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Mobilitätsmanagement für Unternehmen

Mobilitätsmanagement untersucht und beeinflusst das Mobilitätsverhalten von Unternehmen und ihren Beschäftigten, um die Belastungen für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur zu senken und dabei Kosten zu verringern. Dabei steht häufig die Mobilität der Beschäftigten im Mittelpunkt. Aber auch Kunden-, Dienst- und Lieferverkehre sowie der Güterverkehr können miteinbezogen werden. Warum Mobilitätsmanagement? Rund 6 Millionen Menschen pendeln in Baden-Württemberg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, mehr als die Hälfte davon über eine Entfernung von maximal zehn Kilometern oder weniger. Doch dafür benutzen über 60 Prozent das eigene Auto, das Verkehrsmittel, das Umwelt, Klima und unsere Gesundheit am stärksten belastet. Mobilitätsmanagement setzt Anreize, dieses Mobilitätsverhalten zu verändern. Wenn beispielsweise der Pendlerverkehr auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes verlagert wird, dann ist das gut für den Klimaschutz, die Luftreinhaltung und hilft gegen Stau und Stress. Mobilitätsmanagement dient darüber hinaus - beispielsweise mit Anreizen zum Fahrradfahren - auch der Gesundheitsvorsorge. Aus Arbeitgebersicht ergeben sich noch weitere Vorteile des Mobilitätsmanagements: Es ist ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, trotz Stau oder Verkehrsbeschränkungen voll funktionsfähig zu sein. Weniger Fehlzeiten bedeuten höhere Produktivität, mehr Umsatz und mehr Gewinn als die Konkurrenz. Ein positives Image zahlt sich außerdem bei Kundinnen und Kunden und im Wettbewerb um Fachkräfte aus. Mobilitätsmanagement führt daher meistens zu Kostensenkungen, auch wenn diese nicht immer präzise in Euro zu messen sind. Wie funktioniert Mobilitätsmanagement? Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Wer und was wird von woher mit welchem Verkehrsmittel zum Standort des Arbeitgebers bewegt? Danach richten sich die Maßnahmen, die bestimmte Verkehrsmittel attraktiver machen oder unerwünschtes Mobilitätsverhalten unattraktiver machen. Welche Maßnahmen gehören zum Mobilitätsmanagement? Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen. Welche Maßnahmen die größte Wirkung versprechen, kommt auf den Arbeitgeber, dessen Standort und Erreichbarkeit sowiedie Mobilitätsbedürfnisse der Beschäftigten an. Gutes Mobilitätsmanagement ist deshalb Maßarbeit und kein Produkt „von der Stange“. Zu den erprobten Maßnahmen zählen: Job-Tickets: Sie verknüpfen Arbeitsgeberzuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit Mengenrabatten der Verkehrsunternehmen. Heraus kommt für die Beschäftigten eine günstige Zeitfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Förderung des Radverkehrs: Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, ist auf kurzen Strecken schneller, arbeitet an seiner Fitness und ist seltener krank. Mit Pedelec oder E-Bike lassen sich Steigungen, Entfernungen und körperliche Leistungsunterschiede mittlerweile leicht überwinden. Mit sicheren und überdachten Abstellanlagen, Umkleideräumen mit Spinden und Duschen können Arbeitgeber das Radfahren für ihre Belegschaft mit überschaubaren Kosten wesentlich attraktiver machen. Parkraumbewirtschaftung: Viele Arbeitgeberstellen ihren Beschäftigten Pkw-Stellplätze kostenlos zur Verfügung, obwohl sie für das Unternehmen keineswegs kostenlos sind. Damit erhalten die Autofahrerinnen und Autofahrer einen geldwerten Vorteil, den diejenigen, die das Rad oder den ÖPNV nutzen, nicht in Anspruch nehmen können. Kostentransparenz ist der Einstieg in eine nachhaltige Parkraumbewirtschaftung. Teilweise oder vollständige Entgeltpflicht lastet Kosten gerecht an und verhilft zu Einnahmen, die für Maßnahmen des Mobilitätsmanagements genutzt werden können. Ortsflexibles Arbeiten sowie Video- und Telefonkonferenzen: Wer von zuhause arbeitet, verursacht keinen Verkehr und keine Emissionen. Dies erspart nicht nur Fahrzeit, Stau und Stress, sondern wirkt sich auch positiv auf die bestehenden Pendlerströme aus, insbesondere in den meist überlasteten Stoßzeiten. Video- und Telefonkonferenzen können Geschäfts- oder Dienstreisen überflüssig machen. Nachhaltiges Fuhrparkmanagement: Firmen- und Dienstwagen gelten häufig als Statussymbol. Dabei sind sie in erster Linie Verkehrsmittel. Wenn stärker auf Auslastung, Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß geachtet wird und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden, lassen sich Fuhrparks kostengünstiger und klimafreundlicher bewirtschaften. Fahrgemeinschaften: Das Pendeln in einer Fahrgemeinschaft schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Mitfahrgelegenheiten erhöhen die Fahrzeugauslastung und verringern den CO2-Ausstoß durch weniger Autoverkehr auf den Straßen. Auch Parkplätze können dadurch eingespart bzw. effizienter bewirtschaftet werden. Nachhaltiges Dienstreisemanagement bezieht bei Dienst- und Geschäftsreisen nicht nur Budget, Zeit und Bequemlichkeit, sondern auch die Schadstoffbilanz mit ein. Steuerliche Vergünstigungen Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren von Steuerbegünstigungen beziehungsweise -befreiungen für: die Überlassung von Elektro- und Hybirdfahrzeugen sowie Pedelecs und E-Bikes, die Bereitstellung von betrieblichem Ladestrom und die Bezuschussung von Jobtickets.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Lasten auf Grundstücken

