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Es wurden 930 Ergebnisse in 56 Millisekunden gefunden.
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Bau-Turbo

Bau-Turbo-Vorhaben Die Gemeinde Baindt stellt für Bau-Turbo-Vorhaben klare Leitlinien bereit. Diese sichern eine einheitliche, nachvollziehbare Prüfung und berücksichtigen stets vergleichbare Fälle. Die Sonderregelungen gelten bis zum 31. Dezember 2030; danach fallen Projekte wieder unter das reguläre Bau- und Planungsrecht. Die Orientierungshilfe zum Bau-Turbo dient als lernendes Instrument, das anhand praktischer Anwendungsfälle kontinuierlich weiterentwickelt wird. Sie soll sicherstellen, dass die kurzfristige Wohnraumschaffung städtebaulich verträglich, planbar und nachhaltig erfolgt und gleichzeitig die kommunale Planungshoheit langfristig gesichert bleibt.[mehr]

Zuletzt geändert: 24.04.2026
Zweitwohnungssteuererklärung.pdf

Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Zweitwohnungssteuererklärung 1. Angaben zur Person, die die Zweitwohnung inne hat a) Name: _____________________________________________ b) Vorname: _____________________________________________ c) Geburtsdatum: _____________________________________________ d) Anschrift Hauptwohnung: _____________________________________________ e) Anschrift Zweitwohnung: _________________________________88255 Baindt f) Einzugsdatum Zweitwohnung _____________________________________________ g) Telefon/E-Mail für Rückfragen: _____________________________________________ Versand Schriftverkehr an: Erstwohnung Zweitwohnung Zur Information: Als „Wohnung“ im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung gelten nicht nur abgeschlossene Wohnungen, sondern z.B. auch Zimmer in Wohngemeinschaften oder die Meldung des Zweitwohnsitzes in der Wohnung/im Haus der Eltern. Inhaber der Zweitwohnung ist jede Person, die einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Nicht zur Wohnfläche zu zählen sind: Kellerräume, Waschküchen, Dachbodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (s. Wohnflächenverordnung). Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 2. Steuerbefreiungstatbestände (§ 3 Zweitwohnungssteuersatzung) Die im Folgenden aufgelisteten Zweitwohnungen sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Bitte prüfen Sie, ob einer der Tatbestände auf Sie zutrifft. Falls ja, kreuzen Sie das Zutreffende an und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Meine Zweitwohnung ist gemeldet in einer: Wohnung, die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt wird. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ ➔ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung in einem Alten-, Altenwohn- und Pflegeheim, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder einer ähnlichen Einrichtung. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ ➔ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung, die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird. Ich bin verheiratet und lebe nicht dauernd getrennt von meinem Ehepartner, die eheliche Wohnung befindet sich nicht in Baindt und ich kann meiner Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen. Anschrift Familienwohnsitz: _________________________________________________ Anschrift Arbeitsstelle: _________________________________________________ ➔ Bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Heiratsurkunde beifügen. Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung, meine Nebenwohnung ist bei meinen Eltern oder einem Elternteil gemeldet, ich bin finanziell von meinen Eltern abhängig. ➔ Bitte Bescheinigung der Schule, der Ausbildungsstelle oder Studienbescheinigung beilegen sowie eine Kopie des Kindergeldbescheides beifügen. Der Wegfall eines Befreiungstatbestandes ist unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Trifft einer der oben genannten Tatbestände auf Sie zu, müssen die Angaben unter 3. und 4. nicht ausgefüllt werden. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 3. Angaben zur Zweitwohnung a) Die Zweitwohnung bewohne ich: alleine mit _________ weiteren erwachsenen Personen zusammen als Wohngemeinschaft (ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt z.B. Bad/Küche, ein Teil (Zimmer) ist der persönlichen Nutzung vorbehalten) Lebensgemeinschaft (Familie/Ehe/Partnerschaft – alle Bewohner haben Zugang zu allen Räumen) Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche (z.B. eigenes Zimmer) beträgt: _______qm Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche (z.B. Bad, Küche, Flur) beträgt: _______qm Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: _______qm b) Miete oder Mietwert der Zweitwohnung die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine Netto-Kaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: ______________ € im Monat Bei Wohnungsanteilen in einer Wohngemeinschaft: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: ______________ € im Monat Hinweis: Sollte für Ihre Wohnung keine Netto-Kaltmiete vereinbart worden sein, so wird laut der Zweitwohnungssteuersatzung bei der Brutto-Kaltmiete pauschal 10 %, bei der Brutto-Warmmiete pauschal 20 % abgezogen. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG c) Für die Zweitwohnung wird vom Zweitwohnungsinhaber keine Miete/Pacht/sonstiges Entgelt bezahlt. Ich bin Eigentümer der Wohnung/des Hauses. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegel ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Wohnung/das Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, sind Eigentümer. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegels ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, zahlen Miete für die gesamte Wohnung/das gesamte Haus. Diese Miete ist eine: Netto-Kaltmiete Brutto-Kaltmiete Brutto-Warmmiete Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete _____________ € im Monat Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch _____________ erwachsene Personen in der Wohnung/im Haus. Bitte Kopie des Mietvertrages, aus dem die Miete sowie die Berechnung der Miete (enthaltene Nebenkosten) hervorgeht, als Nachweis beifügen. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 4. Angaben zur Eigentumswohnung oder zum Haus zur Ermittlung des Mietwertes lt. Mietpreisspiegel a) Baujahr der Wohnung/des Hauses _____________ b) Quadratmeter Wohnfläche _____________ qm c) Wohnart: Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus mit __________ Wohnungen Reiheneckhaus Wohnblock mit __________ Wohnungen Reihenhaus Penthouse auf einem Wohnblock Zweifamilienhaus Nicht abgeschlossene Wohnung sonstiges Objekt d) Garage/Stellplatz: (für den Zweitwohnungsinhaber) Garage Garage mit Heizung, Licht und Wasser Offener PKW Stellplatz Stellplatz in Tiefgarage (abgeschlossen) Stellplatz in Tiefgarage (nicht abgeschlossen) e) Folgende Ausstattung wurde nicht modernisiert (auf den Stand heutiger Technik) und wirkt sich mietpreismindernd aus: Heizung/Warmwasserversorgung Strominstallation Wärmedämmung/Außenisolierung Fußbodendämmung Fenster Bad/WC sonstige Umstände ________________________________________________________ Anmerkung: Sollte Ihre Wohnsituation zu keinem der genannten Fälle passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 5. Unterschrift Dieser Steuererklärung ist/sind ______ Anlage/n (Nachweise) beigefügt. Ihre Angaben werden zur Überprüfung einer evtl. Zweitwohnungssteuerpflicht benötigt. Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 11 der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben. Der/die Inhaber/in einer Zweitwohnung ist verpflichtet, die für die Höhe der Zweitwohnungssteuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit zur Bearbeitung der Steuererklärung Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, behalten wir uns vor, diese bei Ihnen anzufordern. Für Fragen steht Ihnen Frau Rauhut gerne unter Tel. 07502/9406-21 oder per Mail an m.rauhut@baindt.de Verfügung. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben: Datum: __________________ Ort: ___________________ Unterschrift: ___________________ Die Steuerklärung ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen bzw. von dessen gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Bitte zurücksenden an: Gemeinde Baindt Kämmerei Marsweilerstraße 4 88255 Baindt mailto:m.rauhut@baindt.de Text1: Text2: Text3: Text4: Text5: Text6: Text7: Check Box1: Off Check Box2: Off Check Box3: Off Text8: Check Box4: Off Text9: Check Box5: Off Text10: Text11: Check Box6: Off Check Box7: Off Check Box8: Off Text12: Check Box9: Off Check Box10: Off Text13: Text14: Text15: Check Box11: Off Check Box12: Off Check Box13: Off Check Box14: Off Text16: Text17: Check Box15: Off Check Box16: Off Check Box17: Off Check Box18: Off Check Box19: Off Check Box20: Off Check Box21: Off Text18: Text19: Text20: Text21: Check Box22: Off Check Box23: Off Text22: Check Box24: Off Check Box25: Off Text23: Check Box26: Off Check Box27: Off Check Box28: Off Check Box29: Off Check Box30: Off Check Box31: Off Check Box32: Off Check Box33: Off Check Box34: Off Check Box35: Off Check Box36: Off Check Box37: Off Check Box38: Off Check Box39: Off Text24: Check Box40: Off Check Box41: Off Check Box42: Off Text25: Text26: Text27:[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 11.03.2026
    Formular_Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

    Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Eingangsdatum bei Gemeinde Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (§ 2 Abs. 2 LGastG) Antragsteller oder Veranstalter Bei Vereinen oder Firmen ist stets der rechtliche Vertreter bzw. Vorstand des Vereins anzugeben. Dieser unterschreibt auch den Antrag. Abteilungsleiter oder andere Mitglieder, die keine Vertretungsbefugnis besitzen, können keine Anträge im Namen des Vereins stellen. Verein / Gaststätte / Firma: Ansprechpartner: Name: Vorname: Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Wohnort – kein Postfach, c/o): Telefon mobil: Festnetz: E-Mail: Anlass, Name der Veranstaltung (VA): Datum der Veranstaltung: Von (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) Standplatz oder Ort (Straße, Hausnummer, auf Festgelände, Halle/Festzelt): Art des Bewirtungsstands (z.B. Hütte, Imbisswagen): Verantwortlicher während der Veranstaltung (Name, Vorname): Handynummer (erreichbar während der VA): Getränke, bitte aufzählen: Speisen, bitte aufzählen: Musik: ☐ ja ☐ nein Art der Musikdarbietung (z.B. Live, DJ, sonstige): _________________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Von der Gemeinde auszufüllen Fristverkürzung wurde gewährt: ☐ ja ☐ nein _________________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 70,17 KB
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      Zuletzt geändert: 30.01.2026
      Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

      Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg – Umstellung von Erlaubnis- auf Anzeigeverfahren Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das novellierte Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Kern der Reform ist der Übergang vom bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren zu einem einheitlichen Anzeigeverfahren, das für stehende Gaststättengewerbe, vorübergehende Betriebe sowie reisegastgewerbliche Tätigkeiten gilt. Die Neufassung des Gesetzes ist Ergebnis der Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, die gaststättenrechtlichen Vorgaben zeitgemäß, unbürokratisch und praxisnah auszugestalten. Im Bereich des stehenden Gaststättengewerbes ist ab dem 1. Januar 2026 die Frage des Alkoholausschanks für die Anwendung der gaststättenrechtlichen Vorschriften nicht mehr maßgeblich. Für alle Gastgewerbetreibenden, die ab diesem Zeitpunkt ein stehendes Gaststättengewerbe neu betreiben möchten, gilt die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 1 LGastG. Die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betriebs bei der jeweils zuständigen Betriebssitzgemeinde einzureichen. Dabei sind die Betriebsart sowie eine gegebenenfalls geplante Außenbewirtschaftung anzugeben. Zudem ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung oder über eine einschlägige berufliche oder wissenschaftliche Ausbildung im lebensmittelrechtlichen Bereich gemäß § 3 LGastG bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Für vorübergehende Gaststättengewerbe (bisherige Gestattung) sowie für reisegastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass besteht ab dem 1. Januar 2026 eine Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 LGastG. Personen, die ab diesem Zeitpunkt aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben und dabei gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen anbieten, haben der zuständigen Gemeinde Name, ladungsfähige Anschrift sowie Ort und Zeitpunkt des besonderen Anlasses anzuzeigen. Die Anzeige ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Betriebs bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, anschließend wird sie an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Anzeigepflicht gilt für alle Gaststättenbetriebe gleichermaßen, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Vereine sind nur dann anzeigepflichtig, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken. Weitere Informationen stehen auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung: https://wm.baden- wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht[mehr]

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        Exkursionsprogramm_2026_Bund.pdf

