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04_Inforeihe_Energiedialog.pdf

Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografie werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufiger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. https://www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk https://www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 12.03.2024
    Veraenderungsanzeige_Abwasser_02.pdf

    Veränderungsanzeige zur Erhebung versiegelter Flächen – Gesplittete Abwassergebühr Grundstückseigentümer Grundstücksinformationen Name: _______________________ Straße, Nr: _______________________ Straße: _______________________ Flurstücks-Nr.: _______________________ PLZ, Ort: ______________________ Kassenzeichen: _______________________ Telefon: _______________________ Neubau Umbau Zeitpunkt der Fertigstellung: ____________________ Bitte legen Sie dem Änderungsantrag ein Lageplan (Skizze) mit den Abmessungen aller bebauten und befestigten Flächen bei. Die befestigten Flächen sind mit Nummern zu versehen. Die entsprechenden Angaben zu den Flächen tragen Sie bitte in die nachstehen Tabelle ein. S0 S1 S2 S3 S4 S5 Nr. Bezeichnung Befestigte Fläche Fläche ohne Anschluss an den Kanal Vollständig versiegelte Flächen Faktor 0,9 Stark versiegelte Flächen Faktor 0,6 Wenig versiegelte Flächen Faktor 0,3 Sickermulde Mulde-Rigole Faktor 0,1 Zisterne mit Notüberlauf Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Summe Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zisterne mit ________________ m³ Inhalt Brauchwassernutzung zur Gartenbewässerung mit gesonderter Wasseruhr ohne gesonderte Wasseruhr (Not-) Überlauf der Zisterne Mit Kanalanschluss ohne Kanalanschluss Versickerungsanlage Stauvolumen in m³: _________________ (Not-) Überlauf der Versickerungsanlange Mit Kanalanschluss ohne Kanalanschluss Wichtig hierbei ist es, die an die Zisterne oder Versickerungsanlage angeschlossene Flächen im Plan genau zu kennzeichnen. Ich versichere hiermit, vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Außerdem werde ich jede Änderung bebauten und befestigten Flächen unverzüglich nach Fertigstellung der Gemeindeverwaltung mitteilen. _________________________________ Datum, Unterschrift Sollten Sie Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr oder zum Gebührenbescheid haben, so steht Ihnen hierzu im Rathaus Baindt Frau Stavarache (Tel. 07502/9406-21, f.stavarache@baindt.de) gerne zur Verfügung. Merkblatt zur „Veränderung zur Erhebung versiegelter Flächen“ Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.11.