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    Zuletzt geändert: 29.02.2024
    Feuerwehrkostenersatz_Baindt_-_Aenderung_nach_VOKeFw.pdf

    1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am bestehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Annabergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am bestehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Annabergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 21. Juni 2024 Nummer 25 Dorffest 22.-24.06.2024 im unteren Schulhof in Baindt Samstag: 18:30 Uhr Live-Musik mit „Four Beats Faster“ Sonntag: 11:00 Uhr Frühschoppen mit dem Musikverein Alttann 14:30 Uhr Familiennachmittag 16:30 Uhr kleine Besetzung des MV Baindt 20:00 Uhr EM-Übertragung Montag: 16:30 Uhr Feierabendhock 17:00 Uhr Projekt-Jugendkapelle 18:30 Uhr Musikverein Baienfurt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Stadtradeln 2024 – erste Fahrradtour Am Freitag, den 14. Juni 2024 fand die erste Fahrradtour des Radsportvereins Baindt statt. Trotz schlechtem Wet- ter wurden rund 60 Kilometer von sieben Radlern zurückgelegt. Auch der Kunstkreis Baindt hat an dieser Tour teilgenommen. Belohnt wurden die Radlerinnen und Radler im Anschluss mit einem sonnigen Wurstsalat in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Die nächsten Touren finden wie folgt statt: Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte In dieser Woche haben die Abräumarbeiten sowie die Dachabdichtungsarbeiten vor der Apotheke und Bäckerei Hamma begonnen. Außerdem wurde der Sichtschutzzaun aufgestellt und die wassergebundene Decke vor der Gast- stätte zur Mühle eingebracht. Die Pflasterarbeiten werden im Bereich der barrierefreien Bushaltestellen fortgesetzt. Ab kommender Woche muss die Straße zwischen den Bäckereien Hamma und Schmidt/CAP-Markt für den Verkehr aufgrund der Verlegung einer Nahwärmeleitung für einen Hausanschluss gesperrt werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung geschlossen am 05. Juli 2024 Lieber Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 05. Juli 2024 bleibt die Gemeindever- waltung inkl. Gemeindebücherei, Bauhof sowie Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Ab Montag, den 08. Juli 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab 01.09.2024 und 01.09.2025 Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren für die Kindertages- einrichtungen der Gemeinde Baindt ab 01.09.2024 und 01.09.2025 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 18.06.2024 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Er- träge 14.727.214,78 € 1.2 Summe der ordentlichen Auf- wendungen -12.882.646,04 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.844.568,74 € 1.4 Außerordentliche Erträge 1.392.922,90 € 1.5 Außerordentliche Aufwendun- gen -1.574,00 € 1.6 Sonderergebnis 1.391.348,90 € 1.7 Gesamtergebnis 3.235.917,64 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.527.043,14 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 11.006.604,92 € 2.3 Zahlungsmittelüberschus- s/-bedarf der Ergebnisrech- nung 3.520.438,22 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 43.551.447,36 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 49.597.604,07 € 2.6 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investi- tionstätigkeit - 6.046.156,71 € Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 2.7 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf - 2.525.718,49 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.000.000,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 60.931,33 € 2.10 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit 2.939.068,67 € 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 413.350,18 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen - 38.730,28 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungs- mitteln 335.120,55 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 374.619,90 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmit- teln am Ende des Haushalts- jahres 709.740,45 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2023 umfasst eine Bilanzsumme von 62.687.214,26 €. Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 18.132,00 € 3.2 • Sachvermögen 42.257.111,96 € 3.3 • Finanzvermögen 20.189.610,04 € 3.4 • Abgrenzungsposten 222.360,26 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeck- ter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 62.687.214,26 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 13.793.895,68 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.234.069,93 € 3.11 • Rückstellungen 795.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 3.706.720,56 € 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 611.422,10 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Pas- sivseite 62.687.214,26 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 181.484,54 € • Eingegangene Verpflichtun- gen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Ver- pflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltser- mächtigung in das Folgejahr 13.437.000,00 € • Nicht in Anspruch genomme- ne Kreditermächtigungen 2.000.000,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2023; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlus- ses 2023 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2023; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis zum 02.07.2024 je ein- schließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgeset- zes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt fest- gestellt. 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 537.008,88 1.2 Summe Aufwendungen -610.479,26 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehl- betrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -73.470,38 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsab- deckung 0,00 Vorauszahlungen an die Ge- meinde auf die spätere Über- schussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschus- s/-bedarf der Erfolgsrechnung -23.393,89 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstä- tigkeit -76.162,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -99.556,18 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungs- tätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -150.406,18 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen -15.299,72 3 Bilanzsumme 1.582.175,38 Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.260.751,53 € 3.3 • Finanzvermögen 321.423,85 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktiv- seite 1.582.175,38 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -76.655,23 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 12.500,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 962.274,44€ 3.12 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 11.098,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 1.582.175,38 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 73.470,38 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ver- lustvortrag -76.655,23 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungs- kanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushalts- jahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Abwas- serbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Abwasserbeseiti- gung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsge- setzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 856.622,09 1.2 Summe Aufwendungen - 938.014,15 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehl- betrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -81.392,06 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemein- de auf die spätere Fehlbetrag- sabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Ge- meinde auf die spätere Über- schussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschus- s/-bedarf der Erfolgsrech- nung 30.068,72 2.2 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investiti- onstätigkeit - 484.307,82 2.3 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) - 454.239,10 2.4 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 533.239,10 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.558.054,82 Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermöge 4.930.395,57 € 3.3 • Finanzvermögen 311.090,16 € 3.4 • Abgrenzungsposten 316.569,09 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktiv- seite 5.558.054,82 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 79.124,14 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.425.324,51 € 3.11 • Rückstellungen 425.886,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.627.720,17 € 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Pas- sivseite 5.558.054,82 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,06 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenaus- gleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbe- richt inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ge- meindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2023 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. Juni und Sonntag, 23. Juni 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Juni 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 80 80 Sonntag, 23. Juni 2024 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Veranstaltungen Juni 22.