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Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden

Den Namen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar. Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen. Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden

Wenn Sie und Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Besitzt eine der eheschließenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind besonders geschützt. Das Feiertagsgesetz (FTG) verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Gesetzliche Feiertage sind: Neujahr Erscheinungsfest (6. Januar) Karfreitag Ostermontag 1. Mai Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Allerheiligen (1. November) Erster und Zweiter Weihnachtstag Bundesrechtlich kommt als weiterer Feiertag der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober hinzu. Das Verbot gilt nicht für: Post Eisenbahnen und sonstige Unternehmen der gewerbsmäßigen Personenbeförderung Hilfseinrichtungen des Verkehrs (Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen sind nur erlaubt, soweit sie für die Weiterfahrt nötig sind) unaufschiebbare Arbeiten, die nötig sind, um Schaden an Gesundheit oder Eigentum abzuwenden oder häusliche oder landwirtschaftliche Bedürfnisse zu befriedigen, vor allem zur Versorgung der Bevölkerung mit Milch und zur Ernte (einschließlich der Be- und Verarbeitung leicht verderblicher Nahrungsgüter) leichte Arbeiten in Gärten, die Sie als Gartenbesitzerin oder Gartenbesitzer selbst oder Ihre Angehörigen vornehmen. Des Weiteren untersagt das FTG an Sonntagen und bestimmten Feiertagen: Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören an bestimmten Sonn- und Feiertagen: Durchführung bestimmter Veranstaltungen. Beispiel: Öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an folgenden Tagen verboten: von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr an Allerheiligen, wenn Allerheiligen auf die Wochentage Montag bis Freitag fällt, von 3 Uhr bis 24 Uhr, Samstag oder Sonntag fällt, von 5 Uhr bis 24 Uhr, am Allgemeinen Buß- und Bettag (von 3 Uhr bis 24 Uhr) am Volkstrauertag (von 5 Uhr bis 24 Uhr) am Totengedenktag (von 5 Uhr bis 24 Uhr) Gesetzliche Ausnahmen finden Sie in der Gewerbeordnung und in sonstigen Arbeitszeitschutzvorschriften. Für darüber hinausgehende Ausnahmen benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung. Tipp: Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen und zur Information über die geltenden Vorschriften mit der zuständigen Behörde in Verbindung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen

Neben den erlaubnispflichtigen Gewerben gibt es weitere Gewerbe, die nach § 38 Gewerbeordnung überwachungsbedürftig sind. Dazu zählen der An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelsteinen, Perlen und Schmuck, Altmetallen durch Betriebe, die auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisiert sind. Überwachungsbedürftig sind auch die Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien), die Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften, der Betrieb von Reisebüros und die Vermittlung von Unterkünften, der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste, das Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge. Hinweis: Über die speziellen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen zur Erteilung von Erlaubnissen im Bereich der erlaubnispflichtigen Gewerbe und die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe informiert ausführlich ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg. Die Handwerkskammern in Baden-Württemberg bieten für den Bereich des Handwerks Beratung, Informationen und Merkblätter an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin schon einmal verheiratet, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Digitaler Gewerbesteuerbescheid für Baindter Unternehmen möglich Als eine der ersten kommunalen Verwaltungen deutschlandweit und als erste in Baden-Württemberg hat die Gemeinde Baindt im September 2024 einen digitalen Gewerbesteuerbescheid erfolgreich übersandt. Dies ist ein großer Erfolg, da hiermit ein vollständig digitales Verfahren realisiert wurde. Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid? Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt und müssen meist aufwendig von Unternehmen oder deren Steuerberatern manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbe-steuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert. Die Gemeinde Baindt hat sich als Pilotkommune in Baden-Württemberg an dem deutschlandweiten Projekt beteiligt und kann die digitale Bekanntmachung der Gewerbesteuerbescheide ab sofort für Erhebungszeiträume ab 2022 ihren Baindter Gewerbetreibenden anbieten. Die einzige Ausnahme sind Zerlegungsbescheide, diese können aktuell noch nicht elektronisch verarbeitet werden. Vor-aussichtlich soll dies aber im Laufe des kommenden Jahres möglich sein. Für Unternehmen, die die digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids nutzen möchten, gibt es zwei Wege, der Gemeinde Baindt die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen: Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER auszuwählen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt. Alternativ kann der digitale Zustellwunsch dauerhaft über das Formular „Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer“ (PDF-Dokument, 118,58 KB, 17.12.2024) an die Gemeinde Baindt gerichtet werden (gerne per Mail an Frau Winkler ) Wir freuen uns, Ihnen dieses neue digitale Verfahren anbieten zu können und hoffen auf eine rege Nutzung der digitalen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
E-Carsharing

