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Zweitwohnungssteuererklärung.pdf

Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Zweitwohnungssteuererklärung 1. Angaben zur Person, die die Zweitwohnung inne hat a) Name: _____________________________________________ b) Vorname: _____________________________________________ c) Geburtsdatum: _____________________________________________ d) Anschrift Hauptwohnung: _____________________________________________ e) Anschrift Zweitwohnung: _________________________________88255 Baindt f) Einzugsdatum Zweitwohnung _____________________________________________ g) Telefon/E-Mail für Rückfragen: _____________________________________________ Versand Schriftverkehr an: Erstwohnung Zweitwohnung Zur Information: Als „Wohnung“ im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung gelten nicht nur abgeschlossene Wohnungen, sondern z.B. auch Zimmer in Wohngemeinschaften oder die Meldung des Zweitwohnsitzes in der Wohnung/im Haus der Eltern. Inhaber der Zweitwohnung ist jede Person, die einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Nicht zur Wohnfläche zu zählen sind: Kellerräume, Waschküchen, Dachbodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (s. Wohnflächenverordnung). Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 2. Steuerbefreiungstatbestände (§ 3 Zweitwohnungssteuersatzung) Die im Folgenden aufgelisteten Zweitwohnungen sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Bitte prüfen Sie, ob einer der Tatbestände auf Sie zutrifft. Falls ja, kreuzen Sie das Zutreffende an und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Meine Zweitwohnung ist gemeldet in einer: Wohnung, die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt wird. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ ➔ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung in einem Alten-, Altenwohn- und Pflegeheim, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder einer ähnlichen Einrichtung. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ ➔ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung, die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird. Ich bin verheiratet und lebe nicht dauernd getrennt von meinem Ehepartner, die eheliche Wohnung befindet sich nicht in Baindt und ich kann meiner Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen. Anschrift Familienwohnsitz: _________________________________________________ Anschrift Arbeitsstelle: _________________________________________________ ➔ Bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Heiratsurkunde beifügen. Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung, meine Nebenwohnung ist bei meinen Eltern oder einem Elternteil gemeldet, ich bin finanziell von meinen Eltern abhängig. ➔ Bitte Bescheinigung der Schule, der Ausbildungsstelle oder Studienbescheinigung beilegen sowie eine Kopie des Kindergeldbescheides beifügen. Der Wegfall eines Befreiungstatbestandes ist unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Trifft einer der oben genannten Tatbestände auf Sie zu, müssen die Angaben unter 3. und 4. nicht ausgefüllt werden. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 3. Angaben zur Zweitwohnung a) Die Zweitwohnung bewohne ich: alleine mit _________ weiteren erwachsenen Personen zusammen als Wohngemeinschaft (ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt z.B. Bad/Küche, ein Teil (Zimmer) ist der persönlichen Nutzung vorbehalten) Lebensgemeinschaft (Familie/Ehe/Partnerschaft – alle Bewohner haben Zugang zu allen Räumen) Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche (z.B. eigenes Zimmer) beträgt: _______qm Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche (z.B. Bad, Küche, Flur) beträgt: _______qm Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: _______qm b) Miete oder Mietwert der Zweitwohnung die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine Netto-Kaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: ______________ € im Monat Bei Wohnungsanteilen in einer Wohngemeinschaft: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: ______________ € im Monat Hinweis: Sollte für Ihre Wohnung keine Netto-Kaltmiete vereinbart worden sein, so wird laut der Zweitwohnungssteuersatzung bei der Brutto-Kaltmiete pauschal 10 %, bei der Brutto-Warmmiete pauschal 20 % abgezogen. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG c) Für die Zweitwohnung wird vom Zweitwohnungsinhaber keine Miete/Pacht/sonstiges Entgelt bezahlt. Ich bin Eigentümer der Wohnung/des Hauses. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegel ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Wohnung/das Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, sind Eigentümer. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegels ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, zahlen Miete für die gesamte Wohnung/das gesamte Haus. Diese Miete ist eine: Netto-Kaltmiete Brutto-Kaltmiete Brutto-Warmmiete Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete _____________ € im Monat Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch _____________ erwachsene Personen in der Wohnung/im Haus. Bitte Kopie des Mietvertrages, aus dem die Miete sowie die Berechnung der Miete (enthaltene Nebenkosten) hervorgeht, als Nachweis beifügen. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 4. Angaben zur Eigentumswohnung oder zum Haus zur Ermittlung des Mietwertes lt. Mietpreisspiegel a) Baujahr der Wohnung/des Hauses _____________ b) Quadratmeter Wohnfläche _____________ qm c) Wohnart: Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus mit __________ Wohnungen Reiheneckhaus Wohnblock mit __________ Wohnungen Reihenhaus Penthouse auf einem Wohnblock Zweifamilienhaus Nicht abgeschlossene Wohnung sonstiges Objekt d) Garage/Stellplatz: (für den Zweitwohnungsinhaber) Garage Garage mit Heizung, Licht und Wasser Offener PKW Stellplatz Stellplatz in Tiefgarage (abgeschlossen) Stellplatz in Tiefgarage (nicht abgeschlossen) e) Folgende Ausstattung wurde nicht modernisiert (auf den Stand heutiger Technik) und wirkt sich mietpreismindernd aus: Heizung/Warmwasserversorgung Strominstallation Wärmedämmung/Außenisolierung Fußbodendämmung Fenster Bad/WC sonstige Umstände ________________________________________________________ Anmerkung: Sollte Ihre Wohnsituation zu keinem der genannten Fälle passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 5. Unterschrift Dieser Steuererklärung ist/sind ______ Anlage/n (Nachweise) beigefügt. Ihre Angaben werden zur Überprüfung einer evtl. Zweitwohnungssteuerpflicht benötigt. Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 11 der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben. Der/die Inhaber/in einer Zweitwohnung ist verpflichtet, die für die Höhe der Zweitwohnungssteuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit zur Bearbeitung der Steuererklärung Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, behalten wir uns vor, diese bei Ihnen anzufordern. Für Fragen steht Ihnen Frau Rauhut gerne unter Tel. 07502/9406-21 oder per Mail an m.rauhut@baindt.de Verfügung. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben: Datum: __________________ Ort: ___________________ Unterschrift: ___________________ Die Steuerklärung ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen bzw. von dessen gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Bitte zurücksenden an: Gemeinde Baindt Kämmerei Marsweilerstraße 4 88255 Baindt mailto:m.rauhut@baindt.de Text1: Text2: Text3: Text4: Text5: Text6: Text7: Check Box1: Off Check Box2: Off Check Box3: Off Text8: Check Box4: Off Text9: Check Box5: Off Text10: Text11: Check Box6: Off Check Box7: Off Check Box8: Off Text12: Check Box9: Off Check Box10: Off Text13: Text14: Text15: Check Box11: Off Check Box12: Off Check Box13: Off Check Box14: Off Text16: Text17: Check Box15: Off Check Box16: Off Check Box17: Off Check Box18: Off Check Box19: Off Check Box20: Off Check Box21: Off Text18: Text19: Text20: Text21: Check Box22: Off Check Box23: Off Text22: Check Box24: Off Check Box25: Off Text23: Check Box26: Off Check Box27: Off Check Box28: Off Check Box29: Off Check Box30: Off Check Box31: Off Check Box32: Off Check Box33: Off Check Box34: Off Check Box35: Off Check Box36: Off Check Box37: Off Check Box38: Off Check Box39: Off Text24: Check Box40: Off Check Box41: Off Check Box42: Off Text25: Text26: Text27:[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 11.03.2026
    Wasser-_und__Abwassergebühren_Berechnung_-_Gebührenrechner_2026.xlsx

