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Nikolausmarkt_-_Aufruf_zur_Anmeldung_2025.pdf

Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Nach gelungener Neugestaltung der Ortsmitte findet der diesjährige Nikolausmarkt statt am Samstag, den 29. November 2025 von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Dorfplatz Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 16. November 2025 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten beiliegenden Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Bitte beachten Sie zwingend nachfolgende Hinweise: o Der Nikolausmarkt ist in diesem Jahr von 12:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Alle Verkaufsstände dürfen nicht früher abgebaut werden. o Für eine gemütliche und festliche Atmosphäre ist es wünschenswert, dass die Stände mit warmem Licht beleuchtet werden. o Es stehen insgesamt 15 Hütten zur Verfügung – in sechs Hütten passt ein Biertisch. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Pavillons nur nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung aufgestellt werden dürfen. o Ein vielfältiges Essen- und Getränkeangebot ist wünschenswert. o Wir bitten darum, kein Einweggeschirr zu verwenden. Zur kostenfreien Verfügung stehen Pommesschalen der Gemeinde, die genutzt werden können. o Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welche Produkte zu welchem Preis verkauft werden sollen. o Es fallen keine Gebühren für Stände mehr an. o Alle verwendeten Elektrogeräte müssen vorab durch unseren Gemeindeelektriker geprüft werden. Die Prüfung der Elektrogeräte ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Geräte, die nicht geprüft wurden, können von der Marktleitung ausgeschlossen werden. o Heizlüfter sind nicht gestattet. o Es besteht die Möglichkeit, Geschirr und Utensilien in der Schenk-Konrad-Halle zu spülen. o Die Marktleitung ist berechtigt, die Einhaltung aller Vorgaben vor Ort zu kontrollieren. Verstöße können den sofortigen Ausschluss vom Markt zur Folge haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Brauchle (07502 94 06 26, vereine@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Anmeldung bis 16.11.2025 per E-Mail an vereine@baindt.de Name, Vorname: ggf. Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ………. Starkstrom ………. Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben sowie Prüfung durch Gemeinde beachten. Ich habe alle Hinweise und Vorgaben zum Nikolausmarkt gelesen und verpflichte mich, diese einzuhalten. Mir ist bekannt, dass Kontrollen erfolgen und bei Verstößen ein Ausschluss möglich ist. Ort, Datum: ____________________ Unterschrift: ____________________[mehr]

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      Bifang_II_Text.pdf

      Stand 27.01.2020 Inhalt: - Änderung „Bifang II“ (nur Textteil - Betrifft Zulassung von Nebenanlagen) – Rechtskraft 05.06.1987 - Bebauungsplan „Bifang Erweiterung“ (Bifang II) Textliche Festsetzungen – Rechtskraft 18.09.1975[mehr]

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        2025-10-15_vBP_Agri-PV_Feuersberg_PLAN_endg.pdf

        B 30 Stangenäcker Feuersberg Sulpacher Straße Wkst Schu Whs Scheu Scheu Stall 186 1111 1118 1120 1112 1113 11 00 1114 1115 1116 11 87 1188 1189 900 911 912 906 908 1108 1099 11 01 1119 98 7 907 905 1144 1117 1143/1 1143 1734 L 2 84 Fa hr ba hn ra nd 455 456 457 458 459 460 461 462 463 461 460 459 458 457 456455 454 453 452 452 453 454 455 455 454 455 456 457 458 Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000) Private Grünfläche 10 83 1141 Sulpacher Straße 11,50 20,00 Agri-PV 15,80 Fa hr ba hn ra nd Fa hr ba hn ra nd B 30 Sichtfläche 3/110 90 8 Private Grünfläche Pflanzung Sichtfläche 3/200 kartiertes Biotop "Gräben nördl. Riedsenn" kartiertes Biotop "Feuchtwald i. NSG Schenkenwald S Mochenwangen" kartiertes Biotop "NSG Schenkenwald S Mochenwangen" Naturschutzgebiet "Schenkenwald" FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Private Grünfläche Private Grünfläche Pflanzung Pflanzung H 6,00m keine baul. Anlagen 20 -k V-F re ile itu ng 20 -k V-F re ile itu ng M 1: 1.000 2000m 10020 40 60 80 120 140 160 180 N Stadtplanung Artenschutz Immissions- schutz Landschafts- planung M 1: 1.000 Fassung 15.10.2025 Sieber Consult GmbH Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" 2025-03-17 vBP PV Feuersberg_PLAN 1/2023-XX-XX_BP XY_M1000[mehr]

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          Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Fassung 15.10.2025 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 13 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 20 6 Satzung 21 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 23 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 32 9 Begründung – Sonstiges 67 1 0 Begründung – Bilddokumentation 69 1 1 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) 1.2 Baunutzungsverord- nung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverord- nung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189); die im nachfolgen- den Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71) 1.5 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) 1.6 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zuläs- sigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Agri-Photovoltaikanlage" "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich der Unterbringung von Anlagen und Gebäuden zur Er- richtung und Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage: Zulässig sind: − aufgeständerte, drehbare Agri-Photovoltaiktische mit einer maximalen Höhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transfor- matoren- und Übergabestation sowie Nebenanla- gen) bis max. 4,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − max. 530 m² Fläche für, für den Betrieb notwen- dige, Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transformatoren- und Übergabestation sowie Ne- benanlagen) − Zäune bis max. 2,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − Eine Werbeanlage in Form eines Werbeschildes ausschließlich zur Eigenwerbung, das in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Größe von 2 m² Fläche überschreiten darf − ein Überwachungskamera-System sowie eine Wetterstation (insbesondere für die Windmes- sung) auf einem oder mehreren Masten mit einer maximalen Gesamthöhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Zufahrten (siehe Planzeichnung) Agri-PV Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 5 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 2.2 Maximaler Flächen- verlust für die Land- wirtschaft Maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Aufbauten und Unterkonstruktionen darf höchstens 15 % der Gesamtprojektfläche ("Für die Bebauung vorgesehene Flächen", 5,20 ha) (Katego- rie II) betragen. Ein Nutzungsartenwechsel der Agri-PV-Anlage im Sinne der DIN SPEC 91434 wird ausgeschlossen. 2.3 H .... m Höhe (Gesamthöhe) der baulichen Anlagen als Höchstmaß bezogen auf die Oberkante des natürli- chen Geländes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Baugrenze; Modulaufstellung für Agri-Photovoltaikan- lagen sind nur in diesem Bereich zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.5 Nebenanlagen und sonstige bauliche An- lagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanla- gen und sonstige, für den Betrieb notwendige bauli- che Anlagen (z. B. Speichercontainer, Mittelspan- nungs-Twin-Skit, Wechselrichter, etc.) auch außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.6 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 Hauptversorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unter- bauung der Leiterseile mit PV-Modulen ist zulässig. Leiterseile und Masten müssen zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken zugänglich sein. keine bauli- chen Anlagen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 6 Während der Bauphase und zu den errichtenden Ge- bäuden müssen die Mindestabstände zu der Freilei- tungen gemäß VDE 0210 und 0211 eingehalten wer- den. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 Behandlung von Nie- derschlagswasser in den privaten Grund- stücken, Materialbe- schaffenheit gegen- über Niederschlags- wasser Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlagswasser auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z. B. Muldenversickerung, Flä- chenversickerung) in den Untergrund zu versickern. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Rammprofile, Einschraubanker) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Ma- terialien (z. B. Pulverbeschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Zulässig ist auch die Beschichtung mit zinkhaltigen Legierun- gen, die nachweislich unkritische Korrosions- und Abschwemmraten aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.9 Private Grünfläche als Eingrünung ohne bauliche An- lagen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.10 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land- schaft Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wirkungen von der Agri-Photovolta- ikanlage ausgehen. Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Auf- ständerungen ein 1 m breiter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. Zäune müssen zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,20 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewe- sen aufweisen. Mauern und Palisaden als Einfriedun- gen sind unzulässig. Die Aufständerungen sind reflexionsarm auszuführen (z. B. durch matte Lackierung oder matte Pulverbe- schichtung). Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 7 Zur Reinigung der Solarmodule darf ausschließlich Wasser ohne Zusätze verwendet werden. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.11 Wasserdurchlässige Beläge Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind Zufahrten und andere untergeordnete Wege mit wasserdurchlässigen Belägen und Materialien herzu- stellen (z. B. Schotterwege). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.12 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Ein- grünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage. Für die Schaffung von Feldhecken ist die gruppen- weise Pflanzung von standort- und gebietsheimi- schen Sträuchern erforderlich (sog. Cluster). Die An- ordnung der Gehölze kann dabei zur Erreichung ei- nes naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen, jedoch ein Abstand von 1 m zwischen den einzelnen Gehölzen einzuhalten ist. Es sind ausschließlich Arten aus der unten ge- nannten Pflanzliste zulässig. Aus Gründen der Arten- vielfalt sind mindestens sechs verschiedene Gehölz- arten aus der unten genannten Pflanzliste in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis ge- bietsheimisch sein. Die zu bepflanzende Fläche der zu schaffenden Feldhecken ist in etwa gleichgroße Abschnitte einzu- teilen (Länge pro Abschnitt zwischen 25 bis 50 m). Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. Durch Sukzession aufkommende Bäume 1. und 2. Wuchsklasse können dabei als Überhälter stehen bleiben. Abgehende Gehölze sind als Torso in der Fläche zu belassen, um die Etablierung von ste- hendem und liegendem Totholz zu fördern. Bei der Pflanzung von Bäumen ist ein Mindestab- stand von 7,50 m zur Straße einzuhalten. Festgesetzte Pflanzliste: Pflanzung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 8 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Zeitliche Befristung der Nutzung, Folge- nutzung Die festgesetzte Nutzung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden für die Bebauung vorgesehenen Flächen "Agri-PV-Anlage" ist aus- schließlich für eine Dauer von 40 Jahren ab Inbe- triebnahme der Agri-PV-Anlage zulässig. Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flä- chen für die Landwirtschaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. (§ 9 Abs. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 9 2.14 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-An- lage Feuersberg" der Gemeinde Baindt sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maß- nahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Aus- gleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichs- fläche/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zuge- ordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von der Maßnahme 805 Ökopunkte zugeordnet. Der Bodenaushub und die Herstellung des Retenti- onsraumes werden im Rahmen eines anderen Vorha- bens durchgeführt. Die Auwaldpflanzung wird dann zu Teilen der Entfernung des bestehenden Auwalds und zu Teilen als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Eingriff verwen- det. Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB; siehe nachfolgende Planskizze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 11 Verortung der Aus- gleichsfläche 1 (Fl.- Nr. 369/1, Gemarkung Baindt) Verortung der Ausgleichsfläche (rot umrandet) Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Ge- samtkonzept handelt, dass im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuord- nenden Ökopunkte kann sich im Laufe des weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbe- schluss festgesetzt. Zur rechtlichen und dauerhaften Sicherung der ex- ternen Ausgleichsfläche/-maßnahme muss zwischen der Gemeinde und dem Privateigentümer der exter- nen Ausgleichsfläche eine schuldrechtliche Verein- barung mit Eintrag einer entsprechenden Grund- dienstbarkeit zu den im Bebauungsplan festgehalte- nen Herstellungs-, Pflege- und Entwicklungsmaß- nahmen getroffen werden. Sulpach vBP "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 12 Planskizze Ausgleichs- fläche (Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahme Maßnahmen: – Es wird im Rahmen einer anderen Planung eine Abgra- bung stattfinden, um einen Überflutungsbereich zu schaffen – Herstellung eines standorttypischen Auwalds im Retenti- onsbereich – Pflanzung von 9 heimischen, standortgerechten Auwald- Bäumen (z. B. Alnus glutinosa, Salix alba) – Entwicklung eines gebietstypischen Strauchunterwuch- ses (z. B. Prunus padus) – Die Jungbäume werden mit geeignetem Verbissschutz ausgestattet, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden – Belassen abgehender Gehölze zur Entwicklung von Tot- holzhabitaten – Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwäl- der leben von Dynamik. Offenstellen, natürliche Ansied- lung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Nebengebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung) 4.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeich- nung, siehe Planzeichnung) 4.5 Artenschutz Gemäß der artenschutzrechtlichen Begutachtung (s. artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023) sind folgende Maßnahmen er- forderlich, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden: Zur Vermeidung der Störung von gehölzbrütenden Brutvogelarten, insbesondere empfindlicher Arten wie der nachgewiesenen Goldammer, sollte ein Baubeginn nur außerhalb ihrer Brutzeiten, also zwischen Anfang August und Mitte März, erfolgen. Um generell den Artenreichtum und die Naturnähe zu fördern, wird die Umsetzung von Wildbienenhotels, Lesesteinhaufen und Totholzhaufen und Vogelnisthil- fen empfohlen. Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Kurzbericht vom 12.06.2023 zu entnehmen. 4.6 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier gem. § 30 BNatSchG geschützte Bi- otope "NSG Schenkenwald S Mochenwangen (Biotop- Nr. 2-8123-436-3419), "Feuchtwald i. NSG Schenken- wald S Mochenwangen" (Biotop-Nr. 2-8123-436- 455 453 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 14 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 5812), "Gräben nördl. Riedsenn" (Biotop-Nr. 1-8123- 436-0315) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.8 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts, hier Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (NSG-Nr. 4.040) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.9 Fahrbahnrand (außerhalb des Geltungsbereiches, siehe Planzeichnung) 4.10 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Geltungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn- oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.11 Haupt-Versorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV- Freileitung der Netze BW GmbH, außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.12 Bodenschutz Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bo- denschutz beim Bauen". (Flyer-LK-Bodenschutz.pdf (rv.de) oder https://www.rv.de/site/LRA RV Respon- sive/get/params E796791605/18658595/Flyer-LK-Bo- denschutz.pdf) Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Nach § 2 Abs. 3 Landes-Bodenschutz- und Altlasten- gesetz (LBodSchAG) ist bei geplanten Vorhaben, die auf nicht versiegelte, nicht baulich veränderte oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 15 unbebaute Flächen von mehr als 0,5 Hektar einwirken werden, ein Bodenschutzkonzept (BSK) zur Gewähr- leistung des sparsamen, schonenden und haushälteri- schen Umgangs mit dem Boden im Rahmen der weite- ren Vorhabenplanung bzw. -durchführung zu erstellen. Die Inhalte eines Bodenschutzkonzepts sind in der DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben) aufgelistet. Entsprechend § 3 Abs. 3 Landes-Kreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) ist bei der Ausweisung von Bauge- bieten ein Erdmassenausgleich anzustreben. Dabei sollen durch die Festlegung von Straßen- und Gebäu- deniveaus die bei der Bebauung zu erwartenden an- fallenden Aushubmassen vor Ort verwendet werden. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Sollten bei dem vorliegenden Bauvorhaben mehr als 500 m³ Bodenüberschussmassen entstehen, so ist bei dem nach § 3 Abs. 4 LKreiWiG geforderten Abfallver- wertungskonzept auf eine höchstmögliche Verwer- tung nach § 3 Abs. 2 LKreiWiG zu achten, um so die Bodenfunktionen im größtmöglichen Umfang zu erhal- ten. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden abzuschieben und bis zur Wiederverwertung in profi- lierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i. d. R. darunter folgenden Bodenhorizonte kulturfähi- ger Unterboden und unverwittertes Untergrundmate- rial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber vonei- nander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Boden- mieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflan- zenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Über- schüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden z. B. Auf- trag auf landwirtschaftlichen Flächen, Gartenbau. Ei- ner Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grund- sätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Bei überschüssigem Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 16 Aushubmaterial sind abhängig vom jeweiligen Entsor- gungsweg die rechtlichen und technischen Anforde- rungen zu berücksichtigen (z. B. §§ 6 und 7 BBodSchV, Ersatzbaustoffverordnung (EBV; zum 01.08.2023 in Kraft getretenen), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) sowie Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV)). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträchtigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. ein- getretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. ein- getretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z. B. durch Tiefenlocke- rung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Ele- mente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fallrohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfü- gung. 4.13 Grundwasserschutz Zur Reinigung der Agri-Photovoltaikanlage werden keine Reinigungsmittel verwendet. Aufgrund des ge- wählten technischen Konzepts mit einem ausreichen- den Neigungwinkel werden die Solarmodule durch Re- gen gereinigt, sodass keine gesonderte Reinigung not- wendig ist. Sollte eine Reinigung der Solarmodule den- noch notwendig werden, erfolgt die Reinigung aus- schließlich mit Wasser. Das Regenwasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über die belebte Bodenzone. Eine Kontami- nierung des (Grund-)wassers kann ausgeschlossen werden. 4.14 Brandschutz Agri-Photovoltaikanlagen haben i.d.R. eine sehr ge- ringe Brandlast. Die hier geplante Agri-Photovoltaikan- lage besteht im Normalfall aus nicht brennbarer Unter- konstruktion, wie z.B. Stahl, Zink oder Aluminium sowie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 17 aus Solarmodulen und Kabelverbindungen. Lediglich kleinere Teile der Photovoltaik-Module und der Kabel können als Brandlast angesehen werden. Daher ist eine etwaige Löschwasserversorgung als entbehrlich anzusehen. Für die theoretisch gegebene Möglichkeit eines Flächen- oder Rasenbrandes, sind im Plangebiet entsprechende Fahrgassen und Aufstellflächen für die Feuerwehr freizuhalten. Die örtliche Feuerwehr wird nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage in die Örtlichkeiten und die Anlagentechnik eingewiesen. Zu- dem werden Brand- und Störfallrisiken durch fachge- rechte Installation und Inbetriebnahme der PVA sowie regelmäßige Wartung minimiert. 4.15 Altlasten Im Planungsbereich liegt die Altablagerung „AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen-Nr. 01496- 000). Bodenaushub aus dem Bereich der kartierten Altablagerung ist nicht frei verwertbar: ­ Wird im Zuge der Baumaßnahme Bodenaushub vom Grundstück abgefahren, ist vom Bauherrn für die Aushubdeklaration ein Fachbauleiter Altlasten zu beauftragen ­ Sollte bei Eingriffen in den Untergrund Bo- denaushub zur Entsorgung anfallen, so ist der Fachbauleiter verantwortlich für die Separie- rung von belastetem und unbelastetem Aus- hubmaterial, sowie für die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestim- mungen ­ Sollte bei der Bauausführung kein Eingriff in den Untergrund erfolgen, kann von der gut- achterlichen Begleitung durch einen Fachbau- leiter Altlasten abgesehen werden. 4.16 Ingenieurgeologie Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuch- tung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbo- dens ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der wei- teren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum ge- nauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 18 Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden ob- jektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingeni- eurbüro empfohlen. 4.17 Blendimmissionen Durch die Agri-Photovoltaikanlage dürfen keine kriti- schen Blendwirkungen auf die angrenzenden Ver- kehrswege verursacht werden. Im Genehmigungsver- fahren ist nachzuweisen, dass kritische Blendwirkun- gen ausgeschlossen werden können. Durch die Dreh- barkeit der Agri-Photovoltaiktische können Blendun- gen durch die Programmierung von Neigungswinkel bzw. Ausrichtung in der sogenannten Harvesting-Po- sition vermieden werden. 4.18 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskata- ster des Landesamtes für Geoinformation und Land- entwicklung Baden-Württemberg, Stand: März 2025. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhensystem DHHN 12. Sofern der Vorhabenträger ein Überwachungskame- rasystem inkl. Aufzeichnungsspeicherung installieren möchte, so hat er dabei sicherzustellen, dass eine Er- fassung von öffentlichen Wegeflächen nicht stattfin- det. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbei- ten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzei- gen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metall- teile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Grä- ber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfär- bungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werkta- ges nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Zuwider- handlungen werden gem. § 27 DSchG als Ordnungs- widrigkeiten geahndet. Bei der Sicherung und Doku- mentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Aus- führende Baufirmen sollten hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt sind Werbeanlagen nach § 9 Abs. 6 FStrG bzw. § 22 Abs. 5 StrG BW straßenrechtlich zu beurteilen. Dies gilt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 19 grundsätzlich für Werbeanlagen bis zu einer Entfer- nung 40 m an Bundes- und Landesstraßen, unabhän- gig von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. § 9 Abs. 7 FStrG bzw. § 22 Abs. 6 StrG BW, welcher die Anwendbarkeit der Absätze 1-5 bzw. Absätze 1-4 aus- schließt, sofern ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht, bezieht die o.g. Re- gelung zu Werbeanlagen ausdrücklich nicht mit ein. Werbeanlagen jeglicher Art in einer Entfernung bis zu 40 m zum nächstgelegenen, befestigten Fahrbahn- rand der Bundes- bzw. Landesstraße ohne die aus- drückliche Zustimmung der Straßenbauverwaltung nicht zugelassen werden dürfen. Entsprechend ist das Regierungspräsidium als Straßenbaubehörde im Bau- genehmigungsverfahren seitens der unteren Verwal- tungsbehörden zu beteiligen. Werbeanlagen können auf den nicht überbaubaren Flächen und innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun- gen wegen der Beeinträchtigung des Schutzzweckes des § 16 LBO nicht zugelassen werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patentamt archiviert und gesichert hinter- legt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4 88255 Baindt, eingesehen werden. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage erstellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausführungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z. B. unterschiedliche Ausformung der Bereiche für Ein- und Ausfahrten). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 20 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind; hier: auf Flst.-Nr. 1115 /Teilfläche die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen- Nr. 01496-000). Bei Baumaßnahmen im Bereich der genannten Flä- che sind abhängig von der Flächenbewertung/ dem Handlungsbedarf und der Art der geplanten Nutzung die bodenschutz- und altlastenrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; Nr. 15.12. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 21 6 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189), § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in öffentlicher Sitzung am 18.11.2025 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV- Anlage Feuersberg" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 15.10.2025. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 15.10.2025 sowie dem Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan in der Fassung vom 24.06.2025. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" wird die Begründung vom 15.10.2025 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 22 § 3 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ......................... .................................................................. (Simone Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 23 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umwelt- bericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich am westlichen Rand des Gemein- degebiets von "Baindt", nordwestlich des Hauptortes "Baindt". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Bundesstraße "B 30" im Os- ten, der Landesstraße "L 284" ("Mochenwanger Straße") im Westen sowie der "Sulpacher Straße" im Norden. In südliche Richtung wird das Plangebiet von einer landwirtschaftlichen Zufahrt sowie daran anschließend von Sträuchern begrenzt. 7.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich das Grundstück mit der Flst.- Nr. 1115 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Oberschwäbischen Hügelland ge- prägt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Ge- bäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelele- mente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist eine leichte, von Südwesten nach Nordosten verlaufende Steigung auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 1,75 %. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage sind die zunehmenden Klima- und Umweltveränderungen. Den Kommunen erwächst daher das Erfordernis etwas zum globalen Klimaschutz beizutragen. Dies kann im Wesentlichen dadurch erfolgen, dass der CO2-Ausstoß insgesamt verringert wird. Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleis- tet, den bundesweiten Energiebedarf künftig durch regenerative Energien de- cken zu können. Auch die Gemeinde Baindt möchte deshalb die Entwicklung regenerativer Energien fördern und unterstützen. Die Besonderheit hierbei ist die Errichtung von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen. Diese ermöglichen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 24 die gleichzeitige Nutzung der Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeu- gung. Bei klassischen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist die Fläche voll- ständig mit nicht drehbaren Modultischen bebaut und für eine landwirtschaft- liche Nutzung nicht mehr geeignet. Bei Agri-Photovoltaikanlagen werden die Module so aufgestellt, dass mindestens 85 % der Fläche weiterhin landwirt- schaftlich nutzbar bleiben. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner Topo- grafie, seines Zuschnittes und Lage (vorhandene, ausreichende Erschließung) sehr gut für eine Bebauung mit einer Agri-Photovoltaikanlage. 7.2.2.2 Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens herzu- stellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und einer paralle- len Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung und Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch die Pla- nung dem Ziel "Z 4.2.2" des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Würt- temberg (LEP 2002) Rechnung getragen. Die Planungen des Vorhabenträgers sind so weit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vor- handen ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezo- genen Bebauungsplan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungs- plan aufgestellt, um Baurecht nur für den Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwick- lungsplanes 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeri- ums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf ei- nen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine ver- stärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den Ein- satz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wir- kungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiege- winnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versor- gung der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Vo- raussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu sichern. − − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut ge- eigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zent- rale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewah- ren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 25 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkate- gorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nach- richtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswir- kung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den je- weils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.1.2 (N) 1 Zur Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum" gehören in der Region Bodensee-Oberschwaben die Gemein- den Baienfurt, Baindt, Berg, Eriskirch, Immenstaad a.B., Kressbronn a.B., Langenargen, Markdorf, Oberteuringen und Tettnang (Anhang zu PS 2.1, LEP 2002). − 2.1.2 (N) 3 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umwelt- schonende, Flächen und Energie sparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Ver- sorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hin- zuwirken (PS 2.3.1.2, LEP 2002). − 2.2.2 (N) 4 Zu den Mittelbereichen in der Region Bodensee-Oberschwa- ben gehören folgende Gemeinden (Anhang zu Kapitel 2.5, LEP 2002): Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 26 Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende − 3.1.0 (Z) 2 Gebiete mit den besten landwirtschaftlichen Standorten so- wie Landschaftsräume von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit werden in allen Teilen der Region als Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren gesichert. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allge- meinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regio- nale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. 7.2.3.3 Gemäß Regionalplan liegt das Vorhaben vollumfänglich innerhalb eines "Regi- onalen Grünzugs" (PS 3.1.1 Z). Regionale Grünzüge sind von Bebauung freizu- halten (PS 3.1.1 Z (2)). Da die Voraussetzungen nach Plansatz 3.1.1 Z (4) ge- geben sind (kein Wald, kein bester landwirtschaftlicher Standort, kein heraus- ragender Landschaftsraum), ist die Errichtung von Freiflächen- Solaranlagen hier ausnahmsweise zulässig. Gem. 2. Anhörungsentwurf werden Regionale Grünzüge für Freiflächensolar- anlagen unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. In PS 3.1.1 Z (4) des 2. Anhörungsentwurfs zum Teilregionalplan Energie heißt es hierzu: Freiflächensolaranlagen sind in Regionalen Grünzügen unter den folgenden Voraussetzungen zulässig: ­ Es stehen keine sich überlagernden Festlegungen des Regionalplans entgegen. ­ Es handelt sich nicht um Kernflächen oder Kernräume des regionalen und landesweiten Biotopverbundsystems. ­ Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz (PS 3.4.0) werden in ihrer Funktions- und Entwicklungsfähigkeit nachweislich dauerhaft nicht beeinträchtigt. ­ Auf Waldflächen werden die in § 11 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes genannten Voraussetzungen eingehalten. ­ Auf besonders landbauwürdigen Flächen werden nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch ge- nommen oder es handelt sich um Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächensolaranlagen. Die Vorhabenfläche stellt eine besonders landbauwürdige Fläche (Vorrang- flur) gem. Flurbilanz 2022 (LEL) dar. Nach PS 3.1.1 Z (4), Spiegelstrich 5 des 2. Anhörungsentwurfs ist im Bereich der Vorhabenfläche die Errichtung einer Agri-PV-Anlage zulässig. Zur Konkretisierung der PS 3.1.1 Z (4) und des PS 4.2.2 G (3) werden Agri-PV- Anlagen wie folgt definiert: Bei Agri-PV findet dauerhaft eine kombinierte Nut- zung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 27 Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekun- därnutzung statt. Bei der Nutzung der Solarenergie ist der Stand der Technik einzuhalten. Bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ist eine gute fach- liche Praxis zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann erbracht, wenn die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 einge- halten werden. Abweichende Konzepte oder Ausführungsformen können im Einzelfall und in Abstimmung mit den unteren Landwirtschaftsbehörden als Agri-PV gelten, wenn diese zu vergleichbaren Ergebnissen bei der o.g. kom- binierten Nutzung, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung, führen. Anlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB (durch Änderung vom 03.07.2023, BGBI. 2023 I Nr. 176, 214) stellen Agri-PV- Anlagen nach dieser Definition dar. 7.2.3.4 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.5 Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Landschafts- räume mit besonderem Handlungsbedarf zur Sicherung der Regionalen Frei- raumstruktur gem. PS 3.1.0; Darstellung innerhalb des Regionalen Grünzugs. 7.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren ist eine 20kV-Frei- leitung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 28 7.2.3.7 Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft sowie 20kV-Freitleitung. 7.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.3.9 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vor- gaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Pla- nung 7.2.4.1 Um die Standortwahl einer Agri- Photovoltaikanlage zu vereinfachen, wurde von der Gemeinde Baindt ein Kriterienkatalog erarbeitet. Durch den Kriterien- katalog der Gemeinde wurden die Rahmenbedingungen für die Standortwahl geschaffen. So sollte die gewählte Fläche nicht größer als 5 ha sein, auf die Einhaltung von Mindestabständen zu Naturschutzgebieten sowie zu Wohn- gebäuden muss entsprechend geachtet werden. Das vorliegende Plangebiet eignet sich aufgrund des Flächenzuschnitts innerhalb von drei Verkehrsflä- chen besonders gut für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage. Die Flä- chengröße übersteigt die Größe von 5 ha in geringem Maße. Die Überschrei- tung resultiert aus der Einbeziehung einer großzügigen Eingrünung entlang der Landesstraße und wird aus diesem Grund von der Gemeinde als zulässig erachtet. 7.2.4.2 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch die Realisierung einer Agri- Photovoltaikanlage einen Beitrag zur umweltschonenden Energiegewinnung zu leisten. Zudem werden die Belange der Landwirtschaft in besonderem Maße gewahrt. 7.2.4.3 Im Rahmen der Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Be- sonderen auf die einzuhaltenden Abstände zur Landes- sowie zur Bundes- straße hingewiesen. Des weiteren wurde auf die einzuhaltenden Ziele des Re- gionalplans Bodensee-Oberschwaben verwiesen. Da sich das Plangebiet so- wohl innerhalb eines "Regionalen Grünzugs" als auch im Bereich von "beson- ders landbauwürdigen Flächen" befindet, wurde darauf verwiesen, dass auf den genannten Flächen nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch genommen werden dürfen oder es sich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 29 Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächen- solaranlagen handeln muss. Da es sich vorliegend um eine Agri-Photovoltaik- anlage handelt, werden die Ziele des Regionalplans erfüllt. Außerdem wurden Stellungnahmen hinsichtlich der Zufahrten zum Plangebiet hervorgebracht. Es wurde angeregt die drei geplanten Zufahrten im Sinne der Verkehrssicherheit auf zwei Zufahrten zu begrenzen. 7.2.4.4 Durch die Wahl des Planungsinstrumentes "Vorhabenbezogener Bebauungs- plan" soll sichergestellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Bau- recht Zweck gebunden auf die o.g. Erfordernisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Fläche ist damit ausgeschlossen. Dabei wird neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Durchführungsvertrag als Steuerungsinstrument zur Umsetzung des Vorhabens genutzt. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Vorhabenbezogener Bebauungsplan leitet sich aus der Hierarchie der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ange- lehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Agri-Photovoltaikan- lage" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgege- ben werden. Die Art der baulichen Nutzung wird auf das geplante Vorhaben bezogen fest- gesetzt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO wer- den die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehr- schluss nicht zulässig. Die zulässigen Nutzungen sind insbesondere die drehbaren Agri-Photovolta- ikanlagen sowie Transformatoren- und Übergabestationen zur Einspeisung der produzierten Elektrizität in das öffentliche Stromnetz. Für den Fall, dass in naher Zukunft auch die direkte Speicherung und anschließende Abgabe des erzeugten Stromes vor Ort möglich wird, sind darüber hinaus auch Solarspei- cher als zulässig festgesetzt. Darüber hinaus sind Nebenanlagen zulässig, welche zur Aufbewahrung von bspw. Wartungs-Geräten dienen. Die Errich- tung von baulichen Anlagen, die nicht der Erzeugung von Elektrizität aus so- larer Strahlungsenergie dienen, wird damit auf das notwendige Maß begrenzt. Zudem ist die Errichtung von Zäunen zur Einfriedung der Anlage zulässig. 7.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf diejenigen Größen, die notwendig sind, eine eindeutige Abgrenzung des Vorhabens zu gewährleisten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 30 7.2.5.3 Auf die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) wird verzichtet. Stattdes- sen wird ein maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft festgesetzt. Die- ser orientiert sich an der DIN SPEC 91434, die einen maximalen Flächenverlust von 15 % vorgibt. Dies ergibt einen möglichst großen Spielraum für die Errich- tung einer Agri-Photovoltaikanlage bei gleichzeitig möglichst geringem Ein- griff in das Landschaftsbild. 7.2.5.4 Die Festsetzung einer Gesamthöhe der baulichen Anlagen schafft einen ver- bindlichen Rahmen zur Umsetzung der Agri-Photovoltaikanlage. Die Höhen- festsetzung ist so gewählt, dass die technischen Anforderungen an das Auf- ständern der einzelnen Solarmodule eingehalten werden. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, eine abweichende Bebauung auszuschließen und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verringern. 7.2.5.5 Die überbaubare Grundstücksfläche ist so gewählt, dass die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage technisch möglich ist und dem Bauherrn eine ausrei- chende Flexibilität hinsichtlich der exakten Positionierung der einzelnen Pho- tovoltaik-Module verbleibt. 7.2.5.6 Um ausreichend Flexibilität zu gewährleiten, sind Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu- lässig. 7.2.5.7 Die Festsetzung des Bereichs ohne bauliche Anlagen erfolgt, um die das An- bauverbot für Hochbauten und bauliche Anlagen sowie Werbeanlagen außer- halb des Erschließungsbereiches von Bundes- und Landesstraßen in einem Abstand bis 20 m vom Fahrbahnrand zu gewährleisten. 7.2.5.8 Die festgesetzte Nutzung des Gebietstyps als "Agri-Photovoltaikanlage" ist auf eine Dauer von 40 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage begrenzt. Diese Festsetzung ist in der Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage begründet, de- ren Lebensdauer begrenzt ist. Nach dem Ende der Nutzung der Anlage bzw. bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung der Agri-Photovoltaikanlage ist diese vollständig zurückzubauen und zu entsorgen. 7.2.6 Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Altlasten 7.2.6.1 Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über zwei Zufahrten. Im südlichen Bereich kann das Gebiet über die Landesstraße "L 284" angefahren werden. Im nördlichen Bereich erfolgt die Zufahrt über die "Sulpacher Straße". Auf die Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt kann verzichtet werden, da alle Bereiche des Plangebiets, die an eine Verkehrsfläche angrenzen mit einer Eingrünung versehen sind. 7.2.6.2 Im Rahmen der Erschließung werden Trafostationen und Wechselrichter zu errichten sein. Auf die Festsetzung entsprechender Flächen für diese Anlagen wird bewusst verzichtet. Trafostationen und Wechselrichter sind im Plange- biet allgemein zulässig, die derzeit geplante Lage kann dem Vorhaben- und Erschließungsplan entnommen werden. 7.2.6.3 Im südöstlichen Bereich des Plangebiets verläuft eine 20kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unterbauung der Leiterseile ist grundsätzlich möglich, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 31 solange die Zugänglichkeit der Leiterseile und Masten zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken erhalten bleibt. 7.2.6.4 Für die überplanten und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fachbehörden Altablagerungen „AA ehemaliger Graben Brun- nenwiese“ (Flächen-Nr. 01496-000) zu beachten. Als Voraussetzung für die Nutzung des Bereiches gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ist eine vollständige und fachgerechte Entsorgung dieser Altlasten durchzu- führen. 7.2.7 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz 7.2.7.1 Durch Photovoltaikanlagen kann es grundsätzlich durch Reflexion von Son- nenlicht an den PV-Modulen zu Blendimmissionen an umliegenden Verkehrs- wegen und Gebäuden mit schützenswerten Nutzungen kommen. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung von einachsig schwenkbaren Agri-PV- Modulen vorgesehen. Die Agri-PV-Modultische sind somit entlang der schwenkbaren Achse der Modultische im Bereich des jeweils maximalen Nei- gungswinkels stets senkrecht zum einfallenden Sonnenlicht ausgerichtet. Re- flexionen, die auf die Verkehrsteilnehmer der angrenzenden Verkehrswege treffen können, können daher für einen Großteil des Tages konstruktionsbe- dingt ausgeschlossen werden. Lediglich die möglichen Reflexionen für die je- weils maximalen Neigungswinkel in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden sowie die möglichen Reflexionen für die sogenannte "Harves- ting-Position" während der Ernte können zu Blendungen an den Verkehrswe- gen führen. Im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ist daher nachzu- weisen, beispielsweise im Rahmen eines Blendgutachtens, dass kritische Blendwirkungen ausgeschlossen werden können. Im Textteil ist ein entspre- chender Hinweis hierzu einhalten. Sollten die Berechnungsergebnisse zeigen, dass es bei den standardmäßig verwendeten maximalen Neigungswinkeln sowie der Harvesting-Position zu kritischen Blendungen kommt, so können diese durch eine entsprechende Programmierung der Neigungswinkel sowie der Ausrichtung in der sogenann- ten Harvesting-Position vermieden werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 32 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbei- tung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.1.1.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.1.1.3 Die überplante Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Ge- meindesverbands Mittleres Schussental als Fläche für die Landwirtschaft (Be- stand) dargestellt. Der gewählte Standort ist aufgrund der bereits bestehen- den landwirtschaftlichen Nutzung, der ausreichenden Verkehrsanbindung (keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich) sowie der weitestge- hend ebenen Lage für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage hinrei- chendem Maß geeignet. 