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Anlage_2_Jungbäume.pdf

Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Friedenstraße 2 88212 Ravensburg Antrag auf Zuwendung für Streuobstpflanzungen im Rahmen des Programms „Jungbäume fürs Oberland“ Gemeinde ___________________________________ Anschrift ___________________________________ Bankverbindung IBAN _____ _____ _____ _____ _____ ___ BIC _____________________ Projektbeschreibung Anzahl der vorgesehenen Streuobstpflanzungen ________ Stück Verwendete Obstsorten Hinweis: Die Sortenwahl hat entsprechend der Liste „Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg“ zu erfolgen. Oder es wird eine Eignungsbestätigung des Kreisobstbauberaters beigefügt. Bezugsquelle Hinweis: Voraussetzung für die Zuwendung ist Pflanzgut aus regionaler Herkunft. Eine vorherige Abklärung mit dem Kreisobstbauberater des Landkreises Ravensburg ist erforderlich. Name und Anschrift der Baumschule Bestätigung des Kreisobstbauberaters ☐ Die genannte Bezugsquelle entspricht der Zuwendungsvoraussetzung „regionale Herkunft“ ______________ ________________ Datum Unterschrift Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung Sicherstellung der Schnitt- und Pflegemaßnahmen (Hinweis: Ein fachgerechter Pflanzschnitt sowie Erziehungsschnitte in den folgenden 5 Jahren sind zu gewährleisten.) Kostenplan (Hinweis: Bei den Kosten des Projekts sind Personalkosten, Personalverwaltungskosten und personalbedingte Sachkosten nicht zu berücksichtigen.) Betrag Bemerkungen Beschaffung Pflanzgut € Material - Befestigung - Baumschutz € € Pflegemaßnahmen € Öffentlichkeitsarbeit € Sonstiges: € € Gesamtkosten € Finanzierungsplan Betrag Bemerkungen Gesamtkosten (siehe Kostenplan) € Einnahmen aus Eigenbeteiligungen der Empfänger/Besitzer € Einnahmen aus Zuwendungen Dritter € Zuwendung LRA € Eigenanteil Gemeinde € Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung: Name _____________________________ Tel. _____________________________ E-Mail _____________________________ ______________________________ Datum, Unterschrift 1: 2: IBAN: undefined: undefined_2: undefined_3: undefined_4: undefined_5: BIC: Projektbeschreibung: Stück: des Kreisobstbauberaters beigefügt: Name und Anschrift der Baumschule: Herkunft: undefined_6: Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung: Jahren sind zu gewährleisten: Bemerkungen€: Bemerkungen€ €: Bemerkungen€_2: Bemerkungen€_3: Bemerkungen€ €_2: Bemerkungen€_4: Bemerkungen€_5: Bemerkungen€_6: Bemerkungen€_7: Bemerkungen€_8: Name: Tel: EMail: Bemerkungen€_9: Datum Unterschrift: Check Box2: Off Betrag2: Betrag1: Betrag3: Betrag4: Betrag5: Betrag6: Betrag7: Betrag8: Betrag9: Betrag10: Betrag11: Betrag12: Betrag13:[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 96,04 KB
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    Zuletzt geändert: 16.06.2025
    Anlage_1_Obstsorten.pdf

