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Tag des Wassers am 22.03.2025

Tag des Wassers am 22.03.2025 – Motto „Erhalt der Gletscher“, Tag des Wassers am 22.03.2025 – Motto „Erhalt der Gletscher“. Der internationale „Tag des Wassers“ findet jedes Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erinnert daran, dass sauberes Wasser eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr.1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wichtigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maßnahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2025 steht unter dem Motto: „ Glacier Preservation" - "Erhalt der Gletscher “ – Die Kernbotschaften zum Weltwassertag 2025 lauten: Gletscher spielen eine entscheidende Rolle im globalen Wasserkreislauf. Sie speichern etwa 70 % des süßen Wassers der Erde und fungieren als natürliche Wasserspeicher, die Flüsse, Seen und Grundwasserreservoirs speisen. Durch den Klimawandel schrumpfen die Gletscher rapide – mit gravierenden Folgen für Ökosysteme, Wasserressourcen und die menschliche Sicherheit. Der Verlust von Gletschern hat tiefgreifende Auswirkungen Wasserknappheit: An Flüssen, die von Gletschern gespeist werden, wird sich die jahreszeitliche Verteilung der Abflussmenge verändern, was für die Verfügbarkeit von Wasser für Landwirtschaft, Energie und Trinkwasser besonders in Trockenperioden eine weitere Verschärfung bedeutet. Meeresspiegelanstieg: Schmelzende Gletscher tragen erheblich zum globalen Anstieg des Meeresspiegels bei, was küstennahe Gemeinschaften gefährdet. Ökosysteme in Gefahr: Der Lebensraum Gletscher und die dort beheimateten Arten stehen unter Druck, das wird Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben. Wasser bedeutet Hygiene, Energie und Gesundheit. Zudem ist Wasser unser wichtigstes Grundnahrungsmittel. Der Zugriff auf ausreichend sauberes Wasser ist dabei nicht allen gleich gewährt. Der Weltwassertag soll die Aufmerksamkeit auf diesen wichtigen Rohstoff lenken und so einen Beitrag zu einer fairen und nachhaltigen Nutzung leisten. Die elementare Bedeutung des Grundwassers als unverzichtbare Ressource und Teil des Wasserkreislaufs und die Belastungen, denen es durch menschliche Tätigkeiten und zunehmend durch den Klimawandel ausgesetzt ist, sind vielen Menschen nicht wirklich präsent und bewusst. Aus diesem Grund und im Hinblick auf den bevorstehenden Wandel rücken die Vereinten Nationen die Bedeutung und den Wert unseres kostbaren Grundwassers wieder stärker ins gesellschaftliche sowie politische Bewusstsein. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Württembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Landschaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Weißenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geologen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimension entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Wasserschutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landratsamt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und auch eine Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans mit Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Baienfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realistischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wertvolle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgerufen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbeseitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch, CO2 Fußabdruck) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbronnen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwandfrei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) heraus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqualität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Die Kinder der Klosterwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser hervorragendes Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Auf dem neu errichteten Dorfplatz wurde ein vom Bundesumweltministerium geförderter Trinkbrunnen errichtet. Trinkbrunnen gehören zu den Basisbausteinen einer guten Hitzevorsorge. Sie sind eine wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen. Baienfurt/Baindt, 22.03.2025 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt[mehr]

Zuletzt geändert: 10.03.2025
Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg

Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg, Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen . Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht) . Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
Bauämterexkursion Hochwasserschutz