        Referentin Ulrike Plewa Treffpunkt Wanderparkplatz an der L317 bei Hintermoos Jahresprogramm 2026 In Kooperation mit : BUND Ravensburg-Weingarten www.bund-ravensburg.de BUND Bund für Umwelt u. Naturschutz Ravensburg-Weingarten e. V. Leonhardstraße 1 88212 Ravensburg Telefon: 0751-21451 E-Mail: bund.ravensburg@bund-bawue.de www.bund-ravensburg.de alle Fotos: © Ute auf der Brücken Kosten • wenn bei der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben, Erwachsene 5,00 € • BUND Mitglieder, Kinder, Studierende kostenfrei Anmeldung erforderlich • www.bund-ravensburg.de - Termine • max. 20 Personen • Anmeldung bis freitags 12:00 Uhr vor der jeweiligen Veranstaltung Allgemein • Bitte achten Sie auf geeignetes Schuhwerk, genügend Getränke, ggf. ein Vesper, Zecken- und Mückenschutz Treffpunkt • Karten zu den Treffpunkten www.bund-ravensburg.de - Terminkalender Kontakt ©BUND Ravensburg-Weingarten Samstag, 17.10.26 • 08:50 Uhr • ca. 8 h Auf dem Rücken zu Fuß - der Waldburgrücken Die Wanderung von Waldburg nach Wolfegg auf teils wunderschönen We- gen und Umwegen erfordert eine gewisse Trittsicherheit und Ausdauer für ca. 15-20 km Wegstrecke (je nach Sperrungen). Nach Einkehrmöglichkeit in Wolfegg geht es mit dem Bus (vsl. 16:50 Uhr) zurück über Vogt nach Waldburg oder bis Ravensburg. Vesper und ausreichend Trinkwasser mit- nehmen, festes Schuhwerk, dem Wetter angepasste Kleidung, evtl. Stöcke. Referent Roland Banzhaf Treffpunkt Waldburg, Bushaltestelle Ortsmitte, 09:05 Uhr Abf. Bus Linie 7535 Sonntag, 22.11.26 • 13:00 Uhr • ca. 2 h Botanische Exkursion Lochmoos: Bäume und Sträucher in der Winterzeit Im Winter fehlen die typischen Merkmale: Blüten, Blätter und Früchte. Woran kann man Bäume und Sträucher trotzdem erkennen? Sonntag, 27.09.26 • 14:00 Uhr • ca. 3 h Lochmoos im Herbst: Weiher, Moor, Stiller Bach Naturkundlich-historische Exkursion ins Lochmoos unter dem Motto „Weiher, Moor, und Stiller Bach“. Referent Andreas Eberwein Treffpunkt Wanderparkplatz an der L317 bei Hintermoos Freitag, 11.09.26 • 17:00 Uhr • ca. 2 h Besuch im Gartenparadies „So geht Naturgarten“ Das zeigt uns Katja Falkenburger in ihrem prä- mierten Gartenparadies in Wolketsweiler/Horgenzell. Gemüse, Blumen und Bäume, Trockenmauer, Teich und Totholz, eine beeindruckende Vielfalt auf kleinem Raum. Referentin Katja Falkenburger Treffpunkt Wolketsweiler / Horgenzell Allgemeine Informationen Sonntag, 20.09.26 • 13:30 Uhr • ca. 1,5 h Alte Pfade, sieben Weiher, dichter Wald – eine Tour in die Wildnis Die vielen Weiher im Altdorfer Wald sind wahre Kleinode der Natur. Auch wenn die Mönche hier schon lange keine Fische für die Fastenzeit mehr füttern. Heute könnten sie sich auch wieder bei den Bibern be- dienen, deren Spuren wir finden. So wird die Tour zu einem Erlebnis von Natur und Wald, mit Ideen für die Zukunft, für eine naturnahe Forstwirt- schaft, für den Wald als Gemeinplatz. Auch einige Abstecher auf alten Pfaden in die Wildnis samt Überraschungen werden wir einbauen. Referent Rudi Holzberger Treffpunkt Wanderparkplatz Baumgarten bei Köpfingen Samstag, 25.07.26 • 20:45 Uhr • ca. 2 h Fledermäuse und Windkraft im Altdorfer Wald Ab Einbruch der Dämmerung beobachten wir die Tiere bei der Jagd und