8.1.1.4 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Auswei- sung einer Agri-Photovoltaikanlage als Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz. 8.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind die Festsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage mit einer maximalen Höhe der Modultische von 6 m und der Transformatoren- und Übergabestation von 4,5 m. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit was- serdurchlässigen Belägen und Materialien (z. B. Schotterwege) auszuführen. Es sind ausschließlich insektenfreundliche PV-Module zu verwenden. Weiter- hin ist die Pflanzung einer ein- bzw. zweireihigen Feldhecke im Norden und Westen des Geltungsbereichs festgesetzt. 8.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umwelt- bericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Be- trachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Arten, Lebensräume, Biologi- sche Vielfalt, Boden, Geologie, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 33 Mensch und Kulturgüter über das Plangebiet hinaus. Der jeweilige Wirkungs- raum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung so- wie der daraus resultierenden Trennwirkung. 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 5,2 ha. 8.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 805 Ökopunkten er- folgt vollständig außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Agri-PV-Anlage Feuersberg" auf einer externen Fläche der Gemarkung Baindt (Fl.-Nr. 369/2). 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (rechtskräftig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg am 24.11.2023) liegt der Geltungsbereich des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes innerhalb vom "regionalen Grünzug (Vorranggebiet)". Laut Regionalplan Bodensee-Oberschwaben sind Agri-Photovoltaikanlagen auf allen "besonders landbauwürdigen Flächen" innerhalb des Regionalen Grünzug zulässig. Der Geltungsbereich liegt innerhalb einer Vorrangflur mit "besonders landbauwürdigen Flächen" welche "zwingend der landwirtschaft- lichen Nutzung" vorbehalten ist. Durch die Planung bleibt die landwirtschaft- liche Nutzung bestehen und das Ziel der Vorrangflur wird weiterhin erreicht. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich re- levanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 6.2.3. "Übergeordnete Pla- nungen" in der städtebaulichen Begründung) 8.1.2.2 Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004): Die überplanten Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental als "Flächen für die Landwirt- schaft" dargestellt. Die ackerbauliche Nutzung im Geltungsbereich kann bis zu 85 % erhalten bleiben, sodass die Darstellung im Flächennutzungsplan grundsätzlich übereinstimmt. 8.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt ca. 130 m östlich des Teilbereiches 6 des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Ca. 660 m östlich des Gel- tungsbereiches verläuft der Obere Bampfen (Fließgewässer II. Ordnung), wel- cher mit seinen gewässerbegleitenden Gehölzen ebenfalls Teil des FFH-Ge- bietes ist. Zwischen dem Geltungsbereich und diesem Teilgebiet des FFH- Gebietes verläuft die vierspurig ausgebaute Bundesstraße B 30. Eine FFH- Vorprüfung wurde am 23.11.2023 durch die Sieber Consult GmbH durchge- führt und eine Betroffenheit des FFH-Gebietes konnte aufgrund der Entfer- nung vom Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Durch die Ausweisung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 34 eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaikanlagen entstehen keine anlagen- bedingten oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Baubedingte Beein- trächtigungen sind temporär. Die Emissionen sind als gering zu bewerten und akustische Wirkungen beschränken sich auf die Tagzeiten, wodurch empfind- liche nachtaktive Arten nicht betroffen sind. 8.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Westen, ca. 130 m entfernt, befindet sich das Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Das Naturschutzgebiet liegt im Naturraum Bo- denseebecken und besteht größtenteils als Eichen-Hainbuchen-Misch- wald. In Mulden und Rinnen können feuchtere Erlen-Eschen-Auwälder vor- kommen. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovol- taikanlagen entsteht aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Na- turschutzgebietes. − Westlich des Geltungsbereiches, deckungsgleich mit dem Naturschutzge- biet "Schenkenwald", liegen zwei gem. § 30 BNatSchG kartierte Waldbio- tope. Das gleichnamige Biotop "Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2- 8123-436-3419) und das Biotop "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-5812), welches einen Teilbereich der Fläche abdeckt. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Pho- tovoltaikanlagen entsteht, aufgrund der Entfernung, keine Betroffenheit des Biotopes. − Etwa 35 m südwestlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Gräben nördl. Riedsenn" (Nr. 1-8123-436- 0315). Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaik- anlagen entsteht, aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Bioto- pes. Maßnahmen, wie der Verzicht auf Reinigungsmittel verringern das Ge- fährdungspotential. − Ca. 660 m östlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Oberer Bampfen bei Sulpach" (Nr. 1-8123-436-7013). Auch hier kann aufgrund der Entfernung eine Betroffenheit des Biotopes ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 35 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu- stands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkom- men geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim Planungsgebiet handelt es sich um intensiv genutztes Ackerland mit geringer Artenvielfalt. Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoffeintrags ist die Artenvielfalt auf der Fläche begrenzt. Der Artenbestand beschränkt sich auf nur wenige ackerbegleitende Unkräuter und primär aus den ausgebrachten Kultur- pflanzen. Die gesamte Fläche ist zusätzlich durch regelmäßiges Befahren mit landwirtschaftlichen Maschinen und Bodenumbruch sowie Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geprägt. − Das Gebiet wird von Straßen eingefasst: Im Norden grenzt die Fläche an die Kreisstraße „Sulpacher Straße“, im Osten an die Bundesstraße „B 30“ und im Westen an die Landesstraße „Mochenwanger Straße (L 284)“. Süd- lich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich anliegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Geltungsbereich von der Landesstraße. − Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Be- standteile von Natur und Landschaft. Die nächstgelegenen gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen ca. 130 m westlich des Geltungsbe- reichs ("Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-3419) und "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436- 5812)). − Eine detaillierte botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (z. B. Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten) gibt und diese aufgrund der in- tensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder na- turnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Um zu prüfen, ob im zu ändernden Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2023 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023). Dabei wurde der Geltungsbereich und angren- zende Geländebereich auf Habitateignung geprüft. Dabei konnten keine re- levanten Artnachweise gemacht werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 36 − Dem Plangebiet kommt aufgrund der intensiven Nutzung und der umlie- genden Nutzung und Straßen zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kulturpflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flä- chen für eine Bebauung bewertet. − Das Planungsgebiet befindet sich auf Grundlage der am Landesamt für Ge- ologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (LGRB) vorhandenen Geodaten im Verbreiterungsbereich von Sedimenten des Hasenweiler-Beckensedi- ment. Gemäß der Geologischen Karte des LGRB (M 1:50.000) ist dieser ge- prägt durch fluviale Schotter und/oder Sande alpiner und lokaler Proveni- enz mit gelegentlich eingeschalteten Diamikten (Massenablagerungen). Aus den schluffig-lehmigen Beckensedimenten haben sich laut Bodenkarte (M 1:50.000) als vorherrschende Bodentypen Gleye entwickelt. − Die natürliche Ertragsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Bodens Bio- masse zu produzieren. Böden mit einer hohen oder sehr hohen Ertrags- funktion sollten unbebaut und damit der Nahrungsmittelproduktion vorbe- halten bleiben. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit wird mit mittel (Wertstufe 2) bewertet. − Unversiegelte Böden wirken auf den natürlichen Wasserhaushalt ausglei- chend und vermindern oberflächlichen Abfluss sowie Hochwasserereig- nisse. Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf kommt den Böden unter landwirtschaftlicher Nutzung eine mittlere Bedeutung (2,0) zu. − Als Filter und Puffer für Schadstoffe, deren Einträge Folge verschiedenster anthropogener Aktivitäten sein können, kommt den Böden eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Die Fläche ist als "Standort für naturnahe Vegetation" mit hoch bewertet (3). − Insgesamt kommt den Böden damit eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Den Boden im Plangebiet kommt keine besondere Bedeutung als natur- oder kulturgeschichtliches Archiv zu. − Geotope kommen im Plangebiet nicht vor. − Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. − Die Böden im Plangebiet werden auf einer Fläche von 5,2 ha landwirtschaft- lich genutzt. Aufgrund des guten Flächenzuschnitts und der hohen Ertrags- fähigkeit handelt es sich um wichtige Ertragsstandorte. − Laut Auskunft der Behörden ist auf den zu ändernden Flächen und den un- mittelbar angrenzenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 37 handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000). − Dem Plangebiet kommt zusammengefasst eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Natur- nähe der Oberflächengewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasser- neubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlich- keit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vor- haben. − Oberflächengewässer kommen innerhalb und im direkten Umfeld des Gel- tungsbereiches nicht vor. Ca. 660 m östlich des Plangebietes verläuft der "Obere Bampfen" als Fließgewässer II. Ordnung mit gleichnamigem Biotop (Biotop-Nr. 1-8123-436-7013). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Das auf den unversiegelten Flächen des Plangebietes auftreffende Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkre- genereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rech- nen. − Die im Plangebiet festgestellten Schadstoffe der Altablagerung "AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000) im Boden können in das Grundwasser eingetragen werden. Bei Durchführung von Boden- haushub sollte ein Fachbauleiter Altlasten einbezogen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ablei- tung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser sowie eventuell auftreten- des Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkregenereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rechnen 8.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vor- kommen von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 38 − Großklimatisch gesehen liegt der Geltungsbereich innerhalb des Klimabe- zirks "Schwäbisches Alpenvorland", welcher generell durch hohe Nieder- schläge und eher niedrige Jahresdurchschnittstemperaturen gekennzeich- net ist. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei 7,3 °C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.100 mm bis 1.300 mm relativ hoch. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduk- tion. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich, aufgrund der die Fläche umgebenden Straßen, schlecht ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). − Gehölze kommen innerhalb des Geltungsbereichs nicht vor. Der überplante Bereich hat daher für die Frischluftproduktion keine Bedeutung. Südlich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Änderungsbereich an- liegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Gel- tungsbereich von der Landesstraße. Das Plangebiet ist somit von Gehölzen umgeben, die in geringem Maße zur Frischluftproduktion beitragen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schön- heit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erho- lungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt innerhalb des Oberschwäbischen Hügellandes. Die Landschaft ist von einem hügeligen Relief mit Waldflächen auf den Hö- hen und Wiesen- bzw. Ackerflächen mit vereinzelten Hofstellen oder klei- neren Weilern in den tiefer liegenden Bereichen geprägt. − Beim Plangebiet selbst handelt es sich um intensiv landwirtschaftlich ge- nutzte Ackerflächen. Kulturhistorisch oder ökologisch bedeutsame Land- schaftselemente kommen innerhalb des überplanten Bereiches nicht vor. − Durch die zahlreichen Straßen, die das Planungsgebiet umgeben, besteht bereits eine negative Beeinflussung des Landschaftsbildes. − Das Plangebiet ist aufgrund der umgebenden Nutzung aus nördlicher, öst- licher und westlicher Himmelsrichtung einsehbar. − Aufgrund des kaum vorhandenen Gefälles von Nordosten nach Südwesten besteht keine Exponiertheit des Plangebietes. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 39 − Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung sind für Flächen für die regio- nale Wirtschaft und zur Produktion regionaler Lebensmittel von gewisser Bedeutung. − Entlang der westlich verlaufenden Landstraße (L 284, Mochenwanger Str.) verläuft ein Rad- und Fußweg. In nördlicher Richtung führt dieser nach Mochenwangen und südlicher Richtung Baienfurt, Weingarten und Ravens- burg. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzi- gem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Kulturhistorische bedeutsame Landschaftsteile (bspw. Bildstock, Weg- kreuz, alte Allee, Kreuzweg usw.) sind ebenfalls nicht im Geltungsbereich vorhanden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewin- nung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.170 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist leicht nach Südwesten hin abfällt, sind die Voraus- setzungen für die Gewinnung von Solarenergie gut. 8.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kul- turgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die intensiv genutzte Ackerfläche als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasser- haushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbe- baut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität un- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 40 verändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentste- hung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungs- konflikte. Die Schutzgebiete und Biotope bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Ackernutzung), aus großräumi- gen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prog- nostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde Baindt; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Ver- hinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwa- chungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch den Bau der Agri-PV Anlage bleibt mindestens 85 % der Fläche wei- terhin landwirtschaftlich nutzbar, die bestehende ackerbauliche Nutzung wird fortgeführt. In diesen Bereichen ändert sich nichts an der biologischen Vielfalt. − Die Reihenabstände der PV-Module betragen etwa 5 m. Durch die Module kommt es zumindest phasenweise zu einer Verschattung unterhalb der Module. Zudem fangen die Module das Niederschlagswasser ab und lassen es einseitig abtropfen. Unterhalb der Module entstehen also Lebensräume, die sich hinsichtlich der Standortbedingungen von denen der weiterhin ackerbaulich genutzten Flächen unterscheiden und daher anderen Pflan- zenarten einen Lebensraum bieten werden. Die Artenvielfalt im Plangebiet wird demnach insgesamt voraussichtlich deutlich zunehmen. − Ein Flächenverlust bzw. eine Versieglung findet nur in geringem Ausmaß im Bereich der Trafostationen und punktuell im Bereich der Fundamente der Modultischständer, statt. In diesen Bereichen geht der Lebensraum der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. − Beeinträchtigungen auf die o. g. geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft im Umfeld der überplanten Fläche können aufgrund des Inhalts der Planung und der Distanz zum Geltungsbereich ausgeschlossen werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Eingrü- nung) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Eingrünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage ist vorgesehen. Es sind ausschließlich heimische Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 41 Arten zulässig. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens sechs ver- schiedene Gehölzarten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis gebietshei- misch sein. Bei Installationen von Zäunen müssen diese einen Abstand von 0,20 m zum Gelände aufweisen, um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. Durch die Modulnachführung kann bei Niederschlag die Beregnung über den größten Teil des Bereiches um die Modultische gesteuert werden. Dadurch wird eine einzelne Tropfkante und Erosion im Gegensatz zu fixen Aufständerungen vermieden und mögliche Erosion minimiert − Die im artenschutzrechtlichen Kurzbericht des Büros Sieber Consult GmbH (Fassung vom 12.06.2023) aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen wurden in die Planung einbezogen (Erhalt der Ge- hölze, Verzicht auf Beleuchtung und Bauzeit, Bodenabstand von Zäunen und Mauern). Bei Einhaltung der oben genannten Maßnahmen ist aus gut- achterlicher Sicht das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht zu erwarten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenab- lagerungen, Baustraßen Verlust von Ackerflächen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlagen Geringer Verlust von Ackerlebens- räumen und potentieller Lebens- räume für Offenlandbrüter – Pflanzung von Sträuchern Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Drehbare Agri-PV-Module u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Reflektion von Photovoltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wassergebundener Insekten – 8.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung gehen landwirtschaftliche Flächen teilweise verloren. Die eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung ist auf die Bereiche unter Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 42 den Modulen (etwa 15 %) beschränkt. Bei Agri-PV-Anlagen können bis zu 85 % der Fläche weiterhin ackerbaulich genutzt werden. − Während der Bauzeit wird ein Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrich- tungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Diese Auswirkungen sind jedoch nur tem- porär auf die Bauphase beschränkt. − Durch die Errichtung von Trafostationen, Nebenanlagen, Stützen, etc. kommt es in geringem Maße zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen sowie zu Bodenversiegelungen. Da die Aufständerungen mit Rammfunda- menten ohne Beton ausgeführt werden, minimiert sich der Versiegelungs- grad und der Bodenaushub. Zudem ist ein einfacher Rückbau der Anlage gewährleistet. Die Position der Nebenanlagen (Wechselrichter, Trafosta- tion, Speicher, etc.) wird so gewählt, dass Sie nicht im Waldabstand oder im Bereich der bekannten Altablagerungen „ehem. Graben Brunnenwiese (grün)" auf dem Flst. Nr. 1115, Gmk. Baindt liegen. − Nachteilige Auswirkungen auf tiefere Bodenschichten sind aufgrund des begrenzten Eingriffs durch die Errichtung der Modulgründungen nicht zu erwarten. Die geologischen Verhältnisse werden nicht beeinträchtigt. − Laut Auskunft der Behörden ist im Plangebiet und den unmittelbar angren- zenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen- Nr. 01496-000). − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert wer- den. Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind wasserdurchläs- sige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsor- gen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Während der Bauarbeiten ist auf einen schonenden Umgang mit dem Boden zu achten und mögliche Bodenverdichtungen zu vermeiden. − Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flächen für die Landwirt- schaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 43 Lagerung von Baumaterial, Baustel- leneinrichtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Bodentransport stellenweise Bodenverdichtung, Zer- störung des ursprünglichen Boden- profils – – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage und Technikanlagen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf den Boden 0 8.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung ergeben sich keine Beeinträchtigungen auf Oberflä- chengewässer. Das östlich in einer Entfernung von ca. 660 m befindliche Fließgewässer II. Ordnung "Oberer Bampfen" ist von der Planung aufgrund der Entfernung und der geplanten Nutzung nicht betroffen. − Der Grundwasserstand wird durch die neu entstehende Bebauung auf- grund der geringen Gründungstiefen der PV-Modultische aller Voraussicht nach nicht verändert. Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswasser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Nieder- schlagswasser auch weiterhin vollständig und ungehindert im Boden versi- ckern. Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Grund- wasserneubildungsrate. − Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilver- siegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. − Eine Reinigung der PV-Module ist in der Regel nicht notwendig und erfolgt ausschließlich über das auftreffende Niederschlagswasser. Das Regen- wasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über den offenen Boden. Sollte dennoch eine Reinigung nötig sein, erfolgt diese über ausschließlich mit reinem Wasser. Eine Kontamina- tion des Wassers kann somit ausgeschlossen werden. − Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese ölgekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensi- onierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auf- fangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 44 sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u. U. freilie- gendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustelleneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versi- ckerung und mehr oberflächiger Ab- fluss von Niederschlagswasser – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation durch Flächenversiegelung redu- zierte Versickerung von Nieder- schlagswasser im Gebiet, Verringe- rung der Grundwasserneubildungs- rate – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf das Wasser 0 8.2.3.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Auch künftig fallen durch die geplante Agri-PV-Anlage keine Abwässer an. − Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswas- ser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Niederschlagswasser auch wei- terhin vollständig und ungehindert im Boden versickern. − Der Grundwasserstand wird durch die Planung nicht verändert. − Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. 8.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Geltungsbereich aufgrund der veränderten Wärmeabstrahlung vermindert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 45 − Durch die Überbauung eines Teils des Geltungsbereiches mit Solarmodulen und die dadurch entstehende Beschattung können lokalklimatische Verän- derungen auftreten (tagsüber reduzierte, nachts erhöhte Temperaturen unterhalb der Module). − Eine Anfälligkeit der Planung gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht erkennbar. Die geplanten PV-Module tragen ihrerseits einen kleinen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien und damit zur Be- kämpfung des Klimawandels bei. − Geplant ist eine Eingrünung nach Norden und Westen mithilfe einer durch- gehenden, linearen Gehölzstruktur. Die zu pflanzenden Gehölze tragen zur Steigerung der Frischluftproduktion bei und haben eine luftfilternde und temperaturregulierende Wirkung. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Klein- klima – Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Ackerland) – Pflanzung von Gehölzen Steigerung Frischluftproduktion, Ver- besserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Weiterhin bestehende Landwirt- schaft Geruchs- oder Staubemissionen blei- ben durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehen 0 8.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung der Agri-Photovoltaik-Anlage erfährt das Land- schaftsbild eine Beeinträchtigung. Die Module wirken als landschafts- fremde Elemente in die umliegende Landschaft. Die landschaftsprägends- ten Fernwirkungen entwickelt eine Agri-Photovoltaikanlage aufgrund der Ausrichtung und der lichtreflektierenden Eigenschaften ihrer Module grundsätzlich nach Süden (höhere Helligkeit, abweichende Farbwahrneh- mung). Bei seitlicher Betrachtung reduziert sich die Auffälligkeit der Anlage bereits. In der Rückansicht der Anlage sind die Tragekonstruktionen der Modultische wahrnehmbar. Damit eine Bewirtschaftung unter den Modulen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 46 mit Maschinen möglich ist, werden Agri-PV-Anlagen hoch aufgeständert, was wiederum die Fernwirkung erhöht. Die großen Reihenabstände hinge- gen lockern das Erscheinungsbild auf. − Im Rahmen der Planung sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festzusetzen, um die Auswirkungen auf das Schutzgut Land- schaftsbild zu reduzieren. Um einer möglichen Fernwirkung entgegenzu- steuern bzw. eine Abschirmung der Solarmodule zu erzielen, ist im Norden und Westen die Pflanzung einer Feldhecke zur Eingrünung vorgesehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbildes v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation auffälliges Bauwerk in der freien Landschaft - Eingrünung des Plangebietes Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen Lichtreflektionen in die umliegende Landschaft – 8.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die Agri-PV-Anlage dient der Sicherung einer nachhaltigen Stromversor- gung (erneuerbaren Energien) mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nut- zung. − Die Flächen gehen während der Dauer der Nutzung zur Energiegewinnung für die intensive landwirtschaftliche Nutzung nicht verloren. Die ackerbau- lichen Erträge werden bis zu etwa 85 % im Vergleich zu reiner ackerbauli- cher Nutzung möglich sein. Damit bleibt auch die Bedeutung des Plange- bietes für die regionale Wirtschaft zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Produktion regionaler Lebensmittel von Bedeutung. − Der westlich verlaufende Fuß- und Radweg kann weiterhin genutzt werden. Die Erholungsfunktion des Planungsgebietes wird durch die neu entste- hende Anlage lediglich durch die Veränderung des Landschaftsbildes be- einträchtigt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 47 − Eine Eingrünung in Richtung Norden und Westen, mithilfe einer durchge- henden, linearen Gehölzstruktur ist vorgesehen. − Um die visuellen Auswirkungen für Menschen zu reduzieren, sind die Auf- ständerungen reflexionsarm ausgeführt werden. Dafür kommen beispiels- weise eine matte Lackierung oder eine matte Pulverbeschichtung in Frage. − Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Reflexion kann durch die Verwendung geeigneter Maßnahmen (Blendschutz) verhindert werden. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablagerung von Baumaterial, Betrieb von Baumaschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation Nachhaltige Sicherung der Stromver- sorgung ++ Pflanzung von Gehölzen Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen, Spiegelung u.U. Beeinträchtigung Erholungssu- chender – 8.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vor- handen sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauaus- führung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart un- verzüglich zu benachrichtigen. 8.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastun- gen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Bauma- schinen) kommen, die zeitweise die umgebende Landschaft beeinträchti- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 48 gen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeit- lich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder aus- schließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nacht- zeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Durch die nicht vermeidbaren Reflexionen der Photovoltaikmodule kann es zu einer Beeinflussung der Lebensweise bzw. Eiablage von Wasserinsekten kommen. − Die geplante Anlage wird nicht beleuchtet. − Wartungs‐ und Reparaturarbeiten sind nur selten durchzuführen. Mit zu- sätzlichen Schadstoffemissionen infolge des gering erhöhten Verkehrsauf- kommens (Kfz-Abgase) ist folglich nicht in nennenswertem Umfang zu rechnen. − Das geplante Vorhaben lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche oder Er- schütterungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld le- bende Tierwelt zu erwarten. 8.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Es fallen keine Abfälle und Abwässer an. 8.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe ge- währleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße La- gerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. − Für den Betrieb der Agri-PV-Anlage regelt der Bebauungsplan keine be- stimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine ge- nauen Angaben möglich sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entspre- chen. − Für die Trafostation und der Zuwegung (Zufahrten, Stellplätze usw.) wer- den voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik ent- sprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswir- kungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 8.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 49 Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Ge- sundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 8.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des An- teils erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustre- ben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effizi- ente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kom- pakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolu- men, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Die Planung zielt vorrangig auf die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage ab. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Agri-PV-Anlagen als be- sonders innovativ zu beurteilen und werden daher kurzweilig besonders gefördert. Die Effizienz der kombinierten Nutzung von Photovoltaik und Ackerbau liegt bei beiden Nutzungen bei ca. 85 % wodurch die Fläche an- nähernd doppelt genutzt werden kann. Durch die Kombination landwirt- schaftlicher Nutzung und Stromerzeugung wird zudem die Flächenkonkur- renz entschärft. Durch die Errichtung der Anlage wird ein wesentlicher Bei- trag zur Förderung regenerativer Energien auf dem Gebiet der Gemeinde Schlier geschaffen. − Die Nutzung von Erdwärme ist in der Planung nicht vorgesehen, da es sich bei der Planung um eine Agri-Photovoltaik-Anlage handelt. 8.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plange- biete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Be- zug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Pla- nungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutz- güter zu erwarten. 8.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Na- tura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 50 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Erarbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen; Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung der Agri-Photovoltaikanlage, soweit technisch möglich, durch Anlage einer Hecke aus heimischen Sträuchern. − Nichtzulassung von Gehölzen, welche als Zwischenwirt für Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten. − Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens und der Grundwas- serneubildungsrate durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wir- kungen von der Agri-Photovoltaikanlage ausgehen. − Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Aufständerungen ein 1 m brei- ter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. − Die Reinigung der PV-Module hat nur mit klarem Wasser zu erfolgen. Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verord- nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese öl- gekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensionierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auffangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Einhaltung eines Abstandes mit 0,20 m zum Gelände mit der Zaunanlage (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Befristung der Inanspruchnahme der Fläche. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 51 8.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Bestandsplan (maßstabslos) 8.2.4.4 Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungsrechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwert- liste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 52 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzie- rung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker 52.021 4 52.021 Summe Bestand 52.021 208.084 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.21 Versiegelte Fläche (Pfosten + Trafostation (mit Erweiterung)) *1.561 1 1.561 41.22 Feldhecke (Ausgleichsmaßnahme, Land- schaftsbild) 2.917 14 40.838 37.11 Acker 39.383 4 157.532 33.60 Grünlandansaat unter Module, extensiv, (nährstoffreich) 8.160 6 48.960 Summe Planung 52.021 248.891 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 248.891 Summe Bestand 208.084 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf bzw. -überschuss) + 40.807 *zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fundamente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Bereichen nur eine äußerst ge- ringe Flächeninanspruchnahme an 8.2.4.5 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume ergibt sich folglich ein Ausgleichsüberschuss von 40.807 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 53 8.2.4.6 Schutzgut Boden Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neuversiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderli- chen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5- stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des er- forderlichen Ausgleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen ange- wandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeits- hilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden er- folgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.7 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwert- stufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend wer- den die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Öko- punkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behan- delt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. 8.2.4.8 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: Zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fun- damente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Berei- chen nur eine äußerst geringe Flächeninanspruchnahme an. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 1.561 m². Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 54 Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Flä- chen 52.021 2-2,5-2 (2,166) 8,66 450.502 Summe 52.021 450.502 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Versiegelte Flächen 1.561 0-0-0 (0) 0 0 unversiegelte Flä- chen 50.460 2-2-2,5 (2,166) 8,66 436.984 Summe 47.637 436.984 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 436.984 Summe Bestand 450.502 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) - 13.518 8.2.4.9 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensati- onsbedarf von 13.518 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 55 8.2.4.10 Schutzgut Landschaftsbild Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den folgenden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegel- ten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffs- typ sind die Wirkzonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzo- nen sind zwei verschiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größere der beiden Raumeinheiten umfasst kulturlandschaftlich geprägte Bereiche im 500 m und 2000 m Kreissegment (siehe o. a. Karte). Die land- schaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 56 die vorhandene Bebauung und agrarstrukturelle Prägung den anthropoge- nen Einfluss deutlich zeigt und die Nutzung (z. B. Beweidung) die Land- schaftsformen eher verstärkt (Viehgangeln) als verdeckt. Der verbleibende kleinere Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "4" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzge- säumten Bächen geprägte Flächen mit wenig ausgeprägtem Relief handelt. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da der Geltungsbereich in einem ag- rarstrukturellen Gebiet liegt und von drei Straßen umgeben ist und die Blickbeziehung zum größten Teil im Bereich der Kulturlandschaft besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,4. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Ein- griffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 57 − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 ange- setzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirk- zone ist im Folgenden abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 623.848 3 - 4 0,4 0,2 0,1 14.972 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 974.692 3 89.040 4 0,4 0,1 0,1 13.121 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 28.093 8.2.4.11 Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild ergibt sich folglich ein Kom- pensationsbedarf von 28.093 Ökopunkten. 8.2.4.12 Der Kompensationsbedarf summiert sich insgesamt wie folgt: Ausgleichsbedarf Ökopunkte Schutzgut Arten und Lebensräume 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Ausgleichsbedarf gesamt - 805 beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 58 8.2.4.13 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des ge- planten Vorhabens werden auf einer südöstlich des Geltungsbereichs liegen- den Ausgleichsfläche (Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) kom- pensiert. Die Fläche wird derzeit teilweise als Grünland genutzt und liegt zum anderen Teil im FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blit- zenreute“ (Gebiets-Nr. 8223-311). Der Standort weist eine artenarme Kraut- vegetation auf, bietet jedoch Potenzial zur Entwicklung auwaldtypischer Strukturen. Folgende Maßnahmen sind auf der Fläche vorgesehen (siehe auch Planskizze unter Punkt „Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB [externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen]“): − Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses im Gemeindegebiet Baindt wird ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Hier wird auf einer Fläche von ca. 400 m² ein Retentionsvolumen von ca. 220 m³ ge- schaffen. − Dieser Retentionsbereich soll als Auwald hergestellt werden und sich so in die bestehenden Vegetation einfügen und als Lebensraum dienen. − Die Pflanzung von heimischen, standortgerechten Auwald-Baumarten soll das Gebiet aufwerten. Als Arten kommen bspw. Schwarz-Erlen (Alnus glu- tinosa) und Silber-Weiden (Salix alba) in Frage. Insgesamt sollen auf einer Fläche von ca. 400 m² neun Bäume gepflanzt werden. Eine lockere Grup- pierung der neun Bäume ist sinnvoll, um Lichtverhältnisse für Strauch- und Krautschicht zu erhalten. − Im Unterwuchs sind gebietstypische Straucharten, wie die gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) anzusiedeln. − Die Jungbäume sind mit geeignetem Verbissschutz auszustatten, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden − Abgehende Gehölze sollen in der Fläche belassen werden um als Totholz- habitate zur Verfügung zu stehen. − Auf die Pflanzung von gebietsfremden Arten wird verzichtet. − Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwälder leben von Dy- namik. Offenstellen, natürliche Ansiedlung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 59 8.2.4.14 Die o. g. Ausgleichsfläche, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet wird, ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.60 Intensivgrünland 111 6 666 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse 175 16 2.800 35.11 Nitrophile Krautschicht 116 10 1.160 Summe Bestand 402 4.626 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Re- tentionsausgleich Einfamilienhaus) 270 23 6.210 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Agri-Photovoltaikanlage) 123 23 2.829 Summe Planung 402 9.039 Summe Planung 9.246 Summe Bestand 4.626 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) + 4.413 8.2.4.15 Wie unter Ziffer 8.2.4.13 beschrieben wird im Rahmen einer Planung eines Ein- familienhauses im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. In der oben aufgeführten Berechnung werden hierfür die 270 m² Auwaldpflanzung herangezogen. Ab- züglich vom Bestand werden 3.410 Ökopunkte dieser Maßnahme zugeordnet. Die restlichen 1.003 Ökopunkte können als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Ausgleich verwendet werden. 8.2.4.16 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Le- bensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die ge- nannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 60 Schutzgut Arten und Lebensräume + 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2 (Anlage einer Auwald- fläche am "Oberen Bampfen") + 1.003 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (= Ausgleichsüberschuss) + 199 8.2.4.17 Ergebnis: Die Maßnahmen ergeben einen Überschuss von 199 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchführungsvertrag) zu treffen. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Kli- maschutzziele und -maßnahmen sollen die Treibhausgasemissionen in Ba- den-Württemberg gem. § 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 re- duziert werden. Gemäß dem Klimaschutzgrundsatz in § 5 Satz 1 KSG BW kommt u.a. dem Ausbau erneuerbarer Energien eine besondere Bedeutung zu. Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist folglich der Ausbau erneuerbarer Ener- gien unerlässlich. Um nicht vermehrt Acker- und Grünlandflächen für den Ausbau von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen zu nutzen, kann die Agri-Photovoltaikanlage einge- setzt werden. Hierbei werden landwirtschaftliche Flächen doppelt genutzt und die vermeintlich entstehende Landnutzungskonkurrenz von Energie- und Nahrungsmittelerzeugung abgemildert. Der geplante Standort wird bereits ackerbaulich genutzt und eignet sich daher zur Errichtung einer Agri-Photo- voltaikanlage. Außerdem ist der Standort bereits ausreichend an das beste- hende Verkehrsnetz angebunden, sodass keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich sind. Die Fläche kann nach Ablauf der 40 Jahre (Betriebs- dauer), erneut vollumfänglich landwirtschaftlich genutzt werden. Ein dauer- hafter Verlust der Flächen wie bei einem Baugebiet ist folglich nicht gegeben. 8.2.5.2 Planungsalternativen: Das Bebauungsplankonzept wurde so geändert, dass die Eingrünung im Westen verbreitert wird und hier weitestgehend eine zwei- reihige Feldhecke. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 61 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biologische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sach- güter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 62 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Ver- fahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Land- kreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewer- ten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (Stand November 2018, 5. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planun- gen und Gestattungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württem- berg (Stand 2010, 2. Neuauflage) 8.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z. B. technische Lü- cken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Gegebenheiten sowie zur Beschaffen- heit des Baugrunds vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.2.1 Um bei der Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unvor- hergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln, sieht die Ge- meinde in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Überwachungsmaßnah- men vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen ein Jahr nach Er- langen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der Ausgleichsflächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit ent- sprechenden Fachkenntnissen erfolgen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf ent- sprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.3.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.3.3.