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Diese Online-Anwendung ist über das HTTPS-Protokoll verschlüsselt, die Schlüsselstärke beträgt je nach eingesetztem Browser 128-Bit bzw. 256-Bit. Die erhobenen Daten werden zur Zuordnung der Zählernummer und dem Objekt (Str., Hausnummer) von der Gemeinde Baindt an die Applikation Wasserzähler-Online verschlüsselt zur komuna GmbH übertragen. Die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ist optional und wird nur für die entsprechende Benachrichtigungsmail benötigt. Ihre Daten (Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum) bleiben solange gespeichert, bis sie durch das Hochladen neuer Daten überschrieben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.“ Log-Files Bei jedem Aufruf unserer Website durch Sie erfassen wir automatisiert Daten und Informationen vom System Ihres Geräts und speichern diese in sog. Server-Log-Files. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (hier: Website-Besucher) beziehen. 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Zuletzt geändert: 20.10.2023
Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.baindt.de veröffentlichte Webpräsenz der Gemeinde Baindt. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Die Gemeinde Baindt ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17. Mai 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt. 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 2. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG: Geodaten und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Dazu sind uns keine Möglichkeiten bekannt. Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von baindt.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Die vorhandenen PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, da es einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt, die PDF-Dokumente barrierefrei zu gestalten. Die Gemeinde Baindt arbeitet an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Gemeinde in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 17.05.2020 erstellt und am 21.07.2023 aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 4. Rückmeldung und Kontaktangaben Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.baindt.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon: 07502 9406-0 E-Mail: info(@)baindt.de 5. Schlichtungsverfahren Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: Telefonnummer: 0711 123 39375 E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit und die Navigationserklärung als barrierefreies PDF finden Sie unten stehend: Erklärung zur Barrierefreiheit (PDF-Dokument, 882,24 KB, 01.09.2023) Wie finden Sie sich auf der Internetseite der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 6,02 MB, 01.09.2023) zurecht? Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte https://www.behindertenbeauftragter.de[mehr]

Zuletzt geändert: 23.02.2024
Streuobst

Bestellung von Streuobstbäumen inklusive "Pflegepaket" für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -Attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, das richtige Befestigungsmaterial, sowie dem notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der Anlage 1 (PDF-Dokument, 600,31 KB, 16.08.2022) (PDF-Datei mit den Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg) entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen (PDF-Dokument, 87,37 KB, 19.07.2024) (PDF-Datei) aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt: Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: Telefonnummer: 07502 9406-26 , E-Mail: n.gerhardt(@)baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität: 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und dadurch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie in der Mediathek der Biodiversitätsstrategie des Landkreises unter www.naturvielfalt-rv.de/mediathek oder HIER: www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/Naturschutz/streuobst ) Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt.[mehr]

