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Amtsblatt_KW_10_11_03_2022.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. März 2022 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ukraine-Konflikt - Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten Krieg mitten in Europa galt lange als unvorstellbar und ist nun bittere Realität. Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl in ihrem Land als auch auf der Flucht und somit ihr Bedarf an humanitärer Hilfe ist groß und wächst immer weiter. Hilfe und Unterstützung für Schutzsuchende aus der Ukraine sind jetzt oberstes Gebot! Eine zentrale Herausforderung wird nun die Aufnahme von geflüch­ teten Menschen aus der Ukraine sein. Der Landkreis sowie die kreis­ angehörigen Gemeinden bereiten sich darauf vor, ihre Kapazitäten für die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine schnellstmöglich aufzustocken. Derzeit ist noch unklar, wie viele Schutzsuchende zu uns in den Landkreis Ravensburg kommen werden. Doch geht man davon aus, dass aktuell täglich ca. 50.000 Geflüchtete mit Zügen in Berlin ankommen, benötigen wir schnell Wohnraum. Ich bitte unsere Baindterinnen und Baindter, wenn sie verfügbaren Wohnraum zu fairen und üblichen Preisen zur Verfügung stellen kön­ nen und möchten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wichtig ist dabei mitzuteilen, wie groß die Wohnung ist (qm), wie viele Perso­ nen aufgenommen werden können und die Adresse der Wohnung. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Frau Maurer (Tel.­Nr.: 07502­9406 40, E­Mail: wohnung@baindt.de). Wohnungsangebote können auch direkt beim Landratsamt Ravensburg über ein Online­Formular, unter https://www.rv.de/ukraine, gemeldet werden. Auch werden Bürgerinnen und Bürger, welche die ukrainische Sprache beherrschen und als potenzielle Sprachmittler zur Verfügung stehen gebeten, sich bei uns zu melden. Gebraucht werden Dolmetscherin­ nen und Dolmetscher für Arztbesuche sowie Schulanmeldungen und zur Übersetzung von Dokumenten in kyrillischen Schriftzeichen. Darüber hinaus sind wir dankbar über Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie über medizinische Fachkenntnisse verfügen. Das Landratsamt Ravensburg bietet zudem unter https://www.rv.de/ukraine aktuelle Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Für alle Fragen der Menschen, die in unserem Landkreis ankommen und für Helferinnen und Helfer, ist das Amt für Migration und Integration von Mon­ tag bis Freitag während der Bürozeiten und am Wochenende von 14 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0751/ 85 ­ 5555 erreichbar. Wir freuen uns und sind dankbar für jede Form des Engagements, doch bitten wir vorerst von Sachspenden abzusehen. Sicher werden wir uns im Laufe der nächsten Wochen an Sie wenden, wenn wir wissen welche Bedarfe die Menschen haben, die in Baindt Schutz suchen. Unsere Homepage aktualisieren wir laufend und auch im Amtsblatt erfahren Sie, womit Sie uns unterstützen können. Jetzt gilt es in besonderem Maße zusammenzuhalten und anzupacken. Für Ihre Hilfsbereitschaft und Ihren humanitären Beitrag bedanken wir uns herzlich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Am 20.03.22 von 10-17 Uhr findet im Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg parallel ein buntes Programm mit dem Verkauf von regionalen Produkten, Bio- Produkten und vielen Mit- mach-Aktionenstatt. 20.03.22 MITMACH- KONFERENZ Gesunde Landwirtschaft – gesunde Erde – gesundes Leben: Dialog für alle 19.03. Filmvorführung ab 15:00 Uhr im Bau- ernhausmuseum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg „Unser Boden – unser Erbe“ mit anschl. Podiumsgespräch. Der Film kann auch online ange- sehen werden, am Podiumsgespräch kann online nicht teilgenommen werden. 20.03. Online-Konferenz 9:30 - 18:00 Uhr Impulsvorträge und Thementische zu den Themen ökologische Land- wirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten, Klimaschutz sowie gesunde Ernährung. Bauernverband Allgäu-Oberschwaben LANDKREIS RAVENSBURG 19./20. März 2022 Um am Mitmach-Konferenz Programm teilzunehmen, melden Sie sich kostenlos mit dem QR Code oder unter https://biomusterregionen-bw.de/,Lde/9872882 an. Alle Infos zu den Veranstaltungen finden Sie ebenfalls unter diesem Link. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ startet mit erweitertem Saatgutangebot in die neue Gartensaison! - Kostenloses Saatgut ab sofort bestellbar - Bereits seit drei Jahren begeistert die Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ Bürgerinnen und Bürger unserer Region. Im Rahmen der Kampagne kann kostenfrei Saat- gut über die Kampagnen Website www.bluehender-landkreis.org bestellt werden. Ein Newsletter begleitet darüber hinaus die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Das ein- fache und inspirierende Konzept begeistert von Jahr zu Jahr mehr Menschen und motiviert selbst für den Erhalt der biologischen Vielfalt im eigenen Garten tätig zu werden. In diesem Jahr haben sich die Organisatoren etwas Zusätzliches ausgedacht: Alte und regionale Gemüsesorten ergänzen das Saatgutangebot 2022. „Auch ein Gemüsebeet kann eine hohe Artenvielfalt aufweisen, deshalb ist es wichtig auch alten und regionalen Sorten einen Platz im heimischen Gemüsebeet zu gewähren, um den Arterhalt dieser alten Sorten bei uns im Landkreis zu garantieren.“ so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Land- kreises Ravensburg. „Darüber hinaus sind viele der alten Sorten an unser Klima angepasst und ausgesprochen robust. Zusammen mit den Newslettern, die Sie von Aussaat bis Blüte begleiten, steht einer reichen Ernte nichts mehr im Wege“, so Ott weiter. Was bleibt gleich: Die ökologisch sehr wertvolle Blühmischung, bestehend aus heimischen Arten ist natürlich auch wieder bestellbar. Darüber hinaus runden viele spannende Veranstaltungen - online und hoffentlich auch wieder in Präsenz - die Mitmachkampagne ab. Los geht es am 16. März 2022, live aus dem Bauernhausmuse- um in Wolfegg. Zum Auftakt der Kampagne begrüßt Peter Aulmann von der elobau Stiftung wieder interessante Gesprächsgäste. „Wer zuschaut wird mit Sicherheit viel über die Zucht der Gemüsearten und über die erfolg- reiche Anlage der Blühfläche lernen“, wirbt der Stiftungsvorstand. Neben der eigentliche Gemüseernte ist es für die Artenvielfalt umso wichtiger, dass Sie einzelnen Pflanzen die Chance geben in Blüte zu gehen. Dies ist nicht nur wichtig für die Pflanze, sondern bietet auch vielen Insekten eine wichtige Nahrungsgrundlage. Die Gemü- sepflanzen belohnen Sie nicht nur mit einer wunderbaren Blütenpracht, sondern Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit nach Abblühen Ihr eigenes Saatgut für das nächste Jahr zu beziehen – eine Besonderheit der alten, samenfesten Gemüsesorten. Das Team des Blühenden Landkreises freut sich, wenn Sie wieder mit dabei sind und Ihr Garten und Gemüsebeet in ein Blütenmeer verwandeln. Landratsamt Ravensburg Impfungen mit Novavax-Impfstoff ab 05.03.2022 möglich Seit Samstag, den 05.03.2022 ist in den beiden Impfzentren des Landkreises in der Stadthalle Wangen im Allgäu sowie in der Argonnenhalle in Weingarten eine Impfung mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax mit dem Namen Nuvaxovid möglich. Zur Grundimmunisierung ist es notwendig, dass der Impfstoff zweimal verabreicht wird. Die Zweitimpfung sollte im Abstand von mindestens 21 Tagen erfolgen. Die Termine für die Zweitimpfung werden bei der Erstimpfung im Impfzentrum vergeben. Die Termine sind bereits freigeschalten und können für beide Standorte unter www.rv.de/impfen gebucht werden. Aktuell ist die Verwendung des Novavax-Impfstoffs für Auffrischungsimpfungen nicht zugelassen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Amtliche Bekanntmachungen Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Mittwoch, 16.03.2022 bis Freitag, 18.03.2022 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Zensus 2022 Für den Zeitraum von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte/r zur Befragung der Haushalte gesucht. Wie viele Menschen leben im Landkreis Ravensburg? Gibt es genügend Wohnraum? Wo werden mehr Kin- dergärten, Schulen oder eher Altenheime benötigt? In welche Bereiche muss zukünftig mehr investiert wer- den? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, findet in diesem Jahr wieder ein Zensus - auch bekannt als Volkszählung - statt. Es wird also ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Weil im Rahmen dieser „Volksbefragung“ ermittelt werden soll, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, müssen Haushalte stich- probenhaft befragt werden. Wie auch andere Kom- munen unterstützt Baindt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bei der Organisation des Zensus 2022. Für die Befragung in Baindt werden so genann- te Erhebungsbeauftragte, die bei freier Zeiteinteilung Interviews mit Bewohnern ausgewählter Haushalte, Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte führen gesucht. Für diese Tätigkeit gibt es eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Strikte Geheimhaltung der Daten Die erhobenen Daten werden strikt geheim gehalten. Sie werden ausschließlich für statistische Zwecke und nicht für Verwaltungsbereiche verwendet. Mitarbei- tende der Erhebungsstellen sowie die Interviewerinnen und Interviewer unterliegen einer strengen statisti- schen Geheimhaltungspflicht. Für die Tätigkeit als interviewende Person gelten folgende Voraussetzungen: Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sowie zeitliche Flexibilität. Aus Datenschutzgründen dürfen die Erhebungsbeauftragten nicht in der un- mittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Interessierte können Sich direkt über das Landratsamt Ravensburg bewerben. Weitere Infos unter: www.rv.de Landkreis Unser Landkreis Zensus 2022 -https://www.rv.de/landkreis/ unser+landkreis/zensus+2022 Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Neuer Termin für Gemeinderatssitzung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 15. März 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 15. März 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschrei- tung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materi- alkonzeptes 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommen- de Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehens- weise 09 Rückübertragung des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedskommunen sowie Bildung eines ge- meinsamen Gutachterausschusses für den westlichen Landkreis Ravensburg 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Aus- blick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaus- halt 2023/2024 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemein- den Baindt, Baienfurt und Berg 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: - Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinderats- sitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. - Alle Besucherinnen und Besucher müssen den not- wendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. - Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. März und Sonntag, 13. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 11. März Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 12. März Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 13. März Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Problemstoffsammung in Baindt Die nächste Problemstoffsammlung in Baindt findet am Donnerstag, den 24.03.2022 von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Ort: Bauhof, Ziegeleistraße 20 WAS SIND PROBLEMSTOFFE? Was wird angenommen (Beispiele) • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts-und Autobatterien) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzenschutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Weitere Informationen und Termine zur Entsorgung von Problemstoffen erhalten Sie auf der Homepage des Land- kreises unter www.rv.de. Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kostenfreie Ab- gabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Origi- nalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 19. März 2022 von 13.00 bis 16.00 Uhr und am Samstag 26. März 2022 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 01. April 2022 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 5. März 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Walburga Heidt herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV Schützenhaus 13.03. Musikverein JHV SKH 15.03. Gemeinderatssitzung SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 25.03. Reitergruppe Baindt JHV SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Funken Hallo, Ihr lieben Leut, es ist wieder so weit. D‘Fasnet isch vorbei und der Frühling zieh‘et ei! Drum zündet mir a Feuer a, das d‘Winter auszieh ka. Alle Kinder stehn und gucket, wie‘s lodert und wie‘s zucket. Und all zu dann weiß jedes Kind, kommt der Frühling ganz geschwind! Allen einen bunten Frühling! Das Team vom Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kindergarten St. Martin FASNET im Kindergraten St. Martin! Die Bunte Fasnetszeit! Nach unserem gemeinsamen Narren- baumstellen mit den Rasplern konnte die Fasnetszeit im Kindergarten erst so richtig losgehen. In den Hauptfasnetswochen herrschte ein wildes und närrisches Treiben. Es gab ein Wikinger - Fest, ein „Wilde Tiere-Projekt, wie auch eine Cowboy und Indianer Party. An unserem großen Kinderball am 23.02.2022 fand dann unsere traditionelle Kinderdisco in der Bewegung statt. Zum gemeinsamen Ball kamen zarte Feen, wilde Piraten, zutrauliche Tiger, mutige Prinzessinnen ... Sie fegten durch den Kindergarten und ließen alle an ihrer guten Fasnets- stimmung teilhaben. Einige von ihnen ließen sich noch an einer Schminkstation passend bunt schminken. Auch wur- den unterschiedliche Spiele gespielt, wie Dosen werfen. Befreiung durch die Raspler: Am Gumpigendonnerstag hießen wir die Raspler bei uns im Kindergarten ganz Herzlich Willkommen. Groß und Klein zeigten sich in unserem Unterwasserhäs. So begrüß- ten alle die Raspler mit Schalmaien im Garten. Es wurde zu den Liedern der Schalmaien getanzt. Gemeinsam wurde auch das Lied die „Drei kleine Schweine“ gesungen. Die Raspler erzählten den Kindern die Geschichte der Ras- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 pler. Zum Abschluss dieser Geschichte stimmten alle das Baindter - Narrenlied mit ein. Zu einem dreifachen „Raspler - Ratsch, Ratsch“ folgte dann der lang ersehnte Guatslaregen. Bevor die Raspler und Schalmaien weiter zogen, beka- men sie noch eine kleine Stärkung. Auch die Kinder ha- ben zur Stärkung einen Laugenknoten von den Rasplern bekommen. Den ließen sich alle in einem gemeinsamen Kreis schmecken. Liebe Raspler, Liebe Schalmaien, wir möchten uns nochmals für euren Besuch bei uns im Kindergarten bedanken. Es ist immer eine große Freude, auf das die Tradition weiterlebt. - „Raspler - Ratsch, Ratsch!“ - „Unter - Wasser!“ Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Raspler - ratsch ratsch! Aufgeregt verbrachten die Schülerinnen und Schüler den letzten Schultag verkleidet z. B. als gefährlicher Pirat, als schleichender Tiger oder als coole Rapperin. Auch die Lehrerinnen hatten sich ver- wandelt - in einen dicken Schneemann, in eine tanzende Ananas oder in eine hübsche Indianerin. Nachdem zunächst jede Klasse für sich die Fasnet gefeiert hatte, trafen sich um 10 Uhr alle Kinder und Lehrerinnen bei schönstem Sonnenschein draußen auf dem Schulhof. Mit Gute-Laune-Musik feierten die Erst- und Zweitkläss- ler auf dem oberen und die Dritt- und Viertklässler auf dem unteren Schulhof. Beim „Holz beiga“ hatten die Kl. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 3b und die Kl. 4a die Nase vorn. Um 10.30 Uhr verkauften das Powerfrühstücksteam und einige helfende Mütter an alle Berliner und Punsch - vielen Dank dafür! Frisch gestärkt konnten die Schülerinnen und Schüler dann den Höhepunkt des letzten Schultages erleben: Das Volk der Raspler hatte sich auf den Weg in die Schule gemacht, begleitet von den Schalmeien. Im abgesperr- ten Bereich nahmen sie zuerst die Schulleiterin und die Konrektorin gefangen - schließlich sollten die Schule an diesen Tag nicht mehr stattfinden. Die Raspler erzählten im Anschluss daran die Geschichte vom alten Weib und ihrem Mann, die Holz im Wald suchten. Bei buntem Bonbonregen verabschiedeten sich alle in die wohlverdienten Fasnetsferien mit einem lauten „Raspler - ratsch ratsch!“ Amelie Heberling, Rektorin Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Haupversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Wir laden Sie alle herzlich ein zu unserer diesjährigen Hauptversammlung am Mittwoch, 23. März 2022 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule in Baindt. Tagesordnung: - Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden - Bericht und Fragen der Kassenwartin - Entlastung des Vorstands - Wahlen (stellv. Vorsitz, Kassenprüfer, Schriftführer, Beisitzer) - Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule - Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Renate Stratmann (Schriftführerin) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Zur Information Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburge.V. Hilfe für Menschen aus der Ukraine DRK startet Soforthilfeprogramm für ankommende geflüchtete Ukrainer/innen im Kreis Ravensburg Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl im Land als auch auf der Flucht und damit ihr Bedarf an huma- nitärer Hilfe ist immens und wächst immer weiter. Das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Ravensburg e. V. bietet ab sofort Soforthilfen zur Versorgung von geflüch- teten Menschen aus der Ukraine an, die hier im Landkreis Ravensburg ankommen. Diese sind in deutscher und uk- rainischer Sprache abrufbar unter www.drk-rv.de. Das Informations- und Hilfeangebot wird fortlaufend aktualisiert. Auf dieser Sonderseite informiert das Rote Kreuz um- gekehrt auch die einheimische Bevölkerung über seinen eigenen, weiteren Hilfebedarf bei der Bewältigung dieser Aufgabe. Hilfe für Menschen aus der Ukraine DRK: Spenden für wirkungsvolle humanitäre Hilfe für die Ukraine Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl im Land als auch auf der Flucht und damit ihr Bedarf an huma- nitärer Hilfe ist immens und wächst immer weiter. „Wir wissen, dass die Betroffenheit in der deutschen Bevölke- rung angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukrai- ne groß ist und der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ebenso. Es ist überwältigend zu sehen, wie schnell und engagiert die Zivilgesellschaft in Deutschland auf allen Ebenen zu helfen bereit ist. Dies trifft auf unzählige Privatpersonen, kleine und große Ini- tiativen, Unternehmen und natürlich auch auf all unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzler zu. Auch wenn es für viele weniger per- sönlich und ungreifbarer erscheinen mag, sind Geldspen- den tatsächlich in der gegenwärtigen Lage die beste und wirkungsvollste Art, um die humanitäre Hilfe im Ausland zu unterstützen“, sagt Präsident Dieter Meschenmoser vom DRK Kreisverband Ravensburg e.V. „Damit die Hilfe tatsächlich ankommt, bitten uns all un- sere Schwestergesellschaften in der Ukraine und den Nachbarländern sehr eindringlich darum, die stark be- anspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern vielmehr die humanitäre Arbeit vor Ort. Es bestehen sei- tens unser Schwestergesellschaften momentan keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht zentral abgesprochener und nicht zentral angeforderter Hilfslieferungen und Un- terstützungsangebote“, sagt Meschenmoser weiter. Geldspenden sind gegenüber Sachspenden wesentlich effektiver: Ihr großer Vorteil ist, dass sie sehr flexibel ein- gesetzt werden können. Damit lässt sich die humanitä- re Hilfe gezielter an die jeweiligen Bedarfslagen vor Ort anpassen. Dies ist absolut erforderlich in Situationen, die sich beständig ändern und höchst unvorhersehbar sind, wie aktuell in der Ukraine und ihren Nachbarländern. Das DRK bittet um Spenden für die betroffene Bevöl- kerung: Empfänger: DRK IBAN: DE63370205000005023307 BIC: BFSWDE33XXX Stichwort: Nothilfe Ukraine Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2 Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeinde- verband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 18: Clever Heizen Bei alten Heizanlagen sind die Umwälzpum- pen fast immer versteckte Stromfresser. Oft sind sie zu groß ausgelegt und laufen unnötig auf höchster Stufe. Viele laufen unabhängig vom Heizbetrieb die ganze Nacht oder sind sogar ganz- jährig in Betrieb. Selbstregulierende Hocheffizienzpumpen verbrauchen oft weniger als ein Fünftel des Stromes. Pro Jahr spart das bis zu 150 Euro. Übrigens - Ihre persönli- chen Heizzeiten können Sie bequem über elektronische Thermostatventile programmieren. Jagdgenossenschaftsversammlung Hinweis zur Vollmacht in der Jagdgenossenschafts- versammlung am 11. März 2022 Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten lassen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.fronreute.de/rathaus-service/aktuelles- aus-dem-rathaus/ bei der aktuellen Meldung zur Jagdgenossenschaftsver- sammlung. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. Nur Jagdgenossen oder deren bevoll- mächtigte Stellvertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Gerne kann die Verwaltung die Vollmacht für Sie ausdru- cken. Bitte melden Sie sich dazu bei Herrn Kiem unter Tel. 07502 954-15 oder david.kiem@fronreute.de Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Infotag an der Musikschule Ravensburg e.V. „Hereinspaziert und ausprobiert“ Die Musikschule Ravensburg e. V. veranstaltet am Sams- tag, 12. März 2022 von 10.00 - 13.00 Uhr im Vorfeld zum Schulhalbjahresbeginn am 01.04.2022 ihren Informations- tag. Das Anmeldeformular sowie weitere organisatorische Informationen sind auf unserer Homepage www.mu- sikschule-ravensburg-e-v.de/aktuell/ freigeschaltet. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldun- gen. Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch! Der INFO-Tag ist eine wunderbare Gelegenheit, sich in zwangloser At- mosphäre umfassend und fachlich kompetent über die musikalischen Bildungsmöglichkeiten an der Musikschule Ravensburg e. V. informieren zu lassen. Auf Grund der geltenden Hygienebestimmungen ist eine Teilnahme am Infotag mit einer Anmeldung sowie der Einhaltung der 3-G-Regelung verbunden. Dies geschieht vor allem zum Schutz der Gesundheit aller Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Schülerinnen und Schülern ab der 1. Klasse ist der Test der allgemein- bildenden Schule ausreichend. Kinder bis zum vollende- ten 6. Lebensjahr müssen keinen Test vorweisen, gerne möchten wir diesen aber empfehlen. Die Beachtung der derzeit geltenden Corona-Verordnung des Landes Ba- den-Württemberg bitten wir einzuhalten. Keinen Zugang zum Infotag haben Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sowie Personen, die Symptome eines Atemwegsin- fektes oder erhöhte Temperatur aufweisen. Musizieren, alleine oder in Gruppen - wie Familie, Schule, Kirche oder Verein - ob Klassik oder Pop, ob Groß oder Klein, hierfür bildet die Musikschule aus. Das eigene Mu- sizieren trägt hervorragend dazu bei, eine bessere musi- kalische Urteilsfähigkeit und einen vielfältigen Musikge- schmack zu entwickeln. Zugleich wird ein Bildungsprozess gefördert, der zu einer positiven Persönlichkeitsentwick- lung beiträgt. Auf dem Fundament der Ausbildung an der Musikschule können sich neben den musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weitere Kompetenzen wie z.B. Konzentrations- und Gestaltungsvermögen, Kreati- vität, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz oder Teamfähigkeit als wichtige Schlüsselqualifikationen aus- gezeichnet entfalten. Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ravens- burg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier, Waldburg, Wilhelms- dorf, Wolfegg und Wolpertswende hat sich die „Musik- schule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht. Das Angebot an der Musikschule Ra- vensburg e. V. umfasst beginnend mit dem „Musikgarten“ (18 Monate bis 4 Jahre) über die „Musikalische Früherzie- hung“ (4 bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ bis hin zu allen Streich- und Blasinstrumenten, Klavier, Perkussion, klas- sische Gitarre, E- Gitarre, Bassgitarre, Harfe, Akkordeon (in Kooperation) sowie klassischer & Rock-Pop Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung der Musik- schüler in zahlreichen Orchestern, Chören, Bands und Ensembles eine wesentliche Rolle im Konzept der Musik- schule Ravensburg e. V.! Telefon 0751 259 55 www.musikschule-ravensburg-e-v.de info@musikschule-ravensburg-e-v.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Arbeit sicher gestalten Filme für Privatwaldbesitzer online Mit zwei Filmen möchte die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Privatwald- besitzer motivieren, ihre Waldarbeit zu professionalisieren und sich an den örtlichen Förster zu wenden. Zu finden sind die Filme „Privater Waldbesitz - so gelingt es sicher!“ über den Internet-Link www.svlfg.de/youtube- digital auf dem YouTube-Kanal der SVLFG unter der Ru- brik „Playlists“. Am Beispiel fiktiver privater Waldbesitzer im Nebenerwerb bzw. in der Landwirtschaft zeigen sie, dass mangelnde Fachkunde die eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Waldarbeit gefährdet, und stellen Handlungsoptionen vor. Die Arbeiten zu professionalisieren, ist die beste Lösung, um Arbeitsunfällen im Kleinprivatwald entgegenzuwirken. Hierauf hinzuweisen und zu unterstützen, ist Anliegen der SVLFG. Fällarbeiten immer, nicht nur beim Schadholz, von Profis machen zu lassen, ist die sichere Alternative. Weitere Informationen zur sicheren und gesunden Waldarbeit stellt die SVLFG online unter www.svlfg.de/ waldarbeit bereit. Unter www.svlfg.de/forstdienstleister finden Waldbesitzer außerdem Hinweise zur Vergabe ihrer Forsttätigkeiten an Dienstleister. Der QR-Code führt direkt zu den Filmen LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Warnung vor Hochwasser aus der Jackentasche Mei- ne-Pegel-App 2.0 informiert bundesweit zeitnah und automatisiert Die neue Version 2.0 der App „Meine Pegel“ informiert nun zeitnah über Hochwasserwarnungen. Nutzerinnen und Nutzer können sich automatisierte Push-Benachrich- tigung für individuell ausgewählte Warngebiete einrich- ten. Sie erhalten die Warnung direkt auf ihr Smartphone, sobald eine Hochwasserwarnung für das ausgesuchte Gebiet vorliegt. Auch bei Überschreitung eines selbst festgelegten Was- serstandes an einem ausgewählten Pegel werden sie unmittelbar benachrichtigt. Die App bietet zudem detail- lierte Informationen zu rund 3.000 Pegel wie Messwerte und Vorhersagen für ausgewählte Pegel. Hochwasserwarnungen im Taschenformat „Aufgrund des Klimawandels werden uns Starkregener- eignisse und Überflutungen künftig häufiger treffen. Hier gilt es vorbereitet zu sein. Das hat uns der vergangene Sommer eindrücklich gezeigt. Das länderübergreifende Warnsystem im Taschenformat informiert und warnt die Bevölkerung - niedrigschwellig, örtlich bezogen und vor allem jederzeit“, betont die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker. Die Benutzerfreundlichkeit der App wurde in der neuen Version ebenfalls verbessert, zusätzlich wurden individuel- le Konfigurationsmöglichkeiten angelegt. Die integrierten Karten sind jetzt frei zoombar und Pegel- oder Warnge- biete interaktiv auswählbar. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bundesweite Zusammenarbeit Basis für die App „Meine Pegel“ ist das Länderübergrei- fende Hochwasserportal (LHP) www.hochwasserzent- ralen.de. Die Daten stammen von den für Hochwasser zuständigen Dienststellen der Bundesländer und den Hochwasserzentralen in benachbarten Staaten sowie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Ob in der App oder im Internet, mit einem Blick ist nun zu erkennen, in welchen Teileinzugsgebieten oder Fluss- abschnitten vor akuter Hochwassergefahr gewarnt wird. „Sowohl im Länderübergreifenden Hochwasserportal als auch in der App ‚Meine Pegel‘ werden die Daten für alle Länder nahezu in Echtzeit bereitgestellt. Denn: Fluten ma- chen an Landesgrenzen nicht Halt“, betont Werner Altko- fer, stellvertretender Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Deshalb wurde das gemeinsame Portal vor 15 Jahren (2008) von den Umweltministerien ins Leben gerufen. Heute bietet es eine länderübergreifende Übersicht über die aktuelle Hochwassersituation und stellt amtli- che Hochwasserinformationen der Bundesländer zentral bereit. Vor acht Jahren (2014) wurde das Angebot, um die App „Meine Pegel“ ergänzt. Hohe Ausfallsicherheit Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) der LUBW ist gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) in Bayern für den technischen Betrieb des Länderübergrei- fenden Hochwasserportals verantwortlich. Jede Einrich- tung hält die Daten vor und sorgt so für Redundanz in Notfällen. Version 2.0 für Android und iOS Die neue Version 2.0 der App „Meine Pegel“ steht für Android und iOS in den entsprechenden Stores kostenlos zum Herunter- laden bereit. Im laufenden Jahr werden die regionalen Hochwasser- warnungen des Länderübergreifenden Hochwasserpor- tals auch in die folgenden Warn-Apps integriert: NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe), KATWARN (Fraunhofer-Institut für Offene Kom- munikationssysteme) und Warnwetter (Deutscher Wet- terdienst). Regierungspräsidium Tübingen Regierungspräsidium Tübingen beim Girls‘Day und Boys‘Day am 28. April mit dabei #WirsindMITTENDRIN“: Spannende digitale Einblicke in eine vielseitige „Allround“-Behörde In diesem Jahr präsentiert das Regierungspräsidium Tü- bingen am Girls‘Day / Boys‘Day ein abwechslungsreiches Programm für Mädchen und Jungen, die sich über Be- rufsbilder jenseits der Rollenklischees informieren wollen. Die Veranstaltung findet erneut online statt; eine Anmel- dung ist erforderlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsi- diums Tübingen stellen in einer digitalen Veranstaltung die bunte Mischung von Berufsbildern innerhalb einer Behörde vor: Online - Girls‘Day am 28. April 2022 von 09:00 bis 12:30 Uhr Bauzeichnerin, Bauingenieurin, Eichbeamtin, Ingenieurin im Bereich Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Um- welttechnik, Wasserbauerin Online - Boys‘Day am 28. April 2022 von 09:30 bis 12:30 Uhr Amtstierarzt, Beamter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, Fachreferent/ Fachlehrer in der Schul- abteilung Eine gute Gelegenheit für Mädchen und Jungen der Klas- sen 5 bis 10, einen Einblick in spannende Berufsbilder jen- seits von klassischen Geschlechterrollen zu bekommen. Interessierte Mädchen und Jungen können sich bis 12. Ap- ril 2022 online unter www.girls-day.de / www.boys-day.de im „Girls‘Day Radar“ / „Boys‘Day Radar“ das Angebot des Regierungspräsidium Tübingen suchen und anmelden. Auf dem Instagram- (@rptuebingen) und Facebookkanal (@rptuebingen) des Regierungspräsidiums Tübingen gibt es einen kurzen Videoeinblick, was die Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr erwartet: h t tps ://www. facebook .com/rptueb ingen/v i - deos/250988433896603/ Links zu den Angeboten: https://www.girls-day.de/@/Show/regierungspraesi- dium-tuebingen/wirsindmittendrin-spannende-einbli- cke-in-eine-vielseitige-allround-behoerde https://www.boys-day.de/@/Show/regierungspraesidium- tuebingen/wirsindmittendrin-spannende-einblicke-in-eine- vielseitige-allround-behoerde Für Fragen steht Sabine Mecke unter bfc@rpt.bwl.de bzw. unter Telefonnummer 07071/757-3074 gerne zur Verfügung. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. März – 20. März 2022 Gedanken zur Woche Von der Tiefe bis hoch zu den Sternen durchflutet Liebe das All. Hildegard von Bingen Samstag, 12. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anna und Eugen Halder, Ludmilla und Rochus Illenseer, Theres- ia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit Angehörigen, Franz Kränkle, Margarete Voll- mer, Werner Sebastian Schnell, Peter Bagic, Mara Bagic) Zählung der Gottesdienstbesucher Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Caritas Fastenopfer Sonntag, 13. März - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Zählung der Gottesdienstbesucher Caritas Fastenopfer 18.00 Uhr Baindt - Friedensgebet vor der Kirche Dienstag, 15. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 16. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 17. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Johannes Merk, Maria Ungemach) 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. März - Hl. Josef, Fest 18.30 Uhr Baienfurt- Eucharistiefeier Sonntag, 20. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Eugen Haug, Josefine Heine, Pia und Georg Späth, Hermann Heidt, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - allerdings mit der Vorgabe, dass nur gemeinsames Stehen und Sitzen und nicht Knien möglich sind, da sonst der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann. • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Friedensgebet Die Kath. Kirchengemeinde Baindt lädt ein zum Friedens- gebet am Sonntag, 13.03.2022 um 18 Uhr im Freien vor der Kirche. Als Zeichen der Hoffnung wollen wir Lichter entzünden und mit diesen die hereinbrechende Nacht erhellen. Dazu bitte eine Kerze mitbringen. Wir bitten um das Tragen einer FFP2-Maske. Friedensgebet Sonntag, 13.03.2022 um 18 Uhr im Freien vor der Kirche auf der Wiese Die Kath. Kirchengemeinde Baindt lädt zum Friedensgebet ein. Als Zeichen der Hoffnung wollen wir Lichter entzünden – bitte eine Kerze mitbringen. Wir bitten um das Tragen einer FFP-Maske. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Jahresrechnung 2020 und Haushaltsplan 2021/2022 Die Jahresrechnung 2020 und der Haushaltsplan 2021/2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnah- me im Pfarrbüro auf vom 08. März - 22. März 2022 jeweils zu den Bürozeiten. Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Erwachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5. - 12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Thema Jugendarbeit - Kirchengemeinderäte und Jugendliche lassen sich inspirieren Die Kirchengemeinderäte aus Baienfurt und Baindt und die JugendgruppenleiterInnen trafen sich am letzten Dienstag im Februar um sich über die Arbeit von Ju- gendreferent David Bösl zu informieren und sich davon inspirieren zu lassen. Sein Vortrag in Bildern gliederte sich in drei Punkte. Zunächst stellte er in einer Art Reisebericht konkret seine verschiedenen Aktionen im vergangenen Jahr vor. Er kommt mit seinem „Bus“, der stellvertretend für seine Arbeit steht. Im zweiten Teil zeit er auf, dass er damit bewusst der spur Jesu folgt, der auch kein Büro hatte, dafür aber herumgekommen ist. „JESUS CHRISTUS war MOBIL, die APOSTEL*INNEN waren MOBIL, G*TT ist MOBIL“. Abschließend fasste brachte er seine Art mit Ju- gendlichen etwas zu machen auf den Punkt: Mit Kirche verbinden die meisten eine IMMOBILIE, oder eine ER- STARRTE INSTITUTION - doch GLAUBEN ist BEWEGUNG, von der LIEBE bewegt. Er ermutigte die Teilnehmer, neue Wege zu gehen, auszu- probieren und die Menschen einfach mitzunehmen. Sein Fazit: Es geht mehr als wir oft meinen. Einen Bus haben wir (noch) nicht, dafür viele Anregungen. Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen zur Ab- holung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. April sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Caritas - Fastenopfer am 12./13. März 2022 • Hier und jetzt helfen! • 40 Prozent der Spenden bleiben für ka- ritative Arbeit in den Kirchengemeinden Unter dem Motto „Hier und jetzt helfen!“ bittet die Caritas am 12./13. März 2022 in allen Ge- meinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart um Spenden. 40 Prozent der Spenden verbleiben direkt in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitativen Auf- gaben. Die Caritas ist einer der verlässlichen Helfer bei der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Caritas bittet um Spenden in den Gottesdiensten und Kirchengemeinden. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der Kreissparkasse Ra- vensburg DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Einladung Seniorentreff Wir freuen uns sehr, dass die Möglichkeit einer Zusammen- kunft im Rahmen des Senioren- treffs wieder möglich ist und la- den Sie ein am Mittwoch, 16. März 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. In Zusammenarbeit mit dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. produzierte Herr Alexander Knor den Film „Impressionen Altdorfer Wald“. Durch seine Streifzüge im Altdorfer Wald mit seinen Seen, Weihern und Wasserläufen, Lichtungen und Baumbeständen, steinernen Denkmälern und Marien- statuen sowie die Ausblicke auf die Waldburg und das Wol- fegger Schloß mit Panoramasicht auf die Alpen, kam der Entschluss, einen Film zu machen.Einen herzlichen Willkom- mensgruß an Herrn Knor, der uns diesen beeindrucken- den Film über das Naturjuwel Altdorfer Wald zeigen wird. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltung gelten die 3G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder ta- gesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Einen lieben Gruß Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herz- lich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze ge- hören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Me- thode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkosten- 3,50 Euro beitrag: Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Sonntag, 13. März Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Diakoniepfarrer Ralf Brennecke in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 16. März 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 20. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 --- Gedanken zum Wochenspruch Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Chris- tus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Wie du mir - so ich dir. - Diese Logik kennen wir. Sie ist natürlich menschlich, aber Gott sagt uns viel mehr zu: Er schaut unser Leben an, wie ein Künstler einen unbe- hauenen Felsblock. Während jeder andere in diesem Naturstein eben nur einen Stein sieht, erkennt der Künstler darin schon das Werk, das daraus unter seinen geübten Händen erst noch entstehen wird. Gott hat in uns als Person alles hineingelegt, was es für ein Leben braucht, das gelingt. Aber es gibt so viele Dinge, die sich über diesen Diamant- kern herum abgelagert haben. Die Bibel nennt diese Ab- lagerung eines egozentrischen Lebens: Sünde. Weil Gottes Blick der Liebe in uns all das sieht, was durch seine Liebe erst nach und nach liebenswert wird, hat er für uns wirklich alles in die Waagschale geworfen, was er zu bieten hat: sein Leben. Er hat dabei nichts zurückbehalten - weil wir es ihm wert sind. Dieses Wunder der Passion anzuschauen und Gottes Lie- be darin zu erkennen, zu spüren: ich bin gemeint - und darauf mit meinem Leben zu antworten. Dazu sind diese Wochen vor Ostern gedacht. Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ 15.30 17.00 Uhr Baienfurt Konfi Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Üben! 7 Wochen ohne Stillstand Als die Nachrichten vom Kriegsausbruch in der Ukraine kamen, schien dieses Motto plötzlich vollkommen falsch. Man möchte doch „Halt!“ schreien und „Waffenstillstand sofort!