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Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme Vergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 12.03.2025
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    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme Vergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      2025_04_03_Bekanntmachung_Wirtschaftsplan_2025_IGMS.pdf

      Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung und den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 und des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) für Baden- Württemberg hat die Verbandsversammlung am 25.02.2025 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 2025 EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 430.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 430.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 430.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 430.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.310.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -4.310.000 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -4.310.000 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 4.310.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 4.310.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 2025 EUR § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 4.310.000 § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 § 5 Verbandsumlagen Die Umlagen an die Gemeinden und ggf. Ihre Eigenbetriebe werden nach §13 der Verbandssatzung wie folgt festgesetzt auf 426.200 € Beteiligte Kommune Anteile lt. Satzung Betriebskostenumlage Baienfurt 27,50 % 117.205,00 € Baindt 27,50 % 117.205,00 € Berg 2,70 % 11.507,40 € Weingarten 11,25 % 47.947,50 € Ravensburg 31,05 % 132.335,10 € Gesamt 100,00 % 426.200,00 € Zusätzlich wird im Finanzhaushalt eine Kapitalrücklage erhoben. Beteiligte Kommune Anteile lt. Satzung Betriebskostenumlage Baienfurt 27,50 % 27.500,00 € Baindt 27,50 % 27.500,00 € Berg 2,70 % 2.700,00 € Weingarten 11,25 % 11.250,00 € Ravensburg 31,05 % 31.050,00 € Gesamt 100,00 % 100.000,00 € § 6 Inkrafttreten Der Wirtschaftsplan tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 GemO i. V. m. § 18 GKZ. Der Wirtschaftsplan ist mit der öffentlichen Bekanntmachung öffentlich zugänglich zu machen. Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan ist unter https://www.baienfurt.de/de/gemeinde- baienfurt/wirtschaftsstandort/igms eingestellt. Der Pfad ist wie folgt zu finden: https://www.baienfurt.de unter der Rubrik Gemeinde Baienfurt und dem Menüpunkt Wirtschaftsstandort / Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental. Der Wirtschaftsplan als PDF Datei ist direkt unter folgendem Link abrufbar: https://www.baienfurt.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Gemeinde_Baienfurt/Interkommunales_ Gewerbegebiet_Mittleres_Schussental/WP_2025_ZV_IGMS.pdf Mit Erlass vom 28.03.2025 (AZ RPT0140-2241-334/2/2) hat das das Regierungspräsidium Tübingen die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental am 25.02.2025 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 (§ 81 Abs. 2 GemO i. V. m. § 20 GKZ und § 12 EigBG) bestätigt. Gemäß §§ 87 Abs. 2 und 89 Abs. 3 GemO i. V. m. § 20 GKZ und § 12 EigBG werden genehmigt: 1. Der in § 2 des Festsetzungsbeschlusses auf 4.310.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) und 2. der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 500.000 EUR. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 04.04.2025 gez. Simone Rürup, Verbandsvorsitzende https://www.baienfurt.de/de/gemeinde-baienfurt/wirtschaftsstandort/igms https://www.baienfurt.de/de/gemeinde-baienfurt/wirtschaftsstandort/igms https://www.baienfurt.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Gemeinde_Baienfurt/Interkommunales_Gewerbegebiet_Mittleres_Schussental/WP_2025_ZV_IGMS.pdf https://www.baienfurt.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Gemeinde_Baienfurt/Interkommunales_Gewerbegebiet_Mittleres_Schussental/WP_2025_ZV_IGMS.pdf[mehr]

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        Zuletzt geändert: 04.04.2025
        Einladung_25_04_08.pdf

        Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 08. April 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Gas vom 12.09.2027- 11.09.20247 05 Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Strom 01.01.2028-31.12.2047 06 Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 07 Antrag auf Befreiung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 08 Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 09 Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" 10 Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal 11 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 08.04.2025
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          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 08. April 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Gas vom 12.09.2027- 11.09.20247 05 Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Strom 01.01.2028-31.12.2047 06 Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 07 Antrag auf Befreiung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 08 Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 09 Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" 10 Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal 11 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            XXL-Landtag_verhindern_-_Bekanntmachung_Volksbegehren.pdf

            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, dem 5. Mai 2025 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, dem 4. November 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, dem 4. November 2025 der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, dem 5. Mai 2025 und endet am Montag, dem 4. August 2025. - 2 - Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 4. August 2025 im Rathaus, Bürgertheke, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt zu folgenden Öffnungszeiten Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: - 3 - „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetzentwurf zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden A. Zielsetzung Dieser Gesetzentwurf führt eine effektive Begrenzung der Landtagsgröße ein, um die Kosten des Landesparlaments für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Grenzen zu halten. Indem die Anzahl der Wahlkreise und damit gleichzeitig die Anzahl der Direktmandate erheblich verringert wird, wird die Möglichkeit reduziert, dass eine Partei Überhangmandate erringt, die dann zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, denen der Einzug in den Landtag gelingt. Damit wird eine Aufblähung des Landtags in hohem Maße unwahrscheinlich und der Landtag verbleibt mit allenfalls geringfügigen Abweichungen bei seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten. B. Wesentlicher Inhalt Die Gesetzesänderung hat zwei wesentliche Merkmale. Statt der bisher 70 Wahlkreise für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg wird der Zuschnitt der 38 baden-württembergischen Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg verwendet. Statt bisher 70 Direktmandate werden so nur noch 38 Direktmandate vergeben, 82 Mandate werden über die von den Parteien zu bestimmenden Landeslisten nach der Maßgabe des Zweitstimmenergebnisses verteilt. Das führt im Vergleich zum Ist-Zustand zu einer erheblichen Reduzierung des Risikos, dass eine Partei wesentlich mehr Direktmandate erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden und somit diese Überhangmandate bei allen weiteren Parteien, denen der Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg gelingt, mit Ausgleichsmandaten ausgeglichen werden müssen, um den Wählerwillen nach dem Zweitstimmenergebnis in der Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg adäquat zu repräsentieren. C. Alternativen Beibehaltung der jetzigen Regelung. D. Kosten für die öffentlichen Haushalte Die vorgesehenen Änderungen im Landtagswahlrecht zielen auf eine Beschränkung von Kosten ab. Die Höhe der potenziellen Einsparung kann nicht bestimmt werden, da niemand das Wahlverhalten der Bürgerschaft in der Zukunft kennt. Neben den Kosten für die administrative Umsetzung der Gesetzesänderung entstehen keine weiteren über das Maß des Jetzt-Zustands hinausgehenden Kosten. E . Kosten für Private Keine. - 4 - Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 3. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Vom Stadtkreis Stuttgart die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart- Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Vom Stadtkreis Stuttgart die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart- Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen 3 Böblingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Vom Landkreis Esslingen die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch Vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot - 6 - 11 Schwäbisch Hall – Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang – Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen – Heidenheim Landkreis Heidenheim Vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein- Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald – Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, - 7 - Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal – Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen- Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach – Müllheim Landkreis Lörrach Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg 26 Emmendingen – Lahr Landkreis Emmendingen Vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal- Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach - 8 - 28 Rottweil – Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis Vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen 33 Tübingen Landkreis Tübingen Vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach- Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende 38 Zollernalb – Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt Vom Zollernalbkreis - 9 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: A. Allgemeiner Teil Die Anzahl der Wahlkreise bestimmt die Höchstzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten. Sie ist damit wesentlicher Faktor für die Maximalgröße des Landtags von Baden-Württemberg. Sie fungiert daher gleichsam als natürliche Bremse für die Anzahl der auszugleichenden Überhangmandate. Die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten kann durch den zusätzlich hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings durch die Einführung der Zweitstimme bei der Wahlrechtsreform vom 6. April 2022 zu einer erheblichen Aufblähung des Parlaments führen. Eine Reduktion der Anzahl der Wahlkreise für die Wahl zum 18. Landtag von Baden- Württemberg minimiert diese Gefahr in erheblichem Maße und stellt gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch die unveränderte und bewährte Bewahrung der Sollgröße von 120 Abgeordneten sicher. Die Reduktion des Risikos einer Aufblähung gewährleistet damit, die entstehenden Kosten für die öffentlichen Haushalte in einem Rahmen zu halten, der nicht unkalkulierbar durch das Wahlverhalten der Bevölkerung nach oben getrieben werden kann. Zudem würde die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unter einer zu hohen Anzahl an Abgeordneten vielfältig leiden, beispielhaft sei der hohe Aufwand für zusätzlich benötigte oder umzustrukturierende Räumlichkeiten – etwa des Plenarsaals – sowie die Erstausstattung zusätzlicher Mandatsträger mit den für die Mandatsarbeit notwendigen Arbeitsmitteln erwähnt. Die Reduktion der Anzahl der Wahlkreise und damit der erringbaren Direktmandate wirkt dem mit der bereits erfolgten Umstellung auf ein Zweistimmenwahlrecht hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings als potenziellem Treiber der Parlamentsgröße entgegen, entlastet die öffentlichen Haushalte und stellt die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicher. Die Sollgröße des Landtags von Baden-Württemberg bleibt durch den Gesetzentwurf unberührt weiterhin bei 120 Abgeordneten, kann diese aber nicht mehr in erheblichem Maße übersteigen. B. Einzelbegründung Zu Artikel 1 - Änderung des Landtagswahlgesetzes Zu Nummer 1 Die Anzahl der erringbaren Direktmandate korreliert dann positiv mit der Parlamentsgröße, wenn die stärkste Partei sehr viele Direktmandate erringt, - 10 - gleichzeitig aber ein Zweitstimmenergebnis erreicht, das zu weniger Mandaten führen würde als die Anzahl der gewonnenen Direktmandate. Die Differenz zwischen der dem Zweitstimmenergebnis entsprechenden Anzahl an errungenen Mandaten und der über diese Zahl hinausgehenden, direkt von dieser Partei gewonnenen Mandate nennt man Überhangmandate. Diese müssen mit sogenannten Ausgleichsmandaten so lange bei den anderen Parteien, die den Einzug in den Landtag geschafft haben, aufgefüllt werden, bis die Mandatsverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Wird die Anzahl an Direktmandaten verringert, führt das automatisch auch zu einer Verringerung des Risikos einer Vergrößerung des Parlaments. Dies ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Legt man die Ergebnisse der letzten Wahl zugrunde, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg durchgeführt wurde – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – und errechnet die Größe des Landtags anhand des Wahlverhaltens der Bevölkerung bei dieser Wahl und der Direktmandatsanzahl 70, ergibt sich daraus eine Parlamentsgröße von ca. 214 Abgeordneten bei einer Sollgröße des Landtags von 120. Legt man die Direktmandatsanzahl 38 zugrunde, ergibt sich aus dem Wahlverhalten der Bevölkerung am 26. September 2021 eine Parlamentsgröße von ca. 120, was der Sollgröße entspricht. Die Änderung der Anzahl der Direktmandate auf 38 wird dadurch erreicht, dass der Zuschnitt der Wahlkreise durch die Übernahme der Struktur der 38 baden-württembergischen Bundestagswahlkreise vorgenommen wird, für die je ein Bewerber direkt in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt wird. Nummer 1 regelt dabei die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten, Nummer 2 die Anzahl der Wahlkreise. Zu Nummer 2 Die angestrebte Reduktion des Risikos einer Parlamentsaufblähung benötigt zwei Änderungen im Landtagswahlgesetz, da für die Reduktion der zu vergebenden Direktmandate auch die Reduktion der Wahlkreise vorgenommen werden muss, um pro Wahlkreis ein Direktmandat zu gewährleisten. Die beiden zur Änderung des Landtagswahlrechts hin zu einem Zweistimmenwahlrecht vom Landtag von Baden- Württemberg angehörten Sachverständigen haben die Reduktion der Wahlkreismandate empfohlen. Prof. Dr. Joachim Behnke konstatiert: „Ideal wäre eine Größe von ca. 40 Wahlkreismandaten." Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Empfehlung. Zu Nummer 3 Der Gesetzentwurf stellt überdies sicher, dass eine komplizierte Entscheidungsfindung innerhalb der politischen Landschaft, wie ein potenzieller Wahlkreiszuschnitt aussehen müsste, nicht notwendig wird, indem bereits bestehende Wahlkreise verwendet werden, wenngleich für eine andere Wahl. Die Reduktion der Wahlkreise auf 38 und die Übernahme der Zuschnitte der Bundestagswahlkreise führt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Zuschnitte bereits den Erfordernissen des Wahlrechts genügen, was die Höchstabweichungen in der Anzahl der Wahlberechtigten betrifft. - 11 - Zu Artikel 2 - Inkrafttreten Bereits die kommende Landtagswahl wird im Zweistimmenwahlrecht erfolgen, weshalb die Reduktion der Wahlkreise auch bereits zur kommenden Wahl erfolgen sollte. Überdies müssen sich die Parteien für die Aufstellungen ihrer Kandidaten und Landeslisten vorbereiten können. Das Inkrafttreten sollte deshalb rasch erfolgen.“ Baindt, den 16.04.2025 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin 07502940640 2025-04-22T10:42:54+0200 Baindt, 22.04.2025 10:42 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 06. Mai 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Feuerwehrhaus/Bauhof 05 Darstellung des aktuellen Betreuungsangebots an der Klosterwiesenschule und Veränderungen 06 Satzungsänderung und Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in der Klosterwiesenschule 07 Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2026 für die Mitgliedskommunen des kommunalen Trägervereins Musikschule Ravensburg e. V. 08 Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsgebäudes auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 09 Bauantrag zum Umbau und Sanierung der Garage auf dem Flst. 357/1, Hirschstraße 189 10 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der östlichen Teilfläche des Flst. 1163 11 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der westlichen Teilfläche des Flst. 1163 12 Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 13 Erneute Beratung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstraße 54 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2024 15 Information Schließung des Wertstoffhofes durch die RaWEG zum 31.12.2025 16 Vergabe der Bohrarbeiten zur Erschließung von Erdwärme im Baugebiet Lilienstraße 17 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  BAINDT 2025 Anmeldung Programmpunkt Name des Vereins / Gruppierung: Programmpunkt (Bezeichnung): Termin und Uhrzeit (von – bis): Veranstaltungsort: Altersangabe (von – bis): Teilnehmeranzahl: Kosten pro Teilnehmer: Anmeldeschluss: Was ist mitzubringen: Wichtige Hinweise: Programmbeschreibung: Ansprechpartner Name: Anschrift: Telefonnummer: E-Mail: Bitte Rückgabe bis 02. Juni 2025 an Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt E-Mail: info@baindt.de[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 29. November 2024 Nummer 48 SAMSTAG, 30. NOVEMBER 2024 WEIHNACHTLICHE GESCHENK- UND DEKOIDEEN • FEINE KÖSTLICHKEITEN • MUSIKALISCHE UMRAHMUNG • PONYREITEN • NIKOLAUSBESUCH Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung zum Nikolausmarkt Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 30. November 2024 findet der diesjährige Nikolausmarkt von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Die nachgenannten Gruppen und Vereine freuen sich darauf, Ihnen eine breite Auswahl an weihnachtlichen Geschenk- und Dekoideen sowie feine Köstlichkeiten anzubieten. • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Musikverein • Reitergruppe • Sportverein • Naturfreunde • Alpinteam • Gaststätte „Zur Mühle“ • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Katholische Kirchengemeinde – Mission Baindt • SBBZ Sehen Baindt • private Stände Mit einem Trompetenquartett der Musikschule Ravensburg unter der Leitung von Anja Richter startet unser Rahmenprogramm um 12:00 Uhr. Der Musikverein wird unseren Ni- kolausmarkt um ca. 13:00 Uhr und 17:00 Uhr musikalisch umrahmen. Die Bläserklasse wird um 14:00 Uhr auftreten. Auch die Landjugend wird um 16:00 Uhr mit ihrem Nikolaus wieder vertreten sein. Erstmals bietet die Reitergruppe von 15:00 bis 17:00 Uhr Ponyreiten an. Lassen Sie sich überraschen. Ein Besuch unseres kleinen, feinen Nikolausmarktes in heime- liger Atmosphäre auf dem Schulgelände lohnt sich! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften im Fischerareal“ Sie interessieren sich für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen? Das Fischerareal bietet eine einmalige Chance für alle, die nachhaltiges und bezahlbares Wohnen in alterna- tiven sowie innovativen Wohnformen selbst mitgestal- ten möchten. Ob Mehrgenerationenhäuser, gemein- schaftlich geplante Wohnprojekte oder nachhaltige Passivhäuser – hier entstehen moderne Alternativen zum klassischen Einfamilienhaus. Baufeld 1 Baufeld 3 Baufeld 2 Baukörper C Baukörper D Baukörper G Baukörper F Baukörper E Baukörper A Baukörper B Wir laden Sie herzlich zu einer Informationsveranstal- tung „Bauen in Baugemeinschaften im Fischerareal“ am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 um 19:00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung informieren wir über die Vorteile und Möglichkeiten des Bauens in Baugemeinschaften, präsentieren konkrete Projekte und geben einen Über- blick über die aktuellen Planungen im Fischerareal. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen an die im Kon- zeptvergabeverfahren und auch beim Bauen in Ge- meinschaften erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow zu stellen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten – egal, ob Sie bereits konkrete Ideen haben oder sich erst einmal informie- ren möchten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Standorteröffnung der E-Carsha- ring-Station in der Fischerstraße Am Dienstag, den 26. November 2024 fand die offizi- elle Standorteröffnung der ECarsharing-Station in der Fischerstraße statt. Das neue deer-Fahrzeug kann an der Ladestation bequem per App für den gewünschten Zeitraum reserviert und gebucht werden. Die Regis- trierung ist kostenlos. Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahrzeuge im Stunden-, Tagesoder Wochen- end-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 926 Ladepunkte an 357 Stand- orten beginnen und enden. Wir freuen uns, mit der Ladestation und dem E-Carsharing der Firma deer das nachhaltige Mobilitätsangebot unserer Gemeinde weiter ausbauen zu können. Nähere Informationen findet Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Elektromobilität E-Carsharing oder über nebenste- henden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung VORWEIHNACHTLICHES POP KONZERT SONNTAG, 01. DEZEMBER 2024 2-TAKT BRASS & FRIENDS Kirche St. Johannes Baptist in Baindt 19:30 UHR FREIER EINTRITT Spenden gehen an die KLINIKCLOWNS ans chlie ßen der Glühw ein - V erk auf Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Ein großes (leider verspätetes) Dankeschön an den Elternbeirat! Mit einer großzügigen und umfangreichen Sachspende von unserem Elternbeirat durften wir in das neue Kindergartenjahr 2024/2025 starten. Wir möchten uns ganz herzlich beim Elternbeirat für die Spende be- danken. Ob die Kleinsten, die Größten, drinnen oder draußen – alle Kinder entdecken und erleben neugie- rig, kreativ und voller Freude das neue Spielmaterial. Im Sonnenhaus erfreuen sich die Kinder tagtäglich über die vielen neuen Materialien in den unterschiedlichen Spielbereichen. Ausgerüstet mit den verschie- densten Grundkomponenten werden im Forscherbereich unter anderem Knete, „Schleim“ und Co. selbst hergestellt und wir freuen uns auf viele weitere Experimente. „Bühne frei“ schallt es nun auch aus unserem Theaterzimmer. Dort steht mit unserem neuen Strahler den kleinen und großen Auftritten nichts mehr im Weg und Schattenspiele werden perfekt ausgeleuchtet. Im Garten werden die neuen Pferdeleinen täglich genutzt und auch im Atelier und Nähstübchen freuen sich die Kinder über neues Kreativmaterial. Die Kinder aus dem Haus Mond konnten sich Dank der Spende des Elternbeirates über ein neues Puppenhaus, viele neue Puzzle und über eine Erweiterung der häuserinternen Bücherei freuen. Weitere Einkäufe sind noch in Planung. Das Haus der Sterne konnte dank der großzügigen Spende in der Krippe das Sinnesmateri- al nach – und weiter aufrüsten, sodass die Kinder vielfältige Möglichkeiten haben, ihre Sinne differenziert wahrzunehmen und auf eine spielerische Art und Weise zu trainieren. Die Gruppe Himmelszauber konnte ihr Spielmaterialrepertoire im Bereich Fahrzeuge und Brettspiele erweitern. Auch einige Puzzles und Schleich Tiere fanden bei den Kindern der Gruppe Himmelszauber großen Anklang. Wir alle wissen den tatkräftigen Einsatz des Elternbeirates sehr zu schätzen und dafür sagen wir Ih- nen von Herzen: Vielen Dank! Ihr Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Hinweis neues Redaktionssystem für unser Amtsblatt Der Wagner-Verlag stellt sein Redaktionssystem zum 01.01.2025 um. Das heißt „wagneronlinesenden“ wird zu „Cross 7“. Wir bitten alle Vereine und Organisa- tionen, die Berichte für unser Amtsblatt einstellen, an einer kurzen Online-Schulung teilzunehmen. Die Ter- mine sowie den Zugangslink finden Sie im aktuellen Redaktionssystem. Ihre Gemeindeverwaltung Frostgefahr bei Wasserleitungen Besonders Wasserrohre und die dazugehörenden Wasseruhren sind bei niedrigen Temperaturen um den Gefrierpunkt gefährdet einzufrieren und können Scha- den nehmen. Diese Schäden können oft teuer Ausfallen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Um solchen Schäden vorzubeugen, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten: Standort innerhalb des Hauses: - Befindet sich Rohre an einem Standort, der unge- schützt ist und Gefahr läuft, einzufrieren? - Wenn ja, ist das Rohr ausreichend isoliert? - Ist die Räumlichkeit ausreichend abgedichtet? Häufiges Eindringen von Kälte erfolgt bei nicht rich- tig geschlossenen Fenstern und Türen. Standort im Außenbereich: - Sind alle Außenleitungen und Wasserhähne abgestellt? - Sind diese auch entleert? - Gibt es Bauwasseranschlüsse? Wenn ja, sind diese ordnungsgemäß gesichert? Ihre Gemeindeverwaltung Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2024. Bei dem Artikel „Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren“, der im Mitteilungsblatt am 22.11.2024 veröffentlicht wur- de, hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Der Artikel wurde versehentlich vorzeitig veröffentlicht und ist daher nicht zu beachten. Die Ablesekarten werden am 29. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2025 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Was- serzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https:// wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2025 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2024 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit aller- dings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfra- gen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ih- nen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angren- zenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de Rathaus & Bürgerservice Satzun- gen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2025 ist der 01.01.2025. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tier-gesundheits- gesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh- verwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten wer-den aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) her-angezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschwei- ne), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehal- ten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaft- lichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkas- se muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2025 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Melde-bo- gen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht so- wie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf un- serer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 03. Dezember 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Jahresbericht Schulsozialarbeit an der Klosterwie- senschule für das Schuljahr 2023/2024 05 Bauantrag zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen auf Flst. 1014/9, Am Umspannwerk 27 06 Bauantrag zum Neubau eines landw. Ferienhauses auf Flst. 451, Marsweilerstr. 99 07 Bauantrag zur Umstrukturierung der Schweinehal- tung, Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 08 Bauantrag zum Neubau zweier MFH auf gemeinsa- mer Tiefgarage auf Flst. 55/15, Ziegeleistr. 8 09 Vorstellung Straßenanpassung Marsweilerstraße vom inneren Kreisverkehr bis Fischerstraße 10 Organisation: LOB-Umwandlung nach § 18a TVöD/ VKA und betriebliche Kommunalrente 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatz-Satzung) - Beratung und Be- schlussfassung zur Umsetzung der Grundsteuerre- form zum 01.01.2025 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. November und Sonntag, 01. Dezember 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. November 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 01. Dezember Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist den Winter über geschlossen. Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2024 Vom 01.12.2024 – 31.03.2025 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Therese Kerner feierte am 19. November 2024 ihren 95. Geburtstag im Altenzentrum Selige Irmgard. Im Namen von Frau Gemeinderätin Doris Grarf erhielt Frau Kerner ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen November 30.11. Nikolausmarkt unterer Schulhof Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 04.12. „Bauen in Gemeinschaften“ im Fischerareal Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Baindter Nikolausmarkt –“Leckeres aus der Küche und mehr“ von und für die Kinder des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne Am kommenden Samstag, den 30.11.2024, ist es endlich wieder soweit, der Baindter Nikolausmarkt findet statt. Wie schon in den letzten Jahren sind wir, die Eltern des Kindergartens Sonne Mond und Sterne, auch in diesem Jahr wieder vertreten. An unserem Marktstand sind zahl- reiche Plätzchen, Marmeladen, Brotaufstriche, Liköre und Gebasteltes erhältlich. Aus dem Erlös werden wir für die Kinder und den Kindergarten wieder einige Projekte auf die Beine stellen! Neben Selbstgemachtem werden wir auch dieses Jahr wieder Waffeln, Glühmost und Kinder- punsch anbieten. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns am Stand besuchen! Liebe Grüße Der Elternbeirat vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Waldorfkindergarten Lichterzauber beim Laternenfest im Waldorfkindergarten Fila Dilu – wo leuchtest du? Am letzten Frei- tag war es wieder soweit und die Kinder, Eltern und Erzieherinnen des Waldorfkin- dergartens trafen sich zum alljährlichen La- ternenfest. Mit einem Lied stimmten sich alle ein bevor die Kinder beim Puppenspiel dem kleinen Zwerg Friedrich bei seinen Vorbereitungen fürs Laternenfest zuschauen durften. Und kaum war der letzte Schimmer der Abenddämmerung er- loschen, begann das Lichtermeer der Laternen vor dem Waldorfkindergarten zu funkeln. Gemeinsam zogen alle los, erleuchteten die Straßen rund um den Kindergarten und sangen im zauberhaften Schein ihrer Laternen die fröhlichen Laternenlieder. Wieder im Garten des Kindergartens angekommen durf- ten die Familien die geheimnisvollen Zwergenreiche von Purzmurzel und seinen Brüderchen bestaunen und sich mit köstlich duftendem Punsch die kleinen und großen Hände aufwärmen. Anschließend wurden ganz im Sinne von Sankt Martin die leckeren Martinshörnchen geteilt. Zum Abschluss ertönte noch einmal Fila Dilu bevor alle Familien begleitet vom abendlichen Funkelzauber wieder nach Hause gingen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Schulnachrichten SBBZ Sehen Erntedank in Baindt – Jung teilt mit Alt Jeden Freitag feiert das SBBZ in Baindt einen fröhlichen Gottesdienst zum Wochenabschluss. Um 11:15 kommen alle Schüler und Lehrer in der Aula zusammen. Besonde- re Feste werden auf besondere Weise gefeiert. So auch dieses Jahr an Erntedank. Unser Ehrengast, die Handpuppe Claudia war natürlich auch wieder mit dabei. Sie wusste leider nicht genau, was alles in der Erde wächst und die Schüler mussten Claudias falsche Vorstellung etwas zurechtrücken. Im Anschluss durfte dann jeder die mitgebrachten Gaben in einen großen Korb legen. Dieser füllte sich schnell mit allerlei leckeren Dingen wie: Äpfeln, Nüssen, Zwetschgen, Karotten usw. Er war am Ende so schwer, dass man ihn nur mit viel Kraft noch tragen konnte. Für den vollen Korb dankten wir Gott dann mit dem Lied: „Ein dickes Dankeschön!“, dankbar, dass Er uns mit allem versorgt, was wir für jeden Tag brauchen. Es ist schon fast zur Tradition geworden, dass die von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Gaben im An- schluss an das Seniorenzentrum Selige Irmgard weiterge- geben werden. Die Seniorinnen und Senioren freuten sich sehr über die vitaminreichen Geschenke und Herr Linse, der Leiter der „Seligen Irmgard“ dankte der Schule für die Verbundenheit über Einrichtungen und Altersgrenzen hinweg. Eine schöne Kooperation innerhalb der Stiftung, die auch nächstes Jahr wieder stattfinden soll. Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Ab- schied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerrei- ßen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauer- weg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 5.12.2024, 14-17 Uhr. Dienstag, 17.12.2024, 15 -17.30 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleite- rinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Herzliche Einladung an Pflegekräfte aus Osteuropa Der deutsch-polnische Freundeskreis lädt ein zu einer Nikolaus- bzw. Weihnachtsfeier für Pflegepersonen aus Polen, Rumänien, Bulgarien und der Ukraine am Donnerstag, 5. Dezember, ab 14 Uhr in den „Kirchen- nahen Räumen“ neben der Basilika. Immer mehr Pflegekräfte aus Osteuropa werden für die Pflege von Familienangehörigen in Deutschland ge- braucht. Diese meist in der Vollzeitpflege in Privathaus- halten tätigen Personen haben sehr wenig Freizeit und nur geringe Kontaktmöglichkeiten mit Landsleuten und einheimischen Mitbürgern. Diesen Menschen wird vom deutsch-polnischen Freundeskreis am 5. Dezember Nach- mittag mit einer Nikolaus- bzw. Weihnachtsfeier eine Gelegenheit zu Begegnung, Austausch und geselligem Beisammensein mit Mitgliedern des Freundeskreises ge- boten. Treffpunkt ist um 14 Uhr vor der Basilika. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der katho- lischen Kirchengemeinde Weingarten durchgeführt und durch die Bürgerstiftung des Landkreises Ravensburg ge- fördert. Der Nikolaus des Deutschen Roten Kreuzes wird die Feier besuchen und kleine Geschenke für die Pflegerin- nen mitbringen. Für musikalische Begleitung ist gesorgt. Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste reguläre Termin am 03.12.2024 muss leider ersatzlos ausfallen! Der erste Termin im Jahr 2025 findet am 07.01.2025 statt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. November – 08. Dezember 2024 Gedanken zur Woche: Jedes Leben muss eine Mitte haben. Wer die Stille findet, kommt in die Mitte. Samstag, 30. November 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Niklas Alber, Jonas Elbs, Simon Elbs, Noemi Oelhaf, Hannah Elbs, Mateo Oel- haf, Emilia Stotz, Marie Stotz († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Anna und Johann Bergen, Ida und Pius Wolf, Familie Merk, Familie Gisi, Familie Asber- ger, Familie Hekel, Marta und Heinrich Adler) 18.30 Uhr Baienfurt - Konzert mit dem Gospelchor Waldburg Sonntag, 01. Dezember – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Lorena 12.15 Uhr Schachen – Taufe von Lina 19.30 Uhr Baindt – Vorweihnachtliches Pop Konzert mit 2-Takt Brass & Friends Dienstag, 03. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 04. Dezember – Hl. Barbara 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit dem Musikverein Baienfurt Donnerstag, 05. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 06. Dezember – Hl. Nikolaus 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 07. Dezember 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Felix 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 08. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- derchor Ministranten: Pia Kronenberger, Marlene Stör, Johanna Zentner, Nele Gründler, Pia Kreutle, Anna Renner, Daniela Schnez, Loana Sordon, Emily Wenzel († Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Julia Locher, Georg Locher mit An- gehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit der kleinen Kirche 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter mit dem Jugendchor, den Ministranten und dem Kunstkreis Baindt Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 03. Dezember geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sockenverkauf beim Niklausmarkt Handgestrickten Socken in allen Größen und Farben so- wie selbstgebackene Bredle hält der Missionsfaden für sie bereit auf dem Nikolausmarkt am Samstag, 30. Novem- ber auf dem unteren Schulhof. Der Erlös kommt dem Mis- sionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Jahresplanung 2025 Wichtige Termine der Kirchengemeinde: Erstkommunion: Baienfurt So 27. April Baindt: So 4. Mai Ministrantenhütte: 25. bis 30. August Firmung für die Schüler der derzeitigen 7. Klassen: Auftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Night&pray: 11.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende: 31. Okt – 2. Nov in Rot an der Rot Firmung: 8. Nov 10.00 Uhr in Baindt oder Baienfurt Bitte bei ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen. Danke. Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Termin Änderung Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag, 12. Dezember 2024. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der Kirche. Anschliessend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum adventlichen Seniorentreff am Mitt- woch, 11. Dezember 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Die Alphornbläser Schussental werden Sie einstimmen auf eine schöne und ruhige Adventszeit ebenso wie unser Gesangsduo Gaby Herrmann und Anne Rapp, begleitet am Klavier von Rainer Strobel. Nehmen Sie sich Zeit und genießen Sie mit uns diesen besinnlichen Nachmittag. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 1. Dezember 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Ein Märchen vom Licht Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Baienfurter Kirchenkino Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salz- burg, wo er Armut und Hoffnungs- losigkeit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt la- teinischer Sprache, möchte er die Kirche allen Menschen zugänglich machen. Doch solche progressive Ideen sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entscheidung, entweder sei- ne Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Hei- ligabend 1818 ein von ihm geschriebenes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Adventliche Feier im Frauenkreis am MITTWOCH, den 4. Dezem- ber 2024 um 19:00 Uhr im Evan- gelischen Gemeindehaus Ösch- weg Ganz herzlich laden wir zu unse- rem Frauenkreistermin ins Evan- gelische Gemeindehaus ein.Wir wollen mit einer kleinen Feier in den Advent starten unter dem Motto „Hoffnung wagen“. Jeder bringt bitte ein klein wenig Weih- nachtsgebäck oder sonst etwas Leckeres mit, zum gemeinsamen Beisammensein bei ei- ner Tasse Tee. Das Frauenkreisteam Wochenspruch: Siehe, dein König kommt zu dir, ein Ge- rechter und ein Helfer. Sach 9,9a Sonntag, 01. Dezember 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Po- saunenchor (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim 10.45 Uhr Baindt Ökum. Gottesdienst für kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer- Saal Montag, 02. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 03. Dezember 14.30 Baienfurt Ökum. Senioren-Advent, kath. Gemeindehaus Mittwoch, 04. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 08. Dezember 2. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Pfr. Schöberl) 11.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche Gedanken zur Woche: Adventskranz und Adventskalender „... erst eins, dann zwei, dann drei dann vier ...