung in Grünland geprüft werden. Ggf. sollten entspre­ chende Nutzungsvereinbarungen mit Bewirtschafter getroffen werden, (u.a. auch z.B. Ackerfur­ chen quer zu Hang) 5. Die Öffnung des Bachlaufes bachabwärts von Fist.Nr. 154 bis zum „Bampfen" wäre aus gewässer­ ökologischer Sicht nach wie vor sinnvoll und könnte zukünftig im Rahmen einer anstehenden Kom­ pensationsmaßnahme umgesetzt werden. 6. Die Darstellung der Gewässerrandlinie im Lageplan Geigensack, Plan Nr. 4-10.2-LP-A entspricht der Außengrenze des Gewässerrandstreifens. Das geplante Retentionsbecken Bühl befindet sich im Ge­ wässerrandstreifen. Im Zuge der Planung sind die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerrand­ streifen-Regelungen nach § 38 WHG und § 29 WG zu beachten. Anlagen: 3 Mehrfertigungen der Entscheidung 3 genehmigte Planunterlagen 1 Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige 1 Bauleitererklärung Bauleiter Wasserbau 1 Bauleitererklärung Ökologische Baubegleitung Seite 20[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 02.08.2022

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