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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Winterzeit

Winterzeit: Räum- und Streupflicht , Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit allerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordneter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhofleiter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird ? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Tagen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtsprechung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de → Rathaus & Bürgerservice → Satzungen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso gehört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Personenschäden kommt, können von der geschädigten Person zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zufriedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung[mehr]

Zuletzt geändert: 22.11.2024
Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg

Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg, Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen . Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht) . Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
Rabattaktion Carsharing

Rabattaktion Carsharing, Mittlerweile gibt es das Carsharing der deer GmbH an über 375 Standorten in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen. Als kleines Dankeschön an alle Nutzerinnen und Nutzer gibt es nun eine kleine Freude in Form eines einmaligen Rabatts. Wenn Sie einfach bei der Buchung ihrer nächsten Fahrt mit dem deer-Carsharing den Rabattcode „REINDEER24“ angeben, erhalten Sie 24% Vergünstigung auf diese Fahrt. Der Gutschein ist bis zum 31. Januar 2025 gültig und pro Nutzerin bzw. Nutzer nur einmal einlösbar. Zu beachten gilt es zudem, dass die tatsächliche Fahrt ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes liegen muss. Weitere Informationen zum deer-Carsharing in Baindt finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/elektromobilitaet/e-carsharing[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
Baindt bei „Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“ dabei

Baindt bei „Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“ dabei, Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität ist mittlerweile in 14 Kommunen rund um den Bodensee gestartet. Zu den teilnehmenden Kommunen gehören unter anderem die Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg sowie die Stadt Weingarten , wodurch das mittlere Schussental hier zahlenmäßig sehr gut vertreten ist. Trotz des „Wettkampfes“ steht für diese vier Kommunen der Austausch und die Zusammenarbeit im Vordergrund, da der Klimawandel und dessen bereits heute unabwendbaren Folgen ja schließlich nicht an der Gemarkungsgrenze Halt macht. Dieses Spiel soll daher den Austausch der beteiligten Kommunen aus dem Schussental weiter stärken, verbunden mit dem kleinen Ansporn, etwas besser als die Nachbarkommune zu sein. Startpunkt und Inspiration für das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» war unter anderem die Besichtigung des genossenschaftlichen Zollhauses am Züricher Bahnhof: ein Biotop, Ankunftsort und Treffpunkt für Menschen, Pflanzen und Tiere. Die teilnehmenden Gemeinden konnten sich in Zürich austauschen, neue Ideen kennenlernen und die Spielregeln ausprobieren. Nun beginnt der freundschaftliche Wettbewerb, um den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes mit Freude und Ideenreichtum zu begegnen. Im Zollhaus am Züricher Bahnhof lassen multifunktionale Freiräume und Dachterrassen vielen Entwicklungen und der Natur reichlich Freiraum auf wenig Platz. Ein gelungenes Beispiel dafür, wie Planung sozialen und ökologischen Ansprüchen gerecht werden kann. Grünräume und grüne Infrastrukturen sind essenziell für das Wohlbefinden der Bevölkerung. Sie helfen, die Auswirkungen des Klimawandels in den Siedlungen abzufedern und sind Lebensräume für die urbane Fauna und Flora. Die Teilnehmenden des «Spiels ohne Grenzen! Zukunftsgrün» besuchten in Zürich weitere ausgewählte Beispiele wie den bekannten Kletterpflanzenpark in Oerlikon und die Buschlandschaft im Dachgarten der Zürcher Hochschule der Künste. Hier knüpft das Spiel an. Der motivierende Auftakt markiert den Spielbeginn, um gemeinsam im freundschaftlichen und freudigen Wettstreit den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes zu begegnen. Das Interreg-Projekt bietet Werkzeuge zur Umsetzung, zum Monitoring und fördert den grenzüberschreitenden Wissensaustausch. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» wird geleitet von der Forschungsgruppe Stadtökologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der pulswerk GmbH, dem Beratungsunternehmen des Österreichischen Ökologie-Instituts. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» ist Teil des Interreg-Projektes „Zukunftsgrün“ und wird gefördert durch Interreg VI Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Kantonale Förderung der Schweiz und Land Vorarlberg. Mitspielende Gemeinden sind folgende: Arbon (CH), Baindt (DE), Baienfurt (DE), Berg (DE), Friedrichshafen (DE), Hohenems (AT), Hörbranz (AT), Koblach (AT), Lauterach (AT), Lindau (DE), Memmingen (DE), Rankweil (AT), Romanshorn (CH), Weingarten (DE). Weitere Informationen zum Spiel gibt es auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite unter: https://zukunftsgruenspiel.info/[mehr]

Zuletzt geändert: 17.09.2024

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