“, der Adventskranz mit seinen vier Kerzen ist aus der Adventszeit nicht wegzudenken. Dabei ist der ur- sprünglich evangelische Brauch noch gar nicht so alt: 1839 erfand ihn der evangelische Theologe Johann Hin- rich Wichern (1808–1881) – eigentlich als eine Art Advents- kalender. Im Betsaal des „Rauhen Hauses“ für bedürftige Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Kinder in Hamburg ließ er zum ersten Mal einen Kranz aus einem alten Wagenrad mit 24 Kerzen aufhängen: 20 kleine rote für die Werktage bis Weihnachten, vier dicke weiße für die Sonntage. Das tägliche Anzünden der Kerzen bei Weihnachtslie- dern und –geschichten sollte den Kindern das Warten auf Weihnachten verkürzen. Der runde Kranz aus Tannengrün, den wir heute in un- sere Zimmer stellen, versinnbildlicht Harmonie, Ganzheit und Unendlichkeit. Das Grün der Zweige ist ein Zeichen für Hoffnung und Erwartung. Die vier Kerzen weisen auf das Licht hin, das Christus in die Welt gebracht hat: Fins- ternis und Tod haben nicht das letzte Wort. Den Adventskalender, wie wir ihn heute kennen, gibt es erst seit einem guten Jahrhundert: 1903 brachte ein evan- gelischer Verleger aus München den ersten gedruckten „Türchenkalender“ heraus. Auf diesem Weg den Kindern das Warten auf Weihnachten zu erleichtern, später zu versüßen, gewann schnell an Beliebtheit. Heute gibt es Adventskalender in allen erdenklichen Formen und Ge- stalten. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: istockpho- to / Frizzantine) Kinderkirche Liebe Kinder, bitte beachtet, dass sich der Termin und der Ort für die Probe am 01.12.24 geändert hat! Wir beginnen schon um 10.00 Uhr und tref- fen uns im Ev. Gemeindehaus!!! 01.12.24 10:00 - 11:30 Uhr (Ev. Gemeindehaus) !!! 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12.24 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Achtung!!! Änderung im Dezember Wegen Erkrankung von Helga Rothenbacher wollen wir nun am 9.12. Weihnachtskarten gestalten - Petra Neumann-Sprink Papierarbeit Wir wünschen Frau Rothenbacher von hier aus eine schnelle Heilung und freuen uns auf Ihr Angebot im nächs- ten Jahr. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Spielabsage Die Partien beider Baindter Mannschaften gegen den FC Leutkirch mussten aufgrund der Witterungsbedin- gungen abgesagt werden. Das Nachholspiel findet am 09.03.2025 statt. Vorschau: Sonntag, 01.12 14.00 Uhr: TSG Ailingen - SV Baindt Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendfußball Juniorinnenfußball C-Juniorinnen C-Juniorinnen sichern sich die Herbstmeisterschaft 2024/25 und stehen im Halbfinale des Bezirkspokals Denkbar schlecht verlief der Start in die neue Spielzeit für unsere Mädels vom Jahrgang 2010/11. Das erste Spiel musste wegen Spielerinnenmangel gleich mal abgesagt werden. Es stand die Frage im Raum „ Wird das was mit unseren C-Mädels oder sollten wir das neu formierte Team gleich aus dem Spielbetrieb zurückziehen ? „ Von da an ging es unserem „Problemkind“ allerdings stetig besser. Es kamen einige Spielerinnen dazu und so war der Kader nicht mehr so dünn besetzt. Auch der Trainingsbesuch erhöhte sich deutlich, was sich positiv auf die Leistung auswirkte. Einem 15:0 Sieg gegen das „Anfängerteam“ aus Grünkraut, folgte ein 7:1 Auswärts- sieg in Immenried. Im Verbandspokal gab es dann einen „Dämpfer“ gegen das 11er – Mädelsteam aus Albeck bei Ulm (1:4 Treffer Lena P.), was das Ausscheiden aus Wettbewerb bedeute- te. Es folgte eine knappe 3:4 Heimniederlage in der Meis- terschaft gegen das 7er – Team aus Scheidegg. Mit einem überzeugenden 3 : 0 – Sieg (2 x Hanaa und 1 x Haifaa) im Bezirkspokal in Kressbronn fanden unsere Mädels dann wieder in die Spur. Es folgte eine Siegesse- rie gegen FN (5:3), TSB (3:1), Deuchelried (5:3), Tettnang (7:2) sowie Bad Waldsee (5:1), welche unser C9 – Team and die Tabellenspitze spülte. Die Qualifikation für die BZM in der Halle (Kressbronn) wurde dann eine Woche später, zwar knapp, aber letztlich ohne zwischenzeitliches Hallentraining geschafft. Herzlichen Glückwunsch an unsere C-Mädels. Folgende Spielerinnen wurden bei den Spielen eingesetzt und tru- gen sich in die Torschützenliste ein : Haifaa Alosh (2), Ha- naa Alosh (3), Lou Ellsässer, Greta Heilmeier (2), Annema- rie Hoffmann (1), Lea Hoffmann (1), Philippa Kaplan (2), Emma Köhler (2), Maylin Kretzer (19), Melina Leyh, Emelie Löw, Fiona Maier (3), Amelie Metzler (2), Pia Metzler, Lotta Oelhaf, Lena Pfleghaar (10), Pauline Preis, Jana Rimmele (1), Marlene Roth, Carla Seitner, Victoria Wertmann und Philina Ziegler (2). D-Juniorinnen D-Juniorinnen im Finale des VR-Talentiade Verband- spokals Nach dem Turniersieg unserer D-Juniorinnen im VR Ta- lentiade Cup am 20. Oktober fuhren unsere Mädels mit ihren zwei ‚Ersatztrainern‘ Alex und Michael nun zur Ver- bandsvorentscheidung nach Laichingen, wo sie auf die Bestplatzierten, der anderen Bezirke trafen. Unsere Mä- dels präsentieren sich in hervorragender Spiellaune und gewannen gleich das erste Spiel mit 3:0 gegen den VfL Hochdorf und nächsten Spiel ging’s gleich so weiter, man siegte mit 2:0 gegen Bellamont. Nach einem unglückli- chen 1:2 gegen Oberelchingen folgten dann wieder zwei Siege, 2:0 gegen Durchhausen und schließlich 2:1 gegen Eningen. Am Ende gewannen wir das Turnier mit fünf Punkten Vorsprung vor dem Tabellenzweiten souverän und sind nun am 1. Dezember in der Finalrunde in Sindel- fingen gegen die Topplatzierten der anderen Verbands- runden gefordert. Glückwunsch an unsere Nachwuchstalente, bis hierhin schon ein toller Erfolg, den bislang noch keine D-Junio- rinnen Mannschaft unserer SGM im VR-Talentiade Cup erreicht hat. Es spielten: Lena Alber, Hanaa Alosh, Jule Ambacher, Lea Busam, Hanna Busam, Greta Günthner, Luisa Kolbaske (T), Isabella Lang, Taneesha Mahler, Emma Straub Mädchen sammeln weiter Erfahrungen Mädchen – SG Aulendorf II 0:10 Gegen das ältere und starke Team aus Aulendorf waren wir chancenlos. Dennoch ließen sich die Mädels den Spaß nicht ver- derben und nahmen die Niederlage sport- lich. Einzig unsere erfahrenste Spielerin Pia konnte bei einigen knappen Sätzen mithalten und einen Satzgewinn für sich verbuchen. Franziska, Nele und Marta konnten als Anfängerinnen den deutlich länger spielenden Aulendor- ferinnen naturgemäß noch wenig entgegensetzen, auch wenn teilweise schon super Ansätze zu sehen waren. Jungen mit Unentschieden zum Vorrundenabschluss SVW Weingarten III – Jungen 5:5 Das letzten Spiel unserer Jungs in der Vorrunde der Be- zirksklasse endete mit einem gerechten Unentschieden gegen den SVW Weingarten III. Man of the Match war Ricco, der seine beiden Einzel für sich entschied und zu- sammen mit Valentin auch noch im Doppel erfolgreich war. Fabian und Felix konnten jeweils ein weiteres Einzel gewinnen, sodass alle 4 eingesetzten Spieler zu mindes- tens einem Punktgewinn beigetragen haben. Auch men- tal haben die Jungs zugelegt: Nach einem 1:4 Rückstand konnte mit zwei wichtigen 5-Satz Erfolgen die Aufholjagd zum 5:5 Endstand gestartet werden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Mit nun 6:6 Punkten belegen wir als Aufsteiger einen für uns super Mittelfeldplatz und das Ziel Klassenerhalt wur- de toll erreicht. Damit dürfen wir uns auch in der Rück- runde in der Bezirksklasse beweisen. Nun gilt es im Training weiterhin Gas zu geben und über den Winter das ein oder andere Turnier zu spielen, um dann im Februar wieder im Ligaspielbetrieb angreifen zu können. Herren 2 im Eiltempo zum 5. Saisonsieg TT Blitzenreute/Wolpertswende III – Herren 2 0:9 Nach gerade einmal 1 Std. 20 Min. stand der deutliche Auswärtssieg unserer zweiten Mannschaft fest und das, obwohl Thomas Nowak in der ersten Mannschaft aus- helfen musste und nicht zur Verfügung stand. Das ein oder andere Spiel war zwar umkämpft, jedoch konnten die Baindter vor allem in den wichtigen Situationen im- mer eine Schippe drauflegen und jeden Satz, der in die Verlängerung ging, gewinnen. So endete die Partie mit lediglich zwei Satzgewinnen für die Spielgemeinschaft Blitzenreute/Wolpertswende und 9 eindrucksvollen Sie- gen für den SV Baindt. Vor dem letzten Spiel der Vorrunde grüßt die zweite Mannschaft mit 10:0 Punkten von der Tabellenspitze und hat beim direkten Duell mit dem Verfolger aus Bad Wald- see am 7.12. die Chance, die Herbstmeisterschaft der Kreisliga C perfekt zu machen. Herren 1 verlieren Topspiel und Tabellenführung Herren 1 – SV Rissegg 5:9 Ausgerechnet zum Topspiel gegen den SV Rissegg muss- te die erste Mannschaft krankheitsbedingt auf Philipp Schwarz und Nico Scheffold verzichten. Zum Glück spran- gen mit Thomas Nowak und Frank Markwart unsere bei- den Ersatzspieler ein. Aber auch der SV Rissegg konnte nicht komplett antreten, die Nummer 2 der Gäste, Stephan Thiel, war verhindert, sodass dennoch ein offenes Spiel erwartet werden konnte. Erstmals in dieser Saison gerieten wir in den Doppeln schwer in Bedrängnis. Marcel Brückner und Roman Buck verloren zweimal knapp in der Verlängerung und mussten den Gegnern gratulieren. Tobias Nowak und Frank Mark- wart lieferten sich einen Kampf auf Augenhöhe gegen Mi- chael Aßfalg und Pauline Wieland, den sie leider mit 10:12 im fünften Satz verloren. Und auch unser 3er Doppel mit Wolfgang Assfalg und Thomas Nowak musste sich mit 1:3 geschlagen geben. Nach diesem 0:3 Start standen wir bereits mächtig unter Druck und mussten zusehen, dass wir schnell ein paar Punkte auf die Anzeigentafel bekommen. Marcels Sieg war dabei fest eingeplant und er konnte diesen mit einem deutlichen 3:0 Erfolg gegen Schreiner auch liefern. Danach zeigte Tobias gegen den Spitzenspieler der Gäste eine klasse Vorstellung und gewann ebenfalls mit 3:0. Wir mel- deten uns eindrucksvoll im Match zurück. Wolfgang legte mit einem umkämpften 3:2 Sieg gegen den formstarken Michael Strebl nach, doch Roman und Thomas konnten bei ihren 1:3 Niederlagen die Siegesserie nicht aufrecht erhalten. Frank spielte super und konnte seinen 50 Punk- te besser eingestuften Gegner mit 3:1 besiegen. Nach- dem sich Marcel im Duell der Topspieler beider Teams mit 3:2 durchkämpfen konnte, war das Spiel beim Stand von 5:5 ausgeglichen. Die nächsten Spiele jedoch gingen allesamt, wenn auch knapp und umkämpft, an unsere Gegner. Tobias musste sich zweimal in der Verlängerung geschlagen geben, Wolfgang verlor den wichtigen 3. Satz ebenfalls mit 12:14 in der Verlängerung und Roman verlor seine ersten beiden Sätze mit jeweils nur 2 Punkten Un- terschied. Thomas lag mit 2:1 Sätzen in Führung, konnte die 2:3 Niederlage dann aber auch nicht mehr verhindern. So endete die Partie mit einer 5:9 Niederlage, die im Nach- hinein verdient, aber auch ärgerlich ist. Frank hatte sein zweites Einzel bereits gewonnen und mit einem Punkt mehr aus den vorhergegangenen Spielen hätten wir im Schlussdoppel noch gute Chancen auf wenigstens ein Unentschieden gehabt. Das 0:3 in den Doppeln und die schwache Ausbeute von Sätzen, die in der Verlängerung entschieden wurden (2 von 12) waren die Knackpunkte für diese Niederlage. Jetzt heißt es Mund abwischen, nach vorne schauen und gesund werden/bleiben, bevor am kommenden Wochen- ende ein Doppelspieltag gegen Laubach und Deuchelried II ansteht. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Herren 1 gleich 2x gefordert Freitag 29.11. • 20 Uhr: TSV Laubach - Herren 1 Samstag 30.11. • 10 Uhr: Jungen - SVW Weingarten III (Pokalspiel) • 16 Uhr: Herren 1 - SV Deuchelried II XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Abt. Frauenturnen Weihnachtsfeier Unsere Weihnachtsfeier findet am Freitag, 13.12.24, um 18.00 Uhr, im Gasthaus „Zur Mühle“ statt. Dazu sind auch alle unsere Ehemaligen herzlich eingeladen. Anmel- dung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilneh- merinnen. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 14.12.2024 Der Musikverein Baindt lädt sie recht herz- lich zu unserem Konzert am 14.12.2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf startet am 30.11.2024 beim Nikolausmarkt in Baindt. Sichern sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten sie die Karten im Baindter Rathaus. Wir stecken bereits mitten in den Kon- zertvorbereitungen und freuen uns darauf am 14.12.2024 mit ihnen eine Reise durch Europa zu machen. Lassen sie sich von uns in die verschiedenen Länder Europas ent- führen und lauschen sie den landestypischen Klängen. Wir freuen uns auf ihren Besuch. Reitergruppe Baindt PSK-Ball Vergangenen Samstag fand der diesjäh- rige PSK-Ball beim Reit- und Fahrverein Hohentengen statt. An diesem Abend wurden auch zwei unserer Mitglieder ge- ehrt: Anna Tratzyk erreichte in der Vielseitigkeit U18 den 2. Platz. Theresa Henzler erreichte beim Fördergruppentur- nier mit ihrer Mannschaft sowie in der Dressur LK6 jeweils Platz 1. Herzlichen Glückwunsch an die beiden Mädels zu den tollen Erfolgen! Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Theresa Henzler und Anna Tratzyk wurden für ihre Tur- niererfolge geehrt. Anmeldung Weihnachtsfeier und Kutschenabschluss- fahrt Am Freitag, 6. Dezember findet unsere Weihnachtsfeier in stimmungsvoller Atmosphäre in den Räumen von Kirch- ner Konstruktionen in Weingarten (Heinrich-Herz-Straße 6) statt. Wir beginnen um 19 Uhr mit einem Glühwein- bzw. Punschempfang. Gegen 20 Uhr wird es wieder ein lecke- res Buffet geben. Damit wir das Essen möglichst genau bestellen können, bitten wir um verbindliche Voranmeldung bis zum 30. November per E-Mail un- ter schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 01733551183. Es wird ein Unkostenbeitrag pro Person von 10€ geben (für Kinder bis 12 Jahre 5€), welcher Bar vor Ort einge- sammelt wird. Wir freuen uns auf einen schönen vorweihnachtlichen Abend mit Euch. Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Samstag, 7. Dezember statt. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 30. November bei Alisa Schnez (schriftfueh- rerin@reitergruppe-baindt.de, 01733551183) anmelden. Schützengilde Baindt Einladung zum Königsschießen und Ad- ventsabend Liebe Mitglieder der Schützengilde Baindt, es ist wieder soweit: Wir laden euch herzlich zum traditionellen Königsschießen mit Ad- ventsabend ein! Gemeinsam wollen wir einen geselligen und festlichen Nachmittag im Schützenhaus verbringen. Neben dem spannenden Schießen um die Königswürde erwarten euch in adventlicher Atmosphäre leckere Waf- feln und Glühwein. Lasst uns zusammen die besinnliche Zeit des Jahres einläuten und einen schönen Abend ge- nießen! Wann: Samstag, 07. Dezember 2024 ab 16:00 Uhr Die Vorstandschaft freut sich auf reges Erscheinen und wünscht eine schöne Adventszeit. Goldenes Weihnachtsgewinnspiel 2024 Das Weihnachtsgewinnspiel 2024 startet am 02. Dezem- ber, als Hauptgewinn winkt in diesem Jahr ein Goldbarren im Wert von 500 EUR. Aber auch die Gewinne auf Platz zwei und drei können sich sehen lassen, einen Veranstal- tungsgutschein für das Hoftheater sowie ein Wochenende im neuen Kia EV6. Dafür einen herzlichen Dank an den Sponsor, das Autohaus Ebner Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Glück, bis zum 24. Dezember können also wieder die Sterne gesammelt werden. Die Ziehung der Preise erfolgt dann wie immer nach Weihnachten, die glücklichen Gewinnerinnen und Ge- winner werden unter anderem hier im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sterne fangen Beim Weihnachts-Gewinnspiel 1. Preis Goldbarren im Wert von 500.-€ 2. Preis Theater mit Theatermenü für zwei im Hoftheater Bai- enfurt 3. Preis Ein Wochenende mit dem neuen KIA EV6 vom Autohaus Ebner So wie viele weitere attraktive Preise: Ziehung: Januar 2025 So geht’s: Einkaufen und Gewinnlos bekommen Gewinnlose sammeln Nach der Ziehung die Losnummer kontrollieren und mit etwas Glück gewinnen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Adventswanderung Wir treffen uns am Dienstag, 03.12.2024 um 14.30 Uhr am Freibad-Parkplatz in Weingar- ten. Wir wandern ins Lauratal und über Nessenreben zurück. Die Gehzeit beträgt ca. 1,5 Stunden, 6 km, 100 hm. Am Ende der Wanderung wartet an der Grillhütte Glühwein auf uns, zubereitet von Jürgen und Willi. Gute Schuhe, bei Bedarf Stöcke, eine Henkeltasse und etwas Gebäck wäre schön. Anmeldung ab 29.11.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-on- line.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung Adventsfeier 2024 Herzliche Einladung, vor allem auch an unsere älteren Mitglieder, zu unserer Adventsfeier am 14.12.2024 um 14.30 Uhr im Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4, 88250 Weingarten. Nach einer kleinen Feierstunde, Kaffee und Kuchen, Rück- blick auf das Wanderjahr 2024 und Informationen für 2025, wollen wir den Nachmittag verbringen. Anmeldung bis spätestens 10.12.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Organisation: Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-on- line.de. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Vorstandschaft. Aus dem Landkreis Chorifeen & Friends Liederkranz Baienfurt Adventskonzert Sonntag, 01.12.2024 17:00 Uhr Evangelische Stadtkirche Weingarten Eintritt frei, Spenden zugunsten der Renovierung der Evangelischen Stadtkirche Comedy Abend in Ziegelbach mit den Four Frogs Kreis Ravensburg – Die Vereine Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. und LeutkirchWangen e. V. laden zu ihrem jährlichen Comedy Abend ein. Er fin- det am 15. Januar 2025 im Dorfstadel in Ziegelbach statt, Einlass ist ab 19.00 Uhr. Die Band Four Frogs spielt vorwiegend englische Hits und Ohrwürmer mit überwiegend eigenen schwäbischen Texten. Dabei geht es unter anderem um die Heimatstadt Bad Waldsee, das Älterwerden, den Alltagsstress und natürlich die Liebe. Erklärtes Ziel ist es, die schwäbische Identität zu fördern und das Publikum mit viel Spass zu unterhalten. Der Kartenvorverkauf startet am 02. Dezember in den Lagerhäusern der BAG Bad Waldsee, Gossetsweiler und Unterschwarzach. Ebenso ist eine Reservierung über das Landwirtschaftsamt unter 0751/85-6010 möglich. Im Vor- verkauf und über die Reservierung sind die Karten für 12 €, an der Abendkasse für 14 € erhältlich. Reservierte Kar- ten müssen bis spätestens 19.30 Uhr an der Abendkasse abgeholt warden. Mit einer kleinen Auswahl an warmen und kalten Speisen und einer Vielzahl an Getränken ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Kindertagespflege im Landkreis feiert 20-Jähriges in dezentraler Vermittlung und Zusammenarbeit mit freien Trägern • Gelungene Jubiläumsfeier im Bauernhausmuseum in Wolfegg • Rund 180 engagierte Kindertagespflegepersonen betreuen derzeit etwa 500 Kinder Wolfegg – Die Kindertagespflege im Landkreis Ravens- burg hat sich in den vergangenen 20 Jahren stark ent- wickelt und ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Kinderbetreuung in der Region geworden. Derzeit betreu- en rund 180 engagierte Kindertagespflegepersonen etwa 500 Kinder und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur frühkindlichen Bildung und Erziehung. Viele davon haben selbst Kinder und somit jede Woche „Full house“. Die Mehrheit der Kindertagespflegepersonen betreuen in Ihrem Zuhause, richten dies nach den Bedürfnissen der Kinder ein und bieten den Kindern ein wundervolles fami- liäres Betreuungssetting. Inzwischen gibt es immer mehr Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen, die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, soge- nannten Großtagespflegen, anbieten. Die höchstpersön- liche Zuordnung der Tagespflegekinder zu den jeweiligen Kindertagespflegepersonen ist hierbei unerlässlich. Die Bindung zur Tagespflegeperson zeichnet die Kinderta- gespflege aus. Um „Danke“ für diese so wertvolle Arbeit zu sagen, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien zur großen Jubiläumsfeier mit lustigem Programm und leckerem Büfett alle Kindertagespflegepersonen ein- geladen. Dieser Einladung waren auch zahlreiche Ta- gesmütter gefolgt, sodass die Zehntscheuer vollbesetzt war. Fehlen durften an diesem Abend auch nicht die Mit- arbeitenden der Vermittlungsstellen der Träger Caritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Ravensburg. Zur Historie: Der Kreistag hatte im Jahr 2003 bereits die Weichen für eine dezentrale Tagespflegevermittlung ge- stellt. Alles begann damit, dass der Jugendhilfeausschuss zunächst mit der Arbeitsgemeinschaft Maschinenring Service GmbH des Landfrauenverbands im Bauernver- band Wangen e. V und der Caritas