Zuletzt geändert: 22.07.2024
Gesplittete Abwassergebühr

Einführung der Gesplittete Abwassergebühr Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.11.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit Urteil vom 11.03.2010 (PDF-Dokument, 288,43 KB, 16.02.2024) wurde festgelegt, dass die einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. Bis 2009 war die Abwassergebühr abhängig vom Frischwasserbezug. Jetzt muss die Gemeinde - wie alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erheben. Die Niederschlagswassergebühr stellt KEINE zusätzliche Gebühr dar. Künftig werden lediglich die Gesamtkosten entsprechend dem Verursacherprinzip umverteilt. Die Richter begründen die Entscheidung vor allem damit, dass die Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und das hiervon abgeleitete Niederschlagswasser selbst bei Ein- und Zweifamilienhäusern so unterschiedlich sei, dass damit keine „homogene Siedlungsstruktur“ mehr gegeben sei. Deutlich wird dies insbesondere, weil der Frischwassermaßstab bei Wohngebäuden stark personenabhängig ist, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers von der Größe des Grundstücks und der Gestaltung der Grundstücksflächen abhängig ist. Diese Unterschiedlichkeit wird durch die ausschließliche Anwendung des Frischwassermaßstabes nicht ausreichend berücksichtigt. Wie wird die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr umgesetzt? Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren erfordert die Ermittlung der bebauten und versiegelten Flächen aller Grundstücke, die ihr Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einleiten. Diese Flächenermittlung wird auf der Grundlage der ALK-Daten (automatisiertes Liegenschaftskataster) vorgenommen. Zusätzlich ist jeder Grundstückseigentümer gefordert, in einer Selbstauskunft die Richtigkeit der erhobenen Flächen zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und Auskunft zu geben, welche weiteren Flächen tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Maßstäbe für die Kalkulation Die Schmutzwassergebühren und die Niederschlagswassergebühren sind künftig nach verschiedenen Maßstäben zu kalkulieren - Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserbezug - Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche mit differenzierten Abflussfaktoren Bei den Abflussfaktoren wird unterschieden nach 1. überbauten Flächen Standarddach und Begrünten Dachflächen 2. befestigten Flächen Wasserundurchlässige Flächen ( Asphalt, Beton, Bitumen) Teilweise wasserdurchlässige Flächen (Beton und Natursteinpflaster,Platten, Verbundsteine und Rasenfugensteine) Wenig versiegelte Flächen (Rasengittersteine, Kies- und Schotterflächen,wassergebundene Decken, Schotterrasen Für Zisternen und Versickerungsanlagen mit Überlauf in öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen werden die angeschlossenen Flächen zusätzlich reduziert. Die Abflussfaktoren müssen noch in der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt werden. Für die Flächenerhebung hat die Gemeinde Baindt das Ingenieurbüro Fassnacht und für die Gebührenkalkulation die Firma Allevo Kommunalberatung beauftragt. Die Unterlagen für die Flächenerhebung mit einer Informationsbroschüre werden mit folgenden Anlagen versand: 1. Plan mit Luftbild, Grenzen und Gebäuden (einfach, gelb gekennzeichnet). Dieser Plan soll der Orientierung und Übersicht dienen. Das Luftbild ist zur Flächenermittlung zu ungenau und es werden auch oft Flächen durch Bäume und Schatten verdeckt. 2. Plan mit Grenzen, Gebäuden und Meter-Raster (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Plan werden die Flächen sowie die gemessenen Maße eingetragen. Bitte markieren Sie ALLE versiegelten Flächen, auch eventuell zusätzliche Gebäude, bzw. Gebäudeteile, die an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind. Grünflächen bzw. nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Flächen sind nicht zu ermitteln und nicht darzustellen. Beachten Sie bitte, dass die Flächenermittlung auf einfache Art und Weise erfolgen kann. 3. Flächen-Formular (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Formular wurden bereits die Gebäudeflächen eingetragen. Tragen Sie hier bitte nur die versiegelten Flächen ein, welche auch an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. Weisen Sie die Flächen den Versiegelungsgraden (Faktoren) wie in den Unterlagen beschrieben zu. 4. Erklärung (einfach, rot gekennzeichnet). Auf dieser Liste bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die jeweiligen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen getätigt haben. 5. Bedeutung der farbigen Formularkennzeichnung rot markierte Formulare zurück an die Gemeinde gelb markierte Formulare sind für Ihre Unterlagen Wir haben uns bemüht, das Verfahren und die Unterlagen so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. Wir wollen Ihnen mit der Informationsbroschüre einen Leitfaden an die Hand geben, die möglichst alle zu erwartenden Fragen beantwortet Gesplittete Abwassergebühr Rückmeldungen Beim bisherigen Rücklauf ist uns aufgefallen, dass die weiteren versiegelten Flächen (Garagenzufahrt, Hoffläche usw.) oftmals vernachlässigt werden. Es sind alle Flächen heranzuziehen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z. B. Zufahrt hat Gefälle zur öffentlichen Strasse und das Niederschlagswasser fließt über die Straße der öffentliche Abwasseranlage (z.B. Straßeneinlauf) zu. Regentonnen können leider nicht berücksichtigt werden, da sie nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr besteht kein Unterschied, ob ihr Grundstück an einen Mischwasserkanal oder an einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist. Beide Kanalarten dienen gleichwertig zur Ableitung des Niederschlagswassers. Weitere Informationen entnehmen Sie der versandten Broschüre u. a. „Häufig gestellte Fragen“ (PDF-Dokument, 35,50 KB, 25.09.2019) Veränderungsanzeige Abwassergebühr (PDF-Dokument, 167,27 KB, 12.10.2023) Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich für ihre Mithilfe.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Grüngutannahme

Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranlage bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr Friesenhäusler Straße 67 Öffnungszeiten: Montag u. Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr (von April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 10.04.2024
Breitbandversorgung

Breitband Internet In der Gemeinde Baindt wurde die Basis für eine flächendeckende Breitbandversorgung gelegt. Neben Straßen, Wasser und Abwasser gehört auch Kommunikationstechnik wie DSL-Breitbandversorgung zur Infrastruktur einer Gemeinde und stellt mittlerweile eine der wichtigsten Standortfaktoren dar. In diesem Sinne ist der Breitbandausbau eine Aufgabe der Gemeinde. Man unterscheidet zwei Versorgungsbereiche: Fiber-to-the-Curb (FTTC) bedeutet "Glasfaser bis zum Bordstein/Straßenrand“. In der FTTC-Architektur endet das Glasfaserkabel in einem grauen Kasten, im Kabelverzweiger (KvZ). Fiber-to-the-Building (FTTB) bedeutet "Glasfaser bis zum Gebäude„. Das Glasfaserkabel endet im Gebäude am APL (Abschlusspunkt Linientechnik) bzw. HÜP (Hausübergabepunkt). Bis auf vereinzelte Liegenschaften in der Grünenbergstraße/Stöcklisstraße/Riedsenn/ Mochenwangerstraße 150-224/Reishaufen/Menzenhäusle hat seit 2018 fast jeder Haushalt eine Breitbandverbindung über FTTC oder Koax. Die Gemeinde Baindt hat mit der Leerrohrverlegung inklusiver Glasfaserbestückung sowie der Aufstellung von DSLAM-Kästen einen großen Beitrag geleistet. Der Bandbreitenbedarf wächst pro Jahr um 50%. Die Gemeinde Baindt hat die Wichtigkeit des Breitbandausbaus frühzeitig erkannt und aktiv begleitet. Das Ziel der Gemeinde ist es, keinen Infrastrukturwettbewerb zwischen den unterschiedlichen Betreibern zu verfestigen, sondern den Netzausbau voranzubringen, dass alle Dienstanbieter ihre Produkte über eine Glasfaserleitung ins Haus anbieten können. In Gebieten ohne Glasfaser soll aus Sicht der Verwaltung bei Straßenaufbrüchen bzw. Neubaugebieten ohne Glasfaseranbieter generell eine eigene Leerrohrstruktur auch ohne Zuschüsse verbaut werden. In Ausbau- bzw. Neubaugebieten mit Glasfaser wird auf eine zusätzliche Leerrohrstruktur verzichtet. Doppel- bzw. Parallelstrukturen sollten vermieden werden. Die Doppelverlegung ist nicht kosteneffizient und schafft zusätzliche Netzbetreiber, was nach dem DigiNetz-Gesetz nicht erwünscht ist. Unser Kämmerer, Wolfgang Abele, steht Ihnen als Ansprechpartner der Gemeinde zum Thema Breitbandversorgung jederzeit gerne unter Tel. (07502) 9406-20 oder E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de zur Verfügung. Weitere Informationen: Präsentation der Informationsveranstaltung (PDF-Dokument, 2,91 MB, 14.02.2020) Breitbandanbieter der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 179,14 KB, 14.02.2020) Ansprechpartner von UnityMedia Lokaler Ansprechpartner der Firmen NetComBW und NeckarCom ist Herr Claus Ziegerer Ansprechpartner Deutsche Telekom Informationen zum Hausanschluss (PDF-Dokument, 20,94 KB, 14.02.2020) Vertragsmuster der Netze BW (PDF-Dokument, 114,82 KB, 14.02.2020) Link zum Breitbandatlas[mehr]