-24.06. Dorffest Musikverein unterer Schulhof 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Kameradschaftsabend Musikverein 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08 Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Bücherei Fußball EM 2024 Die Meisterschaft hat endlich begonnen. Um richtig mitreden zu können gibt es in der Bü- cherei die neuesten Bücher mit Daten, Fakten und Statistiken. Vorstellung der Mannschaften und der Top-Spieler sowie die Beschreibung der Spielstätten. Es gibt Biografien über Lewandowski, Haaland, Ronaldo und Mbappé, wie war ihr Weg in die Nationalmannschaft, ihre größten Erfolge. Komm in die Bücherei und mach dich schlau. Zur Informationi Ein Kommen und Gehen - Vortrag über die Analogien zwischen dem Anfang und dem Ende unseres Lebens Geburt und Tod bilden den Rahmen um unsere Existenz. Wir halten diese beiden Ereignisse für die größten Ge- gensätze. Doch ist das wirklich so? Die Doula Sonja Emsberger und die Sterbeamme Heike Lander, machen in ihrem Vortrag anhand zahlreicher Beispiele deutlich, dass es erstaunlich viele Ähnlichkeiten bei den Prozessen des Geborenwerdens und des Sterbens gibt – aber auch genauso viele Unterschiede in unserem Umgang damit. Sie stellen fest, wie untrennbar verwoben diese Stationen unseres Lebens miteinander sind. Und la- den Sie auf kurzweilige und bodenständige Weise zu dem ein oder anderen Perspektivwechsel ein – nicht zuletzt auch mit Blick auf das Leben, das dazwischen stattfindet. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag 27.06.2024, 19 Uhr Referentinnen: Heike Lander, Sterbeamme, Sonja Emsberger, Doula Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Klima-Spartipp des Monats Juni: Spartipp-ABC - Teil 1 Mit dieser Ausgabe feiert der Spartipp sein 25. Jubiläum. Da auf 25 bekanntlich 26 folgt, wird in Form eines ABCs auf die Tipps der Vergangenheit zurückgeschaut. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 A wie „Aus ist das neue In“, denn wer elektronische Geräte und das Licht ausschaltet, wenn diese nicht mehr genutzt werden, spart bares Geld. B wie „Bleibt die Tür im Winter zu, hast du vor der Kälte Ruh“! Denn mit geschlossenen Türen im Winter, bleibt die Wärme im Raum. C wie Cool Man (and Woman), denn selbst coole Men- schen, sollten keinen zu kühlen Kühlschrank haben. Die optimale Kühlschrank-Temperatur liegt bei 7°C für das mittlere Kühlfach. D wie Dark Mode, denn durch ein Senken der Hellig- keit von Displays bei Smartphones mit sogenannten OLED-Displays wird weniger Energie benötigt. E wie „Ein Topf ohne Deckel, ist wie ein Fass ohne Boden“, denn nur wenn Herdplatte, Topf und Deckel größenmäßig zueinander passen, lässt sich damit über die Hälfte der Energie beim Kochen einsparen. F wie Frühjahrsputz 2.0, denn auch digital sollte nicht nur zur Kehrwoche, sondern am besten das ganze Jahr über Unrat in Form von nicht mehr benötigten Dateien und Mails gelöscht werden. G wie „Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets Bild- schirm aus!“ H wie Harald Blauzahn war ein berühmter Wikingerkö- nig. Für das nach ihm benannte Bluetooth gilt wie bei vielerlei Technik, einfach abschalten, wenn dieses nicht benötigt wird. I wie indirekter Rebound-Effekt, dieser liegt vor, wenn die gesparten Energiekosten in neue elektronische Ge- räte investiert werden. J wie „Jedes Grad (weniger) zählt“, denn beim Heizen lässt sich bei einer Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius, bereits sechs Prozent an Energie einsparen. K wie „Kleinvieh macht auch Mist!“ Denn auch viele klei- ne Einsparmaßnahmen haben in Summe doch eine im- mense Wirkung. L wie Lost Places, denn manches Mailpostfach quilt so über, dass man sich vorkommt wie an einem verlassen Ort. Hier hilft dann nur noch löschen. M wie „Mit Fuß vom Gas, macht Tanken Spaß“! Spaß ist zwar etwas übertrieben, aber zumindest lässt sich mit einer sparsamen und vorausschauenden Fahrweise bis zu 25 Prozent Kraftstoff sparen. Fortsetzung folgt und zwar im Juli. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. Juni - 30. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Nicht müde werden, sondern dem Wunder leise wie einem Vogel die Hand hinhalten. Hilde Domin Samstag, 22. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Pia Kreutle, Marian Schäfer, Mona Stiefvater († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Josef Jerg, Franz und Eugen Schmidt, Kurt Städele, Jahrtag: Lucia Fischer, Eduard Gelzenlichter) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Timo Dienstag, 25. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 26. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 27. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 28. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 29. Juni – Petrus und Paulus 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministraten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schütz- bach, Max Schützbach, Emilia Stotz († Josefine Heine, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Anna und Johann Bergen, Paul Lehmann, Hedwig Kuch) Sonntag, 30. Juni – 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdiens- te statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Ein Herz geht auf Familiengottesdienst am Sonntag, 23.06.2024 um 10:00 Uhr in der katholischen Kirche in Baindt Frauenbund Baienfurt Spirituelles Wandern in Bezau/Vorarlberg Wochenende für Frauen - Seelenkraftor- te entdecken Eine Auszeit für Körper und Geist bietet dieses Wochenende in Bezau an. Wir be- ginnen mit einem gemeinsamen Auftakt und einem leckeren Menü aus vier Gängen. Den Tag schließen wir mit einem Abendspaziergang zur Kneippanlage und dem Blumenlabyrinth ab. Nach dem Frühstücksbuffet am Freitag wandern wir zur Arche, eine Kirche auf Stelzen, mit Impuls in den Tag und anschl. Wanderung. Am Samstag ist Bergwandern angesagt, von 650 auf 1.208 m, zur Mittelstation Sonderdach. Ziel ist die Niedere. Spirituelle Impulse auf dem Weg laden zum Kraftschöpfen ein. Auf der „Niedere“ werden wir von einer überwältigenden Aussicht und einer vielfältigen Pflan- zenvielfalt belohnt. Über den Panoramaweg kommen wir zum Höhepunkt, die Kapelle St. Theodul, ein echter Seelenkraftort. Unter dem Motto“ Kirchen, Kapellen und Känzele“ wandern wir am Sonntag spirituelle Orte ab. Wichtig: gute Kondition, Bergschuhe und Trinkflasche mitbringen! Ort: Seminar- und Gästehaus „Im Kloster Bezau“, Platz 38, A-6870 Bezau Termin: Donnerstag, 15.08., 18:00 Uhr - Sonntag, 18.08.2024, ca. 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Kosten: Einzelzimmer 350 € (KDFB-Mitglieder 310,00 €), Doppel- zimmer 300 € (KDFB-Mitglieder 260 €) inkl. Halbpension und Bergbahnen Anmeldung: Bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 Donnerstag, 27.6.2024, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Mittwoch, 3. Juli 2024 18.30 Uhr Messe in der kath.Kirche in Baienfurt ab 19.30 Uhr Hauptversammlung im kath. Gemeindehaus Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Ehrung langjähriger Mitglieder 6. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Hauptversammlung. Es gibt ein Salatbüffet. Die Vorstandschaft Dienstag, 11.6.2024 Wir fuhren in Fahrgemeinschaften nach Bad Waldsee. Von der „Therme“ aus gingen wir zu Fuß in den Kräu- tergarten des Kneippvereins Bad Waldsee. Dort wurden wir von Alexia Mayer und Susanne Gretzinger erwartet. Es ist sehr erstaunlich, was in diesem relativ kleinen Fle- cken Erde alles wächst. 20 Frauen lauschten den Erklärungen, viele Tipps und Hinweise auf Heilkräuter wie z. B. Melisse, Rosmarin, Herz- gespann und vieles mehr. Es gab viele gute Hinweise, wie diese haltbar gemacht werden oder richtig als Tee ver- arbeitet werden. Da staunten selbst die „alten Hasen“ von Hausfrauen, die die Verwendung von vielen Kräutern praktizieren und doch noch viel dazu lernten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Anschließend führte uns der Weg ins nahe gelegene Park- hotel und wir erfreuten uns an Kaffee und Kuchen und einer tollen Plauderstunde. Danke an Frau Mayer und Frau Gretzinger für den guten, infor- mativen Nachmittag. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Gal 6,2 Freitag, 21. Juni 14.30 Uhr Baindt Kino „Das fliegende Klas- senzimmer, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 16.15 Uhr Baindt Kino „Zoomania“, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 23. Juni 4. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 24. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 26. Juni 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssit- zung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 27. Juni 20.00 – 21.00 Uhr Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemein- dehaus (Schöberl) Sonntag, 30. Juni 5. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemein- dehaus Gedanken zum Wochenspruch „Gemeinsam sind wir stark!“ – Eine Haltung, die uns menschheitsge- schichtlich das Überleben gesichert hat. Doch sie gerät heute immer wieder in den Hintergrund. Wenn ich nur danach frage, was es mir oder meiner Familie bringt, wenn ich mich engagiere, dann funktioniert unsere Gesellschaft nicht mehr lange. Es ist so gut, dass viele Menschen diesem Trend entgegenleben und anpacken, wo es nötig ist. Denn Nächstenliebe ist keine abstrakte Idee, es gilt sie im All- tag praktisch werden zu lassen. Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht wer- den. Nächste Termine: 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Ge- nesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Alles, was ihr tut, soll in Liebe geschehen! – Gemeindefest mit „Kirche Kunterbunt“ Am Sonntag, den 09.06.2024, fand ab 10.30 Uhr das Ge- meindefest der evangelischen Kirchengemeinde Baien- furtBaindt in und um das evangelische Gemeindehaus im Öschweg statt. Beginnend mit einem interaktiven Gottesdienst, der dank des großen Schirms trotz des unbeständigen Wetters im Freien stattfinden konnte, gestaltete sich an diesem Tag ein buntes Fest für Jung und Alt. Im Format der „Kirche Kunterbunt“, von dem schon im letzten Jahr das Fest profitierte, konnten sich alle Gottesdienstbesucher*innen in kleinen Workshops mit einbringen und zur aktuellen Jahreslosung vielfältige Dinge erleben: Vom Herzsport- workshop, bei dem zu einer biblischen Heilungsgeschichte gearbeitet wurde, bis zum Chor, der in kurzer Zeit zwei neue passende Lieder einübte, vom Nachdenken über Nächstenliebe beim Roten Kreuz bis zur Segensdusche, bei der man sich gegenseitig freundliche Worte auf den Rücken schreiben konnte, war vieles geboten. Nachdenk- liches und Fröhliches fand seinen Platz. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Der Gottesdienst, von Pfarrer Martin Schöberl geleitet, wurde weiterhin durch den Kirchenchor unter Leitung von Olga Tissen sowie durch ein kleines Anspiel der Kin- derkirche im Rahmen der Schriftlesung bereichert. Im Anschluss standen das ge- mütliche Beisammensein, Gemeinschaft und Austausch im Vordergrund. Eine Tom- bola mit tollen Preisen zu- gunsten der Diakonie-Kata- strophenhilfe „Hochwasserhilfe“ erfreute sich großer Beliebtheit. Bei Leberkäse und Falafel, Salaten, später Kaffee und Kuchen unterhielten sich Jung und Alt, Familien und Seniorinnen. Es war eine sehr angenehme und entspannte Atmosphäre. Dank gilt allen Organisator*innen sowie in- ternen und externen Beitra- genden, die das Fest mit ih- ren Fähigkeiten und ihrem Einsatz ermöglicht haben. Alles, was ihr tut, soll in Liebe geschehen! – diese Losung und das Erinnern an das schöne Fest tragen wir mit uns bis ins nächste Jahr. Dr. Mirijam Steinhauser Herzliche Einladung zum Kino-Nachmittag Am: 21.6.24 Um: 14.30 Uhr Das fliegende Klassenzimmer Um: 16.15 Uhr Zoomania Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt 1.Treffpunkt: 14.15 Uhr 2. Treffpunkt: 16.00 Uhr vor dem Rathaus am Dorfplatz Eintritt frei Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Ange- bot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonneg- ger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aqua- rell Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 August: 12.8. Walter Feil: „Tropfbilder“, Acryl oder Tusche September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Tage der Guten Nachricht vom 20. - 23. Juni Was ist die Hauptsache des Lebens? Wozu leben wir auf dieser Welt? Geht es um Gesundheit? Um Reichtum? Um Anerkennung? Um Freude? Um Sicherheit? Das sind Fragen, die sich viele Menschen stellen. Doch wo finden wir Antworten darauf? Wo erfahren wir, worum es wirk- lich geht? Mit folgender Themenreihe behandeln wir Lebensfragen, die Sie sich vielleicht auch schon gestellt haben. Hiermit laden wir Sie herzlich zu den Vorträgen ein! Donnerstag, 20.06.2024: Hauptsache gesund?! Freitag, 21.06.2024: Hauptsache sicher?! Samstag, 22.06.2024: Hauptsache tolerant?! Sonntag, 23.06.2024: Hauptsache religiös?! Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball Jugendfußball Ergebnisse D-Junioren SV Baindt- SG Baienfurt I 1:5 Zum letzten Heimspiel der Saison erwartet unsere D-Jugend die Nachbarn aus Baienfurt zum Derby. Von Beginn an entwickelte sich ein temporeiches Spiel, wobei man gleich spürte, dass es gegen die spielstarken Gäste ein schwieriges Match werden würde. Die ersten 15 Minuten konnte man das Spiel ausgeglichen gestalten und auch selbst einige gute Chancen erarbeiten. Allerdings wurde der Druck der Gäste immer größer und so erzielten sie in der 17. Minute das 0:1. Das Pressing der Gäste hielt an und die Entlastungsangriffe wurden seltener. Letztlich konnten wir uns bei unserem Torhüter Max bedanken, der mit einigen herausragenden Paraden dafür sorgte, dass es zur Halbzeit nur 0:1 stand. Nach der Pause wollten die Jungs mehr Einsatz zeigen und die Zweikämpfe annehmen, allerdings musste man nach einem Doppelschlag in der 39. und 40. Minute das 0:2 und 0:3 hinnehmen. Nun versuchten unsere Jungs sich auch mal durchzusetzen und so kam man auch nach einem schönen Spielzug durch Mo zum 1:3 Anschlusstref- fer. Jetzt wurde nochmals alles versucht aber die Kräfte schwanden und die Gäste hatten mehr Möglichkeiten zu wechseln und so musste man in der 57. und 60. Minute noch 2 Gegentreffer hinnehmen zum Endstand von 1:5. Somit stand am Ende eine verdiente, wenn auch vielleicht etwas zu hohe Niederlage. Es spielten: Max Sch., Rafael D., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Anton St., Felix Sch., Michael N. Bambini Nicht nur die EM lässt Fußballherzen höherschlagen: Bambini-Spieltag in Baindt Auf den fulminanten Auftakt der Nationalmannschaft in München folgte am Samstag, den 15.6., das zweitwichtigs- te Fußballereignis des Wochenendes: der Bambini-Spiel- tag in Baindt. Kurz vor Spielbeginn um 10:00 Uhr hörte der Regen auf, sodass der Spaß beginnen konnte. Mit zwei bis drei Mann- schaften traten der SG Baienfurt, TSB Ravensburg, FV Waldburg, SV Weingarten, SV Weissenau und der SV Baindt hochmotiviert gegeneinander an. Für Baindt gin- gen Alex, Andreas, Hugo, Jonas, Lewis, Manuel, Maxi, Mert, Mika, Robin, Theo und Tim auf den Platz und spielten mit Begeisterung. Als das letzte Spiel um 12:30 Uhr vorbei war, fand der Vormittag seinen Ausklang bei einer leckeren Portion Pommes. Schon jetzt freuen wir uns auf den Dachser Cup am Sonn- tag, den 7. Juli. Bericht: Sabrina Jäck Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende waren nun alle Mannschaften des TC am Start. KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel 1 SPG Horgenzell/ Schmalegg – TC Baindt 2:4 Am Mittwoch, 12.06.2024, hatte unsere Kids-Cup Mann- schaft das erste Auswärtsspiel dieser Saison gegen die SPG Horgenzell/Schmalegg. Pünktlich um 16 Uhr began- nen bei angenehmen Temperaturen und trockenem Wet- ter die Einzelbegegnungen. Sowohl Cedric (1:4, 0:4), Jakob (0:4, 0:4) als auch Jose- fine (1:4, 0:4) konnten sich deutlich gegen ihre Gegner und Gegnerinnen durchsetzen. Emilia kämpfte in ihrem ersten Kids-Cup-Spiel sehr stark, musste sich aber doch geschlagen geben (5:4, 4:2). Nach einer kurzen Stärkung mit Kuchen und Obst ging es in die beiden Doppel. In einer sehenswerten Partie mit starken Ballwechseln konn- ten Cedric und Jakob auch hier einen weiteren Punkt für Baindt holen (0:4, 0:4). Emilia und Josefine konnten sich leider trotz tollem Spiel gegen ihre starken Gegner nicht durchsetzen (4:2, 4:0). Alle Kinder haben mit viel Freunde und Einsatz für ihre Mannschaft gekämpft. Im Anschluss an das Turnier wurde der Nachmittag mit einem lecke- ren gemeinsamen Spaghetti-Essen der Kinder beendet. Junioren U15: Kreisstaffel 1 TC Baindt – TC Weingarten 2 4:2 Letzten Freitag empfing unsere U15 beim ersten Heimspiel der Saison den TC Weingarten 2. Die ersten Begegnungen im Einzel liefen auf Augenhöhe. Christiane konnte sich, wie schon in der letzten Saison, gut durchsetzen und gewann ihr Einzel. Vinzent hatte es etwas schwerer, kämpfte wie immer – musste jedoch nach dem Match-Tie-Break dem Gegner gratulieren. Maurice lieferte sich ein Kopf-an- Kopf-Duell mit seinem Gegner, holte viele Spiele, musste sich aber leider ganz knapp geschlagen geben. Rafael spielte ausdauernd und konnte seinen ersten Sieg in der U15 verbuchen. Die Doppel liefen für beide Paarungen (Vinzent/Maurice & Christiane/Rafael) erfolgreich. Somit war der erste Sieg dieser Saison perfekt! Für Baindt spielten Christiane, Maurice, Vinzent und Rafael. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Weingarten 2 – TC Baindt 6:0 Am vergangenen Samstag fand unser zweites Saisonspiel gegen die starke Mannschaft des TC Weingarten statt. Aufgrund des schlechten Wetters begannen die Einzel mit eineinhalb Stunden Verspätung. Leider gingen die Matches von Silja und Marian schnell an die Gegner, wäh- rend Vincent sich im ersten Satz in den Tiebreak kämpfte. Letztendlich ging dieses Spiel an den Gegner. Auch Tim musste sich trotz Matchbällen im 2. Satz nach über 2,5 Stunden Spielzeit der Weingärtner Nummer 1 im Match- Tie-Break geschlagen geben. Nach dem Zwischenstand von 0:4 konnten die Gegner das Doppel Tim/Silja klar für sich entscheiden. Das Doppel Marian/Vincent kämpfte bis zum Schluss, verpasste aber leider knapp den Ehrenpunkt für Baindt. Mit einer Bilanz von 1:1 Begegnungen spielen wir als Nächstes gegen Altshausen. Damen 40: Staffelliga TA TV Dettingen/Iller – TC Baindt 4:2 Der Blick morgens aus dem Fenster war nicht so motivie- rend. Regen, kalt und windig. Aber beim Start um 11 Uhr wurde es trocken und ab und zu sogar sonnig. Die Det- tinger Damen wären letztes Jahr aufgestiegen, lehnten aber ab und somit trafen wir wieder aufeinander. Marion und Evelyn holen in engen Sätzen die beiden Punkte im Einzel. Obwohl es auch bei Babsi und Steffi sehr eng war, hatten hier die Dettinger die Nase vorn. Auch im Doppel war trotz strategischer Aufstellung das Glück nicht auf unserer Seite. OK.....dann versuchen wir nächste Woche wieder unser Können unter Beweis zu stellen. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – TC Berg/Blitzenr/Ösch 2:4 Gleich zu Beginn der Runde hatten wir es mit einem er- wartet starken Gegner zu tun, kannten wir doch die Mä- dels vom letzten Jahr. Es gelang uns, ihnen 2 Punkte abzuringen. Nach den Einzeln stand es 1:3 durch einen erkämpften Punkt von Conny. Nach einer 1:0-Satzführung konnte leider eines unserer Doppel nicht zu Ende gespielt werden, da die Gegnerinnen aufgeben mussten. Im Einsatz waren: Sibylle, Inge, Co und Conny Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Meckenbeuren/Kehlen 3:3 Es war angerichtet ! Pünktlich bei optimalen Wetterbe- dingungen starteten wir in unsere erste Partie der neuen Saison. Nach durchweg spannenden Einzeln stand es 2:2. Sascha und Roland konnten die Ein- zel 1 und 4 für uns gewinnen, Marcel und Rafael mussten sich leider ihren Gegnern geschlagen geben. PS: Gratulation an Roland zu seinem Premieren-Sieg. Da unsere Gäste aber aufgrund eines mehr gewonnenen Satzes die Nase leicht vorn hatten, mussten wir quasi beide Doppel gewinnen. Natürlich stell- ten unsere Gegner ein spielerisch starkes Duo ins Doppel 2 gegen das sich unser Doppel Wösle/Bucher leider trotz großem Einsatz nicht erwehren konnten. Somit war der Sieg des Doppels Singler/Grabherr letztlich nicht ausrei- chend und wir mussten uns mit 3:3 Matches aber 6:7 Sät- zen knapp geschlagen geben. Im Anschluss beim bekann- ten Herren 40-Menü und einem guten Bier beschlossen wir mit unseren tollen Gästen einen harmonischen und kameradschaftlichen Tennistag Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Es spielten für den TC Baindt: Sascha Wösle, Marcel Sing- ler, Rafael Grabherr und Roland Bucher. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Isny – TC Baindt 4:5 Zum ersten Auswärtsspiel ging es nach Isny. Der Wet- tergott hatte ein spätes Einsehen mit uns. Unsere Spiele begannen nach ergiebigem Regen dann doch bei sehr herbstlichen Temperaturen. Peter, Stefan, Wolfi und Ger- hard zeigten einen beherzten Einsatz und konnten ihre Einzel jeweils zu unseren Gunsten entscheiden. Volker und Josef konnten leider nicht siegen. Nach den Einzeln konn- ten wir uns aber über ein 2:4 freuen. Leider ging Doppel eins und zwei an die Heimmannschaft. Gespannt waren nun alle auf das Doppel drei, das das Match nach holpri- gem Start dann doch klar mit 2:6 und 1:6 für uns gewinnen konnte. Eine tolle geschlossene Mannschaftsleistung. Es hat jeder wirklich sein Bestes gegeben. Mit einem Sieg in Isny hatten wir nicht wirklich gerechnet. Klasse! Es spielten Einzel: Peter Schmitt, Stefan Schäfer, Volker Hillebrand, Wolfi von Bank, Gerhard Reich, Josef Spöri. Doppel: Volker/Wolfi, Peter/Josef, Stefan/Gerhard. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Schmalegg – TC Baindt 7:2 Am Samstag hatten wir unser erstes Verbandsspiel, zu dem wir beim TC Schmalegg antreten mussten. Bei gu- ten Temperaturen konnten wir gleich auf allen 6 Plätzen starten. Schmalegg erwies sich als der erwartet starke Gegner, so dass wir nach den Einzeln bereits mit 1:5 zu- rücklagen. Barny gewann sein Einzel souverän in 2 Sätzen . Thomas, Michael, Richi und Roland F. unterlagen jeweils klar in 2 Sätzen. Harry musste in den Match-Tiebreak, den er etwas unglücklich verlor. Im Doppel konnten Harry und Barny noch einen Punkt erkämpfen, so dass wir mit einer 2:7 Niederlage die Heimreise antreten mussten. Herren 65: Oberligastaffel TC Baindt – TC Kusterdingen 3:3 In ihrem ersten Spiel trafen die Aufsteiger aus Baindt auf den Absteiger aus der Württembergstaffel und ver- meintlichen Aufstiegsfavoriten aus Kusterdingen nahe Tübingen. Dabei zeigten die H65 gleich, dass man in der neuen Klasse gut mithalten kann. Eine 3:1 Führung nach den Einzeln durch L.Reich, R.Puk und E.Feurle konnte al- lerdings nicht gehalten werden. Beide Doppel durch E. Feurle/W.Graf und L.Reich/M.Reich wurden verloren. Da- bei war den Gebrüdern Reich an diesem Tag das Glück nicht hold. Die 12:14 Niederlage im Matchtiebreak nach mehreren eigenen Matchbällen war besonders bitter. So verlor man letztendlich trotz 3:3 Endstand aufgrund des schlechteren Satzverhältnisses. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und im Doppel Max Reich. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – TC Bad Saulgau 3:1 Im zweiten Spiel der diesjährigen Doppelrunde gelang auch der zweite Sieg. Dabei kamen 6 unterschiedliche Spieler zum Einsatz. In Runde 1 wurden beide Doppel im Match-Tiebreak ent- schieden: R.Puk/K.Göppert verloren, E.Feurle/C.Marsch- ner gewannen ihr Match. In der 2.Runde gewannen E.Feur- le/W.Graf und R.Puk/M.Reich jeweils in 2 Sätzen. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Klaus Göppert und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TC Weingarten – TC Baindt 0:4 Karl Heinz Hänssler und Günter Kessler erzielten gegen den Tabellenzweiten Weingarten mit einem überzeugen- den 6:2 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Willy Fischer trotz Handicap und Ulli Spille erhöhten in einem fast zwei- stündigen Match mit 6:3 und 6:3 auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde besiegten Ulli Spille und Günter Kessler ihre Gegner klar mit 6:1 und 6:2. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser behielten nach über zwei Stunden mit 7:6 und 6:3 die Oberhand und erhöhten das Spielergebnis auf 4:0. Vielen Dank an alle Spieler und zahlreichen Gäs- te, die ihr „Scherflein“ zur Festigung der Tabellenführung beigetragen haben. Vorschau: Samstag, 22.6.: TA ESV Friedrichshafen – Herren 40 TC Ailingen – Herren 50/2 Damen 40 – TC Ertingen Herren 50/1 – TC Ösch-Weingarten Sonntag, 23.6.: Herren – TA SC Eberhardzell Herren 30 – TC Sonderbuch Mittwoch, 26.6.: TC Altshausen – KIDs-Cup U12 Freitag, 28.6.: Junioren U15 – SPG Blitzenreute/Mochenwangen Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Baindt erfolgreich in Österreich TKD Baindt hat erfolgreich am Internati- onal TKD Mustang Championship teilge- nommen, das vom befreundeten Verein Mustang im schönen Nachbarland Österreich ausge- richtet wurde. Die Veranstaltung fand in einer beeindru- ckenden Halle inmitten der malerischen Berglandschaft statt, was dem Turnier eine ganz besondere Atmosphäre verlieh. Das Turnier umfasste sowohl Poomsae- als auch Voll- kontakt-Wettbewerbe, und TKD Baindt war mit sechs Formenläufern vertreten. Unser Team konnte großarti- ge Erfolge verzeichnen, denn jeder unserer Teilnehmer kehrte mit einer Medaille nach Hause zurück. Diese her- ausragende Leistung macht uns sehr stolz und bestätigt die harte Arbeit und das Engagement unserer Sportler. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ergebnisse im Detail: - Marlies Schmid: Gold, Leistungsklasse 1 - Verena Pfau und Kai Wiest: Silber im Paarlauf, Leis- tungsklasse 1 - Phäonie Rittler: Bronze, Leistungsklasse 1 - Kai Wiest: Bronze, Leistungsklasse 1 - Maren Bechu: Gold, Leistungsklasse 2 - Kristof Gundorath: Silber, Leistungsklasse 2 Herzlichen Glückwunsch an alle unsere Teilnehmer für ihre hervorragenden Leistungen! Alfred Manthei Narrenzunft Raspler e.V. Dorffest 2024 Am kommenden Wochenende veranstal- tet der Musikverein Baindt das alljährli- che Dorffest und jeden Tag haben wir die Gelegenheit gemeinsam zu feiern. Bereits am Samstag findet ab 13:30 Uhr das 15. Elfme- terturnier im Rahmen des Dorffests statt. Hier gilt es für unsere Jugend den sensationellen 13. Platz aus dem Vor- jahr zu verteidigen. Mit entsprechender Raspler-Fan-Un- terstützung, sicherlich zu erreichen oder gar zu toppen. Der Frühschoppen startet am Sonntag, musikalisch be- gleitet durch den Musikverein Alttann, um 11:00 Uhr. Auch hier wollen wir gerne zu den zahlreichen Gästen gehören. Den Abschluss bildet der traditionelle Feierabendhock am Montag, zu dem wir uns ab 16:30 Uhr treffen wollen. Bit- te meldet euch bis 18:30 Uhr für die Raspler an - es gibt wieder tolle Preise zu gewinnen. Sehr gerne darf das Raspler T-Shirt und/oder Polo zum Frühschoppen bzw. Feierabendhock getragen werden. Die Bevölkerung darf gerne sehen, wer sich in der Fasnet unter den Masken befindet. Wir wünschen unserem Musikverein ein tolles Dorffest bei bestem Wetter und unseren Herren der deutschen Fuss- ballnationalmannschaft einen weiteren EM-Sieg! Raspler - ratsch ratsch Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Donnerstag, den 27. Juni findet um 18:30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Herzlichen Glückwunsch an Anna und ihr Sisko! Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht sowie der Hufschlag auf dem Dressurplatz und in der Reithalle reingeräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeitswerkzeug mit um unsere Anlage auf Vordermann zu bringen. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, am Arbeits- einsatz zu helfen. Turnierergebnis Anna Tratzyk konnte mit Sisko am vergangenen Wochen- ende beim Stilspringwettbewerb 80cm in Isny-Rohrdorf den 4. Platz belegen. Schützengilde Baindt An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in diesem Jahr die traditionelle Ortsmeis- terschaft im Schießen (OM) unter den ortsansässigen Vereinen, Straßenge- meinschaften,Gruppierungen und sonstigen zusammen- gewürfelten Freunden. Jeder Verein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mannschaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Teil- nehmer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Ortsmeisterschaft ist folgender- maßen: Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): - Serie mit 15 Schuss (5 Scheiben á 3 Schuss, alle Treffer werden addiert) Wanderpokal (Mannschaftswertung) - Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, der beste Schuss zählt) Bei der Mannschaftswertung kommen die vier besten Schützen in die Wertung! Schützenkönig (Einzelwertung) - Ein Schuss (Teiler-Wertung) Trainingszeiten sowie Schießzeiten für die Ortsmeis- terschaft: Das Schützenhaus ist jeden Mittwoch von 19:00-22:00 Uhr für Sie geöffnet. Es kann für 2€ eine Serie á 15 Schuss gelöst werden. Beim Training stehen erfahrene Schützen zur Seite und geben den ein oder anderen Tipp. Weitere separate Termine für ein Mannschaftstraining oder zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sport- leiter jederzeit möglich. Startgeld: Einmalig für Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schüt- zenkönig: insgesamt € 50 je Mannschaft. Erst nach Abga- be der Meldeliste und Begleichung des Startgeldes beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schüt- zenhaus mit der Ortsmeisterschaft starten. Neuerung für 2024 Die Ortsmeisterschaft kann jeden Mittwoch ab Juli ge- schossen werden. Es darf sich jeder Schütze bzw. jede Mannschaft flexibel einteilen, wann man mit dem Wett- kampf starten möchte. Letzter offizieller Schießtermin für die Ortsmeisterschaft ist der Mittwoch, 02. Oktober 2024. Die Siegerehrung findet Mitte/Ende Oktober im Schüt- zenhaus statt. Der genaue Termin wird im Amtsblatt ver- öffentlicht und per E-Mail an die teilnehmenden Mann- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 schaften geschickt. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen gerne zu Verfügung Sportleiter Stefan Schnez 0171/9374633 Blutreitergruppe Mitgliederversammlung zur Vorberei- tung auf das Heiligblutfest Bad Wurzach Am Mittwoch, 26. Juni 2024 um 20Uhr sind alle Mitglieder herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Hauptthemen sind die Vorbereitungen auf das Heiligblutfest in Bad Wurzach am 12. Juli 2024. Wegen den Informationen und den An- meldungen zum Blutritt, ist die Anwesenheit der aktiven Blutreiterinnen und Blutreiter sehr wichtig. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert wieder - 1. Wanderung am 23.06. Liebe Wanderfreunde, das Alpinteam Baindt führt auch in die- sem Sommer wieder drei Wanderungen durch. Alle, die gerne wandern, sind herzlich willkommen. Es spielt keine Rolle, ob man sonst im Alpinteam aktiv ist. Aktuelle Detailinformationen, auch wettterbedingte Änderungen, finden Sie immer auf der Homepage unter https://www.svbaindt.de/index.php/alpinteam/sommer- programm . Bei unserer ersten Wanderung jetzt am 23.06. geht es auf den Schmugglerpfad. In einer abwechslungsreichen Rundwanderung führt der Schmugglerpfad vom Bergre- staurant Schafberg Hüsli (2.130 m) über das St. Antönier Joch (2.379 m) - vorbei am Gafiersee (2.290 m) auf das Gafierjoch (2.415 m) und wieder zurück zum Bergrestau- rant. Auf der viereinhalb bis fünfstündigen Rundwande- rung durch das Grenzgebiet zwischen Österreich und der Schweiz gibt es viel zu entdecken. Mit etwas Glück kannst Du Murmeltiere, Gämsen oder sogar einen Stein- bock beobachten. Aufstieg: 600 m, Abstieg: 600 m, Dauer ca. 4,5-5,0 Std. Anspruch: mittel Abfahrt ist um 7 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Ihr Alpinteam Freie Wähler Liebe Baindterinnen und Baindter, von Herzen möchten wir uns bei Ihnen für die vielen Wäh- lerstimmen und das Vertrauen, das Sie in uns setzen, be- danken. Mit künftig acht Sitzen werden die Freien Wähler Baindt in der kommenden Legislaturperiode den Baindter Gemeinderat stark vertreten. Das Wahlergebnis motiviert uns sehr, weiterhin für Baindt und seine Bürgerinnen und Bürger einzustehen und Entscheidungen zu treffen, die im Sinne und Wohle unserer gesamten Bürgerschaft ge- troffen werden. Suchen Sie weiterhin den Kontakt zu uns und sprechen Sie uns bei Ihren Anliegen gerne an. Ihre Freien Wähler Baindt Stefan Konzett, Florian Kränkle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad, Mladen Renic, Bernhard Berle, Marius Maucher & Michael Alber. CDU Wir bedanken uns Liebe Baindterinnen und Baindter, für das Vertrauen, das Sie unserer Liste bei der Gemein- deratswahl entgegengebracht haben, bedanken wir uns herzlich. Sie haben uns 9863 Stimmen gegeben – das sind 31,2% aller abgegebenen Stimmen. Damit sind wir wieder mit vier Gemeinderäten im Baindter Gemeinderat vertre- ten. Wir verstehen dies als Auftrag, uns weiterhin für das Wohl der ganzen Gemeinde und aller Bürger einzusetzen. Die Kandidatinnen und Kandidaten der CDU www.cdu-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zu den Hinanger Wasserfällen bei Sonthofen Wir wandern von Altstädten zu den Hinanger Wasserfäl- len und durch den Leybachtobel zurück zum Ausgangs- punkt. Treffpunkt: Dienstag 25.06.2024 um 7.30 Uhr Bushalte- stelle Charlottenplatz Weingarten oder 08.00 Uhr am Bhf. Ravensburg. Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 9 km, 260 hm. Fahrpreis 19 Euro für Mitglieder. Einkehr während der Wanderung in der Sonne Klause in Hochweiler. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Anmeldung ab 15.06.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte unbedingt angeben ob man ein eige- nes Ticket hat. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen ge- nießen! Professionelle Gästeführer zei- gen Ihnen die unverwechsel- bare Natur- und Kulturland- schaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 23. Juni 2024 Essbare Wildpflanzen Gästeführerin: Anne Straub Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Die Ökologin Anne Straub gibt bei dieser Führung Einbli- cke in die Vielfalt unserer Wildpflanzen. Ob als Gemüse oder Heilkraut. Jede Pflanze hat ihre Wirkung auf un- seren Körper. Welche Pflanzen sind genießbar? Welche Wirkstoffe besitzen sie? Welche sind für uns giftig Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und gegebe- nenfalls regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 30. Juni 2024 Mit dem Fahrrad: Kapellenweg Ost (oberer Abschnitt) Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Samstag, 6. Juli 2024 Wie ist die Landschaft geworden? Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Sonntag, 7. Juli 2024 Was kreucht und fleucht im Wald und Sumpf? Bild: Fritz Rueß Gästeführerin: Anne Straub Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Naherholung zwischen Schussen und Seen Rückblick auf den „Tag der Artenvielfalt“ vom 15. und 16. Juni 2024 Anlässlich der landesweiten Aktionstage zur Artenvielfalt konnten sich Naturbegeisterte, Wanderer und Familien auf Entdeckungsreise der Blitzenreuter Seenplatte bege- ben und wurden von den Gästeführern der Gemeinden Fronreute-Wolpertswende mit einem bunten Programm empfangen. An einem Infostand am Parkplatz des Häck- lerweihers und fünf weiteren Stationen verteilt entlang des Wanderweges, wurde den Besucherinnen und Be- suchern Wissenswertes zur heimischen Tier- und Pflan- zenwelt sowie zur eiszeitlichen Entstehungsgeschichte der hiesigen Kulturlandschaft vermittelt. Förster, André Kap- pler, zeigte an seinem Stand am Häcklerweiher ein Sam- melsurium an Vogelnestern und Insekten-Larven, tiefer im Moor wurde über Schlangen und die Entstehung des Häcklerweihers informiert. Während an der begehbaren Sonnenuhr mit dem eigenen Schatten die Zeit gemessen werden konnte, gab es in der Fischerhütte des Buchsees für Groß und Klein die Welt der Fische und Wasservögel zu entdecken. Ein besonderes Highlight für BotanikInter- essierte war die Orchideenwiese am Vorsee, welche am Wochenende hautnah erlebt werden konnte. Die Gäs- teführer der Blitzenreuter Seenplatte bedanken sich bei allen Besuchern für ihr reges Interesse! Mit mehr als 200 Besuchern aus Nah und Fern waren die Aktionstage an der Blitzenreuter Seenplatte ein voller Erfolg! Wir würden uns freuen, wenn das ehrenamtliche Engage- ment unserer Gästeführer weiterhin auf großes Interesse stößt und wir Sie auch zu unseren regulären Gästefüh- rungen begrüßen dürfen. Diese finden jeden Sonntag um 14:30 Uhr statt, Treffpunkt ist der Parkplatz am Häckler- weiher. Auch jeden ersten Samstag im Monat findet eine Gästeführung statt, Beginn und Treffpunkt sind hier un- terschiedlich. Genauso vielfältig wie unsere Gästeführer sind auch die angebotenen Themen der Führungen. Alle Infos und Termine unserer Gästeführungen sowie unseren Newsletter finden Sie unter www.zwischenschus- senundsee.de Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspendenbenötigt, um das Ge- sundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 10.07.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Großsportereignisse im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendenbereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung auf- merksam zu machen und neue Spenderinnen und Spen- der zu gewinnen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unte rstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kommenden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren und eine Karriere als Lebens- retter zu starten. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.missingtype.de/partner zur Verfügung. Pressekontakt DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH E-Mail: presse@blutspende.de Was sonst noch interessiert Grundsteuer-Musterklage vom Finanzgericht abgewiesen Verbändeallianz kündigt Gang vor den Bundesfinanz- hof an In zwei Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteu- er hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt nach mündlicher Verhandlung entschieden. Die Klagen wur- den vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, von Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützt. Laut Tenor des Urteils, die ausführliche Be- gründung folgt noch, geht das Gericht nicht von der Ver- fassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetztes aus. „Leider ist das Finanzgericht unseren Argumenten nicht gefolgt. Wir sind aber nach wie vor auf Grund zahlrei- cher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte da- von überzeugt, dass das neue baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist“ mach- ten die Vertreter der Verbändeallianz im Anschluss an die Entscheidung deutlich und kündigten daher weitere juristische Schritte an. „Die von uns unterstützten Mus- terkläger haben bereits beantragt, dass die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen wird. Das Finanzamt hat diesem Antrag zugestimmt, die Revision wurde zu- gelassen“. Stuttgart, den 11. Juni 2024 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Fortbildung „ Beschäftigungsangebote für Menschen mit Demenz“ Ravensburg: Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebens- umstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ra- vensburg verbessern. Dabei gilt es, An und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Mit dem Titel: „Jetzt tu doch was!“ oder Spielen, Beschäfti- gen, Biographie als Schlüssel“ findet am Montag, 08. Juli 2024 um 18 Uhr gemeinsam mit der Nachbarschaftshil- fe Baindt/ Baienfurt eine Fortbildung im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Hier wird der Frage nachgegangen, wie die Betreuung eines Menschen mit Demenz sinnvoll gestaltet werden kann, da angemessene Beschäftigung Unruhe, Unzufriedenheit und Einsamkeit vermindert. Sie stärkt das Selbstvertrauen und die Teilhabe von Men- schen mit Demenz. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein kostenfreies Angebot des Landkreises Ravensburg für An- und Zugehörige von dementiell Erkrankten sowie ehrenamtlich Tätigen. Information und Anmeldung er- folgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum. de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.zfp-web. de/netzwerk-demenz Jetzt tu doch was!