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Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 19.08.2025
    Einladung_25_08_28.pdf

    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Sanierungsgebiet_Ortskern_II_3._Erweiterung_Aug_2025.pdf

      Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt Auf Grund des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ beschlossen: § 1 Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet wer- den. Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern II“ wurde durch Satzung der Gemeinde Baindt am 13.01.2015 festgelegt und am 16.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Er wurde anschließend geändert mit Beschluss vom 27.11.2018 (öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2018) und zuletzt mit Beschluss vom 11.10.2022 (öffentlich be- kannt gemacht am 14.10.2022). In der 3. Änderung wird der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ nun um die Flurstücke 7/2, 8/9 und 840/1 er- weitert. Die geänderte räumliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus dem Lageplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH vom 07.08.2025. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. § 2 Verfahren Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung bleiben von der Satzung zur 3. Änderung der Sanierungssatzung unberührt und gelten auch für den in § 1 dargestellten Erweiterungsbereich. § 3 Inkrafttreten Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Anlage: Lageplan Baindt, den 28.08.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin 2 Hinweise: 1. Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Abgrenzungs- plan, aufgrund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jeder- mann während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus von Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt eingesehen werden. 2. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 3. Eine etwaige Verletzung der beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Ver- letzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kommune unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 4. Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung von Grundstücken und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen. 07502940640 2025-08-28T08:24:38+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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        Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt Auf Grund des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ beschlossen: § 1 Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet wer- den. Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern II“ wurde durch Satzung der Gemeinde Baindt am 13.01.2015 festgelegt und am 16.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Er wurde anschließend geändert mit Beschluss vom 27.11.2018 (öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2018) und zuletzt mit Beschluss vom 11.10.2022 (öffentlich be- kannt gemacht am 14.10.2022). In der 3. Änderung wird der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ nun um die Flurstücke 7/2, 8/9 und 840/1 er- weitert. Die geänderte räumliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus dem Lageplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH vom 07.08.2025. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. § 2 Verfahren Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung bleiben von der Satzung zur 3. Änderung der Sanierungssatzung unberührt und gelten auch für den in § 1 dargestellten Erweiterungsbereich. § 3 Inkrafttreten Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Anlage: Lageplan Baindt, den 28.08.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin 2 Hinweise: 1. Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Abgrenzungs- plan, aufgrund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jeder- mann während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus von Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt eingesehen werden. 2. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 3. Eine etwaige Verletzung der beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Ver- letzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kommune unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 4. Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung von Grundstücken und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen. 07502940640 2025-08-28T08:24:38+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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          F riesenhäusler S traß e Ziegeleistraße G ar te ns tra ße B os ch st ra ß e Al te B 3 0 Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw ei le r S tra ße Rathaus Kirchweg Dorfplatz Dorfplatz Mühlstraße Amselstraße ThumbstraßeK üferstraß e Bos ch st ra ße Sulzmoosbach Oberer Brühl Sp ie lm an ns w eg F is ch er st ra ß e Maybachstraße K nechtenhausgässle 7 9 6 4 2 3 4 5 1 8 7 3 5 8 5 4 2 7 6 5 2 3 42 16 3 2 6 8 8 7 5 3 6 4 2 1 1 9 7 9 8 1 4 3 5 8 6 5 3 2 1 3 1 2 3 4 6 2 8 17 13 11 25 26 12 29 15 17 21 36 24 26 13 14 16 18 12 10 20 19 26 17 14 15 10 10 35 11 18 14 19 25 21 17 20 18 16 10 14 30 28 26 24 27 15 1113 25 23 21 19 51 49 57 11 55 10 14 61 47 12 20 24 52 55 53 48 38 14 13 /8/7/6 51 71 72 62 58 49 50 47 41 34 32 31 20 30 12 30 28 15 23 27 10 12 29 31 35 33 5/1 2/1 2/1 8/ 38/ 2 8/ 1 6/6 84 2 575 175 809 190 194 173 247 7/1 8/4 815 /6 9 /1 9/1 7 238 811 810 808 807 770 772 749 674 678 672 671 /1 8 207 /6 8 /6 7 /6 6 /6 5 /6 4 237 236 243 186 172 193 953 6/9 7/3 7/2 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/2 6/5 271270 840 814 813 812 841 817 816 1/ 7 1/ 5 1/ 6 1/1 35/1 11 /1 10 /1 10 /2 10 /3 16 /2 16 /1 12 /212 /1 12 /3 24 /2 24 /1 17 /1 55/3 56/2 57/3 56/4 62/3 56/3 53/155/2 55/8 55 /9 34/9 34/3 50/4 48/4 58/5 50/8 62/5 51/1 48/1 34/6 49/7 49/8 34/2 8/13 58/7 58/6 58/4 55/5 50/7 50/6 57/1 56/5 55/4 77/3 70/1 62 /4 72/2 72/1 62/2 58/9 58/8 67/1 48/2 47/4 49/1 50/5 49/6 50/3 49/5 49/4 49/3 49/9 34/4 48/3 41/9 41/7 47/3 34/1 35/1 34/8 34/7 41/5 40/2 41/4 41/3 40 /1 41/2 34/5 6/10 8/11 14/3 14/2 14/1 8/15 8/14 8/10 17 /2 55/12 55/13 55/14 55/15 186/3 575/2 20 6/ 2 20 6/ 1 55 /1 1 206/4 55/10 192/5 186/1 192/2 34/10 190/3 175/5 49/16 41/10 254/1 207/3 243/1 208/2 207/5 207/4 207/9 207/2 207/1 206/8 243/2 238/1 238/2 186/2 58/12 175/4 175/6 50/11 174/6 175/3175/2 175/9 175/8 175/7 174/2 206/3 206/6 206/5 20 0/ 1 190/2 190/1 58/10 192/3 192/1 191/2 58 /1 1 49/15 49/14 49/13 49/12 49/11 49/10 41/12 41/11 575/3 247/6 247/4 247/3 246/1 247/2 247/1 243/4 247/9 246/3 840/1 815/1 254/2 206/56 206/54 175/10 208/26 208/20 208/29 208/23 208/22 208/21 208/28 20 7/ 16 208/27 207/10 206/58 20 6/ 70 206/57 207/11 17 4/ 13 171/12 171/10 175/13 175/12 175/11 ± Stand: 07.08.2025 0 5025 Meter Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorgesehene 3. Erweiterung Gebietsabgrenzung (7,1 ha) Legende 1:2.000 Gebietserweiterung (ca. 0,3 ha) 07502940640 2025-08-28T08:25:40+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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            F riesenhäusler S traß e Ziegeleistraße G ar te ns tra ße B os ch st ra ß e Al te B 3 0 Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw ei le r S tra ße Rathaus Kirchweg Dorfplatz Dorfplatz Mühlstraße Amselstraße ThumbstraßeK üferstraß e Bos ch st ra ße Sulzmoosbach Oberer Brühl Sp ie lm an ns w eg F is ch er st ra ß e Maybachstraße K nechtenhausgässle 7 9 6 4 2 3 4 5 1 8 7 3 5 8 5 4 2 7 6 5 2 3 42 16 3 2 6 8 8 7 5 3 6 4 2 1 1 9 7 9 8 1 4 3 5 8 6 5 3 2 1 3 1 2 3 4 6 2 8 17 13 11 25 26 12 29 15 17 21 36 24 26 13 14 16 18 12 10 20 19 26 17 14 15 10 10 35 11 18 14 19 25 21 17 20 18 16 10 14 30 28 26 24 27 15 1113 25 23 21 19 51 49 57 11 55 10 14 61 47 12 20 24 52 55 53 48 38 14 13 /8/7/6 51 71 72 62 58 49 50 47 41 34 32 31 20 30 12 30 28 15 23 27 10 12 29 31 35 33 5/1 2/1 2/1 8/ 38/ 2 8/ 1 6/6 84 2 575 175 809 190 194 173 247 7/1 8/4 815 /6 9 /1 9/1 7 238 811 810 808 807 770 772 749 674 678 672 671 /1 8 207 /6 8 /6 7 /6 6 /6 5 /6 4 237 236 243 186 172 193 953 6/9 7/3 7/2 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/2 6/5 271270 840 814 813 812 841 817 816 1/ 7 1/ 5 1/ 6 1/1 35/1 11 /1 10 /1 10 /2 10 /3 16 /2 16 /1 12 /212 /1 12 /3 24 /2 24 /1 17 /1 55/3 56/2 57/3 56/4 62/3 56/3 53/155/2 55/8 55 /9 34/9 34/3 50/4 48/4 58/5 50/8 62/5 51/1 48/1 34/6 49/7 49/8 34/2 8/13 58/7 58/6 58/4 55/5 50/7 50/6 57/1 56/5 55/4 77/3 70/1 62 /4 72/2 72/1 62/2 58/9 58/8 67/1 48/2 47/4 49/1 50/5 49/6 50/3 49/5 49/4 49/3 49/9 34/4 48/3 41/9 41/7 47/3 34/1 35/1 34/8 34/7 41/5 40/2 41/4 41/3 40 /1 41/2 34/5 6/10 8/11 14/3 14/2 14/1 8/15 8/14 8/10 17 /2 55/12 55/13 55/14 55/15 186/3 575/2 20 6/ 2 20 6/ 1 55 /1 1 206/4 55/10 192/5 186/1 192/2 34/10 190/3 175/5 49/16 41/10 254/1 207/3 243/1 208/2 207/5 207/4 207/9 207/2 207/1 206/8 243/2 238/1 238/2 186/2 58/12 175/4 175/6 50/11 174/6 175/3175/2 175/9 175/8 175/7 174/2 206/3 206/6 206/5 20 0/ 1 190/2 190/1 58/10 192/3 192/1 191/2 58 /1 1 49/15 49/14 49/13 49/12 49/11 49/10 41/12 41/11 575/3 247/6 247/4 247/3 246/1 247/2 247/1 243/4 247/9 246/3 840/1 815/1 254/2 206/56 206/54 175/10 208/26 208/20 208/29 208/23 208/22 208/21 208/28 20 7/ 16 208/27 207/10 206/58 20 6/ 70 206/57 207/11 17 4/ 13 171/12 171/10 175/13 175/12 175/11 ± Stand: 07.08.2025 0 5025 Meter Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorgesehene 3. Erweiterung Gebietsabgrenzung (7,1 ha) Legende 1:2.000 Gebietserweiterung (ca. 0,3 ha) 07502940640 2025-08-28T08:25:40+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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              Friedhofssatzung_-_Gebuehrenuebersicht.pdf

