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2022_03_15_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpässen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleistet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 7:00 – 10:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 – 14:00 Uhr ( geändert), Sonntag 10:00 – 20:00 Uhr (unverändert). b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Klosterhof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Verwaltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Personen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baienfurt- Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bettbezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aushub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwischen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Wasserleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirschstraße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Genehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Wohnung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Gebäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegenden Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. Anlagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10-40 Sitzplätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert herangezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestandswohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Baugrenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befreiungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindestabstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht relevant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Weiterhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlängert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Baufeldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspferdehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier werden direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausreichend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Standorten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitestgehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvorhaben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröffentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten – bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Trägervielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wurde von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengruppen abzufragen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Krippengruppen - 2 im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte dieser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Betreuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öffnungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanziell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist aktuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemeinde Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a. Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b. Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergartenplätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausreichend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3– gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kindergartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Problem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben folgende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vorbehaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird – vorbehaltlich der Personalgewinnung – zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grundsatzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkreises Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die entsprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravensburg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachterausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu formulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutachterausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständigkeitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemeinden sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter erhalten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglieder des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinderäte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS- Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u.a. die Tragung der Kosten geregelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravensburg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitgliedskommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusammenlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Aufgaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Arbeitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kommunen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Vertrag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis November 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird darüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zugestimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online- Rechner werden auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne größeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausgerechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6% Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüglich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coronagewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10% Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7-9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5-0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Verwahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgeliehen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Einlagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrechnungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Finanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Energieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung UVgO)) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Renovierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in diesem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthallen) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas- reduktionsfahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits- arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeindeverwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschinen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kontakt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort neben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abgestellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden.[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 24. Juni 2022 Nummer 25 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Das Hochfest Fronleichnam in Baindt Nach zweijähriger Pause aufgrund der Corona Pandemie konnte in diesem Jahr die Fronleichnamsprozession in Baindt wieder in gewohntem Umfang stattfinden. So haben sich an der Prozession neben dem früheren Gemeinde- pfarrer und Dekan Heinz Leuze , den Ministrantinnen und Ministranten und der Kirchengemeinde auch die Blutrei- tergruppe, der Musikverein, eine Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Soldatenkameradschaft beteiligt. Auf dem Prozessionsweg waren wunderschöne Blumenteppiche vorzufinden, die den Wunsch nach Frieden in un- serer Welt zum Ausdruck brachten. Wir danken unseren Ministrantinnen und Ministranten sowie der Landjugend für das Gestalten dieser wunderschönen Blumenteppiche. Blumenteppich gestaltet durch die Landjugend Baindt Blumenteppich gestaltet von den Minis. v.l.n.r.: Frida Rapp, Lena Alber, Ricco Haller, Felix Haller, Benjamin Michel- berger, Alina Michelberger, Zita Rapp, Lisa Schad (nicht auf dem Bild: Petra Moosmann) Auch den fleißigen Blumensammlerinnen und Sammlern sowie den vielen helfenden Händen herzlichen Dank für Ihr Tun, so bleibt Glaube lebendig ! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Auch dieses Jahr ist es wieder soweit – die Gemeinde Baindt radelt für ein gutes Klima! Zum vierten Mal nimmt die Gemeinde Baindt nun an der Aktion „STADTRADELN“ des Landkreises teil. In der Zeit vom 25. Juni bis 15. Juli können fleißig mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer gesammelt werden. Hierbei ist es egal, welche Länge die einzelnen Strecken haben. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle, die in der Gemeinde Baindt und den umliegenden Ortsteilen leben, arbeiten, einem Verein angehören, oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalender, oder in die STADTRADELN-App, eingetragen werden. Zum Auftakt des diesjährigen STADTRADELN findet am 25. und 26. Juni 2022 eine Schnitzeljagd auf dem Fahrrad statt. An diesen beiden Tagen haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit erste Kilometer zu sam- meln und bekommen gleichzeitig die Chance, einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts zu gewinnen. Hierfür müssen lediglich drei der gekennzeichneten Fahrrad-Schnitzeljagd-Stationen im Landkreis nachweislich mit dem Rad aufgesucht und die Kilometer eingetragen werden. Weitere Informationen zum STADTRADELN sowie zur diesjährigen Fahrrad- Schnitzeljagd finden Sie unter http://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. Machen Sie mit, haben Sie Spaß und tun Sie Ihrer Gesundheit und der Umwelt gleichzeitig noch etwas Gutes – jeder Kilometer zählt. Am besten Sie starten am Wochenende gleich mit dem Fahrrad zum Fest des Musikvereins! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 16. Juli 2021, Abfahrt 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz, Ankunft ca. 19:00 Uhr Wie bereits während Corona angekündigt, holen wir die Besichtigung von gelungenen Wohnquartieren, die im Konzeptvergabeverfahren entwickelt wurden, nach. Wir laden Sie daher herzlich zur Exkursion am Samstag, den 16. Juli 2022, ein. Es werden Baugebiete in Tübingen und Kirchheim unter Teck besucht, die in einer ähnlichen Vorgehensweise, wie im Fischerareal geplant und rea- lisiert wurden. Diese Exkursion ist für Interessierte am Fischerareal als künftige Bewohnerinnen und Bewohner, als Baugemeinschaft oder Einzelbauherrin oder -bauherr aber auch für Bauträger, Architektinnen und Architek- ten gedacht. Abfahrt wird um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz sein und Rückkehr in Baindt gegen 19:00 Uhr. Der Unkostenbeitrag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25 Euro (inklusive Fahrt mit dem Reise- bus sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang vergeben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 11. Juli 2022, bei Frau Heine an: E-Mail: e.heine@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-17 Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Kennen Sie schon unsere Kontaktbörse auf unserer Homepage? Wie kann sich eine Baugemeinschaft bilden bzw. wie kann ich mich einer bestehenden Interessensgruppe anschließen und für ein Anliegerprojekt bewerben, um Eigentum im Fischerareal zu erwerben? Es gibt dafür auf unserer Homepage die Möglichkeit unter www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal/kontaktboer- se ein Inserat oder Gesuch einzustellen. Sie können hier auch bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontaktieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Maurer, f.maurer@baindt.de, mit den notwendigen Angaben, die Sie auf der Homepage finden. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/fischerareal . Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 12. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 17:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Musikfest am 26. Juni 2022 Am Sonntag, den 26. Juni 2022 findet ab ca. 13:00 Uhr im Rahmen des Musikfestes ein Umzug von verschie- denen Kapellen durch die Gemeinde statt. Von 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr erfolgt daher keine Bus- anbindung durch die RAB vom bzw. bis zum Dorfplatz. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus und Bauhof geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 01.07.2022 bleibt das Rathaus und der Bauhof geschlossen. Der Kindergarten Sonne - Mond und Sterne ist nur mit einer Notgruppe geöffnet. Ihre Gemeindeverwaltung Grundsteuerreform - Steuererklärung - Vorgehen und Hilfestellungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 können Sie Ihre Feststellungserklärung bequem über ELSTER elektronisch abgeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkon- to für ELSTER besitzen, können Sie dieses jetzt unter www.elster.de erstellen. Hierfür benötigen Sie Ihre Steu- er-Identifikationsnummer. Möglich ist auch, dass nahe Angehörige über deren ELSTER-Zugang die Feststel- lungserklärung für Sie übermitteln. Eine Abgabe in Pa- pierform ist nur in begründeten Fällen möglich. Die Vor- drucke hierfür werden bei den Finanzämtern ab 01. Juli 2022 zur Verfügung stehen. Ausführliche Informationen für die Abgabe der Steuerer- klärung liefern neben der Landesseite www.grundsteu- er-bw.de auch die FAQ zur Grundsteuer auf der Webseite des Finanzministeriums. Erklärvideos gibt es ebenfalls un- ter www.grundsteuer-bw.de. Fragen, auch zu Grundsteu- ermodellen anderer Bundesländer, beantwortet rund um Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 die Uhr ein Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fra- gen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden. Die Kontaktdaten stehen unter https://kontakt.fv-bwl.de. Auf unser Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestel- lungen zum Thema Grundsteuerreform vor Ort. Die aktu- ellen Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Ihr Steueramt Baindt Zweckverband Wasserversorgung liefert einwandfreies Wasser für heiße Tage In den vergangenen Tagen haben die Temperaturen in Deutschland bereits im Juni stellenweise tropische Werte erreicht. Auch in Baienfurt/Baindt stieg das Thermometer bereits im Juni auf 37 Grad Celsius. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt weist darauf hin, wie wichtig es ist, bei heißen Temperaturen ausreichend zu trinken. Sinnvoll ist es, über den Tag verteilt mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit in Form von ungesüßten und wenig gekühlten Getränken aufzunehmen und nicht erst zu trin- ken, wenn ein Durstgefühl entsteht. Hervorragend eignet sich dafür das Trinkwasser: Es ist lecker, hat eine hervor- ragende Qualität und ist stets verfügbar. Um das lebenswichtige Elixier in reinster Form zu genie- ßen, ist es nicht einmal nötig, die eigenen vier Wände zu verlassen, denn hygienisch einwandfreies, geruchloses, glasklares und geschmacksneutrales Trinkwasser kommt direkt aus dem Wasserhahn. Doch nicht nur der Gang in den Getränkemarkt bleibt den Bürgerinnen und Bürgern erspart, sondern auch der Geldbeutel wird geschont: Das Trinkwasser aus dem Hahn ist um ein Vielfaches günstiger als abgepacktes Mineral- wasser vom Discount-Supermarkt. Durch das Einsparen von Logistik und Verpackungsmaterialien wird ganz ne- benbei noch die Umwelt geschont. Die hervorragende Qualität des vom Zweckverband Was- serversorgung angebotenen Trinkwassers wird durch die Hitze nicht beeinflusst. Weil das Versorgungsnetz in der Regel ein bis zwei Meter tief im Erdboden angeordnet ist, haben die hohen Außentemperaturen nur sehr gering- fügigen Einfluss auf die Temperatur des Trinkwassers. Nichtsdestotrotz kann es sich in der Hausinstallation, zwischen Hauswasserzähler und Wasserhahn, teilweise erwärmen. Dies ist von verschiedenen Faktoren wie Ab- nahmeverhalten und der Länge der Leitung abhängig. Lässt man eine Weile das Kaltwasser ablaufen, stellt sich die am Wasserhahn vorherrschende Temperatur auf das Niveau der in den erdverlegten befindlichen Leitungen ein. Dass der Hahn an heißen Tagen wie diesen plötzlich tro- cken bleibt, brauchen Baienfurter und Baindter Bürger nicht zu befürchten: Selbst bei Versorgungsanstiegen ist eine zuverlässige Wasserversorgung rund um die Uhr stets gewährleistet. Der Zweckverband hat in den Be- hälteranlagen generell Reserven, die Verbrauchsspitzen ausgleichen. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht erneut einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1, zu sensibili- sieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutz- gebiet der Trinkwasserquelle in „Weißenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein, aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes, Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemein- den Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei rea- listischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Es ist zwar Wasser in ab- solut ausreichender Menge vorhanden, doch wir sollten trotzdem sehr sparsam mit dem kostbaren Gut umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Baienfurt/Baindt, 20.06.2022 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. Mai 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Einwohnerantrag gemäß § 20 b Gemeindeordnung In der Gemeinderatssitzung am 15. März 2022 wurde der Antrag auf Umnutzung der Büro- und Lagerräume in Ge- betsräume der Ahmadyyia-Gemeinde in der Ziegeleist- raße behandelt. Es wurde unter anderem beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen für die Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht erteilt wird. Betroffene Anlieger haben darüber hinaus einen Ein- wohnerantrag gemäß § 20 b Gemeindeordnung gestellt. Zwischenzeitlich gab es dahingehend eine Änderung, dass der Eigentümer die betreffende Fläche an einen Gewerbebetrieb vermietet hat. Der Antrag auf Umnut- zung der Büro- und Lagerräume wurde jedoch von Seiten des Eigentümers noch nicht zurückgenommen. Bis zum 16.06.2022 kann dieser Antrag noch zurückgenommen werden. Ansonsten erfolgt eine kostenpflichtige Ableh- nung durch das Landratsamt Ravensburg - das Einver- nehmen der Gemeinde wird durch das Landratsamt Ra- vensburg nicht ersetzt. Ein Einwohnerantrag nach § 20 b Gemeindeordnung ist nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 Gemein- deordnung für Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften nicht möglich. Diese Sachlage wurde mit Vertretern des Einwohnerantrags ausführlich erörtert. Der beantragte Einwohnerantrag wurde daraufhin zurück gezogen. Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit jederzeit ein „offenes Ohr“ für die Anwohner haben und die weiteren Entwicklungen verfolgen. b) GnW-Teststation Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ist nach wie vor geöffnet. c) Infoveranstaltung Fischerareal Am Montag den 30. Mai 2022 fand in der Schenk-Kon- rad-Halle eine Infoveranstaltung zu den baulichen Ent- wicklungen im Fischerareal statt. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft. Bis Ende der Woche werden aktuelle Unterlagen, vor allem das Exposé hochgeladen. Eine Änderung erfolgt dahingehend, dass aktuell zwei statt fünf Anliegerprojekte in der Bewerbungsphase sind. Die Vorstellung der Ankerkonzeption erfolgt im Juli. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. d) Pflanzaktion Die Pflanzanktion durch die Landjugend Baindt am DRK- Heim war ein voller Erfolg. 15 Helferinnen und Helfer ha- ben ca. 300 Pflanzen eingepflanzt. Nochmals recht herz- lichen Dank an die Landjugend. e) Dorfputzete am 7. Mai 2022 Ca. 30 Helferinnen und Helfer haben bei der Dorfputze- te mitgewirkt. Ein besonderer Dank geht an die Jugend- feuerwehr, die personell stark vertreten war. Auch dieses Jahr ist die Aktion sehr gut gelungen. TOP 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwie- senschule - Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauptge- bäudes (blaues Haus) erfolgen soll. Am 06.07.2021 wur- de das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungs- spielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Bei der bautechnischen Prüfung durch die Baurechtsbehörde ergaben sich noch Änderungen, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen. So muss beispielsweise entgegen der im Vorfeld abge- sprochenen Planung, in der der Brandschutz mit konst- ruktiven Maßnahmen eingehalten werden sollte, nun eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung installiert werden. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die Elektroarbeiten im September europaweit auszuschreiben. Der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude wird dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für die Elektroaus- stattung bei der Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wird zugestimmt. 2. Das Ingenieurbüro E-Planwerk wird beauftragt mit der getroffenen Materialauswahl die Bauleistungen auszuschreiben. Hierzu erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). TOP 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klosterwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrundausstattung für die Klassen Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat im Rahmen der Sanierung der Klos- terwiesenschule die Verwaltung beauftragt, in Vorberei- tung der umfassenden Digitalisierung und Medienaus- stattung die Datenleitungen an der Klosterwiesenschule zu modernisieren. Mit dem Digitalpakt Klosterwiesenschule 2019 bis 2024 wurden durch Bund und Land im Mai 2019 die finanzielle Grundlage für die Medienausstattung der Klosterwiesen- schule durch die Gemeinden als Schulträger geschaffen. Hierauf basierend entwickelt die Schulverwaltung derzeit eine Gesamtkonzeption zur Schul-IT-Ausstattung. Diese wird dem Gemeinderat vorgelegt. Im Vorgriff hierauf soll die Beschaffung einer Medien- grundausstattung für alle Klassenzimmer erfolgen, um diese mit der Sanierung schnell umzusetzen. Aus dem Digitalpakt Klosterwiesenschule stehen der Gemeinde Baindt zwischen 2019 und 2024 insgesamt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 45.900 Euro für die Digitalausstattung der Klosterwie- senschule nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Der Abruf dieser Fördermittel setzt zwingend einen sogenannten Medienentwicklungsplan voraus, so- wie einen entsprechenden Eigenanteil der Gemeinde. Der Digitalpakt beinhaltet folgende Komponenten: Auf- bau und Verbesserung der digitalen Vernetzung, lokale schulische Server, schulisches WLAN, Anzeige- und Inter- aktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie schulgebun- dene mobile Endgeräte. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit versteht sich der DigitalPakt weiterhin eindeutig als Infrastrukturpro- gramm und nicht als Förderprogram für Endgeräte. Mo- bile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts sind generell nicht förderfähig. Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-tech- nisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwiesen- schule dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Der Medienentwicklungsplan stellt sicher, dass die pädagogischen Voraussetzungen für den Medieneinsatz mit den finanziellen Gegebenheiten des Schulträgers in Einklang gebracht werden. Dadurch stellt der Medienentwicklungsplan nicht nur ein Ausstat- tungsprogramm für den Schulträger dar, sondern ver- pflichtet im Gegenzug die Klosterwiesenschule dazu, die pädagogischen Voraussetzung für die adäquate Nutzung der Medienausstattung zu schaffen. Ergebnis ist ein Klos- terwiesenschuleigenes Medienbildungskonzept, die dazu passende Auswahl der schulischen Medienausstattung und die erforderliche Vernetzung des Schulgebäudes. Es definiert darüber hinaus die erforderlichen Fortbildungs- maßnahmen, die Lehrkräfte benötigen, um die medien- bildnerischen Vorgaben des Bildungsplanes umzusetzen. Der Medieneinsatz im Unterricht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Noch vor wenigen Jahren stand bei der Vermittlung von Medienkompetenz lediglich die Bedienung neuer Informationstechnologien im Vorder- grund. Mittlerweile sind digitale Medien zu einem zent- ralen Unterrichtsmedium avanciert. Die Kultusministerien der Länder berücksichtigen das in ihren Richtlinien und Lehrplänen. Zudem wachsen auch die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung des Unterrichts und an das selbstständige Lernen. Im Primarstufenbereich und in den Sekundarstufen ist der Einsatz neuer Medien integraler Bestandteil des Un- terrichts. Die Schulen selbst definieren den Medieneinsatz in ihren Medienkonzepten. Damit kommt den Medienkon- zepten der Schulen eine große Bedeutung im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Unterrichts zu, die auch in den Vorgaben des Landes berücksichtigt werden. Die Gemeinde als Schulträger befindet sich mit der Klos- terwiesenschule im Medienentwicklungsprozess, dieser ist aber noch nicht abgeschlossen. Aus den Gesprächen mit allen Beteiligten in diesem Prozess wurde aber be- reits jetzt der Konsens ersichtlich, dass für einen medi- enpädagogischen Unterricht generell, aber auch für die allgemeine Unterrichtsgestaltung nach der heutigen Bil- dungsplanung eine digitale Mindestausstattung der Klas- senzimmer insbesondere zur Präsentation erforderlich wird. Es handelt sich hierbei um: - Dokumentenkamera - iPad 99 Stück à 500 € - 3 iPad Koffer à 3.500 € - Beamer/Bildschirm 10 interaktive Bildschirme à 3.500 € - Whiteboardtafel Anzahl 10 à 2.000 € - Medienlehrerpult höhenverstellbarer Tischpult inkl. Steckleisten und abschließbares Fach 10 Stück à 2.000 € - Alle Verbindungen drahtlos via Miracast Es sollte jedes Klassenzimmer mit digitaler Technik (Be- amer, Dokumentenkamera, Medienlehrerpult, Tafel usw.) ausgestattet sein. Diese Ausstattung ersetzt im Wesentlichen die bisherige analoge Präsentationstechnik (insb. Tageslichtprojektor). Insgesamt sind zukünftig 8 - 10 Klassenzimmer entspre- chend auszustatten. Die Mittel des Digitalpakts sind bis spätestens Ende 2024 abzurufen und zu belegen. Finanzielle Auswirkungen Die Gesamtbeschaffungskosten betragen voraussichtlich 150.000 Euro. Die Beschaffungen sind durch Fördermit- tel aus dem Digitalpakt Schule mit 45.900 gegenfinan- ziert. Mit der Schulsanierung soll die richtige Ausstattung (Tafeln, Whiteboards, interaktive Bildschirme) beschafft werden. Im Haushaltsplan 2023/2024 sollen in beiden Jahren je- weils 50.000 Euro für den Digitalpakt eingestellt werden. Im Haushaltsplan 2021/2022 stehen noch für 2021 und 2022 jeweils 25.000 Euro als Ermächtigung zur Verfügung. Die Anschaffung könnte bereits 2022 in einer ersten grö- ßeren Beschaffung mit ca. 50 - 60.000 € vorgenommen werden. Um die Beschaffung gesichert durchführen zu können, bittet die Klosterwiesenschule deshalb um Frei- gabe dieser Mittel. Die erstmalige Anschaffung wird teilweise gefördert. Die dauerhafte Unterhaltungslast der digitalen Ausstattung obliegt der Gemeinde/Schulträger. Die erste Anschaf- fung wird im Rahmen des Förderprogrammes erworben. Bei Austausch von Klassensätzen werden wir uns über Sponsoring und/oder über einen Eigenanteil der Eltern Gedanken machen. Grundsätzlich gilt für die Medienausstattung der Schulen, auch vor dem Hintergrund des Digitalpaktes, dass die Technik der Pädagogik folgt. Die Steuergruppe MEP hat nachvollziehbar dargelegt, dass die dargelegte Medien- grundausstattung Voraussetzung für einen zunehmend digitalen Unterricht, die Erfüllung der Leitperspektive Me- dienbildung in den Bildungsplänen sowie der weiteren Ausstattungskomponenten (Schülerendgeräte, Lehre- rendgeräte) ist. Um den Schulen diese Möglichkeiten zu eröffnen, würde die Verwaltung die Beschaffung gerne so schnell wie möglich umsetzen und bittet den Gemein- derat jetzt um Zustimmung zur Beschaffung. Die Steuer- gruppe MEP empfiehlt eine Umsetzung im Rahmen der Schulsanierung. Bezüglich Betreuung der digitalen Gerätschaften sind Klosterwiesenschule als auch der Schulträger/die Ge- meinde gefordert. Bei einer digitalen Ausstattung müssen die Folgekosten beim Schulträger in den zukünftigen Fi- nanzplanungen berücksichtigt werden. Die digitale Aus- stattung sollte alle 5 - 8 Jahren ersetzt werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der digita- len Grundausstattung der Klassenzimmer der Klos- terwiesenschule zu. 2. Der Gemeinderat gewährt im Doppelhaushalt 2023/2024 Haushaltsmittel für die Anschaffung von mobilen Geräten und zur Schaffung der Infrastruktur Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bis zu einer Höhe von 50.000 Euro für jedes Haushalt- jahr. 3. 2022 werden in einem ersten Schritt mobile Geräte sowie die iPad-Koffer in Höhe von max. 50.000 € be- schafft. 4. Für die Unterhaltung und Betreuung der digitalen Ausstattung werden 5.000 € in den Haushaltjahren 2023/2024 eingestellt. Mehraufwand soll im Rahmen der Haushaltsplanung beantragt werden. TOP 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwie- senschule: Vergabe der Arbeiten - Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule soll durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut werden. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrie- ben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. In der Sitzung im April wurde beschlossen, dass die Ge- werke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage national ausgeschrieben werden sollen. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landrat- samtes fand am 19.04.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 18.05.2022 gingen für das Gewerk Abbruch 3 Ange- bote, für den Gerüstbau 2 Angebote und für die Aufzugs- anlage 3 Angebote plus 1 Nebenangebot ein. In der Sitzung des Gemeinderats am 05.04.2022 wur- de das Architekturbüro mlw mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt. Für die Leistungsphasen 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und 8 Objektüberwachung- Bauüberwachung und Dokumen- tation muss die Beauftragung noch erfolgen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben wer- den. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit den Leistungspha- sen 7 und 8 der HOAI beauftragt. 2a. Der Auftrag für Abbrucharbeiten wird an die Firma KS Engineering GmbH aus Achstetten mit einer An- gebotssumme von 294.123,73 Euro brutto erteilt. 2b. Der Auftrag für den Gerüstbau wird an die Firma Kaufmann Gerüstbau GmbH aus Kißlegg mit einer Angebotssumme von 65.618,31 Euro brutto erteilt. 2c. Der Auftrag für die Aufzugsanlage wird an die Firma Schmitt + Sohn Aufzüge GmbH aus Tübingen mit ei- ner Angebotssumme von 48.659,10 Euro brutto (ohne Vollwartungsvertrag) erteilt. TOP 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Be- darfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergar- tenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- res für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollen- deten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundes- weit durchschnittlich 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württem- berg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34 % fest- gelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen kann. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 30 Betreuungs- plätze für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren. (2 Kleinkind- gruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 und dem 31.08.2020 geboren sind 224 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2021 geboren sind 222 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2024/2025 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.08.2022 (Stand 20.05.2022) geboren sind. 193 Kinder In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrich- tungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 224 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 222 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2024/2025 193 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten, mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47), in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemein- de für die Förderung des Waldorfkindergartens zustän- dig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortge- meinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 % der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die aus- wärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichs- gesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 23 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kin- dergartenjahr 2022/2023 aus? Ende November 2021 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Re- gelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 6 An- meldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ könnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden, wenn die 3. noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens in der Boschstraße 1/6 eröffnet werden kann. Auf verschiedene Stellenanzeigen gingen jedoch keine Bewerbungen ein. Aufgrund der Unsicherheit bei der Eröffnung dieser Kin- dergartengruppe wurde 17 Eltern zwar eine Platzzusage gegeben - aber unter der Voraussetzung, dass qualifi- ziertes Fachpersonal gefunden wird. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsge- rechte Quote von 34 %. Bei durchschnittlich 51 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 35 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Kleinkind- gruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Mar- tin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2021 ange- schrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengrup- pe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krip- pengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ würde es noch 7 freie Plätze geben, wenn die 3. Gruppe eröff- net werden kann. Ansonsten würden 17 Kindergar- tenplätze fehlen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kin- dern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungs- gesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist der Bedarf einer längeren Betreuungs- zeit im Krippenbereich erneut abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Naturgruppe zu führen. TOP 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünen- berg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Breits ein Jahr später folgte der nächs- te und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten auf ca. 20.000 € beliefen. Grund der Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulz- moosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünen- bergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugäng- lich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. In diesem Zuge wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendem Bau- gebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme würde sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Für das Jahr 2022 war die Planung mit Ausführung „Sa- nierung Rosenstraße“ angedacht. Durch die Vielzahl der Rohrbrüche im genannten Gebiet wird die Rosenstraße zurückgestellt und die Wasserleitungserneuerung Grü- nenbergstraße-Stöcklisstraße-Jägerweg vorgezogen. Feuerwehrkommandant Roland Bucher berichtete in sei- nem Jahresrückblick in der Gemeinderatssitzung am 03.05.2022 ebenfalls über Probleme bei Feuerwehrübun- gen in diesem Bereich. Beim Öffnen und Schließen der Hydranten kommt es zu Druckschlägen im Wassernetz. Diese Druckschläge können sich bei alten Asbestfaserze- mentleitung (AZ) auf das Leitungsnetz auswirken. Der Zweckverband Wasserversorgung Baindt-Baienfurt und die Feuerwehr Baindt empfehlen die Wasserleitung zeitnah zu erneuern. Laut Kostenschätzung beläuft sich die Wasserleitungserneuerung auf ca. 265.000,00 € net- to (siehe Anlage Kostenschätzung) inklusive Ingenieur- honorar. Hierfür werden die Haushaltsmittel 2022 für die Sanierung der Rosenstraße herangezogen. Der Bauaus- schuss empfiehlt, die in der Grünenberg-, Stöcklistraße und Jägerweg anfallenden Maßnahmen (Erneuerung Wasserleitung) im Gemeinderat zu beschließen. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das In- genieurbüro Schranz und Co. aus Bad Saulgau, mit der Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme zu be- auftragen. Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz und Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung für die Was- serleitungserneuerung in der Grünenberg-, Stöcklisstraße und im Jägerweg. TOP 09 Informationen zur Grundsteuerreform Kämmerer Abele berichtet: Mit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Fest- stellungserklärung geht das Land die nächsten Schritte bei der Grundsteuerreform. Vom 1. Juli bis zum 31. Okto- ber 2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke online die Feststellungserklärung abgeben. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ ab- zugeben. Das Finanzministerium hat eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abga- befrist endet am 31. Oktober 2022. Die Feststellungserklärungen sind digital an das zustän- dige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formu- lare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Ein bereits für andere Steuerarten eingerichtetes Benutzerkonto kann verwendet werden. Ist ein solches noch nicht vorhanden, kann eine kostenlose Registrierung unter www.elster.de vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert. In Papierform kann die Feststellungserklärung nur in begründeten Härtefällen abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste - wie einen PC oder einen In- ternetzugang - oder den Umgang damit nicht gewohnt ist. Die Erklärungsvordrucke für Härtefälle werden ab dem 1. Juli beim örtlichen Finanzamt ausgehändigt. Daneben ist es möglich, dass Angehörige die elektronische Erklärung über ihren ELSTER-Zugang übermitteln. Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Ei- gentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind: • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss (Schreiben Finanzamt), • die Grundstücksfläche, • der Bodenrichtwert und • gegebenenfalls die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken. Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Bau- jahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher. Finanzverwaltung stellt Informationen und Hilfen bereit Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Fest- stellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzver- waltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit. So erhalten die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Mai/Juni ein Schreiben mit Hin- weisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungser- klärung abgegeben werden muss. Damit wird es leichter, die erforderlichen Angaben zu machen. Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kon- taktaufnahme mit dem Finanzamt ist aktuell nicht nötig. Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaft- liche Betriebe werden später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden. Fragen, Erklärvideos und Antworten zur neuen Grund- steuer sind auf: www.grundsteuer-bw.de und https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt- finanzen/grundsteuer/ einsehbar. Ab Juli 2022 werden auf der Webseite der Finanzämter weitere Informationen und erforderliche Daten zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann ebenfalls zugegriffen werden. Da- rüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes Frequently Asked Questions (FAQ) mit Antworten auf häufig gestellte Fra- gen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Er- gänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung gestellt werden. Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe notwendig. Ausblick Grundsteuer C: Viele Kommunen stehen vor einer großen Herausforde- rung: Einerseits benötigen sie Wohnraum. Andererseits liegen innerorts geeignete Grundstücke brach. Denn der Wert von brachliegenden Grundstücken steigt. Sie wer- den deshalb häufig Objekt von Spekulationen. Die Grund- steuer C soll ab 2025 diesem Problem entgegenwirken. Kommunen können dann für unbebautes Bauland ei- nen höheren Hebesatz festlegen. Dafür müssen jedoch städtebauliche Gründe vorliegen. Den Hebesatz muss die Kommune in einer Allgemeinverfügung bekannt geben. Dort muss sie auch die städtebaulichen Erwägungen begründen. Und sie muss das Gemeindegebiet benen- nen, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll (inklusive der betreffenden baureifen Grundstücke). Der baden-württembergische Landtag hat das Änderungs- gesetz am 22. Dezember 2021 verabschiedet. Zur Ansicht der Verwaltung: Bei den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) werden von den Finanzämtern die Besteuerungsgrundla- gen in den Messbescheiden (Grundlagenbescheide nach § 171 Abs. 10 AO) verbindlich festgestellt. Erster Ansprech- partner sind die örtlichen Finanzämter. Die Gemeinde Baindt wird auf der Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer die wichtigsten Informati- onen bereitstellen. Die Grundsteuer C soll Anreize schaffen, Innerortsflä- chen zu bebauen und neuen Wohnraum zu schaffen. Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Das Gremium könnte sich ab 2024 mit den Innenbereichsflächen und den städtebaulichen Erwägungen beschäftigen. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Möblierung der 3. Gruppe im Neubau Kindergarten Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen, so Hauptamts- leiter Plangg, ist diese Gruppe nun zu möblieren. Die Kos- ten belaufen sich auf 35.627,69 € zuzüglich Mehrwert- steuer. Beschluss: 1) Die Möblierung der 3. Kindergartengruppe durch die Firma Resch im Neubau des Kindergartens Sonne, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Mond und Sterne i. H. v. 35.627,69 € zuzügl. MwSt. wird zugestimmt. 2) Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Standort für einen Grill Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Firma Acker- mann der Gemeinde Baindt unentgeltlich einen Grill zur Verfügung stellt. Für den Betrieb dieses Hightech-Grills wird noch ein Hausanschluss (Strom) benötigt (ca. 2.500 € - 3.000 €). Dafür fallen monatliche Grundgebühren i. H. v. 15 € - 25 € an. Das benötigte Fundament wird durch den Bauhof erstellt. Der von der Verwaltung ins Auge gefasste Platz im Baindter Bädle neben dem bestehenden Holz- kohlegrill wurde vom Gremium nicht für optimal angese- hen. Die Verwaltung wird sich nach weiteren Standplätzen im Bereich des Baindter Bädles umschauen. c) Meisterfeier SV Baindt Bürgermeisterin Rürup beglückwünscht die Fußballer des SV Baindt recht herzlich zum Aufstieg in die Bezirksliga. Die Meisterschaftsfeier findet am 11.06.2022 nach dem Heimspiel gegen 19:00 Uhr statt. Die Gremiumsmitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. d) Fischerareal - Jurysitzung Die Jurysitzung zur Vergabe der Anliegerprojekte findet am 29.10.2022 in der Schenk-Konrad-Halle statt. e) Straßenbeschilderung Richtung Sulpach Die Verwaltung wurde gebeten die Einbahnstraßenre- gelung in der Friesenhäusler Straße Richtung Sulpach zu überprüfen. f) Meisterschaftsfeier SV Baindt Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Verwaltung Tatsachen bekannt sind, dass die Sportanlage mit einer Lautsprecheranlage nachgerüstet wird. Der Verwaltung ist davon nichts bekannt. g) Baindter Hof Baumaßnahme Auf eine entsprechende Frage teilt Bauamtsleiterin Jeske mit, dass die Baumaßnahme im Baindter Hof nach wie vor nicht abgeschlossen sind. h) Überprüfung Wohnobjekt in der Hirschstraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass für das entsprechen- de Wohngebäude ein Nachtragsgesuch (Nutzungsände- rung) gestellt wird. In diesem Zusammenhang werden auch die Nebenanlagen auf diesem Grundstück durch das Landratsamt Ravensburg überprüft. i) Durchlass Sulzmoosbach am Mühleparkplatz Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob dieser Durchlass ausreichend dimensioniert ist. j) Zustand Sportplatz Es wurde auf den Rasenzustand des oberen Sportplatzes (Boschstraße) hingewiesen. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, vom 01.08. - 05.08.2022 08.08.- 12.08.2022 29.08. - 02.09.2022 05.09. - 09.09.2022 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergarten- kinder, die im September 2022 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschu- le an. Die Anmeldung über reservix.de ist auch für die Herbstferien freigeschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 07.07.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Juni und Sonntag, 26. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Samstag, 25. Juni Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 26. Juni Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Johann Schropp feierte am 05.06.2022 seinen 85. Ge- burtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Anna und Rolf Dorn zu ihrer Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Ebenso wurden Glückwünsche und ein Geschenk der Katholischen Kirchengemeinde überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia und Lucas Bergen zur Geburt ihrer Tochter Ella Anna Bergen am 03.05.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa und Stefan Schnez zur Geburt ihres Sohnes Felix Schnez am 07.01.2022 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juni 24. - 27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. - 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Juli 01.07. Rathaus geschlossen 01.07. - 02.07. Schützengilde Ortsmeisterschaft 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 09. + 10.07. Dachser-Cup 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Bücherei Liebe Leser und Besucher, am Freitag den 01.07.2022 bleibt die Bücherei geschlossen. Im Juli zieht die Bücherei in die alte, rote Turn- halle auf dem Schulgelände. Der Umzug fin- det vorraussichtlich am 14.07.22 und 15.07.22 statt. Die dafür entstehenden Schließungstage werde noch be- kannt gegeben. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Zur Information Aktion Stadtradeln Autofreies Lauratal am 25. + 26. Juni Zum Auftakt der Aktion Stadtradeln findet am 25. + 26. Juni das zweite Aktionswochenende AUTOFREIES LAURATAL statt. Mit vielen tollen Angeboten und Aktionen laden wir ins Lauratal ein. Um unseren Forderungen nach mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu unterstreichen, über alternative Verkehrsmöglichkeiten zu informiern und mit Bürgern ins Gespräch zu kommen, organisiert das Aktionsbündnis an insgesamt 3 Wochen- enden im Autofreien Lauratal verschiedene Aktionen. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall, findet am Samstag doch zusätzlich zum Autofreien Lauratal und Stadtra- deln-Auftakt der Supersamstag sowie die Kunst- und Museumsnacht in Weingarten statt. Und was gibt es Schöneres als einen Radausflug durchs Lauratal mit einem Besuch in Weingarten zu verbinden? Samstag, 25. Juni 2022 09:40 Uhr: ADFC Fahrradtour zum Baden an den Kar- see (55 km), Treff Bushaltestelle Löwenplatz Weingarten, 10 Uhr Rathaus Ravensburg: Guide: Martin Hulin 14:00 Uhr: Die BUND Familiengruppe bietet für Kinder, Jugendliche und Interessierte eine Gewässergüteun- tersuchung an der Scherzach an. Treff am Infostand Lauratal 14:00 Uhr: Der Radfahrerverein Weingarten bietet fol- gende Touren an (Treff am Infostand Lauratal) Rennradtour: Länge 65 km, 700 hm, Durchnitt: 23 - 25 km/h, Weingarten - Schlier - Kißlegg - Wolfegg - Küm- merazhofen - Weingarten: Guide Manfred Ströhm E-Bike-Tour: Länge ca. 60 km, 660 hm, Weingarten - Wangen -Tettnang, Meckenbeuren -Weingarten, Guide: Dieter Knörle Tourenrad: Länge ca. 45 m, Durchschnittsgeschw. 18 bis 20 km, Weingarten - Schlier - Bodnegg - Liebenau-Wein- garten, Guide: Alfred Simma Wichtig: Helmtragen unbedingt gewünscht, das Rad muss der STVZO entsprechen 19:30 - 22.00 Uhr: Der NABU Weingarten lädt Jugend- liche von 10 - 16 Jahren (und Junggebliebene) zu einer Abendführung ein. Außer über Singvögel- und Greifvö- gel erfährt man viel über Fledermäuse, die mit Hilfe von Technik sicht- und hörbar gemachten werden. Bitte Ta- schenlampe und Fernglas oder Spektiv (falls vorhanden) mitbringen. Treff am Infostand. Leitung: Jürgen Sonnen- moser und Tim Kautt, Anmeldung unter nabu-weingarten-online@web.de 21:45 Uhr: Kultur im Lauratal: Krimilesung und musika- lische Begleitung durch eine Singende Säge im Lauratal, Treff am Eingang des Lauratas. Gisela Ogrady-Pfeiffer spielt die Singende Säge, Timmo Strohm liest Krimi- und Gruselgeschichten. Eine Kulturveranstaltung für starke Nerven....Bitte Sitzgelegenheit bei Bedarf selbst mitbrin- gen ab 17.30 Uhr: Radler-Getränke Aktion: Das Kulturzen- trum Linse bietet alle „Radler“ Getränke am Samstag- abend für einen Aktionspreis von 1,50 € an. Sonntag, 26. Juni 2022 14:00 Uhr: Stadtradeln Schnitzeljagd zusammen mit Bürgermeister*innen: Wir starten am Infostand in Wein- garten, treffen uns mit den Schlierer Bürger*innen und jagen gemeinsam nach der Stadtradeln-Trophäe. Bür- germeisterin Fr. Liebmann und Bürgermeister H. Geiger sind mit dabei. Start am Infostand im Lauratal, Dorfplatz Schlier ca. 14.30 Uhr, weitere Stationen werden noch be- kannt gegeben. Guide: Martin Hulin Samstag und Sonntag, 12 - 17 Uhr: An beiden Tagen stehen das Spielmobil, eine Rollenrut- sche und Pedal-GoKarts zur Verfügung, der Infostand an der Karl-Olga-Eiche am Eingang des Lauratals lädt zum Austausch und zur Diskussion. Leih-Lastenräder des BUND und Leih-e-bike der TWS können kostenfrei aus- probiert werden. Über das Leihsystem wird informiert. Das Lauratal ist an diesem Wochenende durchgehend für den KFZ-Verkehr gesperrt. Nutzen Sie die Möglichkeit, entspannt das Lauratal für Wanderungen, Spaziergänge und Radtouren zu nutzen. Es lohnt sich! Aktionspartner: B90/Die Grünen Weingarten, ADFC, BUND Ravensburg-Weingarten, NABU, Critical Mass Klimaschutz - Einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausge- geben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäu- sern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimas- parbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/ klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 32: Sonderausstellung im Museum Humpis-Quartier Im Ravensburger Museum Humpis-Quar- tier findet derzeit eine Sonderausstellung zu dem Thema „Von der Kleinen Eiszeit ins An- thropozän. Klimawandel in Ravensburg 1350 - 2050“ statt. In der Ausstellung, die bis zum 2. Oktober zu sehen ist, finden Sie heraus, wie sich das Klima in Ravensburg und Umgebung seit dem 14. Jahrhundert verändert hat und wie die Menschen diese Veränderungen wahrnahmen. In Umwelt, Klima & DU, dem interaktiven Teilbereich der Ausstellung, können vor allem jüngere Besucher*innen die Themenbereiche Klima, Nachhaltigkeit und Biodiver- sität entdecken. Deutsches Rotes Kreuz Blut ist knapp. Jede Blutspende zählt. Die Versorgung ist aktuell nicht gesichert. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aufgehobene Corona-Restriktionen, die damit verbun- dene höhere Mobilität der Menschen und die Urlaubs-/ Ferienzeit wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspen- den aus. Patienten sind unabhängig von der Ferienzeit weiterhin dringend auf Bluttransfusionen angewiesen. Mit nur einer einzigen Blutspende kann bis zu drei Schwer- kranken oder Verletzten geholfen werden. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinu- ierliche Engagement der Blutspender/innen angewiesen. Aktuell wird jede/r gebraucht! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 13.07.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11 Landratsamt Ravensburg Tag des offenen Solarparks am 29.06.2022 in Wolfegg Der Landkreis Ravensburg hat es sich mit dem Hand- lungsfeld „Agenda Erneuerbare Energien“ der aktuellen Kreisstrategie zum Ziel gemacht, den Anteil an regene- rativ erzeugter Energie und die Energieeffizienz im Land- kreis deutlich zu steigern. Bei 1.700 Sonnenstunden pro Jahr bietet die Region Bodensee-Oberschwaben optima- le Rahmenbedingungen zur Nutzung der Sonnenenergie. Daher wurden Maßnahmen in verschiedenen Handlungs- feldern entwickelt, die nach und nach umgesetzt werden und dazu führen sollen, dass das vorhandene Potenzial konsequent ausgeschöpft wird. Neben der Eigenstromerzeugung durch PV-Dachanlagen hat auch das Thema Freiflächenphotovoltaik großes Po- tenzial. „Wichtig ist, dass jeder einen Beitrag zur Nutzung der vorhandenen Potenziale im Bereich Photovoltaik leis- ten kann. Egal ob Bürgerschaft, Unternehmen, Schulen, Landwirtschaft etc. Wichtig sind vor allem die Information und Aufklärung, der Abbau von Hürden sowie die Unter- stützung und Motivation“, erklärt Landrat Harald Sievers. Daher lädt der Betreiber des Solarparks Wolfegg, die Anumar GmbH und der Landkreis Ravensburg die Bür- gerschaft sowie Vertreter der Presse zu einem Tag des offenen Solarparks am 29.06.2022 von 11-13 Uhr ein. Der Solarpark in Wolfegg, Gaishaus mit einer Leistung von 1.800 kWp ist ein Beispiel für eine Freiflächenpho- tovoltaikanlage, welche für ca. 470 Haushalte Strom er- zeugt. Durch diesen Solarpark, welcher eine Fläche von 2,8 Hektar umfasst werden jährlich ca. 1.440 Tonnen CO2 vermieden. Um 11 Uhr eröffnen der Geschäftsführer der Anumar GmbH, Landrat Harald Sievers und der Bürgermeister der Gemeinde Wolfegg, Peter Müller, den Tag des offe- nen Solarparks. Anschließend findet eine Besichtigung des Solarparks statt. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht notwendig. Treffpunkt ist am Solarpark Wolfegg an der L316, von Gaishaus Richtung Bad Waldsee, auf der rechten Seite, gleich nach Gaishaus. Maschinenring Alb Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach, Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Einladung zur Mitgliederversammlung Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. freut sich, Sie zur Mitgliederversammlung einzuladen. Am: Mittwoch den, 06. Juli 2022 um 19.30 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus in 88361 Boms Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2021; 2. Kassenbe- richt 2021; 3. Kassenprüfbericht; 4. Entlastung von Vor- stand und Geschäftsleitung; 5. Wünsche, Anträge, Ver- schiedenes Vortrag von Otto Körner; Direktor der Landwirt- schaftlichen Lehranstalten Triesdorf „Landwirtschaft und Ernährung im Jahr 2050 - Trends und Entwicklungen - Reicht es für Alle?“ Die aktuelle Situation zeigt, wie empfindlich die Agrar- märkte bei Ressourcenverknappung sind. Deshalb stellt sich die Frage: Wie wirken sich der offensichtliche Klima- wandel, eine wachsende Weltbevölkerung, die Energie- frage und eine zunehmende Degeneration von Böden auf die Agrarproduktion und die Agrarmärkte der nächsten Jahrzehnte aus. In seinem Vortrag zeigt der Referent auf, wie die globalen Rahmenbedingungen den Stellenwert und die zukünftige Entwicklung unserer heimischen Betriebe beeinflussen. Wir freuen uns sehr, Sie bei unserer Mitgliederversamm- lung begrüßen zu dürfen. Zu Beginn laden wir Sie zu einem gemeinsamen Ves- per ein. Vorstand Markus Bauknecht, Geschäftsführer Hubertus Kleiner Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Technische Hilfswerk (THW) Regionalstelle Biberach Bundesfreiwilligendienst im THW Zum 15. September 2022 sucht das Technische Hilfswerk (THW) Schulabgänger, Arbeitsuchende oder Ruheständler/innen mit einem Pkw-Führerschein, die das THW im Rahmen eines einjährigen Bundesfrei- willigendienstes kennenlernen möchten. In der Regional- stelle Biberach oder im Ortsverband Weingarten wer- den die „Bufdis“ in vielfältigen Bereichen wie Logistik, Fahrzeugtechnik oder im Verwaltungsbereich eingesetzt. Ein „Bufdi“-Jahr im THW bietet abwechslungsreiche Tä- tigkeiten (optional auch in Teilzeit), eine lehrreiche Zu- sammenarbeit mit unterschiedlichen Menschen sowie die Möglichkeit, an verschiedenen Seminaren und Schu- lungen teilzunehmen und die THW-Grundausbildung zu durchlaufen. „Bufdis“ im THW sind sozialversichert, er- halten ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 452 € (inklusive Verpflegungszuschuss) und haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Weitere Auskünfte er- teilt die THW-Regionalstelle Biberach (poststelle.rst_ biberach@thw.de). Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Juni - 03. Juli 2022 Gedanken zur Woche Wunder des Lebens Das Leben ist ein Wunder. Es kommt über mich, dass ich oftmals die Augen schließen muss. Paula Modersohn-Becker Samstag, 25. Juni 10.00 Uhr Köpfingen - Eucharistiefeier (Peter & Paul) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Musik- verein Baienfurt Sonntag, 26. Juni - 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Parkplatz der Tennishalle († Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Eugen Haug, Jutta Futterer, Silvia Snoek, Jahr- tag: Hugo Futterer) 15.00 Uhr Baindt - Taufe von Emil 19.00 Uhr Baienfurt - ökum. Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 28. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 01. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 02. Juli 08.30 Uhr Baindt - Treffpunkt Kirche Fußwallfahrt nach Reute 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Giulia Schilling und Stefan Waltinger 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Sophie und Maximilian 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Wil- helm Zinser, Josefine und Friedrich Krimmer, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Franz und Eugen Schmidt, Emilie und Oskar Bix, Elisabeth, Josef und Thomas Schmid) Sonntag, 03. Juli - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Amelie Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können Ende der Woche im Pfarrbüro während den Öffnungszei- ten abgeholt werden. Kinderbibelwoche 2022 Dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Kinderbibelwoche statt. Wann: 1. - 5. August 2022 von 7:30 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 70,-- Euro, 2. Kind 50,-- Euro Anmeldung: per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2022 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte erleben und ein Märchen kennenlernen. Beide Geschichten begleiten uns die Woche über beim gemeinsamen Spielen, Basteln, Singen, Tanzen, ..... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch, euer Kinderbibelwochen-Team: Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Frauenbund Baienfurt Mittwoch 29.06.22: Fahrt nach Kaufbeuren. Abfahrt in Baienfurt am Feuerwehrhaus: 10.30 Uhr Ankunft in Kaufbeuren zur Mittagszeit. Zeit zur freien Verfügung. 14.00 Uhr Führung in Kaufbeuren, Stadtbesichtigung und Creszentia Kloster. Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Anmeldungen bitte bei Beatrix Onischke, werktags ab 14.00 Uhr Tel. 49841. Anmeldeschluss: 25.06.22 Max. Plätze: 33 Kosten der Fahrt: 27,00 Euro (Fahrt und Führung in Kauf- beuren) Einladung: Liebe Frauenbundmitglieder, wir laden Sie herzlich ein zu unserer Hauptversammlung mit Wahlen am 6. Juli 2022 ab 19.30 Uhr im Kath. Gemeindehaus. Zuvor findet in der kath.Kirche in Baienfurt um 18.30 Uhr die Bundes- feier statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Ehrung langjähriger Mitglieder 6. Vorstandswahlen 7. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 26. Juni, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Einladung zum Gitarrenkonzert Samstag, den 02.07. 2022 um 19.00 Uhr in der ev. Kirche in Baienfurt Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Der Baindter Gitarrenlehrer und Gitarrist Thomas Kal- kreuth spielt ein klassisches Gitarrensolokonzert. Gespielt wird Musik von der Renaissance bis in die Gegenwart. Eine musikalische Reise durch die Jahrhunderte, in der die Gitarre selbst unter-schiedlichste Formen angenom- men hat. Wir begegnen auf dieser Reise wunderbaren Gitarren- komponisten, die ihre Zeitgenossen ins Staunen versetz- ten, weil Sie mit der Gitarre feinste filigrane Kunst dar- boten! Gespielt werden ausgewählte Werke, u. a. spanische Meis- ter der Vihuela, wie Luis de Narvaez, sowie der Barockgi- tarre Gaspar Sanz. Aus dem 18. Jahrhundert werden es ausgewählte Werke von Fernando Sor, Mauro Giuliani oder Ferdinando Carulli sein, die als Virtuosen und Kom- ponisten berühmt wurden. Schließlich der große Reforma- tor Francisco Tarrega, der die Gitarre ins 20. Jahrhundert führte ... Jazzsolos werden das Konzert abrunden und die Reise schließlich beenden! Um eine angemessene Spende wird gebeten! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 26. Juni 2. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Montag, 27. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Samstag, 02. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Gitarrenkonzert mit Thomas Kal- kreuth in der Ev. Kirche Sonntag, 03. Juli 3. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Es ist schön, eingeladen zu werden - zumindest in den meisten Fällen. ☺ Und was uns hier mit dem herrlich aus der Mode gekom- menen Verb „erquicken“ versprochen wird, ist nicht wenig: Mal wieder so richtig zur Ruhe kommen, sich erholen, neue Kraft schöpfen. - Wer wünscht sich das nicht. Da werden wir in der Gemeinschaft mit diesem Jesus quicklebendig und entdecken, wofür das Leben ursprüng- lich gedacht ist: Liebe, Gemeinschaft, Treue, Miteinander. Jeden Sonntag läuten wir diese Einladung in die Welt hi- naus: Kommt mit allem, was euer Leben schwer macht - vor Gott braucht ihr euch nicht zu verstellen - er kennt uns durch und durch und verachtet uns trotzdem nicht. Hier darfst du sein, wie du bist und kannst erleben, dass du dich in Gottes Gegenwart trotzdem veränderst. Wir sind eingeladen. Wer diese Einladung annimmt, erlebt, was Jesus ver- spricht und wer das entdeckt hat, will, dass auch andere diese Grundhaltung kennenlernen: Du bist von Herzen willkommen! Gottes Segen! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. ---------- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Kirchenchor Seit Montag, 13.06.2022 proben wir wieder regel- mäßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sän- ger sind herzlich willkommen. ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 26. Juni, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 27.06. - Annemarie Weber: „Endlich mal wieder Makra- mee: Blumen-Ampel“ 04.07. - Claudia Strittmatter: „Wie wär es mal mit Ju- gendstil?“ Ornamente auf Leinwand 11.07. - Walter Feil: „Kleine Blumen - ganz groß!“ 18.07. - Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. - Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. - Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aqua- rell 08.08. - Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch So könnte eine Blumenampel aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute- Bergatreute) - Blau Weiß Bellamont 0:3 Im letzten Heimspiel der Saison war der größte Gegner beider Mannschaften zu- nächst einmal die Hitze, doch mit einigen Wassereimern und 30 Wasserflaschen rund um das Spiel- feld wurden zumindest die Rahmenbedingungen erträg- lich. Insgesamt gingen beide Mannschaften das Spiel dann auch eher ‚gesundheitsschonend‘ an. Nachdem die Gegnerinnen in der ersten Hälfte u.a. mit einem etwas fraglichen Freistoß sowie einem Tor nach Doppelpass bereits mit 2:0 führten, war unser Spiel in der zweiten Hälfte gar leicht überlegen. Mit einem tollen Schuss von Julie aus 20m, den die Torfrau erst beim zweiten Nach- fassen von der Linie fischte und einem Sololauf von Jana, die erst mit einer gewagten Grätsche der Verteidigerin im Strafraum gestoppt werden konnte, zeigten wir allerdings zu wenige Torraumszenen um den Gegner ernsthaft zu gefährden. Letztlich entschied die effiziente Ausnutzung der Gegnerinnen unserer individuellen Fehler den dann doch klaren Ausgang. Es spielten: Sam Puschmann, (T), Lorena Bürck, Ron- ja Dennenmoser, Lena Durach, Julie Acker, Sina Rösch, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Luise Wodni- ok, Dorina Boser, Tabea Schauffler, Julia Eberlen, Jana Eiberle, Hedda Said Jugendfußball Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 24.06. 18:00 Uhr E-Junioren: SV Baindt - SV Reute II Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Samstag, 25.06. 12:15 Uhr D3-Junioren: SGM Grünkraut/Waldburg II - SGM Baindt/Baienfurt III 14:00 Uhr D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - FV Lan- genargen (Spielort: Baindt) 14:15 Uhr D2-Junioren: TSV Tettnang - SGM Baindt/ Baienfurt II 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Alberweiler II - SV Baindt Sonntag, 26.06. 11:00 Uhr B-Junioren: SGM Heimenkirch/Westallgäu - SGM Baindt/Baienfurt Dienstag, 28.06. 18:30 Uhr C2-Junioren: SGM Wolpertswende/Mochen- wangen - SGM Baindt/Baienfurt TC Baindt e.V. Der Tennisclub feiert sein 40-jähriges Bestehen - ein gelungenes UMSONST & DRAU- ßEN-Fest bei Kaiserwetter mit vielen Mitgliedern und Gästen Wir hatten die Feier bereits für letztes Jahr eingeplant, da die Gründungsversammlung im Jahr 1981 am 28. No- vember stattgefunden hat. Doch coronabedingt musste diese auf unserer schönen Anlage auf 18. Juni 2022 ver- schoben werden. Viele Mitglieder und Gäste waren der Einladung gefolgt, darunter die Bürgermeisterin Frau Rürup sowie die Ten- nisschule Seifferer mit Seniorchef Wolfgang und seiner Frau Susi und deren Söhne Philip und Benjamin, mit Fami- lie bzw. Freundin. Die Tennisschule trainiert seit 30 Jahren TC-Mannschaften, Kinder und Jugendliche auf unserer Anlage während der Saison und teilweise ganzjährig. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke ließ in ihrer Begrüßungs- rede in Kürze die Zeit der Vereinsgründung Revue passie- ren. Die meisten Anwesenden waren zu dieser Zeit noch gar nicht im Verein bzw. noch gar nicht geboren. Erfreuli- cherweise waren auch 5 Teilnehmer*innen gekommen, die der Gründungsversammlung damals beiwohnten, allen voran die „Pioniere“ Alfons Amann und Helmut Maier. Sie erwähnte den Bau der Tennisplätze 1 - 4, die 1983 einge- weiht wurden und die Erweiterung mit Platz 5 und 6 im Jahr 1986. Sie berichtete vom ersten Vereinsheim, einer ehemaligen Aufenthaltsbaracke, unentgeltlich erworben von der Fa. Kirchhoff, die, in Eigenarbeit saniert, viele Jahre ihren Zweck erfüllte bis zum notwenigen Neubau (1998), unserem jetzigen schönen Vereinsheim. Im Anschluss ergriff Frau Rürup das Wort. Sie bezeich- nete Tennis als schöne Sportart, war sie früher in ihrem damaligen Heimatsort selbst begeisterte Spielerin und in einer Tennisfamilie aufgewachsen. Danach wurden wir mit Essen von der Pizzeria da Miche- le verköstigt. Michele, selbst Vereinsmitglied, ließ es sich nicht nehmen, persönlich mit Freude und bestens organi- siert, in seinem Pizzawagen Pizzen, Burger und Wurst im Wecken für uns zuzubereiten. Einfach köstlich, frisch aus dem Ofen serviert! Bei Anbruch der Dunkelheit kam er mit seiner fahrbaren Gelateria angefahren und alle freuten sich über das leckere Eisangebot. Vielen Dank dir, Michele! Zwischendurch gab es zwei Programmpunkte: Sibylle Boenke und Max Reich, 2. Vorsitzender, ehrten 25 Mitglie- der für ihre 20 bzw. 30 Jahre Vereinsmitgliedschaft der Jahre 2020/21. Und als Novum erstmalig die Ehrung für 40 Jahre Mitgliedschaft. für 40 Jahre Vereinsmitgliedschaft geehrt Bei Einbruch der Dunkelheit ließ uns Max Reich mit ver- schiedenen Fotoshows, mit Bildern aus dem aktiven Vereinsleben sowie beider Vereinsheime, in vergangene Zeiten eintauchen. Max, dir vielen Dank für deine unter- haltsamen Präsentationen mit abgestimmter Musik! Irgendwann nach Mitternacht gingen die Letzten von die- ser rundum gelungenen Party nach Hause ... Fazit: SCHEE WAR’S! An dieser Stelle einen großen Dank an unser Vorstands- team, das durch eine sehr gute Oranisation und Vorbe- reitung dieses schöne Fest ermöglicht hat. Inge Fink-Spöri und Sibylle Boenke Spielbericht: Nach einer langen Spielpause waren am vergangenen Montag unsere Herren 70 am Start. Herren 70: Doppelrunde: TC Berg - TC Baindt 1:3 Willi Fischer und Ulli Spille erspielten sich einen souve- ränen 6:0 und 6:1 Sieg im ersten Doppel. Klaus Klumpp und Gerhard Zinser mussten sich trotz mehr gewonne- ner Spiele im Match-Tie-Break mit 9:11 geschlagen geben. Doppel 3 mit Ulli Spille und Georg Gössner holten durch ein 7:6 und 6:2 für Baindt den zweiten Punkt. Letztendlich machten Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann bei hochsom- merlichen Temperaturen im Match-Tie-Break mit 10:7 den deutlichen Baindter Sieg perfekt. Weiter geht‘s für alle anderen Mannschaften an diesem Wochenende. Vorschau: Freitag, 24.6.: Junioren U15 - TC Feuerstein-Hürbel Samstag, 25.6.: SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. - Junioren u18 Herren 50/1 - TC Friedrichshafen Herren 40 - TC Bergatreute Damen 50 - TC Tettnang SPG Oberkirchb/Staig/Wibl. - Damen 40 Sonntag, 26.6.: SG Aulendorf Tennis - Herren Herren 30 - TA TSV FH-Fischbach Montag, 27.6.: Herren 70 - TC Meckenbeuren-Kehlen (Doppelrunde) TC 99 Bergatreute - Herren 65 (Doppelrunde) Mittwoch, 29.6.: Herren 65 - TC Bad Saulgau Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Freitag, 1.7.: TA SV Steinhausen/R. - Junioren U15 Wir wünschen allen Mannschaften nette Gegner*innen, viel Spaß und Erfolg! Taekwondo Baindt e.V. Landes-DAN Prüfung in Baindt Am 04.06.22 hat unser Verein eine DAN-Prüfung ausgerichtet. Insgesamt 18 Teilnehmer traten zur Prü- fung zum 1. bzw. 2. Dan an, davon stellte unser Verein 12 Prüflinge. Wir durften Gäste aus den Vereinen in Friedrichshafen, Tübingen und Gerstetten begrüßen. Das Prüfergremium setzte sich zusammen aus den Her- ren Wolfgang Brückel, Creti Cataldo und Hans Leberle. Im Vorfeld der Prüfung hatten die Teilnehmer erst an einem Vorbereitungslehrgang zur DAN- Prüfung teilnehmen müssen. Die Prüfungsinhalte waren: For- menlauf, Schritt- und Fußkämpfe, Selbstverteidigung, Waffenkampf, Freikampf, Bruchtest. Die sehr an- spruchsvolle Prüfung fand dann erst nach ca. 5 Stun- den ein Ende. In diesem familiären Rahmen konnten alle Teilnehmer ihre Leistungen erfolgreich abrufen und somit fiel das Ergebnis der zufriedenen Prüfer auch einstimmig aus: Alle bestanden. Wir freuen uns sehr über diese gelunge- ne Prüfung und danken an dieser Stelle nochmals allen Teilnehmern und unseren Prüfern herzlich. Wir gratulieren Ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training. Die Prüflinge waren: Zum 1. DAN Meistergürtel Kai Wiest Rainer Hofer Lukas Bürk Andrea Bania Hannah Beihl Zum 2. DAN Meistergürtel Michael Reischmann Harald Gläss Toni Sklena Frank Bania Verena Pfau Daniela Babo 1. Vorstand Alfred Manthei Musikverein Baindt Und los geht‘s! Heute startet unser DorfMusikFest. Nach langer Vorbereitungszeit kann es nun endlich losgehen. Haben Sie un- ser großes Festzelt schon gesehen? Es steht auf dem Parkplatz unterhalb der großen Sporthalle in Baindt. Genießen Sie das Wochenende mit viel Blasmusik, kühlen Getränken und bester Stimmung im Festzelt. Der Musikverein Baindt freut sich darauf, Sie in unserem Festzelt begrüßen zu dürfen. Wir feiern mit Euch ... Brass 24.06.2022 Brassabend im Festzelt mit 2-Takt Brass, DIE BRASSERIE und JACK RUSSEL‘S HALSBÄND, Beginn ab 19 Uhr, Ein- tritt 18 € im VKK ... Dirndl & Lederhose 25.06.2022 Dirndl & Lederhose im Festzelt mit der Band BERGLUFT Beginn ab 19 Uhr mit Vorgruppe, Eintritt 12 € im VKK ... Freundschaft 26.06.2022 Festsonntag - wir feiern Freundschaften, Eintritt frei! 10:00 Uhr Gottesdienst im Festzelt 11:00 Uhr Frühschoppen mit dem MV Tennenbronn 13:30 Uhr Massenchor auf dem Dorfplatz 14:15 Uhr Festumzug mit Kapellen aus der Region 14:45 Uhr Fahneneinmarsch und Unterhaltung mit dem MV Karsee 16:30 Uhr Ausklang mit den LA PALOMA BOYS ... & Firmen 27.06.2022 Festabschluss & Feierabendhock im Festzelt, Eintritt frei! 15.30 Uhr Bläserklasse, Vororchester, Jugendkapelle 18:00 Uhr Feierabend hock mit der Band ACHTALBLECH Narrenzunft Raspler e.V. Ab heute veranstaltet der Musikverein Baindt anlässlich seines 111-jährigen Bestehens das Jubiläums-DorfMusik- Fest 2022. Dazu gratuliert die Narren- zunft Raspler recht herzlich und wünscht dem Musikverein für die Zukunft viele weitere erfolgreiche Jahre! Am Sonntag, 26.06.2022, würden wir Raspler uns um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Am Montag, 27.06.2022, folgt dann der traditionelle Feierabendhock zu dem wir uns ab 17:00 Uhr treffen wollen. Euer Zunftrat Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 12.07.2022 findet im Bischof-Sproll-Saal in Baindt unsere diesjährige Haupt- versammlung mit Wahlen statt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Vorstandschaft 7. Wahl der Kassenprüferinnen 8. Anregungen, Verschiedenes Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Anschließend werden wir mit einem Eisbecher der Eisdiele „La dolce Vita“ verwöhnt. Reitergruppe Baindt Der IPFZ Oberschwaben e.V. gratuliert Alena Bucher mit Sesar frá Hítarnesi ganz herzlich zum erneuten Titelge- winn Deutsche Meisterin 2022 Gelände- prüfung und Deutsche Vizemeisterin 2022 in der Vielseitigkeit auf der Deutschen Jugend Islandpferdemeisterschaft (DJIM) vom 16.06. - 19.06.22 in Ellringen und Julia Klenk mit Skuggi vom Seitenhof zur baden-württembergischen Meisterin 2022 im Spee- dpass auf der baden-württembergischen Meisterschaft vom 16.06. - 19.06.22 in Donzdorf Lara Vogler und Michaela Bucher Jugendwarte Blutreitergruppe Sonntag, den 03.07.2022; Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten Am Sonntag, den 03. Juli 2022 findet um 09:30 Uhr der Festgottesdienst mit Ein- zug der Standarten zum Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten statt. Freitag, den 08. Juli 2022 Heilig Blutfest in Bad Wurzach Am Freitag, den 08. Juli feiert die Stadt Bad Wurzach Ihr 95. Hl. Blutfest mit dem hochwürdigsten Erzabt von St. Ottilien, Herrn Wolfgang Öxler OSB, unter dem Leitwort : „Durch seine Wunden sind wir geheilt“. Unsere Blutreitergruppe wird daran teilnehmen und ist als Gruppe Nummer 62 der Zweiten Abteilung zugeordnet. Unser Quartier ist wieder bei der Familie Zweifel in Un- tergreut. Da wir der Zweiten Abteilung zugeordnet sind, ist der Abritt in Untergreut pünktlich um 7.00 Uhr geplant. Alle Blutreiter und Ministranten, die am Hl. Blutfest teil- nehmen wollen und noch nicht angemeldet sind, bitte unbedingt bis spätestens Montag, den 04.07.2022, Ihre Pferde mit Alter, Geschlecht, Farbe und Pferdebesitzer beim Geschäftsführer, Tel.: 07502-911515, anmelden. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollem Umfang stattfinden. Damit ver- bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die ver- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 schiedensten Weine aus dem Inland und von vielen ver- schiedene Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38 € und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 26.06. auf den Hochgerach Die erste Wanderung des Alpinteams geht am 26.06. auf den Hochgerach. Mit der Schnifis- Bergbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort starten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Insgesamt ist es eine Tour zum Einwandern. Wir freu- en uns über alle Teilnehmer, auch die, die sonst nicht im Alpinteam sind. Für Rückfragen bitte an Matthias Schupp wenden, am besten per E-Mail unter wanderwart@alpin- teambaindt.de. Treffpunkt zur Abfahrt in Fahrgemein- schaften ist an der Tennishalle Baindt um 7:00 Uhr. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Spende für das Jugendrotkreuz Wir möchten uns recht herzlich bei dem Kleiderba- sar-Team Baindt für die Spende bedanken. Im Jugendrotkreuz ist es uns sehr wichtig, dass jedes Kind oder Jugendliche/r bei uns mitmachen kann - un- abhängig vom sozialen Hintergrund. Aus diesem Grund gibt es keinen Mitgliedsbeitrag. Um Übungsmaterial für unsere Gruppenstunden, Einsatzkleidung für unsere Mit- glieder oder im Sommer einfach mal ein gemeinsames Eis finanzieren zu können, verkaufen wir z. B. auf dem Ni- kolaus-Markt Selbstgebasteltes oder Zuckerwatte. Diese Einnahmen haben natürlich auch uns die letzten beiden Jahren gefehlt und wir sind um so mehr auf Spenden an- gewiesen. Es freut uns deshalb besonders, dass das Klei- derbasar Team Baindt an uns gedacht hat und uns diese Spende zukommen hat lassen. Ein herzliches Dankeschön von unseren Mitgliedern für diese Spende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Blümleswanderung im Hochtobel Wir wandern vom Parkplatz beim Schwimmbad ins Lauratal hinab, ein kurzes Stück das Lauratal aufwärts und durch den Hochtobel wieder zurück. Wann: Sonntag, 03.07.2022 um 9.00 Uhr, Parkplatz Schwimmbad Nessenreben Rückkehr ca. 12.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 7 km, ca. 200 Hm. DieTobelwanderung kann nur bei trockenen Wegverhältnissen stattfinden. Ansonsten weichen wir auf breitere Waldwege aus. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk werden empfohlen. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung ab 29.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Ingrid Frank, E-Mail: ingridfrank.rv@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind willkommen! Von Eschanz bei Stein am Rhein zur Kartaus Ittingen (CH) Wir fahren mit der Fähre von FN nach Romanshorn und weiter mit der SBB nach Eschenz. Zurück über Frauenfeld nach Romanshorn. Wann: Sonntag, 10.07.2022 um 8.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg, Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 11 km, 350 Hm, Einkehr ist in Ittin- gen möglich. Fahrpreis 27 €, mit BahnCard 21 €. (Bodensee Ticket Ost + West) Das Bodensee Ticket kann auf der Fähre gekauft werden. Fahrt von RV nach FN mit dem 9 € Ticket. Wer kein Ticket hat nimmt bitte Rücksprache mit WF . Anmeldung ab 06.07.2022 - T. 07551-8313761. (Anrufbe- antworter) Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, Mund- und Nasenschutz. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Ambulanter Hospizdienst Weingarten „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möchten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Termine: Donnerstag, 30.06.22 und Dienstag, 26.07.22 jeweils 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an: 0751 18056382 Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Körper, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Mitarbeiterinnen des Ambulanten Hos- pizdienstes Weingarten Mittwoch, 29. Juni 2022, 15.00 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Guatemala, Brasilien und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus: Peru/Arequipa: 21.10 - 19.11.2022 (16 - 17 Jahre alt) Guatemala/Guatemala Stadt: 20.11. - 17.12.2022 (13 - 16 Jahre alt) Brasilien Sao Paulo 14.01. - 02.03.23 (14 - 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gast- familie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 25. Juni 2022 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr. Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Samstag, 25. Juni, 14 - 16.30 Uhr: Wildkräuter-Wissen Museumsakademie Bei diesem Kurs gibt Museumspädagogin und Kräuter- expertin Klara Metzler einen Einblick in ihr schier uner- schöpfliches Wissen über Garten- und Wildkräuter. Bei einem gemeinsamen Rundgang über das Museumsge- lände lernen Sie die verschiedenen Arten zu bestimmen und wie sie schon seit Generationen als Nutz- und Heil- pflanzen verwendet werden. Anschließend wird gemein- sam ein Kräutertee gemischt und ein Balsam angesetzt. Gebühr: 12 Euro (inkl. Eintritt) nur mit Voranmeldung. Sonntag, 26. Juni, 10- 18 Uhr: Auf ins Museum: Heuernte Einen Höhepunkt im bäuerlichen Jahr stellte stets die Heuernte dar, wenn die ganze Familie mit anpacken musste, um das wertvolle Futter zu mähen, zu wenden, zu Loreien zusammenzuziehen, zu Huizen aufzuschichten und später abzutransportieren. Für Groß und Klein gibt es viel zu sehen und mit anzupacken beim Sensen-Mähen, Huizen-Bauen oder beim Heukissen-Füllen. Mähvorfüh- rungen mit dem Pferdegespann und verschiedenen Old- timer-Traktoren runden das Programm ab. __________ Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonntag, von 10 - 17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.deFo to : M au ric e R es se l Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Foto: © Clipdealer/DEIKE 752R77K1 Werkzeugecke In diesem Rätsel sind 37 Werkzeuge versteckt. Sie können vorwärts und rückwärts, waagrecht und senk- recht gelesen werden, verlaufen aber immer über Eck. Jeder Buchstabe wird nur einmal verwendet. Wenn Sie alle Wörter gefunden haben, ergeben die übrig bleibenden Buchstaben – zeilenweise von oben nach unten gelesen – ein Arbeitsinstrument. ABISOLIERZANGE – ABZIEHER – AMBOSS – BEIL – BESEN – BIT – BOHRER – BOLZENSCHEIDER – BRECHSTANGE – CUTTER – DIETRICH – DORN – DRAHTBUERSTE – FEILE – FLIESENSCHNEIDER – HOBEL – LAUBSAEGE – LOETKOLBEN – MAURERKELLE – MEISSEL – OELFILTERSCHLUESSEL – PINSEL – RATSCHE – RECHEN – ROHRZANGE – SCHAUBZWINGE – SCHAUFEL – SCHLEIFPAPIER – SCHRAUBENSCHLUESSEL – SICHEL – SPACHTEL – SPATEN – STAHLLineal – STEMMEISEN – VOR- SCHLAGHAMMER – WASSERWAAGE – WINKEL Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 IMMOBILIENMARKT *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Öffnungszeiten:Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Sa 8.30 - 14.00 Uhr Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98, 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de g är t en Mit allen Sinnen: sehen, riechen, schmecken Sie die große Vielfalt unseres Rosen- und Kräutersortiments Samstag, 25. Juni 2022 von 9.00 bis 17.00 Uhr RosenRot & KräuterGrün Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist von Mittwoch, den 6. Juli bis einschließlich Freitag, den 8. Juli 2022 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich, Baindt, Tel. 4944 Vorankündigung Sommerurlaub: Vom 25. Juli bis einschließlich 12. August 2022 sind wir im Sommerurlaub. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich, Baindt, Tel. 4944 (nur 25.07. – 29.07.22) Sie haben ein Haus zu verkaufen? Wir, ein freundliches bodenständiges Paar mit einem Kind, suchen ein Haus mit großem Garten zum Kauf. Wo? Im ländlichen Raum naher Umkreis Baienfurt/Baindt/Weingar- ten/Ravensburg. Gern alleinstehendes Haus (evtl. mit Ein- liegerwohnung), ggf. auch Reihenhaus möglich. Wichtig: ru- hige Lage. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme. 0176/84506005 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE IMMOBILIEN ANKAUF MUT, HILFE, HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Dorfstraße 14 www.lion-divers.de 88364 Wolfegg 0160-94 68 35 14 Tauchschule Lion Divers Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Führen Sie an den Standorten Ravensburg oder Langenargen die Freigabeprüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarznei- mitteln durch. (Job-ID 34501) Produktionsmitarbeiter (m/w/d) Unterstützen Sie unsere Produktionsstätten in Ravensburg Mitte (Job-ID 32786), Ravensburg Süd (39985) sowie in Langenargen (37169) bei der Herstellung teils lebens- wichtiger Medikamente. Administrative Assistenz (m/w/d) New Business Unterstützen Sie uns in Ravensburg als administrative Assistenz und lernen Sie das New Business Development kennen. Sie koordinieren Termine, übernehmen die Korres- pondenz und erstellen Präsentationen sowie Angebote. (Job-ID 40463) Vorteile: attraktive Vergütung, modernes Umfeld Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Ausschreibungen gilt: Haben Sie Fragen an uns? Wir sind jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr unter Tel. 0751 3700-6322 für Sie erreichbar. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. Bei uns bekommen Sie vollen Rückhalt. Egal mit welchem Background. Bei uns bekommen vollen Rückhalt. Egal mit welchem STELLENANGEBOTE AUS DER LANDWIRTSCHAFT[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 21. April 2023 Nummer 16 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Die neue Plattform für Baindter Bürgerinnen und Bürger Unter dem Motto „Tu Gutes und rede darüber!“, startet ab sofort unsere neue Bürger- plattform. Ziel ist es, tolle Ideen und andere Anregungen in der Gemeinde zu teilen und zum Mitmachen anzuregen. Erzählen auch Sie anderen von Ihrem Engagement und Ihren Ideen, wie Sie unsere Gemeinde vielfältiger gestalten - Nachahmen ist dabei erwünscht. Sind Sie beispielsweise ehrenamtlich aktiv oder haben einen besonders naturnahen Gar- ten angelegt? Betreuen Sie Jugendliche oder kümmern sich um ältere Menschen in der Gemeinde? Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung einer Maßnahme wie Neo- phytenbekämpfung oder planen Sie eine Kindergruppe und suchen Verstärkung? Hier bieten wir Ihnen die Plattform für die Vernetzung untereinander. Im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt werden wir in Zukunft die eingesendeten Beiträge veröffentlichen. Erzählen Sie uns von Ihrer Idee, Ihrem Beitrag oder Ihren Zukunftsplänen für gemeinsame Projekte. Wir freuen uns jederzeit über Ihre Einsendungen an: helfen@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung „Insektensterben geht weiter“ Den Start machen die Naturfreunde Baindt Woran liegt das? Die Ursachen für das Insektensterben sind vielfältig. Um den Insektenschwund zu stoppen, müssen wir den ne- gativen Auswirkungen entgegenwirken. Dazu zählen bei- spielsweise die Art der Bodenbearbeitung, der allgemeine Flächenverbrauch, die Versiegelung und Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen- und Siedlungsbau, karge Privatgärten, „Verschmutzung“ durch Licht oder auch Auswirkungen durch den Klimawandel. Dabei be- nötigen wir die Insekten dringend. Bild: Ausschnitt Insektenareal Zeppelin- straße/alte B30-Trasse Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Rund 80 Prozent unserer heimischen Wild- und Kulturpflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Dabei können Honigbienen nur einen verschwindenden Teil beitra- gen – die überwiegende Aufgabe erfüllen unsere Wildbienen und -insekten. Zum anderen übernehmen Insekten einen wichtigen Teil innerhalb der Nahrungskette und unterstützen die biologische Schädlingsbekämpfung. Was kann jede(r) Einzelne tun? Im Kleinen kann Jede(r) selbst etwas tun; zum Beispiel im eigenen Garten. Biodiversität heißt das Zauberwort! Die Gemeinde ist bemüht mit gutem Beispiel voranzugehen: In den letzten Jahren wurden „nutzlose“ Beete und Grünflächen nachhaltig in wertvolle insektenfreundli- che Blühflächen verwandelt. Machen wir es nach und verwandeln auch unsere heimischen Gärten in nachhaltige Biotope. Dazu gibt es viele Anleitungen im Internet. Naturschutzver- bände wie NABU, BUND und unser hiesiger Landschaftserhaltungsverband (LEV) halten ebenfalls gute Anleitungen parat. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich gerne an uns, die „Naturfreunde Baindt“. Sie erreichen uns per E-Mail unter: naturfreunde-baindt@tonline.de Unser Motto: Ich bin „natürlich“ dabei Wir brauchen Unterstützung! Derzeit bauen und installieren wir Insektenareale (Insektenhotels, Insektenstelen, Totholzbe- reiche, Sandarien) im gesamten Gemeindegebiet. Dazu benötigen wir weiteres geeignetes Bau- und Füllmaterial: - abgelagerte Harthölzer, mind. 12 cm stark - Bretter und Kanthölzer - Schilf und Bambus, bis 10 cm Durchmesser - markhaltige Stängel von Brombeere, o. ä. Wenn Sie hierzu etwas beitragen können, dann melden Sie sich bitte unter der genannten E-Mail-Adresse bei uns. Wir holen es gerne ab. Vielen Dank! Wer möchte mitarbeiten? Dankbar sind wir auch über Jede(n), die/der uns beim Bau und der Installation helfen möchte. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, dann halten wir Sie gerne über unsere Aktionen auf dem Laufenden. Kontaktdaten: Telefonnummer: 01608432779 oder tagsüber 07515696615 (geschäftlich) E-Mail: romabaindt@t-online.de Ihre „Naturfreunde Baindt“ gez. Roland Maier Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stadtradeln 2023 Auf die Räder, fertig, los! – Ab dem 24. Juni 2023 tritt ganz Baindt beim Stadtradeln an! Auch in diesem Jahr radelt die Gemein- de Baindt wieder für ein gutes Klima. Das fünfte Mal in Folge nehmen wir an der Aktion „STADTRADELN“ des Land- kreises teil. Vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 kön- nen Kilometer, die mit dem Fahrrad zu- rückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und da- mit auch noch etwas Gutes für das Kli- ma zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, ar- beiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgeleg- ten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRA- DELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. Sie können sich schon heute über https://www.stadtradeln.de/baindt oder über den nebenstehenden QR-Code anmelden. Machen Sie mit, haben Sie Spaß und tun Sie Ihrer Gesundheit sowie der Umwelt gleichzeitig noch etwas Gutes – jeder Kilometer zählt! Wir freuen uns über viele motivierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Amtliche Bekanntmachungen Herzliche Glückwünsche zur Erstkommunion Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Baindter Erstkommu- nionkindern zu ihrer Ersten Heiligen Kommunion und wünsche ihnen einen frohen und gesegneten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Die Waldbox kommt am 12. Mai 2023 nach Baindt! Der Wald ist Lebensraum für eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren. Er ist auch Erholungs- und Erlebnisraum für Menschen, liefert wichtige Rohstoffe und nicht zu vergessen, er ist ein bedeutender Sauerstofflieferant. Das Wunder des Waldes erlebbar zu machen, ist eine der vielen Aufgaben unserer Förster und Waldpäda- gogen. Um Familien ein solches Angebot in der Nähe zu ermöglichen, hat die Gemeinde Baindt die Waldbox des Landkreises Ravensburg eingeladen. Ausgestattet mit allen notwendigen Materialien und Werkzeugen sollen über das Jahr 2023 verteilt verschiedenen The- men des Waldes mit dem Förster und Waldpädagogen Christian Reich erfahren sowie erlebt werden. Dies ist ein kostenloses Angebot und richtet sich insbesonde- re an Familien mit Kindern im Alter zwischen 3-5 Jah- ren in Begleitung eines Erwachsenen, oder 6-12 Jahre ohne Begleitung. Der erste Termin findet am Freitag, den 12. Mai 2023 um 15:00 Uhr statt. Treffpunkt ist der Waldspiel- platz-Grünenberg. Die Dauer beträgt etwa zwei Stunden. Bringen Sie bit- te ausreichend zu Trinken, bei Bedarf ein Vesper und eine Sitzunterlage mit. Wir freuen uns sehr, die Waldbox bei uns begrüßen zu dürfen und auf viele schöne sowie lehrreiche Mo- mente im Wald. Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Orts- mitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Um- kleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefun- den werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben wer- den müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude bei- spielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nut- zern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Zie- geleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Rich- tung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungs- plan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum An- bau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Pla- ner über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorha- ben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bau- vorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Ge- meinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeinde- verbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Redu- zierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Der- zeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen An- gebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist da- bei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhaus- gasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsha- ringangebot sind die beiden geplanten vorderen Park- plätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Ge- meinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zu- gestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Park- plätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedin- gungen werden in einem entsprechenden Gestattungs- vertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemein- deverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatz- beschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-pro- zentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversamm- lung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental be- schlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobi- litätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeinde- verbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitäts- plans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsminis- terium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wur- den die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürger- schaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wur- de beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer ho- hen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klima- mobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausge- legt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Ok- tober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Lan- des Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamo- bilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berech- nung der CO2-Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finan- zierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Ab- rissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppen- häusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls be- gonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Ver- glasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Verga- beportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konn- te. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Ab- rissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppen- häusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls be- gonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fas- sadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit aus- geschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsver- zeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Ver- schließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Sta- tik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holz- bau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fas- sade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Orts- mitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neu- gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Ver- einen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazu- gehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z. B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis Sep- tember) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zu- schuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bus- haltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als er- hofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneu- gestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffent- licht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Fir- men angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroar- beiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbei- ten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroar- beiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmit- te wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5 %, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5 % auf 15 % der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitions- vertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um 1,- € je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Per- sonalkosten wird mit 4 % angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5 % auf 15 % wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzo- gen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4 % in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musik- schule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrau- ensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschu- le zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förde- rung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenange- bot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule ab- gedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unter- richtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkus- sionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fach- kräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit de- ren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20 % ab 1.1.2023 ➔ Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversamm- lung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich 3,- € ab 1.10.2023 ➔ Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordent- lichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstim- mung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf 31,- € monatlich ➔ Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordent- lichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstim- mung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5 % ab 1.1.2024 ➔ Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen über- bracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öf- fentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Mi- nispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stö- ßen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlis- sen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein An- gebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneu- erung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebüh- renrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grund- sätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseiti- gung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabga- bengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen he- rangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergeb- nis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommu- nalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022 - 2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Ge- bührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vor- jahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betref- fenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskre- panz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahres- vergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge perioden- gerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskos- tenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebüh- renrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nach- träglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Be- triebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkula- tionszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydrau- lik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu ver- messen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Ent- wässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Wei- tere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkont- rollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebs- kostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kos- tenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszuglei- chen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalum- lage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbe- reich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaus- halt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbe- reich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaus- halt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wur- de dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Be- stellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschus- ses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ra- vensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestel- len. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermitt- lung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Wald- spielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nach- rangig erfolgt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. April und Sonntag, 23. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. April Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Sonntag, 23. April Land Apotheke in Horgenzell, Kornstr. 16, Tel.: (07504) 9 13 35 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 9. April 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Herrn Fritz Haußmann herzlichst und wünsche ihm alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit. Der Jubilar erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. April 23.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 26.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 29.04. Maibaumstellen Landjugend DP 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Wir suchen Sie! Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2023 für den Kin- dergartenbereich - ein/e staatl. anerkannte/n Erzieher/in und/oder pä- dagogische Fachkraft (100 % Beschäftigungsumfang) - ein/e Freiwillige/n für ein FSJ - eine flexible Krankheitsvertretung Wir suchen eine engagierte, aufgeschlossene Person, mit Fach- und Sozialkompetenz, die gerne kooperativ mit El- tern, Trägern und Institutionen zusammenarbeitet, sowie Freude und Interesse an christlichen Werten hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis 01.05.2023 bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4 , 88353 Kißlegg, z.Hd. E. Krügel ekruegel@ kvz.drs.de sowie bei: LeitungStMartin.Baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter, Tel. 07502 2678. Wir freuen uns auf Sie! Zur Information Des einen Freud, des anderen Leid Die Biber sind zurück - auch in Baindt Nachdem der Biber nun auch auf der Baindter Gemar- kung aktiv ist, scheiden sich die Geister, ob dies als posi- tiv oder negativ betrachtet werden soll. An dieser Stelle eine Einschätzung der Biberbeauftragten Frau Marouni: Der Europäische Biber (Castor fiber) ist das größte Na- getier Europas. Anfang des 19. Jahrhunderts ist er durch aktive Bejagung und Lebensraumverlust nicht nur in Deutschland, sondern europaweit fast vollständig ver- schwunden. Dank Bemühungen des Naturschutzes, konn- ten sich wenige kleine Populationen halten, beispielswei- se in der Region Mittlere Elbe in Sachsen-Anhalt. Aktuell leben in Deutschland laut der Deutschen Wildtierstiftung ca. 40.000 Biber. Heutzutage gibt es viele Vorurteile gegenüber dem Bi- ber- etwa über eine unkontrollierte Vermehrung. Biber weisen eine hohe Jungtiersterblichkeit aus. Etwa 60 - 75 Prozent der Jungtiere überleben die ersten zwei bis drei Lebensjahre nicht. Kommt es gerade im Frühjahr zu Star- kregen, sind die Jungtiere meist zu schwach um den Bau zu verlassen und ertrinken. Hinzu kommen Straßenun- fälle, Vergiftungen und Feinde wie Greifvögel, Füchse oder Raubfische. Auch die Umstellung im Winter von krautiger Nahrung auf holzige Anteile überleben nicht alle Jungtiere. Die Nahrungsmenge, die eine Biberfamilie tatsächlich zu sich nimmt wird oftmals überschätzt. Über den Sommer verzehrt er hauptsächlich krautige Pflanzen, die er am Ufersaum findet. Auch dem Mais als Energiepflanze ge- genüber, ist er nicht abgeneigt. Die Rinde von Bäumen ist reine Winternahrung. Die spitzen Stümpfe und Sand- uhrförmig angenagten Bäume springen jedoch beson- ders dann ins Auge, wenn das satte Sommergrün fehlt. Auch nach dem Fällen sind diese noch über Jahre zu se- hen. Dadurch kann es täuschen, dass der Biber eine ast- ronomische Futtermenge pro Tag benötigt. Eine fünfköp- fige Biberfamilie fällt durchschnittlich etwa 50 Stämme mit einem Durchmesser von 18 cm pro Jahr. Verfangen sich ein paar der Bäume im Astwerk, oder werden vom Menschen beseitigt, steigt die Zahl der Fällungen leicht an. Dies wäre demnach ein Bruchteil von dem, was in der Forstwirtschaft gefällt wird. Die bevorzugten Baumarten für den Biber sind Weiden und Zitterpappeln. Diese wei- sen eine hohe Regenerationsfähigkeit auf und sind wirt- schaftlich für den Menschen uninteressant. Für den Bau neuer Autobahnen und Versiegelung von Flächen werden jährlich Millionen von Bäumen gefällt. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Dort wo ein Baum im Biberrevier fällt, stellt sich bald wie- der Verjüngung ein. Die ersten Stockausschläge im April, lassen die Biberreviere dann wieder grüner wirken. Selten gewordene Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen und viele andere freuen sich über die geschaffenen Feuchtgebiete. Dem dramatischen Rückgang unserer Artenvielfalt stellt sich der Biber somit teilweise aktiv entgegen. So über- nimmt der Biber eine Ökosystemdienstleistung und da- mit eine Aufgabe, die auch für uns Menschen von hoher Wichtigkeit und Interesse ist. Dass Biber durch ihre landschaftsgestalterischen Ak- tivitäten auch Probleme und Schäden verursachen ist unbestritten. Die Aufgabe des Bibermanagements der Landkreise beinhaltet deshalb das Eingreifen und Finden von Lösungsansetzen unter Beachtung verschiedener Aspekte und Richtlinien, welche möglichst alle Beteilig- ten zufriedenstellen kann. Keine einfache Aufgabe. Auch die Gemeinde Baindt wird vom Biber immer wieder vor Aufgaben gestellt, deren Lösung zeit- und arbeitsintensiv für alle Beteiligten ist. Ein Tipp von uns: ein Ausflug ins Biberrevier lohnt sich, denn hier findet sich eine ausgesprochen intensive An- sammlung von Flora und Fauna. Einen großen Spaß ha- ben besonders Kinder dabei, die Biberspuren zu ent- decken und zu verfolgen. Dabei kann beispielsweise Ausschau nach Fraßspuren, Pfotenabdrücken, Fluchtröh- ren, Damm, Biberburg, oder Biberrutsche gehalten wer- den. Aber Achtung! Biber stehen unter Naturschutz. Das Fangen, Vergrämen oder gar Töten steht unter Strafe, darunter fällt auch jeglicher Eingriff in ihre Reviere und Behausungen. Wenn Sie Gefallen gefunden haben an unseren großen Nagern, können Sie die Spuren unserer hiesigen Familien bei einem Spaziergang am unteren Abgebrochenen Weiher, Stockweiher, Egelsee, Glogge- reweiher oder Tiefweiher verfolgen. Ihre Biberberaterin Sara Marouni Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hohe Nachfrage in Sachen Notvorsorge und Selbsthilfe Seit Ende Januar 2023 bietet der DRK-Kreisverband Ra- vensburg e.V. kostenlose 90-minütige Schulungen für die Bevölkerung zu Vorbeugung und Reaktion in Notlagen an. Rund 500 Bürgerinnen und Bürger haben bislang an den Schulungen teilgenommen. „Mir waren die Risiken gar nicht so bewusst“, sagte eine Teilnehmerin nach der Schulung, „unglaublich, wie umfangreich das Thema ist. Jetzt weiß ich, was ich zu tun habe“. Extremwetterereignisse, Erdbeben, großflächige Strom- ausfälle, zahlreiche Katastrophen- und Krisenfälle können die Bevölkerung in eine Notsituation bringen. Das Hil- feleistungssystem des Staates reagiert schnell in solchen Szenarien, aber da in Notlagen oftmals jede Sekunde zählt und vor allem in größeren Krisen die Rettungskräf- te nicht überall sein können, ist die eigene Vorsorge das beste Hilfsmittel. „Wir wollen die Bevölkerung in diesem Bereich der Notvorsorge und Selbsthilfe in Katastrophen- und Notsituationen informieren und sensibilisieren“, so Gerhard Krayss, DRK-Kreisgeschäftsführer. „Das ist uns mit diesem Bildungsangebot gelungen!“ Die Schulung des DRK-Kreisverbandes richtet sich an Erwachsene aller Altersgruppen. Die nächste Schulung findet am Mittwoch, 15.05.2023, von 18:00 - 19:30 Uhr, im DRK in Ravensburg statt. Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter www.drk-rv.de/blackout. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. April - 30. April 2023 Gedanken zur Woche: Gott gebe dir für jeden Sturm einen Regenbogen, für jede Träne ein Lachen, für jede Sorge eine Aussicht und eine Hilfe in jeder Schwierigkeit, für jedes Problem, das das Leben schickt einen Freund es zu teilen, für jeden Seuf- zer ein schönes Lied und eine Antwort auf jedes Gebet. (Altirischer Segenswunsch) Samstag, 22. April 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Luana und Gabriela 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 23. April - 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion 19.00 Uhr Baienfurt - „Brass Facts“ Konzert vom För- derkreis Kirchenmusik Montag, 24. April 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst mit den Erstkom- munionkinder mit Segnung der religiösen Ge- genstände Dienstag, 25. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 26. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Donnerstag, 27. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 28. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 29. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, gestaltet als musi- kalischer Gottesdienst mit Barbara Schilling (Chello) († Pia und Baptist Heilig, Albertine Bickel, Anna und Helmut Schmitz, Lucia, Max und Paula Fi- scher, Familie Schnell mit Angehörigen, Fami- lie Kienhöfer mit Angehörigen, Erich Henzler, Sieglinde Kösler, Jahrtag: Maria Henzler) Sonntag, 30. April 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Folgende Kinder empfangen am Sonntag 01. Mai 2022 das Sakrament der Erstkommunion Babic Filip, Buchmüller Ida, Chime James, Frick Maya, Geng Lene, Hill Chiara, Hinner Credric, Joachim Franzis- ka, Kaplan Silas, Koglin Lisa, Kraus Emma, Kreutle Ja- kob, Krizikalla Noah, Malsam Mia, Mayer Ronja, Möhrle Louisa, Rößner Sophia, Rommer Finn, Schnez Daniela, Schützbach Emil, Schumann Alexander, Stengele Lukas Feier der Erstkommunion - 23. April 2023 Die Hauptproben der Erstkommunikanten ist am Sams- tag, 04. Mai um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treffpunkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erst- kommunikanten treffen sich (mit den Gottesdiensteam) um 9.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotogra- fiert Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vorge- sehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 24. April: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Donnerstag 08. Juni Fronleichnam 08.30 Uhr Fronleichnams-Gottesdienst + Prozession (Die Kinder dürfen mit ihren Gewändern und mit Blumen- körbchen die Prozession begleiten) Abgabe der Gewänder: Donnerstag, 15. Juni von 15.00 - 18.00 Abgabe der Ge- wänder im Pfarrhaus Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibeltagen dabei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 30,-- Euro, 2. Kind 20,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen... Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Jahreshauptversammlung Josefine-Heine-Stiftung Am 07. März 2023 fand die Jahreshauptversammlung der gemeinnützigen Josefine-Heine-Stiftung statt. Hierzu trafen sich der Stiftungsvorstand, bestehend aus Herrn Pfarrer Staudacher (Vorsitzender), Herrn Stephan Winkler (stellvertretender Vorsitzender) und Herrn Josef Rottach (Beisitzer), sowie der Stiftungsbeirat, bestehend aus Herrn Rudi Heilig und Herrn Werner Elbs. Die Josefine-Heine-Stiftung unterstützt die religiöse und kirchliche Jugendarbeit durch Bereitstellung von Mitteln zu Gunsten der katholischen Kirchengemeinde Baindt aus den Erlösen des Stiftungsvermögens. Der Sitz der Stiftung ist in Baindt, sie ist selbstlos tätig und als gemeinnützig anerkannt und darf Spenden und weitere Vermögenszu- wendungen (Zustiftung) annehmen. Die Jahreshauptversammlung begann mit dem Bericht über die Förderungen der kirchlichen Jugendarbeit im Jahr 2021 und 2022: - Im Jahr 2021 fanden coronabedingt keine Aktivitäten im Förderbereich der Stiftung statt, da der Jugendbe- trieb ruhte. Es lagen somit keine Förderanträge vor. - In 2022 wurden die Ministranten bei der Beschaffung von Materialien für die Gruppen- und Jugendarbeit un- terstützt. - Die erstmals in 2022 in den Sommerferien stattfindende Kinderbibelwoche wurde ebenfalls finanziell unterstützt. Nach Vortrag der beanstandungsfreien Kassenprüfung für die Jahre 2021 und 2022 wurde mit der Genehmigung des Vermögensberichtes durch Vorstand und Beirat die ordnungsgemäße Führung der Stiftungsfinanzen fest- gestellt. Abschließend wurde über die vorliegenden Förderanträge für 2023 beraten: - Die Stiftung wird die Romwallfahrt der Ministranten durch Abfederung von Härtefällen unterstützen. - Das Kinderbibelwoche-Team der in den Sommerferien stattfindenden Kinderbibelwoche wird wieder mit einem Förderbetrag pro teilnehmendem Kind unterstützt. - Der Kinderchor Baindt wird bei der Teilnahme am Diö- zesan-Kinderchortag ebenfalls mit einem Förderbetrag pro teilnehmendem Kind unterstützt. Gehen weitere Förderanträge im laufenden Jahr ein, wird der Vorstand fallweise über diese beraten und entscheiden. Für den Stiftungsvorstand Stephan Winkler Spendenkonto: Josefine-Heine-Stiftung IBAN DE48 6506 2577 0069 0610 09 BIC GENODES1RRV Gesundheit und Wohlbefinden mit Kneipp Andrea Grabherr, Referentin für „Frau und Gesundheit“ bei der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, bietet am Donnerstag, 27. April, von 19 bis 20.30 Uhr im Rahmen des Kursprogramms der Katholischen Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. einen Vortrag zum Thema „Gesund- heit und Wohlbefinden mit Kneipp“ an. Die Veranstaltung findet in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Kneipp bedeutet mehr als Wasseranwendungen. Vor über 150 Jahren hat Pfarrer Sebastian Kneipp ein ganzheitli- ches Gesundheitskonzept entwickelt. Schon zu Lebzeiten hatte er viel Erfolg mit seinen Methoden. Das Gesund- heitskonzept nach Kneipp kann ganz einfach zu Hause und im Alltag als Präventionsmaßnahme integriert wer- den. Der Zeitaufwand dafür ist sehr gering und die Wir- kung effektiv. Der Abend gibt einen Einblick in die fünf Elemente nach Kneipp und Anregungen dafür, wie diese praktisch umgesetzt werden können. Die Referentin be- sitzt eine Ausbildung nach Kneipp. Kooperationspartner der Katholischen Erwachsenenbil- dung Kreis Ravensburg e.V. ist die Katholische Arbeitneh- merbewegung KAB. Eine Anmeldung ist bis zum 25. April über www.keb-rv.de erforderlich. Die Kursgebühr beträgt 7 €. Gott?-Gott!-Gott* - Gottesbilder im Wandel Die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veranstaltet in Kooperation mit dem Haus der Katho- lischen Kirche am 25. April einen Abend zu Thema „Got- tesbilder im Wandel“. Referent ist der Theologe, Philosoph und Ethiker Dr. Hans-Martin Brüll. Veranstaltungsbeginn ist um 19.30 Uhr. Die Gottesfrage stellt sich immer wieder neu. Diese Frage ist persönlich. Sie hat eine theologische, philosophische und ethische Dimension. Die Antwort auf diese Frage hängt ab von den Bildern von Gott, die sich Menschen seit Jahrtausenden machen: ist es der allmächtige Gott, der strafende, der barmherzige? Ist der Gott der Philosophen gemeint oder der Gott der Bibel? Ist Gott ein Mann, eine Frau oder Transgender? Oder ist er/sie gar nicht existent? Dazu kommt noch der Widerspruch: Obwohl die Bibel, der Islam und das Judentum verbieten, sich ein Bild von Gott zu machen, geschieht dies trotzdem. Der Vortrag mit interaktiven Anteilen entfaltet die ver- schiedenen Gottesvorstellungen anhand von Bildern. Er lädt Zuhörerinnen und Zuhörern zu einer Auswahl ein, welchem Gottesverständnis sie eher folgen möchten und welchem eher nicht. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung im Haus der Ka- tholischen Kirche in Ravensburg unter www.keb-rv.de hilft den Organisatoren, die Veranstaltung besser zu planen. Einladung Seniorentreff „Singen macht Spaß, Singen tut gut, Singen macht munter und Singen macht Mut! Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Frühlingsfest am Mittwoch, 26. April 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Spro- ll-Saal. Begrüßen Sie mit uns den Kirchenchor Baindt unter der Leitung von Rainer Strobel. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Frauenbund Baienfurt Einladung Donnerstag, 27.4.2023 ab 14.30Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein Samstag, 29.4.2023 Tag der Diakonin Konzert in Ravensburg mit „Fields of green, Irish Folkband, Kath. Kirche St. Jodok, Ravensburg, Eisenbahnstr. 20 Beginn 17.00 Uhr Diese Einladungen gelten auch für Nichtmitglieder. Dienstag, 9.5.2023, ca. 15.00 Uhr Maiandacht in der Kirche St. Peter und Paul in Weissenau. Näheres wird noch bekannt gegeben. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. April 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27-28a Samstag, 22. April Baindt Konfisamstag, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 23. April Misericordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst zur Konfi, vor dem Ev. Gemeindehaus oder bei Regen in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich- Bonhoeffer-Saal Montag, 24. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 26. April 15.30 Uhr Baienfurt Hauptprobe Konfi (alle gemeinsam!!!), Ev. Kirche Samstag, 29. April 10.00 Uhr Baienfurt Konfi I, Ev. Kirche 11.30 Uhr Baienfurt Konfi II, Ev. Kirche Sonntag, 30. April Jubilate 10.00 Uhr Baienfurt Konfi III, Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 11.30 Uhr Baienfurt Konfi IV, Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Eines der ältesten christlichen Mo- tive, ist das Bild vom guten Hirten in den römischen Katakomben. Menschen erkannten in der ganzen Wesensart von Jesus Gottes für- sorgliches Wirken, wie es schon im Psalm 23 heißt „Gutes und Barm- herzigkeit werden mir folgen mein Leben lang und ich werde bleiben im Hause des Herrn immerdar.“ Wenn Jesus von sich als dem guten Hirten spricht, macht er noch eine weitere Perspektive stark: Das Hören auf seine Stimme, auf sein wegweisen- des Wort und die Reaktion darauf in der Nachfolge. Ewiges Leben ist damit keine endlose Verlängerung vom Leben hier auf der Erde - das wäre in vielen Fällen eher eine Strafe - sondern Leben in geheilter, versöhnter und erneuerter Beziehung mit meinem Ursprung und Ziel. So ein Leben beginnt nicht erst irgendwann einmal, son- dern in dem Moment, in dem ich mich auf diesen guten Hirten einlasse. Auf Jesus zu hören, ihn wirklich kennenzulernen und mit ihm durchs Leben unterwegs zu sein - das ist Leben in Ewigkeitsqualität - und dafür ist von Ostern her noch nicht einmal der Tod ein Ende. In diesem Sinne eine frohe und zuversichtliche Osterzeit, im Unterwegssein mit dem guten Hirten! Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den je- weiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ganz schön mutig! - Königin Ester traut sich was Nach unserer bewegenden Oster-Einheit und den Ferien geht es nächste Woche in der Kin- derkirche weiter mit einer noch viel älteren Geschichte aus der Bibel. Wir hören von ei- ner starken Frau - Königin Ester. Wenn Du mehr über ihr abenteuerliches Leben und Wirken erfahren und mit uns feiern, basteln, singen, spielen und nachdenken magst, dann komm ab nächsten Sonntag um 10.30 Uhr ins Ge- meindehaus im Öschweg. Das Team der Kinderkirche freut sich auf Dich! Kanal abrufbar. ------ Außensanierung unserer Evangeli- schen Kirche in Baienfurt Liebe Gemeindemitglieder, sicher haben Sie schon wahrgenommen, dass sich am äußeren Erscheinungsbild unserer Evangelischen Kirche in Baien- furt schon etwas geändert hat. Das aufgestellte Bau-Gerüst ist Vorbote einer umfassenden Außensanierung, bei der es nicht nur darum geht, die Witterungsspuren auszubessern, die Bau- substanz auch weiterhin zu schützen und dem Gebäude einen frischen Anstrich zu verpassen. Wir müssen auch den Dachstuhl unserer Kirche erneu- ern lassen, für die nächsten Jahrzehnte der Rissbildung im Mauerwerk oder im Fensterbereich vorzubeugen und damit wichtige statische Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen. Danke, dass Sie durch Ihre Kirchenmitgliedschaft diese drin- gend notwendige Sanierungsmaßnahme möglich machen. Für jedes Gebet für das Gelingen dieses Bau-Vorhaben sind wir dankbar, denn „wenn nicht der HERR das Haus baut, bauen umsonst, die daran bauen.“ Wem es möglich ist, sich auch darüber hinaus finanziell an den auch für uns exorbitant gestiegenen Preisen im Bau-Gewerbe zu beteiligen, kann sich dafür sehr gern im Pfarrbüro melden, damit wir Ihnen eine Spendenbeschei- nigung ausstellen können. Für alle Unterstützung Ihnen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Ihr Pfarrer Martin Schöberl Einschränkungen während der Außensanierung der Ev. Kirche Aufgrund der nun begonnenen Außensanierung der Ev. Kirche in Baienfurt, kann der dortige Schaukasten zur Zeit nicht mehr aktualisiert werden. Als Übergangslösung werden wir die aktuellen Mitteilungen am Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30, aushängen. Bitte beachten Sie auch die Angaben im Amtsblatt und auf unserer Homepage. Leider ist während dieser Zeit außerdem der barrierefreie Zugang durch das Gerüst versperrt. Wir hoffen sehr, dass diese Einschränkung nur von kurzer Dauer sein wird. Vie- len Dank für Ihr Verständnis. ------ Eine Kinder-„Gärtnerin“ mit Leib und Seele geht in den (Un-)Ruhestand Mit großer Dankbarkeit für alle Herzlichkeit, ihre große Flexibilität in ihrer Arbeit als Erzieherin in der Kindergar- ten- und Krippengruppe, sowie ihr stets offenes Ohr für Elternschaft, Kinder und Kolleginnen verabschiedete die ganze Mannschaft des Evangeli- schen Kindergartens Arche Noah Eva Buffler in der Woche vor Palmsonntag in den Ruhestand. Seit September 2009 war Frau Buffler zunächst als Vertretungskraft, ab März 2010 dann als festange- stellte Erzieherin in unse- rem Kindergarten tätig. Dass Kindergartenkin- der einen Zugang zu den Feld-Früchten entwickeln, die im eigenen Garten an- gebaut werden können, zu dem, was in der Schöpfung wächst und gedeiht, war ihr ein echtes Herzensanliegen und eine große Bereicherung für unseren Kindergarten. Für ihren Ruhestand erhielt sie daher liebevolle, persönli- che Abschiedsgeschenke, darunter waren ein Pflaumen- baum für den eigenen Garten, ein Rezeptkalender für saisonale Gerichte sowie ein Gutschein für die Gärtnerei, um auch im (Un-) Ruhestand ihrer Liebe zur Natur weiterhin viel Raum ge- ben zu können. Ein großes Dankeschön im Namen der ganzen Kirchen- gemeinde, sowie die besten Segenswünsche für die neu gewonnene, selbstbestimmte Zeit! Ihr Martin Schöberl, Vorsitzender des Kindergartenaus- schusses ------ Sing & Pray Singend beten - das ist die Idee der Psalmen Israels und der Lobpreis- lieder unserer Tage! Und weil das gemeinsam schöner ist als allein zu Hause, werden wir nach den Pfingstferien einen nicht nur von mir lang gehegten Wunsch endlich in die Tat umsetzen: Gemeinsam legen wir die Woche an einem Samstagabend mit Liedern aus dem neuen Liederbuch „Wo wir dich loben - plus“ ganz bewusst in Gottes Hände zurück, loben, klagen, danken und bitten mit Liedern. „Wer singt, betet doppelt“ - so hat schon Augustinus die Erfahrung beschrieben, dass die Musik das Gebet noch einmal auf einer anderen Ebene trägt, uns ermutigt, kreativ werden lässt und tatsächlich ver- ändert. Wer Lust hat, in unserem Musikteam mitzumachen, das durch den Lobpreislieder-Sing-Abend begleitet, melde sich bitte einfach kurz im Pfarramt. Auch allen anderen: Herzliche Einladung zum Teilnehmen und Mitsingen in diesem neuen Lieder-Format im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. - Denn Singen ist gesund - für Leib und Seele! Geplanter Termin: 8. Juli um 19 Uhr im Bonhoeffer-Saal, Baindt. Herzlichen Gruß: Euer Martin Schöberl, Pfarrer Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 ZUM VORMERKEN Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meineSitua- tion hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Ant- worten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannes- evangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Der Kreative Montag bietet an April 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fanta- sieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschungen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Wilder Ritt in Neuravensburg SV Neuravensburg - SV Baindt 3:4 (1:1) Sechs Tage nach dem knappen Sieg gegen den direkten Konkurrenten aus Ailingen, gas- tierte der SVB am Sonntagnachmittag beim Tabellenletzten aus Neuravensburg. Das Team von Trai- ner Durach konnte in dieser Saison zwar erst zwei Siege einfahren, einen davon jedoch vor einigen Wochen ge- gen die TSG Ailingen, wodurch die Baindter Mannschaft im Vorfeld durchaus gewarnt war. Zudem bereitete SVB- Coach Rädel die Personalsituation in der Defensive vor dem Spiel etwas Kopfzerbrechen: Bolgert und Tobias Szeibel fielen für die Partie aus, wodurch der eigentlich angeschlagene Kneisl doch von Beginn an ranmusste und Schimanowski 15 Minuten vor Spielbeginn von der Zuschauertribüne noch auf die Ersatzbank wechselte. Bei anhaltendem Dauerregen hatte neben der neu-for- mierten SVB-Viererkette aber auch die restliche Baindter Mannschaft Schwierigkeiten ins Spiel zu finden, da der SVN mit einer tiefstehenden Grundordnung dem SVB zu- nächst kaum Räum anbot. Nach einer ersten Torannähe- rung des SVN in der Anfangsphase, vergab Boenke fast im Gegenzug aber dennoch den frühen Führungstreffer. Da sich ins Baindter Spiel immer wieder kleinere Unzu- länglichkeiten einschlichen, kam der SVN mehrmals durch schnelle Gegenstöße gefährlich vors Tor, wobei unter an- derem Leonhardt an der Latte scheiterte. Wenig später markierte Stolberg daher auch nicht ganz unverdient das 1:0 für den SVN, nachdem sich der SVB beim schnellen Konter der Gastgeber etwas zu träge im Umschalten von Offensive auf Defensive zeigte (32.). Die Baindter Mann- schaft wurde nach dem Gegentreffer aber deutlich akti- ver und drängte darauf, den Ausgleich vor der Pause zu erzielen. Zunächst wurde Dischls Abschluss aus kurzer Distanz noch geblockt (43.), in der Nachspielzeit servier- te Fischer dann aber eine Maßflanke auf den Kopf von Thoma. Dessen Kopfball wurde ebenfalls geblockt, den Rebound jagte der Baindter Kapitän aber energisch zum 1:1-Halbzeitstand über die Linie (45+2.). Während Linksaußen Fischer nach seiner wichtigen Vor- arbeit zum 1:1 verletzungbedingt vom Platz musste, wurde in der 47.Minute klar, dass ihm dessen Ersatz in Sachen Schnelligkeit kaum in etwas nachstand. Denn so ließ der eben eingewechselte Fink auf der linken Seite gleich drei Verteidiger hinter sich und bediente mustergültig Mit- telstürmer Boenke, welcher zum 1:2 einschob. Beflügelt vom schnellen Führungstreffer dominierte der SVB in der Folge die Partie, wobei sich vor allem Fink weiterhin sehr auffällig präsentierte. Sein wuchtiger Abschluss von der Strafraumkante sprang an beide Innenpfosten, am Ende jedoch nicht ins Tor, und sein starker Seitenwechsel we- nig später auf Dischl brachte beinahe das 1:3 ein. Dieses sollte einige Minuten später dann aber verdientermaßen Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 folgen, wobei Boenke erneut von Fink im Strafraum be- dient wurde. Baindts Nummer 7 verarbeitete die Kugel stark, ließ den Verteidiger mit einer Schusstäuschung ins Leere rutschen und markierte das 1:3 (73.). Auch wenn es in dieser Phase so schien, als würde der SVB alles unter Kontrolle haben, bekam der SVN mit dem 2:3 in Person von Leonhardt doch nochmal einen Fuß in die Tür (80.). In der spannenden Nachspielzeit zündete Dischl auf der rechten Seite dann allerdings den Turbo, tankte sich bis in den Strafraum durch und legte im richtigen Moment zu Neuzugang Kern quer, welcher in seiner ersten Partie für den SVB direkt sein erstes Tor erzielte (90+3.). Während der SVB nach diesem Treffer gedanklich wohl schon in der warmen und trockenen Kabine war, erzielte der SVN im Gegenzug nach einem nicht sauber geklärten Ball wiederum das 3:4 (90+4), welches am Ende aber Ergeb- niskosmetik blieb. Nach einem durchwachsenen Auftritt in der ersten Hälfte, konnte der SVB im zweiten Durchgang das eigene Spiel erfolgreich durchdrücken und ging am Ende verdient zum fünften Mal in Folge als Sieger vom Platz. Kleinere Nach- lässigkeiten im defensiven Verhalten bringen den SVB in letzter Zeit jedoch immer wieder in Bredouille, wobei es das Ziel sein muss, diese in den letzten Wochen der Sai- son wieder besser in den Griff zu bekommen. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brugger, Florian Vollmer (46.Denis Schimanowski), Lukas Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Thoma - Jan Fi- scher (46.Tobias Fink)(89.Nico Geggier), Philipp Boenke (82.Johannes Kern), Jonathan Dischl SV Neuravensburg II - SV Baindt II 2:3 (1:1) Nach dreiwöchiger Spiel-Pause durfte auch der SVB II am Sonntag mal wieder die rot-schwarzen Farben auf dem Sportplatz verteidigen, wobei Geggiers Team zu Gast beim Tabellensechsten aus Neuravensburg war, welcher in dieser Saison bisher alle sieben Heimspiele gewinnen konnte. Auf dem rutschigen und seifigen Nebenplatz fanden die Gastgeber dabei auch deutlich besser in die Partie, wobei Kloos den SVN II in der 8.Minute folgerichtig in Führung brachte. Im Anschluss hätte der SVN II sogar die Führung noch ausbauen können, jedoch kämpfte sich Geggiers Mannschaft mit zunehmender Dauer zurück in die Partie und glich wenig später durch einen Abstauber von Hecht vor der Pause zum 1:1 aus (38.). So nahm sich der SVB II für den zweiten Durchgang eini- ges vor, wurde jedoch bereits kurz nach Wiederanpfiff kalt erwischt und musste erneut einem Rückstand hinterher- laufen (47.). Die „Zwoite“ bestimmte nun aber die Partie und belohnte sich in der 69.Minute für ihren Aufwand - nach einer Rettungsaktion von Kretzer vor der Grundlinie, nickte Kaspar dessen Flanke zum Ausgleich über die Linie. In der Schlussphase bewies Trainer Geggier dann ein gol- denes Händchen - der kurz zuvor wieder eingewechselte Akaiber übernahm einen Freistoß aus knapp 20 Metern, wobei er mit seinem Flachschuss dem Torwart auf dem nassen Untergrund keine Abwehrchance ließ (86.). In einer spannenden und teilweise hart geführten Partie, behielt der SVB II die Ruhe, siegt verdient beim heim- starken SVN II und verbleibt damit im Dreikampf um die Meisterschaft in der Kreisliga B1. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Dennis Hecht, Tobi- as Trautwein, Sebastian Brenner - Manuel Brugger, Niklas Späth, Luca Lauriola (46.Moritz Gresser) - Sam Robinson (77.Beyhan Altun), Max Kretzer (87.Lukas Grabherr), Ra- bie Akaiber (46.Johannes Schnez) Vorschau: Sonntag, 23.04. 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Kehlen II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Kehlen Ergebnisse Jugendfußball D2-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SGM Bergatreute/Wolfegg 0:2 (0:1) Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 21.04 17:00 Uhr - E2-Junioren: SV Baindt II - SG Baienfurt II 18:30 Uhr - E1-Junioren: SV Baindt I - SG Baienfurt I Samstag, 22.04 09:30 Uhr - F1- & F2-Jugend (Spieltag in Bergatreute) 10:00 Uhr - Bambini (Spieltag in Bergatreute) 12:45 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II - SGM Aulendorf II (Spielort: Baindt) 13:30 Uhr - C1-Junioren: SGM Weissenau/Eschach II - SGM Baindt/Baienfurt I 14:15 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - SGM Langenargen (Spielort: Blitzenreute) 14:30 Uhr - E-Juniorinnen: SGM MBK Union (Brochenzell) - SGM Baindt/Blitzenreute 15:00 Uhr - D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I - SGM Aulendorf (Spielort: Baienfurt) 15:15 Uhr - C2-Junioren: SC Bürgermoos - SGM Baindt/Baienfurt II 16:00 Uhr - B1-Juniorinnen: TSV Sondelfingen - SV Baindt Sonntag, 23.04 11:00 Uhr - B-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Vogt/Karsee (Spielort: Baienfurt) 17:00 Uhr - B2-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute II - PSG Friedrichshafen (Spielort: Baindt) Herren 1 vor Meisterschaftsendspiel SG Aulendorf II - SV Baindt Am morgigen Samstag, 22.04.23 kommt es zum direkten Duell der beiden besten Mann- schaften in der Bezirksliga. Da es zudem auch das letzte Saisonspiel ist, dürfen wir ein echtes Meister- schaftsspiel erleben. Sowohl der SV Baindt als auch die zweite Mannschaft der SG Aulendorf stehen mit jeweils 4 Verlustpunkten an der Tabellenspitze, wobei wir das bessere Spielverhältnis haben und somit bereits mit ei- nem 8:8 Unentschieden die Meisterschaft feiern dürften. Die 1. Mannschaft hat in ihrer langen Geschichte nur in der Saison 1994/95 höher als in der Bezirksliga gespielt, sodass dieses Spiel durchaus mit einem historischen Er- eignis enden könnte. Spielbeginn ist um 18.30 Uhr in der Aulendorfer Sport- halle. Wir laden alle Fans und Interessierten ein, bei die- sem absoluten Höhepunkt der Tischtennisabteilung mit dabei zu sein. Abt. Frauenturnen Änderung der Sportstunde Ab kommenden Montag, 24.4.23, bis zu den Sommerferien beginnt die Sportstunde bereits um 18.45 Uhr. Maiwanderung Unsere Maiwanderung findet am Montag, 8.5.23, statt. Abfahrt um 18.00 Uhr am Dorfplatz Baindt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 TC Baindt e.V. Eröffnungsbändelesturnier am 23.4.23? Der Wettergott hat uns dieses Jahr immer wieder einen Strich durch die Frühjahrsin- standsetzung unserer Plätze gemacht. Leider stand deshalb bei Redaktionsschluss des Gemein- deblattes noch nicht fest, ob unser Bändelesturnier wie geplant stattfinden kann. Unser Technischer Leiter, unser Platzwart und viele Helfer*innen sind bei Wind und Wet- ter damit beschäftigt, die Plätze spielbereit zu machen und das Tennisheim aus dem Winterschlaf zu wecken. Sicher ist, dass eine kurzfristige Entscheidung notwen- dig sein wird. Weitere Infos zur Platzeröffnung und zum Bändelestur- nier gibt es dann auf unserer Homepage oder auch am Tennisheim. Wenn es dann endlich soweit ist, freuen wir uns über viele Tennisbegeisterte beim Bändelesturnier und wünschen allen eine gute und verletzungsfreie Saison. Die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. Gürtelprüfung Baindt, 04.04.23: nach mehreren Monaten intensiven Training haben wir wieder eine Gürtelprüfung abgehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch An- griffstechniken, Selbstverteidigung und Wettkampf ge- prüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gra- tulieren Ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen wei- terhin viel Spaß beim Training. Prüfer Alfred Manthei Zum weiß/gelb Gürtel Lindemaier Daniela Deuschle Heike Zum gelb/grün Gürtel Rong Xin Zum blauen Gürtel Grundorath Kristof Zum rot/schwarz Gürtel Sijanec Tomaz Musikverein Baindt Vom ersten Frühschoppen bis hin zum Dorffest. Diese Termine dürfen Sie nicht verpassen. Ende März haben wir unsere Feierlich- keiten zu unserem 111-jährigen Jubiläum abgeschlossen und schon beginnt für uns die allseits beliebte Frühschoppensaison. Wir starten mit unserem ersten Frühschoppen am 30.04.2023 ab 11 Uhr beim Mai- baumstellen in Baindt. Zuvor dürfen wir am 23.04.2023 wieder die Erstkommunionkinder zur Kirche begleiten. Am 18.05.2023 nehmen wir, wie jedes Jahr, an der Christi Himmelfahrtsprozession in Baindt teil. Bevor wir einen Tag darauf, am 19.05.2023, in den frühen Morgenstunden gemeinsam mit den Blutreitern nach Weingarten zum Blutritt aufbrechen. Am 08.06.2023 dürfen wir dann wieder bei der Fronleichnamsprozession spielen und anschlie- ßend den Frühschoppen beim Gemeindefest umrahmen. Und dann beginnt auch schon unser Dorffestwochen- ende. Vom 24. bis 26.06.2023 freuen wir uns, Sie wieder auf unserem Dorffest begrüßen zu dürfen. Aufgrund der Bauarbeiten kann unser Dorffest leider nicht in gewohn- ter Weise auf dem oberen Schulhof stattfinden. Deshalb freuen wir uns darauf, Sie im unteren Schulhof vor der großen Sporthalle bewirten zu können. Landjugend Baindt e.V. Maibaumstellen Auch dieses Jahr wird die Landjugend Baindt den Maibaum auf tradiotionelle Wei- se mit der Hand stellen. Hierzu laden wir Sie recht herzlich am Sonntag, 30.04.2023, ab 11.30 Uhr auf den Dorfplatz ein. Bei guter Witterung wird uns der Mu- sikverein Baindt musikalisch begleiten. Für ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt 1.-Mai-Ausflug Am 1. Mai treffen wir uns um 10 Uhr auf Ka- plers Kartoffelhof. Dort könnt Ihr ggfls. das Auto parken. Unser Spaziergang führt von Köpfingen durch Nessen- reben zum Stillen Bach. Bei Josef Elbs (Kehrenberg 13, Schlier) nehmen wir das Mittagessen ein. Anschließend marschieren wir wieder zum Startpunkt zurück. Zum Abschluss halten wir noch an der Baienfurter Eisdiele. Wer möchte, kann zwischen 11.30-14.00 Uhr auch direkt nach Kehrenberg kommen. Für die Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 24.04.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@reitergruppe- baindt.de oder 0151 53932974). Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit Euch. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 06.05.2022 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands mit Rückblick 2022 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 29.04.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Volleyball LJ Baindt Die Baindter „Bra“linchen beim 1. Vog- ter Damenturnier Am vergangenen Sonntag, den 16.04.2023 fand seit langer Zeit endlich wieder ein großes Damenturnier für alle interessier- ten Volleyballerinnen der Region statt. Volle Frauenpower zeigten neben den Gastgeberinnen aus Vogt die Mann- schaften aus Bodnegg, Blitzenreute, Neuravensburg, Non- nenhorn, Wangen und Wolpertswende. Selbstverständ- lich durften hierbei auch die Baindterinnen nicht fehlen! Nach einem 2:0 Sieg gegen die Damen aus Bodnegg mussten die „Bra“linchen leider verletzungsbedingt auf ihre Angriffsmaschine Janine verzichten. Gegen Blitzen- reute reichte es daher nach einem heiß umkämpften ers- ten Satz mit 27:29 auch im zweiten Satz nicht zu einem Sieg. Das letzte Spiel der Vorrunde beendeten die Baind- terinnen mit viel Power, ordentlichen Monsterblöcken und neuer Stimmung gegen Wangen. Das kleine Finale gegen die Netzfetzer aus Neuravens- burg gewannen die „Brrrrrra“-linchen überragend und sicherten sich damit den 3. Platz! Herzlichen Glückwunsch und weiter so, Ladies! Vielleicht schon bald beim Da- men-Beachturnier in Wolpertswende? Die Baindter „Bra“linchen beim Vogter Damenturnier Heike Engelhardt lädt junge Menschen zur regionalen Jugendkonferenz am Freitag, 5.Mai 2023, 10 Uhr ins Kornhaus in Ravensburg ein! Hallo Jugendliche und interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine regionale Jugendkonferenz veranstaltet die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt am Frei- tag, 5. Mai 2023, in Ravensburg. Ihr Ziel ist es, jungen Menschen ab 14 Jahren Impulse und eine Plattform zum Austausch über Politik zu bieten. Von 10 bis 16 Uhr haben die Teilnehmer:innen im Korn- hausaal die Möglichkeit, über verschiedene Themen zu sprechen. Dabei sollen die Ideen der Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Unter anderem wird es um Familie, Sport, Gleichberechtigung und Menschenrechte gehen. In persönlichen Gesprächen zeige sich immer wieder, dass Jugendliche großes Interesse an Politik und Ge- sellschaft haben, sagt Engelhardt. Leider fänden sie nur selten ausreichend Gehör bei politisch Handelnden. Dies werde besonders deutlich im Austausch mit Besucher- gruppen und Schulklassen in Berlin sowie im Wahlkreis, mit Praktikant:innen oder auch im Schülerrat. „Häufig fehlt ihnen die notwendige Plattform für Gesprä- che. Mit meiner regionalen Jugendkonferenz möchte ich diese zur Verfügung stellen und die nötigen Impulse geben. Mit Blick auf Politikverdrossenheit, Klimawandel und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das politische Engagement von jungen Menschen ein wesentlicher Teil der Lösung“, stellt die SPD-Bundestagsabgeordnete he- raus. „Solche Konferenzen sind wichtig, um Verständnis für andere und neue Perspektiven zu gewinnen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für das Zusammenle- ben in unserer Gesellschaft und für die Persönlichkeits- entwicklung - das gilt übrigens ungeachtet des Alters“, unterstreicht die SPD-Politikerin. Informationen Jugendkonferenz am Freitag, 5. Mai 2023, 10-16 Uhr im Kornhaussaal, Marienplatz 12, 88212 Ravensburg. Für Jugendliche ab 14 Jahren aus der Region Boden- see-Oberschwaben, kostenfrei. Essen und Getränke wer- den bereitgestellt. Bitte bei der Anmeldung angeben: - - - - ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Name Alter Wohnanschrift Ob ein vegetarischer Essenswunsch besteht. Für Schüler:innen/Auszubildende: ❏ Name der Schule Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Anmeldung unbedingt erbeten an heike.engelhardt.wk@ bundestag.de. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter:in- nen im Wahlkreisbüro unter 0751 79162307 zur Verfügung. Im Namen des Vorstandes Brigitta Wölk Vorsitzende Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung durch den Gehautobel von Meersburg nach Überlingen Wir treffen uns am Sonntag, 23.04.2023, um 8.40 Uhr an der Bushaltestelle in Weingarten Charlot- tenplatz oder um 9.20 Uhr am Busbahnhof RV BStg.11. Rückkehr ca. 17 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 140 hm. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wanderung auf Wunsch in Meersburg. Bitte Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk und ggf. Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 19.04.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Wanderführung Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von der Unteren Argen zur Ruhe-Christi-Kapelle Wir wandern von Haslach zur Ruhe-Cristi-Kapelle bei Schomburg. Dort geht es runter ins Tal der Unteren Ar- gen. Dem Fluss folgend kommen wir nach Engelitz und erreichen nach einem Anstieg wieder Haslach. Dienstag, 02.05.2023 auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 10 km, 120 hm, Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder, Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe mitbringen. Anmeldung ab 28.04..2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Osterbasteln 2023 Das diesjährigen Osterbasteln der Ju- gend der OG Baienfurt und Stützpunkt Bad Waldsee war wieder ein voller Er- folg. Am Samstag, 25.03. kamen um 15 Uhr knapp 40 Kinder in das Kinder- und Familienzentrum Pinocchio um für ihre Familien schöne Ostergeschenke zu basteln. Von Osterhasen über Papierblumen bis hin zu bunten Oster- körben, Kräutersalz und bunter Seife war viel Auswahl. Die Kinder hatten viel Spaß und konnten mit einer Hand voll gebastelter Ostergeschenke stolz um 18 Uhr von ihren Eltern abgeholt werden. Es war ein sehr schöner Nach- mittag und das Jugendleiterteam freut sich schon aufs Weihnachtsbasteln im Dezember mit sehr vielen kreativen Ideen und darauf euch alle wieder zu sehen. Eure DLRG Jugend Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Festliches Kirchenkonzert in der kath. Pfarrkirche Bai- enfurt am Sonntag, 23. April 2023, 19.00 Uhr, mit dem Ensemble Brass Facts Im Frühjahr 2021 fanden Timo Bossler, Harald Hepner, Barbara Vogler, Artur Hermann und Anja Richter zusam- men und gründeten das Blechbläserquintett BrassFacts. Die Freude an der Musik und die Leidenschaft der Klänge ist es, was die 5 Musiker teilen. Brass Facts widmet sich einem breitgefächerten Pro- gramm. In diesem besonderen Konzert präsentiert das Ensemble Streifzüge durch Barock und Romantik. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Zu diesem Konzert laden wir herzlich ein. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Landratsamt Ravensburg Tag der Streuobstwiese - Entdeckungen und Genuss rund ums Streuobst Mit dem Wochenende zum „Tag der Streuobstwiese“ ab dem 28. April 2023 feiert Europa das vielfältige Kleinod der Natur sowie die leckeren Köstlichkeiten und die Men- schen dahinter. Auch die Obstivisten laden aus diesem Anlass zu zwei Veranstaltungen ein: Streuobstführung beim Biohof Fäßler in Karsee Gemeinsam entdecken wir, was eine Streuobstwiese so besonders macht. Robert Bauer vom Landschaftserhal- tungsverband Ravensburg führt über die Streuobstwiese des Biohofs Fäßler und erklärt warum Streuobstwiesen nicht nur zur Schönheit unserer Kulturlandschaft beitra- gen, sondern auch schützenswerte Ökosysteme in unserer Region sind. Landwirt Wolfgang Fäßler erklärt zusammen mit seiner Frau Roswitha Geyer-Fäßler, wie sie sich vor Ort für den Streuobstschutz einsetzen und was die Obsti- visten so besonders macht. Anschließend darf jeder den eigenen Streuobst-Apfelsaft probieren. Wann: 28.04.2023 um 15 Uhr Wo: Biohof Fäßler, Ruzenweiler 3, 88239 Wangen - Karsee Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Aktionstag Streuobstwiese bei der Adrian Manufaktur Auch die Adrian Manufaktur, die Bio-Tochterfirma von vomFass in Waldburg, setzt sich als Obstivist für den Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstbestände in unserer Region ein. Zusammen mit dem NABU Ravens- burg, der Bio-Musterregion Ravensburg und der Biodi- versitätsstrategie Ravensburg lädt die Adrian Manufak- tur alle Interessierten in die Firmenzentrale in Waldburg ein, um mit einem vielfältigen Programm zu zeigen, wie Streuobstwiesen zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen und dass sie auch in kulinarischer Hinsicht ein schützens- wertes Natur- und Kulturgut sind. Auch die Bio-Musterre- gion und die Biodiversitätsstrategie Ravensburg werden vor Ort sein. Auf dem Programm steht unter anderem • der Nistkasten-Bau mit dem NABU Ravensburg, • ein aufregender Streuobstfilm in 4D und • laufende Führungen über das Firmengelände der Ad- rian Manufaktur. Ab 13 Uhr werden interessante Fachvorträge zu folgen- den Themen gehalten: • Staatliche Förderungen und Tipps zu finanzieller Unter- stützung (LEV Ravensburg) • Streuobstwiesen pflegen, schneiden und veredeln (Obstbauberatung Landkreis Ravensburg) • Vorführung einer elektrischen Obstsammelmaschine (Obstraupe von Organic Tools) Wann: 28.04.2023 ab 12 Uhr (Fachvorträge ab 13 Uhr) Wo: VOM FASS AG, Am Langholz 17, 88289 Waldburg Zu beiden Veranstaltungen ist keine Anmeldung erfor- derlich. Weitere Infos zum Aktionstag und den einzelnen Veranstal- tungen finden Sie unter www.biomusterregionen-bw.de/ ravensburg. Im Landkreis Ravensburg setzen sich Menschen für den Erhalt der Streuobstwiesen ein. Einige unter Ihnen haben „Die Obstivisten“ gegründet. Das Projekt, das von der Bio-Musterregion Ravensburg und der Biodiversitätsstra- tegie Ravensburg begleitet wird, möchte den Erhalt der hiesigen Streuobstbestände sichern und den Artenschutz auf zwei „Stockwerken“ - auf der Wiese und in den Obst- bäumen - ermöglichen. Hintergrund: Der Landkreis Ravensburg wurde 2018 als Bio-Musterregion ausgezeichnet. Seither arbeitet das Regionalmanagement ge- meinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vor Ort an unterschiedlichen Projekten zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus in der Region. Die Bio-Musterregionen Baden-Württembergs sind Teil des landesweiten Öko-Aktionsplans, der das Ziel „30 - 40 % ökologisch bewirtschaftete Fläche bis 2030“ festschreibt. Da dieses Ziel marktorientiert erreicht werden soll arbei- ten die Bio-Musterregionen verstärkt daran, neue Ab- satzwege zu schaffen und bestehende Kanäle zu stär- ken. Auch die Verbraucheraufklärung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Alle Informationen und die Projekte der Bio-Musterregion Ravensburg finden Sie unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg Kleintierzuchtverein Bergatreute Kükenschau 2023 Sonntag, 23.04.2023 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: ❖ Verschiedene Küken ❖ Küken Schlupf live ❖ Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern ❖ Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Ku- chentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Save the date Frühlingsball der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Schirmherr Landrat Harald Sievers Einladung zum Frühlingsball am Freitag, 26. Mai 2023 um 19.30 Uhr (Einlass 18.30 Uhr) im Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben, Abt-Hyller-Straße 37, 88250 Weingarten Ballkarten bestellen Sie einfach zum Eintrittspreis von 100 Euro (25 Euro ermäßigt für Schüler und Studenten): • www.buergerstiftung-kreis-rv.de/ball • fruehlingsball@ksk-rv.de • telefonisch unter +49 751 84-1656 Mit diesem Abend unterstützt die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg das Bildungsprojekt „Haus der kleinen For- scher“ an Kindergärten und Grundschulen im Landkreis Ravensburg. Es erwarten Sie: • Tombola und Showacts • Tanzmusik mit der Band AIR BUBBLE • zur Begrüßung ein Glas Sekt • ein schmackhaftes 3-Gänge-Menü • Brian Lausund führt charmant durch den Abend Dresscode-Empfehlung: Abendgarderobe Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Sonntag, 23. April 11.30 Uhr Allgemeine Museumsführung In einem Rundgang führen wir Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichte der Häuser und ihrer Bewohner. Die Geschichte Oberschwa- bens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schick- sale behalten ihre Farbe. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Samstag, 29. April Familiensamstag: Einmal im Monat finden die sogenann- ten „Familiensamstage“ statt, mit Familientickets zum halben Preis und einem kostenlosen öffentlichen Mit- mach-Projekt für Familien um 14 Uhr. Näheres dazu fin- den Sie unter www.bauernhaus-museum.de Sonntag, 30. April 11.30 Uhr Allgemeine Museumsführung In einem Rundgang führen wir Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichte der Häuser und ihrer Bewohner. Die Geschichte Oberschwa- bens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schick- sale behalten ihre Farbe. 13.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen - schaffen - bleiben“ Im Fischerhaus, der „Keimzelle“ des Museums, wohnten in den 1970er Jahren sogenannte „Gastarbeiter“. Sie, ihre Nachkommen, viele weitere ehemalige Arbeitsmigrant/ innen sowie „einheimische“ Wegbegleiter/innen kommen in der neuen Dauerausstellung zu Wort. Lernen Sie an Hör- und Videostationen eine Auswahl der spannends- ten Lebensgeschichten kennen und verfolgen Sie den Aufstieg des Wirtschaftsstandorts Oberschwaben. Eine Ausstellung, die zum Staunen und Mitdenken anregt, nicht zuletzt bei der Frage: Wie wird Fremdes zu Vertrautem? Kräuter- und Blümlesmarkt 01. Mai | 10.00 - 17.00 Uhr, Einlass ab 9.30 Uhr Der beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt ist ein Paradies für Pflanzenliebhaber! Von Blumen und Kräutern bis hin zu Stauden und Gemüsepflanzen finden sich auch selte- ne Sorten, Kräuterprodukte und Gartenzubehör. Musik, Bewirtung mit Kräuterspezialitäten und ein buntes Kin- derprogramm runden die Veranstaltung ab. Bauernhaus-Museum Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ Den Abschluss der vierteiligen Vortragsreihe „Heimat- kunde - wie sich nicht im Schulbuch steht“ macht Michael Tassilo Wild, Stadtarchivar von Bad Waldsee, am Don- nerstag, 27. April 2023 um 19 Uhr in der Zehntscheuer Gessenried im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg mit dem Thema „Das Oberamt Waldsee“. Die Struktur unserer Landkreise sah lange Zeit ganz an- ders aus. Mancher erinnert sich vielleicht noch an die Landkreise vor ihrer Reform in den 70er Jahren, doch davor gab es im Königreich Württemberg die Oberämter. Michael Tassilo Wild wird in seinem Vortrag versuchen, der alten Struktur der Oberämter neues Leben einzuhau- chen und vor allem das Oberamt Waldsee, zu dem auch Wolfegg gehörte, anhand ausgewählter Quellen den Zu- hörern näher zu bringen. Freuen Sie sich auf Geschichten aus dem 19. Jahrhundert über Verwaltung, Spätzle und gesegnete Viehherden! Eine Anmeldung zum Vortrag ist nicht erforderlich, der Eintritt beträgt 4,00 €. Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau Sommercamp im Zimmerer-Ausbildungszentrum Biberach Das Bildungszentrum Holzbau - die überbetriebliche Ausbildungsstätte der Zimmerer/Zimmerinnen in Ba- den-Württemberg - bietet im Sommer vom 31. Juli bis 4. August 2023 ein Programm für Jugendliche an, die den Beruf des Zimmerers/der Zimmerin näher kennen- lernen möchten. In einem abwechslungsreichen Programm aus Werkeln und Freizeit können Schüler/innen, die in die letzte Klasse der allgemeinbildenden Schulen kommen, Einblick neh- men in das Tätigkeitsfeld der Zimmerleute und selbst etwas Handwerkliches herstellen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit in dem Wohn- heim der Auszubildenden zu übernachten. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Für das Sommercamp sind ab sofort Anmeldungen möglich beim Bildungszentrum Holzbau in Biberach: info@zimmererzentrum.de oder telefonisch 07351-44 091 0 Informationen können auch im Internet abgerufen wer- den unter https://zimmererzentrum.de/ausbildung/sommercamp/ Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. GESUNDHEIT Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. GESCHÄFTSANZEIGEN Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Bei uns bekommen vollen Rückhalt. Egal mit welchem Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Mitarbeiter (m/w/d) Betriebsgastronomie | Teilzeit Versorgen Sie in unserem Betriebsrestaurant am Standort Ravensburg West die Kolleginnen und Kollegen mit leckeren Speisen, Snacks und Getränken. (Job-ID 42690) Laborant (m/w/d) Chemische Analytik | Vollzeit Führen Sie am Standort Ravensburg oder Langenargen die Freigabeprüfungen von Ausgangsstoffen und Fertig- arzneimitteln durch. (Job-ID 34501) Mitarbeiter (m/w/d) Lösungsherstellung | Vollzeit Mit Ihrem pharmazeutischen oder technischen Hintergrund stellen Sie am Standort Ravensburg Süd mit größter Sorgfalt Arzneimittellösungen her. (Job-ID 42669) Vorteile: attraktive Vergütung, modernes Umfeld Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Für alle Ausschreibungen gilt: Haben Sie Fragen an uns? Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr unter Tel. +49 751 3700 6322 für Sie erreichbar. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. Bei uns bekommen Sie vollen Rückhalt. Egal mit welchem Background. Bei uns bekommen vollen Rückhalt. Egal mit welchem Lust auf nette Kollegen, fl exible Arbeitszeiten und eine 4-Tage Woche? Dann bist du bei uns richtig! Wir sind ein dynamisches, mittelständisches und zukunftsorientiertes Planungs- und Sachverständigenbüro. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Ingenieur/in (m/w/d) Umwelt- oder Verfahrenstechnik und Technische/n Systemplaner/in (m/w/d) Elektro/TGA Gesellschaft für Umwelttechnik Bojahr mbH & Co. KG Wilhelm-Brielmayer-Straße 10, 88213 Ravensburg Bewerbungen bitte per Mail an info@u-t-b.de Nähere Informationen unter www.u-t-b.de oder 0751/994388-0 Für unser Architekturbüro in Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Büroassistent/in für Sekretariat (m/w/d) vormittags zur Unterstützung unseres Teams bei Sekretariatstätigkeiten | Büromanagement | Öffentlichkeitsarbeit in einem spannenden Arbeitsumfeld mit interessanten Projekten. Wenn Sie Zuverlässigkeit, Motivation, Bereitschaft zu selbstständigem und verantwortungsvollem Arbeiten mitbringen und wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an sekretariat@grath-architekten.de Grath Architekten BDA Marktstraße 10 88212 Ravensburg Tel. 0751 35970 0 www.grath-architekten.de STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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        Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Seite 2 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Gemeinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Verfassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Diese Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fortschreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Gemeinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reitanlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungsbeschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Seite 3 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwicklungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anliegerprojekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzunehmen. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamtgemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkundung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit einer Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwillig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. Seite 4 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grünzug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielabweichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zugestimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bauplatzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahlreiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Beschlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitverein" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung einer Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des ortsansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) Seite 5 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße" für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdgeschoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumerweiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bauvorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der ganzen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Aufteilung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grundstücksflächen ergeben. Seite 6 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäuser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des bestehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie Seite 7 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 die 1995 errichtete Gaupe geplant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dachaufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Marsweiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Seite 8 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschließung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohn- hauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Straßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nachbargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Seite 9 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967-1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wurde der massive Baukörper bemängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich europaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Seite 10 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Feststellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Landratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind Anregungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schriftlich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Beanstandungen ausräumen. Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesondere Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prüfung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachgerecht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinweise im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergartenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: Seite 11 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kindergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem bestehenden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. Seite 12 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiedenen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Besetzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haushaltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbearbeitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstandeten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungskörper ist in Planung. Seite 13 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungsmaßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungs- maßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezahlen muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Beschilderung wird noch vorgenommen.[mehr]

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          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Sachverhalt: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. April 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Seite 2 von 12 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corona In Baindt haben wir derzeit 36 infizierte Personen, 17.570 Fälle im Landkreis Ravensburg und eine Inzidenz von 155,2 im Landkreis. b) Tests werden immer wichtiger Apotheker Dr. Jens Scheibner führt auch für BaindterInnen Tests durch. Das DRK testet immer mittwochs und ab nächster Woche auch der Ortsverband der CDU immer freitags, so lange Bedarf besteht. Über weitere Testangebote freuen wir uns. c) Impfungen Die 2. Impfung durch das mobile Impfteam war am vergangenen Montag, kurzfristig haben wir weitere 12 Impfdosen erhalten. Somit haben 24 Personen die Erstimpfung erhalten und 12 Personen die Zweitimpfung. d) „Baindt blüht auf“ StudentInnen des Studiengangs Umweltbildung der PH Weingarten führen einen Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt durch. Es sollen Anreize geschaffen werden, die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. TOP 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 Kämmerer Abele berichtet: Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes zu identifizieren und nutzen zu können. Folgende Maßnahmenbereiche werden durch den eea erschlossen: • Entwicklungsplanung / Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen Seite 3 von 12 • Versorgung und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation / Kooperation Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt. Als eea®-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100% zertifizierten Ökostrom und trägt hiermit aktiv zur Energiewende im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung installiert. Flächen sparen und Innenentwicklung für zukunftsorientiere Siedlungsentwicklung wird in Baindt vorangetrieben. Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung u. a. im Fischerareal umgesetzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, wird ein besonderes Augenmerk auf eine effiziente Flächennutzung gelegt. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten sowie einem konsequenten Radwegeausbau werden ökologische Schwerpunkte im Bereich der Mobilität gesetzt. Der Fuhrpark in der Gemeindeverwaltung wird Schritt für Schritt auf E-Mobilität umgestellt. Die im Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Ein Großteil der Maßnahmen konnte bereits abgeschlossen werden oder befindet sich in der Planung. Jedes Jahr wird das Erreichte überprüft, aktualisiert oder weitere Maßnahmen aufgenommen. Das sogenannte Audit führt das Energieteam (Ortsbaumeister Herr Roth, Kämmerer Herr Abele, Energiedienstleister Kirchner Energie, Bürgermeisterin Frau Rürup) zusammen mit der Energieagentur Ravensburg mit einem Zertifizierer der Bundesgeschäftsstelle vom European Energy Award durch. Das eea Team hat in den letzten Monaten die Daten und Unterlagen für das Audit zusammengetragen und im Februar 2021 die Rezertifizierung online durchgeführt. Ursprünglich war das externe eea-Audit auf Ende 2020 in Präsenz geplant, wurde Corona bedingt jedoch auf dieses Jahr in einem Online- Format verschoben. Das Ergebnis liegt nun vor und die Gemeinde Baindt hat die Rezertifizierung erfolgreich absolviert. Die offizielle Verleihung des European Energy Award durch den alten bzw. neuen Umweltminister erfolgt am 21.05.2021 bei einer landesweiten Veranstaltung in Ulm. Die Auszeichnung erfolgt nach Erreichen einer bestimmten Punktzahl aus dem Maßnahmenkatalog: Diese sind maximal über sechs Handlungsfelder erreichbar. Seite 4 von 12 Bei Erreichen von mindestens 50% der maximal möglichen Punktezahl erfolgt die Auszeichnung mit dem European Energy Award, bei 75% mit dem European Energy Award Gold. Bei der eea Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der aktuellen Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkte). Nähere Informationen inklusive der Stärken und den Optimierungspotentialen sind dem erstellten eea-Bericht in der Anlage zu entnehmen. Einstweilen geht es darum, die geplanten Maßnahmen weiter in die Praxis umzusetzen. Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweis stellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dieses Instrument ermöglicht zunächst einmal die Einordnung und Bewertung der vielen Maßnahmen, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt hat. Auf dieser Grundlage lassen sich dann effektive Potentiale für weitere Energiesparmaßnahmen identifizieren und zunächst in einem Maßnahmenkatalog auflisten, der dann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten abgearbeitet werden kann. Im Bereich der kommunalen Gebäude und Anlagen fällt die Gemeinde Baindt ab. Im Bereich erneuerbare Energie Wärme sollte die Gemeinde ebenfalls, wie im Bereich des Energieverbrauches Wärme und Elektrizität, tätig werden. In der nächsten Zertifizierung werden alle öffentlichen Gebäude (Schule, Rathaus, Kindergarten, Asyl- und Obdachlosengebäude) komplett erneut auf den Prüfstand gestellt. Energieeffizienz und Energie sparen sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Für eine erfolgreiche Energiewende ist deshalb entscheidend, sowohl die Energieeffizienz zu steigern als auch den absoluten Energiebedarf zu senken. Deshalb ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die gute eea-Zertifizierung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bereich kommunale Gebäude und Anlagen im Hinblick auf eine bessere Energieeffizienz und auf den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen aufzuarbeiten. Seite 5 von 12 TOP 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: a) Rechnungsergebnis Betrieb Nahwärmeversorgung 2020: Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -11.250 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 7.432,31 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2020). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €). Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Seite 6 von 12 Herr Henzler wird auf die energetische Bewertung eingehen. Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh (Vorjahr 588 MWh) größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh (Vorjahr 182 MWh). Hier hat sich die Corona Pandemie (Lüftung Schulareal) als auch der Baustrom des Kindergartenneubaus) ausgewirkt. Im Rahmen des eea müssen Mehrverbräuche hinterfragt werden. Die Wärmeverkaufspreise für 2020 verringerten sich gegenüber dem Vorjahr minimal von 5,60 ct/kWh auf 5,53 ct/kWh. Die Grundpreise erfuhren aufgrund der geringen Inflationsrate einen geringen Preisanstieg auf 23,02 €/kW (Vj. 22,97 €/kW). Die Gemeinde Baindt profitiert von der Ausschreibung von günstigeren Gaspreisen im Zeitraum 01.01.2021-31.12.2024. Fazit: Das abgelaufene Kalenderjahr 2020 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt gut verlaufen. Die Situation auf eine zusätzliche regenerative Energieform umzustellen, kann sich evtl. als idealer Zustand darstellen: Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats zum Nahwärmenetz – Ausbau Fischerareal mit regenerativer Wärmequelle - Primärenergiefaktor Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung möglichst regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger sollte einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus Erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit einem Gasspitzenlastkessel reicht dafür nicht mehr aus. Ein zusätzlicher Wärmeerzeuger ist zur Ergänzung des Energiemix notwendig. Der Gemeinderat hat bereits für den Anschluss des Fischerareals votiert. Dieser Beschluss der Erweiterung wird nochmals mit dem Netzausbau und dessen Energiequelle im Nachgang getroffen. Das Büro Kirchner Energie GmbH ist aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren und auch im Wege der Zuschussanträge für das Nahwärmenetz eine Aussage zu treffen. Der Primärenergiefaktor ist ein nützlicher Faktor zur einfachen Bewertung unterschiedlicher Energiearten. Seite 7 von 12 Wie bereits im eea erwähnt ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Dies erreicht man dadurch, dass die neu zu errichtenden Gebäuden im Effizienzhausstandard gebaut werden. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhausstandard erreichen zu können. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Der Abgang von der Haupttrasse zum Fischerareal wurde bereits realisiert und ein Wärmeliefervertrag mit dem Lebensmittelmarkt abgeschlossen. Die Vollversorgung des Objektes wäre möglich. Die Gemeinde kommt bei der Wirtschaftlichkeit in der derzeitigen Form der zusätzlichen Anschlüsse zu einem positiven Ergebnis. Mit der Umstellung auf eine regenerative Energieform werden die Zuschüsse ausgelotet. Neben dem European Energy Award sprechen Punkte wie Klimaneutralität und auch Zuschüsse für die nachfolgenden Objekte im Wege der Schulsanierung für einen langfristig regenerativen Träger. Bei der Erweiterung des Nahwärmenetzes ist § 102 Gemeindeordnung und hier die Zustimmung des Gemeinderates zu berücksichtigen. Des Weiteren gilt es, das Risiko eines längeren Ausfalls über einen 24/7 Service und mobile Heizzentralen abzusichern. Bei dem Ergebnis 2020 ist zu berücksichtigen, dass Abschreibungen in Höhe von 38.373,93 € und eine Trägerdarlehensverzinsung in Höhe von 1,9% bzw. 6.574,31 € erwirtschaftet wurden. Es wurden Verwaltungskostenanteile von Finanzverwaltung (Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen, Quotenberechnung, Jahresabschluss, Haushaltsplanung), Bauamt (Technische Betreuung, Erfassung Zählerdaten etc.) sowie Bauhofstunden im laufenden Bereich in Höhe von insgesamt 21.336,76 € verrechnet. Der Betrieb Fernwärmeversorgung steht und fällt mit der Betreuung. Mit Herrn Henzler haben wir einen guten technischen Leiter und mit Herrn Roth und Herrn Kumpf Personen, die seine Anweisungen gut umsetzen können. Der Verwaltungsaufwand des Fernwärmenetzes ist weiterhin nicht zu unterschätzen und sollte möglichst genau beziffert werden. Der Vorteil der Fernwärmeversorgung beziffert sich laut der Finanzverwaltung in folgenden Punkten: Bei der Investition konnte aufgrund der Quotenregelungen für Strom und Wärme nur die Vorsteuer für den „Privaten Bereich“ geltend gemacht werden. Bei den laufenden Ausgaben kann nur die Vorsteuer entsprechend der Quote für den „Privaten Bereich“ gezogen werden. Der Regiebetrieb Stromerzeugung und Fernwärme profitiert im Seite 8 von 12 öffentlichen Bereich durch etwas vergünstigte Bezüge im Bereich der Eigenstromnutzung und durch den Wärmepreis. Die Abschreibungen der Fernwärmeversorgung werden finanziert. Die Leitungen werden auf 25 Jahre abgeschrieben. Die Blockheizkraftwerke werden auf 10 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Fernwärmeversorgung ist immer gut solange sie zuverlässig läuft. Mit den privaten Liegenschaften hat die Gemeinde zusätzliche Verantwortung übernommen. Die zusätzlichen Nahwärmeanschlüsse sollten die anstehenden Kosten (zusätzliches BHKW, Leitungstrasse der Fischerstraße, 24/7 Service) über die Hausanschlussverträge amortisieren. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. 2. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Um diesen mit dem Nahwärmenetz erreichen zu können, ist ein regenerativer Anteil in der Heizzentrale notwendig. 3. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, Zuschussanträge für ein regeneratives Nahwärmenetz und für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. 4. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird zur Prüfung und Untersuchung des regenerativen Energieträgers (Pellets, Hackschnitzel etc.) beauftragt. TOP 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Am 25.03.2021 fand ein Termin mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Straßenbauamt gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung in der Ortsmitte von Baindt statt, um die bestehende Fußwegeverbindung vom Fischerareal in die Ortsmitte in Augenschein zu nehmen. Für die Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens nähe der Bäckerei in Richtung Westen, auf der Marsweilerstraße, spricht die bessere Anbindung zur Klosterwiesenschule, zum Lebensmittelmarkt Feneberg und zum Fischerareal. Mit dieser Verlegung wird eine sichere und gute Wegeverbindung zum neuen Fischerareal angestrebt. Die Beteiligten befürworteten und unterstützten dieses Vorgehen. Die bestehende Linksabbiegerspur in das Fischerareal soll hierfür geringfügig verkürzt Seite 9 von 12 werden. Aufgrund der Fahrbahnbreite an der geplanten neuen Überquerungsstelle wird zusätzlich zum Zebrastreifen eine Querungshilfe benötigt. Um das Fischerareal mit dem Dorfplatz auf direktem Weg über die Küferstraße zu verbinden, wurden die rechtlichen Möglichkeiten erörtert. Aufgrund der Kurvenlage und der bestehenden Bushaltestelle in der Küferstraße, sehen Polizei und Straßenverkehrsbehörde einen Zebrastreifen sowie eine Querungshilfe als problematisch an. Die notwendige Aufstellungsfläche der überquerenden Personen kann nicht ausreichend eingesehen werden und somit gibt es keine Möglichkeit für einen Zebrastreifen, Querungshilfe oder eine Ampel. Eine Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden sowie den Bus auf der Straße halten zu lassen, würde die bestehende Problematik nicht lösen. Im weiteren Verlauf muss eine Lösung gefunden werden, um Fußgänger möglichst sicher über die Straße zu führen, diese könnte auch gestalterischer Art sein. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Möglichkeiten zur sicheren Überquerung der Marsweilerstraße und der Küferstraße zu prüfen. TOP 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU- Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Beschluss: Seite 10 von 12 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ingenieurleistungen (Architektur, Elektroplanung, Heizung-Lüftung-Sanitär, Tragwerksplanung) ab Leistungsphase 4 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule europaweit auszuschreiben. 2. Die erforderlichen Unterlagen werden in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei W2K aus Freiburg erarbeitet. 3. Die Ausschreibungsveröffentlichung erfolgt über die Plattform des Landkreises. TOP 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr betreibt im Haupterwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb für Schweinezucht. Geplant ist die Errichtung einer Verkaufshütte mit Selbstbedienung auf dem Grundstück zwischen Wohngebäude und Kreisstraße mit einer Grundfläche von 3,0m auf 3,0m, einer Höhe von 2,00m an der Traufe und 2,40m an der hohen Seite des Pultdaches. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Seite 11 von 12 Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34 BauGB erfüllt. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert und der Ausführung oder Benutzung beeinträchtigt nicht die öffentlichen Belange. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flurstück 803/1, Dachsstr. 4 will der Bauherr einen Carport in Holzkonstruktion mit einer Länge von 5,50 m, einer Breite von 5,40 m und einer Höhe von 3,00 m zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen bauen. Der geplante Carport soll in die Südost -Ecke des Grundstücks, an die Dachsstraße, gebaut werden. Da die Fläche des überdachten Stellplatzes weniger als 30 m² beträgt, ist dieser nach § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Grundstück Flst. Nr. 803/1 liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Friesenhäusle III“. Im Bebauungsplan sind für Garagen Bauquartiere ausgewiesen. Der geplante Carport (wird nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg wie eine Garage behandelt) liegt außerhalb dieser Fläche und auch außerhalb der überbaubaren Fläche. Garagen müssen laut Bebauungsplan ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18-22° haben und als Massivbau erstellt werden. Die Dachdeckung muss mit dunkelfarbigem Welleternit erfolgen. Vor Garagen sind Abstellflächen von 5,00 m erforderlich. Da diese Festsetzungen nicht eingehalten werden, sind hierfür 6 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Mit dem geplanten Carport wird die zulässige Grenzbebauung (9,00 m) entlang der Grenze zum Grundstück Dachsstr. 2 überschritten. Die Nachbarin stimmt einer Abweichung von den Abstandsfläche nach § 6 Abs. 3 LBO zu und die Baurechtsbehörde würde die Abweichung genehmigen. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Seite 12 von 12 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abwei- chung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Zu berücksichtigen ist die verkehrliche Situation und der Umstand, dass im Bebauungsplangebiet nur 4 Garagen, die am Ende einer Sackgasse liegen, den erforderlichen Abstand zur Straße nicht einhalten. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: • Dachneigung • Dachform • Dacheindeckung • Massive Bauweise • Überschreitung des Baufeldes 2. Das gemeindliche Einvernehmen wird für folgende Befreiung nicht erteilt: • Abstand zur Erschließungsstraße TOP 10 Anfragen und Verschiedenes Homepage Gemeinde Baindt - Bürgerbus In der letzten Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde beschlossen, dass der Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses zum Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt wird. Die Verwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ die Informationen zum Bürgerbus zu löschen.[mehr]