Zuletzt geändert: 05.06.2024
Finanzen der Gemeinde

Jahresabschluss 2023 Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gemeindeverwaltung, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Doppik und fungiert insbesondere als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeverwaltung darzustellen. Jahresabschluss 2023 Nachtragshaushalt 2024 Der Gemeinderat hat am 13.12.2023 die erste 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 beschlossen. Nachtragshaushaltssatzung (PDF-Dokument, 1,10 MB, 13.12.2023) Jahresabschluss 2022 Jahresabschluss 2022 (PDF-Dokument, 8,24 MB, 14.06.2023) Gemeindehaushalt / Doppelhaushalt 2023/2024 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2023/2024 (PDF-Dokument, 10,1 MB, 21.12.2022) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 123,34 KB, 04.01.2023) (pdf-Datei) In der Haushaltsberatung in Bezug auf Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen legt der Gemeinderat Jahr für Jahr fest, welche Schwerpunkte die Verwaltung mit ihrer täglichen Arbeit verfolgen soll. Die Planung beruht auf dem Grundsatz des ökonomischen Umgangs mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Ressourcen. Weitere wichtige Prinzipien sind die Generationengerechtigkeit, die Öffentlichkeit der Debatte um die Finanzen und die Sicherheit, was unter anderem spekulative Geschäfte oder eine zu hohe Verschuldung ausschließt. Die Gemeinde Baindt gehört zu den Gemeinden, die ihr Rechnungswesen schon vor dem gesetzlich bindenden Zeitraum 01.01.2020 auf das sogenannte neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, die sogenannte kommunale Doppik umstellen werden und zukünftig jährlich eine kaufmännische Bilanz erstellen. Diese Methode stärkt das wirtschaftliche Denken und Handeln in der Kommunalverwaltung und bringt verstärkt betriebswirtschaftliche Instrumente zum Einsatz. Der Haushaltsplan gliedert sich demnach in einen Ergebnishaushalt, der alle Geschäfte des laufenden Betriebs aufführt und den Ressourcenverbrauch als Saldo aller Erträge und Aufwendungen abbildet, und in einen Finanzhaushalt, der die Finanzströme abbildet. Dazu gehören Ein- und Auszahlungen, die Investitionen und Zuschüsse und Kreditaufnahmen. Gemeindehaushalt - Doppelhaushalt 2023/2024 Aufruf zur aktiven Bürgerbeteiligung – Bürgerhaushalt Baindt Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung wollen wir Ihr Interesse an der Gestaltung Baindts und Ihr persönliches Engagement wecken und stärken. Wir bieten Ihnen erneut die Möglichkeit, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen werden. Die im Gemeinderat bereits am 13.09.2022 ersten eingebrachten Investitionen 2023/2024 stehen nachfolgend als pdf-Datei zur Einsicht bereit. Investitionsprogramm 2023/2024 (PDF-Dokument, 115,28 KB, 15.09.2022) (pdf-Datei) Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Sie werden aufgerufen Vorschläge bzw. Einsparungen dem Gemeinderat zu unterbreiten, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist wichtig, dass wir das Geld der Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und im Sinne intergenerativer Gerechtigkeit nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Ukraine Krieges bedeuten aufgrund der Inflation und Lieferengpässen einen deutlichen Anstieg der Ausgaben und gleichzeitig wegen geringerem Wachstum ein Rückgang der Steuereinnahmen auch in Baindt. Die Inflation infolge des Ukrainekriegs trifft viele Privatleute und viele Wirtschaftsbetriebe, aber ebenso Kommunen. Hinzu kommen Unwägbarkeiten und allgemein steigende Kosten für die öffentliche Hand. Dem Gemeinderat stehen daher im Herbst intensive Beratungen ins Haus. Die Entwicklung der Haushaltsjahre 2023-2024 ist deshalb durch steigende Aufwendungen (Inflation verbunden mit hohen Energie- Materialpreissteigerungen, Ukrainekonflikt, Rezession) gekennzeichnet, denen Einnahmen gegenüberstehen, die zwar stagnieren, jedoch den coronabedingten Einbruch von 2021 weiterhin nicht kompensieren können. In der Folge wird der Ergebnishaushalt im Finanzplanungszeitraum weiterhin in keinem Jahr seine Aufwendungen durch die erwirtschafteten Erträge decken können, sondern muss evtl. sogar teils erhebliche Mittelbedarfe verzeichnen. Die Ergebnisse werden allen zugänglich veröffentlicht und dienen der Politik als Entscheidungsgrundlage bei den Haushaltsberatungen 2023/2024. Ihre Vorschläge bzw. Anregungen reichen Sie bitte bis spätestens 07.10.2022 bei Kämmerer Herrn Abele, email: wolfgang.abele@baindt.de bzw. (Tel. 07502-9406-20) ein. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und eine sachliche Diskussion. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Jahresabschluss 2021 Jahresabschluss 2021 (PDF-Dokument, 7,87 MB, 18.05.2022) Haushaltsplan 2021/2022 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2021/2022 (PDF-Dokument, 10,9 MB, 07.01.2021) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 143,36 KB, 07.01.2021) Wissenwertes rund um die gemeindlichen Finanzen (PDF-Dokument, 256,11 KB, 07.01.2021) Jahresabschluss 2020 Jahresabschluss 2020 (PDF-Dokument, 7,60 MB, 04.06.2021) Jahresabschluss 2019 Jahresabschluss 2019 (PDF-Dokument, 6,03 MB, 29.06.2020) Eröffnungsbilanz Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 (PDF-Dokument, 343,50 KB, 05.03.2020) Haushaltsplan Haushaltsplan 2019/2020 (PDF-Dokument, 9,82 MB, 12.02.2021) Jahresrechnung Jahresrechnung 2018 (PDF-Dokument, 5,38 MB, 14.02.2020)[mehr]

