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Feuerwehrentschaedigungssatzung_2021.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr - Entschädigungssatzung (FwES) Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 15 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 04.11.1997 folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für ihre Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 14,00 €. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zulegen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen der Gemeindefeuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Durchschnittssatz um 2,00 € je zu entschädigende Stunde. (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderliegenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 15 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). § 2 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst Für Feuersicherheitsdienst wird auf Antrag für Auslagen ein Durchschnittssatz in Höhe von 9,00 € je volle Stunde bezahlt. § 3 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen (Grundausbildungslehrgang, Truppenführerlehrgang, Atemschutzlehrgang, Maschinistenlehrgang sowie Sprechfunklehrgang) erfolgt eine Entschädigung in Anlehnung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 04. September 1984 -zuletzt geändert am 14.01.2014 - in der jeweils gültigen Fassung. Die Durchschnittssätze betragen derzeit: - bis zu 3 Stunden 25,00 € - von mehr als 3 Std. bis 6 Std. 50,00 € - mehr als 6 Std. (Tageshöchstsatz) 60,00 € (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zulegen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrtkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. § 4 Zusätzliche Entschädigung Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche jährliche Entschädigung (Funktionszulage) im Sinne des § 15 Abs. 2 Feuerwehrgesetz: - Feuerwehrkommandant 1.440,00 € - Stellvertretender Kommandant 576,00 € - Jugendwart 576,00 € - stellvertretender Jugendwart 288,00 € - Gerätewart 15,00 €/Stunde Sofern der Gerätewart bei der Gemeinde Baindt beschäftigt ist und die anfallenden Arbeiten während der Arbeitszeit erfolgen, wird keine Entschädigung gezahlt. § 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen ( § 15 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 9,00 €/Stunde gewährt. § 6 Entschädigung aus öffentlichen Kassen Die Entschädigungen und zusätzlichen Entschädigungen gemäß dieser Satzung sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen im Sinne des Einkommensteuer- gesetzes. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 1998 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zuletzt geändert am 12.03.2013, öffentliche Bekanntmachung 22.03.2013, Inkrafttreten 01.04.2013 Zuletzt geändert am 14.01.2014, öffentliche Bekanntmachung 24.01.2014, Inkrafttreten 01.01.2014 Zuletzt geändert am 13.09.2016, öffentliche Bekanntmachung 16.09.2016, Inkrafttreten 16.09.2016 Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung 22.12.2017, Inkrafttreten 01.01.2018 Zuletzt geändert am 02.04.2019, öffentliche Bekanntmachung 05.04.2019, Inkrafttreten 01.01.2019 Zuletzt geändert am 13.04.2021, öffentliche Bekanntmachung 16.04.2021, Inkrafttreten 16.04.2021[mehr]

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    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr - Entschädigungssatzung (FwES) Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 15 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 04.11.1997 folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für ihre Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 14,00 €. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zulegen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen der Gemeindefeuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Durchschnittssatz um 2,00 € je zu entschädigende Stunde. (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderliegenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 15 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). § 2 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst Für Feuersicherheitsdienst wird auf Antrag für Auslagen ein Durchschnittssatz in Höhe von 9,00 € je volle Stunde bezahlt. § 3 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen (Grundausbildungslehrgang, Truppenführerlehrgang, Atemschutzlehrgang, Maschinistenlehrgang sowie Sprechfunklehrgang) erfolgt eine Entschädigung in Anlehnung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 04. September 1984 -zuletzt geändert am 14.01.2014 - in der jeweils gültigen Fassung. Die Durchschnittssätze betragen derzeit: - bis zu 3 Stunden 25,00 € - von mehr als 3 Std. bis 6 Std. 50,00 € - mehr als 6 Std. (Tageshöchstsatz) 60,00 € (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zulegen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrtkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. § 4 Zusätzliche Entschädigung Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche jährliche Entschädigung (Funktionszulage) im Sinne des § 15 Abs. 2 Feuerwehrgesetz: - Feuerwehrkommandant 1.440,00 € - Stellvertretender Kommandant 576,00 € - Jugendwart 576,00 € - stellvertretender Jugendwart 288,00 € - Gerätewart 15,00 €/Stunde Sofern der Gerätewart bei der Gemeinde Baindt beschäftigt ist und die anfallenden Arbeiten während der Arbeitszeit erfolgen, wird keine Entschädigung gezahlt. § 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen ( § 15 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 9,00 €/Stunde gewährt. § 6 Entschädigung aus öffentlichen Kassen Die Entschädigungen und zusätzlichen Entschädigungen gemäß dieser Satzung sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen im Sinne des Einkommensteuer- gesetzes. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 1998 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zuletzt geändert am 12.03.2013, öffentliche Bekanntmachung 22.03.2013, Inkrafttreten 01.04.2013 Zuletzt geändert am 14.01.2014, öffentliche Bekanntmachung 24.01.2014, Inkrafttreten 01.01.2014 Zuletzt geändert am 13.09.2016, öffentliche Bekanntmachung 16.09.2016, Inkrafttreten 16.09.2016 Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung 22.12.2017, Inkrafttreten 01.01.2018 Zuletzt geändert am 02.04.2019, öffentliche Bekanntmachung 05.04.2019, Inkrafttreten 01.01.2019 Zuletzt geändert am 13.04.2021, öffentliche Bekanntmachung 16.04.2021, Inkrafttreten 16.04.2021[mehr]

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      Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung_2021.pdf

      - 1 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) vom 13.04.2021 Aufgrund von § 135 c des Baugesetzbuchs (BauGB) und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.04.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Maßnahmen zum Aus- gleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und dieser Satzung erhoben. § 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, 2. die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, der Herstellung der Fläche sowie der Pflege zur Fertigstellung, Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zielzustandes für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durch- führungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. - 2 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 § 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde erbrachten Eigenleistungen im Sinne des § 2 Abs. 3, wie z.B. der Wert der aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung sowie planerischer und pflegerischer Eigenleistungen. § 4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten (1) Die nach §§ 2 und 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zu- geordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche. § 5 Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. § 6 Schuldner des Kostenerstattungsbetrags (1) Schuldner des Kostenerstattungsbetrags ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenerstattungspflicht Eigentümer des Grundstücks oder Träger eines Vorhabens i. S. des § 29 Abs. 1 BauGB auf dem Grundstück (Vorhabensträger) ist. (2) Mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner. § 7 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig. § 8 Ablösung des Kostenerstattungsbetrags Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Kostenerstattungsbetrags. - 3 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 II. Schlussbestimmungen § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt Baindt, 13.04.2021 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeindeverwaltung Baindt geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 GemO). Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn die Bürgermeisterin dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. vom Anzeige an das Landratsamt RV am Öffentliche Bekanntmachung Homepage/Amtsblatt Satzung 13.04.2021 16.04.2021 16.04.2021 - 4 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c des Baugesetzbuches Beschluss des Gemeinderats vom 13.04.2021 1. Die Gemeinde Baindt kann mit Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Wohnungseigentümern, für die künftig eine Kostenerstattungspflicht nach den Bestimmungen der Eingriffsausgleichsmaßnahmensatzung nach §§ 135 a - c BauGB entsteht, in den folgenden Fällen die Ablösung des Kostenerstattungsbetrags im ganzen vor dem Entstehen der Kostenerstattungspflicht vereinbaren: a) wenn mehrere Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans einem oder mehreren Wohnbauunternehmen gehören, b) bei Ansiedlung von Gewerbebetrieben, c) bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB. 2. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Mit Zahlung des Ablösungsbetrags ist der Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde abgegolten. 3. Zur Ablösung sind folgende Voraussetzungen notwendig: a) das Grundstück muss in einem Gebiet liegen, für das ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 oder § 12 BauGB in Kraft getreten ist; b) das Grundstück muss Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sein; c) das Grundstück muss baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. 4. Als Ablösungsbetrag wird der Betrag vereinbart, der nach der Satzung über die Grundsätze der Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c BauGB in der jeweils gültigen Fassung als Kostenerstattungsbetrag voraussichtlich zu erheben wäre. 5. Grundlage für die Berechnung des Ablösungsbetrags ist der nach dem Kostenvoranschlag für das Grundstück ermittelte erstattungsfähige und auf das Grundstück nach Maßgabe der Satzung verteilte Kosten.[mehr]

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        - 1 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) vom 13.04.2021 Aufgrund von § 135 c des Baugesetzbuchs (BauGB) und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.04.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Maßnahmen zum Aus- gleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und dieser Satzung erhoben. § 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, 2. die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, der Herstellung der Fläche sowie der Pflege zur Fertigstellung, Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zielzustandes für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durch- führungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. - 2 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 § 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde erbrachten Eigenleistungen im Sinne des § 2 Abs. 3, wie z.B. der Wert der aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung sowie planerischer und pflegerischer Eigenleistungen. § 4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten (1) Die nach §§ 2 und 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zu- geordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche. § 5 Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. § 6 Schuldner des Kostenerstattungsbetrags (1) Schuldner des Kostenerstattungsbetrags ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenerstattungspflicht Eigentümer des Grundstücks oder Träger eines Vorhabens i. S. des § 29 Abs. 1 BauGB auf dem Grundstück (Vorhabensträger) ist. (2) Mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner. § 7 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig. § 8 Ablösung des Kostenerstattungsbetrags Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Kostenerstattungsbetrags. - 3 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 II. Schlussbestimmungen § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt Baindt, 13.04.2021 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeindeverwaltung Baindt geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 GemO). Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn die Bürgermeisterin dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. vom Anzeige an das Landratsamt RV am Öffentliche Bekanntmachung Homepage/Amtsblatt Satzung 13.04.2021 16.04.2021 16.04.2021 - 4 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c des Baugesetzbuches Beschluss des Gemeinderats vom 13.04.2021 1. Die Gemeinde Baindt kann mit Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Wohnungseigentümern, für die künftig eine Kostenerstattungspflicht nach den Bestimmungen der Eingriffsausgleichsmaßnahmensatzung nach §§ 135 a - c BauGB entsteht, in den folgenden Fällen die Ablösung des Kostenerstattungsbetrags im ganzen vor dem Entstehen der Kostenerstattungspflicht vereinbaren: a) wenn mehrere Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans einem oder mehreren Wohnbauunternehmen gehören, b) bei Ansiedlung von Gewerbebetrieben, c) bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB. 2. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Mit Zahlung des Ablösungsbetrags ist der Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde abgegolten. 3. Zur Ablösung sind folgende Voraussetzungen notwendig: a) das Grundstück muss in einem Gebiet liegen, für das ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 oder § 12 BauGB in Kraft getreten ist; b) das Grundstück muss Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sein; c) das Grundstück muss baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. 4. Als Ablösungsbetrag wird der Betrag vereinbart, der nach der Satzung über die Grundsätze der Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c BauGB in der jeweils gültigen Fassung als Kostenerstattungsbetrag voraussichtlich zu erheben wäre. 5. Grundlage für die Berechnung des Ablösungsbetrags ist der nach dem Kostenvoranschlag für das Grundstück ermittelte erstattungsfähige und auf das Grundstück nach Maßgabe der Satzung verteilte Kosten.[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 30. April 2021 Nummer 17 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seit nun über 15 Jahren hält der CAP-Markt, betrieben von den Oberschwäbischen Werk- stätten OWB, den Baindterinnen und Baindtern in der Ortsmitte die Treue und erstrahlt jetzt in einem neuen Erscheinungsbild. Der Grundge- danke der CAP-Märkte ist die Verbesserung der Arbeitsplatzsituation und die Erweiterung der Möglichkeiten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Betritt man den Laden, spürt man, dass der Umgang mit den Menschen hier ein anderer ist. Durch die sehr persönliche Betreuung, die umfangreiche Sor- timentsauswahl, abgestimmt auf Standort und Kundenstruktur, durch die hohe Qualität der Produkte und die Dienstleistungen im Rahmen des Marktes steht die Kundenfreundlichkeit im Mittelpunkt. Mit viel Platz zwischen den Regalen für Kinderwägen und Rollatoren etc. kam schon immer eine große Kundenorientierung zum Ausdruck, ergänzt mit einem neu ein- gerichteten Bereich speziell für Bio- und Regionalprodukte hat sich der CAP-Markt in Baindt für die Zukunft gut aufgestellt. Außerdem bietet der CAP-Markt für sei- ne KundInnen einen besonderen Lie- ferservice an. Völlig CO2-neutral wird von freundlichen Menschen mit dem Lastenrad Ihre Bestellung direkt nach Hause geliefert. Wir wünschen dem CAP-Markt mit al- len Mitarbeitenden und seinem Markt- leiter Oliver Sonnenschein weiterhin al- les Gute für die Zukunft und bedanken uns für die jahrelange Treue. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt CAP-Markt in Baindt erstrahlt in neuem Erscheinungsbild Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Feiertage werden folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen: 14.05.2021 10.05.2021, 21:00 Uhr 04.06.2021 KW 19 – Christi Himmelfahrt Veröffentlichung Redaktionsschluss KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Landratsamt Ravensburg -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Wolpertswende Schlussfeststellung vom 26.04.2021 Das Landratsamt Ravensburg -untere Flurbereinigungs- behörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Wol- pertswende für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass - die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist - den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen - die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist - die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abge- schlossen sind. Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schluss- feststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flur- bereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Lan- desamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2727) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Ravensburg, Sitz: Vermessungs- und Flur- neuordnungsamt, Friedhofstraße 3 in 88212 Ravensburg einlegen. gez. Peter Hilsenbeck D.S. Leitender Fachbeamter Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten, sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: Ab 14.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Informationen sind der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/teststrategie zu entnehmen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Donnerstag: Ab 8.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.herrmann-rv.de/corona-schnelltest. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 20.04.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Sachverhalt: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. April 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corona In Baindt haben wir derzeit 36 infizierte Personen, 17.570 Fälle im Landkreis Ravensburg und eine Inzi- denz von 155,2 im Landkreis. b) Tests werden immer wichtige Apotheker Dr. Jens Scheibner führt auch für Baindter- Innen Tests durch. Das DRK testet immer mittwochs und ab nächster Woche auch der Ortsverband der CDU immer freitags, so lange Bedarf besteht. Über weitere Testangebote freuen wir uns. c) Impfungen Die 2. Impfung durch das mobile Impfteam war am vergangenen Montag, kurzfristig haben wir weitere 12 Impfdosen erhalten. Somit haben 24 Personen die Erstimpfung erhalten und 12 Personen die Zweitimp- fung. d) „Baindt blüht auf“ StudentInnen des Studiengangs Umweltbildung der PH Weingarten führen einen Wettbewerb für natur- nahes Gärtnern in Baindt durch. Es sollen Anreize geschaffen werden, die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. TOP 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Re- zertifizierung am 21.02.2021 Kämmerer Abele berichtet: Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsma- nagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommu- ne erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Ener- giepolitik und des Klimaschutzes zu identifizieren und nutzen zu können. Folgende Maßnahmenbereiche werden durch den eea erschlossen: • Entwicklungsplanung / Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Versorgung und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation / Kooperation Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeindeverband Mittle- res Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkon- zept aufgestellt. Als eea®-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100% zertifizierten Ökostrom und trägt hiermit ak- tiv zur Energiewende im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekon- zept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreund- liche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erd- gasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung installiert. Flächen sparen und Innenentwicklung für zukunftsorien- tiere Siedlungsentwicklung wird in Baindt vorangetrie- ben. Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung u. a. im Fischerareal umgesetzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Sied- lungsdrucks knapp sind, wird ein besonderes Augenmerk auf eine effiziente Flächennutzung gelegt. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten sowie einem konsequenten Radwegeausbau werden ökologische Schwerpunkte im Bereich der Mobilität gesetzt. Der Fuhr- park in der Gemeindeverwaltung wird Schritt für Schritt auf E-Mobilität umgestellt. Die im Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen wer- den kontinuierlich umgesetzt. Ein Großteil der Maßnah- men konnte bereits abgeschlossen werden oder befin- det sich in der Planung. Jedes Jahr wird das Erreichte überprüft, aktualisiert oder weitere Maßnahmen aufge- nommen. Das sogenannte Audit führt das Energieteam (Ortsbaumeister Herr Roth, Kämmerer Herr Abele, Ener- giedienstleister Kirchner Energie, Bürgermeisterin Frau Rürup) zusammen mit der Energieagentur Ravensburg mit einem Zertifizierer der Bundesgeschäftsstelle vom European Energy Award durch. Das eea Team hat in den letzten Monaten die Daten und Unterlagen für das Audit zusammengetragen und im Februar 2021 die Rezertifizie- rung online durchgeführt. Ursprünglich war das externe eea-Audit auf Ende 2020 in Präsenz geplant, wurde Coro- na bedingt jedoch auf dieses Jahr in einem Online-Format verschoben. Das Ergebnis liegt nun vor und die Gemein- de Baindt hat die Rezertifizierung erfolgreich absolviert. Die offizielle Verleihung des European Energy Award durch den alten bzw. neuen Umweltminister erfolgt am 21.05.2021 bei einer landesweiten Veranstaltung in Ulm. Die Auszeichnung erfolgt nach Erreichen einer bestimm- ten Punktzahl aus dem Maßnahmenkatalog: Diese sind maximal über sechs Handlungsfelder erreichbar. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Bei Erreichen von mindestens 50% der maximal mög- lichen Punktezahl erfolgt die Auszeichnung mit dem European Energy Award, bei 75% mit dem European Energy Award Gold. Bei der eea Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungs- grad von 61,8 % erreicht. Bei der aktuellen Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berück- sichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maß- nahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkte). Nähere Informationen inklusive der Stärken und den Op- timierungspotentialen sind dem erstellten eea-Bericht in der Anlage zu entnehmen. Einstweilen geht es darum, die geplanten Maßnahmen weiter in die Praxis umzusetzen. Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Be- weis stellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dieses Instrument ermöglicht zunächst einmal die Ein- ordnung und Bewertung der vielen Maßnahmen, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren bereits durchge- führt hat. Auf dieser Grundlage lassen sich dann effektive Potentiale für weitere Energiesparmaßnahmen identifizie- ren und zunächst in einem Maßnahmenkatalog auflisten, der dann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten abgearbeitet werden kann. Im Bereich der kommunalen Gebäude und Anlagen fällt die Gemeinde Baindt ab. Im Bereich erneuerbare Energie Wärme sollte die Gemeinde ebenfalls, wie im Bereich des Energieverbrauches Wärme und Elektrizität, tätig werden. In der nächsten Zertifizierung werden alle öffentlichen Gebäude (Schule, Rathaus, Kindergarten, Asyl- und Ob- dachlosengebäude) komplett erneut auf den Prüfstand gestellt. Energieeffizienz und Energie sparen sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Für eine erfolg- reiche Energiewende ist deshalb entscheidend, sowohl die Energieeffizienz zu steigern als auch den absoluten Energiebedarf zu senken. Deshalb ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die gute eea-Zertifizierung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bereich kom- munale Gebäude und Anlagen im Hinblick auf eine bessere Energieeffizienz und auf den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen aufzuarbeiten. TOP 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung re- generative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Ge- meinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Ener- gieformen Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: a) Rechnungsergebnis Betrieb Nahwärmeversorgung 2020: Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzen- trale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -11.250 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 7.432,31 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2020). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €). Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Herr Henzler wird auf die energetische Bewertung ein- gehen. Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh (Vorjahr 588 MWh) größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh (Vorjahr 182 MWh). Hier hat sich die Corona Pan- demie (Lüftung Schulareal) als auch der Baustrom des Kindergartenneubaus) ausgewirkt. Im Rahmen des eea müssen Mehrverbräuche hinterfragt werden. Die Wärmeverkaufspreise für 2020 verringerten sich ge- genüber dem Vorjahr minimal von 5,60 ct/kWh auf 5,53 ct/kWh. Die Grundpreise erfuhren aufgrund der geringen Inflationsrate einen geringen Preisanstieg auf 23,02 €/kW (Vj. 22,97 €/kW). Die Gemeinde Baindt profitiert von der Ausschreibung von günstigeren Gaspreisen im Zeitraum 01.01.2021-31.12.2024. Fazit: Das abgelaufene Kalenderjahr 2020 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt gut verlaufen. Die Situation auf eine zusätzliche regenerative Energie- form umzustellen, kann sich evtl. als idealer Zustand darstellen: Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Ge- meinderats zum Nahwärmenetz – Ausbau Fischerareal mit regenerativer Wärmequelle - Primärenergiefaktor Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizien- tes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung möglichst regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversor- ger sollte einen höheren Anteil an regenerativer Wärme- versorgung bereitstellen. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus Erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit einem Gasspitzenlast- kessel reicht dafür nicht mehr aus. Ein zusätzlicher Wärmeerzeuger ist zur Ergänzung des Energiemix notwendig. Der Gemeinderat hat bereits für den Anschluss des Fi- scherareals votiert. Dieser Beschluss der Erweiterung wird nochmals mit dem Netzausbau und dessen Energiequelle im Nachgang getroffen. Das Büro Kirchner Energie GmbH ist aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Konzeptver- gabeverfahren und auch im Wege der Zuschussanträge für das Nahwärmenetz eine Aussage zu treffen. Der Pri- märenergiefaktor ist ein nützlicher Faktor zur einfachen Bewertung unterschiedlicher Energiearten. Wie bereits im eea erwähnt ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Dies erreicht man dadurch, dass die neu zu errichtenden Gebäuden im Effizienzhausstandard gebaut werden. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhausstandard erreichen zu können. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Der Abgang von der Haupttrasse zum Fischerareal wur- de bereits realisiert und ein Wärmeliefervertrag mit dem Lebensmittelmarkt abgeschlossen. Die Vollversorgung des Objektes wäre möglich. Die Gemeinde kommt bei der Wirtschaftlichkeit in der derzeitigen Form der zusätzlichen Anschlüsse zu einem positiven Ergebnis. Mit der Umstellung auf eine regenerative Energieform werden die Zuschüsse ausgelotet. Neben dem Europe- an Energy Award sprechen Punkte wie Klimaneutralität und auch Zuschüsse für die nachfolgenden Objekte im Wege der Schulsanierung für einen langfristig regene- rativen Träger. Bei der Erweiterung des Nahwärmenetzes ist § 102 Ge- meindeordnung und hier die Zustimmung des Gemein- derates zu berücksichtigen. Des Weiteren gilt es, das Ri- siko eines längeren Ausfalls über einen 24/7 Service und mobile Heizzentralen abzusichern. Bei dem Ergebnis 2020 ist zu berücksichtigen, dass Ab- schreibungen in Höhe von 38.373,93 € und eine Träger- darlehensverzinsung in Höhe von 1,9% bzw. 6.574,31 € er- wirtschaftet wurden. Es wurden Verwaltungskostenanteile von Finanzverwaltung (Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen, Quotenberechnung, Jahresab- schluss, Haushaltsplanung), Bauamt (Technische Betreu- ung, Erfassung Zählerdaten etc.) sowie Bauhofstunden im laufenden Bereich in Höhe von insgesamt 21.336,76 € verrechnet. Der Betrieb Fernwärmeversorgung steht und fällt mit der Betreuung. Mit Herrn Henzler haben wir einen guten technischen Leiter und mit Herrn Roth und Herrn Kumpf Personen, die seine Anweisungen gut umsetzen können. Der Verwaltungsaufwand des Fernwärmenetzes ist wei- terhin nicht zu unterschätzen und sollte möglichst genau beziffert werden. Der Vorteil der Fernwärmeversorgung beziffert sich laut der Finanzverwaltung in folgenden Punkten: Bei der Investition konnte aufgrund der Quotenrege- lungen für Strom und Wärme nur die Vorsteuer für den „Privaten Bereich“ geltend gemacht werden. Bei den lau- fenden Ausgaben kann nur die Vorsteuer entsprechend der Quote für den „Privaten Bereich“ gezogen werden. Der Regiebetrieb Stromerzeugung und Fernwärme pro- fitiert im öffentlichen Bereich durch etwas vergünstigte Bezüge im Bereich der Eigenstromnutzung und durch den Wärmepreis. Die Abschreibungen der Fernwärmeversorgung werden finanziert. Die Leitungen werden auf 25 Jahre abgeschrie- ben. Die Blockheizkraftwerke werden auf 10 Jahre Nut- zungsdauer abgeschrieben. Eine Fernwärmeversorgung ist immer gut solange sie zuverlässig läuft. Mit den pri- vaten Liegenschaften hat die Gemeinde zusätzliche Ver- antwortung übernommen. Die zusätzlichen Nahwärmeanschlüsse sollten die anste- henden Kosten (zusätzliches BHKW, Leitungstrasse der Fischerstraße, 24/7 Service) über die Hausanschlussver- träge amortisieren. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Jahres- rechnung 2020 zur Kenntnis. 2. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienz- hausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Um diesen mit dem Nahwär- menetz erreichen zu können, ist ein regenerativer Anteil in der Heizzentrale notwendig. 3. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, Zuschussanträge für ein regeneratives Nahwärme- netz und für die Vollsanierung im blauen Schulge- bäude der Klosterwiesenschule zu stellen. 4. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird zur Prüfung und Untersuchung des regenerativen Energieträ- gers (Pellets, Hackschnitzel etc.) beauftragt. TOP 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Am 25.03.2021 fand ein Termin mit der zuständigen Stra- ßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Straßenbauamt gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung in der Ortsmit- te von Baindt statt, um die bestehende Fußwegeverbin- dung vom Fischerareal in die Ortsmitte in Augenschein zu nehmen. Für die Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens nähe der Bäckerei in Richtung Westen, auf der Marsweiler- straße, spricht die bessere Anbindung zur Klosterwie- senschule, zum Lebensmittelmarkt Feneberg und zum Fischerareal. Mit dieser Verlegung wird eine sichere und gute Wegeverbindung zum neuen Fischerareal ange- strebt. Die Beteiligten befürworteten und unterstützten dieses Vorgehen. Die bestehende Linksabbiegerspur in das Fischerareal soll hierfür geringfügig verkürzt werden. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Aufgrund der Fahrbahnbreite an der geplanten neuen Überquerungsstelle wird zusätzlich zum Zebrastreifen eine Querungshilfe benötigt. Um das Fischerareal mit dem Dorfplatz auf direktem Weg über die Küferstraße zu verbinden, wurden die rechtlichen Möglichkeiten erörtert. Aufgrund der Kurvenlage und der bestehenden Bushaltestelle in der Küferstraße, sehen Polizei und Straßenverkehrsbehörde einen Zebrastreifen sowie eine Querungshilfe als problematisch an. Die not- wendige Aufstellungsfläche der überquerenden Personen kann nicht ausreichend eingesehen werden und somit gibt es keine Möglichkeit für einen Zebrastreifen, Querungshil- fe oder eine Ampel. Eine Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden sowie den Bus auf der Straße halten zu lassen, würde die bestehende Problematik nicht lösen. Im weiteren Verlauf muss eine Lösung gefunden werden, um Fußgänger möglichst sicher über die Straße zu führen, diese könnte auch gestalterischer Art sein. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Möglichkeiten zur sicheren Überquerung der Marsweilerstraße und der Küferstraße zu prüfen. TOP 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leis- tungsphasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sa- nierung des blauen Gebäudes der Klosterwie- senschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (net- to) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Aufgrund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wett- bewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ingenieurleis- tungen (Architektur, Elektroplanung, Heizung-Lüf- tung-Sanitär, Tragwerksplanung) ab Leistungsphase 4 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klos- terwiesenschule europaweit auszuschreiben. 2. Die erforderlichen Unterlagen werden in Zusammen- arbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei W2K aus Freiburg erarbeitet. 3. Die Ausschreibungsveröffentlichung erfolgt über die Plattform des Landkreises. TOP 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufs- standes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr betreibt im Haupterwerb einen landwirt- schaftlichen Betrieb für Schweinezucht. Geplant ist die Errichtung einer Verkaufshütte mit Selbstbedienung auf dem Grundstück zwischen Wohngebäude und Kreisstra- ße mit einer Grundfläche von 3,0m auf 3,0m, einer Höhe von 2,00m an der Traufe und 2,40m an der hohen Seite des Pultdaches. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschafts- pflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ih- ren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hoch- wasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34 BauGB erfüllt. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert und der Ausführung oder Benutzung beeinträchtigt nicht die öffentlichen Belange. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird er- teilt. TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flurstück 803/1, Dachsstr. 4 will der Bauherr einen Carport in Holzkonstruktion mit einer Länge von 5,50 m, einer Breite von 5,40 m und einer Höhe von 3,00 m zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen bauen. Der geplante Carport soll in die Südost -Ecke des Grundstücks, an die Dachsstraße, gebaut werden. Da die Fläche des überdachten Stellplatzes weniger als 30 m² beträgt, ist dieser nach § 50 Abs. 1 der Landesbau- ordnung Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Grundstück Flst. Nr. 803/1 liegt im Bereich des rechtskräf- tigen Bebauungsplanes „Friesenhäusle III“. Im Bebau- ungsplan sind für Garagen Bauquartiere ausgewiesen. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Der geplante Carport (wird nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg wie eine Garage behandelt) liegt außerhalb dieser Fläche und auch außerhalb der überbaubaren Fläche. Garagen müssen laut Bebauungs- plan ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18-22° ha- ben und als Massivbau erstellt werden. Die Dachdeckung muss mit dunkelfarbigem Welleternit erfolgen. Vor Gara- gen sind Abstellflächen von 5,00 m erforderlich. Da diese Festsetzungen nicht eingehalten werden, sind hierfür 6 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Mit dem geplanten Carport wird die zulässige Grenzbe- bauung (9,00 m) entlang der Grenze zum Grundstück Dachsstr. 2 überschritten. Die Nachbarin stimmt einer Abweichung von den Abstandsfläche nach § 6 Abs. 3 LBO zu und die Baurechtsbehörde würde die Abweichung genehmigen. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen ver- einbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abwei- chung ist städtebaulich ver- tretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Zu berücksichtigen ist die verkehrliche Situation und der Umstand, dass im Bebauungsplangebiet nur 4 Garagen, die am Ende einer Sackgasse liegen, den erforderlichen Abstand zur Straße nicht einhalten. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: • Dachneigung • Dachform • Dacheindeckung • Massive Bauweise • Überschreitung des Baufeldes 2. Das gemeindliche Einvernehmen wird für folgende Befreiung nicht erteilt: • Abstand zur Erschließungsstraße TOP 10 Anfragen und Verschiedenes Homepage Gemeinde Baindt - Bürgerbus In der letzten Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde beschlossen, dass der Betrieb des Schüler- und Bürger- busses zum Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt wird. Die Verwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Rat- haus und Bürgerservice“ die Informationen zum Bürger- bus zu löschen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Notdienst Tierarzt Samstag, 01. Mai/Sonntag, 02. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Mai Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 02. Mai Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 24. April 2021 feierten die Eheleute Maria und Reinhold Brodel das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeis- terin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubi- lare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Ge- meinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Minis- terpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 28. April 2021 konnte Herr Rolf Dorn seinen 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem dem Jubilar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeis- terin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubi- lare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Ge- meinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Minis- terpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zur Information Ravensburg sucht den Froschkönig - oder doch den Märchenprinz? Helfen Sie mit und melden Sie Ihre Begegnung mit dem Laubfrosch im Landkreis Ravensburg Die Tage werden zunehmend wärmer und wir genießen den Frühling mit den langersehnten Sonnenstrahlen. Auch dem Laubfrosch gefällt die Wärme und vielleicht haben Sie ja das Glück bei einem Spaziergang einem Frosch- könig über den Weg zu laufen oder zumindest seinem Rufen lauschen zu können. Der auch als Wetterfrosch bekannte Laubfrosch ist zu- nehmend bedroht. Dies möchten der Landschaftserhal- tungsverband Ravensburg in einem Kooperationsprojekt mit der Heinz-Sielmann-Stiftung sowie dem Landkreis Ravensburg im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises ändern. Die Amphibienexperten von Amphi Consult machen sich dieses Frühjahr intensiv im Landkreis auf die Suche nach dem Laubfrosch, um einen Überblick über die Bestands- situation zu bekommen. Mit Hilfe der Daten können in den darauffolgenden Jahren gezielte Maßnahmen zum Erhalt der gefährdeten Art ergriffen werden. Davon soll auch der Biotopverbund profitieren. Auch Sie können aktiv werden und bei der Suche mithel- fen. Sie haben den Laubfrosch im Landkreis Ravensburg gesehen oder gehört? Dann melden Sie bitte Ihren genau- en Fundpunkt auf der Homepage www.laubfrosch.info. Falls Sie Ihr Handy beim Spaziergang dabeihaben, kön- nen Sie einfach auf die interaktive Karte auf der Home- page klicken und den Fundort direkt speichern. Der Land- schaftserhaltungsverband freut sich über Ihre Hilfe! Sie sind bisher noch nie in den Genuss gekommen, ei- nem Froschkönig persönlich zu begegnen. möchten das jedoch ändern? - dann informieren Sie sich gerne auf un- serer Homepage www.laubfrosch.info über Lebensraum, Aussehen und Ruf des Laubfrosches und über Verwechs- lungsmöglichkeiten zu anderen Froschhoheiten. Ein Tipp von Wouter de Vries (Mitarbeiter von Amphi Consult) lautet: „Ein sicheres Erkennungsmerkmal ist der markante Ruf (hartes äpp-äpp-äpp-äpp-äpp) des Laub- frosches, der über mehrere Kilometer hinweg zu hören ist“. Also nichts wie raus in die Natur und viel Erfolg bei der Su- che! Achten Sie darauf, dass Sie nur den Fundort melden und die Arten bei der Aufnahme nicht stören. Amphibien dürfen nicht gefangen werden. Es handelt sich um streng geschützte Arten. Bitte halten Sie sich an das Wegegebot. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Hintergrundinformation zur Biodiversitätsstrategie: Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg be- zieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschaftser- haltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Für Fragen rund um das Laubfrosch-Projekt steht Biodiversitätsmanager Moritz Ott (moritz.ott@lev- ravensburg.de) gerne zur Verfügung. Foto: Grüner Märchenprinz (M. Ott) Klimaschutzaktion des Gemeindetags erfolg- reich beendet Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg pflan- zen im Rahmen der Aktion „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ über zwei Millionen Bäume Die Klimaschutzaktion „1.000 Bäume für 1.000 Kommu- nen“ des Gemeindetags Baden-Württemberg endet mit einem mehr als erfreulichen Ergebnis: Über zwei Millio- nen Bäume haben die Städte und Gemeinden landes- weit gepflanzt. Damit wurde das angestrebte Ziel, im ganzen Land eine Million neue Bäume zu pflanzen von den Kommunen mehr als übertroffen. Gestartet war die Klimaschutzaktion des Gemeindetags Ende September 2019, als der Landesvorstand des mitgliederstärksten Kommunalen Landesverbands bei einer Sitzung in Bad Mergentheim den ersten Baum im Kurpark einpflanzte. Die ursprünglich nur für das Jahr 2020 geplante Aktion wurde aufgrund der Belastungen der Städte und Ge- meinden durch die Corona-Pandemie bis zum Tag des Baumes 2021, dem 25. April, verlängert. Städte und Gemeinden betreiben aktiven Klimaschutz „Klimaschutz ist eines der aktuell meistdiskutierten The- men in Politik, Medien und Gesellschaft. Für die Kommu- nen in Baden-Württemberg zählt der Klimaschutz aber schon lange zu ihren wichtigsten Aufgabenbereichen. Leider bleiben die kommunalen Klimaaktivitäten oftmals von Öffentlichkeit und Politik unbemerkt. Mit unserer Ak- tion wollen wir deshalb zeigen, dass unsere Städte und Gemeinden aktive Klimaschützer sind“, erklärt Gemein- detagspräsident Steffen Jäger. „Wir freuen uns sehr, dass sich trotz der Pandemie viele hundert Städte und Gemein- den an dieser Aktion beteiligt haben. Insgesamt konnten wir sogar doppelt so viele Bäume pflanzen wie vorgese- hen. Ich bin deshalb sehr stolz auf unsere Mitglieder und möchte mich herzlich für ihren Einsatz bedanken.“ Gesetztes Aktionsziel von Kommunen mehr als ver- doppelt Trotz der Dürreperiode im Frühjahr 2020 und der Coro- na-Pandemie haben sich bis zum heutigen Tag 456 ba- den-württembergische Städte und Gemeinden an der Klimaschutzaktion des Gemeindetags beteiligt. Besonders erfreulich ist, dass auch zwei Landkreise, ein Zweckver- band und eine hessische Stadt mitgemacht haben. Vor allem Städte und Gemeinden mit großer Markungs- oder Waldfläche konnten mehrere Tausend Bäume pflanzen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Der Spitzenreiter brachte es sogar auf rund 80.000 Bäu- me. Es gab aber auch Pflanzungen im einstelligen Bereich, beispielsweise auf Kindergarten- und Schulgeländen oder auf innerstädtischen Plätzen. Diese haben natürlich auch eine nachhaltige Wirkung auf das Umweltbewusstsein von Kindern. Insgesamt wurden so im Rahmen der Akti- on von den beteiligten Kommunen bisher 2.180.000 neue Bäume an die Geschäftsstelle des Gemeindetages gemel- det, von denen rund 1,5 Millionen zur Pflanzung im Wald vorgesehen sind. Präsident Steffen Jäger zeigt sich vom Einsatz der Städte und Gemeinden beeindruckt: „Der Erfolg unserer Klima- schutzaktion ist ein starker Beleg für das Engagement der Städte und Gemeinden. Vor allem ist die Aktion aber eine gute Nachricht für den Klimaschutz.“ Zwei Millionen neue Bäume im Land entsprechen rund 670 Hektar Wald. Da ein Hektar Wald rund 13 Tonnen CO2 speichert, gelingt es durch die kommunale Aktion etwa 8.710 Tonnen CO2 zu binden – und das jährlich. Dabei sind die Bäume nicht nur als CO2-Speichermedium von zentraler Bedeutung im Kampf gegen die Klimaerwärmung. Vor allem im bebau- ten Bereich erfüllen sie eine zweite, mindestens ebenso wichtige Aufgabe: Als urbane Schattenspender helfen sie dabei, das Mikroklima zu regulieren. Zahlreiche weitere Klimaschutzprojekte vor Ort Die Pflanzaktion des Gemeindetags steht sinnbildlich für die vielfältigen kommunalen Klimaschutzvorhaben in Baden-Württemberg. „Unsere Kommunen kümmern sich nicht nur um Baumpflanzungen, sondern es sind sie, die abstrakte Klimaschutzziele durch örtliche Pro- jekte in den unterschiedlichsten Bereichen konkret um- setzen. Die Städte und Gemeinden sind damit auch im Klimaschutz das, was sie in vielen anderen Feldern der öffentlichen Daseinsvorsorge ebenfalls sind: die Lösungs- ebene. Dabei reichen die Projekte von Öko-Strom und Photovoltaikanlagen für öffentliche Gebäude über E-Mo- bilität bei Dienstfahrzeugen, Verpachtung von Flächen für Windkraftanlagen bis hin zu kommunalen Nahwär- menetzen, dezentralen Blockheizkraftwerken oder der Phosphor-Rückgewinnung in kommunalen Kläranlagen“, erklärt Gemeindetagspräsident Jäger und ergänzt: „Der kommunale Klimaschutz ist so vielfältig wie das kommu- nale Leben selbst. Er funktioniert und gewinnt stetig an Bedeutung im kommunalen Aufgaben-Portfolio. DRK Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Pati- enten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spen- den. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit ver- bundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden ange- wiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Mittwoch, dem 12.05.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden sie unter www.blutspende.de/corona Wie das DRK mitteilt, sind Sie für den Zeitraum der Blutspen- de von einer eventuellen Ausgangsperre ausgenommen. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungs- symptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Kör- per-temperatur), sowie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Informationsveranstaltung des Landwirtschaftsamtes Das Landwirtschaftsamt bietet eine Online Veranstaltung zum Thema Betriebskontrollen und Maßnahmen zur Vor- bereitung auf diese Überprüfungen an. Betriebskontrol- len finden aus vielerlei Gründen statt. So ist z.B. zwischen InVeKoS-, Cross Compliance-, Tierkennzeichnungs- und Fachrechtskontrollen zu unterscheiden. Neben Informa- tionen zu den jeweiligen Prüfungen werden von erfahre- nen Kontrolleuren Hinweise gegeben, damit der Betrieb möglichst kontrollsicher werden kann. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Dienstag, 11.05.2021 als online-Veranstaltung von 20.00 bis 22.00 Uhr statt. Anmeldungen bitte an das Sekretariat unter 0751/85-6010 oder per mail: la@rv.de . Den Zugangslink erhalten Sie anschließend. Betrüger am Werk TWS warnt vor unseriösen Telefonanrufen und Besu- chern – keine Angaben zu Zählern oder persönlichen Daten machen Dubiose Anrufer und Besucher an der Haustür: Derzeit versuchen wieder Trickbetrüger an sensible persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu kommen. Das hat die Technische Werke Schussental GmbH& Co. KG (TWS) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 in diesen Tagen mehrfach von Kunden erfahren. Mitunter behaupten die Betrüger, die TWS trete ihre Stromverträ- ge an andere Anbieter ab oder werde die Preise in Kürze erhöhen. „Das entbehrt jeder Grundlage. Wir bitten die Menschen dringend, sich bei uns zu melden, wenn solche Behauptungen gemacht werden“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Er warnt ausdrücklich ver- trauliche Angaben am Telefon oder der Haustür zu ma- chen. Die Betrüger sind bundesweit unterwegs, das Ziel ist bekannt: Sie wollen an Kontoverbindungen kommen oder bestehende Energieverträge kündigen und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen, für das sie arbeiten. „Allein die Zählernummer in Verbindung mit dem Namen reicht aus, um diesen Vorgang auszu- lösen“, warnt Robert Sommer. Betroffene erfahren vom ungewollten Anbieterwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten landen. Verunsicherte Kundinnen und Kun- den können sich gerne telefonisch unter 0751 804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden, dieser stehe mit Rat und Tat gerne zur Seite und helfe gegebenen- falls auch beim Widerruf. Denn dieses Recht räumt der Gesetzgeber grundsätzlich bei allen Vertragsabschlüssen am Telefon, an der Haustür oder im Internet mit einer Frist von 14 Tagen ein. Ansprechpartner/in: Katharina Eckel Regionalmanagerin Durchwahl: 0751/85-6164 Telefax: 0751/85-77-6164 E-Mail: k.eckel@rv.de Dienstgebäude: Frauenstraße 4 88212 Ravensburg Zimmer 1 Datum: 15.04.2021 Lieferdienste und Abo-Kisten-Anbieter mit Bio- Pandemie einer großen Beliebtheit erfreut und sind zum Teil bereits an der Kapazitätsgrenze, sodass keine weiteren Kunden aufgenommen werden können. Es wurden aber auch neue Konzepte geschaffen und Musterregion Ravensburg hat am 13. April Verbraucherinnen und Verbrauchern online die Möglichkeit geboten sich über einige dieser Angebote in der Region zu informieren. Auch Erzeuger/innen und Verarbeiter/innen von biologischen Produkten in der Region waren eingeladen die Konzepte als weitere Möglichkeit zur Vermarktung ihrer Produkte Anbietern und Lieferservices mit Bio-Angebot in der Ihnen. Den Anfang machte Primafood aus Berg. Der Lieferdienst besteht seit Anfang 2020 und hat sich noch vor der Corona- Pandemie gegründet um in der Region ein nachhaltiges Angebot zur Lebensmittelbeschaffung am Abend das Konzept von Primafood vor und führte in die App ein, über die Verbraucher ganz einfach ihre gewünschten Lebensmittel bestellen können. Lebensmittel frei Haus Regionale Lieferdienste und Abo-Kisten-Anbieter mit Bio-Angebot stellen sich vor Lebensmittellieferdienste haben sich in der Corona-Pan- demie einer großen Beliebtheit erfreut und sind zum Teil bereits an der Kapazitätsgrenze, sodass keine weite- ren Kunden aufgenommen werden können. Es wurden aber auch neue Konzepte geschaffen und Lieferdienste eingerichtet. Die Bio-Musterregion Ravensburg hat am 13. April Verbraucherinnen und Verbrauchern online die Möglichkeit geboten sich über einige dieser Angebote in der Region zu informieren. Auch Erzeuger/innen und Ver- arbeiter/innen von biologischen Produkten in der Region waren eingeladen die Konzepte als weitere Möglichkeit zur Vermarktung ihrer Produkte kennenzulernen. Die Liste an Abo-Kisten-Anbietern und Lieferservices mit Bio-An- gebot in der Region ist recht lang, vorgestellt habe sich vier von Ihnen. Den Anfang machte Primafood aus Ra- vensburg-Berg. Der Lieferdienst besteht seit Anfang 2020 und hat sich noch vor der Corona-Pandemie gegründet um in der Region ein nachhaltiges Angebot zur Lebens- mittelbeschaffung anzubieten. Nikola Natterer stellte am Abend das Konzept von Primafood vor und führte in die App ein, über die Verbraucher ganz einfach ihre ge- wünschten Lebensmittel bestellen können. „Primafood ist eine Plattform zur Direktvermarktung der Produkte von Erzeugern aus der direkten Umgebung. Bei primafood kaufen sie direkt beim Erzeuger ein als würden sie zu ihm auf den Hof fahren. Bei uns gibt es keine Zwischenhänd- ler oder Lagerhaltung, somit ist alles Tagesfrisch und es können faire Preise für Erzeuger und auch den Kunden erzielt werden.“, so Natterer. Momentan sind bereits 22 Hofläden dabei, darunter auch Bio-Hofläden. Im direkten Anschluss an Primafood berichtete Maximilian Reutlinger vom Ziegenhof Nannenbach in Leutkirch-Nannenbach von seinem Hof und der eigenen Abo-Kiste, die bereits über 60 Haushalte rund um Leutkirch erreicht. Sein Haupt- geschäft ist mittlerweile der Gemüsebau, er mästet aber auch Jungziegenböcke zur Fleisch- und Wurstproduktion und betreibt Landschaftspflege. Vermarktet werden die Produkte über verschiedene regionale Wochenmärkte, die eigene Abo-Gemüsekiste, den Hofverkauf am Freitag und seit Anfang des Jahres auch über FrischaufdenTisch, die sich direkt danach vorgestellt haben. Frischaufden- Tisch hat sich 2020 neu gegründet aufgrund der Coro- na-Pandemie und des dadurch etablierten Fokus auf unsere Ernährung. Die drei jungen Gründer sind der An- sicht, „dass die Welt eine bessere ist, wenn die Mensch- heit besser isst“. Diese Vision versuchen sie auf unterschiedlichen Ebe- nen in ihrem Konzept umzusetzen. Das Liefergebiet ist bereits sehr groß und umfasst den gesamten Landkreis Ravensburg. Zu 99,9% werden hier nur Bio-Lebensmittel angeboten, es ist neben einem rein regionalen Angebot aber auch ein Angebot von überregionaler Ware vertre- ten. In Zukunft sollen neben dem Lieferservice mit freier Produktauswahl auch zusammengestellte Kochboxen angeboten werden. Des Weiteren soll ein Angebot für die Belieferung von Schulmensen und Kitas etabliert werden. Am Schluss hat Rafael Muszynski noch den BioExpress Ibele aus Ravensburg vorgestellt. Neben verschiedenen Abo-Kisten wird hier auch ein Online-Shop mit Lieferser- vice angeboten, in dem sämtliche Produktgruppen vertre- ten sind. Der BioExpress bietet seit über 30 Jahren zu 100% Bio-Lebensmittel an. Fragen an alle Referenten konnten die knapp 50 Teilnehmenden im Anschluss stellen. Diese wurden von den Anbietern ausführlich beantwortet. „Ich freue mich, wenn durch die Veranstaltung neue Koopera- tionen zwischen Erzeugern und Lieferservices entstehen und wenn Verbraucher/innen mehr erfahren konnten über das regionale Bio-Angebot und dieses in Zukunft wahrnehmen. So kommen wir der regionalen Vernet- zung Stück um Stück näher und fördern die regionale Zusammenarbeit und den Aufbau von Bio-Wertschöp- fungsketten.“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravensburg, die die Veranstaltung organisiert und moderiert hat. Weitere Informationen rund um die Bio-Musterregion Ra- vensburg finden Sie unter www.biomusterregionen-bw. de/ravensburg. Weitere Informationen zu den Lieferser- vices finden Sie auf den entsprechenden Homepages: Primafood: www.primafood.de FrischaufdenTisch: www. frischaufdentisch.bio BioExpress Ibele: www.bioexpress.de Vier regionale Lieferservices und Abo-Kisten-Anbieter mit Bio-Angebot stellten sich am Dienstagabend des 13. April online vor. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Ausbildung auf einen Blick: Neue Internetseite bündelt Informationen und Angebote Die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fach- kräftekrise werden. Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusam- men mit den Partnern in der Selbstverwaltung der BA mit einer Internetplattform ein neues digitales Angebot geschaffen. Die Website https://www.arbeitsagentur.de/m/ausbil- dungklarmachen/ richtet sich in erster Linie an Jugend- liche. Sie bündelt übersichtlich an einem Ort alle wichti- gen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung: von Tipps für die Berufswahl und dem On- line-Berufserkundungstool „Check-U“ über das persönli- che Gespräch mit der Berufsberatung – zum Beispiel per Videoberatung – bis hin zu mehr als 100.000 Ausbildungs- platzangeboten aus der BA-Jobbörse. In einer Veran- staltungsdatenbank finden die Jugendlichen außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere (digitale) Events in ihrer Region. Ergänzt wird das Angebot von persönlichen Erfahrungs- berichten und Erfolgsgeschichten von Azubis. Daneben finden auch Arbeitgeber, Eltern und Lehrkräf- te auf der digitalen Informationsplattform Hinweise und weiterführende Links. Ausbildungsbetriebe erhalten zum Beispiel alle wichtigen Informationen zum Bundespro- gramm „Ausbildungsplätze sichern“ und gelangen per Link direkt zu den Förderanträgen. Lehrerinnen und Lehrer können unter anderem Materi- alien für den Berufsorientierungsunterricht herunterla- den. Eltern finden Tipps, wie sie ihre Kinder bei der Be- rufswahl unterstützen können oder welche finanziellen Hilfen es gibt. Mit einem Klick geht es auch zu den Ausbildungsseiten der Partner in der Selbstverwaltung: Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA bietet über das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT auf htt- ps://www.schulewirtschaft.de/ umfangreiche Unterstüt- zung für Lehrkräfte und Unternehmen zum Thema Be- rufliche Orientierung an. Die DGB-Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes bietet mit „Dr. Azubi“ (www.dr-azubi.de) schnelle, anony- me und kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um die Ausbildung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet mit seinem „Lehrstellenradar“ (www.lehrstellen-ra- dar.de) den direkten Weg zum Ausbildungsplatz im Hand- werk. Dort finden ausbildungsinteressierte junge Men- schen noch viele weitere Informationen, beispielsweise zu Praktika, und passende Ansprechpartner aus ihrer Region. Die Webseite wird laufend erweitert und aktualisiert. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Mai - 09. Mai 2021 Gedanken zur Woche Jede Minute, jeder Mensch, jeder Gegenstand Kann dir eine nützliche Lehre geben, wenn du sie nur zu entwickeln verstehst. Heinrich von Kleist Samstag, 01. Mai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 02. Mai – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Theresia und Baptist Elbs mit An- gehörigen, Klara und Johannes Merk, Famili Schimanowski, Adam Zimmermann, Jahr- tag: Leo Schimanowski, Margareta Veeser mit Familie) Dienstag, 04. Mai Baindt – Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 05. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 06. Mai Baienfurt – Schülergottesdienst entfällt Freitag, 07. Mai 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier für die Erstkom- munionkinder (nicht öffentlich) Samstag, 08. Mai 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Familie Dobler, Familie Hegel, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ort- ner, Walter Frey, Jahrtag: Bischof Dr. Georg Moser) Sonntag, 09. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 18.00 Uhr Baindt – Maiandacht (öffentlich, ohne Platzreservierung) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Freitag, 30. April und am 07. Mai 2021 finden um 15.30 Uhr unsere nächsten Wortgottesfeiern zur Erst- kommunionsvorbereitung in der Kir- che statt. Bitte denkt an euer Erstkommuni- onbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Ein großes DANKE für den Weg zur Firmung 54 junge Menschen haben am vergangenen Wochen- ende in 5 Firmgottesdiens- ten das Sakrament der Fir- mung empfangen. Das dies möglich war, dafür sind wir alle zutiefst dankbar. Dieses Jahr hat sich ein Firmteam von jungen Erwachse- nen gefunden, die die Firmlinge mit viel Kreativität, und Begeisterung begleitet haben. Zu diesem Firmteam gehören: Janina Siegel, Anna Zell- ter, Marco Rothärmel, Markus Brenner, Sebastain Bren- ner, Ines Buch, Johanna Stephan, Florian Kutter, Viola Zanutta und Doris Kapler. Sie haben das Thema überlegt den Auftakt und den Vor- stellungsgottesdienst durchgeführt, mit den Jugendlichen das Wochenende in Rot an der Rot verbracht und die Samstage mit den Jugendlichen gestaltet. Dabei haben sie die Jugendlichen mitgenommen und ihre Begeiste- rung spüren lassen. Ihnen ein herzliches Dankeschön für Ihren Einsatz und ihr Engagement. Ein Dankeschön an - Gebetspaten und Gebetspatinnen – die die Familien im Gebet begleitet haben; - Menschen, die auf die eine oder andere Weise mit- überlegt und mitgearbeitet - Sängerinnen, Musiker und Instrumentalisten, die den Gottesdienst mitgestaltet haben; - Ministrantinnen/innen und Mesner, die vorbereitet und mitgewirkt haben; - Pfarrer Staudacher, der 4 Firmgottesdiente sehr per- sönlich gefeiert hat - Prälat Brock, der die Eucharistie feierlich gestaltet hat. Ein herzliches Danke und „Vergelte es Gott“ an all die Menschen, die den Weg zur Firmung mitgegangen sind, mitgebangt und sich mitgefreut haben. Danke, dass sie die jungen Menschen begleitet haben und Ihnen Zeit und Engagement geschenkt haben. Silvia Lehmann Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung v. 22.04.2021 Coronabedingt können leider keine Feierlichkeiten zum Jubiläum 200 Jahre Kapelle Schachen stattfinden. Statt- dessen ist ein Gottesdienst am Dreifaltigkeitssonntag (30.05.2021) in der Pfarrkirche geplant. Rückblickend über die Osterzeit waren folgende Aktionen gut gelungen und gut besucht: Ausstellung im Kindergarten St. Martin, Kli- mafasten Info-Point in der Kirche, sowie die Ostergottes- dienste. Auch der Ostergarten, der von der evangelischen Gemeinde initiiert wurde, war sehr gut frequentiert. Po- sitive Rückmeldungen aus der Bevölkerung kamen zur Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Aktion der Ministranten und zur Stellungnahme unseres Pfarrers Bernhard Staudacher im Amtsblatt zur Seg- nung gleichgeschlechtlicher Paare. Kirchenpflegerin Lucy Schellhorn berichtete aus der von ihr besuchten Tagung und von der Sicherheitsbegehung des Kindergartens. Au- ßer kleinen Mängeln war alles in Ordnung. Die nächste Firmung findet in Baindt am 07.11.2021 statt. Baienfurt – Mariä Himmelfahrt Pfingstnovene Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahrt praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanken aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: - für den Frieden, besonders in den Krisengebieten der Welt, - für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, - für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, - für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, - für die Coronavirus-Pandemie auf der ganzen Welt - für alle Kranken und persönliche Anliegen. Beginn der Novene ist am Blutfreitag täglich von 18.30 Uhr - 19.00 Uhr bis Samstag vor Pfingsten. Am Samstag 15.05.2021 ist die Pfingstnovene von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr ebenfalls um diese Zeit am Samstag, 22.05.2021. Auf Ihr Kommen freut sich das Pfingstnovenenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jeder kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meis- tens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All die glückli- chen oder unglücklichen Ereignisse schiebt die Vernunft des Fleisches dem Zufall zu!