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      Orientierungshilfe_zur_Beurteilung_von_Bau-Turbo-Vorhaben_April_2026.pdf

      1 Orientierungshilfe zur Beurteilung von „Bau-Turbo“-Vorhaben (Stand April 2026) Die Gemeinde Baindt definiert für Bau-Turbo-Vorhaben klare Leitlinien und Kriterien, um Konsistenz, Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit bei Entscheidungen sicherzustellen. Jede Zustimmung im Einzelfall kann Präzedenzwirkung haben; vergleichbare zukünftige Vorhaben müssen daher stets konsistent geprüft werden. Bau-Turbo-Projekte müssen in die Gesamtstrategie der Gemeinde passen, bestehende Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan berücksichtigen und eine maßvolle, ortsverträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Genehmigungen nach dem Bau-Turbo ersetzen keine Bebauungspläne und dürfen nicht über das hinausgehen, was planbar wäre. Vorgaben aus Fachgesetzen – wie Landesbauordnung, Immissionsschutz, Arten- und Umweltschutz sowie Hochwasser- und Denkmalschutz – bleiben unberührt, sodass ökologische Aspekte, Grünflächen, Baumbestand und Bodenschutz auch bei beschleunigten Verfahren berücksichtigt werden. Die Sonderregelungen gelten bis zum 31. Dezember 2030; danach fallen Projekte wieder unter das reguläre Bau- und Planungsrecht. Der Kriterienkatalog dient als lernendes Instrument zur Orientierung der Genehmigungspraxis und wird anhand praktischer Anwendungsfälle kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum kurzfristig, städtebaulich verträglich, planbar und nachhaltig zu schaffen, die Innenentwicklung zu nutzen, die städtebauliche Qualität und Infrastruktur zu sichern und gleichzeitig die kommunale Planungshoheit langfristig zu wahren. Die Orientierungshilfe wird beim Vorliegen eines Bau-Turbo-Antrags im Einzelfall und für den betreffenden Bebauungsplan fortgeschrieben. 1. Kriterien für den beplanten Innenbereich (§§ 30, 31 BauGB) im Rahmen des „Bau-Turbos“ § 31 Abs. 3 BauGB setzt einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus, von dessen Festsetzungen befreit werden soll. Er ermöglicht erweiterte Befreiungen, auch wenn die Grundzüge der Planung berührt werden, sofern dadurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird und die städtebauliche Einfügung sowie die Grundzüge der Planung gewahrt bleiben. Ziel ist die Nachverdichtung. Im Rahmen des Bau-Turbos können Abweichungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans vereinfachter und mit geringerer Prüftiefe zugelassen werden, um Wohnraum zu schaffen oder 2 bestehende Gebäude zu modernisieren. Typische Abweichungen betreffen etwa Überschreitungen von Baugrenzen, Anhebung der Gebäudehöhe oder der Anzahl der Geschosse sowie die Erweiterung der Wohnfläche bei gleichbleibender Grundstruktur. Diese Orientierungshilfe gilt ausschließlich für Bebauungspläne, die vor dem Jahr 2000 rechtskräftig geworden sind. In diesen Plänen können folgende Festsetzungen geändert werden: - Eine Überschreitung der Baugrenze durch das Gebäude von bis zu 10 % ist zulässig. - Dachaufbauten sind bis zu maximal 70 % der Trauflänge zulässig. - Die Anzahl der festgesetzten Wohneinheiten kann erhöht werden. - In Mischgebieten ohne faktische Durchmischung von Wohnen und Gewerbe können zusätzliche Wohnungen zugelassen werden. Weitere Abweichungen von Festsetzungen sind im Einzelfall zu prüfen und gesondert zu beurteilen. Abweichungen können im Einzelfall oder für vergleichbare Vorhaben innerhalb des Bebauungsplangebiets erteilt werden, soweit sie mit nachbarlichen Interessen, öffentlichen Belangen und Anforderungen der Klimaanpassung (z. B. Starkregenrisiken) vereinbar sind. Die Einhaltung sonstiger rechtlicher Vorgaben – wie Landesbauordnung, Brandschutz, Abstandsflächen oder weiterer bauordnungsrechtlicher Regelungen – bleibt unberührt. Nicht zulässig sind Abweichungen, die eine wesentliche Planänderung umgehen oder eine Umweltprüfung erforderlich machen würden, da dadurch erhebliche Umweltauswirkungen entstehen könnten, die über eine einfache Befreiung nicht abgedeckt werden. Die Kriterien einzelner Bebauungspläne gelten ausschließlich für den jeweils betroffenen Plan und finden keine automatische Anwendung auf andere Bebauungsplangebiete. Diese Differenzierung wird klar kommuniziert, um unbegründeten Ansprüchen aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz entgegenzuwirken. 2. Kriterien für den unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) § 34 Abs. 3b BauGB erweitert im Rahmen des Bau-Turbos die Möglichkeiten, vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abzuweichen, um Wohnraum zu schaffen, wobei die städtebauliche Grundstruktur gewahrt bleibt. Dies gilt insbesondere bei Änderungen bestehender Gebäude. Für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bietet der Bau-Turbo zusätzliche Flexibilität, z. B. für Aufstockungen, Nachverdichtungen und Wohnumnutzungen. Die Eigenart 3 der Umgebung bleibt Orientierung, wird aber zugunsten der Schaffung von Wohnraum pragmatisch ausgelegt. Voraussetzung ist, dass die städtebauliche Ordnung nicht gesprengt, das Ortsbild nicht erheblich beeinträchtigt, die Erschließung gesichert ist und Maß, Bauweise sowie räumliche Struktur angemessen eingehalten werden. § 34 Abs. 3a BauGB erlaubt Ersatzbauten, Erweiterungen und maßvolle Abweichungen vom Maß der baulichen Nutzung, soweit sie städtebaulich vertretbar sind. Bauvorhaben müssen räumlich zum Ortsteil passen; Grundstücke, die nicht mehr Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sind und sich insbesondere nicht als Baulücke innerhalb einer bestehenden Bebauungsstruktur darstellen, sondern einen Abstand von mehr als 100 m zur nächstgelegenen vorhandenen Bebauung aufweisen, sind in der Regel nicht dem unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zuzuordnen. Für Vorhaben in § 34-Gebieten finden die grundlegenden Kriterien, die für Bebauungsplangebiete entwickelt wurden, grundsätzlich Anwendung (siehe Seite 2). Da es sich stets um Einzelfallentscheidungen handelt, sind die Kriterien im jeweiligen Vorhabenkontext zu prüfen und anzuwenden, soweit sie städtebaulich, nachbarverträglich und mit öffentlichen Belangen vereinbar sind. 3. Kriterien für den Außenbereich (§ 35 BauGB) § 246e BauGB stellt eine befristete Sonderregelung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus dar und ermöglicht ausnahmsweise Wohnbauvorhaben auch in Bereichen, die nach den allgemeinen Regelungen des BauGB – insbesondere nach § 35 BauGB – grundsätzlich von Bebauung freizuhalten sind. Der grundsätzlich schützende Charakter des Außenbereichs bleibt jedoch bestehen. Im Rahmen des Bau-Turbos werden Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich nicht zugelassen. 4. Verfahren und Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB Rolle der Gemeinde: § 36a BauGB stärkt die gemeindliche Planungshoheit im Rahmen des Bau-Turbos. Wohnbauvorhaben dürfen nur mit bindender Zustimmung der Gemeinde umgesetzt werden; ohne diese Zustimmung ist eine Genehmigung ausgeschlossen. Die Zustimmung wird erteilt, wenn das Vorhaben mit den städtebaulichen Zielen und der Ordnung der Gemeinde vereinbar ist. Im Unterschied zum Einvernehmen nach § 36 BauGB ist die Zustimmung nach § 36a rechtlich bindend und nicht ersetzbar. Fristen und Verfahrensablauf: Die Gemeinde entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Bauantrags. Erfolgt keine ausdrückliche Ablehnung, gilt die Zustimmung automatisch als erteilt (Zustimmungsfiktion). 4 Beteiligung von Gremien: Die Zustimmung liegt grundsätzlich beim Gemeinderat. Die Verwaltung prüft die Voraussetzungen, bereitet den Sachverhalt auf und legt einen Entscheidungsvorschlag vor. Der Beschluss soll öffentlich erfolgen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Dokumentation: Jede Ablehnung muss transparent und nachvollziehbar begründet werden. Die Gründe sind im Gemeinderatsprotokoll zu dokumentieren, insbesondere im Hinblick auf städtebauliche Ziele, Einfügung ins Ortsbild und städtebauliche Ordnung. Eine exakte Gleichbehandlung aller Bau-Turbo-Vorhaben ist aufgrund der unterschiedlichen Projekte, Rahmenbedingungen und Bebauungspläne nicht möglich. Für jeden Bebauungsplan werden die Kriterien individuell entwickelt. Gleichzeitig ist die Vorbildfunktion im jeweiligen Bereich zu beachten, da die Gemeinde durch vorangegangene Entscheidungen selbst bindend wirkt. Die Prüfung muss sowohl die konkreten Eigenschaften des Projekts als auch mögliche kumulative Effekte auf Infrastruktur, Umwelt, Grünflächen und das Ortsbild berücksichtigen. Die Orientierungshilfe zum Bau-Turbo dient als lernendes Instrument, das anhand praktischer Anwendungsfälle kontinuierlich weiterentwickelt wird. Sie soll sicherstellen, dass die kurzfristige Wohnraumschaffung städtebaulich verträglich, planbar und nachhaltig erfolgt und gleichzeitig die kommunale Planungshoheit langfristig gesichert bleibt.[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 82,65 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 24.04.2026
        Wasseranalyse_2026_03.pdf

        [mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 2,21 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 28.04.2026
          Anlage_1_Gebührentabelle_Kiga_Betreuung_ab_01.09.26.pdf

          Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Modul Abgabeart Krippe/Kiga Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden/Tarif- gruppen Kindern Kindern Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 1A 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 1A 482 Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 1B 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 1B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. Mo bis Fr 07:30 - 12:30 Mo + Do 14:00 - 16:30 ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 14:00 - 16:30 Mo bis Do 07.00 - 15.15 Fr 07.00 - 14.00 Mo bis Do 07.00 - 15.15 Fr 07.00 - 14.00 Mo - Do 07:00 - 16:30 Fr 07.00 - 14:00 45 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std.3B 482 zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do Kiga 3C 482 Kiga ab 2 Jahren ja 30 Std. Gebührentabelle für den Kindergarten Sonne Mond und Sterne ab 01.09.2026 2A 482 Kiga ab 3 Jahren nein 3D 482 Kiga ab 3 Jahren ja 3C 482 Kiga ab 3 Jahren ja[mehr]

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          Dateigröße: 94,49 KB
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            Zuletzt geändert: 21.05.2026
            Satzung_ZV_Wasserversorgung_Baienfurt_Baindt.pdf

            ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG „Baienfurt-Baindt“ SITZ: Baienfurt LANDKREIS: Ravensburg VERBANDSSATZUNG VOM 15.11.2006 - 2 - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes § 2 Aufgaben des Verbandes § 3 Wasserversorgungsanlagen § 4 Wasserabgabe II. Verfassung und Verwaltung § 5 Organe des Verbandes § 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung § 7 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsversammlung § 8 Geschäftsgang der Verbandsversammlung § 9 Verbandsvorsitzender § 10 Ehrenbeamte III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung § 11 Wirtschaftsführung § 12 Verbandspflege § 13 Verbandskassenverwaltung § 14 Geschäftsführung § 15 Technische Verwaltung § 16 Tagegelder, Reisekosten IV. Deckung des Finanzbedarfs § 17 Stammkapital § 18 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen V. Sonstige Bestimmungen § 19 Öffentliche Bekanntmachungen § 20 Aufnahme neuer Mitglieder § 21 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes § 22 Schlichtung § 23 Inkrafttreten - 3 - In der Verantwortung für eine langfristige Sicherung ihrer Wasserversorgung sind die in § 1 Abs. 1 dieser Satzung genannten Gemeinden übereingekommen, die wichtige Aufgabe, in einem ersten Schritt lediglich die Wasserlieferung und die technische Betreuung, in der Form des Zweckverbandes gemeinsam zu erfüllen. Ziel ist die gesamte Wasserversorgung in beiden Gemeinden in einem zweiten Schritt zu übernehmen Zur Bildung dieses Zweckverbandes ver- einbaren sie gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) die folgende Verbandssatzung I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes (1) Die Gemeinden Baienfurt und Baindt bilden den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 (GBl. S. 408). Das Versorgungsgebiet umfasst die Gesamtgemarkungen Baienfurt und Baindt. (2) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in Baienfurt, Landkreis Ravensburg. § 2 Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern, im Folgenden „Verbandsgemeinden“ genannt, trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Was- serversorgungsanlagen (vgl. § 3 Abs. 1 und 2). Zu den Aufgaben gehört auch die geord- nete Verwaltung und Unterhaltung der Verbandsanlagen sowie die Sicherstellung einer Notwasserversorgung. (2) Der Zweckverband übernimmt die technische Betreuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt und unterhält eine gemeinsame Lagerverwaltung. Die für die Unterhaltung und In- standsetzung des jeweiligen Ortsnetzes anfallenden Personal- und Sachkosten werden der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Bauhöfe der Verbandsgemeinden sol- len vorrangig auf der Gemarkung ihrer Gemeinde eingesetzt werden. (3) Der Zweckverband kann auch die technische Betreuung anderer Ortsnetze übernehmen. (4) Zur Erfüllung der Aufgaben des Verbands bestellt der Zweckverband Ehrenbeamte (vgl. § 10) und leiht sich vorrangig von den Mitgliedsgemeinden und von Gemeinden für deren Wasserversorgungen er die technische Betreuung übernommen hat das erforderliche Personal im Wege der Personalleihe gegen Vollkostenerstattung aus, soweit nicht Leis- tungen Dritter notwendig sind. (5) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmitglieder, insbesondere solche, die der interkommu- nalen Kooperation dienen, können dem Verband übertragen werden. - 4 - (6) Der Verband kann auch von anderen Versorgungsunternehmen Wasser beziehen und sich an solchen beteiligen. Soweit der Verband zur eigenen Förderung des benötigten Wassers nicht in der Lage ist, hat er die Wasserversorgung seiner Mitglieder durch Ab- schluss von Wasserbezugsverträgen sicherzustellen. (7) Der Verband erstrebt keinen Gewinn. Eine Verzinsung des Eigenkapitals unterbleibt. § 3 Wasserversorgungsanlagen (1) Verbandseigene Anlagen sind alle Anlagen und die erforderlichen Hilfsanlagen zur Ge- winnung, Aufbereitung, Speicherung und Weiterleitung des Wassers mit Ausnahme der ausschließlich der örtlichen Versorgungsbereiche dienenden Leitungsabschnitte. Verbandsanlagen sind demnach: Quellschächte I und II mit Gebäude Zuleitungen von den Quellschächten zum Quellsammelschacht Quellsammelschacht mit Gebäude Zuleitung DN 350 AZ vom Quellsammelschacht zum Druckunterbrecherschacht Druckunterbrecherschacht Zuleitung DN 300 AZ vom Druckunterbrecherschacht zum HB Briach Wasserhochbehälter Briach Druckminderschacht Kickach Fallleitung DN 300 GGG/ 250 GGG/ 200 GGG/ 200 PEHD vom HB Briach zur Altdorf- straße, weiter in der Friedhofstraße bis zur K 7946 unter der Wolfegger Ach hindurch über Weidenösch und Rain zum Übergabeschacht Mehlis Übergabeschacht Mehlis Fallleitung DN 200 GGG/ 150 GGG vom Druckminderschacht Kickach zur Kickachstraße über die Ölbachstraße und Gutenbergstraße zur Baindter Straße. 50 Meter vor dem Kreuzungsbereich mit der Bergatreuter Straße Wechsel auf Leitung DN 150 GGG; in der Baindter Straße bis zum Übergabeschacht Gartenstraße Übergabeschacht Gartenstraße Diese Anlagen sind im Bestandsplan vom 26.10.2006 (Anlage 1 und Anlage 2) und im Anlagevermögen (Verzeichnis vom 15.11.2006; Anlage 3) besonders gekennzeichnet. (2) Der Verband hat seine Anlagen zu unterhalten, zu erneuern und bei Bedarf zu erweitern. . (3) Die örtlichen Versorgungsnetze sind Eigentum der Verbandsgemeinden. Sie werden vom Verband betrieben und unterhalten. Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf ist An- gelegenheit der jeweiligen Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinden verpflichten sich die bei Rohrnetzuntersuchungen festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. (4) Wesentliche Änderungen an den gemeindeeigenen Anlagen, die zu einer Mehrabnahme von > 20.000cbm/Jahr führen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verbandes. Der Verband kann seine Zustimmung unter Bedingungen (technischer und finanzieller Art) erteilen. Insbesondere kann die Verbandsversammlung verlangen, dass Mehrkosten (Investitions- und laufende Betriebskosten), die dem Verband in solchen Fällen entste- hen, ganz oder zum Teil vom veranlassenden Verbandsmitglied getragen werden. § 4 - 5 - Wasserabgabe (1) Im Rahmen der tatsächlichen Liefermöglichkeiten gibt der Verband das Wasser an die Verbandsgemeinden nach gleichen Grundsätzen und zu einheitlichen Bedingungen ab. Er kann jedoch nicht gewährleisten, dass die Wasserbeschaffenheit und der Wasser- druck stets gleich bleiben. Muss die Wasserabgabe in Folge von Wassermangel oder aus anderen Gründen eingeschränkt werden, so haben die Verbandsgemeinden an der verfügbaren Wassermenge nur den Anteil zu beanspruchen, der dem Verhältnis ihres normalen Wasserbezugs in den letzten drei Jahren zur entsprechenden Gesamtwasser- abgabe des Verbandes entspricht. (2) Der Verband darf Wasser auch an Nichtverbandsgemeinden abgeben, soweit dies ohne Nachteil für die Verbandsgemeinden möglich ist. An einen Verbraucher im Versorgungs- gebiet einer Verbandsgemeinde darf der Verband nur mit deren Zustimmung Wasser unmittelbar liefern. Die Verbandsgemeinden dürfen nur mit Zustimmung des Verbandes von diesem bezogenes Wasser an Abnehmer außerhalb ihres Versorgungsgebietes ab- geben. (3) Auf Verlangen des Verbandes haben die Verbandsgemeinden zur Sicherung der Was- serversorgung im Verbandsbereich Vorschriften gegenüber ihren Wasserabnehmern zu erlassen und die Durchführung angeordneter Maßnahmen zu überwachen. Insbeson- dere haben sie auf Ersuchen des Verbandes bei Wasserknappheit ihre Wasserabneh- mer zu sparsamem Wasserverbrauch anzuhalten. II. Verfassung und Verwaltung § 5 Organe des Verbandes (1) Organe des Zweckverbandes sind: - die Verbandsversammlung (§§ 6 und 7) - der Verbandsvorsitzende (§ 9) (2) Soweit sich aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Satzung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg entsprechend Anwendung. § 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Es entfal- len auf Baienfurt 6 Vertreter Baindt 4 Vertreter - 6 - (2) Die Bürgermeister der Verbandsmitglieder sind von Amts wegen Vertreter in der Ver- bandsversammlung. Die weiteren Vertreter der Verbandsmitglieder werden von den Ge- meinderäten der Verbandsmitglieder aus dem Kreis ihrer wahlberechtigten Einwohner auf die Dauer der Amtszeit des jeweiligen Gemeinderates gewählt. Scheidet ein gewählter Vertreter aus der Verbandsversammlung aus, entsendet das betreffende Verbandsmit- glied für die Restdauer der Wahlperiode einen Ersatzmann. (3) Die Verbandsmitglieder haben für jeden Vertreter eine Stimme. Mehrere Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. Sind in einer Sitzung meh- rere Vertreter eines Verbandsmitgliedes abwesend, so werden dessen Stimmen von sei- nem gesetzlichen Vertreter (Bürgermeister) oder, bei dessen Abwesenheit, von seinem Vertreter geführt, es sei denn, dass in der Sitzung ein anderer Vertreter des Verbandsmit- gliedes als Stimmführer benannt wird. (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Ent- schädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gere- gelt ist. (5) Der Verbandsversammlung steht das Recht zu, Sachverständige zuzuziehen. Diese ha- ben aber weder Sitz noch Stimme. § 7 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbandsmitglieder und das Hauptor- gan des Zweckverbandes. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverban- des und den Verbandsvorsitzenden fest, entscheidet in den ihr durch Gesetz oder diese Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Be- schlüsse durch den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, für die der Verbandsvor- sitzende nicht zuständig ist. (2) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung finden die Bestimmungen der Ge- meindeordnung für den Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes bestimmt. § 8 Geschäftsgang (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich mit angemesse- ner Frist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen. (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Sie muß unver- züglich einberufen werden, wenn ein Viertel der satzungsmäßigen Stimmen dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt, der zum Aufgabenbereich der Ver- bandsversammlung gehören muß. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Sie sollen ab- wechselnd in den Verbandsgemeinden stattfinden. - 7 - (4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und gelei- teten Sitzung beraten und beschließen. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der satzungsgemäßen Vertreter anwesend sind. (5) Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Die Verbands- versammlung stimmt in der Regel offen ab. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stim- menmehrheit gefasst. Der Minderheitenschutz wird über § 22 dieser Satzung gewähr- leistet. Eine qualifizierte Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahlen der Verbandsmitglieder ist bei Änderungen dieser Satzung sowie bei Auflösung des Zweckverbandes erforderlich. Wahlen können offen erfolgen, sofern kein Vertreter widerspricht. (6) Über die Sitzungen der Verbandsversammlung und die dabei gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Mitglie- dern, die an der Sitzung teilgenommen haben und dem Schriftführer zu beurkunden sind. Die Niederschrift ist der Verbandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. § 9 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von der Verbandsver- sammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Scheidet ein gewählter aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbands- versammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verbandsversammlung. Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm ob- liegt der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung, Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. (3) Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten insbesondere 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum Betrag von 50.000,-- € im Einzelfall, 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall, 4. die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zum Betrag von 10.000,-- € im Einzelfall sowie die Stundung von Forderungen bis zum Betrag von 20.000,-- € im Einzelfall ohne zeitliche Beschränkung, über 20.000,-- € bis zu sechs Monaten, 5. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken oder grund- stücksgleichen Rechten bis zu einem Wert von 5.000,-- € im Einzelfall, 6. die Verträge über Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken bis zu einem monatlichen Miet- und Pachtwert von 2.000,-- €, 7. der Verkauf, die Vermietung und die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einem Wert von 20.000,-- € im Einzelfall, 8. die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten im Rahmen der Haushaltssat- zung, - 8 - 9. Anstellung, Entlassung und Vergütungsfestsetzung von Aushilfskräften. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der sonst zuständigen Organe aufgeschoben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser Organe. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er erhält eine Aufwandsentschädi- gung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. (6) Im übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen der Gemeindeord- nung über den Bürgermeister entsprechend anzuwenden. § 10 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger - Verbandskassenverwalter - Geschäftsführer - Verbandspersonalverwalter(in) - Technischen Verwalter. Sie sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. (2) Die Besetzung der Stellen der Ehrenbeamten erfolgt mit Mitarbeitern beider Verbands- gemeinden. (3) Die Entschädigung der Ehrenbeamten wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. § 11 Wirtschaftsführung (1) Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die für Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vorschriften. (2) Der Zweckverband wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2019 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirt- schaftsjahr 2020 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 12 Verbandspflege (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte hat der Zweckverband einen Verbandspfleger zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbediensteten III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung - 9 - (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird auf die Dauer von fünf Jahren von der Verbandsversammlung gewählt. (2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verantwortlichkeit des Verbandsvorsit- zenden die Besorgung der Haushalts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit. § 13 Verbandskassenverwaltung (1) Zur Besorgung der Kassengeschäfte des Zweckverbandes wird ein Verbandskassen- verwalter bestellt. Er wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jah- ren gewählt. (2) Der Verbandskassenverwalter untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbands- vorsitzenden dem Verbandspfleger. (3) Der Verbandskassenverwalter darf zum Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und zum Verbandspfleger nicht in einem die Befangenheit begründenden Verhältnis nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 GemO stehen. § 14 Geschäftsführung (1) Zur Besorgung der Allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten wird von der Verbandsver- sammlung ein Geschäftsführer bestellt. (2) Er ist auch für die Schriftführung (Niederschriften, Sitzungsdienst) sowie für das Sat- zungswesen verantwortlich. (3) Der Aufgabenbereich wird dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden übertragen. § 15 Technische Verwaltung (1) Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Der Wassermeister und die weiteren Mitarbeiter sind ihm unterstellt. (3) Die Aufgaben des Wassermeisters und der weiteren Mitarbeiter sind in einem Geschäfts- verteilungsplan und in einer weiteren Stellenbeschreibung geregelt. § 15a Personal Verwaltung - 10 - (1) Zur Besorgung der Personalsachbearbeitung des Zweckverbandes wird ein(e) Ver- bandspersonalverwalter(in) bestellt. Er/Sie wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Die Personalsachbearbeitung umfasst alle Personalangelegenheiten des Zweckver- bands. Weitere Aufgaben können übertragen werden. (3) Der/die Verbandspersonalverwalter(in) untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbandsvorsitzenden dem Verbandspfleger. § 16 Tagegelder, Reisekosten Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. IV. Deckung des Finanzbedarfs § 17 Stammkapital (1) Der Verband ist zum 01.01.2007 mit 400.000 Euro Stammkapital ausgestattet. (2) Das Stammkapital wird von den beiden Verbandsgemeinden entsprechend dem Be- teiligungsverhältnis von 61 % für die Gemeinde Baienfurt und von 39 % für die Ge- meinde Baindt über ihre Eigenbetriebe lastenfrei eingebracht. § 18 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen (1) Der Verband kann, soweit seine sonstigen Einnahmen (u.a. Leistungsentgelte, Mie- ten, Pachten, Kredite und Staatszuweisungen) zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, von den Verbandsgemeinden Umlagen erheben. (2) Auf die Umlagen kann der Verband zum einen Abschlagszahlungen erheben, die in- nerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zur Zahlung fällig werden oder zum anderen feste Zahlungstermine festlegen (u.a. monatlich, vierteljährlich). Solange der Wirt- schaftsplan noch nicht beschlossen ist, sind die Vorjahreszahlungen weiter zu ent- richten. (3) Umlagen zum Ausgleich des Erfolgsplanes/der Erfolgsrechnung Die Umlage zum Ausgleich des Erfolgsplanes/der Erfolgsrechnung wird gesondert er- hoben zur Abdeckung der laufenden Betriebskosten (nach Abzug entsprechender Einnahmen (Erträge)) einschl. der Kassenkreditzinsen (Betriebskostenumlage) der Abschreibungen ggf. nach Abzug von Auflösungen (Abschreibungsumlage) - 11 - der Zinskosten der aufgenommenen Kredite zur Finanzierung der Investitionen des Zweckverbandes (Zinsumlage) Maßstab für die Betriebskostenumlage, die Abschreibungsumlage und die Zinsum- lage ist die verkaufte Wassermenge des laufenden Haushaltsjahres. (4) Umlagen zum Ausgleich des Vermögensplanes/der Vermögensrechnung Die Umlage zum Ausgleich des Vermögensplanes/der Vermögensrechnung wird ge- sondert erhoben zur Finanzierung der Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern sowie Reinvestitionen in Form von Erneuerungen oder Erweiterungen, soweit sie über den Vermögensplan abzuwickeln sind (Vermögensumlage). Die Vermögensumlage wird bei Bedarf von der Verbandsversammlung jährlich geson- dert beschlossen und festgelegt. Die Vermögensumlage wird von den Verbandsgemeinden im Verhältnis ihres durch- schnittlichen Anteils an den Betriebskostenumlagen der vorausgegangenen drei Jahre aufgebracht. V. Sonstige Bestimmungen § 19 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend den Bekanntma- chungssatzungen der Verbandsmitglieder in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbandsmitglieder vorgenommen. § 20 Aufnahme weiterer Mitglieder Die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband kann von der Verbandsversammlung mit zweidrittel Mehrheit ihrer satzungsmäßigen Stimmenzahl beschlossen werden. § 21 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes (1) Für die Änderung der Verbandssatzung und die Auflösung des Zweckverbandes sowie für die Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff GKZ. (2) Im Falle der Auflösung fällt das zum Zeitpunkt der Verbandsgründung bestehende Verbandsvermögen der Gemeinde Baienfurt zu. Die nachfolgend hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgüter fallen derjenigen Gemeinde zu, deren ausschließli- cher Nutzung zur Wasserversorgung sie dienen. Weitere gemeinschaftlich verwen- dete Wirtschaftsgüter sind auf die Verbandsmitglieder danach zu verteilen, wem sie am meisten Vorteile bei der Ortswasserversorgung bringen. Die Restwerte der Anla- - 12 - gen bei Verbandsgründung sind entsprechend dem Beteiligungsverhältnis zum Zeit- punkt der Einbringung auszugleichen. Für später gemeinsam beschaffte Vermögens- gegenstände oder Erneuerungsinvestitionen gilt das Beteiligungsverhältnis entspre- chend § 18 Abs. 4 (Berechnung der Vermögensumlage). Bis zur Sicherstellung einer anderen Wasserversorgung der Gemeinde Baindt gilt im Streitfalle § 22 dieser Sat- zung. § 22 Schlichtung (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Ver- bandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsver- hältnis, insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtungen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlich- tung angerufen werden. (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde zur gütlichen Bei- legung des Streites nicht einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechtsweg be- schreiten. § 23 Inkrafttreten Diese Verbandssatzung tritt zum 01.01.2007 in Kraft. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah- res seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt, Baienfurt/Baindt, den 15.11.2006 Gemeinde Baienfurt Gemeinde Baindt ____________________________ _____________________________ (Wiedemann, Bürgermeister) (Buemann, Bürgermeister)[mehr]

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                  Jahrgang 2026 Freitag, den 17. April 2026 Nummer 16 Amtsblatt EINLADUNG ZUM TRADITIONELLEN MAIBAUMSTELLEN IN BAINDT Für das leibliche Wohl ist gesorgt. am Donnerstag, den 30.04.2026 ab 17:30Uhr (Beginn des Stellens um 18:00Uhr) auf dem neuen Dorfplatz Mit musikalischer Unterstützung des Musikverein Baindt. Eure Landjugend Baindt e. V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Stellenanzeigen In unserem Abwasserzweckver- band Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswen- de zusammengeschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefris- tet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt bis Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organi- sation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit fünf Beschäf- tigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Re- geltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, kön- nen Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Leitungspositi- on in der im schönen Schussental eingebetteten Klär- anlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Pri- vat liegen mit der attraktiven Region nahe des Boden- sees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 22.05.2026 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per E-Mail: m.hugger@berg-schus- sental.de, www.azv-mittleres-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-10 gerne zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen Herzliche Glückwünsche zur Erstkommunion Im Namen des Gemeinderates, der Ge- meindeverwaltung und persönlich gra- tuliere ich allen Baindter Erstkommuni- onkindern herzlich zu ihrer Ersten Heiligen Kommunion und wünsche ihnen einen frohen und ge- segneten Festtag. Möge dieser besondere Tag Ihnen und Ihren Familien Kraft, Freude und Segen bringen und noch lange in schöner Erinnerung bleiben Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, den 28. April 2026 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an k.litz@baindt.de Abwassergebühren - Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: - Neubauten - Hausanbauten - Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) - Abriss - Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online - Rubrik Wasser. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Bolz, Kämmerei, Tel. 07502/9406-25, E-Mail: c.bolz@baindt.de Gemeinderatssitzung Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. April 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Betrauung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemei- nem wirtschaftlichem Interesse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) 05 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten 06 Orientierungshilfe zur Beurteilung von „Bau-Turbo“- Vorhaben 07 Bauantrag auf Sanierung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 08 Bauantrag zum Neubau eines Heulagers auf Flst. 907, Sulpacher Straße 123 09 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes im Zuge einer Nachverdichtung auf Flst. 50/3, Bosch- straße 16/1 10 Kostenzusammenstellung Sanierung Feuerwehrhaus/ Bauhof 11 Kostenzusammenstellung Sanierung Klosterwiesen- schule 12 Erneuerung der Gebäudeleittechnik im Rathaus – Beauftragung eines Planungsbüros 13 Vergabe der Rückbauarbeiten Schadstoffe, Wand- durchbrüche und Schließungen für die Heizzentrale im roten Gebäude 14 Antrag Waldorfkindergarten Voruntersuchung Ge- bäude 15 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges ge- bührenrechtliches Ergebnis 2025 - Finale gebühren- rechtliche Ergebnisse 2023 und 2024 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Februar 2026: Einzelschlüssel „Smily“; Funktionsshirt XXL langarm, schwarz mit Khaki-farbenen Einsätzen von ESDY; Sweatshirt M dunkelblau von B&C; Langarmshirt weiß M von Hollister; T-Shirt weiß L von Santa Cruz; Rock M kurz, schwarz; E-Scooter schwarz; Feinstrickpulli grau 134/140; März 2026: optische Brille, schmale rechteckige Gläser; Herrenrad schwarz von AH Racetec; Alufelge aus Kunst- stoff; Scooter von Hudora türkis; Handy rot, aufklappbar; Mountainbike blau-silber von Racetec; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. April und Sonntag, 19. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. April 2026 Dreiländer-Apotheke Ravensburg Gottlieb-Daimler-Str. 2 88214 Ravensburg Tel: 0751 36 65 07 5 Sonntag, 19. April 2026 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 90 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen April 17.04. Frauenfrühstück – Impulse BSS 19.04. Erstkommunion Kirche Baindt 20.04. JHV – Förderverein KWS Aula 21.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 22.04. Frühlingsfest – Seniorentreff BSS 24.04. Energiespar-Kommissar – GMS SKH 24.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 02.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt - 03.05. 03.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 07.05. Offener Mittagstisch DB-Saal 08.05. JHV – NZ Raspler BSS 09.05. Schalmeienkapelle Platzkonzert DP 10.05. SBBZ Sehen – Meet&See SBBZ 12.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 14.05. Christi Himmelfahrt mit Prozession 14.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 15.05. Rathaus geschlossen 15.05. Blutritt Weingarten 17.05. StimmZeit – Baindter Chöre DP Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule Hauptversammlung Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Montag, 20. April 2026 ab 18:30 Uhr in der Aula der Klos- terwiesenschule Baindt. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden TOP 2: Bericht und Fragen der Kassenwartin Förderver- ein TOP 3: Entlastung des Vorstands TOP 4: Wahlen (stellv. Vorsitz, Schriftführer*in, Kassen- prüfer*i nnen, Beisitzer*innen) TOP 5: Bericht und Fragen des Basarteams TOP 6: Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule TOP 7: Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Stabsstelle polit. Steuerung Herr Schuppan 9406-59 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Amtsblatt 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Herr Schuppan 9406-59 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-25 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Zur Informationi Offener Mittagstisch Der erste Offene Mittagstisch hat am zweiten April statt- gefunden und war gleich ein voller Erfolg. Insgesamt gin- gen 17 Anmeldungen ein und es hat allen gut geschmeckt. Neben der Tatsache, dass alle Anwesenden froh waren an dem Tag nicht kochen zu müssen, gab es angereg- te Gespräche so dass man auch nach dem Essen noch gerne sitzen blieb, um sich angeregt zu unterhalten. Ein nächstes Mal wird es bald geben. Wir freuen uns auf den nächsten Mittagstisch am 07. Mai 2026 um 12:00 Uhr. Ein Dank geht an die Organisatorinnen Petra Maucher, Anne Rapp und Ute Lins. Offener Mittagstisch Jeden ersten Donnerstag im Monat um 12:00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baindt Herzliche Einladung! Info und Anmeldung bis eine Woche vorher bei Ute Lins: 07502/6210899 Petra Maucher: 07502/621098 Unkostenbeitrag 12 € Nächster Mittagstisch 07.05.2026 um 12:00 Uhr im Dietrich-Bonhoefffff efef r-Saal Baindt Herzliche Einladung! Infofof und Anmeldung bis eine WoWoW che vorher bei 5 Nächster Mittagstisch 07.05.2026 „Energiesparkommissar“ am 24. April in Baindt - Jetzt kostenlos anmelden Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) und die Technische Werke Schussental (TWS) bringen am Frei- tag, 24. April um 18 Uhr den „Energiesparkommissar” in die Schenk-Konrad-Halle in Baindt. Energiesparen und Klimaschutz sind seine Mission - und dafür begeistert er sich selbst genauso leidenschaftlich, wie sein Publikum: Als einer der bekanntesten Energieberater im deutsch- sprachigen Raum, kommt er mit seinem informativen und unterhaltsamen Vortrag nach Baindt. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos. Mit klaren, faktenbasierten und konsequent unabhän- gigen Informationen räumt der Energiesparkommissar mit Mythen rund ums Energiesparen auf und zeigt pra- xisnah, wie jede und jeder ein energieeffizientes Gebäu- de schaffen kann. Er erklärt, warum Energieeffizienz und erneuerbare Energien das perfekte Dreamteam sind. Sei- ne Botschaft ist dabei ebenso einfach wie überzeugend: „Ja, wir brauchen die Erneuerbaren Energien. Aber ohne Energieeffizienz werden sie nicht reichen.“ Was erwartet Sie? Anschauliche Erklärungen zu allen wichtigen Fragen rund ums Energiesparen in Haus und in der Wohnung Überraschende Tipps, wie sich gleichzeitig Energie und Kosten sparen lassen Klarheit darüber, wo Wärmeverluste entstehen – und wie sich diese vermeiden lassen Verständliche Einblicke, wie Gebäude tatsächlich „ticken“ Einblicke zum Stand der Wärmeplanung im GMS-Gebiet Infobox Termin: 24. April 2026 um 18 Uhr Ort: Baindt, Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1, 88255 Baindt Eintritt: frei Anmeldung: Um Anmeldung unter https://eveeno. com/306873141 wird gebeten. Spontane Personen kön- nen aber gerne auch ohne Anmeldung kommen. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung 29.03.2026 Am Sonntag, den 29.03.2026 trafen sich die Mitglieder nach dem Gottesdienst um 11:15 Uhr in der Cafeteria der Seligen Irmgard zur Jahreshauptversamm- lung. Der 1. Vorsitzende, Volkher Lins, begrüßte die Anwesenden. In einer Gedenkminute wurde an die verstorbenen Mit- glieder gedacht. Herr Lins gab einen kurzen Rückblick über das vergan- gene Jahr und die Aktivitäten des Vereins. Fast ausnahmslos gab es jeden Mittwoch einen wöchent- lichen Treff bei Kaffee und Kuchen, welcher mittlerweile nicht nur bei den Bewohnern der Einrichtung sehr gro- ßen Anklang findet, sondern auch in der Gemeinde. Herr Lins bedankte sich bei den ehrenamtlichen Damen des Cafeteria-Teams unter der Leitung von Maria Schaz, für ihr stetes Engagement und die Organisation der Kaffee- nachmittage. Die ehrenamtlichen Damen des Cafeteria Teams ermög- lichten wieder einen Frühlingskaffee am 02.04.25 und 18.03.26 sowie einen Adventskaffee am 26.11.25 und lu- den die Gemeinde mit selbstgebackenem Kuchen und Gebasteltem zu einem geselligen Nachmittag ein. Diese Nachmittage fanden sehr großen Anklang in der Einrich- tung und der Gemeinde. Die Erlöse kamen u.a. dem För- derverein zugute. So konnte der Verein für die Bewohner der Seligen Irmgard zum Beispiel Clownbesuche ermögli- chen. Auch finanzierte der Förderverein Kommoden für den Demenzstock der Seligen Irmgard sowie Geschirr für die Cafeteria. Eine Herzensangelegenheit des Fördervereins ist, die fi- nanzielle Unterstützung des Projekts „E-Rikscha“ für das Altenzentrum. Die offizielle Übergabe der Rikscha fand am 04.09.25 in der Seligen Irmgard statt. Hier übernimmt der Förderverein die Wartungskosten der Rikscha. Un- ter anderem haben sich Mitglieder des Fördervereins als ehrenamtliche Fahrer für die „Seniorenfahrten- und Ausflüge“ in und rund um Baindt zur Verfügung gestellt. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ein großes Dankeschön geht hierbei an Berthold Schmid, Armin Wucherer und Martin Schmid. Seitdem durften sich die Bewohner schon über einige Ausflüge in die nähere Umgebung erfreuen und hatten ihren Spaß. Auch bei der „Baindter Radwette“ zur Unterstützung des Baindter Therapiebädles, war die E-Rikscha mit ehrenamtlichen Radlern und Helfern des Fördervereins mit am Start. Wenn Sie Interesse haben sich ehrenamtlich zu enga- gieren, den Seniorinnen und Senioren eine kleine und schöne Auszeit ermöglichen wollen und natürlich Freu- de am Radfahren haben, melden Sie sich bitte in der Einrichtung oder bei der Vorstandschaft. Wir suchen noch Fahrer und Fahrerinnen Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Kirstin Winkler, einen Einblick in die Finanzen. Die Kassenprüfung wurde von Monika Schorrer und Ber- thold Schmid durchgeführt und die Kasse für einwandfrei und korrekt befunden. Danach wurde durch die Gemeinderätin Frau Doris Graf, in Vertretung der Bürgermeisterin Frau Rürup, die Entlas- tung der Vorstandschaft beantragt und diese einstimmig entlastet. Frau Graf führte nun die Wahl der Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer durch. Einstimmig und per Handzeichen wurden wieder gewählt: 1. Vorsitzender: Volkher Lins 2. Vorsitzende: Beatrix Auzuret Kassiererin: Kirsten Winkler Schriftführerin: Gisela Mack Kassenprüfer: Monika Schorrer und Berthold Schmid Herrn Lins war es nun noch ein Anliegen, Frau Ella Walser und ihre jahrelang geleistete Arbeit und unermüdlichen Einsatz im Cafeteria-Team, zu würdigen und zu ehren. Ein großartiges und herzliches Dankeschön! Anschließend schloss Herr Lins die Versammlung und bedankte sich bei allen Anwesenden für das Interesse und ihr Kommen. Kirchliche Nachrichten 18. April - 26. April 2026 Gedanken zur Woche: Aus unseren Herzen müssen Worte hervorquellen, die den Menschen die Freude Gottes schenken. Wir müssen Frieden, Liebe und Mitleid in die Heutige Welt bringen. Mutter Teresa Samstag, 18. April 09.30 Uhr Baindt - Hauptprobe für alle Erstkommuni- onkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal. Ende ca. 11 Uhr in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 19. April - 3. Sonntag der Osterzeit 09.30 Uhr Baindt - Die Erstkommunionkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal. (Bei Regen ist der Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche am Taufstein) Ministranten: Niklas Alber, Tim Be- ckert, Pauline Berlin, Hannah Elbs, Jonas Elbs, Gründler Mara, Gründler Nele, Jakob Kreut- le, Mateo Oelhaf, Noemi Oelhaf, Anton Pink, Moritz Riefler, Henry Sonntag, Lenny Sonntag, Niklas Steinhauser, Emilia Stotz, Marie Stotz, Anton Strehle 10.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und Jugendchor - Diasporaopfer der Erstkommunionkinder Montag, 20. April 10.00 Uhr Baindt – Dankgottesdienst der Erstkommuni- onkinder mit Segnung religiöser Gegenstände, anschließend Abgabe der Gewänder. Die Erst- kommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei Mittwoch, 22. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 23. April 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 24. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Elisabeth und Theo Schuler, Gertrud und Otto Nitz) Samstag, 25. April – Hl. Markus Evangelist 14.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion der Blin- denschule in der Kirche 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Mateo 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Ricco Haller, Madlen Hartmann, Laureen Hartmann, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim, Anna Renner, Emil Schützbach, Max Schützbach, Marlene Stör, Emily Wenzel, Johanna Zentner († Marta und Franz Schmid, Maya Johler, Her- mann Schmid, Familie Schnell, Familie Kien- höfer, Ludmilla und Rochus Illenseer, Emma und Julius Malsam mit Angehörigen, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit Angehörigen, Adalbert Berger, Erich Henzler, Jahrtag: Maria Henzler) 19.00 Uhr Baienfurt - Konzert des Förderkreises mit Hermann Ulmschneider Sonntag, 26. April – 4. Sonntag der Osterzeit – Weltgebetstag für die geistlichen Berufe 10.00 Uhr Baindt – Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Ulrich mit der Jugendkantorei - Kollekte für geistliche Berufe Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 17.