deer e-carsharing in Baindt – elektrisch mobil mit dem grünen Hirsch Ab dem 26. November 2024 können alle in der deer App registrierten Bürgerinnen und Bürger mit einer Ladesäule in Baindt die mobile Freiheit des deer e-carsharings genießen und so flexibel und nachhaltig von A nach B fahren. Wir laden Sie daher herzlich zur Standorteröffnung der Ladestation am Dienstag, den 26. November 2024 um 14:00 Uhr in das Fischerareal (Fischerstraße) ein. Dort ist das neue deer-Fahrzeug ab sofort zu finden. Kundinnen und Kunden können das Fahrzeug bequem per App für den von Ihnen gewünschten Zeitraum reservieren und buchen. Die kostenlose Registrierung erfolgt über die „deer ecarsharing“ App oder über das Buchungsportal . Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung freigeschaltet. Die Bedienung der Fahrzeuge läuft anschließend über die App. Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahrzeuge im Stunden-, Tages- oder Wochenend-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 926 Ladepunkte an 357 Standorten beginnen und enden. Dank des stationsflexiblen Modells sind auch Einwegfahrten ohne Probleme möglich und das eigene Auto kann zuhause bleiben, Kosten werden gespart und die Umwelt geschont. Die sichere Reichweite des Autos für die nachkommenden KundInnen, ebenso wie ein sicherer Parkplatz an der Ladesäule ohne Zusatzkosten ist gewährleistet. Zudem verfügt das deer Mobilitätsnetz über Stationen an den Flughäfen Frankfurt, Karlsruhe/Baden-Baden und Stuttgart. KundInnen können mit dem #deerFlughafen ihre Fahrt vom oder zum Flughafen bestreiten. Weitere Infos zu den Tarifen gibt es unter https://www.deer-mobility.de/unsere-tarife-257/ Ebenso steht Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF-Dokument, 53,83 KB, 13.11.2024) zur Verfügung. In Erklärvideos https://www.deer-mobility.de/so-einfach-gehts/ wird der vollständige Buchungsvorgang sowie die Nutzung des deer e-carsharings anschaulich erläutert. Wir freuen uns, mit den Ladestationen und dem e-carsharing der Firma deer das nachhaltige Mobilitätsangebot unserer Gemeinde weiter auszubauen Mit einem umfassenden Service steht das Team der deer GmbH den KundInnen bei jeder Frage telefonisch (07051 1300-120) sowie per Mail ( carsharing(@)deer-mobility.de ) zur Verfügung. Übrigens: Bei Fahrten in den ersten Wochen nach Standorteröffnung können Sie fünf Prozent (PDF-Dokument, 361,11 KB, 13.11.2024) sparen. Dazu müssen Sie einfach bei einer Buchung im Zeitraum von 25. November bis 9. Dezember 2024 und tatsächlicher Fahrt in dieser Zeit, lediglich folgenden Rabattcode angeben: BBB5 (Der Rabattcode ist pro Person allerdings nur einmal gültig.) Zur deer GmbH Aufgrund der Verkehrs- und Klimawende sind Mobilitätskonzepte für die Zukunft gefragt. Mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen ist die sowohl ökologische, als auch ökonomische Herausforderung der sich die deer GmbH stellt. Eine Lösung ist das „Teilen“ des Fahrzeugs, damit das Grundbedürfnis „Mobilität“ auch im ländlichen Raum flexibel und durch eine vollelektische Flotte zudem nachhaltig gedeckt wird. Aus diesem Grund hat die Energie Calw GmbH (ENCW) im Jahr 2019 mit der deer GmbH als hundertprozentige Tochterfirma ein dynamisches und innovatives Mobilitätsunternehmen mit Sitz in Herrenberg-Gültstein neu gegründet. Die deer widmet sich der Konzeption und Einführung ganzheitlicher, nachhaltiger und digitaler Mobilitätskonzepte für Kommunen, die Wohnungswirtschaft oder B2B Kunden. Weitere Informationen rund um die deer GmbH und deren Philosophie finden Sie hier unter www.deer-mobility.de[mehr]