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit dem Urteil vom 11.03.2010 wurde festgelegt, dass die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erhoben werden. S0 Ermittelte Flächengröße S1 Vollständig versiegelte Flächen Dachflächen, asphaltierte oder betonierte Fllächen, Biturnen-Flächen, Flachdächer mit Kiesfüllung Faktor 0,9 S2 Stark versiegelte Flächen Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster Faktor 0,6 S3 Wenig versiegelte Flächen Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer – bitte entsprechende Nachweise beifügen – Faktor 0,3 S4 Sickermulde, Mulden-Rigole Niederschlagswasser wird über eine Sickermulde, einem Mulden-Rigolensystem oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt - bitte entsprechende Nachweise beifügen - Faktor 0,1 S5 Zisterne mit Notüberlauf (mind. 2 m³ Volumen) - bitte Nachweise beifügen - Bei Brauchwasser: Flächen werden je m³ Fassungsvolumen um je 15 m² reduziert Bei Gartenwässerung: Flächen werden je m³ Fassungsvolumen um je 8 m² reduziert Name: Straße Nr: Straße: Flurstücks-Nr: PLZ Ort: Kassenzeichen: Telefon: Zeitpunkt der Fertigstellung: Neubau: Off Umbau: Off Nr: Bezeichnung: Fläche m²: Summe: Inhalt Zisterne: Stauvolumen in m³: Datum, Unterschrift: m³ Inhalt: Off Versickerungsanlage: Off Brauchwassernutzung: Off CheckBox: Off mit gesonderter Wasseruhr: Off ohne gesonderte Wasseruhr: Off Mit Kanalanschluss: Off ohne Kanalanschluss: Off Mit Kanalanschluss_1: Off ohne Kanalanschluss_1: Off Nr_1: Nr_2: Nr_3: Nr_4: Nr_5: Nr_6: Nr_7: Nr_8: Bezeichnung_1: Bezeichnung_2: Bezeichnung_3: Bezeichnung_4: Bezeichnung_5: Bezeichnung_6: Bezeichnung_7: Bezeichnung_8: Fläche m²_1: Fläche m²_2: Fläche m²_3: Fläche m²_4: Fläche m²_5: Fläche m²_6: Fläche m²_7: Fläche m²_8: Fläche m²_9: Fläche m²_10: Fläche m²_11: Fläche m²_12: Fläche m²_13: Fläche m²_14: Fläche m²_15: Fläche m²_16: Fläche m²_17: Fläche m²_18: Fläche m²_19: Fläche m²_20: Fläche m²_21: Fläche m²_22: Fläche m²_23: Fläche m²_24: Fläche m²_25: Fläche m²_26: Fläche m²_27: Fläche m²_28: Fläche m²_29: Fläche m²_0: Fläche m²_31: Fläche m²_32: Fläche m²_33: Fläche m²_34: Fläche m²_35: Fläche m²_36: Fläche m²_37: Fläche m²_38: Fläche m²_39: Fläche m²_40: Fläche m²_41: Fläche m²_42: Fläche m²_43: Fläche m²_44: Fläche m²_45: Fläche m²_46: Fläche m²_47: Fläche m²_48: Fläche m²_49: Fläche m²_50: Fläche m²_51: Fläche m²_52: Fläche m²_53: Fläche m²_54: Fläche m²_55: Summe_1: Summe_2: Summe_3: Summe_4: Summe_5: Summe_6:[mehr]