    - Bau- und Umweltamt - Krankheits-Anfälligkeit: Geschmack: 0 = keine sichere Bewertung 1 = sauer/säuerlich 1 = anfällig 2 = ausgeglichen bis säuerlich 2 = wenig anfällig 3 = ausgeglichen 3 = nicht anfällig 4 = ausgeglichen bis süßlich Äpfel Krebs Schorf Mehltau Geschmack - Verwendung Blauacher Wädenswil 0 2 2 2 - Wirtschaftsobst, Mostapfel Börtlinger Weinapfel 2 2 2 2 - Streuobstbau, Mostapfel Brettacher 2 2 2 2 - Tafelobst, Küche, Brennen Danziger Kantapfel 2 2 2 2- Wirtschaftsobst Gehrers Rambour 2 2 1 1 - Wirtschaftsobst, Saft-/Mostapfel Goldrenett aus Blenheim 2 0 0 4 - Tafelobst Hauxapfel 2 2 2 2 - Wirtschaftsapfel, Saft-/Mostapfel Jakob Fischer 2 2 2 3 - Wirtschaftsobst, früh Kardinal Bea 2 2 2 4 - Tafelobst, Mostapfel Kickacher 2 2 2 2 - Wirtschaftsobst Martens Gravensteiner 2 2 2 3 - Tafelobst, Wirtschafts-/Brennobst Ontario 1 2 1 1 - Tafelobst, Küche Rheinischer Bohnapfel 2 2 2 1 Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Roter Boskoop 2 2 2 2 - Tafel- und Wirtschaftsapfel Schweizer Orangenapfel 0 2 2 2 - Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Sirius 3 3 3 2 - Tafel-, Saft- u. Mostapfel, Brennen Sonnenwirtsapfel 2 2 2 2 - Streuobst, Mostapfel Topaz 2 2 2 3 - Tafelobst Transparent 3 2 2 2 - Wirtschaftsobst Birnen Krebs Schorf Mehltau Geschmack Bayerische Weinbirne 2 2 2 3 (Mostbirne) Doppelte Philipps 2 2 2 4 Frühe aus Trévoux 2 2 2 3 Gute Graue 2 2 2 3 Herzogin Elsa 2 2 2 4 Kirchensaller 2 2 2 3 (Mostbirne) Köstliche aus Charneux 2 2 2 3 Madame Verte 2 2 2 2 Palmischbirne 2 2 2 4 (Mostbirne) Stuttgarter Geißhirtle 2 1 2 3 Kirschen Büttners Rote Knorpelkirsche Dollenseppler (Brennkirsche) Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche Große Prinzessin Große Schwarze Knorpel Hedelfinger Riesenkirsche Erwin Mozer - Obstbauberater LRA Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Frauenstrasse 4 Schuhmacherhof 6 88212 Ravensburg 88213 Ravensburg-Bavendorf Tel.: 0751-85-2230 Tel.: 0751-7903-0 E.Mozer@rv.de www.kob-bavendorf.de Bei Fragen zur Sortenauswahl und für Information über weitere mögliche Sorten, wenden Sie sich bitte an: Ontariopflaume Oullins Reneklode The Czar Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg Steinobst Bühler Frühzwetschge Große Grüne Reneklode Hauszwetschge Nancymirabelle Wangenheimer Frühzwetschge[mehr]

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      Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kindertageseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_dem_01.09.2025.pdf

      Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 17.09.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kindern über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (6) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Preisänderungen seitens des Lieferanten für das Mittagessen führen zu einer Anpas- sung der Kosten. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 08.04.2025 Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 12. Satzungsänderung tritt zum 01.05.2025 in Kraft (geändert am 08.04.2025)[mehr]

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        Moduluebersicht_fuer_die_Betreuung_eines_Kindes_im_Kindergarten.pdf

        Übersicht der Betreuungsmodule ab dem 01.09.2025 M o d u l B e tr e u u n g T a g e s z e it / S tu n d e n M o n ta g D ie n s ta g M it tw o c h D o n n e rs ta g F re it a g G e s a m ts tu n d e n M it ta g e s s e n 1A VÖ Vormittag 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 30 Nein 1B VÖ Vormittag 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 35 Ja Vormittag 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 Stunden VM 5 5 5 5 5 Nachmittag 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30 Stunden NM 2,5 2,5 Stunden am Tag 7,50 5,00 5,00 7,50 5,00 30 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 7,00 7,00 9,50 7,00 40 Uhrzeiten 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 14:00 Stunden am Tag 8,25 8,25 8,25 8,25 7,00 40 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 9,50 9,50 9,50 7,00 45 Ein Modul wird nur angeboten, wenn mindestens fünf Kinder im jeweiligen Haus angemeldet sind. Verlängerte Öffnungszeit für Kinder in der Krippe (1 bis 3 Jahre) und für Kinder ab 2 Jahren im Kindergarten bis zum Schuleintritt Ganztagesbetreuung ab 2 Jahren – Modul 3B und 3D nur ab 3 Jahren buchbar. 3C 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja Für die Betreuung bis 14 Uhr oder ganztags ist ein Mittagessen zu buchen. Regelbetreuung für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt 2A RG mit Pause Nein Bei Buchung des Moduls 3B legen die Sorgeberechtigten verbindlich die zwei Ganztagstermine fest. Eine Änderung dieser Tage ist nur zu den festgelegten Umbuchungsterminen möglich. Die Betreuungstage sind verbindlich durch die Sorgeberechtigten festzulegen. 3D 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja 3B 2 Tage GT und 3 Tage VÖ Ja[mehr]