Zuletzt geändert: 13.11.2024
Kindertagespflege

Kindertagespflege Der Familienalltag fordert volle Konzentration und viel Kraft. Da stellt sich für viele Eltern die Frage nach einer verlässlichen und flexiblen Kinderbetreuung. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater sind wir Ihnen gerne behilflich. Oder aber wollen Sie selber Tagesmutter/vater werden? Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Allerdings handelt es sich hier um eine familiäre Tagesbetreuung, da die Tagesmütter und Tagesväter in der Regel zu Hause arbeiten und dort Kinder betreuen. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Ein stabiles und vertrauensvolles Tagespflegeverhältnis ist Voraussetzung für eine gelingende Entwicklung des Kindes. Dabei unterstützen die regionalen Vermittlungsstellen mit ihrem Angebot Eltern, Tagesmütter und Tagesväter, so wie alle Interessierten an der Kindertagespflege. Angebote der Vermittlungsstellen: Wir helfen Eltern bei der Suche nach geeigneten Tages­pflegepersonen und vermitteln Tagesmütter/-väter. Wir stellen die Eignung und Qualifizierung und die regel­mäßige Fortbildung der Tagespflegepersonen sicher. Wir begleiten Eltern und Tagespflegepersonen bei der Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zum Wohle der Kinder. Wir unterstützen Eltern und Tagespflegepersonen in ihrer Zusammenarbeit. Wir begleiten Tagespflegepersonen bei der Gestaltung des Tagespflegealltags mit den Kindern. Bei Interesse melden Sie sich bei der Vermittlungsstelle Region Schussental (Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolpertswende). Weitere Informationen erhalten Sie auch im Flyer (PDF-Dokument, 1,83 MB, 02.10.2024) der Kindertagespflege. Caritas Bodensee-Oberschwaben Seestr. 44, 88214 Ravensburg Telefonnummer: 0751/3625618 oder Telefonnummer: 0751/3625636 ktp-rv(@)caritas-bodensee-oberschwaben.de[mehr]

Zuletzt geändert: 02.10.2024
Öffentliche Ladesäulen

Öffentliche Ladesäulen in der Gemeinde Baindt Sie sind mit dem Elektroauto unterwegs und möchten dieses laden? Dann gibt es in der Gemeinde Baindt einige Möglichkeiten, wo Sie ihr Fahrzeug laden können. Hier finden Sie alle derzeit öffentlich zugänglichen Ladesäulen : A) Gebiet Ortsmitte Schnellladesäule Fenebergparkplatz Standort: Fischerstraße 2, 88255 Baindt Anbieter: Numbat GmbH Typ: Schnellladesäule Combo Typ 2 mit 50 bzw. 300 kW Anzahl Ladepunkte: 2 sonstiger Hinweis: Die maximale Ladezeit beträgt hier 120 min. Ladesäule Fischerareal Standort: Parkplatz Fischerstraße, 88255 Baindt Anbieter: Deer Mobility Solutions Typ: Normalladesäule Typ 2 mit 22 kW Anzahl Ladepunkte: 2 sonstiger Hinweis: Ein Ladepunkt ist dauerhaft für Carsharingfahrzeuge der deer GmbH reserviert. Der zweite Ladepunkt ist für öffentliches laden vorgesehen, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug des Anbieters belegt ist. B) Gewerbegebiet Mehlis Stromtankstelle Standort: Am Umspannwerk 6, 88255 Baindt Anbieter: Jöchle Mobility GmbH Typen: Schnellladesäulen Combo Typ 2 mit jeweils bis zu 150 kW Ladepunkte Typ 2 Dose 22 kW Anzahl Ladepunkte: 10 schnell und 6 normal Ladestation Standort: Am Umspannwerk 24, 88255 Baindt Anbieter: Technische Werke Schussental GmbH Typ: Ladepunkte Typ 2 Dose 22 kW Anzahl Ladepunkte: 8[mehr]

Zuletzt geändert: 30.10.2024

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