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      Zuletzt geändert: 11.09.2024
      Veraenderungsanzeige_Abwasser_02.pdf

      Veränderungsanzeige zur Erhebung versiegelter Flächen – Gesplittete Abwassergebühr Grundstückseigentümer Grundstücksinformationen Name: _______________________ Straße, Nr: _______________________ Straße: _______________________ Flurstücks-Nr.: _______________________ PLZ, Ort: ______________________ Kassenzeichen: _______________________ Telefon: _______________________ Neubau Umbau Zeitpunkt der Fertigstellung: ____________________ Bitte legen Sie dem Änderungsantrag ein Lageplan (Skizze) mit den Abmessungen aller bebauten und befestigten Flächen bei. Die befestigten Flächen sind mit Nummern zu versehen. Die entsprechenden Angaben zu den Flächen tragen Sie bitte in die nachstehen Tabelle ein. S0 S1 S2 S3 S4 S5 Nr. Bezeichnung Befestigte Fläche Fläche ohne Anschluss an den Kanal Vollständig versiegelte Flächen Faktor 0,9 Stark versiegelte Flächen Faktor 0,6 Wenig versiegelte Flächen Faktor 0,3 Sickermulde Mulde-Rigole Faktor 0,1 Zisterne mit Notüberlauf Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Summe Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zisterne mit ________________ m³ Inhalt Brauchwassernutzung zur Gartenbewässerung mit gesonderter Wasseruhr ohne gesonderte Wasseruhr (Not-) Überlauf der Zisterne Mit Kanalanschluss ohne Kanalanschluss Versickerungsanlage Stauvolumen in m³: _________________ (Not-) Überlauf der Versickerungsanlange Mit Kanalanschluss ohne Kanalanschluss Wichtig hierbei ist es, die an die Zisterne oder Versickerungsanlage angeschlossene Flächen im Plan genau zu kennzeichnen. Ich versichere hiermit, vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Außerdem werde ich jede Änderung bebauten und befestigten Flächen unverzüglich nach Fertigstellung der Gemeindeverwaltung mitteilen. _________________________________ Datum, Unterschrift Sollten Sie Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr oder zum Gebührenbescheid haben, so steht Ihnen hierzu im Rathaus Baindt Frau Stavarache (Tel. 07502/9406-21, f.stavarache@baindt.de) gerne zur Verfügung. Merkblatt zur „Veränderung zur Erhebung versiegelter Flächen“ Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.11.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit dem Urteil vom 11.03.2010 wurde festgelegt, dass die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erhoben werden. S0 Ermittelte Flächengröße S1 Vollständig versiegelte Flächen Dachflächen, asphaltierte oder betonierte Fllächen, Biturnen-Flächen, Flachdächer mit Kiesfüllung Faktor 0,9 S2 Stark versiegelte Flächen Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster Faktor 0,6 S3 Wenig versiegelte Flächen Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer – bitte entsprechende Nachweise beifügen – Faktor 0,3 S4 Sickermulde, Mulden-Rigole Niederschlagswasser wird über eine Sickermulde, einem Mulden-Rigolensystem oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt - bitte entsprechende Nachweise beifügen - Faktor 0,1 S5 Zisterne mit Notüberlauf (mind. 2 m³ Volumen) - bitte Nachweise beifügen - Bei Brauchwasser: Flächen werden je m³ Fassungsvolumen um je 15 m² reduziert Bei Gartenwässerung: Flächen werden je m³ Fassungsvolumen um je 8 m² reduziert Name: Straße Nr: Straße: Flurstücks-Nr: PLZ Ort: Kassenzeichen: Telefon: Zeitpunkt der Fertigstellung: Neubau: Off Umbau: Off Nr: Bezeichnung: Fläche m²: Summe: Inhalt Zisterne: Stauvolumen in m³: Datum, Unterschrift: m³ Inhalt: Off Versickerungsanlage: Off Brauchwassernutzung: Off CheckBox: Off mit gesonderter Wasseruhr: Off ohne gesonderte Wasseruhr: Off Mit Kanalanschluss: Off ohne Kanalanschluss: Off Mit Kanalanschluss_1: Off ohne Kanalanschluss_1: Off Nr_1: Nr_2: Nr_3: Nr_4: Nr_5: Nr_6: Nr_7: Nr_8: Bezeichnung_1: Bezeichnung_2: Bezeichnung_3: Bezeichnung_4: Bezeichnung_5: Bezeichnung_6: Bezeichnung_7: Bezeichnung_8: Fläche m²_1: Fläche m²_2: Fläche m²_3: Fläche m²_4: Fläche m²_5: Fläche m²_6: Fläche m²_7: Fläche m²_8: Fläche m²_9: Fläche m²_10: Fläche m²_11: Fläche m²_12: Fläche m²_13: Fläche m²_14: Fläche m²_15: Fläche m²_16: Fläche m²_17: Fläche m²_18: Fläche m²_19: Fläche m²_20: Fläche m²_21: Fläche m²_22: Fläche m²_23: Fläche m²_24: Fläche m²_25: Fläche m²_26: Fläche m²_27: Fläche m²_28: Fläche m²_29: Fläche m²_0: Fläche m²_31: Fläche m²_32: Fläche m²_33: Fläche m²_34: Fläche m²_35: Fläche m²_36: Fläche m²_37: Fläche m²_38: Fläche m²_39: Fläche m²_40: Fläche m²_41: Fläche m²_42: Fläche m²_43: Fläche m²_44: Fläche m²_45: Fläche m²_46: Fläche m²_47: Fläche m²_48: Fläche m²_49: Fläche m²_50: Fläche m²_51: Fläche m²_52: Fläche m²_53: Fläche m²_54: Fläche m²_55: Summe_1: Summe_2: Summe_3: Summe_4: Summe_5: Summe_6:[mehr]

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        Zusammensetzung Gremien

