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Zuletzt geändert: 04.11.2025
Informationen und Unterlagen

Informationen und Unterlagen Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren stehen Ihnen hier zur Verfügung und bilden den Rahmen für den ersten Vermarktungsabschnitt im „Fischerareal“. Zweiter Vermarktungsabschnitt im „Fischerareal“ Der zweite Bauabschnitt umfasst nun die Baukörper A und B des Baufelds 1 . Die Gemeinde vergibt die beiden Grundstücke zum Festpreis im Wege einer offenen Konzeptvergabe. Maßgeblich ist die Konzeptqualität. Zunächst schließt die Gemeinde mit den ausgewählten Bewerbern eine Reservierungsvereinbarung ab. In der anschließenden Reservierungsphase werden die Planungen in Form von Statusgesprächen mit der Gemeinde abgestimmt. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die Veräußerung der Grundstücke. Allgemeine Informationen und die Bedingungen für das Gesamtverfahren finden sich in dem Dokument „Exposé Baufeld 1 Fischerareal 2. BA“ . Weitere Informationen: Verfahren zur Auswahl der Objekte Bewerbungsschreiben für Bauinteressierte im Verfahren ​​​​​​​ Alle Personen und Unternehmen, die sich für die Durchführung eines Projekts im aktuellen Bauabschnitt bewerben wollen, werden hiermit gebeten, die in deutscher Sprache abzufassende Bewerbung spätestens bis zum 12.01.2026, 11:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopien sowie in elektronischer Form auf einem USB-Stick persönlich oder postalisch bei der verfahrensleitenden Stelle Gemeinde Baindt Frau Nicole Brauchle Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefonnummer: 0 75 02-94 06-26 E-Mail n.brauchle(@)baindt.de einzureichen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Ankerprojekt (Baukörper C) und das Anliegerprojekt (Baukörper D) im südliche Teil des Baufeldes 2 wurden bereits an einen Bauträger vergeben, der in den Gebäuden Eigentumswohnungen plant. Es wird bis Ende des Jahres mit einer Baugenehmigung gerechnet, so dass im Frühjahr 2025 in die Vermarktung gegangen werden kann. Der Baubeginn ist im kommenden Sommer anvisiert. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass die Baukörper E, F und G im Baufeld 2 im Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden sollen. Präsentation Baugemeinschaften (PDF-Dokument, 7,29 MB, 20.04.2021) Präsentation Fischerareal (PDF-Dokument, 8,47 MB, 02.12.2024) Parzellierungsplan (PDF-Dokument, 603,37 KB, 11.11.2024) Baukörper C und D Untergeschoss Tiefgarage (PDF-Dokument, 378,76 KB, 29.11.2024) Exposé Anlieger (PDF-Dokument, 1,81 MB, 29.11.2024) Anliegerauswahl (PDF-Dokument, 601,85 KB, 29.11.2024) Bewerbungsschreiben (PDF-Dokument, 562,92 KB, 29.11.2024) Erster Vermarktungsabschnitt im "Fischerareal" In der ersten Phase des Konzeptvergabeverfahrens wurde jeweils ein Ankerprojekt für die Baufelder 1 und 2 gesucht. Das Auswahlverfahren für die Ankerprojekte wurde Anfang Februar 2022 abgeschlossen und schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger (Phase 2: Anliegerverfahren). Informationen zu den Ankerprojekten: Baufeld 1 Ankerkonzeption Baufeld 1 (PDF-Dokument, 416,24 KB, 13.07.2022) Ankerkonzeption Baufeld 1 Pläne (PDF-Dokument, 1,05 MB, 13.07.2022) Baufeld 2 Ankerkonzeption Baufeld 2 (PDF-Dokument, 314,00 KB, 13.07.2022) Ankerkonzeption Baufeld 2 Pläne (PDF-Dokument, 4,68 MB, 13.07.2022) Weitere Unterlagen im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens: Umfrage Wohnen im Alter Präsentation (PDF-Dokument, 5,94 MB, 02.06.2022) "Bauen und Wohnen im Fischerareal" am 30.05.2022 (pdf-Datei) Präsentation - Information Vermarktung (PDF-Dokument, 7,20 MB, 18.06.2021) Bebauungsplan Fischerareal (PDF-Dokument, 1,81 MB, 19.11.2021) (Textteil) Bebauungsplan Fischerareal (PDF-Dokument, 26,8 MB, 19.11.2021) (Planteil) Präsentation Rückfragekolloquium (PDF-Dokument, 5,03 MB, 30.06.2021) Video zur ersten digitalen Online-Bürgerinformationsveranstaltung Download Offenlegung des Sulzmoosbaches Der Baubeginn der Bachoffenlegung war am 10.05.2021. Das Bachbett wird aufgeweitet und die bestehende Verdolung aus dem Jahr 1933 wird in einer Länge von ca. 50 m abgebrochen. Die Bauarbeiten werden durch die Firma Köhle Landschaftsbau aus Bad Schussenried ausgeführt. Abbruch der Gebäude auf dem Fischerareal Die Gebäude im Fischerareal sind bereits abgebrochen. Aktuell werden die angefallenen Ziegel und Betonbaustoffe mit einem Brecher zerkleinert. Ende Januar ist mit den Abbrucharbeiten im Fischer-Areal begonnen worden. Beide Gebäude sind innen komplett entkernt worden. Das dahinterliegende Haus Marsweilerstraße 2/1 ist bereits komplett abgebrochen. Aktuell laufen die Abbrucharbeiten mit 2 Baggern am vorderen Gebäude Marsweilerstraße 2.[mehr]

