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Verwaltungsgebührensatzung_Jan_2026.pdf

Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 21.01.2026
    _Klima-__Spartipp_des_Monats_November_25.pdf

    Klima-Spartipp des Monats November: Alle Jahre wieder (Teil 2) Nachdem sich Sparfuchs „Heizi“ und Heizexperte „Nicht Zuviel“ bereits über richtiges Einstellen der Heiztemperatur und korrektes Lüften ausgetauscht haben, gibt es nun weitere Tipps, wie sich mühelos beim Heizen viel Energie einsparen lässt. Heizi: Ich habe deine Tipps jetzt befolgt und merke schon deren positive Wirkung. Da geht aber sicher noch mehr. Nicht Zuviel: Stimmt, natürlich habe ich noch weitere Tipps auf Lager. Weißt du, wie sich Wärmestaus bei Heizungen vermeiden lassen? Das ist ganz einfach. Als Merkhilfe hilft hier der Text: „Das sind nicht 20 Zentimeter“, denn oftmals werden Heizkörper einfach zugestellt. Wer hingegen die Heizkörper nicht mit Möbeln und Gegenständen zustellt – sondern die 20 Zentimeter Regel einhält, der kann sich stauende Wärme vermeiden. Wird dies ignoriert, so führen Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilen kann und übermäßig viel Energie benötigt wird. Staus reichen mir persönlich schon im Straßenverkehr, die brauche ich nicht zusätzlich noch zu Hause. Heizi: Mir kam vor Kurzem zu Ohren, dass ich regelmäßig die Heizkörper entlüften soll. Bringt das denn etwas? Nicht Zuviel: Ja, sogar richtig viel. Laut „Zukunft Altbau“ spart regelmäßiges Entlüften der Heizkörper zwischen fünf und 15 Prozent Energie. Wenn du das bisher nicht gemacht hast, dann heißt‘s jetzt ran ans Werk und baldmöglichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper, die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Spätestens wenn Heizkörper komisch gluckern, ist ein Entlüften dringend nötig. Heizi: Vielen Dank für die tollen Tipps. Dann mache ich mich erneut ans Werk. Nicht Zuviel: Super, freut mich, dass ich helfen konnte. Viel Erfolg beim Sparen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

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      Zuletzt geändert: 20.11.2025
      _Klima-__Spartipp_des_Monats_Dezember_2025.pdf

      Klima-Spartipp des Monats Dezember: Ist der Daumen oben, wird man dich loben Damit der Daumen oben bleibt, hilft das Motto: „voll ist toll“. Ein Lob gibt’s nämlich immer dann, wenn Wasch- oder Geschirrspülmaschinen möglichst nur voll beladen laufen. Denn eine volle Wasch- oder Geschirrspülmaschine verbraucht gegenüber zwei halbvoll laufenden Maschinen deutlich weniger Energie und zudem erheblich weniger Wasser. Klingt logisch, ist es auch. Beim Wäsche waschen hilft zudem ein Tipp aus der Werbung beim Sparen. Im Gegensatz zu vielen anderen Wunderversprechungen aus dem Marketing, stimmt der Rat mit dem Runterdrehen der Waschtemperatur bei Waschmaschinen wirklich. Für leicht verschmutzte Wäsche reichen bereits 30 Grad Celsius oftmals schon vollkommen aus. Durch das Waschen bei 30°C anstatt bei Temperaturen von 40°C oder gar 60°C, können bis zu 60% Energie eingespart werden. Mit kaltaktiven Waschmitteln kann übrigens sogar noch kühler gewaschen werden. Auch auf eine Vorwäsche kann meistens verzichtet werden, was bis zu 25 Prozent Energie spart und nebenbei die Kleidung schont. Wird ein Wäschetrockner benötigt, gilt es die Wäsche vorher gut zu schleudern. Noch energiesparender und günstiger, ist aber das klassische Trocknen der Wäsche an der Leine oder auf dem Wäscheständer. Bei 100 Waschgängen spart dies laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Jahr etwa 170 Euro. Zum Abschluss für 2025 folgt traditionell noch ein kurzes selbstverfasstes Gedicht: Wie in einem jeden Jahr, endet, das ist allen klar, auch dieses Mal der letzte Tipp, mit ‘nem Gedicht, das ist voll hip! Ich wünsch ein frohes Weihnachtsfeste und ausnahmslos nur nette Gäste viel Freude und Besinnlichkeit mitunter auch mal Zeit zu zweit. Zum Abschluss noch nen guten Rutsch, auf das 2026 alles flutsch(t). Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
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        Zuletzt geändert: 17.12.2025
        Bericht_25_08_28.pdf