Auf Grundstücken können verschiedene Lasten liegen, über die Sie auf jeden Fall Bescheid wissen sollten, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Über folgende Aspekte sollten Sie sich informieren: Grundpfandrechte Grundpfandrechte dienen meist dazu, Kredite abzusichern. Sie werden vor allem zugunsten von Banken bestellt. Dabei kann der Eigentümer des Grundstücks, das mit dem Grundpfandrecht belastet ist, nicht gerichtlich zur Zahlung gezwungen werden, muss aber bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen (z.B. wenn er den finanziellen Forderungen der Bank nicht nachkommt) die Zwangsvollstreckung in das Grundstück dulden (z.B. eine Zwangsversteigerung). Die häufigsten Formen von Grundpfandrechten sind Hypothek und Grundschuld . Sie sind in der Dritten Abteilung des Grundbuches zu finden. Eingetragen wird, um welche Art von Grundpfandrecht es sich handelt, welcher Geldbetrag abgesichert wird und wer der Begünstigte ist. Belastungen und Beschränkungen Neben den Grundpfandrechten können noch weitere Belastungen auf einem Grundstück liegen, beispielsweise: beschränkte persönliche Dienstbarkeiten Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sind persönliche dingliche Rechte, die dem Inhaber das Recht geben, das Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen (z.B. Wassergewinnungsrecht). Sie beziehen sich auf die jeweilige Person und sind nicht übertragbar oder vererblich. Grunddienstbarkeiten Grunddienstbarkeiten berechtigen ebenfalls zur bestimmten Nutzung eines dienenden Grundstücks, sie stehen dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zu. Nießbrauch Nießbrauch gibt dem Begünstigten das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen einer Sache zu ziehen. Reallasten Wenn das Grundstück mit einer Reallast belastet ist, sind wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten. Über derartige Belastungen können Sie sich in der Zweiten Abteilung des Grundbuches informieren. Dort finden Sie auch etwaige Beschränkungen des Verfügungsrechts des Eigentümers. Öffentliches Vorkaufsrecht An einem Grundstück kann auch ein öffentliches Vorkaufsrecht der Gemeinde bestehen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie diese Grundstücke aufkaufen kann, um beispielsweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Grünflächen und Verkehrswege anlegen zu können. Ein Vorkaufsrecht durch die Gemeinde ist nicht im Grundbuch eingetragen. Erkundigen Sie sich deshalb vor dem Kauf bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob die Gemeinde beabsichtigt, davon Gebrauch zu machen. Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag darüber ein Zeugnis (Negativzeugnis) auszustellen. Erschließungsbeiträge Erschließungsbeiträge sind Kosten, die für eine Grundstückserschließung anfallen (z.B. für den Ausbau öffentlicher Anbaustraßen, -wege und -plätze). Diese Kosten müssen zumindest teilweise von den Grundstückseigentümern übernommen werden. Beim Kauf von Grundstücken müssen Sie beachten, dass noch nicht bezahlte Erschließungsbeiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Dies hat zur Folge, dass der Grundstückseigentümer (oder der Erbbauberechtigte oder Wohnungs- oder Teileigentumsberechtigte) zur Beitragszahlung verpflichtet ist, bis die Beiträge vollständig entrichtet sind. Ein privatrechtlicher Vertrag befreit ihn davon nur gegenüber dem Vertragspartner. Ob Ihr Grundstück mit Erschließungsbeiträgen belastet ist, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde. Nähere Informationen zu der Erhebung von Erschließungsbeiträgen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung. Baulasten Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Beispiele für Baulasten sind: Abstandsflächen, die auf dem eigenen Grundstück zugunsten des Nachbarn von einer Bebauung freigehalten werden müssen (z.B. damit der Nachbar sein Gebäude näher als in der Regel erlaubt an die Grundstücksgrenze bauen kann) Anbauverpflichtungen (z.B. bei der Errichtung eines Doppelhauses) Überfahrrechte zur Sicherung der Erschließung Herstellung eines für ein anderes Baugrundstück notwendigen Stellplatzes Über die etwaigen Baulasten auf einem Grundstück können Sie sich bei berechtigtem Interesse im Baulastenverzeichnis informieren. Naturschutzrechtliche Beschränkungen Auch mit naturschutzrechtlichen Beschränkungen können Grundstücke belastet sein. Eine häufige Beschränkung ist das Baumfällverbot, das dem Grundstückseigentümer verbietet, Bäume auf seinem Grundstück zu fällen. Solche Verbote sind in Baumschutzsatzungen, die von Städten und Gemeinden erlassen werden können, festgelegt. Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob es eine Baumschutzsatzung oder ähnliche Vorschriften gibt. Bodenschutzlastverm erk Wenn in der Vergangenheit eine Altlast oder schädliche Bodenveränderung auf dem Grundstück saniert wurde und die öffentliche Hand diese Sanierung zur Gefahrenabwehr bezahlen musste, weil vom jeweiligen Eigentümer keine Finanzmittel zu erhalten waren, kann ein Bodenschutzlastvermerk auf dem Grundstück ruhen, welcher der öffentlichen Hand die Beitreibung der Mittel ermöglicht. Hierüber sollten Sie sich im Grundbuch und bei der zuständigen Behörde (siehe Altlasten und schädliche Bodenveränderungen) informieren.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rechtliche Betreuung