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Unsere Erstkommunionkinder 2026 Erik Maximilian Bernhard, Jule Dreher, Da- ria Fricker, Leo Futterer, Tim Henle, Finja Hinner, Emilia Kellenberger, Romy Kerner, Jonathan Kommerell, Emma Lutz, Emilia Nimz, Emil Pink, Dana Renic, Emma Rist, Miriam Sauter, Maximilian Sonntag, Julian Strehle, Philipp Zochowski, Julian Zochowski Feier der Erstkommunion – 19. April 2026 Samstag, 18. April um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treff- punkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien • Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren um den würdi- gen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottes- dienstes fotografiert Alle Fotos vom Erstkommunion- tag werden nach der Erstkommunion über einen Link zum Abrufen bereitgestellt. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vor- gesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 20. April: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Anschließend Abgabe des Gewandes in der Kirche beim Taufstein. Die Erstkommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Altkleidersammlung der Aktion Hoffnung 2026 Die katholischen Kirchengemeinden Baindt und Baienfurt führen am Samstag, 20. Juni wieder die Sammlung ge- brauchter Kleidung der Aktion Hoffnung e.V. durch. Bitte merken sie sich den Termin schon einmal vor. Wir bitten darum, ausschließlich gut erhaltene, tragbare und sau- bere Kleidung in die Altkleidersäcke zu geben. Nur Texti- lien in einem einwandfreien Zustand können sortiert und sinnvoll weiterverwertet werden. Einladung Seniorentreff „Sprich, und du bist mein Mit- mensch. Singe, und wir sind Schwestern und Brüder.” Un- ter diesem Motto laden wir Sie herzlich ein zu unserem Frühlingsfest am 22. April 2026 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Wir freuen uns, zusammen mit un- serem sympathischen Musikus Franz Wiest, auf einen musikalischen Nachmittag mit Ihnen. Neues und Wichtiges: Wer von zu Hause abgeholt werden möchte, muss sich bitte bis Montag, 20. April, telefonisch unter der Tele- fon-Nr. 07502 - 91 15 15 melden. Liebe Grüße, Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. April 2026 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 19. April 2026 um 10:45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 – Wir laden alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Groß- eltern, Paten und Freunden herzlich ein! Der Gottesdienst findet dieses Mal im Untergeschoss statt !!!! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben.“ Joh 10,11a.27–28a Sonntag, 19. April Miserikordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Prof. J. Stratmann) 10.45 Uhr Baindt Kleine Leute Gottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Montag, 20. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein dehaus Mittwoch, 22. April 15.30-16.30 Uhr Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, Ev. Gemein dehaus 16.30-17.30 Uhr Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, Ev. Gemein dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 26. April Jubilate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst zur Konfi8 im Grünen, Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef fer-Saal Glaube im Alltag Der gute Hirte Manchmal wünsche ich mir das: ei- nen, der für mich sorgt, der mir den rechten Weg zeigt und mich unbe- schadet durch Gefahren führt, ei- nen, der meinen Durst nach Leben stillt und nach mir sucht, wenn ich verloren gehe. Jesus, der „gute Hirte“ steht im Zentrum des zweiten Sonntags nach Ostern. Das Urbild des Schä- fers spricht Kinder wie Erwachsene an. Das Neue Tes- tament bekennt Christus als den guten Hirten, der das Verlorene nicht aufgibt und der sein Leben für das ihm Anvertraute lässt. Jeder einzelne zählt. Die biblischen Texte warnen aber auch vor schlechten Hirten, die nur an ihr eigenes Wohl denken, bei Gefahr davonlaufen und das Schwache nicht stärken. Da gilt es, sich an den gu- ten Hirten zu halten und nach seinem Beispiel selbst auf andere zu achten. (Text-Quelle: kirchenjahr evangelisch.de, Bildquelle: ©ja- rekgrafik / Pixabay) Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB II chancenlos gegen Waldburg/ Grünkraut SG Waldburg/Grünkraut - SV Baindt II 6:0 (3:0) Gegen die Spielgemeinschaft Waldburg/Grünkraut er- wischte die Zwoite einen rabenschwarzen Tag. Bereits zur Halbzeit lag man mit 0:3 hinten. Die SG Waldburg/ Grünkraut spielte sich ohne größere Gegenwehr in einen Rausch und gewinnt am Ende verdient mit 6:0. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (46. Kai Kostka), Niklas Hugger (60. Lukas Grabherr), Niklas Späth, Moritz Gresser, Manuel Brugger (46. Markus Wöhr), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenber- ger, Johannes Schnez (67. Berkhun Armagan) - Co-Trai- ner: Frank Senger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Tore: 1:0 Marius Müller (3.), 2:0 Niklas Sterk (19.), 3:0 David Müller (45.), 4:0 Marius Müller (52.), 5:0 Tim Neusch (57.), 6:0 Noel Müller (73.) Vorschau: Sonntag, 19.04 13.00 Uhr: SV Baindt II – SV Kehlen Herbe Auswärtsklatsche im Allgäu FC Leutkirch – SV Baindt 4:0 (2:0) Bei verregnetem Wetter gastierte der SVB am Sonn- tagnachmittag im Allgäu beim FC Leutkirch, der vor der Partie auf dem vorletzten Tabellenplatz rangierte. Für die zuletzt formstarken aber verhinderten Fischer (Ar- beit), Dantona (Heimat) und Krauter (Krankheit), rück- ten Walser, Kretzer und der wiedergenesene Fink neu in die Startelf. Diese Startelf agierten in den Anfangsminuten gegen aggressive Gastgeber aber wie eine frisch zusammen- gestellte B-Jugend-Truppe, fing sich nach einem Eckstoß das 1:0 durch Bajrami (8.) und nach einem Konter folge- richtig das 2:0 durch Hoff (12.). Der FCL blieb auch nach Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 der frühen Führung das zweikampfstärkere Team und verpasste in dieser Phase sogar die Chance aufs 3:0. Mit zunehmender Spieldauer fand Kellers Team zwar etwas besser ins Spiel, stellte sich sich vor FCL-Keeper Bayer aber oftmals zu ungeschickt und unpräzise an. Die verbesserten Anfangsminuten in Durchgang zwei ließen kurz Hoffnung auf ein Baindter Comeback aufkei- men, bis ein Leutkirch Eckball auf dem zweiten Bildungs- weg zu Ringer am langen Pfosten durchflipperte, der auf 3:0 erhöhte (54.). Das Slapstick-Tor zum 4:0 - Keeper Odenbach schob einen schnell ausgeführten Freistoß Bajrami direkt in die Füße - beschrieb den gebrauchten Baindter Nachmittag am Ende perfekt, welcher von meh- reren kläglich vergebenen Chancen in der Schlussphase abgerundet wurde. Damit kassiert der SVB auf teilweise blamable Art und Weise die erste Liganiederlage seit dem 26.10 und wird sich in der kommenden Trainingswoche auf die absoluten Basics konzentrieren müssen, um gegen den Aufstieg- saspiranten aus Oberzell wieder ein gänzlich anderes Gesicht zu zeigen. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger (73. Übey- dullah Gündogdu), Tobias Szeibel, Lukas Walser, Marc Bolgert (46. Leon Geng), Lukas Zweifel (68. Henry Hosse), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Kevin Lang, Tobias Fink, Max Kretzer - Trainer: Markus Keller Schiedsrichter: Dennis Mehl (Neu-Ulm) Tore: 1:0 Fisnik Bajrami (8.), 2:0 Felix Hoff (12.), 3:0 Marvin Ringer (54.), 4:0 Fisnik Bajrami (63.) Vorschau: Sonntag, 19.04 15.00 Uhr: SV Baindt – SV Oberzell Jugendfußball Nachruf Frank Barth Mit großer Bestürzung und tiefer Trauer haben wir plötz- lich und unerwartet die Nachricht erhalten, dass unser Ju- gendtrainer Frank Barth am Karfreitag, dem 03.04.2026, im Alter von 59 Jahren verstorben ist. Seit 2024 war er Trainer der Spielgemeinschaft Baindt/Baienfurt und brachte sich mit großem Engagement und viel Herzblut in die Jugendarbeit ein. Mit seiner offenen, herzlichen und lebensfrohen Art hat er unsere Jugendfußballer geprägt und hinterlässt eine schmerzliche Lücke. Sein viel zu früher Tod hat uns alle tief erschüttert und macht uns unend- lich traurig. Wir werden ihm stets ein ehrendes Anden- ken bewahren. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden seiner Familie und allen Angehörigen. Wir werden seine freundschaftliche und erfrischende Art sehr vermissen. Jugendleitungen SG Baienfurt & SV Baindt Musikverein Baindt Nachruf Der Musikverein Baindt trauert um seinen langjährigen Fähnrich und Vereinskamerad Alfons Rude † 17. März 2026 Er gehörte 1948 zu den damals jungen Burschen, die un- seren Musikverein in der Nachkriegszeit wieder belebten. Ihm wurde die Vereinsfahne anvertraut, mit der er 55 Jah- re lang den Musikverein Baindt repräsentierte. Unvergessen bleibt auch seine Kameradschaft und Hilfs- bereitschaft bei allen unseren Vereinsaktivitäten. Dafür gilt ihm ein herzliches Vergelts Gott. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau Agnes und seiner Fa- milie. Wir werden ihn in ehrender und dankbarer Erinne- rung behalten. Narrenzunft Raspler e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung 2026 Hiermit lädt der Zunftrat gemäß § 13 der Satzung form- und fristge- recht zur ordentlichen Mitglieder- versammlung ein. Unsere Jahres- hauptversammlung und Zunftsratswahl finden am Freitag, 08.05.2026 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Beschlussfassung über die Änderung der Jugendord- nung in § 5 (Jugendvertreter) 5. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung Wichtige Hinweise: Es wird über die Neufassung der Satzung insgesamt abgestimmt. Der vollständige Entwurf der neuen Sat- zung wird den Mitgliedern fristgerecht vor der Mitglie- derversammlung per E-Mail übermittelt, ist zusätzlich in der Raspler-App unter dem Menüpunkt „Satzung“ abrufbar und kann darüber hinaus beim Zunftmeis- ter oder der Vizezunftmeisterin eingesehen werden. (zunfti@raspler.de / vize@raspler.de ) 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart/in - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer/in für Veranstaltungen - 1 Kassenprüfer/in 8. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 9. Anträge und Verschiedenes Anträge müssen bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl, laden wir ALLE Mitglieder recht herzlich ein. Um zahlreiches Er- scheinen wird gebeten. Wir danken jetzt schon für euer Kommen und das damit gezeigte Interesse am Vereinsge- schehen. Im Anschluss der Hauptversammlung laden wir aufgrund unseres 40-jährigen Bestehens zum gemeinsamen Ka- meradschaftsabend ein. Für Speis und Trank wird bes- tens gesorgt. JUGENDVERSAMMLUNG: Die Raspler Jugendversammlung findet ebenfalls am 08.05.2026 um 18:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Un- sere Jugendvertretung läd ein, damit speziell auf die Wünsche, Anregungen und Rückmeldungen der Kinder- und Jugendlichen eingegangen werden kann. Neben der Fasnet geht es auch um Themen wie zum Beispiel den Kinder- und Jugendausflug. Es grüßt mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH Euer Zunftrat Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Reitergruppe Baindt Gelassenheits- und Breitensport- lehrgang bei Martin Stellberger Liebe Mitglieder, am Samstag, den 09. Mai 2026, fin- det auf der Reitanlage Baindt der Gelassenheits- und Breitensportlehr- gang „Mensch-Pferd-Vertrauen“ mit Martin Stellberger statt. Der Lehrgang richtet sich an alle, die die Zusammenarbeit mit ihrem Pferd stärken und mehr Vertrauen, Gelassenheit und Sicherheit im Umgang erarbeiten möchten. Die Einheiten dauern jeweils 2 Stunden und werden in kleinen Gruppen mit 4 bis 5 Teilnehmern durchgeführt. Die Teilnahme ist wahlweise an der Hand oder im Sattel möglich. Bitte bringt je nach Teilnahmeform ein Führseil oder gegebenenfalls ein Knotenhalfter mit. Die Kosten betragen 15 Euro pro Einheit zuzüglich 10 Euro Hallennutzungsgebühr pro Einheit. Für Vereinsmitglieder entfällt die Hallennutzungsgebühr bei Zahlung der regu- lären Anlagennutzungsgebühr. Anmeldeschluss ist der 02. Mai 2026. Da die Teilnehmer- zahl begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmel- dung. Bitte gebt bei der Anmeldung das Alter von Pferd und Reiter an. Fragen und Anmeldungen sind gerne per WhatsApp bei Christine Heilig unter 0151 700 67 169 mög- lich. Bitte beachtet, dass die Anmeldung verbindlich ist. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, muss eigenständig für Ersatz gesorgt werden, andernfalls wird die Lehrgangs- gebühr in voller Höhe fällig. Wir freuen uns auf einen lehrreichen und abwechslungs- reichen Tag mit euch und euren Pferden! Ponyreiten am 26. April – Helfer & Kuchenspenden gesucht Nach dem großen Erfolg im vergangenen Herbst möch- ten wir erneut Ponyreiten für die Öffentlichkeit anbieten. Am Sonntag, den 26. April, von 14 Uhr bis 16:30 Uhr laden wir unter dem Motto „200 Jahre Gemeinde – 200 Runden – schaffen wir das?“ auf unser Reitgelände ein. Gemein- sam möchten wir versuchen, die 200 Jubiläumsrunden zu erreichen. Unser Reiterstüble sorgt für das leibliche Wohl. Es gibt hausgemachte Kuchen, Eis, Kaffee, alkoholfreie Geträn- ke und Bier. Damit die Veranstaltung reibungslos ablaufen kann, be- nötigen wir noch helfende Hände sowie Kuchenspenden. Wir freuen uns außerdem sehr über vereinsinterne Besu- cher, die den Nachmittag gemeinsam mit uns genießen und die Aktion unterstützen. Wer Zeit hat vor Ort zu helfen oder einen Kuchen bei- steuern möchte, meldet sich bitte direkt bei Alisa Schnez unter 0173 355 11 83. Den beigefügten Flyer dürft ihr sehr gerne teilen und aushängen. Wir hoffen auf eine ebenso schöne und er- folgreiche Aktion wie im letzten Jahr und freuen uns auf viele Besucher. Aufruf – Reithelme gesucht Für unsere Vereinsaktionen, insbesondere das beliebte Ponyreiten, sind wir auf der Suche nach gebrauchten, gut erhaltenen Reithelmen. Wenn ihr zu Hause einen Helm habt, der nicht mehr benötigt wird, freuen wir uns sehr über eine Spende an den Verein. Meldet euch gerne bei Alisa Schnez. Wir bedanken uns für eure Unterstützung! Turniererfolge in Hauerz Beim Turnier in Hauerz konnten unsere Reiterinnen be- achtliche Erfolge erzielen. Hannah Elbs erreichte mit Dolly im Reiterwettbewerb ei- nen hervorragenden 2. Platz. Theresa Henzler sicherte sich mit Bonne Diamond in der Dressurreiterprüfung Klasse A den 1. Platz. Gleich mehrere Platzierungen konnte Mattea Sauter mit Perlino verbuchen. Im Reiterwettbewerb belegte sie den 2. Platz, im Springreiterwettbewerb den 4. Platz, im Stil- springwettbewerb den 3. Platz und im Mannschaftsspring- wettbewerb 80 cm ebenfalls den 2. Platz. Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Erfolgen! Bild: Theresa, Hannah und Mattea in Hauerz Schalmeienkapelle Baindt e.V. Platzkonzert auf dem Dorfplatz Baindt Im Rahmen des Jubiläums 200 Jah- re Baindt – Gemeinde mit Herz lädt die Schalmeienka- pelle 1987 Baindt e.V. herzlich zum Platzkonzert auf dem Dorfplatz ein. Samstag, 9. Mai 2026 Beginn: 17:00 Uhr Dorfplatz Baindt Freuen Sie sich auf einen musikalischen Abend unter frei- em Himmel mit: Fanfarenzug Löwen Baienfurt Ravensburger Schalmeien Schalmeienkapelle Baindt Die Besucher erwartet ein abwechslungsreiches musi- kalisches Programm sowie eine gemütliche Atmosphäre auf dem Dorfplatz. Für das leibliche Wohl ist selbstver- ständlich gesorgt und Sitzgelegenheiten sind vorhanden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung kommt der Bür- gerstiftung Baindt zugute. Die Schalmeienkapelle Baindt freut sich auf zahlreiche Besucher und einen stimmungsvollen Abend mit Musik, guter Laune und geselligem Beisammensein. Bei schlechtem Wetter finden das Platzkonzert in der Schenk-Konrad-Halle statt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Blutreitergruppe Dritte Jahreshauptversammlung der Blutreitergrupe Baindt 1906 e.V. Zur diesjährigen Jahreshaupt- versammlung am Freitag, den 24.04.2026 um 20 Uhr laden wir alle Mitglieder, Blutreiterinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen a) Vorsitzender / Vorsitzende b) Gruppenführer/in (Stellv. Vorsitzender / Vorsitzende) c) Schriftführer/in d) Kassierer/in e) Zwei Kassenprüfer/innen 11. Bericht aus der Gruppenführerversammlung vom Os- termontag 12. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 13. Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreu- te-Gwigg am 03.05.2026 14. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 15.05.2026 15. Ehrungen 16. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 17.04.2026, schriftlich beim Vorstand Werner Elbs, Hirschstr. 50, 88255 Baindt einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 17.03.2026 Werner Elbs, Vorsitzender Schwäbischer Albverein OG Weingarten Gemeinsame Wanderung mit der OG Ravensburg von Eglofs nach Isny Wir wandern am Moorbad vorbei, sehen die Staudacher Weiher, queren das Bo- denmöser Moorgebiet und erreichen schließlich Isny. Wann: Sonntag, 26.04.2026 Treffpunkt: 9.00 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 18:00 Uhr. Gehzeit: 3,5 Stunden, 13 km, 150 hm. Fahrpreis: 5,00 € für Mitglieder, 2 € extra für Gäste. Einkehr: Kaffeetrinken in Isny. Bitte mitteilen, ob man mit einkehrt. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf Stöcke. Anmeldung: ab 22.04.2026 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wir nutzen ÖPNV. Bitte bei der Anmeldung angeben, wenn man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wandung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind willkommen! Seniorenwanderung Mariataler Rundweg Von Weissenau aus wandern wir auf dem Mariataler Rundweg durchs Mariataler Wäldle. Wann: Mittwoch 22.04.2026 Treffpunkt: Weissenau Torplatz 10:45 Uhr Abfahrt: H Charlottenplatz Weingarten 10:17 Uhr bzw. Bahnhof RV 10:38 Buslinie 3 Rückkehr: ca. 16:00 Uhr Gehzeit: 1,5 Stunden, 4 km Einkehr: vorgesehen, bitte bei Anmeldung mitteilen ob man mit einkehrt Mitnehmen: Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk Anmeldung: ab 18.04. 2026 - T. 0751-93442 bis 18 Uhr am Vortag Wanderführung: Ulla Vehe-Bergmann Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag Von Aulendorf nach Bad Schussenried Aussichtsreiche Wanderung von Aulendorf zur Kapelle Hochkreuz und weiter über die Atzenberger Höhe nach Bad Schussenried. Wann: Dienstag, 21.04.2026, 10:45 Uhr H Charlottenplatz Weingarten, 11:00 Uhr am Bahnhof RV oder 11:30 Uhr am Bahnhof Aulendorf. Rückkehr: ca. 18:00 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 12 km, 150 hm. Fahrpreis: 6 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: beim Museumsdorf Kürnbach. Sonstiges: Wir nutzen ÖPNV. Bitte bei der Anmeldung mitteilen wo man zusteigt, ob man eine eigene Fahrkarte hat und ob man mit einkehrt. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 17.04.2026 - T. 0151-12952100(AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Eintauchen in die Welt der Kräuter: Stiftung Liebenau lädt am 24. und 25. April zu den Liebenauer Kräutertagen ein Breites Angebot an Beet- und Balkonblumen, Jungpflanzen, Heil-, Zier- und Ge- würzkräutern – Rahmenprogramm mit Führungen und Vorträgen Die Stiftung Liebenau lädt am Freitag, 24. April, und am Samstag, 25. April, zu den Liebenauer Kräutertagen in die Gewächshäuser der Gärtnerei in Meckenbeuren-Liebenau ein. Am Freitag von 13 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 12.30 Uhr haben Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, in die Welt der Pflanzen und Kräuter einzu- tauchen. Zum Verkauf angeboten werden mehr als 100 verschiedene Heil-, Zier- und Küchenkräuter sowie Jung- pflanzen und Beet- und Balkonblumen aller Arten. Dar- über hinaus erwartet die Gäste ein umfangreiches Pro- Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gramm mit spannenden Vorträgen und Führungen, auch zum Thema Biodiversität und Klimawandelanpassung. Die Kraft der Kräuter Den Anfang macht am Freitag, 24. April, der bekannte Kräuterexperte Gerhard Seidler. Um 13.30 Uhr und um 15.30 Uhr weiht er Zuhörerinnen und Zuhörer ein in die „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei“. Einen Einblick in die Produktion der Gemüsegärtnerei der Stiftung Liebenau gibt es am Freitag um 14.30 Uhr und am Samstag um 12 Uhr. Eine neue Art der Grünflächengestaltung können Inte- ressierte bei Führungen mit der Bodensee Stiftung am Freitag, 24. April, um 16 Uhr sowie am Samstag, 25. Ap- ril, um 10.30 Uhr kennenlernen. Dabei werden Antwor- ten auf die Frage gezeigt, wie Grünflächen so gestaltet werden können, dass sie zum einen die Vielfalt der Arten fördern und zum anderen besser an den Klimawandel angepasst sind. Von Hildegard von Bingen bis heute Der Samstag, 25. April, startet um 10 Uhr mit einer Wild- kräuterführung mit Expertin Reinhilde Maier. Über Heilpflanzen und ihre Anwendung nach Hildegard von Bingen spricht um 11 Uhr Heilpraktikerin Maria Strei- cher-Stoll. Auch außerhalb der Kräutertage kommen Pflanzenfreun- de bei der Gärtnerei der Stiftung Liebenau auf ihre Kosten. Dort werden ab 24. April Beet- und Balkonblumen sowie Salat- und Gemüsejungpflanzen verkauft. Die Gärtnerei in der Max-Gutknecht-Straße 15 in Meckenbeuren ist von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geöffnet, am Sams- tag von 9 bis 12.30 Uhr. Bildunterschrift für alle Fotos: Die diesjährigen Liebe- nauer Kräutertage am 24. und 25. April laden zum Eintau- chen in die Welt der Kräuter ein. Foto: Stiftung Liebenau Liebenauer Kräutertage 2026 Wann: Freitag, 24. April 2026, von 13.00 bis 18.00 Uhr, und Samstag, 25. April 2026, von 9.00 bis 12.30 Uhr Wo: Gewächshäuser der Gärtnerei, Max-Gutknecht-Stra- ße 15, Meckenbeuren-Liebenau Programm: Freitag, 24. April 2026 13.30 Uhr: „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei “ mit Experte Gerhard Seidler, Treffpunkt: Café Nebenan 14.30 Uhr: „Gläserne Produktion“ – Führung durch die Ge- müsegärtnerei 15.30 Uhr „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei“ mit Experte Gerhard Seidler, Treffpunkt: Café Nebenan 16.00 Uhr: Führung zu Biodiversität & Klimawandelanpas- sung mit der Bodensee Stiftung Samstag, 25. April 2026 10.00 Uhr: Wildkräuterführung mit Expertin Reinhilde Mai- er, Treffpunkt: Gewächshaus, an der Kasse 10.30 Uhr: Führung zu Biodiversität & Klimawandelanpas- sung mit der Bodensee Stiftung 11.00 Uhr: Heilpflanzen und ihre Anwendung nach Hilde- gard v. Bingen mit Heilpraktikerin Maria Streicher-Stoll, Treffpunkt: Gewächshaus, Café Nebenan 12.00 Uhr: „Gläserne Produktion“ – Führung durch die Ge- müsegärtnerei Musikalische Frühlingsreise mit Salteris in der Alten Kirche Mochenwangen Am Samstag, 18. April 2026, verwandelt das Saitenen- semble Salteris die Alte Kirche in Mochenwangen in einen Konzertsaal voller Vielfalt. Ab 20 Uhr erwartet das Publikum ein facettenreicher wie lebensfroher Klangteppich: Die Reise führt von den ed- len Klängen des Barock über das feurige Temperament Südamerikas bis hin zu beschwingten Swing-Rhythmen. Abgerundet wird der Abend durch spannende Eigenkom- positionen und exklusive Arrangements. Kommen Sie vorbei und genießen Sie diesen abwechs- lungsreichen Abend. Der Eintritt ist frei (Spenden will- kommen). Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, Mochenwangen 18. April 2026, Beginn um 20.00Uhr Einlass 45min vor Beginn Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Weitere Informationen: www.salteris.de und www.alte-kirche-mochenwangen.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 19. April 2026 Trockenen Fußes durchs Wasser gehen Gästeführer: André Kappler Luftbild des Schreckensees, Fotograf André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Viele blauen Augen Oberschwabens sind verschwunden und trotzdem noch sichtbar. Machen Sie sich, mit Gäste- führer André Kappler, auf die Suche nach den verschwun- denen Weihern Oberschwabens. Erfahren Sie was solch seltsame Namen wie Bollenweiher zu bedeuten haben und wie unsere Vorfahren mit diesen Naturschätzen um- gegangen sind. Lassen Sie sich überraschen, wie span- nend die Geschichte der blauen Augen ist. Dier Führung dauert ca. 2 Stunden und hat eine Strecken- länge von ca. 5 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Preview: Sonntag, 03.05.2026 Fisch on Tour: Grundschüler forschen mit Begleitung am Bibersee Fritz Rueß Beginn: 14:00 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Bibersee Fotograf Marius Hartinger Geeignet für Grundschüler ab der zweiten Klasse. Eine Anmeldung ist bis 20.04.2026 un- ter der Telefonnummer 07502 954-16 möglich. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Ein Erste-Hilfe-Kurs beim DRK-Kreis- verband Ravensburg gibt Sicherheit in Notfällen Geübte Kniffe erleichtern die Erste Hilfe für Laien Sie füllen jeden Tag einen Teil der Nachrichten: Un- fälle und Katastrophen. Doch was ist, wenn sie an die Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 eigene Tür klopfen? Was tun, wenn man selbst zuerst an eine Unfallstelle kommt? Wenn man im Wald eine bewusstlose Person auffindet? Zugegeben: Mein letz- ter Erste-Hilfe-Kurs ist schon ein paar Jahre her. Das Erlernte verschüttet. Es wird daher Zeit, mein Wissen für den Notfall aufzufrischen. Langweilig geht anders: Ausbilderin Simone Dreher vom Deutschen Roten Kreuz in Ravensburg gibt regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse. Und das anschaulich, gewitzt, mit viel Humor und mit umfassender Expertise. Zunächst be- ruhigt sie die überwiegend jungen Kursteilnehmenden, dass man beim Helfen nichts falsch machen kann. Einzig, nicht zu helfen, wäre falsch. Darüber hinaus sogar noch unterlassene Hilfeleistung. An oberster Stelle stehe auch immer der Eigenschutz. „Denkt an euch selber,“ sagt sie. Ein Hinweis, der schon mal sitzt. Am plakativen Beispiel Verkehrsunfall leuchtet das Thema durchaus ein, denn Warnblinker, Warnweste, Warndreieck mit entsprechen- dem Abstand zum Unfall sind nichts anderes. Vorgehen leicht gemacht Spannend finde ich, dass diverse Vorgehensweisen bei der Ersten Hilfe für den Laien so weit wie möglich ver- einfacht werden. Die gute „alte“ stabile Seitenlage etwa, gelernt im Erste-Hilfe-Kurs für den Erwerb des Führer- scheins vor mehreren Jahrzehnten, hat sich in meiner Erinnerung als kompliziert festgesetzt. Die „neue“ dage- gen fühlt sich an wie ein Kinderspiel: Mit der Eselsbrücke „Kaktus, Kuscheln, Knie“ leicht zu merken und durchzufüh- ren. Dazu noch den Kopf der bewusstlosen Person nach hinten strecken. Zudecken beziehungsweise für Wärme sorgen. Notruf absetzen. Bei der Helmabnahme wirken die eigenen Bedenken dann aber wie ein Hemmschuh. „Was ist, wenn…?“ Doch der Helm muss runter. „Leben geht vor Lähmung,“ meint Fachfrau Dreher. Auch dieses Vorgehen geht dann recht einfach von der Hand, wenn man ihre Kniffe und Griffe beherzigt. Große und kleine Katastrophen Es muss nicht immer der medienwirksame Unfall sein. Auch im häuslichen Bereich gibt es das ein oder andere Malheur. Ein Pflaster anlegen, ist kein großer Akt. Einen Verband über ein Gelenk geht grad auch noch. Doch bei einer Verbrühung mit heißem Wasser oder Verbren- nungen am Grill wird es schon heikler. Es soll Menschen geben, die Mehl auf eine Brandwunde streuen würden. Okay, das würde ich definitiv nicht tun. Aber für mich ist gut zu wissen, dass man tiefere Verbrennungen lediglich steril abdeckt bis der Rettungsdienst kommt. Wie geht man mit Zeckenbissen um, wie bei einem Asthmaanfall, wie damit, wenn jemand an einem verschluckten Gegen- stand zu ersticken droht? Und was ist, wenn der „Worst Case“ eintritt: Wenn ein Familienmitglied einen Herzstill- stand erleidet oder auch eine gänzlich fremde Person? Allein die Vorstellung reanimieren zu müssen, mag beim Laien selbst schon zu einer absoluten Ausnahmesituati- on führen. Nichts tun, geht aber nicht. Die Maßnahmen und Handgriffe, die Simone Dreher im Kurs zeigt, geben mir die Zuversicht, auch in einer solchen Krise – vielleicht nicht ganz perfekt–, aber doch gut zu handeln. Vorbereitet sein mit aufgefrischtem Wissen Auf Katastrophen kann auch ich gerne verzichten. Als Realistin weiß ich jedoch, dass sie vor nichts und nie- mandem Halt machen. Das Training im Erste-Hilfe-Kurs hat mir Mut gemacht und mich gestärkt: Wenn es drauf ankommt, bin ich einigermaßen gewappnet. Gleichzeitig hoffe ich das von anderen, falls ich selbst in eine Notsi- tuation geraten bin. Kräuter- und Blümlesmarkt und Führun- gen im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Kräuter- und Blümlesmarkt 1. April 2026 | 8:30 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich Der Termin ist ein „Muss“ für viele Pflanzenfreunde: Ausgewählte Aussteller/innen bieten Kräuter, Pflanzen, Blumen, Sträucher und Stauden für den heimischen Frühlingsgarten an, die teilweise nur noch sehr selten zu finden sind. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 3. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Öffentliche Führung „Von Heuwiesen, Viehweiden und Schneitelbäumen” 3. Mai 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmel- dung nicht erforderlich Beim Spaziergang über das Mu- seumsgelände erfahren Sie Wissenswertes rund um die Elemente der bäuerlich geprägten oberschwäbischen Kulturlandschaft. Start der Ausstellung „Dein Quadratmeter Bauern- krieg“ 8. Mai 2026 | ab 11:00 Uhr | Anmeldung nicht er- forderlich Bauernhaus-Museum trifft Schule! Was können wir für heute aus den Ereignissen des Bauernkriegs vor 500 Jahren lernen? Schülerinnen und Schüler des Wel- fen-Gymnasiums und bringen ihre Gedanken und Recher- chen in die Form einer Ausstellung. Rund ums Huhn gibt‘s viel zu tun | Kursprogramm für Erwachsene 9. Mai 2026 | 10:00 – 14:00 | Anmeldung er- forderlich | 40€ p. P. Basiskurs zur privaten Hühnerhal- tung – Hühnerhaltung wird immer beliebter, dazu gehört allerdings auch das Wissen, um die Tiere artgerecht zu halten – wir wollen ja alle Eier von glücklichen Hühnern. Öffentliche Museumsführung in Gebärdensprache 10. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung wird in Lautsprache übersetzt und ist für gehör- lose und hörende Personen gleichermaßen geeignet. Bei der Museumsführung erfahren Sie viel über die Geschich- te der bäuerlichen Bevölkerung in Oberschwaben. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegsausstellung in Gebärdensprache 10. Mai 2026 | 14:00 – 15:30 | Anmel- dung nicht erforderlich Die Führung wird in Lautsprache übersetzt und ist für gehörlose und hörende Personen gleichermaßen geeignet. Bei dieser Führung erfahren Sie vieles über den Alltag der Bauern vor 500 Jahren und die Gründe, die zum Aufstand geführt haben. Öffnungszeiten im Mai: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg | Tel. 07527 9550-0 | info@ bauernhaus-museum.de | www.bauernhaus-museum.de Bodenseefestival in Schloss Achberg! Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“ 12. April bis 18. Oktober Karl Hofer zählt zu den eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Zwischen Neuer Sachlichkeit und Magischem Realismus entwickelte er eine unverwechselbare Bildsprache. Die Ausstellung zeigt über 60 Gemälde, die die wichtigsten Themen, die ästhetische Kraft und das ihr zugrunde lie- gende Menschenbild in Hofers Malerei präsentieren. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Der Kunst auf der Spur 3. Mai 2026 | 11.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich Interak- tive Führung mit kreativem Familienworkshop mit Vera Sigg. Entdeckt in unserer Ausstellung den Künstler Karl Hofer und seine Kunstwerke. Kommt mit uns auf die Spu- ren der Kunstwerke! Bodenseefestival: Earhart Theater für Kinder 3. Mai 2026 | 14.00 Uhr und 16.00 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Vorver- kaufsgebühr | Tickets bei reservix und allen bekannten Vorverkaufsstellen Der abenteuerliche Flug einer Wühl- maus um die Welt von Torben Kuhlmann. Bühnenfassung von Adrian Paco Ammon. Aufgeführt vom Landestheater Tübingen mit Susanne Weckerle (Schauspiel). Ausstellungsführung 3. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Lebensraum Wald. Spannendes Erforschen mit dem Förster Christian Reich. 10. Mai 2026 | 14.00 Uhr | kos- tenfrei | Anmeldung erforderlich Der Wald ist das Zuhau- se unzähliger Lebewesen. Gemeinsam mit dem Förster Christian Reich begeben wir uns auf die Pirsch nach Wald- tieren und ihren Spuren. Ausstellungsführung 10. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Museumsatelier für Lebenserfahrene (60+) Termine an Freitagen nach Vereinbarung | Mind. 6 und max. 8 Teil- nehmende | 22€/Person Eine Ausstellungsführung für Menschen, die sich von ausgewählten Werken und der Biografie Karl Hofers nicht nur berühren, sondern auch inspirieren lassen möchten. Mit Kunsttherapeutin Ulrike Liebsch. Öffnungszeiten im Mai 2026 Freitag 14 – 18 Uhr | Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 8 €, ermäßigt 7 €, Familien 15 € | Schüler/innen, Studierende 4 € | freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Festliches Konzert mit Trompete und Orgel Samstag, 25. April, 19 Uhr, Kirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt Man darf gespannt sein und sich freuen auf ein hoch- karätiges Konzert mit vornehmlich barocker Trompe- tenliteratur aus Deutschland (Georg Philipp Telemann), Frankreich (Jean-Baptiste Loeillet) und Italien (Giuseppe Tartini). Einen Abstecher in die Frühromantik bringt das „Trompetenkonzert in Es-Dur“ von Vincenzo Bellini. Als zwei Perlen der Orgelsololiteratur hören wir von dem fran- zösischen Romantiker Theodore Dubois ein „Präludium und Fuge“ und das zauberhafte „In paradisum“. Zudem gibt es eine Orgelimprovisation über das bekannte Lied „Den Herren will ich loben, es jauchzt in Gott mein Geist“ (Lobgesang Marias). Der in Oberschwaben vielgefragte Trompetenvirtuose Hermann Ulmschneider studierte am Konservatorium in Feldkirch. Er unterrichtet an den Musikschulen in Lindau und Bad Wurzach und ist Solist der Kammerphilharmonie Bodensee-Oberschwaben, der Akademischen Schlossblä- ser Bad Wurzach, der Stiftsbläser Lindau sowie renom- mierter Blechbläserensembles. Gregor Simon absolvierte das A-Examen Kirchenmusik in Saarbrücken und München. Nachdem er als Deka- natskantor zunächst in Stuttgart, dann in Oberschwaben wirkte, betreut er heute im Auftrag der Diözese Rotten- burg-Stuttgart die historische Holzhey-Orgel (18. Jh.) im Münster in Obermarchtal und ist freischaffend als Chor- leiter, Organist und Komponist. Der Eintritt beträgt 10 Euro. Die Kasse öffnet 30 Minuten vor Konzertbeginn. Digitale Selbstverteidigung Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Montag, den 27. April 26 von 15-18 Uhr online eine Fortbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit an. Die Online-Fortbildung „Digitale Selbstverteidigung“ ver- folgt einen reflexiven Ansatz, der bei der eigenen digita- len Praxis der Fachkräfte ansetzt. Ausgangspunkt ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Medienhandeln, den genutzten digitalen Werkzeugen sowie den damit verbundenen Daten- und Abhängigkeitsstrukturen. Diese Selbstreflexion bildet die Grundlage für eine glaubwürdi- ge, professionelle und lebensweltorientierte pädagogi- sche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Anmeldungen bis 24. April 26 erforderlich online auf www. kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg. Kükenschau 2026 Sonntag 19.04.2026 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: • Verschiedene Küken • Küken Schlupf live • Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkin- dern • Kaninhop Vorführung • Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist gesorgt: Getränke und ein reichhaltiger Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Wenn das Liegen zum Protest wird LiegendDemo in Ravensburg Am 9.5.2026 findet auf dem Rivoliplatz (Am Gänsbühl) um 13 Uhr eine Protestaktion der Initiative #LiegendDe- mo statt. Anlass ist der internationale ME/CFS Aware- ness Day. Die Veranstaltungen stehen unter dem Motto: LiegendDemo 2026 Die Zeit läuft ab – unser Leben zerrinnt! Versorgung, Aufklärung, verbindliche, wirksame Forschung – jetzt! ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fa- tigue-Syndrom) ist eine schwere chronische Multisyste- merkrankung mit bis zu 200 dokumentierten Symptomen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Dazu zählen starke Schmerzen, neurologische Ausfälle, Kreislaufprobleme, massive Reizüberempfindlichkeit so- wie die sogenannte Post-Exertionelle Malaise (PEM) – eine teils tagelange oder wochenlange Zustandsverschlech- terung nach geringster Belastung. Bei der Aktion legen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer für mehrere Minuten auf den Boden, still und regungs- los, als Symbol für jene, die ihr Bett nicht mehr verlassen können. Viele Schwerstbetroffene leben isoliert in abge- dunkelten Räumen, sind vollständig pflegeabhängig und erhalten dennoch keine ausreichende medizinische oder soziale Unterstützung. „Wir machen die sichtbar, die sonst niemand sieht“, sagt Caroline Hößle, Sprecherin der Initiative #LiegendDemo Bodensee und Mutter einer Schwerstbetroffenen. „Die Zeit läuft ab – unser Leben zerrinnt.“ Für viele geht es um existenzielle Versorgung, um Würde und um ihr Leben. Hintergrund: Allein im Jahr 2023 wurden laut Kassenärztlicher Bun- desvereinigung über 620.000 Behandlungsfälle mit ME/ CFS dokumentiert, darunter viele Kinder und Jugendliche. Trotz dieser gravierenden Zahlen gibt es bis heute: • keine zugelassenen Medikamente • keine flächendeckenden spezialisierten Versorgungs- strukturen • keine ausreichende Integration in medizinische Aus- bildung • keine verlässliche soziale Absicherung, die der Schwe- re der Erkrankung entsprichtundefined ME/CFS ist seit 1969 von der Weltgesundheitsorganisation als neurologische Erkrankung klassifiziert. Unsere Forderungen: 1. Eine großangelegte, niedrigschwellige Aufklärungs- kampagne über ME/CFS durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 2. Die verbindliche Integration von ME/CFS in das Me- dizinstudium sowie verpflichtende Fortbildungen für Krankenhaus- und ambulantes Pflegepersonal. 3. Eine umfassende Förderung der biomedizinischen ME/CFS-Forschung, die der Schwere und der hohen Krankheitslast der Erkrankung angemessen ist. 4. Der Zugang zu Off-Label-Medikamenten für alle an ME/CFS erkrankten Menschen – unabhängig vom Auslöser – einschließlich Kostenübernahme durch die Krankenkassen. 5. Der Aufbau und die flächendeckende Finanzierung von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambu- lanzen. 6. Der Ausbau und die Bekanntmachung spezialisierter Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte. 7. Eine ambulante pflegerische Versorgung für ME/ CFS-Betroffene sowie entlastende Unterstützung ih- rer Angehörigen durch psychosoziale Beratung und Hilfe im Alltag. 8. Die verbindliche Berücksichtigung der Post-Exertio- nalen Malaise (PEM) in den Bewertungskriterien von Gutachterinnen und Gutachtern aller Fachrichtungen. 9. Die Aufnahme von ME/CFS in die versorgungsmedizi- nischen Grundsätze als Grundlage für die Feststellung des Grades der Behinderung. undefined Ablaufplan: Samstag, 09. Mai 2026,13-15 Uhr Es kommen Betroffene und Angehörige zu Wort, evtl. auch Ärzte und/oder Politiker. Der Ablaufplan wird laufend aktualisiert. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach §10 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 13.11.2025 festgelegt auf: Freitag, 24. April 2026, um 19.00 Uhr im Konferenzraum der Gemeindehalle Baienfurt (Erdge- schoss) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Grußbotschaft von Herrn Bürgermeister Günter A. Binder 4. Rückblick Jahresbericht 5. Geschäfts- und Kassenbericht 6. Bericht der Revisoren 7. Diskussion der Berichte 8. Mitgliederehrung 9. Entlastung des Vorstandes 10. Anträge und Verschiedenes, geplante Aktivitäten im Jahr 2026 Im Anschluss erfolgt eine Bild-Präsentation „Rundrei- sen in verschiedene Länder der Welt“. Nach §10 Absatz 1 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form bis Freitag, 17.04.2026 bei der 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Wir bitten Sie, zahl- reich zu unserer Jahreshauptversammlung zu erschei- nen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umfeld sind gern willkommen. Freundliche Grüße Ionela Atanasof, 1. Vorsitzende Was sonst noch interessiert Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhal- ter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitglied- schaft in einem Imkerverein. Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils gelten- den Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden. Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stich- tag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026. Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern an- zugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben kön- nen im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen. Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Mel- debogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseu- chenkasse BW anfordern. Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesund- heitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahn- Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 det werden. Weitere Informationen zur Melde- und Bei- tragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de., Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de Internationale Gewässerschutz- kommission für den Bodensee Frische Luft für den Bodensee Der Klimawandel bereitet dem Bodensee Probleme. Seit Jahren ist die Durchmischung des Wassers im Winter nur schwach ausgeprägt. Das hat sich auch in diesem Jahr nicht geändert. Winterliche Durchmischung bleibt unzureichend Für das Ökosystem des Bodensees ist im Winterhalbjahr eine tiefreichende Zirkulation des Wasserkörpers von großer Bedeutung, am besten bis zum Seegrund in 251 Meter Tiefe. Nur so gelangt Sauerstoff in die tiefen Regi- onen. Im Zuge der Klimaerwärmung verschlechtern sich die Bedingungen für eine vollständige Durchmischung allerdings zunehmend. „Auch in diesem Winter konnte der gesamte See nicht in ausreichendem Maße bis zur tiefs- ten Stelle zirkulieren“, stellt Harald Hetzenauer fest, der Leiter des Instituts für Seenforschung, das zur Landes- anstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gehört. Das Institut überwacht gemeinsam mit den Fachstellen der weiteren Anrainerländer im Auftrag der Internationa- len Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) den Zustand des Sees. Dabei werden in regelmäßigen Ab- ständen physikalische Parameter wie etwa Temperatur und Sauerstoffgehalt gemessen, aber auch chemische Messgrößen wie beispielsweise Nährstoffe erfasst. Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee - IGKB Seit 1959 arbeiten rund um den Bodensee die Länder und Kantone (Baden-Württemberg, Bayern, Schweiz und Ös- terreich) in der Internationalen Gewässerschutzkommis- sion für den Bodensee IGKB zusammen. Wichtigstes Ziel ist die Reinhaltung des Sees, die laufende Überwachung und die nachhaltige Entwicklung der vielfältigen Pflan- zen- und Tierwelt. Weitere Informationen: www.igkb.org Katamaran-Reederei erhält Umweltzertifikat Unabhängige Prüfer bestätigen konsequentes Umwelt- management nach EMAS und ISO 14001:2015 Die Katamaran-Reederei Bodensee hat die Prüfung nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) bestanden. Das europäische Umweltmanagementsystem ist ein un- abhängiges Zertifikat, das Unternehmen bescheinigt, ihre Umweltleistung systematisch zu erfassen, transparent zu dokumentieren und kontinuierlich zu verbessern. Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nimmt die Katamaran-Reederei aktiv wahr: in der Umwelterklä- rung erfasst sie Emissionen, Energie- und Ressourcen- verbrauch umfassend. Auf dieser Basis setzt die Reederei gezielt Maßnahmen um: sie betreibt ihre Schiffe effizien- ter, optimiert technische Abläufe und nutzt Ressourcen sparsam. Regelmäßige Auswertungen helfen dabei Ein- sparpotenziale zu identifizieren und weitere Verbesse- rungen voranzutreiben. „Die EMAS-Zertifizierung ist ein wichtiger Meilenstein für uns – und zugleich Ansporn, unsere Umweltleistung kon- sequent weiterzuentwickeln“, sagt Reederei-Geschäfts- führerin Magdalena Linnig. „Nachhaltigkeit ist ein zentra- ler Bestandteil unseres Handelns – im täglichen Betrieb und bei der strategischen Weiterentwicklung unserer Flotte.“ Christoph Witte, ebenfalls Geschäftsführer der Katama- ran-Reederei Bodensee, betont: „EMAS steht für über- prüfbare Ergebnisse und maximale Transparenz. Die un- abhängige Prüfung bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und unserer Verantwortung für den Bodensee und die Region gerecht werden.“ Mit der Zertifizierung verpflichtet sich die Reederei, ihre Umweltleistung konti- nuierlich zu verbessern. Die vollständige Umwelterklärung mit allen Kennzahlen und aktuellem Umweltprogramm ist online abrufbar un- ter: www.der-katamaran.de MIETGESUCHE Neu in Ravensburg: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Mit Realschulabschluss zur Fachhochschulreife Optional: Abschluss als staatlich geprüfte:r Wirtschaftsassistent:in Jetzt informieren! blindow.deFranz-Stapf-Straße 6 | 88212 Ravensburg Paar (47/48) unbefristet angestellt sucht ab 3 Zi., ab 80 m², Balkon barrierefrei, eventuell Garten bevor- zugt. Haben keine Haustiere und sind Nichtraucher. Für Längerfris- tig. Tel. 0175-2905619, marco.gepraegs@gmx.net Chiffre Zu- schriften an den Verlag 777/1571 UNTERRICHT TRAUERANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Wir bieten Unterstützung im Alltag u. Haushalt für Menschen jeden Alters mit Pfl egegrad Mitarbeiter*innen direkt vor Ort, Abrechnung mit Pfl egekassen Tel. 07461 1713457 www.hiltel-heilerziehungspfl ege.jimdo.com Gartenbaumschule Müller | www.garten-mueller.de Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) | 88212 Ravensburg Frühlingsblühen am Sa, 18.04.2026 09:00 – 17:00 Uhr Unser Gesche nk für Sie: Ein kleiner Frühlings- gruß. Deine Aufgabe: • Zustellung von Zeitungen und Briefen in der Nacht Du bringst als Zusteller mit: • Gültiger Führerschein der Klasse B • Gute körperliche Verfassung • Hohe Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit Unser Angebot: • Vergütung mindestens € 14,- pro Stunde • Unbefristeter Vollzeitarbeitsplatz • 40 Wochenstunden bei 6 Arbeitstagen pro Woche • Zustellfahrzeug und Arbeitsbekleidung werden gestellt ZUSTELLER FÜR ZEITUNG UND BRIEFE (m/w/d) Merkuria Zustelldienst GmbH & Co. KG Tel: 0751 2955 – 1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de Interesse geweckt? Dann jetzt bewerben! KLEINER WOHNPARK, GROSSES POTENTIAL. UNSER GROSSARTIGES TEAM FREUT SICH AUF DICH! PRÄSENZKRAFT PFLEGEHILFSKRAFT Jetzt bewerben! Infos bei Claudia Ziegler Telefon: 07502-94085912 In unserem familiären Haus - dem Wohnpark St. Martinus in Fronreute - mit 26 Bewohner- innen und Bewohnern spielt sich das Leben auf einer Ebene ab – ebenerdig, barrierefrei, aber mit allen Hochs und Tiefs. Unsere Begehungen laufen stets reibungslos – fast schon zu unspektakulär! Damit unser hohes Niveau so bleibt, brauchen wir dich für starke Strukturen und als verlässliche Stütze für unser 40-köpfi ges Team. Wir freuen uns auf dich, deine Ideen und deinen Spirit! Wir suchen: PFLEGEHILFSKRAFT innen und Bewohnern spielt sich das Leben auf einer Ebene ab – ebenerdig, barrierefrei, aber mit allen Hochs und Tiefs. Unsere Begehungen laufen stets reibungslos – brauchen wir dich für starke Strukturen 40-köpfi ges Team. Wir freuen uns auf STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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