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 63 ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.3.3.3 Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. Rund 130 m östlich des Plangebiets liegt das FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr. 8223-311, Teilbereich 6). Aufgrund der Distanz und der Trennwirkung der vierspurigen Bundesstraße B 30 sind Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auszuschließen. Etwa 660 m östlich verläuft der "Obere Bampfen" als Gewässer II. Ordnung mit seinen uferbegleitenden Gehölzen als weiterer Bestandteil des FFH-Gebiets. Eine Betroffenheit ist nicht gegeben. Westlich des Geltungsbereichs befindet sich das Naturschutzgebiet „Schen- kenwald“ (NSG Nr. 4.040) mit seinen Eichen-Hainbuchen-Mischwäldern und kleinflächigen Erlen-Eschen-Auwäldern. Die Entfernung zum Plangebiet schließt negative Auswirkungen aus. Unmittelbar angrenzend an das NSG liegen die gesetzlich geschützten Bio- tope „Schenkenwald S Mochenwangen“ (Nr. 2-8123-436-3419) und „Feucht- wald im NSG Schenkenwald“ (Nr. 2-8123-436-5812). Durch das Vorhaben ergibt sich keine Beeinträchtigung dieser Biotopstrukturen. 35 m südwestlich befindet sich das ebenfalls nach § 30 BNatSchG geschützte Biotop „Gräben nördlich Riedsenn“ (Nr. 1-8123-436-0315). Eine Beeinträchti- gung ist nicht zu erwarten; durch den Verzicht auf Reinigungsmittel wird das mögliche Gefährdungspotenzial zusätzlich reduziert. Etwa 660 m östlich liegt das Biotop „Oberer Bampfen bei Sulpach“ (Nr. 1-8123- 436-7013). Auch hier bestehen keine Auswirkungen durch das geplante Vor- haben. 8.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Er- richtung der Agri PV-Module in der freien Landschaft. Um eine Eingliederung der Anlage zu erhalten, werden im Norden und Westen des Geltungsbereichs durchgehenden Heckenstrukturen vorgesehen. 8.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem ge- meinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbei- tung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen verbleibende Ausgleichsbedarf von 805 Ökopunkten wird auf ei- ner externen Ausgleichsflächen auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahme ist auf der Fläche vorgesehen: - Südöstlich der Anlage wird entlang des "Oberen Bampfen" eine Auwald- pflanzung durchgeführt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 64 - Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aus- hub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Ausgleich für den gero- deten Bereich erschaffen werden 8.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaus- halt und das Landschaftsbild in ähnlichem Maße bestehen bleiben. Verände- rungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 8.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbe- richt lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrund- lagen zu den geologischen und hydrologischen Verhältnissen sowie zur Be- schaffenheit des Baugrunds gibt. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Klimadaten von climate-data.org − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Lan- desanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landes- amtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regie- rungspräsidium Freiburg 8.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (UDO, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Behördenunterrich- tung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von April bis Mai 2025 mit schriftlichen Stel- lungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu den Themenfeldern geo- logische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Landes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 65 bergdirektion sowie allgemeinen Hinweisen), des Landesamtes für Denk- malpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zu den Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege ohne Anregungen oder Bedenken), des Regierungs- präsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung mit Verweis auf die Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum regionalen Grünzug, Teilregionalplan Energie, dem Ausschluss von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Vorranggebieten und der expliziten Bezeichnung als Agri-Photovoltaikanlage, zu landwirtschaft- lichen Belangen zur Vorrangflur und der Zulassung von Agri-Photovoltaik- anlagen und zur Vorlage eines verbindlichen Nutzungskonzeptes, zu Be- langen des Straßenwesens und dem Gefährdungspotenzial durch Baum- pflanzungen in unmittelbarer Nähe zu Bundes- und Landesstraßen, zur Blendwirkung und der Erfordernis entsprechender Nachweise bzw. Gut- achten, zur Entwässerung und dem Verbot von Zuführung von Oberflä- chenwasser auf Bundes- bzw. Landesstraßen, zu Belangen des Natur- schutzes ohne Betroffenheit der Höheren Naturschutzbehörde, zu Belan- gen des Klimaschutzes zum öffentlichen Interesse in Bezug auf erneuer- bare Energien und zur Lücke zwischen Produktion erneuerbarer Energie), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg (zur Lage des Änderungsgebietes im regionalen Grünzug, der Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen, zum Teilregionalplan Energie und zur Bezeichnung als Sondergebiet für Agri-Photovoltaikanlagen), des Polizeipräsidiums Ravensburg (zu den Zu- fahrten, zum Abstand zur Straße gemäß RPS und zur Blendung) und des Landratsamtes Ravensburg mit den Sachgebieten Landwirtschaft (zur ein- geschränkten landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund der engen Modulrei- henabstände), Altlasten und Bodenschutz (zur Erfordernis eines Boden- schutzkonzeptes und einer bodenkundlichen Baubegleitung, zu Sicherstel- lung einer fachgerechten und ressourcenschonenden Durchführung der Planung, des Baus, Betriebs und Rückbaus der Agri-PV-Anlage, zu mögli- chen Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden, allgemeinen Hinweisen und zum Vorkommen von Altlasten im Plangebiet und dem Erfordernis eines Fachbauleiter Altlasten, sofern Bodenaushub anfällt), Forst (zum Ausschluss einer direkten oder indirekten Betroffenheit von Wald), Oberflächengewässer (ohne Betroffenheit), Grundwasser (zum Grundwasserschutz mit der Verwendung von unbelasteten, nicht aus- wasch- oder auslaugbaren Stoffen und Baumaterialien, zum Abstand der Modultische und der Grundwasserneubildung sowie weitere Hinweise), Ab- wasser (zur näheren Erläuterung der Ausgestaltung der Inverter und Batte- riespeicher), Straßenrecht (zur Blendung und zu geeigneten Maßnahmen als Blendschutz), Verkehr (zum Ausschluss einer Beeinträchtigung durch Blendwirkung, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Ab- stand zur Straße gem. RPS) und Naturschutz (zum FFH-Gebiet und der Zu- stimmung zur Einschätzung der nicht zu erwartenden Betroffenheit in der FFH-Vorprüfung, zur Berücksichtigung der Maßnahmen des artenschutz- rechtlichen Kurzbericht im Bebauungsplan, zum Erfordernis eines Umwelt- berichtes mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und dem Erfordernis einer Eingrünung der Agri-PV-Anlage Richtung Norden und Osten zur Minimie- rung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 66 − FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 23.11.2023 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das südlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", ins- besondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere opti- sche Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinlei- tungen) − Artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 12.06.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 67 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht er- forderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der vorgesehenen Bebauung (Agri-Photovoltaikanlagen) nicht erkenn- bar. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfris- ten sowie zur Kostenübernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 5,2 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserlei- tungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 15.10.2025 fanden die Überlegungen und Abwä- gungen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 15.10.2025) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rah- men der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführ- liche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.11.2025 enthalten): Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 68 − Ergänzung der Festsetzung zu "Maximaler Flächenverlust für die Landwirt- schaft" unter Ziffer 2.2 hinsichtlich des Nutzungsartenwechsels − Ergänzung der Festsetzung zu "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.10 hinsichtlich der Beleuchtung der Anlage und der Sicherstellung einer Grünlandansaat un- terhalb der PV-Module − Ergänzung zum Ausgleichsbedarf unter Ziffer 3.1. − Ergänzung eines Hinweises zur Ingenieurgeologie unter Ziffer 4.16 − Ergänzung eines Hinweises zu Blendimmissionen unter Ziffer 4.17 − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 69 10 Begründung – Bilddokumentation Blick von nördlicher Richtung Blick von Norden ent- lang der Landesstraße "L 284" Blick von der südlichen Zufahrt in Richtung Plangebiet Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 70 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025. Der Beschluss wurde am 21.02.2025 ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand am in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die Veröffentlichung im Internet fand in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 (Billigungsbeschluss vom 22.07.2025; Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Bekanntmachung am 15.08.2025) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden um- weltbezogenen Stellungnahmen wurden mit veröffentlicht. 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 11.04.2025 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stel- lungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 25.07.2025 (Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Billigungsbeschluss vom 22.07.2025) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 über die Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Baindt, den ……………….………….……. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in der Fassung vom 15.10.2025 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 18.11.2025 zu Grunde lag und dem Satzungsbe- schluss entspricht. Baindt, den ………………….………….…. …………………….……………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 71 11.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am ……………….………….……. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuers- berg" ist damit in Kraft getreten. Er wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gege- ben. Baindt, den ………………….………….…. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 72 Plan/Entwurf aufgestellt am: 22.07.2025 Plan/Entwurf geändert am: 15.10.2025 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Christina Epping Artenschutz Marc Skubski Verfasserin: ……………………………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingar- ten (i.A. H. Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfas- sungen tragen die Unterschrift der Planerin.[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 04. Juli 2025 Nummer 27 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im allgemeinen Wohngebiet des Bebauungsplangebiets „Lilienstraße“ insgesamt 16 Bauplätze für die Bebauung mit Einfamilienhäusern zu vergeben. Dabei werden 13 Bauplätze nach dem Einheimischenmodell zu vollem Wert zu vergeben. Es besteht die Pflicht zur Eigennutzung der Käufer von mindestens einer Wohnung für die Dauer von acht Jahren. Der Bauplatzpreis liegt bei 415 €/m² und beinhaltet eine Erdwärmebohrung. Drei Bauplätze werden zum Höchstgebot vergeben. Das Mindestgebot liegt dabei bei 420 €/m². Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 14.09.2025 Die Vergaberichtlinien, die Bewerbungsunterlagen und der Lageplan mit den verfügbaren Grundstücken können auf der Gemeindehomepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Bauen & Wohnen Wohnbauplätze eingesehen werden. Baindt, den 04.07.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet Lilienstraße Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Boule in der neuen Ortsmitte Entdecken Sie unsere neue Ortsmitte, als einen schönen Treffpunkt der zum Verweilen und gemeinsamen Boule-Spielen einlädt! Das Baumfeld mit seiner wassergebundenen Deckschicht bietet die perfekten Bedingungen dafür! Boule-Kugeln ausleihen – Einfach und unkompliziert! Sie können die hochwertigen Boule-Kugeln während der Öffnungszeiten beim Rathaus oder der Gaststätte zur Mühle ausleihen: Rathaus: Montag: 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr Dienstag: 08:00–13:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr Gaststätte zur Mühle: Montag: .Ruhetag Dienstag: .11:30–14:00 Uhr, 17:00–22:00 Uhr Mittwoch: .11:30–14:00 Uhr Donnerstag: 11:30–14:00 Uhr, 17:00–22:00 Uhr Freitag: . 11:30–14:00 Uhr, 17:00–22:00 Uhr Samstag: . 17:00–22:00 Uhr Sonntag: 11:30–14:30 Uhr, 17:00–21:00 Uhr Hinweis: Die Boule-Kugeln sind nur im Baumfeld in der Ortsmitte zu verwenden. Es wird vorerst kein Pfandsystem eingeführt, um die Ausleihe so einfach wie möglich zu gestalten. Bei Bedarf kann dies in Zukunft geändert werden. Eine kurze Spielanleitung liegt bei, um auch Neueinsteigerinnen und -einsteiger schnell ins Spiel zu bringen. Alter: Ab 14 Jahren. Jüngere Kinder können das Spielset in Begleitung eines Erwachsenen ausleihen. Wir laden Sie herzlich ein, das Boule-Spiel zu entdecken und freuen uns, Sie beim Spielen in unserer neuen Ortsmitte zu sehen! Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Spendenkampagne soll Therapiebad in Baindt retten „Rettet das Bädle“: SBBZ Sehen in Baindt benötigt dringend Sanierung des Therapie­ bads – Unterstützung erfolgt durch Benefizkonzert, Weltrekord und weitere Spendenaktionen Das Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwer- punkt Sehen in Baindt ist eine spezialisierte Einrichtung, die sich Kindern und Jugendli- chen mit hohem Pflege bedarf widmet. Das Therapiebad der Einrichtung, auch als „Bäd- le“ bekannt, ist jedoch stark sanierungsbedürftig. Der geschätzte Kostenvoranschlag zur Sanierung des über 40 Jahre alten Bades beläuft sich auf circa 600.000 Euro. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Technik des Bades endgültig versagt. Es gibt keine Ersatztei- le mehr, was letztendlich eine Stilllegung bedeuten würde“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Di- rektor des SBBZ in Baindt. Doch ohne das Therapiebad fehlt diesen Menschen ein maß­ geschneidertes Förder angebot, das ihren speziellen Bedürfnissen gerecht wird. Das Bad bietet weit mehr als nur physio therapeutische Behandlungen. Es ist ein Ort der Entspan- nung und Schmerz linderung, fördert die Beweglichkeit und vermittelt ein Gefühl der kör- perlichen Selbst bestimmung und Lebensfreude. „Viele unserer Schüler lernen hier sogar das Schwimmen, eine Fähigkeit, die ihnen sonst verschlossen bleibt“, so Dr. Marcus Adrian. Im Mai vergangenen Jahres startete die Einrichtung die groß angelegte Spendenkam- pagne „Rettet das Bädle“. Da die Stiftung St. Franziskus als gemeinnützige Organisation keine ausreichenden Eigenmittel für die Sanierung des „Bädle“ bereitstellen kann, ist sie für die Realisierung des Projekts auf Spenden angewiesen. In den vergangenen Monaten fanden zahlreiche Aktionen zur Unterstützung der Spen- denkampagne statt – etwa ein Sportevent der Extreme, dessen Erlös in die Kampagne floss: Extremsportler Daniel Steinhauser überbot im Oktober 2024 den bestehenden In- door­Ultracycling­Weltrekord und fuhr auf seinem stationären Fahrrad in 24 Stunden ins- gesamt 962 Kilometer. Auch Dietmar Büschl, Contergan­Betroffener, unterstützte durch eine großzügige Spende im Rahmen der Dietmar­Büschl­Stiftung. Die Baindter Traditions- bäckerei Baindter Beck rief eine eigene kleine Spendenaktion ins Leben und bietet aktuell ein „Bädle Brot“ an. Ein Teil des Erlöses kommt ebenfalls dem „Bädle“ zugute. Benefizkonzert am 5. Juli Ein weiteres Highlight der Spendenkampagne ist ein öffentliches Benefizkonzert am 5. Juli in der Schenk­Konrad­Halle in Baindt. Auf der Bühne sind regionale Künstler wie Fexer, Vive la Bräss, PerBlechs und Lustige 11 vertreten. Eintrittskarten gibt es im Vorver- kauf in den beiden Filialen des Baindter Beck sowie bei Frisör Geng in Baienfurt. Bestel- lungen sind auch per E­Mail an verwaltung.baindt@stiftung­st­franziskus.de möglich. Weitere Informationen zum Projekt und direkte Spendenmöglichkeiten unter www.stiftung­st­franziskus.de/baedle­baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Amtliche Bekanntmachungen Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2024 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 01.07.2025 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushalts- rechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 15.141.522,70 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -13.977.222,76 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.164.299,94 € 1.4 Außerordentliche Erträge 191.318,91 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -13,84 € 1.6 Sonderergebnis 191.305,07 € 1.7 Gesamtergebnis 1.355.605,01 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.539.171,51€ 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -12.268.757,06 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Ergebnisrech- nung 2.270.414,45 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.224.866,14 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 29.291.307,32 € 2.6 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 2.066.441,18 € 2.7 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf 203.973,27 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.10 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit -123.043,80 € 2.11 Änderung des Finanzie- rungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 80.929,47 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsun- wirks.Ein- und Auszahlungen 6.742,71 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 709.740,45 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 87.672,18 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmit- teln am Ende des Haushalts- jahres 797.412,63 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2024 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2024 umfasst eine Bilanzsumme von 65.802.037,91 €. Davon entfallen auf der Ak- tivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 10.417,00 € 3.2 • Sachvermögen 40.595.943,55 € 3.3 • Finanzvermögen 15.629.517,62 € 3.4 • Abgrenzungsposten 262.759,74 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeck- ter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 65.802.037,91 € Davon entfallen auf die Pas- sivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 15.149.500,69 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.825.409,38 € 3.11 • Rückstellungen 953.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 4.711.665,15 € 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 616.356,70 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 65.802.037,91 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften Reitergruppe 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 139.487,42 € Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 • Eingegangene Verpflichtun- gen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltser- mächtigung in das Folgejahr 1.547.000,00 € • Nicht in Anspruch genom- mene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrech- nung) des Jahresabschlusses 2024; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlus- ses 2024 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2024 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rech- nungsergebnis geleisteten über- und außerplanmä- ßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung auf- geführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2024; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2024; 9. der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 01.07.2025 mitgeteilt und am 04.07.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden-Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jah- resabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2024 und die Abschlüsse der Ei- genbetriebe der Gemeinde Baindt wurden ab 04.07.25. öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Be- kanntgabe vom 04.07.2025 wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschafts- bericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Ge- meinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemein- deverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2024 Gezeichnet Baindt, den 04.07.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 04. Juli 2025 sind das Rathaus, die Gemeindebücherei, die Kindergärten und der Bauhof aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Ab Montag, den 07. Juli 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinde-App Baindt Liebe Nutzerinnen und Nutzer der Gemeinde-App Baindt, wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Ge- meinde-App zum 30. Juni 2025 vom App-Betreiber einge- stellt wurde. Wir arbeiten an einer neuen Lösung, um Ih- nen zukünftig wieder diesen Service anbieten zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) Der vorstehende Jahresabschluss mit seinen Anlagen und dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Der von der Verbandsversammlung am 12.06.2025 beschlos- sene Jahresabschluss wurde gemäß § 95b Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landrat- samt Ravensburg (Kommunal- und Prüfungsamt) am 25.06.2025 vorgelegt. Der Jahresabschluss wird auf der Internetseite des Zweckverbandes öffentlich bereit gestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar www.AZV-Mittleres-Schussental.de/Informationen Er steht dort bis zur Bekanntmachung des nächsten Jahresabschlusses zur Verfügung. Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 13.07.2025 – 16.07.2025 eine Abschlussübung mit dem Namen SERE-C „ULM RUN“ Personnel Recovery, Survival & Evasion SERE-C Training durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahr- zeuge und 3 Flugfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung i.R. SERE-C in 2-3 Mann-Teams/ Trupps (Survival-Escape-Resistance-Evasion); dabei Entziehung der Gefangennahme/ Verbindungsauf- nahme mit eigenen Kräften/Verhalten bei der Auf- nahme durch Luftfahrzeuge/ Einsatz von Such- und Jagdkommando/ Einsatz von Hunden Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Einheimischen- modell“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 2 defi- nierten Kriterien. 2. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Höchstge- botsverfahren“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 3 definierten Kriterien. 3. Die aus der ersten Vergaberunde im „Einheimischen- modell“ verbleibenden Bauplätze werden in einer spä- teren zweiten Vergaberunde wieder nach dem „Ein- heimischenmodell“ vergeben. 4. Die aus der ersten Vergaberunde im „Höchstgebots- verfahren“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde ebenfalls nach dem „Höchstgebotsverfahren“ vergeben. 5. Das Vergabeverfahren wird wie beschrieben durch- geführt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilien- haus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Grünenberg-Erweiterung“ auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Grünenberg Er- weiterung“ - der Überschreitung der Baugrenze im Norden, - der Überschreitung der Grundflächenzahl (0,28 statt 0,25), - und der Überschreitung der Geschossflächenzahl (0,48 statt 0,40), - sowie der Überschreitung der Wandhöhe um 15 % wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Jahresabschlüsse 2024 der Gemeinde Baindt, des EB Wasserversorgung sowie des EB Abwasserbeseitigung werden beschlossen. Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung für die Erneuerung Wasserlei- tung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach ausgehend von vier Meter Straßenbreite und einem Durchmesser von 160. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Feuerwehr Leistungs- abzeichen in Baindt Ganz im Zeichen unseres gro- ßen Jubiläums „150 Jahre Frei- willige Feuerwehr Baindt“ fin- det am 05.07.2025 die Abnahme des Leistungsabzeichens für die Feuerwehren des Landkreises Ravensburg statt. Die Leistungsübungen sind ein wichtiger Teil der Fortbil- dung. Sie dienen im Besonderen dazu, durch intensives Training die notwendige Sicherheit im Einsatz zu erlangen. Orientiert an der Vielfalt heutiger Schadenereignisse sol- len Leistungsübungen das Einsatzgeschehen möglichst praxisnah darstellen und an den Übenden Anforderun- gen stellen, wie sie täglich im Einsatz angetroffen wer- den. Dazu gehört das Tragen von Atemschutzgeräten und der Umgang mit dem Führungsmittel Funk. Ebenso zwingend ist es, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass heute rund 70 Prozent der Einsätze der Technischen Hil- feleistung zuzuordnen sind. Die Leistungsübungen werden als Einsatzübungen durch- geführt. Die Leistungsübungen können in drei Stufen durchgeführt und entsprechend kann das dazugehörige Leistungsabzeichen erworben werden. Die Stufen sind: Bronze - Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Person über tragbare Leiter. Silber - Löscheinsatz mit Wasserentnahme aus offenem Gewässer sowie technischer Hilfeleistungseinsatz ein- schließlich Rettung einer Person und Erste Hilfe. Gold - Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Per- son über tragbare Leiter sowie technischer Hilfeleistungs- einsatz einschließlich der Rettung einer Person und Erste Hilfe. Die Gruppe muss neben dem Lösch- und techni- schen Hilfeleistungseinsatz durch eine schriftliche Prüfung das notwendige Fachwissen nachweisen. Wir laden Sie herzlich ein, sich ein Bild über die Leistungs- fähigkeit der Feuerwehren im Landkreis zu machen, für das leibliche Wohl ist gesorgt. Die Übungen werden in einem Zeitraum von 8 Uhr bis 16 Uhr am Feuerwehrhaus stattfinden. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ferienprogramm Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und un- beschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanutour über einen kreativen Nachmittag in der Seligen Irmgard bis zu zahlreichen sportlichen Aktivitäten wartet ein bun- tes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vorteile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Ab Dienstag, 15. Juli 2025 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Nähere Angaben zum Nupian-Programm sowie eine Auf- listung aller Programmpunkte werden im nächsten Amts- blatt veröffentlicht und außerdem in der Schule und in den Kindergärten verteilt. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 05. Juli 2025 und Sonntag, 06. Juli 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 5. Juli 2025 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Sonntag, 6. Juli 2025 Apotheke im Kaufland Ravensburg Weißenauer Straße 15 88214 Ravensburg Tel: 0751 355 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Ute Jerg feierte am 28. Juni ihren 80 Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit! Am 21. Juni 2025 feierten die Eheleute Ursula und Johann Tuschinski das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt wurde dem Jubel- paar sehr herzlich gratuliert. Darüber hinaus wurden die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Ge- meinde überbracht. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungen Juli 04.07. Rathaus geschlossen 05.07. Benefizkonzert – SBBZ SKH Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 05.07. Leistungsabzeichen – Feuerwehr 05.07. + 06.07. Dachser-Cup – Sportverein Klosterwiese 11.07. Hl. Blutfest – Blutreitergruppe Bad Wurzach 16.07. Sommerfest – Seniorentreff BSS 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal August 01.08. - 03.08. Weinfest – Schalmeienkapelle DP 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. - 31.08. Jubiläum 50. Reitturnier – Reitergruppe Reitplatz Kindergärten Waldorfkindergarten Johannifest am 27. Juni 2025 im Waldorfkindergarten Baindt Am Freitag, dem 27. Juni 2025, versam- melten sich Kinder, Eltern, Geschwister und Großeltern im liebevoll geschmückten Gar- ten des Waldorfkindergartens, um gemein- sam das farbenprächtigste und aufregendste Fest des Jahres zu feiern – das Johannifest! Bei wunderbarem Wetter und zum Klang der Festglo- cke konnten die Kinder mit schönsten Blumenkränzen im Haar mit allen Gästen den Einzug auf die große Wie- se feierlich begehen. Dort wurden in großem Reigen die Sommertänze getanzt. Während es beim „Holzschuhtanz“ noch gemütlich zuging, forderten der „Siebensprung und der „lustiger Springer“ sportlichen Einsatz von Groß und Klein. Anschließend wartete der traditionelle Sprung über das Johannifeuer, der jedes Jahr wieder Mut erfordert: „Ich spring über’s Feuer und werde ein Neuer!“ Beim bunten reichhaltigen Buffet konnten sich die Fami- lien stärken und mit kühlen Getränken versorgen, bevor abermals die Festglocke läutete. Dann waren die Spiel- stationen für die Kinder eröffnet: In der großen Sandburg durfte man nach Schätzen graben, dem Froschkönig musste eine goldene Kugel zurückgebracht werden und aus dem Teich wurden Fische geangelt, welche gegen ei- nen leckeren Fischkeks zu tauschen waren. Am Johanni- feuer wurde Stockbrot gegrillt und durch die Luft schweb- ten immer wieder riesengroße Seifenblasen. Mit viel Freude, Spiel und Lachen verging der Festnach- mittag unglaublich schnell. Mit dem Sommer im Herzen gingen die Kinder schließlich müde, glücklich und zufrie- den mit ihren Familien nach Hause. Zur Informationi Wie sicher ist der Bodensee als Europas größter Trinkwasserspeicher? Bereits im Frühjahr war der außergewöhnlich niedrige Was- serstand des Bodensees bundesweit in den Schlagzeilen und dies trotz zuvor zweier feuchterer Jahre 2023 und 2024. Wie es dabei mit der Sicherheit des Bodensees als größtem Trinkwasserspeicher Europas aussieht, dazu äußerte sich Di- pl.-Ing. Bernhard Röhrle, Wasserwirtschaftsingenieur beim Zweckverband Landeswasserversorgung Baden-Württem- berg, in einem Interview bei Treffpunkt Kommune. Die wichtigste Nachricht vorweg, der Bodensee ist laut Bern- hard Röhrle in Bezug auf die Wassermenge, aufgrund seiner Tiefe von 260 Metern weiterhin ein sicherer Trinkwasserspei- cher, denn das derzeitige Phänomen des Niedrigwassers, spiele sich lediglich in den oberen zwei Metern ab. Allerdings zeigt der Bodensee, was Klimawandel und Wettergeschehen in der Fläche anrichten, wie dass Bäche und Flüsse zu we- nig Wasser führen, Böden Risse aufweisen, Quellen weniger Wasser ausschütten und die Grundwasserstände wieder sinken. Zwar seien die Grundwasserspeicher aktuell noch ordentlich gefüllt, Handlungsbedarf bestehe aber trotzdem. Infolge des Klimawandels und der daraus resultierenden Folgen, gibt es allerdings Faktoren, welche den Bodensee als Trinkwasserspeicher künftig gefährden. Das Gletscher- sterben, die geringer ausfallende Schneeschmelze und auch mildere Winter, wirken sich laut Röhrle zunächst alle auf die Temperatur, später auf die Wassermenge aus. Denn ohne kühleres Schmelzwasser, werde der Bodensee nur noch von wärmerem Niederschlagswasser gespeist. Dadurch kühle das sauerstoffreiche Oberflächenwasser nicht genug ab, um abzusinken, weshalb in der Folge die Zirkulation abnimmt und das Tiefenwasser nur noch unzureichend mit ausrei- chend Sauerstoff versorgt wird. Dadurch verschlechtere sich die Wasserqualität und der See könnte kippen. Die einzig wirksame Gegenmaßnahme sei es daher, globale Maßnahmen gegen den Temperaturanstieg zu ergreifen und das CO2 aus der Atmosphäre herauszu- nehmen. Der Bodensee sei schlichtweg ein zu großes Ökosystem, um ihn nur durch künstliche Umwälzung mit Sauerstoff zu versorgen. Quelle: pVS – pro Verlag und Service GmbH & Co. KG Schwäbisch Hall (Treffpunkt Kommune) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 2. 3 . 4. 5. 6. 7. 8. Tim Bartels (Umweltbriefe) Stromausfall Was beim Blackout passiert Vorsorge-Tipps für den Notfall: 72-Stunden-Notfallpaket der EU. Brüs- sel will die Notfall-Richtlinien in den EU- Staaten harmonisieren, um sicherzustellen, Ende April kam es in Spanien und Por- tugal zu einem großflächigen Strom- ausfall, nachdem „für fünf Se- kunden 15 Gigawatt Strom- erzeugung aus dem Netz verschwunden“ waren. Die Ursache dafür bleibt unbekannt, aber eines steht fest: Wir sind vor solchen Ereignissen nicht gefeit. Vorsorge ist daher unerlässlich. „Dass so viel Erzeugungslei- stung ausfällt“, sagt Veit Ha- genmeyer vom Karlsruher Insti- tut für Technologie (KIT), könne das Stromnetz in Europa nicht verkraften. Es sei höchstens fähig, drei Gigawatt Verlust aufzu- fangen, was dem Ausfall eines großen Kraft- werks oder mehrerer kleinerer entspreche. „Aber nicht diese Menge“, so Hagenmeyer. Dann würden Kraftwerke, Wind- oder PV- Anlagen, Verbraucher, aber auch Stromlei- tungen oder Umspannanlagen automatisch abgeschaltet, um diese vor Schäden zu schüt- zen. „Daraus entsteht eine regelrechte Kas- kade von Abschaltungen, die sich durch das Netz ausbreitet und zu einem großflächigen Stromausfall führt.“ Was der Katastrophen- fall auf der Iberischen Halbinsel zeigte: Le- benswichtige Versorgung ist angreibar und zerbrechlicher als vermutet. Denn „bereits nach 24 Stunden ist die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens erheblich beein- trächtigt“, berichtet das Büro für Technikfol- gen-Abschätzung beim Bundestag (TAB) über die Verletzbarkeit unserer Gesellschaft am Bei- spiel eines Blackouts. Auch Arztpraxen und Apothe- ken können ohne Strom nicht mehr arbeiten und würden geschlossen. Die Ampeln und Ver- kehrsleitsysteme gehen aus, auch die Straßenbe- leuchtung. An Tankstellen stehen die Benzinpumpen still, Treibstoff wird knapp. Straßen- und U-Bahnen bleiben stehen, Fahrstühle bleiben stecken, Kassen und Geldautomaten streiken. Überdies fallen sämtliche digitalen Kommunikations- und Steuerungsinfrastrukturen aus: Smartphone, Festnetz, Internet – nichts geht mehr. Es sei denn, Sie sind Besitzer einer eigenen Solarstromanlage und eines Batteriespei- chers. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Wechselrichter – der den von der Anlage generierten Gleichstrom in Wechsel- strom umwandelt und in der Regel mit Netz- strom betrieben wird – und die Batterie über die sogenannte Notstromfunktion verfügen. „Über die Notstrom-Steckdose lassen sich dann kleinere Geräte betreiben, die einem besonders wichtig sind“, schreibt der Mann- heimer Energieversorger MVV, „allerdings nur, solange der Batteriespeicher geladen ist“. Die Notstromfunktion könne jedoch kei- nen Solarstrom direkt ins Haushaltsnetz einspeisen, gibt MVV zu bedenken. Dazu müsste man zusätzliche Schaltkreise instal- lieren. Man spricht bei einer solchen Ersatz- strom-Konfiguration auch von der Fähigkeit zum „Inselbetrieb“. Dann bleibt die Kühltru- he kühl, Kochen wäre möglich, heimisches W-Lan bleibt aktiv, auch Licht stünde in der Nacht zur Verfügung. Die wichtigsten elektri- schen Funktionen im Haus wären also trotz Stromausfall nutzbar. „Dies wäre die wich- tigste Notfallvorsorge vor Strom-Blackouts“, betonen Solarexperten. Auch Krankenhäu- ser sollten neben ihren Notstromaggregaten, die mit Diesel laufen, Solaranlagen mit Bat- terien installieren. Wären zudem Tankstellen mit Solarstrom und Batterien für den Notfall gerüstet, könnten Sie weiter Treibstoff und Bankautomaten Bargeld liefern. (tb) https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_ blackout-gefaehrdung-und-verletzbarkeit-moderner- gesellschaften-am-beispiel-stromausfall.php dass „jeder ein Handbuch hat, um zu wissen was zu tun ist, wenn die Sirenen losgehen“. Survival-Kit im Katastrophenfall: Le- bensmittel, Wasser, Medikamente, trag- bares Radio, Taschenlampe, Batterien, La- degeräte, Bargeld, Kopien wichtiger Doku- mente, Ersatzschlüssel, warme Kleidung und Werkzeuge wie Taschenmesser. Wasser und Lebensmittel. Bevorra- ten Sie Trinkwasser für mehrere Tage (mindesten zwei Liter pro Person und Tag). Legen Sie einen Vorrat an haltbaren Lebens- mitteln für mindestens 14 Tage an: Konser- ven, Nudeln, Reis, Trockenprodukte. Licht, Energie, Wärme und Bar- geld. Halten Sie Taschenlampen, Bat- terien und ein batteriebetriebenes Radio be- reit. Von Kerzen sollte man aufgrund der Brandgefahr besser absehen. Wenn die Hei- zung ausfällt, helfen Decken, Schlafsäcke und warme Kleidung. Ein kleiner Bargeld- vorrat ist sinnvoll, da Bankautomaten bei Stromausfall nicht funktionieren. Medikamente, Erste Hilfe und Notfallpläne. Denken Sie an eine gut ausgestattete Hausapotheke und überlegen Sie, wie Sie Nachbarn, ältere Menschen oder Hilfsbedürftige unterstützen können. Kommunikation, Treffpunkte. Spre- chen Sie mit Ihren Angehörigen ab, wie Sie sich im Notfall verständigen können und wo Sie sich treffen. Alles Wichtige an einem Platz. Doku- mente wiederzubeschaffen kann schwie- rig, in manchen Fällen gar unmöglich sein. „Denken Sie daher rechtzeitig darüber nach, was für Sie wichtig ist“, rät das BBK. Stellen Sie alle wichtigen Dokumente in einer Do- kumentenmappe zusammen und bewahren Sie diese an einem Ort griffbereit auf. Private Stromversorgung. Eine Solar- anlage mit Batterien kann im Katastro- phenfall eine entscheidende Hilfe sein. Dazu muss sie so geschaltet sein, dass sie im Netz- ausfall den Strom in den Haushalt liefert. Mieter in Hochhäusern können sich mit ei- ner Balkonsolaranlage selbst vorsorgen. Ein PDF-Handbuch zur Notfallvorsorge inklusive Checklisten steht bereit unter https://www.bbk.bund. de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber- Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html Das Bundesamt für Bevölkerungs- schutz und Katastrophenhilfe (BBK) petto zu haben und regelmäßig zu kontrol- lieren, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. Das existentielle Notfallgepäck soll im Katastrophenfall – etwa bei einem langen Stromausfall – eine Versorgung für die bei Brand, Bombenfund, Blackout, Hoch- griffbereit haben, um die ersten Tage zu überstehen – sei es in einer Notunterkunft, bei Freunden oder Verwandten. Fo to : O le ks an dr B ar an ov /A do be St oc k 1. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u. U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 10.07. 2025, jeweils 14, 15 und 16 Uhr Dienstag, 22.07., 26.08. 2025 Jeweils 15 und 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, Ingrid Elser-Hermle, eh- renamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Kirchliche Nachrichten 05. Juli – 13. Juli 2025 Gedanken zur Woche: Wege des Lebens Das Leben ist … überhaupt nicht ein Wissen, nicht eine Ruhe, sondern eine Übung. Wir sind´s noch nicht, wir werden´s aber. Es ist noch nicht getan und geschehen, es ist aber im Schwang. Es ist nicht das Ende, es ist eben der Weg. Martin Luther Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Samstag, 05. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Patrozinium in der Kapelle in Köpfingen mit Pfarrer Wolfgang Knor Sonntag, 06. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer Knor 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilungMinistranten: Alina Michelberger, Lisa Schad, Marlene Stör, Louisa Möhrle, Anna Ren- ner, Loana Sordon, Emily Wenzel(† Josef Jerg, Artur Henzler) Dienstag, 08. Juli 08.00 Uhr Baindt – Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 09. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 10. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 11. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 12. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 13. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer Knor Pfarrer Bernhard Staudacher ist vom Dienstag, 01. Juli bis Freitag, 25. Juli 2025 im Urlaub. Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfarrer Staudacher Von Dienstag, 1. Juli bis einschließlich Freitag, 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Voranzeige Seniorentreff Voranzeige Seniorentreff Sommerfest mit dem ober- schwäbischen Barden Barny Bitterwolf. Wir laden Sie ein am Mittwoch, 16. Juli 2025 um 14.00 Uhr zu unserem Sommerfest in den Bischof-Sproll-Saal mit dem Thema: „Xond ond gfräs”. Die Gesundheit ist das höchste Gut! Diese Lebensweisheit ist allen bekannt, wird häufig gepredigt, aber selten werden die entsprechen- den Hinweise befolgt. Mit viel Witz und Humor gibt Bar- ny Bitterwolf nicht ganz ernstgemeinte Ratschläge, mit denen das persönliche Wohlbefinden gesteigert werden kann. Sind Sie dabei, wenn g’schwätzt, g’sunge ond g’lacht wird? Wir freuen uns auf Sie und grüßen Sie herzlich Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 10. Juli 2025; (bei Regen Ersatztermin 17.7.25) Wir fahren nach Bad Buchau zum Fe- dersee Bei einer Führung über den Federseesteg lernen wir den See mit seiner vielfältigen Tier- und Pflan- zenwelt kennen. Wir erfahren, warum der Federsee ein international bedeutendes Vogelbrut- und -Rastgebiet ist. Auf dieser stimmungsvollen Abendführung genießen wir den Sonnenuntergang über dem See. Die Strecke ist ca. 3 km lang. Verkürzungen sind möglich, hier gehen wir die kürzere Strecke und machen div. Haltepunkte an Bänken. Abfahrt in Baienfurt an der Kirche um 16.30 Uhr nach Bad Buchau. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Nach Ankunft in Bad Buchau werden wir ein Picknick machen im Kurpark. (Jede Frau sorgt selbst für ein Vesper und ein Getränk). Kosten für die Führung 7,50 Euro. Fahrtkosten 7,00 Euro. Um 19.00 Uhr beginnt die Führung, Rückfahrt erst nach Sonnenuntergang. Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis spätestens 7.7.2025. Die Vorstandschaft Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ferienprogrammangebot 2025 der Ev. Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Kinderbibeltag „Detektive im Einsatz“ Herzliche Einladung zu einem bunten Kinderbibeltag mit spannenden Rätseln, Liedern, einem leckeren Mittages- sen und überraschenden Entdeckungen. Wann Dienstag, 9. September 2025 Von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr Wo Im und rund ums Evangelische Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 30 Alter 6 - 10 Jahre Kosten 5,00 € Bitte bei der Anmeldung beim Rathaus direkt bezahlen. Einladung zur ökumenischen Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. Juli 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 06. Juli - 3. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 07. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe für Marktplatz- fest, Ev. Gemeindehaus Dienstag, 08. Juli 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis mit Herrn Dr. Wid- mann, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 09. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Freitag, 11. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 13. Juli - 4. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Anschließend Kirchkaffee zum Ab- schluss der Außensanierung der Ev. Kirche ----- Gedanken zum Wochenspruch Gott nimmt das Verlorene an Manchmal stehe ich da und möchte die Zeit zurückdrehen: Mein verletzen- des Wort, meine falsche Entscheidung, meine Unachtsamkeit … „Wenn man es doch ungeschehen machen könn- te!“ Es ist schmerzlich, wenn das nicht gelingt. Was bei Menschen oft nicht mehr geht, bei Gott ist es möglich – das ist die Botschaft des 3. Sonntages nach Trinitatis. Gott will nicht, dass Menschen verloren gehen. Er lässt sie ihre Wege suchen und ihre Fehler machen: das Schaf, das auf Abwege gerät, der Sohn, der es zu Hause nicht mehr aushält, die Menschen der Stadt Ninive. Doch wie der gute Vater läßt Gott sie nicht fallen: wartet, geht entgegen, feiert ein Fest für den wiedergefundenen Sohn. Und er verschont die Stadt, deren Untergang er beschlos- sen hat, weil sie ihre Taten bereut. Eindringlich klingt die Mahnung der Propheten: „Wagt umzukehren! Ihr könnt zurück, wenn ihr nur wollt.“ (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / KEITH WONG) ----- Bibel im Gespräch Monatsspruch: „Sorgt euch um nichts, sondern bringt in jeder Lage betend und flehend eure Bitten mit Dank vor Gott!“. Dieser Spruch stammt aus dem Brief an die Philipper (4,6). Zusammen mit anderen über diesen Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken? Wir treffen uns dazu am Dienstag, 15.07.2025, von 20 - 21 Uhr, im Ev. Gemeindehaus, Untergeschoss. – Herzliche Einladung! ----- Seniorenkreis Wir treffen uns am Dienstag, 08. Juli um 14.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus. Herr Dr. Widmann wird uns einen sehr interessanten Vortrag über den Bau- ernkrieg und den Weingartener Ver- trag vor 500 Jahren 1524-1525 halten. Wir freuen uns über Gäste. ----- Konfi3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2025/2026 die 3. Grundschulklasse. Sie haben noch keine Einladung erhalten? Dann laden wir Sie als Eltern auf diesem Weg herz- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 lich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, die Konfirmandenzeit in der 3. Klasse, am Dienstag, 22. Juli 2025 um 19.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt. Ich freue mich auf das Kennenlernen und grüße Ihre gan- ze Familie herzlich. Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach bei mir. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ----- Der Evangelische Frauenkreis Baienfurt- Baindt lädt ein Ganz herzlich lädt der Frauen- kreis zu unserem nächsten Termin am 9.7.2025- Achtung um 18:00 Uhr- ins Gemeindehaus Öschweg ein. Ihr seid herzlich willkommen. Wir wollen unsere Arbeit und den Alltag unterbrechen und uns dem 2. Buch Mose 23, 10-11 widmen. Bei einem wohlschmeckenden Eis wollen wir in die Ferien starten. Euer Team ----- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juli: 14.07. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aquarell August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell September: 08.09. Birgit Schwartz: Glonnegger; „Türen”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Munich Supporters Schwaben 16. Traditionelles Elfmeterturnier Am Samstag, 28.06.2025 veranstalteten wir unser 16. traditionelle Elfmeterturnier mit be- freundeten Fan-Clubs sowie mit Baindter Ver- einen/Teams. Es nahmen beim Elfmeterturnier 24 Mann- schaften teil. Folgende Platzierung wurde nach spannendem Elfme- terschießen erreicht 1. Goodfellaz 2. Die die den deutschen Adler tragen 1. 