“ Beschäftigungsangebot für Menschen mit Demenz Fortbildung mit Melanie Hane, Pflegepädagogin (M.A.) Wo: Bischof Sproll Saal, 88255 Baindt Wann: Montag, 08. Juli 2024 um1 8:00 Uhr Information und Anmeldung: Leitung Fortbildung-Netzwerk Demenz Miriam von der Heydt Tel.: 0751/7601 2564 Mail: Miriam.vonderHeydt@zfp-zentrum.de oder Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe Baindt/ Bainfurt Petra Maucher Tel.: 07502/621098 Mail: pemau96@web.de Aktuelle Veranstaltungspläne finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz Einladung Ausstellungseröffnung am Donnerstag, 04. Juli 2024, 14:00 Uhr Landesgartenschau Wangen im Allgäu Treffpunkt Baden-Württemberg in den Auwiesen (Nr. 55 auf dem Geländeplan) 88239 Wangen im Allgäu „Was uns bewegt!“ Regierungspräsidium Tübingen „Geodaten für morgen – Rohstoff des 21. Jahrhunderts“ Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ANMELDUNG: Wir bitten um Ihre Anmeldung bis spätes- tens Dienstag, 25. Juni 2024 unter: https://rp.baden-wu- erttemberg.de/rpt/service/2024-lgs-anmeldung-ver- nissage/ oder einfach formlos an: aktuelles@rpt.bwl.de Informationen zu den Ausstellungen: Die Ausstellungen werden vom 03. bis zum 14. Juli 2024 gezeigt, Öffnungszeiten sind von 09:00 bis 19:00 Uhr. Wir weisen darauf hin, dass bei den Veranstaltungen Bild- aufnahmen gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Veranstaltung veröffent- licht werden. Sollten Sie nicht fotografiert werden wollen, geben Sie den Fotografen bitte einen Hinweis. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Nach Ihrer Anmeldung informieren wir Sie, ob Sie an der Veranstaltung teilneh- men können und senden Ihnen rechtzeitig eine Eintritts- berechtigung zu. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Programm Tanz-Choreografien Schülerinnen des Rupert-Neß-Gymnasiums Wangen Begrüßung Sabine Schanz-Kollmar Leiterin Treffpunkt Baden-Württemberg Grußworte Michael Lang Oberbürgermeister Stadt Wangen im Allgäu Tanz-Choreografien Schülerinnen des Rupert-Neß-Gymnasiums Wangen Eröffnung Klaus Tappeser Regierungspräsident Regierungspräsidium Tübingen Dieter Ziesel Präsident Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Tanz-Choreografien Schülerinnen des Rupert-Neß-Gymnasiums Wangen Abschluss Sabine Schanz-Kollmar Im Anschluss lädt der Treffpunkt Baden-Württemberg zu einem Stehempfang und zur Besichtigung der Ausstel- lungen ein. Außerdem sind interessierte Gäste an diesem Nachmittag herzlich zu einer Führung entlang der revita- lisierten Argen eingeladen. Ist das Online-Konto gehackt, muss es schnell gehen - Pressemeldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ob E-Mail, Social-Media oder Shopping-Portal – Hacker können alle diese Konten angreifen. „Wer dann schnell und besonnen handelt, kann den Zugriff auf das eigene Konto zurückerhalten und größeren Schaden vermei- den“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dafür sei es zunächst wichtig, An- zeichen für einen Missbrauch ernst zu nehmen. „Ist das Konto gesperrt, wurden Daten geändert oder teilt der Anbieter mit, dass sich jemand mit einem anderen Gerät angemeldet hat, sollten Betroffene diesen Hinweisen un- bedingt nachgehen“, so Buttler. Erste Hilfe für den Notfall Stellt sich heraus, dass ein Online-Account gehackt wurde, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Betroffene kön- nen selbst versuchen, die Kontrolle zurückzuerlangen. Dafür muss in den meisten Fällen ein neues Passwort eingerichtet werden. Für nahezu jedes Online-Konto lässt sich ein neues Passwort anfordern, das der Anbieter au- tomatisiert an das hinterlegte Mail-Postfach versendet. Anschließend lässt sich ein neues, sicheres Passwort im Kundenkonto hinterlegen. Sind Betroffene in der Situation überfordert, oder wurde etwa das E-Mail-Konto gesperrt, bleibt nur der Kontakt zum Anbieter, um weiteren Schaden abzuwenden. „Lei- der ist nicht bei allen Konten sofort ersichtlich, wie dieser Kontakt erfolgen kann. Hier helfen unsere Informationen sowie unsere digitale Anwendung, über die sich mit weni- gen Klicks Kontaktdaten zu verschiedenen Hilfsangebo- ten der Anbieter ermitteln lassen“, erklärt Buttler Das interaktive Tool und die ausführliche Erste-Hil- fe-Maßnahmen sind zu finden auf https://www.vz-bw. de/node/63228. Weitere Informationen Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten www.vz-bw.de/node/63228 Online-Konten vor Hacking-Angriffen schützen www.vz-bw.de/node/93920 Starke Passwörter – so geht`s www.vz-bw.de/node/11672 Umfrage: Account gehackt – das erwarten Betroffene von den Unternehmen www.vz-bw.de/account-gehackt AOK-Kindertheater „Henrietta und die Ideenfabrik“ und Puppentheater „Jolinchens Seereise“ AOK Bodensee-Oberschwaben lädt Kinder am 18. Juni auf die Landesgartenschau nach Wangen ein Auf ihrer bundesweiten Theatertour macht Henrietta auch in Wangen im Allgäu halt. Das AOK-Kindertheaterstück „Henrietta und die Ideenfabrik“ ist am Dienstag, 18. Juni, auf der Landesgartenschau in Wangen zu sehen. Es sind zwei Veranstaltungen geplant, los geht es um 9.30 Uhr. Die zweite Veranstaltung beginnt um 11 Uhr. Das Kinderthe- ater richtet sich an Grundschülerinnen und -schüler. „Es freut mich sehr, dass das Theater bereits im Vorfeld von den Grundschulen in der Region so gut angenommen wurde. Für beide Veranstaltungen erwarten wir mehr als 600 Schülerinnen und Schüler“, so die Koordinatorin Prä- vention in Lebenswelten bei der AOK – Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben Birgit Sorg. Wie hängen Nachhaltigkeit und die eigene Gesundheit zusammen? Das Theaterstück „Henrietta und die Ide- enfabrik“ erklärt es kindgerecht: Für ihre Hausaufgaben muss Henrietta zum Thema Nachhaltigkeit recherchieren. Ihr fällt partout nichts ein. Doch in der Ideenfabrik lernt sie clevere Anregungen für Klima- und Umweltschutz, Recycling und Upcycling sowie die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeit kennen. „Wir verstehen uns als Gesund- heitskasse und möchten den Menschen nicht nur zur Seite stehen, wenn sie krank werden. Wir möchten ihnen vor allem dabei helfen, gesund zu bleiben. Deshalb freue ich mich, dass Henrietta und ihre Freunde dieses Jahr in Wangen halt machen und Kinder, Lehrkräfte und Eltern für die Themen Ernährung, Bewegung, psychische Ge- sundheit und Nachhaltigkeit begeistern“, hebt AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr hervor. Um 14:30 Uhr geht es am 18. Juni mit dem Puppentheater „Jolinchens Reise“ weiter. Zahlreiche Kindergärten aus der Region haben sich bereits mit mehr als 150 Kinder ange- meldet. Diese dürfen sich freuen. Es wird lustig: Wenn das Drachenkind Jolinchen auf große Fahrt geht, kommt See- fahrerstimmung auf und das junge Publikum kann auch noch viel lernen. Birgit Sorg: „Beim Puppentheaterstück geht es um die Themen Freundschaft, gesunde Ernährung und Bewegung“. In dem rund 25-minütigen Stück wollen das Drachenkind Jolinchen und seine Freundin Henriet- ta mit ihrem Schiff in See stechen. Gemeinsam mit ihren Freunden sorgen sie für den richtigen, gesunden Provi- ant, um sich frisch gestärkt auf den Weg zu Jolinchens „Fühl-mich-gut“-Insel zu machen. Das Puppentheater ist Bestandteil des AOK-Gesundheitsförderungsprogramms „JolinchenKids“. Alle drei AOK-Veranstaltungen werden jeweils am Diens- tag, 18. Juni, auf der Landesgartenschau, konkret auf der Sparkassen-Kulturbühne, aufgeführt. Alle Familien mit Kindergarten- bzw. Grundschulkindern sind herzlich ein- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 geladen, spontan die Aufführungen zu besuchen. Einfach vorbeikommen! Der Eintritt zur Landesgarten- schau ist für Kindergarten- und Grundschulkinder kos- tenfrei. Erwachsene zahlen die normalen Eintrittspreise. Weitere Informationen gibt es online unter www.aok.de/ kindertheater oder direkt bei Birgit Sorg unter Telefon 0711 6525-17762 oder per E-Mail an birgit.sorg@bw.aok.de. Katamaran: tagsüber regulärer Fahrplan, leichte Anpassung am Abend Der hohe Wasserstand des Bodensees kein Problem für den Katamaran Bodensee. Im Abendverkehr reduziert Reederei die Geschwindigkeit aufgrund von Treibholz. Überfahrt dauert 15 Minuten länger. Der Pegel des Bodensees ist hoch, die Häfen gut gefüllt. Der Katamaran fährt weiterhin nach Fahrplan, täglich im Stundentakt. Und doch mit erhöhter Vorsicht: denn der See ist aufgrund der Witterungsbedingungen der letzten Wochen voller Treibholz. Um ganzen Baumstämmen aus- zuweichen, fahren die Schiffsführer mit erhöhter Auf- merksamkeit, unterstützt von Kollissionswarngerät und Radar. Am Abend passt die Reederei die Geschwindig- keit der Katamaran an. Dann sind die Katamarane mit 20 km/h statt der 32 km/h unterwegs. So haben Geräte und Schiffsführer genug Zeit, um auch im Dunkeln grö- ßere Hindernisse zu erkennen und auszuweichen. Die Überfahrt dauert dann 15 Minuten länger. Bis 19 Uhr fährt der Katamaran regulär: stündlich und binnen 52 Minuten über den See. Beim Abendverkehr an Freitagen und Samstagen werden die Zeiten angepasst: Ab Friedrichshafen startet der Katamaran wie gewohnt um 20 Uhr und 22:30 Uhr, benötigt dann aber bei redu- zierter Geschwindigkeit 1 Stunde und 7 Minuten und lan- det damit um 21.07 Uhr bzw. 23.37 Uhr in Konstanz. Ab Konstanz startet der Katamaran um 21.15 Uhr und um 23.45 Uhr und landet in Friedrichshafen um 22.22 Uhr bzw. 0.52 Uhr. Dies gilt vorerst für das bevorstehende Wochenende, die Reederei vermutet, dass man auch am kommenden Wochenende noch langsamer unterwegs ist. Fahrgäste sollten sich vor Fahrtantritt auf der Website der Reederei informieren. i Tickets gibt es im Online-Shop auf der-katamaran.de, an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anle- gestellen und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Fortbildungsreihe: „Und wo bleibe ich?