Bodensee-Oberschwa- ben zusammenarbeitete. Das Diakonische Werk Ravens- burg übernahm die Aufgaben des Maschinenrings und ist zusammen mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben der TräMedieninformation Nr. 13/2024 Medien- und Öffent- lichkeitsarbeit Helen Bartknecht Telefon: 0751 36256-39 Seestraße 44 | 88214 Ravensburg www.caritas-boden- see-oberschwaben.de 21.11.2024 Rechtsträger: Vorstand: Caritasverband Pfarrer Oliver Merkelbach (Vorsitzender) Bankverbindung der Diözese Dr. Annette Holuscha-Uhlen- brock Bank für Sozialwirtschaft Rottenburg-Stuttgart e. V. Matthias Fenger IBAN:DE83601205000001790600, BIC: BFSWDE33STG ger der Vermittlungsstellen für Kinder- tagespflege. „Sie sind nicht nur wichtige Kooperations- partner, sondern auch Wegbereiter für innovative und bedarfsorientierte Betreuungsmodelle. So konnte dieses vielseitiges, familiennahe und flexible Betreuungsange- bot entstehen“, betonte Sozialdezernent Reinhard Friedel. Die Erfolgsgeschichte der Kindertagespflege gründet, wie schon eingangs erwähnt, vor allem auf dem Einsatz der Kindertagespflegepersonen. Mit viel Flexibilität, dem Engagement und einer guten Portion Herzlichkeit ermög- lichen die Kindertagespflegepersonen es Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Reinhard Friedel sprach ihnen in seiner Rede einen großen Dank aus: „Sie schaffen liebevolle und sichere Räume für die Kleinsten und leisten damit einen unschätzbaren Beitrag zur Entwicklung und Bildung unserer Kinder. Ihre Arbeit ist nicht nur eine Bereicherung für die betroffenen Familien, sondern auch für die gesamte Gesellschaft. Sie machen den Unterschied – Tag für Tag.“ So herausfordernd die Arbeit mit Kindern manchmal sein kann, die Tagespfle- geeltern sind sich einig: „Die Kinder geben einem sehr viel zurück!“ Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Alle Kinder brauchen Chancen! Die Kinderstiftung Ravensburg, die Kinderstiftung Bo- densee und die Stiftung Kinderchancen Allgäu der Cari- tas Bodensee-Oberschwaben gestalten die MACH DICH STARK-Tage (18. bis 24. November) aktiv mit. Kinderarmut kommt für sie „nicht in die Tüte“. Die MACH-DICH-STARK-Tage vom 18. bis 24. Novem- ber sind eine landesweite Aktionswoche der Initiative Mach-Dich-Stark und ihren Partnern gegen Kinderar- mut: Denn alle Kinder und Jugendlichen verdienen die gleichen Chancen! Die drei Kinderstiftungen der Caritas Bodensee-Oberschwaben setzen sich bereits jahrelang vor Ort gegen Kinderarmut und für Chancengerechtig- keit ein. Die drei Stiftungen finden es alarmierend, dass in Baden-Württemberg immer noch jedes fünfte Kind in Armut aufwächst. Kinder, die in Armut aufwachsen, lei- den darunter meist ihr Leben lang – emotional und sozial. Das darf nicht sein und darauf machen die Kinderstif- tungen jetzt gezielt aufmerksam. „Alle Kinder brauchen Chancen“ - so lautet der Spruch auf den Bäcker-Tüten, von denen sage und schreibe 100.000 Stück an die Bä- ckereien im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis verteilt wurden. Logistisch nicht ganz einfach. Darum danken die Teamleitungen der Stiftungen herzlich allen Unterstützern, darunter die BÄKO Württemberg eG für die Auslieferung der Tüten an die Bäckereien. Dem Copyshop Ravensburg für den Druck von zusätzlichen Einlegern für die Tüten, welche über die Aktion und die Arbeit der Kin- derstiftungen informieren. Außerdem den Unternehmen AMF Müller und ADLON Intelligent Solutions GmbH für die finanzielle Unterstützung sowie allen teilnehmenden Bäckereifachgeschäften. Bei den folgenden Bäckereien erhalten Sie die MACH- DICH-STARK-Tüten: Im Landkreis Ravensburg Bäckerei Mayer GmbH & Co. KG Früchte Jork Bäckerei Hamma GmbH & Co. KG BackWerk Thorsten Heinrichs Bäckerei Bäckerei Leser Bäckerei Schupp Bäckerei Gueter Bäckerei Maier Bioland Bäckerei Manfred Müller Wannis Backstube Bäckerei Konditorei Kaffee Raisch Bäckerei Glahs Im Bodenseekreis Bäckerei Baader Bäckerei Bär Bäckerei Neumann Bäckerei Sauter Backstube Kloos Konditorei Popp Weber & Weiss GmbH Webers Backstube Bäckerei Wurster Denns Biomarkt Friedrichshafen Mehr zu den Projekten der Kinderstiftungen erfahren Sie über die jeweiligen Website-Auftritte: www.kinderstiftung-ravensburg.de www.kinderstiftung-bodensee.de www.stiftung-kinderchancen-allgaeu.de Tag der offenen Tür / Informationsabend der Achtalschule am Donnerstag, 12. Dezember 2024, 17:00 – 19:30 Uhr (Treffpunkt: Foyer Grundschule in der Ravensburger- str.18) Wir stellen Ihnen die Arbeitsweise und Inhalte der Gemein- schaftsschule vor und Sie haben die Möglichkeit sich bei den unterrichtenden Lehrkräften vor Ort in den Klassen- räumen zu informieren. Wir freuen uns auf Sie! Wir bitten für diesen Tag um Anmeldung per Mail oder telefonisch! Individuelle Termine und persönliche Gespräche mit der Schulleitung sind nach Anmeldung ebenfalls jederzeit möglich. Achtalschule Baienfurt, Ravensburgerstr. 18, Tel. 0751/56960-10, kontakt@achtalschule.de Ehrenamtliche für Lernpatenschaften gesucht Das Projekt LUChS – „Lernen und Chancen schenken“ der Kinderstiftung Ravensburg bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu einer besseren Bil- dungsteilhabe. Hierfür suchen wir Ehrenamtliche in Baindt. Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Bil- dungschancen. Vor 3 Jahren hat daher die Kinderstiftung Ravensburg, gefördert durch Aktion Mensch, erfolgreich das Projekt „LUChS“ ins Leben gerufen, um einen Bei- trag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten. Dank der finanziellen Anschubunterstützung konnten so bereits 30 Kinder in einer Patenschaft wachsen. Patrick* besucht die örtliche Grundschule. Lesen und Schreiben fallen ihm schwer. Seine Eltern können ihn bei schulischen Aufgaben nur schwer unterstützen. Patrick hat jetzt eine ehrenamtliche Patin, die sich einmal in der Woche für eine Stunde mit ihm trifft. Sie üben gemein- sam lesen und schreiben, spielen Karten und sprechen über ihr gemeinsames Hobby Sport. Patrick freut sich auf die Treffen und genießt die Zeit mit seiner Patin. Auch die ehrenamtliche Patin erlebt die gemeinsame Zeit als bereichernd. Ehrenamtliches Engagement wird in der Kinderstiftung Ravensburg wertgeschätzt und entsprechend begleitet. Dazu gehört die Organisation der Rahmenbedingungen, das Anbieten von Schulungen und Austauschtreffen sowie eine Ansprechperson bei Fragen oder Problemen. Können Sie sich vorstellen, einem Kind oder Jugendlichen Zeit und somit Chancen zu schenken? Dann melden Sie sich gerne bei Lisa Brandt (brandt.l@caritas-dicvrs.de Tel. 0162 209 47 05). Weitere Infos zum Projekt finden Sie auf der Homepage www.kinderstiftung-ravensburg.de Landratsamt Ravensburg Zusätzliche Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im Dezember: Adventsbacken Kreis Ravensburg - Hiermit informieren wir über eine zu- sätzliche Veranstaltung, die unser Ernährungszentrum im Dezember anbietet. Auch bei weiteren Veranstaltun- gen im Dezember gibt es noch freie Plätze. Alle aktuellen Veranstaltungshinweise unseres Ernährungszentrums sind abrufbar unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Adventsbacken für Kinder der 1. und 2. Klasse am 14. Dezember Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Entdecke die Welt der Plätzchen: Schnapp dir deine Koch- schürze und sei dabei, wenn wir gemeinsam im Ernäh- rungszentrum Bodensee-Oberschwaben leckere Plätz- chen zaubern! Im Workshop mit Christina Rohleder lernst du einfache und schnelle Plätzchen, die perfekt in die Adventszeit passen. Wir haben für jeden Geschmack et- was dabei! Beim Workshop am Samstag, 14. Dezember von 15.00 bis 18.00 Uhr in der Schillerstraße 34, Bad Waldsee bekom- men die kleinen Plätzchen-Bäcker eine Schritt-für-Schritt- Anleitung, viele praktische Tipps und Tricks für schnelles und einfaches Verzieren und natürlich ein Rezeptheft, um zu Hause alles nachzubacken. Die Anmeldung ist bis fünf Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Es wird ein Kostenbeitrag von 6 € erhoben. Was sonst noch interessiert Katamaran: Adventstarif & Abendfahrten ab 28. November Für 16 Euro zur anderen Seeseite und zurück Rechtzeitig zum Start der Weihnachtsmärkte in Kon- stanz und Friedrichshafen bietet der Katamaran ein spezielles Adventsangebot: Ab dem 28. November gibt es günstige Tarife und verlängerte Fahrzeiten am Wo- chenende. Der Katamaran fährt während der Adventszeit bis zum 23. Dezember häufiger und länger – ideal, um gemütlich von einem Weihnachtsmarkt zum anderen zu schippern. Freitags und samstags starten zusätzliche Abendfahrten: Der letzte Katamaran verlässt Friedrichshafen um 20 Uhr und Konstanz um 21 Uhr. Sonntags gilt ein durchge- hender Stundentakt, mit der letzten Fahrt um 19 Uhr ab Friedrichshafen und um 20 Uhr ab Konstanz. Passend dazu gibt es ein günstiges Tarifangebot, das Shopping- und Weihnachtsmarktfans stressfrei zur an- deren Seeseite bringt. Attraktive Winterpreise mit dem Winter-Ticket vom 28. November bis 6. Januar: • Erwachsene: 16 Euro (Hin- und Rückfahrt am selben Tag) • Kinder (6-14 Jahre): 8,50 Euro • Familien (2 Erwachsene + bis zu 3 Kinder): 40,50 Euro Auch wieder im Angebot: das günstige Ticket in Ver- bindung mit einem Heißgetränk. Wer das am Auto- maten oder auf der Website vorab bucht, spart auch hier: Winter-Ticket in Kombi mit einem Heißgetränk: • Erwachsene: 18 Euro (Hin- und Rückfahrt am selben Tag) • Kinder (6-14 Jahre): 10,50 Euro Das Winterticket gibt es online auf der Website der-ka- tamaran.de, am Automat in den jeweiligen Häfen und in den Geschäftsstellen. Ausbildungsmarktbilanz 2024 Auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird auf Ausbildung gesetzt Trotz der schwierigeren Rahmenbedingungen hatten Ausbildungssuchende im Bezirk der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg im Berufsberatungsjahr 2023/2024, das zum 30. September endete, erneut beste Chancen die passende Stelle zu finden. „Auch wenn die Zahl der bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsstellen zurückgegangen ist, blieb die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe am Bo- densee und in Oberschwaben unterm Strich hoch. Das bedeutet, dass die Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten angesichts des demografischen Wandels auf Fachkräftenachwuchs aus den eigenen Reihen setzen“, fasst Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg zusammen. „Erfreulich ist, dass sich im drit- ten Jahr in Folge wieder mehr junge Menschen für eine duale Ausbildung interessiert haben“, sagt Mathias Auch und ergänzt mit Blick auf die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt: „Eine abgeschlossene Ausbildung ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.