        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28. August 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Öffentliche Gruselführung Am 07.11.2025 findet eine öffentliche Gruselführung mit Paul Sägmüller statt. Eine Einladung mit Hinweis zur Anmeldung folgt. Beschattung Dorfplatz Anfragen zur Anbringung von Sonnensegeln oder Sonnenschirmen liegen vor. Eine mögliche Umsetzung wird für das nächste Jahr geprüft, die Entwicklung wird derzeit beobachtet. Betriebszeiten Fontänenfeld und Buzzer Das Fontänenfeld ist täglich zwischen 14 und 18 Uhr in Betrieb. Über den Buzzer, eine Taste neben dem Brunnen, kann das Fontänenfeld zusätzlich zwischen 8 und 12 Uhr sowie 18 und 20 Uhr aktiviert werden. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine beschränkte öffentliche Ausschreibung zur Beauftragung eines geeigneten Architekturbüros mit der Planung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude durchzuführen. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen stellen sich geeignete Planungsbüros vor, um ihre Ansätze und Konzepte zur Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude darzulegen. 4. Nach Abschluss der Planung und Vorlage einer aktualisierten Kostenberechnung entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme. Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) Beschluss: 1. Zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt beschließt der Gemeinderat die beiliegende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“. 2. Für das Gebiet „Ortskern II“ wird die Durchführungsfrist gemäß § 142 Abs. 3 BauGB bis zum 31.12.2028 festgelegt. 3. Der Ergänzung der Sanierungsziele des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ wird zugestimmt. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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          Zuletzt geändert: 10.09.2025
          2026-09-02_PM_Informationsveranstaltung_PV-Anlagenbetreiber_IHK_EA_OBS.pdf

          Ansprechpartner Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de Presseinformation der Energieagentur Oberschwaben Ravensburg, 9. Februar 2026 Informationsveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber Am 3. März 2026 von 16:00 bis 18:00 Uhr steht die angekündigte EEG- Novelle des BMWE im Mittelpunkt einer Fachveranstaltung der Energie- agentur Oberschwaben gemeinsam mit der IHK Bodensee-Oberschwa- ben zu Photovoltaik- und Speicherlösungen. Der für Februar 2026 erwartete Gesetzesentwurf bringt weitreichende Veränderungen für den wirtschaftlichen Betrieb von PV- und Speicher- anlagen mit sich. Im Fokus der Veranstaltung stehen insbesondere „Multi-Use“-fähige Speicher für Einfamilienhäuser und Gewerbebetriebe sowie moderne PV-Speicherkonzepte – auch in Kombination mit bidirek- tionalen E-Autoladestationen. Auf Basis des neuen regulatorischen Rah- mens werden Funktionsweisen, Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit praxisnah analysiert und anschaulich visualisiert. Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Privatpersonen und Unter- nehmen mit Interesse an Photovoltaikanlagen. Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der IHK Bodensee-Ober- schwaben statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist erforderlich. Anmeldung und weitere Informationen: https://veranstaltungen.unikam.de/weingarten.ihk.de/ Veranstaltungs-Kennziffer: 3.PV.26.1 Anmeldeschluss ist der 27.02.2026. https://veranstaltungen.unikam.de/weingarten.ihk.de/[mehr]