3. LJ Baindt 1. 4. Walser`s Team 5. Die Lümmel im Getümmel 6. Fc G Punkt 7. Spvgg Abartigschwoisa 8. Schalmeien Baindt 9. FC Biercelona 10. Die die den deutschen Adler tragen 2. 11. NZ Raspler 12. Baggerbomber 13. Kuchen 14. Allgäu Power Karsee 15. Los Chicos Biancos 16. Ebnat Süd 1. 17. Keine Gedächtniself 18. 1. FC Bein-Hauer 19. LJ Baindt 2. 20. Pikro Menis 21. Will Grigg`s on Fire 22. Ebnat Süd 2. 23. Reichs Clan 24. Ferien in Afrika Nach der Siegerehrung fand auf dem Dorffest der fröh- liche Abschluss statt. Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung beim Musikverein Baindt, beim Sportverein Baindt, bei der Landjugend Baindt sowie bei allen Teams, die am Elfmeterturnier teilgenommen haben. Mit rot-weißen Grüßen Munich Supporters Schwaben SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Rückkehr aus der Sommerpause Anfang Juli kehren die aktiven Mannschaf- ten des SV Baindt zurück auf den Trainingsplatz, um sich bestmöglich auf die neue Runde vorzubereiten. Speziell für die zweite Mannschaft wird es eine besondere Saison: nach der Meisterschaft in der Kreisliga B1, entschied sich Geggiers-Team das Aufstiegsrecht wahrzunehmen und in die Kreisliga A aufzusteigen. Dort trifft man in der kom- menden Saison unter anderem auf die Nachbarvereine aus Mochenwangen und Baienfurt. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Erste Mannschaft Zugänge: Leon Geng (TSV Berg II) Übeydullah Gündogdu (SV Weingarten) Abgänge: Jonathan Dischl (SV Wolfegg) Denis Schimanowski (TSV Eriskirch) Vorbereitungsplan: Montag, 14.07 19.15 Uhr: SV Baindt - TSV Meckenbeuren (Schussenpo- kal in Fronhofen) Donnerstag, 24.07 19.00 Uhr: SV Baindt - SC Markdorf Samstag, 26.07 11.00 Uhr: SpVgg Lindau - SV Baindt Mittwoch, 30.07 19.00 Uhr: SV Baindt - SGM Blönried/Ebenweiler Sonntag, 03.08 17.30 Uhr: SV Baindt - SV Uttenweiler Sonntag, 10.08 15.00 Uhr: Erstes Punktspiel Zweite Mannschaft Zugänge: Berkhun Armagan (BTG Markdorf) Abgänge: Marius „König” Hahn (Karriereende) Johannes Heisele (SV Ettenkirch) Vorbereitungsplan: Samstag, 19.07 18.00 Uhr: SV Baindt II - SGM Röthenbach/Heimenkirch Donnerstag, 31.07 18.45 Uhr: SV Baindt II - SGM Fronhofen/Fleischwangen Sonntag, 03.08 11.00 Uhr: SV Wolpertswende - SV Baindt II TC Baindt e.V. Ein „hitziges“ Wochenende liegt hinter uns KIDsCup U12: Bezirksstaffel 1: TC Baindt – SPG Meckenbeuren-Kehlen 3:3 Am Mittwoch, 25.06.2025 hatte unsere Kids-Cup-Mann- schaft die SPG Tettnang / Meckenbeuren zu Gast in Baindt und es kam zu einer überaus spannenden Begegnung, die bis zur letzten Minute die Entscheidung über den Sieg offen ließ. Cedric konnte sein Match 4:0, 4:0 gewinnen – ein klarer Sieg für die Gastgeber. Lenny spielte in einem langen und ausgeglichenen Match 4:1, 3:5, musste dann aber im Match-Tie-Break mit 5:10 den Gästen diesen Punkt überlassen. Das dritte Einzel war ebenfalls über- aus spannend: Jakob spielte in seinem Match 3:5, 4:0 und ebenfalls im Match-Tie-Break 12:10 und konnte damit in einem hart umkämpften Spiel diesen Punkt für Baindt holen. Finja musste ihr Spiel an die Gäste abgeben – hier kam es zu einem klaren Sieg für die SPG Tettnang/Me- ckenbeuren. Die Entscheidung musste demnach in den Doppeln fallen: Raphael und Henry durften an diesem Spieltag ihr erstes Punktespiel überhaupt bestreiten. Sie unterlagen mit 0:4, 0:4 – ein deutlicher Sieg für die Gäs- te. Die zweite Doppelbegegnung wurde von Jakob und Cedric gespielt, die diesen Punkt mit 4:0, 4:2 mit einem deutlichen Sieg für Baindt sicherten. Nachdem es also nach Matches unentschieden 3:3 stand, musste die Wer- tung nach Sätzen und schließlich nach Spielen erfolgen, da auch die Sätze mit 7:7 Punkten unentschieden waren. Das Endergebnis dieser Begegnung lautete abschlie- ßend: Sieg für die Baindter U12 mit 31:30 Spielen. Es war ein toller Spieltag mit einem sehr freundschaftlichen und ausgeglichenen Wettkampf! U 18: Bezirksstaffel 2: TC Baindt – SPG Meckenbeuren-Kehlen 0:6 Vergangenen Samstag empfing die U18 bei ihrem letzten Heimspiel der Saison die SPG Meckenbeuren/Tettnang. Gegen den derzeitigen Tabellenführer war in den Einzeln leider nicht viel zu holen für die Baindter Jungs. Im zwei- ten Doppel konnten immerhin 6 Spiele gewonnen werden. Alles in allem war es beeindruckend, dem starken Gegner zuzuschauen. Es spielten Johannes Neubauer, Marian Dorn, Vincent Neubauer und Felix Schmidt. H 50/1: Bezirksoberliga: TA TSG Söflingen – TC Baindt 7:2 Unser erstes Auswärtsspiel bestritten wir in Söflingen. In den vergangenen Jahren meist spannende und knappe Ergebnisse. Jedoch dieses Jahr konnten wir eine kla- re Niederlage nicht verhindern. Schon nach den Einzeln stand es 5:1 gegen uns. Lediglich Peter konnte uns, nach einem Match-Tie-Break, einen Punkt sichern. Nach den Doppeln sah es leider nicht anders aus. Doppel zwei und Doppel drei gingen klar an die Heimmannschaft. Peter und Stefan sicherten uns aber noch einen Punkt. Wir haben jetzt zwei Wochen Pause, danach werden wir in den letzten beiden Begegnungen um den Klassenerhalt kämpfen. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Karl-Heinz Bär, 4. Robert Kolb, 5. Volker Hille- brand, 6. Abdurrahman Cicek. Doppel: 1. Peter/Stefan, 2. Karl-Heinz/Robert, 3. Volker/Abdurrahman. H 40: Bezirksstaffel 2: TC Baindt – TC Gaisbeuren 3:3 Mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung konnten wir einen knappen Sieg im Lokalderby gegen Gaisbeuren erkämpfen! Mit 3:3 Matches, 7:7 Sätzen und 52:47 Spielen ging es am Ende um jeden einzelnen Spielgewinn. Da- mit haben wir uns in der Tabelle endgültig im Mittelfeld etabliert und sind motiviert, noch den ein oder anderen weiteren Sieg in dieser tollen Saison zu erringen. Beim gemeinsamen Abschluss stimmten wir uns bei leckerer Pizza von unserem „Michele“ auf das abendliche Dorffest in Baindt ein. Es spielten für den TC Baindt: Marcel Singler, Rafael Grabherr, Michael Trotzki und Andi Bosch. D 60: Doppelrunde: TC Tettnang – TC Baindt 1:3 Zum vorletzten Spiel dieser Verbandsrunde ging es zu den Damen 60 nach Tettnang. Nach der 1. Doppelrunde stand es 1:1. Im 2. Durchgang konnten wir beide Doppel für uns entscheiden und mit einem 3:1-Sieg nach Hause fahren. Es kämpften Sibylle, Co, Conny, Eve und Rosi. H 65: Doppelrunde: TC Baindt – TC Hohentengen 4:0 U 15: Kreisstaffel 1: TC Baindt – TC Friedrichshafen 2:4 H: Kreisklasse 2: TA SV Oberteuringen – TC Baindt 6:3 Sa, 5.7.25 U 18: Bezirksstaffel 2/SG Baienfurt Tennis – TC Baindt D 50: Staffelliga/TC Baindt – SPG Blautal H 40: Bezirksstaffel 2/TC Baindt – TC Tettnang H 50/2: Bezirksklasse 2/TC Baindt – TA SV Herlazhofen H 60: Bezirksliga/TC Schmalegg – TC Baindt So, 6.7.25 H: Kreisklasse 2/TC Baindt – TC Kluftern Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Mo, 7.7.25 D 60: Doppelrunde/TA Spfr. Dellmensingen – TC Baindt H 65: Doppelrunde/TA Bad Saulgau – TC Baindt H 70: Doppelrunde/TC Baindt – TC Weingarten Musikverein Baindt Ein herzliches Dankeschön für ein gelungenes Dorffest 2025 Mit viel Freude und Dankbarkeit blicken wir zurück auf ein sonniges Dorffestwochen- ende. Bei bester Witterung und sommerlichen Tempera- turen begannen wir am Samstagabend mit Rockmusik von unserer Band „Four Beats Faster“ unser Dorffest. Am Sonntag spielte der Musikverein Horgenzell für unsere Gäste den Frühschoppen. Im Anschluss begann unser Familiennachmittag und die kleinen Musikantinnen und Musikanten sowie die kleinen Tänzerinnen und Tänzer zeigten uns ihr Können. Auch die Schalmeien durften wir am Sonntag bei uns begrüßen. Gegen Abend ließen wir den Sonntag mit einer kleinen Abordnung des MV Baindts ausklingen. Zahlreiche Firmen und Vereine trafen sich am vergangenen Montag bei uns auf dem Dorffest zum Feierabendhock und genossen gemeinsam den Wurst- salat mit einem frischgezapften, kühlen Bier zur Unter- haltungsmusik unserer Jugendkapelle sowie dem Musik- verein Grünkraut. Nach diesem erfolgreichen Festwochenende möchten wir uns bei all unseren Helfern, Unterstützern, Gönnern, fleißigen Kuchenbäckern und Sponsoren recht herzlich bedanken. Ohne eure Unterstützung könnten wir das Dorffest in dieser Form nicht feiern. Ganz besonders möchten wir uns bei folgenden Personen und Firmen bedanken, die uns durch Sponsoring, Bereit- stellung ihrer Fahrzeuge und Maschinen und vielem mehr unterstützt haben: abdm GmbH & Co. KG Ackermann Spülmaschinen GmbH Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG August Baumgärtner GmbH & Co. KG Autohaus Ebner GmbH A-Z Werbepräsente Bäckerei & Konditorei Hamma GmbH & Co. KG Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG Baindter Beck Bayer Druck und Verlag Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH Bistro am Dorfplatz BKK VerbundPlus Bohmeier Raumausstattung Brauerei Max Leibinger GmbH CAP Baindt Dachser SE DEKRA DF Werkzeugservice Dorn Arbeitssicherheit Dreher GmbH Dreher Küchenstudio DRK Baienfurt-Baindt Edelweißbrauerei Farny e.K. Familie Bader Familie Konzett Geberit AG Gemeinde Baindt Graf & Riss Baumaschinen GmbH Grieshaber Logistik GmbH Hallenbad Baienfurt Jöchle Elektrotechnik GmbH Juwelier Jerg oHG Kaplers Kartoffeln Kienle-Hohwy, Sigrun Kling Automaten GmbH Konzett KFZ Mack Automation GmbH Margaritas im Lindenhof Moosmann, Klaus, Honig Munich Supporters Natursteine Foret jr. PhysioOne Pink energies Pizzeria Da Nino Rafi GmbH & Co. KG Ravensburger Spieleland RavensBuch Reck, Antoinette G. Schaal GmbH Schreinerei Elbs Schützbach GmbH Schuler, Johannes Spahlinger Steuerbüro Sparkasse Ravensburg Sport- und Segelfliegerclub Bad Waldsee Reute e.V. Steinhauser Heizung Sanitär Svoboda, Alexander Tanzschule Geiger VitaminBe Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG Weinkauff Baienfurt Wrap Up Zentner Günter, Versicherung Zweirad Schützbach Vielen herzlichen Dank euch allen für eure Unterstützung. Wir freuen uns schon jetzt auf das Dorffest 2026! Ein Event jagt bekanntlich das nächste. Deshalb spielen wir am Sonntag, den 06.07.2025 in Horgenzell den Früh- schoppen und nehmen anschließend beim Festumzug teil. Wir freuen uns über bekannte Baindter Gesichter im Fest- zelt in Horgenzell. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 09.07.2025 findet die diesjährige Hauptver- sammlung mit Wahlen im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Vorstandschaft 7. Wahl der Kassenprüferinnen 8. Anregungen, Verschiedenes Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte herz- lichst ein. Euer Vorstandsteam. Anschließend werden wir wieder mit köstlichem Eis aus der Eisdiele „Dolce Vita” verwöhnt, bevor wir in die Som- merpause starten. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederver- sammlung am 30. Juli Liebe Mitglieder, bitte merkt euch schon heute den Termin für eine außerordentliche Mitgliederversammlung vor: Datum: Mittwoch, 30. Juli 2025 Beginn: 20:00 Uhr Ort: Reithalle Baindt Die Einladung mit Tagesordnung folgt rechtzeitig vorab. Wir freuen uns auf eure Teilnahme und eure Unterstüt- zung bei wichtigen Vereinsangelegenheiten. Stadtradeln Auch in diesem Jahr nehmen wir als Reitergruppe Baindt am Stadtradeln teil – einer Aktion für mehr Radförderung, Klimaschutz und Teamgeist. Der Aktionszeitraum läuft vom 28. Juni bis 18. Juli 2025 und wir freuen uns auf viele motivierte Mitradler:innen aus unserem Verein! Wer kann mitmachen? Alle, die in Baindt wohnen, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Verein angehören – also auch ihr! So funktioniert’s: Gefahrene Kilometer tragt ihr einfach in den Online-Ka- lender oder per kostenloser Stadtradeln-App ein. Über die Ergebnisübersicht seht ihr jederzeit, wie unser Team abschneidet. Die drei fleißigsten Radler:innen unseres Vereins erhalten ein gekühltes Kaltgetränk beim Reitturnier! Jetzt registrieren & dem Team „Reitergruppe Baindt” beitreten: www.stadtradeln.de Wir freuen uns auf eure Teilnahme und viele gemeinsa- me Kilometer! Turnierergebnisse Erfolg beim Internationalen Traditionsturnier auf dem CHIO in Aachen Ein großer sportlicher Erfolg gelang dem Gespann von Markus Elbs beim renommierten Internationalen Tradi- tionsturnier im Rahmen des CHIO in Aachen. Mit viel En- gagement, Präzision und Teamarbeit sicherte sich das Team aus unserem Reitverein den Gesamtsieg in zwei Prüfungen. Bereits in Teil 1, der Präsentation, überzeugten Pferde und Gespann durch Stil und Harmonie und wurden mit dem 2. Platz belohnt. In Teil 2, der Streckenfahrt mit anschlie- ßendem Kegelfahren, zeigte das Team eine überragende Leistung in Tempo und Genauigkeit, was zum 1. Platz in dieser Wertung führte. Gefahren wurde das Gespann von Markus Elbs, mit den Pferden Emil, Black, Enjoy und Emerlo von Benjamin Trat- zyk. Als Beifahrer war Wolfgang Wiedemann im Einsatz. Um die Pflege und Betreuung der Pferde kümmerten sich engagiert Wolfgang Kränkle und Bernd Sixl, die als Grooms eine tragende Rolle spielten. Unterstützt wurde das Team vor Ort von den Gästen Hannah und Simon Elbs sowie Martina Esenwein, die das Turnierwochenende aktiv begleiteten. Wir gratulieren herzlich zu diesem großartigen Erfolg! Wir freuen uns zudem, über die aktuellen Erfolge unserer Reiterinnen zu berichten: Anna Tratzyk erreichte mit Charlston in der Ama- teur-Springprüfung Klasse A* (95 cm) einen tollen 7. Platz in Illertissen. In der Dressurreiterprüfung Klasse A* in Schmalegg sicher- te sich Theresa Henzler mit Bonne Diamond den 1. Platz. Auch Viktoria Köberle auf Michael war in Bergatreute erfolgreich. Sowohl im Dressurreiterwettbewerb als auch in der A-Dressur belegte das Paar jeweils den 2. Platz. Wir gratulieren unseren Reiterinnen herzlich zu diesen schönen Erfolgen und wünschen weiterhin eine erfolg- reiche und unfallfreie Turniersaison! Blutreitergruppe Heilig-Blut-Fest in Bad Wurzach mit Reiterprozession am Freitag, 11. Juli 2025 „Als Pilger der Hoffnung mit Christus unter- wegs”. So begrüßt der Bischof von Rottenburg-Stuttgart Dr. Klaus Krämer, als diesjähriger Festgast, Pilger und Blutreiter zum Heilig-Blut-Fest in Bad Wurzach. Zur Ehre Jesus Christi, findet am Freitag, den 11. Juli 2025 ab 7 Uhr die traditionelle Reiterprozession mit der Hei- lig-Blut-Reliquie statt. Die Blutreitergruppe Baindt nimmt dieses Jahr zusam- men mit der Musikkapelle Baindt mit der Nummer 11 in der Zugordnung teil. Unser Treffpunkt und Quartier ist in bewährter Weise beim Hof Zweifel in Untergreut um spätestens 6 Uhr. Pünktlich um 6.15 Uhr ist Abritt. Die Rückkehr der Prozession ist um etwa 9 Uhr beim Gottesberg. Wir freuen uns auch wieder über viele Pilger und Beglei- ter aus Baindt. Bischof Dr. Klaus Krämer wird um 10:30 Uhr auch ein Pon- tifikalamt halten. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Autofreies Lauratal am 6.7.2025 von 8 – 20 Uhr Das Aktionsbündnis setzt sich auch 2025 für mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger und den Ausbau der Radwege und Radinfrastruktur ein. Um auf die oft unbefriedigenden und gefährlichen Situationen für Radfahrer und Fußgänger aufmerksam zu machen veranstaltet das Aktionsbündnis auch 2025 wieder das beliebte autofreie Lauratal. Die vielen (und teuren) Radverkehrskonzepte liegen in den Schubladen und wir fordern mit der Umsetzung nun zügig zu beginnen. Die Radwege zur Schule, Arbeit und für den Radverkehr im Alltag müssen endlich sicher werden. Welche Chancen und Möglichkeiten das Naherholungsge- biet Lauratal gerade im Sommer direkt vor unserer Haus- türe Familien, Naturliebhabern, Wanderern, Radfahrern, Skatern, ja allen Bürger bietet, lässt sich am besten beim autofreien Lauratal und den vielen tollen Angeboten des Aktionsbündnisses erleben. Um km für das Stadtradeln zu sammeln, bieten wir ver- schiedene geführte Radtouren an. Alle Aktionen starten am Infostand, Karl-Olga-Eiche Wanderparkplatz, am Eingang des Lauratals von Weingarten kommend. Das Lauratal ist von 8 – 20 Uhr für KfZ gesperrt. Programm: 10.00 Uhr – 16 Uhr: Infostand des OV Grüne Weingarten: Informationen rund um das Thema Mobilität im Schus- sental, Radschnellweg, Radverkehrskonzept Weingarten, Mobilität im Alter, sichere Schulwege. 10.30 Uhr – 12 Uhr: Naturmandala mit dem Nabu: für Kinder und Naturliebhaber. Neben dem Sammeln und Le- gen der Mandalas erfahren wir Spannendes über Pflanzen. Ab 11.00 Uhr: Lastenradverleih des BUND: Info zum kos- tenlosen Verleihangebot der BUND Lastenräder. Probe- fahrt mit einem BUND Lastenrad. 11.30 Uhr: Radtour zur Waldbesetzung im Altdorfer Wald mit 2 Zwischenstopps bei der Kiesgrube Oberankenreute und einer Trinkwasserquelle im Altdorfer Wald, um13.30 Uhr Möglichkeit ein Rundgang durchs Baumhausdorf. Einstiegsmöglichkeit um 12 Uhr am Dorfplatz Schlier. Auch Kinder und gemütliche Radler sind eingeladen, das Tem- po wird angepasst. 12.00 Uhr: E-Bike-Radtour des Radfahr-Vereins Wein- garten: Rundtour zwischen Weingarten und Wangen, Streckenlänge 40 – 50 km, Dauer 2,5 – 3 h, Helmpflicht. ab 12.00 Uhr: Rikscha-Projekt: Besichtigung und Infor- mationen rund um Mobilität im Alter 14.00 Uhr: Rundtour des ADFC durch den Gemeinde- verband Mittleres Schussental: Start im Stadtgarten Weingarten – Lauratal nach Schlier – Fenken – Gänsbühl – Münster Weissenau – Berg Rathaus – Niederbiegen – Rathaus Baindt, neue Ortsmitte – Weingarten. Dauer 3 h 30 min inclusive Pausen mit Informationen zu den Ge- meinden. Geeignet für: Tourenräder, Trekkingräder, Pe- delecs, nicht aber für Rennräder. 15.00 Uhr: Kräuterführung für Kinder und Interessierte des BUND: wir suchen und bestimmen Kräuter bei einer kleinen Wanderung durch das Lauratal. Herzliche Einladung ins autofreie Lauratal. Wir freuen uns auf Sie! Aktionsbündnis autofreies Lauratal - mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger - OV Grüne Weingarten, Nabu, ADFC, BUND, Radfahrer- verein, Baumbesetzung, Critical Mass Schussental Netzwerk Demenz Demenz und Gewalt - Was tun, wenn Gewalt die Ver- sorgung von Menschen mit Demenz erschwert Kostenlose Fortbildung des Netzwerk Demenz Was tun, wenn Menschen mit Demenz gewalttätig oder aggressiv werden? Zu diesem Thema bietet das Netz- werk Demenz am Donnerstag, 3. Juli, in Weissenau eine kostenlose Fortbildung an. Im Verlauf einer Demenz kann es zu herausfordernden Symptomen kommen wie zum Beispiel starker Unruhe, fortwährendem Rufen und Aggressivität. Dies kann Pfle- gende stark belasten und auch zu aggressiven Reaktio- nen führen. Wissen über den Umgang mit Symptomen und kritischen Situationen kann helfen, Gewalt und Kon- flikten vorzubeugen. Um diesen Herausforderungen kompetent und einfühl- sam begegnen zu können, bietet das Fortbildungs-Netz- werk Demenz am Donnerstag, 03. Juli 2025, um 18 Uhr im Konferenzraum Haus 19 im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau eine Fortbildung mit dem Titel „Ge- walt und Demenz. Was tun, wenn Gewalt die Versor- gung von Menschen mit Demenz erschwert“ an. Ziel ist es, das Bewusstsein für Anzeichen von Gewalt zu schärfen und mögliche Ursachen sowie präventive Maß- nahmen zu erläutern. Annette Hagen, Gerontopsychia- trische Fachkraft im ZfP Südwürttemberg, stellt neben Kommunikationstechniken und Deeskalationsstrategien auch Praxistipps für den Alltag vor. Information und Anmeldung erfolgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. i: Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein kostenfreies Angebot des Landkreises Ravensburg für An- und Zugehörige von dementiell Erkrankten sowie ehrenamtlich Tätigen. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebensumstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbessern. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums für Kinder in den Sommerferien Unser Ernährungszentrum bietet im Juli außerhalb des eigentlichen Programms eine Veranstaltung an, die sich speziell an Kinder richtet. Pfannkuchen – eine runde Sache: Workshops am 31. Juli und am 1. August Der Workshop mit den Referentinnen Andrea Geißler und Zoe Müller findet am Donnerstag, 31. Juli entweder Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 von 9.30-12.00 Uhr oder von 14.00-16.30 Uhr (identischer Inhalt) in Leutkirch statt (Wangener Straße 70). Am Frei- tag, 1. August findet der identische Workshop von 14.00 – 16.30 Uhr in der Schillerstraße 34 im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben in Bad Waldsee statt. Der Bei- trag für die Teilnahme liegt bei 6 €. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmelde- schluss ist sieben Tage vor der Veranstaltung. Arkade e.V. Alltag und Gemeinschaft teilen - werden Sie Gastfamilie Menschen mit psychischer Belastung benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags Anleitung und Unterstüt- zung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemein- schaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.500,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie kontinuierlich und zuverlässig in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit begleiten wir in den Regionen Oberschwaben und im Bodenseekreis 70 Menschen mit einer psychischen Be- einträchtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner bietet die familiä- re Gemeinschaft ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 6. Juli 2025 Heilpflanzen aus dem Wald Gästeführerin: Agnes Weiss Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:00 Uhr Teilnahmegebühr: 25,00 Euro Eine Anmeldung ist erforderlich. Bäume, Sträucher, Wildkräuter, Farne und Flechten die- nen den Menschen seit Jahrtausenden als Nahrung und Medizin. Viele davon sind essbar und können zur Vor- beugung und Linderung alltäglicher Beschwerden einge- setzt werden. Fichte, Holunder, Nelkenwurz, Storchschna- bel und viele andere Pflanzen werden bei einer Führung durch den Wald vorgestellt. Alte Mythen und Geschich- ten werden ebenso Thema sein wie die Wirkungen und Verwendungsmöglichkeiten der einzelnen Pflanzen. An- schließend wird ein stärkendes Wald-Oxymel angesetzt. Bitte mitbringen: Wettergerechte Kleidung, Trinkbecher, Messer und Schneidebrett. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Anmeldung bis 02.07.2025 GVV Fronreute-Wolpertswende Frau Gnatzy Telefon 07502 954-16 E-Mail: Tamara.Gnatzy@fronreute.de Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Bezirkslehrfahrt des Landwirtschafts- amts Ravensburg am 15. Juli Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg lädt am Dienstag, 15. Juli alle Interessierten zur traditi- onellen Bezirkslehrfahrt herzlich ein. Es ist keine Anmel- dung erforderlich. Beginn der Veranstaltung ist um 9:30 Uhr auf dem Be- trieb der Familie Germann in Wilhelmsdorf (Tafern 29). Nach der Begrüßung durch den Dezernenten Thomas Lötsch und der Einführung durch die Amtsleiterin Andrea Gmeinder präsentiert Herr Germann den Stallneubau mit automatischem Fütterungssystem sowie automatischem Einstreusystem. Ab 11:30 Uhr öffnet der Betrieb von Markus Leser in Berg (Neubaumgarten 3) seine Tore. Zu besichtigen ist der Neubau einer Heubergehalle mit Kondensationstrockner. Ab 12:45 Uhr findet das gemeinsame Mittagessen auf dem Betrieb Leser statt. Nachmittags gegen 14:30 Uhr wird der Neubau Lege- hennenstall mit 14.980 Tierplätzen von Klaus und Simon Geßler in Ebenweiler (Maurener Berg 1) besichtigt. Zudem stellt Philipp Wörner die Geflügelspezialberatung des RP Tübingen vor. Das Ende der Lehrfahrt ist gegen 15:45 Uhr geplant. Regierungspräsidium Tübingen Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen wird für weitere fünf Jahre verlängert Am 27. Juni 2025 wurde das Aktionsprogramm zur Sanie- rung oberschwäbischer Seen um weitere fünf Jahre ver- längert. Regierungspräsident Klaus Tappeser und Landrat Harald Sievers unterzeichneten dazu in der Bauernschule Bad Waldsee feierlich die Vereinbarung zur Weiterfüh- rung des Programms. „Vor über 35 Jahren wurde das Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen in Leben gerufen. Ein Umweltprogramm, das mit seiner interdisziplinären Aus- richtung einen Glücksfall für den Erhalt der Stillgewässer in Oberschwaben darstellt,“ betonte Regierungspräsident Klaus Tappeser. Mit dem Seenprogramm wurde bereits 10 Jahre vor Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie eine Vorgehensweise gewählt, die das gesamte Einzugs- gebiet und verschiedene Handlungsfelder berücksichtigt. So wurden Maßnahmen im Abwasserbereich, bei der Fließgewässerrevitalisierung, der Fischerei und in der Landwirtschaft umgesetzt. „Das Seenprogramm kann zuversichtlich in die Zukunft blicken. Kommunen, Land- wirtschaft, Wasserwirtschaft, Fischerei und Naturschutz dokumentieren durch ihre gute und langjährige Zusam- menarbeit, dass das Aktionsprogramm ein gelungenes Beispiel für solidarisches Handeln im Sinne einer nach- haltigen Entwicklung ist“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Allein im Bereich der Gewässer sind seit der Einführung des Aktionsprogramms im Jahr 1989 rund fünf Millionen Euro vom Land Baden-Württemberg und rund 1,2 Millio- nen Euro von den Gemeinden für Gewässerentwicklungs- pläne, Erwerb von Gewässerrandstreifen, ökologische Verbesserungen der Zuläufe, den Bau von so genannten Mönchen und Absetzbecken investiert worden. Für die Koordinierung des Gesamtprogramms liegen die Aus- gaben des Landes seit der letzten Verlängerung im Jahr Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 2020 bei 600.000 Euro. Bereits im Sommer 2021 hat das Land Baden-Württemberg im aktuellen Koalitionsvertrag „Jetzt für Morgen“ verankert, dass das Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen fortgeführt wer- den soll. Den jährlichen Aufwand für die Koordinierungsstelle des Seenprogramms tragen die am Programm beteiligten Gemeinden und Landkreise. 47 Städte und Gemeinden und die Landkreise Ravensburg, Biberach, Sigmaringen und der Bodenseekreis sind am Programm beteiligt. Ins- gesamt werden 96 Seen und Weiher betreut. „Dass alle beteiligten Landkreise, Städte und Gemeinden auch unter der derzeitig angespannten Haushaltslage weiterhin im Boot bleiben, ist ein Zeichen für die hohe Akzeptanz des Seenprogramms,“ lobte der Regierungspräsident und bedankte sich für die weitere Unterstützung. Geradezu prägend für die Landschaft Oberschwabens und des Allgäus sind die zahlreichen Seen und Weiher dieser Region. Neben ihrer historischen Bedeutung sind sie für zahlreiche, oftmals gefährdete Tier- und Pflan- zenarten Lebensraum und sie dienen den Gemeinden für die Naherholung und den Tourismus. „Das Aktions- programm ist schon aus diesem Grund ein Glücksfall für Oberschwaben“, erklärte Regierungspräsident Klaus Tappeser. Landrat Harald Sievers hob hervor, dass nicht zuletzt auch jeder Wirtschaftsstandort durch eine intak- te und vielgestaltige Landschaft gestärkt werde. Dazu gehörten eben auch die rund 1.400 Seen und Weiher im Landkreis Ravensburg. Zukünftig werden sich die Herausforderungen für den Gewässerschutz und den Schutz der biologischen Viel- falt durch die intensive Landwirtschaft, zunehmende Flächenverknappung und die Folgen des Klimawandels verschärfen. Das Aktionsprogramm zur Sanierung ober- schwäbischer Seen startete deshalb im Februar 2020 ein Kooperationsprojekt mit der Landespflege Freiburg – In- stitut für Naturschutzökologie und Landschaftsmanage- ment. Das Projekt entwickelt die Methoden und Vorge- hensweisen des Seenprogramms weiter, um dadurch die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Verbesserung der ökologischen Situation der Gewässer dauerhaft zu schaffen und einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den Lebensräumen Oberschwa- bens zu leisten. Die interdisziplinäre Ausrichtung des Seenprogramms sei einer der wichtigsten Garanten für den Erfolg, betonte zum Abschluss Landrat Sievers: „Vor allem die gute Zu- sammenarbeit aller Beteiligten hat wesentlich zum Erfolg des Programms beigetragen.“ Caritas Biberach-Saulgau Mitten im Leben - Aktive Vorsorge Herzliche Einladung zur Veranstaltungsreihe Vortrag „Vollmacht, Gesetzliche Betreuung und Pati- entenverfügung“ Am Donnerstag, den 10. Juli 2025 lädt die Caritas herz- lich zu dem Vortrag „Vollmacht, Gesetzliche Betreuung und Patientenverfügung“ ein. Beginn ist um 18:30 Uhr im Riefhaus, Marktstraße 17 in 88456 Ingoldingen-Winterstet- tenstadt. Referentin ist Sonja Hummel. Ohne Anmeldung, der Eintritt ist kostenlos, um eine Spende wird gebeten, Getränke können erworben werden. Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben – ganz egal in welchem Alter. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden jederzeit treffen. Doch welche geeigneten Vordrucke gibt es? Wie kann mit besonderen Familienkonstellationen umgegangen werden? Wie findet sich meine ganz per- sönliche Wertevorstellungen wieder? Und was hat es mit der Gesetzlichen Betreuung auf sich? Diese und weitere Themen werden im Vortrag behandelt. Fragen sind will- kommen. Vortrag „Bestattungsvorsorge“ Am Donnerstag, den 17. Juli 2025 lädt die Caritas herz- lich zu dem Vortrag „Bestattungsvorsorge“ ein. Beginn ist um 18:30 Uhr im Riefhaus, Marktstraße 17 in 88456 Ingol- dingen-Winterstettenstadt. Referent ist Horst Patotzki, Geschäftsleiter des Bestattungsinstituts Patotzki. Ohne Anmeldung, der Eintritt ist kostenlos, um eine Spende wird gebeten, Getränke können erworben werden. Der Abschied von einem vertrauten Menschen ist eine sehr private und emotionale Angelegenheit. Für einen guten Trauerverlauf ist es wichtig, diesen Abschied gut zu gestalten. Doch was sind die ersten Schritte im Trau- erfall? Welche Bestattungsarten gibt es? Was für Leistun- gen bietet ein Bestattungshaus? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wie kann ich für meine eigene Bestattung vorsorgen? Diese und weitere Themen werden im Vortrag behandelt. Fragen sind willkommen. Vortrag „Erben und Vererben – Testamentsgestaltung“ Am Donnerstag, den 24. Juli 2024 lädt die Caritas zu dem Vortrag „Erben und Vererben – Testamentsgestal- tung“ ein. Beginn ist um 18:30 Uhr im Riefhaus, Marktstra- ße 17 in 88456 Ingoldingen-Winterstettenstadt. Referent ist der Notar Hermann Frey. Ohne Anmeldung, der Ein- tritt ist kostenlos, um eine Spende wird gebeten, Getränke können erworben werden. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall er- hält. Dies schafft Klarheit und gewährleistet, dass unser Lebenswerk in unserem Sinne verwendet wird. Doch was gibt es bei der Gestaltung des Testaments zu beachten? Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Welche Steuern kommen auf die Erben zu? Diese und weitere Themen werden im Vortrag behandelt. Fragen sind willkommen. Wolfegger Serenade – Die Nacht der Blasmusik Mit zünftiger Blasmusik und einem energiegeladenen Ab- schluss mit der Brass-Band „BRASSMUSIX“ findet in die- sem Jahr bei schönem Wetter die Wolfegger Serenade am Samstag, den 12. Juli 2025 ab 17 Uhr statt. Die Kulisse für die „Nacht der Blasmusik“ ist erstmals der Fürstliche Hofgarten. Unter dem Blätterdach der exotischen alten Bäume laden Tische und Bänke die Gäste zum Verweilen ein und für Speis und Trank ist gesorgt. Für musikalische Unterhaltung sorgt in diesem Jahr das Jugendblasor- chester WoWaBe der Gemeinden Wolfegg, Bad Waldsee und Bergatreute, ge- folgt von der Musikkapelle Wolfegg. Wenn die Nacht anbricht, beginnt - nur vom Licht der Fackeln erhellt - der gemeinsame Sternmarsch mit dem Fanfarenzug Schloss Wolfegg und den Musikkapellen der Ortsteile Wolfegg, Alttann und Rötenbach. Für Nacht- schwärmer ist ein Barbetrieb geöffnet. „Eine kleine Dorfmusik“ – Sommerkon- zertreihe im fürstlichen Hofgarten Auch in diesem Jahr findet wieder die beliebte Reihe der „Kleinen Dorfmusik“ im fürstlichen Hofgarten in Wolfegg Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 statt. Den Auftakt macht am Donnerstag, den 17. Juli 2025 um 19 Uhr von der Jagdhornbläsergruppe Wol- fegg. Sie vermittelt viel Wissenswertes zum Thema Jagd aber natürlich werden auch Jagdsignale und konzertan- te Jagdmusik zum Besten gegeben. Fortgeführt wird die Veranstaltungsreihe am Sonntag, 20. Juli 2025 um 17 Uhr vom Männerchor des Liederkranz Alttann. Unter der Leitung von Franz Ott haben die Männer einen bunten Melodienstrauß zusammengestellt. Die folgende „Kleine Dorfmusik“ am Sonntag, 27. Juli 2025 um 17 Uhr findet mit der Musikkapelle Wolfegg unter der Leitung von Di- rigent Philipp Hohl statt, die Sie mit einem vielfältigen Pro- gramm aus klassischer Blasmusik, Polka und Marsch bis hin zur modernen Unterhaltungsmusik unterhalten wird. Der Abschluss der diesjährigen Sommerkonzertreihe am Donnerstag, 31. Juli 2025 um 19 Uhr wird von der Mu- sikkapelle Alttann bestritten, die zusammen mit ihrem Dirigenten Dominic Neusch ein modernes und abwechs- lungsreiches Programm für Jung und Alt zu Gehör brin- gen wird, wobei aber auch die altbekannten Märsche, Walzer und Polkas nicht zu kurz kommen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Tage und Uhrzei- ten! Alle Konzerte sind unter freiem Himmel und finden nur bei gutem Wetter statt. Landratsamt Ravensburg Landratsamt Ravensburg mit allen Standorten am 16. Juli nachmittags geschlossen Das Landratsamt Ravensburg ist am 16. Juli wegen ei- ner innerbetrieblichen Veranstaltung nachmittags ge- schlossen. Dies betrifft alle Standorte des Landratsamts Ravensburg. Landratsamt Ravensburg Standort Leutkirch des Landratsamts Ravensburg am 22. Juli ganztägig geschlossen Das Landratsamt Ravensburg – Standort Leutkirch – bleibt wegen des Kinderfestes am 22. Juli ganztägig ge- schlossen. DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Hitzeschutz Praktische und einfache Tipps Vielerorts werden Temperaturen von über 30 Grad erwar- tet. Was bei vielen Menschen für Freude sorgt, birgt leider erhebliche gesundheitliche Gefahren, vor allem für ältere oder kranke Menschen. Doch mit einfachen Maßnahmen lässt sich die Sommerhitze sicher überstehen. Hitzeschutz beginnt zu Hause Ein einfacher und wirksamer Tipp: Rettungsdecken aus dem Erste-Hilfe-Kasten, auch bekannt als Notfalldecken, können auch als Hitzeschutz eingesetzt werden. Werden sie mit der silbernen Seite nach außen auf der Außensei- te der Fenster angebracht, reflektieren sie einen Großteil der Sonneneinstrahlung. So wird die Aufheizung der In- nenräume deutlich reduziert, während weiterhin Tages- licht ins Zimmer gelangt. Um einen Wärmestau zwischen Glasscheibe und Decke zu vermeiden ist es wichtig die Decke außen anzubringen. Weitere Empfehlungen des DRK Kreisverband Ravens- burg: • Lüften in den frühen Morgen- und späten Abend- stunden: Tagsüber Fenster und Rollos geschlossen halten. • Ausreichend trinken: Am besten Wasser oder unge- süßten Tee trinken, auch wenn kein Durstgefühl be- steht. • Leichte, helle Kleidung tragen: Helle Stoffe reflek- tieren die Sonne besser als dunkle Stoffe. • Sonnenschutz nicht vergessen: Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor auftragen, auch im Alltag. • Auf körperliche Anstrengung verzichten: Besonders in der heißen Mittagszeit sollte Anstrengung vermie- den werden. • Auf sich und andere achten: Ältere oder alleinleben- de Personen sollten regelmäßig kontaktiert werden. • Abkühlung schaffen: Durch lauwarme Fußbäder, kal- te Umschläge oder feuchte Tücher im Nacken. • Keine Kinder oder Tiere im Auto zurücklassen! Selbst wenige Minuten können lebensgefährlich sein. Im Notfall schnell handeln Treten Symptome wie Schwindel, Erschöpfung, Übelkeit oder Verwirrtheit auf, ist sofort ärztliche Hilfe zu rufen – Telefon 112. Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Finanzielle Hilfe in schwierigen Zeiten Kinder können Waisenrente über die Volljährigkeit hi- naus beziehen Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, steht Kindern grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine Wai- senrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes. Darüber hinaus können Waisen diese Rente maximal zum 27. Geburtstag erhalten, wenn bestimmte Voraussetzun- gen erfüllt sind. Auf was Betroffene achten sollten, zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf. Voraussetzungen für eine Waisenrente Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser mindestens fünf Jahre in die Ren- tenkasse Beiträge eingezahlt hat. Dies entspricht der allgemeinen Mindestversichertenzeit (auch Wartezeit genannt) für einen Rentenanspruch. Die Mindestversiche- rungszeit kann in bestimmten Fällen auch vorzeitig erfüllt sein, wenn beispielsweise der verstorbene Elternteil einen Arbeitsunfall erlitten hat und vor Erreichen der Wartezeit erwerbsgemindert war oder durch den Arbeitsunfall zu Tode kam. Generell sind die Voraussetzungen für eine Waisenrente erfüllt, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt des Todes Rente bezog. Waisenrente über den 18. Geburtstag hinaus Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsaus- bildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über die Volljährigkeit hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Das gilt im Übrigen auch beim Wechsel zwischen zwei Ausbil- dungsabschnitten. Vorausgesetzt, dass zwischen der vorherigen Schulausbildung und der neuen Schul- oder Berufsausbildung ein Zeitraum von höchstens vier Ka- lendermonaten liegt. Darüber hinaus können Waisen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres auch dann eine Rente erhalten, wenn sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Be- hinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Gut zu wissen: Eine Waisenrente können - leibliche oder adoptierte Kinder, - Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Ver- storbenen lebten, - Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbe- nen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wur- den, bekommen. Information und Antragstellung Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschü- ren „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ und „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Waisenrente beziehungsweise einen Antrag auf Hinter- bliebenenrente (R0500) können Betroffene über die On- line-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 beantragen. Den Antrag auf Weiterzahlung oder erneute Zahlung (nach Zahlungsunterbrechung) der Waisenrente für eine über 18 Jahre alte Waise (R0615) finden Betroffene unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0615. DLRG OG Baienfurt Das Badpersonal ist für alle da. Du bist für dein Kind verantwortlich. DU bist die Aufsicht! Volles Becken. Hunderte Kinder. Aber wer schaut wirk- lich hin Das Badpersonal ist für alle da. Du bist für dein Kind da. Denn egal, wie viele Rettungsschwimmer vor Ort sind: Ein einziger Moment der Unachtsamkeit kann alles verändern Eltern, Großeltern, Begleitpersonen: Ihr seid gefragt. Bleibt in der Nähe. Bleibt aufmerksam. Sprecht mit dem Badpersonal, wenn euch etwas auffällt, denn gute Aufsicht braucht Teamwork! DU bist die Aufsicht. Gemeinsam sorgen wir für sichere Bäder. Aus dem DLRG-Leben: Starte für die DLRG OG Baienfurt beim Stadtradeln bis zum 18.07.! Marktplatzfest 2025: wir sind mit unserer Tombola und im Kinderland dabei! Letztes Training: Montag, 28.07. mit Freischwimmen und Trainerabschluss in der Eisdiele! Kinderferienprogramm mit der DLRG am 08.08.! DLRG Jugend: Bezirkszeltlager am Metzisweiler Weiher Auch dieses Jahr ging es in der ersten Pfingstferi- enwoche wieder für sie- ben Kids und zwei Be- treuerinnen aus unserer Ortsgruppe in das Zeltla- ger an den Metzisweiler Weiher bei Wolfegg. Be- packt mit Feldbett, Schlafsack und Abenteuerlust erwarteten uns sechs Tage voller Spiel, Spaß und gemeinsamer Zeit mit insgesamt 70 Kindern und Jugendlichen aus neun Ortsgruppen des Bezirks. Nachdem der Zeltplatz am Samstag durch die 34 Be- treuer aufgebaut wurde, war am Sonntag eine leider ver- regnete Anreise für alle Teilnehmenden. Es wurden Zelte bezogen, Gruppennamen gegeben und Kennenlernspiele gespielt. In Gummistiefeln wurde der erste Abend gemüt- lich am Lagerfeuer verbracht. An den folgenden Tagen standen tagsüber kreative Workshops, wie Armbänder knüpfen, Beutel bemalen oder Wurfbälle basteln auf dem Programm. Auch sport- liche Aktivitäten durften nicht fehlen; so wurde eine Tanz- choreografie einstudiert und allerlei Spiele wie Volleyball, Frisbee oder Diabolo angeboten. Bei einem Fußballturnier traten insgesamt vier Mannschaften gegeneinander an und kickten, was das Zeug hielt. Bei unserem Wander- und Ausflugstag am Mittwoch konnten die Kids für einen Mittag runter vom Zeltplatz und die Zeit bei verschiedenen Angeboten verbringen. Eine Bade- und Picknickgruppe ließ den Mittag entspannt angehen, während rätselfreudige Kinder bei einer Schnit- zeljagd einem geheimnisvollen Schatz nachjagen konn- ten. Eine weitere Gruppe beschäftigte sich durch den Bau einer Seilbrücke mit einsatzbezogenen Themen, eine an- dere lernte beim „Bushcrafting“ den Bau eines sogenann- ten „Shelters“ im Wald. Ein Orientierungslauf, bei dem die Kinder mit verbundenen Augen vom Platz weggefahren wurden und den Weg nur mit Karte und Kompass wieder finden mussten, rundeten die Angebote schließlich ab. Beim anschließenden Party-Abend verwandelte sich un- ser Essenszelt mit Musikbox und Tanzfläche zur perfekten Party-Location. Bis die Sonne unterging, wurde getanzt, gesungen und die ausgelassene Stimmung genossen. Ein Punktespiel, bei dem über die gesamte Woche durch unterschiedliche Spiele und Aktionen Punkte gesammelt werden konnten, fand seinen gebührenden Abschluss mit einer Siegerehrung am Donnerstagabend. Dank des warmen Wetters konnten wir ab Montag un- seren selbstgebauten Paletten-Pool in vollen Zügen ge- nießen und uns immer wieder im kühlen Nass erfrischen. Abends wurde am Lagerfeuer zusammengesessen, ge- sungen und gelacht, woraufhin die Kinder, die Nacht- wache für diese Nacht hatten, die Zeltlagerfahne vor Fahnendieben bewachten. Wurden Diebe geschnappt, landeten diese geradewegs im Pool. Mit viel Bewegung, neuen Bekanntschaften und tollen Er- innerungen ging die Woche wieder wie im Flug vorbei. So musste am Freitag schon wieder gepackt und Abschied genommen werden. Wir hatten gemeinsam eine großartige Zeit und bedanken uns bei allen Betreuern, die das Zeltlager Jahr für Jahr zu dem machen, was es ist. Ohne deren ehrenamtlicher Arbeit und der Verantwortung, die sie auf sich nehmen, könnte diese Woche nicht stattfinden. Wir freuen uns, auch nächstes Jahr wieder aus Baienfurt und Bad Waldsee dabei zu sein! Lea Staudinger, DLRG Jugend Baienfurt Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentenversicherung ist wichtiger gesellschaftlicher Stabilitätsfaktor Klare Ansagen der Selbstverwaltung an die Bundes- politik Die zentrale Frage, wie für alle Generationen eine ver- lässliche Absicherung im Alter angesichts des demogra- fischen Wandels gewährleistet bleiben kann, hat nichts an Aktualität verloren. Dass die Deutsche Rentenversi- cherung bei den Menschen ein hohes Vertrauen genießt und in der Bevölkerung vor allem für Kompetenz, Glaub- würdigkeit und Zuverlässigkeit steht, ist ein gesellschaft- licher Stabilitätsfaktor, den die Politik in ihrem Wirken bedenken muss, betont Kai Burmeister, alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW): „Verlässliche Leistungen in der Alterssicherung von Generationen, hohe Qualität der Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Er- werbsfähigkeit der Versicherten und das bei Verwaltungs- kosten von nur 1,3 Prozent der Gesamtausgaben – Ein- sparideen an die Adresse eines solchen gesellschaftlichen Players sind nicht clever“. Die DRV BW passt bereits seit Jahren effektiv und effizient ihre Verwaltungsstrukturen und Geschäftsprozesse an, um die demografischen He- rausforderungen zu bewältigen. Selbstverwaltung drängt auf Anhebung der Min- destrücklage Die Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung ist trotz der schwierigen Wirtschaftslage stabil und der Beitragssatz kann 2025 bei gesetzlich garantierten Net- torentenniveau von 48 Prozent weiterhin stabil gehalten werden. Burmeister betont, dass der Beitragssatz seit nunmehr acht Jahren in Folge unverändert 18,6 Prozent betrage und die Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 mit 3,74 Prozent deutlich über der Inflationsrate von 2,1 Pro- zent liege, was ein Zugewinn an Kaufkraft bedeute. Die Demographie werfe aber zunehmend längere Schatten. Mit Blick Richtung Berlin war auf der Vertreterversamm- lung daher der deutliche Appell an die Politik zu hören, dass das große Rentenpaket in dieser Legislaturperiode auch eine langjährige Forderung der Selbstverwaltung verwirklichen muss. „Wichtig ist die Anhebung der Un- tergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf mindestens 0,3 Monatsausgaben, um die Liquidität der Rentenversi- cherung bei kurzfristigen Schwankungen dauerhaft zu si- chern“, bezog sich Burmeister auf eine Gesetzesänderung, die bereits von der vorherigen Bundesregierung ins Auge gefasst worden war. Die Wichtigkeit dieser Maßnahme wird untermauert von der aktuellen Frühjahrsschätzung 2025 der Expertenrunde der DRV Bund, des Bundesmi- nisteriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundes- amtes für Soziale Sicherung, die für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage von einem Abschmelzen von 1,57 (Ende 2024) auf nur noch 0,23 Monatsausgaben bis Ende 2027 ausgeht. Weitere Informationen zum Geschäftsjahr 2024 können dem Geschäftsbericht der DRV BW unter www.drv-bw.de/gb entnommen werden. 75 Jahre Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz Im Rahmen der Vertreterversammlung wurden auch die Themen soziale Sicherung, Arbeitsmigration und Arbeit- nehmerfreizügigkeit diskutiert. Anlass war das 75-jährige Jubiläum des ersten deutsch-schweizerischen Sozialver- sicherungsabkommens, auf dessen Grundlage seit 60 Jahren die Verbindungsstelle der DRV BW fußt. Für Ver- sicherte, die in der Schweiz leben oder dort arbeiten und auch Rentenansprüche in Deutschland erworben haben, ist die Verbindungsstelle eine wichtige Unterstützung. Vor dem Hintergrund steigender Standards sozialer Sicherung und wachsender beruflicher Mobilität verglichen Gäste beider Länder die jeweiligen Sicherungssysteme und stell- ten Unterschiede und Gemeinsamkeiten fest. AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Mit Bewegung, Entspannung und gesunder Ernährung fit durch die kalte Jahreszeit Die neuen AOK-Gesundheitsangebote sind da: Eine An- meldung ist ab sofort möglich Ab 1. Juli 2025 steht das neue AOK-Kursprogramm für den Herbst und Winter 2025 zur Verfügung und bietet vielseitige Kurse für ein gesünderes Lebensgefühl. „Ob Bewegung, Ernährung oder Entspannung vom stressigen Alltag – es ist für alle Interessen, Bedürfnisse und Alters- gruppen der passende Kurs dabei“, sagt Markus Pack- mohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „Lassen Sie sich von den neuen AOK-Gesundheitsangeboten inspirieren.“ Beim Bewegungskurs „Rückenpower“ die Wirbelsäu- len-Muskulatur trainieren und gleichzeitig Hintergrund- wissen zur Wirbelsäule erhalten oder beim Hatha-Yoga den Alltag hinter sich lassen und die mentale Gesundheit stärken. Das neue Kursprogramm bietet unterschiedli- che Angebote aus den Bereichen Bewegung, Entspan- nung und Ernährung. Auch Online-Kurse können gebucht werden. „Es ist für jede und jeden etwas dabei“, meint der AOK-Geschäftsführer. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventionsfachkräften durchgeführt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot Klimawartung für 89,99 Euro inkl. 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                Zuletzt geändert: 03.07.2025
