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    Zuletzt geändert: 27.08.2025
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        Zuletzt geändert: 14.10.2025
        Anlage_2_Jungbäume.pdf

        Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Friedenstraße 2 88212 Ravensburg Antrag auf Zuwendung für Streuobstpflanzungen im Rahmen des Programms „Jungbäume fürs Oberland“ Gemeinde ___________________________________ Anschrift ___________________________________ Bankverbindung IBAN _____ _____ _____ _____ _____ ___ BIC _____________________ Projektbeschreibung Anzahl der vorgesehenen Streuobstpflanzungen ________ Stück Verwendete Obstsorten Hinweis: Die Sortenwahl hat entsprechend der Liste „Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg“ zu erfolgen. Oder es wird eine Eignungsbestätigung des Kreisobstbauberaters beigefügt. Bezugsquelle Hinweis: Voraussetzung für die Zuwendung ist Pflanzgut aus regionaler Herkunft. Eine vorherige Abklärung mit dem Kreisobstbauberater des Landkreises Ravensburg ist erforderlich. Name und Anschrift der Baumschule Bestätigung des Kreisobstbauberaters ☐ Die genannte Bezugsquelle entspricht der Zuwendungsvoraussetzung „regionale Herkunft“ ______________ ________________ Datum Unterschrift Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung Sicherstellung der Schnitt- und Pflegemaßnahmen (Hinweis: Ein fachgerechter Pflanzschnitt sowie Erziehungsschnitte in den folgenden 5 Jahren sind zu gewährleisten.) Kostenplan (Hinweis: Bei den Kosten des Projekts sind Personalkosten, Personalverwaltungskosten und personalbedingte Sachkosten nicht zu berücksichtigen.) Betrag Bemerkungen Beschaffung Pflanzgut € Material - Befestigung - Baumschutz € € Pflegemaßnahmen € Öffentlichkeitsarbeit € Sonstiges: € € Gesamtkosten € Finanzierungsplan Betrag Bemerkungen Gesamtkosten (siehe Kostenplan) € Einnahmen aus Eigenbeteiligungen der Empfänger/Besitzer € Einnahmen aus Zuwendungen Dritter € Zuwendung LRA € Eigenanteil Gemeinde € Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung: Name _____________________________ Tel. _____________________________ E-Mail _____________________________ ______________________________ Datum, Unterschrift 1: 2: IBAN: undefined: undefined_2: undefined_3: undefined_4: undefined_5: BIC: Projektbeschreibung: Stück: des Kreisobstbauberaters beigefügt: Name und Anschrift der Baumschule: Herkunft: undefined_6: Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung: Jahren sind zu gewährleisten: Bemerkungen€: Bemerkungen€ €: Bemerkungen€_2: Bemerkungen€_3: Bemerkungen€ €_2: Bemerkungen€_4: Bemerkungen€_5: Bemerkungen€_6: Bemerkungen€_7: Bemerkungen€_8: Name: Tel: EMail: Bemerkungen€_9: Datum Unterschrift: Check Box2: Off Betrag2: Betrag1: Betrag3: Betrag4: Betrag5: Betrag6: Betrag7: Betrag8: Betrag9: Betrag10: Betrag11: Betrag12: Betrag13:[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 96,04 KB
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          Zuletzt geändert: 16.06.2025
          Anlage_1_Obstsorten.pdf

