Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
schneebedecktes Ortsschild Baindt
Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz
Dorfplatz von oben mit Schnee
Kirche bei Nacht mit Sternen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "bürger".
Es wurden 705 Ergebnisse in 21 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 471 bis 480 von 705.
2021_11_09_Einladung.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. November 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. November 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan " Fischerareal" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung und Beklebung 09 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kälberstalles auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplatzes 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 29,18 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 04.11.2021
    Bericht_23_01_24.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bushaltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz- Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamtbruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haushalt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzgestaltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2023/ 2024 inkl. Finanzplanungsansätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrerträge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei - 6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam herausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 – 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg S. 80-82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letztmals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unveränderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Benutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebührenverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnenrasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiedener Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gültigen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Urnenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolumbarium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnissen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Gebühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten werden bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestattungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebührenverzeichnis tritt zum 01.02.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstellung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzuzeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1-6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Nr. 1-6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 erneut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1-6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1-6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 154,52 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 14.02.2023
      Jahresrechnung_2021_-_Bekanntmachung_im_Amtsblatt_07072022.pdf

      1 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2021; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2021 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2021; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 11.07.2022 bis zum 19.07.2022 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 449.037,40 1.2 Summe Aufwendungen 520.970,56 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 - 71.933,16 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 32.178,62 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 21.317,52 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 53.496,14 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -53.050,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 446,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -21.025,12 3 Bilanzsumme 1.720.004,83 4 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.173.961,44 € • Finanzvermögen 546.043,39 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -16.025,03 € • Sonderposten 50.956,68 € • Rückstellungen 15.000,00 € • Verbindlichkeiten 1.040.298,10 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 14.270,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von - 71.933,16 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -16.025,03 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 847.432,30 1.2 Summe Aufwendungen 724.407,58 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 123.024,72 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 231.500,98 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 15.955,57 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 247.456,55 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 168.456,55 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.961.187,78 6 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 4.880.490,42 € • Finanzvermögen 862.625,39 € • Abgrenzungsposten 218.071,97 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen -3.262,62 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 2.591.144,33 € • Rückstellungen 564.313,00 € • Verbindlichkeiten 2.808.993,07 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 123.024,72 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 154,49 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 06.07.2022
        2021_02_09_Einladung.pdf

        Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Februar 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung: 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets Niederbiegen- Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - 10 Sanierung Klosterwiesenschule 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifamilien-Wohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar 17 Gemeindeeigener Schüler-/Bürgerbus 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Auswahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal 19 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Auch die Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig.[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 56,41 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 05.02.2021
          Fernabsatzverträge

          Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Das gilt auch, wenn eine dritte Person im Namen oder im Auftrag des Unternehmers handelt. Ein Fernabsatzvertrag liegt aber nicht vor, wenn der Unternehmer im Normalfall für den Vertrieb keine Fernkommunikationsmittel einsetzt, sondern persönlichen Kundenkontakt pflegt und nur im Einzelfall den Fernabsatz als Vertriebsweg wählt. Beispiele für Fernkommunikationsmittel sind Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefaxe, E-Mails, Internetformulare, SMS, Rundfunk und Telemedien. Entscheidendes Kriterium ist, dass die Vertragsparteien bei Anbahnung oder Abschluss des Vertrages nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind. Informationspflichten Bei Fernabsatzverträgen bestehen bestimmte Informationspflichten. Diese Informationspflichten sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch näher geregelt. Widerrufs- und Rückgaberecht Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Wenn Sie einen Vertrag fristgerecht widerrufen, müssen Sie ihn nicht erfüllen. Sie können den Widerruf erklären, in dem sie gegenüber dem Unternehmer fristgerecht eine entsprechende eindeutige Erklärung (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefonanruf) abgeben. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich die Abgabe in Textform. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit dem Vertragsschluss, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei einem Kauf beweglicher Dinge (Verbrauchsgüterkauf) beginnt sie anders als sonst erst, wenn der Verbraucher oder eine von ihm benannte dritte Person die Waren erhalten hat. Speziellere Vorschriften gelten, wenn Sie mehrere Waren bestellen und die Waren beispielsweise getrennt geliefert werden oder der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren gerichtet ist. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß seinen Pflichten unterrichtet hat. Die Widerrufsfrist endet grundsätzlich ein Jahr und vierzehn Tage nach dem Beginn der Frist, auch wenn diese Anforderungen nicht erfüllt wurden. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung bereits vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hatte, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hatte und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hatte, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Rückabwicklung Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltenen Leistungen sofort, spätestens nach 14 Tagen zurückgeben. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die empfangenen Waren zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat. Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. Der Verbraucher trägt nur dann die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher über diese Pflicht informiert hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht mit der Post zurückgesandt werden können. Erleidet die Ware einen Wertverlust, so hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der nicht notwendig war zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren und er zuvor vom Unternehmer über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren des Widerrufs und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular informiert wurde. In bestimmten Fallgestaltungen besteht kein Widerrufsrecht. So können Sie beispielsweise kein Widerrufsrecht geltend machen bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, die versiegelt sind und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, die nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, bei denen es sich um alkoholische Getränke handelt, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, bei denen es sich um Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung handelt, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, bei denen es sich um Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen handelt, Darüber hinaus haben Sie kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten, Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, Verträgen, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung), Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, Verträgen zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und notariell beurkundeten Verträgen; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Widerrufsrecht besteht zudem nicht, wenn dem Verbraucher bereits aus einem anderen Grund ein Widerrufsrecht zusteht. Einschlägige Rechtsvorschriften zum Fernabsatzvertrag finden Sie unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch. Kündigung und Vollmacht zur Kündigung Wenn Sie mit einem Unternehmer einen neuen Vertrag eingehen, der einen bestehenden Vertrag mit einem anderen Unternehmer ersetzen soll, muss Ihre Kündigung des alten Vertrags in Textform erfolgen. Sie können auch dem neuen Vertragspartner in Textform eine Vollmacht zur Kündigung Ihres alten Vertrages geben. So wird verhindert, dass unseriöse Anbieter ohne Einverständnis des Kunden bestehende Verträge kündigen können. Beispiel: Sie werden von einem Mobilfunkanbieter angerufen und von einem Anbieterwechsel überzeugt. Der Anrufer bietet Ihnen an, auch gleich Ihren alten Vertrag bei Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter für Sie zu kündigen. Dafür benötigt er unbedingt eine Kündigung in Textform oder eine entsprechende Vollmacht von Ihnen.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Klimaschutz, Energie und Rohstoffe

          Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen und eine gemeinsame Klimapolitik umzusetzen. Dabei spielen neben der internationalen und nationalen Ebene auch Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle. Auch Sie können durch ihr Verhalten einen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren. Kohlendioxid (CO₂) ist ein Treibhausgas. Es gilt als einer der Hauptverursacher der globalen Erwärmung. Es entsteht vor allem bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Aber auch in der Landwirtschaft und bei der Energieerzeugung aus Biomasse entstehen Treibhausgase, wie zum Beispiel Methan und Lachgas. Auswirkungen der globalen Erwärmung sind beispielsweise das Ansteigen der Meeresspiegel, die erhöhte Wahrscheinlichkeit für Naturkatastrophen wie Sturmereignisse oder Waldbrände, das Abschmelzen der Gletscher, extreme Hitze (vor allem in städtischer Umgebung) und Dürren, Hochwasser und Überschwemmungen oder der Rückgang der Schneedecke in den Alpen. Diese Veränderungen haben neben der Folge materieller Schäden auch Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Produktivität der Wirtschaft. In dem bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen 2015 auf den Weg gebrachten Übereinkommen von Paris haben sich mehr als 195 Länder dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen so zu reduzieren, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen (jeweils gegenüber vorindustriellen Werten). Die Europäische Union hat sich festgelegt, bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 einzusparen. Bis zum Jahr 2050 will sie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen. Auch Deutschland hat sich verbindliche Klimaziele gesetzt. Der Bund will bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren und bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik im Land. Das Gesetz ist am 11. Februar 2023 in Kraft getreten und ist eine Weiterentwicklung des vorher seit 2013 geltenden Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg. Zentrales Element des Landesklimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele. Danach soll der Treibhausgasausstoß des Landes bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken und bis zum Jahr 2040 wird Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt. Zur Erreichung des Ziels für 2030 enthält das Gesetz auch konkrete Ziele für verschiedene Bereiche, sogenannte „Sektoren“. Zentrales Instrument zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist das Klima-Maßnahmen-Register (KMR). Es enthält nach den Sektoren gegliederte Maßnahmen, ist jederzeit erweiterbar und dient als zentrale, öffentlich über das Internet einsehbare Dokumentation aller Klimaschutz-Aktivitäten der Landesregierung. Das Land hat verschiedene Förderprogramme zum Klimaschutz aufgelegt. Schon seit dem Jahr 2002 besteht das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“, über das Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine beim Klimaschutz unterstützt werden. Das Programm wurde zuletzt im Dezember 2020 neu aufgelegt und wird derzeit weiterentwickelt. Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger können zum Klimaschutz beitragen. So haben beispielsweise die Höhe des Stromverbrauchs und die Art der Heizungsanlage Einfluss auf Ihre persönliche Klimabilanz. Etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Aber auch Ihr Mobilitätsverhalten wie auch Ihr Konsumverhalten haben einen großen Einfluss auf die individuelle Treibhausgasbilanz. Erneuerbare Energieträger Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern sind erneuerbare Energiequellen unerschöpflich oder wachsen regelmäßig nach. Zu ihnen zählen Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie die Energie aus Biomasse und Erdwärme. Erneuerbare Energien schonen das Klima, weil sie über den gesamten Produktlebenszyklus mit sehr geringen Treibhausgasemissionen einhergehen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet seit dem Jahr 2010 Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, 10 Prozent und seit 2015 für alle Gebäude (auch Nichtwohngebäude) 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Diese Pflicht greift aber erst, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Außerdem muss im Neubau, bei grundlegenden Dachsanierungen wie auch auf größeren Parkplätzen eine PV-Anlage installiert werden. Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) hat BW bundesweit als Vorreiter 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Daneben hat das Land kleinere Kommunen im Rahmen der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung unterstützt. Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort erreicht werden kann. Es handelt sich um eine Art Fahrplan für die Kommune, um die jeweils richtigen Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Außerdem soll er andere lokale Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen. Hinweis: Beim Portal des Energieatlas Baden-Württemberg können Sie sich über den Stand der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugung und deren Potenziale in Baden-Württemberg informieren. Energie einsparen Mit einer guten Dämmung Ihres Hauses können Sie sehr viel Energie einsparen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Energie in Ihrer Wohnung "verheizt" wird, können Sie sich auf den Seiten des "Heizspiegel" informieren. In Deutschland ist der Energieausweis unter anderem Pflicht für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden. Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparenter. Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren möchten, sollten Sie vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Stromversorgung Der in Baden-Württemberg verbrauchte Strom wird derzeit zu etwa 82 Prozent im Land erzeugt (Stand 2022). Die Bruttostromerzeugung verteilte sich im Jahr 2022 zu rund 20 Prozent auf Kernkraft, zu rund 31 Prozent auf Steinkohle, zu 35 Prozent auf erneuerbare Energien und zu rund 5 Prozent auf Erdgas. Sie können Ihren Energieanbieter selbst wählen. Wenn Sie sich für Strom aus erneuerbaren Energien entscheiden, können Sie damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion von CO₂ leisten. Hinweis: Der Begriff Ökostrom ist nicht gesetzlich geschützt. Es gibt unterschiedliche Ökostrom-Siegel (Label), die die Einhaltung wichtiger Kriterien garantieren und teilweise unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wichtige Gütesiegel sind beispielsweise „Grüner Strom“ und „ok power“. Klimaanpassung Die Folgen des Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. Die stetige Temperaturerhöhung der letzten Jahre setzte sich im Jahr 2023 fort. Mit durchschnittlich 10,7 Grad Celsius war das vergangene Jahr nach 2022 erneut ein Rekordwärmejahr in Baden-Württemberg. Dies bedeutet steigende gesundheitliche Risiken beispielsweise aufgrund von Hitze, Wassermangel oder zunehmenden Extremwetterereignissen. Darauf hat die Landesregierung reagiert und im Juli 2023 die fortgeschriebene Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet. KLIMOPASS Das Förderprogramm KLIMOPASS (Klimawandel und modellhafte Anpassung) soll einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der Anpassungsstrategie geben. Ziel der Förderung ist es, vor allem Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen. Das Programm setzt sich aus den folgenden drei Förderschwerpunkten zusammen: Beratung und Informationsveranstaltungen für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen zum strukturierten Einstieg in das Thema Erstellung von Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepten, Planungsgrundlagen und Machbarkeitsstudien Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          2022_08_02_Einladung.pdf