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                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 11. Juli 2025 Nummer 28 Das Baindter Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher schon sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engage- ments vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Werft einen Blick auf die Angebote – es ist bestimmt etwas dabei, das ihr interessant, spannend, lustig oder einfach cool findet. Probiert es einfach aus! Auch in diesem Jahr wird es keine gedruckte Broschüre für das Ferienprogramm geben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, über die ihr euch ganz einfach und bequem online mit wenigen Klicks anmelden könnt. Eine Vorschau auf die diesjährigen Veranstaltungen findet ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 15. Juli 2025 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Über den QR-Code gehts zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Baindter Ferienprogramm 2025 Nr Name Ort Datum Uhr Alter Gebühr 1 Eine 2-in-1 Reisespieltasche basteln Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baindt, Dorfplatz 2/1 Do, 31.07.2025 09:00 5-8 5,00€ 2 Den Wildbienen auf der Spur Insektenpark Zeppelinstraße u. Schulhof bzw. (Sporthalle Vorraum bei schlechtem Wetter) Fr, 01.08.2025 09:00 6-12 2,00€ 3 Eine 2-in-1 Reisespieltasche basteln Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baindt, Dorfplatz 2/1 Fr, 01.08.2025 09:00 5-8 5,00€ 4 Einführung ins Tischtennis mit Abschlussturnier Sporthalle Baindt Fr, 01.08.2025 14:00 6-16 3,00€ 5 Ausflug an den Bodensee mit Besuch im Zeppelinmuseum Treffpunkt und Abholen: Bahnhof Niederbiegen Di, 05.08.2025 09:00 8-11 13,00€ 6 Den Abenteuern der Ritter auf der Spur Schützenhaus der SG Baindt Di, 05.08.2025 10:00 6-12 5,00€ 7 Kanufahrt auf der Schussen Schussen Di, 05.08.2025 12:15 ab 12 25,00€ 8 Spiel und Spaß rund ums Pferd Reitanlage der Reitergruppe Baindt Mi, 06.08.2025 12:00 8-15 0,00€ 9 Taekwondo Schnuppertraining Klosterwiesenschule große Sporthalle Mi, 06.08.2025 16:00 ab 8 0,00€ 10 Pinsel, Pflanzen, Plaudern - Kreativzeit mit unseren Senioren Altenzentrum Selige Irmgard Sperlingweg 6, 88255 Baindt Do, 07.08.2025 15:30 8-12 0,00€ 11 Fußball Camp Klosterwiesenschule Baindt Fr, 08.08.2025 13:30 5-13 20,00€ 12 Abenteuer auf dem Bauernhof Familie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 Sa, 09.08.2025 10:00 5-12 0,00€ 13 Spaß und Spiel bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt Ziegeleistraße 20, 88255 Baindt Sa, 16.08.2025 14:00 ab 6 0,00€ 14 Fahrrad-Turnier Schulhof der Klosterwiesenschule Di, 19.08.2025 10:00 9-11 0,00€ 15 Fahrrad-Turnier Schulhof der Klosterwiesenschule Di, 19.08.2025 13:00 6-8 0,00€ 16 Mit Kindern kochen in der Mühle Gaststätte "Zur Mühle" Di, 02.09.2025 09:00 8-12 13,00€ 17 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 88255 Baienfurt Sa, 06.09.2025 10:00 6-12 4,00€ 18 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 88255 Baienfurt Sa, 06.09.2025 14:00 6-12 4,00€ 19 Superstark! Mein Mutmach-Ferientag! Baindter Bädle Mo, 08.09.2025 09:00 6-10 2,00€ 20 Waldabenteuer Wald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (Grünenbergstraße) Mo, 08.09.2025 14:00 6-12 0,00€ 21 Mit Kindern kochen Gaststätte "Zur Mühle" Di, 09.09.2025 09:00 8-12 13,00€ 22 Superstark! Mein Mutmach-Ferientag! Baindter Bädle Di, 09.09.2025 09:00 6-10 2,00€ 23 Kinderbibeltag "Detektive im Einsatz" Im und rund um das Evangelische Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 30, 88255 Baienfurt Di, 09.09.2025 10:00 6-10 5,00€ Weitere Informationen und Anmeldung online unter: www.unser-ferienprogramm.de/baindt Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stadtradeln 2025 – Halbzeit bereits erreicht! Die Aktion Stadtradeln (28. Juni bis 18. Juli 2025) ist bereits zur Hälfte geschafft. Ein Blick auf die aktuellen Ergebnisse zeigt: Die Gemeinde ist bereits fleißig in die Pedale getreten! Stand 09.07.2025 Doch noch ist nichts entschieden, denn der Radsportverein bietet noch zwei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Samstag, 12. Juli 2025: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 18. Juli 2025 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Zusätzlich dürfen sich alle Teilnehmenden – und natürlich auch alle anderen Gäste – am Freitag-, Samstag- und Sonntagabend im Aktionszeitraum des Stadtradelns auf ein besonderes Radler-Vesper in der Gast- stätte zur Mühle freuen. In diesem Jahr gibt es eine weitere be- sondere Aktion: Die größte aktive Grup- pe, gemessen an der Anzahl der Radeln- den, sowie die Gruppe mit den meisten gesammelten Kilometern werden von der Gemeinde mit einer kleinen Überraschung für ihr Engagement ausgezeichnet. Also: Dranbleiben, weiterradeln und Kilometer sammeln – für ein besseres Klima, mehr Gemeinschaft und jede Menge Spaß am Radeln! Alle Informationen rund um das Stadtradeln finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Baindt erhält weitere 1,2 Millionen Euro Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm Die Gemeinde Baindt erhält vom Land Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Diese nahezu vollständige Bewilligung der beantragten Summe ist ein bedeutender Impuls für die laufenden Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortskern II“. Baindt wurde im Förderverfahren sogar als positives Beispiel hervorgehoben – eine be- sondere Anerkennung, die den eingeschlagenen Weg bestätigt und zusätzlich motiviert. Seit der Aufnahme ins Sanierungsprogramm im Jahr 2014 wurden zahlreiche Projekte um- gesetzt: Der neue Dorfplatz, der Bau des Kreisverkehrs, ein moderner Kindergarten sowie die Offenlegung des Sulzmoosbachs haben das Ortsbild deutlich aufgewertet. Der Lebens- mittelmarkt Feneberg und die fertiggestellte Fischerstraße runden die Ortsmitte ab. Foto: Gemeindeverwaltung Mit den jetzt bewilligten Mitteln kann die Gemeinde weitere Vorhaben angehen – darunter die geplante Umgestaltung der Achse zwischen innerem und äußerem Kreisverkehr. Über die weiteren Vorhaben im Sanierungsgebiet wird im Gemeinderat beraten. Die Gemeinde Baindt blickt dankbar auf die Unterstützung des Landes und engagiert in die Zukunft – mit dem Ziel, den Ort nachhaltig und bürgernah weiterzuentwickeln. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in der Kalenderwoche 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 25.07.2025 Abgabeschluss: 22.07.2025, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 15.08.2025 Abgabeschluss: 12.08.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu bezahlen und sollten deshalb schnellstmöglich wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: - Dichtringe im WC-Spülkasten - Überdruckventile an Warmwasseranlagen - Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. Juli 2025 und Sonntag, 13. Juli 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Juli 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Straße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 440 Sonntag,13. Juli 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 900 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit! Am 05. Juli 2025 feierten die Eheleute Maria und Werner Weber das Fest der Diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen Juli 11.07. Hl. Blutfest – Blutreitergruppe Bad Wurzach 16.07. Sommerfest – Seniorentreff BSS 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal August 01.08. - 03.08. Weinfest – Schalmeienkapelle DP 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. - 31.08. Jubiläum 50. Reitturnier – Reitergruppe Reitplatz September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt Kindergärten Kindergarten St. Martin Die Vorschüler bei der Gewässerprobe Seit dem Jahr 2000 hat der Kindergar- ten eine Bachpatenschaft mit unserem „Bampfen“ (Sulzmoosbach). Diese beson- dere Aufgabe nehmen wir natürlich sehr ernst und machen nicht nur 2x jährlich eine Bachputzede, sondern auch eine Gewässerprobe pro Jahr. Bei der Bachputzede im April haben wir bereits sehr viel Müll und Unrat auf unserem Abschnitt eingesammelt und entsorgt. Wir bitten die Gemeindemitglieder auch weiterhin, die Mülltonnen zu nutzen und unsere Umwelt zu schützen. Innerhalb der Vorschule haben wir nun auch die Gewäs- serprobe durchgeführt und die Gewässergüte bestimmt. Denn nicht nur der äußere Zustand des Baches, sondern auch die Wasserqualität ist uns wichtig. Ausgestattet mit Keschern, Sieben, Schalen und Becher- lupen haben wir dann den Bach untersucht. Dabei haben wir Steine langsam vom Untergrund abgehoben und die weggespülten Tiere mit einem Sieb oder Kescher aufge- fangen. Auch den Stein haben wir an der Unterseite nach weiteren Nährtieren abgesucht. Die Nährtiere sagen etwas über die Qualität des Wassers aus, deswegen haben wir sie in mehreren Schalen mit Wasser gesammelt. Wir entdeckten Steinfliegenlarven, Eintagsfliegenlarven, Köcherfliegenlarven mit und ohne Köcher, Bachflohkrebse und Libellenlarven. Sogar drei Steinkrebse konnten von uns entdeckt werden. Wir zähl- ten die Tiere, dokumentierten die Anzahl und betrachteten sie mit unseren Becherlupen noch genauer. Danach setz- ten wir die kleinen, wichtigen Lebewesen wieder zurück in unseren Bampfen. Als Resultat konnten wir eine sehr gute Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Gewässergüte dokumentieren, unser Bampfen ist nur sehr gering belastet und im Vergleich zu unserer letzten Gewässerprobe hat sich das Wasser sogar verbessert. Das Ergebnis macht uns sehr glücklich und zeigt uns, dass wir zusammen gutes für unsere Umwelt schaffen können. Sommerfest im Kindergarten Am 04.07.2025 fand das diesjährige Sommerfest bei uns im Kindergarten statt. Dies stand unter dem Motto: Som- merfest der Sinne. Um 16 Uhr, nachdem alle anwesen- den Familien ein Plätzchen für ihre Picknickdecke gefun- den hatten, sangen die Kinder zur Begrüßung das Lied „Alle meine Sinne“. Nach einer kurzen Ansprache unse- rer Leitung Frau Baldowski wurde das Buffet eröffnet. Mit einer kleinen Stärkung erkundeten die Familien die Räume, in denen verschiedenste Stationen aufgebaut waren. Es wurden Lavendelsäckchen gebastelt, Kinder geschminkt, Geruchsmemory gespielt und ein wacke- liger Gleichgewichtsparcours durchschritten. Der bunt geschmückte Garten und die begleitende Musik deckten die letzten Sinne ab und das Erlebnis war vollkommen. Im Ruheraum konnte durchgeatmet und die Eindrücke verarbeitet werden. Eltern und Kinder füllten den Garten mit einer gemeinschaftlichen Atmosphäre durch Gesprä- che, Spiel und heitere Stimmung. Der Elternbeirat sorgte für eine Abkühlung durch kalte Getränke und Eis. Nach erfolgreichen Stunden voller Lachen, Sonnenschein und Sinneseindrücken wurde das Fest mit Hilfe von Erziehe- rinnen und dem Elternbeirat aufgeräumt. Das Kindergarten-Team bedankt sich bei Allen, die mit- gewirkt und dieses Sommerfest zu etwas ganz Besonde- rem gemacht haben. Zur Informationi Portrait Vorstand der Dr. Hans Fischer Stiftung Der Stiftungsvorstand besteht aus den drei Personen Bir- git und Ulrich Miller aus Buxheim bei Memmingen sowie Martin Hermann aus Isny. Wir sind alle berufstätig, haben Familien und führen das Amt des Stiftungsvorstandes ehrenamtlich und ohne Bezahlung aus. Das Geld wird zu 100 % für gemeinnützige und soziale Projekte verwendet. Nach dem Motto „Man muß die Dinge sehen, wie sie sind, aber muss sie doch nicht so lassen“ (Robert Lemke 1913 - 1981) suchen wir sorgfältig unsere Projekte. Die Bedürf- tigkeit und den Erfolg unserer Maßnahmen prüfen wir persönlich und berichten regelmäßig auf unserer Website: www.dr-hans-fischer-stiftung.de. Vorstand Birgit und Ulrich Miller, Martin Hermann Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u. U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB, IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Entspannung mit Klängen In einer Klangmeditation wird der ganze Mensch ange- sprochen. Durch den Klang darf sich der Körper entspan- nen, der Geist ruhen und die Seele kann sich in dieser Harmonie von Klang und Schwingung baumeln lassen. Sie dürfen im Liegen ganz bei sich ankommen, sich füh- len, spüren und über sich staunen. Bitte eine Matte, eine Decke und ein kleines Kissen mitbringen. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingar- ten (bitte beachten Sie die Ortsänderung!) Termin: Donnerstag, 24.07.2025, 19 Uhr Referentin: Carmen Huchler, energetische Entspan- nungspädagogin, Aulendorf Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Kirchliche Nachrichten 12. Juli – 20. Juli 2025 Gedanken zur Woche: Gelassenheit Die Gabe der Ruhe und Gelassenheit ist besonders notwendig. Mit ihr lassen sich alle Übel In Freude ertragen. Johannes XXIII Samstag, 12. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 13. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer Knor Dienstag, 15. Juli 08.00 Uhr Baindt – Schülerwortgottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 16. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 17. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 18. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 19. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 20. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baienfurt – Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz zum Marktplatzfest (bei schlechtem Wetter in der katholischen Kirche) 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz LeuzeMinistranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Tim Beckert, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, An- ton Pink, Anna Renner, Mona Stiefvater,(† Ida und Pius Wolf, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Kurt Elbs, Marta und Josef Haug, Eugen Haug, Emma und Julius Malsam, Elsa und Johann Neth) Pfarrer Bernhard Staudacher ist vom Dienstag, 01. Juli bis Freitag, 25. Juli 2025 im Urlaub. Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Urlaub Pfarrer Staudacher Von Dienstag, 1. Juli bis einschließlich Freitag, 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Einladung Seniorentreff Sommerfest mit dem ober- schwäbischen Barden Barny Bitterwolf. Wir laden Sie ein am Mitt- woch, 16. Juli 2025 um 14.00 Uhr zu unserem Sommer- fest in den Bischof-Sproll-Saal mit dem Thema: „Xond ond gfräs”. Die Gesundheit ist das höchste Gut! Diese Lebensweisheit ist allen bekannt, wird häufig gepredigt, aber selten wer- den die entsprechenden Hinweise befolgt. Mit viel Witz und Humor gibt Barny Bitterwolf nicht ganz ernstgemein- te Ratschläge, mit denen das persönliche Wohlbefinden gesteigert werden kann. Sind Sie dabei, wenn g’schwätzt, g’sunge ond g’lacht wird? Wir freuen uns auf Sie und grüßen Sie herzlich Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Gal 6,2 Freitag, 11. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 13. Juli - 4. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Anschließend Kirchkaffee zum Ab- schluss der Außensanierung der Ev. Kirche Montag, 14. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe für Marktplatzfest, Kath. Gemeindehaus Sonntag, 20. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökum. Gottesdienst Marktplatzfest mit den Kirchenchö- ren, Marktplatz Gedanken zum Wochenspruch Auf andere zugehen Wie schnell verletzt man einen an- deren oder wird selbst verletzt.Das kommt in den besten Beziehungen vor: Ein falsches Wort, ein nicht ge- haltenes Versprechen – Funkstille. Heute nehme ich mir einen Men- schen vor, mit dem es mir so geht. Habe ich ihn verletzt? Hat sie mich gekränkt? Ganz gleich. Ich gehe auf sie zu. Vielleicht schreibe ich einen Brief, oder ich greife zum Hörer und rufe an. Das erfordert Mut. Aber vielleicht wartet der oder die andere ja gerade auf diesen Schritt. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © kirchenjahr-evangelisch.de) ----- Die letzte Kinderkirche vor den Sommerferien Vom Schatz im Acker !? Kennst du das Gleichnis ? Das Himmelreich ist wie ein Schatz, der in einem Acker verborgen ist. Dem möchten wir in der Kinderkirche auf den Grund gehen. Gemeinsam begeben wir uns auf die Suche… Habt ihr Lust herauszufinden, um welchen Schatz es sich handelt? Dann gebt uns bitte per Mail, telefonisch oder persönlich Bescheid. Telefon: 0751-43656 oder E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Wann: 27.07.2025 von 10 - 12 Uhr Beginn: im Gemeindehaus Kiki-Raum im Öschweg 30 Ende: an der evangelische Kirche um 12 Uhr ----- Konfi-3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2025/2026 die 3. Grundschulklasse. Sie haben noch keine Einladung erhalten? Dann laden wir Sie als Eltern auf diesem Weg herz- lich ein zum Informations- und Anmel- deabend für Konfi-3, die Konfirmandenzeit in der 3. Klasse, am Dienstag, 22. Juli 2025 um 19.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt. Ich freue mich auf das Kennenlernen und grüße Ihre gan- ze Familie herzlich. Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach bei mir. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ----- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juli: 14.07. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aquarell August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball 14. Dachser Cup auf der Klosterwiese - bei warmen Temperaturen ein Riesenspaß Am vergangenen Wochenende, 05. und 06. Juli 25 fand zum 14. Mal der Dachser-Cup der Jugendfußballabtei- lung des SV Baindt auf dem Sportgelände „Klosterwiese“ statt. Insgesamt kämpften wieder über 60 Mannschaften in sieben Altersstufen D-Juniorinnen, D-Junioren, E1- und E2-Junioren am Samstag sowie der F1-, F2-Junioren und Bambinis am Sonntag um die begehrten Medaillen und ab der E um Pokale. Den Zuschauern wurden spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9-m-Schießen entschieden wurden. Am Samstagmorgen starteten bei sonnigem Fußball- wetter 10 Mannschaften der E2-Junioren. Mit im Teilneh- merfeld auch die reine Mädchenmannschaft der heimi- schen SGM Baindt Fronreute, die mit zwei Siegen in der Vorrunde nur um ein Tor das Halbfinale verpasste, dann aber das Spiel um Platz 5 gewann. Im Halbfinale setzten sich SV Bolstern I gegen SV Weingarten II sowie der TSV Tettnang gegen die SGM Blitzenreute/ Mochenwangen/ Wolpertswende durch. Im Finale war dann der SV Bols- tern I die bessere Mannschaft, die sich mit einem zwar knappen, aber souveränen 1:0 den ersten Siegerpokal des Turnierwochenendes sicherte. Platzierung E2-Juniorinnen 1. SV Bolstern I 2. TSV Tettnang 3. SGM Blitzenreute/MoWa/Wolpertswende 4. SV Weingarten II 5. SGM Baindt/Fronreute (M) 6. SV Baindt 7. SV Bolstern II 8. SV Haisterkirch 9. SV Wolfegg 10. SV Oberzell Mittags setzten dann die E1-Junioren mit 8 Mannschaf- ten den Turniersamstag fort. Nach der Vorrunde standen sich Baindt und Haisterkirch sowie Tettnang und Wolfegg gegenüber, wo sich Baindt nach 9m Schießen und Wol- fegg klar mit 3:1 durchsetzen. Im Finale setzte sich dann aber Wolfegg souverän gegen den heimischen SV Baindt durch, im Spiel um Platz 3 behielt der SV Haisterkirch die Oberhand. Platzierung E1-Junioren 1. SV Wolfegg 2. SV Baindt 3. SV Haisterkirch 4. TSV Tettnang 5. SGM Blitzenreute/MoWa/Wolpertswende 6. SV Bergatreute 7. TSV Weissenau 8. SG Oberzell Am Samstagnachmittag gab es dann noch zwei Turniere mit sieben D-Junioren und acht D-Juniorinnen Mann- schaften. Beide Turniere wurden parallel ausgetragen und nach Abschluss der Vorrunde standen sich bei den Juniorinnen die SGM Baindt/Fronreute gegen FV Bad Waldsee und SV Bergatreute gegen SV Jungingen ge- genüber in denen sich die heimische SGM sowie Berga- treute durchsetzen konnten. Im Endspiel zeigte die SGM Baindt/Fronreute gegen den SV Bergatreute ihre ganze Klasse und gewannen den Turniersieg souverän mit 2:0. Bei den Junioren trafen im Finale die SGM Baindt/Baien- furt auf den TSV Eschach in dem sich die heimische SGM ebenfalls souverän durchsetzte. Platzierung D-Junioren Platzierung D-Juniorinnen SGM Baindt/Baienfurt I 1. SGM Baindt/Fronreute I TSV Eschach 2. SV Bergatreute FC Leutkirch 3. SV Jungingen SV Bergatreute 4. FV Bad Waldsee SV Baindt/Baienfurt II 5. SGM Aitrach/Aichstetten I TSV Tettnang 6. SGM Baindt/Fronreute II SG Aulendorf 7. TSB/FV Ravensburg 8. SGM Aitrach/Aichstetten II Am Sonntag traten dann je 10x F1 + 12x F2-Junioren Mannschaften gegeneinander an, die in vielen Spielen auf vier Feldern den Ball kräftig rollen ließen. Da in der F-Jugend keine Platzierungen ausgespielt werden, gab es am Ende viele Sieger und viele glückliche Gesichter mit je einer Medaille um den Hals. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Teilnehmer F2-Junioren Teilnehmer F1-Junioren 1. SV Baindt I 1. SV Baindt I 2. SV Schmalegg 2. SV Bergatreute I 3. SV Kressbronn 3. SV Kressbronn 4. SV Bergatreute 4. SV Schmalegg 5. SV Blitzenreute 5. SG Baienfurt 6. SV Weingarten I 6. SV Blitzenreute 7. SV Baindt II. 7. SV Wolfegg 8. SV Berg 8. TSV Berg I 9. SV Bergatreute II 9. TSV Berg II 10. SV Haisterkirch 10. SV Baindt II 11. SG Baienfurt 11. SV Haisterkirch 12. SV Weingarten II 12. SV Bergatreute II Zum Abschluss am Sonntag spielten dann die Bambinis, die in 22 Teams aus 9 Vereinen jeweils im 3:3 antraten, dabei einen Riesenspaß hatten und wo letztlich wieder alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SV Bergatreute, SG Baienfurt, SV Kressbronn, SV Bolstern, SV Schmalegg, TSB Ravens- burg, SV Mochenwangen, SV Wolfegg Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für je- des Kind und für die drei Erstplatzierten gab es ab der E-Jugend jeweils Siegerpokale. Alle Preise wurden wie- der gesponsert von unserem langjährigen und treuen Partner, der Firma Dachser SE. Deshalb gilt es an dieser Stelle herzlichen Dank zu sagen unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht möglich wäre und der dieses Turnier seit 14 Jahren großzügig unterstützt Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die an beiden Spieltagen bei den D-Juniorinnen, D-Junioren und in den Spielen der E1 + E2 etliche Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams um Jugendleiter Michael Alber allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Insbesondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Ju- gend bis Vorstandschaft. Sie alle haben mitgeholfen, das Turnier erfolgreich zu gestalten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. Abteilung Turnen Abt. Frauenturnen Ausflug und Sommerprogramm Am Montag, dem 28.07.25, findet unsere letz- te Sportstunde vor den Sommerferien statt. Am 11.08.25 ist unser Ausflug an den Ammersee. Nähere Infos erhalten die angemeldeten Teilnehmerinnen über die WhatsApp-Gruppe. Die Termine für unser Sommerprogramm: 25.08.25 Baindter Runde 08.09.25 Bad Waldsee. Treffpunkt bzw. Abfahrt ist jeweils um 18.00 Uhr am Dorf- platz. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen und wün- schen allen eine erholsame Ferienzeit. Abteilung Tischtennis Wolfgang Assfalg bei den European Company Sport Games 2025 in Mal- lorca Vom 25. Juni bis zum 29. Juni 2025 fand in Mallorca die European Company Sport Games statt, bei denen unser Manschaftskollege Wolfgang Assfalg als Team (Bilgram) mit Hugo Bilgram und Michael Scholz teilnahm. Die Gruppenphase gestaltete sich zunächst als Heraus- forderung, da das Team einige Zeit brauchte, um ins Dop- pelspiel hineinzufinden. Trotz anfänglicher Schwierigkei- ten und einer etwas holprigen Startphase steigerte sich die Leistung von Spiel zu Spiel deutlich. Es war deutlich zu spüren, dass die Mannschaft immer besser ins Spiel fand und zunehmend Selbstvertrauen gewann. In der Gruppenphase konnte das Team mit zwei Siegen bei 6:3 Spielen den Gruppensieg erringen und zogen somit sou- verän und verdient ins Achtelfinale ein. Das Viertelfinalspiel war äußerst spannend und das bisher schwierigste Match. Das Team um Wolfgang Assfalg ge- wann im Entscheidungssatz mit 13:11, was den Einzug ins Halbfinale bedeutete. Es war ein echtes Herzschlagfina- le, bei dem Nervenstärke und Teamgeist gefragt waren. Auch dieses Halbfinale wurde mit 2:1 gewonnen, sodass im Finale klar war wir müssen gegen die Spieler des Team Porsche AG antreten. Das Endspiel war äußerst knapp und hart umkämpft, doch Wolfgang Assfalg und sein Team behielten die Nerven und gewannen das Doppel im Entscheidungssatz. Mit diesem Sieg krönte Wolfgang sich zum Europameister der Senioren. Herzlichen Glückwunsch an Wolfgang Assfalg und das gesamte Team zu diesem großartigen Erfolg! TC Baindt e.V. Fast alle Mannschaften waren am Start KIDsCup U12: Bezirksstaffel 1: TC Baindt – SPG Horgenzell/Schmalegg 3:3 Am frühen Samstagmorgen um 8:30 star- teten die Kids, aufgrund der Spielverlegung vom heißen Mittwochnachmittag, gegen die Gäste aus Horgenzell/ Schmalegg in die Einzel. Beide Mannschaften konnten je- weils 2 Einzel gewinnen. So war bereits jetzt klar – es wird spannend und jedes Spiel könnte entscheidend sein! Die Kids konnten am Ende Doppel 1 hart umkämpft gewinnen und in Doppel 2 zahlreiche Spiele für sich entscheiden. Die Endabrechnung ergab 3:3 Matches, 6:6 Sätze und 37:36 für Baindt – wie in der Vorwoche wieder ein Sieg mit nur einem Spiel Unterschied! Jedes gewonnene Spiel war wichtig, egal in welchem Match! Cedric, Jakob, Lenny, Josefine und Henri freuten sich riesig über den Erfolg. U 15: Kreisstaffel 1: TC Baindt – TA TSV FH-Fischbach 3:3 Vergangenen Freitag empfing die U15 zu ihrem letz- ten Heimspiel der Saison die TA TSV FH-Fischbach. Ge- gen den derzeitigen Tabellenzweiten traten die Baindter Jungs konzentriert und souverän auf: zwei Einzel konn- ten gewonnen werden. Somit stand es 2:2 und es wur- de fieberhaft überlegt, wie man in den Doppeln antritt. Die gewählte Aufstellung ging voll auf: im ersten Doppel konnten 6 Spiele geholt werden – das zweite Doppel wur- de gewonnen. Somit siegten Vinzent Neubauer, Rafael Dorn, Felix Schmidt und Elias Dietz verdient nach Spielen. Glückwunsch! Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 D 50: Staffelliga: TC Baindt – SPG Blautal 3:3 Nach vierwöchiger Pause durften wir wieder ran. Da an diesem Samstag viel los war auf unserer Anlage, starteten wir um 10 Uhr gegen die Damen der Spielgemeinschaft Blautal. Wir erwarteten eine starke Truppe … und so war es auch. Umso mehr sind wir stolz, dass drei Einzel ge- wonnen wurden. Evelyn klar in 2 Sätzen, Babsi und Marion im MTB. Im Doppel wurde Steffi durch Silvi ersetzt. Leider gingen beide Spiele im MTB an die Gegnerinnen. Aber diese MTB waren sehr wichtig, da es nun einen Endstand von 3:3 Matches und 8:8 Sätzen gab. Jetzt galt es, Spiele zählen. Und es reichte uns Baindter Damen tatsächlich mit 60:51 Spiele zum Sieg. Dadurch sind wir nun auf den 2. Tabellenplatz vorgerückt. Herren 40: Bezirksstaffel 2: TC Baindt - TC Tettnang 0:6 Erwartungsgemäß chancenlos verloren wir alle Matches, wie bisher alle Mannschaften in dieser Gruppe, mit 0:12 Sätzen. Damit wird Tettnang auf dem Weg zum Aufstieg nicht mehr aufzuhalten sein. Wir gratulierten unseren Gästen beim anschließenden kameradschaftlichen Bei- sammensein zu einer tollen Leistung. Unser Fokus liegt bereits auf dem kommenden Samstag, beim bereits letz- ten Heimspiel der Saison, bei dem wir uns einiges aus- rechnen. Es spielten für den TC Baindt: Rafael Grabherr, Michael Trotzki, Andi Bosch und Marc Egerter. H 50/2: Bezirksklasse 2: TC Baindt – TA SV Herlazhofen 2:7 Auch im vierten Spiel der Saison blieben wir ohne Sieg. Nach den Einzeln lagen wir mit 2:4 in Rückstand. Ledig- lich Michael und Abdurahman konnten ihre Einzel für sich entscheiden. Dass wir alle drei Doppel gewinnen würden, hat keiner geglaubt. Doppel 1 ging klar an unsere Gegner. Doppel 2 und 3 ging jeweils im MTB an unsere Gegner. So- mit stand eine klare 2:7 Niederlage zu Buche. Es spielten: Einzel 1. Thomas, 2. Karlheinz, 3. Barny, 4. Abdurahman, 5. Michael, 6. Jürgen. Doppel 1 Thomas/ Karlheinz, Dop- pel 2 Barny/ Abdurahman, Doppel 3 Michael/ Matthias H 60: Bezirksliga: TC Schmalegg – TC Baindt 1:8 Einen souverän herausgespielten Sieg konnten wir am vergangenen Samstag gegen Schmalegg verbuchen. In den Einzeln musste sich lediglich Roland Maier geschla- gen geben, die anderen Einzel gingen allesamt mit 2:0 Sätzen an uns. In den anschließenden Doppeln konnten wir unseren Sieg noch mit drei Erfolgen auf 8:1 erhöhen. Erwähnenswert noch das Doppel 3 mit Harry Wetzel und Roland Maier, die nach einer imposanten Aufholjagd mit 12:10 im Matchtiebreak als Sieger vom Platz gingen. Es spielten Leo Reich, Wolfi v. Bank, Josef Spöri, Siggi Hirm- ke, Harry Wetzel und Roland Maier. H 65: Oberligastaffel: TC Dettenhausen – TC Baindt 0:6 Mit einem ungefährdeten Sieg kehrten wir von unserer längsten Auswärtsfahrt aus dem Kreis Reutlingen zurück und sicherten damit schon vor dem letzten Spiel am 16.7 einen sicheren Mittelfeldplatz. Den 4:0 Zwischenstand bauten die Doppel R.Puk/E.Feurle und L.Reich/M.Reich weiter aus. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feur- le, Max Reich. D 60: Doppelrunde: TA Spfr Dellmensingen – TC Baindt 3:1 Unser letztes Spiel führte uns nach Dellmensingen. Die ersten beiden Doppel waren hart umkämpft, aber leider nicht zu unseren Gunsten. In der 2. Runde konnten wir auch nur ein Doppel für uns verbuchen. Die diesjährige Verbandsrunde ist zu Ende und wir sind uns einig: Es war die richtige Entscheidung, in die Doppelrunde zu wech- seln. In dieser Saison spielten: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny, Eve und Rosi. H 65: Doppelrunde: TC Bad Saulgau – TC Baindt 2:2 Unentschieden und doch durch das schlechtere Satzver- hältnis verloren. Erstmals seit 4 Jahren gingen die H65 in der Doppelrunde als Verlierer vom Platz. Dabei gingen jeweils die Einserdoppel mit R. Puk/W. Graf (w.o) in Runde 1 und mit L. Reich/M. Reich in Runde 2 verloren. Gewinnen konnten dagegen unsere Zweierdoppel M. Reich/S. Spöri (Runde1) und R. Puk/S. Spöri (Runde 2). H 70: Doppelrunde: TC Baindt – TC Weingarten 2:2 Im letzten Verbandsspiel konnten die Herren 70 gegen Weingarten gut mithalten, wenngleich rechnerisch die Punkte nach Weingarten gingen. Nachdem sich Gerhard Zinser und Lothar Braun in zwei Sätzen klar geschlagen geben mussten, holten Willy Fischer und Klaus Klumpp mit 6:0, 6:7 und 10:7 nervenstark den ersten Baindter Punkt. In der zweiten Runde erkämpften Willy Fischer und Ulli Spille mit 7:5, 3:6 und 10:7 den wichtigen zweiten Punkt, der den Herren 70 den zweiten Tabellenplatz si- cherte. Gute Siegchancen hatten im letzten Doppel auch Klaus Klumpp und Gerhard Zinser, die sich aber lelztend- lich mit 6:7, 6.4 und 8:10 geschlagen geben mussten. An dieser Stelle sei Lothar Braun, Willy Fischer, Oskar Halder, Karl Heinz Hänssler, Günter Kessler, Klaus Klumpp, Hel- mut Maier, Ulli Spille, Franz Wiest und Mannschaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum guten Ergebnis der Verbandsrunde 2025 beigetragen ha- ben, herzlich gedankt, ebenso den Spielerfrauen, die für das leibliche Wohl mitgesorgt haben U 18: Bezirksstaffel 2: SG Baienfurt Tennis – TC Baindt 6:0 H: Kreisklasse 2: TC Baindt – TC Kluftern 1:8 Vorschau: Sa, 12.7.25 H 40: Bezirksstaffel 2/TC Baindt – TC Ostrach H 50/1: Bezirksoberliga/TC Altshausen – TC Baindt H 50/2: Bezirksklasse 2/TC Schmalegg – TC Baindt So, 13.7.25 H 30: Bezirksliga/TC Riedlingen – TC Baindt Mi, 16.7.25 KIDsCup U12: Bezirksstaffel/TC Baindt – TC Schlier-Un- terankenreute H 65: Oberligastaffel/TC Baindt – TC Onstmettingen Fr, 18.7.25 U 15: Bezirksstaffel 2/SPG Blitzenreute Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo-Prüfung Taekwondo Baindt Am 01.07.2525 trafen sich 2 Taekwondoka zur Gürtelprüfung. Erneut wurde ihr Können von Großmeis- ter Alfred Manthei, geprüft. Alle Teilnehmer konnten die Prüfung mit Bravour ablegen. Wir gratulieren zur erfolg- reichen Prüfung. gelber Gürtel Stefan Bernhart grün/blauer Gürtel Monika Förtsch Alfred Manthei Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Narrenzunft Raspler e.V. Sind die Raspler nur in der Fasnet unterwegs...? Mitnichten… denn in den Sommermonaten halten sich die Raspler ob Alt ob Jung, gesellschaftlich und sportlich fit! Sei es beim Elfmeterturnier, im Rahmen des Baindter Dorffests mit einem tollen 11. Platz (Glückwunsch Jungs!) Oder mit einer Jugendausfahrt nach Durlesbach, im Rah- men des Stadtradelns 2025. Weitere Ausfahrten wie zum Beispiel eine Mädelstour sind bereits in Planung. Über 20 radelnde Raspler haben sich dieses Jahr bereits gemel- det. Definitiv mit einer ganz großen Portion Spaß in den Satteltaschen! Bei uns Rasplern ist das ganze Jahr Programm gebo- ten und bei unseren regelmäßigen Stammtischen in den örtlichen Gastronomien oder bei den Vereinsveranstal- tungen wie dem Feierabendhock des MV Baindts, dem Weinfest und dem Reitturnier sind wir immer gerne mit von der Partie (Party)! Nächste anstehende Termine sind: • Zunftratssitzung am 14.07.2025 im Stüble • Grill- und Helferfest am 18.07.2025 bei der Bude • Patengrillfest am 08.08.2025 bei unseren Paten der NZ Bergatreute in Bergatreute So kommen auch wir Raspler gut durch den Sommer und halten uns fit für die Fasnet 2026 Mit einem sommerlichen RASPLER - RATSCH RATSCH Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Einladung zum Jubiläumsabend – 50 Jahre Reitturnier in Baindt Liebe Vereinsmitglieder, wir freuen uns sehr, euch herzlich zu ei- nem ganz besonderen Jubiläumsabend anlässlich des 50. Reitturniers der Reitergruppe Baindt einzuladen. Dieses Jubiläum ist ein echter Meilenstein. 50 Jahre voller Leidenschaft, Engagement und unvergesslicher Momente im Reitsport. Das möchten wir gemeinsam mit euch feiern! Wann: Freitag, 29. August 2025 um 19:00 Uhr Wo: Reitgelände Baindt Es erwartet euch ein abwechslungsreiches Rahmenpro- gramm mit leckerem Essen, kühlen Getränken und vielen Gelegenheiten zum Austausch, Plaudern und gemeinsa- men Spaßhaben. Wir freuen uns auf einen unvergesslichen Abend mit euch, auf fröhliches Feiern, schöne Erinnerungen und einen ge- meinsamen Ausblick auf die kommenden Jahre! Bitte meldet euch bis spätestens 1. August 2025 bei Vik- toria Köberle an: Mobil: 0173-4973161 E-Mail: schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Außerordentliche Mitgliederversammlung Bitte merkt euch den Termin für die außerordentliche Mitgliederversammlung vor: Mittwoch, 30. Juli 2025 Beginn: 20:00 Uhr Ort: Reithalle Baindt Die Einladung mit Tagesordnung folgt rechtzeitig vorab. Wir freuen uns auf eure Teilnahme und eure Unterstüt- zung bei wichtigen Vereinsangelegenheiten. Kreativer Jugendstammtisch Am vergangenen Freitag traf sich unsere Jugendgrup- pe zum Jugendstammtisch. Dabei wurde nicht nur der diesjährige Ausflug besprochen, sondern auch fleißig am Jubiläumsprojekt gearbeitet. Im Anschluss an die Planung stärkten sich die Jugendli- chen bei gemeinsamer Pizza, bevor sie sich motiviert an die Gestaltung des Jubiläumssprungs machten. Die Stan- gen, die später Teil des besonderen Sprungs im Spring- parcours sein werden, wurden von der Jugend selbst neu gestrichen. In den kommenden Wochen wird noch an den passenden Fängen gebaut, um dem Jubiläums- sprung ein einzigartiges und besonderes Erscheinungs- bild zu verleihen. Ein herzliches Dankeschön an alle Jugendlichen für ihr Engagement, ihre Kreativität und die tolle Gemeinschafts- arbeit! Fortschritte beim Bau der Reithalle Die Bauarbeiten an der neuen Reithalle schreiten weiter zügig voran. Am vergangenen Samstag wurden die Au- ßenwände in einem sandfarbenen Farbton gestrichen. Der Sockelbereich sowie die Fensterleibungen erhielten einen passenden grauen Anstrich, der dem Gebäude ein harmonisches Gesamtbild verleiht. Die Sockelabdichtung und der finale Anstrich des So- ckels werden voraussichtlich in ein bis zwei Wochen ab- geschlossen. Bereits am Montag konnten die Arbeiten im Außenbereich fortgesetzt werden, sodass der Bau konti- nuierlich voranschreitet. Ein herzliches Dankeschön gilt allen engagierten Helfe- rinnen und Helfern, die mit ihrem Einsatz zum Gelingen des Projekts beitragen! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Baindter Weinfest 2025 – Endlich wieder zurück! Das lange Warten hat ein Ende – die neue Baindter Ortsmitte ist endlich fertig und sieht großartig aus! Damit kehrt das Weinfest wieder dort- hin zurück, wo es hingehört: auf den Dorfplatz. Wir starten am Freitag, den 1. August, um 18:00 Uhr mit der oberschwäbischen Kultband „Gsälzbär“. Die Schwa- benrocker sind durch ihre selbst getexteten, witzigen Rock- und Poplieder in schwäbischer Mundart weit über die Grenzen Ravensburgs hinaus bekannt. Eintrittskarten kosten im Vorverkauf 16 € und sind erhältlich bei Gsälzbär – die Kneipe, Salon Schreiber Ravensburg, beim Baindter Beck sowie bei allen Mitgliedern der Schalmeienkapelle. Am Freitagabend erwarten euch bereits zahlreiche ku- linarische Highlights: den berühmten Schalmeienbecher mit Opas Zaziki, unseren beliebten Beerenweinstand mit erfrischenden Cocktails und natürlich den Weinstand mit einer vielfältigen Auswahl an Weinen aus der Region und aus fernen Ländern. Der Samstag, 2. August, beginnt um 19:00 Uhr mit der 80er-Coverband „Self Control“. Sie lassen die Musik der 80er Jahre wieder aufleben und nehmen uns mit auf eine spannende Zeitreise – der Eintritt ist frei! In der Pause sorgen unsere Freunde vom Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt für gute Stimmung und musikalische Unterhaltung. Der Sonntag, 3. August, startet um 09:30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem neuen Dorfplatz. Um 10:30 Uhr eröffnet die Böllergruppe Baindt den Frühschoppen, und der Musikverein Baindt sorgt für beste Stimmung. Außerdem kommen die ersten Oldtimer zum Einsatz und präsentieren die schönsten Fahrzeuge, Traktoren und Motorräder vergangener Jahrzehnte – die Oldtimershow zum Weinfest findet in diesem Jahr bereits zum 31. Mal statt. Ab 11:30 Uhr könnt ihr euch beim beliebten Mittagstisch kulinarisch verwöhnen lassen. Parallel dazu startet die große Tombola, begleitet von einem Kinderprogramm mit Hüpfburg, Schminken, Bastelspaß und Ponyreiten. Gegen Mittag werden die Turmfalken Ravensburg und der Fanfarenzug Ankenreute auf der Bühne ihr Können zeigen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Nach dem Essen, um 13:30 Uhr, beginnt der beeindru- ckende Fahrzeugkorso der Oldtimer, der eine Ausfahrt durchs Baindter Hinterland macht. Natürlich darf auch eine Tasse Kaffee und ein Stück Ku- chen nicht fehlen, um den Nachmittag perfekt abzurunden. Ab 14:30 Uhr sorgt „Sambucca Unplugged“ mit Rock- und Popsongs „ohne Stecker“ für beste Unterhaltung. Gegen 16:00 Uhr findet die große Tombola-Verlosung statt, bei der es wieder großartige Hauptpreise zu gewinnen gibt. Um 17:00 Uhr endet das Weinfest 2025 Die Schalmeienkapelle Baindt freut sich auf euren Besuch und unvergessliche Festtage! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Welfentreffen 2025 Traditionell nimmt der Schwäbische Albver- ein am Treffen der Vereine beim Welfenfest teil. Wer Lust und Zeit hat, kommt am Dienstag, den 15.07.2025 ab 18.00 Uhr in den Biergarten auf dem Festplatz. Es ist keine Anmeldung notwendig. Stöcke könnt Ihr auch Zuhause lassen. Mitzubringen sind lediglich gute Laune und schönes Wetter. Eure Vorstandschaft Zur Bruderschaftskapelle bei Rot a. d. Rot Wir starten in Tannheim am Friedhofsparkplatz, wandern zur Rot und dieser entlang zur Bruderschaftskapelle. Durch Rot a.d. Rot geht es im Wald wieder zurück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt: Sonntag, 20.07.2025 um 9.00 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 15.00 Uhr. Gehzeit: 3 - 4 Stunden, 13 km, 100 Hm. Fahrpreis: 12,00 € für Mitglieder, Gäste 2,00 € extra. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung: ab 17.07.2025 ab 17.00 Uhr, Tel. 0751/43287 Wanderführung: Jürgen Frank Mitbringen: Vesper, ausreichend Trinken, festes Schuhwerk, Wechselschuhe, nach Bedarf Stöcke. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Standorte Ravensburg des Landrats- amts am 28. Juli (Rutenmontag) ganztägig geschlossen Das Landratsamt Ravensburg bleibt am Rutenmontag, 28. Juli ganztägig geschlossen. Die Außenstellen sind geöffnet. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 13. Juli 2025 Gruselgeschichten rund ums Moor Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 20:00 Uhr Abendführung auf der Blitzenreuter Seenplatte Schon vor Jahrtausenden wurden die spiegelnden Was- serflächen der Moore als Tore ins Jenseits betrachtet. Hier wurde gefeiert, gebetet und geopfert. In den wabernden Nebelschwaden wurden schreckliche Gestalten erkannt und Stimmen gehört. Geschichten von Irrlichtern, Untoten und Monstern machten die Runde. Erzählt beim diffusen Licht des Herdfeuers, versetzten sie die Zuhörenden nicht selten in Angst und Schrecken. Beim einem zweistündigen Spaziergang in den Abend- stunden, wenn die Schatten länger werden, wird Detlef Stoll Sie in die Vollstellungswelt der Altvorderen entführen und über die Entstehung und Hintergründe der Gruselge- schichten informieren. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Abwechslungsreiche Führungen im Juli Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im Juli verschiedene Führungen an, um die wunderbare Kulturlandschaft, die historischen Häuser und ihre menschlichen Schicksale kennenzulernen. Beim Familiensamstag am 26. Juli dreht sich alles um „Bienen, Blüte, reiche Ernte“. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 20. Juli 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung: „Kuhstall, Kinder, Küche, Kirche?“ 20. Juli 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung zu den Frauen, die in unseren Häusern gelebt haben. Viele Klischees vom klassischen Frauenbild der bäuerlichen Bevölkerung werden sich auflösen, das „Ei- ergeld“ bekommt seine Würdigung und Kuhstall, Küche, Kinder, Kirche ihre Plätze, die sie im Leben der verschie- denen Frauen eingenommen haben. Familiensamstag 26. Juli 2025 | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Ein- mal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Pro- jekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Bienen, Blüte, reiche Ernte“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen Themen angeboten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Öffentliche Allgemeine Museumsführung 27. Juli 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstel- lung 27. Juli 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Öffnungszeiten im Juli: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de „Gemeinsam Inklusion bewegen“ – Ihre Ideen zählen! Liebe Damen und Herren, wir laden Sie ganz herzlich zu dieser ersten Veranstal- tung ein! Gemeinsam mit Ihnen als Vertretern aus · Selbsthilfe, · Kommunen, · Verwaltung, · Wirtschaft, · Einrichtung · und interessierten Personen wollen wir über das wichtige Thema Inklusion im Land- kreis Ravensburg sprechen. Ihre Meinung, Ihre Wünsche und Ihre Ideen sind uns sehr wichtig. Zusammen möchten wir die Zukunft für alle Men- schen im Landkreis inklusiver und fairer gestalten. Diese Veranstaltung ist nur der Anfang! Es werden noch weitere Treffen folgen, bei denen wir gemeinsam viel be- wegen können. Ihre Teilnahme macht den Unterschied – wir freuen uns auf Sie! Datum: Mittwoch, 24. September 2025 Uhrzeit: 14:00 bis 16:30 Uhr Ort: Jobcenter Landkreis Ravensburg, Erdgeschoss, Raum 009 Sauterleutestraße 34, 88250 Weingarten Bitte sagen Sie bis zum 22. Juli 2025 Bescheid, ob Sie dabei sind. Zur Info: Die Veranstaltung ist barrierefrei. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, welche Assistenz Sie benötigen. Anmeldung: Online: https://pretix.eu/inios/24.09.25/ E-Mail: silke.schefold@owb.de Telefon: 0751 / 36 338 522 oder 0751 / 36 338 527 Post: Oberschwäbische Werkstätten INIOS Silke Schefold Jahnstr. 98 88214 Ravensburg Schloss Achberg! Neue Ausstellung „Kunst & Liebe“ und GreenPulse-Festival Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die neue Ausstellung „Kunst & Liebe“, einer Fledermausführung. Besonderes Highlight im Juli ist das GreenPulse-Festival, das Schloss Achberg zum Schauplatz für Entdeckungen, Inspiration, Mitmachen und Lernen macht. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ 12. Juli bis 2. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Gefühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die „work-li- fe-balance”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel ausgewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulissen wagen und wird dabei auch ein- zelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaft- lich und gesellschaftlich! Sonderführung für Lehrer/innen 14. Juli & 15. Juli | jeweils 16 Uhr | keine Teilnahmegebühr | Anmeldung erforderlich Führung durch die Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenös- sische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber“ mit Fokus auf den Vermittlungsangeboten für Schulklassen. Die Führung findet ab fünf Teilnehmenden statt. Flugkünstler der Nacht. Naturerlebnis für Familien. 18. Juli | 20.30 Uhr | 18 € pro Familie | Anmeldung erfor- derlich Eine Fledermaus zu sehen und zu hören ist gar nicht so einfach. Die Diplom-Biologin bestimmt die Fledermaus- art, die im Schloss ihre Sommerbehausung hat. Vielleicht entdecken wir die kleinen Säuger, wenn sie langsam er- wachen und am Nachthimmel entlang huschen. Mit dem Bat-Detektor fangen wir dabei ihre Rufe ein. Ausstellungsführung 20. Juli | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! GreenPulse-Festival 25. & 26. Juli | Tickets und weitere Infos unter: www.green- pulsefestival.de Das GreenPulse Festival verwandelt Schloss Achberg zum ersten Mal in einen lebendigen Treffpunkt für alle, die sich für Natur, Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung begeis- tern. Zwei Tage lang wird das Schloss zum Schauplatz für Entdeckungen, Inspiration, Mitmachen, Lernen – und Staunen. Über 40 Mitwirkende gestalten ein vielfältiges Programm mit interaktiven Workshops, spannenden Vor- trägen, Lesungen, Exkursionen in die Natur, Improvisati- onstheater und besonderen Abendveranstaltungen. Ein Highlight: der bekannte DJ und Ökologe Dominik Eulberg, sowie Musiker/innen des Orchesters des Wandels, die für unvergessliche Klangmomente im Schlossgarten sorgen. Ausstellungsführung 27. Juli | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Öffnungszeiten Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Treppenhausgalerie Karsee Herzliche Einladung zur Finissage! Die derzeitige Ausstellung in Karsee in der Treppenhaus- galerie, Seestraße 13, skurril -doppeldeutig – hintergrün- dig geht mit der Finissage am Sonntag, 29. Juli zu Ende. Die letzte Gelegenheit, diese besondere Ausstellung von Eva Baumgartl mit interessanten Werken der Radierun- gen, von Elisabeth Hölz, Kästchen, Objekten, Collagen und den Ölmalereien von Gennadi Piasetski, zu sehen. Zwischen 11 und 17 Uhr. Außerdem wird Kunst und Kultur ab 11 Uhr zur Skulptu- renwegbegehung rund um den Karsee herzlich einladen. Nachdem der Skulpturenweg wieder rundherum geöffnet ist, stellen wir den Interessierten Besuchern auch die neu- en Skulpturen/Installationen, mit den Künstlern Andreas Eltrich und Ahmed Yardimci vor. Auch werden evtl. die Ausstellenden der Treppenhausgalerie und Bild- hauer des Skulpturenwegs anwesend sein. Für kühle Ge- tränke, sowie Kaffee und Kuchen ist gesorgt. Nähere Auskünfte unter T.: 07529/1416 Was sonst noch interessiert Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.350 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, erklärt der baden-württember- gische Steuerzahlerbund. Hier darf der Schüler maximal 556 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Kurz-Ratgeber zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an info@steuerzahler-bw.de angefordert werden. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Mit erstem eigenem Geld gleich für später vorsorgen In Baden-Württemberg stehen die Sommerferien vor der Tür. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die freie Zeit, um mit einem Ferienjob oder Minijob Geld zu verdienen – sei es für den Führerschein, Urlaubspläne oder das erste eigene Konto. Was viele nicht wissen: Neben dem Zusatzverdienst kann dabei auch der Grundstein für die spätere Rente gelegt werden. Ferienjobs – flexibel und sozialabgabenfrei Wer als Schülerin oder Schüler in den Ferien arbeitet, wird meist zeitlich begrenzt eingestellt. Diese sogenann- te kurzfristige Beschäftigung darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr umfassen. Die Höhe des Verdienstes ist dabei egal – es fallen keine Sozialver- sicherungsbeiträge an. Wichtig für Abiturientinnen und Abiturienten: Nur wer direkt nach dem Schulabschluss ein Studium aufnimmt, kann in den Sommerferien noch als Ferienjobber gelten. Wer hingegen eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Jahr beginnt, wird rechtlich nicht mehr als Schülerin oder Schü- ler eingestuft – für sie kommt nur ein Minijob in Frage. Minijobs – kleine Abgaben, großer Vorteil Mit einem Minijob darf das monatliche Einkommen 556 Euro nicht übersteigen. Dafür ist die Dauer der Beschäf- tigung unbegrenzt. Im Gegensatz zum Ferienjob ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig: Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent des Verdienstes, der oder die Beschäftigte 3,6 Prozent. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich – doch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät davon ab: Jeder eingezahlte Euro zählt. Bereits mit kleinen Beiträgen erwerben junge Menschen wertvolle Ansprüche – nicht nur für ihre Altersrente, sondern auch für Reha-Leistungen oder eine spätere Erwerbsminde- rungsrente. Zudem wird ein versicherungspflichtiger Mi- nijob vollständig auf die für eine Altersrente notwendigen Versicherungsjahre angerechnet. Wer langfristig denkt, kann so schon mit 16 Jahren beginnen, Rentenpunkte zu sammeln. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE TRAUERANZEIGEN GESUNDHEIT Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schrif- ten). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafi kprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bank- daten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 „Alternative Bestattungsformen“ Der Gebirgsbach. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de STRAßENWÄRTER/IN (w/m/d) im Straßenamt in den Straßen- meistereien Ravensburg und Leutkirch Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung online unter www.karriere.rv.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Servicetechniker (m/w/d) Region Bodensee/Oberschwaben Das Aufgabengebiet umfasst die Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung unserer Spülsysteme sowie die Beratung unserer Kunden in Sachen Wasseraufbereitung und Reinigungschemie. Wenn Du - eine abgeschlossene Berufs- oder Zusatzausbildung im Elektro- oder Elektronikbereich - eine gültige Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B - Spaß an selbstständiger Arbeit - gute Umgangsformen und sicheres Auftreten - ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft – auch gelegentlich am Wochenende hast und ein umgängliches Wesen besitzt, dann passt Du gut in unser emsiges, sympathisches und kompetentes Team. Du wirst leistungsgerecht belohnt und erhältst einen Zuschuss für Deine private Altersvorsorge und eine Krankenzusatzversicherung. Wir stellen Dir ein Servicefahrzeug zur Verfügung, Wasser & Kaffee sind bei uns frei. K O N T A K T Deine Bewerbungsunterlagen sendest Du bitte per e-mail an bewerbung@ackermann-spuelmaschinen.debewerbung@ackermann-spuelmaschinen.de VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! 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                  Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 18. Juli 2025 Nummer 29 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Austräger/in gesucht! Du möchtest Dir ein kleines Taschengeld verdienen und dabei etwas für Deine Gemeinde tun? Für den Bezirk 3 (Marsweiler) suchen wir ab sofort eine/n zuverlässige/n Austräger/in für unser Amtsblatt! Ideal für Schüler/in, Renter/in oder Personen, die Freitagmittag ca. drei Stunden Zeit haben. Interesse? Dann melde Dich bei uns! Fragen: 07502 94 06 12 Bewerbung: bewerbung@baindt.de Auch bei allgemeinem Interesse an der Tätigkeit als Amtsblattausträger/in freuen wir uns über eine Rückmeldung – gerne auch für andere Bezirke. Wir führen eine Warteliste und melden uns, sobald Bedarf besteht. Wir suchen Dich! e tun? Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachbericht zur geführten STADTRADELN-Radtour durch das Mittlere Schussental Am Sonntag, 6. Juli 2025, lud der Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem adfc Ravens- burg zur geführten STADTRADELN-Radtour ein. Rund 40 Radbegeisterte folgten der Einladung und erkun- deten die Region rund um Weingarten, Ravensburg, Berg, Baienfurt und Baindt. Das Wetter war für die Radtour ideal: Nach den heißen Tagen zuvor herrschten angenehme Temperaturen, und trotz einiger Regentropfen gegen Ende der Radtour blieb es überwiegend trocken. Weingarten bot mit dem Stadtgarten als grüner Insel mitten in der Innenstadt und der beeindruckenden Barockbasilika im Hintergrund einen stimmungsvollen Auftakt. Aufgrund ihrer zentralen Lage im Gemeinde- verband wurde die Stadt als Start- und Zielpunkt der rund 35 Kilometer langen Tour gewählt, die zunächst durch das Lauratal nach Schlier führte. An diesem Tag war das Lauratal im Rahmen der Aktion „Autofreie Sonntage im Mittleren Schussental“ für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Initiative fördert nachhaltige Mobilität und ermöglicht es Radfahrenden und Spaziergängern, die Natur und Landschaft ungestört und sicher zu genießen. Der erste Stopp erfolgte am Gänsbühl in Ravensburg, wo die Teilnehmenden Wissenswertes über den GMS und die Zusammenarbeit der Mitgliedsgemeinden erfuhren. Weiter ging es zum Münster in Weißenau, wo Einblicke in die Geschichte des Ortes gegeben wurden. Zur Halbzeit der Tour wurde die Gruppe im neuen Schussenpark von Frau Buytaert, Leiterin des Umweltamtes der Stadt Ravensburg, empfangen. Bei einer kleinen Stärkung berichtete sie anschaulich über die Umgestaltung der Fläche und die letzten Arbeiten vor der offiziellen Eröffnung. Anschließend führte die Fahrt weiter nach Berg, wo die neue Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Schus- sen überquert wurde – eine wichtige Verbindung für den Rad- und Fußverkehr im GMS. In Baienfurt wurde am Marktplatz Halt gemacht, der als gesellschaftliches Zentrum der Gemeinde eine wichtige Rolle einnimmt. Schließlich erreichten die Teilnehmenden die neugestaltete Ortsmitte von Baindt, die im April 2025 offiziell eingeweiht wurde. Dort konnten sie sehen, wie durch die Umgestaltung ein attraktiver und lebendiger Mittel- punkt mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen wurde. Die Stimmung war durchweg positiv, und die Freude am gemeinsamen Radfahren stand im Mittelpunkt. Wir bedanken uns herzlich bei allen Mitradelnden für das große Interesse. Gemeinsam haben wir nicht nur viele Kilometer für das STADTRADELN gesammelt, sondern auch die Vielfalt unserer Region erlebt. Ein be- sonderer Dank gilt zudem dem adfc Ravensburg für die professionelle Unterstützung bei der Tourführung. Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß und Erfolg beim STADTRADELN und freuen uns darauf, viele von Ih- nen bei der nächsten gemeinsamen Tour wieder begrüßen zu dürfen! Ihr Gemeindeverband Mittleres Schussental Münster Weißenau Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in der Kalenderwoche 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 25.07.2025 Abgabeschluss: 22.07.2025, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 15.08.2025 Abgabeschluss: 12.08.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Beflaggung Rathaus am 20. Juli 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Sonntag, den 20. Juli 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Jahrestag des 20. Juli 1944 (Hitler-Attentat). Gemeindeverwaltung Baindt 150 Jahre Feuerwehr Baindt - Leistungs- abzeichen der Kreisfeuerwehren Über 30 Feuerwehrgruppen aus dem ganzen Landkreis Ravensburg waren Anfang Juli in Baindt zu Gast, um ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Mit der Abnah- me der Prüfungen in Bronze, Silber oder Gold ging eine lange Vorbereitungszeit für die einzelnen Gruppen zu Ende. Für die allermeisten verliefen die Prüfungen auch erfolgreich, und so folgte den schweißtreibenden Prüfun- gen eine ausgelassene Party. Für uns war es ein gelungener Auftakt in unser Jubiläums- jahr, und nach dem Fest für die Feuerwehren folgt am 21. September das Fest für die Gemeinde. Mit einem Tag der offenen Tür wollen wir mit allen Bürgerinnen und Bürgern 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt feiern. Nach einem ökumenischen Gottesdienst in der Kirche öffnen wir Tü- ren und Tore des frisch renovierten Feuerwehrhaus. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm, Speis und Trank, und für musikalische Unterhaltung ist ebenfalls gesorgt. Seien Sie gespannt, wir freuen uns jetzt schon auf Ihr Kommen. Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Wo- che online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, die Anmeldung zum Ferienprogramm kann über die „nu- pian“ Plattform ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit dem QR-Code ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 29. Juli findet eine automatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 29. Juli wer- den dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Juli 2025 und Sonntag, 20. Juli 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Juli 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus Elisabethenstraße 19 88212 Ravensburg Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 20. Juli 2025 Müller’s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Juli 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal August 01.08. - 03.08. Weinfest – Schalmeienkapelle DP 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. - 31.08. Jubiläum 50. Reitturnier – Reitergruppe Reitplatz September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis + Kreativer Montag Rathaus 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt Feuerwehr 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Kindergärten Kindergarten St. Martin Projekt „Berufe“ in der Seestern- gruppe Im Rahmen unseres Projekts „Berufe“ ha- ben die Kinder in den vergangenen Wochen verschiedene Berufe kennengelernt. Drei spannende Bereiche standen dabei im Fokus: das Krankenhaus, die Landwirtschaft und die Baustelle. Bei der Ideensammlung wollten die Kinder diese Berufe nach Möglichkeit vor Ort erleben und evtl. Ausflüge dazu unternehmen. Als Erstes war der Besuch der Ersthelfer vom DRK Baindt-Baienfurt bei uns im Kindergarten. Frau Rude (Mama von einem Kind aus unserer Gruppe) und ihr Kol- lege kamen mit einem Krankentransportwagen (KTW) zu uns in den Garten. Die Kinder durften ihre Kuscheltie- re mitbringen, an denen anschaulich gezeigt wurde, wie Ersthelfer und Ärzte in einem Notfall handeln. Es wurden Pflaster geklebt, Verbände angelegt und viel erklärt und getröstet. Im Anschluss konnten die Kinder den KTW er- kunden. Besonders mutige Kinder ließen sich sogar auf der Krankenliege oder im Tragestuhl in den Wagen schie- ben. Der Höhepunkt war das Einschalten der Sirene! Am Ende des spannenden Vormittags ging jedes Kind mit vielen Eindrücken und kleinen Geschenken wie Pflastern, Ausmalbildern und Aufklebern nach Hause. Für die Grup- pe haben wir zum Thema „Erste Hilfe“ zwei Pixi-Bücher bekommen. Eine Woche später stand das Thema Landwirtschaft auf dem Programm. Wir durften den Bauernhof eines Kin- dergartenkindes (Familie Steinhauser) besuchen. Dort erklärten uns seine Mama und Opa, welche vielfältigen Aufgaben Landwirte tagtäglich zu bewältigen haben. Die Kinder waren beeindruckt und erkannten: ohne Landwir- te gäbe es kein Fleisch, keine Milch, kein Brot. Besonders fasziniert waren die Kinder von den großen Maschinen: Traktor, Anhänger und verschiedene Anbaugeräte. Wer wollte, durfte sogar in der Fahrerkabine Platz nehmen. Auch die Tiere auf dem Hof wurden besucht – Pferde, Kälber und Hühner wurden neugierig beobachtet und teilweise sogar gestreichelt. Mit vielen neuen Eindrücken ging es zufrieden zurück in den Kindergarten. Nur einen Tag später ging es mit dem dritten Beruf wei- ter: Bauarbeiter. Herr Hermann, Papa eines Kindergar- tenkindes, ist der Bauleiter bei der Baufirma Peter Gross. Passend angezogen mit Bauhelm und Warnweste kam er zu uns in den Kindergarten und erzählte uns über sei- nen Beruf. Anhand großer Pläne erklärte er den Kindern, Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 wie ein Bauprojekt entsteht und was alles zu seiner Ar- beit gehört. Die Kinder stellten viele interessierte Fragen wie: „Was passiert, wenn du krank bist? Wer macht dann deine Arbeit?“ oder „Wie lange dauert es, bis ein Haus fertig ist?“ Als alle Fragen beantwortet wurden, erhielt jedes Kind ein kleines Geschenk: einen Meterstab, einen Handwerkerbleistift und einen Notizblock. Für den Kinder- garten gab es zudem einen Bagger für den Sandkasten und zwei Kinderbauhelme. Wir bedanken uns herzlich bei allen Eltern und Großeltern, die dieses Projekt so tatkräftig unterstützt haben. Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg Abitur 2025 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schülerinnen und Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Fabiana Kunstmann, Frida Rapp, Benjamin Stiefvater, Laurin Wösle. Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zu ih- rem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße ✄ ✄ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten 19. Juli – 27. Juli 2025 Gedanken zur Woche: Der Weg zum Glück Nimm dir Zeit zu lesen – das ist der Brunnen der Weisheit. Nimm dir Zeit, freundlich zu sein – das ist der Weg zum Glück. Nimm dir Zeit zu träumen – sie bewegt dein Gefährt zu einem Stern. Irischer Segenswunsch Samstag, 19. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 20. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz zum Marktplatzfest (bei schlechtem Wetter in der katholischen Kir- che) 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz LeuzeMinistranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Tim Beckert, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, An- ton Pink, Anna Renner, Mona Stiefvater,(† Ida und Pius Wolf, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Kurt Elbs, Marta und Josef Haug, Eugen Haug, Emma und Julius Malsam, Elsa und Johann Neth) Dienstag, 22 Juli 08.00 Uhr Baindt – Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 23. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 24. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 25. Juli 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 26. Juli 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Laureen Hartmann, Noemi Oelhaf, Sophia Rößner, Johanna Rößner, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Daniela Schnez,(† Artur Henzler, Anna und Eugen Halder, Marti- na und Hermann Gindele, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Adalbert Berge, Kurt Brugger, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Kurt Stä- dele, Anton Elbs) Sonntag, 27. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Pfarrer Bernhard Staudacher ist vom Dienstag, 01. Juli bis Freitag, 25. Juli 2025 im Urlaub. Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarrbüro bleibt vom Freitag 01. Au- gust bis einschließlich 22. August 2025 geschlossen. Sie erreichen uns wieder am Dienstag 26. August von 9.30 bis 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfarrer Staudacher Von Dienstag, 1. Juli bis einschließlich Freitag, 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst hat Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Frauenbund Baienfurt Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Lauffen nach Schwaigern Termin 1.) Montag, 15.9.2025 ca. 13 KM Dienstag, 16.9.2025 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Termin 2.) Samstag, 20.9.2025 ca. 15 KM Sonntag, 21.9.2025 Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Lauffen am Neckar/ Bahnhof, Heilbronn, Übernachtung in der Jugendherber- ge Heilbronn Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. (Strecke: Böckingen, Heuchelberg, Schwaigern). Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug, (Schwaigern). Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. (bis zum 30.7.2025) Vielen Dank ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur ökumenischen Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. Juli 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 20. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökum. Gottesdienst Marktplatzfest mit den Kirchenchö- ren, Marktplatz Montag, 21. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Dienstag, 22. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi3, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 23. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 27. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim (Prädikant Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal ----- Glaube im Alltag Drauflosgehen Wie ist das wohl, alles stehen und liegen zu lassen und zu vertrauen? Eine Übung hilft dazu. Dazu brauchen Sie mindestens zwei Stun- den Zeit. Legen Sie ihre Uhr ab, lassen Sie Ihr Handy da- heim und machen sich einfach auf den Weg – ganz egal ob zu Fuß oder mit der Straßenbahn. Nehmen Sie sich kei- ne feste Route vor, sondern lassen Sie sich von Ihrer Lust leiten. Wie fühlt es sich an, einmal keinen Plan zu haben? Spüren Sie die Freiheit – oder auch die Unsicherheit, wohin es gehen soll? Wie wäre das – nur aus dem Vertrauen zu leben? Geht das überhaupt? Vielleicht möchten Sie Ihre Gedanken in einem Gebet vor Gott bringen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © kirchenjahr-evangelisch.de) ----- Konfi3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2025/2026 die 3. Grundschulklasse. Sie haben noch keine Einladung erhalten? Dann laden wir Sie als Eltern auf diesem Weg herz- lich ein zum Informations- und Anmel- deabend für Konfi-3, die Konfirmandenzeit in der 3. Klasse, am Dienstag, 22. Juli 2025 um 19.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt. Ich freue mich auf das Kennenlernen und grüße Ihre gan- ze Familie herzlich. Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach bei mir. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ----- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juli: August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Turnen Helferfest Abteilung Turnen - 2025 - Ein gelungener Abend Am 12.07.2025 nutze die Abteilung Turnen des SVB bei einem traditionellen Helferfest die Gelegenheit, allen Übungsleiter:innen/Aufbau- und Abbauhelfer:innen für ihren fleißigen Einsatz und ihr Engagement im vergangen Jahr zu danken. Hierzu wurde im Vereinsheim „Im Loch” zu Pizza und Salat sowie gekühlten Getränken eingeladen. In schöner Atmosphäre wurde gegessen, gelacht und angeregt geplaudert. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen die- ses Abends beigetragen haben - insbesondere auch an Klaus Kowal, der wie immer das Vereinsheim bestens vorbereitete. TC Baindt e.V. Ergebnisse vom vorletzten Wochen- ende der diesjährigen Verbands- runde H 40: Bezirksstaffel 2: TC Baindt – TC Ostrach 5:1 Nach drei klaren Zweisatz-Siegen von Raubald, Grabherr und Trotzki führten wir bereits nach den Einzeln mit 3:1. In den Doppeln, mit Raubald/Singler sowie Grabherr/Trotz- ki konnten wir ebenfalls siegreich vom Platz gehen und konnten einen klaren 5:1 Tagessieg einfahren. Nächstes Wochenende bestreiten wir auswärts unser bereits letz- tes Spiel dieser Saison in Altshausen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Marcel Singler, Rafael Grabherr und Michael Trotzki. H 50/1: Bezirksoberliga: TC Altshausen – TC Baindt 7:2 Leider wieder eine Niederlage. Die Mannschaft von Alts- hausen kam als Aufsteiger in unsere Gruppe und ist be- eindruckender Tabellenführer. Schon nach den Einzeln stand es 5:1 gegen uns. Lediglich Stefan konnte uns, nach einem Match-Tie-Break, einen Punkt sichern. Robert und Thomas verloren leider im MTB ihr Einzel. Nach den Dop- peln sah es leider nicht anders aus. Doppel Eins verlor knapp mit 6:4 und 6:4 und Doppel Drei ging nach einem MTB auch an die Heimmannschaft. Stefan und Thomas sicherten uns aber noch einen Punkt. Kommenden Sams- tag ist unser letzter Spieltag. Da kämpfen wir dann um den Klassenerhalt. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Karl-Heinz Bär, 4. Robert Kolb, 5. Tho- mas Beier, 6. Abdurrahman Cicek. Doppel: 1. Peter/Robert, 2. Stefan/Thomas, 3. Karl-Heinz/Abdurrahman. H 50/2: Bezirksklasse 2: TC Schmalegg – TC Baindt 3:6 Unseren ersten Sieg konnten wir vergangenen Samstag gegen Schmalegg verbuchen. Nach den Einzeln stand es 4:2 für uns. Thomas Schäfer, Michael Schäfer, Richard Schäfer und Karl-Heinz Blank gewannen ihre Einzel, wobei Thomas und Karl-Heinz in den MTB gehen mussten. Wir mussten noch ein Doppel gewinnen. Thomas und Michael auf Doppel 1 gewannen klar in 2 Sätzen. Doppel 2 Richi/ Matthias gewannen im MTB. Karl-Heinz und Andi muss- ten sich knapp geschlagen geben. Das war eine hervor- ragende Mannschaftsleistung. Weiter so. H 60: Bezirksliga: TC Bad Schussenried – TC Baindt 7:2 In unserem letzten Verbandsspiel ging es nach Schussen- ried. Trotz großem Einsatz konnten wir nur zwei Matches gewinnen. Wolfi, Gerhard und Josef verloren ihre Spiele knapp im Matchtiebreak. Erfolgreicher agierte Roland, der seinen Matchtiebreak für sich entscheiden konnte. In den anschließenden Doppeln gelang uns durch Gerhard und Roland ein weiterer Punktgewinn. Es spielten Erwin Feurle, Wolfi von Bank, Gerhard Reich, Josef Spöri , Max Reich und Roland Futterer. Herzlichen Dank an unsere Herren 65 Erwin und Max für ihren Einsatz bei uns. Mit nun mehr 2:2 Punkten beenden wir die Saison auf dem 3. Tabellenplatz der Bezirksliga H 60. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 H 30: Bezirksliga: TC Riedlingen – TC Baindt 4:5 Intensive Einzel (3:3, Siege durch Stefan, Philipp und Lars), sehr faire Gastgeber, mentale online-Dauerunterstützung durch Tschenge beim Duell in seiner Heimatregion, um- fangreiche taktische Überlegungen, spannende Doppel, glatter Sieg in Doppel 1 mit Stefan und Marc, viel Kampf in Doppel 2 mit Philipp und Lars, der leider nicht belohnt wurde … und am Ende in Doppel 3 mit Ralf und Grischde mit den besseren Nerven (zumindest teilweise) und dem Sieg im Match-Tiebreak. Vorschau für die letzten Verbandsspiele Sa, 19.7.25 U 18: Bezirksstaffel 2/ TC Bad Saulgau – TC Baindt D 50: Staffelliga/TC Baindt – TA SV Fronhofen H 50/1: Bezirksoberliga/ TC Baindt – TC Bad Schussenried H 50/2: Bezirksklasse 2/ TC Baindt – TC Isny H 40: Bezirksstaffel 2/TC Altshausen – TC Baindt So, 20.7.25 H: Kreisklasse 2/TC Baindt – SG Aulendorf Tennis H 30: Bezirksliga/TC Baindt – TC Warthausen Save the Date: Baindter-Tennistag am 21. September!! Am Sonntag, 21.09.2025, veranstaltet der Tennisclub Baindt für alle, die einfach mal ungezwungen Tennis neu ausprobieren oder altes Können wiedererwecken wollen, einen kostenlosen Tennisnachmittag auf seiner Anlage in der Friesenhäusler Straße. Für Anfänger wird eine Ein- führung angeboten, Alter zur Teilnahme ab sechs Jahre ohne Limit nach oben. Start ist ab 13 Uhr, es kann aber jederzeit dazugekom- men werden.Erforderlich sind lediglich bequeme Sport- kleidung und -schuhe (keine Joggingschuhe). Spezielle Tennisausrüstung braucht es nicht, Schläger und Bälle werden gestellt. Umkleidemöglichkeiten und Duschen sind vor Ort, für Be- wirtung mit Kaffee und Kuchen in unserem Vereinsheim wird gesorgt.Aus organisatorischen Gründen bitten wir um kurze Anmeldung unter Angabe von Alter und un- gefährem Spielkönnen bis zum 15.09. Gleich anmelden bei Sascha Wösle unter 2.vorsitzender@tc-baindt.de oder QR Code scannen: Aktuelle Infos sind auch immer zu finden unter www.tc-baindt.de. Musikverein Baindt Infoabend über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt Hat Ihr Kind Lust, ein Instrument zu er- lernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 22.07.2025 um 19.00 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse an der Musikausbildung im Musikverein Baindt haben, können Sie auch gerne unter jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein auf- nehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Musikverein Baindt beim Festumzug in Blitzenreute Sie suchen noch nach einem Sonntagsausflug? Dann kön- nen wir Ihnen den Festumzug am Sonntag, den 20.07.2025 um 13:30 Uhr in Blitzenreute empfehlen. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Musikvereins Blitzenreute wurde der MV Baindt zum Festumzug nach Blitzenreu- te eingeladen. Wir freuen uns über viele Zuschauer am Umzugsweg. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 09.07.2025 fand unsere Generalversamm- lung im Bischof-Sproll-Saal statt. Nach der Begrüßung durch unsere Kreisvorsitzende Gisela Eisele und unsere Vorständin Doris Sonntag folgten die Berichte der Schrift- führerin, Kassiererin und der Kassenprüferinnen. Die Wahlleitung wurde von unserer Kreisvorsitzenden übernommen. Nach der einstimmigen Entlastung der Vorstandschaft folgten die Wahlen der neuen Vorstand- schaft. Glücklicherweise erklärten sich Bärbel Schad und Lucia Kränkle bereit, das Amt der Vorsitzenden und stell- vertretenden Vorsitzenden zu übernehmen. Es wurde einstimmig abgestimmt, offen zu wählen und somit kam es zu folgendem Ergebnis: Einstimmig wurden gewählt: Foto A. Bayer 1. Vorsitzende: Bärbel Schad Stellvertretende Vorsitzende: Lucia Kränkle Kassiererin: Sabine Haug Schriftführerin: Anita Bayer Beisitzerinnen: Monika Schnez u. Christel Spähn Kassenprüferinnen: Silvia Späth und Stephan Annette. Wir bedanken uns im Namen der Landfrauen Baindt für die Bereitschaft, Ehrenamt zu übernehmen und freuen uns auf viele weitere interessante Vorträge und Veran- staltungen. Nach den Wahlen war es uns ein großes Anliegen, unse- re langjährige Vorständin Doris Sonntag gebührend zu verabschieden. Liebe Doris, nach 40 Jahren engagierter Mitarbeit in der Vorstandschaft und beeindruckenden 30 Jahren als Vor- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ständin möchten wir dir von Herzen für deinen unermüd- lichen Einsatz und deine wertvolle Arbeit danken. Deine Hingabe und dein Engagement haben die Landfrauen Baindt maßgeblich geprägt und zu dem gemacht, was sie heute sind. Wir freuen uns für dich auf die neuen Wege, die vor dir liegen. Wir wünschen dir alles Gute, Gesundheit und viel Freude für die Zukunft. Deine Spuren werden stets in unseren Herzen und in der Geschichte der Landfrauen Baindt weiterleben. Wir begrüßen dich als Ehrenvorsit- zende weiterhin in der Vorstandschaft mit zu agieren. Vielen Dank für alles, liebe Doris! Dein altes und neues Vorstandsteam Reitergruppe Baindt Reitturnier 30. und 31. August Jubiläumsturnier Baindt 50 30. + 31. August 2025 Jugendprüfungen Dressurprüfungen bis Klasse M Springprüfungen bis Klasse L Hindernis-Fahr-Wettbewerb Vierkampfprüfungen Samstag Vereinswettkämpfe Sonntag Gottesdienst, Mittagstisch, Kinderprogramm, Showpro- gramm Ausklang am Abend mit musikalischer Begleitung Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Aktuelle Informationen auf unserem Instra- gram-Account: Einladung zum Jubiläumsabend Liebe Vereinsmitglieder, wir freuen uns sehr, euch herzlich zu einem ganz beson- deren Jubiläumsabend anlässlich des 50. Reitturniers der Reitergruppe Baindt einzuladen. Dieses Jubiläum ist ein echter Meilenstein. 50 Jahre voller Leidenschaft, Engagement und unvergesslicher Momente im Reitsport. Das möchten wir gemeinsam mit euch feiern! Wann: Freitag, 29. August 2025 um 19:00 Uhr Wo: Reitgelände Baindt Es erwartet euch ein abwechslungsreiches Rahmenpro- gramm mit leckerem Essen, kühlen Getränken und vielen Gelegenheiten zum Austausch, Plaudern und gemeinsa- men Spaßhaben. Wir freuen uns auf einen unvergesslichen Abend mit euch, auf fröhliches Feiern, schöne Erinnerungen und einen ge- meinsamen Ausblick auf die kommenden Jahre! Bitte meldet euch bis spätestens 1. August 2025 bei Vik- toria Köberle an: Mobil: 0173-4973161 E-Mail: schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de Außerordentliche Mitgliederversammlung Bitte merkt euch den Termin für die außerordentliche Mitgliederversammlung vor: Mittwoch, 30. Juli 2025 Beginn: 20:00 Uhr Ort: Reithalle Baindt Die Einladung mit Tagesordnung folgt rechtzeitig vorab. Wir freuen uns auf eure Teilnahme und eure Unterstüt- zung bei wichtigen Vereinsangelegenheiten. Kinder- und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 31. Juli bis Samstag, den 02. August 2025 ver- anstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Musik ist Trumpf“ Spannende Wettkämpfe und musikalische Aufgaben sind garantiert. Natürlich dürfen das Kutsche fahren und Vol- tigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und das Baden im Weiher. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte, bitte bis Montag, den 21. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Herzliche Grüße, Das Zeltlagerteam Turniererfolg Bei der Dressurprüfung der Klasse A** in Bad Waldsee erreichte Theresa Henzler mit ihrer Stute Bonne Diamond einen hervorragenden 2. Platz. Die Reitergruppe Baindt gratuliert herzlich zu diesem tollen Erfolg! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Baindter Weinfest 2025 – Endlich wieder zurück! Das lange Warten hat ein Ende – die neue Baindter Ortsmitte ist endlich fertig und sieht großartig aus! Damit kehrt das Weinfest wieder dort- hin zurück, wo es hingehört: auf den Dorfplatz. Wir starten am Freitag, den 1. August, um 18:00 Uhr mit der oberschwäbischen Kultband „Gsälzbär“. Die Schwabenro- cker sind durch ihre selbst getexteten, witzigen Rock- und Poplieder in schwäbischer Mundart weit über die Grenzen Ravensburgs hinaus bekannt. Eintrittskarten kosten im Vor- verkauf 16 € und sind erhältlich bei Gsälzbär – die Kneipe, Salon Schreiber Ravensburg, beim Baindter Beck sowie bei allen Mitgliedern der Schalmeienkapelle. Am Freitagabend erwarten euch bereits zahlreiche kulinari- sche Highlights: den berühmten Schalmeienbecher mit Opas Zaziki, unseren beliebten Beerenweinstand mit erfrischenden Cocktails und natürlich den Weinstand mit einer vielfältigen Auswahl an Weinen aus der Region und aus fernen Ländern. Der Samstag, 2. August, beginnt um 19:00 Uhr mit der 80er-Coverband „Self Control“. Sie lassen die Musik der 80er Jahre wieder aufleben und nehmen uns mit auf eine spannende Zeitreise – der Eintritt ist frei! Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 In der Pause sorgen unsere Freunde vom Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt für gute Stimmung und musikalische Unterhaltung. Der Sonntag, 3. August, startet um 09:30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem neuen Dorfplatz. Um 10:30 Uhr eröffnet die Böllergruppe Baindt den Frühschoppen, und der Musikverein Baindt sorgt für beste Stimmung. Außerdem kommen die ersten Oldtimer zum Einsatz und präsentieren die schönsten Fahrzeuge, Traktoren und Motorräder vergangener Jahrzehnte – die Oldtimershow zum Weinfest findet in diesem Jahr bereits zum 31. Mal statt. Ab 11:30 Uhr könnt ihr euch beim beliebten Mittagstisch kulinarisch verwöhnen lassen. Parallel dazu startet die große Tombola, begleitet von einem Kinderprogramm mit Hüpfburg, Schminken, Bastelspaß und Ponyreiten. Gegen Mittag werden die Turmfalken Ravensburg und der Fanfarenzug Ankenreute auf der Bühne ihr Können zeigen. Nach dem Essen, um 13:30 Uhr, beginnt der beeindru- ckende Fahrzeugkorso der Oldtimer, der eine Ausfahrt durchs Baindter Hinterland macht. Natürlich darf auch eine Tasse Kaffee und ein Stück Ku- chen nicht fehlen, um den Nachmittag perfekt abzurun- den. Ab 14:30 Uhr sorgt „Sambucca Unplugged“ mit Rock- und Popsongs „ohne Stecker“ für beste Unterhaltung. Gegen 16:00 Uhr findet die große Tombola-Verlosung statt, bei der es wieder großartige Hauptpreise zu ge- winnen gibt. Um 17:00 Uhr endet das Weinfest 2025 Die Schalmeienkapelle Baindt freut sich auf euren Besuch und unvergessliche Festtage! Blutreitergruppe Baindter Blutreiter mit der Musikka- pelle beim Blutritt in Bad Wurzach Bad Wurzach feierte von Sonntag, 6. Juli bis zum Blutfreitag, 11. Juli 2025 sein Hei- lig-Blut-Fest. Die Reliquie, der Überliefe- rung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wur- de auch dieses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Bei der Reiterprozession zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit etwa 1100 Teilnehmenden in 64 Gruppen waren wir als Nummer 11 in der Zugordnung dabei. Unseren 45 Blutreiterinnen und Blutreitern ein herzli- ches „Vergelt`s Gott” für die Motivation und das Interes- se an dieser christlichen Tradition. Dies gilt insbesondere auch den 12 Jugendlichen sowie deren Eltern. Beeindruckend ist, dass viele ihre Pferde bereits am Vor- tag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und kamerad- schaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause kamen. Ein großer Dank an die über 30 Musikerinnen und Mu- siker der Musikkapelle Baindt, die uns dieses Jahr im 2-jährigen Rhythmus wieder in bewährter Weise durch die Stadt und beim Bad Wurzacher Gottesberg begleiteten. Unter uns waren dieses Jahr 3 Jubilare, denen wir für das treue Mitwirken und die Kameradschaft herzlich danken: Alexander Henzler war zum 40. Male dabei! Simon Schwarz zum 25. Mal und der noch jugendliche Jonas Elbs bereits zum 10. Male! Bei der Versammlung am 27. Juni erhielten die 3 Jubilare die Ehrung durch Gruppenführer Berthold Steinhauser mit Medaille und Urkunde der Stadt und Pfarrei Bad Wurzach. Die 3 Jubilare umrahmt von Vorstand Werner Elbs und Gruppenführer Berthold Steinhauser. Anritt zum Gottesberg Unsere Musikkapelle vor der Gottesberg-Kapelle in Bad Wurzach Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 DRK stärkt regionale Krisenvorsorge: Fachvortrag zum Thema Operationsplan Deutschland Am 25. Juni versammelten sich in der Hochschule Ra- vensburg-Weingarten (RWU) insbesondere Leitungs- und Führungskräfte der DRK-Kreisverbände Ravensburg, Wangen, Sigmaringen und Bodenseekreis. In Diskussion mit Vertretern der Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr stand die Vertiefung des bundesweiten Operationsplans Deutschland (OPLAN DE) im Verteidigungs- und Bünd- nisfall im Fokus. Auch das DRK Baienfurt-Baindt war vertreten und ver- folgte mit großem Interesse den Vortrag von Oberstleut- nant Dr. Immo Garn. Dieser zeigte auf, wie die Bundes- wehr im Ernstfall kritische Infrastrukturen schützt und wo das Deutsche Rote Kreuz mit seinen Sanitäts- und Betreuungsdiensten im Rahmen humanitärer Hilfe un- terstützend wirken kann. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Szenarien zur Versorgung Verwundeter und zur Betreuung von Flüchtlingsströmen in der Region – logis- tische Herausforderungen, die im Krisenfall reibungslose und koordinierte Abläufe erfordern. „Frieden ist nicht die Abwesenheit von Krieg, sondern von Gefahr“ Oberstleutnant der Bundeswehr, Dr. Immo Garn Im Anschluss moderierte Prof. Dr. Wendorff eine Exper- tenrunde mit Vertretern aus verschiedenen Bereichen des Bevölkerungsschutzes: Oliver Surbeck, Kreisbrandmeis- ter und Amtsleiter für Bevölkerungsschutz im Landkreis Ravensburg, vertrat die Feuerwehr und den Landkreis. Polizeipräsident Uwe Stürmer sowie Michael Sieland, Kon- ventionsbeauftragter des DRK-Landesverbandes Nord- rhein, komplettierten das Podium. Gemeinsam diskutierten sie bestehende Einsatzpläne, rechtliche Grundlagen für Evakuierung und Versorgung sowie die verbindlichen Vorgaben der Genfer Konventio- nen und des humanitären Völkerrechts, nach denen sich jede Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltweit rich- tet. Im Fokus standen dabei folgende Fragen: „Was be- deutet ein Bündnisfall für den Bevölkerungsschutz?” „Wie bleibt das DRK handlungsfähig unter Krisenbedingun- gen?” und „Warum ist die Zusammenarbeit aller Akteure entscheidend?”. Klar wurde: Im Krisenfall wird das DRK weiter seinen Beitrag leisten – mit Sanitätsdienst, Versor- gung Verwundeter und mit einem starken Ehrenamt als verlässlicher Partner im Bevölkerungsschutz. Doch dafür braucht es klare Konzepte, starke Ehrenamtliche, eine gute Ausstattung und realistische Vorbereitung. Die Veranstaltung ermöglichte wertvolle Einblicke in die Strukturen und Anforderungen humanitärer Hilfe im be- waffneten Konflikt und trug zur fachlichen Stärkung al- ler Beteiligten bei. Unser Dank gilt den Referenten und Teilnehmern für ihren wertvollen Beitrag – wir freuen uns auf weitere gemeinsame Übungen zur Vertiefung dieses wichtigen Themenfeldes. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Mehr Bio auf den Teller: Oberschwäbische Kommunen ebnen den Weg Anfang Juli fand in der Bauernschule Bad Waldsee eine wegweisende Veranstaltung zum Thema „Mehr Bio auf den Teller: Wie Kommunen in Oberschwaben dafür den Weg ebnen“ statt. Organisiert von den Bio-Musterregio- nen Ravensburg und Biberach zusammen mit dem Bio- Bitte-Regionalpartner ÖKONSULT, brachte die Veranstal- tung rund 30 Personen aus Kommunen, Küchen und der Bio-Branche zusammen. Thomas Lötsch, Dezernent für Kreisentwicklung, Wirt- schaft und ländlichen Raum im Landratsamt Ravensburg, betonte in seinem Grußwort: „Gemeinsam können wir diese Themen voranbringen und den Weg für mehr Bio auf dem Teller ebnen“. Er unterstrich die Bedeutung der Zusammenarbeit aller Beteiligten, um konkrete Schritte in der Region umzusetzen. Die Veranstaltung bot eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Best Practices. Andreas Greiner von ÖKONSULT präsentierte in seinem Vortrag Strategi- en für Küchen und Kommunen zur Einführung von mehr Bio-Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung. Er be- tonte: „Mit ein bisschen Vorbereitung ist die Bio-Zertifizie- rung überhaupt nicht schwer.“ Praktische Einblicke lieferten unter anderem Markus Wieland, Produktionsleiter der Zentralküche der St. Eli- sabeth-Stiftung, der von positiven Erfahrungen bei der Einführung von Bio-Produkten berichtete. Seine Küche versorgt täglich 1.800 bis 2.500 Essen für Schulen, Kin- dergärten, Seniorenheime und Behindertenwerkstätten. Matthias Minister, Geschäftsführer der Fairfleisch GmbH, erläuterte, wie Wertschöpfungsketten vom Landwirt bis zur Großküche funktionieren können. Aktuell liefern 15 Landwirte aus der Region pro Woche vier bis fünf Rin- der für das Projekt „GrasRind vom Bodensee“, was dem Fleischbedarf von rund 6.000 Mittagessen in der Gemein- schaftsverpflegung entspricht. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Franz Steinhauser vom Kartoffelhof Steinhauser berich- tete, wie sein Betrieb das bestehende Sortiment von ver- arbeiteten und vorgegarten Kartoffeln um Bio-Produkte erweitert hat. Ein wichtiger Aspekt der Veranstaltung war die Vernet- zung der Teilnehmer. In Workshops wurden Themen wie kommunale Handlungsmöglichkeiten und der Aufbau re- gionaler Bio-Wertschöpfungsketten vertiefend diskutiert. „Die hohe Teilnehmerzahl und die vielen lebendigen Dis- kussionen zeigen, dass in der Region ein großes Interesse besteht, mehr Bio auf die Teller in öffentlichen Einrichtun- gen zu bringen“, so Andreas Greiner zum Abschluss der Veranstaltung. Seehasenfest in Friedrichshafen: Katamaran Fridolin holt den Seehas ab Sonderfahrten am Samstag, 19. Juli – vor und nach dem großen Feuerwerk. Neu in diesem Jahr: Seehasenrund- fahrt, inkl. Seehas-Abholung. Vom 17. bis 21. Juli findet das größte Fest Friedrichs- hafens – das Seehasenfest – statt. Zwei Höhepunkte: die Seehas-Abholung, bei der Kat Fridolin in diesem Jahr erstmals mitmischt und das große Feuerwerk am Samstag, 19. Juli. Der Katamaran fährt an diesem Tag bis spät in die Nacht. Auch einen Tag vorher, am Freitag, fährt der letzte Katamaran erst um 22:30 Uhr zurück nach Konstanz. Bequem und günstig reisen Festbesucher aus Konstanz mit dem „14-Uhr-Ticket“ an: damit kostet die Hin- und Rückfahrt nach 14 Uhr nur 19,30 Euro. Bereits zum 75. Mal feiert Friedrichshafen in wenigen Ta- gen endlich wieder Seehasenfest. Von Donnerstag, 17. bis Montag, 21. Juli wird Friedrichshafen zur bunten Festmei- le direkt am See. Der große Rummel am hinteren Hafen, Biergärten, Livemusik und ein abwechslungsreiches Un- terhaltungsprogramm für Jung und Alt locken jedes Jahr zahlreiche Gäste aus der gesamten Bodenseeregion an. Der Katamaran bietet eine komfortable, entspannte und stimmungsvolle Anreise aus Konstanz und landet nach nur 52 Minuten Fahrt mitten im Geschehen – auf der Fest- meile in Friedrichshafen. Premiere: Katamaran Fridolin holt den Seehas ab – Ti- ckets im Onlineshop und bei der BSB erhältlich Zum ersten Mal ist auch die Katamaran-Reederei bei der feierlichen Seehas-Abholung am Samstag, 19. Juli mit dabei: Katamaran Fridolin nimmt an der traditionel- len Sternbildung teil, fährt dem Seehas voraus und weist ihm symbolisch den Weg in den Hafen, wo bereits tau- sende Besucherinnen und Besucher darauf warten, ihn willkommen zu heißen. Die besondere Rundfahrt mit Seehas-Abholung startet um 13:45 Uhr und dauert etwa 90 Minuten. Erwachsene sind für 22,50 Euro, Kinder für 15 Euro mit an Bord von Katamaran Fridolin. Im Preis ist neben der Rundfahrt auch ein süßer Gruß vom Seehas inkl. Aperitif oder Er- frischungsgetränk enthalten. Schnell sein lohnt sich: die Rundfahrt ist schon jetzt nahezu ausverkauft. Seehasen-Feuerwerk bequem erreichen: Sonderfahr- ten am Samstag Am Samstag, 19. Juli, fährt der Katamaran wie gewohnt im Stundentakt zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr – in beide Richtungen. Ab dem Abend gibt es zusätzliche Fahrten: wer aus Konstanz anreist, kann um 21:30 Uhr oder erst um 00:15 Uhr in Richtung Friedrichshafen starten. Nach Konstanz fährt der Katamaran zusätzlich auch um 20:30 Uhr, 23:15 Uhr sowie ein letztes Mal um 1:15 Uhr – ideal für alle Nachtschwärmer, die das Fest voll auskos- ten möchten. Auch am Freitag können Festbesucher den Katamaran nut- zen: der AbendKat fährt ab Friedrichshafen um 20:30 Uhr und 22:30 Uhr zurück nach Konstanz. An allen anderen Festtagen fahren die Katamarane regulär nach Fahrplan. Am günstigsten reisen Festbesucher mit dem „14-Uhr-Ti- cket“ – damit kostet die Hin- und Rückfahrt nach 14 Uhr nur 19,30 Euro. i Schnell sein lohnt sich: nur noch wenige Tickets für die Seehas-Abholung inkl. Seehas-Nascherei und Aperitif an Bord von Katamaran Fridolin verfügbar. Tickets gibt’s an den Hafenschaltern der BSB und im Onlineshop unter www.der-katamaran.de/ Informationen zum Seehasenfest: www.seehasenfest.de/ Für Fragen steht die Katamaran-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 07531 3639320 zur Verfügung. Wasserentnahmen weiterhin untersagt Aufgrund nur geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg weiterhin sehr wenig Wasser. Durch die nied- rigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beein- trächtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperatu- ren. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu ver- hindern, verlängert das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 12. August. Die sogenannte Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betrof- fen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdi- schen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den je- weiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 12. August 2025. Bleibt es darüber hinaus weiter- hin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/ bekanntmachungen. Ein Lagebericht zu den Einschrän- kungen des Gewässergebrauchs in Baden-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/la- geberichte/lagebericht-wassernutzung. Wettkampfstimmung bei der DLRG Orts- gruppe Baienfurt Der große Erfolg unserer Wettkampfschwimmer bei den diesjährigen Bezirksmeisterschaften im März in Ravens- burg war das Ticket zu den Württembergischen Meister- schaften in Biberach an der Riß. Zwei Mannschaften und ein Einzelschwimmer konnten von der Wettkampfstim- mung nicht genug kriegen und trainierten daher bis Juni fleißig weiter, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. So belegte unser Einzelschwimmer in der Altersklasse AK Offen männlich, Daniel Eisele, den 12. Platz und sicherte sich so eine gute Platzierung in der ersten Teilnehmerhälfte. Unsere Mannschaft AK 12 männlich (Raffael Feiri, Eli- as Wora, Paul Keller und Jan Staudacher) sicherte sich ebenfalls einen soliden 15. Platz und schwamm fehlerfrei durch die einzelnen Rettungsdisziplinen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Mannschaft AK 13/14 männlich (Mathias Kanke, Max Müller, Emily Steinbach und Belinda Geray) erzielte Platz 17 und schwamm ebenfalls ohne Punktabzüge. Das Erlebnis, an einer landesweiten Meisterschaft teilzu- nehmen ist immer wieder einzigartig. So stehen neben dem Ehrgeiz, möglichst gut zu schwimmen, auch der Spaß und die Begegnung mit anderen Rettungsschwimmern aus ganz Baden-Württemberg im Vordergrund. Ohne unsere Wettkampftrainer und Betreuer, die sich die Zeit für Ihre Mannschaften genommen haben, wäre ein solches Wettkampfwochenende nicht möglich. Die Trai- ner haben sie im letzten halben Jahr trainiert, aufgebaut und motiviert. Zu diesem Team gehören Manuel Keller, Carola Resch-Seidenath und Leonie Schmid. Aber auch ohne die ehrenamtlichen Kampfrichter, könnte ein Wettkampf gar nicht erst stattfinden. Auch aus un- serer Ortsgruppe war Julia Leonhard als Kampfrichterin vor Ort. Nach dem Wettkampf heißt vor dem Wettkampf – so stehen nach den Herbstferien auch schon wieder unsere Vereinsmeisterschaften an und das Wettkampftraining geht direkt nach der Sommerpause weiter, so dass die Chancen auf die begehrten Medaillen und Pokale immer mehr steigen! DLRG meets Bademeister Schaluppke – Trainer im Hoftheater Wie vom Hoftheater beworben, freuten sich sechs Trainer aus Baienfurt und vom Stützpunkt Bad Waldsee auf einen „gemütlichen und chlorreichen Abend in der Badeanstalt von Bademeister Schaluppke“. Bereits vor Beginn des Programms hatte die kleine Trainergruppe ein begeis- terndes Gespräch mit dem Akteur selbst. Und nach einem tollen Abend mit vielen Lachern, aber auch Erinnerungen an Situationen aus dem Wachdienst am Stadtsee in Bad Waldsee oder der Badeaufsicht im Hallenbad Baienfurt, die nun vom Akteur auch exakt so beschrieben wurden, gab es nach mehreren Zugaben sogar noch ein Auto- gramm für die DLRG sowie einen Aufkleber, welcher mit dem Spruch: „Geh duschen“ an diesen lustigen Abend erinnern soll. Diese Erinnerung wird einen Ehrenplatz in unserem Vereinsheim bekommen. Einladung zum Marktplatzfest 2025 Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt lädt alle ein, unsere Tom- bola im Rahmen des diesjährigen Markplatzfestes zu besuchen. Es gibt tolle Preise zu gewinnen. Der Erlös der Tombola kommt der Jugendarbeit der DLRG zugute. Auch im Kinderland sind wir mit unserem Element Wasser vertreten. So können die Kleinsten hier an tollen spieleri- schen Wettbewerben teilnehmen und dabei die verschie- denen Baienfurter Vereine kennenlernen. Hannah Brenner – Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung: Aktion „Gelbes Band“ lädt zum Pflücken an Obstbäu- men und Sträuchern ein Auch in diesem Jahr setzt der Landkreis Ravensburg ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung. Eigentü- merinnen und Eigentümer von Obstbäumen und Sträu- chern, die die Ernte nicht vollständig bewältigen können, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Diese Markierung signalisiert, dass das Obst kostenlos und ohne vorherige Absprache von jedem geerntet werden darf. Interessierte Bürger und Bürgerinnen, die am Erntepro- jekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchten, können sich an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Dort er- halten sie kostenlos die vom Landkreis bereitgestellten gelben Papierbänder. Das Ernten auf fremden Grundstücken erfolgt auf eige- ne Gefahr erfolgt. Dabei ist besondere Sorgfalt geboten: Weder Bäume noch Sträucher dürfen beschädigt und das Grundstück muss sauber hinterlassen werden. BOB mit Sonderfahrten zum Seehasen- fest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt einen Sonder- verkehr während des Friedrichshafener Seehasenfestes. Vom 19. bis 21. Juli bringt die Geißbockbahn mit Zusatz- fahrten zwischen Aulendorf und Friedrichshafen auch spät abends Besucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. So verkehren am Sonn- tag und Montag die Züge im Stundentakt bis nach Mit- ternacht – die letzte Bahn fährt um 0:19 Uhr ab Fried- richshafen Stadtbahnhof. Am Seehasen-Samstag können Besucher sogar bis 1:32 Uhr nachts von Friedrichshafen Hafen nach Aulendorf fahren. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bo- do-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 13,50 oder 22,60 Euro, abhängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahr- karten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskar- ten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfah- rungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mit- genommen werden. i Die Sonderfahrpläne zum Seehasenfest gibt es unter www.bob-fn.de/seehasenfest. Fahrplan-Flyer liegen zu- dem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Te- lefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Dritter Tagungsband zur Wirtschaftsge- schichte Oberschwabens erschienen Buchvorstellung in Schwendi beschließt Forschungs- projekt Am Freitag, 18. Juli 2025, 18.30 Uhr wird in der Kleinen Bühne in Schwendi das Buch „Vom agrarischen Hinterland zur industriellen Boomregion. Wirtschaft in Oberschwa- ben von 1850 bis zur Gegenwart“ vorgestellt. Mit diesem neuen Band beschließt die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur ihre über zehn Jahre hinweg be- triebene Erforschung der oberschwäbischen Wirtschafts- geschichte, zwei bereits erschienene Bücher decken die Zeit vom Mittelalter bis 1850 ab. Wirtschaftlicher Wandel der letzten 150 Jahre Der neue Band stellt in 15 Beiträgen ausgewiesener Ex- pertinnen und Experten auf rund 580 Seiten mit zahlrei- chen Fotografien, Karten und Tabellen die prägenden Charakteristika des Wirtschaftsraums zwischen Alb und Bodensee, Lech und Schwarzwald seit 1850 vor. Zunächst dominierten bis ins 20. Jahrhundert eine marktorientier- te Landwirtschaft und eine zunächst auf das Schussen- becken, den Bodenseegürtel und den Ulmer Raum be- schränkte industrielle Entwicklung. Erst nach 1950 setzte in der Breite die Industrialisierung der Region ein, die in den letzten Jahrzehnten zu einem der wirtschaftsstärks- ten Räume in Deutschland aufgestiegen ist. „Gerade weil wir in Oberschwaben heute so stolz auf un- sere Wirtschaftskraft sind, lohnt sich der historische Blick ganz besonders“, betont Landrat Mario Glaser, der stell- vertretender Vorsitzender der Gesellschaft Oberschwa- ben ist. „Die Anregung zur Erforschung und Darstellung der Wirtschaftsgeschichte verdanken wir maßgeblich Siegfried Weishaupt, der auch Kuratoriumsehrenpräsi- dent der Gesellschaft Oberschwaben ist. Ich freue mich auch deshalb sehr, dass wir den abschließenden Band in Schwendi präsentieren können.“ Buchpräsentation und Führung Mitherausgeber Dr. Edwin Ernst Weber wird das neue Buch in einem bebilderten Vortrag vorstellen, ehe dann eine von der Tübinger Landeshistorikerin und Mitheraus- geberin Prof. Dr. Sigrid Hirbodian moderierte Gesprächs- runde mit Autorinnen und Autoren des Bandes die Be- sonderheiten der Wirtschaftsgeschichte Oberschwabens sowohl in der Langzeitperspektive wie auch im Indust- riezeitalter seit 1850 konturiert. An die Buchvorstellung schließt sich eine Führung durch das Weishaupt Forum, einem Baudenkmal der Moderne, und die Einladung zu einem oberschwäbischen Vesper an. Es wird um Anmel- dung der Teilnahme unter Email gesellschaft-oberschwa- ben@rv.de gebeten. Info-Box „Vom agrarischen Hinterland zur industriellen Boomre- gion. Wirtschaft in Oberschwaben von 1850 bis zur Ge- genwart“, hg. v. Frank Brunecker, Sigrid Hirbodian und Edwin E. Weber, Verlag W. Kohlhammer 580 Seiten, 34 Euro. Das Buch ist bei der Vorstellung in Schwendi und im Buchhandel erhältlich. Geschichtskino zum Jahrestag des 20. Juli 1944 Anlässlich des Jahrestags des Stauffenberg-Attentats von 1944 zeigt das Kreisarchiv am 21. Juli den Film „Der 20. Juli”. Der Film „Der 20. Juli“ gilt als herausragendes Beispiel für die Vergangenheitsbewältigung im deutschen Nach- kriegs-Kino. Er erzählt die Geschehnisse des 20. Juli 1944 als Rückblende aus der Sicht zweier fiktiver Personen: der OKW-Sekretärin Hildegard Klee und des Hauptmanns Lindner. In seinem fast dokumentarischen Stil hält er sich eng an die historischen Tatsachen. Laut dem „Lexikon des internationalen Films“ ist „Der 20. Juli“ ein „bis in die kleinste Rolle sorgfältig besetzter und von Mitgliedern des Widerstands detailliert beratener Film, der im deutschen Kino der 50er Jahre positiv auffiel“. Begleitend zum Film gewährt das Kreisarchiv Ravens- burg Einblicke in die Akten der ehemaligen Kreisbera- tungsstellen für die Opfer des Nationalsozialismus. Un- ter anderem wird dabei das Schicksal der Gräfin von Matuschka beleuchtet, deren Mann Michael Graf von Matuschka als Widerstandskämpfer des 20. Juli hinge- richtet wurde. Die Themen- und Filmeinführung findet am Montag, dem 21. Juli, um 18.30 Uhr statt, die Filmvorführung beginnt um 19.00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung findet im Innenhof des Kreisarchivs in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten statt. Bei schlech- tem Wetter wird sie in den Räumen des Landratsamtes Ravensburg in der Sauterleutestraße 34 durchgeführt. Für die Themen- und Filmeinführung wird um Anmeldung bis zum 17. Juli unter kreisarchiv@rv.de gebeten. Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Leitung: Ulrich Kees M.A. Sauterleutestraße 11 88250 Weingarten kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze beim Jobcenter (Sauter- leutestraße 34) Öffnungszeiten Archivnutzung Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17.30 Uhr Feministisches Gartentischgespräch mit MdB Agnieszka Brugger am 24.7. um 16.30 Uhr in Weingarten Unter freiem Himmel und in lockerer Atmosphäre lädt der Ortsverband B90/ die Grünen Weingarten interessierte Frauen zu einem „Feministische Gartentischgespräch“ ein. Im Zentrum stehen Fragen wie: • Wie können feministische Perspektiven unsere Gesell- schaft gerechter machen? • Was braucht es für eine echte Gleichstellung in Politik und Alltag? • Und wie gehen wir mit den Herausforderungen der aktuellen Weltlage – von Klimakrise bis Demokratie- verdruss – solidarisch und feministisch um? Über den direkten persönlichen Austausch in geschützter Atmosphäre schafft dieses Format einen Raum für neue Gedanken, ehrliche Diskussionen und politische Teilhabe. „Feministische Politik betrifft alle Lebensbereiche. Von der Klimakrise bis zur internationalen Sicherheit - wir brau- chen die Perspektiven und Lösungsansätze von Frauen, um die drängenden Probleme unserer Zeit anzugehen“. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied im Verteidigungsausschuss und im Auswärtigen Ausschuss bringt Brugger einen politischen Erfahrungsschatz mit, insbesondere auch im Umgang mit männlich geprägten Machtstrukturen. Diese Runde fragt: Wie kann ein neues Miteinander entstehen – jenseits der Social-Media-Aufgeregtheit, jenseits von Dominanzkultur und Pausenhof-Machtspielen? Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Veranstaltung wurde angestoßen durch eine Jugend- gemeinderätin in Weingarten – und wir freuen uns sehr, dass Agnieszka Brugger der Einladung gefolgt ist. Die Veranstaltung unterstreicht das Engagement der Grü- nen für Gleichstellung und die Stärkung von Frauen in der Politik. Sie ist Teil einer Reihe von Initiativen, die darauf abzielen, die politische Teilhabe von Frauen zu fördern. Interessierte können sich per E-Mail an info@gruene-wgt.de für die Teilnahme anmelden. Die genaue Ortsangabe wird nach der Anmeldung be- kanntgegeben. Anmeldung per E-Mail: info@gruene-weingarten.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 26. Juli 2025 um 11 Uhr in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zep- pelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Dystonie gehört zu den ca. 8.000 seltenen Erkrankungen. Bei der neurologischen Erkrankung kommt es zu länger anhaltenden, unwillkürlichen Muskelverkrampfungen die zu abnormen Haltungen und/oder Bewegungen führen. Dystonieformen sind u. a.: Lidkrampf, Schiefhals und der Handkrampf. Die Gruppenleiterin wird in einem Vortrag einen Über- blick über die verschiedenen Dystonieformen und deren Behandlung geben. Im Anschluss an den Vortrag findet ein Gruppentreffen statt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Eine Anmeldung mit Personenanzahl ist bis zum 22. Juli 2025 erforderlich. Kontakt: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de DRK-Kreisverband Ravensburg Hochwertige Sanitätsausbildung Mit viel Praxiswissen fit für den Einsatz Kein Konzert, kein Sportevent, kein Rutenfest ohne sie: die Sanitätskräfte der DRK-Bereitschaften. Damit im Ernst- fall jeder Handgriff sitzt, bietet der DRK-Kreisverband Ravensburg regelmäßig fundierte Sanitätsausbildungen an – mit einem starken Fokus auf Praxis, aber auch einer soliden theoretischen Basis. Kürzlich haben acht Teilnehmende die Ausbildung erfolg- reich abgeschlossen. Sie sind damit bestens vorbereitet für Einsätze bei Veranstaltungen, in der Rettungshun- destaffel oder als sogenannte „Helfer vor Ort“. Viele der neuen Sanitäterinnen und Sanitäter bringen bereits Er- fahrung mit – etwa aus dem Jugendrotkreuz oder dem Katastrophenschutz. Der Kurs umfasst insgesamt 80 Unterrichtseinheiten, verteilt auf vier intensive Wochenenden. Im DRK-Ausbil- dungsraum in der Ulmer Straße stapeln sich Kisten mit Übungsmaterial: Intubationssets, Infektionsschutz, Beat- mungsbeutel. Fallbeispiele aus dem echten Leben – vom Insektenstich mit Atemnot bis zum Verkehrsunfall – wer- den realitätsnah durchgespielt. Ein Fallbeispiel: Ein Mädchen wird beim Eisessen von einer Biene in den Mund gestochen – Atemnot, Panik, Hyper- ventilation. Die Teilnehmenden reagieren ruhig, struktu- riert, mit viel Einfühlungsvermögen. Im anschließenden Feedback lobt Ausbilderin Judith Schönebeck besonders das Zusammenspiel im Team, die klare Kommunikation und den professionellen Umgang mit der Betroffenen. Zwischen den Praxisteilen vermitteln die Ausbilder auch medizinisches Hintergrundwissen – etwa zur Anatomie der Atemwege oder zum Gasaustausch in den Lungen. Die Teilnehmenden arbeiten aktiv mit und bringen ihre Vorerfahrungen ein. Das Ausbildungsteam des DRK besteht aus zehn eh- renamtlichen Kräften – darunter auch speziell geschul- te Mimen, die die Fallbeispiele lebensecht darstellen. Ihr gemeinsames Ziel: Ehrenamtliche so gut vorzubereiten, dass sie im Einsatz schnell und sicher helfen können. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Sanitätsausbildung stehen die acht Absolventinnen und Absolventen nun bereit – für Konzerte, Sportereignisse oder andere Sa- nitätsdienste. Denn eines ist klar: Ohne sie läuft nichts. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 20. Juli 2025 Der Sonnenweg – Ausblicke in die Landschaft und Ein- blicke in die Astronomie Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden. Zielgruppen: Für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren geeignet. Unser 3 km langer Spazierweg führt uns durch die Moor- landschaft und ins freie Feld. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren wir viel über die Sonne und die Entstehung unseres naturwissenschaftlich geprägten Weltbilds. Vor- kenntnisse sind nicht erforderlich. Diese Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de „Küchen on Tour“ – Erfolgreicher Einblick in regionale Bio-Kartoffelproduktion Anfang Juli fand die zweite Veranstaltung der Reihe „Kü- chen on Tour“ statt, organisiert von den Bio-Musterregio- nen Ravensburg und Biberach. Rund 20 Verantwortliche und Mitarbeitende aus Großküchen und Gastronomiebe- trieben erhielten die Gelegenheit, den Kartoffelhof Stein- hauser in Dettingen an der Iller und den Biohof Willburger in Erolzheim zu besichtigen. Der Kartoffelhof Steinhauser, ein Kartoffelerzeugungs- und -vorverarbeitungsbetrieb, verarbeitet jährlich 5.000 Tonnen Kartoffeln und beliefert rund 300 Großküchen von Ulm bis Friedrichshafen, Bad Buchau bis Kaufbe- uren, Kempten bis Ehingen. Seit 2022 werden hier auch Bio-Kartoffeln von Bio-Partnerbetrieben wie dem Bio- hof Willburger in Erolzheim zu küchenfertigen Produkten verarbeitet. Das Sortiment umfasst geschälte und vor- gegarte Kartoffeln sowie geschnittene Kartoffeln für die Weiterverarbeitung in Großküchen. Pro Tag werden 20 bis 25 Tonnen Fertigware produziert, davon etwa 5 bis 6 Tonnen Teigwaren wie Spätzle. Aktuell entfallen etwa 10 % der Produktion auf Bio-Ware, mit Überlegungen zur Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Erweiterung des Bio-Sortiments um z.B. Kartoffelsalat und Teigwaren. Der Biohof Willburger, ein Gemüsebaubetrieb in vierter Generation, beliefert den Kartoffelhof Steinhauser mit Na- turland-zertifizierten Kartoffeln direkt aus der Region. Auf 10 ha der insgesamt 50 ha Anbaufläche werden Kartoffeln kultiviert. Der Betrieb ist auf Gemüsebau spezialisiert und baut über 40 verschiedene Kulturen über das Jahr an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewannen wert- volle Einblicke in die regionale Bio-Landwirtschaft und konnten sich vor Ort von der Qualität der produzierten Lebensmittel überzeugen. Der Besuch bot eine einzigar- tige Möglichkeit, die Herkunft der Produkte kennenzuler- nen und den direkten Austausch zwischen Erzeugern und Abnehmern zu fördern. Die „Küchen on Tour“-Reihe wird mit zwei weiteren Ver- anstaltungen fortgesetzt, die einen Großhändler und eine Großküche einbinden. Diese Veranstaltungsreihe bietet die Gelegenheit für Küchenprofis, sich über nachhaltige Verpflegungskonzepte auszutauschen und voneinander zu lernen. Sie unterstreicht die wachsende Bedeutung von Bio-regionalen Lebensmitteln in der Gemeinschaftsver- pflegung und Gastronomie und zeigt praktische Wege zur Umsetzung auf. Interessierte finden weitere Informationen und Anmel- demöglichkeiten auf der Homepage der Bio-Musterre- gionen unter www.biomusterregionen-bw.de. Was sonst noch interessiert Zusatzversorgungskasse für Arbeitneh- mer in der Land- und Forstwirtschaft Zusatzversorgung beantragen Wer in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung be- antragen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Rente aus der gesetz- lichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Le- bensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversi- cherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalender- monaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben. Personen aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Ren- te vor dem 1. Juli 2025 bezogen wurde. Wird der Antrag später gestellt, gehen die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2025 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse unter Telefon 0561 785179-00 (Fax: 0561 7852179-49; E-Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite www.zla.de/aktuelles Bund der Steuerzahler begrüßt Abspeckpläne bei der Stuttgarter Oper Forderung nach Überarbeitung aller Sanierungspläne In die Sanierungspläne bei der Stuttgart Oper kommt end- lich Bewegung. Und es geht dabei in eine hoffnungsvolle Richtung. So hat die Kultusministerin Petra Olschowski jetzt nach einer Verwaltungsratssitzung der Württember- gischen Staatstheater gravierende Umplanungen für das Oper-Interimsgebäude im Norden der Stadt angekündigt. Demnach soll hier kleiner und einfacher gebaut werden, um Kosten einsparen zu können. „Die bei der Opernsanie- rung schon länger befürchtete Kostenexplosion von der einst geplanten einen Milliarde Euro auf mittlerweile bis zu zwei Milliarden Euro ist in den letzten Monaten immer realistischer geworden. Umso wichtiger ist es, dass es jetzt beim Interimsgebäude konkrete Planungen gibt, wie diese ausufernden Kosten nach unten gedrückt werden können“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. Möller fordert Landesregierung und Stadtverwaltung zu- dem dazu auf, nicht nur die Planungen für das Interims- gebäude neu aufzunehmen. „Bei der Stuttgarter Oper müssen alle Sanierungspläne noch einmal auf den Prüf- stand, es muss jetzt zügig nach ernsthaften Alternativen gesucht werden. Dazu gehören auch die Planungen beim Littmann-Bau. Hier sollte beispielsweise auf den Einbau einer teuren Kreuzbühne verzichtet werden“, sagt der BdSt-Landesvorsitzende und verknüpft seine Forderun- gen auch mit einem Blick auf die einbrechenden Gewer- besteuereinnahmen der Stadt Stuttgart. „Der Stadt fehlen hier aktuellen Zahlen zur Folge in den kommenden Jahren mehrere hundert Millionen Euro. Dieser Entwicklung muss Rechnung getragen werden, indem man auch bei Bau- großprojekten wie der Opernsanierung Kosten einspart“. Im Spätherbst 2024 war bekannt geworden, dass sich die Sanierung der Oper um vier Jahre nach hinten ver- schiebt, verbunden mit weiter ansteigenden Kosten. Der erste Vorhang im renovierten Haus soll demnach erst im Jahr 2043 fallen. Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart kommen je zur Hälfte für die bei der Oper anfallenden Sanierungskosten auf. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Versichert während Freiwilligendienst oder freiwilligem Wehrdienst Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus Junge Menschen können sich nach der Schulzeit vielfältig gesellschaftlich engagieren. Wer beispielsweise ein frei- williges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ) leistet oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnimmt, ist dann in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversi- cherung versichert. Die kompletten Beiträge dafür trägt der Arbeitgeber, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Während des freiwilligen Dienstes wird ein Taschengeld gezahlt. Dieses zahlen Arbeitgeber statt eines Gehaltes an die Freiwilligen. Aktuell sind das maximal 644 Euro im Monat, was acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro pro Monat entspricht. Zum Taschengeld kommen ggf. noch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 oder Arbeitskleidung dazu. Das Taschengeld und der eventuelle geldwerte Vorteil aus den Sachbezügen sind die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Ren- tenversicherung. Wer den freiwilligen Wehrdienst (FWD) leistet, bekommt ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutge- schrieben. Diese übernimmt aber der Staat. Grundlage hierfür ist ein fiktiver Verdienst, der bei 80 Prozent der sogenannten monatlichen Bezugsgröße liegt. Dieser liegt 2025 bei monatlich 3.745 Euro. Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus Sowohl Freiwilligendienste als auch freiwilliger Wehrdienst wirken sich positiv aufs Rentenkonto aus und sind der erste Schritt, um die allgemeine Wartezeit von fünf Bei- tragsjahren zu erfüllen. Information Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschü- ren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“. Sie können unter www.deutsche-rentenversiche- rung.de heruntergeladen oder bestellt werden. AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Worüber sich keiner traut zu reden AOK Bodensee-Oberschwaben sieht Aufklärungsbedarf bei Chlamydien, Syphilis und Co. Sie zählen zu den Tabuthemen in der Medizin, obwohl sie viele Menschen betreffen: sexuell übertragbare Infektio- nen, kurz STI (sexually transmitted infections). Während HIV in der öffentlichen Wahrnehmung stark präsent ist, geraten andere Erkrankungen wie Chlamydien oder Sy- philis oft in Vergessenheit – zu Unrecht. Eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben zeigt: Die Zahl der STI-Fälle ist seit Jahren konstant. „Ein Rückgang der Infektionen ist nicht zu beobachten – im Gegenteil: Die Anzahl der Patientinnen und Patienten ist seit Jahren konstant“, sagt Markus Packmohr, Ge- schäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. „Im Jahr 2019 waren in der Region Bodensee-Oberschwaben 258 AOK-Versicherte aufgrund einer Geschlechtskrankheit in Behandlung – 2023 waren es 255. Auch in den Jahren dazwischen stagnierten die Zahlen.“ Ein ähnliches Bild zeigt der Blick in die einzelnen Landkreise: Im Landkreis Ravensburg sank die Zahl der Betroffenen minimal von 123 im Jahr 2019 auf 117 im Jahr 2023. Der Landkreis Sigmaringen verzeichnete 72 Patien- tinnen und Patienten im Jahr 2019 und 74 im Jahr 2023 und weist damit keine spürbare Veränderung auf. Auch im Bodenseekreis blieb die Lage mit 63 gemeldeten Be- handlungen im Jahr 2019 und 64 im Jahr 2023 konstant. Die Gründe hierfür sind vielfältig: geändertes Risikover- halten, ein Rückgang der Kondomnutzung, eine Zunahme der Sexualkontakte, mehr Vielfalt an Partnerschaftsmo- dellen und Sexualpraktiken sowie eine verbesserte Di- agnostik und Testhäufigkeit. Auch das Wissen über STI und deren Übertragungswege ist oft lückenhaft, was die Ausbreitung begünstigt. Junge Menschen sind häufiger betroffen „Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren sind besonders oft betroffen. Sie haben häufiger wechselnde Sexualpartner – gleichzeitig ist die Kondom- nutzung in dieser Altersgruppe rückläufig.“, erklärt Sus- anne Schleicher, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. Und auch in bestimmten Bevölkerungsgruppen, wie der homosexuellen Szene ist die Verwendung von Kondo- men deutlich zurückgegangen. Dies steht vor allem Zu- sammenhang mit der Verfügbarkeit wirksamer HIV-Prä- ventionsmaßnahmen (z.B. Präexpositionsprophylaxe), wodurch das Schutzverhalten gegen andere STI nach- gelassen hat. STI bleiben oft unbemerkt Die Symptome der STI können sehr unterschiedlich sein. Zu den häufigsten Anzeichen, die auf eine Geschlechts- krankheit hinweisen können, zählen beispielsweise unge- wöhnlicher Ausfluss aus Harnröhre oder Vagina, Juckreiz, Rötung, Bläschen oder Warzen im Genital- oder Anal- bereich, Brennen oder Schmerzen beim Wasserlassen, Schwellungen in der Leistengegend, Schmerzen beim Ge- schlechtsverkehr sowie Allgemeinsymptome wie Fieber, Müdigkeit oder Unwohlsein. Es können aber auch keine oder nur geringe Anzeichen auftreten: Eine Chlamydi- en-Infektion beispielsweise löst häufig keine oder nur ge- ringe Krankheitssymptome aus. „Das kann dazu führen, dass die Infektion unwissentlich weitergegeben wird“, so die Ärztin. Was dabei viele nicht wissen: unbehandelt kann eine Chlamydien-Infektion sowohl bei Männern als auch bei Frauen zu Unfruchtbarkeit führen. Geschlechtskrank- heiten sollten deshalb bereits von Beginn an durch siche- ren Geschlechtsverkehr vermieden werden. Das Kondom ist dabei das wichtigste Hilfsmittel – richtig angewendet minimiert es den direkten Kontakt der Schleimhäute und Körperflüssigkeiten. Das reduziert das Risiko, sich mit Ge- schlechtskrankheiten zu infizieren. Geschlechtskrankheiten dürfen kein Tabuthema mehr sein Mit dem richtigen Schutz lässt sich das Infektionsrisiko deutlich senken. „Aufklärung, Offenheit und regelmäßige Vorsorge sind der Schlüssel, um STI wirksam einzudäm- men“, betont Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. „Wenn wir das Thema enttabuisieren und junge Men- schen frühzeitig erreichen, können wir langfristig etwas bewegen – nicht nur medizinisch, sondern auch gesell- schaftlich.“ Zwei Jahrzehnte auf Kurs: Katamaran feiert mit Jubiläumsfahrt Der Katamaran gehört heute zum Bodensee wie die Im- peria zu Konstanz oder der Zeppelin nach Friedrichsha- fen. Seit 20 Jahren verbindet er täglich die beiden größten Städte am See – zuverlässig, pünktlich und schnell. An- lässlich ihres 20. Geburtstages lud die Katamaran-Ree- derei Bodensee kürzlich zu einer feierlichen Rundfahrt mit geladenen Ehrengästen, gedienten Wegbegleitern und Pressevertretern ein. 20 Jahre, 3 Katamarane, rund 4,25 Millionen gefahrene Kilometer und mehr als 7 Millionen Fahrgäste – im Mit- telpunkt der Jubiläumsfeier stand allerdings nicht nur die bewegte Geschichte seit der ersten Fahrt im Juli 2005, sondern auch der Blick nach vorn. Mit neuen digitalen Angeboten, der gezielten Ansprache weiterer Zielgrup- pen und einem verstärkten Fokus auf Servicequalität und Kundenerlebnis will die Reederei ihre Erfolgsgeschichte weiterschreiben. Reederei-Geschäftsführerin Magdalena Linnig formulierte das Ziel klar: „Wir wollen bis 2027 die halbe Million-Marke bei den Fahrgästen knacken und unseren bisherigen Fahrgastrekord von 473.000 toppen. Oft waren wir nah dran, aber ganz gereicht hat es leider noch nicht.“ Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, will die Reederei den Fokus künftig noch stärker auf die regionalen Fahrgastgruppen, auch abseits der Touristen, richten. „Denn eine Sache ist völlig klar: Pünktlicher und Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 vor allem schneller als wir ist keiner auf dieser Strecke unterwegs!“, so Linnig. Partnerschaft und Innovation – der Weg in die schwar- zen Zahlen Die Erfolgsgeschichte der Katamaran-Reederei ist zugleich eine Geschichte über Zusammenarbeit, Beharrlichkeit und Zukunftsdenken. Getragen wird das Projekt von einer star- ken Partnerschaft zwischen den Städten Konstanz und Friedrichshafen, die mit einem gemeinsamen Ziel ange- treten sind: Mobilität am Bodensee neu zu denken. Reederei-Geschäftsführer Christoph Witte hob während seines Grußworts besonders die Innovationskraft des Un- ternehmens hervor. „Gerade im Bereich der Antriebsop- timierung haben wir in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht“, so Witte. „Darauf bin ich besonders stolz – denn genau dieser Schritt hat uns nachhaltig in die schwarzen Zahlen geführt und ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir mit klugen Investitionen zukunftsfähig bleiben.“ Zudem habe der Katamaran nach Corona eindrucksvoll bewiesen, dass er selbst schwierige Phasen nicht nur überstehen, sondern gestärkt daraus hervorgehen kön- ne – „…nicht zuletzt durch eine konsequente Ausrichtung auf Effizienz und technische Weiterentwicklung“, so Witte. Auch langjährige Wegbegleiter, ehemalige Geschäftsfüh- rer und Werftleiter der ersten Stunde kamen beim Emp- fang zu Wort – darunter auch Manfred Foss, Reederei- geschäftsführer von 2006 bis 2016. Er erinnere sich gern zurück: „Der Katamaran hat die Mobilität in der Boden- seeregion spürbar verbessert. Zwischen Friedrichshafen und Konstanz verbindet er nicht nur schnell und zuverläs- sig, sondern bietet auch eine wirkungsvolle Entlastung für die stark frequentierten Straßen am See.“ Foss prägte die Reederei nachhaltig – er setzte während der zehn Jahre als Geschäftsführer konsequent auf den Austausch mit kommunalen Vertretern, um das Angebot optimal auf die Bedürfnisse der Region abzustimmen. Ein Überraschungs-Act mit sportlicher Botschaft Nicht nur die drei Katamarane Constanze, Fridolin und Fer- dinand gleiten elegant über den See – das bewiesen auch die Wasserskifahrer des Deutsch-Schweizerischen Motor- boot-Clubs (DSMC). In einer eigens inszenierten Choreo- grafie zogen sie ihre Bahnen direkt hinter dem Katamaran und beeindruckten mit waghalsigen Wendungen und He- befiguren. Die Wasserski-Show stand sinnbildlich für das, was auch die Katamaran-Reederei seit 20 Jahren antreibt: Tempo, Präzision – und eine große Portion Leidenschaft. Die Katamaran-Reederei feiert 20. Geburtstag – die Ge- schenke bekommen die Fahrgäste. Wer in den Monaten Juli und August beim Bordbistro bestellt, erhält für seine nächste Katamaranfahrt einen 3-€-Gutschein für Geträn- ke und Speisen im Bordbistro. Jubiläumsfahrt – wir feiern 20 Jahre Katamaran Da geht was: Mehr als 176.000 Überfahrten von Fried- richshafen nach Konstanz und zurück – und das seit 20 Jahren! Zeit für einen Rückblick. Die Meilensteine • November 1998 Gründung der Katamaran-Reederei Friedrichshafen durch die Städte Konstanz und Fried- richshafen. Gesellschafter sind die Stadtwerke Kons- tanz und die Technischen Werke Friedrichshafen mit je 50 Prozent Beteiligung • 2000 - 2004: Konstruktion und Bau der Katamarane • Dezember 2001: Bürgerentscheid in Konstanz erreicht nicht das nötige Quotum. Die Reederei darf weiter machen. • Mai 2005: „Stapellauf“ – die Katamarane werden zu Wasser gelassen • 1. Juli 2005: Taufe von Constanze und Fridolin • 4. Juli 2005: Bundespräsident Horst Köhler und wei- tere 150 Ehrengäste eröffnen die Schiffsverbindung • 6. Juli 2005: Erste Linienfahrt • November 2007: Sonderpreis für „Faires Miteinander“ durch Bodensee-Segler-Verband • Januar 2008: Taufe des dritten Katamarans Ferdin- and • Mai 2008: 1.000.000. Fahrgast begrüßt • Dezember 2011: Erstmals über 400.000 Fahrgäste in- nerhalb eines Jahres an Bord • Dezember 2014: Rekord: 473.000 Fahrgäste innerhalb eines Jahres an Bord • 2018: Reederei fährt erstmalig in die schwarzen Zah- len • Februar 2019: Constanze fährt als erstes Schiff mit EURO V Norm – mit „AdBlue“ • August 2022: Fahrgaststärkster Monat (68.700) seit Inbetriebnahme • April 2023: Neue Wartehalle Konstanz • Februar 2024: Dank „Grünem Ball“ genießt der Kata- maran – wie alle anderen Fahrgastschiffe –Vorfahrt auf dem See • Juli 2024: 7.000.000. Fahrgast auf dem Kat begrüßt Ein paar Fakten im Überblick • 7,2 Mio. Fahrgäste ans Ziel gebracht • 4,25 Mio. Kilometer über den See gefahren - 106 Erdumrundungen • Mehr als 176.000 Überfahrten von Friedrichshafen nach Konstanz und zurück • 99,9 % Pünktlichkeit • Funfact: 1.563 liegengebliebene Sonnenbrillen Kichererbsendip mit Avocado Mexikanisches Rezept Zubereitungszeit: ca. 15 Minuten Zutaten für ca. 15 Portionen 300 g Kichererbsen (Abtropfgewicht), 2 Avocados 2 kleine Zwiebeln, 2 Knoblauchzehen 1 Bund Koriander, 100 g Feta Saft von 1–2 Limetten, Salz, Pfe er Zubereitung Die Kichererbsen in ein Sieb geben, mit Wasser gut abspülen und abtropfen las- sen. Die Avocados entkernen, Schale entfernen und das Fleisch in grobe Stücke teilen. Zwiebeln und Knoblauchzehen schälen und fein würfeln. Das Grün von den Korianderstängeln zupfen, waschen, gut abtrocknen und fein hacken. Den Fetakäse mit den Fingern grob zerteilen. Alle Zutaten in einen Mixbecher geben und pürieren, bis eine cremige Konsistenz erreicht ist. An- schließend nach Belieben mit Salz und Pfe er abschmecken. Der Aufstrich passt hervorragend zu frischem Bauernbrot und als Dip zu Rohkost wie Möhren oder Paprika. Schorten/DEIKE Die Kichererbsen in ein Sieb geben, mit Wasser gut abspülen und abtropfen las- Foto: © Zimmer/DEIKE 753U14U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 IMMOBILIENMARKT MIETGESUCHE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot Klimawartung für 89,99 Euro inkl. Nachfüllung* mit Kältemittel R-134a und 139,99 Euro mit R-1234yf (*ausgenommen Leeranlagen) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion Klima- Aktion bis 31.07.2025 !!! PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. 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                    Zuletzt geändert: 18.07.2025
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                    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 13. Juni 2025 Nummer 24 G E M E I N D E F E S T b e i m G e m e i n d e h a u s B i s c h o f - S p r o l l - S a a l 19.JuniFronleichnam 9.00 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Mittagessen Kaffee und Kuchen g e g e n f ü r d a s d e s S B B Z B a i n d t - f ü r M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g S P E N D E „ T H E R A P I E - B Ä D L E “ T o l l e s P r o g r a m m f ü r K i n d e r Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Vom 28. Juni bis zum 18. Juli 2025 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Im Mittelpunkt steht die Freude am Radfahren, die Motivation möglichst vieler Menschen, das Fahrrad im Alltag häufiger zu nutzen, und der positive Beitrag zum Klimaschutz. Teilnehmen können alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die gefahrenen Kilometer müssen nach jeder Tour einfach in den Online-Kalender oder die kostenlose STADTRADELN-App eingetragen werden. Die Ergebnisübersicht zeigt sofort, wie das Team und die Kommune im Vergleich abschneiden. Zudem bietet der Team-Chat die Möglichkeit, gemeinsame Touren zu planen oder sich gegenseitig zu motivieren. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Samstag, 28. Juni 2024 Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstrecken durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Samstag, 12. Juli 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 18. Juli 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist der RadCheck, der am Sonntag, den 29. Juni 2025 während des Dorffestes des Musikvereins von 12:00 bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof stattfindet. Hier können Fahrräder auf Verkehrssicherheit und ihre StVZO-Konformität überprüft werden. Kleinere Einstellungen und Reparaturen werden direkt vor Ort vorgenommen, während größere Mängel auf einem Prüfbogen vermerkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen rund ums Fahrrad zu stellen. Finanziert wird der RadCheck von der Förderstelle Koordination für Klimamobilität mit Fokus Radverkehr des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Der in Zusammenarbeit mit dem TÜV Süd entwickelte Prüfbogen umfasst folgende Kriterien: o Bremsanlage o Lenker o Lichtanlage o Reflektoren o Räder o Antrieb o Weitere Bauteile o Pedelec-Prüfung Auch E-Bikes (bis 25 km/h), Lastenräder, Laufräder, Rollstühle und Rollatoren sind beim RadCheck willkommen! Jetzt anmelden unter www.stadtradeln.de/baindt und gemeinsam Kilometer sammeln! Alle Informationen finden Sie unter www.baindt.de → Umwelt & Verkehr → Stadtradeln oder über den nebenstehen- den QR-Code. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme bei der diesjährigen Aktion Stadtradeln und wünschen viel Spaß sowie eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 SERVICES KLIMA BÜNDNIS EINE KAMPAGNE VON Wir sind dabei. 28.06. - 18.07.2025 stadtradeln.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 RadCheckRadCheck © In iti at iv e Ra dK U LT U R de s M in is te riu m s f ür V er ke hr Ba de n- W ür tt em be rg , H ei ko S im ay er www.radkultur-bw.de |29.06.2025 Baindt: Dorffest, Klosterwiesenschule Eigenes Rad mitbringen und vom Profi kostenlos vor Ort überprüfen lassen. Für mehr Sicherheit und Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Organisiert vom GMS, gefördert durch das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Landesministerium für Verkehr BW. 12:00 – 18:00 Uhr Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Fronleichnam) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 20.06.2025 Redaktionsschluss: 16.06.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen am 20. Juni 2025 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 20. Juni 2025 (Brückentag nach Fron- leichnam) bleibt das Rathaus geschlossen. Am Montag, 23. Juni 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 24. Juni 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an k.litz@baindt.de Beflaggung am Rathaus am 17. Juni 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Dienstag, den 17. Juni 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Jahrestag des 17. Juni 1953 (Volks- aufstand in der ehemaligen DDR). Gemeindeverwaltung Baindt Wechsel bei den Austragenden des Amtsblatts im Bezirk 6 und im Bezirk 8 Seit dem 01. April 2025 hat ein neuer Austräger die Ver- teilung des Amtsblatts in Bezirk 6 übernommen. Ab dem 01. Juni 2025 übernimmt ein neuer Austräger die Vertei- lung des Amtsblatts in Bezirk 8. Wir danken den bisheri- gen Austrägern herzlich für ihren Einsatz und wünschen den neuen Austrägern viel Freude bei ihrer Aufgabe. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Juni 2025 und Sonntag, 15. Juni 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Donnerstag, 19. Juni 2025 (Fronleichnam) Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. Juni 2025 Kloster-Apotheke Weingarten Karlstraße 13 88250 Weingarten Tel: 0751 56 02 60 Sonntag, 15. Juni 2025 Dreiländer-Apotheke Ravensburg Gottlieb-Daimler-Straße 2 88214 Ravensburg Tel: 0751 36 65 075 Donnerstag, 19. Juni 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten Zeppelinstraße 5 88250 Weingarten Tel: 0751 43 799 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Erich Rinke feierte am 2. Juni 2025 seinen 80 Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Herr Rinke ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen Juni 19.06. Fronleichnam – Prozession Kirche Baindt mit Gemeindefest + BSS 25.06. Seniorentreff BSS 27.06. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 28.06. - 30.06. Dorffest – Musikverein Schulhof Juli 01.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 03.07. Blutspendetermin SKH 04.07. Rathaus geschlossen 05.07. Benefizkonzert – SBBZ SKH 05.07. Leistungsabzeichen – Feuerwehr 05.07. + 06.07. Dachser-Cup – Sportverein Klosterwiese 11.07. Hl. Blutfest – Blutreitergruppe Bad Wurzach 16.07. Sommerfest – Seniorentreff BSS 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Kindergärten Waldorfkindergarten Blütenmeer und Kerzenglanz Während die im Vorfeld eifrig gebastelten und liebevoll verzierten Pfingstvögelchen sanft über den Tischen schaukelten, gab es am Freitag vor dem Pfingstwochenende viel zu tun für die fleißigen Hände der Kinder im Baindter Waldorfkindergarten. In der Küche wurde geschnippelt, geknetet, geformt und angerichtet, denn so ein Pfingstrosenbrot bedarf vieler Hände Arbeit, damit es gelingt. Und am Tisch unter den sich so sanft wiegenden Pfingstvögelchen … da wurde gestaunt, geschnuppert, gefühlt und natürlich behutsam gezupft. Denn was wäre ein Pfingstfrühstück ohne Blü- tenteppiche. Lieder, Sprüche und Spiele untermalten derweil das flei- ßige Tun, während die Festtafel zunehmend Gestalt an- nahm. Als sich Groß und Klein schließlich niederließ, um gemein- sam zu schlemmen, erstrahlten nicht nur die festlich ver- zierten Kerzen sondern auch die Augen der Kinder ob der sich vor ihnen aufgetanen Pracht. Satt vom Festmahl und müde vom anschließenden ge- meinsamen Spiel im Garten, erfreuten sich die Kinder zum Abschluss des Tages schließlich an der Geschichte von der „Rose ohne Dornen“ und trugen dann stolz ihre Pfingstvögelchen, Pfingstkerzen und ein jedes auch ein prall gefülltes Beutelchen mit duftenden, samtweichen Blütenblättern nach Hause. Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospizbewegung Weingarten · Baienfurt · Baindt · Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u. U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16 - 18 Uhr Mittwoch 09 - 12 Uhr Donnerstag 09 - 12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Handeln können- Inspiriert werden- Lösungen erfahren-Furcht verlieren- Ehrlich bleiben - Hilfs- Bereit- Sein, in der letzten Lebensphase Durch Anleitung aus der pflegerischen Praxis. Es werden außerdem Strategien und Möglichkeiten in der Kommu- nikation vorgestellt. Damit Sie gestärkt diese wichtige und besonders kostbare Lebenszeit begleiten können. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 26.06.2025, 19 Uhr Referentin: Carola Zweifel, Krankenschwester, hauptamtliche Mitarbeiterin des ambulan- ten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Kirchliche Nachrichten 14. Juni – 22. Juni 2025 Gedanken zur Woche: Treu Sein Mut und ausharren. Immer den nächsten gezeigten Schritt auch tun! Also treu sein im Kleinen Und zugleich offen sein für ganz neue Schritte. Katharina von Tobien Samstag, 14. Juni 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Noemi Oelhaf, Marisa Pfister, Franziska Joachim, Ma- teo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz(† Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Emma und Julius Malsam, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Lucia Fischer, Hermann Schilling) Sonntag, 15. Juni – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 17. Juni Kein Gottesdienst - Ferien 19.00 Uhr Baienfurt – eucharistische Anbetung Mittwoch, 18. Juni 9.