              Seite 1 von 4 Gebührenübersicht – Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung Ziffer Leistung Gebühr in Euro I. Verwaltungsgebühren a) Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 77,00 b) Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern − Einzelfall − unbefristete Zulassung 77,00 77,00 c) Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 77,00 II. Bestattungsgebühren 1. Erdbestattung - Reihengräber a) erstmalige Überlassung eines Reihengrabs - für Personen im Alter von über zehn Jahren - für Personen im Alter von unter zehn Jahren 2.870,00 1.440,00 b) Bestattungskosten - Zuschlag bei Tieferlegung - Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 980,00 80,00 250,00 c) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 2. Erdbestattung - Wahlgräber a) erstmalige Überlassung eines Wahlgrabs sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts - doppelbreit, einfachtief - doppelbreit, doppeltief 4.500,00 5.650,00 b) Bestattungskosten - Zuschlag bei Tieferlegung - Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 980,00 80,00 250,00 c) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 Seite 2 von 4 3. Feuerbestattung - Urnenschmuckgräber a) erstmalige Überlassung eines Urnenschmuckgrabs sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 2.300,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 4. Feuerbestattung – Urnennische (Urnenwand) a) erstmalige Überlassung einer Urnennische sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 2.250,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 5. Feuerbestattung - Urnenrasengrab a) erstmalige Überlassung eines Urnenrasengrabs sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 2.120,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 6. Feuerbestattung – halb-/ anonymes Urnengrab a) erstmalige Überlassung eines halb-/anonymen Urnengrabs 1.720,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 Eine Beschriftung erfolgt nach Vorgaben der Gemeinde. 7. Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungsgebühr Seite 3 von 4 anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet. Angefangene Jahre werden voll berechnet. III. Sonstige Bestattungsgebühren 1. Benutzung der Aussegnungshalle pro Tag 140,00 2. Pauschale Reinigung der Aussegnungshalle 50,00 3. Benutzung der Kühlzelle (pauschal) 80,00 4. Erschwerniszulage - für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Verstorbenen - für das Ausgraben und Umbetten von Urnen: Aufschlag auf die Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 1.890,00 100 % 5. Zuschlag für Auswärtige bei II. Bestattungsgebühren ohne Kosten für Friedhofspersonal und III. Sonstige Bestattungsgebühren – Ziffer 1., 2., 3. Als Auswärtige/r gilt, wer zum Zeitpunkt des Todes nicht dem in § 1 Abs. 1 der Friedhofsordnung bestimmten Personenkreis gehört. Nicht als Auswärtige gelten jedoch Personen, die vor ihrer Unterbringung in einem außerhalb von Baindt liegenden Alters- bzw. Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung ihren Hauptwohnsitz in Baindt hatten. 50 % je nach Bestattungsform IV. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 31 Inkrafttreten (1) Die Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung mit Änderung des Gebühren- verzeichnisses tritt zum 01.11.2025 in Kraft. Seite 4 von 4 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24. Juli 2000 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Baindt, den 23.09.