          - Bau- und Umweltamt - Krankheits-Anfälligkeit: Geschmack: 0 = keine sichere Bewertung 1 = sauer/säuerlich 1 = anfällig 2 = ausgeglichen bis säuerlich 2 = wenig anfällig 3 = ausgeglichen 3 = nicht anfällig 4 = ausgeglichen bis süßlich Äpfel Krebs Schorf Mehltau Geschmack - Verwendung Blauacher Wädenswil 0 2 2 2 - Wirtschaftsobst, Mostapfel Börtlinger Weinapfel 2 2 2 2 - Streuobstbau, Mostapfel Brettacher 2 2 2 2 - Tafelobst, Küche, Brennen Danziger Kantapfel 2 2 2 2- Wirtschaftsobst Gehrers Rambour 2 2 1 1 - Wirtschaftsobst, Saft-/Mostapfel Goldrenett aus Blenheim 2 0 0 4 - Tafelobst Hauxapfel 2 2 2 2 - Wirtschaftsapfel, Saft-/Mostapfel Jakob Fischer 2 2 2 3 - Wirtschaftsobst, früh Kardinal Bea 2 2 2 4 - Tafelobst, Mostapfel Kickacher 2 2 2 2 - Wirtschaftsobst Martens Gravensteiner 2 2 2 3 - Tafelobst, Wirtschafts-/Brennobst Ontario 1 2 1 1 - Tafelobst, Küche Rheinischer Bohnapfel 2 2 2 1 Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Roter Boskoop 2 2 2 2 - Tafel- und Wirtschaftsapfel Schweizer Orangenapfel 0 2 2 2 - Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Sirius 3 3 3 2 - Tafel-, Saft- u. Mostapfel, Brennen Sonnenwirtsapfel 2 2 2 2 - Streuobst, Mostapfel Topaz 2 2 2 3 - Tafelobst Transparent 3 2 2 2 - Wirtschaftsobst Birnen Krebs Schorf Mehltau Geschmack Bayerische Weinbirne 2 2 2 3 (Mostbirne) Doppelte Philipps 2 2 2 4 Frühe aus Trévoux 2 2 2 3 Gute Graue 2 2 2 3 Herzogin Elsa 2 2 2 4 Kirchensaller 2 2 2 3 (Mostbirne) Köstliche aus Charneux 2 2 2 3 Madame Verte 2 2 2 2 Palmischbirne 2 2 2 4 (Mostbirne) Stuttgarter Geißhirtle 2 1 2 3 Kirschen Büttners Rote Knorpelkirsche Dollenseppler (Brennkirsche) Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche Große Prinzessin Große Schwarze Knorpel Hedelfinger Riesenkirsche Erwin Mozer - Obstbauberater LRA Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Frauenstrasse 4 Schuhmacherhof 6 88212 Ravensburg 88213 Ravensburg-Bavendorf Tel.: 0751-85-2230 Tel.: 0751-7903-0 E.Mozer@rv.de www.kob-bavendorf.de Bei Fragen zur Sortenauswahl und für Information über weitere mögliche Sorten, wenden Sie sich bitte an: Ontariopflaume Oullins Reneklode The Czar Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg Steinobst Bühler Frühzwetschge Große Grüne Reneklode Hauszwetschge Nancymirabelle Wangenheimer Frühzwetschge[mehr]

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            Zuletzt geändert: 16.06.2025
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              Zuletzt geändert: 22.10.2025
              Nikolausmarkt_-_Aufruf_zur_Anmeldung_2025.pdf

              Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Nach gelungener Neugestaltung der Ortsmitte findet der diesjährige Nikolausmarkt statt am Samstag, den 29. November 2025 von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Dorfplatz Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 16. November 2025 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten beiliegenden Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Bitte beachten Sie zwingend nachfolgende Hinweise: o Der Nikolausmarkt ist in diesem Jahr von 12:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Alle Verkaufsstände dürfen nicht früher abgebaut werden. o Für eine gemütliche und festliche Atmosphäre ist es wünschenswert, dass die Stände mit warmem Licht beleuchtet werden. o Es stehen insgesamt 15 Hütten zur Verfügung – in sechs Hütten passt ein Biertisch. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Pavillons nur nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung aufgestellt werden dürfen. o Ein vielfältiges Essen- und Getränkeangebot ist wünschenswert. o Wir bitten darum, kein Einweggeschirr zu verwenden. Zur kostenfreien Verfügung stehen Pommesschalen der Gemeinde, die genutzt werden können. o Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welche Produkte zu welchem Preis verkauft werden sollen. o Es fallen keine Gebühren für Stände mehr an. o Alle verwendeten Elektrogeräte müssen vorab durch unseren Gemeindeelektriker geprüft werden. Die Prüfung der Elektrogeräte ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Geräte, die nicht geprüft wurden, können von der Marktleitung ausgeschlossen werden. o Heizlüfter sind nicht gestattet. o Es besteht die Möglichkeit, Geschirr und Utensilien in der Schenk-Konrad-Halle zu spülen. o Die Marktleitung ist berechtigt, die Einhaltung aller Vorgaben vor Ort zu kontrollieren. Verstöße können den sofortigen Ausschluss vom Markt zur Folge haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Brauchle (07502 94 06 26, vereine@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Anmeldung bis 16.11.2025 per E-Mail an vereine@baindt.de Name, Vorname: ggf. Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ………. Starkstrom ………. Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben sowie Prüfung durch Gemeinde beachten. Ich habe alle Hinweise und Vorgaben zum Nikolausmarkt gelesen und verpflichte mich, diese einzuhalten. Mir ist bekannt, dass Kontrollen erfolgen und bei Verstößen ein Ausschluss möglich ist. Ort, Datum: ____________________ Unterschrift: ____________________[mehr]

