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2022_09_13_Einladung.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. September 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. September 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Markterkundungsverfahren Graue Flecken Programm - Sachstandsbericht Zweckverband Breitbandversorgung - weitere Vorgehensweise 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis, wegen Überbauung der Fläche "Pflanzung 2" mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung auf dem Flst. 562/26, Am Umspannwerk 6 06 Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung und eines Büros in eine bestehende Lagerhalle und Nutzungsänderung von Lager zu Werkstatt, Am Umspannwerk 17, Flst. 562/30 07 Bauantrag zur Umnutzung eines Ladens in eine medizinische Fußpflege, Gartenstr. 39, Flst. 208/18 08 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus und Umbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohnung, Mühlstr. 11, Flst. 14/2 09 Baugebiet Grünenberg- Stöcklisstraße - Festlegung der Vergabeart und des Bauplatzpreises 10 Vergabe der Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets Fischerstraße 11 Auftragsvergabe Rohrleitungsbau Nahwärme - Bauabschnitt 2 Fischerstraße 12 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten - Erd- und Rohbau, Blitzschutz und Fundamenterder 13 Errichtung einer Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 14 Vereinszuschüsse 2023/2024 15 Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung b) Änderung der Friedhofsatzung c) Änderung der Verwaltungsgebührensatzung 16 Schließung des Wertstoffhofes im Oktober 17 Sachstandsbericht Asyl 18 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 14,13 KB
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    Zuletzt geändert: 09.09.2022
    2022_05_03_Bericht2.pdf

    Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Ver- waltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemein- deratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berech- tigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Be- schlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Per- sonen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden sowie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Teststation in der Schenk-Kon- rad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Verwaltung sind viele dankbare und zufriedene Rückmeldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Tages- durchschnitt von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerinformation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Präsentation sind auf der Home- page der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli ge- troffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Infovera- nstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptvergabe- verfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstal- tung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befra- gungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungs- grundlage für Planungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schot- terinsel Hirschstraße/Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Haußmann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Natur- schutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blühfläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wie- der im Sitzungssaal des Rathauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kommandant der Freiwilligen Feu- erwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkammerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppen- stärke von 45 Feuerwehrkameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Fehleinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophen- schutz, Löschwasserversorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkommandan- ten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufent- haltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschie- denen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemeindeelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsänderung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berechnungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ursprünglichen Kos- tenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berück- sichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhauses mit Bauhof wird zuge- stimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauftragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anliegerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sieben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmever- sorgung angeschlossen werden. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu ei- nem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des gesamten Nahwärmenetzes von die- ser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Ziegeleistraße 13 werden zu- sammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschluss- zahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ge- meinderat den Nahwärmeanschluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaßnahmen im Ortszentrum zu ent- zerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fischerareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Planung für den 3. BA der Wärme- leitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten be- schränkt auszuschreiben. TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + um- welt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufgenommen und einen Mustergestat- tungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spielplatz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorgestellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancieren), Weidentipis, eine Vo- gelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königin- nenschaukel sowie der optionale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 belaufen sich auf 86.817 €, bei Variante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleis- tungen erbracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspielplatzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + umwelt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkosten- schätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förderrichtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sanieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zu- meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmever- bräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der ver- stärkten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Ener- gieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Energie- technik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneut- rales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Verbrauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lo- kalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhausgas- ausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden kön- nen. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu ande- ren Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürge- rinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetz- lich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralheizung), Maßnahmen zu Er- neuerbaren Energien, Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorge- nommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierun- gen von Bestandsgebäuden. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Er- richtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Stan- dards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen und keine juristischen Per- sonen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdoppelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, speziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzu- sehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse an- gepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenver- zeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darüber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zuletzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Bestattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuer- bestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der halbanonymen und anonymen Ur- nengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Ge- gebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen wer- den. Zusätzlich ich eine Reservierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Sollten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wünschen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebührenverzeich- nis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst werden: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenverzeichnisses. Unterteilung je Be- stattungsform und anfallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Ver- längerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungs- gebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasengräber werden geringe Vorga- ben gemacht. Es sollen keine Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Bodenplatten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zei- len stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öf- fentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinderats- sitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostendeckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebühren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit insgesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnenkammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestat- tungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnen- grabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussicht- lich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Dar- stellung des Gebührenverzeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnenbestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschriftung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenom- men. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung aus- zuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem han- delsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Han- dels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabga- bengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unter- deckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzu- ziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Neben- rechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkula- tion 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Auf- wendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Han- delsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen han- delsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimen- sion von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssys- teme wird überprüft. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höhe- ren Einnahmen und geringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Plana- nsatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem auf- grund wesentlich geringeren Unterhaltungsaufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € ge- plant. Das vorläufige Ergebnis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Ab- wasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Augenschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materi- alauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, wer- den der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrie- ben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Po- tenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen ver- dichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Aus- weisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächennutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusammengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Gemeinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Ebenso nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben ab. Die Zahl der 1-Per- sonenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohn- bauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Flä- che abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt wer- den kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbindliche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaf- fen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebieten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforder- liche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kindergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommunales Gewerbegebiet auf den Ge- markungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgesehen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vorgaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwicklung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Aus- schließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflächen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung stattfinden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremiums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruk- tiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Ver- teilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gremium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan ent- haltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzugestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kriterien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit der Ver- waltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Groben Kriterien herausarbeiten, de- ren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegenheits- kommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeits- termin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Ergänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhal- tung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzu- stellen. Beschluss: 1.) Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommuna- len Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2.) Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erarbeiten unter fachlicher Beglei- tung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3.) Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Ge- meinde Baindt, auf den Weg gebracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied er- kundigt sich, ob im Leistungsverzeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Fläche zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeichnis wurde festge- legt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lage- rung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kurse bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Klein- spielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise er- laubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verstehen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaumstellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grundstück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen seiner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravens- burg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medienentwicklungsplan fertig ge- stellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorgestellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaß- nahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. An- fang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durchgeführt und im Anschluss dann die Lichtmasten aufgestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthallte Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungsplan der großen Sporthalle gewünscht.[mehr]

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      Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 1 Gebäude am Dorfplatz, Baindt Teilnehmerbroschüre für die Markterkundung Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung ............................................................................... 2 2. Informationen zum Projekt ............................................................................................................ 2 3. Fragenkatalog ................................................................................................................................. 4 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung ..................................................................... 4 5. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................... 4 6. Anlagenverzeichnis ......................................................................................................................... 5 Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 2 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz, ein Gebäude als Gesundheitszentrum zu realisieren. Die bereits in Baindts vorhandene Apotheke soll in das Erdgeschoss des neuen Gebäudes umgesiedelt werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen zwei Arztpraxen Platz finden. Für diese Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Bebauung wird nach dem § 34 BauGB erfolgen. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt dieses Interessenbekundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Gemeinde zu bekunden. Sie werden zudem gebeten, die unter 3. formulierten Fragen zu beantworten. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Die Gemeinde wird das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Hauses am Dorfplatz voraussichtlich Mitte 2021 einleiten. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Teilnahme an der folgenden Ausschreibung wird unabhängig von der Beteiligung an dieser Markterkundung möglich sein. 2. Informationen zum Projekt Im Folgenden werden die planerischen und konzeptionellen Grundlagen des Projekts dargestellt. Lage und Umgebung des Gesundheitszentrums Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Sanierungsgebiets. Nach der Erstellung des Gesundheitszentrums wird der Dorfplatz vollständig neu gestaltet. Westlich des Dorfplatzes hat bereits eine umfangreiche Entwicklung mit dem Neubau eines Lebensmittelmarktes begonnen. Im Laufe dieses Jahres wird der Sulzmoosbach freigelegt und renaturiert. Die Fischerwiesen südlich des Bachs werden in zwei Bauabschnitten bebaut werden, etwa 100 Wohnungen werden dort entstehen. Alle Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde und der bereits gültige Bebauungsplan wird derzeit angepasst. Ab Sommer 2024 kann der erste Bauabschnitt fertig gestellt sein, der zweite wird mit etwa einem Jahr Versatz erfolgen. Das Gebäude am Dorfplatz Das geplante Gesundheitszentrum ist ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption des Dorfplatzes. Bei den Vorplanungen zur Umgestaltung des Dorfplatzes wurde vorgeschlagen, den Raum nach Nordwesten durch den Neubau eines Gebäudes zu fassen und eine Gliederung zwischen Aufenthalts- und Parkierungsfläche herzustellen. Die Vorplanung ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 3 Das Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Satteldach haben. Angesichts der zentralen Lage und der freigestellten Position soll ein Gebäude mit hoher gestalterischer Qualität realisiert werden. Das Gebäude soll durch eine Tiefgarage unterbaut werden, die die Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer beinhaltet. Oberirdische Kundenstellplätze sind südwestlich des Gebäudes vorgesehen. Sie werden durch eine Fahrgasse auf öffentlichem Grund erschlossen. Die Apotheke soll im Erdschoss untergebracht werden, je eine Arztpraxis in den darüber liegenden Geschossen. Im Dachgeschoss sollen ein gemeinsam genutzter Seminarraum sowie Büro- und Sozialräume entstehen. Kennzahlen des Gebäudes Grundstücksfläche 735 m² Grundfläche Gebäude 230 m² Nutzfläche Erd- und Obergeschosse 655 m² Nutzfläche Untergeschoss – Nebenräume 86 m² Stellplätze Tiefgarage 10 Stück oberirdisch 8 Stück Das Gebäude soll an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen werden. Eine eigene Wärmeerzeugung muss daher nicht hergestellt werden. Der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant, ein gutes Jahr später soll es fertig gestellt sein und die Umgestaltung des Dorfplatzes beginnen. Umsetzungsvarianten Die Gemeinde Baindt wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten und behält es in ihrem Eigentum. Die Gemeinde tritt zunächst als Auftraggeber für die Erstellung des Gebäudes und später als Vermieter auf. Der Totalunternehmer wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung sowie eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude vorzulegen und einen Pauschalfestpreis für die gesamten Planungs- und Ausführungsleistungen anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Investor errichten, dem sie zu diesem Zweck ein Erbbaurecht mit einer Dauer von voraussichtlich 60 Jahren einräumt. Sie behält das Eigentum am Grundstück, während der Investor Eigentümer und Vermieter des Gebäudes wird. Der Investor wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung, eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm und der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrags mit Vorgaben zu den Miethöhen. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude einzureichen und den Erwerb des Erbbaurechts anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Das Konzept und die Zusagen des Investors werden im Erbbaurechtsvertrag verankert. Die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten wird ausgeschlossen. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 4 3. Fragenkatalog Unternehmen, die an der Realisierung des Hauses am Dorfplatz interessiert sind, werden um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Haben Sie Interesse, an der Erstellung des Gesundheitszentrums in Baindt als Totalunternehmer oder Investor mitzuwirken? b) Haben Sie Erfahrungen mit inhaltlich vergleichbaren Projekten? c) Bei welche Umsetzungsvarianten würde sich Ihr Unternehmen auch in Zusammenarbeit mit Partnern grundsätzlich bewerben (Mehrfachnennungen sind möglich): Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe d) Falls Sie sich an einzelnen Varianten nicht beteiligen würden, was sind die Gründe hierfür? e) Gibt es wichtige Aspekte, die die Gemeinde aus Ihrer Sicht bei der Verfahrensgestaltung beachten sollte? 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich schriftlich kurz vorzustellen und die oben unter 3. genannten Fragestellungen - soweit möglich - zu beantworten. Gerne können auch weitere konzeptionelle Vorschläge unterbreitet werden. Die Interessenbekundungen sind schriftlich oder in elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Frau Petra Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02.94 06.51 Fax 0 75 02.94 06 18 E-Mail p.jeske@baindt.de Abgabetermin ist der 14.04.2021, 11.00 Uhr. Rückfragen – vorzugweise per E-Mail – sind ausschließlich an die oben genannte Stelle zu richten. 5. Weiteres Vorgehen Diese Markterkundung ist noch nicht darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Unternehmen auszuwählen oder ein konkretes Angebot abzufragen. Die Gemeinde Baindt will sich eine Übersicht darüber verschaffen, ob Unternehmen Interesse an der Mitwirkung bei der Realisierung des Projektes als Totalunternehmer oder Investoren haben. Sie wird die Erkenntnisse aus der Markterkundung für die Festlegung der Ausschreibungsvariante und die Verfahrensgestaltung berücksichtigen. Konkrete Angebote werden erst im anschließenden Verfahren erwartet. U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e D i U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e mailto:p.jeske@baindt.de Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 5 Die Markterkundung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Textfassung und die Bekanntmachung sind als Download ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar. Die Gemeinde Baindt wird die Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen, ggfs. zu Sondierungsgesprächen einladen, um die Fragestellungen zu vertiefen. Baindt, den 16.03.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin 6. Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Voruntersuchung der Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes vom 03.08.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen Anlage 2 – Vorentwurf Dorfplatz vom 17.10.2019 von 365° freiraum + umwelt, Überlingen Anlage 3 – Entwurf Wohnbebauung Fischerareal vom 08.12.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 31. Mai 2024 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den On- line-Kalender oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlrei- che Bürgerinnen und Bürger engagieren sich frei- willig in Vereinen und anderen Organisationen, wo- durch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den Eltern und Familien einen wesentli- chen Beitrag zur sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Or- ganisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Gemeinde er- fordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesell- schaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein vielfältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wo- bei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regel- zuschüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mitgliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschus- sung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres unaufgefordert die entsprechenden Kas- senberichte/Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung er- wähnt, auch für die Vereine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Ver- eins-E-Mail-Adresse vereine@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Neue E-Mail-Adresse für Pressetexte Wir haben eine neue E-Mail-Adresse für Pressetex- te erstellt. Sollten Sie Texte für unser Amtsblatt ha- ben, nutzen Sie bitte zukünftig die E-Mail-Adresse presse@baindt.de Senden Sie uns bitte Texte in Form von PDF-Dateien und hängen Sie Bilder extra an. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. Juni und Sonntag, 02. Juni 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Juni 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 02. Juni 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Gnadenhochzeit Am 01. Mai 2024 feierten die Eheleute Anna und Georg Schoppel das Fest der Gnadenhochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 05. Mai 2024 feierten die Eheleute Eva und Walther Teutsch das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungskalender Juni 01. - Landesturnfest 02.06. 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung Sel. St. Franziskus Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22. - Dorffest Musikverein 24.06. 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Pfingsten, ein Fest der Sinne und der Sinnlichkeit Auch in diesem Jahr wieder haben Kin- der und Erzieher,am Freitag vor dem Pfingstwochenende, einen wunderschö- nen Festtag gemeinsam verbringen dür- fen. Pfingsten ist bei uns ein wahres Fest der Sinne. Wie zu jedem feierlichen Anlass in unse- rem Haus, kamen die Kinder auch an diesem Tag wie- der in ihren schönsten Kleidern und in freudiger Erwar- tung. Viele schöne Aufgaben erwarteten sie bereits in ihren Gruppenräumen. So stand ein Blütenmeer bereit, das von ihnen gezupft werden wollte, um daraus einen Blütenteppich für die Frühstückstafel streuen zu können. Die schönen Blüten waren ein Fest für Augen, Hände und Nasen der Kinder. Wie verzaubert zupften sie zärtlich die Blüten, bis nur noch ihr Herz mit seinen Samen-hütchen und Stempeln übrig blieb. Ist ihnen schon mal aufgefallen wie schön eigentlich das Herz einer Blume ist? Einen Tisch weiter konnten die Kinder sich anschließend kleine Tüten gestalten, in welchen sie am Ende des Ta- ges, jeder eine Hand voll Blüten mit nach Hause nehmen konnte, um auch dort ihren kleinen Pfingsttisch zu gestal- ten. Und auch für das festliche Frühstück wurde fleißig geschafft. Neben dem Schneiden von Obst und Gemüse, wurde in der Küche das Pfingstrosenrot gebacken und erfüllte mit seinem Duft den Raum. Viele kleine Röschen aus Teig und Apfel, mit rosa Zuckerguss verziert, standen schon bald bereit. Dann wurde gemeinsam die wunderschöne Pfingst-Fest- Tafel gedeckt und geschmückt. Wie sehr die Kinder die- ses Frühstück genießen konnten, war an der andächtigen Stimmung, die den Raum erfüllte, nur unschwer zu erken- nen. Über den Tischen schwebten die Pfingstvögelchen, die die Kinder in der vorangegangenen Woche gebastelt hatten und auf den Tischen leuchteten Blütenblätter und Pfingstkerzen um die Wette. Nach einer schönen Verdauungszeit im Garten, trafen sich alle zum gemeinsamen Abschluss. Nach dem die großen Schneeweißchen-Kinder noch ein letztes Mal die Geschichte zu Pfingsten von der Rose ohne Dornen ge- hört hatten, bekam jedes Kind feierlich, an einem grünen Zweig, sein Pfingstvögelchen überreicht, dazu eine eigene Pfingstkerze und das Tütchen, welches es am Morgen ge- bastelt hatte, gefüllt mit herrlich duftenden Blütenblättern. Mit diesen Schätzen in der Hand und strahlenden Augen, ging es für die Kinder an diesem Tag nach Hause. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 04.06.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Juni - 09. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Die Wahrheit sagt man sich nicht selbst, sie wird einem gesagt. Antoine de Saint-Exupéry Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni - 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mellissa Dienstag, 04. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 06. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 07. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni - 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kaplan, Marisa Pfister, Si- mon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Ka- plan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Röß- ner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilda und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elias Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Öffnungszeiten Dienstag, 04. Juni geschlossen Donnerstag, 06. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 07. Juni 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Spenden des Missionsfadens für Projekte in Mexiko und Bolivien Die Gruppe um den Missionsfaden Baindt hat im ver- gangenen Jahr wieder fleißig gestrickt und u.a. auf dem Baindter Nikolausmarkt 23 wieder mit selbst gestrickten Socken Geld eingenommen. Dieses Geld i.H.v. insgesamt 4000€ wurde gespendet an zwei Projekte in Mexiko und Bolivien, die jeweils 2000 € erhalten haben. An dieser Stel- le an alle Strickerinnen und etwaige Unterstützer/innen ein herzliches Dankeschön und ganz besonders an Frau Gärtner und Herrn Jaudas, die sich hier immer noch be- sonders einsetzen, dass die Spenden eingesammelt, die Socken verkauft und die Gelder an die richtigen Projekte geleitet werden. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Aus Mexiko kam ein ausführlicher Dankesbrief von Car- men Hernandez Velasquez mit folgendem Inhalt (über- setzt): Seit Jahren gehen wir einen gemeinsamen Weg, ihr auf Baindter Wegen und wir auf den Wegen der Huasteca von Hidalgo, Mexiko. Unsere Wege sind steinig, es ist sehr heiß und es herrscht große Armut. Wir möchten die Wege (das Leben) der Menschen hier mit kleinen Projekten menschlicher gestalten: hauptsächlich Gemüse für den Eigenverbrauch herzustellen. Dieses Projekt gestalten wir mit alleinstehenden Frauen, Kranken und Armen, die mit großen Mühen Tomaten, Zwiebeln und Chili anzubauen. In der Osterwoche haben wir uns mit einer Methode, die auch in der tibetanischen Wüste angewandt wird, auf die Suche nach Wasser begeben. Der felsige Boden macht es sehr schwierig, aber die Männer haben geholfen, eine Wasserquelle zu finden.Wir danken Ihnen für die groß- artige Hilfe und wir werden Sie weiter über unsere Arbeit informieren. Wir möchten unsere Zuneigung und Bewun- derung für Sie zum Ausdruck bringen.Wir beten für Sie , Ihre Familien und die Helfer der Gemeinde Baindt. Möge Jesus weiterhin in Ihren Herzen triumphieren. Herzliche Umarmung von Ihren mexikanischen Freunden. Saludos - Carmen Hernandez Velazquez In Bolivien gab es gar die Möglichkeit das Geld von Re- bekka Lins im Rahmen einer feierlichen Messe persönlich übergeben zu können. Auch hier kam im Anschluss noch ein Dankesbrief von der Gemeinde Renuevo, Santa Cruz de la Sierra, Bolivien hier nach Baindt (übersetzt). Herzliche Grüße von der Glaubensgemeinschaft Renuevo in Bolivien. Wir danken der Kirche in Ravensburg [Baindt] in Deutschland, dass ihr uns in eure Aktivitäten mit einbe- ziehen konntet und uns mit euren Spenden an ihnen teil- nehmen lassen habt. Dank der Vermittlung von Volkher Lins haben wir 2.000 Euro [vom Missionsfaden] erhalten und konnten damit Verbesserungen in der Kindertages- stätte erreichen sowie unser neues Projekt vorantreiben, das der Baindter Gemeinde letztes Jahr [beim Besuch im Mai] vorgestellt wurde: die Errichtung einer Ausbildungs- stätte für Jugendliche. Ihr seid eine wichtige Hilfe und ermutigt uns, uns für Kin- der und Jugendliche einzusetzen, die keine Möglichkeit zum Studium [oder für eine Ausbildung] haben. Es war eine Freude, Rebekka Lins mit der Botschaft eurer Ge- meinde zu empfangen, die der Gemeinde hier im letzten Gottesdienst überbracht wurde. Es erfüllt uns mit Freude zu wissen, dass wir euch haben, wir mögen euch sehr und danken euch für eure Unterstützung. Gott ist gut! In allem werdet ihr reich genug sein zu jeder selbstlosen Güte; sie wird durch uns Dank an Gott hervorrufen. (Ein- heitsübersetzung) Liebe Grüße an alle Erika und Charly Olivares Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 02. Juni 1. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Montag, 03. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 06. Juni 20.00 Uhr- Baienfurt Ur-Geschichte(n), Ev. Gemeinde- 21.00 Uhr haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Herr Gross) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkir- che statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemein- dehaus mit anschließendem Gemeindefest. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Gedanken zum Wochenspruch Was tun Menschen nicht al- les, um gesehen zu werden?! - Andere hätten es am liebsten, wenn sie gar nicht auffallen würden. Jesus lässt uns ausbrechen aus dem Wettbewerb der Wichtig- tuer, aber auch aus falsch ver- standener Demut: ER sieht uns - schaut auf uns - übersieht uns nicht. Er identifiziert sich mit den Menschen, die ihm vertrauen, lässt durch ihre Wort, durch ihr Leben andere etwas da- von erleben, wie Gott sich das Leben gedacht hat. Was für ein Privileg, dass Gott uns so wertschätzt und auch durch uns seine geliebte Welt zum Guten verän- dern will! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) - 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vorstellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Brudermord, Ar- che & Flut oder der Turmbau zu Babel. - Weniger bekannt ist, wie in- haltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind - und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie entscheidend. - Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20 - 21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. - Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Am 09.06.24 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grü- nen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. An- schließend findet unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglich- keiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Got- tesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Knappe Niederlage im letzten Heimspiel SV Baindt - SV Mietingen 1:3 (0:0) Nachdem der Abstieg des SV Baindt am ver- gangenen Wochenende endgültig besiegelt wurde, stand am Sonntagnachmittag gegen den SV Mietigen die letzte Heimpartie auf dem Plan. Der Mitaufstieger rangierte vor der Partie auf dem vierten Tabellenplatz und hatte sogar noch eine kleine Chance auf die Aufstiegsreleagtion, während es für den SV Baindt darum ging, sich erhobenen Hauptes aus der Liga zu verabschieden. Die erneut durch einige Urlauber und Verletzte stark de- zimierte Baindter Mannschaft fand jedoch von Beginn an ordentlich ins Spiel und verteidigte gegen zweitbesten Angriff der Liga sehr konzentriert. Auch wenn der SVM den Ballbesitz dominierte, waren Halbchancen durch Egle und Glaser die einzig nennenswerten Highlights vor Wal- sers Gehäuse. Auf der Gegenseite meldete sich der SVB gegen Ende der ersten Halbzeit an, wobei ein Abschluss von L.Walser aus spitzem Winkel knapp über das Gehäuse rauschte und Fischer und Boenke wenig später etwas die Präzision in ihren Abschlussaktionen abging. So ging es mit einem torlosen Remis in die Pause, aus welcher der SVB deutlich zielstrebiger zurückkam. Tho- ma verlagerte das Spiel mit einem feinen Chipball auf die linke Seite zu Fischer, welcher die Kugel wiederum scharf in den Strafraum brachte. Dort lauerte bereits Routinier Boenke, der den Angriff souverän abschloss und auf 1:0 stellte (49.). Beflügelt vom Führungstreffer befreite sich Rädels Mannschaft immer wieder ansehnlich aus dem hohen Mietinger Pressing und hatte nur wenige Minuten später die dicke Chance aufs 2:0. Kronenberger schick- te Fischer auf die Reise, der mit einem schnellen Haken Schick abschüttelte und anschließend erneut Boenke in Szene setzte. Mit einem Verteidiger im Rücken und des- halb etwas aus der Balance gebracht, setzte Baindts Nummer 7 die Kugel leider hauchzart am langen Pfos- ten vorbei. Damit blieb der SVM in der Partie, in welcher der SVB zunehmend den mangelnden Alternativen auf der Bank und dem heißen Wetter Tribut zollen musste. Nachdem Badstuber und Meneghini zunächst noch am aufmerksamen Walser scheiterten, war es wenig später Hagel, welcher per Abstauber auf 1:1 stellte (65.). In einer wieder ausgeglicheren Schlussphase setzte der SVM am Ende den entscheidenden Punch, als Rodloff nach präzi- ser Rechtsflanke einnickte (79.). Der Baindter Widerstand war nun gebrochen und Rodloff sorgte mit einem Traum- tor von der Mittellinie über den hochstehenden Walser für den 1:3-Schlusspunkt (89.). Wie in den Auswärtspartien gegen Laupheim und Hei- menkirch zeigte der SVB erneut eine ansprechende Leis- tung, schaffte es jedoch nicht, wie so häufig in dieser Sai- son, diese in Punkte umzumünzen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser (87. Jannik Küchler), Marc Bolgert, Philipp Tho- ma, Jan Fischer, Mika Dantona, Daniel Kronenberger, Henry Hosse (60. Marlon Brunner), Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Pirmin Fronmüller (Gerstetten) - Zu- schauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (49.), 1:1 Timo Hagel (65.), 1:2 Ben Rodloff (79.), 1:3 Ben Rodloff (89.) SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:0 (1:0) Im Derby gegen die SGB II geriet Geggiers Mannschaft durch einen frühen Treffer des ehemaligen Baindter Ju- gendspielers Bertsch früh ins Hintertreffen (13.) und die SGB II verteidigte diese Führung im Nachgang mit viel Leidenschaft und Kampfgeist. Der SVB II fand dagegen kaum spielerische Mittel und scheiterte zu allem Überfluss in Person von Brugger auch noch aus 11 Metern (35.). Da die „Zwoite“ auch in Durchgang zwei die nötigen Grund- tugenden und offensiven Ideen vermissen ließ, blieb es am Ende bei einer bitteren 1:0-Pleite gegen den unge- liebten Nachbarn. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (85. Mari- us Hahn), Patrick Späth, Kai Kaspar (71. Robin Blattner), Niklas Hugger (85. Lukas Grabhherr), Moritz Gresser, Mar- kus Wöhr (65. Jannik Küchler), Manuel Brugger, Kons- tantin Knisel (85. Luca Lauriola), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Elias Bertsch (13.) Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Kevin Rheindt (35.). SV Baindt II - SV Weingarten II 4:1 (2:0) Wie die erste Mannschaft, hatte auch die zweite Baind- ter Mannschaft am Wochenende einige Ausfälle zu ver- kraften und zeigte sich gegen den Tabellennachbarn aus Weingarten dementsprechend zunächst vermehrt in der Defensive. Nachdem Küchler, der nach seinem Aus- landsaufenthalt in Kanada wieder den Fußball gegen die Slalomstangen getauscht hatte, einen schnellen Gegen- angriff zum 1:0 abschloss (22.), fand der SVB besser in die Partie und erhöhte noch vor der Pause durch Schnez auf 2:0 (34.). Bemerkenswert: es war der bereits 30.Sai- sontreffer des Baindter Eigengewächses. Grabherr (74.) und Hahn (82.) erhöhten im Laufe der zweiten Halbzeit auf 4:0, wobei der gut aufgelegte Mohring nach einem direkten Freistoßtreffer von Binder am Ende doch noch hinter sich greifen musste (86.). Mit diesem Sieg hat die „Zwoite“ am letzten Spieltag ein Endspiel um Platz 4 beim SV Vogt II vor der Brust, welcher derzeit punktgleich aber mit 13 Toren weniger auf dem fünften Tabellenplatz rangiert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (80. Robin Blattner), Robin Blattner (68. Kai Kostka), Jannik Küchler (80. Marius Hahn), Luca Lau- riola, Dennis Hecht, Marius Hahn (68. Lukas Grabhherr), Johannes Schnez, Max Kretzer (63. Sebastian Brenner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Jannik Küchler (22.), 2:0 Johannes Schnez (34.), 3:0 Lukas Grabhherr (74.), 4:0 Marius Hahn (82.), 4:1 Ju- lian Binder (86.) Vorschau: Samstag, 01.06. 14.45 Uhr SV Vogt II - SV Baindt II 15.30 Uhr TSV Riedlingen - SV Baindt Musikverein Baindt Kuchenspenden für das Dorffest gesucht Sie backen leidenschaftlich gerne Ku- chen und wissen meistens gar nicht wohin mit ihren süßen Kreationen? Dann freuen wir uns, wenn Sie uns am 23.06.2024 mit einer Kuchenspende unterstützen. Vom 22. - 24.06.2024 findet im unteren Schulhof das Dorffest des Musikvereins Baindt statt. Am Sonntag möchten wir natürlich auch wieder Kuchen verkaufen. Hierfür sind wir auf Ihre Kuchenspende angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie Freude am Backen haben und uns mit einem Kuchen unterstützen möchten. Bitte schreiben Sie dazu bis spätestens 10.06.2024 eine E-Mail an schriftfuehrerin@ mv-baindt.de, um ihre Kuchenspende anzumelden oder geben Sie einfach einem aktiven Musikanten oder einer aktiven Musikantin der Musikkapelle Baindt Bescheid. Den Kuchen geben Sie dann bitte am 23.06.2024 vor 11:00 Uhr an der Kuchentheke im unteren Schulhof ab. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihr Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder - Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75-jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail-Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück. Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Alpinteam Baindt Unser Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Es kann aber jederzeit dazu gestossen werden. Generell findet er immer don- nerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstimmen kann. Je- der, der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unter- schiedlicher Leistungsstärke wird Rücksicht genommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden bzw. sich hier über die Homepage informieren. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Freie Wähler Einladung zum Bürgerdialog Liebe Baindterinnen und Baindter, nach der Kandidatenvorstellung in der SKH möchten wir mit Ihnen vor der Wahl noch gerne ins persönliche Ge- spräch kommen. Wir stehen für eine nachhaltige und moderate Gemein- deentwicklung in Baindt. Unsere Gemeinde soll sich vor Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 allem zum Wohle aller Baindter Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln. Unter anderem sind die Herausforde- rungen des Wohnungsmarktes, die Gewerbeflächenent- wicklung in Baindt sowie die verlässliche Förderung der ortsansässigen Vereine Themen, die unser Arbeiten in der näheren Zukunft bestimmen werden. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch oder stellen Sie ihre Fragen! Die Möglichkeit hierzu haben Sie entweder am Freitag, den 07.06. um 14.45 Uhr bei der Grünmül- lannahme Friesenhäusle oder am Samstag, den 08.06. um 10 Uhr am CAP-Markt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Hitzeaktionstag am 05.06.2024 Hitzegefahren ernstnehmen - Hitzeschutz konsequent umsetzen Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland. Hitze kann für jeden gefährlich werden und das Risiko wird in den kommen- den Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Doch das Bewusstsein für die Gefahren von Hitze und die Maßnah- men zum Schutz, insbesondere für gefährdete Personen, sind in der Bevölkerung noch unzureichend vorhanden. Daher findet am 5. Juni 2024 der bundesweite Hitzeak- tionstag statt. Wer ist durch Hitze besonders gefährdet? Nicht jeder Mensch reagiert gleich auf Hitze. Die individu- elle Anpassungsfähigkeit des Körpers sowie die Fähigkei- ten und Möglichkeiten des Einzelnen, sich während einer Hitzewelle aktiv vor Hitzebelastungen zu schützen, spielen hier eine Rolle. Grundsätzlich gelten folgende Personen als besonders gefährdet und sollten in besonderem Maße auf sich Acht geben und vor Hitze geschützt werden: • Menschen ab 65 Jahren, • ältere alleinlebende Menschen, die Probleme mit ihrer Mobilität haben, • pflegebedürftige Menschen, • Säuglinge und Kleinkinder, • Menschen mit Vorerkrankungen, • Menschen mit akuten Erkrankungen, • Menschen, die im Freien arbeiten und die körperlich schwer arbeiten, • Menschen in besonderen Lebenslagen (z. B. Obdachlo- se, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen) Die Folgen von Hitze für den Körper Hitze wirkt sich in vielfältiger Weise auf den Körper aus. Überhitzung, Wasser- und Elektrolytverlust belasten vor allem das Gehirn, den Kreislauf und die Nieren. Bestehen- de Erkrankungen von Herz, Lunge und Nieren können sich verschlimmern und auch Frühgeburtsraten erhöhen sich bei Hitzewellen. Letztlich kann Hitze auch zum Tod füh- ren, besonders in sehr heißen Sommerjahren wird eine deutlich höhere Sterblichkeit beobachtet. Auch Faktoren wie erhöhtes bodennahes Ozon, Pollenflug, Luftverschmutzung und intensive UV-Strahlung können die Gesundheit während heißer Perioden beeinträchtigen. Ozon reizt die Augen und die Atemwege und kann zu Kopfschmerzen führen. UV-Strahlung schädigt Zellen in den Augen und der Haut und kann zu Augenentzündun- gen, Linsentrübung, Sonnenallergie und Krebserkrankun- gen führen. Ebenfalls sind das Wohlbefinden und die Leis- tungsfähigkeit bei hohen Temperaturen eingeschränkt. Was tun bei Hitze? - Wichtige Tipps auf einen Blick • Halten Sie sich während der Mittagshitze möglichst in Innenräumen oder im Schatten auf und versuchen Sie, körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Tätigkei- ten im Freien sollten Sie auf die kühleren Morgen- und Abendstunden beschränken. • Nehmen Sie genügend Flüssigkeit zu sich! Geeignet sind Wasser, Saftschorlen, Suppen oder auch wasserreiche Früchte. Vermeiden Sie Alkohol und Koffein. Nehmen Sie mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich. • Nutzen Sie die Abkühlung der Nacht und der frühen Morgenstunden, um Räume zu lüften. Dunkeln Sie Räu- me tagsüber ab und nutzen Sie dafür möglichst Außen- jalousien oder Rollläden. • Tragen Sie leichte, nicht einengende Baumwollkleidung in hellen Farben. Bei Sonneneinstrahlung helfen auch eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz. • Achten Sie auf Mitmenschen, welche diese Empfehlun- gen nicht selbstständig umsetzen können. • Informieren Sie sich über klimatisierte Räume, die in Ihrer Umgebung für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielsweise Bibliotheken. • Wenn Sie Arzneimittel einnehmen, konsultieren Sie vor einer Hitzewelle Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, um diese auf Hitzeverträglichkeit prüfen zu lassen. Beachten Sie insbesondere bei Hitze die Aufbewahrungshinweise in der Packungsbeilage von Arzneimitteln Hitzewarnungen Der Deutsche Wetterdienst gibt Hitzewarnungen heraus, welche in der DWD Gesundheitswetter-App, der DWD WarnWetter-App oder unter www.dwd.de verfügbar sind. Unter www.dwd.de/newsletter können die Hitzewarnun- gen auch als Newsletter per E-Mail beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rv. de/klima-gesundheit Kulturzeit Ravensburg 2024- 2 5 Konzerte und Theater Präsentation am Dienstag, 4. Juni 2024, 19 Uhr, Kon- zerthaus Ravensburg Das historische Konzerthaus Ravensburg mit seiner ein- zigartigen Atmosphäre wird in der kommenden Spielzeit 2024 - 25 erneut mit sehenswerten Konzert- und Thea- terveranstaltungen der Ravensburger Kulturzeit bespielt. Die Kulturzeit Ravensburg ist das gemeinsame Kultur- programm der Veranstalter Kulturamt Ravensburg und Theater Ravensburg. Kulturinteressierte sind eingeladen, am Dienstag, 4. Juni, um 19 Uhr im Konzerthaus Ravensburg, die öffentliche Präsentation der Kulturzeit 2024 - 25 zu besuchen und einen Blick von der Bühne aus in den prachtvollen Saal zu werfen. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Zu erleben sind in der neuen Saison das Münchener Kam- merorchester mit den herausragenden Cellisten Maxi- milian Hornung und Nicolas Altstaedt, die Blockflötistin Dorothee Oberlinger und die Geigerin Franziska Hölscher mit barockem Vivaldi-Programm, die Artists in Residence des Bodenseefestivals 2025 Jazzpianist Michael Wollny und Akkordeonistin Ksenija Sidorova, sagas Ensemble mit der gefeierten Produktion „Chocolat“ mit Ann-Kathrin Kramer und Harald Krassnitzer oder die klassische Band SPARK mit der irischen Singer-Songwriterin Wallis Bird. Musikalisch wird es auch auf der Theaterbühne: mit dem Songdrama „Ewig Jung“ und der legendären Inszenie- rung des Wiener Volkstheaters von „Meisterklasse“ über die berühmteste Sopranistin aller Zeiten, Maria Callas. Die 7 Women Company aus Berlin bezaubert mit dem zeitgenössischen Zirkus „Nora“. Die Bühne Cipolla bringt mit dem Klassiker „Michael Kohlhaas“ außergewöhnliches Figurenspiel mit Live-Musik ins Konzerthaus. Und die genannten Veranstaltungen sind nur eine Aus- wahl aus über 40 Veranstaltungen der kommenden Sai- son. Im Wahl-Abonnement mit mindestens vier Konzerten und/oder Theatervorstellungen und 25 Prozent Preisvor- teil können die Veranstaltungen ab Donnerstag, 13. Juni 2024 in der Tourist Information Ravensburg ohne vorhe- rige Terminreservierung gebucht werden: Zum Start des Abo-Verkaufs am 11. Juni und am 12. Juni ist eine vorhe- rige Terminreservierung notwendig. Der Vorverkauf von Einzeltickets startet am 8. Juli 2024. Weitere Informationen zum Programm www.ravensburg.de/kulturzeit Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Warum und wie werden Feuchtwiesen gepflegt - Aus- flug in die Welt der Streuwiesenpflege mit Vesper und Bier Passend zum Tag der Artenvielfalt am 15.06.2024 lädt der Landschaftserhaltungsverband LK Ravensburg um 19 Uhr zu einer kostenlosen Führung zu einem der artenreichs- ten Biotope in unserem schönen Allgäu ein. Gemeinsam wollen wir die Artenvielfalt auf extensiv bewirtschafteten Wiesen entdecken. Solche bunten und kräuterreichen Wiesen sind nicht nur schön anzusehen, sondern beher- bergen auch eine Vielzahl von Heupferden, Schmetter- lingen, Zikaden und weiteren faszinierenden Lebewesen, die wir gemeinsam erkunden wollen. Bringt also gerne eure Lupen und Bechergläser mit, um der Vielfalt auf der Wiese besser auf die Spur zu gehen. Da eine solche Ar- tenvielfalt nur durch eine kontinuierliche Pflege erhalten werden kann, wollen wir im Rahmen unserer Veranstal- tung auch den Landwirt zu Wort kommen lassen. Er wird uns erklären, warum er seine Arbeit verfolgt und uns sei- ne Maschinen präsentieren, mit denen er die Flächen so artenreich erhält, wie wir sie gerade vorfinden. Zum Abschluss des Tages laden wir euch ein, bei Vesper, Bier und spannenden Gesprächen den Tag ausklingen zu lassen. Anmeldungen zur Führung sind online unter https://naturvielfalt-rv.de/veranstaltungen/ möglich. Der genaue Treffpunkt sowie weitere Informationen werden Ihnen daraufhin bekannt gegeben. Die Exkursion ist kos- tenlos. Gerne dürfen Sie uns jedoch mit einer Spende unterstützen. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Juni Events In diesem Monat bieten wir all unseren Mitgliedern zwei besondere Angebote: Stadtradeln: legt so viele km wie möglich mit dem Rad zurück und tut damit euch und der Umwelt etwas Gutes, auch abseits vom Hallenbadpool! Angebot richtet sich an alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Freunde der DLRG. Schwimmabzeichentag am Montag, 10.06.: Abnahme der Deutschen Schwim- mabzeichen von 20:00 - 20:45 Uhr im Hal- lenbad in Baienfurt. Angebot richtet sich an alle Mitglieder ab 18 Jahren, vorzugs- weise diejenigen mit Familienmitglied- schaften, die sonst nur ihre Kinder ins Training bringen und selbst keine Schwimm-Gelegenheit haben. Anmeldung entweder über unsere Homepage baienfurt. dlrg.de oder via QR-Code! Wir freuen uns auf eure Teilnahme! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Katholische Jugendreferate Allgäu- Oberschwaben und Friedrichshafen Danken auch Sie jungen engagierten Menschen! Die katholischen Jugendreferate in Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen werden am 15./16. Juni 2024 zum dritten Mal in Folge das sogenannte Propellerfestival auf die Beine stellen. Es handelt sich hierbei um ein Festival auf dem Hofgut Durrenberg in Deuchelried/Wangen für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich in der Kinder-und Jugendarbeit engagieren. Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den Zusammenhalt in Kirche und Gesellschaft, eben- so wie für die Stärkung demokratischer Werte und Hal- tungen. Das Propellerfestival ist ein Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Grup- pe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Ehrenamtlichen und dient gleicherma- ßen auch als Motivationsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Jedes Jahr engagieren sich auch an Ihrem Ort viele Ju- gendliche und junge Erwachsene ehrenamtlich in der Ju- gendarbeit der unterschiedlichsten Gruppierungen, Ver- bände, Vereine und Jugendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit innerhalb und außerhalb von Kirche für das Gemeinwohl ein. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Danken und unterstützen auch Sie den Einsatz der jun- gen Ehrenamtlichen mit Ihrem Beitrag und fördern Sie das Propellerfestival über www.betterplace.org/p129236. Weitere Informationen und Rückblicke der vergangenen Jahre finden sie auf unsere Homepage: www.propeller- festival.de Wir freuen uns jetzt schon auf ein geniales Festival und bedanken uns für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüße das Propeller-Team SV Mochenwangen Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07. - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Organspende bleibt wichtig Rund 8.700 Menschen warten in Deutschland noch auf ein Spenderorgan. Daher ist eine Entscheidung zur Or- ganspende so wichtig und hilft Leben zu retten. Anlässlich des Tags der Organspende am 1. Juni weist auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Bedeutung des Themas hin. Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu bewegen, ihre freie Entscheidung nach eigener Abwägung auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Darauf kann - einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zu- gestimmt werden, - einer Spende von bestimmten Organen und Geweben zugestimmt werden, - eine Organ- und Gewebespende abgelehnt werden, - eine Person benannt werden, die über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Für die auf ein Spenderorgan Wartenden ist es überle- benswichtig, dass sich Menschen, die sich für eine Organ- spende entscheiden, dies auch im Organspendeausweis dokumentieren. Eine selbstbestimmte Entscheidung - egal wie diese ausfällt - entlastet auch die Angehörigen, die ansonsten nach dem mutmaßlichen Willen des Verstor- benen befragt werden. Organspende-Register kommt schrittweise Seit März gibt es ein Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende unter www.organspen- de-register.de. Damit besteht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, Online-Erklärungen zur Organ- und Gewe- bespendenbereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Medizinern, die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Es ent- lastet auch Angehörige von einer schweren Entscheidung. Der Eintrag ist freiwillig und kostenfrei. Außerdem kann der Eintrag jederzeit geändert oder widerrufen werden. Weitere Infos gibt es unter www.svlfg.de/organspende und www.organspende-info.de. Bauernhaus-Museum Wolfegg Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de Regierungspräsidium Tübingen L 326, Fahrbahnerneuerung zwischen Bodnegg-Kofeld und Waldburg - Baubeginn am Montag, 3. Juni 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Montag, 3. Juni 2024, auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern die Fahrbahn der L 326 zwischen Bodnegg-Kofeld und Wald- burg. Der Baubereich beginnt von der B 32 kommend nördlich von Bodnegg-Kofeld im Einmündungsbereich der L 324 und endet am Kreisverkehr Brachäcker südlich von Waldburg. Der bituminöse Fahrbahnaufbau stammt größtenteils aus dem Jahr 1979, er weist starke Risse auf und muss deshalb komplett erneuert werden. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden die Arbeiten bis Freitag, 21. Juni 2024, abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung wer- den zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzplanken ergänzt und Beschilderungen erneuert. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während den Arbeiten ist die L 326 im Arbeitsstellenbe- reich voll gesperrt. Für den Landesstraßenverkehr wird in beiden Richtungen eine Umleitung ab Kofeld über die L 324 nach Hannober und weiter über die K 7989 nach Waldburg eingerichtet. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnenden sowie die Anliegerinnen und Anlie- ger um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Kosten: Die Baukosten betragen rund 430.000 Euro und werden vom Land getragen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Katholische Kirche Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: ca. 13 km Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, Bächen und Flüssen die eine hügelige Umge- bung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingrif- fe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschafts- bild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt lotst uns mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstecke zum Thema: Schussentobel: Was geschah z. B. nach dem Jahr 1850? Die 2,5-stündige Radtour bringt uns in die evangelischen Kirche; zum Rolandseck. Dort werden wir von einem lang- jährigen Mitarbeiter der ehemaligen Papierfabrik kurz durch das Gelände geführt, über die Geschichte der Fa- brik informiert und besichtigen die ehemalige Fabrikan- ten-Villa. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarfs- und Dienstleis- tungseinrichtungen entwickelt werden. Unsere Tour geht weiter an den zwei Fabrikvillen vor- bei, zum Felsenbädle, zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen. Das Cafe ist geschlossen, deshalb kann der eigene Schoppen getrunken und das mitgebrach- te Vesper verzehrt werden. Natürlich darf das Absin- gen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“, an der Holz-Versteigerungsstrecke ent- lang, zurück nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Einkehrschwung ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 2. Juni 2024 Faszinierende Wasserwelten: Tauchen Sie ein in die Welt der Moore Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschichte, die Landschaft, das Moor und die frühe Torfbewirtschaf- tung. Bitte an Sonnen- und Zeckenschutz denken. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Vorsorgeuntersuchungen retten Leben - Die Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) rät dazu, die kosten- losen Vorsorgeangebote zu nutzen. Neu ist, dass das Mammographie-Screening zur Früher- kennung von Brustkrebs ab Juli 2024 ausgeweitet wird. Bisher können Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jah- re am Mammographie-Screening teilnehmen. Nun wird diese Vorsorgeuntersuchung auch für Frauen von 70 bis 75 alle zwei Jahre möglich. Voraussetzung: Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss mindestens 22 Monate zurückliegen. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung, können aber voraussichtlich ab dem 1. Juli selber einen Termin vereinbaren. Infos dazu gibt es unter https://mammo-programm.de/ de/termin. Mehr zu diesem ausgeweiteten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gibt es unter www.g-ba.de/ mammographie-screening-70plus. Was allgemein gilt Schwere Krankheiten, zum Beispiel Darm-, Brust- oder Hautkrebs, lassen sich leichter heilen, wenn sie früh er- kannt werden. Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei. Die LKK rät ihren Versicherten: „Tun Sie sich und Ihrer Familie einen Gefallen und machen Sie Ihre Gesundheit zu Ihrem Projekt. Nehmen Sie an den kostenlosen Vor- sorgeuntersuchungen teil - auch wenn Sie keine akuten Beschwerden haben.“ Eine Übersicht aller Vorsorgeangebote für Erwachsene und Kinder gibt es online unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK-Kreisverband Ravensburg Für Notfälle in der Arztpraxis gewappnet Medizinische Notfälle sind immer individueller Art und richten sich auch nicht nach dem Fachgebiet einer Praxis. Mit dem Notfalltraining für Arztpraxen bietet ihnen der Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 DRK-Kreisverband Ravensburg theoretische und prakti- sche Inhalte. Passgenau werden sie auf die Wünsche und Anforderungen der entsprechenden Praxis zugeschnitten, wie Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband schildert. Gerüstet durch Notfalltraining Wer sich im Rettungsdienst engagiert, weiß dass medizi- nische Notfälle nie Pause machen. Auch im eigenen Fach- gebiet hochkompetente Arztpraxen sind nicht davor ge- feit. Das Training vom DRK hilft medizinischem Personal, sich dafür zu wappnen. „Es geht darum, einfache Notfälle zu erkennen und zu behandeln,“ sagt Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband Ravensburg, der solche Notfalltrai- nings durchführt. Seit mehr als 35 Jahren im Rettungs- dienst engagiert und beim DRK-Kreisverband zuständig für Bevölkerungsschutz, kennt er aus Hunderten von Ein- sätzen alle erdenklichen Notfälle. Bei den Kursen arbeitet er teilweise zusammen mit ebenfalls langjährigen und erfahrenen Kollegen. Passgenauer Zuschnitt Ein solches vier- bis fünfstündiges Training bereitet er immer in Absprache mit der jeweiligen Praxis vor. Dabei spielt die örtliche Lage wegen der Erreichbarkeit und ihre Ausstattung ebenso eine Rolle wie die Erfahrung mit be- reits vorgefallenen Notfällen. Angesprochen werden un- ter anderem Hilfsmittel, die für die sofortige Versorgung praktisch sind. Auf dem Plan stehen in Theorie und Pra- xis Krankheitsbilder wie Bluthochdruck und Herzinfarkt, aber auch Wiederbelebung oder Beatmung. Vor Ort kann unter anderem gemeinsam geschaut werden, wo in den Praxisräumen ein Notfallpatient fernab von anderen Pati- enten und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Ruhe finden kann. Konkrete Notfälle Alfred Bosch nennt ein paar konkrete Notfälle. Bei Dia- betikern, die im Unterzucker sind, verabreicht man eine weniger hochdosierte Glukoselösung, dafür in größerer Menge. Bei einer heftigen allergischen Reaktion sei Ad- renalin das Mittel der Wahl. In einem Epi-Pen, den die Praxis im Kühlschrank bereit stellen könnte, lässt es sich bei Bedarf vom Praxispersonal unmittelbar intramusku- lär verabreichen. Auch epileptische Anfälle können sich jederzeit ereignen. „Es ist schwierig mit anzusehen,“ er- läutert er. Aber auch in diesem Notfall hilft die Leitstelle und gibt telefonisch Anweisungen zur Erstversorgung. Wichtig sei vor allem, einen Patienten aus einem Gefah- renbereich wegzuziehen. Im öffentlichen Raum gilt das vor allem für Straßen oder Bahngleise. Fachspezifische Vorträge für Organisationen oder Ver- eine Neben Arztpraxen können auch Betriebe und öffentli- che Einrichtungen solche passgenauen Trainings beim DRK-Kreisverband anfragen. Bosch bereitet sie für Not- fälle im Gebirge ebenso vor wie für Glas verarbeitende Firmen, wo tiefe Schnitte eine Gefahr im Arbeitsalltag darstellen können. Der Bodensee als Tauchparadies birgt Notfälle wie Ertrinken oder zu schnelles Aufsteigen nach dem Tauchgang. Aber auch Ertrinkungsnotfälle im Salzwasser sind in entsprechenden Bädern mit Salzwas- serbecken nicht auszuschließen. Apropos Salzwasser: Für besonders außergewöhnlich könnte man Trainings für Hochseesegler ansehen, die wochenlang auf dem Meer sind. Um unter diesen Bedingungen und in der Abgeschie- denheit für mögliche Verletzungen gerüstet zu sein, hat Alfred Bosch ebenfalls fachliche Tipps: etwa wie man das Entzünden einer Wunde verhindert oder gar, wie man eine Wunde selbst näht. Sein Wissen und seine Erfahrung schöpft er aus seiner Profession und aus seinen vielen Einsätzen. Er steht in en- gem Kontakt und Austausch mit Notfallmedizinern und studiert laufend einschlägige Fachliteratur. Denn: „Not- fallmedizin entwickelt sich ständig weiter“, so Bosch. Ein Glücksfall für alle Beteiligten. MITMACHEN beim TRIKOTTAG BW am 11. JUNI! Handball, Turnen, Tennis, Fußball, Leichtathletik oder Judo ... Sport im Verein ist bunt und vielfältig. Aber die Sport- vereine sind auch eine starke gesellschaftliche Kraft, die die Gemeinschaft und den Zusammenhalt zwischen den Menschen bestärken. Deshalb rufen der Landessportverband Baden-Württem- berg und die drei Sportbünde Württembergischer Lan- dessportbund, Badischer Sportbund Freiburg und Badi- scher Sportbund Nord alle Mitglieder, Fans und Freunde der Sportvereine auf, am 11. JUNI beim TRIKOTTAG der SPORTVEREINE BW mitzumachen. Warum gibt es den Trikotag BW am 11. Juni? Der Trikotag BW am 11. Juni ist Teil des deutschlandweiten Trikotags der Sportvereine, der vom Deutschen Olympi- schen Sportbund ausgeht. Mit der Aktion sollen Mitglieder, Fans und Förderer ihre Verbundenheit zum Sportverein zeigen - und zwar dort, wo Trikot, Shirt oder Trainingsjacke normalerweise nicht zu sehen sind. In Baden-Württem- berg ist etwa jeder Dritte Mitglied im Sport- verein. Beim Trikotag soll diese „Größe“ öffentlich sichtbar werden. Wie kann man mitmachen? Das Mitmachen ist ganz einfach. Am 11. Juni in Trikot, Shirt oder Trainingsjacke eines örtlichen Sportvereins ins Büro, zur Arbeit, zum Einkaufen etc. und die Verbundenheit zum Sportverein zeigen. Das ist schon alles. Gerade in den Verwaltungen und Kommunalbetrieben entsteht so garantiert ein „buntes“ Bild, weil dort sicherlich Menschen aus den unterschiedlichsten Vereinen zusammenarbeiten. Gibt es auch etwas zu gewinnen? Natürlich gibt es auch etwas zu gewinnen. Zur Motivation werden bei der Foto-Aktion zum Trikotag BW Preise im Gesamtwert von über 20.000 Euro vergeben - und zwar für die Vereine. So kann jeder, der bei der Foto-Aktion mitmacht, seinem Verein im Gewinnfall etwas Gutes tun. Wo gibt es weitere Informationen? Entweder auf der Trikotag-Webseite www.trikotag-bw. de oder beim Trikotag-Team, c/o Württembergischer Landessportbund e.V., Tel.: 0711/28077-186, sportinbw@ wlsb.de Der Landessportverband Baden-Württemberg und die drei Sportbünde im Land hoffen auf rege Beteiligung - und sagen schon jetzt herzlichen Dank für die Unterstüt- zung des organisierten Sports. Und natürlich freuen wir uns auf viele „bunte“ Trikotag-Bil- der aus den Kommunen in Baden-Württemberg! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Trend hält an: Weniger Unfälle in der Grünen Branche Zum zweiten Mal ist 2023 die Zahl der meldepflichtigen Unfälle* in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gar- tenbau unter 60.000 geblieben und sogar weiter gesun- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 ken. Das geht aus der Statistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hervor. Insgesamt ereigneten sich im Berichtsjahr 57.608 melde- pflichtige Unfälle* (2022: 59.024). 32.217 davon ereigne- ten sich in der Landwirtschaft, 17.911 im Gartenbau (inkl. Garten- und Landschaftsbau) sowie 5.351 in der Forst- wirtschaft und Jagd. Unfallschwerpunkt bleibt die Nutz- tierhaltung mit 13.017 Unfällen. Diese hohe Zahl macht deutlich, dass hier weitere Präventionsmaßnahmen und die strikte Umsetzung der geänderten Vorgaben der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Nutztierhaltung unerlässlich sind. Mehr tödlich verlaufende Unfälle Im Jahr 2023 verloren 125 Personen bei Arbeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der SVLFG fallen, ihr Leben (2022: 117). 73 davon verstarben bei Unfällen in der Land- wirtschaft, 19 dieser Unfälle ereigneten sich bei Feld- und Kulturarbeiten (einschließlich der Arbeiten im Garten, im Weinberg oder in Sonderkulturen) sowie zwölf in der Nutztierhaltung. In der Forstwirtschaft verunglückten 36 Personen tödlich, im Gartenbau elf und bei der Jagd drei. Ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, bei Arbeiten tödlich zu verunglücken. 45 der betroffenen Personen waren 66 Jahre oder älter. Lösung: A und G, B und F, C und E, D und H © BoA/DEIKE 750R31R3 Paare finden Welche Abildungen von A bis H sind identisch und bilden ein Paar? Die Hintergrundfarbe spielt keine Rolle. Füllrätsel Die vorgegebenen Buchstaben helfen Ihnen, die Begriffe zu er- raten und in die waagrechten Reihen einzutragen. 1. Gestrüpp, 2. Epigone, 3. parieren, 4. Gemüsesorte, 5. das Überirdische betreffend, 6. Respekt, 7. beschimpfen, 8. simulieren, kopieren, 9. fertil Lösung: 1. Buschwerk, 2. Nachahmer, 3. gehorchen, 4. Chinakohl, 5. himmlisch, 6. Ehrfurcht, 7. schmaehen, 8. nachahmen, 9. fruchtbar© Müller/DEIKE 750R28R8 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Welcher Zeit - schriftenbegriff verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O O U H R M D A Q I U V I N N I M F T W X G A V G H G A D S M L N R E M W E Z M A Y R K B C I W L H B G W I C Y P S L L I F E L G V R K S F E N G M M O P X R E F F F V G Y G T G W E W Z V K P T U M Y F O A N L F J K S Z E K P M M D G P N S A O H X O P O P C O R N N U E I H C L T S K I Q E T T E F A T S L I I H C O X C Q O I W X N S B J O O H J Q F P K W U E Q S U G A R E N C F X U A S I L G N U O Y C O G C DEIKE JUG-0407 R E W O P A G N A K E M I In diesem Rätsel sind die nachfolgenden Jugend zeitschriften versteckt. Ihr findet sie, indem Ihr die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsucht. Bravo – CHiCA – Dran – ElleGirl – Fantastic – Geolino – GOGirl – IN Fashion – Intro – jetzt – Kids Zone – Mädchen – Manga Power – Mega Star – Minnie – Popcorn – Pop Rocky – Spick – Spot on – Stafette – Starflash – Sugar – Teensmag – Tiere – Treff – Wendy – W.i. t.c.h. – X-Mag – Yam! – Young Lisa – Young Miss ZEITSCHRIFTEN- FANSZEITSCHRIFTEN- FANS G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O W O U H R M D A Q I U V E I N N I M F T W X G A W V G H G A D S M L N R Z E M W E Z M A Y R K B V C I W L H B G W I C Y K P S L L F E L G V R P K S F E G M M O P X T R E F F V G Y G T G U M Y F O N L F J K S Z E K P M M D G P N A O H X O P O P C O R N N U E I C L T S K I Q E T T E F A T S L I H C O X C Q O I W X N S B J O H J Q F P K W U E Q S U G A R E C F X U A S I L G N U O Y C O G INFASHIONC REWOPAGNA Lösung Rebus: Fanposter 696R103R1 STELLENANGEBOTE Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Wir laden Sie daher zu einer Exkursion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg ein, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie Windkraftanlagen in einem Forstgebiet wirken, wie viel Platz sie dauerhaft in Anspruch nehmen und welche Auswirkungen auf die Natur erkennbar sind. Wann: 21. Juni 2024 von 13 bis ca. 20 Uhr Wo: Bustransfer ab Baindt zum Windpark und zurück Was: Fahrt durch den Wald mit verschiedenen Aus- stiegspunkten gemeinsam mit dem Forstbetriebs- leiter sowie Austausch mit den Projektplanern bei einem Imbiss Wie: kostenfrei mit verbindl. Anmeldung (max. 2 Personen pro Anmeldung); Anzahl der Plätze ist beschränkt und wird ggf. verlost Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail bis zum 7. Juni 2024 an info@windpark-altdorferwald.de an. 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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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            Freiflächen-Photovoltaik_Stand_August_2023.pdf

            Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt (Stand August 2023) Präambel Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerba- ren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Block- heizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könn- ten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemeinde und Gemeinderat ha- ben sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungs- plan1. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Gemeinderat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten - entscheiden unter welchen Voraussetzungen Frei- flächenphotovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden. Hintergrund – Solaranlagen auf Freiflächen Seit dem Inkrafttreten der Freiflächen-Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind auf landwirtschaftlichen Flächen errichtete Solaranlagen nach dem EEG förderfähig, so- fern die Flächen als so genannte „benachteiligte“ Gebiete eigestuft sind. Das gilt für Solaran- lagen mit einer Nennleistung ab 750 Kilowatt bis maximal 20 Megawatt². Welche Gebiete als „benachteiligt“ gelten und welche nicht, ist bundesweit festgelegt. Die landwirtschaftlichen Flächen in Baindt fallen in die Kategorie „benachteiligte“ Teilflächen. Freiflächensolaranlagen in besonders sensiblen Bereichen wie z.B. in Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, größeren Waldflächen, Kernflächen im regionalen Biotopverbund, in FFH-Ge- bieten, Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und flächenhaften Naturdenk- malen…. sind nicht zulässig. 1 Zusätzlich müsste der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. In der Regel wird dies im Parallel- verfahren umgesetzt. 2 Entlang Bahnstrecken oder Autobahnen oder auf Konversionsflächen sind Solaranlagen auch dann nach dem EEG förderfähig, wenn sie nicht in die Kategorie der „benachteiligten“ landwirtschaftlichen Flächen fallen und wenn sie eine Nennleistung unter 750 Kilowatt aufweisen. Weiterhin hat das Bundeskabinett beschlossen, einen zusätzlichen Privilegierungstatbestand für Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich in das Baugesetzbuch aufzunehmen. Je Betriebsstandort soll eine Agri-PV-Anlage (Normale Freiflächen-PV-Anlagen sind von der geplanten 2,5-Hektar-Privilegierung nicht erfasst) künftig auch ohne die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans zugelassen werden können, wenn ihre Grundfläche höchstens 2,5 Hek- tar beträgt und sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem land- oder fort- wirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung steht. Die be- schlossenen Änderungen müssen noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie Gültigkeit erhalten. Anwendung der Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik Dem Gemeinderat ist vor allem das Thema „Sichtbarkeit und Landschaftsbild“ wichtig. Daher ist es als Ausschlusskriterium formuliert. Solaranlagen auf Freiflächen werden nur dann über die Bauleitplanung ermöglicht werden, wenn das Kriterium 1 „Sichtbarkeit/Landschaftsbild“ erfüllt wird. Die Kriterien 2 bis 5 sind als Abwägungskriterien zu verstehen: Wenn bei einem Solarprojekt an einem bestimmten Standort nicht alle dieser Kriterien vollständig erfüllt sind, dann muss der Gemeinderat in der Gesamtschau aller Kriterien abwägen, ob das Solarprojekt noch als verträglich eingeschätzt wird und ob der Nutzen für die Erzeugung regenerativer Energien überwiegt. Kommen mehrere Projekte/Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese an- hand der Kriterien miteinander verglichen werden. Interessenten, die auf dem Gemeindegebiet einen Solarpark errichten wollen, müssen gegen- über der Gemeinde nachvollziehbar darlegen, dass ihr Projekt den Kriterien entspricht und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die in den Kriterien benannten Aspekte ausgestalten wer- den. Einen formellen Rahmen gibt die Gemeinde dafür nicht vor. Anhand dieser Darstellungen wird der Gemeinderat die geplanten Projekte der Interessenten vergleichen und über die Auf- stellung eines Bebauungsplans entscheiden. (Der Kriterienkatalog hat auf das eigentliche Be- bauungsplanverfahren selbstverständlich keinerlei Einfluss.) Detailliertere Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung ver- bindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Darin wird unter anderem auch fest- gelegt, in welchen Fällen ein Abweichen von der vereinbarten Ausgestaltung des Projektes und von der angekündigten Art der Pflege der Solarpark-Fläche dazu führt, dass ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt wird. Unter Punkt 6 legt die Gemeinde eine Zubaugrenze fest. Diese gilt verbindlich. Spätestens vier Jahre nach Verabschiedung der Kriterien wird der Gemeinderat auch darüber beraten, ob noch weiterer Zubau erfolgen soll. Dies ist ebenfalls unter Punkt 6 der Kriterien geregelt. Sollte sich in der Anwendungspraxis herausstellen, dass gemäß den Kriterien keine oder nur geringfügige Flächen für Photovoltaik zur Verfügung stehen, dann wird der Gemeinderat über eine Änderung der Kriterien im Sinne weniger restriktiver Formulierungen beraten. Kriterien: Für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Gemeinde Baindt gelten die folgenden Kriterien: 1. Sichtbarkeit/Landschaftsbild (Ausschlusskriterium) • Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen dürfen aus Wohngebäuden, auch aus den Wohngebäu- den von Aussiedlerhöfen, im Umkreis von 400 m der Anlage nicht sichtbar sein. Weiterhin ist ein Mindestabstand von 100 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten. • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen in Sichtbeziehung zur Wohnbebauung kann abweichend zu Punkt 1 dann möglich sein, wenn die betroffenen Eigentümer ihr Einverständnis mit dem Bau der Anlagen schriftlich erklären oder wenn nachgewiesen ist, dass die Anlagen auf- grund der Geländetopographie aus den angrenzenden Wohngebäuden nicht sichtbar sind. • PV-Anlagen dürfen nicht an Hanglagen gebaut werden (ab 10 % Gefälle, klassifiziert nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5). • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens nachvollziehbar darle- gen, dass die vorgenannten Punkte gewährleistet sind, zum Beispiel mit Hilfe einer Sicht- barkeitsanalyse oder einer Visualisierung. • Gegebenenfalls muss der Projektierer darlegen, dass die Sichtbarkeit der Solaranlage durch das Anlegen von z. B. Hecken ausreichend begrenzt werden kann. • Grundsätzlich sind blendarme Module zu verwenden, ein Blendgutachten ist vorzulegen. 2. Landwirtschaftliche Qualität der Böden • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen. Daher sollen auf landwirtschaftlichen Flächen, die in der digitalen Flächenbilanz als Vorrangfläche Stufe 1 eingestuft sind, keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden3. • Kommen mehrere Flächen für Freiflächen-Photovoltaik in Frage, sind Flächen mit geringe- rer Wertstufe in der digitalen Flächenbilanz zu bevorzugen. 3. Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Flä- che nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird. Dies muss möglichst so erfolgen, dass die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert wird. • Orientierung bietet dabei das gemeinsame Papier der baden-württembergischen Umwelt- verbände sowie der Handlungsleitfaden Freiflächensolaranlagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Es empfiehlt z. B. eine extensive Pflege der Flächen, z. B. mit Schaf- beweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden. Die Ge- meinde wird die Vorgaben ggf. bei Bedarf aktualisieren und dazu auch den Austausch mit Experten suchen. 3 Vorrangflächen Stufe 1 entsprechen guten bis sehr guten Böden • Der Betreiber muss durch ein Mindestmaß an Pflege der Fläche gewährleisten, dass die Bewirtschaftung benachbarter, landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht beeinträchtigt wird. • Bis zum 15. Juni eines Kalenderjahres soll keine Mahd erfolgen. Erläuterung/Konkretisierung der Vorgaben hinsichtlich Natur- und Artenschutz →Umzäunung ▪ Der Projektierer muss die Umzäunung der Anlage so gestalten, dass sie Natur- und Arten- schutz fördert. Hierfür können beispielsweise Naturzäune, bestehend aus heimischen Ge- hölzen, eine Möglichkeit darstellen. ▪ Die Umzäunung der Anlage muss eine Durchlässigkeit für Kleintiere gewährleisten. →Innerhalb der Anlage ▪ Die Aufständerung der Solaranlagen muss ausreichend Platz vom Boden bis zur Unterkante der Solar-Module betragen, damit Tiere darunter durchwandern können. Als Richtwert gel- ten 80 Zentimeter Abstand, damit z.B. Schafe problemlos zur Pflege der Flächen eingesetzt werden können. ▪ Die Fläche unterhalb der Photovoltaik-Module muss im Sinne einer ökologisch orientierten und artenschutzfördernden Bewirtschaftung gepflegt werden. Dies beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf Gülle oder andere Düngemittel. ▪ Die Pflege der Fläche muss so gestaltet sein, dass verschiedene Arten von einheimischen (Blüh-)Pflanzen und Insekten (wie Bienen) sich dort ansiedeln können. Die Flächen können beispielsweise mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saat- gut aus regionaler Produktion eingesät werden. ▪ Die Pflege der Fläche muss mit einer mechanischen Mahd oder Schafbeweidung erfolgen. Die Flächen sollten möglichst abschnittsweise gemäht werden (nicht die komplette Fläche an einem Tag). ▪ Die Mahd muss zeitlich so erfolgen, dass zuvor ein Abblühen der Blühpflanzen möglich ist. Allerdings sind Unkräuter, die sich nachteilig auf benachbarte, landwirtschaftliche Flächen auswirken (z.B. Disteln, o.ä.) ggfs. manuell vor dem Samenflug in einer früheren Mahd zu beseitigen. ▪ Die Möglichkeit, Bienenkästen oder eine Imkerei auf der Anlage zu unterhalten, muss ge- prüft und bei Möglichkeit umgesetzt werden. →Ausgleichsflächen ▪ Die Ausgleichsflächen, die der Projektierer vorweisen muss, müssen sich sinnvoll in das lo- kale Ökosystem einfügen. →Tierschutz ▪ Die Anlage muss so gestaltet werden, dass Rebhühner, Wachteln und Wildtiere nicht maß- geblich in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Gegebenenfalls müssen Wildkorridore vorgesehen werden. 4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen • Die Gemeinde Baindt legt Wert darauf, dass von Photovoltaik-Projekten nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass allen Bürgern zu einem gewissen Ausmaß eine Beteiligung an den Anlagen ermöglicht wird. Die Gemeinde Baindt begrüßt ausdrück- lich genossenschaftliche Betriebsmodelle und andere Formen der Bürgerbeteiligung. • In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplan- verfahrens darlegen, ob und in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik- Projekt angeboten wird. • Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dies umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmög- lichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen). • Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller, inklusive der Verwaltungsleis- tungen, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden. 5. Netzanbindung • Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz soll per Erdverka- belung erfolgen. Es muss im Vorfeld der Bauleitplanung ein Nachweis vorgelegt werden, dass ausreichend Kapazitäten zur Einspeisung des erzeugten Stroms vorhanden ist. 6. Flächengröße / Zubaumenge • Die maximale Größe pro Solarpark beträgt 5 Hektar (es zählt der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes). Dies umfasst nicht die Ausgleichsflächen, die ggf. zusätzlich nachgewiesen werden müssen. Die 5 Hektar können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken. • Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild ver- träglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Gemeinderat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht. • Bei Stilllegung der Anlage bzw. der Einspeisung hat der Rückbau innerhalb eines Jahres zu erfolgen.[mehr]

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              Gewerbegebiet_Mehlis_2_Erw.pdf

              ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e - g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 5 Hinweise und Zeichenerklärung 18 6 Satzung 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 65 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 68 12 Begründung – Bilddokumentation 69 13 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, bar. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, Berg. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 2.8 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entsprechendem Schutzabstand. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.14 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- 6,00 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.15 Retentionsbereich In dem Bereich ist Regenwasser zurückzuhalten und über die belebte Bodenzone (30 cm) zu filtern. Der Bereich ist als naturnaher Retenti- onsteich mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauer- stau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung und zur Besei- tigung des Niederschlagswassers (Retentionsbereich) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche R 71 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 2.17 Private Grünfläche als Pufferzone zur östlich gelegenen Bebau- ung, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen Private Grünfläche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entspre- chendem Schutzstreifen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzuläs- sig: − bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) − über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten − Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern − Lagerung schwer transportabler Materialien − sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können − Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2.23 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von standortgerechten Feldgehölzen/-hecken mit unre- gelmäßig buchtigen Außenrändern sowie entsprechend der Plan- zeichnung eingestreuten Bäumen. Es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen" zu verwenden. In den Randbereichen sind naturnahe Hecken- säume zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art der Nut- zung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt vo- raussichtlich 321.389, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bau- vorhaben zur Verfügung. Die zugeordnete Ökokontofläche befindet sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemar- kung Ochsenhausen); folgende Maßnahmen wurden und werden noch durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benö- tigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Si- cherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des Weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungs- beschluss festgesetzt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Planskizze Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.3 Werbeanlagen in dem Bau- gebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 5.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.11 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches (siehe Planzeichnung) 5.12 Gem. § 32 NatSchG BW kartiertes Biotop "Hecken bei Umspann- werk westlich Schachen", Nr. 1812-3436-0447; Lage außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 20 Vor Beginn der Bauarbeiten im Plangebiet ist das Biotop gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen) auszuzäunen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt auf den öffentlichen sowie privaten Grünflächen sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nutzung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege der Hecke (zum Beispiel durch die Um- wandlung in eine Schnitthecke) unzulässig. 5.13 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW, innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeich- nung). In der Umgebung der Haupt-Versorgungsleitung ist ein Schutzab- stand (= Abstand in der Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) nach DIN VDE 0105-100 von 3 m einzuhalten. Dieser Schutzabstand darf mit Körperteilen, Arbeitsmitteln oder von Bepflanzung nicht unterschritten werden und ist zur sicheren Ge- währleistung der Stromversorgung unter allen Umständen einzuhal- ten; hierbei ist außerdem das zu erwartende Wachstum der Vegeta- tion zu beachten. Auch durch umfallende oder schwankende Bäume (bspw. durch Fällungsarbeiten oder Unwetter) darf der Schutzab- stand nicht gefährdet sein. 5.14 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- 20-kV-Freileitung der Netze BW Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 5.15 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 5.16 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 5.17 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 12.03.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Der Planung werden von der Maßnahme 321.389 Ökopunkte zugeordnet, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu be- stehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019. Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1014 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes wird ein Retentionsbecken geplant. Das Retentionsbecken wird als natur- naher Retentionsteich mit natürlichem Böschungswinkel angelegt. Es wird eine nahezu vollständige Ortsrandeingrünung durchgeführt. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Ohne die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nach- frage gerecht zu werden. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammen- setzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unter- schiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher ein Er- fordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist verkehrsgünstig gelegen und die Bebauung wird Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 möglichst flächensparend und mit einem Retentionsbecken sowie einer Ortsrandeingrünung auch umweltschonend durchgeführt. Außerdem erfolgt der Ausbau der Infrastruktur und die mit der Er- weiterung des Gewerbegebietes einhergehenden neu geschaffenen Arbeitsplätzen nahe des Sied- lungsbereiches der Gemeinde Baindt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Da der Bebauungsplan diese Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die nicht dargestellten Bereiche unter die sogenannte Parzellenunschärfe fallen, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist erfüllt und der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Un- teren Naturschutzbehörde im Besonderen auf die Belange des Naturschutzes hingewiesen. So darf in keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) mit Schadstoffen belastetes Wasser in den Bach, der in den "Bampfen" mündet, gelangen. Außerdem soll eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Von Seiten des Immissionsschutzes wurde angemerkt, dass vom Plangebiet wirkende Gewerbelärm-Immissionen auf schützenswerte Nutzungen in der Umgebung einwirken. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine ein- deutige und verbindliche Regelung zur Entwässerungssystematik aufgenommen werden muss und eventuell die Schaffung einer Retentionsfläche notwendig ist, um vorrübergehend Regenwasser zu speichern und Abflussspitzen zu verringern. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraussetzung für eine mo- derne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaft- lich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde Baindt ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entspre- chender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche, zeitgemäße Bauformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Der Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde in zwei Zonen eingeteilt, um auf die Be- dürfnisse von einzelnen Teilbereichen Rücksicht zu nehmen. Zum einen wurde im größten Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und zum anderen nahe der bestehenden Wohn- bebauung im Osten ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Dieses GEe ist aus lärm- schutztechnischen Gründen ausgewiesen, um die angrenzende Wohnbebauung möglichst ruhig zu gestalten, hier wurden mehr Festsetzungen getroffen als im GE. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Öffentliche Tankstellen erfahren einen generellen Ausschluss. Auf Grund der räumlichen Lage im Gebiet und der zu erwartenden hohen Frequentierung der Tankstelle, könnte es auf der Er- schließungsstraße zu Verkehrsproblemen kommen, welche auch negativen Einfluss auf den laufenden Gewerbebetrieb nehmen könnten. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder Gewerbebetrieben aller Art ausnahmsweise zulässig. Von einer von den ein- zelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Lade- säulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 − Weiterhin werden in beiden Gebietstypen (GE und GEe) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanlagen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorheben- den Art und Weise gestaltet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zu- lassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Land- schafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanla- gen widersprechen diesem planerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − In beiden Gebietstypen werden außerdem Einzelhandelsbetrieben im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO leiten sich aus der Notwendigkeit für die innerstädtischen Bereiche den Fortbestand als Versorgungszentrum sicher zu stellen ab. Ein weiteres Abwandern der Kauf- kraft aus diesen Bereichen würde deren Funktion in Frage stellen und zu einer erheblichen städtebaulichen Fehlentwicklung führen. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Gewerbegebiet GE erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführten Nutzungen (Ver- gnügungsstätten) einen Ausschluss, da diese extrem störenden Charakter auf das vollständig ländlich geprägte Umfeld hätten. − Im Gewerbegebiet GEe erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstät- ten generellen Ausschluss. Für den zuerst genannten Anlagentyp muss geltend gemacht wer- den, dass eine sinnvolle Anbindung der Nutzungen an die gesamtgemeindliche Struktur in keinem Falle gegeben wäre. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, Anlagen dieser Art auf den Hauptort der Gemeinde Baindt zu konzentrieren, um dort eine Ergänzungs- und Bünde- lungswirkung mit anderen Nutzungen zu erreichen. Für die zuletzt genannte Nutzung (Ver- gnügungsstätten) wird der generelle Ausschluss mit deren extrem störendem Charakter auf das ländlich geprägte Umfeld begründet. Für den Bereich wird ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet festgesetzt. Prinzipiell wird dadurch der Katalog an Nutzungen eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO zu Grunde gelegt. Lediglich die Art der Betriebe wird bezüglich ihrer Zweckbestimmung eingeschränkt. Zulässig sind, bezogen auf deren Emissionsverhalten, dem- nach lediglich "Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Die Wohnnutzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 ("Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind") ist in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ausgeschlossen werden fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefin- den beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudety- pen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbebe- triebes. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vor- gabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. − Die Höhe von Werbeanlagen ist beschränkt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstpcksflächen dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 Die festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Zulässige Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Von den geplanten Gewerbegebietsflächen wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen ein. Um Nutzungskonflikte im Bezug auf die östlich befindlichen Ein- wirkorte auszuschließen, wird im östlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet mit Emissionskontingenten von 60 dB(A) im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) festgesetzt. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Ge- nehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro (z.B. Mess-Stelle nach § 29b BImSchG) nachzuweisen sein. Durch die Festsetzung der Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet wird eine Ein- haltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an den nächstgelegenen, schützenswerten Einwirkorten gewährleistet. 7.2.6 Infrastruktur Im Plangebiet verläuft eine oberirdische 20 kV- Leitung der Netze BW sowie ein Regenwasserkanal, der zum Retentionsbecken führt. Die Leitung und der Kanal im Bereich des Gewerbegebietes sind mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitung bzw. der Kanal beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Bau- grenze vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 7.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Weiterführung der Straße "Am Föhren- ried". Die Regelquerschnitte der Wege und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Im Bereich der Stichstraße im Norden ist durch einmaliges Zurückstoßen ein Wendevorgang eines dreiachsigen Lkw gefahrlos möglich. Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der nörd- lichen Stichstraße müssen die Fußgänger einmal die Straßenseite wechseln. Die geplante Straße in Richtung des Retentionsbereiches, für eine eventuelle Erweiterung des Ge- werbegebietes, wird als gewerbliche Baufläche festgesetzt und die Baugrenze im Bereich der ge- planten Straße wid entsprechend ausgespart. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewer- begebiet an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Zu einem kleinen Teil werden die überplanten Flächen als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getrof- fen. Der gewählte Standort ist auf Grund der südlich und östlich (jenseits der "Wickenhauser Straße") gelegenen Gewerbe- bzw. Mischgebiete und der hervorragenden Verkehrsanbindung so- wie wegen der ebenen Lage für ein Gewerbegebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbege- bietes "Mehlis" sollen zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung la- gen in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, maximalen Gebäudehöhen von etwa 10 m, Pflanzungen innerhalb der Baugebiete sowie die Fesetzung privater und öffentlicher Grünflächen zur Ortsrand- eingrünung bzw. zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Für die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutz- gut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Schutzgüter ist das Plangebiet als Un- tersuchungsraum ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,06 ha, davon sind 1,60 ha Gewerbegebiet, 0,24 ha Verkehrsflächen, 0,20 ha öffentliche und 0,02 ha private Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 321.389 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in nord- westlicher Richtung des Plangebietes, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Im integrierten Landschaftsplan werden die überplan- ten Flächen zu einem kleinen Teil als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Da der Be- bauungsplan die Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellten Bereiche lediglich geringfügig nach Norden und Osten verschoben werden, kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan herge- leitet angesehen werden. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Bampfen". In diesem Teilbereich (LRT 91E0*) wer- den die Erhaltung der Vorkommen von Groppe, Strömer und Kleiner Bachmuschel angestrebt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insekten- schonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie begrenzte Abflussmenge von gerei- nigtem Niederschlagswasser) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südwesten des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von 4 m bzw. 12 m das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 1812- 3436-0447). Etwa 90 m nordöstlich liegt das kartierte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (Nr. 81234367020) sowie weitere im Umfeld. In einem Abstand von etwa 1,1 km liegt nordöstlich des Plangebietes das Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Biotope und Schutzgebiete nicht zu erwarten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme [8.2.1]" und "Prognose [8.2.2] bei Durchführung der Planung"). Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 m zum Plangebiet befinden sich in westlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbunds feuchter Standorte. Der 1000 m- Suchraum dieser Kernflächen liegt zwar nur etwa 80 m nordwestlich vom Plangebiet. Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optimalen Wanderkorridor darstellt. Da die Kernflächen inbesondere durch die Bundesstraße vom Plangebiet abgeschnit- ten sind, wird die Funktion der Flächen von der Planung nicht beeinträchtigt. − Westlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 660 m befinden sich entlang der Bahnlinie Kernflächen des landesweiten Biotopverbunds trockener Standorte. Da hier jedoch kein Suchraum besteht und somit ein Biotopverbund zum Plangebiet unwahrscheinlich ist, kann eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Ackerland, durch das ein landwirt- schaftlicher Weg führt. Lediglich der Bereich ganz im Westen, in dem die Grünfläche als Re- tentionsbecken geplant ist, wird momentan als Grünland genutzt. Infolge der intensiven land- wirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenviel- falt der Fläche begrenzt. − Das oben genannte südwestlich des Plangebietes liegende Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" besteht aus zwei überwiegend dichten Hecken, welche ein Umspannwerk östlich und nördlich eingrenzen. Die Hecken werden von Hasel, Hainbuche, Weißdorn u.a. aufgebaut. Am Südrand der nördlichen Hecke Liguster, sonst vereinzelt Holunder und Pfaffen- hütchen beigemischt. Die Krautschicht besteht aus nitrophytischer Vegetation. Am Westrand der östlichen Hecke ist ein Grassaum ausgebildet, sonst sind keine Säume vorhanden. Im Be- reich dieser Hecken sowie in dem südöstlich davon liegenden Heckensaum, der an das Plan- gebiet angrenzt, ist auf Grund der vielfältigen Lebensraumstrukturen mit einem erhöhten Vor- kommen von Vögeln, Insekten, Reptilien und Säugetieren zu rechnen. − Östlich des Plangebietes im Bereich der Wohnhaus-Gärten sind siedlungstypische (störungsto- lerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Bundes- straße im Westen, Straße im Süden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und das südlich des Plangebietes liegende Gewerbe lässt die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. − Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich ge- schützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. Die Bedeutung der Flächen für das Schutzgut ist insgesamt gering. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gela- gerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (Verdichtung durch Befahrung mit Fahrzeugen; Eintrag von Dünger). − Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit mittlerer Funktion als Fil- ter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ein- gestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" als mittel eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Acker) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt wer- den. Gemäß Reichsbodenschätzung liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 35-59, die Ackerzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren Bereich hin. − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 ist der Boden im Plangebiet je nach Bohrloch als durchlässig bis schwach durchlässig zu beschreiben. Hin- weise auf Bodenverunreinigungen und Altlasten gibt es nicht. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächenge- wässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwas- ser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grund- wasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Im Plangebiet selbst kommen keine Oberflächengewässer vor. Nordwestlich, in einem Ab- stand von etwa 110 m verläuft ein Bach, der in den "Bampfen" mündet. Ein Abschnitt des "Bampfens" verläuft sowohl im Norden (Entfernung ca. 430 m), als auch im Nordwesten (Ent- fernung ca. 550 m), der in diesem Bereich Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobel- wäldern südlich Blitzenreute" ist. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 39 − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 wurde bei der Untersuchung zweier Bohrlöcher bei etwa 3,40 m bzw. 4,30 unter GOK auf Grundwasser ge- stoßen. Bei zwei weiteren Bohrlöchern wurden bei ca. 3,80 m nasse Schmelzwassersande an- getroffen, was auf Schicht- und Grundwasser hindeutet. Nach starken Niederschlägen und nach der Schneeschmelze können höhere Grund- bzw. Schichtwasserstände auftreten. Versi- ckerungsversuche deuten je nach Bohrloch auf einen durchlässigen bis schwach durchlässigen Boden hin. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Die Gemeinde verfügt über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Durch das fehlen von Bäumen kann es im Plangebiet zu keiner Frischluft- produktion kommen. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Gewerbeflächen reichern sich Schadstoffe in der Luft an. Auch durch die an das Plangebiet angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln) ist die Luftqualität be- reits geringfügig vorbelastet. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 40 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen ackerbaulich genutzten Bereich in nordwestlicher Randlage des Ortsteiles "Schachen". − Der Bereich ist von Norden vom angrenzenden Acker sowie von den östlich des Plangebietes liegenden Wohnhäusern her einsehbar, stellt auf Grund der Nutzung jedoch keinen land- schaftsästethischen Augenfang dar. Der Bereich besitzt auch keine besondere Erholungseig- nung, da er von Süden mit Gewerbebebauung und von Westen von einem Umspannwerk um- schlossen ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt, sodass sowohl vom Plangebiet selbst, als auchvon der angrenzenden ackerbaulich genutzten Fläche wahrscheinlich Geruchs-Emissionen ausgehen. Die Fläche besitzt keinerlei Naherholungs-Funktion, da auch keine Rad- oder Fuß- wege am Plangebiet vorbeiführen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnenein- strahlung rund 1.150-1.151 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Vo- raussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie mittelmäßig. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Grund hierfür ist der einzuhaltende Vorsorgeabstand zum relativ kleinen Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die ackerbaulichen sowie als Grünland genutzten Flä- chen als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Wasser- schutzgebiet), Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Verände- rung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Acker- sowie Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Kli- mawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmit- telbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Ackers vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. In Folge der heran- rückenden Bebauung werden die angrenzenden Biotope in gewissem Umfang beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 42 Die Arten der beiden Hecken könnten durch Baumaßnahmen und den anschließenden Gewer- bebetrieb leicht gestört werden. Im Bereich des geplanten Retentionsbeckens mit Bepflanzung ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Feuchtstandorte zu erwarten. Zusätzlich schottet die Bepflanzung die Hecken zumindest in gewissem Umfang vom Gewerbebetrieb ab. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebau- ung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen (mit der Emp- fehlung sie nach Norden) zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebens- raumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten, insbesondere jene die im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" vorkommen, wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 8,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschrän- kungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wasserge- bundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspie- gelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Struktur- glas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Wassergebundene Insekten können vor allem im Gewässer "Bampfen" und seinen Seitenarmen vorkommen, wovon ein Gewässer- abschnitt auch im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt. Mauern mit einer Höhe von mehr als 0,25 m sind unzulässig, um die Durchlässigkeit des Ge- bietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. − Um zumindest eine Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung und etwas Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, wurde zu dieser hin eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist mit Bäumen der 2 Wuchklasse sowie mit Sträuchern zu bepflanzen und extensiv zu pflegen. Eine Ortsrandeingrünung nach Norden hin wird auf Grund der geplanten Gewerbeer- weiterung nicht als erforderlich gesehen. Zur Aufwertung des Retentionsbereiches, ist dieser sowohl mit Bäumen, als auch Sträuchern zu bepflanzen und ebenso wie die private Grünflä- che extensiv zu pflegen. Auch wird so vermieden, dass die Gewerbebauung direkt bis an die Biotope heranreicht. Für sämtliche Baumpflanzungen, d.h. sowohl auf öffentlichen, als auch privaten Grünflächen sowie auf den privaten Baugrundstücken ist ein Mindeststammumfang von 20-25 cm, festgesetzt, um bereits zum Zeitpunkt Pflanzung eine gewisse Ein- und Durch- grünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche bzw. zur Wohnbebuau- ung zu schaffen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als gering bewertet werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 43 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung der Flora (v.a. in den angrenzenden Biotopen) durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Ackerland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einem kompletten Verlust der natürlichen Bodenfuktionen. Im Bereich der Retentionsfläche werden die Bodenfunktionen auf Grund von Abgrabungen erheblich beeinträchtigt und gehen fast vollständig verloren. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,8 können bis zu etwa 1,52 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 44 werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund der relativ großflächigen Versiegelung als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung, (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Auf Grund des hohen Versiegelungsgrades durch eine GRZ von 0,8 sind die Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Da der Boden im Bereich der Retention gem. Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 kaum wasserdurchlässig ist, kann das Niederschlagswasser nicht versickert werden (Umgang mit Niederschlagswasser s.u.: "Wasserwirtschaft"). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 45 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die zusätzliche Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Abwasser wird dem Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt zuge- leitet. Das über den Regenwasserkanal in den Retentionsbereich eingeleitete Niederschlags- wasser wird durch die belebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung) und anschließend über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Re- genwasserkanal des bestehenden Gewerbegebietes geleitet, was letztendlich in den Seitenarm des "Bampfens" abgeleitet wird. Die theoretisch berechnete Versickerungsmenge und somit Ableitung beträgt 5,7 l/s, erlaubt sind bis max 14 l/s. Die maximale Abflussmenge des beste- henden Gewerbegebietes (Mehlis) beträgt 24 l/s, womit die Gesamtabflussmenge (bestehen- des und geplantes Gewerbegebiet) etwa 30-38 l/s beträgt. Diese Abflussmenge entspricht in etwa dem natürlichen Abfluss aus dem unbebauten Gebiet. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen und verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seitenarm des "Bampfens" möglich, der dann in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) mündet. Durch diese Feset- zung sowie die geringe Abflussmenge in den Seitenarm des "Bampfens" ist auch eine Beein- trächtigung des FFH-Gebietes durch das vorgesehene Entwässerungskonzept ausgeschlossen. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindliche Wasser- versorgung. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 46 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflä- chen beschränkt. Durch die Gehölzpflanzungen im Bereich der Grünflächen wird jedoch Frisch- luft produziert. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanla- gen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Schadstoff-Vorbelastung durch Abgase des erhöhten Ver- kehrsaufkommens ist jedoch zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Ener- gien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, urbane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (z.B. An- laage einer Abflussmulde für von Norden zufließendes Hangwasser; ausreichende Dimensio- nierung der Rückhalteeinrichtungen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonnen- einstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Baugrundstücken) sowie zu Boden- belägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchs-Belastungen oder zu Staubeinträgen führen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 47 Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas, Frischluftproduk- tion + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, da der Ortsrand weiter nach Norden verschoben wird. Zwar ist der dörfliche Charakter des Ortstei- les Schachen bereits auf Grund des angrenzenden Gewerbegebietes "Mehlis" beeinträchtigt; trotzdem führt das Hinzukommen weiterer gewerblich genutzter Gebäude zu einer weiteren Einschränkung der Ortsbild-Erlebbarkeit - insbesondere für die Bewohner der östlich angren- zenden Wohnhäuser, welche Blickbeziehungen zur Fläche besitzen. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote) und diese möglichst nach Norden hin zur offenen Landschaft umgesetzt wird. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschafts- bild möglichst gering zu halten, wird zumindest nach Osten zur Wohnbebauung hin eine pri- vate Grünfläche samt Bepflanzung festgesetzt. Auch im Westen wurde im Retentionsbereich eine Grünfläche (öffentlich) festgesetzt, um das Retentionsbecken auch optisch aufzuwerten. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Landschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehöl- zen ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen und Außenanlagen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 48 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrand-Vorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Geringfügige Wiederherstellung des dörflichen Siedlungsbildes + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Pla- nung die Ansiedelung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Die bereits vor der Planung eingeschränkte Erleb- barkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine geringfü- gige Beeinträchtigung. − Durch das Heranrücken der Bebauung an die östliche gelegene Wohnbebauung können für die Bewohner zeitweilig Lärm-Beeinträchtigungen entstehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von Grünflächen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 49 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Er- hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauar- beiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. Zudem können Heiz- oder Produktionsanlagen von Gewerbebetrieben (z.B. großes Blockheizkraftwerk; Brennöfen) zu einem erhöhten Schadstoffausstoß beitragen. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschä- digenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide so- wie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärme- abstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausfüh- rungen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch" − Durch die nächtliche Beleuchtung des Gewerbegebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete sowie in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Ra- dius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der land- schaftsästhetischen Situation oder lichtempfindlicher Tierarten (insbesondere des nahegelege- nen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" und das Gewäs- ser "Bampfen") kommt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 50 − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ord- nungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsor- gung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umge- gangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lage- rung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als uner- heblich eingestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichltich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 51 und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Auf Grund der Topografie ist eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourchen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Mögliche kumulierende Auswirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute" wurden in der dem Bebauungplan beigelegten FFH-Vorprüfung, insbesondere unter dem Punkt "Summation" abgehandelt und als nicht gegeben erachtet. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Pufferung zur östlich gelegenen Bebauung durch private Grünfläche mit Gehölz-Pflanzungen (Bäume 2. Wuchsklasse und Mindeststammumfang von 20-25 cm, um von Anafang an eine gewisse Abschirmung zu generieren, sowie Feldgehölz/-hecke (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)) − Extensive Pflege sowie Bepflanzung des westlich im Plangebiet gelegenen Retentionsbeckens als Pufferung zur freien Landschaft sowie zu den angrenzenden Biotopen mit Bäumen mit Mindeststammumfang von 20-25 cm, um bereits bei der Pflanzung eine gewisse Eingrünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche zu schaffen − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultravioletten Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (pla- nungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauord- nungsrechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutespezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 53 gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 18.364 6 110.183 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.148 10 11.478 60.24 Unbefestigter Weg 1.089 5 5.443 Summe Bestand 20.600 127.104 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Gewerbegebiet (*GRZ 0,8) 12.776 1 12.776 60.50 Kleine Grünfläche (restlicher Anteil der Bauflächen, un- versiegelte Außenanlagen) 3.194 4 12.776 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Retentionsbecken, exten- siv gepflegt) 2.031 13 26.402 45.30 3 Bäume (1. Wuchsklasse, StU mind. 100 cm) 300 4 1.200 45.30 11 Bäume (2. Wuchsklasse, StU mind. 60 cm) 660 4 2.640 60.21 Völlig versiegelte Straße 2.435 1 2.435 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (private Grünfläche, exten- siv gepflegt) 164 13 2.136 Summe Planung 20.600 60.364 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 60.364 Summe Bestand 127.104 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -66.740 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 66.740 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 54 natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Im vorliegenden Fall wird unterschieden zwischen dem ackerbaulich genutzten Bereich sowie dem unbefestigten, aber befahrenen Weg, bei dem von einem verdichteten Boden ausgegangen werden kann. Für den Ackerbereich liegt die Wertstufe vor dem Eingriff bei 2, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. Für den Bereich des unbefestigten Weges wird vor dem Eingriff die Wertstufe 0,66, nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen 0 angenommen. Für den Bereich des geplanten Retentions- beckens wird nach dem Eingriff von der Wertstufe 0,66 ausgegangen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Im Gewerbegebiet vollständig versiegelbare Fläche (GRZ von 0,8): 12.776 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 2.435 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 15.210 m². Zusätzlich zu den neu versiegelbaren Flächen findet auch im Bereich der geplanten Retentionsflä- che ein Eingriff in den Boden statt. Die hier notwendigen Abgrabungen und die dadurch verursach- ten Beeinträchtigungen führen jedoch nicht zu einem vollständigen Funktionsverlust. In Abstim- mung mit dem Sachbereich Bodenschutz, Landratsamt Ravensburg, kann bei Retentionsbecken, Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 55 bei denen noch eine Restversickerung stattfindet, was vorliegend der Fall ist (siehe hierzu "Was- serwirtschaft" unter Punkt 8.2.2.4 sowie Baugrundgutachten), eine Bewertung von 0-1-1 nach dem Eingriff angesetzt werden. Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher of- fener Boden) 12.436 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 99.485 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher of- fener Boden) 2.004 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 16.035 Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher un- befestigter Weg) 340 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 906 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher un- befestigter Weg) 431 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 1.148 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher offener Bo- den) 877 2-2-2 (2,666) 0-1-1 (0,666) 5,33 4.680 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher unbefestig- ter Weg) 151 0-1-1 (0,666) 0-1-1 (0,666) 0 0 Summe 16.239 122.254 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 122.254 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegelten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größte der Raumeinheiten umfasst das Plangebiet samt nordöstlich und südwestlicher ländlich-dörflich geprägter Umgebung (siehe o. a. Karte). Die landschaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da die wenige vorhandene Bebauung hauptsächlich Gehöfte und kleine Siedlungen wie den Orts- teil "Schachen" umfasst, die nicht im Gegensatz zu den die Jungmoränenlandschaft des Vor- alpenlandes prägenden Landschaftsformen (in diesem Bereich eher eben) stehen. Die vorhan- dene Nutzung fügt sich mit ihrer kleinteiligen Landwirtschaft teilweise ins Landschaftsibld ein und schafft landschaftsästhetische Strukturen; einzelne Betriebe beeinträchtigen die Erlebbar- keit des Landschaftsbildes geringfügig. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in den im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" gelegenen Bereich und den eher siedlungsgeprägten Bereich mit dem Ort "Baindt" unterteilt. Der im FFH-Gebiet ge- legene Teil wird mit "4" bewertet, da es sich einerseits um prägende Landschaftselemente wie den auch als FFH-Lebensraum kartierten "Bampfen" mit erlebbarer Stille und ohne künstliche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 57 Lichtquellen handelt. Zudem enthält dieser Bereich Waldstrukturen, die eine optische Gleide- rung schaffen und nicht durch Bebauung verdeckt sind. Andererseits besteht auch hier klein- teilige Landwirtschaft und eine von spärlicher Bebauung und Schrebergärten gesäumte Bahn- linie führt durch das Gebiet. Der dritte Teil innerhalb der beiden Wirkzonen wird mit der Raumeinheit "1" bewertet, da dieser im Vergleich zum ersten Bereich hauptsächlich aus Sied- lungen der Gemeinde Baindt, Baienfurt sowie Niederbiegen bestehen und somit kaum mehr etwas von den natürlichen Landschaftsformen erkennen lassen. Die Landschaft ist sowohl op- tisch als auch akustisch praktisch nicht mehr als Naturbestand wahrnehmbar. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Das Vorhaben führt zwar zu einer Erweiterung eines be- reits bestehenden Gewerbegebietes und die Höhen der Gebäude werden beschränkt; trotzdem verstärkt sie (auch durch die Summation) die Überprägung der natürlichen Landschaft am Rand des Ortsteils Schachen. Auch wegen einer fehlenden Eingrünung wird von einem Eingriff mittlerer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblichkeitsfaktor liegt damit bei 0,6. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 58 − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung 814.436 3 0,6 0,2 0,1 29.320 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 111.455 1 2.947.398 3 2.056.374 4 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensationsflä- chenfaktor Komp.-umfang 0,6 0,1 0,1 103.075 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 132.395 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt, welche die Gemeinde Baindt im Jahre 2017 über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Ober- schwaben GmbH erwerben konnte. Die Maßnahmen wurden am 09.06.2016 vom Landratsamt beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs-ko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 59 Biberach genehmigt und befinden sich seit dem 01.08.2016 in der Umsetzung. Insgesamt konnten auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) Maßnahmen mit einer gesamten Ökopunktezahl von 2.339.323 (inkl. Zinsertrag: 2.356.868) ge- neriert werden. Von der Gemeinde Baindt wurden von dieser Gesamtsumme 425.000 Ökopunkte käuflich erworben. Von diesem Guthaben werden für die vorliegende Planung 321.389 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichten stattfinden. Zudem ist eine Pflanzung von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle vorgesehen. − Bannwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichte stattfinden. Zudem ist eine gruppenweise Initialpflanzung standortgerechter Weichhöl- zer wie Erle und Weide geplant, welche anfänglich vor Biberfraß geschützt werden soll. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Es wird aufkommender standortfremder Jungwuchs aus der Fläche entfernt. Ansonsten soll das Areal vollständig aus der Nutzung genommen werden. − Naturnaher Bachabschnitt: Es soll ein natürlicher Gewässerverlauf sowie die Aktivität des Bi- bers zugelassen werden. − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch kommt es zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und dem Biber. Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 66.740 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 122.254 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 132.395 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto +425.000 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +103.611 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 103.611 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 60 Standortalternativen: Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen in der Gemeindeverwaltung kon- krete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Die Ausweisung von gewerblichen Bauflä- chen dient der Deckung des Bedarfs von ortsansässigen Unternehmen, da im gesamten Gemein- degebiet derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze zur Verfügung stehen. Ein Vorteil ist außer- dem das bereits bestehende angrenzende Gewerbegebiet "Mehlis". Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Planungsalternativen: Es wurden zwei verschiedene Entwurfs-Alternativen erarbeitet. In der ersten Entwurfs-Alternative war nach Norden hin eine umfangreiche Ortsrandeingrünung auf einer Grün- fläche geplant. Da die Gemeinde jedoch eine weitere Gewerbeerweiterung nach Norden plant, wurde diese Grünfläche der Planung größtenteils entnommen. Lediglich die private Grünfläche als Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung sowie die Begrünung des Retentionsbeckens ver- blieben. 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 61 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewie- sen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH erworbene Ökopunkte. Da die entsprechenden Maßnahmen am 09.06.2016 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 01.08.2016 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ordnungsgemäß hergestellt wurden. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an das bestehende Gewer- begebiet "Mehlis" an. Im Norden grenzt weitere Ackerfläche an. Dem Plangebiet kommt zusam- menfassend eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu (landwirt- schaftliche Nutzung, wenig einsehbar, keine Erholungsnutzung). Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Die Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Nördlich und nordwestlich mit einem Mindestabstand von etwa 420 m zum Plangebiet beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei Berück- sichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Entwäs- Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 62 serung führt die Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des FFH-Gebietes Dies wurde in der dem Bebauungsplan beiliegenden FFH-Vorprüfung un- tersucht. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung sowie beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Ortsrandvorverlagerung und größtenteils fehlende Ein- grünung des aus der freien Landschaft und von der angrenzenden Wohnbebauung einsehbaren Plangebietes. Zur Eingriffsminderung wurden zwei Grünflächen festgesetzt. Die öffentliche Grünflä- che im Osten soll als Minimalortsrandeingrünung dienen sowie die Funktion des Bodens als Aus- gleich im Wasserkreislauf weitestgehend aufrechterhalten, indem das abgeleitete Niederschlags- wasser je nach Bodenverhältnissen über die belebte Bodenzone versickert. Die private Grünfläche im Osten des Plangebietes bezweckt eine Pufferung und geringfügige Abschirmung zur Wohnbe- bauung hin. Die Festsetzung zu wasserdurchlässigen Böden vermindert die Versiegelung der Frei- flächen, womit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens in diesen Bereichen weitestgehend auf- rechterhalten wird Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 321.389 Ökopunkten wird aus dem gemeindlichen Ökokonto abge- bucht. Folgende Maßnahmen wurden auf der Ökokontofläche (Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 so- wie 544/3, Gemarkung Ochsenhausen) durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber Bei Nicht-Durchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin land- wirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähn- lichem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 63 Für die Zusammenstellung der Angaben lagen keine besonderen Schwierigkeiten vor. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hyd- rogeo-logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 01.03.2018 im Landratsamt Ravensburg mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Straßenwesen, FFH-Vorprüfung), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (Ziele der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz (insbesondere FFH-Gebiet), Bodenschutz, Altlasten, Oberflächengewässer, Abwasser und Grundwasser, Forst − Geotechnischer Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 (zu den Themen geo- morphologische/hydrogeologische Situation/Baugrundschichtung, Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, geothermische Beur- teilung, Gründung der Bebauung und baubegleitende Maßnahmen, Erschließung) − FFH-Vorprüfung des Büros Sieber in der Fassung vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 64 FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", insbesondere unter Be- rücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 65 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften beinhalten Vorschriften zur Anbringung von Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern, zu Farben und Materialien und zur Höhe und Beleuchtung von Werbeanla- gen. Blinkende Werbeanlagen werden ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung des Umfeldes zu vermeiden. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollen daher zurückhaltend gestaltet und ein Bezug zur Größe der ge- werblichen Anlage wahren. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,06 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,39 67,5 % Bauflächen als GEe 0,21 10,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,24 11,7 % Öffentliche Grünflächen 0,20 9,7 % Private Grünflächen 0,02 0,9 % Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 67 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − Klarstellende Berichtigung der Planungsrechtlichen Festsetzungen − Redaktionelle Berichtigung der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft" sowie "Pflanzungen in den öffentlichen / privaten Flä- chen" − Ergänzung des Hinweises "Bodenschutz" − redaktionelle Ergänzung des Brandschutz-Hinweises − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" − Redaktionelle Berichtigung der Bodenbewertung in Bestand und Planung in der Begründung − Redaktionelle Ergänzung der Begründung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 68 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 69 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen auf das Plangebiet Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Osten, mit an- grenzendem bestehendem Gewerbegebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 72 Plan aufgestellt am: 24.09.2018 Plan geändert am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e - g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 5 Hinweise und Zeichenerklärung 18 6 Satzung 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 65 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 68 12 Begründung – Bilddokumentation 69 13 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, bar. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, Berg. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 2.8 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entsprechendem Schutzabstand. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.14 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- 6,00 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.15 Retentionsbereich In dem Bereich ist Regenwasser zurückzuhalten und über die belebte Bodenzone (30 cm) zu filtern. Der Bereich ist als naturnaher Retenti- onsteich mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauer- stau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung und zur Besei- tigung des Niederschlagswassers (Retentionsbereich) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche R 71 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 2.17 Private Grünfläche als Pufferzone zur östlich gelegenen Bebau- ung, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen Private Grünfläche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entspre- chendem Schutzstreifen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzuläs- sig: − bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) − über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten − Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern − Lagerung schwer transportabler Materialien − sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können − Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2.23 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von standortgerechten Feldgehölzen/-hecken mit unre- gelmäßig buchtigen Außenrändern sowie entsprechend der Plan- zeichnung eingestreuten Bäumen. Es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen" zu verwenden. In den Randbereichen sind naturnahe Hecken- säume zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art der Nut- zung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt vo- raussichtlich 321.389, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bau- vorhaben zur Verfügung. Die zugeordnete Ökokontofläche befindet sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemar- kung Ochsenhausen); folgende Maßnahmen wurden und werden noch durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benö- tigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Si- cherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des Weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungs- beschluss festgesetzt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Planskizze Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.3 Werbeanlagen in dem Bau- gebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 5.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.11 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches (siehe Planzeichnung) 5.12 Gem. § 32 NatSchG BW kartiertes Biotop "Hecken bei Umspann- werk westlich Schachen", Nr. 1812-3436-0447; Lage außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 20 Vor Beginn der Bauarbeiten im Plangebiet ist das Biotop gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen) auszuzäunen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt auf den öffentlichen sowie privaten Grünflächen sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nutzung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege der Hecke (zum Beispiel durch die Um- wandlung in eine Schnitthecke) unzulässig. 5.13 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW, innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeich- nung). In der Umgebung der Haupt-Versorgungsleitung ist ein Schutzab- stand (= Abstand in der Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) nach DIN VDE 0105-100 von 3 m einzuhalten. Dieser Schutzabstand darf mit Körperteilen, Arbeitsmitteln oder von Bepflanzung nicht unterschritten werden und ist zur sicheren Ge- währleistung der Stromversorgung unter allen Umständen einzuhal- ten; hierbei ist außerdem das zu erwartende Wachstum der Vegeta- tion zu beachten. Auch durch umfallende oder schwankende Bäume (bspw. durch Fällungsarbeiten oder Unwetter) darf der Schutzab- stand nicht gefährdet sein. 5.14 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- 20-kV-Freileitung der Netze BW Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 5.15 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 5.16 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 5.17 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 12.03.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Der Planung werden von der Maßnahme 321.389 Ökopunkte zugeordnet, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu be- stehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019. Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1014 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes wird ein Retentionsbecken geplant. Das Retentionsbecken wird als natur- naher Retentionsteich mit natürlichem Böschungswinkel angelegt. Es wird eine nahezu vollständige Ortsrandeingrünung durchgeführt. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Ohne die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nach- frage gerecht zu werden. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammen- setzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unter- schiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher ein Er- fordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist verkehrsgünstig gelegen und die Bebauung wird Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 möglichst flächensparend und mit einem Retentionsbecken sowie einer Ortsrandeingrünung auch umweltschonend durchgeführt. Außerdem erfolgt der Ausbau der Infrastruktur und die mit der Er- weiterung des Gewerbegebietes einhergehenden neu geschaffenen Arbeitsplätzen nahe des Sied- lungsbereiches der Gemeinde Baindt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Da der Bebauungsplan diese Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die nicht dargestellten Bereiche unter die sogenannte Parzellenunschärfe fallen, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist erfüllt und der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Un- teren Naturschutzbehörde im Besonderen auf die Belange des Naturschutzes hingewiesen. So darf in keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) mit Schadstoffen belastetes Wasser in den Bach, der in den "Bampfen" mündet, gelangen. Außerdem soll eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Von Seiten des Immissionsschutzes wurde angemerkt, dass vom Plangebiet wirkende Gewerbelärm-Immissionen auf schützenswerte Nutzungen in der Umgebung einwirken. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine ein- deutige und verbindliche Regelung zur Entwässerungssystematik aufgenommen werden muss und eventuell die Schaffung einer Retentionsfläche notwendig ist, um vorrübergehend Regenwasser zu speichern und Abflussspitzen zu verringern. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraussetzung für eine mo- derne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaft- lich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde Baindt ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entspre- chender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche, zeitgemäße Bauformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Der Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde in zwei Zonen eingeteilt, um auf die Be- dürfnisse von einzelnen Teilbereichen Rücksicht zu nehmen. Zum einen wurde im größten Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und zum anderen nahe der bestehenden Wohn- bebauung im Osten ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Dieses GEe ist aus lärm- schutztechnischen Gründen ausgewiesen, um die angrenzende Wohnbebauung möglichst ruhig zu gestalten, hier wurden mehr Festsetzungen getroffen als im GE. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Öffentliche Tankstellen erfahren einen generellen Ausschluss. Auf Grund der räumlichen Lage im Gebiet und der zu erwartenden hohen Frequentierung der Tankstelle, könnte es auf der Er- schließungsstraße zu Verkehrsproblemen kommen, welche auch negativen Einfluss auf den laufenden Gewerbebetrieb nehmen könnten. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder Gewerbebetrieben aller Art ausnahmsweise zulässig. Von einer von den ein- zelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Lade- säulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 − Weiterhin werden in beiden Gebietstypen (GE und GEe) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanlagen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorheben- den Art und Weise gestaltet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zu- lassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Land- schafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanla- gen widersprechen diesem planerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − In beiden Gebietstypen werden außerdem Einzelhandelsbetrieben im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO leiten sich aus der Notwendigkeit für die innerstädtischen Bereiche den Fortbestand als Versorgungszentrum sicher zu stellen ab. Ein weiteres Abwandern der Kauf- kraft aus diesen Bereichen würde deren Funktion in Frage stellen und zu einer erheblichen städtebaulichen Fehlentwicklung führen. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Gewerbegebiet GE erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführten Nutzungen (Ver- gnügungsstätten) einen Ausschluss, da diese extrem störenden Charakter auf das vollständig ländlich geprägte Umfeld hätten. − Im Gewerbegebiet GEe erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstät- ten generellen Ausschluss. Für den zuerst genannten Anlagentyp muss geltend gemacht wer- den, dass eine sinnvolle Anbindung der Nutzungen an die gesamtgemeindliche Struktur in keinem Falle gegeben wäre. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, Anlagen dieser Art auf den Hauptort der Gemeinde Baindt zu konzentrieren, um dort eine Ergänzungs- und Bünde- lungswirkung mit anderen Nutzungen zu erreichen. Für die zuletzt genannte Nutzung (Ver- gnügungsstätten) wird der generelle Ausschluss mit deren extrem störendem Charakter auf das ländlich geprägte Umfeld begründet. Für den Bereich wird ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet festgesetzt. Prinzipiell wird dadurch der Katalog an Nutzungen eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO zu Grunde gelegt. Lediglich die Art der Betriebe wird bezüglich ihrer Zweckbestimmung eingeschränkt. Zulässig sind, bezogen auf deren Emissionsverhalten, dem- nach lediglich "Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Die Wohnnutzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 ("Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind") ist in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ausgeschlossen werden fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefin- den beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudety- pen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbebe- triebes. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vor- gabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. − Die Höhe von Werbeanlagen ist beschränkt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstpcksflächen dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 Die festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Zulässige Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Von den geplanten Gewerbegebietsflächen wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen ein. Um Nutzungskonflikte im Bezug auf die östlich befindlichen Ein- wirkorte auszuschließen, wird im östlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet mit Emissionskontingenten von 60 dB(A) im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) festgesetzt. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Ge- nehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro (z.B. Mess-Stelle nach § 29b BImSchG) nachzuweisen sein. Durch die Festsetzung der Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet wird eine Ein- haltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an den nächstgelegenen, schützenswerten Einwirkorten gewährleistet. 7.2.6 Infrastruktur Im Plangebiet verläuft eine oberirdische 20 kV- Leitung der Netze BW sowie ein Regenwasserkanal, der zum Retentionsbecken führt. Die Leitung und der Kanal im Bereich des Gewerbegebietes sind mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitung bzw. der Kanal beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Bau- grenze vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 7.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Weiterführung der Straße "Am Föhren- ried". Die Regelquerschnitte der Wege und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Im Bereich der Stichstraße im Norden ist durch einmaliges Zurückstoßen ein Wendevorgang eines dreiachsigen Lkw gefahrlos möglich. Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der nörd- lichen Stichstraße müssen die Fußgänger einmal die Straßenseite wechseln. Die geplante Straße in Richtung des Retentionsbereiches, für eine eventuelle Erweiterung des Ge- werbegebietes, wird als gewerbliche Baufläche festgesetzt und die Baugrenze im Bereich der ge- planten Straße wid entsprechend ausgespart. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewer- begebiet an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Zu einem kleinen Teil werden die überplanten Flächen als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getrof- fen. Der gewählte Standort ist auf Grund der südlich und östlich (jenseits der "Wickenhauser Straße") gelegenen Gewerbe- bzw. Mischgebiete und der hervorragenden Verkehrsanbindung so- wie wegen der ebenen Lage für ein Gewerbegebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbege- bietes "Mehlis" sollen zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung la- gen in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, maximalen Gebäudehöhen von etwa 10 m, Pflanzungen innerhalb der Baugebiete sowie die Fesetzung privater und öffentlicher Grünflächen zur Ortsrand- eingrünung bzw. zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Für die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutz- gut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Schutzgüter ist das Plangebiet als Un- tersuchungsraum ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,06 ha, davon sind 1,60 ha Gewerbegebiet, 0,24 ha Verkehrsflächen, 0,20 ha öffentliche und 0,02 ha private Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 321.389 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in nord- westlicher Richtung des Plangebietes, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Im integrierten Landschaftsplan werden die überplan- ten Flächen zu einem kleinen Teil als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Da der Be- bauungsplan die Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellten Bereiche lediglich geringfügig nach Norden und Osten verschoben werden, kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan herge- leitet angesehen werden. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Bampfen". In diesem Teilbereich (LRT 91E0*) wer- den die Erhaltung der Vorkommen von Groppe, Strömer und Kleiner Bachmuschel angestrebt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insekten- schonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie begrenzte Abflussmenge von gerei- nigtem Niederschlagswasser) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südwesten des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von 4 m bzw. 12 m das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 1812- 3436-0447). Etwa 90 m nordöstlich liegt das kartierte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (Nr. 81234367020) sowie weitere im Umfeld. In einem Abstand von etwa 1,1 km liegt nordöstlich des Plangebietes das Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Biotope und Schutzgebiete nicht zu erwarten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme [8.2.1]" und "Prognose [8.2.2] bei Durchführung der Planung"). Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 m zum Plangebiet befinden sich in westlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbunds feuchter Standorte. Der 1000 m- Suchraum dieser Kernflächen liegt zwar nur etwa 80 m nordwestlich vom Plangebiet. Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optimalen Wanderkorridor darstellt. Da die Kernflächen inbesondere durch die Bundesstraße vom Plangebiet abgeschnit- ten sind, wird die Funktion der Flächen von der Planung nicht beeinträchtigt. − Westlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 660 m befinden sich entlang der Bahnlinie Kernflächen des landesweiten Biotopverbunds trockener Standorte. Da hier jedoch kein Suchraum besteht und somit ein Biotopverbund zum Plangebiet unwahrscheinlich ist, kann eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Ackerland, durch das ein landwirt- schaftlicher Weg führt. Lediglich der Bereich ganz im Westen, in dem die Grünfläche als Re- tentionsbecken geplant ist, wird momentan als Grünland genutzt. Infolge der intensiven land- wirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenviel- falt der Fläche begrenzt. − Das oben genannte südwestlich des Plangebietes liegende Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" besteht aus zwei überwiegend dichten Hecken, welche ein Umspannwerk östlich und nördlich eingrenzen. Die Hecken werden von Hasel, Hainbuche, Weißdorn u.a. aufgebaut. Am Südrand der nördlichen Hecke Liguster, sonst vereinzelt Holunder und Pfaffen- hütchen beigemischt. Die Krautschicht besteht aus nitrophytischer Vegetation. Am Westrand der östlichen Hecke ist ein Grassaum ausgebildet, sonst sind keine Säume vorhanden. Im Be- reich dieser Hecken sowie in dem südöstlich davon liegenden Heckensaum, der an das Plan- gebiet angrenzt, ist auf Grund der vielfältigen Lebensraumstrukturen mit einem erhöhten Vor- kommen von Vögeln, Insekten, Reptilien und Säugetieren zu rechnen. − Östlich des Plangebietes im Bereich der Wohnhaus-Gärten sind siedlungstypische (störungsto- lerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Bundes- straße im Westen, Straße im Süden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und das südlich des Plangebietes liegende Gewerbe lässt die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. − Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich ge- schützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. Die Bedeutung der Flächen für das Schutzgut ist insgesamt gering. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gela- gerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (Verdichtung durch Befahrung mit Fahrzeugen; Eintrag von Dünger). − Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit mittlerer Funktion als Fil- ter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ein- gestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" als mittel eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Acker) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt wer- den. Gemäß Reichsbodenschätzung liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 35-59, die Ackerzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren Bereich hin. − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 ist der Boden im Plangebiet je nach Bohrloch als durchlässig bis schwach durchlässig zu beschreiben. Hin- weise auf Bodenverunreinigungen und Altlasten gibt es nicht. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächenge- wässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwas- ser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grund- wasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Im Plangebiet selbst kommen keine Oberflächengewässer vor. Nordwestlich, in einem Ab- stand von etwa 110 m verläuft ein Bach, der in den "Bampfen" mündet. Ein Abschnitt des "Bampfens" verläuft sowohl im Norden (Entfernung ca. 430 m), als auch im Nordwesten (Ent- fernung ca. 550 m), der in diesem Bereich Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobel- wäldern südlich Blitzenreute" ist. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 39 − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 wurde bei der Untersuchung zweier Bohrlöcher bei etwa 3,40 m bzw. 4,30 unter GOK auf Grundwasser ge- stoßen. Bei zwei weiteren Bohrlöchern wurden bei ca. 3,80 m nasse Schmelzwassersande an- getroffen, was auf Schicht- und Grundwasser hindeutet. Nach starken Niederschlägen und nach der Schneeschmelze können höhere Grund- bzw. Schichtwasserstände auftreten. Versi- ckerungsversuche deuten je nach Bohrloch auf einen durchlässigen bis schwach durchlässigen Boden hin. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Die Gemeinde verfügt über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Durch das fehlen von Bäumen kann es im Plangebiet zu keiner Frischluft- produktion kommen. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Gewerbeflächen reichern sich Schadstoffe in der Luft an. Auch durch die an das Plangebiet angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln) ist die Luftqualität be- reits geringfügig vorbelastet. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 40 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen ackerbaulich genutzten Bereich in nordwestlicher Randlage des Ortsteiles "Schachen". − Der Bereich ist von Norden vom angrenzenden Acker sowie von den östlich des Plangebietes liegenden Wohnhäusern her einsehbar, stellt auf Grund der Nutzung jedoch keinen land- schaftsästethischen Augenfang dar. Der Bereich besitzt auch keine besondere Erholungseig- nung, da er von Süden mit Gewerbebebauung und von Westen von einem Umspannwerk um- schlossen ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt, sodass sowohl vom Plangebiet selbst, als auchvon der angrenzenden ackerbaulich genutzten Fläche wahrscheinlich Geruchs-Emissionen ausgehen. Die Fläche besitzt keinerlei Naherholungs-Funktion, da auch keine Rad- oder Fuß- wege am Plangebiet vorbeiführen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnenein- strahlung rund 1.150-1.151 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Vo- raussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie mittelmäßig. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Grund hierfür ist der einzuhaltende Vorsorgeabstand zum relativ kleinen Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die ackerbaulichen sowie als Grünland genutzten Flä- chen als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Wasser- schutzgebiet), Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Verände- rung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Acker- sowie Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Kli- mawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmit- telbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Ackers vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. In Folge der heran- rückenden Bebauung werden die angrenzenden Biotope in gewissem Umfang beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 42 Die Arten der beiden Hecken könnten durch Baumaßnahmen und den anschließenden Gewer- bebetrieb leicht gestört werden. Im Bereich des geplanten Retentionsbeckens mit Bepflanzung ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Feuchtstandorte zu erwarten. Zusätzlich schottet die Bepflanzung die Hecken zumindest in gewissem Umfang vom Gewerbebetrieb ab. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebau- ung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen (mit der Emp- fehlung sie nach Norden) zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebens- raumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten, insbesondere jene die im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" vorkommen, wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 8,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschrän- kungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wasserge- bundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspie- gelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Struktur- glas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Wassergebundene Insekten können vor allem im Gewässer "Bampfen" und seinen Seitenarmen vorkommen, wovon ein Gewässer- abschnitt auch im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt. Mauern mit einer Höhe von mehr als 0,25 m sind unzulässig, um die Durchlässigkeit des Ge- bietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. − Um zumindest eine Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung und etwas Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, wurde zu dieser hin eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist mit Bäumen der 2 Wuchklasse sowie mit Sträuchern zu bepflanzen und extensiv zu pflegen. Eine Ortsrandeingrünung nach Norden hin wird auf Grund der geplanten Gewerbeer- weiterung nicht als erforderlich gesehen. Zur Aufwertung des Retentionsbereiches, ist dieser sowohl mit Bäumen, als auch Sträuchern zu bepflanzen und ebenso wie die private Grünflä- che extensiv zu pflegen. Auch wird so vermieden, dass die Gewerbebauung direkt bis an die Biotope heranreicht. Für sämtliche Baumpflanzungen, d.h. sowohl auf öffentlichen, als auch privaten Grünflächen sowie auf den privaten Baugrundstücken ist ein Mindeststammumfang von 20-25 cm, festgesetzt, um bereits zum Zeitpunkt Pflanzung eine gewisse Ein- und Durch- grünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche bzw. zur Wohnbebuau- ung zu schaffen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als gering bewertet werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 43 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung der Flora (v.a. in den angrenzenden Biotopen) durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Ackerland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einem kompletten Verlust der natürlichen Bodenfuktionen. Im Bereich der Retentionsfläche werden die Bodenfunktionen auf Grund von Abgrabungen erheblich beeinträchtigt und gehen fast vollständig verloren. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,8 können bis zu etwa 1,52 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 44 werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund der relativ großflächigen Versiegelung als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung, (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Auf Grund des hohen Versiegelungsgrades durch eine GRZ von 0,8 sind die Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Da der Boden im Bereich der Retention gem. Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 kaum wasserdurchlässig ist, kann das Niederschlagswasser nicht versickert werden (Umgang mit Niederschlagswasser s.u.: "Wasserwirtschaft"). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 45 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die zusätzliche Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Abwasser wird dem Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt zuge- leitet. Das über den Regenwasserkanal in den Retentionsbereich eingeleitete Niederschlags- wasser wird durch die belebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung) und anschließend über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Re- genwasserkanal des bestehenden Gewerbegebietes geleitet, was letztendlich in den Seitenarm des "Bampfens" abgeleitet wird. Die theoretisch berechnete Versickerungsmenge und somit Ableitung beträgt 5,7 l/s, erlaubt sind bis max 14 l/s. Die maximale Abflussmenge des beste- henden Gewerbegebietes (Mehlis) beträgt 24 l/s, womit die Gesamtabflussmenge (bestehen- des und geplantes Gewerbegebiet) etwa 30-38 l/s beträgt. Diese Abflussmenge entspricht in etwa dem natürlichen Abfluss aus dem unbebauten Gebiet. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen und verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seitenarm des "Bampfens" möglich, der dann in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) mündet. Durch diese Feset- zung sowie die geringe Abflussmenge in den Seitenarm des "Bampfens" ist auch eine Beein- trächtigung des FFH-Gebietes durch das vorgesehene Entwässerungskonzept ausgeschlossen. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindliche Wasser- versorgung. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 46 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflä- chen beschränkt. Durch die Gehölzpflanzungen im Bereich der Grünflächen wird jedoch Frisch- luft produziert. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanla- gen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Schadstoff-Vorbelastung durch Abgase des erhöhten Ver- kehrsaufkommens ist jedoch zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Ener- gien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, urbane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (z.B. An- laage einer Abflussmulde für von Norden zufließendes Hangwasser; ausreichende Dimensio- nierung der Rückhalteeinrichtungen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonnen- einstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Baugrundstücken) sowie zu Boden- belägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchs-Belastungen oder zu Staubeinträgen führen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 47 Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas, Frischluftproduk- tion + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, da der Ortsrand weiter nach Norden verschoben wird. Zwar ist der dörfliche Charakter des Ortstei- les Schachen bereits auf Grund des angrenzenden Gewerbegebietes "Mehlis" beeinträchtigt; trotzdem führt das Hinzukommen weiterer gewerblich genutzter Gebäude zu einer weiteren Einschränkung der Ortsbild-Erlebbarkeit - insbesondere für die Bewohner der östlich angren- zenden Wohnhäuser, welche Blickbeziehungen zur Fläche besitzen. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote) und diese möglichst nach Norden hin zur offenen Landschaft umgesetzt wird. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschafts- bild möglichst gering zu halten, wird zumindest nach Osten zur Wohnbebauung hin eine pri- vate Grünfläche samt Bepflanzung festgesetzt. Auch im Westen wurde im Retentionsbereich eine Grünfläche (öffentlich) festgesetzt, um das Retentionsbecken auch optisch aufzuwerten. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Landschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehöl- zen ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen und Außenanlagen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 48 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrand-Vorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Geringfügige Wiederherstellung des dörflichen Siedlungsbildes + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Pla- nung die Ansiedelung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Die bereits vor der Planung eingeschränkte Erleb- barkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine geringfü- gige Beeinträchtigung. − Durch das Heranrücken der Bebauung an die östliche gelegene Wohnbebauung können für die Bewohner zeitweilig Lärm-Beeinträchtigungen entstehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von Grünflächen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 49 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Er- hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauar- beiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. Zudem können Heiz- oder Produktionsanlagen von Gewerbebetrieben (z.B. großes Blockheizkraftwerk; Brennöfen) zu einem erhöhten Schadstoffausstoß beitragen. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschä- digenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide so- wie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärme- abstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausfüh- rungen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch" − Durch die nächtliche Beleuchtung des Gewerbegebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete sowie in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Ra- dius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der land- schaftsästhetischen Situation oder lichtempfindlicher Tierarten (insbesondere des nahegelege- nen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" und das Gewäs- ser "Bampfen") kommt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 50 − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ord- nungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsor- gung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umge- gangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lage- rung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als uner- heblich eingestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichltich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 51 und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Auf Grund der Topografie ist eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourchen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Mögliche kumulierende Auswirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute" wurden in der dem Bebauungplan beigelegten FFH-Vorprüfung, insbesondere unter dem Punkt "Summation" abgehandelt und als nicht gegeben erachtet. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Pufferung zur östlich gelegenen Bebauung durch private Grünfläche mit Gehölz-Pflanzungen (Bäume 2. Wuchsklasse und Mindeststammumfang von 20-25 cm, um von Anafang an eine gewisse Abschirmung zu generieren, sowie Feldgehölz/-hecke (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)) − Extensive Pflege sowie Bepflanzung des westlich im Plangebiet gelegenen Retentionsbeckens als Pufferung zur freien Landschaft sowie zu den angrenzenden Biotopen mit Bäumen mit Mindeststammumfang von 20-25 cm, um bereits bei der Pflanzung eine gewisse Eingrünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche zu schaffen − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultravioletten Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (pla- nungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauord- nungsrechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutespezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 53 gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 18.364 6 110.183 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.148 10 11.478 60.24 Unbefestigter Weg 1.089 5 5.443 Summe Bestand 20.600 127.104 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Gewerbegebiet (*GRZ 0,8) 12.776 1 12.776 60.50 Kleine Grünfläche (restlicher Anteil der Bauflächen, un- versiegelte Außenanlagen) 3.194 4 12.776 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Retentionsbecken, exten- siv gepflegt) 2.031 13 26.402 45.30 3 Bäume (1. Wuchsklasse, StU mind. 100 cm) 300 4 1.200 45.30 11 Bäume (2. Wuchsklasse, StU mind. 60 cm) 660 4 2.640 60.21 Völlig versiegelte Straße 2.435 1 2.435 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (private Grünfläche, exten- siv gepflegt) 164 13 2.136 Summe Planung 20.600 60.364 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 60.364 Summe Bestand 127.104 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -66.740 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 66.740 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 54 natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Im vorliegenden Fall wird unterschieden zwischen dem ackerbaulich genutzten Bereich sowie dem unbefestigten, aber befahrenen Weg, bei dem von einem verdichteten Boden ausgegangen werden kann. Für den Ackerbereich liegt die Wertstufe vor dem Eingriff bei 2, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. Für den Bereich des unbefestigten Weges wird vor dem Eingriff die Wertstufe 0,66, nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen 0 angenommen. Für den Bereich des geplanten Retentions- beckens wird nach dem Eingriff von der Wertstufe 0,66 ausgegangen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Im Gewerbegebiet vollständig versiegelbare Fläche (GRZ von 0,8): 12.776 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 2.435 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 15.210 m². Zusätzlich zu den neu versiegelbaren Flächen findet auch im Bereich der geplanten Retentionsflä- che ein Eingriff in den Boden statt. Die hier notwendigen Abgrabungen und die dadurch verursach- ten Beeinträchtigungen führen jedoch nicht zu einem vollständigen Funktionsverlust. In Abstim- mung mit dem Sachbereich Bodenschutz, Landratsamt Ravensburg, kann bei Retentionsbecken, Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 55 bei denen noch eine Restversickerung stattfindet, was vorliegend der Fall ist (siehe hierzu "Was- serwirtschaft" unter Punkt 8.2.2.4 sowie Baugrundgutachten), eine Bewertung von 0-1-1 nach dem Eingriff angesetzt werden. Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher of- fener Boden) 12.436 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 99.485 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher of- fener Boden) 2.004 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 16.035 Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher un- befestigter Weg) 340 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 906 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher un- befestigter Weg) 431 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 1.148 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher offener Bo- den) 877 2-2-2 (2,666) 0-1-1 (0,666) 5,33 4.680 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher unbefestig- ter Weg) 151 0-1-1 (0,666) 0-1-1 (0,666) 0 0 Summe 16.239 122.254 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 122.254 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegelten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größte der Raumeinheiten umfasst das Plangebiet samt nordöstlich und südwestlicher ländlich-dörflich geprägter Umgebung (siehe o. a. Karte). Die landschaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da die wenige vorhandene Bebauung hauptsächlich Gehöfte und kleine Siedlungen wie den Orts- teil "Schachen" umfasst, die nicht im Gegensatz zu den die Jungmoränenlandschaft des Vor- alpenlandes prägenden Landschaftsformen (in diesem Bereich eher eben) stehen. Die vorhan- dene Nutzung fügt sich mit ihrer kleinteiligen Landwirtschaft teilweise ins Landschaftsibld ein und schafft landschaftsästhetische Strukturen; einzelne Betriebe beeinträchtigen die Erlebbar- keit des Landschaftsbildes geringfügig. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in den im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" gelegenen Bereich und den eher siedlungsgeprägten Bereich mit dem Ort "Baindt" unterteilt. Der im FFH-Gebiet ge- legene Teil wird mit "4" bewertet, da es sich einerseits um prägende Landschaftselemente wie den auch als FFH-Lebensraum kartierten "Bampfen" mit erlebbarer Stille und ohne künstliche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 57 Lichtquellen handelt. Zudem enthält dieser Bereich Waldstrukturen, die eine optische Gleide- rung schaffen und nicht durch Bebauung verdeckt sind. Andererseits besteht auch hier klein- teilige Landwirtschaft und eine von spärlicher Bebauung und Schrebergärten gesäumte Bahn- linie führt durch das Gebiet. Der dritte Teil innerhalb der beiden Wirkzonen wird mit der Raumeinheit "1" bewertet, da dieser im Vergleich zum ersten Bereich hauptsächlich aus Sied- lungen der Gemeinde Baindt, Baienfurt sowie Niederbiegen bestehen und somit kaum mehr etwas von den natürlichen Landschaftsformen erkennen lassen. Die Landschaft ist sowohl op- tisch als auch akustisch praktisch nicht mehr als Naturbestand wahrnehmbar. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Das Vorhaben führt zwar zu einer Erweiterung eines be- reits bestehenden Gewerbegebietes und die Höhen der Gebäude werden beschränkt; trotzdem verstärkt sie (auch durch die Summation) die Überprägung der natürlichen Landschaft am Rand des Ortsteils Schachen. Auch wegen einer fehlenden Eingrünung wird von einem Eingriff mittlerer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblichkeitsfaktor liegt damit bei 0,6. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 58 − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung 814.436 3 0,6 0,2 0,1 29.320 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 111.455 1 2.947.398 3 2.056.374 4 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensationsflä- chenfaktor Komp.-umfang 0,6 0,1 0,1 103.075 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 132.395 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt, welche die Gemeinde Baindt im Jahre 2017 über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Ober- schwaben GmbH erwerben konnte. Die Maßnahmen wurden am 09.06.2016 vom Landratsamt beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs-ko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 59 Biberach genehmigt und befinden sich seit dem 01.08.2016 in der Umsetzung. Insgesamt konnten auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) Maßnahmen mit einer gesamten Ökopunktezahl von 2.339.323 (inkl. Zinsertrag: 2.356.868) ge- neriert werden. Von der Gemeinde Baindt wurden von dieser Gesamtsumme 425.000 Ökopunkte käuflich erworben. Von diesem Guthaben werden für die vorliegende Planung 321.389 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichten stattfinden. Zudem ist eine Pflanzung von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle vorgesehen. − Bannwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichte stattfinden. Zudem ist eine gruppenweise Initialpflanzung standortgerechter Weichhöl- zer wie Erle und Weide geplant, welche anfänglich vor Biberfraß geschützt werden soll. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Es wird aufkommender standortfremder Jungwuchs aus der Fläche entfernt. Ansonsten soll das Areal vollständig aus der Nutzung genommen werden. − Naturnaher Bachabschnitt: Es soll ein natürlicher Gewässerverlauf sowie die Aktivität des Bi- bers zugelassen werden. − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch kommt es zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und dem Biber. Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 66.740 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 122.254 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 132.395 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto +425.000 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +103.611 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 103.611 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 60 Standortalternativen: Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen in der Gemeindeverwaltung kon- krete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Die Ausweisung von gewerblichen Bauflä- chen dient der Deckung des Bedarfs von ortsansässigen Unternehmen, da im gesamten Gemein- degebiet derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze zur Verfügung stehen. Ein Vorteil ist außer- dem das bereits bestehende angrenzende Gewerbegebiet "Mehlis". Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Planungsalternativen: Es wurden zwei verschiedene Entwurfs-Alternativen erarbeitet. In der ersten Entwurfs-Alternative war nach Norden hin eine umfangreiche Ortsrandeingrünung auf einer Grün- fläche geplant. Da die Gemeinde jedoch eine weitere Gewerbeerweiterung nach Norden plant, wurde diese Grünfläche der Planung größtenteils entnommen. Lediglich die private Grünfläche als Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung sowie die Begrünung des Retentionsbeckens ver- blieben. 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 61 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewie- sen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH erworbene Ökopunkte. Da die entsprechenden Maßnahmen am 09.06.2016 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 01.08.2016 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ordnungsgemäß hergestellt wurden. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an das bestehende Gewer- begebiet "Mehlis" an. Im Norden grenzt weitere Ackerfläche an. Dem Plangebiet kommt zusam- menfassend eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu (landwirt- schaftliche Nutzung, wenig einsehbar, keine Erholungsnutzung). Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Die Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Nördlich und nordwestlich mit einem Mindestabstand von etwa 420 m zum Plangebiet beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei Berück- sichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Entwäs- Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 62 serung führt die Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des FFH-Gebietes Dies wurde in der dem Bebauungsplan beiliegenden FFH-Vorprüfung un- tersucht. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung sowie beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Ortsrandvorverlagerung und größtenteils fehlende Ein- grünung des aus der freien Landschaft und von der angrenzenden Wohnbebauung einsehbaren Plangebietes. Zur Eingriffsminderung wurden zwei Grünflächen festgesetzt. Die öffentliche Grünflä- che im Osten soll als Minimalortsrandeingrünung dienen sowie die Funktion des Bodens als Aus- gleich im Wasserkreislauf weitestgehend aufrechterhalten, indem das abgeleitete Niederschlags- wasser je nach Bodenverhältnissen über die belebte Bodenzone versickert. Die private Grünfläche im Osten des Plangebietes bezweckt eine Pufferung und geringfügige Abschirmung zur Wohnbe- bauung hin. Die Festsetzung zu wasserdurchlässigen Böden vermindert die Versiegelung der Frei- flächen, womit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens in diesen Bereichen weitestgehend auf- rechterhalten wird Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 321.389 Ökopunkten wird aus dem gemeindlichen Ökokonto abge- bucht. Folgende Maßnahmen wurden auf der Ökokontofläche (Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 so- wie 544/3, Gemarkung Ochsenhausen) durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber Bei Nicht-Durchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin land- wirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähn- lichem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 63 Für die Zusammenstellung der Angaben lagen keine besonderen Schwierigkeiten vor. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hyd- rogeo-logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 01.03.2018 im Landratsamt Ravensburg mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Straßenwesen, FFH-Vorprüfung), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (Ziele der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz (insbesondere FFH-Gebiet), Bodenschutz, Altlasten, Oberflächengewässer, Abwasser und Grundwasser, Forst − Geotechnischer Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 (zu den Themen geo- morphologische/hydrogeologische Situation/Baugrundschichtung, Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, geothermische Beur- teilung, Gründung der Bebauung und baubegleitende Maßnahmen, Erschließung) − FFH-Vorprüfung des Büros Sieber in der Fassung vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 64 FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", insbesondere unter Be- rücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 65 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften beinhalten Vorschriften zur Anbringung von Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern, zu Farben und Materialien und zur Höhe und Beleuchtung von Werbeanla- gen. Blinkende Werbeanlagen werden ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung des Umfeldes zu vermeiden. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollen daher zurückhaltend gestaltet und ein Bezug zur Größe der ge- werblichen Anlage wahren. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,06 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,39 67,5 % Bauflächen als GEe 0,21 10,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,24 11,7 % Öffentliche Grünflächen 0,20 9,7 % Private Grünflächen 0,02 0,9 % Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 67 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − Klarstellende Berichtigung der Planungsrechtlichen Festsetzungen − Redaktionelle Berichtigung der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft" sowie "Pflanzungen in den öffentlichen / privaten Flä- chen" − Ergänzung des Hinweises "Bodenschutz" − redaktionelle Ergänzung des Brandschutz-Hinweises − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" − Redaktionelle Berichtigung der Bodenbewertung in Bestand und Planung in der Begründung − Redaktionelle Ergänzung der Begründung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 68 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 69 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen auf das Plangebiet Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Osten, mit an- grenzendem bestehendem Gewerbegebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 72 Plan aufgestellt am: 24.09.2018 Plan geändert am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 1. September 2023 Nummer 35 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2023 und 2024: Es gibt Betreuungsplätze für alle vorgemerkten Kinder! Der Gemeinderat hat den Bedarfsplan für das Kita-Jahr 2023-2024 genehmigt und beschlossen. Darüber hinaus wird im Sozialausschuss geprüft, ob es möglich ist, mehr Betreuungsplätze für Kinder von einem bis drei Jahren sowie eine Ganztagsbetreuung anzubieten. In der Gemeinderatssitzung am 01.08.2023 teilte die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreu- ung positive Neuigkeiten mit: Für das Jahr 2023-2024 gibt es aktuell keine Warteliste. Die Gemein- de kann gegenwärtig allen vorgemerkten Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Besonders erfreulich ist die Entspannung der Lage für Kinder ab drei Jahren durch die Eröffnung der drit- ten Gruppe im Neubau des kommunalen Kindergartens. In den drei Kindergärten der Gemeinde Baindt, im kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, im katholischen Kindergarten St. Martin und im Waldorfkindergarten, können Kinder ab 2,9 Jahren betreut werden. Die Krippenplätze sind knapp, jedoch ausreichend. Alle vorgemerkten Kinder von einem bis zwei Jahren bekommen einen Betreuungsplatz. Bei neuen Vormerkungen für diese Altersgruppe wird in Kooperation mit dem Jugendamt Ravensburg eine Betreuungsmöglichkeit in Umlandgemein- den gesucht. Für zwei- bis dreijährige Kinder besteht noch die Möglichkeit, in den altersgemischten Gruppen einen Betreuungsplatz zu bekommen. Vermehrt kommen Anfragen von Sorgeberech- tigten für eine Ganztagsbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Diesen Anfragen kann derzeit nicht nachgekommen werden. Besonders erfreulich ist, dass es in allen Kindertagesstätten gelungen ist, genügend Personal zu finden, um die neuen Module ab dem 01.09.2023 anbieten zu können. Die Gemeinde Baindt setzt sich weiterhin dafür ein, allen Familien eine bedarfsgerechte Betreu- ung für ihre Kinder anzubieten und wird die Entwicklung der Betreuungssituation auch zukünftig aufmerksam beobachten. Für Fragen und weitere Informationen stehen die zuständigen Einrich- tungen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Amtliche Bekanntmachungen Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.09.2023 – 15.09.2023 eine Übung Jagdkampf Training durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 2 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Wetzisreute, Wolpertswende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Durchführung von Handstreichen und Hinterhalten gemäß detaillierten Phasenablaufplan Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 2. September Sonntag, 3. September Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 2. September Huberesch-Apotheke, Rümelinstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Stadt-Apotheke Bad Waldsee, Friedhofstr. 7, 88339 Bad Waldsee, Tel.: 07524 - 9 79 60 Sonntag, 3. September Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, 88250 Weingar- ten, Tel.: 0751 - 56 02 60 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Geburten Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Denise Kib- ler und Luis Baumgärtner zur Geburt ihres Sohnes Finn Baumgärtner am 12.03.2023 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg bie- tet jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 5. September 2023 statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr – 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de . Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Erntejagden sicher durchführen Erntejagden sind sehr dynamisch und anspruchsvoll in Vorbereitung und aktiver Ausübung. Das zeigt nicht zuletzt der tödliche Unfall im letzten Jahr. Umso mehr muss Wert auf die Planung sowie Durchführung und nicht zuletzt auf zuverlässige Jägerinnen und Jäger gelegt werden. Eine gute Planung mit ausreichend zeitlichem Vorlauf so- wie eine versierte Organisation und Durchführung sind die Grundvoraussetzungen für eine sichere und erfolgreiche Jagd. Verantwortlich hierfür ist der Jagdherr. Er stimmt mit den Landwirten die zu bejagenden Flächen ab und dokumentiert diese im Lageplan. Darin werden auch An- zahl und Ort der Jagdeinrichtungen eingetragen sowie Schuss- und Gefahrenbereiche von angrenzenden Stra- ßen, Wegen und Siedlungen festgelegt. Hilfreich ist zudem eine Liste mit Kontaktdaten der geeigneten, zuverlässigen Jäger und Nachsucheführer sowie der Reviernachbarn, Landwirte und Lohnunternehmer. Verletzungen durch vom Boden abprallende Kugeln zei- gen immer wieder die Notwendigkeit von erhöhten An- sitzeinrichtungen und der Begrenzung des Schussfeldes auf. Daher sind feste oder mobile Ansitzeinrichtungen für Erntejagden zu benutzen. In den Unfallverhütungs- vorschriften zur Jagd (VSG 4.4) ist dies jüngst mit aufge- nommen worden. Als erhöhte Ansitzeinrichtungen eignen sich auch mobile Objekte, entweder auf einem PKW mit Ladefläche oder auf einem Anhänger. Sie müssen stand- sicher mit dem Fahrzeug verbunden sein und einen siche- ren Aufstieg besitzen. Das Fahrzeug muss während der Jagd stehen und das Fahrerhaus darf nicht besetzt sein. Weitere Hinweise und Empfehlungen finden sich in der SVLFG-Broschüre „Sichere Erntejagd“. Sie kann unter www.svlfg.de und mit dem Suchbegriff „B44“ kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Druckexemp- lare können telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen angefordert werden. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd findet sich unter dem Suchbegriff „VSG 4.4“. SVLFG Ich und Kommunalpolitik?! Wie eigentlich? Online-Vorträge zum rein schnuppern und mitmischen! Angesichts einer zunehmend vielfältigen Bevölkerung ist es für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Kommu- nalpolitik wichtiger denn je, unterschiedliche Stimmen zu hören und vielfältige Perspektiven einzubeziehen. Des- halb sind in der Kommunalpolitik auch insbesondere die Sichtweisen, Erfahrungen und Kompetenzen von Frauen gefragt. Diese bilden die Mehrheit der Bevölkerung und sind in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten vertreten. Im Rahmen der Kampagne „Frau Dich! Kandidiere für die Kommunalwahl 2024, weil du aus Erfahrung Exper- tin bist!“, bieten B-o-R-a Frauenpolitik und die Gleich- stellungsbeauftragten der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der Städte Ravensburg und Fried- richshafen ein spezielles Angebot für Frauen, die sich überlegen in die Kommunalpolitik einzusteigen an. Wir wollen allen Frauen, die Lust auf Politik haben mit diesem Angebot motivieren, in der Kommunalpolitik mitzumi- schen. Klicken Sie sich rein! Und holen Sie sich Tipps und Denkanstöße für das eigene Engagement. Mit zwei kostenfreien Online-Vorträge bietet die Politikwis- senschaftlerin und Soziologin Dagmar Wirtz kurze kna- ckige Impulse, die für das eigene politische Engagement interessant sind an. Mittwoch, 13. September 2023, 17.00-17.45 Uhr: Erfolgsfaktoren der Kommunalpolitik Dienstag, 26. September 2023, 18.30-19.45 Uhr: Schritte bis zur Wahl Anmeldung unter: t.frick@rv.de, einen Zugangslink erhal- ten Sie nach Anmeldung zeitnah zugesendet. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Veranstaltung ist gefördert vom Bundesprogramm Demokratie leben! Weitere Informationen zu FRAU DICH! unter: www.bora-frauenpolitik.de Gemeinde Bergatreute: Familienfest mit Kinderflohmarkt am Freitag, 08.09.2023 Im Rahmen des Ferienprogramms gibt es am Freitag, 08.09.2023 von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr auf den öffent- lichen Grünflächen vor der Gemeindehalle (Schmidstr. 5) einen Flohmarkt extra für Kinder (es wird keine Stand- gebühr erhoben), Kinderschminken, eine Hüpfburg, Pony reiten, Drehorgelspieler und weitere tolle Sachen erwarten euch. Falls das Wetter nicht mitmachen sollte, findet das Ganze in der Gemeindehalle statt. Getränke, Kaffee und Kuchen sowie Grillgut werden zum Verkauf angeboten. Außer guter Laune müsst ihr also nichts mitbringen Blutspende – die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patient*innen benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverlet- zungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jeder Typ ist gefragt! Jetzt Blut spenden! Nächster Termin: Mittwoch, dem 13.09.2023, von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks: Vorteile für Spender*innen (1) Nach der ersten Spende wird die Blutgruppe bestimmt. Im Notfall kann diese Information auch Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blut- druck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglobin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. Alle Termine und weitere Informationen unter www. blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien stehen unter www.blutspende.de/presse/ mediathek zur Verfügung. „Pubertät SUCHT Risiko“ Vortrag „Pubertät SUCHT Risiko“ am 9. Oktober: Zwischen jugendlicher Neugier und realen Gefahren Kreis Ravensburg – In der Pubertät sind Jugendliche auf der Suche nach sich selbst. Dafür testen sie ihre körper- lichen und psychischen Grenzen und suchen mit Alkohol, Zigaretten oder illegalen Drogen nach neuen Erfahrun- gen. Ernsthafte Probleme oder gar eine Abhängigkeit sind nicht zwangsläufig die Folge, die Risiken werden aber viel zu oft unterschätzt. Umso wichtiger ist es, dass Erwach- sene ehrlich mit den Jugendlichen über Suchtmittel und deren Folgen reden. Dabei gilt es, eine klare Haltung mit verbindlichen Regeln auszuloten und gleichzeitig eine fürsorgliche Stütze zu sein. Eltern, Lehrkräfte und Fachkräfte aus der Jugendhilfe sind am Montag, 9. Oktober 2023 von 19 bis 21 Uhr zu einem kostenlosen Vortrag „Pubertät SUCHT Risiko: Zwischen jugendlicher Neugier und realen Gefahren“ eingeladen. Im Bildungszentrum in Markdorf erhalten die Teilnehmenden aktuelle Einblicke zum jugendlichen Konsum von Alkohol, Zigaretten oder illegalen Drogen. Zudem gibt es Hilfe und Tipps, wie man auf Jugendliche zugeht, die Risiken offenbar leichtsinnig unterschätzen. Veranstalter sind das Polizeipräsidium Ravensburg, der Bodenseekreis sowie der Landkreis Ravensburg. Die An- meldung ist möglich unter: www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/sucht- praevention/vortrag-pubertaet-sucht-risiko Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. September - 10. September 2023 Gedanken zur Woche: Mut zum Träumen Ich glaube, für alle Menschen in der Welt Ist es das Wichtigste im Leben, den Mut zu großen Träumen aufzubringen. Golda Meir Samstag, 02. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Martina und Hermann Gindele, Kurt Brugger, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Karl Bohner, Franz und Eugen Schmidt) Sonntag, 03. September 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeiern Dienstag, 05. September Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 06. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Hans Späth) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetungen Donnerstag, 07. September 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 08. September 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 09. September 18.00 Uhr Baindt – Firmauftakt Sonntag, 10. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeiern Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Niklas Alber, Lena Alber, Lena Himpel, Silas Kaplan, Emilia Stotz, Anton Strehle († Johann Germann, Adalbert Berger, Bap- tist und Anton Elbs mit Angehörigen, Jahrtag: Theresia Elbs) Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 07. September geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Hüttenbericht 2023 „Herzlich Willkommen im Zirkus Minipoly!“ – so wurden die kleinen und großen Ministranten auf der Minihütte zum Thema Zirkus begrüßt. Wie auch in den letzten bei- den Jahren ging es für die Minis aus unserer Seelsorge- einheit Baienfurt/Baindt zusammen auf die Minihütte. Dieses Jahr fuhren wir in der zweiten Ferienwoche nach Hirschegg ins Kleinwalsertal, wo die 37 Kinder von den als Zirkusartisten verkleideten Teamern begrüßt wurden. Alle bekamen ein Zirkusticket, welches ihnen den Eintritt zu allen großen Programmpunkten über die Tage ver- schaffte. Nach ein paar Kennenlernspielen und unserem traditionellen, gesungenen Halleluja-Gebet gab es die erste Mahlzeit auf der Hütte. Dank unserem Küchenteam, welches in diesem Jahr durch Paula Hilgert, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle ergänzt wurde, war das Essen überragend gut. Danach wurden die Zimmer bezogen, sodass sich jeder so langsam auf der Hütte zurechtfin- den konnte und der erste Programmpunkt, die Hütten- rally, konnte beginnen. Bei dieser konnte jede Gruppe zeigen wie gut sie sich um die Hütte herum auskennt und Gruppenzusammenhalt beweisen. Anschließend konn- ten alle in der freien Zeit ihre Diabolo-Künste trainieren, Ballspiele spielen, Armbänder knüpfen und vieles mehr. Dadurch konnten wir die Zeit bis zum Abendessen schnell Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 überbrücken und grillten Würstchen und Stockbrot am Lagerfeuer. Den ersten Abend ließen wir dann mit dem Betthupferle, einer Traumreise in den Zirkus Minipoly, die uns über die ganze Hütte begleitet hat, ausklingen. Am nächsten Tag ging es mit dem morgendlichen An- schuggerle los, damit die kleinen und großen Minis fit in den Tag starten konnten. Danach erwartete uns ein tolles Frühstücksbuffet. Morgens spielten wir das Tauschspiel, bei dem kleine Gruppen verschiedene Stationen erfolg- reich meistern mussten. Dabei lernten sich alle besser kennen und jeder konnte sich mit seinen Stärken einbrin- gen. Die anschließende Currywurst mit Kartoffelecken gab allen die nötige Energie, um sich auf das erste große Highlight der Hütte vorzubereiten: Der Casinoabend stand an! Alle ließen es sich bei einer Quarkmaske und einer Massage gut gehen und es galt sich in Schale zu schmei- ßen. Es wurden Frisuren gemacht, Nägel lackiert und die Abendgarderobe wurde angelegt. Nach dem Abendessen konnte der Casinoabend beginnen. Bei Spielen wie Black- jack, Mäxle, Roulette und Ligretto wurde um das „Mini-Mo- ney“ gezockt und die Casinobesucher konnten sich wäh- renddessen mit alkoholfreien Cocktails erfrischen. Nach einer kurzen Nacht wurden die Minis schon früh geweckt, da an diesem Tag das große Geländespiel anstand. Beim Frühstück stärkten sich alle für die lange Wanderung und brachen nach und nach mit gepackten Rucksäcken in Gruppen auf. Der Pfadfinder Luca hat allen Gruppen den richtigen Weg gezeigt, während sie verschiedene Challen- ges meistern und knifflige Quizfragen beantworten muss- ten. Am Nachmittag kamen alle stolz zurück zur Hütte, denn sie hatten die herausfordernde Wanderung bezwun- gen. Nach einem entspannten Lagerfeuerabend, bei dem wir viele Lieder mit Gitarrenbegleitung gesungen haben, fielen alle müde und erschöpft in ihre Betten. Am Freitag bekamen wir Besuch von unserem Pfarrer Staudacher und dem Baienfurter Bürgermeister Günter A. Binder. Pfarrer Staudacher feierte mit uns einen Got- tesdienst bei traumhafter Sicht auf die Berge und musi- kalischer Umrahmung durch unsere Küchenmänner Andy und Stephan. Nach dem Mittagessen haben sich alle auf die abendliche Zirkusshow vorbereitet. Jedes Kind konnte sich in einen Zirkusworkshop eintragen. Von der Akroba- tiknummer und der Diaboloshow über die Tanzeinlage bis hin zur Clowns- und Zaubershow war alles dabei. Diese vorbereiteten Nummern wurden abends in der Manege mit viel Erfolg vorgeführt. Dazwischen fanden immer klei- ne Zirkus-Challenges statt, bei denen die Kinder gegen die Teamer um den Sieg rangen. Es stellte sich heraus, dass beide Parteien gleich auf waren. So musste am nächsten Morgen noch der Gewinner ermittelt werden. Beim Ring- tennisturnier spielten zuerst die einzelnen Teams gegenei- nander. Danach wurde bei einem letzten Match vor dem Mittagessen der Sieger vom vorigen Abend ausgemacht. Die jeweils sechs besten Spieler der Teamer und der Kin- der spielten gegeneinander in einer spannenden Runde. Doch die Kinder gewannen haarscharf. Am Mittag durf- ten alle Minis die freie Zeit nutzen und ihr Programm für den letzten Abend vorbereiten – den Bunten Abend. Wie der Name schon sagt, gab es ein buntes Programm an verschiedenen Vorführungen, einem Hüttenquiz, Herz- blatt und vieles mehr. Dieser Abend stand ganz unter dem Thema Zirkus. Deswegen durften alle Kinder sich ihr mit- gebrachtes Zirkustier-Kostüm anziehen. Gegen Ende des Bunten Abends wurden noch die Sieger des Geländespiels und der Gewinner des Casinoabends gekürt. Danach ging es zur traditionellen Hüttendisco. Es wurde getanzt und gefeiert, bevor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wurde in der letzten Nacht wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abreisetag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt und nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte nach dem Motto „Vie- le Hände – schnelles Ende“ aufzuräumen und zu putzen. Da alle zusammengeholfen hatten, war dies schnellstens erledigt. Jetzt hieß es auch schon bald Abschied neh- men. Die ersten Eltern waren bereits vor Ort, aber eine Abschlussrunde musste noch sein. Wir haben noch das Ende unserer Betthupferle-Geschichte gehört und eine Stimmungsrakete sowie auch ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön: An die Fahrer, die die kleinen und großen Minis wohlbe- halten zur Hütte und nach Hause brachten. An Familie Kapler für die Kartoffeln, die ihr Ende in su- perleckeren Kartoffelecken fanden. An Herrn Pfarrer Staudacher für den netten Besuch und die Gestaltung des Gottesdienstes. An Herrn Bürgermeister Günter A. Binder für den Besuch und seine großzügige Spende. An Familie Stärk und Kapler für die Bereitstellung Ihrer Anhänger oder Sprinter. An unsere Küchenfeen (aka Küchenrobben) Paula Hilgert, Andreas Ehrat, Benjamin Hämmerle, sowie Andreas Hund, Stephan Gierer und Richard Stauder für euer superlecke- res Essen mit einfallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt bekommen. An das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Baienfurt und Baindt für die gelungene Gestaltung des Programms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrü- ßen zu dürfen! Minihütte Minihütte Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Minihütte Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten be- achten) Caritas – Herbstsammlung vom 16. bis zum 24. Sep- tember 2023 • Hier und jetzt helfen! • Die Hälfte der Spenden bleibt für caritative Arbeit in den Kirchengemeinden „Hier und jetzt helfen“ – unter diesem Motto ruft die Caritas vom 16. bis zum 24. September zur Caritas-Herbstsamm- lung in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stutt- gart auf. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 50 Prozent der Sammlung bleiben in den Kirchengemeinden für sozial-caritative Aufgaben (Stuttgarter Gemeinden 40 Prozent). Der andere Teil geht an den Caritasverband für Projekte in der jeweiligen Ca- ritas-Region vor Ort. Helfen Sie Menschen wie Susanne und Lisa - hier und jetzt. Katholische Kirchenpflege Baienfurt IBAN: DE93 6506 2577 0056 3370 00 Verwendungszweck: Herbstsammlung Caritas-Herbstsammlung 16.-24. September 2023 www.caritas-spende.de Am 1.9.23 beginnen wieder die Yoga Kurse im ev. Gemeindehaus Baienfurt. 9..00 Uhr bzw. 10.30 Uhr unter der Leitung von Mar- lies Schmid, Baindt Anmeldungen bitte unter Tel. 52720. Nicht- mitglieder sind herzlich willkommen. Oberschwäbischer Pilgerweg 2023 „Auf den Spuren von Madeleine Delbrêl“ Bezirk Ravensburg Samstag, 23.09.2023 Bad Waldsee / Michelwinnaden Pilgern aus den Pflichten und Zwängen des Alltags heraustreten - aufbrechen. Wir laden herzlich dazu ein – lassen Sie sich darauf ein! Die diesjährige Etappe auf dem Oberschwäbischen Pil- gerweg lädt zum Meditieren und Genießen der Land- schaft ein. Mit einem Impuls zum Leben von Madeleine Delbrêl von Claudia Schmidt, der Geistl. Beirätin des KDFB-Diözesan- verbandes Rottenburg-Stuttgart, machen wir uns auf den Weg. Unterwegs laden immer wieder Plätze zum Verwei- len und Innehalten ein. Wir machen Station, hören Worte, Sätze von Madeleine Delbrêl, singen und beten gemeinsam, gehen schweigend, erzählen, lachen, ... Unterwegs in Gemeinschaft mit gleichgesinnten Frauen. Unsere Pilgerwanderung startet in Michelwinnaden und endet in Bad Schussenried. Abwechslungsreiche Wege führen uns durch Waldstü- cke und Riedlandschaft und lassen uns ein neues Stück Oberschwaben entdecken. Treffpunkt: 10.00 Uhr Michelwinnaden, Pfarrkirche St. Johannes Evangelist Parkplatz: bei der Kirche – ist ausgeschildert Ziel: Bad Schussenried - Pfarrkirche St. Magnus Strecke: ca. 11 km Gehzeit: etwa 3,5 Stunden Abschluss: gemütliche Einkehr im „Zoll Haus“ Bad Schus- senried ! ! ! WICHTIG ! ! ! - Jede sorgt selbst für ihr Rucksackvesper, Sitzunterla- gen sind sinnvoll. - Ausreichend Flüssigkeit (Tee, Mineralwasser, Saft, ...) einpacken - An Insektenschutz denken - Bitte rechtzeitig anmelden, da der Rückweg organisiert werden muss. Anmeldung: Über die ZV-Vorsitzende, Andrea Schorrer Tel. 553366. Anmeldeschluss: Samstag, 16. September 2023 Freitag, 29.9.23 Fahrt nach Molpertshaus zum Steinlabyrinth: 14.00 Uhr Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 14.30 Uhr Ankunft in Molpertshaus Spaziergang zum Steinlabyrinth Möglichkeit zum Besuch bei Frau Blattner, Steinbotschaf- ten Einkehr, danach Rückfahrt nach Baienfurt. Anmeldungen bitte nachmittags/werktags bei Beatrix Onischke, Tel. 49841. Vielen Dank. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchen- gemeinden Baienfurt und Baindt impulse Save the Date BAINDTER VESPER Michael Boenke liest aus seinem Krimi Leberwurscht letal 06.10.2023, 18 Uhr in Baindt Dieses Jahr bieten wir bei unserem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbischen Autor Michael Boenke. Michael Boenke ist in Sigmarringen geboren und lebt heu- te in Bad Saulgau. Nach Veröffentlichungen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bönle in der oberschwäbischen Provinz im- mer wieder über Mordopfer und wird in die Ermittlungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke – passend zur Veranstaltung – aus seinem 7. Band „Leberwurscht letal“. Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns auch eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dürfen gespannt sein. Anmelden kann man sich drei Wochen vor unserem Ves- per, wenn die Einladung im Gemeindeblatt erscheint. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Was ihr getan habt ei- nem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Mt 25,40b Während der Ferien (bis einschließlich 10. September) findet keine Kinderkirche statt. Sonntag, 03. September 13. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 04. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 10. September 14. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 11. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Gedanken zum Wochenspruch „Es genügt nicht zu sagen: ich liebe. Liebe muss lebendige Tat werden.“ (Mutter Teresa) Mich beeindrucken Menschen, die Jesu Worte persönlich nehmen. So ein Mensch war Mutter Teresa, die den ärmsten der Armen in den Slums von Kalkutta begegnet ist, als wäre sie Jesus selbst begegnet. In ihren Gesichtern hat sie den gese- hen, für den sie gelebt hat. Was würde geschehen, wenn ich in meinem Alltag mit dieser „Brille“ unterwegs wäre? – Desinteresse am Ge- genüber wäre undenkbar, weil mir darin ja der lebendige Gott nahe kommt und mir deutlich wird, dass noch nicht einmal das kleinste freundliche Wort, keine Geste der Zu- wendung und Anteilnahme vergeblich bleibt. Dafür steht Christus selbst ein. Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ausflug Seniorenkreis Am Dienstag, 12. September findet unser Ausflug nach Ravensburg statt. Wir be- suchen die Stadtkirche und erfahren bei einer Führung alles über die Geschichte des ehemaligen Klosters und über die Zeit der Parität. Wir treffen uns um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Gäste sind wie immer herzlich eingeladen. Bibel im Gespräch geht weiter – Johannes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Gespräche vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effekten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Auch wer in der ersten Staffel nicht da- bei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurtam 21. + 28. September sowie am 5. Oktober. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auch auf die Begegnun- gen und Gespräche in der nächsten Runde! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 29. September 2023, 19.30 Uhr: „Den Himmel gibt’s Echt“ Eine „wahre Geschichte“, dokumen- tiert in dem gleichnamigen Buch, das in den USA zum Bestseller avancierte: Ein Vierjähriger übersteht mit knap- per Not eine komplizierte Operation. Später erzählt er, er sei während des Eingriffs im Himmel gewesen, einem un- fassbar schönen Ort, wo er Engel, Jesus und Verwandte getroffen habe. Erzählt wird diese Geschichte aus der Perspek- tive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pas- tor in einem Kaff in Nebraska und möch- te das Erlebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zuschreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Din- ge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? *********** Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis am MITTWOCH, den 13. September 2023 - 19:00 Uhr Wegen einer kurzfristig angetretenen Reise kann Claudia Strittmatter nicht wie im Plan vorgesehen im September das heitere Gedächtnistraining durchführen. Deswegen haben wir unsere Termine getauscht und wollen Karten für jede Gelegenheit gestalten. Für Material ist gesorgt. Mitzubringen ist gute Laune und Fantasie. Claudia Stritt- matter wird dann den Termin im November wahrnehmen. Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Eure Petra *********** Der Kreative Montag bietet an September: 4.9. K. Schmitz: „Kreativ im Freien“ 11.9. C. Welle-Lebherz: „Stadtansichten - kubistisch“ 18.9 I. Schwarzat: „Inchies“ 25.9. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Wir wollen kleine Duftsteine aus natürlichem lufttrock- nenden Ton herstellen. Je- der sollte kleine Döschen mitbringen. Alles andere wird gestellt. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Knappe Niederlage im Allgäu FC Wangen II - SV Baindt II 2:1 (0:0) Nach der bitteren Auswärtspleite am vergan- genen Wochenende gegen die SG Argental II, wollte der SVB II nach einer intensiven Trainingswoche bei der neu gegründeten zweiten Mannschaft des FC Wan- gen ein anderes Gesicht zeigen. Durch eine kämpferisch ansprechende Leistung, etwas Glück und in Mohring ei- nen starken Rückhalt zwischen den Pfosten, gelang es der „Zwoiten“ gegen überlegende Allgäuer mit einem torlosen Remis in die Halbzeit zu gehen. Geggiers kleine- re taktischen Umstellungen zur Pause hatten zudem den gewünschten Effekt, wodurch die Baindter Mannschaft Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 offensiv etwas gefährlicher wurde. In einer fulminanten Schlussphase ging der FCW II zunächst in Führung (78.), Schnez konterte diese jedoch nur sechs Minuten später mit einem schönen Abschluss (84.). Im Anschluss schnup- perte der SVB II sogar an der Überraschung, doch wäh- rend Nagarasa die große Chance zur Entscheidung liegen ließ und statt eines eigenen Abschluss den erfolglosen Pass auf Keppeler wählte, traf in der Schlussminute Akin auf der Gegenseite und entschied damit die Partie für den FCW II (90.). Am Ende gewinnt der FC Wangen II damit knapp aber nicht unverdient gegen die Baindter Zweit- vertretung, welche mit etwas mehr Spielglück durchaus Punkte hätte einfahren können. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hugger (66. Lukas Grabhherr), Tobias Trautwein (82. Robin Blatt- ner), Jannik Küchler, Julian Keppeler (88. Moritz Lang), Niklas Späth, Daniel Kronenberger (82. Rabie Akaiber), Kisanthan Nagarasa (85. Evans Chibuike Obani), Rabie Akaiber (46. Markus Wöhr), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Ahmed Yachir (78.), 1:1 Johannes Schnez (84.), 2:1 Lütfü Eren Akin (90.) Vorschau: Sonntag, 03.09 15.00 Uhr: FC 07 Albstadt - SV Baindt 15.00 Uhr: SV Baindt II - SV Oberzell II Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Nach einer Sommerpause treffen wir uns am Dienstag, 12.09.2023 wieder im Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Beginn 18.30 Uhr. Frau Rosi Fugunt führt uns ein in die neuesten Trends der Herbstdekoration. Am Montag, 18.09.2023 star- ten wir um 13.00 Uhr am Parkplatz Tennishalle zu unserer Halbtagesfahrt ins Deggenhausertal zur Fa. Sonett, weiter ins Hopfengut Tettnang und zum Abschluss ins Bräuhaus nach Rossberg. Es sind noch ein paar Plätze frei, falls uns noch jemand begleiten möchte. Wir freuen uns über euer Kommen. Die Vorstandschaft Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst- Winter Basar am 23.09.2023 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 22.9.23 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 23.9.23 von 16 bis 17 Uhr. Die aktuellen Infos findet ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir tref- fen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung St. Galler Brückenweg Wir fahren mit Bahn und Schiff nach St. Gallen. Bei der Wanderung passieren wir 18 Viadukte, Holz- und Beton- brücken, sowie Hängestege im Tal der Sitter. Treffpunkt: Sonntag 10.09.2023 um 9.10 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 8 km, 100 hm. Fahrpreis 25 Euro, mit BahnCard 18 Euro. Sonstiges: Rucksackvesper, Stöcke, gutes Schuhwerk. Einkehr auf der Fähre möglich. Verbindliche Anmeldung bis 08.09.2023 T. 0151-12952100. (Anrufbeantworter) Besitzer einer BahnCard bitten wir dies bei der Anmel- dung anzugeben. Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abge- sagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vorabend unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bergatreute und Roßberg Vollsperrung dauert bis voraussichtlich Freitag, 8. Sep- tember 2023 an Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert seit dem 1. August 2023 die Fahrbahn der L 314 zwischen Bergatreu- te und Roßberg auf einer Länge von rund 2,8 Kilometern. Aufgrund von aufwändigeren Arbeiten für den Ausbau von belastetem Material im Bereich des Anschlusses der L 316 bei Roßberg sind die Arbeiten in Verzug geraten. Eine zusätzliche Verzögerung ergibt sich aufgrund der ausgiebigen Niederschläge in den letzten Tagen. Neben der Herstellung der Bankette müssen noch sämt- liche Zufahrten entlang der Strecke asphaltiert und die Leitpfosten neu gesetzt werden. Die Fertigstellung er- folgt bis voraussichtlich Freitag, 8. September 2023. Da- nach wird die Straßensperrung aufgehoben und der Streckenabschnitt ist wieder in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Das Regierungspräsidium bedankt sich bei allen betrof- fenen Anliegerinnen und Anliegern sowie den Verkehr- steilnehmenden für ihre Geduld und ihr Verständnis für die entstandenen Behinderungen und Einschränkungen während der Bauzeit. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 10. Eseltreffen am 2. und 3. September 2023 Faszinierend und schlau: Esel! Gesellige Langohren beim 10. Eseltreffen im Bauern- haus-Museum in Wolfegg Wer schon einmal beim Eseltreffen im Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg war, kennt bereits das vielfältige Programm rund um die lustigen Gesellen: über 100 Esel präsentieren sich auf dem Museumsge- lände, zeigen ihr Können beim Gespannfahren und beim Hindernislauf. Der Liebling unter den Fohlen wird vom Publikum prämiert. Auf dem Gelände gibt es außerdem ein großes Begleitprogramm und an beiden Tagen fin- det ein Bauernmarkt im Museumsdorf statt. Am 2. und 3. September (jeweils von 10 – 17 Uhr) gibt es wieder die Gelegenheit, bei dieser fröhlichen Veranstaltung dabei zu sein. www.bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 2. September 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg – Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 2. Septem- ber 2023 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei kla- rer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Die- se Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende, Beginn: 14:30 Uhr. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 3. September 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS – Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Naturschutzgebiete alleine können die Vielfalt der Insekten nicht bewahren Uniforme Landschaften machen Insekten das Leben schwer Baden-Württemberg/Karlsruhe/Königsbach-Stein. Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, veranschaulichte heute ge- meinsam mit seinem Team im Naturschutzgebiet „Beim Steiner Mittelberg“ in Königsbach-Stein, welche entschei- dende Rolle die Landschaft für einen intakten Insekten- bestand spielt. Sie zeigten Vertreterinnen und Vertretern baden-württembergischer Behörden und Medien bei dem Vorort-Termin auch, welche Methoden bei der Erfassung der Insekten im Gelände zum Einsatz kommen. Exakte Standards beim Monitoring sind besonders wichtig, um verlässliche Daten zu gewinnen. Ziel ist es, über alle Flä- chen hinweg vergleichbare und aussagekräftige Ergeb- nisse zu erzielen, um belastbare Aussagen zur Entwick- lung der Insekten zu treffen. Naturschutzgebiete sind für Insekten Rettungsinseln in der Landschaft Das kleine Naturschutzgebiet „Beim Steiner Mittelberg“ liegt für Insekten wie eine Rettungsinsel inmitten einer überwiegend konventionell genutzten Landschaft, die von Wirtschaftswäldern, Siedlungen und Äckern geprägt ist. Das geschützte Gelände bietet den Insekten einen großen Reichtum an hochwertigen Strukturen. Arten mit unterschiedlichen Ansprüchen an ihre Umgebung finden hier einen Lebensraum. „Wir sehen, dem Naturschutzgebiet sind enge Grenzen gesetzt. Die strukturarme Umgebung bietet den Insekten kaum Nistplätze, Nektarquellen für Wildbienen oder Fut- terpflanzen für die Raupen der Falter“, beschreibt Maurer die umliegende Szenerie. „Angesichts der Tatsache, dass 2,4 Prozent der Flächen in Baden-Württemberg als Na- turschutzgebiete ausgewiesen sind, wird schnell deutlich, dass wir nicht allein mithilfe dieser Gebiete unsere Insek- tenpopulation und die Biodiversität im Land erhalten kön- nen. Die gesamte Landschaft muss als Einheit betrachtet werden, in der ein Netzwerk aus geeigneten Lebensräu- men den Insekten Nischen bietet für Nahrungssuche und Fortpflanzung.“ Insektenmonitoring liefert Fakten und ermöglicht Anpassungsstrategien „Viele Menschen haben den Eindruck, dass es heutzuta- ge weniger Schmetterlinge gibt als früher, können dies jedoch nicht anhand von Zahlen belegen. Die Beurteilung von Veränderungen gestaltet sich besonders schwierig, wenn sie fast unbemerkt und schleichend ablaufen. Hier setzt das systematische Insektenmonitoring an“, fährt Maurer fort. Es sei eine wichtige Grundlage, um den Ur- sachen des Insektensterbens mit gezielten Maßnahmen zu begegnen. Das Insektensterben bedroht die Lebensgrundlagen der Menschen, da Insekten in den Ökosystemen Schlüssel- aufgaben übernehmen, wie die Bestäubung von Pflan- zen, die Aufbereitung abgestorbenen Materials oder den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Zudem bilden sie die Nah- rungsgrundlage für viele andere Tiere, wie Vögel und Fledermäuse. Erfassungsmethoden des Insektenmonitorings Je nach Insektenart und Lebensweise kommen im Moni- toring unterschiedliche Erfassungsmethoden zum Einsatz, darunter Transektzählungen, Boden- und Malaise-Fallen. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Im Naturschutzgebiet „Beim Steiner Mittelberg“ werden in diesem Jahr die Biomasse flugaktiver Insekten, Tagfalter und Widderchen sowie Heuschrecken mittels Malaise-Fal- len und Transektzählungen erfasst. Die systematische Erfassung von Insekten bedeutet eine hohe logistische Herausforderung. Die Insekten sind meist sehr mobil und nur zu bestimmten Jahreszeiten und Wit- terungen nachweisbar. Fachwissen ist daher unerlässlich, um eine weitgehend objektive Erfassung zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Erfassungen können je nach unter- suchtem Gebiet stark variieren, berichtet Dr. Florian The- ves, zuständig bei der LUBW für das Insektenmonitoring. „Manchmal findet sich über Stunden nur ein einzelner Falter, während sich ein andermal gleich Hunderte auf einer Blumenwiese tummeln.“ Insgesamt wurden so im ersten Durchgang des Insektenmonitorings, der sich über vier Jahre erstreckte, über 342.000 Insekten erfasst und 6.100 Proben genommen. Nun findet der zweite Durch- gang statt. Hintergrundinformation Erfassungsmethoden: - Transektzählungen Für Transektzählungen wird in jeder Stichprobenfläche ein individuell auf Wegen und an Grenzen verlaufendes Lini- en-Transekt (Strecke, auf der die Falterindividuen gezählt werden) von 1.500 Meter Länge eingerichtet. Die Breite des Transektes beträgt zehn Meter. Dieses Transekt wird dann in allen künftigen Kartierungen wiederverwendet. Bei geeigneter Witterung werden zwischen Mai und Au- gust fünf Mal Tagfalter und Widderchen im vorgegebenen Begehungszeitraum von zwei Stunden beiderseits der Li- nie erfasst und meist sofort bestimmt. Die Aufnahme von Arten und Individuen erfolgt auf dem Hinweg punktgenau mittels einer App, die für das Biodiversitätsmonitoring Schweiz entwickelt wurde. Die exakte Lokalisierung der Falterindividuen erlaubt die spezifische Zuordnung von Biotop- und Nutzungstypen im Verlauf des Transektes. Auf dem Rückweg werden rein qualitativ nur Arten auf- genommen, die zuvor nicht registriert wurden. Malaise-Fallen: „Malaise-Fallen“ sind Stoffzelte mit Mittelwand und zwei großen quadratischen Öffnungen an zwei Seiten. Sie wur- den nach dem schwedischen Entomologen René Malaise benannt, der die Fallen erstmals im Jahr 1937 einsetzte. Die umherfliegenden Insekten stoßen per Zufall auf die Mittelwand und orientieren sich automatisch an dem von oben hereinfallenden Tageslicht. An der höchsten Spitze des Zelts befindet sich eine Öffnung, an der eine Flasche sitzt. In dieser sammeln sich die Tiere in konservierendem Alkohol. Das Abtöten der Insekten ist notwendig, da in Malaise-Fallen Gruppen wie Fliegen und Hautflügler (z. B. kleine Schlupfwespen) dominieren, die oft sehr schwer bestimmbar sind. Die Fallen besitzen keine anlockende Wirkung und stehen nur alle vier Jahre am selben Ort. Eine Gefährdung der Bestände lokaler Insektenpopulatio- nen wird so vermieden. Die exakte Entfernung, aus der die anfliegenden und sich in den Fallen sammelnden Insekten stammen, kann nicht näher bestimmt werden. Deshalb wird der Faktor „Biomasse-Luft“ als Landschaftsindikator behandelt. Je Stichprobenfläche wird eine Falle einge- setzt. Das Fanggefäß wird alle zwei Wochen gewechselt. Die Insekten-Biomasse (Gewicht) der Proben wird nach einem Standardverfahren gewogen. Es hat sich gezeigt, dass die Masse fliegender Insekten in den letzten Jahr- zehnten erheblich zurückgegangen ist. Boden-Fallen für Laufkäfer Laufkäfer werden auf insgesamt 80 Flächen in Ba- den-Württemberg mittels Bodenfallen erfasst. Die Fal- len bestehen aus zwei ineinander gestellten ebenerdig in den Boden eingegrabenen Plastik-Trinkbechern. Die vor- wiegend nachtaktiven Käfer geraten beim Umherlaufen zufällig in die Fallen. Für das Insektenmonitoring werden die Fallen zu einem Drittel mit einer ungiftigen Fangflüs- sigkeit gefüllt. Aufgrund der großen Zahl an Stichproben- flächen, der Trittempfindlichkeit der Nutzpflanzenkulturen und der schweren Bestimmbarkeit sind Lebendfänge, für die die Fallen täglich geleert werden müssten, nicht mög- lich. Unbeabsichtigte Beifänge kleiner Wirbeltiere werden durch in die Becher eingesetzte Trichter weitgehend aus- geschlossen. Die Expositionszeit der Fallen beträgt sechs Wochen von Ende April bis Anfang Juni. Damit wird der für Untersuchungen von Laufkäfergesellschaften wichtige Frühjahrsaspekt abgedeckt. Pro Ackerstandort werden acht Fallen eingesetzt, je vier auf zwei Linien einen Meter bzw. dreißig Meter vom Feldrand entfernt. Der Abstand der Fallen der parallel zum Ackerrand verlaufenden Lini- en-Transekte untereinander beträgt zehn Meter. Blick zurück: - Weckruf Krefeldstudie Vor sieben Jahren ließ die sogenannte „Krefeldstudie“ erstmals aufhorchen: Sie belegte einen Rückgang der In- sektenbiomasse von bis zu 75 Prozent. Neu und alarmie- rend war die Erkenntnis, dass auch ehemals weitverbrei- tete und häufige Insektenarten betroffen sind. Jahre 2018 – 2021: Erste Erfassungsrunde Der erste Erfassungsdurchgang des modular aufgebau- ten Insektenmonitorings fand in den Jahren 2018 – 2021 statt. Die 201 Probeflächen bestehen aus 161 Flächen, die unsere „normale Kulturlandschaft“ außerhalb der größe- ren Waldgebiete repräsentieren (Offenland der Normal- landschaft) und zum Vergleich aus weiteren 40 Flächen in Naturschutzgebieten. Vergleichende Untersuchungen der LUBW mit historischen Daten der Naturkundemuseen in Baden-Württemberg bestätigten, dass auch die Insek- tenvielfalt und -anzahl in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist. Ende 2021 lagen erstmals zu allen sechs Bausteinen des Monitorings (Tagfalter und Widderchen, Heuschrecken, Laufkäfer, Nachtfalter, Biomasse Boden, Biomasse Luft) und zu allen 201 Flächen Daten vor. Im Herbst 2022 wur- den die ersten Auswertungen des vollständigen Daten- satzes für die Jahre 2018 bis 2021 vorgenommen. Weiterführende Informationen: Sie finden die bisher erzielten Erkenntnisse in den folgen- den Pressemitteilungen der letzten Jahre: Insektenmonitoring in Baden-Württemberg: Biotopschutz und ökologische Bewirtschaftung leisten wichtigen Bei- trag zum Insektenschutz 13.01.2023 Insektenmonitoring in Baden-Württemberg Nachtfalter: Vergleich aktueller und historischer Daten bestätigen einen deutlichen Rückgang der Arten und des Bestands 22.10.2021 Insektenrepositorium – handfestes Archiv für die Entwicklung der Arten Weitere Ergebnisse des Insektenmonitorings der LUBW 26.11.2020 Schmetterlinge im Fokus Studie der LUBW Landesanstalt für Umwelt zeigt massi- ves Insektensterben in Baden-Württemberg 13.09.2019 Staatssekretär Andre Baumann „Die ersten Da- ten des landesweiten Insekten-Monitorings sind alarmie- rend und bestätigen alle Befürchtungen.“ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. 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                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 25. August 2023 Nummer 34 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Zur 48. Pferdeleistungsschau in Baindt haben sich über 400 Starter zu den Prüfungen angemeldet. In 21 Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen bis zur Klasse „M“ stellen sich die Teilnehmer wie folgt im Parcours vor: Samstag, 26 . August 2023 8.00 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. A* 10.00 Uhr Springreiterwettbewerb 10.00 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab 10.45 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 11. 00 Uhr Stilspringprüfung Kl. E mit Standardanforderungen 12.15 Uhr Dressurwettbewerb 12.30 Uhr Springprüfung Kl. E 13.30 Uhr Stilspringprüfung K. A* mit Standardanforderungen 14.15 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. A 14.30 Uhr Springprüfung K l. A* 15.45 Uhr Dressurprüfung Kl. L - Trense 16.00 Uhr Springprüfung Kl. A* mit Stechen Sonntag, 27 . August 2023 9.30 Uhr Feldgottesdienst 11.00 Uhr Springprüfung Kl. A* 11.30 Uhr Springprüfung Kl. A** 11.00 Uhr Dressurprüfung Kl. A** 12.15 Uhr Pony Führzügelwettbewerb 13.00 Uhr Vierkampf – Teilprüfung Laufen 13.15 Uhr Punktespringprüfung Kl. L mit Joker 13. 15 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. L 14.45 Uhr Springprüfung Kl. L mit Siegerrunde 14.15 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. M* Trense 15.15 Uhr Hobby Horse Turnier 16.15 Uhr Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Ein- oder Zweispänner Anschließend geselliger Ausklang mit der Partyband d’Quirlige 5 Wir freuen uns über Ihren Besuch! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Amtliche Bekanntmachungen Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.09.2023 – 15.09.2023 eine Übung Jagdkampf Training durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 2 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Wetzisreute, Wolpertswende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Durchführung von Handstreichen und Hinterhalten gemäß detaillierten Phasenablaufplan. Willkommen LF 20 Dem ein oder anderen ist es vielleicht schon aufgefallen, in Baindt ist ein neues Löschfahrzeug unterwegs. Früher als gedacht stand nach jahrelanger Planung das neue Löschfahrzeug L 20 der Firma Ziegler abholbereit in Gi- engen an der Brenz. Eine kleine Abordnung machte sich Ende Juli auf den Weg, das neue Fahrzeug in Empfang zu nehmen und sich in die Fahrzeugnutzung einweisen zu lassen. So gibt es einige hilfreiche Neuerungen im Vergleich zum alten Löschfahrzeug, z. B. zwei getrennte Haspeln, eine mit Material zur Verkehrsabsicherung, eine mit allen Utensilien zum Aufbau einer Wasserversorgung. Auch die Leiterentnahme kann nun vom Boden aus erfol- gen, ohne dass eine Person dem Fahrzeug sprichwörtlich auf‘s Dach steigen muss. Nicht zuletzt ist auch die Insas- sensicherheit durch mehrere Airbags deutlich erhöht. Genauer inspiziert werden kann das Fahrzeug bei der nächsten Jahreshauptprobe, den kirchlichen Segen er- hält es dann im März des nächsten Jahres. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. August und Sonntag, 27. August Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. August Müller‘s Apotheke Weingarten, Karlstr. 21, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 76 46 36 41 Sonntag, 27. August Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Str. 13, 88213 Ravensburg (Oberzell), Tel.: 0751 - 6 78 96 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender August 26.-27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Zur Information Ein faszinierender Blick hinter die Kulissen der Feuerwehr Baindt Ein ereignisreicher Donnerstagmorgen, der 3. August 2023, bei strahlendem Sonnenschein, markierte für neun Bewohner und drei Betreuer des Altenzentrum Selige Irm- gard einen unvergesslichen Tag in diesem Jahr. Schon bald begann die spannende Reise zur Feuerwache Baindt. Ein Ort, der nicht nur durch seine imposanten Feuerwehr- fahrzeuge, sondern auch durch die Hingabe seiner 43 Feuerwehrleute besticht. Kaum hatten alle Teilnehmer mit Vorfreude ihre Plätze in den Bussen am Ziel verlassen, wurden sie von Herrn Mohring, dem engagierten Gruppenführer der Feuerwehr, herzlich begrüßt. Dieser führte die Gäste in die dynami- sche Welt eines Feuerwehreinsatzes ein und gab tiefe Einblicke in die Arbeitsabläufe und das Teamwork, das dahintersteckt. In der „Schaltzentrale“ erfuhren die Besucher die Bedeu- tung der „5 Ws“ - eine unverzichtbare Regel, wenn es dar- um geht, im Ernstfall Leben zu retten. Das Zusammenspiel von technischen Geräten, die unerlässlich sind, wurde von Herrn Mohring detailliert vorgestellt. Ein besonderes Highlight des Tages war der Besuch in der Fahrzeughalle. Hier konnten die Bewohner Fahrzeu- ge bestaunen, die bereit sind, im Notfall Leben zu ret- ten: vom Mannschaftstransportwagen, der auch als Ein- satzleitfahrzeug fungiert, bis hin zum brandneuen LF20 Löschfahrzeug, das allein mit seinem stolzen Preis von 450.000 € und seiner beeindruckenden Technik für Fas- zination sorgte. Mit leuchtenden Augen verfolgten die Bewohner, wie Herr Mohring das Blaulicht und die Sirene des 30 Jahre al- ten Löschfahrzeugs LF16 vorführte. Das Interesse an der Atemschutzausrüstung und den dahinterstehenden Aus- bildungen war deutlich spürbar. Nach einem so eindrucksvollen und lehrreichen Vormittag war der Abschied von der Feuerwache nicht einfach. Aber mit neuen Eindrücken und voller Dankbarkeit kehrten die Bewohner und Betreuer pünktlich zum Mittagessen in das Altenzentrum zurück. Inmitten der täglichen Nachrichten erinnert uns dieser Besuch daran, wie wichtig die Arbeit der Feuerwehr für Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 unsere Gemeinschaft ist und welches Engagement dahin- tersteckt. Ein großer Dank geht an die Feuerwehr Baindt und insbesondere an Herrn Mohring für dieses unver- gessliche Erlebnis! Altenzentrum Selige Irmgard S. Denelle, Betreuungskraft Verhinderungspflege und Betreuungsleistung nach § 45 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Ab dem Pflegegrad 1 steht Betroffenen ein Entlas- tungsbetrag von 1.500 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen zu. Dieser Betrag ist dafür gedacht, Sie im Haushalt zu un- terstützen, z. B. bei den anfallenden Reinigungsarbeiten, bei der Wäschepflege, für die Zubereitung der Mahlzeiten oder um Einkäufe zu tätigen. Unsere Hauswirtschafterinnen helfen Ihnen gerne und übernehmen diese Aufgaben für Sie. Auskunft und Beratung: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de DRK Blutspende Jetzt liegend Leben retten: Das DRK bittet dringend zur Spende Damit die Patientenversorgung mit lebensrettenden Blutpräparaten in den Kliniken sichergestellt werden kann, zählt jede einzelne Blutspende. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt. Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich mehr als 2.700 Blutkonserven benötigt. Jede einzelne Blutspende trägt maßgeblich dazu bei, kranken und verletzten Men- schen zu helfen. Jede Spende zählt. Das DRK bittet drin- gend zur Blutspende: Nächster Termin: Donnerstag, dem 31.08.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/ termine Schon gewusst? Gutes tun kann so einfach sein. Eine Blutspende kann bis zu drei Menschen helfen – und das mit weniger als einer Stunde Zeitaufwand! Die reine Blutentnahme dauert davon lediglich ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Interessierte online unter www.blut- spende.de oder telefonisch unter 0800 11 949 11. Hätte, könnte, sollte – einfach machen! Jede Spende zählt! Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Anpassung der Öffnungszeiten Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg passt aus organisatorischen Gründen ihre Öffnungszeiten in den Eingangszonen, in denen Kundinnen und Kunden sich z. B. arbeitslos melden können, an. Ab September 2023 sind diese dienstags ausschließlich für terminierte Vor- sprachen geöffnet, unterminierte Anliegen können nicht mehr entgegengenommen werden. Termine können on- line unter https://web.arbeitsagentur.de/portal/termin- vereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl verein- bart werden. Wer sich ohne Termin persönlich arbeitslos melden möchte, kann dies ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachholen. Die Öffnungszeiten der beiden Berufsinformationszen- tren (BIZ) in Konstanz und Ravensburg sind von den Änderungen nicht betroffen. Terminierte Beratungen in der Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung finden wei- terhin auch außerhalb der Öffnungszeiten der Eingangs- zonen statt. Die telefonische Erreichbarkeit bleibt eben- falls unverändert von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr bestehen. Umfangreiches Online-Angebot Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen ein- fach und unkompliziert über die eServices der Bundes- agentur für Arbeit erledigen. So ist es beispielsweise mög- lich, sich online arbeitssuchend und arbeitslos zu melden oder einen Antrag auf Arbeitslosen- oder Kindergeld zu stellen. Ausführliche Informationen zu den eServices gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Öffnungszeiten der Eingangszonen für unterminierte Vor- sprachen ab 01. September 2023: Hauptagentur in Konstanz sowie Geschäftsstellen Friedrichshafen, Ravensburg, Singen und Überlingen Mo., Mi. und Fr. 08:00 – 12:30 Uhr Do. 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Geschäftsstelle Wangen Mo., Mi. und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit: Die Servicehotline ist für Arbeitnehmer unter 0800 4 5555 00 und für Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20 (jeweils ge- bührenfrei) von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr zu erreichen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 1. 2. 3. 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Private Wärmeplanung Wie heizen wir morgen? Tipps zum Heizungstausch: Keine Torschlusspanik. Spätestens 2045 muss Ihre fossile Heizung raus – also erst in mehr als zwanzig Jahren. Wenn sie noch Deutschland strebt bis 2045 Klimaneu- tralität an. Ungeachtet dessen wird seit Monaten über die Wärmewende gestrit- ten, vor allem darüber, wie wir in Zukunft unsere Häuser heizen. Dabei wol- len hierzulande die allermei- sten Menschen in 22 Jah- ren ebenfalls klimaneu- tral leben. Und sie wollen auch erneuerbare Ener- gien beim Heizen ver- wenden. Doch wenn es dann endlich konkret werden soll, stellen sich noch sehr viele Fragen. Für hitzige Diskussionen sorgt die von Bundesenergie- minister Robert Habeck und auch von Umweltverbänden favorisierte Wär- mepumpe: Zumindest im Neubau ist diese elektrisch geführte und mit Ökostrom auch klimafreundliche Art der Wärmegewinnung bereits sehr beliebt: Laut dem Statistischen Bundesamt heizen 57 Prozent der 2022 ge- bauten Wohngebäude mit Wärmepumpen – die übrigens nach Tests von Wissenschaft- lern auch ohne Fußbodenheizung funktio- nieren, wenn z.B. die Heizkörper ein Zwei- rohrsystem aufweisen. Aber was ist mit dem Altbau? Dessen Eigen- tümer werden keinesfalls gezwungen, schon 2024 eine Wärmepumpe installieren zu las- sen. „Wer einen Gaskessel hat, einen Ölkes- sel hat, der kann ihn behalten“, will Habeck beruhigen. Und, so er: „Niemand rennt in Keller und reißt das raus.“ Bis zum Jahr 2045. Denn spätestens in 22 Jahren müssen wir alle aus der fossilen Verbrennung raus sein. Im Innenstadtbereich, wo die Altbauten dicht an dicht stehen, könnte die Fernwärme erste Wahl sein – also ein Anschluss an ein Wärmenetz drin sein, das zunächst mit hohen Anteilen, später komplett mit erneu- erbaren Energien gespeist wird. Hier heißen die Erneuerbaren-Optionen Großwärmepumpen, große Solarthermiean- lagen, Tiefengeothermie oder KWK-Anlagen mit Biomasse oder grünem Wasserstoff. Dafür kilome- terlange Wärmeleitungen – wenn auch noch aus Kohleheiz- und Gaskraftwerken – gibt es bereits in vielen Kommunen, die größten in Berlin, Hamburg und München. Auch die ostdeut- schen Bundesländer nutzen bereits sehr viel Fernwärme. Viele weitere Haushalte ließen sich daran anschließen. Der Bund plant eine Fernwärmeoffensive und will Kommunen dabei unterstützen, ihre Netze auszubauen. Für Altbaueigentümer gilt es also, erst mal die Wärmeplanung ihrer Kommune abzu- warten. Die muss bis 2028 ein Konzept vor- legen, wie sie die Wärmeversorgung in Ihrer Region klimafreundlich umbauen will. Eine weitere Option wäre es, von Erd- gas auf Holzpellets umzustellen. Ob sich da der alte Kessel einfach umrüsten lässt, kann am besten ein Heizungsinstallateur beantworten. Und es gibt noch eine Mög- lichkeit, die großes Potenzial verspricht und eine Alternative zu fossilem Erdgas darstellt: Biogas. Damit lassen sich aber herkömmliche Gasheizungen noch nicht betreiben, weil der Methangehalt zu niedrig ist. Das Biogas muss zu Biomethan veredelt werden, um es in einer gewöhnlichen Heizung verwenden zu können. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat ermittelt, dass bis 2030 hierzulande pro Jahr 100 TWh Biomethan ins Gasnetz eingespeist werden könnten. Dies entspricht etwa einem Fünftel der Erdgasmenge, die Deutschland 2022 an russischem Erdgas verbraucht hat. (tb) Wärmepumpe im Altbau: So weißt Du in 3 Schritten, ob die Wärmepumpe zu Dir passt unter https://www.finanztip.de/waermepumpe/altbau/ https://www.zukunftaltbau.de/presse/ presseinformationen/die-sieben-groessten- waermepumpenmythen-im-faktencheck Weitere Zahlen zum Wärmemarkt: www.bdew.de/ service/publikationen/statusreport-waerme/ funktioniert, muss das Gerät, so viel steht schon fest, nicht bereits 2024 durch ein kli- mafreundlicheres Gerät ersetzt werden – au- ßer es ist ein uralter Standardheizkessel mit sehr schlechtem Wirkungsgrad. Auch eine Reparatur, wenn möglich, ist erst mal noch drin. Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich von Energieeffizienzexperten beraten. Fossile Heizung irreparabel kaputt. Dann wären Sie schlecht beraten, wenn Sie wieder auf eine neue Gas- oder Ölhei- zung setzten. Schließlich wird Erdgas und Öl aufgrund des von Jahr zu Jahr steigenden CO2-Preises immer teurer. Denkbar wäre eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung – solche Hybridheizungen gibt es auch als einzelnen Block, in dem beides vereint ist. Fragen Sie bei einem spezialisier- ten Handwerksbetrieb nach. Eine Liste dazu gibt es z.B. beim Bundesverband Wärme- pumpe: https://www.waermepumpe.de/ Förderung. Ganz klar, eine Wärme- pumpe ist teurer in der Anschaffung als eine neue Gasheizung. Im Betrieb dann al- lerdings, wenn man die Vollkosten betrach- tet, nicht mehr. Die Investition lohnt sich – und Sie bekommen sehr viel Förderung dafür. Mindestens 30 Prozent der Kosten übernimmt der Staat, durch verschiedene Boni sind bis zu 50 Prozent drin. Alternativ sind die Kosten auch steuerlich absetzbar. Keinen Schnellschuss. Jetzt noch schnell eine Gasheizung zu ordern, weil die ja bis 2045 noch zwei Jahrzehnte lau- fen kann – und man ja erst dann die teurere Wärmepumpe kaufen muss, ist wegen des steigenden CO2-Preises keine gute Wahl. Aber auch sofort zur Wärmepumpe zu wechseln, kann verfrüht sein – zumal wenn der Gasbrennwertkessel noch läuft. Wärme- pumpen werden immer preiswerter und die Installation wird einfacher, die Handwerker werden geübter, das reduziert die Kosten. Es könnte sich also lohnen, noch zu warten. Wärmeplanung Ihrer Kommune. Wenn es in Ihrer Kommune noch kei- ne Wärmeplanung gibt, dürfen Sie auch 2024 noch eine neue Gasheizung einbauen las- sen; sie sollten aber darauf bestehen, dass sie „Wasserstoff-ready“ ist. Das meint: Die Gas- heizung muss auf eine spätere Nutzung mit 100 Prozent Wasserstoff angelegt sein. https://www.finanztip.de/blog/tauschpflicht-bei- heizungen-mit-so-viel-zuschuss-kannst-du-rechnen/ Fo to : A do be S to ck Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ravensburger Kulturangebote ab sofort im KulturPass erhältlich 200-Euro-Kulturbudget für 18-Jährige! Junge Menschen, die in diesem Jahr volljährig werden, haben Grund zur Freude: Die Bundesregierung stellt ih- nen ein virtuelles Budget von 200 Euro für Kulturangebo- te zur Verfügung. Hierdurch erhalten sie die Möglichkeit, Tickets für Konzerte, Theater, Museen und vieles mehr zu erwerben und somit die vielfältige Kultur Deutschlands näher kennenzulernen und zu erleben. Einzulösen ist das Guthaben in der KulturPass-App, in welcher Kulturanbie- tende ihr Programm vorstellen und die Heranwachsenden aus einem großen Sortiment an Angeboten auswählen können. Auch die zahlreichen Kultureinrichtungen in Ravensburg stellen unterschiedliche Angebote zur Verfügung. Das Budget kann zum Beispiel für Eintritt und für Führungen im Kunstmuseum sowie im Museum Humpis-Quartier eingelöst werden. Auch ist es möglich, dieses für Konzer- te, Theatervorführungen und diverse andere Veranstal- tungen zu nutzen, die in der Zehntscheuer, im Theater Ravensburg, im Konzerthaus, in der Oberschwabenhalle sowie im Kapuziner Kreativzentrum stattfinden. Darüber hinaus existiert die Option, das Guthaben für Bücher bei RavensBuch über den Online-Shop Osiander als auch für Unterrichtseinheiten in der Musikschule Ravensburg e.V. sowie für Instrumente und Zubehör beim Musikhaus Lange zu verwenden. Die Angebote in der App werden laufend für die Kultursaison ab September ergänzt. Für weitere Fragen zum Thema KulturPass steht das Team des Kulturamtes der Stadt Ravensburg den Bürge- rinnen und Bürgern telefonisch unter 0751 82-168 gerne zur Verfügung. Ebenso kann man sich über die Webseite www.kulturpass.de informieren. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. August - 03. September 2023 Gedanken zur Woche: In Stille Verstehen – durch Stille, Wirken – aus Stille, Gewinnen – in Stille. Dag Hammarskjöld Samstag, 26. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 27. August 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeiern auf dem Reitplatz (Reittunier) Ministranten: alle Ministranten die da sind († Klementine und Eduard Gelzenlichter, Ludmil- la, Alexander und Nikolaus Linkov, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Pia und Baptist Heilig, Adalbert Berger) Dienstag, 29. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 30. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 31. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 01. September 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 02. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Martina und Hermann Gindele, Kurt Brugger, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Karl Bohner, Franz und Eugen Schmidt) Sonntag, 03. September – 22. Sonntag im Jahres- kreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeiern Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB ---------------------------------------------------------------- Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 31. August geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de ----------------------------------------------------------------- ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchen- gemeinden Baienfurt und Baindt impulse Save the Date BAINDTER VESPER Michael Boenke liest aus seinem Krimi Leberwurscht letal 06.10.2023, 18.00 Uhr in Baindt Dieses Jahr bieten wir bei unserem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbischen Autor Michael Boenke. Michael Boenke ist in Sigmarringen geboren und lebt heu- te in Bad Saulgau. Nach Veröffentlichungen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bönle in der oberschwäbischen Provinz im- mer wieder über Mordopfer und wird in die Ermittlungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke – passend zur Veranstaltung – aus seinem 7. Band „Leberwurscht letal“. Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns auch eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dürfen gespannt sein. Anmelden kann man sich drei Wochen vor unserem Ves- per, wenn die Einladung im Gemeindeblatt erscheint. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das geknickte Rohr wird er nicht zer- brechen, und den glimmenden Docht wird er nicht aus- löschen. Jes 42,3 Während der Ferien (bis einschließlich 10. September) findet keine Kinderkirche statt. Sonntag, 27. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 03. September 13. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 04. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Im August findet keine Taizéandacht statt!!! Gedanken zum Wochenspruch Es ist leider immer wieder zu beobach- ten, wie Menschen die Schwächen an- derer ausnutzen. Das sprichwörtliche „geknickte Rohr“ ist dann Ansatzpunkt, um vollends zu zerbrechen, der glim- mende Docht ist dann Zeichen dafür, dass das Feuer aus ist. – Ganz anders schaut Gott auf uns Menschen. Er heilt, wo wir geknickt oder angeschlagen sind. Er entfacht das ausgebrannte Feuer neu. Wo für andere der Ofen aus ist, haucht er neu seinen Lebensatem ein. Gott sei Dank: Wir können als Christenmenschen diesen Blick aufs Leben von Gott lernen, vermeintliche Selbst- verständlichkeiten hinterfragen und mutig das Leben fördern, ohne Angst davor, dass uns die Lichter ausge- hen. Denn selbst das wäre für Gott kein Hindernis, immer wieder neu mit uns anzufangen. Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ------ Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 29. September 2023, 19.30 Uhr: „Den Himmel gibt’s Echt“ in der Ev. Kirche Eine „wahre Geschichte“, dokumentiert in dem gleichna- migen Buch, das in den USA zum Bestseller avancierte: Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ein Vierjähriger übersteht mit knap- per Not eine komplizierte Operation. Später erzählt er, er sei während des Eingriffs im Himmel gewesen, einem unfassbar schönen Ort, wo er Engel, Jesus und Verwandte getroffen habe. Erzählt wird diese Geschichte aus der Perspektive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pastor in einem Kaff in Nebraska und möchte das Erlebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zuschreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Din- ge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? ------ Der Kreative Montag bietet an August: 28.8. C. Welle-Lebherz: „Reduziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ September: 4.9. K. Schmitz: „Kreativ im Freien“ 11.9. C. Welle-Lebherz: „Stadtansichten - kubistisch“ 18.9. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren“ 25.9. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Re- gel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB wird innerhalb von sieben Minuten der Zahn gezogen FC Wangen - SV Baindt 5:3 (5:1) Nach einer intensiven sechswöchigen Vorbe- reitung reiste der SVB am Samstagnachmittag voller Vorfreude ins Allgäu zum Verbandsliga-Absteiger aus Wangen. Für das erste Landesliga-Spiel der Vereinsge- schichte hätte die Losfee aber durchaus einen einfache- ren Gegner bereithalten können - der FCW wird als Meis- terschaftskandidat Nummer 1 gehandelt. Erschwert wurde die Baindter Mammutaufgabe unter anderem durch die urlaubsbedingten Ausfälle der letztjährigen Leistungsträ- ger M.Brugger, M.Szeibel und Dischl. Dennoch war der SVB gewillt im Wangener Allgäu-Sta- dion eine mutige Leistung auf den Rasen zu bringen, was Rädels Elf in den Anfangsminuten durchaus gelang. Nach Balleroberungen versuchte die Baindter Mann- schaft schnell umzuschalten und hielt die Wangener Of- fensivkräfte zunächst weit vom eigenen Tor fern. Den- noch verzeichnete der FCW die erste große Torchance der Partie, ein Heber über den herauseilenden Wetzel ging allerdings deutlich übers Tor. Auf der Gegenseite ließ der SVB wiederum seine Stärken aus der vergangenen Spielzeit aufblitzen. Nach einem langen Ball von Walser auf Boenke, machte dieser den Ball am Mittelkreis stark fest und schickte im richtigen Moment Linksaußen Fischer auf die Reise. Dieser behielt vor Maier die Ruhe und mar- kierte die überraschende 0:1-Führung für den Aufsteiger (18.). Auch im Nachhinein blieb der SVB aktiv, kassierte wenig später dann aber unglücklich den Ausgleich: nach Chaos im Baindter Strafraum parierte erst Wetzel und auch den Nachschuss von Leyla grätschte Walser noch von der Linie an die Latte, wonach der Ball entweder vor oder hinter der Torlinie landete und wieder zurück ins Spielfeld sprang. Nachdem der Unparteiische zunächst klar auf Weiterspielen entschied, wurde er allerdings von seinem nicht allzu überzeugend wirkenden Linienrichter überstimmt und entschied auf Tor für den FCW (25.). Durch diesen bitteren Gegentreffer ließ sich der Aufstei- ger im Anschluss völlig aus dem Konzept bringen und bekam innerhalb von sieben Minuten die ganze Qualität des FCW zu spüren. Zunächst kam Thoma im Strafraum zu spät, wobei Brüderlin den Elfer sicher verwandelte (34.), dann jagte Herrmann die Kugel mit zu viel Platz im Mittelfeld sehenswert in den Knick (38.) und wenig spä- ter war es erneut Brüderlin, der per Strafstoß erfolgreich war (41.). Sinnbildlich für die Baindter Verunsicherung war der Anstoß nach dem 4:1, wobei der Ball nach nur einem Rückpass schon wieder verloren wurde und Gleinser zum 5:1-Halbzeitstand einschob (41.). Bei fast 35 Grad und einer 4 Tore-Führung im Rücken schaltete der FCW in der zweiten Halbzeit dann einen Gang zurück, blieb jedoch weiterhin gefährlich - so ret- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 teten unter anderem Wetzel und der Pfosten für den SVB. Während Boenke an alter Wirkungsstätte ein Tref- fer verwehrt bleiben sollte (65.), machte es Fink nach toller Vorarbeit von Kapitän Thoma 20 Minuten später besser und verwandelte im 1 gegen 1 mit dem Wangener Schlussmann zum 5:2 (85.). Thoma konnte im Anschluss den Rückstand sogar noch auf 5:3 verkürzen, da er nach einem weiten Abschlag von Wetzel durchgelaufen war und Maier überlupfte (90.). Das große Wunder blieb am Ende allerdings aus, auch wenn Fischer mit einem Freis- toß aus halbrechter Position den Anschlusstreffer sogar noch auf dem Fuß hatte (90+2.). Am Ende verliert der SVB jedoch absolut verdient mit 5:3 gegen den FCW, welcher zwischen der 25. und 45. Minute zeigte, weshalb man mit ihnen in dieser Saison als Meis- terschaftskandidat rechnen kann. Der SVB agierte nach gutem Beginn in der Defensive und im Spielaufbau viel zu naiv, wobei diese Fehler deutlich konsequenter bestraft wurden als noch in der Bezirksliga. Durch die Verschie- bung der Partie am kommenden Wochenende gegen den VfB Friedrichshafen, warten auf Rädels Mannschaft nun zwei wichtige Trainingswochen, in welchen man sich best- möglich auf die Partie beim FC Albstadt vorbereiten wird. SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Lukas Walser (46. Manuel Brugger), Philipp Kneisl (76. Florian Vollmer), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Nico Geggier (89. Kevin Fischer), Jan Fischer, Mika Dantona (46. Kisanthan Nagarasa), Philipp Boenke (65. Baba Camara), Tobias Fink Schiedsrichter: David Rommel (Schelkingen) - Zuschau- er: 112 Tore: 0:1 Jan Fischer (18.), 1:1 Oktay Leyla (25.), 2:1 Jonas Brüderlin (34. Foulelfmeter), 3:1 Kai Herrmann (38.), 4:1 Jonas Brüderlin (41. Foulelfmeter), 5:1 Jan Gleinser (41.), 5:2 Tobias Fink (84.), 5:3 Philipp Thoma (90.) SG Argental II - SV Baindt II 4:1 Auch der SVB II musste nach einer frühen Führung noch eine bittere Niederlage zum Auftakt hinnehmen. So brach- te Akaiber die zunächst überlegenen Gäste verdient mit 0:1 in Führung (7.), in der Folge schaltete Geggiers Team unverständlicherweise aber bereits in den Verwaltungs- modus und musste vor der Pause innerhalb von zwei Minuten zwei Gegentore hinnehmen (33.) (35.). Auch in der zweiten Halbzeit gelang es der „Zwoiten“ nicht das Leistungsmaximum abzurufen, das 3:1 durch die SG II war die Folge (57.). Zwar wurde die Baindter Mannschaft in der Schlussphase offensiv nochmal gefährlicher, das Tor fiel jedoch auf der Gegenseite (80.). Damit muss der SVB II eine vermeidbare Niederlage zum Start hinnehmen und ist in der kommenden ebenfalls ge- gen den FC Wangen, die zweite Mannschaft, gefordert. SV Baindt II: Jan Mohring, Lukas Grabherr, Patrick Späth, Sebastian Brenner, Niklas Späth, Tobias Trautwein, Julian Keppeler, Rabie Akaiber, Johannes Schnez, Kevin Fischer, Moritz Lang, Robin Blattner, Niklas Hugger, Luca Lauriola Vorschau: Sonntag, 27.08 13.15 Uhr: SV Baindt II - FC Wangen II Narrenzunft Raspler e.V. Am kommenden Wochenende veran- staltet der Reitverein Baindt das Reit- turnier. Hierzu würden wir uns am Sonntag, 27.08.2023, um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt 48. Reitturnier am 26. und 27. August 2023 in Baindt (Zeiteinteilung anbei) „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 48. Reitturnier vom 26. bis 27. August 2023 in Baindt statt. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm ein „Hindernis- fahren für Zweispänner“, bei welchem die Gespannfah- rer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Pfarrer Bernhard Staudacher feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. Für die kleinen Besucher wird nach dem Gottesdienst wieder ein Kinderprogramm angeboten. Die älteren Gäste dürfen sich über einen reichhaltigen Mittagstisch freuen. Nachmittags findet dieses Jahr erstmals ein „Hobby Hor- se Turnier“ bzw. „Steckenpferdturnier“ auf dem Spring- platz statt. Zum Abschluss des diesjährigen Reitturniers spielt ab etwa 17.30 Uhr die oberschwäbische Partyband D‘Quir- lige 5 im Festzelt. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss Baumaschinen GmbH, J.F. Maschinen GmbH & Co. KG und TOMOBIL GmbH Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Quelle: d‘Quirlige 5/Instagram Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Freitag, 25.08.2023 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 26.08. und Sonntag, 27.08.2023 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen. Diese können am Samstag und Sonntagmorgen an der Kuchentheke im Festzelt abgegeben werden. Montag, 28.08.2023 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen. Anschließend bauen wir das Gerüst um unsere Reithal- le auf. (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst- Winter Basar am 23.09.2023 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 28.8.23 auf der Basarlino App. Warenannahme ist am 22.9.23 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 23.9.23 von 16 bis 17 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in neuer Form in der Schenk-Kon- rad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 23. September 2023 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 22.09.2023 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 23.09.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab - Vorab-Einkauf am Freitagabend - statt 6 € nur 1 € (Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsge- bühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förderver- ein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kindergär- ten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 27.08. auf dem Damülser Höhenweg Abfahrt ist um 7 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaf- ten. Start der Wanderung ist dann an der Talstation Ha- senbühl zur Ragazeralpe zum Sünser Joch - Ragazer Blanken - Hochblanken. Wer noch Lust hat, kann sich noch auf der Damülser Mittagsspitze in das Gipfelbuch eintragen. Weiter geht es dann zur Uga-Alpe. Abfahrt dann mit dem Uga-Express oder Abstieg über die bekann- ten Skipisten. Aufstieg 750 m, Abstieg 320 m bzw. 750 m. Dauer ca. 5,5 Std. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer- alpinteam@svbaindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Gauwanderung in Pfullendorf Treffpunkt: Sonntag 03.09.2023 um 9.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Angeboten werden 2 Touren. Tour 1: Gerberit - Gewann Vorderstock - Gaisweiler, ca. 2,5 Stunden, 6 km, Tour 2: Gerberit - Bergwald - Tautenbronn - Aach Linz - Haig, ca. 3,5 Stunden, 10,5 km Einkehr Gruppe 1 vorgesehen im Jägerhof 13.30 Uhr. Fahr- preis 10 Euro für Mitglieder. Bitte bei Anmeldung die gewünschte Tour angeben we- gen der Bildung von Fahrgemeinschaften. Vesper, Trin- ken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe bitte mitbringen. Anmeldung ab 30.08.2023 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll. E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung Siebenkreuzerweg von Bad Saulgau zum Kloster Sießen Vom Therme Parkplatz geht es auf Feld- und Wiesenwe- gen am Wagenhäuser Weiher vorbei zum Kloster Sießen. Dort Besuch der Fauerausstellung im Hummelsaal und anschließend Einkehr im Café im Klosterhof. Treffpunkt: Dienstag 05.09.2023 um 11.00 Uhr Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca, 3 Stun- den, 12 km. Fahrpreis 7.00 Euro (Fahrgemeinschaften). Bitte mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, ggf. Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wan- derung nicht statt. Anmeldung ab 30.08.2023 ab 17.00 Uhr bei Wanderfüh- rung Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Gäste sind herzlich willkommen! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Was sonst noch interessiert Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 MR - Feldtag am 31. August 2023 Wir werden am Donnerstag, den 31. August 2023 ab 10 Uhr bis ca. 14 Uhr auf der Ackerfläche in der Nähe von Ostrach, zwischen Unterweiler und Laubbach, einen Feldtag anbie- ten – Bitte folgen Sie der Beschilderung ab Unterweiler Themen: Direktsaat; Minimale Bodenbearbeitung; Grün- landtechnik Für das leibliche Wohl wird gesorgt Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr Team des Maschinenring Alb-Oberschwaben Gemeinde Bergatreute: Familienfest mit Kinderflohmarkt am Freitag, 08.09.2023 Im Rahmen des Ferienprogramms gibt es am Freitag, 08.09.2023 von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr auf den öffentlichen Grünflächen vor der Gemeindehalle (Schmidstr. 5) einen Flohmarkt extra für Kinder (es wird keine Standgebühr erhoben), Kinderschminken, eine Hüpfburg, Pony reiten, Drehorgelspieler und weitere tolle Sachen erwarten euch. Falls das Wetter nicht mitmachen sollte, findet das Ganze in der Gemeindehalle statt. Getränke, Kaffee und Kuchen sowie Grillgut werden zum Verkauf angeboten. Außer guter Laune müsst ihr also nichts mitbringen Einladung zum Barcamp „Digitaler Dialog Allgäu-Oberschwaben: Wissen.Impulse.Netzwerken.“ In einer Zeit rasanter technologischer Entwicklungen und sich verändernder Geschäftswelten rückt die Frage, wie Unternehmen für die Zukunft gerüstet sind, stärker denn je in den Vordergrund. Das Barcamp „Digitaler Dialog Allgäu-Oberschwaben: Wissen.Impulse.Netzwerken.“ wid- met sich am Freitag, 22.09.2023 von 9:00 bis 17:00 Uhr in Kißlegg-Bärenweiler genau dieser Herausforderung und beleuchtet diverse Schlüsselbereiche, die für die zukunfts- fähige Ausrichtung von Firmen essentiell sind. Das Barcamp, das von der Wirtschafts- und Innovations- förderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg und dem Digitalen ZukunftsZentrum Allgäu-Oberschwaben organi- siert wird, bietet ein innovatives Veranstaltungsformat, bei dem die Teilnehmenden das Programm selbst gestalten und von einer vielfältigen Wissensplattform profitieren können. Unter dem Motto „WIN: Wissen.Impulse .Netz- werken.” bietet die Veranstaltung die Gelegenheit, tief in verschiedene Themenbereiche rund um das Thema “di- gitale Transformation” einzutauchen. Diskutiert werden hierbei Themen wie digitale Produkti- on und Automatisierung, Nutzung digitaler Technologien und digitale Geschäftsmodelle, Change-Management und Innovationskultur, Datennutzung und Cybersicherheit sowie Personalentwicklung und digitale Kompetenzen. Ebenso werden Themen wie Finanzierung und Förder- mittel thematisiert. Die Veranstaltung versammelt, als offene Wissensplatt- form, Unternehmen und Experten aus den verschiedens- ten Bereichen der digitalen Transformation. Alle Teilneh- menden haben die Gelegenheit, das Programm nicht nur zu verfolgen, sondern aktiv zu prägen und eigene Schwer- punkte zu setzen. In einem Umfeld, das Networking auf Augenhöhe fördert, besteht die einmalige Chance, wert- volle Verbindungen zu Digitalisierungsexperten zu etablieren. Aber nicht nur Netzwerken steht im Vordergrund. Das Barcamp dient ebenfalls als Quelle für Innovation und Kreativität, liefert neue Denkanstöße und Inspiration. Das Gefühl, Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu sein, wird durch die gelebte Du-Kultur verstärkt, die jeden dazu einlädt, offen und authentisch zu kommunizieren. Abgerundet wird das Erlebnis durch eine angenehme Atmosphäre in der Hei- mat Bärenweiler, die durch kulinarische Besonderheiten bereichert wird. Das Barcamp ist mehr als nur ein Event – es ist ein Erleb- nis, das den digitalen Dialog fördert. Teilnehmende können sich ab sofort unter folgendem Link anmelden: https://eveeno.com/barcamp2023 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 27. August 2023 Gästeführer: André Kappler Wilde Tiere – wilder Wald Viele wilde Tiere durchstreifen unsere Wälder. Wilde Schweine, kleine Räuber und manchmal sogar seltene Gäste wie Waschbären finden im Wald ihr Zuhause. Ver- suchen wir ihre Spuren aufzunehmen und entdecken wir kleine und große wilde Tiere. Lassen Sie sich in die Welt der Tiere und der wilden Wäl- der entführen. Wo sind sie zu finden und welche fantastischen Fähigkei- ten ermöglichen ihr spannendes Leben? Die Führung dauert 2 Stunden, und es ist eine Strecke von ca. 4 km zu bewältigen. Diese Führung ist besonders für Familien und Kinder gedacht. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Ende ca. 17:00 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Bund der Steuerzahler Baden-Württem berg BdSt erinnert an Abgabefristen für die Einkommen- steuererklärung Steuerzahler haben Zeit bis zum 2. Oktober 2023 bzw. bis zum 31. Juli 2024 Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgeben muss und seine Steuererklärung selbst ausfüllt, sollte sich langsam beeilen. Denn die Abgabefrist endet Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 für jene am 2. Oktober 2023. Wer diese Frist nicht einhal- ten kann, sollte bei seinem Finanzamt eine Fristverlänge- rung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen. Bei den meisten Finanzämtern genügt hierzu der Griff zum Telefonhörer, es besteht aber auch die Möglichkeit, das Finanzamt über das Kontaktformular auf der jeweiligen Homepage anzuschreiben. Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuer- berater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Rechts- anwalt angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung auf den 31. Juli 2024. Dennoch sollten die Steuerzahler auch hier nicht bis kurz vor Toresschluss warten, sondern sich rechtzeitig an den Berater wenden, sodass die Erklärung noch fristgerecht angefertigt und abgegeben werden kann. Entspannt können diejenigen Steuerzahler sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzu- geben. Angestellte Singles oder Paare mit der Steuer- klasse 4/4 ohne weitere Einkünfte brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Da- für haben die Steuerzahler vier Jahre Zeit, informiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Dies zu tun lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Denn im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung rund 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. Wer für seine anstehende Steuererklärung noch eine Übersicht benötigt, auf was es zu achten gilt, kann die „Checkliste Einkommensteuer 2022“ kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württem berg unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 anfordern. MIETANGEBOTE Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. 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Chiffre Zu- schriften an den Verlag 777/1298 GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? 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