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Betriebssatzung_WV.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Wasserversorgung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das Gebiet der Gemeinde Baindt mit Trinkwasser zu versorgen (Ortsnetz). Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat die Aufgabe dem Eigenbetrieb trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Wasserversorgung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Das Stammkapital wird auf 444.312,64 € (ehemals 869.000,00 DM) festgesetzt. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 10.11.1992 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020[mehr]

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    Betriebssatzung_WV.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Wasserversorgung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das Gebiet der Gemeinde Baindt mit Trinkwasser zu versorgen (Ortsnetz). Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat die Aufgabe dem Eigenbetrieb trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Wasserversorgung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Das Stammkapital wird auf 444.312,64 € (ehemals 869.000,00 DM) festgesetzt. 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Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020[mehr]

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      Bekanntmachung_GE_Mehlis.pdf

      Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin-[mehr]

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        Zuletzt geändert: 28.02.2024
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        Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin-[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 27. August 2021 Nummer 34 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 46. Reitturnier in Baindt Die Reitergruppe Baindt e.V. veranstaltet auf ihrem Reitgelände, nach einer hoffentlich einmaligen Pause, dieses Jahr wieder ihr zweitägiges Reitturnier. Wie gewohnt, findet das Reitturnier am letzten Augustwochen- ende des Jahres statt. Zur 46. Pferdeleistungsschau in Baindt haben sich über 500 Starterinnen und Starter zu den Prüfungen angemeldet. In 18 Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen bis zur Klasse „M“ stellen sich die Teilnehmer wie folgt im Parcours vor: Samstag, 28. August 2021 8.00 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. A 10.00 Uhr Springprüfung Kl. A* mit Idealzeit 11.00 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 11.30 Uhr Springprüfung Kl. A** 11.45 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab 12.30 Uhr Dressurwettbewerb 13.30 Uhr Springpferdeprüfung Kl. A** 14.00 Uhr Dressurprüfung Kl. L - Trense 15.00 Uhr Springprüfung Kl. L Sonntag, 29. August 2021 8.00 Uhr Dressurprüfung Kl. A** 9.30 Uhr Feldgottesdienst 11.30 Uhr Stilspringprüfung Kl. E 12.30 Uhr Springreiterwettbewerb 13.00 Uhr Pony Führzügelwettbewerb 13.00 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. A 13.30 Uhr Springprüfung Kl. L 14.30 Uhr Springprüfung Kl. M* mit Siegerrunde 15.00 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. M* - Trense 16.00 Uhr Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Ein- oder Zweispänner Während des gesamten Reitturniers gilt die aktuelle Corona Verordnung Baden-Württemberg. Zutritt nur für geimpfte, negativ getestete oder genesene Gäste! Die Besucherregistrierung erfolgt über die luca App bzw. über manuelle Kontaktdatenerfassung. Die Reitergruppe Baindt e.V. freut sich auf ein tolles Turnier und über Ihren Besuch! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 EEiinnllaadduunngg zzuurr PPooddiiuummssddiisskkuussssiioonn Zukunft Landwirtschaft – Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe? Freitag, 27. August 2021 ab 20.00 Uhr am Reitplatz 88255 Baindt bei Ravensburg Podium: • Agneiszka Brugger, MdB, B90/Die Grünen • Axel Müller, MdB, CDU • Jasmin Runge, Bundestagskandidatin, DIE LINKE • Eberhardt Sigloch, Bundestagskandidat, Freie Wähler • Hermann Fischer, Milchviehhaltung Moderation: Johannes Fritz, Bundesverband Deutsche Milchviehhalter e.V. Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat vor wenigen Wochen ihren Bericht vorgelegt und spricht in Bezug auf die Landwirtschaft von einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Die Frage bleibt allerdings, ob die Gesellschaft diese Rolle schon realisiert hat bzw. diese Rolle annehmen möchte. Am Beispiel der Milchviehhaltung möchten wir diskutieren, welche Folgen die Agrarpolitik der vergangenen Jahre hat, wie sich das Verhältnis zwischen Erzeuger und Verbraucher entwickelt hat und welche Herausforderungen vor Gesellschaft, Landwirtschaft und Politik stehen. Hierzu laden wir alle Milchbäuer*innen, Landwirt*innen sowie Verbraucher*innen herzlich ein. Verantwortlich: Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. Gutenbergerstr. 7-9 85354 Freising Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Fotowettbewerb „Baindt blüht auf!“ - für alle Gartenfreunde und Naturliebhaber Über die Sommersaison wur- de der Gartenwettbewerb „Baindt blüht auf!“ ins Leben gerufen. Der Fotowettbewerb ist für alle Bürgerinnen Bürger von Baindt, die Interesse an Gartengestaltung haben. Es geht darum, den eigenen Garten naturnah zu gestalten, was mit Hilfe von einfachen Tipps und Tricks gelingen kann. Diese kann man finden unter: www.baindt- bluehtauf.de Ein naturnaher Garten bietet Lebensraum für die einhei- mische Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen. Hier finden Bienen, Schmetterlinge, Vögel und viele mehr ein Zuhause. Viele von ihnen sind vom Aussterben bedroht, insbeson- dere dadurch, dass immer mehr Naturflächen verschwin- den. Problematisch ist, dass dadurch die Rückzugsorte und Nahrungsgrundlagen vieler Arten fehlen. Einheimi- sche Blühpflanzen, Totholz, und Nisthilfen sind Beispiele für die Bedürfnisse der einheimischen Arten und somit Elemente eines naturnahen Gartens. Je mehr Elemente im Garten vorhanden sind, desto besser. Ganz wichtig: Na- turnahe Gärten dürfen ruhig etwas wilden Charme haben und müssen nicht akkurat gepflegt und ordentlich sein. Für den Gartenwettbewerb werden die naturnah ge- stalteten Gärten von den Gartenbesitzer*innen von ihrer Schokoladenseite abgelichtet und an uns gesendet über: baindtbluehtauf@gmx.de Der Wettbewerb endet am 30.09.2021. Es gibt tolle Preise wie Obstbäume, Nistkästen usw. zu gewinnen! Sie hätten gerne weitere Infos? Auf unserer Internetseite (siehe oben) werden sie bestimmt fündig. Dort finden Sie übrigens auch Lernmaterial für Kinder und einen eigenen kleinen Wettbewerb für Kinder. Wir freuen uns auf ihre Bilder. Das Team von „Baindt blüht auf!“ Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 28. August und Sontnag 29. August Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. August Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 28. August Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender August 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. September 02.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Zur Information Stuttgart, 23.08.2021 SPERRVERMERK Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in Baden Württemberg ab September 2021 Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusm dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird. Die Entscheidung der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorliegen. Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebeten Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021 einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa 5-10 Minuten in Anspruch. Wer kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden. Lesen Sie mehr unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Vorbefragung wohnungszaehlung.html Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022 Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt versch gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszäh- lung in Baden-Württemberg ab September 2021 Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutsch- land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entschei- dungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden-Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorlie- genden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnis- sen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sicher- gestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird. Die Entschei- dung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktuali- tät der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt Ba- den-Württemberg vorliegen. Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein An- schreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebo- gen und werden gebeten Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beant- wortet werden. Dies nimmt nur etwa 5-10 Minuten in An- spruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigen- tümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Ge- bäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden. Lesen Sie mehr unter https://www.zensus2022.de/DE/ Wer-wird-befragt/Vorbefragung-gebaeude-und-woh- nungszaehlung.html Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvor- bereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusge- setz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes be- steht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden aus- schließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Angebote des Betreuungsvereins St. Martin im Kreis Ravensburg e. V. Seit über 29 Jahren ist der Betreuungsverein St. Martin im Landkreis Ravensburg Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können über- raschend eine Situation schaffen, in der Betroffene nicht mehr selbstverantwortlich handeln können. Es ist deshalb ratsam, rechtzeitig, also solange man gesund ist, eine Vorsorgevollmacht an Angehörige zu erteilen, um eine Betreuung zu vermeiden. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schweren Krankheiten geschehen soll. Dabei ist vielen zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Ge- richt ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist und wel- chen Umfang sie haben soll. Qualifizierte Betreuung setzt vieles voraus: betreute Menschen benötigen einfühlende Zuwendung. Betreuerinnen und Betreuer sollen lebens- praktische Erfahrungen, aber auch Kenntnis der gesetzli- chen Regelungen haben. Der Betreuungsverein St. Martin informiert in seinen Veranstaltungen über diese Fragen. Er sucht Personen im ganzen Landkreis, die ehrenamtli- chen Betreuungen übernehmen wollen, bildet sie aus, be- rät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen und so- zialen Einzelfragen. Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin, Kuppelnaustr. 8, 88212 Ravensburg Geschäftsführerin: Monika Bettinger, 1. Vorsitzender Hans Georg Kraus Tel.: 0751/17870, Homepage: www.betreuungsverein-st-martin.de E-Mail: Betreuungsverein.St.Martin@t-online.de Die nächsten Veranstaltungen sind: Donnerstag, 14.10.2021, 16 bis 17.30 (Gruppe 1) und 18 Uhr bis 19.30 (Gruppe 2) Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuerinnen und Betreuer Kath. Gemeindehaus Christkönig, Anselm-Erb-Str. 10, 88214 Ravensburg Vorherige Anmeldung bei Betreuungsverein St. Martin erforderlich Dienstag, 16.11.2021, 19.30 bis 21.00 Uhr Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht und Patienten- verfügung in Zusammenarbeit mit VHS Ravensburg, VHS Gartenstr. 33, 88212 Ravensburg Vorherige Anmeldung direkt bei VHS Ravensburg erfor- derlich Donnerstag, 18.11.2021, 16 bis 17.30 (Gruppe 1) und 18 Uhr bis 19.30 (Gruppe 2) Grundwissen Betreuungsrecht für neue Betreuerinnen und Betreuer, sowie Interessierte Kath. Gemeindehaus Christkönig, Anselm-Erb-Str. 10, 88214 Ravensburg Vorherige Anmeldung bei Betreuungsverein St. Martin erforderlich Sommer, Sonne, Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Patienten sind auch in der Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen angewiesen. Unfälle, Krebs- und Her- zerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen machen keinen Urlaub. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Spende. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überle- benswichtigen Blutprodukten immer wieder vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten aufgrund und seit Beginn der Pandemie immer wieder geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem Hintergrund der Lockerungen, werden innerhalb der ohnehin für die Blutspende schwierigen Ferienzeit vie- le Operationen nachgeholt. Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der alle Blutspendedienste aktuell vor eine ernsthafte Herausforderung stellt. Durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird regelmäßig Nachschub benötigt. Einige Blutbestand- teile sind nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspen- dedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende: Donnerstag, dem 02.09.2021 DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gemeinnützige GmbH - Sandhofstraße 1 - 60528 Frankfurt Pressemitteilung August 2021 Sommer, Sonne, Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Patienten sind auch in der Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen angewiesen. Unfälle, Krebs- und Herzerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen machen keinen Urlaub. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Spende. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überlebenswichtigen Blutprodukten immer wieder vor Herausforderungen. Krankenhäuser mussten aufgrund und seit Beginn der Pandemie immer wieder geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem Hintergrund der Lockerungen, werden innerhalb der ohnehin für die Blutspende schwierigen Ferienzeit viele Operationen nachgeholt. Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der alle Blutspendedienste aktuell vor eine ernsthafte Herausforderung stellt. Durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird regelmäßig Nachschub benötigt. Einige Blutbestandteile sind nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende: Donnerstag, dem 02.09.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alle Informati- onen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. August – 05. September 2021 Gedanken zur Woche Zeit finden Nimm dir Zeit zu lieben und geliebt zu werden – das ist das Vorrecht der Götter. Nimm dir Zeit, dich umzusehen – der Tag ist zu kurz, um selbstsüchtig zu sein. Nimm dir Zeit zu lachen – Das ist die Musik der Seele. Irischer Segenswunsch Samstag, 28. August 12.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Sabrina Schneider und Stefan Merk 14.30 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Stefanie Späth und Marius Broßmann 14.30 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Sarah und Benjamin Leiser mit Taufe von Mayla 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Familie Dobler, Familie He- gel, Klementine Gelzenlichter, Paula und Franz Wucherer, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Elisabeth Schmid) Sonntag, 29. August – 22. Sonntag im Jahrkreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reittunier) mit Dekan a. D. Heinz Leuze († Pia und Baptist Heilig) nur bei gutem Wetter 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Mittwoch, 01. September 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Samstag, 04. September 18.30 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 05. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann, Karl Schnell) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Pfarrer Staudacher im Urlaub Von Sonntag 29. August bis Samstag 05. September ist Pfarrer Staudacher ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. Den Beerdigungsdienst in dieser Zeit übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Eucharistiefeiern am Mitt- woch und Freitag entfallen. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85, BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Öffnungszeiten während der Sommerferien Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden Oberschwäbischer Pilgerweg 2021, Samstag, 11. Sept. 2021 Nach einer Pause von 1 Jahr (coronabe- dingt) möchten wir uns wieder auf den Weg machen, um den Oberschwäbischen Pilgerweg zu erkunden. Wir starten in Hittelkofen und pilgern nach Michelwinna- den. Auf dem abwechslungsreichen Weg durch Wald und Feld entdecken wir eine meist unbekannte Landschaft. Zwischendurch gibt es wieder Pausen die Frau Hannelore Illchmann mit spirituellen Impulsen bereichert. Samstag, 11. Sept. 2021 Start 9.00 Uhr in Hittelkofen (Parkplatz gegenüb. Gas- hof Rose) Strecke: ca. 15 km, ca. 4 Stunden Zum Abschluss Einkehr im Gasthaus Rose. Anmeldeschluss: 5.9.2021 Anmeldungen nimmt Elisabeth Muschel, Tel. 52720, ent- gegen. Jede muss selbst für Wasser und Rucksackvesper sorgen. Geeignetes Schuhwerk ist erforderlich; Insektenabwehr; Sitzunterlagen! Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Was ihr getan habt ei- nem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Mt 25,40b Sonntag, 29. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 05. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Gesehen werden – in meinem Einsatz für Andere und auch in meiner eigenen Bedürftigkeit – das braucht ein Mensch, um auf Dauer gesund zu bleiben. Was ist aber, wenn ich den Eindruck habe, dass genau das immer wieder ausbleibt? Der Wochenspruch gibt uns eine sehr nachhaltige Pers- pektive, die nicht so schnell durch die Kursschwankungen des (Nicht-)Gesehen-Werdens im Alltag erschüttert wird. Gott sagt mir zu: Ich sehe dich – in deinem Brennen für die gute Sache, in deinem Einsatz für Menschen, die dich gerade brauchen. Was du für sie tust, das tust du für mich. Wenn ich das weiß, wenn ich darauf vertrauen kann, dann brauche ich nicht mehr danach zu schielen, ob auch wirk- lich jedes gute Werk gesehen und anerkannt wird. Gottes Wertschätzung ist eine Perspektive, aus der ich le- ben uns sterben kann und sie ist auch die tiefste Quelle für das Sehen und Wertschätzen von dem, was andere tun. Denn mein Tun und das der Anderen ist ja in Gottes Wert- schätzung gut aufgehoben. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Bunter Kinderbibeltag unterm Regenbogen 30 Kinder waren am Montag, 16. Januar, rund ums Evangelische Gemeindehaus in Baienfurt, unterwegs unterm Regenbogen. Die Stimmung aller Beteiligten war sonnig, bei wolkenlosem Himmel, auch wenn das Wetter – ganz passend zur Geschichte von der Arche Noah – eher durchwachsen war. Die vielen überdachten Außenbereiche machten einen rundum gelungenen Kinderbibeltag trotzdem gut möglich. Mit mutmachenden Liedern, farbenfrohen Anspielen, einem leckeren Mittagessen und kreativen Vertiefungen lernten die Kinder diese alte Geschichte von Gottes Rettungsaktion mit neuen Augen zu sehen. Sie entdeckten spannende Parallelen zwischen der Zeit in der Arche und den Erfahrungen, die wir heute während des Lockdowns oder in Zeiten, in denen das Wetter verrücktspielt, machen können. Der Zweig vom Olivenbaum im Schnabel der Taube und das Versprechen Gottes, immer bei uns Menschen zu sein, verbindet uns über die Zeiten hinweg zu einer großen Bunter Kinderbibeltag unterm Regenbogen 30 Kinder waren am Montag, 16. Januar, rund ums Evangelische Gemeindehaus in Baienfurt, unterwegs unterm Regen- bogen. Die Stimmung aller Beteiligten war sonnig, bei wolken- losem Himmel, auch wenn das Wetter – ganz passend zur Geschichte von der Arche Noah – eher durchwach- sen war. Die vielen überdachten Außenbereiche machten einen rundum gelungenen Kinderbibeltag trotzdem gut möglich. Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Bunter Kinderbibeltag unterm Regenbogen 30 Kinder waren am Montag, 16. Januar, rund ums Evangelische Gemeindehaus in Baienfurt, unterwegs unterm Regenbogen. Die Stimmung aller Beteiligten war sonnig, bei wolkenlosem Himmel, auch wenn das Wetter – ganz passend zur Geschichte von der Arche Noah – eher durchwachsen war. Die vielen überdachten Außenbereiche machten einen rundum gelungenen Kinderbibeltag trotzdem gut möglich. Mit mutmachenden Liedern, farbenfrohen Anspielen, einem leckeren Mittagessen und kreativen Vertiefungen lernten die Kinder diese alte Geschichte von Gottes Rettungsaktion mit neuen Augen zu sehen. Sie entdeckten spannende Parallelen zwischen der Zeit in der Arche und den Erfahrungen, die wir heute während des Lockdowns oder in Zeiten, in denen das Wetter verrücktspielt, machen können. Der Zweig vom Olivenbaum im Schnabel der Taube und das Versprechen Gottes, immer bei uns Menschen zu sein, verbindet uns über die Zeiten hinweg zu einer großen Mit mutmachenden Liedern, farben- frohen Anspielen, einem leckeren Mittagessen und kreativen Vertiefun- gen lernten die Kinder diese alte Ge- schichte von Gottes Rettungsaktion mit neuen Augen zu sehen. Sie ent- deckten spannende Parallelen zwi- schen der Zeit in der Arche und den Erfahrungen, die wir heute während des Lockdowns oder in Zeiten, in denen das Wetter verrücktspielt, machen können. Der Zweig vom Olivenbaum Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Bunter Kinderbibeltag unterm Regenbogen 30 Kinder waren am Montag, 16. Januar, rund ums Evangelische Gemeindehaus in Baienfurt, unterwegs unterm Regenbogen. Die Stimmung aller Beteiligten war sonnig, bei wolkenlosem Himmel, auch wenn das Wetter – ganz passend zur Geschichte von der Arche Noah – eher durchwachsen war. Die vielen überdachten Außenbereiche machten einen rundum gelungenen Kinderbibeltag trotzdem gut möglich. Mit mutmachenden Liedern, farbenfrohen Anspielen, einem leckeren Mittagessen und kreativen Vertiefungen lernten die Kinder diese alte Geschichte von Gottes Rettungsaktion mit neuen Augen zu sehen. Sie entdeckten spannende Parallelen zwischen der Zeit in der Arche und den Erfahrungen, die wir heute während des Lockdowns oder in Zeiten, in denen das Wetter verrücktspielt, machen können. Der Zweig vom Olivenbaum im Schnabel der Taube und das Versprechen Gottes, immer bei uns Menschen zu sein, verbindet uns über die Zeiten hinweg zu einer großen im Schnabel der Taube und das Versprechen Gottes, immer bei uns Menschen zu sein, verbindet Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 uns über die Zeiten hinweg zu einer großen Gemeinschaft, in der wir nie allein im Leben unterwegs sein müssen. Gemeinschaft, in der wir nie allein im Leben unterwegs sein müssen. Allen Mitarbeiterinnen, die diesen Tag durch ihren engagierten und kreativen Einsatz möglich gemacht haben, ein herzliches Dankeschön! Es hat riesigen Spaß mit euch gemacht und ich freu mich schon aufs nächste Mal. Martin Schöberl, Pfarrer Allen Mitarbeiterin- nen, die diesen Tag durch ihren enga- gierten und kreati- ven Einsatz mög- l ich gemacht haben, ein herzli- ches Dankeschön! Es hat riesigen Spaß mit euch gemacht und ich freu mich schon aufs nächste Mal. Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen – wenn nichts ande- res angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 30.8. Sommerferien September 2021 6.9. Sommerferien 13.9. Walter Feil: Fantasieblumen - Aquarell und Filzstift 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz- Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Was- ser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten 2.Runde Bezirkspokal SV Haisterkirch - SV Baindt 4:6 n.E. 2:2 (0:1) Nur drei Tage nach dem 2:0-Sieg im Auf- taktspiel, traf der SVB in der 2.Runde des Bezirkspokals erneut auf den SV aus Haisterkirch, wobei es jedoch einige personelle Veränderungen gab. Für den verhinderten Trainer Bernd Filzinger standen Timo Geg- gier, Trainer der zweiten Mannschaft, und Armin Lauriola, Sportdirektor, an der Seitenlinie und die Urlauber Saile, Spohn und Dantona wurden durch Schimanowski, Szeibel und Walser ersetzt. Doch diese Änderungen schienen den SVB in keiner Weise zu stören. Es war noch nicht mal eine Minute gespielt, da fiel Jonathan Dischl der Ball nach einem Kopfballduell vor die Füße. Dischl machte sich auf in Richtung Sechzehner, hatte kaum Anspielmöglichkeiten und zog einfach mal ab. Sein Schuss schlug trocken im linken unteren Eck ein - 0:1 für den SVB. Nach diesem wichtigen frühen Führungstor dominierten die Baindter das Spiel vor allem durch eige- nen Ballbesitz, wurden jedoch zunehmend von der har- ten Gangart der Haisterkicher entnervt. Dennoch hatte der SVB weiterhin aussichtsreiche Gelegenheiten, um auf 0:2 zu erhöhen. Walsers Abschluss an der Strafraum- kante wurde vom Torwart noch mit den Fingerspitzen um den Pfosten gelenkt und auch Jan Fischer scheiterte gut zehn Minuten später nach einem schönen Dribbling am SVH-Schlussmann. In einem immer hitziger werden- den Spiel ließen sich auch die Baindter immer wieder zu Fehlern und Sticheleien hinreißen, schafften es jedoch ungefährdet mit einer knappen Führung in die Halbzeit- pause zu gehen. In der zweiten Halbzeit stellte das „neue“ Trainergespann taktisch um und schaffte es so, mehr Ruhe in das Baindter Ballbesitzspiel zu bekommen. Auch die Baindter Offen- sive wurde jetzt deutlich mutiger und erspielte sich gute Torchancen. Vor allem der eingewechselte Philipp Kneisl brachte dabei frischen Wind. Ein Schlenzerversuch wurde vom Torwart pariert und seine tolle Vorarbeit auf Walser, konnte dieser nicht im Tor unterbringen. Doch nur weni- ge Minuten später sollte das Zusammenspiel der beiden besser klappen. Kneisl setzte sich im Mittelfeld energisch durch und steckte den Ball herausragend auf den einge- laufenen Walser durch. Dieser behielt im Abschluss die Ruhe und schob den Ball zum verdienten 0:2 ins Netz. Der SVH hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt noch keine nen- nenswerte Chance erspielen können und so lehnten sich die Baindter zunehmend zurück und verließen sich auf diese, eigentlich, komfortable Führung. Eine Viertelstun- de vor Schluss war, nach Abstimmungsproblemen in der Baindter Defensive, jedoch Matt im Rückraum plötzlich völlig frei und schob zum Anschlusstreffer ein. Mit ihren Fans im Rücken drückte der SVH jetzt auf den Ausgleich. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Die Baindter Souveränität nahm mit Minute zu Minute ab und zwei Minuten vor Schluss war es erneut Matt, der, nach einer schönen Flanke auf den zweiten Pfosten, den Ball ins Tor schoss. Bis zum Abpfiff der regulären Spielzeit blieb es beim 2:2 und so ging es nach 90 Minuten direkt ins Elfmeterschießen, wobei der SVH nach diesem Come- back nun eventuell einen psychologischen Vorteil hatte. Bretz vom SVH und Philipp Thoma vom SVB trafen zu Beginn beide ihre Elfmeter. Der zweite Schütze der Gast- geber schob den Ball in Richtung linkes Eck, jedoch tauch- te Luca Wetzel rechtzeitig ab und parierte den Ball. Nico Geggier brachte den SVB im Anschluss in Führung. Und auch der dritte Schütze der Haisterkicher zeigte Nerven; Steiner jagte den Ball über die Querlatte. Sowohl Jan Fi- scher als auch Kevin Matt konnten im Anschluss ihre Elf- meter verwandeln und so hatte Jannik Küchler als vierter Baindter Schütze die Entscheidung auf dem Fuß. Nach verzögertem Anlauf schob er den Ball ins linke untere Eck und ließ die Baindter Mannschaft über den Einzug in die 3.Bezirkspokalrunde jubeln. Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung Einladung Die Abteilung Fußball des SV Baindt lädt alle Mitglie- der, Freunde und Gönner recht herzlich zur jährlichen Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung am Donnerstag, 16.September 2021 um 20.30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beach- tung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP 2 - oder medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Abteilungsleiter - stellvertr. Abteilungsleiter - Leiter Aktive - Jugendleiter - Kassier 5. Verschiedenes Über ein zahlreiches Erscheinen würde sich die Abtei- lungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung „Aktive trainieren Jugend“ Mini-WM Dann bist du bei uns goldrichtig Sollte es noch Fragen geben: 0171 5245826 oder 0179 8129325 Frauenfußball Baindter Frauen starten erfolgreich in den Pokalwett- bewerb TSV Grünkraut – SV Baindt 1:2 Ersatzgeschwächt, aber hochmotiviert starteten die Baindter Frauen in ihr erstes Pflichtspiel der Saison. Und so fiel auch bereits in der 2. Minute ein herrliches Tor durch einen 25m Schuss von Tami oben rechts ins Eck. Im weiteren Verlauf waren die Baindterinnen insbeson- dere im Mittelfeld hoch überlegen, spielten immer wieder unsere Stürmerinnen geschickt an und erarbeiteten sich so in den ersten 30 Minuten einige hochkarätige Chan- cen durch Viola und Lara. Da diese jedoch nicht genutzt wurden, nutzten die Gegnerinnen ein Missverständnis in der Baindter Hintermannschaft aus und erzielten den überraschenden Ausgleich. Doch die Baindter Frauen lie- ßen sich nicht beirren und nur vier Minuten später folgte die Antwort von Viola, ebenfalls aus 20m, in Form einer herrlichen ‚Bogenlampe‘ über die gegnerische Torfrau hinweg. Doch danach kamen die Grünkrauterinnen stär- ker auf und insbesondere in der zweiten Halbzeit kamen sie einige Male hinter unsere hochstehende Abwehrreihe, doch unsere Torfrau Sarah war stets zur Stelle. Es war nun ein ausgeglichenes Spiel in dem die Baindterinnen noch einige Male die pfeilschnelle Viola auf der Außen- bahn schickten, doch leider wurde fast jede Aktion als Abseits gewertet, so dass nur noch wenige zählbare gute Chancen u.a. durch Ramona und Lisa heraussprangen. Am Ende ein verdienter Sieg, der aufgrund der ausgelas- senen Chancen zum Anfang spannender war als nötig. Es spielten: Sarah Lins (T), Tasja Kränkle, Marina Lutz, Lena Schäfer, Emma Schaumann, Tamara Sperle, Ma- riella Pedrazzoli, Lara Herde, Lisa Meschenmoser, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Lina Bentele. Geglückte Revanche TSV Eschach II - SV Baindt 2:5 (1:3) Am Sonntagmittag reiste der SV Baindt, mit zwei wichti- gen Siegen gegen den SV Haisterkich im Gepäck, nach Eschach und wollte sich dort für die letzte Saison revan- chieren. Denn: in der letzten Partie vor dem corona-be- dingten Abbruch der vergangenen Kreisligasaison verlor der SVB nach einer enttäuschenden Leistung mit 1:2 ge- gen den TSV Eschach II. Trainer Filzinger war für das Spiel wieder zurück an der Seitenlinie und berief seinen Co-Trai- ner Michael Gauder als Torwart in die Startelf, welcher den angeschlagenen Luca Wetzel ersetzte. Für die Urlauber Brugger und Geggier rotierten die Urlaubs-Rückkehrer Saile und Dantona zurück in die erste Elf. Der SVB übernahm ab der ersten Minute die Spielkon- trolle und schnürte die Gäste in der eigenen Hälfte ein. Wie in der vergangenen Woche gegen den SVH, gab es auch in diesem Spiel ein Tor mit großer Aufregung. Nach einer Abseitsstellung passte der Torwart den Ball in die Spielfeldmitte, wobei Dantona den Ball abfing und zur Führung ins leere Tor einschob. Die Eschacher protes- tierten, dass der Pass gar nicht als ausgeführter Freis- toß gedacht war - der Ball war jedoch freigegeben und die Führung hatte dementsprechend Bestand. Die Gäste zeigten jedoch im Anschluss, dass sie auch durch gutes Kombinationsspiel zum Torerfolg kommen können. Nach einem schönen Vertikalpass von Saile auf Dischl, schick- te dieser den startenden Konstantin Knisel auf die Reise. Knisel leiß seinen Vertediger hinter sich und schob in der 13.Minute überlegt zum 0:2 ein. In der Folge schalteten die Baindter einen Gang zurück und wurden nur drei Minuten später, durch einen Kofpballtreffer von Böning, wieder darauf aufmerksam gemacht, mehr zu investieren. Der SVB drückte jetzt auf das dritte Tor und ließ zahlreiche gute Möglichkeiten aus. In der 32.Minute war es dann erneut Knisel, der mit einem schönen Distanzschuss aus halbrechter Position, die Offensivbemühungen der Gäste belohnte. Bis zur Halbzeit hätten die Baindter den Spiel- stand noch deutlich klarer gestalten können, scheiterten jedoch im Falle von Dennis Schimanoswki entweder an der Latte oder im Falle von Lukas Walser an sich selbst. Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 In der zweiten Halbzeit wollte der SVB dann aber nach- legen und endlich für klare Verhältnisse sorgen. In der 50.Minute chippte Saile den Ball sehenswert in den Lauf von Dischl, welcher sich im Zweikampf entscheidend durchsetzte und auf 1:4 stellte. Nur fünf Minuten später war es erneut Dischl, der sich gut über rechts durchsetzte und den Ball in den Strafraum brachte. Dort verlängerte Walser das Leder auf den zweiten Pfosten, wo bereits der mitgelaufene Außenverteidiger Jan Fischer lauerte und eiskalt zum 1:5 einschob. Mit dieser beruhigenden Führung im Rücken verwaltete der SVB bei einsetzendem Regen das Ergebnis ohne Probleme, konnte sich jedoch nicht mehr die Fülle an Großchancen wie in der ersten Halbzeit erspielen. Zehn Minuten vor dem Schlusspfiff gelang den Gastgebern dann noch das 2:5, der zweite Saisonsieg des SVB geriet jedoch nicht mehr in Gefahr. Der SV Baindt startet somit ideal in die neue Saison und konnte gegen beide Teams gewinnen, gegen die man in der letzten Saison noch verloren hatte. Am kommenden Sonntag gilt es nun gegen den unangenehmen Gegner aus Wilhelmsdorf diesen guten Saisonstart zu bestätigen. SV Weingarten II - SV Baindt II 2:1 (0:0) Die zweite Mannschaft des SV Baindts war bereits am Samstagabend zu Gast beim SV Weingarten II, wobei beide Mannschaften zum Favoritenkreis der Kreisliga B2 gehören. Die erste Halbzeit war jedoch ziemlich er- eignisarm und vor allem von abwartenden Aktionen ge- prägt - keines der beiden Teams wollte den ersten Fehler machen. Glück hatten die Gäste, dass der Schiedsrichter nach einem Foul von Kai Kaspar nicht auf Strafstoß für den SVW II entschied. Auch in der zweiten Halbzeit hat- ten die Baindter deutlich mehr Spielanteile, konnten diese jedoch nicht effizient in gefährliche Torchancen umwan- deln. Die erfahreneren Gastgeber gingen hingegen nach einer guten Stunde mit 1:0 in Führung und erhöhten nach 10 Minuten sogar auf 2:0. Die „Zweite“ wurde nach die- sem bitteren Rückstand deutlich offensiver und der ein- gewechselte Julian Keppeler vergab zweimal aussichts- reich vor dem Tor. In der Schlussminute fiel der Ball dann dem aufgerückten Innenverteidiger Patrick Späth vor die Füße, welcher aus kurzer Distanz zum Anschlusstreffer einschob. Die Zeit reichte am Ende aber nicht mehr, um wenigstens noch ein Remis zu erzwingen und so musste man mit einer vermeidbaren Derbyniederlage den Weg zurück nach Baindt antreten. Vorschau: Sonntag, 29.08.21 12.45 Uhr SV Baindt II - FG 2010 WRZ II 15.00 Uhr SV Baindt - FG 2010 WRZ Reitergruppe Baindt 46. Reitturnier in Baindt am 28.-29.08.2021 Am kommenden Wochenende kann nun endlich wieder unser Reitturnier durch- geführt werden. Obwohl das Event nicht in gewohntem Umfang stattfin- den kann, geben wir unser Bestes und freuen uns, Sie auf dem Reitgelände begrüßen zu dürfen. Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. So bleibt die Reitturnierküche nicht kalt und auch an beiden Tagen dürfen wir Ihnen die leckeren selbstgebackenen Kuchen anbieten - gerne auch to go. Bitte beachten Sie, dass auf dem Turniergelände die ak- tuelle Corona Verordnung Baden-Württemberg sowie die 3G-Regelung (geimpft, getestet oder genesen) gilt . Die Kontaktdaten aller Besucher und Teilnehmer werden über die luca-App oder manuell erfasst. So hoffen wir auf ein schönes unfallfreies Turnier bei tro- ckener Witterung. Seien Sie unser Gast und lassen Sie es sich gut gehen. Für unsere Mitglieder: Samstag 28.08. und Sonntag 29.08.2021 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag 30.08.2021 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Blutreitergruppe Nachruf Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ih- ren Reiterkamerad Herrn Anton Elbs Anton Elbs war ein Blutreiter, der dem Hl. Blut von Weingarten und den Öschprozessionen zu Pferd besonders verbunden war. Der Umgang und die Ver- sorgung seiner Pferde sowie die Verbundenheit mit der Schöpfung Gottes waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten. Anton hat mit unserer Blutreitergruppe 48 mal am Blutritt in Weingarten, 42 mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 10 mal am Georgsfest in Bergatreute und 3 mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Goldenen Ehrenme- daille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfrei- tagsgemeinschaft sowie mit der Goldenen Ehren medaille der Stadt Bad Wurzach und dem Wallfahrtsausschuss ausgezeichnet. Anton war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hoch geschätzter Blutreiter kamerad. Für seine Kameradschaft und die Treue zum Hl. Blut wol- len wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Ster- ben zu Gute“. Für die Blutreitergruppe Baindt im August 2021 Georg Steinhauser, Gruppenführer Werner Elbs, Geschäftsführer Basar Baindt Neues vom Basarteam Baindt! Flohmarkt „Rund ums Kind“ 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung im Donaufelsengarten bei Gutenstein Treffpunkt, Sonntag 29. August 2021, 8.30 Uhr Festplatz Weingarten Gehzeit 3,5 - 4,0 Std., 8,5 km, 507 hm, Fahrpreis 12,00 € f. Mitglieder Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Einkehr nach der Wanderung vorgesehen Mittelschwere Wanderung mit gemäßigtem Aufstieg Festes Schuhwerk, Vesper, Getränke und Stöcke werden empfohlen Die Wanderung findet nur bei trockenen Wetter statt Pandemie bedingt erforderliche Anmeldung bei Wanderführer Lothar Rothenbacher, Tel. 07502/7820 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Verdienstmedaille in Silber Unser Präsident Dieter Meschenmoser und unsere Kreis- bereitschaftsleiterin Cornelia Barth hatten bei den Mit- gliederehrungen am 31.07.2021 zwei besondere Ehrun- gen parat: Zwei Mitgliedern unserer Bereitschaftsleitung wurde „in dankbarer Anerkennung für besondere Verdienste um das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Ravensburg“ die Verdienstmedaille in Silber verliehen. Elisabeth Rude (Foto) und Janina von Watzdorf wurden als Dank für ihren tatkräftigen Einsatz rund um das DRK mit dieser besonderen Ehrung ausgezeichnet. Wir danken den beiden auch im Namen unserer Bereit- schaft für ihr unermüdliches Engagement. Elisabeth Rude mit KBLin Cornelia Barth und DRK Prä- sident Dieter Meschenmoser SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg VdK Fluthilfe Spendenaktion für Hochwasserka- tastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Die große Welle der Solidarität zur Unterstützung der Op- fer der Flutkatastrophe, die durch unser Ehrenamt ging, hat uns alle tief berührt und dazu beigetragen, dass der Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz die Spen- denaktion ins Leben berufen hat. Die VdK-Stiftung Ba- den-Württemberg ermöglicht dem Landesverband Ba- den-Württemberg, alle Spenden, die unter dem Betreff „VdK-Fluthilfe“ auf unserem Konto eingehen, zu bündeln und eine große Spendenaktion durchzuführen. Der VdK-Ortsverband Weingarten zögerte nicht lan- ge und hat eine Spende in Höhe von 350 Euro auf das Spendenkonto der VdK-Stiftung Baden-Württemberg für die Fluthilfe überwiesen.Wir wünschen allen Flutop- fern alles Gute. Ihr VdK OV Weingarten - Karin Maucher Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversammlung Alle Mitglieder der DLRG Baienfurt sind zu unserer Jah- reshauptversammlung am Freitag, den 17.09.2021 ab 18:00 Uhr bei den neuen DLRG Vereinsräumen in der Baind- ter-Str. 48/1 in Baindt eingeladen. Bei trockener Witterung werden wir die Veranstaltung im Freien durchführen, um Abstände einzuhalten und ausreichend Frischluft zu ha- ben. Falls wir die Veranstaltung aufgrund schlechter Wit- terung im DLRG-Raum durchführen sollten, müssen alle Anwesende entweder vollständig gegen Corona geimpft, von Corona genesen, oder negativ auf Corona getestet sein. Tagesordnung (verkürzt): 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2021 5. Kassenbericht 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Jahresbericht Jugendleiter 9. Anträge 10. Verschiedenes 11. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 10.09.2021 schriftlich oder per E-Mail bei Rainer Müller eingegangen sein. Herzlichst Eure DLRG OG Baienfurt. Technische Werke Schussental TWS zählt zu führenden Ökostromanbietern Aktuelle Ökostromumfrage bestätigt Trend – Ravensbur- ger Energieunternehmen setzt seit 13 Jahren konsequent auf Ökostrom Dass die Technische Werke Schussental GmbH & Co KG (TWS) bei Ökostrom bundesweit unter den Spitzenreitern ist, bestätigen jetzt die Ergebnisse der 16. Ökostromum- frage des Branchenmagazins „E&M“: Im Ranking der größten Anbieter belegt das Ravensburger Energieunter- nehmen im Segment Geschäftskunden Platz 8 in Deutsch- land – gewertet nach Kundenzahl und Absatzmengen. Insgesamt beziehen derzeit über 19.000 Kundinnen und Kunden der TWS rund 240 Millionen Kilowattstunden grünen Strom. „Wir bieten seit unserem Einstieg in den Stromvertrieb im Jahr 2008 ausschließlich Ökostrom an und sind mittlerweile der führende Anbieter für Ökostrom in der Region Oberschwaben/Bodensee“, erklärt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS, und fügt an: „Das Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 unterscheidet uns von vielen anderen Unternehmen, bei denen Ökostrom mit einem Preisaufschlag extra gebucht werden muss.“ twsNaturstrom trägt das ok-Power Siegel, das als ein führendes Gütesiegel für Ökostrom gilt. „Das Siegel bedeutet, dass unser Ökostrom nicht nur zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammt, son- dern wir die Energiewende mit unseren Investitionen in erneuerbare Energien aktiv und kontinuierlich vorantrei- ben und nicht an Atom- oder Kohlekraftwerken beteiligt sind.“ Der Bereichsleiter bestätigt den in der Umfrage festgestellten Trend: „Der Ökostrommarkt wächst lang- sam, aber stetig. Mehr Dynamik würde guttun, um die Energiewende schneller voranzubringen. Das ist dringend erforderlich, um die globale Erwärmung abzubremsen.“ Erst ein Drittel der Anbieter sind konsequent grün Von den rund 1.100 Stromanbietern in Deutschland sind erst rund 34 Prozent ausschließliche Naturstromversor- ger wie die TWS. Einen weiteren Schub für den Ökostrom erwartet Robert Sommer durch immer mehr Anlagen, die in den nächsten Jahren nach 20 Jahren Betriebszeit aus der Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Ge- setz fallen. „Dadurch steigen in Deutschland die Mengen an regionalem Ökostrom, die nicht mehr über die Börse, sondern von den Anlagenbetreibern direkt vermarktet werden. Diese Zunahme an direkten Lieferverträgen wird noch für viel Bewegung im Ökostrommarkt sorgen.“ TWS bindet Kunden in Ausbau der Eigenstromerzeu- gung aktiv ein Die TWS baut für die Versorgung ihrer Kunden nicht nur die eigene Erzeugung aus erneuerbaren Quellen weiter konsequent aus, sondern hat ihr auch die Möglichkeit gegeben, sich daran aktiv zu beteiligen. Über 1.200 Men- schen haben dies in Form von Genussrechten genutzt. „Wir freuen uns über das große Interesse unserer Kun- dinnen und Kunden an der Energiewende“, erklärt Robert Sommer und ergänzt: „Die direkte Beteiligung ist ein Mo- dul unseres Erfolgs, in Sachen Klimaschutz viel Gewicht auf die Straße zu bringen und im bundesweiten wie re- gionalen Vergleich so gut dazustehen. Und zudem sind unsere Produkte auch preislich durchaus wettbewerbs- fähig – für Privat- wie Gewerbekunden.“ Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen 83,7 Millionen Kilowattstunden Wind- und Solarstrom aus eigenen Erzeugungsanlagen und aus Anlagen an denen die TWS beteiligt ist geerntet und der Umwelt damit rund 43.414 Tonnen Kohlendioxid erspart. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch‘s Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frau- enhaarstrang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Alte Handarbeitstechniken haut- nah erleben – die „Schwäbische Kunkelstube“ zu Gast im Bauernhaus-Museum Am Sonntag, 29. August ist erstmals die „Schwäbische Kunkelstube“ zu Gast im Bauernhaus-Museum. Rund 25 Handarbeiter/innen führen von 11-17 Uhr auf dem Museumsgelände unterschiedliche traditionelle Hand- arbeitstechniken vor und sind gerne zum Plausch mit interessierten Museumsbesucher/innen bereit. Die Besu- chenden können den Damen bei ihren Arbeiten über die Schulter schauen und erhalten dabei vielleicht so manch‘ nützlichen Tipp. Kunkelstuben entstanden zu den Zeiten, als es noch kein Fernsehen, kein Internet und auch keine großen Kaufhäu- ser gab. Spinnen, Klöppeln, Häkeln oder Stricken waren Arbeiten, die die Frauen auf dem Hof vor allem abends und im Winter ausführten, wenn die Feldarbeit ruhte. Die Spinn- oder Kunkelstuben, in den sich die Frauen zur ge- meinsamen Arbeit und zum Plausch regelmäßig trafen, bildeten einen wichtigen Dreh- und Angelpunkt in der dörflichen Gemeinschaft. Hier wurden Neuigkeiten aus- getauscht, Pläne und Intrigen ‚gesponnen‘ und Netzwerke geknüpft. So manche Heirat verdankte ihr Zustandekom- men der Kunkelstube. Die Mitglieder der „Schwäbischen Kunkelstube“ halten diese alte Tradition lebendig – mit monatlichen Treffen, die normalerweise regelmäßig im Schwäbischen Bauern- hofmuseum Illerbeuren stattfinden. „Da ein Treffen von 25 Teilnehmenden in der Pandemie in Illerbeuren platzbe- dingt leider nicht möglich ist, ist es uns ein Anliegen, dem alten Brauch im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg für den Rest dieser Saison eine Heimat zu geben!“, so die Museumsleiterin Tanja Kreutzer: „Das freut uns umso mehr, als es unser Museumsgeschehen belebt und unseren Besuchenden die Möglichkeit gibt, beim sprichwörtlichen „Blick über die Schulter“ und beim Plausch mit den Damen viel Wissenswertes rund um die uralten Kulturtechniken der Handarbeit zu erfahren.“ Jeden letzten Sonntag im Monat werden die Handar- beiterinnen fortan in Wolfegg zu Gast sein. Bei schönem Wetter siedelt sich die Kunkelstube im Bereich vor der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Linde beim „Lädele“ an. Bei schlechtem Wetter finden die Vorführungen in der Stallscheuer Richlisreute statt. Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Islandfreunde und -züchter Oberschwaben e.V. Der IPFZ Oberschwaben e.V. gratuliert Alena Bucher mit ihrem Pferd Sesar frá Hítarnesi ganz herzlich zur Deut- schen Meisterin 2021 in der Geländeprüfung auf der Deutschen Islandpfer- de Jugendmeisterschaft (DJIM) in Kassel. gez. Michaela Bucher Jugendwart IPFZ Oberschwaben Herbstbörse am Samstag 16.10.2021 Sirgensteinhalle Vogt 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Homepage: kleiderboersevogt.beepworld.de Angeboten wird gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung, Damen- und Herrenbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, Kinderski und Skischuhe, „alles was rollt“, gebrauchte Tupperware usw. Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckeren Kuchen (auch zum Mitnehmen) 15% des Verkaufserlöses sind für alle Vogter Kindergärten sowie die Kernzeitbetreuung der Vogter Grundschule bestimmt. Tel. Nummernvergabe für ALLE ab 20.09.2021 Helfen: Jeder Helfer bekommt GARANTIERT eine Nr. und darf am Vorverkauf teilnehmen. Vorverkauf nur für Helfer von 8:30- 9:30 Uhr in der Sirgensteinhalle in Vogt. Helfer bitte melden bei Daniela Leuter, Tel. 0151 15647111 (9-19 Uhr) Verkaufen: max. 50 Teile gesamt, d.h. 45 Teile + 5 Paar Schuhe Kunden -Nr. 01 – 45: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 Kunden-Nr. 46 – 90: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 Damenbekleidung und Umstandsmode, Tupperware: Damen Nr. 501 – 520: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 20 Teile) Damen Nr. 521 – 540: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 20 Teile) Herrenkleidung: max. 10 Teile, keine Schuhe Herren Nr. 901 – 910: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 10 Teile) Herren Nr. 911 – 920: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 10 Teile) Warenannahme: Freitag von 17:00 - 18:30 Uhr Achtung! Samstag KEINE Warenannahme Warenrückgabe: Samstag 16:30 – 17:00 Uhr (nur Kindersachen, Damen und Herren separat) (unter Vorbehalt, aktuelle Infos wg. Corona auf der Homepage) (unter Vorbehalt, aktuelle Infos wg. Corona auf der Home- page) Sirgensteinhalle Vogt, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angeboten wird gut erhaltene Herbst- und Winterbe- kleidung, Damen- und Herrenbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, Kinderski und Skischuhe, „alles was rollt“, gebrauchte Tupperware usw. Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckeren Ku- chen (auch zum Mitnehmen) 15% des Verkaufserlöses sind für alle Vogter Kinder- gärten sowie die Kernzeitbetreuung der Vogter Grund- schule bestimmt. Tel. Nummernvergabe für ALLE ab 20.09.2021 Helfen: Jeder Helfer bekommt GARANTIERT eine Nr. und darf am Vorverkauf teilnehmen. Vorverkauf nur für Helfer von 8:30- 9:30 Uhr in der Sirgensteinhalle in Vogt. Helfer bitte melden bei Daniela Leuter, Tel. 0151 15647111 (9-19 Uhr) Verkaufen: max. 50 Teile gesamt, d.h. 45 Teile + 5 Paar Schuhe (nur Kindersachen, Damen und Herren separat) Kunden -Nr. 01 – 45: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 Kunden-Nr. 46 – 90: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 Damenbekleidung und Umstandsmode, Tupperware: Damen Nr. 501 – 520: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 20 Teile) Damen Nr. 521 – 540: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 20 Teile) Herrenkleidung: max. 10 Teile, keine Schuhe Herren Nr. 901 – 910: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 10 Teile) Herren Nr. 911 – 920: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 10 Teile) Warenannahme: Freitag von 17:00 - 18:30 Uhr Ach- tung! Samstag KEINE Warenannahme Warenrückgabe: Samstag 16:30 – 17:00 Uhr Homepage: kleiderboersevogt.beepworld.de Deutsches Rotes Kreuz Die Bergwacht ist dort, wo kein Fahrzeug mehr hin- kommt Wo die Bergwacht zu finden ist, vermutet man auch hohe Berge. Aber es reichen durchaus prägnante Hügel, Tobel und viel Natur. Von alldem hat die Region Oberschwa- ben-Bodensee zuhauf zu bieten. Gerät in dieser Regi- on jemand in unwegsamem Gelände in eine Notsitua- tion, ist die Bergwacht Ravensburg gefragt, die an den DRK-Kreisverband Ravensburg angegliedert ist. Einige Kameraden berichten über ihre Einsätze, über das Trai- ning und den Zusammenhalt. Interesse an Natur und Technik „Wir sind dort, wo der Rettungsdienst nicht mehr hin- kommt“, sagt Michael Hoferer von der DRK-Bergwacht. Ein ATV-Fahrzeug – eine Art Quad – gehört zu ihrer Aus- stattung und bringt sie möglichst nahe zu entlegenen Einsatzorten. Wer sich bei der Bergwacht engagiert, ist gerne in der Natur und das bei Wind und Wetter. Leiter Markus Mayer schildert die Art der Einsätze: etwa der Sturz eines Mountainbikers im Lauratal, die Rettung eines Waldarbeiters, die Bergung eines Paragliders aus den Bäumen oder die Versorgung eines erschöpften Seniors in einem Tobel. Das ATV lässt sich zum Raupenfahrzeug umbauen: hilfreich zum Beispiel auch im Winter, wenn etwa im Schnee eingeschlossene Autofahrer versorgt werden müssen. Ungefähr einmal im Monat müssen sie zu einem Notfall ausrücken – in der Regel geschieht dies mit bis zu fünf Leuten. Jederzeit mit Rettungswagen, ATV-Fahrzeug und Ret- tungs-Rucksäcken zum Einsatz bereit: vier der 23 Aktiven von der Bergwacht Ravensburg: (v.r.) Michael Hoferer, Markus Mayer (Leiter), Daniel da Silva (stv. Leiter) und Anwärter Daniel Naumann. Regelmäßiges Training und körperliche Fitness „Spätestens wenn man zu viert eine Person mit 80 Kilo- gramm über 500 Meter schleppen muss, dann weiß man, wie anstrengend solche Einsätze sein können“, schildern Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 die Einsatzkräfte. Zumal noch das Gewicht der Trage hinzukommt und das der Rucksäcke mit der technischen und medizinischen Ausstattung, die gut und gerne 20 Kilogramm wiegen. In steilem Gelände, wie dem ausge- prägten Tobelgebiet in Oberschwaben, kann es vorkom- men, dass die Bergwachtler mit Seil sichern müssen: die verunfallte Person und auch sich selbst. Die Kunst des Kletterns ist bei der Bergwacht daher auch in vermeint- lich flacherem Land unentbehrlich und muss in der Aus- bildung gelernt werden. Fit machen sich die Einsatzkräfte durch regelmäßiges Training. „Jeden zweiten Dienstag heißt es: raus in die Natur,“ erklärt Daniel Naumann, einer der Bergwacht-Anwärter. 23 Aktive zählt die Bergwacht Ravensburg derzeit, sieben von ihnen sind teils schon lange ausgebildet. Regelmäßiges Training im unwegsamen Gelände macht die Aktiven von der Bergwacht Ravensburg fit für die schwierigen Einsätze, zu denen sie gerufen werden. Fo- tos: DRK Alle Situationen sind einzigartig Jeder Notfall ist anders. Gemeinsam ist aber allen, dass sie viel Wissen und Übung erfordern. „Die Ausbildung hat die Schwerpunkte Natur, Medizin und Technik“, schildert Daniel da Silva, der stellvertretende Leiter der Bergwacht. „Naturschutz, alpine Gefahren, Orientierung etwa mit dem Kompass gehören zu den Prüfungseinheiten“, ergänzt Naumann. Wer einen Knoten 50 Mal gemacht hat, kann ihn zwar. Für Einsätze unter Stress muss er aber 700 Mal geübt sein. Die Symbolik gilt auch für andere Abläufe. Für die schnelle Erstversorgung ist in unwegsamen und unübersichtlichen Gelände oft instinktives Handeln wich- tig. Blindes Vertrauen und absolute Verlässlichkeit sind unerlässlich. Aus Naturschutz entstanden Die Bergwacht ist ursprünglich aus dem Naturschutz geboren. Der Hintergrund war, Edelweiß und Co vor den zunehmenden Wanderern zu schützen. Mayer und seine Kameraden bewundern die DRK-Senioren für ihr umfas- sendes Wissen von Naturzusammenhängen. Die Senio- ren waren es auch, die die Hütte in Ebnit in Vorarlberg im Jahre 1957 aufgebaut haben. Sie dient als Trainingsheim, aber auch als DRK-Erholungsheim. Bei aller Passion sind Einsätze, die Totenbergungen miteinschließen können, auch belastend. Zusammen mit dem Training erfordern sie einen sehr hohen Zeitaufwand: Allein Leiter Markus Mayer kommt auf 1500 bis 1700 ehrenamtliche Stunden pro Jahr. Neben Beruf und Familie wohlbemerkt. Erho- lung aber auch die Pflege der Kameradschaft in einer schöngelegenen Hütte mitten in der alpinen Natur sind zwischendurch also willkommen. Informationen DRK-Bergwacht: Die Ausbildung bei der DRK-Bergwacht dauert zwei bis drei Jahre. Die Ausbildung teilt sich in mehrere Bereiche (u. a. Bergrettung Sommer, Bergrettung Winter, Höhen- rettung, Luftrettung). Präsidentin Elvira Menzer-Haasis LSV Baden-Württemberg e. V. / Fritz-Walter-Weg 19 / 70372 Stuttgart Im Juli 2021 Landessportverband Baden-Württemberg e. V. Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart Tel. 0711 / 20 70 49 850 Fax 0711 / 20 70 49 878 m.migl@lsvbw.de www.lsvbw.de BW Bank IBAN DE02 6005 0101 0001 2736 30 BIC SOLADEST600 VR 3310 Amtsgericht Stuttgart Steuer-Nr. 99059/04169 Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Freunde des Sports in Baden-Württemberg, nach einer langen Zeit des Stillstands kann mittlerweile wieder Sport im Verein stattfinden; nach einer Zeit, in der Sport nur allein, individuell stattfinden konnte, ist die Rückkehr zum Vereinssport endlich wieder möglich. Es ist noch längst nicht alles, wie es war. Dennoch bin ich froh über den Status Quo und zuversichtlich, was die nahe und ferne Zukunft angeht: Der organisierte Sport trägt viel dazu bei, dass wir alle gemeinsam den Weg zu einer neuen Normalität mit allen Möglichkeiten finden. Für passionierte Vereinssportler:innen steht eines längst fest: Sport im Verein ist so viel mehr als reines Sporttreiben. Sport im Verein bietet Heimat. Sport im Verein steht für Gemeinschaft und Vielfalt – für jene Gemeinschaft, die wir alle so lange schmerzlich vermissten. Unser Bundesland mit all seinen Sportstätten und Landschaften bietet dem Sport, der Sportgemeinschaft eine Heimat. Wie vielfältig die baden-württembergische Sportvereinslandschaft ist, wie vielfältig Vereinssport ist, wie vielfältig Vereinssportler:innen sind – das zeigt der organisierte Sport. Diese Vielfalt möchten wir mit dem neuen Impuls, der „Tour de Vielfalt“, aufgreifen. In allen Ecken des Landes; an Land, in der Luft und im Wasser; indoor und outdoor; mit oder ohne Ball und Co.; auf Rädern oder den Händen; alleine oder im Team; Jung und Alt; Menschen verschiedenster Geschlechter und Herkünfte; im Breiten- oder Leistungssport; mit und ohne Handicap – unser gemeinsames Sportangebot ist vielfältig und bietet jedem Menschen Möglichkeiten, ein Teil der Sport-Familie Baden-Württembergs zu sein. Diese Sport-Familie stiftet Zusammenhalt und gibt Vielfalt einen Raum. Sie, die Vereine, sind die Anlaufstelle, Sie sind das Herz dieser baden-württembergischen Sport-Familie. Heute möchte ich Sie dazu aufrufen, mit uns gemeinsam die Vielfalt des organisierten Sports im Lande zu weiterzutragen und alle Menschen dazu einzuladen, Teil davon zu werden. Gemeinsames Sporttreiben ist so viel mehr als „schneller, höher, stärker - gemeinsam“. Gemeinsames Sporttreiben bietet Raum für soziale Kontakte, für den persönlichen Austausch, für das Schaffen eines Wir- Gefühls, für Heimat! Nutzen Sie in Ihrem Verein die Bilder, den Film „Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft“ und die zugehörigen Materialien. Bringen Sie Ihr eigenes Logo ein und werden Sie Teil der Kampagne. Teilen Sie das Video und alles Weitere auf Ihren Kanälen und helfen Sie uns dabei, die Botschaft in alle Ecken unseres Bundeslandes zu tragen. An die Vertreter:innen des organisierten Vereins- und Verbandssports in Baden-Württemberg Landessportverband Baden-Württemberg Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Freunde des Sports in Baden-Württemberg, nach einer langen Zeit des Stillstands kann mittlerwei- le wieder Sport im Verein stattfinden; nach einer Zeit, in der Sport nur allein, individuell stattfinden konnte, ist die Rückkehr zum Vereinssport endlich wieder möglich. Es ist noch längst nicht alles, wie es war. Dennoch bin ich froh über den Status Quo und zuversichtlich, was die nahe und ferne Zukunft angeht: Der organisierte Sport trägt viel dazu bei, dass wir alle gemeinsam den Weg zu einer neuen Normalität mit allen Möglichkeiten finden. Für passionierte Vereinssportler:innen steht eines längst fest: Sport im Verein ist so viel mehr als reines Sporttrei- ben. Sport im Verein bietet Heimat. Sport im Verein steht für Gemeinschaft und Vielfalt – für jene Gemeinschaft, die wir alle so lange schmerzlich vermissten. Unser Bundes- land mit all seinen Sportstätten und Landschaften bietet dem Sport, der Sportgemeinschaft eine Heimat. Wie vielfältig die baden-württembergische Sportver- einslandschaft ist, wie vielfältig Vereinssport ist, wie viel- fältig Vereinssportler:innen sind – das zeigt der organi- sierte Sport. Diese Vielfalt möchten wir mit dem neuen Impuls, der „Tour de Vielfalt“, aufgreifen. In allen Ecken des Landes; an Land, in der Luft und im Wasser; indoor und outdoor; mit oder ohne Ball und Co.; auf Rädern oder den Händen; alleine oder im Team; Jung und Alt; Menschen verschiedenster Geschlechter und Herkünfte; im Breiten- oder Leistungssport; mit und ohne Handicap – unser gemeinsames Sportangebot ist vielfältig und bie- tet jedem Menschen Möglichkeiten, ein Teil der Sport-Fa- milie Baden-Württembergs zu sein. Diese Sport-Familie stiftet Zusammenhalt und gibt Vielfalt einen Raum. Sie, die Vereine, sind die Anlaufstelle, Sie sind das Herz dieser baden-württembergischen Sport-Familie. Heute möchte ich Sie dazu aufrufen, mit uns gemeinsam die Vielfalt des organisierten Sports im Lande zu weiter- zutragen und alle Menschen dazu einzuladen, Teil davon zu werden. Gemeinsames Sporttreiben ist so viel mehr als „schneller, höher, stärker - gemeinsam“. Gemeinsames Sporttreiben bietet Raum für soziale Kontakte, für den persönlichen Austausch, für das Schaffen eines WirGe- fühls, für Heimat! Nutzen Sie in Ihrem Verein die Bilder, den Film „Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft“ und die zugehörigen Materialien. Bringen Sie Ihr eigenes Logo ein und werden Sie Teil der Kampagne. Teilen Sie das Vi- deo und alles Weitere auf Ihren Kanälen und helfen Sie uns dabei, die Botschaft in alle Ecken unseres Bundes- landes zu tragen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, gerade jetzt Wort wörtlich mobil zu machen, die Baden-Württemberger:in- nen gemeinsam mit Ihnen, den Sportvereinen, in Bewe- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 gung zu bringen. Die Rückkehr zum Sport und in die Ver- eine; die Begeisterung für gemeinsames Sporttreiben als unser gemeinsames Anliegen stehen dabei im Fokus. Sie, die Sportvereine, sind die Anlaufstelle für Sport, Ge- sundheit und Gemeinschaft. Lassen Sie uns gemeinsam zum Sporteln einladen; lassen Sie uns gemeinsam mög- lichst viele Menschen erreichen, sie motivieren, Teil der Sport-Familie des Landes zu sein. Alle Informationen zur Kampagne „Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft“, das Video und weiteres Material finden Sie unter www.lsvbw.de/tourdevielfalt. Für Rückfragen zum Projekt steht Ihnen Patrik Zimmer- mann, Leitung Kommunikation & Digitalisierung, gerne unter der Telefonnummer 0711/207049 853 oder per Mail unter p.zimmermann@lsvbw.