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                Zuletzt geändert: 15.10.2025
                Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kindertageseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_dem_01.09.2025.pdf

                Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 17.09.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kindern über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (6) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Preisänderungen seitens des Lieferanten für das Mittagessen führen zu einer Anpas- sung der Kosten. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 08.04.2025 Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 12. Satzungsänderung tritt zum 01.05.2025 in Kraft (geändert am 08.04.2025)[mehr]

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                  Moduluebersicht_fuer_die_Betreuung_eines_Kindes_im_Kindergarten.pdf

                  Übersicht der Betreuungsmodule ab dem 01.09.2025 M o d u l B e tr e u u n g T a g e s z e it / S tu n d e n M o n ta g D ie n s ta g M it tw o c h D o n n e rs ta g F re it a g G e s a m ts tu n d e n M it ta g e s s e n 1A VÖ Vormittag 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 30 Nein 1B VÖ Vormittag 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 35 Ja Vormittag 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 Stunden VM 5 5 5 5 5 Nachmittag 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30 Stunden NM 2,5 2,5 Stunden am Tag 7,50 5,00 5,00 7,50 5,00 30 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 7,00 7,00 9,50 7,00 40 Uhrzeiten 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 14:00 Stunden am Tag 8,25 8,25 8,25 8,25 7,00 40 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 9,50 9,50 9,50 7,00 45 Ein Modul wird nur angeboten, wenn mindestens fünf Kinder im jeweiligen Haus angemeldet sind. Verlängerte Öffnungszeit für Kinder in der Krippe (1 bis 3 Jahre) und für Kinder ab 2 Jahren im Kindergarten bis zum Schuleintritt Ganztagesbetreuung ab 2 Jahren – Modul 3B und 3D nur ab 3 Jahren buchbar. 3C 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja Für die Betreuung bis 14 Uhr oder ganztags ist ein Mittagessen zu buchen. Regelbetreuung für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt 2A RG mit Pause Nein Bei Buchung des Moduls 3B legen die Sorgeberechtigten verbindlich die zwei Ganztagstermine fest. Eine Änderung dieser Tage ist nur zu den festgelegten Umbuchungsterminen möglich. Die Betreuungstage sind verbindlich durch die Sorgeberechtigten festzulegen. 3D 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja 3B 2 Tage GT und 3 Tage VÖ Ja[mehr]

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                    Sie wollen mit dem Carsharing starten? So gelangen Sie in vier Schritten zum Ziel: Schritt 1: Registrieren Laden Sie die deer-App herunter oder registrieren Sie sich über das Buchungsportal unter: https://www.deer-mobility.de/hier-gratis-registrieren/. Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung für Sie freigeschalten. Die Verfizierung des Führerscheins, sowie die Freischaltung erfolgt nur zu den üblichen Geschäftszeiten der deer GmbH. Schritt 2: Fahrzeug buchen Die Buchung und die Bedienung der Fahrzeuge laufen ganz bequem über die deer-App. Schritt 3: Einfach Losfahren Die Buchungszeit und das Ziel sind individuell von Ihnen einstellbar. Schritt 4: Beenden der Buchung Schließen Sie das Fahrzeug an einer deer e-Carsharing-Station an, um die Buchung zu beenden. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug an einer deer Ladestation eingesteckt sein muss, um die Buchung zu beenden. Sie hätten diese Anleitung lieber anschaulicher? Dann schauen Sie sich den vollständigen Buchungsvorgang sowie die Nutzung des deer e-carsharings in folgendem Erklärvideo an: https://www.deer-mobility.de/so-einfach-gehts/ https://www.deer-mobility.de/hier-gratis-registrieren/ https://www.deer-mobility.de/so-einfach-gehts/[mehr]

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