Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
schneebedecktes Ortsschild Baindt
eingeschneite Straße nach Schachen
verschneite Bäume mit Bach
Kirche bei Nacht mit Sternen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "aktuelles".
Es wurden 341 Ergebnisse in 2 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 341.
Ablesung Wasseruhr

Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 benötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2025. Die Ablesekarten werden am 28. November den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Bedeutung. Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2026 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Verbrauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2026 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2025 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrechnungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download" eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden" gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Bolz, Tel. 07502/9406-25, E-Mail c.bolz@baindt.de[mehr]

Zuletzt geändert: 28.11.2025
Zukunftsgruen

"Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün" – Baindt ist dabei Die Gemeinde Baindt ist seit 2024 bei «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» dabei, einem spielerischen Wettkampf zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität in 13 Kommunen rund um den Bodensee. Zu den teilnehmenden Kommunen gehören unter anderem die Gemeinden Baindt, Berg und Baienfurt sowie die Stadt Weingarten , wodurch das mittlere Schussental hier zahlenmäßig sehr gut vertreten ist. Beim „Wettkampf“ zwischen den Kommunen geht es vorrangig um die praktische Umsetzung von Maßnahmen aus dem Bereich der Klimaanpassung. Für die Umsetzung von Maßnahmen aus den verschiedenen Handlungsfeldern (Gesundheit, Wasser, Grün, Erde, ...) gibt es jeweils Punkte. Die Kommune, welche bis Herbst 2026 die meisten Punkte sammelt, gewinnt dieses Spiel. Für alle teilnehmenden Kommunen steht dabei jedoch weniger der Wettkampf, sondern viel mehr der Austausch mit anderen Kommunen und die Zusammenarbeit im Vordergrund, da der Klimawandel und dessen bereits heute unabwendbaren Folgen ja schließlich nicht an der Gemarkungsgrenze Halt machen. Dieses Spiel soll daher den Austausch der beteiligten Kommunen aus dem Schussental weiter stärken, verbunden mit dem kleinen Ansporn, doch etwas besser als die Nachbarkommune zu sein. Sie wollen wissen, mit welchen Aktionen und Maßnahmen die Gemeinde Baindt bisher im Projekt punkten konnte? Dann gibt’s hier einen kleinen Auszug : Handlungsfeld Partizipation Kriterium Kooperation: Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen am 13.09.2024 Am 13. September 2024 gab es für interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Ortsspaziergang zu naturnahen Blühflächen im Gemeindegebiet, welcher gemeinsam von der Gemeinde Baindt und dem Verein der „Naturfreunde Baindt“ organisiert wurde. Bei einem zweistündigen Spaziergang durch den Ort wurden verschiedene naturnahe Blühflächen sowie eine private Streuobstwiese angeschaut. Auch das Insektenareal mit Sandarium, Totholzhaufen und Insektenhotel bei der Klosterwiesenschule wurde eingehend begutachtet. Im Rahmen der Veranstaltung kamen zahlreiche an der Anlage dieser Blühflächen beteiligte Personen und Experten zu Wort, unter anderem von der Verwaltung, dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. und den Naturfreunden Baindt. Handlungsfeld Begegnung Kriterium Vernetzung: Bauämterexkursion zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt und Weingarten Am 14. Oktober 2024 haben die Gemeinde Baindt und die Stadt Weingarten Bauämter und Klimaschutzstellen aus der Region zur Exkursion „Hochwasserschutz und Starkregenrisikomanagement in Baindt und Weingarten“ eingeladen. Dem Aufruf folgten bei schönem Wetter zahlreiche interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus über zehn Kommunen sowie Institutionen der Region Bodensee-Oberschwaben. Einen ausführlicheren Bericht zur Exkursion erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/aktuelles/264/bauaemterexkursion-hochwasserschutz Kriterium Dialog: Exkursion Herausforderungen von Hochwasser- und Starkregenereignissen im Schussental am 16. September 2025 Kurzbeschreibung: Im September 2025 gab es in Meckenbeuren eine Exkursion zu den Herausforderungen von Hochwasser- und Starkregenereignissen im Schussental . Dabei wurde über die Risiken von Hochwasser- und Starkregenereignissen, mögliche Schäden sowie Vorsorgemöglichkeiten in den Kommunen gesprochen und diskutiert. Besonders interessant waren dabei Einblicke aus Sicht von Verwaltung und Feuerwehr zu den Schadensereignissen der letzten Jahre, insbesondere dem Hochwasser 2024 und zu den geplanten und teils bereits umgesetzten Anpassungsmaßnahmen. Da der Dialog- und Austauschgedanke bei der Veranstaltung klar im Vordergrund stand, waren neben Vertreterinnen und Vertretern aus den Verwaltungen des GMS (Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg, Weingarten) auch Mitglieder aus den Gremien des Gemeindeverbands Mittleres Schussental dabei. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Klimaschutzmanagement des GMS. Handlungsfeld Luft Kriterium Siedlungsbäume: Pflanzung neuer Bäume in Baindt Die Pflanzung von Bäumen ist ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Umweltschutz. Zudem verbessern Bäume das Mikroklima, indem sie Verdunstungskühle erzeugen und wichtigen Schatten spenden, der gerade an heißen Sommertagen für wohltuende Abkühlung sorgt. Seit letztem Jahr wurden durch die Gemeinde Baindt bereits siebzig neue Jungbäume im öffentlichen Raum gepflanzt, insbesondere am neuen Dorfplatz. Für die Pflanzung von Bäumen auf öffentlichen Grünflächen erhält die Gemeinde von der KfW über das Förderprogramm 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Kriterium Frischluftquellen: Wasserfontänen und Trinkbrunnen am Dorfplatz An heißen Tagen ist Wasser elementar wichtig. So gibt es beim Dorfplatz zur Abkühlung und zum Spielen für Kinder ein Wasserfontänenfeld, welches als modernes, interaktives Wasserspiel ein Erlebnis für Groß und Klein bietet. Angeordnet sind die Wasserfontänen wie die 16 Weiher im Baindter und Altdorfer Wald, die den Zisterziensern als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch dienten. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals für die Teichwirtschaft beste Voraussetzungen. Zudem gibt es dort einen Trinkwasserbrunnen, der ebenfalls für Abkühlung, vor allem von innen heraus, sorgen kann. Handlungsfeld Lebensraumvielfalt Kriterium Privates Grün – Rasenmäherchallenge: Mähfreier Mai in Baindt Im Mai 2025 nahm die Gemeinde erstmals mit zahlreichen kommunalen Flächen an der grenzüberschreitenden Rasenmäherchallenge teil, bei der es darum ging, mindestens einen Monat einen Teil der Rasenflächen oder gar gesamte Rasenflächen nicht zu mähen. Durch den zeitweisen Mähverzicht, erhalten Insekten, Vögel, Igel und andere Kleinlebewesen die Möglichkeit, nach dem Winter wieder ausreichend Nahrung zu finden. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» wird geleitet von der Forschungsgruppe Stadtökologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der pulswerk GmbH, dem Beratungsunternehmen des Österreichischen Ökologie-Instituts. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» ist Teil des Interreg-Projektes „Zukunftsgrün“ und wird gefördert durch Interreg VI Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Kantonale Förderung der Schweiz und Land Vorarlberg. Mitspielende Gemeinden sind folgende: Arbon (CH), Baindt (DE), Baienfurt (DE), Berg (DE), Friedrichshafen (DE), Hohenems (AT), Koblach (AT), Lauterach (AT), Lindau (DE), Memmingen (DE), Rankweil (AT), Romanshorn (CH), Weingarten (DE). Aktuelle Informationen zum Spiel sowie zu den Aktionen im Rahmen des Projekts, gibt es auf der Internetseite des Projekts unter: https://zukunftsgruenspiel.info/[mehr]

Zuletzt geändert: 14.10.2025
Neuer qualifizierter Mietspiegel

Im Rahmen eines Kooperationsprojekts lässt die Stadt Ravensburg erneut gemeinsam mit den Nachbarkommunen Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Etwa 1.700 Mieter und 1.700 Vermieter von Wohnungen in den fünf Kommunen werden in den nächsten Tagen Post erhalten. Es wird zur Teilnahme an der Mietspiegelbefragung aufgerufen: Die Teilnahme an der Befragung ist durch das seit 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz verpflichtend. Bis zum 13. Februar sollte an der Befragung teilgenommen werden. Mit der Durchführung der Befragung wurde das ALP Institut aus Hamburg beauftragt. Die angeschriebenen Mieter und Vermieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangscodes unter https://www.alp-institut.de/rv-umland an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ können Papierfragebögen ausgefüllt und kostenlos an das ALP Institut zurückgesendet werden. Für Vermieter mit größerem Wohnungsbestand wurde aus praktischen Gründen eine Excel-Maske entworfen. Diese kann beim ALP Institut angefordert werden. Alle Initiatoren der Mietspiegelerhebung weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels – und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete – in den Städten und Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Das beauftragte Institut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Mietspiegel wird voraussichtlich im Sommer 2026 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Kommunen veröffentlicht. Mehr Informationen: Unter https://www.alp-institut.de/rv-umland sind weitere Informationen zur aktuellen Erhebung zu finden. Außerdem steht das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 040 3346476-86 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de zur Verfügung. Die Kommunen sind zentral zu erreichen per E-Mail unter mietspiegel@ravensburg.de .[mehr]

Zuletzt geändert: 15.01.2026
Kommunale_Bedarfsplanung_Kindertagesbetreuung_25.pdf

Seite 1 von 39 2025 Kommunale Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Baindt Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Sandra Flintrop Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................................. 3 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................... 4 1. Vorbemerkung ...................................................................................................................................... 5 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt ................................................................................ 6 Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt ..........................................................................6 Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 ...............................................7 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ...............................................................8 Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt ......................9 3. Quantitativer Bedarf ............................................................................................................................ 10 a) quantitative Bedarfsermittlung ........................................................................................................11 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt ........................................................................21 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung .....................................................................................22 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung .....................................................................24 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 ........................................................27 Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs ........................................................................................28 4. Qualitativer Bedarf .............................................................................................................................. 29 a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte .............................................29 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich ........................................................30 c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt ............................................................31 d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt .......................................................31 5. Fazit ................................................................................................................................................... 37 a) Quantitativer Bedarf ....................................................................................................................37 b) Qualitativer Bedarf ......................................................................................................................37 c) Zukunftsaussichten .......................................................................................................................37 d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung.........................................................37 e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung ..........................................................38 Seite 3 von 39 Abkürzungsverzeichnis Abkür- zung Erklärung AM Altersgemischte Gruppe Gruppe mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt die Anzahl der Kinder ab drei Jahren überwiegt und Kinder im Alter von zwei Jahren belegen einen doppelten Platz altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden FAG Finanzausgleich (Landesförderung) GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über sieben Stunden am Tag durchgehend IN Integrative Gruppe Gruppe in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätz- lichen Förderung bedürfen KG Kleingruppe - Gruppe mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) Kita Kindertageseinrichtung Kitas Kindertageseinrichtungen KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetzt Krippe Gruppe mit Kindern unter drei Jahren KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg Päd. Pädagogische/n RB Regelbetreuung - Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag (ohne Mittagessen) SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe SMS Sonne, Mond und Sterne U1 Kinder im Alter von unter einem Jahr U2 Kinder im Alter von unter zwei Jahren U3 Kinder im Alter von unter drei Jahren Ü3 Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt VÖ Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit Durchgängige Betreuung von mindestens sechs bis höchstens sieben Stunden am Tag VK Vollzeitkraft z.B. Zum Beispiel Seite 4 von 39 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 ............................................................ 6 Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 ....................................................................... 7 Abbildung 3 Ortsplan Baindt ..................................................................................................... 8 Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 .............................. 9 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung ...................................................................................... 12 Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung ............................... 13 Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis ..................... 15 Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 ........................................................ 16 Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 ........................................... 17 Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt ........................ 18 Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist ......................................................................... 19 Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 .............................. 21 Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung ................................................................................................ 27 Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung ................................................................................................... 27 Seite 5 von 39 1. Vorbemerkung Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach §3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt haben das Recht gemäß §24 SGB VIII, in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege betreut zu werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzender Kindertagespflege verfügbar ist, um den Bedarf zu decken. Die Planung von Betreuungsplätzen für Kinder vor dem Schuleintritt unterscheidet sich von der Bedarfspla- nung für Grundschulplätze. Während bei der Grundschulbedarfsplanung die Zahl der gemeldeten Kinder in etwa dem Bedarf entspricht, gibt es bei der Betreuungsplatzplanung für Kinder vor dem Schuleintritt Faktoren welche nicht berücksichtigt werden können. Da es z.B. keine Kindergartenpflicht gibt, ist die An- zahl der gemeldeten Kinder nicht automatisch gleich dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Um den tatsächli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren festzulegen, sind umfassende Datenerhe- bungen, Bevölkerungsprognosen und die Berücksichtigung der regionalen Unterschiede erforderlich. Ablauf der Bedarfsplanung Der Fachbereich Bildung und Betreuung ermittelt den Bedarf an Kindertagesplätzen anhand der stichtags- bezogenen Geburtenzahlen. Die Einwohnerzahlen wurden zum Stichtag ausgewertet und aktualisiert. Die Verwaltung erstellt Änderungsvorschläge, die den Trägervertretungen zur Einsicht vorgelegt werden. Die Planung und Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen beruhten auf folgenden Prinzipien: • Durch die Vielfalt der Träger sollen Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzep- ten erhalten. • Aufgrund von Veränderungen in der Familie und Gesellschaft sollen bedarfsgerechte Angebote mit verschiedenen Öffnungs- und Betreuungszeiten angeboten werden. • Die Angebote sollen möglichst vielen Kindern und Familien in der Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen, ohne eine selektive Auswahl vorzunehmen. • Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine gründliche Bedarfsplanung, die auf einer um- fassenden Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs basiert. Gemäß §80 SGB VIII gibt es drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfs- planung der Kindertagesbetreuung angewendet werden können: Die Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste, die Ermittlung des Bedarfs und die Planung der erforderlichen Maßnahmen. Seite 6 von 39 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt Im vorliegenden Kapitel steht die Entwicklung der Gemeinde Baindt im Fokus, insbesondere in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen sowie die damit einhergehende Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Es erfolgt eine Analyse der kontinuierlichen Steigerung der Einwohnerzahlen von 2018 bis zum Stichtag 31.07.2025. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2025, die sich wellenartig zeigt, begleitet von sogenannten "Geburtenhügeln". Diese Schwankungen werden analysiert und es wird untersucht, wie sich die Zahl der Geburten auf die Verfügbarkeit und Planung der Kindertagesbetreuungsplätze auswirkt. Darüber hinaus bietet dieses Kapitel eine ausführliche Darstellung der Standorte der Kindertageseinrichtun- gen in Baindt, einschließlich der Anzahl der Gruppen und der unterschiedlichen Betreuungsformen. Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt In diesem Abschnitt erfolgt ein genauer Blick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Baindt. Die Daten bis zum 31.12.2023 stammen aus dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, allerdings noch ohne die bereinigten Zahlen nach dem Zensus. Die Werte zum 31.12.2024 und 31.07.2025 wurden beim Einwohnermeldeamt Baindt erhoben, da beim Statistischen Landesamt zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben vorlagen. Für die Auswertung werden die Einwohnerzahlen von 2015 bis zu den genannten Stichtagen betrachtet. Auf dieser Grundlage lassen sich Entwicklungen und Trends in der Bevölkerungsstruktur der Gemeinde Baindt nachvollziehen. Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Zwischen 2015 und 2019 stieg die Einwohnerzahl von 5.088 auf 5.288 an. In den Jahren 2020 bis 2022 bewegten sich die Zahlen auf einem stabilen Niveau um 5.300 Einwohner. Im Jahr 2023 fiel die Zahl leicht auf 5.255. 2024 wurde mit 5.419 ein neuer Höchststand erreicht. Zum Stichtag 31.07.2025 lag die Einwohnerzahl bei 5.394 und damit etwas unter dem Wert des Vorjahres. 5088 5242 5209 5223 5288 5261 5308 5301 5255 5419 5394 4900 5000 5100 5200 5300 5400 5500 Ei nw oh ne rz ah l Jahr Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Seite 7 von 39 Die Daten verdeutlichen, dass die Gemeinde Baindt seit 2015 insgesamt ein leichtes Wachstum verzeich- net. Nach einer Phase stabiler Werte zwischen 2020 und 2022 zeigt sich ein Anstieg in den Jahren 2023 und 2024. Der leichte Rückgang im Jahr 2025 deutet auf eine Stabilisierung der Einwohnerent- wicklung hin und liegt im Rahmen der üblichen Schwankungen der vergangenen Jahre. Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 In diesem Abschnitt wird die Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 31.07.2025 dargestellt. Die Auswertung zeigt die Veränderungen der Geburtenzahlen und verdeutlicht ihre Bedeutung für die Planung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Die Daten zeigen einen wellenartigen Verlauf der Geburtenzahlen mit erkennbaren „Geburtenhügeln“. In den Jahren 2018 und 2019 lagen die Geburtszahlen deutlich höher als 2020, das mit 38 Kindern einen schwächeren Jahrgang darstellte. In den Jahren 2021 bis 2024 stiegen die Geburtenzahlen wieder an und bewegten sich zwischen 53 und 59 Kindern pro Jahr. Zum Stichtag 31.07.2025 wurden bisher 33 Geburten verzeichnet, was auf ein vergleichbares Ergebnis zu den Vorjahren hindeutet. Der Geburtenanstieg 2018 und 2019 führte zur Eröffnung einer zusätzlichen Gruppe im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. Diese Kinder treten zwischen 2024 und 2026 in die Schule ein. Die geringere Zahl an Geburten im Jahr 2020 sowie die entlastende Wirkung der zusätzlichen Gruppe sorgten zwi- schenzeitlich für eine Entspannung der Betreuungssituation, sodass diese Gruppe vorübergehend aufgrund von Personalmangel geschlossen werden konnte. Absehbar ist jedoch, dass die höheren Geburtsjahr- gänge 2021 bis 2023 zu einer erneuten Auslastung der Gruppen führen und eine Wiedereröffnung der Gruppe erforderlich ist. 56 66 62 38 59 53 53 59 33 0 10 20 30 40 50 60 70 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Geburten Ja hr e Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Seite 8 von 39 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Im Folgenden werden die Standorte aller Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt detailliert erläutert. Dabei werden auch die Anzahl der vorhandenen Gruppen sowie die unterschiedlichen Betreu- ungsformen aufgeführt. Ebenso finden Sie nachfolgend einen Ortsplan mit der Darstellung und Kennzeich- nung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. In Baindt gibt es drei Träger von Kindertageseinrichtungen mit fünf Kindertagesstätten und insgesamt 14 Gruppen. Abbildung 3 Ortsplan Baindt Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der kommunale Kindergarten Sonne, Mond und Sterne liegt auf dem gemeinsamen Bildungsgelände mit der Klosterwiesengrundschule. Er umfasst drei Häuser für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt. Im Haus Sonne (Altbau) werden in zwei Gruppen (Sonnenschein und Sonnenstrahl) Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Im Haus Sterne (Schulgebäude) befinden sich zwei Krippengruppen (Sternenlicht und Sternenstaub) für Kinder von einem bis drei Jahren. Eine weitere Gruppe ist derzeit geschlossen. Nach einer Wiedereröff- nung werden dort Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne betreut. Seite 9 von 39 Im Haus Mond (Neubau) bestehen drei Gruppen (Regenbogen, Regentröpfchen und Sternschnuppe). Zwei Gruppen betreuen Kinder ab drei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne, eine weitere Gruppe Kinder ab zwei Jahren. Katholischer Kindergarten St. Martin Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt ist Träger des Kindergartens St. Martin. Dabei handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung. In einer Krippengruppe (Seepferdchen) werden Kinder ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr betreut. In einer weiteren Gruppe (Fische) werden Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen. In den zwei weiteren Gruppen (Seesterne und Frösche) werden Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Waldorfkindergarten Baindt Der Träger des Kindergartens ist der „Förderverein Waldorfpädagogik e.V.“ und wird rechtlich durch eine juristische Person, den Vereinsvorstand, vertreten. Der Waldorfkindergarten ist eine zweigruppige Einrich- tung mit den Gruppen „Rosenrot“ und „Schneeweißchen“, in einer Gruppe werden Kinder ab dem zweiten Lebensjahr aufgenommen werden und in der zweiten Gruppe Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt Die nachfolgende Tabelle zeigt die verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten in den Kindergärten und in der Kindertagespflege in Baindt für das Kindergartenjahr 2025/2026. Sie berücksichtigt die unterschiedli- chen Altersgruppen und Betreuungsformen, die für die Bedarfsplanung relevant sind. Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 Seite 10 von 39 Gesamtzahl der Plätze In den Kindergärten in Baindt stehen insgesamt 270 Betreuungsplätze für Kinder zur Verfügung. Davon entfallen 56 Plätze auf Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze auf Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die tatsächliche Verteilung ist variabel, da in den altersgemischten Gruppen zwei- jährige Kinder einen doppelten Platz belegen und sich dadurch die Kapazität für Kinder ab drei Jahren verändert. Kindertagespflege Die Platzkapazität in der Kindertagespflege in Baindt liegt derzeit bei fünf Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Eine weitere Tagespflegeperson bietet Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen an, jedoch außerhalb der regulären Kindergartenzeiten (Montag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr, freitags ab 15:00 Uhr sowie am Wochenende). Dieses Angebot ist in der Übersicht der Betreuungs- möglichkeiten nicht enthalten. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Gruppe Himmelszauber im Haus Sterne ist derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung würde die Gesamtkapazität erhöhen. In den Häusern Sonne und Mond bestehen durch die altersgemischten Grup- pen flexible Anpassungsmöglichkeiten je nach Belegung durch Kinder unter drei Jahren. Waldorfkindergarten Im Kindergartenjahr 2025/2026 werden im Waldorfkindergarten 20 Kinder aus anderen Gemeinden betreut. Im Unterschied zu den übrigen Kindergärten in Baindt handelt es sich dabei nicht um kurzfristige Aufnahmen, die durch Zuzug oder Wegzug von Familien entstehen, sondern um eine dauerhafte Belegung durch auswärtige Kinder. Diese Entwicklung hängt mit der Ausrichtung an der Waldorfpädagogik zusam- men, die für viele Familien unabhängig vom Wohnort entscheidend ist. Daraus ergibt sich eine besondere Herausforderung für die Platzsituation der Kinder aus Baindt. 3. Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf in Kindertageseinrichtungen bezieht sich auf die exakte Anzahl der benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in der Gemeinde Baindt. Es ist eine statistische und datenbasierte Analyse, die auf verschiedenen Faktoren und Kriterien beruht, um den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustel- len. Die quantitative Bedarfsermittlung umfasst die Auswertung von Daten wie Geburtenzahlen, Einwoh- nermeldestatistiken, Zuzugsraten und andere demografische Informationen. Sie kann soziale, wirtschaftli- che und kulturelle Aspekte, die die Kinderbetreuungsnachfrage beeinflussen können berücksichtigen. Auf Basis dieser Daten wird berechnet, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden, um alle Kinder dieser Altersgruppe in der Gemeinde angemessen zu versorgen. Seite 11 von 39 Die quantitative Bedarfsermittlung ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Gestaltung der Kinderta- geseinrichtungen. Sie ermöglicht den zuständigen Behörden und Trägern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedarf zu decken, sei es durch den Bau neuer Einrichtungen, die Erweiterung beste- hender Kapazitäten oder die Anpassung der Betreuungsformen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung haben. Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII „Kinder unter einem Jahr haben unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kinderta- gespflege. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es erforderlich ist, die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu fördern. Dies ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die familiäre Erziehung unzureichend ist.“1 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“ 2 Der Betreuungs- platz muss qualitativ die Voraussetzungen für eine Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach §22 Abs. 2 und 3 SGB VIII bieten. Dar- über hinaus muss sich das Leitungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 2 S. 2 SGB VIII).“ Ebenso ist das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, dass in §5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestimmt wird: „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten ver- schiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.“3 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.“ 4 a) quantitative Bedarfsermittlung In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Analyse der Kinderzahlen in Baindt und der daraus abgeleitete Bedarf an Betreuungsplätzen. Grundlage sind die Einwohnermeldestatistik und die Geburtenzahlen, ergänzt durch Erfahrungswerte zur 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 3 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html 4 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html Seite 12 von 39 tatsächlichen Inanspruchnahme. Durch die Auswertung lässt sich erkennen, ob die vorhandenen Betreu- ungsangebote den Bedarf decken oder Anpassungen erforderlich sind. Bisherige Entwicklung In der nachfolgenden Tabelle (siehe Abbildung 5 – Die bisherige Entwicklung) wird die Bevölkerungsent- wicklung von Kindern in Baindt von 2015 bis zum 31.07.2025 dargestellt. Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder im Vergleich zu 2015 um 9,3 % gestiegen ist. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl von 310 anspruchsberechtigten Kindern im Jahr 2024 auf 317 im Jahr 2025. Insgesamt leben 2025 in Baindt 369 Kinder, von denen 317 nach § 24 SGB VIII anspruchsberechtigt sind. Die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungs- platzes liegt bei 200 Kindern. Die Verteilung nach Altersstufen verdeutlicht deutliche Unterschiede. Bei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren liegt die Inanspruchnahme bei 78 %, bei Kindern von drei bis vier Jahren sogar bei 94 %. Auch im Alter von vier bis fünf Jahren ist die Quote mit 87 % hoch. Bei Kindern unter einem Jahr beträgt die tatsächliche Inanspruchnahme lediglich 2 %, bei den sechsjährigen Kindern 19 %. Der Grund dafür ist, dass die meisten sechsjährigen Kinder bereits schulpflichtig sind und die Grundschule besuchen. Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni. Kinder, die nach diesem Datum geboren sind, gelten als sogenannte Kann-Kinder. Die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ihr Kind in die Schule eintritt oder noch ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleibt. Erfahrungsgemäß verbleibt der Großteil dieser Kinder im Kindergarten, während nur ein kleiner Teil – vor allem Kinder mit Geburtstagen im Juli oder August – bereits eingeschult wird. Seite 13 von 39 Die Empfehlungen der Familienforschung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013 sehen für die tatsächliche Inanspruchnahme vor, dass für Kinder von zwei bis drei Jahren mindestens 50 % und für Kinder von einem bis zwei Jahren mindestens 25 % der Plätze vorzusehen sind. Die in Baindt vorliegenden Werte liegen mit 28 % für Kinder von einem bis zwei Jahren und 78 % für Kinder von zwei bis drei Jahren über diesen Empfehlungen. Damit ergibt sich für das Kindergartenjahr 2025/2026 ein Bedarf von 201 Betreuungsplätzen. Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung In der nachfolgenden Berechnungstabelle (siehe Abbildung 6 – Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung) wird die Betreuungssituation für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage der aktuellen Einwohnermeldeliste sowie der Geburtenzahlen des Statistischen Landesamts dargestellt. Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung Aus der Berechnung geht hervor, dass 263 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kinder- gartenjahr 2025/2026 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Für 208 Kinder dieser Alters- gruppe ist die Betreuung vorgesehen. Von den 54 Kindern, die im Verlauf des Kindergartenjahres zwei Jahre alt werden, sind 19 eingeplant. 51 Kinder erreichen im Laufe des Kindergartenjahres das erste Lebensjahr, hiervon sind zwei Kinder für eine Betreuung vorgesehen. Kinder, die ab August 2025 und später geboren werden, sind für die aktuelle Planung nicht relevant, da sie nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Anfragen für diese Kinder werden an das Jugendamt Ravensburg weitergeleitet, um gemeinsam eine mögliche Betreuung zu prüfen. Seite 14 von 39 Die Auflistung ist aufgrund der fehlenden Geburtenzahlen von August bis Dezember 2025 unvollständig. Dies beeinflusst die Berechnung der Plätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 nicht, da der Bedarf in dieser Altersstufe bei lediglich 2 % liegt und die Zuständigkeit beim Jugendhilfeträger des Landkreises liegt. Aus den Differenzen wird ersichtlich, dass ein Teil der Kinder aktuell nicht in den Einrichtungen in Baindt berücksichtigt ist, sodass im nächsten Schritt der Vergleich von vorhandenen und benötigten Betreuungs- plätzen erforderlich ist. Vergleich vorhandene und benötigte Betreuungsplätze Der Vergleich der Kapazitäten der Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 (siehe Abbil- dung 4) mit den Zahlen der anspruchsberechtigten Kinder und der tatsächlichen Betreuung (siehe Abbil- dung 7) verdeutlicht die aktuelle Situation. Insgesamt stehen 249 Plätze zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 56 Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Demgegenüber zeigt sich ein Bedarf von 263 Plätzen für Kinder ab drei Jahren. Daraus ergibt sich rech- nerisch eine Differenz von 70 Plätzen. Diese Zahl relativiert sich jedoch, da nicht alle Kinder in Baindt betreut werden, Familien teilweise auf einen Kindergartenplatz verzichten und die Belegung in den alters- gemischten Gruppen die Kapazität für Ü3-Kinder verändert. Zweijährige Kinder belegen dort zwei Plätze, wodurch sich die Zahl der verfügbaren Ü3-Plätze je nach aktueller Belegung erhöht oder verringert. Im Bereich der unter Dreijährigen stehen, wenn die geschlossene Gruppe im Haus Sterne wieder geöffnet ist, ausreichend Plätze zur Verfügung. Bei den über Dreijährigen bleibt dagegen eine rechnerische Lücke bestehen, die sich durch die genannten Faktoren teilweise ausgleicht. Die altersgemischten Gruppen er- schweren dadurch zwar die exakte Planung, bieten jedoch zugleich Spielräume, um auf Schwankungen in den einzelnen Altersstufen zu reagieren. Seite 15 von 39 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Die nachfolgende Tabelle (Abbildung 7 – Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt ge- plante Veränderungen der Betreuungsplätze in den Kindergärten der Gemeinde Baindt. Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Grundlage sind geplante Änderungen der Betriebserlaubnisse. In der Übersicht wird dargestellt, welche Gruppen betroffen sind, wie sich die Kapazitäten verändern und welche Bedingungen für die Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Der Vergleich der allgemeinen Kapazitäten (Abbildung 4) mit den geplanten Anpassungen (Abbildung 7 Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt zwei Veränderungen, die in der weiteren Be- darfsplanung berücksichtigt werden müssen. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sonne (Erläuterung 1) Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Sonne, betrifft die geplante Anpassung die Gruppen „Sonnenschein“ und „Sonnenstrahl“. Nach der geltenden Konzeption sollen dort künftig ausschließlich Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Damit erhöht sich die Zahl der Plätze je Gruppe von 22 auf 25 Kinder. Für die Umsetzung ist eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Mit dieser Anpassung wird die Aufnahme im Haus Sonne klarer strukturiert und die Zahl der Plätze für Kinder ab vier Jahren gezielt erweitert. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sterne (Erläuterung 2) Im Haus Sterne soll die derzeit geschlossene Gruppe „Himmelszauber“ zum 01.01.2026 wiedereröffnet werden. Die Öffnung der Gruppe wird notwendig, da die Plätze für Kinder unter drei Jahren außerhalb Seite 16 von 39 der Krippengruppen nicht ausreichen und in dieser Gruppe zusätzlich Kinder ab drei Jahren aufgenommen werden können. Geplant ist eine altersgemischte Gruppe in VÖ mit bis zu sieben Stunden Betreuung täglich für Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne. Eine Betreuung ist bis 14:00 Uhr vorgesehen. Um bei künftigem Bedarf keine erneute Betriebserlaubnisänderung beantragen zu müssen, wird die Betriebs- erlaubnis direkt für die Ganztagesbetreuung mit 45 Wochenstunden beantragt. Problematisch bleibt die Personalsituation, da eine gesicherte Besetzung Voraussetzung für die Wiedereröffnung ist . Auswirkung auf die Platzkapazitäten Durch diese Anpassungen bleibt die Kapazität für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren mit 56 Plätzen unverändert. Für Kinder ab drei Jahren steigt die Zahl der Plätze von 193 auf 224. Diese rechnerische Erweiterung hängt unmittelbar den anstehenden Änderungen der Betriebserlaubnisse und der gesicherten Personalsituation ab. Die dargestellten Anpassungen zeigen, dass die quantitative Entwicklung der Betreu- ungsplätze eng mit organisatorischen und rechtlichen Entscheidungen verknüpft ist und nur in Verbindung mit einer gesicherten Personalausstattung umgesetzt werden kann. Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 8 – Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025) zeigt die tatsächliche Auslastung der Betreuungsplätze zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025. Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Insgesamt standen 274 Plätze zur Verfügung, von denen 251 belegt waren. Damit blieben 23 Plätze frei. Von den 100 angebotenen Ganztagesmodulen waren 64 belegt, 36 blieben offen. Auffällig ist, dass 27 Plätze von auswärtigen Kindern genutzt wurden, überwiegend im Waldorfkindergarten. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 5 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 20 2 10 0 10 8 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 24 1 10 8 2 16 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 24 1 10 9 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 6 4 1 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 24 1 10 4 6 1 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 10 0 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 9 1 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 12 9 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 12 10 2 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe AM/RG/VÖ/GT 22 19 3 10 3 7 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen RG/VÖ/GT 25 20 5 10 6 4 1 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 25 0 10 9 1 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 274 251 23 100 64 36 0 27 Belegung der Plätze Stand 31.07.25 Seite 17 von 39 Geplante Aufnahmen Kiga-Jahr 25/26 zum 31.07.2026 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 9 – geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026) zeigt die für das Kindergartenjahr 2025/2026 vorgesehene Belegung zum Stichtag 31.07.2026. Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 Gesamtzahl der Kinder und Plätze Zum Stichtag 31.07.2026 ist die Betreuung von 237 Kindern vorgesehen. Insgesamt stehen 36 freie Plätze zur Verfügung. Die aktuell geschlossene Gruppe Himmelszauber ist in dieser Zahl nicht berücksich- tigt. Mit einer Wiedereröffnung ab 01.01.2026 ergäben sich zusätzlich 22 Plätze. Verfügbarkeit im Jahresverlauf Ein Teil der freien Plätze wird erst ab Mai 2026 verfügbar. Gründe hierfür sind das Erreichen des dritten Lebensjahres und damit verbundene Wechsel in Kindergartengruppen sowie Altersübergänge in den al- tersgemischten Gruppen. Krippen- und Altersmischgruppen In den Krippengruppen sind sechs Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren frei. In den alters- gemischten Gruppen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren sind vier Plätze verfügbar. Ganztagesbetreuung Derzeit sind 35 Ganztagesplätze unbesetzt. Drei Modulbuchungen fehlen noch. Sollten diese Kinder ein Ganztagesmodul wählen, ist die Aufnahme mit den vorhandenen Kapazitäten möglich. Durch die Vorga- ben des KVJS gilt nun die Regelung, dass maximal zehn Ganztageskinder pro Nachmittag in einer Gruppe betreut werden dürfen. Da nicht alle Kinder an allen Tagen ein Modul buchen, kann die Zahl der tatsäch- lich belegbaren Plätze steigen, solange die Nachmittagsgrenze eingehalten bleibt. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 6 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g a m T a g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g in s g e s a m t ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 15 7 10 0 10 6 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 22 3 10 6 4 14 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 25 0 10 7 3 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 2 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 25 0 10 6 4 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 17 5 10 8 2 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 18 4 10 8 2 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen AM/RG/VÖ/GT 22 20 2 10 4 6 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 23 2 10 12 -2 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 273 237 36 100 65 35 3 20 voraussichtliche Platzbelegung im Kinderjahr 25/26 Seite 18 von 39 Auswärtige Kinder Im Kindergartenjahr 2025/2026 besuchen Kinder aus anderen Gemeinden fast ausschließlich den Wal- dorfkindergarten. Von den dortigen 47 Plätzen sind 20 Plätze durch auswärtige Kinder belegt. Vergleich Abbildung 8 und Abbildung 9 Ein Vergleich der Tabellen (siehe Abbildung 8 und Abbildung 9) verdeutlicht die Veränderungen zwischen dem Stichtag 31.07.2025 und dem Stichtag 31.07.2026. Die Gesamtzahl der Kinder sinkt von 251 belegten Plätzen auf 237 vorgesehene Kinder, während sich die Zahl der freien Plätze von 23 auf 36 erhöht. Die Auslastung der Krippengruppen bleibt nahezu stabil, wobei 2026 sechs freie Plätze bestehen. In den altersgemischten Gruppen steigt die Zahl der freien Plätze leicht von drei auf vier. Im Bereich der Ganz- tagesbetreuung bleibt die Buchung nahezu gleich. Deutlich wird es auch im Waldorfkindergarten: Während 2025 noch 27 auswärtige Kinder insgesamt in Baindt betreut wurden, stammen 2026 fast alle auswärtigen Kinder aus dem Waldorfkindergarten. Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt, mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kinder- tagesstätte oder Kindertagespflege In der nachfolgenden Grafik (Abbildung 10) wird die Zahl der in Baindt wohnhaften Kinder sowie der in Baindt betreuten Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dargestellt, ergänzt um Vormerkungen für die kommenden Kindergartenjahre. Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt Zum Stichtag 31.07.2025 leben in Baindt 317 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt. Für 42 Kinder ist die Betreuungssituation noch offen. 16 Kinder besuchen Einrichtungen in anderen Gemeinden. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 liegen 46 Vormerkungen vor, für 2027/2028 sind es 13. Für die Jahre 2028/2029 und 2029/2030 gibt es bislang kaum oder noch keine Anmeldungen. 317 42 16 46 13 1 0 0 50 100 150 200 250 300 350 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintrit t Seite 19 von 39 Vormerkungen werden grundsätzlich erst ab der Geburt angenommen, eine Anmeldung während der Schwangerschaft oder vor der Geburt ist nicht möglich. Die erfassten Vormerkungen bilden eine wichtige Grundlage für die Bedarfsplanung und ermöglichen, Entwicklungen frühzeitig einzuschätzen und Kapazitäten entsprechend anzupassen. Kinder, deren Betreuung für das Kiga-Jahr 2025/2026 unklar ist In der folgenden Darstellung wird aufgezeigt, bei wie vielen Kindern zum Stichtag die Betreuungssituation noch nicht abschließend geklärt ist. Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist Zum Stichtag zeigt sich, dass die Betreuung von insgesamt 42 Kindern unklar ist. Darunter befinden sich 20 Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres ein Jahr alt werden, sowie 10 Kinder, die zwei Jahre alt werden. Für sechs Kinder, die drei Jahre alt werden, liegt ebenfalls noch keine feste Planung vor. Hinzu kommen vier Kinder, die fünf Jahre alt und zwei Kinder, die sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die im Laufe des Jahres vier Jahre alt werden, ist die Betreuung gesichert. Die Gründe für die unklare Betreuung sind vielfältig: • Manche Sorgeberechtigte sehen derzeit keinen unmittelbaren Bedarf an einem Betreuungsplatz. • Andere Kinder werden in Großtagespflege oder durch Tagesmütter betreut, deren Daten aus Da- tenschutzgründen nicht an die Gemeinde übermittelt werden. • In wenigen Fällen verzögert sich die Aufnahme, da aufgrund des Mangels an Kinderärzten not- wendige Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) nicht fristgerecht durchgeführt werden kön- nen. 20 10 6 0 4 2 0 5 10 15 20 25 1 Jahr alt werden 2 Jahre alt werden 3 Jahre alt werden 4 Jahre alt werden 5 Jahre alt werden 6 Jahre alt werden Kinder bei denen die Betreuung unklar ist Seite 20 von 39 • Ebenso führen bei einer geringen Anzahl von Kindern fehlende Impftermine dazu, dass der Nach- weis des Masernschutzes nicht rechtzeitig vorliegt. • Vereinzelt scheitert die Aufnahme daran, dass Familien die finanziellen Mittel für die Elternbeiträge nicht aufbringen können, gleichzeitig jedoch keine Unterstützung vom Jugendamt erhalten, da ihr Einkommen knapp über den Bewilligungsgrenzen liegt. Um mehr Klarheit zu gewinnen, wurden alle Sorgeberechtigten angeschrieben und um eine Rückmeldung zum konkreten Betreuungsbedarf gebeten. Dadurch konnte die Zahl der unklaren Fälle bereits von ur- sprünglich 68 auf 50 reduziert werden. Zukünftig ist vorgesehen, diese Abfrage im Abstand von drei Monaten zu wiederholen, um eine kontinuierliche Aktualisierung der Daten sicherzustellen. Vergleich der Belegung, Kinderzahlen und offenen Betreuungssituationen Die Auswertung der Abbildungen 9 bis 11 zeigt die Unterschiede zwischen der geplanten Belegung, den tatsächlichen Kinderzahlen und den Fällen mit unklarer Betreuung. Zum Stichtag 31.07.2026 sind in Baindt 318 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt gemeldet (Abbildung 10). Davon sind 237 Kinder für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen eingeplant (Abbildung 9). Zusätzlich stehen 35 freie Plätze zur Verfügung. Im Gegensatz dazu weist Abbildung 11 aus, dass die Betreuung von 50 Kindern noch nicht abschließend geklärt ist. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die freien Plätze nicht ausreichen, um die unklaren Fälle vollständig abzudecken. Selbst wenn alle 35 freien Plätze vergeben werden, bleibt eine Lücke von 15 Plätzen. Entlastung schafft perspektivisch die geplante Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ ab 01.01.2026, wodurch 22 zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass 20 Kinder aus anderen Gemeinden in Baindt, überwiegend im Waldorfkindergarten, betreut werden, während 15 Baindter Kinder Einrichtungen in anderen Gemeinden besuchen. Damit ver- schiebt sich ein Teil der Kapazitäten über Gemeindegrenzen hinweg, was die Bedarfsplanung zusätzlich erschwert. Insgesamt zeigt der Vergleich, dass die vorhandenen Plätze knapp bemessen sind und dass die Zahl der unklaren Fälle in engem Zusammenhang mit persönlichen, organisatorischen, medizinischen und finanzi- ellen Rahmenbedingungen steht. Seite 21 von 39 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt Die Ganztagesbetreuungsplätze in Baindt spielen eine bedeutende Rolle, insbesondere für berufstätige Eltern oder solche, die aus anderen Gründen eine umfassende Betreuung für ihre Kinder benötigen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Eltern, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, während ihre Kinder nahezu den ganzen Tag in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Die quantitative Bedarfsermittlung für Ganztagesbetreuungsplätze spielt daher eine zent- rale Rolle bei der Planung und Gestaltung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. Ganztagesbetreuung ab einem Jahr In Baindt besteht derzeit keine Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von einem Jahr. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 ging eine Anfrage von Sorgeberechtigten ein, die eine Ganzta- gesbetreuung für ihr Kind unter zwei Jahren wünschten. Dieses Kind erhält nun einen Platz in der Großta- gespflege in Weingarten. Durch eine Anpassung im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, steht seit kurzem für Kinder ab zwei Jahren eine gekürzte Ganztagesbetreuung zur Verfügung. Eine von zwei Anfragen konnte damit berücksichtigt werden. Für die zweite Familie war das Angebot nicht ausreichend, da eine Betreuung bis 16:30 Uhr erforderlich war. Dieses Kind wird ebenfalls in der Großtagespflege in Weingarten betreut. Die Rückmeldungen zeigen, dass auch für Kinder unter drei Jahren ein Bedarf an Ganztagesbetreuung besteht, der derzeit nur eingeschränkt aber ausreichend innerhalb der Gemeinde abgedeckt wird. Ganztagesbetreuung ab drei Jahren In der Abbildung 12 sind Möglichkeiten für eine Ganztagesbetreuung dargestellt. Diese Angebote stehen den Eltern in Baindt zur Verfügung und sind für das Kindergartenjahr 2025/2026 buchbar. Da derzeit kein Bedarf für eine Ganztagesbetreuung am Freitagnachmittag besteht, endet die Betreuung an diesem Tag je nach Kiga zwischen 13:00 und 14:00 Uhr. Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 Im Kindergartenjahr 25/26 stehen aktuell noch 36 Ganztagesplätze in unterschiedlichen Modulen zur Verfügung. Von drei Familien liegt noch keine Modulbuchung für das Jahr 2025/2026 vor. Dennoch ist absehbar, dass der Bedarf hierfür gedeckt ist. Seite 22 von 39 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung Nachfolgend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung nach Altersgruppen dargestellt. Kinder unter einem Jahr Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter einem Jahr in Baindt ist sehr gering, nur wenige Sorge- berechtigte nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Sollte dennoch ein Betreuungsplatz für ein Kind unter einem Jahr erforderlich sein, stehen den Eltern verschiedene Optionen offen: • Betreuung durch eine Tagespflegeperson in Baindt. Sie verfügt über fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren, die jedoch fast immer belegt sind. • Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg, um eine passende Betreuungsmöglichkeit zu finden. • Anfrage bei der Großtagespflege Weingarten Groß und Klein, in der derzeit auch Kinder aus Baindt betreut werden. Kinder ab einem Jahr bis zwei Jahre Ab dem 01.04.2026 stehen für Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren wieder ausreichend Plätze zur Verfügung. Frei werden diese Plätze, da Kinder in der Krippe drei Jahre alt werden und in eine Gruppe ab drei Jahren wechseln. Neue Aufnahmen sind ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt möglich, da zuvor keine Aufnahmetermine vorgesehen sind. In dieser Altersstufe lag eine Anfrage für Ganztagesbetreuung vor, die über die Großtagespflege in Wein- garten abgedeckt wurde. Aufgrund der geringen Zahl an Anfragen besteht derzeit kein Bedarf, Ganzta- gesplätze für Kinder dieser Altersgruppe in Baindt einzurichten. Für 24 Kinder, die im Kindergartenjahr 2025/2026 ein Jahr alt werden, liegt bislang keine Vormerkung vor. Sollte eine Vormerkung erfolgen, ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Betreuung anzubieten. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist dies jedoch eher unwahrschein- lich. Kinder von zwei bis drei Jahren Alle Vormerkungen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren können derzeit berücksichtigt werden. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 gibt es jedoch 12 Familien, deren Kinder in diesem Zeitraum zwei Jahre alt werden und für die bislang keine Vormerkung vorliegt. In den altersgemischten Gruppen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, sowie im Waldorfkindergarten stehen aktuell vier Plätze für diese Altersgruppe zur Verfügung. Seite 23 von 39 Sollten alle 12 Familien kurzfristig eine Vormerkung abgeben, wäre die Öffnung der Gruppe Himmels- zauber erforderlich. Mit einer angepassten Betriebserlaubnis könnten dort bis zu sieben Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren aufgenommen werden. Zusätzlich entstünden acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren, sodass insgesamt 22 Kinder betreut werden könnten. Die entsprechende Änderung der Be- triebserlaubnis ist bereits in Planung. Die größte Herausforderung liegt in der personellen Situation. Eine Betriebserlaubnisänderung ist nur mit ausreichend Personal möglich. Ein Start mit halber Gruppengröße und halber Personalstärke wäre zwar theoretisch möglich, aktuell steht jedoch selbst dieses Personal nicht zur Verfügung. Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Alle Vormerkungen für Kinder ab drei Jahren konnten berücksichtigt werden. Auch der Bedarf an Ganzta- gesplätzen ist in Baindt für diese Altersgruppe gedeckt. Bei 14 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren ist unklar, ob die Familien eine Betreuung in Baindt wünschen. Für diese Kinder liegt bislang keine Vormerkung vor, zudem erfolgte auf die Bedarfserhebung keine Rückmeldung. Es ist daher anzunehmen, dass in den meisten Fällen kein Betreuungswunsch besteht. Sollten dennoch weitere Vormerkungen eingehen, stehen in den Kindergärten bis zu 24 zusätzliche Plätze für diese Altersstufe zur Verfügung. Mit der geplanten Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ab Januar 2026 entstünden darüber hinaus acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren. Insgesamt zeigt sich damit, dass die Versorgungslage für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt derzeit entspannt ist und auch bei zusätzlichen Vormerkungen ausreichend Kapazitäten bestehen. Zusammenfassung Die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung zeigen, dass die Platzkapazitäten in Baindt insgesamt ausreichend sind. Voraussetzung dafür ist die Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ im Haus Sterne. Ohne diese zusätzliche Gruppe entsteht sowohl im Bereich der zwei- bis dreijährigen Kinder als auch im Ü3-Bereich ein hohes Risiko für Engpässe, sobald neue Vormerkungen hinzukommen. Die perso- nelle Situation reicht für die Wiedereröffnung derzeit nicht aus und erschwert den notwendigen Schritt erheblich. Seite 24 von 39 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung Dieser Abschnitt befasst sich mit den Aspekten, die in der bisherigen Planung der Kinderbetreuung in Baindt nicht angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf Neubaugebiete. Neubaugebiete Die Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder in Neubaugebieten gestaltet sich aus mehreren Gründen als Herausforderung. Erstens können die zukünftigen Bewohner dieser Grundstücke oft erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten und der tatsächlichen Bezugsfertigkeit ermittelt werden. Bis dahin ist es schwer vorherzusagen, wie viele Kinder im betreffenden Alter dort einziehen werden. Zweitens hängt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stark von Faktoren ab, die sich während und nach der Fertigstellung des Neubaus ändern können, wie der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in der Umge- bung, Änderungen in der familiären Situation der Bewohner oder sogar regionalen wirtschaftlichen Ent- wicklungen. Drittens sind Prognosen über die zukünftige Nutzung der Betreuungseinrichtungen komplex, da sie von individuellen Entscheidungen der Familien abhängen, die oft von vielen Faktoren beeinflusst werden, da- runter auch persönliche Präferenzen und die Verfügbarkeit alternativer Betreuungsoptionen. Aufgrund dieser Unsicherheiten und der variablen Natur der Einzugszeiten und -muster auf Neubaugrund- stücken gestaltet sich die genaue Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder herausfordernd und erfordert eine flexible und anpassungsfähige Planung. Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße Der letzte von den acht Bauplätze im Neubaugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße wurde im Frühjahr 2024 verkauft. Die Bauplatzeigentümer sind vorwiegend Familien und Personen, die zeitnah den Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Baugebiet Fischerareal Der geplante Baubeginn im Fischerareal für zwei der vergebenen Mehrfamilienhäuser hat sich verschoben und wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen. Die Fertigstellung und Bezugsfertigkeit sind für 2027 geplant. Laut dem Bauantrag werden im Gebäudekomplex C sechs Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizim- merwohnungen und sieben Zweizimmerwohnungen errichtet. Im zweiten Bauantrag für den Gebäude- komplex D sind zwei Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizimmerwohnungen und drei Zweizimmerwohnun- gen vorgesehen. Seite 25 von 39 Prognose der Kinderanzahl in den Gebäuden C und D Basierend auf der durchschnittlichen Kinderzahl pro Wohnungsgröße ergeben sich für die Gebäude C und D folgende Prognosen: • Bei acht Vier-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 1,25 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 10 Kindern. • Bei zehn Drei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,5 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 5 Kindern. • Bei Zehn Zwei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,1 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 1 Kind. Insgesamt wird für die beiden Gebäude mit 16 Kindern gerechnet. Die Altersverteilung dieser Kinder (Krippen- bzw. Kindergartenalter) lässt sich jedoch schwer vorhersagen. Da die genaue Anzahl und Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner steht erst während und nach Abschluss der Bauarbeiten feststehen wird, ist es schwierig, vorab den Bedarf an Betreuungsplätzen prä- zise zu prognostizieren. Die Verschiebung des Baubeginns beeinflusst ebenfalls die zeitliche Planung. Baugebiet Lilienstraße Das Baugebiet Lilienstraße ist inzwischen erschlossen. Geplant sind 16 Grundstücke für Einfamilienhäuser. Geplant ist der Verkauf der Bauplätze bis Ende 2025, sodass die Fertigstellung der ersten Gebäude gegen Ende 2026 möglich ist. Es ist anzunehmen, dass pro Einfamilienhaus durchschnittlich 1,5 Kinder zu erwarten sind. Somit ergibt sich eine Prognose von insgesamt 24 Kindern im Baugebiet Lilienstraße. Langfristige Bedarfsplanung bei Neubaugebieten Ein zusätzlicher Faktor, der die langfristige Bedarfsplanung durch Neubaugebiete erschwert, ist die Dyna- mik zwischen Baindter Familien, die Bauplätze erwerben und älteren Bürgern aus Baindt, die Wohnungen unter anderem im Fischerareal suchen. Dies führt dazu, dass durch Umzüge in die Neubauten Wohnungen frei werden, die voraussichtlich vermietet werden. Es ist ungewiss, ob diese freiwerdenden Wohnungen erneut von Familien mit Kindern bezogen werden, was die genaue Prognose des zukünftigen Bedarfs an Betreuungsplätzen erschwert. Unterkünfte für Asylbewerber Die Bedarfsplanung für Kindergartenplätze in Baindt ist bei Kindern aus Asylbewerberunterkünften schwer vorhersehbar. Sowohl die Zahl der zugewiesenen Personen als auch die Aufenthaltsdauer hängen von politischen Entwicklungen, Asylverfahren und rechtlichen Entscheidungen ab. Unterschiedliche Familien- konstellationen – von Einzelpersonen bis hin zu Familien mit Kindern – führen zu variierenden Betreuungs- bedarfen. Hinzu kommen kurzfristige Veränderungen durch neue Anträge, Verlegungen oder politische Seite 26 von 39 Entscheidungen. Da Vormerkungen meist fehlen entsteht der Betreuungsbedarf oft spontan. Die Verweil- dauer der Kinder im Kindergarten ist unterschiedlich und bei Umzügen erfolgen Abmeldungen häufig nicht sondern werden erst durch Nachforschungen der Fachkräfte bekannt. Die aktuelle Belegung der Unter- künfte in der Gemeinde stellt sich wie folgt dar: Friesenhäusler Straße 14 (Containeranlage): Diese vorläufige Unterbringung wird vom Landratsamt Ravensburg betreut und beherbergt derzeit ausschließlich alleinstehende Männer. Daher besteht hier kein Bedarf an Kindergartenplätzen. Friesenhäusler Straße 12 (Containeranlage): Diese Unterkunft beherbergt sieben Bedarfsgemeinschaften in Anschlussunterbringung, darunter drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). • Ein Kind ist vorgemerkt und wird aufgenommen. • Ein Kind wird nicht aufgenommen, da kein Kinderarzt die Aufnahmeuntersuchung durchführen kann. • Ein Kind ist unter einem Jahr, die Familie möchte noch keine Vormerkung einreichen. Sonstige von der Gemeinde betreute Unterkünfte: In weiteren Unterkünften der Gemeinde leben drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). Zwei Kinder besuchen bereits einen Kindergarten. Ein Kind ist 1,9 Jahre alt, die Familie wünscht keine Betreuung. Seite 27 von 39 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 Im folgenden Abschnitt wird ein Blick in die Zukunft anhand der Daten des Statistischen Landesamtes geworfen und eine Prognose bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2040 erstellt. Dabei wird die Entwicklung der Kinderbetreuung in Baindt auf Grundlage der statistischen Daten analy- siert. Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung Seite 28 von 39 In den beiden Tabellen (Abbildungen 13 und 14) sind die Bevölkerungsvorausberechnungen bis zum Jahr 2040 dargestellt. Deutlich wird, dass ohne Wanderungen der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kom- menden Jahren relativ konstant bleibt. Erst ab dem Jahr 2040 ist ein spürbarer Anstieg des Bedarfs bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt erkennbar. Werden hingegen Wanderungen in die Berechnungen einbezogen, zeigt sich ein stabileres Bild. Der prognostizierte Bedarf an Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren bleibt im Vergleich zur Berechnung ohne Wanderungen leicht reduziert. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ergibt sich ebenfalls ein nahezu gleichbleibender Wert. Ein signifikanter Mehrbedarf ist somit auch in den kommen- den Jahren nicht absehbar. Es ist jedoch zu beachten, dass Neubaugebiete sowie die Unterkunft für Asylbewerber in dieser Prognose nicht enthalten sind. Diese Faktoren können die tatsächliche Entwicklung der Kinderzahlen beeinflussen und müssen in den kommenden Jahren zusätzlich berücksichtigt werden. Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs Abschließend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuung in Baindt zusammengefasst. Diese Zusammenfassung zeigt die gegenwärtige Situation der Kinderbetreuung in Baindt und weist auf wichtige Aspekte hin, die bei der künftigen Planung und Gestaltung berücksichtigt werden müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder in unserer Gemeinde sicherzustellen: Für Kinder unter einem Jahr ist der Bedarf sehr gering und wird über Tagespflegepersonen oder die Groß- tagespflege in Weingarten gedeckt. Plätze für Kinder von einem bis zwei Jahren stehen ab April 2026 zur Verfügung, Ganztagesangebote fehlen in dieser Altersgruppe. Bei den zwei- bis dreijährigen Kindern sind alle Vormerkungen berücksichtigt. Zwölf Kinder ohne Vormer- kung könnten bei Bedarf nur teilweise aufgenommen werden, sodass die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber erforderlich wäre. Für Kinder ab drei Jahren sind alle Vormerkungen eingeplant. Vierzehn Rückmeldungen fehlen noch, den- noch bestehen mit der Öffnung der Gruppe Himmelszauber ausreichend freie Plätze. Auch im Bereich Ganztagesbetreuung ist der Bedarf abgedeckt, derzeit sind noch 35 Plätze frei. Insge- samt bleibt die Versorgung gesichert, entscheidend bleibt jedoch die Personalsituation. Insgesamt zeigt sich, dass die Versorgung in Baindt stabil ist und bei Bedarf über die geplante Wiederer- öffnung zusätzlicher Gruppen erweiterbar bleibt. Engpässe entstehen vor allem durch die personelle Situ- ation, nicht durch fehlende Raumkapazitäten. Seite 29 von 39 4. Qualitativer Bedarf Beim qualitativen Bedarf steht nicht nur die reine Anzahl der Betreuungsplätze im Fokus, sondern auch die Qualität und Vielfalt der pädagogischen Angebote. Die Gemeinde Baindt setzt sich das Ziel, die best- mögliche Betreuung und Förderung für seine Kinder zu gewährleisten. Die qualitative Seite der Kinderbe- treuung spielt eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung der Kinder und ihre bestmögliche Förderung. a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte Die Vergabekriterien für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind von großer Bedeutung, da sie dar- über entscheiden, welchen Kindern ein Platz in der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt bestätigt ist; mit Nachweis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisation der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberech- tigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen übernimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Infrastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schulen) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Be- treuungsangebot der Wohnortgemeinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10 Seite 30 von 39 Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kindergartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sor- geberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umset- zung der Rechtsansprüche nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungssituationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der jeweili- gen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlaggebend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umlandge- meinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01. Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einseh- bar. Da für das Kindergartenjahr 2024/2025 ausreichend Platzkapazitäten vorhanden sind, mussten die Vergabekriterien lediglich zur Entscheidung herangezogen werden, ob ein Kind in einer von den Sorge- berechtigten gewünschten Einrichtung betreut werden kann. Diese Vorgehensweise erwies sich als vorteil- haft und vereinfachte die Entscheidungen erheblich. Es ist daher zu erwarten, dass die Vergabekriterien ein gutes Instrument darstellen und für Klarheit unter den Familien sorgen werden, wenn Entscheidungen aufgrund von Platzkapazitäten generell für einen Betreuungsplatz in Baindt getroffen werden müssen. b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich Grundsätzlich werden in den gemeindeeigenen und kirchlichen Kindertageeinrichtungen in Baindt nur Kinder aufgenommen, die in Baindt ihren Wohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für diese Kinder sicher- gestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Auf- nahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es der Rücksprache mit der Gemeindeverwal- tung. Für den Träger des Waldorfkindergartens wurde aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes eine Sonderregelung getroffen. Ein Drittel der Plätze (ca. 15 von 47 Plätzen) im Kindergarten können frei vergeben werden. Dies bedeutet, dass diese auch an auswärtige Kinder vergeben werden können. Die Vergabekriterien sind hierfür nicht zwingend anzuwenden. Die Auswahl dieser Kinder liegt im Ermessen des Trägers des Waldorfkindergartens. Diese Regelung bleibt in Kraft, bis die Vertragsverhandlungen mit dem Kindergarten abgeschlossen sind. Bis zum Abschluss der Verhandlungen erfolgt die Platzvergabe auf Grundlage der vorstehenden Sonderregelung. Seite 31 von 39 Der Ausgleich der FAG-Mittel wird über den Interkommunalen Kostenausgleich mit den betroffenen Ge- meinden der auswärtigen Kinder abgerechnet. c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt Seit Januar 2023 erfolgt eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz eines Kinder digital über die Ge- meinde Baindt. Diese Vorgehensweise erfüllt die gesetzlich verankerte Aufgabe der Gemeinde Baindt, um der Planungs- und Gewährleistungsaufgabe nachzukommen. Es ermöglicht Transparenz bei der Rechts- anspruchssicherung und erfüllt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Weiterhin vereinfacht es die Datenerhebung für die örtliche Bedarfsplanung und ermöglicht eine Fortschreibung der Daten für eine längerfristig ausgelegte Bedarfsplanung mit dem Ziel, Bedarfe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln. Der Erstkontakt der Leitungen mit den Sorgeberechtigten, in Form von Besichtigungen und Vorgesprächen, vor der Reservierungsbestätigung, besteht weiterhin. Ebenso wird der Betreuungsvertrag weiterhin durch den Träger abgeschlossen. Durch die Möglichkeit der Übernahme der Daten in die Statistik des Kita-Data-Webhouse (Schnittstelle) entsteht eine Verringerung des Arbeitsaufwands bei der jährlichen Stichtagmeldung. d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt spielt das Personal eine zentrale Rolle in der Be- treuung und Förderung der Kinder. Unabhängig vom jeweiligen Träger zeichnen sich alle Einrichtungen durch qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal aus, dass den Kindern einen sicheren und fördernden Ort bietet. Pädagogisches Personal Qualifikation und Fortbildung Das Personal in den Kindertageseinrichtungen besteht hauptsächlich aus pädagogisch ausgebildeten Fachkräften, die durch ihre fundierte Ausbildung in der Lage sind, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Kontinuierliche Fortbildungen und Schulungen sind ein wichtiger Bestandteil, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der pädago- gischen Forschung und Praxis sind. Dies gewährleistet, dass moderne pädagogische Konzepte und Me- thoden effektiv angewendet werden können. Einfühlungsvermögen und Engagement Ein wesentliches Merkmal des Personals in den Kindertageseinrichtungen ist ihr hohes Maß an Einfühlungs- vermögen, Geduld und Kreativität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bestrebt, eine vertrauensvolle und unterstützende Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Sie schaffen ein Umfeld, in dem sich die Kinder Seite 32 von 39 wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Durch ihre engagierte Arbeit tragen sie maßgeblich zur positiven Entwicklung der Kinder bei. Teamarbeit und Kooperation Teamarbeit ist ein weiterer Schlüssel zum Erfolg der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt. Regelmäßige Teammeetings und der ständige Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen fördern eine enge Zusammenarbeit und ermöglichen es, gemeinsame pädagogische Ziele zu setzen und umzu- setzen. Diese Kooperation sorgt für ein harmonisches und konsistentes Betreuungsumfeld, das den Kindern zugutekommt. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Offene und regelmäßige Kommu- nikation zwischen dem Personal und den Eltern ist essenziell, um eine umfassende Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewährleisten. Elternabende, individuelle Gespräche und Informationsveranstaltungen bieten Möglichkeiten zum Austausch und tragen dazu bei, dass die Bedürfnisse und Wünsche der Familien berücksichtigt werden können. Zukunftsperspektive und Weiterentwicklung Die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt sind bestrebt, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das Personal nimmt die Anregungen und Bedürfnisse der Gemeinschaft ernst und arbeitet daran, die Qualität der Betreuung und Förderung stetig zu steigern. Durch diese kontinuierliche Weiterentwicklung tragen die Einrichtungen dazu bei, dass die Kinder bestmöglich auf ihre Zukunft vor- bereitet werden. Insgesamt ist das Personal in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt eine tragende Säule für die positive Entwicklung der Kinder. Ihr Engagement, ihre Professionalität und ihre Hingabe machen die Einrichtungen zu einem wertvollen Ort der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Fachkräftemangel Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein sehr großer Fachkräf- temangel. Diese Situation erschwert es, ausreichend qualifiziertes Personal für die Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewinnen und stellt die Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen in der Aufrechterhaltung ihrer hohen Betreuungsstandards. Fachkräftekatalog §7 KiTaG Der Fachkräftekatalog nach §7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) legt fest, welche Qualifikati- onen das Personal in Kindertageseinrichtungen mitbringen muss. Diese gesetzlichen Vorgaben Seite 33 von 39 gewährleisten, dass die Betreuung und Förderung der Kinder durch pädagogisch geschulte Fachkräfte erfolgt. Der Katalog definiert spezifische Berufsgruppen und Qualifikationsanforderungen, um sicherzustel- len, dass die vielfältigen Bedürfnisse der Kinder professionell und kompetent erfüllt werden. Zusatzkräfte laut der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a KiTaG für die Kindergar- tenjahre 2025/2026 Gemäß der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) für die Kindergartenjahre 2025/2026 dürfen zusätzlich zu den regulären Fachkräften auch Zu- satzkräfte eingesetzt werden, um den Betreuungsbedarf zu decken. Diese Regelung ermöglicht es den Einrichtungen, flexibler auf den Fachkräftemangel zu reagieren und dennoch eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Personalberechnungstabelle des KVJS Die Personalberechnungstabelle des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) dient der ge- nauen Ermittlung des notwendigen Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen. Sie unterstützt Träger und Einrichtungen dabei, den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel gemäß den aktuellen Stan- dards und Anforderungen einzuhalten. Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt Nachfolgend wird die aktuelle Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt dargestellt. Die Auswertung zeigt, in welchen Häusern offene Stellen bestehen und welche organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Personalsituation in den Baindter Einrichtungen ist weiterhin angespannt. In mehreren Kindergärten bestehen unbesetzte Stellen, die sich direkt auf den Betrieb auswirken. Im Waldorfkindergarten kann das Betreuungsmodul in der Ganztagesbetreuung mit 40 Wochenstunden aufgrund fehlenden Fachpersonals nicht angeboten werden. Diese Stelle bleibt auch im Kindergartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten St. Martin ist seit längerer Zeit eine Vollzeitstelle unbesetzt. Durch organisatorische An- passungen im Team konnten alle Module weiterhin angeboten werden. Zusätzlich wurden die Stunden der Hauswirtschaftskraft erhöht, um die Fachkräfte zu entlasten. Dennoch bleibt die Stelle auch im Kinder- gartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne konnten ebenfalls nicht alle Stellen durch Fachkräfte besetzt werden. Fehlende Kapazitäten wurden teilweise durch Zusatzkräfte und Arbeitnehmerüberlassung ausge- glichen. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind mehrere Stellen offen: Für die geplante Wiedereröff- nung der Gruppe Himmelszauber fehlen 2,76 Stellen, im Haus Sonne sind 0,45 Stellen unbesetzt. Dar- über hinaus fehlen Kräfte in der Integrationsbegleitung, um Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Alltag zu begleiten. Seite 34 von 39 Damit bleibt die Personalfrage der entscheidende Faktor, um den Betreuungsbedarf in Baindt dauerhaft und verlässlich abzusichern. Umgang mit dem Fachkräftemangel in Baindt Der Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen stellt die Gemeinde Baindt vor große Herausfor- derungen. Um dieser Problematik nachhaltig zu begegnen und die Betreuungssituation zu verbessern, sollten verschiedene Maßnahmen ergriffen und langfristige Strategien entwickelt. Investition in die Ausbildung von Fachkräften Eine zentrale Maßnahme zur Bewältigung des Fachkräftemangels ist die verstärkte Investition in die Aus- bildung von pädagogischen Fachkräften. Durch Kooperationen mit Fachschulen und Ausbildungszentren soll die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht und gezielt Nachwuchs gefördert werden. Praktikumsplätze in den Kindergärten geben angehenden Fachkräften die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich für eine langfristige Tätigkeit in Baindt zu entscheiden. Im laufenden Jahr werden in den sieben Gruppen des Kindergartens Sonn, Mond und Sterne fünf Auszu- bildende in unterschiedlichen Ausbildungsformen angeleitet. Diese Aufgabe bedeutet für die Fachkräfte zunächst einen höheren Aufwand, bietet jedoch die Chance, nach Abschluss der Ausbildung eine Fach- kraft zu gewinnen, die bereits mit der Einrichtung und dem Team vertraut ist. Direkteinstieg als neue Möglichkeit zur Fachkraftausbildung Der Direkteinstieg ist ein innovativer Ausbildungsweg für Fachkräfte im Kindergartenbereich, der durch das Arbeitsamt finanziell unterstützt wird. Diese Ausbildungsform ermöglicht es Quereinsteigern und Interessier- ten ohne pädagogischen Hintergrund, durch verkürzte Ausbildungszeiten und praxisorientierte Lernphasen schnell die Qualifikation als Erzieherinnen und Erzieher zu erlangen. Besonders Menschen, die eine be- rufliche Umorientierung anstreben, profitieren von dieser Möglichkeit, die es ermöglicht, rasch als aner- kannte Fachkraft in den Kindertageseinrichtungen tätig zu werden. Die Gemeinde Baindt wollte diesen Weg ebenfalls im Kindergarten erproben, jedoch kam es bislang zu keiner Anstellung. Attraktive Arbeitsbedingungen Attraktive Arbeitsbedingungen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in Baindt sind von entschei- dender Bedeutung. Eine mögliche Maßnahme wäre die Erhöhung der Leitungszeit, um die Belastung für Führungskräfte und Fachpersonal zu reduzieren. Zusätzlich könnten durch die Bereitstellung von Vertre- tungs- und Zusatzkräften über den Mindestpersonalschlüssel des KVJS hinaus die Arbeitsbedingungen ver- bessert werden. Dies würde dazu beitragen, den hohen Krankenstand unter Fachkräften durch geringere Arbeitsbelastung in Vertretungssituationen zu minimieren. Seite 35 von 39 Die Gemeinde unterstützt dies konkret, indem zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel Krankheitsvertre- tungsstellen mit 0,41 Stellenanteilen im Kindergarten SMS vorgesehen sind. Außerdem liegt die Vorberei- tungszeit (Zeit ohne Betreuung) bei 25 % der Arbeitszeit eines Mitarbeiters. Damit liegt Baindt über dem vom KVJS vorgesehenen Richtwert von zehn Stunden pro Woche und Gruppe. Für diese zusätzliche Vor- bereitungszeit wurden ab dem 01.09.2025 1,5 zusätzliche Stellen geschaffen. Weiterbildungsangebote Fort- und Weiterbildungsangebote für das bestehende Personal sind ein weiterer wichtiger Baustein. Durch regelmäßige Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen können die Fachkräfte ihre Kompetenzen erwei- tern und sich auf neue pädagogische Herausforderungen vorbereiten. Dies trägt zur Erhöhung der Zufrie- denheit und Bindung der Mitarbeiter bei. Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege soll das Berufsfeld der pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten attraktiver gemacht werden. Informationskampagnen, Tage der offenen Tür in den Kinderta- geseinrichtungen und positive Berichterstattung können dazu beitragen, das Interesse am Beruf zu steigern und neue Fachkräfte zu gewinnen. Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten Die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten ermöglicht, zukünftige Absolventen auf die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen aufmerksam zu machen und frühzeitig zu rekrutieren. Praktika und Praxis- semester in den Einrichtungen bieten den Studierenden die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sam- meln und erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Durch die Einführung und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen könnte die Gemeinde Baindt eine langfristige Strategie zur Reduzierung des Fachkräftemangels entwickeln und die qualitativ hochwertige Betreuung in ihren Kindertageseinrichtungen sicherstellen. Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Baindter Kindertageseinrichtungen bieten den Kindern ein warmes Mittagessen an. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ist es den pädagogischen Fachkräften nicht möglich, die zusätzlichen Aufgaben wie z.B. das Essen annehmen, kontrollieren, warm machen bzw. halten, Tisch decken, Tisch abräumen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Tische wischen und Boden reinigen (für die Betreuung am Nachmittag) zu übernehmen. Aus diesem Grund erledigen in allen Einrichtungen sogenannte hauswirtschaftliche Kräfte oder FSJ-Kräfte diese zusätzlichen Aufgaben. Inklusion – Integration Nach dem SGB VIII (Jugendhilfe), dem KiTaG und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Jede Gruppe kann als Seite 36 von 39 integrative Gruppe geführt werden, sofern mindestens ein Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Eine integrative Betreuung kann nur erfolgen, wenn die hierfür geforderten personellen und sachlichen Voraus- setzungen erfüllt werden können. Die speziellen Leistungen für die Kinder können als Eingliederungshilfe beim Landratsamt Ravensburg beantragt werden. Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Be- hinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt. Förderung von Freiwilligendiensten Zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und der Lehrkräfte an der Kloster- wiesenschule stellt die Gemeinde Freiwilligendienststellen bereit. Im Schul- und Betreuungsjahr 2025/2026 konnten nur zwei von sechs FSJ-Stellen besetzt werden, da es an Bewerbungen fehlte oder Bewerber nicht geeignet waren. Eine FSJ-Stelle wurde in der Schule besetzt, eine weitere im Kindergarten, die allerdings nur bis zum 31.12.2025 verlängert werden konnte. Zusammenfassung Qualitativer Bedarf Die qualitative Bedarfsplanung in Baindt umfasst die Platzvergabe, den Einsatz von Personal sowie ergän- zende Unterstützungsangebote. Grundlage bilden transparente Vergabekriterien, die Vorrang für Kinder aus Baindt sichern und bei Engpässen eine faire Entscheidung ermöglichen. Ergänzend werden digitale Vormerkungen genutzt, um die Planung zu vereinfachen und langfristig zu sichern. Die Qualität der Betreuung hängt maßgeblich vom pädagogischen Personal ab. Kontinuierliche Fortbil- dung, Teamarbeit, Elternkooperation und ein hohes Maß an Professionalität prägen die Arbeit in den Einrichtungen. Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung. Offene Stellen in mehreren Einrichtungen sowie fehlendes Personal für die Wiedereröffnung von Gruppen verdeutlichen die Problematik. Zur Sicherung der Betreuung verfolgt die Gemeinde verschiedene Strategien: Investition in Ausbildung und Nachwuchs, Erprobung neuer Ausbildungswege, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Ausbau von Ver- tretungsstellen, Fort- und Weiterbildungsangebote, Imagepflege sowie Kooperationen mit Hochschulen. Hauswirtschaftliche Kräfte, FSJ-Stellen und Integrationshilfen ergänzen die Fachkräfte und tragen zur Ent- lastung bei. Auch die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf wird durch entsprechende Un- terstützung sichergestellt. Seite 37 von 39 5. Fazit Die Gemeinde Baindt verfügt über ein solides Fundament in der Kinderbetreuung und ergreift Maßnahmen, um künftigen Herausforderungen frühzeitig zu begegnen. Wichtig bleiben die laufende Beobachtung der Kinderzahlen, Investitionen in Fachkräfte sowie die Stärkung von Leitungen und Praxisanleitungen. a) Quantitativer Bedarf Die Gemeinde verfügt insgesamt über ein stabiles Platzangebot. Für Kinder unter drei Jahren besteht ein geringer Bedarf, der durch Tagespflege und Großtagespflege ergänzt wird. Im Altersbereich zwei bis drei Jahre können alle Vormerkungen berücksichtigt werden, zusätzliche Aufnahmen wären nur durch Wieder- eröffnung weiterer Gruppen möglich. Für Kinder ab drei Jahren ist die Versorgung gesichert. Engpässe ergeben sich vor allem aus der personellen Situation, nicht aus fehlenden Räumen. b) Qualitativer Bedarf Die Qualität wird durch klare Vergabekriterien, engagiertes pädagogisches Personal und Unterstützungs- angebote geprägt. Die digitale Vormerkung schafft Transparenz und erleichtert die Planung. Der Fachkräf- temangel bleibt der entscheidende Faktor für stabile Strukturen. Die Gemeinde setzt auf Ausbildung, Quer- einstiege, Fortbildungen, bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung durch Zusatzkräfte wie Hauswirt- schaft, Freiwilligendienste und Integrationshilfen. Entscheidend ist, dauerhaft genügend qualifiziertes Per- sonal zu gewinnen und zu halten. c) Zukunftsaussichten Die Prognosen des Statistischen Landesamtes bis 2040 deuten auf eine weitgehend stabile Entwicklung des Bedarfs hin. Erst ab 2040 zeichnet sich ein leichter Anstieg bei den Kindern ab drei Jahren ab. Berücksichtigt man Wanderungen, bleibt der Bedarf nahezu konstant. Neubaugebiete und die Aufnahme von Asylbewerberfamilien sind in den Prognosen nicht enthalten, können die Zahlen aber kurzfristig erhö- hen. Auch organisatorische Entscheidungen wie die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber zeigen, dass die Bedarfsdeckung nicht allein von statistischen Daten abhängt. Für die Zukunft bleibt daher eine flexible Steuerung notwendig, die Kinderzahlen regelmäßig überprüft, Personalkapazitäten sichert und Anpassungen zeitnah ermöglicht. d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung Zur Verbesserung der Bedarfsplanung sind Maßnahmen vorgesehen, die die Datenbasis präzisieren, Transparenz erhöhen und die Versorgung insbesondere im U3-Bereich absichern. Seite 38 von 39 Regelmäßige Bedarfsabfragen bei Sorgeberechtigten Durch regelmäßige Abfragen wird die tatsächliche Nachfrage nach Betreuungsplätzen zuverlässig erfasst. So lassen sich unklare Situationen frühzeitig klären, offene Bedarfe erkennen und Prognosen anpassen. Gleichzeitig erhalten Familien mehr Transparenz über ihre Möglichkeiten. Transparente Erfassung von in Baindt wohnhaften und auswärtigen Kindern Die Bedarfsplanung unterscheidet klar zwischen Kindern aus Baindt und auswärtigen Kindern. Erfasst wird auch, welche Baindter Kinder Einrichtungen in Nachbargemeinden besuchen und welche Gründe dafür vorliegen (z. B. besondere Konzepte, Nähe zum Arbeitsplatz). Diese Informationen sichern eine bedarfs- gerechte Nutzung der vorhandenen Plätze und berücksichtigen interkommunale Wechsel. Unterstützung der Tagesmütter in Baindt Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Tagesmütter ist ein wichtiger Bestandteil der Betreu- ungslandschaft und bleibt für die Gemeinde von Bedeutung. Ein Blick in umliegende Kommunen zeigt unterschiedliche Modelle: Teilweise verzichten Gemeinden auf eine Förderung, in anderen Fällen erfolgt ein Zuschuss pro Kind und Betreuungsstunde oder ein pauschaler Betrag. Manche Kommunen stellen selbstständigen Tagesmüttern Räumlichkeiten zur Verfügung oder beschäftigen sie direkt. Die Verwaltung bereitet einen Vorschlag zur Unterstützung der Tagesmütter für den Gemeinderat vor. Derzeit liegt ein Antrag auf Förderung durch die Gemeinde vor. e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung Erhöhung der Leitungszeit zur Entlastung und Qualitätssteigerung in Baindt Gemäß § 1 Abs. 4 KiTaVO (Baden-Württemberg) steht jeder Kindertageseinrichtung ein Mindestkontin- gent von sechs Wochenstunden Leitungszeit zu. Für jede zusätzliche Gruppe erhöht sich dieser Zeitrahmen um zwei Stunden wöchentlich. Das ergibt zum Beispiel bei einem zweigruppigen Kindergarten acht Stun- den Leitungszeit pro Woche und bei drei Gruppen zehn Stunden. Der KVJS empfiehlt den Trägern, über diese gesetzlich verbindliche Mindestregelung hinaus zusätzliche Leitungszeit zu gewähren. Damit entste- hen bessere Voraussetzungen für konzeptionelle Arbeit, Teamführung und Personalentwicklung. Bei den beiden anderen Kindergärten in Baindt (Kindergarten St. Martin und Waldorfkindergarten) erfolgt eine gesonderte Betrachtung. Dort umfassen die Leitungsaufgaben zusätzliche Bereiche wie die Vorberei- tung der Abrechnung der Elternbeiträge, die Abrechnung sowie die Verwaltung des Programms Mensa- Max. Aufgrund dieser erweiterten Aufgabenstellungen liegt die Leitungsfreistellung zum Beispiel im Kinder- garten St. Martin bereits bei 0,50 VK (20 Stunden pro Woche). Die Verwaltung prüft für die drei gemeindeeigenen Häuser den notwendigen Umfang einer Erweiterung der Leitungszeit und erarbeitet hierzu eine Vorlage. Seite 39 von 39 Stärkung der Praxisanleitung und Investition in die Ausbildung von Fachkräften Um den Bedarf an Fachkräften langfristig zu sichern, sind Investitionen in die Ausbildung notwendig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Praxisanleitung, da sie entscheidend für die Qualität der Ausbildung und die Bindung von Nachwuchskräften ist. Über das Kita-Qualitätsgesetz können für PiA-Auszubildende jährlich bis zu 2.000 € pro Person bzw. Ausbildungsstelle beantragt werden. Die Förderung gibt es nur, wenn die Praxisanleitung ausreichend Zeit erhält (15 % ihrer Beschäftigungszeit) und die monatliche Zulage von 70 € gezahlt wird.“ Da Praxisanleitung in allen Ausbildungsformen zusätzlichen Aufwand bedeutet, prüft die Verwaltung eine einheitliche Regelung. In umliegenden Kommunen gibt es dazu verschiedene Modelle: Manche gewähren feste Stundenkontingente, andere zahlen zusätzlich Pauschalen. Auch die Frage, ob Auszubildende beim Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt werden, wird unterschiedlich gehandhabt. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie die Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten entlastet und gleichzeitig die Ausbildungsqualität gestärkt werden kann. Grundlage der Beratung sind Modelle für Freistellungszeiten, finanzielle Anerkennung oder eine ange- passte Anrechnung auf den Personalschlüssel.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 772,08 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 30.01.2026
    Verwaltungsgebührensatzung_Jan_2026.pdf

    Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 90,89 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 21.01.2026
      Verwaltungsgebührensatzung_Jan_2026.pdf

      Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 90,89 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 21.01.2026
        Amtsblatt_2025_10_31_KW44.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 31. Oktober 2025 Nummer 44 Führung: Datum: Uhrzeit: Dauer: Treffpunkt: Kosten: e i n l a d u n g z u r Gruselführung durch die Paul Sägmüller 7. November 2025 18:00 Uhr ca. 60 Minuten Friedhof (Parkplatz) 5 Euro pro Person Wir freuen uns auf einen spannenden Abend! Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um verbindliche Anmeldung an b.winkler@baindt.de bis zum 06.11.2025. Bitte bringen Sie das Geld an diesem Abend passend mit. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Abschied mit Herz und vielen guten Wünschen – die Klosterwiesenschule Baindt verabschiedet ihre Rektorin Amelie Heberling Nach 15 Jahren an der Klosterwiesenschule Baindt wurde unsere Rektorin Amelie Heberling am Donnerstag, den 23. Oktober 2025 feierlich verabschiedet. Sie wird künftig die Leitung der Grundschule Mittelbiberach über- nehmen. Der Abschied war geprägt von herzlichen Worten, bewegenden Momenten und großer Wertschät- zung für ihre langjährige Arbeit. Ein Vormittag voller Kinderüberraschungen Schon am Vormittag sagten die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule auf ihre ganz besondere Weise „Auf Wiedersehen“. Mit Liedern, kleinen Aufführungen und kreativen Beiträgen aus allen Klassenstufen zeigten sie, wie sehr sie ihre Rektorin schätzen. Als symbolisches Geschenk überreichten sie eine „Erste-Hilfe-Ta- sche“ mit liebevoll zusammengestellten Kleinigkeiten für einen guten Start an der neuen Schule. Ein besonderes Highlight war das große Glückskleebild, auf dem sich alle Kinder und das Team der Klosterwiesenschule mit ihren Fingerabdrücken verewigt hatten – als buntes Zeichen der Verbundenheit. Feierlicher Abschied in der Aula Am Nachmittag folgte die offizielle Verabschiedung, zu der Bürgermeisterin Simone Rürup und Konrektorin Andrea Cichon eingeladen hatten. Durch das abwechslungsreiche Programm führte gekonnt Doro Dittmann, die künftig gemeinsam mit der kommissarischen Schulleiterin Andrea Cichon das Schulleitungsteam der Klos- terwiesenschule bilden wird. In bewegenden Reden wurde Amelie Heberlings langjähriges Engagement für die Schule gewürdigt. Immer wieder wurde betont, mit wie viel Weitsicht, Tatkraft und guten Ideen sie die Klosterwiesenschule geprägt hat. Für musikalische und künstlerische Höhepunkte sorgten die Bläserklasse 4, die Percussion-Gruppe, eine Flö- tengruppe sowie der Chor des Kollegiums, der eigens für diesen Anlass auftrat. Eines der zwei gesungenen Lieder der Lehrerinnen wurde – wie schon viele Male zuvor – von Antje Stuberg mit viel Witz und Herz gekonnt gedichtet und sorgte für große Begeisterung und viele Schmunzler im Publikum. Ein gelungener Tag voller Emotionen Nach dem offiziellen Teil lud die Gemeinde alle Gäste zu Speis und Trank ein. Bei angeregten Gesprächen, ge- meinsamen Erinnerungen und vielen herzlichen Umarmungen klang der Abend aus – ein gelungener Tag mit vielen Tränen, aber auch einem Lächeln und großer Dankbarkeit. Mit ihrem Wechsel nach Mittelbiberach beginnt für Amelie Heberling ein neuer Lebensabschnitt. Die Schulge- meinschaft der Klosterwiesenschule wünscht ihr dafür von Herzen alles Gute, viel Freude und Erfolg an ihrer neuen Wirkungsstätte. Das Team der Klosterwiesenschule Baindt Ein Teil des Schulkollegiums mit Hausmeister Herrn Tasyürek Bürgermeisterin Frau Rürup verabschiedet Rektorin Frau Heberling Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS) hält am Donnerstag, den 06.11.2025 im großen Sitzungs- saal des Rathauses Ravensburg, Marienplatz 26, 88212 Ravensburg seine Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG TOP 1: Bericht der Verbandsvorsitzenden TOP 2: Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsuntersu- chung TOP 3: Information zur konzeptionellen Weiterent- wicklung des Verbandsgebiets TOP 4: Wirtschaftsplan des IGMS für das Jahr 2026 TOP 5: Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Simone Rürup Verbandsvorsitzende Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 09.11.2025 – 13.11.2025 die Abschlussübung SERE-C „ULM RUN“ Personnel Recovery, Survival & Evasion SERE-C Training durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahr- zeuge und 3 Flugfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung i.R. SERE-C in 2-3 Mann-Teams/ Trupps (Survival-Escape-Resistance-Evasion); dabei Entziehung der Gefangennahme/ Verbindungsauf- nahme mit eigenen Kräften/ Verhalten bei der Auf- nahme durch Luftfahrzeuge/ Einsatz von Such- und Jagdkommando/ Einsatz von Hunden. Offener Brief Brief des Gemeindetagspräsidenten an die Bürgerinnen und Bürger Anlässlich des Tags der Deutschen Einheit, welcher im Oktober gefeiert wird, richtet sich der Präsident des Ge- meindetags Baden-Württemberg in einem offenen Brief direkt an die Bürger. Darin spricht er nicht nur über die angespannte Lage vieler Städte und Gemeinden, sondern nimmt auch die politische Kultur, die Zukunftsfähigkeit un- serer Staatswesens und den Reformbedarf in den Blick. Hier finden Sie das Schreiben in voller Länge. Brief des Gemeindetag Baden-Württemberg an die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, mein Name ist Steffen Jäger, und ich bin Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg – der Stimme von 1.065 Städten und Gemeinden. Heute will ich mich auf ungewöhnliche Weise direkt an Sie wenden: nicht nur als Funktionsträger, sondern als Demokrat, als Bürger dieses Landes. Denn die Lage ist ernst. Das spüren die Städte und Ge- meinden. Das spüren Sie. Das spüren wir alle. Der Krieg in der Ukraine führt uns schmerzhaft vor Augen: Frieden in Europa ist keine Selbstverständlichkeit. Gleich- zeitig verschieben sich globale Machtverhältnisse. Die USA distanzieren sich – wirtschaftlich und sicherheitspolitisch. Wir können uns nicht mehr darauf verlassen, dass andere unsere Verteidigung übernehmen. Wir sind selbst gefor- dert. Wir müssen selbst Verantwortung tragen. Gleichzeitig geraten wir wirtschaftlich unter Druck. Zwei Jahre Rezession, Standortverlagerungen, wachsender in- ternationaler Wettbewerbsdruck: Unsere Volkswirtschaft hat an Schwung verloren. Wirtschaftliche Stärke ist aber das Fundament für das, was unser Gemeinwesen ausmacht: ein funktionieren- der Sozialstaat, ein handlungsfähiger Rechtsstaat, eine lebendige Demokratie. Diese Demokratie lebt in unseren Städten und Gemein- den. Hier wird im Schulterschluss zwischen Rathaus und Bürgern die Grundlage für das Gelingen unseres Staates gelegt. Straßen, Brücken, Wasserversorgung, Kitas, Schulen, Feu- erwehr, Sport- und Kulturstätten, Vereinsförderung und vieles mehr. Daseinsvorsorge und das gesellschaftliche Zusammenleben sind ohne handlungsfähige Kommunen nicht möglich. Was droht, wenn wir nicht handel Die Kommunen sind damit das Rückgrat eines gelingen- den Staates. Doch ihre Handlungsfähigkeit ist gefährdet. Die Kommunalfinanzen sind in einer solch dramatischen Schieflage, dass bereits die Erfüllung der Pflichtaufgaben kaum mehr möglich ist. Konkret heißt das: Die Sanierung der Sporthalle, des Kin- dergartens oder der Schule fallen aus. Investitionen in Klimaschutz oder Klimawandelanpassung werden ge- strichen. Die Nutzungsgebühren steigen, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer reichen nicht mehr aus. Frei- und Hallenbäder lassen sich nicht mehr halten, die Vereinsförderung kommt auf den Prüfstand, Öffnungs- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 zeiten in Kitas oder auch der Bibliothek müssen reduziert werden. Keine dieser Maßnahmen will ein Kommunalpolitiker be- schließen – doch vielerorts werden sie unvermeidlich. Geld allein wird dies jedoch nicht lösen. Denn was wir erleben, ist nicht nur eine finanzielle Überlastung – es ist ein strukturelles Problem. Der Staat lebt über seine Ver- hältnisse – und das seit Jahren. Die Summe an staatlichen Leistungszusagen, Standards, Versprechen hat ein Maß erreicht, das mit den verfügba- ren Ressourcen nicht mehr erfüllbar ist. Es braucht deshalb eine mutige Reform – strukturell und gesamtstaatlich Deshalb sind wir als Gesellschaft gefordert, eine struk- turelle Antwort zu geben. Wir brauchen eine ehrliche, gesamtstaatliche Reform. Das heißt: weniger Einzelfall- gerechtigkeit und mehr Eigenverantwortung. Wir brau- chen eine Aufgaben- und Standardkritik, die den Mut hat, Prioritäten zu setzen. Und wir brauchen die Bereitschaft, neu zu fragen: Was kann und muss der Staat leisten – und was kann er nicht mehr leisten, ohne sich selbst zu überfordern? 