        Zusammensetzung der einzelnen Gremien des Gemeinderats Unten aufgeführt finden Sie die einzelnen Gremien. Stellvertreter Bürgermeister 1. Stellvertreter: Konzett, Stefan (FWV) 2. Stellvertreter: Herrmann, Dieter (CDU) Fraktionsvorsitzende 1. GR Schad, Jürgen (FWV) 2. GR Herrmann, Dieter (CDU) 3. GR Spiegel, Michael (Die Grünen) Mitglieder im Bauausschuss Schad, Jürgen (Stellv.: Jaudas, Yvonne) Konzett, Stefan (Stellv.: Berle, Bernhard) Alber, Michael (Stellv.: Maucher, Marius) Kränkle, Florian (Stellv.: Renic, Mladen Petar) Müller, Stefan (Stellv.: Kreutle, Johannes) Spiegel, Michael (Stellv.: Graf, Doris) Mitglieder des Sozialausschusses Jaudas, Yvonne (Stellv.: Alber, Michael) Renic, Mladen Petar (Stellv.: Maucher, Marius) Lins, Volkher (Stellv.: Kreutle, Johannes) Graf, Doris (Stellv.: Spiegel, Michael) Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Spiegel, Michael (Stellv.: Lins, Volkher) Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental Konzett, Stefan (Stellv.: Alber, Michael) Müller, Stefan (Stellv.: Kreutle, Johannes) Graf, Doris (Stellv.: Spiegel, Michael) Mitglieder im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Schad, Jürgen (Stellv.: Berle, Bernhard) Herrmann, Dieter (Stellv.: Lins, Volkher) Spiegel, Michael (Stellv.: Graf, Doris) Mitglieder im Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS) Kränkle, Florian (Stellv.: Renic, Mladen Petar) Maucher, Marius (Stellv.: Schad, Jürgen) Herrmann, Dieter (Stellv.: Müller, Stefan) Vertreter Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg Berle, Bernhard (Stellv.: Jaudas, Yvonne) Kreutle, Johannes[mehr]

        Zuletzt geändert: 11.09.2024
        Frau Bürgermeisterin Simone Rürup

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        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Verbrauchsabrechnung_Wasser_-_Anzeige_des_Eigentuemerwechsels_ausf_01.pdf

        Anzeige des Eigentümerwechsels Objekt Straße/Hausnummer: ________________________________________________________ PLZ, Ort: ________________________________________________________ Datum der Besitzübergabe: ________________________________________________________ Wasserzählernummer: ________________________________________________________ Wasserzählerstand: __________________ m² (Ohne Nachkommastellen) Abmeldung bisheriger Eigentümer Anmeldung neuer Eigentümer Kassenzeichen: 01/0000-00____________ (Dieses finden Sie in Ihrer letzten Verbrauchsabrechung) Name, Vorname: ______________________ Name, Vorname: _______________________ Anschrift für die Endabrechnung: Straße/Nr.: ___________________________ PLZ, Ort: _____________________________ Tel-. Nr. für Rückfragen: _________________ __________________ ________________ Ort, Datum Unterschrift Jetzige Anschrift: Straße/Nr.: ___________________________ PLZ, Ort: ______________________________ Tel.-Nr. für Rückfragen: __________________ _______________ __________________ Ort, Datum Unterschrift Neue Basisdaten für die Berechnung der künftigen Vorauszahlungen (Wasservorauszahlung) soll vom Vorgänger übernommen werden soll festgesetzt werden auf ___________m³ (geben Sie hier bitte Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch an!) Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt StraßeHausnummer: PLZ Ort: Datum der Besitzübergabe: Wasserzählernummer: Wasserzählerstand: Kassenzeichen 010000-00: Name Vorname: Name Vorname_1: StraßeNr: PLZ Ort_1: Tel- Nr für Rückfragen: Ort, Datum: Unterschrift: StraßeNr_1: PLZ Ort_2: Tel-Nr für Rückfragen_1: voraussichtlicher Jahresverbrauch: soll vom Vorgänger übernommen werden: Off m³: Off Ort, Datum_1: Unterschrift_1:[mehr]