belauschen sie mit Fledermausdetektoren. Die Führung ist für Kinder ab 10 Jahren (in Begleitung) geeignet. Falls vorhanden Ta- schenlampe mitbringen. Wir gehen wenige hundert Meter auf gutem Weg. Bei Regen fällt die Veranstaltung aus. Referent Dr. Ingo Maier (AK Fledermäuse, Württem. Allgäu) Treffpunkt Wanderparkplatz Fuchsenloch, Schlier Sonntag, 28.06.26 • 10:00 Uhr • ca. 3,5 h Auf unbekannten Pfaden tief in den Wald Auf geheimen Pfaden wandern wir vom Fuchsenloch zu Weihern und Wie- sen, Hütten und Holzfällern, Bibern und Burgen und am Stillen Bach. Wir blättern im Wald mit Abstechern ins Unterholz das Buch der Natur auf, samt der Schäden im Forst. Wir finden Kunstwerke aus Stein, die Trails der Mountainbiker und die auserwählten Plätze für Windräder. So wird die Tour zum kritischen Erlebnis der Bio-Sphäre Oberschwaben! Referentin Rudi Holzberger Treffpunkt Wanderparkplatz Fuchsenloch bei Erbisreute Sonntag, 21.06.26 • 14:00 Uhr • ca. 2 h Schmetterlingsexkursion ins Lochmoos Dieses kleinräumige Mosaik verschiedener Landschaftsformen, vor allem artenreiche Feucht- und Sumpfwiesen sowie Waldränder, bietet eine vielfäl- tige Schmetterlingsfauna. Wir werden auf der Exkursion häufige Tagfalter- Arten kennenlernen und versuchen besondere Spezialisten aufzuspüren. Dabei lernen wir Spannendes über das Leben der Schmetterlinge! Referentin Prof. Dr. Nele Wellinghausen Treffpunkt Wanderparkplatz an der L317 bei Hintermoos Sonntag, 19.04.26 • 09:00 Uhr • ca. 3 h Fahrradexkursion zu Biberrevieren in Schlier Wir machen uns auf die Suche nache Biberspuren in den vielfältigen Biber- revieren der Gemeinde Schlier und lernen, was er alles zum Leben braucht, wie er sich einrichtet und Lebensräume schafft. Referent Roland Banzhaf Treffpunkt Unterankenreute, Parkplatz hinter dem Friedhof Sonntag, 26.04.26 • 14:00 Uhr • 2,5 h Mit dem Fahrrad auf dem Waldburgrücken Wir besuchen Standorte für neue Windenergieanlagen und Kiesgruben und erfahren, was die geplanten Eingriffe für den Altdorfer Wald und seine Leistungen bedeuten. Referent Ulfried Miller Treffpunkt Wanderparkplatz an der L317 bei Hintermoos Samstag, 13.06.26 • 13:00 Uhr • ca. 4 h Räuberradtour Auf den Spuren von „Schwarzer Vere“ und „Drecketer Bläse und den letzten Räuberbanden in Oberschwaben führt die Fahrradtour auf histo- rischen Pfaden quer durch den Altdorfer Wald und an vergessene Orte. Die Tour zeigt die ganze Vielfalt des „grünen Juwels“ in Oberschwaben. Referent Alex Knor Treffpunkt Bahnhof Durlesbach (Tourende: bei Vogt) Sonntag, 10.05.26 • 14:00 Uhr • 2,0 h Botanische Exkursion rund um den Elfenweiher Der Weg führt um den Elfenweiher und das Girasmoos, ein artenreiches Kalkflachmoor. Referentin Ulrike Plewa Treffpunkt Parkplatz Kirche Bergatreute, in Fahrgemeinschaften geht es weiter Sonntag, 24.05.26 • 05:00 Uhr • 3,5 h Fotoexkursion für Frühaufsteher Das Programm ergibt sich, je nach Wetter, Licht und Motivation. Der Fokus liegt auf der Landschaft und den kleinen Dingen, eine einfache Kamera oder die Kamera im Smartphone genügen. Nicht bei Dauerregen bzw. grau in grau. Bei der Kleidung daran denken, dass es sehr frisch und taunass sein kann, Gehstrecke ca. 5 km. Referent Roland Banzhaf Treffpunkt Parkplätze unterhalb