93 Prozent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Baden-Württemberg fordern eine konsequente Reform in diesem Sinne. Doch auch wir als Gesellschaft müssen bereit sein, eine solche Reform mitzugehen. Wir müssen beitragen – nicht nur erwarten. Wir müssen vertrauen – in unseren Gemein- sinn, seine Werte und unsere Kraft des Füreinanders. Wir müssen bereit sein, mehr zu leisten – für den Staat, für die Gemeinschaft, für das Gelingen unserer freiheitlichen Demokratie. Demokratie ist kein Bestellshop – sie ist die Einladung an alle, sich mit ganzer Kraft für eine freiheitliche und wohl- ständige Gesellschaft einzubringen. Und deshalb kann Demokratie auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn wir alle unseren Beitrag dazu leisten. Wir brauchen auch Ehrlichkeit in der Migrationspolitik. Integration gelingt dann, wenn die Zugangszahlen be- herrschbar und auch Mitwirkung und Rückführung ein wirksamer Teil des Systems sind. Wer zu uns kommt, muss unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte achten. Und er oder sie muss auch zum Gelingen von Gesell- schaft und Volkswirtschaft beitragen. Eine erfolgreiche und akzeptierte Migrationspolitik muss dies leisten. Dies aber immer auf der Grundlage von Humanität und Ver- antwortung. Menschenverächter haben keine Lösungen, sie haben nur Propaganda. Wir Demokraten müssen be- weisen, dass wir es besser können. Und auch beim Klimaschutz gilt: Wir können als Deutsch- land nur erfolgreich sein, wenn unser Weg für andere Staaten ein Vorbild ist – klar im Ziel, ökologisch wirksam, ökonomisch tragfähig und gesellschaftlich akzeptiert. Das Grundgesetz als unser gemeinsames Fundament Unser Grundgesetz war nie als Schönwetterordnung ge- dacht. Es wurde formuliert in einer Zeit, in der unser Land moralisch, politisch und wirtschaftlich in Trümmern lag. Es ist eine der größten Wohltaten, die unser Land je er- fahren hat. Und es verpflichtet uns: zur Selbstverwaltung, zur Verantwortung, zur Teilhabe. Zur res publica – zur gemeinsamen Sache. Die Gemeinden sind der Ort der Wahrheit, weil sie der Ort der Wirklichkeit sind. Es gilt, diese Wirklichkeit anzuerkennen und aus der Krise den Mut zur Erneuerung zu schöpfen. Und deshalb möchte ich dafür werben: machen wir uns bewusst, was unser Staat, was unsere Demokratie zum Gelingen braucht. Und dazu gehört zuallererst eine neue Ehrlichkeit und ein nüchterner Realismus: Wir stehen vor den größten Herausforderungen seit Jahrzehnten. Als Vertreter der Kommunen sagen wir Ihnen die Wahrheit: dies wird uns allen etwas abverlangen. Ich bin aber davon überzeugt, wir können das meistern; Gemeinsam, mit Mut und Willen. Mit einer Haltung, die nicht fragt, was andere tun, sondern, was wir selbst beitragen können. Die Bereitschaft, auch dann standhaft zu bleiben, wenn es unbequem wird. Die Chance, dass wir alle auch künftig in einem lebendigen und freien Land leben dürfen, muss uns Ansporn sein. Und daher meine Bitte: Machen Sie mit. Für unsere Kinder. Für unser Land. Für unsere Demokratie. Für uns. In Verantwortung und Verbundenheit, Ihr Steffen Jäger Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: August 2025: Jugendrad in blau, Marke: Greif; Sonnen- brille mit Stärke im schwarzen Lederetui; Holzschuh mit Fell in hellbraun von Devich; September 2025: Schwarzes Schlüsselband ohne Logo, mit drei Schlüsseln; Schwarzes Mountainbike Anthem X3/ Giant; Cuttermesser, rot; Knirps beige, schwarz gemustert; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Gelungener Abschluss des Jubiläumsjahres Unsere alljährliche Herbst- übung fand dieses Jahr auf dem Dorfplatz statt und war eine Teamarbeit von Einsatzabteilung und Jugendfeuer- wehr. Der Fahrer eines verunfallten PKWs wurde durch die Kräfte der Einsatzabteilung aus seinem Fahrzeug gerettet und dem DRK übergeben. Gerade noch rechtzeitig, bevor der PKW Feuer fing. Das anrückende LF 10 mit einer rei- Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 nen Jugendbesatz übernahm dann auf souveräne Art die Brandbekämpfung, so dass sich die schwarzen Rauch- schwaden bald legten. Im Anschluss konnten die Besu- cher die Gerätschaften der Feuerwehr wieder genauer in Augenschein nehmen und sich bei Kaffee und Kuchen mit den Feuerwehrangehörigen austauschen. Der Abschluss sowohl des Tages wie auch unseres Jubilä- umsjahres bildete dann der Galaabend in der Schenk-Kon- rad-Halle. Zusammen mit Gästen und Freunden aus der Gemeinde sowie der Nachbarschaft feierten wir ein fröh- liches und buntes Geburtstagsfest. Bei leckerem Essen, einer großen Auswahl an Getränken sowie einem stim- mungsvollen Programm nutzten wir auch die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit voll aus. Noch bevor wir dann am nächsten Tag die Halle aufräumen konnten zeigte sich aber wieder, dass ein „Feuerwehrpiepser” keine Rücksicht kennt und alarmierte die Mannschaft zu einem gemelde- ten Küchenbrand. Zum Glück war es nur eine „optische Täuschung” und wir konnten wieder einrücken und uns ans aufräumen machen. Ganz herzlich bedanken möchten wir uns an dieser Stel- le beim FC Bayern Fanclub „Munich Supporters Schwa- ben” und seinem Vorsitzenden Mladen Renic, die uns an diesem Abend bewirtet haben. Ebenso gilt unser Dank nochmals allen, die uns bei unseren Veranstaltungen über das ganze Jahr hinweg unterstützt haben. Rückblickend können wir sagen, es war ein arbeitsreiches, aber auch erfolgreiches Jubiläumsjahr. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. November 2025 (Allerheiligen) und Sonn- tag, 02. November 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. November 2025 Müller´s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Sonntag, 02.November 2025 Apotheke im Spital Ravensburg Bachstraße 51 88214 Ravensburg Tel: 0751 36 21 58 4 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2025 „Allerheiligen“ ist die Kompostie- ranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Angela und Markus Mutschler zur Geburt ihrer Tochter Nora Mutschler am 01.10.2025 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungen November 01.11. Allerheiligen 07.11. Gruselführung Parkplatz mit Paul Sägmüller Friedhof 08.11. Firmung Kirche Baienfurt 14.11. Baindter Vesper – Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag Kirche Baindt 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.11. Adventskaffee Selige für Ehrenamtliche Irmgard 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Kindergärten Kindergarten St. Martin Waldwoche im Kindergarten In unserer diesjährigen Herbst-Waldwoche verbrachten alle Kindergartenkinder mit ihren Erzieherinnen jeden Vormittag von 8:45 bis 12:00 Uhr im Wald. Auch wenn es morgens noch recht kühl war, hatten alle trotzdem gute Laune und viel Spaß beim Entdecken des Waldes. Es wurde mit Stöcken gebaut, gehämmert, gesägt und gebohrt, Musik gemacht und aus Naturmaterialien bunte Mandalas gelegt. Ein großer umgestürzter Baumstamm verwandelte sich zu einem „Partybus“, in dem viele Kin- der Platz fanden und gemeinsam spielten und lachten. Natürlich gab es auch viel zu entdecken: Nacktschnecken, Regenwürmer, Käfer und sogar einige Laubfrösche. Über- all lagen viele Eicheln und man konnte sie sogar hören, Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 wenn sie von den Bäumen fielen. Bevor es am Ende des Vormittags wieder zurück in den Kindergarten oder nach Hause ging, konnten sich die Kinder noch auf dem neuen Waldspielplatz austoben. Es war eine schöne Waldwoche mit verschiedenen Na- turlebnissen und Entdeckungen! Offener Nachmittag FÜR INTERESSIERTE ELTERN Kindergarten St. Martin Baindt MITTWOCH, 12. NOVEMBER 2025 UNSER PROGRAMM Führung durch den Kindergarten Vorstellung unseres Konzeptes Raum für Fragen Kommt vorbei! Wann? Kindergarten: 14.30 Uhr im Eingangsbereich Krip- pe: 15.00 Uhr in der Krippe Wo? Kindergarten St. Martin Lilienstraße 2 88255 Baindt 07502-2678 stmartin.baindt@kiga.drs.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt „Politik zum Anfassen“ Minister Manfred Lucha besuchte die vierte Klassenstuft der Kloster- wiesenschule in Baindt im Rahmen eines Demokratieprojektes. Im Rahmen des neuen Schuljahres stand an der Kloster- wiesenschule in Baindt für die vierten Klassen das Thema „Politik zum Anfassen“ im Mittelpunkt. Bereits vor einer Woche hatten die Schülerinnen und Schüler dabei durch Schulsozialarbeiterin der Ziegler- schen, Stefanie Nandi, erfahren, wie der Landtag arbeitet und was Politik grundsätzlich bedeutet. Auch über das Bundesland Baden – Württemberg wurde hierbei viel ge- sprochen. Primär ging es darum, kindgerecht zu erklären, wie Entscheidungen entstehen und warum demokrati- sches Handeln für unser Zusammenleben so wichtig ist. Als Höhepunkt besuchte uns am Montag, den 06.Oktober, ein richtiger Politiker: Herr Manfred Lucha - Minister für Gesundheit, Soziales und Integration - um mit den Schü- lerinnen und Schülern selbst ins Gespräch zu kommen. Besonders spannend wurde es, als die Kinder ihre im Vor- feld gesammelten Fragen stellen durften. Dabei ging es unter anderem um Fragen wie: Was mögen sie an ihrer Arbeit besonders gerne? Was verstehen sie unter Demo- kratie? Was sind gerade aktuelle relevante Thematiken? Aber auch persönlichere Fragen wie beispielsweise: Was ist ihr Lieblingsessen oder haben Sie Haustiere? Die Kinder waren großartig! Der Minister nahm sich für jede Frage ausreichend Zeit und beantwortete sie offen, ehrlich und auf Augenhöhe. Der Besuch zeigte uns aufs Neue, das politische Bildung schon in der Grundschule lebendig gestaltet werden kann und es sich wirklich lohnt, früh das Interesse an der De- mokratie und Mitgestaltung zu wecken. Wir bedanken uns daher recht herzlich bei Herrn Minister Lucha für den gemeinsamen, eindrucksvollen Vormittag und für die wertvolle Gelegenheit, Politik auf kindgerechte und greifbare Weise, erlebbar zu machen. Stefanie Nandi Schulsozialarbeit Klosterwiesenschule Baindt Zur Informationi Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 04. November 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten 01. November – 09. November 2025 Gedanken zur Woche: Im Licht Ich glaube, dass wir, wenn der Tod uns die Augen schließt, in einem Licht stehen, vor welchen unser Sonnenlicht ein Schatten ist. Arthur Schopenhauer Samstag, 01. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Friedhof Sonntag, 02. November – Allereseelen 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Allerseelen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeinde- mitglieder des vergangenen Jahres Ministranten: Simon Elbs, Franziska Joachim, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schütz- bach, (+ Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Hubert Fuchs, Jahrtag: An- ton Amann) 11.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch auf dem Friedhof 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor - Allerseelen Dienstag, 04. November 20.00 Uhr Baindt – Elternabend Erstkommunion in der „alten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klosterhof Nr. 5 Mittwoch, 05. November 9.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 06. November 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Freitag, 07. November 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Anni Maier) 18.00 Uhr Baienfurt - Firmprobe Samstag, 08. November 14.30 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seelsor- geeinheit mit Weihbischof Matthäus Karrer Sonntag, 09. November – Weihe der Lateranbasilika Fest – Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit dem Kindergar- ten St. Martin Ministranten: Niklas Alber, Tim Beckert, Be- nedikt Heilig, Lena Himpel, Noah Himpel, Mo- ritz Riefler, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Henri Sonntag, Niklas Steinhauser 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 17.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Elternabend zur Feier der Erstkommunion 2026 in Baindt Der Elternabend findet am Dienstag, 04. November 2025 um 20.00 Uhr in der „alten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klosterhof Nr. 5 statt. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 14. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Firmung in Baienfurt Am Samstag, 08. November, 14.30 Uhr spendet Weih- bischof Matthäus Karrer aus Rottenburg 55 Firmbewer- ber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 07. Nov. um 18.00 Uhr in der Kirche in Baienfurt statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Jahresrechnung 2023 Die Jahresrechnung 2023 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 03. November – 17. November 2025 jeweils zu den Bürozeiten. Frauenbund Baienfurt Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 5. November 2025 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Sonntag, 16.11.2025 Volkstrauertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr (geöffnet) ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“ ein (Essen um 12.00 Uhr). Der Frauenbund kocht für Sie: selbstgemachte Knödel, Fleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätzle mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen BAINDTER VESPER Kurt Drescher mit „Fotosafari im naturnahen Garten – Statt Elefant und Zebra: Rüsselkäfer und Zebraspinne“ Um eindrucksvolle Naturbeobach- tungen zu machen, muss man nicht unbedingt nach Afrika reisen. Auch daheim vor der Haustür gibt es jede Menge zu entdecken. In einem multimedialen Vortrag zeigt Herr Drescher mit beeindru- ckenden Makrofotos die Farbenpracht und Schönheit der Lebewesen in seinem naturnahen Garten und der näheren Umgebung. Das faszinierende Verhalten von Insekten, Spinnen und anderen kleinen Tieren wird in Filmaufnahmen gezeigt und mit den Zuschauenden be- sprochen. Zeitlupenfilme und Hochgeschwindigkeitsfotos in Nahaufnahme machen Vorgänge erlebbar, die man sonst nicht erkennen kann. Genießen Sie unser leckeres Vesper und lassen Sie sich von dieser einzigartigen Präsentation in die faszinierende Welt vor unserer Haustür entführen. Freitag, 14.11.2025, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 10.11.2025 bei Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid: 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Baienfurter Kirchen-Filmabend Montag, 10. November 2025 Kirchen-Film Spezial mit einem Lutherfilm Im Anschluss ein Vortrag von Dr. Dieter Widmann „Bauernreformation im Schussental“ Vortrag zum 500. Todestag von Thomas Müntzer zu den Ereignissen im Jahr 1525 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt FSK: 12 Eignung ab 14 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Sonntag, 02. November, 20. Sonntag nach Trinitatis 9.30 Uhr Baindt Gottesdienst Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikantin M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee Montag, 03. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 05. November 15.30- Baienfurt Konfi-Gruppe 1, 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30- Baienfurt Konfi-Gruppe 2, 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 06. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-3, Ev. Gemeindehaus Freitag, 07. November 15.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Pflege- heim St. Barbara (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe --- Glaube im Alltag Regeln zum guten Leben Was ist richtig? Was ist falsch? In einer Welt, in der ich oft nur Grautöne sehe, hätte ich das ger- ne: klare moralische Grundregeln und Verhaltensmaßstäbe, an de- nen ich mich ausrichten kann. Der 20. Sonntag nach Trinitatis kommt diesem Bedürfnis entge- gen und zeigt Wege zum guten Leben auf: die Bibel, die einen würdigen und respektvollen Umgang miteinander lehrt, und Institutionen wie die Ehe, die das Zusammen- leben zweier Menschen gut ordnet. Vor allen Ordnungen steht jedoch Gottes Treue, sein Bund mit den Menschen und seine Liebe, die stark ist wie der Tod. Wer nach Gott in seinem täglichen Leben fragt und nach dem, was den Menschen dient, der wird Regeln nie sklavisch anwenden, sondern im christlichen Geist der Liebe und der Freiheit. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Garrett Sears) --- Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein rauhes.de/ /bibelwoche-2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Mög- lichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu 7 Abenden, jeweils von 20-21 Uhr am: 18. November, 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Wir weisen darauf hin, dass man unseren KGR-Kandidaten im Anschluss an den Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, 23.11. um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baien- furt im Rahmen eines Kirchenkaffees persönlich begegnen kann. Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal von 9.00-11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Ge- meindehaus von 11.30-16.00 Uhr. Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für unsere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravens- burg gewählt. Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ein Wahlkaffee statt. Sie möchten uns dabei unterstützen? Über Kuchenspen- den würden wir uns sehr freuen. Sie können sich nach den Gottesdiensten in unsere Kuchenliste eintragen oder uns telefonisch Bescheid geben (0751 – 43656). Ein herzliches Dankeschön vorab an alle Spender/innen. --- Wir suchen ab dem 01. Januar 2026 einen Hausmeister (m/w/d) Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt. de oder fragen Sie beim Ev. Pfarramt Baien- furt-Baindt, Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 nach --- Termine der Kandidatenvorstellung für die Synodalwahl Für den Kirchenbezirk Ravensburg sind diese am Mittwoch, 5. November 2025 um 19:00 Uhr im Matthäus-Gemeindehaus, Weinbergstra- ße 12, 88214 Ravensburg Dienstag, 18. November 2025 um 19:00 Uhr im Gemein- dehaus Scheffelstraße 15, 88045 Friedrichshafen. Sie können sich vorab über alle Kandidaten auf der Seite zur Kirchenwahl informieren unter: https://www.kirchenwahl.de/landessynode/ kandidierende-finden? --- Frauenkreis Zu unserem nächsten Treffen am Mittwoch, den 12.11.25 19:00 Uhr la- den wir schon heute ein. Dr. Dieter Widmann wird sich mit uns auf einen virtuellen Spaziergang durch das historische Weingarten begeben und für uns eine vielleicht längst vergessene Zeit lebendig werden lassen. Das Team des Frauenkreises freut sich schon. --- Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Dezember: 8.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Derbytime in Mochenwangen! SV Mochenwangen - SV Baindt 2:0 (1:0) Bei windigem und kaltem Herbstwetter stand für die „Zwoite“ das Derby gegen den SV Mochenwangen auf dem Programm. Beide Teams starteten verhalten in die Partie – in den ersten Minuten gab es kaum Torraumszenen, und die Baindter Offensive konnte keine echte Gefahr entwickeln. Nach rund 25 Minuten zeigte Spieß seine ganze Klasse: Aus rund 20 Metern überlupfte er den Baindter Schluss- mann sehenswert zum 1:0. Baindt tat sich spielerisch schwer, während Mochenwangen clever agierte, sicher stand und die Partie kontrollierte. Mit einem verdienten 1:0-Rückstand ging es für den SVB II in die Halbzeitpause. Nach dem Seitenwechsel verteidigte Mochenwangen hoch und gewann die entscheidenden Zweikämpfe im Mittelfeld. In der 75. Minute fiel dann die Vorentschei- dung: Nach einem Eckball kam Kale am ersten Pfosten unbedrängt zum Kopfball und setzte diesen unhaltbar ins lange Eck – 2:0. Erst danach kam Baindt besser ins Spiel und erspielte sich durch Schnez, nach einem starken Ball von N. Späth, die wohl einzige klare Chance des Spiels – doch der An- schlusstreffer blieb verwehrt. Insgesamt agierte Baindt über weite Strecken zu harmlos, während Mochenwangen clever und abgezockt auftrat. Eine verdiente Niederlage im Derby. Nächsten Sonntag um 14:30 Uhr will die „Zwoite“ zuhause gegen Fischbach/ Schnetzenhausen wieder punkten. SV Baindt II: Conner Odenbach, Patrick Späth, Kai Kas- par (84. Markus Baumgärtner), Tobias Trautwein (80. Niklas Späth), Moritz Gresser (70. Niklas Hugger), Julian Keppeler (70. Manuel Brugger), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Jacob Schaffer (64. Lukas Grabherr), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Senger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Daniel Remensperger Tore: 1:0 Andreas Spieß (25.), 2:0 Erkan Kale (75.) Vorschau: Sonntag, 02.11 14.30 Uhr: SV Baindt II - SGM Fischbach/Schnetzenhau- sen (Kunstrasen SV Weingarten) 14.30 Uhr: TSV Tettnang – SV Baindt Heftige Pleite gegen den SV Bergatreute SV Baindt – SV Bergatreute 1:5 (1:2) SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szeibel, Lukas Zwei- fel (78. Max Kretzer), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang (71. David Krauter), Sandro Caltabiano, Tobias Fink, Leon Geng - Trainer: Rolf Weiland&Sandro Caltabiano Schiedsrichter: Lenard Idt Tore: 0:1 Noah Hecht (10.), 0:2 David Berg (35.), 1:2 Marko Szeibel (41.), 1:3 Noah Hecht (61.), 1:4 Ousman Cham (85.), 1:5 Ousman Cham (90.+2) Abteilung Tischtennis Erwachsene I: Baindt unterliegt knapp mit 9:6 beim SSV Ulm II Am Samstag waren wir beim Vorjahres- zweiten der Landesliga zu Gast. In den Doppeln mussten Marcel/Roman dem Doppel 1, Philipp/Wolfgang dem Doppel 2 und Flo- rian/Frank dem Doppel 3 der Gastgeber zum Sieg gra- tulieren. Danach unterlag Philipp dem starken Spitzenspieler in drei Sätzen, während Marcel mit guten Angriffsbällen die Nummer 2 der Ulmer mit 3:2 bezwingen konnte. Oliver Thimm, Ulms Nummer 3, war gegen Wolfgang siegreich, obwohl dieser gut agierte. Florians Spiel gegen einen etwas unorthodoxen Gegner war ein ständiges Auf und Ab, welches er mit gutem Mindset im Entscheidungssatz mit 12:10 für sich entscheiden konnte. Frank und Roman konnten dem hinteren Paarkreuz der Gastgeber wenig entgegen setzen und fanden nicht ins Spiel. Somit lag Baindt nach dem ersten Einzeldurchgang be- reits chancenlos mit 7:2 zurück. Mit der Erfahrung aus ihren ersten Spielen schienen die Baindter besser mit Bedingungen und Gegnern zurecht zu kommen. Philipp gestaltetete seine Partie offen und glich zum 1:1 aus, während Marcel mit 0:2 zurücklag, sich dann auf seine Technik konzentrierte und für den 2:2 Sat- zausgleich sorgte. Leider musste Philipp nach gutem Spiel der Nummer 2 Ulms zum 3:1 Sieg gratulieren. In der Box daneben ließ Marcel im Entscheidungssatz nichts mehr anbrennen und krönte seine Aufholjagd mit 11:6 zum 8:3 Zwischenstand. Flo spielte, wie in seinem ersten Einzel, konsequent star- ke Angriffsbälle und bezwang die erfahrene Nummer 3 der Gastgeber mit 3:1. Wolfgang spielte ebenso gutes Tischtennis, gewann die ersten beiden Sätze im Duell der Kurznoppenspieler knapp. Er musste noch den 2:2 Satz- ausgleich hinnehmen, entschied dann aber den fünften Satz für sich. Auch Roman musste gegen einen punktemäßig stärkeren Gegner an den Tisch. Dieser gewann den ersten Satz mit 11:3, doch Roman ließ sich nicht beirren und gewann die folgenden Sätze zum 3:1 Sieg. Durch diese drei Siege in Folge schloss Baindt zum 8:6 auf. Danach ging Frank gegen die Ulmer Nummer 6 in die Box. Frank wehrte sich gegen seinen starken Gegner sehr gut und glich nach Satzrückstand zum 1:1 aus. Leider muss- te er dann aber doch seinem Kontrahenten zum 3:1 und damit dem SSV Ulm zum 9:6 Erfolg gratulieren. Trotzdem sollte diese Aufholjagd Selbstvertrauen für die Heimspiele am Samstag, 01.11. um 18 Uhr und Sonntag, 02.11. um 12 Uhr geben. Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützung! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu „Winter- gemüse einmal anders” mit Verkostung, am Mittwoch, 05.11.25, um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Winterliche Gemüsesorten neu entdecken mit diversen Kostproben. Wir freuen uns auf euch und einen gemütli- chen Austausch in netter Runde. Vorschau: Mittwoch, 03.12.25, 19.00 Uhr Einstimmung in die Vorweihnachtszeit! Hüttenadventszauber in der Dorf- platzhütte; Montag, 08.12.25; wir fahren gemeinsam mit dem Zug zum Weihnachtsmarkt nach Biberach, ca. 13.00 Uhr, nä- here Infos folgen! Ein großes Dankeschön an alle Helferinnen, die uns tatkräftig auf der Oberschwabenschau am Stand im grünen Pfad unterstützt haben. Vielen Dank für Ku- chen, Torten und Flädle. Gemeinsam sind wir stark! Euer Vorstandsteam Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz, Kutschenabschlussfahrt & Jahresabschlussritt Liebe Vereinsmitglieder, am Samstag, den 8. November, möch- ten wir einen Arbeitseinsatz durchführen, um unsere Anlage winterfit zu machen. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr auf dem Vereinsgelände. Geplant sind unter anderem folgende Arbeiten: • Sandplatz und Halle einrechen und Unkraut/Laub entfernen • Ausmähen • Hindernisse verräumen • sowie alles Weitere, was uns bei der Gelegenheit noch auffällt Wir freuen uns über jede helfende Hand. Je mehr wir sind, desto schneller geht es! Bitte bringt, wenn möglich, Arbeitskleidung und geeignetes Werkzeug (Rechen, Schaufel, Motorsensen) mit. Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung! Save the Date – Weihnachtsfeier & Jahresabschluss 2025 bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kostenbei- trag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt & Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu einer gemeinsamen Pause und anschließend zu einem gemütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch be- kanntgegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich eingeladen, im Anschluss dazuzukommen und gemein- sam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Lasst euch dieses Highlight nicht entgehen! Eure Vorstandschaft Volleyball LJ Baindt Saisonauftakt und Pokalrunde Die VLJ Baindt 1 startete am Sonntag, 19.10.25 in neuer Zusammensetzung in die Saison 2025/26. Zum Auftakt wurden die Baindter direkt mit den beiden stärksten Mannschaften der letzten Saison konfrontiert. Gegen den TV Kressbronn brauchte die Mannschaft noch ein bisschen Eingewöh- nungszeit (13:25 und 14:25). Auch im Spiel gegen die VfB Ulm benötigte die VLJ Baindt 1 nochmals ein paar Bälle (14:25) bis sie im zweiten Satz ihre Stärke zurückfanden (25:21). Am Ende reichte es für einen Punkt und Platz 7 in der Tabelle (18:25). Die VLJ Baindt 2 eröffnet am 28.10.25 die Pokalrunde gegen den VfB Friedrichshafen. Das Ergebnis lag zu Re- daktionsschluss noch nicht vor und wird in der nächsten Ausgabe nachgereicht. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Herbst-Winter-Basar 2025 Liebe Basarfreunde, am 27. September fand unser Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle erneut mit großem Erfolg statt. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei Bürgermeiste- rin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns auch diesmal die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ein riesengroßer Dank gilt außerdem unseren vielen en- gagierten Helferinnen und Helfern – ohne euch wäre die Durchführung des Basars nicht möglich! Ein besonderer Dank geht auch an alle Papas, Opas und Omas, die die Kinder betreut haben und so maßgeblich dazu beigetra- gen haben, dass wir wieder zahlreiche helfende Hände zusammenbringen konnten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir erneut Gutes tun und folgende Einrichtungen und Vereine un- terstützen: · Förderverein Klosterwiesenschule e.V. · Jugendfeuerwehr Baindt · Jahresgutscheine für die örtlichen Kindergärten und Schulkindbetreuung · Naturfreunde Baindt Wir hoffen, dass wir auch beim nächsten Basar wieder auf viele fleißige Helferinnen und Helfer zählen dürfen – und freuen uns, euch am Wochenende des 28. Februar 2026 wieder begrüßen zu dürfen! Aktuelle Informationen findet ihr wie immer auf unserer Facebook-Seite „Kinderbasar Baindt“ (auch ohne Fa- cebook-Konto zugänglich) oder auf Instagram. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Jahreshaupt versammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, den 14. November 2025 um 20 Uhr im Gasthaus zur Mühle Baindt laden wir alle Mit­ glieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Feststellung der fristgerechten Einladung 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Ehrungen 5. Bericht • des Vorsitzenden • des Kassenwarts • der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstands 7. Neuwahlen Vorstand und Kassenprüfer 8. Berichte aus der Kommunalpolitik 9. Sonstiges Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 7.11.25 beim 1. Vorsitzenden Dr. Anton Eberle, Siemenstrasse 16, 88255 Baindt einzureichen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners­ tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen lädt zu Mit- gliederversammlung Am 4.11.2025 auf 19 Uhr lädt der Grü­ ne Ortsverband Weingarten, Baienfurt und Baindt herzlich zur Mitgliederversammlung ins Zunfthaus „Neunerbeck” nach Baienfurt ein. Zwei Jahre nach der Gründung wird der Vorstand neu gewählt und die Fraktionsvorsitzen­ den aus den Gemeinderäten werden vor Ort sein. Zudem wird die grüne Landtagskandidatin Anna Wiech sich und ihre Politik vorstellen – eine gute Gelegenheit also, einen Überblick zu bekommen über die lokale und überregio­ nale Grüne Politik. Interessierte sind sehr willkommen. Aus dem Landkreis Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Schule fertig und dann? Ein Jahr für mich – Überbrückungsmöglichkeiten Wie geht es nach der Schule weiter? Nicht immer steht der nächste Schritt sofort fest. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg hat für junge Menschen, die nach der Schule etwas für sich machen wollen, ein be- sonderes Angebot: Unter dem Motto „Ein Jahr für mich - Überbrückungsmöglichkeiten“ findet im Berufsinfor- mationszentrum in Ravensburg am 06. November ab 14 Uhr ein Informationsnachmittag statt. Ob Freiwilligendienste im In­ und Ausland, Work & Travel, Au Pair, Sprachreisen, Praktika oder Berufsvorbereitungs­ programme ­ Expertinnen und Experten zeigen vielfälti­ ge Wege auf, wie junge Menschen ihr „Gap Year“ sinnvoll gestalten können. Die Veranstaltung richtet sich an Schülerinnen und Schü­ ler, Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studienaus­ steigerinnen und Studienaussteiger. Ein Jahr für mich – Überbrückungsmöglichkeiten Donnerstag, 06. November ab 14 Uhr Berufsinformationszentrum (BiZ) Ravensburg Schützenstr. 69 Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei. Weitere Infos in der Veranstaltungsdatenbank. Ansprechpartnerin für Rückfragen: Maike Kramer 0751 805 222 Gut vorbereitet für den Notfall – Wissen und Vorsorge geben Sicherheit Ob Stromausfall, Überschwemmung oder gesundheit­ liche Notlage – Krisen können jederzeit auftreten. Der DRK­Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützt die Be­ völkerung dabei, in solchen Situationen ruhig und hand­ lungsfähig zu bleiben. Mit praxisnahen Kursangeboten vermittelt das DRK wertvolles Wissen zur Notfallvorsorge und Ersten Hilfe. Im Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ lernen Teilnehmende, wie sie sich und ihre Angehörigen auf Notfälle vorberei­ ten können – etwa durch sinnvolle Vorratshaltung, ein Notfallgepäck, geordnete Dokumente oder alternative Kommunikationswege bei Stromausfall. Auch für Men­ schen mit eingeschränkter Mobilität oder pflegebedürfti­ ge Angehörige werden in den Kursinhalten berücksichtigt. Aktuell sorgt auch der neu veröffentlichte Ratgeber „Vor­ sorgen für Krisen und Katastrophen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für Aufmerksamkeit. Er soll Bürgerinnen und Bürger motivie­ ren, sich eigenverantwortlich vorzubereiten – nicht, wie manche Schlagzeilen nahelegen, Angst verbreiten. Der Ratgeber greift erstmals Themen wie Desinformation, psychische Belastung, Schutz bei Explosionen oder krie­ gerischen Angriffen auf und bietet realistische Orientie­ rung, wie man in unsicheren Zeiten dennoch gut vorbe­ reitet ist. Das DRK teilt diesen Ansatz: Vorsorge schafft Sicherheit – für sich selbst und andere. Ergänzend bietet das DRK für Seniorinnen und Senioren den Kurs „Erste Hilfe für aktive ältere Menschen“ an. Um ihre Kenntnisse aufzufrischen, werden Themen wie Not­ ruf, Wundversorgung, Sturzprophylaxe, Bewusstlosigkeit, stabile Seitenlage und Herz­Lungen­Wiederbelebung be­ handelt. Ziel ist es, Sicherheit und Selbstvertrauen im Um­ gang mit Notfällen zu stärken. „Je mehr Menschen Vorsorge leisten, desto größer ist die Entlastung der öffentlichen Hand, Rettungs- und Hilfs­ kräfte in der Notsituation“, so DRK-Geschäftsführer Ger­ hard Krayss. Termine, Infos unter: 0751 56061­70 breitenausbildung@rotkreuz­ravensburg.de Schnäppchenjäger aufgepasst! Shoppingabend in Baienfurt beim Winter Abendba- sar 2025 Der Förderkreis der Achtalschule Baienfurt lädt am Frei­ tag, den 7.11.2025 ganz herzlich zum Winter Abendbasar in die Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2 in 88255 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Baienfurt, ein. Das Angebot umfasst Kleidung für Groß und Klein sowie Spielzeug , Bücher etc. – alles passend zur Winterzeit. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugend- feuerwehr mit Saiten, antialk. Getränken und Bier, even- tuell wird auch der ein oder andere Kinderpunsch und Glühwein ausgeschenkt. Wir freuen uns sehr, alle Schwan- geren (Mutterpass) mit einer Begleitperson ab 17.30 Uhr begrüßen zu dürfen. Zwischen 18.00 und 20.00 Uhr dür- fen dann alle anderen Schnäppchenjäger ebenfalls einen tollen Shoppingabend genießen. Wir freuen uns auf Sie! In diesem Sinne: Auf die Schnäppchen, fertig-LOS! Das Organisationsteam Basar Baienfurt Landkreis Ravensburg - Online-Veran- staltungsreihe „DU hast es in der Hand“ im November 2025 Wissen schützt – Verhütung wirkt Gemeinsam mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben und der pro familia Ravensburg veranstaltet die Gleich- stellungsstelle des Landkreises Ravensburg unter dem Titel „DU hast es in der Hand“ vier kostenlose Online-In- foabende zum Thema Verhütung. Die Wahl der Verhütungsmethode betrifft immer alle Be- teiligten. Idealerweise treffen wir in Beziehungen wichtige Entscheidungen zusammen und übernehmen gemeinsam Verantwortung. Das trifft auch auf Verhütungsfragen zu. Wenn (Sexual-)Partner/innen offen und respektvoll über Bedürfnisse, Risiken und Wünsche sprechen, können sie eine für alle passende und sichere Lösung finden. Die In- foabende sollen dafür eine Basis bieten. Viele Frauen und Paare sind auf der Suche nach einem Verhütungsmittel, das zu ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Je nachdem ob eine Schwangerschaft vermieden werden soll oder ob ein (weiteres) Kind zwar gewünscht aber noch nicht fest geplant ist, unterscheiden sich die Ansprüche an die Verhütungsmethode. An den vier kostenlosen Online-Infoabenden informieren die Referentinnen über verschreibungspflichtige Verhütungsmit- tel ebenso wie über hormonfreie Alternativen und räumen mit gängigen Mythen und Halbwahrheiten auf. Für Interessierte an hormonfreier Verhütung werden die natürliche Familien- planung nach Sensiplan und das Diaphragma vorgestellt. Montag / 03. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE Aktuelles Wissen zu Pille, Spirale & Co. Die Pille ist in Verruf geraten, gerade bei den Jüngeren. Aber was ist wirklich dran an der Gefahr von Hormo- nen? Und welche sinnvollen Alternativen gibt es? Was bedeutet „typical use“ und „perfect use“? Wie funktioniert überhaupt Verhütung, das heißt welches Grundwissen ist erforderlich für eine selbstbestimmte Entscheidung? Donnerstag / 06. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE- Zyklus-Apps – Nutzen und Grenzen Natürlich verhüten mit deiner Zyklus-App – ohne künstli- che Hormone, ohne Nebenwirkungen und unkompliziert auf dem Handy. Klingt super, aber wie sicher ist der Zy- klustracker wirklich und woher weiß die App, wann du fruchtbar bist? Ist das alles APPsolut unsicher?! In diesem Vortrag schauen wir hinter die Kulissen. Du erfährst ver- ständlich und praxisnah, wie dein Zyklus funktioniert und warum kein Algorithmus der Welt deinen Körper besser kennen kann als du selbst. Montag / 10. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE Natürlich verhüten mit NFP – Einführung in Sensiplan Sicher und zuverlässig ohne Hormone?! Lerne deinen Zy- klus kennen und verhüte sicher & hormonfrei! In dieser Veranstaltung bekommst du einen kompakten Überblick über den weiblichen Zyklus, die natürliche Familienpla- nung (NFP) nach Sensiplan und die Anwendung im Alltag. Donnerstag / 13. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE DIAPHRAGMA – was ist das? Hormonfrei verhüten mit dem Diaphragma – einfach er- klärt. Du willst ohne Hormone verhüten, aber möchtest ergänzend zum Kondom noch mehr Sicherheit? Dann könnte das Diaphragma genau das Richtige sein. Die Infoabende sind kostenlos und finden online über Webex statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung über: www.pro- familia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/ ravensburg/veranstaltungen Vesperkirche 2026 wieder in Ravensburg Organisatoren suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer 2026 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Und das nun schon seit 18 Jahren. Vom 20. Januar bis 8. Februar wird in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg ein Ort für Be- gegnung entstehen. Die Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Kirchenge- meinde Ravensburg ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Wohltat für Leib und Seele, Andachten und Kultur. Am Montagabend, 19. Januar, wird die Vesperkirche feierlich mit einem Got- tesdienst eröffnet. Damit alles klappt, suchen die Organi- satoren wieder Ehrenamtliche zur Mithilfe. Die Vesperkirche Ravensburg ist ein reines Spendenpro- jekt und inzwischen eine der größeren Vesperkirchen im Land. Die Vesperkirche ist ein Ort der Zuwendung für Be- dürftige, aber auch ein Ort der Begegnung und Gemein- schaft von ganz unterschiedlichen Menschen, die sich sonst im Alltag selten begegnen: Wohnungslose, Men- schen mit psychischen Problemen, mittellose Menschen, Jugendliche und Studierende, Senioren, Familien und spie- lende Kinder, Geflüchtete oder Menschen im Rollstuhl. Für knapp drei Wochen wird die Vesperkirche wieder Wärme, ein günstiges Essen und verschiedene Angebote und Dienstleistungen sowie ein buntes Kulturprogramm ihren Gästen anbieten. Dies ist ohne die zahlreiche Mit- arbeit vieler Menschen nicht möglich. Rund 400 ehren- amtliche Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat der Ravensburger Vesperkirche. Es werden fleißige Hände (und Beine) sowohl für die Essensausgabe als auch den Tisch-Wisch-Service gesucht, für Kaffee und Vesperbro- te aber auch fürs Zuhören und das Willkommen heißen. Schon jetzt können sich interessierte Ehrenamtliche bei der Diakonie OAB in Ravensburg melden: Tel. 0751/95223- 120, oder per Mail unter info@vesperkirche-ravensburg. de. Anmeldeschluss ist der 14. November 2025. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Ravensburg. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-ravensburg.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.ravensburg Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sach- kunde in Präsenz Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu ver- pflichtet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stunden Fortbildung nachzuweisen. Das Landwirt- schaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet hierzu eine 4-stündige Präsenz-Veranstaltung an. Diese findet statt am Donnerstag, 13.11.2025 von 10:00 bis ca. 15:30 Uhr Im Gasthof „Zur Post“ in 88364 Wolfegg. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Grünland. Mitarbeitende des Landwirtschaftsamtes referieren zu folgenden Themen: Neuerungen der rechtlichen Vorgaben, neue Ansätze der Einzelpflanzenbekämpfung mittels Sensortechnik, aktuel- le Produkte und Wirkstoffe zur Ampferbekämpfung sowie Grünlandverbesserung und bedarfsgerechte Düngung. Die Kosten für Essen und Getränke tragen die Teilneh- menden selbst. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Zur Erstellung der Teilnahmebescheinigungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Anmeldungen werden bis Donnerstag, 06.11.2025 als E-Mail an la@rv. de oder per Telefon unter 0751/85-6010 angenommen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Dienstag, 04. November und Mittwoch, 05. Novem- ber 2025 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Was sonst noch interessiert Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Bund der Steuerzahler sieht trotz Steuermehreinnah- men keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben Oktober-Steuerschätzung mit Licht und Schatten Baden-Württemberg kann ein sattes Plus bei den Steue- reinnahmen verzeichnen und das vor dem Hintergrund, dass steuerliche Beschlüsse auf Bundesebene wie die Erhöhung der Pendlerpauschale bereits in die Schätzung eingeflossen sind. Der Bund der Steuerzahler fordert die Landesregierung daher dazu auf, geplanten steuerlichen Entlastungen nicht im Weg zu stehen. „Die Steuerzahler sind über Gebühr belastet,“ sagt der Vorsitzende des BdSt Baden-Württemberg Eike Möller. Weiter bestehen nach Auffassung des Verbandes kei- nerlei Spielräume für zusätzliche Ausgaben. „Die vorher- gesagten Mehreinnahmen wird das Land nutzen müssen, um seine finanziellen Zusagen an die Kommunen einhal- ten zu können. Andernfalls drohen flächendeckende Erhö- hungen der Hebesätze. Daher muss die Landesregierung bei den eigenen Ausgaben jetzt klare Prioritäten setzen“, lautet der Appell Möllers. Für die baden-württembergischen Kommunen liefert die aktuelle Oktober-Steuerschätzung wenig erfreuliche Zah- len. Hier prognostiziert die Schätzung Mindereinnahmen von 526 Millionen Euro in diesem Jahr und 630 Millionen Euro im nächsten Jahr. Primärer Grund hierfür ist vor al- lem der teilweise erhebliche Einbruch der Gewerbesteuer. „Den Kommunen im Land galoppieren die Ausgaben da- von und die Einnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Daher benötigen wir Reformen, im Zuge jener die Kommunen von Aufgaben entlastet werden“, so Möller. Der BdSt-Landesvorsitzende erinnert daran, dass Kom- munen über unverhältnismäßig hohe Auflagen in den Bereichen Umweltschutz, Soziales und Bauvorschriften klagen. „Anstatt die verfügbaren Einkommen der Bürger durch Verschärfungen beispielsweise bei der Grundsteuer zu verringern, muss eine echte Aufgabenkritik erfolgen“, fordert Möller. Fahrt ins Blaue 2025 - Geheimer Ausflug führte uns in Münchens Filmkulissen Am Samstag, den 27. September stand für unsere Jugend der Ortsgruppe Baienfurt mit dem Stützpunkt Bad Wald- see wieder eine „Fahrt ins Blaue“ an. Bei diesem Ausflug wussten nur die Jugendleiterinnen als Orga-Team Be- scheid, wohin die Reise geht. Trotz der Ungewissheit haben sich 31 Kinder und 6 Betreu- er an das Abenteuer gewagt. Früh am Morgen ging es bereits um 6:30 Uhr mit dem Bus in Baienfurt los. Knapp zwei Stunden konnten die Kids und Betreuer rätseln, wo es hingeht. Am Zielort in München angekommen, wurde das Geheimnis gelüftet: Die Bavaria Filmstudios! Dort haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt und be- Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 kamen die Möglichkeit, unseren eigenen Film zu drehen. Beim sogenannten „Filmenden Klassenzimmer“ werden die Gruppen durch Schauspieler und Filmproduzenten angeleitet, ihre eigenen Ideen in einen Film umzusetzen. Nachdem das Drehbuch von jeder Gruppe besprochen war, ging es in die Kostümabteilung, in der sich die Kids ihrer Rolle passend ankleiden konnten. Kurz darauf hieß es dann schon „Ruhe am Set - Kamera läuft - und bitte!“. Etwa drei Stunden verbrachten beide Gruppen mit dem Dreh ihres Filmes. Nachdem unsere beiden Krimi- und Gruselfilme abgedreht waren, setzten sich die Worksho- pleiter an den Schnitt des Videomaterials. Währenddes- sen bekamen wir eine spannende Führung durch die verschiedenen Drehorte in der Filmstadt. Unser Tagesausflug erreichte schließlich bei der Filmpre- miere seinen Höhepunkt. In einem kleinen Kinosaal konn- ten wir das Endergebnis unseres Filmdrehs anschauen und unsere Einlagen als Schauspieler begutachten. Nach einem vollgepackten Tag ging es dann erschöpft aber mit vielen neuen Eindrücken, frischgebackenen Schauspielern und zwei tollen Filmen im Gepäck zurück nach Hause. Die DLRG Jugend Baienfurt - Lea Staudinger - Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gut zu wissen So beantragen Sie Ihre Rente Fragen und Antworten zum Rentenantrag Wer in den Ruhestand gehen möchte, muss rechtzeitig einen Rentenantrag stellen. Viele Menschen fragen sich: Wie funktioniert das eigentlich? Die Deutsche Rentenver- sicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Altersrente beantragen und welche Unterlagen Sie benötigen. Wann sollte ich die Rente beantragen? Um die Rente rechtzeitig zu beantragen und nahtlos in den Ruhestand übergehen zu können, empfiehlt es sich, den Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung? Folgende Informationen brauchen Versicherte für ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): • Versicherungsnummer • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Ge- burtsurkunde) • Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde • Angaben zur Bankverbindung (IBAN) • Versichertennummer und Anschrift der Kranken- und Pflegeversicherung • Geburtsurkunden der Kinder – auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung • ggf. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid • Steueridentifikationsnummer • Wenn Sozialleistung bezogen werden: Letzter Bescheid der ausstellenden Behörde • Wenn die Person in Altersteilzeit ist: Altersteilzeitvertrag. • Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten, z. B. Nachweise über Ausbildungszeiten • Aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden). Informationen zu den verschiedenen Altersrenten (An- spruchsvoraussetzungen, Rentenbeginn, Abschläge) fin- den Versicherte in ihrer letzten Rentenauskunft. Wo beantrage ich die Rente? Der Antrag auf Versichertenrente (R0100) kann bequem online über die DRV Online-Services unter www.deut- sche-rentenversicherung.de/eantrag-R0100 gestellt wer- den. Kann ich mich frühzeitig auf den Rentenantrag vor- bereiten? Ja. Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundla- ge dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhan- denen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Den Antrag auf Kon- tenklärung (V0100) können Sie digital stellen unter www. deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0100 Einen guten ersten Überblick über Rentenbeginn, -höhe oder Hinzuverdienstmöglichkeiten bieten die Online-Rech- ner der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ onlinerechnerZudem können sich Versicherte vorab in ihrer Kommune über die ehrenamtlichen Versicherten- beraterinnen und -berater oder in den Beratungsstellen der DRV BW informieren. Details dazu unter www.drv- bw.de/kontakt Wer rechnet die Rente aus? Die DRV ist für die Berechnung der Rente zuständig. Sie ermittelt die Höhe der individuellen Altersrente und ver- schickt jährlich eine Renteninformation an ihre Versicher- ten. Diese enthält die wichtigsten Informationen zu den individuellen Rentenansprüchen bereit, die sich aus der jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiografie ergeben. Übrigens: Das Finanzamt erhält automatisch die Daten zu Beginn und Rentenhöhe. Denn ein Teil der Rente ist steuerpflichtig – abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Genauere Auskünfte geben Finanzbehörden, Lohnsteu- erhilfevereine oder Steuerberater. Broschüren zum Thema Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Bro- schüren „Ihr Rentenantrag: So geht`s“ auf www.deut- sche-rentenversicherung.de/broschuere-rentenantrag „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“ unter www. deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-altersren- te-hinzuverdienst „Kontenklärung: Fragen und Antworten“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschue- re-kontenklaerung „Versicherte und Rentner Info zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung. de/broschuere-steuerrecht Regierungspräsidium Tübingen bereitet 34 Brücken für einen Ersatzneubau vor Das Land Baden-Württemberg unternimmt in den kom- menden Jahren große Anstrengungen, um seine Brücken zu sanieren, zu verstärken oder wo nötig zu erneuern. Das Ministerium für Verkehr richtet daher die Erhaltungspla- nung für die Brücken strategisch neu aus, da viele Brü- cken in Baden-Württemberg altersbedingt nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen. Der Umsetzungsplan für das Brückenerhaltungsprogramm des Landes sieht vor, bis 2030 rund 180 Brücken im Land zu modernisieren. Im Regierungspräsidium Tübingen wurde bereits früh- zeitig entschieden, die Ersatzneubauplanung für die mehrheitlich über 60 Jahre alten Bauwerke mit hohen Verschleißerscheinungen, bauzeitlichen Defiziten oder verkehrlichen Belastungen, für die sie nicht konzipiert waren, prioritär voranzutreiben. Im nun vorgestellten Umsetzungsplan des Landes wer- den die anstehenden Brückenersatzneubauten in zwei Dringlichkeitsstufen priorisiert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Tübinger Regierungsbezirk: 34 Brücken sollen bis 2030 erneuert werden In der ersten Stufe des Brückenerhaltungsprogrammes sind 34 Bauwerke im Regierungsbezirk Tübingen zur Um- setzung bis 2030 enthalten. Es handelt sich um 21 Brücken an Bundes- und 13 an Landesstraßen. Unter den 34 gelisteten Brücken der ersten Stufe sind an neun Brücken an Bundes- und Landesstraßen anfällige Spannstähle mit Spannungsrisskorrosion verbaut. Über die- se Bauwerke wurde mit Zumeldung am 19.12.2024 berichtet. Die Maßnahmen der ersten Stufe wurden bereits begon- nen und befinden sich in unterschiedlichen Planungs- phasen. Zehn Bauwerke befinden sich in der Grundla- genermittlung, 13 Bauwerke befinden sich bereits in der Vorplanung und neun Bauwerke in der weiteren Entwurfs- planung. Ein Bauwerk ist im Bau und für ein weiteres wur- de der Bauauftrag Ende September erteilt. Regierungspräsident Klaus Tappeser weist darauf hin: “Das vom Land aufgesetzte Programm ist einerseits ehr- geizig, andererseits zur Sicherung einer funktionierenden Infrastruktur und zum Erhalt der Wirtschaftskraft schlicht unerlässlich. Voraussetzung für einen Erfolg sind dabei nicht nur eine deutliche Aufstockung der Investitions- und Planungsmittel durch Bund und Land, sondern auch eine entsprechende Erhöhung der Personalkapazitäten in der Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen“. Dem Regierungspräsidium ist bewusst, dass die Umset- zung insbesondere bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, den Verkehrsteilnehmenden und den Anliegern zu Beeinträchtigungen führen wird. Die gelisteten Bau- werke müssen ersetzt werden, bevor weitere Verkehrsbe- schränkungen oder gar komplette Brückensperrungen drohen. Nur so kann das Straßennetz fit für die Zukunft werden. Rechtzeitig zu Beginn der Planungen an den weiteren Brücken wird das Regierungspräsidium auf die jeweils betroffenen Gemeinden und Beteiligten zugehen. In einer zweiten Stufe ab 2031 sollen rund 450 Brücken landesweit erneuert oder ertüchtigt werden. Konkrete Angaben zur Stufe II können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen ist für über 1.600 Brü- cken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Regie- rungsbezirk Tübingen zuständig. Der Erhalt und Unterhalt unserer Straßeninfrastruktur, insbesondere der Brücken, stellt weiterhin eine große Herausforderung dar. Viele Brü- cken aus der Zeit des Wirtschaftswunders in den 1960er und -70er Jahren geraten aufgrund der gestiegenen Be- lastungen durch mehr Verkehr und schwerere Fahrzeuge an ihre Grenzen. Wo Brücken selbst mit einer aufwändi- gen Sanierung absehbar nicht fit für die Zukunft gemacht werden können, werden neue Bauwerke errichtet. Informationen zu Brücken-Ersatzneubauten im Regie- rungsbezirk Tübingen finden Sie unter https://rpt.ba- den-wuerttemberg.de/abteilungen/abteilung-4/brue- cken-ersatzneubauten-im-regierungsbezirk-tuebingen/ Weitere Informationen zur Abteilung Mobilität, Straßen, Verkehr finden Sie unter: https://rpt.baden-wuerttem- berg.de/abteilungen/abteilung-4/ Konzert der Chorifeen&Friends am 08.11.2025 Herzliche Einladung zum Konzert der Chorifeen&Friends am 08.11.2025 in Blitzenreute. Wir freuen uns auf euch! LIEDERKRANZ BAIENFURT E.V. CHORIFEEN & FRIENDS EIN CHOR - VIELE STIMMEN - MUSIK; DIE VERBINDET 8. NOVEMBER 2025 / 20 UHR DORFGEMEINSCHAFTSHAUS BLITZENREUTE EINLASS AB 19.15 UHR SPENDEN WILLKOMMEN Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE GESUNDHEIT Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige gebucht? Schreiben Sie uns an: anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Einladung zu einem Glas Aperol 075154050tanzschulen-geiger.de TANZKURSE EINSTEIGERFÜR Standard & Latein So 23.11.25 I 19:00 Uhr Di. 25.11.25 I 20:30 Uhr Fr. 28.11.25 I 20:30 Uhr Salsa & Bachata Mi 12.11.25 I 20:45 Uhr So 30.11.25 I 16:00 Uhr So 11.01.26 I 18:00 Uhr Discofox So 02.11.25 I 17:00 Uhr Mo 24.11.25 I 21:00 Uhr So 11.01.26 I 18:00 Uhr West Coast Swing So 22.02.26 I 17:00 Uhr Tanzparty jeden Freitag 20:45 Uhr Tanzpartnerbörse finde das passende Gegenstück Line Dance Di 25.11.25 I 19:40 Uhr Di 03.03.26 I 19:40 Uhr GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN TRAUERANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 IMMOBILIENMARKT Ein erster Überblick: • 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen • Wohnfl ächen von ca. 56 bis ca. 120 m² • 50 Tiefgaragenplätze + oberirdische Gästeparkplätze • Aufzug über alle Etagen • Nachhaltige Energieversorgung • Wohnungen für jedes Alter Weitere Infos direkt beim Immobilienteam von Simon Ziegerer: Telefon: 0751 5006-550 E-Mail: info@immo-vbbo.de Internet: vb-bo.de/oberhofen Sprechen Sie uns gerne an - auch in Fragen zur Baufi nanzierung. Oberhofen5 – Ihr neues Zuhause in Ravensburg vb-bo.de/oberhofen DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHEN- ENDE ZEIT WIR FREUEN UNS AUF DICH! Merkuria Zustelldienst Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: info@merkuria.de Website: www.merkuria.de WERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/IN AUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACH Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd) www.zimmererzentrum.de Dein Job bei uns: Du bist unser Allround-Talent im Service – und sorgst dafür, dass sich Gäste bei uns rundum wohlfühlen. Du meisterst den Spagat zwischen herzlicher Gastfreundschaft und professionellem Ablauf. Du bist mit anpackender Hand und cleverem Kopf bei Events dabei. Du bringst mit: Eine abgeschlossene Ausbildung in Hotellerie oder Gastronomie. Ein offenes Ohr für Menschen, Flexibilität und ein kühler Kopf, auch wenn’s mal brennt. Eigenverantwortung und Teamgeist – weil wir zusammen besser sind. WERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/IN AUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACH WERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/INWERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/INWERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/INWERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/IN AUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACH WERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/IN AUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACHAUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACH Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd) Dein Job bei uns: Du bist unser Allround-Talent im Service – und sorgst dafür, dass sich Gäste bei uns rundum wohlfühl Du meisterst den Spagat zwischen herzlicher Gastfreundschaft und professionellem Ablauf. Du bist mit anpackender Hand und cleverem Kopf bei Events dabei 4 Zimmerwohnung in Baindt-Schachen zu vermieten ab 01.02.26. Erdgeschoss 1200 € warm + 2000 € Kaution Wohnungbaindtschachen@gmx.de STELLENANGEBOTE Die 1. Adresse... ...für Ihre lokale Werbung ist das Mitteilungsblatt.[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 2,87 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 31.10.2025
          Amtsblatt_2025_09_19_KW38.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 19. September 2025 Nummer 38 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Einladung zur TeleData Internet-Beraterstunde 23. September 2025, beraten lassen & Rabatte sichern! Nutzen Sie derzeit das beste Preis-Leistungsverhältnis Ihrer Internet- und TV-Produkte? Möchten Sie noch schnel- ler im Internet surfen? Wollen Sie mehr über die maximale Bandbreite an Ihrem Standort erfahren? Um diese und weitere Fragen zu klären, kommen wir zu Ihnen! Richten Sie Ihre Fragen direkt vor Ort an uns und nutzen Sie unseren mobilen Kundenservice. Dabei beraten wir Sie gerne über schnelleres Internet, Telefo- nie, Fernsehen sowie weiteren Themen rund um Telekommunikation, prüfen Ihre Verfügbarkeit und füllen bei Wunsch gemeinsam mit Ihnen unsere Formulare aus. Und das Beste daran: An diesem Tag profitieren Sie von einer Exklusivaktion und können bis zu 287,52 Euro sparen*. Sie sind interessiert?Dann kommen Sie am 23. September 2025 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr in den Bespre- chungsraum im Rathaus Baindt. Wir freuen uns auf Sie! Ihr TeleData-Team aus Friedrichshafen Schützengilde Baindt 1925 e.V. 20. September 2025 (Boschstraße1, Baindt - unterer Schulhof) 10:00 Uhr Eröffnung durch die Böllergruppe Baindt Frühschoppen mit foursix22 11:00 Uhr Einweihung des neuen Schießstandes Beginn Preis- und Königsschießen für alle Gäste 13:00 Uhr Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Spielen 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit der Schalmeienkapelle Baindt 17:30 Uhr Preisverleihung und gemütlicher Ausklang am Abend Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt! Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wette mit Herz! Am Samstag, den 11. Oktober 2025 wird’s sportlich. Der Radsportler und Weltrekordhalter im Indoor-Ultracycling Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee fordert Bürgermeisterin Simone Rürup zu einer Wette heraus: Er wettet, dass er 500 Radfahrerinnen und Radfahrer an die steile Marsweilerstraße nach Baindt bringt und alle Teilnehmenden mindestens einmal bis zur Bushaltestelle hochfahren. Weiter wettet er, dass Bürgermeisterin Frau Rürup es nicht schafft, dafür 5.000 Euro Spen- den zu sammeln. Jeder dieser 500 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer löst mit seiner Auffahrt eine Spende von 8 € aus, somit 4.000 €. Teil der Abmachung ist, dass Daniel Steinhauser 50-mal hochfährt und dadurch jeweils 20 €, also insgesamt 1.000 € Spende erradelt: Zusammen kommt dann eine Spendensumme von 5.000 €. Ziel ist, mit den Wetteinnahmen den Erhalt des Therapiebades im SBBZ Sehen zu sichern. Das Therapiebad bietet den Kindern und Jugendlichen der Stiftung St. Franziskus, die oft sehr belas- tende und beeinträchtigende Behinderungen haben, therapeutische und pädagogische Förder- angebote, die wesentlich zur Lebensqualität und Entwicklung beitragen. Das Therapiebad wird häufig auch „Bädle“ genannt und ist nicht zu verwechseln mit dem Wei- her „Baindter Bädle“. Da das Bad schon sehr in die Jahre gekommen ist, belaufen sich die Sanierungskosten auf rund eine halben Millionen Euro. Etwa 110.000 Euro wurden bereits gespendet. Das ist ein stattlicher Betrag, doch besteht nach wie vor großer Unterstützungsbedarf, damit das so wertvolle Therapiebad für die Kinder und Jugendlichen des SBBZ Sehen erhalten werden kann. Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unterstützung! Wann? Samstag, 11. Oktober 2025 Uhrzeit? 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Wo? Start ist am Kreisverkehr innerorts Welche Räder sind erlaubt? E-Bikes und Bio-Bikes aller Art Mitmachen kann jede und jeder, egal ob aus Baindt oder aus der Umgebung. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, kommen Sie einfach zu der oben genannten Uhrzeit vorbei und radeln Sie mit, damit die 500 Teilnehmenden erreicht werden und die Spendensumme fließen kann! Unsere Kinder und Jugendlichen freuen sich auch über Ihre Spende auf nachgenanntes Spen- denkonto. Stiftung St. Franziskus, Sparkasse, IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 SWIFT/BIC-Code: SOLA DE S1 RWL, Verwendungszweck: Wette mit Herz Bitte unbedingt den Verwendungszweck angeben, dass Ihre Spende zugeordnet werden kann und das Wettziel von 5.000 € erreicht wird. Geben Sie beim Verwendungszweck bitte auch Ihre Adresse an, damit von Seiten der Stiftung St. Franziskus eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann. Alle weiteren Informationen und aktuellen Updates finden Sie auch auf unserer Instagram-Seite @gemeinde.baindt. Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Radelnden und Spenderinnen und Spendern für die Un- terstützung dieser besonderen Aktion und den Zusammenhalt in unserer Gemeinde. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass die Marsweilerstraße während der Aktion für den Verkehr gesperrt ist. Allen Anwohnerinnen und Anwohnern danken wir für das Verständnis. Eine spannende und hoffentlich erfolgreiche Veranstaltung steht bevor – vielen Dank für Ihre Mitwirkung! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Amtliche Bekanntmachungen Unsere Gemeinde erhält das Siegel des Digital Awards 2025 Im Rahmen der KOMMUNALE, Deutschlands größte Mes- se für Kommunalbedarf und der etablierte Treffpunkt für Entscheidungsträger und Experten aus Städten und Gemeinden, ist unsere Gemeinde Baindt jetzt offiziell aus- gezeichnet. Wir freuen uns über das Siegel des Digital Awards 2025, den wir für unseren fortschrittlichen digita- len Prozess im Rahmen des Pilotprojekts „Digitaler Gewer- besteuerbescheid“ erhalten haben. Seit September 2024 kann der Gewerbesteuerbescheid komplett digital zuge- stellt werden: schnell, papierfrei und bürgerfreundlich. Biberwildnis am Bampfen – Exkursion mit Biberexperte Bertrand Schmidt Der Biber hat sich schon lange im Landkreis Ravensburg erfolgreich angesiedelt. Doch wie lebt er, welche Spuren hinterlässt er und wie geht man mit den Herausforderun- gen um, die seine Anwesenheit mit sich bergen? Antwor- ten auf diese Fragen gibt die Exkursion „Biberwildnis am Bampfen“ mit dem erfahrenen Biberexperten Bertrand Schmidt. Die Veranstaltung findet am Freitag, 26. September 2025, ab 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist zunächst der Parkplatz Riedhöfe in Baindt. Von dort aus begeben sich die Teil- nehmenden in den Lebensraum des Bibers, lernen seine Bauwerke und Gewohnheiten kennen und erhalten span- nende Einblicke in das praktische Bibermanagement. Die Exkursion richtet sich an Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos, Spenden für die Naturschutzarbeit sind willkommen. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann online über die Projektseite vorge- nommen werden: ➜ www.naturvielfalt-rv.de/veranstaltungen Der genaue Veranstaltungsort wird allen Angemeldeten eine Woche vor der Exkursion per E-Mail mitgeteilt. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden zudem wei- tere organisatorische Informationen. Parken am Dorfplatz Liebe Bürgerinnen und Bürger, in der Dorfmitte gilt eine begrenzte Parkdauer von ma- ximal drei Stunden. Ziel ist es, die Parkflächen fair und für alle nutzbar zu halten. Nach Einführung der Maßnahme haben wir regelmäßig Kontrollen durchgeführt und zunächst zahlreiche Hinweis- zettel verteilt. Inzwischen stellen wir erfreulicherweise fest, dass die vorgeschriebene Parkdauer von den meisten Parkenden gut eingehalten wird. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Auch künftig werden wir Stichprobenkontrol- len durchführen. Sollte sich die Lage ändern, behalten wir uns vor, anstelle von Hinweisen auch Verwarnungen auszustellen. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 23. September 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung von Transformatorenstati- onen, Batteriespeichern und Invertern auf Flst. 1007, Wickenhauser Straße - Riedesch 05 Bauantrag zum Neubau eines Firmengebäudes auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 06 Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 07 Vergabe der Arbeiten zum Bau einer PV -Anlage auf dem Sporthallendach 08 Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels 2026 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2026 - Information und weitere Vorgehensweise 10 Änderung der Friedhofssatzung - Kalkulation und An- passung des Gebührenverzeichnisses 11 Amtsblatt 2026 - Änderungen der AGB´s zum Abon- nement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2026 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinforma tionssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin 150 Jahre Feuerwehr Baindt 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt, das muss gefeiert wer- den. Nachdem Anfang Juli die Feuerwehren aus dem Landkreis Ravensburg anlässlich der Abnahme des Leis- tungsabzeichens zu Gast waren, freuen wir uns nun auf die Feier gemeinsam mit der Gemeinde. Am 21.09.2025 begrüßen wir Sie herzlich zu einem Tag der offenen Tür. Wir beginnen den Tag um 9:30 Uhr mit einem ökumeni- schen Gottesdienst in der Pfarrkirche in Baindt und ziehen anschließend in einem kleinen Festzug zum Feuerwehr- haus. Genießen Sie einen abwechslungsreichen Tag mit der ganzen Familie. Neben einem zünftigen Frühschop- pen und einem leckeren Mittagstisch, zeigen wir Ihnen am Nachmittag verschiedene Vorführungen zusammen mit Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 unseren befreundeten Wehren aus Baienfurt und Wein- garten sowie der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt. Na- türlich kommen auch die Kinder nicht zu kurz. Während die Kleinen im Feuerwehrauto eine Rundfahrt machen oder sich an der Mitmachstation der Jugendfeuerwehr vergnügen, können Mama und Papa in aller Ruhe den neuen Anbau am Feuerwehrhaus besichtigen. Für Kaffee und Kuchen am Nachmittag ist natürlich auch gesorgt, und musikalisch unterhält Sie beim Frühschoppen der Musikverein Baindt und am Nachmittag die Schalmeien- kapelle Baindt. Es ist also einiges los am Tag der offenen Tür, jetzt fehlen nur noch Sie. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. September 2025 und Sonntag, 21. September 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. September 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Straße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 44 0 Sonntag, 21. September 2025 Apotheke am Frauentor Schussenstraße 3 88212 Ravensburg Tel: 0751 22 12 1 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Am Freitag, den 19.09.2025, bleibt der Wertstoffhof Baindt aufgrund einer Veranstaltung der Feuerwehr geschlos- sen. Die Altkleider- und Glascontainer sind vom 19.09.2025 bis zum 22.09.2025 in der Fischerstraße zu finden. Am 26.09.2025 ist der Wertstoffhof wieder wie gewohnt von 15:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen September 20.09. 100 Jahre unterer Schulhof Schützengilde Baindt 21.09. 150 Jahre Feuerwehrhaus Freiwillige Feuerwehr Baindt 21.09. Baindter Tennistag Tennisplätze TC für Jedermann Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Oktober 02.10. Dorfkindparty – Landjugend SKH 03.10. Tag der Deutschen Einheit 05.10. Heilig-Leiber-Fest Kirche Baindt – kath. Kirchengemeinde 10.10. Frauenfrühstück BSS – Impulse 21.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 14.10. JHV – Tennisclub Vereinsraum 15.10. Oktoberfest – Seniorentreff BSS 18.10. Wendelinusfest Sulpach – kath. Kirchengemeinde Kindergärten Waldorfkindergarten Stellenanzeigen Der Waldorfkindergarten Baindt sucht ab sofort einen zuverlässigen und engagierten Hausmeister (m/w/d) auf Minijob-Basis (538,00 €) | 15,00 €/Std. Ihre Aufgaben: v- Kleinere Reparaturen und handwerkliche Tätigkeiten - Pflege der Außenanlagen (z. B. Gartenarbeiten, Win- terdienst) Ihr Profil: - Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis - Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise - Freundliches Auftreten und Freude an der Arbeit im Kindergartenumfeld - Flexibilität bei anfallenden Tätigkeiten Wir bieten: - Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem lebendi- gen Kindergarten - Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld - Flexible Arbeitszeiten nach Absprache - Minijob, max. 538,00 € monatlich bei 15,00 €/h Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! vorstand@waldorfkindergarten-baindt.de Ansprechperson: Alicia Obermeyer Telefon: 07502 / 5558664 www.waldorfkindergarten-baindt.de Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 1. 2 . 3. 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Solarstromspeicher Batterien für den Dachstrom Tipps für Heimspeicher: Größe. Der Speicher sollte in Kilo- wattstunden nicht viel größer sein als der Jahresstromverbrauch in Megawattstun- Mit Batterien einen größeren Anteil des Solarstroms vom Dach verbrauchen – und dabei auch noch Geld verdienen: Bis- lang war dies eher Wunsch statt Wirklich- keit. Doch das hat sich spätestens in diesem Jahr geändert. Mitt- lerweile gibt es Solarstrom- speicher, die mehr Ertrag einbringen, als sie ko- sten. Darauf weist das Solar Cluster Baden- Württemberg hin. Die Nachfrage nach den koffergroßen Speichern hat zugenommen: 2024 haben Eigentümer deutsch- landweit rund 580 000 Speicher installiert. Beim Einbau neuer So- larstromanlagen auf privaten Gebäuden zählen Speicher mittlerweile zum Standard. Finanziell gerechnet haben sich die Batterie- systeme aber nicht automatisch. Den meisten Anlagenbetreibern waren andere Kaufmo- tive wichtiger, etwa die Absicherung vor stei- genden Strompreisen, ein möglichst hoher Autarkiegrad oder einfach die Freude am Verbrauch selbst erzeugten Stroms. Nun sollen sich die lange als unwirtschaft- lich geltenden Batteriespeicher lohnen. Die Kosten sind gesunken. „Sie liegen aktuell nur noch bei rund 500 bis 1000 Euro pro Kilo- wattstunde Speicherkapazität“, heißt es aus dem Netzwerk Solar Cluster Baden-Württ- emberg Unterhalb der Schallgrenze von 600 bis 650 Euro/kWh seien die Systeme wirt- schaftlich. Es gebe bereits einige Systeme, die mehr Geld einbringen, als sie kosten. Immer mehr Hersteller bieten zu Preisen um die 500 Euro/kWh Speicherkapazität an. Ob ein Speicher wirtschaftlich ist, hängt insbesondere davon ab, wie oft man dessen Kapazität nutzen kann. Gut ausge- legte Systeme kommen auf 200 bis 250 vollständige Be- und Entladungen im Jahr, auch Vollzyklen genannt. „Wie viel Solarstrom man aus dem Speicher entnehmen kann, ergibt sich aus den Vollzyklen pro Jahr multipliziert mit dem Speicherin- halt in Kilowattstunden und der Lebensdauer des Speichers“, sagt Jann Binder vom Zentrum für Sonnenener- gie- und Wasserstoff-Forschung Ba- den-Württemberg (ZSW). Zu beachten ist, dass man aufgrund von Energieverlusten im Speicher beim Beladen, beim Entladen und während der Stand-By-Zeiten nur rund 85 Prozent des in den Speicher eingespeicherten Stroms wieder entnehmen kann. So kann man die Wirtschaftlichkeit des So- larspeichers berechnen: Der Dachstrom ko- stet im Mittel 11 Ct/kWh. Speichert man ihn in der Batterie und verbraucht ihn wieder, reduziert das den Bezug von Netzstrom, der bei rund 33 Ct/kWh liegt (Arbeitspreis brut- to). Die Ersparnis durch den Speicher liegt daher bei 22 Ct/kWh. Bei 225 Vollzyklen pro Jahr und 15 Jahren Lebensdauer spart man mit dem Speicher 740 Euro/kWh Speicher- kapazität. Berücksichtigt man die Verluste im Speicher, im Schnitt 15 Prozent, reduziert sich die Ersparnis auf 630 Euro/kWh Kapa- zität. Speicher mit Kosten unterhalb dieser Grenze sind wirtschaftlich, oberhalb nicht. Eine höhere Nachfrage nach Speichern und günstigere Kosten sind zu erwarten, wenn ab 2026 viele Solaranlagen aus der EEG-Vergü- tung fallen. Da die dann abgeschriebenen Anlagen nur noch Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten von 3 bis 5 Ct/kWh aufwei- sen, werden sich Eigenverbrauch und Spei- cherung geradezu aufdrängen. Das Potenzial ist riesig: In Deutschland gibt es derzeit etwa 4 Mio. PV-Anlagen auf dem Dach. Sie alle fallen früher oder später aus der EEG-Ver- gütung. Viele Eigentümer werden dann die Installation von Batterien zur Erhöhung des Eigenverbrauchs in Erwägung ziehen. (tb) Welche Stromspeicher die besten sind, ermittelt jedes Jahr die HTW Berlin: https://solar.htw-berlin. de/studien/stromspeicher-inspektion-2025/ den (MWh). Wer also eine PV-Anlage auf dem Dach hat und einen jährlichen Strom- verbrauch von 6000 Kilowattstunden (6 000 kWh = 6 MWh), sollte einen Solarstrom- speicher mit 6 bis 8 kWh kaufen. Die instal- lierte Leistung der Anlage in Kilowatt sollte zudem mindestens gleich groß oder größer wie der Speicher in kWh sein. Sonst wird der Speicher nicht häufig genug gefüllt. Platz. Damit ein Batteriespeicher lange und gut arbeiten kann, sollte er geschützt im Haus stehen. Die Temperatur darf nicht unter dem Gefrierpunkt und auch nicht deutlich über 20 Grad Celsius liegen. Angebote. An Solarstromspeichern interessierte Hauseigentümer sollten mehrere Angebote einholen und das mög- lichst von Fachbetrieben aus der Region. Sie geben Auskunft über Effizienz, Lebensdau- er und Preis der Systeme sowie über die Di- mensionierung des Solarspeichers. Herkunft und Qualität. Interes- sierte sollten auch nicht nur auf die Preise, sondern auf Herkunft und Qualität der Solastromspeicher achten. Ein billiges Schnäppchen kann sich leicht als qualitativ ungenügend herausstellen und nur eine ge- ringe Lebensdauer aufweisen. Dynamische Stromtarife. Beson- ders interessant kann ein Solarspei- cher sein, wenn man variable Stromtarife nutzt. Die anzubieten, sind alle Stromver- sorger in Deutschland seit 2025 verpflich- tet. Damit werden Preisschwankungen an der Strombörse weitergegeben. Hauseigen- tümer mit einem Batterispeicher können da- mit zusätzlich Kosten sparen. Ist der Strom- preis etwa aufgrund von viel Ökostrom im Netz niedrig und hat die Batterie noch Platz, speichert sie den billigen Strom aus dem Netz. Ist der Netzstrom später teuer und lie- fert die Solaranlage nicht genug, speist die Batterie die Elektrizität in den Stromkreis des Hauses. Das Motto: billigen Netzstrom einspeichern und bei teurem Netzstrom verbrauchen. Dann kann auch eine höhere Speicherkapazität interessant sein. Wer ein Haus mit einem Speicher besitzt und sich für einen variablen Stromtarif interessiert, sollte bei seinem Versorger nachfragen und sich das Angebot erklären lassen. Weitere Tipps zur Auswahl und zum Vergleich von Stromspeichern bietet: https://www.finanztip. de/photovoltaik/stromspeicher/ Fo to : A su rn ip al /W ik im ed ia Zur Informationi Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Kirchliche Nachrichten 20. September – 28. September 2025 Gedanken zur Woche: Ich wünsche dir frohe Gelassenheit, wenn du den Tag be- ginnst. Und die Zufriedenheit des Herzens, wenn du ihn beendest. Irmgard Erath Samstag, 20. September 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier zur Goldenen Hoch- zeit von Stephanie und Michele De Rosa 17.00 Uhr Baienfurt – Firmauftakt zur Firmung 2025 Sonntag, 21. September – 25. Sonntag im Jahreskreis – Hl Matthäus, Apostel und Evangelist 09.30 Uhr Baindt – ökum. Gottesdienst „150 Jahre Frei- willige Feuerwehr Baindt(† Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Christina und Wendelin Fetsch mit Ange- hörigen) 10.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung mit dem Gebhardschor aus Kon- stanz 11.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Emma Rosalie Mittwoch, 24. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Freitag, 26. September 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard zum Patrozinium Samstag, 27. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Adalbert Berger, Josef Heine, Franz und Eugen Schmitt)Caritas – Kollekte - Sonntag, 28. September – 26. Sonntag im Jahres- kreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst zu Erntedank mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor, musikalisch mitgestaltet von der Jugendkantorei und mit- gestaltet vom Kindergarten St. JosefCaritas - Kollekte Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Minihütte 2026 Nach der Minihütte ist vor der Minihütte. Für die Urlaub- splanung 2026: Die Minihütte 2026 für die Minis von Dienstag, 11. bis Sonn- tag, 16. August statt. Es geht wieder in die Berge (wohin genau wird nicht verraten). Es wird wieder super toll. Hal- tet euch also die Tage im August frei. Das gilt auch für unser super Küchenteam. Ein ausführlicher Bericht über die Minihütte 2025 folgt Eure Oberministranten Neues Ministrantenteam Am Sonntag fand in der Villa die traditionelle Mini-Voll- versammlung statt. Zu Beginn stellte sich das neue Mi- ni-Team vor: Neue Oberministranten sind: Noemi Oelhaf, Niklas Alber, Ricco Haller. Teamer sind: Alina Michelber- ger, Laureen Hartman, Jonas Elbs, Marlene Stör, Rafael Dorn, Lena Himpel, Simon Elbs, Max Schützbach, Johanna Zentner und Anna. Verabschiedet wurden: Lisa Schad, Marisa Pfister, Benja- min Stiefvater, Frida Rapp und Pia Kronenberger. Besonders geehrte wurde der Jakob Kreutle. Er hatte im abgelaufenen Jahr am Häufigsten ministriert. Mit einem Rückblick in Bildern und Pizza klang die Vollversamm- lung aus. Unser Dank gilt allen Ministranten, insbesondere dem Team für die geleistete Arbeit und den Einsatz. Die Mi- nihütte (Bericht folgt) ist dabei nur der krönende Ab- schluss. Jeden Freitag treffen sich die Minis zur Minist- rantenstunde und am Wochenende und an den Festen sind sie zur Stelle. Wir sagen allen von Herzen: Danke! Erstkommunion 2026 Die Feier der Erstkommunion 2026 findet in Baindt am Sonntag, 19. April 2026 um 10 Uhr in der Kirche statt. Die Erstkommunion in Baienfurt findet am Sonntag, 12. April 2026 ebenfalls um 10 Uhr statt. Erster Elternabend für die Vorbereitung der Erstkommuni- on in Baindt ist am Dienstag, 04. November um 20.00 Uhr im Probelokal des Musikvereins – Kirchenchor, Klosterhof. Zur Feier der Erstkommunionen sind eingeladen die Schü- ler und Schülerinnen der 3. Klassen. Firmung 2025 Unser Firmteam ist komplett: Alina Stei- nacher, Laura Kapler, Kathrin Schorrer, Emmy Schober, Magdalena Metzler, Svenja Reinbold, Andreas Ehrat, Felix Müller Jonas Pfisterer, Sebastian Schurr werden die 54 Firmlinge aus der Seelsorgeeinheit auf ihrem Weg zur Firmung beglei- ten, unterstützt von Doris Kapler und Pfr. Staudacher. Eine Änderung hat sich noch ergeben. Night & Pray findet nun am Sonntag, 12. Oktober statt. Unser Firmweg 2025 Firmauftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt vor der Kirche Night & pray: So 12.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende in Rot a Rot: Fr 31. Okt 17.00 Uhr – So 2. Nov. 13.00 Uhr Probe für den Gottesdienst: Fr 7. Nov 17.00 Uhr in Baienfurt Firmung: Sa 8. Nov 14.30 Uhr in Baienfurt mit Weihbi- schof Matthäus Karrer Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Caritas-Sammlung 2025 Die Einnahmen aus der Caritas-Sammlung fließen direkt in Hilfsangebote und Projek- te für Menschen in Not. Manchmal ist di- rekte und unbürokratische Hilfe unmittel- bar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas-Sammlung in den Kirchengemeinden. Sie sind ein ganz wichtiger Kno- ten im Hilfenetz. Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege, oder, noch einfa- cher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Bei Spenden unter 300 Euro gilt der Überweisungsträ- ger als Spendenbescheinigung. Wenn Sie eine Spenden- bescheinigung wünschen (ab 300 Euro), geben Sie bitte unter „Verwendungszweck“ Ihre Adresse an. Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE43 6505 0110 0079 4009 85 KSK Ravensburg, BIC SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2025 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Kraft tanken für den Alltag - ein bewegter Impuls- vortrag Mit Sigrun Kienle-Hohwy Wir möchten Sie sehr gerne auf einen spannenden und all- tagstauglichen Impulsvortrag zum Thema ‚Kraft tanken für den Alltag‘ Impulse für Körper, Geist und Seele Donnerstag, 09. Oktober 2025, 19.30 – 21.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Baienfurt Baindt, Öschweg 32, 88255 Baienfurt aufmerksam machen. Stürme kommen unerwartet auf, und doch wird es auch windstill. Manche Menschen können diese „Windstille“ ra- scher spüren, sie können mit schwierigen Situationen und Rückschlägen besser umgehen. Was machen sie anders, die sogenannten „Steh-auf-Männchen“? Was haben Re- silienz und Faszien gemeinsam? Bei diesem Vortrag be- kommen die Teilnehmenden Impulse für Fitness, Körper, Geist und Seele. Freuen Sie sich auf einen persönlichen Austausch im An- schluss an den Impulsvortrag! An der Veranstaltung kann ohne Anmeldung teilgenom- men werden. Eintritt frei, freiwilliger Teilnahmebetrag! Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 28. September 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurter Kirchen-Filmabend Freitag, 19. September 2025, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film an diesem Abend handelt von vier Pilgern und ihrem Leben - alle auf dem Jakobsweg, alle sehr unter- schiedlich und doch ein gemeinsames Ziel. FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit einer kleinen Einführung und der Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Ökumenischer am 28. September 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt „Mein Gott ist stärker” Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kir- chengemeinden Baienfurt und Baindt BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Karola Westermann mit Literarisches mit Text und Musik Die Blätter färben sich und wir la- den wieder herzlich zu unserem Herbst-Frauenfrühstück ein, zu einem besonderen Morgen voller Musik, Begegnung und Genuss. Karola Westermann nimmt uns mit auf eine klangvolle Reise: Sie teilt ihre Gedanken zu den sanften, berührenden Tönen der Veeh-Har- fe – einem außergewöhnlichen Instrument, das nicht nur durch seinen warmen Klang verzaubert, sondern auch durch seine Geschichte. Entwickelt in den 1980er Jahren vom fränkischen Landwirt Hermann Veeh, entstand die Veeh-Harfe aus dem Wunsch, Mu- sik für alle zugänglich zu machen – intuitiv, inklusiv und voller Ausdruckskraft. Freitag, 10.10.2025, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 06.10.2025 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lobe den HERRN, meine Seele, und ver- giss nicht, was er dir Gutes getan hat. Ps 103,2 Sonntag, 21. September 14. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Ökumenischer Gottesdienst, Kath. Kirche (Pfr. Staudacher + Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 22. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 24. September KEIN Konfiunterricht! 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. September 15. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Begrü- ßung, Abschluss des Chorprojektes des Kirchenchors, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für kleine Leute (Prädikant Dr. D. Widmann) 19.00 Uhr Baindt Taizé-Andacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal --- Glaube im Alltag Übung in der Dankbarkeit Dorothee Sölle hat es als geistliche Übung bezeichnet, am Tag drei Dinge zu finden, für die sie Gott danken kann. Drei Dinge sind manchmal ganz leicht – an anderen Tagen fällt es sogar schwer, einen einzigen Grund zum Danken zu finden. Probieren Sie es doch einmal aus! Oder Sie machen es, wie der un- zufriedene Bauer in der Geschich- te, dem geraten wurde, eine Handvoll Kieselsteine in die rech- te Jackentasche zu stecken und in jedem glücklichen Moment ei- nen Stein von rechts nach links wandern zu lassen. Waren es zu Beginn selten mehr als zwei Stei- ne, fanden mit der Zeit mehr und mehr Steine ihren Weg in die linke Tasche. Abends zählte der Bauer seine Steine, dachte an die schönen Momente und freute sich daran. Bis er eines Tages zu seinem Rat- geber kam und sagte: „Ich bin ein glücklicher Mensch.“ (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) --- Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 04. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Bibel im Gespräch – Israel und die Völker Wir wollen einen biblischen Zugang zu einem hochaktuellen Thema finden. Dazu bietet sich auch Raum für Fragen. Wir treffen uns am Dienstag, 30.09.2025 um 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus - Unterge- schoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Kinderbibeltag „Detektive im Einsatz“ – 30 Kinder er- kunden die Emmaus-Geschichte mit viel Spaß und Spürsinn Am Dienstag, den 09.09.2025, war es wieder so weit: 30 mo- tivierte Kinder zwischen sechs und zehn Jahren und sieben Mitarbeiter*innen trafen sich im evangelischen Gemeinde- haus im Öschweg, um ge- meinsam einen fröhlichen Fe- rientag zu verbringen. „Zuerst haben wir draußen Lieder gesungen. Dann kam plötzlich Detektiv Pfeife und erzählte von einem spannen- den Fall über Jesus und seine Freunde. Wir durften ihm helfen. In Gruppen haben wir Detektivausweise gebastelt und Detektivsachen gemacht. Die Stationen am Ende waren besonders schön und das Mit- tagessen war lecker“, so fass- te eine junge Teilnehmerin den Tag zusammen. Als detektivischen Fall durften die Kinder die Geschichte rund um die Emmaus- Jünger er- kunden, die, traurig über Jesu Tod, zunächst nicht bemerk- ten, dass der Auferstandene sie auf ihrem Weg beglei- tete. Erst beim gemeinsamen Essen erkannten die Jün- ger ihn und verkündeten es fröhlich und aufgeregt ihren Freund*innen. In altersgetrennten Gruppen setzten sich die Kinder näher mit der Geschichte, aber auch mit den Aufgaben von Detektiv*in- nen auseinander. Mit großem In- teresse und viel Freude am Mit- einander waren alle dabei. Nach dem guten Mittagessen, vielen Dank an die beiden Köchinnen, tobten sich alle im Frei- spiel aus, bevor sie verschiedene Detektiv-Stationen zu Geheimschriften und Codes, zum Erschmecken verschie- dener Lebensmittel, dem Basteln von Fühl-Memorys oder dem Entdecken einer Botschaft auf dem Gelände durch- laufen und ihren Detektivausweis abstempeln lassen konnten. Mit gemeinsamen Liedern, Gebeten und einem leckeren Eis ging der schöne Tag zu Ende. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Danke an die Kinder, die mit so viel Freude und Schwung dabei waren, sowie an das mittlerweile sehr eingespielte und engagierte Team. Wir freuen uns schon auf den nächsten Kinderbibeltag und laden bis dahin alle interes- sierten Kinder zur Kinderkirche ein, die außerhalb der Ferien sonntags um 10.30 Uhr ebenfalls im Öschweg 30 stattfindet. Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Milchtü- ten-Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Dezember: 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB II dreht Partie in Hälfte zwei SV Baindt II - TSV Berg II 2:1 (0:1) Am Sonntag empfing die zweite Mannschaft des SV Baindt den bislang ungeschlagenen Tabellenführer aus Berg. Von Beginn an übernahm Berg das Kommando und setz- te die Baindter Hintermannschaft früh unter Druck. Die Gastgeber taten sich schwer, ins Spiel zu finden und ka- men in der Anfangsphase nur selten gefährlich in die gegnerische Hälfte. In der 35. Minute bot sich den Gästen die große Chance zur Führung: Bei einem Foulspiel im Strafraum kam Späth zu spät. Der Schiedsrichter ent- schied zurecht auf Strafstoß. Diesen jagte Steinhauser, aus Baindter Sicht glücklich, über das Tor. Anstatt daraus Selbstvertrauen zu ziehen, blieb Baindt defensiv anfällig. Kurz vor der Pause schlug Berg verdien- termaßen zu. Nach einem blitzsauberen Angriff netzten die Gäste zum 0:1 ein (44.). Mit dem Rückstand ging es in die Kabine. Trainer Timo Geggier reagierte in der Halbzeit und stell- te sein System um - ein Schachzug, der sofort Wirkung zeigte. Die Zwoite begann die zweite Halbzeit mutiger und belohnte sich schnell: Nach Vorarbeit von Keppeler traf Schnez in der 50. Minute zum 1:1-Ausgleich. Baindt war nun deutlich besser im Spiel, bissig in den Zweikämpfen und mit mehr Offensivaktionen. Die Partie nahm an Fahrt auf. Bereits in der 65. Minute drehte Jacob Schaffer das Spiel. Einen abgewehrten Ball streichelte er aus 16 Metern herrlich zum 2:1 in den Winkel. In der Folge entwickelte sich ein offener Schlagabtausch. Beide Teams hatten Chancen, doch weder der SV Baindt noch der Tabellenführer aus Berg konnten noch einen Treffer nachlegen. Am Ende blieb es beim 2:1-Heimsieg für die Zwoite. Ein hart erkämpfter, aber verdienter Erfolg gegen den Spit- zenreiter. Damit feiert die Mannschaft ihren ersten Heim- sieg der Saison. Am kommenden Sonntag wartet mit dem SK Weingarten die nächste Auswärtsaufgabe. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Kai Kostka (83. Robin Blattner), Tobias Trautwein, Moritz Gresser (78. Manuel Brugger), Julian Keppeler (90. Lu- kas Grabherr), Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Jacob Schaffer (72. Marlon Brunner), Johannes Schnez (88. Moritz Lang) - Trainer: Timo GeggierTore: 0:1 Alexander Wackler (44.), 1:1 Johannes Schnez (50.), 2:1 Jacob Schaf- fer (65.)Besondere Vorkommnisse: Silas Steinhauser (TSV Berg II) vergibt Foulelfmeter (35.). Vorschau: Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sonntag, 21.09 15.00 Uhr: SK Weingarten – SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Vogt – SV Baindt Umkämpfte Partie endet ohne Sieger SV Baindt – SGM Unterzeil/Seibranz 1:1 (1:0) Bei spätsommerlichem Wetter empfing der SV Baindt am Sonntagnachmittag auf der Klosterwiese die SGM Unterzeil/Seibranz, welche dürftig in die neue Saison ge- startet war und vor dem Spiel auf dem 15. Tabellenplatz rangierte. In der abgelaufenen Saison lieferten sich bei- de Teams noch zwei wilde, torreiche Spiele (4:4 & 6:2), wobei die Favoritenrolle diesmal eher bei der Baindter Mannschaft lag. Nichtsdestotrotz kamen die Gäste deutlich besser in die Partie, wobei Kapitän Widler nach wenigen Augenblicken eine durchgerutschte Flanke aus spitzem Winkel am lan- gen Pfosten vorbeisetzte (2.). Gegen die in der Folge cle- ver verschiebende SGM tat sich der SVB im Spielaufbau zunächst schwer und ließ teilweise Tempo & Genauigkeit vermissen. Dennoch kämpfte sich Caltabianos Elf - Wei- land verfolgte die Partie per Liveticker aus dem sonnigen Griechenland - Stück für Stück besser ins Spiel, wobei etwa M. Szeibel nach Freistoßflanke von Caltabiano die Kugel über die Querlatte setzte. Auf der Gegenseite blieb aber auch die SGM weiterhin aggressiv in den Zweikämp- fen, wobei Maucher nach einer ebensolchen hohen Bal- leroberung aus kurzer Distanz nur das Außennetz traf. Während die Zeichen schon auf ein torloses Remis zur Halbzeit standen, bekam der SVB in der 44. Minute etwa 25 Meter vor dem Tor einen Freistoß aus halblinker Po- sition zugesprochen. Rechtsfuß Dantona nahm sich der Sache an und schlenzte das Spielgerät sehenswert zum 1:0-Pausenstand ins Kreuzeck. Aus der Halbzeitpause kam der SVB dann spielbestim- mend zurück und drückte zunächst auf das 2:0, ohne sich allzu große Chancen zu erspielen. Etwa 10 Minuten nach Wiederanpfiff überschlugen sich dann aber die Ereig- nisse auf der Gegenseite - und dies aus absurden Grün- den. Hierlemann setzte sich über links erst stark durch, wurde im Strafraum dann aber vom eingewechselten Urlaubsrückkehrer Thoma abgelaufen. Baindts Kapi- tän setzte im Anschluss zum Klärungsversuch an, wurde dabei von Hierlemann aber dermaßen aus den Socken gehauen, dass man es wahrscheinlich noch in Baienfurt hörte. Der unsichere Schiedsrichter Sauter entschied zum Unverständnis aller allerdings auf Strafstoß für die SGM. Nach einer langen Behandlungspause Thomas, der sich mit dickem und blauem Knöchel dafür entscheid, durch- zubeißen, standen sich schlussendlich Maucher und B. Walser aus elf Metern gegenüber. Baindts Schlussmann antizipierte die richtige Ecke und hielt mit einer Hand. Der Abpraller sprang erneut Maucher vor die Füße, der allerdings nicht mit Sprintwunder Brugger gerechnet hat- te, welcher den Ball in höchster Not aus dem Gefahren- bereich klärte. Dennoch war im Nachgang ein Bruch im Baindter Spiel zu erkennen, dem es vor allem im eige- nen Ballbesitz an Ruhe & Zielstrebigkeit fehlte. Dennoch ergab sich zehn Minuten vor Schluss dem eingewech- selten Kretzer die Riesenchance auf die Entscheidung. Das Baindter Eigengewächs wurde beim Abschluss aber deutlich an der Schulter zu Boden gerissen - warum hier wiederum dann der Pfiff des Schiedsrichters ausblieb, weiß er nur selbst. Der daraus resultierende Einwurf flog den Baindtern um die Ohren: Scheerer erlief einen langen Befreiungsschlag, umkurvte B. Walser und chippte den Ball - etwas abgedrängt und aus spitzem Winkel - se- henswert über die Baindter Verteidiger zum 1:1 ins Netz (80.). In der Schlussphase entwickelte sich so ein offener Schlagabtausch, bei dem der entscheidende Treffer zwar in der Luft lag, jedoch ausblieb. Die besseren Chancen verzeichnete dabei die Baindter Mannschaft: erst schei- terte M. Szeibel mit einem scharfen Kopfball an Keeper Schramm, wenig später lupfte Lang die Kugel im Getüm- mel nur an die Latte. Begleitet von einigen fragwürdigen Schiedsrichterent- scheidungen vergibt der SVB in der Schlussphase den vierten Sieg in Folge, wobei man gegen einen unange- nehmen Gegner allerdings auch nicht an das Leistungs- niveau der vergangenen Wochen herankam. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser, Henry Hosse(85. Adnan Kale), Marko Szeibel, Nico Geggier (77. Tobias Szeibel), Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano (38. Philipp Thoma), Leon Geng (73. Max Kretzer) - Trainer: Sandro Caltabiano Schiedsrichter: Ruben Sauter Tore: 1:0 Mika Dantona (44.), 1:1 Robin Scheerer (80.) Besondere Vorkommnisse: Leonard Maucher (SGM Un- terzeil/Seibranz) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Benjamin Walser (60.). Abteilung Jugendfußball Trainingszeiten Saison 2025/26 Lieber Mitglieder und Sportinteressierte, Liebe Kinder und Jugendliche, Liebe Eltern, mit dem Ende der Sommerferien starten unsere Sport- gruppen wieder und wir freuen uns, euch die Trainings- zeiten bekannt zu geben. Neue Gesichter sind immer gerne gesehen. Komm einfach mit deinen Sportsachen vorbei und mach bei uns mit. Gerne kannst du auch unsere Abteilungsleiter kontak- tieren: Jugendfußball: Michael Alber (jugendfussball@svbaindt.de) Mädchenfußball: Volkher Lins (maedchenfussball@svbaindt.de) Fußball: Klaus Zimmermann (fussball@svbaindt.de) Turnen: Christian Staud (turnen@svbaindt.de) Tischtennis: Tobias Nowak (tischtennis@svbaindt.de) Alpin Team: Daniel Schupp (alpin-team@svbaindt.de) Jugendfußball Team Jahrgang Trainingszeiten Übungsleiter Bambinis 2019/2020 Mo, 17-18:30 Uhr Sportplatz Dennis Ackermann Thomas Völkel Anna Jaudas F- Jugend 2017/2018 Mo, 17:30-19 Uhr SportplatzMi, 17:30-19 Uhr Sportplatz Mladen Petar Renic, Christian Schupp, Rafael Dorn, Anton Pink E2- Jugend 2016 Mo, 17:30-19 Uhr Sportplatz Mi, 17:30-19 Uhr Sportplatz Thomas Henle Ralf Boenke Philipp Boenke Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 E1- Jugend 2015 Mo, 17:30-19 Uhr Sportplatz Mi, 17:30-19 Uhr Sportplatz Daniel Assanti Markus Malsam D2/D3- Junioren 2013/2014 Di, 17:30-19 Uhr Trainingsplatz Do, 17:30-19 Uhr Sportplatz Baienfurt Jürgen Stengele Roman Liedtke Giuseppe Astrella D1- Junioren 2013/2014 Di, 17:30-19 Uhr Trainingsplatz Do, 17:30-19 Uhr Sportplatz Baienfurt Manuel Oehler Fabio Marletta Valentin Häberle C2- Junioren 2011/2012 Di, 17:30-19 Uhr Sportplatz Baienfurt Do, 17:30-19 Uhr Trainingsplatz Michael Dorn Roland Schützbach Tobias Kutter C1- Junioren 2011/2012 Di, 17:30-19 Uhr Sportplatz Baienfurt Do, 17:30-19 Uhr Trainingsplatz Daniel Hannatzsch Marcel Maucher B- Junioren 2009/2010 Mi, 19-20:30 Uhr Trainingsplatz Fr, 17-18:30 Uhr Trainingsplatz od. Baienfurt Stephan Walser Christian Arnold A- Junioren 2007/2008 Mo, 18-20:30 Uhr Sportplatz Baienfurt Mi, 19-20:30 Uhr Sportplatz Baienfurt Fr,17:30 Uhr-19 Uhr Sportplatz Baienfurt (14-tg.) Robert Kaplan Frank Barth Mädchenfußball Team Jahrgang Trainingszeiten Übungsleiter E- Juniorinnen 2015/16/17 Di, 18-19:30 Uhr Sportplatz Mi, 18-19:30 Uhr Schulsportplatz Blitzenreute D- Juniorinnen 2013/2014 Mo, 18-20 Uhr Sportplatz Mi, 18-20 Uhr Sportplatz Staig Do, 18-19:30 Uhr Schulsportplatz Blitzenreute Kathrin Sorg Josef Brinz C- Juniorinnen 2011/2012 Mo, 18-20 Uhr Trainingsplatz Mi, 18-20 Uhr Sportplatz Staig Alexander Straub Michael Alber B2- Juniorinnen 2009/2010 Mo, 18-20 Uhr Trainingsplatz Mi, 18-20 Uhr Sportplatz Staig Volkher Lins Robert Rimmele B1- Juniorinnen 2009/2010 Mo, 18-20 Uhr Trainingsplatz Mi, 18-20 Uhr Sportplatz Staig Danijel Kaplan Cariem Said Turnen Team Altersgruppe Trainingszeiten Übungsleiter Pampers- flitzer Ab 1 Jahr Mi, 16-17 Uhr Große Sporthalle Natalie Rinczi Eltern- Kind-Turnen 2-4-jährige Di, 16-17 Uhr Große Sporthalle Khim Borns Turnzwerge 4-6-jährige (bis Schul- start) Fr, 14-15 Uhr (ab 10.10) Große Sporthalle Stephanie Remy Speedys I 1. & 2. Klasse Fr, 15-16 Uhr (ab 10.10) Große Sporthalle Andreas But- zenlechner Franziska Staud Speedys II 3. & 4. Klasse Fr, 15-16 Uhr (ab 10.10) Große Sporthalle Nadja Becher Anna Werner Sportys Ab Klasse 5 (Unterstufe) Fr, 16-17 Uhr Große Sporthalle Inken Lotter- moser Nina Assanti Athletik- & Fitnesstrai- ning Ab 16 Jahren Mo, 20:30 – 22 Uhr Sporthalle oder Sportplatz Christian Staud Fun & Fit für Frauen & Männer Ab 30 Jahren Di, 18:30 – 20 Uhr Sporthalle Karin Halder Frauensport für Frauen Ab 40 Jahren Mo, 19:15 – 20:15 Uhr Sporthalle Nina Assanti Jedermann- Sport für Männer Ab 40 Jahren Mi, 20 – 21:30 Uhr Sporthalle Heiner Kern Zumba Ab 18 Jahren Do, 17:30 – 18:30 Uhr Sporthalle Angela Tanner Tischtennis Team Trainingszeiten Übungsleiter Jugend Mo, 18-19:30 Uhr Große Sporthalle Philipp Schwarz Erwachsene Mo, 19:30-22:30 Uhr Große Sporthalle Do, 19:30-22:30 Uhr Große Sporthalle Alpin Team Team Termine Übungsleiter Fitness, Kondition & Ausdauer für Frauen Mi, 20-21:30 Uhr Sporthalle Jutta Raubald Wanderung vom Vi- salpsee zur Lachen- spitze 21.09.25 Alternativ: 28.09.25 Matthias Schupp Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Skitouren Termine werden auf www.svbaindt.de bekannt gegeben Pit ThurnMarin Thurn TC Baindt e.V. Fun-Turniertag beim TC Baindt Bei perfektem Tenniswetter durften die Tennisfreunde des TC Baindt am vergan- genen Samstag, 13.9.25 einen sportlich-lus- tigen Spieltag erleben. Im Kaisermodus wurde über 2,5 Stunden (7 Runden) eifrig Doppel gespielt, bis wir dann schließlich unser diesjähriges Kaiserpaar krönen und bei gemütlichem Zusammensein begießen und ehren konnten. Ein Dankeschön an die Veranstalter und Kuchenspender und natürlich an alle Spieler/-innen, die mit ihrem Einsatz zu einem tollen Sporterlebnis beigetragen haben. Vorankündigung: Saisonabschluss mit Bändelesturnier Als letztes Turnier der Saison 2025 findet dieses Jahr am Sonntag, den 28.09.2025 um 13:00 Uhr noch das tra- ditionelle Bändelesturiner statt. Hierzu möchten wir alle Spielerinnen und Spieler unseres Vereins recht herzlich einladen. Wir hoffen auf einen schönen Spätsommertag mit reger Teilnahme am Spiel und anschließendem Aus- klang im Vereinsheim. Am Vereinsheim hängt ab 17.9. eine Anmeldeliste aus. Anmeldeschluss ist Freitag, den 26.09.2025, um 19:00. Weitere Infos auch auf unserer Homepage unter www. tc-baindt.de. Reitergruppe Baindt 50 Jahre Reitturnier – ein Dank an unsere Sponsoren Mit großem Stolz blicken wir auf ein rundum gelungenes 50. Jubiläumstur- nier zurück. Ein solches Jubiläumsturnier wäre ohne die tatkräftige Mithilfe vieler Menschen nicht möglich gewesen. Unser besonderer Dank gilt allen Helferinnen und Helfern, den Richterinnen und Richtern, den zahlreichen Sponsor:innen sowie allen Unterstützer:innen im Hintergrund. Ebenso danken wir den vielen Besucherinnen und Besuchern, die mit ihrer Begeisterung und ihrem Applaus für eine einmalige Atmosphäre gesorgt haben. Ein herzliches Dankeschön geht an alle Kuchenspen- der:innen, ohne deren Beiträge unser Turnier in dieser Form nicht durchführbar wäre. Für den feierlichen Got- tesdienst danken wir Herrn Pfarrer Staudacher, Frau Boh- nert, Hans-Peter Späth und Stephan Winkler sowie den Ministrant:innen und Musiker:innen, die die Feier mitge- staltet haben. Unser Dank gilt außerdem der Metzgerei Isser in Wein- garten und dem Getränkevertrieb Rist in Horgenzell für die hervorragende Zusammenarbeit. Nicht zuletzt be- danken wir uns bei allen Firmen und Privatpersonen, die uns durch Geld- und Sachspenden, die Überlassung von Maschinen oder landwirtschaftlichen Flächen großzügig unterstützt haben: Ackermann Spülmaschinen GmbH, Baindt August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Weingarten Autohaus Ebner GmbH, Baienfurt Bäckerei Schmidt, Baindt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt Bayer Druck & Verlag GmbH, Weingarten Bentele Forst - und Gartentechnik GmbH, Baindt Bohmeier GmbH, Weingarten Büro für Deutsche Vermögensberatung, Fronreute Carubina Equestrian Dekan Heinz Leuze i. R. Dieter Haug, Baindt Dorn Arbeitssicherheit e.K., Baindt Dreher GmbH, Baindt Elbs GmbH, Baienfurt Fliesen Hage, Baindt Foto Woblick, Baindt Garten Müller GmbH, Weingarten Gemeinde Baindt mit Bauhof Getränkevertrieb Joachim Rist, Horgenzell Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt HAMESO Entner GmbH & Co. KG, Baindt Holzbau Pfender GmbH & Co. KG, Schlier Hoppe Heizung, Baindt JF Maschinen GmbH & Co. KG Josef Elbs, Schlier Junker Technische Dokumentationen GmbH, Weingarten Kath. Kirchengemeinde, Baindt Kirchner Energie GmbH, Weingarten Kirchner Konstruktionen GmbH, Weingarten Kirchner Solutions GmbH, Weingarten Konzett Kfz-Werkstatt, Baindt Krämer Pferdesport GmbH & Co. KG Kuhn-Stoff GmbH & Co. KG, Weingarten Landjugend Baindt e. V. Landwirt Georg und Berthold Steinhauser, Baindt Landwirt Matthias Heilig, Baindt Landwirt Martin Rude, Baindt Löffelmühle Martin Schrott & Söhne, Bergatreute Markus Sterk, Weingarten Musikverein Baindt e. V. Martin Ahlfänger GmbH, Wolfegg Modehaus Mayer-Rosa, Weingarten Natursteine Josef Foret, Baienfurt Osteopathie für Pferd & Hund, Tierheilpraxis Tanja Gesie- rich-Gärtner, Ostrach Pfarrer Bernhard Staudacher pm-drones Drohnenservice, Baindt Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Reitsport Bentele, Ravensburg REWE Rainer Hahn, Baienfurt Ronald Spahlinger - Steuerberatung, Baindt Salon Schreiber by björn, Ravensburg Sattlerei Pegasus, Herbertingen Schalmeienkapelle Baindt Schützbach GmbH, Baindt Sophia Grabig Fotografie Stadtmetzgerei Isser GbR, Weingarten Steinhauser Heizung & Sanitär, Baindt Stoff Pur, Bad Wurzach Sundays Rideout, Bad Waldsee TK Folien, Baindt TOMOBIL GmbH, Baienfurt TZ Anhängervermietung & Pflegeservice, Baindt Vanessa Gütler Fotografie Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG Zimmerei Heudorfer, Vorsee Mit ihrer Hilfe wurde das 50. Reitturnier zu einem unver- gesslichen Erlebnis. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter-Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. September 2025 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebenen E-Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstruktu- rierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Kunstkreis Kunstausstellung Kunstausstellung im Baindter Rathaus vom kreativen Montag u. Kunstkreis Baindt e.V. „Farben sind das Lächeln der Natur”. Vincent van Goch Die Bilder zur Ausstellung sind zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen. Ein Besuch lohnt sich. Der Kunstkreis u. der kreative Montag freuen sich auf Ihren Besuch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Irndorfer Hardt ins Bärenthal Wir wandern vom Parkplatz Irndorfer Hardt durch das Naturschutzgebiet zur Enishei- mer Mühle, Bärenthal, Gnadenweiler und zurück zum Parkplatz. Anschließend besuchen wir den Strohpark in Schwenningen. Treffpunkt: Dienstag, 23.09.2025 um 8.00 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 4 - 4,5 Stunden, 13 km, 330 hm rauf und runter (ca. 100 hm steil bergab). Fahrpreis: 20,00 € für Mitglieder, Gäste 2,00 € extra. Einkehr: vorgesehen nach der Wanderung im Strohpark. Sonstiges: An Zeckenschutz denken, da ein Weg ziemlich zugewachsen ist. Mitnehmen: Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe. Anmeldung: ab 19.09.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-on- line.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zur 100-Jahrfeier Die Schützengilde Baindt lädt zum Fest an- lässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums am 20.09.2025 ein. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Aus dem Landkreis Landratsamt Ravensburg Fragen zu Photovoltaik? Ehrenamtliche PV-Scouts aus dem Landkreis Ravensburg sind für Sie da Kreis Ravensburg - Das Potenzial für Solarenergie im Landkreis Ravensburg ist groß. Wer mehr über Photo- voltaik erfahren oder sich beraten lassen möchte, kann Kontakt zu den PV-Scouts aufnehmen. Die PV-Scouts sind ein gemeinsames Projekt des Landkreises Ravensburg und des Energiebündnisses Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich – und wird individuell auf die jeweilige Situation angepasst. Sie können sich gerne entweder per E-Mail an info@eb2bw. de wenden oder das Anfrageformular auf www.eb2bw. de nutzen. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 21. September 2025 Schreckensee - UNESCO Weltkulturerbe Gästeführer: Fritz Ruess Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Die Führung startet am Parkplatz ‚Blitzenreuter Seenplat- te‘ an der B32. Unser Weg führt um den Buchsee durch den Bannwald zum Schreckensee und zurück. Wir schau- en uns die Gegend rund um den Schreckensee näher an. Hier haben in grauer Vorzeit erste Menschen gelebt. Wenn es nicht zu nass ist, werden wir auch auf die Halb- insel im Schreckensee gehen, die nachweislich eine be- liebte Heimat der ersten Bewohner unserer Gegend war. Ausgrabungen haben ergeben, dass sich hier bereits vor 5.000 Jahren wiederholt Menschen angesiedelt haben. Auf dem Weg können wir uns über alte Erzählungen und Mythen austauschen und auch der Frage nachgehen, wie der Schreckensee wohl zu seinem Namen kam. Wie haben die Menschen damals gelebt und warum war gerade hier ein attraktiver Wohnplatz in der Frühzeit? Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk, witterungsgerech- te lange Kleidung (hohes Gras), Insekten- und ggf. Son- nenschutz. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Weltherztag Am 29.9.2025 ist „Weltherztag“. Informieren Sie sich über die fünf wichtigsten Risiko- faktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Oder vereinbaren Sie einen Termin**, um Ihren Blutdruck messen* zu lassen und in einem persönli- chen Beratungsgespräch Ihre Fragen zu klären. Team der Achtal Apotheke Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt Tel: 0751-506 9440 * Angebot gilt v. a. für Patienten mit mind. 1 Blutdruckprä- parat, einer Neuverordnung oder Umstellung innerhalb der letzten 12 Monate. ** begrenzte Terminzahl, bitte vorab in der Apotheke ver- einbaren. Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg Regionale Schätze entdecken: exklusives Käsetasting bei der Käserei Bauhofer Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg lädt die Martin Bauhofer Käserei GmbH am 24. September 2025 um 19:00 Uhr zu einem besonderen Genussabend ein. Das Unternehmen präsentiert an diesem Abend sechs ausgewählte Käsesorten aus eigener Produktion, beglei- tet von passenden alkoholischen Getränken. Passend zu den Öko-Aktionswochen wird dabei ein be- sonderer Fokus auf Bio und Regionalität gelegt: Highlight des Abends ist die Vorstellung eines Bio-Käses aus dem Bauhofer-Sortiment sowie eines regionalen Bio-Weins. Die Teilnahme am Käsetasting kostet 59 € pro Person. Eine Anmeldung ist bis drei Tage vor dem Event möglich unter https://www.bauhofer.net/anmeldeformular-kaesever- kostung. Datum: 24. September 2025 Uhrzeit: 19:00 – 22:00 Uhr Ort: Käserei Martin Bauhofer GmbH, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: 59 € Anmeldung bis drei Tage vor der Veranstaltung unter https ://www.bauhofer.net/anmeldeformular- kaeseverkostung Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden Sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG Windpark Röschenwald wird sichtbar Rotorblätter kommen ab Ende September – für Trans- port L 284 zwischen Mochenwangen und Standort stun- denweise gesperrt RAVENSBURG/WOLPERTSWENDE. Schon schauen zwei Türme des künftigen Windparks Röschenwald aus dem Wald zwischen Mochenwangen und Zollenreute. Bald wird man auch die zwei weiteren Türme der insgesamt vier Windenergieanlagen sehen: Die Montage der Stahl- beton-Fertigteile im unteren Teil der Windenergieanlagen läuft nach Plan. Die Segmente dafür kommen auf Tiefla- dern und werden direkt zur Baustelle durchgefahren. Ab Ende September erfolgt dann über die B 30 und L 284, die durch Mochenwangen führt, sukzessive die Anliefe- rung der großen Komponenten. Dazu zählen die oberen Turmteile aus Stahl, die Gondel und der Generator. Der Transport erfolgt vorzugsweise in verkehrsarmen Zeiten. Hierfür sind alle Verantwortlichen mit den zuständigen Behörden im engen Austausch, um die Beeinträchtigun- gen so niedrig wie möglich zu halten. Aktuell ist geplant, dass die meisten Schwertransporte nachts stattfinden. Transport der Rotorblätter verkehrstechnisch her- ausfordernd Auch der erste Satz an Rotorblättern wird voraussichtlich Ende September geliefert werden; die weiteren Sätze sol- len ab Oktober folgen. Die Rotorblätter kommen auf Spe- zialtransportern und werden zunächst am Umlageplatz vor Mochenwangen zwischengelagert. Verkehrstechnisch Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 herausfordernd ist das letzte Wegstück für die 80 Meter langen Teile vom Umlageplatz über die L 284 in Richtung Zollenreute. Geplant ist, die drei Flügel des ersten Rotor- blattsatzes einzeln – je einer pro Tag – vom Umlageplatz zum Standort zu fahren. Dafür ist voraussichtlich eine temporäre Sperrung der L 284 zwischen Mochenwangen und Zollenreute notwendig, welche nach Durchfahrt der Spezialfahrzeuge wieder aufgehoben werden soll, um den täglichen Verkehr im Anschluss wieder zu ermöglichen. Windstrom für 11.000 Haushalte Verläuft weiterhin alles planmäßig, werden zwei der ins- gesamt vier Anlagen des Windparks Ende des Jahres 2025 in Betrieb gehen. Anfang des Jahres 2026 werden die zwei restlichen folgen. Der Windpark Röschenwald wird grünen Strom für den Jahresbedarf von rund 11.000 Vier-Personen-Haushalten liefern. Er hat eine installierte Gesamtleistung von 22 Megawatt. Der Ausbau erneuer- barer Energien in der Region erhöht die Unabhängigkeit von Drittländern und ist ein wichtiger Beitrag zum Klima- schutz und der Stärkung Oberschwabens. Bürgerbeteiligung in Vorbereitung Bürgerinnen und Bürger sollen sich am Windpark finan- ziell beteiligen können. Das wird voraussichtlich ab Mitte September möglich sein, wie die WKBO bekannt gibt. Über WKBO Die WKBO wurde im Juli 2012 von Stadtwerken aus der Region Bodensee-Oberschwaben gegründet. Über Alterric Alterric entwickelt, projektiert, vermarktet und betreibt Wind- und Hybridparks und ist Deutschlands größter Onshore-Grünstromerzeuger. Aktuell betreibt das Un- ternehmen über 2.400 Megawatt installierte Leistung im eigenen Bestand. Die Pipeline für neue Windprojekte umfasst über 10.000 Megawatt. Alterric-Teams arbeiten an 13 Standorten in Deutschland sowie in internationalen Büros in Frankreich und Griechen- land. Damit leistet Alterric einen signifikanten Beitrag zur Energiewende, zu Klimaschutz, Versorgungssicherheit und zum Erhalt unserer Umwelt. Maus-Türöffner-Tag in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besonderes Highlight im Anfang Oktober sind die Veranstaltungen im Rahmen des Maus-Tür- öffner-Tages am Tag der Deutschen Einheit. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“Bis 2. Novem- berKunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Gefühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die “work-li- fe-balance”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel ausgewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulissen wagen und wird dabei auch ein- zelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaft- lich und gesellschaftlich! Kuratorinnenführung durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“28. September | 13.00 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlichIn der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/ innenpaare. In einem Rundgang durch verschiedene Gat- tungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunst- werke miteinander in Verbindung gebracht. Die Kuratorin Andrea Dreher führt zu ausgewählten Werken, stellt sich dem Dialog mit dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Ausstellung. Ausstellungsführung28. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlichIn der Ausstel- lung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch ver- schiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Maus-Türöffner-Tag3. Oktober |ab 11.00 Uhr| Anmeldung nicht erforderlichAm Maus-Türöffner-Tag lernen große und kleine Gäste zum Beispiel spielerisch in einer Rallye die Geheimnisse hinter der barocken Schlossfassade ken- nen. Auch Dachbodenführungen und das beliebte Format „Wie lebte Kreuzritter Benedikt?“ dürfen an diesem Tag nicht fehlen. Wir schauen hinter verschlossene Türen in dem alten Gemäuer und arbeiten kreativ. Ganz so, wie die Künstlerpaare, deren Werke es in den Ausstellungs- räumen zu entdecken gibt. Ausstellungsführung3. Oktober | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlichIn der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Mit- einander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch ver- schiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Schlossführung4. Oktober | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Ein- tritt | Anmeldung nicht erforderlichDie Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Ausstellungsführung5. Oktober | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlichIn der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Mit- einander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch ver- schiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Inklusive Führungen im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Bei einer der zahlreichen Führungen durch das Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg können Sie die wunderbare Kulturlandschaft, die historischen Häuser und ihre menschlichen Schicksale kennenlernen. Beim Familiensamstag dreht sich alles um das Thema „Vom Acker zur Mühle“. Familiensamstag 27. September | 10:00 – 18:00 | Anmeldung nicht erfor- derlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Ein- mal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Pro- jekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 des Mitmach-Projekts: „Vom Acker zur Mühle“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu un- terschiedlichen Themen angeboten. Öffentliche Museumsführung in Gebärdensprache 28. September | 11:30 – 13:00 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung wird in Lautsprache übersetzt und ist für gehörlose und hörende Personen gleichermaßen geeig- net. Bei der Museumsführung erfahren Sie viel über die Geschichte der bäuerlichen Bevölkerung in Oberschwa- ben. Sie erfahren zum Beispiel, wie die Gebäude gebaut wurden, welche Menschen darin gelebt haben und was sie gearbeitet haben. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstel- lung in Gebärdensprache 28. September | 14:00 – 15:30 | Anmeldung nicht erfor- derlich Die Führung wird in Lautsprache übersetzt und ist für gehörlose und hörende Personen gleichermaßen geeig- net. Bei dieser Führung erfahren Sie vieles über den All- tag der Bauern vor 500 Jahren und die Gründe, die zum Aufstand geführt haben. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 3. Oktober | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Museumsführung: „kommen – schaffen – bleiben“ 3. Oktober | 10:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Im Fischerhaus, der „Keimzelle” des Bauernhaus-Muse- ums, wohnten in den 1970er-Jahren sogenannte „Gastar- beiter”, die in der Holzindustrie des Hauses Waldburg zu Wolfegg arbeiteten. Sie, ihre Nachkommen und viele weitere ehemalige Arbeitsmigrant/innen erzählen in der Dauerausstellung von ihren Erfahrungen. Nehmen Sie Platz in den „Zeitvehikeln” und begeben Sie sich mit den Zeitzeug/innen auf die Reise in eine gar nicht allzu ferne Vergangenheit. Kochen nach Hildegard von Bingen 4. Oktober | 14:00 – 17:00 | Anmeldung erforderlich bis 24. September Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkrankungen vor. Erfahren Sie in die- sem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuch- autorin und Hildegardexpertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Teilnahmegebühr: 75 € pro Person. Öffentliche Tastführung übers Gelände 5. Oktober | 11:30 – 13:00 | Anmeldung nicht erforderlich Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg umfasst 28 historische Bauernhäuser und Neben- gebäude. Die Spuren der früheren Bewohnerinnen und Bewohner sind in den originalgetreu eingerichteten Stu- ben, Kammern, Ställen und Werkstätten erhalten. Drei der historischen Gebäude können Sie bei der Tastführung im Detail entdecken. Drei ganz unterschiedliche Gebäude, die jeweils eine besondere Geschichte erzählen. Und dabei können nicht nur die Häuserfassaden und Innenräume, sondern auch unterschiedliche Objekte in den Häusern, die sonst nicht zugänglich sind, ertastet werden. Die Füh- rung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-se- hende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dun- kelbrille, die von der Führungsperson ausgegeben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unterstützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Klaus Pe- ters, Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Würt- temberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Öffentliche Tastführung durch die Bauernkriegs-Aus- stellung 5. Oktober | 13:30 – 14:30 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dunkelbrille, die von der Führungsperson ausge- geben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unterstüt- zung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Klaus Peters, Blinden- und Sehbehindertenverband Ba- den-Württemberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Landratsamt Ravensburg Kreismedienzentrum des Landkreises Ravensburg erst- malig bei „Ravensburg spielt“ vertreten Kreis Ravensburg - Das Kreismedienzentrum Ravensburg präsentiert dieses Jahr erstmalig sein Angebot einer brei- ten Öffentlichkeit im Rahmen von „Ravensburg spielt“ am 13. und 14. September. Der Stand des Kreismedienzent- rums befindet sich im 1. Obergeschoss des Ravensburger Rathauses im kleinen Sitzungssaal. Mit u. a. folgenden Angeboten präsentiert sich das Kreis- medienzentrum bei „Ravensburg spielt“: • Programmierung von Robotern im Rahmen eines Tur- niers: Mit den Robotern kann der Landkreis Ravens- burg erkundet werden, es winken dabei tolle Preise • Ausprobieren eines Greenscreens, der es ermöglicht, Objekte aus der realen Umgebung digital in eine an- dere Szene zu versetzen • Erlebnis der virtuellen Welt hautnah mit VR-Brillen • Premiere des Kreismedienzentrum-Podcasts „Streuobstwiese – wo Ideen reifen und Schätze auf- gelesen werden“ Darüber hinaus wird im Rahmen des Netzwerks der Kreismedienzentren das mobile Studio von Radio fips (Kreismedienzentrum Göppingen) bei „Ravensburg spielt“ vertreten sein. Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulen aus dem Landkreis Ravensburg werden als Reporterinnen und Reporter unterwegs sein, mehrere Sendungen über „Ravensburg spielt“ produzieren und Interviews führen. Im Rahmen der Interviews kommen verschiedene spannende Persönlichkeiten zu Wort, wie beispielsweise die stellvertretende Landrätin Anna Maria Ostermeier, Polizeipräsident Uwe Stürmer, Produzent und Hauptdarsteller/-innen der schwäbischen Comedy-Serie „Tschappel“ sowie verschiedene Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete. Die Sendungen und Interviews werden zu einem späteren Zeitpunkt im Programm des freien Radiosenders Radio fips ausgestrahlt bzw. können online gestreamt werden (https://www.radiofips.de/shows/audiojournalismus/) Weitere Informationen zum Kreismedienzentrum sind verfügbar unter https://kreismedienzentrum.de/ Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Herbstbasar 2025 Blitzenreute Kommissionsbasar Blitzenreute im Dorfgemeinschafts- haus Blitzenreute am 27. September 2025 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Einlass für Schwangere (mit Nachweis) bereits ab 9.00 Uhr. Es wird Herbst- und Winterbekleidung für Babys, Kinder und Jugendliche angeboten sowie Umstandsmode und Spielzeug. Besuchen Sie gerne auch unsere Cafeteria! Weitere Informationen unter www.facebook.com/BasarBlitzenreute und Instagram @basar.blitzenreute oder basarblitzenreute@gmail.com Nummernvergabe und automatischer Etikettendruck über unser Portal: https://ebasar.net/basar-blitzenreute 12. Kommunale Gesundheitskonferenz des Landkreises Ravensburg: Öffentliche Veranstaltung am 5. November Kreis Ravensburg – Die Kommunale Gesundheitskonfe- renz ist ein wichtiges Gremium auf Landkreisebene zur Beratung, Koordinierung und Vernetzung in allen Fra- gen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der medizinischen Versorgung, Pflege und Rehabilitation mit lokalem Bezug. Ziel der Kommunalen Gesundheitskonfe- renz ist, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu verbessern, gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern und die Lebensqualität zu steigern. Die Kommunale Gesundheitskonferenz bringt Vertrete- rinnen und Vertreter aus der Gesundheitsförderung, Prä- vention, medizinischen Versorgung, Pflege, Rehabilitation, Selbsthilfe, dem Patientenschutz, kommunalen Beauf- tragten (z. B. Behinderten- und Suchtbeauftragten) sowie weiteren relevanten Institutionen zusammen. Sie dient als Plattform zur Kooperation, zur Identifikation regionaler Bedarfe und zur Entwicklung von Zielen, Handlungsemp- fehlungen und Umsetzungswegen. Unter der Leitung der stellvertretenden Landrätin Anna Maria Ostermeier wer- den aktuelle Gesundheitsthemen beraten, Arbeitsgruppen gegründet und Handlungsempfehlungen verabschiedet. Zur öffentlichen Sitzung der 12. Kommunalen Gesund- heitskonferenz am 5. November von 15 bis ca. 18 Uhr an der RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten (Raum A316/317) sind Fachkräfte sowie Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen Sach- standsberichte zum Arbeitskreis „Gesund Aufwachen und Leben“, zum Entlassmanagement sowie zur Strategie der hausärztlichen Versorgung. Außerdem werden ein- gereichte Projekte vorgestellt, darunter „Gesunde Stadt / Gesunde Gemeinde“ (Bad Waldsee), Ergebnisse zum Gesundheitsverhalten von Familien im Landkreis sowie Informationen zur Substitution. Bitte melden Sie sich bis zum 10. Oktober 2025 per E-Mail an m.heubeck@rv.de an. Treppenhausgalerie KuK e.V. Wangen/Karsee, Seestr. 13 Der Verein Kunst & Kultur rund um Karsee lädt herzlich ein zur Ausstellung: Am Anfang steht eine Idee vom 26.9. – 2.11.2025 Geöffnet: Fr., Sa., So und Feiertag 14-17 Uhr Vernissage: Fr. 26. 9. 2025 * 18 Uhr Begrüßung, Einfüh- rung, musikalische Umrahmung Die Skulpturen der Künstlerin/Bildhauerin P. Arianne Ehinger aus Bad Waldsee stehen den Bleistift/Bunt- zeichnungen von Werner Kimmerle aus Isny in der neuen Ausstellung gegenüber. Perfektion und Fantasie prägen die Zeichnungen von Werner Kimmerle. Mit mikroskopi- scher Hingabe und mit einem scharfen Auge des Zeich- ners setzt er Bleistift, Buntstift ein, um die Details seiner Kreationen auszuführen. Kimmerle ist ein Sammler von Eindrücken aus der Welt, die ihn umgibt, und die er in ei- ner seiner eigenen Bildsprache wiedergibt. Die Skulpturen von P. Ariane Ehinger sind von einer gro- ßen Eleganz und strahlen durch ihre tiefgründigen Farben, die matt-glänzende Oberflächen und die fein gerundeten Verläufe etwas Kostbares aus. Immer stellt sich ein Wohl- klang ein, zeigt sich ein Streben nach Harmonie. Ehinger will dem Körperhaften wie dem Ideenmäßigen Ausdruck verleihen. Eine Anregung bietet ihr das sogenannte Mö- bius’sche Band. Was eben noch außen ist, das zeigt sich kurz darauf innen. Unsere Augen sind verwirrt. Geißbockbahn live zum Anfassen Bodensee-Oberschwaben-Bahn lädt zum Bahn-Erleb- nis und wird zur rollenden Musik-Bühne Am Samstag, 20. September 2025, öffnet die Boden- see-Oberschwaben-Bahn (BOB) ihre Türen – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes: Am Hafenbahnhof Fried- richshafen steht an diesem Tag ein BOB-Triebwagen, den Besucherinnen und Besucher ausführlich besichti- gen können, für Kinder gibt es eine Zug-Rallye mit vielen Gewinnen. Zusätzlich machen regionale Musikgruppen die BOB-Züge während der Fahrt zur rollenden Kon- zertbühne. Die Aktion findet zum bundesweiten „Tag der Schiene“ statt. Einsteigen, anschauen, erleben – das ist das Motto: Wer schon immer einmal wissen wollte, was der Lokführer auf dem Führerstand genau macht oder warum die Boden- see-Oberschwaben-Bahn auch Geißbockbahn genannt wird, ist hier genau richtig, verspricht die BOB in einer Me- dieninfo. Bei der Kinder-Rallye durch den Zug kann der Nachwuchs auf spielerische Weise die Bahn entdecken und kleine Preise gewinnen. Für neugierige Erwachsene gibt’s jede Menge Informationen über die Züge und die BOB, spannende Einblicke in den Eisenbahnerberuf und Hintergrundinfos zur Technik der Züge. Ein Highlight: Im Führerstand steht ein BOB-Lokführer Rede und Antwort. Und wer sich lieber zurücklehnt, kann auf einem Bildschirm eine Führerstandsmitfahrt erleben – aus der Perspektive, die sonst nur Lokführer haben. Regionale Musikgruppen in den Zügen Aber nicht nur der geparkte Zug sorgt für Stimmung – auch in den fahrplanmäßigen Zügen der BOB gibt es am Aktionstag ein besonderes Programm: Regionale Musikerinnen und Musiker machen mit handgemachter, akustischer Live-Musik die Fahrt zu einem kleinen Konzert. „Wir haben tolle Gruppen in unserer Region und möch- ten ihnen eine ganz besondere Bühne bieten“, erklärt BOB-Sprecher Sebastian Dix. „Die Fahrgäste erleben eine wunderbare Vielfalt von Volksmusik mit dreistimmigem Gesang über Rock’n’Roll bis zu Post Punk – alles akus- tisch, ohne Verstärkung und garantiert handgemacht.