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Stellenausschreibung_lang_Sterne_08.05.26.pdf

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Kindergarten Sonne, Mond und Sterne – Haus Sterne Kinder begleiten. Ideen einbringen. Gemeinsam wachsen. Du suchst nicht einfach nur einen Arbeitsplatz, sondern einen Ort, an dem du mitgestalten, dich entwickeln und wirklich etwas bewegen kannst? Dann freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen. Mit Baindt liegst du richtig! Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein wachsender Ort mit hoher Lebensqualität und einem modernen Bildungs- und Betreuungsangebot. Auf unserem Bildungscampus befinden sich die Klosterwiesengrundschule sowie der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit drei Häusern und insgesamt acht Gruppen in verschiedenen Betriebsformen. Im Haus Sterne begleiten wir Kinder mit Herz, Fachlichkeit und einem offenen Blick auf ihre individuellen Bedürfnisse. Zu unserem Haus gehören die Krippengruppen Sternenlicht und Sternenstaub für Kinder von etwa einem bis drei Jahren im offenen Konzept mit festen Bezugspersonen, sowie die altersgemischte Gruppe Himmelszauber für Kinder ab etwa zwei Jahren bis zum Wechsel in die anderen Häuser. Für unser engagiertes Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) nach § 7 SGB VIII, z. B. Erzieherin, Kindheitspädagogin, Sozialpädagogin oder vergleichbare Qualifikation • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Gruppenleitung für die Gruppe Himmelszauber Warum Baindt und unser Team? • Moderne KiTa mit klarer Struktur und Entwicklungsperspektiven • Gestaltungsspielraum für deine Ideen und pädagogische Arbeit • Verlässliches Team und wertschätzende Zusammenarbeit Das bringst Du mit • Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Offenheit für neue Ideen • Freude an der Arbeit mit Kindern und ein feines Gespür für ihre Entwicklung • Verantwortungsbewusstsein und Motivation, aktiv mitzugestalten • Den Wunsch, langfristig Teil eines engagierten Teams zu sein • Deutschkenntnisse auf mindestens B2 Niveau Das bieten wir Dir • Einen sicheren Arbeitsplatz mit Perspektive und Zukunft • Raum für Entwicklung und Weiterbildung • Ein herzliches Team, das zusammenhält • Betriebliche Altersversorgung und weitere Zusatzleistungen • Arbeitszeitmodell mit Ausgleichstagen Klingt nach deinem neuen Arbeitsplatz? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Fragen steht dir Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 07502 9406 41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de gerne zur Verfügung. mailto:bewerbung@baindt.de mailto:s.flintrop@baindt.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 18.05.2026
    Stellenausschreibung_lang_Sonne_08.05.26.pdf

    Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Kindergarten Sonne, Mond und Sterne – Haus Sonne Kinder begleiten. Ideen einbringen. Gemeinsam wachsen. Du suchst nicht einfach nur einen Arbeitsplatz, sondern einen Ort, an dem du mitgestalten, dich entwickeln und wirklich etwas bewegen kannst? Dann freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen. Mit Baindt liegst du richtig! Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein wachsender Ort mit hoher Lebensqualität und einem modernen Bildungs- und Betreuungsangebot. Auf unserem Bildungscampus befinden sich die Klosterwiesengrundschule sowie der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit drei Häusern und insgesamt acht Gruppen in verschiedenen Betriebsformen. Im Haus Sonne begleiten wir Kinder mit Herz, Fachlichkeit und einem offenen Blick auf ihre individuellen Bedürfnisse. Zu unserem Haus gehören zwei Gruppen für Kinder ab etwa vier Jahren bis zum Schuleintritt im offenen Konzept mit festen Stammgruppen. Der Fokus liegt auf selbstbestimmtem Lernen sowie der Stärkung von Selbstständigkeit und sozialen Kompetenzen zur Vorbereitung auf die Grundschule. Für unser engagiertes Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Gruppenleitung nach § 7 SGB VIII, z. B. Erzieherin, Kindheitspädagogin, Sozialpädagogin oder vergleichbare Qualifikation • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Warum Baindt und unser Team? • Moderne KiTa mit klarer Struktur und Entwicklungsperspektiven • Gestaltungsspielraum für deine Ideen und pädagogische Arbeit • Verlässliches Team und wertschätzende Zusammenarbeit Das bringst Du mit • Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Offenheit für neue Ideen • Freude an der Arbeit mit Kindern und ein feines Gespür für ihre Entwicklung • Verantwortungsbewusstsein und Motivation, aktiv mitzugestalten • Den Wunsch, langfristig Teil eines engagierten Teams zu sein • Deutschkenntnisse auf mindestens B2 Niveau Das bieten wir Dir • Einen sicheren Arbeitsplatz mit Perspektive und Zukunft • Raum für Entwicklung und Weiterbildung • Ein herzliches Team, das zusammenhält • Betriebliche Altersversorgung und weitere Zusatzleistungen • Arbeitszeitmodell mit Ausgleichstagen Klingt nach deinem neuen Arbeitsplatz? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Fragen steht dir Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 07502 9406 41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de gerne zur Verfügung. mailto:bewerbung@baindt.de mailto:s.flintrop@baindt.de[mehr]