“ Wahrung der eigenen Bedürfnisse bei der Betreuung von dementiell Erkrank- ten Am Dienstag, den 25. Juni startet im Pfarrstadel in Schlier um 18 Uhr eine Fortbildungsreihe speziell für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstal- tungen die Versorgung und die Lebensumstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbes- sern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Wechselnde Referen- tinnen und Referenten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit demen- tiell Erkrankten. Neben der Vorstellung des Krankheitsbildes werden The- men wie Kommunikation mit Menschen mit Demenz so- wie verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote vorgestellt. Der Pflegestützpunkt informiert über die Leis- tungen der Pflegeversicherungen. In der fünfteiligen Fortbildungsreihe „Und wo bleibe ich?“ werden alltagstaugliche Konzepte aufgezeigt, wie auch die Bedürfnisse der Betreuenden gewahrt werden. Die erste Veranstaltung der Reihe findet am Dienstag, den 25. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Pfarrstadel in Schlier statt, die weiteren Termine sind wöchentlich dienstags. Die fünf Module können entweder als Serie oder auch einzeln besucht werden und sind für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche kostenlos. Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich, die Anmeldung erfolgt per E-Mail an miriam. vonderheydt@zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein An- gebot des Landkreises Ravensburg. Das aktuelle Veran- staltungsprogramm finden Sie unter www.zfp-web.de/ netzwerk-demenz. LIEBLINGSJOB? IRGENDWAS MIT KINDERN! NEUER KURS AB SEPTEMBER 2024 IN LEUTKIRCH FÜR TAGESPFLEGEPERSONEN Am 10.07.2024 findet um 19:00 Uhr eine Online - Infoveranstaltung statt. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über den QR-Code teilnehmen. INFORMATIONEN Caritas Bodensee Oberschwaben | Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Anja Staib 0751 362 56 36 | Christina Neubauer 0751 362 56 18 ktp-rv@caritas-bodensee-ober- schwaben.de www.tagespflege-ravensburg.de Zuwendung für die Menschen in den Hochwassergebieten dringend notwendig Diakonie und Landeskirche helfen Ge- schädigten und rufen zu Spenden auf Vielen Menschen im Remstal, dem Landkreis Göppingen und in der Bodensee-Region hat das Hochwasser schwer zugesetzt. „Sie fühlen sich allein gelassen in ihrem Elend, mit ihren Verlusten und der Sorge um ihre Existenz“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzen- de des Diakonischen Werks Württemberg (DWW), nach ihrem Besuch in Rudersberg. Eine solche Spur der Ver- wüstung, die Hab und Gut von Menschen zerstört habe, erschüttere sie. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl betont: „Wenn Menschen in Not sind, ist es Aufgabe von Kirche und Diakonie, an der Seite der Betroffenen zu stehen.“ Die Evangelische Landeskirche und die Diakonie in Würt- temberg haben 200.000 Euro Soforthilfe bereitgestellt, die Diakonie Katastrophenhilfe (DKH), Berlin, wird mit Spen- denmitteln ebenfalls unterstützen. Martin Keßler, Leiter der DKH, übergab in Rudersberg zusammen mit seinem Kollegen Markus Koth die ersten von 80 Bautrocknern. Bei den Diakonischen Bezirksstellen und Kreisdiakonie- verbänden in den betroffenen Gebieten können Betrof- fene ab sofort unbürokratisch einen Antrag auf finanzi- elle Soforthilfe stellen. „Wir wissen, dass eine Summe von 300 Euro pro Haushalt und 100 Euro zusätzlich für jedes Haushaltsmitglied wenig erscheint. Angesichts der exis- tenziellen Not, die das Hochwasser bei vielen Menschen verursacht hat, sind wir aber überzeugt davon, dass jeder Betrag hilft“, so Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller. Noller betont den Vorteil, „dass wir als Kirche und Diako- Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 nie präsent und gut vernetzt sind. Haupt- und Ehrenamt- liche helfen schnell und unbürokratisch, packen mit an und hören zu: die Notfallseelsorge, der Kreisdiakoniever- band, die Beratungsstellen und andere mehr“. Dennoch sei unbedingt Hilfe auch vom Land Baden-Württemberg notwendig. Die Diakonie und die württembergische Landeskirche bitten weiterhin um Spenden zugunsten der Hochwasse- ropfer in Württemberg und auch in Bayern, damit auch bei Härtefällen für die betroffenen Haushalte Lösungen gefunden werden können. Spendenkonto: Diakonie Katastrophenhilfe Berlin Stichwort „Hochwasser-Hilfe Deutschland“ IBAN DE68 5206 0410 0000 5025 02 Diakonie Württemberg Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente Schulabgehende sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden Die Abschlussprüfungen sind geschafft und mit der Zeug- nisübergabe gehört für viele junge Menschen die Schu- le der Vergangenheit an. Dann beginnt für die meisten Jugendlichen die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Was viele nicht wissen: diese Ausbildungsplatzsuche kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Wie junge Menschen das geltend machen können, zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf. Schulabgängerinnen und –abgänger im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich dafür bei der Agentur für Arbeit (www. arbeitsagentur.de) als ausbildungsplatzsuchend melden. Damit die Zeitspanne als Anrechnungszeit berücksichtigt wird, muss die Suche nach einem Ausbildungsplatz min- destens einen Kalendermonat dauern. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur für Arbeit bezo- gen werden. Sinnvoll vor allem für all diejenigen, die nicht genau abschätzen können, wann sie in die Ausbildung starten können. Wer bei der Arbeitsplatzsuche älter als 25 Jahre ist, kann in bestimmten Fällen auch Anrechnungszeiten hinterle- gen. Zur Abklärung der Voraussetzungen empfiehl sich die individuelle Beratung durch die DRV BW. Information und Beratung Ausführliche Informationen gibt es online auf www.ren- tenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Renten- versicherung. Mehr Informationen enthalten die kosten- freien Broschüren „Berufsstarter und Rente“, „Tipps für den Berufsstart“ und „Das Renten-ABC“ Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Das Team am kostenlosen Service- telefon hilft auch unter 0800 1000 4800 gerne weiter. Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg INKLUSION IST AUCH ZUHAUSE MÖGLICH – WERDEN SIE GASTFAMILIE Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Le- bensgemeinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. € 1.300,-. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuver- lässig in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 75 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Unsere Gastfamilien erleben das Zusammenleben oft als Berei- cherung und für die Bewohner und Bewohnerinnen ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751.36655-80 Telefon Friedrichshafen: 07541.3746963 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Generationen für den Arbeitsmarkt erhalten Präventions- und Reha-Angebote erfolgreich und hoch im Kurs Die Deutsche Rentenversicherung wird in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem mit den Leistungen rund um das Thema Rente in Verbindung gebracht. Mit Blick auf die aktuelle politische Diskussion um die Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme stellte Karoline Bauer, al- ternierende Vorstandsvorsitzende der Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW), klar: „Die DRV Baden-Württemberg ist mehr und - als größter re- gionaler Rentenversicherungsträger in Deutschland - im Bereich Prävention und Rehabilitation eine starke Partne- rin für Versicherte und Unternehmen in der Region.“ Der Arbeitsmarkt der Zukunft steht und fällt mit der Dauer der Erwerbstätigkeit von Arbeitnehmenden. Vor diesem Hintergrund ging ihr Appell Richtung Landesregierung: „Es ist wichtig, dass wir am Ball bleiben und mit weiteren Investitionen auch auf die wachsenden Bedürfnisse der Menschen reagieren.“ Präventions- und RehaLÄND Baden-Württemberg Wer frühzeitig vorsorgt, ist auf dem richtigen Weg. „Das Plus von 85,7 Prozent bei der Inanspruchnahme unserer Präventionsangebote RV Fit und RV Fit KOMPAKT belegt, dass diese passgenau auf die Bedürfnisse der Berufs- tätigen abgestimmt sind“, stellt Hans-Michael Diwisch, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung, fest. Beide kostenfreie Programme gehen mit Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung erfolgreich erste ge- sundheitliche Probleme aktiv an. Auch im Reha-Bereich verzeichnet die DRV BW einen beachtlichen Zuwachs. „Reha rettet Lebensläufe, wenn komplexe gesundheitliche Probleme therapiert werden können. Gerade an den Schnittstellen zwischen Firmen und Arbeitnehmenden ist eine Unterstützung durch die Fachleute der DRV Baden-Württemberg hilfreich und kann sogar Jobs mit Perspektiven eröffnen“, so Diwisch weiter. Arbeitsmarkt der Zukunft Die DRV BW nimmt sich der gesellschaftlichen Heraus- forderung fehlender Fach- und Arbeitskräfte mit dem Firmenservice - flankiert von den Ansprechstellen für Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Prävention und Reha – flächendeckend an. Gerade klei- ne und mittlere Unternehmen (KMU) können von den Leistungen profitieren. Das Ziel ist, die Generationen fit für den Arbeitsmarkt zu erhalten. Firmen, die Demogra- fie als Chance sehen und auf Mehrgenerationen-Beleg- schaften bauen, sind keine Seltenheit. Laut Statistischem Landesamt BW belegt THE LÄND 2023 deutschlandweit die höchste Beschäftigungsquote der älteren Generati- on, denn jeder neunte Beschäftigte ist über 60 Jahre. „Mit den Angeboten der DRV BW steht der Arbeitsmarkt der Zukunft an dieser Stelle auf einem guten Fundament“, stellte Bauer fest. Ausbildung, Duales-Studium und Mentoring-Programm Ein Erfolgsmodell ist weiterhin das attraktive Angebot der DRV BW mit zwei Ausbildungs- und drei Duale Stu- diengängen, die der Vertreterversammlung im Rahmen der neuen Kluge Köpfe für die Rente-Kampagne durch Teamleiterin Miriam Fritz vorgestellt wurden. Jedes Jahr starten hier über 100 junge Menschen bei der DRV BW. Für den Arbeitsplatz mit Zukunft braucht