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            Vorteile_Gemeinde_Baindt.pdf

            Arbeiten bei der Gemeinde Baindt - Ihre Vorteile auf einen Blick Arbeiten bei der Gemeinde Baindt bedeutet mehr als einen sicheren Arbeitsplatz. Wir bieten Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld, verlässliche Rahmenbedingungen und echte Mehrwerte für Gesundheit, Vorsorge und Lebensqualität. Zeit für Erholung und Balance 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer Fünf Tage Woche geben Ihnen Raum zur Erholung. Durch unsere Gleitzeitregelung gestalten Sie Ihre Arbeitszeiten flexibel und passen sie an Ihren Alltag an. In der Regel beginnt das Wochenende bereits am Freitagnachmittag. Gesundheit, die wir aktiv fördern Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb stellen wir Ihnen jährlich ein Gesundheitsbudget in Höhe von 300 Euro netto zur Verfügung. Dieses können Sie vielseitig einsetzen, zum Beispiel für Sehhilfen, Zahnbehandlungen, Heilmittel, Hörgeräte oder Heilpraktikerleistungen. Ergänzend profitieren Sie von zusätzlichen Gesundheitsservices wie Videosprechstunde, Facharztservice und einem Gesundheitstelefon rund um die Uhr. Sicher vorsorgen für morgen Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen für Ihre Zukunft vor. Neben der betrieblichen Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse erhalten Sie bei einer freiwilligen Entgeltumwandlung einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. So bauen Sie Ihre Altersvorsorge gezielt und steuerlich begünstigt auf. Mehr als nur Gehalt Neben der tariflichen Vergütung profitieren Sie von einer leistungsorientierten Bezahlung mit modernen Zusatzleistungen sowie von einer regionalen Gutscheinkarte mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Je nach Beschäftigungsumfang ist dabei ein steuerfreier Sachbezug von bis zu 40 Euro monatlich möglich. Zusätzlich unterstützen wir Sie mit einem Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen. Entwicklung mit Perspektive Ihre fachliche und persönliche Weiterentwicklung ist uns wichtig. Deshalb ermöglichen wir Ihnen die Teilnahme an Fort und Weiterbildungen, die auf Ihre Aufgaben und Interessen abgestimmt sind. Gemeinschaft erleben Wir legen Wert auf ein gutes Miteinander. Gemeinsame außerbetriebliche Veranstaltungen stärken den Teamgeist und fördern den Austausch über den Arbeitsalltag hinaus.[mehr]

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              Zuletzt geändert: 11.02.2026
              _Klima-__Spartipp_des_Monats_Januar_2026.pdf

              Klima-Spartipp des Monats Januar: Sparsam kochen leicht gemacht Beim Sparen in der Küche hilft - der Wasserkocher. Denn wer auf einem Herd mit Gussplatten oder Glaskeramik-Kochfeldern, Wassermengen bis zu 1,8 Liter im Topf zum Kochen bringen will, braucht dafür bis zu 50 Prozent mehr Strom, als mit dem Wasserkocher. Mit durchschnittlich nur knapp über drei Minuten bis ein Liter Wasser kocht, ist der Wasserkocher außerdem deutlich schneller als die genannten Herdtypen. Lediglich bei Herden mit Induktionskochfeldern und Boostfunktion kocht das Wasser ähnlich schnell wie beim Wasserkocher und verbraucht ähnlich viel Energie. Bei größeren Wassermengen sowie längeren Kochprozessen, beispielsweise beim Nudeln kochen, ist es hingegen unabhängig vom Herdtyp effizienter, wenn das Wasser direkt im Topf auf dem Herd erhitzt wird. Da hier ein Umfüllen in einen Topf ohnehin nötig ist, wird ansonsten Strom für den Wasserkocher und zusätzlich nach dem Umfüllen noch für den Herd benötigt. Es gibt so daher einen doppelten Energieverlust. Da das Erhitzen größerer Wassermengen mehr Energie benötigt, als von geringeren Mengen, gilt es nach Möglichkeit nur so viel Wasser zu erhitzen, wie benötigt wird. Heißes Wasser lässt sich nämlich leider nicht länger aufbewahren. Beim Kochen mit dem Topf, sollte stets der passende Deckel mitverwendet werden, denn: Ein Topf ohne Deckel, ist wie ein Fass ohne Boden. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Topfgröße auch zur Herdplattengröße passt. Ein zu kleiner Topf oder ein Kochen mit Topf ohne Deckel, führt zu erheblichem Strommehrverbrauch. Beim Backofen kann Strom mittels „viel heißer Luft“ gespart werden, also indem mit Umluft statt Ober-, Unterhitze geheizt wird. Wer bei Gefrorenem, Aufläufen sowie dem Brot- und Kuchenbacken auf ein Vorheizen verzichtet, spart ebenfalls. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