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Abzocke mit falscher Forderung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor fal- schen Inkassoschreiben, die derzeit vermehrt im Umlauf sind • Mit einem falschen Inkassoschreiben versucht die Firma EU Forderungs AG Verbraucherinnen und Verbraucher abzuzocken • Aktuell sind Schreiben mit angeblichen Forderungen aus einem Vertrag mit „EUROWIN-24 EUROJACKPOT 6/24“ im Umlauf • Betroffene sollten auf das Schreiben nicht reagieren, sondern Anzeige bei der Polizei stellen Falsche und betrügerische Inkassoschreiben sind ein Dauerbrenner. Derzeit gibt es vermehrt Beschwerden über die Firma EU Forderungs AG. Sie verschickt Brie- fe, in denen sie 270 Euro für ein angebliches Glücks- spiel-Abo fordert – garniert mit Drohungen und Angst- mache, falls die Angeschriebenen nicht zahlen. Doch: Weder die Firma noch das Glücksspiel-Abo existieren. Ein klarer Fall von betrügerischer Abzocke. „Viele Punkte zeigen, dass es sich bei dem Schreiben der EU Forderungs AG um ein falsches Inkassoschreiben handelt“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Neben dem griechischen oder pol- nischen Bankkonto, auf das die Forderung überwiesen werden soll, weisen die krude Aufstellung der Verbind- lichkeiten, Rechtschreibfehler und fehlende Pflichtan- gaben auf die Fälschung hin. Auch existieren weder die Inkasso-Firma noch der Glücksspielanbieter unter den genannten Adressen, die behaupteten Verträge wur- den nie abgeschlossen. „Doch die Drohung mit Mahnbe- scheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung verunsichert die Angeschriebenen stark“, weiß Buttler. Hinzu kommt: Die Inkasso-Firma täuscht durch die Verwendung eines entsprechenden Logos des Bundes deutscher Inkasso Unternehmen eine Seriosität vor, die so nicht gegeben ist. „Das zeigt deutlich, dass man sich auf Siegel und Labels nicht verlassen kann“, so der Experte. Weitere Datensammlung statt hilfe Besonders perfide ist die zweite Seite des Anschreibens: Dort wird mit einem Kündigungsformular Hilfe bei der Kündigung des angeblichen Abonnements versprochen. „Tatsächlich will der Anbieter so nur an weitere Daten wie Telefonnummer, E-Mail und IBAN der Angeschrie- benen kommen“, ist sich Buttler sicher. „Besonders die Telefonnummer bietet wieder neue Wege für weitere Abzock-Maschen.“ Er rät allen, die solche Schreiben in ihrem Briefkasten fin- den, diese zu ignorieren und nicht auf Zahlungsaufforde- rungen zu reagieren. Da es sich um einen Betrugsversuch handelt, können Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellen, dies geht auch online über die Internetwache: ht- tps://www.polizei-bw.de/internetwache/ Links: • www.vz-bw.de/inkasso-check: Mit dem Inkasso-Tool der Verbraucherzentralen können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob eine Forderung berechtigt oder unberechtigt ist. • www.rechtsdienstleistungsregister.de/: Über diese Seite finden Sie heraus, ob ein Inkasso-Büro in Deutschland zugelassen ist. Wird eine Firma dort nicht aufgelistet, darf der Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Hohes Ordnungsgeld für untergeschobene Versiche- rung Landgericht Limburg verhängt Ordnungsgeld gegen Ver- sicherungsanbieter F.A.S.I. • Verbraucher:innen wurde nach Abschluss eines Zeit- schriftenabos eine kostenlose Testmitgliedschaft bei der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH untergeschoben. • Die Testmitgliedschaft verlängerte sich nach drei Mona- ten jedoch automatisch in ein kostenpflichtiges Schutz- paket, wenn Verbraucher:innen nicht aktiv kündigten. Das ist rechtswidrig. • Trotz eines Gerichtsurteils versuchte der Anbieter wei- terhin, Verbraucher:innen die unerwünschten Verträge unterzujubeln Das LG Limburg a.d.Lahn hatte F.A.S.I schon einmal un- tersagt, Verbraucher:innen unaufgefordert ein kosten- loses Testangebot zu unterbreiten, das sich nach der Probephase automatisch und kostenpflichtig verlängert. Im Kern ist das Angebot eine Art Versicherung. Da das Unternehmen sich nicht daran hielt und nach Schlupflö- chern suchte, das Urteil zu umgehen, stellte die Verbrau- cherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich den Antrag, ein Ordnungsgeld festzusetzen. Das LG Limburg setzte dieses auf 50.000 Euro hoch. Ob die Firma einsichtig ist, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. „Wer etwas geschenkt bekommt, möchte nicht erst kün- digen müssen, damit das Geschenk nicht kostenpflich- tig wird. Und er muss es auch nicht,“ sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Doch genau darüber erreichten die Verbraucherzentrale Be- schwerden, die Grundlage des erneuten Urteils waren: Nach Abschluss eines Zeitschriftenabonnements wurden die Betroffenen von einer „Qualitätskontrolle“ angerufen. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde ihnen dann mitge- teilt, dass sie als Dankeschön eine dreimonatige kosten- lose Testmitgliedschaft zu einer „Auslandsreise Kranken- und Rückholversicherung“ und weitere Infos dazu per Post von einem Kooperationspartner erhielten. In den besagten Schreiben wurde die dreimonatige kos- tenlose Testmitgliedschaft bestätigt. Nach Ablauf der Testphase müssten Verbraucher:innen jedoch aktiv kün- digen. Andernfalls hätte sich die kostenlose Mitgliedschaft automatisch kostenpflichtig verlängert, ein Schutzpaket für 89 Euro pro Jahre. „Und das für eine Absicherung, de- ren Bedarf vom Anbieter gar nicht ermittelt worden ist und den die Betroffenen oftmals gar nicht benötigten,“ sagt Grieble. Der Fall zeige, so Grieble weiter, dass Versi- Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 cherungen nur durch Fachleute und nicht nebenher mit einem Zeitschriftenabo vertrieben werden sollten. ANBIETER UNEINSICHTIG Das Vorgehen des Anbieters ist nicht neu. Die Verbrau- cherzentrale ging bereits wegen einer ähnlichen Masche gegen F.A.S.I. vor. „Doch der Anbieter änderte sein Ver- halten nur geringfügig und wollte so weiter Geschäfte machen,“ sagt Grieble. Die Überprüfung durch die Ver- braucherzentrale ergab, dass dieses Vorgehen weiterhin rechtswidrig ist und gegen das bestehende Urteil verstößt. Die Verbraucherzentrale beantragte daraufhin, ein Ord- nungsgeld festzusetzen. Das Landgericht Limburg gab ihr Recht und setzte das Ordnungsgeld auf 50.000 Euro hinauf (Az. 5O 30/16). Grieble ist mit dem Beschluss zu- frieden: „Wir hoffen, dass dem Treiben nun endlich ein Ende gesetzt wird.“ Die Verbraucherzentrale wird das Unternehmen aber auch weiter genau im Auge behalten. Verbraucher:innen, die von F.A.S.I. unerwünschte Versiche- rungen und Testmitgliedschaften erhalten, können dies der Verbraucherzentrale melden. Landkreis fördert Einführung eines Mehrwegsystems für die Gastronomie Im Rahmen seiner Abfallvermeidungsstrategie unter- stützt der Landkreis Ravensburg die Gastronomie bei der Einführung eines einheitlichen Mehrwegsystems. So soll Essen zum Mitnehmen künftig vermehrt auch in wie- derverwendbaren Pfandbehältern angeboten werden. Gastronomen, die teilnehmen, erhalten vom Landkreis Ravensburg eine Förderung. Um möglichst ein landkreis- weites Pfandsystem zu etablieren, wurde ein Systeman- bieter ausgewählt. So soll sichergestellt werden, dass die Behälter auch in anderen teilnehmenden Restau- rants wieder abgegeben werden können. Dazu wurde im Vorfeld eine Umfrage unter regionalen Gastronomen durchgeführt. Interessierte Gastronomen, Metzger oder Bäcker kön- nen die Förderung bis zum 31.12.2021 für ihre Lokalität im Landkreis Ravensburg beantragen. Weitere Informatio- nen sowie der Förderantrag können unter www.rv.de in der Rubrik Abfallvermeidung abgerufen werden. Die Einführung eines Mehrwegsystems für die Gastro- nomie im Landkreis Ravensburg ist eine Maßnahme der Abfallvermeidungsstrategie, die der Kreistag im Jahr 2020 beschlossen hatte. Ab dem Jahr 2023 muss Essen zum Mitnehmen laut Bun- desverpackungsgesetz auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. So sollen weniger Einwegverpackun- gen verwendet und damit Abfall vermieden werden. Man gönnt sich ja sonst nichts! Gärten in Deutschland und anderswo Die Ausstellung ist vom 10. August bis 11. September 2021 in der Bibliothek am Bildungszentrum Markdorf zu sehen. „Wenn Du einen Garten und eine Bibliothek hast, wird es dir an nichts fehlen.“ (Marcus Tullius Cicero, 106 v. Chr. – 43 v. Chr.) Gärten in Deutschland sind so vielfältig wie ihre Besitze- rinnen und Besitzer, ob Bauerngarten auf dem Land, be- grünte Dachterrasse in der Stadt, klassischer englischer Landhausgarten, Urban Gardening oder Kräutergarten für den täglichen Gebrauch. Für die Einen ist er Entspan- nung pur, für die Anderen Fitnessprogramm, für ande- re ist er Ausdruck nachhaltiger Lebensform aber auch Livestyle oder Statussymbol. Groß geschrieben wird bei allen Gartenliebhabern die Freude an der Natur und der Spaßfaktor. Dabei ist es nachrangig, ob man die Bäume einer Streuobstwiese auf der Schwäbischen Alb in Form bringt oder akkurat eine Rabatte voller Blumen pflegt oder einfach nur Gemüse auf dem Hochhausbalkon zum Gedeihen bringt. Zur Inspiration und als Anregung für die eigene Garten- gestaltung präsentiert das Regierungspräsidium Tübin- gen – Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen eine Ausstellung mit 45 Bildbänden und Büchern für Garten- freunde und für die, die es werden wollen. Die Ausstellung gibt dabei einen subjektiven Einblick in die schönsten Gärten - nicht nur in Deutschland. So vielfältig wie ein Garten mit seinen Pflanzen, Sträu- chern und Bäumen sind auch die Bildbände der Ausstel- lung. Interessierte können die Ausstellung vom 10. August bis zum 11. September 2021 in der Bibliothek am Bildungs- zentrum Markdorf zu den bekannten Öffnungszeiten be- suchen. Der genaue Terminplan mit den Stationen der Ausstellung ist bei „Aktuelles“ unter der Adresse www.rt.fachstelle.bib- bw.de zu finden. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Mit der Rente ins Ausland 116.202 Renten hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg im Jahr 2020 an Personen gezahlt, die im Ausland wohnen. Davon gingen rund 90.300 Renten an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Griechenland. 22.338 Renten wurden in die Schweiz überwiesen. Überweisungen nach Südafrika (645), Thailand (547) und die USA (178) bilden die Plätze 3 bis 5 bei den Auslandsüberweisungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Verbindungsstelle für Griechenland, Zypern, Liechten- stein und die Schweiz Dass die DRV Baden-Württemberg so vielen Menschen in Griechenland und in der Schweiz ihre Rente überweist, kommt nicht von ungefähr: Der südwestdeutsche Ren- tenversicherungsträger ist innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung die Verbindungsstelle für Griechen- land, Zypern, Liechtenstein und die Schweiz. Sie betreut damit Personen, die entweder dort wohnen und zusätzlich Beiträge in Deutschland geleistet haben oder Personen, die aktuell in Deutschland wohnen und in einem der vier Länder Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt haben. Zusätzlich beantwortet die Verbindungsstelle alle Fragen rund um das Abkommensrecht und unterstützt bei der Rentenantragstellung. Gut abgesichert im Ausland In einer globalisierten Welt arbeiten nicht nur mehr Men- schen im Ausland, auch immer mehr Rentner leben dort. Ein wichtiger Grund dafür ist, die gute soziale Absicherung, vor allem innerhalb Europas. Wer nämlich in ein EU-Land umzieht oder in einen Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, erhält die deutsche Rente auch im Ausland in voller Höhe. Dennoch sollten sich alle Personen, die als Rentnerin oder Rentner ins Aus- land ziehen wollen, zuvor bei der DRV beraten lassen, um sich über mögliche Auswirkungen auf die Rente sowie auf die Kranken- und Pflegeversicherung zu informieren. Über Auswirkungen auf die Steuerpflicht beraten Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 NACHRUF Mit großer Trauer mussten wir erfahren, dass unsere ehemalige Mitarbeiterin,Frau Maria Hirschmann,nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist. Frau Hirschmann war 46 Jahre lang als Reinigungskraft in der Gemeinde Ummen- dorf beschäftigt. Wir haben sie stets als einen freundlichen, hilfsbereiten und liebens- werten Menschen kennen und schätzen gelernt und konnten uns auf ihren Einsatz und die Loyalität verlassen. Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. Wir werden ihr Andenken in Ehren halten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Ummendorf und den Gemein-Klaus B. Reichert NACHRUF Mit großer Trauer mussten wir erfahren, dass unsere ehemalige Mitarbeiterin, Frau Maria Hirschmann, nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist. Frau Hirschmann war 46 Jahre lang als Reinigungs- kraft in der Gemeinde Ummendorf beschäftigt. Wir haben sie stets als einen freundlichen, hilfsbereiten und liebenswerten Menschen kennen und schätzen gelernt und konnten uns auf ihren Einsatz und die Loyalität verlassen. Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. Wir werden ihr Andenken in Ehren halten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Ummendorf und den Gemeinderat Klaus B. Reichert Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet Seit Montag, 28.06.2021 ist das Rathaus wieder zu den ge- wohnten Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist daher nicht mehr zwingend erfor- derlich. Bitte beachten Sie, dass sich unserer Mitarbeiter noch teilweise im Homeoffice befinden. Daher kann eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll sein. Bitte halten Sie sich beim Betreten des Rathauses an die all- gemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend. Unsere Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag - Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr14.00 Uhr - 18.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Corona-Teststelle Ummendorf Nachdem die Inzidenz endlich auch im Landkreis Biberach niedrig ist und damit ebenso der Bedarf für einen Testnach- weis, werden ab Juli die Testzeiten der kommunalen Teststel- le in der Bachstraße reduziert. Im Juli wird deshalb nur noch freitags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr getestet, die Testung am Dienstag fällt weg. Die Anmeldung erfolgt weiterhin über unsere Homepage www.ummendorf.de, oder über die Han- dynummer der Teststelle 0170/7434419 (nur freitags zwischen 17.00 Uhr und 19.00 Uhr besetzt). Kurzentschlossene können aber auch einfach direkt vorbeikommen. Schäden in der Gemeinde / Meldung der Schäden Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein erstes Schadensbild zeigt uns, dass wir als Kommune Schäden beseitigen müssen, die nach ersten Schätzungen vermutlich 500.000 € überschreiten. Da die Bergstraße nun in wenigen Jahren zum dritten Mal überschwemmt wurde, werden wir versuchen, diesen Bereich erneut zu untersuchen. Die bislang ermittelten Schäden in unserer Gemeinde sind wie folgt gelistet: 1. Radweg Mühlbergle (oberhalb Bolzplatz) ausgeschwemmt. 2. Feldweg hinter den Gebäuden Richard-Wagner-Straße links von der Bergstraße voller Schlamm. 3. Gemeindeverbindungsweg Buschhorn - Möselsberg - Bankett stark beschädigt. 4. Fuchsweg (Fischbach) ausgeschwemmt. Einlaufbauwerk an der Landesstraße läuft über. 5. Schmiegraben (An der Pappelreihe in Richtung Schweinhau- sen vor dem Hof Steigmiller). Feldweg zerstört. Die Siche- rung des Bahngleises muss unverzüglich überprüft werden. 6. Parkplatz Friedhof Ummendorf tiefe Ausschwemmungen. 7. Schlammfang Mittelbucher Straße und Kesseltal gestern bereits gereinigt. 8. Unterführung und Parkplatz Jordanbad - Schlamm 9. Wasen (jenseits der B 312) Bankett stark beschädigt. 10. Graben Hatzenmähdle (beim Hof Bollin) zum Reichenbach muss gereinigt werden. 11. Tiefental Fischbach: Waldweg an drei Stellen ausge- schwemmt. Fußweg über den Bach zerstört. 65. Jahrgang Freitag, den 2. Juli 2021 Nummer 26 56. Jahrgang | Donnerstag, den 1. Juli 2021 | Nr. 26 AMTSBLATT der GEMEINDE BODNEGG Stationengottesdienst und Kunstinstallation ! Evangelische Kirche Atzenweiler Sonntag, 4. Juli 2021, 10.00 – 13.00 Uhr Herzliche Einladung an alle Gemeindeglieder und Interessierte (vgl: Kirchliche Nachrichten, Evangelische Kirchengemeinde Atzenweiler-Vogt) Einsehen der Jagdsatzung In der Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ai- lingen-Raderach am 10.07.2019 wurde die vorgestellte Jagdsatzung verabschiedet. Diese wurde zwischenzeitlich vom Kreis- jagdamt genehmigt und kann nun bei der Ortsverwaltung Ailingen, Zimmer 5 im EG eingesehen werden. Unsere Jubilare Goldene Hochzeit Am Freitag, 20. November feiern die Eheleute Helga Maria Giray geb. Maierhofer und Johann Baptist Giray ihre Goldene Hochzeit. Wir gratulieren dem Jubelpaar sehr herzlich und wünschen ihm noch viele gemeinsame Jahre bei guter Gesundheit. Seniorentreff Ailingen Liebe Senioren! Aufgrund der aktuellen Corona-Bestim- mungen ist der Seniorentreff im November geschlossen. Alle angekündigten Veran- staltungen entfallen und auch die Cafeteria hat nicht geöffnet. Bleiben Sie gesund! Ailinger Ortsnachrichten Freitag, den 13. November 2020 Nummer 46 Ailingen aktuell Absage der Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag In diesem Jahr müssen aufgrund der aktuellen Einschränkungen leider auch die Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag ausfallen. Somit wird es keine öffentlichen Kranzniederlegung in Berg und Ailingen geben. Aber auch ohne öf- fentliche Gedenkfeiern ist am 15.11.2020 Volkstrauertag. Daher findet auch der ökumenische Gottesdienst zum Volkstrauertag um 10 Uhr in der katholischen Kirche St. Johannes in Ailingen unter den geltenden Hygienebestimmungen statt. Um das Andenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Völker und Nationen zu wahren, werden an diesem Tag außerdem sowohl in Berg als auch in Ailingen Kränze niedergelegt. Dies allerdings nichtöffentlich, im allerkleinsten Kreis und ohne vorherige Bekanntgabe der Uhrzeit. Somit haben alle Interessierten die Möglichkeit, die Ehrenmäler zu einem späteren Zeitpunkt einzeln oder in coronakonformen Kleingruppen aufzusuchen, um der Opfer zu gedenken. www.friedrichshafen.de/baugrundstück-ittenhausen. Neubaugebiet „Ittenhausen-Nord“: Bewerbungsfrist endet am 18. November Die Bewerbungsfrist für die Bauplätze im Neubaugebiet Ittenhausen-Nord läuft noch bis Mittwoch, 18. November 2020, 24 Uhr. Wer Interesse an einem der Bauplätze hat, muss bis zum Bewerbungsschluss seine Bewerbung einreichen. Die Stadt Friedrichshafen bietet im Neubaugebiet Ittenhausen-Nord 16 Bauplätze an. Die Grundstücke haben Flächen zwischen 243 und 593 Quadratmetern und werden mit der Verpflichtung zum Selbstbezug zur Bebauung mit Einfamilienhäu- sern oder Doppelhaushälften vergeben. Zwölf Bauplätze davon sind mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebaubar, vier Bauplätze mit je einer Doppelhaus- hälfte. Das Baugebiet liegt zwischen der Straße Alter Weinberg und der Teuringer Straße. Weitere Informationen zum Baugebiet, zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpartner sind online unter www.friedrichshafen.de/baugrundstück-itten- hausen zu finden. Ailinger Ortsnachrichten Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! 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Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 6 SlnfnSlnfn Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von Ihrem Gründungs- und Ehrenmitglied Anton „Done” Elbs welcher am 26.07.2021 im Alter von 69 Jahren verstorben ist. Seit der Vereinsgründung 1994 unterstützte Anton fortdau- ernd und in besonderem Maße den Verein. 2019 wurde er daher zum Ehrenmitglied der Reitergruppe Baindt e.V. ernannt. Wir nehmen Abschied von einem vertrauensvollen, kamerad- schaftlichen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Reitergruppe Baindt e.V. Wir suchen eine Medizinische Fachangestellte in Voll-/Teilzeit. Hausärztlich-internistische Praxis. Dr. med. Carsten Tschechne Karlstraße 12, 88250 Weingarten tschechne@t-online.de Telefon 0751/42115 Langenenslingen, 23.08.2021 „Hast Du Angst vor dem Tod?“ fragte der kleine Prinz die Rose. Darauf antwortete sie: „Aber nein. Ich habe doch gelebt, ich habe geblüht und meine Kräfte eingesetzt so viel ich konnte. Und Liebe, tausendfach verschenkt, kehrt wieder zurück zu dem, der sie gegeben. So will ich warten auf das neue Leben und ohne Angst und Verzagen verblühen.“ (Antoine de Saint-Exupéry) Völlig überraschend verstarb am 16.08.2021 Hermann Sprengnether *21.07.1949 Für immer in unseren Herzen Deine Tochter und Ehegatte Deine Enkel und Ur-Enkelin Deine Weggefährtin Deine Brüder und Anverwandte GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE TRAUERANZEIGEN NACHRUFE Denken Sie besonders im Sommer daran, genügend zu trinken! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de www.bestattungen-wohlschiess.de „Alternative Bestattungsformen“ Die Almwiese. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Waldseer Str. 41 88364 Wolfegg-Alttann Tel.: 07527/4104 Fax 4844 www.schreiner-lang.de In Sachen HOLZ wissen wir wo´s LANG geht! 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            Zuletzt geändert: 26.08.2021
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            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.202 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Anlieger aus der Benzstraße erkundigt sich, wie die Gemeindeverwaltung Baindt die eingegangenen Einsprüche von Bewohnern zum Bebauungsplan Bühl behandelt. Bürgermeisterin Rürup verweist auf den Tagesordnungspunkt 6 dieser Gemeinderatssitzung. Hier werden die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken ausführlich erörtert. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Oktober 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainzidenz Die Coronainzidenz im Landkreis Ravensburg liegt derzeit bei 296,6. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 41 infizierte Personen. b) Sitzung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Die Sitzung des GMS findet am 02.12.2021 statt. Auf der Tagesordnung stehen Informationen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Teiländerung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle und der Haushalt 2022. c) Gemeinsame Infoveranstaltung Es findet eine gemeinsame Infoveranstaltung der GMS-Gemeinderäte im Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten, voraussichtlich im Frühjahr 2022, statt. Es gibt dann Informationen zum Flächennutzungsplan, zum Landschaftsplan sowie zu den Inhalten des Regionalplans. d) Flüchtlinge Es kommen wieder mehr Geflüchtete in den Landkreis Ravensburg. Die Unterkünfte in der Gemeinde Baindt sind nahezu ausgelastet. Viele Flüchtlinge kommen aus Weißrussland und Afghanistan. e) Ausbau der Sirenen Da der Aufwand nach Einschätzung der Verwaltung nicht in Relation zum daraus resultierenden Vorteil steht, nimmt die Gemeinde Baindt aktuell vom Ausbau der Sirenen Abstand. Die Tendenz in der Gemeinde Baindt geht eher zu einer mobilen Sirene. Der Landkreis Ravensburg beschafft solche mobilen Sirenen und die Gemeindeverwaltung schaut sich diese zunächst an. f) Auslieferung Gelbe Tonne Die Gelben Tonnen werden voraussichtlich dieser Woche verteilt. Der Wertstoffhof in Baindt bleibt im Übergangsjahr 2022 mit den jetzigen Öffnungszeiten bestehen. Im Sommer 2022 wird dann überlegt, wie es mit diesem Standort weitergeht. g) Biosphärengebiet Im Koalitionsvertrag der grün/schwarzen Landesregierung von Baden- Württemberg ist die Etablierung eines Biosphärengebietes (oberschwäbisches Moor- und Hügelland) verankert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren vor 2 Wochen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb um sich mit Akteuren vor Ort auszutauschen und sich zu informieren. In einem nächsten Schritt wird man auf die Landwirte zugehen, dass sich diese ebenfalls ein Bild vom Nutzen eines Biosphärengebiets machen können. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan " Fischerareal" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungskonzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abgeklärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es war deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wurde. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.07.2021 wurden mit Anschreiben vom 05.08.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 10.09.2021 aufgefordert. Der Öffentlichkeit wurde vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 21.10.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen einer Festsetzung sowie der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 wurden mit Anschreiben vom 28.07.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 03.09.2021aufgefordert. Der Öffentlichkeit wurde vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.10.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 07.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebauungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fassnacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegangen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden Anregungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.08.2021 zu eigen. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 20.10.2021. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 20.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. TOP 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Die Unterlagen wurden am 01.09.2021 auf die Vergabeplattform gestellt. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Architektenleistungen festgelegt. Voraussichtlich Leistungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungsplanung + Ausführungsplanung), LPH 6-8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 01.10.