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Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die sechs Wochen vor der Wahl in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen. Ziehen Sie danach aus dem jeweiligen Wahlgebiet (beispielsweise der Gemeinde oder dem Landkreis) weg, verlieren Sie die Wahlberechtigung für die betreffende Wahl und werden aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Ziehen Sie innerhalb des Wahlgebiets um, bleiben Sie im bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können im bisherigen Wahllokal oder durch Briefwahl wählen. Wenn Sie bei der Kreistagswahl oder der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart lieber in ihrer neuen Wohngemeinde wählen wollen, müssen Sie dort einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Förderung im Innovationsprogramm Pflege beantragen

Eines der zentralen Ziele der Pflegepolitik der kommenden Jahre ist die qualitative und quantitative Stärkung quartiersnaher, resilienter Versorgungs- strukturen für Menschen mit Pflegebedarf. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer, aber auch zielgruppenspezifischer Versorgungsstrukturen. Das Sozialministerium stellt daher Zuwendungsmittel zur Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur zur Verfügung. Im Innovationsprogramm Pflege können investive Projekte zur Förderung von Bau, Umbau und Modernisierung von solitären Kurzzeitpflegen sowie Tagespflegeeinrichtungen beantragt werden. Zum anderen werden nicht-investive Modellprojekte mit neuer und innovativer Ausrichtung insbesondere im Bereich der Kurzzeitpflege oder zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung gefördert.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Fundsache abgeben oder nachfragen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ratte melden

Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen. Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden. Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor. Beispiele: Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt, Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam. Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)

Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden. Wenn man nicht in eine eigene Wohnung einzieht, ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese Umwandlung müssen Sie beantragen. Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten

Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hinweis: Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn der Spieler nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch Zufall bestimmt. Die Erlaubnis berechtigt Sie nicht allgemein zur Veranstaltung von Gewinnspielen, sondern bezieht sich nur auf ein bestimmtes Spiel. Sie ist an die Person und an den Veranstaltungsort gebunden. Hinweis: Es gibt auch Spiele mit Gewinnmöglichkeit, für die Erlaubnisfreiheit besteht (in der Regel mit Warengewinnen im Wert von höchstens 60 Euro). Klären Sie mit der zuständigen Stelle, ob Sie für ein bestimmtes Spiel eine Erlaubnis benötigen oder nicht. Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte) aufstellen möchten, benötigen Sie dafür eine eigene Erlaubnis.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

Beantragen Sie eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, erhalten Sie die Genehmigung schneller und kostengünstiger. Die zuständige Stelle prüft weniger als in anderen Verfahren. Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, eingehalten werden. Im Einzelfall müssen Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften zusätzlich beantragen. Bei einem Verstoß kann die Baurechtsbehörde den Bau stoppen oder bereits Gebautes wieder abreißen lassen. Die beantragte Baugenehmigung kann sie dagegen wegen eines Verstoßes gegen nicht im vereinfachten Verfahren zu prüfende Vorschriften in der Regel nicht ablehnen. Die Baugenehmigung erlischt automatisch, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Dreijahresfrist kann verlängert werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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