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          Anlage_2_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_einer_Kindes_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025.pdf

          Modul Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 517 € 385 € 261 € 105 € 1A Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 351 € 271 € 187 € 65 € 1A Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 177 € 137 € 95 € 34 € 1B Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 633 € 471 € 319 € 128 € 1B Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 429 € 331 € 129 € 79 € 1B Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 216 € 167 € 116 € 41 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 178 € 138 € 96 € 35 € Mo + Do 14:00 - 16:30 3B Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. 259 € 201 € 139 € 50 € 14:00 - 16:30 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 515 € 397 € 275 € 97 € Fr 07.00 - 14.00 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 260 € 201 € 140 € 51 € Fr 07.00 - 14.00 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 292 € 226 € 155 € 56 € Fr 07.00 - 14:00 Anlage_2_Gebuehrentabelle_ für_ den_Kindergarten_Sonne_Mond_und_Sterne_ ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025 Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw Projektbeitrag. 3D Kiga ab 3 Jahren ja 3C Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do 3C Kiga ab 2 Jahren ja 2A Kiga ab 3 Jahren nein Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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            Anlage_2_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_einer_Kindes_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025.pdf

            Modul Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 517 € 385 € 261 € 105 € 1A Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 351 € 271 € 187 € 65 € 1A Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 177 € 137 € 95 € 34 € 1B Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 633 € 471 € 319 € 128 € 1B Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 429 € 331 € 129 € 79 € 1B Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 216 € 167 € 116 € 41 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 178 € 138 € 96 € 35 € Mo + Do 14:00 - 16:30 3B Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. 259 € 201 € 139 € 50 € 14:00 - 16:30 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 515 € 397 € 275 € 97 € Fr 07.00 - 14.00 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 260 € 201 € 140 € 51 € Fr 07.00 - 14.00 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 292 € 226 € 155 € 56 € Fr 07.00 - 14:00 Anlage_2_Gebuehrentabelle_ für_ den_Kindergarten_Sonne_Mond_und_Sterne_ ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025 Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw Projektbeitrag. 3D Kiga ab 3 Jahren ja 3C Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do 3C Kiga ab 2 Jahren ja 2A Kiga ab 3 Jahren nein Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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              _Klima-__Spartipp_des_Monats_Februar.pdf

              Klima-Spartipp des Monats Februar: Resteküche ist die beste Küche Zugegebenermaßen, die beste Küche trifft vielleicht nicht immer zu, da selbst ein Paul Bocuse unter den Resteessenköchen geschmackstechnisch nicht mehr viel aus einem nicht schmeckenden Basisgericht rausholen kann. Unabhängig vom Geschmack bleiben generell oftmals Essensreste übrig, die zu schade für die Biotonne sind. Um das unnötige Wegschmeißen von Lebensmitteln verhindern zu können und außerdem Kosten für den Kauf letztlich nicht benötigter Lebensmittel zu vermeiden, gibt es nur zwei Auswege. Möglichkeit eins ist, immer nur so viel zu kaufen und zu kochen, wie tatsächlich aufgegessen wird. Dies ist aber speziell bei Mehrpersonenhaushalten in der Praxis teils doch eher schwierig. Helfen kann hier ein Wochenplan, wo zu Wochenbeginn festgelegt wird, was wann gekocht wird und welche Zutaten hierfür benötigt werden. Ein bis zwei Restetage können dabei getrost miteingeplant werden, da im Laufe einer Woche oft Essensreste übrigbleiben. Die zweite Möglichkeit ist kreatives Kochen. Dazu müssen Sie nur im Kühlschrank oder dem Vorratsraum schauen, was an Essensresten da ist und schon lassen sich daraus neue Gerichte zaubern. Dies klappt zwar nicht immer, aber mit etwas Übung doch sehr oft. Und falls Ihnen hier eigene Ideen fehlen, spucken Suchmaschinen im Internet sowie Onlinekochportale mit Sicherheit auch das ein oder andere leicht nachkochbare Restegericht aus. Ob verschiedene Aufläufe, Tiroler Gröstl, Knödelschmarrn und viele weitere Gerichte: Für die kreative Küche mit Resten aus vorangegangenen Mahlzeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Ist der Teller leer gegessen, wird’s schöne Wetter einen nicht vergessen, darum vermeidet Essen in der Tonne, nur so scheint draußen wirklich d‘ Sonne. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                _Klima-__Spartipp_des_Monats_Mai.pdf