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                Nikolausmarkt_-_Aufruf_zur_Anmeldung_2025.pdf

                Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Nach gelungener Neugestaltung der Ortsmitte findet der diesjährige Nikolausmarkt statt am Samstag, den 29. November 2025 von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Dorfplatz Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 16. November 2025 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten beiliegenden Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Bitte beachten Sie zwingend nachfolgende Hinweise: o Der Nikolausmarkt ist in diesem Jahr von 12:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Alle Verkaufsstände dürfen nicht früher abgebaut werden. o Für eine gemütliche und festliche Atmosphäre ist es wünschenswert, dass die Stände mit warmem Licht beleuchtet werden. o Es stehen insgesamt 15 Hütten zur Verfügung – in sechs Hütten passt ein Biertisch. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Pavillons nur nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung aufgestellt werden dürfen. o Ein vielfältiges Essen- und Getränkeangebot ist wünschenswert. o Wir bitten darum, kein Einweggeschirr zu verwenden. Zur kostenfreien Verfügung stehen Pommesschalen der Gemeinde, die genutzt werden können. o Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welche Produkte zu welchem Preis verkauft werden sollen. o Es fallen keine Gebühren für Stände mehr an. o Alle verwendeten Elektrogeräte müssen vorab durch unseren Gemeindeelektriker geprüft werden. Die Prüfung der Elektrogeräte ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Geräte, die nicht geprüft wurden, können von der Marktleitung ausgeschlossen werden. o Heizlüfter sind nicht gestattet. o Es besteht die Möglichkeit, Geschirr und Utensilien in der Schenk-Konrad-Halle zu spülen. o Die Marktleitung ist berechtigt, die Einhaltung aller Vorgaben vor Ort zu kontrollieren. Verstöße können den sofortigen Ausschluss vom Markt zur Folge haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Brauchle (07502 94 06 26, vereine@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Anmeldung bis 16.11.2025 per E-Mail an vereine@baindt.de Name, Vorname: ggf. Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ………. Starkstrom ………. Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben sowie Prüfung durch Gemeinde beachten. Ich habe alle Hinweise und Vorgaben zum Nikolausmarkt gelesen und verpflichte mich, diese einzuhalten. Mir ist bekannt, dass Kontrollen erfolgen und bei Verstößen ein Ausschluss möglich ist. Ort, Datum: ____________________ Unterschrift: ____________________[mehr]

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                  Stellenausschreibung_lang_Kiga.pdf