es jedoch viele Bausteine: Neben einer guten Ausbildung, Weiterbildungs- maßnahmen, modernen Arbeitsmitteln und flexiblen, fa- milienfreundlichen Arbeitszeitmodellen setzt die DRV BW zunehmend auf die Qualifizierung neuer Führungskräf- te aus den eigenen Reihen. Mentees wie Selina Brenner und Lilli Schilling sehen einen hohen Mehrwert in dem Mentoring-Programm für weibliche Führungskräfte. Es gehe neben klassischen Führungsthemen und Verände- rungsprozessen auch um ein klares Verständnis für die Geschlechterrollen und eine angepasste Kommunikati- on. Im gemeinsamen Austausch mit den Anwesenden wird klar: Mentoring ist eine Geschichte von Vertrauen und gemeinsamer Entwicklung. Es gibt vielfältige Fragen der Diversität durch Führungskräfte zu moderieren. Für diese spannende Herausforderung müssen Unterneh- men unterstützende Formate bereitstellen. „Wir haben damit bisher ausgezeichnete Erfahrungen gemacht und unsere Programme um Meet to lead für alle potentiellen Führungskräfte ergänzt“, betont Direktorin Gabriele Fren- zer-Wolf am Rande der Vertreterversammlung. Ehrenamtliche Mitglieder der Selbstverwaltung geehrt Für ihr 25-jähriges Engagement wurden geehrt: Herbert Gassert (Mitglied im Widerspruchsausschuss des Regio- nalzentrums Schwäbisch Hall und stv. Mitglied im Haus- haltsausschuss) und Hans Krix (ehrenamtlicher Versi- chertenberater an fünf verschiedenen Standorten bei Gemeinden und Stadtverwaltungen). Hans-Michael Diwisch (alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Vorsitzender des Haushalts- ausschusses) wurde für sein 15-jähriges Engagement geehrt. Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Ba- den-Württemberg Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Schnelle Spende, schnelle Hilfe: www.caritas-spende.de Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. IBAN: DE63 6012 0500 0001 7088 01 . BIC: BFSWDE33STG Stichwort: Flüchtlinge Niemand flieht ohne Not. Helfen Sie Flüchtlingen! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Das brauchst du: • zwei leere Küchenrollen • etwas Wolle • Klebstoff • dickes Klebeband • Schere So geht es: Schneide beide Küchenrollen längs auf und kürze sie auf ungefähr 15 Zentimeter. SpielfernglasSpielfernglas aus Pappe basteln aus Pappe basteln Klebe sie mithilfe des Klebebands an einem Ende so zusammen, dass dieses etwas schmaler ist als das andere. Schneide die breiten Enden so ab, dass sie gerade sind, und umwickel sie ebenfalls mit Klebeband. Befestige die beiden Rollen mit Klebstoff an den breiten Enden miteinander. Wickle nun die Wolle etwa sieben Zentimeter breit um die Mitte der beiden Rollen – so kannst du es später besser halten. Außerdem kannst du die Rollen auf diese Weise noch mal miteinander verbinden. Wenn du möchtest, kannst du dir aus der Wolle noch einen Trage riemen fl echten, an dem du dir dein Fernglas um den Hals hängen kannst. Illustration: © Thams/DEIKE 756U10U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot bis 30.06.2024 Klimawartung für 89,99 Euro inkl. Nachfüllung* mit Kältemittel R-134a und 139,99 Euro mit R-1234yf (*ausgenommen Leeranlagen) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR Samstag, 22. Juni 2024 von 9.00 bis 17.00 Uhr Für Rosenfans und die, die es werden wollen. Tolle Farben und Düfte, schöne Begleitpflanzen und wertvolle Tipps zur Rosenpflege. 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              Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: 1. § 4 Benutzungsgebühren wird wie folgt geändert: Neu (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag er- hoben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Reduzierung erfolgt. 2. § 5 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert: Neu (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. 2. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 14.05.2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: 1. § 4 Benutzungsgebühren wird wie folgt geändert: Neu (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag er- hoben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Reduzierung erfolgt. 2. § 5 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert: Neu (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. 2. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 14.05.2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 14.05.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Bei einer Aufnahme in der Krippe bei einem Modul mit einer 2- oder 3-Tageswoche wird im ersten Monat die Gebühr von einer 5-Tagewoche berechnet. In der Eingewöh- nungszeit ist eine 5-Tagewoche für einen Monat für eine gute Eingewöhnung unerläss- lich. (6) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 4,80 €. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 14.05.2024 gez. Rürup Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024)[mehr]

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                    Jahresrechnung_2023_-_Bekanntmachung_im_Amtsblatt_21.06.2024.pdf

                    1 Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 14.727.214,78 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.882.646,04 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.844.568,74 € 1.4 Außerordentliche Erträge 1.392.922,90 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -1.574,00 € 1.6 Sonderergebnis 1.391.348,90 € 1.7 Gesamtergebnis 3.235.917,64 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.527.043,14 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 11.006.604,92 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 3.520.438,22 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 43.551.447,36 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 49.597.604,07 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 6.046.156,71 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 2.525.718,49 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.000.000,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 60.931,33 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.939.068,67 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 413.350,18 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen - 38.730,28 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 335.120,55 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 374.619,90 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 709.740,45 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2023 umfasst eine Bilanzsumme von 62.687.214,26 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 18.132,00 € 3.2 • Sachvermögen 42.257.111,96 € 3.3 • Finanzvermögen 20.189.610,04 € 3.4 • Abgrenzungsposten 222.360,26 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 62.687.214,26 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 13.793.895,68 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.234.069,93 € 3.11 • Rückstellungen 795.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 3.706.720,56 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 611.422,10 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 62.687.214,26 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 181.484,54 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 13.437.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 2.000.000,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2023; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2023 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2023; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis zum 02.07.2024 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 537.008,88 1.2 Summe Aufwendungen -610.479,26 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -73.470,38 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung -23.393,89 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -76.162,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -99.556,18 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -150.406,18 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -15.299,72 3 Bilanzsumme 1.582.175,38 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.260.751,53 € 3.3 • Finanzvermögen 321.423,85 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.582.175,38 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -76.655,23 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 12.500,00 € 4 3.11 • Verbindlichkeiten 962.274,44€ 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 11.098,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.582.175,38 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 73.470,38 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -76.655,23 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 856.622,09 1.2 Summe Aufwendungen - 938.014,15 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -81.392,06 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 30.068,72 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 484.307,82 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) - 454.239,10 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 533.239,10 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.558.054,82 6 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.930.395,57 € 3.3 • Finanzvermögen 311.090,16 € 3.4 • Abgrenzungsposten 316.569,09 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.558.054,82 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 79.124,14 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.425.324,51 € 3.11 • Rückstellungen 425.886,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.627.720,17 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.558.054,82 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,06 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2023 07502940640 2024-06-12T16:29:00+0200 Baindt, 10.06.2024 16:21 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 13.06.2024

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