    2026 Wasser-/Abwassergebühren 2026 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2026 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2026 Abwassergebühren 2026 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,95 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

    Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
    Dateigröße: 18,51 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 12.01.2026
      Wasser-_und__Abwassergebühren_Berechnung_-_Gebührenrechner_2026.xlsx

      2026 Wasser-/Abwassergebühren 2026 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2026 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2026 Abwassergebühren 2026 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,95 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

      Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
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        Formular_Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

        Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Eingangsdatum bei Gemeinde Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (§ 2 Abs. 2 LGastG) Antragsteller oder Veranstalter Bei Vereinen oder Firmen ist stets der rechtliche Vertreter bzw. Vorstand des Vereins anzugeben. Dieser unterschreibt auch den Antrag. Abteilungsleiter oder andere Mitglieder, die keine Vertretungsbefugnis besitzen, können keine Anträge im Namen des Vereins stellen. Verein / Gaststätte / Firma: Ansprechpartner: Name: Vorname: Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Wohnort – kein Postfach, c/o): Telefon mobil: Festnetz: E-Mail: Anlass, Name der Veranstaltung (VA): Datum der Veranstaltung: Von (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) Standplatz oder Ort (Straße, Hausnummer, auf Festgelände, Halle/Festzelt): Art des Bewirtungsstands (z.B. Hütte, Imbisswagen): Verantwortlicher während der Veranstaltung (Name, Vorname): Handynummer (erreichbar während der VA): Getränke, bitte aufzählen: Speisen, bitte aufzählen: Musik: ☐ ja ☐ nein Art der Musikdarbietung (z.B. Live, DJ, sonstige): _________________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Von der Gemeinde auszufüllen Fristverkürzung wurde gewährt: ☐ ja ☐ nein _________________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter[mehr]

