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Praesentation_26.03.2018__.pdf

Breitbandversorgung – Gemeinde Baindt – Stand 2018 BREITBANDVERSORGUNG in der Gemeinde Baindt - Eine kommunale Aufgabe / Herausforderung / FTTC-/ FTTB-Ausbau Breitbandversorgung Gemeinde Baindt Ausbaumöglichkeiten Ortsnetz Kupfer Kupfer Hauptverteiler/Übergabepunkt KVZ Teilnehmer/Kunde Kupfer Kupfer Maximum 16 MBit/s Maximum 50 MBit/s Maximum ??? LWL LWL LWL F T T C F T T B /H Zwischenlösung: wenn technisch möglich und sinnvoll DSLAM S ta n d a rd 1. 2. DSLAM / Verteiler KVZ KVZ Breitbandversorgung Gemeinde Baindt getätigte Investitionen im FTTC-Ausbau FTTC-Ausbau Die 2015 angefahren Kabelverzweiger A23 (Mittlere Breite, Gartenstraße 55), KVZ A3 (Thumbstraße 15), KVZ A28 (Ziegeleistraße 13, KVZ A10 (Sulpach Hirschstraße 205) sowie KVZ A8 (Marsweilerstraße 58) wurden mit einem Multifunktionsgehäu- se ausgestattet. 1 Versorger der FTTB/FTTC Strukturen NetCom BW und NeckarCom sind Vertragspartner des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Vertraglich hat sich die NetCom verpflichtet, innerhalb von zehn Monaten die Gemeinden im Zweckverbandsgebiet ans schnelle Internet anzuschließen (spätestens bis 31.03.2018). Der Vertrag zwischen Zweckverband und NetCom läuft für 15 Jahre. Breitbandversorgung – Gemeinde Baindt Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Ortsteil Schachen - Versorgung über die NeckarCom FTTC-Ausbau KVZ A25 FTTB-Ausbau Baienfurter Straße, GE Schachen und GE Mehlis sowie Mehlis Erweiterungen Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Versorgung über NeckarCom bisher FTTC-Ausbau KVZ A9 Friesenhäusler Straße/Iltisstraße, KVZ A21 Froschstraße, KVZ A14 Marsweilerstraße 31, KVZ A22 Marsweilerstraße 4 FTTB-Ausbau bisher bei Sanierungen: Tulpen-Lilienstraße, Friesenhäuslerstr., Dorfplatz Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Ortsteil Sulpach – Versorgung neu über die NetCom BW FTTC-Ausbau KVZ A10 bei Hirschstraße 205 Ungeklärt Versorgung Riedsenn, Mochenw. Str. 150-224 z. B. Menzen- häusle, Reishaufen Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Versorgung über NetCom Baindt - Nord FTTC- Ausbau KVZ A8 bei Höhe Marsweiler- straße 58 1 Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Versorgung über NetCom – Baindt-Süd FTTC-Ausbau KVZ A23 (Mittlere Breite, Gartenstraße 55), KVZ A3 (Thumbstraße 15), KVZ A28 (Ziegeleistraß e 13) Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Versorgung über UnityMedia (Kabel BW) Baindt ist zudem mit UnityMedia gut versorgt (Versorgung über Koaxialkabel) Bandbreiten bis zu 400 MBit/s. Breitbandversorgung Gemeinde Baindt – 2018 Baindt Gesamtkarte – Unversorgte Haushalte im gesamten Gemeindegebiet, welche nicht über FTTC angebunden sind: ca. 40 Stück. Außenbereich: Riedsenn, Reishaufen, Mochenw. Str. 150-224, Stöcklistraße Haushalte gelten als versorgt, sofern ein Anbieter in Reichweite ist Farbkennzeichnung: Braun – Alternativen NetCom/Unitymedia Blau – Nur NetCom Grün nur Unitymedia Breitbandversorgung – Gemeinde Baindt Entwicklung auf dem Breitbandmarkt „Nielsen-Gesetz“: Bandbreitenbedarf wächst um 50% pro Jahr, verdoppelt sich alle 21 Monate. Der Breitbandbedarf wächst schneller als die Politik nachkommen kann. Die Tiefbaukosten steigen aufgrund der Nachfrage stark an! Breitbandversorgung – Gemeinde Baindt Grundsatzbeschluss der Gemeinde Baindt bezüglich FTTB-Ausbau 2018 ff Kostenintensive parallele Strukturen sollten grundsätzlich vermieden werden. Das Ziel der Gemeinde ist es weiterhin, keinen Infrastrukturwettbewerb zwischen den unterschiedlichen Betreibern zu verfestigen, sondern den Netzausbau so voranzubringen, dass alle Dienstanbieter ihre Produkte über eine Glasfaserleitung ins Haus anbieten können. Im Rahmen von Straßenaufbruchmaßnahmen z. B. für die Wasserversorgung u. Abwasserbeseitigung wird parallel ein FTTB- Ausbau vorgenommen, sofern keine derzeitige Versorgung mit Glasfaser besteht oder von einem Betreiber beabsichtigt wird.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 2,91 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 14.02.2020
    2021_10_05_Bericht.pdf

    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Veraltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. September 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung Interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung - Gemeinsame Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Beschluss: Der gemeinsamen Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zur Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebietes wird nicht zugestimmt. TOP Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Beschluss: Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 27.08. 2021 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: - Es ist abzuklären inwiefern die Mitarbeit der Reitergruppe bzgl. Generierung von Ökopunkten für das Flurstück 376 möglich ist. - Unter 4.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Zusatz aufzunehmen: Die Reitergruppe wird in die Pflicht genommen, aktiv bei der Umsetzung der Ökomaßnahmen mitzuwirken. - Unter 5.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Satz zu streichen: Für diese Pflegemaßnahmen wird ein Zuschuss gewährt. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona Der Inzidenzwert für den Landkreis Ravensburg liegt aktuell bei 58. b) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Die Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement hat am 04.10.2021 stattgefunden und war gut besucht. Vorgebrachte Anregungen zum Baugebiet Bühl fließen in die weiteren Planungen mit ein. c) Antrag der Freien Wählervereinigung zum Anlegen eines Waldspielplatzes Dieser Antrag wird in der Sitzung vom 09.11.2021 Gegenstand der Beratungen im Gremium sein. Nach der Geschäftsordnung müssen Anträge spätestens in der übernächsten Sitzung auf der Tagesordnung sein. Am kommenden Freitag steht ein Gespräch mit der Forstverwaltung in dieser Angelegenheit an. d) Sitzung des GMS am 07.10.2021 Tagesordnungspunkte werden das Radverkehrskonzept, Berichtigungen des Flächennutzungsplanes anderer Gemeinden sowie der Klimamobilitätsplan der aus dem beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan resultiert sein. e) Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 Eine weitere Gemeinderatsitzung ist am 30.11.2021 geplant. Aufgrund einiger Verschiebungen von Tagesordnungspunkten und der Vielzahl von zu treffenden Entscheidungen ist diese zusätzliche Gemeinderatsitzung notwendig. f) Weitere Termine Bereits heute wird das Gremium darüber informiert, dass am 11.01.2022 die erste Gemeinderatsitzung im kommenden Jahr stattfindet und am Samstag, den 29.01.2022 der Bewertungsausschuss zur Ankervergabe im Fischerareal. Abgabefrist für Ankerprojekte ist am 29.11.2021. Eine weitere Gemeinderatsitzung ist dann für den 08.02.2022 geplant. g) Europaweite Ausschreibung der Schulsanierung Die Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen, das Architekturbüro MLW hat ein Angebot abgegeben. Der Beschluss über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Gemeinderatsitzung getroffen. h) Sanierung WC-Anlage im grünen Gebäude der Klosterwiesenschule Die Sanierungsarbeiten sind größtenteils abgeschlossen. Es fehlen noch die WC-Türen sowie die Verkleidungselemente der WC-Kabinen. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Da der Fachplaner erkrankt ist, muss dieser Tagesordnungspunkt auf die Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 verschoben werden. TOP 05 Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung der zwei bestehenden Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen der Hauptverkehrsachsen der Linie 1 Zug um Zug umzubauen. 2020 wurden bereits die Bushaltestellen Marsweiler Hochbehälter und Marsweiler Sehbehindertenschule barrierefrei umgebaut. Parallel wurde die Planung der Bushaltestellen Gartenstraße weiter vorangetrieben. Nach dem Personalbeförderungsgesetz ist die vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1.Januar 2022 zu erreichen. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz besagt, dass auch Gemeinden verpflichtend die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten sollen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich für beide Haltestellen in der Gartenstraße auf 144.860,00 Euro. Am 12.05.2021 wurde der Zuschussantrag gemäß VwV LGVFG für die Bushaltestellen Gartenstraße beantragt. Der Zuschussantrag wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen geprüft. Die Förderfähigkeit der Maßnahme ist gemäß LGVFG §2 gegeben und es bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken. Nach aktuellem Prüfbericht erhält die Gemeinde Baindt für die Bushaltestelle Gartenstraße eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt für die Bushaltestellen Gartenstraße 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen (Fahrtrichtung Baienfurt) beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. Das Buswartehäuschen wird analog zu den bereits bestehenden Buswartehäuschen Marsweiler beschafft. Beschluss: Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wird das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein mit der Planung und Ausschreibung der zwei Bushaltestellen in der Gartenstraße beauftragt. Das Buswartehäuschen in der Gartenstraße wird analog zu den bereits umgebauten Bushaltestellen beschafft TOP 06 Erneute Beratung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Annaberg 28, Flst. 209/3 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen und der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten beantragt. In der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Baurechtsbehörde hatte daraufhin mit dem Bauherrn verschiedene Gespräche geführt, die auch zu einer gewissen Umplanung/Reduzierung geführt haben. Gleichwohl will der Bauherr aber an der Kubatur seines Bauvorhabens festhalten. In den jetzt vorliegenden Plänen wurde eine Garage im Westen, sowie 2 Stellplätze im Osten gestrichen. Ebenfalls wurde die Retentionsfläche verlegt und vergrößert. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des unbeplanten Innenbereich von Baindt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird nach § 34 BauGB eingestuft. Gemäß § 34 Abs.1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Prüfung der Baurechtsbehörde ergab, dass sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Eine rücksichtslose und erdrückende Wirkung durch das Bauvorhaben im Hinblick auf die Nachbarbebauung lässt sich aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht feststellen, das Rücksichtnahmegebot ist nicht verletzt. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde das Einvernehmen nur aus den sich gemäß §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden (bauplanungsrechtlichen) Gründen versagen. Soweit nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens besteht, ist die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens verpflichtet. Daher muss die Baurechtsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen von § 54 Abs. 4 LBO prüfen. Hat eine Gemeinde ihr nach § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB erforderliches Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die zuständige Genehmigungsbehörde das fehlende Einvernehmen nach Maßgabe des § 54 Abs.4 LBO ersetzen. Hierbei ist auch vorgesehen, dass die Gemeinde vor der Erteilung der Genehmigung anzuhören ist. Im Schreiben der Baurechtsbehörde wird die Gemeinde aufgefordert, aufgrund der dargelegten rechtlichen Einschätzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs. das Einvernehmen zu ersetzen und die Baugenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 zum Bauvorhaben wird aus folgenden Gründen nicht erteilt: 1. Erschließung Das Grundstück ist mit der vorliegenden Planung nicht ausreichend erschlossen. Eine Zufahrt fast über die gesamte Grundstücksbreite verstößt gegen das Straßenrecht. Eine solch große Zufahrtsbreite stellt keinen gesteigerten Gemeingebrauch an der öffentlichen Straße dar. Die Zufahrt kann nur so hergestellt werden, wenn große Teile der öffentlichen Straßenbegleitfläche in Anspruch genommen werden, was jedoch eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht darstellt. Dieser Nutzung würde die Gemeinde nicht zustimmen. 2. Verhältnis überbauter Fläche zu Freifläche: In der näheren Umgebung gibt es kein Grundstück, bei dem ein so großer Teil des Grundstücks überbaut wird. Also mit Hauptbaukörper plus bauliche Nebenanlagen. Die unbebauten Freiflächen, Grünflächen sind zu klein. Es können keine zukünftigen Planungen von Baugrundstücken in die Betrachtung einfließen. 3. Höhe der Wandflächen: In der näheren Umgebung sind keine Gebäude vorhanden, die eine Wandhöhe von 12 m aufweisen. Die Umgebungsbebauung besteht vorwiegend aus Wohngebäuden mit ein- zweigeschossiger Bebauung. In der Kombination von zu wenige Freiflächen und zu viel Höhe entsteht eine kritische Baudichte, die ein Einfügen nach § 34 BauGB nicht zulässt. TOP 07 Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Wesentliche Änderungen im Haushaltsplan 2022 Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat dem Doppelhaushalt 2021/2022 am 12.01.2021 zugestimmt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits im Oktober 2020 mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat hatte auf 2021 die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer minimal angepasst. Der Vorteil eines Doppelhaushalts, der zwei Jahre abdeckt, ist vor allem, dass damit im Herbst 2021 personelle Kapazitäten für die laufenden Projekte: Zuschusswesen, Anpassung der Digitalisierungsstrategie und für das Projekt § 2 b UstG mit einem Tax Management Compliance System frei werden. Die Aufstellung eines Haushalts bindet Zeit, welche jetzt für verschiedene Projekte genutzt werden kann. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Im ersten Abschnitt des Finanzhaushaltes wurden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2022 ergab sich ein planerischer Zahlungsmittel- überschuss von lediglich +92.050 €. Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 war bei der Aufstellung 2022 schwer vorherzusehen. Der Ergebnishaushalt unterscheidet sich 2022 gegenüber dem Planansatz nach Steuerkraftsumme, Haushaltserlass 2022 und Novembersteuerschätzung bei nachfolgenden Positionen: (+ Verbesserungen, - Verschlechterungen gerundet auf volle Tsd.): Zustand nach Haushaltserlass/Orientierungsdaten Plan 2022 nach HH- Erlass 2022 +/- Gewerbesteuer Absenkung Vorauszahlungen 2.000.000 1.800.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 185.500 20.500 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (geringes Aufkommen gegenüber Vorjahresprognose) 3.308.000 3.211.000 -97.000 Schlüsselzuweisungen (geringere Steuerkraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.843.000 223.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 576.000 130.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.584.000 227.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 236.500 -23.500 Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 266.700 260.000 -6.700 +568.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 € Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Personalausgaben Mehraufwendungen - 25.000 € Bauleitplanungskosten Mehraufwendungen - 80.000 € Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -100.000 € Zuweisung an GMS (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Gutachterwesen) -25.000 € Voraussichtliches ordentliche Ergebnis -349.200 € Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlasses davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein besseres Ergebnis als geplant, im kommunalen Finanzausgleich erwirtschaftet. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass 1,8 Millionen Gewerbesteuer erreicht werden können. Der Ansatz lag ursprünglich bei 2 Mio. €. Die Gemeinde hat kein Einnahmenproblem, sondern eher bei den laufenden Ausgaben. Die Einnahmen steigen im Vergleich zu den Ausgaben nicht in gleicher Weise. Bricht die Wirtschaft 2022 ff ein oder stagniert nur über einen längeren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnahmen zurückgehen, die laufenden Ausgaben aber bleiben. Die Gemeinde erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas schwierigen Jahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionen werden ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern wird erst der Liquiditätsrahmen nach unten gefahren. Anschließend werden kurzfristige Kassenkredite bis zur Kreditaufnahme aufgenommen. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungs- programmen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Im Sanierungsgebiet Ortskern II soll die Fischerstraße und das Gebäude am Dorfplatz begonnen werden. Die umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen sollen von der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft mitgefördert werden. Im Bereich der Klosterwiesenschule muss zeitnah mit der Sanierung (gem. Bewilligungsbescheid Schulsanierung und Ausgleichstock) begonnen werden. Der Digitalpakt Schule soll bei der Schulsanierung mit bedacht werden. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Der höchste Aufwand einer Kommune (Personalaufwand) wird von uns auch immer unter die Lupe genommen. Jedoch macht der Fachkräftemangel auch bei der öffentlichen Hand nicht halt. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Technische Auflagen, eine höhere Erwartungshaltung sowie altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Die Nachfrage nach Wohnraum im Schussental ist enorm. Wir müssen den Menschen Möglichkeiten bieten, um den Lebensstandard in unserem Land auch künftig zu sichern und zu erhalten. Zudem steht die Verwaltung vor der Herausforderung aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur etc. Zentrale Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass zum einen Wohnraum entsteht, denn der ist im Schussental Mangelware. Jedoch sollten Klimaneutrale Wohn- und Baugebiet im Gemeindeverband Mittleres Schussental als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde: Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung, PV-Anlagen können alle Maßnahmen nicht in einem kurzen Zeitraum umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Haushaltszwischenbericht 2022 zur Kenntnis. TOP 08 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status Antrag beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für barrierefreie Bushaltestelle/n Ortsmitte über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Ortsmitte- Programmaufnahme – Standort der Bushaltestelle/n) 2022 zu stellen: Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse aus der Schulbauförderung und Schulsanierung sowie ein Ausgleichstockantrag bewilligt. Da die Baumaßnahme teurer als ursprünglich angedacht wird, wird versucht für die nachträgliche Aufstockung über Förderung Ausgleichstock einen weiteren Zuwendungsantrag zu stellen. Das Büro Kirchner Energie GmbH wurde beauftragt, Zuschussanträge (KfW) für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. Für die Erweiterung, Umbau und Sanierung des Feuerwehrhauses soll nach Möglichkeit 2022 ein Zuschussantrag gestellt werden. Hierfür muss zuerst eine Planung erfolgen. Vereine bekommen über WLSB-Anträge (Sportverein, Reitverein) Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt nimmt hier noch zusätzliche Unterstützungen wahr. Die Finanzverwaltung hat immer ein offenes Ohr, wenn es um Beantragung von Zuschüssen geht. Bei Zuschüssen gilt es längere Vorlaufzeiten als auch bindende Antragsfristen einzuhalten. Die Ingenieur- und Architektenbüros sollten ebenfalls die Bau- und Finanzverwaltung auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten z. B. bei energetischer Sanierung und weiteren Maßnahmen hinweisen und die Verwaltung unterstützen. Oftmals werden für die Anmeldeverfahren schon Detailpläne und umfangreiche Konzeptionen gefordert. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investitionszuschüssen zur Kenntnis. TOP 09 Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Projektes "§ 2 b Umsatzsteuergesetz" sowie Einführung eines TCMS (Tax Compliance Management System) Kämmerer Abele teilt mit: Im Jahr 2016 wurde die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) per Gesetz geändert. Für die Gemeinde Baindt gilt durch die Abgabe der Optionserklärung diese Änderung ursprünglich ab dem 01.01.2021. Diese Übergangsregelung ist lt. BMF-Schreiben durch das Corona- Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 (§ 27 Abs. 22a UStG) verlängert worden. JPdöR sind entsprechend des § 2b UStG unternehmerisch tätig, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten Dritten erbringen. D.h. auch wenn die Verwaltung im Rahmen öffentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig wird, ist es fraglich, ob hierdurch eine größere Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Durch diese Regelung wird die Gemeinde weitaus häufiger in der Steuerpflicht stehen, als bisher. Hierauf muss die Gemeinde personell, organisatorisch und technisch vorbereitet sein, um den dann geltenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts gerecht zu werden. Die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen, deutlich verschärften Selbstanzeige- Regelungen, sowie verbesserte Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung von jPdöR im Bereich innerbetrieblicher Kontrollsysteme Steuern (sog. Tax-Compliance-Management-System - TCMS). Ziel eines funktionierenden Systems muss hierbei die Vermeidung des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Nur so kann Leitungspersonen und beauftragten Personen auch strafrechtlich und haftungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Hierfür sind die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems zur Steuerung und Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Anforderungen unabdingbar. In den folgenden Produkten bestehen jetzt schon folgende Steuerpflichten: 1124 Einspeisung PV–Anlage 5330 Trinkwasserversorgung 5340 Nahwärmversorgung 5360 Breitbandversorgung 5370 BGA RaWEG 5730 Schenk-Konrad-Halle 5730 Gaststätte zur Mühle Zukünftig sind folgende Bestandteile generell umsatzsteuerpflichtig: - Verwaltungskostenbeitrag/ Kostenersätze allgemein - Mitteilungsblatt - Erträge aus Verkauf - gem. Nutzung Steiger-Hubgerät - Schrottvergütung - Kostenersätze allgemein - Auskunftsgebühren Einwohnermeldeamt - Leihgebühr Bläserklasse und evtl. Elternbeitrag Bläserklasse - Verkauf Streuobstbäume - Verkauf Holz (kein Wald der Gemeinde – sehr geringe Umsätze) - Verkauf Bildbände, Wanderkarten, KFZ-Schilderhalterung etc. - Dienstleistungen für Dritte Aussortierungen, Verkaufserlöse (Alte Pkw´s, Ebay-Kleinanzeigen, ausgemusterte Geräte) aller Art sind grundsätzlich nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei Veräußerung von Vermögen aus dem hoheitlichen Bereich, fällt keine USt an (Hilfsgeschäft - keine Nachhaltigkeit dieser Einnahmenerzielung gegeben). Um den v.g. Anforderungen gerecht zu werden, nimmt die Gemeindekämmerei wie die umliegenden Kommunen auch an einer Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG teil. Folgende Punkte sollten von den jeweiligen Verbänden und Kommunen überprüft und nach Lösungen (Satzung, öffentlich-rechtliche Vereinbarung) gesucht werden: • GMS- öffentliche rechtliche Vereinbarung – Personalgestellungen der Stadt Ravensburg und Weingarten an den Zweckverband werden nach derzeitiger Lage umsatzsteuerpflichtig. • Bezug von anderen Gemeinden: - Reinigung Schläuche Feuerwehr • Abrechnung Steiger mit der Nachbargemeinde • Abrechnung Klimabeauftragte/r – öffentlich – rechtliche Vereinbarung der 3 B- Gemeinden – • Abrechnung Leistungen untereinander (z. B. Gemeinsame Befliegung - GIS – Luftbilder) • Feuerwehrkostenersatz- und Verwaltungsgebührensatzung sollte überprüft werden. Folgende Punkte müssen aktiv angegangen werden: Überprüfung Auslandssachverhalte Mitarbeiter des jeweiligen Amts, welche die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnung vornehmen, haben zu prüfen ob ggf. ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG) oder ein Fall des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG vorliegt. Es gibt derzeit verschiedenen Organisationseinheiten, welche auch bei Onlineanbietern bestellen. Feuerwehr Die Feuerwehreinnahmen (Fasnetsumzug etc.) sollten künftig über einen zu gründenden Förderverein veranstaltet und abgerechnet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt wird und mindestens sieben Vereinsmitglieder beitreten. Liegen die Einnahmen pro Kalenderjahr unter 22.000 Euro greift die Kleinunternehmerregelung und die Einnahmen sind nicht steuerbar. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben der Feuerwehr werden somit über den Förderverein abgerechnet. Falls eine Vereinsgründung nicht zustande käme, werden die Gewinne der Feuerwehrfeste durch den Kassierer ermittelt und dem Feuerwehrkommandanten mitgeteilt. Diese Auflistung wird vom Kommandanten geprüft und der Gemeindekämmerei zur weiteren (steuerlichen) Verarbeitung zugeleitet. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben bei den Ortsfeuerwehren werden kostenpflichtig durchgeführt. Ein entsprechendes ordnungsgemäßes Kassenbuch ist von den jeweiligen Kassierern zu führen. Die Kontrolle der Kassenbücher und Überführung in die Buchhaltung (Umsatzsteuererklärung) erfolgt durch den/die Gemeindekämmerer/-kämmerin bzw. dessen Stellvertreter/-in. Bauabzugssteuer Sachbearbeiter des Bauamtes, die Aufträge für Bauleistungen vergeben, sind verpflichtet, die Freistellungsbescheinigung des Unternehmers bei Begleichung der Rechnung anzufordern und zentral digital abzulegen. Online abrufbare Bescheinigungen sind mit Zeitpunkt des Abrufs ebenfalls abzulegen. Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor, ist die Bauabzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Folgende Aufgaben wurden teilweise erledigt bzw. stehen noch: 1. Erstellung eines Leitfadens § 2b UStG 2. Umsatzsteuerschulung zu § 2b und TMCS für Mitarbeiter(innen) ab 2022 3. Haushaltsscreening der Einnahmen 4. Zuordnung der Einnahmen nach privat- und öffentlichrechtlicher Grundlagen 5. Aufforderung an alle Ämter zur steuerlichen Vertragsprüfung 6. Dienstanweisung zur steuerlichen Vertragsprüfung 7. Hinweis an umliegende Kommunen, welche Voraussetzungen öffentlich-rechtliche Verträge und Vereinbarungen erfüllen müssen. 8. Anregung Anpassung verschiedener Verträge und Satzungen z. B. Satzung u. Geschäftsordnung Gemeindeverband Mittleres Schussental 9. Unterrichtung der Zweckverbände über Auswirkungen § 2b UStG 10. Anpassung der Zahlstellen / Handvorschusskassen an steuerliche Gegebenheiten (Kassenbuch) 11. Zentrale Rechnungsausgangsstelle in der Kämmerei zur einheitlichen Erstellung der Ausgangsrechnung für die allgemeine Verwaltung 12. Mitarbeit bei der Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG 13. Restliche Umstellung im Finanzwesenprogramm Produkt/Sachkonten 2022 auf Umsatzsteuer 14. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung in CIP mit Unterstützung in Excel – Abgabe evtl. komplett an Steuerberater 15. Einführung Tax Compliance Management System 16. Erstellung von Dienstanweisungen und Verfügungen für den steuerlichen Bereich 17. Aufbau eines Vertragsmanagements und Einrichtung einer zentralen digitalen Vertragsdatenbank 18. Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung 19. Prüfung der steuerlichen Optimierung aufgrund der neuen Rechtslage wie beispielsweise Gründung weiterer Betriebe gewerblicher Art oder Option nach § 9 UStG Die Verwaltung strebt an, künftig auch die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen umsatzsteuerrechtlichen Pflichten soweit wie möglich sicherzustellen. Dazu sollten wir die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen schaffen. Ziel ist es, Erklärungsfristen fristgerecht einzuhalten und ggf. auftretende Fehler aufzuspüren, zu korrigieren und künftig zu vermeiden. Dazu fühlen wir uns als öffentliche Hand und nicht zuletzt in unserer Vorbildfunktion für unsere Bürgerinnen und Bürger auch verpflichtet. Nicht zuletzt liegt die ordnungsgemäße Umsetzung in unserem originären eigenen Interesse: 1. Nicht ordnungsgemäße Umsetzungen der steuerlichen Erklärungspflichten kommen spätestens im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) zu Tage. Wurden Steuern nicht oder nicht richtig erklärt, führt dies immer zu Steuernachzahlungen; geschah dies fahrlässig, ist - aller Erfahrung nach - schlimmstenfalls mit Strafzahlungen oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Nach- und Strafzahlungen können zudem u. U. zu erheblichen außerplanmäßigen Haushaltsbelastungen führen. 2. Als Gemeinde steht unser Verwaltungshandeln in besonderer Weise im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Negative Schlagzeilen wegen Steuerstrafsachen würden unserer Reputation und unserem Image schaden. Solche Risiken wollen wir daher minimieren. Es gilt bis Ende 2022 die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Langfristig muss über eine Stellvertreterregelung des Gemeindekämmerers/in nachgedacht werden. Einige Nachbarkommunen haben diese Position schon besetzt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die internen Aufgaben zu § 2b UStG sowie die Verpflichtung zum Aufbau eines steuerlichen Kontrollsystems (TCMS) zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Spielplatz beim Alten- und Pflegeheim Selige Irmgard Auf diesem Spielplatz gibt es ein Wasserspielgerät, das nicht funktioniert. Das Bauamt kümmert sich um diese Angelegenheit. b) Hochwassergefahr Es wurde mitgeteilt, dass einige Häuser im Bereich des ehemaligen Klostergebäudes (Klosterhof), die direkt am Bampfen liegen durch heftige Regenfälle teilweise unterspült wurden. c) Beleuchtung Boschstraße Die Verwaltung wurde informiert, dass der Bereich Boschstraße / Einmündung in die Marsweilerstraße gerade für Fahrradfahrer in der jetzt kommenden dunkleren Jahreszeit schlecht ausgeleuchtet ist. d) Gefahrenstelle Ein- Ausfahrt in der Marsweilerstraße bei der Bäckerei Hausmann Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass Fahrradfahrer durch herausfahrende Autos von der Bäckerei Hausmann gefährdet sind. Hier könnte man durch das Anbringen von roten Streifenelementen diese Gefahr minimieren.[mehr]

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      Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.202 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Anlieger aus der Benzstraße erkundigt sich, wie die Gemeindeverwaltung Baindt die eingegangenen Einsprüche von Bewohnern zum Bebauungsplan Bühl behandelt. Bürgermeisterin Rürup verweist auf den Tagesordnungspunkt 6 dieser Gemeinderatssitzung. Hier werden die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken ausführlich erörtert. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Oktober 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainzidenz Die Coronainzidenz im Landkreis Ravensburg liegt derzeit bei 296,6. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 41 infizierte Personen. b) Sitzung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Die Sitzung des GMS findet am 02.12.2021 statt. Auf der Tagesordnung stehen Informationen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Teiländerung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle und der Haushalt 2022. c) Gemeinsame Infoveranstaltung Es findet eine gemeinsame Infoveranstaltung der GMS-Gemeinderäte im Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten, voraussichtlich im Frühjahr 2022, statt. Es gibt dann Informationen zum Flächennutzungsplan, zum Landschaftsplan sowie zu den Inhalten des Regionalplans. d) Flüchtlinge Es kommen wieder mehr Geflüchtete in den Landkreis Ravensburg. Die Unterkünfte in der Gemeinde Baindt sind nahezu ausgelastet. Viele Flüchtlinge kommen aus Weißrussland und Afghanistan. e) Ausbau der Sirenen Da der Aufwand nach Einschätzung der Verwaltung nicht in Relation zum daraus resultierenden Vorteil steht, nimmt die Gemeinde Baindt aktuell vom Ausbau der Sirenen Abstand. Die Tendenz in der Gemeinde Baindt geht eher zu einer mobilen Sirene. Der Landkreis Ravensburg beschafft solche mobilen Sirenen und die Gemeindeverwaltung schaut sich diese zunächst an. f) Auslieferung Gelbe Tonne Die Gelben Tonnen werden voraussichtlich dieser Woche verteilt. Der Wertstoffhof in Baindt bleibt im Übergangsjahr 2022 mit den jetzigen Öffnungszeiten bestehen. Im Sommer 2022 wird dann überlegt, wie es mit diesem Standort weitergeht. g) Biosphärengebiet Im Koalitionsvertrag der grün/schwarzen Landesregierung von Baden- Württemberg ist die Etablierung eines Biosphärengebietes (oberschwäbisches Moor- und Hügelland) verankert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren vor 2 Wochen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb um sich mit Akteuren vor Ort auszutauschen und sich zu informieren. In einem nächsten Schritt wird man auf die Landwirte zugehen, dass sich diese ebenfalls ein Bild vom Nutzen eines Biosphärengebiets machen können. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan " Fischerareal" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungskonzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abgeklärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es war deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wurde. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.07.2021 wurden mit Anschreiben vom 05.08.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 10.09.2021 aufgefordert. Der Öffentlichkeit wurde vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 21.10.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen einer Festsetzung sowie der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 wurden mit Anschreiben vom 28.07.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 03.09.2021aufgefordert. Der Öffentlichkeit wurde vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.10.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 07.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebauungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fassnacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegangen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden Anregungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.08.2021 zu eigen. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 20.10.2021. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 20.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. TOP 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Die Unterlagen wurden am 01.09.2021 auf die Vergabeplattform gestellt. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Architektenleistungen festgelegt. Voraussichtlich Leistungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungsplanung + Ausführungsplanung), LPH 6-8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 01.10.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist hat lediglich das Architekturbüro mlw ein Angebot abgegeben. Aufgrund der konstruktiven und guten Zusammenarbeit beim bisherigen Projekt Sanierung Klosterwiesenschule schlägt die Verwaltung die Vergabe der Architektenleistungen LPH 4+5 an das Architekturbüro mlw vor. Beschluss: Die Architektenleistungen Leistungsphase 4 und 5 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben. TOP 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung und Beklebung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Fahrzeug ersetzt das Löschgruppenfahrzeug 16/12 aus dem Jahr 1992. Das bald 30 Jahre alte Löschfahrzeug ist gut gepflegt. Das LF 16/12 ist das erste Fahrzeug bei Bränden und erstes Fahrzeug bei THL + Türenöffnungen, einziges Allradfahrzeug mit 1.600 l Löschwasser und Schiebleiter. Bereits 2005 musste eine Renovierung mit Rostbeseitigung vorgenommen werden. Zusätzlich ist derzeit folgende Zusatzausstattung auf dem Fahrzeug: Wärmebildkamera, Sprungretter, Glasmaster und Türöffnungswerkzeug. Die geplante Nutzungsdauer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen beträgt i.d.R. 25-30 Jahre. Für die nun aus technischen und wirtschaftlichen Gründen notwendige Ersatzbeschaffung hat das Land Baden- Württemberg mit Schreiben vom 16. Juni 2020 eine Zuwendung in Höhe von 92.000 Euro gewährt. Im Haushalt 2022 stehen für die Maßnahme insgesamt 500.000 € zur Verfügung. Für das zu veräußernde Fahrzeug LF 16 wird mit einem Erlös in Höhe von 10.000 € gerechnet. Mit der Ersatzbeschaffung wird aus einsatztaktischen Gesichtspunkten ein Fahrzeugtausch innerhalb der Feuerwehr Baindts, gemäß des Feuerwehrbedarfsplans, zur Stärkung der Leistungsfähigkeit durchgeführt. Das neue, leistungsstarke Einsatzfahrzeug mit einem Löschwasserbehälter von 2.000 Liter Wasser wird für folgende Dienste analog des LF 16 eingesetzt: Löscheinsatz mit Menschenrettung, Zimmer-/Wohnungsbrand, Waldbrand, Flächenbrand, Maschinenbrand auf Feld, Gebäudebrand, PKW Brand, LKW Brand mit schlechter/keiner Löschwasserversorgung, Brände von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, Einsatzstellenabsicherung auf der B30. Ein Löschfahrzeug LF 20 DIN 14530-11 wird gemäß Brandschutzbedarfsplan benötigt. Einsatzzweck: Erstes Löschfahrzeug bei Bränden, zweites Fahrzeug bei Verkehrsunfällen zur Absicherung und als Pufferfahrzeug zur Absicherung. Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch die Freiwillige Feuerwehr Baindt in Zusammenarbeit mit der Gemeindekämmerei und dem stellvertretenden Kreisbrandmeister erfolgte die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung am 06.09.2021. Submission war am 07.10.2021. Die Ausschreibung erfolgte in vier Losen Los 1: Fahrgestell für LF 20 nach DIN 14 530 Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 20 nach DIN 14 530 Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Los 4: Beklebung Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote erfolgte durch die Feuerwehr und Gemeindekämmerei in Verbindung mit der Vergabestelle des Landkreises Ravensburg. Gewichtung der Kriterien: Los 1+2 Los 3+4 Preis: 30% 50% Qualität: 30% 50% Verarbeitungsqualität/Materialauswahl Korrosionsschutz, Langlebigkeit Umsetzung des Leistungsverzeichnisses Gebrauchswert: 30% Funktionalität / Leistungsdaten Raumangebot/Ergonomie Kabine Raumangebot/Ergonomie Aufbau Garantie / Service: 10% Kosten Abnahme, Abholung Nähe einer Servicewerkstätten Ersatzteilversorgung, Garantie- und Serviceleistungen 100% 100% Entsprechend den allgemeinen Bedingungen wird der Auftrag nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter zu angemessenen Preisen vergeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden (§ 127 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Nach Gewichtung der Kriterien wurden die 4 Lose von der Vergabestelle wie folgt gewertet: Los 1: Fahrgestell für LF 20 Es wurde für das Los 1 ein Angebot eingereicht. Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Unterlagen ergab keine Beanstandungen. Die Firma MAN Truck und Bus Deutschland GmbH bietet ein Fahrgestell des Typs TGM 16.320 4x4 BL zum Bruttopreis von 116.025,00 € an. Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau Es wurden für das Los 2 zwei Angebote eingereicht. Beide Bieter erfüllen die Anforderungen der Ausschreibung im Wesentlichen. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die Wertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Albert Ziegler GmbH zum Bruttopreis von 233.418,12 €. Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Es wurde für das Los 3 ein Angebot eingereicht. Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Unterlagen ergab keine Beanstandungen. Die rechnerische Prüfung des Angebotes ergab als günstigsten Bieter die Firma Wilhelm Barth GmbH&Co.KG zum Bruttopreis von 97.847,45 €. Los 4: Beklebung Es wurden für das Los 4 zwei Angebote eingereicht. Die Unterlagen beider Anbieter sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Angebote ergab als günstigsten Bieter die Firma design112 GmbH zum Bruttopreis von 6.937,70 €. Die Gesamtsumme der Ausschreibung beträgt 454.228.27 € brutto. Bei den vorgenannten Summen handelt es sich um die Wertungspreise. Es wurde die Matrix über alle Lose ausgewertet und im Fahrzeugausschuss die Entscheidung über die Wahl der Optionen getätigt. Zu der vorgenannten Summe kommen evtl. noch Beladungsgegenstände, die in separaten Ausschreibungen beschafft werden. Separate Ausschreibungen einzelner Beladungsgegenstände sind aus einsatzrelevanten Gründen sinnvoller und wirtschaftlicher (u.a. einheitliche Handhabung mit vorhandenen Ausrüstungs- gegenständen bzw. bei denen vorhandene nur ergänzt werden). Es ist mit Kosten in Höhe von max. 5.000 € zu rechnen. Die Gemeinde Baindt entwickelt sich ständig weiter (z. B. Infrastruktur, Wohn- und Gewerbegebiete). Dies erfordert auch eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr und somit der damit verbundenen Ausstattung der Feuerwehr mit Personal und Material. Beschluss: Der Vergabe des Auftrags zur Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 zum Gesamtpreis von brutto 454.228,27 Euro wird zugestimmt. Der Auftrag teilt sich in folgende Lose auf: ▪ Los 1: 116.025,00 €, MAN Truck und Bus Deutschland GmbH ▪ Los 2: 233.418,12 €, Albert Ziegler GmbH ▪ Los 3: 97.847,45 €, Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG ▪ Los 4: 6.937,70 €, design112 GmbH TOP 09 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kälberstalles auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr hat 2018 einen Bauantrag zum Teilabbruch des bestehenden Milchviehstalls, Erweiterung des Milchviehstalls, Neubau eines Kälberstalles, einer Güllegrube und eines Fahrsilos auf dem Flst. 244 gestellt. 2019 wurde die Baugenehmigung erteilt und die Gebäude erstellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll der Kälberstall erweitert werden. Zur Notwendigkeit des Erweiterungsbaus erklärt der Bauherr, dass die Planungsunterlagen vom Stallbau (Baugesuch 2018) die Kuhzahl festgelegt hat und diese wurden auch nicht überschritten. Allerdings ist für die Kälber ein höherer Platzbedarf notwendig, als vorerst geglaubt wurde. Die tägliche Arbeit seit Fertigstellung dieser Baumaßnahme hat gezeigt, dass zur Sicherung des Tierwohls der geborenen Kälber ein zusätzliches Platzangebot notwendig wird. Der neue Kälberstall soll errichtet werden, um eine tierwohlgerechte Aufzucht zu gewährleisten. Es handelt sich bei den geplanten Baumaßnahmen um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. 2. Es ist darauf zu achten bzw. vom Landratsamt Ravensburg zu überprüfen, dass der Kälberbestand insgesamt nicht erhöht wird. TOP 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplatzes Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Spielplätze bieten Kindern die Möglichkeit ihre körperlichen Fähigkeiten zu entdecken, Fertigkeiten zu erlernen und eigene Grenzen zu erfahren. Es ist ein Ort des Miteinanders, an dem Kinder Erfahrungen mit Gleichaltrigen machen und sich austauschen können. Insbesondere für ältere Kinder stellen Spielplätze durch die Möglichkeit eines Treffpunkts an der frischen Luft außerhalb des eigenen Elternhauses eine wichtige Entfaltungsmöglichkeit und ein Ausgleich zum Schulalltag und dem regelmäßigen Medienkonsum dar. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kindergartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplätze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hingegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Häufig ist jedoch der überwiegende Teil der Spielgeräte eher für jüngere Kinder vorgesehen. Lediglich das Vorhandensein einer zusätzlichen Tischtennisplatte oder eines Basketballkorbs, macht die jeweiligen Spielplätze auch für ältere Kinder interessant. Spielplätze, deren Spielgeräte tatsächlich auch für ältere Kinder reizvoll sind, beispielweise durch anspruchsvollere Klettergerüste, sind in der Gemeinde Baindt bisher eher selten vorzufinden. Eine weitere Spielmöglichkeit stellt derzeit außerdem der Waldspielplatz im Baindter Wald dar. Dieser besteht jedoch nur noch aus zwei Schaukeln, einem Sandkasten und zwei verrosteten und verbogenen Reckstangen. Andere Spielgeräte wurden bereits abgebaut und entfernt. Dieser Waldspielplatz wurde im Staatswald vom ForstBW errichtet und fällt damit auch in dessen Zuständigkeitsbereich. Die Aufgabenschwerpunkte des Forstes haben sich jedoch verändert bspw. im Zusammenhang mit dem Borkenkäferbefall unserer Wälder, darüber hinaus liegt der noch verbliebene Spielplatz unter zahlreichen alten Eichen, die zu aufwendigen Unterhaltungsarbeiten führen, dies bedeutet, dass es über kurz oder lang kein Spielgerät an dieser Stelle mehr geben wird. Reparaturen an den vorhandenen Spielgeräten werden nicht mehr durchgeführt, insofern ist ein Abbau absehbar. In unmittelbarer Nähe des noch bestehenden Waldspielplatzes befindet sich nun eine Wiesenfläche, die sich sehr gut für die Neuanlage eines Waldspielplatzes eignen würde. Eigentümer dieser Wiesenfläche ist ebenfalls der ForstBW. Ein erstes Gespräch dahingehend, ob diese Fläche durch die Gemeinde für die Anlage eines Waldspielplatzes genutzt werden könnte wurde am 08.10.2021 von Seiten der Verwaltung mit Vertretern des ForstesBW geführt. Grundsätzlich spricht von Seiten des ForstesBW nicht dagegen, diese Wiesenfläche nach Abschluss eines Gestattungsvertrages, der Gemeinde zu überlassen. Dabei ist zu beachten, dass mit der Entscheidung für die Neuanlage eines gemeindeeigenen Waldspielplatzes die Verkehrssicherungspflicht auf die Gemeinde übertragen wird. Das heißt, die Gemeinde hat die Fläche des Spielplatzes bis zu 40 m in den Wald zu sichern. Derzeit befinden sich zwei Akazienbäume auf der Wiesenfläche, welche eine Gefahr für die spielenden Kinder und ihre Familien darstellen zumal sie in einem nicht mehr sehr guten Zustand sind. Der Forst wird daher die Bäume fällen und so die Sicherheit auf der Wiesenfläche herstellen. Auch die angrenzenden Bäume und Sträucher müssen bezüglich einer bestehenden Gefahr vor der Errichtung eines Spielplatzes und im weiteren Verlauf einmal im Jahr begutachtet werden. Des Weiteren muss eine klare Trennung bspw. durch Baumstämme zur angrenzenden Straße geschaffen werden. Die Analyse des derzeitigen Bestandes an Spielplätzen in der Gemeinde Baindt hat ergeben, dass es überwiegend Spielplätze für jüngere Kinder gibt. Die wenigsten Spielplätze sind auch für ältere Kinder, d.h. für Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren beziehungsweise über 12-Jährige, geeignet. Darüber hinaus wird sich der Zustand des bisherigen noch verbliebenen Waldspielplatzes weiter verschlechtern, sodass in absehbarer Zeit auch die Schaukel und der Sandkasten nicht mehr genutzt werden können. Der Spielplatz bietet insbesondere Familien die Möglichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Diese Möglichkeit würde den Familien genommen werden, sobald die Nutzung des aktuellen Waldspielplatzes nicht mehr möglich ist. Der Bedarf eines neuen Spielplatzes für Kinder mit ihren Familien, sowie für ältere Kinder ist somit vorhanden. Die Wiesenfläche des Forsts eignet sich hervorragend für die Neuanlage eines Waldspielplatzes. Sie ist nur wenige Meter vom Baindter Bädle und dem dort vorhandenen Grillplatz entfernt. Zudem befindet sich gegenüber des Baindter Bädles seit kurzem auch der neue Bike-Park und damit ein Treffpunkt für Jugendliche. Die Gegend ist damit vor allem für Familien sowie für Kinder und Jugendliche interessant, sodass ein Waldspielplatz das Freizeitangebot optimal ergänzen würde. Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hat der ForstBW signalisiert durchaus unterstützend tätig zu sein, wenn es um die Entfernung von Gefahrenquellen geht. Die zu fällenden Akazienbäume würden sich zudem sehr gut für die Nutzung auf dem künftigen Spielplatz eignen. Es empfiehlt sich daher sich auch diesbezüglich mit dem Forst in Kontakt zu setzen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, zwar liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde und somit ist es den Auszubildenden nicht möglich Spielgeräte zu bauen, doch können diese bspw. beim Aufbauen der Geräte helfen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Infolgedessen könnte auch ein Beitrag zur einer positiven Umweltbilanz geleistet werden. Nach Ansicht der Verwaltung sollte dieser Waldspielplatz möglichst naturnah gestaltet werden und vor allem Familien und ältere Kinder ansprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen, sodass im Mittelpunkt das Naturerlebnis des Baindter Waldes für Familien und Kinder steht. Um herauszufinden, wie dieses Wiesestück optimal für einen Spielplatz genutzt werden kann, empfiehlt es sich, das Büro 365° aus Überlingen in einem ersten Schritt mit der Erstellung eines Ideenkonzeptes zu beauftragen, in dem drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft ausgearbeitet und mit einer Kostenschätzung hinterlegt werden. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt in weitere Verhandlungen mit dem ForstBW zu treten und einen Gestattungsvertrag zur Nutzung der Wiesenfläche als Spielplatz abzuschließen. 2. Darüber hinaus wird das Büro 356° aus Überlingen beauftragt in einem Ideenkonzept drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft auszuarbeiten und mit Kostenschätzungen zu hinterlegen. Dabei sollen gegebenenfalls auch Angebote zur Umweltbildung mit aufgenommen werden. TOP 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemeinde Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Simon Gauder ist seit dem 22. Juli 2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01. Dezember 2021 zieht Herr Gauder nach Baienfurt. Aus diesem Grund beantragt er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat Baindt. Nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung scheiden Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, wenn sie die Wählbarkeit nach § 28 GemO verlieren. Wortlaut § 28 Abs. 1 GemO: „Wählbar in den Gemeinderat sind Bürger der Gemeinde.“ Durch den Wegzug ist Herr Gauder nicht mehr Bürger der Gemeinde Baindt. Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO stellt der Gemeinderat förmlich fest, ob die oben genannte Voraussetzung gegeben ist. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01. Dezember 2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 Abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Weitere Vorgehensweise: 1. Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 hat Herr Mladen Renic auf der Liste der Freien Wählervereinigung Baindt 938 Stimmen erreicht und ist daher erster Nachrücker für Herrn GR Gauder in das Gremium des Gemeinderats der Gemeinde Baindt (§ 31 Abs. 2 GemO). 2. Herr Renic hat der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass er als Nachrücker für Herrn Gauder zur Verfügung steht. 3. In der Gemeinderatssitzung am 30. November 2021 wird Herr Gemeinderat Gauder verabschiedet. 4. In der Gemeinderatssitzung am 07. Dezember 2021 wird Herr Renic als neues Gemeinderatsmitglied verpflichtet. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Wiederherstellung Erdwall in der Igelstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Erdwall von den Grundstückseigentümern in diesem Bereich entsprechend dem ursprünglichen Zustand zurückzubauen ist. b) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Straßensanierung abzuschließen sind. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob diese Verträge zwischenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. In der Gemeinderatssitzung am 11.05.2021 teilte Bauamtsleiterin Jeske mit, dass dies in einem Fall noch nicht geschehen ist. Daran hat sich auch bis heute noch nichts geändert. c) Rückbau von Gartenhütten, entfernen von Spielgeräten in der Erlenstraße Die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, die Gartenhäuschen, Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, sind unmissverständlich aufzufordern, diese zu entfernen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass bis zum Jahresende die Gemeindefläche in diesem Bereich geräumt sein soll. d) Beleuchtung Schulweg Schachen-Klosterwiesenschule Es wurde angefragt, ob der Schulweg Schachen zur Klosterwiesenschule – nach dem der Schülerbus dort nicht mehr verkehrt – beleuchtet werden kann. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass man hier einen Präzedenzfall schaffen würde. Wie verhält man sich dann bei ähnlichen Anfragen aus Sulpach, Grünenberg, Stöcklis usw.? Solche Maßnahmen können nur realisiert werden, wenn man sie mit anderen Bauvorhaben z. B. Glasfaserverkabelung verknüpft. Zudem muss man die Kosten im Auge behalten.[mehr]