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist hat lediglich das Architekturbüro mlw ein Angebot abgegeben. Aufgrund der konstruktiven und guten Zusammenarbeit beim bisherigen Projekt Sanierung Klosterwiesenschule schlägt die Verwaltung die Vergabe der Architektenleistungen LPH 4+5 an das Architekturbüro mlw vor. Beschluss: Die Architektenleistungen Leistungsphase 4 und 5 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben. TOP 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung und Beklebung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Fahrzeug ersetzt das Löschgruppenfahrzeug 16/12 aus dem Jahr 1992. Das bald 30 Jahre alte Löschfahrzeug ist gut gepflegt. Das LF 16/12 ist das erste Fahrzeug bei Bränden und erstes Fahrzeug bei THL + Türenöffnungen, einziges Allradfahrzeug mit 1.600 l Löschwasser und Schiebleiter. Bereits 2005 musste eine Renovierung mit Rostbeseitigung vorgenommen werden. Zusätzlich ist derzeit folgende Zusatzausstattung auf dem Fahrzeug: Wärmebildkamera, Sprungretter, Glasmaster und Türöffnungswerkzeug. Die geplante Nutzungsdauer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen beträgt i.d.R. 25-30 Jahre. Für die nun aus technischen und wirtschaftlichen Gründen notwendige Ersatzbeschaffung hat das Land Baden- Württemberg mit Schreiben vom 16. Juni 2020 eine Zuwendung in Höhe von 92.000 Euro gewährt. Im Haushalt 2022 stehen für die Maßnahme insgesamt 500.000 € zur Verfügung. Für das zu veräußernde Fahrzeug LF 16 wird mit einem Erlös in Höhe von 10.000 € gerechnet. Mit der Ersatzbeschaffung wird aus einsatztaktischen Gesichtspunkten ein Fahrzeugtausch innerhalb der Feuerwehr Baindts, gemäß des Feuerwehrbedarfsplans, zur Stärkung der Leistungsfähigkeit durchgeführt. Das neue, leistungsstarke Einsatzfahrzeug mit einem Löschwasserbehälter von 2.000 Liter Wasser wird für folgende Dienste analog des LF 16 eingesetzt: Löscheinsatz mit Menschenrettung, Zimmer-/Wohnungsbrand, Waldbrand, Flächenbrand, Maschinenbrand auf Feld, Gebäudebrand, PKW Brand, LKW Brand mit schlechter/keiner Löschwasserversorgung, Brände von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, Einsatzstellenabsicherung auf der B30. Ein Löschfahrzeug LF 20 DIN 14530-11 wird gemäß Brandschutzbedarfsplan benötigt. Einsatzzweck: Erstes Löschfahrzeug bei Bränden, zweites Fahrzeug bei Verkehrsunfällen zur Absicherung und als Pufferfahrzeug zur Absicherung. Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch die Freiwillige Feuerwehr Baindt in Zusammenarbeit mit der Gemeindekämmerei und dem stellvertretenden Kreisbrandmeister erfolgte die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung am 06.09.2021. Submission war am 07.10.2021. Die Ausschreibung erfolgte in vier Losen Los 1: Fahrgestell für LF 20 nach DIN 14 530 Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 20 nach DIN 14 530 Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Los 4: Beklebung Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote erfolgte durch die Feuerwehr und Gemeindekämmerei in Verbindung mit der Vergabestelle des Landkreises Ravensburg. Gewichtung der Kriterien: Los 1+2 Los 3+4 Preis: 30% 50% Qualität: 30% 50% Verarbeitungsqualität/Materialauswahl Korrosionsschutz, Langlebigkeit Umsetzung des Leistungsverzeichnisses Gebrauchswert: 30% Funktionalität / Leistungsdaten Raumangebot/Ergonomie Kabine Raumangebot/Ergonomie Aufbau Garantie / Service: 10% Kosten Abnahme, Abholung Nähe einer Servicewerkstätten Ersatzteilversorgung, Garantie- und Serviceleistungen 100% 100% Entsprechend den allgemeinen Bedingungen wird der Auftrag nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter zu angemessenen Preisen vergeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden (§ 127 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Nach Gewichtung der Kriterien wurden die 4 Lose von der Vergabestelle wie folgt gewertet: Los 1: Fahrgestell für LF 20 Es wurde für das Los 1 ein Angebot eingereicht. Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Unterlagen ergab keine Beanstandungen. Die Firma MAN Truck und Bus Deutschland GmbH bietet ein Fahrgestell des Typs TGM 16.320 4x4 BL zum Bruttopreis von 116.025,00 € an. Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau Es wurden für das Los 2 zwei Angebote eingereicht. Beide Bieter erfüllen die Anforderungen der Ausschreibung im Wesentlichen. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die Wertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Albert Ziegler GmbH zum Bruttopreis von 233.418,12 €. Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Es wurde für das Los 3 ein Angebot eingereicht. Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Unterlagen ergab keine Beanstandungen. Die rechnerische Prüfung des Angebotes ergab als günstigsten Bieter die Firma Wilhelm Barth GmbH&Co.KG zum Bruttopreis von 97.847,45 €. Los 4: Beklebung Es wurden für das Los 4 zwei Angebote eingereicht. Die Unterlagen beider Anbieter sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Angebote ergab als günstigsten Bieter die Firma design112 GmbH zum Bruttopreis von 6.937,70 €. Die Gesamtsumme der Ausschreibung beträgt 454.228.27 € brutto. Bei den vorgenannten Summen handelt es sich um die Wertungspreise. Es wurde die Matrix über alle Lose ausgewertet und im Fahrzeugausschuss die Entscheidung über die Wahl der Optionen getätigt. Zu der vorgenannten Summe kommen evtl. noch Beladungsgegenstände, die in separaten Ausschreibungen beschafft werden. Separate Ausschreibungen einzelner Beladungsgegenstände sind aus einsatzrelevanten Gründen sinnvoller und wirtschaftlicher (u.a. einheitliche Handhabung mit vorhandenen Ausrüstungs- gegenständen bzw. bei denen vorhandene nur ergänzt werden). Es ist mit Kosten in Höhe von max. 5.000 € zu rechnen. Die Gemeinde Baindt entwickelt sich ständig weiter (z. B. Infrastruktur, Wohn- und Gewerbegebiete). Dies erfordert auch eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr und somit der damit verbundenen Ausstattung der Feuerwehr mit Personal und Material. Beschluss: Der Vergabe des Auftrags zur Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 zum Gesamtpreis von brutto 454.228,27 Euro wird zugestimmt. Der Auftrag teilt sich in folgende Lose auf: ▪ Los 1: 116.025,00 €, MAN Truck und Bus Deutschland GmbH ▪ Los 2: 233.418,12 €, Albert Ziegler GmbH ▪ Los 3: 97.847,45 €, Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG ▪ Los 4: 6.937,70 €, design112 GmbH TOP 09 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kälberstalles auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr hat 2018 einen Bauantrag zum Teilabbruch des bestehenden Milchviehstalls, Erweiterung des Milchviehstalls, Neubau eines Kälberstalles, einer Güllegrube und eines Fahrsilos auf dem Flst. 244 gestellt. 2019 wurde die Baugenehmigung erteilt und die Gebäude erstellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll der Kälberstall erweitert werden. Zur Notwendigkeit des Erweiterungsbaus erklärt der Bauherr, dass die Planungsunterlagen vom Stallbau (Baugesuch 2018) die Kuhzahl festgelegt hat und diese wurden auch nicht überschritten. Allerdings ist für die Kälber ein höherer Platzbedarf notwendig, als vorerst geglaubt wurde. Die tägliche Arbeit seit Fertigstellung dieser Baumaßnahme hat gezeigt, dass zur Sicherung des Tierwohls der geborenen Kälber ein zusätzliches Platzangebot notwendig wird. Der neue Kälberstall soll errichtet werden, um eine tierwohlgerechte Aufzucht zu gewährleisten. Es handelt sich bei den geplanten Baumaßnahmen um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. 2. Es ist darauf zu achten bzw. vom Landratsamt Ravensburg zu überprüfen, dass der Kälberbestand insgesamt nicht erhöht wird. TOP 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplatzes Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Spielplätze bieten Kindern die Möglichkeit ihre körperlichen Fähigkeiten zu entdecken, Fertigkeiten zu erlernen und eigene Grenzen zu erfahren. Es ist ein Ort des Miteinanders, an dem Kinder Erfahrungen mit Gleichaltrigen machen und sich austauschen können. Insbesondere für ältere Kinder stellen Spielplätze durch die Möglichkeit eines Treffpunkts an der frischen Luft außerhalb des eigenen Elternhauses eine wichtige Entfaltungsmöglichkeit und ein Ausgleich zum Schulalltag und dem regelmäßigen Medienkonsum dar. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kindergartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplätze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hingegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Häufig ist jedoch der überwiegende Teil der Spielgeräte eher für jüngere Kinder vorgesehen. Lediglich das Vorhandensein einer zusätzlichen Tischtennisplatte oder eines Basketballkorbs, macht die jeweiligen Spielplätze auch für ältere Kinder interessant. Spielplätze, deren Spielgeräte tatsächlich auch für ältere Kinder reizvoll sind, beispielweise durch anspruchsvollere Klettergerüste, sind in der Gemeinde Baindt bisher eher selten vorzufinden. Eine weitere Spielmöglichkeit stellt derzeit außerdem der Waldspielplatz im Baindter Wald dar. Dieser besteht jedoch nur noch aus zwei Schaukeln, einem Sandkasten und zwei verrosteten und verbogenen Reckstangen. Andere Spielgeräte wurden bereits abgebaut und entfernt. Dieser Waldspielplatz wurde im Staatswald vom ForstBW errichtet und fällt damit auch in dessen Zuständigkeitsbereich. Die Aufgabenschwerpunkte des Forstes haben sich jedoch verändert bspw. im Zusammenhang mit dem Borkenkäferbefall unserer Wälder, darüber hinaus liegt der noch verbliebene Spielplatz unter zahlreichen alten Eichen, die zu aufwendigen Unterhaltungsarbeiten führen, dies bedeutet, dass es über kurz oder lang kein Spielgerät an dieser Stelle mehr geben wird. Reparaturen an den vorhandenen Spielgeräten werden nicht mehr durchgeführt, insofern ist ein Abbau absehbar. In unmittelbarer Nähe des noch bestehenden Waldspielplatzes befindet sich nun eine Wiesenfläche, die sich sehr gut für die Neuanlage eines Waldspielplatzes eignen würde. Eigentümer dieser Wiesenfläche ist ebenfalls der ForstBW. Ein erstes Gespräch dahingehend, ob diese Fläche durch die Gemeinde für die Anlage eines Waldspielplatzes genutzt werden könnte wurde am 08.10.2021 von Seiten der Verwaltung mit Vertretern des ForstesBW geführt. Grundsätzlich spricht von Seiten des ForstesBW nicht dagegen, diese Wiesenfläche nach Abschluss eines Gestattungsvertrages, der Gemeinde zu überlassen. Dabei ist zu beachten, dass mit der Entscheidung für die Neuanlage eines gemeindeeigenen Waldspielplatzes die Verkehrssicherungspflicht auf die Gemeinde übertragen wird. Das heißt, die Gemeinde hat die Fläche des Spielplatzes bis zu 40 m in den Wald zu sichern. Derzeit befinden sich zwei Akazienbäume auf der Wiesenfläche, welche eine Gefahr für die spielenden Kinder und ihre Familien darstellen zumal sie in einem nicht mehr sehr guten Zustand sind. Der Forst wird daher die Bäume fällen und so die Sicherheit auf der Wiesenfläche herstellen. Auch die angrenzenden Bäume und Sträucher müssen bezüglich einer bestehenden Gefahr vor der Errichtung eines Spielplatzes und im weiteren Verlauf einmal im Jahr begutachtet werden. Des Weiteren muss eine klare Trennung bspw. durch Baumstämme zur angrenzenden Straße geschaffen werden. Die Analyse des derzeitigen Bestandes an Spielplätzen in der Gemeinde Baindt hat ergeben, dass es überwiegend Spielplätze für jüngere Kinder gibt. Die wenigsten Spielplätze sind auch für ältere Kinder, d.h. für Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren beziehungsweise über 12-Jährige, geeignet. Darüber hinaus wird sich der Zustand des bisherigen noch verbliebenen Waldspielplatzes weiter verschlechtern, sodass in absehbarer Zeit auch die Schaukel und der Sandkasten nicht mehr genutzt werden können. Der Spielplatz bietet insbesondere Familien die Möglichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Diese Möglichkeit würde den Familien genommen werden, sobald die Nutzung des aktuellen Waldspielplatzes nicht mehr möglich ist. Der Bedarf eines neuen Spielplatzes für Kinder mit ihren Familien, sowie für ältere Kinder ist somit vorhanden. Die Wiesenfläche des Forsts eignet sich hervorragend für die Neuanlage eines Waldspielplatzes. Sie ist nur wenige Meter vom Baindter Bädle und dem dort vorhandenen Grillplatz entfernt. Zudem befindet sich gegenüber des Baindter Bädles seit kurzem auch der neue Bike-Park und damit ein Treffpunkt für Jugendliche. Die Gegend ist damit vor allem für Familien sowie für Kinder und Jugendliche interessant, sodass ein Waldspielplatz das Freizeitangebot optimal ergänzen würde. Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hat der ForstBW signalisiert durchaus unterstützend tätig zu sein, wenn es um die Entfernung von Gefahrenquellen geht. Die zu fällenden Akazienbäume würden sich zudem sehr gut für die Nutzung auf dem künftigen Spielplatz eignen. Es empfiehlt sich daher sich auch diesbezüglich mit dem Forst in Kontakt zu setzen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, zwar liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde und somit ist es den Auszubildenden nicht möglich Spielgeräte zu bauen, doch können diese bspw. beim Aufbauen der Geräte helfen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Infolgedessen könnte auch ein Beitrag zur einer positiven Umweltbilanz geleistet werden. Nach Ansicht der Verwaltung sollte dieser Waldspielplatz möglichst naturnah gestaltet werden und vor allem Familien und ältere Kinder ansprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen, sodass im Mittelpunkt das Naturerlebnis des Baindter Waldes für Familien und Kinder steht. Um herauszufinden, wie dieses Wiesestück optimal für einen Spielplatz genutzt werden kann, empfiehlt es sich, das Büro 365° aus Überlingen in einem ersten Schritt mit der Erstellung eines Ideenkonzeptes zu beauftragen, in dem drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft ausgearbeitet und mit einer Kostenschätzung hinterlegt werden. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt in weitere Verhandlungen mit dem ForstBW zu treten und einen Gestattungsvertrag zur Nutzung der Wiesenfläche als Spielplatz abzuschließen. 2. Darüber hinaus wird das Büro 356° aus Überlingen beauftragt in einem Ideenkonzept drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft auszuarbeiten und mit Kostenschätzungen zu hinterlegen. Dabei sollen gegebenenfalls auch Angebote zur Umweltbildung mit aufgenommen werden. TOP 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemeinde Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Simon Gauder ist seit dem 22. Juli 2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01. Dezember 2021 zieht Herr Gauder nach Baienfurt. Aus diesem Grund beantragt er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat Baindt. Nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung scheiden Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, wenn sie die Wählbarkeit nach § 28 GemO verlieren. Wortlaut § 28 Abs. 1 GemO: „Wählbar in den Gemeinderat sind Bürger der Gemeinde.“ Durch den Wegzug ist Herr Gauder nicht mehr Bürger der Gemeinde Baindt. Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO stellt der Gemeinderat förmlich fest, ob die oben genannte Voraussetzung gegeben ist. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01. Dezember 2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 Abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Weitere Vorgehensweise: 1. Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 hat Herr Mladen Renic auf der Liste der Freien Wählervereinigung Baindt 938 Stimmen erreicht und ist daher erster Nachrücker für Herrn GR Gauder in das Gremium des Gemeinderats der Gemeinde Baindt (§ 31 Abs. 2 GemO). 2. Herr Renic hat der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass er als Nachrücker für Herrn Gauder zur Verfügung steht. 3. In der Gemeinderatssitzung am 30. November 2021 wird Herr Gemeinderat Gauder verabschiedet. 4. In der Gemeinderatssitzung am 07. Dezember 2021 wird Herr Renic als neues Gemeinderatsmitglied verpflichtet. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Wiederherstellung Erdwall in der Igelstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Erdwall von den Grundstückseigentümern in diesem Bereich entsprechend dem ursprünglichen Zustand zurückzubauen ist. b) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Straßensanierung abzuschließen sind. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob diese Verträge zwischenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. In der Gemeinderatssitzung am 11.05.2021 teilte Bauamtsleiterin Jeske mit, dass dies in einem Fall noch nicht geschehen ist. Daran hat sich auch bis heute noch nichts geändert. c) Rückbau von Gartenhütten, entfernen von Spielgeräten in der Erlenstraße Die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, die Gartenhäuschen, Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, sind unmissverständlich aufzufordern, diese zu entfernen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass bis zum Jahresende die Gemeindefläche in diesem Bereich geräumt sein soll. d) Beleuchtung Schulweg Schachen-Klosterwiesenschule Es wurde angefragt, ob der Schulweg Schachen zur Klosterwiesenschule – nach dem der Schülerbus dort nicht mehr verkehrt – beleuchtet werden kann. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass man hier einen Präzedenzfall schaffen würde. Wie verhält man sich dann bei ähnlichen Anfragen aus Sulpach, Grünenberg, Stöcklis usw.? Solche Maßnahmen können nur realisiert werden, wenn man sie mit anderen Bauvorhaben z. B. Glasfaserverkabelung verknüpft. Zudem muss man die Kosten im Auge behalten.[mehr]

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              Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Sitz: Fronreute I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes, Befristung (1) Die Städte und Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Leutkirch, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende bilden den Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). Das Zweckverbandsgebiet umfasst die Gesamtgemarkungen der Mitgliedsstädte und -gemeinden. (2) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in 88273 Fronreute, Landkreis Ravensburg. § 2 Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten und zu verpachten. (2) Zur Verwaltung und Verpachtung gehört auch die Organisation der Durchführung vergaberechtlicher Ausschreibungen zur erst noch erfolgenden Errichtung der vorgenannten gemeindlichen Anlagen (gemäß VOB/A) und des nach Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Netzbetriebs (gemäß VOL/A). Ferner übernimmt der Zweckverband die Planung und Baubetreuung bezüglich der zu errichtenden Anlagen und tritt als Bauherr auf. Die Verwaltung und Verpachtung erstreckt sich auch auf bereits vorhandene und künftige Anlagen der Verbandsmitglieder, sofern diese deren Einbeziehung dem Zweckverband gegenüber schriftlich erklären. (3) Der Zweckverband übernimmt für die Mitgliedsgemeinden die Antragstellung für die Förderanträge gegenüber dem Land Baden-Württemberg. Er übernimmt auch die rechtliche Beurteilung mit entsprechenden Fachbüros. Darüberhinaus ist der Zweckverband auch für die Durchführung von Workshops und Fortbildungsveranstaltungen verantwortlich. (4) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmitglieder, insbesondere solche, die der interkommunalen Kooperation dienen, können im Rahmen des § 21 GKZ dem Verband übertragen werden. (5) Die Verbindungen mit erforderlichen Anlagen über Landkreisgrenzen hinweg oder zur Verbindung von Insellagen baut der Verband in eigener Regie und in eigener Zuständigkeit. Diese Anlagen bleiben im Eigentum des Verbandes. Die Kosten werden über die Umlage nach § 15 auf die einzelne Verbandsgemeinde verteilt. II. Verfassung und Verwaltung § 3 Organe des Verbands (1) Organe des Zweckverbands sind: - die Verbandsversammlung - der Verbandsvorsitzende (2) Soweit sich aus dem Gesetz überkommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Satzung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entsprechende Anwendung. § 4 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet den Bürgermeister/die Bürgermeisterin als Vertreter in die Verbandsversammlung. (2) Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, einen Stellvertreter zu benennen. (3) Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme. (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. § 5 Aufgaben- und Geschäftsführung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbandsmitglieder und das Hauptorgan des Zweckverbands. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverbandes fest und bestimmt den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung entscheidet in den ihr durch Gesetz oder in dieser Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden fallen. (2) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes bestimmt. § 6 Geschäftsgang (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich mit angemessener Frist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen. (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens ein Mal einzuberufen. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn ¼ der Verbandsgemeinden dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstands beantragen, der zum Aufgabenbereich der Verbandsversammlung gehören muss. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Sie sollen abwechselnd in den Verbandsgemeinden stattfinden. (4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. (5) Über die Sitzung der Verbandsversammlung und die dabei gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Mitglieder, die an der Sitzung teilgenommen haben, und den Schriftführer zu beurkunden sind. Die Niederschrift ist der Verbandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nicht öffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. § 7 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Scheidet ein Gewählter aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbandsversammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verbandsversammlung. Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung oder die Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. (3) Als Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten insbesondere 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum Betrag von 25.000,00 EUR im Einzelfall, 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 5.000,00 EUR im Einzelfall die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten im Rahmen der Haushaltssatzung. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er enthält eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. (6) Im Übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Bürgermeister entsprechend anzuwenden. (7) Bis zur Wahl des 1. Verbandsvorsitzenden nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Fronreute dessen Aufgaben wahr. § 8 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger, - Technischen Verwalter. - Verbandskassenverwalter Diese sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. (2) Die Entschädigung des Ehrenbeamten wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung § 9 Wirtschaftsführung Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen finden nach Maßgabe des § 20 GKZ die für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften unmittelbare Anwendung. § 10 Verbandspflege (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte einschließlich der Schriftführung und der Betreuung des Satzungswesens hat der Zweckverband einen Verbandspfleger zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbediensteten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verantwortlichkeit des Verbandsvorsitzenden die Besorgung der Haushalts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit. § 11 Verbandskassenverwaltung (1) Die Verbandskasse wird in der Gemeindeverwaltung Fronreute geführt. (2) Die der Gemeinde Fronreute für die Kassenverwaltung entstehenden Aufwendungen werden vom Zweckverband nach Rechnungsstellung erstattet. § 12 Technische Verwaltung Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. § 13 Tagegelder, Reisekosten Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. IV. Deckung des Finanzbedarfs § 14 Stammkapital (1) Der Verband ist mit je 1.000,00 EURO für jedes Mitglied an Stammkapital, somit mit 33.000,00 EURO Stammkapital ausgestattet. (2) Das Stammkapital wird von den Verbandsgemeinen zu gleichen Anteilen von 1.000,00 EURO eingebracht. Das Stammkapital wird nach Genehmigung der Verbandssatzung und des Zweckverbandes angefordert. § 15 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen (1) Die für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und Instandsetzung des jeweiligen Stadt- und Ortsnetzes anfallenden Personal- und Sachkosten werden der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Kosten des Zweckverbandes für die Verpachtung der Anlagen sowie für die im Zusammenhang stehenden Aufgaben sind ebenfalls von den Verbandsgemeinden zu tragen. Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung der Förderanträge, die rechtliche Bearbeitung in Zusammenarbeit mit Fachbüros und die Aus- und Fortbildung für die Verbandsgemeinden werden darüber hinaus bei den Verbandsgemeinden geltend gemacht. Für diese Kosten werden Dienstleistungsverträge mit den jeweiligen Verbandsgemeinden abgeschlossen. (2) Der Verband kann zur Deckung des weiteren Finanzbedarfs von den Verbandsgemeinden eine Umlage erheben. Als Umlageschlüssel werden die Einwohnerzahlen des statistischen Landesamtes aller Verbandsgemeinden zum 30.06. des jeweiligen Rechnungsjahres festgesetzt. Die Umlage wird nach der Einwohnerzahl des statistischen Landesamtes der einzelnen Gemeinde zum jeweils 30.06. des Rechnungsjahres von jeder Verbandsgemeinde erhoben. (3) Auf die Umlage kann der Verband Abschlagszahlungen erheben, die innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zur Zahlung fällig werden. (4) Die Einnahmen aus der Verpachtung der Anlagen werden den Verbandsgemeinden gutgeschrieben. Über die Verteilung der Pachteinnahmen werden mit den Verbandsgemeinden entsprechende Pachtvertäge geschlossen. § 16 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend den Bekanntmachungssatzungen der Verbandsmitglieder in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbandsmitglieder vorgenommen. Die Kosten sind von den einzelnen Verbandsmitgliedern zu tragen. § 17 Änderungen der Satzung des Zweckverbandes (1) Für die Änderungen der Verbandssatzung sowie für die Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff. GKZ. (2) Mit der Auflösung fällt das Vermögen des Verbandes den Verbandsmitgliedern unter Berücksichtigung ihres Anteils am Stammkapital zu. § 18 Schlichtung (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsverhältnis, insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtungen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen werden. (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. § 19 Inkrafttreten Diese Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 16.06.2010 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Fronreute geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Ausgefertigt! Fronreute, den 14.11.2016 gez. Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 25. Februar 2022 Nummer 8 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 1. Auftritt des MV Baindt im Jubiläumsjahr – 111 Jahre Der Klimawandel erfordert auf vielerlei Ebenen ein Umdenken. Der Bildungs- und Kleinkindbereich gehört hier auch dazu. Wir müssen unser Wasser vor Ort nutzen und zur Verfügung stellen. Die Gemeinde Baindt bezieht das Trink- wasser vom Altdorfer Wald. Die Quelle Weißenbronnen versorgt die Gemeinden Baienfurt und Baindt mit Trinkwas- ser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht ein einmaliges und geradezu unbegrenztes Trinkwasserreservoir für die Gemeinden und darüber hinaus. Der Einsatz eines Wasserspenders erleichtert ökologisches Handeln. Der CO₂-Ausstoß ist niedriger und in Zeiten von Wasserknappheit an anderer Stelle wird nur dort was entnommen wo ausreichend und gesund vorhanden ist. Aufgrund des Klimawandels müssen wir damit rechnen, dass es in Zukunft öfter lange Trockenperioden gibt. Klimaveränderungen machen Investitionen in die örtliche Wasser-Infrastruktur und deren Bereitstellung notwendig. Die Folgen des Klimawandels beeinflussen also auf direkte Weise Quantität und Qualität der Wasserressourcen. Sie bilden die Basis einer sicheren Trinkwasserversorgung. Dementsprechend sind die Auswirkungen für Wasserversorger gravierend: Sie müssen in allen Bereichen ihrer Arbeit reagieren. Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir mit dem Altdorfer Wald zahlreiche Hohlräume haben, die aufgrund von Wurzeln und Bodenlebewesen entstehen, das Wasser schwammähnlich aufsaugen und es nur langsam an das Grundwasser abgeben. Dadurch werden schädliche Stoffe, wie z.B. Schwermetalle und Luftschadstoffe, aus dem Wasser herausgefiltert und es kann sauberes Trinkwasser gewonnen werden. Laubwälder haben dabei generell eine stärkere Filterwirkung als Nadelwälder, da sich Blätter schneller zersetzen als Nadeln. Die Humusauflage unter Laubwald ist daher mächtiger, kann mehr Schadstoffe aufnehmen und sie damit dem Wasser entziehen. Die zahlreichen Hohlräume im Waldboden sorgen des Weiteren für eine hohe Wasserspeicherkapazität. Im Altdor- fer Wald entspringen rund 250 Quellen – von den kleinen Quellen bis hin zu den wasserreichen Quellen im Weißen- bronnen mit einer Schüttung von 150 l/sec. – und dies in reinster Trinkwasserqualität. Ein Trinkwasserspender ist gut um Hitzetage, welche auch bei uns in Zukunft zahlreich kommen werden, abzumil- dern. Die zunehmende Hitze ist eine Belastung für den Körper, die im schlimmsten Fall und bei fehlender Vorsorge zu gravierenden Folgen führen kann. Die Kombination aus Überhitzung und Dehydrierung kann im schlimmsten Fall tödlich sein, besonders für Men- schen, die sowieso schon anfällig sind. Das gilt insbesondere für Kinder und Ältere, bei denen die Thermoregulie- rung noch nicht beziehungsweise nicht mehr richtig funktioniert. Wir sorgen mit dem Trinkwasserspender für ein ausreichendes gutes Wasserangebot. Die Gemeindeverwaltung bedankt sich für die anteilige Zuwendung in Höhe von 2.630 € des Bundesumweltmi- nisteriums im Rahmen des Programms Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 3.725,52 €. Die Kinder aus der Sonnengruppe und aus den Krippengruppen (Wölkchen und Morgenrot) lassen es sich schon schmecken. Förderung eines Trinkwasserspender für den Kindergarten Sonne, Mond und Sterne durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Baubeginn Neubau Geh- und Radweg dritter Bauabschnitt vom Hasenweg Richtung Mochenwangen Am Montag, den 21. Februar 2022, begannen die Arbeiten für den Neubau Geh- und Radweg des dritten Bauab- schnittes vom Hasenweg Richtung Mochenwangen. Im Zuge dieser Baumaßnahme muss die Sulpacherstra- ße im Bereich der Bauarbeiten voll gesperrt werden. Eine Zufahrt zu den Grundstücken ist für Anwohner:innen, Busse, Feuerwehr sowie Post derzeit möglich. Über mög- liche Änderungen werden Sie rechtzeitig informiert. Die vollständige Straßensperrung wird voraussichtlich nur für den Zeitraum der Asphaltarbeiten gelten. Wir bitten hier- für um Ihr Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt, Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@ baindt.de) zur Verfügung. Die Baufirma bemüht sich, Störungen - wie etwa durch Staub und Lärm - für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten und bittet dennoch auftre- tende Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Außerdem bittet sie um äußerste Vorsicht im Bereich der Bauarbei- ten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie gerne das Personal vor Ort ansprechen oder die Firma unter Christian.Woitas@storz-tuttlingen.de anschreiben. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus mit Terminvereinbarung ge- öffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.ter- minland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zustän- digen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Gene- senennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. Februar und Sonntag, 27. Februar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. Februar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Go- etheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 27. Februar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weiße- nauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Grethe Fischer feierte am 19. Februar 2022 ih- ren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Februar 27.02. Narrenmesse März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 25.03. Reitrgruppe Baindt JHV SKH 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Großes Dankeschön für den Rasplerbesuch mit Maskenvorstellung Seit einigen Wochen beschäftigen wir uns im Kindergarten mit der Fasnet. Wir hören verhexte Geschichten, machen lustige Finger – und Kreisspiele, singen witzige Fasnets- lieder und üben ganz laut die Narrenrufe, vor allem den Baindterruf: Raspler – Ratsch, Ratsch. Deshalb war es für die Kinder ein ganz besonderes Highlight als der Oberwald- schratt mit dem Alten und seiner Frau samt Narrensamen in die einzelnen Gruppen kam. Die Kinder hörten die Ge- schichte über die sagenumwobenen Gestalt des Rasplers und konnten dabei, wer wollte, mit den MaskenträgerInnen in direkte Tuchfühlung gehen. Gemeinsam sangen wir dann das Baindter-Narrenlied und wurden dafür belohnt mit ei- nem Gutzlesregen. Alle freuten sich sehr über den Besuch. Unsere Krippengruppen bekamen von den Rasplern ein Häs mit Maske zur Verfügung gestellt, um es in aller Ruhe anzuschauen und kennenzulernen. Vielen lieben Dank! Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Und ein ganz großes herzliches Dankeschön geht an Fami- lie Oelhaf und Familie Pink für den tollen Besuch, den schö- nen Narrenbaum und den mega leckeren „Gutzlesregen!“ Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien geschlossen In den Fasnets-Ferien bleibt die Bücherei ge- schlossen. Von Freitag, den 25.02.2022 bis Freitag, den 05.03.2022 ist die Bücherei nicht geöffnet. Die normalen Öffnungszeiten beginnen wieder am Mon- tag, den 07.03.2022. Zur Information Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sturmholz durch Profis aufarbeiten lassen Die Unwetter der letzten Tage haben in den Wäldern erhebliche Schäden verursacht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät betroffenen Waldbesitzern, entwurzelte, abgebroche- ne und ineinander verkeilte Bäume nicht eigenhändig aufzuarbeiten. Orkanartige Böen verursachten in Teilen Deutschlands schwere Waldschäden. Solche zu beseitigen, erfordert hohe Fachkenntnis. Die Aufarbeitung von Sturmholz ge- hört unbedingt in die Hände von Forstprofis. Kreuz und quer sowie ineinander verkeilt liegende, abgebrochene Bäume, aus der Erde gerissene Wurzelteller, abgebro- chene Wipfel – nur erfahrene Profis mit leistungsfähigen Forstmaschinen sollten sich der Aufgabe stellen, solche sogenannten Windwurfnester aufzuarbeiten. Gefahren ernst nehmen Waldbesitzer, auch wenn sie im Umgang mit der Mo- torsäge geübt sind, unterschätzen mitunter die Gefahr, die von solch einer Extremsituation ausgehen kann. Bei entwurzelten oder abgebrochenen Baumstämmen, die unter Spannung stehen, kann bereits ein falscher Schnitt reichen, um den Stamm katapultartig und mit enormer Kraft nach oben oder zur Seite schnellen zu lassen. Weil die Verletzungsgefahr erheblich ist, sollte hier immer auf die Hilfe von Profis zurückgegriffen werden. Sie verfügen über Erfahrung, die notwendige Technik und das passen- de Gerät. Adressen vermitteln unter anderem die örtlichen Waldbesitzervereinigungen, die Forstverwaltung oder die Maschinenringe. Tipps für Profis • Bei der Aufarbeitung unbedingt forstliche Großmaschi- nen einsetzen. • Vor Arbeitseinsatz prüfen, ob die erforderliche Schut- zausrüstung vorhanden ist und ob Werkzeug und Ar- beitsgeräte im einsatzfähigen Zustand sind. Es muss wenigstens ein Schlepper mit Forstausrüstung vor Ort einsatzbereit sein. Sind alle Personen unterwiesen? Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Ist ausreichend Kenntnis über die erforderlichen Schnitt- techniken im Sturmholz vorhanden? • Schwierige Situationen besonnen und überlegt ange- hen. Manchmal hilft der Erfahrungsaustausch mit einer weiteren erfahrenen Person. • Nie unter hängenden Wipfeln und Stämmen oder hinter ungesicherten Wurzeltellern arbeiten. Hier – ebenso wie beim Entzerren verkeilter, unter Spannung stehender Bäume im Windwurfverhau – ist mindestens die Hilfe eines Schleppers und einer Seilwinde unabdingbar, um die Stämme zur Aufarbeitung in einen ungefährlichen Bereich zu ziehen. • Vor dem Schneiden sind die Spannungsverhältnisse ge- wissenhaft anzusprechen und die daraus abzuleitende sicherste Schnitttechnik zu wählen. • Zug- und Druckseite beachten. Bei Seitenspannung von der Druckseite aus arbeiten. Ausführliche Informationen zur sicheren Beseitigung von Sturmschäden bietet die SVLFG unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsge- meinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Wein- garten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 16: Vogel- und bienenfreundlicher Garten Für ein gutes Klima und eine lebendige Natur sollte man auf Schottergärten unbedingt ver- zichten. Unter dem Motto »Natur braucht Viel- falt« veranstaltet der Landkreis Ravensburg die Kampa- gne »Blühender Landkreis«, und lädt zum Mitmachen ein! Saatgutmischung unter bluehkampagne.elobau-stiftung. de aussuchen, im Garten oder auf dem Balkon aussäen und die Blütenvielfalt gemeinsam mit den Insekten genie- ßen. Auch Hecken und Bäumen schützen die Artenvielfalt. Sie haben freie Flächen zur Verfügung? Dann machen Sie mit bei pflanzrewir.de und schaffen Lebensraum für Gar- tengäste. Informationen zu Biodiversität und Naturschutz im Garten liefern die NABU-Ortsgruppen Ravensburg und Weingarten sowie die BUND-Ortsgruppe Ravens- burg-Weingarten unter nabu-ravensburg.de, nabu-ein- garten.de und bund-rav TWS Ökostrom beziehen und Förderung erhalten Haushaltsgeräte, Dachbegrünung, Heizungspum- pentausch - TWS legt neues Förderprogramm auf Reparieren statt wegwerfen lohnt sich jetzt doppelt. In vielen Haushaltsgeräten stecken Rohstoffe, die knapp und wertvoll sind. Wer sein Elektrogroßgerät nicht gleich ausmus- tert, der erhält deshalb einen Teil der Reparaturkosten zu- rück. Und steht doch der Kauf eines neuen energieeffizienten Haushaltsgerätes an, dann gibt es 200 Kilowattstunden tws- Naturstrom kostenlos dazu. Möglich macht dies die TWS mit ihrem neuen Förderprogramm. Der Versorger hat noch viele weitere Pakete für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit für seine Stromkunden aufgelegt. „Es ist wichtig, Energie effizient zu nutzen und schonend mit unserer Umwelt umzugehen. Bereits seit Jahren unterstützen wir unsere Kunden dabei, selbst aktiv zu werden“, berichtet Robert Sommer, Bereichs- leiter Markt der TWS. Insgesamt neun Punkte umfasst das Energie- und Umweltprogramm für die TWS-Stromkunden in diesem Jahr. Und das Schöne daran: Auch wenn Maß- nahmen bereits durch ein Programm von Bund oder Land mitfinanziert wurden, kommt die Förderung der TWS noch obendrauf. „So gibt es unter anderem einen Zuschuss für den Einbau eines Energiespeichers oder einer neuen Hei- zungspumpe“, ergänzt Robert Sommer. Selbst kleine Oasen in luftigen Höhen sind berücksichtigt: Eine begrünte Dachflä- che dämmt im Winter zusätzlich und puffert sommerliche Hitze. Außerdem nimmt es Regenwasser auf und entlastet so kommunale Entwässerungssysteme. Und die Pflanzen auf dem Dach nutzen das CO2 aus der Umgebung, weil sie es zum Wachsen benötigen. Ökologisches Bewusstsein und nachhaltiges Verhalten zeigt sich auch im Mobilitätsverhal- ten. Um die Verkehrswende in Schwung zu bringen, unter- stützt die TWS bei der Anschaffung eines E-Bikes genauso, wie beim Kauf einer heimischen Emobil-Ladebox. Die genauen Infos und Links zu den gesamten Förder- programmen der TWS gibt es unter www.tws.de/foerderprogramme . Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Zwei neue Filme zur Betriebsübergabe Mit zwei neuen Kurzfilmen gewährt die Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Einblicke in ihr Seminar „Betriebsübergabe – ein Gesundheitsthema“. Seit vielen Jahren begleitet die SVLFG Familien bei der Betriebsübergabe – aus emotionaler und gesundheitli- cher Sicht. Im ersten Film kommen ehemalige Teilneh- merinnen und Teilnehmer sowie eine Referentin zu Wort. Sie berichten über die Seminarinhalte sowie darüber, inwieweit diese für sie hilfreich waren und wie sie Jah- re danach noch davon profitieren. Vorstandsvorsitzen- der Martin Empl erläutert zudem, was Betriebsüberga- be mit Gesundheit zu tun hat und warum sich die SVLFG des Themas annimmt. Dieser Film kann über den Link https://youtu.be/OYW2NNl9Pr8 aufgerufen werden und ist circa 7 Minuten lang. Im zweiten Film erklärt der begleitende Wissenschaftler Dr. Christian Hetzel, welchen Einfluss die Seminare auf persön- liche Einstellungen, Verhalten und so auf die Gesundheit haben. Dieser Film, dessen Dauer etwa 20 Minuten beträgt, ist über den Link https://youtu.be/rV34lezBUDE erreichbar. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 In einer wissenschaftlich begleiteten Versichertenbefragung stellte sich heraus, dass eine ungeklärte Übergabesituation belastet und krank machen kann. Wichtig ist, sich rechtzei- tig mit der Übergabe seines Lebenswerkes zu beschäftigen. Dafür muss man die Anliegen und Erwartungen der nächs- ten Generation kennen und sich seiner eigenen Bedürfnisse bewusst sein. Ziel der Seminare ist insbesondere, sich die belastenden Faktoren bewusst zu machen, sie kritisch zu reflektieren, ins Handeln zu kommen und so Stress zu ver- mindern. Es geht auch um Kommunikation in der Familie, Loszulassen, Anerkennung und Wertschätzung. Die Konzeption und Evaluation dieses Seminarangebots wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesund- heit und Pflege gefördert. Mehr Informationen zu den Seminaren gibt es im Internet unter www.svlfg.de/gleichgewicht und telefonisch unter der Telefonnummer 0561 785 -10512. Landratsamt Ravensburg Gemeinsamer Antrag 2022 – Informationsveranstaltungen starten Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg informiert auch in diesem Jahr im Rahmen von mehre- ren Online-Veranstaltungen über das Gemeinsame An- tragsverfahren 2022 und das Antragsprogramm FIONA. Bei den Online-Veranstaltungen stehen folgende The- men im Mittelpunkt: • Die Antragstellung in FIONA einschließlich grafischer Beantragung der Flächen mit Blick auf Änderungen und Qualitätssicherung. • Neues und Wissenswertes zu folgenden Maßnahmen: Direktzahlungen, FAKT, Landschaftspflegerichtlinie, Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete und Steilla- gen Dauergrünland. • Sachverhalte rund um Entstehung, Erhalt und Umwand- lung von Dauergrünland. • Kurzer Ausblick auf die neuen Regelungen im Rahmen der GAP-Reform 2023. Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen online statt: • Donnerstag, den 03. März 2022 um 14.00 Uhr • Dienstag, den 08. März 2022 um 14.00 Uhr • Donnerstag, den 10. März 2022 um 19.30 Uhr • Dienstag, den 15. März 2022 um 19.30 Uhr Darüber hinaus bietet das Landwirtschaftsamt Ravens- burg eine Online-Veranstaltung zu den Regelungen der neuen GAP-Reform ab 2023 an. Diese findet an folgen- dem Termin statt: • Donnerstag, den 17. März 2022 um 19.30 Uhr Eine Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung ist nicht notwendig. Die Online-Veranstaltung können Sie unter folgendem Link am jeweiligen Termin starten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Regierungspräsidium Tübingen Knopfzellen – Potentielle Gefahr für Kinder Die EU Kommission und der Herstellerverband von Knopf- zellen machen auf Gefahren für Kinder aufmerksam Das Verschlucken der kleinen Scheiben kann von schweren Schäden bis hin zum Tod führen. Knopfzellen sind in jedem Haushalt zu finden, durch die zunehmende Verbreitung von Elektronik in Spielzeug und Vernetzung von Haushaltskleingeräten nimmt ihre An- zahl deutlich zu. So wird es immer wahrscheinlicher, dass Knopfzellen in die Hände von Kleinkindern geraten und zur Gefahr für Kinder werden können. Aus diesem Anlass führen die EU Kommission und der Herstellerverband EPBA eine Informationskampagne durch, um auf die Gefahren und das richtige Verhalten im Notfall hinzuweisen. Achten Sie darauf, dass Spielzeuge, die Knopfzellen enthalten, immer ein kindersicheres Batteriefach haben und dies auch korrekt verschlossen ist. Geräte, bei denen eine Kindersicherung nicht möglich ist, sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden und verbrauchte Zellen sicher entsorgt werden. Im Fall des Verschluckens oder des Verdachts des Verschluckens müssen Sie das Kind unverzüglich ins Krankenhaus bringen. Geben Sie dem Kind nichts zu essen oder zu trinken. Bringen Sie das Kind nicht zum Erbrechen. Zeigen Sie, wenn möglich, dem Arzt die Batterie-Verpackung oder das Gerät, in dem die Batterie war, damit er weiß, um welche Art von Batterie es sich handelt und welche chemischen Bestandteile sie enthält. Das Regierungspräsidium Tübingen ist im Bereich Knopfzellensicherheit tätig und überprüft stichproben- artig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. So wurden im Jahr 2019 Knopfzellen auf nicht zulässi- ge Inhaltsstoffe (Quecksilber und Cadmium) und ihre Kennzeichnung hin überprüft. Außerdem wurden Bat- teriefächer von Spielzeugen auf Kindersicherheit über- prüft. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass Knopfzellen ohne Herstellerangabe angeboten wur- den und nicht korrekt gekennzeichnet waren. Die Män- gel wurden von der Marktüberwachung verfolgt. Sollten Sie feststellen, dass bei einem Spielzeug die Knopfzel- len für kleine Kinder leicht zugänglich sind, melden Sie das der zuständigen Behörde. In Baden-Württemberg ist dies die Abteilung Marktüberwachung des Regierungs- präsidium Tübingen (marktüberwachung@rpt.bwl.de). Weitere hilfreiche Tipps und Hinweise für das richtige Verhalten im Notfall können Sie in dem zum Download zur Verfügung gestellten Flyer und unter: https://buttonbatterysafety.com/de/ und https://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/ safety_products/rapex/alerts/?event=buttonBatteries: home&lng=de finden. Kirchliche Nachrichten 26. Februar – 06. März 2022 Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche Zuversicht Wer nur zurückschaut, kann nicht sehen, was auf ihn zukommt. Konfuzius Samstag, 26. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Sonntag, 27. Februar – 8. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baindt und Baienfurt, mu- sikalisch umrahmt vom Musikverein Baindt (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) (+ Kurt Brugger) Die Narrenmesse aus Baindt wird im Anschuss an den Gottesdienst auf unsererm Youtube-Kanal der Seelsor- geeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die Youtube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder auf der Startseite unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de) Dienstag, 01. März 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuz Schulferien Mittwoch, 02. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuz Donnerstag, 03. März 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Josef Kibler) Schulferien Freitag, 04. März - ökum. Weltgebetstag der Frauen 19.00 Uhr Baienfurt – Weltgebetstag der Frauen in der katholischen Kirche Samstag, 05. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. März – 1. Fastensonntag 9.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionskinder Gruppe 1 (nicht öffentlich) (+ Theresia und Baptist Elbs) 10.30 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 2 (nicht öffentlich) (+ Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Re- gelung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 03. März geschlossen Freitag 9.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi – (ab 16 J.) 19. – 24. April, 350/400 € DZ Taizé – (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkom- munionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommuni- onkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gottes- lob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Bericht der KGR – Sitzung vom 17.02.2022 Der Jahresrechnung 2020 wurde einstimmig zugestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Übertragung der Kas- sen- und Buchführungsgeschäfte auf das Verwaltungs- zentrum Kißlegg. Ein großartiger Erfolg trotz Corona-Einschränkungen war die diesjährige Sternsinger-Aktion! Ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Kinder, Ju- gendlichen und Erwachsenen! Die Renovierungsarbeiten in der Villa machen Fortschrit- te, die Minis und KJGler erbringen hier motiviert einen erheblichen Anteil an Eigenleistung, um die Jugendräu- me der Kirchengemeinde ansprechend zu gestalten. In den Gottesdiensten werden nun die Kontaktdaten nicht mehr erfasst, andere Regelungen (Platzkarten, Abstand, Maske etc.) bleiben zunächst bestehen. Die weitere Ent- wicklung bleibt abzuwarten. In der März-Sitzung des KGR wird die Öffnung des Gemeindehauses als TOP mit hin- eingenommen. d´ Welt, d´Kirch und dr Narraschopf Sonntag 27. Februar 2022 - 10 Uhr - Kirche St. Johannes Baptist Baindt Baindt & BaienfurterBaindt & BaienfurterBaindt & Baienfurter Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Ergebnis Sternsinger-Sammlung 2022 und Adveniats- kollekte Die Sternsingergruppen haben ein tolles Ergebnis erzielt: Sammelbetrag 10.125,20€. Bei der Adveniatskollekte ist eine Summe von 1.243,51 € zusammen gekommen. Vielen Dank für Ihre großzügigen Spenden. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ und die Wahlunterlagen liegen ab 8. März zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. April sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Mot- to des Weltgebetstags der Frau- en, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt statt- findet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herz- lich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhause mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bibel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Gottesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdiens- tes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Facebook-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr so- wie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterli- chen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich un- ser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Sonntag, 27. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Abendmahl Heute keine Kinderkirche !!! Freitag, 04. März 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der kath. Kirche - Weltgebetstag Sonntag, 06. März Invocavit 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, Mot- to: Fastenaktion 2022 – „Üben! 7 Wochen ohne Stillstand“ Heute keine Kinderkirche !!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Mehr Schein als Sein – so ist es nicht nur bei manchen Produkten, die übertrieben beworben werden, sondern auch im Miteinander mit anderen machen wir leider im- mer wieder diese Erfahrung. Bei Jesus lernen wir dagegen, echt zu sein. Er lässt seinen Weg nicht von Mehrheiten bei Meinungsum- fragen bestimmen, sondern weiß, wozu er auf der Welt ist. Er geht die Herausforderungen an, die seine Mission mit sich bringt, anstatt sich im Glanz seiner Bewunderer zu sonnen. Er vertraut darauf, dass Gott das Ganze zu einem guten Ende führen wird, auch wenn seine nächsten Schritte nicht gerade erfolgsversprechend erscheinen. Er steht zu dem, wie er ist und wozu er auf der Welt ist – als Mensch, wie Gott sich das Menschsein gedacht hat – als Erneuerer der Gemeinschaft mit Gott. JESUS verkörpert mit seinem Leben das SEIN – ER begnügt sich niemals mit bloßem Schein – ER schenkt jedem Menschen reinen Wein ein – und lädt DICH ein, SEIN Wegbegleiter zu SEIN. Ihr Pfr. Martin Schöberl Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hau- se aus mitgefeiert werden. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letz- ten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nach den Fasnetsferien erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahreshauptversammlung am Fr., 11.03.2022 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle, Baindt ein. Wir bitten, die aktuell geltenden Coronaregeln einzuhalten. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3 Sportwart*in 4.4 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätestens 07.03.2022 bei der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Musikverein Baindt Vorankündigung Hauptversammlung Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Bereits um 10.00 Uhr beginnt die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. Bitte beachten Sie die aktuell geltende Corona-Verordnung. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Der Musikverein Baindt sucht DICH! Du bist älter als 9 Jahre und hast Lust, ein Blas- oder Schlaginstrument zu erlernen? Dann bist Du bei uns genau richtig und kannst Dich zur musikalischen Ausbildung anmelden. Unter sämtlichen Instrumenten, die in einem Blasorches- ter vertreten sind, kannst Du Dein „Wunschinstrument“ auswählen und bekommst eine musikalische Ausbildung im Einzelunterreicht bei professionellen Ausbildern. Im Laufe der Instrumentalausbildung hast Du die erste Möglichkeit, im Vororchester oder in der Jugendkapelle das Zusammenspiel in einer größeren Gruppe zu erlernen. Außerdem dient diese Zeit zur Vorbereitung und Weiter- entwicklung auf die Gesamtkapelle. Wir bieten neben der Musikausbildung verschiedene Ak- tivitäten wie Hüttenaufenthalte, Probenwochenenden, Dorfrallyes, Grillfeste usw., bei denen der Spaßfaktor ga- rantiert ist und an denen Du gerne teilnehmen kannst. Na, haben wir Dein Interesse geweckt? Dann melde Dich bitte bis zum 07.03.2022 bei unserer Jugend- leiterin Natalie Hage (Mail: jugendleiterin@mv-baindt.de) oder beim 1. Vorstand des Fördervereins Musikverein Baindt, Thomas Wöhr (Handy 01520 / 74 01 800). Wir freuen uns auf Deine Anmeldung und wünschen Dir jetzt schon viel Spaß beim Musizieren im Musikverein Baindt. Dein Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Funken 2022 In diesem Jahr veranstaltet die Landjugend Baindt wieder einen Funken. Der Funken fin- det am 05.03.2022 ab 18 Uhr über der alten Kiesgrube Annaberg statt. Hierzu lädt die Landjugend Baindt die Bevölkerung recht herzlich ein. Der Zugang zum Fun- kenplatz erfolgt über die Annabergstraße. Es gelten die aktuellen Corona Maßnahmen. Auf Ihr Kommen freut sich die Landjugend Baindt. Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversammlung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige JHV findet am Montag 14.03.2022 in der Pizzeria de Michele , Tennishalle, um 19.00 Uhr statt. Tagesordnungspunkte • Begrüßung durch den Vorsitzenden, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung u. der Beschlussfähigkeit • Bericht des Vorstandes u. der Schriftführerin • Bericht der Kassiererin • Bericht der Kassenprüfung • Wahl des Wahlleiters Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 • Entlastung der Vorstandschaft u. Neuwahlen des Vor- standes • Ausblick u. Aktivitäten für 2022 • Anträge u. Ergänzungen. Diese können bis zum 07.03.2022 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. • Hubert Gärtner Vorstand Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung rund um Bergatreute Von der Dorfmitte aus gehen wir auf gut begeh- baren Wegen durch das Achtal nach Weissenbronnen. Treffpunkt Dienstag 08.03.2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Gezeit ca. 2,5 - 3,0 Std., 10 km, 70 hm Fahrpreis 2,50 € für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wan- derung vorgesehen. Bitte die aktuellen Pandemie-Regelungen beachten! Anmeldung ab 01.03.2022 bei WF J. Frank, Tel. 0751/43287 Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechsel- schuhe werden empfohlen Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2022 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Würt- temberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Land- schaftsformen kümmern, können sich um den Kul- tur-landschaftspreis 2022 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kultur- geschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwä- bischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaf- tungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver- marktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, beweidete Wacholderheiden oder die gelun- gene Rekultivierung eines Steinbruchs. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Haupt-preise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kassen-verband Baden-Württemberg sowie die Spar- kassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Si- cherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhebänke, Feld- und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im For- mat DIN A4 ist der 30. April 2022. Kostenlose Bro- schüren mit den Teilnahmebedingungen und der Be- schreibung preisgekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimatbund in Stutt-gart so- wie bei allen württembergischen Sparkassen er- hältlich. Sämtliche Infor-mationen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Verleihung findet im Herbst 2022 im Rahmen einer öffentlichen Ver- anstaltung statt. Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am: Mittwoch, dem 09.03.