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          Zuletzt geändert: 30.01.2026
          Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

          Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg – Umstellung von Erlaubnis- auf Anzeigeverfahren Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das novellierte Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Kern der Reform ist der Übergang vom bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren zu einem einheitlichen Anzeigeverfahren, das für stehende Gaststättengewerbe, vorübergehende Betriebe sowie reisegastgewerbliche Tätigkeiten gilt. Die Neufassung des Gesetzes ist Ergebnis der Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, die gaststättenrechtlichen Vorgaben zeitgemäß, unbürokratisch und praxisnah auszugestalten. Im Bereich des stehenden Gaststättengewerbes ist ab dem 1. Januar 2026 die Frage des Alkoholausschanks für die Anwendung der gaststättenrechtlichen Vorschriften nicht mehr maßgeblich. Für alle Gastgewerbetreibenden, die ab diesem Zeitpunkt ein stehendes Gaststättengewerbe neu betreiben möchten, gilt die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 1 LGastG. Die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betriebs bei der jeweils zuständigen Betriebssitzgemeinde einzureichen. Dabei sind die Betriebsart sowie eine gegebenenfalls geplante Außenbewirtschaftung anzugeben. Zudem ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung oder über eine einschlägige berufliche oder wissenschaftliche Ausbildung im lebensmittelrechtlichen Bereich gemäß § 3 LGastG bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Für vorübergehende Gaststättengewerbe (bisherige Gestattung) sowie für reisegastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass besteht ab dem 1. Januar 2026 eine Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 LGastG. Personen, die ab diesem Zeitpunkt aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben und dabei gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen anbieten, haben der zuständigen Gemeinde Name, ladungsfähige Anschrift sowie Ort und Zeitpunkt des besonderen Anlasses anzuzeigen. Die Anzeige ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Betriebs bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, anschließend wird sie an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Anzeigepflicht gilt für alle Gaststättenbetriebe gleichermaßen, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Vereine sind nur dann anzeigepflichtig, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken. Weitere Informationen stehen auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung: https://wm.baden- wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht[mehr]

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            _Klima-__Spartipp_des_Monats_November_25.pdf

            Klima-Spartipp des Monats November: Alle Jahre wieder (Teil 2) Nachdem sich Sparfuchs „Heizi“ und Heizexperte „Nicht Zuviel“ bereits über richtiges Einstellen der Heiztemperatur und korrektes Lüften ausgetauscht haben, gibt es nun weitere Tipps, wie sich mühelos beim Heizen viel Energie einsparen lässt. Heizi: Ich habe deine Tipps jetzt befolgt und merke schon deren positive Wirkung. Da geht aber sicher noch mehr. Nicht Zuviel: Stimmt, natürlich habe ich noch weitere Tipps auf Lager. Weißt du, wie sich Wärmestaus bei Heizungen vermeiden lassen? Das ist ganz einfach. Als Merkhilfe hilft hier der Text: „Das sind nicht 20 Zentimeter“, denn oftmals werden Heizkörper einfach zugestellt. Wer hingegen die Heizkörper nicht mit Möbeln und Gegenständen zustellt – sondern die 20 Zentimeter Regel einhält, der kann sich stauende Wärme vermeiden. Wird dies ignoriert, so führen Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilen kann und übermäßig viel Energie benötigt wird. Staus reichen mir persönlich schon im Straßenverkehr, die brauche ich nicht zusätzlich noch zu Hause. Heizi: Mir kam vor Kurzem zu Ohren, dass ich regelmäßig die Heizkörper entlüften soll. Bringt das denn etwas? Nicht Zuviel: Ja, sogar richtig viel. Laut „Zukunft Altbau“ spart regelmäßiges Entlüften der Heizkörper zwischen fünf und 15 Prozent Energie. Wenn du das bisher nicht gemacht hast, dann heißt‘s jetzt ran ans Werk und baldmöglichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper, die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Spätestens wenn Heizkörper komisch gluckern, ist ein Entlüften dringend nötig. Heizi: Vielen Dank für die tollen Tipps. Dann mache ich mich erneut ans Werk. Nicht Zuviel: Super, freut mich, dass ich helfen konnte. Viel Erfolg beim Sparen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