“ Rein rechnerisch kamen auf jeden gemeldeten Bewer- ber 1,7 Ausbildungsstellen, der Ausbildungsmarkt blieb also ein Bewerbermarkt. Neben dem rechnerischen Ungleichgewicht spielten Passungsprobleme eine Rolle. Das kann regionale, qualifikatorische oder sprachliche Gründe haben. Im Ergebnis blieb fast jede fünfte Aus- bildungsstelle unbesetzt. Ausbildungsstellen Für das abgeschlossene Ausbildungsjahr 2023/24 wurden dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg insgesamt 5.271 Ausbildungsstellen ge- meldet, das waren 454 oder 7,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Top Ten der gemeldeten Ausbil- dungsstellen führen die Kaufleute im Einzelhandel (532), gefolgt von den Verkäuferinnen und Verkäufern (314), den zahnmedizinischen Fachangestellten (222), den Kaufleu- ten Büromanagement (168) und medizinischen Fachan- gestellten (161) an. 1.014 Ausbildungsstellen waren zum 30. September 2024 noch unbesetzt. Die meisten freien Ausbildungsstellen gab und gibt es noch als Kaufmann/-frau im Einzelhan- del, Verkäufer/in, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Anlagenmech. – Sanitär-/Heiz.-Klimatech., Handelsfach- wirt/in und Maurer/in. Bewerberseite Im zurückliegenden Berufsberatungsjahr, also von Okto- ber 2023 bis September 2024, nahmen 3.078 Bewerberin- nen und Bewerber die Unterstützung der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg bei der Ausbildungsplatzsuche in Anspruch. Das waren 149 oder 5,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein sehr deutlicher Anstieg um 104 oder 17,2 Pro- zent war dabei bei den Bewerbern mit ausländischem Pass zu verzeichnen. Die Zahl der Ausbildungsplatzsu- chenden mit deutscher Staatsangehörigkeit hat sich um 45 bzw. 1,9 Prozent erhöht. 1.692 oder 55 Prozent aller gemeldeten Bewerber ent- schieden sich für eine Berufsausbildung. Für einen weite- ren Schulbesuch ein Praktikum oder Studium entschieden sich 15,7 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachse- nen. Der Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die im Anschluss an die Schulzeit eine Beschäftigung aufnah- men, lag bei 6,3 Prozent. 2,5 Prozent der Bewerber en- gagieren sich in gemeinnützigen bzw. sozialen Diensten. 11,7 Prozent der Bewerber haben keine Angaben zu ihrem Verbleib gemacht. 129 Bewerber galten zum Stichtag als unversorgt, also ohne Ausbildungsstelle oder Alternative. Das waren 18 mehr als vor einem Jahr. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Ausbildungsmarkt in der Verlängerung Es gibt Betriebe, die auch jetzt noch für das bereits begon- nene Ausbildungsjahr einstellen. „Die gute Nachricht für alle, die jetzt noch oder wieder auf der Suche nach einer Lehrstelle im bereits begonnen Ausbildungsjahr sind: Der Zug ist noch nicht abgefahren. Die Chancen, noch bis ins neue Jahr hinein einen Ausbildungsplatz zu finden sind gut und ein Einstieg in vielen Bereichen noch möglich“, ermuntert Mathias Auch. Wer dabei Unterstützung sucht, sollte keine Zeit verstreichen lassen und Kontakt zur Be- rufsberatung aufnehmen. Kurzfristige Beratungstermine können unter https://www. arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufs- beratung oder der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 vereinbart werden. Verbesserte Förderung Wenn sich die Lehrstelle nicht am Wohnort eines Azubis befindet, gibt es neuerdings die Möglichkeit einen Mobi- litätszuschuss von der Agentur für Arbeit zu bekommen. Wenn während der Ausbildung mal nicht alles nach Plan läuft oder Betriebe sich dazu entscheiden, Ausbildungs- suchenden eine Chance zu ermöglichen, die zunächst noch nicht alle Kriterien erfüllen, bietet die Arbeitsagentur für Auszubildende und Betriebe eine Reihe an Unterstüt- zungs- und Fördermöglichkeiten. Ein bewährtes Unter- stützungsangebot ist die „Assistierte Ausbildung“ (AsA). Sie bietet für Azubis eine intensive Betreuung und persön- liche Begleitung während der Ausbildung. Sie ermöglicht unterstütztes Lernen in kleinen Gruppen durch erfahrene Dozenten. So können sich die Noten oder Sprachkenntnis- se verbessern und dem Abschluss der Berufsausbildung steht nichts mehr im Wege. Ziel der Assistierten Ausbil- dung ist, die Hürden zu beseitigen, sodass sich die Ju- gendlichen voll auf die Ausbildung konzentrieren können. Die Hürden können sowohl im beruflichen wie im privaten Bereich liegen. Die Kosten für die Assistierte Ausbildung übernimmt komplett die Agentur für Arbeit. Beratung für Arbeitgeber bietet der Arbeitgeberservice unter der kos- tenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember betont die Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Wichtigkeit von Selbsthilfe. In der Selbsthilfe schließen sich Betroffene und ihre Ange- hörigen in Eigeninitiative zusammen, um durch gegensei- tige Hilfe die Folgen chronischer Erkrankungen zu bewäl- tigen. Insbesondere Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinde- rung und Krankheit geprägt ist, brauchen Hilfen, die weit über einen Arztbesuch hinausgehen. Hier setzt die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen ein. Sie bieten Betroffenen und ihren Angehörigen durch den Erfahrungs- und Infor- mationsaustausch Hilfe im Alltag und entlasten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Versichertengemeinschaft. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthilfe- einrichtungen ideell, aber auch finanziell. Mit rund 620.000 Euro förderte die SVLFG im Jahr 2023 Selbsthilfegrup- pen, -organisationen und -kontaktstellen. Verankert ist die Selbsthilfeförderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Vor allem der Austausch unter Gleichbetroffenen ist wich- tig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Da- neben haben sich die Selbsthilfegruppen aber auch Lob- by-Arbeit zum Ziel gesetzt. So gibt es Landesverbände, die die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik vertreten oder in Gesprächen mit Vertretern der Ärzte- schaft Wege suchen, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung möglich wird. Mit öffentlichen Aktionen und Informationsständen infor- mieren Selbsthilfegruppen zudem über ihre Arbeit und werben um Verständnis für die Probleme der Betroffe- nen. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Selbsthil- fekontaktstellen wichtige Koordinierungsfunktionen. Sie sind die erste Anlaufstelle in Fragen um die Selbsthilfe. Die Mitarbeitenden dort beraten über die Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstützen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professio- nelle Versorgungs- und Beratungsangebote. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung und www.bag-selbst- hilfe.de. Caritas und Energieagentur bildet Energiespar-Lotsen aus Aufgrund der steigenden Energiekosten hat die Cari- tas Biberach-Saulgau und die Energieagentur Ober- schwaben das Projekt „Energiesparen leicht gemacht“ gestartet. Ab dem 23. Januar 2025 werden in fünf Mo- dulen Ehrenamtliche zu Energiespar-Lotsen ausgebil- det. Interessierte aus dem Landkreis Biberach und dem Dekanat Saulgau können sich ab sofort anmelden. Haushalte mit niedrigem Einkommen sind besonders von Preissteigerungen im Energiebereich betroffen. Perso- nen, die ihren Geldbeutel nachhaltig schonen möchten oder aus ökologischen Gründen ihren Energieverbrauch senken wollen, sollen ab dem Frühjahr von den Energie- spar-Lotsen praktische Hilfe bekommen. In einer kostenlosen Schulung werden Ehrenamtliche zu den Themen „Strom, Wasser, Heizen, und richtig Lüften“ ausgebildet. In Zweierteams bringen die Energiesparlot- sen neben praktischen Tipps auch Energie- und Wasser- sparartikel direkt zu den Personen nach Hause mit. Ener- giespar-Lotse kann jede*r werden, egal ob Studierender, Personen im (Un-)Ruhestand, ökologisch oder sozial In- teressierte. Die Schulung ist so konzipiert, dass nebenbei auch noch praktisches für den eigenen Haushalt gelernt werden kann. Wer Interesse an der kostenlosten Schulung zum Ener- giespar-Lotsen ab Donnerstag, den 23. Januar 2025 hat, kann sich ab sofort bei der Koordinatorin des Projekts informieren, anmelden und das genaue Kursprogramm zugesendet bekommen: Sonja Hummel, hummel.s@ca- ritas-dicvrs.de. Die Schulung findet in Bad Schussenried statt. Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 18 Wohnungen integriert in einer gelungenen Architektur: - von 27 bis 102 m² - die drei Wohnkomplexe sind über zwei Treppenhäusern verbunden - moderne Aufzüge von der Tiefgarage in alle Wohngeschosse - Grünfl ächen um das Gebäude und im Innenhof - zentrale Stadtrandlage Weitere Infos unter vb-bo.de/immoangebote oder direkt bei Simon Ziegerer. Vereinbaren Sie gleich einen Termin: Telefon: 07515006-550 | E-Mail: simon.ziegerer@vb-bo.de Mit unserem Zins-Sonderprogramm ist vieles möglich. Sprechen Sie uns gerne an! Das Beste in Weingarten: Neubau-Eigentumswohnungen vb-bo.de/immoangebote modern und zentral kompetent, freundlich & (H)echt stark! AUTOHAUS GmbH freundlich & (H)echt stark! GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 www.ah-hecht.de Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! 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                      Zuletzt geändert: 29.11.2024

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