“ Bei „Live on Track“ treten diese Bands auf: Sunrise Brass for you: Friedrichshafen Hafen ab 10:08 Uhr, Aulendorf ab 11:02 Uhr Post Pacific: Friedrichshafen Hafen ab 12:11 Uhr, Aulen- dorf ab 13:02 Uhr Querbeet: Friedrichshafen Hafen ab 14:11 Uhr, Aulendorf ab 15:02 Uhr Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Mike K & Co.: Friedrichshafen Hafen ab 16:11 Uhr, Aulen- dorf ab 17:02 Uhr Do Simmer: Aulendorf ab 10:02 Uhr, Friedrichshafen Ha- fen ab ab 11:11 Uhr Blue Jewels: Aulendorf ab 12:02 Uhr, Friedrichshafen Ha- fen ab ab 13:11 Uhr Trio Noanca: Aulendorf ab 14:02 Uhr, Friedrichshafen Hafen ab ab 15:11 Uhr Duo Pinda-Deffner: Aulendorf ab 16:02 Uhr, Friedrichs- hafen Hafen ab ab 17:11 Uhr Mit Info und Aktion „Lust auf das Erlebnis Bahnfahren machen“ „Mit der Aktion zum Tag der Schiene möchten wir Lust auf Bahnfahren machen und zeigen, wie spannend und vielseitig der Eisenbahnbetrieb heute ist“, erklärt BOB-Ge- schäftsführerin Magdalena Linnig die Hintergründe dieses ersten Aktionstages der BOB. Die BOB, nach dem Lied „Auf de schwäbsche Eisebahne“ auch liebevoll „Geißbockbahn“ genannt, ist seit über 30 Jahren zwischen Friedrichshafen, Ravensburg und Au- lendorf unterwegs. Die Besonderheit: Sie gehört zu 100 % den Städten und Landkreisen entlang der Strecke und fährt zu 95 Prozent pünktlich. Der BOB-Aktionstag läuft am 20. September von 10 bis 17 Uhr am Friedrichshafener Hafenbahnhof, Gleis 3b – und in den BOB-Zügen zwischen Aulendorf und Friedrichshafen. Weitere Informationen gibt es auf bob-fn.de Landwirtschaft erleben: Hofführung und Genuss-Tour auf dem Rösslerhof Der Rösslerhof in Schlier lädt zur Entdeckungstour im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württem- berg ein Der Rösslerhof in Schlier öffnet seine Tore für eine be- sondere Hofführung mit Verkostung an drei Freitagen im Herbst 2025. Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Ba- den-Württemberg können Besucher/innen am 26. Sep- tember, 10. Oktober und 17. Oktober jeweils von 14:30 bis 15:30 Uhr spannende Einblicke in die ökologische Land- wirtschaft und nachhaltige Lebensmittelproduktion ge- winnen. Die einstündigen Führungen umfassen verschiedene Be- reiche des Hofes: Von der artgerechten Milchviehhaltung und Kälberaufzucht, über den ökologischen Ackerbau mit den Kulturen Dinkel, Weizen, Lein, Flachs und Mais, bis hin zum Streuobst und der hofeigenen Vermarktung. Im Anschluss werden im Hofladen der hauseigene Ap- felbalsamico und der Emmentaler aus der eigenen Milch verköstigt. „Mit dieser Veranstaltung möchten wir die ganze Vielfalt unseres Betriebes zeigen“, erklärt Gereon Güldenberg, Betreiber des Rösslerhofs. Er möchte den Besuchern die Möglichkeit geben, den gesamten Prozess vom ökolo- gisch erzeugten Rohstoff bis zum fertigen Bio-Lebens- mittel hautnah zu erleben. Die Teilnahme kostet 5 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre frei). Eine Anmeldung per Email an cafe-laden@ roesslerhof.de ist erforderlich. Nach der Führung besteht die Möglichkeit im hofeigenen Bio-Café „Dahoim“ einzu- kehren. Eine Reservierung vorab wird empfohlen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de Aktionswoche für seelische Gesundheit im Oktober: Grüne Schleife setzt Zeichen im Landkreis Ravensburg Kreis Ravensburg – Vom 10. bis 20. Oktober findet auch im Landkreis Ravensburg die bundesweite Aktionswoche für seelische Gesundheit statt. Unter dem Motto „Lass Zu- versicht wachsen – Psychisch stark in die Zukunft“ laden in diesem Jahr wieder Organisationen, Initiativen und Hilfsangebote dazu ein, sich mit dem Thema seelische Ge- sundheit auseinanderzusetzen. Ziel ist es, die Aufklärung über seelische Gesundheit zu fördern, Vorurteile und Stig- matisierung gegenüber Betroffenen abzubauen und die Hilfsangebote im Landkreis weiter bekannt zu machen. Herzstück der Woche ist die grüne Schlaufe, das inter- nationale Erkennungszeichen für einen offenen und to- leranten Umgang mit psychischen Erkrankungen. Durch das Tragen und Verteilen der Schleife setzt jede Einzelne und jeder Einzelne ein sichtbares Zeichen für Solidarität und Akzeptanz. „Psychische Gesundheit betrifft uns alle, unabhängig von Alter, Beruf und Hintergrund. Es ist Zeit, offen darüber zu sprechen, Stigmata abzubauen und Hilfsangebote bekannter zu machen“, so Andreas Holla- cher, Psychiatriekoordinator des Landkreises Ravensburg. Weitere Informationen zu den bundesweiten Veranstal- tungen und zur grünen Schleife finden Sie unter auf der Internetseite des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit: www.seelischegesundheit.net. Hier können auch die grü- nen Schleifen erworben werden. Veranstaltungen zur Woche der seelischen Gesundheit im Landkreis Ravensburg: Freitag, 10.10.2025 um 19 Uhr im GpZ Überlingen, im Fel- senkeller, Obere Bahnhofstraße 8, Überlingen „Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht – Kraftquelle Humor“. Vortrag mit Humortherapeut Michael Falkenberg Dienstag, 14.10.2025 von 18 – 20 Uhr im Trialog-Forum Ravensburg in der Kulturwerkstatt des GPZ Ravensburg, Reichlestraße 4, Ravensburg Offener Abend: Psychiatrieerfahrene, Professionelle, An- gehörige, Interessierte und Bürgerhelfer/-innen im Ge- spräch den eingebrachten Themen und Fragen Montag, 20.10.2025 um 16:30 Uhr im ZfP Südwürttem- berg, Hörsaal im Klostergebäude, Weingartshoferstraße 2, Ravensburg „Flucht und Migration“: Prävalenz psychischer Störun- gen, Spezifika und Zugang zur Gesundheitsversorgung. Vortrag mit Prof. Dr. med. Christoph Nikendei, Uniklinik Heidelberg Im Linse Kulturzentrum in Weingarten findet im Oktober/ November eine Filmreihe mit ausgesuchten Filmen zum Thema „Film und Psychiatrie.” Weitere Infos finden Sie hier: www.kulturzentrum-linse.de statt. Weitere Informationen finden Sie online: • Themenseiten und Hilfsangebote des Landkreises: www.rv.de/selbsthilfe-suchthilfe • Im Sozialatlas finden Sie wohnortnahe soziale Un- terstützungs- und Beratungsangebote im Landkreis Ravensburg: www.rv.de/sozialatlas • Gemeindepsychiatrischen Verbunds im Landkreis Ra- vensburg: www.gpv-ravensburg.de • Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen im Landkreis Ravensburg: www.ibb-ravensburg.de Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Das Landwirtschaftsamt informiert: Feldtag am 30.09.2025 auf dem Marschall-Heine-Hof in Bad Waldsee / Dinnenried Kreis Ravensburg – Ein abwechslungsreiches Programm mit aktuellen Themen aus den Bereichen Pflanzenschutz, Biodiversität und mechanischer Unkrautbekämpfung er- wartet die Besucher und Besucherinnen des Feldtages in Dinnenried. Die Themen werden an Demoflächen und ei- ner Maschinenvorführung vermittelt. Allen Besuchern und Besucherinnen wird diese Veranstaltung als 2-stündige Fortbildung der Pflanzenschutz-Sachkunde anerkannt. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 30.09.2025 von 13:30 bis ca. 16:00 Uhr auf dem Marschall-Heine-Hof, Dinnenried 5 in 88339 Bad Waldsee / Dinnenried. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis spätestens Freitag, 26.09.2025, erforderlich. Bitte senden Sie Namen, Geburtsdatum und Anschrift per E-Mail an la@rv.de erforderlich. In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Anmeldung unter der 0751/85-6010 möglich. Was sonst noch interessiert DRLG Ortsgruppe Baienfurt Freie Plätze im Rettungsschwimmkurs! Du wolltest schon immer mal wissen, was ein Rettungs- schwimmer so alles drauf haben muss? Du willst deine alten Fähigkeiten mal wieder auffrischen? Dann sichere dir die letzten freien Plätze und melde dich gleich an unter: https://baienfurt.dlrg.de/training/rettungsschwimmaus- bildung-1/deutsches-rettungsschwimmabzeichen-bron- ze-314853-s/#seminarDetail Rettungsschwimmkurs Herbst 2025 Mach dein Rettungsschwimmabzeichen Silber! 7 Termine Praxis im Hallenbad und ein Theorietag 06.10 bis 17.11.25 ab 14 Jahren Trainer machen sich für die neue Trainingssaison Nach einer erholsamen Sommerpause trafen sich die Trainer der Ortsgruppe Baienfurt und des Stützpunktes Bad Waldsee am letzten Tag der Sommerferien, um sich fit für die kommende Trainingssaison zu machen. So wurden von der Leitung Ausbildung um Agnes Müller und Jannik Heinzler aktuelle Themen wie die Sicherheit während des Trainingsbetriebes, Rechte & Pflichten der Trainer sowie Aus- und Fortbildung der Trainer bespro- chen sowie ein digitales Update für Trainer durchgeführt. Natürlich durfte auch der gesellige Teil mit Pizza nicht fehlen, bei dem sich die Trainer untereinander austau- schen und das anstehende Training besprechen konnten. Eure Trainer freuen sich auf euch und sind fit für die Trai- ningssaison! Hannah Brenner, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Weltkindertag am 20. September Stark fürs Leben: Reha gibt Kindern neue Chancen Kinder und Jugendliche bekommen Hilfe für ein ge- sundes Leben In einer Turnhalle sitzen Kinder auf bunten Matten. Ein Mädchen zieht langsam die Knie an die Brust, die Thera- peutin nickt ihr ermutigend zu. Noch vor wenigen Monaten war an Sport nicht zu denken – Asthmaanfälle raubten ihr die Kraft. Heute macht sie kleine, aber entscheidende Fortschritte: Jeder Atemzug bringt sie zurück in ein Leben, in dem Spielen, Lachen und Lernen wieder selbstverständ- lich sind. Zum Weltkindertag am 20. September rückt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Fokus. Frühzeitige Rehabilitationsmaßnahmen helfen, gesundheitliche Probleme zu bewältigen und langfristige Einschränkungen zu vermeiden. Ob chronische Erkrankungen, psychische Belastungen oder Unfallfolgen – in spezialisierten Einrichtungen er- halten Kinder und junge Menschen eine ganzheitliche Be- handlung aus medizinischen Therapien, psychologischer Begleitung und Bewegungsangeboten. Die Kinder wer- den in altersentsprechenden Gruppen betreut, Schulkin- der erhalten in den Hauptfächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. Die Kosten für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung übernimmt die Deutsche Rentenversiche- rung vollständig. Bei Bedarf können Eltern oder Begleit- personen mit aufgenommen werden. In Baden-Württemberg haben vergangenes Jahr 2.214 Kinder und Jugendliche an einer Reha teilgenommen. Hauptgründe hierfür waren 2024 bei der DRV BW psy- chische und psychosomatische Störungen mit 33,8 Pro- zent, gefolgt von chronischen Leiden wie Asthma sowie Erkrankungen der Lunge und Atemwege mit 22,5 Pro- zent bis Adipositas und Stoffwechsel-Erkrankungen mit 18,3 Prozent. Kinder- oder Jugendreha beantragen Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen zwei Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder zum Zeit- punkt der Antragsstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Jugendliche eine Waisenrente, ist die Vor- aussetzung auch gegeben. Details zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Co. finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Stich- wort Kinderreha. Information und Beratung Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschü- ren „Rehabilitation für Kinder und Jugendliche“ und „Kin- der und Jugendliche: Fit mit Rehabilitation“, welche es auf Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 zehn unterschiedlichen Sprachen gibt. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Bei Fragen unterstützten die An- sprechstellen für Prävention und Reha www.drv-bw.de/ansprechstelle Aktiv und sicher auf dem Schulweg Landesverkehrswacht Baden-Württemberg und Un- fallkasse Baden-Württemberg starten umfassende Aktionen zum Schulbeginn Zum Schulstart am 15. September machen die Landes- verkehrswacht Baden-Württemberg e.V. und die Unfall- kasse Baden-Württemberg (UKBW) mit verschiedenen Initiativen auf die Sicherheit der Kinder aufmerksam und werben für einen selbstaktiven Schulweg. Mit dem Ban- ner „Bitte langsam, Schule hat begonnen!“ und der On- line-Plattform www.schulwegtrainer.de setzen sie auf Auf- klärung und Prävention, um Unfälle zu vermeiden und den Schulweg sicherer zu gestalten. „Schulwege spielen in der Mobilitätsentwicklung von Kin- dern und Jugendlichen eine wichtige Rolle. Gut eingeübte Wege in einer sicheren und attraktiven Umgebung för- dern diese Entwicklung. Die aktive und sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg ist uns daher ein besonderes Anliegen. Wir unterstützen sie mit unserem Schulwegtrainer dabei. Dieses digitale Angebot macht die Schulanfängerinnen und Schulanfänger fit für den Schulweg und zeigt Erwachsenen sichere Alternati- ven zum Elterntaxi. Dieses behütete zur Schule bringen ist zwar gut gemeint, beeinträchtigt jedoch die Verkehrssi- cherheit im Schulumfeld, wirkt der Mobilitätsentwicklung der Kinder und Jugendlichen entgegen und ist zudem nicht nachhaltig. Wir appellieren daher an die Eltern, die eigenständige Mobilität ihrer Kinder zu unterstützen,“ sagt Burkhard Metzger, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr ist unser oberstes Ziel. Der wichtigste Schlüssel dafür ist, dass Kinder sicheres Verhal- ten altersgerecht üben und wissen, wie sie den Schulweg sicher selbstständig meistern. Mit dem Schulwegtrainer haben wir ein digitales Werkzeug geschaffen, das Kinder spielerisch auf mögliche Gefahrensituationen vorbereitet und Eltern zeigt, wie sie ihre Kinder unterstützen können.“ Gemeinsam ans Ziel: Tipps für den sicheren Schulweg zu Fuß › Schulweg vorab planen: Gehen Sie den Schulweg gemeinsam mit Ihrem Kind schon vor Schulbeginn ab. Nutzen Sie dabei Schulwegpläne Ihrer Stadt oder Gemeinde, um die sichersten Routen zu identifizieren. › Verkehrsregeln spielerisch üben: Üben Sie die grund- legenden Verkehrsregeln mit Ihrem Kind in einer ruhi- gen Umgebung, wie einer verkehrsberuhigten Straße. Übertragen Sie diese Übungen dann schrittweise auf den tatsächlichen Schulweg. › Begleitung am Anfang: Begleiten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg, bis es diesen sicher allein bewältigen kann. Beobachten Sie dabei, wie es mit verschiede- nen Verkehrssituationen umgeht, und geben Sie ihm gegebenenfalls Hinweise. › Rechtzeitig losgehen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind früh genug zur Schule aufbricht, damit es genügend Zeit hat, sich in Ruhe auf den Schulweg zu konzent- rieren und Verkehrssituationen sicher einzuschätzen. › Festgelegte Route einhalten: Erklären Sie Ihrem Kind die Bedeutung einer festen Route und vereinbaren Sie, dass es immer auf dem vorher gemeinsam fest- gelegten Schulweg bleibt. › Sichtbarkeit erhöhen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle Kleidung oder reflektierende Accessoires trägt, besonders in den dunkleren Jahreszeiten. So wird es von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen. › Gefahrenstellen meiden: Identifizieren Sie gemein- sam mögliche Gefahrenstellen auf dem Schulweg, wie stark befahrene Straßen oder unübersichtliche Kreuzungen, und besprechen Sie alternative Wege, um diese zu umgehen. › Eine Alternative zum Elterntaxi kann der „Walking Bus“ darstellen. Kinder treffen sich dabei an definier- ten Punkten und gehen begleitet von Erwachsenen gemeinsam auf sicherem Weg zur Schule. › Wenn sich der Schulweg aufgrund von örtlichen Ge- gebenheiten weder zu Fuß noch mit dem Rad zurück- legen lässt, ist die Einrichtung von „Elternhaltestellen“ eine Möglichkeit, die Sicherheit auf dem Schulweg zu verbessern. Sie sollen sich nicht direkt an der Schule befinden und den Kindern die Möglichkeit geben, den restlichen Weg zu Fuß zurückzulegen. Über die Aktionen zur Schulwegsicherheit von UKBW und Landesverkehrswacht BW Die Banner-Kampagne „Bitte langsam, Schule hat begon- nen!“ ist fester Bestandteil der Aktion „Sicherer Schulweg“ auf Initiative des Ministeriums des Inneren, für Digitali- sierung und Kommunen, des Ministeriums für Verkehr sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mit Unterstützung der Polizei Baden-Württemberg, der Ver- kehrswachten, Schulen, Landkreise, Städte und Gemein- den sowie der Partner der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR. Im aktuellen Schuljahr 2025/2026 wurden landesweit zusätzlich rund 800 Banner in der Nähe von Schulen angebracht, die zur Rücksichtnahme auf die verkehrsunerfahrenen Erstklässler auffordern. Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Unfallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird die- se vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mit Videoclips und ein- fach umsetzbaren Tipps erhalten Erwachsene und Kin- der zielgruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand. Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Sprache verfügbar. Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden In- teressierte auf den Internetseiten www.verkehrswacht-bw.de und www.ukbw.de/schule Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.10.2025 Abgabeschluss: 29.09.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 © Broja/DEIKE 730R25R1 So geht es: 1. Bohre mit der Stricknadel ein Loch in die Kugeln und ste- cke sie auf die Enden deiner Bunt- oder Bleistifte. 2. Verziere deine Stiftköpfe nun, wie es dir gefällt. Du könn- test zum Beispiel eine Maus, einen Clown oder einen Bä- ren basteln! 3. Die Gesichter kannst du mit bunten Farben aufmalen. 4. Zeichne kleine Ohren (siehe Abb. 1) auf das Tonpapier, schneide sie aus und klebe sie an. 5. Haare bekommen deine Stiftköpfe, indem du Zahn- stocher halbierst und in die Kugeln steckst oder Wollreste anklebst. 6. Aus Pfeifenreinigern kannst du Fühler und Hör- ner basteln. 7. Eine Nase bekommt dein Stiftkopf mit einer bunten Stecknadel. 8. Mit kleinen Hütchen aus Filz oder Schleifen aus Geschenkband werden deine neuen Beglei- ter zu echten Hinguckern! Viel Spaß! Du brauchst: - kleine Styropor- oder Pappmascheekugeln - Stricknadel mit 8 mm Durchmesser - buntes Tonpapier - für die Dekoration: z. B. Pfeifenreiniger, Woll-, Stoff- und Filzreste und Geschenkband - bunte Stecknadeln, Zahnstocher - Klebstoff - und natürlich Bunt- oder Bleistifte Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE Wunderschöne 3 1/2-Zi.-EG-Whg. in Weingarten Sehr gepflegte Wohnanlage, betreutes Wohnen ü 60, zentr.nahe Lage, Top-Zustand, gr. Terrasse, ca. 81 m2, Bj. 2012, Pellets 76,4 kWh KP inkl. TG-Platz 409.000 € Unsere Courtage 1,785 % (inkl. 19 % MWSt.) Ihr Ansprechpartner: Herr Yannick Schmieder, 0751 997 29 010 Schmieder & Partner GmbH Münsterplatz 3, 88250 Weingarten schmieder.gmbh@schmieder-partner.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Zeigen Sie Präsenz! KW 4 0/ 41 * *in Pa onville Interesse oder Fragen? Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! &AUSBILDUNGBERUF GESUNDHEIT KFZ-MARKT IMMOBILIEN VERKAUF GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 31.10.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig Andrea Boscher-Krohmer staatl. exam. Logopädin Maybachstraße 9 88250 Weingarten Telefon 0751 56 82 85 00 info@logopaedie-in-weingarten.de BLEIBEN KÖNNEN, WO ES AM SCHÖNSTEN IST: ZUHAUSE. Seniorenbetreuung einfach persönlicher Zuhause umsorgt – Betreuungsdienste Haller GmbH Tel.: 0751 185 282 10 www.homeinstead.de/ravensburg • BETREUUNG ZUHAUSE • BETREUUNG AUSSER HAUS • HILFE BEI DER KÖRPERPFLEGE • AKTIVIERENDE HAUSWIRTSCHAFT • ENTLASTUNG ANGEHÖRIGER UND DEMENZBETREUUNG WERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/IN AUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACH Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd) www.zimmererzentrum.de Dein Job bei uns: Du bist unser Allround-Talent im Service – und sorgst dafür, dass sich Gäste bei uns rundum wohlfühlen. Du meisterst den Spagat zwischen herzlicher Gastfreundschaft und professionellem Ablauf. Du bist mit anpackender Hand und cleverem Kopf bei Events dabei. Du bringst mit: Eine abgeschlossene Ausbildung in Hotellerie oder Gastronomie. Ein offenes Ohr für Menschen, Flexibilität und ein kühler Kopf, auch wenn’s mal brennt. Eigenverantwortung und Teamgeist – weil wir zusammen besser sind. WERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/IN AUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACH WERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/INWERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/INWERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/INWERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/IN AUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACH WERDE (HOLZBAU) GASTGEBER/IN AUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACHAUS LEIDENSCHAFT IN BIBERACH Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd)Service Allround Talent im Seminarhotel (mwd) Dein Job bei uns: Du bist unser Allround-Talent im Service – und sorgst dafür, dass sich Gäste bei uns rundum wohlfühl Du meisterst den Spagat zwischen herzlicher Gastfreundschaft und professionellem Ablauf. Du bist mit anpackender Hand und cleverem Kopf bei Events dabei STELLENANGEBOTE Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de DAS HANDWERKDAS HANDWERK Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 MODERNE HEIZSYSTEME 29.9. & 16.10. / 19:30 UHR Informieren Sie sich über effiziente und zukunftssichere Heizsysteme. Profitieren Sie noch von bis zu 70 % Zuschuss! Nach der Förderzusage haben Sie 3 Jahre Zeit für die Umsetzung. Schädler GmbH Brielhofstraße 7 | 88213 Ravensburg Anmeldung: 0751 93703 BERATUNGSABEND Wärmepumpe in der Sanierung. Geht das? Einladung zur Infoveranstaltung Wo: Alfred Huhn GmbH Liebfrauenstr. 16 88250 Weingarten Wann: Freitag, 26.09.2025 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Folgende Fragen werden beantwortet: • Was ist beim Einbau zu beachten? • Wie groß ist der Aufwand? • Mit welchen Kosten muss ich rechnen? • Welche Fördergelder gibt es? • Mit welchen Energiekosten muss ich rechnen? • Kann ich Heizkörper weiterhin nutzen? • Wie lange dauert der Einbau? • Wer hilft bei den Anträgen? • Was muss mein Elektriker machen? • Wasseraufbereitung und Enthärtung – Wozu? Die Firma Alfred Huhn GmbH informiert Sie zusammen mit der Weishaupt Niederlassung Wangen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für den Einsatz einer Wärmepumpe in Ihrem Zuhause. Erleben Sie Wärmepumpen – Ausstellungsgeräte vor Ort! SCHÄDLER GMBH - IHR SPEZIALIST RUND UM HEIZUNG IN DER REGION Als erfahrenes Familienunternehmen für ef ziente Heiztechnik planen, installieren und warten wir Heizsysteme, Wärmepumpen, PV- und Solar- lösungen – individuell auf den Bedarf jedes einzelnen Kunden zu- geschnitten. Seit über 40 Jahren begleiten wir unsere Kunden kom- petent von der Beratung bis zur Montage. Interessenten können sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstbe- ratungsabende informieren. Themen sind unter anderem: Photovol- taik und Wärmepumpe, Biomasse-Heizungen (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel), aktuelle Förderprogramme, Heizung Heizlösungen. Wir gehen speziell auf den individuellen Bedarf jedes einzelnen Kunden ein. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Wir feiern 125 Jahre Feiern Sie mit uns! 20%Von Samstag, 20. bis Samstag, 27. September auf alles, auch in unseren Filialen JUBILÄUM Karlstraße 7-9 | Weingarten Kirchstr. 3 | Weingarten Karlstr. 12 | Weingarten www.ksk-rv.de/immobilien Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Kompetente Beratung und Unterstützung beim Immobilienkauf. Professionelle Bewertung und Vermittlung beim Verkauf. Maßgeschneiderte Baufinanzierungen, Versicherungen und mehr. Michael Schneider Immobilienberater im Raum Baindt Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de Antonia Dürr Baufinanzierungsberaterin im Raum Baindt Telefon +49 751 84-1746 antonia.duerr@ksk-rv.de thomas.gut Hausnummer 1, wenn es um Immobilien geht. Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 4,44 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 19.09.2025
            Verwaltungsgebühren_Gebührenverzeichnis_Jan_2026.pdf

            Gebührenverzeichnis Gemeinde Baindt Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 20.01.2026 Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1.1 unter anderem (je Zeiteinheit von 15 Minuten): Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) - bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern und dem Archiv oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 19,00 € / ZE 1.2 PartyPass - Abwicklung und Rückgabe 20,00 € 2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen 2.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften gem. Nr. 25101 GNotKG 2.2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen unter anderem: Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung sw (je Seite) 2,00 € o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung in Farbe (je Seite) 3,00 € 2.3 Auskunft über die Steuer-ID 5,00 € 2.4 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 37,00 € 2.5 Bescheinigung über gezahlte Gebühren 20,00 € 2.6 Unbeglaubigter Grundbuchauszug gem. Nr. 17000 GNotKG 3 Fotokopien und Ausdrucke 3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 3.1.1 Fotokopien Bei einem Format bis zu DIN A 4 je Seite Bei einem größeren Format je Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.1.2 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 9,00 € 3.1.3 Plan gescannt und auf Cloud bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0:9,00 € A4/A3: 2,50 € 4 Melderecht 4.1 Auskünfte aus dem Melderegister 4.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG) 12,00 € 4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) ***Die Gebühren werden direkt über Rathaus online erhoben*** 6,00 € 4.1.3 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 16,00 € 4.1.4 Gruppenauskunft an Parteien gem. § 50 Abs. 1 BMG (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 40,00 € 4.2 schriftliche Meldebescheinigung 4.2.1 einfach (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 10,00 € 4.2.2 erweitert (§ 18 Abs. 2 BMG) 12,00 € 4.2.3 in fremder Sprache 20,00 € 4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 10,00 € 5 Fischereischeine Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben. 5.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§§ 31,32 FischG) 5.1.1 Jahresfischereischein 12,00 € 5.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 5 / 10 Jahre 40,00 € 5.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € 5.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG) (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten) 12,00 € 6 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 6.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert 2,50 € 6.2 bei Sachen über 50 € Wert 10,00 € Bei Fahrrädern und Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge wird unabhängig vom Wert die Gebühr nach Nr. 6.2 erhoben. 7 Bestattungsrecht 7.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 24,00 € 7.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 20,00 € 7.3 Anordnung der Bestattung (je ZE 15 Min.) (§ 31 BestattG) 20,00 € / ZE 7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 20,00 € 8 Personenstandswesen öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 42,00 € / Person 9 Gewerbe- und Gaststättenrecht 9.1 Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 9.1.1 Gewerbeanmeldung 15,00 € 9.1.2 Gewerbeabmeldung 15,00 € 9.1.3 Gewerbeummeldung 15,00 € 9.1.4 Zweitschriften An-/Um-/Abmeldung 5,00 € 9.2 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§15 Abs. 1 GewO) 7,00 € 9.3 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 9.3.1 einfache Auskunft 12,00 € 9.3.2 erweiterte Auskunft 16,00 € 9.4 Spiele unter anderem: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 9.5 Gestattungen (§ 12 GstG) 9.5.1 Sperrzeitverkürzung 24,00 € 10 Baurecht 10.1 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 47,00 € 10.2 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 25,00 € 11 Umweltinformationen Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach UVwG (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Weg 20,00 € / ZE max. 500,00 € 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Bei Kosten von über 200 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags erklärt. 20,00 € / ZE max. 500,00 € 13 Polizei- und Ordnungsrecht 13.1 Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht unter anderem: Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 20,00 € / ZE 13.2 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 20,00 € / ZE 13.3 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung 35,00 € 14 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, den 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 89,61 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 21.01.2026
              Verwaltungsgebühren_Gebührenverzeichnis_Jan_2026.pdf

              Gebührenverzeichnis Gemeinde Baindt Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 20.01.2026 Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1.1 unter anderem (je Zeiteinheit von 15 Minuten): Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) - bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern und dem Archiv oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 19,00 € / ZE 1.2 PartyPass - Abwicklung und Rückgabe 20,00 € 2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen 2.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften gem. Nr. 25101 GNotKG 2.2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen unter anderem: Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung sw (je Seite) 2,00 € o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung in Farbe (je Seite) 3,00 € 2.3 Auskunft über die Steuer-ID 5,00 € 2.4 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 37,00 € 2.5 Bescheinigung über gezahlte Gebühren 20,00 € 2.6 Unbeglaubigter Grundbuchauszug gem. Nr. 17000 GNotKG 3 Fotokopien und Ausdrucke 3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 3.1.1 Fotokopien Bei einem Format bis zu DIN A 4 je Seite Bei einem größeren Format je Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.1.2 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 9,00 € 3.1.3 Plan gescannt und auf Cloud bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0:9,00 € A4/A3: 2,50 € 4 Melderecht 4.1 Auskünfte aus dem Melderegister 4.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG) 12,00 € 4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) ***Die Gebühren werden direkt über Rathaus online erhoben*** 6,00 € 4.1.3 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 16,00 € 4.1.4 Gruppenauskunft an Parteien gem. § 50 Abs. 1 BMG (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 40,00 € 4.2 schriftliche Meldebescheinigung 4.2.1 einfach (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 10,00 € 4.2.2 erweitert (§ 18 Abs. 2 BMG) 12,00 € 4.2.3 in fremder Sprache 20,00 € 4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 10,00 € 5 Fischereischeine Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben. 5.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§§ 31,32 FischG) 5.1.1 Jahresfischereischein 12,00 € 5.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 5 / 10 Jahre 40,00 € 5.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € 5.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG) (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten) 12,00 € 6 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 6.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert 2,50 € 6.2 bei Sachen über 50 € Wert 10,00 € Bei Fahrrädern und Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge wird unabhängig vom Wert die Gebühr nach Nr. 6.2 erhoben. 7 Bestattungsrecht 7.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 24,00 € 7.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 20,00 € 7.3 Anordnung der Bestattung (je ZE 15 Min.) (§ 31 BestattG) 20,00 € / ZE 7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 20,00 € 8 Personenstandswesen öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 42,00 € / Person 9 Gewerbe- und Gaststättenrecht 9.1 Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 9.1.1 Gewerbeanmeldung 15,00 € 9.1.2 Gewerbeabmeldung 15,00 € 9.1.3 Gewerbeummeldung 15,00 € 9.1.4 Zweitschriften An-/Um-/Abmeldung 5,00 € 9.2 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§15 Abs. 1 GewO) 7,00 € 9.3 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 9.3.1 einfache Auskunft 12,00 € 9.3.2 erweiterte Auskunft 16,00 € 9.4 Spiele unter anderem: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 9.5 Gestattungen (§ 12 GstG) 9.5.1 Sperrzeitverkürzung 24,00 € 10 Baurecht 10.1 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 47,00 € 10.2 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 25,00 € 11 Umweltinformationen Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach UVwG (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Weg 20,00 € / ZE max. 500,00 € 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Bei Kosten von über 200 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags erklärt. 20,00 € / ZE max. 500,00 € 13 Polizei- und Ordnungsrecht 13.1 Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht unter anderem: Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 20,00 € / ZE 13.2 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 20,00 € / ZE 13.3 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung 35,00 € 14 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, den 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 89,61 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 21.01.2026

                Infobereiche