          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 2. August 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 2. August 2022 um 18:00 im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mehlis" - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Friedrichshafen- Vorstellung Entwurfsplanung 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unterzeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur 08 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 13,28 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 28.07.2022
            Amtliche_Bekanntmachung_Planfeststeungsbeschluss_Hochwasserschutzmaßnahme_Auslegung_vom_08.08-22.08.2022.pdf

            Seite 3 Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas- serschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Gei- gensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Antragstellerin: Gemeinde Baindt Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ravensburg vom 22.07.2022, Az.: 404-691.17/sö, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wo- chen vom 08.08. bis 22.08.2022 bei der bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, im EG (Bürgertheke) jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übri- gen Betroffenen als zugestellt gilt (§ 74 Abs.4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Baindt, den 02.08.2022 Gemeinde Baindt (Datum der Veröffentlichung) Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 98,59 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 02.08.2022
              2022_05_31_Einladung.pdf

              Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 31. Mai 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule: Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klosterwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrundausstattung für die Klassen 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule: Vergabe der Arbeiten- Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünenberg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung 09 Informationen zur Grundsteuerreform 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 18,48 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 25.05.2022
                01_Inforeihe_Energiedialog-AdW_Regionalplan_final_WEB.pdf

                Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freiflächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu finden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freiflächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit definiert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfliktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfläche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffigkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufig Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffigkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 http://www.rvbo-energie.de Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffigkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konflikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 490,02 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 08.08.2023

                  Infobereiche