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Seite 1 von 4 Gebührenübersicht – Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung Ziffer Leistung Gebühr in Euro I. Verwaltungsgebühren a) Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 77,00 b) Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern − Einzelfall − unbefristete Zulassung 77,00 77,00 c) Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 77,00 II. Bestattungsgebühren 1. Erdbestattung - Reihengräber a) erstmalige Überlassung eines Reihengrabs - für Personen im Alter von über zehn Jahren - für Personen im Alter von unter zehn Jahren 2.870,00 1.440,00 b) Bestattungskosten - Zuschlag bei Tieferlegung - Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 980,00 80,00 250,00 c) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 2. Erdbestattung - Wahlgräber a) erstmalige Überlassung eines Wahlgrabs sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts - doppelbreit, einfachtief - doppelbreit, doppeltief 4.500,00 5.650,00 b) Bestattungskosten - Zuschlag bei Tieferlegung - Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 980,00 80,00 250,00 c) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 Seite 2 von 4 3. Feuerbestattung - Urnenschmuckgräber a) erstmalige Überlassung eines Urnenschmuckgrabs sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 2.300,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 4. Feuerbestattung – Urnennische (Urnenwand) a) erstmalige Überlassung einer Urnennische sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 2.250,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 5. Feuerbestattung - Urnenrasengrab a) erstmalige Überlassung eines Urnenrasengrabs sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 2.120,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 6. Feuerbestattung – halb-/ anonymes Urnengrab a) erstmalige Überlassung eines halb-/anonymen Urnengrabs 1.720,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 55,00 Eine Beschriftung erfolgt nach Vorgaben der Gemeinde. 7. Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungsgebühr Seite 3 von 4 anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet. Angefangene Jahre werden voll berechnet. III. Sonstige Bestattungsgebühren 1. Benutzung der Aussegnungshalle pro Tag 140,00 2. Pauschale Reinigung der Aussegnungshalle 50,00 3. Benutzung der Kühlzelle (pauschal) 80,00 4. Erschwerniszulage - für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Verstorbenen - für das Ausgraben und Umbetten von Urnen: Aufschlag auf die Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 1.890,00 100 % 5. Zuschlag für Auswärtige bei II. Bestattungsgebühren ohne Kosten für Friedhofspersonal und III. Sonstige Bestattungsgebühren – Ziffer 1., 2., 3. Als Auswärtige/r gilt, wer zum Zeitpunkt des Todes nicht dem in § 1 Abs. 1 der Friedhofsordnung bestimmten Personenkreis gehört. Nicht als Auswärtige gelten jedoch Personen, die vor ihrer Unterbringung in einem außerhalb von Baindt liegenden Alters- bzw. Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung ihren Hauptwohnsitz in Baindt hatten. 50 % je nach Bestattungsform IV. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 31 Inkrafttreten (1) Die Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung mit Änderung des Gebühren- verzeichnisses tritt zum 01.11.2025 in Kraft. Seite 4 von 4 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24. Juli 2000 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Baindt, den 23.09.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. Oktober 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach 05 Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) 06 Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße 07 Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vorgehen 08 Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in einen Altenteiler im EG und einer Wohnung für einen landwirtschaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhauser Straße 80 + 82 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 10 Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebühren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 11 Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. Oktober 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach 05 Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) 06 Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße 07 Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vorgehen 08 Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in einen Altenteiler im EG und einer Wohnung für einen landwirtschaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhauser Straße 80 + 82 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 10 Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebühren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 11 Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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