Bauämterexkursion zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt und Weingarten, Starkregenereignisse aber auch langanhaltender Landregen tritt künftig infolge des Klimawandels immer häufiger und in noch heftigerer Ausprägung auf. In Baindt und Weingarten wurden allerdings Maßnahmen ergriffen, um dieser steigenden Gefahr zukünftig besser begegnen zu können. Zur Vorstellung der umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen hatten die Gemeinde Baindt und die Stadt Weingarten am 14. Oktober Bauämter und Klimaschutzstellen aus der Region zur Exkursion „Hochwasserschutz und Starkregenrisikomanagement in Baindt und Weingarten“ eingeladen. Dem Aufruf folgten bei schönem Wetter interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus über zehn Kommunen sowie Institutionen der Region Bodensee-Oberschwaben. Die erste Station der Exkursion war das neu gestaltete Gewässer in Baindt. Nach einer kurzen Einführung durch den Klimaschutzkoordinator der Gemeinde Baindt Florian S. Roth, erläuterten der Ortsbaumeister der Gemeinde Florian Roth und Vertreter des Ingenieurbüros Fassnacht im Rahmen einer eineinhalbstündigen Besichtigung ausführlich die umgesetzten Maßnahmen. Es entwickelte sich ein reger Austausch unter allen Teilnehmenden. Die Gemeinde Baindt hat 2020 als eine der ersten Kommunen in der Region zusammen mit dem Fachbüro ein kommunales Starkregenrisikomanagement erarbeitet. Das neugestaltete Gewässer als konkrete Hochwasserschutzmaßnahmen wurde hieraus entwickelt und umgesetzt. Hochwasserschutz und Ökologie gehören für die Gemeinde Baindt untrennbar zusammen, weshalb die Neuanlage des Gewässers in besonders naturnaher und ökologischer Bauweise erfolgte. Die umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz haben sich im Ernstfall des diesjährigen Hochwassers auch bereits in der Praxis erfolgreich bewährt. Um den ökologischen Aspekt möglichst umfassend zu berücksichtigen wurde beim Neubau der Brückenbauwerke besonders auf deren ökologische Durchgängigkeit geachtet. Außerdem wurde im Zuge der Maßnahmenumsetzung eine Streuobstwiese neu angelegt. Anschließend ging es gemeinsam weiter zur zweiten Station nach Weingarten zum „Grobrechen Scherzach“. Nach einer kurzen Einführung durch Helena Hack, Stabstelle Klimaschutz der Stadt Weingarten, zeigte die Leiterin des Tiefbau- und Grünflächenamts Weingarten, Annette Mehrle, auf eindrücklichen Fotos, wie es entlang der Scherzach während des letzten großen Hochwassers 2011 in Weingarten aussah. Das Fließgewässer Scherzach wurde zwar im Stadtgebiet Weingarten hochwassersicher ausgebaut, allerdings drohten bisher bei Hochwasser besonders im Bereich der Brücken Verklausungen durch Bäume und grobes Astwerk aus dem Waldtobel der Scherzach. Damit die innerstädtisch umgesetzten Hochwassermaßnahmen greifen können, wurde nun oberhalb des Stadtgebiets ein Grobrechen gebaut, um das angeschwemmte Material, insbesondere Baumstämme und grobes Astwerk, künftig zurückzuhalten. Dieser Grobrechen ist ein Bauwerk aus Stahlrohren, die in die Gewässersohle eingebunden sind. Während starken Regenereignissen soll das Bauwerk künftig Bäume und größeres Astwerk abhalten, ohne das Einsatzpersonal während der Gefahrenlage zu binden. Zur gemeinsamen Exkursion kam es insbesondere aufgrund der Teilnahme beider Kommunen am Projekt „Zukunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“. Im Rahmen dieses Interreg-Projekts nehmen insgesamt 14 Kommunen aus der gesamten Bodenseeregion teil. Dabei geht es neben einem intensiven Austausch der teilnehmenden Kommunen, auch um einen spielerischen Wettbewerb mit dem Ziel Maßnahmen zur besseren Anpassung an den Klimawandel umzusetzen, beispielsweise durch Neupflanzung von Bäumen.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.10.2024
Baindt sucht...

Alle aktuellen Stellenanzeigen finden Sie unter Rathaus und Bürgerservice / Stellenanzeigen[mehr]

Zuletzt geändert: 19.03.2025
Winterzeit

Winterzeit: Räum- und Streupflicht , Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit allerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordneter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhofleiter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird ? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Tagen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtsprechung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de → Rathaus & Bürgerservice → Satzungen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso gehört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Personenschäden kommt, können von der geschädigten Person zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zufriedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung[mehr]