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: termin- reservierung.blutspende.de Auf allen DRK-Blutspende- terminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- Schnelltest nicht älter als 24 Stun- den, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei- den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas Soziales machen“ Experten-Chat am 2. März 2022 auf abi.de „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut“ forderte Johann Wolfgang von Goethe. Seinem Aufruf folgen viele Men- schen und entscheiden sich für einen sozialen Beruf. Wel- che Möglichkeiten es in diesem Bereich gibt, erfahren die Teilnehmer*innen beim nächsten abi» Chat am 2. März 2022. Von 16 bis 17.30 Uhr lautet das Thema Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 „Ich will etwas Soziales machen“. Gründe für einen sozialen Beruf gibt es viele. Einer der wichtigsten ist wohl der unmittelbare Kontakt zu Men- schen. Meist sind die Tätigkeiten in diesem Bereich zu- dem sehr abwechslungsreich, kaum ein Tag gleicht dem anderen. Auch das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun und dafür direkt eine im besten Fall positive Rückmeldung zu erhalten, ist extrem motivierend. Wer sich für eine Zukunft im Sozialen entscheidet, kann unterschiedliche Wege einschlagen. An den Hochschulen werden beispielsweise Studiengänge wie Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Pflege oder Gerontologie angeboten. Manche Angebote können außerdem dual studiert werden. Wer lieber in eine Ausbildung starten möchte, kann etwa Pflegefachmann/-frau werden. Auch Erzieher/innen, Physiotherapeut/innen, Heilerziehungs- pfleger/innen und Ergotherapeuten/-innen arbeiten mit Menschen – um nur einige Berufe zu nennen. Vielfältige soziale Einsatzfelder Wer seine Ausbildung oder das Studium erfolgreich ab- schließt, kann in mannigfaltigen sozialen Bereichen arbei- ten. Sozialarbeiter/innen beziehungsweise Sozialpädago- gen/-innen finden zum Beispiel in Jugend-, Kinder- und Altenheimen, in Pflegeheimen, Kindergärten und Schulen, Beratungsstellen, Justizvollzugsanstalten und Resozia- lisierungseinrichtungen sowie bei ambulanten sozialen Diensten und Selbsthilfegruppen eine Beschäftigung. Doch was muss man eigentlich mitbringen, um etwas Soziales machen zu können? Welche Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sind sinnvoll? Und welche Karrier- echancen bietet der soziale Bereich? Antworten auf die- se und viele andere Fragen geben die Expertinnen und Experten beim nächsten abi» Chat am 2. März 2022. Sie stehen den Chatter*innen von 16 bis 17.30 Uhr zur Verfü- gung. Außerdem beteiligen sich die Redakteurinnen und Redakteure von abi» und beraten zum Thema „Ich will etwas Soziales machen“. Chatprotokoll mit Fragen und Antworten Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat.abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interak- tiv/chat. Landratsamt Ravensburg Biomusterregion Landkreis Ravensburg - Mitmach-Kon- ferenz am 20. März– lernen, staunen, erleben und mit- gestalten! Woher kommen eigentlich unsere Lebensmittel und was heißt ökologische oder nachhaltige Erzeugung? Wie viel müssten Lebensmittel eigentlich kosten und wie sieht eine nachhaltige Ernährung aus? Was haben wir schon an Ansätzen in der Region und wie kann jeder Einzelne unterstützen? Diese und weitere Fragen werden am 20. März 20222 im Rahmen der 2. Mitmach-Konferenz im Landkreis Ravens- burg unter dem Titel „Gesunde Landwirtschaft – gesun- de Erde – gesundes Leben: Dialog für alle“ geklärt. Dazu laden die Bio-Musterregion Landkreis Ravensburg, das Klimaschutzmanagement des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental, der Bauernverband Allgäu-Oberschwa- ben, die Regionalwert AG Bodensee-Oberschwaben, wirundjetzt e.V. und das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben Wolfegg gemeinsam alle Interes- sierten ein. In der Online-Konferenz stehen am 20. März 2022 ab 9:30 Uhr bis ca. 18:00 Uhr unterschiedliche Be- reiche rund um das Thema „Bio“ und „Nachhaltigkeit“ im Mittelpunkt: ökologische Landwirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten, Klimaschutz sowie eine gesunde Ernährung. Neben Impulsvorträgen zu Beginn der Konfe- renz sind insbesondere die Thementische ein Herzstück der Mitmach-Konferenz. Hier werden Projekte der Region vorgestellt und mit allen Interessierten weiterentwickelt – das Mitmachen und Mitgestalten steht dabei auch online im Vordergrund. Daneben gibt es auf dem „Marktplatz der Möglichkeiten“ im virtuellen Raum in 3D viele regio- nale Projekte und Initiativen zu entdecken. Den Auftakt zur Konferenz bildet eine Filmvorführung am 19. März 2022 ab 15:00 Uhr. Der Film „Unser Boden – un- ser Erbe“ wird mit anschließendem Podiumsgespräch in der Zehntscheuer des Bauernhaus- gezeigt. Auch online wird es abends für Interessierte die Möglichkeit geben, den Film zu sehen. Die Anmeldung für beide Formate erfolgt unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg. Das Bauernhaus-Museum bietet am 20. März einen Markt mit regionalen und Bio-Produkten, ein buntes Programm aus interaktiven Führungen zur Kulturlandschaft Ober- schwabens und zahlreiche Mitmach-Angebote für Groß und Klein an. Die Angebote sind für alle Museumsbesu- cher/innen zugänglich – unabhängig von der Teilnahme an der Mitmach-Konferenz. Jetzt heißt es „Auf die Plätze – FERTIG – Anmelden und Mitgestalten“. Wir freuen uns auf viele Teilnehmende egal ob Verbraucher/in, Initiative, Engagierte, Landwirte/innen, Unternehmen, Händler, Küchen, Verarbeiter, Politik oder Verwaltung – ALLE sind willkommen für den gemeinsa- men Dialog! Die Teilnahmeanzahl ist begrenzt – daher schnellstmöglich anmelden. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Kostenlose Vortragsreihe der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag Die Bestellung aus dem Online-Shop kommt nicht an, der Klick in der App hat ein Abo ausgelöst und das an- gebliche Willkommensgeschenk des Telefonanbieters entpuppt sich als kostenpflichtige Zusatzleistung. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2022 bieten die Verbrau- cherzentralen insgesamt 24 kostenlose Online-Vorträge unter anderem zu Kostenfallen bei Fake-Shops, In-App- Käufen und Vergleichsportalen an. Ergänzt wird dieses Angebot mit vielfältigen Informationen auf der Webseite www.vz-bw.de/kostenfallen. „Die Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Bereichen vorangetrieben. Das nutzen auch unseriöse Geschäfte- macher für ihre Zwecke aus. Wer gut informiert ist, erkennt die typischen Kostenfal- len leichter. Das spart viel Geld, Ärger und Zeit und sorgt so für mehr Lebensqualität“, sagt Cornelia Tausch, Vor- ständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Rund um den Weltverbrauchertag bieten die Verbrau- cherzentralen 24 kostenlose Online-Vorträge zu fünf ver- schieden Themen an. Die Vorträge finden von Montag, den 14.03.2022 bis Freitag, den 18.03.2022 immer um 15 Uhr oder 18 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist jetzt schon möglich über www.vz-bw.de/kostenfallen. Folgende Online-Vorträge bieten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Vortragsreihe „Pass auf Deine Mäuse auf!“ an: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Kostenfallen beim Online-Einkauf Vom Vertragsschluss bis zur Bezahlung – beim On- line-Shopping lauern zahlreiche Kostenfallen. Ein ver- späteter Widerruf oder die Nichtzahlung einer Forde- rung wegen eines vermeintlichen Mangels können dazu führen, dass Käufer:innen ein Schaden entsteht. Wer gut informiert ist, erkennt diese Kostenfallen und kauft auch im Internet sicher ein. Kostenfalle: Vergleichs- und Vermittlungsportale Wer eine Reise buchen, einen neuen Stromtarif finden oder einen neuen E-Book-Reader kaufen will, nutzt häu- fig Vergleichs- und Vermittlungsportale im Internet. Sie bieten schnell eine Übersicht über verschiedenen Ange- bote. Oft lässt sich auch gleich die Reise buchen oder ein neuer Tarif auswählen. Doch es ist nicht immer leicht, die Geschäftsmodelle der Plattformen und das Zusammen- spiel verschiedener Vertragspartner zu verstehen. Die Frage „Bekomme ich wirklich das Beste für mein Geld?“ steht bei vielen Verbraucher:innen im Raum. Kostenfalle: Fake-Shops Online-Shoppen ist gerade in der Pandemie immer belieb- ter geworden. Das machen sich auch Betrüger zu Nutze, die mit Fake-Shops, also gefälschten Internet-Verkaufs- plattformen, Kasse machen wollen. Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites. Sie wirken auf den ersten Blick seriös und echt. Ist das Geld aber erst einmal bezahlt, kommt entweder meist minderwertige Ware oder gar nichts an. Kostenfalle: In-App-Käufe Viele Apps sind kostenfrei. Doch Premium-Funktionen, Spielfortschritt, Werbefreiheit oder weitere interessante Inhalte kosten Geld. Das steuern die App-Betreiber über die In-App Käufe. In Online-Spielen wird dabei oft mit vir- tueller Währung bezahlt, die sich allerdings ganz genau in Euro und Cent umrechnen lässt. Oft reicht ein Klick, um einen Zahlungsvorgang auszulösen. Der Betrag steht dann auf der Kreditkartenabrechnung. Kostenfalle Inkasso Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen führen meist dazu, dass sich die Empfänger:innen verunsichert und unter Druck gesetzt fühlen. Häufig drohen die Unternehmen mit erheblichen Kosten für Gerichtsverfahren, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder sonstiger Zwangsvollstreckung. Die- se Drohkulisse ist meist der Grund dafür, dass die Empfän- ger:innen der Schreiben die geltend gemachte Forderung schnell und ungeprüft zahlen. Verbrauchercafé zum Thema Kostenfallen Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt Ver- braucher:innen außerdem zur Teilnahme an ihrem ersten digitalen Verbrauchercafé ein. Am 15.3. um 16 Uhr berich- ten Berater:innen aus Friedrichshafen, Ulm, Karlsruhe und Stuttgart über echte Fälle aus dem Alltag. Im Anschluss bieten lockere Gesprächsrunden die Möglichkeit, sich über diese und andere Beispiele auszutauschen. Mehr Informationen zum Verbrauchercafé und eine Anmeld- möglichkeit: www.vz-bw.de/wvt2022 Alte Kirche Mochenwangen Samstag, 19.03.2022 um 20 Uhr „Quadratur des Greises“ Rentner-Kult-Kabarett „Pflegestufe 0“ für Junggebliebene Eine Revue der Coronamonate, ein hintersinniger Ritt auf aber auch ein humorvolles Surfen zwischen den epidemi- schen Wellen. Auch menschliches allzumenschliches wird zielgruppengerecht fiddlesophisch versimplifiziert ausge- leuchtet. Die Pflegestufe Null, mit der spontan in die Irre führenden Ausstrahlung einer Heilsarmee-Kombo, ist in- zwischen dabei, den Status von musizierenden Kult-Opas in der Parallelwelt oberschwäbischer Altennachmittage zu verlassen und sich als Klein-Klein-Kunstakteure auf den Bühnen der Region zu etablieren. Die vier singenden „BestAger“ sind: Michael List, Manfred Bemetz, Wendelin Fuchs und Josef Straub. Tipps nicht nur für Senioren, sondern auch für jene, die es einmal werden wollen. Es gelten die aktuellen Corona-Vorschriften. Kartenvorverkauf: VV: 13 € www.alte-kirche-mochen- wangen.de Schussenapotheke Mochenwangen und Lebensmittel Brauchle Wolpertswende Abendkasse, wenn verfügbar 15 € LandFrauenverband Ravensburg e. V. im Kreisbauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. Ortsverein Taldorf – Bavendorf – Oberzell 1. Koffermarkt Samstag, den 09. April 2022 von 14.00 – 18.00 Uhr auf Marschalls Hof in der St. Kolumbanstraße in Baven- dorf (gegenüber der kath. Kirche) Entdecke geschmackvolles Selbstgestaltetes und lass dich überraschen, wie wunderbar kreativ unsere Ver- käuferinnen sind. Herzliche Einladung auch zu Kaffee und Kuchen vom Landfrauenortsverein Taldorf, frisch gebackenen Waffeln, Grillwurst und erfri- schenden Getränken. Der Koffermarkt findet bei jeder Witterung statt. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 731R99K1Illustration: © Wolfgang Hülk/DEIKE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 VERKÄUFE MIETANGEBOTE DER NEUE BMW 2er ACTIVE TOURER. AB 26. FEBRUAR BEI UNS. Hier kommt Unternehmenslust pur. Der neue BMW 2er Active Tourer begeistert mit progressivem Design, temperament- voller Fahrdynamik und einer Fülle von serienmäßigen Pre- mium-Ausstattungsdetails. All das macht ihn zu einem BMW, für den die Möglichkeiten der Aktivitäten fast grenzenlos sind. Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Probefahrt. BMW 218i Active Tourer Schwarz uni, Stoff Arktur anthrazit, 16“ Leichtmetallräder Doppelspeiche 186, Steptronic Getriebe mit Doppelkupp- lung, Steuerung EfficientDynamics, Interieurleisten Quarz- silber matt genarbt, Widescreen Display, Smartphone Integration, Parking Assistant, ConntectedDrive Services, Connected Package Professional, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer uvm. Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH: BMW 218i Active Tourer Anschaffungspreis: 31.905,00 EUR Leasingsonderzahlung: 3.990,00 EUR Laufleistung p.a.: 10.000 km Laufzeit: 48 Monate 48 monatliche Leasingraten à: 299,00 EUR Gesamtbetrag: 18.342,00 EUR Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 02/2022.; alle Preise inkl. 19 % MwSt.; ist der Leasingnehmer Ver- braucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für die Fahrzeuge eine Voll- kaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthal- allee 26, 80939 München. Zzgl. 990,00 EUR für Zulassung, Transport und Überführung. Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ): innerorts ---; außer- orts: ---; kombiniert ---; Kraftstoffverbrauch in l/100 km (WLTP): kombiniert 6,2; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: --- (NEFZ); 141 (WLTP); Effizienzklasse (NEFZ): ---; Leistung: 100 kW (136 PS); Hubraum: 1.499 cm³; Kraftstoff: Benzin Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP- Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Auer Gruppe GmbH Ganterhofstr. 1 88213 Ravensburg Tel. 0751 5093-5523 Fax 0751 5093-11 www.auer-gruppe.de/bmw T H E2 ACTIVE TOURER Abb. zeigt Sonderausstattungen. 3-Zi.-ELW in Baindt ab März zu vermieten. Bitte an Mail r-liebert@t-online.de Kleines Sofa, 1,60m lang, lindgrün, günstig abzugeben. Tel. 07502/1691 GESUNDHEIT VERKÄUFE MIETANGEBOTE Schwarz uni, Stoff Arktur anthrazit, 16“ Leichtmetallräder Doppelspeiche 186, Steptronic Getriebe mit Doppelkupp- lung, Steuerung EfficientDynamics, Interieurleisten Quarz- silber matt genarbt, Widescreen Display, Smartphone Integration, Parking Assistant, ConntectedDrive Services, Connected Package Professional, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer uvm. Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH: BMW 218i Active Tourer Anschaffungspreis: 31.905,00 EUR Leasingsonderzahlung: 3.990,00 EUR Laufleistung p.a.: 10.000 km Laufzeit: 48 Monate 48 monatliche Leasingraten à: 299,00 EUR Gesamtbetrag: 18.342,00 EUR Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 02/2022.; alle Preise inkl. 19 % MwSt.; ist der Leasingnehmer Ver- braucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für die Fahrzeuge eine Voll- kaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthal- allee 26, 80939 München. Zzgl. 990,00 EUR für Zulassung, Transport und Überführung. Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ): innerorts ---; außer- orts: ---; kombiniert ---; Kraftstoffverbrauch in l/100 km (WLTP): kombiniert 6,2; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: --- (NEFZ); 141 (WLTP); Effizienzklasse (NEFZ): ---; Leistung: 100 kW (136 PS); Hubraum: 1.499 cm³; Kraftstoff: Benzin Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP- Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Auer Gruppe GmbH Ganterhofstr. 1 88213 Ravensburg Tel. 0751 5093-5523 Fax 0751 5093-11 www.auer-gruppe.de/bmw 3-Zi.-ELW in Baindt ab März zu vermieten. Bitte an Mail r-liebert@t-online.de Kleines Sofa, 1,60m lang, lindgrün, günstig abzugeben. Tel. 07502/1691 GESUNDHEIT Die bunte Vielfalt der Tiere und Pflanzen ist beeindruckend. Von den Regenwäldern Südamerikas über den Nordost- Atlantik bis zum östlichen Himalaja – die Global 200 Regionen bergen die biologisch wertvollsten Lebensräume der Erde. Helfen Sie als „Global Protector“, diese zu erhalten und für die nächsten Generationen zu bewahren! GLOBAL WIRKEN JETZT SCHÜTZEN wwf.de/protector WWF Deutschland • Reinhardtstraße 18 • 10117 Berlin claudia.bierhoff@wwf.de • Tel. 030 311 777-578 © H ar tm ut /A do be Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte U n v e rb in d li ch e I ll u st ra ti o n Wohlfühlwohnungen 2, 3 und 4 Zimmer Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Kaufpreis ab € Provisionsfrei Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 379.000,– Bereits 70 % verkauft Im Bau Fr 15-16 Uhr u. 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Schmieder & Partner GmbH / 07502 911536 schmieder.gmbh@schmieder-partner.de GESCHÄFTSANZEIGENIMMOBILIENMARKT BAUEN & WOHNEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • KunststofffensterBaienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de Lichtschachtabdeckung • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Stromkosten einsparen? 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Mit Fassadensystemen und Anstrichlö- sungen etwa von Sto können Hauseigentümer ihrem Zuhause ei- nen individuellen Look verleihen. Doch reicht bereits ein Anstrich oder müssen Schäden im Putz behoben werden? Wann ist ein Fas- sadendämmsystem empfehlenswert? Viele Informationen dazu gibt es unter www.wohnwert-steigern.de, Ansprechpartner für eine Be- ratung ist das Fachhandwerk vor Ort. Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Gitarenuntericht in Baindt! Viele Stilrichtungen! Jetzt anmelden: Telefon 07529 / 634881 Freundliche(r) Verkäufer(in) für 2-3 Tage pro Woche, halb- oder ganztags, für unseren Hofaden und Verkaufstände für unseren Spargel- und Beerenverkauf gesucht. Von April bis Juli. Spargelbauer Landerer, Meckenbeuren, Telefon 07542/1663 Unsere Kita braucht Verstärkung! Wir suchen Fachkräfte für unseren Ev. Waldkindergarten Baienfurt und den Ev. Kindergarten Arche Noah. Sie sind Pädagogische Fachkraft (m/w/d) mit Spaß an Ihrem Beruf und suchen eine neue Herausforderung? Dann werden Sie Teil unseres engagierten Teams in unseren evangelischen Kindergärten in Baienfurt! Unter www.evangelisch-baienfurt-baindt.de finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Kontakt: Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Lust auf Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Praktikum? Wir haben noch Plätze frei! IWO gGmbH · Stefan-Rahl-Straße 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751/7 69 07-0 · bewerbung@iwo-ggmbh.de Weitere Informationen zur Stellenausschreibung Die IWO gGmbH beschäftigt und betreut in Weingarten und Umgebung über 300 geistig-, körper- und schwerstmehrfach behinderte Menschen. Wir schaffen gleichberechtigte Teilhabe am mit vielfältigen internen und externen Arbeitsmöglichkeiten. In unserem Testzentrum werden hauptsächlich Screening-Testungen bei symptomlosen Personen, unter Einhaltung der Hygienevor- schriften, durchgeführt. Zur Anwendung kommen BfArM gelistete und vom PEI evaluierte POC-Ag- Schnelltests, die nasal, oral oder als Speicheltest entnommen werden. Die Dokumentation wird digital durchgeführt. Mitarbeiter (m/w/d) für unser betriebseigenes Ag-Schnelltestzentrum Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir auf 450 € Basis, zunächst befristet. Arbeitszeit: dienstags von 7:30 bis ca. 11:00 Uhr Möglich wären auch ein anderer Tag oder mehrere Tage. »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Für unsere Produktionsküche in Weingarten suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Küchenhilfe w/m/d | Teilzeit 50% Die detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO | Jürgen Miller Sauterleutestraße 15 88250 Weingarten 0751 4007-370 Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de STELLENANGEBOTE UNTERRICHT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Kontakt: Frau Claudia Bohner Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) im Vertrieb Innendienst Ihre Tätigkeit umfasst: > Komplette kaufmännische Abwicklung für unsere Kunden im In- und Ausland, telefonische Beratung, Angebotserstellung, Auftragserfassung und Rechnungsstellung > Marketingaufgaben und Organisation. Sie bringen mit: > abgeschlossene kaufm. Ausbildung > Berufserfahrung > Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift > Sie arbeiten gerne im Team > Sie arbeiten gerne selbständig > Sie sind kundenorientiert > Sie sind zuverlässig und freundlich Die Firma Bohner ist ein mittelständischer Familienbetrieb in Bad Waldsee/Gaisbeuren und in der Gastronomie-Branche als Hersteller von hochwertigen Kochgeräten und innovativen Gastronomieküchen bekannt und beliebt. Wir suchen als Verstärkung für unser Team: Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) im Kundendienst Ihre Tätigkeit umfasst: > Annahme und Bearbeitung von Kundendienstaufträgen und Ersatzteilbestellungen > Tourenplanung für den Einsatz unserer Kundendienstmonteure > Komplette kaufmännische Abwicklung für unsere Kunden, telefonische Beratung, Angebotserstellung, Auftragserfassung und Rechnungsstellung Sie bringen mit: > abgeschlossene kaufm. Ausbildung > technisches Verständnis > Sie arbeiten gerne im Team > Sie sind kundenorientiert Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung per Post oder E-Mail ! Die Firma Bohner ist ein mittelständischer Familienbetrieb in Bad Waldsee/ Gaisbeuren und in der Gastronomie-Branche als Hersteller von hochwertigen Kochgeräten und innovativen Gastronomieküchen bekannt und beliebt. Wir suchen als Verstärkung für unser Team: Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) im Vertrieb Innendienst Ihre Tätigkeit umfasst: • Komplette kaufmännische Abwicklung für unsere Kunden im In- und Ausland, telefonische Beratung, Angebotserstellung, Auftragserfassung und Rechnungsstellung • Marketingaufgaben und Organisation. Sie bringen mit: > abgeschlossene kaufm. Ausbildung > Berufserfahrung > Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift > Sie arbeiten gerne im Team > Sie arbeiten gerne selbstständig > Sie sind kundenorientiert > Sie sind zuverlässig und freundlich Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) im Kundendienst Ihre Tätigkeit umfasst: • Annahme und Bearbeitung von Kundendienstaufträgen und Ersatzteilbestellungen • Tourenplanung für den Einsatz unserer Kundendienstmonteure • Komplette kaufmännische Abwicklung für unsere Kunden, telefonische Beratung, Angebots- erstellung, Auftragserfassung und Rechnungsstellung Sie bringen mit: > abgeschlossene kaufm. Ausbildung > technisches Verständnis > Sie arbeiten gerne im Team > Sie sind kundenorientiert Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung per Post oder E-Mail! Kontakt: Frau Claudia Bohner Bohner Produktions GmbH Dellenhag 8, 88339 Bad Waldsee www.bohnergmbh.de E-Mail: cb@bohnergmbh.de (Telefon: 07524-9706-23)[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. März 2021 Nummer 11 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ergebnis Landtagswahl 2021 in Baindt Baden‐Württemberg hat am 14. März 2021 einen neuen Landtag für die nächsten fünf Jahre gewählt. Wie die Wählerinnen und Wähler in Baindt gewählt haben, zeigt unsere nachfolgende Grafik. In Baindt waren 3837 Menschen zur Landtagswahl 2021 aufgerufen. Hiervon haben 2450 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung 2021 liegt bei 63,85 % und somit unter der Wahlbeteiligung 2016 von 71,2 %. Weitere Informationen zum Wahlergebnis, auch zu den einzelnen Wahlbezirken in Baindt, erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde (www.baindt.de). 31,73% 23,46% 12,02% 6,87% 10,78% 15,41% 28,80% 31,00% 16,10% 8,60% 9,50% 6,00% Grüne CDU AfD SPD FDP Sonstige 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Tag des Wassers am 22.03.2021 Der internationale „Tag des Wassers“ findet jedes Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erinnert daran, dass saube- res Wasser eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr.1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wichtigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maßnahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2021 steht unter dem Motto: Wert des Wassers Mit diesem Motto wollen die Vereinten Nationen die Men- schen dazu aufrufen, sich Gedanken über die lebenswich- tige Bedeutung von Wasser und seinen Wert zu machen. Dies geht weit über den finanziellen Gesichtspunkt hinaus und umfasst auch den ökologischen, sozialen sowie kul- turellen Wert von Wasser. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommener Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Num- mer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Wei- ßenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geologen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimension entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Was- serschutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverbandes Wasserversorgung Baien- furt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landratsamt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Er- weiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und erneut Einwendungen gegen den Regionalplanentwurf Boden- see-Oberschwaben (Kiesabbau in Grund als Vorrang- gebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realis- tischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wert- volle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgeru- fen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbe- seitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbron- nen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwand- frei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) her- aus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqua- lität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Die Kinder der Achtalschule Baienfurt sowie der Klos- terwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das sehr gute Trink- wasser kann in drei verschiedenen Stufen mit Kohlen- säure sprudelnd versetzt werden. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Baienfurt/Baindt, 19.03.2021 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 01.04.2021 Redaktionsschluss: 29.03.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Infolge der wieder steigenden Corona-Fallzahlen und um die Veranstaltung in Präsenz abhalten zu können, ergibt sich folgende Terminveränderung: • Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemein- schaften“ neuer Termin am 19.04.2021, 18:30 Uhr (verschoben vom 29.03.2021) Markterkundung der Gemeinde Baindt für den Bau eines Gesundheitszentrums am Dorfplatz Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz ein Gebäude als Gesundheitszentrum mit einer Apotheke und zwei Arztpraxen zu errichten. Für die Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Auf- gabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt ein Markterkundungsverfah- ren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunter- nehmen und Investoren attraktiv sind. Nähere Informa- tion zu dem Vorhaben sind in einer Teilnehmerbroschüre zusammengefasst, die auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/baumassnah- men/dorfplatz abgerufen werden kann. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, bis zum 14.04.2021, 12.00 Uhr, Interessenbekundungen in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzurei- chen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Petra Jeske Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Petra.Jeske@baindt.de Die Interessenten werden zudem gebeten, die in der Teil- nehmerbroschüre unter 3. formulierten Fragen zu beant- worten und mit der Interessenbekundung einzureichen. Simone Rürup Bürgermeisterin Corona-Testung für Baindter Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher Zweimal in der Woche, montags und mittwochs, können sich Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Er- zieher der Gemeinde Baindt auf das Coronavirus testen lassen. Die schnelle und unkomplizierte Umsetzung der Testung ist Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hu- bertus-Apotheke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zusammen mit seinem engagierten Team zu verdanken. Die Testung wird in Baienfurt in der X-Zone, Ravensburger Straße 10, für die Baindter und Baienfur- ter durchgeführt. In den nächsten Wochen soll das Tes- tangebot bei Bedarf systematisch ausgebaut werden. Aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de), weitere Fra- gen können per E-Mail gestellt werden: testzentraum@achtalapotheke.de. Mobiles Corona-Impfangebot bei uns in Baindt Am Montag, 29. März 2021 startet der Landkreis Ravens- burg und die Gemeinde Baindt ein Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist in das Kreis- oder Landesimpfzentrum zu kommen. Die zunächst 12 Impfungen pro Woche fin- den in der Schenk-Konrad-Halle statt. Im weiteren Ver- lauf wird das Angebot auf 12 Erst- und 12 Zweitimpfungen ausgeweitet. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Die Vor-Ort-Impfungen in Baindt sind zunächst immer mon- tags vorgesehen. In einer ersten Phase sind nur Anmeldungen für Menschen ab dem 85. Lebensjahr möglich, die alle bis zum 16. März 2021 persönlich angeschrieben wurden. Das Angebot ist ausdrücklich kein Ersatz für die Impfangebote in den Impfzentren und wird nur für Menschen mit Einschrän- kungen in der Mobilität angeboten. Ohne schriftliche Ein- ladung und Terminbestätigung kann der Termin nicht wahrgenommen werden. Seit dieser Woche sind Anmel- dungen per Telefon unter der Nummer 07502/9406-25, per Mail unter helfen@baindt.de und auf dem Postweg: Gemeinde Baindt Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt möglich. Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem Kon- taktdaten, das Alter, der Pflegegrad – sofern vorhanden – und der Grund, warum ein Impfzentrum nicht erreicht werden kann, abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird dann direkt von der Gemeindeverwaltung über den wei- teren Ablauf Gemeindeverwaltung informiert. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Die App der Gemeinde Baindt Kennen Sie schon die App der Gemeinde Baindt? Mit dieser App sind Sie stets auf dem Laufenden. Sie wissen, was in unserer Gemeinde gerade wichtig und aktuell ist. Mit einer Kombination aus mobilem eGovernment und Informationen bietet die Gemeinde-App zukunftsorien- tierten Service für Bürgerinnen und Bürger: aktuelle und überall verfügbare Informationen aus dem Rathaus, der Verwaltung und Wirtschaft, ärztlicher Versorgung usw. mit Kartendarstellung und Wegbeschreibung. Ebenso sind Online-Behördengänge über das Handy möglich. Hier können Sie über das Rathaus-Service-Portal verschiedene Vorgänge (Beantragung Führungszeugnis, Meldeauskunft, Standesamtsurkunden, Ablesung Wasser- zähler, Mängelmelder usw.) online erledigen. Sie finden unsere App kostenlos im Google Play-Store und im App-Store. Die App der Gemeinde Baindt - immer einen Klick voraus! Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu- erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten aufge- stellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsorgungs- eimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bür- gertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhaben- bezogener Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig betei- ligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 BRÜHL 1 Gar Whs Hütte Hütte Btrg Wirtg Hü tte Baindter Brühl 191/2 192/1 188/1 197/2 197/3 196 196/1 196/2 195 187 190 maßstabslos N voraussichtlicher Geltungsbereich Im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswir- kungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die all- gemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502- 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- rats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorge- schriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Baindt, den 19.03.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden-Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfelsaft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie be- stäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt er- klärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit na- turnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmelden, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zuschauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Ge- meinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Ver- fassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwick- lungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Die- se Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fort- schreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Ge- meinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reit- anlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungs- beschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte kon- zipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für un- terschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwick- lungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anlieger- projekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzuneh- men. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamt- gemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkun- dung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit ei- ner Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektroni- schen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Ge- meinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwil- lig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrens- vorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderats- sitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraus- setzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grün- zug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielab- weichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zuge- stimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bau- platzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahl- reiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vor- habenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Be- schlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reitverein“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Bauge- Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 setzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung ei- ner Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des orts- ansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) - Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Kon- fliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betrof- fenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befrei- ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ für die Überschreitung der Grundflä- chenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdge- schoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumer- weiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bau- vorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflä- chenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der gan- zen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Auftei- lung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grund- stücksflächen ergeben. Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäu- ser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Be- bauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Auf- stellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbar- lichen Interessen mit den öffentlichen Belangen ver- einbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertret- bar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweite- rung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des be- stehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Aus- nutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie die 1995 errichtete Gaupe ge- plant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dach- aufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Pla- nung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird er- teilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über fol- genden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Mars- weiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhau- ses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschlie- ßung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neu- bau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohnein- heiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stell- plätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilien- wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Stra- ßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nach- bargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967- 1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wude der massive Baukörper be- mängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftra- gung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich eu- ropaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemein- deprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungs- bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden- Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016- 2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungs- wesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentli- chen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Fest- stellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Land- ratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind An- regungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schrift- lich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Be- anstandungen ausräumen. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesonde- re Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungs- maßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prü- fung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachge- recht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinwei- se im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Ge- meindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichts- behörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kin- dergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräf- ten gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung ei- ner FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr ein- gereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergar- tenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kin- dergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergar- tenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem beste- henden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ so- wie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kinder- gartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversi- cherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit be- sonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus die- sem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiede- nen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Be- setzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haus- haltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbear- beitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstande- ten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungs- körper ist in Planung. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungs- maßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durch- geführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungsmaßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezah- len muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwi- schenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Be- schilderung wird noch vorgenommen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 20. März/Sonntag, 21. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. März Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 21. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 20. März 2021 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Die weiteren Öffnungstermine sind Samstag 27. März und Samstag 3. April, jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 9. April 2021 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswege frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2021 Vom 01.04.2021 – 30.11.2021 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 03.04.2021, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Problemstoff-Sammlung 2021 Am Donnerstag, 25. März 2021 von 13.30 – 15.30 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistr. 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Wichtig: Abgabe von Problemstoffen nur mit medizini- scher Maske und einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel, Säuren, Laugen • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe bei Mengen unter 15 kg Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Ra- WEG-Sack • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährli- chen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender März 21.03. RK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit April 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmverkauf an Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr können Sie unsere Pal- men für 4,50€ käuflich erwerben. Unser El- ternbeirat bastelt in diesem Jahr auf Vorbestellung die Palmen. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie Ihren Palme bei Anja Steinhauser Tel. 07502/9124220 oder bei Melanie Sonntag Tel. 07502/9124478. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zugute. Die Palmen können entweder am Freitag, 26.03. zwischen 15.00 Uhr - 17.00 Uhr bei Familie Sonntag in Wickenhaus oder am Montag, 29.03.zwischen 13.00 Uhr - 15.30 Uhr im Garten vom Kindergarten St. Martin beim blauen Häus- chen (Eingang beim Hof der Villa Kunterbunt) abgeholt werden. Herzlichen Dank! Zur Information Vollsperrung der Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier (Lauratal) vom 22. März bis 1. April Die Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier wird von Montag, 23. März bis Donnerstag, 1. April voll gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, werden drei Hangrutschun- gen saniert, die sich im Zuge der Starkniederschläge und Schneeschmelze Anfang Februar ereignet haben. Die Umleitungsstrecke führt von Weingarten kommend über die L 317 – Unterankenreute – L 326 - Kreisverkehr Kalksteige – L 325 nach Schlier und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Verkehrsteilneh- mer und Anwohner um Verständnis. Rückenschule LKK übernimmt Kosten für ausgewählte Kurse Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf hin, dass sie als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) unter anderem auch die Kosten für Rückenschulkurse übernimmt. Die LKK möchte die Bewegung ihrer Versicherten allge- mein fördern und gewährt ihnen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel und zur Verringe- rung gesundheitlicher Risiken durch gesundheitsorien- tierte Bewegungsprogramme. Die angebotenen Gesundheitskurse sind auf der Inter- netseite der SVLFG unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden zu finden. Auch der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) rät dazu, die Rückengesundheit zu fördern und gibt in diesem Zusammenhang folgende Tipps: • Vermeiden Sie Stress, denn er erhöht die Muskelspan- nung. • Trainieren Sie Ihre Muskeln und Faszien regelmäßig. • Wechseln Sie möglichst oft Ihre Körperhaltung. • Heben und Tragen Sie rückenfreundlich. • Halten Sie Balance zwischen Belastung und Erholung. Dauerbelastung verspannt die Muskeln. • Bleiben Sie bei Rückenbeschwerden locker. • Gestalten Sie Ihr Umfeld ergonomisch. • Treiben Sie regelmäßig Gesundheitssport. • Bleiben Sie achtsam und entspannt. Der diesjährige Tag der Rückengesundheit steht unter dem Motto „Kein Bock auf Rücken? Entdecke Rücken- schule 2.0!“. Informationen hierzu finden sich auf seiner Internetseite des BdR unter www.bdr-ev.de. Onlinevortrag zum Thema „Bauen in der Landwirtschaft“ Das Landratsamt Ravensburg veranstaltet am Don- nerstag, 25. März ab 14:00 Uhr einen Onlinevortrag zum Thema Bauen in der Landwirtschaft. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis Montag, 22.03. unter 0751/85-6010 oder unter LA@rv.de erforderlich. Bitte gebe Sie Ihre Mailadresse an. Alle Interessenten erhalten dann einige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. März 2021 – 28. März 2021 Gedanken zur Woche Wer segnet, der vertraut. Segen ist die Sprache des Frie- dens; er heilt Missgunst und Hass Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 20. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. März – 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Stephan) Misereor-Fastenkollekte Dienstag, 23. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch 24. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Trauerfeier für Zita Staudacher (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baienfurt – Besinnliche Stunde der Senio- ren (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Donnerstag 25. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 26. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Monika Kronenberger, Karl Kuch) 18.00 Uhr Baienfurt – Kreuzwegandacht in der Kir- che (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Samstag, 27. März 15.00 Uhr Baienfurt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 17.00 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich mit Platzkarten) Sonntag, 28. März – Palmsonntag – Beginn der Som- merzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Marta und Heinrich Adler, Klara Merk, Fami- lie Schimanowski, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan Jahrtag: Johannes Merk) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Palm- sonntag“ (öffentlich, ohne Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – ökumenischer Jugendgottesdienst Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Ostergarten 2021 in Baindt mit ökumenischem Jugend- gottesdienst Von Montag 22. März bis 4. April lädt das Evangelische Jugendwerk Groß und Klein ein, den Ostergarten verteilt auf den ganzen Ort Baindt mit allen Sinnen zu genießen. Eine Station befindet sich direkt vor unserer Kirche. Nä- heres siehe unter „Evangelische Kirchengemeinde“. Dazu findet an Palmsonntag um 17.00 Uhr ein ökumenischer Jugendgottesdienst in der Kirche in Baindt statt. Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zu Teil 4 der virtuellen Kreuzwegan- dacht mit den Kreuzwegstationen 10 bis 12. Die Aufzeich- nungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Him- melfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Medit- ationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht an- gelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag, 19. März abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsor- geeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Vegetarische Ernährung Können wir mit unserer Ernährungsweise tatsächlich un- ser Klima positiv beeinflussen? Wie viel Fleisch braucht unser Speiseplan? Wo kaufen wir ein? Wer produziert unsere Lebensmittel? Im Vernetzten Unterricht gingen die Berufsschulstufenschüler des SBBZ Sehen diesen Fragen nach. Richtig spannend, was es rund um unsere Ernährung so alles zu entdecken und zu bedenken gibt! Zum Kochen gehört das Einkaufen. Wo und was wir einkaufen, unterstützt wiederum andere Menschen wie z.B. regionale Produzenten oder Fair Trade Initiativen, die sich für gerechte Bezahlung, gute Lebensbedingun- gen sowie eine ökologische und nachhaltige Produktion einsetzen. Ebenso sichert unser Einkaufsverhalten Ar- beitsplätze von Menschen mit Handicap und den Erhalt handwerklicher Betriebe wie Bäcker und Metzger vor Ort. Wie kann ein abwechslungsreicher vegetarischer Spei- seplan für eine Woche aussehen? Gesammelt wurden fleischfreie Lieblingsrezepte – wahre Küchenschätze aus den heimischen Küchen der Schüler und Lehrerinnen! Wünschen Sie sich Ideen und Anregungen zur vege- tarischen Ernährung? Dazu gibt es in der Kirche wie- der Interessantes zu entdecken und zum Mitnehmen. Lassen Sie sich überraschen! Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland EINLADUNG Palmsonntag Palmsonntag, 28.03.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 23.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR- Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus- Geschichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushängenden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugendwerk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.03.2021 Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR-Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus-Ge- schichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushän- genden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugend- werk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.04.2021 Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Alle weiteren wichtigen Infos sind unter https://www.ejw-rv.de/ostergarten/ zu finden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich die- nen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Gedanken zum Wochenspruch Ganz anders Wenn wir erleben wie Menschen, die in einer verantwort- lichen Position stehen, ihre Macht missbrauchen, ist Ver- trauen zerstört. Ob in der Politik, der Kirche oder im täglichen Miteinander. Gibt es einen Ausweg aus dieser Vertrauenskrise? Ich bin davon überzeugt, aber dieser Ausweg ist nicht billig zu haben – er ist radikal! Gott hat uns diesen Weg selbst gezeigt: Er wird Mensch – auf Augenhöhe. Er dient, anstatt auf seine Macht zu bestehen. Er erlöst uns von unserem Drehen um uns selbst. Er schenkt uns, was unendlich kostbar ist: Gemeinschaft, die aus Zuwendung, Aufmerksamkeit und Freiheit lebt. Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt (näheres siehe Ökumenische Mel- dungen + Homepage + Schaukästen Baien- furt und Baindt) Mittwoch, 24. März 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online !!! Sonntag, 28. März Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baindt Jugendgottesdienst in der kath. Kirche mit Anmeldung!!! (Anmeldung per Mail oder telefonisch beim Pfarramt in Baienfurt) _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 _________________________ Vier Abende voller Hoffnung – online Gott und den Menschen begegnen 1. – 4. April Hoffnung ist das, was unseren Blick nach vorne wendet. In Zeiten, in denen ein Lockdown den anderen ablöst, fragen wir, was das sein kann – Hoffnung. Und wo sich Hoffnung erfüllt, erleben wir nicht selten Gott am Werk. Wir möchten Menschen diese Hoffnung vermitteln. Dar- um veranstalten die Missionarischen Dienste gemeinsam mit proChrist ein „hoffnungsfest em Ländle“ – digital als Stream. An vier Abenden von Gründonnerstag (1. April) bis Ostersonntag (4. April) können Sie dabei zuschauen und mitmachen und online Gott und anderen Menschen begegnen. Im Stream begegnen wir Menschen an verschiedenen Orten. Im Café Fräulein Margot in Esslingen zum Beispiel. Es steht für Stil und Etikette, im Stil der 50-er Jahre lädt es zu einer Tasse Kaffee und köstlichen Torten ein. Hier treffen wir gemeinsam mit Moderatorin Juliane Eva Eber- wein Gesprächspartner aus Stuttgart und darüber hinaus. Dann nehmen uns die Verkündiger Damaris Binder und Johannes Kuhn mit auf eine Reise zu Landmarken und Orten rund um Stuttgart. Gemeinsam denken wir über Hoffnung, Neuanfang und Vergänglichkeit nach. Dazu gibt es Musik und weitere Impulse zum Thema des Abends. Und jede/ jeder kann an jedem Abend ihre/ sei- ne eigenen Erfahrungen machen. Es gibt die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, digitale Begegnungstools mit einem Team am Telefon. 1. April (Gründonnerstag): Neu anfangen ist immer möglich Der Monte Scherbelino, wie der Birkenkopf liebevoll von den Stuttgartern genannt wird, steht wie kaum ein ande- rer Ort für den Neuanfang nach dem Krieg. Damaris Bin- der nimmt uns mit auf den Berg der Stuttgarter. Und Mi- chael Stahl erzählt von seinem persönlichen Neuanfang. 2. April (Karfreitag): Sterben und trotzdem leben Den Stuttgarter Waldfriedhof erkundet Johannes Kuhn. Er geht dieser eigenartigen gleichzeitigen Ausstrahlung von Vergänglichkeit und Leben nach, die ihn hier faszi- niert. – Und Isabelle Dressler lässt uns daran teilhaben, wie nah sich Tod und Leben im Leben ihres Sohnes ge- kommen sind. 3. April (Karsamstag): Gesund sein und heil werden Wir warten aufeinander. Wir warten auf den Zug. Wir war- ten auf den Impfstoff und wir warten aufs Gesundwer- den. Heute warten wir auf Ostersonntag. Johannes Kuhn sucht einen typischen Warteort auf. Über Zwischenzeiten im eigenen Leben erzählt Christoph Zehendner. 4. April (Ostersonntag): Sinn ist, wenn eine Suche ihr Ziel findet Wer von Stuttgart nach Westen wandert, landet irgend- wann im Schönbuch, einem ausgedehnten Waldgebiet. An Dörfern, Mühlen und Bächen entlang erkundet die Schwäbin Damaris Binder hier ihr Ländle bis hin zu ihrem Ziel. Im Café lernen wir die Musikerin Beate Ling von ihrer persönlichen Seite kennen. Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losge- treten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schön- buch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebens- sinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Le- ben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www.hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. _________________________ Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 _________________________ Liebe Kreative KLockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Ursula Plonka mit einer besonderen Papierar- beit. Mit diesem bunten Blumen- strauß zaubert sie uns im Nu ein fröhliches Lächeln ins Gesicht. Danke dafür und für die Idee einer dreidimensi- onalen Karte. Das probiere ich gleich zum nächsten Ge- burtstagsgruß. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Liebe Mitglieder, es gibt Neuigkeiten! Unser technischer Leiter Oskar hat den Termin für das Richten der Plätze vorver- legt. Neuer Termin: Freitag, 26.3. ab 14.00 Samstag, 27.3. ab 9.30 Wie viele fleißige Helfer/innen gleichzeitig auf der An- lage sein dürfen, hängt von den zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln ab. An denen müssen wir uns nach Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde orientieren. Da es derzeit in diesem Bereich laufend Änderungen gibt, sind eventuell kurzfristige Ent- scheidungen notwendig. Unsere letztjährigen Hygieneregeln gelten natürlich auch noch in diesem Jahr. Da sind wir ja „alte Hasen“ ! Wir freuen uns auf viele fleißige Helfer/innen. Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liebe Gartenfreunde, ich möchte Sie noch daran erinnern, dass die Kampagne Blühender Landkreis untenstehenden Vortrag anbietet. Bestimmt sehr interessant für uns, vielleicht ein neuer Ansatz zum gärtnern. Donnerstag, 18.3. um 19 Uhr steht die nächste Online-Ver- anstaltung für Sie auf dem Programm unserer Kampagne Blühender Landkreis Ravensburg 2021. In Nordeutschland hat der Fotograf Lennart Bendixen ein außergewöhnliches Projekt gestartet: Er kaufte sich 2011 ein Grundstück, das er seitdem „kontrolliert“ verwildern lässt. Seine Idee: Die fotografische Dokumention aller Tier- und Pflanzenarten, die sich auf dem Gelände ansie- deln. Rund 3.000 Arten sind es bereits - von der 0,15 mm großen Milbenlarve bis zum kapitalen Dammhirsch. Span- nende Geschichten und eindrucksvolle Fotos erwarten Sie. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wollen Sie mit dabei sein? Auf unserer Homepage kön- nen Sie sich anmelden www.bluehender-landkreis.org. Wir freuen uns auf eine anregende Stunde und auf Sie. Ihr Orga-Team Weiterhin großes Vertrauen in die gute Arbeit der Achtalschule Baienfurt In den letzten Wochen waren die Schulanmeldungen der kommenden Erst- und Fünftklässler für das Schuljahr 2021/22. Für die beiden ersten Klassen haben sich 48 Schülerinnen und Schüler angemeldet und für die beiden kommenden fünften Klassen haben sich 41 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die Achtalschule ist somit in allen Klassen- stufen von 1-10 zweizügig. Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Ver- trauen in unsere gute schulische Arbeit und unser sehr gutes Bildungsangebot, welches mit Sozialprojekten, der Kooperation mit der Musikschule Ravensburg, verschie- denen Fremdsprachen, einem Sport-Profil und einem naturwissenschaftlich-technischen Profil, einer umfas- senden Berufs- und Schulwegeplanung und vielem mehr, sehr umfassend ist. Da die Achtalschule als Gemeinschaftsschule von Klasse 5 bis 10 auf drei Niveaustufen arbeitet, können wir mit un- seren Lehrkräften aus dem Gymnasium, der Realschule und der Hauptschule auch verschiedene Schulabschlüs- se wie den Realschulabschluss nach Klasse 10 oder den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 anbieten. Besonders erwähnen möchte ich hier die Kooperation der Achtalschule mit der Edith-Stein-Schule in Ravens- burg ( www.ess-rv.de ), welche verschiedene berufliche Gymnasialwege, aber auch viele andere weiterführende Schulwege nach Klasse 9 und 10 anbietet. Weitere Informationen zu unserer Schule und unserer Arbeit erhalten Sie, indem Sie persönlich mit uns Kontakt aufnehmen oder auf unserer Homepage www.achtal- schule.de 15. März 2021, A. Lehle - Schulleiter - Repaircafé Ravensburg startet wieder - Wegwerfen war gestern Nach längerer Zwangspause startet das Repaircafé Ravensburg wieder sein Angebot und bietet ab sofort wieder seinen ehrenamtlichen Reparaturdienst an. Das Repaircafé Ravensburg im Kapuziner Kreativzen- trum möchte nicht länger untätig sein. Aus bekannten Gründen ist den ehrenamtlichen Tüftlerinnen und Tüftlern schon viele Monate ihr Wirken versagt. Beim Repaircafé werden defekte Alltagsgegenstände gegen eine Spende repariert: Spielzeug, Möbel, elektronische und elektrische Haushaltsgeräte, Textilien und andere Dinge. Auch bei schwierigen Gebrauchsanleitungen oder ähnlichen Pro- blemen gibt es Unterstützung. Damit das Angebot end- lich wieder starten kann, hat sich das Team etwas neues einfallen lassen. Ab sofort können sich Hilfesuchende per E-Mail melden und dem Repaircafé ihr Problem mit ihrem funktionsunfähigen Gerät schildern. Bei Repara- turzusage können sie ihr Gerät jeweils montags im Ka- puziner Kreativzentrum abgeben. 