Hinter dem juristischen Begriff "Rechtliche Betreuung" verbergen sich ganz entscheidende Fragen: Wer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin? Wie kann ich frühzeitig sicherstellen, dass meine Wünsche beachtet werden? Was habe ich als betreuende Person für meine Eltern oder eine Nachbarin oder einen Nachbarn alles zu erledigen? Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allem, was betreute und betreuende Personen interessieren könnte. Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist immer, dass die betroffene Person volljährig ist und infolge einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann. In diesem Fall kann der betroffenen Person eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt werden. Hinweis: Reicht die vorhandene Hilfe und Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder einen sozialen Dienst aus, darf keine Betreuerin und kein Betreuer bestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Anregung einer Betreuung

Der Betroffene selbst kann einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen. Außerdem kann jeder beim zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für einen anderen anregen, wenn er den Eindruck hat, dass der Betroffene die Hilfe eines Betreuers benötigt. Eine solche Anregung ist formlos möglich. Das zuständige Betreuungsgericht führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Es holt das Gutachten eines Sachverständigen ein und hört die betroffene Person an. In Ausnahmefällen genügt auch ein ärztliches Zeugnis. Das Gericht entscheidet dann über die Notwendigkeit der Betreuung und den Aufgabenkreis des Betreuers. Hinweis: Die rechtliche Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die betroffene Person dar. Da sie aber auch ein Grundrechtseingriff ist, darf sie nur dann erfolgen, wenn und soweit sie wirklich erforderlich ist. Deshalb darf gegen den Willen des Betroffenen, wenn er diesen frei bilden kann, kein Betreuer bestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Opferschutz und Opferhilfe

Als Opfer von Straftaten finden Sie in der für Sie belastenden und ungewohnten Situation hier Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten. Im Notfall können Sie immer die Notrufnummern 110 oder 112 wählen. Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle. Unter der Euro-Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt. Als hör- und sprachgeschädigte Person haben Sie die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Dazu steht Ihnen ein speziell entwickeltes Formular zur Verfügung. Im Notfall können Sie es einfach und schnell ausfüllen. Der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg und seine Geschäftsstelle betreuen und beraten Opfer, Betroffene und Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen von Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase. Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und fungieren als Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Personalsuche - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Erstellen Sie schon vor der eigentlichen Suche ein Anforderungsprofil Ihrer neue Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters. Überlegen Sie, wo Sie geeignete Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen finden. Bei der Stellenbesetzung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Hinblick auf den Inhalt von Stellenangeboten zu beachten. Alles Wichtige hierzu finden Sie im Merkblatt "Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Inhalt von Stellenangeboten". Eine besondere Form der Mitarbeitersuche ist die Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im eigenen Betrieb. Dies können je nach Branche die klassischen Auszubildenden in Voll- oder Teilzeit oder zeitlich befristete Praktika von Studenten, Diplomanden und Doktoranden sein. Praktika liefern Informationen aus erster Hand und geben Ihnen als Arbeitgeber die Chance, potenzielle Auszubildende und Nachwuchskräfte für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Für Fragen rund um das Thema Arbeiten und Leben in Baden-Württemberg können Sie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber auf die Homepage www.bw-jobs.de verweisen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Land- und Forstwirtschaft