                  Werde Teil unseres Teams als Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in unserem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne! Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. In den drei Häusern des Kindergartens betreuen und begleiten wir acht Gruppen in unterschiedlichen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung. Hier kannst du Teil einer zukunftsorientierten, dynamischen und kreativen Entwicklung werden! Wir suchen Verstärkung für unser Team in der Kindertageseinrichtung „Sonne, Mond und Sterne“ Zur Unterstützung und Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte und liebevolle Mitarbeitende für die Arbeit mit Kindern: • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) zum Beispiel Erzieher, Kindheitspädagogen oder vergleichbare Berufsgruppen nach § 7 SGB VIII (weitere mögliche Abschlüsse: Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Diplompädagogen, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger sowie bestimmte Berufsgruppen mit Zusatzqualifizierung, z. B. Ergotherapeuten, Logopäden, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) Umfang: ca. 15 bzw. 30 Wochenstunden • Zusatzkraft (m/w/d) / Quereinsteiger Zusatzkräfte sind Menschen ohne pädagogische Ausbildung, die Freude an der Arbeit mit Kindern haben und sich für diese Aufgabe berufen fühlen. Wünschenswert sind Erfahrungen im Umgang mit Kindern, etwa durch Vereinsarbeit, Tätigkeit als Tagesmutter oder Mitarbeit in der Kinderbetreuung. Umfang: ca. 30 Wochenstunden Aufgrund der Wiedereröffnung einer Kindergartengruppe zum 1. Januar 2026 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir außerdem: • Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit, unbefristet • Gruppenleitung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit, unbefristet Du wirst Teil einer Gemeinde, die den Wert der frühkindlichen Bildung versteht und in die Zukunft investiert. Bei uns ist dein Engagement nicht nur gefragt, sondern wird aktiv gefördert. Wir suchen dich – eine leidenschaftliche pädagogische Fachkraft – die nicht nur im Alltag glänzt, sondern auch neue Ideen und frischen Wind mitbringt! Warum Baindt und unser Team? • Weil hier Zukunft passiert: Mit einer aufstrebenden und innovativen KiTa-Landschaft bieten wir dir die Chance, in einem zukunftsorientierten Team zu arbeiten. • Weil wir auf Dich bauen: Deine Ideen und deine Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern können hier groß werden. Bei uns darfst du kreativ sein, Verantwortung übernehmen und die Entwicklung der Jüngsten maßgeblich mitgestalten. • Weil dein Engagement wertgeschätzt wird: Wir bieten dir nicht nur ein Arbeitsumfeld, sondern ein echtes Zuhause. Du wirst von einem tollen Team und einer Vorgesetzten unterstützt, die dich und deine Stärken zu schätzen wissen. Was erwarten wir von dir? • Du bist eine ausgebildete pädagogische Fachkraft nach dem Fachkräftekatalog §7 oder verfügst über eine vergleichbare pädagogische Qualifikation? • Du arbeitest gerne im Team, bringst aber auch deine eigenen Ideen ein und bist motiviert, Dinge voranzutreiben. • Du hast Spaß daran, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und sie auf ihrem Weg zu unterstützen. • Du möchtest Verantwortung übernehmen und die Zukunft der Jüngsten aktiv mitgestalten. Was bieten wir dir? • Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz in einer wachsenden Gemeinde mit einer positiven Entwicklung im Bereich Bildung und Betreuung. • Die Möglichkeit zur Weiterentwicklung: Wir bieten dir fortlaufende Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum, dich zu entfalten. • Ein wertschätzendes Arbeitsklima: Bei uns wird Teamarbeit großgeschrieben. In einem Umfeld, das auf respektvolle Zusammenarbeit setzt, kannst du dich voll entfalten. • Eine betriebliche Altersversorgung, die Ihre Zukunft absichert. • Ein attraktives Arbeitszeitmodell, das Ihnen neben einer flexiblen Gestaltung auch zusätzliche Arbeitszeitausgleichstage ermöglicht Neugierig geworden? Dann bist du bei uns genau richtig! Wenn du Teil eines Teams werden möchtest, das kreativ, engagiert und zukunftsorientiert arbeitet, dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zukunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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                    Stellenausschreibung_lang_Jan26.pdf