Zundelbacher Linde (Katzenstiegle) Dienstag, 26.05.26 • 20:00 Uhr • ca. 1,5 h Froschkonzert im Gewerbegebiet Wetzisreute-Ost Auf Tuchfühlung mit den Amphibien unserer Region. Gemeinsam wollen wir den „Froschkonzerten“ an ausgewählten Amphibiengewässern im Raum Schlier lauschen und spannendes über Laubfrosch und Co. erfahren. Anmel- dung und Informationen unter www.naturvielfalt-rv.de. Teilnahme kostenfrei. Spenden an den LEV erwünscht. Referenten Moritz Ott, Tobias Hornung LEV Treffpunkt Wird bei Anmeldung bekannt gegeben Donnerstag, 28.05.26 • 20:00 Uhr • ca. 1,5 h Froschkonzert im Naturschutzgebiet Lochmoos Sonntag, 31.05.26 • 14:00 Uhr • ca. 2,5 h Führung durch das Hochmoor Reichermoos Auf dieser abwechslungsreichen Tour entdecken Interessierte das Hochmoor, bekommen Einblick in die geologischen Besonderheiten und die lange Ge- schichte des Torfabbaus im Reichermoos und erfahren über die Bedeutung der Pflegemaßnahmen, die zum Schutz des Moors beitragen. Die Wanderung führt durch verschiedene Facetten des Reichermoos, vorbei an typischen Pflanzen und durch beeindruckende Landschaften. Referent Peter Sonntag, Bauingenieur, ehemaliger Kreisjägermeister Treffpunkt Am Alten Torfwerk, Hundeplatz Vogt Der Schmalegger Tobel gehört zu den größten und schönsten seiner Art in Oberschwaben mit einer äußerst artenreichen Fauna und Flora. Sonntag, 17.05.26 • 14:00 Uhr • 2,0 h Botanische Exkursion im Schmalegger Tobel Referentin Ulrike Plewa Treffpunkt Parkplatz am Sportplatz beim Jägerhaus Sonntag, 12.07.26 • 14:00 Uhr • ca. 4 h Quellgebiet Weissenbronnen Naturkundlich-historische Führung durch das Tal der Wolfegger Ach nach Weißenbronnen, Talmühle und den dazu gehörenden Weihern. Referent Andreas Eberwein Treffpunkt Sportplatz Alttann Freitag, 10.07.26 • 14:00 Uhr • 2 - 3 h Besuch des Sortengartens in Wolfegg Klaus Lang baut in seinem Sortengarten Bio-zertifiziertes Saatgut an, das an die rauen Bedingungen des Allgäus angepasst ist: Gemüse, histori- sche Tomaten, Kräuter, Heil-, Färbe- und Hexenpflanzen sowie Blumen, insgesamt mehr als 400 Sorten auf engstem Raum. Referent Klaus Lang Treffpunkt Wolfegg-Wassers, gerne Fahrgemeinschaften bilden Samstag, 18.07.26 • 14:00 Uhr • ca. 2,5 h Weiher und Moore im Altdorfer Wald Abgebrochene Weiher, Tiefweiher und Gloggere Weiher heißen die Per- len, die wir im Humpißwald kennenlernen. Ulfried Miller zeigt uns ihre Besonderheiten. Referent Ulfried Miller Treffpunkt Wanderparkplatz am Waldrand bei Baindt/Grünenberg. Der Altdorfer Wald hat ein sehr gutes Radwegenetz. Einfach aus- probieren und zum Treffpunkt radeln. Gute Orientierung bietet die Wanderkarte zum Altdorfer Wald. Erhältlich im BUND Naturschutz- zentrum Ravensburg für 5,00 €. Übrigens: Samstag, 04.07.26 • 14:00 Uhr • ca. 2,5 h Waldwirtschaft und Ansprüche an den Wald Diese Exkursion bietet einen Einblick in die vielfältigen Funktionen und Nutzungen des Waldes. Wir erkunden, wie Forstwirtschaft, Naturschutz, Erholung und Klimaschutz im Wald in Einklang gebracht werden können - und mögliche Konflikte. Wie reagiert nachhaltige Forstwirtschaft auf öko- logische, ökonomische und gesellschaftliche Ansprüche? Referent Manuel Braunger ForstBW Treffpunkt Parkplatz Damoos bei Vogt[mehr]