Eine Unternehmensgründung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie beim Finanzamt anzeigen und die Einkünfte versteuern. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich. Zur Ausübung der Land- und Forstwirtschaft benötigen Sie keinen besonderen Berufsabschluss. Trotzdem müssen Sie vielfältige rechtliche Vorgaben wie beispielsweise Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beachten. Landwirtinnen und Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsleistungen und Direktzahlungen erhalten. Auskunft erhalten Sie bei den unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern. Im Gegensatz zu anderen selbständigen Berufen besteht in der Land‑ und Forstwirtschaft eine eigenständige soziale Sicherung. Wenden Sie sich für nähere Informationen an die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Baden-Württemberg und die Kreisstellen der Bauernverbände. In steuerlichen Fragen und ähnlichen Dienstleistungen können Ihnen Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sowie Landwirtschaftliche Buchstellen weiterhelfen. Auch die Bauernverbände unterhalten solche Buchstellen. Landwirtschaftliche Buchstellen bieten neben den Kernbereichen Buchführung und Steuerberatung auch Hilfen im Bereich Gesellschaftsgründungen, Betriebsübergaben, Nachfolgeregelungen und Hofübergaben an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Grad der Behinderung

Als Behinderung wird jede körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung bezeichnet, die Sie voraussichtlich länger als sechs Monate nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben lässt. Unerheblich dabei ist, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie seit der Geburt besteht. Die Auswirkungen werden als Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet und in Zehnerschritten von 10 bis 100 eingeteilt. Gesundheitsstörungen, die keinen GdB von mindestens 10 erreichen, gelten nicht als Behinderung. Eine Feststellung von Behinderungen und den GdB wird nur getroffen, wenn insgesamt ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. Wenn Ihr GdB wenigstens 50 beträgt und Sie in der Bundesrepublik wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind, stellt eine staatliche Stelle (Versorgungsamt beim Landratsamt) die Schwerbehinderteneigenschaft fest. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen ermittelt. Die einzelnen GdB-Werte werden dabei nicht addiert. Je nach Ausprägung einzelner Gesundheitsstörungen werden zusätzlich Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeitsvermittlung

Die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen steht im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit eng mit den Kommunen zusammen. Diese Zusammenarbeit wird in den Jobcentern vor Ort umgesetzt, die entweder als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger oder als kommunales Jobcenter geführt werden. Ziel hierbei ist ein möglichst ganzheitliches Unterstützungsangebot für die Eingliederung in Arbeit. Die Jobcenter sind Ansprechpartner für Arbeitsuchende und Unternehmen gleichermaßen. Ein professionelles Stellenmatching gewährleistet, dass für jede frei gewordene Stelle, die von einem Unternehmen an das Jobcenter gemeldet wird, passende Bewerberinnen oder Bewerber vorgeschlagen werden. Das Unternehmen erhält das ensprechende Bewerberprofil, der/die Arbeitsuchende erhält einen Vermittlungsvorschlag. Für eine erfolgreiche und nachhaltige Integration in Arbeit stehen- neben der Eigeninitiative der Bewerberinnen und Bewerber - auch weitere Angebote der Agentur für Arbeit zur Verfügung, beispielsweise: Bewerbungszentren (diese bieten Tipps für die Stellensuche, für die Gestaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen oder für Vorstellungsgespräche) Jobbörse Fachvermittlungsdienste (für spezielle Branchen und Berufe) Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Das Land Baden-Württemberg und seine Förderbanken (L-Bank, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Mittelständische Beteiligungsgesellschaft) bieten Gründerinnen und Gründern sowie mittelständischen Unternehmen ein breites Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen. Bundesweit geförderte Programme ergänzen dieses Förderangebot. Die Förderprogramme reichen von Darlehensprogrammen über Bürgschaften und Beteiligungen bis zur Bereitstellung von Wagniskapital und Innovationsförderprogrammen. Zudem gibt es zum Beispiel spezielle Förderangebote für Gründungsvorhaben im ländlichen Raum, Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder innovative, technologieorientierte Vorhaben. Zur optimalen Vorbereitung auf die Gründung fördert das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg begleitende Beratungen in der Vorgründungsphase. In der auf die Gründung folgenden Existenzfestigungsphase können Sie weitere Beratungsprogramme des Bundes in Anspruch nehmen. Nutzen Sie auch die kostenlosen oder kostengünstigen Existenzgründungsberatungen und Qualifizierungsangebote der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern Hinweis: Bevor Sie für Ihr Vorhaben öffentliche Zuschüsse oder Finanzierungshilfen über Ihre Hausbank beantragen, kann ein Orientierungsgespräch hilfreich sein. Dabei können die Beraterinnen und Berater der Anlaufstellen Ihnen vorab Schwachstellen aufzeigen und wertvolle Hilfestellungen geben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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