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        Zuletzt geändert: 19.11.2021
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        Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. November 2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielmann, Flieder-, Kornblumenstraße“ Beschluss: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielmann, Flieder-, Kornblumenstraße wird um die vorgeschlagenen Flächen des Bebauungsplanes “Im Spielmann“ und dem Innenbereich zwischen der Marsweilerstraße und der Flieder – Veilchenstraße nicht erweitert. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellten vier Baufenster bleiben erhalten. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona-Infizierte In der Gemeinde Baindt haben sich derzeit (Stand 29.11.2021) 103 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Am 16.11.2021 waren es noch 73 Personen, am 23.11.2021 bereits 90 Personen. Dieser rasante Anstieg ist besorgniserregend. Ab Montag den 06.12.2021 wird in der Schenk-Konrad-Halle wieder eine Teststation von GnW betrieben und zwar in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr. Voraussichtlich bis Ende März 2022 wird diese Teststation betrieben. An den nächsten 3 Samstagen 04.12., 11.12. und 18.12.2021 werden Impfungen in der Schenk-Konrad-Halle in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt. Am 1. Impftermin stehen ca. 150 Impfdosen von Moderna zur Verfügung. Dieses Impfangebot ist daher nur für Personen über 30 Jahre geeignet. Anmeldungen sind über die Homepage der Gemeinde möglich. b) Öffnung Rathaus Aufgrund der steigenden Fallzahlen kann das Rathaus mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Weitere Infos hierzu sind ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Baindt zu finden. c) Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 30, Höhe Ausfahrt Baindt In dieser Angelegenheit ist ausführlich in der Presse und im Regio-TV berichtet worden. Im Laufe der nächsten Woche wird die Vorsitzende mit dem ersten Landesbeamten darüber ein Gespräch führen. TOP 04 Friedhof - Materialauswahl für die Grasurnengräber und die Stelen bei halbanonymen Bestattungsformen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Bereits 2014 hat die Gemeinde das Büro Rau Landschaftsarchitekten mit der Erarbeitung eines Zukunftskonzepts für den Friedhof Baindt beauftragt. In einer öffentlichen Sondersitzung im Jahr 2015 wurden Varianten vorgestellt. In der Märzsitzung 2017 lag dem Gemeinderat ein überarbeiteter Entwurf vor, auf dessen Grundlage das Büro Rau beauftragt wurde die Ausführungsplanung zur Realisierung des ersten Bauabschnittes zu erstellen und die Maßnahme im Namen der Gemeinde auszuschreiben. In der Sitzung des Gemeinderats im Mai 2019 wurden die Baumaßnahmen für die Sanierung des 1. Bauabschnittes vergeben. Die vorgesehenen Arbeiten waren mit dem Einbau der gebundenen Deckschicht der Wege im alten Friedhofsteil im Juni 2020 weitgehend abgeschlossen. Im Verlauf der Maßnahme wurden mit den Baubeteiligten Möglichkeiten zu sinnvollen wie auch dringenden ergänzenden Maßnahmen erörtert. Der Verzicht auf eine zuvor angestrebte Friedhofserweiterung im Jahr 2005 aufgrund der Belegungsanalyse des Büro Rau hat einerseits dazu geführt, dass die dafür vorgesehenen Flächen im Südosten der derzeitigen Friedhofsanlage für Wohnbebauungsmöglichkeiten frei geworden sind. Andererseits bedingt diese Beschränkung auf den Friedhofsbestand auch eine fortlaufende Prüfung der Belegung und gegebenenfalls kurzfristige Änderungen im Bestand auf der Grundlage des bestehenden Friedhofskonzeptes. Im ergänzenden Bauabschnitt wurde eine Fläche, die Urnenschmuckgräber und Urnenrasengräber vorsieht, ertüchtigt. Ebenfalls wurde die stark in die Jahre gekommene und sehr pflegeintensive Bepflanzung entlang des Hauptweges im neuen Friedhofsteil gegen eine dauerhafte Staudenbegrünung ausgetauscht. Diese Flächen sollen für das neue Angebot an anonymen und halbanonymen Urnenbestattungen in Anspruch genommen werden und das Angebot an Bestattungsformen in der Gemeinde ergänzen. Die Verwaltung hat eine Vorauswahl an Steinplatten für die Grasurnengräber und eine Farbauswahl der Glasstelen für die Staudenfläche mit halbanonymen Gräbern getroffen, die vom Büro Rau vorgestellt werden. Beschluss: a.) Für die Bodenplatten der Grasurnengräber (Maße 40 cm x 50 cm x 6 cm), allseits gesägt mit sandgestrahlten Oberflächen, Kanten gefasst, kommen die Platten Salda Negro (Farbe gräulich) zur Ausführung. b.) Die Glasstelen (sowohl für die 1,80 m hohe Namens- als auch die 1,10 m hohe Info-Stele) kommen in einem lichten Blau (Musterplatte TL B4) zur Ausführung. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" für die Errichtung eines Carports in der nicht überbaubaren Fläche auf dem Flst 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 455/4, auf den bestehenden Stellplatz in Richtung Flurstück 455/5 einen Carport mit einer Länge von 6,00 m, einer Breite von 4,00 m und einer Höhe von 3,00 m bauen. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Grundfläche bis zu 30,00 m² sind nach § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung von Baden- Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang Erweiterung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukörper unter zu bringen. Der Carport ist nach der LBO von BW zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weshalb eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Carports erteilt. Es ergeht bei einer Enthaltung folgender Beschluss: a) Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ bei der Errichtung eines Carports in der nicht überbaubaren Fläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. b) Es ist ein Mindestabstand von 2 – 2,50 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mehlisstraße" beim Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 6 Garagen und 3 offenen KFZ-Stellplätzen auf dem Flst. 597/1, Schachener Str. 106 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Ortsteil Schachen wurde in diesem Jahr auf dem Grundstück Schachener Str. 106 ein größeres landwirtschaftliches Gebäude abgerissen, um einem Neubau Platz zu machen. Die Bauherrschaft beantragt nun den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 6 Garagenplätzen und 3 nicht überdachten Stellplätzen. Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ und dort im Bereich des allgemeinen Wohngebiets. Vorschriften für die Anzahl der Stellplätze pro Wohnung gibt es auf dem Baugrundstück nicht, so dass die Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) gilt, die einen Stellplatz pro Wohnung vorschreibt. Da der Bauherrschaft bewusst ist, dass dies im ländlichen Raum nicht ausreichend ist, wurden 3 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück geplant. Dies führt dazu, dass die Grundfläche (GRZ) um 27,4 m² mit den mitzurechnenden Anlagen überschritten wird, wofür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist. Ebenfalls wird die Geschossfläche minimal um 4,8 m² überschritten. Das Gebäude wurde so auf dem Grundstück platziert, dass es mit der Süd - Westecke leicht das Baufeld überschreitet. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen - Überschreitung der GRZ und der GFZ sowie des Baufeldes - wird erteilt. TOP 07 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Pool auf dem Flst. 257/4, Hirschstr. 201/1 Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Übergreifend waren sich die Fraktionen einig, diesen TOP zu vertagen und zunächst in anschließender nicht öffentlicher Gemeinderatssitzung vorzuberaten. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Flst. 589/5, Schachener Str. 94 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf Flst. 589/5 in der Schachener Straße 94 im Teilort Schachen ist die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen geplant. Das Gebäude soll 2 Vollgeschosse und ein Walmdach erhalten. Die Garage soll mit Flachdach versehen werden. Ein Bebauungsplan liegt in diesem Bereich von Schachen nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, da sich in unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück neben 1-2 Familienhäusern auch sehr hohe und große Gebäude befinden. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt, wenn das gesunde „Wohnen“ (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) sichergestellt ist. TOP 09 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf Flst, 836, Hirschstr. 193 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 836 in der Hirschstraße 193 soll ein Carport an das bestehende Wohnhaus angebaut werden. Die bauliche Anlage soll bis zur Nachbargrenze reichen, mit einer Breite von 7,85 m bzw. 7,40 m und einer Tiefe von 7,70 m. Der geplante Carport soll ein Pultdach mit ca. 5% Dachneigung bekommen und 3,21 m bzw. 2,53 m hoch sein. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. 2. Die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt sein. TOP 10 Vergabe der Ingenieurleistungen für Tragwerksplanung, Elektrotechnik und Heizung - Lüftung - Sanitär bei der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Bereits in der Sitzung am 09.11.2021 wurden die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben. In einem 2. Schritt wurden die Unterlagen für die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TW), Elektrotechnik (ELT) und Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) am 06.10.2021 auf die Vergabeplattform gestellt und die Vergabeverfahren nach der VgV eingeleitet. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Ingenieurleistungen festgelegt. Voraussichtlich Leistungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungsplanung + Ausführungsplanung), LPH 6 - 8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 05.11.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist haben im Fachbereich TW 2 Büros ein Angebot abgegeben, im Fachbereich HLS ging ein Angebot ein und im Fachbereich ELT waren es 2 Angebote. Die eingereichten Unterlagen wurden mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei w2k aus Freiburg gesichtet und gewertet. Elektrotechnik (ELT) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genannten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 gingen fristgerecht 2 vollständige Angebote ein. Die Angebote wurden nach den folgenden Kriterien bewertet: 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2.1 Prozesse und Unterlagen max. 5 Punkte 2.2 Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle max. 5 Punkte 2.3 Methoden zur Terminverfolgung und Kontrolle Max. 5 Punkte 3. Örtliche Bauüberwachung max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 30 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 60 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 E-Planwerk GmbH, Hindenburgstr. 14 88361 Altshausen 50,15 2 anonym 49,0 Das Unternehmen E-Planwerk GmbH hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Tragwerksplanung (TW) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genannten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 gingen fristgerecht 2 vollständige Angebote ein. Ein Angebot war zwingend auszuschließen, weil die Mindestanforderung bzgl. des Umsatzes nicht erfüllt wurde. Eine Nachforderung/Nachbesserung des Angebotes ist diesbezüglich unzulässig. Das verbleibende Angebot wurde nach den folgenden Kriterien bewertet (reduzierte Prüfung): 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2. Projektdurchführung und Qualitätssicherung max. 5 Punkte 3. Arbeitsweise und Leistungsumfang max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 20 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 40 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 KUTTRUFF Ingenieure, Gartenstraße 10, 88212 Ravensburg 36 Punkte Das Unternehmen KUTTRUFF Ingenieure hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genannten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 ging fristgerecht 1 vollständiges Angebot ein. Das Angebot wurden nach den folgenden Kriterien bewertet (reduzierte Prüfung): 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2.1 Prozesse und Unterlagen max. 5 Punkte 2.2 Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle max. 5 Punkte 2.3 Methoden zur Terminverfolgung und Kontrolle Max. 5 Punkte 3.Örtliche Bauüberwachung max. 5 Punkte 4.. Bewertung des Preises max. 30 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 60 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 Kirchner Energie GmbH, Heinrich-Hertz- Straße 6, 88250 Weingarten 60 Das Unternehmen Kirchner Energie GmbH hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Beschluss: 1. Die Ingenieurleistungen Elektrotechnik (ELT) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 5 werden an das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH aus Altshausen vergeben. 2. Die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TW) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 4-5 werden nach Eingang der nachgeforderten Unterlagen an das Ingenieurbüro Kuttruff aus Ravensburg vergeben. 3. Die Ingenieurleistungen Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 4-5 werden an das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten vergeben. TOP 11 Vorstellung der Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung - Baindt 4.0 Digitalisierungsstrategie der Gemeinde Baindt im Zeitraum 2022 - 2025 Kämmerer Abele berichtet: Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, welches sich nicht nur auf nahezu sämtliche Lebensbereiche auswirkt, sondern auch ein Umdenken in den Verwaltungen, der Industrie, der Wirtschaft und auch im privaten Lebensalltag fordert. Die Auswirkungen, die die fortschreitende Digitalisierung mit sich bringt, sind schon längst spürbar, und doch stehen wir mit den heutigen Entwicklungen noch am Anfang. Diese Chancen und gleichzeitig auch zahlreichen Herausforderungen hat die Gemeinde Baindt erkannt und befasst sich seit Jahren intensiv mit den verschiedenen Facetten der Digitalisierung. Die Ansprüche an die Verwaltung befinden sich im Wandel. Die Bürger sind keine Bittsteller, sondern dienstleistungsorientierter Kunden, die vom Onlineshopping intuitive, medienbruchfreie und schnelle Wege gewohnt sind und dies zunehmend auch bei Verwaltungsleistungen einfordern werden. Die Digitalisierung wird für die Gemeinde Baindt zu einem wichtigen Gestaltungselement. Die Finanzverwaltung hat sich erneut mit den Anforderungen an eine moderne Verwaltung auseinandergesetzt, um unter dem Projekt „Baindt 4.0“ die neuen Voraussetzungen hierzu zu schaffen. Zuletzt waren wir im Januar 2018 in der Gemeinderatssitzung. Folgende Digitalisierungsschritte wurden eingeleitet: Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit: • Neue Barrierefreie Homepage der Gemeinde mit Service Portalen • Rathaus APP verbunden mit einem Rathaus Service Portal • Einfacher Mängelcheck auf der App • Rathaus Service Portal (Briefwahl online beantragen, Pass/Personalausweis Verarbeitungsstatus, Online Wasserzählerstand ablesen (mit QR-Code)) • Rats- und Bürgerinformationssystem – Gemeinderat ist papierlos • Sitzungsdienst Gemeinderat online • beBPo = das besondere elektronische Behördenpostfach • 2 online Bürgerdialoge in Baindt (online am 04.11.20 und 07.07.21) – Forschungsprojekts „Digitaldialog21“ • Elektronische Onlinebekanntmachung – zusätzlicher Hinweis im Amtsblatt • Elektronisches Bezahlsystem • Richtlinie Mobiles Arbeiten – Bachelorarbeit „Die Corona-Krise als treibende Kraft für das Home-Office - Eine Ist-Analyse in der Gemeinde Baindt mit daraus resultierender Handlungsempfehlung“ Kindergarten/ Klosterwiesenschule: • Neue Barrierefreie Homepage der Klosterwiesenschule • Neue Barrierefreie Homepage des Kindergartens • Kita Info App • Mittagessen Klosterwiesenschule via MensaMax – Programm mit Onlinebezahlsystem und Onlinebestellung der Eltern • Digitales Ferienprogramm Nupian • Klosterwiesenschule Sdui App • Online Ausleihe Bücherei BVS Professional • Ferienbetreuung über Reservix WLAN: • Wlan im Rathaus und in der Schenk-Konrad-Halle • Wlan auf dem Dorfplatz –Erweiterung Rathaus GastWlan mit Neugestaltung Auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Ausrichtung der Verwaltung sollte die Gemeinde Baindt weitere Maßnahmen umsetzen. Unter dem Stichwort „Baindt 4.0“ werden derzeit Initiativen gebündelt, die sich mit der Digitalisierung befassen. Folgende Schritte könnten oder müssen in den Jahren 2022-2025 ff im Rahmen von Baindt 4.0 in Angriff genommen werden: • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Verpflichtung sämtliche Leistungen der Verwaltung bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital anzubieten • Gewerbesoftware ohne Medienbrüche – Vois GESO – Umsetzung 2022 • Digitalisierung – Rechnungslauf – Ziel bis Ende 2022/ 2023 • Medienoffensive in der Klosterwiesenschule – Umsetzung Digitalpakt 2023 • Cloud – Umsetzung 2022 • Evtl. GIS-Bürgerportal Karten und amtliche Tabellen der Bodenrichtwerte • Längerfristiges Ziel: Digitaler Versand der Bescheide – rechtlich derzeit nicht möglich - Überlegung: gesamte Post über E-Post zu verschicken - Post frankiert und versendet Briefe • Digitalisierung innerhalb der Verwaltung E - Akte bis 2024 • Verbesserung der Breitbandversorgung – Glasfaseranschlüsse der weißen Flecken 2023 • Antrag graue Fleckenförderung 2024 Die Priorisierung in Baindt erfolgt weiterhin anhand folgender Kriterien: • Nutzen • Machbarkeit und Finanzierung • Dringlichkeit Die Digitalstrategie Baindt 4.0 ist mittel- und langfristig angelegt. Der Kosten und Nutzenfaktor sollte ausgeglichen sein. Zu Beginn kann es sein, dass die Kosten im Vergleich zum Nutzen wesentlich höher sind. Nicht zuletzt Corona hat im Frühjahr 2020 für einen kräftigen Anschub gesorgt. Mit der Digitalisierung von Prozessen sind die Kommunen vor Ort besonders gefragt. Neben der Betreuung des Admincenters auf service - bw im Rahmen des OZG müssen die Prozesse aktiviert sowie an bestehende Fachverfahren im Haus angebunden werden, und alles zusammen muss sinnhaft in bestehende Strukturen integriert werden. Es bedarf fachlicher Kompetenz sowie finanzieller und personeller Ressourcen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg platziert diese Bedarfe immer wieder in den entsprechenden Runden mit dem Land, um die Mehrbelastung der Kommunen so gering wie möglich zu halten. Aktuell ist die Gemeinde Baindt im Bereich der Digitalisierung im Vergleich zu den Nachbargemeinden gut aufgestellt. Die Verwaltung möchte bürgernah, engagiert und innovativ ein umfassendes, digitales Dienstleistungsangebot zur Verfügung zu stellen. Es gilt jedoch immer neue Wege zu bestreiten. Um diese Maßnahmen zu forcieren sind neben Haushaltsmittel auch Personalkapazitäten notwendig. Die Finanzverwaltung hat originäre Hauptamtsthemen aufgegriffen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Digitalisierungsstrategie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehenden Realisierung der technischen und konzeptionellen Grundlagen sowie einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025. 2. Die Verwaltung wird beauftragt für die entsprechenden Teilprojekte Angebote einzuholen. Die Mittelbereitstellung soll im Lichte der Haushaltslage in den kommenden Haushalten abgebildet werden und steht unter dem Vorbehalt aber in hoher Priorität bei der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2023/2024. TOP 12 Übersicht über die kommunalen Abgaben in der Gemeinde Baindt Steuern, Gebühren, Beiträge 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Gebühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommunale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Realsteuern Die Hebesätze betragen im Doppelhaushalt 2021und 2022 für die Grundsteuer A 350 v. H. (Vgl. mögl. Planansatz 2022: Baienfurt ca. 380-400 v. H., Wolpertswende ca. 370 v. H., Fronreute ca. 360 v. H.) Vogt (400 v. H.). Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021 374 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 363 v. H.) Grundsteuer B 400 v. H. (Vgl. mögl. Planansatz 2022 Baienfurt: 380-400 v. H., Wolpertswende ca. 410 v. H., Fronreute ca. 410 v. H., Vogt 400 v. H.)). Zahlreiche Kommunen werden 2022 die Grundsteuer B erhöhen. 2021 beträgt die Grundsteuer B in Ravensburg und Weingarten 500 v. H. Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021: 398 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 400 v. H.) Gewerbesteuer 350v. H (Vgl. mögl. Planansatz 2022 Baienfurt: 380-400 v. H., Wolpertswende ca 370 v. H., Fronreute ca. 370 v. H., Vogt 355 v. H., Ravensburg 390 v. H., Weingarten 390.v.H.) Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021 352 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 368 v. H.) Im Vergleich zu den umliegenden Städten und Gemeinden ist festzustellen, dass die Gemeinde Baindt mit ihren Hebesätzen im Landkreisdurchschnitt liegt. Die Gemeinde versucht über außerordentliche Erträge den Haushalt 2022 im Ergebnishaushalt auszugleichen. Exkurs Grundsteuer: Mit Zustimmung des Bundesrats wurde der Weg für die reformierte Grundsteuer ab dem Jahr 2025 frei. Der 01.01.2022 ist der Stichtag für die neue Hauptfeststellung. Bis spätestens 30.06.2022 werden die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 ermittelt und veröffentlicht. Das Finanzamt wird anschließend eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen erlassen. Hundesteuer: Die Hundesteuern betragen seit 2021 für den 1. Hund 96 Euro, für den 2. Hund 192 Euro, für Zwinger 192 Euro (bis max. 5 Hunde), für den 1. Kampfhund 600 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 900 Euro. Es sind derzeit 226 Hunde (212 Ersthunde, 11 Zweithunde, 1 Dritthund und 1 Zwinger) in Baindt registriert. Ist ein Hund nicht registriert, hat dies eine hohe Ordnungswidrigkeit zur Folge. Hinweise aus der Bevölkerung auf evtl. nicht registrierte Hunde werden jederzeit entgegengenommen. Vergleiche: (Baienfurt 1. Hund 84 Euro, 2. Hund 168 Euro, Fronreute 1. Hund 80 Euro, 2. Hund 160 Euro, Ravensburg 1. Hund 108 Euro, 2. Hund 216 Euro, Weingarten 1. Hund 120 Euro, 2. Hund 240 Euro). Bezugsgeld Mitteilungsblatt Für den Bezug des Amtsblattes werden 24,00 € jährlich in Rechnung gestellt. Die Einnahmen für das laufende und folgende Haushaltsjahr betragen ca. 24.600 €, die Ausgaben 32.800 € (Druckkosten 22.800 €, Lohn Austräger 10.000 €). Die Druckkosten des Amtsblattes erhöhen sich in regelmäßigen Abständen. Die eingenommenen Gebühren decken derzeit nur die Kosten des Druckes, nicht aber die Kosten der Zustellung. Unberücksichtigt sind zudem die Personal- und Sachkosten im Rathaus. Die Herausgabe der Baindter Mitteilungen ist jedoch ein sehr guter Bürgerservice. Öffentliche Bekanntmachungen können bereits, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage bekanntgemacht werden. Eine graphische Verbesserung des Amtsblattes (farbige Bilder, besseres Papier) würde einen höheren Abmangel nach sich ziehen. Das Amtsblatt wird auf die Homepage gestellt und ist auch über die GemeindeApp abrufbar. Gebühren für die Benutzung der Schenk-Konrad-Halle Baindter Auswärtige Veranstalter Veranstalter Miete/Grundgebühr für ganze Halle Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz – und Faschingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen für Tanz – und Faschingsveranstaltungen 200,00 € keine Vermietung Miete bei Hochzeiten 150,00 € 750,00 € Miete für Foyer mit Bar 100,00 € 250,00 € Die Festhalle wird steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art geführt. Um die Vorsteuerbeträge bei der Schenk-Konrad-Halle geltend machen zu können, müssen steuerpflichtige Ausgangsumsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes erbracht werden. Sofern die Überlassung der Halle bei Vereinsveranstaltungen unentgeltlich erfolgt, bestünde für diesen Bereich rechnerisch auch kein Vorsteuervorteil. Der Gemeinderat hat am 05.07.2011 beschlossen die festgesetzte Grundgebühr/Miete im Rahmen der Vereinsförderung wieder gutzuschreiben. Neben den jeweiligen pauschalen Fixkosten werden die Kosten der Reinigung, des Hausmeisters, sowie der Stromverbrauch spitz abgerechnet. Während der Heizperiode wird pro Veranstaltung eine Heizkostenpauschale in Höhe von 100,00 € für die Halle sowie 50,00 € für das Foyer berechnet. Für die Benutzung der Küche werden 50 €, der Leinwand werden 20,00 € und für die Benutzung der Musikanlage 30,00 € jeweils zuzüglich Steuern berechnet. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad Halle lag 2021 u. a. coranbedingt gegen null (davor bei ca. 18%). Vor allem auswärtige Veranstalter tragen zu dem bestehenden Kostendeckungsgrad bei. Bei den auswärtigen Veranstaltern könnte eine Preisanpassung für Vereine/Organisationen vorgenommen werden. Kostenersatz für die Einsätze der Feuerwehr Die Arbeitsleistungen der Feuerwehr bewegen sich seit Jahren in denselben Bereichen. Neben kleineren Brandeinsätzen überwiegen die technischen Hilfeleistungen. Die Einsätze werden entsprechend den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes in Rechnung gestellt. Der Feuerwehrkostenersatz wurden zuletzt am 13.04.2021 angepasst. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde zuletzt am 13.04.2021 angepasst. Gebühren für die Benutzung der Sporthalle für Veranstaltungen Für eine Veranstaltung werden zukünftig von externen Nutzern 350 € (ab 2023 voraussichtlich zuzüglich Mehrwertsteuer) verlangt. Baindter Vereine können die Sporthalle kostenlos benutzen. Wasserversorgungsgebühren In der Gebührenkalkulation vom 14.09.2021 ergaben sich für das Jahr 2022 folgende Wasserverbrauchsgebühren: Die Verbrauchsgebühr beträgt 2022 pro Kubikmeter: 1,53 €/m³. Die Wassermengen sind mit 250.000 m³ prognostiziert. Abwassergebühren In der Gebührenkalkulation vom 30.11.2021 ergaben sich für das Jahr 2022-2023 folgende Abwassergebühren: - Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ - Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² Die Schmutzwassermengen sind mit 215.000 m³ über dem Mittelwert der letzten vier Jahre von 210.235 m³ prognostiziert. Beiträge (Wasser/Abwasser) Im Rahmen der Überarbeitung der Globalberechnungen werden neue Beträge für den Anschluss zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ermittelt. Wasserversorgung 2,38 €/m² Nutzungsfläche Abwasserbeseitigung (Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird) Kanalbeitrag 4,28 €/m² Nutzungsfläche Klärbeitrag 1,30 €/m² Nutzungsfläche Bestattungsgebühren: Die Bestattungsgebühren sind im Jahr 2016 von der Firma Allevo Kommunalberatung GmbH berechnet worden. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen alle Benutzungsgebühren auf höchstens 60% der Kosten im Friedhofswesen anzusetzen. Die Gebührenkalkulation wurde mit unten aufgeführten Sätzen am 29.11.2016 vom Gemeinderat beschlossen: Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 2.870,-- für Personen unter 10 Jahren 1.440,-- Überlassung einer Urnenkammer (Urnenwand) 1.380,-- Wahlgrab, doppelbreit, einfachtief: 4.500,-- Wahlgrab,doppelbreit,doppeltief: 5.650,-- Urnenschmuckgrab 1.825,-- Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Beerdigungen. Die Sanierung des Friedhofes Bauabschnitt 1a kostete 463.672,13 €. In der Zukunft stehen als weitere Maßnahmen Schritt für Schritt Veränderungen im Bereich des Parkplatzes, evtl. weitere Urnenwand und Veränderungen der Aussegnungshalle an. Müllgebühren (ab 01.01.2016 Landkreis Ravensburg zuständig) Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung inkl. Auslieferung der gelben Tonne zuständig. Die Gemeinde ist ab 2019 lediglich für die Abwicklung des Wertstoffhofes, die Beseitigung und ordnungswidrige Verfolgung wilder Müllablagerungen sowie für die Biotonnenbefreiung zuständig. Allgemeine Verwaltungsgebühren: Die Verwaltungsgebührensatzung wurde in der Gemeinderatssitzung am 10.09.2019 in einzelnen Punkten angepasst und wird im Zuge des § 2 b UstG erneut einer Prüfung unterzogen. Kindergartenbeiträge: Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden nach Modulen am 06.07.2021 beschlossen. Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4 € pro Tag fällig (mit einer Obergrenze von 50 € monatlich). Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Baindt zeichnet sich als familienfreundliche Gemeinde aus. Der Verzicht auf eine zusätzliche Entgeltfinanzierung kann als familienfreundliches Leitbild gesehen werden. Andererseits erhöht sich der Abmangel im Bereich des Kindergartens wesentlich. Ganztagsbetreuung im Kindergarten: Die Kosten für die zusätzliche Betreuung bei Teilnahme am Mittagessen betragen für 1 Kind 4,-- €/Tag maximale Kosten pro Kind und Monat 50,-- € Kernzeitbetreuung „Verlässliche Grundschule“: Die Kosten für die Betreuung betragen pro Kind ab 01.01.2022 15,-- €/Monat Mittagessen in Ganztagesbetreuungseinrichtung: Kosten pro Mittagessen derzeit: - für Kindergartenkinder 3,80 € - für Schüler 3,80 € Das Liebenauer Berufsbildungswerk (Adolf Aich) liefert das sehr gute Mittagessen in der Ganztagesbetreuungseinrichtung bei der Klosterwiesenschule. Bei einer Erhöhung des Einkaufspreises wird dieser eins zu eins weitergegeben. Ferienbetreuung 2022: Die Gemeinden Baindt und Baienfurt bieten in den Ferien teilweise eine Betreuung für die Grundschüler an. In dem von der Gemeinde Baindt definierten Zeitrahmen findet die Betreuung in Baindt oder Baienfurt statt. Die Kosten hierfür betragen derzeit 60,-- € pro Kind und Woche. Die Gebühren werden über ein Onlineportal Reservix abgewickelt. Die Anmeldung ist verbindlich. Es findet keine Rückerstattung bei Krankheit bzw. sonstiger Abwesenheit statt. Asyl- und Obdachlosensatzung Da diese Gebührensätze nicht auskömmlich waren, hat das Hauptamt eine neue Kalkulation durchgeführt und neue Gebührensätze festgesetzt. Die Erhöhung bei den Nebenkosten beruhte überwiegend auf höheren Stromkosten und Energiekosten sowie im Bereich der Miete auf Grund höheren laufenden Aufwendungen. Der Energieaufwand für die Objekte ist nach wie vor hoch. In folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprüfungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebührenrechtliches Ergebnis 2021) - Globalberechnung Beitragssätze - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2021) - Änderung Kindergartengebühren (2022/2023) - Anpassung der Schenk-Konrad-Hallengebühr - Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer 2023 Das ordentliche Ergebnis im Gemeindehaushalt gestaltet sich 2022 ff derzeit negativ. Über außerordentliche Erträge kann dies evtl. positiv gestaltet werden. Die Gemeinde wird 2023 aufgrund der Generationengerechtigkeit für die Folgejahre angehalten sein, die Abgaben Steuern, Gebühren, Beiträge für das Folgejahr moderat anzupassen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt wird zugestimmt. TOP 13 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2024 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Wie bereits bei der Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse sowie bei der Jahresrechnung 2020 angesprochen, sollten die Abwassergebühren zum 01.01.2022 einer erneuten Gebührenkalkulation unterzogen werden. Die rechtssichere Kalkulation der Gebührensätze stellt eine komplexe Aufgabe dar. Um die Rechtssicherheit der Abwassergebühren in der Gemeinde Baindt weiterhin zu gewährleisten wurde die Allevo Kommunalberatung mit der Gebührenkalkulation 2022-2024 beauftragt. Gebührenkalkulation Kalkulationsraum 2022-2024 Im Kalkulationszeitraum werden umfangreiche Investitionen im Abwasserbereich sowohl in der Bauleitplanung, Hydraulische Messungen als auch im Bereich des Abwasserzweckverbandes getätigt, deren Folgekosten ebenfalls Auswirkungen auf das Ergebnis der Kalkulation haben. Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen: • Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse mit Ausgleich der Kostenüber- und Unterdeckungen • Die Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils • die Plandaten des Kalkulationszeitraums Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung. Die Gebührenkalkulation wurde in zwei Gebührenkalkulationszeiträume unterteilt: Bemessungszeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2023 Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenobergrenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 in Höhe von 2,32 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 ein Gebührensatz in Höhe von 1,98 € je m³ Schmutzwasser. Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 0,56 € je m² versiegelter Fläche ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse ermittelt worden. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 ein Gebührensatz in Höhe von 0,61 € je m² versiegelter Fläche. Bemessungszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024 Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenobergrenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 in Höhe von 2,54 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 ein Gebührensatz in Höhe von 2,09 € je m³ Schmutzwasser. Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 0,69 € je m² versiegelter Fläche. Da kein Ausgleich der Vorjahre stattfindet ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 ein Gebührensatz in Höhe von 0,69 € je m² versiegelter Fläche. Auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation ergeben sich für die Jahre 2022 – 2023 und im Jahr 2024 folgende Abwassergebühren: Ab 01.01.2022 1. Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ (bisher 2,17 €/m³) 2. Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² (bisher 0,50 €/m²) Ab 01.01.2024 1. Schmutzwassergebühr: 2,09 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,69 €/m² Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100% anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so müssen diese innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes jedoch Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Werden Kostenunterdeckungen nicht ausgeglichen, sind sie durch allgemeine Haushaltsmittel zu finanzieren. Änderung der Abwassersatzung Eine Änderung der Satzung wird erforderlich wegen der Neukalkulation der Schmutz- und Niederschlagsgebühren sowie der Kalkulation der Zählergebühren Zählergebühr für Zweitzähler (Zisterne, Stall, Garten etc.) Die Einbau- und Unterhaltungskosten (Zweit- bzw. Zwischenzähler für Zisterne, Stall, Garten) werden durch eine Zählergebühr finanziert. Alternativ kann bei aufwändigen Sonderzählern auch weiterhin der Einbau von privaten Zwischenzählern, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und von den Wassermeistern plombiert worden sind, in Betracht gezogen werden. Mit dem Austausch des Wasserzählers wird bei Vorhandensein eines Zwischenzählers dieser ausgetauscht und die Eichfrist vereint. Die in der Gebührenkalkulation vorgeschlagene Zählergebühr beträgt 2022 ab Einbau durch die Gemeinde 2,20 €/ Monat. Die Gemeinde Baindt hat sich für die Gebührenkalkulation externer Hilfestellung (Allevo Kommunalberatung) bedient. Der Abwasserzweckverband hat weiterhin die Schließung der Papierfabrik Mochenwangen zu verkraften. In der Kalkulation 2022 bis 2024 sind der Baindter Anteil an der Betriebskostenumlage mit 38% Betriebskostenumlage gem. Haushalts- und Finanzplanung im Abwasserzweckverband vorgesehen. Der Abwasserzweckverband geht von Betriebskosten nach der Haushaltsplanung in Höhe von 350.998 € im Jahr 2022, 357.078 € im Jahr 2023 und 361.904 € im Jahr 2024 aus. Investitionen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung, Kostensteigerungen des Abwasserzweckverbandes und Investitionen im Rahmen der örtlichen Bebauungsplanung sind aufgrund des Anteils der Abschreibungen auf 50 Jahre eher nachrangig. Die ausgleichpflichtige Kostenüberdeckung im Schmutzwasserbereich in Höhe von +243.670 € sowie die Kostenunterdeckung im Niederschlagswasserbereich in Höhe von -31.049 € wurden eingestellt. Beschluss: 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 12.11.2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 und 01.01.2024-31.12.2024 wird zugestimmt. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlage 90,0 % 10,0 % 6. Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Bemessungszeitraum 2017 bis 2018 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 243.670 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr für den Bemessungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 in Höhe von 146.202 € und in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 in Höhe von 97.468 € eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Zudem besteht im Niederschlagswasserbereich aus dem Bemessungszeitraum 2017 bis 2018 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -31.049 €. Diese Unterdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für den Bemessungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 eingestellt und dadurch vollständig ausgeglichen werden. 7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,61 €/m² 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 2,09 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m² 9. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Änderung der Abwassersatzung entsprechend Anlage 2. TOP 14 Verabschiedung von Herrn Gemeinderat Simon Gauder Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Gemeinderat Simon Gauder ist seit dem 22.07.2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01.12.2021 zieht Herr Gauder aus der Gemeinde Baindt weg. Aus diesem Grund hat er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. In der Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 wurde daher folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01.12.2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Daten: - 22.07.2014 – 30.11.2021 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt - 22.07.2014 – 30.11.2021 Mitglied des Kindergartenausschusses - 22.07.2014 – 23.07.2019 Stellvertreter im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt / Baindt - 24.07.2019 – 30.11.2021 Stellvertreter im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup bedankt sich bei Gemeinderat Gauder recht herzlich für die engagierten Jahre die er im Gremium verbracht hat und überreicht ihm ein Geschenk der Gemeinde verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Absage Nikolausmarkt Auf eine entsprechende Frage von teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass auf Grund der steigenden Infektionszahlen die Absage des Nikolausmarktes ein absolut notwendiger Schritt war. b) Räum- und Streupflicht Auf eine entsprechende Frage teilt Ortsbaumeister Roth mit, dass es sich bei dem Verbindungsweg von der Marsweilerstraße hoch zur Thumbstraße um einen öffentlichen Weg handelt, der von der Gemeinde geräumt wird. c) Bauvorhaben Baindter Hof Es wurde angefragt, ob das Bauvorhaben inzwischen abgeschlossen ist. Nach wie vor werden die geforderten Doppelparker vermisst. Bauamtsleiterin Jeske erwidert, dass die Umbauarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. d) Ausschreibung Radweg Sulpach Es wurde die Frage gestellt, ob der Förderbescheid zwischenzeitlich vorliegt. Für diesen 3. Bauabschnitt, so Bürgermeisterin Rürup, ist man zunächst von Kosten i. H. v. 930.000 € ausgegangen. Letztendlich belaufen sich die Kosten jedoch auf 1,5 bis 1,6 Mio. Euro. Laut Bescheid erhält die Gemeinde erfreulicherweise einen Zuschuss i. H. v. 973.000 €. Dieser könnte evtl. noch auf 1,1 Mio. Euro aufgestockt werden. e) Rahmenterminkalender 2022 Es wurde nachgefragt, wann der Rahmenterminkalender erscheint. Dieser liegt, so Bürgermeisterin Rürup, bis Ende des Jahres vor. f) Flutlichtanlage Sportplatz Auf eine entsprechende Frage teilt Ortsbaumeister Roth mit, dass die Förderbescheide beim SV Baindt eingegangen sind. In der Sitzung am 11.01.2022 sollen die Arbeiten vergeben werden. g) Klimakoordinator Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob die gemeinsame Stelle der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg schon besetzt ist. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Klimakoordinator bereits seit dem 02.11.2021 tätig ist. Es wurde angeregt, im nächsten Jahr eine Exkursion nach Wildpoldsried zu machen und dort die Windkraftanlagen anzuschauen.[mehr]

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          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30. November 2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Gemeindeverband Mittleres Schussental - Vorberatung der Verbandsversammlung am 02. Dezember 2021 Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Baindt werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental am 02. Dezember 2021 den jeweiligen Beschlussvorschlägen zuzustimmen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfizierte In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit (Stand 07.12.2021) 128 infizierte Personen. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die GnW (Gemeinsam neue Wege) eröffnete in Baindt ab dem 06.12.2021 eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle. Näheres auf der Homepage der Gemeinde Baindt. c) Impfaktion in der Schenk-Konrad-Halle Am 04.12., 11.12. und 18.12.2021 findet eine Impfaktion in der Schenk-Konrad- Halle statt. Am ersten Termin (04.12.2021) wurden ca. 190 Personen durch die Hausarztpraxis Dr. Hartmann geimpft, darunter auch Feuerwehrangehörige und hochbetagte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Termine sind auf der Homepage der Gemeinde online über ein Buchungssystem buchbar. d) Beschaffung eines Trinkwasserspenders Aus einem Förderprogramm hat die Gemeinde 2.630 € für die Beschaffung eines Trinkwasserspenders für den Kindergarten Sonne, Mond und Sterne erhalten. e) Sanierung Nelkenstraße Die Sanierungsmaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen. f) Radweg Sulpach Im Zusammenhang mit dem 3. Bauabschnitt des Radweges wird noch vor Weihnachten mit der Abholzung von Sträuchern und Bäumen begonnen. Nach Fertigstellung des Radweges erfolgt eine Neubepflanzung. TOP 04 Verpflichtung von Herrn Mladen Petar Renic Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Herr Mladen Petar Renic auf der Liste der Freien Wählervereinigung Baindt (FWV) 938 Stimmen und somit den 8. Platz. Da von der Freien Wählervereinigung Baindt 7 Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderats der Gemeinde Baindt geschafft haben, ist Herr Renic der erste Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeinderat Herrn Simon Gauder. Herr Renic hat zwischenzeitlich sein Einverständnis zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung BW zu § 32 hat Herr Renic folgende Verpflichtungsformel abzulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Handschlag zu bekräftigen - entfällt in Corona-Zeiten. Nachdem Herr Renic die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist er offizielles Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 bzw. 09.02.2021 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett (FWV) GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder (FWV) GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle (FWV) GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle (CDU) GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GRin Graf (Bündnis 90/Die Grünen) Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Gauder ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderat Renic wird als Stellvertreter von Gemeinderat Svoboda in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 bzw. 09.02.2021 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR´in Jaudas (FWV) Vertreter: GR Svoboda (FWV) GR Gauder (FWV) Vertreter: GR Bayer (FWV) GR Kreutle (CDU) Vertreter: GR Lins (CDU) GR´in Claßen (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter: GR´in Graf (Bündnis 90/Die Grünen) Aufgrund des Ausscheidens von GR Gauder ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderat Renic wird in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Pool auf dem Flst. 257/4, Hirschstr. 201/1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf einer Teilfläche des Flst. 357/4 in der Hirschstraße im Teilort Sulpach ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im Untergeschoss, Doppelgarage und Pool geplant. Für den Neubau sollen 2 Fahrsilos abgebrochen werden. Das geplante Gebäude liegt im Bereich einer Überflutungsfläche bei einem 50-jährlichen Hochwasser. Eine Hochwasserkonzeption nach Wasserhaushaltsgesetz wurde dem Bauantrag beigefügt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein. Sollte das Baugrundstück vom Flst. 357/4 herausgemessen werden, muss die Erschließung durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert werden. Ob die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Dorfbereich Sulpach gewahrt sind, kann ohne fachliche Stellungnahme durch die Fachbehörden im Landratsamt nicht beurteilt werden. Diese Beurteilung steht noch aus. Momentan ist die Verwaltung in Abklärung mit der Baurechtsbehörde. Ein Beschlussvorschlag wird als Tischvorlage zur Sitzung vorliegen. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt, vorbehaltlich der Feststellung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen durch die Fachbehörden des Landratsamts Ravensburg. TOP 08 Photovoltaikanlagen auf Gemeindedächern - Bewertung der Dachflächen auf ihre Eignung für PV - Potenzialanalyse Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde Baindt hat für die Einstiegsberatung Fördermittel aus dem Programm Klimopass erhalten. Der Förderzeitraum ist bis zum 31.03.2022 befristet. Die kommunalen Nichtwohngebäude wurden auf Eignung zur Dachbegrünung und auf eine Photovoltaikanlage mit Potenzialermittlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, CO2 - Einsparung untersucht. Der Schwerpunkt lag auf der Schenk-Konrad-Halle Bauhof- und Feuerwehrgebäude Sporthalle Klosterwiesenschule Beim Gebäude Neubau Dorfplatz wird ein Vorschlag zur Regelung der Eigenstromnutzung über ein Betreibermodell angedacht. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird die wesentlichen Ergebnisse in einer Präsentation in der Gemeinderatssitzung aufzeigen. Das Gebäude Friesenhäusler Str. 12 wurde von der PV-Untersuchung ausgenommen, da es bezüglich der Abschreibungsdauer der Module eine baurechtlich verkürzte Genehmigungszeit hat. Hier sollte die Leitungstrasse zeitnah umgesetzt werden. Es wird eine Leitung von den BHKWs zum Objekt Friesenhäusler Str. 12 mit entsprechender Eigenstromnutzung angedacht. Aus Untersuchungen der betreuten Liegenschaften ist erkennbar, dass es potenziell geeignete Dachflächen für PV-Anlagen gibt. Diese werden nach Möglichkeit mit PV- Anlagen zur Eigenstromnutzung ausgestattet. Bei Gebäuden, bei denen eine Eigenstromnutzung nicht möglich ist, könnten die Dachflächen per Interessenbekundungsverfahren Dritten angeboten und gegen eine Dachpacht zur Verfügung gestellt werden. In diesem Falle ist eine Abnahme des Stroms durch die Gemeinde ausgeschlossen. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und zur Steigerung des Beitrags zum Ausbau erneuerbarer Energien, sind PV-Anlagen für den Eigenverbrauch gegenüber der Verpachtung der Dachflächen vorzuziehen. Für die Umsetzung von Eigenverbrauchsanlagen stehen im Haushaltsplan 2021/2022 im Jahr 2022 60.000 € und in der Finanzplanung 2023 40.000 € zur Verfügung. Über die Bereitstellung der weiteren Mittel ist in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 ff. zu entscheiden. Gesetzliche Verankerung im Klimaschutzgesetz: Wer ein neues Haus bauen will, muss ab 1. Mai kommenden Jahres eine PV-Anlage auf seinem Dach installieren lassen. Zudem müssen Hausbesitzer vom 1. Januar 2023 auch bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Für gewerbliche Bauten besteht die PV-Anlagenpflicht bereits für Neubauten ab dem 01.01.2022. Änderungen in § 8 a Abs. 1 und 2 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg: Bauherrinnen und Bauherren sind beim Neubau von Gebäuden dazu verpflichtet, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren. Die Pflicht nach Satz 1 gilt, wenn 1. beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab dem 1. Januar 2022 oder 2. beim Neubau von Wohngebäuden ab dem 1. Mai 2022 der Antrag auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde oder im Kenntnisgabeverfahren die vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde eingehen. (2) Die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 gilt auch bei grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes, wenn mit den Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 begonnen wird. Ausblick klimaneutrale Baugebiete: Wir sollten die nächsten Baugebiete CO2/Klimaneutral vergeben. Es könnte im Nachgang von der Energieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vorgaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2-Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen geringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. Wer zum Beispiel ein sehr gut gedämmtes Haus erstellt, der braucht nur noch wenig Restwärme, die er über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugen kann. In anderen Gebäuden kommen Pellet- Öfen zum Einsatz oder die oberflächennahe Erdwärme wird genutzt. Ein Gasnetz wird es aller Voraussicht in allen angedachten Gebieten nicht mehr geben. Bauherren benötigen einen Energieberater an ihrer Seite. Die Voraussetzungen für die Realisierung von PV-Anlagen unterlagen in den letzten Jahren einem Wandel: Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren für Neuanlagen drastisch gesunken, im Gegenzug unterlag der Strompreis einem Aufwärtstrend. Die Herstellungskosten für PV-Anlagen sind im Vergleich zu vor 20 Jahren rückläufig. Aufgrund dieser Entwicklung liegt mittlerweile der höchste wirtschaftliche Nutzen einer PV-Anlage für die Gemeinde als auch für die Bürgerinnen und Bürger von Baindt in der Eigenstromnutzung im jeweiligen Gebäude. Durch den Eigenverbrauch des PV-Stroms direkt im jeweiligen Objekt verbessert sich die CO2-Bilanz, die Fremdstromabnahme aus dem öffentlichen Stromnetz sinkt und somit auch die Strombezugskosten. Damit wird der Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt unmittelbar entlastet. Je nach Investitionskosten, Anlagengröße und Eigenstromverbrauch kann bei PV-Anlagen mit einer unterschiedlichen Amortisationszeit gerechnet werden. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt nimmt der Ausbau der Erneuerbaren Energien mittlerweile eine wichtige Rolle in der gesellschaftlichen Verantwortung der Kommunen ein. Dazu verpflichtet das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), sowie das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) die Bauherren/innen und Eigentümer/innen ab 01.01.2022 bzw. 01.05.2022 auf allen Neubauten eine PV- Anlage umzusetzen. Dies wird bei unseren Planungen in der Klosterwiesenschule als auch bei dem Gebäude auf dem Dorfplatz berücksichtigt. Die neue Bundesregierung strebt an, dass bis 2030 der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostrombedarf auf 80 Prozent steigt, wobei sie auch von einem erhöhten Bedarf zwischen 680 und 750 Terawattstunden jährlich ausgehen. Entsprechend des Ziels sollen der Netzausbau geplant und die jährlichen Ausschreibungsmengen „dynamisch“ angepasst werden. Neben der Förderung über das EEG setzt die Ampelkoalition dabei auch auf einen verstärkten förderfreien Zubau, dessen Instrumente wie langfristige Stromabnahmeverträge oder der europaweite Handel mit Herkunftsnachweisen gestärkt werden sollen. Zudem soll der Strom aus ausgeförderten EEG-Anlagen stärker regional genutzt werden können. Dem Koalitionsvertrag nach soll der künftige Photovoltaik-Zubau beschleunigt werden. Es sollen zudem evtl. derzeitige Hemmnisse beseitigt werden. Beschluss: Die Verwaltung setzt künftig Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf eigenen Liegenschaften, soweit der generierte Strom für den Eigenverbrauch genutzt werden kann, grundsätzlich in Eigenregie um. Dachflächen, auf denen die Gemeinde keine Eigenverbrauchsanlagen umsetzen kann, werden per Interessen- bekundungsverfahren Dritten zur Verfügung gestellt. TOP 09 Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Kämmerer Abele teilt mit: Aufgrund einer Aktualisierung der Mustersatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) fortgeschrieben und aktualisiert. Das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 (GBl. 1184) wurde von Seiten des Gemeindetages zum Anlass genommen, das Satzungsmuster Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) auszuarbeiten. Das Muster wurde in Besprechungen mit Vertretern des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg (GPA) und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg erarbeitet. Im Hinblick auf den § 2 b UStG wurden weitere Leistungen in § 2 Abs. 2 der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Baindt ergänzt. Zudem wurde in der Anlage ein Passus zur Umsatzsteuer aufgeführt. Die Beträge sind analog der letzten Anpassung vom April 2021. Lediglich der Satzungstext wurde angepasst. Die Verwaltung schlägt im Sinne der Rechtssicherheit vor, die in der Anlage beigefügte Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt neu zu beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) zu. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Antrag Kindergarten St. Martin, Renovierung der Waschräume Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Waschbecken in beiden Waschräumen saniert werden müssen (Schimmelbefall). Die Kosten belaufen sich auf ca. 13.000 €. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2022. b) Standort Wertstoffhof in der Ziegeleistraße/Bauhofgelände Als Feuerwehrmitglied der Feuerwehr Baindt sieht ein Gremiumsmitglied diesen Standort, vor allem bei Einsätzen am Freitagnachmittag sehr kritisch. Es ist schon vorgekommen, dass Feuerwehrangehörige bei Einsätzen auf Grund des großen Andrangs von Besuchern des Wertstoffhofs an Freitagnachmittagen oft wertvolle Zeit verlieren. Man muss sich deshalb ernsthafte Gedanken über diesen Standort machen. Aufgrund der Einführung der gelben Tonne ab dem 01.01.2022 wird sich auch der Besucherandrang im Wertstoffhof, so Bürgermeisterin Rürup, deutlich verringern. c) Gaststätte „Zur Mühle“ Es wurde das Gerücht angesprochen, nach dem der Pächter der Gaststätte „Zur Mühle“ die Wirtschaft schließen wird. Davon ist Bürgermeisterin Rürup nichts bekannt.[mehr]

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            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzumg vom 11.01.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfektionen In der Gemeinde sind derzeit (Stand 11.01.2022) knapp über 200 Personen mit dem Coronavirus infiziert. b) Montage von Nistkästen Die Bauhofmitarbeiter montieren im Laufe der Woche Nistkästen an den öffentlichen Gebäuden. Am Klosterhof 4, Klosterhof 5, am Rathaus, an der großen Sporthalle, am Friedhof sowie im Schulareal in die bestehenden Bäume. c) Baum- und Sträucherrückschnitte im Bereich der B 30 alt In den kommenden Wochen (bis Ende Februar) werden abschnittsweise Baum- und Sträucherrückschnitte (Pflegerückschnitte) an der alten B 30 durchgeführt. Diese Arbeiten werden mit Bedacht und nur in Teilbereichen durchgeführt. TOP 04 Vorausschau auf das Jahr 2022 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2021: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2021 5348 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2021 73 • Geburten Stand 31.12.2021: 52 davon in Baindt 1 • Sterbefälle Stand 31.12.2021: 58 davon in Baindt 28 • Eheschließungen in Baindt Stand 31.12.2021: 13 • Baugesuche: 50 / Kenntnisgabeverfahren: 6 / Befreiungen: 5 / Bauvoran- fragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2022 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/Projekte von Bedeutung sein: Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 belegt. Ein großes Problem gestaltet sich in der Besetzung von freien Stellen im Kindergarten. Derzeit können 2 Vollzeitstellen schon seit geraumer Zeit nicht besetzt werden. Nur durch das große Engagement von Erzieherinnen die in Teilzeit beschäftigt sind, können diese „Löcher gestopft“ werden. Im November des vergangenen Jahres wurden erste Gespräche mit einer Sozialpädagogin geführt mit dem Ziel die Strukturen und Abläufe im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zu optimieren. Voraussichtlich Anfang Januar finden weitere Gespräche statt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 07.01.2022. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Auf vielfachem Wunsch der Eltern wurde abgefragt, ob im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in einer Krippengruppe die Betreuungszeit (derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr ) verlängert wird. Im Kindergarten St. Martin bleibt es in der Krippe bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Das Ergebnis der Umfrage wird Ihnen in der Sitzung bekannt gegeben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Einen Termin des Vorstands des Waldorfkindergartens zur Vorstellung der Planungen gibt es aktuell nicht. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganztagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein hervorragendes Grundschul- angebot. Aktuell besuchen 167 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grund-schulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-tungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. Im Bereich der Schulsozialarbeit hat sich eine personelle Veränderung ergeben. Frau Stefanie Nandi ist die Nachfolgerin von Frau Verena Osswald, die sich beruflich verändert hat. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuerwehrhauses statt, bei dem vorhandene Mängel aufgezeigt wurden. Teilweise wurden diese bereits behoben. Einer notwendigen Erweiterung der Räumlichkeiten hat der Gemein-derat im Jahr 2021 bereits zugestimmt. Das Architekturbüro Rohloff und Wespel aus Kisslegg wurde mit der Erweiterungsplanung beauftragt. Es fanden verschiedene Abstimmungs- gespräche mit den Fachbehörden und der Feuerwehr statt, so dass 2022 die Baugenehmigung eingeholt werden kann, die Aus-schreibungen gemacht werden können und sollte alles glatt laufen, auch mit dem Anbau begonnen werden kann. Im Zuge des Anbaus an das Feuerwehrhaus, soll der Bauhof ebenfalls durch einen Umkleideraum erweitert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Ende 2021 wurde für die Feuerwehr zusätzlich ein Notstromaggregat beschafft. Der Gemeinderat hat der Vergabe des Feuerwehrfahrzeugs LF 20 für das be-stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 zugestimmt. 2022 wird das Fahrgestell und die Beladung von den Bietern angegangen. Die Auslieferung ist voraussichtlich 2023. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürger-rinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Ser-vice auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Der Gemeinderat hat die Digitalisierungsstrategie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehenden Realisierung der technischen und konzeptionellen Grundlagen einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025 am 30.11.2021 beschlossen. • Sanierung Klosterwiesenschule – Digitalpakt Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-technisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwiesen dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Zu Beginn 2022 soll die zukünftige digitale Ausstattung der Klosterwiesenschule beschlossen werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Geflüchteten In der Gemeinde sind derzeit 94 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll bis zum 30.09.2022 beträgt 84 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 112 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Im Laufe des Jahres werden wir - wie alle Kreisgemeinden - aufgrund der stark ansteigenden Flüchtlingszahlen wieder vermehrt Asylsuchende aufnehmen müssen. Landratsamt und Gemeinden stehen dabei in einem intensiven Austausch. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind fünf Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in Räumlichkeiten der Gemeinde untergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Hauptschule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine genehmigte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach europaweit ausgeschrieben werden. Ende 2021 konnten die Planungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. Gleich zu Anfang des Jahres 2022 soll das Baugesuch eingereicht werden. Im Anschluss werden die Bauarbeiten ausgeschrieben, so dass nach den Sommerferien mit dem Umbau des blauen Gebäudes begonnen werden kann. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderats statt. Die Veranstaltung hat unter anderem ergeben, dass das Konzept zur Umgestaltung des Dorfplatzes, welches bereits in der Klausurtagung im November 2019 in Tübingen vorgestellt wurde, nach wie vor Gültigkeit hat (Entwurf Büro 365° - Freiraum und Umwelt). Außerdem soll mit dem Neubau auf dem Dorfplatz eine langfristige Entwicklungsoption in Baindt aufgezeigt werden, insbesondere eine Abwanderung soll vermieden werden. Diskutiert wurden, neben dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz, Themen wie die Möglichkeit differenzierter Aufenthaltsbereiche, Spielpunkte, der Erhalt der bestehenden Tiefgaragenzufahrt und das Thema 38 PKW- Stellplätze im Platzbereich. Bisher ist der Dorfplatz in Baindt kein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität. Insbesondere fehlt in Richtung Westen ein Gebäude. Dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Der Platz wäre so besser vom Verkehr abgeschirmt, sodass ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität entsteht. Mit dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz soll ein Gesundheitszentrum errichtet werden. Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Des Weiteren liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Ge-meinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich so problemlos verbinden. Dadurch erfährt die Ortsmitte eine deutliche Aufwertung. Insbesondere bietet der Standort angrenzend an den Dorfplatz ausreichend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Am 04. März 2021 fand erstmals eine digitale Online-Bürgerinformationsveranstaltung statt. Thema war die Entwicklung des Fischerareals, sowie die Gestaltung der Ortsmitte. An der Online-Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Zusätzlich gab es während der Sendung rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube über 800 mal aufgerufen. Während der Veranstaltung wurden Live-Fragen beatwortet und Kommentare der Interessierten diskutiert. Im Mittelpunkt standen unter anderem Themen wie die Aufenthaltsqualität, die Nutzbarkeit für Veranstaltungen, Begrünung, die Flexibilität der Nutzung sowie die Parksituation. Die Resonanz, bezogen auf die digitale Form der Bürgerinformation, war sehr positiv. Um die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit Ortsbegehung statt. Den Teilnehmenden wurde ein Input gegeben, wie die Gestaltung der Ortsmitte aussehen könnte, woraufhin im Rahmen einer Dialogphase über zwei Entwurfsvarianten sowie die Anbindung, Vernetzung und Mobilität diskutiert wurde. Das Stimmungsbild war durchweg positiv und die Veranstal-tung wurde als gelungen empfunden. Der Gemeinderat hat in einer Sitzung im Herbst 2021 dem Entwurf mit den eingearbeiteten Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt zugestimmt. Im Frühjahr 2022 soll die überarbeitete Planung bei einer Bürgerinformationsveranstaltung der Bevölkerung vorgestellt werden. ……………………………… • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden ge-meinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Nach dem neuen Kreisverkehr am Ortseingang, der deutlich mehr Verkehrssicherheit bietet, konnte als erstes Neubauprojekt im Fischerareal der Lebensmittelmarkt Feneberg im Sommer 2021 eröffnet werden. Mit einer offenen Konzeptvergabe schlägt die Gemeinde einen anderen Weg der Vermarktung der Wohnbau-Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und In-vestoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen beteiligen können. Die besten und passendsten Projektkonzepte sollen dann realisiert werden. 2021 erfolgten Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für regionale Bauträger und örtliche Banken. In einem ersten Schritt werden 2 Ankerprojekte vergeben, die für den Bau der Tiefgarage auf dem östlichen Bauabschnitt und für den Bau der Zufahrt und der Parkspange entlang des Lebensmittelmarktes verantwortlich sind. Das Vergabegremium wird Ende Januar für beide Projekte die für die Gemeinde Baindt passendsten Bewerber auswählen. Bauinteressenten für die Anliegerprojekte im ersten Bauabschnitt können sich noch bis Ende Mai bewerben. Die Vergabe der Bauquartiere hierfür wird Ende 2022 erfolgen. • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges wird der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen. Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde wird der Abschnitt Hirschstraße – Kümmerazhofer Weg als Geh-weg (Radfahrer frei) gefördert, der Rest als Geh- und Radweg. Somit wird 2022 eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler, sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,5 Mio. €. Es stehen jedoch über 970.000 € Fördermittel im Raum. Die Fertigstellung ist für Ende August 2022 vorgesehen. Im Zuge des Neubaus des Geh- und Radweges erfolgt eine umfangreiche Sanierung der Wasserleitung und der Fahrbahnsanierung Sulpacher Straße so-wie der Ausbau der Breitbandversorgung. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Mitte 2022 geplant. • Mögliche weitere Wohngebiete 2021 wurde der Bebauungsplan „Lilienstraße“ mit Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. 2022 wird das Wasserrechtsverfahren für die Erweiterung des bestehenden Retentionsbeckens durchgeführt. Die Planung der Erschließungsstraße sowie die Ausschreibung der Baumaßnahmen soll ebenfalls in diesem Jahr erfolgen, so dass 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Der Bebauungsplan „Bühl“ konnte aufgrund der Vielschichtigkeit der Einflussfaktoren, die beim Projekt zu berücksichtigen sind, nicht wie geplant im letzten Jahr abgeschlossen werden. Die Stellunganhmen der Fachbehörden und der Anwohner sowie die vorgetragenen Anregungen bei einer Informationsveran-staltung über Starkregenrisikomanagement auch in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ in der Schenk-Konrad-Halle im Herbst 2021 werden in den Plan aufgenommen. Anfang des Jahres erfolgt eine neue Auslegung, so dass im Laufe des Jahres 2022 der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-, Fliederstraße“ wurde 2021 in die Wege geleitet. Im Herbst fand eine Informationsveranstaltung mit den Planern aus Tübingen in der Schenk- Konrad-Halle statt. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Außerdem soll eine bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschließung erreicht werden. 2022 wird der Gemeinderat sich noch eingehend mit dem Bebauungsplan befassen. Bei verschiedenen Gele-genheiten wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich in die Planung einzubringen. • Nahwärmeversorgung Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können, ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau nicht realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger wird für alle bisher an das Nahwärmenetz angeschlossenen Einheiten einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Eine regenerative Heizung mit Pellets inklusiv Solarthermieanlage wird 2022 in das rote Gebäude geplant und ausge-schrieben. Die Nahwärmeleitungen in der Fischerstraße werden ebenfalls 2022 mit der Erschließung ausgeschrieben und verlegt. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Der Erhalt des Straßennetzes umfasst vor allem Maßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahndecken sowie Erhaltungsmaßnahmen an den Bauwerken insbesondere an Brücken und Stützwänden. Darüber hinaus werden bspw. auch Entwässerungseinrichtungen, Hangrutschungen sowie Geh- und Radwege saniert. Im Ergebnishaushalt 2022 sind 100.000 Euro für die Sanierung von Gemeindestraßen vorgesehen. Der größte Teil des Budgets 2022 wird für die Fahrbahnsanierung Sulpacherstraße im Zuge des Geh und Radwegebaus verwendet. Nach der Wintersaison werden die Gemeindestraßen auf Schäden begutachtet, dokumentiert und nach Priorität behoben. 2022 stehen wieder Straßen zur Risssanierung an. Verkehrsbelastung in Verbindung mit Frost-/Tauwechsel haben die Entstehung von Schlaglöchern und Abplatzungen im Randbereich zur Folge. Mit der Anwendung der Fugen- und Risssanierung wird der Erhalt des Gebrauchswertes der Straße gesichert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen (weißen Flecken) realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Die weißen Flecken sollen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeschrieben werden. Nach der Umsetzung der weißen Flecken 2022-2023 soll ein Antrag für einen Vollausbau der Gebiete bis 100 Mbits/s (graue Fleckenförderung) gestellt werden. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blindenschule wurden 2019 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2022 werden die Bushaltestellen in der Gartenstraße barrierefrei umgestaltet. Für die Bushaltestellen in der Ortsmitte soll 2022 eine Programmaufnahme erreicht werden und eine Umsetzung ist für 2023 angestrebt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Anfang 2021 erfolgte der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Es konnten bereits verschiedene Vorgaben, die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes abzuarbeiten sind erledigt werden, so dass Mitte des Jahres der Satzungsbeschluss erfolgen kann, um die Reithalle möglichst rasch bauen zu können. • Wasserversorgung – Masterplanung Sicherung der Wasserversorgung Quelle Weißenbronnen Die Quellableitung beginnt am Quellsammelschacht und endet im Hochbehälter Briach. Durch die Neuerstellung einer Querverbindung zwischen der Quellableitung beim Waldbad und dem Hochbehälter Marsweiler in Baindt kann das Versorgungsgebiet nun von zwei Seiten versorgt werden. Tritt jedoch auf dem verbliebenen Teilstück zwischen dem Waldbad und dem Quellsammel-schacht ein Schaden auf, erfolgt die Versorgung des Netzes für die Dauer der Reparatur über die Hochbehälter und falls dies nicht ausreicht über die beste-henden Notverbünde mit Weingarten und Schlier. Die Quellableitung ist fast 60 Jahre alt (Baujahr 1964) und am Ende ihrer Nutzungsdauer. Eine Mitverlegung einer neuen Quellableitung mit dem geplanten Geh- und Radweg zumindest bis Bolanden macht durchaus Sinn. Ein weiterer Faktor stellt die Förderung durch das Land dar. Hier muss schon jetzt geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist und wie hoch der Fördersatz wäre. Alle diese Rahmenbedingungen müssen in der Planung berücksichtigt und wie bereits erwähnt, eine Investitionsplanung erstellt werden. • Neuanlage Waldspielplatz 2022 möchte die Gemeinde Baindt einen Waldspielplatz auf der Wiesenfläche des Forsts Gewann Erlen (nähe Grünenbergstraße) realisieren. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kindergartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplätze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hin-gegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Ein Waldspielplatz bietet insbesondere Familien die Möglichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Das Büro 365° ist beauftragt ein Ideenkonzept für den Waldspielplatz zu entwerfen. Dieser sollte möglichst naturnah gestaltet werden um vor allem Familien und ältere Kinder anzusprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, die beim Aufbauen der Geräte behilflich sein werden. Klima- und Artenschutz • Klimopass Der Klimopass ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit den Förderschwerpunkten Nachhaltigkeit, Biodiversität und Klimaschutz. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. Es ist angedacht das nächste Baugebiet bei der Versorgung CO2/Klimaneutral zu vergeben. Es könnte im Nachgang von der Energieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vorgaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2- Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen geringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements, - Einbau von Messtechnik und - Energiemanagement-Software. Die Installation des kommunale Energiemanagementsystems wird voraussichtlich im Sommer 2022 abgeschlossen sein. Damit kann eine digitale Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden. • Insektenfreundliche Blumenwiesen Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendynamik des Baches angeregt wurde. 2021 wurden noch zusätzliche Büsche gepflanzt. 2021 konnte die Hochwasserschutzmaßnahme (Bachoffenlegung Sulzmoosbach) im Ortskern abgeschlossen werden. Direkt an der Uferböschung des Bampfen Richting Sulpach, kann die Gemeinde ein Grundstück kaufen und hier Ökomaßnahmen umsetzen. Sogenannten Wiesenseigen (Rinnen, in denen das Wasser ablaufen kann), die Lebensraum für Vögel, Insekten sowie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten bieten, sollen angelegt werden. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Durch die Hanglage des östlich an die Bebauung der Hirsch- und Siemensstraße angrenzenden Außengebietes kommt es bei Starkregenereignissen immer wieder zu einem starken Oberflächenabfluss, der im Bereich der Siemensstraße und Hirschstraße zu Überflutungen der Verkehrsflächen und zu Schäden auf den angrenzenden Grundstücken führt. Die Planungen zum Hochwasserschutz sehen zum einen die Herstellung weite-rer Auffanggräben an der östlichen Grenze der bestehenden Bebauung der Siemens- und Hirschstraße vor und zum anderen einen leistungfähigen Graben (Gewässer II. Ordnung) entlang des Neubaugebiets Geigensack Erweiterung Richtung Oberer Bampfen. Das Wasserrechtsverfahren ist bereits eingeleitet. Ein Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft wurde gestellt. Die Ausschreibung soll nach Eingang des Zuwendungsbescheides erfolgen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Bei der eea-Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkten). Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweisstellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird 2022 geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll sind. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. 2018 wurde ein Förderantrag zur Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde Baindt auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur mit Zuschüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden 2019 und 2020 zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Ein weiteres E-Fahrzeug wurde 2021 für den Bauhof bestellt. Die Auslieferung erfolgt im Januar 2022. Finanzen • Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendungen aufgrund Preissteigerungen. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde stand wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung des Doppelhaushaltes 2021/2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlasses 2022 davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein etwas besseres Ergebnis, als im kommunalen Finanzausgleich geplant, erwirtschaftet. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen Grüngutannahmestelle in der Friesenhäusler Straße sowie der Kompostieranlage am Annaberg wird derzeit festgehalten. Zum 01.01.2022 wurde die gelbe Tonne für Leichtverpackungen eingeführt. Mit dem Holsystem wird der zukünftige Standort des Wertstoffhofs vom Landkreis Ravensburg 2023 mit den derzeitigen Öffnungszeiten in Frage gestellt. Hierüber wird sich das Gremium 2022 beschäftigen müssen. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt sicher bei den örtlichen Banken. Einlagen werden mit -0,5% Verwahrentgelt belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden abschließend überprüft. Die Finanzverwaltung wird 2022 alle weiteren umsatzsteuerpflichtigen Bereiche definieren. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. Das Finanzamt Ravensburg wird alle Grundstückseigentümer im Laufe des Jahres zur Mitteilung ihres Bodenrichtwertes schriftlich informieren. TOP 05 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen und Carport und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mehlisstraße" für die Überschreitung der Wandhöhe auf dem Flst. 597/18, Mehlisstraße 25 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Bereits im Juli 2020 wurde dem Bauherrn die Genehmigung für den Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten und einem Doppelcarport erteilt. Bei der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass aus konstruktionstechnischen Gründen die Wandhöhe auf 6,415 m erhöht werden sollte. Da laut Bebauungsplan die Wandhöhe mit 6,30 m festgelegt wurde, beantragt der Bauherr nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen der Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm. Die Firsthöhe sowie alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine wesentlich größere Befreiung der Wandhöhe wurde im Bereich des Bebauungsplanes für ein Wohngebäude bereits erteilt, so dass dieser geringfügigen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden kann. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport wird erteilt und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzugen des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ wegen Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm wird zugestimmt. TOP 06 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses durch ein Dachterrassengeschoss mit 3 Wohneinheiten und Anbau eines Aufzuges und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" auf Flst. 40/6, Spielmannsweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr hat im April 1972 die Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und 10 unterirdischen Stellplätzen erhalten. Beurteilt wurde das Baugesuch nach einem Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann“, der im Mai 1972 rechtskräftig wurde. Das Gebäude lag im Bereich eines Mischgebietes. Es war ein Flachdach vorgeschrieben, III Vollgeschosse und eine geschlossene Bauweise. Der Bebauungsplan wurde 2006 geändert und heißt nun „Marsweiler-Spielmann-Süd“. Die Festsetzungen für das Gebäude haben sich mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ebenfalls geändert. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt nun 0,4, es sind nach wie vor III Vollgeschosse erlaubt. Jedoch wurde die Wandhöhe auf max. 8,40 m und die Gesamthöhe des Gebäudes von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zur Oberkante der Attika auf max. 9,40 m festgelegt. Im ganzen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die maximale Anzahl der Wohnungen auf 2 pro Wohngebäude festgelegt. Da die Planung nicht den Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan „Marsweiler-Spielmann-Süd“ entsprechen, sind verschiedene Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus • Überschreitung der max. zulässigen Wohneinheiten Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da das Gebäude mit 14 Wohneinheiten bereits vor Änderung des Bebauungsplanes genehmigt wurde genießt es, was die Anzahl der Wohnungen angeht, Bestandschutz. Mit der Aufstockung des Gebäudes um ein Terrassengeschoss hätte das Gebäude dieselbe Höhe wie die Gebäude Marsweilerstraße1. Ob diese Höhe an der Zeppelinstraße städtebaulich vertretbar ist, scheint fraglich zu sein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus wird nicht erteilt. TOP 07 Auftragsvergabe Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt Hasenweg in Richtung Mochenwangen Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Ausschreibung wurde am 12.11.2021 im Staatsanzeiger BW und auf der Vergabeplattform des Landkreis Ravensburg veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 15.12.2021. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: • Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen, • Radwegbrücke über den Bampfen, • Fahrbahndeckensanierung Sulpacher Straße, • Breitbandversorgung, • Straßenbeleuchtung, • Neubau Wasserleitung vom Hasenweg bis zur Unterführung der B 30, • Erneuerung Wasserleitung Hasenweg Zur Submission gingen fünf Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist in der Bieterliste Hauptangebote dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.507.604,32 Euro brutto (100 %, günstigstes Angebot) bis 1.656.943,41 Euro brutto (109,9%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 wurde von der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG abgeben mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto. Nach VOB/A 2012, § 16 Nr. 6 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Zusätzlich gaben drei Firmen Nebenangebote ab. Das Nebenangebot eins und zwei bezieht sich auf die Boden- und Untergrundverbesserung im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung sowie der Böschungshinterfüllung durch Kalken. Kalk verbessert die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden. Durch dieses Verfahren kann Kies eingespart werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das angefallene Aushubmaterial dadurch nicht entsorgt werden muss. Nebenangebot eins und zwei kann aus Sicht der Verwaltung gewertet und als gleichwertige Lösung betrachtet werden Nebenangebot drei bezieht sich auf die Trockenmauer (Stützwand) entlang der Böschung zwischen Kümmerazhofer Weg und B 30 Unterführung. Ausgeschrieben wurden Granitquader mit den Maßen (Länge 60-120 cm x Breite 70-80 cm x Höhe 50 cm). Im Nebenangebot drei wurden nun Wasserbausteine angeboten. Wie sich die Bauausführung und das Verhältnis der Steingrößen zusammensetzt, geht aus dem Nebenangebot nicht hervor. Um das Nebenangebot drei vollumfänglich bewerten zu können, müssen Gespräche mit der Firma Storz geführt werden. An der Rangfolge des Erstplatzierten wird sich durch die unterschiedliche Wertung der Nebenangebote nichts ändern. Beschluss: 1. Die Arbeiten zur Herstellung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen wird wie im Hauptangebot beschrieben an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG, Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 € brutto vergeben. 2. Nebenangebot eins und zwei wird mit einer Ersparnis von 108.210,76 € brutto angenommen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche über das Nebenangebot drei zu führen. TOP 08 Konzeption "Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg" Bürgermeisterin Rürup berichtet: Ausgangssituation: Viele Menschen im Landkreis Ravensburg wünschen sich, auch im fortgeschrittenen Alter möglichst lange selbstbestimmt zuhause leben zu können. Hilfebedürftige alte Menschen und ihre Angehörige darin zu beraten und zu unterstützen, war seit 1999 Ziel und Auftrag der ZUHAUSE LEBEN-Stellen der Caritas Bodensee-Oberschwaben. Nach dem notwendigen Rückzug der ZUHAUSE LEBEN-Stellen wird dieser Auftrag seit dem 01.01.2021 vom Pflegestützpunkt des Landkreises übernommen. Der fortschreitende demografische Wandel und der bereits auch im Landkreis Ravensburg feststellbare Pflegenotstand machen deutlich, dass in den nächsten Jahren zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Sorge für die größer werdende Zahl von alten Menschen auch in Zukunft gerecht werden zu können. Das seniorenpolitische Konzept des Landkreises Ravensburg aus dem Jahr 2017 hat vorrangige Bedarfe und mögliche strategische Handlungsansätze zu dieser Thematik für den Landkreis Ravensburg markiert. Nach dem Ausstieg aus den ZUHAUSE LEBEN-Stellen möchten die Caritas Bodensee- Oberschwaben und das Dekanat Allgäu-Oberschwaben den Landkreis und Kommunen im Landkreis bei der Umsetzung des seniorenpolitischen Konzepts unterstützen. Mit dem Konzept „Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg“ soll ein Impuls gesetzt werden für eine seniorengerechte Gemeindeentwicklung im Landkreis. Im Kern geht es darum, die präventiven Kräfte des Gemeinwesens zu stärken. Prävention ist dabei zu verstehen als ein breit gefächerter Handlungsansatz. In enger Kooperation mit interessierten Kommunen sollen in den nächsten fünf Jahren sechs bis zehn „Solidarische Gemeinden“ aufgebaut werden, die sich für eine solidarische und seniorengerechte Gemeindeentwicklung engagieren. In Anlehnung an entsprechende Ideen der Bürgergemeinschaft Eichstetten e. V. im Kaiserstuhl und der Solidarischen Gemeinde Reute-Gaisbeuren e. V. basiert auch das vorliegende Konzept auf der Vision, dass beteiligte Gemeinden (bzw. Dörfer) sich als Solidargemeinschaften verstehen und Verantwortung übernehmen, um passende lokale Lösungen für die Bewältigung der Herausforderungen zu finden, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben. Es geht um die Entwicklung einer generationsübergreifenden Sorgekultur, um Entwicklung von solidarischen, lebendigen Gemeinwesen, um „Caring Communitys“, in denen Bürgerinnen und Bürger, Akteure aus Vereinen, Kirchengemeinden und sonstigen Initiativen sich gemeinsam mit politisch Verantwortlichen, professionellen Diensten und Einrichtungen und wenn möglich auch mit Akteuren der lokalen Wirtschaft für gute Lebensbedingungen, für einen guten Zusammenhalt und ein gutes solidarisches Miteinander der Generationen in ihrer Gemeinde engagieren. Vorrangig sollen ländliche Kommunen in den Blick genommen werden. Der strategische Handlungsansatz liegt darin, mit der Kommune eine gute Beteiligungsstruktur zu schaffen, relevante Akteure zusammenzubringen, zu motivieren, zu unterstützen und zu befähigen aktiv an der Gestaltung einer solidarischen Gemeinde – im Sinne eines solidaritätsstiftenden Gemeinwesens mitzuwirken. So soll die bürgerschaftliche Eigenverantwortung gestärkt, neuer Gemeinschaftssinn geweckt, neue kreative Formen von bürgerschaftlichem Engagement initiiert und somit neue solidarische Potentiale aktiviert werden, die es alten Menschen ermöglichen können, selbstbestimmt, mit guter Lebensqualität und guter gesellschaftlicher Teilhabe in ihrem vertrauten Wohn- und Lebensumfeld zu leben. Das Konzept zielt auf die nachhaltige Implementierung von Strukturen ab, die auch für hinzukommende Akteure jederzeit anschlussfähig sind, und in dem die Angebote laufend bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Die Eigenverantwortung steht als Grundprinzip an erster Stelle. Die demografische Herausforderung im Landkreis Ravensburg Die demografische Entwicklung ist und bleibt eine der größten zukünftigen Herausforderungen für unsere Gesellschaft insgesamt – insbesondere jedoch auch für die Städte und Gemeinden mit ihren Stadtteilen, Dörfern und Quartieren, in denen die Menschen vor Ort leben. Hinter einer stark wachsenden Zahl von älteren Mitbürger-/innen finden sich sehr unterschiedliche Familienkonstellationen und Lebenslagen, die durch soziale Ungleichheiten bezüglich finanzieller Ressourcen, Bildung, Wohnbedingungen, sozialen Netzen und Gesundheit geprägt sind. Im Landkreis Ravensburg leben derzeit rund 29.900 Menschen, die über 75 Jahre, 19.300, die über 80 Jahre und rund 2.700, die über 90 Jahre alt sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamts wird sich die Zahl der über 75-Jährigen von 2020 bis zum Jahr 2035 um 29,2 %, die der hochbetagten über 90-Jährigen um 71% erhöhen. Laut den Zahlen aus dem seniorenpolitischen Konzept des Landkreises Ravensburg waren im Jahr 2015 29,52 % der über 90-jährigen Frauen und 15,99 % der über 90- jährigen Männer im Landkreis Ravensburg in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen untergebracht. Unterstellt man, dass diese Pflegequoten in den nächsten 15 Jahren gleichbleiben, würde sich allein bei den über 90-Jährigen im Landkreis Ravensburg ein zusätzlicher Bedarf an mindestens 400 zusätzlichen stationären Pflegeplätzen ergeben. Schon vor fünf Jahren wurden Expertisen veröffentlicht, nach denen bereits bis zum Jahr 2030 ein Drittel mehr Pflegekräfte benötigt würden, um bei gleichbleibenden Pflegequoten den Bedarf zu decken. Die demografische Entwicklung in der Gemeinde Baindt Die Bevölkerung in Baden-Württemberg wird immer älter. Während der Anteil der Jüngeren (unter 20 Jahre) noch im Jahr 1980 annährend doppelt so hoch wie die der Älteren (65 Jahre und mehr) lag, waren 2017 die Älteren zahlenmäßig bereits etwas stärker vertreten. Das Durchschnittsalter in Baindt im Jahr 2021 lag bei 42,9 Jahre (Vergleich 2011: 41,3 Jahre, Vergleich 1980: 28,9 Jahre). Im Jahr 2021 waren 20,9% der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Im Jahr 2035 wird der Anteil auf deutlich über 30 % ansteigen. Empfehlungen von Expertenkommissionen Viele Expertenkommissionen sind sich einig, dass – ganz abgesehen davon, dass auch die personellen und finanziellen Ressourcen dafür fehlen - die zukünftigen Herausforderungen nicht allein durch einen weiteren linearen Ausbau der bestehenden professionellen Pflege- und Unterstützungsstrukturen gelöst werden können. In vielen fachlichen Studien und Berichten wird zum einen seit langem darauf verwiesen, dass den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge zukünftig auch viel mehr Verantwortung für eine aktive Gestaltung einer im umfassenden Sinne seniorengerechten Kommunalpolitik zukommen wird. Finanzierung: Für die Umsetzung des Projektes ist eine 30%-Stelle (siehe Konzeption, mind. 30% Stellenanteil, TVöD SuE 11b) erforderlich. Die Kosten in Höhe von rund 30.000 €/Jahr (Personalkosten anteilig ca. 20.100 €, zzgl. Verwaltungs-, Regie- und Projektkosten) müssten, sollte sich die Gemeinde hierfür entscheiden, im Haushaltsplan 2023 / 2024 berücksichtigt werden. Gegebenenfalls könnte für den Einstieg ein geringerer Stellenumfang ausreichen. Von Seiten der Verwaltung wird der Projektansatz der Caritas Bodensee- Oberschwaben als sehr interessant bewertet. Darüber hinaus wird immer klarer, dass es durchaus sinnvoll und notwendig ist, dass die Kommune ein Netzwerk aufbaut, um unsere älter werdende Bevölkerung zu unterstützen und niederschwellig Hilfe zu vermitteln. Mit diesem Projekt würde die Kommune die notwendige fachliche Begleitung erhalten. Frau Honikel von der Caritas Bodensee-Oberschwaben wird das Projekt in der Sitzung vorstellen und auch Möglichkeiten der Kooperation bzw. Personalüberlassung erläutern. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Konzeption der Solidarischen Gemeinden im Landkreis Ravensburg zur Kenntnis und wird bis Mitte des Jahres 2022 entscheiden, ob die Teilnahme am Projekt beantragt wird. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel würden dann bei der Haushaltsplanung Beachtung finden. TOP 09 Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt - Baindt auf Bezuschussung der Renovierungskosten der evangelischen Kirche in Baienfurt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Mit Schreiben vom 13.12.2021 beantragt die evangelische Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt einen Zuschuss zu den Kosten der Außenrenovierung der evangelischen Kirche in Baienfurt. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 246.700 €. Beantragt wird ein Zuschuss in Höhe von 8% dieser Kosten - 19.736 €. Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt gestellt. In der GR-Sitzung am 14.12.2021 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Baienfurt dieses Bauvorhaben mit einem Betrag in Höhe von 20.000 € bezuschusst. Bei diesem möglichen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige (außerplanmäßige) Leistung der Gemeinde Baindt. Es dürfte außer Frage stehen, dass sich die Gemeinde mit einem bestimmten Betrag beteiligt. Der Standort der Kirche (Baienfurt) sollte keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses haben, ebenso wenig wie die Anzahl der evangelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. In der Gemeinde Baindt haben 2863 Bürgerinnen und Bürger die katholische Konfession, 919 die evangelische und 1593 sind konfessionslos. Zum Vergleich in der Gemeinde Baienfurt sind 3581 Bürgerinnen und Bürger katholisch, 1030 evangelisch und 2688 sind konfessionslos. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Kirchengemeinde St. Johannes Baptist zur Beschaffung ihrer Orgel einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € erhalten hat. Beschluss: 1. Der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt wird für die Sanierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Kindergartenangelegenheiten - Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ- Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Im Waldorfkindergarten wurde diese FSJ-Stelle im laufenden Kindergartenjahr besetzt, im Kindergarten „St. Martin“ und im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ wurden keine geeigneten BewerberInnen gefunden. In der GR-Sitzung am 09. März 2021 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Baindt. Auch aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ und den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 11 Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg beschäftigen seit 01.11.2021 einen Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung. Die Kosten werden zu 33 1/3 aufgeteilt. Der Klimakoordinator ist in allen drei Belegenheitsgemeinden präsent. Die Anstellung erfolgt über die Gemeinde Baienfurt. Die Gemeinden werden, um die Umsatzsteuerpflicht (Verrechnung zu Ungunsten von Baindt und Berg) zu vermeiden, noch strategische Überlegungen anstellen. Die Gemeinden erhoffen sich im Nachgang noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, welches eine Zusammenarbeit im Bereich von Klima-, Asylpolitik oder sonstigen hoheitlichen Bereichen bei der Personalgestellung zwischen Kommunen untereinander von der Umsatzsteuer befreit. Die Kostenregelung wird über den öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Auf die zusätzliche Umsatzsteuer soll bei der Verrechnung nach Möglichkeit verzichtet werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg zu. TOP 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt am 10.09.2019 kalkuliert und geändert. Aufgrund weiterer Konkretisierungen der Tatbestände wurden vereinzelte Gebührensätze neu bewertet und kalkuliert und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde ein Zusatz in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen. Beim Bürgerbüro gibt es zusätzlich eine Menge von Leistungen, für die Gebühren noch nach Landes- oder Bundesrecht erhoben werden (Pässe, Ausweise, Standesamt usw.). Diese Gebühren sind nicht beeinflussbar. Bei den erlassenen Gebührenbescheiden handelt es sich in der Regel um Gebührenfestsetzungen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens innerhalb eines Gebührenrahmens. § 11 Abs. 2 KAG ist zu beachten, wonach bei der Gebührenbemessung die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berücksichtigen ist. Am 30.12.2015 ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach dem Gesetz haben Antragsberechtigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen im Anwendungsbereich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Einfache Anfragen sind gem. Landesinformations- freiheitsgesetz in der Regel kostenlos. Erfordern Anfragen eine außergewöhnlich hohe Bearbeitungszeit, können auch höhere Gebühren verlangt werden. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sind Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde angewiesen, vorab auf die Kosten hinzuweisen. Die Gemeinde übersendet der antragstellenden Person zunächst eine Information über die maximalen Kosten, falls diese 200 € voraussichtlich übersteigen werden. Der Antrag kann daraufhin aufrechterhalten oder kostenlos zurückgenommen werden. Kalkulation von Verwaltungsgebühren Allgemeine Verwaltungsgebühren Die Gebührensätze können entweder auf der Grundlage der tatsächlich entstehenden Kosten oder nach pauschalierten Durchschnittswerten ermittelt werden. Bei der Gebührenkalkulation wurden Durchschnittswerte der Verwaltungsvorschrift (VwV) - Kostenfestlegung und Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angewandt. Da die KGSt Durchschnittswerte in Entgeltgruppe 6 auf die kalkulierten Gebühren eher anwendbar sind, wurden diese berücksichtigt. Das Thema Umsatzsteuer wird durch die Änderungen in § 2b UStG immer wichtiger. Wir müssen prüfen, ob wir für unsere Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Sofern hoheitliche Tatbestände in einer Satzung verankert sind, steht die Umsatzsteuerpflicht außer Frage. Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. Einzelne Gebührensätze wurden neu bewertet und kalkuliert. Beschluss: a) Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. b) Der Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird zugestimmt. c) Die Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) tritt zum 15.01.2022 in Kraft. TOP 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl die Spendengeberin oder der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2021 ein paar Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Fehlender Zugriff auf die Homepage der Gemeinde Es wurde mitgeteilt, dass es derzeit nicht möglich ist auf der Homepage der Gemeinde Baindt auf die Seite des Standesamts zu gelangen. b) Beschilderung Baindter Hof Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, die Beschilderung zum Baindter Hof zu entfernen. c) Sporthalle Hallenbelag Da der Hallenboden der Sporthalle recht schmutzig ist, wird sich die Verwaltung mit der Reinigungsfirma in Verbindung setzen. d) Sporthalle Duschennutzung Auf eine entsprechende Anfrage teilt Bauamtsleiterin Jeske mit, dass es nicht vorgesehen ist für das Ablegen von Seifen usw. im Duschbereich Halterungen anzubringen. e) Minispielfeld Es wurde mitgeteilt, dass der Belag des DFB-Minispielfeldes teilweise defekt ist. Ortsbaumeister Roth bemerkt, dass dies der Verwaltung bekannt ist. Die Firma Politan wird den Schaden zeitnah reparieren. f) Sportplatzbeleuchtung Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass am 30.11.2021 die Submission für die Beleuchtungsarbeiten stattgefunden hat. Die Arbeiten beginnen im März 2022. g) Friedhofsglocke defekt Ortsbaumeister Roth berichtet, dass die Friedhofsglocke auf der Friedhofskapelle defekt ist. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot zum Einbau einer neuen Glocke eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 3.988,88 €. Den Kauf dieser neuen Friedhofsglocke wurde zugestimmt.[mehr]

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              Zuletzt geändert: 04.03.2022
