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Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass. Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können. In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-)Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben. Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren. Einen Diebstahl können Sie auch selbst direkt bei der Polizei melden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Todesfall anzeigen

Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger der Einrichtung den Tod anzeigen. In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet: jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist. andere Personen, die beim Tod dabei waren oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis haben. Hinweis: Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen

Sie müssen nach dem Tiergesundheitsgesetz bestimmte Tierseuchen sofort anzeigen. Dadurch sollen Seuchen rechtzeitig erkannt und bekämpft werden können, damit sie sich nicht weiter ausbreiten. Sie müssen nicht nur den Ausbruch einer Seuche anzeigen, sondern auch schon den Verdacht auf einen Ausbruch. Nach dem Tiergesundheitsgesetz müssen Sie eine Tierseuche anzeigen, wenn Sie die Halterin oder der Halter des Tieres sind die Tierhalterin oder den Tierhalter vertreten zeitweilig das Tier beaufsichtigen beruflich mit Tieren zu tun haben, beispielsweise Beschäftigte im Viehhandel und -transport, Fischzüchter oder Fischzüchterinnen, Beschäftigte in der Fischerei, Beschäftigte in der Jagd oder Schäferei, mit der Ausübung der Tierheilkunde Beschäftigte Leiter oder Leiterinnen einer Untersuchungsstelle oder Personen, die Tiere künstlich besamen, deren Leistung prüfen, Tiere kastrieren. Achtung: Sie machen sich strafbar, wenn Sie den Verdacht auf eine Tierseuche nicht sofort anzeigen oder ihn sogar verheimlichen. Die Tierseuche kann sich dann zum Beispiel über den Tierhandel oder Personen weiterverbreiten. In diesem Fall müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro rechnen. Außerdem erhalten Sie keine Entschädigungen für Tierverluste.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt. Sie können Ihre neue Hauptwohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden. Prüfen Sie bitte zuerst auf der offiziellen Seite der Wohnsitzanmeldung, ob in Ihrer Gemeinde der Onlinedienst bereits angeboten wird: Verfügbarkeit elektronische Wohnsitzanmeldung Als Hauptwohnung gilt: Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen. Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden

Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen? Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt. Hinweis: Die Eltern und andere Personen, die bei der Geburt dabei waren oder von der Geburt wissen, haben auch das Recht, die Geburt anzuzeigen. Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hausgeburt dem Standesamt melden

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Seebestattung

Seebestattung ist die Beisetzung einer Urne auf Hoher See außerhalb der Dreimeilenzone. Dabei wird die Urne mit der Asche von einem Schiff aus im Küstengewässer beigesetzt. Eine Seebestattung in Flüssen und Seen einschließlich des Bodensees in Baden-Württemberg ist nicht erlaubt. Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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