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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 884 Ergebnisse in 57 Millisekunden gefunden.
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Frau Bürgermeisterin Simone Rürup

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausschreibung_Bauleistungen_Enthärtungsanlage.pdf

Öffentliche Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme Teilnahmewettbewerb nach § 20 Abs. 4 VOB/A Bauaahe Austausch der E thrtu gsa age sterwiese schue Bai dt Bauherr Geei de Bai dt P aug Bau eitug irch er E ergie GbH Art der Bau eistug Austausch der E thrtu gsa age sterwiese schue Bai dt Gewerbe Eetr u d Sa itr Eireichugsteri tag 19 03 2025 10%59 Uhr eit ud rt des Erffugsteris tag 19 03 2025 11%00 Uhr Sit'u gssaa Rathaus Bai dt Ede der usch agsfrist Freitag 18 04 2025 Ausfhrug% ,wische W 16 u d 26 i /ahr 2025 Agebotsausgabe% Ab ittwch 19 02 2025 Die A frderu g der Vergabeu terage erfgt ste frei as pdf4Datei per ai a % bauat2@bai dt de achprfste e ach 31 VB$A 6a dratsat Rave sburg as Rechtsaufsichtsbeh8rde Bai dt 19 02 2025 Bauatseiteri Pa u g u d Baueitu g Petra /ese Fa irch er E ergie GbH[mehr]

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    Zuletzt geändert: 19.02.2025
    Aufstellungsbeschluss_Agri-PV-Anlage_Feuersberg_-_Amtsblatt.pdf

    Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025 beschlossen. Der räumliche Geltungs-bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Randbereich des Gemeindegebietes von "Baindt", etwa 800 m nordwestlich des Hauptortes "Baindt" und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nr. 1115 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf einer derzeit als Grünland ge- nutzten Fläche im Außenbereich • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens • Würdigung der Belange von Natur und Landschaft, insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Be- baubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Baindt, den 21.02.2025[mehr]

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      Zuletzt geändert: 25.02.2025
      Aufstellungsbeschluss_Agri-PV-Anlage_Feuersberg_-_Amtsblatt.pdf

      Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025 beschlossen. Der räumliche Geltungs-bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Randbereich des Gemeindegebietes von "Baindt", etwa 800 m nordwestlich des Hauptortes "Baindt" und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nr. 1115 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf einer derzeit als Grünland ge- nutzten Fläche im Außenbereich • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens • Würdigung der Belange von Natur und Landschaft, insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Be- baubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Baindt, den 21.02.2025[mehr]

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        Zuletzt geändert: 25.02.2025
        Landesturnfest Ravensburg Schussental 2024

        Landesturnfest Ravensburg Schussental 2024 schwäbisch. sportlich. schussental. Das Landesturnfest 2024 findet von Donnerstag, den 30. Mai 2024 bis Sonntag, den 02. Juni 2024 im Gemeindeverband Mittleres Schussental, also in Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg statt. Alle Kommunen bieten sowohl Übernachtungsmöglichkeiten für Sportler/innen sowie Wettkampforte an.[mehr]

        Zuletzt geändert: 20.03.2024
        _Klima-__Spartipp_des_Monats_April_2025.pdf

        Klima-Spartipp des Monats April: Frühjahrsputz, beseitigt Schmutz In den Haushalten steht bei Vielen wieder der Frühjahrsputz vor der Tür, bei dem die Wohnungen von oben bis unten vom Staub und Schmutz befreit werden. Das Gefühl einer sauberen Wohnung, ist einfach unbezahlbar, ganz nach dem Motto: Es gibt Dinge, die kann man nicht kaufen. Für alles andere gibt‘s den Frühjahrsputz. Und wie sieht’s in der digitalen Welt aus? Auch dort kann ein Frühjahrsputz definitiv nicht schaden. Egal ob im privaten Bereich oder im Geschäft, ohne das Löschen nicht mehr benötigter und unwichtiger Mails, häufen sich so viele Mails an, dass irgendwann im Postfach nur noch das blanke Chaos herrscht. Ein übersichtliches Mailpostfach erleichtert hingegen die Suche wichtiger Mails. Dazu kommt bei einem übermäßigen Horten von Mails, ein Energieproblem, denn sämtliche nicht vollständig gelöschten Mails, werden dauerhaft auf Servern gespeichert, die wiederrum sehr viel Strom brauchen. Angenommen jemand erhält im Geschäft 50 eMails in der Woche. So sind dies im Jahr bereits 2.500 Mails. Und dies pro Person sowie ohne die privaten Mails, die hier noch obendrauf kommen. Wer dachte, Bücher wie der Herr der Ringe sind lang, lese einmal das „virtuelle Buch der jährlich erhaltenen Mails – Band 1 bis 100“ . Bei diesen Dimensionen ist es schlichtweg unerlässlich, dass alle nicht mehr benötigten oder unwichtigen Mails und Dateien gelöscht werden, aber wirklich nur die Unwichtigen. Und löschen heißt wirklich Löschen, also vollständiges Entfernen und nicht nur ein Verschieben der Mails in den Papierkorb. Es heißt ja: Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit. Beim Löschen von eMails ist es aber genau andersrum: Löschen macht viel Arbeit, ist aber schön. Daher ist es wieder Zeit für den digitalen Frühjahrsputz. Noch besser ist nur das digitale Putzjahr, also ein regelmäßiges Löschen unwichtiger Mails im Zeitraum von 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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          Zuletzt geändert: 10.04.2025
          Gelbe Tonne