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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpässen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleistet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 7:00 – 10:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 – 14:00 Uhr ( geändert), Sonntag 10:00 – 20:00 Uhr (unverändert). b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Klosterhof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Verwaltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Personen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baienfurt- Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bettbezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aushub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwischen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Wasserleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirschstraße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Genehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Wohnung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Gebäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegenden Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. Anlagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10-40 Sitzplätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert herangezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestandswohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Baugrenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befreiungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindestabstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht relevant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Weiterhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlängert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Baufeldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspferdehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier werden direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausreichend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Standorten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitestgehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvorhaben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröffentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten – bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Trägervielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wurde von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengruppen abzufragen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Krippengruppen - 2 im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte dieser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Betreuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öffnungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanziell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist aktuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemeinde Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a. Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b. Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergartenplätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausreichend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3– gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kindergartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Problem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben folgende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vorbehaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird – vorbehaltlich der Personalgewinnung – zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grundsatzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkreises Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die entsprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravensburg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachterausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu formulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutachterausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständigkeitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemeinden sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter erhalten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglieder des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinderäte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS- Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u.a. die Tragung der Kosten geregelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravensburg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitgliedskommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusammenlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Aufgaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Arbeitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kommunen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Vertrag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis November 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird darüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zugestimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online- Rechner werden auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne größeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausgerechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6% Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüglich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coronagewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10% Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7-9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5-0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Verwahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgeliehen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Einlagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrechnungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Finanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Energieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung UVgO)) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Renovierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in diesem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthallen) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas- reduktionsfahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits- arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeindeverwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschinen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kontakt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort neben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abgestellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden.[mehr]

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                Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Bepflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Bepflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung- Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektroverteiler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leistungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elektro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebotssumme von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bochtler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Firma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Firma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.01.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.03.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan "Bühl" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: − Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes − Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ4 − Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechtsbehörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbehörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu verwirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regionalverband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regionalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert werden, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksichtigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt- Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriterien ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bürgermeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternativlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zusätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg- Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der doppelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Waldanteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberankenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Waldbereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Waldfunktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Ausweisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun bekannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verändernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb gemeinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen darstellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dargestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu verzichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zugestimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unterstützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirtschaftsverbund Baienfurt- Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße 1. Änderung" auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerkzeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdachten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungsplanes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Verbindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zustimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrichtung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herangezogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2- geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Ortskern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuordnungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicherstellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zurückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Eigentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Verkaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 geschossig)). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärmepreis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu können, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung dividiert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlussnehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die notwendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeitpunkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbenen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Supermarkt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojekt gegenüber Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundesweit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württemberg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% festgelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkindgruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergartenplätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnuppe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 221 Kinder und dem 31.08.2019 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 209 Kinder und dem 31.08.2021 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 186 Kinder und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021 ) geboren sind. In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrichtungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze ……………….. Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemeinde für die Förderung des Waldorfkindergartens zuständig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die auswärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichsgesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Regelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 Anmeldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergartenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kindergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsgerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kommenden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Martin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengruppe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Betrieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Baugebiet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kindergarten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pandemie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergartens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krippen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vieler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufnehmen und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr anbieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kindern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungszeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftretenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauftragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwiesenschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevollzugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss eines Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rückbau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebildet. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort anschauen und nach Lösungen suchen.[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 22.06.2021
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                  Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Juni 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona-Pandemie Der letzte Stand am 28.06.2021 lag bei 19 infizierten Personen in Baindt. Derzeit sind keine neuen Fälle bekannt. b) Fischerareal Der Vermarktungsauftakt Fischerareal am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad- Halle war gut besucht. Vergangene Woche fand mit interessierten Bauträgern und Architekten ein Rückfragekolloquium statt. c) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen Zur Realisierung des 3. Bauabschnittes des Geh- und Radweges von Sulpach nach Mochenwangen findet im Juli noch ein weiteres klärendes Gespräch statt. Es kommen noch Fördermittel im Rahmen des Ausgleichsstocks hinzu. d) Zuschüsse Für die barrierefreie Bushaltestelle in der Gartenstraße sowie für eine Schnellladesäule beim Feneberg werden zeitnah weitere Bewilligungsbescheide erwartet. Den entsprechenden Förderantrag stellt die Kommune. Es stehen für die Schnellladesäule 80 % Förderung im Raum. Der Umbau der barrierefreien Bushaltestelle in der Ortsmitte erfolgt im Rahmen der Gesamtplanung und - gestaltung der Ortsmitte. TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule - Freigabe Materialkonzept, Kostenberechnung und Entwurf für das blaue Gebäude Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,6 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) ab Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) europaweit ausgeschrieben werden. Die Planungsbüros mlw, Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk haben zusammen ein Konzept erarbeitet, das die Entwurfsplanung bis Leistungsphasen 3 der HOAI umfasst. Auf Grundlage der vorgestellten Planung und Kostenberechnung soll nun eine europaweite Ausschreibung der Architektenleistung, der Planungsleistungen für Elektro sowie für Heizung, Lüftung und Sanitär erfolgen. Beschluss: 1. Dem vom Architekturbüro mlw, von Kichner Energie GmbH und von E-Planwerk vorgestellten Entwurf, sowie der Materialauswahl und der Kostenberechnung für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird zugestimmt. Mit diesen Vorgaben sollen die Ingenieurleistungen europaweit ausgeschrieben werden. 2. Eine stufenweise Beauftragung der Fachplaner hat bei Bedarf und wenn rechtlich möglich zu erfolgen. TOP 05 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 sollen nun die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" in der Fassung vom 07.06.2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 06 Anbau Feuerwehrhaus - Vergabe der Planungsleistungen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Vom Gemeinderat wurden der Verwaltung zwei Planer benannt, die in der Bauausschusssitzung am 05.07.2021 ihre Büros und erste Planungsüberlegungen vorgestellt haben. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum. Hier sollte eine Lösung mitverfolgt werden. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. . Die Empfehlung der Mitglieder des Bauausschusses an den Gesamtgemeinderat lautet, dass das Architekturbüro Rohloff & Wespel mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt wird. Beschluss: Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wird mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt. TOP 07 Verkehrsentwicklungsplan Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Der Verkehrsentwicklungsplan wurde seit 2017 in einem langjährigen Prozess erarbeitet. Als Vorgabe für die Verwaltung wurden von Seiten der Politik die Ziele „Stärkung des Umweltverbunds“ und „CO2 neutrales Schussental“ für den Verkehrsentwicklungsplan beschlossen. Vor allem die Grundlagenermittlung mit Haushaltsbefragung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbefragungen, Verkehrszählungen und weiteren Erhebungen, unter anderem auch das Crowdmapping, war ein langwieriger aber nötiger Prozess, um gute Bestandsdaten zu erhalten und ein Verkehrsmodell aufzustellen. Zusätzlich wurde eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In jeder Kommune wurden drei Workshops organisiert mit dem Ziel ein Leitbild für den Verkehr der Zukunft und dessen Maßnahmen zur Zielerreichung zu erarbeiten. Weiterhin wurden Workshops mit Jugendlichen, der Altersgruppe 60+, Unternehmen und den Nachbarkommunen abgehalten. Aus all diesen unterschiedlichen Formaten und Erhebungen wurden insgesamt 1.600 Beiträge eingesammelt. Weiterhin wurden aus der Haushaltsbefragung fast 10.500 Kommentare ausgewertet. Daraus ergaben sich für die verschiedenen Verkehrsarten viele verschiedene Anregungen. Auffallend war, dass vor allem beim ÖPNV viele Anregungen und Defizite genannte wurden. Daher hat die Projektgruppe sich dafür ausgesprochen den ÖPNV näher zu beleuchten. Insgesamt wurden daraufhin drei Expertenworkshops ÖPNV durchgeführt, die vor allem dazu beitrugen, die Maßnahmen im ÖPNV zu verifizieren. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Szenarien entwickelt. Ausgehend vom Bestand 2017, über ein Basisszenario 2030, wurde ein Vorzugsszenario 2030, in welchem die erarbeiteten Maßnahmen eingespeist wurden (siehe Kapitel 9, Kurzfassung), erstellt. Bestandsszenario 2017: Ins Bestandsszenario sind alle Zählungen und Erhebungen, inklusive der Haushaltsbefragung eingeflossen. Weiterhin auch die bestehenden Strukturdaten, wie Altersstruktur, etc. Ein berechnetes Bestandsszenario 2020 (inklusive B30 Süd neu) wird mit der Endfassung geliefert. Basisszenario 2030: In diesem Basisszenario wurde die zukünftige Entwicklung der Raumschaft berücksichtigt. Die von den Kommunen gemeldeten Strukturdaten und voraussichtlichen realisierten Wohn- und Gewerbegebieten bis 2030 wurden in das Verkehrsmodell integriert. Die durch die Realisierung dieser Gebiete zu erwartenden Verkehre wurden im Verkehrsmodell errechnet. Vorzugsszenario 2030: Wie oben schon beschrieben sind in diesem Szenario die durch den Prozess und in der Projektgruppe abgestimmten Maßnahmen hinterlegt. Allerdings können die sogenannten „weichen“ Maßnahmen, wie z.B. „Runder Tisch Interkommunale Mobilität“, im Verkehrsmodell nicht abgebildet werden. Wichtig ist, dass nur die Umsetzung des Gesamtpakets zu diesem Vorzugsszenario führen kann, da sich die Verkehrsarten gegenseitig beeinflussen. Sollte z.B. der ÖPNV nicht in dem Maße wie vorgeschlagen umgesetzt werden, wird dies Auswirkungen auf die zurückgelegten Wege aller anderen Verkehrsarten (MIV, Radfahren, Fußgänger) haben. So ist zu befürchten, dass der MIV signifikant und der Rad- und Fußverkehr ein wenig im Modalsplit zunehmen werden. Dies hätte somit direkte negative Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan: Die Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan sind jeweils als Maßnahmenvorschläge zu verstehen, um die im Verkehrsentwicklungsplan genannten Ziele („Stärkung des Umweltverbunds“ und CO2-neutrales Schussental) zu erreichen. Der Planungsgrad des Verkehrsentwicklungsplans ist mit der des Flächennutzungsplans zu vergleichen. Beispiel: Im Verkehrsentwicklungsplan wird die Maßnahme „Erstellung eines Radverkehrskonzepts“ vorgeschlagen. Diese übergeordnete und konzeptionelle Ebene hat vor allem die Maßnahmen der übrigen Verkehrsträger im Blick. Die Erstellung des Radverkehrskonzepts, welches sich wie bekannt derzeit in der Aufstellung befindet, schlägt an konkreten Stellen aufgrund von Defiziten im erstellten Radnetz Maßnahmen vor, welche dann konkret vor Ort in einer Planung für diese Maßnahme münden. Der Verkehrsentwicklungsplan muss daher als konzeptionelle Planung verstanden werden. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt entweder jeder einzelnen Kommune als Straßenbaulastträger (z.B. „Grüne Welle für den Radverkehr“ oder „Verkehrsberuhigung“) oder aber in der Gesamtheit aufgrund überregionaler Themen dem GMS („ÖPNV-Konzept, bzw. vertiefte Planung der Linienführungen“, „Radverkehrsbeauftragter GMS“ oder „Gesamtkonzept GMS für Mobilitätsstationen“, etc.). Radverkehr: Innerhalb der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplans sind viele Anregungen zum Themenfeld Radverkehr aufgekommen. Da das Ziel Stärkung des Umweltverbundes dem Verkehrsentwicklungsplan zu Grunde liegt, kommt den Maßnahmen des Radverkehrs eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen sind schon im Vorgriff des Beschlusses zum Verkehrsentwicklungsplan begonnen worden (Radschnellweg, Radverkehrskonzept, Radschulwegpläne oder Bikesharing). Hier gilt es die Umsetzung mit weiteren detaillierteren Konzepten zu verstetigen. MIV: Durch die selbstgesteckten Ziele der politischen Gremien die „Stärkung des Umweltverbunds“ und ein „CO2-neutrales Schussental“ in den Vordergrund zu stellen, ist es wichtig im Bereich des motorisierten Individualverkehrs die CO2-neutralen Antriebsformen im Zuge der kommunalen Möglichkeiten zu stärken (Ausbau von Ladeinfrastruktur), eine Bündelung des überörtlichen Verkehrs zu schaffen (Molldietetunnel, Umfahrung B33) und zu versuchen durch geeignete Maßnahmen kurze Wege, die unter 2 bis 5 Kilometern mit dem KFZ zurückgelegt werden, zu reduzieren. Wichtig in diesem Bereich ist, vor der Umsetzung von restriktiven Maßnahmen die Mobilitätsangebote zu schaffen, damit Alternativen zur Benutzung des KFZ auch vorhanden sind. ÖPNV: Im Bereich des ÖPNV wurden wie oben beschrieben detaillierte Ansätze und Maßnahmen untersucht. Alle Maßnahmen gelten als Verbesserung des Umweltverbundes. Zur Stärkung des ÖPNV sind eine Taktverdichtung und eine neue Linienkonzeption notwendig. Die im Verkehrsentwicklungsplan enthaltenden Maßnahmen sind als Grobmaßnahmen zu verstehen, die in einem detaillierten ÖPNV- Konzept, in dem auch weitere Belange (wie Kapazität der Bushaltestellen/ÖPNV- Hubs, Verortung neue Bushaltestellen neuer Linien, detaillierter Fahrplan um Umsteigebeziehungen darstellen zu können, Personal und Ressourcenaufwand, etc.) betrachtet werden müssen, erarbeitet werden. Dieses detaillierte ÖPNV-Konzept wird im Zuge des Klimamobilitätsplans GMS, welcher mit einer 80% Landesförderung bezuschusst wird, aufgestellt. Ein gut ausgebauter ÖPNV stellt das Rückgrat für eine angemessene Mobilität der Zukunft dar. Nur mit einem wesentlich verbesserten ÖPNV können die Klimaschutzziele erreicht werden. Die Projektgruppe hatte sich entschieden die Kosten der dargestellten Maßnahmen als Orientierungswert darzustellen. Hierbei wurde darauf geachtet, dass ein Worstcase-Szenario berechnet wurde. Sowohl durch den geringen Eigenanteil mit 60% als auch die hohen Laufzeiten (7 Tage in der Woche der Werktagsfahrplan) kann davon ausgegangen werden, dass die angenommenen Kosten als Maximalkosten anzusehen sind. Der Verteilungsschlüssel wurde aus Gründen der Praxistauglichkeit pro Personenkilometer dargestellt. Über den Verteilungsschlüssel ist abschließend im detaillierten ÖPNV-Konzept zu befinden. In den Kosten sind Preise für eine CO2-neutrale Flotte nicht eingerechnet, da es hierfür noch keine abschließenden Untersuchungen gibt, wie sich eine Flottenumstellung auf die Kosten pro Kilometer auswirken. Wie im Beschlussvorschlag schon angegeben, soll der Verkehrsentwicklungsplan vorbehaltlich der Finanzierung des ÖPNVs verabschiedet werden. Dies ist notwendig, da wie oben beschrieben die angegebenen Kosten nur als Grobkosten angesehen werden können. Eine Detailplanung, in der die politischen Vertreter intensiv eingebunden werden müssen, um die Belange der einzelnen Kommunen klar zu kommunizieren, ist zwingend für eine Kostenberechnung notwendig. Fußgänger: Im Bereich des Fußgängerverkehrs sind vor allem Maßnahmen erarbeitet worden, die darauf abzielen, den Fußgänger ohne hohe Zeitverluste (Warten an Ampeln) direkt (Reduzierung von Umwegen, direkte Wegeführung) zu führen. Auch die Verbesserung der sozialen Sicherheit wurde als wichtiger Punkt herausgearbeitet. Durch die Verortung des Crowdmappings wird jede Kommune einen Lageplan bekommen, in dem die Bereiche sinnvoller Maßnahmen dargestellt sind. Übergreifende Maßnahmen: Übergreifende Maßnahmen sind vor allem Maßnahmen, die zur aktiven Bewusstseinsbildung für eine zukunftsorientierte, emissionsfreie Mobilität notwendig sind. Hier sind vor allem der Austausch mit Unternehmen und den Nachbarkommunen und der Landkreise zu nennen, um weiter an dem Thema zu arbeiten. Auch die Evaluation ist für die Weiterentwicklung des Verkehrs im Mittleren Schussental von Bedeutung. Priorisierung: Die Priorisierung erfolgte anhand von drei Kriterien, die anhand der Ziele für den Verkehrsentwicklungsplan erstellt worden sind. 1. Umsetzbarkeit/Realisierbarkeit 2. CO2-neutrales Schussental 3. Stärkung des Umweltverbunds Die Priorisierung kann sich durchaus innerhalb der weiteren Bearbeitung und Vertiefung durch Teilkonzepte je Kommune verändern. Um die Ziele annähernd zu erreichen ist das Zusammenspiel aller Maßnahmen erforderlich. Hierfür muss neben den erforderlichen Teilkonzepten auch die Realisierung von Maßnahmen im Blick behalten werden. Viele der im Verkehrsentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen sind den einzelnen Kommunen für die Umsetzung vorbehalten. Dabei ist die kommunale Verwaltung auf ihrer Gemarkung vorbehaltlich der Finanzierbarkeit und Symbiose mit anderen Konzepten für die Umsetzung verantwortlich. Der Verkehrsentwicklungsplan kann nur einen möglichen Weg zur Erreichung der angegebenen Ziele aufzeigen. Durch die aufgeführten Maßnahmen ist mit einer CO2-Reduktion von ca. 20% zum Bestandsszenario 2017 zu rechnen. Weiterhin wird den Zielen des Landes Baden- Württemberg im GMS nähergekommen. Eine Verdoppelung des ÖPNV-Anteils und die Vorgabe, dass die Hälfte der Wege mit eigener Muskelkraft zurückgelegt werden soll (Fußgänger 18%, Rad 31%) werden zwar knapp verfehlt, dennoch wäre bei der Umsetzung der Maßnahmen das selbsternannte Ziel „Stärkung des Umweltverbunds“ gegenüber dem Bestandsszenario 2017 durchaus deutlich Rechnung getragen. Kosten und Finanzierung: Da der Verkehrsentwicklungsplan ein übergeordnetes Konzept darstellt, sind unmittelbar keine Kosten zu verzeichnen. Die im Verkehrsentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden (siehe Seite 570 ff.). Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Baindt werden beauftragt in der Verbandsversammlung am 15.07.2021 dem Beschlussvorschlag zuzustimmen: 1. Dem vorliegenden Verkehrsentwicklungsplan mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die jeweiligen Verwaltungen werden beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen (insbesondere zum ÖPNV) unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. TOP 08 Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Mit der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt hat die Gemeinde Baindt schon 2016 das Ziel der weitgehenden Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040 unterschrieben. Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg sollen Kommunalverwaltungen dabei unterstützt werden, Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, den Fuhrpark sowie gegebenenfalls auch die Wasserversorgung und Kläranlagen. In diesem Förderprogramm wird eine Stelle eines/einer Koordinators/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung mit einer Förderquote von 65% der Personalausgaben bei einer Laufzeit von 3 Jahren (um 2 Jahre verlängerbar) gefördert. Bis zu einer Einwohnerzahl von 20.000 ist ein Stellenanteil von max. 50% förderfähig. Kommunen mit bis 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner, die sich mit mindestens zwei weiteren Kommunen zusammenschließen, können die höhere Anteilsfinanzierung für Kommunen oder Zusammenschlüsse bis 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in Anspruch nehmen, auch wenn der Zusammenschluss selbst nicht mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner umfasst, d.h. ein Stellenanteil von 100% ist dann förderfähig. Im Rahmen des Förderprogrammes „KIimaschutz Plus“ sind des Weiteren auch die Sachkosten für die zusätzlich geschaffene Personalstelle mit einem Fördersatz von 75% förderfähig, ebenso die Kosten für die externe Beratung und Unterstützung (Coaching) der zusätzlichen Person mit einem Fördersatz von ebenfalls 75%. Die Gemeinden Baienfurt und Berg haben im Gemeinderat bereits beschlossen, diese Stelle zu schaffen. Schön wäre es, wenn die drei B-Gemeinden gemeinsam diese Stelle schaffen könnten. Vorgesehen ist, dass das der juristische Sitz der Stelle in Baienfurt ist. Zentraler Arbeitsplatz wird somit voraussichtlich in der Gemeinde Baienfurt sein. Bei einer 5 Tageswoche sollte die Person einen Tag in Baindt, Berg und Baienfurt sein. An den anderen zwei Tagen werden auch überregionale Arbeiten getätigt. Aufgabenbereich der Stelle Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung: • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung • Begleitende Überzeugungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel Für Kommunen in der Größe von Baindt geht es bei der Schaffung dieser Stelle auch um eine Gesamtbetrachtung der Gemeinde. Wir müssen uns für die Zukunft aufstellen und brauchen strategische Ansätze. Klimaneutralität ist für alle Bereich des kommunalen Handelns mitzudenken (Bauleitplanung, Bauplatzvergabe, Kaufvertragsgestaltung, Beschaffung usw.). Folgende relevante Eckdaten und Voraussetzungen an die Stelle: • angesiedelt bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt wegen der fachlichen Zuordnung • eine Vollzeitstelle wird zu 65% aus dem Förderprogramm des Landes Baden- Württemberg Klimaschutz-Plus gefördert bei einem Zusammenschluss von einer Kommune mit mindestens zwei weiteren Kommunen bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation • fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Moderationstechniken • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten Eingruppierung des/der Stelleninhabers/in Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen des/der Stelleninhabers/in werden die Stellen eines/er Klimaschutzbeauftragten in der Entgeltgruppe EG 10 bis EG 11 eingruppiert. Für die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten sind Fachkenntnisse und Qualifikationen mit Schwerpunkt in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Energie o.ä. erforderlich. In der Regel verfügen die Personen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Abgrenzung zum Klimaschutzmanager/in für den Gemeindeverband Mittleres Schussental: Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung Klimaschutzmanager/in GMS Verankerung in den gemeindlichen Strukturen, um konkrete Fragen beantworten und Umsetzung in der Gemeinde erwirken zu können Verankerung in technischer Verbandsverwaltung für kommunenübergreifende Aufgaben Spezifische Aufgaben auf Ebene der Gemeinde Fokus Gemeindeverwaltung • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Gemeindeverwaltung" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas- Reduktionsfahrplans für die Gemeindeverwaltung (ohne Privathaushalte und Unternehmen) • Umsetzung und Durchführung der definierten Maßnahmen und Konzepte auf Ebene der Gemeindeverwaltung z.B. Energiemanagement, erneuerbare Energien z.B. Fischerareal • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Gemeindespezifische Beratungs- ,Überzeugungs- und Öffentlichkeitsarbeit z.B. Kommunenübergreifende Aufgaben auf GMS-Ebene Fokus Kommune insgesamt (inkl. Bürger*innen, Unternehmen) • Kommunenübergreifende Konzepte z.B. Radverkehrskonzept, Klimaanpassungskonzept, Aktualisierung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes, Leitbild CO2-neutrales Schussental • Bilanzierung und Indikatorensysteme (Klima-Audit) kommunenübergreifend gebündelt (inkl. Privathaushalte und Unternehmen) • Fördermittelakquise für kommunenübergreifend Relevantes bzw. themenspezifisch Vorbildcharakter in ausgewählten Kommunen • Bildungsangebote zu Klimaschutz und Klimaanpassung • Kommunenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit z.B. Klimasparbuch des GMS, GMS- Website • Kooperation mit Bürger*innen und Unternehmen • Bewusste Mobilität in den Kommunen Beratung innerhalb der Verwaltung zu klimaangepassten Blühstreifen • Fördermittelakquise für kommunenspezifische Themen • Controlling/Monitoring der Klimaschutzarbeit im Gemeindeverband • Kommunenübergreifender Austausch und Fortbildungen zu Klimaschutz Die Verwaltung befürwortet die Schaffung der Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ um die klimarelevanten Themen in Baindt bzw. im Zusammenschluss der drei Gemeinden an einer Position zu bündeln. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Schaffung der 100% Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ in EG 11 im Zusammenschluss zu je einem Drittel mit den Gemeinden Baienfurt und Berg zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat der außerordentlichen Ausgabe zu. 2. Es handelt sich zunächst um eine auf 3 Jahre befristete Stelle mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre. TOP 09 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 - Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurde beschlossen, die Eltern- beiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2020 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kindergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2020/2021 Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stunden- zahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 384,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 285,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 193,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 76,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesverbände sowie des Städte– und Gemeindetags sind übereingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 pauschal um 2,9% zu empfehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so die Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch der Elternhäuser gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkommensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheitliche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2020 9,51% noch nicht abgerechnet 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% 2016 12,65% 9,32% 12,94% 16,67% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen ) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 10 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2021 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 06.07.2021 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden geändert. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt wird zugestimmt. TOP 11 Bericht zum Vollzug des Haushalts 2021- Ergebnisse der Maisteuerschätzung – Finanzielle Lage Kämmerer Abele teilt mit: Nach der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 12. Mai 2021 liegen die Einnahmen bis zum Jahr 2025 im Vergleich zu den Annahmen aus November 2020 in der Summe um 10 Mrd. Euro höher. Grund hierfür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2020 werden die Steuereinnahmen jedoch im Jahr 2021 um 2,7 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2021 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet nach dem Einbruch im vergangenen Jahr für dieses Jahr einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 3,5 Prozent und im kommenden Jahr 2022 einen Anstieg um weitere 3,6 Prozent. In der November-Steuerschätzung 2020 zugrundeliegenden Herbstprojektion war für 2021 noch eine Steigerung um 4,4 Prozent, für 2022 um 2,5 Prozent erwartet worden, d.h. das BIP-Wachstum erfolgt also verzögert. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen werden sich die Steuereinnahmen insgesamt (Bund, Länder, Gemeinden, EU) aufgrund der weiterhin negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr zwar im Vergleich zum Vorjahr erholen, aber mit insgesamt 773,5 Mrd. Euro immer noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau 2019 (799,3 Mrd. Euro) bzw. der Vorkrisenschätzung für 2021 (845,2 Mrd. Euro) liegen. Die Corona-Pandemie macht sich im Ergebnis der Steuerschätzer 2021 in Baindt bemerkbar. Sinkende Steuereinnahmen durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit machen sich minimal bemerkbar. Bei der Gewerbesteuer ist mit vorsichtigen Erträgen von 1,7 Mio. € kalkuliert worden. Nach aktuellem Ergebnis muss die Gemeinde im Jahr 2020 mit 200.000 € geringeren Erträgen und einem voraussichtlichen Rechnungsergebnis in Höhe von 1,5 Mio. € rechnen (Vgl. RE 2020 2,1 Mio. €, 2019 RE 3,1 Mio. €, 2018 RE 3,7 Mio. €). Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bedeuten derzeit einen Rückgang der Baindter Steuereinnahmen. Gerade unter diesen Vorzeichen ist es gut, dass Gemeinderat und Verwaltung in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet haben. Die aktuelle Steuerschätzung ist zwar nur eine Momentaufnahme auf der Grundlage der heute absehbaren Rahmenbedingungen. Gegenüber der Planung welche bereits negativ war, fehlen der Gemeinde ca. 0,1 Mio. €. Haushaltsvollzug 2021 – Auswirkung auf die Gemeinde Baindt Information über wesentliche Abweichungen im Rechnungsjahr Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes: Im investiven Bereich fielen bisher Baukosten im Rahmen von Schlussrechnungen (Erschließung von Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße, Bauhofhalle, Friedhofsanierung, Breitbandversorgung etc. an. Die Planansätze werden aufgrund großen Ausgabeverschiebungen (Verschiebung Sanierung und Aufstockung Klosterwiesenschule blaues Gebäude, Nahwärme und Breitbandausbau) von den bewirtschaftenden Stellen eingehalten werden. Zustand nach der Maisteuerschätzung 2021 € € € Plan 2021 Prognose 2021 +/- Gewerbesteuer Absenkung 1.700.000 1.500.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz nur 35% 175.000 154.400 20.600 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (geringes Aufkommen gegenüber Haushaltserlass) 3.151.600 3.073.800 -77.800 Schlüsselzuweisungen (höhere Steuerkraftmesszahl, höhere Einwohner) 1.321.500 1.343.600 22.100 Kommunale Investitionspauschale (minim. höherer Betrag u. EW-Zahl gegenüber HH-Erlass ) 432.500 445.500 13.000 Finanzausgleichsumlage (minim. geringere Quote) 1.855.400 1.851.500 3.900 Gemeindeanteil an der USt (höhere Schlüsselzahl) 264.000 285.000 21.000 Kreisumlage (gleichbleibende Kreisumlage) 2.092.000 2.012.480 79.520 -117.680 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2021 -1.836.900 Negatives ordentliches Ergebnis kann aus der Rücklage aus Vorjahren sowie aus dem ordentlichen Ergebnis 2021 aufgefangen werden. -1.954.580 Die Investitionen, die bereits lange geplant, beschlossen und in der Umsetzung sind, belasten den Ergebnishaushalt erst nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahmen, also in den folgenden Jahren. 2021 werden folgende Projekte begonnen: Ausschreibung barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße nach Eingang des Förderbescheid, Öffnung des Sulzmoosbaches, Sanierung der Nelkenstraße, Ausschreibung des Baugebietes Lilienstraße, Planung Erschließung Fischerstraße und Vermarktungsauftakt Konzeptvergabe Fischerareal, Planung regenerative Nahwärmeversorgung, Sanierung Toilettenanlage im grünen Gebäude der Klosterwiesenschule, Planung Abschnitte des Breitbandausbaus, Ausschreibung Geh- und Radweg Sulpach nach Eingang des Förderbescheid, Planung und Ausschreibung „Löschgruppenfahrzeug 20“ nach Eingang des Förderbescheid. Im Gemeindehaushalt 2021 waren Kreditaufnahmen von 1 Mio. € vorgesehen, welche wegen Ausgabenverschiebungen nicht benötigt werden. Des Weiteren sind Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 2 Mio. € eingeplant, welche deutlich übertroffen werden. Aber es gibt auch im Bereich der zahlreichen Bauprojekte zeitliche Verschiebungen (Umgestaltung Dorfplatz, Hochwasserschutz Gewässer II. Ordnung, Fischerstraße, Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen etc.). Der Liquiditätsstand des Gemeindehaushaltes beträgt aktuell 7,5 Mio. €. Zu Beginn des Jahres lag dieser noch bei 4,7 Mio. €. Als weiterer Mutmacher wird der zweite doppische Jahresabschluss 2020, welcher ein positives ordentliches und außerordentliches Ergebnis präsentiert, in der heutigen Sitzung beschlossen. Der Haushalt 2021 der Gemeinde Baindt entwickelt sich im ordentlichen Ergebnis minimal schlechter als im Planungszeitraum erwartet. Jedoch können außerordentlich mehr Erträge erzielt werden. Ein Ergebnis für 2021 kann jedoch noch nicht vorhergesagt werden. Wir gehen davon aus, dass der Ergebnishaushalt die Abschreibungen 2021 nicht erwirtschaften kann. Jedoch erwartet die Finanzverwaltung, dass außerordentliche Erträge aus Verkäufen sich mildernd auf den Ergebnishaushalt auswirken. Eine langfristige höhere Bindung von laufenden Aufwendungen sollte vermieden und Spielräume bewahrt bzw. zur Erhöhung der Krisenfestigkeit verwendet werden. Investitionen in Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen (Straßensanierungen, Breitbandversorgung, Bildungseinrichtungen) sowie Investitionen mit Mehrwert für die Zukunft (Energieeinsparmaßnahmen / Strom- und Heizungseinsparungen) bei Gebäuden sowie Grunderwerb für Bauerwartungsland sollten weiterhin forciert werden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht (Halbjahresbilanz) zur Kenntnis. TOP 12 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2020 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Der Jahresabschluss gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2020 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2020 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 208.155,19 € (Plan -690.700 €) ab. Im Sonderergebnis kann ebenfalls ein Überschuss in Höhe von 1.913.609,74 € verzeichnet werden. Im ersten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Maßgeblich für das gute ordentliche Ergebnis im Jahr 2020 sind auf der Ertragsseite insbesondere die Gewerbe- steuerkompensationszahlung in Höhe 628.818,30 € zu nennen. Wie aus den „Ordentlichen Erträgen und ordentliche Aufwendungen“ von 2020 ersichtlich wird, konnten 2020 aufgrund reduzierter Aufwendungen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2021 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Transferaufwendungen aufgrund Corona zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausgeglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2020 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2020 insgesamt 4,7 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein Finanzpolster vorhanden, welches sich im ersten Halbjahr 2021 erhöht hat. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2020 keine Kreditmarktschulden. Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 351.922,20 € wurden ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit betrug -3.998.582,75 €, das heißt die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren um fast 4,0 Mio. € höher als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das positive ordentliche Ergebnis setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 629.000 € höhere Gewerbesteuerkompensationszahlung 307.000 € höhere Gewerbesteuer 477.000 € weniger Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -0,7 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von 0,2 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenen Jahr maßgebend. Das positive Rechnungsergebnis 2020 inkl. der Gewerbesteuerkompensationszahlung des Landes wirkt sich mit der guten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüssel- zuweisungen im Haushaltsplan 2022 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem guten Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz erhöht. Beschluss: Dem Jahresabschluss 2020 der Gemeinde sowie dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt. TOP 13 Anfragen und Verschiedenes a) Nutzung der Schenk-Konrad-Halle Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass den Baindter Vereinen für notwendige Versammlungen die Schenk-Konrad-Halle derzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. b) Corona-Testungen Die CDU-Fraktion bot in der Schenk-Konrad-Halle Testungen an. Auf eine entsprechende Frage teilt die Vorsitzende mit, dass die Abrechnung der anfallenden Kosten ordnungsgemäß erfolgt ist. c) Geschwindigkeitsmessung in der Thumbstraße Es wurde der Antrag gestellt, das mobile Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde in der Thumbstraße aufzustellen. d) Verkehrsspiegel Stöcklisstraße Aufgrund einer Baumaßnahme in der Stöcklisstraße wurde ein dort aufgestellter Verkehrsspiegel abgebaut und nicht wieder installiert. Aufgrund der prekären Verkehrssituation an dieser Stelle sollte geprüft werden, ob der Spiegel wieder aufgestellt werden kann. e) Bikepark beim Baindter Bädle Es wurde die Frage gestellt, ob der Bikepark noch eingeweiht wird. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass die Beschilderung noch fehlt, eine offizielle Einweihung jedoch nicht vorgesehen ist. f) Aufstellen von Mülleimern Es wurde das Aufstellen von Mülleimern überall dort angeregt, wo auch Ruhebänke aufgestellt sind, z. B. auf der Trasse B 30 alt, Baindter Bädle Waldspielplatz usw. g) Kontrolle Mühleparkplatz Die Verwaltung wurde gebeten, den Mühleparkplatz durch eine Securityfirma regelmäßig kontrollieren zu lassen. h) Wiederherstellung Erdwall, Igelstraße Den betroffenen Grundstückseigentümern ist schriftlich eine Frist zum Rückbau des Erdwalls in den ursprünglichen Zustand zu setzen.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 15.07.2021
                    2021_08_03_Bericht.pdf

                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kriterium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden Württemberg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderprogramm aufgenommen. In diesem Programm werden kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, CO2- Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Infoveranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbegebieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneutrale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersuchung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagentur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte beschafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird abgesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jahren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bucher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehrkommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan "Fischerareal" Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungskonzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abgeklärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungsbüro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. mailto:p.jeske@baindt.de TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt "Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadtplaner Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Konrad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behindertenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsanierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmigung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert anfahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hierauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Bereich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP- Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s sowie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Februar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Ortsmitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Höhenbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zielort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch notwendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pandemie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werktags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmöglichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Frage 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilnehmen Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begrenzung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt stattfindet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu besuchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz geparkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Ortsmitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vorstellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebauung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufeldern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachverdichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Ortsbegehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschließung -Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestaltung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehemaligen Trasse der B 30 -Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauerhafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: mailto:p.jeske@baindt.de Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breitband-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50% des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breitbandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Prozent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netzwerk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrundlage der externen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde- ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bauenden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstrassen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Baden-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abgespeckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandversorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Fleckenförderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Fördergelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschieden, dass das bestehende Wärmenetz durch einen regenerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mögliche Varianten: ▪ Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2-1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% ▪ Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600-700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäude erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaffen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwärme / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pelletheizung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäude beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg – Bampfen • Abschnitt Bampfen – Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße – Kümmerazhofer Weg (Förderung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg – Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 – Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antragsstellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aussicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Radverkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrsmittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut werden. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept "RadNETZ Baden-Württemberg" sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochenwanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehende Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Baumaßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgarten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach geneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräume für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung "Kiesgrubenstraße" für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Gebäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohngebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvorhaben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maßnahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichmast ersetzt wird. Ortsbaumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 20.08.2021

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