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          Zuletzt geändert: 11.09.2024
          Beigeordnete und Stellvertretung

          Beigeordnete sind hauptamtlich Beamtinnen oder Beamte einer Gemeinde, die die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ständig in ihrem Geschäftskreis vertreten. Sie werden vom Gemeinderat für acht Jahre gewählt. Ob Beigeordnete bestellt werden, hängt von der Größe der Gemeinde ab. Beispielsweise müssen in Stadtkreisen immer Beigeordnete bestellt werden. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern können sie bestellt werden. Die Anzahl der Beigeordneten wird durch die Hauptsatzung der Gemeinde festgelegt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann ihnen Weisungen erteilen. Die oder der Erste Beigeordnete ist die ständige allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters. Sie oder er führt in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten die Amtsbezeichnung Bürgermeisterin oder Bürgermeister. Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Bürgermeisterin führt dann die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der gewählte Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister. Die weiteren Beigeordneten sind nur dann eine allgemeine Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, wenn sowohl die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister als auch die oder der Erste Beigeordnete verhindert sind. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten kann der Gemeinderat den weiteren Beigeordneten die Amtsbezeichnung Bürgermeisterin oder Bürgermeister verleihen. In Gemeinden ohne Beigeordnete bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Diese Stellvertretung ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister selbst verhindert ist. Auch in Gemeinden mit Beigeordneten können zusätzlich ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bestellt werden. Deren Stellvertretung ist aber auf Fälle beschränkt, in denen außer der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister auch alle Beigeordneten verhindert sind.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Was wird gewählt

          Der Bürgermeister ist Vorsitzender beziehungsweise die Bürgermeisterin ist Vorsitzende des Gemeinderats und leitet die Gemeindeverwaltung. Er ist Repräsentant beziehungsweise sie ist Repräsentantin und rechtliche Vertretung der Gemeinde. In Baden-Württemberg beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin acht Jahre. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin. In Gemeinden ab 2.000 Einwohnern ist der Bürgermeister hauptamtlicher Beamter beziehungsweise hauptamtliche Beamtin auf Zeit. In Gemeinden mit mehr als 500 und weniger als 2.000 Einwohnern ist der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin Ehrenbeamter beziehungsweise Ehrenbeamtin auf Zeit. Der Gemeinderat kann aber in der Hauptsatzung festlegen, dass er hauptamtlicher Beamter beziehungsweise sie hauptamtliche Beamtin auf Zeit ist. In Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern ist der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin immer Ehrenbeamter beziehungsweise Ehrenbeamtin auf Zeit. Ist der Bürgermeister Ehrenbeamter beziehungsweise die Bürgermeisterin Ehrenbeamtin, nimmt er seine beziehungsweise sie ihre Aufgaben nebenberuflich wahr. Er oder sie erhält nur eine Aufwandsentschädigung für seine beziehungsweise ihre Tätigkeit. Als Vorsitzender beziehungsweise Vorsitzende des Gemeinderats bereitet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse vor und ist als Leiter oder Leisterin der Verwaltung für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse verantwortlich. Über alle wichtigen Angelegenheiten, welche die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffen, muss der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin den Gemeinderat unterrichten. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zur nächsten ordnungsgemäß einberufenen Sitzung aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin anstelle des Gemeinderats (Eilentscheidung). Der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und ist somit Vorgesetzter beziehungsweise Vorgesetzte der Gemeindebediensteten. Er oder sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die Organisation der Gemeindeverwaltung.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)