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      Stellenausschreibung_lang_Mond_08.05.26.pdf

      Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Kindergarten Sonne, Mond und Sterne – Haus Mond Kinder begleiten. Ideen einbringen. Gemeinsam wachsen. Du suchst nicht einfach nur einen Arbeitsplatz, sondern einen Ort, an dem du mitgestalten, dich entwickeln und wirklich etwas bewegen kannst? Dann freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen. Mit Baindt liegst du richtig! Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein wachsender Ort mit hoher Lebensqualität und einem modernen Bildungs- und Betreuungsangebot. Auf unserem Bildungscampus befinden sich die Klosterwiesengrundschule sowie der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit drei Häusern und insgesamt acht Gruppen in verschiedenen Betriebsformen. Im Haus Mond begleiten wir Kinder mit Herz, Fachlichkeit und einem offenen Blick auf ihre individuellen Bedürfnisse. Zu unserem Haus gehören drei Gruppen für Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang ins Haus Sonne im überwiegend geschlossenen Konzept mit teiloffenen Elementen. Der Fokus liegt auf festen Gruppen, gemeinschaftlichen Ritualen und der Förderung sozialer Kompetenzen. Für unser engagiertes Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Gruppenleitung nach § 7 SGB VIII, z. B. Erzieherin, Kindheitspädagogin, Sozialpädagogin oder vergleichbare Qualifikation Warum Baindt und unser Team? • Moderne KiTa mit klarer Struktur und Entwicklungsperspektiven • Gestaltungsspielraum für deine Ideen und pädagogische Arbeit • Verlässliches Team und wertschätzende Zusammenarbeit Das bringst Du mit • Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Offenheit für neue Ideen • Freude an der Arbeit mit Kindern und ein feines Gespür für ihre Entwicklung • Verantwortungsbewusstsein und Motivation, aktiv mitzugestalten • Den Wunsch, langfristig Teil eines engagierten Teams zu sein • Deutschkenntnisse auf mindestens B2 Niveau Das bieten wir Dir • Einen sicheren Arbeitsplatz mit Perspektive und Zukunft • Raum für Entwicklung und Weiterbildung • Ein herzliches Team, das zusammenhält • Betriebliche Altersversorgung und weitere Zusatzleistungen • Arbeitszeitmodell mit Ausgleichstagen Klingt nach deinem neuen Arbeitsplatz? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Fragen steht dir Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 07502 9406 41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de gerne zur Verfügung. mailto:bewerbung@baindt.de mailto:s.flintrop@baindt.de[mehr]

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        Formular_Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

        Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Eingangsdatum bei Gemeinde Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (§ 2 Abs. 2 LGastG) Antragsteller oder Veranstalter Bei Vereinen oder Firmen ist stets der rechtliche Vertreter bzw. Vorstand des Vereins anzugeben. Dieser unterschreibt auch den Antrag. Abteilungsleiter oder andere Mitglieder, die keine Vertretungsbefugnis besitzen, können keine Anträge im Namen des Vereins stellen. Verein / Gaststätte / Firma: Ansprechpartner: Name: Vorname: Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Wohnort – kein Postfach, c/o): Telefon mobil: Festnetz: E-Mail: Anlass, Name der Veranstaltung (VA): Datum der Veranstaltung: Von (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) Standplatz oder Ort (Straße, Hausnummer, auf Festgelände, Halle/Festzelt): Art des Bewirtungsstands (z.B. Hütte, Imbisswagen): Verantwortlicher während der Veranstaltung (Name, Vorname): Handynummer (erreichbar während der VA): Getränke, bitte aufzählen: Speisen, bitte aufzählen: Musik: ☐ ja ☐ nein Art der Musikdarbietung (z.B. Live, DJ, sonstige): _________________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Von der Gemeinde auszufüllen Fristverkürzung wurde gewährt: ☐ ja ☐ nein _________________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
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          Zuletzt geändert: 30.01.2026
          Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

          Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg – Umstellung von Erlaubnis- auf Anzeigeverfahren Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das novellierte Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Kern der Reform ist der Übergang vom bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren zu einem einheitlichen Anzeigeverfahren, das für stehende Gaststättengewerbe, vorübergehende Betriebe sowie reisegastgewerbliche Tätigkeiten gilt. Die Neufassung des Gesetzes ist Ergebnis der Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, die gaststättenrechtlichen Vorgaben zeitgemäß, unbürokratisch und praxisnah auszugestalten. Im Bereich des stehenden Gaststättengewerbes ist ab dem 1. Januar 2026 die Frage des Alkoholausschanks für die Anwendung der gaststättenrechtlichen Vorschriften nicht mehr maßgeblich. Für alle Gastgewerbetreibenden, die ab diesem Zeitpunkt ein stehendes Gaststättengewerbe neu betreiben möchten, gilt die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 1 LGastG. Die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betriebs bei der jeweils zuständigen Betriebssitzgemeinde einzureichen. Dabei sind die Betriebsart sowie eine gegebenenfalls geplante Außenbewirtschaftung anzugeben. Zudem ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung oder über eine einschlägige berufliche oder wissenschaftliche Ausbildung im lebensmittelrechtlichen Bereich gemäß § 3 LGastG bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Für vorübergehende Gaststättengewerbe (bisherige Gestattung) sowie für reisegastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass besteht ab dem 1. Januar 2026 eine Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 LGastG. Personen, die ab diesem Zeitpunkt aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben und dabei gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen anbieten, haben der zuständigen Gemeinde Name, ladungsfähige Anschrift sowie Ort und Zeitpunkt des besonderen Anlasses anzuzeigen. Die Anzeige ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Betriebs bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, anschließend wird sie an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Anzeigepflicht gilt für alle Gaststättenbetriebe gleichermaßen, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Vereine sind nur dann anzeigepflichtig, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken. Weitere Informationen stehen auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung: https://wm.baden- wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht[mehr]

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            Zuletzt geändert: 30.01.2026
            Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebuehrenrechner_2026.xlsx

            2026 Wasser-/Abwassergebühren 2026 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2026 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2026 Abwassergebühren 2026 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,95 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

            Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
            Dateigröße: 18,37 KB
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              Zuletzt geändert: 12.05.2026
              Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebuehrenrechner_2026.xlsx

              2026 Wasser-/Abwassergebühren 2026 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2026 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2026 Abwassergebühren 2026 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,95 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

              Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
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                Zweitwohnungssteuererklärung.pdf

                Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Zweitwohnungssteuererklärung 1. Angaben zur Person, die die Zweitwohnung inne hat a) Name: _____________________________________________ b) Vorname: _____________________________________________ c) Geburtsdatum: _____________________________________________ d) Anschrift Hauptwohnung: _____________________________________________ e) Anschrift Zweitwohnung: _________________________________88255 Baindt f) Einzugsdatum Zweitwohnung _____________________________________________ g) Telefon/E-Mail für Rückfragen: _____________________________________________ Versand Schriftverkehr an: Erstwohnung Zweitwohnung Zur Information: Als „Wohnung“ im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung gelten nicht nur abgeschlossene Wohnungen, sondern z.B. auch Zimmer in Wohngemeinschaften oder die Meldung des Zweitwohnsitzes in der Wohnung/im Haus der Eltern. Inhaber der Zweitwohnung ist jede Person, die einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Nicht zur Wohnfläche zu zählen sind: Kellerräume, Waschküchen, Dachbodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (s. Wohnflächenverordnung). Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 2. Steuerbefreiungstatbestände (§ 3 Zweitwohnungssteuersatzung) Die im Folgenden aufgelisteten Zweitwohnungen sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Bitte prüfen Sie, ob einer der Tatbestände auf Sie zutrifft. Falls ja, kreuzen Sie das Zutreffende an und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Meine Zweitwohnung ist gemeldet in einer: Wohnung, die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt wird. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ ➔ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung in einem Alten-, Altenwohn- und Pflegeheim, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder einer ähnlichen Einrichtung. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ ➔ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung, die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird. Ich bin verheiratet und lebe nicht dauernd getrennt von meinem Ehepartner, die eheliche Wohnung befindet sich nicht in Baindt und ich kann meiner Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen. Anschrift Familienwohnsitz: _________________________________________________ Anschrift Arbeitsstelle: _________________________________________________ ➔ Bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Heiratsurkunde beifügen. Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung, meine Nebenwohnung ist bei meinen Eltern oder einem Elternteil gemeldet, ich bin finanziell von meinen Eltern abhängig. ➔ Bitte Bescheinigung der Schule, der Ausbildungsstelle oder Studienbescheinigung beilegen sowie eine Kopie des Kindergeldbescheides beifügen. Der Wegfall eines Befreiungstatbestandes ist unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Trifft einer der oben genannten Tatbestände auf Sie zu, müssen die Angaben unter 3. und 4. nicht ausgefüllt werden. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 3. Angaben zur Zweitwohnung a) Die Zweitwohnung bewohne ich: alleine mit _________ weiteren erwachsenen Personen zusammen als Wohngemeinschaft (ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt z.B. Bad/Küche, ein Teil (Zimmer) ist der persönlichen Nutzung vorbehalten) Lebensgemeinschaft (Familie/Ehe/Partnerschaft – alle Bewohner haben Zugang zu allen Räumen) Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche (z.B. eigenes Zimmer) beträgt: _______qm Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche (z.B. Bad, Küche, Flur) beträgt: _______qm Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: _______qm b) Miete oder Mietwert der Zweitwohnung die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine Netto-Kaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: ______________ € im Monat Bei Wohnungsanteilen in einer Wohngemeinschaft: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: ______________ € im Monat Hinweis: Sollte für Ihre Wohnung keine Netto-Kaltmiete vereinbart worden sein, so wird laut der Zweitwohnungssteuersatzung bei der Brutto-Kaltmiete pauschal 10 %, bei der Brutto-Warmmiete pauschal 20 % abgezogen. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG c) Für die Zweitwohnung wird vom Zweitwohnungsinhaber keine Miete/Pacht/sonstiges Entgelt bezahlt. Ich bin Eigentümer der Wohnung/des Hauses. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegel ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Wohnung/das Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, sind Eigentümer. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegels ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, zahlen Miete für die gesamte Wohnung/das gesamte Haus. Diese Miete ist eine: Netto-Kaltmiete Brutto-Kaltmiete Brutto-Warmmiete Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete _____________ € im Monat Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch _____________ erwachsene Personen in der Wohnung/im Haus. Bitte Kopie des Mietvertrages, aus dem die Miete sowie die Berechnung der Miete (enthaltene Nebenkosten) hervorgeht, als Nachweis beifügen. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 4. Angaben zur Eigentumswohnung oder zum Haus zur Ermittlung des Mietwertes lt. Mietpreisspiegel a) Baujahr der Wohnung/des Hauses _____________ b) Quadratmeter Wohnfläche _____________ qm c) Wohnart: Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus mit __________ Wohnungen Reiheneckhaus Wohnblock mit __________ Wohnungen Reihenhaus Penthouse auf einem Wohnblock Zweifamilienhaus Nicht abgeschlossene Wohnung sonstiges Objekt d) Garage/Stellplatz: (für den Zweitwohnungsinhaber) Garage Garage mit Heizung, Licht und Wasser Offener PKW Stellplatz Stellplatz in Tiefgarage (abgeschlossen) Stellplatz in Tiefgarage (nicht abgeschlossen) e) Folgende Ausstattung wurde nicht modernisiert (auf den Stand heutiger Technik) und wirkt sich mietpreismindernd aus: Heizung/Warmwasserversorgung Strominstallation Wärmedämmung/Außenisolierung Fußbodendämmung Fenster Bad/WC sonstige Umstände ________________________________________________________ Anmerkung: Sollte Ihre Wohnsituation zu keinem der genannten Fälle passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 5. Unterschrift Dieser Steuererklärung ist/sind ______ Anlage/n (Nachweise) beigefügt. Ihre Angaben werden zur Überprüfung einer evtl. Zweitwohnungssteuerpflicht benötigt. Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 11 der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben. Der/die Inhaber/in einer Zweitwohnung ist verpflichtet, die für die Höhe der Zweitwohnungssteuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit zur Bearbeitung der Steuererklärung Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, behalten wir uns vor, diese bei Ihnen anzufordern. Für Fragen steht Ihnen Frau Rauhut gerne unter Tel. 07502/9406-21 oder per Mail an m.rauhut@baindt.de Verfügung. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben: Datum: __________________ Ort: ___________________ Unterschrift: ___________________ Die Steuerklärung ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen bzw. von dessen gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Bitte zurücksenden an: Gemeinde Baindt Kämmerei Marsweilerstraße 4 88255 Baindt mailto:m.rauhut@baindt.de Text1: Text2: Text3: Text4: Text5: Text6: Text7: Check Box1: Off Check Box2: Off Check Box3: Off Text8: Check Box4: Off Text9: Check Box5: Off Text10: Text11: Check Box6: Off Check Box7: Off Check Box8: Off Text12: Check Box9: Off Check Box10: Off Text13: Text14: Text15: Check Box11: Off Check Box12: Off Check Box13: Off Check Box14: Off Text16: Text17: Check Box15: Off Check Box16: Off Check Box17: Off Check Box18: Off Check Box19: Off Check Box20: Off Check Box21: Off Text18: Text19: Text20: Text21: Check Box22: Off Check Box23: Off Text22: Check Box24: Off Check Box25: Off Text23: Check Box26: Off Check Box27: Off Check Box28: Off Check Box29: Off Check Box30: Off Check Box31: Off Check Box32: Off Check Box33: Off Check Box34: Off Check Box35: Off Check Box36: Off Check Box37: Off Check Box38: Off Check Box39: Off Text24: Check Box40: Off Check Box41: Off Check Box42: Off Text25: Text26: Text27:[mehr]

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