“ Dieser weit verbreiteten Annahme, nicht nur zu seiner Zeit hält er entgegen: „Jedes hat gewiss von Natur sei- ne Eigenart in sich; aber keines kann seine Kraft wirken lassen, wenn es nicht durch Gottes gegenwärtige Hand gelenkt wird.“ Er macht damit klar, dass es zwar glasklare Zusammen- hänge von Ursache und Wirkung gibt. Bei der Erforschung dieser Zusammenhänge gelingen den Naturwissenschaf- ten immer tiefere Einblicke. Deshalb gilt es aller Ableh- nung dieser „Eigenart“ durch Wissenschafts-Leugner klar entgegenzutreten. Denn es gibt eine objektive Wirklichkeit und es ist nicht alles nur Definitions-Sache oder „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Es ist aber auch klar, dass Wissenschaftsgläubigkeit kein wirklicher Ersatz für den Glauben sein kann, weil sich jede seriöse Wissenschaft klar zu ihren eigenen Grenzen be- kennt. Es gibt diese Grenzen und auch wenn die Erkennt- nisgewinnung immer weiter voranschreitet, werden doch nicht alle Grenzen unserer Erkenntnis überwunden und das ist vielleicht auch ganz gut so, denn nichts ist gren- zenloser als unsere menschliche Selbstüberschätzung. Calvin begnügt sich aber nun nicht mit den Randberei- chen der natürlichen Erkenntnis als Spielzimmer für re- ligiöse Spekulation. Er sieht den Glauben nicht dort ver- ortet, wo die Wissenschaft nicht weiterkommt, bei dem, was wir uns anders eben nicht erklären könnten und man halt glauben müsse. Er ist davon überzeugt, dass Gottes Wirken der tiefere Grund hinter allem ist, was geschieht. Ohne Gottes Gegenwart, ohne sein „Lenken“ würde sich gar nichts tun, weil er die treibende Kraft auch hinter dem ist, was wir im Alltag als selbstverständlich ansehen. Diese Behauptung provoziert und das war auch schon zu seiner Zeit so. Aber es lohnt sich, wenn wir nochmal genauer hinschauen, was er uns damit sagen will: „Nichts Natürlicheres gibt es, als dass dem Winter der Frühling, dem Frühling der Sommer, dem Sommer der Herbst folgt. Aber in dieser Aufeinanderfolge besteht eine derartige Verschiedenheit und Ungleichheit, dass daraus leicht deutlich wird, dass die einzelnen Jahre, Monate und Tage je in neuer, besonderer Providenz (Für-Sehen) Got- tes geordnet und regiert werden.“ Wir ahnen, dass Calvin dadurch – auf Grundlage der bi- blisch-theologischen Tradition – in Gott nicht nur einen Uhr-Macher-Meister sieht, der das Universum ganz am Anfang mal geschaffen hat und es sich seither von ganz alleine weiterentwickeln lässt. So ein Weltbild ließe uns als Menschen tatsächlich nur als unbedeutende Staubkörner irgendwo am Rande des Universums übrigbleiben, den Naturgesetzen, dem Zu- fall, dem Chaos und anderen Wirkfaktoren gnadenlos ausgeliefert. Ganz anders die biblische Sichtweise auf die Welt, in der Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 – laut Jesus – sogar „die Haare auf unserem Haupte alle gezählt sind“ und wir „alles Geschehen durch Gottes ver- borgenen Rat regiert“ glauben. Dieses Vertrauen nimmt der existentiellen Angst ihren Nährboden. Wenn sogar die Haare auf meinem Haupt gezählt sind und noch nicht einmal ein Spatz vom Dach fällt – ohne Gott – dann weiß ich doch, wer mein Leben in seinen guten Händen hält. Diese Einsicht will im Alltag durchbuchstabiert werden. Denn immer wieder wachsen aus berechtigter konkreter Furcht, z. B. vor Ansteckung oder schwerer Krankheit, irra- tionale Ängste, gegen die weder Desinfektion noch Lüften hilft. Sie sind ein Alarm-Signal, für meine Seele zu sorgen und danach zu suchen, was mich wieder zuversichtlich und dem Leben zugewandt macht. - Fortsetzung folgt – Wer Rückmeldungen – Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! – Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Haare auf unserem Haupte alle gezählt sind“ und wir „alles Geschehen durch Gottes verborgenen Rat regiert“ glauben. Dieses Vertrauen nimmt der existentiellen Angst ihren Nährboden. Wenn sogar die Haare auf meinem Haupt gezählt sind und noch nicht einmal ein Spatz vom Dach fällt – ohne Gott – dann weiß ich doch, wer mein Leben in seinen guten Händen hält. Diese Einsicht will im Alltag durchbuchstabiert werden. Denn immer wieder wachsen aus berechtigter konkreter Furcht, z. B. vor Ansteckung oder schwerer Krankheit, irrationale Ängste, gegen die weder Desinfektion noch Lüften hilft. Sie sind ein Alarm-Signal, für meine Seele zu sorgen und danach zu suchen, was mich wieder zuversichtlich und dem Leben zugewandt macht. - Fortsetzung folgt – Wer Rückmeldungen – Fragen oder Interesse am Austausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich weiterhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin.schoeberl@elkw.de. --- Bibelandacht Am Sonntag, 3. Mai findet um 18 Uhr eine Bibelandacht in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „: „(Paulus) - ein Narr für Christus“ spricht Diakon Ziegler über einen Abschnitt aus dem 2. Korintherbrief (Kap. 11) Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-bai- enfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Gottes verborgenen Rat regiert“ glauben. Dieses Vertrauen nimmt der existentiellen Angst ihren Nährboden. Wenn sogar die Haare auf meinem Haupt gezählt sind und noch nicht einmal ein Spatz vom Dach fällt – ohne Gott – dann weiß ich doch, wer mein Leben in seinen guten Händen hält. Diese Einsicht will im Alltag durchbuchstabiert werden. Denn immer wieder wachsen aus berechtigter konkreter Furcht, z. B. vor Ansteckung oder schwerer Krankheit, irrationale Ängste, gegen die weder Desinfektion noch Lüften hilft. Sie sind ein Alarm-Signal, für meine Seele zu sorgen und danach zu suchen, was mich wieder zuversichtlich und dem Leben zugewandt macht. - Fortsetzung folgt – Wer Rückmeldungen – Fragen oder Interesse am Austausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich weiterhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin.schoeberl@elkw.de. --- Bibelandacht Am Sonntag, 3. Mai findet um 18 Uhr eine Bibelandacht in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „: „(Paulus) - ein Narr für Christus“ spricht Diakon Ziegler über einen Abschnitt aus dem 2. Korintherbrief (Kap. 11) Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Bibelandacht Am Sonntag, 3. Mai findet um 18 Uhr eine Bibelandacht in der evang. Kirche in Wein- garten statt. Unter dem Motto „: „(Paulus) - ein Narr für Christus“ spricht Diakon Ziegler über einen Abschnitt aus dem 2. Korintherbrief (Kap. 11) Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ Eine Form des Zusammen- seins, das wir uns alle herbei- sehnen hat uns Melanie Schmidt, Weingarten hier kreiert. Eine wunderschöne Skulptur aus Pappmaché, ganz fein ausgearbeitet. Danke Melanie. Wir freuen uns über weitere kreative Ideen von euch und ganz besonders darauf, recht bald wieder gemeinsam Farbe in unser Leben zu bringen. Kreative Ideen bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Vereinsnachrichten Blutreitergruppe Nachruf Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ihren Reiterkamerad Herrn Franz Jung Franz Jung war ein Blutreiter, der dem Hl. Blut von Weingarten und den Öschprozessionen zu Pferd be- sonders verbunden war. Er war ein besonderer Mensch, der Herzlichkeit und Lebensfreude ausstrahlte. Sein Humor und seine Liebe zu den Pferden machten ihn zu einem allseits geschätzten Reiterkameraden. Herr Franz Jung hat mit der Blutreitergruppe Baindt, 22mal am Blutritt in Weingarten, 18mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 13mal am St. Georgsritt in Bergat- reute und 12mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen, teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Ehrenmedaille und Urkunde der Stadt Ochsenhausen und der Kath. Kirchengemeinde Ochsenhausen sowie mit der An- stecknadel der Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. ausgezeichnet. Für seine Kameradschaft und die Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Das heilige Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute. Für die Blutreitergruppe Baindt Georg Steinhauser Werner Elbs Gruppenführer Geschäftsführer Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Raus aus dem Lockdown mit Testungen Wie vorhersehbar war, werden Testangebote, neben den Impfungen, für alle Bürger und Bürgerinnen immer wichti- ger, was aus der zurzeit gültigen Verordnung hervorgeht. Die erhöhten Inzidenzwerte fordern einen Negativtest, z.B. für einen Friseurtermin. Vermutlich werden sogenannte Negativtests auch für weitere Lockerungen, wie z.B. der Öffnung der Außengastronomie, Voraussetzung werden. Deshalb haben wir uns darum bemüht, dass es ab kom- mender Woche – neben den bereits bestehenden Ange- boten, ein tägliches Testangebot, für alle BürgerInnen unserer beiden Gemeinden, geben wird. Das bisherige An- gebot durch Dr. Scheibner und dem DRK, welches in Bai- enfurt und Baindt bereits besteht, soll dabei auf sämtliche Wochentage erweitert werden. Ab dem 10. Mai, wird es zusätzlich ein „Drive-In“-Schnelltestangebot auf dem Ge- lände und durch die Organisation des Hoftheaters geben. Alle Bürgerinnen und Bürger können zukünftig ihren ge- wünschten Testtermin unter der Telefonnummer 07502 940940 buchen. Alles was in den nächsten Wochen und Monaten kom- men wird, führt dazu, dass die Testkapazität erhöht, und die Testzentren ausgebaut werden müssen. Dafür suchen wir weitere BürgerInnen, die daran interessiert sind, mit- zumachen. Wir rufen alle Interessierten dazu auf, sich beim Hoftheater unter bl@hoftheater.org oder dem WBB info@wbb-schussental.de zu melden. Wir danken allen Beteiligten und Helfern dieser Aktion, für ihre Unterstützung. Angelika Söndgen, Vorsitzende Was sonst noch interessiert Kindertagespflege Vermittlungsstellen für Kindertagespflege im Land- kreis Ravensburg Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Es handelt sich um eine sehr fa- miliäre Tagesbetreuung, da die Tagesmütter und Tages- väter in der Regel zu Hause arbeiten und Kinder auch hier betreuen. Zudem ist die Betreuung im Haushalt des Kindes möglich. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Erziehung und Förderung in zwei Familien. Ein stabiles und vertrauensvolles Tagespflegeverhältnis ist Vorausset- zung für eine gelingende Entwicklung des Kindes. Dabei berät und unterstützt die Vermittlungsstelle für Kinder- tagespflege die Eltern rund um die Kindertagespflege und vermittelt qualifizierte Tagespflegeeltern. Die Ta- gespflegeeltern werden qualifiziert, fachlich begleitet und beraten. Der nächste Kurs zur Qualifizierung als Tagesmut- ter/vater beginnt am 12.06.2021 in Bad Waldsee Ansprechpartner für die Kindertagespflege ist die Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Sprechzeiten: Montag - Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefon: 0751-36256-36/-18 E-Mail: tagesmuettervermittlung-rv@caritas-boden- see-oberschwaben.de Weitere Informationen finden Sie unter: www.tagespflege-ravensburg.de Technische Werke Schussental (TWS) Treiber für Klimaschutz in der Region Eigene Stromerzeugung, moderne Wärme und innovative Dienstleistungen – TWS bilanziert 2020 auch mit ökolo- gischen Daten Investitionen sind das Tor zur Zukunft – nach diesem Prin- zip hat die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) auch im vergangenen Jahr gehandelt. Über 18 Millionen Euro investierte das Unternehmen einschließlich seiner assoziierten Töchter in die eigene Zukunftsfähigkeit und in die der Region. Das Geschäftsergebnis des Jah- res 2020 kann sich sehen lassen: Dies hat das Ravens- burger Unternehmen in Zahlen und Fakten am 26. April bei einer virtuellen Bilanz-Pressekonferenz belegt. Mit einem Überschuss von 4,31 Millionen Euro weist die TWS einen Gewinn nahe dem Vorjahreswert aus (2019: 4,82 Mio. Euro). „Das Jahr hat uns unter den Gegebenheiten der Pandemie viel abverlangt. Dass am Ende ein solches Ergebnis steht, zeigt, wie gut wir aufgestellt sind“, unter- strich TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm und Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ergänzte eine beachtliche Klimabilanz: Durch ihr Engage- ment hat die TWS im Berichtsjahr alleine aus der regene- rativen Stromerzeugung 43.414 Tonnen CO2 eingespart. Die Dekarbonisierung hat sich das Unternehmen bereits bei der Gründung vor 20 Jahren zur Aufgabe gemacht und nimmt dafür die Sektoren Stromerzeugung, Wärme und Mobilität ins Visier. Ausschüttung an Anteilseigner und Kapitalgeber Vom Jahresüberschuss gehen 3,5 Millionen Euro (Vorjahr: 3,6 Mio. Euro) an die Anteilseigner der TWS, die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die EnBW. Rund 0,8 Millionen Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) gehen in die eige- nen Rücklagen. Der Umsatz des TWS-Konzerns lag 2020 mit 154 Millionen Euro rund 1,2 Prozent über dem Vor- jahr (2019: 152,2 Millionen Euro). An der TWS sind zudem rund 1.000 Personen und Institutionen über Genussrechte beteiligt, die aktuell rund 33,7 Millionen Euro Kapital zur Verfügung stellen. „Sie haben unser größtes Investitions- projekt der letzten Jahre ermöglicht: Den Aufbau einer eigenen Stromerzeugungssparte, die jetzt Früchte trägt“, informierte der TWS-Geschäftsführer. Zusätzlich zur fes- ten jährlichen Verzinsung schüttet die TWS eine Gewinn- beteiligung an der Sparte von insgesamt rund 106.000 Euro aus. Denn mit rund 83,7 Millionen Kilowattstunden Ökostrom erzeugte die TWS 2020 so viel wie noch nie zuvor in eigenen Anlagen. Mit diesem Aspekt punktet das Versorgungsunternehmen auch im Vertrieb: Gut 1.500 neue Kunden entschieden sich für Ökostrom des Unter- nehmens, sie schätzen das konsequente und transparente Vorgehen der TWS mit Blick auf Klimaschutz und Öko- logie. Auch der Verkauf von Gasprodukten und Wärme war erfolgreich, rund 1,4 Gigawattstunden (GWh) Energie hat die TWS 2020 insgesamt verkauft (Vorjahr: 1,37 GWh). Das Dienstleistungsangebot gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung: Unter anderem betreibt die TWS über 100 Heizungen und Nahwärmenetze, die ebenfalls schrittwei- se eine Dekarbonisierung erfahren. Klimapartner mit innovativen Facetten und Infrastruktur Lösungen für Photovoltaik und Speicher kommen an und auch im Bereich Mobilität positioniert sich die TWS als Klimapartner mit Ladelösungen, einem eigenen Elektro- rad-Verleihsystem und betrieblichem Mobilitätsmanage- ment. Als Geschäftsführer der TWS Netz GmbH rückte Helmut Hertle auch die Aspekte der Infrastruktur für eine zukunftsträchtige Energiezukunft in den Blickwinkel: Mit gut 15,6 Millionen Euro investierte die Netzgesellschaft 2020 eine Rekordsumme. „Wir kümmern uns jetzt um die Versorgungssicherheit der nächsten Dekaden. Denn die Energiewende fordert die Netze für Strom und auch für Gas gewaltig“, umriss er die Herausforderungen, denen sich die TWS als Gesamtunternehmen auch mit einem Strategieprozess widmet, der über das Jahr 2030 hinaus- geht. Dies schafft einen klaren Fokus auf Investitionsent- scheidungen und die Transformation der TWS zu einem „Smart Utility“-Unternehmen. Auf diesem Wandel fußen auch neue Leistungen und Geschäftsmodelle, die zur langfristigen Wirtschaftlichkeit beitragen. „Jeder kann und muss aktiv werden. Klimakonformes Leben ist möglich, das treibt uns als Unternehmen an – und wir nehmen die Menschen in der Region mit“, schloss Andreas Thiel-Böhm. Verbotene Heilsversprechen Verbraucherzentrale geht gegen Werbung für Lebens- mittel vor, in der die Heilung von Krankheiten verspro- chen wird • Laut Lebensmittelinformationsverordnung der EU dür- fen Unternehmen und Händler nicht den Eindruck er- wecken, dass von ihnen produzierte und verkaufte Lebensmittel Krankheiten vorbeugen, behandeln oder heilen könnten. • Immer wieder verstoßen Hersteller gegen die Rege- lungen, teils mit haarsträubenden Versprechen. • In zwei aktuellen Fällen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich gegen rechtswidrige Werbung für Kurkuma und Holunderblütensirup vor. Hilft gegen Alzheimer oder Rheuma: Immer wieder versuchen Hersteller von Lebensmitteln mit zweifel- haften Versprechen Gewinn zu machen, oft verstoßen die Werbeaussagen gegen geltendes Recht. So mahnte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zwei Un- ternehmen erfolgreich ab, die für ihre Produkte – ein Gewürzpulver und einen Holunderblütensirup – eine konkrete Wirkung gegen Krankheiten wie Multiple Sk- lerose oder Krebs versprachen. Als angebliches Superfood wird Kurkuma schon seit län- gerem eine entzündungshemmende oder sogar heilende Wirkung nachgesagt. „Lebensmittel sind keine Arzneimit- tel. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, bestimm- te Lebensmittel könnten Krankheiten vorbeugen, lindern oder heilen“, sagt Vanessa Holste von der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg. So jedoch bewarb ein On- lineshop für Lebensmittel das leuchtend gelbe Pulver und behauptete in einem Artikel, der auf der Seite des Pro- dukts verlinkt war, unter anderem „Neben der Alzheimer-Prophylaxe sowie der bedeutenden Wirkung bei Gelenkerkrankungen und Entzündungen ist Kurkuma jedoch auch bei Krebs äußerst wirksam.“ Darüber hinaus wurde Kurkuma in dem firmeneigenen Magazin eine präventive Wirkung gegen Schlaganfälle sowie die Hemmung von Tumorwachstum zugeschrieben. „Wenn Hersteller einem einfachen Gewürz solche medizi- nischen Wunder zuschreiben, ist das nicht nur rechtswid- rig, sondern kranken Menschen gegenüber auch fahrläs- sig und gefährlich,“ so Holste. Teurer Sirup ohne Wirkung Dass es bei Werbung mit Gesundheitsversprechen häufig auch um viel Geld geht, zeigt der zweite abgemahnte Fall. In einem anderen Onlineshop warb ein Händler für ei- nen „energetisierten Holunderblütensirup“ und versprach Sofortwirkung bei Schmerzen durch Arthrose/Rheuma, Multiple Sklerose oder motorischen Einschränkungen. Der stolze Preis für ein kleines Fläschchen mit 20 Milli- litern: 49,99 Euro. „Im Supermarkt kostet Holundersirup nur einen Bruchteil dessen, was dieser Händler verlangt,“ so Holste, „Wie hier versucht wird, Verbraucher:innen mit falschen Versprechen das Geld aus der Tasche zu zie- hen, ist dreist.“ Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bei- de Anbieter abgemahnt. Diese haben eine Unterlas- sungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, nicht mehr mit den beanstandeten Aussagen zu werben. Klimawandel in Baden-Württemberg schreitet schneller voran LUBW stellt Bericht zur Klimaentwicklung in Baden-Württemberg vor Die Zukunft für Baden-Württemberg wird warm, zu warm, sie wird heiß. Dies zeigen die Analysen der Klimamodel- le im nun veröffentlichten Bericht der LUBW Landesan- stalt für Umwelt-Baden-Württemberg: „Klimazukunft Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Baden-Württemberg – was uns ohne effektiven Kli- maschutz erwartet“. „Der Klimawandel schreitet schneller voran als bisher an- genommen. Die mittlere Jahrestemperatur ist in den letz- ten 30 Jahren um 0,8 Grad gestiegen. Diese Steigerung wurde bisher erst für die Mitte dieses Jahrhunderts vor- hergesagt. Die Modelle für Baden-Württemberg zeigen, dass sich dieser Anstieg bis zum Ende des Jahrhunderts verfünffachen kann, wenn nicht effektive Klimaschutz- maßnahmen ergriffen werden“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW. Heiße und trockene Sommer Die Sommer werden heißer. Zum Ende des Jahrhunderts könnten es im Extremfall landes weit durchschnittlich pro Jahr 38 statt bisher etwa 5 Heiße Tage mit Temperatu- ren von 30 Grad und mehr sein. Die heißen Sommer der Jahre 2003 und 2018 mit 27 beziehungsweise 21 Heißen Tagen wären dann nur noch „unterdurchschnittlich hei- ße Sommer“. Der Schwarzwald erreicht die heutigen Temperaturen der Rheinebene Regional betrachtet werden der Oberrheingraben und der Rhein-Neckar-Raum, wie heute auch, die höchsten Temperaturen zu verzeichnen haben. In den Hochlagen des Schwarzwaldes könnten die Tem peraturen derart stark ansteigen, dass diese zum Ende des Jahrhunderts durchschnittlich denen der heutigen Temperaturen im Oberrheingraben entsprechen würden. Niederschlagsextreme Auch die Verteilung der Niederschläge wird künftig extre- mer. Sie wird sowohl im Jahresverlauf als auch regional sehr unterschiedlich ausfallen. Trockene, heiße Sommer und milde, nasse Winter könnten die Folge sein. Extreme wie Trockenperioden, Starkregen, aber auch Hochwasser werden zukünftig häufiger auftreten. Pflanzen blühen früher Die klimatischen Veränderungen führen zu einer frühe- ren Pflanzenblüte. Einerseits kann dies je nach Bewirt- schaftung der Landwirtschaft teilweise die heißen Som- mer ausgleichen, andererseits birgt die Verfrühung auch deutliche Risiken. Früher blühende Pflanzen können durch Spätfröste geschädigt werden. Dies wird vor allem in der nahen Zukunft (2021 bis 2050) der Fall sein, da in diesem Zeitraum zu Beginn des Jahres noch mit Tagen um den Gefrierpunkt (Eis- und Frosttagen) zu rechnen ist. Ein Sze- nario, wie wir es auch in diesem Frühjahr erlebt haben. Publikationsdienst der LUBW: Klimawandel und An- passung Der ausführliche aktuelle Bericht „Klimazukunft Ba- den-Württemberg – was uns ohne effektiven Klimaschutz erwartet“ kann als PDF-Datei im Publikationsdienst der LUBW heruntergeladen werden. Im Publikationsdienst stehen weitere Veröffentlichungen der LUBW zum The- menkomplex Klimawandel und Anpassung zur Verfügung. DRK Patenschaften: Weil´s einfach passt Das Leben in einem fremden Land ist für geflüchtete Men- schen mit oft unvorhergesehenen Erfahrungen verknüpft. Es erfordert viele neue Fähigkeiten und Kenntnisse von ihnen. Gut dran ist, wer dann im Alltag unterstützt wird. Wie etwa der syrische Familienvater, der regelmäßig von einem Rentner Unterricht in Deutsch erhält. Oder der Af- ghane, Mitte 30, dem bei der Suche nach einer Wohnung und beim Umzug mit all seinem Papierkram eine ehemali- ge Sozialpädagogin hilft. Eine berufstätige Frau wiederum kümmert sich um eine syrische Familie und unternimmt vorzugsweise Ausflüge mit den Kindern oder gestaltet andere interessante Aktivitäten mit ihnen. Patenschaft hat viele Gesichter Die drei Beispiele haben eins gemeinsam: Es handelt sich um Patenschaften. Das Patenschafts-Projekt ist ange- siedelt bei der Beratungsstelle für geflüchtete Menschen des DRK-Kreisverbandes Ravensburg. Die Patenschaften können sehr unterschiedlich gestaltet werden, je nach- dem wie viel Aufwand die Paten erbringen wollen und können. „Wichtig ist, dass sich die Ehrenamtlichen nicht überfordern“, schildert Marina Wamsler, Teamleiterin der Beratungsstelle. Deshalb werden in einem Vertrag Form und Umfang der Hilfestellung festgelegt. Während der Umfang Grenzen kennen soll, sind der Art der Unterstüt- zung keine Grenzen gesetzt. Das kann die regelmäßige Begleitung zu einem weiter entfernten Facharzt bei einer Krankheit sein, genauso wie die Unterstützung bei der Arbeitssuche. Die Paten-Tandems können gemeinsam backen und kochen, spazieren gehen oder Kaffee trinken. Unterstützung von Bundesprogramm Die gemeinsamen Aktivitäten sollen die Integration von geflüchteten Menschen erleichtern. Patinnen und Paten wiederum empfinden es als bereichernd, ihr Wissen, ihre Kenntnisse und ihre Zeit sinnvoll einsetzen zu können. Vor- aussetzung für ihr Engagement sind soziale und kommuni- kative Kompetenzen und die Offenheit für andere Kulturen. Hilfreich bei dem Projekt ist ein Jahresbudget von 200 Euro für gemeinsame Aktivitäten, das vom Bundes- programm „Menschen stärken Menschen“ des Bun- desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend für jede Patenschaft zur Verfügung gestellt wird. Die vertraglich festgelegte Dauer beträgt ein Jahr. Ein- mal kann um ein Jahr verlängert werden. Die Paten sind während ihrer Einsätze versichert. Marina Wamsler und ihre Kollegin und Ehrenamtskoordinatorin Selina Ritter sind erste Anlaufstelle für Interessierte. Die beiden Fach- kräfte könnten noch deutlich mehr Menschen zusam- menbringen, wenn sich genügend Patinnen und Paten finden würden. Die Beratungsstelle für geflüchtete Men- schen begleitet pro Jahr etwa zehn Patenschaften. „Aus manchen werden Freundschaften“, sagt Marina Wamsler. Kontakt Beratungsstelle für geflüchtete Menschen Marina Wamsler Telefon: 0751 888774-63 E-Mail: marina.wamsler@rotkreuz-ravensburg.de Digitales Sozialraumbündnis im Landkreis Ra- vensburg Ein Angebot der Familientreffs und Familienzen- tren zur „Vielfalt im Landkreis Ravensburg“. Im Landkreis Ravensburg werden seit 2017 Sozialraum- bündnisse von Familientreffs und Kindertageseinrichtun- gen gefördert. Die Förderung des Landkreises ermöglicht den Bündnispartnern Veranstaltungen für Eltern zu päd- agogischen Themen anzubieten. Durch die Einschränkung von Präsenzveranstaltungen konnten von den unterschiedlichen Sozialraumbündnis- sen seit Frühjahr 2020 nur eingeschränkt oder digitale Veranstaltungen stattfinden. Damit die Online-Veranstaltungen möglichst viele Fami- lien erreichen haben sich die Familientreffs/ und –Zent- Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ren zu dem Bündnis „Vielfalt im Landkreis Ravensburg“ zusammengeschlossen und bieten folgende Veranstal- tungen kostenfrei für interessierte Eltern an: Für alle Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich! Mi. 28. April / 19:30 Uhr – max. 21:00 Uhr Nach kleinen Edelsteinmomenten im Alltag Ausschau halten Referentin: Miriam Rinkenauer, B.A. Sozialarbeiterin/pä- dagogin (FH), Psychologische Familien und Lebensbera- tung der Caritas Bodensee Oberschwaben Anmeldung: bis 26.04.2021 Familientreff Hofgarten-Treff Aulendorf, Elisabeth Heiß, heiss.e@caritas-boden- see-oberschwaben.de Do. 20. Mai / 19:30 Uhr – max. 21:00 Uhr Positiv und ressourcenorientiert erziehen und begleiten -„Erst Beziehung, dann Erziehung“ Referentin: Isolde Haag, Dipl.-Sozialpädagogin Anmeldung: bis 17.05.2021 Hoffmannhaus Wilhelmsdorf unter i.haag@hoffmann- haus-wilhelmsdorf.de Tel. 07505/203-190 Fr. 29. Oktober / 18:00 Uhr – max. 20:00 Uhr Entspannung und Achtsamkeit! Referentinnen: Stefanie Ban und Sandra Weiß, psycho- logische Beratungsstelle RV Veranstalter: Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Anmeldung: bis 11. Oktober bei Frau Karanovic vom Fa- milienzentrum Lukas, faz-lukas@diakonie-oab.de Tel. 0160/3102351 Erste digitale Jugendkonferenz 2021 Der KJR veranstaltete im Rahmen „Was uns bewegt“, gemeinsam mit dem Jugendgemeinderat Leutkirch am Samstag, den 17. April 2021 eine digitale Jugendkonferenz. Jugendliche im Alter von 16-24 Jahren bekamen hier die Möglichkeit über Themen wie: schlechte Busanbindung, keine Gestaltungsmöglichkeit zur Jugendbeteiligung im ländlichen Raum, wählen ab 16, Digitalisierung, Schule in Zeiten von Corona und vieles mehr, mit Politikern aus dem neugewählten Landtag, lokalen Politikern, Landrat Herr Sievers und Sozialdezernent Herr Friedel zu diskutieren. Die Gäste zeigten sich beeindruckt von den Vorschlägen und Gedanken der jungen Teilnehmenden und „haben Lust auf mehr“. Weitere Veranstaltungen in diesem Format sollen folgen. Infos dazu gibt es unter: www.jukinet.de oder auf Instagram. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 MIETGESUCHE Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo. 10.05.2021 bis einschl. Fr. 21.05.2021 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen Tel. 2616, tel. Voranmeldung! Dr. med. Hartmann, Baindt Tel. 4944 Wegen Abrechnung ist die Praxis am Di. 29.06.2021 und Mi. 30.06.2021 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Suche Werkstatt ca. 100 m2, langfristig zu mieten. Telefon 01523 / 6331095 2-3 Zi.-Whg. EG oder Aufzug in Baienfurt od. Umgebung zur Miete gesucht. 07502/540 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! MIETANGEBOTE Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 11. Juni 2021 Nummer 23 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Fronleichnam in Baindt, trotz Pandemie gelebte Tradition Auch dieses Jahr konnte aufgrund der anhalten- den Corona - Pandemie keine Fronleichnamp- rozession stattfinden. Umso schöner, dass un- sere Ministrantinnen und Ministranten sowie die Landjugend, der Pandemie zum Trotz wunder- schöne Blumenteppiche gelegt haben. Zeigt der Blumenteppich der Landjugend das Friedens- symbol, sind auf dem Blumenteppich der Mi- nistrantinnen und Ministranten zwei Franziska- nerinnen dargestellt, mit der eine ganz große Wertschätzung für unsere Schwestern Johan- nella und Carola zum Ausdruck gebracht wird, die Baindt Ende des Monats verlassen werden und zurück ins Mutterhaus nach Heiligenbronn kehren. Vielen Dank an unsere Jugend und die hel- fenden Hände, richtig schön wie mit Kreati- vität und Phantasie unser Glaube und in die- sem Jahr auch unsere große Dankbarkeit zum Ausdruck kommen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Gestaltet von Marisa & Jonas Pfister, Frida & Zita Rapp, Carolin Maurer, Lisa Schad und Petra Moosmann Gestaltet durch die Landjugend Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfah- ren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden kön- nen mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungs- konzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaf- ten im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein leben- diges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Weitere Informationen können Sie den vorange- gangenen Veranstaltungen auf unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Wir führen die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Test- und Hygiene- konzept in der Schenk-Konrad-Halle durch. Um jedoch einen entsprechenden In- fektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:in- nen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht ei- nes negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nach- weis vorlegen. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Er- weiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Ge- werbegebiet Mehlis“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebau- ungsplanänderung wird aus dem abgedruckten Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planeri- schen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Er- klärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsicht- nahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauam- tes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940653 oder per E-Mail: f.roth@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sit- zungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzu- führenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vor- geschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 11.06.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Brandgefahr: Vorsicht beim Unkrautvernichten Viele Unkrautbrenner arbeiten mit einer offenen Gasflam- me, die um 1.000 Grad Celsius heiß wird. Deshalb dürfen sie auch nur auf festen Untergründen zum Einsatz kom- men - etwa auf Pflaster oder Asphalt. Das Gefährliche: Viele Nutzer unterschätzen die Strahlungswärme und den Funkenflug. Trockene Pflanzen, Gartenabfälle und Schup- pen aus Holz können selbst in einigen Metern Entfernung noch blitzschnell Feuer fangen. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Sträuchern und Hecken geboten. Oft sind sie außen grün, innen jedoch staubtrocken. Brennt dann ein kleines Ästchen, breitet sich das Feuer rasend schnell aus. Manche Heckenpflanzen enthalten zudem ätheri- sche Öle, die die Brandgefahr noch verstärken. Starker Wind kann dies zusätzlich begünstigen. Wer bei windigem Wetter mit einem Unkrautbrenner arbeitet, handelt unter Umständen sogar grob fahrlässig. Denn die Gefahr durch den Funkenflug steigt, und der Wind facht das Feuer zusätzlich an. Brennt die Hecke lichterloh, kann oftmals nur noch die Feuerwehr verhindern, dass die Flammen auf Schuppen, Carports oder Wohnhäuser überspringen. Auch in diesem Jahr war die Baindter Feuerwehr bereits aufgrund von unsachgemäßen Abflammen von Unkraut im Einsatz. Corona-News Inzidenz-Wert liegt fünf Tage in Folge unter 50; Lockerun- gen bei einer Inzidenz unter 50 seit Dienstag, 08.06.2021; für den Schulsport seit Mittwoch 09.06.2021 Der 7-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Ravensburg liegt am Montag, 07.06.2021, den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Das Landratsamt hat dies am Montag bekanntgemacht. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Damit gelten ab Dienstag, 08.06.2021 weitere Lockerun- gen, z. B. sind Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten erlaubt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- gezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen. Auch für den Einzelhandel gibt es gelockerte Auflagen. So sind mehr Kunden in Abhängigkeit der Verkaufsfläche zulässig und die Testpflicht entfällt. Archive, Büchereien und Bibliotheken öffnen ohne Auf- lagen, ebenso Zoologische und botanische Gärten und Galerien, Gedenkstätten und Museen. Zudem gelten mit Erreichen des Inzidenz-Status „unter 50“ die Erleichterungen des 3. Öffnungsschritts ebenso seit Dienstag, 08.06.2021. Dies ist in der neuen, ab 07.07.2021 gültigen Corona-Verordnung so verankert. Damit dürfen notwendige Veranstaltungen wie z. B. an Hochschulen und Akademien mit bis 250 Personen innen und außen bis 500 Personen stattfinden; die Gastronomie darf von 6 bis 1 Uhr öffnen (innen 1 Gast pro 2,5 m2, Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln), Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen innen und außen öffnen (1 Gast pro 10 m2). Auch für die Schulen im Landkreis Ravensburg gibt es mit Erreichen des Inzidenz-Status „unter 50“ eine neue Regelung: Seit Mittwoch, 09.06.2021, ist fachpraktischer Sportunterricht an allen Schulen auch wieder in Hallen erlaubt, jedoch ausschließlich kontaktarm. Fachprakti- scher Sportunterricht im Freien jeglicher Art ist an allen Schulen zulässig. Sollte die 7-Tage-Inzidenz weiter unter 50 bleiben, so ist die Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Freitag, 11.06.2021 im Landkreis Ravensburg möglich. Weitere Lockerungen werden - sobald sie möglich sind - entsprechend kommuniziert. Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zu- sammen mit seinem Team ohne vorheri- ge Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vor- herige Anmeldung an. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis zum 18. Juni 2021 nur nach vor- heriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. DIE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE IST AUCH ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Vorankündigung: Ab Montag, 21. Juni 2021 ist das Betreten des Rathauses wieder ohne Terminverein- barung möglich!!! Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus eine me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt STADTRADELN-Auftaktwochenende am 12. und 13. Juni 2021 mit einer Fahrrad-Schnitzeljagd Zum Auftakt von STADTRADELN am Samstag und Sonn- tag, den 12. und 13. Juni 2021, laden wir Sie zu einer Schnit- zeljagd auf dem Fahrrad ein. Radeln Sie auf individuel- len und selbstgeplanten Strecken durch den Landkreis Ravensburg und besuchen Sie dabei die mit STADTRA- DELN-Banner gekennzeichneten Schnitzeljagd-Stationen in teilnehmenden Städten und Gemeinden. Dabei können Sie nicht nur die ersten Fahrradkilometer für Ihren On- line-Kalender sammeln, sondern auch am Landkreis-Ge- winnspiel teilnehmen und mit etwas Glück einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts gewinnen. Aufgabe: Wenn Sie drei verschiedene Standorte abfah- ren und vor Ort jeweils ein Foto von Ihrem Fahrrad (allei- ne oder mit Ihnen als Fahrradfahrer/in) im Vordergrund und der Station sichtbar dahinter aufnehmen, können Sie durch die Einsendung der Fotos am Gewinnspiel teilneh- men. Auf den eingesendeten drei Fotos muss der jewei- lige Kommunen-Name auf dem STADTRADELN-Banner im Hintergrund lesbar sein und im Vordergrund jeweils dasselbe Fahrrad bzw. dieselben Fahrräder abgebildet sein. Auf jedem Foto muss mindestens ein Fahrrad ab- ! Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 gebildet sein. Sie können aber auch mit mehreren Per- sonen am Gewinnspiel teilnehmen, indem Sie mehrere Fahrräder (alleine oder mit Fahrradfahrer /innen) auf einem Foto abbilden. Weitere Informationen für die Teilnahme am Land- kreis-Gewinnspiel bekommen Sie unter: https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg Bitte halten Sie während der Fahrrad-Schnitzeljagd stets die aktuelle Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein. Anmelden können sich Sie sich unter www.stadtradeln. de/baindt . Registrieren Sie sich hierfür in einem offenen Team oder gründen Sie ihr einiges Team. Weitere Infor- mationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Ge- meinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/stadtradeln . Beschwerden über Hundekot Obwohl die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoi- letten von den Hundehaltern insgesamt sehr gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Ge- meindeverwaltung ein, dass sich manche Hundebesitzer nicht um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners küm- mern (z. B. in der Thumbstraße). Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass es zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hin- terlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Perso- nen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Bußgel- dern geahndet werden können. An dieser Stelle möchten wir uns auch ganz herzlich bei den zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer bedan- ken, die sich bereits an alle Regeln halten. Sachbeschädigungen, Schmierereien und wilde Müllablagerungen im Gemeindegebiet Was vor einigen Jahren noch eine Ausnahme war, ist zwischenzeitlich fast an der Tagesordnung. Kaum eine Woche vergeht, in der die Gemeindeverwaltung nicht mit Schmierereien und wilden Müllablagerungen konfrontiert wird. Nicht zu übersehen sind die Schmierereien beim Friedhof (Grünmüllcontainer und Garage) und am Schild der Wasserhüterinnen in der Marsweilerstraße. Noch vor der Einweihung des Lebensmittelmarktes Feneberg wur- de das Hinweisschild bereits verunstaltet. Darüber hinaus wurden am Spielplatz in der Kornblumen- straße Seile eines Spielgerätes durchtrennt. Diese Sach- beschädigung ist absolut inakzeptabel und deren Repa- ratur mit hohen Kosten verbunden. Gott sei Dank ist diese Beschädigung unseren Bauhofmitarbeitern aufgefallen und spielende Kinder sind nicht zu Schaden gekommen. Im Bereich des Schulgeländes, aber hauptsächlich am „Baindter Bädle“ finden jetzt in der wärmeren Jahreszeit vermehrt Partys statt. Diese dauern oft bis in die frühen Morgenstunden an. Auch hier ist unser Bauhof gefordert, der Berge von Flaschen und Verpackungsmüll zu entsor- gen. Ein großes Ärgernis ist jedoch die Ruhestörung, die über das normale Maß weit hinaus geht - angebrachte Benutzungsregeln werden ignoriert. Auf die Anwohner in den angrenzenden Wohngebieten wird oftmals keine Rücksicht genommen! Die Verwaltung wird sich dies nicht mehr tatenlos anse- hen. Jede dieser Sachbeschädigungen, Schmierereien und wilden Müllablagerungen werden zur Anzeige ge- bracht. Ab sofort wird das Baindter Bädle, aber auch die Klosterwiesenschule durch einen privaten Sicher- heitsdienst an den Wochenenden mehrmals täglich bis früh morgens überwacht. Auch der Gemeindevollzugs- bedienstete wird diese Bereiche vermehrt kontrollieren. Bis zuletzt haben wir gehofft, dass dies nicht nötig sein wird. Die Vorkommnisse der letzten Wochen haben uns jedoch eines Besseren belehrt. Das Baindter Bädle ist für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger als quasi Naherho- lungsgebiet da - zudem haben die jugendlichen Biker im Bike Park eine neue „Heimat“ gefunden. Kein Platz ist dort für Jugendliche und Heranwachsende - oft aus Nach- bargemeinden und Nachbarstädten - die Müll und Lärm produzieren und keinerlei Rücksicht auf andere Besucher des Baindter Bädle und vor allem auf die Bewohner der angrenzenden Bebauung nehmen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juni 2021: Mädchen-Cityroller Mai 2021: Schlüssel, karierter Wollschal April 2021: Silberkette mit Ring als Anhänger, hellgraue Brille, verschiedene Schlüssel, weiß-schwarzes Montain- bike (Bulls), Montainbike (Kona), Rosenkranz Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 12. Juni / Sonntag, 13. Juni Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Juni Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 13. Juni Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Juni 17.06. Vermarktungsauftakt Schenk-Konrad-Halle 20.06. Erstkommunion Katholische Kirche 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragekolloquium für potentielle Anker- Bewerber Schenk-Konrad-Halle 30.06. Corona Testung (18 - 19 Uhr) Schenk-Konrad-Halle Juli 01.07. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Ein Fest im Blütenmeer zu Pfingsten Pünktlich zu den letzten Pfingstvorbereitungen durfte der Kindergarten seine Türen wieder für alle unsere lieben Kinder öffnen. Und so konn- ten wir am vergangenen Freitag endlich wieder gemeinsam diesen wunderschönen und wahrhaft bezau- bernden Festtag begehen. In ihren schönsten Kleidern, passend in Tönen von weiß, rot bis rosa und pink, mit wunderschönen Gartensträu- ßen und Blüten zum Zupfen in ihren Händen, kam die kleine Schar an diesem Morgen schon freudestrahlend zur Tür herein. Während in der Küche der Schneeweißchengruppe fleißig die schönsten Ro- senbrötchen und auch ein gemeinsames Rosenbrot gebacken und mit rosa Zu- ckerguss verziert wurde, wurden nebenan die wun- derschönen Blüten be- staunt und liebevoll ge- zupft, bis ihre faszinierenden Samengehäuse zum Vor- schein kamen. Überall duf- tete es nach einer herrli- chen Mischung aus Blumen und dem frisch gebackenen Brot. Jedes Kind gestaltete sich außerdem sein eigenes Tütchen, in dem es am Ende des Kindergartentages seine Hand voll Blüten, für das Fest in der Familie, mit nachhause nehmen konnte. Den Raum füllte eine Stimmung aus Staunen, Freude und schaffigem Eifer. Gemeinsam wurde eine lange Tafel ge- stellt und rote und weiße Tischdecken ausgebreitet. Mit viel Liebe und all ihren Sinnen begannen die Kinder nun die gezupften Blüten als großen Teppich auf der langen Festtafel zu verteilen. Was für ein Anblick! Jeder stand ge- bannt und staunte, ganz gleich ob Kind oder Erwachsener. Bevor wir uns allerdings zum Frühstück am herrlich ge- schmückten Tisch niederließen, trafen wir uns gemeinsam noch im Kreis, um das Vogelkonzert aus unserem Pfings- treigen noch einmal erklingen zu lassen. Dann durfte end- lich nach Herzenslust geschmaust werden. Nach einem ausgiebigen Spiel im Garten, trafen wir uns zum Abschluss alle im Kreis, um der Geschichte von der Rose ohne Dornen zu lauschen. Anschließend bekam je- des der Kinder sein Pfingstvögelchen an einem Ast und seine Pfingstkerze überreicht, bevor es beseelt von einem wunderschönen Festtag für alle nachhause ging. Ein ähnliches Bild eröffnete sich auch bei den jüngeren Kindern der Rosenrotgruppe. Auch sie kamen mit ihren schönsten Kleidern und Blumensträußen für die schöne Festtafel. Während das Rosenbrot mit Äpfelchen und Rosinen ver- feinert wurde, zupften sie fleißig Blüten und malten ihre Pfingstvögelchen liebevoll in bunten Farben. Mit großen Augen und knurrenden Bäuchen vom Duft der Brötchen, fieberten sie gemeinsam dem herrlichen Festmahl ent- gegen. Nach einem ausgiebigen Frühstück, bei dem kei- ne Wünsche offen blieben, ging es hinaus in den Garten. Auch die Rosenrotkinder gingen nach ihrem gemeinsa- men Abschluss, bepackt mit ihren wunderschönen Vö- gelchen, ihren Blütentütchen und strahlenden Gesichtern nach Haus in ein langes Pfingstwochenende. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Zur Information Historischer Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt Am Sonntag, 20. Juni, um 19.30 Uhr wird in der Schenk-Kon- rad-Halle in Baindt ein historischer Vortrag zum Kinder- heim St. Josef zu hören sein, das die Franziskanerinnen von Heiligenbronn über acht Jahrzehnte hinweg betrie- ben haben. Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn zeigt aus Anlass des Abschieds von den letzten beiden Fran- ziskanerinnen in Baindt die Entwicklung dieses Kleinkin- derheims auch anhand zahlreicher Bilder auf. 1903 wurde es in Betrieb genommen im damals fürstlichen Schloss, dem ehemaligen Gästehaus des Zisterzienserinnenklos- ters Baindt, und bis 1982 fortgeführt. In dieser Zeit wurden über 6000 Kinder im Heim betreut. Zum Betrieb gehör- te auch die Landwirtschaft. Bis zu 50 Ordensschwestern waren jeweils im und für das Kinderheim in Baindt tätig, dazu zahlreiche weltliche Angestellte. Der Vortrag beleuchtet die Herausforderungen, vor denen das Kinderheim stand, einzelne Schicksale wie auch hei- tere Begebenheiten. Damit soll das Wirken der Franziska- nerinnen in Baindt gewürdigt werden, das auch noch über die Zeit des Kinderheims hinausreichte mit der geistlichen Begleitung von Blindenschule, Altenzentrum, Gemeinde und dem Pilgerhospiz, nun aber zu Ende geht. Der Vortrag berücksichtigt die aktuellen Corona-Schutz- maßnahmen. Der Eintritt ist frei, die Zahl der Plätze in der Schenk-Konrad-Halle ist jedoch begrenzt. Eine Anmel- dung ist erforderlich bis Donnerstag, 17. Juni, per Telefon (07502 9406-16) oder per E-Mail (t.ziegler@baindt.de). Bitte beachten: Die Besucher müssen einen Impf- oder Genesungsnachweis bzw. einen tagesaktuellen Test vor- weisen. Hospiz Ambulant Weingarten Wir haben ein Offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht verabschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten zum einen individuelle Gesprächstermine an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an. Auch te- lefonische Unterstützung ist möglich. Außerdem bieten wir mehrere Termine in einer kleinen Gruppe an. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751 - 180 56 382 oder 0160 - 96 20 72 77 Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Termine:15.06., 06.07., 27.07 2021, jeweils von 17.00 -18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Juni - 20. Juni 2021 Gedanken zur Woche Gottes großes Geschenk Die Kraft zu lieben ist Gottes größtes Geschenk an den Menschen, denn niemals wird es dem Gesegneten, der liebt, genommen werden. Khalil Gibran Samstag, 12. Juni 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 13. Juni - 11. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann, Marta und Josef Haug) 09.00 Uhr Baienfurt - Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baienfurt - Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) Dienstag, 15. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 15.30 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 1 17.00 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 2 Mittwoch, 16. Juni - 1. Todestag Pfarrer Erwin Lang 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 17. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 19. Juni 09.30 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 1 11.00 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 2 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Walter Klan, Eugen Halder, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Ida Selensky mit Angehörigen, Adalbert Berger, Thea Kränkle, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Jahrtag: Erwin Fässler, Edu- ard Gelzenlichter, Anna Halder) Sonntag, 20. Juni - 12. Sonntag im Jahrkreis 09.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) 10.00Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B. werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Feier der Erstkommunion - 20. Juni 2021 Die Feier der Erstkommunion: Das Jahr 2021 ist ein besonderes Jahr - auch für die Erstkommunion. Wir feiern den Gottesdienst um 9.000 Uhr (Gruppe 1) und um 11.00 Uhr Gruppe 2 Die Proben für die Gottesdienste sind: für Gruppe 1: Dienstag 15. Juni ab 15.30 Uhr in der Kirche; Samstag 19. Juni ab 9.30 Uhr in der Kirche für Gruppe 2: Dienstag 15. Juni ab 17.00 Uhr in der Kirche; Samstag 19. Juni ab 11.00 Uhr in der Kirche Für den Kommuniongottesdienst: Mit den Kindern treffen wir uns jeweils 10 Minuten vorher auf den Kirchplatz. Bei Regen entsprechend in der Kirche. Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottesdiens- tes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und He- rumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. Leider können wir am Abend keine gemeinsame Dankan- dacht halten. Die Familien erhalten einen Leitfaden, wie sie mit der Familie eine kleine Dankfeier nachmittags in der Kirche oder abends daheim halten können. Dankandacht für die Erstkommunionkinder Montag, 21. Juni um 10.00 Uhr in der Kirche Abgabe der Gewänder: Dienstag: 22. Juni 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 24. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Informationen zur Firmung Alle Jugendliche, die im Zeitraum vom 1.8. 2006 - 30.09.2007 geboren wurden und bei uns in den Pfar- rämtern gemeldet sind, haben in der letzten Woche einen Brief mit näheren Unterlagen erhalten. Dabei ist auch ein Brief für die Eltern. Schaut Euch die Unterlagen genau an und entscheidet Euch, ob Ihr den Weg - bei aller momen- tanen Unklarheit - mitgehen wollt. Lasst Euch auf diese spannendes Experiment mit einem jungen, dynamischen motivierten, Firmteam ein. Falls Du jemanden kennst, der auch in diesem Zeitpunkt geboren ist und zu unserer Gemeinde gehört, aber den Brief nicht erhalten halt, melde dich bei uns. Gerne kannst Du auch auf der Homepage unserer Kirchengemeinde nachschauen. Ich denke die letzten Monate hat unsere Fähigkeit flexibel zu agieren deutlich zugenommen. Klasse - wie sich die Menschen darauf eingelassen haben. Ich bin selber gespannt und neugierig, wie es werden wird, und freue mich auf jeden Fall, Euch wiederzusehen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Kinderasyl und Kinderheim von 1903 - 1982 Vortrag von Ewald Graf, Archivar Heiligenbronn Sonntag, 20. Juni 2021, 19.30 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Fronleichnam 2021 Auch ohne Prozession und Gemeindefest war es wieder ein richtiges Fest. Dazu beigetragen haben die Sänger und Sängerinnen vom Kirchenchor im Gottesdienst und natürlich die Ministranten und die Landjugend mit ihren wunderschönen Blumenteppichen. Wer wollte, konnte für sich selbst die Stationen „Geiselheiland“, geschmückt von den Landfrauen, „Ortsmitte“, geschmückt mit den Fahnen der Gemeinde, Altar „Wucherer“ mit dem Blumenteppich der Landjugend und Altar „Kirche“, geschmückt mit dem Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Blumenteppich der Ministranten, besuchen. Ihnen allen sagen wir ganz herzlich: Vergelt’s Gott. Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung 26. Juni ab 8.00 Uhr Am Samstag, 26. Juni wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Ak- tion Hoffnung“ durchgeführt. Diese Jahr können wir we- gen Corona leider nicht zu Ihnen kommen und die sonst übliche Straßensammlung durchführen. Wir bitten Sie deshalb am 26. Juni von 8:00 bis 13:00 Uhr Ihren Altklei- dersack an die Villa Kunterbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal zu brin- gen - vielen Dank für Ihre Mithilfe. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 13. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst im Grü- nen vor dem Ev. Gemeindehaus (bei Regen in der Ev. Kirche) Sonntag, 20. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Gedanken zum Wochenspruch Ein Glas mit einem erfrischend kühlen Getränk an einem unglaublich heißen Tag - was gibt es Schöneres? Wer den Pfänder zu Fuß erklommen hat - oder gar den Säntis - weiß, was er geschafft hat. Da tut so eine Erfri- schung gut, um wieder zu Kräften zu kommen. Jesus greift dieses Bild der Erfrischung und Erholung auf und macht klar: Wer vom Leben ermüdet ist, wer einfach nicht mehr weiter weiß, wer frustriert ist oder ausgelaugt, findet bei mir Hilfe. Kommt! - So lautet seine Einladung bis heute. Kommt und feiert mit, wenn sich seine Gemeinde um sein Wort versammelt um Kraft zu tanken für die neue Woche. Kommt und schlagt auch zu Hause die Bibel auf - schaut, in welcher Geschichte der Wochenspruch steht und über- legt, was die Story mit eurem Leben zu tun hat. Kommt und bringt euch ein mit dem, was ihr euch von Kirche erwartet. Der Gastgeber selbst lädt ein, zu Taufe und Abendmahl, zu Gemeinschaft und Miteinander. Der Gastgeber, Jesus selbst sagt zu uns: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. _______________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _______________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gottesdienste im Freien stellen wir zeitnah auf YouTube ein. _______________ Liebe Kreative In der letzten Woche zeigten wir ein Aquarell von Monika Franz aus Bai- enfurt, und regten an, Gedanken zu diesem Bild in Worte zu fassen. Hier das Ergebnis in Form verschiedener ELFCHEN, die uns Linde Gerster aus Bod- negg gesandt hat. Auch Sabine Eberle aus Baindt lässt uns an ihren lyrischen Gedanken teilhaben. Meine Gedanken voller Liebe ewiglich tief kleiner Vogel flieg S.E. Vögelchen Kleiner Dieb Stiehlst du wieder Meine Beeren vom Strauch Frechheit L.G. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Aquarell von Mo- nika Franz, Bai- enfurt Vögelchen Knackige Kälte Hinter dem Fenster Ein besorgtes junges Gesicht Empathisch Vöglein Gleich dir Möchte ich fliegen Über alle Grenzen hinweg Freiheit Ach Kleiner Vogel Ich möchte fliegen Über alle Grenzen hinweg Freiheit Welches ist Ihr Favorit? Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Rückkehr zum Trainingsbetrieb Wir freuen uns sehr, dass nach den zuletzt sinkenden Inzidenzzahlen am Montag, den 14.06. erstmals wieder Tischtennistraining in der Halle stattfinden kann! Auch das Jugend- training startet wieder wie gewohnt von 18:30 - 19:30 Uhr. Unser bereits vorhandenes Hygienekonzept kann mit kleiner Ergänzung angewendet werden, d. h. maximal 8 Personen können gleichzeitig trainieren, benötigt wird ein tagesaktueller negativer Test (bzw. vollständig geimpft oder genesen), AHA-Regeln beachten, Kontakte doku- mentieren, Duschen bleiben geschlossen, nach dem Trai- ning zügig die Halle verlassen. Die Hygieneregeln werden nach den entsprechenden Vorgaben des Landratsamts angepasst, hier könnte sich in den kommenden Tagen noch etwas ändern. Reitergruppe Baindt Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, unsere eigentlich für 12.06.2021 angekün- digte Ordentliche Mitgliederversammlung muss leider nochmals verschoben werden. Wir planen einen Termin im Juli. Nähere Informationen werden rechtzeitig bekannt ge- geben. Jagdgenossenschaft Baindt Die Jagdversammlung 2021 wird coronabedingt auf das Jahr 2022 verschoben. Die Auszahlungen werden wie gewohnt an die Jagdge- nossen überwiesen. Die Vorstandschaft Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderwoche im Harz (Blankenburg) vom 5. bis 10. September 2021 Geplant sind 4 Wanderungen (für A- und B-Gruppe). Preis für Hotel und Bus: DZ mit HP 560,00 € p.P., EZ mit HP 690,00 €. Nähere Info‘s erhalten sie bei Ulla Vehe-Bergmann, T. 0751 93442 / Reiner Eul, T. 7051 926666. Stand Juni 2021, können nur vollkommen Geimpfte, Ge- nesene und bei Reiseantritt (24 Std vorher) negative ge- testet Personen teilnehmen. Sollte sich an diesem Status etwas ändern, werden wir Sie informieren. Wir freuen uns wieder gemeinsam zu wandern Ortsgruppe Weingarten des Schwäbischen Albverein SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder Im April, Mai und Juni 2021 konnten 12 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt werden: für 70 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes golde- nes Treueabzeichen mit Brillant und Präsent) 1 Mitglied, für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 1 Mitglied für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 2 Mitglieder, für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 8 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landesver- bandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlich Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie ge- sund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet - vor- behaltlich der dann gültigen Vorschriften - am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommis- sion wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesitzer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Telefon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Landratsamt Ravensburg Der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg ist komplett In diesem Jahr lautet das Motto des Gewinners „Um- anand - Kultur im Parcour“ Das Kulturprojekt „Umanand - Kultur im Parcour“ hat den diesjährigen Wettbewerb des OEW-Kultursommers im Landkreis Ravensburg gewonnen. Unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers veranstaltet der Landkreis Ravensburg 2021 zum fünften Mal den OEW-Kultursommer. Die Veranstaltungsreihe will besonders markante kulturelle Lichtblicke in der Region stärken. Zu den etablierten herausragenden Veranstal- tungen - dem Einhaldenfestival, den Internationalen Wol- fegger Konzerten, dem Isny Opernfestival - gesellen sich jährlich die Blasmusikveranstaltung Brass im Gras und ein über einen Wettbewerb ausgewähltes Projekt. Der Gewinner: „Umanand - Kultur im Parcour“ Der Wettbewerb um die Teilnahme eines neuen Projekt- partners wurde im Februar ausgeschrieben. Gesucht wur- de ein Kulturprojekt, das vom unermüdlichen Einsatz eh- renamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen lebt. Von den vielen kreativen Bewerbungen, die beim Landkreis Ravensburg eingingen, konnte sich „Umanand - Kultur im Parcour“ als Gewinner durchsetzen. Die Jury war von der großen Strahlkraft der Veranstaltung und dessen Stär- kung der regionalen Kulturlandschaft begeistert. Am ersten Septemberwochenende wird es rund um Bad Waldsee, Aulendorf, Bergatreute und Wolfegg viel zu sehen, zu hören, zu fühlen und zu schmecken geben. An zwei Aktionstagen werden Aktionskünstler/innen, Mu- siker/innen, Bildhauer/innen und Fotokunst die Sinne durch Unerwartetes und Überraschendes anregen: Du- delsackspieler/innen im Wald, fotografische Hingucker in Wiesen und Dörfern, Land-Art, Stand-up-Theater im Feld, Musik im Vorgarten. Das Schmecken übernehmen Landgasthöfe, die sich mit ihrer Esskultur einbetten. Die Besonderheit: Die Zuschauer/innen ziehen am Programm vorbei - in ihrem Tempo auf dem Rad und mit Abstand. Der Wettbewerbsgewinn ermöglicht, dass das 2020 ge- startete Kulturprojekt „Umanand - Kultur im Parcour“ in diesem Jahr fortgeführt werden kann. Rund 30 Künstler/ innen aus der Region begeistern ihr fahrendes Publikum - bei Bedarf kann die Strecke übrigens mit der Bahn ab- gekürzt werden. Der Landkreis Ravensburg wird das Projekt mit Geldern aus den Kulturfördermitteln der Oberschwäbischen Elek- trizitätswerke (OEW) bezuschussen. Weitere Informationen finden Sie auf www.kultursom- mer.rv.de und über Verlinkungen auf die projekteigenen Kanäle. Alle Programmpunkte werden mit umfassenden Hygienekonzepten durchgeführt. Kontakt: Kultur!RV, Tel.: 0751 / 85 9523, E-Mail: info@kultursommer-rv.de Tierheim in Berg-Kernen Ultraschallfrequenz vertreibt auch Igel und Eichhörn- chen! Das Tierheim in Berg-Kernen warnt eindringlich vor der Nutzung von Ultraschallgeräten zur Abschreckung von Katzen Berg/Ravensburg - Erst vor kurzem hat der NABU in einer Pressemitteilung die Empfehlung ausgesprochen, man könne Ultraschallgeräte einsetzen, um die Vögel im Garten vor Katzen zu schützen. „Wir raten dringend da- von ab. Diese Geräte senden eine Frequenz aus, die nicht nur Katzen, sondern auch Hunde und viele andere Tiere wahrnehmen können und dadurch vertrieben werden“, warnt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutz- vereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V., und verweist auf Wildtiere wie Igel, Eichhörnchen, Rehe, Füchse und andere. Da Vögel ein anderes „Hochton-Ge- hör“ besitzen, bleiben sie davon ungestört. Während die Schweizer Tierschutzverordnung im Ab- schnitt Hunde (Art. 76 Hilfsmittel und Geräte) die Verwen- dung von Geräten verbiete, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, sei es in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solche Geräte zu verkaufen und anzuwenden, bedauert Martina Schweitzer. Im Einzelfall könne die Erlaubnis zur Anwendung von Tierfernhaltege- räten jedoch eingeschränkt sein. So hat das Landgericht Schweinfurt 2009 in einem Urteil (AZ: 24 S 38/09) bestä- tigt, dass der Einsatz eines Tierfernhaltegerätes nur dann gerechtfertigt sei, wenn jemand eine Bedrohung oder Eigentumsbeeinträchtigung durch Tiere abwehren will. Könnten die Menschen diese Frequenz hören, würde das Signal einem schrillen, durchdringenden Pfeifen äh- neln. „Allerdings können auch Töne, die wir nicht hören, schädlich sein“, so die Tierschutzverein-Vorsitzende. Das menschliche Gehör bleibe nicht immer verschont. Kopf- schmerzen und Tinnitus könnten von unhörbaren All- tagsgeräuschen stammen, habe ein britischer Forscher herausgefunden. Ganz besonders Kinder könnten die- sen Frequenzbereich noch wahrnehmen und reagierten mit Weinen auf die Ohrenschmerzen, berichtet Martina Schweitzer von Erkenntnissen aus Österreich, wo Ultra- schallgeräte in der Nähe von Spielplätzen installiert wor- den waren, um Katzen von den Sandkästen fernzuhalten. Von dort werde auch vermeldet, dass Tiere Gehörschäden bis hin zur Taubheit erleiden können. „Die Technische Uni- versität in Graz forscht zu diesen Auswirkungen.“ Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Können Tiere diesem Geräusch nicht entkommen, kann es zu Verhaltensstörungen kommen, warnt Martina Schweit- zer. Da diese Geräte über Bewegungssensoren aktiviert werden, gingen sie häufiger „in Betrieb“, als man vermute. „So harmlos, wie sie dargestellt werden, sind diese Geräte also keinesfalls.“ Die große Anzahl an Streunerkatzen, die den Vögeln ge- fährlich werden können, hat sich aus ausgesetzten Haus- katzen beziehungsweise unkastrierten Freigängern ge- bildet. Das Tierheim Berg-Kernen führt jedes Jahr bis zu 130 Kastrationen an wild lebenden Katzen durch, um die Streuner-Population übersichtlich zu halten. Martina Schweitzer: „Hier sind allerdings auch die Katzenbesitzer gefordert, die ihre Freigänger kastrieren lassen sollten.“ Deutsches Rotes Kreuz Erste-Hilfe-Tipps DRK zu Motorradunfällen: Bei Kopfverletzung Helm ab- nehmen Mit Beginn der warmen Jahreszeit ist die Anzahl der Mo- torradfahrerinnen und -fahrer auf Deutschlands Straßen wieder deutlich gestiegen, so auch hier in Oberschwaben. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) weist deshalb auf die erhebliche Unfallgefahr hin, die mit dem Motorradfahren verbunden ist. Etwa ein Drittel aller Opfer im Straßen- verkehr seien Zweiradfahrer (inklusive Fahrradfahrer). „Seit 2011 hat sich die Zahl der Toten um 20 Prozent na- hezu verdoppelt. Die teils schwerwiegenden Folgen ei- nes Unfalls können durch eine gezielte Erste Hilfe meist deutlich gemindert werden“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss vom Kreisverband Ravensburg e.V. Die gefährlichste Unfallfolge beim Motorradfahren sei eine Kopfverletzung. Bevor man mit dem Motorrad startet, sollte in jedem Fall die adäquate Schutzkleidung - auch für einen mögli- chen Sozius - angelegt werden, rät DRK-Geschäftsführer Krayss. Trotz Schutzkleidung könne es zu großflächigen Hautabschürfungen und bei längeren Asphaltrutschern zu Verbrennungen kommen. Die schwerste und gefährlichste Unfallfolge sei die Kopf- verletzung mit Bewusstlosigkeit. Hier stelle sich immer wieder die Frage der Helmabnahme. „Zum Freimachen und Freihalten der Atemwege muss der Helm unbedingt abgenommen werden, sonst wird der Patient ersticken“, sagt Krayss. Die Abnahme solle vorsichtig und am bes- ten zu zweit, könne aber auch alleine durchgeführt wer- den (siehe hierzu auch ausführlich https://www.drk.de/ hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/verkehrsunfall/helm- abnehmen/). Anschließend werde das Unfallopfer in die Seitenlage gebracht. Bei Verdacht auf Knochenbruch sollte der Verletzte mög- lichst wenig bewegt werden, sofern durch die Position (mitten auf der Straße) keine zusätzliche Gefahr bestehe. Eine mögliche Schienung bei Knochenbrüchen sei Auf- gabe des Rettungsdienstes, der unmittelbar alarmiert werden müsse (Notruf 112) und die weitere Versorgung des Verletzten übernehme. Offene Brüche müssten bis dahin mit keimfreiem Wundverband bedeckt, geschlos- sene gekühlt werden. Hautabschürfungen und flächen- hafte Verbrennungen sollten mit einem Verbandstuch bedeckt werden. Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben freut sich über großzügige Förderung vom Bund - und kann da- mit erste Schritte hin zu Inklusion und Teilhabe reali- sieren Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben konn- te 11.160 Euro aus dem Soforthilfe-Förderprogramm für landwirtschaftliche Museen des Bundeslandwirtschafts- ministeriums mit einem Förderantrag für mehr Barriere- freiheit einwerben. Damit kann das Team die bestehende Museums-App um Videos in Gebärdensprache erweitern und so die Teilhabe für gehörlose Besucherinnen und Be- sucher entscheidend verbessern. „Unsere Freude über die großzügige Förderung des Bun- des ist immens!“, freut sich Museumsleiterin Tanja Kreut- zer: „Die Unterstützung ist ein wunderbares Signal dafür, dass unser kultureller Wert für die Gesellschaft auch in der Coronakrise nicht vergessen ist. Sie verdeutlicht uns erneut, dass unsere Arbeit einen entscheidenden Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur kulturellen Bildung leistet. Und das brauchen die Menschen nach lan- gen Monaten der Isolation gerade jetzt ganz besonders. Die Erweiterung der Museums-App um Gebärdensprache ist ein erster Schritt auf dem Weg Richtung Barrierear- mut und Inklusion.“ Das Team des Bauernhaus-Museums macht sich nun so- gleich an die Arbeit und wird die Gebärdensprache-Videos in Auftrag geben. Nachdem diese von Muttersprachler/ innen gegengeprüft wurden, hofft das Team noch im Herbst dieses Jahres mit dem neuen Angebot an den Start gehen und hoffentlich viele gehörlose Besucherin- nen und Besucher für einen Museumsbesuch begeistern zu können. „Die gebärdensprachlichen Videos stellen ein Angebot für gehörlose Menschen dar, unsere Inhalte in ihrer Mutter- sprache zu erfahren. Ein wunderbarer erster Meilenstein in einer Entwicklung, die sich in den kommenden Jahren fortsetzen wird.“, so Tanja Kreutzer. So kommt mit dem neuen Hof Beck, der gerade auf das Gelände gebracht wird, ein weiter Baustein in Richtung Inklusion und Bar- rierarmut nach Wolfegg. Das Haus wird im Erdgeschoss berollbar sein, die Ausstellung im Haus wird weitere in- klusive Angebote, beispielsweise für seh- oder hörbeein- trächtigte Besucherinnen und Besucher oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen, beinhalten. „Unser großer Dank gilt dem Bundestagsabgeordneten Axel Müller und Landrat Harald Sievers für das Aufzeigen dieser großartigen Fördermöglichkeit!“, sagt Kreutzer: „Die- se Hinweise zeigen uns in ganz besonderem Maße die Wert- schätzung, die unser Museum in der Bevölkerung und bei den politischen Entscheidungsträgern genießt. Wir freuen uns, mit der App-Erweiterung der Gesellschaft etwas Nach- haltiges im Sinne der Inklusion zurückgeben zu können.“ Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 D ie B litz enreuter S eenplatte – die N atur mit allen S innen genieß en! Professionelle Gä steführer z eigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren ty pischen Morä nenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - j eden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - j eden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene z ahlen 4,00 EUR. S onntag, 13 . J uni 20 21 G ästefü hrer: W ilfried S c heremet L eb ensraum Moor, Entstehung, Herausforderung fü r B ew ohner und Mensc h Unsere fasz inierende Landschaft wird vor allem bestimmt durch die V ielfalt von Arten und Lebensrä umen auf engem Raum, Z udem ist alles in nä chster Nä he beq uem erreichbar. Ist es da nicht sonderbar, dass diese wunderschönen Pflanz en und Tiere gerade in einem Lebensraum vorkommen, der durch Nä hrstoff- bz w. Nahrungsknappheit begrenz t wird? Würden Sie der schönen Blume z utrauen, dass sie ihren Speisez ettel durch Wassertierchen bereichert? Z usammen mit Wilfried Scheremet erkennen wir die Z usammenhä nge und freuen uns an der reichen Natur. D ie sonntä glichen Führungen beginnen immer um 14 : 3 0 U hr am P ark platz b eim Häc k lerw eiher. D er Parkplatz am Hä cklerweiher liegt an der B 32 z wischen Blitz enreute und V orsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen z u dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.z wischenschussenundseen.de Fü r diese Fü hrung ist eine A nmeldung b is Freitag, 11. 0 6 . 20 21, 12 U hr, erforderlic h, T elefon 0 7 5 0 2 9 5 4 -20 . Es dü rfen nur negativ getestete, geimpfte oder genesene P ersonen teilnehmen ( j ew eils mit N ac hw eis) . B itte tragen S ie eine FFP 2- oder eine mediz inisc he Mask e. Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 13. Juni 2021 Gästeführer: Wilfried Scheremet Lebensraum Moor, Entstehung, Herausforderung für Bewohner und Mensch Unsere faszinierende Landschaft wird vor allem bestimmt durch die Vielfalt von Arten und Lebensräumen auf en- gem Raum, Zudem ist alles in nächster Nähe bequem erreichbar. Ist es da nicht sonderbar, dass diese wunder- schönen Pflanzen und Tiere gerade in einem Lebensraum vorkommen, der durch Nährstoff- bzw. Nahrungsknapp- heit begrenzt wird? Würden Sie der schönen Blume zu- trauen, dass sie ihren Speisezettel durch Wassertierchen bereichert? Zusammen mit Wilfried Scheremet erkennen wir die Zusammenhänge und freuen uns an der reichen Natur. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung be- grüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 11.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder ge- nesene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bitte tragen Sie eine FFP2- oder eine medizinische Mas- ke. Überlingen, 7. Juni 2021 Für Vereine: Kostenloser Workshop zu sozialen Netzwerken Welches soziale Netzwerk passt zu meinem Verein, wie erarbeite ich eine Social Media - Strategie? Der Workshop Dein Verein macht sich bekannt: Soziale Netzwerke, den die Initiative Deutschland sicher im Netz e. V. am 17.06., 17-19 Uhr, online anbietet, will Vereine und ehrenamtlich Engagierte dabei unterstützen, die sozialen Medien für sich zu nutzen. Veranstalter ist die Regionalgeschäftsstelle Bodensee-Oberschwaben im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Weitere Infos und Anmeldung unter www.paritaet- bw.de/dina-bos. Für Vereine: Kostenloser Workshop zu sozialen Netz- werken Welches soziale Netzwerk passt zu meinem Verein, wie erarbeite ich eine Social Media- Strategie? Der Workshop Dein Verein macht sich bekannt: Soziale Netzwerke, den die Initiative Deutschland sicher im Netz e. V. am 17.06., 17-19 Uhr, online anbietet, will Vereine und ehrenamt- lich Engagierte dabei unterstützen, die sozialen Medi- en für sich zu nutzen. Veranstalter ist die Regionalge- schäftsstelle Bodensee-Oberschwaben im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Weitere Infos und Anmeldung unter www.paritaet- bw.de/dina-bos. Wir suchen Immobilien im Raum Weingarten => gepflegtes Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage => Einfamilienhaus / Haushälfte oder Reihenhaus mit kl. Garten & Garage od. Carport von Paar (45 + 48J.) => 1-2 Familienhaus von Altenpfleger mit Familie und Großeltern, Renovierungen sind kein Problem Wir sind für Sie da: seriöse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF © Bruchnalski/DEIKE 725R07R1 Konrads Spaziergang Konrad spaziert durch die Sommerwiese. Welche Pflanze entdeckt er? Verbinde alle Punkte der Reihe nach von 1 bis 39! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Experimente für Kinder Was passiert, wenn du eine Metallschraube in Knete packst und diese in ein Glas Wasser wirfst? Genau: Sie geht unter. Hier erfährst du, wie du die Knete zum Schwimmen bringen kannst. Experimente für Kinder Schwebende Knete 1. Forme aus der Knete eine Kugel und drück die Schraube hinein. 2. Drücke die Masse platt und zieh die Ränder ein wenig nach oben – etwa in die Form eines Bootes. 3. Leg die Knete mit der Schraube darin ins Wasser. So geht es: Das brauchst du: - eine Metallschraube - ein Stück Knete - ein Glas Wasser Das passiert: Die Schiffchenform der Knete sorgt da- für, dass die gleiche Menge an Knete jetzt schwimmt, statt unterzugehen. Ob ein Gegenstand schwimmt oder nicht, kommt nicht nur auf sein Mate- rial und dessen Dichte (dabei handelt es sich, vereinfacht gesagt, um das Ver- hältnis von Gewicht und Größe eines Gegenstands) an – es ist genauso ab- hängig von seiner Form. Sonst würden Schiffe, die aus Metall gebaut sind, nie- mals schwimmen können. Die physikalische Eigenschaft, die da- hintersteckt, wird mit dem Ausdruck „Auftrieb“ bezeichnet. Es scheint, dass ein Körper, der in eine ruhende Flüssigkeit eintaucht, an Gewicht verliert – ganz so, als wäre der Körper leichter geworden. Anders gesagt: Die Gewichtskraft der Knete mit Schraube darin wird vollständig durch die Auftriebskraft ausgeglichen, die von der Form abhängt. © DEIKE PRESS 753U09U1 Bilder: © Wechdorn / DEIKE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 71,40 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 102,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 51,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 40,80 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 81,60 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 91,80 € Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Sprechen Sie mit uns, wir finden eine Lösung für Ihren Arbeitsplatz Zuhause! www.schreiner-lang.de Homeoffice 88364 Wolfegg Tel: 07527/4104 Golf-Schnupperkurse Samstags von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung € 19,-- p. P. Anmeldung unter 0751 – 9988 www.golfclub-ravensburg.de oder nach Vereinbarung € 19,-- p. P. Anmeldung unter 0751 – 9988 www.golfclub-ravensburg.de Die Büroarbeit wächst Ihnen über den Kopf? Ich übernehme das zuverlässig für Unternehmen und Privatpersonen: • Korrespondenz • Senioren- und Alltagsassistenz • Behördengänge • Bürodienstleistungen • Angebots- und Rechnungserstellung • Marketing • Vertrieb • vorbereitende Buchhaltung • Reisebegleitung und -management und vieles mehr Was möchten Sie sofort delegieren? Anruf genügt und es kann losgehen! 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Wir bieten angenehme Arbeitszeiten in Wechselschicht bis 17.00 Uhr. Bei Interesse melden Sie direkt im Cafe bei Herrn Haag oder unter cafeundbrot@t-online.de Einfach mal anrufen Gastfamilie gesucht! Wir suchen für eine Mutter und ihr Baby dringend eine Gast- familie im Landkreis Ravensburg. Die Mutter hat eine leichte Behinderung und benötigt Familienanschluss und verlässliche Unterstützung im Alltag, um das Zusammenleben mit ihrem Baby zu meistern. Wenn Sie sich diese spannende Aufgabe vorstellen können, werden Sie durch unseren Fachdienst in allen anstehenden Themen und Herausforderungen begleitet. Außerdem bekommen Sie eine angemessene Aufwandsentschädigung. Bei Interesse erhalten Sie gerne weitere Informationen bei Frau Regine van Aken, Tel. +49 751-977123-106. Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Betreutes Wohnen in Familien www.stiftung-liebenau.de Ein neues Zuhause kann so viel bew irken . S ie können es geben An unsrem Standort in Weingarten bilden wir deshalb wie folgt aus: Auszubildende(n) zum/zur Steuerfachangestellte(n) ab 01.09.2019 Studierenden m/w für ein Duales Studium Steuern und Prüfungswesen Bachelor of Arts ab 01.10.2019 Ihre Bewerbung Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder an einem Studium? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Wir bieten - Ein attraktives Vergütungspaket mir verschiedensten freiwilligen Zusatz- leistungen - Eine zukunftssichere Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag - Individuelle Karriereförderung - Flexible Arbeitszeiten - Ein familiäres und zugleich profes- sionelles Betriebsklima in einem dynamischen Team Lohnbuchhalter (m/w/d) – Teilzeit möglich – zur selbstständigen Betreuung eines abgegrenzten Mandantenkreises für den Bereich Lohnbuchhaltung. Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehrfachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.spk-gruppe.de SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Herrn Jürgen Weber Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 5680160 E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Hilfe! Zurück in die Heimat Zum neuen Schuljahr beginnen wir als Sonderschullehrkräfte im Kreis RV und suchen für unsere Familie (2 Kinder, Hund) dringend eine Wohnung oder ein Haus mit Garten zum Kauf oder zur langfristigen Miete. 0163-6592648 oder k-os1@web.de STELLENANGEBOTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

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                Baindter_Bädle_Benutzungsordnung.pdf

                G E M E I N D E B A I N D T Benutzungsordnung für das „Baindter Bädle” Benutzungsregelungen 1. Der Bereich des „Baindter Bädle“ darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. 2. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten. 3. Das Zelten ist auf den Flächen des „Baindter Bädle“ untersagt. 4. Die Benutzung des „Baindter Bädle“ geschieht auf eigene Gefahr. 5. Hunde sind im Schwimmbereich, auf der Liegewiese sowie auf den Sport- und Spielplätzen nicht erlaubt. In den anderen Bereichen sind Hunde an der Leine zu halten. 6. Das „Baindter Bädle“ kann täglich von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr genutzt werden. 7. Nach 22 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. 8. Alle Nutzer haben die Pflicht, dass „Baindter Bädle“ vor Beschädigungen oder Verunreinigungen zu schützen. Entstandene Abfälle sind in den hierfür bereitgestellten Behältnissen zu entsorgen. Sollten die vorgesehenen Behältnisse voll sein, so müssen die Abfälle mitgenommen werden. 9. Das Anlegen von Grillstellen außerhalb der vorhandenen Feuerstelle ist untersagt. Das Grillfeuer ist dauernd so unter Kontrolle zu halten, dass keine Gefahr durch Funkenflug entstehen kann. 10. Die Grillstelle darf nur mit Holzkohle und trockenem Holz befeuert werden. Vor Verlassen des Grillplatzes ist das Grillfeuer vollständig zu löschen. 11. Ausnahmegenehmigungen können von der Gemeinde Baindt erteilt werden. gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Fördergrundsätze_Ortskern_II.pdf

                  1 Gemeinde Baindt, Sanierung „Ortskern II“ Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen 1. Grundlage der Förderung Grundlage der Förderung bilden die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) des Lan- des Baden-Württemberg in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der Durchführungs-/Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde Baindt im konkreten Einzelfall. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 2. Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden 2.1 Beurteilungsgrundlagen / Fördervoraussetzungen Eine Förderung wird nur gewährt, wenn eine Gesamtmaßnahme am Gebäude durchge- führt wird und mit der Erneuerung noch nicht begonnen wurde. Zur Beurteilung der För- derfähigkeit und zur Berechnung der genauen Zuschusshöhe sind vom Bauherren fol- gende Unterlagen einzureichen: • Maßnahmenbeschreibung • Fachmännische Kostenschätzung durch einen Architekten oder durch jeweils drei Kostenangebote von Fachhandwerkern je Gewerk • Berechnung der Wohn-/Gewerbeflächen im Gebäude nach DIN, sofern keine reine Wohnnutzung vorliegt • Bei umfassenden bzw. komplexen Maßnahmen: Vorlage eines Modernisierungs- gutachtens durch einen Architekten mit detaillierter Kostenschätzung (ersetzt die oben angeführten ersten drei Punkte) • Bei Veränderung von Bauteilen, die von außen sichtbar sind: Plan Gebäudean- sicht (nach Erfordernis) und zustimmende Stellungnahme des Bauamts zur Maß- nahme • Ggf. Anträge / Bewilligungen aus anderen Förderprogrammen, insbesondere im Bereich der Denkmalpflege • Vor Auszahlung der Fördermittel: Nachweis über die Einhaltung der Energieein- sparverordnung (EnEV) (sofern gesetzlich vorgeschrieben) Im Falle der erhöhten Förderung für energetische Maßnahmen zusätzlich: • Nachweis einer Energieberatung einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechung durch einen zertifizierten Energieberater • Vor Auszahlung der Fördermittel Nachweis des erreichten Energiestandards (durch einen qualifizierten Energiepass) anhand der Parameter „Jahres- Primärenergiebedarf “ und „spezifischer Transmissionswärmeverlust“ Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss eines Modernisierungs- vertrags zwischen Gemeinde und Eigentümer vor Beginn der Maßnahme. 2 2.2 Förderhöhe 2.2.1 Der Förderzuschuss beträgt im Regelfall maximal 25 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal jedoch 20.000,00 €. 2.2.2 Der Förderbetrag hat mindestens € 5.000 zu betragen, d. h. die berücksichtigungsfähi- gen Kosten müssen mindestens € 20.000 betragen. Bei Maßnahmen mit geringem Kos- tenaufwand und daraus resultierendem Förderzuschuss von unter € 5.000 erfolgt keine Förderung. 2.2.3 Der Förderzuschuss kann im Einzelfall auf maximal 30 % erhöht werden. Voraussetzun- gen für diese ausnahmsweise Fördererhöhung sind im Einzelfall zu begründen (z. B. be- sondere städtebauliche Bedeutung des Gebäudes). Die Maximalförderung wird jeweils im Einzelfall festgelegt. 2.2.4 Wird eine energetische Modernisierung durchgeführt, die mindestens dem Neubau- Niveau nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht (Erreichen oder Unterschreiten der Parameter „Jahres-Primärenergiebedarf“ und „spezifischer Transmissionswärmeverlust“), erhöht sich der Förderzuschuss im Regelfall um 10 % auf 35 % bzw. 40 % für die berücksichtigungsfähigen Kosten, welche im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen. Bei Erreichung des energeti- schen Neubau-Niveaus beträgt der Höchstförderbetrag je Grundstück und Einzelmaß- nahme 25.000€. 2.2.5 Zuschussgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten nach den StBauFR. 3. Ordnungsmaßnahmen / Abbruch von Gebäuden 3.1 Beurteilungsgrundlagen / Fördervoraussetzungen • Drei vergleichbare Abbruchangebote von verschiedenen Fachunternehmen, • Vorschlag für die Neubebauung des geräumten Grundstücks bzw. zur Freiflächen- gestaltung • Zustimmende Stellungnahme des Bauamts zur Neubebauung bzw. Freiflächenge- staltung • Erforderlichenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch und / oder Neubebauung • Die Einhaltung aller Durchführungs-/Gestaltungsauflagen der zuständigen Denk- malbehörde und / oder der Gemeinde Baindt Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss eines Ordnungsmaß- nahmenvertrags zwischen Gemeinde und Eigentümer vor Beginn der Maßnahme. 3 3.2 Förderhöhe 3.2.1 Bei einer anschließenden Neubebauung: im Regelfall maximal 100 % der nachgewiese- nen Abbruch- und Beseitigungskosten, jedoch maximal bis zur Höhe der Angebots- summe des günstigsten Anbieters. Die vollständige Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Fertigstellung des Neubaus. Die maximale Förderhöhe beträgt 20.000 €. 3.2.2 Ohne anschließende Neubebauung: im Regelfall maximal 50 %, ansonsten wie bei 4.2.1. 3.2.3 Entschädigungen für Gebäudesubstanzwertverluste erfolgen in der Regel nicht. 4. Einzelfallbescheid Im Einzelfall behält sich der Gemeinderat vor, über die Förderung und deren Höhe fol- gender Sachverhalte gesondert zu entscheiden: • Verlagerung von Betrieben • Umzug von Bewohnern • Erhöhung des maximalen Kostenerstattungsbetrags 5. Zuständigkeiten Über die Regelförderung von Einzelmaßnahmen entscheidet im Rahmen des jährlichen Haushaltsansatzes der Bürgermeister der Gemeinde Baindt. In allen übrigen Fällen, insbesondere bei Abweichung von den Regelförderungen entscheidet der Gemeinderat der Gemeinde Baindt. L:\Projekte BW\B\Baindt\Ortskern II\Verfahren\Fördergrundsätze\BaindtFördergrundsätze20140924.DOC krs fuw[mehr]

