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Wasserversorgungssatzung_ab_2025_geändert_23.10.2025.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserversor- gung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb-bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierig- keiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers mög- lichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirt- schaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung recht- zeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Ver- fügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschrän- ken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasser- haushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlos- sen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schüt- zen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbe- sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließ- lich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatz- pflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbaube- rechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwa- igen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom Anschluss- nehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be-stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsun- ternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück-wirkun- gen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde be- rechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Be- trieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu ver- legen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung an- stehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücks- fläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abge- rundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Be- bauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauli- che Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Au- ßenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maß- gebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschoss- zahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitrags- frei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder ei- ner Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss €/ Monat €/ Monat Maximaldurchfluss QN/Q3 netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,79 6,20 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 6,92 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 12,36 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 16,27 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN €/ Monat €/ Monat Netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 27,31 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 27,78 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 35,11 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro netto bzw. 82,39 € brutto ein- schließlich 7% Umsatzsteuer erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 10 Euro netto bzw. 10,70 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (ab- gerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikme- ter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgaben- ordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbau- weise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu ent- richten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, ent- stehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerech- net. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbe- scheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Be- lieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunterneh- men aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadener- satzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Gemeinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 21.10.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 21.10.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022 Zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 Zuletzt geändert am 16.07.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 26.07.2024 Zuletzt geändert am 21.10.2025, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 24.10.2025[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 31. Oktober 2025 Nummer 44 Führung: Datum: Uhrzeit: Dauer: Treffpunkt: Kosten: e i n l a d u n g z u r Gruselführung durch die Paul Sägmüller 7. November 2025 18:00 Uhr ca. 60 Minuten Friedhof (Parkplatz) 5 Euro pro Person Wir freuen uns auf einen spannenden Abend! Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um verbindliche Anmeldung an b.winkler@baindt.de bis zum 06.11.2025. Bitte bringen Sie das Geld an diesem Abend passend mit. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Abschied mit Herz und vielen guten Wünschen – die Klosterwiesenschule Baindt verabschiedet ihre Rektorin Amelie Heberling Nach 15 Jahren an der Klosterwiesenschule Baindt wurde unsere Rektorin Amelie Heberling am Donnerstag, den 23. Oktober 2025 feierlich verabschiedet. Sie wird künftig die Leitung der Grundschule Mittelbiberach über- nehmen. Der Abschied war geprägt von herzlichen Worten, bewegenden Momenten und großer Wertschät- zung für ihre langjährige Arbeit. Ein Vormittag voller Kinderüberraschungen Schon am Vormittag sagten die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule auf ihre ganz besondere Weise „Auf Wiedersehen“. Mit Liedern, kleinen Aufführungen und kreativen Beiträgen aus allen Klassenstufen zeigten sie, wie sehr sie ihre Rektorin schätzen. Als symbolisches Geschenk überreichten sie eine „Erste-Hilfe-Ta- sche“ mit liebevoll zusammengestellten Kleinigkeiten für einen guten Start an der neuen Schule. Ein besonderes Highlight war das große Glückskleebild, auf dem sich alle Kinder und das Team der Klosterwiesenschule mit ihren Fingerabdrücken verewigt hatten – als buntes Zeichen der Verbundenheit. Feierlicher Abschied in der Aula Am Nachmittag folgte die offizielle Verabschiedung, zu der Bürgermeisterin Simone Rürup und Konrektorin Andrea Cichon eingeladen hatten. Durch das abwechslungsreiche Programm führte gekonnt Doro Dittmann, die künftig gemeinsam mit der kommissarischen Schulleiterin Andrea Cichon das Schulleitungsteam der Klos- terwiesenschule bilden wird. In bewegenden Reden wurde Amelie Heberlings langjähriges Engagement für die Schule gewürdigt. Immer wieder wurde betont, mit wie viel Weitsicht, Tatkraft und guten Ideen sie die Klosterwiesenschule geprägt hat. Für musikalische und künstlerische Höhepunkte sorgten die Bläserklasse 4, die Percussion-Gruppe, eine Flö- tengruppe sowie der Chor des Kollegiums, der eigens für diesen Anlass auftrat. Eines der zwei gesungenen Lieder der Lehrerinnen wurde – wie schon viele Male zuvor – von Antje Stuberg mit viel Witz und Herz gekonnt gedichtet und sorgte für große Begeisterung und viele Schmunzler im Publikum. Ein gelungener Tag voller Emotionen Nach dem offiziellen Teil lud die Gemeinde alle Gäste zu Speis und Trank ein. Bei angeregten Gesprächen, ge- meinsamen Erinnerungen und vielen herzlichen Umarmungen klang der Abend aus – ein gelungener Tag mit vielen Tränen, aber auch einem Lächeln und großer Dankbarkeit. Mit ihrem Wechsel nach Mittelbiberach beginnt für Amelie Heberling ein neuer Lebensabschnitt. Die Schulge- meinschaft der Klosterwiesenschule wünscht ihr dafür von Herzen alles Gute, viel Freude und Erfolg an ihrer neuen Wirkungsstätte. Das Team der Klosterwiesenschule Baindt Ein Teil des Schulkollegiums mit Hausmeister Herrn Tasyürek Bürgermeisterin Frau Rürup verabschiedet Rektorin Frau Heberling Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS) hält am Donnerstag, den 06.11.2025 im großen Sitzungs- saal des Rathauses Ravensburg, Marienplatz 26, 88212 Ravensburg seine Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG TOP 1: Bericht der Verbandsvorsitzenden TOP 2: Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsuntersu- chung TOP 3: Information zur konzeptionellen Weiterent- wicklung des Verbandsgebiets TOP 4: Wirtschaftsplan des IGMS für das Jahr 2026 TOP 5: Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Simone Rürup Verbandsvorsitzende Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 09.11.2025 – 13.11.2025 die Abschlussübung SERE-C „ULM RUN“ Personnel Recovery, Survival & Evasion SERE-C Training durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahr- zeuge und 3 Flugfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung i.R. SERE-C in 2-3 Mann-Teams/ Trupps (Survival-Escape-Resistance-Evasion); dabei Entziehung der Gefangennahme/ Verbindungsauf- nahme mit eigenen Kräften/ Verhalten bei der Auf- nahme durch Luftfahrzeuge/ Einsatz von Such- und Jagdkommando/ Einsatz von Hunden. Offener Brief Brief des Gemeindetagspräsidenten an die Bürgerinnen und Bürger Anlässlich des Tags der Deutschen Einheit, welcher im Oktober gefeiert wird, richtet sich der Präsident des Ge- meindetags Baden-Württemberg in einem offenen Brief direkt an die Bürger. Darin spricht er nicht nur über die angespannte Lage vieler Städte und Gemeinden, sondern nimmt auch die politische Kultur, die Zukunftsfähigkeit un- serer Staatswesens und den Reformbedarf in den Blick. Hier finden Sie das Schreiben in voller Länge. Brief des Gemeindetag Baden-Württemberg an die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, mein Name ist Steffen Jäger, und ich bin Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg – der Stimme von 1.065 Städten und Gemeinden. Heute will ich mich auf ungewöhnliche Weise direkt an Sie wenden: nicht nur als Funktionsträger, sondern als Demokrat, als Bürger dieses Landes. Denn die Lage ist ernst. Das spüren die Städte und Ge- meinden. Das spüren Sie. Das spüren wir alle. Der Krieg in der Ukraine führt uns schmerzhaft vor Augen: Frieden in Europa ist keine Selbstverständlichkeit. Gleich- zeitig verschieben sich globale Machtverhältnisse. Die USA distanzieren sich – wirtschaftlich und sicherheitspolitisch. Wir können uns nicht mehr darauf verlassen, dass andere unsere Verteidigung übernehmen. Wir sind selbst gefor- dert. Wir müssen selbst Verantwortung tragen. Gleichzeitig geraten wir wirtschaftlich unter Druck. Zwei Jahre Rezession, Standortverlagerungen, wachsender in- ternationaler Wettbewerbsdruck: Unsere Volkswirtschaft hat an Schwung verloren. Wirtschaftliche Stärke ist aber das Fundament für das, was unser Gemeinwesen ausmacht: ein funktionieren- der Sozialstaat, ein handlungsfähiger Rechtsstaat, eine lebendige Demokratie. Diese Demokratie lebt in unseren Städten und Gemein- den. Hier wird im Schulterschluss zwischen Rathaus und Bürgern die Grundlage für das Gelingen unseres Staates gelegt. Straßen, Brücken, Wasserversorgung, Kitas, Schulen, Feu- erwehr, Sport- und Kulturstätten, Vereinsförderung und vieles mehr. Daseinsvorsorge und das gesellschaftliche Zusammenleben sind ohne handlungsfähige Kommunen nicht möglich. Was droht, wenn wir nicht handel Die Kommunen sind damit das Rückgrat eines gelingen- den Staates. Doch ihre Handlungsfähigkeit ist gefährdet. Die Kommunalfinanzen sind in einer solch dramatischen Schieflage, dass bereits die Erfüllung der Pflichtaufgaben kaum mehr möglich ist. Konkret heißt das: Die Sanierung der Sporthalle, des Kin- dergartens oder der Schule fallen aus. Investitionen in Klimaschutz oder Klimawandelanpassung werden ge- strichen. Die Nutzungsgebühren steigen, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer reichen nicht mehr aus. Frei- und Hallenbäder lassen sich nicht mehr halten, die Vereinsförderung kommt auf den Prüfstand, Öffnungs- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 zeiten in Kitas oder auch der Bibliothek müssen reduziert werden. Keine dieser Maßnahmen will ein Kommunalpolitiker be- schließen – doch vielerorts werden sie unvermeidlich. Geld allein wird dies jedoch nicht lösen. Denn was wir erleben, ist nicht nur eine finanzielle Überlastung – es ist ein strukturelles Problem. Der Staat lebt über seine Ver- hältnisse – und das seit Jahren. Die Summe an staatlichen Leistungszusagen, Standards, Versprechen hat ein Maß erreicht, das mit den verfügba- ren Ressourcen nicht mehr erfüllbar ist. Es braucht deshalb eine mutige Reform – strukturell und gesamtstaatlich Deshalb sind wir als Gesellschaft gefordert, eine struk- turelle Antwort zu geben. Wir brauchen eine ehrliche, gesamtstaatliche Reform. Das heißt: weniger Einzelfall- gerechtigkeit und mehr Eigenverantwortung. Wir brau- chen eine Aufgaben- und Standardkritik, die den Mut hat, Prioritäten zu setzen. Und wir brauchen die Bereitschaft, neu zu fragen: Was kann und muss der Staat leisten – und was kann er nicht mehr leisten, ohne sich selbst zu überfordern? 93 Prozent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Baden-Württemberg fordern eine konsequente Reform in diesem Sinne. Doch auch wir als Gesellschaft müssen bereit sein, eine solche Reform mitzugehen. Wir müssen beitragen – nicht nur erwarten. Wir müssen vertrauen – in unseren Gemein- sinn, seine Werte und unsere Kraft des Füreinanders. Wir müssen bereit sein, mehr zu leisten – für den Staat, für die Gemeinschaft, für das Gelingen unserer freiheitlichen Demokratie. Demokratie ist kein Bestellshop – sie ist die Einladung an alle, sich mit ganzer Kraft für eine freiheitliche und wohl- ständige Gesellschaft einzubringen. Und deshalb kann Demokratie auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn wir alle unseren Beitrag dazu leisten. Wir brauchen auch Ehrlichkeit in der Migrationspolitik. Integration gelingt dann, wenn die Zugangszahlen be- herrschbar und auch Mitwirkung und Rückführung ein wirksamer Teil des Systems sind. Wer zu uns kommt, muss unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte achten. Und er oder sie muss auch zum Gelingen von Gesell- schaft und Volkswirtschaft beitragen. Eine erfolgreiche und akzeptierte Migrationspolitik muss dies leisten. Dies aber immer auf der Grundlage von Humanität und Ver- antwortung. Menschenverächter haben keine Lösungen, sie haben nur Propaganda. Wir Demokraten müssen be- weisen, dass wir es besser können. Und auch beim Klimaschutz gilt: Wir können als Deutsch- land nur erfolgreich sein, wenn unser Weg für andere Staaten ein Vorbild ist – klar im Ziel, ökologisch wirksam, ökonomisch tragfähig und gesellschaftlich akzeptiert. Das Grundgesetz als unser gemeinsames Fundament Unser Grundgesetz war nie als Schönwetterordnung ge- dacht. Es wurde formuliert in einer Zeit, in der unser Land moralisch, politisch und wirtschaftlich in Trümmern lag. Es ist eine der größten Wohltaten, die unser Land je er- fahren hat. Und es verpflichtet uns: zur Selbstverwaltung, zur Verantwortung, zur Teilhabe. Zur res publica – zur gemeinsamen Sache. Die Gemeinden sind der Ort der Wahrheit, weil sie der Ort der Wirklichkeit sind. Es gilt, diese Wirklichkeit anzuerkennen und aus der Krise den Mut zur Erneuerung zu schöpfen. Und deshalb möchte ich dafür werben: machen wir uns bewusst, was unser Staat, was unsere Demokratie zum Gelingen braucht. Und dazu gehört zuallererst eine neue Ehrlichkeit und ein nüchterner Realismus: Wir stehen vor den größten Herausforderungen seit Jahrzehnten. Als Vertreter der Kommunen sagen wir Ihnen die Wahrheit: dies wird uns allen etwas abverlangen. Ich bin aber davon überzeugt, wir können das meistern; Gemeinsam, mit Mut und Willen. Mit einer Haltung, die nicht fragt, was andere tun, sondern, was wir selbst beitragen können. Die Bereitschaft, auch dann standhaft zu bleiben, wenn es unbequem wird. Die Chance, dass wir alle auch künftig in einem lebendigen und freien Land leben dürfen, muss uns Ansporn sein. Und daher meine Bitte: Machen Sie mit. Für unsere Kinder. Für unser Land. Für unsere Demokratie. Für uns. In Verantwortung und Verbundenheit, Ihr Steffen Jäger Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: August 2025: Jugendrad in blau, Marke: Greif; Sonnen- brille mit Stärke im schwarzen Lederetui; Holzschuh mit Fell in hellbraun von Devich; September 2025: Schwarzes Schlüsselband ohne Logo, mit drei Schlüsseln; Schwarzes Mountainbike Anthem X3/ Giant; Cuttermesser, rot; Knirps beige, schwarz gemustert; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Gelungener Abschluss des Jubiläumsjahres Unsere alljährliche Herbst- übung fand dieses Jahr auf dem Dorfplatz statt und war eine Teamarbeit von Einsatzabteilung und Jugendfeuer- wehr. Der Fahrer eines verunfallten PKWs wurde durch die Kräfte der Einsatzabteilung aus seinem Fahrzeug gerettet und dem DRK übergeben. Gerade noch rechtzeitig, bevor der PKW Feuer fing. Das anrückende LF 10 mit einer rei- Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 nen Jugendbesatz übernahm dann auf souveräne Art die Brandbekämpfung, so dass sich die schwarzen Rauch- schwaden bald legten. Im Anschluss konnten die Besu- cher die Gerätschaften der Feuerwehr wieder genauer in Augenschein nehmen und sich bei Kaffee und Kuchen mit den Feuerwehrangehörigen austauschen. Der Abschluss sowohl des Tages wie auch unseres Jubilä- umsjahres bildete dann der Galaabend in der Schenk-Kon- rad-Halle. Zusammen mit Gästen und Freunden aus der Gemeinde sowie der Nachbarschaft feierten wir ein fröh- liches und buntes Geburtstagsfest. Bei leckerem Essen, einer großen Auswahl an Getränken sowie einem stim- mungsvollen Programm nutzten wir auch die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit voll aus. Noch bevor wir dann am nächsten Tag die Halle aufräumen konnten zeigte sich aber wieder, dass ein „Feuerwehrpiepser” keine Rücksicht kennt und alarmierte die Mannschaft zu einem gemelde- ten Küchenbrand. Zum Glück war es nur eine „optische Täuschung” und wir konnten wieder einrücken und uns ans aufräumen machen. Ganz herzlich bedanken möchten wir uns an dieser Stel- le beim FC Bayern Fanclub „Munich Supporters Schwa- ben” und seinem Vorsitzenden Mladen Renic, die uns an diesem Abend bewirtet haben. Ebenso gilt unser Dank nochmals allen, die uns bei unseren Veranstaltungen über das ganze Jahr hinweg unterstützt haben. Rückblickend können wir sagen, es war ein arbeitsreiches, aber auch erfolgreiches Jubiläumsjahr. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. November 2025 (Allerheiligen) und Sonn- tag, 02. November 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. November 2025 Müller´s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Sonntag, 02.November 2025 Apotheke im Spital Ravensburg Bachstraße 51 88214 Ravensburg Tel: 0751 36 21 58 4 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2025 „Allerheiligen“ ist die Kompostie- ranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Angela und Markus Mutschler zur Geburt ihrer Tochter Nora Mutschler am 01.10.2025 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungen November 01.11. Allerheiligen 07.11. Gruselführung Parkplatz mit Paul Sägmüller Friedhof 08.11. Firmung Kirche Baienfurt 14.11. Baindter Vesper – Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag Kirche Baindt 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.11. Adventskaffee Selige für Ehrenamtliche Irmgard 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Kindergärten Kindergarten St. Martin Waldwoche im Kindergarten In unserer diesjährigen Herbst-Waldwoche verbrachten alle Kindergartenkinder mit ihren Erzieherinnen jeden Vormittag von 8:45 bis 12:00 Uhr im Wald. Auch wenn es morgens noch recht kühl war, hatten alle trotzdem gute Laune und viel Spaß beim Entdecken des Waldes. Es wurde mit Stöcken gebaut, gehämmert, gesägt und gebohrt, Musik gemacht und aus Naturmaterialien bunte Mandalas gelegt. Ein großer umgestürzter Baumstamm verwandelte sich zu einem „Partybus“, in dem viele Kin- der Platz fanden und gemeinsam spielten und lachten. Natürlich gab es auch viel zu entdecken: Nacktschnecken, Regenwürmer, Käfer und sogar einige Laubfrösche. Über- all lagen viele Eicheln und man konnte sie sogar hören, Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 wenn sie von den Bäumen fielen. Bevor es am Ende des Vormittags wieder zurück in den Kindergarten oder nach Hause ging, konnten sich die Kinder noch auf dem neuen Waldspielplatz austoben. Es war eine schöne Waldwoche mit verschiedenen Na- turlebnissen und Entdeckungen! Offener Nachmittag FÜR INTERESSIERTE ELTERN Kindergarten St. Martin Baindt MITTWOCH, 12. NOVEMBER 2025 UNSER PROGRAMM Führung durch den Kindergarten Vorstellung unseres Konzeptes Raum für Fragen Kommt vorbei! Wann? Kindergarten: 14.30 Uhr im Eingangsbereich Krip- pe: 15.00 Uhr in der Krippe Wo? Kindergarten St. Martin Lilienstraße 2 88255 Baindt 07502-2678 stmartin.baindt@kiga.drs.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt „Politik zum Anfassen“ Minister Manfred Lucha besuchte die vierte Klassenstuft der Kloster- wiesenschule in Baindt im Rahmen eines Demokratieprojektes. Im Rahmen des neuen Schuljahres stand an der Kloster- wiesenschule in Baindt für die vierten Klassen das Thema „Politik zum Anfassen“ im Mittelpunkt. Bereits vor einer Woche hatten die Schülerinnen und Schüler dabei durch Schulsozialarbeiterin der Ziegler- schen, Stefanie Nandi, erfahren, wie der Landtag arbeitet und was Politik grundsätzlich bedeutet. Auch über das Bundesland Baden – Württemberg wurde hierbei viel ge- sprochen. Primär ging es darum, kindgerecht zu erklären, wie Entscheidungen entstehen und warum demokrati- sches Handeln für unser Zusammenleben so wichtig ist. Als Höhepunkt besuchte uns am Montag, den 06.Oktober, ein richtiger Politiker: Herr Manfred Lucha - Minister für Gesundheit, Soziales und Integration - um mit den Schü- lerinnen und Schülern selbst ins Gespräch zu kommen. Besonders spannend wurde es, als die Kinder ihre im Vor- feld gesammelten Fragen stellen durften. Dabei ging es unter anderem um Fragen wie: Was mögen sie an ihrer Arbeit besonders gerne? Was verstehen sie unter Demo- kratie? Was sind gerade aktuelle relevante Thematiken? Aber auch persönlichere Fragen wie beispielsweise: Was ist ihr Lieblingsessen oder haben Sie Haustiere? Die Kinder waren großartig! Der Minister nahm sich für jede Frage ausreichend Zeit und beantwortete sie offen, ehrlich und auf Augenhöhe. Der Besuch zeigte uns aufs Neue, das politische Bildung schon in der Grundschule lebendig gestaltet werden kann und es sich wirklich lohnt, früh das Interesse an der De- mokratie und Mitgestaltung zu wecken. Wir bedanken uns daher recht herzlich bei Herrn Minister Lucha für den gemeinsamen, eindrucksvollen Vormittag und für die wertvolle Gelegenheit, Politik auf kindgerechte und greifbare Weise, erlebbar zu machen. Stefanie Nandi Schulsozialarbeit Klosterwiesenschule Baindt Zur Informationi Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 04. November 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten 01. November – 09. November 2025 Gedanken zur Woche: Im Licht Ich glaube, dass wir, wenn der Tod uns die Augen schließt, in einem Licht stehen, vor welchen unser Sonnenlicht ein Schatten ist. Arthur Schopenhauer Samstag, 01. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Friedhof Sonntag, 02. November – Allereseelen 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Allerseelen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeinde- mitglieder des vergangenen Jahres Ministranten: Simon Elbs, Franziska Joachim, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schütz- bach, (+ Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Hubert Fuchs, Jahrtag: An- ton Amann) 11.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch auf dem Friedhof 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor - Allerseelen Dienstag, 04. November 20.00 Uhr Baindt – Elternabend Erstkommunion in der „alten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klosterhof Nr. 5 Mittwoch, 05. November 9.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 06. November 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Freitag, 07. November 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Anni Maier) 18.00 Uhr Baienfurt - Firmprobe Samstag, 08. November 14.30 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seelsor- geeinheit mit Weihbischof Matthäus Karrer Sonntag, 09. November – Weihe der Lateranbasilika Fest – Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit dem Kindergar- ten St. Martin Ministranten: Niklas Alber, Tim Beckert, Be- nedikt Heilig, Lena Himpel, Noah Himpel, Mo- ritz Riefler, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Henri Sonntag, Niklas Steinhauser 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 17.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Elternabend zur Feier der Erstkommunion 2026 in Baindt Der Elternabend findet am Dienstag, 04. November 2025 um 20.00 Uhr in der „alten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klosterhof Nr. 5 statt. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 14. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Firmung in Baienfurt Am Samstag, 08. November, 14.30 Uhr spendet Weih- bischof Matthäus Karrer aus Rottenburg 55 Firmbewer- ber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 07. Nov. um 18.00 Uhr in der Kirche in Baienfurt statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Jahresrechnung 2023 Die Jahresrechnung 2023 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 03. November – 17. November 2025 jeweils zu den Bürozeiten. Frauenbund Baienfurt Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 5. November 2025 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Sonntag, 16.11.2025 Volkstrauertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr (geöffnet) ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“ ein (Essen um 12.00 Uhr). Der Frauenbund kocht für Sie: selbstgemachte Knödel, Fleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätzle mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen BAINDTER VESPER Kurt Drescher mit „Fotosafari im naturnahen Garten – Statt Elefant und Zebra: Rüsselkäfer und Zebraspinne“ Um eindrucksvolle Naturbeobach- tungen zu machen, muss man nicht unbedingt nach Afrika reisen. Auch daheim vor der Haustür gibt es jede Menge zu entdecken. In einem multimedialen Vortrag zeigt Herr Drescher mit beeindru- ckenden Makrofotos die Farbenpracht und Schönheit der Lebewesen in seinem naturnahen Garten und der näheren Umgebung. Das faszinierende Verhalten von Insekten, Spinnen und anderen kleinen Tieren wird in Filmaufnahmen gezeigt und mit den Zuschauenden be- sprochen. Zeitlupenfilme und Hochgeschwindigkeitsfotos in Nahaufnahme machen Vorgänge erlebbar, die man sonst nicht erkennen kann. Genießen Sie unser leckeres Vesper und lassen Sie sich von dieser einzigartigen Präsentation in die faszinierende Welt vor unserer Haustür entführen. Freitag, 14.11.2025, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 10.11.2025 bei Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid: 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Baienfurter Kirchen-Filmabend Montag, 10. November 2025 Kirchen-Film Spezial mit einem Lutherfilm Im Anschluss ein Vortrag von Dr. Dieter Widmann „Bauernreformation im Schussental“ Vortrag zum 500. Todestag von Thomas Müntzer zu den Ereignissen im Jahr 1525 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt FSK: 12 Eignung ab 14 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Sonntag, 02. November, 20. Sonntag nach Trinitatis 9.30 Uhr Baindt Gottesdienst Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikantin M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee Montag, 03. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 05. November 15.30- Baienfurt Konfi-Gruppe 1, 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30- Baienfurt Konfi-Gruppe 2, 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 06. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-3, Ev. Gemeindehaus Freitag, 07. November 15.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Pflege- heim St. Barbara (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe --- Glaube im Alltag Regeln zum guten Leben Was ist richtig? Was ist falsch? In einer Welt, in der ich oft nur Grautöne sehe, hätte ich das ger- ne: klare moralische Grundregeln und Verhaltensmaßstäbe, an de- nen ich mich ausrichten kann. Der 20. Sonntag nach Trinitatis kommt diesem Bedürfnis entge- gen und zeigt Wege zum guten Leben auf: die Bibel, die einen würdigen und respektvollen Umgang miteinander lehrt, und Institutionen wie die Ehe, die das Zusammen- leben zweier Menschen gut ordnet. Vor allen Ordnungen steht jedoch Gottes Treue, sein Bund mit den Menschen und seine Liebe, die stark ist wie der Tod. Wer nach Gott in seinem täglichen Leben fragt und nach dem, was den Menschen dient, der wird Regeln nie sklavisch anwenden, sondern im christlichen Geist der Liebe und der Freiheit. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Garrett Sears) --- Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein rauhes.de/ /bibelwoche-2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Mög- lichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu 7 Abenden, jeweils von 20-21 Uhr am: 18. November, 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Wir weisen darauf hin, dass man unseren KGR-Kandidaten im Anschluss an den Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, 23.11. um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baien- furt im Rahmen eines Kirchenkaffees persönlich begegnen kann. Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal von 9.00-11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Ge- meindehaus von 11.30-16.00 Uhr. Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für unsere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravens- burg gewählt. Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ein Wahlkaffee statt. Sie möchten uns dabei unterstützen? Über Kuchenspen- den würden wir uns sehr freuen. Sie können sich nach den Gottesdiensten in unsere Kuchenliste eintragen oder uns telefonisch Bescheid geben (0751 – 43656). Ein herzliches Dankeschön vorab an alle Spender/innen. --- Wir suchen ab dem 01. Januar 2026 einen Hausmeister (m/w/d) Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt. de oder fragen Sie beim Ev. Pfarramt Baien- furt-Baindt, Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 nach --- Termine der Kandidatenvorstellung für die Synodalwahl Für den Kirchenbezirk Ravensburg sind diese am Mittwoch, 5. November 2025 um 19:00 Uhr im Matthäus-Gemeindehaus, Weinbergstra- ße 12, 88214 Ravensburg Dienstag, 18. November 2025 um 19:00 Uhr im Gemein- dehaus Scheffelstraße 15, 88045 Friedrichshafen. Sie können sich vorab über alle Kandidaten auf der Seite zur Kirchenwahl informieren unter: https://www.kirchenwahl.de/landessynode/ kandidierende-finden? --- Frauenkreis Zu unserem nächsten Treffen am Mittwoch, den 12.11.25 19:00 Uhr la- den wir schon heute ein. Dr. Dieter Widmann wird sich mit uns auf einen virtuellen Spaziergang durch das historische Weingarten begeben und für uns eine vielleicht längst vergessene Zeit lebendig werden lassen. Das Team des Frauenkreises freut sich schon. --- Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Dezember: 8.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Derbytime in Mochenwangen! SV Mochenwangen - SV Baindt 2:0 (1:0) Bei windigem und kaltem Herbstwetter stand für die „Zwoite“ das Derby gegen den SV Mochenwangen auf dem Programm. Beide Teams starteten verhalten in die Partie – in den ersten Minuten gab es kaum Torraumszenen, und die Baindter Offensive konnte keine echte Gefahr entwickeln. Nach rund 25 Minuten zeigte Spieß seine ganze Klasse: Aus rund 20 Metern überlupfte er den Baindter Schluss- mann sehenswert zum 1:0. Baindt tat sich spielerisch schwer, während Mochenwangen clever agierte, sicher stand und die Partie kontrollierte. Mit einem verdienten 1:0-Rückstand ging es für den SVB II in die Halbzeitpause. Nach dem Seitenwechsel verteidigte Mochenwangen hoch und gewann die entscheidenden Zweikämpfe im Mittelfeld. In der 75. Minute fiel dann die Vorentschei- dung: Nach einem Eckball kam Kale am ersten Pfosten unbedrängt zum Kopfball und setzte diesen unhaltbar ins lange Eck – 2:0. Erst danach kam Baindt besser ins Spiel und erspielte sich durch Schnez, nach einem starken Ball von N. Späth, die wohl einzige klare Chance des Spiels – doch der An- schlusstreffer blieb verwehrt. Insgesamt agierte Baindt über weite Strecken zu harmlos, während Mochenwangen clever und abgezockt auftrat. Eine verdiente Niederlage im Derby. Nächsten Sonntag um 14:30 Uhr will die „Zwoite“ zuhause gegen Fischbach/ Schnetzenhausen wieder punkten. SV Baindt II: Conner Odenbach, Patrick Späth, Kai Kas- par (84. Markus Baumgärtner), Tobias Trautwein (80. Niklas Späth), Moritz Gresser (70. Niklas Hugger), Julian Keppeler (70. Manuel Brugger), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Jacob Schaffer (64. Lukas Grabherr), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Senger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Daniel Remensperger Tore: 1:0 Andreas Spieß (25.), 2:0 Erkan Kale (75.) Vorschau: Sonntag, 02.11 14.30 Uhr: SV Baindt II - SGM Fischbach/Schnetzenhau- sen (Kunstrasen SV Weingarten) 14.30 Uhr: TSV Tettnang – SV Baindt Heftige Pleite gegen den SV Bergatreute SV Baindt – SV Bergatreute 1:5 (1:2) SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szeibel, Lukas Zwei- fel (78. Max Kretzer), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang (71. David Krauter), Sandro Caltabiano, Tobias Fink, Leon Geng - Trainer: Rolf Weiland&Sandro Caltabiano Schiedsrichter: Lenard Idt Tore: 0:1 Noah Hecht (10.), 0:2 David Berg (35.), 1:2 Marko Szeibel (41.), 1:3 Noah Hecht (61.), 1:4 Ousman Cham (85.), 1:5 Ousman Cham (90.+2) Abteilung Tischtennis Erwachsene I: Baindt unterliegt knapp mit 9:6 beim SSV Ulm II Am Samstag waren wir beim Vorjahres- zweiten der Landesliga zu Gast. In den Doppeln mussten Marcel/Roman dem Doppel 1, Philipp/Wolfgang dem Doppel 2 und Flo- rian/Frank dem Doppel 3 der Gastgeber zum Sieg gra- tulieren. Danach unterlag Philipp dem starken Spitzenspieler in drei Sätzen, während Marcel mit guten Angriffsbällen die Nummer 2 der Ulmer mit 3:2 bezwingen konnte. Oliver Thimm, Ulms Nummer 3, war gegen Wolfgang siegreich, obwohl dieser gut agierte. Florians Spiel gegen einen etwas unorthodoxen Gegner war ein ständiges Auf und Ab, welches er mit gutem Mindset im Entscheidungssatz mit 12:10 für sich entscheiden konnte. Frank und Roman konnten dem hinteren Paarkreuz der Gastgeber wenig entgegen setzen und fanden nicht ins Spiel. Somit lag Baindt nach dem ersten Einzeldurchgang be- reits chancenlos mit 7:2 zurück. Mit der Erfahrung aus ihren ersten Spielen schienen die Baindter besser mit Bedingungen und Gegnern zurecht zu kommen. Philipp gestaltetete seine Partie offen und glich zum 1:1 aus, während Marcel mit 0:2 zurücklag, sich dann auf seine Technik konzentrierte und für den 2:2 Sat- zausgleich sorgte. Leider musste Philipp nach gutem Spiel der Nummer 2 Ulms zum 3:1 Sieg gratulieren. In der Box daneben ließ Marcel im Entscheidungssatz nichts mehr anbrennen und krönte seine Aufholjagd mit 11:6 zum 8:3 Zwischenstand. Flo spielte, wie in seinem ersten Einzel, konsequent star- ke Angriffsbälle und bezwang die erfahrene Nummer 3 der Gastgeber mit 3:1. Wolfgang spielte ebenso gutes Tischtennis, gewann die ersten beiden Sätze im Duell der Kurznoppenspieler knapp. Er musste noch den 2:2 Satz- ausgleich hinnehmen, entschied dann aber den fünften Satz für sich. Auch Roman musste gegen einen punktemäßig stärkeren Gegner an den Tisch. Dieser gewann den ersten Satz mit 11:3, doch Roman ließ sich nicht beirren und gewann die folgenden Sätze zum 3:1 Sieg. Durch diese drei Siege in Folge schloss Baindt zum 8:6 auf. Danach ging Frank gegen die Ulmer Nummer 6 in die Box. Frank wehrte sich gegen seinen starken Gegner sehr gut und glich nach Satzrückstand zum 1:1 aus. Leider muss- te er dann aber doch seinem Kontrahenten zum 3:1 und damit dem SSV Ulm zum 9:6 Erfolg gratulieren. Trotzdem sollte diese Aufholjagd Selbstvertrauen für die Heimspiele am Samstag, 01.11. um 18 Uhr und Sonntag, 02.11. um 12 Uhr geben. Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützung! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu „Winter- gemüse einmal anders” mit Verkostung, am Mittwoch, 05.11.25, um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Winterliche Gemüsesorten neu entdecken mit diversen Kostproben. Wir freuen uns auf euch und einen gemütli- chen Austausch in netter Runde. Vorschau: Mittwoch, 03.12.25, 19.00 Uhr Einstimmung in die Vorweihnachtszeit! Hüttenadventszauber in der Dorf- platzhütte; Montag, 08.12.25; wir fahren gemeinsam mit dem Zug zum Weihnachtsmarkt nach Biberach, ca. 13.00 Uhr, nä- here Infos folgen! Ein großes Dankeschön an alle Helferinnen, die uns tatkräftig auf der Oberschwabenschau am Stand im grünen Pfad unterstützt haben. Vielen Dank für Ku- chen, Torten und Flädle. Gemeinsam sind wir stark! Euer Vorstandsteam Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz, Kutschenabschlussfahrt & Jahresabschlussritt Liebe Vereinsmitglieder, am Samstag, den 8. November, möch- ten wir einen Arbeitseinsatz durchführen, um unsere Anlage winterfit zu machen. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr auf dem Vereinsgelände. Geplant sind unter anderem folgende Arbeiten: • Sandplatz und Halle einrechen und Unkraut/Laub entfernen • Ausmähen • Hindernisse verräumen • sowie alles Weitere, was uns bei der Gelegenheit noch auffällt Wir freuen uns über jede helfende Hand. Je mehr wir sind, desto schneller geht es! Bitte bringt, wenn möglich, Arbeitskleidung und geeignetes Werkzeug (Rechen, Schaufel, Motorsensen) mit. Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung! Save the Date – Weihnachtsfeier & Jahresabschluss 2025 bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kostenbei- trag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt & Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu einer gemeinsamen Pause und anschließend zu einem gemütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch be- kanntgegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich eingeladen, im Anschluss dazuzukommen und gemein- sam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Lasst euch dieses Highlight nicht entgehen! Eure Vorstandschaft Volleyball LJ Baindt Saisonauftakt und Pokalrunde Die VLJ Baindt 1 startete am Sonntag, 19.10.25 in neuer Zusammensetzung in die Saison 2025/26. Zum Auftakt wurden die Baindter direkt mit den beiden stärksten Mannschaften der letzten Saison konfrontiert. Gegen den TV Kressbronn brauchte die Mannschaft noch ein bisschen Eingewöh- nungszeit (13:25 und 14:25). Auch im Spiel gegen die VfB Ulm benötigte die VLJ Baindt 1 nochmals ein paar Bälle (14:25) bis sie im zweiten Satz ihre Stärke zurückfanden (25:21). Am Ende reichte es für einen Punkt und Platz 7 in der Tabelle (18:25). Die VLJ Baindt 2 eröffnet am 28.10.25 die Pokalrunde gegen den VfB Friedrichshafen. Das Ergebnis lag zu Re- daktionsschluss noch nicht vor und wird in der nächsten Ausgabe nachgereicht. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Herbst-Winter-Basar 2025 Liebe Basarfreunde, am 27. September fand unser Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle erneut mit großem Erfolg statt. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei Bürgermeiste- rin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns auch diesmal die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ein riesengroßer Dank gilt außerdem unseren vielen en- gagierten Helferinnen und Helfern – ohne euch wäre die Durchführung des Basars nicht möglich! Ein besonderer Dank geht auch an alle Papas, Opas und Omas, die die Kinder betreut haben und so maßgeblich dazu beigetra- gen haben, dass wir wieder zahlreiche helfende Hände zusammenbringen konnten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir erneut Gutes tun und folgende Einrichtungen und Vereine un- terstützen: · Förderverein Klosterwiesenschule e.V. · Jugendfeuerwehr Baindt · Jahresgutscheine für die örtlichen Kindergärten und Schulkindbetreuung · Naturfreunde Baindt Wir hoffen, dass wir auch beim nächsten Basar wieder auf viele fleißige Helferinnen und Helfer zählen dürfen – und freuen uns, euch am Wochenende des 28. Februar 2026 wieder begrüßen zu dürfen! Aktuelle Informationen findet ihr wie immer auf unserer Facebook-Seite „Kinderbasar Baindt“ (auch ohne Fa- cebook-Konto zugänglich) oder auf Instagram. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Jahreshaupt versammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, den 14. November 2025 um 20 Uhr im Gasthaus zur Mühle Baindt laden wir alle Mit­ glieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Feststellung der fristgerechten Einladung 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Ehrungen 5. Bericht • des Vorsitzenden • des Kassenwarts • der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstands 7. Neuwahlen Vorstand und Kassenprüfer 8. Berichte aus der Kommunalpolitik 9. Sonstiges Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 7.11.25 beim 1. Vorsitzenden Dr. Anton Eberle, Siemenstrasse 16, 88255 Baindt einzureichen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners­ tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen lädt zu Mit- gliederversammlung Am 4.11.2025 auf 19 Uhr lädt der Grü­ ne Ortsverband Weingarten, Baienfurt und Baindt herzlich zur Mitgliederversammlung ins Zunfthaus „Neunerbeck” nach Baienfurt ein. Zwei Jahre nach der Gründung wird der Vorstand neu gewählt und die Fraktionsvorsitzen­ den aus den Gemeinderäten werden vor Ort sein. Zudem wird die grüne Landtagskandidatin Anna Wiech sich und ihre Politik vorstellen – eine gute Gelegenheit also, einen Überblick zu bekommen über die lokale und überregio­ nale Grüne Politik. Interessierte sind sehr willkommen. Aus dem Landkreis Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Schule fertig und dann? Ein Jahr für mich – Überbrückungsmöglichkeiten Wie geht es nach der Schule weiter? Nicht immer steht der nächste Schritt sofort fest. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg hat für junge Menschen, die nach der Schule etwas für sich machen wollen, ein be- sonderes Angebot: Unter dem Motto „Ein Jahr für mich - Überbrückungsmöglichkeiten“ findet im Berufsinfor- mationszentrum in Ravensburg am 06. November ab 14 Uhr ein Informationsnachmittag statt. Ob Freiwilligendienste im In­ und Ausland, Work & Travel, Au Pair, Sprachreisen, Praktika oder Berufsvorbereitungs­ programme ­ Expertinnen und Experten zeigen vielfälti­ ge Wege auf, wie junge Menschen ihr „Gap Year“ sinnvoll gestalten können. Die Veranstaltung richtet sich an Schülerinnen und Schü­ ler, Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studienaus­ steigerinnen und Studienaussteiger. Ein Jahr für mich – Überbrückungsmöglichkeiten Donnerstag, 06. November ab 14 Uhr Berufsinformationszentrum (BiZ) Ravensburg Schützenstr. 69 Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei. Weitere Infos in der Veranstaltungsdatenbank. Ansprechpartnerin für Rückfragen: Maike Kramer 0751 805 222 Gut vorbereitet für den Notfall – Wissen und Vorsorge geben Sicherheit Ob Stromausfall, Überschwemmung oder gesundheit­ liche Notlage – Krisen können jederzeit auftreten. Der DRK­Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützt die Be­ völkerung dabei, in solchen Situationen ruhig und hand­ lungsfähig zu bleiben. Mit praxisnahen Kursangeboten vermittelt das DRK wertvolles Wissen zur Notfallvorsorge und Ersten Hilfe. Im Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ lernen Teilnehmende, wie sie sich und ihre Angehörigen auf Notfälle vorberei­ ten können – etwa durch sinnvolle Vorratshaltung, ein Notfallgepäck, geordnete Dokumente oder alternative Kommunikationswege bei Stromausfall. Auch für Men­ schen mit eingeschränkter Mobilität oder pflegebedürfti­ ge Angehörige werden in den Kursinhalten berücksichtigt. Aktuell sorgt auch der neu veröffentlichte Ratgeber „Vor­ sorgen für Krisen und Katastrophen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für Aufmerksamkeit. Er soll Bürgerinnen und Bürger motivie­ ren, sich eigenverantwortlich vorzubereiten – nicht, wie manche Schlagzeilen nahelegen, Angst verbreiten. Der Ratgeber greift erstmals Themen wie Desinformation, psychische Belastung, Schutz bei Explosionen oder krie­ gerischen Angriffen auf und bietet realistische Orientie­ rung, wie man in unsicheren Zeiten dennoch gut vorbe­ reitet ist. Das DRK teilt diesen Ansatz: Vorsorge schafft Sicherheit – für sich selbst und andere. Ergänzend bietet das DRK für Seniorinnen und Senioren den Kurs „Erste Hilfe für aktive ältere Menschen“ an. Um ihre Kenntnisse aufzufrischen, werden Themen wie Not­ ruf, Wundversorgung, Sturzprophylaxe, Bewusstlosigkeit, stabile Seitenlage und Herz­Lungen­Wiederbelebung be­ handelt. Ziel ist es, Sicherheit und Selbstvertrauen im Um­ gang mit Notfällen zu stärken. „Je mehr Menschen Vorsorge leisten, desto größer ist die Entlastung der öffentlichen Hand, Rettungs- und Hilfs­ kräfte in der Notsituation“, so DRK-Geschäftsführer Ger­ hard Krayss. Termine, Infos unter: 0751 56061­70 breitenausbildung@rotkreuz­ravensburg.de Schnäppchenjäger aufgepasst! Shoppingabend in Baienfurt beim Winter Abendba- sar 2025 Der Förderkreis der Achtalschule Baienfurt lädt am Frei­ tag, den 7.11.2025 ganz herzlich zum Winter Abendbasar in die Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2 in 88255 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Baienfurt, ein. Das Angebot umfasst Kleidung für Groß und Klein sowie Spielzeug , Bücher etc. – alles passend zur Winterzeit. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugend- feuerwehr mit Saiten, antialk. Getränken und Bier, even- tuell wird auch der ein oder andere Kinderpunsch und Glühwein ausgeschenkt. Wir freuen uns sehr, alle Schwan- geren (Mutterpass) mit einer Begleitperson ab 17.30 Uhr begrüßen zu dürfen. Zwischen 18.00 und 20.00 Uhr dür- fen dann alle anderen Schnäppchenjäger ebenfalls einen tollen Shoppingabend genießen. Wir freuen uns auf Sie! In diesem Sinne: Auf die Schnäppchen, fertig-LOS! Das Organisationsteam Basar Baienfurt Landkreis Ravensburg - Online-Veran- staltungsreihe „DU hast es in der Hand“ im November 2025 Wissen schützt – Verhütung wirkt Gemeinsam mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben und der pro familia Ravensburg veranstaltet die Gleich- stellungsstelle des Landkreises Ravensburg unter dem Titel „DU hast es in der Hand“ vier kostenlose Online-In- foabende zum Thema Verhütung. Die Wahl der Verhütungsmethode betrifft immer alle Be- teiligten. Idealerweise treffen wir in Beziehungen wichtige Entscheidungen zusammen und übernehmen gemeinsam Verantwortung. Das trifft auch auf Verhütungsfragen zu. Wenn (Sexual-)Partner/innen offen und respektvoll über Bedürfnisse, Risiken und Wünsche sprechen, können sie eine für alle passende und sichere Lösung finden. Die In- foabende sollen dafür eine Basis bieten. Viele Frauen und Paare sind auf der Suche nach einem Verhütungsmittel, das zu ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Je nachdem ob eine Schwangerschaft vermieden werden soll oder ob ein (weiteres) Kind zwar gewünscht aber noch nicht fest geplant ist, unterscheiden sich die Ansprüche an die Verhütungsmethode. An den vier kostenlosen Online-Infoabenden informieren die Referentinnen über verschreibungspflichtige Verhütungsmit- tel ebenso wie über hormonfreie Alternativen und räumen mit gängigen Mythen und Halbwahrheiten auf. Für Interessierte an hormonfreier Verhütung werden die natürliche Familien- planung nach Sensiplan und das Diaphragma vorgestellt. Montag / 03. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE Aktuelles Wissen zu Pille, Spirale & Co. Die Pille ist in Verruf geraten, gerade bei den Jüngeren. Aber was ist wirklich dran an der Gefahr von Hormo- nen? Und welche sinnvollen Alternativen gibt es? Was bedeutet „typical use“ und „perfect use“? Wie funktioniert überhaupt Verhütung, das heißt welches Grundwissen ist erforderlich für eine selbstbestimmte Entscheidung? Donnerstag / 06. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE- Zyklus-Apps – Nutzen und Grenzen Natürlich verhüten mit deiner Zyklus-App – ohne künstli- che Hormone, ohne Nebenwirkungen und unkompliziert auf dem Handy. Klingt super, aber wie sicher ist der Zy- klustracker wirklich und woher weiß die App, wann du fruchtbar bist? Ist das alles APPsolut unsicher?! In diesem Vortrag schauen wir hinter die Kulissen. Du erfährst ver- ständlich und praxisnah, wie dein Zyklus funktioniert und warum kein Algorithmus der Welt deinen Körper besser kennen kann als du selbst. Montag / 10. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE Natürlich verhüten mit NFP – Einführung in Sensiplan Sicher und zuverlässig ohne Hormone?! Lerne deinen Zy- klus kennen und verhüte sicher & hormonfrei! In dieser Veranstaltung bekommst du einen kompakten Überblick über den weiblichen Zyklus, die natürliche Familienpla- nung (NFP) nach Sensiplan und die Anwendung im Alltag. Donnerstag / 13. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE DIAPHRAGMA – was ist das? Hormonfrei verhüten mit dem Diaphragma – einfach er- klärt. Du willst ohne Hormone verhüten, aber möchtest ergänzend zum Kondom noch mehr Sicherheit? Dann könnte das Diaphragma genau das Richtige sein. Die Infoabende sind kostenlos und finden online über Webex statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung über: www.pro- familia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/ ravensburg/veranstaltungen Vesperkirche 2026 wieder in Ravensburg Organisatoren suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer 2026 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Und das nun schon seit 18 Jahren. Vom 20. Januar bis 8. Februar wird in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg ein Ort für Be- gegnung entstehen. Die Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Kirchenge- meinde Ravensburg ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Wohltat für Leib und Seele, Andachten und Kultur. Am Montagabend, 19. Januar, wird die Vesperkirche feierlich mit einem Got- tesdienst eröffnet. Damit alles klappt, suchen die Organi- satoren wieder Ehrenamtliche zur Mithilfe. Die Vesperkirche Ravensburg ist ein reines Spendenpro- jekt und inzwischen eine der größeren Vesperkirchen im Land. Die Vesperkirche ist ein Ort der Zuwendung für Be- dürftige, aber auch ein Ort der Begegnung und Gemein- schaft von ganz unterschiedlichen Menschen, die sich sonst im Alltag selten begegnen: Wohnungslose, Men- schen mit psychischen Problemen, mittellose Menschen, Jugendliche und Studierende, Senioren, Familien und spie- lende Kinder, Geflüchtete oder Menschen im Rollstuhl. Für knapp drei Wochen wird die Vesperkirche wieder Wärme, ein günstiges Essen und verschiedene Angebote und Dienstleistungen sowie ein buntes Kulturprogramm ihren Gästen anbieten. Dies ist ohne die zahlreiche Mit- arbeit vieler Menschen nicht möglich. Rund 400 ehren- amtliche Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat der Ravensburger Vesperkirche. Es werden fleißige Hände (und Beine) sowohl für die Essensausgabe als auch den Tisch-Wisch-Service gesucht, für Kaffee und Vesperbro- te aber auch fürs Zuhören und das Willkommen heißen. Schon jetzt können sich interessierte Ehrenamtliche bei der Diakonie OAB in Ravensburg melden: Tel. 0751/95223- 120, oder per Mail unter info@vesperkirche-ravensburg. de. Anmeldeschluss ist der 14. November 2025. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Ravensburg. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-ravensburg.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.ravensburg Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sach- kunde in Präsenz Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu ver- pflichtet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stunden Fortbildung nachzuweisen. Das Landwirt- schaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet hierzu eine 4-stündige Präsenz-Veranstaltung an. Diese findet statt am Donnerstag, 13.11.2025 von 10:00 bis ca. 15:30 Uhr Im Gasthof „Zur Post“ in 88364 Wolfegg. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Grünland. Mitarbeitende des Landwirtschaftsamtes referieren zu folgenden Themen: Neuerungen der rechtlichen Vorgaben, neue Ansätze der Einzelpflanzenbekämpfung mittels Sensortechnik, aktuel- le Produkte und Wirkstoffe zur Ampferbekämpfung sowie Grünlandverbesserung und bedarfsgerechte Düngung. Die Kosten für Essen und Getränke tragen die Teilneh- menden selbst. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Zur Erstellung der Teilnahmebescheinigungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Anmeldungen werden bis Donnerstag, 06.11.2025 als E-Mail an la@rv. de oder per Telefon unter 0751/85-6010 angenommen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Dienstag, 04. November und Mittwoch, 05. Novem- ber 2025 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Was sonst noch interessiert Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Bund der Steuerzahler sieht trotz Steuermehreinnah- men keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben Oktober-Steuerschätzung mit Licht und Schatten Baden-Württemberg kann ein sattes Plus bei den Steue- reinnahmen verzeichnen und das vor dem Hintergrund, dass steuerliche Beschlüsse auf Bundesebene wie die Erhöhung der Pendlerpauschale bereits in die Schätzung eingeflossen sind. Der Bund der Steuerzahler fordert die Landesregierung daher dazu auf, geplanten steuerlichen Entlastungen nicht im Weg zu stehen. „Die Steuerzahler sind über Gebühr belastet,“ sagt der Vorsitzende des BdSt Baden-Württemberg Eike Möller. Weiter bestehen nach Auffassung des Verbandes kei- nerlei Spielräume für zusätzliche Ausgaben. „Die vorher- gesagten Mehreinnahmen wird das Land nutzen müssen, um seine finanziellen Zusagen an die Kommunen einhal- ten zu können. Andernfalls drohen flächendeckende Erhö- hungen der Hebesätze. Daher muss die Landesregierung bei den eigenen Ausgaben jetzt klare Prioritäten setzen“, lautet der Appell Möllers. Für die baden-württembergischen Kommunen liefert die aktuelle Oktober-Steuerschätzung wenig erfreuliche Zah- len. Hier prognostiziert die Schätzung Mindereinnahmen von 526 Millionen Euro in diesem Jahr und 630 Millionen Euro im nächsten Jahr. Primärer Grund hierfür ist vor al- lem der teilweise erhebliche Einbruch der Gewerbesteuer. „Den Kommunen im Land galoppieren die Ausgaben da- von und die Einnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Daher benötigen wir Reformen, im Zuge jener die Kommunen von Aufgaben entlastet werden“, so Möller. Der BdSt-Landesvorsitzende erinnert daran, dass Kom- munen über unverhältnismäßig hohe Auflagen in den Bereichen Umweltschutz, Soziales und Bauvorschriften klagen. „Anstatt die verfügbaren Einkommen der Bürger durch Verschärfungen beispielsweise bei der Grundsteuer zu verringern, muss eine echte Aufgabenkritik erfolgen“, fordert Möller. Fahrt ins Blaue 2025 - Geheimer Ausflug führte uns in Münchens Filmkulissen Am Samstag, den 27. September stand für unsere Jugend der Ortsgruppe Baienfurt mit dem Stützpunkt Bad Wald- see wieder eine „Fahrt ins Blaue“ an. Bei diesem Ausflug wussten nur die Jugendleiterinnen als Orga-Team Be- scheid, wohin die Reise geht. Trotz der Ungewissheit haben sich 31 Kinder und 6 Betreu- er an das Abenteuer gewagt. Früh am Morgen ging es bereits um 6:30 Uhr mit dem Bus in Baienfurt los. Knapp zwei Stunden konnten die Kids und Betreuer rätseln, wo es hingeht. Am Zielort in München angekommen, wurde das Geheimnis gelüftet: Die Bavaria Filmstudios! Dort haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt und be- Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 kamen die Möglichkeit, unseren eigenen Film zu drehen. Beim sogenannten „Filmenden Klassenzimmer“ werden die Gruppen durch Schauspieler und Filmproduzenten angeleitet, ihre eigenen Ideen in einen Film umzusetzen. Nachdem das Drehbuch von jeder Gruppe besprochen war, ging es in die Kostümabteilung, in der sich die Kids ihrer Rolle passend ankleiden konnten. Kurz darauf hieß es dann schon „Ruhe am Set - Kamera läuft - und bitte!“. Etwa drei Stunden verbrachten beide Gruppen mit dem Dreh ihres Filmes. Nachdem unsere beiden Krimi- und Gruselfilme abgedreht waren, setzten sich die Worksho- pleiter an den Schnitt des Videomaterials. Währenddes- sen bekamen wir eine spannende Führung durch die verschiedenen Drehorte in der Filmstadt. Unser Tagesausflug erreichte schließlich bei der Filmpre- miere seinen Höhepunkt. In einem kleinen Kinosaal konn- ten wir das Endergebnis unseres Filmdrehs anschauen und unsere Einlagen als Schauspieler begutachten. Nach einem vollgepackten Tag ging es dann erschöpft aber mit vielen neuen Eindrücken, frischgebackenen Schauspielern und zwei tollen Filmen im Gepäck zurück nach Hause. Die DLRG Jugend Baienfurt - Lea Staudinger - Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gut zu wissen So beantragen Sie Ihre Rente Fragen und Antworten zum Rentenantrag Wer in den Ruhestand gehen möchte, muss rechtzeitig einen Rentenantrag stellen. Viele Menschen fragen sich: Wie funktioniert das eigentlich? Die Deutsche Rentenver- sicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Altersrente beantragen und welche Unterlagen Sie benötigen. Wann sollte ich die Rente beantragen? Um die Rente rechtzeitig zu beantragen und nahtlos in den Ruhestand übergehen zu können, empfiehlt es sich, den Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung? Folgende Informationen brauchen Versicherte für ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): • Versicherungsnummer • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Ge- burtsurkunde) • Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde • Angaben zur Bankverbindung (IBAN) • Versichertennummer und Anschrift der Kranken- und Pflegeversicherung • Geburtsurkunden der Kinder – auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung • ggf. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid • Steueridentifikationsnummer • Wenn Sozialleistung bezogen werden: Letzter Bescheid der ausstellenden Behörde • Wenn die Person in Altersteilzeit ist: Altersteilzeitvertrag. • Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten, z. B. Nachweise über Ausbildungszeiten • Aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden). Informationen zu den verschiedenen Altersrenten (An- spruchsvoraussetzungen, Rentenbeginn, Abschläge) fin- den Versicherte in ihrer letzten Rentenauskunft. Wo beantrage ich die Rente? Der Antrag auf Versichertenrente (R0100) kann bequem online über die DRV Online-Services unter www.deut- sche-rentenversicherung.de/eantrag-R0100 gestellt wer- den. Kann ich mich frühzeitig auf den Rentenantrag vor- bereiten? Ja. Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundla- ge dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhan- denen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Den Antrag auf Kon- tenklärung (V0100) können Sie digital stellen unter www. deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0100 Einen guten ersten Überblick über Rentenbeginn, -höhe oder Hinzuverdienstmöglichkeiten bieten die Online-Rech- ner der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ onlinerechnerZudem können sich Versicherte vorab in ihrer Kommune über die ehrenamtlichen Versicherten- beraterinnen und -berater oder in den Beratungsstellen der DRV BW informieren. Details dazu unter www.drv- bw.de/kontakt Wer rechnet die Rente aus? Die DRV ist für die Berechnung der Rente zuständig. Sie ermittelt die Höhe der individuellen Altersrente und ver- schickt jährlich eine Renteninformation an ihre Versicher- ten. Diese enthält die wichtigsten Informationen zu den individuellen Rentenansprüchen bereit, die sich aus der jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiografie ergeben. Übrigens: Das Finanzamt erhält automatisch die Daten zu Beginn und Rentenhöhe. Denn ein Teil der Rente ist steuerpflichtig – abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Genauere Auskünfte geben Finanzbehörden, Lohnsteu- erhilfevereine oder Steuerberater. Broschüren zum Thema Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Bro- schüren „Ihr Rentenantrag: So geht`s“ auf www.deut- sche-rentenversicherung.de/broschuere-rentenantrag „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“ unter www. deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-altersren- te-hinzuverdienst „Kontenklärung: Fragen und Antworten“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschue- re-kontenklaerung „Versicherte und Rentner Info zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung. de/broschuere-steuerrecht Regierungspräsidium Tübingen bereitet 34 Brücken für einen Ersatzneubau vor Das Land Baden-Württemberg unternimmt in den kom- menden Jahren große Anstrengungen, um seine Brücken zu sanieren, zu verstärken oder wo nötig zu erneuern. Das Ministerium für Verkehr richtet daher die Erhaltungspla- nung für die Brücken strategisch neu aus, da viele Brü- cken in Baden-Württemberg altersbedingt nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen. Der Umsetzungsplan für das Brückenerhaltungsprogramm des Landes sieht vor, bis 2030 rund 180 Brücken im Land zu modernisieren. Im Regierungspräsidium Tübingen wurde bereits früh- zeitig entschieden, die Ersatzneubauplanung für die mehrheitlich über 60 Jahre alten Bauwerke mit hohen Verschleißerscheinungen, bauzeitlichen Defiziten oder verkehrlichen Belastungen, für die sie nicht konzipiert waren, prioritär voranzutreiben. Im nun vorgestellten Umsetzungsplan des Landes wer- den die anstehenden Brückenersatzneubauten in zwei Dringlichkeitsstufen priorisiert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Tübinger Regierungsbezirk: 34 Brücken sollen bis 2030 erneuert werden In der ersten Stufe des Brückenerhaltungsprogrammes sind 34 Bauwerke im Regierungsbezirk Tübingen zur Um- setzung bis 2030 enthalten. Es handelt sich um 21 Brücken an Bundes- und 13 an Landesstraßen. Unter den 34 gelisteten Brücken der ersten Stufe sind an neun Brücken an Bundes- und Landesstraßen anfällige Spannstähle mit Spannungsrisskorrosion verbaut. Über die- se Bauwerke wurde mit Zumeldung am 19.12.2024 berichtet. Die Maßnahmen der ersten Stufe wurden bereits begon- nen und befinden sich in unterschiedlichen Planungs- phasen. Zehn Bauwerke befinden sich in der Grundla- genermittlung, 13 Bauwerke befinden sich bereits in der Vorplanung und neun Bauwerke in der weiteren Entwurfs- planung. Ein Bauwerk ist im Bau und für ein weiteres wur- de der Bauauftrag Ende September erteilt. Regierungspräsident Klaus Tappeser weist darauf hin: “Das vom Land aufgesetzte Programm ist einerseits ehr- geizig, andererseits zur Sicherung einer funktionierenden Infrastruktur und zum Erhalt der Wirtschaftskraft schlicht unerlässlich. Voraussetzung für einen Erfolg sind dabei nicht nur eine deutliche Aufstockung der Investitions- und Planungsmittel durch Bund und Land, sondern auch eine entsprechende Erhöhung der Personalkapazitäten in der Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen“. Dem Regierungspräsidium ist bewusst, dass die Umset- zung insbesondere bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, den Verkehrsteilnehmenden und den Anliegern zu Beeinträchtigungen führen wird. Die gelisteten Bau- werke müssen ersetzt werden, bevor weitere Verkehrsbe- schränkungen oder gar komplette Brückensperrungen drohen. Nur so kann das Straßennetz fit für die Zukunft werden. Rechtzeitig zu Beginn der Planungen an den weiteren Brücken wird das Regierungspräsidium auf die jeweils betroffenen Gemeinden und Beteiligten zugehen. In einer zweiten Stufe ab 2031 sollen rund 450 Brücken landesweit erneuert oder ertüchtigt werden. Konkrete Angaben zur Stufe II können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen ist für über 1.600 Brü- cken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Regie- rungsbezirk Tübingen zuständig. Der Erhalt und Unterhalt unserer Straßeninfrastruktur, insbesondere der Brücken, stellt weiterhin eine große Herausforderung dar. Viele Brü- cken aus der Zeit des Wirtschaftswunders in den 1960er und -70er Jahren geraten aufgrund der gestiegenen Be- lastungen durch mehr Verkehr und schwerere Fahrzeuge an ihre Grenzen. Wo Brücken selbst mit einer aufwändi- gen Sanierung absehbar nicht fit für die Zukunft gemacht werden können, werden neue Bauwerke errichtet. Informationen zu Brücken-Ersatzneubauten im Regie- rungsbezirk Tübingen finden Sie unter https://rpt.ba- den-wuerttemberg.de/abteilungen/abteilung-4/brue- cken-ersatzneubauten-im-regierungsbezirk-tuebingen/ Weitere Informationen zur Abteilung Mobilität, Straßen, Verkehr finden Sie unter: https://rpt.baden-wuerttem- berg.de/abteilungen/abteilung-4/ Konzert der Chorifeen&Friends am 08.11.2025 Herzliche Einladung zum Konzert der Chorifeen&Friends am 08.11.2025 in Blitzenreute. Wir freuen uns auf euch! LIEDERKRANZ BAIENFURT E.V. CHORIFEEN & FRIENDS EIN CHOR - VIELE STIMMEN - MUSIK; DIE VERBINDET 8. NOVEMBER 2025 / 20 UHR DORFGEMEINSCHAFTSHAUS BLITZENREUTE EINLASS AB 19.15 UHR SPENDEN WILLKOMMEN Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE GESUNDHEIT Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige gebucht? Schreiben Sie uns an: anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Einladung zu einem Glas Aperol 075154050tanzschulen-geiger.de TANZKURSE EINSTEIGERFÜR Standard & Latein So 23.11.25 I 19:00 Uhr Di. 25.11.25 I 20:30 Uhr Fr. 28.11.25 I 20:30 Uhr Salsa & Bachata Mi 12.11.25 I 20:45 Uhr So 30.11.25 I 16:00 Uhr So 11.01.26 I 18:00 Uhr Discofox So 02.11.25 I 17:00 Uhr Mo 24.11.25 I 21:00 Uhr So 11.01.26 I 18:00 Uhr West Coast Swing So 22.02.26 I 17:00 Uhr Tanzparty jeden Freitag 20:45 Uhr Tanzpartnerbörse finde das passende Gegenstück Line Dance Di 25.11.25 I 19:40 Uhr Di 03.03.26 I 19:40 Uhr GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN TRAUERANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 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      Gemeinde Baindt Wahlkreis 69 Ravensburg BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor der Wahl) bis 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baindt, Bürgerbüro Zimmer Nr. 02 (barrierefrei) , Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 69 Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person; 5.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn 5.2.1 sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung (bis zum 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl)) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat, 5.2.2 ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, 5.2.3 ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 06.03.2026 (2. Tag vor der Wahl), 15.00 Uhr im Rathaus Baindt, Bürgerbüro Zimmer Nr. 02 (barrierefrei), Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt schriftlich, elektronisch (zum Beispiel durch Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2.1 bis 5.2.3 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 7.3. einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Ort, Datum Baindt, 06. Februar 2026 Bürgermeisteramt Baindt Simone Rürup, Bürgermeisterin 07502940622 2026-02-04T14:10:51+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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        Gemeinde Baindt Wahlkreis 69 Ravensburg BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor der Wahl) bis 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baindt, Bürgerbüro Zimmer Nr. 02 (barrierefrei) , Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 69 Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person; 5.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn 5.2.1 sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung (bis zum 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl)) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat, 5.2.2 ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, 5.2.3 ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 06.03.2026 (2. Tag vor der Wahl), 15.00 Uhr im Rathaus Baindt, Bürgerbüro Zimmer Nr. 02 (barrierefrei), Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt schriftlich, elektronisch (zum Beispiel durch Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2.1 bis 5.2.3 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 7.3. einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Ort, Datum Baindt, 06. Februar 2026 Bürgermeisteramt Baindt Simone Rürup, Bürgermeisterin 07502940622 2026-02-04T14:10:51+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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          Fischerareal – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 05.11.2025 Exposé Abbildung und Fotos: oben: Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Architekten Tübingen links: Dorfmitte Baindt, Foto Gemeinde Baindt; rechts: gemeinschaftlicher Innenhof Alexanderpark Tübingen, Foto W. Gerber, Gomaringen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand dieses Dokuments ...............................................................................................4 2. Allgemeine Informationen ......................................................................................................4 2.1 Die Gemeinde Baindt ..........................................................................................................4 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ ....................................................................................................5 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ .........................................................................................5 2.4 Städtebau ...........................................................................................................................6 a. Ziele der Entwicklung ..........................................................................................................6 b. Anbindung und verkehrliche Erschließung ..........................................................................6 c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume .........................................................................7 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin .................................7 a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen .......................................................................7 b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten.........................................................................7 c. Verschiedene Akteure .........................................................................................................7 d. Wohnungspolitische Zielsetzungen .....................................................................................8 2.6 Bauabschnitte .....................................................................................................................9 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel ............................................9 3. Grundstücksveräußerung ..................................................................................................... 10 3.1 Grundstücksverkäuferin .................................................................................................... 10 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise ................................................................................ 10 3.3 Kaufpreisbestandteile ....................................................................................................... 11 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen ......................................................................................... 11 3.5 Auswahl im Einzelnen ....................................................................................................... 12 3.6 Qualitätssicherung ............................................................................................................ 12 3.7 Terminplanung .................................................................................................................. 12 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 3 von 14 3.8 Interessentenkartei und Newsletter ................................................................................. 12 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ ............................................................................................ 13 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt ....................... 13 4.2 Ver- und Entsorgung ......................................................................................................... 13 4.3 Informationen zum Bauen ................................................................................................ 14 5 Anlagen und Downloadlinks ................................................................................................. 14 5.1 Anlagen ............................................................................................................................. 14 5.2 Downloads ........................................................................................................................ 14 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 4 von 14 1. Gegenstand dieses Dokuments Die Gemeinde Baindt beabsichtigt, verschiedene Grundstücke des neuen Wohngebiets „Fischerareal“ in einem zweiten Bauabschnitt im Wege einer offenen Konzeptvergabe zu veräußern. Dieses Dokument dient der Information der Kaufinteressenten und beinhaltet die Verfahrensregeln für die Grundstücksvergaben. Es umfasst: • Allgemeine Informationen (> 2.). • Informationen zur Grundstücksveräußerung (> 3.) • Informationen zum Bauen im Gebiet „Fischerareal“ (> 4.). • Übersicht der Anlagen und Downloadlinks (> 5.). Die genannten Unterlagen bilden den Rahmen für den ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 im „Fischerareal“. 2. Allgemeine Informationen 2.1 Die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort, liegt im nördlichen Schussental und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Erste urkundliche Erwähnung findet Baindt im Jahre 1240 im Zusammenhang mit der Stiftung des Zisterzienserinnen-Klosters durch Schenk-Konrad von Winterstetten. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen und Flächen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Mit einer Fläche von 23,07 km² ist die Gemeinde Baindt Teil des Siedlungsgebiets „Mittleres Schussental“, das sich von Eschach (südliche Ortschaft Ravensburgs) über die beiden Städte Ravensburg und Weingarten bis nach Baienfurt und Baindt im Norden erstreckt. Sie befindet sich unmittelbar am Rande des Altdorfer Waldes an einem kleinen nordöstlichen Zufluss der Schussen, die ein nördlicher Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss ist. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“ und in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“, „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental" oder auch in der Erwachsenenbildung. Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Generationen und ein reges Vereinsleben zeichnen die Gemeinde ebenso aus, wie die Stadtnähe und die naturnahen Lebensräume. Ebenso wird Bürgernähe in der Gemeinde großgeschrieben. So stellen BürgerInnen und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort eine nützliche Entwicklung gestaltet werden. Baindt hat nach wie vor ein starkes Zuzugspotenzial. Hier gilt es ökologische Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Ortskerns ist deshalb zentrale Aufgabe für die städtebauliche Entwicklung Baindts. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entwicklung des „Fischerareals“. Dieses etwa 2 ha große Gelände wurde bereits im Jahr 2014 von der Gemeinde erworben. Der Innenentwicklung ist gegenüber der Entwicklung der Außenbereiche Vorrang einzuräumen, um den Innenbereich als lebendiges Zentrum und Ort zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu festigen. Mit Maßnahmen, wie der im April 2025 fertiggestellten Umgestaltung des Dorfplatzes, soll nun die erfolgreiche Stärkung und Aufwertung des zentralen Innerortsbereichs fortgeführt werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 5 von 14 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ Das neue Baugebiet „Fischerareal“ bezeichnet die vormals landwirtschaftlich genutzte „Fischerwiese“ direkt südwestlich angrenzend an die Ortsmitte von Baindt. Nach Beschluss des Gemeinderats soll das Gebiet für moderat verdichteten Geschoßwohnungsbau genutzt werden. Abbildung 1: Luftbild Fischerareal und dem umgestalteten Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ Das „Fischerareal“ ist in den nächsten Jahren eine der bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde Baindt in zentraler Lage. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte bereits im November 2021. Ein Lebensmittelmarkt westlich des Baugebiets ist fertig gestellt, die Offenlegung des Sulzmoosbaches ist auch erfolgt. Die Erneuerung des Dorfplatzes ist abgeschlossen, der Baubeginn der ersten Wohngebäude im „Fischerareal“ steht vor der Tür. Das neue Baugebiet soll als neuer Teil von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodelle umzusetzen und mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Daher werden als Bauherren eine Mischung aus traditionellen Bauträgern, genossenschaftlichen Zusammenschlüssen, Baugemeinschaften und privaten oder institutionellen Bauherren gesucht. Der Vermarktung der Baufelder kommt aufgrund dieser Zielsetzungen eine wichtige Rolle zu. Um die typologische Vielfalt mit einheitlichem Rahmen zu erreichen und die Bauvorhaben eines Baufeldes aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu erarbeiten, wurde dieses individuelle, auf das „Fischerareal“ angepasste Vergabeverfahren entwickelt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand von Konzepten. Mehrere Parteien entwickeln ein Baufeld aus einzelnen, individuellen Hochbauprojekten. Dieses Vorgehen wurde bereits bei Projekten „Alte Weberei“ in Tübingen, „Steingauquartier“ in Kirchheim unter Teck oder „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall erfolgreich angewendet und nun individuell auf das „Fischerareal“ angepasst. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 6 von 14 2.4 Städtebau a. Ziele der Entwicklung Das „Fischerareal“ ist als ein neues, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen, als preisreduzierten Mietwohnungen, als inklusive Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, als Wohnen für Ältere und als Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Denkbar sind sogar Stadthäuser für Familien. Es können – neben Wohnungen für etwas über 200 Bewohnerinnen und Bewohner – auch wohnverträgliches Gewerbe oder Dienstleistungsangebote realisiert werden. Sie sollen jedoch die in der Umgebung vorhandenen Angebote ergänzen und nicht in Konkurrenz mit ihnen treten. Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumgestaltung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz, der Fischerstraße und den unterschiedlichen Wegeverbindungen bis an den renaturierten Sulzmoosbach auf. Ein Angebot für die Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner ist der zentrale Nachbarschaftsplatz mit seinen schattenspendenden Bäumen. Auch die privaten Freiflächen ermöglichen eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen. Im östlichen Baufeld 2 wird dieses durch eine ausreichende Erdüberdeckung auf der Tiefgarage erreicht. Für das neue Wohngebiet ist die Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhöfe von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Hofbebauungen. Die gemeinsamen Spielplätze sind Anziehungspunkte für die Kinder aller umliegenden Gebäude. In den Höfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Freiraumgestaltung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Hofes erarbeitet wird. Es gibt auch Gebäude, die nicht an gemeinschaftliche Freiflächen angrenzen, damit wird eine weitere Differenzierung des Wohnangebots erzeugt. Es soll ein vielfältiges Wohngebiet für unterschiedliche Menschen entstehen, was sich allerdings nur bedingt planen lässt. Daher werden die Grundstücke zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“. Dieser Nutzen lässt übergeordnet in bauliche und soziale Kriterien unterteilen, die Nutzungsmischung ist ein weiterer Aspekt. So stehen Gesichtspunkte wie besondere Gestaltung, ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an solarer Stromerzeugung, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter Mietwohnraum, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum, Kleinteiligkeit und noch viele andere Aspekte, die die unterschiedlichen Akteure durch ihre Bewerbungen einbringen werden, gleichberechtig nebeneinander. Die geplante Entwicklung ermöglicht individuelles und gemeinschaftliches Engagement auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dabei ist es selbstverständlich, dass jedes Projekt seine Schwerpunkte hat. Im Zusammenspiel aller ausgewählten Projekte wird das Fischerareal zu einem Wohngebiet mit hoher gestalterischer Vielfalt und einem lebendigen sozialem Leben. b. Anbindung und verkehrliche Erschließung Das Fischerareal wird durch eine neue Wohnstraße, der „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbindet die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Ziegelleistraße. Entlang der neuen Fischerstraße durch das neue Baugebiet sowie an der Ziegeleistraße werden einige wenige Kurzzeit-Stellplätze entstehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 7 von 14 Die Parkierung der Bewohner der neuen Gebäude erfolgt im Baufeld 1 auf offenen Stellplätzen sowie in Carports bzw. Einzelgaragen, die sich gegenüber der offenen Parkierung befinden. Sie wird von der Fischerstraße erreicht. Im Baufeld 2 wird eine Tiefgarage mit einer Zufahrt auch von der Fischerstraße entstehen. Die Gebiete östlich der Küferstraße werden durch einen Fußweg in Ostwest-Richtung mit dem neuen Lebensmittelmarkt verbunden. c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumplanung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz und die privaten Innenhöfe und Freianlagen auf. Der zentrale Nachbarschaftsplatz ist ein Angebot für Aufenthalt und Kommunikation aller Bewohner/innen. Die Gestaltung der privaten Freianlagen mit gemeinschaftlichen Innenhöfen ist für das neue Baugebiet von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohner/innen der jeweiligen angrenzenden Bebauungen. Insbesondere gemeinsame Spielplätze nach Landesbauordnung sind ein Anziehungspunkt für die Kinder der umliegenden Gebäude. In den Innenhöfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die in der Regel ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder durchgehende abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Planung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Bauabschnitts erarbeitet wird. Angebote für verschiedene Altersgruppen werden neben der Ausstattung des Spielplatzes innerhalb dieses Prozesses bestimmt. Eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen ist auch auf der Tiefgarage im Baufeld 2 realisierbar, da ein Aufbau mit einer Schichtdicke von mindestens 60 cm vorgesehen ist. Durch diese hohe gestalterische Qualität und das soziale Leben in den gemeinschaftlichen Innenhöfen und Freianlagen kann für Menschen die Wohnung im Fischerareal zur Alternative zum eigenen Haus werden. 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen Es soll ein kleinteiliges und vielfältiges Quartier entstehen, was sich ohne die konkreten Projekte allerdings nur bedingt planen lässt. Es sind ggf. auch Bewerbungen auf Teile von Baukörpern möglich Daran anschließende Projekte anderer Akteure müssen dann jedoch noch sinnvoll realisierbar sein. Im Rahmen der Vergabe eines Baukörpers an die unterschiedlichen Akteure entsteht die Parzellierung, die Grundstücke werden erst anschließend gebildet. b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten Es ist explizites Ziel der Grundstücksverkäuferin, eine gewisse Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Arbeiten zu realisieren. Das Gebiet soll „lebendig“ sein. Der Bebauungsplan lässt hierfür hinreichenden Gestaltungsspielraum. c. Verschiedene Akteure Das Vergabeverfahren richtet sich an die unterschiedlichsten Akteure: An Bauträger und Wohnungsbauunternehmen sowie an Investoren, Genossenschaften und Privatleute. Bauherren können sich beispielsweise in einer Baugemeinschaft zusammenschließen und gemeinsam ein Gebäude mit individuellen Wohnungen erstellen oder alleine ein Stadthaus realisieren. Es sind keine speziellen Grundstücksbereiche für bestimmte Akteure vorgesehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 8 von 14 Abbildung 2: Benennung der Baukörper des zweiten Bauabschnitts (braun = vergeben, Bauanträge eingereicht; gelb = Gegenstand dieser Ausschreibung) d. Wohnungspolitische Zielsetzungen Im „Fischerareal“ soll eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Bewohner/innen ihr neues Zuhause finden: Menschen mit geringen bis hohen Einkommen, Singles und Familien, junge und alte Menschen, unterschiedliche Gruppen von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt und auch Menschen mit Einschränkungen. Es sollen auch Wohnungen im Rahmen des Förderprogramms der Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg umgesetzt werden, auch andere Angebote von angemessenen und stabilen Mietpreisen sind möglich und erwünscht. In größeren Projekten ist eine Durchmischung von unterschiedlichen Wohnformen für verschiedene soziale Gruppen sowie eine Mischung von Miet- und Eigentumswohnungen erstrebenswert. Neben der sozialen Durchmischung des Quartiers sollen Projekte realisiert werden, die die Preisentwicklung des Wohnungsmarkts dämpfen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 9 von 14 2.6 Bauabschnitte Das „Fischerareal“ wird in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Im ersten Abschnitt werden die südlichen Teile des Baufelds 2 (Baukörper C und D) bebaut. Anschließend sollen die nördlichen Teile des Baufeldes 1 (Baukörper A und B) bebaut werden. Diese beiden sind Gegenstand dieser Ausschreibung. In voraussichtlich zwei weiteren Bauabschnitten werden die restlichen Gebäude des Fischerareals gebaut. Der endgültige Ausbau der öffentlichen Räume wird erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen aller Baukörper auf den Baufeldern 1 und 2 erfolgen. 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel Das Baufeld 1 mit einer Größe von rund 5.600 m² bietet Raum für etwa 46 bis 52 Wohneinheiten. Es können rund 5.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden. Die Baukörper A und B können mit drei Vollgeschossen und teilweise mit einem zusätzlichen Dachgeschoss bebaut werden. Der zweite Rettungsweg muss baulich gelöst werden, da ein Hubrettungsfahrzeug nicht in der vorgeschriebenen Zeit vor Ort sein kann. Zusätzlich ist jeweils ein Baufenster für Nebenanlagen vorgesehen. Die Parkierung wird im Baufeld 1 oberirdisch gelöst. Teilweise in Form von offenen Stellplätzen an der westlichen Grundstücksgrenze, teilweise in möglichen Carports oder Garagen im Bereich der eingeschossig bebaubaren Baufenster und integriert in die mehrgeschossigen Baukörper. Kfz-Stellplatzschlüssel für das Fischerareal: Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Um die baurechtlich notwendige Anzahl an Stellplätzen auf den Grundstücken unterbringen zu können, ist darauf zu achten, dass durch die geplanten Wohnungsgrößen nicht eine zu hohe Anzahl an Stellplätzen entsteht (beispielsweise Wohnungen mit 56 m² Wohnfläche). Die südlichen Baukörper im Baufeld 1 werden ihre Stellplätze in identischer Form realisieren. Für die Zufahrt werden entsprechende Dienstbarkeiten in den Kaufverträgen gesichert. Die Realisierung der Freianlagen der Baukörper A und B erfolgt auf Grundlage einer gemeinsamen Planung. Stehen die zukünftigen Bewohnenden zu diesem Zeitpunkt fest, sind sie am Planungsprozess zu beteiligen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 10 von 14 Abbildung 3: Auszug aus der Flurkarte 3. Grundstücksveräußerung 3.1 Grundstücksverkäuferin Grundstücksverkäuferin ist die Gemeinde Baindt. Die Grundstücke aller Baufelder im Baugebiet „Fischerareal“ befinden sich in ihrem Eigentum. Sie werden nach einer Reservierungsphase als erschlossene Baugrundstücke veräußert (siehe hierzu Kapitel 3.2). 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise Gegenstand der anstehenden Verfahren ist der Verkauf von Grundstücken im ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 (> Abbildung 2, gelbe Baukörper). Die Grundstücke werden zum Verkehrswert zum Veräußerungszeitpunkt verkauft. Zur Ermittlung der Grundstückspreise wurde ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigenbüro Harald Bohner erstellt. Die Verkaufspreise wurden auf dieser Basis vom Gemeinderat wurden von 430 €/m² für das Baufeld 1 festgelegt. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 11 von 14 Zu den Grundstückskosten kommen noch die Anschlussbeiträge an das Nahwärmenetz. Sie betragen 57,83 €/m² (netto) bezogen auf die Fläche des Grundstücks zzgl. MwSt., bei 19 % MwSt. entspricht es einem Betrag von 68,82 €/m². Vor Verkauf der Grundstücke werden die ermittelten Werte mit Blick auf die Entwicklungen des Marktes überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei den Grundstückspreisen handelt es sich um Festpreise. Die Auswahl der Grundstücksvergaben erfolgt ausschließlich durch die vergleichende Bewertung der Projektkonzepte (> Anlage Auswahl). Die jeweiligen konkreten Grundstücksflächen werden anteilig über die Geschossfläche (GF) ermittelt. Grundlage hierfür ist die nach Bebauungsplan zulässige Grundfläche innerhalb des Baufensters multipliziert mit der Anzahl der Geschosse. Maßgebend ist ausschließlich der Bebauungsplan, unabhängig davon was tatsächlich gebaut wird. Balkone, Erker oder Rücksprünge werden nicht berücksichtigt. 3.3 Kaufpreisbestandteile Mit dem Kaufpreis werden neben dem Erwerb des Grundstückseigentums folgende Positionen abgedeckt: • Erschließungsbeiträge • Anschlusskostenbeitrag Wasser • Anschlusskostenbeitrag Abwasser • Grundstücksvermessungskosten für die Baufelder im Ganzen, nicht für die entstehenden Einzelgrundstücke Nicht enthalten sind: • Anschlussbeiträge Nahwärme • etwaige Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung • etwaige Kosten für den Anschluss an Telefonnetz und Internet • Vermessungskosten für das Einzelgrundstück • Notar- und Grundbuchkosten • Grunderwerbssteuer 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen Des Weiteren werden voraussichtlich unter anderem folgende Bedingungen Bestandteil der Kaufverträge sein: a) Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. b) Der Käufer trägt die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer. c) Es wird eine angemessene Regelung zur Sach- und Rechtsmängelhaftung getroffen. Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden. Hierzu werden voraussichtlich insbesondere folgende Bestimmungen aufgenommen: d) Die Gemeinde Baindt ist zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb (zum Veräußerungspreis) berechtigt, wenn die in der Bewerbung vorgesehenen Baumaßnahmen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 12 von 14 nicht innerhalb von drei Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind und die Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. e) Der Erwerber darf das Grundstück während eines noch bestimmenden, angemessenen Zeitraums nicht anders nutzen, als er es in seiner Bewerbung angegeben hat. Andernfalls ist die Gemeinde Baindt zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb zum Veräußerungspreis berechtigt. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. f) Im Falle eines Verstoßes gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Obliegenheiten sieht der Vertrag als Sanktion ein Rücktrittsrecht oder Rückerwerbsrecht zum Veräußerungspreis der Gemeinde Baindt oder ggfs. die Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vor. 3.5 Auswahl im Einzelnen Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt trifft die Auswahlentscheidungen für die jeweiligen Projekte in öffentlicher Sitzung. Dies geschieht jeweils auf Vorschlag eines nicht öffentlich tagenden Beratungsausschusses, welcher seinerseits mit den Mitgliedern des Gemeinderats besetzt ist. Die Einzelheiten der Auswahlverfahren sind in der Anlage Auswahl dargestellt, auf die insoweit verwiesen wird. In dieser Anlage sind unter anderem die Anforderungen an die Bewerbungen beschrieben. Für das Bewerbungsschreiben ist jeweils ein Formblatt zu verwenden, das ebenfalls als Anlage Bewerbungsschreiben beigefügt ist. 3.6 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung werden alle vergaberelevanten Punkte der Bewerbungen in die Reservierungsvereinbarung (> Anlage Auswahl, Nr. 5) aufgenommen. Bis zum Grundstückskauf finden Statusgespräche mit allen Projekten statt. Neben dem Planungsstand werden die Inhalte des Projektes mit den vergaberelevanten Punkten abgeglichen. Falls ein Projekt die Bewerbungsinhalte nicht umsetzen kann, kann die Reservierungsvereinbarung widerrufen werden. Die maßgeblichen Gesichtspunkte werden vertraglich und – nach Möglichkeit – dinglich gesichert. 3.7 Terminplanung Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Freitag, 12.12.2025,11:00 Uhr Abgabe der Erstbewerbung Montag, 12.01.2026, 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 4. KW 2026 Abgabe der finalen Bewerbung Mittwoch, 04.02.2026, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Ende Februar 2026 Bekanntgabe der Reservierungsvereinbarung Anfang März 2026 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich November 2026 3.8 Interessentenkartei und Newsletter Die Gemeinde Baindt legt eine Interessentenkartei für das „Fischerareal“ an, es gibt die beiden Kategorien „Suche“ und „Biete“. Personen oder Institutionen, die sich in die Kartei eintragen lassen, stimmen zu, dass die Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Akteure weitergegeben werden. Zusätzlich wird über einen E-Mail-Newsletter in unregelmäßigen Abständen über das „Fischerareal“ informiert. Es ist jederzeit möglich, sich aus der Interessentenkartei oder dem Verteiler des Newsletters löschen zu lassen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 13 von 14 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt Die Gestaltung des Hochbauprojektes ist mindestens einmal mit der Gemeinde Baindt vor Eingabe des Bauantrages abzustimmen. Die Gemeinde Baindt behält sich vor, externe Fachleute als Berater hinzuzuziehen. 4.2 Ver- und Entsorgung Nahwärmeanschluss Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes soll dieses Gebiet mit Nahwärme aus einer vorwiegend regenerativen Anlageversorgt werden. Auf diese Weise lassen sich Emissionen aus der Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser für die geplanten Bauvorhaben vermindern. Des Weiteren erfüllt diese Wärmeversorgung die Kriterien des „Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG). Mit der Aufgabe der Nahwärmeversorgung ist die Gemeindeverwaltung als Regiebetrieb beauftragt. Die Nahwärmeversorgung wird zur öffentlichen Benutzung bereitgestellt; sie umfasst die Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Der Primärenergiefaktor wird bei 0,4 oder darunter liegen. Mit dem Kaufvertrag ist ein Wärmeliefervertrag abzuschließen in dem Grund- und Arbeitspreis festgeschrieben werden. Auf den angeschlossenen Grundstücken ist grundsätzlich die Errichtung und die Benutzung von Heizungsanlagen zum Betrieb mit fossilen Einsatzstoffen und/oder Biomasse, die Rauch oder Abgase entwickeln können, sowie die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Direktheizungen und Wärmepumpen nicht gestattet. Ebenso sind Kollektor-Anlagen zur solaren Erwärmung von Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung unzulässig. Gasanschluss Es besteht keine Möglichkeit für einen Gasanschluss. Elektroanschluss und E-Mobilität Der Elektroanschluss wird von der NetzeBW GmbH hergestellt. Die Möglichkeit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erstellen ist grundsätzlich möglich, bei Mehrfamilienhäusern wird empfohlen ein Lastmanagement vorzusehen. Internet- und Telefonanschluss Die Vodafone GmbH sowie die TeleData GmbH werden voraussichtlich das Gebiet per Glasfaserkabel versorgen. Die Anschlüsse sind bei dem jeweiligen Versorger rechtzeitig zu beantragen, damit die Zuleitungen im Zuge des Anschlusses mitverlegt werden können. Wasseranschluss Der Wasseranschluss wird vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hergestellt. Abwasseranschluss Im Gebiet erfolgt die Abwasserentsorgung im Trennsystem. Bei der Rückstauebene ist von der Straßenoberkante auszugehen. Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken ist in der Regel nicht möglich. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 14 von 14 Niederschlagswasser auf dem Grundstück einschließlich des Überlaufs von evtl. vorhanden Zisternen und Versickerungsanlagen ist über den bereitgestellten Hauskontrollschacht an die öffentliche Regenwasserkanalisation zu übergeben, Die Leitungen von der Haupttrasse in der Straße bis hinter die Grundstücksgrenze werden von der Gemeinde hergestellt und enden auf dem Grundstück mit einem Hauskontrollschacht. Vorbereitung der Anschlüsse bei den Erschließungsarbeiten Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden je Baukörper 1 Kontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser gesetzt. Neben die Kontrollschächte werden die Anschlussleitungen Fernwärme, Trinkwasser und in der Regel Breitband und Strom vorgestreckt. Zusätzliche Grundstücksanschlüsse sind nur in Ausnahmefällen gegen vollständige Kostenerstattung möglich. Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen ausschließlich durch die Gemeinde Baindt bzw. ihren Beauftragen ausgeführt werden. 4.3 Informationen zum Bauen Baugrund Ein von der Gemeinde beauftragtes geotechnisches Gutachten wird den Bewerbern als Download-Link zur Verfügung gestellt und kann zu einer ersten Orientierung dienen. Es ersetzt nicht eigene geotechnische Untersuchungen und eine Baubegleitung durch einen Geologen. Die Fläche im Bereich der nördlichen Baufelder wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt im Altlastenkataster in die B-Entsorgungsrelevanz eingestuft. Der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. Gegebenenfalls wird hier von Seiten des Landratsamtes eine Baubegleitung durch einen Fachbauleiter Altlasten vorgeschrieben werden. Kampfmittel Die Kampfmittelfreiheit wurde bestätigt, damit sind diesbezüglich keine weiteren Untersuchungen zu veranlassen. 