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            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ob der Schüler- und Bürgerbus auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 Kinder aus Schachen und Sulpach zur Klosterwiesenschule befördert. Die Vorsitzende verweist auf TOP 13 dieser Sitzung. Es wird dort über die weitere Nutzung des Busses beraten und entschieden. Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Wiederaufbau der Schenkenwaldbrücke (Eselsbrücke). Es ist, so die Vorsitzende nach wie vor nicht geklärt, ob die Schenkenwaldbrücke wieder aufgebaut wird. Sie erkundigt sich jedoch darüber bei ihrem Bürgermeisterkollegen Spieß aus Fronreute. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. März 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 24 infizierte Personen. Im gesamten Landkreis Ravensburg sind 1.509 Fälle zu verzeichnen. Der Inzidenzwert im Landkreis liegt derzeit bei 113,5. b) Impfungen Impfungen durch das mobile Impfteam erfolgten erstmalig am 29.03.2021. Es wurden dabei alle über 85-jährigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt angeschrieben (144 Personen). Knapp 40 Personen hatten Bedarf und 12 Personen wurden an diesem ersten Impftermin geimpft. Die 2. Impfung erhalten diese Personen am 19.04. An diesem Termin erfolgen dann auch 14 weitere Erstimpfungen. Im Mai werden weitere 12 Personen die Erstimpfung erhalten. Hierzu werden alle 80- bis 85-jährigen von der Verwaltung angeschrieben. Die Verwaltung erhält jedoch sehr viele positive Rückmeldungen. Seit letzter Woche wird auch in den Hausarztpraxen geimpft, kurzfristige Rückmeldungen wieviele Dosen und welcher Impfstoff verimpft wird, darüber erhalten die Betroffenen Informationen am Telefon, wenn die Hausärzte die Patienten abtelefonieren. c) Fischerareal Am kommenden Montag findet eine Infoveranstaltung in Sachen Entwicklung im Fischerareal für handelnde Akteure statt. Es handelt sich um eine Onlineveranstaltung. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger findet eine Veranstaltung zur Bildung von Baugemeinschaften ebenfalls Online an diesem Abend statt. d) Abfallentsorgung Landkreis Der Landkreis stellt ab dem 01.01.2022 beim Leichtverpackungsmüll auf das Holsystem um. Das bedeutet, dass dann die RaWeg-Säcke nicht mehr angeliefert werden müssen. Im Laufe des Jahres wird sich das Gremium über die Auswirkungen auf den Wertstoffhof besprechen. TOP 04 Radverkehrskonzept des GMS - mündlicher Bericht Bürgermeisterin Rürup teilt mit: 1. Vorgang Mit dem integrierten Verkehrsentwicklungsplan erarbeiten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt gemeinsam ein umfassendes und zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept. Wichtiger Bestandteil ist dabei der Radverkehr. Um das Radfahren im Schussental attraktiver zu gestalten und so mehr Bürgerinnen und Bürger vom Umstieg auf das Fahrrad zu begeistern, wird ein Radverkehrskonzept für den GMS erstellt. Das Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es, eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die Radverkehrsförderung im Gemeindeverband zu erarbeiten. Im Oktober 2018 erhielt der Gemeindeverband Mittleres Schussental einen Zuwendungsbescheid über 46.362 € für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Verbandsversammlung stimmte im Dezember 2018 dem Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung zu und im April 2019 der Vergabe an brenner BERNARD ingenieure GmbH. Daraufhin wurden die Arbeiten im Mai 2019 aufgenommen. Im Projektverlauf wurden verschiedene Gruppen an der Erstellung der Netzpläne und der Maßnahmen beteiligt. Im Juli 2019 fand ein erster Workshop mit Radverkehrsengagierten im GMS statt. Verwaltungsintern fand ebenfalls im Juli 2019 ein kommunaler Arbeitskreis zur Netzentwicklung statt. Im September 2019 fanden Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Unternehmen statt. Außerdem wurde für weiterführende, städtische Schulen, die noch keinen Radschulwegeplan erhalten haben, eine Beteiligung über das Schulwegeplaner - Tool des Landes Baden- Württemberg ermöglicht. Die Verbandsversammlung wurde am 11. November 2019 über den aktuellen Stand der Konzeption informiert. Im zweiten kommunalen Arbeitskreis im Juli 2020 wurde der Entwurf der Maßnahmenkonzeption behandelt und im Nachgang überarbeitet. Die überarbeitete Maßnahmenkonzeption wurde im Oktober 2020 den Radverkehrsengagierten vorgestellt. Im November und Dezember 2020 wurden Landratsamt, Regionalverband, Regierungspräsidium, NABU und BUND informell beteiligt. Nachfolgend wurde das Maßnahmenkataster überarbeitet und ein erster Entwurf zur Priorisierung wurde erstellt. 2. Priorisierung Die Priorisierung erfolgt anhand fachlicher Kriterien. Bewertet werden Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit und Handlungserfordernis (Netzlücke, unzureichender Ausbaustandard oder Komfort-Mangel) der Maßnahme. Aus der Bepunktung leitet sich die Dringlichkeit der Maßnahmen ab. Hierbei wird unterschieden in Maßnahmen mit hoher, mittlerer und nachrangiger Dringlichkeit. Maßnahmen, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden können, wurden als Sofortmaßnahmen nicht priorisiert. Die Maßnahmen werden gemäß ihrer Dringlichkeit in Plänen und Listen dargestellt. Bei Bedarf können Maßnahmen detailliert im umfangreichen Maßnahmenkataster nachgeschlagen werden. 3. Weiteres Vorgehen Der Bericht des Radverkehrskonzepts wird voraussichtlich bis Ende August fertiggestellt und soll im Oktober im Gemeinderat sowie in den Gemeinderäten der anderen vier Kommunen vorgestellt werden. Für den Beschluss der Gemeindeverbandsversammlung ist der 07. Oktober 2021 vorgesehen. TOP 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichshafen - Streckenbestimmung und Abschnittsbildung Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Im März 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen abgeschlossen. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 2,0 wurde deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg hat das Land Baden- Württemberg bereits die Baulast übernommen. In der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen sowie zwischen Baindt und Baienfurt wurde die Radschnellverbindung im April 2019 als Radschnellverbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Damit liegt die Baulast zunächst bei dem Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis. Um rasch mit der Planung voranzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt und auch bewilligt bekommen. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzen vertiefend betrachtet wurde. Eine Festlegung auf diese Trasse ist noch nicht erfolgt, auch gibt es keine Gremienbeschlüsse zur Realisierung der Radschnellverbindung. Erst mit Festlegung auf eine konkrete Linie für die Radschnellverbindung können die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI angegangen werden. Dabei ist auch von Bedeutung, im Rahmen welcher Verfahren die weiteren Planungen durchzuführen sind. Für die Durchführung der Streckenbestimmung und Abschnittsbildung für den RS 09 wurden erneut die BERNARD Gruppe ZT GmbH und das Planungsbüro VIA eG beauftragt. Im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung sind vorrangig folgende Ziele zu verfolgen: 1. Abstimmung und Festlegung des konkreten Verlaufs des RS 9 mit den Verwaltungen, BürgerInnen, Gremien der Anliegerkommunen 2. Bildung von Planungsabschnitten zur Ausschreibung der Entwurfs- und Vorplanung bzw. Realisierung Im Januar und Februar 2021 fanden bereits die Kick-Off-Termine in der Projektgruppe sowie den sechs beteiligten Kommunen statt. Ebenso haben der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis erste Prüfungen hinsichtlich natur- und umweltschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Scoping-Terminen durchgeführt. In jeder Kommune werden wahlweise vertiefende Untersuchungen durchgeführt. Diese reichen von straßenräumlichen Konzeptionen, Betrachtungen im Verkehrsmodell bis zu gemeinsamen Befahrungen. Die Bearbeitung erfolgt von März bis Juli 2021. Parallel dazu werden die Bürgerinnen und Bürger über eine Online- Plattform informiert und beteiligt. Der Start hier ist für Juni 2021 vorgesehen. Die vertiefenden Untersuchungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit bilden anschließend die Grundlage für die finale Streckenbestimmung des RS 09. Die Abschnittsbildung ist für Herbst 2021 vorgesehen. Die Definition der Planungsabschnitte erfolgt u.a. auf der Grundlage der Maßnahmenkategorie zur Herstellung des Standards einer Radschnellverbindung sowie den jeweiligen Betroffenheiten im Abschnitt. Weiterhin sind Abhängigkeiten zu anderen Planungen zu prüfen und deren möglicher Realisierungshorizont abzuschätzen. Die Beschlüsse in den politischen Gremien und der Projekt-Abschluss sind für Dezember 2021 geplant. TOP 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 17.09.2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes "Bühl" von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau mit verschiedenen Varianten vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderats vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB für das Baugebiet gefasst. § 13 b des Baugesetzbuches ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, wobei der Satzungsbeschluss (Bebauungsplan rechtswirksam) bis zum 31.12.2021 zu fassen ist. Im Dezember 2019 bestand für die Bevölkerung die Möglichkeit zur frühzeitigen Äußerung. Mitte 2020 wurde eine frühzeitige Behördenunterrichtung durchgeführt. Ende Oktober hat die Firma Baugrund Süd den Baugrund untersucht. Der kleine Graben am Rande des Bebauungsplangebiets wurde vom Sachgebiet Oberflächengewässer des Landratsamtes Ravensburg als Gewässer 2. Ordnung eingestuft. Da das Gebiet immer wieder von Starkregenereignissen betroffen ist, wurde dies bei der Überarbeitung der städtebaulichen Entwürfe berücksichtigt und der Wasserlauf so geplant, dass das Wasser vom Hang oberhalb des Gebiets im neu gestalteten Gewässer abfließen kann, ohne das neue Baugebiet zu beeinträchtigen. Vorgabe im neuen Regionalplan wird sein, dass bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen ein verdichtetes Bauen gefordert wird. Auch wird von Seiten der Bauleitplanung im LRA Ravensburg darauf hingewiesen, dass nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll, wobei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen u.a. die Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen sind. Zur Nachverdichtung zählt auch die Möglichkeit, eine höhere Ausnutzbarkeit von Grundstücken zu ermöglichen. So wurde versucht, das Baugebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypen (Reihenhaus, Kettenhaus, Mehrfamilienhaus, Doppelhau und freistehendes Einfamilienhaus) zu beplanen, um so eine gute Durchmischung verschiedener Wohnformen mit hoher Lebensqualität zu erreichen. Da der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen ist und vor Satzungsbeschluss ein wasserrechtliches Verfahren für den Gewässerausbau entlang des Baugebiets Geigensack Erweiterung und entlang des Baugebiets Bühl durchgeführt werden muss, soll in dieser Sitzung beschlossen werden, mit welchem städtebaulichen Entwurf die MitarbeiterInnen des Büros Sieber Consult die Bauleitplanung weiter bearbeiten sollen. Frau Lagoda und Herr Zahner vom Büro Sieber Consult aus Lindau stellen ausführlich die 3 Varianten vor. Alternative 1 sieht die dichteste Bebauung vor. Entsprechend dem dörflichen Charakter sind jedoch verscheidene Grünzäsuren vorgesehen. Der Geschosswohnungsbau dominiert diese Alternative. Die Alternative 2 sieht eine mittlere Bebauung vor. Der Geschosswohnungsbau wird gegen Reihenhäuser ausgetauscht. Alternative 3 hat die lockerste Bebauung. Geschosswohnungsbau ist nur an der östlichen Seite vorgesehen. Bei dieser Alternative kommt es zu keinem Konflikt mit der Bestandsbebauung. Beschluss: Das Büro Sieber Consult wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ mit dem städtebaulichen Entwurf Variante 1 weiter zu bearbeiten. Folgende Änderungen sind in den Entwurf einzuarbeiten: Die Dreispänner in der 1. Reihe sind durch Punkthäuser zu ersetzen. TOP 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftlichen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt auf der Südseite des bestehenden Milchviehstalles einen Anbau von 15,00 m auf 17,70 m. Im Anbau sollen Jungkalbinnen auf mehr Fläche untergebracht werden. Eine Aufstockung des Tierbestands ist nicht vorgesehen. Es handelt sich bei der Stallerweiterung um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Gebäude soll 79,74m lang werden. Wunsch der Firma ist, ein großes Gebäude für das Abstellen von Firmenfahrzeugen, das Lagern von Reinigungsmitteln und eine Werkstatt zur Reparatur der Reinigungsmaschinen, sowie einen Verwaltungstrakt zu erstellen. Die Pläne waren, baurechtlich ungeprüft, bereits Bestandteil des Kaufvertrages. Im Bebauungsplan ist eine offene Bauweise gefordert. Offene Bauweise bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen. Im Bereich des alten Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis hat man diese Festsetzung durch den Zusatz ergänzt, dass Gebäude als Ausnahme 100m lang sein dürfen. Deshalb gibt es gleich an das geplante Bauvorhaben angrenzend Hallen bis zu 100m Länge. Diese Ausnahme hat man im B-Plan 2. Erweiterung Mehlis nicht aufgenommen, weshalb hierfür eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig ist. Eine Befreiung ist auch für die Feuertreppe erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, Überschreitung der Baugrenze mit der Feuertreppe und Überschreitung der Länge für die offene Bebauung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums erteilt. TOP 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Kämmerer Abele berichtet: a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung § 34 FwG verpflichtet die Gemeinden, bei kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Kostenersatz zu verlangen. Einsätze bei Kfz-Unfällen sind insgesamt (auch bei Pflichtaufgaben wie Menschenrettung und Brandbekämpfung) kostenpflichtig. Sonderlöschmittel („alles außer Wasser“) sind bei Einsätzen ebenfalls generell im gewerblichen Bereich erstattungspflichtig. Die Kosten für die Fahrzeuge werden weiterhin entsprechend der „Verordnung Kostenersatz Feuerwehr“ (VOKeFw) des Innenministeriums vom 18.3.2016 abgerechnet. In Baindt sind derzeit die Kostenersätze mit geringen Sätzen nach der VOKeFw wie folgt: Fahrzeug nach VOKeFW Euro/Stunde a) MTW 20,00 € b) LF 16/12 170,00 € c) LF 10/6 120,00 € Die Personalkosten wurden in der Verordnung Kostenersatz Feuerwehr nicht geregelt. Für die Kalkulation wurde grundsätzlich ein Teiler von 80 Stunden pro Feuerwehrangehöriger festgelegt. Die der Gemeinde verbleibenden Vorhaltekosten sind dadurch um ein Vielfaches verringert. Mit der beigefügten Kalkulation ergeben sich minimale Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Baindt. Mit der Erhöhung der personalbedingten Aufwendungen (Ausrüstung etc.) wird der externe Personalkostensatz erhöht. Der Grundsatz des unentgeltlichen Einsatzes der Gemeindefeuerwehr bleibt weiterhin erhalten. Kostenersatz kann nur in bestimmten Fällen erhoben werden, beispielsweise bei vorsätzlicher Schadensverursachung, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht wurde oder auch wenn die Gefahr beim Umgang mit Gefahrstoffen für gewerbliche Zwecke entstand. Auch die Leistungen als Brandsicherheitswache ist einer der kostenersatzpflichtigen Fälle. b) Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung Städte und Gemeinden müssen nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg auf ihre Kosten eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Diese Pflichtaufgabe wird weitestgehend von Frauen und Männern erfüllt, die sich ehrenamtlich in den Feuerwehren unseres Landes engagieren. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde letztmals im Jahr 2016 mit Änderung der Entschädigungssätze um 2 Euro/Stunde von 10 auf 12 € angepasst. Da diese Sätze inzwischen nicht mehr zeitgemäß sind, sollte eine Anpassung vorgenommen werden. Es muss zukünftig der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze halbstundenweise abgerechnet werden. Aus diesem Grund sollte auch bei der Berechnung der Zeit für die Entschädigung auf halbe Stunden aufgerundet werden. Da den Einsatzkräften auch bei kurzen Einsätzen ein Zeitaufwand, z. B. für die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus entsteht, sollte bei Einsätzen unter einer halben Stunde pauschal eine halbe Stunde Einsatzzeit dazu gerechnet werden, damit mindestens eine volle Stunde entschädigt wird. In anderen Städten und Gemeinden in den Landkreisen Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach wird derzeit weitgehend die Entschädigung für Einsätze mit 14,00 € je Stunde vergütet. Dies bedeutet eine Anhebung von 2,00 € je Stunde. Es wird empfohlen die Änderungen der Feuerwehrentschädigungssatzung (Anpassung der Feuerwehrentschädigung um zwei Euro) sowie die Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung aufgrund der Kalkulation der Personalkosten zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Satzungsänderungen zuzustimmen. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung gem. Anlage 1 zu. b) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) gem. Anlage 2 zu. TOP 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Feuerwehrsatzung wurde zuletzt im Gemeinderat am 05.07.2011 neu gefasst. In der Zwischenzeit gab es eine Novellierung der Mustersatzung des Gemeindetages, an der sich die Gemeinde Baindt orientiert. Der Gemeindetag hat diese mit Vertretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg abgestimmt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird die Durchführung von verfassungsgemäßen Hauptversammlungen und Wahlen der Feuerwehren nun auch in alternativen Formen geregelt. Darüber hinaus wurden weitere Paragrafen angepasst. Wesentlichen Änderungen sind: • Ändern wird sich unter § 6 Altersabteilung, dass zukünftig kein Antrag mehr für die Altersabteilung notwendig ist. In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Des Weiteren wird es einen Stellvertreter in der Altersabteilung geben. • Unter § 7 Jugendfeuerwehr ist die Wahl des Leiters und seines Stellvertreters in geheimer Wahl neu. • In § 10 Abs. 7 ist neu die Einspruchsmöglichkeit gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter, die binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten bei der Gemeinde erhoben werden kann. • Die initiative Beratung des Feuerwehrkommandanten in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten gegenüber der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat ist im § 10 Abs. 10 neu geregelt. • Neu ist gemäß § 12 ein Medienbeauftragter (Pressesprecher) sowie gemäß § 12 Abs. 3 ein Bestandsverzeichnis für Gegenstände des Sondervermögens ab einem Wert von 800 €. • Unter § 13 wird die personelle Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses angepasst und von bisher acht Personen auf neun Personen aufgestockt. Weiteres Mitglied wird der Leiter der Altersabteilung sein. • Die Pandemieanpassungen sind hauptsächlich im § 15 Abs. 6 geregelt. Der Entwurf der Feuerwehrsatzung wurde mit dem Kommandanten der Feuerwehr Baindt, Roland Bucher, abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der Neufassung der Feuerwehrsatzung zuzustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Feuerwehrsatzung zu. TOP 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Prüfungsbericht die Gemeinde Baindt auf eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB hingewiesen. Mit dem Aufstellen von Bebauungsplänen werden zum Teil neue Bauflächen ausgewiesen, die Eingriffe in die Natur oder das Landschaftsbild darstellen. Um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden (§ 1a Abs. 3 BauGB). Solche Maßnahmen sind zum Beispiel die Begrünung nicht überbaubarer Flächen, die Anpflanzung einer Streuobstwiese oder die Anlage eines Stillgewässers, die zu einer ökologischen Aufwertung von Flächen führen. Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen von den Grundstückseigentümern refinanziert werden. Im Rahmen der Allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2016- 2019 wurde auch die Gemeinde Baindt aufgefordert, die Refinanzierung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Die Gemeinde hat für die Ausgleichsmaßnahmen bereits ein sog. Kommunales Öko- Konto (§ 135 a Abs. 2 Satz 2 BauGB) angelegt. Eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB ist bisher nicht erlassen worden (zwingend erforderlich soweit Kostenerstattungsbeträge abgelöst werden). Zur Refinanzierung dieser Aufwendungen sind die dadurch verursachten Kosten der Ausgleichsmaßnahmen ohne Abzug eines Gemeindeanteils nach Maßgabe des Verteilungsmaßstabs in der Kostenerstattungssatzung zu erheben. Da die Städte und Gemeinden nach § 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB zur Refinanzierung der ihr im Rahmen der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen entstanden Kosten in voller Höhe rechtlich verpflichtet sind, ist dies jetzt nachzuholen. Eine vollerschlossene Veräußerung unserer gemeindeeigenen Grundstücke nach § 436 Abs. 1 BGB bleibt weiterhin davon unberührt (vgl. GPA-Mitteilung 14/2002 und 4/2020). Der Ausgleich kann durch Festsetzung im Bebauungsplan an anderer Stelle als dem Ort des Eingriffs (auf anderen Grundstücken) durchgeführt werden, was aufgrund der heutzutage eher kleineren Buchgrundstücke sinnvoll ist. In diesem Fall führt die Gemeinde anstelle und auf Kosten des Vorhabenträgers oder der Eigentümer der Grundstücke die Ausgleichsmaßnahme durch. Zusätzlich stellt die Gemeinde hierfür die benötigten Grundstücksflächen bereit (§ 135 a Abs. 2 BauGB). Nach der Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen muss die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwands einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flächen einen Kostenerstattungsbetrag erheben. Wie im Beitragsrecht handelt es sich bei dem Kostenerstattungsbetrag um eine einmalige Erhebung. Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Für den Vollzug festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB enthält das Baugesetzbuch unter der Überschrift: „Maßnahmen für den Naturschutz“ die Paragraphen 135a bis 135c. Einleitend bestimmt § 135 a Abs. 1 BauGB, dass festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich vom Vorhabenträger durchzuführen sind; Damit sind die Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingriffsgrundstücken gemeint. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die an anderer Stelle als dem Eingriffsgrundstück durchgeführt werden, erfordern eine eindeutige Zuordnung zu einer Grundstücksfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan (§ 135a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB). Dies ist Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Die Kosten können geltend gemacht werden, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. Erstattungsfähige Kosten Der Umfang der erstattungsfähigen Kosten und der Verteilungsmaßstab sind in der Satzung geregelt. Neben den Kosten für die Durchführung der Ausgleichs- maßnahmen können auch Kosten der Gemeinde für die Bereitstellung und/oder den Erwerb der Grundstücke, die zur Durchführung der Maßnahmen benötigt werden, angerechnet werden. In der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Kostenerstattungssatzung ist die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die jeweilige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme festgelegt. Die während dieser Pflegezeit entstehenden Kosten sind erstattungsfähig. Eine Unterhaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Anschluss an die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kann durch die Kostenerstattungssatzung nicht geregelt werden, was von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigt wurde. Eine Umfrage der Verwaltung bei vergleichbaren Städten in Baden-Württemberg hat ergeben, dass die durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehenden Kosten, je nach Verfahren, zwischen 5,00 Euro und 10,00 Euro pro m² Bauland liegen. Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte der befragten Städte. Die Abrechnung wird jedoch in jedem Verfahren anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen. In der Vergangenheit wurde die Refinanzierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen teilweise durch städtebauliche Verträge geregelt. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten den vertraglichen Vereinbarungen zustimmen, was häufig mit zeitintensiven Verhandlungen und Verwaltungsaufwand verbunden ist. Im Vergleich zum städtebaulichen Vertrag ist bei der Refinanzierung über die Kostenerstattungssatzung die Zustimmung aller Beteiligten nicht notwendig. Dadurch gewährleistet die Kostenerstattungssatzung insbesondere bei komplexen Verfahren eine zügige Abwicklung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und schafft gleichzeitig frühes Baurecht. Zudem ermöglicht die Satzung Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten. Darüber hinaus könnte im Fall der Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen auf die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Kostenerstattungssatzung zurückgegriffen werden. Damit können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen selbst dann abgewickelt werden, wenn im Rahmen städtebaulicher Verträge kein Konsens erzielt wird. Durch eine Kostenerstattungssatzung sind evtl. städtebauliche Verträge vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans nicht mehr zwingend erforderlich. Vertragliche Vereinbarungen sind nach wie vor gemäß der Richtlinien möglich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch sowie den Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen zu. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von folgenden Personen bzw. Firmen gereinigt: Gebäude / Einrichtung Firma / Privatperson Vertrag gekündigt zum Rathaus Schneider / Baienfurt Aussegnungshalle Schneider / Baienfurt Schenk-Konrad-Halle Privatperson Bauhof, Feuerwehrhaus Privatperson Klosterwiesenschule – Gebäude blau Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Klosterwiesenschule – Gebäude grün Mader / Bad Waldsee 31.07.2021 Klosterwiesenschule – Gebäude gelb Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Klosterwiesenschule – Kleinkindgruppen / Kiga Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Kindergarten SMS - Alt Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Kindergarten SMS - Neu Schneider / Baienfurt übergangsweise Schneider Sporthalle - groß Mader / Bad Waldsee 30.09.2021 - übergangsweise Schneider Sporthalle - klein Betreuung Mader / Bad Waldsee 31.01.2021 - übergangsweise Schneider Die Reinigungsverträge für die Objekte Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alt- und Neubau, Sporthalle groß und klein und die Gebäude Klosterwiesenschule wurden gekündigt. Die Reinigungsarbeiten für die fünf Objekte (Sporthalle groß und klein, Kindergarten SMS Alt– und Neubau, sowie Klosterwiesenschule – Gebäude blau) werden vorübergehend von der Firma Schneider aus Baienfurt gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer– und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Die Leistungsverzeichnisse wurden an drei Firmen gesandt. Von allen drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 6.962,84 € zzgl. MwSt. Die Firma Schneider reinigt schon seit über 20 Jahren das Rathaus der Gemeinde Baindt und war bis zum Jahr 2015 auch für die Reinigung des Kindergartens und der Sporthalle zuständig. Mit der Arbeitsleistung sind die Lehrerschaft, Kindergartenleitung und Verwaltung zufrieden. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für den gesamten Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, für das blaue Gebäude der Klosterwiesenschule sowie für die große und kleine Sporthalle werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 6.962,84 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Hautamtsleiter Plangg berichtet: In der GR-Sitzung am 09. Februar 2021 wurde dieser TOP vertagt, da noch weitere Informationen eingeholt werden mussten. Es wurde zwischenzeitlich abgeklärt, wie viele Kinder aus Schachen und Sulpach diesen Bus benutzen wollen. Darüber hinaus wurde von einem Taxiunternehmen sowie vom Malteserfahrdienst ein Angebot zu dieser Schülerbeförderung angefordert. Seit November 2012 wird ein Kleinbus, 9-Sitzer zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus den Ortsteilen Schachen und Sulpach eingesetzt. Die Kindergartenkinder, die befördert werden, sind in der Regel Geschwisterkinder der Schulkinder. Dieser Bus steht auch ortsansässigen Vereinen, der Kirchengemeinde und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung. Das Angebot wird bisher nicht in großem Maße nachgefragt, lediglich für die Jugendfeuerwehr und die Beförderung dementer Personen wurde der Bus eingesetzt. Damit die Eltern der Kinder, die für das neue Schuljahr 2021/2022 ihre Kinder in der Klosterwiesenschule anmelden, Planungssicherheit haben, ist über den Fortbestand des Busses zu entscheiden. Anzahl der beförderten Kinder seit 2012 Schuljahr Anzahl Schulkinder Anzahl Kindergartenkinder Gesamtzahl 2012/13 5 6 11 2013/14 11 4 15 2014/15 10 5 15 2015/16 10 15 25 2016/17 13 8 21 2017/18 13 4 17 2018/19 14 1 15 2019/20 12 4 16 2020/21 9 5 14 Ausgaben und Einnahmen für die Gemeinde Der Bus (VW Crafter) wurde von der Gemeinde zum Preis von 20.111,00 € mit einem Kilometerstand von 95.000 km gekauft. Für Werbung wurden anfangs Einnahmen in Höhe von 4.297,50 € erzielt. Eine Fahrerin auf 450 Euro - Basis wird von der Gemeinde für die Fahrten beschäftigt. Eine Krankheitsvertretung gibt es derzeit nicht. Bei einer Vermietung des Busses an örtliche Vereine und Institutionen erfolgt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 0,40 € / km, mindestens jedoch von 10 €. Beleg- jahr Betriebs- u. Unterhaltung skosten Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen + Verzinsung Anlagekapital) Kostenersätze Ergebnis 2012 2.693,35 € 0,00 € 300,00 € - 2.393,35 € 2013 11.913,48 € 4.424,23 € 2.793,80 € -13.543,91 € 2014 13.452,52 € 4.251,27 € 3.090,83 € -14.612,96 € 2015 13.136,17 € 4.174,86 € 4.046,20 € -13.264,83 € 2016 16.840,36 € 4.098,44 € 4.949,60 € -15.989,20 € 2017 14.964,82 € 4.022,00 € 5.378,80 € -13.608,02 € 2018 19.820,22 € 0,00 € 3.020,00 € -16.800,22 € 2019 13.882,73 € 0,00 € 2.468,00 € -11.414,73 € 2020 10.012,88 € 0,00 € 1.420,00 € - 8.592,88 € GESAMT 116.716,53 € 17.970,80 € 27.467,23 € -107.220,10 € Der Kostendeckungsgrad beläuft sich im Durchschnitt auf 20,39 %. Die Gesamtbelastung (laufendes Ergebnis und Beschaffung) im Haushalt beläuft sich bisher auf -123.033,60 €. Der Verkauf wird nur noch mit Einschränkungen möglich sein, da der Bürgerbus praktisch keinen Wert mehr besitzt. Mit der Einführung der Doppik 2019 wurden dem Bürgerbus aus der internen Leistungsverrechnung weitere Kosten von ca. 10.000 € jährlich zugeordnet. Diese sind in der vorliegenden Berechnung noch nicht aufgenommen. Es ist somit ein nochmaliger Mehraufwand von insgesamt 20.000 € für die Jahre 2019 und 2020 hinzuzurechnen. Die Ausgaben sind deutlich höher als die Einnahmen. Der Betrieb des Busses ist nicht wirtschaftlich. Probleme, die sich im laufenden Betrieb ergeben Lehrerinnen der Klosterwiesenschule brachten die Kinder bisher nach dem Unterricht zum Bus und warteten bis die Kinder sicher in den Bus eingestiegen sind. Diese Leistung kann aufgrund des personellen Aufwandes in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Die Kindergartenkinder werden auf dem Weg vom und bis zum Bus von der Fahrerin betreut, da der Kindergarten kein Aufsichtspersonal stellen kann. Im Bus kümmert sich ebenfalls die Fahrerin um die Kinder. Laut Kindergarten sind die Erziehungsberechtigten zuständig auf dem Weg zum und vom Kindergarten, diese haben die Verantwortung schriftlich an die jeweilige Fahrerin übertragen. Die Insassen und der Bus sind bei Unfällen auf dem Schulweg über die Unfallkasse bzw. WGV versichert. In der Corona-Zeit fiel der Busbetrieb häufig aus, da die Aufsicht durch die Lehrerinnen nicht zu bewältigen war. Außerdem konnten Hygienevorschriften im Bus nicht eingehalten werden. Zudem ist kritisch zu hinterfragen, warum sich die Beförderung nur auf Kinder aus Schachen und Sulpach erstreckt und nicht auch für Kinder, die in anderen Ortsteilen wohnen, angeboten wird (Marsweiler, Voken). Der Bürgerbus wird in den Schulzeiten täglich zur Schülerbeförderung genutzt. Er verfügt über 8 Sitzplätze für Kinder, somit wäre er in diesem Schuljahr voll ausgelastet. Allerdings konnte der Bus während der Corona-Pandemie nicht genutzt werden. Folglich haben die Eltern alternative Beförderungsmöglichkeiten für ihre Kinder gefunden. Aufgrund der stetig zunehmenden Reparaturanfälligkeit und der dadurch steigenden Ausgaben für den Erhalt des Busses und vor allem damit die Eltern für das kommende Schuljahr Planungssicherheit haben, hält es die Verwaltung für sinnvoll von einem weiteren Einsatz des derzeitigen Busses abzusehen und diesen zu veräußern. Wenn die Gemeinde auch in Zukunft einen gemeindeeigenen Bus einsetzen möchte, sollte der Kauf bzw. das Leasing eines 9–Sitzer Neufahrzeuges im Rahmen der Umstellung des gemeindeeigenen Fuhrparks auf umweltfreundlich betriebene Fahrzeuge angestrebt werden. Die Verwaltung behält mögliche Förderungen im Auge und kommt bei geeigneten Angeboten wieder auf das Gremium zu. Nutzung des Schülerbusses durch Schulkinder im Schuljahr 2021/2022 Klassen Anzahl Schüler Schüler aus Schachen Schüler aus Sulpach Schüler, die den Bus nutzen Klasse 1a, b 44 1 0 0 Klasse 2a 19 1 0 1 Klasse 2b 18 1 0 1 Klasse 3a 21 1 1 2 Klasse 3b 23 0 0 0 Klasse 4a 21 2 0 2 – fraglich - Klasse 4b 22 2 1 2 Klasse 1 – 4 168 8 2 6 - 8 Die ursprüngliche Intention beim Kauf des Schülerbusses war, die Klosterwiesenschule vor allem für Schülerinnen und Schüler aus Schachen und Sulpach attraktiver zu gestalten, da überwiegend in den Jahren 2012 – 2017 viele Anmeldungen am Bildungszentrum „St. Konrad“ erfolgten. Dieser Trend ist seit einigen Jahren wieder stark rückläufig. Zum neuen Schuljahr 2021/2022 gab es lediglich 3 Anmeldungen (2 aus Schachen) nach St. Konrad. Im Laufe der Zeit wurde die Beförderung dahingehend ausgebaut, dass zunächst auch Geschwisterkinder, die den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ besuchen, bzw. bei freien Kapazitäten auch weitere Kindergartenkinder den Bus nutzen können. Im kommenden Kindergartenjahr besuchen 20 Kinder aus Schachen und 6 Kinder aus Sulpach den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Aus Sulpach werden keine Kindergartenkinder den Schülerbus nutzen. Vier Kindergartenkinder aus Schachen werden diesen Bus nutzen. Bei drei weiteren besteht Interesse. Es wurden vom Malteserfahrdienst sowie vom Taxiunternehmen Christeinicke Angebote für diese Schülerbeförderung auf der Grundlage folgender Vorgaben angefordert: - Strecke Baindt – Sulpach, Baindt – Schachen zur Klosterwiesenschule - 8 Kinder pro Fahrt - 5 Tage pro Woche - 2 Fahrten morgens, 2 Fahrten mittags Die abgegebenen Angebote sind beinahe identisch. - Taxiunternehmen Christeinicke 96,30 € / Tag - Malteser Fahrdienst 100,87 € / Tag Unter Zugrundelegung von 39 Schulwochen pro Jahr ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 20.000 € / Jahr. Fazit: 1.) Der Betrieb eines Schülerbusses für die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule sowie der Kindergartenkinder des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ ist vor dem Hintergrund der Stärkung der Klosterwiesenschule damals grundsätzlich positiv zu sehen. 2.) Diese ursprüngliche Intention greift jedoch derzeit nicht mehr. 3.) Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen für die Busnutzer für den Weg zum Bus bzw. vom Bus zur Schule kann nicht erbracht werden. 4.) Warum dürfen nicht auch Schüler aus anderen Ortsteilen - Voken, Grünenberg usw. bzw. aus anderen Kindergärten – den Bus nutzen? Es liegen der Verwaltung schon diverse Anfragen vor - Gleichheitsgrundsatz - 5.) Der Betrieb des jetzigen Schülerbusses macht wirtschaftlich wenig Sinn. Beschluss: 1. Der Betrieb des gemeindeeigenen Busses zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder wird Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt. 2. Der Bus wird zu seinem aktuellen Wert veräußert. 3. Die Beförderung von Schul- bzw. Kindergartenkindern wird eingestellt. TOP 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth berichtet: Im Jahr 2000 wurde der bestehende Irus Balkenmäher für den Bauhof beschafft, um die Pflege der Grünanlagen durchführen zu können. Am 16.03.2021 hatte der Fahrzeugausschuss Gelegenheit, das alte sowie das mögliche neue Fahrzeug gemeinsam mit der Verwaltung und dem Bauhof zu begutachten. Von der Verwaltung wurden die zu mähenden Flächen und die Einsatzzeiten des Balkenmähers aus dem Jahr 2020 aufgezeigt. Bereits jetzt werden ca. 42.000 m² (4,2 ha) verschiedenster Kleinst-, und Großflächen wie Regenrückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen mit dem bestehenden Balkenmäher gemäht. Das bestehende Fahrzeug besitzt nur eine Arbeitsbreite von 1,4 m und ist in Hang- und Böschungslagen kaum bzw. nicht einsatzfähig. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 55.000 € eingestellt. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugausschusses wurden 5 Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Das bestehende Fahrzeug ist für die Vielzahl der Flächen nicht mehr zeitgemäß. Die erforderliche Handarbeit stellt eine starke körperliche Beanspruchung der Bauhofmitarbeiter dar. Durch die Neuanschaffung können ca. 1/3 der aktuellen Stunden in der Grünflächenpflege eingespart werden und der Bauhof wäre die nächsten 15-20 Jahre für die Pflegearbeiten bestehender und weiterer Regenrückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen gut gerüstet. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Firma BayWa in Biberach den Balkenmäher des Typ‘s „Brielmaier Typ 29“, mit Anbaugeräten zum Preis von brutto 41.721,40 € zu beschaffen. TOP 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2004 wurde der bestehende Kramer Radlader an den Bauhof übergeben. Seither ist dieses Fahrzeug täglich im Einsatz zur Erledigung der anfallenden Arbeiten, sei es im Winterdienst (Laden von Streusplitt), in der Wegeunterhaltung und Spielplatzunterhaltung, bei der Pflege der Grünanlagen, bei der Aufnahme von Leergut aus Schächten und beim Be- und Entladen von Material im Bauhof und auf Baustellen. Jährlich fallen ca. 350 – 380 Betriebsstunden am Fahrzeug an. Das alte Fahrzeug sowie das mögliche neue Fahrzeug wurden am 16.03.2021 gemeinsam mit dem Fahrzeugausschuss begutachtet. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugausschusses wurden fünf Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung hat für die Ersatzbeschaffung des Kramers 95.000 € im Haushalt 2021 bereit gestellt. Der in die Jahre gekommene Kramer Radlader kann keine stetige Einsatzbereitschaft mehr gewährleisten. 2020 wurde bereits der komplette Kabelbaum nach einem Kabelbrand erneuert. Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herr Mohring könnten evtl. weitere größere Reparaturen anstehen: -Verschleiß im Bereich der Ölpumpe für den Radantrieb; -Antriebsstrang (Mittel- Achsdifferenzial). Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung die notwendigen Mittel eingestellt. Das Altfahrzeug sollte im Internet zum Verkauf angeboten werden. Sollte kein Verkaufserfolg erzielt werden, wird das Fahrzeug dem Händler zum angebotenen Preis verkauft. Der Verkaufspreis für das Altgerät wird bis zur Sitzung in Erfahrung gebracht. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären ob es sich bei den Angeboten für das Altfahrzeug um Brutto- bzw. Nettopreise handelt. Sobald dies abgeklärt ist, kann das Fahrzeug dann beim günstigsten Anbieter erworben werden. TOP 16 Anfragen und Verschiedenes a) Kauf eines Fahrzeugs für den Bauhof Ortsbaumeister Roth legt dem Gremium ein Angebot zum Erwerb eines E- Fahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof vor. Auf Grund der verschiedenen Fördermöglichkeiten von E-Fahrzeugen erscheint dieses Angebot sehr interessant. Darüber hinaus wird ein Fahrzeug für den Bauhof benötigt. Entsprechende Mittel sind bereits in der Finanzplanung 2023/2024 eingestellt. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst ein weiteres vergleichbares Angebot einzuholen. 2. Das günstigere Angebot kann dann in Auftrag gegeben werden. b) Kindergartenausschusssitzung Am Montag 10.Mai 2021 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Kindergarten- ausschusses statt. c) Radweg Sulpach Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der entsprechende Förderantrag abgeschickt und auch ins Förderprogramm aufgenommen wurde. d) Ratsinformationssystem Die Verwaltung wurde gebeten, zukünftig auch Tischvorlagen in dieses Ratsinformationssystem (RIS) einzupflegen. e) Fahrradreparaturstehle vor dem Rathaus Über den Standort der Fahrradreparaturstehle ist zu beraten. f) Radwegenetz Beschilderung Sulpach Die bestehenden alten Schilder sind zu erneuern.[mehr]

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              Zuletzt geändert: 23.04.2021
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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Dezember 2022 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Flachdacharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Gebäude ist bereits weitgehend entkernt, die Decke über dem oberen Flur wurde entfernt. Im Moment werden die Fenster herausgenommen. Sobald das Gerüst aufgebaut ist wird die Wärmedämmung von der Fassade abgenommen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 Euro netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Das Gewerk Flachdacharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 20.10.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 21.11.2022. Es gingen 6 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Flachdacharbeiten wird an die Firma Holl Flachdachbau GmbH aus Ravensburg zum Preis von 224.613,69 Euro brutto vergeben. Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und die Regenrückhaltung ausgewiesen. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die förmliche Beteilung durchgeführt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 08.11.2022. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Voken-Erweiterung" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Voken-Erweiterung" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Voken-Erweiterung" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 847, 239 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: - Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten - Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung - Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion - Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesamten Gebietes an das örtliche Straßennetz - Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 31.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Garage zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Ost“ für die Ausführung des Carports mit begrüntem Flachdach und Leichtbauweise sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Gebäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Gebühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommunale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Bei folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprüfungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebührenrechtliches Ergebnis 2022) - Anpassung Ferienbetreuung sowie evtl. Anpassung der Kosten der Bläserklasse - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2022) - Änderung Kindergartengebühren (2023/2024) - Evtl. Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer 2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden wie folgt zum 01. Januar 2023 angepasst: Miete/Grundgebühr Baindter Veranstalter Auswärtige Veranstalter Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz– und Faschingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen für Tanz– und Faschingsveranstaltungen 200,00 € keine Vermietung Miete bei Hochzeiten 200,00 € 800,00 € Miete für Foyer mit Bar 150,00 € 300,00 € Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kreditaufnahme Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Bestandsaufnahme zum Haushalt 2023/2024 zur Kenntnis. 2. Der Haushalt soll Ende Januar / Anfang Februar 2023 wie im Ergebnis- und Finanzplan aufgezeigt beschlossen werden. Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz Mitte November wurde bestätigt, dass der Bund eine nochmalige Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre plant. Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts hätten damit die Möglichkeit, den Startzeitpunkt für den § 2b UStG bis zum 1. Januar 2025 zu verschieben. Eine Verlängerung der Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V. m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre bedeutet, dass das alte Umsatzsteuerrecht optional noch bis einschließlich des Jahres 2024 angewendet werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz zu. 2. Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Ziffer 3 der AGBs wird entsprechend geändert. 3. Sollte der Bundestag/Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmen wären o.g. Beschlüsse hinfällig.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 28. Januar 2022 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Fertigstellung des Radweges von Baindt in Richtung Mochenwangen Nachdem die ersten beiden Bauabschnitte des Radweges fertiggestellt sind, kann endlich der dritte und letzte Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen in Angriff genommen werden. Dazu erhält die Ge- meinde Baindt eine Förderung des Bundes in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Dies entspricht einer Kostendeckung von ca. 80 Prozent. Das Fördergeld stammt aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, das der Bund im Rah- men des Klimaschutzprogramms 2030 aufgestellt hat. Über diese stattliche Summe freuen wir uns sehr, da die Kosten für diesen Bauabschnitt doch enorm sind. Die Leistungen für den Bau des Geh- und Radweges wurden in der Gemeinderatsitzung vom 11.01.2022 an die Fir- ma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG aus Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 1.507.604, 32 Euro vergeben. Die Ausschreibung beinhaltet neben dem Neubau des Geh- und Radweges auch eine Rad- brücke über den Bampfen, eine Fahrbahndeckensanierung der Sulpacher Straße, die Breitbandversorgung und Straßenbeleuchtung sowie die Erneuerung und den Neubau der Wasserleitung im Hasenweg. Der Baubeginn ist für Mitte Februar 2022 geplant und nach aktuellem Bauzeitenplan soll die Baumaßnahme bis zu den Som- merferien 2022 fertiggestellt sein. Dann haben wir einen weiteren Schritt in Richtung Aufbau eines sicheren und lückenlosen Radnetzes getan, das dazu einlädt, möglichst häufig auf das Fahrrad umzusteigen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Corona - News Wichtigste Änderungen seit 26. Januar 2022 Folgende Kontaktpersonen sind von der Quarantäne- pflicht befreit: 1. Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavi- rus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zu- rückliegt, 2. genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vor- herigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Proben- entnahme zurückliegt, 3. geimpfte Personen, die mindestens eine Auffri- schungsimpfung erhalten haben, oder 4. genesene Personen (s.2.), die eine oder zwei Imp- fungen (s.1) gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion un- erheblich ist. Freitestung der positiv getesteten Person aus der Isolati- on ab Tag 7 darf nur erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden Symp- tomfreiheit bestanden hat. Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenom- menen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest zum Beispiel in einem Testzentrum erfolgen. Unter www.baden-wuerttemberg.de finden Sie weitere Informationen zu Quarantäne und Isolation. Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Gene- senennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis un- aufgefordert bei Betreten des Rathauses vor. Bitte tra- gen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzumg vom 11.01.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfektionen In der Gemeinde sind derzeit (Stand 11.01.2022) knapp über 200 Personen mit dem Coronavirus infiziert. b) Montage von Nistkästen Die Bauhofmitarbeiter montieren im laufe der Wo- che Nistkästen an den öffentlichen Gebäuden an. Am Klosterhof 4, Kosterhof 5, am Rathaus, an der großen Sporthalle, am Friedhof sowie im Schulareal in die bestehenden Bäume. Mit Vogelkot am Boden ist an diesen Standorten teilweise zu rechnen. c) Baum- und Sträucherrückschnitte im Bereich der B 30 alt In den kommenden Wochen (bis Ende Februar) wer- den abschnittsweise Baum- und Sträucherrückschnit- te (Pflegerückschnitte) an der alten B 30 durchgeführt. Diese Arbeiten werden mit Bedacht und nur in Teilbe- reichen durchgeführt. TOP 04 Vorausschau auf das Jahr 2022 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2021: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2021 5348 • Nebenwohnsitze Stand 31.12.2021 73 • Geburten Stand 31.12.2021: 52 davon in Baindt 1 • Sterbefälle Stand 31.12.2021: 58 davon in Baindt 28 • Eheschließungen in Baindt Stand 31.12.2021: 13 • Baugesuche: 50 / Kenntnisgabeverfahren: 6 / Befrei- ungen: 5 / Bauvoran-fragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2022 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/ Projekte von Bedeutung sein: Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Be- treuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Ne- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 ben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergar- ten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungs- plätze im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 belegt. Ein großes Problem gestaltet sich in der Besetzung von freien Stellen im Kindergarten. Derzeit können 2 Vollzeit- stellen schon seit geraumer Zeit nicht besetzt werden. Nur durch das große Engagement von Erzieherinnen die in Teilzeit beschäftigt sind, können diese „Löcher gestopft“ werden. Im November des vergangenen Jahres wurden erste Gespräche mit einer Sozialpädagogin geführt mit dem Ziel die Strukturen und Abläufe im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zu optimieren. Voraussichtlich Anfang Januar finden weitere Gespräche statt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 07.01.2022. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszu- werten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungs- plätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Auf vielfachem Wunsch der Eltern wurde abgefragt, ob im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in einer Krippen- gruppe die Betreuungszeit (derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr ) verlängert wird. Im Kindergarten St. Martin bleibt es in der Krippe bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Das Ergebnis der Umfrage wird Ihnen in der Sitzung be- kannt gegeben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planun- gen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzö- gert. Einen Termin des Vorstands des Waldorfkindergar- tens zur Vorstellung der Planungen gibt es aktuell nicht. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschul-angebot. Aktuell besuchen 167 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grund- schul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Seh- behinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichts- stunden verschiedener Grund-schulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-tungs- zentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpä- dagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klos- terwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreu- ungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäfti- gungsumfang von 40% besetzt. Im Bereich der Schulsozialarbeit hat sich eine personelle Veränderung ergeben. Frau Stefanie Nandi ist die Nach- folgerin von Frau Verena Osswald, die sich beruflich ver- ändert hat. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuer- wehrhauses statt, bei dem vorhandene Mängel aufgezeigt wurden. Teilweise wurden diese bereits behoben. Einer notwendigen Erweiterung der Räumlichkeiten hat der Gemein-derat im Jahr 2021 bereits zugestimmt. Das Ar- chitekturbüro Rohloff und Wespel aus Kisslegg wurde mit der Erweiterungsplanung beauftragt. Es fanden verschie- dene Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden und der Feuerwehr statt, so dass 2022 die Baugenehmigung eingeholt werden kann, die Ausschreibungen gemacht werden können und sollte alles glatt laufen, auch mit dem Anbau begonnen werden kann. Im Zuge des Anbaus an das Feuerwehrhaus, soll der Bauhof ebenfalls durch ei- nen Umkleideraum erweitert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Ende 2021 wurde für die Feuerwehr zusätzlich ein Notstro- maggregat beschafft. Der Gemeinderat hat der Verga- be des Feuerwehrfahrzeugs LF 20 für das bestehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 zugestimmt. 2022 wird das Fahrgestell und die Beladung von den Bietern angegangen. Die Auslieferung ist voraussichtlich 2023. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Der Gemeinderat hat die Digitalisierungsstrategie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehenden Realisierung der technischen und konzeptionellen Grundlagen einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025 am 30.11.2021 beschlossen. • Sanierung Klosterwiesenschule – Digitalpakt Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-tech- nisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwie- sen dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Zu Beginn 2022 soll die zu- künftige digitale Ausstattung der Klosterwiesenschule beschlossen werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 94 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll bis zum 30.09.2022 beträgt 84 Personen. Der Quotenerfüllungs- stand liegt bei 112 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlos- sen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunter- bringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemein- de Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Ge- sellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Hel- ferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Im Laufe des Jahres werden wir - wie alle Kreisgemein- den - aufgrund der stark ansteigenden Flüchtlingszah- len wieder vermehrt Asylsuchende aufnehmen müssen. Landratsamt und Gemeinden stehen dabei in einem in- tensiven Austausch. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Auf- grund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind fünf Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in Räumlichkeiten der Gemeinde unter- gebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichts- zeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräu- me, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Sanie- rung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach europa- weit ausgeschrieben werden. Ende 2021 konnten die Pla- nungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. Gleich zu Anfang des Jahres 2022 soll das Baugesuch eingereicht werden. Im Anschluss werden die Bauarbeiten ausgeschrieben, so dass nach den Sommerferien mit dem Umbau des blauen Gebäudes begonnen werden kann. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Randberei- che und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raum- kante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird da- rüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr ab- geschirmt wird. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt. Die Veranstaltung hat unter anderem er- geben, dass das Konzept zur Umgestaltung des Dorfplatzes, welches bereits in der Klausurtagung im November 2019 in Tübingen vorgestellt wurde, nach wie vor Gültigkeit hat (Ent- wurf Büro 365° - Freiraum und Umwelt). Außerdem soll mit dem Neubau auf dem Dorfplatz eine langfristige Entwick- lungsoption in Baindt aufgezeigt werden, insbesondere eine Abwanderung soll vermieden werden. Diskutiert wurden, neben dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz, Themen wie die Möglichkeit differenzierter Aufenthaltsbereiche, Spiel- punkte, der Erhalt der bestehenden Tiefgaragenzufahrt und das Thema 38 PKW-Stellplätze im Platzbereich. Bisher ist der Dorfplatz in Baindt kein Ort mit hoher Auf- enthaltsqualität. Insbesondere fehlt in Richtung Westen ein Gebäude. Dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkli- che Ortsmitte entstehen lassen. Der Platz wäre so besser vom Verkehr abgeschirmt, sodass ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität entsteht. Mit dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz soll ein Gesundheitszentrum errichtet werden. Ein solches Zent- rum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räum- lichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragen- de zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen moder- nen und ansprechenden Wirkungskreis. Des Weiteren liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Ge-meinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich so problemlos verbinden. Dadurch erfährt die Ortsmitte eine deutliche Aufwertung. Insbesondere bietet der Standort angrenzend an den Dorfplatz ausreichend Fläche für die Errichtung des Ge- bäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Am 04. März 2021 fand erstmals eine digitale Online-Bür- gerinformationsveranstaltung statt. Thema war die Ent- wicklung des Fischerareals, sowie die Gestaltung der Orts- mitte. An der Online-Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Zusätz- lich gab es während der Sendung rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube über 800 mal aufgerufen. Während der Veranstaltung wurden Live-Fragen beatwortet und Kommentare der Interes- sierten diskutiert. Im Mittelpunkt standen unter anderem Themen wie die Aufenthaltsqualität, die Nutzbarkeit für Veranstaltungen, Begrünung, die Flexibilität der Nutzung sowie die Parksituation. Die Resonanz, bezogen auf die digitale Form der Bürgerinformation, war sehr positiv. Um die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit Ortsbegehung statt. Den Teilnehmenden wurde ein Input gegeben, wie die Gestaltung der Ortsmitte aussehen könnte, woraufhin im Rahmen einer Dialogphase über zwei Entwurfsvarian- ten sowie die Anbindung, Vernetzung und Mobilität dis- kutiert wurde. Das Stimmungsbild war durchweg positiv und die Veranstaltung wurde als gelungen empfunden. Der Gemeinderat hat in einer Sitzung im Herbst 2021 dem Entwurf mit den eingearbeiteten Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt zugestimmt. Im Frühjahr 2022 soll die überarbeitete Planung bei einer Bürgerinformationsver- anstaltung der Bevölkerung vorgestellt werden. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Orts- kern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden ge- meinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammen- hängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Nach dem neuen Kreisverkehr am Ortseingang, der deutlich mehr Verkehrssicherheit bietet, konnte als erstes Neubau- projekt im Fischerareal der Lebensmittelmarkt Feneberg im Sommer 2021 eröffnet werden. Mit einer offenen Konzeptvergabe schlägt die Gemein- de einen anderen Weg der Vermarktung der Wohn- bau-Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbe- werb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen beteiligen können. Die besten und pas- sendsten Projektkonzepte sollen dann realisiert werden. 2021 erfolgten Informationsveranstaltungen für Bürge- rinnen und Bürger sowie für regionale Bauträger und örtliche Banken. In einem ersten Schritt werden 2 Ankerprojekte verge- ben, die für den Bau der Tiefgarage auf dem östlichen Bauabschnitt und für den Bau der Zufahrt und der Parks- pange entlang des Lebensmittelmarktes verantwortlich sind. Das Vergabegremium wird Ende Januar für beide Projekte die für die Gemeinde Baindt passendsten Be- werber auswählen. Bauinteressenten für die Anliegerprojekte im ersten Bau- abschnitt können sich noch bis Ende Mai bewerben. Die Vergabe der Bauquartiere hierfür wird Ende 2022 erfolgen. • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges wird der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen. Nach eingehen- den Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde wird der Abschnitt Hirschstraße – Küm- merazhofer Weg als Geh-weg (Radfahrer frei) gefördert, der Rest als Geh- und Radweg. Somit wird 2022 eine wichtige Rad- und Gehwegeverbin- dung für unsere Schülerinnen und Schüler, sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Die Gesamtkos- ten beziffern sich auf 1,5 Mio. €. Es stehen jedoch über 970.000 € Fördermittel im Raum. Die Fertigstellung ist für Ende August 2022 vorgesehen. Im Zuge des Neubaus des Geh- und Radweges erfolgt eine umfangreiche Sanierung der Wasserleitung und der Fahrbahnsanierung Sulpacher Straße so-wie der Ausbau der Breitbandversorgung. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amts- blatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Mitte 2022 geplant. • Mögliche weitere Wohngebiete 2021 wurde der Bebauungsplan „Lilienstraße“ mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. 2022 wird das Wasserrechtsverfahren für die Erweiterung des beste- henden Retentionsbeckens durchgeführt. Die Planung der Erschließungsstraße sowie die Ausschreibung der Baumaßnahmen soll ebenfalls in diesem Jahr erfolgen, so dass 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Der Bebauungsplan „Bühl“ konnte aufgrund der Viel- schichtigkeit der Einflussfaktoren, die beim Projekt zu be- rücksichtigen sind, nicht wie geplant im letzten Jahr abge- schlossen werden. Die Stellunganhmen der Fachbehörden und der Anwohner sowie die vorgetragenen Anregungen bei einer Informationsveran-staltung über Starkregenrisi- komanagement auch in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ in der Schenk-Konrad-Halle im Herbst 2021 werden in den Plan aufgenommen. An- fang des Jahres erfolgt eine neue Auslegung, so dass im Laufe des Jahres 2022 der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen-, Fliederstraße“ wurde 2021 in die Wege geleitet. Im Herbst fand eine Informationsveran- staltung mit den Planern aus Tübingen in der Schenk- Konrad-Halle statt. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich um- gesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Außerdem soll eine bauliche Nachver- dichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bes- sere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschlie- ßung erreicht werden. 2022 wird der Gemeinderat sich noch eingehend mit dem Bebauungsplan befassen. Bei verschiedenen Gele-genheiten wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich in die Planung einzubringen. • Nahwärmeversorgung Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizien- tes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können, ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung regenerativ erfolgt. Durch den aktu- ellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau nicht re- alisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger wird für alle bisher an das Nahwärmenetz angeschlossenen Einheiten einen höheren Anteil an regenerativer Wärme- versorgung bereitstellen. Eine regenerative Heizung mit Pellets inklusiv Solarthermieanlage wird 2022 in das rote Gebäude geplant und ausge-schrieben. Die Nahwärmelei- tungen in der Fischerstraße werden ebenfalls 2022 mit der Erschließung ausgeschrieben und verlegt. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Der Erhalt des Straßennetzes umfasst vor allem Maßnah- men zur Erneuerung der Fahrbahndecken sowie Erhal- tungsmaßnahmen an den Bauwerken insbesondere an Brücken und Stützwänden. Darüber hinaus werden bspw. auch Entwässerungseinrichtungen, Hangrutschungen so- wie Geh- und Radwege saniert. Im Ergebnishaushalt 2022 sind 100.000 Euro für die Sanie- rung von Gemeindestraßen vorgesehen. Der größte Teil des Budgets 2022 wird für die Fahrbahnsanierung Sulpa- cherstraße im Zuge des Geh und Radwegebaus verwendet. Nach der Wintersaison werden die Gemeindestraßen auf Schäden begutachtet, dokumentiert und nach Priorität behoben. 2022 stehen wieder Straßen zur Risssanierung an. Verkehrsbelastung in Verbindung mit Frost-/Tau- wechsel haben die Entstehung von Schlaglöchern und Abplatzungen im Randbereich zur Folge. Mit der Anwen- dung der Fugen- und Risssanierung wird der Erhalt des Gebrauchswertes der Straße gesichert. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserka- bel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungs- raten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unter- versorgten Bereichen (weißen Flecken) realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entspre- chend den Rückmeldungen im Markterkundungsver- fahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versor- gung nicht garantiert werden kann. Die weißen Flecken sollen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeschrieben werden. Nach der Umsetzung der weißen Flecken 2022- 2023 soll ein Antrag für einen Vollausbau der Gebiete bis 100 Mbits/s (graue Fleckenförderung) gestellt werden. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule wurden 2019 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2022 werden die Bushalte- stellen in der Gartenstraße barrierefrei umgestaltet. Für die Bushaltestellen in der Ortsmitte soll 2022 eine Pro- grammaufnahme erreicht werden und eine Umsetzung ist für 2023 angestrebt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstüt- zung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reit- halle zu bauen. Anfang 2021 erfolgte der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Es konnten bereits verschiedene Vorgaben, die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes abzuarbeiten sind erledigt werden, so dass Mitte des Jahres der Satzungs- beschluss erfolgen kann, um die Reithalle möglichst rasch bauen zu können. • Wasserversorgung – Masterplanung Sicherung der Wasserversorgung Quelle Weißenbronnen Die Quellableitung beginnt am Quellsammelschacht und endet im Hochbehälter Briach. Durch die Neuerstellung einer Querverbindung zwischen der Quellableitung beim Waldbad und dem Hochbehälter Marsweiler in Baindt kann das Versorgungsgebiet nun von zwei Seiten ver- sorgt werden. Tritt jedoch auf dem verbliebenen Teilstück zwischen dem Waldbad und dem Quellsammel-schacht ein Schaden auf, erfolgt die Versorgung des Netzes für die Dauer der Reparatur über die Hochbehälter und falls dies nicht ausreicht über die beste-henden Notverbünde mit Weingarten und Schlier. Die Quellableitung ist fast 60 Jahre alt (Baujahr 1964) und am Ende ihrer Nutzungs- dauer. Eine Mitverlegung einer neuen Quellableitung mit dem geplanten Geh- und Radweg zumindest bis Bolan- den macht durchaus Sinn. Ein weiterer Faktor stellt die Förderung durch das Land dar. Hier muss schon jetzt geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist und wie hoch der Fördersatz wäre. Alle diese Rahmenbedingungen müssen in der Planung berücksichtigt und wie bereits erwähnt, eine Investitions- planung erstellt werden. • Neuanlage Waldspielplatz 2022 möchte die Gemeinde Baindt einen Waldspielplatz auf der Wiesenfläche des Forsts Gewann Erlen (nähe Grünenbergstraße) realisieren. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kinder- gartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplät- ze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hin-gegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Ein Waldspielplatz bietet insbesondere Familien die Mög- lichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wo- chenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spiel- platz mit ihren Kindern zu genießen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errich- ten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Wald- spielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, auf- zusuchen. Das Büro 365° ist beauftragt ein Ideenkonzept für den Waldspielplatz zu entwerfen. Dieser sollte möglichst na- turnah gestaltet werden um vor allem Familien und ältere Kinder anzusprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, die beim Auf- bauen der Geräte behilflich sein werden. Klima- und Artenschutz • Klimopass Der Klimopass ist ein Förderprogramm des Landes Ba- den-Württemberg mit den Förderschwerpunkten Nach- haltigkeit, Biodiversität und Klimaschutz. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitpla- nung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. Es ist angedacht das nächste Baugebiet bei der Versorgung CO2/Klimaneut- ral zu vergeben. Es könnte im Nachgang von der Ener- gieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vor- gaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2-Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen ge- ringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Ein- führung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements, - Einbau von Messtechnik und - Energiemanagement-Software. Die Installation des kommunale Energiemanagementsys- tems wird voraussichtlich im Sommer 2022 abgeschlos- sen sein. Damit kann eine digitale Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden. • Insektenfreundliche Blumenwiesen Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. 2021 wurden noch zu- sätzliche Büsche gepflanzt. 2021 konnte die Hochwasserschutzmaßnahme (Bachof- fenlegung Sulzmoosbach) im Ortskern abgeschlossen werden. Direkt an der Uferböschung des Bampfen Richting Sul- pach, kann die Gemeinde ein Grundstück kaufen und hier Ökomaßnahmen umsetzen. Sogenannten Wiesens- eigen (Rinnen, in denen das Wasser ablaufen kann), die Lebensraum für Vögel, Insekten sowie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten bieten, sollen angelegt werden. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Durch die Hanglage des östlich an die Bebauung der Hirsch- und Siemensstraße angrenzenden Außengebie- tes kommt es bei Starkregenereignissen immer wieder zu einem starken Oberflächenabfluss, der im Bereich der Siemensstraße und Hirschstraße zu Überflutungen der Verkehrsflächen und zu Schäden auf den angrenzenden Grundstücken führt. Die Planungen zum Hochwasserschutz sehen zum einen die Herstellung weite-rer Auffanggräben an der östlichen Grenze der bestehenden Bebauung der Siemens- und Hirschstraße vor und zum anderen einen leistungfähigen Graben (Gewässer II. Ordnung) entlang des Neubauge- biets Geigensack Erweiterung Richtung Oberer Bampfen. Das Wasserrechtsverfahren ist bereits eingeleitet. Ein Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasser- wirtschaft wurde gestellt. Die Ausschreibung soll nach Eingang des Zuwendungsbescheides erfolgen. Im Haus- haltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Bei der eea-Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungs- grad von 61,8 % erreicht. Bei der Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren um- gesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkten). Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Be- weisstellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird 2022 geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll sind. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. 2018 wurde ein Förderantrag zur Teilumstellung des kom- munalen Fuhrparks der Gemeinde Baindt auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rat- haus wurden 2019 und 2020 zwei Fahrzeuge durch E-Fahr- zeuge ersetzt. Ein weiteres E-Fahrzeug wurde 2021 für den Bauhof bestellt. Die Auslieferung erfolgt im Januar 2022. Finanzen • Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträ- gen und gleichzeitig steigende Aufwendungen aufgrund Preissteigerungen. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitio- nen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Ge- meinde stand wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung des Dop- pelhaushaltes 2021/2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszu- gleichen. Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haus- haltserlasses 2022 davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein etwas besseres Ergebnis, als im kommunalen Finan- zausgleich geplant, erwirtschaftet. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den ört- lichen Einrichtungen Grüngutannahmestelle in der Frie- senhäusler Straße sowie der Kompostieranlage am An- naberg wird derzeit festgehalten. Zum 01.01.2022 wurde die gelbe Tonne für Leichtverpackungen eingeführt. Mit dem Holsystem wird der zukünftige Standort des Wert- stoffhofs vom Landkreis Ravensburg 2023 mit den der- zeitigen Öffnungszeiten in Frage gestellt. Hierüber wird sich das Gremium 2022 beschäftigen müssen. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrech- nenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden lau- fend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Käm- merer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermö- genswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt sicher bei den örtlichen Banken. Einlagen werden mit -0,5% Ver- wahrentgelt belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von ju- ristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privat- rechtlicher Grundlage soll nunmehr als unter-nehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden abschließend überprüft. Die Finanzverwaltung wird 2022 alle weiteren umsatzsteuerpflichtigen Bereiche definieren. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiter- hin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. Das Finanzamt Ravensburg wird alle Grundstückseigentümer im Laufe des Jahres zur Mitteilung ihres Bodenrichtwertes schrift- lich informieren. TOP 05 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen und Carport und den erforderli- chen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Mehlisstraße“ für die Über- schreitung der Wandhöhe auf dem Flst. 597/18, Mehlisstraße 25 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Bereits im Juli 2020 wurde dem Bauherrn die Geneh- migung für den Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten und einem Doppelcarport erteilt. Bei der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass aus konst- ruktionstechnischen Gründen die Wandhöhe auf 6,415 m erhöht werden sollte. Da laut Bebauungsplan die Wand- höhe mit 6,30 m festgelegt wurde, beantragt der Bauherr nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes wegen der Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm. Die Firsthöhe sowie alle anderen Festsetzun- gen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine wesentlich größere Befreiung der Wandhöhe wurde im Bereich des Bebauungsplanes für ein Wohngebäude bereits erteilt, so dass dieser geringfügigen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB aus Sicht der Verwaltung zuge- stimmt werden kann. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Inte- ressen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport wird erteilt und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzugen des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ wegen Überschrei- tung der Wandhöhe von 11,5 cm wird zugestimmt. TOP 06 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses durch ein Dachterras- sengeschoss mit 3 Wohneinheiten und Anbau eines Aufzuges und den erforderlichen Befrei- ungen vom Bebauungsplan „Marsweiler Spiel- mann Süd“ auf Flst. 40/6, Spielmannsweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr hat im April 1972 die Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und 10 unterirdischen Stellplätzen erhalten. Beurteilt wur- de das Baugesuch nach einem Bebauungsplan „Mars- weiler Spielmann“, der im Mai 1972 rechtskräftig wurde. Das Gebäude lag im Bereich eines Mischgebietes. Es war ein Flachdach vorgeschrieben, III Vollgeschosse und eine geschlossene Bauweise. Der Bebauungsplan wurde 2006 geändert und heißt nun „Marsweiler-Spielmann-Süd“. Die Festsetzungen für das Gebäude haben sich mit der Auf- stellung des neuen Bebauungsplanes ebenfalls geändert. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt nun 0,4, es sind nach wie vor III Vollgeschosse erlaubt. Jedoch wurde die Wand- höhe auf max. 8,40 m und die Gesamthöhe des Gebäudes von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zur Oberkante der Attika auf max. 9,40 m festgelegt. Im ganzen Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes ist die maximale Anzahl der Wohnungen auf 2 pro Wohngebäude festgelegt. Da die Planung nicht den Festsetzungen im rechtskräf- tigen Bebauungsplan „Marsweiler-Spielmann-Süd“ ent- sprechen, sind verschiedene Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus • Überschreitung der max. zulässigen Wohneinheiten Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da das Gebäude mit 14 Wohneinheiten bereits vor Ände- rung des Bebauungsplanes genehmigt wurde genießt es, was die Anzahl der Wohnungen angeht, Bestandschutz. Mit der Aufstockung des Gebäudes um ein Terrassenge- schoss hätte das Gebäude dieselbe Höhe wie die Gebäu- de Marsweilerstraße1. Ob diese Höhe an der Zeppelinstra- ße städtebaulich vertretbar ist, scheint fraglich zu sein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus wird nicht erteilt. TOP 07 Auftragsvergabe Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt Hasenweg in Richtung Mochen- wangen Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Ausschreibung wurde am 12.11.2021 im Staatsanzei- ger BW und auf der Vergabeplattform des Landkreis Ra- vensburg veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Die Angebotser- öffnung erfolgte am 15.12.2021. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: • Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt vom Ha- senweg in Richtung Mochenwangen, • Radwegbrücke über den Bampfen, • Fahrbahndeckensanierung Sulpacher Straße, • Breitbandversorgung, • Straßenbeleuchtung, • Neubau Wasserleitung vom Hasenweg bis zur Unter- führung der B 30, Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 • Erneuerung Wasserleitung Hasenweg Zur Submission gingen fünf Angebote ein. Die Auswer- tung der Angebote ist in der Bieterliste Hauptangebote dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.507.604,32 Euro brutto (100 %, günstigs- tes Angebot) bis 1.656.943,41 Euro brutto (109,9%, teuers- tes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 wur- de von der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG abgeben mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto. Nach VOB/A 2012, § 16 Nr. 6 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalteri- schen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Zusätzlich gaben drei Firmen Nebenangebote ab. Das Nebenangebot eins und zwei bezieht sich auf die Boden- und Untergrundverbesserung im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung sowie der Böschungshinterfüllung durch Kalken. Kalk verbessert die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden. Durch die- ses Verfahren kann Kies eingespart werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das angefallene Aushubmaterial dadurch nicht entsorgt werden muss. Nebenangebot eins und zwei kann aus Sicht der Verwaltung gewertet und als gleich- wertige Lösung betrachtet werden Nebenangebot drei bezieht sich auf die Trockenmauer (Stützwand) entlang der Böschung zwischen Kümme- razhofer Weg und B 30 Unterführung. Ausgeschrieben wurden Granitquader mit den Maßen (Länge 60-120 cm x Breite 70-80 cm x Höhe 50 cm). Im Nebenangebot drei wurden nun Wasserbausteine angeboten. Wie sich die Bauausführung und das Verhältnis der Steingrößen zu- sammensetzt, geht aus dem Nebenangebot nicht hervor. Um das Nebenangebot drei vollumfänglich bewerten zu können, müssen Gespräche mit der Firma Storz geführt werden. An der Rangfolge des Erstplatzierten wird sich durch die unterschiedliche Wertung der Nebenangebote nichts ändern. Beschluss: 1, Die Arbeiten zur Herstellung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochen- wangen wird wie im Hauptangebot beschrieben an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG, Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 507.604,32 € brutto vergeben. 2. Nebenangebot eins und zwei wird mit einer Ersparnis von 108.210,76 € brutto angenommen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche über das Nebenangebot drei zu führen. TOP 08 Konzeption „Solidarische Gemeinden im Land- kreis Ravensburg“ Bürgermeisterin Rürup berichtet: Ausgangssituation: Viele Menschen im Landkreis Ravensburg wünschen sich, auch im fortgeschrittenen Alter möglichst lange selbst- bestimmt zuhause leben zu können. Hilfebedürftige alte Menschen und ihre Angehörige darin zu beraten und zu unterstützen, war seit 1999 Ziel und Auftrag der ZU- HAUSE LEBEN-Stellen der Caritas Bodensee-Oberschwa- ben. Nach dem notwendigen Rückzug der ZUHAUSE LEBEN-Stellen wird dieser Auftrag seit dem 01.01.2021 vom Pflegestützpunkt des Landkreises übernommen. Der fortschreitende demografische Wandel und der be- reits auch im Landkreis Ravensburg feststellbare Pfle- genotstand machen deutlich, dass in den nächsten Jah- ren zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Sorge für die größer werdende Zahl von alten Menschen auch in Zukunft gerecht werden zu können. Das seniorenpolitische Konzept des Landkreises Ravens- burg aus dem Jahr 2017 hat vorrangige Bedarfe und mögliche strategische Handlungsansätze zu dieser The- matik für den Landkreis Ravensburg markiert. Nach dem Ausstieg aus den ZUHAUSE LEBEN-Stellen möchten die Caritas Bodensee- Oberschwaben und das Dekanat Allgäu-Oberschwaben den Landkreis und Kom- munen im Landkreis bei der Umsetzung des seniorenpo- litischen Konzepts unterstützen. Mit dem Konzept „Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg“ soll ein Impuls gesetzt werden für eine se- niorengerechte Gemeindeentwicklung im Landkreis. Im Kern geht es darum, die präventiven Kräfte des Gemein- wesens zu stärken. Prävention ist dabei zu verstehen als ein breit gefächerter Handlungsansatz. In enger Kooperation mit interessierten Kommunen sol- len in den nächsten fünf Jahren sechs bis zehn „Solida- rische Gemeinden“ aufgebaut werden, die sich für eine solidarische und seniorengerechte Gemeindeentwicklung engagieren. In Anlehnung an entsprechende Ideen der Bürgerge- meinschaft Eichstetten e. V. im Kaiserstuhl und der Soli- darischen Gemeinde Reute-Gaisbeuren e. V. basiert auch das vorliegende Konzept auf der Vision, dass beteiligte Gemeinden (bzw. Dörfer) sich als Solidargemeinschaften verstehen und Verantwortung übernehmen, um passen- de lokale Lösungen für die Bewältigung der Herausfor- derungen zu finden, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben. Es geht um die Entwicklung einer generationsübergrei- fenden Sorgekultur, um Entwicklung von solidarischen, lebendigen Gemeinwesen, um „Caring Communitys“, in denen Bürgerinnen und Bürger, Akteure aus Vereinen, Kir- chengemeinden und sonstigen Initiativen sich gemeinsam mit politisch Verantwortlichen, professionellen Diensten und Einrichtungen und wenn möglich auch mit Akteuren der lokalen Wirtschaft für gute Lebensbedingungen, für einen guten Zusammenhalt und ein gutes solidarisches Miteinander der Generationen in ihrer Gemeinde enga- gieren. Vorrangig sollen ländliche Kommunen in den Blick genommen werden. Der strategische Handlungsansatz liegt darin, mit der Kommune eine gute Beteiligungsstruktur zu schaffen, relevante Akteure zusammenzubringen, zu motivieren, zu unterstützen und zu befähigen aktiv an der Gestaltung einer solidarischen Gemeinde – im Sinne eines solida- ritätsstiftenden Gemeinwesens mitzuwirken. So soll die bürgerschaftliche Eigenverantwortung gestärkt, neuer Gemeinschaftssinn geweckt, neue kreative Formen von bürgerschaftlichem Engagement initiiert und somit neue solidarische Potentiale aktiviert werden, die es alten Men- schen ermöglichen können, selbstbestimmt, mit guter Lebensqualität und guter gesellschaftlicher Teilhabe in ihrem vertrauten Wohn- und Lebensumfeld zu leben. Das Konzept zielt auf die nachhaltige Implementierung von Strukturen ab, die auch für hinzukommende Akteure jederzeit anschlussfähig sind, und in dem die Angebote Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 laufend bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Die Ei- genverantwortung steht als Grundprinzip an erster Stelle. Die demografische Herausforderung im Landkreis Ravensburg Die demografische Entwicklung ist und bleibt eine der größten zukünftigen Herausforderungen für unsere Ge- sellschaft insgesamt – insbesondere jedoch auch für die Städte und Gemeinden mit ihren Stadtteilen, Dörfern und Quartieren, in denen die Menschen vor Ort leben. Hinter einer stark wachsenden Zahl von älteren Mitbür- ger-/innen finden sich sehr unterschiedliche Familien- konstellationen und Lebenslagen, die durch soziale Un- gleichheiten bezüglich finanzieller Ressourcen, Bildung, Wohnbedingungen, sozialen Netzen und Gesundheit ge- prägt sind. Im Landkreis Ravensburg leben derzeit rund 29.900 Men- schen, die über 75 Jahre, 19.300, die über 80 Jahre und rund 2.700, die über 90 Jahre alt sind. Nach der Bevöl- kerungsvorausberechnung des statistischen Landesamts wird sich die Zahl der über 75-Jährigen von 2020 bis zum Jahr 2035 um 29,2 %, die der hochbetagten über 90-Jäh- rigen um 71% erhöhen. Laut den Zahlen aus dem seniorenpolitischen Konzept des Landkreises Ravensburg waren im Jahr 2015 29,52 % der über 90-jährigen Frauen und 15,99 % der über 90-jäh- rigen Männer im Landkreis Ravensburg in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen untergebracht. Unterstellt man, dass diese Pflegequoten in den nächsten 15 Jah- ren gleichbleiben, würde sich allein bei den über 90-Jäh- rigen im Landkreis Ravensburg ein zusätzlicher Bedarf an mindestens 400 zusätzlichen stationären Pflegeplät- zen ergeben. Schon vor fünf Jahren wurden Expertisen veröffentlicht, nach denen bereits bis zum Jahr 2030 ein Drittel mehr Pflegekräfte benötigt würden, um bei gleichbleibenden Pflegequoten den Bedarf zu decken. Die demografische Entwicklung in der Gemeinde Baindt Die Bevölkerung in Baden-Württemberg wird immer älter. Während der Anteil der Jüngeren (unter 20 Jahre) noch im Jahr 1980 annährend doppelt so hoch wie die der Äl- teren (65 Jahre und mehr) lag, waren 2017 die Älteren zahlenmäßig bereits etwas stärker vertreten. Das Durchschnittsalter in Baindt im Jahr 2021 lag bei 42,9 Jahre (Vergleich 2011: 41,3 Jahre, Vergleich 1980: 28,9 Jah- re). Im Jahr 2021 waren 20,9% der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Im Jahr 2035 wird der Anteil auf deutlich über 30 % ansteigen. Empfehlungen von Expertenkommissionen Viele Expertenkommissionen sind sich einig, dass – ganz abgesehen davon, dass auch die personellen und finan- ziellen Ressourcen dafür fehlen - die zukünftigen Heraus- forderungen nicht allein durch einen weiteren linearen Ausbau der bestehenden professionellen Pflege- und Unterstützungsstrukturen gelöst werden können. In vielen fachlichen Studien und Berichten wird zum einen seit lan- gem darauf verwiesen, dass den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge zukünftig auch viel mehr Verantwortung für eine aktive Gestaltung einer im umfassenden Sinne seniorengerechten Kommu- nalpolitik zukommen wird. Finanzierung: Für die Umsetzung des Projektes ist eine 30%-Stelle (sie- he Konzeption, mind. 30% Stellenanteil, TVöD SuE 11b) erforderlich. Die Kosten in Höhe von rund 30.000 €/Jahr (Personalkosten anteilig ca. 20.100 €, zzgl. Verwaltungs-, Regie- und Projektkosten) müssten, sollte sich die Ge- meinde hierfür entscheiden, im Haushaltsplan 2023 / 2024 berücksichtigt werden. Gegebenenfalls könnte für den Einstieg ein geringerer Stellenumfang ausreichen. Von Seiten der Verwaltung wird der Projektansatz der Caritas Bodensee-Oberschwaben als sehr interessant bewertet. Darüber hinaus wird immer klarer, dass es durchaus sinnvoll und notwendig ist, dass die Kommu- ne ein Netzwerk aufbaut, um unsere älter werdende Be- völkerung zu unterstützen und niederschwellig Hilfe zu vermitteln. Mit diesem Projekt würde die Kommune die notwendige fachliche Begleitung erhalten. Frau Honikel von der Caritas Bodensee-Oberschwaben wird das Projekt in der Sitzung vorstellen und auch Mög- lichkeiten der Kooperation bzw. Personalüberlassung erläutern. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Konzeption der Solidarischen Gemeinden im Landkreis Ravensburg zur Kenntnis und wird bis Mitte des Jahres 2022 ent- scheiden, ob die Teilnahme am Projekt beantragt wird. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel würden dann bei der Haushaltsplanung Beachtung finden. TOP 09 Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt - Baindt auf Bezuschussung der Re- novierungskosten der evangelischen Kirche in Baienfurt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Mit Schreiben vom 13.12.2021 beantragt die evangelische Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt einen Zuschuss zu den Kosten der Außenrenovierung der evangelischen Kirche in Baienfurt. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 246.700 €. Be- antragt wird ein Zuschuss in Höhe von 8% dieser Kosten - 19.736 €. Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt gestellt. In der GR-Sitzung am 14.12.2021 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Bai- enfurt dieses Bauvorhaben mit einem Betrag in Höhe von 20.000 € bezuschusst. Bei diesem möglichen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige (außerplanmäßige) Leistung der Gemein- de Baindt. Es dürfte außer Frage stehen, dass sich die Gemeinde mit einem bestimmten Betrag beteiligt. Der Standort der Kirche (Baienfurt) sollte keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses haben, ebenso wenig wie die Anzahl der evangelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. In der Gemeinde Baindt haben 2863 Bürgerinnen und Bür- ger die katholische Konfession, 919 die evangelische und 1593 sind konfessionslos. Zum Vergleich in der Gemeinde Baienfurt sind 3581 Bürgerinnen und Bürger katholisch, 1030 evangelisch und 2688 sind konfessionslos. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Kirchen- gemeinde St. Johannes Baptist zur Beschaffung ihrer Orgel einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € erhalten hat. Beschluss: 1. Der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt wird für die Sanierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Kindergartenangelegenheiten - Antrag der ka- tholischen Kirchenpflege und des Waldorfkin- dergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2022/2023 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräf- ten gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung ei- ner FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr ein- gereicht. Im Waldorfkindergarten wurde diese FSJ-Stelle im laufen- den Kindergartenjahr besetzt, im Kindergarten „St. Martin“ und im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ wurden keine geeigneten BewerberInnen gefunden. In der GR-Sitzung am 09. März 2021 wurde folgender Be- schluss gefasst: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergarten- jahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit be- sonderen Bedürfnissen, sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Baindt. Auch aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergarten- jahr 2022/2023 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ und den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 11 Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtli- cher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg beschäftigen seit 01.11.2021 einen Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung. Die Kosten werden zu 33 1/3 auf- geteilt. Der Klimakoordinator ist in allen drei Belegenheits- gemeinden präsent. Die Anstellung erfolgt über die Gemeinde Baienfurt. Die Gemeinden werden, um die Umsatzsteuerpflicht (Ver- rechnung zu Ungunsten von Baindt und Berg) zu ver- meiden, noch strategische Überlegungen anstellen. Die Gemeinden erhoffen sich im Nachgang noch ein Schrei- ben des Bundesfinanzministeriums, welches eine Zu- sammenarbeit im Bereich von Klima-, Asylpolitik oder sonstigen hoheitlichen Bereichen bei der Personalge- stellung zwischen Kommunen untereinander von der Umsatzsteuer befreit. Die Kostenregelung wird über den öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Auf die zusätzliche Umsatzsteuer soll bei der Verrechnung nach Möglichkeit verzichtet werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg zu. TOP 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwal- tungsgebührensatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt am 10.09.2019 kalkuliert und geändert. Aufgrund weiterer Konkretisierungen der Tatbestände wurden vereinzelte Gebührensätze neu bewertet und kal- kuliert und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Aus- wirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde ein Zusatz in die Verwaltungs- gebührensatzung aufgenommen. Beim Bürgerbüro gibt es zusätzlich eine Menge von Leis- tungen, für die Gebühren noch nach Landes- oder Bun- desrecht erhoben werden (Pässe, Ausweise, Standesamt usw.). Diese Gebühren sind nicht beeinflussbar. Bei den erlassenen Gebührenbescheiden handelt es sich in der Regel um Gebührenfestsetzungen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens innerhalb eines Gebühren- rahmens. § 11 Abs. 2 KAG ist zu beachten, wonach bei der Gebührenbemessung die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebühren- schuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berück- sichtigen ist. Am 30.12.2015 ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach dem Gesetz haben Antragsberech- tigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen im Anwendungsbereich einen Anspruch auf Zugang zu amt- lichen Informationen. Einfache Anfragen sind gem. Lan- desinformations-freiheitsgesetz in der Regel kostenlos. Erfordern Anfragen eine außergewöhnlich hohe Bear- beitungszeit, können auch höhere Gebühren verlangt werden. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sind Verwal- tungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde angewiesen, vorab auf die Kosten hinzuweisen. Die Gemeinde übersendet der antragstellenden Person zunächst eine Information über die maximalen Kosten, falls diese 200 € voraussichtlich übersteigen werden. Der Antrag kann daraufhin aufrechterhalten oder kostenlos zurückgenommen werden. Kalkulation von Verwaltungsgebühren Allgemeine Verwaltungsgebühren Die Gebührensätze können entweder auf der Grund- lage der tatsächlich entstehenden Kosten oder nach pauschalierten Durchschnittswerten ermittelt werden. Bei der Gebührenkalkulation wurden Durchschnittswer- te der Verwaltungsvorschrift (VwV) -Kostenfestlegung und Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs- management (KGSt) angewandt. Da die KGSt Durch- schnittswerte in Entgeltgruppe 6 auf die kalkulierten Gebühren eher anwendbar sind, wurden diese berück- sichtigt. Das Thema Umsatzsteuer wird durch die Änderungen in § 2b UStG immer wichtiger. Wir müssen prüfen, ob wir für unsere Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. So- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 fern hoheitliche Tatbestände in einer Satzung verankert sind, steht die Umsatzsteuerpflicht außer Frage. Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. Einzelne Gebühren- sätze wurden neu bewertet und kalkuliert. Beschluss: a) Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. b) Der Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistun- gen (Verwaltungsgebührensatzung) wird zugestimmt. c) Die Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Sat- zung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) tritt zum 15.01.2022 in Kraft. TOP 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemein- deratssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl die Spen- dengeberin oder der Spendengeber als auch der Spen- denzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2021 ein paar Spenden für die För- derung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderin- nen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vor- wurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Fehlender Zugriff auf die Homepage der Gemeinde Es wurde mitgeteilt, dass es derzeit nicht möglich ist auf der Homepage der Gemeinde Baindt auf die Seite des Standesamts zu gelangen. b) Beschilderung Baindter Hof Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, die Be- schilderung zum Baindter Hof zu entfernen. c) Sporthalle Hallenbelag Da der Hallenboden der Sprothalle recht schmutzig ist wird sich die Verwaltung mit der Reinigungsfirma in Verbindung setzen. d) Sporthalle Duschennutzung Auf eine entsprechende Anfrage teilt Bauamtsleiterin Jes- ke mit, dass es nicht vorgesehen ist für das Ablegen von Seifen usw. im Duchbereich Halterungen anzubringen. e) Minispielfeld Es wurde mitgeteilt, dass der Belag des DFB-Mini- spielfeldes teilweise defekt ist. Ortsbaumeister Roth bemerkt, dass dies der Verwaltung bekannt ist. Die Firma Politan wird den Schaden zeitnah reparieren. f) Sportplatzbeleuchtung Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass am 30.11.2021 die Submission für die Beleuchtungsarbeiten stattgefun- den hat. Die Arbeiten beginnen im März 2022. g) Friedhofsglocke defekt Ortsbaumeister Roth berichtet, dass die Friedhofsglo- cke auf der Friedhofskapelle defekt ist. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot zum Einbau einer neuen Glocke eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 3.988,88 €. Den Kauf dieser neuen Friedhofsglocke wurde zugestimmt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Januar und Sonntag, 30. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 30. Januar Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Februar 08.02. Gemeinderatssitzung SKH 19.02. Narrenbaumstellen DP 24.02. Befreien: Kindergärten, Rathaus, Heimsonderschule, Selige Irmgard 27.02. Narrenmesse Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Selbstformulierter Brief der Kindergar- tenkinder an die Raspler Liebe Raspler, wir lieben Euch! Ihr sollt nicht traurig sein, darum schrei- ben wir Euch einen Brief. Hört auf zu weinen, auch, wenn das Fest ausfällt. Trotzdem „a scheene Fasnet“ und Ihr sollt trotzdem alle fröh- lich sein. Wir vermissen Euch und wir freuen uns, wenn Ihr mal wieder in den Kindergarten kommt. Keine Sorge, bald wird Corona vorbei sein! Liebe Grüße von allen Kindern des Kindergar- tens St.Martin Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemein- deverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@ gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 12: Umgang mit Haushaltsgeräten Rund ein Drittel des privaten Stromver- brauchs fällt auf Hausgeräte zurück. In die- sem Bereich Energie zu sparen macht also nicht nur den Geldbeutel voller, sondern hat zusätzlich einen positiven Effekt auf den privaten Strom- verbrauch insgesamt. Waschmaschinen zum Beispiel sind heute unverzichtbar aber können bei falscher Nutzung viel Strom fressen. Hier gelten einfache Regeln zur effizi- enteren Nutzung: Immer eine volle Ladung waschen, nor- mal verschmutzte Wäsche nicht über 40 Grad waschen und wenn möglich ein Sparprogramm nutzen. Wäsche- trockner sollte man so selten wie möglich nutzen, denn Sie verbrauchen sehr viel Energie. Landkreis Ravensburg Corona Schutzimpfung: Angebot für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ab Mittwoch, 26. Januar, 13 bis 18 Uhr, in der Argonnenhalle in Weingarten Ab Mittwoch, 26. Januar 2022 gibt es von 13 bis 18 Uhr in der Argonnenhalle in Weingarten mittwochs ein Impfan- gebot von Landkreis und Oberschwabenklinik für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren. Angeboten werden Erstimpfun- gen von Kinderärzten der Oberschwabenklinik, die Ter- mine für die Zweitimpfungen werden vor Ort vergeben. Unter www.rv.de/impfen können Termine vereinbart und weitergehende Informationen abgerufen werden. Neues Programmheft der Volkshochschule Weingarten ab 27. Januar 2022 erhältlich Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule kommt bald Sommerlich und frisch erscheint kommenden Donners- tag, 27. Januar das neue Programm der Volkshochschule Weingarten. Rund 350 abwechslungsreiche und interes- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 sante Angebote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich bereits jetzt für das Sommersemester an. Die VHS berücksichtigt selbst- verständlich die Corona-Lage und startet am 7. März in das neue Semester. Das bewährte Hygienekonzept wurde er- neut überprüft und Veranstal- tungsformate angepasst. So werden besonders in den wärmeren Monaten etliche Kurse an der frischen Luft stattfinden. Besondere Berücksichtigung finden zudem Themenberei- che wie nachhaltige Entwick- lung, globales Lernen und die Umweltbildung. So können die kleinen VHS-Gänger einen Nachmittag auf dem Bauernhof erleben, die erwachse- nen Teilnehmenden sich mit der E-Mobilität im Labor der RWU auseinandersetzen oder interessante Aspekte rund um Wetter und Klima erfahren. Wie immer gibt es Semesterhighlights: So bietet die VHS die ersten drei Etappen auf der Via Liguria ab Weingarten zum Erwandern an. Die Exkursionen führen dieses Mal u.a. nach Überlingen und in den Kanton St. Gallen und Oswald Burger wird sich in einer Lesung dieses Mal mit Maria Beig beschäftigen, die „bedeutendste literarische Chronistin des oberschwäbischen Lebens des vergan- genen Jahrhunderts“. Außerdem kann die VHS erneut Schwimmkurse für Kinder anbieten, sodass Anfänger (endlich) schwimmen lernen und Schwimmanfänger ihre Kenntnisse auffrischen können. Selbstverständlich wird auch die Fortbildungsreihe für Bürgerschaftlich Engagierte u. a. zu den Themen „Raus aus dem Corona-Tief“ und „DSGVO Update“ fortgeführt. Neue Vorträge beschäftigen sich mit dem Nachbarland Frankreich, dem Jemen, großen Opern der Musikge- schichte bzw. anderen geschichtlichen oder heimatkund- lichen Themen. Im Gesundheitsbereich gibt es neue Online-Yoga-Ange- bote u.a. speziell für Mamas, Lauf- und Mountainbikekur- se an der frischen Luft und kulinarische Veranstaltungen zu basischem Essen. Außerdem sind mehrere Stand-Up- Paddling-Kurse auf dem Bodensee im Programm. Deutschkursinteressenten können auch 2022 in Integra- tionskurse bzw. DeuFöV-Kurse einsteigen. Eine Beratung vorab ist weiterhin möglich. Auch bereits vorhandene Sprachkenntnisse können wie- der aufgefrischt werden. Ein Einstieg in Englisch, Franzö- sisch, Italienisch, Latein, Portugiesisch, Russisch oder Spa- nisch ist möglich! Neue Anfängerkurse gibt es in Englisch, Italienisch und Spanisch. Der berufliche Bereich hält vielfältige Angebote für Fach- und Führungskräfte bereit. Hier bieten wir auch gerne individuelle Angebote an. Fragen Sie einfach für Ihren Betrieb bei uns an. Anmeldungen sind ab Donnerstag, 27. Januar telefonisch über die Geschäftsstelle, per E-Mail, per Anmeldeformular oder selbstverständlich online möglich. Das Programm finden Sie ab dem Erscheinungstag auf der Homepage der VHS (www.vhs-weingarten.de) oder an den verschie- denen Auslagestellen in der Stadt Weingarten. Frei zu- gänglich sind dabei die Auslagen vor der Geschäftsstelle in der Heinrich-Schatz-Straße, vor dem Rathaus und vor dem Stadtmarketing in der Kirchstraße. Darüber hinaus liegt das neue Programmheft an der Bür- gertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus- Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP-Markt und im Feneberg für Sie bereit. Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 202 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen, bieten wir eine alternat Schulanmeldung für Klasse 5 an: Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmeldeformulare und von der GS 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, e weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung Achtalschule - Anmeldung Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2022/23 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen, bie- ten wir eine alternative Form der Schulanmeldung für Klasse 5 an: - Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Home- page bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. - Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmelde- formulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. - Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. - Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informa- tionen über und von unserer Schule. Andreas Lehle und Marius Vees - Schulleitung - Gymnasium Weingarten stellt sich vor Verschiedene attraktive Angebote online Das Gymnasium Weingarten, die löwenstarke Schule der 6 Wege, stellt sich den Viertklässlern und ihren Eltern vor. Dazu gibt es verschiedene Angebote. Für die Kinder gibt es am 28.01. und am 04.02. um 15.00 Uhr den „Entde- ckernachmittag“, eine Kombination aus Live-Übertra- gung aus dem Schulhaus und Video-Einspielungen. Die Kinder erleben ein buntes Programm zu den Fächern und Angeboten - und sehen schon mal die eine oder ande- re Lehrkraft. Für die Eltern wird noch ein letztes Mal der Online-Elternabend angeboten. Dieser findet am 31.01. um 19.00 Uhr statt. Das Schulleitungsteam stellt die Pro- file und die Besonderheiten des Gymnasium Weingarten vor. Außerdem besteht ab jetzt die Möglichkeit, sich als Familie durch die Schule führen zu lassen. Den genauen Termin gibt es dann nach der Anmeldung. Bitte melden Sie sich zu allen Angeboten per Mail an, für die Entde- ckernachmittage und den Elternabend bitte spätestens am Tag vorher: poststelle@gym-weingarten.schule.bwl.de Beachten Sie auch unsere Homepage mit der Abteilung „Info Klasse 4“, wo Sie eine Zusammenstellung der wich- tigsten Punkte finden: www.gymnasium-weingarten.de Gewerbliche Schule Ravensburg stellt ihr Bildungsangebot online vor Die Gewerblichen Schule Ravensburg stellt ihr Bildungs- angebot in diesem Jahr corona-bedingt online vor. Das Technische Gymnasium präsentiert sich mit seiner drei- jährigen Aufbauform ab Klasse 11 und seiner sechsjäh- rigen Aufbauform ab Klasse 8. Die Zweijährige Berufs- fachschule Metalltechnik informiert über den Weg zum mittleren Bildungsabschluss. Die Einjährigen Berufsfach- schulen Druck- und Medientechnik, Elektronik, Fahrzeug- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 technik, Farbtechnik, Holztechnik und Metalltechnik stel- len ihre Unterrichtsinhalte vor und geben Einblicke in die jeweiligen Berufe. Die Fachschule für Technik und die Meisterschule für Schreiner zeigen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung auf. Ein Weg zum Erwerb der Fachhochschulreife eröffnet der Besuch des Einjährigen Berufskollegs zur Fachhochschulreife. Die Termine und die digitalen Zugänge zu den Online-Ver- anstaltungen sind auf der Homepage der Gewerblichen Schule Ravensburg (www.gsravensburg.de) angegeben. Weitere Informationen zum Bildungsangebot sowie über die Anmeldemodalitäten der verschiedenen Schularten finden sich auf der Homepage. Darüber hinaus steht die Schule auch telefonisch oder per Email für Fragen zur Verfügung. Anmeldeschluss für die verschiedenen Schularten ist in der Regel der 1. März 2022. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas machen mit Recht“ Experten-Chat am 2. Februar 2022 auf abi.de Ob vor Gericht, in der Kanzlei oder im Unternehmen: Vie- le Menschen entscheiden sich für einen Beruf im Bereich Recht. Welche Möglichkeiten es gibt und was dafür er- forderlich ist, klärt der nächste abi» Chat am 2. Februar 2022. Von 16 bis 17.30 Uhr beantworten die teilnehmenden Expertinnen und Experten alle Fragen zum Thema „Ich will etwas machen mit Recht“. War die Bundesnotbremse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verfassungskonform? Dürfen während eines Lockdowns Demonstrationen ohne Maskenpflicht stattfinden? Ist eine allgemeine Covid-Impfpflicht recht- lich möglich? Unsere aktuell bewegten Zeiten stellen auch Juristinnen und Juristen vor neue Herausforderungen. In einer unübersichtlichen Lage sorgen sie mit ihrer Expertise für (Rechts-)Sicherheit – was nicht immer ganz einfach ist. Eines ist jedoch klar: Über Langeweile können sich die wenigsten Rechtswissenschaftler/innen beschweren. Die Arbeit mit Paragrafen reizt offenbar viele junge Men- schen: 119.285 Studierende der Rechtswissenschaft zählte das Statistische Bundesamt im Wintersemester 2020/21. Zehn Jahre zuvor waren es lediglich 92.577. Sie widmen sich einem lernintensiven Studium, das ihnen gerade in Prüfungsphasen einiges abverlangt. Wer tapfer bis zum Ende durchhält, wird mit guten Chancen auf dem Arbeits- markt belohnt: Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt Arbeitslosigkeit für Juristinnen und Juristen nur ein Randphänomen dar. Die berufsspezifische Arbeitslosen- quote lag 2020 bei gerade mal 2,4 Prozent. Es muss nicht unbedingt ein Studium sein ... Nicht jede*r, der*die sich für Gesetze interessiert, strebt ein reines Jurastudium an. Die Hochschulen bieten auch viele Schnittstellen-Studiengänge an, etwa Informationsrecht, Medienrecht oder International Business Law. Wer eine Ausbildung bevorzugt, kann zum Beispiel Notarfachan- gestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Sozial- versicherungsfachangestellte/r werden. Welche Möglichkeiten es gibt, klärt der nächste abi» Chat am 2. Februar 2022. Von 16 bis 17.30 Uhr dreht sich al- les ums Thema „Ich will etwas machen mit Recht“. Die teilnehmenden Expertinnen und Experten beantworten Fragen wie: Wie gelingt die Zulassung zum Jurastudium? Was muss man dafür mitbringen? Welche Berufe können später ergriffen werden? Welche Alternativen können sinnvoll sein? Auch die Redakteurinnen und Redakteure von abi» werden sich Zeit für die Chatter*innen nehmen. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat.abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Cha- traum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebe- nen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chat- protokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interaktiv/chat. Landkreis Ravensburg Inklusionstage 2022: Machen Sie mit und registrieren Sie Ihre Veranstaltung Vom 5. Mai bis 15. Mai 2022 werden im Landkreis Ra- vensburg die Inklusionstage 2022 stattfinden. Diese Aktionstage sind eine Initiative von INIOS (Inklusion in Oberschwaben) und der Stabsstelle Sozialplanung (Fach- bereich Inklusion). Die Inklusionstage werden 2022 zum ersten Mal stattfinden. Die Initiatoren möchten damit die Auseinandersetzung mit Themen rund um die Inklusion und Vielfalt befördern sowie die Vielfalt der Menschen im Landkreis Ravensburg wertschätzen. Zwischen dem 5. und 15. Mai 2022 sind verschiedene in- klusive Aktivitäten im gesamten Landkreis Ravensburg geplant. Bisher angemeldet sind zum Beispiel Vorträge von Experten und Expertinnen in eigener Sache, Work- shops zu verschiedenen Themenbereichen, Lesungen und Ausstellungen, Diskussionsrunden oder Kreativkurse. Sehr gerne nehmen die Initiatoren weitere Veranstaltungen auf, die inklusiv sind sowie während des Aktionszeitrau- mes im Landkreis Ravensburg stattfinden. Haben Sie Interesse als Veranstalter/in bei den Inklusi- onstagen 2022 dabei zu sein? Dann registrieren Sie Ihre Aktivität(en) noch bis zum 28. Januar 2022 im Buchungs- portal. Ihre Veranstaltung können Sie im hier hinterlegten Formular eintragen, damit wir im Nachgang Kontakt zu Ihnen aufnehmen können. Wir laden alle Interessierten ein, sich an den Inklusions- tagen 2022 zu beteiligen. Weitere Informationen zu den Inklusionstagen 2022 sind auf www.rv.de/inklusionstage2022 zu finden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Januar – 06. Februar 2022 Gedanken zur Woche Wenn die Erde atmet, leben wir; Wenn sie ihren Atem anhält, sterben wir. Khalil Gibran Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Samstag, 29. Januar 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 30. Januar - 4. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Sieglinde Kösler, Christine und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov) Dienstag, 01. Februar 07.50 Uhr Baindt Schülergottesdienst Mittwoch, 02. Februar - Darstellung des Herrn (Lichtmess) 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier mit Blasiusse- gen und Kerzenweihe (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Familie Merk, Familie Asberger, Familie Gisi) 19.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 03. Februar 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst Freitag, 04. Februar 0 8.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Eugen Maier, Josef Gresser) Samstag, 05. Februar 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Magdalena und Clemens Braunagel mit Angehörigen, Eli- sabeth und Hans Hartusch, Eu- gen Haug, Wilma Hoffmann) Sonntag, 06. Februar - 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erst- kommunionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss ein- malig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab sofort eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in als Gruppenleitung für den Kindergarten (82% Beschäftigungsumfang) Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4, 88353 Kißlegg, z.Hd. Nicole Ellinger oder an nellinger@kvz.drs.de. Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter unter Tel. 07502 2678 oder auf www.kiga-stmartin-baindt.de/ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 30. Januar Letzter Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Mittwoch, 02. Februar 15.00 - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 06. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Gedanken zum Wochenspruch Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit er- scheint über dir. Momente, in denen mir ein Licht aufgeht und ein Mensch oder eine Situation von einem Augenblick auf den ande- ren in einem ganz anderen Licht erscheint. Solche Momente sollte es ruhig öfter geben, wird jetzt jemand denken. So ging es auch den drei Jüngern, die mit Jesus auf ei- nem Berg erlebt haben, dass er wirklich der ist, auf den sie ihre ganze Hoffnung gesetzt haben. Diesen lichten Augenblick hätten sie am liebsten für im- mer festgehalten. Aber Jesus steigt mit ihnen nach dem Gipfelerlebnis wieder hinunter in den Alltag. Hier soll sich bewähren, was Gott versprochen hat; hier gilt es, auf Jesus zu hören und durch ihn zu erleben, wie immer klarer wird, worauf es im Leben ankommt - Tag für Tag - unterwegs mit ihm. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, wir freuen uns, euch wiederzu- sehen. Jeden Sonntag von 10.30 - 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeinde- haus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! _________________________ Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freu- en sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Was macht Trauer mit Menschen? Der Tod gehört zum Leben. So leicht gesagt und doch so schwierig, wenn die Situation tatsächlich eintritt. Der Verlust eines Nahestehenden und der Prozess des Trauerns berührt den Menschen als Ganzes: geistig, körperlich, seelisch. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Trauer wird dabei sehr individuell vom Einzelnen erlebt, sie braucht Raum und Zeit und stellt immer eine Heraus- forderung an sich selbst, aber auch der Mitmenschen dar. Was ist Trauer und welche individuellen Ausdrucksformen von Trauer gibt es? Gibt es ein richtiges Trauern? Wie kann ich selbst mit meiner Trauer oder mit trauernden Menschen umgehen? Dies sind Themen, die in diesem Vortrag vorgestellt werden. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Termin: Donnerstag, 03.2.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehauses, Abt-Hyllerstraße 17, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Bei dieser Veranstaltung gilt die 2G+ Regel, bitte bringen Sie einen aktuellen negativen Test mit. _________________________ Jahresausstellung „Seht her, was in euch steckt...“ muss leider ausfallen Die für den 29. und 30. Januar 2022 geplante Jahresausstellung „Sehr her was in uns steckt...“ kann leider coronabedingt nicht stattfinden. Nun haben wir schon zwei Jahre in Folge keine Ausstellung der beim Kreativen Montag entstandenen Werke und hoffen ganz fest darauf, diese zu einem anderen Zeit- punkt nachholen zu können. Wir schauen zuversichtlich nach vorn. Bleibt bis dahin alle gesund. Für das KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Taekwondo Baindt e.V. Neue Selbstverteidigung in Baindt TKD-Baindt gratuliert Alfred Manthei zum Meistergürtel in TKDD Erstmals in Deutschland Taekwondo Defense Taekwondo Defense ist eine realistische, moderne Selbst- verteidigung, die von Kampfsportlern ebenso wie von Polizei und Militär (zum Beispiel in Südkorea und Mexiko) trainiert und angewendet wird. Im Gegensatz zu anderen Selbstverteidigungs-Stilen nutzt Taekwondo Defense ge- zielt Taekwondo-Techniken. Vom 08.01. - 15.01.2022 fand in Sindelfingen die Vorstel- lung eines neuen Selbstverteidigung Systems stand. Vom Taekwondo Baindt e.V. konnten zwei Trainer noch Plätze ergattern, die aufgrund von Corona und hoher Nachfrage sehr schnell vergeben waren. Das Taekwondo Defence System (TKDD) basiert wie der Name schon sagt auf Grundlagen des eigentlichen Taekwondo, behandelt aber nur den Selbstverteidigungs- part und unterscheidet sich grundlegend von der Stan- dard-Selbstverteidigung im Taekwondo und wird unter anderem von Koreanischen Spezialeinheiten und der Mexikanischen Polizei genutzt. Die Trainer und Taekwondo-Sportler Alfred Manthei und Frank Bania konnten bei dem Präsidenten und Entwickler des TKDD-Systems, Großmeister Eunseob Kim, grundle- gende Techniken und Bewegungsabläufe lernen. Herr Manthei konnte sogar in diesem neuen System die Trainer-C Lizenz und den Meistergürtel erlangen. Somit freut sich der Taekwondo Verein Baindt sein Reper- toire zu erweitern und es im Training anbieten zu können. Volleyball LJ Baindt Toller Auftakt für die Rückrunde für VLJ Baindt 1 Einen fulminanten Start ins neue Jahr leg- te die erste Mannschaft der VLJ Baindt am vergangenen Sonntag, 23.01.2022, in Ulm hin. Der erste Spieltag der Rückrunde startete mit einem Spiel der Gastgeber gegen SV Jedesheim. Nach diesem Drei-Satz-Spiel zugunsten von Ulm, versuchten auch die Baindter die Mannschaft aus Jedesheim in ihre Schranken zu weisen. Im ersten Satz gelang dies mit 25:21 auch noch sehr gut. Allerdings kämpfte sich der SV Jedes- heim im zweiten Satz mit 21:25 zurück und konnte letzt- endlich auch den letzten Satz für sich entscheiden (20:25). Umso beeindruckender war die Leistung der Volleyball Landjugend Baindt als sie mit 25:9 die Ulmer vom Feld fegten. Zwar kam im zweiten Satz etwas mehr Gegenwind auf, doch wenn Baindter einmal Siegesluft geschnuppert haben, lassen sie sich diesen nicht mehr nehmen (25:22). Die insgesamt vier Punkte katapultieren die VLJ Baindt auf einen souveränen 4. Platz in der Tabelle. Die zweite Mannschaft tritt diese Woche im Pokalspiel gegen Oberteuringen an. Zum Zeitpunkt des Redaktions- schlusses war noch kein Ergebnis bekannt - aber eigent- lich steht einem Sieg nichts im Wege! Auf geht’s! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2021: Hauptgewinn 1250 EUR E-Bike Gutschein von Zweirad Schützbach geht in diesem Jahr nach Baienfurt Am 14. Januar war es soweit, das Weihnachtsgewinnspiel 2021 fand mit der Ziehung der Gewinner, dieses Jahr lei- der wieder Corona bedingt im kleinen Kreis, statt. Es haben über 1700 gestempelte Kärtchen ihren Weg in die Lostrommel gefunden. Der Hauptpreis, ein 1250 Euro- Gutschein, ging nach Baienfurt. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Richard Haller! Auch in diesem Jahr wurden die Preise größtenteils auf Einkaufs-Gutscheine beschränkt, da wir damit den ortsan- sässigen Handel und die Gastronomie unterstützen möch- ten. Es sind aber auch ein paar schöne Sachpreise dabei. Der 1. Preis wurde von unseren Mitgliedern, dem Zwei- radhaus Schützbach, der Spedition DACHSER, der Firma Ackermann Spülmaschinen, Graf & Riss Baumaschinen und der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG sowie dem WBB gesponsert. Viele weitere attraktive Preise und Gutscheine, wurden von weiteren Mitgliedern bereitgestellt. Ganz herzlichen Dank allen Betrieben, die das Weihnachtsgewinnspiel mit ihren Spenden und Gutscheinen unterstützen! Das Weihnachtsgewinnspiel ist für den Einzelhandel in Baienfurt und Baindt eine wichtige Aktion - auch in die- sem Jahr mehr denn je. Deshalb auch ein großer Dank an alle Kunden, die mit ihrem Einkauf, die vielen Kärtchen gesammelt haben und herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner. Wir wünschen viel Freude mit den Preisen! Liste der Gewinner Weihnachtsgewinnspiel 2021 Preisspender Preis Gewinner Graf & Riss - Bau- maschinen Zweirad Schützbach Ackermann Spül- maschinen VR Bank Ravens- burg-Weingarten Dachser SE WBB E-Bike Gutschein: 1.250€ Haller, Richard Autohaus Ebner Wochenende: Kia EV6 Hochfeld, Wolfgang WBB WBB-Gutschein 100 € Weiß, Josefine Lindel+Zeller 50 EUR Haus-Gutschein Gindele, Fine Lindel+Zeller 50 EUR Haus-Gutschein Jakob, Charlotte Lindel+Zeller 50 EUR Haus-Gutschein Härtel, Evelin Metzgerei Brenner 50 EUR Haus-Gutschein Geggier, Mirjam Metzgerei Brenner 50 EUR Haus-Gutschein Bleicher, Bianca D+R Modellbau 30 EUR Haus-Gutschein Ferbasz, Inge D+R Modellbau 30 EUR Haus-Gutschein Luci, Carmen Hubertus Apotheke 30 EUR Haus-Gutschein Späth, Paula Achtal Apotheke 30 EUR Haus-Gutschein Ammelick, Julia More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Grabherr, Marion More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Hämmerle, Inga More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Walter, Renate More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Balle, Martina Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Damoune, Rolf Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Wirth, Karlheinz Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Spieß, Thea Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Scheufele, Anke Juwelier Jerg 25 EUR Haus-Gutschein Leiprecht, Heidi Juwelier Jerg 25 EUR Haus-Gutschein Uhland-Rieder, Annemarie Anne Hagen 30 EUR Haus-Gutschein Schlegel, Tatjana Anne Hagen 30 EUR Haus-Gutschein Wenk Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Seufer, Jeanette Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Lang, Doris Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Munz, Paula Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Hahn, Günter Die Gewinner wurden bereits telefonisch kontaktiert. Lei- der haben wir nicht alle erreichen können um vorab über den Gewinn zu informieren. Die Preise können ab sofort bei der Firma Graf & Riss Bau- maschinen - Kartonstraße 8 in Baienfurt, abgeholt werden. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung von Ravensburg über das Himmelsleiterle nach Weissenau Treffpunkt Dienstag, 01.02.2022 um 13.00 Uhr am Konzerthaus Ravensburg oder 12.30 Uhr Bushaltestelle Charlottenplatz Weingar- ten zum Frauentor RV Gehzeit 3,0 Std., 10 km, Einkehr nach der Wanderung, falls gewünscht. Gute Schuhe, Stöcke, Getränk und kleines Vesper werden empfohlen. Bitte die aktuellen Pandemie-Regeln beachten. (Nach- weis 3G) Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 28.01.22 bei WF M. Selimi, Tel. 0751/21981 Gäste sind willkommen. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK gehört mit seinen bundesweit 2,1 Millionen Mit- gliedern und über 245.000 Mitglie- dern im Südwesten zu den größten Sozialverbänden in Bund und Land. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als unabhängige Interessen- vertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebe- dürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern setzt sich der VdK für die sozialen Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen. VdK OV Weingarten Über 16 Millionen Euro erstritten! • Sozialverband VdK Baden-Württemberg erzielt 2021 neuen Rekord an Nachzahlungen • VdK-Rechtsberatung vermehrt in Anspruch genom- men, Jahresstatistik zeigt den erfolgreichen Einsatz In rund 12.000 Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Berufungen erstritt der Landesverband Baden-Würt- temberg im vergangenen Jahr vor den Sozialgerichten Nachzahlungen für VdK-Mitglieder in Höhe von 16.223.951 Euro. Auch bei über 3.000 Erstanträgen wurde der Sozial- verband VdK tätig und konnte erfolgreich Leistungen über 900.000 Euro beantragen. In Gesamtsumme kamen somit mehr als 17 Millionen Euro für VdK-Mitglieder zusammen. Mit ca. 70 Prozent sind deutlich mehr als Zweitdrittel der Ratsuchenden nach der Abgabenordnung hilfsbedürf- tig. Insgesamt benötigten 16.322 VdK-Mitglieder Rat und Hilfe im Sozialrecht. „Der erfolgreiche Einsatz für unsere Mitglieder zeigt, wie wichtig unsere Arbeit ist“, erklärt Hans-Josef Hotz mit Blick auf die Jahresstatistik. „Noch nie konnten wir so viele Nachzahlungen erstreiten wie im Jahr 2021. Das sind Leistungen, die unseren Mitgliedern vom Gesetz her zustehen, jedoch erst einmal von den Leistungsträgern abgelehnt werden.“ Der Landesverbandsvorsitzende er- gänzt weiter: „Generell beobachten wir, dass immer mehr VdK-Mitglieder unsere Beratung in Anspruch nehmen. Das ist kein gutes Zeichen, die Ungleichheit in unserer Gesellschaft nimmt leider weiter zu.“ Das verdeutlichen auch die Mitgliedszahlen: So verzeich- net der VdK-Landesverband mit 245.000 Mitgliedern zum Jahreswechsel einen neuen Rekord – ein Zuwachs von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Jahresstatistik allein bildet den ganzen Erfolg des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg jedoch nicht ab. „Die Nachzahlungen sind generell vom Sachgebiet abhängig“, erklärt Hotz. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten auch Verfahren nach dem Sozi- algesetzbuch IX. Hier geht es dann zum Beispiel um eine Erhöhung des Grades der Behinderung. Ebenso werden bei erfolgreich bewilligten Rehabilitationen keine Nach- zahlungen erwirkt. Dennoch ist es für unsere VdK-Mit- glieder ein wichtiger Erfolg, der sich jedoch nicht in der Nachzahlungsstatistik niederschlägt.“ Mit 35 VdK-Beratungsstellen für Sozialrecht ist der Sozi- alverband VdK in ganz Baden-Württemberg vertreten. In der eigenen Sozialrechtsschutz gGmbH beraten und unterstützen 150 Mitarbeitende, davon über 50 Volljuris- tinnen und –juristen, die VdK-Mitglieder bei Streitfällen mit der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- sowie der Rentenversicherung. Sozialverband VdK Baden-Württemberg – Pressestelle Stand 18.Januar 2022 Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg informiert Liebe Mitglieder, leider ist es uns zur Zeit nicht möglich, unseren beliebten VdK-Kaffeetreff abzuhalten, siehe E-Mail von unserem Landesverband in Stuttgart. Bitte haben Sie Verständ- nis dafür. Die mit der neuen Variante des Corona-Virus „Omik- ron“ einhergehende extreme Zunahme der Erkrankun- gen zwingt uns leider wieder zu höchster Vorsicht. Aus diesem Grund hat der Geschäftsführende Landesver- bandsvorstand am 18. Januar 2022 beschlossen, dass bis Ende Februar 2022 in allen Verbandsstufen keine Präsenzveranstaltungen mehr durchgeführt werden sollen. Wir empfehlen Ihnen dringend, auch auf Vor- standssitzungen zu verzichten. Beratungen bzw. Einzelgespräche können unter Einhal- tung aller Hygieneregeln sowie der 2G Regel (nur mit frisch Geimpften und frisch Genesenen, bei 2-Fach geimpften, deren zweite Impfung länger als drei Monate her ist, nur mit tagesaktuellem Antigentest) weiter stattfinden. Wir gehen zusammen mit den uns beratenden Experten davon aus, dass wir ab Mitte Februar 2022 die Situation neu beurteilen können. Sollten Sie keine weiteren Informa- tionen erhalten, können Sie ab Anfang März 2022 wieder Veranstaltungen in Präsenz durchführen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schärer Landesverbandsgeschäftsführer Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg Was sonst noch interessiert Landkreis Ravensburg Vortragsreihe zur Tierwohlinitiative geht in die zweite Runde - Online Veranstaltung zur tiergerechten Gestaltung von Fressplatz und Tränken Die Vortragsreihe zur Tierwohlinitiative des Landkreises Ravensburg geht in die zweite Runde. Am 15. Februar 2022 um 20 Uhr bietet das Landwirtschaftsamt eine kostenfreie online Veranstaltung zum Thema „Tiergerechte Gestal- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 tung von Fressplatz und Tränken - häufige Schwachstel- len und Verbesserungsmöglichkeiten“ an. Linda Weigele, Beraterin der Tierwohlinitiative Landkreis Ravensburg spricht über Ihre Erfahrung und stellt anhand praktischer Beispiele Lösungen zur Verbesserung dieser Themenbereiche vor. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Den Anmeldelink für die online-Veranstaltung finden Sie am 15. Februar 2022 auf unter www.rv.de/landwirtschaftaktuell . Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Link per E-Mail an la@rv.de anzufordern. Landkreis Ravensburg Online-Vortrag zum Thema „Agrophotovoltaik- eine Chance für die Landwirtschaft?“ am 8. Februar um 13:30 Uhr Der Verein landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e.V. veranstaltet am Dienstag, den 8. Fe- bruar 2022 um 13:30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema „Agrophotovoltaik“. Agrophotovoltaik vereint Lebensmittel- und Stromerzeu- gung. Durch die Installation von Solaranlagen auf Land- wirtschaftlichen Flächen soll sowohl einer Reduktion des Flächenverbrauchs, als auch dem Ausbau Erneuerbarer Energien Rechnung getragen werden. Informationen zum aktuellen Stand der technischen Ent- wicklung von Agrophotovoltaik erhalten die Teilnehmen- den von Fabian Neu, Projektentwickler der BayWa r.e. Außerdem berichtet Nicolai Zwosta, geschäftsführender Vorstand der Solverde Bürgerkraftwerke Energiegenos- senschaft eG, über die praktische Umsetzung von Pro- jekten, die auch auf Grünland möglich sind. Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen mit Angabe der Mailadresse unter LA@rv.de. Kurz vor der Veranstaltung wir der Zu- gangslink übermittelt. Auch eine telefonische Anmeldung unter 0751/85-6010 ist möglich. Tagesmütter gesucht - Nächster Vorbereitungskurs startet im März in Weingarten Das Jugendamt Ravensburg und die regionalen Vermitt- lungsstellen für Kindertagespflege bieten im März 2022 einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesvä- ter in Weingarten an. Der Kurs findet an fünf Freitag- nachmittagen und an drei Samstagen von März bis April statt. Die Teilnehmer werden umfassend auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, erzieherische Erfahrungen und die Bereitschaft, diese durch Qualifizierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 11.03.2022 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Die Qualifizierung wird kosten- frei angeboten. Eine Anmeldung beim Jugendamt Ra- vensburg unter m.dittus@rv.de ist erforderlich. Anmel- deschluss ist der 25.02.2022. Drei regionale Vermittlungsstellen stehen im Landkreis Ravensburg für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Syl- via Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, -18 E-Mail tagesmuetter vermittlung-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dagmar Soherr, Telefon 07524/401168-12, -13 E-Mail tagesmuettervermittlung-bw@caritas-bodensee- oberschwaben.de. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kinderta- gespflege wird im Landkreis Ravensburg in Kooperation von Landratsamt Ravensburg, Caritas Bodensee-Ober- schwaben und Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Information über die Tätigkeit als Tagemutter und Tagesvater: Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder in ihren eigenen Familien und unterstützen damit Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In enger Zusammen- arbeit mit den Eltern übernehmen sie in dieser Zeit die Förderung und die Erziehung der ihnen anvertrauten Kin- der. Die Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, aber vor allem für die unter Dreijährigen bietet sich diese sehr familiäre Betreuung an. Schwäbischer Heimatbund Denkmalschutzpreis für private Eigentümerausge- schrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Ba- dische Heimat loben zum 37. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württembergaus. Dieser stellt die denkmalge- rechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nichtzwingend unter Denkmalschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerin Nicole Razavi will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu de- ren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stil- prägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury wür- digt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie mög- lichbewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispielhafte Umnutzungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Hei- matbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geld- preis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2022. Weitere In- formationen sowie die Broschüre mit allen notwen- digen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt. Schwaben International Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Hoppla, trotz Co- rona? Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid-19 und Ma- sern geimpft. Die Partnerschulen möchten, dass die Gast- eltern gegen Covid-19 geimpft sind. El Salvador Familienaufenthalt: 03. April - 17. Juni 2022 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Deutsche Schule San Salvador 30 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Brasilien Familienaufenthalt: ca. 21. Juni - ca. 16. Juli.2022 Pastor Dohms Schule, Porto Alegre 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 13 - 15 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 22. Juni - ca. 29. Juli.2022 Deutsche Schule, Valdivia 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2022 - Möglichkeit zuerst zum Auslandsaufenthalt zu reisen - Individuelle Aufenthalte in Brasilien und El Salvador möglich Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729-13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de http://www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Was macht Trauer mit Menschen? Der Tod gehört zum Leben. So leicht gesagt und doch so schwierig, wenn die Situati- on tatsächlich eintritt. Der Verlust eines Nahestehenden und der Prozess des Trauerns berührt den Menschen als Ganzes: geistig, körperlich, seelisch. Trauer wird dabei sehr individuell vom Einzelnen erlebt, sie braucht Raum und Zeit und stellt immer eine Herausforderung an sich selbst, aber auch der Mitmenschen dar. Was ist Trauer und welche individuellen Ausdrucksformen von Trau- er gibt es? Gibt es ein richtiges Trauern? Wie kann ich selbst mit meiner Trauer oder mit trauernden Menschen umgehen? Dies sind Themen, die in diesem Vortrag vor- gestellt werden. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdiens- tes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatz- qualifikation Termin: Donnerstag, 03.2.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehauses, Abt-Hyllerstraße 17, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Bei dieser Veranstaltung gilt die 2G+ Regel, bitte brin- gen Sie einen aktuellen negativen Test mit. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Aus der Ablage in den Reißwolf Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fris- ten beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab Januar 2022 ein großer Teil der auf- bewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Rei- he von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bi- lanzen und sonstige zu führende Bücher 10 Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen 10 Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder ab- gesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grund- sätzlich 6 Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewah- rungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalender- jahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2022 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen: • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2011; • Inventare, die bis 31.12.2011 oder früher aufgestellt worden sind; • Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2011 oder früher aufgestellt worden sind; • Buchungsbelege aus dem Jahr 2011 und älter; • empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2015 oder früher eingegangen sind; • Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäfts- briefe, die bis zum bis 31.12.2015 oder früher abgesandt wurden. Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brau- chen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbe- wahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids auf- bewahrt werden. Fertigt der Steuerzahler seine Steuer- erklärung mit ElsterOnline an, so muss er die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Ein- künften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Eine besondere Vorschrift gibt es im Umsatzsteuerrecht. Danach müssen Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre lang vom Mieter oder Hausbesitzer, auch wenn er eine Privat- person ist, aufbewahrt werden. Neben den steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollten Rechnungen oder Quittungen auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen oder Gewährleistungs- rechte besser nachweisen. Ein kostenloser Kurzratgeber mit den Aufbewahrungs- fristen für bestimmte Dokumente kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 0 76 77 78 be- stellt werden. Jetzt bestellen: Steuererklärung für Senioren 2021 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bietet kos- tenlosen Ratgeber an Mehr als fünf Millionen Rentner müssen mittlerweile eine Steuererklärung abgeben. Tausende rutschen jedes Jahr neu in die Steuerpflicht. Wer aber muss überhaupt eine Steuererklärung einreichen – und geht das noch auf Pa- pier oder nur noch elektronisch? Viele Senioren fragen sich das, zumal die Finanzämter die Formulare für die Steuererklärung nicht mehr automatisch Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 verschicken. Antworten auf diese und viele anderen Fra- gen rund um die Steuererklärung gibt der brandneue Rat- geber „Steuererklärung für Senioren 2021“, den der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kostenlos anbietet. In diesem aktualisierten und komplett überarbeiteten Ratgeber wird unter anderem erklärt, welche Formulare die Senioren ausfüllen, welche Belege sie dem Finanzamt vorlegen und bis wann sie ihre Unterlagen einreichen müssen. Die Broschüre beschreibt auch, in welche Anlage Renten einzutragen sind, welche Abzugsmöglichkeiten es gibt, wie Rentenerhöhungen steuerlich behandelt werden und was zu tun ist, wenn der spätere Steuerbescheid feh- lerhaft sein sollte. Zudem bietet der BdSt Baden-Württemberg den kos- tenfreien Versand der wichtigsten Steuerformulare an. Denn die Finanzverwaltung gibt für Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre unterschiedliche Formularsät- ze heraus. Bestellt werden können der kostenlose Ratgeber „Steuerklärung für Senioren 2021“ sowie die Formu- larsätze für Senioren beim Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg telefonisch unter der gebührenfrei- en Rufnummer 0800 0 76 77 78. Alte Kirche Mochenwangen Das Ponticelli Ensemble spielt „Back in Black“ in der Alten Kirche Mochenwangen Das Ponticelli Ensemble aus Aulendorf eröffnet am 29. und am 30. Januar 2022 um jeweils 17.00Uhr das Kultur- jahr mit seinem neuen Programm „Back in Black“. Erst- mals seit Beginn der Pandemie kann das Ensemble seine Zuhörer wieder in das neue Jahr geleiten und mit seiner unverwechselbaren Musik begeistern. Mit Streichinstrumenten, Piano und Percussion entführt das Ensemble in die vielfältige und inspirierende Welt aus verschiedenen Epochen. Auf dem Programm stehen klassische Stücke von Edvard Grieg, Wolfgang Amadeus Mozart, Piotr Illjitsch Tschai- kowski und Antonín Dvořák , modernere Arrangements wie der Rockklassiker „Radioactive“ von der Band Ima- gine Dragons, als auch feurige, romantische Stücke von Florian Hermann und Charles Aznavour. Wegen der geringeren zulässigen Besucheranzahl findet das gleiche Konzert an zwei Tagen - sowohl am Sams- tag als auch am Sonntag um 17.00 Uhr statt. Der Eintritt ist frei, es ist jedoch bis am Vortag eine Anmeldung per E-Mail erforderlich (karten@alte-kirche-mochenwangen. de, Name und Anzahl, Angabe Samstag bzw. Sonntag). Aufgrund der derzeitigen Verordnung für Kulturveran- staltungen sind Masken erforderlich (ab 18 Jahren FFP2) und es sind gültige 2G+ Nachweise notwendig (Ausnah- men siehe aktuelle Verordnung des Landes Baden-Würt- temberg) Alte Kirche Mochenwangen Samstag, 29. Januar 2022, 17.00 Uhr Sonntag, 30. Januar 2022, 17.00 Uhr Eintritt frei, Spenden erwünscht Anmeldung erforderlich (karten@alte-kirche-mochenwangen.de) www.alte-kirche-mochenwangen.de Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? www.dkfz.de/erbschaften Deutsches Krebsforschungszentrum Private Forschungsförderung Im Neuenheimer Feld 280 69120 Heidelberg Telefon: 06221 42-2626 nachlass@dkfz.de Mit einer Verfügung in Ihrem Testament zugunsten des Deutschen Krebsforschungs- zentrums tragen Sie zu einer Zukunft ohne Krebs bei. Gerne senden wir Ihnen unsere kostenfreie Broschüre „Erben und Vererben“ zu. Forschen für ein Leben ohne Krebs Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Unser Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: IchHelfe Seit 25 Jahren entlastet die Björn Schulz Stiftung Familien mit schwerstkranken Kindern: im Sonnenhof – Hospiz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene –, mit verschiedenen ambu- lanten Diensten in Berlin-Brandenburg sowie dem Erholungshaus Irmengard-Hof am Chiemsee. Eine Vielzahl unserer Angebote finanziert sich über Spenden. Björn Schulz Stiftung Wilhelm-Wolff-Straße 38 13156 Berlin 030 998 398 50 info@bjoern-schulz-stiftung.de www.bjoern-schulz-stiftung.de MIETANGEBOTE Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist am Freitag, 04.02. und Montag, 07.02.22 sowie ab Montag, 14.02. bis einschließlich Freitag, 18.02.22 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung 3-Zimmer-Wohnung in Baindt ab 01.03.2022 zu vermieten. 1. OG, 85m², Einbauküche, FBH, Bal- kon, Keller, 2 Stellplätze. KM 900, Küche 50, NK 250. Bei Inter- esse: wohnungbaindt@gmx.de ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 MIETANGEBOTE Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist am Freitag, 04.02. und Montag, 07.02.22 sowie ab Montag, 14.02. bis einschließlich Freitag, 18.02.22 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung 3-Zimmer-Wohnung in Baindt ab 01.03.2022 zu vermieten. 1. OG, 85m², Einbauküche, FBH, Bal- kon, Keller, 2 Stellplätze. KM 900, Küche 50, NK 250. 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Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute: www.fronreute.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung schriftlich an die Gemeinde Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute oder als zusammengefasste PDF-Datei per E-Mail an bewerbung@fronreute.de bis spätestens 11. Februar 2022. Wir suchen Verstärkung in Teilzeit Zahnmedizinische Fachangestellte (w/m/d) für Abrechnung, Verwaltung und Empfang Hoher-Ifen-Weg 1 | 88289 Waldburg | Tel. 07529 97 35 88 www.zahnarztpraxis-plewe.de | dr.plewe@t-online.de Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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Blumige Grüße, Katharina Knecht-Apel Lammstrasse 3 88250 Weingarten Tel.: 0751-45665 GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT VERANSTALTUNGEN[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 28. Mai 2021 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. European Energy Award (eea) an 26 Kommunen im Land verliehen Auch die Gemeinde Baindt erhält diese Auszeichnung und konnte ihr Ergebnis zwischen 2016 und 2020 von 62 % auf 70,4 % der möglichen Punkte steigern! Auf dem kommunalen Klimakongress in Ulm hat die neue Umweltministerin Thekla Walker am ver- gangenen Freitag den European Energy Award an 26 Kommunen verliehen. Über die Auszeichnung können sich in diesem Jahr zwei Landkreise, zehn Gemeinden und 14 Städte aus Baden-Württemberg freuen, mit dabei auch die Gemeinde Baindt. Der European Energy Award hat sich in den ver- gangenen Jahren zu einem Markenzeichen ent- wickelt, das den Einsatz der kommunalen Ebene für mehr Klimaschutz sichtbar macht. Dabei kann festgestellt werden, dass über ein Drittel der Städte, Gemeinden und Landkreise, die deutschlandweit am European Energy Award teilnehmen aus Ba- den-Württemberg stammen. Bereits seit 2009 nimmt Baindt am eea teil, über den Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt, so bezieht die Gemeinde bspw. bereits seit 2011 zu 100 Prozent zertifizierten Ökostrom und trägt somit ak- tiv zur Energiewende bei. Das bereits seit 2014 be- stehende Nahwärmenetz wird aktuell in Richtung regenerativer Energien weiterentwickelt, so dass auch die im Fischerareal entstehenden Gebäude daran angeschlossen werden können. Positiv ins Gewicht fiel bei der Bewertung auch der Stadtbus Ravensburg-Weingarten, der mittel- bis langfristig eine noch bessere Taktung erhalten soll und einen wichtigen Beitrag zur sich verändernden Mobilität leistet, ebenso wie die gemeindeeigenen E-Fahrzeuge und der Ausbau der örtlichen Radwege, um nur einen Teil der Themenbereiche zu benennen. Dieses hervorragende Ergebnis ist nicht zuletzt dem engagierten Energieteam zu verdanken. Zum European Energy Award Der European Energy Award (eea) ist ein europäisches Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsver- fahren, das eine umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Ziel hat. Die Klimaschutzaktivitäten der Kommunen werden hierbei systematisch erfasst und bewertet. Anschließend werden Maßnahmen passend für die jeweilige Kommune geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft, um so Potenziale für mehr Klimaschutz zu identifizieren und zu nutzen. In Baden-Württemberg engagieren sich 129 Städte und Gemeinden, 24 Landkreise sowie ein Gemeindeverwaltungsverband beim European Energy Award. Deutschlandweit sind es aktuell 317 teilnehmende Kommunen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Liebe Hobby-Gärtnerinnen und Gärtner, der Gartenwettbewerb Baindtblühtauf! hat bereits vor rund einem Monat begonnen und es ist noch genügend Zeit, den eigenen Garten für diesen Sommer naturnah zu gestalten. Nutzen Sie den relativ kühlen, aber doch abwechs- lungsreichen Frühling und lassen ihren Garten aufblühen. Gerne stellen wir Ihnen hierzu auf Anfrage qualitativ hoch- wertiges Saatgut vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg zur Verfügung. Auf unserer Website hat sich wieder einiges getan. Schauen Sie doch einfach nochmal vorbei: www.baindtbluehtauf. de. Sie finden spannende Tipps zum naturnahen Gärtnern und hilfreiche Links mit weiterführenden Informationen. Wichtiger Hinweis: Natürlich dürfen Sie mehrere Bilder ihres Gartens einreichen. Bei unserem Wettbewerb geht es besonders darum, naturnahe Gärten mit all ihren unterschiedlichen Elementen zu küren. Weiterhin viel Spaß beim naturnahen Gärtnern wünscht, das Team von Baindtblühtauf! Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/teststrategie an. In Ausnahme- fällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informati- onen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Ter- mine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann ab 01.06. Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung an. Amtliche Bekanntmachungen Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: 04.06.2021 KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Inzidenz im Landkreis unter 100 Außerkrafttreten der Bundesnotbremse und In- krafttreten des 1. Öffnungsschrittes der Corona VO seit 24.05.2021 Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg liegt, wie bekannt, laut Meldung des Robert-Koch-Instituts Stand 22. Mai 2021 fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 100. Daher trat am Pfingstmontag die Bun- desnotbremse außer und der erste Öffnungsschritt des Stufenplans der Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Auch die Allgemeinverfügung zur Testpflicht für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ravensburg trat mit Wirkung zum Pfingstmontag, 24. Mai 2021 au- ßer Kraft. In den Kindertageseinrichtungen in der Ge- meinde Baindt wird nach wie vor auf freiwilliger Basis getestet. Zwar sinkt die Inzidenz im Landkreis, doch sind die Fallzahlen in der Gemeinde Baindt nach wie vor sehr hoch, hatten wir an Weihnachten um die 40 mit Corona infizierten Personen in der Gemeinde, sind es derzeit knapp 60 Personen, die an Corona erkrankt sind. Deshalb die eindringliche Bitte, halten Sie sich an die Vorgaben, auch mit dem 1. Öffnungs- schritt dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im privaten und öffentlichen Raum treffen, wobei Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder un- ter 13 Jahren der beiden Haushalte nicht dazu zählen. Wir müssen die Inzidenz im Landkreis und in der Ge- meinde nach unten bringen und halten, sonst sind Öff- nungsschritte wieder zurückzunehmen! Neue Kollegin Standesamt und Stabstelle Bürgermeisterin Franka Maurer Tel. 07502/9406-40 E-Mail: f.maurer@baindt.de Neue Kollegin Sachbearbeiterin Kämmerei Kerstin Weber Tel. 07502/9406-24 E-Mail: k.weber@baindt.de Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vor- heriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt ! Haben Sie (k)einen Fragenbogen zum „Wohnen im Alter“ bekommen? Mitte Mai wurden an alle Baindter Haushalte die Fra- gebögen „Wohnen im Alter“ verteilt. Damit die anste- henden Projekte in der Gemeinde Baindt auch ihren bevorzugten Wohnformen entsprechen, ermitteln wir unter anderem mit Hilfe dieses Fragebogens ihre Vor- stellungen und Wünsche. Sollten Sie jedoch keinen Fra- gebogen bekommen haben und gerne an der Umfrage teilnehmen wollen, so wenden Sie sich an Frau Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel. Nr. 07502 9406-40). Eine Teilnahme ist bis zum 04. Juni 2021 möglich. Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen, denn so können Ihre Bedürfnisse ganz konkret bei der Ermitt- lung der „richtigen“ Projekte im Fischerareal mit einflie- ßen. Mit dem Fischerareal entwickelt die Gemeinde ein lebendiges und qualitätvolles Wohnquartier, das auch den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden soll. Neue Kollegin Neue Kollegin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Sanierungsgebiet Ortskern II - Gutachten Ende der Sanierung - Auswirkungen auf Bebauungsplan Fi- scherareal und unbeplanter Innenbereich im Ortskern Beschluss: 1. Die Flurstücke 51 (Küferstraße 8) und 51/1 (Ziegeleis- traße 6) werden nicht überplant. 2. Auf einen Bebauungsplan in der Ortsmitte wird derzeit verzichtet. TOP weiteres Vorgehen in Sulpach - Beauftragung ei- nes externen Beraters Beschluss: Die Verwaltung wird einen externen Berater mit der Auf- arbeitung der genehmigten und vorhandenen Tierbestän- de im Teilort Sulpach beauftragen. Aus den gewonnenen Daten soll anschließend eine Geruchskartierung erfolgen. TOP Sonstiges - Bike-Park beim Baindter Bädle Beschluss: Die Gemeinde Baindt gewährt den Nutzern zur Anlage der Bikestrecke am Baindter Bädle einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.000,00 €. Die rechtlich erforderliche Be- schilderung wird von der Gemeinde in Auftrag gegeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Offenlegung des Sulzmoosbaches im Bereich des Fischerareals Die Arbeiten zur Bachoffenlegung des Sulzmoosba- ches haben am 11. Mai 2021 begonnen. Die Offenlegung dient dem Hochwasserschutz, trägt zur Aufwertung des Baches und somit zur Steigerung der Aufenthalts- qualität bei. b) Corona Derzeit gibt es in der Gemeinde Baindt 51 infizierte Personen. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg be- trägt 148,6 mit leicht fallendender Tendenz. Die indi- sche Variante ist am 10. Mai 2021 zum ersten Mal im Landkreis aufgetaucht. c) Kindergarten in der Gemeinde Ab Mittwoch den 12. Mai 2021 gilt die Testpflicht in den Kindergärten. Es werden PCR-Pool-Tests vom La- bor Dr. Gärtner angewandt, die sicher, schnell und für die Kinder nicht unangenehm sind. Bei Bedenken der Elternschaft werden Spucktests ausgegeben, die zu Hause als Selbsttests mit Eigenbescheinigung durch- geführt werden können. d) Impfquote Die Impfquote im Landratsamt Ravensburg liegt der- zeit bei 26 %. Es haben in Baindt durch das mobi- le Impfteam 60 Erstimpfungen und 12 Zweitimpfun- gen stattgefunden. Es werden noch 2 Termine mit jeweils 24 Zweitimpfungen stattfinden. Alle Bürgerin- nen und Bürger die am 11.05.2021 79 Jahre oder älter sind, haben von der Gemeinde ein Impfangebot in der Schenk-Konrad-Halle bekommen. TOP 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Syn- ergien und Klimaziele vor Ort Kämmerer Abele berichtet: Die Energiewende stellt uns gemeinsam vor große Her- ausforderungen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor, ist dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Entwicklung geeigneter Werkzeuge, die uns helfen die Klimaschutzziele zu erreichen. Was bedeuten die Klimaschutzziele Baden-Württembergs für den Hochlauf von Erneuerbaren Energien und Elektro- mobilität in unserer Gemeinde? Erreicht unsere Gemeinde Baindt die vorgegebenen Klimaschutzziele und schaffen wir die Energiewende? Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf das Strom- und Gasnetz in unserer Gemeinde, sowie auf die zukünftige Planung und Umsetzung von Wohnraum? Wie hoch ist die aus dem Hochlauf resultierende CO₂-Ein- sparung? In Zeiten von Elektromobilität, Energiewende und stei- genden Klimaschutzzielen ist eines besonders wichtig: Transparenz, um die richtigen Entscheidungen für zu- kunftsfähige Energieversorgungsnetze treffen zu können. Ein Baustein hierfür ist die neue KommunalPlattform der Netze BW, welche ermöglicht, den zukünftig notwendigen Ausbau im Bereich Infrastruktur aufzuzeigen, Synergien zu generieren und die Klimaziele vor Ort zu managen. Über diese erhalten wir eine Einsicht in den Netzentwick- lungsplan und in die Netzanschlüsse, außerdem könnte eine Dreijahresplanung sowie ein Störungsmonitor für die Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen. Die Energiewende sollte im Bereich der Stromnetze aktiv mitbegleitet werden. Ob bei Ladesäulen, Quartiersge- danken, PV-Anlagen sowie bei Grundstücken für Batte- riespeicher. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Her- ren Schuch und Müller stellten die KommunalPlattform ausführlich vor. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der NetzeBW zur Kenntis. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 TOP 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 wurde das Ing.-Büro Schranz, Bad Saulgau beauftragt, die Arbeiten zur Sanierung der Nelkenstraße öffentlich auszuschrei- ben. Die Ausschreibung wurde am 26.03.2021 im Staats- anzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Zur Submission am 21.04.2021 gingen sieben Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevor- schlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Hinder, Bad Wald- see, mit einem Angebotspreis von 240.552,13 Euro brutto (100%). Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: - Fahrbahnerneuerung Straße und Gehweg - Verlegung einer Breitbandleerrohrtrasse - Erneuerung der best. Wasserleitung (Hauptleitung + Hausanschlussleitung bis Grundstücksgrenze zum Privateigentum) - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Erneuerung Schachtabdeckungen des Mischwasser- kanals Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint Das Angebot der Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 240.552,13 Euro brutto ist das güns- tigste Angebot. Laut Kostenschätzung lagen die Baukosten bei 247.282,00 € brutto. Die Verwaltung hat die notwendigen Mittel im Haushalt 2021/22 bereit gestellt. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Nelkenstraße wird an Fa. Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebots- summe von 240.552,13 Euro brutto erteilt. TOP 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Neugestaltung des Dorfplatzes wird in nächster Zu- kunft ein wichtiges Thema in der Gemeindeentwicklung darstellen. Erste Entwürfe vom Landschaftsarchitekten liegen bereits vor. Ebenfalls haben Gespräche mit Vertre- tern der Vereine und Angrenzern stattgefunden, Pande- miebedingt bisher online. Geplant ist nun Ende Juni eine Planungswerkstatt zum Thema Dorfplatzgestaltung in der Schenk-Konrad-Halle abzuhalten. Parallel hat sich der Gemeinderat mit dem Gebäude an- grenzend an den Dorfplatz beschäftigt. Im Januar 2021 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass das Gebäude am Dorfplatz von der Gemeinde gebaut werden soll. Mit einer Markterkundung, die von der Verwaltung durch- geführt wurde, wurde ein prinzipielles Interesse von po- tentiellen Bauunternehmen und Bauträgern abgefragt. Die Auswertung dieser Markterkundung wurde am 20. April 2021 in der Gemeinderatssitzung von Herrn Tho- mas Gauggel vorgestellt. Es wurden vier Varianten einer möglichen Umsetzung aufgezeigt, wobei die Tendenz in die Richtung ging, dass eine Vorentwurfsplanung durch ein Architekturbüro erfolgen und diese die Grundlage für eine Totalunternehmerausschreibung sein soll. Da sich die Planer aus Tübingen bereits intensiv mit der Ortsmitte und dem Gebäude angrenzend an den Dorf- platz beschäftigt haben, wurden sie von der Verwaltung gebeten, ein Angebot für ein Honorar auf Grundlage der HOAI für die zu erbringenden Leistungen abzugeben. Wenn die Totalunternehmerausschreibung nicht zum ge- wünschten Erfolg führt, kann im weiteren Verlauf immer noch ein in einer EU weiten Ausschreibung gewonnenes Architekturbüro die Entwurfsplanung vornehmen, mit dem Ziel der Beauftragung eines Generalunternehmers. Da die Planung des Dorfplatzes mit dem Bau des Ge- bäudes zusammenspielen muss, ist eine zügige Wei- terentwicklung der Planung erforderlich. Auf Grund der intensiven Voruntersuchungen können die Planer aus Tü- bingen die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Vorbereitung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Bau- beschreibung zügig und kostengünstig leisten. Beschluss: 1. Die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen werden mit der Vorplanung des Gebäu- des am Dorfplatz und der Erstellung einer Totalunter- nehmerausschreibung auf Grundlage einer funktiona- len und technischen Baubeschreibung beauftragt. 2. Dem Honorarangebot wird zugestimmt. TOP 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Baugebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen 5 Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Drei Baugenehmi- gungen wurden bereits erteilt, ein Bauvorhaben ist im Rohbau fertig. Ein weiteres Grundstück mit 2.466 m² Fläche kann an ei- nen Handwerksbetrieb veräußert werden. Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplat- zes mit 2.466 m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Ostseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 4,56 m und einer Dachneigung von ca. 4° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Lerchenweg 9 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvor- haben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zuläs- sig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flä- chenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbe- triebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwas- serbeseitigung 2019 Kämmerer Abele teilt mit: Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grund- sätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseiti- gung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalab- gabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Handels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrech- nung nach dem Kommunalabgabengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen wer- den. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommu- nal-abgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2019 und 2020 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2019 - 2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskosten- umlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr mög- lich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und ge- bührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge perioden- gerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskos- tenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2019 ist das Ergebnis in einer Ne- benrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen um die Ausgleichsbeträge bereinigt worden. Die Betriebs- kostenumlage 2019 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2020 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. (siehe Tabelle unten) Die Kalkulation wurde für den Bemessungszeitraum 2019 bis 2021 erstellt. Folglich können die gebührenrechtlich ausgleichsfähigen/ausgleichspflichtigen Ergebnisse ab- schließend ermittelt werden. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalku- lationszeitraum einen großen Überschuss. Wir müssen Ende 2021 die Gebühr kurzfristig senken, sofern wir nicht in Aufwand investieren. Von Seiten der Verwaltung wäre eine konstante Gebühr besser, als nächstes Jahr senken und dann wieder kräftig erhöhen. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimension von Kanälen bzw. Hy- draulik empfehlenswert. Dem Bauamt liegt ein Angebot für eine Hydraulikberechnung vor. Darin enthalten sind folgende Leistungen: • Ermittlung der Einzugsgebiete, - inkl. Neubaugebiete wo das Schmutzwasser in den Mischwasserkanal geht. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr, oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. - • Berücksichtigung der Sonderbauwerke, • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Anschließend sollten folgende Projekte weiterverfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigen- kontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewer- beentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Sowohl handelsrechtliche als auch gebührenrechtliche Er- gebnisse schließen aufgrund höherer Einnahmen besser ab. Die gegenüber dem Planansatz geringeren Aufwen- dungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der Gebührenerg. 2019 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 617.141,20 € 450.105,61 € 167.035,59 € Gebühreneinnahmen 605.606,48 € 452.228,90 € 153.377,58 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -11.534,72 € 2.123,29 € -13.658,01 € vorläufiges Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 638.646,25 € 450.218,64 € 188.427,61 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.043,89 € 29.913,65 € -33.957,54 € Nachrichtlich: Das handelsrechtliche Ergebnis weist zum 31.12.2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +425.026,00 € auf. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweck- verbandes. Die Gemeinde trägt seit 2018 38% der Gesamt- kosten des Abwasserzweckverbandes (44% des kommu- nalen Anteils). Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2020 ein Verlust von -26.800 € geplant. Das vorläufige Ergeb- nis 2020 weist aufgrund erhöhten Unterhaltungsaufwen- dungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von -38.303,73 € aus. Die Verbrauchsmengen waren 2020 erhöht und werden auch 2021 vermutlich auf diesem Niveau verbleiben. Das vergangene Frühjahr war zu trocken. Der Verbrauch hat sich aufgrund Corona (vermehrte Homeofficetätigkeit), trockenes Frühjahr und Einwohnerzuwächsen etwas er- höht. Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2019 2,17 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2019 0,50 €/m². Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2020 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinan- zieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2019 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasser- bereich im Jahr 2019 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 2.123,29 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2019 eine Kostenun- terdeckung in Höhe von -13.658,01 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.913,65 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenun- terdeckung in Höhe von -33.957,54 €. 3. Die Kanalisation soll 2021 neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässe- rungssysteme überprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Auftrag an den kostengünstigsten Bie- ter zu vergeben. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Stra- ßensanierung abzuschließen sind. Es wurde die Frage gestellt, ob diese Verträge zwi- schenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. Dies ist, so Bauamtsleiterin Jeske, in einem Fall noch nicht geschehen. b) Neubaugebiet Geigensack/Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, die Grundstückseigen- tümer aufzufordern, den von der Gemeinde angeleg- ten Erdwall an der Igelstraße (Hochwasserschutz) in Richtung Sulpach wieder in den ursprünglichen Zu- stand zu versetzen. c) Bautätigkeiten in der Hirschstraße Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob diverse Bautätigkeiten in der Hirschstraße (Gewächshäuser, Swimmingpools, Gartenhäuser usw.) genehmigungs- frei sind. d) Einführung Gelbe Tonne Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Kreis- tag beschlossen hat, die Gelbe Tonne kreisweit zum 01.01.2022 einzuführen. Diese Entscheidung, so Käm- merer Abele, wird auch Einfluss auf den Fortbestand des Wertstoffhofes beim Bauhof haben. e) Sachstand Anbau Feuerwehrgerätehaus Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass in der Gemein- deratssitzung im Juli über die Beauftragung mit der weiteren Planung beraten und entschieden wird.. In diesem Zuge werden auch die Schäden am Bauhofge- bäude und am Feuerwehrgerätehaus aufgenommen. Ferienprogramm Wir starten die Planung für das Ferienprogramm im Sommer Auch in diesem Sommer möchten wir den Kindern und Ju- gendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. In welcher Form und Gruppengröße die jeweiligen Pro- gramme letztendlich angeboten werden können, wird von der in den Sommerferien geltenden Corona-Verordnung abhängig sein. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass trotz der erschwerten Bedingungen ein spannendes Programm zusammengestellt werden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 29. Juli bis zum 12. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 29. Mai/ Sonntag, 30. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Donnerstag, 03. Juni Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Mai Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Sonntag, 30. Mai Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Donnerstag, 03. Juni Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Josef Jerg feierte am 21.05.2020 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 10.06. WBB Jahreshaupt- versammlung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Zur Information DRK - Blutspendedienst Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK- Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspen- de ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbun- denen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Le- bens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Mittwoch, dem 09.06.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende. de/m/Ravensburg-Weissenau-Festhalle Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Wie das DRK mitteilt sind Sie für den Zeitraum der Blut- spende von einer eventuellen Ausgangsperre ausge- nommen. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körper temperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Mai - 06. Juni 2021 Gedanken zur Woche Der Herr ist der Geist, und wo der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit. 2 Kor 3,17 Samstag, 29. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (200-Jahre Kapelle Schachen, öffentlich, mit Platzreservierungs- karten) († Marta und Heinrich Adler, Franz Kränkle, Jo- sef Späth, Jahrtag: Maria Graf, Erika Späth) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht musikalisch gestaltet vom Chorquartett des Kirchenchors (Teilnah- me mit Eintragung am Eingang) Dienstag, 01. Juni - Pfingstferien Schulferien Mittwoch, 02. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 03. Juni - Fronleichnam 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Freitag, 04. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 05. Juni 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Emilio 18.30 Uhr Baindt- Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank, Margarete Vollmer mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Schilling) Sonntag, 06. Juni - 10. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit der Kleinen Kirche 17.00 Uhr Baindt - Bußfeier für die Erstkommunionkin- der (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 25. Mai bis einschließlich 04. Juni geschlossen. Sie erreichen uns wieder am 08. Juni 2021. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Kinderasyl und Kinderheim von 1903 - 1982 Historischer Vortrag von Ewald Graf, Archivar der Stif- tung St. Franziskus Sonntag, 20. Juni 2021, 1930 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 30. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 06. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _______________ 6. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Für dich! „Aber wir wissen, dass die Welt vornehmlich um des Men- schengeschlechts willen geschaffen worden ist.“ So be- ginnt Calvin den 6. Abschnitt seines Kapitels über Gottes Providenz. Ein starker Satz und ein gefährlicher Satz. Haben wir uns als Menschheit doch schon viele zu lange so aufgeführt, als sei die Welt nur dafür da, dass wir alles aus ihr her- ausholen, was wir können. Die Folgen sind weltweit of- fensichtlich. Wir merken, wie leicht menschliche Überheblichkeit selbst Bibelworte oder Zitate großer Denker als Legitimation für das eigene Vorgehen missbrauchen kann. Denn gemeint ist diese Feststellung als Fokus auf Gottes Handeln gegenüber uns Menschen. Denn wenn wir das begreifen, können wir darin auch ein besseres Verhältnis gegenüber unseren Mitgeschöpfen finden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Calvin will uns mit Bibelzitaten wie Jeremia 10,23: „Ich weiß, HERR, dass des Menschen Tun nicht in seiner Ge- walt steht, und es liegt in niemandes Macht, wie er wandle oder seinen Gang richte“ vor Augen stellen, wie sehr wir in unserem Leben in Wirklichkeit auf Gottes Hilfe ange- wiesen sind. Friedrich Schleiermacher spricht drei Jahrhunderte spä- ter vom Glauben als dem „Bewusstsein schlechthinniger (= absoluter) Abhängigkeit“. Während es in jeder Erziehung ein Ziel bleibt, von einer Abhängigkeit im Kleinkindalter zu einer immer größeren Emanzipation zu gelangen, ist dies in Hinblick auf Gott damit offensichtlich keine Option. Das wäre, als würde sich jemand vornehmen, immer unabhängiger von Sau- erstoff, Wasser und Nahrung zu werden. Wir ahnen, dass so ein Vorhaben nur zum Tod führen würde. Sich der bleibenden Abhängigkeit von Gott bewusst zu werden und sie als Lebensrahmen anzunehmen, ist da- mit die Grundlage für alles, was wir wirklich als Freiheit bezeichnen können. Freiheit ist damit die Freiheit, auf das Ziel hinzuleben, für das ich auf der Welt bin: Frieden, Ge- rechtigkeit und Liebe - Wesenseigenschaften Gottes, die er in uns Menschen angelegt hat. Selbstverwirklichung bedeutet somit, immer mehr zu dem Menschen hin zu wachsen, der ich in Gottes Augen schon bin. Die Fürsorge Gottes ist und bleibt damit der Rahmen für mein Leben. Dass dies bis ins Kleinste hinein gilt, macht Calvin unter anderem mit einem Wort aus den Sprüchen deutlich (16,33) „Der Mensch wirft das Los; aber es fällt, wie der HERR will.“ Er versteht damit - als brillanter Schüler der biblischen Tradition - noch nicht einmal den Zufall als einen gott-frei- en Raum. „Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir“ - So bringt der Beter von Psalm 139,5 diese Ein- sicht auf den Punkt. In dem Psalm wird dies sehr ambivalent erzählt, denn so viel Gegenwart Gottes kann ich als Mensch leicht als erdrückend empfinden. Erst nach und nach kommen wir zu der Einsicht, dass Gottes Allmacht und Allgegenwart uns - ganz im Gegensatz zu Menschen, die diesen An- spruch für sich haben - nicht erdrückt, sondern belegt, tröstet und uns vor Augen stellt, wie wertvoll wir in Gottes Augen sind und wie geachtet. Das gibt uns die Zuversicht: Du kannst nie tiefer fallen als in Gottes Hand. Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl Das Sorgentelefon verändert sich - wir bleiben für Sie da! Kraft wird für gestiegene Beratungsanfragen in den Stellen gebündelt. Das ökumenische Sorgentelefon, anfangs auch Not-Telefon genannt, war eine Reaktion der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee-Oberschwaben auf den ersten Lockdown im März 2020. Es sollte den Menschen im Landkreis Ravensburg nochmal mehr als jemals zuvor verdeutlichen, dass sie auch in diesen usfordernden Zeiten der Pandemie mit jeder Form von Krise nicht allein sind. Diesem Ursprungsgedanken wird das ökumenische Sorgentelefon gerecht. Menschen erhalten bei Anruf unmittelbar Beratungsgespräche zu unterschiedlichen Themen. n direkt durch Intervention und das Gespräch an sich gelöst werden. Eine weitere Unterstützung bei der Bewältigung von Problemlagen, stellt die gezielte Vermittlung zu den Fachdiensten im Hilfenetzwerk dar. Das Sorgentelefon verändert sich - wir bleiben für Sie da! Kraft wird für gestiegene Beratungsanfragen in den Stellen gebündelt. Das ökumenische Sorgentelefon, anfangs auch Not-Telefon genannt, war eine Reaktion der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee-Oberschwaben auf den ersten Lockdown im März 2020. Es sollte den Menschen im Landkreis Ravensburg nochmal mehr als jemals zuvor verdeutlichen, dass sie auch in diesen herausfordernden Zeiten der Pandemie mit jeder Form von Krise nicht allein sind. Diesem Ursprungsgedanken wird das ökumenische Sorgentelefon gerecht. Menschen erhalten bei Anruf unmittelbar Beratungsgespräche zu unterschiedlichen Themen. Das Sorgentelefon verändert sich - wir bleiben für Sie da! Kraft wird für gestiegene Beratungsanfragen in den Stel- len gebündelt. Das ökumenische Sorgentelefon, anfangs auch Not-Tele- fon genannt, war eine Reaktion der Diakonie Oberschwa- ben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee-Ober- schwaben auf den ersten Lockdown im März 2020. Es sollte den Menschen im Landkreis Ravensburg nochmal mehr als jemals zuvor verdeutlichen, dass sie auch in diesen herausfordernden Zeiten der Pandemie mit jeder Form von Krise nicht allein sind. Diesem Ursprungsgedanken wird das ökumenische Sor- gentelefon gerecht. Menschen erhalten bei Anruf unmit- telbar Beratungsgespräche zu unterschiedlichen Themen. Manche Anliegen können direkt durch Intervention und das Gespräch an sich gelöst werden. Eine weitere Unter- stützung bei der Bewältigung von Problemlagen, stellt die gezielte Vermittlung zu den Fachdiensten im Hilfe- netzwerk dar. Vor allem in der Anfangszeit der Corona-Krise war das Sorgentelefon eine wichtige Erstanlaufstelle für viele Men- schen, die plötzlich vor völlig neue Herausforderungen gestellt waren: Die Sicherung von Existenzfragen, Rege- lungen zur Pandemiebekämpfung, veränderter Familien-, Erziehungs- und Berufsalltag. Viele Personen, die bisher Ihren Lebensalltag als unproblematisch erlebt haben, er- lebten die Krise als Herausforderung. Inzwischen wird von den für das Sorgentelefon zustän- digen Berater*innen der Diakonie OAB und der Caritas BOS die Beobachtung gemacht, dass sich die Anrufe in den letzten Wochen und Monaten reduziert haben. Parallel hierzu steigen jedoch die regulären Beratungsanfragen in den Fachstellen der Diakonie OAB und der Caritas BOS an. Neuanfragen und Beratungsintensität haben deutlich zu- genommen. Neben persönlichen Beratungsterminen wird auch verstärkt das digitale Beratungsangebot genutzt. Die Beratungsressourcen des Sorgentelefons werden im Rahmen der veränderten Bedarfe in den Fachdiensten konzentriert. Das Sorgentelefon wird ab dem 01. Juni bis zu den Sommerferien noch dienstags und donnerstags zu den bekannten Zeiten zur Verfügung stehen. Parallel hierzu werden weiterhin die Entwicklungen beob- achtet. Die herrschende Krise bringt ständige Veränderun- gen mit sich, auch in der Arbeit der Fachdienste. Dabei die Bedarfe der Menschen im Blick zu behalten und hierauf zu reagieren ist von größter Bedeutung für eine am Men- schen orientierte Arbeit. Es wird daher auch weiterhin auf auffallende Veränderungen bezogen, auf Hilfebedarfe ge- achtet, um in einer hohen Flexibilität erneut entsprechend zu reagieren, wenn es die Situation verlangt. Durch diese Vorgehensweise wird es möglich, passge- naue Unterstützung anzubieten und hierdurch weiterhin Hand in Hand, mit den Menschen durch die herrschende Krise zu gehen. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier unser sehr geschätz- ter Hubert Gärtner aus Baindt. Heute hat er eine ganz besonde- re Idee mitgebracht, er hat Mate- rial über eben diese Pandemie bzw. die Covid Krankheit zusammengetragen und daraus dann eine Kollage zu- sammengestellt, die seine persönliche Sicht auf die zu- rückliegende Zeit vermittelt. In den Zeiten, in denen die Inzidenzwerte wieder deutlich zurückgehen schürt das bei uns die Hoffnung. Eine Hoffnung, dass wir bald wie- der gemeinsam kreativ sein dürfen. Eine Hoffnung, dass wir wieder ohne Angst beieinander sein dürfen. Und wenn dies der Fall sein wird, könnten auch wir uns daran ver- suchen die zurückliegende Zeit in einer Kollage zu verar- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 beiten. Wer deazu Lust hat, fängt gleich zu sammeln an, Material gibt es ja leider noch immer in Hülle und Fülle. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Ohne DICH kein WIR Solidarität statt Amazon und On- line-Apotheke – Unterstützen Sie unseren lokalen Handel! Die Einzelhändler haben es schon in jüngster Vergangen- heit immer schwer gehabt, sich im Umfeld des steigenden Onlinehandels zu behaupten. Dennoch bleiben sie auch nach Abebben der Corona-Krise ein unverzichtbarer Be- standteil unseres charmanten Gemeindelebens. Die loka- len Händler brauchen jetzt mehr denn je die Solidarität der Kunden. Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (WBB) hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Entwicklungen zu trotzen und hebt durch die Kampagne “Ohne DICH kein WIR” die Gemeinschaft und die Stärke der beiden Ge- meinden hervor, die sich weit über das Wirtschaftliche hinaus erstreckt. Der Handel vor Ort, ist ein wichtiger Teil unseres Lebens. Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister prägen das Bild der Gemeinden grundlegend und decken mit ih- rem Angebot alles ab, was man zum Leben braucht. Die Kampagne „Ohne Dich kein WIR“ soll die Wichtigkeit des Einzelnen für die Gemeinschaft hervorheben – “einer für alle, alle für einen”. Wir sagen DANKE! im Namen des gesamten Einzelhan- dels, der Friseure, Gastronomen und Dienstleister. Danke an alle, die diese Kampagne und wichtige Botschaft, mit dem Erwerb und Hissen der Fahnen, dem Aufstellen der Flaggen und Banner, unterstützen. Ein großer Dank an unsere Bürgermeister Simone Rürup und Günter A. Binder, den Gemeinderäten und dem Bau- hof beider Gemeinden, für die tolle Unterstützung dieser Kampagne. Jeder Beitrag zählt für ein gemeinschaftli- ches Miteinander und den Erhalt unserer kleinen Läden, Händler, Dienstleister sowie den vielen Menschen, die dahinter stehen. “Ohne Dich kein Wir” - Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele. Denn von einem lebendigen Gemeindele- ben, mit einer gesunden Wirtschaft und üppigen Ange- boten, profitiert die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger in Baienfurt und Baindt. Ihr Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. Angelika Söndgen, Vorsitzende Was sonst noch interessiert Anfängerschwimmkurse Mit der aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung geht das Hallenbad Baienfurt den nächsten Schritt. Ab nächster Woche werden alle Anfängerschwimmkurse und Aufbaukurse der Hallenbad Baienfurt e.G., die 2020/2021 Corona bedingt ausgesetzt waren, gestartet. Um bis zu den Sommerferien alle ausgefallenen Kurse aufholen zu können, wurden einige Termine umgeschichtet. Die Teil- nehmer sind informiert. Baustelle Ab Sonntag, 25. Juli wird das Hallenbad für mehrere Wochen für geplante Sanierungsarbeiten geschlossen sein. Die Schließung wird voraussichtlich die gesamten Sommerferien dauern. Sommerferien-Crashkurse wer- den deswegen dieses Jahr im Hallenbad Baienfurt keine angeboten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 September 2021 Laufen die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen plan- mäßig, ist das Hallenbad Mitte September wieder ein- satzbereit. In welchem Umfang das Kursangebot und die öffentliche Badezeit dann möglich sein werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Sobald die Bedingungen klar sind, kann das Kursprogramm geplant werden. Über die An- meldung zu den Herbstkursen über unseren Online-Shop wird zu gegebener Zeit informiert. Bis dahin freuen wir uns auf den Neustart und die vielen Anfängerschwimmkurskinder, die nach monatelangem Warten endlich zum Schwimmenlernen kommen dürfen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Damit ein Zeckenstich nicht krank macht Menschen, die in den „grünen Berufen“ arbeiten, sind be- sonders gefährdet, von Zecken gestochen zu werden. Die kleinen Spinnentiere übertragen gefährliche Krankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Impfung gegen FSME und in- formiert über weitere Schutzmaßnahmen. Zecken lieben hohes Gras, feuchte Waldränder sowie Laub- und Mischwälder mit krautigem Unterwuchs. Überall dort, wo Wild wechselt und Kleintiere vorkommen, also auch in Gärten und Parks, liegen sie auf der Lauer. Von März bis Oktober haben Zecken Hochsaison. Sie können durch ih- ren Stich vor allem zwei Krankheiten übertragen: die Früh- sommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose. FSME FSME-Viren werden sofort nach dem Zeckenstich über- tragen und können schlimmstenfalls zu einer akuten Ent- zündung des Gehirns, des Rückenmarks und der Hirn- häute führen. Die SVLFG empfiehlt Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten, eine Schutzimpfung. Vor der Impfung sollte man sich vom Arzt beraten lassen. Wichtig ist es, auch die Nachimpftermine wahrzunehmen. Borreliose Eine Impfung schützt jedoch nicht gegen alle durch Ze- cken übertragbare Krankheiten. So gibt es gegen die durch Bakterien übertragene Borreliose keine Impfung. Das Risiko, an Borreliose zu erkranken, steigt je länger sich die Zecke einsaugt. Die Krankheit wird erst etwa 12 Stunden nach dem Einstich übertragen. Daher ist es wichtig, den Körper gründlich abzusuchen und Zecken so schnell wie möglich zu entfernen. Die SVLFG empfiehlt: - Zeckenabwehrmittel benutzen und dabei die Schutz- dauer laut Herstellerangaben beachten. - Helle und geschlossene Kleidung tragen. - Kleidung beziehungsweise Körper während und nach der Arbeit nach Zecken absuchen. - Erste-Hilfe-Kasten ergänzen, zum Beispiel um eine Pinzette und ein Desinfektionsmittel zur Behandlung der Stichstelle. - Zecke nach einem Stich möglichst rasch entfernen ohne sie dabei zu quetschen. Dabei helfen Zecken- zangen, Pinzetten, Zeckenkarten, Zeckenlassos oder die Fingernägel. Keinen Klebstoff, kein Terpentin, keine Öle benutzen! - Stichstelle und Hände desinfizieren. - Zeckenstich ins Verbandbuch eintragen mit Datum, betroffener Hautpartie, Tätigkeit und dem Hinweis, ob die Zecke selbstständig oder durch einen Arzt entfernt wurde. - Stichstelle markieren und sechs Wochen lang beob- achten, ob dort Veränderungen auftreten. - Bei Wanderröte, grippalen Symptomen (Kopfschmer- zen, Fieber, Muskelschmerzen) - auch wenn sie erst nach Wochen auftreten - sofort einen Arzt aufsuchen. Neues Angebot: Online-Seminare für pflegende Angehörige Nachdem das erste Online-Seminar für pflegende Ange- hörige erfolgreich war, bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weitere Termine an. Bedingt durch die Corona-Pandemie kann die SVLFG ihre „Trainings- und Erholungswoche für pflegende An- gehörige“ momentan nicht vor Ort durchführen. Da der Bedarf an Unterstützung der Pflegenden jedoch unver- ändert groß ist, bietet die SVLFG das Angebot nun als Online-Variante an. Moderiert und begleitet werden diese Seminare von Wolf- gang Michel, Pflegeberater der SVLFG. Er informiert über die Leistungen der Landwirtschaftlichen Pflegekasse und Hilfsangebote. Weitere Referenten vermitteln, wie man im Pflegealltag gesünder mit Stress umgeht und erinnern daran, dass die Selbstfürsorge und Prävention nicht ver- gessen werden darf. Zudem werden die Themen Kinäs- thetik (Lehre der Bewegungsempfindung zum Schutz der Pflegenden) und Demenz behandelt. Die Seminargruppe wird durch kleine Bewegungs- und Entspannungseinhei- ten vor dem Bildschirm immer wieder aufgelockert. Eine Teilnehmerin des ersten Online-Seminars bedank- te sich mit den Worten: „Ich habe sehr viel gelernt und emotionale Unterstützung erfahren. Ich könnte einen Roman über alles Positive schreiben, sage aber einfach nur Danke!“. Die kostenfreien Seminare finden jeweils an vier Tagen - verteilt auf zwei Wochen - am Nachmittag statt, damit sie mit der häuslichen Pflege zeitlich vereinbar sind. 1. Seminar an den Tagen: 22.06. / 24.06. / 29.06. / 01.07.2021 2. Seminar an den Tagen: 21.09. / 23.09. / 28.09. / 30.09.2021 3. Seminar an den Tagen: 30.11. / 01.12. / 07.12. / 08.12.2021 Mehr Informationen und Anmeldungen unter Telefon 0561 785-14502 oder per E-Mail an gruppenangebote@svlfg.de Landratsamt Ravensburg - Forstamt An alle privaten Waldbesitzenden im Bereich des Land- kreisesRavensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbrei- tung von Fichtenborkenkäfern folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Kä- ferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rindenschuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturm- hölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Käferholzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchungaller befallener Stämme (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Stadium, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zu- gelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofortige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Tur- nus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs. 1 LWaldG eine Frist bis zum 20.6.2021 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalb- jahres bis 30.9.2021 zu erfolgen. Die Waldbesitzenden können sich der Beratung der ört- lich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Einschlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das For- stamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs. 1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 20.05.2021 gez. Landrat Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Wiederöffnung in Sicht Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bereitet sich auf die Wiedereröffnung nach 7-wöchi- ger Corona-Zwangspause vor. Vorrausichtlich ab Diens- tag um 10.00 Uhr öffnet das Museum seine Pforten für die Besucher und Besucherinnen wieder. Seit 3 Tagen unterschreitet der Landkreis Ravensburg un- terschreitet den Inzidenzwert von 100. Sollte dieser Trend so bleiben, treten ab kommender Woche weitreichende Lo- ckerungen in Kraft. Mit großen Schritten bereitet sich das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg dar- auf vor, ab Dienstag 25.05. seine Tore wieder für Besuche- rinnen und Besucher zu öffnen. Bereits ab dem ersten Tag bietet das Museum wieder sein beliebte Pfingstferienpro- gramm an. Am Dienstag 25.05. dreht sich alles um das „Alte Handwerk“. Am Donnerstag 27.05. können Groß und Klein beim „Blick in Großmutters Kleiderschrank“ oder bei einer Spinnvorführung und der beliebten Museums-Rallye viel Wissenswertes rund um das Thema „Kleidung“ erfahren. Um für die Besucher/innen trotz Corona einen möglichst reibungslosen Eintritt zu ermöglichen, ist allerdings noch ei- niges zu tun, denn die neue Corona-Verordnung beinhaltet neue Vorschriften im Hygiene- und Testkonzept. So kann man das Museum nun wieder ohne vorherige Ter- minvereinbarung besuchen. Dafür müssen Besucher/innen ab 6 Jahren ab sofort am Eingang die offizielle Bestäti- gung für einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnell- test vorlegen, um eingelassen zu werden. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Diese Test-Pflicht entfällt nur für vollständig Geimpfte (seit mind. 14 Tagen) und Genesene (mind. 28 Tage; höchstens 6 Monate) gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises. Für die Kontaktnachverfolgung nutzt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben ab sofort neben dem bekannten Formular auch die LUCA-App, die ein kontaktloses Einchecken erlaubt und die Abläufe erleichtert. Die App kann über das museumseigene WLAN heruntergeladen werden. Aktuell ist das Museums-Team dabei, alle Mitarbeitenden für die Durchführung der umfang- reichen Check-In-Prozesse zu schulen. „Wir bemühen uns, unseren Besucherinnen und Besuchern trotz all dieser Ein- schränkungen einen schönen Aufenthalt im Museum zu er- möglichen, so einfach und so unkompliziert wie möglich,“ sagt Museumsleiterin Tanja Kreutzer: „Leider können wir den Men- schen aktuell vor Ort keine eigene Testmöglichkeit anbieten. Wir führen jedoch umfassende Gespräche mit Testbetreibern und Gemeinden und hoffen so, bald eine Verbesserung zu erreichen - vor allem für die Wochenenden, an denen es im Landkreis aktuell nur sehr begrenzte Testmöglichkeiten gibt. Nach so langer Pause möchten wir den Menschen wieder ein vielfältiges Angebot machen, ihre Freizeit zu zweit, allein oder in der Familie abwechslungsreich zu gestalten.“ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Selbstbestimmt gemeinsam Leben auf dem wunderschönen Teuringer Hof (Waldburg) Wir haben ein wunderschönes Anwesen mit herrlichem Alpenblick, den Teuringer Hof in Waldburg, erworben, um hier mit der eigens gegründeten Gemeinsamerleben Genossenschaft eine 50plus-SeniorenWG aufzubauen, die uns ein aktives und selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglichen soll. Unsere Gemeinschaft soll geprägt sein von gegenseitigem und gesellschaftlichem Interesse, Hilfsbereitschaft, Toleranz und ökologi- schem Bewusstsein. Wir planen viele Gemeinschaftseinrichtungen, aber jeder soll seine eigene Wohnung als Rückzugsraum haben. Ab sofort suchen wir Mitbewohner und Mittäter zwischen 50 und 80 Jahren. Mehr unter: www.gemeinsamerleben.org GESCHÄFTSANZEIGEN MIETANGEBOTE „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de Homeoffice www.schreiner-lang.de 88364 Wolfegg Tel: 07527/4104 Immer guter Unterricht in kleinen Klassen – trotz Corona. Mehr Zeit auf dem Weg zum Abitur. Aktive Förderung. Profilfach Ernährung, Soziales und Gesundheit. Tolles Extra: „Bewegung und Natur“. ab Klasse 8 Sozialwissenschaftliches Gymnasium Gartenstraße 16, 88212 Ravensburg Tel. 0751/560159-20 www.kolping-bildungszentrum-rv.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung UNTERRICHT IMMOBILIENMARKT[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 22. Juli 2022 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Samstag, 30. Juli 2022 um 11.30 Uhr auf dem Einhalden-Festival in Geratsreute Am Samstag 30. Juli um 11.30 Uhr werden 240 Schüler*innen aus den Grundschulen Baindt (mit SBBZ Sehen), Blitzenreute, Fronhofen, Illmensee, Mochenwangen, Nussdorf, Schomburg-Primisweiler und Kinder der Chor-AG des Gymnasium St. Konrad unter der Leitung von Friedhilde Trüün mit dem Frank-Schlichter-Jazzensemble beim Festival Einhalden ein Konzert der besonderen Art vortragen. Die Vorstellung Kinder mit Lust und Esprit „Hits“ von Beethoven vorzutragen ist nach Corona und bei der heutigen Popkultur schon etwas Besonderes. Aber es geht! Trüün knüpft damit an den Erfolg mit ihrem Projekt „SingRomantik“ aufgeführt 2019 in Einhalden. Die Schüler und Schülerinnen werden Lieder vom großen Meister Beethoven singen. Diese wurden für die Kinder- singstimme mitunter von Frank Schlichter arrangiert. Durch erlebtes Singen und mit kleinen Geschichten und An- ekdoten werden die Kinder zu den berühmten Stücken von Ludwig van Beethoven geführt. Darunter wird „Für Eli- se“ zu einem groovy Stück, und aus der „Mondscheinsonate“ wird eine „Rumba im Mondschein“. Den Lehrer*innen wurden in zwei Fortbildungen die Lieder vorgestellt und erarbeitet, um Kindern der zweiten bis zur fünften Klassen einen altersgerechten Zugang zur Musik von Beethoven zu vermitteln. Seit April läuft die Probephase. Dazu gehö- ren auch zwei durch Trüün angeleitetes Schüler-Coachings. Beim ersten Schüler-Coaching in Baindt war sogar ein Team des SWR-Fernsehens zu Gast. Ausgestrahlt wird der Beitrag am Donnerstag 28.07. abends in der Landesschau. Kinderchor und Publikum beim Ab- schlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Das ganze Projekt wird organisiert und koordiniert von Christina Holweger, der Mu- siklehrerin unserer Klosterwiesenschule in Baindt. Der Eintritt zum Konzert ist kosten- los. Die Aufführenden freuen sich aber über ein Hutgeld, da das Projekt, das ca. 12 000 Euro kostet, komplett über Spenden von Sponsoren getragen wird. Zum Konzert kommt nun für die Kinder das Erlebnis des gemeinsamen Singens in einem großen Chor vor einem großen Publikum. Das Frank-Schichter-Jazzensemble ist dabei der verlässliche Partner bei den gemeinsamen Proben und den Konzerten. Neben der wunderbaren Musik von Ludwig van Beethoven erleben die kleinen großen Sänger*Innen die Wirkung ihrer eigenen Stimme, die sich von Friedhilde Trüün immer wieder neu zu ungeahnten Leistungen beflügeln lassen. „In den letzten beiden Jahren kam die musikalische Bildung insbesondere der Bereich Singen an den Schulen pandemie-bedingt oft zu kurz“, weiß Christina Holweger. Umso wichtiger sei es nun, wieder Impulse zu geben das Erleben der eigenen Stimme zu ermöglichen. Es ist unüberhörbar: Singen macht Spaß und Lust auf mehr! Friedhi Trüün beim Abschlusskon- zert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Ein- haldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Friedhi Trüün und Solistin beim Ab- schlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Friedhi Trüün, Christina Holweger und Veit Hübner Friedhi Trüün beim Abschlusskon- zert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Fotos: Beate Armbruster. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwal- tung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrich- tungen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsverantwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwortung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkindbetreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und ab- wechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung in Kooperation mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Orientie- rungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fachtagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Gesamt- verantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personalentwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kindertagesbe- treuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Gewährleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u.a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Betriebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspekten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u.ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zukunft Ih- ren Verantwortungsbereich um die Schulkindbetreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsumfangs) Ihr Profil − Abschluss als Bachelor of Arts – Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Organisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation − Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten − Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrichtungen − Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelakquise − Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme − Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Gemeinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Koope- rationspartner*innen − Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffassungs- gabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen − Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65% Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umsetzung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) − Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit gesellschaftlicher Relevanz − Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben Stellenausschreibungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommu- nalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 fol- gende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgeberechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergarten- jahres von Amts wegen abgemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. − Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung − Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement − Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zu- sammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Samstag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweiler- straße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juli 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrichtung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder unvertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegenden Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Mo- nate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes direkt in eine Kindergartengruppe und nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat grundsätzlich nur der hälf- tige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehen- der Schließung der Einrichtung zu entrichten. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 5,50 € (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2022/2023 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen: § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung besucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreu- ungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un- beachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Baindt, den 05.07.2022 gez. Rürup, Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Vereinszuschüsse Die Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 sind bis spätestens 19. August 2022 auf dem Rathaus bei Herrn Plangg (Zimmer 2.3) einzureichen. Die Vereine, die eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn des neuen Jahres unauf- gefordert die entsprechenden Kassenberichte vorzu- legen. Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf. Ihr Steueramt Sommerpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 29.07.2022 Redaktionsschluss: 26.07.2022, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 19.08.2022 Redaktionsschluss: 16.08.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) . Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2022 sind folgende Beschlüsse bekanntzugeben: TOP Submissionsergebnis - Breitbandausbau weiße Flecken Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Submissionsergebnis zur Kenntnis und stimmt der Vergabe durch den Zweck- verband Breitbandversorgung an den günstigsten Bie- ter zu. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Fischerareal Die für den 16. Juli angedachte Exkursion wird man- gels fehlender Anmeldungen abgesagt. b) Stadtradeln Diese Aktion läuft noch bis zum 15. Juli 2022. c) Corona In der Zeit vom 29. Juni 2022 bis zum 05. Juli 2022 wurden 77 neue Corona-Fälle in Baindt gemeldet. d) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind 35 Geflüchtete gemeldet. Aktuell wird für eine dreiköpfige Familie eine Wohnung gesucht. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithal- le“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Be- hördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungspla- nes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die in der Abwägungs- und Beschlussvor- lage ersichtlich sind. Hinzu kommt, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen muss der Entwurf des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffent- lichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 09.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Be- hörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänz- ten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauab- schnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung am 03.05.2022 wurde beschlossen, die Arbeiten für die Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße durch das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ausschreiben zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 22.06.2022 ging ein Ange- bot ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevor- schlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 138.714,61 € brutto. Das bepreiste Leis- tungsverzeichnis lag bei 117.185,49 €. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das An- gebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirt- schaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 138.714,61 € zu beauf- tragen. Beschluss: Die Arbeiten für die Nahwärmeleitung – Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 138.714,61 € brutto vergeben. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Westseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 6,90 m und einer Dachneigung von ca. 10° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Thumbstr. 15 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bau- vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flä- chenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Er- richtung einer Gaupe im Dachgeschoss des Wohngebäu- des wird erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau ei- ner Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daim- lerstr. 25 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 134/2, auf der Nord- seite des Wohngebäudes eine Doppelgarage mit einer Länge von 6,77 m, einer Breite von 6,16 m bzw. von 7,25 m und einer Höhe von 2,65 m bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 19.07.1974). Nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukör- per unter zu bringen. Vor den Garagen ist bis zur Stra- ße bzw. Gehweggrenze ein Mindestabstand von 4,50 m einzuhalten. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Bau- grenze überschritten wird und zwischen Garage und Fahr- bahnrand der erforderliche Mindestabstand von 4,50 m nicht eingehalten ist. Deshalb sind Befreiungen von den Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Garagen außerhalb des Hauptbaukörpers und des Baufeldes und ohne erforderlichen Mindestabstand Be- freiungen erteilt. Da das Gebäude am Wendehammer liegt und nicht mit hohem Verkehrsaufkommen zu rech- nen ist, kann aus verkehrssicherheitsgründen auf den Abstand verzichtet werden. Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Bifang“ bei der Er- richtung einer Doppelgarage in der nicht überbau- baren Fläche, außerhalb des Hauskörpers und ohne erforderlichen Mindestabstand zur Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist vorab abzuklären, ob der Keller genehmigt ist. TOP 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 06. Juli 2021 wurde be- schlossen, die Elternbeiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Kiga-Jahr 2021/2022 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kin- dergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge) Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 -Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stundenzahl im Modul 3 werden entspre- chend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kiga-Jahr 2021/2022 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippen- gruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige ent- sprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den El- ternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden.. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesver- bände sowie des Städte– und Gemeindetags sind über- eingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 pauschal um 3,9% zu emp- fehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwie- rigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Kiga – Jahr 2022/2023 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 2.) Beitragssätze in Kiga – Jahr 2022/2023 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkom- mensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheit- liche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Würt- temberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten fami- lienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungs- grade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regen- bogen St. Martin Waldorf- kiga 2021 12,90% noch nicht abgerechnet 16,1% 2020 9,51% 15,31% 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2022 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Kiga – Jahr 2022/2023 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren vFür ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die El- ternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kiga – Jahr 2022/2023 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengrup- pen wird für den ersten Monat nur der hälftige entspre- chende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittages- sen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemein- de Baindt ab dem 01.09.2022 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 05.07.2022 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungs- gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden wie in Anlage 1 ersichtlich ge- ändert. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Hauptamtsleiter Plangg fügt ergänzend hinzu, dass sich bei § 5 Abs. 2 (Gebührenhöhe für Mittagessen) zwischen- zeitlich eine Änderung ergeben hat. Das Mittagessen kos- tet pro Mahlzeit anstatt 3,80 € nun 5,50 €. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreu- ungseinrichtungen der Gemeinde Baindt gem. Anlage 1 wird zugestimmt. TOP 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Ge- meinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Die Jahresrechnung 2021 ist bereits der dritte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommu- nalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu er- läutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis- rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt unter anderem Antwor- ten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresab- schlusses 2021 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2021 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -395.214,75 € (Plan -1.836.900 €) ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 2.335.700,65 € verzeichnet werden. Im zweiten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Auf- wendungen von 2021 ersichtlich werden, konnten 2021 ein besseres Ergebnis als geplant erzielt werden, jedoch waren die Aufwendungen um fast 400 Tsd. € höher als die Erträge. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2022 ff, in denen aufgrund Corona und des Ukraine Krieges mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Trans- feraufwendungen zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemü- hungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen aus- geglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhande- ne Rücklagen gedeckt. Das Gesamtergebnis 2022 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmit- teln (liquiden Mittel) auf Grund Verkauf von Anlagevermö- gen verbessert werden und beträgt zum Jahresende 2021 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für die großen anstehenden Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden, jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaf- tungs-kosten reduziert und somit die zusätzlich entste- henden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 keine Kredit- marktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 329.073,30 € ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätig- keit betrug 2.154.695,77 €, das heißt die Summe der Aus- zahlungen aus Investitionstätigkeit waren um ca. 2,1 Mio. € niedriger als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das gegenüber der Planung positivere ordentliche Ergeb- nis setzt sich aus Folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 302.000 € höhere Schlüsselzuweisungen – Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 292.000 € höhere Landeszuweisungen 180.000 € höhere Gewerbesteuer 121.000 € geringere Personalaufwendungen 114.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 70.000 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommens- steuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -1,8 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von -0,4 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenem Jahr maßgebend. Das positivere Rechnungsergebnis 2021 wirkt sich mit der besseren Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüssel- zuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem besseren Ergebnis. Die Leistungsfä- higkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz etwas erhöht. Ziel sollte dennoch sein, positive ordentliche Ergebnisse zu erwirtschaften. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasser- versorgung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von -71.933,16 € ab. Die aufgelaufenen Gewinnvorträ- ge aus dem Vorjahr betrugen zum 01.01.2021 55.908,13 €. Der Verlustvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 -16.025,03 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Ab- rechnung des Wasserzweckverbandes vollzogen wurde. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwas- serbeseitigung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüber- schuss in Höhe von 123.024,72 € ab. Der Gewinnvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 548.050,38 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Abwasserzweckverbandes vollzogen wurde. Der Ge- winnvortrag wird auf der Passivseite sowohl als Eigenka- pital, als auch wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung gem. Kalkulation als Gebührenausgleichsrückstellung dargestellt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beschluss: Dem Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt sowie der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Wasserver- sorgung und der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung wurde zugestimmt TOP 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Mai- steuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde Kämmerer Abele berichtet: Sowohl das Land, als auch die Kommunen werden nach der Maisteuerschätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die Prognosen für 2022 be- stätigen. Die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sind im Jahr 2022 auf eine Verbesserung um etwa 322 Millionen Euro zu beziffern, wovon etwa 307 Millionen Euro auf den allgemeinen Steuerverbund und 24 Milli- onen Euro auf den Familienleistungsausgleich entfallen werden. Es sollen die baden-württembergischen Kommu- nen aufgrund der Mai-Steuerschätzung zwar mit Steuer- mehreinnahmen in Höhe von etwa 484 Millionen Euro in 2022 rechnen können. Auf der anderen Seite dürfte sich der Anteil der baden-württembergischen Kommunen an den Mindereinnahmen der noch nicht in die Steuerschät- zung einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben – für die Kommunen bundesweit sind dies für das Jahr 2022 minus 3,11 Mrd. Euro – in etwa gleicher Höhe wie die offiziell geschätzten Mehreinnahmen bewegen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die or- dentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass und der Maisteuerschätzung wird aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. Die wirtschaft- liche Prognose der Maisteuerschätzung ist wegen Infla- tion, Lieferengpässe und Ukrainekonflikt weiterhin sehr vage. Auch bei der positiven Gewerbesteuerprognose sind noch Fragezeichen, ob diese so auch kassenmäßig realisiert werden. Von der Bundesregierung wurde das Wirtschaftswachstum auf 2,2% gesenkt. Dies wäre in der aktuellen Lage ein sehr gutes Wirtschaftswachstum. nach Maisteuerschätzung Plan 2022 nach Mai- steuer- schätzung 2022 +/ Gewerbesteuer Nach- zahlung veranlagt/ hohe VZ 2.000.000 2.300.000 300.000 Gewerbesteuer- umlagesatz 206.000 237.000 -31.000 Gde-Anteil an der Ein- kommensteuer (höhe- res Aufkommen gegen- über Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.350.000 42.000 Schlüsselzuweisungen (niedrigere Steuer- kraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.957.000 337.000 Kommunale Investiti- onspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 650.000 204.000 Finanzausgleichsumla- ge (geringere Steuer- kraftsumme 2. voran- geg. Jahr) 1.811.600 1.576.000 235.600 Kreisumlage (mit höhe- rer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 245.000 -15.000 Leistungen nach dem Familienlastenaus- gleich 266.700 270.000 3.300 Verbesserungen: 1.370.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen- Auflösung Zuschüsse -50.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Unterhaltungskosten Klosterwiesenschule Toilettensanierung Aufwand -40.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -25.000 Zuweisung an Gemeindeverband Mittleres Schussental -25.000 Erneuerung der Waschräume – Zuschuss Kindergarten St. Martin -13.000 Erneuerung der Küche – Zuschuss Kindergarten Waldorfkindergarten -5.300 Sanierungsmaßnahmen Friedhof u.a. Glocke Friedhofskapelle -5.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Juni 79.500 Bisherige außerordentliche Ausgaben im Investitionsbereich: Zuschuss Sanierung evangelische Kirche -20.000 Kindergarten SMS Einrichtung einer neuen Gruppe -42.400 -62.400 Die Gemeinde erhofft sich Ende 2022/Anfang 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grund- stücken um die etwas schwierigen Jahre 2022 und 2023 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden aufgrund Inflation, Ukraine- krieg und Lieferengpässe im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 2022 werden folgende Projekte in der Planung abge- schlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Klosterwiesenschule blaues Gebäude • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasser- schutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus • Feuerwehrfahrzeug LF 20 • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete) Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und ein weiterer Bau- abschnitt der Nahwärmeleitung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maß- nahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbe- stand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 07.06.2022 5,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,8 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandver- sorgung bis 30.06. zu 0% befristet ausgeliehen. Die Verwaltung wird 2022 ff die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitions- vorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen und Rezessionsängste können die weiteren Haushaltsjahre 2023/2024 begleiten. Technische Auflagen und altersbedingter Sanierungsauf- wand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaus- halt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Weiterhin steht die Gemeinde vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz (Sanierung in Ge- bäude, Heizzentrale etc.) zu investieren. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung, Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 sollten demnächst mit Rückgabe 31.07.2022 eingehen. Die Rückmeldungen der bewirtschaftenden Stellen oder Anträge halten sich bisher in Grenzen. Im September 2022 können diese vom Gremium vorbe- raten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden, was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Die endgütigen finanziellen Rahmenbedingungen des Haus- haltserlasses und der Novembersteuerschätzung werden anschließend eingepflegt. Die galoppierende Inflation als auch die Anzeichen einer evtl. Rezession gilt es im Auge zu behalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haus- haltscontrollings zur Kenntnis. TOP 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung ei- nes Eheschließungsstandesbeamten Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Bei der Gemeinde Baindt sind derzeit Frau Franka Mau- rer sowie als Stellvertreterin von Frau Franka Maurer ihre Kollegin aus der Gemeinde Berg, Frau Beatrice Kohler, als „Vollstandesbeamte“ bestellt. Darüber hinaus sind Bürgermeisterin Simone Rürup und Hauptamtsleiter Wal- ter Plangg zu „Eheschließungsstandesbeamten“ bestellt. Um der komplexen Rechtsmaterie mit vielen Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht gerecht zu werden, sind „Vollstandesbeamte“ verpflichtet, inner- halb von fünf Jahren mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Zudem sind weitere Lehrgänge zweimal jährlich auf Krei- sebene zu besuchen. Diese Nachweise sind von reinen „Eheschließungsstan- desbeamten“ nicht zu erbringen. Zur Entlastung von Frau Franka Maurer wird Herr Marvin Bautz (bei der Gemeinde Baindt seit dem 26.08.2020 im Bereich Bürgertheke und Rentenberatung tätig) als weiterer Eheschließungsstan- desbeamter bestellt. An einem Seminar - Eheschließungs- standesbeamter - hat Herr Bautz teilgenommen. Beschluss: Herr Marvin Bautz wird zum „Eheschließungsstandesbe- amten“ für den Standesamtsbezirk Baindt bestellt. TOP 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öf- fentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuerge- setz (UStG) Kämmerer Abele teilt mit: Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes wurde eine Neuregelung durch die Einführung des § 2 b Umsatz- steuergesetz (UStG) gesetzlich verankert. Die Gemeinde Baindt hat in verschiedenen Bereichen die Übergangs- frist bis Ende 2022 in Anspruch genommen. Handelt eine Gemeinde auf privatrechtlicher Basis, führt dies zur Be- handlung als Unternehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in fol- genden Positionen verändert. • Eine Beitragserhöhung soll trotz gestiegener Druck- kosten zum 01.01.2023 nicht weitergegeben werden. Jedoch wird das Amtsblatt ab 01.01.2023 24,00 € zu- züglich 7% MwSt. (brutto 25,68 €) kosten. Änderungen in den AGBs hier fett markiert: Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24,00 € zu- züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7% USt, brutto 25,68 € ) für jedes volle Kalenderjahr. • Bisher hat die Gemeinde Baindt folgenden Service gewährt. Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt für 1 Jahr kostenfrei zugestellt. Sollte dieser Service weiterhin gewährt werden, müss- te die Gemeinde die Umsatzsteuer für den unentgelt- lichen Service leisten. Auch unentgeltlich erbrach- te „sonstige Leistungen“ des Unternehmers können der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie als eine ei- ner sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu behandeln sind. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Finanzverwaltung tendiert dazu den kostenlosen Bezug als Kennenlernabonnement auf zwei Monate zu begrenzen. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungs- stellung Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug ge- wünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Änderungen in den Allge- meinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zu. TOP 14 Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasser- wirtschaft Da dieser Tagesordnungspunkt (Einladung zur Gemein- deratssitzung am 05.02.2022) versehentlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 01.07.2022 nicht abgedruckt war, wird dieser unter Tagesordnungspunkt 15 – Anfragen und Verschiedenes behandelt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse Ende Mai 2018 und im Juni 2016 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im No- vember 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläu- terte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die angefertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Verringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Am 04.10.2021 wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen im Rah- men einer Informationsveranstaltung in der Schenk-Kon- rad-Halle dargestellt. Die Gemeinde Baindt hat die Hochwasserschutzmaßnah- me Hochwasser-schutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt - Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung Gewässer II. Ordnung beantragt. Aus der Hanglage Bühl, die sich östlich an die bestehende Bebauung entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße anschließt und nach Osten bis zur bestehenden Bebauung entlang der Marsweilerstraße ansteigt, strömt der Oberflächenab- fluss derzeit bei Starkregenereignissen bisher weitgehend ungebremst entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße zu. Aus den vorgenannten Überlegungen ergibt sich für die geplante Maßnahme nur eine sinn- volle Trassierung Richtung Westen mit Ableitung zum Bampfen. Der Zuschussgeber erwartet hierzu noch ei- nen Gemeinderatsbeschluss. Des Weiteren erwartet der Zuschussgeber eine zeitnahe Ausschreibung und einen Mittelabfluss 2022. Das Planfeststellungsverfahren für die wasserrechtliche Genehmigung läuft derzeit noch. Eine Bewilligung des För- derbescheides kann erst erfolgen, wenn der Planfeststel- lungsbeschluss vorliegt. Die untere Wasserbehörde geht davon aus, dass der Bewilligungsbescheid im Anschluss ausgestellt werden kann. Die Gemeinde hat im Rahmen des Starkregenrisikoma- nagements im ersten Bauabschnitt die Hochwasser- schutzmaßnahme in der Ortsmitte realisiert. Im nächs- ten Schritt sollte noch 2022 mit der Gewässeröffnung begonnen werden. Umfangreiche Fördermittel wurden hierfür beantragt. Nach Eingang des Förderbescheides sollte die Gemein- de laut Zuschussgeber die Ausschreibung veranlassen, welche im Oktober / November vergeben werden kann. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ausschreibung zeitnah vorbereiten. Es stehen Fördermittel in Höhe von 400 Tsd. € im Raum. Beschluss: Für die vordringliche Maßnahme Hochwasserschutzkon- zept Baindt, 2. Bauabschnitt Hirsch- / Siemensstraße, Ge- wässeröffnung / Errichtung eines Gewässers II. Ordnung wird die Verwaltung beauftragt, nach Eingang des För- derbescheides die Ausschreibung der oben genannten Maßnahme zu veranlassen. b) Sporthalle Ein Gremiumsmitglied weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Duschräumen leichter Schimmelbefall zu verzeichnen ist. Die Verwaltung hat bereits mit der Putz- firma die Örtlichkeit angeschaut. Es kommt ab sofort ein wirksameres Putzmittel zum Einsatz. Zudem wurde die Belüftung optimaler eingestellt. c) Hightech-Grill Baindter Bädle Im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung am 04.07.2022 wurde beschlossen, den von der Firma Acker- mann gesponserten Grill rechts am Eingang der Hun- deschule aufzustellen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass zunächst die Bauhofmitarbeiter das Fundament für diesen Grill fertigen. Bis in ca. 8 Wochen müsste der Grill dann einsatzbereit sein. d) Gewerbegebiet Mehlis Ein Gremiumsmitglied weist die Gemeindeverwaltung auf ein Gebäude im Gewerbegebiet Mehlis am Umspannwerk hin, in dem eine Wohnung bezogen wurde, die nicht ge- nehmigt ist. Dieser Mieter nutzt das angrenzende Gemein- degrundstück ohne Erlaubnis. Zudem hat der Eigentümer zu viel Fläche versiegelt. Bauamtsleiterin Jeske bemerkt, dass ihr dieser Sachverhalt bekannt ist. Der Eigentümer wurde aufgefordert, die Fläche zu entsiegeln. Zudem ist ein Baugesuch für die Wohnung nachzureichen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre geben! Wir nutzen die Platt- form „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkom- pliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www. baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Am 26. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Corona-Hygiene-maßnahmen, Versiche- rungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertrai- ning“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauern- hof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahr- nehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertrai- ning“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sport- platz bei der Ten- nishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schule, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Tierarzt Samstag, 23. Juli und Sonntag, 24. Juli Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Juli Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 24. Juli St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: 0751/79 12 20 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Dornier-Museum Friedrichshafen In den vergangenen Wochen haben sich unsere Vorschüler intensiv mit dem Pro- jekt „Weltraum“ befasst. Passend dazu war das Ziel des diesjährigen Vorschulausflugs am 15.Juli das Dornier-Museum in Friedrichshafen. Mit dem Bus ging es zum Bahnhof nach Ravensburg; von dort aus mit der Bob-Bahn weiter nach Friedrichs- hafen. Als wir dort ankamen, wurde zuerst einmal gemüt- lich gevespert. Gestärkt starteten wir mit einer Führung durch das Dorniermuseum. Dort gab es einiges zum Be- staunen: begehbare Flugzeuge und Helikopter, Tretflie- ger-Parcours und natürlich passend zum Projekt „die Raumfahrt-Ausstellung“. Dabei konnten wir einen echten Astronautenanzug sehen, einen Mars-Meteoriten aus der Nähe bewundern, tolle Lego-Modelle aus der Raumfahrt betrachten, beim Weltraum-Fitness mitmachen, ein Welt- raum-Kino anschauen und vieles mehr. Die Kinder hatten bei allem einen großen Spaß. Die Zeit zwischen der Mu- seumsführung und eigenständiger Tour konnten wir auf der Museumsterrasse verbringen: sich wieder mit Essen und Getränken stärken und auf dem Spielplatz austoben. Dabei konnten wir viele Landungen und Abflüge von Flug- zeugen und einem Zeppelin beobachten. Bevor wir die Heimreise antraten, gab es für alle noch ein Eis. Müde, aber mit vielen tollen Eindrücken ging es wieder zurück nach Baindt. Am Kindergarten angekommen, er- warteten uns schon die Eltern. Gemeinsam mit ihren Kin- dern überreichten sie uns ein wunderschönes Abschluss- geschenk: eine Wanduhr mit den Fotos aller Vorschüler, ein Balancierbrett und ein Carepaket für die Erzieher/-in- nen. Vielen lieben Dank dafür! Waldorfkindergarten „Auf der Erde steh ich gern...“ singen die Kinder der Schneeweißchengruppe des Baindter Waldorfkindergartens nun schon seit einigen Wochen von Tag zu Tag kräftiger und kräftiger. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass sich das Kindergartenjahr für alle und da- mit auch die Kindergartenzeit für unsere Vorschulkinder dem Ende zuneigt. Fleißig wurden in den letzten Monaten wieder Holzschwer- ter geschliffen, emsig bunte Stoffe zu ebenso prachtvollen Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 wie kuscheligen Kissen genäht, am eigenen Buch gefaltet und gestaltet und in vielen verschiedenen Arbeitsschritten lustige Holzschiffe gebaut. Letztere durften dann am vorletzten Vorschulnachmit- tag wieder ausgiebig ausprobiert und zu Wasser gelas- sen werden. Gar nicht so einfach so eine Jungfernfahrt, wenn der Wasserstand mal zu niedrig, mal zu hoch, die Strömung mal zu ruhig, mal zu wild ist. Aber letzlich ließ sich für alle neun Schiffchen ein idealer Platz finden und die bunten Segel leuchteten mit der Sonne um die Wette. Die Sonne begleitete die Kinder dann auch auf ihrem Ausflug aufs Erdbeerfeld, wo mühevoll aber auch emsig die letzten süßen roten Früchtchen gepflückt wurden, um dann am nächsten Tag in riesigen Töpfen zu Unmengen von Marmelade verarbeitet zu werden. In Körben wohl verwahrt wartet das leckere Ergebnis all dieser Mühen nun darauf, an die jüngeren Kinder der Gruppe als Ab- schiedsgeschenk überreicht zu werden. Und wie jedes Jahr, wenn so lange so fleißig geschafft wurde, sind die letzten drei Wochen der Kindergarten- zeit den ganz besonderen Erlebnissen und Abenteuern vorbehalten. Das erste davon erlebten unsere Vorschul- kinder am vergangenen Mittwoch. Eine geheimnisvolle Einladung, gespickt mit allerlei Hinweisen, was einzupa- cken wäre und womit gerechnet werden müsse, ließ viel Raum für Spekulationen. Wohin der Schulkinderausflug dann aber tatsächlich ging, das errieten die Kinder erst, als sie schon auf dem Weg dahin waren. Und was war das für ein abenteuerliches Unterfangen, zu dem die Er- zieherinnen die Kinder in diesem Jahr eingeladen hatten! Am Zeller See in Bad Schussenried durften sich die Kinder als Floßbauer erproben, eine Aufgabe die nur im eben- so kreativ-fleißigen wie rücksichtsvollen Miteinander zu schaffen war. Aber unsere Großen lösten dies mit Bravour, Elan und einer riesigen Portion Freude. Ein buntes Segel wurde gestaltet, schwere Pfosten, Latten und Bretter ge- tragen und zurechtgelegt, große Tonnen gerollt und dies alles dann mit unendlich vielen Seilen verknotet. Und ei- nen Namen braucht so ein Floß natürlich auch ... nur wel- cher wäre der rechte? Unter lautem Applaus wurde dann schließlich das „F. F. Fritzi“, das Fähr-Floß-Fritzi, benannt nach unserem Hauswichtel Fritz-Fratz-Friederich, in den See gewuchtet. Eine letztesmal alle zusammen und mit aller Kraft – es war geschafft! Was folgte war einfach nur ein Riesenwasserspaß. Da wurde gerudert, gespritzt, gesungen, geklatscht, gesprun- gen, geschwommen, gewackelt und gelacht. Als die müden Floßmatrosen dann später gemütlich beim Essen zusammensaßen, dem ein oder anderen fiel es schon schwer, die Augen noch offen zu halten, ließ eine unerwartete Post die Herzen noch einmal höher schla- gen. Ein geheimnisvolles glitzernd blaues Paket mit einem schilfgrünen Brief brachte der Wirt plötzlich an den Tisch. Unser Hauswichtel hatte uns doch tatsächlich beobachtet und gemeinsam mit seinem Freund, dem Wassermann, schnell ein nützliches Überraschungsgeschenk gepackt. Die mit Namen und Sternzeichen bestickten Handtücher in den jeweiligen Lieblingsfarben, werden die Kinder nun wohl noch lange Zeit an diesen spektakulären Tag er- innern Bücherei 10.000 Bücher haben einen neuen Stand- ort gefunden In 80 Tagen um die Welt war es nicht – es ging schneller und war weniger weit. Den- noch war es ein echter Kraftakt: In über 200 Kartons wurden die 10.000 Bücher, außer- dem Zeitschriften, Spiele und unzählige CDs umgezogen und fanden in der roten Turnhalle einen neuen Platz. Über das letzte Wochenende wurden aufgrund des Um- baus der Schule alle Regale, Bücher, weitere Medien in den Mittelteil der roten Turnhalle umgezogen. Der Bauhof hatte diese dafür in drei Abteile getrennt. Links und rechts befinden sich schon seit einiger Zeit zwei Betreuungsräu- me der Schule. Einen großen Dank für die Unterstützung beim Umzug an alle Helferinnen und Helfer! Machen Sie sich selbst ein Bild davon, wie die Bücher an ihrem neuen Standort jetzt aussehen und kommen zu un- seren Öffnungszeiten vorbei: Montag 15-16 Uhr, Dienstag 16-18 Uhr und Freitag 11-13 Uhr. Im Sommer gelten geänderte Öffnungszeiten Dienstags und Freitags ist die Bücherei geschlossen Montag den 25.7.22 geschlossen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Dienstag 26.7.22 16.00 – 18.00 Uhr Freitag 29.7.22 11.00 – 13.00 Uhr Montag den 1.8.22 geschlossen Montag 8.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag 15.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag 22.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag den 29.8.22 geschlossen Montag den 5.9.22 geschlossen Aller Anfang ist schwer Übersichtliches Chaos Am Ende wird alles gut... Zur Information Abitur 2022 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ra- vensburg haben folgende Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Lea Kunstmann, Michelle Miller, Johannes Padent, Julia Puhlmann, Jonas Späth. Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Nick Baumgart, Leunita Likaj, Johannes Haug, William Lehn, Jakob Mohring-Landsberger, Nils Novak, Martin Ziegler, Elona Meholli. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mingo Dieter Kehrer. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebens- weise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., he- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 rausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimaspar- buch. Das Klimasparbuch kann auch di- rekt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 36: Was tun bei Sommerhitze? Beim The- ma Klimaschutz und die Anpassung an den Kli- mawandel spielt auch der Schutz der Gesund- heit eine wichtige Rolle - insbesondere angesichts zunehmender Hitzebelastungen, die durch sogenannte Wärmeinseleffekte in dicht bebauten Gebie- ten oft noch verstärkt werden. Von zentraler Bedeutung ist, dass Hitzebelastung rechtzeitig als ein Problem er- kannt und als eine Gefährdung insbesondere für Perso- nen mit eingeschränkter Anpassungsfähigkeit an die Hit- ze – wie zum Beispiel hochaltrige Personen - angesehen wird. Insbesondere bei einer Hitzewarnung sind beson- dere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Deshalb gibt bei- spielsweise der Deutsche Wetterdienst bei entsprechen- der Wetterlage Hitzewarnungen heraus: https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen/warnWet- ter_node.html Temperaturen ab 30 Grad Celsius können insbesonde- re bei älteren Menschen zu ernsten Problemen führen. Durch einen hitzeverursachten Salz- oder Flüssigkeits- mangel kann es passieren, dass der Organismus mehr Wärme aufnimmt, als er in Form von Schweiß abgibt. Dies führt unter Umständen zu einem Hitzestau oder sogar ei- nem Hitzschlag. In solchen Situationen sollte umgehend mehr als ausreichend getrunken werden. Mineralhaltige Sportgetränke und Wasser sind dafür gut geeignet. Bei Verdacht auf einen Hitzschlag sollten Sie umgehend den Notarzt rufen. Landkreis Ravensburg Jetzt bewerben – Fachschule für Landwirtschaft Ra- vensburg startet mit neuer Klasse Am 02. November startet die Fachschule für Landwirt- schaft Ravensburg wieder mit einer neuen Klasse in die 30-monatige Fortbildung zum/r „staatlich geprüften Wirtschafter/in für Landbau“. Mit der praxisorientierten Fortbildung und einer sehr engen Verknüpfung von The- orie und Praxis richtet sich die Fachschule mit ihrem An- gebot an zukünftige Betriebsleiter/innen und Führungs- kräfte landwirtschaftlicher Unternehmen. Aufbauend auf den Abschluss der Fachschule kann die Qualifikation zum „Landwirtschaftsmeister/in“ erworben werden. Zulas- sungsvoraussetzung ist ein Abschluss in einem landwirt- schaftlichen Beruf. In begründeten Einzelfällen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch der Landwirt- schaft förderliche Berufsabschlüsse akzeptiert. Interessenten können sich bis zum 09.09.2022 für die im November startende Fortbildung anmelden. Weitere Informationen rund um die Fortbildung in Ra- vensburg sowie die Anmeldeunterlagen erhalten Sie über die Homepage der Fachschule www.fachschule-ravens- burg.de oder telefonisch unter 0751/85 6180. Am Donnerstag, 04.08.2022 findet um 19:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Fachschule (Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg) eine Informationsveranstaltung über den Fortbildungslehrgang statt. Hierzu sind inte- ressierte Schüler/-innen sowie deren Eltern eingeladen, um die Fachschule näher kennenzulernen und offene Fragen zur Fortbildung zu stellen. Die Anmeldung zur Informationsveranstaltung ist telefonisch unter 0751-85 6010 erforderlich. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir sind für Sie und Ihre Familie da Familienhilfe - Betriebshilfe – Betreuungshilfe Haushaltshilfe für Angehörige – Entlastung der be- treuenden Person Wir, der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. helfen und unterstützen mit Kompetenz Familien und landwirt- schaftliche Betriebe, die sich in familiären Notsituationen befinden, z.B. bei - Krankheit - Unfall - Krankenhaus- und Kuraufenthalt - Schwangerschaft und Entbindung - Betreuung von Kindern und zu pflegenden Angehö- rigen Unsere Hauswirtschafterinnen übernehmen die Aufgaben im Haushalt, unsere Betriebshelfer/innen die Arbeiten im landwirtschaftlichen Unternehmen, um einen strukturier- ten Tagesablauf zu sichern. Die Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Pflegekasse, das Sozial- oder Jugendamt (§20 SGB VIII) oder sonstige Beihilfeträger. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie unbürokratisch und schnell. Auskunft und Beratung: Frau Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 oder E-Mail: u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensprechtag Deutsche Rentenver- sicherung mit Thomas Bötticher, ehrenamtlicher Versichertenberater seit 2001 Beratungen in Rötenbacher Str. 24, 88364 Wolfegg Termine unter www.deine-rentenberatung.de Tel. 0170 561 7472, Mail boetticher.drv@outlook.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Juli - 31. Juli 2022 Gedanken zur Woche Kannst du dich an einer Blume freuen, an einem Lächeln, am Spiel eines Kindes, dann bist du reicher und glückli- cher als en Milliönar, der alles hat. Nicht Besitz macht reich, sondern Freude. Phil Bosman Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illenseer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hart- mann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 26. Juli 7.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 27. Juli 8.45 Uhr Baienfurt – Ökumenischer Schulschlussgot- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – Ökumenischer Schulschlussgottes- dienst Donnerstag, 28. Juli Schulferien – kein Schülergottesdienst Freitag, 29. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 30. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 31. Juli – 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Dorfplatz – Weinfest († Anna und Eugen Halder, Theresia, Baptist und Eugen Elbs, Albert Konzett, Hildegard und Siegfried Müller, Jahrtag: Anton Elbs, Marga- rete Vollmer) Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschlie- ßend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist vom 01. August bis zum 19. August geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Dienstag 23. August 2022 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Junge Frauen übernehmen Verantwor- tung im kath. Frauenbund Baienfurt Am 6.7.22 lud der kath. Frauenbund ein zur Bundesfeier in die kath. Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“. Die Messe wurde durch Pfarrer Bernhard Staudacher zelebriert und an der Orgel durch Frau Hummel begleitet. Die Texte hat Beatrix Onischke ausgesucht, wie gewohnt in sehr guter Weise, passend in die heutige Zeit. „wir wol- len uns einsetzen für eine Kirche, in der Frauen ihre Cha- rismen voll entfalten können, in der alle Entscheidungen im Geiste Gottes getroffen werden, in der nicht die Macht der einen zur Ohnmacht der anderen führt“. Nach einem eindrucksvollen Gottesdienst lud der Frau- enbund zur Hauptversammlung ins kath. Gemeindehaus St. Anna ein. In der Begrüßungsrede durch Elisabeth Mu- schel konnte sie Bernhard Staudacher und viele Frauen des Frauenbundes herzlich willkommen heißen und ein- laden auf ein sehr gutes Salatbüffet. Nach diesem Essen wurde die Hauptversammlung abgehalten mit Bericht der Schriftführerin (Elisabeth Muschel, stellver- tretend für die vor kurzem verstorbene Christel Ebertz) Bericht der Kassiererin Rita Grubert, jeweils für die ver- gangenen 2 Jahre da die HV pandemiebedingt 2020 und 2021 ausfiel. Die Kassenprüferin Melanie Markert stellte eine einwand- freie Kassenführung fest. Danach konnte Herr Pfarrer Staudacher die Entlastung der Vorstandschaft vorschlagen, was einstimmig ange- nommen wurde. Der Kdfb Baienfurt durfte 18 Frauen für langjährige Mitgliedschaft ehren. Jeder Frau wurde eine Urkunde und ein Blumenstock überreicht. Danach ging es zur Wahl. Da eine Wiederwahl nach 14 Jahren Amtszeit - laut Satzung - ausgeschlossen war, konnten sich die bisherigen Vorsitzenden nicht mehr zu Wahl stellen. Herr Pfr. Staudacher leitete die Wahl und fragte die Mitglieder nach Kandidatinnen die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen. Andrea Schorrer und Ursula Stärk kandidierten für dieses Amt. Die Beiden wurden einstimmig gewählt. Das Votum durch Hand- zeichen bzw. klatschen war großartig. Andrea Schorrer und Ursula Stärk nahmen die Wahl an. Herzlichen Dank dafür. Nur ein Verein, der mit Leben gefüllt ist, kann wei- terhin bestehen. Junge Frauen haben hoffentlich das Glück, dass sie junge Frauen finden, die in den Frauen- bund kommen. Wir wünschen an dieser Stelle den neu gewählten Vorsit- zenden ein gutes Händchen. Donnerstag, 28.7.2022 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der HERR, der dich geschaf- fen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! Jes 43,1 Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Sonntag, 31. Juli 7. Sonntag nach Trinitatis Keine Kinderkirche in den Ferien !!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche ---------- Gedanken zum Wochenspruch Fürchte dich nicht! – 366 mal finden wir in der Bibel diese Aufforderung, für jeden Tag des Jahres eine und sogar das Schaltjahr ist bedacht; aufgeschrieben in Zeiten, die nicht weniger krisenhaft waren als heute. Den Grund haben diese Zusagen in dem, was Gott ge- tan hat: Er hat sein Volk aus der Sklaverei herausgeführt und in ein gutes, freies Land begleitet. – Nicht anonym, sondern beim Namen gerufen – eingebunden in eine Le- bensgemeinschaft mit dem lebendigen Gott. Das ist die Perspektive, aus der wir auch heute noch jede Herausforderung angehen können, weil Angst kein guter Ratgeber ist und weil unser Auftrag, das Leben zu schüt- zen und zu stärken, zu wichtig ist, um ihn nicht um Gottes Willen anzugehen und mit seiner Zusage: Du gehörst zu mir. Gottes Segen in den Herausforderungen, in denen Sie gerade stehen! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! -------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt -------- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aquarell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewäs- ser, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiege- lungen“ -Aquarell 15.8. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Ausflug der Jugendfußballs in den Skyline- park Bei schönstem Wetter trafen sich am Sams- tagmorgen um 7:30 Uhr circa 100 junge Fuß- ballerinnen und Fußballer am Parkplatz vor der Tennishalle und stiegen erwartungsvoll in die beiden dort wartenden Busse, denn die Jugendfußball Abteilung hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen. Froh ge- launt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Busparkplatz zunächst für jedes Kind ein Vesper und zwei Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern begleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahrgeschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz nach 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung und es gab viel zu lachen und zu besprechen, so dass die wartenden Eltern am Baindter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nahmen. Die Rückmeldungen aller TeilnehmerInnen waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugend- fußball Abteilung, insbesondere Sven Zeller. Ferner Tobi Kutter der die Vesperbeutel mit SV Baindt Aufdruck zur Verfügung stellte und Arthur Kränkle der die Busse be- sorgt hatte. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Juniorinnenfußball Ohne Gegentor beim HSM Schlosssee Cup Nach dem Erfolg beim Dachser Cup wollten unsere D-Ju- niorinnen am Wochenende beim HSM Schlosssee Cup in Salem ihren Erfolg wiederholen. Es warteten interessante Gegnerinnen auf uns, wie z.B. der FC Freiburg- Sankt Ge- orgen, Grenzach-Wyhlen, Ach-Linz, die wir beim Turnier Herbstmeister in Stuttgart schon kennen gelernt hatten und natürlich RW Salem. Die ersten vier Spiele gewannen wir alle zu null, wenn auch knapp, dann wartete auf uns die bis dahin ebenfalls ungeschlagene SGM aus Lauch- hau-Leimäcker (bei Stuttgart). Es war ein spannendes Match, mit deutlich mehr Tongelegenheiten für uns, aber wir brachten den Ball nicht über die Linie. Da am Ende der Gruppenphase beide Mannschaften punkt- und torgleich waren, musste ein 9-Meter Schießen über den Einzug ins Finale entscheiden. Leider versagten bei uns etwas die Nerven und so verpassten wir den Finaleinzug. Im Spiel um den dritten Platz trafen wir nochmal auf die Mann- schaft vom FC Freiburg-Sankt Georgen, wo wir unseren ganzen Frust in Tore ummünzten und mit 3:0 gewannen. Letztlich war das Abschneiden für unsere Mädels und Trainer David doch etwas enttäuschend, da sie aus dem Spiel heraus ohne Niederlage und ohne Gegentreffer geblieben waren und trotzdem das Turnier nicht gewin- nen konnten. Es spielten: Sara Jukic, Victoria Wertmann, Lena Füssel, Hedda Said, Jana Eiberle, Sophie Heilmeier, Malena Kal- letta, Emma Reissner, Leni Sorg, Franziska Bayer, Carla Seitner. TC Baindt e.V. Bei hochsommerlichen Temperaturen kämpften unsere Mannschaften am vergan- genen Wochenende um Spiel, Satz und Sieg: Herren: Kreisstaffel 2 TC Baindt – TC Ostrach 5:1 Topform beim Topspiel! Bei extremer Hitze war der Ta- bellenzweite aus Ostrach zu Gast auf der Baindter roten Asche. Ein Spiel, in dem es um den Aufstieg ging, erwar- tete die treuen Fans unserer Herren. Die erste wichtige Geschichte des Tages in einen Wort zusammengefasst lautet: David! Sowohl David Schäfer (6:3,6:1) als auch Da- vid Pejic (6:1,6:1) gewannen ihre Einzel souverän und mü- helos. Somit stand es 2:0 für uns. Die zweite wichtige Ge- schichte des Tages lautet: Comeback! Sowohl Max Schäfer auf dem Center Court als auch Moritz Lang auf Platz 2 zeigten ihre kämpferischen Qualitäten und gewannen ihre Matches jeweils im Match - Tie - Break nach Satz- rückstand! Beide Einzelspiele waren qualitativ auf hohem Niveau, aber die Baindter Filzkugelpeitscher Max&Moritz überpowerten ihre Gegner schlussendlich und gewan- nen ihre Einzel verdient. Damit stand es nach den Ein- zeln 4:0 für den TCB! Doppel 1 sicherten sich Max&Moritz (7:6,6:2), während es für David Schäfer und Simon Gauder im Zweierdoppel verdientermaßen nicht viel zu holen gab (1:6,3:6). Durch den verdienten 5:1-Sieg im Topspiel sind die Weichen nun ganz klar auf Meisterschaft und Aufstieg gestellt. Zum Saisonabschluss gastiert nächste Woche Meckenbeuren in Baindt. Herren 30: Bezirksliga TC Kressbronn – TC Baindt 5:4 Am Sonntag waren die Herren 30 zum Spitzenspiel in Kressbronn am Start. Beide Mannschaften trafen mit dem gleichen Spiel- und Matchverhältnis aufeinander. Somit war Hochspannung um den Aufstieg in die Be- zirksoberliga angesagt. Wir, als auch der Gegner, konnten in Bestbesetzung zum Showdown bei 30°C in der „Sandwüste“ von Kressbronn antreten. Philipp B. an Position 1 konnte hierbei wie ge- wohnt überzeugen und zerlegte seinen Gegner. 6:1 6:0 lau- tete das Ergebnis für „Flubbe“. An Position 2 traf Stefan auf den eigentlichen Top-Spieler von Kressbronn und das Spiel war an Dramatik und Spannung kaum zu überbie- ten. Nach knapp mit 5:7 verlorenem 1. Satz, stellte Stefan im Tiebreak des 2.Satz den Ausgleich her, wobei er unge- wohnte „emotionale Regungen“ zeigte. Es kam also zum Match-Tie-Break, welchen Stefan leider mit einem für ihn „untypischen“ Doppelfehler zu Gunsten des Gegners mit 9:11 beendete. Phlipp N. brachte uns danach mit seinem „ultimativen Powertennis“ mit 6:0; 4:6 und 10:5 wieder in Führung. Ralf R. konnte in seinem von mehr als fehler- behafteten Spiel an diesem Tag in keinster Weise über- zeugen und ging „sang und klanglos“ 2:6 und 0:6 unter. Nun war es am 3. „Boe-Bruder“ Ralf, welcher für uns den nächsten souveränen Sieg einfuhr. 6:2 6:4 lautete der Endstand. Unser 6er Marcel erwischte auch keinen „Sah- ne-Tag“ und unterlag mit 2:6 1:6. Dies bedeutete, dass wir mit einem 3:3 in die Doppel gingen. Eine gute Aufstellung war also gefragt. Das Doppel 2 mit Philipp B. und Ralf B. wurde seiner Favoritenrolle gerecht und zeigte seinen Gegnern die Grenzen auf. 6:2 6:4, die erneute Führung für uns. Marcel und Ralf R. auf 3 aufgestellt zeigten ge- gen ihre „Lummel-Gegner“ erneut eine komplett desolate Leistung und erwiesen der Mannschaft wie schon in ih- ren Einzeln den nächsten „Bärendienst“ im Kampf um die Meisterschaft. 1:6 0:6 gingen sie unter. Somit stand es 4:4. Es lag nun also alles an unserem Spitzendoppel Stefan und Philipp N. Nachdem der 1. Satz mit 6:4 gewonnen wur- de, gaben sie den 2.Satz mit 2:6 ab. Es ging also in einen von Dramatik kaum zu überbietenden Match-Tie-Break, mit atemberaubenden „Hochgeschwindigkeits-Tennis“. Leider unterlagen wir vor zahlreichen begeisterten Zu- schauern mit 10:12. Somit mussten wir unseren Gegnern vor dem abschließenden letzten Spieltag zur, so gut wie sicheren, Meisterschaft und dem damit verbundenen Auf- stieg gratulieren. Herren 40: Bezirksstaffel SG Baienfurt Tennis 2 – TC Baindt 4:2 Das Lokalderby gegen den direkten Nachbarn aus Baien- furt ging mit einer deutlichen Niederlage zu unseren un- gunsten aus. Nur Karlheinz Blank mit einem spannenden Einzelsieg nach Match-Tie-Break, sowie Andreas Münst im Doppel an der Seite von Karlheinz Blank, konnten für uns punkten. Über den Rest hüllen wir an dieser Stelle besser den Mantel des Schweigens. Vermutlich das letzte Mal, wurden wir im Anschluss, von unseren ehrgeizigen Gastgebern, aus der „legendären Holzhütte“ in Baienfurt bewirtet. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Karlheinz Blank und Andreas Münst. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt – TC Kluftern 6:3 Gegen die Gäste aus Kluftern rechneten wir uns eine Chance aus. Diese Chance konnten wir auch nutzen. Nach den Einzeln führten wir bereits mit 4:2. Thomas Schäfer, Sepp Spöri, Harald Steinmeier und Ro- land Futterer ließen ihren Gegnern keine Chance und gewannen glatt in 2 Sätzen. Jürgen Auer und Roland Maier mussten die Punkte den Gegnern überlassen. Somit würde ein Doppel zum Sieg Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 reichen. Thomas/Jürgen gewannen Doppel 1, Roland/ Roland Doppel 3. Lediglich Doppel 2 mit Harald und Sepp musste sich nach spannendem Kampf erst im Match-Tie- Break geschlagen geben. Somit konnten wir den 3. Sieg in Folge einfahren, und sind nun auf dem 3. Tabellenplatz. Damen 50: Bezirksoberliga TC Tettnang – TC Baindt 1:8 Hurra – wir können es doch noch! Nachdem wir in den beiden vergangenen Spielen mit 1:8 nach Hause kamen, konnten wir dieses Mal auf einen 8:1-Sieg anstoßen. Mit dabei waren: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Inge Spöri, Co Nehls, Conny Amann, Andrea Strehle Herren 70: Doppelrunde TC Meckenbeuren-Kehlen – TC Baindt 0:4 Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser erspielten mit 6:3 und 6:0 souverän die 1:0 Führung. Ulli Spille und Günter Kessler beherrschten ihre Gegner mit 6:2 und 6:2 und er- höhten den Spielstand auf 2:0. Karl Heinz Hänssler und Günter Kessler ließen auch im 3. Doppel nichts anbren- nen und siegten überlegen mit 6:1 und 6:0. Den Schluss- punkt setzten Lothar Braun und Kurt Hoffmann mit ei- nem überzeugenden 6:1 und 6:4 und stellten mit 4:0 den verdienten Endstand her. Bereits vor dem letzten Spieltag ist damit dem TC Baindt die Tabellenführung nicht mehr zu nehmen. Vorschau: Fr, 22.7.: Damen 40 – TC Blaubeuren Sa, 23.7.: Damen 50 – TC Ehingen TC Ochsenhausen – Herren 50/1 TC Sigmaringen – Herren 40 TA SV Unterstadion – Herren 50/2 So, 24.7.: Herren – TC Meckenbeuren-Kehlen TC Leutkirch – Herren 30 Mo, 25.7.: TC Baindt – TC Kressbronn (Doppelrunde) Musikverein Baindt Wir brauchen Ihre Unterstützung 111 Jahre Musikverein Baindt bedeuten auch unzählige Jahre, in denen der Mu- sikverein Baindt bereits mit seiner original oberschwäbischen Tracht auf den Straßen unterwegs ist. Um alle unsere Musikantinnen und Musi- kanten mit passenden Trachten auszustatten, benötigen wir Ihre Hilfe. Dem Musikverein Baindt liegt es am Herzen auch wei- terhin die alte Tradition aufrecht zu erhalten und als eine der wenigen Musikkapellen in der Region noch mit den original oberschwäbischen Trachten unterwegs zu sein. Gerade diese Besonderheit, ermöglicht es uns immer wie- der bei besonderen Anlässen, wie zum Beispiel beim Fest- umzug des Oktoberfests in München eingeladen zu sein. Unsere Tracht gehört einfach zu unserem Musikverein und zu Baindt und soll daher erhalten bleiben. Doch beson- ders die Besonderheiten der oberschwäbischen Tracht, wie z.B. die Hauben der Damen sind sehr kostenaufwän- dig. Daher hoffen wir auf Ihre Unterstützung. Der Musikverein Baindt ist Teil der Aktion „Viele schaffen mehr“ der VR Bank Ravensburg-Weingarten. Im Zeitraum vom 14.06. bis 11.09.2022 können Sie uns mit einem Spen- denbeitrag unterstützen. Richten Sie dazu einfach Ihre Überweisung unter Angabe des untenstehenden Verwendungszwecks an folgende Bankverbindung: Verwendungszweck: P19152 – Neuer Glanz für unsere Musiktracht IBAN: DE33 6606 0000 0000 1377 49 BIC: GENODE6KXXX Falls Sie noch fragen haben, können Sie sich auch gerne direkt an unsere Musikantinnen und Musikanten richten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ihr Musikverein Baindt Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversamm- lung anlässlich des 47. Reitturniers Liebe Mitglieder, anlässlich unseres Reitturnieres am 27.- 28.08.2022 veranstalten wir am Mittwoch, 27.07.2022 ab 20 Uhr eine Mitgliederversammlung im Kirchenchorraum in Baindt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Die Vorstandschaft Kinder und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 28. Juli bis Samstag, den 30. Juli 2022 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zelt- lager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Länder, Menschen, Abenteuer“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespann- fahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 23. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849, anmelden. Turnierergebnisse Reitturnier Herdwangen-Oberndorf Dressurprüfung Klasse A* Luisa Walser mit First Dinamica Platz 4 Reitturnier Babenhausen Dressurprüfung Kl.M* Christine Heilig mit Serano Platz 8 Reitturnier Munderkingen Dressurprüfung Kl. M* Christine Heilig mit Serano Platz 2 Gratulation zu diesem klasse Erfolg! Macht weiter so. Christine Heilig mit ihrem Serano Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Schützengilde Baindt Besondere Verdienste Günter Schnez wurde vom Präsident des Württembergbergischen Schützenvetban- des mit der WSV Verdienstmedaille in Broze ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch Ergebnisse derOrtsmeisterschaft 2022 Ortsmeister: 1. Platz MFC Sulpach 467 Ringe 2. Platz Feuerwehr Baindt 418 Ringe 3. Platz Flintenweiber 415 Ringe 4. Platz Musikverein 405 Ringe 5. Platz Kunstkreis 338 Ringe 6. Platz Schalmeien Baindt 338 Ringe 7. Platz Landjugend Baindt 304 Ringe Wanderpokal: 1. Platz Kunstkreis 533 Teiler 2. Platz Schalmeien Baindt 663 Teiler 3. Platz MFC Sulpach 837 Teiler 4. Platz Flintenweiber 1120 Teiler 5. Platz Feuerwehr Baindt 1135 Teiler 6. Platz Landjugend Baindt 1236 Teiler 7. Platz Musikverein 1271 Teiler Bester Schütze/ Schützin: 1. Platz Lübcke Achim 130 Ringe MFC Sulpach 2. Platz Heilig Daniel 114 Ringe Feuerwehr Baindt 3. Platz Spahlinger Ronald 110 Ringe Musikverein 4. Platz Schnez Carolin 108 Ringe Flintenweiber 5. Platz Scheffold Achim 98 Ringe Kunstkreis 6. Platz Lott Thorsten 97 Ringe Schalmeien Baindt 7. Platz Wöhr Simon 91 Ringe Landjugend Baindt Schützenkönigin: Lena Steinhauser 45.9 Teiler Flintenweiber Allen Schützen/Schützinnen herzlichen Glückwunsch. Die Schützengilde Baindt bedankt sich für die rege Teil- nahme an der Ortsmeisterschaft. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorf- platz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag, den 29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5€. Am Samstag, den 30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. “Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag, 31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit ei- nem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 – Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder so weit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollem Umfang stattfinden. Damit ver- bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die ver- schiedensten Weine aus dem Inland und von vielen ver- schiedene Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38€ und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Volleyball LJ Baindt Mitspieler:innen gesucht Du bewegst Dich gern und bist am liebsten in einer Gruppe unterwegs? Hast Du schon einmal Volleyball gespielt und würdest nun gern wieder unseren faszinierenden Sport ausüben? Oder aber Du bist auf der Suche nach einem neuen Verein? Dann komm zu uns und überzeuge Dich selbst bei einem Probetraining. Konkret sind wir in der ersten Mannschaft auf der Su- che nach Mitspielern (Mittelblock und Außenangriff) und Mitspielerinnen (Zuspielerin) mit guten Vorkenntnissen. Kommende Saison werden wir wieder in der Mixed Staffel A spielen. Wenn Du bereits Erfahrung auf diesen Positio- nen (z. B. als Ex-Aktive/r) hast, melde Dich gern bei uns. Auch unsere zweite Mannschaft freut sich für kommende Saison über Volleyball erfahrenen und vor allem begeis- terten Zuwachs in der Mixed Staffel B. Motivierte Trainer:innen und Mitspieler:innen erwarten Dich. Damit Du Dir einen ersten Eindruck von uns ver- schaffen kannst, schau einfach mal im Training vorbei. Unser Training findet immer donnerstags von 20:00 bis 22:00 Uhr in der Sporthalle Baindt statt. Komm einfach vorbei und schau es Dir an. Für Fragen steht Adrian Za- nutta, Tel. 0157/35151616, auch gerne vorab zur Verfügung. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Basar Baindt !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht !!! Liebe Basar-Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hände. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unser Herbst-Winter-Basar 2022 in der Schenk-Konrad-Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Kunstkreis 25 Jahre Kunstkreis Am Sonntag den 17. Juli gab es eine Vernis- sage im Rathaus zum 25 Jahre Kunstkreis. Gezeigt wurden Bilder und Kunstgegen- stände welche über die Jahre hinweg geschaffen wurden. Hr. Hubert Gärtner erzählte über die Gründung und den Anfängen vom Kunstkreis. Die Bürgermeisterin Fr. Simo- ne Rürup betont die Wichtigkeit des Kunstkreises für die Gemeinde, z. B. Gestaltung des Rathauses, Beteiligung am Ferienprogram neue Ausstellungen mit bekannten Künstlern / innen und weitere Aktivitäten. Die Veranstal- tung wurde von Fr. Anna Hofman an der Harfe musika- lisch umrahmt. Die sehenswerten Bilder können zu den Öffnungszeiten im Rathaus betrachtet werden. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Mitgliederversamm- lung 2022 Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr. 3-5, Weingarten Am Samstag, den 30. Juli 2022 - 14:30 Uhr/Einlass: 14:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Mitgliederversammlung vom VdK OV Wein- garten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.Es gibt Getränke, Kaffee und Ku- chen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis mit. Tagesordnung: - Geschäftsbericht von der Vorstands- schaft/Kassen- und Revisionsbericht sowie Entlastug des Vorstandes und diverses. Zu Ihrer Info: Wir wollen noch am 01.10.2022 einen Ausflug mit dem Apfelzügle machen, rufen Sie mich bitte an - Fr. Maucher 0751-47760 – gerne auf den Anrufbeantworter drauf sprechen und deutlich Namen und Telefonnummer ansagen,dann gibt es nähere Infos zwecks Bezahlung usw. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Gemeinde Bergatreute Ein starkes Stück Oberschwaben! Zum 1. September 2022 bietet die Gemeinde Bergatreute einen Ausbildungsplatz im Beruf Verwaltungsfachange- stellte/r (m/w/d) an. Sie: interessieren sich für die kommunale Verwaltung, arbeiten gerne mit Menschen zusammen, haben Sinn für ordentliches und sorgfältiges Arbeiten Das erwartet Sie: Eine fundierte und interessante Ausbil- dung mit verantwortungsvollen Aufgaben, ein angeneh- mes Betriebsklima und viele neue Herausforderungen in verschiedenen Abteilungen. Wir bieten: eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD, eine 5Tage-Freistellung für die Abschlussprüfung, eine Ab- schlussprämie in Höhe von 400 € bei bestandener Prüfun. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunter- lagen (mit Kopien von den beiden letzten Schulzeugnis- sen) senden Sie bitte bis zum 10.09.2022 an die Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreu- te. Interessenten können sich gerne vorab an Frau Ibraj unter Tel. 0 75 27/ 92 16-15 wenden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Nicht ohne Ausbildungsplatz in die Ferien Die Sommerferien rücken in greifbare Nähe. Die Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ruft junge Men- schen dazu auf, nicht ohne einen Ausbildungsvertrag in die Sommerferien zu starten. Aktuell sind noch über 2.500 Lehrstellen unbesetzt. Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg: „Allen Schülerin- nen und Schülern, die noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, empfehle ich jetzt vor den Ferien alles klar zu machen. Nicht lange warten, sondern starten. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit hilft auf den Weg zum Wunschausbildungsberuf und kennt auch gute Al- ternativen. Das Ausbildungsangebot ist enorm, nie waren die Chancen besser als zurzeit.“ Zahlreiche Arbeitgeber bekommen in den vergangenen Jahren den demografischen Wandel deutlich zu spüren, denn bei ihnen gehen weniger Bewerbungen auf Ausbil- dungsplätze ein als in den Jahren zuvor. Mathias Auch: „Auch den Ausbildungsbetrieben empfeh- le ich, Nägel mit Köpfen zu machen. Die neue Plattform Praktikumswoche.de stellt einfach und schnell den Kon- takt zu interessierten jungen Menschen her. Praktika sind das A und O bei der Berufswahlentscheidung. Die Prakti- kumswoche ist eine starke Initiative. Darüber hinaus steht unser Arbeitgeber-Service bei der Suche nach geeigneten Bewerbern beratend und unterstützend zur Verfügung.“ Den Arbeitgeber-Service erreichen Betriebe über die bun- desweite kostenlose Rufnummer 0800 4 5555 20. Inter- essierte Jugendliche können unter 0800 4 5555 00 einen Termin mit der Berufsberatung vereinbaren. Wer sich noch in der Orientierungsphase befindet, ist auf der Plattform www.praktikumswoche.de richtig. Unter dem Motto „5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen“ können bis zum Ende der Sommerferien unkompliziert Praktikums- plätze gebucht werden. Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Angeboten der Kommune, Schule, des Landes sowie in den Sommerschulen / Versichert sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche In Baden-Württemberg stehen die Sommerferien vor der Tür, doch der gesetzliche Unfallversicherungs- schutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) macht keinen Urlaub: Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreu- ungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Ba- den-Württemberg teilnehmen, sind gesetzlich unfall- versichert. Versicherungsschutz besteht auch während des Besuchs von Sommerschulen in Baden-Württem- berg sowie bei der Teilnahme am Förderangebot „Fe- rienband 2022“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind in der Ferienbetreuung ebenso automatisch und kostenfrei unfallversichert. Die Absicherung bei der Teilnahme an den organsierten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten oder statio- nären Versorgung über Renten-, Pflege-, bis hin zu Teil- habeleistungen. Förderangebot „Ferienband 2022“ umfassend unfall- versichert Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von coron- abedingten Lernrückständen zu unterstützen, bietet das Land das „Ferienband 2022“ an. Durch dieses Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ ist eine zusätzliche Förderung in den Sommerferien möglich. Schülerinnen und Schüler erhalten im Falle eines Unfalls denselben umfangreichen Schutz, den sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Sie sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen, unmittelbaren We- gen kostenfrei versichert. Eltern brauchen hierfür keine besondere Versicherung abschließen. Versicherungsschutz von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht Kinder und Jugendliche, die auf der Flucht sind, stehen beim Kita- und Schulbesuch in Baden-Württemberg sowie auf den damit verbundenen Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen auch der Besuch von Vorbereitungsklassen oder andere Formen der Beschulung und Vorbereitung. Dies gilt in Räumlich- keiten in oder auch außerhalb der Schule, wenn die Maß- nahme dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zugeordnet ist. Ebenso sind geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Ferienzeiten an organisierten Bil- dungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Baden-Württemberg teilnehmen, gesetzlich unfallversichert. Weitere Infos unter www.ukbw.de. Tierheim Berg-Kernen / Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. Auch Tiere leiden unter der Hitze - hilfreiche Tipps! Die heißen Temperaturen bedeuten für Haus- und Wild- tiere eine Gefahr. „Wir empfehlen Tierhaltern, stets für frisches Trinkwasser und kühle Plätze zu sorgen. Auch Wildtiere kann man mit Wasser unterstützen“, sagt Mar- tina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ra- vensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. Anders als der Mensch können viele Tierarten nicht schwitzen. Die meisten Haustiere regulieren ihren Wär- mehaushalt über Trinken oder Hecheln. Deshalb ist je- derzeit verfügbares frisches Trinkwasser gerade bei Hit- zetagen wichtig. Außerdem braucht das Tier einen kühlen Schattenplatz, an den es sich stets zurückziehen kann. „Große Anstrengungen sollten dringend vermieden wer- den“, empfiehlt Martina Schweitzer. Mit Hunden sollte man deshalb in den kühleren Morgen- und Abendstun- den Gassi gehen. Dabei oder auch bei Einkäufen sollte immer Wasser für den Hund mitgenommen werden. „Ein großer Dank gilt all jenen Geschäften, die es ihren Kunden erlauben, den Vierbeiner mit hineinzunehmen, oder die sogar Wassernäpfe bereitstellen“, sagt die Tierschutzver- ein-Vorsitzende und mahnt zur Vorsicht auch bei einem Spaziergang über Asphaltwege: „Heißer Asphalt kann Verbrennungen an Hundepfoten verursachen.“ Die nötige Abkühlung für die Vierbeiner kann ein Hundepool bringen. Katzen bevorzugen dagegen ein schattiges Plätzchen im Garten oder ziehen sich gern ins kühlere Badezimmer oder den Keller zurück. Vorsicht bei Außengehegen und im Auto Wer Kaninchen oder Meerschweinchen im Außengehege hält, sollte im- mer prüfen, ob sich ein großer Teil des Geheges den gan- zen Tag über im Schatten befindet. Schattenspendende Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Häuschen, kühle Steinplatten oder feuchte aufgehängte Tücher können zusätzlich für Kühlung sorgen. „Unter keinen Umständen dürfen Tiere allein im Auto gelassen werden“, warnt Martina Schweitzer. Auch bei bedecktem Himmel oder geöffneten Fenstern steigt die Temperatur im Fahrzeuginnenraum rasch auf 50 Grad und mehr an und das Fahrzeug kann so schon innerhalb weniger Minuten zur tödlichen Falle werden. Passanten, die ein Tier in Not bemerken, sollten umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Wassertränken für Vögel, Igel und Insekten Vögel, Igel und Co. können bei Hitze schnell dehydrieren, weil Bäche und Pfützen dann sehr schnell austrocknen. In städtischen und agrarindustriell geprägten Gebieten sind natürliche Gewässer zudem eher selten vorhanden. „Tierfreunde können den Wildtieren im Garten oder auf dem Balkon mit flachen Wassertränken dabei helfen, ihren Durst zu stillen und sich abzukühlen. Das Wasser muss täglich ge- wechselt und die Schale muss sauber gehalten werden, um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeu- gen“, so die Tierschutzverein-Vorsitzende. Da die Wasser- schale möglicherweise auch Insekten wie Bienen anzieht, kann man ein paar kleinere Steine im Wasser verteilen, auf denen diese landen können. Die Steine dienen auch als Ausstiegshilfe für Tiere, die ins Wasser fallen. Durch die Trockenheit wird das Insektensterben begüns- tigt und durch den fehlenden Regen ist der Boden oft zu hart, um nach Würmern zu wühlen. Gerade jetzt, wo die Igel ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen, wird auch Nahrung dringend benötigt. Jeder/jede kann helfen, indem er/sie neben Schälchen mit Wasser auch Katzen- futter in den Garten stellen. „Das Futter am besten in eine behelfsmäßige Kiste stellen, damit nicht die eigene oder die Nachbarskatze sich daran gütlich tut. Das Eingangs- loch sollte nicht größer als 11 mal 11 Zentimeter sein“, rät Martina Schweitzer und sie mahnt zur Vorsicht: „Aufgrund der Nahrungsknappheit sind die Igel nun auch vermehrt tagsüber auf Futtersuche. Dabei sind sie beispielsweise durch Mähroboter hochgefährdet.“ Weitere Tipps gibt der Deutsche Tierschutzbund auf sei- ner Website unter www.tierschutzbund.de/hitzetipps- wildtiere. TWS Netz GmbH Trinkwasser unter ständiger Beobachtung Versorgung in Ravensburg, Eschach und Weingarten ge- sichert - TWS Netz plant in langen Zeiträumen Die Temperaturen steigen und treiben den Menschen die Schweißperlen auf die Stirn. Viele Regionen in Deutsch- land und Europa haben bereits jetzt mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen und leiden unter einer extre- men Wasserknappheit und Dürre. Damit den Bürgerinnen und Bürgern in Ravensburg, Eschach und Weingarten ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, kümmern sich die Mitarbeitenden der TWS rund um die Uhr um das wertvolle Gut. „Um die Versorgung der 70.000 Bürgerinnen und Bürger in unserem Einzugsgebiet sicher zu stellen, haben wir neben unseren Trinkwasseranlagen und Leitungen auch 85 Grundwasserpegel ständig im Blick“, berichtet Robert Balle, Wassermeister der TWS Netz. Anders als in anderen Regionen Europas, müssen sich die Fachleute bei der TWS derzeit keine großen Sorgen über ausreichend Nachschub machen und bleiben trotzdem wachsam. „Auch bei wo- chenlanger Trockenheit können wir genug Trinkwasser in ausgezeichneter Qualität bereitstellen. Dennoch be- obachten wir die Folgen des Klimawandels und die Pegel unserer Entnahmestellen sehr genau“, erklärt Robert Bal- le. Deshalb möchte er die Menschen auch sensibilisieren: „Es ist wichtig, dass uns bewusst ist, wie wertvoll sauberes Trinkwasser ist. Wir können in unserem Alltag viel für ei- nen sorgsamen Umgang tun - auch wenn es scheinbar nur Kleinigkeiten sind, wie den Wasserhahn beim Zähne- putzen zu schließen oder die Spül- und Waschmaschine vollzuladen“. Die Versorgung mit hochqualitativem Trinkwasser ist für die TWS ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge, die der TWS und ihren Experten sehr am Herzen liegt. Entsprechend viel tun die Mitarbeitenden tagtäglich da- für und kalkulieren den Bedarf gewissenhaft. „Momentan ist der Grundwasserspiegel in etwa auf dem Niveau der Durchschnittswerte der letzten zehn Jahre“, sagt der TWS-Experte. Dabei gebe es immer wieder na- türliche Schwankungen, die mit der Regenmenge und der Schneeschmelze zusammenhängen. Denn wichtig für eine ausreichende Wasserversorgung sei nicht das aktuelle Wetter, sondern die vorhergehenden Zeitperio- den, da die Niederschläge in dieser Zeit die natürlichen Quellen befüllen. Nachhaltige Versorgung Der TWS ist es wichtig, Grundwasser nachhaltig und mit großer Verantwortung zu bewirtschaften. Damit die Ver- sorgung der Menschen auch künftig in hoher Qualität und ausreichender Menge klappt, kalkuliert die TWS den Bedarf gewissenhaft und investiert regelmäßig in ihre Anlagen und Netze. Derzeit erneuert der Wasserversor- ger den Hochbehälter Greckenhof in Schmalegg. Rund 1,9 Millionen Euro investiert die TWS mit diesem Projekt in die Zukunft der Trinkwasserversorgung. „Während der Baumaßnahme bleibt eine der beiden Kammern stets in Betrieb. Damit stellen wir die Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet sicher“, berichtet Robert Balle. Und der Tipp des Experten für die kommenden, heißen Tage? „Natürlich viel trinken – am besten unser gutes Trinkwasser aus der Region“, so Robert Balle. Hintergrund: Die TWS versorgt über ein Leitungsnetz von etwa 384 Ki- lometern zirka 70.000 Menschen in Ravensburg, Eschach und Weingarten mit rund 4,5 Millionen Kubikmetern Trink- wasser pro Jahr. Das Wasser im Versorgungsgebiet der TWS stammt zu 70 bis 80 Prozent aus heimischen Quellen und zu 20 bis 30 Prozent aus tieferliegendem Grundwas- ser aus der Region. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 24. Juli 2022 Gästeführer: Gerhard Tempel Moor und „Mörderpflanzen“ im Reich der Wasenste- cher Jetzt leuchten herrlich die Seerosen an Häckler und Vor- see. Blässhühner und viele andere Wasservögel sind mit ihrem Nachwuchs unterwegs! Auf dem Bohlensteg ein saurer, würziger Duft. Ob sich die Alpen zeigen bei Niedersweiler? Riesige Dachs-und Fuchsbauten entdecken wir am Weg. Vielleicht auch den possierlichen Siebenschläfer? Im Wolpertswender Torfstich lauern „Mörderpflanzen“ wie Sonnentau, Fettkraut und Wasserschlauch auf ihre Opfer. Die Kreuzotter verschwindet sicher rasch ins Gebüsch! Rauschbeere, Heidelbeere, Moosbeere und Preiselbeere sind jetzt prächtig und reif. Finger weg von den giftigigen Tollkirschen und Einbeeren! Wassergefüllt und mit grünem Torfmoos bedeckt erstrek- cen sich die ehemaligen Torfstiche. Wie die Wasenstecher hier bis ca. 1960 noch geschuftet haben, sehen wir am Mustertorfstich. Kommt mit in das moorige Reich von „Mörderpflanzen“ und Wasenstecher um Häckler und Vorsee! Strecke: ca. 7 km, ohne größere Steigungen Dauer: 3 Stunden, Ende ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Alle, die Freude an unserer Natur haben. Familien mit Kindern ab ca. 8 Jahren sind ganz herz- lich willkommen! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de BUND Heuschreckenexkursion ins Lochmoos Am Sonntag, den 31.07.2022 heißt es für Liebhaber*innen unser heimischer Heimchen: Ab ins Lochmoos – denn der renommierte Heuschre- ckenspezialist Prof. Dr Peter Detzel lädt zu einer Exkursi- on der besonderen Art ein. Der Experte hat die rote Liste der Heuschrecken für Baden-Württemberg verfasst und geht nun mit uns auf Entdeckung in den Altdorfer Wald. Zeckenschutz, Sonnenschutz und Gummistiefel sind un- bedingt notwendig! Die Tour startet um 10 Uhr am Park- platz Lochmoos, Schlier-Hintermoos, und geht etwa zwei Stunden. Für die Veranstaltung gibt es nur 10 Plätze. Interessierte können sich ab sofort anmelden unter: bund. ravensburg@bund.net. Anmeldeschluss ist am Freitag, 29.07. um 12:00 Uhr. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Die Exkursionen bietet der BUND Ravensburg-Weingar- ten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Altdor- fer Wald e.V. an. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Wie das Klima retten? Und was kann der Wald? ForstBW bietet Mitmachprogramm für Familien im Wald Das Waldpädagogik-Team des Forstbezirks Altdorfer Wald von ForstBW bietet am Sonntag, 31.07.2022, um 14 Uhr ein neues Programm zum Thema Klimawandel und Wald an. Zielgruppe sind Familien mit Kindern zwischen 6 und 13 Jahren. In Spielen im Wald macht die Dipl. Forstwirtin und Waldpädagogin Britta Rösch erlebbar, wie ein Baum Photosynthese macht, CO2 bindet und wunderbares Holz produziert. Und das ohne komplizierte chemische For- meln zu büffeln. Geklärt wird auch, was der Wald zur Klimarettung beitra- gen kann und was jede*r einzelne selbst tun kann. Treffpunkt für das etwa dreistündige Programm ist der Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof). Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen, Zecken- und Son- nenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@ bund.net. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Kinder- und Jugendliche kostenfrei. Teilnahmegebühr für Erwachsene sind 5 Euro. Die Veranstaltung ist Teil des diesjährigen Exkursionsprogramm in den Altdorfer Wald, das der BUND Ravensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Altdorfer Wald e.V. anbietet. Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm unter: https://www.bund-ravensburg.de Bauernhausmuseum Wolfegg Familiensamstage im Bauernhaus-Museum Allgäu- Oberschwaben Jeden Samstag von Juli bis Anfang September können Familien zum halben Preis das Bauernhaus-Museum in Wolfegg besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. 23. Juli, 14 Uhr: Vom Flachs zum Leinen (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Tel. 07527/9550- 0 oder per E-Mail an info@bauernhaus- museum.de Im Allgäu war Flachsanbau bis vor 200 Jahren weit ver- breitet. Viele Höfe bauten Flachs zur Selbstversorgung und als Zubrot an. Im ehemaligen Landweberhaus Andri- net erfahren wir, wie aufwändig der Anbau und die Ver- arbeitung von Flachs waren. Die einzelnen Arbeitsschritte werden in einer Ausstellung zur Flachsverarbeitung an- schaulich erklärt. Anschließend brechen, schwingen und hecheln wir an originalgetreuen Geräten selbst Flachs. 30. Juli, 14 Uhr: Wildkräuter-Wissen (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung,Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Tel. 07527/9550- 0 oder per E-Mail an info@bauernhaus-mu- seum.de Beim Rundgang übers Museumsgelände lernen wir ver- schiedene Kräuter und ihre Verwendungsmöglichkeiten kennen. In Teamarbeit tragen wir Informationen über Wuchs und Verwendung einzelner Kräuter zusammen und erstellen ein Herbarium. Außerdem dürfen wir selbst gemachten Balsam und unsere eigene Kräutersalzmi- schung mitnehmen. Alle weiteren Programme unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich, von 10-18 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0–5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Er- mäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien- Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Hallenbad Baienfurt Fundsachenausgabe Von Montag, 25.07. bis Freitag, 29.07. können zwischen 10:00 und 12:00 Uhr Fund- sachen im Hallenbad Baienfurt abgeholt werden. Wer Ba- desachen, Schwimmbrillen, Badeschuhe oder Handtücher vermisst, kann diese in der angegebenen Zeit abholen. Sommerpause. Sa. 30.07. - Fr. 26.08. Wegen Revisionsarbeiten geht das Hallenbad Baienfurt von Sonntag, 30.07. bis Freitag, 26.08.2022 in die Som- merpause und bleibt geschlossen. Die Öffnung des Hal- lenbades ist aktuell für Samstag, 27.08.2022 geplant. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebun- denen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Da- teien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die ge- nauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de © Bruchnalski/DEIKE 725R07R1 Konrads Spaziergang Konrad spaziert durch die Sommerwiese. Welche Pflanze entdeckt er? Verbinde alle Punkte der Reihe nach von 1 bis 39! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Großraum Weingarten: Wir suchen • für j. Paar (Polizeibeamter + Altenpflegerin) als Start in die gemeinsame Zukunft dringend ein freistehendes Familienhaus mit Garten & Garage (Bonität gesichert) • Landhaus / eh. Hofstelle / Haus mit Nebengebäude unser Kunde braucht Platz für Werkstatt & Wohnmobil Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie -> Tel. 07376 960-0 IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Info@biv.de Lust auf Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Praktikum? Wir haben noch Plätze frei! IWO gGmbH · Stefan-Rahl-Straße 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 76907-0 · bewerbung@iwo-ggmbh.de Wir betreiben in zentraler Lage in Weingarten ein Lebensmittelgeschäft unter dem Namen CAP…der Lebensmittelpunkt. Dadurch schaffen wir - halb der Werkstatt. Menschen mit Behinderung, also Menschen mit Handicap, sind das Herzstück dieser Lebensmittelmärkte, daher auch unsere Namensgebung. Aber auch für unsere Kunden ist dieser CAP-Markt durch seine sehr persönliche Betreuung, das „immer offene Ohr“ und das überzeugende Frischesortiment ein Lebensmittelpunkt. Mitarbeiter für Verkauf | Bereich Obst und Gemüse | Warenverräumung m/w/d Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir auf 450-€-Basis. Auch für Quereinsteiger geeignet. Arbeitszeiten: Mo. – Fr. 6:00 – 10:00 Uhr (Frühschicht | Bereich Obst & Gemüse); samstags 6:00 – 14:00 Uhr (Bereich Trockensortiment Warenanlieferung) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung www.iwo-ggmbh.de Für Rückfragen steht Ihnen Marktleiter Oliver Oelhaf Tel. 0751 5575305 gerne zur Verfügung. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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