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          Zuletzt geändert: 24.03.2026
          Vorteile_Gemeinde_Baindt.pdf

          Arbeiten bei der Gemeinde Baindt - Ihre Vorteile auf einen Blick Arbeiten bei der Gemeinde Baindt bedeutet mehr als einen sicheren Arbeitsplatz. Wir bieten Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld, verlässliche Rahmenbedingungen und echte Mehrwerte für Gesundheit, Vorsorge und Lebensqualität. Zeit für Erholung und Balance 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer Fünf Tage Woche geben Ihnen Raum zur Erholung. Durch unsere Gleitzeitregelung gestalten Sie Ihre Arbeitszeiten flexibel und passen sie an Ihren Alltag an. In der Regel beginnt das Wochenende bereits am Freitagnachmittag. Gesundheit, die wir aktiv fördern Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb stellen wir Ihnen jährlich ein Gesundheitsbudget in Höhe von 300 Euro netto zur Verfügung. Dieses können Sie vielseitig einsetzen, zum Beispiel für Sehhilfen, Zahnbehandlungen, Heilmittel, Hörgeräte oder Heilpraktikerleistungen. Ergänzend profitieren Sie von zusätzlichen Gesundheitsservices wie Videosprechstunde, Facharztservice und einem Gesundheitstelefon rund um die Uhr. Sicher vorsorgen für morgen Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen für Ihre Zukunft vor. Neben der betrieblichen Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse erhalten Sie bei einer freiwilligen Entgeltumwandlung einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. So bauen Sie Ihre Altersvorsorge gezielt und steuerlich begünstigt auf. Mehr als nur Gehalt Neben der tariflichen Vergütung profitieren Sie von einer leistungsorientierten Bezahlung mit modernen Zusatzleistungen sowie von einer regionalen Gutscheinkarte mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Je nach Beschäftigungsumfang ist dabei ein steuerfreier Sachbezug von bis zu 40 Euro monatlich möglich. Zusätzlich unterstützen wir Sie mit einem Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen. Entwicklung mit Perspektive Ihre fachliche und persönliche Weiterentwicklung ist uns wichtig. Deshalb ermöglichen wir Ihnen die Teilnahme an Fort und Weiterbildungen, die auf Ihre Aufgaben und Interessen abgestimmt sind. Gemeinschaft erleben Wir legen Wert auf ein gutes Miteinander. Gemeinsame außerbetriebliche Veranstaltungen stärken den Teamgeist und fördern den Austausch über den Arbeitsalltag hinaus.[mehr]

