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20.01.2026 - 10.11.2026: Gemeinderatssitzung

Verlinkung zum Ratsinformationssystem der Gemeinde Baindt[mehr]

Zuletzt geändert: 05.01.2026
27.03.2026: Gruselführung durch die Gemeinde Baindt

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Zuletzt geändert: 06.03.2026
06.04.2026: Siegerehrung - Schützengilde

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Zuletzt geändert: 13.03.2026
17.04.2026: Frauenfrühstück - Impulse

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Zuletzt geändert: 13.03.2026
19.04.2026: Erstkommunion

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Zuletzt geändert: 13.03.2026
Ablesung Wasseruhr

Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 benötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2025. Die Ablesekarten werden am 28. November den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Bedeutung. Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2026 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Verbrauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2026 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2025 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrechnungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download" eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden" gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Bolz, Tel. 07502/9406-25, E-Mail c.bolz@baindt.de[mehr]

Zuletzt geändert: 28.11.2025
Der Abfallkalender 2026 ist online

Ab sofort steht der digitale Abfallkalender 2026 für den Landkreis Ravensburg in der Abfall App RV zur Verfügung. Mit der Abfall App RV kann man sich zuverlässig und bequem über die Abfuhrtermine für Restmüll,- Biomüll-, Papiertonne und Gelbe Tonne erinnern lassen. Als weiteren Service bietet die App auch die Termine der mobilen und stationären Problemstoffsammlung. Sie steht in den gängigen App Stores kostenfrei zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender selbst ausdrucken.[mehr]

Zuletzt geändert: 01.12.2025
Festsetzung der Grundsteuer 2026

Gemäß § 51 Abs. 3 LGrStG wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2025 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2026 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 1. Juli 2026 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechende Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebesätze für die Grundsteuer 2026 betragen wie im Vorjahr 600 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 230 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 9. Januar 2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 01.12.2025
Festsetzung der Hundesteuer 2026

Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Baindt (Hundesteuersatzung) beschlossen am 16.07.2024 ist die Hundesteuer als Gesamtbetrag zum 15. Februar des Steuerjahres fällig. Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ist für die Hundesteuer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2005 und § 9 Absatz 1 Hundesteuersatzung zugelassen. Die Festsetzung der Steuern und Gebühren erfolgt somit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide. Abgabenpflichtige erhalten nur neue Abgabenbescheide, wenn sich bei deren Besteuerungsgrundlagen oder Stammdaten gegenüber dem zurückliegenden Kalenderjahr Änderungen zum Dauerbescheid ergeben haben. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beiträge zur jeweiligen Fälligkeit von der Gemeindekasse von Ihrem Konto eingezogen. Andernfalls zahlen Sie bitte zum 15.02. jeden Jahres per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens auf das im Dauerbescheid angegebene Konto. Bürgermeisteramt Baindt, 9. Januar 2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 01.12.2025
Ferienbetreuung 2026

Ferienbetreuung – gut betreut durch die Schulferien Die Gemeinde Baindt bietet auch in diesem Jahr wieder eine Ferienbetreuung an. In der Ferienbetreuung erleben die Kinder gemeinsam Spiel, Spaß und Bewegung. Es wird gebastelt, gespielt, gelacht und Zeit miteinander verbracht. Kleine Ausflüge und gemeinsame Aktivitäten sorgen für Abwechslung und dafür, dass keine Langeweile aufkommt. Dabei steht das Miteinander in einer vertrauten Umgebung im Vordergrund. Die Betreuung findet täglich von 7:30 bis 13:30 Uhr in den Räumen der Betreuung statt und wird von unseren Betreuungskräften begleitet, die für eine sichere und angenehme Atmosphäre sorgen. Die Ferienbetreuung wird in folgenden Zeiträumen angeboten: Osterferien: 07.04. – 10.04. Pfingstferien: 01.06. – 05.06. Sommerferien: 1., 2., 5. und 6. Ferienwoche Die Anmeldung erfolgt ab sofort und verbindlich über MensaMax . Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 07502 94114-138 leitung.betreuung@kws.baindt.de[mehr]

Zuletzt geändert: 19.01.2026

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