“ Müsste man nicht schnell noch ein anderes Motto für die diesjährige Fasten- zeit finden? Ich denke, das ist nicht nötig. Wir können uns vorneh- men, den Frieden zu üben und darin keinen Stillstand zuzulassen - auch nicht angesichts von Krieg. Frieden ist nicht starr. Frieden ist nicht einfach da, er muss gemacht werden und geübt. Üben wir gemeinsam Frieden. Lassen wir nicht zu, dass uns Angst und Ratlosigkeit zum Stillstand bringen! Fasten wir Streit und Gewalt! Frank Muchlinsky _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wollen wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt zu treffen ... Am 21.03. (Frühlingsanfang!) wird Hans Meinert wie- der mit uns malen unter dem Thema „Belebte Formen“ (Bleistift und Aquarell). Wir freuen uns schon sehr auf den Neustart! Herr Meinert hat z. Zt. auch eine Ausstellung im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt unter dem Titel „Das große Staunen- Bilder zur Schöpfungsgeschichte“, die wir dann auch sehen und besprechen können. Am Nachmittag des 21.03. haben wir im evangelischen Gemeindesaal in Baienfurt eine Ausstellung von Hans Meinert organisiert mit Bildern und Texten zu dem Buch „Der Prophet“ des Dichters und Philosophen Khalil Gi- bran. Eine Lesung und Gespräch mit dem Maler fin- den um 14.30 Uhr statt. Dazu bitte Anmeldung über H. Kaminski (Tel. 07502-4103) oder Petra Neumann-Sprink (0751-52501) Das Team des KM P.S. Das weitere Programm des KM gibt es ab nächster Woche! _________________________ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Torfestival zum Rückrundenauftakt SV Baindt - TSV Eschach II 10:0 (3:0) Nach einer turbulenten Wintervorbereitung inklusive kurzfristigem Trainerwechsel, emp- fing der SV Baindt am Sonntagnachmittag den TSV Eschach II zum Auftakt in die Rückrunde. Auf- grund der schlechten Platzverhältnisse in Baindt, wurde allerdings auf dem Kunstrasenplatz in Baienfurt gespielt. Trotz einiger Ausfälle (Spohn, Geggier, Schimanowski), konnte der neue Trainer Michael Gauder auf eine schlag- kräftige Truppe zurückgreifen, die die Vorbereitung mit fünf Siegen in fünf Spielen eindrucksvoll abschloss. Die Baindter Mannschaft übernahm dementsprechend auch von Beginn an das Kommando und konnte bereits in der fünften Minuten den Torreigen eröffnen. Nach einer schnellen Spielverlagerung, fand Neuzugang Ylber Xhafa mit einer präzisen Flanke Mittelstürmer Philipp Boenke. Dieser legte den Ball per Kopf mustergültig auf seinen Sturmpartner Jonathan Dischl ab, welcher zum 1:0 ein- schob. Wenig später war es dann Boenke selbst, der sich in die Torschützenliste eintragen konnte. Marko Szeibel eroberte im Mittelfeld entschieden den Ball, setzte Boen- ke im richtigen Moment in Szene und dieser vollende- te zum 2:0. Im Anschluss wurde der Tabellendreizehnte aus Eschach etwas mutiger und hatte, nach vereinzelten Unkonzentriertheiten in der Baindter Hintermannschaft, Chancen auf den Anschlusstreffer - Luca Wetzel war je- doch dreimal zur Stelle. Doch auch auf SVB ließ auf der anderen Seite durch Jan Fischer, Boenke und Dennis Hecht gute Möglichkeiten liegen. Kurz vor dem Halbzeit- pfiff sorgte Dischl allerdings für die Vorentscheidung in dieser Partie. Nach einem weitem Abschlag von Wetzel, konterte der SVB sich mit Saile und Boenke schnörkellos vor das Gäste-Tor und Dischl bedankte sich in der Mitte mit seinem zweiten Treffer. Zu Beginn der 2.Halbzeit erlaubte sich der SVB erneut ei- nige Nachlässigkeiten, die glücklicherweise nicht bestraft wurden. Mit dem 4:0, eine schöne Einzelleistung von Xhafa, der sich über links durchtankte und überlegt ins lange Eck einschob, war der Widerstand der Gäste dann allerdings gebrochen. In der 55.Minute spielten Mika Dantona und Rechtsverteidiger Tobias Szeibel erneut Dischl im Straf- raum der Gäste frei, welcher dem Torwart aus 15 Metern per Flachschuss keine Chance ließ. Ganz nach seinem Motto „Weiter, immer weiter“ war die Baindter Nummer 9 trotz seines Dreierpacks aber immer noch heiß auf Tore und erzielte in der 59.Minute nach eigener Balleroberung das 6:0. Nur eine Minute später schickte Dantona dann Boenke per traumhaftem Chip-Ball hinter die Abwehr- kette auf die Reise, welcher vor dem Tor die Ruhe behielt und das 7:0 markierte. In der 65.Minute durfte sich dann schlussendlich Dantona selbst für seine starke Leistung belohnen. Nachdem Dischl im Sechzehner klar am Trikot gezogen wurde, verwandelte Dantona den fälligen Straf- stoß ohne Mühe. Dennis Hecht, der vor der Pause für den verletzten Jan Fischer eingewechselt wurde, durfte sich in der 79.Minute auch noch in die Torschützenliste eintragen - vorausgegangen war ein Doppelpass zwischen Boenke und Dischl, der mit seinem Pass den von rechts einge- rückten Hecht fand. Den Schlusspunkt setzte der eben- falls eingewechselte Philipp Kneisl, der bei einer Ecke von Dischl den Ball am langen Pfosten energisch einköpfte. In einem verrückten Spiel bestätigte der SVB, trotz einiger defensiver Nachlässigkeiten, die starke Form der Vorbe- reitung, spielte sich offensiv in einen Rausch und verbes- serte mit zehn Toren das Torverhältnis nochmal deutlich. Mit diesem Sieg springt der SVB auf den ersten Tabellen- platz - punktgleich mit dem SV Vogt, der an diesem Wo- chenende spielfrei hatte. Auch wenn die Gäste, vor allem in der ersten Hälfte, teilweise mutig mitspielten, wird erst das kommende Auswärtsspiel ein richtiger Gradmesser für den SVB sein. Dort trifft man auf einen unangenehmen Gegner aus Wilhelmsdorf, der aktuell auf Tabellenplatz 3 rangiert. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Marko Szeibel, Michael Brugger (63.Florian Vollmer), Lukas Walser - Yl- ber Xhafa (77.Philipp Kneisl), Sebastian Saile (73.Phillip Thoma), Mika Dantona, Jan Fischer (35.Dennis Hecht)- Philipp Boenke, Jonathan Dischl SV Baindt II - SV Weingarten II 1:6 (0:2) Auch die „Zweite“ bestritt ihre Partie gegen den favorisier- ten Tabellenzweiten aus Weingarten auf dem Baienfurter Kunstrasen und musste aufgrund einer Corona-Infektion auf Trainer Timo Geggier verzichten. Die Gäste präsen- tierten sich in der ersten Halbzeit deutlich überlegen und führten bereits nach einer Viertelstunde mit 0:2. Etwas Pech hatten die Baindter, als ihnen kurz vor der Pau- se ein klarer Handelfmeter nicht gegeben wurde. Dafür ließ Jannik Küchler in der 50.Minute mit seinem sechsten Saisontreffer nochmals etwas Hoffnung aufkeimen. Der SVW II erhöhte nach diesem Treffer allerdings wieder die Schlagzahl und ging wiederum mit 1:4 in Führung. Zudem musste Kapitän Manuel Brugger verletzt ausge- wechselt werden und fällt mit einem Jochbeinbruch auf unbestimmte Zeit aus. Umso bitterer waren dann noch die vermeidbaren Gegentore in der 87. und 90.Minute, die die Baindter Niederlage noch deutlicher werden ließen. Diesen enttäuschen Auftakt in die Rückrunde wird der SVB II erstmal verdauen müssen, hat jedoch am kommenden Sonntag, beim Vierten FG WRZ II, die Chance die richtige Reaktion zu zeigen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger, Niklas Späth, Patrick Späth, Manuel Brugger - Jannik Küchler, Albert Fischer, Moritz Gresser, Marius Hahn- Luca Lauriola, Max Schmidt -> eingewechselt wurden: Samuel Fischer, Robin Blattner, Luis Bürck Vorschau: Sonntag, 13.03.2022 12.45 Uhr FG 2010 WRZ II - SV Baindt II 15.00 Uhr FG 2010 WRZ - SV Baindt Die Partien finden voraussichtlich auf dem Rasenplatz in Zussdorf statt. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung heute Freitag, 11.03.2022 um 19 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle, Baindt ein. Wir kön- nen die Halle nur über den Hintereingang betreten, da der Haupteingang ausschließlich dem geöffneten Test- zentrum zur Verfügung steht. Wir bitten, die aktuell gel- tende 3G-Regel einzuhalten und einen entsprechenden Nachweis mitzubringen. Danke! Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: - 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) - Schriftführer (für 2 Jahre) - 2 Beisitzer (für 2 Jahre) - 1 Beisitzer (für 1 Jahr) - 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: - Kassierer (für 2 Jahre) - Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Fasnet 2022 Vorsichtig optimistisch gingen wir an die Planung von Fasnetsveranstaltungen he- ran. Da die Lage bzw. die Verordnungen sich ständig änderten, war es für uns schwierig, Veranstaltungen zu planen. Aber gemeinsam gingen wir andere Wege und somit er- gaben sich neue Ideen zur Pflege des Brauchtums und für das gesellige Miteinander. Wir konnten die Fasnet trotz- dem feiern, allerdings in einer anderen Form. Bei strahlendem Sonnenschein am Gumpigen Donners- tag konnten wir das Seniorenheim Selige Irmgard, die Kindergärten St. Martin und Sonne, Mond und Sterne im Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Freien besuchen. Anschließend konnten wir die Schüler der Klosterwiesenschule befreien und die Rektorin ab- setzen. Danach folgte der Rathaussturm in einer ande- ren Art und Weise, da der Schlüssel coronakonform am Seil vom Amtssitz heruntergelassen wurde. Die „Drei vom Rathausplatz“ gaben wieder ihr Bestes in Form eines Jahresrückblickes. Auch das Team des Rathauses war kreativ und bewies ihr musikalisches Können in Form ei- nes selber gedichteten Liedes. Doch nicht zu vergessen ist auch unser Abschluss des Tages in der Blindenschule. Es war für alle Beteiligten ein eindrucksvoller Tag. Dabei möchten wir uns bei Allen bedanken, die uns herzlichst verköstigt haben, und für die musikalische Unterstützung bei der Schalmeienkapelle. Am Bromigen Freitag war der Tag der Holzhändler. Mor- gens sorgte die Lumpenkapelle für Stimmung auf dem Dorfplatz. Herzlich bedanken möchten wir uns bei der Lumpenkapelle für ihre musikalische Unterstützung und auch bei allen Familien, die uns mit Speis und Trank ver- sorgten. Am Fasnetssonntag folgte unser nächstes Highlight, der Narrengottesdienst. Wir feierten diesen gemeinsam mit unserem Pfarrer Herr Staudacher, den Narren aus Bai- enfurt und der Musikkapelle Baindt. Allen Mitwirkenden sei hier ein Dank ausgesprochen für ihr Engagement. Da- nach konnten die Kirchenbesucher sich noch mit einem Kuchen von unseren Kuchenverkauf an der Schenk-Kon- rad-Haller verköstigen. Doch nicht nur Kuchen und Torten wurden verkauft, sondern auch Fasnetsartikel, die selber von unseren Mitgliedern angefertigt wurden. Somit kann gesagt werden, dass dieser Sonntag ein voller Erfolg war. Mit einem kräftigen Raspler-Ratsch Ratsch bedanken wir uns für diese tolle, wenn auch besondere Fasnet und freuen uns schon auf die nächste Fasnet. Euer Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Nachwort Funken 2022 Am Samstag, den 05.03. wurde nach alter Tradition in der Nähe der alten Kiesgrube Baindt der Funken der Landjugend Baindt e.V. abgebrannt. Schon die ganze Woche über wurden wir während dem Aufbau mit bestem Wetter beschenkt und so konnten wir auch am Samstagabend unseren Funken bei tollem Wetter anzünden. Wie jedes Jahr brannte der Funken lichterloh und konnte von ca. 500 Zuschauern, aber auch von der ganzen Gegend aus bestaunt werden. Hierbei möchten wir uns bei der gan- zen Bevölkerung für ihr zahlreiches Erscheinen bedanken. Ohne ein großes Maß an Hilfe, auch außerhalb unseres Vereins, wäre das nicht möglich gewesen. Besonders be- danken möchten wir uns bei: - Familie Konzett für die Bereitstellung des Radladers - Jonny Elbs für den Bagger und Teleskoplader - Wolfgang Hilebrand und Herbert Mohring für das Auf- schichten des Funkens - Böllergruppe Baindt für den Startschuss - Feuerwehr Baindt für die Brandwache - Familie Bader für die Feuerschale Außerdem möchten wir uns bei unseren Unterstützern bedanken: - Ackermann Spülmaschinen GmbH - Bäckerei Baindter Beck - Bäckerei Sauter - Beinhauer Garten und Landschaftsbau - Dorn Arbeitssicherheit e.K. - Firma Baumgärtner - Graf & Riss Baumaschinen - JF Maschinen Verwaltungs GmbH - Kappler Umwelt-Service GmbH - Landmetzgerei Bendel - Philipp Häfele Garten- und Landschaftsbau - Schützbach Bau - TOMOBIL Die Toilettenvermietung - Zweirad Schützbach Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der 3G-Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau, 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung Danketsweiler, Feldmoos, Rimmersberg, Hasenhaus Über die Höhen um Danketsweiler geht es nach Rimmersberg und durch den Gatten- bachtobel zurück zum Parkplatz. Treffpunkt, Sonntag 13.03.2022 um 12.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gehzeit ca. 4 Std., 12 km, 250 hm (kurzzeitig steil bergauf). Fahrpreis 3,50 € für Mitglieder, bitte aktuelle Pande- mie-Regeln beachten, keine Einkehr vorgesehen. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechsel- schuhe werden empfohlen Anmeldung bis 11.03.2022, Tel. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung Arnold Methner, E-Mail arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, Tel. 0151-12998910. Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frühlingsausflug Liebes Mitglied vom VdK OV Wengarten es ist wieder soweit für unseren Frühlingsausflug.Es freut uns, dass wir wieder starten können. Dazu lade ich Sie herzlich mit Ihrem Partner(in) bzw. unterstützende Be- gleitperson herzlich ein. Unser Reiseziel geht nach Lan- genenslingen zur Zuckerbäckerei Stehle. Ein einzigartiges Erlebnis zum Staunen. In der gläsernen Zuckerbäckerei bei gemütlichem und modernem Am- biente haben Sie die Möglichkeit einen Einblick, in das das handwerkliche Zuckerarbeiten wie vor 150 Jahren zu bekommen. Allgemein gilt für den Reiseverkehr die aktuelle Corona- Verordnung. Sie haben schon eine Einladung erhalten und ich bitte Sie sich schnell anzumelden, denn unsere Ausflüge sind sehr begehrt und schnell ausgbucht. Anmeldung bei der Vor- sitzenden Karin Maucher, Telefon: 0751-47760. Es grüßt die ganze Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Hospizbewegung Weingarten Ausstellung zu Fragen über Leben und Ster- ben - Hospiz Ambulant in Weingarten präsentiert Ergebnisse einer Befragung Das Thema ‚Endlichkeit‘ ist in der Hospizbegleitung im- mer präsent. Die Corona-Pandemie - und nun aktuell der Ukrainekrieg - erinnert uns auf eine neue Weise täglich daran. Die Her- ausforderungen Krankheit - Sterben - Tod - Trauer begeg- nen uns in der Hospizbegleitung, genauso wie in unseren Familien, bei unseren Freunden, Nachbarn, Bekannten. Wir haben uns im Laufe der Pandemie erneut den Fragen gestellt, die uns bewegen und Antworten gesucht. Zum Beispiel: „In welchen Situationen denke ich an mein Lebensende? Welche Gefühle habe ich dabei?“ „Endet das Leben mit dem Tod?“ oder „Was würde ich nach meinem Tod am meisten vermissen?“ Mit diesen Fragen sind wir auch auf andere Menschen zugegangen. Auf ansprechend gestalteten Tafeln präsentieren wir in den Fenstern unseres ambulanten Hospizbüros in der Vogteistraße 5 in Weingarten eine Auswahl sehr persön- licher Aussagen von: • jungen Erwachsenen • Senior*innen • ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen. Herzlichen Dank allen Menschen die sich an unserer Fra- gebogenaktion beteiligt haben. Teilweise war es eine Herausforderung, sich diesen Fra- gen zu stellen, jedoch auch eine Bereicherung. Wir laden ein, sich von diesen Fragen und den gesam- melten Antworten anregen zu lassen. Auf unserer Webseite finden Sie die Antworten aller Teil- nehmenden: www.hospizbewegung-weingarten.de DLRG Jugend Baienfurt - Wahlen des Jugendvorstandes In Verbindung mit der letztjährigen Vorstandschaftswahl konnten nun mit etwas Verzögerung auch die Neuwahlen der Jugendleitung in Baienfurt abgehalten werden. Neu ab diesem Jahr ist dabei, dass die Baienfurter Jugend einen eigenen Jugendvorstand stellt. Bisher wurden ledig- lich Jugendleiter*in und stellvertretende*r Jugendleiter*in aus der Ortsgruppe gewählt, die die Interessen aller Mit- glieder bis einschließlich 26 Jahren vertraten. Mit einem eigenen Jugendvorstand ist die DLRG Jugend nunmehr eigenständiger. Sie organisiert sich durch die dafür ge- wählten Vertreter*innen in unterschiedlichen Bereichen selbst und verfügt über finanzielle Mittel in eigener Ver- antwortung. Damit ist die DLRG Jugend ein eigener Ver- band, ist aber dennoch Teil des Gesamtverbandes der DLRG und vertritt alles, was die Jugend betrifft gegen- über der Ortsgruppe. In den Vorstand der Jugend wurden gewählt: Jugendleiterin: Julia Leonhard Stellvertretende Jugendleiterin: Sabrina Giwitsch Ressortleiterin Wirtschaft und Finanzen: Renate Walter Ressortleiterin Öffentlichkeitsarbeit: Lea Staudinger Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Außerdem gewählt wurden für den Stützpunkt Bad Wald- see: Ressortleiterin Stützpunkt Bad Waldsee: Leonie Hamm Stellvertretende Ressortleiterin Bad Waldsee: Jil Harder Wir freuen uns auf eine spannende Zeit voller neuer Er- fahrungen mit euch allen! Die DLRG Jugend OG Baienfurt Leonie Hamm, Jil Harder, Renate Walter, Sabrina Giwitsch, Julia Leonhard DLRG Ortsgruppe Baienfurt Trainingsstart - Es geht wieder los! Am Montag, 14.03.2022 startet die DLRG Ortsgruppe Bai- enfurt wieder mit dem wöchentlichen Training. Kinder, Jugendliche und Erwachsene Trainingsteilnehmer wur- den bereits über den Trainingsstart, die aktuell gültigen Regeln und Abläufe informiert. Im Hallenbad besteht weiterhin Maskenpflicht. Alle über 18-Jährigen tragen bitte eine FFP2-Maske. Alle unter 18-Jährigen nutzen mindestens eine medizinische Maske. Da viele Trainingsteilnehmer nach dem Training gleich- zeitig die Schwimmhalle verlassen, ist das Duschen nach dem Schwimmtraining nicht möglich. Wer sich Föhnen möchte, kann dies mit aufgesetzter Maske tun. Wir freuen uns, endlich mit dem Training wieder loszu- legen. Die Ausbilder und Trainer der DLRG OG Baienfurt VHS Weingarten Wetter und Klima Eine Einführung mit Prof. Dr. Andreas Schwab Donnerstag, 17.März 2022, 19.30 - 21.00 Uhr Achtalschule, Ravensburger Str. 18, Musiksaal Wie erwärmt die Sonne die Luft? Wodurch entstehen Wolken? Warum weht der Wind? Wie entstehen eigent- lich Jahreszeiten? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Wetter und Klima? Solche ganz zentralen Fragen unseres alltäglichen Le- bens stehen im Mittelpunkt des Vortrags von Andreas Schwab, Professor für Geographie an der PH Weingar- ten. Der Vortrag bildet den Auftakt der neuen VHS-Ver- anstaltungsreihe Wetter - Klima- Klimawandel und wird in loser Folge in den kommenden Semestern fortgesetzt. Zudem gibt es am 28.04.2022 einen zweiten Abend mit Herrn Schwab unter dem Titel „Natürliche Klimaschwan- kungen und anthropogen bedingte Klimaänderungen - eine Einführung“ (U1042-02W2-V). 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Aufgrund der Coronaverordnung gilt 3G und das Tragen einer FFP2-Maske. Zu diesem Vortrag laden wir alle Interessierten herzlich ein. K. Hummel Vorsitzender Kulturbeirat Klumpfuß-Selbsthilfegruppe lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen an- geborenen Klumpfuß. Um sich über das Thema auszu- tauschen, findet am Samstag, den 09. April ein Treffen statt. Eingeladen sind Eltern, Betroffene und medizinisch Interessierte. Treffpunkt ist um 14 Uhr im Gemeindestadel Ingoldingen, St. Georgenstraße 1a, hinter dem Rathaus. Um Anmeldung wird gebeten: 0173-1921401. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und dann, wenn nötig, eine Achilles-Sehnen-Verlängerung vorgenommen. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünf- ten Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Bevor „Ponseti“ in Deutschland populär wurde, wurden viele PatientInnen aufwändiger, oft auch falsch behan- delt. Darunter sind viele Betroffene ein Leben lang beein- trächtigt. Auch diese Personen sind herzlich eingeladen. Bereits rund 20 Eltern und Betroffene sind in Oberschwa- ben zwischen Ulm und Bodensee per Mail und Whats- app-Gruppe organisiert. Wer zum Treffen nicht kommen kann, jedoch trotzdem an Austausch interessiert ist, kann sich per Handy oder E-Mail bei Sonja Hummel melden: 0173-1921401 und hummel.sonja[ät]posteo.de. DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. Gastschüler aus Mexiko suchen dringend Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa für 8 Junge und 3 Mädchen aus Mexiko dringend Gastfamilien in Deutschland. Die Familienaufenthalts- dauer ist vom 14.04. - 02.06.2022. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172- 6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Brandneuer Ratgeber „Senioren und Steuern“ Von Steuerabzug bis Erbschaftssteuer - Der Bund der Steuerzahler informiert Seit der Neuregelung der Rentenbesteuerung müssen sich immer mehr Rentner wieder mit dem Thema Steuern Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 befassen. Die Zahl derjenigen, die eine Einkommensteu- ererklärung abgeben müssen, ist dabei deutlich gestie- gen. Hinzu kommt: Das Finanzamt wertet die sogenannte Rentenbezugsmitteilung aus und hat daher stets einen Überblick, welche Einkünfte Rentner aus gesetzlichen Renten, Privatrenten oder betrieblichen Renten erzielen. Deshalb sollten Rentner genau prüfen, ob auch sie eine Steuererklärung abgeben müssen und dann entspre- chend handeln. Viele Rentner wissen allerdings nicht, dass es gerade für sie im Einkommensteuerrecht eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, die man aber erst kennen muss, um sie nutzen zu können. Welche vielfältigen Möglichkeiten die Senioren hier ha- ben um ihre Steuerlast zu mindern, genau darüber infor- miert der auf den aktuellsten Stand gebrachte Ratgeber „Senioren und Steuern“ des Bundes der Steuerzahler. Ob Krankheits- oder Pflegekosten, Versicherungsbeiträge oder haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen, sie alle können unter bestimmten Voraussetzungen steu- erlich abzugsfähig sein. Auch was beim Hinzuverdienst ne- ben der Rente zu beachten ist, wird ausführlich und leicht verständlich in der Broschüre erklärt. Und wer sich über die Regelungen bei der Erbschaftsteuer erkundigen will oder wissen möchte, was die Bundesregierung für neue Rentnerjahrgänge plant, findet in der Broschüre ebenfalls Antworten auf seine Fragen. Wer also dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will, sollte diesen Ratgeber auf jeden Fall für sich nutzen. Erhältlich ist der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber „Senioren und Steuern“ beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe mit Zukunft bei der Deutschen Bahn Die Deutsche Bahn AG ist einer der großen Arbeitgeber in Deutschland und bietet mit über 50 Berufen und 25 dualen Studiengängen zahlreiche Möglichkeiten für den Einstieg ins Berufsleben. Gemeinsam mit zwei Personalberaterinnen der Deut- schen Bahn AG veranstaltet die Agentur für Arbeit Kon- stanz-Ravensburg einen Informationsnachmittag. Dabei werden die Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechan- cen vorgestellt. Die virtuelle Veranstaltung findet am 16. März 2022 statt und dauert von 15 bis 16:30 Uhr. Sie richtet sich an Schü- lerinnen und Schüler, die auf der Ausbildungsplatz- und Studiensuche sind. Auch Fachkräfte, Quereinsteiger und Spätstarter können sich umfangreich über die verschie- denen Einstiegsmöglichkeiten informieren. Die Personal- beraterinnen der Deutschen Bahn AG geben einen Ein- blick in den Bewerbungsprozess des Unternehmens und stehen zur Klärung aller Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung wird online über Microsoft-Teams durchgeführt. Interessierte können sich bis spätestens 13. März 2022 per E-Mail Ravensburg.BIZ@arbeitsagentur.de anmelden. Der Link und eine Anleitung zur Einwahl wer- den dann ca. 1 bis 2 Tage vorher an die Teilnehmer ver- sandt. Die Veranstaltung ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, jungen Menschen und deren Eltern den Stel- lenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Schon gewusst? Ausbildung geht auch in Teilzeit Eine Berufsausbildung ist die wesentliche Grundlage für eine wirtschaftlich unabhängige und selbstbestimmte Zu- kunft. Die Ausbildung in Teilzeit bietet deshalb eine gute Möglichkeit Familie und Ausbildung miteinander zu ver- einbaren. Was oft nicht bekannt ist: Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung in einer stundenreduzierten Form absolviert werden. Somit ist Teilzeit-Ausbildung gut geeignet für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder oder Pflege naher Ange- höriger. Auch Menschen, die zum Beispiel aus gesundheit- lichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können, können diesen Weg gehen. Einzige Vorausset- zung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein. Für alle Fragen rund um die Teilzeit-Ausbildung stehen Expertinnen für offene Telefonsprechstunden zur Ver- fügung. Die Veranstaltungen ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, allen interessierten Menschen den Stellenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Eine Woche gegen den Rückenschmerz „Denk an mich. Dein Rücken“ – könnte der Rücken spre- chen, würde er dies einem wohl täglich sagen. 70 Prozent der Deutschen leiden mindestens einmal jähr- lich unter Rückenschmerzen. Und weiterhin stehen Rü- ckenprobleme im oberen Ranking der krankheitsbeding- ten Ausfallgründe am Arbeitsplatz. Dem Rücken schenken viele leider erst dann Aufmerksamkeit, wenn er sich mit Schmerzen meldet. Digitale Themenwoche Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ruft dazu auf, sich in der digitalen Themenwoche anlässlich des Tags der Rückengesundheit kostenlos darüber zu informieren, was dem Rücken alles Gutes getan werden kann. Diese wird vom 14. bis 18. März von der Aktion Gesunder Rücken e. V. und dem Bundes- verband deutscher Rückenschulen e. V. organisiert. Die Anmeldung kann online unter www.tdr.digital erfolgen. Das sind die Themen 14. März: Kleine Kraft- und Mobilisations-Übungen für ei- nen gesunden Rücken für zu Hause, im Büro und unter- wegs sowie „Endlich schmerzfrei schlafen – wie geht das?“ 15. März: Expertentipps für einen (Rücken-)gesunden All- tag und Bewegungsführer 16. März: Faszinierende Faszien 17. März: Work-Life-Balance: Es geht um dich! und Wir- belsäulengymnastik 18. März: Noch mehr Freude am Radfahren Rückenkurs finden Wer etwas aktiv für seinen Rücken tun möchte, kann zum Beispiel einen Rückenkurs besuchen. Qualitätsgesicherte Angebote in den Region sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Diese werden von der Krankenkasse bezuschusst. Programm für Körper & Geist Das viertägige Programm „Gesundheit kompakt“ der SVLFG ist speziell auf die Belastungen in der Grünen Bran- Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 2/ 13 &AUSBILDUNGBERUF • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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Weitere Informationen finden sich auf folgenden Inter- netseiten der SVLFG: www.svlfg.de/gesunder-ruecken-im-betrieb www.svlfg.de/onlinevortraege SVLFG Landratsamt Ravensburg Genuss aus der Heimat: Rindfleisch, from nose to tail Mit dem Format „Genuss aus der Heimat“ informiert das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben regelmä- ßig über die Highlights der Saison. Im März wird die Ver- wendung von Rindfleisch vorgestellt, da der Schlachtkör- per eines Rindes aus deutlich mehr als Filet und Roastbeef besteht. Auch aus preiswerteren Stücken lassen sich le- ckere Gerichte zubereiten. Welches Teilstück vom Rind für welche Zubereitungsart geeignet ist, erfahren die Teilnehmenden in der 60-minütigen Online-Vorführung „Rindfleisch, from nose to tail“. Termine und Infos unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 MIETGESUCHE Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. 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Unser Mandant bietet · Eine interessante und vielseitige Tätigkeit in einem zukunftsorientierten und international agierenden Unternehmen · Eine attraktive Vergütung · Selbständiges Arbeiten · flexible Arbeitszeiten mit unbefristetem Arbeitsvertrag und Weiterentwick- lungsperspektiven · Arbeiten in Bodenseenähe mit einer Vielzahl von Freizeitangeboten in der unmittelbaren Umgebung Die Attraktivität der Aufgabe liegt in der vielseitigen, herausfordernden Posi- tion in einem innovativ agierenden Unternehmen und einem dynamischen Team mit gutem Betriebsklima. Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung und der Stellen-ID: HHA/1320. SPK Unternehmensberatung GmbH Claudia Schreyer | Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten Tel.: (0751) 568 01 77 | Email: claudia.schreyer@spkgruppe.de KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

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    Zuletzt geändert: 11.03.2022
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    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 18. Februar 2022 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Konzeptvergabe im Fischerareal geht in die nächste Runde Die Vergabe der Ankerprojekte ist am 08. Februar 2022 im Gemeinderat erfolgt. Die Anliegerprojekte wer- den im November 2022 vergeben. Das Fischerareal wird als kleinteiliges, lebendiges und gemischt genutztes Wohnquartier von Baindt entwickelt. Eine kleinteilige Entwicklung mit mehreren Akteuren bedeutet, dass innerhalb eines Quartiers verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen. Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat das Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorpla- nung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbauprojekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen im Bereich des Baufeldes vom Ankerprojekt. Ein Ankerprojekt übernimmt somit die Querschnittsaufgaben. In Kenntnis der erarbeiteten Ankerkonzeption bewerben sich dann erst die Anlieger- projekte. Der Gemeinderat hat sich beim Ankerprojekt 1 für ein Projekt entschieden, das 50 % geförderten Miet- wohnraum bietet. Außerdem werden im Baufeld 1 alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Das Ankerprojekt 2 wird hingegen Servicewohnen, vor allem für Personen mit fortgeschrittenem Alter und nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service, umsetzen. Bis zum finalen Abgabetermin der beiden Ankerprojekte am 29. November 2021 wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden alle Akteure zu einem Gespräch eingeladen, das im Dezember 2021 in standardisierter Form in Präsenz stattfand. Der am 29. Januar 2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlosse- nen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Ge- meinde Baindt bewertet. Die Abgabe der Bewerbungen für die Anliegerprojekte erfolgt nach der Sommerpause und die Verga- beentscheidung Anfang Novem- ber 2022. Im Frühjahr 2022 wird es den „Marktplatz der Begegnung“ ge- ben, hierzu werden alle Woh- nungsinteressenten und poten- tiellen Bauträger eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es zusam- menzukommen, sich auszutau- schen und gegebenenfalls zu- sammenzuschließen, um eine gemeinsame Bewerbung für ein Anliegerprojekt abzugeben. Sie erhalten hierzu zeitnah weitere Informationen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Wir trauern um unsere liebe Schwester Carola, die leider am 04. Februar 2022 verstorben ist. Sr. M. Carola Pötter wurde am 30. Oktober 1938 in Tal- heim (Gemeinde Lauterach) geboren. Sie trat am 04. Mai 1960 in die Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Hei- ligenbronn ein und legte am 09. Mai 1961 dort ihre Profess ab. Sie verstarb überraschend am 04. Februar 2022 im 84. Lebensjahr und im 61. Jahr ihrer Ordensprofess. Sr. M. Carola war viele Jahre in unterschiedlichen Grup- pen mit gehörlosen Menschen tätig. Eine erste Ausbildung dafür absolvierte sie schon 1961 in St. Loreto, Schwäbisch Gmünd. Von 1975-1978 war sie in Paderborn zur Weiterbil- dung als Jugend- und Heimerzieherin. Zwischen 1962 und 1975 sowie von 1978 bis 1989 tat sie Dienst in Gruppen mit gehörlosen Jugendlichen. In dieser Zeit übernahm sie die Heimleitung für das Gehörloseninternat. Von 1989 bis 1990 baute sie die neue Familiengruppe in St. Antonius, Rottweil mit auf. Nach einer Auszeit in Maihingen übernahm sie für ein Jahr eine Lehrlingsgruppe von gehörlosen Mädchen. Nach insgesamt 26 Jahren Leben und Arbeiten mit gehörlosen Kindern und Jugendlichen, wechselte sie 1992 als Konventoberin nach Baindt. Dort war sie in der Stiftung als Hauswirtschaftsleitung tätig. In diese Zeit fiel die Aufgabe, den bisherigen Konvent mit 10 Schwestern zu räumen und in das Dachgeschoß der frisch renovierten Piuspflege zu ziehen. 1998 kehrte sie ins Mutterhaus zurück und übernahm die Leitung des neu eröffneten Haus Lebensquell. Nach einer Sabbatzeit kehrte sie zusammen mit Sr. M. Johannella nach Baindt zurück. „Geistliche Zelle“ sein in der Stiftung, Jakobuspilgern die Türen öffnen, Suchenden eine Auszeit zu ermöglichen und einfach „DA-SEIN“ für die Menschen – das war bis zur ihrem Abschied 2021 das Selbstverständnis der beiden Schwestern. Das ist ein Ausschnitt aus den Zeilen, die zum Leben von unserer Schwester Carola auf der Homepage der Stiftung St. Franziskus zu lesen sind. Ganz bewusst schreibe ich hier von „unserer“ Schwester Carola, denn Sie war uns Baindterinnen und Baindtern in besonderem Maße zuge- wandt. Ob es Kinder und Jugendliche oder Mitarbeitende in der Blinden- und Sehbehinderten- schule, die Minis oder ihr Gegenüber beim Einkaufen im CAP-Markt waren, Sie begegnete uns allen mit einem immer fröhlichen Blick und mit einem stets offenen Herz. Obwohl ihr durch ihre Berufung manches in unserem Alltag fremd sein musste, urteilte sie überlegt und mit großer Weisheit. Schwester Carola war eine starke Persönlichkeit und außergewöhn- liche Frau mit der es einfach und schön war zu lachen und zu beten. Wir sagen von Herzen Danke, für alles was Schwester Carola uns Gutes getan hat. Schwester Johannella, die viele Jahre ihres Lebens mit Schwester Carola zusammen- gelebt hat, wünschen wir viel Kraft und die Gelassenheit, die uns die Gewissheit gibt, dass Schwester Carola nun in den besten Händen ist, die wir uns vorstellen können! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv - Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Per- sonen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Per- sonen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in ei- nem eigenen Zimmer - auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfan- gen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Haus- arzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein an- schließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonder- te Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Testergebnis der zuständigen Ortspoli- zeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergeb- nisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und die- ser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durch- zuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Test negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses. Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, benötigen Sie eventuell zusätzlich einen negativen PCR-Test und müssen mind. seit 48 Std. symptomfrei sein. Gehen Sie in diesem Fall auf Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind. Die Möglichkeit zur Freitestung besteht auch, wenn bei Ihnen die Omikron-Variante festgestellt wurde. Die Kosten zur Freitestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. 3. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen! Sofern die PCR-Kapazitäten in Ihrer Gegend ausreichend sind, lassen Sie Ihren positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests bestätigen und begeben Sie sich unverzüglich in Absonderung. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen positiven Schnelltest hatten. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter Stand: 31.01.2022 Seite 1 von 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Personen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimp- fung) und genesene Personen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn mög- lich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein anschließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests nega- tiv ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Tester- gebnis der zuständigen Ortspolizeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Ab- sonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negati- ven Antigenschnelltest-Ergebnisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und dieser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen- Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/ oder unter der Telefon- nummer 116 117. Eine Auflistung teilnehmender Apotheken, die mitunter auch PCR-Testungen anbieten, finden Sie auf der Internetseite der Landesapothekenkammer. Oftmals listen auch die Kommunen weitere Teststellen auf ihren Internetseiten. Zur Durchführung des PCR-Tests dürfen Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Schutzmaßnahmen (Ab- stand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sind dabei unbedingt zu beachten. Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses PCR- Tests negativ ist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen sofort mit Erhalt des Testergebnisses! 4. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen! Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden. Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonde- rung (Quarantäne) begeben, außer diese gelten als quarantänebefreit. „Quarantänebefreite Person“ ist jede o Person, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, o genesene Person deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt, o geimpfte Person, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, oder o genesene Person, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist; UND in allen Fällen keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten hat. Zudem dürfen die Haushaltsangehörigen nicht selber positiv getestet sein und dürfen keine Symptome haben. Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizi- nischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sind möglich. Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel zehn Tage nach Ihrem Testergebnis, sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst positiv getestet werden. Treten bei Ihren Haushaltsangehörigen Symp- tome auf, wird eine Abklärung sowie Testung empfohlen. Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne von Haushaltsangehörigen. Ab dem siebten Tag der Absonderung kann ein Antigenschnelltest vorgenommen werden. Ist dieser negativ, endet die Absonderung der Haushaltsangehörigen direkt mit dem Vorliegen des negativen Schnelltestergebnisses. Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsangehörigen) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Haushaltsangehörige Kitakinder und Schüler sowie Kitakinder und Schüler, die als enge Kontaktperson einge- stuft wurden, können sich bereits ab Tag 5 der Absonderung freitesten. Aus Ihrem positiven Antigen-Schnelltestergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflich- tungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontakt- personen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden. 5. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktperso- nen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden. Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nut- zen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise: o FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um- corona/faq-quarantaene/ Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Orts- polizeibehörde. Stand: 31.01.2022 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Informationen zur Ferienbetreuung für Grundschüler der Gemeinde Baindt im Jahr 2022 Liebe Eltern, wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass die Gemeinde Baindt in Kooperation mit der Gemein- de Baienfurt auch im Jahr 2022 eine Ferienbetreuung anbieten wird. Als Räumlichkeiten werden deshalb entweder die Be- treuungsräume der Klosterwiesenschule in Baindt oder die Kernzeiträume der Achtalschule in Baienfurt ge- nutzt. Für die Betreuung in den Sommerferien können auch die „großen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden, angemeldet werden. Die Ferienbetreuung wird als Halbtagesbetreuung von 07.30 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten. Osterferien 19.04. - 22.04.2022 48,00 € zzgl. VVG Pfingstferien 07.06. - 10.06.2022 48,00 € zzgl. VVG Sommerferien 01.08. - 05.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 08.08. - 12.