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            Bekanntmachung_Wahlergebnis.pdf

            1 Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis der Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 vom 02.04.2026, Nach § 45 Abs. 1 Nummer 1 Landtagswahlgesetz § 48b Nummer 1 und § 48 Abs. 2 und 3 Landeswahlordnung mache ich das endgültige Wahlergebnis der Landtagswahl 2026 öffentlich bekannt: Gemeinde 08436012 Baindt: Wahlberechtigte 3.857 Wähler 2.638 Ungültige Erststimmen 17 Gültige Erststimmen 2.621 Ungültige Zweitstimmen 10 Gültige Zweitstimmen 2.628 I. Von den gültigen Erststimmen entfielen auf: Bewerber (Ersatz) Partei/Kennwort Erststimmen Anna Wiech (Maximilian Betten) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 529 Antje Rommelspacher (Daniel Funke) Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1.021 Paul Frank (Vanessa Holly) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 165 Anja Widenmann Freie Demokratische Partei (FDP) 156 Hans-Peter Baur (Hans-Jörg Willmann) Alternative für Deutschland (AfD) 570 Tim Wetzel (Christoph Müller) Die Linke (Die Linke) 125 Mario Zitterich Volt Deutschland (Volt) 55 2 II. Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf: Landesliste Zweitstimmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 634 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 924 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 106 Freie Demokratische Partei (FDP) 125 Alternative für Deutschland (AfD) 542 Die Linke (Die Linke) 92 FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 72 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 12 Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 8 Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW) 1 Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) 6 Volt Deutschland (Volt) 28 Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) 4 Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt (PdH) 1 Partei für Verjüngungsforschung (Verjüngungsforschung) 3 Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) 38 Die Gerechtigkeitspartei Team Todenhöfer (Die Gerechtigkeitspartei) 2 Partei der Rentner (PDR) 3 Partei des Fortschritts (PdF) 5 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) 20 WerteUnion (WerteUnion) 2 Baindt, den 02.04.2026 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 07.04.2026
              Baindt sucht...