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              Zuletzt geändert: 20.11.2025
              _Klima-__Spartipp_des_Monats_Dezember_2025.pdf

              Klima-Spartipp des Monats Dezember: Ist der Daumen oben, wird man dich loben Damit der Daumen oben bleibt, hilft das Motto: „voll ist toll“. Ein Lob gibt’s nämlich immer dann, wenn Wasch- oder Geschirrspülmaschinen möglichst nur voll beladen laufen. Denn eine volle Wasch- oder Geschirrspülmaschine verbraucht gegenüber zwei halbvoll laufenden Maschinen deutlich weniger Energie und zudem erheblich weniger Wasser. Klingt logisch, ist es auch. Beim Wäsche waschen hilft zudem ein Tipp aus der Werbung beim Sparen. Im Gegensatz zu vielen anderen Wunderversprechungen aus dem Marketing, stimmt der Rat mit dem Runterdrehen der Waschtemperatur bei Waschmaschinen wirklich. Für leicht verschmutzte Wäsche reichen bereits 30 Grad Celsius oftmals schon vollkommen aus. Durch das Waschen bei 30°C anstatt bei Temperaturen von 40°C oder gar 60°C, können bis zu 60% Energie eingespart werden. Mit kaltaktiven Waschmitteln kann übrigens sogar noch kühler gewaschen werden. Auch auf eine Vorwäsche kann meistens verzichtet werden, was bis zu 25 Prozent Energie spart und nebenbei die Kleidung schont. Wird ein Wäschetrockner benötigt, gilt es die Wäsche vorher gut zu schleudern. Noch energiesparender und günstiger, ist aber das klassische Trocknen der Wäsche an der Leine oder auf dem Wäscheständer. Bei 100 Waschgängen spart dies laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Jahr etwa 170 Euro. Zum Abschluss für 2025 folgt traditionell noch ein kurzes selbstverfasstes Gedicht: Wie in einem jeden Jahr, endet, das ist allen klar, auch dieses Mal der letzte Tipp, mit ‘nem Gedicht, das ist voll hip! Ich wünsch ein frohes Weihnachtsfeste und ausnahmslos nur nette Gäste viel Freude und Besinnlichkeit mitunter auch mal Zeit zu zweit. Zum Abschluss noch nen guten Rutsch, auf das 2026 alles flutsch(t). Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

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                Zuletzt geändert: 17.12.2025
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                Klima-Spartipp des Monats Januar: Sparsam kochen leicht gemacht Beim Sparen in der Küche hilft - der Wasserkocher. Denn wer auf einem Herd mit Gussplatten oder Glaskeramik-Kochfeldern, Wassermengen bis zu 1,8 Liter im Topf zum Kochen bringen will, braucht dafür bis zu 50 Prozent mehr Strom, als mit dem Wasserkocher. Mit durchschnittlich nur knapp über drei Minuten bis ein Liter Wasser kocht, ist der Wasserkocher außerdem deutlich schneller als die genannten Herdtypen. Lediglich bei Herden mit Induktionskochfeldern und Boostfunktion kocht das Wasser ähnlich schnell wie beim Wasserkocher und verbraucht ähnlich viel Energie. Bei größeren Wassermengen sowie längeren Kochprozessen, beispielsweise beim Nudeln kochen, ist es hingegen unabhängig vom Herdtyp effizienter, wenn das Wasser direkt im Topf auf dem Herd erhitzt wird. Da hier ein Umfüllen in einen Topf ohnehin nötig ist, wird ansonsten Strom für den Wasserkocher und zusätzlich nach dem Umfüllen noch für den Herd benötigt. Es gibt so daher einen doppelten Energieverlust. Da das Erhitzen größerer Wassermengen mehr Energie benötigt, als von geringeren Mengen, gilt es nach Möglichkeit nur so viel Wasser zu erhitzen, wie benötigt wird. Heißes Wasser lässt sich nämlich leider nicht länger aufbewahren. Beim Kochen mit dem Topf, sollte stets der passende Deckel mitverwendet werden, denn: Ein Topf ohne Deckel, ist wie ein Fass ohne Boden. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Topfgröße auch zur Herdplattengröße passt. Ein zu kleiner Topf oder ein Kochen mit Topf ohne Deckel, führt zu erheblichem Strommehrverbrauch. Beim Backofen kann Strom mittels „viel heißer Luft“ gespart werden, also indem mit Umluft statt Ober-, Unterhitze geheizt wird. Wer bei Gefrorenem, Aufläufen sowie dem Brot- und Kuchenbacken auf ein Vorheizen verzichtet, spart ebenfalls. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