                Klima-Spartipp des Monats Mai: Hot oder Schrott, das ist hier die Frage Ob Summer Sale, Black Friday, Black Week, Winter Sale und vieles mehr: Anlässe zum Schnäppchenkauf gibt es meist zuhauf. Die Marketingmaschinerie läuft gerade bei solchen Aktionen auf Hochtouren. Vor lauter Kaufrausch, Rabatten und Superrabatten vergessen wir oftmals, dass wir dieses Kleidungsstück, elektronische Gerät oder Wohnaccessoire eigentlich gar nicht kaufen wollten. Wer hat sich nicht schon einmal dabei ertappt, nach mehreren Jahren festzustellen, dass dieser Gegenstand oder dieses Kleidungsstück, quasi noch gar nie benutzt wurde. Ein Fünkchen der Jäger und Sammler der ersten Menschen steckt eben noch immer in uns allen. Um nicht ständig in die Werbefalle zu tappen und sich Dinge zu kaufen, die eigentlich gar nicht benötigt werden, ist eine vorab erstellte Einkaufsliste sicher hilfreich. Ganz wichtig ist es zudem, sich die Frage zu stellen: Brauche ich das wirklich? Auch richtige Sparfähen und Sparfüchse sollten sich diese Frage regelmäßig stellen, denn dies schont den Geldbeutel und die Umwelt. Schließlich ist ein Gegenstand der unbenutzt im Müll landet, ja nicht einfach da, sondern für dessen Produktion wird viel Energie benötigt und teils auch erhebliche Wassermengen. Zudem entpuppen sich vermeintliche Schnäppchen -speziell an Saletagen- bei genauerer Betrachtung, als nicht wirklich günstiger wie normal bzw. teils gar teurer. Meist werden einfach im Vorfeld die Preise erhöht, um diese dann im Aktionszeitraum wieder zu senken. Wer also einfach die Preise des gewünschten Gegenstands mehrere Wochen vorher anschaut und dann mit dem Preis im Aktionszeitraum vergleicht, kann somit leicht „vermeintliche Schnäppchen“ enttarnen und wirkliche Schnäppchen erkennen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                  _Klima-__Spartipp_des_Monats_April_2025.pdf

                  Klima-Spartipp des Monats April: Frühjahrsputz, beseitigt Schmutz In den Haushalten steht bei Vielen wieder der Frühjahrsputz vor der Tür, bei dem die Wohnungen von oben bis unten vom Staub und Schmutz befreit werden. Das Gefühl einer sauberen Wohnung, ist einfach unbezahlbar, ganz nach dem Motto: Es gibt Dinge, die kann man nicht kaufen. Für alles andere gibt‘s den Frühjahrsputz. Und wie sieht’s in der digitalen Welt aus? Auch dort kann ein Frühjahrsputz definitiv nicht schaden. Egal ob im privaten Bereich oder im Geschäft, ohne das Löschen nicht mehr benötigter und unwichtiger Mails, häufen sich so viele Mails an, dass irgendwann im Postfach nur noch das blanke Chaos herrscht. Ein übersichtliches Mailpostfach erleichtert hingegen die Suche wichtiger Mails. Dazu kommt bei einem übermäßigen Horten von Mails, ein Energieproblem, denn sämtliche nicht vollständig gelöschten Mails, werden dauerhaft auf Servern gespeichert, die wiederrum sehr viel Strom brauchen. Angenommen jemand erhält im Geschäft 50 eMails in der Woche. So sind dies im Jahr bereits 2.500 Mails. Und dies pro Person sowie ohne die privaten Mails, die hier noch obendrauf kommen. Wer dachte, Bücher wie der Herr der Ringe sind lang, lese einmal das „virtuelle Buch der jährlich erhaltenen Mails – Band 1 bis 100“ . Bei diesen Dimensionen ist es schlichtweg unerlässlich, dass alle nicht mehr benötigten oder unwichtigen Mails und Dateien gelöscht werden, aber wirklich nur die Unwichtigen. Und löschen heißt wirklich Löschen, also vollständiges Entfernen und nicht nur ein Verschieben der Mails in den Papierkorb. Es heißt ja: Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit. Beim Löschen von eMails ist es aber genau andersrum: Löschen macht viel Arbeit, ist aber schön. Daher ist es wieder Zeit für den digitalen Frühjahrsputz. Noch besser ist nur das digitale Putzjahr, also ein regelmäßiges Löschen unwichtiger Mails im Zeitraum von 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 10.04.2025
                    Bericht_25_03_18.pdf