5 Anlagen und Downloadlinks 5.1 Anlagen Anlage Städtebaulicher Entwurf Anlage Auswahl Anlage Bewerbungsschreiben 5.2 Downloads Downloadlink 1 – Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (Textteil, zeichnerischer Teil und Begründung) Downloadlink 2 – geotechnisches Gutachten[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 24. Oktober 2025 Nummer 43 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Werde Teil unseres Team! Stabsstelle zur politischen Steuerung & Unterstützung Bauamt (m/w/d) Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadtnähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit land- schaftlichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Dein Start: zum 01. März 2026, spätestens zum 01. Mai 2026 Dein Umfang: Vollzeit, unbefristet Was dich erwartet: • Du planst und koordinierst spannende kommunale Projekte und unterstützt die Bürgermeisterin bei wich- tigen Aufgaben. • Du führst Protokoll bei Terminen und übernimmst die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere un- seren Instagram-Auftritt. • Du begleitest Grundstücksgeschäfte, bearbeitest das Vertragswesen, erstellst Stellungnahmen und unter- stützt bei administrativen Aufgaben im Bauamt. • Die genannten Aufgaben geben einen ersten Einblick in dein Tätigkeitsfeld und sind nicht abschließend – je nach Bedarf können weitere spannende Aufgabenbereiche hinzukommen. Was du mitbringst: • Ein abgeschlossenes Studium im Bereich Public Management, Projekt- oder Verwaltungsmanagement oder eine vergleichbare Ausbildung. • Kommunikationsstärke, selbstständiges Arbeiten und Freude daran, Verantwortung zu übernehmen. • Lust, dich einzubringen und die Entwicklung unserer Gemeinde aktiv mitzugestalten. Was wir dir bieten: • Eine unbefristete Vollzeitstelle mit fairer Vergütung nach TVöD (EG 10) oder – bei Eignung – Verbeamtung bis zu A 11. • Vielfältige Aufgaben mit Gestaltungsspielraum und gesellschaftlicher Relevanz. • Individuelle Weiterbildung, betriebliches Gesundheitsmanagement und ein starkes Team. Klingt nach deinem nächsten Schritt? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung bis 16. November 2025 an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Fragen beantwortet dir gerne Frau Stocker unter 07502 9406-40 oder f.stocker@baindt.de. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Stellenanzeigen Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 25. Oktober auf Sonntag, 26. Oktober 2025 wird die Uhr von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Montag, 27.10.2025 bis Freitag, 31.10.2025 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hin- dernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Ihre Gemeindeverwaltung Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser­ versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser­ versorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice / Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 wurde eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffent- liche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Ok­ tober 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Herrn Marius Maucher, Vorstand der Schalmeienkapelle, bedankt sich im Namen des Vereins bei der Verwaltung einschließlich des Bauhofs sowie bei den Baindter Bür- gerinnen und Bürgern für das gelungene Weinfest auf dem neuen Dorfplatz. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses werden voraussichtlich in spätestens zwei Wochen abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Der Beginn der Arbeiten an der PV-Anlage auf der Sport- halle ist für den 22. Oktober 2025 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt etwa drei Wochen. Antrag auf LKW-Durchfahrtsverbot in der Schachener Straße Laut Polizei und Straßenverkehrsamt besteht keine Not- wendigkeit für ein LKW-Durchfahrtsverbot mit dem Zu- satz „Anlieger frei“. Eine Anordnung wäre nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt, die über das normale Maß der Verkehrssicherheit hinausgeht. Eine Ver- kehrszählung ergab eine Frequenz von 11 bis 19 LKW pro Tag, was weniger als einem LKW pro Stunde entspricht. Ein massiver Schleichverkehr ist somit nicht erkennbar. Ein Antrag auf mobile Radarkontrollen wurde gestellt. Seit Anfang September ist in der Schachener Straße eine mobile Geschwindigkeitstafel aufgestellt. Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung für die Erneuerung der Wasserleitung und Sanierung der Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach. Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schus­ sental“ (IGMS) Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Leitlinien für die Vermark- tung von Gewerbegrundstücken zu. 2. Die Verbandsvertreter werden ermächtigt über das Mandat Baindts in der Verbandsversammlung des IGMS der Gewerbeflächenpolitik und den Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schus- sental“ zuzustimmen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der in der Auswertungstabelle aufgeführten Bauplätze im Bau- gebiet „Lilienstraße“ nach dem Einheimischenmodell gemäß § 92 der Gemeindeordnung (GemO) an die dort genannten Bewerberinnen und Bewerber zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der drei Bau- plätze im Baugebiet „Lilienstraße“ im Höchstgebots- verfahren gemäß der Auswertungstabelle zu. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauplätze ent- sprechend den Beschlüssen zu vergeben und die notwendigen Vertragsabschlüsse vorzubereiten und durchzuführen. Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vor- gehen Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zeitraum Herbst 2025 bis Frühjahr 2026 den Vergabeabschnitt im Fi- scherareal mit den beiden Baukörpern A und B im Baufeld 1 durchzuführen. 2. Die Grundzüge der Konzeptvergabe in diesem Verga- beabschnitt sollen vom ersten Abschnitt übernommen werden, ergänzt um die Möglichkeit bei einer vom Gemeinderat als ungenügend beurteilten Qualität der Bewerbungen keine Reservierungsvereinbarung abschließen zu müssen. Des Weiteren wird die Aus- schreibung so ergänzt, dass für das Baufeld 1 keine zweistufige Vergabe notwendig ist. Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhau- ses mit Garage und Nutzungsänderung einer beste- henden Betriebsleiterwohnung in einen Altenteiler im EG und einer Wohnung für einen landwirtschaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhau- ser Straße 80 + 82 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunen- teil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebühren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserversor- gungssatzung Beschluss: 1. Die Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 und 2026 werden auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Nachkalkulation wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2025 1,78 € netto Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2026 1,95 € netto 2. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. 3. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 4. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebüh- ren für die öffentliche Einrichtung Wasserversor- gung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Ver- brauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergrö- ße erhoben. 5. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 6. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kom- munalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 7. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2024 wird in Höhe von +128.477,43 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von -73.470,38 verrechnet. Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Um- setzung des Klimamobilitätsplanes Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Fördermodalitäten zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinden Bai- enfurt, Baindt und Berg gemeinsam einen Antrag auf Förderung einer 75% bis 90%-Fachkraft zur Umset- zung des Klimamobilitätsplanes stellen. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Herbstübung Am Samstag, den 25.10.2025 fin- det unsere diesjährige Herbst- übung statt. Im Jahr unseres Jubiläums wollen wir dabei un- serer Jugendfeuerwehr die Gelegenheit geben, ihr Kön- nen unter Beweis zu stellen. Die Herbstübung beginnt um 13:30 Uhr, dieses Jahr auf dem Dorfplatz. Wie gewohnt werden wir Sie mit Kaffee und Kuchen sowie Getränken bewirten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Oktober 2025 und Sonntag, 26. Oktober 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Oktober 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten Zeppelinstraße 5 88250 Weingarten Tel: 0751 43 79 9 Sonntag, 26. Oktober 2025 Hochberg-Apotheke Ravensburg Hochbergstraße 6 88213 Ravensburg Tel: 0751 96 86 6 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2025 „Allerheiligen“ ist die Kompostie- ranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit! Am 23. Oktober 2025 feierten die Eheleute Rita und Walter Burkhard das Fest der Diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Tanja und Markus Pahlke zur Geburt ihrer Tochter Zoe Pahlke am 28.09.2025 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Veronika Franziska und Stefan Patrick Gauß zur Geburt Ihres Sohnes Felix Emil Gauß am 24.08.2025 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen Oktober 24.10. Siegerehrung Schützenhaus Ortsmeisterschaften 25.10. Herbstübung – Feuerwehr DP 30.10. Oktoberfest Selige – Stiftung St. Franziskus Irmgard November 01.11. Allerheiligen 07.11. Gruselführung Parkplatz mit Paul Sägmüller Friedhof 08.11. Firmung Kirche Baindt 14.11. Baindter Vesper – Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag Kirche Baindt 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.11. Adventskaffee Selige für Ehrenamtliche Irmgard 29.11. Nikolausmarkt DP 30.11. 1. Advent Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten St. Martin Kindi-Putzede Am Mittwoch, 8.10. starteten die Seepferd- chen, ausgerüstet mit Mülltüten und Hand- schuhen zur Kindi-Putzede. Der Weg um un- seren Kindergarten St. Martin, das Gemeindehaus und der Parkplatz wurden durch uns von Müll befreit. Wir starteten mit unseren Erzieherinnen und wurden direkt vor der großen Eingangstüre fündig. Wir sammelten viele bunte, kaputte Luftballons auf, die dort hingeworfen wurden. Weiter ging es in Richtung Gemeindehaus, dort konnten wir zwei große Bäckertüten aufsammeln und in unsere Mülltüten werfen. Es hat uns sichtlich Freude bereitet die Augen offen zu halten und die Umwelt von Müll zu befreien. Am Ende landeten unsere vollen Tüten in der Mülltonne. Wir Seep- ferdchen hatten uns nun eine Stärkung verdient. Während wir rund um den Kindergarten beschäftigt wa- ren, suchten die Fische, Frö- sche- und Seesternkinder am Weg Richtung Baindter Bädle fleißig nach Müll. Wie wir spä- ter erfuhren, fanden sie im Wald glücklicherweise kaum Müll, leider jedoch sehr viel Hundekot. Wir hatten alle ei- nen richtig schönen Vormittag an der frischen Luft und freuen uns darüber, der Umwelt etwas Gutes getan zu haben. Liebe Gemeinde, helfen auch Sie mit unsere Um- welt sauber zu halten, sammeln Sie den Kot Ihres Hundes bitte auf und nutzen Sie für den Müll die dafür vorgese- henen Mülleimer. Vielen Dank! OFFENER NACHMITTAG FÜR INTERESSIERTE ELTERN Kindergarten St. Martin Baindt MITTWOCH, 12. NOVEMBER 2025 UNSER PROGRAMM Führung durch den Kindergarten Vorstellung unseres Konzeptes Raum für Fragen Kommt vorbei! Wann? Kindergarten: 14.30 Uhr im Eingangsbereich Krip- pe: 15.00 Uhr in der Krippe Wo? Kindergarten St. Martin Lilienstraße 2 88255 Baindt 07502-2678 stmartin.baindt@kiga.drs.de Schulnachrichten SBBZ Sehen Erntedank am SBBZ Bei schönstem Herbstwetter feierte das SBBZ in Baindt am 10.10. einen wunderschönen Erntedankgottesdienst. Im Mittelpunkt stand wieder einmal die frech-fröhliche Handpuppe Claudia, die dachte, sie sei in einer Obst- und Gemüse- abteilung gelandet, weil die Schüler so viele Früchte mit- gebracht hatten. Als das geklärt war, hörten wir auf den Text aus 4. Mose 16, der die biblischen Ursprünge des Ern- tedankfestes beschreibt. Dankbar dafür, dass Gott uns so reich beschenkt, sammelten wir anschließend einen großen Korb Erntedankgaben ein. Unsere drei Ehrengäste aus dem Seniorenzentrum Selige Irmgard nahmen den gefüllten Korb fröhlich entgegen. Sicherlich gab es am drauffolgenden Wochenende dort eine große Schüssel Obstsalat. Die Feierstunde mit Jung und Alt ging schnell vorüber und alle freuen sich auf die nächste Begegnung! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Herbstferien In der Woche von Montag 27.10.25 bis Freitag 31.10.25 ist die Bücherei während der Herbstferien geschlossen. Ab Montag den 3.11.25 gelten wieder die normalen Öff- nungszeiten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Oktober: Alle Jahre wieder Keine Panik auf der Titanic, denn es geht nicht um den alljährlichen Stress mit dem Geschenke besorgen für Weihnachten. Vielmehr geht es um das Energiethema ei- ner jeden Herbst- und Winterzeit - das Heizen. Nach dem Motto gleicher Inhalt, neu verföhnt, gibt‘s die Tipps zum cleveren und energiesparenden Heizen, in Form eines Ge- sprächs zwischen Heizi, dem Sparfuchs und Nicht Zuviel, dem Experten zum Thema energiesparenden Heizen. In Teil 1 geht es dabei um die Heiztemperatur. Heizi: Wie stelle ich eigentlich die Heiztemperatur richtig ein, sodass ich einerseits nicht frieren muss und ander- seits Energie einsparen kann? Nicht Zuviel: Das ist gar nicht schwer, denn für ein an- genehmes Raumklima reichen schon 20 Grad völlig aus. Dazu musst du einfach deinen Heizregler (Thermostat) auf Stufe 3 einstellen. Übrigens schon ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie. Heizt du nur auf 20 Grad, hast du damit viel gespart, gegenüber drei Grad mehr, sparen ist meist gar nicht schwer. Natürlich müssen nicht alle Räume gleich warm sein. In Schlafzimmern und allen weniger genutzten Räumen, reichen 16 bis 18 Grad völlig aus. Dies gilt auch in Küchen, wo die Abwärme beim Kochen zumeist ohnehin für aus- reichend Wärme sorgt. Wenn niemand zu Hause ist, beispielsweise während der Arbeitszeit, kannst du die Heiztemperatur problemlos weiter absenken. Dies geht entweder über ein manuelles Zurückdrehen des Heizreglers oder über die Einstellung eines entsprechenden Zeitprogramms. Zudem empfehle ich eine Nachtabsenkung der Temperatur auf 16 Grad. Um morgens allerdings nicht frösteln zu müssen, solltest du die Heizung circa eine Stunde vor der üblichen Auf- stehzeit wieder hochheizen lassen. Heizi: Vielen Dank für die Tipps zur Heiztemperatur. Dann mache ich mich gleich ans Werk. Nicht Zuviel: Freut mich. Gerne gebe ich dir demnächst noch weitere Tipps hierzu. Fortsetzung folgt. Kleiner Nachtrag: Ein Nachmachen dieser Tipps ist nicht nur erlaubt, son- dern sogar ausdrücklich erwünscht. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Energietipp: Heizthermostat richtig einstellen Mit dem Heizthermostat können Sie ganz einfach Ener- gie sparen und für ein angenehmes Raumklima sorgen. Jede Stufe steht für eine ungefähre Temperatur: Stufe 3 entspricht etwa 20 °C – ideal fürs Wohnzimmer. Schlaf- zimmer? Hier reichen 16 - 18 °C, also Stufe 2 - 2,5. Wich- tig: Drehen Sie die Heizung nicht voll auf, um schneller zu heizen. Das bringt nichts, da die Temperatur immer gleich langsam steigt – dafür verbrauchen Sie unnötig viel Energie. Nutzen Sie bei längerer Abwesenheit die Absenk- funktion (z. B. Stufe 1). So vermeiden Sie Wärmeverlust, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 ohne auszukühlen. Mit der richtigen Einstellung sparen Sie Heizkosten und schonen die Umwelt! Übrigens: Die Energieagentur Oberschwaben und Ener- gieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg bieten kostenlose Tipps zum Energiesparen an. Ter- minvereinbarung unter 0751 764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei). Einfach nachfragen und doppelt sparen – für den Geldbeutel und die Umwelt! Volkshochschule Weingarten Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Am 01.12.25 startet unser neuer Qigong-Kurs in Baindt. Sichern Sie sich jetzt schnell einen Platz und lernen Sie den Kreislauf der Jahreszeiten auf eine neue Art kennen! Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehrende Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser ganzes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesische Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfolge aus 10 Übungen. Bei regel- mäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, so- wie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, die Übungen sind für Menschen jeden Alters geeignet. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rück- fragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Ver- fügung. Kirchliche Nachrichten 25. Oktober – 02. November 2025 Gedanken zur Woche: Ewigkeit Das Kleine ist die Verheißung des Großen und die Zeit das Werden der Ewigkeit. Karl Rahner Samstag, 25. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILE zum Sonntag der Weltmission Sonntag, 26. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis – (Ende der Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Do- minik Klein, Elena Mayer, Marie Renner, Lilly Romer, Emily Wenzel († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Anna Hal- der, Agathe und Adam Zimmermann, Chris- tina und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Al- exander und Nikolaus Linkov, Jahrtag: Eugen Halder, Karl Bohner) MISSIO-Kollekte (Sonntag der Weltmission) 10.00 Uhr Kirche für Kinder (nach dem feierlichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule und kommen zum Abschluss wieder in die Kir- che) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Freyja Mittwoch, 29. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Freitag, 31. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 17.00 Uhr Rot a. d. Rot – Firmwochenende bis Sonntag Samstag, 01. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Pfarrer i. R. Wolgang Knor 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Friedhof Sonntag, 02. November – Allerseelen 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Allerseelen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeinde- mitglieder des vergangenen Jahres Ministranten: Simon Elbs, Franziska Joachim, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schütz- bach, († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Jahrtag: Anton Amann) 11.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch auf dem Friedhof 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor - Allerseelen Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 30. Oktober geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Vorhinweis: Ab 06. November haben wir am Don- nerstag geänderte Öffnungszeiten von 15.00 bis 17.00 Uhr und nicht mehr bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2025 Firmwochenende! Freitag, 31. Oktober bis Sonntag, 2. No- vember in Rot an der Rot Freuen wir uns auf ein spannendes Wo- chenende unter dem Motto Guided by the light, carried by the sea! Die Firmlinge organisieren selbst ihre Fahrgemeinschaf- ten. Gemeinsamer Treffpunkt um 17.00 Uhr, Bildungshaus Rot, Klosterhof 9, 88430 Rot an der Rot. Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Die Geschichte vom kleinen Apfel Kirche für Kinder Sonntag, 26.10.2025, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Die Geschichte vom kleinen Apfel Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen, mit uns spielend Gottesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule. Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Angebot der Trauerbegleitung: „Trauerbänkle“ Einmal im Monat bieten wir Trauergesprä- che direkt auf den Friedhöfen der Ortschaften an. So müssen sie sich nicht erst auf den Weg machen, son- dern können unsere Trauerbegleiterinnen dort erreichen, wo Sie sowieso hingehen. Die Bänke auf den Friedhöfen werden durch grüne Sitzpolster gekennzeichnet sein. An unserer „Trauerbank“ sind wir für Sie da, hören zu, spre- chen oder schweigen mit Ihnen. Die Trauerbank kann auch ein Ort der Verbindung mit anderen Trauernden sein, z.B. für mitfühlenden Austausch. Ob man auf der „Trauerbank“ miteinander schweigt oder spricht, das entscheidet jede,r selbst. Sie bietet einen ge- schützten Raum für Menschen, die in ihrer Trauer einen Ort suchen, um zur Ruhe zu kommen, zu gedenken, zu weinen, zu erinnern oder einfach nur zu sein. Termine: Baienfurt: jeden dritten Montag im Monat, beginnend am 20.10.2025, 15 - 16 Uhr Treffpunkt ist die Bank beim Haupteingang Baindt: jeden vierten Montag im Monat, beginnend am 27.10.2025, 15 - 16 Uhr Treffpunkt ist die Bank beim Haupteingang Berg: 13.10.2025, 17.11.2025, 8.12.2025, jeweils 14 - 15 Uhr Blaue Bank in Eingangsnähe Begleitung:, Ingrid Elser-Hermle, Andrea Lanz, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen www.hospizbewegung-weingarten.de Hoffnung für Myanmar - ein Sprung ins Licht Ihre Spende hilft! Weitere Informationen unter: www.missio-hilft.de/wms ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Vortrag „Kraft tanken im Alltag“ vom 09.10.25 Am Donnerstag, dem 09.10.25, fand im gut be- suchten Ev. Gemeindehaus der Impulsvortrag „Kraft tanken im Alltag“ mit Si- grun Kienle-Hohwy, u. a. Entspannungspädagogin und Resilienztrainerin statt. Ein Vortrag, der die Gäste auf eine ganz besondere Reise mitgenommen hat. Jeder Buchstabe des Wor- tes URLAUB steht für einen essenziellen Baustein für Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 mehr Wohlbefinden: Urvertrauen, Resilienz, Lebensfreu- de, Achtsamkeit, Umfeld und Beweglichkeit. Sie zeigte uns unter anderem, wie wichtig Resilienz – unse- re innere Widerstandskraft – ist, sodass wir auch schwie- rigen Situationen besser standhalten können. Sie gab uns einige Impulse und Übungen, die sich gut in den Alltag integrieren lassen. Außerdem ging sie den Faszien auf den Grund, um unsere Beweglichkeit zu fördern – und erklärte verständlich, was Resilienz und Faszien gemein- sam haben. Es war ein sehr kurzweiliger, inspirierender Vortrag, mit bewegten und entspannenden Impulsen und Übungen. BAINDTER VESPER Kurt Drescher mit „Fotosafari im naturnahen Garten – Statt Elefant und Zebra: Rüsselkäfer und Zebraspinne“ Um eindrucksvolle Natur- beobachtungen zu ma- chen, muss man nicht un- bedingt nach Afrika reisen. Auch daheim vor der Haus- tür gibt es jede Menge zu entdecken. In einem multimedialen Vortrag zeigt Herr Dre- scher mit beeindruckenden Makrofotos die Farbenpracht und Schönheit der Lebe- wesen in seinem naturnahen Garten und der näheren Umgebung. Das faszinierende Verhalten von Insekten, Spinnen und anderen kleinen Tieren wird in Filmaufnah- men gezeigt und mit den Zuschauenden besprochen. Zeitlupenfilme und Hochgeschwindigkeitsfotos in Nah- aufnahme machen Vorgänge erlebbar, die man sonst nicht erkennen kann. Genießen Sie unser leckeres Vesper und lassen Sie sich von dieser einzigartigen Präsentation in die faszinierende Welt vor unserer Haustür entführen. Freitag, 14.11.2025, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 10.11.2025 bei Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid: 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Baienfurter Kirchen-Filmabend Montag, 10. November 2025 Kirchen-Film Spezial mit einem Lutherfilm Im Anschluss ein Vortrag von Dr. Dieter Widmann „Bauernreformation im Schussental“ Vortrag zum 500. Todestag von Thomas Müntzer zu den Ereignissen im Jahr 1525 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt FSK: 12 Eignung ab 14 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Film-Nachmittag für Kinder Herzliche Einladung zum Film-Nachmittag Am: 24.10.25 Um: 15.00 Uhr Ratatouille Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt FSK 0 Empfehlung 6 Jahre Eintritt frei Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Oktober 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heile du mich, Herr, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen. Jer 17,14 Freitag, 24. Oktober 15.00 Uhr Baindt Kinderfilmnachmittag, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 26. Oktober 19. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Keine Kinderkirche!!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 27. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikantin M. Schö- berl) Sonntag, 02. November 20. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikantin A. Greshake) anschließend Kirchenkaffee Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Glaube im Alltag Heilende Nähe „Wussten Sie schon, dass die Nähe eines Menschen gesund machen, krank machen, tot und lebendig machen kann?“, schreibt Wilhelm Willms. Ja, es gibt Leute, bei denen ich mich besser fühle, wenn ich nur in ihre Nähe komme. Und umge- kehrt weiß ich um Menschen, die Nähe brauchen. Wer bedarf gerade meiner Zuwendung besonders? Und wessen Nähe ist wohltuend für mich? Wilhelm Wilms schreibt weiter: „Wussten Sie schon, dass das Wegbleiben eines Menschen sterben lassen kann, dass das Kommen eines Menschen wieder leben lässt?“ Ist da von mir die Rede? Oder vielleicht auch von einem ganz anderen – Jesus vielleicht? (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) --- Wir weisen darauf hin, dass man unseren KGR-Kandidaten im Anschluss an den Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, 23.11. um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt im Rahmen eines Kirchenkaf- fees persönlich begegnen kann. --- Bibeltreff zum Buch Daniel Am Sonntag, 26. Oktober um 14.30 Uhr findet im Martin-Luther-Ge- meindehaus Weingarten wieder ein Bibeltreff statt. Der Referent, Mario Müller, Gemein- schaftspastor in Memmingen, stellt seine Impulse zu Da- niel 3 unter das Motto „Was hat Bestand, wenn es brenz- lig wird?“ Anschließend wird zum Beisammensein mit Kaffee/Tee und Gebäck eingeladen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. --- Wir suchen ab dem 01. Januar 2026 einen Hausmeister (m/w/d) in Teilzeit (Geringfügige Beschäftigung) bei unbefristeter Anstellung. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt. de oder fragen Sie beim Ev. Pfarramt Baienfurt-Baindt, Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 nach Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball „Zwoite“ zurück in der Erfolgsspur SV Baindt - FV Molpertshaus 5:2 (2:1) Nach der schwachen Vorstellung gegen WRZ stand für den SV Baindt II ein enorm wichtiges Heimspiel gegen den FV Molpertshaus auf dem Programm. Die „Zwoite“ war gewillt, drei Punkte einzufahren und eine Reaktion zu zeigen. Da Stammkeeper Mohring verletzungsbedingt ausfiel, rückte Manuel Brugger zwischen die Pfosten. Baindt startete stark in die Partie, während Molpertshaus zunächst mit vielen langen Bällen agierte. Nach zehn Minuten fiel bereits der Führungstreffer: Zwei Verteidi- ger der Gäste liefen sich gegenseitig über den Haufen, Schnez legte den Ball clever in den Rückraum, wo Knisel mit links abzog und den Ball in die Maschen setzte – 1:0. Der SVB blieb dran und belohnte sich kurz darauf erneut. Kostka spielte den Ball auf die linke Seite zu Schnez, der überlegt über den herausstürzenden Keeper ins lange Eck abschloss – 2:0 nach nur 15 Minuten. In der Folge entwickelte sich ein Spiel auf Augenhöhe. Molpertshaus wurde nun präsenter, suchte weiterhin mit langen Bällen seine Stürmer, doch die Baindter Defensive stand stabil und schaltete immer wieder schnell um. Eine Unachtsam- keit brachte Molpertshaus dann wieder ins Spiel – der Ball wurde im Strafraum nicht ausreichend geklärt und landete bei Bayler, der zum 2:1 einschob (37.). Mit einer verdienten 2:1 Führung ging man nach einer starken An- fangsphase in die Pause. Nach dem Seitenwechsel stellte Molpertshaus auf eine Dreierkette um – ein Wechsel, der sich zunächst auszahlen sollte. Nach einem Pass in die Tiefe kam ein Angreifer im Strafraum zu Fall, Bosch erwischte ihn leicht – Elfmeter. Ausgerechnet Florian Weiler, bekennender SV-Baindt-Fan im Dress des FV Molpertshaus, trat an und verwandelte den Strafstoß glücklich gegen Aushilfskeeper Brugger zum 2:2-Ausgleich. Bitter für Baindt. Doch die Antwort ließ nicht lange auf sich warten: Phil- ipp Kneisl, der an diesem Tag Spielpraxis in der „Zwoiten“ sammelte, brachte den SVB in der 59. Minute zurück auf die Siegerstraße. Nach einem Dribbling von links zog er von der Strafraumkante ab, der Ball wurde unhaltbar ab- gefälscht und trudelte ins Netz – 3:2! Baindt bekam nun Oberwasser und drückte auf die Entscheidung. Nach ei- nem langen Ball von Schnez nahm Knisel den Ball tech- nisch stark herunter und vollendete mit dem zweiten Kontakt ins kurze Eck – 4:2 (78.). Die Vorentscheidung. Molpertshaus wirkte nun gebrochen, machte viele Fehler im Aufbauspiel, und einer dieser Patzer führte schließlich zum 5:2-Endstand. Schaffer – frisch aus Tokio zurück- gekehrt – spielte clever Schnez frei, der in echter Stür- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 mermanier abschloss und seinen achten Saisontreffer erzielte (83.). Eine überzeugende Leistung der „Zwoiten“, die über 90 Minuten konzentriert und spielfreudig auftrat. Auch in der Höhe ein verdienter Sieg. Nächsten Sonntag steht das Derby in Mochenwangen an (Anpfiff 15 Uhr) – mit dem Ziel, den Aufwärtstrend fortzusetzen und weiter Punkte in der Kreisliga A zu sammeln. SV Baindt II: Patrick Späth, Kai Kostka (74. Kai Kaspar), Tobias Trautwein (78. Niklas Hugger), Philipp Kneisl, Moritz Gresser, Julian Keppeler, Manuel Brugger, Konstantin Kni- sel (90. Niklas Späth), Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Johannes Schnez (86. Lukas Grabherr) - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Daniel Schmidt Tore: 1:0 Konstantin Knisel (10.), 2:0 Johannes Schnez (15.), 2:1 Elias Bayler (30.), 2:2 Florian Weiler (47. Foulelfmeter), 3:2 Philipp Kneisl (59.), 4:2 Konstantin Knisel (78.), 5:2 Jo- hannes Schnez (83.) Vorschau: Sonntag, 26.10 15.00 Uhr: SV Mochenwangen – SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Baindt – SV Bergatreute Auswärtssieg in Bad Waldsee: SV Baindt dreht inten- sives Duell FV Bad Waldsee – SV Baindt 2:3 (2:1) Der SV Baindt konnte am 12. Spieltag einen wichtigen 3:2-Auswärtserfolg beim Aufsteiger FV Bad Waldsee fei- ern. Die Gäste erwischten auf dem Waldseer Rasen den deutlich besseren Start und kamen vor allem nach Eck- bällen früh zu gefährlichen Möglichkeiten. Bereits in der 6. Minute belohnte sich Baindt für den of- fensiven Beginn: Nach einem schnellen Konter über Jan Fischer legte dieser den Ball in den Rückraum zu Leon Geng. Der Mittelstürmer hatte das Auge für den besser postierten Philipp Thoma auf außen, bekam den Ball an- schließend am Fünfmeterraum zurück und vollendete zur frühen Führung. In der Folge fanden die Gastgeber jedoch zunehmend besser ins Spiel. In der 33. Minute glich Bad Waldsee aus: Stokic bediente auf der linken Seite Rehm, der mit einem Haken nach innen zog und das Leder sehenswert mit rechts ins lange Eck schlenzte. Nur sechs Minuten später drehte der FVW die Partie. Erneut war Stokic entscheidend beteiligt, als er einen Pass der Baindter Defensive abfing, alleine auf das Tor zulief und eiskalt zum 2:1 vollstreckte. Doch die Baindter kamen gestärkt aus der Halbzeitpause zurück. In der 55. Minute fasste sich Dantona aus knapp 30 Metern ein Herz und jagte den Ball unhaltbar zum Ausgleich ins lange Eck. Nur wenige Minuten später war das Spiel erneut gedreht: Ein Freistoß segelte von Sandro Caltabiano an den langen Pfosten, wo Marko Szeibel per Kopf querlegte – Leon Geng stand goldrichtig und schob zum 3:2 für den SVB ein (61.). In der Schlussphase entwickelte sich ein intensives und kampfbetontes Duell, in dem beide Mannschaften alles reinwarfen. Am Ende brachte Baindt den Vorsprung cle- ver über die Zeit und feierte einen insgesamt verdienten Auswärtssieg. Ausblick: Kommende Woche empfängt der SV Baindt zuhause den SV Bergatreute. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (27. Marc Bolgert), Lukas Zweifel, David Krauter (86. Tobias Szeibel), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (46. Sandro Caltabiano), Jan Fischer, Mika Dantona, Tobias Fink (75. Max Kretzer), Leon Geng (75. Kevin Lang) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - Trainer: Rolf Weiland Zuschauer: 280 Tore: 0:1 Leon Geng (6.), 1:1 Johannes Rehm (33.), 2:1 Pascal Stokic (39.), 2:2 Mika Dantona (55.), 2:3 Leon Geng (61.) Baindt verliert verdient in Riedhausen mit 3:1 FG 2010 WRZ - SV Baindt II 3:1 (3:0) Bei bestem Herbstwetter – Sonne, leichter Wind, der Platz in einem top Zustand – schien eigentlich alles angerichtet für einen gelungenen Fußballnachmittag. „Was kann da schiefgehen?“, hätte man sich fragen können. Doch die Antwort folgte schnell auf dem Rasen. Beide Teams starteten mit Tempo und Chancen auf bei- den Seiten, der SVB II wollte mutig agieren, doch die Haus- herren der FG 2010 WRZ übernahmen nach rund zehn Mi- nuten die Kontrolle und kauften den Gästen den Schneid ab. Nach mehreren guten Abschlüssen wurde L. Schulz in die Tiefe geschickt und blieb vor Mohring im Baindter Tor eiskalt – 1:0 (17.). Von Baindt kam in der Folge kaum noch etwas. Man ließ dem Gegner zu viel Platz, wirkte unorganisiert – als würde man mit zwei Mann weniger spielen. Nach einer zunächst abgewehrten Flanke konnte ein WRZ-Spieler unbedrängt erneut flanken, und Wieland köpfte völlig frei zum 2:0 ein (21.). Kein Aufbäumen, keine Reaktion. Zehn Minuten später fiel nach einem Eckball gar das 3:0 – ver- dient und sinnbildlich für eine katastrophale erste Hälfte aus Baindter Sicht. In der Pause reagierte Trainer Timo Geggier und brach- te zwei frische Kräfte. Baindt war nun gewillt, das Spiel zu drehen, kam aber zunächst kaum gefährlich vors Tor, während WRZ auf Konter lauerte. Nach einem langen Ball von Kapitän Späth gelangte der Ball über Knisel zu Schnez, der im Strafraum cool blieb und auf 3:1 verkürz- te (67.). In der Schlussphase versuchte Baindt weiter, über einen ruhigen Spielaufbau nach vorne zu kommen, doch viele einfache Fehler luden die Hausherren immer wieder zu Torchancen ein. Trotzdem witterte man kurz die Chance auf den Anschlusstreffer – doch entweder stand der Tor- wart im Weg oder ein Abwehrbein rettete in letzter Se- kunde. Auf der Gegenseite ließ WRZ mehrere Konterge- legenheiten liegen, um den Sack endgültig zuzumachen. So blieb es beim verdienten 3:1-Erfolg für die Spielge- meinschaft Wilhelmsdorf/Riedhausen/Zussdorf. Der SV Baindt II muss nun aufpassen, nicht in den Tabellenkeller abzurutschen, und braucht im kommenden Heimspiel ge- gen den FV Molpertshaus eine deutliche Leistungssteige- rung – vor allem, da der kommende Gegner zuletzt mit einem klaren 8:2 gegen Kehlen beeindruckte. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (46. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kostka (46. Moritz Gresser), Tobias Trautwein, Lukas Grabherr (46. Kai Kaspar), Ma- nuel Brugger (82. Markus Baumgärtner), Konstantin Kni- sel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Senger& Da- niel Schmidt Tore: 1:0 Luiz Schulz (17.), 2:0 Stefan Wieland (21.), 3:0 Jo- nathan Heithier (34.), 3:1 Johannes Schnez (67.) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Abteilung Tischtennis TSV Bodnegg - Jungen 4:6 Jugendmannschaften starten in die neue Saison Jungen - TSV Opfenbach 9:1 Unsere Jungenmannschaft ist mit zwei starken Siegen in die neue Saison gestartet. Beim Auswärtssieg in Bodnegg überzeugte vor allem Felix Haller, der mit drei Einzelsie- gen und einem Sieg im Doppel entscheidenden Anteil am Mannschaftserfolg hatte. Aber auch Jonas Hell und Neu- zugang Marius Wieder konnten mit je einem Sieg über- zeugen und die ersten Punkte für den SV Baindt sichern. Eine Woche später folgte ein überzeugender 9:1 - Heim- sieg gegen den TSV Opfenbach. Ricco Haller, Jonas Hell und Felix Schmidt ließen nichts anbrennen und hatten ihre Gegner super im Griff. Besonders hervorzuheben sind die drei Siege von Felix, der sein erstes Punktspiel überhaupt bestritt und direkt voll überzeugen konnte. So kann es gerne weitergehen! SV Deuchelried III - Mädchen 8:2 Gegen die starke Deuchelrieder Talentschmiede hielten unsere Mädels eigentlich gut, am Ende waren die Geg- nerinnen aber nervenstärker und einen Ticken besser. Zählbare Punkte konnten Pia Kreutle und Marta Klein im Doppel, sowie Pia in ihrem zweiten Einzel erringen. Für Nele Gründler und Franziska Kedves blieb es vorerst bei Satzgewinnen, aber auf die gezeigten Leistungen können wir auf jeden Fall aufbauen. Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Liebe Vereinsmitglieder, am Samstag, den 8. November, möchten wir einen Arbeitseinsatz durchführen, um unsere Anlage winterfit zu machen. Treff- punkt ist um 9:00 Uhr auf dem Vereinsgelände. Geplant sind unter anderem folgende Arbeiten: • Sandplatz und Halle einrechen und Unkraut/Laub entfernen • Ausmähen • Hindernisse verräumen • sowie alles Weitere, was uns bei der Gelegenheit noch auffällt Wir freuen uns über jede helfende Hand. Je mehr wir sind, desto schneller geht es! Bitte bringt, wenn möglich, Arbeitskleidung und geeignetes Werkzeug (Rechen, Schaufel, Motorsensen etc.) mit. Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Führung und Besuch des jüdischen Fried- hofs in Bad Buchau Anschließend Stadtführung und Einkehr- schwung in Bad Buchau. Wann: Dienstag, 04.11.2025, 9.30 Uhr, H Charlottenplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Fahrpreis: 8 € für Mitglieder, Gäste 2 € zusätzlich. Die Führung: kostet extra. Mitnehmen: Vesper, Getränk. Die Tour ist auf 20 Personen begrenzt Anmeldung: bis spätestens 26.10.2025 E-Mail: arnometh97@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung: Arnold Methner. Bei schlechtem Wetter wird die Tour abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen laden zu Mitgliederversammlung Am 4.11.2025 auf 19 Uhr lädt der Grüne Ortsverband Weingarten, Baienfurt und Baindt herzlich zur Mitgliederversammlung ins Zunfthaus ‚Neunerbeck‘ nach Baienfurt ein. Zwei Jahre nach der Gründung wird der Vorstand neu gewählt und die Fraktionsvorsitzen- den aus den Gemeinderäten werden vor Ort sein. Zudem wird die grüne Landtagskandidatin Anna Wiech sich und ihre Politik vorstellen – eine gute Gelegenheit also, einen Überblick zu bekommen über die lokale und überregi- onale Grüne Politik. Interessierte sind sehr willkommen. Aus dem Landkreis Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht –Teil einer wertvollen Unterstüt- zung werden Haben Sie ein freies Zimmer oder eine kleine Wohnung bei sich Zuhause? Wenn Sie Freude am Umgang mit Men- schen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen mit Behinderung bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten, dann sind Sie genau die richtige Person für diese Aufgabe. Als Gastfamilie erhalten Sie dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren erfahrenen Fachdienst. Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein angemessenes, monatliches, steuerfreies Entgelt. Wir betreuen seit 30 Jahren in den Landkreisen RV, Bo- densee und Sigmaringen Kinder, Jugendliche und Er- wachsene mit geistiger Behinderung in Gastfamilien. 14 geschulte Fachkräfte begleiten Klientinnen und Klienten in rund 70 Familien. Gastfamilien schaffen nicht nur einen sicheren und geborgenen Lebensraum, sondern begleiten auch im Alltag, fördern Teilhabe und soziale Bindung. Sie tragen dazu bei, Barrieren abzubauen, Gemeinschaft zu stärken und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Möchten auch Sie einem Menschen ein selbstbestimm- tes Leben in einer Gemeinschaft ermöglichen? Dann kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihren Anruf. Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 – 977 1230 oder Hauptstr. 25, 88339 Bad Waldsee, Tel: 07524 – 4011 133 E-Mail bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. VORANKÜNDIGUNG Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Dienstag, 04. November und Mittwoch, 05. Novem- ber 2025 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Annahme von 8:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30 - 11:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120 cm • Reifen < Durchmesser 120 cm • Reifen mit Felgen Kunst & Kultur rund um Karsee e. V. lädt ein! Zum Abschluss des Ausstellungsreigen 2025 in der Trep- penhausgalerie lädt der Verein KuK e.V. am 1. und 2. No- vember zwischen 14 und 18 Uhr zur Finissage der derzei- tigen Ausstellung: „Am Anfang steht eine Idee“ mit P. Ariane Ehinger, Skulp- turen aus Holz, sie sind von einer großen Eleganz, die matt glänzenden Oberflächen, die fein gerundeten Verläufe strahlen etwas Kostbares aus. Perfektion und Phantasie prägen die liebevollen und farbenfrohen Bleistift/Bund- stiftzeichnungen von Werner Kimmerle aus Isny. Letzte Gelegenheit durch die Ausstellung zu wandeln. Zusätz- lich ist Andreas Eltrich STEEL/4/ART (Vogt Stocken) mit einer großen buntgemixten Kleinskulpturenwelt vertre- ten. Abgesehen von wenigen Werken, bei denen sich der Künstler mit geometrischen Formen auseinandergesetzt hat, zeichnen sich die meisten Skulpturen durch eine wei- che Liniengebung aus. Es finden sich keltische, mystische und biblische Motive, mikroskopische Naturdarstellungen, sowie gesellschaftskritische Themen. Durch das experi- mentelle Spiel mit unterschiedlichen Materialien werden beim Betrachten immer wieder veränderte Wirkungen erreicht. Der Künstler ist anwesend. Der Verein besitzt neu eine große Installation „Allgäu Power Flower“ von Andreas Eltrich seit Ende März 2025 am Eingang des Skulpturen- wegs. Bei Kaffee & Kuchen, Getränke und Musik sowie anregenden Gesprächen beenden wir das Kunstjahr 2025. Treppenhausgalerie Wangen/Karsee, Seestr. 13 Landkreis Ravensburg stärkt Eltern in ihrer psychischen Selbstfürsorge Anlässlich der bundesweiten Woche der Seelischen Ge- sundheit haben das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen des Landkreises Ravensburg eine gemeinsa- me Präventionsaktion gestartet. Das Ziel besteht dar- in, Eltern im Landkreis Ravensburg in ihrer psychischen Selbstfürsorge zu stärken und den Blick für die seelische Gesundheit von Kindern zu schärfen. Zum Auftakt der Aktionswoche wurden symbolisch die ersten „mentalen Erste-Hilfe-Taschen“ an Fachkräfte und Eltern im Fami- lientreff Ravensburg übergeben. Die Taschen enthalten neben der klassischen Erste-Hilfe-Ausstattung auch hilf- reiche Tipps zum Thema psychische Gesundheit sowie Kontaktdaten zu regionalen sowie überregionalen Be- ratungs- und Hilfsangeboten. Die zentrale Botschaft der Aktion lautet: „Selbstfürsorge - gut für dich und für deine Kinder.“ „Eltern tragen viel Verantwortung für sich und ihre Kinder. Wer ständig funktioniert, ohne auf sich selbst zu achten, gefährdet langfristig die eigene psychische Gesundheit – was sich wiederum auf das Wohlbefinden der Kinder auswirken kann“, betont Frau Dr. Barbara Segelbacher, Leiterin des Amtes für Gesundheit und stationäres Woh- nen. Studien zeigen, dass elterlicher Stress und emotio- nale Erschöpfung ein wesentlicher Risikofaktor für psy- chische Belastungen im Familiensystem sind. „Wir wollen dem präventiv begegnen und Eltern dazu ermutigen, gut auf ihre eigenen Bedürfnisse zu achten und diese ernst zu nehmen“. Auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sieht dringenden Handlungsbedarf. „Psychische Belastungen in Familien äußern sich oft lange verdeckt. Kinder übernehmen Verantwortung für die Eltern, ziehen sich andererseits zurück oder entwickeln Auffälligkeiten, die häufig missverstanden werden“, erklärt Amtsleiter Michele Sforza. „Mit der Aktion möchten wir ein Zeichen setzen: Betroffene Eltern dürfen Hilfe annehmen. Dies ist kein Versagen, sondern ein starker Ausdruck von Ver- antwortung.“ Die Präventionsaktion versteht sich nicht als punktuelle Kampagne, sondern als Teil einer langfristigen Strate- gie zur Förderung psychischer Gesundheit im familiären Kontext. Dieses Jahr werden an alle 13 Familientreffs im Landkreis Ravensburg mentale Erste-Hilfe-Taschen ver- teilt, die Aktion soll zukünftig auf weitere Einrichtungen im Landkreis ausgeweitet werden. Über die Aktion hinaus bieten die Familientreffs und Fa- milienzentren im Landkreis Ravensburg das ganze Jahr über ein vielfältiges Angebot für Familien. Dazu gehören Beratungen, Familienbildungskurse, Kinderbetreuungs- angebote, Veranstaltungen und Feste sowie zahlreiche Möglichkeiten, Kontakte zu anderen Familien zu knüpfen. Alle Angebote sind kostenfrei und stehen allen Familien im Landkreis offen. Weitere Informationen zu den Familien- treffs sowie eine Übersicht über deren Standorte finden interessierte Familien unter: Familienbildung und -förderung | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg Ein weiteres Unterstützungsangebot für alle Schwange- ren und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren im Landkreis Ravensburg sind die sogenannten „Frühen Hilfen“. Die Frühen Hilfen begleiten Eltern, die sich im Um- gang mit ihrem Baby unsicher fühlen – etwa wenn das Kind häufig schreit, Schwierigkeiten beim Einschlafen oder Essen hat. Auch Eltern, die sich überfordert, niedergeschla- gen oder durch ihr Umfeld belastet fühlen, finden hier ein offenes Ohr und kompetente Unterstützung. Die Angebote der Frühen Hilfen sind vertraulich, freiwillig und kostenfrei. Weitere Informationen finden Familien unter Frühe Hilfen | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg. Ein direkter Kontakt kann über fruehe-hilfen@rv.de auf- genommen werden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Erste Hilfe für aktive ältere Menschen Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. bietet in Ravens- burg beim Roten Kreuz den Lehrgang „Erste Hilfe für aktive ältere Menschen“ an. Er richtet sich an alle, die weiterhin mitten im Leben stehen – ob beim Sport, auf Reisen oder in der Freizeit – und ihre Erste-Hilfe-Kennt- nisse auffrischen möchten. Der sechsstündige Kurs (vier Unterrichtseinheiten à 90 Minuten) behandelt praxisnah die wichtigsten Themen: Notruf und Notfallmaßnahmen, Wundversorgung, akute Erkrankungen, Sturzprophylaxe, Bewusstlosigkeit, stabi- le Seitenlage sowie Herz-Lungen-Wiederbelebung. Er ist eine tolle Wissensauffrischung. Die Teilnehmenden lernen, in Notfällen richtig zu reagie- ren und sicher einzuschätzen, ob beispielsweise ein Arzt- besuch oder gar ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro und kann kontakt- los (EC-, Kreditkarte, Google Pay, PayPal u. a.) oder bar vor Kursbeginn bezahlt werden. Eine Abrechnung über Unfallversicherungsträger ist nicht möglich. Termine, Infos und Anmeldung unter: 0751 56061-70 breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 26. Oktober 2025 Tod im Moor Gästeführer: Detlef Stoll Tod im Moor Führung 2024, Fotograf Marius Hartinger Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:00 Uhr Ende: ca. 16:30 Uhr Zielgruppe: Die Führung ist für Kinder erst ab 12 Jahren geeignet. Im Bereich der Blitzenreuter Seeplatte findet in diesem Jahr die letzte öffentliche Führung statt. Moorführer Detlef Stoll lädt dazu ein, ihn bei einem Spa- ziergang auf unbefestigten Wegen auf den Spuren des Todes durch Raum und Zeit zu begleiten. Ca. 1000 histo- rische Moorleichenfunde sind europaweit bekannt. Fundumstände und Spuren an Moorleichen lassen auch nach langer Zeit nicht selten auf Lebensumstände und die Art des Todes schließen. Wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse helfen dabei, die Befunde zu deuten. Die Toten sprechen mit uns. Wir müssen ihre Sprache nur verstehen. Denken Sie an gutes Schuhwerk. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser letzten Gästefüh- rung in der Saison 2025 begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Kreisübergreifende Krisenmanagement- übung für den Bevölkerungsschutz im Regierungsbezirk Tübingen Rund 1.300 Akteure üben den Krisenfall Am 16. und 17. Oktober 2025 fand im Regierungsbezirk Tübingen eine Kreisübergreifende Krisenmanagement- übung für den Bevölkerungsschutz statt. Szenario dieser Stabsrahmenübung waren eine Hochwasserlage sowie mehrere lokale Starkregenereignisse. Beteiligt waren am 16. Oktober 2025 rund 1.300 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter im Regierungspräsidium Tübingen, in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Boden- seekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübin- gen und Zollernalbkreis sowie der Stadt Ulm und in aus- gewählten Städten und Gemeinden. Darunter waren die Städte Blaustein, Dietenheim, Riedlingen, Friedrichshafen, Bad Wurzach, Reutlingen, Bad Saulgau, Mössingen, Rot- tenburg am Neckar und Tübingen sowie die Gemeinden Ammerbuch, Ofterdingen, Jungingen und Oberstadion. Auch der Unternehmenskrisenstab der Firma ZF Fried- richshafen nahm teil. Das Regierungspräsidium Tübingen übte am 17. Oktober 2025 intern weiter. Grobziel der Übung war es, die Kommunikation unter- einander sowie Ebenen-übergreifend in Krisenlagen zu verbessern. Aus diesem Grobziel konnten die Mitübenden neun unteren Katastrophenschutzbehörden im Regie- rungsbezirk Tübingen sowie die beteiligten Städte und Gemeinden weitere, auf ihre jeweilige Organisation ab- gestimmte Feinziele entwickeln. Der Fokus lag zum Einen darauf, das strategische Zusammenwirken innerhalb der jeweiligen Krisenmanagement-Stabsstrukturen zu trainie- ren, zum Anderen auf einem vorausschauenden und ge- meinsamen Handeln im Sinne eines koordinierten Krisen- managements sowie einer gemeinsamen Medienarbeit. „Die Übung hat uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine gute Vorbereitung ist. Was nicht geübt wird, kann im Ernstfall auch nicht funktionieren. Daher üben wir bereits heute unsere Kommunikationsprozesse für einen mögli- chen Krisenfall über die Verwaltungsebenen hinweg“, so Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Übung zeichnete sich durch eine hohe Praxisrelevanz aus. Extremwetterereignisse nehmen durch den Klima- wandel auch in Deutschland zu. In der Folge können Star- kregen- und Hochwasserereignisse wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 oder auch 2024 in Baden-Württemberg auftreten und gro- ße Schäden an Menschenleben, Infrastruktur und Eigentum verursachen. Durch die Vielfalt der möglichen Schäden ergab sich zugleich die Möglichkeit, die multidisziplinäre Zusammenarbeit aller Akteure nachhaltig zu stärken. Regierungspräsident Klaus Tappeser betonte bei der On- line-Begrüßung aller Übungsbeteiligten im Regierungs- präsidium Tübingen, in den Kreisen, Städten und Gemein- den sowie dem Unternehmenskrisenstab: „Wir nehmen den Schutz unserer Bevölkerung ernst, nicht erst im Ernst- fall. Bevölkerungsschutzübungen sind unerlässliche Ge- legenheiten, die Fähigkeiten der Mitwirkenden im Kri- senmanagement zu verbessern, vorhandene Planungen zu überprüfen, die Zusammenarbeit zu stärken und die Resilienz der Verwaltung im Fall von Naturkatastrophen und anderen Großschadenslagen zu erhöhen.“ Derart groß angelegte Kreisübergreifende Krisenma- nagementübungen finden im Regierungsbezirk Tübingen in einem dreijährigen Turnus statt. Sie erfordern einen sehr hohen Vorbereitungsaufwand durch behörden- und fach- übergreifende Planungsgruppen, damit alle Ebenen (von der Gemeinde bis zum Regierungspräsidium) in einem auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich abgestimmten und realistischen Ausmaß in das Szenario und die diver- sen Übungseinlagen einbezogen sind. Hintergrundinformationen: Der Katastrophenschutz ist eine landesrechtliche Orga- nisationsform der kommunalen und staatlichen Verwal- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Kata- strophen. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzuberei- ten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflicht- mäßigem Ermessen erforderlich erscheinen. Die Katastrophenschutzbehörden in Baden-Württemberg sind dreigliedrig organisiert. Untere Katastrophenschutz- behörden sind die Landratsämter und die Bürgermeis- terämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbe- hörden. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien. Oberste Katastrophenschutzbe- hörde ist das Innenministerium. Weitere Informationen zum Katastrophenschutz finden Sie auf der • Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/sicherheit/ katastrophen-und-zivilschutz/ , • des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/ katastrophenschutz/ sowie • des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katast- rophenhilfe unter www.bbk.bund.de Männerchor Alttann „Sängerabende“ Unter dem Motto „“Uns“ Männer mag man eben“ veran- stalten wir wieder die traditionellen und beliebten Sän- gerabende. Dazu laden wir Sie, liebe Freunde des Män- nerchorgesangs, recht herzlich ein. Wir werden Chorsätze aus den vergangenen Jahren sowie neue Melodien zu Gehör bringen. Abwechslung in das Programm bringen zusätzliche Einlagen. Lassen Sie sich überraschen. • Leitung: Peter Schad, am Klavier: Franz Ott, Ansage: Josef Matheis. • Aufführungen im Haus für Bürger und Gäste in Alttann am 7. und 8. November 2025 um 20 Uhr. • Konzertbestuhlung mit Pausenbewirtung. • Der Eintritt beträgt 15 Euro. Kartenvorbestellungen bei Karl Motz Tel.: 07527 2388 und bei Kaufhaus Ott Tel.: 07527 6862 ab 25. Oktober 8 Uhr sowie Karten an der Abendkasse. DLRG Ortsgruppe Baienfurt DLRG Bezirk Ravensburg überreicht „DLRG-Auszeich- nung für Bäder“ an das Hallenbad Baienfurt Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt und das Hallenbad Baien- furt waren schon immer sehr eng miteinander verbunden, vor allem, weil das Hallenbad nicht nur auf Initiative von DLRGlern und deren kreativen Ideen vor der Schließung gerettet werden konnte, sondern weil es viele DLRGler gibt, die auch als Hallenbadpersonal eingesetzt werden. Daher ließ es sich die Ortsgruppe Baienfurt nicht nehmen, das Baienfurter Hallenbad beim DLRG Landesverband Württemberg e.V. sowie der Stiftung Wasserrettung für die Auszeichnung „Ausbildungsfreundliches Bad“ vorzu- schlagen. Die Auszeichnung wurde ins Leben gerufen, um Schwimm- bäder zu ehren, die dafür mit Sorge tragen, dass Schwim- mausbildung auch weiterhin ermöglicht werden kann. Die Auszeichnung wurde in die drei Kategorien Anfän- gerschwimmen, Rettungsschwimmen/ -sport und Aqua- fitness gegliedert. Mit Stolz können wir berichten, dass unser Baienfurter Hallenbad die Auszeichnung für alle drei Kategorien erhalten hat und gratulieren mit einem dreifachen PATSCH-NASS! Die Verleihung erfolgte im Rahmen der vergangenen Sitzung der Hallenbadgenos- senschaft durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DLRG Bezirks Ravensburg, Günther Erli. Hannah Brenner, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw71,00 € Größe: 90 x 55 mm 8 98,00 € Größe: 90 x 80 mm 15 Weihnachtsgrüße Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kunden-Nr. für Rückfragen Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Weihnachtsgrüße Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2025. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Anzeigenschluss: Freitag, 28. November 2025 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 IMMOBILIENMARKT Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist geschlossen von Mo.,03.11.2025 – Fr., 14.11.2025 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Unsere Gemeinde braucht Verstärkung! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Wir suchen ab dem 01. Januar 2026 Hausmeister (m/w/d) in Teilzeit (geringfügige Beschäftigung) bei unbefristeter Anstellung. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Weitere Auskünfte: Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 Förster mit Familie sucht Haus Förster und Landschaftsarchitektin suchen mit ihren drei kleinen Kin- dern ein Haus zum Kauf mit großem Grundstück. Gerne in der Natur und freistehend. 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Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog © dvw dvwdvw Wir wünschen frohe Festtage! © dvw Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr 2026 dvwdvw 120,00 € Größe: 90 x 100 mm 2026 6 82,00 € Größe: 90 x 65 mm frohe Festtage! frohe Festtage! frohe Festtage! 2 Weihnachtsgrüße anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. Radwechsel m. Wuchten 12,50 €/Stk. Reifenmontage m. Wuchten 20,- €/Stk. Reifeneinlagerung 25,- €/Satz/Saison Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. 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November 2025 | 18 Uhr Schwäbisch Media, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg Livestream: www.sportklinik-ravensburg.de/live Für Physiotherapeuten, Trainer, Sportler & Sportmediziner Telefon: 0751 - 366 17 62-0 • info@sportklinik-ravensburg.de • www.sportklinik-ravensburg.de Live aus dem Studio von: VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