                    Werde Teil unseres Teams als Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in unserem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne! Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. In den drei Häusern des Kindergartens betreuen und begleiten wir acht Gruppen in unterschiedlichen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung. Durch die Wiedereröffnung einer Kindergartengruppe und zur allgemeinen Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte Mitarbeitende: • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) zum Beispiel Erzieher, Kindheitspädagogen oder vergleichbare Berufsgruppen nach § 7 SGB VIII (weitere mögliche Abschlüsse: Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Diplompädagogen, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger sowie bestimmte Berufsgruppen mit Zusatzqualifizierung, z. B. Ergotherapeuten, Logopäden, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) • Zusatzkraft (m/w/d) / Quereinsteiger Zusatzkräfte sind Menschen ohne pädagogische Ausbildung, die Freude an der Arbeit mit Kindern haben und sich für diese Aufgabe berufen fühlen. Wünschenswert sind Erfahrungen im Umgang mit Kindern, etwa durch Vereinsarbeit, Tätigkeit als Tagesmutter oder Mitarbeit in der Kinderbetreuung. Bei uns arbeitest du in einer Gemeinde, die frühkindliche Bildung ernst nimmt, Entwicklung ermöglicht und Engagement wertschätzt. Wir freuen uns auf Menschen, die Verantwortung übernehmen, Ideen einbringen und Kinder in ihrer Entwicklung achtsam begleiten. Warum Baindt und unser Team? • Weil hier Zukunft passiert: Mit einer aufstrebenden und innovativen KiTa-Landschaft bieten wir dir die Chance, in einem zukunftsorientierten Team zu arbeiten. • Weil wir auf Dich bauen: Deine Ideen und deine Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern können hier groß werden. Bei uns darfst du kreativ sein, Verantwortung übernehmen und die Entwicklung der Jüngsten maßgeblich mitgestalten. • Weil dein Engagement wertgeschätzt wird: Wir bieten dir nicht nur ein Arbeitsumfeld, sondern ein echtes Zuhause. Du wirst von einem tollen Team und einer Vorgesetzten unterstützt, die dich und deine Stärken zu schätzen wissen. Was erwarten wir von dir? • Du bist eine ausgebildete pädagogische Fachkraft nach dem Fachkräftekatalog §7 oder verfügst über eine vergleichbare pädagogische Qualifikation? • Du arbeitest gerne im Team, bringst aber auch deine eigenen Ideen ein und bist motiviert, Dinge voranzutreiben. • Du hast Spaß daran, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und sie auf ihrem Weg zu unterstützen. • Du möchtest Verantwortung übernehmen und die Zukunft der Jüngsten aktiv mitgestalten. • Du verfügst über ein Sprachniveau von mindestens B2 in deutscher Sprache. Was bieten wir dir? • Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz in einer wachsenden Gemeinde mit einer positiven Entwicklung im Bereich Bildung und Betreuung. • Die Möglichkeit zur Weiterentwicklung: Wir bieten dir fortlaufende Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum, dich zu entfalten. • Ein wertschätzendes Arbeitsklima: Bei uns wird Teamarbeit großgeschrieben. In einem Umfeld, das auf respektvolle Zusammenarbeit setzt, kannst du dich voll entfalten. • Eine betriebliche Altersversorgung, die Ihre Zukunft absichert. • Ein attraktives Arbeitszeitmodell, das Ihnen neben einer flexiblen Gestaltung auch zusätzliche Arbeitszeitausgleichstage ermöglich. Bei erhöhter Wochenarbeitszeit entstehen bis zu neun zusätzliche Ausgleichstage pro Jahr, also spürbar mehr freie Zeit. • Attraktive Zusatzleistungen über eine Mitarbeitenden Geldkarte mit steuerfreien monatlichen Beträgen und echtem Mehrwert im Alltag. Neugierig geworden? Dann bist du bei uns genau richtig! Wenn du Teil eines Teams werden möchtest, das kreativ, engagiert und zukunftsorientiert arbeitet, dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zukunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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                      Zuletzt geändert: 07.01.2026

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