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                    Satzung_ZV_Wasserversorgung_Baienfurt_Baindt.pdf

                    ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG „Baienfurt-Baindt“ SITZ: Baienfurt LANDKREIS: Ravensburg VERBANDSSATZUNG VOM 15.11.2006 - 2 - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes § 2 Aufgaben des Verbandes § 3 Wasserversorgungsanlagen § 4 Wasserabgabe II. Verfassung und Verwaltung § 5 Organe des Verbandes § 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung § 7 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsversammlung § 8 Geschäftsgang der Verbandsversammlung § 9 Verbandsvorsitzender § 10 Ehrenbeamte III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung § 11 Wirtschaftsführung § 12 Verbandspflege § 13 Verbandskassenverwaltung § 14 Geschäftsführung § 15 Technische Verwaltung § 16 Tagegelder, Reisekosten IV. Deckung des Finanzbedarfs § 17 Stammkapital § 18 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen V. Sonstige Bestimmungen § 19 Öffentliche Bekanntmachungen § 20 Aufnahme neuer Mitglieder § 21 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes § 22 Schlichtung § 23 Inkrafttreten - 3 - In der Verantwortung für eine langfristige Sicherung ihrer Wasserversorgung sind die in § 1 Abs. 1 dieser Satzung genannten Gemeinden übereingekommen, die wichtige Aufgabe, in einem ersten Schritt lediglich die Wasserlieferung und die technische Betreuung, in der Form des Zweckverbandes gemeinsam zu erfüllen. Ziel ist die gesamte Wasserversorgung in bei- den Gemeinden in einem zweiten Schritt zu übernehmen Zur Bildung dieses Zweckverban- des vereinbaren sie gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) die folgende Verbandssatzung I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes (1) Die Gemeinden Baienfurt und Baindt bilden den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 (GBl. S. 408). Das Versorgungsgebiet umfasst die Gesamtgemarkungen Baienfurt und Baindt. (2) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in Baienfurt, Landkreis Ravens- burg. § 2 Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern, im Folgenden „Verbandsgemeinden“ genannt, trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Was- serversorgungsanlagen (vgl. § 3 Abs. 1 und 2). Zu den Aufgaben gehört auch die ge- ordnete Verwaltung und Unterhaltung der Verbandsanlagen sowie die Sicherstellung ei- ner Notwasserversorgung. (2) Der Zweckverband übernimmt die technische Betreuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt und unterhält eine gemeinsame Lagerverwaltung. Die für die Unterhaltung und Instandsetzung des jeweiligen Ortsnetzes anfallenden Personal- und Sachkosten wer- den der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Bauhöfe der Verbandsgemein- den sollen vorrangig auf der Gemarkung ihrer Gemeinde eingesetzt werden. (3) Der Zweckverband kann auch die technische Betreuung anderer Ortsnetze überneh- men. (4) Zur Erfüllung der Aufgaben des Verbands bestellt der Zweckverband Ehrenbeamte (vgl. § 10) und leiht sich vorrangig von den Mitgliedsgemeinden und von Gemeinden für de- ren Wasserversorgungen er die technische Betreuung übernommen hat das erforderli- che Personal im Wege der Personalleihe gegen Vollkostenerstattung aus, soweit nicht Leistungen Dritter notwendig sind. - 4 - (5) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmitglieder, insbesondere solche, die der interkom- munalen Kooperation dienen, können dem Verband übertragen werden. (6) Der Verband kann auch von anderen Versorgungsunternehmen Wasser beziehen und sich an solchen beteiligen. Soweit der Verband zur eigenen Förderung des benötigten Wassers nicht in der Lage ist, hat er die Wasserversorgung seiner Mitglieder durch Ab- schluss von Wasserbezugsverträgen sicherzustellen. (7) Der Verband erstrebt keinen Gewinn. Eine Verzinsung des Eigenkapitals unterbleibt. § 3 Wasserversorgungsanlagen (1) Verbandseigene Anlagen sind alle Anlagen und die erforderlichen Hilfsanlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Weiterleitung des Wassers mit Ausnahme der ausschließlich der örtlichen Versorgungsbereiche dienenden Leitungsabschnitte. Verbandsanlagen sind demnach: • Quellschächte I und II mit Gebäude • Zuleitungen von den Quellschächten zum Quellsammelschacht • Quellsammelschacht mit Gebäude • Zuleitung DN 350 AZ vom Quellsammelschacht zum Druckunterbrecherschacht • Druckunterbrecherschacht • Zuleitung DN 300 AZ vom Druckunterbrecherschacht zum HB Briach • Wasserhochbehälter Briach • Druckminderschacht Kickach • Fallleitung DN 300 GGG/ 250 GGG/ 200 GGG/ 200 PEHD vom HB Briach zur Altdorf- straße, weiter in der Friedhofstraße bis zur K 7946 unter der Wolfegger Ach hindurch über Weidenösch und Rain zum Übergabeschacht Mehlis • Übergabeschacht Mehlis • Fallleitung DN 200 GGG/ 150 GGG vom Druckminderschacht Kickach zur Kickach- straße über die Ölbachstraße und Gutenbergstraße zur Baindter Straße. 50 Meter vor dem Kreuzungsbereich mit der Bergatreuter Straße Wechsel auf Leitung DN 150 GGG; in der Baindter Straße bis zum Übergabeschacht Gartenstraße • Übergabeschacht Gartenstraße Diese Anlagen sind im Bestandsplan vom 26.10.2006 (Anlage 1 und Anlage 2) und im Anlagevermögen (Verzeichnis vom 15.11.2006; Anlage 3) besonders gekennzeichnet. (2) Der Verband hat seine Anlagen zu unterhalten, zu erneuern und bei Bedarf zu erwei- tern. . (3) Die örtlichen Versorgungsnetze sind Eigentum der Verbandsgemeinden. Sie werden vom Verband betrieben und unterhalten. Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf ist An- gelegenheit der jeweiligen Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinden verpflichten sich die bei Rohrnetzuntersuchungen festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. (4) Wesentliche Änderungen an den gemeindeeigenen Anlagen, die zu einer Mehrabnah- me von > 20.000cbm/Jahr führen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verban- des. Der Verband kann seine Zustimmung unter Bedingungen (technischer und finan- zieller Art) erteilen. Insbesondere kann die Verbandsversammlung verlangen, dass Mehrkosten (Investitions- und laufende Betriebskosten), die dem Verband in solchen Fällen entstehen, ganz oder zum Teil vom veranlassenden Verbandsmitglied getragen werden. - 5 - § 4 Wasserabgabe (1) Im Rahmen der tatsächlichen Liefermöglichkeiten gibt der Verband das Wasser an die Verbandsgemeinden nach gleichen Grundsätzen und zu einheitlichen Bedingungen ab. Er kann jedoch nicht gewährleisten, dass die Wasserbeschaffenheit und der Wasser- druck stets gleich bleiben. Muss die Wasserabgabe in Folge von Wassermangel oder aus anderen Gründen eingeschränkt werden, so haben die Verbandsgemeinden an der verfügbaren Wassermenge nur den Anteil zu beanspruchen, der dem Verhältnis ih- res normalen Wasserbezugs in den letzten drei Jahren zur entsprechenden Gesamt- wasserabgabe des Verbandes entspricht. (2) Der Verband darf Wasser auch an Nichtverbandsgemeinden abgeben, soweit dies ohne Nachteil für die Verbandsgemeinden möglich ist. An einen Verbraucher im Ver- sorgungsgebiet einer Verbandsgemeinde darf der Verband nur mit deren Zustimmung Wasser unmittelbar liefern. Die Verbandsgemeinden dürfen nur mit Zustimmung des Verbandes von diesem bezogenes Wasser an Abnehmer außerhalb ihres Versor- gungsgebietes abgeben. (3) Auf Verlangen des Verbandes haben die Verbandsgemeinden zur Sicherung der Was- serversorgung im Verbandsbereich Vorschriften gegenüber ihren Wasserabnehmern zu erlassen und die Durchführung angeordneter Maßnahmen zu überwachen. Insbe- sondere haben sie auf Ersuchen des Verbandes bei Wasserknappheit ihre Wasserab- nehmer zu sparsamem Wasserverbrauch anzuhalten. II. Verfassung und Verwaltung § 5 Organe des Verbandes (1) Organe des Zweckverbandes sind: - die Verbandsversammlung (§§ 6 und 7) - der Verbandsvorsitzende (§ 9) (2) Soweit sich aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Satzung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg entsprechend Anwendung. § 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Es ent- fallen auf Baienfurt 6 Vertreter Baindt 4 Vertreter - 6 - (2) Die Bürgermeister der Verbandsmitglieder sind von Amts wegen Vertreter in der Ver- bandsversammlung. Die weiteren Vertreter der Verbandsmitglieder werden von den Gemeinderäten der Verbandsmitglieder aus dem Kreis ihrer wahlberechtigten Einwoh- ner auf die Dauer der Amtszeit des jeweiligen Gemeinderates gewählt. Scheidet ein ge- wählter Vertreter aus der Verbandsversammlung aus, entsendet das betreffende Ver- bandsmitglied für die Restdauer der Wahlperiode einen Ersatzmann. (3) Die Verbandsmitglieder haben für jeden Vertreter eine Stimme. Mehrere Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. Sind in einer Sitzung mehrere Vertreter eines Verbandsmitgliedes abwesend, so werden dessen Stimmen von seinem gesetzlichen Vertreter (Bürgermeister) oder, bei dessen Abwesenheit, von sei- nem Vertreter geführt, es sei denn, dass in der Sitzung ein anderer Vertreter des Ver- bandsmitgliedes als Stimmführer benannt wird. (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Ent- schädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ge- regelt ist. (5) Der Verbandsversammlung steht das Recht zu, Sachverständige zuzuziehen. Diese haben aber weder Sitz noch Stimme. § 7 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbandsmitglieder und das Haupt- organ des Zweckverbandes. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckver- bandes und den Verbandsvorsitzenden fest, entscheidet in den ihr durch Gesetz oder diese Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung ist insbe- sondere zuständig für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, für die der Verbandsvorsitzende nicht zuständig ist. (2) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes bestimmt. § 8 Geschäftsgang (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich mit angemesse- ner Frist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen. (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Sie muß un- verzüglich einberufen werden, wenn ein Viertel der satzungsmäßigen Stimmen dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt, der zum Aufgabenbereich der Verbandsversammlung gehören muß. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Sie sollen ab- wechselnd in den Verbandsgemeinden stattfinden. - 7 - (4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und gelei- teten Sitzung beraten und beschließen. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der satzungsgemäßen Vertreter anwesend sind. (5) Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Die Ver- bandsversammlung stimmt in der Regel offen ab. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Minderheitenschutz wird über § 22 dieser Satzung ge- währleistet. Eine qualifizierte Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsmäßi- gen Stimmenzahlen der Verbandsmitglieder ist bei Änderungen dieser Satzung sowie bei Auflösung des Zweckverbandes erforderlich. Wahlen können offen erfolgen, sofern kein Vertreter widerspricht. (6) Über die Sitzungen der Verbandsversammlung und die dabei gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Mit- gliedern, die an der Sitzung teilgenommen haben und dem Schriftführer zu beurkunden sind. Die Niederschrift ist der Verbandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzun- gen dürfen nicht ausgehändigt werden. § 9 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von der Verbandsver- sammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Scheidet ein gewählter aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbands- versammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verbandsversammlung. Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbands- vorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung, Verbandsversammlung übertragenen Auf- gaben. (3) Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten insbesondere 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum Betrag von 50.000,-- € im Einzelfall, 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall, 4. die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall sowie die Stundung von Forderungen bis zum Betrag von 20.000,-- € im Einzelfall ohne zeitliche Beschränkung, über 20.000,-- € bis zu sechs Monaten, 5. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken oder grund- stücksgleichen Rechten bis zu einem Wert von 5.000,-- € im Einzelfall, 6. die Verträge über Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken bis zu einem monatlichen Miet- und Pachtwert von 2.000,-- €, 7. der Verkauf, die Vermietung und die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einem Wert von 20.000,-- € im Einzelfall, - 8 - 8. die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten im Rahmen der Haushaltssat- zung, 9. Anstellung, Entlassung und Vergütungsfestsetzung von Aushilfskräften. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der sonst zuständigen Organe aufgeschoben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser Organe. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er erhält eine Aufwandsentschädi- gung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. (6) Im übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen der Gemeindeord- nung über den Bürgermeister entsprechend anzuwenden. § 10 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger - Verbandskassenverwalter - Geschäftsführer - Technischen Verwalter. Sie sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. (2) Die Besetzung der Stellen der Ehrenbeamten erfolgt mit Mitarbeitern beider Verbands- gemeinden. (3) Die Entschädigung der Ehrenbeamten wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. § 11 Wirtschaftsführung Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die für Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vorschriften. § 12 Verbandspflege (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte hat der Zweckverband einen Verbandspfleger zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbedienste- ten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird auf die Dauer von fünf Jahren von der Verbandsversammlung gewählt. III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung - 9 - (2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verantwortlichkeit des Verbandsvorsit- zenden die Besorgung der Haushalts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit. § 13 Verbandskassenverwaltung (1) Zur Besorgung der Kassengeschäfte des Zweckverbandes wird ein Verbandskas- senverwalter bestellt. Er wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Der Verbandskassenverwalter untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbands- vorsitzenden dem Verbandspfleger. (3) Der Verbandskassenverwalter darf zum Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und zum Verbandspfleger nicht in einem die Befangenheit begründenden Verhältnis nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 GemO stehen. § 14 Geschäftsführung (1) Zur Besorgung der Allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten wird von der Verbands- versammlung ein Geschäftsführer bestellt. (2) Er ist auch für die Schriftführung (Niederschriften, Sitzungsdienst) sowie für das Sat- zungswesen verantwortlich. (3) Der Aufgabenbereich wird dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden übertragen. § 15 Technische Verwaltung (1) Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jah- ren gewählt. (2) Der Wassermeister und die weiteren Mitarbeiter sind ihm unterstellt. (3) Die Aufgaben des Wassermeisters und der weiteren Mitarbeiter sind in einem Ge- schäftsverteilungsplan und in einer weiteren Stellenbeschreibung geregelt. § 16 Tagegelder, Reisekosten Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. - 10 - IV. Deckung des Finanzbedarfs § 17 Stammkapital (1) Der Verband ist zum 01.01.2007 mit 400.000 Euro Stammkapital ausgestattet. (2) Das Stammkapital wird von den beiden Verbandsgemeinden entsprechend dem Be- teiligungsverhältnis von 61 % für die Gemeinde Baienfurt und von 39 % für die Ge- meinde Baindt über ihre Eigenbetriebe lastenfrei eingebracht. § 18 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen (1) Der Verband kann, soweit seine sonstigen Einnahmen (u.a. Leistungsentgelte, Mie- ten, Pachten, Kredite und Staatszuweisungen) zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, von den Verbandsgemeinden Umlagen erheben. (2) Auf die Umlagen kann der Verband zum einen Abschlagszahlungen erheben, die innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zur Zahlung fällig werden oder zum ande- ren feste Zahlungstermine festlegen (u.a. monatlich, vierteljährlich). Solange der Wirt- schaftsplan noch nicht beschlossen ist, sind die Vorjahreszahlungen weiter zu ent- richten. (3) Umlagen zum Ausgleich des Erfolgsplanes/der Erfolgsrechnung Die Umlage zum Ausgleich des Erfolgsplanes/der Erfolgsrechnung wird gesondert erhoben zur Abdeckung ➢ der laufenden Betriebskosten (nach Abzug entsprechender Einnahmen (Erträge)) einschl. der Kassenkreditzinsen (Betriebskostenumlage) ➢ der Abschreibungen ggf. nach Abzug von Auflösungen (Abschreibungsumlage) ➢ der Zinskosten der aufgenommenen Kredite zur Finanzierung der Investitionen des Zweckverbandes (Zinsumlage) Maßstab für die Betriebskostenumlage, die Abschreibungsumlage und die Zinsumla- ge ist die verkaufte Wassermenge des laufenden Haushaltsjahres. (4) Umlagen zum Ausgleich des Vermögensplanes/der Vermögensrechnung Die Umlage zum Ausgleich des Vermögensplanes/der Vermögensrechnung wird ge- sondert erhoben zur Finanzierung ➢ der Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern sowie Reinvestitionen in Form von Erneuerungen oder Erweiterungen, soweit sie über den Vermögensplan abzuwickeln sind (Vermögensumlage). Die Vermögensumlage wird bei Bedarf von der Verbandsversammlung jährlich geson- dert beschlossen und festgelegt. - 11 - Die Vermögensumlage wird von den Verbandsgemeinden im Verhältnis ihres durch- schnittlichen Anteils an den Betriebskostenumlagen der vorausgegangenen drei Jahre aufgebracht. V. Sonstige Bestimmungen § 19 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend den Bekanntma- chungssatzungen der Verbandsmitglieder in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbandsmitglieder vorgenommen. § 20 Aufnahme weiterer Mitglieder Die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband kann von der Verbandsversammlung mit zweidrittel Mehrheit ihrer satzungsmäßigen Stimmenzahl beschlossen werden. § 21 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes (1) Für die Änderung der Verbandssatzung und die Auflösung des Zweckverbandes so- wie für die Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff GKZ. (2) Im Falle der Auflösung fällt das zum Zeitpunkt der Verbandsgründung bestehende Verbandsvermögen der Gemeinde Baienfurt zu. Die nachfolgend hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgüter fallen derjenigen Gemeinde zu, deren ausschließli- cher Nutzung zur Wasserversorgung sie dienen. Weitere gemeinschaftlich verwen- dete Wirtschaftsgüter sind auf die Verbandsmitglieder danach zu verteilen, wem sie am meisten Vorteile bei der Ortswasserversorgung bringen. Die Restwerte der Anla- gen bei Verbandsgründung sind entsprechend dem Beteiligungsverhältnis zum Zeit- punkt der Einbringung auszugleichen. Für später gemeinsam beschaffte Vermö- gensgegenstände oder Erneuerungsinvestitionen gilt das Beteiligungsverhältnis ent- sprechend § 18 Abs. 4 (Berechnung der Vermögensumlage). Bis zur Sicherstellung einer anderen Wasserversorgung der Gemeinde Baindt gilt im Streitfalle § 22 dieser Satzung. § 22 Schlichtung (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Ver- bandsverhältnis, insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtun- gen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbe- hörde zur Schlichtung angerufen werden. (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. - 12 - § 23 Inkrafttreten Diese Verbandssatzung tritt zum 01.01.2007 in Kraft. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend ge- macht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt, Baienfurt/Baindt, den 15.11.2006 Gemeinde Baienfurt Gemeinde Baindt ____________________________ _____________________________ (Wiedemann, Bürgermeister) (Buemann, Bürgermeister)[mehr]

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