          Die gelbe Tonne Ab dem 1. Januar 2022 werden Leichtverpackungen in Baindt im 14-täglichen Rhythmus bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause per Gelber Tonne abgeholt. Die Abfuhrtermine 2022 stehen in der kostenlosen Abfall App RV sowie im Abfallkalender des Landkreises unter www.rv.de/abfallkalender zum Download zur Verfügung. Neben der 14-täglichen Abholung gibt es im neuen Jahr weiterhin die Möglichkeit, Leichtverpackungen in den kreiseigenen Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler abzugeben. Sie werden dort lose und in durchsichtigen Säcken angenommen. In die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack dürfen ausschließlich gebrauchte und restentleerte Leichtverpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Metalldosen dürfen in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack. Sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen wie Plastikspielzeug, Kugelschreiber, Wäschekörbe, Zahnbürsten, Klarsichthüllen usw. dürfen nicht in der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack bereitgestellt werden. Tipps zur richtigen Trennung und weitere Informationen gibt es unter www.muelltrennung-wirkt.de . Ist die Gelbe Tonne bzw. der Gelbe Sack bei der Leerung mit unzulässigen Gegenständen befüllt, erfolgt keine Leerung der Tonne bzw. Mitnahme des Sackes. Die Müllwerker bringen in diesem Fall einen Zettel mit der Aufforderung zur Nachsortierung an. Verantwortlich für die Leerung und Verteilung der Gelben Tonnen und Gelben Säcke ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Türkheim. Der Landkreis nimmt daher keine Reklamationen entgegen. Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: Formular www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail lk.ravensburg(@)knettenbrech-gurdulic.de Telefon Telefonnummer: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur gelben Tonne stehen auf der Homepage des Landkreises Ravensburg.[mehr]

          Zuletzt geändert: 04.03.2024
          Gebärdensprache

          Gebärdensprachvideos In den folgenden Gebärdensprachvideos erläutern wir Ihnen den Inhalt, den Aufbau und die Nutzung der Internetseiten der Gemeinde Baindt in deutscher Gebärdensprache. Bitte beachten Sie, dass Videos auf dieser Seite keinen Ton enthalten. Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß bei der Nutzung unserer Website. Inhaltsvideo In unserem Inhaltsvideo erhalten Sie generelle Informationen über die Lage, die Einwohner und Wissenswertes über unsere Gemeinde. Außerdem wird dargestellt, wie die Website inhaltlich aufgebaut ist und welche Themenfelder wir für Bürger und Besucher bereitstellen. Navigationsvideo In unserem Navigationsvideo erhalten Sie eine detaillierte Erklärung des Aufbaus und der Funktionsweise unserer Startseite sowie den Inhaltsseiten. Hier erläutern wir Ihnen die Nutzung der Navigation und veranschaulichen, welche Informationen Sie in den jeweiligen Rubriken finden können. Erklärung zur Barrierefreiheit In unserem Video zur Erklärung der Barrierefreiheit erhalten Sie Informationen über die Barrierefreiheit der Webseite der Gemeinde Baindt.[mehr]

          Zuletzt geändert: 04.03.2024
          Unterpunkt: Helfende gesucht!

          Helfende gesucht! Für eine Veranstaltung dieser Größenordnung werden natürlich sehr viele helfende Hände gebraucht. Zur Durchführung der Wettkämpfe bei uns wird die tatkräftige Unterstützung der Baindter Bürgerinnen und Bürger gebraucht. Auch wer ansonsten nichts mit Sport zu tun hat, ist herzlich willkommen, mitzuwirken. Viele Aufgaben erfordern weder sportliche Fähigkeiten noch körperliche Fitness. Offene Aufgaben in Baindt sind beispielsweise: Aufbau Turn-Geräte für BaWü-Meisterschaften (29.05.2024) Sektretär/in, Umbau o. Musik bei BaWü-Meisterschaften (30.05.2024) Helfer für Geräteturnen mixed Team Challenge + Ba-Wü Meisterschaften (31.05.+ 01.06.2024) Alle Informationen über Aufgaben und Tätigkeiten gibt es hier. Im Volunteer-Portal können Sie sich direkt zusammen mit Familie und Freunden eintragen. Als Dankeschön bekommen alle Helfenden eine kleine finanzielle Entschädigung, eine Turnfestkarte sowie ein Helfer-T-Shirt- Außerdem kann der ÖPNV während des Landesturnfests kostenlos genutzt werden. Falls Sie Interesse haben oder nähere Infos benötigen, melden Sie sich gerne telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502 9406 26 oder per E-Mail an Nicole Gerhard . Noch mehr Informationen für alle Interessierten gibt es auf der Homepage des GMS Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung![mehr]

          Zuletzt geändert: 20.03.2024
          Wegfall des Kinderreisepasses

          Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 , Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird . Nun benötigen auch Kinder einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro, Personalausweise für Kinder 22,80 Euro. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Reiseplanung eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

          Zuletzt geändert: 19.10.2023

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