14 Tage später können die reparierten Geräte anschließend gegen eine Spende im Kreativzentrum abgeholt werden. Ab dem 12. April ist im 14 tägigen Rhythmus abgeben und abholen möglich. Es werden nur Geräte angenommen, die bis zu 1 Tag vor- her per email angemeldet worden sind. Der 1. Abgabe - Termin: Montag, 29. März von 16 bis 18 Uhr Abholungstermin: 12. April, 16 bis 18 Uhr Abgabe- und Abholort: Kapuziner Kreativzentrum Kapuzinerstr. 27a, 88212 Ravensburg email: repaircafe-rv@web.de www.repaircafe-rv.de Oster-Drive-In in Leutkirch An Ostern trotz Corona einen großen Gottesdienst feiern, mit der Familie, mit Freunden und Bekannten im eigenen Auto dabei sein können und feiern. Das alles ist beim Os- ter-Drive-In möglich. Konkret bedeutet das: eine große Bühne wird am Oster- wochenende auf dem Schulparkplatz des Hans Multscher Gymnasiums in Leutkirch aufgebaut. Der Samstagabend startet mit einer „Nacht der Lichter“, Sonntagmorgen gibt es eine Familienfeier mit Osternestsegnung und beendet wird der Tag mit einem Jugendgottesdienst in Konzert- form. Eine vorherige Anmeldung bis Donnerstag, 01. April, 12 Uhr, per E-Mail an jugendreferat-rv@bdkj-bja.drs.de wird empfohlen. Diese sollte Namen und Adressen aller Perso- nen, die im Auto sitzen, sowie das Autokennzeichen bein- halten. Pro Auto sind nur Insassen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Veranstaltet wird der Oster-Drive-In durch die Katho- lischen Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben und die Mutmacher Jugendarbeit/St. Martin Leutkirch. Entgelt für Darlehens kontoauszug rechtswidrig Verbraucherzentrale klagt am LG Konstanz erfolgreich gegen Sparkasse Hegau-Bodensee • In ihren Immobiliendarlehensverträgen hat die Spar- kasse Hegau-Bodensee 20 Euro für einen Darlehens- jahreskontoauszug verlangt • Aus Sicht der Verbraucherzentrale wälzt die Sparkasse damit rechtswidrig Kosten auf Verbraucher:innen ab, die sie selbst tragen muss • Ähnliche Klauseln werden nach Beobachtung der Ver- braucherzentrale in zahlreichen Verträgen verwendet Die Sparkasse Hegau Bodensee darf für einen Darlehens jahreskontoauszug kein Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Konstanz nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ent- schieden (LG Konstanz vom 22.01.2021, Az. T 5 O 68/20, nicht rechtskräftig). Die Verbraucherzentrale hatte eine entsprechende Preisklausel in Immobiliendarle- hensverträgen beanstandet. Das Landgericht schloß sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, wo- nach das Kreditinstitut mit der Entgeltkausel Aufwand für Tätigkeiten auf seine Kund:innen abwälzt, die es aus eigenem Interesse erbringt. 20 Euro pro Jahr für einen Jahreskontoauszug des Dar- lehenskontos. So viel verlangte die Sparkasse Hegau-Bo- densee in ihren Darlehensverträgen zur Immobilienfinan- zierung. „Verbraucher:innen sollen für diesen Kontoauszug bezahlen, auch wenn sie ihn nicht bestellt haben und dafür keinerlei Verwendung haben. Die Sparkasse wälzt damit den Aufwand für die Abrechnung, den sie in eigenem In- teresse erbringt, auf Kunden ab und kassiert zusätzlich zum Zinssatz ein extra Entgelt,“ sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse nach einer Verbraucherbeschwerde ab. Da diese keine Unter- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 lassungserklärung abgeben wollte, ging der Fall vor das Landgericht Konstanz. Dieses untersagte der Bank, die Klausel weiter zu nutzen, weil die Kunden dadurch un- angemessen benachteiligt würden. Die Klausel sei damit unwirksam. Rechtsstreit von grundlegender Bedeutung Es handelt sich um eine Klausel, die in Muster-Vertrags- formularen von Sparkassen bundesweit enthalten ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt eine höchstrichterliche Klärung an. Das OLG Frankfurt am Main (Az. 3 U 72/13) hatte die Klausel „Kosten für Darle- hensauszug von zur Zeit EUR 15,34 jährlich“ nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für unwirksam befunden, zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes kam es aber nicht, weil die in diesem Verfahren verklagte Spar- kasse die Revision zurückgenommen hatte. „Wir begrüßen das aktuelle Urteil des Landgerichts Kon- stanz und unterstützen Verbraucher:innen mit Rechts- beratung und Musterbrief, um ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und die zu Unrecht kassierten Gebühren zurück- zuerhalten“, so Nauhauser. Betroffene können mit Bezug auf die Urteile des LG Konstanz (Az. T 5 O 68/20) und OLG Frankfurt (Az. 3 U 72/13) ihre Sparkasse mit einem Muster- brief auffordern, die bereits bezahlten Entgelte zu erstat- ten. Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale wird die beanstandete Klausel in zahlreichen Darlehensverträgen der Sparkassen verwendet. Den Musterbrief können daher auch Verbraucher:innen verwenden, die aufgrund einer vergleichbaren Klausel für den jährlichen Darlehenskon- toauszug bei anderen Sparkassen bereits gezahlt haben. Links zum Thema Musterbrief: www.vz-bw.de/node/58208 Zum Urteil: www.vz-bw.de/node/58052 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Antrag auf Grundsteuererlass Bund der Steuerzahler erinnert: Bei Leerstand den Erlass bis 31. März beantragen Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erin- nert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschulde- tem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekom- men können. Wer es trotz erheblichen Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten oder Mietausfälle z.B. wegen der Corona-Pandemie hat, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Ein Antrag auf Er- lass der Grundsteuer für das Jahr 2020 muss spätestens bis zum 31. März 2021 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine we- sentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Beträgt die Ertragsminderung im letz- ten Jahr mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Ebenfalls nicht zu vertreten hat der Vermieter Mietaus- fälle wegen beispielsweise der Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Auch dies sollte sorgfältig dokumentiert werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg sucht zur Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe Frauen, die Gewalt erfahren oder erfahren haben. Die Pandemie verlangt derzeit einen verstärkten Rückzug ins familiäre Umfeld, wodurch die häusliche Gewalt deut- lich zugenommen hat. Gewalt kann sich in körperlicher, verbaler, emotionaler, psychischer oder sogar strukturel- ler Form äußern. Häufig kommen mehrere Formen der Gewalt zusammen. Die Betroffenen kommen aus allen sozialen Schichten mit unterschiedlichen Bildungsgraden und kulturellen Hintergründen. Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg möchte gerade in der derzeitigen Situation eine Hil- festellung bieten. Die neue Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung soll dabei helfen, Abhängigkeiten und Isolation zu beenden. Die Selbsthilfegruppe ersetzt keine psychotherapeutische Begleitung. Vielmehr soll sie eine Möglichkeit des Austauschs schaffen und der Unter- stützung im Alltag dienen. Betroffene können sich an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg wenden: Tel.: 0751/85-3119, E-Mail: kontaktstelle-selbsthilfe@rv.de Online-Streaming-Konzert der Alten Kirche Mochenwangen mit Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf Das musikalische Leben sucht sich trotz Corona-Modus ei- nen Weg. Veranstaltungen sind momentan nicht möglich, aber Musikerinnen und Musiker wollen spielen, das Pub- likum dürstet nach Kultur. Deswegen laden Brigitte Tha- ler und Hansjörg Bitterwolf ganz herzlich in den digitalen Konzertsaal „Alte Kirche Mochenwangen” ein. Das Konzert findet am Freitag, 26. März um 19.30 Uhr live auf Facebook und Youtube statt. Die Konzertlinks sind wie folgt: Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Youtube: https://youtu.be/Lu2ct8aSVNY Facebook: https://fb.me/e/3Ul6owxYp Die Links können auch über www.brigitte-thaler.de abge- rufen werden. Das Konzert ist kostenlos, über eine Spende freuen sich die Musiker sehr. Mit freundlicher Unterstüt- zung: au-tv – Familie Schnürer für die Videoübertragung Über das Jazz-Duo Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf: Die beiden verbindet die Neugier auf spannende Rhyth- men und die musikalische Balance zwischen Gesang und Gitarre. Sie erkunden die Weite von Bossa Nova, Jazz und anspruchsvollem Pop und kombinieren ausgereiftes, in- niges Gitarrenspiel mit einfühlsamen, beseeltem Gesang. Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben Online-Vortrag „Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebensjahr” Viele Fragen rund um die Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Lebensjahr beantwortet Referentin Andrea Geißler in ihrem Online-Vortrag Außerdem gibt die Fachfrau für bewusste Kinderernäh- rung praktische Tipps für die Umstellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Le- bensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Der Vortrag findet am Mittwoch, 31. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung und weitere Informationen unter www.er- naehrung-oberschwaben.de oder Tel. 07534-9748-6410. Nach erfolgter Anmeldung bekommen die Teilneh-mer den Link für die Teilnahme am Vortrag kurz vorher per Mail zugeschickt. Online-Kochworkshop „Ostermenü – einfach genial“ am Dienstag, 30. März Sie möchten zum Osterfest Ihre Liebsten mit einem Os- termenü überraschen? Wie das Drei-Gänge-Menü mit regionalen und saisonalen Zutaten und einfachen Zubereitungsmethoden gelingt, zeigt Ihnen die Referentin Manuela Schmied bei diesem Mitkoch-Workshop. Der Online-Workshop findet am Dienstag, den 30. März um 17.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmel- dung und weitere Informationen unter www.ernaehrung-oberschwaben.de oder Telefon 07524/ 9748-6410. Vor dem Online-Workshop bekommen die Teilnehmer den Link für den Web-Seminarraum, sowie die Rezepte per Mail zugeschickt. Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim In diesen Zeiten sind kleine Aufmerksamkeiten besonders wertvoll. Überraschen Sie doch Ihre Lieben mit einer liebevoll gestalteten Grußanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Müll gehört nicht auf die Straße! Halte unseren Ort sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Wie schwebt ein Heißluftballon? In einem Heißluftballon über die Landschaft zu schweben, muss ein tol- les Gefühl sein. Doch wie halten sich die bunten Flugobjekte eigentlich am Himmel? Am Korb sind Gasbrenner befestigt, die die Luft in der Bal- lonhülle erhitzen. Die Luft besteht aus Gasmolekülen. Werden sie warm, bewegen sie sich schneller, was dazu führt, dass sich die Luft ausdehnt und leichter wird. Sie besitzt eine geringere Dichte, heißt es in der Fachsprache. Daraufhin füllt sich der Ballon und steigt nach oben. Um an Höhe zu gewinnen, muss der Pilot die Gasbrenner regel- mäßig betätigen. Hört er damit auf, kühlt die Luft ab, und der Ballon sinkt. Glawion/DEIKE HALLO KINDER! 75 0 /1 0 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Kindergitterrätsel: 1. Tarzan/Turm, 2. Rucksack, 3. Ast, 4. Nuesse, 5. Trichter, 6. Sessel, 7. Silke, 8. Lanze, 9. Galaxie/Grau, 10. leg, 11. Lehne, 12. Hammer, 13. Bangkok, 14. Eimer, 15. Rad, 16. Herd Irmi: für waagrecht und senkrecht. 75 0R 22 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 MIETGESUCHE Kaufgesuche im Raum Baindt • Einfamilienhaus mit ELW oder Zweifamilienhaus für Familie (4 Pers.) mit Großeltern, Einzug mögl. im Herbst • ETW (2 bis 3,5 Zimmer) Kunde möchte sich verkleinern Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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                    2021_04_20_Bericht.pdf

                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Sachverhalt: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. April 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Seite 2 von 12 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corona In Baindt haben wir derzeit 36 infizierte Personen, 17.570 Fälle im Landkreis Ravensburg und eine Inzidenz von 155,2 im Landkreis. b) Tests werden immer wichtiger Apotheker Dr. Jens Scheibner führt auch für BaindterInnen Tests durch. Das DRK testet immer mittwochs und ab nächster Woche auch der Ortsverband der CDU immer freitags, so lange Bedarf besteht. Über weitere Testangebote freuen wir uns. c) Impfungen Die 2. Impfung durch das mobile Impfteam war am vergangenen Montag, kurzfristig haben wir weitere 12 Impfdosen erhalten. Somit haben 24 Personen die Erstimpfung erhalten und 12 Personen die Zweitimpfung. d) „Baindt blüht auf“ StudentInnen des Studiengangs Umweltbildung der PH Weingarten führen einen Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt durch. Es sollen Anreize geschaffen werden, die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. TOP 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 Kämmerer Abele berichtet: Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes zu identifizieren und nutzen zu können. Folgende Maßnahmenbereiche werden durch den eea erschlossen: • Entwicklungsplanung / Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen Seite 3 von 12 • Versorgung und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation / Kooperation Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt. Als eea®-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100% zertifizierten Ökostrom und trägt hiermit aktiv zur Energiewende im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung installiert. Flächen sparen und Innenentwicklung für zukunftsorientiere Siedlungsentwicklung wird in Baindt vorangetrieben. Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung u. a. im Fischerareal umgesetzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, wird ein besonderes Augenmerk auf eine effiziente Flächennutzung gelegt. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten sowie einem konsequenten Radwegeausbau werden ökologische Schwerpunkte im Bereich der Mobilität gesetzt. Der Fuhrpark in der Gemeindeverwaltung wird Schritt für Schritt auf E-Mobilität umgestellt. Die im Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Ein Großteil der Maßnahmen konnte bereits abgeschlossen werden oder befindet sich in der Planung. Jedes Jahr wird das Erreichte überprüft, aktualisiert oder weitere Maßnahmen aufgenommen. Das sogenannte Audit führt das Energieteam (Ortsbaumeister Herr Roth, Kämmerer Herr Abele, Energiedienstleister Kirchner Energie, Bürgermeisterin Frau Rürup) zusammen mit der Energieagentur Ravensburg mit einem Zertifizierer der Bundesgeschäftsstelle vom European Energy Award durch. Das eea Team hat in den letzten Monaten die Daten und Unterlagen für das Audit zusammengetragen und im Februar 2021 die Rezertifizierung online durchgeführt. Ursprünglich war das externe eea-Audit auf Ende 2020 in Präsenz geplant, wurde Corona bedingt jedoch auf dieses Jahr in einem Online- Format verschoben. Das Ergebnis liegt nun vor und die Gemeinde Baindt hat die Rezertifizierung erfolgreich absolviert. Die offizielle Verleihung des European Energy Award durch den alten bzw. neuen Umweltminister erfolgt am 21.05.2021 bei einer landesweiten Veranstaltung in Ulm. Die Auszeichnung erfolgt nach Erreichen einer bestimmten Punktzahl aus dem Maßnahmenkatalog: Diese sind maximal über sechs Handlungsfelder erreichbar. Seite 4 von 12 Bei Erreichen von mindestens 50% der maximal möglichen Punktezahl erfolgt die Auszeichnung mit dem European Energy Award, bei 75% mit dem European Energy Award Gold. Bei der eea Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der aktuellen Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkte). Nähere Informationen inklusive der Stärken und den Optimierungspotentialen sind dem erstellten eea-Bericht in der Anlage zu entnehmen. Einstweilen geht es darum, die geplanten Maßnahmen weiter in die Praxis umzusetzen. Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweis stellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dieses Instrument ermöglicht zunächst einmal die Einordnung und Bewertung der vielen Maßnahmen, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt hat. Auf dieser Grundlage lassen sich dann effektive Potentiale für weitere Energiesparmaßnahmen identifizieren und zunächst in einem Maßnahmenkatalog auflisten, der dann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten abgearbeitet werden kann. Im Bereich der kommunalen Gebäude und Anlagen fällt die Gemeinde Baindt ab. Im Bereich erneuerbare Energie Wärme sollte die Gemeinde ebenfalls, wie im Bereich des Energieverbrauches Wärme und Elektrizität, tätig werden. In der nächsten Zertifizierung werden alle öffentlichen Gebäude (Schule, Rathaus, Kindergarten, Asyl- und Obdachlosengebäude) komplett erneut auf den Prüfstand gestellt. Energieeffizienz und Energie sparen sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Für eine erfolgreiche Energiewende ist deshalb entscheidend, sowohl die Energieeffizienz zu steigern als auch den absoluten Energiebedarf zu senken. Deshalb ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die gute eea-Zertifizierung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bereich kommunale Gebäude und Anlagen im Hinblick auf eine bessere Energieeffizienz und auf den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen aufzuarbeiten. Seite 5 von 12 TOP 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: a) Rechnungsergebnis Betrieb Nahwärmeversorgung 2020: Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -11.250 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 7.432,31 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2020). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €). Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Seite 6 von 12 Herr Henzler wird auf die energetische Bewertung eingehen. Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh (Vorjahr 588 MWh) größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh (Vorjahr 182 MWh). Hier hat sich die Corona Pandemie (Lüftung Schulareal) als auch der Baustrom des Kindergartenneubaus) ausgewirkt. Im Rahmen des eea müssen Mehrverbräuche hinterfragt werden. Die Wärmeverkaufspreise für 2020 verringerten sich gegenüber dem Vorjahr minimal von 5,60 ct/kWh auf 5,53 ct/kWh. Die Grundpreise erfuhren aufgrund der geringen Inflationsrate einen geringen Preisanstieg auf 23,02 €/kW (Vj. 22,97 €/kW). Die Gemeinde Baindt profitiert von der Ausschreibung von günstigeren Gaspreisen im Zeitraum 01.01.2021-31.12.2024. Fazit: Das abgelaufene Kalenderjahr 2020 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt gut verlaufen. Die Situation auf eine zusätzliche regenerative Energieform umzustellen, kann sich evtl. als idealer Zustand darstellen: Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats zum Nahwärmenetz – Ausbau Fischerareal mit regenerativer Wärmequelle - Primärenergiefaktor Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung möglichst regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger sollte einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus Erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit einem Gasspitzenlastkessel reicht dafür nicht mehr aus. Ein zusätzlicher Wärmeerzeuger ist zur Ergänzung des Energiemix notwendig. Der Gemeinderat hat bereits für den Anschluss des Fischerareals votiert. Dieser Beschluss der Erweiterung wird nochmals mit dem Netzausbau und dessen Energiequelle im Nachgang getroffen. Das Büro Kirchner Energie GmbH ist aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren und auch im Wege der Zuschussanträge für das Nahwärmenetz eine Aussage zu treffen. Der Primärenergiefaktor ist ein nützlicher Faktor zur einfachen Bewertung unterschiedlicher Energiearten. Seite 7 von 12 Wie bereits im eea erwähnt ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Dies erreicht man dadurch, dass die neu zu errichtenden Gebäuden im Effizienzhausstandard gebaut werden. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhausstandard erreichen zu können. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Der Abgang von der Haupttrasse zum Fischerareal wurde bereits realisiert und ein Wärmeliefervertrag mit dem Lebensmittelmarkt abgeschlossen. Die Vollversorgung des Objektes wäre möglich. Die Gemeinde kommt bei der Wirtschaftlichkeit in der derzeitigen Form der zusätzlichen Anschlüsse zu einem positiven Ergebnis. Mit der Umstellung auf eine regenerative Energieform werden die Zuschüsse ausgelotet. Neben dem European Energy Award sprechen Punkte wie Klimaneutralität und auch Zuschüsse für die nachfolgenden Objekte im Wege der Schulsanierung für einen langfristig regenerativen Träger. Bei der Erweiterung des Nahwärmenetzes ist § 102 Gemeindeordnung und hier die Zustimmung des Gemeinderates zu berücksichtigen. Des Weiteren gilt es, das Risiko eines längeren Ausfalls über einen 24/7 Service und mobile Heizzentralen abzusichern. Bei dem Ergebnis 2020 ist zu berücksichtigen, dass Abschreibungen in Höhe von 38.373,93 € und eine Trägerdarlehensverzinsung in Höhe von 1,9% bzw. 6.574,31 € erwirtschaftet wurden. Es wurden Verwaltungskostenanteile von Finanzverwaltung (Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen, Quotenberechnung, Jahresabschluss, Haushaltsplanung), Bauamt (Technische Betreuung, Erfassung Zählerdaten etc.) sowie Bauhofstunden im laufenden Bereich in Höhe von insgesamt 21.336,76 € verrechnet. Der Betrieb Fernwärmeversorgung steht und fällt mit der Betreuung. Mit Herrn Henzler haben wir einen guten technischen Leiter und mit Herrn Roth und Herrn Kumpf Personen, die seine Anweisungen gut umsetzen können. Der Verwaltungsaufwand des Fernwärmenetzes ist weiterhin nicht zu unterschätzen und sollte möglichst genau beziffert werden. Der Vorteil der Fernwärmeversorgung beziffert sich laut der Finanzverwaltung in folgenden Punkten: Bei der Investition konnte aufgrund der Quotenregelungen für Strom und Wärme nur die Vorsteuer für den „Privaten Bereich“ geltend gemacht werden. Bei den laufenden Ausgaben kann nur die Vorsteuer entsprechend der Quote für den „Privaten Bereich“ gezogen werden. Der Regiebetrieb Stromerzeugung und Fernwärme profitiert im Seite 8 von 12 öffentlichen Bereich durch etwas vergünstigte Bezüge im Bereich der Eigenstromnutzung und durch den Wärmepreis. Die Abschreibungen der Fernwärmeversorgung werden finanziert. Die Leitungen werden auf 25 Jahre abgeschrieben. Die Blockheizkraftwerke werden auf 10 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Fernwärmeversorgung ist immer gut solange sie zuverlässig läuft. Mit den privaten Liegenschaften hat die Gemeinde zusätzliche Verantwortung übernommen. Die zusätzlichen Nahwärmeanschlüsse sollten die anstehenden Kosten (zusätzliches BHKW, Leitungstrasse der Fischerstraße, 24/7 Service) über die Hausanschlussverträge amortisieren. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. 2. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Um diesen mit dem Nahwärmenetz erreichen zu können, ist ein regenerativer Anteil in der Heizzentrale notwendig. 3. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, Zuschussanträge für ein regeneratives Nahwärmenetz und für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. 4. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird zur Prüfung und Untersuchung des regenerativen Energieträgers (Pellets, Hackschnitzel etc.) beauftragt. TOP 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Am 25.03.2021 fand ein Termin mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Straßenbauamt gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung in der Ortsmitte von Baindt statt, um die bestehende Fußwegeverbindung vom Fischerareal in die Ortsmitte in Augenschein zu nehmen. Für die Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens nähe der Bäckerei in Richtung Westen, auf der Marsweilerstraße, spricht die bessere Anbindung zur Klosterwiesenschule, zum Lebensmittelmarkt Feneberg und zum Fischerareal. Mit dieser Verlegung wird eine sichere und gute Wegeverbindung zum neuen Fischerareal angestrebt. Die Beteiligten befürworteten und unterstützten dieses Vorgehen. Die bestehende Linksabbiegerspur in das Fischerareal soll hierfür geringfügig verkürzt Seite 9 von 12 werden. Aufgrund der Fahrbahnbreite an der geplanten neuen Überquerungsstelle wird zusätzlich zum Zebrastreifen eine Querungshilfe benötigt. Um das Fischerareal mit dem Dorfplatz auf direktem Weg über die Küferstraße zu verbinden, wurden die rechtlichen Möglichkeiten erörtert. Aufgrund der Kurvenlage und der bestehenden Bushaltestelle in der Küferstraße, sehen Polizei und Straßenverkehrsbehörde einen Zebrastreifen sowie eine Querungshilfe als problematisch an. Die notwendige Aufstellungsfläche der überquerenden Personen kann nicht ausreichend eingesehen werden und somit gibt es keine Möglichkeit für einen Zebrastreifen, Querungshilfe oder eine Ampel. Eine Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden sowie den Bus auf der Straße halten zu lassen, würde die bestehende Problematik nicht lösen. Im weiteren Verlauf muss eine Lösung gefunden werden, um Fußgänger möglichst sicher über die Straße zu führen, diese könnte auch gestalterischer Art sein. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Möglichkeiten zur sicheren Überquerung der Marsweilerstraße und der Küferstraße zu prüfen. TOP 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU- Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Beschluss: Seite 10 von 12 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ingenieurleistungen (Architektur, Elektroplanung, Heizung-Lüftung-Sanitär, Tragwerksplanung) ab Leistungsphase 4 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule europaweit auszuschreiben. 2. Die erforderlichen Unterlagen werden in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei W2K aus Freiburg erarbeitet. 3. Die Ausschreibungsveröffentlichung erfolgt über die Plattform des Landkreises. TOP 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr betreibt im Haupterwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb für Schweinezucht. Geplant ist die Errichtung einer Verkaufshütte mit Selbstbedienung auf dem Grundstück zwischen Wohngebäude und Kreisstraße mit einer Grundfläche von 3,0m auf 3,0m, einer Höhe von 2,00m an der Traufe und 2,40m an der hohen Seite des Pultdaches. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Seite 11 von 12 Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34 BauGB erfüllt. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert und der Ausführung oder Benutzung beeinträchtigt nicht die öffentlichen Belange. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flurstück 803/1, Dachsstr. 4 will der Bauherr einen Carport in Holzkonstruktion mit einer Länge von 5,50 m, einer Breite von 5,40 m und einer Höhe von 3,00 m zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen bauen. Der geplante Carport soll in die Südost -Ecke des Grundstücks, an die Dachsstraße, gebaut werden. Da die Fläche des überdachten Stellplatzes weniger als 30 m² beträgt, ist dieser nach § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Grundstück Flst. Nr. 803/1 liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Friesenhäusle III“. Im Bebauungsplan sind für Garagen Bauquartiere ausgewiesen. Der geplante Carport (wird nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg wie eine Garage behandelt) liegt außerhalb dieser Fläche und auch außerhalb der überbaubaren Fläche. Garagen müssen laut Bebauungsplan ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18-22° haben und als Massivbau erstellt werden. Die Dachdeckung muss mit dunkelfarbigem Welleternit erfolgen. Vor Garagen sind Abstellflächen von 5,00 m erforderlich. Da diese Festsetzungen nicht eingehalten werden, sind hierfür 6 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Mit dem geplanten Carport wird die zulässige Grenzbebauung (9,00 m) entlang der Grenze zum Grundstück Dachsstr. 2 überschritten. Die Nachbarin stimmt einer Abweichung von den Abstandsfläche nach § 6 Abs. 3 LBO zu und die Baurechtsbehörde würde die Abweichung genehmigen. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Seite 12 von 12 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abwei- chung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Zu berücksichtigen ist die verkehrliche Situation und der Umstand, dass im Bebauungsplangebiet nur 4 Garagen, die am Ende einer Sackgasse liegen, den erforderlichen Abstand zur Straße nicht einhalten. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: • Dachneigung • Dachform • Dacheindeckung • Massive Bauweise • Überschreitung des Baufeldes 2. Das gemeindliche Einvernehmen wird für folgende Befreiung nicht erteilt: • Abstand zur Erschließungsstraße TOP 10 Anfragen und Verschiedenes Homepage Gemeinde Baindt - Bürgerbus In der letzten Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde beschlossen, dass der Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses zum Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt wird. Die Verwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ die Informationen zum Bürgerbus zu löschen.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 30.04.2021

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