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 29.08. - 02.09.2022 60,00 € zzgl. VVG 05.09. - 09.09.2022 60,00 € zzgl. VVG Herbstferien 02.11. - 04.11.2022 36,00 € zzgl. VVG Im Preis ist die Betreuung für alle angegebenen Tage der jeweiligen Ferienwoche enthalten. Eine Buchung für Ihren Bedarf ist über das Ticketpor- tal www.reservix.de möglich. Geben Sie hierzu in das Suchfeld „Ferienbetreuung Baindt“ ein und Sie wer- den auf die entsprechenden Angebote geleitet. Alles Wissenswerte sowie die Anmeldefrist finden Sie im Angebotstext. Getätigte Buchungen sind verbindlich, die Kosten können nicht zurückerstattet werden. Bitte schlie- ßen Sie hierfür ggf. eine Rücktrittsversicherung über reservix ab. Für Fragen stehen Ihnen unsere Schulsozialarbeite- rin Frau Nandi (07502/94114-172), die Leiterin der Be- treuung Frau Neubrand (07502/94114-151) und Frau Ziegler von der Gemeinde Baindt (07502/9406-16) zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bürgertheke ist ONLINE möglich unter: https://www. terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genese- nennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines An- tigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Amtliche Bekanntmachungen Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2022 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Anzahl der Fahrzeuge Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Boschstraße 96 0 30 35 Schachenerstraße 36 0 30 29 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zu- sammenhang mit der Errichtung einer E-Schnellla- desäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf- und Pachtvertrag für die Errichtung einer E-Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Ge- meinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Janu- ar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Stand- orten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entschei- dung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorge- hensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamili- enhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Kiesgrubens- traße“ für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräf- tig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewer- be herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04 m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außer- halb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Ein- zelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich ver- tretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außen- maß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bau- antrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Car- ports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinde- rung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirt- schaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwick- lungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Rich- tung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS-Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisie- ren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrs- wende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Würt- temberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisier- ten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit An- beginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostenstei- gerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifan- gebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der ei- genwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter ver- schärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lock- down-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Co- rona-Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffent- lichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organi- sationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pen- delverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationsein- heit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen wei- testgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschrei- bung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jah- ren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutau- schen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Ver- kehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszu- schreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisie- rung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Da- bei soll ein grober Überblick über die anstehenden Span- nungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Ge- meinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabe- verfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemein- schaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesam- ten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojek- tes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzept- vergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vor- gestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemie- bedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Kon- zeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Ent- wurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwen- dig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewert- bare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rah- men der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Be- werbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisier- ter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungs- ausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grund- lage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkri- terien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzept- vergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprü- fung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.02022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohn- bau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirch- heim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden aus- gewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfü- gung stehenden Baukörper wird um die drei nördli- chen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird ange- passt. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang No- vember 2022. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehens- weise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die ört- liche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Ge- meinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angren- zend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheits- zentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Total- unternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktio- nalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erfor- derlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Kon- zeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Ver- kehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Rad- schutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsent- würfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorf- platz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich da- ran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn die- ses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich brin- gen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ab- lauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unse- rer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunfts- fähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte ent- stehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Da- seinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmerausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer un- überschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorf- platz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinde- rat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Orts- mitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baube- schreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfol- gen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorge- stellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem be- nötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Ver- tretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefun- den hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durch- führung von Jumpatakursen in bzgl. der Nutzung der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungs- vorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gut- achter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sit- zung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob bzwwelche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße unterhalb des Pfarrhauses zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Ge- bäude wurden die Dachrinnen gereinigt, zudem wur- den benachbarte Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht ver- hindern lassen, so dass das Wasser Richtung Mars- weilerstraße abfließt. f) Radweg Sulpach-Mochenwanger Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argu- mentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durch- gängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßen- verkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokol- len niedergeschrieben und in die Planung mit einge- arbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wur- de das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde so- wie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpa- cher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förde- rung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Februar und Sonntag, 20. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Februar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 20. Februar Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Horst Ziegler feierte am 14.02.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Klosterwiesenschule und Heimsonderschule 27.02. Narrenmesse März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien ge- schlossen In den Fasnets-Ferien bleibt die Bücherei geschlossen. Von Freitag, den 25.02.2022 bis Freitag, den 05.03.2022 ist die Bücherei nicht ge- öffnet. Die normalen Öffnungszeiten beginnen wieder am Mon- tag, den 07.03.2022. Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Das Forstamt informiert Die Nachfrage nach Holz ist für das erste Halbjahr 2022 erfreulich gut. Dies betrifft sowohl Nadelholz (Fichte, Tan- ne, Lärche) als auch Laubholz (Eiche, Esche, Buche). Der Preis für Fichte hat sich im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2020 deutlich erholt. Im Sommer 2020 gab es für die Fichte, wegen bundesweit gewaltiger Schadholzmengen, einen historisch niedrigen Preis. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer und häufigere Stürme hin. Die Risiken für Fich- tenbestände dem Borkenkäfer oder einem Sturm zum Opfer zu fallen nehmen deutlich zu. Nutzen Sie den aktuell guten Holzmarkt und schlagen Fichten-Frischholz ein. Dies gilt für Durchforstungen aber auch für Endnutzungen. Auch die vom Eschentriebster- ben betroffenen Eschen können zu guten Preisen ver- marktet werden. Bitte wenden Sie sich, was den Holzeinschlag anbetrifft, an Ihren zuständigen Revierförster. Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Klimaschutz - einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 15: Klimafreundlich Reisen Der Klimaschutz spielt auch beim Thema Reisen eine immer größere Rolle. Dabei kommt es nicht nur auf die Wahl des Reise- ziels an, sondern auch auf die Urlaubsform. Mit jeder Fernreise per Flugzeug hinterlassen Sie einen gewaltigen Fußabdruck. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück zum Beispiel verursacht pro Person rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente. Damit ver- ursacht man mit einer Flugreise schon mehr Treibhausga- semissionen als ein durchschnittlicher Deutscher pro Jahr für Auto, Bus und Bahn (rund 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente). Auch Kreuzfahrten verursachen besonders hohe Kohlen- dioxidemissionen. Bei einer 7-tägigen Mittelmeerkreuz- fahrt fallen beispielsweise pro Person ebenfalls rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente an, wobei meistens noch die Flü- ge zur An- und Abreise hinzugerechnet werden müssen. Deutsche Rentenversicherung Jahresmeldung für 2021 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2022 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2021 be- kommen. Aus dieser geht hervor, in welchem Zeitraum die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wich- tig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungs- nummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeit- geber oder die Krankenkasse wenden und die Jahres- meldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Betrugsmaschen am Telefon TWS machen auf unseriöse Anrufe aufmerksam - kei- ne Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der TWS. Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernum- mer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbin- dungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt da- vor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zählernummer. Sie ist für das unseriöse Ge- schäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlauterem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den beste- henden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzu- schließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie weisen auf die aktuell hohen Energiepreise hin und werben mit einem vermeintlich günstigeren An- gebot, das man aber schnell annehmen müsse, bevor die Preise weiter steigen. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche, zumal die bei dieser Aktion genannten Preise weit höher sind als die der TWS“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außerdem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Be- trugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung set- zen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im Internet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und versichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Wi- derruf.“ Außerdem gut zu wissen: Werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung sind nicht erlaubt und können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. EnBW Energie Baden-Württemberg AG Der EnBW-MacherBus fährt auch 2022 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 28. März 2022. Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Ba- den-Württemberg umgesetzt. An die 30 Projekte hat das EnBW MacherBus-Team insgesamt schon realisiert und auch 2022 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte an- zugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 28. März 2022 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ - einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 6. bis 15. Mai 2022 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 €, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK verschickt Gesundheitskarten Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) tauscht aktuell die Gesundheitskarten aus, die älter als fünf Jahre sind. Die LKK weist darauf hin, dass deshalb nicht alle Gesund- heitskarten (eGK) ausgetauscht werden. Unerheblich ist auch, wenn auf der Rückseite der eGK noch eine längere Gültigkeitsdauer genannt ist. Diese Gültigkeit gilt nur für die darauf abgebildete Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Die Karten werden nach und nach ausgetauscht. So kann es sein, dass in einer Familie nicht alle Personen gleich- zeitig ihre neue Karte erhalten. Im Sommer werden dann alle Versicherten versorgt sein. Bei der Versorgung mit den neuen Karten kann es in Ein- zelfällen dazu kommen, dass die alte Karte nicht mehr funktionsfähig ist, die neue aber noch aussteht. In solchen Fällen kann eine Ersatzbescheinigung per E-Mail an ver- sicherung@svlfg.de angefordert werden. Der LKK ist bekannt, dass es bei den neuen Karten in einigen Arztpraxen zu Problemen beim Einlesen kommt. Dies betrifft nicht nur die Karten der LKK. Grund dafür ist fast immer ein fehlendes „Update der Software“ beim Arzt oder eine elektrostatische Aufladung der Karte. Die Ärzte werden in solchen Fällen gebeten, sich mit dem Software-Hersteller ihrer „Konnektoren“ bzw. des Pra- xisverwaltungssystems in Verbindung setzen. Die Karten der LKK sind voll funktionsfähig. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine genaue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstoffe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenan in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemessenen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u.v.m. können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine ge- naue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstof- fe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenanalyse in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemes- senen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u. v. m. So können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Februar– 27. Februar 2022 Gedanken zur Woche Unendlichkeit Es gibt Augenblicke in unserem Leben, in denen Zeit und Raum tiefer werden und das Gefühl des Daseins sich unendlich ausdehnt. Charles Baudelair Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Anni Maier, Besilic Vida, Jahr- tag: Roza Juresec) Sonntag, 20. Februar - 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche Dienstag, 22. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier ab 15.30 Uhr Baindt -Anprobe der Erstkommunion - Gewänder ab 16.00 Uhr Baindt - Probe für Vorstellgottesdienst der EK-Kin- der und .... Donnerstag, 24. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 26. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 27. Februar - 8. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baindt und Baienfurt, musikalisch umrahmt vom Musikverein Baindt (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B. werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 24. Februar geschlossen Freitag, 25. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Corona, Missbrauch, Priestermangel .... Baustellen, Baustellen, Baustellen .... Eine Baustelle ist dann erträglich, wenn es vorwärts geht. Der synodale Weg, Out ich Church ermutigen, sich den Baustellen zu stellen im persönlichen Leben und in den Bereichen, in denen wir Verantwortung tragen. Auch als Kirchengemeinde sind wir darauf angewiesen, dass Men- schen uns unterstützen, an den Baustellen weiterzuar- beiten. Für jede Unterstützung sage ich ein herzliches Vergelt’s Gott! Bernhard Staudacher Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Oder übers Pfarrbüro Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. d´ Welt, d´Kirch und dr Narraschopf Sonntag 27. Februar 2022 - 10 Uhr - Kirche St. Johannes Baptist Baindt Baindt & BaienfurterBaindt & BaienfurterBaindt & Baienfurter Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Die Narrenmesse aus Baindt wird im Anschuss an den Gottesdienst auf unsererm Youtube-Kanal der Seelsor- geeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die Youtube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder auf der Startseite unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Bai- enfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 23. Februar 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 27. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Heute keine Kinderkirche !!