              Alle aktuellen Stellenanzeigen finden Sie unter Rathaus und Bürgerservice / Stellenanzeigen[mehr]

              Zuletzt geändert: 11.02.2026
              Arbeitslose_Gemeinde_Baindt.pdf

              Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt 86 91 93 94 72 66 70 73 62 67 63 75 71 90 72 59 58 68 64 61 69 75 70 77 30 40 50 60 70 80 90 100 Monat Arbeitslose gesamt Anteil Männer Anteil Frauen Anteil unter 25 Anteil über 55 Juni 2020 86 38 48 7 19 September 2020 91 39 52 7 18 Dezember 2020 93 45 48 8 17 März 2021 94 47 47 7 21 Juni 2021 72 39 33 7 16 September 2021 66 34 32 5 15 Dezember 2021 70 36 34 4 19 März 2022 73 37 36 7 19 Juni 2022 62 29 33 4 15 September 2022 67 33 34 4 15 Dezember 2022 63 35 28 6 18 März 2023 75 40 35 10 20 Juni 2023 71 35 36 5 21 September 2023 90 49 41 15 16 Dezember 2023 72 42 30 14 13 März 2024 59 29 30 18 18 Juni 2024 58 33 25 5 19 September 2024 68 36 32 5 20 Dezember 2024 64 32 32 9 14 März 2025 61 32 29 9 15 Juni 2025 69 35 34 12 14 September 2025 75 35 40 17 17 Dezember 2025 70 34 36 16 15 März 2026 77 47 30 10 16[mehr]

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                B 30 Stangenäcker Feuersberg Sulpacher Straße Wkst Schu Whs Scheu Scheu Stall 186 1111 1118 1120 1112 1113 11 00 1114 1115 1116 11 87 1188 1189 900 911 912 906 908 1108 1099 11 01 1119 98 7 907 905 1144 1117 1143/1 1143 1734 L 2 84 Fa hr ba hn ra nd 455 456 457 458 459 460 461 462 463 461 460 459 458 457 456455 454 453 452 452 453 454 455 455 454 455 456 457 458 Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000) Private Grünfläche 10 83 1141 Sulpacher Straße 11,50 20,00 Agri-PV 15,80 Fa hr ba hn ra nd Fa hr ba hn ra nd B 30 Sichtfläche 3/110 90 8 Private Grünfläche Pflanzung Sichtfläche 3/200 kartiertes Biotop "Gräben nördl. Riedsenn" kartiertes Biotop "Feuchtwald i. NSG Schenkenwald S Mochenwangen" kartiertes Biotop "NSG Schenkenwald S Mochenwangen" Naturschutzgebiet "Schenkenwald" FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Private Grünfläche Private Grünfläche Pflanzung Pflanzung H 6,00m keine baul. Anlagen 20 -k V-F re ile itu ng 20 -k V-F re ile itu ng M 1: 1.000 2000m 10020 40 60 80 120 140 160 180 N Stadtplanung Artenschutz Immissions- schutz Landschafts- planung M 1: 1.000 Fassung 15.10.2025 Sieber Consult GmbH Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" 2025-03-17 vBP PV Feuersberg_PLAN 1/2023-XX-XX_BP XY_M1000[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 09.12.2025

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