          Das passive Wahlrecht bei der Bürgermeisterwahl ist das Recht, für das Amt des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) zu kandidieren. Sie können kandidieren, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind und in Deutschland wohnen (es muss nicht der Ort sein, für den Sie als Bürgermeister kandidieren) und am Wahltag 18 Jahre alt sind. Nicht wählbar ist, wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, geschäftsunfähig ist, aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische Union, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist (dieser Ausschlussgrund gilt für die auf das abgeschlossene Verfahren fünf folgenden Jahre), wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freieitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat (dieser Ausschlussgrund gilt für die auf das abgeschlossene Verfahren fünf folgenden Jahre), nicht die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Hinweis: Unionsbürger und Unionsbürgerinnen sind darüber hinaus auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. Die Stellen von hauptamtlichen Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen werden spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen für die Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin können während der in der Stellenausschreibung genannten Einreichungsfrist beim Vorsitzenden beziehungsweise der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Die Bewerbung umfasst auch die Teilnahme an einer eventuell erforderlich werdenden Stichwahl (falls bei der Wahl niemand die absolute Mehrheit der Stimmen erhält). Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich. Hinweis: Die Stellen von ehrenamtlichen Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Erfolgt keine Stellenausschreibung, wird auf die Einreichungsfrist in der öffentlichen Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl hingewiesen. Ihre Bewerbung zum Bürgermeister beziehungsweise zur Bürgermeisterin muss von einer bestimmten Anzahl in der Gemeinde wahlberechtigter Personen unterstützt werden. Abhängig von der Größe der Gemeinde brauchen Sie unterschiedlich viele Unterschriften: in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern: 10 Unterschriften in Gemeinden bis zu 20.000 Einwohnern: 25 Unterschriften in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern: 50 Unterschriften in Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern: 100 Unterschriften in Gemeinden bis zu 200.000 Einwohnern: 150 Unterschriften in Gemeinden mit über 200.000 Einwohnern: 250 Unterschriften Dabei darf eine wahlberechtigte Person für dieselbe Wahl nur eine Bewerbung unterzeichnen. Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern erfolgen, die von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Jede sich bewerbende Person muss seiner Bewerbung eine Bescheinigung über seine Wählbarkeit beilegen (Wählbarkeitsbescheinigung). Diese stellt die Gemeinde des Hauptwohnsitzes aus. Darüber hinaus muss die sich bewerbende Person gegenüber dem/der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt versichern, dass er/sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Unionsbürger und Unionsbürgerinnen müssen zusätzlich gegenüber dem/der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt versichern, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaats besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 16. Tag vor dem Wahltag. Er lässt eine Bewerbung zu, wenn sie allen erforderlichen Anforderungen entspricht (zum Beispiel Form, Frist, erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften). Sonst muss die Bewerbung zurückgewiesen werden. Die Gemeinde macht spätestens am 15. Tag vor der Wahl die zugelassenen Bewerbungen öffentlich bekannt.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Bürgerstiftungen

          Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren stiftenden Personen gegründet und ist auf Zustiftungen ausgerichtet. Hinweis: Zustiftungen sind Zuwendungen zum Grundstockvermögen einer bestehenden Stiftung. Sie können durch die stiftende Person selbst oder durch Dritte erfolgen (zustiftende Personen). Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige und unabhängige Institution zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in einem geografisch begrenzten, das heißt lokalen oder regionalen Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt. Von den meisten anderen Stiftungen unterscheidet sie sich dadurch, dass sie ihre Organisationsstruktur, ihre Mittelvergabe und ihre Rechnungslegung transparent macht. Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu ermöglichen, ihre spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Der langfristige Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen sichert die finanzielle Unabhängigkeit einer Bürgerstiftung und gewährleistet die langfristige Arbeit der Stiftung. Der Begriff der „Bürgerstiftung“ ist gesetzlich weder definiert noch geschützt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat jedoch zehn Merkmale definiert, die eine Stiftung erfüllen muss, um das von ihm vergebene Gütesiegel für Bürgerstiftungen zu erhalten: Gemeinnützigkeit: Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft. Viele stiftende Personen: Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren stiftenden Personen errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann aber auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen. Unabhängigkeit: Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Die Dominanz einzelner stiftender Personen, Parteien oder Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Lokale Arbeit: Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geografisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis oder eine Region. Vermögen: Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit, einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern. Vielfalt: Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein. Bürgerschaftliches Engagement: Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements. Öffentlichkeit: Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen. Netzwerke: Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren. Transparenz: Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024

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