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              Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 1 von 5 Fischerareal – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 05.11.2025 Verfahren zur Auswahl der Projekte Das Verfahren zur Auswahl der Projekte richtet sich nach den Bestimmungen dieses Dokuments. Das Kartellvergaberecht (§§ 97 ff. GWB) und das Haushaltsvergaberecht finden keine Anwendung. 1. Ablauf Zur Teilnahme am Verfahren müssen die Interessenten frist- und formgerecht eine Erstbewerbung bei der verfahrensleitenden Stelle einreichen. Erstbewerbungen, die nicht frist- und formgerecht eingehen, sind vom Verfahren ausgeschlossen. Sofern Erstbewerbungen nicht alle geforderten Bestandteile beinhalten (→ 3.2), kann die Gemeinde nach ihrem Ermessen zur Nachlieferung, Ergänzung oder Korrektur auffordern. Erstbewerbungen, die grob unvollständig sind, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Mit den Bewerbern, deren Erstbewerbungen eine hinreichende Grundlage für eine Erörterung bieten, werden Bewerbungsgespräche geführt. Nach den Bewerbungsgesprächen erhalten die Interessenten die Gelegenheit, ihre Bewerbungen zu überarbeiten. Sie werden aufgefordert, innerhalb angemessener Frist finale Bewerbungen einzureichen. Die finale Bewerbung soll sich grundsätzlich auf Änderungen oder Ergänzungen zur Erstbewerbung beschränken; sie kann auch in einer Bestätigung der Erstbewerbung bestehen. Die Gemeinde behält sich vor, mit den finalen Bewerbungen weitere Unterlagen anzufordern, die über die bereits vorliegenden Unterlagen hinaus erforderlich sind, um die Bewerbung zu bewerten. Insbesondere kann die Gemeinde zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projekts die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung verlangen. Die finalen Bewerbungen müssen vollständig sein und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen (→ 3.3.). Sollten einzelne Unterlagen fehlen, behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Interessenten unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots zur Nachlieferung, Ergänzung oder Korrektur aufzufordern. Die Gemeinde Baindt ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Alle Bewerbungen (bestehend aus Erst- und finaler Bewerbung), die vollständig vorliegen und die Mindestvoraussetzungen erfüllen, werden anhand der Auswahlkriterien wertend verglichen (→4.). Mit den ausgewählten Bewerbern wird nicht sogleich ein Kaufvertrag abgeschlossen. Vielmehr erhalten sie an bestimmte Bedingungen geknüpfte und befristete Reservierungsvereinbarung (→5.). 2. Form, Fristen, Kommunikation 2.1. Verfahrensleitende Stelle Zur Durchführung des Verfahrens hat die Gemeinde Baindt eine verfahrensleitende Stelle eingerichtet: Gemeinde Baindt Frau Nicole Brauchle T 0 75 02-94 06-26 E n.brauchle@baindt.de Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Sämtliche Anfragen, Korrespondenz sowie die Bewerbungen sind ausschließlich an die verfahrensleitende Stelle zu richten, die das gesamte Verfahren koordiniert. mailto:n.brauchle@baindt.de Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 2 von 5 Der Bewerber soll seinerseits einen Ansprechpartner benennen. Die Erreichbarkeit per Telefon und E- Mail während der üblichen Geschäftszeiten ist sicherzustellen. Die Gemeinde Baindt sendet alle verfahrensrelevanten Unterlagen ausschließlich an den benannten Ansprechpartner. 2.2. Rückfragen und Beschwerden Der Bewerber ist verpflichtet, die Verfahrensunterlagen auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit zu prüfen. Rückfragen zu den Verfahrensunterlagen und zum Verfahren sind in Textform (vorzugsweise per E-Mail) bis zum Freitag, 12.12.2025 um 11:00 Uhr an die verfahrensleitende Stelle zu richten. Soweit ein Bewerber rechtliche Bedenken gegen das gewählte Verfahren, seine Ausgestaltung und insbesondere gegen den Inhalt dieses Verfahrensbriefs hat, hat er diese unverzüglich, spätestens mit Ablauf der Bewerbungsfrist, der verfahrensleitenden Stelle mitzuteilen. 2.3. Form und Frist für die Abgabe der Bewerbungen Die in deutscher Sprache abzufassenden Bewerbungen sind spätestens bis zum Montag, 12.01.2026 um 11:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopien sowie in elektronischer Form auf USB-Stick persönlich oder postalisch einzureichen und äußerlich wie folgt zu kennzeichnen: Bewerbungsunterlagen „Fischerareal“ Vergabeverfahren Baufeld 1, 1. Bauabschnitt der Gemeinde Baindt Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. 3. Teilnahmebedingungen der Vergabe 3.1. Bewerbergemeinschaften, Nachunternehmer, Baugemeinschaften Die Teilnahme am Verfahren steht Einzelbewerbern ebenso offen wie Bewerbergemeinschaften und Baugemeinschaften. Personelle Änderungen während des Verfahrens sind möglich, sofern dadurch die Finanzierbarkeit des Projekts (→ 3.3.) nicht in Frage gestellt wird und die Qualifikation des Projektteams − die ein Auswahlkriterium darstellt (→ 4.) − sich nicht verschlechtert. Die Gemeinde kann hierfür geeignete Nachweise anfordern. Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 3 von 5 3.2. Vollständige Bewerbung mit folgenden Bestandteilen Die Bewerbungen müssen die nachstehend aufgeführten Bestandteile umfassen. Das Bewerbungsschreiben ist unter Verwendung des Formulars zu erstellen, dass diesem Dokument als Anlage beigefügt ist. Bewerbungsbestandteil Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 1 Bewerbungsschreiben Verwendung des Formulars Bewerbungsschreiben (Anlage) Unterlage 2 Darstellung des Projektteams Darstellung der Projektmitglieder einschließlich Dienstleistern mit Angaben zur fachlichen Leistungsfähigkeit (Architekt, ggfs. Projektsteuerung, sonstige) Unterlage 3 Inhaltliches Konzept des Bauprojekts Schriftliche Darstellung der Projektidee, ggfs. ergänzt durch weitere Unterlagen Unterlage 4 Angaben des Wunschgrundstücks, ggf. mit Alternativen Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 5 ggf. Angabe der gewünschten Baufensterlänge als mind. und max. Maß Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 6 Projektkosten und Finanzierung Der Bewerbung eine Grobkosten-Schätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Nur bei Baugemeinschaften und Genossenschaften Unterlage 7 Angabe der Interessenten Anlage Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 8 Angaben zur Projektsteuerung Nennung eines Projektsteuerers für das Hochbauprojekt oder Darstellung, wie die Aufgaben der Projektsteuerung geleistet werden Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 4 von 5 3.3. Mindestanforderungen Die Bewerbungen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Mindestanforderung Beschreibung Anforderungen 1 Finanzierbarkeit • Es muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass der Bewerber sein Projekt finanziell realisieren kann. • Der Bewerber hat in der Bewerbung eine Grobkostenschätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. • Der Bewerber hat spätestens in der Reservierungsphase vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags geeignete Nachweise zur Verfügbarkeit der Finanzmittel vorzulegen. Die Gemeinde behält sich vor, diese Nachweise auch schon früher zu verlangen, wenn konkrete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen. Anforderungen 2 Realisierbarkeit des Bauprojekts • Das Bauprojekt ist technisch und rechtlich realisierbar. 4. Auswahlkriterien für die Vergabe Die finalen Bewerbungen werden anhand folgender Auswahlkriterien bewertet: Auswahlkriterium Beschreibung Priorität Kriterium 1 Qualifikation des Projektteams Bei der Bewertung wird in Abhängigkeit von der Art und Komplexität berücksichtigt, welche fachliche Qualifikation und welche Erfahrung die für das geplante Projekt konkret vorgesehenen Team-mitglieder aufweisen. 2 Kriterium 2 Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: • besonderer baulicher Beitrag; • Kleinteiligkeit im Fischerareal; • Nutzungsmischung im Fischerareal; • öffentlichkeitswirksame Nutzung in der Erdgeschoss- zone; • Infrastrukturbeitrag für das Fischerareal. 1 Kriterium 3 Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: • sozialer Beitrag für die Gemeinde; • Innovationsbeitrag für die Gemeinde; • Infrastrukturbeitrag für die Gemeinde. 1 Kriterium 4 Qualität des Projektdarstellung Bei der Bewertung werden – in Abhängigkeit vom Projektinhalt – folgende Aspekte berücksichtigt: • Qualität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung. 3 Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der vier genannten Auswahlkriterien. Die Angaben in der rechten äußeren Spalte zur Priorität der Kriterien gibt an, mit welcher relativen Bedeutung die Kriterien Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 5 von 5 in die Bewertung eingehen. Eine rechnerische Herleitung erfolgt nicht. Es handelt sich um einen offenen Bewertungsprozess, bei dem Bewertungsspielräume verbleiben. Die Gemeinde erwartet nur Bewerbungen, die insgesamt – bei der Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile für den Bewerber – angemessen, insbesondere wirtschaftlich zumutbar, sind. 5. Reservierungsvereinbarung Die Interessenten, deren Bewerbungen anhand der Auswahlkriterien ausgewählt wurden, schließen mit der Gemeinde eine bis zum 30.11.2026 befristete Reservierungsvereinbarung ab. Diese Reservierungsvereinbarungen werden nicht notariell beurkundet und sind rechtlich nicht verbindlich. Ansprüche jedweder Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegen die Gemeinde, sind ausgeschlossen. Mit der Entgegennahme der Reservierungsvereinbarung erklären die Interessenten, dass sie die Absicht haben, ihre Bewerbung aufrechtzuerhalten. Sie akzeptieren: • den Verfahrensfahrplan und die Verfahrensunterlagen; • die Pflicht, an einem zügigen und zielorientierten Verfahrensablauf mitzuwirken; • die von der Gemeinde gesetzten Fristen; • die Befugnis der Gemeinde, die Reservierungsvereinbarung unter bestimmten Voraussetzungen zu widerrufen, insbesondere wenn Bewerbungsinhalte nach Einschätzung der Gemeinde nicht umgesetzt werden; • die Pflicht, die architektonische Gestaltung ihres Vorhabens mit der Gemeinde abzustimmen; • die Tiefgaragenkonzeption; • das etwaige Verlangen der Gemeinde, einen Projektablaufplan vorzulegen. Die Interessenten haben nach Erhalt der Reservierungsvereinbarung geeignete Finanzierungsnachweise vorzulegen. 6. Nachauswahl und Aufhebung des Verfahrens Sofern eine Reservierungsvereinbarung zurückgegeben, zurückgenommen oder sonst wie aufgehoben wird, führt die Gemeinde für die freiwerdende Fläche zeitnah ein erneutes Auswahlverfahren durch. Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, nicht alle Baukörper zu Vergeben oder das Verfahren aufzuheben, wenn nur Bewerbungen vorliegen sollten, die nach seinem Ermessen keine ausreichende Qualität aufweisen. In diesem Fall erhält kein Bewerber und keine Bewerbergemeinschaft eine Entschädigung für den Aufwand der Bewerbungen. 7. Sonstige Rahmenbedingungen Die Gemeinde behält sich vor, die in diesen Verfahrensunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im gesetzlich zulässigen Rahmen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Änderungen werden allen Bewerbern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Kosten für die Erstellung der Bewerbungen sowie sonstige Aufwendungen im Rahmen des Verfahrens werden nicht erstattet. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebung des Verfahrens. Alle Informationen, die der Bewerber im Zuge dieses Verfahrens erhält, dürfen ohne Zustimmung der Gemeinde nicht für andere Zwecke als für dieses Verfahren verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Mit der Abgabe der Bewerbung akzeptiert der Bewerber die in diesem Verfahrensbrief definierten Verfahrensbedingungen.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 28. November 2025 Nummer 48 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Aussteller und Austellerinnen Albrecht, Stefanie Schlüsselbrettchen, Weihnachtsdekoration aus Holz, Zirbenholzsäckchen, Grußkarten, selbstgemachter Schmuck Alpin Team Baindt Glühwein, Glühmost, Kinderpunsch, Bier, Radler, Fanta, Cola, Saitenwurst, Wasserwecken Elternbeirat Klosterwiesenschule Kuchen, Gebäck, Glühwein, Punsch, Kaffee Glasatelier Carina Handgefertigter Glasschmuck, Blumentöpfe, Vasen aus recycelten Flaschen, Quittengelee, Ketten, Blumentöpfe, Vasen Haug, Roland Dekoration Hörsch, Axel Handgravierte Glasware JRK Baienfurt – Baindt Crêpes Jugendfeuerwehr Baindt Glühmost, Punsch, Waffeln, Kartoffelsuppe Katholische Kirchengemeinde „Mission“ Handgestrickte Socken, selbstgemachte Bredla Kiesel, Tabea selbstgemachte Weihnachtsdeko, Stabkerzen ständer, Produkte aus Keraflott, Dekosterne, Holzleisten, Karten Moosmann, Petra Honig, Honigbonbons, Schnaps, Glühmost, Punsch, Bienenwachskerzen, Klorollen Musikverein Baindt Festkonzertkarten, selbstgemachte Liköre aus ess baren Waffelbechern Naturfreunde Baindt Mexikanische Gemüsesuppe mit Brot, Apfelpunsch, Roter Glühmost, Taschen, Kräutersalze, Mildes Würzöl, Futterstation, Teelichthalter, Zitronenver­ bene­Tee, Essbare Wurzeln, Marmelade Reimann, Claudia Selbstgemachte Taschen, Dekoration, Marmelade, Plätzchen, Upcycling, Hot Aperol/ Secco/ Punsch Reitergruppe Baindt e.V. Adventskranz, Bredla, Apfelbrot, Hot Aperol, Crêpes, Ponyreiten Sauter, Lisa Gesteck, Adventskränze, Deko aus Holz & Beton SBBZ Sehen Tannenbäume aus Eierkartons, Räucherbündel, Anzünder, Holzsterne, Wiener Kalk Söll, Irmgard Geschenkverpackung aus Papier SV Baindt Glühwein, Bier, Punsch, Alkoholfreie Getränke, Wurst, Pommes, Schupfnudeln Walddorfkindergarten Baindt e.V. Waffeln, Punsch Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 29. November 2025, findet der diesjährige Nikolausmarkt von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Dorfplatz statt. Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit uns in Einladung zum Nikolausmarkt festlicher Atmosphäre die Vorweihnachtszeit zu genießen. Zur Einstimmung folgt nun ein Blick auf die Aussteller und Austellerinnen sowie das Programm. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Programm Dorfplatz 12:00 Uhr Eröffnung des Nikolausmarktes durch die Bläserklasse der Klosterwiesenschule 12:30 Uhr Auftritt des Chors der Klassen 1 + 2 der Klosterwiesenschule 13:00 Uhr Besuch des Nikolauses 13:30 Uhr Auftritt des Musikvereins Baindt 14:00 Uhr Ponyreiten der Reitergruppe Baindt (bis 15:30 Uhr) 15:00 Uhr Weihnachtliche Vorlesestunde im Nebenraum der Gaststätte zur Mühle 16:00 Uhr Besuch des Nikolauses 17:00 Uhr Auftritt des Kindergartens Sonne, Mond &Sterne 18:00 Uhr Auftritt des Musikvereins Baindt Foyer der Schenk-Konrad-Halle 14:30 Uhr Zaubershow mit dem Zauberer Harry Hauber 15:30 Uhr Zaubershow mit dem Zauberer Harry Hauber 16:30 Uhr Zaubershow mit dem Zauberer Harry Hauber Dietrich-Bonhoeffer-Saal 14:00 bis Café der Evangelischen Kirchengemeinde 16:00 Uhr Genießen Sie die festliche Stimmung und die heimelige Atmosphäre unseres Nikolausmarktes! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Amtliche Bekanntmachungen Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2025 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2025. Die Ablesekarten werden am 28. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2026 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 finden Sie die Was- serzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2026 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benö- tigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2025 erhalten. Bitte halten Sie diese zur On- line-Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur ein- mal pro Abrechnungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Bolz, Tel. 07502/9406-25, E-Mail c.bolz@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. November und Sonntag, 30. November 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel. 0751 / 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel. 0800 00 22 833, www.aponet.de) Samstag, 29. November 2025 Marien-Apotheke Ravensburg Marktstraße 8, 88212 Ravensburg Tel. 0751 36 25 00 Sonntag, 30. November 2025 Kloster-Apotheke Weingarten Karlstraße 13, 88250 Weingarten Tel. 0751 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel. 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist bis zum Frühjahr 2026 geschlossen. Über den Öffnungstermin informieren wir Sie rechtzeitig. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesen- häusler Straße 67) Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2025 Vom 01.12.2025 bis 31.03.2026 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Ernst Brandt feierte am 21. November 2025 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Herr Brandt ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen November 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Dezember 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.12. + 06.12. Nikolausbesuche - DRK 07.12. 2. Advent 10.12. 50-jähriges Jubiläum Seniorentreff BSS 11.12. Ehrenamtsfeier Selige Irmgard 13.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. 3. Advent 16.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 21.12. 4. Advent 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen WSP + Schützengilde Böllergruppe Baindt Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2025 und 01/2026 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 19.12.2025 Abgabeschluss: 16.12.2025, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 09.01.2026 Abgabeschluss: 06.01.2026, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Kindergärten Kindergarten St. Martin Einladung zum Adventscafé im Kindergarten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herzlich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unserem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wol- len wir uns bei Kaffee und Punsch auf die Adventszeit einstimmen. Unser Adventscafe ist in der Woche vom 01.-05. Dezem- ber jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waffeln und leckeren Kinderbrezeln vom Baindter Beck verwöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Zur Informationi Sicher unterwegs in der dunklen Jahreszeit In der dunklen Jahreszeit herrschen häufig nur einge- schränkte Sichtverhältnisse im Straßenverkehr. Besonders Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, werden von Autofahrenden oft zu spät oder gar nicht ge- sehen, was das Unfallrisiko deutlich erhöht. Mit der richtigen Kleidung lässt sich die Sichtbarkeit jedoch erheblich verbessern, denn dunkel gekleidete Personen er- kennt man im Schnitt erst aus etwa 25 Metern Entfernung. Helle Kleidung erhöht die Sichtbarkeit hingegen auf rund 40 bis 50 Meter. Reflektierende Materialien machen Personen sogar aus bis zu 140 Metern sichtbar – ein entscheidender Unterschied für die Reaktionszeit der AutofahrerInnen im Straßenverkehr. Tipps für Fußgängerinnen und Fußgänger • Tragen Sie helle oder reflektierende Kleidung. • Vor allem Kinder sollten Reflektoren an Jacken, Schuhen, Schulranzen oder Rucksäcken tragen. • Spezielle Accessoires wie reflektierende Armbänder, Mützen oder Schals erhöhen zusätzlich die Sichtbarkeit. Zusätzliche Tipps für Radfahrende • Prüfen Sie regelmäßig die Beleuchtung am Fahrrad (Vorder- und Rücklicht sowie Front- und Rückreflekto- ren sind gesetzlich vorgeschrieben). • Achten Sie darauf, dass die Reflektoren an den Pedalen und Speichen sauber sind. • Reflektierende Ärmel und Handschuhe sorgen dafür, dass Handzeichen im Straßenverkehr gut sichtbar sind. • Gegenseitige Rücksichtnahme Schlechte Wetterbedingungen wie Regen, Schnee oder Nebel beeinträchtigen die Sicht im Straßenverkehr zu- sätzlich. Alle Verkehrsbeteiligten sollten deshalb ihre Fahrweise und besonders ihre Geschwindigkeit den Wetter- und Sichtverhältnissen entsprechend anpassen. Saubere Scheiben, funktionsfähige Scheinwerfer sowie erhöhte Aufmerksamkeit helfen, andere Personen früh- zeitig zu erkennen. Ob mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß: Geben Sie aufeinander acht und bleiben Sie sicher. Quelle: ADAC Grafik: Gemeindeverband Mittleres Schussental / Datenquelle: ADAC Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER-SPRECH-ZEIT Besonders wenn der Verlust eines nahen Menschen ganz frisch ist, können Einzelgespräche ent- lastend und hilfreich sein. Aber auch an jeder anderen Stelle im Prozess von Abschied und Trauer kann es gut- tun, darüber zu sprechen. Es kann ausgesprochen entlastend sein, sich die Erinne- rungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefüh- le, vielleicht auch Wut und Zorn, von der Seele reden zu können. Trauerbegleitung lässt Trauer nicht einfach verschwinden, doch sie kann helfen, besonders belastende Aspekte an- zusprechen und besser zu verstehen. In einer Zeit, in der für Trauer wenig Raum bleibt und Menschen schnell zur Tagesordnung übergehen müssen, kann es vorkommen, dass Trauernde den Schmerz eher verdrängen, um wieder ‚normal‘ zu erscheinen. Wir bieten Ihnen in der Trauer Sprech Zeit einen geschütz- ten Raum für Ihre Bedürfnisse an. Sie können mit uns zu bestimmten Zeiten einen individu- ellen Termin vereinbaren. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 04.12.2025, jeweils 14, 15 oder 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 / 18056382 oder 0160 / 96207277 Weitere Texte Information Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rat- hauses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 02. Dezember 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten 29. November – 07. Dezember 2025 Gedanken zur Woche: Wer unter der Last bleibt, lernt Lasten tragen. Wer sich unter Lasten bewährt hat, gewinnt Hoffnung – Hoffnung, die verlässlich ist. Unbekannt Samstag, 29. November 17.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Ricco Haller, Dominik Klein, Elena Mayer, Anna Pink, Anton Pink, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Lenny Sonntag (+ Familie Gisi, Familie Merk, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 30. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Selbsthilfegruppe „Sternschnuppe“ 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent 17.00 Uhr Baienfurt – Kirchenchorkonzert - Bach - Weihnachtsoratorium, Kantate 4-6 Dienstag, 02. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 03. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit dem Musikverein, anschließend Einladung zu Glühwein und Punsch auf dem Kirchplatz Donnerstag, 04. Dezember 7.45 Uhr Baienfurt – Schülerwortgottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 05. Dezember 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 06. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt – Beichtgelegenheit in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 07. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Niklas Alber, Hannah Elbs, Jonas Elbs, Nel Gründler, Mara Gründler, Jakob Kreutle, Paul Kreutle, Henri Sonntag, Loana Sordon, Niklas Steinhauser, Emily Wenzel, (+ Artur Hernzler, Pia und Alfons Häfele, Anna und Johann Bergen, Luitgard Rist, Luitgrad und Georg Locher mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Kindergarten St. Ulrich 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter. Dazu laden ein der Jugendchor und der Kunstkreis Baindt Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt, bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630), Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Dienstag 02. Dezember geschlossen Donnerstag 04. Dezember geschlossen Freitag 05. Dezember geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen und in verschiedenen Farben sowie selbstgebackene Bredle. Der Verkauf findet statt am Samstag, 29. November beim Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz in der Neuen Ortsmitte. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Sonntag, 3. Advent 14.12.2025, 16:00Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Adventliche Einstimmung für Familien „Alle Tiere nah und fern wollen gern zum Weihnachtsstern“ Quelle: Foto Bildkartenset Kamishibai „Alle Tiere nah und fern suchen nach dem Weihnachtsstern“ Es singt der Kinderchor Baindt. Ökumenisches Hausgebet im Advent Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am 8. Dezember 2025 um 19.30 Uhr mit Glockengeläut zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Das The- ma lautet: In diese Welt ein Kind setzen. Die Flyer dazu liegen am Schriftenstand zur Mitnahme aus. Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag 11. Dezember 2025. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der Kirche. Anschließend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. NNAACCHHTT DDEERR LICHTER NACHT DER LICHTER C Kath.Kirche St. Johannes Baptist Baindt Sonntag, 7.12.2025 18 Uhr anschließend Punsch, Glühwein & Waffeln Seniorentreff Voranzeige Jubiläumsfeier Seniorentreff „50 Jahre Seniorenmittage in Baindt” Herzliche Einladung zu unserer Jubiläumsfeier am Mitt- woch, 10. Dezember 2025. Wir beginnen um 13.30 Uhr mit einer Andacht im Bischof-Sproll-Saal. Anschließend feiern wir mit dem Kirchenchor Baindt und einem Rück- blick in gemütlicher Runde das Jubiläum. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie herzlich. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt Ein Film aus der Zukunft mit einer Botschaft für heute / FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss Eintritt frei. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer. Sach 9,9a Samstag, 29. November 14 – 16 Uhr Baindt beim Nikolausmarkt - Kaffee/ Kuchen im Dietrich- Bonhoeffer-Saal Sonntag, 30. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14 – 16 Uhr Baienfurt Wahlkaffee im Ev. Gemeindehaus Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchenwahl am 30. November 9.00 – 11 Uhr Baindt: im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 – 16 Uhr Baienfurt: im Ev. Gemeindehaus 14 – 16 Uhr Baienfurt Wahlcafé im Ev. Gemeindehaus Montag, 01. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 03. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember 2. Advent 9.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich- Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. J. Stratmann) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag Adventskranz und Adventskalender „… erst eins, dann zwei, dann drei dann vier …“, der Adventskranz mit seinen vier Kerzen ist aus der Ad- ventszeit nicht wegzudenken. Dabei ist der ursprünglich evangelische Brauch noch gar nicht so alt: 1839 erfand ihn der evangelische Theologe Johann Hinrich Wichern (1808–1881) – eigentlich als eine Art Adventska- lender. Im Betsaal des „Rauhen Hauses“ für bedürftige Kinder in Hamburg ließ er zum ersten Mal einen Kranz aus einem alten Wagenrad mit 24 Kerzen aufhängen: 20 kleine rote für die Werktage bis Weihnachten, vier dicke weiße für die Sonntage. Das tägliche Anzünden der Kerzen bei Weihnachtslie- dern und -geschichten sollte den Kindern das Warten auf Weihnachten verkürzen. Der runde Kranz aus Tannengrün, den wir heute in un- sere Zimmer stellen, versinnbildlicht Harmonie, Ganzheit und Unendlichkeit. Das Grün der Zweige ist ein Zeichen für Hoffnung und Erwartung. Die vier Kerzen weisen auf das Licht hin, das Christus in die Welt gebracht hat: Fins- ternis und Tod haben nicht das letzte Wort. Den Adventskalender, wie wir ihn heute kennen, gibt es erst seit einem guten Jahrhundert: 1903 brachte ein evan- gelischer Verleger aus München den ersten gedruckten „Türchenkalender“ heraus. Auf diesem Weg den Kindern das Warten auf Weihnachten zu erleichtern, später zu versüßen, gewann schnell an Beliebtheit. Heute gibt es Adventskalender in allen erdenklichen Formen und Ge- stalten. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © istockphoto / Frizzantine) Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochak- tuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfens- ter und eine hervorragen- de Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel rauhes.de//bibelwoche- 2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten ein- zutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu noch 6 Abenden, jeweils von 20-21 Uhr am: 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinn- bringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Krippenspiel 2025 Hier die Termine in der Übersicht: Sonntag, 30. November, 10.00 bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember, 10.00 bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Samstag, 13. Dezember, 10.00 bis 12.30 Uhr: Generalprobe in der Ev. Kirche Sonntag, 14, Dezember, 10.30 bis 11.30 Uhr: Krippenspielaufführung in der Ev. Kirche. Wir treffen uns bereits um 10.00 Uhr Einladung Besuchen Sie im Rahmen des Ni- kolausmarktes am 29.11.25 von 14 – 16 Uhr in Baindt im Dietrich- Bonhoeffer-Saal unser Niko- lauscafé. Wir freuen uns auf Sie. Kirchengemeinderatswahl Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Sehr gerne können Sie ab sofort, wenn Sie Ihre Wahlunter- lagen erhalten haben, die Möglichkeit der Briefwahl nutzen (Wahlbriefkästen Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt und evang. Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, Baienfurt). Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoeffer-Saal von 9.00-11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Gemeindehaus von 11.30-16.00 Uhr. Auch die Wahlbriefkästen werden um 16.00 Uhr das letzte Mal geleert! Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für un- sere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravensburg gewählt. Wahlkaffee Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ab 14.00 – 16.00 Uhr ein Wahlkaffee statt. Frauenkreis Baienfurt-Baindt trifft sich Der Evangelische Frauenkreis Baien- furt Baindt trifft sich zur Adventsfei- er am 3. 12. 2025 im Evangelischen Gemeindehaus im Öschweg. Wir wollen um 19.00 Uhr bei mitgebrachten Weihnachtsbredle und Tee einen advent- lichen Abend gestalten. Thema: An die Gemeinde in Korinth: Erster Brief, Kapitel 13. Auf einen gemütlichen Abend freut sich das Team. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Der Kreative Montag lädt im Dezember ein 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spät. 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink, Tel. 0751/52501, mobil 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB überwintert im Bezirkspokal SV Ankenreute - SV Baindt (3. Runde Bezirkspokal) Durch den umjubelten Last-Minute-Treffer von Edeljo- ker Schnez, der mit 5 Toren in 4 Spielen bei der Ersten besser aushilft als jede Urlaubsvertretung, bezwingt der SVB den A-Ligisten Ankenreute spät mit 2:1 und zieht ins Achtelfinale ein. SV Baindt: Benjamin Walser, Marko Szeibel (65. Leon Geng), Tobias Szeibel, Lukas Zweifel, David Krauter (76. Henry Hosse), Philipp Thoma, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, Max Kretzer (59. Johan- nes Schnez) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - spie- lender Co-Trainer: Nico Geggier - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Marcel Tischler - Zuschauer: 150 Tore: 0:1 Jan Fischer (68.), 1:1 Patrick Padberg (85.), 1:2 Johannes Schnez (90.+4) Vorschau: Sonntag, 30.11 14.00 Uhr: TSV Eschach II – SV Baindt II (Kunstrasen Weißenau) 14.30 Uhr: SV Baindt – FV Ravensburg II (Kunstrasen Weingarten) Jugendfußball WFV Sparkassen-Junior-Cup Am Samstag, den 15. November hatten wir gleich drei WFV Hallenturniere des Sparkassen-Junior-Cup 2025 bei uns ausgetragen. Morgens standen die E-Juniorin- nen auf dem Programm, hier belegte das Heimteam der SGM Baindt/Blitzenreute/Fronhofen den zweiten Platz hinter dem SV Immenried und ist damit qualifiziert für die nächste Runde. Mittags kamen dann die E2-Junioren an die Reihe. Die hei- mische Mannschaft des SV Baindt landete auf dem zwei- ten Platz hinter dem SV Vogt und qualifizierte sich damit ebenfalls für die nächste Runde. Beim abschließenden Turnier der E1 belegte der SV Baindt den dritten Platz und verpasste damit leider knapp den Einzug in die die nächste Runde. Alles in allem ein gelungenes Turnier. Der Dank gilt vor allem den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die zum Gelingen des Turniers und einer guten Versorgung von Spieler/Innen und Eltern beigetragen haben. Juniorinnenfußball D-Juniorinnen SGM Baindt/Blitzenreute/Fronhofen - TSV Grünkraut 0:3 B1-Juniorinnen SGM Baindt/Blitzenreute/Fronhofen - FC Blau Weiß Bellamont 2:4 B2-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM Aichstetten/Aitrach/ Tannheim/Unterzeil 3:3 Im letzten Spiel der Hinrunde trafen unsere B2-Junio- rinnen auf die SGM Aichstetten/Aitrach. Unsere Mädels waren diesmal von Beginn an hellwach und kombinierten sich, oft ausgehend von unserer Mannschaftsführerin Hai- faa ein, ums andere Mal in den gegnerischen Strafraum, konnten jedoch meist kurz vor dem Tor noch abgefangen werden. Zielspielerin war immer wieder Annemarie, die schon im letzten Spiel erfolgreich auf Torejagd gegan- gen war und die auch hier immer wieder durchbrach. Auf schönes Zuspiel von Sophie konnte sie sich in der 20. Minute gut durchsetzen und zum 1:0 Führungstreffer einnetzen. Leider konnten die Gegnerinnen noch vor der Pause ausgleichen, gleichwohl dem Treffer eigentlich ein Stürmerfoul vorangegangen war, das dem Schiedsrichter entgangen war. Kurz nach Anpfiff nutzen die Gegnerinnen zwei Unacht- samkeiten in unserer Hintermannschaft aus und gingen zwischenzeitlich mit 2 Toren in Führung. Doch wir steckten nicht auf und nachdem die gut verteidigende, aber im- mer wieder offensiv agierende Maylin einen Pass genau in den Lauf von Annemarie durchsteckte, konnte diese ihrer Bewacherin davoneilen und den Anschlusstreffer markieren. Nun waren wir on Fire und setzen alles daran, den Ausgleich zu erzielen und nach einem Zuckerpass von Jana auf Lena blieb diese cool und erzielte den viel um- jubelten Ausgleich. In der Schlussphase setze sich dann Melina über links nochmal schön durch und hätte fast den Siegtreffer erzielt, doch die Torfrau konnte den Ball noch Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 gerade so von der Linie kratzen. Am Ende ein schönes und spannendes Spiel mit einer gerechten Punkteteilung. Es spielten: Luisa Kolbaske (T), Haifaa Alosh, Maylin Kret- zer, Greta Heilmeier, Jana Rimmele, Annemarie Hoff- mann, Lena Pfleghaar, Sophie Heilmeier, Melina Leyh, Marlene Roth, Lina Saleh, Anna Poczask Kids Cup 2025 - lauter glückliche Kinder Am 16. November 2025 richteten wir in der Baindter Sport- halle wieder einen Spieltag für unsere jüngsten Kickerin- nen und Kicker aus. Gleich morgens um 9:00 Uhr starteten die Bambinis mit 18 Mannschaften in den Turniertag und traten auf drei Kleinfeldern abwechseln gegeneinander an. Verlierer gab es keine und nach 45 Spielen gingen alle glücklich und zufrieden, mit je einer Medaille um den Hals, nach Hause. Um 12:00 Uhr traten dann die F2 Kicker/-innen gegenei- nander an. Die Spielfelder und Tore wurden dafür gem. Reglement etwas vergrößert und auf den Spielfeldern gab es je Seite entweder ein Handballtor und auf dem an- deren je zwei Bazooka Tore. Es wurde kräftig durchrotiert, so dass alle Mannschaften gleichmäßig auf beiden Fel- dern ihre Fußballkunst und das Toreschießen zeigen konn- ten. In der Mitte war ein Bewegungsfeld mit Turngeräten aufgebaut, und man wunderte sich, wieviel Energie die Kids in dieser Zone in den Pausen zwischen den Spielen noch hatten. Nach 30 Spielen war auch dieses Spektakel vorbei, alle Kinder bekamen eine Medaille und die Kinder gingen gut geschafft, aber überglücklich nach Hause. Einige Trainerinnen und Trainer blieben dann noch zum dritten Akt, denn ab 15:00 Uhr kamen die F1 Spiele, die nach dem gleichen Modus auf zwei Feldern ausgetragen wurden und in den Pausen konnte auf dem Bewegungs- feld getobt werden. Die Kids rannten und kämpften un- ermüdlich und auch hier waren in den Pausen im Bewe- gungsfeld keinerlei Ermüdungserscheinungen erkennbar. Aber auch dieses Turnier endete nach 30 Spielen, alle Kinder wurden als Siegerinnen und Sieger geehrt und mit Medaillen glücklich nach Hause entlassen. Ein wieder großartiges Turnier, wo der Spaß der Kinder und Fußball ohne Druck im Vordergrund stand. Und so gab es am Ende des Tages ausschließlich zufriedene und glückliche Gesichter. Dass so ein Tag nicht ohne viel Unterstützung durch- geführt werden kann, ist klar, deshalb bedankt sich der SV Baindt Jugendfußball ganz besonders bei den vielen Helferinnen und Helfern, die über den Tag im Einsatz waren. Ferner gilt ein großer Dank der Sponsorengrup- pe des Turniers, namentlich den Firmen: Pink Energies, Elektrotechnik und Tankstellen, M. Dreher GmbH Bag- gerarbeiten & Baggerverleih, Dorn Arbeitssicherheit, Schützbach Bauunternehmung, Kirchner Energie, TK Folien und TK Textilien. Vielen Dank, ohne Eure Unterstützung kann ein solches Turnier nicht stattfinden. Abteilung Turnen Abt. Frauenturnen Weihnachtsfeier Unsere Weihnachtsfeier findet am Freitag, 12.12.25, um 18.00 Uhr im Gasthaus „Zur Mühle” statt. Dazu sind auch alle unsere Ehemaligen herzlich eingeladen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Abteilung Tischtennis Erster Sieg in der Landesliga Am Heimspielwochenende hat sich die erste Mannschaft endlich für eine gute Leistung mit zwei Punkten belohnt. Am Samstag gegen die ausgeglichen besetz- te Mannschaft aus Aulendorf reichte es noch nicht ganz für einen Punkt, doch am Sonntag konnte mit einer ge- schlossenen Mannschaftsleistung der erste Sieg bejubelt werden. SV Baindt – SG Aulendorf 5:9 Gegen die SG Aulendorf, die im oberen Bereich der Tabelle stehen, holten Marcel und Tobi den einzigen Doppelpunkt. Philipp / Wolfgang und Florian / Roman mussten ihren Gegnern verdientermaßen zum Erfolg gratulieren. Stark danach der Auftritt von Marcel, der Marius Müller mit sei- nem kompromisslosen Angriffsspiel wenig Chancen ließ und mit 3:1 siegte. Pech hingegen hatte Philipp, der nach dem Doppel über Rückenschmerzen klagte und sich nur eingeschränkt bewegen konnte. Seine Niederlage war so unvermeidbar. Im mittleren Paarkreuz kämpfte Flo seinen nominell besseren Gegner Jannik Schmid mit 11:9 im Entscheidungssatz nieder, während Tobi eine klare 0:3 Niederlage kassierte. In blendender Form befindet sich derzeit Wolfgang, er konnte sich mit 3:1 gegen Ja- kob Gebele durchsetzen. Roman konnte gegen den star- ken Sascha Gaa nur den 3. Satz ausgeglichen gestalten und hatte mit 0:3 das Nachsehen. Beim Spielstand von 4:5 brachte uns Marcel mit einem weiteren starken 3:1 Sieg gegen Nico Arnegger den 5:5 Ausgleich. Doch die SG Aulendorf konterte postwendend mit zwei deutlichen 3:0 Siegen gegen Philipp und Tobi. Das Spiel des Tages lieferten sich danach Flo und Robin Fischer: sehenswerte Ballwechsel, wenig unerzwungene Fehler und extrem ho- hes Tempo gipfelten in einem 15:17 im Entscheidungssatz, Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 leider zu unseren Ungunsten. Parallel kämpfte Wolfgang gegen Sascha bravourös, musste sich aber mit 10:12, 12:10, 10:12 und 3:11 geschlagen geben. So endete wieder einmal ein knappes Spiel mit einer Niederlage, da wir es bislang nicht hinbekommen, dass alle 6 Jungs zeitgleich das zei- gen, was sie spielen können. SV Baindt – SV Deuchelried 9:6 Am Sonntag begrüßten wir den SV Deuchelried zum Nachmittagsspiel in unserer Halle. In den Doppeln sind wir weiterhin auf der Suche nach den richtigen Paarun- gen, abermals konnten sich wieder nur Marcel und Tobi durchsetzen. Die beiden anderen Doppel gingen jeweils über die volle Distanz, aber zu unseren Ungunsten mit 2:3 verloren. Als dann Marcel gegen den immer sicherer werdenden Florian Joos nach 2:0 Satzführung eine bittere Nieder- lage hinnehmen musste, sahen wir unsere Felle schon davonschwimmen. Im zweiten Einzel war Philipp gegen Abwehrass Christoph Dreier krasser Außenseiter, jedoch spielt Philipp sehr gerne gegen Abwehrspieler. Es entwi- ckelte sich ein hochklassiges Duell auf Augenhöhe, bei dem der Baindter endlich mal wieder zeigen konnte, was in ihm steckt. Mit 11:9 im Entscheidungssatz konnte er Christoph seine erst zweite Saisonniederlage zufügen und einen unerwarteten Big Point für sein Team holen. Auch Tobi und Flo im mittleren Paarkreuz spielten starkes Tischtennis und konnten sich jeweils mit 3:0 durchsetzen. Wolfgang behielt gegen die angeschlagenen Anne Duf- ner ebenfalls mit 3:0 die Oberhand und Roman musste sich mit 0:3 gegen Dirk Negelein geschlagen geben. Somit gingen wir zum ersten Mal in dieser Saison mit einer 5:4 Halbzeitführung in die zweite Einzelrunde. Marcel kämpfte gegen Christoph um jeden Ball und hätte sich durchaus einen Entscheidungssatz verdient gehabt, musste sich aber mit 1:3 und 16:18 im vierten Satz geschlagen geben. Philipp erging es wie Marcel in dessen erster Partie, auch er brachte eine 2:0 Satzführung nicht über die Ziellinie und verlor trotz ansprechender Leistung mit 2:3. Tobi hatte im Anschluss Matthias Gruber bei seinem 3:0 Sieg im Griff, während Flo gegen Peter Fuchs mit 11:9 im fünften Satz den Sieg etwas mehr wollte und am Ende mentale Stärke zeigte. Den Abschluss dieses erfolgreichen Nachmittags bildeten zwei solide 3:1 Siege von Wolfgang und Roman, sodass jeder Spieler mindestens einen Punkt zu unserem ersten Saisonsieg beisteuern konnte. Beim letzten Vorrundenspiel am 13.12.25 um 17:45 Uhr in Laupheim haben wir die Chance die rote Laterne im di- rekten Duell an Laupheim abzugeben, vorausgesetzt die Laupheimer punkten in den nächsten zwei Wochen nicht noch doppelt. Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Prüfung Nach mehreren Monaten intensiven Trai- nings haben wir am 18.11.und 21.11.2025 wieder eine Gürtelprüfung in Baindt ab- gehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch Angriffstechniken, Selbstverteidigung und Grund- schule geprüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung be- standen, wir gratulieren ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training! Trainer Frank Bania / Verena Pau Prüfer Alfred Manthei Stefan Bernhart gelb, Monika Förtsch blau, Mark Kreu- zer gelb, Patricia Avasilcutei gelb, Lukas Kreutzer gelb, Samuel Kreuzer gelb, Emir Can Bolat gelb, Jule Dreher gelb, Mia Wuhrer gelb/grün, Berat Yildiz gelb/grün, Ida Buchmüller gelb/grün Musikverein Baindt Der Kartenvorverkauf startet am 29.11.2025 Am Samstag, den 29. November 2025, be- ginnt der Kartenvorverkauf für unser dies- jähriges Konzert auf dem Nikolausmarkt in Baindt. Si- chern Sie schon dort die besten Plätze. Im Anschluss an Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den Nikolausmarkt erhalten Sie die Karten ebenfalls im Baindter Rathaus. Das Festkonzert findet dieses Jahr am 13. Dezember 2025 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt statt. Wir arbeiten bereits fleißig an dem abwechslungsreichen Konzertprogramm und freuen uns, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Freunde und Familie mit und genießen Sie musikalische Highlights, wie die Melodien aus Disney’s „Die Eiskönigin“, „Star Wars“ und vielem mehr. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Wir stimmen uns ein in die Vorweih- nachtszeit, am Mittwoch, 03.12.2025. Lass dich ver- zaubern bei einem gemütlichen Abend in der Hütte am Dorfplatz in Baindt. Wir beginnen um 19.00 Uhr mit musi- kalischer Umrahmung durch eine Bläsergruppe. Fürs leib- liche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Wir freuen uns auf einen besinnlichen Hüttenabend und laden alle recht herzlich dazu ein. Bei schlechtem Wetter findet dieser Abend im Bischof-Sproll-Saal statt. Euer Vorstandsteam Vorschau: Gemeinsame Zugfahrt zum Weihnachtsmarkt nach Biberach am Montag, 08.12.2025. Mit dem Bus von Baindt nach Ravensburg, Treffpunkt Bahnhof Ravensburg 13.00 Uhr, Abfahrt Zug 13.19 Uhr. Rückfahrt 20.08 Uhr in Bi- berach, Kosten 10€, Bahn und Busfahrt . Verbindliche An- meldungen bis Freitag, 05.12.2025 in der WhatsApp-Grup- pe oder telefonisch bei Bärbel Schad, Tel. 07502/911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß’ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder am 5. Dezember besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bei Sira Wöhr unter nikolaus.ljbaindt@gmail. com. Ihre Landjugend Baindt Volleyball LJ Baindt Ohne Fans geht‘s einfach nicht! Ihr habt gefehlt! Da konnten am letz- ten Heimspieltag drei Punkte und su- per Energie mitgenommen werden und die Baindter VolleyballerInnen hatten gehofft, das läuft dann in Iller- rieden so weiter. Die VLJ Baindt 1 fühl- te sich am 22.11.2025 bereit, den nächsten Sieg einzufah- ren. Das neue System war fleißig trainiert und so standen die SpielerInnen voller Optimismus auf dem Feld. Nach einem zähen Start gegen die Gastgeber der SF Illerrieden (20:25 und 17:25), brachten weder gRenatas Aufschläge, noch die Spezialwaffe Mo den Sieg. Gegen die TSG Leut- kirch wurde dann umgestellt. Doch auch hier entstand ein gnadenloser Rückstand von zehn Punkten (15:25). „Schu- uu“s Spezialaufschläge machten dem Gegner vor allem im nächsten Satz Druck und Neuling Philipp parierte viele Annahmen, sodass schöne Spielzüge zustande kamen und Patrick vor allem Richtung Ende nochmal einige Bäl- le ordentlich hacken konnte. Trotz toller Einzelleistungen schaffte die VLJ Baindt 1 an diesem Tag leider keinen Sieg (21:25). Und woran lag es nun? Vielleicht am neuen Ball? Nein! Ganz klar: An euch! Ihr habt gefehlt! Wir brauchen euch und eure Unterstützung und hoffen, ihr seid beim nächsten Heimspiel am 07.12.2025 ab 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwiesenschule wieder lautstark mit am Start! Ohne euch Fans geht’s einfach nicht! Uuund Hacken! Uli und Schuuu im Monsterblock Reitergruppe Baindt Nikolausmarkt Baindt Am Samstag, den 29. November 2025 ist die Jugend der Reitergruppe Baindt wieder mit einem liebevoll gestalteten Stand auf dem Dorfplatz Baindt vertreten. Von 12 bis 20 Uhr bietet unsere Jugend erneut Advents- kränze, Bredla, Hot Aperol und viele weitere kleine Leckereien und Besonderheiten an. Für die kleinen Besucher gibt es ein ganz besonderes Highlight: Ponyreiten von 14 bis 15.30 Uhr. Wir freuen uns auf viele Gäste und einen stimmungsvol- len, vorweihnachtlichen Tag! Weihnachtsfeier und Jahresabschluss 2025 Bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kosten- beitrag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt und Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu ei- ner gemeinsamen Pause und anschließend zu einem ge- mütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch bekannt- gegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich ein- geladen, im Anschluss dazuzukommen und gemeinsam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Neuwahlen und Ehrung bei der Mitgliederversammlung Im Rahmen der Mitgliederver- sammlung konnte der Vorsit- zende des Ortsverbands, Dr. Anton Eberle, eine besondere Ehrung vornehmen: Georg Steinhauser blickt auf 50 Jahre Mitgliedschaft in der CDU zurück. Von 1975 bis 1999 war er Mitglied der CDU-Fraktion im Gemeinderat, seit 2001 ist er Kassenprüfer im Ortsverband. Für diese besondere Verbundenheit wurde ihm von Waldemar Westermayer als Vertreter des Kreisverbands eine Anstecknadel und eine Ehrenurkunde überreicht. Der neue Vorstand: Dieter Herrmann, Peter Strehle, Johannes Kreutle, Mathilde Kaffenberger, Werner Elbs (v.l.) Neu gewählt wurde der Vorstand. Nach 30 Jahren Mit- gliedschaft im Gemeinderat und neun Jahren als Vor- sitzender trat Dr. Anton Eberle nicht mehr zur Wahl an. Ehrung Georg Steinhauser für 50 Jahre Mitgliedschaft durch Dr. Anton Eberle und Waldemar Westermayer (re.) Einstimmig gewählt wurde der neue Vorstand, bestehend aus Johannes Kreutle als Vorsitzendem, Dieter Herrmann als Stellverteter, Werner Elbs als Kassierer, Mathilde Kaf- fenberger als Schriftführerin. Zum Beisitzer gewählt wurde Peter Strehle, als Kassenprüfer bestätigt wurden Georg Steinhauser und Stefan Müller. Waldemar Westermayer berichtete nach dem offiziellen Teil aus dem Kreistag und gab einen Querschnitt über aktuelle Themen aus der Landespolitik. Abschiedsgeschenk für Dr. Anton Eberle. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Adventswanderung Vom Freibad geht es in Richtung Sechser- weg, übers Lauratal, durch den Haslachwald, Franzosenweg runter und zurück zum Freibad. Treffpunkt: Dienstag, 2.12.25, 13 Uhr, P Freibad Weingarten Rückkehr ca. 17 Uhr. Gehzeit: ca. 2,5 Std., 8 km, 100 hm Unkostenbeitrag: Gäste 2,00 Euro Einkehr: 15.30 Uhr im Haus am Mühlbach Mitbringen: Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Vesper. Stöcke und Wechselschuhe Anmeldung: ab 28.11.2025, T. 0151-12952100 (AB) bis 16 Uhr am Vortag Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Wir treffen uns trotzdem im Haus am Mühlbach. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Donnerstag, 11.12.2025 um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Gaisbeuren, St.-Leonhard-Str. 7, 88339 Bad Waldsee-Gaisbeuren 19:30 Uhr Einlass 20:00 Uhr Beginn der Versammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Ährengespräche mit Vertretern der Politik (Raimund Haser MdL CDU, Petra Krebs MdL Grüne) 4. Geschäftsberichte 5. Gastvortrag Georg Hutter EDV-Referent beim bayerischen Bauernverband „KI als Turbo fürs Bauernhofbüro: Digitalisierung, die wirklich Zeit spart“ 6. Ehrungen und Verabschiedungen 7. Schlusswort Mit freundlichen Grüßen gez. Franz Schönberger, Vorsitzender gez. Stefan Loderer, Geschäftsführer Führung zum Windrad WKBO und Alterric informieren vor Ort am 5. Dezember – Shuttlebus bringt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Windkraftanlage in den Röschenwald Die Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) und die Alterric Deutschland GmbH laden am Freitagnachmittag, 5. Dezember, zu einem weiteren Termin auf dem Gelände des Windparks Röschenwald ein. Der Shuttleservice startet um 13:15 Uhr von Zollen- reute über Wolpertswende und Mochenwangen in den Röschenwald; eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Shuttlebus von Zollenreute, Wolpertswende und Mo- chenwangen Wer Interesse hat, kann sich unter presse.tws.de/events anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Alle angemel- deten Personen fahren gemeinsam mit dem kostenlosen Shuttlebus zum Gelände des Windparks. Der Shuttlebus startet am 5. Dezember um 13:15 Uhr in Zollenreute an der Bushaltestelle Feuerwehrhaus. Um 13:30 Uhr ist der Zustieg in Wolpertswende an der Bushaltestelle am Rat- haus möglich. In Mochenwangen geht es um 13:40 Uhr von der Jahnstraße am Kinderhaus Kleine Strolche wei- ter direkt zur Windkraftanlage. Vom Busausstieg bis zur Windkraftanlage werden etwa 100 Meter zu Fuß zurück- gelegt. Festes Schuhwerk ist empfehlenswert. Nach der Besichtigung erfolgt die gemeinsame Rückfahrt gegen 15 Uhr zu den Abfahrtsorten in Zollenreute, Wolpertswende und Mochenwangen. Parkmöglichkeiten sind nahe den Abfahrtsorten vorhanden. Aus organisatorischen Grün- den ist eine individuelle Anreise mit dem Auto oder dem Fahrrad nicht möglich. Eine vorherige Anmeldung ist er- forderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zum Schutz aller Beteiligten ist das Gelände nur während der beglei- teten Begehung zugänglich. VLF Leutkirch-Wangen e.V. Vorankündigung: Altbekanntes und Neuerungen im Steuerrecht Der VLF Leutkirch-Wangen e.V. lädt alle Interessierten zu einem Fachvortrag zum Thema „Altbekanntes und Neuerungen im Steuerrecht“ ein. Die renommierte Steu- erkanzlei Rinninger Bay Kadus GmbH & Co.KG aus Isny, die unter anderen für zahlreiche landwirtschaftliche Be- triebe die Buchführung erstellt, kommt am Mittwoch, den 10.12.2025 um 13:30 ins Landwirtschaftsamt nach Leut- kirch, um dort zum Themenkomplex: „Unternehmens-/ Hofnachfolge, Neuerungen im Steuerrecht, zivilrechtliche Vorsorge“ zu referieren. Auch ein Exkurs zum Thema „Ehe- verträge in der Landwirtschaft“ ist angedacht. Zur besseren Planung wird um Anmeldung bis zum 08.12.2025 unter Tel.: 07561/98206610 gebeten. Kunst im Rathaus: ein Fest der Farben Siegfried Kasseckert zieht Bilanz Siegfried Kasseckert ist der Gemeinde Baienfurt seit lan- gem eng verbunden. Mehr als 20 Jahre schrieb er als Mitarbeiter der Schwäbischen Zeitung über die Sitzungen des Gemeinderats, über Kunstausstellungen im Rathaus und über viele andere Ereignisse in unserer Gemeinde. Kasseckert ist aber auch künstlerisch tätig. Schon als 15-Jähriger gehörte er einem Club von Sonntagsmalern an. Ab Freitag, 5.Dezember, zeigt er eine kleine Retros- pektive in unserem Rathaus. Es ist dort schon seine dritte. Kasseckert nennt seine Werkschau „Varia – eine Bilanz“, weil sie –Varia- Arbeiten verschiedenster Art und Stile um- fasst, gegenständliche wie auch völlig abstrakte, konkret, alle in den vergangenen 50 Jahren entstanden. Ein Fest der Farben und der Formen. Der Anlass ist ein Zweifacher. Der Maler und Journalist – Kasseckert leitete bis 2001 die Redaktion der Schwäbi- schen Zeitung Ravensburg/Weingarten und war davor lange Jahre politischer Redakteur der Zentralredaktion – konnte vor kurzem den 85.Geburtstag feiern. Zeit also, die journalistische Arbeit zu beenden. Hin und wieder vielleicht noch ein Artikel, etwa über Kunst, aber keine regelmäßi- ge Berichterstattung mehr. Zweitens: Der 85.Geburtstag bietet allen Anlass, künstlerisch Bilanz zu ziehen. Eine der ältesten Arbeiten der Ausstellung, ein collagierter Clown, entstand im Jahre 1977. Es gibt Landschaftsbilder, Stillleben, Kreuze, Strukturbilder und aus jüngerer Zeit viele „geometrische“ Werke, gemalte „Ordnung“ – quasi ein Gegenpol zu unserer stark aus der Ordnung gerate- nen Welt. „Ich male fast an jedem Tag“, sagt Kasseckert, „dabei vergesse ich die Welt, meditiere, ruhe gleichsam in mir. Ich hüte mich aber seit eh und je davor, einem ein- zigen künstlerischen Stil nachzueifern. Künstler wie Paul Klee, Antoni Tàpies und Piet Mondrian zähle ich zu meinen großen Vorbildern. Das Experiment ist mein Stil“. Im Leben liegen Freude und Trauer nahe beieinander. Die- ser Tage haben wir schmerzhaft erfahren, dass Andrea Arnhold verstorben ist. „Ich habe sie mehr als 20 Jahre im Gemeinderat erlebt, eine gescheite Frau, die sich vor allem auch um die sogenannten kleinen Leute geküm- mert hat, zutiefst human und alles andere als populistisch. Ein Vorbild, unvergessen“, betont Kasseckert. Deswegen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 wolle er diese Ausstellung Andrea Arnhold widmen, der Erinnerung an sie. Vernissage: Freitag, 5.Dezember, 19 Uhr Dauer der Ausstellung: bis 30.Januar 2026 Die Öffnungszeiten des Rathauses: Mo 7.30-12.15 Uhr u. 14-16 Uhr, Di, Mi, Fr 9-12.15 Uhr Do 7.30-12.15 Uhr u. 14-18 Uhr Ein bewährter Ort der Begegnung Die Vesperkirche im Schussental wird 18! Vom 20. Januar bis 8. Februar 2026 findet die Vesperkir- che wieder in der evangelischen Stadtkirche in Ravens- burg statt. Der Blick zurück auf die erste Vesperkirche birgt eine kleine Überraschung: Exakt im gleichen Zeit- raum startete 2009 das Projekt Vesperkirche im Schus- sental. Inzwischen hat sich die Vesperkirche mit bisher rund 200.000 Besuchern fest etabliert. Die erste Pressemitteilung im März 2008, die veröffent- licht wurde, begann mit einem kurzen Satz: Ravensburg bekommt eine Vesperkirche. Die damaligen Initiatoren waren von der Idee überzeugt und sprachen Sätze aus, die auch heute noch für die Vesperkirche stehen und sie tragen: „Die Vesperkirche macht nicht nur satt. Sie bringt uns auch in Kontakt mit Menschen, die sich ihrer Armut schämen und deswegen Beratungs- und Hilfsangebote nicht wahrnehmen.“ Oder: „Im besten Fall hilft sie nicht nur über die kälteste Jahreszeit hinweg, sondern zeigt Menschen Wege auf, wie sie ihr Leben wieder in die Hand nehmen und einen Weg aus der Armutsfalle finden kön- nen.“ Und sie äußerten sich auch zuversichtlich, dass mit der Vesperkirche im Schussental was Gutes wie Dauer- haftes entstehen könne. Die Mitinitiatorin und Pfarrerin Andrea Holm war sich sicher, „dass der Betrieb aufrecht- erhalten werden kann“. Sie sollte recht behalten. Viele tausend Menschen haben mit ihren Besuchen dazu beigetragen, dass die Vesperkir- che im Schussental, die abwechselnd in Ravensburg und Weingarten stattfindet, ein Erfolgsmodell der besonderen Art wurde. In Zeiten, in denen sich immer mehr Menschen von den Kirchen abwenden, bietet die Vesperkirche ein Gegenmodell. Eine Kirche zum Kommen und Bleiben, ein Ort der Begegnung zwischen unterschiedlichen Men- schen, ob wohlhabend oder arm, ob alteingesessen oder hinzugezogen. Viele Schirmherrschaften haben seit 2009 für das Spen- denprojekt Vesperkirche geworben: der Kabarettist Uli Boettcher, Ministerpräsidenten-Gattin Gerlinde Kretsch- mann, Tatort-Schauspielerin Christine Urspruch, Ober- schwabens Barde Barny Bitterwolf oder Käferkünstler Ahmet Yardimci. 2026 übernehmen Jürgen und Tho- mas Allaut-Schlegel die Schirmherrschaft. Jürgen All- aut-Schlegel ist ehemaliger Profitänzer und bekannt aus der TV-Tanzshow Let’s Dance, sein Mann Thomas ist Vorstand der Columbus Holding in Ravensburg. Beide nehmen mit großer Freude ihre Aufgabe an: „Die Ves- perkirche macht aufmerksam auf die sozialen Belange unserer Gesellschaft, auf Menschen, die wir im Alltag nur allzu häufig übersehen und leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft innerhalb unserer Stadt und darüber hinaus.“ Die Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee la- den gemeinsam mit der Kirchengemeinde Ravensburg zur Vesperkirche ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Wohltat für Leib und Seele, Andachten und Kultur. Am Montagabend, 19. Januar, wird die Vesperkirche feierlich mit einem Gottes- dienst eröffnet. Das aktuell Orgateam besteht aus Pfar- rer Ralf Brennecke und Diakon Gerd Gunßer (beide vom Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee) sowie Harald Dubyk von der Johannes-Ziegler-Stiftung. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Ravensburg. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-ravensburg.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.ravensburg Tag der offenen Tür/ Informationsabend der Achtalschule Tag der offenen Tür/Informationsabend der Achtalschule Donnerstag, 11. Dezember 2025, 17:00 – 19:30 Uhr (Treffpunkt: Foyer Grundschule in der Ravensburgerstraße18) Wir stellen Ihnen die Arbeitsweise und Inhalte der Gemein- schaftsschule vor und Sie haben die Möglichkeit sich bei den unterrichtenden Lehrkräften vor Ort in den Klassen- räumen zu informieren. Wir freuen uns auf Sie! Wir bitten für diesen Tag um Anmeldung per Mail oder telefonisch! Individuelle Termine und persönliche Gespräche mit der Schul- leitung sind nach Anmeldung ebenfalls jederzeit möglich. Achtalschule Baienfurt, Ravensburgerstr. 18, Tel. 0751/56960-10, kontakt@achtalschule.de Regionale Sternsinger*innen - Aussendung 2026 in Ravensburg Alle Sternsinger Gruppen mit ihren Begleitpersonen sind herzlich zur regionalen Sternsinger*innen-Aussendung am 30. Dezember 2025 in Ravensburg eingeladen. Ab 10 Uhr treffen sich die Teilnehmenden im IFSB, erle- ben Workshops, Gemeinschaft und eine Prozession durch die Innenstadt. Der feierliche Eröffnungsgottesdienst mit Weihbischof Matthäus Karrer findet um 16 Uhr in der St.-Jodok-Kirche statt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto: „Schule statt Fa- brik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“ und bietet Raum, sich gemeinsam auf die Sternsingerzeit einzustimmen. Anmeldeschluss: 14. Dezember 2025 Weitere Infos und Anmeldung: https://t1p.de/cxc0g Kirche im Kerzenschein Zu einer adventlichen Stunde voller Wärme und Besinn- lichkeit lädt die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) Blitzenreute gemeinsam mit dem deutsch-polni- schen Partnerschaftsverein sowie dem Familienkreis am Dienstag, 2. Dezember, herzlich ein. In der stimmungsvoll mit Hunderten von Kerzen erleuchteten Kirche St. Lau- rentius in Blitzenreute erwarten die Besucherinnen und Besucher um 19.00 Uhr Musik, Stille sowie meditative Tex- te und Gedanken, die zum Innehalten und Nachdenken in der Adventszeit anregen. Für die musikalische Gestaltung sorgt der Chor CANTIAMO unter der Leitung von Lisbeth Ross. Im Anschluss lädt ein gemütliches Beisammensein im Dorfgemeinschaftshaus dazu ein, den Abend in ange- nehmer Atmosphäre ausklingen zu lassen. Der Eintritt ist frei. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bauerntheater Ziegelbach spielt „TuS 04 Ziegelbach im Showfieber“ Das Bauerntheater Ziegelbach hat mit den Probearbei- ten begonnen und möchte Sie einladen, ein paar lustige und heitere Stunden mit uns im Dorfstadel in Ziegelbach zu verbringen. Wir spielen das Stück „TuS 04 Ziegelbach im Showfieber“ von Beate Irmisch, Regie führt Charly Glaser. Die Auf- führungen sind wie folgt: Fr. 26. Dez., 20 Uhr (Premiere) Sa. 27. Dez., 20 Uhr, So. 28. Dez., 14 Uhr, keine Platzreser- vierung, Sa. 03. Jan., 20 Uhr, So. 04. Jan., 20 Uhr, Mo. 05. Jan., 20 Uhr, Sa. 10. Jan., 20 Uhr. Kartenvorbestellung für die Saison ist täglich von 17 – 19 Uhr und zusätzlich Sa./So. auch von 11 – 12 Uhr unter der Telefon-Nummer 07564 / 94 98 88. An Aufführungstagen ist für Kurzentschlossene und für Än- derungen bei der reservierten Platzzahl das Telefon von 11 - 12 Uhr und von 17-18 Uhr besetzt. Karten sind auch noch an der Abendkasse erhältlich. Für die Mittagsvorstel- lung gibt es keine Platzreservierung. Eintritt 9,- Euro für Erwachsene und 4,00 Euro für Kinder bis 12 Jahre. Über Ihr Kommen freut sich das Bauerntheater Ziegelbach. Weitere Infos unter www.bauerntheater-ziegelbach.de Infoveranstaltung des Vereins Landwirtschaftliche Fachbildung (VLF) zum Thema „Energie speichern – Eigen- strom nutzen“ am 03. Dezember 2025 Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e. V. (VLF) lädt seine Mitglieder und wei- tere Interessierte zu einer Informationsveranstaltung zur Eigenstromnutzung und Energiespeicherung im landwirt- schaftlichen Betrieb ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 3. Dezember 2025 um 20.00 Uhr im Gasthaus Stern in Bad Waldsee-Reute statt. Die Referenten Mathias Harsch vom Landwirtschaftli- chen Zentrum Aulendorf und Tobias Mösle von der Firma SAO Solartechnik werden über Maßnahmen zur Optimie- rung der (Eigen-) Stromnutzung unter den veränderten Rahmenbedingungen und insbesondere auch über den Einsatz von Batteriespeichern berichten und Ihre Fragen dazu beantworten. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Nein zur Gewalt gegen Frauen DRV BW zeigt Flagge für Frauenrechte und ein gewaltfreies Umfeld Tödliche Gewalt gegen Frauen hat in Deutschland er- schreckende Ausmaße erreicht. Fast jeden Tag findet ein Femizid – also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Ge- schlechts – statt. „Gewalt an Frauen ist eine der häufigsten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen der Welt“, er- klärt die neue Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW), Ma- ren Elsner. „Gewalt darf kein geduldetes Konfliktmittel sein, aus diesem Grund wehen vom 25. November bis 10. Dezember 2025 vor unseren Dienstgebäuden in Karls- ruhe und Stuttgart die Flaggen für Frauenrechte.“ Regi- onalzentren und Außenstellen setzen mit einem Banner im Wartebereich ein Zeichen. Aktueller Anlass ist der von der UNO ausgerufene jährliche Gedenktag gegen Gewalt an Frauen (Orange Day) am 25. November. Die Organi- sation Terre des Femmes (TDF) begleitet die Aktion mit der Fahne „frei Leben – ohne Gewalt“. Diese steht für ein friedliches Miteinander ohne Gewalt und für den beson- deren Schutz von Mädchen und Frauen. Breite Front gegen „Gewalt gegen Frauen“ „Die DRV BW steht als Arbeitgeberin aktiv für gleiche Rechte von Frauen und Männern und für ein gewaltfreies Umfeld“, sagt Elsner. „Deshalb beteiligen wir uns gemein- sam mit der Stadt Karlsruhe an Aktionen zum Tag der Gewalt gegen Frauen.“ In den DRV-Dienststellen liegen außerdem mehrsprachige TDF-Broschüren zum Thema „Gleiche Rechte für Frauen und Männer“ aus. Schnelle und anonyme Unterstützung in 18 Sprachen bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Rufnummer 08000 116 016. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seeli- sche, geistige oder körperliche Behinderung geprägt ist, brauchen Hilfe und Unterstützung, die weit über Arztbesuche hinausgehen. Hier setzt die Arbeit von Selbsthilfeeinrichtungen ein, denn Integration und Teil- habe sind besonders wichtige Ziele. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 03.12.2025 betont die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Wichtigkeit von Selbsthilfeeinrichtungen. Diese bieten Betroffenen und ihren Angehörigen viele Vorteile und entlasten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Versi- chertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthil- feeinrichtungen ideell und finanziell. Verankert ist diese Förderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Vor allem der Austausch unter Gleichgesinnten ist wich- tig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Die Selbsthilfegruppen haben sich ebenso die Lobby-Arbeit zum Ziel gesetzt. So gibt es Landesverbände, die die In- teressen der Betroffenen gegenüber der Politik vertreten oder in Gesprächen mit Vertretern der Ärzteschaft Wege suchen, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung möglich wird. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Kontaktstel- len deren Koordinierung. Sie sind die erste Anlaufstelle und beraten Menschen über die Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstüt- zen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professionelle Versor- gungs- und Beratungsangebote. Weitere Informationen für Menschen mit Behinderungen gibt es unter: www.svlfg. de/selbsthilfefoerderung, www.bag-selbsthilfe.de, www. deutscher-behindertenrat Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Ab Januar keine Barauszahlung der Rente mehr möglich Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Januar 2026 keine Barauszahlungen von Renten mehr anbieten. Umso wichtiger ist es, dass betroffene Versicherte so schnell wie möglich ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine Kontoverbindung mit- teilen, appelliert die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg (DRV BW). Hintergrund ist die mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz geplante Änderung, die ab 2026 nur noch Rentenzahlungen per Überweisung auf ein Bankkonto zulässt. Es fehlen noch Kontoverbindungen von Versicherten Die entsprechenden Rentnerinnen und Rentner wurden seit dem Sommer mehrfach schriftlich über die Einstellung des Barauszahlungsservice informiert. Die Betroffenen können diesen Schreiben alle wichtigen Schritte entneh- men und mit dem beigelegten Formular die Kontover- bindung portofrei an die DRV BW zurücksenden, damit sie ihre Rente auch zukünftig problemlos erhalten. Für diejenigen, die bisher nicht reagiert haben drängt nun die Zeit zum Handeln. Auch online möglich Noch schneller geht die Rückmeldung über die Kontover- bindung online mit dem Antrag „Angaben zum Zahlungs- weg bei Inlandskonto“ (R0985) über die Online-Services der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ eantrag-R0985. Was tun, wenn man noch kein Konto hat? Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann ein soge- nanntes Basiskonto mit allen grundlegenden Zahlungs- funktionen bei einer Bank eröffnen. Durch das Zahlungs- kontengesetz (ZKG) sind Kreditinstitute verpflichtet, mit einem berechtigten Verbraucher einen Basiskontovertrag abzuschließen. Nähere Informationen und ein entspre- chendes Antragsformular zur Eröffnung eines Basiskon- tos finden Versicherte auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. unter https://www.verbrau- cherzentrale-bawue.de. Wem die Zeit für eine Kontoeröff- nung davonläuft oder die Möglichkeit fehlt, kann sich die Rente auch kostenfrei auf das Konto einer Person seines Vertrauens überweisen lassen. Das Antragsformular für diese Lösung ist das bereits genannte. Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog © dvw Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr 2026 dvwdvw © dvw dvwdvw Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw 109,00 € Größe: 90 x 90 mmGröße: 90 x 90 mm 4 120,00 € Größe: 90 x 100 mm 6 71,00 € Größe: 90 x 55 mm und einen guten Start ins neue Jahr! 8 Weihnachtsgrüße Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 MIETANGEBOTE Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.25 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Putenverkauf Auf Bestellung laufend frisch geschlachtete Puten zu verkaufen. Gebhard Sonntag, Wickenhaus 80, Baindt, Tel.: 07502/1035. Wir vermieten eine moderne 70 qm große 2-Zimmerwohnung mit Balkon im 2 OG in der Senioren-Wohl- fühlresidenz in Baienfurt. Ab 15.12.25, Miete 890,00 Euro + NK. Mö- bliert oder unmöbliert nach Vereinbarung. Interessenten ab 55 Jah- ren richten ihre Zuschriften gerne an m.broger@gmx.de VERANSTALTUNGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT GESUNDHEIT TRAUERANZEIGEN © Zimmer/DEIKE 755R11R3 Lösung: Christmette Wortsuche Der gesuchte Begriff bezeichnet ein Ritual an Heiligabend. brot-fuer-die-welt.de/saatgut Satt ist gut. Saatgut ist besser. Ein erster Überblick: • 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen • Wohnfl ächen von ca. 56 bis ca. 120 m² • 50 Tiefgaragenplätze + oberirdische Gästeparkplätze • Aufzug über alle Etagen • Nachhaltige Energieversorgung • Wohnungen für jedes Alter Weitere Infos direkt beim Immobilienteam von Simon Ziegerer: Telefon: 0751 5006-550 E-Mail: info@immo-vbbo.de Internet: vb-bo.de/oberhofen Sprechen Sie uns gerne an - auch in Fragen zur Baufi nanzierung. Oberhofen5 – Ihr neues Zuhause in Ravensburg vb-bo.de/oberhofen WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 30.11.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig Früchteverkauf · Mo-Fr 10-18 Uhr · Sa 10-14 Uhr Untereschach, Friedrichshafenerstraße Navel-Orangen, Clementinen, Ananas, Kiwi, Zitronen, Grapefruit und Medjool-Datteln J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86 Zertifi zierter Betrieb, Kontrollnummer: DE-ÖKO-006 J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86J.Stimmler, Schachenstraße 45, 88267 Vogt, Tel. 0 75 29 - 16 86 SAISONERÖFFNUNG AM 13.11.2025 …daheim oder im Adler genießen 25.11. bis 23.12.2025 Köstlicher Gänsebraten Genießen Sie die Vorweihnachtszeit ganz entspannt zu Hau- se mit einem köstlichen Gänsebraten. Bei uns bekommen Sie die Gans x und fertig mit Soße, Karto elknödeln, Rotkohl und Bratapfel in gewohnter „ADLER-Qualität“. Sie schieben die Gans lediglich nochmals kurz anhand der beigefügten Anleitung in den Ofen. Gans mit Beilagen für 4 Personen 139,- EUR Gans mit Beilagen für 6 Personen 178,- EUR Ente mit Beilagen für 2 Personen 58,- EUR (Gans bei Abholung 10 EUR Rabatt) Natürlich können Sie Ihren Gänsebraten auch wie gewohnt in unserem gemütlichen Gasthaus genießen. Bestellungen bis 48 Stunden vor dem Termin unter Tel. 07524 998-0 www.hotel-gasthaus-adler.de Bundesstr. 11/15, Bad Waldsee-Gaisbeuren Der Wohnpark am Schloss in Bad Waldsee sucht dich als: PFLEGEDIENSTLEITUNG (m/w/d) Beschäftigungsumfang zu 100% Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Weitere Infos mit ID 3824 auf: www.menschlich-ehrlich.de Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 14. November 2025 Nummer 46 Der Volkstrauertag ist ein stiller Gedenktag, an dem wir der Opfer von Krieg, Gewalt und Terror gedenken. Wir erinnern an die Gefal­ lenen beider Weltkriege, an zivile Opfer, an Menschen, die durch politische Verfolgung, Rassismus oder religiösen Fanatismus ihr Leben verloren haben – in der Vergangen­ heit wie in der Gegenwart. Was als Erinnerung an die Gefallenen des Ersten Weltkriegs begann, ist heute ein Tag, der über nationale Grenzen hinausgeht. Er ruft uns dazu auf, Verantwortung zu über­ nehmen – für Frieden, Freiheit und Menschen­ würde. Gerade in einer Zeit, in der Frieden und Zusammenhalt keine Selbstverständlich­ keit sind, ist es wichtiger denn je, gemeinsam ein Zeichen zu setzen: für Erinnerung, für Mit­ gefühl und für Verantwortung. Um 10:00 Uhr beginnt der Gottesdienst, mit Pfarrer Bernhard Staudacher. Im Anschluss, gegen 11:00 Uhr, versammeln wir uns am Denkmal im Klosterhof, um gemeinsam der Gefallenen zu gedenken, die Opfer von Krieg und Gewalt wurden. Die Fahnenabordnung wird von den Baindter Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt übernommen. Diese treffen sich um 09:45 Uhr im Klosterhof zum gemeinsamen Kirchgang. Musikalisch umrahmt wird die Gedenkfeier vom Musikverein Baindt. Herzlich laden wir Sie ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen, damit die Opfer vergangener und aktueller Kriege nicht vergessen sind und wir uns bewusst machen, dass es nicht selbstverständlich ist, in Frieden zu leben. Jeder von uns kann einen Beitrag leisten, um die Welt freundlicher zu gestalten und Konflikte zu verringern. Lassen Sie uns gemeinsam innehalten und erinnern! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Volkstrauertag am Sonntag, den 16. November 2025 Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Vormittags Bambini Mittags F2-Jugend Nachmittags F1-Jugend Für das leibliche Wohl ist gesorgt! 16. November 2025, Sporthalle Baindt 3. Hallen-Kids-Cup Baindt Kids-Cup 2025 Am Sonntag 16.11.2025 findet zum dritten Mal der Kids-Cup für Bambini und F-Junioren in der Baindter Sporthalle satt. Ein schönes Event zu dem alle Interessierten herzlich eingeladen sind. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 SAMSTAG, 29. NOVEMBER 2025 WEIHNACHTLICHE GESCHENKE UND DEKOIDEEN • FEINE KÖSTLICHKEITEN • MUSIKALISCHE UMRAHMUNG • PONYREITEN • NIKOLAUSBESUCH • ZAUBERER 12-20 Uhr auf dem Dorfplatz -2- 0022 hrhh SAMSTAG, 29. NOVEMBER 2025 DD NN • • REITEN Dankesgottesdienst anlässlich der „Spendenwette mit Herz“ Das SBBZ sagt von Herzen DANKE Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes brachte das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszen- trum (SBBZ) in Baindt seinen Dank zum Ausdruck - für die erfolgreiche „Spendenwette mit Herz“, die am 11. Oktober, mit über 700 Radfahrerinnen und Radfahrer in Baindt stattfand. Baindt –Am Freitagvormittag, den 7. November, genau einen Monat nach der großen Spendenwette zwischen Bürgermeisterin Simone Rürup und Extremsportler Daniel Steinhauser, fand in der Aula des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Sehen (SBBZ) mit In- ternat in Baindt ein feierlicher Dankesgottesdienst statt. Unter dem Motto „Das SBBZ sagt von Herzen DANKE!“ feierten Schüler, Lehrkräfte und Gäste gemeinsam. Die „Spendenwette mit Herz“ zwischen Extremsportler und Weltrekordhalter Daniel Steinhauser und Bürgermeisterin Simone Rürup am 11. Oktober übertraf alle Erwartungen. Durch die Aktion konnten inzwischen rund 8.000 Euro für die Sanierung des Therapiebades, des sogenannten „Bädle“, gesammelt werden. Ein großer Erfolg für die bei- den Organisatoren. Über 700 Radfahrerinnen und Radfahrer beteiligten sich an dem Wett-Event in der Baindter Marsweilerstraße. „Wir hätten uns nicht träumen lassen, dass so viele Menschen an der Wette teilnehmen. Von der Aktion, die für uns sehr überraschend kam, sind wir immer noch zutiefst bewegt“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Obwohl Daniel Steinhauser gesundheitlich angeschlagen war, löste er seinen Wettanteil ein und fuhr 50-mal die Marsweiler Straße hinauf. Simone Rürup akquirierte viele Baindter Unternehmen, die daraufhin großzügig spen- deten. Ein besonderer Dank gilt auch den vielen Privat- personen, die mit ihren beachtlichen Spenden und ihrem Mitgefühl gezeigt haben, wie wichtig Zusammenhalt ist. „Uns sind am Veranstaltungstag die Herzen der Baindter Mitbürgerinnen und Mitbürger zugeflogen. Heute möch- ten wir Simone Rürup und Daniel Steinhauser unsere Herzen zurückschenken“, fügt Dr. Marcus Adrian hinzu. Im Rahmen des Gottesdienstes überreichten die Kinder des SBBZs den beiden Wettinitiatoren feierlich selbst ge- bastelte, bunte Papierherzen. „Es ist wichtig, Gutes zu tun. Wer Gutes tut, hinterlässt Spuren“, so der Direktor. „Viele Menschen haben nicht nur an diesem Tag ihre Spuren in unseren Herzen hinterlassen.“ Bürgermeisterin Simone Rürup und Extremsportler Dani- el Steinhauser waren sichtlich gerührt von der Geste. Ein von den Kindern selbst gedichtetes Dankeslied bildete den emotionalen Abschluss des Gottesdienstes. „Ich kann nicht oft genug betonen, wie dankbar die Stif- tung St. Franziskus und das SBBZ Sehen in Baindt sind.“, meint Dr. Marcus Adrian. Er sei nicht nur vom sportlichen Engagement der Baindter Bürger und Bürgerinnen be- eindruckt, sondern auch von den zahlreichen Vereinen und Organisationen, die zum Gelingen der Veranstaltung beitrugen. „Ob das DRK, das unterstützend vor Ort war, oder die Gemeinde, die für die Sperrung der Marswei- lerstraße sorgte – die Verbundenheit mit dem SBBZ war überall spürbar. Allen, die in irgendeiner Form zum Erfolg beigetragen haben, gilt unser herzlichster Dank – vom Autofahrer, der die Umleitung in Kauf nahm, bis zu den Helferinnen und Helfern vor Ort. Wir sagen von ganzem Herzen: ein riesengroßes DANKESCHÖN!“ Mit einem Dankgottesdienst würdigte das SBBZ Sehen in Baindt die Spendenwette vom 11. Oktober zwischen Bürgermeisterin Simone Rürup und Extremsportler Da- niel Steinhauser – mittlerweile sind über 8.000 Euro an Spenden zusammengekommen. Text und Bild: SBBZ Sehen in Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 DRK Kinder-Krisen-Einsatzdienst erhält höchste Auszeichnung des Bundes Große Ehre für das Deut- sche Rote Kreuz im Land- kreis Ravensburg: Der eh- renamtlich getragene Kinder-Krisen-Einsatz- dienst des DRK-Kreisver- bandes Ravensburg e.V. wurde vom Bundesminis- terium des Innern und für Heimat (BMI) für den re- nommierten Förderpreis „Helfende Hand“ 2025 no- miniert – in der Kategorie „Innovative Konzepte“. Der Preis gilt als die höchste Auszeichnung des Bundes für ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz. Der DRK-Kreisverband Ravensburg gehört damit zu den bundesweit 16 Projekten, die von einer Fachjury aus knapp 400 Bewerbungen ausgewählt wurden. Die Preisverlei- hung findet am 1. Dezember 2025 im Bundesinnenminis- terium in Berlin statt und wird live übertragen. „Kinder brauchen in Ausnahmesituationen vor allem je- manden, der ruhig bleibt, zuhört und Halt gibt“, erklärt Gerhard Krayss, DRK-Kreisgeschäftsführer in Ravens- burg. „Unsere Ehrenamtlichen begleiten Kinder auf Au- genhöhe und sorgen dafür, dass sie in Notlagen nicht übersehen werden. Schon die Nominierung zeigt, wie wichtig und zukunftsweisend dieser Ansatz ist.“ Hilfe für Kinder und Jugendliche in seelischen Notlagen Der Kinder-Krisen-Einsatzdienst ist bislang einzigartig im süddeutschen Raum. Er entstand aus der Erfahrung zahlreicher DRK-Einsätze, bei denen Kinder und Jugend- liche nach tragischen Ereignissen besonders belastet waren – etwa nach Schulbusunfällen, plötzlichen Todes- fällen, Bränden, Amokalarmen oder Gewalterlebnissen in Oberschwaben. Speziell geschulte Ehrenamtliche leisten kindgerechte „seelische Erste Hilfe“. Sie stabilisieren Kinder und Ju- gendliche in der Akutsituation, erklären Bezugspersonen altersgerechte Reaktionen auf traumatische Ereignisse und begleiten Familien in den ersten Tagen nach dem Geschehen. Bis zu drei strukturierte Nachbetreuungen helfen, eine nachhaltige Stabilisierung zu erreichen. „Verstehen ist der erste Schritt zur Heilung – besonders, wenn Worte fehlen“, betont Ulrike Schmid, ehrenamtli- che Leiterin des Kinder-Krisen-Einsatzdienstes. „Unsere Arbeit soll betroffenen Kindern und ihren Familien das Gefühl geben, dass sie in ihrer Not gesehen und verstan- den werden.“ Starkes Netzwerk im Hintergrund Das Projekt wurde gemeinsam mit der Hochschule Ra- vensburg-Weingarten, dem Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Weissenau und Fachleuten der Psychosozialen Notfall- versorgung (PSNV) entwickelt. Es verbindet wissenschaft- liche Erkenntnisse mit praktischer Hilfe. Zum Netzwerk gehören Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Jugendamt, Schulen und Traumaambulanzen. Seit Projektbeginn kommt der Kinder-Krisen-Einsatz- dienst im Schnitt dreimal pro Monat zum Einsatz – mit stetig wachsender Nachfrage und positiver Resonanz. Ehrenamt im Mittelpunkt Der Förderpreis „Helfende Hand“ wird seit 2009 jährlich vom Bundesinnenministerium vergeben. Er zeichnet Pro- jekte aus, die mit Kreativität, Mut und Herzblut den Be- völkerungsschutz stärken und das freiwillige Engagement sichtbar machen. „Wir würden uns sehr freuen, wenn wir zusätzlich den Pu- blikumspreis gewinnen könnten – aber schon die Nomi- nierung selbst ist für uns eine große Anerkennung“, sagt Michael Schulz vom ehrenamtlichen DRK-Leitungsteam. „Gleichzeitig möchten wir andere DRK-Verbände ermu- tigen, ihr Krisenmanagement auch auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auszurichten.“ Das Online-Voting für den Publikumspreis läuft bis zum 1. Dezember 2025 unter https://www.helfende-hand-foerderpreis.de/die-pro- jekte/2025/kinder-krisen-einsatzdienst?ref=833&cHas- h=4667878c049df95f198eaef86ec035ed. Es ist nur eine einmalige Abstimmung möglich; die Stim- me wird erst nach der Bestätigung der E-Mail gewertet. Amtliche Bekanntmachungen Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental hält am Donnerstag, den 20. November 2025 im Verwal- tungsgebäude der Kläranlage, Kanzach seine nächs- te Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:30 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der Technischen Verwaltung 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 mit den jeweiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 4 Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 a) Ergebnishaushalt b) Finanzhaushalt c) Stellenplan 5. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Daniel Steiner - Verbandsvorsitzender Glückwünsche zur Firmung Im Namen des Gemeinderates und per- sönlich gratuliere ich allen Neugefirm- ten herzlich zu diesem besonderen und bedeutsamen Festtag und wünsche al- les Gute und Gottes Segen. Möge dieser besondere Tag Ihnen und Ihren Angehörigen Kraft, Freude und Segen bringen und noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 23.11.2025 – 26.11.2025 die Abschlussübung SERE-C „ULM RUN“ Personnel Recovery, Survival & Evasion SERE-C Training durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahr- zeuge und 3 Flugfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst inner- halb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeister amt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden - Dietenheim - Ummendorf - Erlenmoos - Berkheim - Heimertingen - Tannweiler - Haidgau - Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung i.R. SERE-C in 2- bis 3-Mann- Teams/Trupps (Survival-Escape-Resistance-Evasion); dabei Entziehung der Gefangennahme/ Verbindungs- aufnahme mit eigenen Kräften/ Verhalten bei der Auf- nahme durch Luftfahrzeuge/ Einsatz von Such- und Jagdkommando/ Einsatz von Hunden. Beflaggung am Rathaus am 16. November 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Sonntag, den 16. November 2025 die Bundesflagge auf Halbmast wehen. Grund ist der Volkstrauertag. Gemeindeverwaltung Baindt Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mie- terinnen und Mieter bringt diese Jahreszeit allerdings Pflichten, wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. So möchten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, ge- fährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammen- hang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstra- ßen, Ortsdurchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehö- he von fünf cm kann der Winterdienst Straßen mit un- tergeordneter Priorität in Angriff nehmen. Dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn eine Durchfahrt mit dem Räumfahrzeug aufgrund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahr- barkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grund- stücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegenden kann eine eventuelle Mehrarbeit nicht er- spart bleiben. Diese ist laut herrschender Rechtsprechung auch zumutbar. Wer muss die Gehwege räumen? Die Anliegenden müssen den an das Grundstück angren- zenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Be- streuen der Gehwege (Streupflichtsat- zung) hin. Die Satzung ist über die Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/Rathaus & Bürgerservice/Satzung oder den nebenstehenden QR-Code abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu empfehlen. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgängern nicht gewährleistet werden kann. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 04:30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anre- gungen haben, dann setzten Sie sich gerne mit unserem Ortsbaumeister Herrn Roth telefonisch unter 07502 94 06 -53 oder per E-Mail an bauamt2@baindt.de in Ver- bindung. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. November 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 05 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ 06 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 07 Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 08 Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Sanierung Sportstätte in Baindt 09 Stellenbesetzung der Leitung Bauamt 10 Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung 11 Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbst- steuerschätzung 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinforma- tionssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. November 2025 und Sonntag, 16. November 2025 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. November 2025 Central-Apotheke Ravensburg Marienplatz 31 88212 Ravensburg Tel: 0751 36 33 60 Sonntag, 16. November 2025 Allgäu-Apotheke Vogt Wangener Straße 3 88267 Vogt Tel: 07529 77 32 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis Novem- ber) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Rudolf Schneider feierte am 14.11.2025 seinen 90. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Herr Schneider ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Sonja und Adrian Zanutta zur Geburt Ihres Sohnes Fabio Hugo Zanutta am 26.09.2025 und Nadine und Martin Rude zur Geburt Ihres Sohnes Tilo Rude am 11.09.2025 und begrüßt die kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen November 14.11. Baindter Vesper - Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag Kirche Baindt 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.11. Adventskaffee Selige Irmgard 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Dezember 02.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 05.12. Nikolausbesuche - Landjugend 05.12. + 06.12. Nikolausbesuche - DRK 07.12. 2. Advent 10.12. 50-jähriges Jubiläum Seniorentreff BSS 11.12. Ehrenamtsfeier Selige Irmgard 13.12. Festkonzert - Musikverein SKH 14.12. 3. Advent 16.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergärten Kindergarten St. Martin Ein besonderes Schattentheater zu St. Martin Einige Tage vor dem großen St. Mar- tins-Fest erlebten alle Kinder im Kinder- garten eine ganz besondere Aufführung. Frau Bayer, die Mama eines Kindergartenkindes, zeigte ein liebevoll gestaltetes Schattentheater. Mit selbstgebastelter Kulisse und Figuren erzählte sie die Legende vom heiligen Martin. Die Kinder verfolgten das Spiel mit großen Augen und wa- ren fasziniert von den Figuren, die im sanften Licht leben- dig wurden. Nach jeder Szene sangen die Kinder einzel- ne Strophen vom traditionellen Lied „St. Martin ritt durch Schnee und Wind“. Nach dem Gesang waren alle ge- spannt auf die Fortsetzung der Geschichte. Zum Schluss wurden auch die Laternenlieder angestimmt und somit waren alle bereit für das bevorstehende St.-Martinsfest. Wir bedanken uns herzlich bei Frau Bayer für ihre Zeit, ihr Engagement und das besondere Erlebnis. Waldorfkindergarten Bunte Tische voll reicher Gaben An einem Dienstag vor den Herbstferien wurde im Waldorfkindergarten Baindt das jährliche Erntedankfest gefeiert. War das eine bunte Vielfalt an Früchten, die die Kin- der in ihren Erntekörbchen von zu Hause mitgebracht hatten! Da gab es nicht nur Karotten, Gurken und Paprika, sondern auch vielerlei Nüsse, Äpfel in verschiedenen Farben, leuchtende Kür- bisse, süße Trauben, saftige Pflaumen und sogar manch unbekanntes Obst. Natürlich wurden die mitgebrachten Leckereien am Vor- mittag von den Kindern selbst geschnitten, fleißig ge- knackt und für das gemeinsame Frühstück vorbereitet. Zur Feier des Tages durfte außerdem jedes Kind einen Zopf aus Brötchenteig formen. Beim langen Weg des Getreides vom Acker bis zum Brot kennen sich die Kin- der freilich bestens aus. Schon den ganzen Oktober lang erlebten sie im Reigen in Bewegung, Lied und Spiel, wie die Ähren mit der Sense geschnitten und eingefahren, wie das Korn gedroschen, gemahlen und schließlich geba- cken wird. In der Gartenzeit durfte jedes Kind selbst den großen Dreschflegel schwingen und die Körner aus den Ähren dreschen. Die Spreu flog mit dem Wind davon und mit kräftigen Armen wurde die Kornmühle gedreht, bis genug Mehl für eine große Menge Waffeln beisammen war. Schon die Tage vor dem Fest hielten so spannende Erfahrungsmöglichkeiten bereit und auch im Nachklang schmeckte die Kürbissuppe, die im ausgehöhlten Kürbis serviert wurde, den Kindern ausgezeichnet. Groß und Klein konnten sowohl beim Erntedankfest als auch an den Tagen danach in fröhlich-dankbarer Stim- mung die getane Arbeit würdigen und die Gaben der Erde an der Festtafel, oder auch als gesunde Nascherle zwischendurch, genießen. Dass aber nicht alles Korn verbacken werden darf, wenn im Frühjahr neues wachsen soll - auch das weiß jedes Kind. Und so durften zum Abschluss des Festtages alle ein kleines Körnersäckchen mit nach Hause nehmen, das gut behütet werden will, damit im Frühjahr das Ostergras daraus gesät werden kann. Auch die Jüngsten in der Ro- senrotgruppe wurden von den großen Kindern mit einem gut gefüllten Körnersäckchen bedacht und schließlich mit Gesang nach Hause verabschiedet. Die Kinder brachten liebevoll angerichtete Erntekörb- chen mit. Zur Informationi Energietipp: Stoßlüften statt Kippfenster Stoßlüften ist der effektivste Weg, Schimmelbildung vor- zubeugen. Öffnen Sie alle Fenster für 5 – 10 Minuten weit, damit die verbrauchte Luft und überschüssige Feuchtig- keit schnell entweichen können. Dies sollten Sie mehr- mals täglich tun, insbesondere nach dem Kochen, Du- schen oder Wäschewaschen. Vermeiden Sie hingegen Dauer-Kipplüften: Es kostet mehr Energie und tauscht die Luft nur unzureichend aus. Ein Hygrometer hilft, die Luftfeuchtigkeit im optimalen Bereich von 40 – 60 Pro- zent zu halten Haben Sie Fragen zu Feuchtigkeit oder Schimmel? Die Energieagentur Oberschwaben und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bieten Ih- nen eine kostenlose Beratung, online, telefonisch oder vor Ort. Terminvereinbarung unter 0751/764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei). Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Einladung zur Mitgliederversammlung Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meßhauser Ried hält am Dienstag, den 18. November 2025 um 20.00 Uhr In der Gaststätte „Zur Mühle“ in Baindt seine ordentliche Mitgliederversammlung ab. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 2. Bericht des Vorstands 3. Kassenbericht 4. Entlastung 5. Verschiedenes gez. Hermann Müller gez. Karin Erb Vorstand Rechnerin Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 26.11.2025 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee! Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Trauer am Arbeitsplatz - hat viele Facetten Der Kollege stirbt an einem Herzinfarkt und sein Platz ist plötzlich leer - Die schwangere Kollegin verliert ihr Kind, und ich weiß nicht, ob und wie ich auf sie zugehen soll – Da bin ich plötzlich selbst betroffen, weil ein mir naher Mensch gestorben ist. Ich kann nicht einfach weiter funk- tionieren, als wäre nichts gewesen. Wie können wir - egal in welcher Weise wir von Tod und Verlust am Arbeitsplatz betroffen sind – ein Gespür und Verständnis füreinander entwickeln und gut miteinander umgehen? Diesen Fragen wollen wir an diesem Abend nachgehen. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr.5, Weingarten Termin: Mittwoch, 19.11.2025, 19 Uhr Referentin: Karin Berhalter, Dekanatsreferentin Allgäu/ Oberschwaben Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 18056382 Trauerbänkle auf dem Friedhof Einmal im Monat bieten wir Trauergespräche direkt auf dem Friedhof in Baindt an. So müssen sie sich nicht erst auf den Weg nach Weingar- ten machen, sondern können unsere Trauerbegleiterin- nen dort erreichen, wo Sie sowieso hingehen. Sie finden unsere Trauerbegleiterin an der Bank in Eingangsnähe. Sie wird durch grüne Sitzpolster gekennzeichnet sein. An der „Trauerbank“ sind wir für Sie da, hören zu, sprechen oder schweigen mit Ihnen. Die Trauerbank kann auch ein Ort der Verbindung mit an- deren Trauernden sein, z. B. für mitfühlenden Austausch. Ob man auf der „Trauerbank“ miteinander schweigt oder spricht, das entscheidet jede,r selbst. Sie bietet einen ge- schützten Raum für Menschen, die in ihrer Trauer einen Ort suchen, um zur Ruhe zu kommen, zu gedenken, zu weinen, zu erinnern oder einfach nur zu sein. Das Angebot findet nur bei trockener Witterung statt. Termine: jeden dritten Montag im Monat, 15 -16 Uhr Begleitung: Andrea Lanz, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin www.hospizbewegung-weingarten.de Kirchliche Nachrichten 15. November – 23. November 2025 Gedanken zur Woche: Wir können Gott mit dem Verstand suchen, aber finden können wir ihn nur mit dem Herzen. József Eötvös Samstag, 15. November 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Liam 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 16. November – 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Volks­ trauertag mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor Diaspora – Kollekte 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Volkstrauertag († Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Stein- hauser, Agathe und Adam Zimmermann, Kla- ra und Johannes Merk, Familie Schimanows- ki, alle verstorbenen Blutreiter, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fi- scher, Jahrtag: Hermann Gindele, Katharina Schimanowski) Diaspora - Kollekte 10.45 Uhr Baindt – Totenehrung zum Volkstrauertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 10.45 Uhr Baienfurt – Gedenkfeier auf dem Friedhof 11.30 Uhr Baindt – Taufe von Emma Dienstag, 18. November 19.00 Uhr Baienfurt – eucharistische Anbetung Mittwoch, 19. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Freitag, 21. November 08.30 Uhr Baindt ­ Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Monika Kronenberger, Karl Kuch) 16.00 Uhr Baindt – Gedenkfeier für die Verstorbenen im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 22. November 14.00 Uhr Sulpach – Taufe von Carlo 18.30 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst der Ministranten mit Adventsbasar Sonntag, 23. November – Christkönnigssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Zita Mau- rer, Hildegard Michel, Franz und Eugen Sch- mitt, Familie Kienhöfer, Familie Schnell) 10.45 Uhr Baindt – ökum. Krabbelgottesdienst im Die­ trich-Bonhoeffer Saal 11.20 Uhr Sulpach – Taufe von Benno Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00­17.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 ­ 43633 Telefax 0751 ­ 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bewegender Firmgottesdienst in Baienfurt Die Kirche in Baienfurt war mit über 600 Gottesdienstbesuchern bis auf den letz- ten Platz gefüllt. 55 Jugendlich empfin- gen das Sakrament der Firmung durch Weihbischof Matthäus Karrer aus Rottenburg. In einer bewegenden Feier griff er in seiner Ansprache das Evan- gelium vom Seesturm und das Firmmotto „Guided by the light, carried by the sea“ auf. Die Firmgruppenbegleiter und Teamerinnen setzten auch im Gottesdienst wesent- liche Akzente. Musikalisch wurde die Feier vom Singkreis und dem Jugendchor Baindt unter der Leitung von Frau Doris Kapler mitgestaltet. Dabei hatten sie einen großen Part übernommen, den sie in der vollen Kirche souverän meisterten. Für diese rundum gelungene Feier danke ich allen, die dazu beigetragen haben: Allen voran den Neu- gefirmten zusammen mit den GruppenleiterInnen: Alina Weyer und Kathrin Schorrer, Andreas Ehrat und Sebas- tian Schurr, Felix Müller und Emmy Schober, Jonas Pfis- ter und Svenja Reinbold, Laura Kapler und Magdalena Metzler, Herrn Weihbischof Karrer, dem Chor und den Musikern unter der Leitung von Rainer Strobel. Ich glau- be es war für uns alle bewegend, Kirche wieder einmal anders zu erleben. Bernhard Staudacher Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Jahresrechnung 2023 Die Jahresrechnung 2023 der Kirchengemeinde liegt vom 3. - 17. November zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf, je- weils zu den Bürozeiten. Helferkreis Am Mittwoch, 19. November findet zum Gedenktag der Hl. Elisabeth von Thü- ringen ein Gottesdienst um 9.00 Uhr in der Christus-König-Kirche in Ravens- burg, zu dem wir recht herzlich eingeladen sind. Im An- schluss gibt es noch ein kleines Frühstück im Gemein- desaal. Wir treffen uns um 8.30 Uhr am Gemeindeplatz und bil- den Fahrgemeinschaften. Anmeldung bis zum 15. November bei Doris Fischer Tel. 07502-921701 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. November 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 23. November 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt „Sterntaler“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi. 2. Kor 5,10a Sonntag, 16. November Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres 09.30!!! Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Kammermusik unter Leitung von Marion Schöne, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Ge- meindehaus Montag, 17. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe in der Ev. Kirche Dienstag, 18. November 20.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schö- berl) Mittwoch, 19. November Buß- und Bettag 15.30Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi8 (Pfr. Schöberl) Freitag, 21. November 16.00 Uhr Baindt Gedenkfeier-Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl + Pfr. Stauda- cher) Sonntag, 23. November Ewigkeitssonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee mit der Möglichkeit die Kir- chengemeinderatskandida- ten kennenzulernen 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für Kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Glaube im Alltag Trauer gestalten Fragen nach der eigenen End- lichkeit, Sterben und Trauer prägen die Stimmung am Ende des Kirchenjahres. Für Trauernde können die ganz alltäglichen Verrichtun- gen plötzlich sehr fremd werden. Das Aufstehen und Zu- bettgehen, das Kochen und Essen und alle Dinge des Haushalts werden manchmal zur Last. Da hilft es, wenn diese wie ein Ritual, mit Andacht und langsam vollzogen werden. Ziehen Sie jeden Morgen zu einer bestimmten Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Zeit die Vorhänge in Ihrem Schlafzimmer, Ihrem Wohn- zimmer zur Seite und begrüßen Sie den neuen Tag. Dabei ist es völlig unerheblich, wie Ihnen zumute ist. Tun Sie es einfach regelmäßig. Es wird bewirken, was es besagt: Der neue Tag, das neue Licht wird Ihnen „ein-fallen.“ Und am Abend bedanken Sie den Tag, egal, wie er war. Schließen Sie die Vorhänge oder das Rollo ganz bewusst. Und le- gen Sie sich selbst und Ihre Nacht in eine größere Hand. (Quelle: Brigitte Enzner-Probst: Trauer leben, Rituale, Se- gensworte und Gebete, Claudius Verlag, München 2010, 2. Auflage) (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: rekut) --- rauhes.de/ /bibelwoche-2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Möglich- keit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu 7 Abenden, jeweils von 20 - 21 Uhr am: 18. November, 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Erntedankaltar Vielen Dank an alle Spender/in- nen, die dazu beigetragen haben, dass wir auch in diesem Jahr wie- der einen tollen Erntedankaltar in unserer Kirche hatten! Inzwischen ist alles wieder abgeräumt und dabei sind zwei Körb- chen übriggeblieben. Diese können im Pfarrbüro abge- holt werden. --- Einladung zum Krippenspiel 2025 Liebe Kinder, Einladung zum Krippenspiel 2025Einladung zum Krippenspiel 2025 wir laden Euch herzlich ein, das diesjährige Krippenspiel der evangelischen Kirchen- gemeinde mitzugestalten. Mit Maria und Josef, den Hirten, den drei Weisen, aber auch mit Kaiser Augustus und König Herodes machen wir uns auf den Weg zur Krippe. Dabei werden wir ne- ben dem Proben gemeinsam singen, spielen und Got- tesdienst feiern. Wir proben von da an jeden Sonntag im Öschweg 30. Die Aufführung findet am Sonntag, den 14. Dezember (dritter Advent) im Gottesdienst in der evangelischen Kirche statt. Eine Generalprobe am Samstag, 13.12. von 10 bis 12.30 Uhr in der evangelischen Kirche gibt uns al- len die nötige Sicherheit. Du solltest möglichst bei allen Proben und natürlich bei der Aufführung dabei sein können, wenn Du mitmachen magst. Wir freuen uns auf Dich! Das Kinderkirch- und Krippenspielteam Hier noch einmal alle Termine in der Übersicht: Sonntag, 16. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Gemeindehaus Sonntag,23. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Gemeindehaus Sonntag, 30. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe in der Ev. Kirche Samstag, 13. Dezember, 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr: General- probe in der Ev. Kirche Sonntag, 14, Dezember, 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr: Krippen- spielaufführung in der Ev. Kirche. Wir treffen uns bereits um 10.00 Uhr --- Kirchengemeinderatswahl Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Sehr gerne können Sie ab sofort, wenn Sie Ihre Wahlunter- lagen erhalten haben, die Möglichkeit der Briefwahl nutzen (Wahlbriefkästen Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt und evang. Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, Bai- enfurt). Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal von 9.00-11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Gemeindehaus von 11.30-16.00 Uhr. Auch die Wahlbrief- kästen werden um 16.00 Uhr das letzte Mal geleert! Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für unsere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravensburg gewählt. --- Im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt findet während der Wahl ab 14.00 – 16.00 Uhr ein Wahlkaffee statt. Sie möchten uns dabei unterstützen? Über Kuchenspen- den würden wir uns sehr freuen. Sie können sich nach den Gottesdiensten in unsere Kuchenliste eintragen oder uns telefonisch Bescheid geben (0751 – 43656). Ein herzliches Dankeschön vorab an alle Spender/innen. --- Termin der Kandidatenvorstellung für die Synodalwahl Für den Kirchenbezirk Ravensburg ist dies am Dienstag, 18. November 2025 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Scheffelstraße 15, 88045 Friedrichshafen. Sie können sich vorab über alle Kandidaten auf der Seite zur Kirchenwahl informieren unter: https://www.kirchenwahl.de/landessynode/kandidieren- de-finden? Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein. 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin. Petra Neumann-Sprink, Tel. 0751- 52501, mobil: 0177-4061011, p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Adventsmarkt mit Kinderbetreuung Vom 22.11. bis 23.11.2025 findet ein Adventsmarkt mit Kinderbetreuung statt. Freut euch auf festliche Weihnachtslieder, schöne Ad- ventskränze, ein spannendes Quiz-Rad und ein stim- mungsvolles Krippenspiel – ein abwechslungsreiches Pro- gramm für die ganze Familie. Der Erlös wird einem wohltätigen Zweck gespendet – gemeinsam Gutes tun und Kindern in Not helfen. „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern das ewige Leben hat.“ Jo- hannesevangelium 3,16 Zeiten: Samstag, 22.11.2025 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag, 23.11.2025 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Programmablauf: 15:00 Uhr Weihnachtslied 16:00 Uhr Kinder Quiz-Rad 16:30 Uhr Weihnachtslied 18:00 Uhr Weihnachtslied 18:30 Uhr Kinder Quiz-Rad Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Sieg Zwoite TSG Ailingen II – SV Baindt II 3:4 SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner, Patrick Späth, Niklas Hugger (76. Markus Baumgärtner), Niklas Späth (53. Kai Kostka), Tobias Trautwein, Moritz Gresser (62. Konstantin Knisel), Luca Bosch (62. Manuel Brugger), Daniel Kronenberger (89. Lukas Grabherr), Übeydullah Gündogdu, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Sen- ger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Tore: 1:0 Noah Waibel (6.), 1:1 Johannes Schnez (21.), 2:1 Ingo Haller (33.), 2:2 Konstantin Knisel (66.), 2:3 Kai Kost- ka (67.), 2:4 Manuel Brugger (75.), 3:4 Noah Waibel (79.) Vorschau: Sonntag, 16.11 12.30 Uhr: SV Baindt II – SG Aulendorf (Kunstrasen Baienfurt) 14.30 Uhr: TSG Ailingen – SV Baindt Last-Minute-Sieg gegen den Tabellenführer! SV Baindt – SV Maierhöfen-Grünenbach 3:2 (1:2) Nach der Spielabsage in der vergangenen Woche gegen den TSV Tettnang meldete sich der SV Baindt eindrucks- voll zurück – und das gegen niemand Geringeren als den Tabellenführer aus Maierhöfen-Grünenbach. Auf dem Kunstrasen in Weingarten feierte die Mannschaft einen spektakulären 3:2-Erfolg. Der Start verlief jedoch alles andere als ideal: Bereits in der 6. Minute gingen die Gäste per Kopfball in Führung. Nach einem Fehler im Aufbauspiel legte Maierhöfen in der 29. Minute das 0:2 nach. Doch Baindt ließ sich davon nicht beirren und fand über Kampf und Spielkontrolle zurück in die Partie. Nach einem perfekt getimten Steck- pass von Sandro Caltabiano verkürzte Jan Fischer noch vor der Pause auf 1:2. In der zweiten Hälfte dominierte der SV Baindt das Ge- schehen klar und drängte den Spitzenreiter tief in die eige- ne Hälfte. Trotz zahlreicher Chancen schien der Ausgleich lange nicht fallen zu wollen – bis Joker Max Kretzer in der Nachspielzeit zur großen Bühne ansetzte. Zunächst traf er in der 94. Minute zum verdienten 2:2-Ausgleich, ehe er nur zwei Minuten später erneut zur Stelle war und den umjubelten Siegtreffer zum 3:2 markierte. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ein am Ende hochverdienter Erfolg für den SV Baindt, der mit großer Moral und unbändigem Willen den Tabellen- führer in die Knie zwang. Ausblick: Am kommenden Wochenende gastiert der SV Baindt beim TSG Ailingen und will den Schwung aus dem Last-Minute-Sieg mitnehmen. SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szeibel, Marc Bol- gert, Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Thoma, Mar- ko Szeibel (73. Kevin Lang), Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano (90. Henry Hosse), Leon Geng (81. Max Kretzer) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - Trai- ner: Rolf Weiland Schiedsrichter: Jürgen Hinderhofer Tore: 0:1 Jonas Dopfer (6.), 0:2 Tobias Prinz (29.), 1:2 Jan Fischer (37.), 2:2 Max Kretzer (90.+4), 3:2 Max Kretzer (90.+6) Gemeinsamer Arbeitseinsatz der Abteilung Fußball bei Krumbach Am Samstagmorgen in aller Frühe trafen sich etwa 40 Personen, Aktive, Juniorinnen, Junioren, Eltern und Trai- ner aus verschiedenen Bereichen der Abteilung Fußball, um gemeinsam bei der Firma Krumbach Glasflaschen aus den eingeschweißten Paletten zu öffnen und in Was- serkästen zur spätere automatisierten Weiternutzung umzupacken. Mit viel Motivation gingen wir morgens um 7:00 Uhr zu Werke und hatten zur Frühstückspause - mit Brezeln und Leberkäswecken - bereits einiges geschafft. Da nicht alle bis zum Schluss bleiben konnten, einige hat- ten noch Spiele zu bestreiten, bildeten sich im Laufe des späteren Vormittags immer wieder neue Teams, die zu- sammen arbeiteten, was einen übergreifenden Teamgeist erzeugte. Zum Ende der Schicht gegen 13:30 Uhr hatten wir 217.000 Flaschen umgestapelt und konnten mit Stolz auf die erreichte Menge zurückblicken. Eine tolle Aktion für den Teamgeist und die Kasse des Vereins. Ein Dank an alle, die mit ihrem Arbeitseinsatz hier unterstütz haben. Jugendfußball Juniorinnenfußball C-Juniorinnen FV Bad Waldsee - SGM Baindt/Fronreute 1:8 Am vergangenen Samstag ging es zum Tabellenletzten nach Bad Waldsee, doch wegen vieler Ausfälle muss- ten wir etwas improvisieren und konnten auch ein paar D-Spielerinnen einsetzen. Das Spiel lief gut an, der Geg- ner hielt dagegen, doch in der 8. Minute konnte Jule das erste Tor verbuchen. Danach dauerte es bis zu 17. Minute bis Lea das 2:0 nachlegte, doch dann ging es Schlag auf Schlag, Pia 21., Lea 24., Jule 31. Minute, wobei auch die Gegnerinnen durch ihre Nummer 9, die ein oder andere Torchance herausspielte, die jedoch von Luisa vereitelt wurden oder am Tor vorbeigingen. In der zweiten Hälf- te wurden die Gegnerinnen von Beginn an in die eigene Hälfte gedrückt, aber leider wurden klare Chancen nicht genutzt. Erst in der 56. Minute war’s dann Isabella, die mit einem schönen Fernschuss die Torfrau zum 6:0 überwand, bevor Bad Waldsee durch ihre Nummer 9 zum Ehrentref- fer kam. In der Schlussphase konnte Aylin einen Elfmeter verwandeln, bevor Jule dann mit ihrem dritten Treffer den 8:1 Endstand erzielte. Wieder ein souveräner Auftritt unserer C-Mädels, die gleichzeitig die inoffizielle Herbstmeisterschaft bedeutet - herzlichen Glückwunsch. Es spielten: Luisa Kolbaske, Taneesha Mahler, Lea Busam, Emma Straub, Jule Ambacher, Aylin Köse, Amelie Metz- ler, Pia Schützbach, Isabella Lang, Anina Stätter, Hannah Busam, Amira Hassan B-Juniorinnen TSB/FV Ravensburg - SGM Baindt/ Fronreute 1:0 Stark ersatzgeschwächt gingen unsere B Juniorinnen in das Verbandsligaspiel beim TSB Ravensburg, doch von Anfang an zeigten Sie eine gute Leistung und hielten her- vorragend mit. Die Abwehr stand sicher und mit einigen guten Spielzügen nach vorne konnte auch Gefahr vor dem gegnerischen Tor ausgestrahlt werden und so ging es torlos in die Pause. Der zweiten Hälfte machte Ravensburg etwas mehr Druck, kamen aber nicht entscheidend vors Tor und wenn, dann konnte unsere Hintermannschaft oder Sara im Tor die wenigen Chancen vereiteln. Leider gab es dann kurz vor Schluss eine höchst umstrittene Entscheidung des Schiedsrichters, der auf die Strafraumgrenze einen Freis- toß gegen uns legte, den die Gegnerinnen nutzen. Wir warfen nochmal alles nach vorne, hatten auch noch zwei kleinere Chancen, aber aufgrund der Kürze der Zeit war das Ergebnis nicht mehr korrigierbar. Trotz der knappen Niederlage ein tolles Spiel unserer Mädels, das Mut macht, die nächsten Spiele wieder zu gewinnen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Es spielten: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Philina Ziegler, Lou Ellsässer, Lea Hoffmann, Hanaa Alosh, Sarah Leibfarth, Lena Alber, Lena Pfleghaar, Haifaa Alosh, Annemarie Hoffmann, Gre- ta Heilmeier, Maylin Kretzer Abteilung Tischtennis Enttäuschende Auswärtsfahrt in den Ostalbkreis TV Unterkochen – SV Baindt 9:4 DJK Ellwangen – SV Baindt 9:3 Beim Doppel-Auswärtsspieltag gegen Un- terkochen (14 Uhr) und Ellwangen (19 Uhr) mussten wir zwei herbe Niederlagen einstecken, da wir uns deutlich unter Wert verkauften. Besonders im ersten Spiel gegen Unterkochen war mehr drin, aber bis auf Marcel und Tobi blieben alle weiteren Spieler unter ihren Möglichkeiten. In den Doppeln starteten wir mit einem Sieg von Mar- cel/Tobi und zwei klaren Niederlagen von Philipp/Tho- mas und Flo/Roman durchwachsen. Philipp wehrte sich in seinem ersten Einzel nach Kräften, schaffte es aber nicht in den kritischen Situationen die wichtigen Punkte zu machen und musste sich knapp mit 1:3 geschlagen geben. Marcel ließ seinem Gegner mit 3:0 keine Chance. Flo hatte gegen die starke Vorhand seines Gegners kei- ne wirkliche Chance und verlor mit 1:3, während Tobi den ersten Satz nach hohem Rückstand noch „klauen“ konnte und danach auch das Spiel mit 3:0 gewann. Ersatzmann Thomas musste sich in fünf Sätzen geschlagen geben und Roman brachte die knappen Sätze nicht über die Ziellinie (10:12, 8:11, 18:20). Durch Marcels gut erkämpften Sieg keimte nochmals kurz etwas Hoffnung auf, doch Philipp kam in seinem zweiten Match überhaupt nicht in die Gänge und verlor nach schwachem Spiel mit 1:3. Tobi und Flo teilten danach ihr Schicksal: Ihr Gegner spielten groß auf, trafen unglaubliche Bälle und machten dabei erstaunlich wenige Fehler. Mit diesen beiden Niederlagen endete die Partie mit einem ernüchternden 4:9 gegen eine Mannschaft, die ebenfalls im Tabellenkeller steckt. Schade, dass wir ausgerechnet hier unsere schwächste Saisonleistung zeigten. Gegen Ellwangen, die im oberen Tabellendrittel stehen, war ebenfalls nur der Doppelsieg von Marcel/Tobi drin, wobei sich Flo und Roman ein heißes Duell im Dreierdop- pel lieferten, aber am Ende mit 9:11 im fünften Satz un- terlagen. Mittlerweile fast schon typisch für diese Saison, die knappen Spiele kommen zu selten auf unsere Seite. Philipp zeigte im Gegensatz zu seinem zweiten Spiel am Nachmittag eine starke Leistung und brachte Manuel Mangold, den nominell besten Spieler der Liga, bei einer 2:1 Führung arg in Bedrängnis. Doch der Oberligaerfah- rene Topspieler stellte seine Aufschläge etwas um und legte jeweils zum Satzende eine Schippe drauf, sodass ihm Philipp dann doch gratulieren musste. Marcel konn- te nicht an seine Leistungen vom Nachmittag anknüp- fen und ließ zudem noch seinen sonst so ausgeprägten Kampfesgeist vermissen und unterlag mit 1:3. Flo war seinem starken Gegner nur in einem Satz überlegen und musste sich ebenfalls mit 1:3 geschlagen geben. Spek- takulär waren die Partien von Tobi und Roman: Wäh- rend sich Tobi in zahlreichen langen Topspin-Rallys mit 3:2 durchsetzen konnte, unterlag Roman nach großarti- gem Spiel mit ebenfalls langen Ballwechseln mit 9:11 im Entscheidungssatz. Wolfgang präsentiert sich zuletzt in starker Form und konnte sich ungefährdet mit 3:0 durch- setzen. Doch mit zwei weiteren Niederlagen im vorderen Paarkreuz und einer leichten Verletzung von Tobi, die ihn hinderte kraftvoll mit der Vorhand zu spielen, war unsere 3:9 Niederlage besiegelt. Jetzt heißt es die Wunden zu lecken, Kraft zu sammeln und Spaß nicht zu verlieren für den nächsten Doppel- spieltag am 22.11. und 23.11. bei den Heimspielen gegen Aulendorf und Deuchelried. Erster Sieg der Erwachsenen III Am Donnerstag, 6.11.25 empfing die 3. Mannschaft Ihre Gäste aus Reute. Es spielten Claudia Hauß, Jens-Uwe Hahn, Ricco Haller und Felix Haller. Ein starkes Doppel 1 lieferten Claudia und Ricco zusammen ab und konnten ihre beiden Doppelspiele für Baindt entscheiden. Die Ein- zel waren stets knapp und die Mehrheit der unglücklichen Kantenbälle und Netzroller lag oft leider bei den Gästen. Somit musste so mancher Punkt im fünften Satz den Geg- nern überlassen werden. Am Ende stand es aber verdient 7:5 für Baindt. Am 4.12. geht es für die 3. Mannschaft dann nach Weingarten und am 6.12. empfängt sie zum letzten Heimspiel die Gäste aus Ravensburg. Erwachsene III: v.l. Felix Haller, Ricco Haller, Claudia Hauß, Jens-Uwe Hahn Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 13. Dezember 2025 Der Musikverein Baindt lädt Sie herzlich zu unserem Konzert am 13. Dezember 2025 um 20:00 Uhr in die Schenk-Kon- rad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf beginnt am 29. November 2025 auf dem Nikolausmarkt in Baindt. Sichern Sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten Sie die Karten im Baindter Rathaus. Wir arbeiten bereits fleißig an dem abwechslungsreichen Konzertprogramm und freuen uns, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Freunde und Familie mit und genießen Sie musikalische Highlights, wie die Melodien aus Disney’s „Die Eiskönigin“, „Star Wars“ und vielem mehr. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß’ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bei Sira Wöhr unter nikolaus.ljbaindt@gmail.com Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Ponyreiten in der Reithalle Am Sonntag, den 16. November, lädt die Reitergruppe Baindt alle interessierten Kinder und Jugendlichen herzlich zum Ponyreiten mit Spiel & Spaß in die Reit- halle ein.In der Zeit von 14:30 bis 16:30 Uhr können die jungen Besucherinnen und Besucher die Ponys kennen- lernen, erste Reiterfahrungen sammeln und an kleinen spielerischen Aktivitäten rund ums Pferd teilnehmen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es wird eine kleine Be- wirtung vor Ort geben. Wir bitten darum, einen eigenen Helm mitzubringen, da- mit alle sicher teilnehmen können. Unsere Pferde und Ponys freuen sich schon jetzt auf viele strahlende Gesichter und euren Besuch! Adventskränze – Vorbestellungen ab sofort möglich Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, einen handgefertigten Adventskranz zu bestellen. Die Kränze können ab sofort bei Leni Rapp bis zum 24.11.2025 vor- bestellt werden. Schicken Sie dazu einfach eine Nachricht an 0152 31096154 und teilen mit, wie der Kranz gestaltet sein soll (Größe, Farbwünsche oder besondere Dekora- tionen). Jeder Adventskranz wird individuell gebunden und liebevoll geschmückt. Die Preise liegen zwischen 15 und 25 Euro. Wir freuen uns sehr über jede Bestellung und darauf, Sie mit schönen Adventskränzen in die Vorweihnachtszeit begleiten zu dürfen. Tannenreisig gesucht Für das Binden unserer Adventskränze sind wir auf fri- sches, schönes Tannenreisig angewiesen. Deshalb möch- ten wir alle, die Tannen abgeschnitten haben oder Reisig übrig haben, herzlich um Unterstützung bitten.Wer uns Reisig zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne bei Leni Rapp unter 0152 31096154 melden. Jede Spende hilft uns weiter und wird dankbar angenom- men. Vielen Dank schon jetzt an alle, die uns unterstützen! Einladung zum Adventskränze-Kranzen Am Samstag, den 22. November, treffen wir uns um 10 Uhr in der Reithalle, um gemeinsam die Adventskränze zu binden. Für diese Aktion benötigen wir tatkräftige Hilfe und freuen uns besonders über die Unterstützung unserer Jugendli- chen, aber auch über alle weiteren freiwilligen Helferinnen und Helfer, die Zeit und Lust haben, uns zu unterstützen. Theresa Henzler erhält zweimal Silber Wir freuen uns sehr, dass Theresa Henzler beim Ball des Pferdesportkreis Oberschwaben für ihre hervorragenden sportlichen Leistungen im Jahr 2025 gleich zweimal mit Silber ausgezeichnet wurde. Sie erzielte Silber: – im Oberschwaben-Junioren-Cup E-Dressur – sowie in der PSK-Meisterschaft Dressur Leistungsklasse 5 Die Reitergruppe Baindt gratuliert ihr herzlich zu diesen Erfolgen! Weihnachtsfeier und Jahresabschluss 2025 Bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kostenbei- trag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt und Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu einer gemeinsamen Pause und anschließend zu einem gemütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch be- kanntgegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich eingeladen, im Anschluss dazuzukommen und gemein- sam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Volleyball LJ Baindt Doppelheimspieltag mit doppelt glücklichem Ausgang Was war denn da am Sonntag in der Baindter Sporthalle los? Vor vollen Zu- schauerrängen eröffnete die VLJ Baindt 2 am Sonntag den Doppelheimspieltag gegen den TV Dettingen/Iller. Trotz starker individueller Bemühungen war leider kein Sieg drin (19:25; 12:25). Nach kurzer Pause und einer klei- nen Stärkung am vielfältig gestalteten Buffet wirkten die Baindter im Spiel gegen die SG TSV Ertingen/SV Binzwan- gen 2 wie ausgewechselt. Mit kaum Eigenfehlern und starken Nerven am Aufschlag rasierte die VLJ Baindt die junge Mannschaft auf dem gegnerischen Feld mit 25:5! Der zweite Satz war zwar ausgeglichener, doch am Ende dominierte unsere Heimmannschaft (28:26) – unterstützt von den zahlreichen Zuschauern. Vielen Dank, dass so viele der Einladung gefolgt sind. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Das Publikum als „siebter Spieler“ auf bzw. neben dem Feld war auch für die erste Mannschaft eine super Un- terstützung. Nachdem der erste Satz gegen den SV Jedesheim noch durchwachsen lief (11:25), konnte die VLJ Baindt 1 im zweiten Satz gut mithalten, musste sich am Ende mit etwas Pech aber doch geschlagen geben (25:27). Auch bei der ersten Mannschaft schien die klei- ne Erholung am Buffet zu helfen. Gegen die Wilde Horde TV Bingen war der erste Satz ein reiner Krimi, der immer wieder in die Verlängerung ging (31:29). Der letzte Satz des Tages war dann aber für das inzwischen gut einge- spielte Team nur noch reine Formsache (25:18). Wir hoffen, dass wir diese Energie auch am nächsten Spieltag am 15.11.2025 gegen die TSG Leutkirch und die SF Illerrieden auf das Volleyballfeld bringen werden. VLJ Baindt 1 und VLJ Baindt 2 nach dem Happy End Alpinteam Baindt Der Winter rückt näher und damit auch unser vielfältiges Kursangebot für Groß&Klein! Der Wochenendkurs findet im Skige- biet Schetteregg statt, das für jedes Fahrkönnen geeignet ist. Bei Schnee- mangel weichen wir in das Skigebiet Alpenarena Hoch- häderich aus. In diesem Fall wird der Teilnehmer unver- züglich informiert. Anmeldung Januarkurse: Der Ferienkurs findet diese Saison im Skigebiet Alpenarena Hochhäderich statt, hier ist das Liftfahren Voraussetzung. Die Vorregistrierung für unsere Ski- und Snowboardkurse im Januar läuft ab dem 22.11.2025 ausschließlich online ab. Über den folgenden Link oder den folgenden QR-Code wird die Anm. möglich sein: https://zfrmz.eu/ LMUEpYP8X1X4oOSVq8Gv Für die finale Anmeldung ist diese Vorregestrierung zwin- gend notwendig, welche dann wie immer vor Ort auf dem Nikolausmarkt in Baindt stattfindet - also am Samstag, den 29.11.2025 ab 12 Uhr. Die Kursanmeldung für den Ferienkurs im Februar läuft wiederum ausschließlich online über den Link/QR-Code ab - möglich ab dem 07.01.2026. Schwäbischer Albverein OG Weingarten von Leimbach auf den Gehrenberg Treffpunkt: Dienstag, 18.11.2025 um 9.00 Uhr, Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3,5 Stunden, 12 km, 350 hm. Fahrpreis: 5,00 € für Mitglieder, Gäste 2,00 € extra. Einkehr: vorgesehen nach der Wanderung. Mitnehmen: Vesper, Trinken, feste Schuhe, nach Bedarf Stöcke. Wanderführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de Anmeldung: ab 14.11.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wir nutzen den ÖPNV. Bitte bei der An- meldung angeben, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man mit einkehrt. Bei schlechtem Wetter wird die Wan- derung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Grüner Ortsverband wählt neuen Vorstand und stimmt auf Landtagswahl ein Bei der Mitgliederversammlung des Ortsverbandes Bündnis 90/ Die Grü- nen Weingarten, Baienfurt und Baindt vergangene Wo- che im Neunerbeck zog der Vorstand eine Bilanz seiner zweijährigen Tätigkeit. Seit der Gründung hat man die Zusammenarbeit der Fraktionen aus den drei Gemein- den gestärkt. Durch engen Austausch und gemeinsames Vorgehen können die Anliegen grüner Politik lokal bes- ser vertreten werden. Weiter haben Veranstaltungen z. B. zu sogenannten Reichsbürgern, zur Bedeutung von Streuobstwiesen, Besuche auf Bauernhöfen (‚HofDialog‘) oder dem „Autofreien-Lauratal“ grüne Themen vermittelt. Ein neuer Vorstand ist wieder für zwei Jahre gewählt. Aus Baienfurt stellten sich Miriam Sepke-Vogt und aus Baindt Antje Claßen auf. Carmen Wunderle aus Wein- garten kommt als „Neue“ ins Gremium. Gewürdigt wurde Uwe Hertrampf aus Baienfurt, der sich aus der aktiven politischen Arbeit nach erfolgreichen Jahrzehnten zurück- gezogen hat. Er war wichtiger Initiator für die Gründung des Ortsverbandes. Auch Simon Windisch wurde nach zwei Jahren Vorstandstätigkeit herzlich verabschiedet. Im zweiten Teil des Abends hat die grüne Landtagskandi- datin Anna Wiech das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026 erläutert. Sie unterstützt Cem Özdemirs Kandidatur als zukünftigen Ministerpräsidenten unseres Landes: „Sein ganzes Leben steht als Kind von ‚Gastarbeitern‘ für eine erfolgreiche Aufstiegsgeschichte in Baden-Württemberg.“ Wenn einer wisse, wie wichtig Unterstützung in schwie- rigen Lebenslagen ist, dann jemand wie Özdemir. Wiech skizzierte zentrale politische Ziele und lud zum Austausch über konkrete Maßnahmen ein. „Und Klimapolitik hat mit allen Themen wie Schaffung von Wohnraum und Stabili- sierung der Gesundheitsversorgung eine Schnittmenge. Klima muss immer mitgedacht werden.“ Auch die wirt- schaftliche Stabilität des Landes werde nur so auf eine funktionierende Grundlage gestellt. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Der Abend schloss mit einem regen Austausch über loka- le und globale Polit-Themen wie Flächenverbrauch oder dem Schutz baden-württembergischer Innovationen ge- genüber China. Für weitere Infos: www.gruene-Ravensburg.de/ ortsverband-weingarten-baienfurt-baindt / www.gruene-wgt.de, E-Mail: info@gruene-wgt.de von rechts: Miriam Sepke-Vogt, Carmen Wunderle, Antje Claßen Aus dem Landkreis Ortsvereine des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Nikolausbesuch auf Bestellung DRK-Ortsvereine bringen den Nikolaus direkt ins Wohnzimmer Viele Kinder warten schon sehnsüchtig auf den Nikolaus. Damit Papa, Onkel oder Opa nicht selbst ins rote Kostüm schlüpfen müssen, bieten die Ortsvereine des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wieder ihren beliebten Nikolaus- dienst an – natürlich gemeinsam mit Knecht Ruprecht. Die Besuche finden auf Spendenbasis statt. Wenn es am Abend vor dem 6. Dezember klingelt, schla- gen viele Kinderherzen höher: Der Nikolaus steht samt seinem oft garstigen Begleiter vor der Tür. Die Kleinen verbinden mit diesem Tag den Brauch des gefüllten Ni- kolausstiefels oder den feierlichen Besuch eines echten Nikolauses. Freiwillige Helfer willkommen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom DRK besuchen auf Wunsch Fami- lien, um den artigen – und auch den nicht ganz so artigen – Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und kleine Geschenke zu überreichen. Das DRK freut sich über zahl- reiche Anfragen, um diese schöne Tradition lebendig zu halten. Mit dabei bei der ehrenamtlichen Nikolausaktion sind die DRK-Ortsvereine Baienfurt-Baindt, Mochenwan- gen und Ravensburg. Auch neue Freiwillige sind herzlich willkommen, um die Aktion zu unterstützen. Erlöse für die ehrenamtliche Arbeit Damit alle Termine gut koordiniert werden können, bittet das DRK um rechtzeitige Anmeldung. Die Nikolaus-Teams sind überwiegend am 5. und 6. Dezember jeweils zwischen 17.30 und 20 Uhr unterwegs, auf Anfrage auch an anderen Tagen – etwa in Familien, Kindertagesstätten, Vereinen oder Firmen. Die Besuche erfolgen auf Spendenbasis. Die Erlöse kommen zu 100 Prozent der ehrenamtlichen Arbeit der beteiligten Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Ansprechpartner für Buchungsanfragen: Baienfurt-Baindt: Janina v. Watzdorf, E-Mail: nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de, Tel. 0160 / 97995424 Vogt: Monika Merk, Tel. 01515 / 8359803 Mochenwangen: Heike Müller, Telefonische Erreichbar- keit: Mo–Fr 17–18 Uhr, Tel. 07502 / 911927 Ravensburg: Über das Kontaktformular auf www. drk-ravensburg.de/2025/nikolaus-2025-jetzt-anmel- den oder telefonisch Mo–Fr 16–19 Uhr unter Tel. 0160 / 96620697, E-Mail: nikolaus-aktion@drk-ravensburg.de Warum feiern wir Nikolaus? Der offizielle Nikolaustag ist der 6. Dezember – der To- destag des „echten“ Bischofs Nikolaus. Er lebte um das Jahr 340 als Bischof von Myra in der heutigen Türkei und verteilte sein großes Erbe unter den Armen. Drei Frauen, die ihr verarmter Vater in die Prostitution zwingen wollte, soll er nachts heimlich mit Goldklumpen beschenkt haben – daher der Brauch der Geschenke über Nacht. Hochwasserschutzkonzept Schussen: Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt Im Juni 2024 kam es an der Schussen zu einem Hundert- jährlichen Hochwasser, kurz HQ100, in Meckenbeuren und einem 50-jährlichen Hochwasser in Ravensburg, Baienfurt und Weingarten. Dieses Ereignis hat die Notwendigkeit für eine umfassende Überprüfung des Hochwasserschutzes im Schusseneinzugsgebiet verdeutlicht. Als Reaktion auf dieses Ereignis haben sich die Städte und Gemeinden im Schusseneinzugsgebiet und das Re- gierungspräsidium Tübingen im Rahmen der Schussen- konferenz zu einer Solidargemeinschaft zusammenge- schlossen. Auf Initiative von Regierungspräsident Klaus Tappeser fand im Januar 2025 ein erstes Auftakttreffen statt, in dem auch eine großräumige Untersuchung zum Hochwasserschutz vereinbart wurde. Ziel der Untersu- chung war es, zu überprüfen, ob durch die Schaffung von Rückhalteräumen im Einzugsgebiet der Hochwas- serspiegel in Ravensburg und in Meckenbeuren spürbar reduziert werden kann. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden am 5. Novem- ber 2025 im Rathaus Meckenbeuren vorgestellt. Die Studie wurde von der Ingenieurgesellschaft ProAqua in Aachen durchgeführt. Aktuelle Niederschlagsdaten und Gelän- devermessungen wurden verwendet, um zu berechnen, wie sich insgesamt 18 mögliche Rückhalteräume an Zu- flüssen auf die Überflutungen durch die Schussen in Ra- vensburg und Meckenbeuren auswirken. Grundlage war eine Untersuchung aus dem Jahr 2018. ProAqua arbeitet derzeit an der Aktualisierung der Hochwassergefahren- karten und ist deshalb mit der Hochwasserthematik an der Schussen vertraut. Die Ergebnisse zeigen, dass Rück- haltungen in den Nebengewässern den HQ100-Abfluss in der Schussen nur wenig beeinflussen. Auch ein zusätzlich mit untersuchter Rückhalteraum zwischen Schussen und Wolfegger Aach hätte keine nachhaltige Wirkung in Ra- vensburg. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass der Hoch- wasserschutz im Schussental und insbesondere in Me- ckenbeuren nicht durch Rückhaltemaßnahmen zu rea- lisieren ist. Sie zeigt aber auch, dass die Schaffung von Rückhalteräumen in kleineren Nebenflüssen durchaus einen Effekt auf die Minderung der Abflussspitze in Orts- lagen haben kann. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Als nächster Schritt wird untersucht, ob mit technischen Maßnahmen, wie Erhöhung der Ufermauern oder Bau von Hochwasserdämmen, die Überflutung von bebau- ten Gebieten verhindert werden kann. An einigen Neben- flüssen laufen diese Untersuchungen bereits. Alle Anwe- senden waren sich einig, dass die Gefahr durch solche Schutzmaßnahmen nicht auf die unterhalb des Flusses liegende Kommunen verlagert werden darf. Darum sollen im Rahmen der Solidargemeinschaft die Planungen der Städte und Gemeinden an den Nebengewässern und die Planungen des Landes an der Schussen in Ravensburg und Meckenbeuren eng miteinander abgestimmt und teilweise auch gemeinsam realisiert werden. Ebenso wurde vereinbart, dass es auch bei anderen The- men, wie zum Beispiel Objektschutzmaßnahmen, eine enge Zusammenarbeit geben wird. „Es ist sehr positiv, dass die Idee der Schussenkonferenz und der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts auf so fruchtbaren Bo- den gefallen sind. Mit der initiierten Untersuchung und den daraus ableitbaren Ergebnissen leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz“, betonte Re- gierungspräsident Klaus Tappeser und ist allen Bürger- meistern und Gemeindemitarbeitenden, den Vertretern der Landratsämter und des Landesbetriebs Gewässer für ihr Engagement dankbar. Hintergrundinformationen: Die Schussen entwässert ein Gebiet von rund 815 Qua- dratkilometern von Bad Schussenried im Norden über Ravensburg und Meckenbeuren bis zur Mündung in den Bodensee bei Eriskirch. Der größte Nebenfluss ist die Wolfegger Aach, die bei Kisslegg entspringt. Die Schus- sen hat in Meckenbeuren einen mittleren Abfluss von 11,3 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. Beim Hochwasser 2024 waren dies bis zu 200 Kubikmeter Wasser pro Sekunde durch Meckenbeuren. Das sind über 1.100 volle Badewan- nen pro Sekunde. Die Schussen ist ab dem Zufluss der Wolfegger Aach ein sogenanntes Gewässer I. Ordnung und liegt damit in der Unterhaltungslast des Landes. Die Schussen im Ober- lauf, die Wolfegger Aach und die weiteren Nebenflüsse sind Gewässer II. Ordnung und werden von den Kommu- nen unterhalten. Die Städte und Gemeinden können für die Herstellung des Hochwasserschutzes an Gewässern II. Ordnung finanzielle Förderung durch das Land Ba- den-Württemberg erhalten. Digitaler Fahrzeugschein startet bundes- weit – auch im Landkreis Ravensburg Der digitale Fahrzeugschein ist die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ist direkt in der i-Kfz-App abrufbar. Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem moder- nen, digitalen Dokument, das jederzeit auf dem mobilen Endgerät verfügbar ist. Der digitale Fahrzeugschein erfüllt die Mitführungspflicht der Zulassungsbescheinigung Teil I innerhalb Deutsch- lands und ist zunächst nur für Fahrzeuge erhältlich, die auf natürliche Personen zugelassen sind. Um den digitalen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen, wird ein Personal- ausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Aus- weisfunktion (eID) sowie der dazugehörige PIN benötigt. Perspektivisch wird auch ein Abruf mittels eines bei der Zulassungsstelle erhältlichen QR-Codes möglich sein. So kann die Zulassungsbescheinigung Teil I ohne Authenti- fizierung in die i-Kfz App geladen werden. Ebenfalls wird zukünftig die Ausstellung für juristische Personen möglich sein. Sobald diese Funktionen verfügbar sind, werden wir gesondert informieren. Weitere Details zum Digitalen Fahrzeugschein sind unter www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/iKfz_App/ DFZ/dfz_node.html verfügbar. 39. Vogter Adventsmarkt Das „Tor zum Allgäu“ startet in die vorweihnachtliche Zeit Am Samstag, den 22. November 2025 findet von 11.00 – 19.00 Uhr in Vogt bereits zum 39. Mal der beliebte Ad- ventsmarkt statt. „Klein aber fein“ stimmen im Innen- bereich und auf dem Parkplatz der Allgäutorhalle über 30 Stände mit einem vielseitigen Angebot an Kränzen, Plätzchen, Strickwaren, Schmuck, Holzkunst, Näh- und Filzarbeiten, winterlicher Dekoration und vielem mehr auf die vorweihnachtliche Zeit ein. Bestimmt findet sich beim gemütlichen Bummel die eine oder andere Kleinigkeit, die die Vorfreude auf das große Fest verkürzt oder als Geschenk für den Nikolausabend dient. Für das leibliche Wohl sorgen die örtlichen Vereine, die neben Glühwein und Kinderpunsch auch Grillwürste, Steak, Kaffee und Kuchen und viele andere Leckereien bereithalten. Umrahmt wird der Adventsmarkt auch in diesem Jahr von einem bunten Programm. Das Bredle-Backen für Kinder im katholischen Gemeindehaus (13.00 – 16.00 Uhr, Kosten 1 €), das Kerzentauchen in der Allgäutorhalle (ab 11.00 Uhr) und das Wangener Puppentheater MAX (15.30 Uhr in der Allgäutorhalle, freut vor allem die kleinen Markt- besucher. Die musikalische Gestaltung erfolgt durch den Schülerchor, der Grundschule Vogt und die Jugendkapel- le Schlier-Vogt-Karsee. Zudem bietet die Demenzgruppe OASE in der Wohnanlage für „Jung und Alt“ ab 11.00 Uhr wieder Kaffee und Kuchen an. Und wer darf sich in diesem Jahr über ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk freuen? Abends um ca. 17.30 Uhr wird es spannend, wenn die glücklichen Gewinner des traditionellen „Adventsmarkt-Gewinnspiels“ von Herrn Bürgermeister Peter Smigoc bekannt gegeben werden. Auch in diesem Jahr gilt ein besonderer Dank der Vog- ter Geschäftswelt, die wieder attraktive Preise zur Verfü- gung gestellt und somit das allseits beliebte Gewinnspiel ermöglicht hat. (Teilnahme-Karten liegen in den Vogter Geschäften, am Veranstaltungstag in der Allgäutorhalle und an den Marktständen aus). Programm zum Adventsmarkt 2025: um 11 Uhr: Eröffnung durch Herrn Bürgermeister Peter Smigoc mit dem Schülerchor der Grundschule Vogt ab 11 Uhr: Kerzentauchen ab 11 Uhr: Kaffee & Kuchen in der Wohnanlage für „Jung und Alt“ (Demenzgruppe Oase) 13–16 Uhr: Bredle backen (Kath. Gemeindehaus) 15.30 Uhr: Wangener Puppentheater MAX (Allgäutorhalle) 16.30 Uhr: Jugendkapelle Schlier-Vogt-Karsee (Allgäutorhalle) 17.30 Uhr: Verlosung Gewinnspiel (Allgäutorhalle) Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Am 27. und 28. November verwandeln sich die Weis- senauer Werkstätten des ZfP Südwürttemberg erneut in ein stimmungsvolles Weihnachtsparadies: Beim Ad- ventsmarkt gibt es Schönes und Nützliches aus Hand- werk, Gärtnerei und Druckerei zu entdecken. Ob Adventskränze, Holzsterne, Tongefäße oder hand- gedruckte Weihnachtskarten – die Mitarbeitenden der Werkstätten haben mit viel Liebe zum Detail eine große Auswahl an dekorativen und praktischen Produkten vor- bereitet. So findet sich für jeden Geschmack etwas Pas- sendes für die Advents- und Weihnachtszeit. In den festlich geschmückten Hallen der Holzwerkstatt sowie der Kreativwerkstatt präsentieren am Donnerstag und Freitag, 27. und 28. November, jeweils von 10 bis 17 Uhr neben den Weissenauer Werkstätten auch das GPZ Ravensburg, die Sprungbrett-Werkstätten, der Ravens- burger Weltladen sowie das ZfP Reichenau ihre kreati- ven Arbeiten. Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt: Besuche- rinnen und Besucher dürfen sich auf duftenden Punsch, frisch gebackene Waffeln, Kaffee und Kuchen freuen. Veranstaltungsdaten: Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Do + Fr, 27. + 28.11.2025 / Täglich 10 – 17 Uhr ZfP Südwürttemberg / Haus 22 Weingartshofer Str. 2 / 88214 Ravensburg-Weissenau Literarischer Dämmerschoppen in Wolfegg macht Lust auf neue Bücher Am Donnerstag, den 20. November 2025 um 19.00 Uhr stellt Dipl.-Bibliothekar Karl Birkle aus Bad Waldsee in der Bücherei Wolfegg Neuheiten des Buchmarktes vor und gibt Anregungen für lange Leseabende. Romane, Erzäh- lungen, Krimis, ein paar Kinderbücher, Bildbände und viel neues Lesenswertes wird hier präsentiert. Kurze vorge- tragene Textproben geben einen Einblick und sollen Lust darauf machen, mal wieder ein Buch in die Hand zu neh- men. Ein Gläschen Sekt oder Saft ist im Eintrittspreis von 5,00 Euro enthalten. Karten gibt es an der Abendkasse. Kirchenchor Mariä Himmelfurt Baienfurt Kirchenchor Mariä Himmelfahrt Baienfurt und der Förderkreis laden Sie herzlich ein Am 1. Adventssonntag, 30.11.2025, 17.00 Uhr Johann Sebastian Bach (1685-1750) zum Weihnachtsoratorium Teil IV-VI Ausführende: Kirchenchor und Jugendkantorei Baienfurt Leila Trenkmann Ravensburg, Sopran, Raika Lätzer, Mün- chen, Alt Ulf Glöde, Ravensburg, Tenor, Marco Vassalli, Überlingen, Bass, Anna-Theresa Mikolasek, Violine, Gisela Feifel-Vischi, Oboe, Hermann Ulmschneider, Trompete, Christian Beermelsmans, Horn, Verena Stei, Violoncello, Wolfgang Baur, Baienfurt, Orgel, Orchester aus der Re- gion. Leitung: Maria Hummel Kartenvorverkauf ab 11. 11. 2025 bei Brillen Jerg, Baien- furt über die Chrosänger/Innen und Wilhelm Muschel, Tel. 075152720; wmuschel@nc-online.de und am Kirchenpor- tal nach den Gottesdiensten (nach der Messe in Baien- furt). Wir freuen uns auf Ihren Besuch Küchenprofis unterwegs: Besichtigung der Zentralküche Heggbach Am 4. November 2025 öffnete die Zentralküche Hegg- bach der St. Elisabeth-Stiftung in Maselheim ihre Türen für die vierte Ausgabe von „Küchen on Tour“: 25 Teilneh- mende aus dem Bereich der Gemeinschaftsgastronomie nutzten die Gelegenheit, um hinter die Kulissen einer Groß- küche zu blicken. Organisiert wurde die Veranstaltung von den Bio-Musterregionen Biberach und Ravensburg. Das Programm kombinierte eine ausführliche Küchenfüh- rung mit einem Vortrag von Karsten Bessai, Berater und Coach für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, zu fairer Preisgestaltung und dem nachhaltigen Einsatz von regionalen Bio-Produkten in großen Küchen. Die Zentralküche produziert täglich rund 2.500 Essen und erzielt inzwischen einen Bio-Anteil von etwa 30 Prozent. Viele Bio-Produkte bezieht die Zentralküche direkt aus der Region, zum Beispiel Gemüse von der Firma Botzenhard, Kartoffeln vom Kartoffelhof Steinhauser und Fleisch von der Firma Buchmann. „Die enge Zusammenarbeit mit unseren regionalen Lieferanten ist für uns ein wichtiger Baustein“, so Michael Mayer, Betriebsleiter der Zentralkü- che. Für besonderes Interesse sorgte bei der Küchenfüh- rung eine praktische Innovation, die in der Zentralküche Heggbach genutzt wird: Etiketten, die sich beim Spülgang vollständig auflösen und somit das mühsame Abkratzen von Behältern überflüssig machen. Diese Lösung erleich- tert Arbeitsprozesse und spart Personalressourcen. Karsten Bessai ging in seinem Vortrag unter anderem auf das große Einsparpotenzial durch das Vermeiden von Lebensmittelabfällen ein. „Lebensmittelverschwendung ist ein zentrales Thema in Großküchen. Wenn wir Produk- tions- und Tellerreste verringern, lassen sich erhebliche Mittel einsparen, die gezielt für Bio-Lebensmittel genutzt werden können“, erklärte Karsten Bessai. „Durch einfache Maßnahmen in der Produktion und Planung können wir nicht nur nachhaltiger arbeiten, sondern auch mehr Bud- get für hochwertige, regionale Bio-Produkte freisetzen.“ Die Veranstaltung bot zudem die Gelegenheit zum inten- siven Austausch über Beschaffung, Kalkulation und prak- tische Umsetzung beim Einsatz regionaler, ökologischer Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung. Nachdem auch der vierte Termin der Reihe „Küchen on Tour“ erfolgreich verlief und positive Rückmeldungen der Teilnehmenden erhielt, planen die beiden Bio-Musterre- gionen Biberach und Ravensburg eine Fortsetzung für das kommende Jahr. Auch 2026 sollen über die Reihe gute Praxisbeispiele und geeignete Lieferanten sichtbarer gemacht und Umstellungsprozesse unterstützt werden. Alle Informationen zur Reihe „Küchen on Tour“ und den kommenden Terminen finden Sie unter www.biomuster- regionen-bw.de/ravensburg. AOK Bodensee-Oberschwaben und LandFrauenverband Württemberg- Hohenzollern e.V. Body Neutrality und ein positives Körperbild: Wie Eltern ihre Kinder stärken können Online-Vortrag der AOK Bodensee-Oberschwaben und des LandFrauenverbands Württemberg-Hohenzollern e.V. Wie können Kinder lernen, ihren Körper zu mögen, ohne sich vom Schönheitsdruck beeinflussen zu lassen? Ant- worten darauf gibt es beim Online-Vortrag am 27. No- vember 2025 von 19:30 bis 21:00 Uhr. Die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und der Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern veran- stalten im Auftrag des Bildungs- und Sozialwerks der Landfrauen e.V. gemeinsam einen informativen Vortrag mit Ingrid Pfaffinger. In diesem zeigt die Diätologin und Expertin für intuitive und bedürfnisorientierte Ernährung, wie Eltern ihre Kinder dabei unterstützen können, ein po- sitives Körperbild zu entwickeln und ein gesundes Ver- hältnis zu ihrem eigenen Körper aufzubauen. Im Mittelpunkt steht das Konzept der Body Neutrality. Eine Haltung, die den Körper nicht nach Aussehen, son- dern nach dem, was er kann, bewertet. Ingrid Pfaffinger gibt wertvolle Impulse und praktische Tipps, wie Eltern durch achtsame Worte, kleine Alltagsroutinen und eine offene Haltung das Selbstwertgefühl ihrer Kinder stär- ken können. Da die AOK – Die Gesundheitskasse den Online-Vortrag im Rahmen der Gesundheitsprävention fördert, können kostenfreie Plätze für interessierte Eltern zur Verfügung gestellt werden. Anmeldung und Platz sichern per E-Mail an stephanie.mueller@bw.aok.de. Ansonsten beträgt die Teilnahmegebühr für die Veran- staltung 15 Euro bzw. 10 Euro ermäßigt für Mitglieder des LandFrauenverbands. Anmeldeschluss ist der 16.11.2025. Weitere Infos online unter www.landfrauenverband-wh.de. Einladung zum 4. Zukunftsforum des Landkreises Ravensburg am 18. November 2025: Energiewende als Beitrag zum Klimaschutz Landrat Harald Sievers lädt am 18. November 2025 um 18:30 Uhr zum 4. Zukunftsforum des Landkreises Ravensburg ein, das sich in diesem Jahr dem Thema „Energiewende als Beitrag zum Klimaschutz“ widmet. Die Energiewende verändert unsere Volkswirtschaft und schafft neue Chancen, aber auch neue Herausforderun- gen. Im Foyer der Kreissparkasse Ravensburg diskutie- ren folgende Zukunftsreferentinnen und -referenten, wie die die Energiewende fair, effizient und zukunftsfähig gestaltet werden kann: • Dr. Georg Stamatelopoulos, Vorstandsvorsitzender EnBW AG • Thekla Walker, MdL, Ministerin für Umwelt, Klima u. Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg • Andreas Jung, MdB, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion für Umwelt und Klimaschutz Eine Anmeldung ist erforderlich und bis zum 14. No- vember 2025 möglich unter zukunftsforum@rv.de. KULTURHÄUSER LANDKREIS RAVENSBURG Inisheer – Irish Folk 22. November 2025, 20:00 - 22:00 Uhr Konzert in der Zehntscheuer Gessenried im Bauern- haus-Museum Wolfegg Eintritt 15,- Euro p.P. in bar beim Einlass, freie Platzwahl . Veranstalter ist die Fördergemeinschaft Bauernhaus-Museum Wolfegg e.V. Start 20 Uhr, Einlass ab 19 Uhr. Es gibt unter anderem Whisky und Guinness. „music from heart to heart” Sattgrüne Wiesen, schwarzes Bier, Lieder von schönen Frauen und echten Männern, feine Balladen und atem- beraubende Instrumentals – das ist Irland und dafür steht INISHEER. Die Band hat ihren Namen von der Kleinsten der drei ARAN – Inseln vor der Westküste Irlands entlehnt. Seit mehr als acht Jahren begeistern INISHEER Freunde der Irish Folk Music auf renommierten Bühnen und auf Festivals. Die Sechs nehmen ihr Publikum mit auf eine un- terhaltsame Reise. Mit reichlich Musik und Lebensfreude im Gepäck zelebrieren sie den Reichtum und die Schönheit von Irlands musikalischem Erbe virtuos und aus vollem Herzen – from heart to heart. Lass Dich für einen Abend auf die Insel entführen, entde- cke bekannte und weniger bekannte musikalische Schätze mit Birgit Münsch (Gesang, Harfe), Barbara Müller-Pollack (Bass), Walter Müller (Whistles, Uilleánn Pipes, Gesang, Bodhràn), Rick Stephens (Gesang, Gitarre, Mandoline, Fiddle), Andreas Wenning (Fiddle, Gitarre) und Jürgen Wolfschlag (Button-Accordion, Bodhràn). Frostschutz für Wasserleitungen Wasserschäden vermeiden - TWS rät zu einfachen Vorkehrungen Der Winter steht vor der Tür und die Temperaturen sinken. Jetzt ist es an der Zeit, wichtige Vorkehrungen im und am Haus für die kalte Jahreszeit zu treffen. Um Frostschäden vorzubeugen, rät die TWS Netz GmbH, außenliegende Wasserleitungen zu entleeren. Besonders gefährdet sind Wasserleitungen im Garten, an Terrassen und Garagen. Zudem empfiehlt der lokale Wasserversorger, die Ein- führungsstelle der Wasserhausanschlussleitung und den Standort des Wasserzählers zu überprüfen: Liegen diese neben einem Lichtschacht, ist ein Frostschutz sinnvoll. Dazu eignen sich trockene Dämmstoffe wie zum Beispiel Holzwolle, Säcke, Styropor oder Schaumstoff. „Ganz wich- tig ist es, gekippte Kellerfenster bei Temperaturen unter null Grad zu schließen“, sagt Simon Scholz, Abteilungs- leiter Netze bei der TWS. In strengen Wintern komme es immer wieder vor, dass der Wasserzähler in unbeheizten Kellerräumen einfriere, weil das naheliegende Fenster gekippt sei. Besondere Vorsicht ist auch in unbeheizten Neubauten geboten, in denen der Trinkwasseranschluss bereits installiert ist. „Hier kann es sehr schnell zu einge- frorenen Leitungen kommen. Mit einfachen Maßnahmen wie dem Entleeren der Leitungen, dem Abdecken mit Dämmmaterialien oder dem Einsatz von Frostwächtern lassen sich teure Schäden vermeiden“, weiß Simon Scholz. Um bei Bedarf jederzeit schnell eingreifen zu können, bit- ten die Experten der TWS Netz, den Zugang zur Einfüh- rungsstelle der Wasserhausanschlussleitung, zur Haupt- absperreinrichtung und zum Wasserzähler freizuhalten. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe Oberschwaben - Vortrag über „Barfußschuhe“ Am Samstag, den 15. November, referiert die Physio- therapeutin und Sportwissenschaftlerin Johanna Elsner zum Thema „Barfußschuhe“. Beginn ist um 10:30 Uhr in der Mehrzweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingoldingen. Ohne Anmeldung und Eintritt, Kinder können direkt neben dem Vortragsraum in der Turnhalle spielen, die Aufsichts- pflicht liegt bei den Eltern. Um eine Spende wird gebeten. Barfußschuhe sind in aller Munde. Doch sind sie tatsäch- lich für jeden Fuß geeignet? Wie verhält es sich bei Fehl- stellungen, wie Sichel-, Hohl-, Plattfuß oder Hallux? Wie ist es bei Regen und Schnee? Bei Sport auf Asphalt? Worauf muss ich beim Kauf achten? Was sind die Kritikpunkte an einem „normalen“ Schuh? Werden dadurch Schmerzen im Bewegungsapparat besser? Diese und weitere Fragen Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 werden Thema beim Vortrag sein. Sofern bereits Barfuß- schuhe vorhanden sind, dürfen diese gerne mitgebracht werden. Veranstalter ist die Klumpfuß-Selbsthilfegruppe Oberschwaben. Vortrag über „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Handicap“ Am Samstag, den 15. November, hält die Referentin Sonja Hummel einen Vortrag über „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Handicap“. Beginn ist um 13 Uhr in der Mehrzweckhal- le, Niederbergstr. 11, 88456 Ingoldingen. Ohne Anmeldung und Eintritt, Kinder können direkt neben dem Vortrags- raum in der Turnhalle spielen, die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Um eine Spende wird gebeten. Eltern von Kinder mit Handicap werden oft nicht dar- über aufgeklärt, welche (finanziellen) Hilfen sie bean- tragen können. Möglich sind zum Beispiel Haushaltshil- fe, Pflegegrad, Behinderungsgrad (GdB), Verlängerung des Mutterschutzes, Kindernachversicherung, Fahrtkos- ten-Erstattung, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget/ Verhinderungspflege, Kinderkrankengeld und Erstattun- gen durch die Einkommenssteuererklärung. Wie genau diese beantragt werden können, wie man Stolpersteine vermeidet und bei welchen Institutionen und Organisatio- nen man weitere Hilfen erhält, sind Themen des Vortrags. Veranstalter ist die Klumpfuß-Selbsthilfegruppe Ober- schwaben (www.klumpfuss-oberschwaben.de mit kos- tenlosem Handbuch zum Thema). Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Diabetes rechtzeitig erkennen Durch einen regelmäßigen Gesundheits-Check kann Diabetes rechtzeitig erkannt und damit besser be- handelt werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernimmt als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) daher ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre sowie zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig die Kosten für eine große Gesundheitsuntersu- chung. Darauf weist sie anlässlich des Welt-Diabetes-Ta- ges am 14.11.2025 hin. Mit diesem Check-up können neben Stoffwechselstörungen wie Diabetes auch Herz-, Kreis- lauf- und Nierenerkrankungen rechtzeitig erkannt werden. Weitere Informationen hierzu stehen auf der Internetseite www.svlfg.de/vorsorge. Diabetes ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, die einen erhöhten Blutzuckerspiegel aufweist. Der Kör- per produziert dabei weniger oder gar kein Insulin. Doch nicht immer ist bei Diabetes nur der Kohlenhydratstoff- wechsel gestört; die Störungen können auch den Fett- und Eiweißstoffwechsel betreffen. Es ist wichtig, Diabe- tes rechtzeitig zu behandeln, andernfalls kann dies zum Beispiel zu einem Schlaganfall, einer Erblindung oder Fußamputation führen. Man unterscheidet zwischen dem selteneren Diabe tes Typ 1 und den häufigeren Typ 2, der in etwa 95 von 100 Fällen vorkommt. Symptome sind Müdigkeit, Schwäche, Unwohlsein, vermehrtes Durst gefühl, häufiges Wasser- lassen, Juckreiz, Harnwegsinfekte, Gewichtsab nahme, Sehstörungen oder Gemütsstörungen. Der Typ 1 beginnt meist schon in der Kindheit und führt zu ausgeprägten Beschwer den. Es werden bestimmte Zellen in der Bauchspeicheldrüse zer stört, die das Hor- mon Insulin bilden. Betroffene müssen regelmä ßig Insu- lin spritzen, um den Hormonmangel auszugleichen. Die Ursachen sind bisher nur zum Teil bekannt. Fest steht, dass viele verschiedene Gene an der Entstehung betei- ligt sind. Umwelteinflüsse wie frühkindliche Ernährung, Umweltgifte und Infektionen stehen im Blickpunkt der Untersuchungen. Typ 2 betrifft dagegen meist ältere Menschen, aller- dings sind auch zuneh mend jüngere betroffen. Wenn ein Typ-2-Diabetes entsteht, kommen verschiedene Ur- sachen bzw. Auslöser zusammen, beispielsweise die Erb- anlage, Übergewicht, Bewegungsmangel, die Unempfind- lichkeit gegenüber Insulin und eine gestörte Produktion bestimmter Darmhormone. Die SVLFG bietet Programme für an Diabetes erkrankte Versicherte an. Hierfür gibt es strukturierte Behandlungs- programme (DMP). Diese sollen die Lebensqualität ver- bessern und Folgeerkrankungen vermeiden. Hier arbeiten Facharztpraxen, Kliniken und andere Therapieeinrichtun- gen eng mit den Erkrankten zusammen. Weitere Informa- tionen dazu stehen unter www.svlfg.de/dmp-bei-chroni- schen-erkrankungen. Eine ausgewogene Ernährung, regelmäßige Bewegung, mäßiger Alkoholkonsum, Nikotinverzicht, Stressreduktion sowie ausreichend Schlaf beugen einer Diabetes-Erkran- kung vor. Zur Gesundheitsvorsorge informiert die SVLFG unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Jahresabschlussfeier 2025 Jahresabschlussfeier der DLRG Ortsgruppe Baienfurt mit Stützpunkt Bad Waldsee Zur großen Jahresabschlussfeier der DLRG sind alle DLRG-Mitglieder und ihre Angehörigen herzlich eingeladen. am Samstag, 29. November 2025, um 14:00 Uhr im Gasthof Stern, Reute (Bad Waldsee) Programmpunkte • Siegerehrung der Vereins- meisterschaften in Baienfurt und Bad Waldsee • Ausgabe von Schwimm- abzeichen • Ehrungen • Tombola Über Programmbeiträge, Kuchenspenden oder Deftiges zur Jahresabschlussfeier freuen wir uns. Anmeldeschluss Mittwoch, 19. November - Training Bad Waldsee Montag, 24. November - Training Baienfurt Auf Euren Kommen freut sich die DLRG OG Baienfurt mit Stützpunkt Bad Waldsee Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kunden-Nr. für Rückfragen Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Weihnachtsgrüße Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2025. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Anzeigenschluss: Freitag, 28. November 2025 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. © dvw dvwdvw MerryMerry Christmas... ... and happy new year! © d vw Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2026! dvwdvw Frohe Weihnachten ...und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2026 dvwdvw © dvw Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 10% Frühbucher- Rabatt 142,00 € Größe: 187 x 60 mm 11 259,00 € Größe: 187 x 100 mmGröße: 187 x 100 mm 14 98,00 € Größe: 90 x 80 mm ...und einen guten Rutsch ins neue Jahr 13 Weihnachtsgrüße Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. © dvw Fröhliche Weihnachten dvw und einen tollen Start in das Jahr 2026 Vielen Dank für Ihre Treue! Wir wünschen Ihnen frohe Festtage & einen guten Start ins neue Jahr! © dvw dvwdvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw © dvw Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 10% Frühbucher- Rabatt 98,00 € Größe: 90 x 80 mm 15 dvwdvw 120,00 € Größe: 90 x 100 mm 18 109,00 € Größe: 90 x 90 mm 16 Vielen Dank für Ihre Treue! 148,00 € Größe: 90 x 125 mm 19 Weihnachtsgrüße Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 IMMOBILIENMARKT Ein erster Überblick: • 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen • Wohnfl ächen von ca. 56 bis ca. 120 m² • 50 Tiefgaragenplätze + oberirdische Gästeparkplätze • Aufzug über alle Etagen • Nachhaltige Energieversorgung • Wohnungen für jedes Alter Weitere Infos direkt beim Immobilienteam von Simon Ziegerer: Telefon: 0751 5006-550 E-Mail: info@immo-vbbo.de Internet: vb-bo.de/oberhofen Sprechen Sie uns gerne an - auch in Fragen zur Baufi nanzierung. Oberhofen5 – Ihr neues Zuhause in Ravensburg vb-bo.de/oberhofen Tiefgaragenstellplatz in der Wohnanlage Jung und Alt Dorfplatz 2/1 ab sofort zu vermieten, monatl. € 40. 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                    Jahrgang 2026 Freitag, den 27. Februar 2026 Nummer 9 Amtsblatt Baindter Fasnet 2026 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenes Singen auf dem Dorfplatz Auf die Stimmen, fertig, los! Alle, die Freude am gemeinsamen Singen haben - jung oder alt, groß oder klein - sind am Mittwoch, den 04. März 2026 um 17:00 Uhr herzlich eingeladen. Geleitet wird das offene Singen von Herrn Michael Pastuschka. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, alle Interessierten sind willkommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, über eine freiwillige Spende freut sich die Bürgerstiftung Baindt. Im Anschluss lädt die Gaststätte „Zur Mühle“ zur gemeinsamen Einkehr ein. Bei schlechtem Wetter findet das Singen im Foyer der Schenk-Konrad-Halle statt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zu singen. Ihre Gemeindeverwaltung Blühender Landkreis für Biologische Vielfalt – Gemüsevielfalt 2026 Die Mitmachaktion „Blühender Landkreis“ startet in die neue Gartensaison 2026 – doch in diesem Jahr anders! Seit 2019 haben sich tausende Haushalte an der Blühkam- pagne beteiligt und gemeinsam ein beeindruckendes Blü- tenmeer im Landkreis geschaffen. Möglich wurde dies auch dank der großzügigen Unterstützung der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, durch die hochwertiges Saatgut kostenfrei zur Verfügung gestellt werden konnte. Viele pri- vate Gärten wurden so zu wertvollen Rückzugsräumen für Insekten und andere Tiere. Bisher erfolgte die Teilnahme überwiegend online und per Post – ein bewährter Weg, um Saatgut zu verteilen und Infor- mationen weiterzugeben. Doch eines ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden: Das Herzstück der Kampagne ist der persönliche Austausch. Die Begegnungen bei Vorträgen – sei es 2019 beim großen Open-Air oder 2025 beim ersten „GreenPulse Festival“ auf Schloss Achberg – haben gezeigt, wie lebendig die Blüh-Ge- meinschaft ist. Gespräche, Erfahrungen und gemeinsames Staunen machen den besonderen Charakter der Aktion aus. Genau dieses Gemeinschaftsgefühl soll 2026 wie- der stärker in den Mittelpunkt rücken. Auch 2026 erhalten Teilnehmende eine kostenlose hochwertige Gemüsemischung sowie zahlreiche Materialien rund um das erfolgreiche Anlegen einer Blühfläche. Neu ist dabei: · Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen · Kein Postversand mehr · Ausgabe der exklusiven „Gemüsemischung 2026“ direkt im Anschluss an die Vorträge Um weite Wege zu vermeiden, finden die Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Ravens- burg statt. Als Referentinnen und Referenten wirken unter anderem die bekannte Kräuterexpertin und Autorin Susanne Fischer-Rizzi sowie der Sortendetektiv und Experte für alte regionale Gemüsesorten Patrick Kaiser mit. An vier Terminen im Landkreis werden besondere Vortragsabende angeboten. Nach jeder Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Gemüsemischung 2026 kostenfrei zu erhalten. Voraus- setzung ist die Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung: - Der naturnahe Garten (11. März 2026, 19:30 Uhr, Wolfegg) - Die Welt der Vogelstimmen (19. März 2026, 19:30 Uhr, Aulendorf) - Gartenkultur der Zukunft (26. März 2026, 19:30 Uhr, Ravensburg) - Natur im Garten (02. April 2026, 19:30 Uhr, Leutkirch) - Green Pulse Festival (03. und 04. Juli 2026, ganztägig, Schloss Achberg) Alle Informationen zur Kampagne finden Sie online unter: www.bluehender-landkreis.org Helfen auch Sie wieder mit, unsere Landschaft bunter, vielfältiger und wertvoller zu machen! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditionel- ler Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2026 bewerben. Einsen- dungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kultur­ geschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewuss ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffent li che Aner ken­ nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge schäftsführer des Schwäbischen Heimat bun des, die Intention des Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver mark tung der Produkte und zur Öffent lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu obstwiesen, Weinberge in Steil­ lagen oder beweidete Wachol der hei den. Das Preisgeld stellen die Spar kas sen­Finanzgruppe Baden­Württemberg sowie die Spar kas sen stiftung Umweltschutz zur Verfü gung. Der seit 1991 vergebe­ ne Kultur land schafts preis zeichnet Privatleute, Ver­ eine und ehren amt li che Initiativen aus, die sich seit min destens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur land schafts preis ist seit 10 Jahren ei­ ner der drei Haupt preise, die mit jeweils 1.500 Euro do­ tiert sind. Be werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins gebiet des Schwäbi schen Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzolleri­ schen Teilen des Landes so wie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher, mit 500 Euro belohnter Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein denk malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe bänke, Feld­ und Wege­ kreu ze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegwei­ ser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge stalt eines Bu­ ches sein. Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturland­ schaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewer­ bungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2026. Kostenlose Broschüren mit den Teil nah me bedin gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwä­ bischen Heimat bund in Stutt gart sowie bei allen würt­ tembergischen Spar kas sen erhältlich. Die Ver lei hung findet im Herbst 2026 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Amtliche Bekanntmachungen Landtagswahl 2026 - Information zu den Briefwahlunterlagen Die Frist zur Beantragung des Wahlscheines über den QR­Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, bzw. über den Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt (On­ linewahlscheinantrag) endet am Sonntag, 01.03.2026 um 23:59 Uhr. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden kön­ nen. Sie können weiterhin bis Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte be­ achten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig. Schablonen für blinde und sehbehin- derte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Ba­ den­Württemberg am 08. März 2026 sind alle Wahl­ berechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtags­ wahl bieten die Blinden­ und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet­ telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Scha­ blone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusam­ men mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio­CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsübli­ chen CD­Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechen­ de Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio­CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden­ und Sehbehindertenverbän­ den an unter Telefon: 0761/36122. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Gemeinde Baindt Wahlkreis 69 Ravensburg Wahlbekanntmachung 1. Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlraum: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule Wahlraum: Klosterwiesenschule Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle Wahlraum: Schenk-Konrad-Halle In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Marsweilerstraße 4, Sitzungssaal Rathaus zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitätsfeststellung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und gegebenenfalls Ersatzbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Kreiswahlvorschlägen von Einzelbewerbern außerdem die Angabe Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Listenbewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine oder dem besonderen Nebenraum darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Ungültig sind Stimmabgaben, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthält oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet oder der Stimmzettelumschlag gekennzeichnet ist (§ 42 Absatz 1 Satz 1 Nummern 6 und 7 des Landtagswahlgesetzes). 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Absatz 4 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absätze 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Baindt, 20. Februar 2026 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenland-Biotopkartierung im Land- kreis Ravensburg Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Bio- topkartierung 2026 in unserer Gemeinde Baindt Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahl- reiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landes- anstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetz- lichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fach- lich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2026 in Gemeinden in den Kreisen Emmendingen und Ra- vensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwie- sen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2027 über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merk- male eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Flä- che geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beein- trächtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehen- den gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde Baindt werden 2026 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offen- land-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grund- stücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Na- turschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigen- tümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirt- schafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfas- sung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstal- tungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartie- rung gewinnen. Die Veranstaltungen im Kreis Ravensburg werden voraussichtlich am Mittwoch, 10. Juni 2026 am späten Nachmittag im Schussental und am Donnerstag, 11. Juni 2026 vormittags in der Region Allgäu stattfinden. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der In- ternetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung, Rub- rik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termi- ne, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öf- fentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, er- folgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und- landschaft/offenland-biotopkartierung. In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stich- probenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Fe- bruar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Jubiläum der Kläranlage: Die Jubiläumsveranstaltung der Kläranlage AMS ist für den 19. September 2026 geplant. Bundesförderung Sanierung kommunaler Sportstätten: Für den Projektaufruf 2025/2026 wurde eine Interessens- bekundung abgegeben. Aufgrund der Überzeichnung des Förderprogramms erfolgt eine Entscheidung erst nach Ostern 2026 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bun- destages. Gewässer Egelsee: Der Egelsee wird offiziell als EU Ba- desee abgemeldet. Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fi- scherareal Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss von Reser- vierungsvereinbarungen für die Vergabe der beiden Grundstücke Baukörper A und B des Baufelds 1 im Fi- scherareal mit dem ausgewählten Bewerber. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke nach positiver Beurteilung der eingereichten Bauanträge auf Übereinstimmung mit den vergaberelevanten Kriterien des Konzeptvergabeverfahrens zu veräußern. Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand Der Gemeinderat nimmt das Ideenkonzept zur Neugestal- tung des Schulhofs der Klosterwiesenschule zur Kenntnis und berät über Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen der Klausurtagung. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Sa- nierungsmaßnahmen der kleinen Turnhalle zu. Folgende Varianten bzw. Änderungen werden beschlossen: - die Fenster werden nicht ausgetauscht, lediglich neue Motoren zur Öffnung der Fenster eingebaut - der Bodenbelag wird nicht erneuert Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land Beschluss: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Bau des Radweges entlang der L 314 von Bergatreute bis Baienfurt nach wie vor notwendig und dringend ist, um den Radverkehr sicher leiten zu können und den Menschen den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern zu können. Da die Grundstücke in einem Teilbereich momentan nicht zur Verfügung stehen, soll in einem ersten Bauabschnitt der Radweg von Bergatreute bis zum Waldbad ohne weitere Verzögerung gebaut werden. Der Gemeinderat fordert die beteiligten Behörden auf, für die Reststrecke, vom Waldbad bis nach Baienfurt, jetzt ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, um den Radweg vollumfänglich bauen zu können. Darüber hinaus sind sich die drei beteiligten Kommunen einig, dass sie für die Unterhaltung und die Verkehrssiche- rungspflicht in gleichem Umfang verantwortlich sind. Dies gilt auch für eine noch zu bauende Teilstrecke Bolanden – Bergatreute entlang der L 314. Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 – Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) Der Gemeinderat nimmt die Information zu den kommu- nalen Energieverbräuchen 2024 zur Kenntnis. Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemein- de zugunsten der Bürgerstiftung Baindt Beschluss: Die Zustimmung über die weitere Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt wird erteilt. Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen Die Entscheidung über den Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten wird vertagt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommen- den Kindergartenjahr 2026/2027 je eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommen- den Schuljahr 2026/2027 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. 4. Das Taschengeld beträgt ab dem 01.09.2026 500 Euro monatlich. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunter- lagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den neben- stehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeinde- verwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rat- haus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Be- schreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Dezember 2025: Mountainbike schwarz-weiß mit T-Len- ker; Korrekturbrille braun; Tretroller schwarz-gold; Ein- zelschlüssel Biffar; Kindergeldbörse; Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln AOK-Einkaufswagen Chip. Januar 2026: Schlüsselbund mit Autoschlüssel von BMW und Schlüsselanhänger Eifelturm; Kindergeldbörse; Her- ren-Trekkingfahrrad schwarz mit blauer Aufschrift „Lar- rikin“; Silberohrring mit Perle; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Tierarzt Samstag, 28. Februar und Sonntag, 01. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Februar 2026 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Sonntag, 01. März 2026 Zeppelin-Apotheke Ravensburg Gartenstr. 24 88212 Ravensburg Tel: 0751 22 58 8 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Karl-Heinz Kösler feierte am 31. Januar seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Februar 27.02. JHV - TC Baindt Vereinsraum 28.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH März 01.03. JHV - Musikverein SKH 04.03. offenes Singen DP 08.03. Landtagswahlen 11.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS - Seniorentreff 13.03 JHV - Reitergruppe BSS 14.03. Osterkerzen dekorieren - Impulse BSS 15.03. JHV- Kreisjugendfeuerwehr SKH 17.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 18.03. Frühlings-Kaffee Selige Irmgard 20.03. JHV - SV Baindt Vereinsraum 21.03. Dorfputzete 27.03. JHV - Schalmeienkapelle BSS 29.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum 30.03. DRK Blutspendetermin Baienfurt 30.03. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus - 01.04. Kindergärten Kindergarten St. Martin Besuch der Vorschüler in der Gemein- debücherei Am 10. Februar besuchten unsere Vorschü- ler die Gemeindebücherei in Baindt. Schon beim Betreten der Bücherei war die Aufregung groß. Zunächst las uns die Leiterin der Bücherei, Frau Lins, eine spannende Geschichte vor. Anhand der Bilder konnten die Kinder aktiv mitlesen und in die Geschichte eintauchen. Das machte allen großen Spaß! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Danach stellte sie den Kindern die Bücherei genauer vor und zeigte die große Auswahl an Büchern: Es gibt Bücher für ältere Kinder, für Leseanfänger und natürlich zahlrei- che Bilderbücher. Seit Kurzem kann man hier auch Tonies für jüngere Hörer ausleihen. So ist für jeden Geschmack und jedes Alter etwas Passendes dabei. Nachdem alle Fragen beantwortet waren, durften die Kinder selbstständig oder gemeinsam mit Freunden in den Regalen stöbern und die Bücher genauer anschauen. Einige Kinder hatten bereits einen Leseausweis dabei und konnten sich direkt ein Buch ausleihen. Die anderen be- kamen ein Formular für einen Lesepass mit nach Hause. Alle Vorschüler bedankten sich herzlich bei Frau Lins für die freundliche Führung durch die Bücherei und die schö- ne Vorlesestunde! Zur Informationi Umzug der Hausarztpraxis Hartmann in die Ortsmitte Ab dem 02. März finden Sie die Praxis unter folgender neuer Adresse: Dorfplatz 1, 88255 Baindt Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathauses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehen- de Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 03. März 2026 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Ihr Ansprechpartner: Frau Gätje Tel. 0751/85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de telefonische Sprechzeiten: Montag 08:00 - 10:00 Uhr Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr Außenstelle Baindt Das neue Semester der vhs beginnt Kurs belegt Rückenmobilisation Isolde Ulbig In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannun- gen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Haltung gestärkt. Wir legen hier einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken. Dazu ge- hört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglich- keit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst unser Programm auch die Bauchmuskulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunktion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheitliche Her- angehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körper- gefühl führt. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3031-01W3 10 Tage, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 17:30 - 18:30 Uhr Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Full Body Workout Isolde Ulbig Dieses ganzheitliche Training spricht alle Leistungsni- veaus an und bringt den Körper spürbar in Form. Mit- hilfe von Kleingeräten und dem eigenen Körpergewicht werden funktionelle Übungen für alle Muskelgruppen mit Kraft- und Ausdauer-Elementen kombiniert, die so für eine effektive Kalorienverbrennung und Muskeldefinition sorgen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Schulung der Rückenmuskulatur und der Core-Stabilität gelegt. Ein entspannendes Stretching- und Körperwahr- nehmungs-Programm rundet die Stunde ab. Gelangen Sie so zu mehr Fitness und Ausgeglichenheit im Alltag. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3021-01W3 10 Abende, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 18:30 - 19:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3021-03W3 Stretch & Relax Isolde Ulbig Körper- und Bewegungsgefühl, die Fähigkeit zu entspan- nen sowie die Beweglichkeit der oftmals durch einseiti- ge Alltagsmotorik verkürzten Muskulatur sind wichtige Elemente eines positiven Lebensgefühls. Hier kann prä- ventives Ausgleichstraining helfen, denn es kann chroni- sche Überlastungen verhindern und mehr Bewegungs- sicherheit im Alltag bieten. Auch beim Krafttraining und beim Sport allgemein wird das Dehnen allzu oft zu wenig gepflegt, was zu Muskelverkürzungen, größerer Verlet- zungsanfälligkeit und einer eingeschränkten Beweglich- keit in den Gelenken führt. In diesem Kurs werden wir gezielt sämtliche Muskeln deh- nen und die eigene Körperwahrnehmung schulen, um so die eigene Beweglichkeit und Flexibilität zu fördern. Auch die Entspannung soll dabei nicht zu kurz kommen, damit sie ausgeglichen und entspannt in den Tag star- ten können. Bitte mitbringen: Isomatte, ein großes Handtuch und ein Getränk sowie bequeme Sportkleidung und Turnschuhe. 7 - 12 Personen 8 Abende, 03.03.2026 - 05.05.2026 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 44,80 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3012-01W3 Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Frühling Rolf Berger Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehren- de Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser gan- zes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesi- sche Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfol- ge aus 10 Übungen. Bei regelmäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, sowie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Übungen, welche bis aus der Zeit um ca. 2700-2500 v.Chr. bekannt sind, sind für Menschen jeden Alters geeignet. Bitte bringen Sie bequeme Kleidung, leichte, rutschfeste Schuhe oder Socken und etwas zu trinken mit. 8 - 12 Personen 8 Abende, 05.03.2026 - 07.05.2026 Donnerstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1 vhs Raum Gelbes Ge- bäude 42,70 € Altenzentrum Selige Irmgard Jubiläen im Altenzentrum Selige Irmgard Im Altenzentrum Selige Irmgard gibt es in diesem Jahr wieder schöne Gründe zum Feiern. Auch in diesem Jahr dürfen wir wieder mehrere Dienstju- biläen feiern:Zehn Jahre im Haus sind Roswitha Hafner, Chantal Kindu und Fabian Bentele. Seit fünf Jahren dabei sind Daiana Frick, Markus Stein und Annie Laure Djoufack. Gerade in der Pflege ist es nicht selbstverständlich, dass Mitarbeitende über viele Jahre bleiben. Umso mehr freu- en wir uns über Kolleginnen und Kollegen, die unsere Ein- richtung mit aufgebaut, mitgetragen und weiterentwickelt haben. Man kennt sich, man vertraut sich und genau das spüren auch unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Aktuell arbeiten 52 Mitarbeitende im Altenzentrum Selige Irmgard. Vor fünf Jahren waren es noch 31. Unser Team ist also deutlich gewachsen und viele von denen, die damals schon dabei waren, sind es heute noch. Diese Mischung aus Erfahrung und neuen Gesichtern sorgt für Stabilität und frischen Schwung zugleich. Wir sagen von Herzen Danke für den Einsatz, die Treue und das tägliche Engagement und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre. Johannes Linse Einrichtungsleiter des Altenzentrum Selige Irmgard stellv. Bereichsleiter Region Region Neckar-Alb-Ober- schwaben Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kirchliche Nachrichten 28. Februar - 08. März 2026 Gedanken zur Woche: Pausen Nichts geht mehr. Alles steht still. Pausen der Stille in meinem Leben, ich brauche sie. Sie helfen mir: Kräfte zu sammeln, mich auf das Wesentliche zu besinnen, zu mir selbst zu finden und - Gott zu finden. Anselm von Canterbury Samstag, 28. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - EucharistiefeierCaritas Fastenopfer Sonntag, 01. März - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder, mitgestaltet vom Kinderchor († Kurt Brugger) Ministranten: Niklas Alber, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Elena Mayer, Lilly Romer, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Robin Schnez,Caritas Fastenopfer 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Dienstag, 03. März 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 04. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Freitag, 06. März Kein Gottesdienst in Baindt 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Bischof-Sproll-Saal 19.00 Uhr Baienfurt - Weltgebetstag der Frauen in der Evangelischen Kirche, anschließend Beisam- mensein im katholischen Gemeindehaus St. Anna Samstag, 07. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Zoe 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anton Ortner, Wal- ter Frei, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Anna und Eugen Halder, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Minist- ranten: Hannah Elbs, Jonas Elbs, Ricco Haller, Benedikt Heilig, Daniela Schnez, Alexandra Schnez, Marlene Stör, Johanna Zentner, Sonntag, 08. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Jugendkantorei 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mariella Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de „Spenden Sie - helfen Sie direkt vor Ort“ Liebe Gemeindemitglieder, am 28.02./01.03.2026 bitten wir Sie von Herzen um eine Spende für Men- schen in Not. Mit Ihrer Spende unter- stützen wir Menschen, die Hilfe brau- chen. Die selbst nicht weiterwissen. Ein Beispiel ist eine alleinerziehende Mutter, ein anderes das ältere Ehe- paar, das von einer bescheidenen Rente leben muss. Oft geraten Men- schen unverschuldet und plötzlich - beispielsweise durch einen Unfall - in große Not. Als Christinnen und Christen können wir schnell und unbü- rokratisch dort gemeinsam und wirkungsvoll helfen, wo die Kraft des Einzelnen nicht reicht. Deshalb bitte ich Sie: Spenden Sie beim Caritas-Fas- tenopfer für den Nächsten in Not. Sie helfen vor Ort: 40 Prozent Ihrer Spende bleibt direkt in unserer Kirchengemeinde, 60 Prozent erhält die Cari- tas unserer Region. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für Ihre Gabe sage ich Ihnen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Pfarrer Bernhard Staudacher Wir bitten um Ihre Spende an die Katholische Kirchen- pflege Baindt IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Spendenbescheinigung ab 300 €, bei Spenden unter 300 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Voranzeige Seniorentreff Unser Herr Pfarrer Stauda- cher und wir laden Sie herz- lich ein am Mittwoch, 11. März 2026 um 14.00 Uhr zum Got- tesdienst mit Krankensalbung in den Bischof-Spro- ll-Saal. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Anschließend gemütliches Beisammensein. Neues und Wichtiges: Wer von zu Hause abgeholt werden möchte, muss sich bis Montag, 9. März telefonisch unter der Telefon-Nr. 07502 - 911515 melden. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wir laden Groß und Klein ein, ihre ganz persönliche Osterkerze zu gestalten. Bei uns können Sie entdecken, welche Bedeu- tungen hinter den traditionellen Symbolen stecken. Außerdem lernen Sie eine kreative und unkomplizierte Methode kennen, Ker- zen individuell und kunstvoll zu verzieren. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein Messer und ein Brettchen – wir kümmern uns um Kerzen und das Dekorationsmaterial. Wann: Samstag, 14.03.2026, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kommt! Bringt eure Last. Weltgebetstag - Frauen laden ein Eine herzliche Einladung an alle, die für Frauen in Nigeria beten möchten, spricht das ökumenische Team des Weltgebetstags aus. Nigeria ist ein Land, in dem Frauen unter vielfältigen Benachteili- gungen und Bedrängnissen leiden. Sie tragen zahlreiche Lasten – körperlich und seelisch, in der Familie und in der Gesellschaft, als Mutter, Tochter oder Ehefrau. Wir möch- ten an diesem Abend die Nöte unserer nigerianischen Schwestern ansehen. Und wir möchten helfen – durch In- formationen, Gebet und Spenden. Jede*r ist willkommen. Am Freitag, den 06. März 2026 beginnt der ökumenische Gottesdienst um 19 Uhr in der Evangelischen Kirche Bai- enfurt. Er wird von nigerianischen Frauen ausgearbeitet und von Frauen aus Baindt und Baienfurt durchgeführt. Anschließend sind alle Teilnehmer*innen zum Länder- abend mit nigerianischen Köstlichkeiten ins katholische Gemeindehaus Baienfurt eingeladen. Wir freuen uns auf Sie! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Freitag, 27. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Vortrag Regina Herzer, Ev. Kirche Sonntag, 01. März Reminiszere (2. Sonntag der Passions- zeit) 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 02. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 04. März 15.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, - 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, - 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Freitag, 06. März 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst zum Weltgebetstag, Ev. Kirche, anschl. im kath. Gemeindehaus Samstag, 07. März 11.00 Baindt Konfi3, - 13.30 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 08. März Okuli (3. Sonntag der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag „7 Wochen Ohne“ - Weite Psalm 31,8-9 Ich freue mich und bin fröhlich über deine Güte, dass du mein Elend ansiehst und kennst die Not meiner Seele und übergibst mich nicht in die Hände des Feindes; du stellst meine Füße auf weiten Raum. In mir ist eine große Bandbreite an Gefühlen. Welche er- laube und welche versage ich mir? Oft sind wir zu streng Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 und hart mit uns selbst. Diese Woche entdecken wir, wie weit der Raum ist, auf den Gott uns stellt. (Text-Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Bildquelle: 7wochenohne. evangelisch.de) --- „Zwischen den Zeilen gelesen“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag, 27.Februar 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr in der ev. Kirche Baienfurt Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte… Oder wie es Simon von Cyrene erging, als er Jesu Kreuz trug In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sagen haben. Es liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädagogin Außerdem gibt es noch Punsch und musikalische Un- termalung Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Der Kreative Montag lädt auch in 2026 wieder zum Mitmachen ein Unsere nächsten Termine 09. März Annemarie Weber Drahthühner Drahtarbeit 13. April Ingrid Allkemper Frühlingsmotive auf Porzellan Porzellan- malerei Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin an: Petra Neumann-Sprink E-Mail: p.neumann.sprink@gmx.de oder über Tel.: 0177 406 10 11 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu seiner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen 1. Tischtennis 2. Turnen 3. Fußball 4. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 1. Schriftführer/in (2 Jahr) 2. Frauenvertreterin (2 Jahre) 3. Jugendvertreter/in (2 Jahre) 4. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu sei- ner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 5. Berichte der Abteilungen a. Tischtennis b. Turnen c. Fußball d. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Schriftführer/in (2 Jahr) b. Frauenvertreterin (2 Jahre) c. Jugendvertreter/in (2 Jahre) d. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vor- sitzenden Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Abteilung Fußball Fischer entscheidet enges Match TSV Eschach - SV Baindt 0:2 (0:0) In einem engen Spiel setzte Fischer nach starker Balleroberung von Kapitän Thoma in der 56. Minute den ersten Nadelstich und brachte Kellers Mannschaft in Front. Zweifel musste knapp zehn Minuten später dann kurz vor dem Strafraum die Notbremse ziehen, als ein Eschacher alleine auf B. Walser zulief - verhinderte damit aber möglicherweise das 1:1. In Unterzahl verteidigte der SVB weiterhin konse- quent, wobei Fischer in Minute 84 schlussendlich für die Entscheidung sorgte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Marc Bol- gert, Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Thoma, Marko Szeibel (88. Henry Hosse), Jan Fischer, Mika Dantona (86. Lukas Walser), Kevin Lang (69. Tobias Szeibel), Tobias Fink (82. Max Kretzer) - Co-Trainer: Philipp Boenke - Trainer: Markus Keller Schiedsrichter: Stefania Attilio Tore: 0:1 Jan Fischer (56.), 0:2 Jan Fischer (84.) Rot: Lukas Zweifel (68./SV Baindt/Notbremse) Vorschau: Sonntag, 01.03. 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Dostluk Friedrichshafen (Kunstrasen Baienfurt) 13.00 Uhr: SG Oberstaufen/Stiefenhofen - SV Baindt II (Testspiel!) Jugendfußball Franz Lohr Sie- & Er-Cup - wieder volles Haus beim 10 Jährigen Jubiläum. In diesem Jahr jährte sich das Sie- & Er-Turnier un- ser in der Region einzigartiges Turnier mit Mädels und Jungs zum 10. Mal und abermals konnten wir die Fa. Franz Lohr GmbH als Hauptsponsor gewinnen. Vier Jugenden (E, D, C, B), 27 Mädchen- und 27 Jungs- mannschaften, mit über 500 Spielerinnen und Spielern traten am Samstag und Sonntag gegeneinander an. Un- sere heimische SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute trat mit ins gesamt je sechs Mädchen und Jungsmannschaf- ten an. Da die Ergebnisse der Halbzeit der Jungs und die der Mädchen zusammengezählt wurden, zeigte sich, wie in den letzten Jahren auch, in allen Turnieren, wie mit zu- nehmender Turnierdauer die Mannschaftsteile aus Jun- gen und Mädchen zusammenwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und gemeinsam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen traditionell die D-Junio- rinnen/Junioren, in der neben unseren Mädels, Lindau, RW Weiler, WRZ/Horgenzell sowie unsere beiden D II zusammen mit dem FV Ravensburg bzw. noch mit dem TSV Grünkraut vertreten waren. Unsere D I spielten bis zum vorletzten Spiel ein souveränes Turnier, waren dann im Finale gegen überragende GegnerInnen aus Lindau aber chancenlos. Platzierungen: 1. SpVgg Lindau; 2. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute 3. RW Weiler 4. TSV Grün- kraut / SV Baindt II 5. SGM Baindt/Fronreute II / U10 FV Ravensburg 6. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell Samstagnachmittag waren dann die C-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimischenMannschaften, der SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute konnte sich souverän in ihrer Gruppe durchsetzen und holte dann auch im Finale gegen SV Immenried/SG Kißlegg den Turniersieg. Platzierungen dahinter: 3. PSG/VFB Friedrichshafen 4. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell 5. SV Bergatreute 6. SV Maier- höfen 7. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 8. TSV Tettn- ang 9. SV Deggenhausertal Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend. Unsere heimischen Spielerinnen und Spieler der SGM Baindt-Fronreute bis zum Halbfinale eine sehr gute Leistung, doch leider kamen kamen sie im Finale gegen Vogt/Karsee mit der gegnerischen Spielwei- se nicht zurecht und mussten sich geschlagen geben. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. FG 2010 WRZ / SV Hor- genzell 4. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 5. SV Ber- gatreute 6. SV Immenried Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mä- dels der B-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM hier mit zwei Mannschaften antrat. Während die SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II mit durchweg jüngeren- Spielerinnen trotz gefälligen Spiels nur einen Punkt errin- gen konnte, setzte sich die Erste bis ins Finale durch und traf dort auf den TSB Ravensburg / FV Ravensburg. In einem spannenden Spiel legten unsere Mädels mit 4:0 vor und die Jungs konnten den Vorsprung in einem extrem spannenden und emotionalen Spiel verteidigen, womit man den Pokal nach Hause holen konnte. Auf den Plätzen folgten 3. FV Bad Waldsee 4. SGM Aulendorf / Blönried Ebersbach 5. SGM Unterzeil/Aichstetten/Aitrach/ Sei- branz 6. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II Am Ende eines jeden Turniers gab es einen großen Pokal für die jeweilige Siegermannschaft, für alle Teilnehmen- den sowie einen hochwertigen Ball für jede Mannschaft. An zwei Tagen hatten wir wieder vier Turniere, die bzgl. ih- rer Einzigartigkeit und dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in ei- ner Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangen- heit anknüpfen konnten und allen Beteiligten einen Rie- senspaß bereiteten. Zu allererst möchten wir ganz besonders unserem Spon- sor und Namensgeber des Turniers Namensgeber, der Franz Lohr GmbH unseren besonderen Dank aus- sprechen, der uns das ganze Turnier in dieser Form erst ermöglicht hat. Danken möchten wir ebenso einer tollen Elternschaft, allen KuchenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder in der Regie, die in verschiedenen Schichten über die bei- den Tage die Durchführung des Turniers erst ermöglicht haben - vielen Dank! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! F-Jugend Turnier in Bergatreute Am Sonntag war unsere F-Jugend in Bergatreute zu Gast. In einer doch recht kleinen Halle wurde auf 2 Spielfeldern gespielt und unsere jungen Kicker Arian, Sebastian, Ma- nuel, Emil, Lars und Lion hatten wieder einmal die Mög- lichkeit ihr Können unter Beweis zu stellen. Unsere Gegner waren diesmal der SV Bergatreute als Gastgeber, unsere Nachbarn die SG Baienfurt, der FV Bad Waldsee und der SV Seibranz. Die ersten 3 Spiele fanden auf dem Funino Feld statt. Da man hier auf 4 Tore spielt ist es nicht immer leicht beide Tore zu verteidigen. Jedoch spielten unsere Jungs gut mit und konnten zahlreiche Tore und Torchancen erzielen. Die letzten 3 Spiele wurden dann auf dem gewohnten Feld 4 gegen 4 ausgetragen. Auch hier gab es Einiges zu bestaunen. Jeder Einzelne gab sein Bestes. Egal ob ver- loren oder gewonnen. Streitigkeiten untereinander gab es keine. Ein Lächeln dafür immer. Weiter so Jungs! Kommenden Sonntag dann in Horgen- zell. Wir freuen uns! Abteilung Tischtennis Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Sportkameraden, wir laden Euch zu unserer Abteilungsver- sammlung am Mittwoch, den 11.03.2026 um 19:00 Uhr im Vereinsraum (Loch) ein. Tagesordnung 1. Bericht Abteilungsleiter 2. Bericht Kassierer 3. Bericht Jugendleiter 4. Entlastungen 5. Wahl Ausschuss • Kassierer • Schriftführer • Sportwart • Jugendleiter 6. Ausblick 2026 und Verschiedenes Anträge zur Abteilungsversammlung sind bis spätestens 09. März 2026 beim Abteilungsleiter bzw. Schriftführerin schriftlich einzureichen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Erwachsene 1 mit ordentlichen Spielen gegen Spitzen- teams SV Baindt 1 - SSV Ulm II 5:9 SC Staig II - SV Baindt 1 9:5 Gegen die Tabellenführer aus Ulm und Staig war wie er- wartet kein Sieg möglich, dennoch können wir mit der Spielgestaltung zufrieden sein. In beiden Partien stand Philipp trotz Ellenbogenverletzung in der Aufstellung um ein Aufrutschen der Teamkollegen zu vermeiden. Er muss- te allerdings Einzel und Doppel kampflos an die Gegner abgeben. Gegen den Tabellenzweiten aus Ulm konnten Marcel und Flo mit einer starken Leistung ihr Eingangsdoppel gewin- nen und auch im Einzel lief es für beide gut: Marcel konnte Enis Demren und Elias Sahin im vorderen Paarkreuz je- weils mit 3:1 schlagen und punktete teils spektakulär mit seinen harten Angriffsschlägen. Flo konnte in seinem ers- ten Einzel Oliver Thimm mit 3:0 besiegen, musste sich in seinem zweiten Spiel gegen den starken David Hierholz mit 1:3 geschlagen geben. Gegen David war auch Alex in der Mitte chancenlos, doch gegen Oliver konnte sich in einem umkämpften Match mit 3:1 durchsetzen. Roman konnte sich im hinteren Paarkreuz gegen Moritz Fischer einen Satzgewinn erspielen und gegen Felix Fießinger un- terlag er hauchdünn mit 9:11 im entscheidenden fünften Satz. Nachwuchsspieler Jona konnte bei seinem zweiten Einsatz in der ersten Mannschaft weitere Landesligaluft schnuppern, wehrte sich nach Kräften und hätte sich bei- nahe einen Satzgewinn erarbeitet. Eine Woche später stand das Auswärtsspiel beim Ta- bellenführer Staig an und zum ersten Mal in dieser Sai- son konnten wir zwei Doppel gewinnen. Marcel und Tobi spielten toll zusammen und konnten sich verdient mit 3:0 durchsetzen. Flo und Alex harmonierten im Dreierdoppel ebenfalls gut und konnten die beiden ersten Sätze nach Rückstand und abgewehrten Satzbällen jeweils „klauen“. Danach war der Widerstand gebrochen, sodass sie den 3. Satz mit 11:5 nach Hause fahren konnten. Hätten danach Marcel und Flo ihre Spiele gegen Marc Schickler und Fynn Ugowski gewonnen, wäre es unter Umständen eine ganz enge Partie geworden, aber bei- de mussten sich nach guten Leistungen im 5. Satz ge- schlagen geben. Bei Tobi und Roman reichte es nicht für mehr als einen Satzgewinn, sie mussten ihren Gegnern Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Andreas Schill und Philipp Aßfalg gratulieren. Alex schaffte es immer wieder den Ball mit der Rückhand im Spiel zu halten und mit seiner gefährlichen Vorhand zu punkten. So konnte er sich in einem umkämpften Match mit 9:11, 13:11, 12:10 und 11:9 gegen Lukas Aßfalg durchsetzen. In der zweiten Einzelrunde unterliefen Marcel zu viele Fehler und er musste Louis Häußler zu dessen 3:1 Sieg gratulie- ren. Beim Stand von 3:8 drehten Tobi und Flo nochmal auf und konnten beide Partien im mittleren Paarkreuz mit 3:1 gewinnen, eher der im hinteren Paarkreuz noch ungeschlagene Philipp Aßfalg gegen Alex den Siegpunkt für Staig einfuhr. Nun haben wir zwei Wochen Pause in denen sich Philipp hoffentlich wieder erholen kann, bevor es dann am 14. und 15. 03. mit einem Doppelheimspieltag gegen Ellwangen und Unterkochen weitergeht. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder und Interessierte, wir laden euch zu unserer ordentlichen Jahreshauptversammlung heute am Fr., 27. Februar 2026 um 18:30 Uhr in’s Ver- einsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Ankündigung: 27./28.03. Plätze richten 10.04. ab 13:30 Uhr Frühjahrsputz Vereinsheim Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des MV Baindt Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 01.03.2026 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Dirigenten 7. Bericht des Kassiers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen : 2. Vorsitzende*r (für 2 Jahre) Schriftführer*in (für 2 Jahre) 2 Beisitzer*innen (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Ehrungen 12. Vorschau 2026 13. Anträge und Verschiedenes Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 01.03.2026 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: Kassierer*in (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2026 8. Anträge und Verschiedenes Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2026 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 13.03.2026 um 20 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal, Marsweilerstraße 3, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinde- rung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreterin zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführerin für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2026 10. Anlagennutzung 11. Anträge und Verschiedenes Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 06.03.2026 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs, 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Feldzug 2026 - Danke! Nach einem erfolgreichen und ereig- nisreichen Feldzug 2026 ist es an der Zeit, innezuhalten - und vor allem eines zu sagen: Danke! Unser erster und größter Dank gilt unseren Familien. In den vergangenen Wochen wart ihr oft diejenigen, die auf uns verzichten mussten, uns den Rücken freigehalten und jede Probe, jeden Umzug und jeden Ball mitgetragen haben. Ohne euch wäre all das nicht möglich - ihr seid unser Fundament! Ein ganz besonderer Dank geht auch an die Narren- zunft Raspler. Gemeinsam macht die Fasnet nicht nur Spaß - gemeinsam ist sie etwas ganz Besonderes. Kame- radschaft, Zusammenhalt und unzählige unvergessliche Momente verbinden uns weit über diese Saison hinaus. Ebenso möchten wir uns namentlich bei unseren Freun- den und Gönnern bedanken, die uns während der ge- samten Fasnet unterstützt haben. Eure Unterstützung - ob organisatorisch, finanziell oder moralisch - ist für uns von unschätzbarem Wert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 • Arnold Maschinenfabrik Ravensburg, für die Unter- stützung beim Lasern und Gravieren von unserem neuen Häs • Altenzentrum Selige Irmgard Baindt • Bäckerei Hamma Baindt • Baindter Beck • Bayer Druck & Verlag Weingarten • b-it Barg Baienfurt • Bürgermeisterin Simone Rürup • CAP-Markt Baindt • Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt • Friseur Geng Baienfurt • Gemeinde Baindt • Grieshaber Logistik Weingarten • ICS für automotive Baindt • Kfz-Karosseriebau Konzett Baindt • KiGa Sonne, Mond und Sterne • KiGa St.Martin • KiGa Waldorf • Kling Automaten Baindt • Klosterwiesenschule • Kreissparkasse Baienfurt • Maximilian Bäder • Musikverein Baindt • Natursteine Josef Foret Baienfurt • Pascal Selg Metallverarbeitung Baienfurt • Räuberbande Baienfurt/Baindt • SBBZ Baindt • Schreinerei Elbs Baienfurt • Spedition Dachser Baindt • TOX Pressotechnik Weingarten • Tränkle Autovermietung Weingarten • Waitkus Engineering Weingarten • Zweiradhaus Schützbach Nach vielen Kilometern, langen Nächten und unzähli- gen Märschen gönnen sich die Legionäre nun eine kurze Verschnaufpause. Doch lange währt sie nicht: Ab dem 17.03.2026 steigen wir wieder in die Proben ein - denn nach der Fasnet ist bekanntlich vor der Fasnet. AVE - und bis bald! Blutreitergruppe Vorbereitung und Information für un- sere Jugend Am Freitag, 20. März 2026, 18:30 Uhr wollen wir insbesondere unsere Minist- ranten sowie junge Blutreiterinnen und Blutreiter mit ihren Eltern informieren und laden herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal. Der diesjährige Blutfreitag in Weingarten am 15. Mai rückt bereits näher und es ist wichtig, einmal frühzeitig Vor- bereitungen zu treffen. Auch wollen wir unsere Jugend fördern und begeistern für die Prozessionsritte, die für Einklang von Mensch, Tier, Natur und Glaube stehen. In lockerer Runde möchten wir deshalb mit euch reden über: - Die Bedeutung der Heilig-Blut-Verehrung in Weingar- ten und Bad Wurzach - Ablauf, Ordnung und Gebet bei den Prozessionsritten - Sicherheit, Ausrüstung, Umgang mit dem Pferd und Übungsstunden - Vereinskameradschaft in der Blutreitergruppe - Anprobe der Ministrantengewänder. Über eine rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft: Werner, Berthold, Alexander, Adelbert Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Kleidung Spielzeug Zubehör Samstag, 28. Februar 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson sowie für Betreuungsper- sonen von Kindern ab Pflegegrad 3 Schenk-Konrad-Halle BaindtSchenk-Konrad-Halle Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf die Grabener Höhe zur Wallfahrts- kapelle St. Sebastian Wir machen eine einfache Wanderung mit viel Weitsicht, wenn das Wetter mitspielt. Wann: Sonntag, 01.03.2026 um 9.00 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 14.30 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 8 km, 80 hm. Fahrpreis: 3,80 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen, bitte bei Anmeldung mitteilen, ob man mitgeht. Sonstiges: Wir bilden Fahrgemeinschaften. Bitte ange- ben, wenn man auch Fahrer ist. Mitnehmen: Vesper, Trin- ken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und Stöcke. Anmeldung: ab 25.02.2026 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung:Margit Strobel, E-Mail: eum@haus-strobel.de. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wanderst du gerne? Dann komm doch mit! Die Ortsgruppe Weingarten des Schwäbischen Albver- eins hat bei ihrer jüngsten Jahreshauptversammlung die Vorstandschaft einstimmig bestätigt. Im Rückblick auf das vergangene Jahr wurden viele schöne Momen- te lebendig - im Jahresbericht ebenso wie in beeindru- ckenden Bildern unserer gemeinsamen Touren. Auch die Berichte zu Kasse, Wanderprogramm und Wegepflege fanden großen Zuspruch. Ein Thema beschäftigt uns je- doch: Die Mitgliederzahlen gehen zurück. Und genau hier kommst du ins Spiel. Warum du bei uns richtig bist Du wanderst gerne? Dann findest du bei uns Gleichge- sinnte - Menschen, die Natur lieben, gerne draußen sind und offen für neue Bekanntschaften sind. Du möchtest deine Heimat noch besser kennenler- nen?Unsere engagierten Wanderführerinnen und Wan- derführer zeigen dir Oberschwaben, die Schwäbische Alb, das Allgäu und vieles mehr. Du willst mehr erleben? Neben Tageswanderungen bie- ten wir auch Wanderwochen im In- und Ausland an. Du möchtest Vorteile genießen? Als Mitglied bist du bei allen Veranstaltungen versichert, erhältst jährlich eine Wanderkarte und bekommst Vergünstigungen bei der Outdooractive-App. Lust auf Engagement? Du bist junggebliebener Rentner oder einfach jemand, der seine Freizeit sinnvoll gestalten möchte? Dann kannst du dich bei uns einbringen - zum Beispiel in der Pflege der Wanderwege. Oder möchtest du selbst Wanderungen führen? Wir unterstützen dich gerne dabei. Interesse geweckt? Auf unserer Homepage findest du alle Ansprechpartner: https://weingarten.albverein.eu/kontakt/ Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemein- sam neue Wege zu entdecken. Schützengilde Baindt Sechster Rundenwettkampf Luftgewehr Am 18.02.2026 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren sechsten und letzten Run- denwettkampf in der Kreisklasse LG. Dabei unterlag sie den Gästen aus Zogenweiler mit 1341:1375. Wertung Baindt Patrick Pfau: 355 Arthur Pfau: 346 Hans-Martin Schmidt: 338 Heiko Laske: 302 Aus dem Landkreis Thementag „Sucht in der Familie“ am 4. März 2026 in Weingarten: „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“, mit Film-Event In Deutschland wächst jedes sechste Kind im Schatten der Suchterkrankung eines Elternteils auf. Aus Scham, Loyalität und Angst isolieren sie sich, übernehmen früh Verantwortung und bleiben mit ihren Belastungen allein. Die Folgen sind gravierend: Diese Kinder haben ein signi- fikant erhöhtes Risiko, später selbst psychisch oder sucht- krank zu werden. Um diese Kinder sichtbar zu machen und das Schweigen zu brechen, findet am Mittwoch, den 4. März 2026, im Kulturzentrum Linse in Weingarten der Thementag „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“ statt. Im Zentrum steht die Vorführung des autobio- grafisch inspirierten Films „Erinnerungen einer vergesse- nen Kindheit“ und das Gespräch mit dem preisgekrönten Regisseur Lars Smekal. Der Thementag ist in mehrere Blöcke gegliedert, um ver- schiedene Zielgruppen zu erreichen: • Vormittags (09:00 & 11:00 Uhr): Filmvorführungen und Gespräche für Schulklassen ab der 8. Stufe (Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erfor- derlich über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Nachmittags (15:00 Uhr): Exklusive Veranstaltung für pädagogische Fachkräfte, Multiplikatoren und Akteure der Sucht- und Familien- hilfe, um den fachlichen Austausch zu fördern (Teil- nahme kostenfrei, Anmeldung erwünscht über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Abends (19:00 Uhr): Öffentliche Filmvorführung mit anschließender Podi- umsdiskussion. Unter der Moderation des Kommu- nalen Suchtbeauftragten Walter Krebs diskutieren Regisseur Lars Smekal und Vertreter/-innen regio- naler Hilfsangebote. Hier haben alle Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über Unterstüt- zungsangebote im Landkreis zu informieren (Erwerb eines regulären Tickets in der Linse). Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Kommuna- len Suchthilfeplanung, des Angebots „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ des Landratsamts Ravensburg und des Projekts „Stark im Sturm“ des ZfP Südwürttemberg (Weissenau) und findet im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien statt. Nähere Informationen sind verfügbar unter https://sucht-bw.de/break-the-silence-suechtige- eltern- und-du/ Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet, in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungs- zeitraum der „Altsachkundigen“ erstreckt sich über die Jahre 2025 bis 2027. Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg bietet hierzu eine 2-stündige Veran- staltung in Präsenz an. Der Schwerpunkt dieser Veran- staltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Herr Markus Kreh und Frau Maria Längle vom Landwirtschaft- samt des Landkreises Ravensburg referieren zu den The- men Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen im Bereich der Dokumentationspflichten und der Schadna- gerbekämpfung. Ergänzend folgen Empfehlungen für den Pflanzenschutz im Frühjahr. Herr Uwe Rölle von der Syngenta Agro GmbH ergänzt das Referententeam. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 31.03.2026 von 19:30 – 21:30 Uhr im Gasthaus Traube in Hasenwei- ler 315, 88263 Horgenzell / Hasenweiler. Anmeldungen werden bis einschließlich Freitag, 28.03.2026 online ent- gegengenommen. Detaillierte Informationen sowie An- meldemöglichkeiten finden Sie unter https://rv.de/veranstaltungen-la Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Arkade e.V. Alltag und Gemeinschaft teilen – werden Sie Wegbe- gleiter Menschen mit psychischer Belastung benötigen für ihre Bewältigung des Alltags Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemeinschaf- ten und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.500,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie kontinuierlich und zuverlässig vor Ort in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit begleiten wir in den Regionen Oberschwaben und im Bodenseekreis 70 Menschen mit einer psychischen Be- einträchtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner bietet die familiä- re Gemeinschaft ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Unsere erste Aktion „gute Gartenerde gemeinsam ein- kaufen“ wird aktuell durchgeführt. Als Ausliefer- und Ab- holtermin haben wir den Samstag, 14. März 2026 festge- legt, so dass Sie mit den ersten Arbeiten loslegen können. Am 14. März werden wir die bestellte Ware am späten Vormittag ausliefern oder Sie holen diese von 13.30 - 15.00 Uhr im Bauhof Baienfurt, Ravensburger Str. in Baienfurt ab (je nachdem, was Sie auf dem Bestellformular ange- kreuzt haben). Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e. V. Verein landwirtschaftliche Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. Jahreshauptversammlung des Vereins landwirtschaftli- cher Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. am 11. März Der VLF Ravensburg-Waldsee e. V. lädt seine Mitglieder und Interessierte zur diesjährigen ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Mittwoch, 11. März ein. Sie findet im Gasthaus Stern in Bad Waldsee-Reute statt, Beginn ist um 20.00 Uhr. 1. Tagesordnung 2. Begrüßung durch den Vorstand 3. Geschäftsbericht 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung von Vorstand, Geschäfts- und Kassenfüh- rung 7. Wahlen von Vorstands- und Ausschussmitgliedern 8. Anträge von Mitgliedern 9. Verschiedenes Die Veranstaltung wird von der Bauernkapelle Ober- schwaben musikalisch umrahmt. Im Anschluss an den offiziellen Teil folgt ein Fachvortrag von Prof. Dr. Jonas Weber, Leiter des Studiengangs Agrarwirtschaft an der DHBW Ravensburg zum Thema „Ernährung der steigen- den Weltbevölkerung und Klimawandel - Was kommt auf die Betriebe zu?“. Anträge senden Sie bitte bis zum 09. März an die Ge- schäftsstelle beim Landkreis Ravensburg, Landwirtschaft- samt, Frauenstr. 4, 88212 Ravensburg oder an b.ruopp@rv.de Internationaler Frauentag 2026 Kabarett-Matinée zum Weltfrauentag: Inka Meyer auf dem „Highway to Health“ in der Zehnt- scheuer Ravensburg Lachen ist die beste Medizin - das beweist Kabarettistin Inka Meyer am Internationalen Frauentag, 8. März, um 11 Uhr in der Zehntscheuer Ravensburg. In ihrem Programm „Highway to Health“ nimmt sie das Publikum mit auf eine hintersinnige Reise durch die Untiefen des deutschen Ge- sundheitssystems. Mit scharfem Witz und pointierter Ge- sellschaftskritik macht sie aus dem Ärzte-Marathon eine Comedy-Show - ihre Reiseapotheke: Humor pur. „Wenn ihr selbst nichts zu lachen habt, dann lacht wenigstens über mich!“, verspricht Meyer. Den Vormittag eröffnen Vertreterinnen des Bündnisses Internationaler Frauentag Ravensburg mit Statements zu aktuellen frauenpolitischen Themen und Herausforderun- gen - passend zum Tag der Landtagswahl. Es lädt ein das Bündnis Internationaler Frauentag, beste- hend aus 10 Vereinen und Institutionen in Ravensburg. Karten für 7 € gibt es im Vorverkauf in der Tourist Info Ravensburg oder unter Zehntscheuer Ticketshop. Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. DRK-Kleiderladen Ravensburg Wohin mit dem alten Handy? Handy-Sammlung im DRK-Kleiderladen in Ravensburg In deutschen Haushalten liegen schätzungsweise rund 200 Millionen ungenutzte Mobiltelefone - Tendenz wei- terhin hoch. Dabei enthalten Smartphones zahlreiche wertvolle und teilweise seltene Rohstoffe wie Gold, Silber, Kupfer oder Kobalt, die durch Recycling wiedergewonnen werden können. Angesichts der Rohstoffgewinnung, die weltweit häufig mit erheblichen Umweltbelastungen und teilweise problematischen sozialen Bedingungen verbun- den ist, stellt das Recycling einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz dar. Der DRK-Kleiderladen in Ravensburg unterstützt daher mit einer Handy-Sammlung mittels Sammelbox die Rück- führung alter Geräte in den Rohstoffkreislauf. Die ge- sammelten Handys werden ohne Gegenleistung an den zertifizierten Recyclingdienstleister Interzero in Deutsch- land übergeben. Dort werden wertvolle Rohstoffe zurück- gewonnen und geeignete Geräte - wenn möglich - einer Weiterverwendung zugeführt. Durch Wiederverwendung und Recycling können Ressourcen geschont und Treib- hausgasemissionen reduziert werden. Studien zeigen, dass allein durch die Weiternutzung eines Smartphones erhebliche Mengen an Ressourcen und CO₂ eingespart werden können. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 „Wir haben uns für das Recyclingunternehmen Interzero entschieden“, so Marita Schmid, ehrenamtliche Leiterin des DRK-Kleiderladens, „da für die gespendeten Handys im Gegenzug eine Spende an die Initiative Rote Nasen Clowns erfolgt, die mit ihren Besuchen Freude in Kran- kenhäuser und Pflegeeinrichtungen bringen.“ Hinweise zur Abgabe von Altgeräten Vor dem Einwurf in die Sammelbox sollten persönliche Daten gelöscht sowie SIM- und Speicherkarten entfernt werden. Die Daten lassen sich in der Regel über die Funk- tion „Auf Werkseinstellungen zurücksetzen“ im Geräte- menü löschen. In die Sammelbox dürfen: - Mobiltelefone und Smartphones mit fest verbautem oder intaktem Akku - Geräte, die äußerlich unbeschädigt sind Nicht in die Sammelbox dürfen: - Geräte mit beschädigtem oder aufgeblähtem Akku (Brandgefahr) - stark beschädigte oder deformierte Geräte - lose Akkus oder Batterien - Tablets sowie Zubehör wie Ladegeräte oder Kopfhörer Defekte Geräte mit beschädigten Akkus sowie lose Akkus und Batterien können über den stationären Handel oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgt werden. „Die Sammlung gebrauchter Handys entspricht einem zentralen Grundsatz der Kreislaufwirtschaft - Wieder- verwendung vor Verwertung“, so DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. „Mit unseren Angeboten leisten wir seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und können gleichzeitig soziale Projekte unterstützen.“ Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit nationalen Gesellschaften in 191 Ländern die größte humanitäre Organisation der Welt. Caritas Bodensee-Oberschwaben erwei- tert Projekt „Solidarische Gemeinden“ Neue Unterstützung für Vereine und Initiativen im Landkreis Ravensburg Ziel: Bürgerschaftliches Engagement stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander schaffen, besonders für ältere Menschen. Kostenfrei: Dank Förderung der Veronika-Stiftung ist die Teilnahme für die Gruppen kostenfrei. Individuell: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was ihnen wichtig ist. Die Caritas Bodensee-Oberschwaben baut ihr erfolgreiches Projekt „Solidarische Gemeinden“ weiter aus. Ab sofort gibt es ein zusätzliches Angebot zur Strategieentwicklung für Vereine und Initiativen in Städten, Gemeinden und Quartie- ren im Landkreis Ravensburg. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander - besonders mit Blick auf ältere Menschen - zu schaffen. Das Projekt „Solidarische Gemeinden“ wird seit 2021 gemein- sam mit dem Dekanat Allgäu-Oberschwaben umgesetzt und vom Landkreis Ravensburg sowie der Friedrich Schie- del-Stiftung gefördert. In diesem Rahmen wurden bereits in sechs Kommunen Solidarische Gemeinden entwickelt und neue Beteiligungsformate, generationenübergreifende An- gebote und tragfähige Engagement-Strukturen aufgebaut. Neues Angebot: Strategische Unterstützung vor Ort Der neue Projektbaustein richtet sich gezielt an Vereine, Initi- ativen und lokale Gruppen, die bereits aktiv sind oder Ideen für mehr nachbarschaftliches und generationenübergrei- fendes Engagement haben. Sie erhalten nun die Möglich- keit, sich professionell begleiten zu lassen - von der ersten Standortbestimmung bis zur konkreten Strategie für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Verantwortlich für diesen Bereich ist Valerie Hirscher von der Fachstelle Solidarische Gemeinden. Sie bringt langjährige Erfahrung mit und kennt die wachsenden sozialen Herausforderungen im Alltag vie- ler Menschen. Ihr Anliegen ist es, den Blick auf Lösungen zu richten und vorhandene Kräfte vor Ort zu bündeln. Viele En- gagierte hätten gute Ideen, suchten aber nach einer klaren Struktur und einem tragfähigen Plan für die Umsetzung. Workshops, Analyse und konkrete Maßnahmen Das neue Angebot umfasst unter anderem moderierte Workshops und Beteiligungsformate. Gemeinsam werden Bedarfe vor Ort analysiert, Ziele entwickelt und konkrete nächste Schritte geplant. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen aller Generationen sich gegenseitig unter- stützen und wie verlässliche Strukturen des Miteinanders entstehen können. Wichtig dabei: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was für sie sinnvoll und wichtig ist. Dank einer Förderung durch die Veronika-Stiftung ist die fachliche Begleitung durch die Caritas für die teilnehmen- den Initiativen und Vereine kostenfrei. Vom Einstieg bis zur Vernetzung Das Angebot ist flexibel aufgebaut. Gruppen können mit einer Sensibilisierung und Erstberatung starten oder di- rekt in einen begleiteten Strategieprozess einsteigen. Wer möchte, kann sich anschließend mit bestehenden Solida- rischen Gemeinden vernetzen oder in einen umfassen- deren Aufbauprozess einsteigen. So entstehen sowohl kurzfristige Entwicklungsmöglichkeiten als auch lang- fristige Perspektiven. Mit der Erweiterung des Projekts setzt die Caritas Bo- densee-Oberschwaben ein klares Zeichen: Starke Nach- barschaften, engagierte Vereine und vernetzte Initiativen sind entscheidend für den sozialen Zusammenhalt im Landkreis - heute und in Zukunft. Interesse an einer Teilnahme oder Beratung? Vereine, Initiativen, Kommunen und weitere interessierte Akteure können sich unverbindlich melden. Kontakt: hirscher.v@caritas-dicvrs.de oder Telefon: 0176 13625677 Kommissionsbasar Blitzenreute im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute am 28. Februar 2026 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Einlass für Schwangere (mit Nachweis) bereits ab 9.00 Uhr. Es wird Bekleidung für Babys, Kinder und Jugendliche angeboten sowie Umstandsmode und Spielzeug. Besu- chen Sie gerne auch unsere Cafeteria! Weitere Informationen unter www.facebook.com/BasarBlitzenreute und Instagram @basar.blitzenreute oder basarblitzenreute@gmail.com Nummernvergabe und automatischer Etikettendruck über unser Portal: https://ebasar.net/basar-blitzenreute Blühkampagne geht ins siebte Jahr „Blühender Landkreis Ravensburg“ live in Wolfegg Vortrag: Die Welt der Gemüseraritäten & naturnahe Gärten 11. März 2026 · 19:30 Uhr · Zehnscheuer Wolfegg Es ist wieder soweit! Bereits zum siebten Mal läutet der Landkreis Ravensburg die Gartensaison mit der Mitmach- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 kampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ ein. Um 19:30 Uhr lädt das Team des „Blühenden Landkrei- ses Ravensburg“ (Landschaftserhaltungsverband Ra- vensburg, elobau Stiftung, Landkreis Ravensburg) in die Zehnscheuer zu einem inspirierenden Abend rund um naturnahes Gärtnern und alte Gemüseschätze ein. Die renommierte Landschaftsarchitektin und Autorin Si- mone Kern zeigt in ihrem Vortrag, wie sich ein Garten mit einfachen Mitteln in ein lebendiges Naturparadies ver- wandeln lässt. Die von der Stuttgarter Zeitung als „anti- autoritäre Gärtnerin“ bezeichnete Expertin ist weit über die Landesgrenzen hinaus für ihr fundiertes und zugleich praxisnahes Gartenwissen bekannt. Unterstützt wird sie von Sortendetektiv Patrick Kaiser, der die Besucherinnen und Besucher in die faszinierende Welt alter und regionaler Gemüsesorten entführt. Gemeinsam verbinden sie praktische Gartenideen mit spannenden Hintergründen, Geschichten und einer großen Portion Sortenvielfalt. Im Anschluss an den Vortrag erhalten alle Gäste die ex- klusive Gemüsemischung des „Blühenden Landkreises Ravensburg 2026“ (Tomate, Gurke und essbare Blüten) kostenlos zum Mitnehmen. Ein Saatgutversand findet in diesem Jahr nicht statt. Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung am 12. März 2026 ist bereits vollstän- dig ausgebucht. Die Blühkampagne wird nur durch die großzügige fi- nanzielle Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg möglich gemacht. Verbindliche Anmeldung unter www.bluehender-landkreis.org/veranstaltungen Das Team des Blühenden Landkreises freut sich, wenn Sie wieder mit dabei sind und Ihren Garten und Gemüsebeet in ein Blütenmeer verwandeln. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Deutsches Rotes Kreuz Jetzt Blut spenden und Reise nach Mailand gewinnen Das DRK ruft zur guten Tat auf: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Unter allen Lebensretter*innen verlost der DRK-Blutspendedienst drei exklusive Reisen in die Modemetropole Mailand. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hes- sen 3000 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Verlosungsaktion: Blut spenden, Koffer packen und Mai- land genießen. Unter allen Blutspender*innen verlost der DRK-Blutspendedienst vom 23. Februar bis 31. März 2026 drei exklusive Städtereisen für je zwei Personen nach Mailand. So einfach geht’s: Einfach einen Blutspendetermin im Ak- tionszeitraum buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.blutspende.de/mailand Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur etwa zehn Mi- nuten. Abgenommen werden 500 Milliliter Blut. Gespendet werden darf sogar mehrfach im Jahr im Abstand von 56 Tagen – Frauen dürfen bis zu vier, Männer bis zu sechs Mal innerhalb von 12 Monaten spenden. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 11.03.2026 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/2 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Ausstellung: „Resilienz - Kunst, die bewegt“ Bei der kommenden Ausstellung in der Galerie in der Caritas (GiC) hält der Frühling Einzug. Die deutsch-ka- nadische Künstlerin Claudia Wiebe zeigt farbintensive, expressive Werke in Acryl-Mischtechnik - Kunst, die be- wegt, Kunst, die Betrachter*innen einladen, innezuhalten und ein Stück ihrer eigenen Geschichte darin zu entde- cken. Dynamische Pinselstriche, intensive Farben und vielschichtige Oberflächen erzählen von Widerstands- kraft, Verwundbarkeit, Mut und Transformation. Resilienz - Kunst, die bewegt. Claudia Wiebes Arbeiten zeigen die innere Stärke, die uns trägt, wenn wir auf Herausforde- rungen treffen. Ausstellungsbeginn ist im Rahmen einer Vernissage am Donnerstag, 5. März 2026, um 18 Uhr. Die Ausstellung wird bis zum 15. Mai 2026 zu sehen sein. Öffnungszeiten des Caritas-Zentrums in der Seestraße 44, 88214 Ravensburg sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag auch nachmittags von 13.30 bis 16.30 Uhr. Mehr Information auf der Webseite der Künstlerin: Claudia Wiebe - Expressive & Emotional Abstract Art Ausstellung vom 5. März 2026 bis 15. Mai 2026 Galerie der Caritas Seestraße 44 | 88214 Ravensburg Öffnungszeiten: Mo bis Fr | 9 bis 12 Uhr Mo, Mi und Do | 13:30 bis 16:30 Uhr MOWA Second-Hand-Kleider-Basar WO: Turn- und Festhalle Mochenwangen WANN: Samstag, 14. März von 10 bis 13 Uhr WAS: Aktuelle, modische Frühjahr-/ Sommerbekleidung für Damen, Herren und für Teens ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. www.second-hand-basar-mochenwangen.de E-Mail: mowateam@yahoo.de Finanzamt Ravensburg Ausbildung bzw. Duales Studium in der Steuerverwal- tung? Informiert Euch am 04.03.2026 bei unserem Schnup- pernachmittag! Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 wollen, am 04.03.2026 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Amtlich was bewegen - Steuern, kann ich auch“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Bitte beachtet: Da die zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt sind, ist für eine Teilnahme am Schnuppertag bis zum 02.03.2026 eine Anmeldung per E-Mail unter Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de erforderlich. Mögliche Rückfragen werden unter der Tel-Nr. 0751/403- 450 gerne beantwortet. Was sonst noch interessiert Katamaran setzt auf bedarfsgerechteres Angebot Neue Fahrzeiten ab 1. April: Ab 1. April 2026 ist der Katamaran zwischen Konstanz und Friedrichshafen mit einem angepassten Fahrplan unterwegs. Hintergrund sind veränderte Rahmenbedin- gungen im Mobilitätsverhalten: Auch mehrere Jahre nach der Pandemie konnte sich der Katamaran nicht voll- ständig vom Corona-Tief erholen. Die Nachfrage liegt weiterhin unter dem Niveau der Vorjahre - 2025 nutzten rund 380.000 Fahrgäste die Verbindung, 2024 waren es 394.000. Veränderte Pendlergewohnheiten durch Homeoffice, neue Arbeitsmodelle und das Deutschlandticket haben das Nutzungsverhalten auch beim Katamaran nachhal- tig verändert. Besonders Fahrten in den Randzeiten sind heute deutlich schwächer ausgelastet als vor 2020. Vor diesem Hintergrund passt die Reederei ihren Fahrplan an, um das Angebot bedarfsgerechter zu gestalten und Ka- pazitäten dort einzusetzen, wo sie am meisten gebraucht werden. Die kaum nachgefragten 6-Uhr-Fahrten entfallen beispielsweise als direkte Folge dieser Anpassung. „Wir reagieren auf veränderte Realitäten“, erklärt Magda- lena Linnig, Geschäftsführerin der Katamaran-Reederei Bodensee. „Unser Anspruch ist es, ein attraktives Angebot für die große Mehrheit unserer Fahrgäste bereitzuhalten - gleichzeitig müssen wir wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln. Fahrten, die dauerhaft nur sehr gering ausge- lastet sind, können wir nicht länger sinnvoll fortführen.“ Der neue Fahrplan ab 1. April im Überblick - Montag - Donnerstag: 07:00 - 18:00 Uhr (stündlich) - Freitag: 07:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Samstag: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Sonn- & Feiertage: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) Neben der Anpassung der Fahrzeiten setzt die Reederei auch technisch auf Effizienz. „Wir haben den Betrieb un- serer Flotte gezielt optimiert, den Energieverbrauch wei- ter reduziert und den Ressourceneinsatz verbessert“, ergänzt Christoph Witte, Geschäftsführer der Katama- ran-Reederei. „Indem wir Angebot und Nachfrage besser in Einklang bringen, vermeiden wir unnötige ‚Fast-Leer- fahrten‘ und sichern zugleich die langfristige Stabilität unseres Betriebs.“ Der vollständige, neue Fahrplan ab 1. April ist unter www.der-katamaran.de/fahrplan abrufbar. Digitale Elternabende der BA Jugendliche und Eltern erhalten vom 2. bis 15. März bun- desweit Einblicke in Ausbildungs- und Studienmöglichkei- ten - bequem von zu Hause aus. Die Berufswahl zählt zu den wichtigsten Entscheidungen am Ende der Schulzeit - und sie fällt angesichts von rund 450 anerkannten Ausbildungsberufen und tausenden Studiengängen nicht leicht. Orientierung bie- tet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihren digitalen Elternabenden, die vom 2. bis 15. März 2026 in die fünfte Runde gehen. Mehr als 80 Großunternehmen und Branchenvertretun- gen informieren in kompakten einstündigen Online-For- maten über Ausbildungswege, duale Studienangebote, Unternehmenskultur und berufliche Perspektiven. Die Veranstaltungen richten sich an Jugendliche kurz vor dem Schulabschluss sowie an ihre Eltern. Berufsorientierung ohne Wege und Wartezeiten An vier Abenden pro Woche - jeweils montags bis don- nerstags zwischen 17:00 und 21:00 Uhr - können sich Fa- milien bequem von zu Hause aus zuschalten. In digitalen Chaträumen besteht die Möglichkeit, direkt Fragen an Personalverantwortliche, Branchenvertretungen sowie Auszubildende und dual Studierende zu stellen. Gerade diese authentischen Erfahrungsberichte aus ers- ter Hand machen das Format besonders praxisnah: Jun- ge Menschen schildern ihren Weg ins Unternehmen, das Bewerbungsverfahren und ihren Ausbildungsalltag. „Die digitalen Elternabende bieten Jugendlichen und El- tern aus unserer Region einen direkten Zugang zu über 80 Unternehmen aus ganz Deutschland - bequem von zu Hause aus. Dieses bundesweite Angebot zeigt die enorme Vielfalt an Karrierewegen auf und ergänzt unsere per- sönliche Beratung vor Ort“, erklärt die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg, Anke Traber. Eine Übersicht aller teilnehmenden Unternehmen sowie das vollständige Programm sind unter www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende abruf- bar. Am 12. März um 20:00 Uhr informiert die BA zudem in einer eigenen Veranstaltung über ihre vielfältigen Aus- bildungs- und Studienmöglichkeiten. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bis 31. März noch freiwillige Rentenbeiträge für 2025 einzahlen Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglich- keit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungs- rente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechter- halten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Ren- tenversicherung für 2025 können noch bis zum Stichtag Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 31. März 2026 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Wer kann freiwillige Beiträge leisten Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutschland le- ben und nicht bereits pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Diese Möglichkeit besteht zu- dem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Renten- alters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Höhe der freiwilligen Beiträge Freiwillige Beiträge sind attraktiv, da sich durch diese die spätere Altersrente erhöht oder gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Altersrente erst entsteht. Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversiche- rungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die ei- genen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro wählbar. Antrag erforderlich Wichtig dabei: Vorab sollte jedoch geprüft werden, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Dafür ist ein Antrag (Formular V0060) erforderlich. Dieser kann über die DRV-Online-Services ausgefüllt und verschickt werden. Information Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Anträge auf freiwillige Beitragszah- lungen können über die DRV-Online-Services mit dem Stichwort V0060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0060 online gestellt werden. Landespreis für Kleinkunst wird 40 Zum 40. Mal suchen das Land und Lotto Baden-Württem- bergs beste Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler. Bewer- bungen werden bis 31. März entgegengenommen. Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „The Länd ist lus- tig - und tiefsinnig, doppelbödig, albern, kreativ, politisch wortgewandt und musikalisch. Das beweist Jahr für Jahr der Kleinkunstpreis. Gemeinsam mit Toto-Lotto geben wir dieser großen Kunst eine Bühne! Wir fördern künstlerische Qualität, stärken die freie Szene und investieren in die kulturelle Zukunft des Landes. Denn auch die Kleinkunst hat unsere Wertschätzung und Unterstützung verdient. “ Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württem- berg sagte: „Die Förderung der Kunst und Kultur durch Lotto Baden-Württemberg hat eine lange Tradition. Der Kleinkunstpreis zeigt eindrucksvoll, wie viele tolle Künst- lerinnen und Künstler im Südwesten ihre Heimat haben. Seit vielen Jahren verleihen wir die Auszeichnung gemein- sam mit dem Land und bieten damit herausragenden Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Sparten die große Bühne, die sie verdient haben“, sagt Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Zudem kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Be- reich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Staatliche To- to-Lotto GmbH Baden-Württemberg zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung. Verleihung im Oktober in Stuttgart Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veran- stalterinnen und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt bei einer öffentlichen Veranstal- tung im Oktober in Stuttgart. Weitere Informationen unter www.kleinkunstpreis-bw.de Regierungspräsidium Tübingen Gehölzentnahme noch bis Ende Februar möglich Noch bis Ende Februar können im Regierungsbezirk Tü- bingen Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dann endet der gesetzlich zulässige Zeitraum für diese Arbeiten außerhalb des Waldes. Blütenreiche Wiesen, offene Hänge, Moore und Felsland- schaften prägen vielerorts das Landschaftsbild im Regie- rungsbezirk Tübingen. Was viele Menschen nicht wissen: Diese artenreichen Lebensräume sind keine Selbstver- ständlichkeit. Ohne gezielte Pflege würden sie sich im Laufe der Zeit verändern und wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten gingen verloren. Viele dieser Flächen befinden sich auf sogenannten Gren- zertragsstandorten. Das sind Standorte mit nährstoffar- men Böden, steilen Hanglagen oder hoher Feuchtigkeit, deren Bewirtschaftung heute kaum noch rentabel ist. Gerade hier konnte sich über Jahrhunderte eine außer- gewöhnlich hohe biologische Vielfalt entwickeln. Damit diese erhalten bleibt, ist eine regelmäßige Pflege not- wendig. Gehölzentnahme bedeutet daher nicht, Natur zu zerstören, sondern sie gezielt zu erhalten. Sie dient dazu bestimmte Lebensräume offenzuhalten und ihre beson- deren Standortbedingungen zu bewahren. Warum Gehölzpflege je nach Lebensraum notwendig ist: Artenreiche Mähwiesen, Weideflächen und Magerrasen sind auf offene, sonnige Bedingungen angewiesen. Wach- sen dort Gehölze auf, werden diese Flächen beschattet, verbuschen und verlieren ihre Bedeutung als Lebensraum für Insekten, Vögel und viele weitere Tierarten. Darüber hinaus schaffen höhere Gehölze Ansitz- und Beobach- tungswarten für Prädatoren. Viele bodenbrütende Vogel- arten meiden daher solche Bereiche weiträumig. Offene Landschaften bieten ihnen Schutz durch gute Übersicht. Gehölze hingegen können potentielle Gefahren-punkte darstellen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben blü- tenreiche Offenlandflächen erhalten und störungssen- sible Arten finden wieder geeignete Brutbedingungen. Felsen, Felsköpfe und Steppenheiden gehören zu den trockensten und nährstoffärmsten Standorten. Sie bie- ten Lebensraum für hochspezialisierte, oft seltene Arten. Ohne regelmäßige Pflege würden diese Bereiche verbu- schen, beschattet werden und ihre besondere Artenviel- falt verlieren. Moore und Feuchtgebiete sind auf hohe Wasserstände sowie offene, lichtreiche Bedingungen angewiesen. In naturnahen Mooren gehören waldfreie Flächen natürli- cherweise dazu. Durch menschliche Einflüsse wie Entwäs- serung, Nährstoffeinträge und veränderte Nutzungsfor- men verbuschen ehemals offene Bereiche zunehmend. Gehölze entziehen den Flächen zusätzlich Wasser und Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 verändern die typischen Standortbedingungen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben Moore offen und kön- nen ihre besondere Rolle als Lebensraum hochspeziali- sierter Arten erfüllen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Gesunde Ernährung kann man lernen - SVLFG unter- stützt Die meisten wissen, dass eine gesunde und ausgewo- gene Ernährung wichtig für Gesundheit und Wohlbefin- den ist. Trotzdem fällt es vielen im Alltag oft schwer, dies umzusetzen. Doch auch gesunde Ernährung kann man lernen, zum Beispiel in Gesundheitskursen, die von den Krankenkas- sen unterstützt werden. Darauf weist die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum Tag der gesunden Ernährung am 07.03.2026 hin. Die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bezuschusst Kurse unter anderem zu folgenden Themen: - vollwertige und ausgewogene Ernährung - Gewichtsreduktion - mehr Bewegung im Alltag - Vorbeugung und Verringerung gesundheitlicher Risi- ken Ziel ist es, Krankheiten frühzeitig zu vermeiden. Auf ge- eignete Kurse verweist die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Warum Ernährung so wichtig ist Die Ernährung beeinflusst den Verlauf vieler Krankhei- ten, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rheuma, Multiple Sklerose oder Erkrankungen des Darms. Doch sie senkt nicht nur das Krankheitsrisiko, sondern steigert auch das allgemeine Wohlbefinden, besonders in Kombination mit Bewegung. Weitere Informationen gibt der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. unter www.vfed.de Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Digital, landesweit, transparent: Baden-Württemberg erweitert sein Kompensations- verzeichnis Das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg wurde neu entwickelt und erweitert: Zusätzlich zu natur- schutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonto-Maßnahmen werden künftig auch wei- tere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst, etwa aus der Bauleitplanung, dem Artenschutz und Natura-2000. Das sorgt für mehr Transparenz, ver- bessert die Übersicht und hilft, Doppelnutzungen von Flächen zu vermeiden. Digitalisierung der Naturschutzverwaltung „Das neue Kompensationsverzeichnis ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung und Modernisierung der Naturschutzverwaltung des Landes“, so Umweltministe- rin Thekla Walker. Welche Maßnahmen in das Verzeichnis einzutragen sind, regelt die neue Kompensationsverzeich- nis-Verordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Übersichtlich dargestellt werden die Maßnahmen in der neu entwickelten Online-Anwendung „Kompensati- onsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW), die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bereitgestellt wird. Ausgleich für negative Auswirkungen auf die Natur Seit 2011 gibt es in Baden-Württemberg das Kompensa- tionsverzeichnis. Es hält fest, wie negative Auswirkungen auf die Natur, etwa von Bauprojekten, ökologisch ausge- glichen oder abgemildert werden, um so die biologische Vielfalt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Zunächst diente das Verzeichnis nur der Do- kumentation, Verwaltung und Überprüfbarkeit von na- turschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Ökokonto-Maßnahmen. Auf Grundlage der neuen Verordnung wird das Verzeich- nis konsequent zu einem umfassenden, digitalen und transparenten Verzeichnis naturschutzfachlich relevanter Eingriffe ausgebaut. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Kom- pensationsverzeichnis über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen. Die öffentliche Plattform ist seit Herbst 2024 abrufbar und wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt. Künftig werden dort auch die seit Januar 2026 eintragungspflichtigen Maßnahmen trans- parent dargestellt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. © Hermenau/DEIKE 761U43W3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Schlaf und Träume Z E I T U M S T E L L U N G S O N N E A F O S M Z R E H E L L D I D U N K E L S T A B I L P U Y U H R M G T L E B E N E E S P A U C T H U S K H A O E T H W G C U K R G D E G F A U L L K L E B Z L M C R E M K O P F K I S S E N E S U U E F U A U A D N A G E D A E C H T N I S P L S S A C T T N Z I T A R E I Z H T A C E T H A L G L K O S D G V O S P L T T E B H U N H A T E N L E N H O R M O N E I E R R T L M G T S U E U P N I C E A M L E R C H E N E N G N E E R P M R H N A S M O N D E H S G A L T E J E N N S T O F F W E C H S E L T S E W N R I H E G E N A D I E R N I M M U N S Y S T E M S M A Z H F R U E H L I N G N M M U A R T D C T T R E C A E K W A E R M E U B L U T D R U C K M T I R H Y T H M U S W N N E R E I R E N E G E R T A A G E S U N D H E I T P W E L L E N N O R Z N S R E G E N Z I R B E L D R U E S E A N I O H H N N N O I S I V I F A N T A S I E L P C N C H T N E U R O N E N S T A N M U S I K A G E S E B A L D R I A N H T Z M E D I T A T I O N Außer dem farbig unterlegten sind hier 74 weitere Begrie zum Thema Schlaf und Traum versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter können sich überschneiden. Die übrig bleibenden Buch- staben ergeben die Lösung. ZEITUMSTELLUNGSONNEAFOS MZREHELLDIDUNKELSTABILP UYUHRMGTLEBENEESPAUCTHU SKHAOETHWGCUKRGDEGFAULL KLEBZLMCREMKOPFKISSENES UUEFUAUADNAGEDAECHTNISP LSSACTTNZITAREIZHTACETH ALGLKOSDGVOSPLTTEBHUNHA TENLENHORMONEIERRTLMGTS UEUPNICEAMLERCHENENGNEE RPMRHNASMONDEHSGALTEJEN NSTOFFWECHSELTSEWNRIHEG ENADIERNIMMUNSYSTEMSMAZ HFRUEHLINGNMMUARTDCTTRE CAEKWAERMEUBLUTDRUCKMTI RHYTHMUSWNNEREIRENEGERT AAGESUNDHEITPWELLENNORZ NSREGENZIRBELDRUESEANIO HHNNNOISIVIFANTASIELPCN CHTNEURONENSTANMUSIKAGE SEBALDRIANHTZMEDITATION Lösung: Gesucht wurde das Zitat von Hermann Hesse „Niemand traeumt was ihn nichts angeht“ Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R75K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de WIR FREUEN UNS AUF SIE! Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 06. März von 10:00 – 17:00 Uhr Samstag, 07. März von 10:00 – 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHEN- ENDE ZEIT WIR FREUEN UNS AUF DICH! Merkuria Zustelldienst Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: info@merkuria.de Website: www.merkuria.de GESUNDHEIT STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0 Interesse oder Fragen? Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! 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Mit all seinen Auswir- kungen und Konsequenzen. Der Inhalt spiegelt den Lebens- und Leidensweg eines Handwerkers wider, der letztendlich den Kampf gegen den Alkohol für sich entschied! Verlag: BoD ∙ Books on Demand GmbH ISBN: 978-3-81929-723-6 Preis: 16,95 € IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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