Zuletzt geändert: 05.11.2025
Schenk-Konrad-Halle

Schenk-Konrad-Halle Nähere Informationen zur Hallenbelegung und den Konditionen erhalten Sie bei Frau Brauchle. Tel: Telefonnummer: 07502/9406-26 oder Mail[mehr]

Zuletzt geändert: 22.10.2025
Befüllen und Entleeren von Pools

Befüllen und Entleeren von Pools 1. Befüllung Die Befüllung von Pools erfolgt mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz aus der Hausinstallation des Gebäudes. Da durch unangemeldetes Befüllen Ihres Gartenpools unter Umständen der Verdacht eines unkontrollierten Wasseraustritts in der Gemeinde entsteht, bitten wir Sie, unbedingt jede Befüllung auf dem Rathaus anzukündigen. Die Abwassergebühr wird grundsätzlich nach der eingeleiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Abwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools mittels des Hauptwasserzählers gemessen wurde. Eine Befüllung über von der Abwassergebühr befreite Sonderwasserzähler (Gartenwasserzähler) wäre nur möglich, wenn das Poolwasser anschließend nicht der Kanalisation zugeleitet, sondern auf dem Grundstück versickert wird. Dies ist jedoch ohne vorherige Behandlung des Wassers nicht erlaubt und stellt ggf. eine Ordnungswidrigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz dar. 2. Entleerung Die Gemeindeverwaltung Baindt möchte darauf hinweisen, dass das gebrauchte Poolwasser zwingend über den öffentlichen Kanal zu entsorgen ist. Bei Poolwasser handelt es sich um chemisch oder biologisch verändertes Wasser, welches als Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal einzuleiten ist. Dies gilt bereits ab dem ersten Tag der Nutzung und unabhängig davon, ob und in welchen Mengen chemische Hygienemittel oder ähnliches eingebracht werden. Für die entnommenen Wassermengen fallen aus diesem Grund auch Abwassergebühren an. Die Nutzung des Poolwassers zur Gartenbewässerung bzw. die Entleerung auf Garten- oder Wiesenflächen ist wegen möglicher Verunreinigung des Grundwassers gesetzlich verboten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Bolz unter der Telefonnummer 07502 9406-25 wenden.[mehr]

Zuletzt geändert: 22.10.2025
Streuobst

Bestellung von Streuobstbäumen inklusive "Pflegepaket" für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -Attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, das richtige Befestigungsmaterial, sowie dem notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der Anlage 1 (PDF-Dokument, 600,31 KB, 16.08.2022) (PDF-Datei mit den Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg) entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2025. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen (PDF-Dokument, 87,37 KB, 19.07.2024) (PDF-Datei) aus und schicken diesen bis spätestens 26. September 2025 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt: Nicole Brauchle, Tel. Nr.: Telefonnummer: 07502 9406-26 , E-Mail: n.brauchle(@)baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität: 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und dadurch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie hier: Anlage 1 - Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg (PDF-Dokument, 439,36 KB, 16.06.2025) Anlage 2 - Antrag auf Zuwendung für Streuobstpflanzungen im Rahmen des Programms „Jungbäume fürs Oberland“ (PDF-Dokument, 96,04 KB, 16.06.2025) Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt.[mehr]

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Kontakte

Kontakte Friedhof Herr Bautz Telefonnummer: Tel. 07502 94 06 14 Faxnummer: Fax 07502 94 06 18 m.bautz(@)baindt.de Standesamt Herr Bautz Telefonnummer: Tel. 07502 94 06 14 Faxnummer: Fax 07502 94 06 18 standesamt(@)baindt.de Kath. Pfarramt Baindt Pfarrer Staudacher Telefonnummer: Tel. 07502 91 26 23 Faxnummer: Fax 07502 7452 bernhard-staudacher(@)gmx.de Evang. Pfarramt Baienfurt Pfarrer Schöberl Telefonnummer: Tel. 0751 43 656 pfarramt.baienfurt(@)elkw.de[mehr]

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Immissionsschutz - Meldung bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs bei Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheidern

Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 der 42. BImSchV zu informieren, wenn bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 der 42. BImSchV genannten Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser festgestellt wird. Die zuständige Behörde nimmt die Information entgegen und prüft die von Ihnen veranlassten Maßnahmen. Gegebenenfalls nimmt die Behörde auch Kontakt mit Ihnen auf.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach BImSchG beantragen

Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt sind, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde. Auf Antrag ist es möglich, eine solche Genehmigung auch abschnitts- bzw. stufenweise zu erteilen. Mit einer Teilgenehmigung können Sie mit der Errichtung sowie dem Betrieb des genehmigten Projektabschnitts beginnen. Eine Teilgenehmigung kann im Einzelfall zu einer schnelleren Verwirklichung eines Vorhabens beitragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, die endgültige Stilllegung der Anlage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde zu anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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