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                  Klima-Spartipp des Monats Februar: Keine Chance der Zugluft Wenn es draußen kalt ist, ist es umso wichtiger, dass die Wärme im Haus bleibt. Denn durch undichte Fenster, Türen oder Rollladenkästen gehen oftmals viel Wärme verloren. Da Fenster, Türen und Rollladenkästen zumeist doch eher wenig redselig sind - also die wortwörtlich gemeinte Frage: Seid Ihr eigentlich noch ganz dicht? - vermutlich nicht beantworten werden, hilft in der Praxis nur entsprechendes Testen. Mit dem Zuglufttest lässt sich ganz einfach prüfen, ob und falls ja, wo an Fenstern und Türen kühle Zugluft eintritt. Und so geht‘s: Einfach eine brennende Kerze nehmen und diese ganz langsam, quasi in Zeitlupentempo, entlang des geschlossenen Fenster- oder Türrahmens bewegen. Beginnt die Flamme an einer bestimmten Stelle zu flackern, so ist das Fenster bzw. die Tür an dieser Stelle undicht. Somit sollte an dieser Stelle die Dichtung geprüft und ggf. erneuert werden, da dort sonst weiterhin kalte Luft von außen hereinströmt. Ist gerade keine Kerze zur Hand, kann alternativ auch die bloße Hand langsam entlang der Fugen geführt werden, um einen kühlen Luftzug zu spüren. Auch ein Rauchtest mit einem Räucherstäbchen liefert Hinweise auf undichte Stellen. Sind erst einmal undichte Stellen ausfindig gemacht, so lassen sich diese problemlos mit Schaumdichtungsband oder Gummidichtungen abdichten. Das spart pro Quadratmeter Wohnfläche - laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - jährlich etwa 1,10 Euro. Dies klingt zwar im ersten Moment nicht viel, aber ohne großen Aufwand zukünftig jedes Jahr mehr Geld in der Tasche zu haben, ist doch gar nicht so schlecht. Ganz nach dem Motto: Einem (fast) geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 18.02.2026
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                    Klima-Spartipp des Monats März: Do it yourself Dinge selber machen und gestalten liegt derzeit voll im Trend. Egal ob Dekoartikel, Schmuck, Accessoires oder Möbel – Möglichkeiten, kreativ zu werden und Dinge selbst herzustellen oder zu gestalten gibt es mehr als Märchen aus tausendundeiner Nacht. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Schließlich ist Selbermachen meistens günstiger, nachhaltiger und für viele Menschen obendrein entspannter, als Dinge einfach zu kaufen. Neben Gegenständen für den eigenen Haushalt lassen sich natürlich auch Geschenke selber machen. Anlässe für selbstgemachte Geschenke gibt es schließlich jede Menge, ob Ostern oder Weihnachten, ob Geburtstage von Verwandten und Freunden oder Hochzeiten und viele mehr. Sie suchen Inspirationen für ein passendes Geschenk? Dann finden Sie im Internet, oder ganz klassisch in Büchern und Zeitschriften, jede Menge Tipps für selbstgemachte Geschenke. Von Basteltipps für Dekoartikel bis hin zu Strickmustern und Nähvorlagen, die auch vom tapferen Schneiderlein stammen könnten. Wer sich auf der Suche nach Anregungen nicht wie im Märchen auf den falschen Weg führen lässt, wird sicher schneller fündig, zumindest schneller, als Dornröschen bei der Befreiung aus ihrem Schlaf. Besonders nachhaltig sind selbstgemachte Geschenke, wenn die verwendeten Materialien im eigenen Garten oder der umliegenden Natur gesammelt werden. Wer bei der Materialsuche in der Natur jedoch Materialien findet, die unter Naturschutz stehen, oder zufällig auf ein Pfefferkuchenhäuschen einer alten Dame trifft, lässt diese besser an Ort und Stelle liegen, denn sonst droht Ungemach mit einem bösen Zauberer. Um andere Menschen glücklich zu machen braucht es weder einen Goldesel noch ein sich selbst deckendes Tischlein. Es reicht hier ein mit Herz und Liebe selbst gemachtes Geschenk. Für den Fall, dass es mit dem Basteln eines Geschenks in Form eines Märchenprinzen oder einer Märchenprinzessin mal doch nicht klappt, gibt’s in Geschäften ausreichend Auswahl für fertige Geschenke. Beispielsweise als Ersatz für einen selbst gebauten Märchenprinz, eine selbst gekaufte „Königssohnrolle“. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

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