Zuletzt geändert: 22.11.2024
Beantragung Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Briefwahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl in diesem Fall sehr kurz ausfällt. Da die Gemeinde Baindt auf die Zustellung der Stimmzettel warten muss, werden Ihre Briefwahlunterlagen nicht vor dem 10. Februar 2025 an Sie versandt werden können. Link zum Online-Antrag für die Briefwahl[mehr]

Zuletzt geändert: 14.01.2025
Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025 – Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung, In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druckfehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Gemeinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Alle weiteren Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice Wahlen .[mehr]

Zuletzt geändert: 21.01.2025
Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online ummelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus, und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Ummeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein BundID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die Anmeldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. Anschließend können sie direkt die Adressdaten im Personalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei versendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Verfügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12.[mehr]

Zuletzt geändert: 24.02.2025
Arztpraxis

Praxisräume zu vermieten! Praxisräume in bester Lage – ideal für eine Hausarztpraxis Zentral in unserer Ortsmitte bieten werden Ihnen optimal gelegene Praxisräume zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten. Die barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke, mehreren Bäckereien, der Bank und einem Lebensmittelmarkt. Die Praxisräume sind sowohl funktional als auch einladend gestaltet und bieten die ideale Grundlage für eine moderne Hausarztpraxis. Ausreichend Parkplätze stehen in direkter Umgebung zur Verfügung. Baujahr 1989 bezugsfrei ab Februar 2025 1. OG (barrierefreier Zugang möglich) ca. 124m² Praxisfläche Kaltmiete: 1.173 Euro/Monat zzgl. Nebenkosten: 234 Euro/Monat 3 Außenstellplätze (im Mietpreis enthalten) 2 Tiefgaragenstellplätze (zzgl. 90 Euro/Monat für beide Stellplätze) Nähere Informationen sind im Exposé (PDF-Dokument, 2,60 MB, 20.12.2024) zu finden. Ebenso können wir Ihnen einen Grundriss (PDF-Dokument, 5,34 MB, 20.12.2024) sowie einige Bilder zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass die Vermietung direkt durch den Eigentümer erfolgt. Die Gemeinde unterstützt Sie gerne und stellt den Kontakt zum Vermieter her, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Anliegen weiterzuleiten.[mehr]

Zuletzt geändert: 22.12.2024
Kindertagespflege

Kindertagespflege Der Familienalltag fordert volle Konzentration und viel Kraft. Da stellt sich für viele Eltern die Frage nach einer verlässlichen und flexiblen Kinderbetreuung. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater sind wir Ihnen gerne behilflich. Oder aber wollen Sie selber Tagesmutter/vater werden? Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Allerdings handelt es sich hier um eine familiäre Tagesbetreuung, da die Tagesmütter und Tagesväter in der Regel zu Hause arbeiten und dort Kinder betreuen. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Ein stabiles und vertrauensvolles Tagespflegeverhältnis ist Voraussetzung für eine gelingende Entwicklung des Kindes. Dabei unterstützen die regionalen Vermittlungsstellen mit ihrem Angebot Eltern, Tagesmütter und Tagesväter, so wie alle Interessierten an der Kindertagespflege. Angebote der Vermittlungsstellen: Wir helfen Eltern bei der Suche nach geeigneten Tages­pflegepersonen und vermitteln Tagesmütter/-väter. Wir stellen die Eignung und Qualifizierung und die regel­mäßige Fortbildung der Tagespflegepersonen sicher. Wir begleiten Eltern und Tagespflegepersonen bei der Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zum Wohle der Kinder. Wir unterstützen Eltern und Tagespflegepersonen in ihrer Zusammenarbeit. Wir begleiten Tagespflegepersonen bei der Gestaltung des Tagespflegealltags mit den Kindern. Bei Interesse melden Sie sich bei der Vermittlungsstelle Region Schussental (Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolpertswende). Weitere Informationen erhalten Sie auch im Flyer (PDF-Dokument, 1,83 MB, 02.10.2024) der Kindertagespflege. Caritas Bodensee-Oberschwaben Seestr. 44, 88214 Ravensburg Telefonnummer: 0751/3625618 oder Telefonnummer: 0751/3625636 ktp-rv(@)caritas-bodensee-oberschwaben.de[mehr]

Zuletzt geändert: 02.10.2024

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