                    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. März 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Defekte Ampelanlage in der Marsweilerstraße Die Ampelanlage in der Marsweilerstraße kann aufgrund eines schwerwiegenden Defekts am Steuerungsgerät nicht mehr repariert werden. Da die Anlage bereits über 30 Jahre alt ist, sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, und das Steuergerät hat seinen End-of-Life-Zyklus erreicht. Gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizeibehörde wird an einer guten und sicheren Lösung gearbeitet. Als Übergangslösung wurde nach einem Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Behörden eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Ampelanlage angeordnet . Termine für Einweihungen Die Einweihung der Ortsmitte ist für Mittwoch, den 30. April 2025, ab 15:00 Uhr geplant. Die Klosterwiesenschule wird am Samstag, den 17. Mai 2025, ab 10:00 Uhr mit einem Schulfest offiziell eingeweiht. Einladungen zu beiden Veranstaltungen folgen. Kostenverlauf Klosterwiesenschule Die Ausführungen vom Architekturbüro mlw werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung in der Marsweilerstraße 16 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Bifang wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.08.2018 rechtskräftig. Das letzte Grundstück mit der Flurstücknummer 132/32 kann nun zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich um ein Grundstück im Mischgebiet, so dass nur ein Gebäude mit Gewerbeanteil gebaut werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Bauplatz mit der Flurstücknummer 132/32 und einer Fläche von 428 m² wird gegen Höchstgebot verkauft. 2. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme - Vergabe der Planungsleistungen Die Gemeinde Baindt stellt die Weichen für eine nachhaltige und sichere Wärmeversorgung. Ziel ist es, den Anteil fossiler Energieträger zu reduzieren und den Großteil der Wärme künftig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dazu ist die Errichtung einer Hochtemperatur- Wärmepumpe in Kombination mit einer Pelletheizung geplant. Die Umsetzung dieses Wärmemixes soll ab 2027 erfolgen. Bereits im Februar 2025 wurde ein Förderbescheid mit einer Förderzusage von 492.500 € bewilligt. Als nächste Schritte stehen die Planung und Ausschreibung der Heizzentrale sowie der Bau eines Pelletlagers an. Auch bestehende Anlagen werden entsprechend umgerüstet. Gleichzeitig passt die Gemeinde die Wärmelieferverträge an, um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei die technischen Entwicklungen im Bereich Wärmepumpen weiterhin beobachtet werden, um die bestmögliche Lösung für Baindt zu realisieren. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt erste Rückbaumaßnahme zu veranlassen. 2. Der Vergabe der weiteren Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Kirchner Energie wird zugestimmt. 3. Der Vergabe der weiteren elektrotechnischen Planungsleistungen an die Firma E- Planwerk GmbH wird zugestimmt. 4. Der Vergabe der Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Kuttruff Ingenieure GmbH & Co. KG wird zugestimmt. 5. Der Gasvertrag soll in der ersten Jahreshälfte 2025 für das Jahr 2026 fixiert werden. 6. Der Bauausschuss wird sich zeitnah nach dem Rückbau und Auszug der Betreuung ein Bild von der Örtlichkeit machen. Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule Für die Sanierung und Aufstockung der Klosterwiesenschule wurde die Auflage erteilt, das anfallende Dachflächenwasser vor Ort versickern zu lassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Herstellung des Versickerungsbeckens wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von pauschal 17.850,00 Euro brutto vergeben. Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen Nr. 8 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 01.10.2025 auf einheitlich 2,9 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 findet zum 30.09.2030 statt. 3. Der Gemeinderat gewährt dem EB Abwasserbeseitigung zum 01.04.2025 ein Trägerdarlehen Nr. 10 in Höhe von 200.000 €. Die Verzinsung wird mit 3,0% p.a. festgesetzt. 4. Die nächste Zinsanpassung des Trägerdarlehen Nr. 10 findet zum 30.03.2030 statt. Sonstiges Hinweis zur Grabschmuckabstellung auf dem Friedhof Die Verwaltung weist darauf hin, dass verbliebener Grabschmuck auf dem Friedhof in den kommenden Wochen abgeräumt wird. Angehörige, die persönliche Gegenstände sichern möchten, werden gebeten, diese zeitnah zu entfernen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 15.04.2025

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