Zuletzt geändert: 07.06.2024
Impressum

Haftungsausschluss bei Querverweisen Die Gemeinde Baindt st als Inhaltsanbieter (Content Provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeinde Baindt insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. "Links" Bei "Links" handelt es sich stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Gemeinde Baindt hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Gemeinde Baindt von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann. Annahme verschlüsselter elektronischer Post Die Gemeinde Baindt kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Annahme signierter elektronischer Post Leider kann die Gemeinde Baindt aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Wir können derzeit weder verschlüsselte noch signierte elektronische Post empfangen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.[mehr]

Zuletzt geändert: 24.07.2024
Klosterwiesenschule - Grundschule

Klosterwiesenschule Die Klosterwiesenschule erreichen Sie unter http://www.klosterwiesenschule.de Zum neuen Schuljahr 2023/2024 wurde ein neuer Schulwegeplan erstellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 15.09.2023
Statistiken der Gemeinde Baindt

Einwohnerstatistik der Gemeinde Baindt Erstellt am: 01.07.2024 Untersuchtest Gebiet: Gemeinde Baindt Zeitraum: Juni 2024 Hier können Sie sich die Einwohnerstatistik der Gemeinde Baindt als PDF Datei Herunterladen. Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt Hier können Sie sich die Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt als PDF-Datei herunterladen.[mehr]

Zuletzt geändert: 02.07.2024

Infobereiche