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 19. Juni - Fronleichnam 9.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit anschließender Fronleichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären mit Kirchenchor und Musik- kapelle Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ministranten: Lena Himpel, Frida Rapp, Lisa Schad, Johanna Zentner, Benedikt Heilig, Noah Himpel, Jakob Kreutle, Emil Schützbach, Max Schützbach,Anschließend Gemeindefest beim katholischen Gemeindehaus 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der FronleichnamsprozessionAnschließend Gemeindefest Freitag, 20. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 21. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. Juni – 12. Sontag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier – Feier des Patrozini- ums Johannes der Täufer (24.6.)Ministranten: Benjamin Stiefvater, Franziska Joachim, Do- minik Klein, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Loana Sordon, Mona Stiefvater,(† Adalbert Berger, Silvia Snoek, Jutta Futterer, Eduard Gelzenlich- ter, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Eugen Halder, Ida Selensky mit Angehörigen, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Anna Hal- der, Hugo Futterer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elina Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 10. Juni bis einschließlich 24. Juni 2025 geschlossen. Wir sind wieder ab Don- nerstag, 26. Juni von 15.00 – 18.00 Uhr erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Fronleichnam 2025 9.00 Uhr Amt mit Prozession und im Anschluss ist das Gemeindefest am Gemeindehaus. Sanierung unseres „Bädles” in Baindt Unser Herzenswunsch: In Baindt steht unser einzigartiges Therapiebad – auch als „Bädle“ bekannt – vor einer unsicheren Zukunft. Dieses unverzichtbare Angebot für Menschen mit Sin- nes- und Mehrfachbehinderungen benötigt dringend Ihre Unterstützung. Wir machen mit! Der Erlös vom Gemeindefest ist fürs Bädle. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein am Mittwoch, 25. Juni 2025 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns ganz herzlich unseren früheren Apotheker, Herrn Dr. Anton Eberle, der zum Thema: „Der Beipack- zettel” - Risiken und Nebenwirkungen - spricht. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtigen Informationen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. Juni 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Gottesdienst für kleine Leute „Schau an der schönen Gärten Zier“ war das Motto des letzten Gottesdienstes für kleine Leute am 25. Mai. Zuerst sa- ßen wir vor einem Haufen Erde. Dann durften wir erleben, wie in der Bibel er- zählt wird, wie Gott die Menschen und die Erde geschaf- fen hat. So ließen wir gemeinsam einen wunderschönen Garten wachsen. Die Kinder waren eifrig dabei, und so wuchsen da grüne Sträucher und Bäume, aber auch bun- te Blumen und vielfältige Tiere besiedelten schnell das Land. Frau Lehmann machte den großen und kleinen Gottesdienstbesuchern deutlich, dass wir Menschen die Verantwortung für die Schöpfung tragen und wir den Auftrag haben, diese zu bewahren. Zuletzt durfte jedes Kind eine Blume einpflanzen und mit nach Hause nehmen. Der nächste Gottesdienst für kleine Leute findet am 28. September im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Baindt statt! Ökumenischer Singkreis Baienfurt - Baindt Unsere nächste Probe findet am 25. Juni um 20.00 Uhr im Klosterhof 5 in Baindt statt. Wir singen kirchliche und weltliche Lieder. Lust mit- zusingen? Wir freuen uns auf Dich/Euch. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Freitag, 13. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 15. Juni Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Sonntag, 22. Juni 1. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikantin M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prädikant. W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal ----- Gedanken zum Wochenspruch Gnadenstuhl Als „gesellige Gottheit“ hat Kurt Marti ihn beschrieben: Gott Vater, Sohn und den Heiligen Geist. Was würde fehlen ohne eine der drei Personen? Die Stärke des Schöpfers? Die Menschlichkeit Jesu – auch im Leiden? Die Ge- genwart Gottes im Geist? Gott ist in sich Gemeinschaft. Ich versuche, mir das vorzustellen: Eine Gottheit, die durch und durch Liebe ist, die nicht für sich bleiben kann. Und die meine Gesellschaft sucht. Die feste liebt und mich neben sich auf die Bank zieht und sagt: Komm, sag ehrlich, wie geht es Dir. Nicht umsonst ist die Trinitatiszeit die beste Zeit für Gemeindefeste und Geselligkeit. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © KI) ----- Bibel im Gespräch Monatsspruch: “Mir aber hat Gott gezeigt, dass man keinen Men- schen unheilig oder unrein nennen darf.” Apostelgeschichte 10:28 Zusammen mit anderen über die- sen Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstel- len entdecken? Wir treffen uns dazu am Dienstag, 24.06.2025, von 20 - 21 Uhr, im Ev. Gemeindehaus, Untergeschoss. – Herzliche Einladung! ----- Chorprojekt-2025 Liebe Sänger, Sängerinnen und Mu- sikinteressierte, wer Spaß am Singen hat, ist herzlich zu unserem Chorprojekt eingeladen. Dieses Jahr starten wir bereits vor den Sommerferien mit folgenden Terminen: 02.06. / 23.06. und 30.06. Ein Einstieg ist jetzt noch möglich! Weiter geht’s dann gut erholt nach den Sommerferien am 08.09. / 15.09. und 22.09. Geprobt werden ein paar „Best of Lieder“ unseres Kirchen- chores (z. B. „You raise me up“). Die Proben finden immer am Montag um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 30 in Baienfurt statt. Am Sonntag, 28.09. werden die Lieder dann im Rahmen eines Gottesdienstes gesungen. Gerne auch an andere Singbegeisterte weitersagen. Wir freuen uns auf euch. Euer ev. Kirchenchor (Bildquelle: istockphoto, Vektor-Illustration) ----- Kindergarten- & Gemeindefest 2025 – „60 Jahre Ev. Kindergarten und Ev. Gemeindehaus in Baienfurt“ Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herzliche Einladung zu unserem Kindergarten- und Gemeindefest am Sonntag, 29. Juni rund um Ev. Kindergarten und Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Wir be- ginnen um 10.30 Uhr mit einem interaktiven „Kir- che-kunterbunt“-Familiengottesdienst, bevor es mit einem leckeren Mittagessen, Aktionen und geselligem Miteinan- der weitergeht. Hierfür bitten wir um Salat- und Ku- chenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Vorab schon ein herzliches Vergelt’s Gott an alle Spen- denden. Feiern Sie mit uns, seien Sie unser Gast! Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Deutliche Pleite zum Abschluss SV Vogt - SV Baindt 5:1 (2:1) SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brug- ger, Tobias Szeibel (60. Lukas Walser), Marc Bolgert (60. Lukas Zweifel), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Kevin Lang (62. Nico Geggier), Sandro Caltabiano, Jo- nathan Dischl, Max Kretzer (60. David Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Tore: 1:0 Fabian Elshani (9.), 2:0 Sergen Leyla (17.), 2:1 Jan Fischer (32.), 3:1 Sergen Leyla (56.), 4:1 Marcel Striegel (83.), 5:1 Raphael Buemann (90.) SV Vogt II - SV Baindt II 0:3 (0:1) SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hugger, Kai Kostka (46. Lukas Grabherr), Julian Keppeler (75. Mo- ritz Lang), Manuel Brugger (46. Luca Bosch), Konstantin Knisel (71. Marius Hahn) (88. Konstantin Knisel), Daniel Kronenberger (83. Julian Keppeler), Marius Hahn (46. Moritz Gresser) (88. Konstantin Knisel), Johannes Schnez, Moritz Lang (46. Jacob Schaffer) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Daniel Kronenberger (43.), 0:2 Julian Keppeler (54.), 0:3 Johannes Schnez (66.) Jugendfußball D-Junioren D1 der SGM Baienfurt/Baindt wird Meister und steigt auf Mit einem 6:1 Erfolg in Bergatreute sicherte sich die D1 der SGM Baienfurt/Baindt im Fernduell mit dem VfL Bro- chenzell die Meisterschaft und den Aufstieg in die Be- zirksstaffel. Trainer Roland Schützbach und Tobias Kutter formten aus den besten Spielern beider Vereine die erste SGM D1-Mannschaft und setzten dabei auf einen respektvol- len und freundschaftlichen Umgang - ein positives Sig- nal für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Spiel- gemeinschaft. Wir gratulieren herzlich zu diesem großartigen Erfolg! D-Juniorinnen SGM Dietmans/Hauerz - SGM Baindt/Fronreute 1:3 Zum Abschluss der Meisterschaftsrunde mussten unsere Mädels zum schweren Auswärtsspiel nach Hauerz, doch sie meisterten die Aufgabe souverän. Von Beginn an spielten sie druckvoll nach vorne und nach drei Minuten war Lea B. bereits erfolgreich. Doch die Gegner kamen nochmal zurück und konnten in der 20. Minute ausglei- chen, doch kurz vor der Pause brachte Jule uns wieder in Führung. In der zweiten Hälfte hatte dieses Ergebnis bis kurz vor Ende Bestand, bevor Isabella den Sieg fix machte. Punktgleich und mit deutlich besserem Torverhältnis wurden unsere Mädels stolze Vizemeister hinter Meister Immenried, gegen die man leider im direkten Vergleich verloren hatte. Trotzdem Glückwunsch, ihr habt eine tolle Saison gespielt. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - TSV Grünkraut 3:1 Ein toller Abschlussabend für unsere zahlreichen E-Juni- orinnen. Zunächst spielte die E2 ein überzeugendes Spiel gegen den TSV Grünkraut, war über die gesamte Spielzeit feldüberlegen und konnte durch zwei Tore von Matthilda und einem schönen Fernschuss von Mia D. das Spiel für sich entscheiden. SGM Baindt/Fronreute - SGM 2010 FG W’dorf/Riedh./Zussd/Horgenzell 5:2 Danach waren unsere E1-Mädels gegen die FG 2010 dran. Doch schon in der ersten Minute gab es bei einer Rück- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 gabe ein kleines Missverständnis und der Ball kullerte ins eigene Tor. Aber das störte nicht und nach schönem Zusammenspiel mit Hanna B. erzielte Greta bereits in Mi- nute drei den Ausgleich, die dann in der 15. und 17. Minute gleich nachlegte - nicht ihr erster Hattrick!, bevor Sophie noch vor der Pause auf 4:1 erhöhte. Die zweite Halbzeit war dann etwas ruhiger und es wurde viel durchgewech- selt, doch nach einem Gegentor konnte Lena mit einem gezielten Schuss ins Eck den drei Tore Abstand wieder herstellen. Glückwunsch zu einer tollen Saison mit dem Gewinn der Vizemeisterschaft, wo man lediglich das eine Spiel im di- rekten Vergleich gegen Friedrichshafen verlor. B2-Juniorinnen SGM Baindt / Fronreute II - SV Deuchelried II 0:2 Unsere B2 mit durchweg C-Mädels und einigen Spielerin- nen, die erst zum Winter mit dem Vereinsfußball ange- fangen haben, traten wir gegen den Tabellenführer aus Deuchelried an. Die Mädels spielten sehr diszipliniert und bis zur letzten Minute mit viel Kampfgeist und so konnte man mit einer nur knappen Niederlage gegen den Favo- riten zufrieden aus der Partie gehen. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 28. - 30.06.2025 Der Musikverein Baindt lädt Sie herzlich zum Dorffest vom 28. - 30.06.2025 in den unteren Schulhof der Klosterwiesenschu- le Baindt ein. Wir haben wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Am Samstagabend ab 18:30 Uhr spielt die Band „Four Beats Faster“ (ehemals Rocksox) und bringt mit alten Rockklassikern Stimmung ins Festzelt und auf die Tanz- fläche. Was gibt es Schöneres als den Sonntag mit ei- nem kühlen Bier beim Frühschoppen und einem anschlie- ßenden reichhaltigen Mittagstisch zu beginnen? Ab 11:00 Uhr sorgt dazu der Musikverein Horgenzell für feinste Blasmusik. Ab 14:30 Uhr übernehmen dann die kleinen Baindterinnen und Baindter die Bühne. Die Bläserklasse und die Aerobic-Gruppe der Klosterwiesenschule zeigen ihr Können. Um 16:00 Uhr freuen wir uns, die Schalmei- enkapelle Baindt auf der Bühne begrüßen zu dürfen. Im Anschluss lassen wir den Sonntag gemütlich mit einer kleinen Besetzung des Musikvereins Baindt ausklingen. Die Jugendkapelle Baindt sorgt beim Feierabendhock am Montag ab 16:30 Uhr für gute Stimmung passend zu ihrem Feierabendbier und einem Wurstsalat. Lassen Sie den Abend zu den Klängen des Musikvereins Grünkraut mit ihren Freunden und Kollegen ausklingen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns das Dorffest 2025. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 09.07.2025 findet die diesjährige Hauptversammlung mit Wahlen im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Vorstandschaft 7. Wahl der Kassenprüferinnen 8. Anregungen, Verschiedenes Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte herz- lichst ein. Euer Vorstandsteam. Anschließend werden wir wieder mit köstlichem Eis aus der Eisdiele „Dolce Vita” verwöhnt, bevor wir in die Som- merpause starten. Reitergruppe Baindt Turniererfolg Beim Reitturnier in Aulendorf konnte The- resa Henzler mit ihrem Pferd Bonne Dia- mond einen schönen Erfolg verbuchen. In der Dressurreiterprüfung der Klasse A* sicherte sich das Paar einen hervorragenden 8. Platz und überzeugte mit einer harmonischen Vorstellung. Wir gratulieren herzlich zu diesem sportlichen Erfolg und wünschen weiterhin viel Erfolg auf den kommenden Tur- nieren! Blutreitergruppe Mitgliederversammlung zum Blutritt in Bad Wurzach Zur Anmeldung und Besprechung der Teilnahme am Blutritt in Bad Wurzach fin- det am Freitag, 27. Juni 2025 um 20 Uhr die Mitgliederversammlung statt. Alle Mitglieder, Blutrei- terinnen und Blutreiter sind dazu herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1 . Bericht aus der Gruppenführerversammlung vom Pfingstmontag 2 . Anmeldung zum Hl. Blutfest Bad Wurzach am 11.07.2025 3. Einteilung der Fahne und Standarten sowie organisa- torisches 4. Ehrungen für 10,25 und 40-malige Teilnahme am Hl. Blutfest in Bad Wurzach 5. Filmvorführung „Blutritt im Jahr 1924 und 1928“ 6. Verschiedenes Mitwirkung bei der Fronleichnamsprozession am 19. Juni 2025: Traditionell nehmen die Blutreiterinnen und Blutreiter wieder bei unserer Fronleichnamsprozession zu Fuß in Frack und Zylinder teil. Da wir die ehrenvolle Aufgabe haben, den Prozessi- onshimmel zu tragen sowie unsere Fahne und die 5 Standarten mitzuführen, sollten wir möglichst voll- zählig dabei sein. Näheres bitte noch den kirchlichen Nachrichten dieses Amtsblattes entnehmen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Moorwanderung auf schönen Waldwe- gen bei Michelwinnaden Treffpunkt: Dienstag, 17.06.2025, 13.00 Uhr Festplatz Weingarten Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 12 km, 80 Hm. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Fahrpreis: 6 € / Gäste 2 € extra. Einkehr nach der Wan- derung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung: ab 14.06.2025 ab 18 Uhr, Tel. 0751/43287 Wanderführung: Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Von der Höri zur Burg Hohenklingen nach Stein am Rhein Mit Bahn und Bus fahren wir nach Bankholzen auf die Höri. Über den Schiener Berg wandern wir ins Bergdorf Schienen. Nach der Vesperpause geht es weiter zur Burg Hohenklingen und hinunter nach Stein am Rhein. Dort ist Zeit, sich die Stadt anzuschauen. Gegen 16 Uhr fahren wir mit dem Bus nach Bankholzen zur Einkehr. Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Treffpunkt: Sonntag, 22.06.2025 um 8.00 Uhr, Wartehal- le Bahnhof Ravensburg. Abfahrt Zug 8.12 Uhr. Fahrpreis 15 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Gehzeit:: ca. 4 Stun- den, 12 km, 350 Hm Mitbringen: Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk. Anmeldung: ab 18.06.2025 - T. 0151-12052100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schüleraustausch der Waldorfschule Ravensburg mit Brest Die Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schus- sental (GMS), d. h. die Städte Ravensburg und Weingar- ten sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg, unterhalten seit 1989/1990 eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Brest in der Republik Belarus (Weißrussland). Die Städtepartnerschaft mit Brest war anfangs geprägt von Aktionen der humanitären Hilfe, hat sich über die Jahre aber zu einem lebendigen Austausch zwischen den Stadtgesellschaften mit unzähligen Begegnungen zwischen den Verwaltungen, Schulen, Vereinen, sowie im sportlichen und musikalischen Bereich entwickelt. Stets spielte die politische Situation in Belarus eine Rolle in der Städtepartnerschaft mit Brest. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ruhen die Kontakte auf politischer Ebene und zwischen den Verwaltungen voll- ständig. Allerdings können Städtepartnerschaften auf gesellschaftlicher Ebene dazu beitragen, Demokratiede- fizite abzubauen. Deshalb unterstützt der GMS Jugend- und Schülerbegegnungen als Investition in den Frieden nach wie vor finanziell. Die Waldorfschule Ravensburg pflegt den Austausch mit Brest seit vielen Jahren mit großem Engagement, auch zum Teil gegen den Widerstand von offizieller Seite aus Belarus. Nun sind neun Schülerinnen und Schüler der Waldorfschule im April 2025 nach Brest gereist. Für eine Woche konnten sie den Alltag ihrer Partnerschüler mit- erleben, erhielten einen Einblick in den Unterricht in Brest und nahmen an einem spannenden Begleitprogramm teil. Die Hoffnung ist bei allen groß, dass die Partnerschü- lerinnen und –schüler im Herbst Ravensburg besuchen können und so der Kontakt weiter gepflegt werden kann. Weitere Informationen zur Städtepartnerschaft mit Brest gibt es auf der Homepage des: www.gmschussental.de/staedtepartnerschaft-brest/ Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 15. Juni 2025 Frühkelten im heiligen Ort Metios Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Göris (Navi: Seeweg 88284 Wol- pertswende) Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 bis 3 Stunden Wegstrecke: ca. 5 bis 6 km, ohne größere Steigungen Zielgruppen: Alle, die Freude an unserer Natur und Ge- schichte haben. Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren sind ganz herz- lich willkommen! Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Wer waren die Frühkelten? Besuchen wir Kalenderbau- werk und Festplatz in dem für die Kelten heiligen Ort Metios, in Memoriam an Franz Schwegler. Geheimnisvoll und mystisch. Vermoderte Holzsäulen, Steinplättchen mit markanten Linien, Brocken von Eisenluppe und Reste eines keltischen „Rennofens“ hatte Franz Schwegler vor etwa 15 Jahren ausgegraben. Entdeckt war damit diese Kultstätte und keltische Sonnenuhr nahe den Ortschaften Bruggen und Vorsee! Unser Treffpunkt ist der Parkplatz Göris. Dieser liegt fast mittig zwischen Vorsee und Wolpertswende an der K 7966, siehe Lageplan. Von dort wandern wir durch das Wegeried beim Vorsee. Einige Orchideen hat die über- eifrige Mähraupe noch übriggelassen. Auf Pfaden durch Felder, Wiesen und Wälder erreichen wir den Ort, wo um etwa 1.000 v.Chr. Frühkelten siedelten und längst geplün- derte Grabhügel errichteten. Begleiten Sie Gerhard Tem- pel auf dieser spannenden Zeitreise. Denken Sie an gutes Wanderschuhwerk und Mücken- schutz. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Akteure des Bauernkriegs im deutschen Südwesten Buchvorstellung zum Bauernkrieg in Oberschwaben Am Mittwoch, 11. Juni 2025, 19.30 Uhr wird im Gemeinde- haus Regina Pacis in Baltringen das Buch „Akteure des Bauernkriegs im deutschen Südwesten“ vorgestellt. Das Buch präsentiert die 16 Beiträge der wissenschaftlichen Tagung, die die Gesellschaft Oberschwaben für Geschich- te und Kultur und die Kommission für geschichtliche Lan- deskunde in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr in Bad Waldsee durchgeführt haben. Die Stuttgarter Lan- deshistorikerin Prof. Dr. Sabine Holtz wird das Buch vor- stellen und anschließend eine Gesprächsrunde mit den Autorinnen und Autoren moderieren. „Der Bauernkrieg von 1525 war nicht nur der für die Herr- schenden bedrohlichste Untertanenaufstand seiner Epo- che, sondern war vor allem eine Zäsur der europäischen Freiheitsgeschichte“, betont der Biberacher Landrat Ma- rio Glaser, der auch stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft Oberschwaben ist. „Der Baltringer Haufen hatte daran erheblichen Anteil, ich freue mich sehr, dass der Band dieser so wichtigen Tagung in Baltringen der Öffentlichkeit präsentiert werden kann.“ Handelnde und ihre Strategien im Blick Die Beiträge nehmen die Akteurinnen und Akteure von 1525 in den Blick: Frauen und Männer, Bauern und Bür- ger, Adlige und Geistliche, Vermittler und Vordenker in Oberschwaben und weit darüber hinaus. Der Fokus liegt auf den Motiven, den Strategien und den Kommunikati- onsformen der Handelnden – und nicht zuletzt auf den Lernerfahrungen aus der gewaltsamen Eskalation von 1525 für die weitere Zukunft. Das Buch umfasst nahezu 600 Seiten und bietet 91 über- wiegend farbige Abbildungen, darunter doppelseitige Farbwiedergaben aller elf Zeichnungen aus der berühm- ten Weißenauer Chronik, der wohl wichtigsten Bildquelle zum Bauernkrieg. Der Buchvorstellung voraus geht um 18.30 Uhr eine Führung zum neuen Denkmal „Freyheit!“ des Bildhauers Gerold Jäggle in Baltringen. Info-Box „Akteure des Bauernkriegs im deutschen Südwesten. Mo- tive – Strategien – Kommunikation – Lernerfahrung“, hg. v. Sigrid Hirbodian, Sabine Holtz und Edwin E. Weber, Thorbecke Verlag, 612 Seiten, 68 Euro. Das Buch ist bei der Vorstellung in Baltringen und im Buchhandel erhältlich. Pfingstferienprogramm und Theater- aufführung im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im Juni ein buntes Veranstaltungsprogramm mit Führungen, Kursen, dem Familiensamstag und dem Pfingstferienprogramm. Besonderes Highlight ist das Gastspiel des Theater Lindenhof zum Gedenkjahr „500 Jahre Bauernkrieg“. Pfingstferienprogramm 17. Juni 2025 | 11:00 - 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich. In den baden-württembergischen Pfingstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Wir bauen Steckenpferde und stellen Kreisel sowie andere einfache Spielsachen selber her und ma- chen Reibekuchen. An der Spielestation können wir viele Kinderspiele von früher ausprobieren. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 19. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 19. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 21. Juni 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Theaterstück „Wenn nicht heut, wann dann!“ vom Theater Lindenhof im Bauern- haus-Museum. „Wenn nicht heut, wann dann!“ 21. Juni 2025 | 19:00 – 22:00 | Anmeldung erforderlich Gastspiel des Theaters Lindenhof zum ‚Aufstand des ge- meinen Mannes‘. Bauernkrieg 1525. Von Franz Xaver Ott | Regie: Dieter Nelle; Ticketvorverkauf über Reservix, so- lange der Vorrat reicht. Und an allen bekannten Vorver- kaufsstellen; „Ein Stück über die große Schere zwischen den Privilegierten und dem ‚gemeinen Mann‘, über Recht und Unrecht, Macht und Ohnmacht und das Vermächtnis der ‚Zwölf Artikel‘, die als eine der ersten niedergeschrie- benen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa gelten. Der Bauernaufstand aus dem Jahr 1525 ist Vorläufer für unsere heutige Gesellschaft, für Parla- mentarismus und Demokratie, freie Meinungsäußerung und Menschenrechte – Forderungen, deren Umsetzung auch heute noch nicht selbstverständlich ist und für die es sich weiter zu kämpfen lohnt.“ In Kooperation mit der Stadt Friedrichshafen und der Gesellschaft Oberschwa- ben für Geschichte und Kultur e.V. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 22. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Notzeiten auf dem Land“ 22. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Die ländliche Bevölkerung Oberschwabens und des west- lichen Allgäus hat immer wieder verschiedene Notzeiten durchlebt. Wir erzählen Ihnen von Ursachen und Zusam- menhängen der Krisen, demonstrieren Ihnen im Backhaus Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 aus Bergatreute den Erfindungsreichtum der Schwaben und zeigen Ihnen verschiedene Streckmittel und Ersatz- stoffe, die in Hungerszeiten zum Einsatz kamen. Familiensamstag 28. Juni 2025 | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Einmal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Projekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Waschtag“ und „Wolle waschen“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen Themen angeboten. Doa goat dr Doig – Backkurs mit Gerold Heinzelmann 28. Juni 2025 | 13:00 – 16:00 | Anmeldung erforderlich Bäckermeister Gerold Heinzelmann aus Wolfegg be- herrscht die hohe Kunst des Brotbackens im Steinofen! Sein Wissen und seine Erfahrung gibt er im historischen Backhaus aus Bergatreute weiter. Dabei lernen die Teil- nehmer alles über das Anheizen des Ofens, die richtige Zubereitung des Teiges und vieles mehr. Am Ende nehmen die Teilnehmer selbstgebackenes Brot und Dinnete mit. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 29. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Bevor der Strom und die Maschi- nen kamen“ 29. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Ein Leben ohne Strom und fließendes Wasser ist für uns heute schwer vorstellbar, genauso wenig wie die Haus- und Feldarbeit ohne Spülmaschine oder den Mähdrescher. Die Führung zeichnet ein Bild des bäuerlichen Alltags vor über hundert Jahren an verschiedenen Stationen im Mu- seumsgelände nach. Angefangen bei den Mahlzeiten über die Stall- und Feldarbeit bis hin zu den Themen Schlafen, Hygiene und Kleidung wird die Lebenswelt einer Bauern- familie um 1900 lebendig und zeigt gleichermaßen, wie sehr sie sich von unserem Alltag unterscheidet. Öffnungszeiten im Juni: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de „Käthe Kollwitz. MUT!“ – noch bis Ende Juni in Schloss Achberg! Im letzten Monat der Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ bietet Schloss Achberg nochmals verschiedene Forma- te, wie etwa eine Kuratorenführung in Begleitung mit Gebärdensprache, eine interaktive Familienführung, ein Puppentheater, naturkundliche Erlebnisse und das „Ge- denken an den Bauernkrieg“ ergänzen das bunte Veran- staltungsprogramm für Groß und Klein. Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ Nur noch bis 29. Juni! Selbstbestimmt, unangepasst und mutig widersetzte sich Käthe Kollwitz (1867–1945) den Konventionen ihrer Zeit. Inmitten von radikalen Umbrüchen, Kriegen und Krisen bezog sie mit ihrer schonungslosen wie berührenden Kunst klar Position: für Humanität und Solidarität, gegen Krieg und Unrecht. Mit großem Gespür für Provokation und Dramaturgie ermutigte sie die Menschen, ebenfalls Stellung zu beziehen. Schloss Achberg präsentiert aus der einzigartigen Kollwitz-Sammlung Ute Kahl rund 120 Arbeiten und gibt somit Einblick nicht nur in die vielen Facetten der Sammlung, sondern auch in das mutige Werk und Leben einer der bedeutendsten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 19. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekann- testen deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren scho- nungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen ak- tueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsamm- lungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 21. Juni 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Theaterstück „Wenn nicht heut, wann dann!“ des Theater Lindenhofs im Bauern- haus-Museum Wolfegg. „Flugkünstler der Nacht“ - Naturerlebnis für Familien mit Claudia Grießer 21. Juni 2025 | 20.30 bis 22.30 Uhr | 18,00 Euro pro Familie | Anmeldung erforderlich Eine Fledermaus zu sehen und zu hören ist gar nicht so einfach. Die Diplom-Biologin bestimmt die Fledermaus- art, die im Schloss ihre Sommerbehausung hat. Vielleicht entdecken wir die kleinen Säuger, wenn sie langsam er- wachen und am Nachthimmel entlang huschen. Mit dem Bat-Detektor fangen wir dabei ihre Rufe ein. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 22. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekann- testen deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren scho- nungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen ak- tueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsamm- lungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Puppentheater Kunterbunt: Pettersson & Findus „Ein Feuerwerk für den Fuchs“ 22. Juni 2025 | 14.00 Uhr und 16.00 Uhr | 10,00 Euro pro Familie zzgl. Ausstellungseintritt | Anmeldung erforderlich Gustavsson besucht Petterson und erzählt ihm von ei- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 nem Fuchs, der die Gegend unsicher macht, und den er erschießen will, wenn er ihn erwischt. Findus findet das nicht gut, doch sie müssen die Hühner schützen. Sie ent- wickeln einen Plan: Pettersson bastelt aus Draht, einem Ballon und Federn ein Huhn, das er mit Pfeffer füllt. Wenn der Fuchs hineinbeißt, soll er sich erschrecken und es soll ihm den Appetit auf Hühner verderben. Wie die beiden dem Fuchs am Ende das Handwerk legen, das erfahren die Kinder und ihre Familien in Schloss Achberg. Sonderführung „Reparaturarbeiten am Dachstuhl“ 22. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.00 Uhr | 3 € zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich Die Instandsetzung des Dachtragwerks erfolgte als Teil der Mustersanierung von Schloss Achberg. Der Archi- tekt Dipl.-Ing. Günter Bestfleisch hat die Mustersanierung vor rund 30 Jahren geplant und geleitet. In der Führung berichtet er als Zeitzeuge über die Vorgehensweise bei der Reparatur des Dachgebälks: Welche Bauteile waren besonders betroffen? Welche denkmalschutzrechtlichen Vorgaben mussten berücksichtigt werden? Wie wurde das Konzept handwerklich umgesetzt? Welche Beson- derheiten hatte die Dachkonstruktion über der Ritter- saaldecke? Dies und vieles mehr erfahren Besuchende bei Sonderführung. „Wie lebte Kreuzritter Benedikt?“ Familienführung mit Steffi Marschner 28. Juni 2025 | 14.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Was ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Ach- berg zu tun? Und welches Geheimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Ral- lye quer durchs Schloss noch weitere spannende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilneh- mer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. „Der Erdgeschichte auf der Spur“ - Geologische Wan- derung mit Dr. Johannes Aschauer 28. Juni 2025 | 16.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Vorbei an Grundmoräne und Molassefelsen führt die geologische Wanderung durch die steilen Hangwälder und entlang des Argenlaufs. Wir erfahren Interessantes über die einzigartige Geologie der Region. Feste Schuhe mit Profilsohlen sowie ggf. Wanderstöcke erforderlich. Die Einnahmen gehen an die Fördergemeinschaft zur Erhaltung von Schloss Achberg e.V. Tandem-Kurator/innenführung mit Marie-Theres Pe- cher und Michael C. Maurer durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Am letzten Ausstellungsöffnungstag führen die beiden Kurator/innen das Publikum gemeinsam durch die Aus- stellung. Sie lassen die vergangenen Monate Revue pas- sieren und teilen ihre ganz persönlichen, mitunter diver- gierenden Zugänge zum Werk von Käthe Kollwitz. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekann- testen deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren scho- nungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen ak- tueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsamm- lungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Öffnungszeiten im Juni Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Neue Sportfreiflächenanlage am berufli- chen Schulzentrum Ravensburg eingeweiht Die neue Sportfreiflächenanlage der Beruflichen Schulen Ravensburg wurde am Dienstag, 3. Juni feierlich einge- weiht. Die neue Kreissportanlage umfasst zwei Sportplät- ze, darunter eine Ballsportanlage und eine kombinierte Leichtathletik- und Ballsportanlage (inkl. Calisthenics-An- lage und Slackline). Die Anlage steht in den schulischen Randzeiten auch den örtlichen Vereinen für den außer- schulischen Trainingsbetrieb zur Verfügung. „Die Fertigstellung der Sportplätze für die rund 5.000 Schülerinnen und Schüler der Edith-Stein-, Humpis- und Gewerblichen Schule ist für uns alle ein Tag der Freude. Der Landkreis Ravensburg hat sich hier sehr gerne für den Sport engagiert“, so Landrat Harald Sievers. Herr Ul- rich Becker drückte stellvertretend für die Schulleitungen aller drei beruflichen Schulen in Ravensburg seine Freude über die offizielle Übergabe der funktionalen, hochwer- tigen, modernen und schönen Sportflächen aus, die ein echter Gewinn für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte sei. Der Kreistag hatte im Dezember 2023 die Sanierung der Sportfreiflächenanlagen beschlossen. Die alte Anlage wurde bereits 1976 in Betrieb genommen, die Nutzbar- keit war zuletzt eingeschränkt. Die Kosten für das Pro- jekt belaufen sich auf ca. 1,7 Mio. €. Die Sanierung ist Teil des Schulbauprogramms 2020 - 2040 des Landkreises Ravensburg. GreenPulse Festival auf Schloss Achberg – Natur erleben. Zukunft gestalten. Erstmals findet in diesem Sommer das GreenPulse Festi- val auf Schloss Achberg statt – ein neues Festival im Rah- men der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravens- burg. Unter dem Motto „Natur erleben. Zukunft gestalten.“ widmet sich das Festival den Themen Natur, Nachhaltig- keit, Kultur und gemeinsames Engagement – mit einem vielfältigen Programm für alle Generationen. An zwei Tagen – Freitag, 25. Juli (14–23 Uhr) und Sams- tag, 26. Juli (10–23 Uhr) – bietet das Festival Raum für Impulse, Begegnungen und Mitmachangebote. Über 40 Mitwirkende gestalten ein buntes Programm aus Work- shops, Exkursionen, Vorträgen, Gesprächen, Musik und künstlerischen Darbietungen. Einige Highlights aus dem Programm: • Vorträge & Gespräche u. a. mit ZEIT-Journalistin Chris- tiane Grefe, Biolandwirt Sepp Braun, Kräuterkundige Susanne Fischer-Rizzi, Investigativjournalist Uwe Rit- zer und Physiker Ulrich Mück • Live-Podcast „Wunderkammer“ mit Fritz Habekuß & Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Dominik Eulberg • Unternehmer*innen-Panel zu nachhaltigem Wirtschaf- ten mit Dagmar Fritz-Kramer (Baufritz), Alma Spribille (WeTell) und Rosalie Dorn (Rapunzel Naturkost) • „Sounds of Nature“ – die große Biodiversitäts-Show von DJ und Ökologe Dominik Eulberg • Konzert zur Artenvielfalt mit Mitgliedern des Orches- ters des Wandels • Improtheater, Fassadenprojektionen und Besuch der aktuellen Kunstausstellung • Workshops & Exkursionen u. a. zu Pflanzenheilkunde, Vogelstimmen, Naturfotografie, Yoga, Ayurveda, Fle- dermäusen • Kreative Angebote für Kinder & Familien beim NaTour. Bauwagen Teilnahme & Eintritt: • Kinder in Begleitung Erwachsener: freier Eintritt (hier- für ist ebenfalls ein Ticket erforderlich) • Junge Erwachsene erhalten 50 % Ermäßigung • Tickets & vollständiges Programm: www.greenpulsefestival.de Unterstützt wird das Festival von einem breiten Bündnis, darunter die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravens- burg, die elobau Stiftung, die Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg sowie die Heinz-Sielmann-Stiftung. Alle sind herzlich eingeladen, dabei zu sein – für ein Wo- chenende voller Naturerlebnisse, neuer Perspektiven und inspirierender Begegnungen. PROPELLERFESTIVAL FÜRS EHRENAMT Am Wochenende vom 11. - 13. Juli geht das PROPELLER- FESTIVAL in die vierte Runde. Und das dieses Mal sogar drei Tage! Das Musikfestival ist jung, bunt, einzigartig – exklusiv für alle ab 16 Jahren, die sich ehrenamtlich engagieren. Ob im einem der Blaulichtverbände, in der kirchlichen Ju- gendarbeit, in der Narrenzunft, im Tierheim, in der Nach- barschaftshilfe oder als Trainer*in im Sportverein… beim PROPELLERFESTIVAL rockt das Ehrenamt! Auch du und die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus eurem Verband/ eurer Gemeinde sind herzlich dazu eingeladen. Es ist eine super Möglichkeit, einen gemeinsa- men Ausflug zu machen und jede Menge Spaß zu haben. Das PROPELLERFESTIVAL findet anders als die letzten Jahre sogar drei Tage lang statt. Am Freitagabend star- ten wir ab 19 Uhr mit einer OPENSTAGE. Hier haben Nach- wuchsbands, Singer- oder Songwriter die Möglichkeit auf einer großen Bühne mit professioneller Licht- und Ton- technik aufzutreten, sich auszuprobieren und sich vor ei- nem tollen Publikum feiern zu lassen. Neben den regulä- ren Festivalbesuchern sind dazu auch alle Interessierten eingeladen. Der Eintritt ist kostenlos. Am Samstag gibt’s dann tagsüber wieder jede Menge Spiel und Spaß und die Möglichkeit andere Ehrenamtliche kennen zu lernen. Ab 18 Uhr steuern wir mit den Bands Good Weather Forecast, Jack Russels´s Halsbänd, Ros- marin und DJ NBee dem großen Finale entgegen. Wir würden uns freuen, wenn du in eurem Verband/eurer Gemeinde Werbung für das Festival machst und wir mit vielen von euch das Ehrenamt feiern können. Infos findet ihr auf Insta: https://www.instagram.com/propellerfestival/ Oder über unsere Homepage: www.propellerfestival.de Was sonst noch interessiert AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Opioide – hilfreich und gefährlich zugleich AOK-Auswertung zeigt Zahl der Abhängigen in der Re- gion Bodensee-Oberschwaben Oftmals sind sie die letzte Hoffnung gegen die starken Schmerzen, die Patientinnen und Patienten nach Verlet- zungen, Operationen oder während einer Krebserkran- kung haben: Opioide. Doch die starken, verschreibungs- pflichtigen Schmerzmittel sind tückisch, denn sie können süchtig machen. Opioidabhängigkeit ist ein ernstzuneh- mendes gesundheitliches und gesellschaftliches Problem. Auch in der Region Bodensee-Oberschwaben sind Men- schen betroffen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Der Landkreis Ravensburg sticht dabei besonders heraus. Im Landkreis Ravensburg lag die Zahl der Betroffenen im Jahr 2023 bei 222. Im Jahr 2019 waren es noch 268. „Auf den ersten Blick ist die Entwicklung positiv zu bewerten“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben, „doch im Vergleich zum Bodenseekreis und dem Landkreis Sig- maringen ist die Anzahl der Patientinnen und Patienten fast doppelt so hoch.“ Im Bodenseekreis wurden im Jahr 2019 125 AOK-Versicherte aufgrund der Abhängigkeit be- handelt und 2023 118. Auch der Landkreis Sigmaringen verzeichnet trotz eines leichten Anstiegs von 113 auf 119 Personen im Jahr 2023 deutlich weniger Patientinnen und Patienten als der Landkreis Ravensburg. Trotz des insgesamt eher rückläufigen Trends betont die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben die große Bedeutung von Aufklärung und Versorgung. „Denn eine Opioidabhängigkeit ist eine schwerwiegende Erkrankung mit weitreichenden Folgen für Körper und Psyche“, so der AOK-Geschäftsführer weiter. Was sind Opioide? Dr. med. Alexandra Isaksson, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bei der AOK Baden-Württemberg erklärt: „Der Begriff Opioide bezeichnet alle Stoffe, die wie Opiate wirken – also solche natürlichen Ursprungs, wie Morphin und solche, die synthetisch hergestellt wer- den wie Methadon.“ Opioide werden als Schmerzmittel eingesetzt, insbesondere im Bereich starker akuter und chronischer Schmerzen, wie beispielsweise durch Tumore. Sie wirken auf das zentrale Nervensystem und können Schmerzen lindern, aber auch euphorisieren, sedieren oder etwa durch Atemlähmung bei Überdosierung le- bensbedrohlich werden. „Mit Opioiden ist nicht zu spaßen. Sie sind deshalb verschreibungspflichtig und sollten als Einsatz bei Schmerzen gut abgewogen werden“, meint die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bei der AOK Baden-Württemberg. Auch Heroin ist ein Opioid In der Drogenszene ist vor allem Heroin, ein halbsynthe- tisches Opioid, verbreitet. „Es wird meist in die Vene inji- ziert, teilweise aber auch durch die Nase aufgezogen oder inhaliert. Im Gehirn flutet es schnell an, was euphorische Gefühle auslöst und als „Kick“ empfunden wird.“, sagt Dr. med. Alexandra Isaksson. „Gleichzeitig hat es eine stark betäubende Wirkung.“ Doch nicht nur Heroin kann abhän- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 gig machen. Auch verschreibungspflichtige Schmerzmittel wie Tramadol bergen ein hohes Abhängigkeitspotenzi- al – besonders bei falscher oder zu langer Anwendung. Verstehen, was Abhängigkeit bedeutet Abhängig sind laut Weltgesundheitsorganisation Perso- nen, die ein starkes, zwanghaftes und nicht-kontrollier- bares Verlangen nach einer Substanz empfinden und diese in steigender Dosis einnehmen. Die Substanz kann dabei ihre Wirksamkeit im Körper verlieren. Die Folge: es muss mehr konsumiert werden. Darüber hinaus werden bei einer Abhängigkeit oftmals die Interessen und Ver- pflichtungen vernachlässigt, da der Lebensmittelpunkt in der Beschaffung und dem Konsum der Droge oder des Medikaments liegt. Vor allem bei einer Opioidabhängig- keit beziehen die Betroffenen die Medikamente meist von verschiedenen Ärzten, Rezepte gehen „verloren“ oder es werden immer wieder Dosiserhöhungen verlangt. Die ge- sundheitlichen Folgen der Abhängigkeit sind oft massiv: Überdosierungen, Infektionskrankheiten durch verunrei- nigtes Injektionsbesteck, psychische Erkrankungen und soziale Isolation. Psychosoziale Konsequenzen wie Ar- beitslosigkeit, Armut oder Beschaffungskriminalität sind ebenfalls keine Seltenheit. Wege aus der Abhängigkeit Um den Weg aus der Abhängigkeit zu finden, sollten sich Betroffene professionelle Hilfe bei Hausärzten, Suchtbe- ratungsstellen oder psychiatrischen Fachambulanzen suchen. „In der Regel erfolgt eine Medikamenten- bzw. Drogenentzugsbehandlung, die ambulant oder stationär erfolgen kann, je nach Art und Schwere der Abhängigkeit und je nach Begleitumständen“, so Isaksson. Betroffene finden außerdem weitere Informationen zum Thema Sucht auf den folgenden Internetseiten: • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. https://www.dhs.de/: Umfangreiches Infomaterial zum Thema Sucht • Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg: https://lss-bw.de/beratung/: Übersicht von Suchthilfe- Einrichtungen in Baden-Württemberg Liste staatlich anerkannter Einrichtungen für Betäubungs- mittelabhängige: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/filead- min/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_ Sucht/Liste_staatl_anerk_Einricht_BtMG.pdf 1. Ladenzentrum 2. Abzeichen am Revers 3. kompakt, gedrängt 4. Haarspalterei 5. Eisenbahnwaggon 6. Reinigungsbetrieb 7. Nachtisch 8. Medienberuf 9. Polartier 10. Fabeln 11. Milchprodukt 12. blamiert 13. Entlassung 14. Kopf einer Bande 15. Tagungsraum 16. Alarm 17. Primat mit Greifschwanz 18. kop ose Angst 19. Ballsportbegeisterter 20. ein Epos Lösung „Silbenrätsel“: 1. Markthalle, 2. Ansteckna- del, 3. komprimiert, 4. Wortklauberei, 5. Gueterwa- gen, 6. Waescherei, 7. Erdbeerpudding, 8. Jour- nalist, 9. Weissfuchs, 10. Tiergeschichten, 11. Schlag- sahne, 12. blossgestellt, 13. Kuendigung, 14. Draht- zieher, 15. Sitzungszimmer, 16. Warnsignal, 17. Klam- mera e, 18. Panikstimmung, 19. Fussballfan, 20. Ro- landslied – „Das einzig Gefaehrliche am Fliegen ist die Erde.“ SILBENRÄTSEL Aus den Silben af - an - ball - be - beer - bloss - del - di - ding - draht - erd - fan - fe - fuchs - fuss - ge - ge - gen - gue - gung - hal - her - jour - klam - klau - kom - kuen - lands - le - lied - list - markt - mer - mer - miert - mung - na - na - nal - ne - nik - pa - pri - pud - rei - rei - ro - sah - sche - schich - schlag - sig - sit - steck - stellt - stim - ten - ter - tier - wa - wae - warn - weiss - wort - zie - zim - zungs sind 20 Wörter zu bilden, deren sechste und zehnte Buchstaben, jeweils von unten nach oben gelesen, ein Zitat von Wilbur Wright ergeben. DEIKE PRESS Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben ein tägliches Natur- schauspiel. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht fol- gen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 753R29R8 Lösung: Sonnenuntergang N N A G R O E N G E S N U N T Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 TRAUERANZEIGEN Demenz braucht Hilfe! Unterstützen Sie jetzt die Alzheimer-Forschung & Hilfe www.breuerstiftung.de Spendenkonto: IBAN DE82 5019 0000 7100 0175 41 Sie ist die Liebe seines Lebens ... ... aber er weiß es nicht mehr. Haben Sie Fragen? Tel. 07732 1507-20 info.bawue@bund.net www.bund-bawue.de/ spenden-statt-geschenke Spenden statt Geschenke! Teilen Sie Ihre Freude mit Umwelt und Natur – wünschen Sie sich eine Spende an den BUND! HIVundAids besiegen – dabei sein! Mit Ihrer Unterstützung! ONLINE SPENDEN aids-stiftung.de/spenden SPENDENKONTO IBAN DE85 3705 0198 0008 0040 04 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Wir suchen Verstärkung! Du bist PTA? Du möchtest in einem kleinen, aber feinen Team arbeiten, bei flexibler Arbeitszeitgestaltung (Voll- oder Teilzeit möglich) und deutlich übertariflicher Bezahlung? Du hast immer ein Lächeln für unsere lieben Kunden parat, bist fachlich in Topform und möchtest gern zeigen, was in dir steckt? Dann komm zu uns (Es gibt auch Kuchen…)! Wir freuen uns auf dich! Bewerbungen gerne unter: cgebler@apothekemochenwangen. de oder telefonisch Apothekerin Carmen Gebler | T 07502.9437900 | W www.apotheke-mochenwangen.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus DEINE ZUKUNFT BEI UNS Auszubildende zum Steuerfachangestellten m|w|d Duales Studium Bachelor of Science - Steuern m|w|d Ausbildungs- beginn 2025 Ravensburg Weststadt Nach der Schule schon was vor? STELLENANGEBOTE VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT[mehr]

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