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Entsorgungsnachweis Bestätigung

Wenn Sie gefährliche Abfälle verwerten, beseitigen, sammeln oder befördern, unterliegt dies einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen. Wenn der Entsorger nicht für das privilegierte Verfahren zugelassen ist und kein Sammelnachweis eines Beförderers nutzbar ist, weil mehr als 20 Tonnen des Abfalls in dem Jahr an der Anfallstelle entstehen, wird ein behördlich bestätigter Entsorgungsnachweis benötigt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Betrieb oder Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bereits bestehende Feuerungsanlagen, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden, waren der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen

Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt. Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig. Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende im Sinne des Heimarbeitsgesetzes sowie Personen, die wegen ihrer Schutzbedürftigkeit den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften. Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Zuwendung für Landärztin / Landarzt beantragen

Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu 30.000 Euro Landesförderung. Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist. Es können gefördert werden: die Übernahme eines bestehenden Praxissitzes die Neuerrichtung einer Praxis die Errichtung einer Zweigpraxis die Anstellung eines Arztes / einer Ärztin[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG anzeigen

Stilllegungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind, sobald der Betreiber einen dahingehenden Entschluss gefasst hat, nach § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einfuhrgenehmigung für tierische Nebenprodukte oder Tiere beantragen

Für die Einfuhr, Durchfuhr und in Einzelfällen für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren, tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung. Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, für die keine Genehmigungspflicht besteht und die von einer Bescheinigung begleitet sind. Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen

Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern ableiten oder entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Förderung für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge beantragen

Wenn Sie den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine in Baden-Württemberg planen, können Sie eine Landesförderung der Unterhalts- und Betriebskosten beantragen. Eine Förderung der Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen kann ebenfalls beantragt werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung, der sich nach der EG-Fahrzeugklasse bemisst und sich danach richtet, ob der Zuwendungsnehmer bereits von einer Bundesförderung profitiert hat. Wird das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N1 zugeordnet, so beträgt der Zuschuss EUR 4.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 erhalten. Wenn das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N2 zugeordnet wird, so beträgt der Zuschuss EUR 30.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 20.000 erhalten. Sofern das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N3 zugeordnet wird, beträgt der Zuschuss EUR 60.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 50.000 erhalten. Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen werden gemäß Gewichtsklasseneinordnung den EG-Fahrzeugklassen zugeordnet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Errichtung einer Gashochdruckleitung anzeigen

Wer Anlagen, die in den Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung fallen, errichtet, wesentlich ändert oder in Betrieb nimmt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Die der Behörde vorzulegenden Anzeigen und Bescheinigungen beinhalten zum Teil Prüfungen und Nachweise von sachverständigen Stellen oder Personen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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