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Hingehört! Niemand wird am Sterbebett bereuen, zu viel Zeit mit sei- ner Familie verbracht zu haben, sich für andere eingesetzt und die Freundschaft mit Gott gesucht zu haben. Deshalb fordert uns der Wochenspruch heraus: Ohren auf! Die Gelegenheit beim Schopf ergreifen - als wäre der richtige Augenblick ein Mensch, der vorne eine Locke hat, am Hinterkopf aber eine Glatze: Nur wer den Moment ergreift, verpasst ihn nicht. Wenn du hier reden hörst, ist der, der sich dein Leben ausgedacht hat. Vor ihm stehst du eines Tages und kannst dich nicht da- mit herausreden, wie viel du zu tun hattest. Wenn die Masken fallen, wird hinter die Fassaden di- rekt ins Herz geschaut. Deshalb ergreif die Chance beim Schopf, wenn Gott mit dir redet und mach einen Anfang mit ihm: Heute, wenn ihr Gottes Stimme hört, verschließt eure Herzen nicht! Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) Schriftführer (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 1 Beisitzer (für 1 Jahr) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Kassierer (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Am Fasnetsonntag, den 27.02.2022 gestalten die Raspler zusammen mit der Narrenzunft Henkerhaus Bai- enfurt den Narrengottesdienst um 10.00 Uhr in Baindt. Im Anschluss bieten die Raspler einen Kuchenverkauf und ein kleines Sortiment an Fasnetsartikel neben dem Eingangsbereich der Schenk- Konrad- Halle ab 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr an. Gerne könnt Ihr bereits jetzt schon unsere schön deko- rierten Fenster am Raspler- Stüble anschauen. Wir würden uns über Euren Besuch freuen. Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2022 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möch- ten, dürfen Sie sich bei Ricco Wöhr (017643570826) an- melden. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversamm- lung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.02.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, Marienplatz 13, 88212 Ravensburg, E-Mail: schuetzengilde-baindt@ web.de einzureichen. Wir bitten um eine Teilnahmerückmeldung bis zum 05.03.2022 an die oben genannten Adressen. Coronabe- dingt bieten wir keine Speisen an. Die Veranstaltung fin- det unter Einhaltung der 2G Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Wiesen und Wälder im Amtzeller Hinterland Von Amtzell aus wandern wir im Wald nord- wärts entlang des Eggenbachs zum einsamen Hof mit Humor bei Lutzenhaus. Über Reibeisen und den Kapel- lenweg, mit hoffentlich schöner Bergsicht, kommen wir wieder nach Amtzell zurück. Wann: Dienstag, 22.02.2022 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr ca. 18.30 Uhr Gehzeit: ca. 3,5 Std./ 12 km/ 160 hm Fahrpreis: 4,50 € für Mitglieder Einkehr: vorgesehen, nach der Wanderung Bitte aktuelle Pandemie-Regeln beachten, sonst dürfen wir Sie trotz Anmeldung ggf. nicht mitnehmen. Aktuell gilt 3G Anmeldung ab 18.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Trinken (mind. 1/2 l), Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen! Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Einladung zur Versammlung der Jagd- genossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute Am Freitag, 11. März 2022 findet um 19:30 Uhr im Landju- gendheim in Fronhofen eine Versammlung der Jagdge- nossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fron- reute statt. Aufgrund der erforderlichen Einlasskontrollen werden alle Jagdgenossen gebeten, sich ab 19:00 Uhr im Land- jugendheim einzufinden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 3. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Mitarbeitern des Büros Klein und Leber GbR an der Jagdgenossenschaftsversammlung 4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Mitglie- der (Jagdgenossen) und der durch diese gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk 5. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossen- schaft 6. Ggf. Wahl des Jagdvorstandes (bei Beschluss über Selbstverwaltung Jagdgenossenschaft) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft 8. Wahl der Mitglieder der Jagdbeiräte der Jagdgenos- senschaft 9. Festlegung der Modalitäten der Verpachtung 10. Verschiedenes Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute herzlich ein- geladen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer von bejag- baren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fronreute, welchem durch Abrundungs- bzw. Tauschver- träge auch Teilflächen der Gemarkungen Baindt, Berg, Ebenweiler und Wolpertswende angegliedert sind. Hinweise: Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten las- sen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unse- rer Homepage www.fronreute.de unter Aktuelles). Er ist hierdurch an sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen gebunden. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffent- lich. Nur Jagdgenossen oder deren bevollmächtigte Stell- vertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesen- den und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehr- heit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflä- che. Fronreute, 08.02.2022 gez. Oliver Spieß Bürgermeister Ambulanter Hospizdienst Weingarten Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Kör- per, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Dorothea Baur, Mitarbeiterin Ambulan- ter Hospizdienst Weingarten Mittwoch, 23. Februar 2022, 15 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten Stiftung Liebenau Inklusive Ferienbetreuung findet wie- der statt und benötigt Betreuende Nachdem im letzten Jahr die inklusive Ferienbetreuung der Stiftung Liebenau für Vor- und Grundschulkinder auf- grund der Pandemie nur bedingt stattfinden konnte, dür- fen sich Kinder mit und ohne Einschränkungen in diesem Jahr wieder darauf freuen, in Hegenberg die Ferienzeit gemeinsam zu genießen. Buntes Programm mit Motto Ob Unterwasserwelt, Dschungel oder Wilder Westen – das Organisationsteam um Theresa Amann lässt sich immer wieder kreative Ideen einfallen. Bastelarbeiten, Spiele und auch eine kleine Theateraufführung, immer passend zum Thema, werden für die Kinder ausgear- beitet. „Wir freuen uns in diesem Jahr besonders darauf. Denn die letzten zwei Jahre waren nicht einfach sowohl für die Kinder als auch für Eltern. So können wir ein wenig mithelfen, die Sorgen, die die Pandemie mit sich brachte, eine Zeit lang zu vergessen.“, so die Koordinatorin der Fe- rienfreizeit. In diesem Jahr lautet das Motto im Sommer „Einmal um die Welt.“ Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Angebot und Hygiene In den Oster-, Pfingst- und Herbstferien sowie vier Wo- chen in den Sommerferien wird das Programm angebo- ten. Selbstverständlich gelten dann jeweils die aktuellen Hygienebedingungen. Die Gruppengrößen werden ent- sprechend minimiert, um die Gesundheit der Kinder und Betreuenden weiterhin zu gewährleisten. Projektpartner Solch ein Projekt braucht auch Partner, deshalb bildet die Stiftung Liebenau gemeinsam mit der Caritas Boden- see-Oberschwaben, dem Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg sowie dem BDKJ Dekanat Ravensburg und der Gemeinde Meckenbeuren eine Veranstaltergemeinschaft. „Wir sind sehr dankbar, dass wir seit vielen Jahren Unter- stützung für dieses inklusive Projekt bekommen.“, so Amann. Betreuungspersonal gesucht Ebenso werden sowohl für die Samstags- als auch für die Ferienbetreuung noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Der ideale Ferienjob bietet einen ersten Einblick in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Einschränkungen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, und es gibt eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Der Spaß soll dabei natürlich auch nicht zu kurz kommen. Anmeldung Anmeldungen für die Ferienbetreuung und auch für Be- werbende nimmt Theresa Amann unter Telefon 07542 10-2403 oder ferienbetreuung@stiftung-liebenau.de ent- gegen. Weitere Infos gibt es auf der Webseite: www.stif- tung-liebenau.de/ferien Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Online-Seminar für Frauen digital auch 2022 „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“.für den beruflichen und privaten Kontext. „Wir Frauen sind stärker, wenn wir zusammenhalten!“ Dies ist nur eine Rückmeldung einer Teilnehmerin zum Online-Frauen-Kurs im Jahr 2021. Und auch im laufen- den Jahr 2022 möchte die Diakonie OAB zu diesem Zu- sammenhalt bzw. zur Stärkung von Frauen, einen Beitrag leisten und bietet daher erneut den Online-Kurs „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“ an. Starten wird die digita- le Frauengruppe im laufenden Jahr am 22.07.2022 mit insgesamt fünf Terminen. Wie im Jahr zuvor lautet das Motto, unter dem die Seminar-Reihe steht: „Lass Dir Dein Leuchten nicht nehmen, nur weil es ande- re blendet.“ (Verfasser*in unbekannt) Die Inhalte des Kurses umfassen u. a. die Beschäftigung mit dem eigenen Bild von Frau-Sein und wie dieses das Handeln beeinflusst bzw. beeinflussen kann. Außerdem werden Seminareinheiten ihren Schwerpunkt darauf ha- ben, wie im beruflichen und im privaten Kontext jeweils adäquat Grenzen gesetzt werden können. Mit Wertschät- zung für das jeweilige Gegenüber und gleichzeitig klar und bestimmt! Ein wesentlicher Bestandteil sind hierbei theoretische Inhalte angelehnt an die Gewaltfreie Kom- munikation nach Rosenberg, praktische Beispiele und Gruppenübungen. Die Seminar-Reihe richtet sich primär an Teilnehmerinnen zwischen 28 und 38 Jahren. Nach einem entsprechenden Vorgespräch können sich grundsätzlich aber auch Frauen mit abweichendem Alter anmelden. Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage un- ter www.diakonie-oab.de. Um sich anzumelden, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an die durchführende Fachkraft Frau Trunk: m.trunk@ diakonie-oab.de Anmeldeschluss ist der 30.06.2022. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Landratsamt Ravensburg Der OEW-Kultursommer geht in die sechste Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Auch dieses Jahr präsentiert der Landkreis wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2022 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den renom- miertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstaltungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 29. Juni bis zum 3. Juli 2022 zaubern junge Künstler/innen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opern- atmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhalden- festival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreute wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Brass im Gras wird im Sommer 2022 auf der Amt- zeller Hochterrasse in Mittelwies unter freiem Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hochkaräter des fetzi- gen Brass versammeln. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im vergangenen Jahr ermöglichte der Wettbewerbsgewinn die Umsetzung des Kulturprojektes „Umanand - Kultur im Parcour“ mit zahlreichen Künstler/ innen aus der Region. Noch völlig offen ist derweil, wer 2022 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Projektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ra- vensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, ein- gereicht werden. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 31. März 2022. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter/innen, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich darstellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat in den letzten zwei Jahren keine Un- terstützung aus OEW-Kulturfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau reali- siert Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de 756U38W1 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Europas Zukunft braucht Natur Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Er hat dich verlassen. Du hast noch seine Kreditkarte. #DeinGrund ZuSpenden Jetzt scannen und spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. Für unseren Abteilungsbereich Lager + Disposition suchen wir eine/n leistungsbewusst denkende/n sowie teamfähige/n Zimmermann/Bauschreiner (m/w/d) – Lust auf Mehr? Ihre Aufgabenbereiche sind vornehmlich: · Eigenverantwortliche Baustellenvorbereitung und Disposition · Lagerverwaltung und technische Pflege der Bestände · Planung und Vorbereitung von Befestigungsmitteln · Geschätzter Ansprechpartner für Projektleiter und Monteure im Haus · Bestellung und Verwaltung von Standardmaterial · Umgang mit LKWs und Staplern Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: www.plawi.de/karriere Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 BAUEN & WOHNEN Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. 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Für unseren Abteilungsbereich Lager + Disposition suchen wir eine/n leistungsbewusst denkende/n sowie teamfähige/n Zimmermann/Bauschreiner (m/w/d) – Lust auf Mehr? Ihre Aufgabenbereiche sind vornehmlich: · Eigenverantwortliche Baustellenvorbereitung und Disposition · Lagerverwaltung und technische Pflege der Bestände · Planung und Vorbereitung von Befestigungsmitteln · Geschätzter Ansprechpartner für Projektleiter und Monteure im Haus · Bestellung und Verwaltung von Standardmaterial · Umgang mit LKWs und Staplern Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: www.plawi.de/karriere Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Hier könnte Ihre Anzeige stehen! anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 MIETANGEBOTE Heimvorteil genießen? Den Heimvorteil genießen natürlich nicht nur unsere Kunden, sondern auch die TeleData Mitarbeiter. Das sind Ihre Vorteile bei TeleData: Flexible Arbeitszeiten Kostenlose Nutzung der TeleData-Produkte Beteiligung am Unternehmenserfolg Weiterbildungsmöglichkeiten & TeleData ACADEMY Vergünstigungen/Mitarbeiterrabatte (z.B. Jobrad, Auto-Leasing, ÖPNV etc.) Unterstützung der privaten Altersvorsorge Eigene Kantine Toller Teamgeist Kostenlos: Wasser, Kaffee und Obst Das Netz mit Heimvorteil. Von hier. Für euch. Jetzt bewerben: teledata.de/karriere *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? 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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 26. März 2021 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ausbau der Teststrategie in der Gemeinde Baindt Allen Baindter Bürgerinnen und Bürgern stehen erst- mals am 31.03.2021 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle die kostenlosen Schnell- bzw. Selbsttests zur Verfügung. Die Antigen-Schnell- tests werden zunächst immer mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle durchgeführt und von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des DRK Bereitschaftsdienstes Baien- furt-Baindt angeleitet. Voraussetzung für den Schnelltest ist eine Anmel- dung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Bitte bringen Sie folgendes zum Test mit: - Ausweis - ausgefüllte Einverständniserklärung (bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten) - ausgefülltes Formular für die Bescheinigung, wenn Sie eine Bescheinigung wünschen. ➞ Die Einverständniserklärung und das Formular für die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/teststrategie Wie geht es nach dem Test weiter? Mit dem POC-Schnelltest steht nach 15 Minuten ein Ergebnis fest, das Ihnen von den HelferInnen des DRK Baienfurt-Baindt umgehend mitge- teilt wird. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden die Daten an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Die betroffene Testperson muss sich mit ihren Haushaltsangehörigen in häusliche Quarantäne begeben und einen Termin für einen PCR Test vereinbaren. Hinweis: Personen mit Symptomen wie Husten, Fieber und Erkältungs- symptomen sollen direkt einen Arzt aufsuchen. Ein Zutritt zur Teststation ist nur für symptomlose Personen möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem negativen Schnelltest-Ergebnis um eine Momentaufnah- me handelt, die keine 100 %ige Sicherheit garantieren kann. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit für Baindter LehrerInnen sowie ErzieherInnen sich zweimal in der Woche, montags und mittwochs, auf das Coronavirus testen zu lassen. Durchgeführt werden die Tests durch Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hubertus-Apotheke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zu- sammen mit seinem Team. Seit Donnerstag wurde das Angebot um kostenlose Bürgertests ausgeweitet. Jeden Donnerstag können sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt auf das Coronavirus testen lassen. Diese Tests werden in der X-Zone, Ravensburger Str. 10, in Baienfurt durchgeführt. Weitere Informationen, auch zur Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 01.04.2021 Redaktionsschluss: 29.03.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Breitbandausbau in der Gemeinde Baindt Die Zuschlagserteilung der ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Umsetzung des FTTx-Ausbaus der Breit- bandversorgung in den Gemeinden Baindt und Fronreute an die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach erfolgte am 11.03.2021. Die Gemeinden haben gemeinsam ausgeschrieben, um ein wirtschaftlich sinnvolles Bau- volumen ausschreiben zu können. Somit hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg mittlerweile das dritte große Ausbaupaket erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Ingenieurbüro PPHT mbH setzte sich in dem zweistufigen Auswahlverfahren, welches europaweit durchge- führt wurde, durch. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 16.03.2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute. Sobald diese Planungen abgeschossen sind, wird der Bau des eigentlichen Netzes ausgeschrieben. Für den Breitbandausbau gibt es Bundes- und Landesfördermittel, bei denen die Förderquote des Bundes bis zu 50 % und die des Landes bis zu 40 % der förderfähigen Kosten beträgt. Mit diesem Schritt macht sich die Gemeinde Baindt fit für die Surfgeschwindigkeiten der Zukunft. Die Gemeinde Baindt und der Zweckverband Breitbandversorgung freuen sich auf eine erfolgreiche Zusam- menarbeit. des FTTx-Ausbaus der Breitbandversorgung in den Gemeinden Baindt und Fronreute an die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach erfolgte am 11.03.2021. Die Gemeinden haben gemeinsam ausgeschrieben, um ein wirtschaftlich sinnvolles Bauvolumen ausschreiben zu können. Somit hat der Zweckverband Breitband- versorgung im Landkreis Ravensburg mittlerweile das dritte große Ausbaupaket erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Ingenieurbüro PPHT mbH setzte sich in dem zweistufigen Auswahlverfahren, welches europaweit durchgeführt wurde, durch. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 16.03.2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute. Sobald diese Planungen abgeschossen sind, wird der Bau des eigentlichen Netzes ausgeschrieben. Für den Breitbandausbau gibt es Bundes- und Landesfördermittel, bei der die Förderquote des Bundes bis zu 50% und die des Landes bis zu 40% der förderfähigen Kosten beträgt. Mit diesem Schritt macht sich die Gemeinde Baindt fit für die Surfgeschwindigkeiten der Zukunft. Die Gemeinde Baindt und der Zweckverband Breitbandversorgung freuen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Vertragsunterschrift mit ausreichend Abstand im DGH in Fronreute (von links): Alexander Kubalek, Geschäftsführer PPHT, Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender Zweckverband und BM Fronreute und Simone Rürup, BM Baindt Vertragsunterschrift mit ausreichend Abstand im DGH in Fronreute (von links): Alexander Kubalek, Geschäftsfüh- rer PPHT, Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender Zweckverband und BM Fronreute und Simone Rürup, BM Baindt Beginn der Sommerzeit Bitte beachten Sie: In der Nacht von Samstag, 27. März auf Sonntag, 28. März wird die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Sachbearbeiter (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für die Kämmerei einen Sachbearbeiter (m/w/d) in Teilzeit (55%). Die Teilzeitstelle ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören das Anordnungs- wesen, die Mitarbeit in der Anlagenbuchhaltung sowie weitere Tätigkeiten in der Finanzverwaltung. Sie passen am besten zu uns, wenn Sie eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmän- nische Ausbildung haben. Mit Word, Excel sowie an- deren PC-Programmen gehen Sie souverän um. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Entgeltgruppe 6). Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, erwarten wir gerne Ihre Bewer- bungsunterlagen spätestens bis zum 09.04.2021. Für Fragen steht Ihnen Kämmerer Herr Abele gerne unter Tel. 07502/9406-20 zur Verfügung. Unsere Anschrift: Gemeinde Baindt, Marsweiler straße 4, 88255 Baindt oder per Mail an wolfgang.abele@baindt.de Wir freuen uns auf Sie! Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte • Informationsveranstaltung Bauträger am 19.04.2021 um 15:30 Uhr • Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemein- schaften“ am 19.04.2021 um 18:30 Uhr • Fachseminar “Bauen mit Baugemeinschaften“ für Architekten und Projektsteuerer am 29.04.2021 um 14:00 Uhr • Vermarktungsauftakt - Vorstellung des Städtebaus, des Verfahrens und der Vermarktungsunterlagen am 29.04.2021 um 18:30 Uhr • Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewer- ber mit vertiefenden Informationen am 11.05.2021 um 15:00 Uhr Nach Möglichkeit finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Weitere Informationen folgen. Auswärtige Impftage in der Gemeinde Baindt Alle Baindter Bürgerinnen und Bürger ab 85 Jahren wur- den von der Verwaltung angeschrieben, um den Bedarf für eine Corona Schutzimpfung vor Ort in Baindt abzu- fragen. Voraussetzung für den Erhalt eines Termines ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher es nicht ermöglicht, nach Ravensburg oder in ein anderes Impf- zentrum zu kommen. Von 140 angeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern mel- deten sich insgesamt ca. 50 zurück. Davon gaben 30 Per- sonen einen Bedarf für eine Schutzimpfung in Baindt an. All diesen kann ein Termin in den nächsten Wochen in der Schenk-Konrad-Halle angeboten werden. Weitere 20 Personen meldeten sich zurück mit der Anga- be, keinen Bedarf für einen Impftermin in Baindt zu haben, da sie bereits durch eines der Impfzentren versorgt sind. Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unternehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechungen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Interessierte im Interview mit Elke Schwabe Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flächen aufwerten und einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffentlichkeit. Mit diesen Zielen d übernimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- nebenbei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wettbewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiversity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und Liegenschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektor u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Firmengelände für Mensch und Natur Online- Informationsveranstaltungen für Unternehmen am 30. März, 15 - 16 Uhr Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – lädt alle interessierten Unternehmen herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als nutzlos empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive Lebensräume für Mensch und Natur verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unternehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechungen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs. Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative im Landkreis Ravensburg möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Interessierte im Interview mit Elke Schwabe, Nachhaltigkeitsteam Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei daniela.dietsche@bodensee- stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ravensburg Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flächen aufwerten und Biotope vernetzen – begleitet von einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffentlichkeit. Mit diesen Zielen der Biodiversitätsstrategie übernimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. Hier können dauerhaft oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Ganz nebenbei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wettbewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiversity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von sieben europäischen Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und – bei entsprechender Größe - im Liegenschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektors, Schulungen u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Firmengelände für Mensch und Natur Online-Informationsveranstaltungen für Unternehmen am 30. März, 15 - 16 Uhr Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – lädt alle interessierten Unternehmen herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als nutzlos empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive Lebensräume für Mensch und Natur Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vor- dergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Ver- lust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unter- nehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechun- gen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpas- sung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs. Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative im Landkreis Ravensburg möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Inter- essierte im Interview mit Elke Schwabe, Nachhaltigkeit- steam Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei daniela.dietsche@bodensee-stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ravensburg Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flä- chen aufwerten und Biotope vernetzen – begleitet von einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffent- lichkeit. Mit diesen Zielen der Biodiversitätsstrategie über- nimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. Hier können dauerhaft oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Ganz neben- bei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wett- bewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiver- sity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von sieben europäischen Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und – bei entsprechender Größe – im Lie- genschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektors, Schulungen u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit. Unternehmen, die entsprechende naturnahe Umgestal- tungen ihrer Firmengelände durchführen, werden in die Datenbank der „guten Beispiele“ aufgenommen und u.a. über die internationale Website einer breiten Öffentlich- keit präsentiert. Nähere Informationen zu der kreisweiten Initiative des Landkreises und der Biodiversitätsstrategie,dem EU-LI- FE Projekt und den Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit der Ravensburger Verlag GmbH finden Sie unter den folgenden Links: - Kreisweite Initiative zu naturnahen Firmengelände im Landkreis Ravensburg: https://www.biodiversity-premises.eu/de/naturna he-firmengelaende-ravensburg.html - Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg: https://www.naturvielfalt-rv.de/startseite www.instagram.com/naturvielfalt.ravensburg - Projekt EU-LIFE BooGI-BOP: www.biodiversity-premises.eu - Ravensburger Verlag GmbH: https://www.ravensburger-gruppe.de/de/ueber- ravensburger/nachhaltigkeit-bei- ravensburger/index. html Kontakt: Bodensee-Stiftung Daniela Dietsche Fritz-Reichle-Ring 4 78315 Radolfzell, Deutschland Tel.: 0 77 32 - 99 95 – 446 Fax: 0 77 32 - 99 95 – 49 E-Mail: daniela.dietsche@bodensee-stiftung.org Website: www.bodensee-stiftung.org Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschrei- tungen Tempolimit km/h Höchstge- schwindig- keit km/h Schachenerstraße 4 0 30 32 Thomas-Dachser- Straße 387 23 70 111 Wickenhauserstraße 222 23 50 77 Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Februar 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschrei- tungen Tempolimit km/h Höchstge- schwindig- keit km/h Schachenerstraße 33 4 30 43 Thomas-Dachser- Straße 353 14 70 94 Marsweilerstraße 188 7 50 60 Gartenstraße 108 1 50 61 Lieber Auto-, Traktor- und Motorradfahrer! Wir Kinder bitten dich, fahre doch etwas langsamer! Uns zuliebe! DANKE!!! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 27. März / Sonntag, 28. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. März Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 28. März Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist am Karsams- tag, den 03.04.2021, geschlossen. Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2021 Vom 01.04.2021 – 30.11.2021 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs in der Karwoche Der Wertstoffhof ist in der Karwoche am Mittwoch, den 31.03.2021, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus er- folgt der Betrieb des Wertstoffhofes unter folgenden Bedingungen: • Zutritt nur mit einer medizinischen Maske • Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der des Annahme- personals: Halten Sie bitte Abstand von mind. 1,5 m zu anderen Personen. • Das Annahmepersonal ist berechtigt, die Anzahl der Personen zu begrenzen, die sich zeitgleich auf dem Wertstoffhof aufhalten. Bitte beachten Sie hier in Ihrem eigenen Interesse die Anweisungen des An- nahmepersonals. • Die Annahme von Elektroschrott mit akkubetriebe- nen Geräten wird vorübergehend ausgesetzt. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dazu, die Kontakte mit dem Annahmepersonal zu vermeiden, da Akkus von den anliefernden Personen vor dem Einwurf in den Sammelbehälter entfernt und dem Annahmeperso- nal übergeben werden müssen. Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender März 29.03. Mobiles Corona-Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger Schenk-Konrad-Halle April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Gemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Briefe an Senioren Besuche in Seniorenheimen sind nach wie vor immer noch sehr schwer mög- lich. So haben wir uns im Kindergarten dazu entschlossen, die Aktion der DAK zu unterstützen und Briefe an die Senioren zu schreiben, die die Kinder mit ihren Bildern verschönerten. Wir erklärten den Kindern, dass es sehr viele alte Men- schen gibt, die jetzt in dieser Zeit oft alleine sind. So ka- men wir während des Malens auch in Gespräche über das „Alt“ sein, über Omas und Opas, die noch leben oder auch schon gestorben sind. Die Kinder reagierten sehr einfühl- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sam und ließen sich schnell begeistern, ein Bild zu malen. Alle unsere Werke wurden eingesammelt und der DAK übergeben, die diese dann an die Senioren weiterleitet. Das Schöne an dieser Aktion war, dass auch die Kinder etwas daraus lernen konnten: Es ist schön, anderen Menschen eine Freude zu machen. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14. April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Blutspende auch während der Osterzeit dringend benötigt Ferien und Feiertage wirken sich direkt auf den Vorrat von Blut für Therapie und Notfallversorgung aus. Des- halb ruft der DRK-Blutspendedienst dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der begrenz- ten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Auch in Zeiten der Corona-Pan- demie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende. Donnerstag, dem 08.04.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Baien furt-Achtalschule Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Ab- stand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Blutspende. Mit Abstand sicher. Das DRK führt die Blut- spende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicher- heitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Spender werden gebeten, nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körper-temperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kos- tenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfü- gung. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/ Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2021 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Würt- temberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Land- schaftsformen kümmern, können sich um den Kultur- landschaftspreis 2021 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unse- rer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vor- bild und verdient öffentliche Anerkennung.“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Hei- matbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotier- ten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, be- weidete Wacholderheiden oder die gelungene Rekultivie- rung eines Steinbruchs. Biologischer, nachhaltiger und regionaler Genuss im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien, so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kommen eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie legten gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Produkte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die regi- onale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen, das Projekt „Bio-Gschenkle – biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 14 beteiligten Bio-Hö- fe und Naturkostläden packen Ihnen ein Bio-Nest für Os- tern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angren- zenden Bio-Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten). Die liebevoll verpack- ten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerklichen Verarbeitungs- unternehmen, die für unsere Ernährungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Die Bioland-Eier vom Sonnenhof in Bad Waldsee oder dem Biohof Vetter in Baienfurt schmücken das traditionelle Öko-Neschtle. Die Hühner werden hier in mobilen Hühner- ställen gehalten, erhalten Auslauf und bestes Bio-Futter, dessen Produktion die Böden nicht durch Überdüngung und die Umwelt nicht durch chemisch-synthetische Pflan- zenschutzmittel belastet. Aber nicht nur Eier können den Weg ins Neschtle finden, die Palette an Produkten ist lang! Edwin Bertrand stellt neben Honig auch Apfel-Honig-Bal- samessig, Honig-Birnen-Likör und verschiedene Lippen- pflegeprodukte in seiner Urbach-Imkerei in Bad Waldsee her. Er arbeitet eng mit Familie Hepp vom Sonnenhof und Familie Metzler von Hof Poppenhaus in Wolfegg zusam- men und verpackt in seinen Bio-Gschenkle auch deren Eier und Getreideprodukte wie Mehle und Nudeln. Weitere Balsamessige, wie auch Öle gibt es bei der Adrian Manufaktur in Waldburg. Das Tochterunternehmen der Vom Fass AG hat sich auf die handwerkliche Herstellung von Bio-Essigprodukten spezialisiert und bezieht z.B. die Äpfel von Bio-Streuobstwiesen der Region. Verschiedenste Getreideprodukte gibt es beim Biohof Sigg in Bad Wurzach und Hof Poppenhaus in Wolfegg im Neschtle. Beide Familien haben ihr Herz insbesondere an den Dinkel verschenkt. Familie Metzler hält zudem eine Milchviehherde zur Bio-Milch-Produktion. Familie Abler hat neben den Ge- treideprodukten von Barbara Sigg viele eigene Speziali- täten im Angebot, wie z.B. verschiedene Sirupe, Marmela- den, Essige, Kekse, Müslis und Pestos. Angela Abler-Heilig stellt ihre Produkte alle selbst her. Das Obst und Gemüse sowie die Kräuter, die verarbeitet werden, stammen aus ihrem Bio-Anbau am Hof, den sie nach den Prinzipien der Permakultur betreibt. Eine weitere Besonderheit finden Sie auf dem Knolpershof in Neuravensburg, hier gibt es eine Bio-Rarität: Bio-Gin aus der eigenen Brennerei. Da- neben gibt es eigens hergestellte Nudeln, Salatdressing und Apfelessig. Neben den Verkaufsstellen direkt bei den Erzeugern, gibt es die Bio-Gschenkle auch bei verschie- denen Naturkostläden der Region zu kaufen. Hier kann meist aus einem vielfältigen, regionalen Bio-Sortiment ein Neschtle zusammengestellt werden. In Ravensburg stellen Ihnen Alnatura und der Viktualien- markt das Geschenk Ihrer Wahl zusammen. In Leutkirch finden Sie das passende Geschenk im Dorfla- den der Allgäuer Genussmanufaktur in Urlau und in Me- ckenbeuren beim Liebenauer Landleben. Das Naturwerk Samhof in Wolfegg wird von Familie Speidler geführt und verkauft neben verschiedensten Bio-Produkten auch die Bio-Gschenkle. Je nach Wetter bietet sich an Ostern viel- leicht auch ein Picknick im Freien an. Wie wäre es dafür mit einem Bio-Frühstückskorb der Bäckerei Maier in Horgenzell? Alle Verkaufsstellen versuchen auf Ihre individuellen Wün- sche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenkle auch verschicken oder liefern (mit Aufpreis). Nicht nur für Privatpersonen sollte das Bio-Gschenkle eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher in der Region erreichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist.“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregi- on Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine können dazu beitragen, die regionale Bio-Land- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 wirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu machen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Ein Osterneschtle mit echtem Mehrwert also. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Geschenk- körbe finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterre- gion unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg bei den Projekten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice Fiona - Gemeinsamer Antrag 2021 Im Moment läuft die Antragsbearbeitung für den Fiona Antrag. 2021. Persönliche Termine bei uns in der Geschäftsstelle sind unter den CoronaSchutzmaßnahmen möglich. Beachten Sie bitte, dass Beratungen zum Gemeinsamen Antrag nicht angeboten werden – lediglich das Ausfüllen des Online-Antrags und der Schlagskizzen. Ansprechpartnerin Gemeinsamer Antrag: Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 Sammelbestellung Trichogramma-Schlupfwespen Bestellen Sie bei uns Ihren Bedarf bis zum 07. Mai 2021. Gerne können wir Ihnen auch eine Ausbringung mit Mul- tikopter anbieten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt...damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen - Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Freizeit und Reisen Fortbildungs-Netzwerk Demenz im Landkreis Ravensburg – Telefonsprechstunde Das Netzwerk Demenz ist ein Angebot des Landrat- samtes Ravensburg sowie des ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau und bietet für pflegende Angehörige sowie Mitwirkende in ehrenamtlichen Diensten im Land- kreis Ravensburg regelmäßig kostenfreie Veranstaltun- gen und Fortbildungen zum Thema „Demenz“ an. Corona-bedingt muss der Start der für das Frühjahr ge- planten Veranstaltungen erneut verschoben werden. Al- ternativ verlängert das Netzwerk Demenz das Angebot seiner Telefonsprechstunde für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige bis Ende Mai 2021. Die Telefons- prechstunde findet immer mittwochs von 9.30 Uhr – 13.00 Uhr statt. Sie erreichen die Ansprechpartnerin, Frau Ma- rion Müller, unter der Rufnummer 0751/7601-2040. Zur Vereinbarung eines Telefontermins per Email wenden Sie sich bitte an: marion.mueller@zfp-zentrum.de. Bei Fragen rund um das Thema Hilfe- und Pflegebedürf- tigkeit stehen ferner die Ansprechpartnerinnen der Pfle- gestützpunkte im Landkreis Ravensburg zur Verfügung: Pflegestützpunkt Schussental: 0751/ 85-3320 oder - 3321 Pflegestützpunkt Altshausen: 0751/ 85-3318 Pflegestützpunkt Bad Waldsee: 07524/ 97483317 Pflegestützpunkt Leutkirch: 07561/9820-3501 Pflegestützpunkt Wangen: 07522/ 996-3667 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Medizin studieren“ Experten-Chat am 24. März 2021 Sie zählen zweifellos zu den Held*innen der Corona-Pan- demie: Mit ihrer Arbeit retten Ärzt*innen täglich Men- schenleben. Grundlage für ihr beherztes Handeln ist ein umfangreiches Medizinstudium. Was man dazu wissen sollte, klärt der nächste abi> > Chat am 24. März von 16 bis 17.30 Uhr. Wer als Ärztin oder Arzt arbeitet, kann sich über Lange- weile nicht beschweren. Nicht selten eilen Mediziner*innen zwischen Schreibtisch und OP-Saal, Praxis und Hausbesu- chen hin und her. Immerhin genießen sie für ihren Einsatz in der Regel eine hohe Wertschätzung: Arzt oder Ärztin ist nach wie vor einer der angesehensten Berufe. Alle Infos rund ums Medizinstudium Sicherlich ist dies eines der Gründe, weshalb viele junge Menschen ein Medizinstudium anstreben. Wenngleich nicht alle von ihnen einen der begehrten Plätze an den Hochschulen ergattern. Insgesamt 98.736 Studierende waren laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Win- tersemester 2019/20 im Fach Medizin eingeschrieben. Aber wie funktioniert eigentlich die Zulassung für einen Medizinstudienplatz? Wie gestaltet sich das Studium? Was muss man dafür mitbringen? Und wie legt man frühzeitig die Basis für einen gelungenen Berufseinstieg? Diese und viele weitere Fragen beantworten die Expert*innen beim nächsten abi> > Chat. Am 24. März dreht sich von 16 bis 17.30 Uhr alles ums Thema „Medizin studieren“. Chatprotokoll mit Fragen und Antworten Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat. abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann seine Fragen auch gerne vorab an die abi> > Redaktion richten (abi-redaktion@meramo.de) und die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi> > Portal veröffentlicht wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Corona-Tests: In welchen Fällen zahlt die Kranken- kasse? Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Co- rona-Tests, wenn ein zugelassener Vertragsarzt ent- scheidet, dass ein Test notwendig ist bzw. durchgeführt werden muss. Dies regelt die seit dem 8. März geltende Corona-Test- verordnung. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt in diesen Fällen die Behandlungs- und Labor- kosten. Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kos- ten. Die Leistungen werden über die elektronische Ge- sundheitskarte abgerechnet. Ein kostenloser Test ist auch möglich, wenn die Corona-Warn-App über ein erhöhtes Risiko informiert. Kosten für selbstbeschaffte Schnelltests können von der LKK nicht erstattet werden. Zwei Testverfahren Es gibt aktuell zwei Testverfahren für den Nachweis von Corona-Viren: den PCR-Test und den Schnelltest (Anti- gentest). Mit beiden wird untersucht, ob die Testperson Corona-Viren in sich trägt, die an andere Personen über- tragen werden könnten. Beim PCR-Test wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen- raum ans Labor geschickt. Dieses Verfahren gilt als sehr genau und zuverlässig. Das Ergebnis gibt es in der Regel nach rund 24 Stunden. Beim Schnelltest wird der Abstrich ebenfalls dem Na- sen-Rachenraum entnommen. Dieser wird in eine Flüs- sigkeit gegeben und auf einen Teststreifen geträufelt. Das Ergebnis gibt es hier bereits nach circa 15 bis 20 Minuten. Kostenlose Schnelltests Allen Bürgerinnen und Bürgern steht mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest inklusive Beschei- nigung des Testergebnisses zu. Sie werden von den Test- zentren der Länder, Kommunen, beauftragten Dritten oder niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Nach einem positiven Schnelltest hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestä- tigende Testung mittels PCR-Test. Diese Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Selbstbeschaffte Schnelltests Schnelltests können auch über das Internet, im Handel und in Apotheken erworben werden. Die Kosten für selbst- beschaffte Schnelltests kann die LKK nicht übernehmen. Beim Kauf von Selbsttests sollte unbedingt darauf geach- tet werden, dass diese auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stehen – denn nur solche sind zuverlässig geprüft und entsprechen den Vor- gaben des Paul-Ehrlich-Instituts und des RKI. Mobilitätswende: Region ist bereit! RWU hat analysiert und Menschen befragt – E-Verleih- räder der TWS und Radwegeinfrastruktur unterstüt- zen nachweislich Einen deutlichen Schub hat die Mobilitätswende im Schus- sental in den vergangenen Monaten erfahren. Dazu tra- gen nachweislich das Leihsystem für Elektroräder der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) und besonders die bereits umgesetzten und noch in Bau befindlichen Maßnahmen der Radwege bei, auch das Kli- ma profitiert. Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse der Hochschule Ravensburg-Weingarten (RWU). Mitarbeiter des Instituts für Digitalen Wandel werteten dazu verschie- dene Datentöpfe aus, angefangen von den Dauerzähl- stellen entlang der interkommunalen Radvorrangroute, die Nutzungsdaten des E-Rad-Verleihs der TWS und Wet- terdatenbanken und befragten zusätzlich Bürgerinnen und Bürger online zu ihrem Mobilitätsverhalten. Alle Da- tenquellen wurden übereinandergelegt und ausgewertet. „Wir können mit Fug und Recht sagen: beide Angebote führen zu einer Steigerung des Radverkehrsanteils in den beiden Kommunen“, fasst Professor Wolfram Höpken von der RWU zusammen. Dieses Ergebnis freut die Stadtspit- zen. „Die Bevölkerung macht sich nicht nur Gedanken um die Mobilität – viele handeln schon. Das ist ein tolles Sig- nal. Unser Ziel ist eine sicherere und bessere Radwegein- frastruktur“, erklärt Dirk Bastin, Bürgermeister der Stadt Ravensburg. Sein Weingartner Kollege Bürgermeister Alexander Geiger unterstreicht: „Auch die Vernetzung ver- schiedener Verkehrsträger und die optimale Anbindung an das ÖPNV-Angebot wird den Wandel beim Mobilitäts- verhalten unterstützen, diesen Aufgaben stellen wir uns.“ Umwelt profitiert Von der Erhöhung des Radanteils in den beiden Kom- munen ist auch ein positiver Effekt für Umwelt und Klima verbunden: Rein rechnerisch trugen diejenigen, die vom Auto aufs Rad umstiegen dazu bei, dass im Jahr 2020 der CO2-Ausstoß um 34 Tonnen sank. So viel des klima- schädlichen Gases entstehen bei 89.000 Flugkilometern bezogen auf eine Person. Die RWU-Analyse zeigt außerdem, dass die Nutzung des Fahrrads oder E-Rades deutlich abhängig von der Wit- terung ist. Überraschend waren die Daten im Wochen- überblick: Mittwoch ist der beliebteste Tag, um Strecken auf der Radvorrangroute oder mit den Leihrädern zu- rückzulegen, dicht gefolgt vom Dienstag und Donners- tag. Am Wochenende dagegen waren weniger Personen radelnd unterwegs. „Unser Verleihsystem wird auch deshalb so angenom- men, weil es interkommunal funktioniert. Das belegt auch die am meisten passierte Dauerzählstelle am Kranken- haus 14-Nothelfer. Das ist der Lohn für die enge Zusam- menarbeit der Teams aus beiden Städten“, unterstreicht Jenny Jungnitz, Projektsteuerin der TWS. Hauptnutzer des E-Radverleihs ist die Gruppe der 18- bis 35-jährigen; beliebte Ausleihzeiten liegen zwischen 15 und 19 Uhr. Bis zu 1.200 Entleihvorgänge wurden an Spitzentagen in den Monaten Juli und September registriert. „Die Menschen nutzen die Angebote nachweislich, um das Auto zu er- setzen. Unsere Projektidee wird zunehmend Realität“, freut sich TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. Damit noch mehr Wege im Alltag im Sattel zurückgelegt werden können, wird das Unternehmen gemeinsam mit Partnern weiter investieren und zusätzliche Standorte für das Elektrorad-Verleihsystem schaffen. Die Studie habe belegt, dass die TWS und ihre beiden kommunalen An-Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 teilseigner auf dem richtigen Weg sind und es gelingt, die Menschen mitzunehmen. Hintergrund: Elektrofahrrad-Verleih als Mobilitätsbaustein Öffentlich verfügbare Elektrofahrräder werden schritt- weise Teil einer klimaschonenden Mobilität; inzwischen gibt es 16 Verleihstationen in der Region. Zusätzlich sind Standorte bei Firmen im Aufbau – auch weitere Kom- munen haben Interesse. Die Gemeinde Baienfurt wird ebenfalls zwei Stationen aufstellen. Bereits 2017 hatte die TWS die Idee des gemeindeübergreifenden Elek- trorad-Verleihsystems skizziert und sich gemeinsam mit den städtischen Verbundpartnern Ravensburg und Weingarten um Fördermittel gekümmert. Die nationa- le Klimaschutzinitiative und das Bundesumweltminis- terium gaben Ende 2018 grünes Licht für das Projekt über eine Laufzeit von zwei Jahren und übernehmen mit rund 595.000 Euro rund 70 Prozent der kalkulierten Kos- ten. Durch die Unterstützung von Partnern und Eigen- mittel der TWS wurde das Verleihsystem nun etabliert. Die Verleihstationen stehen entlang der Linie zwischen Schmalegg und Weststadt über Weißenau, Bahnhof, Eissporthalle, am Hähnlehof, Charlottenplatz und an der Hochschule in Weingarten. Eine Übersicht über alle aktuellen Standorte sowie Informationen zur Nutzeran- meldung gibt es unter mobil.tws.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. März 2021 – 05. April 2021 Gedanken zur Woche Sanftmütig reitet Jesus in Jerusalem ein. Die Menschen damals missverstehen diese Sanftmütigkeit in den nächs- ten Tagen. Was bedeutet sie uns heute? Halten wir einen sanftmütigen Menschen für feige? Als wäre ein sanfter Mensch mutlos, armselig, unterwürfig. Schwach ist in Wahrheit der zornige Mensch, denn er kann sich nicht beherrschen. Jesus kennt seine Kräfte und Möglichkei- ten und setzt sie so ein, dass sie etwas Gutes bewirken. Selbststeuerung, kontrollierte Kraft, das ist das Wort, das die Bibel hier für Jesus verwendet. Samstag, 27. März 15.00 Uhr Baienfurt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 17.00 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich mit Platzkarten) Sonntag, 28. März – Palmsonntag – Beginn der Som- merzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Marta und Heinrich Adler, Klara Merk, Fami- lie Schimanowski, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Palm- sonntag“ (öffentlich, mit Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – ökumenischer Jugendgottesdienst in der Pfarrkirche in Baindt (Anmeldung über das ev. Pfarramt erforder- lich: Tel: 0751-43656 oder pfarramt.baienfurt@ elkw.de) Dienstag, 30. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch 31. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Trauerfeier für Zita Staudacher (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag 01. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl (öf- fentlich, mit Platzreservierungskarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Der Singkreis lädt dazu recht herzlich ein (öffent- lich ohne Platzreservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt – Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzkarten) 20.00 Uhr Baienfurt – Gebetsstunde gestaltet vom KAB 21.00 Uhr Baienfurt – Gebetsstunde gestaltet von der Gruppe Meile Freitag, 02. April - Karfreitag 11.00 Uhr Baindt – Kinderkreuzfeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkar- ten) 10.00 Uhr Baienfurt – Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt – Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzkarten) „Volkslie- derpassion“ v. Erno Seifritz Samstag, 03. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt – Feier der Osternacht, Weihe des Os- terwassers und Segnung der Osterspeisen 21.00 Uhr Baienfurt - Sonntag, 04. April – Ostersonntag – Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt –Oster-Hochamt mit Chorquartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Pia und Baptist Heilig, Jahrtag: Adam Zim- mermann) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Ostern“ (öffentlich, mit Platzkarten) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Montag, 05. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt – Oster-Hochamt mit Pfarrer i. R. Leuze mit Chorquartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gel- zenlichter mit Angehörigen, Georg Locher, Eli- sabeth Fugunt, Josef Kampka, Josefine und Eugen Knoll) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) „Kehrt um (wörtlich: denkt um!) und glaubt an das Evangelium! (wörtlich: vertraut der Botschaft vom Heil!) Mk 1,15 Das vatikanische Nein zur Segnung homosexueller Part- nerschaften mag Kenner der römischen Szene vielleicht nicht überraschen. Mir geht das Ganze nach. Mehr noch: Es ärgert mich, macht mich betroffen und traurig, wie meine Kirche auch hier wieder über Menschen urteilt - allen Erkenntnissen der Wissenschaften zum Trotz (als würden sich Menschen ihre sexuelle Orientierung selber aussuchen!). Selbst wenn man den Verantwortlichen den besten Wil- len zutraut - im Sinne des Bewahrens der Lehre: Ist hier nicht vielmehr Umkehr angesagt? Wir alle sind schon in Sackgassen gelandet. In einer solchen Situation hilft es nicht stehen zu bleiben. Hier ist Umkehr (Umdenken, s.o.) angesagt! Und in der Kirche? – predigt man sie lie- ber andern. Nein! Zuerst müssen wir, muss ich sie selber leben! Gerade dazu lädt uns Jesus ein. So sieht für mich Nachfolge aus. Bernhard Staudacher, Pfarrer Danke Sage ich allen für die ganz herzliche Anteilnahme am Heimgang meiner Mutter. Die Worte des Zuspruchs und des Trostes haben gut getan. Danken möchte ich auch für das Gebet und besonders für die musikalische Gestal- tung der Trauergottesdienste. Bernhard Staudacher Ostergarten 2021 in Baindt mit ökumenischem Jugend- gottesdienst an Palmsonntag Noch bis Ostersonntag können sie in Baindt den Oster- garten besuchen. Wann Sie wollen, mit wem sie wollen, können Sie den Weg immer von 8-20 Uhr ganz flexibel erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Für Spenden ist das evangelische Bezirksjugendwerk dankbar. Alle Infos finden Sie im Amtsblatt unter Evangelische Kir- che und auf der Homepage (www.evangelisch-baienfurt-baindt.de). An Palmsonntag findet dazu um 17.00 Uhr ein ökume- nischer Jugendgottesdienst in der Kirche in Baindt statt. (Anmeldung über das ev. Pfarramt erforderlich: Telefon: 0751/43656 oder: pfarramt.baienfurt@elkw.de) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Vom 06. April bis einschließlich 09. April bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zu Teil 4 der virtuellen Kreuzwegan- dacht mit den Kreuzwegstationen 10 bis 12. Die Aufzeich- nungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Him- melfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Me- ditationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht angelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag 19. März abruf- bar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen, empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Neues Wachsen lassen Auch wenn der Frühling in diesem Jahr lange auf sich warten lässt, spüren wir doch überall die Aufbruchstim- mung in der Natur. Der Tag beginnt früher mit dem Sonnenaufgang, die Vögel zwitschern schon frühmor- gens, in Wald und Garten beginnt es zu sprießen. Wir freuen uns an den aufbrechenden Blüten, werkeln aktiv im Garten und können nach den langen Wintertagen endlich wieder draußen spielen. Nicht mehr lange, dann ist Ostern – das christliche Fest des neuen Lebens. Um das Warten auf Ostern zu verkürzen laden wir besonders die Kinder ein, sich ein kleines Wunder- tütchen in der Kirche abzuholen. Und auch für die Erwachsenen ist gesorgt. Die Gruppe Klimafasten bedankt sich ganz herzlich bei den Schülerinnen und Schülern des SBBZ Sehen für ihre tollen Ideen und die tatkräftige Unterstüt- zung! Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Gott SEI DANK! DIE WELT IST BUNT! Die Liebe zweier Menschen zueinander, -egal ob in he- tero- oder homosexuellen Partner*innenschaften – kann aus unserer Sicht niemals Sünde sein. Als Zeichen der Solidarität haben Ministranten*innen und engagierte Ju- gendliche der Seelsorgeeinheit Baienfurt und Baindt am Wochenende gemeinsam sowohl den Kirchplatz als auch den Innenraum unserer beiden Kirchen in der Seelsorge- einheit in Regenbogenfarben bunt dekoriert. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir widersprechen so aktiv und sichtbar für alle der päpstlichen Aussage, dass homosexuelle Verbindungen in Gottes Plan nicht vorgesehen seien. Unsere Kirche ist BUNT! Wir wünschen uns von allen, dass das Engagement für ALLE Menschen und in Liebe geführ- te Beziehungen mit dem heutigen Tag nicht endet und wir weiter gemeinsam für eine Kirche einstehen, die Segen für die Menschen ist und bringt. Denn: #Loveisnotasin Zusammen mit dem Dachverband „Bund Deutscher Ka- tholischer Jugend“ wollen wir ein Zeichen setzen, dass wir als junge Erwachsene von einer Kirche träumen die nicht diskriminiert sondern offen ist – offen für den Menschen EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Bericht Weltgebetstag 5.3.2021 aus Vanuatu Wie überall auf der Welt fand auch in Baien- furt in diesem Jahr der Weltgebetstag der Frauen unter ganz besonderen Umständen, nämlich Corona-Bedingungen statt. Da wir in diesem Jahr nicht in der gewohnten Gemeinschaft beten und feiern konnten, haben wir es ermöglicht, dass jede, die wollte, auch zu Hause den WGT erleben konnte – mit den Liedern, den Gebeten, mit den Informationen und der Freude! In Gedanken waren wir miteinander verbunden! Die Frau- en, die zu Hause feierten, konnten einen Gottesdienst auf Bibel TV verfolgen. Hier in Baienfurt hatten die Frauen jedoch auch die Mög- lichkeit einen Präsenzgottesdienst zu besuchen. Die Frauen aus Vanuatu begrüßten uns auf der Leinwand mit ihrer traditionellen Wassermusik, die Mütter an ihre Töchter weitergeben. Sie ist ein Zeichen ihrer Gemein- schaft und Lebensfreude, die uns einfing und in die Süd- see entführte. Es folgte einleitend eine kleine Beschrei- bung des Inselstaates Vanuatu durch Gabriele Lemke, der durch Bilder verdeutlicht und anschaulich dargestellt wurde. Weltweit erleben wir durch die Corona-Pandemie schwerste Herausforderungen, gleichzeitig zeigt sich der Klimawandel verstärkt in Naturkatastrophen und führt vor allem im globalen Süden zu Tod, Verwüstung und Existenznot. Felsenfester Grund für alles Handeln sollten Jesu Worte sein. Dazu wollen die Frauen aus Vanuatu und auch das Team aus Baienfurt und Baindt in ihrem Gottesdienst zum Weltgebetstag 2021 ermutigen. „Worauf bauen wir?“, ist das Motto des Weltgebetstags aus Vanuatu, in dessen Mittelpunkt der Bibeltext aus Matthäus 7, 24 bis 27 steht. Denn nur das Haus, das auf festem Grund stehe, würden Stürme nicht einreißen, heißt es in der Bi- belstelle bei Matthäus. Dabei gilt es Hören und Handeln in Einklang zu bringen: „Wo wir Gottes Wort hören und danach handeln, wird das Reich Gottes Wirklichkeit. Wo wir uns daran orientieren, haben wir ein festes Funda- ment – wie der kluge Mensch im biblischen Text. Unser Handeln ist entscheidend“, sagen die Frauen in ihrem Gottesdienst. Und die Besucher in der katholischen Kir- che Baienfurt hören zu. Ein Ansatz, der in Vanuatu in Bezug auf den Klimawandel bereits verfolgt wird. Denn die 83 Inseln im pazifischen Ozean sind vom Klimawandel betroffen, wie kein anderes Land, und das, obwohl es keine Industrienation ist und auch sonst kaum CO2 ausstößt. Die steigenden Wasser- temperaturen gefährden Fische und Korallen. Durch de- ren Absterben treffen die Wellen mit voller Wucht auf die Inseln und tragen sie Stück für Stück ab. Steigende Tem- peraturen und veränderte Regenmuster lassen Früchte nicht mehr so wachsen wie früher. Zudem steigt nicht nur der Meeresspiegel, sondern auch die tropischen Wirbel- stürme werden stärker. Die Lieder, die unter normalen Umständen gern mitge- sungen werden, wurden in diesem besonderen Gottes- dienst über Lautsprecher eingespielt (ganz herzlichen Dank an Martina Schmid) und ließen uns Vanuatu süd- lich fröhlich erklingen. Wie gern hätten wir mit einge- stimmt. Drei Frauen (Gabriele Lemke, Mirijam Steinhauser und Claudia Strittmatter) an jeweils eigenen Mikrofonen mit großem Abstand zueinander führten als drei Frauen aus Vanuatu (Jacklynda, Mothy, Retho) durch die Gottes- dienstordnung. Dank auch an Sarah Lemke, die uns das Gesagte bildhaft untermalte und so anschaulich machte. Stehen wir auf und gründen wir unser Zuhause, unsere Nationen und die Welt auf diese Worte Jesu: Tut anderen das, was ihr selbst wollt, dass man euch tut. Das ist unser Fundament und sicherer Grund, so könnte das Fazit des heutigen Abends lauten. Nach dem Schlusslied „Der Tag ist um“ – natürlich aus der Konserve – bebildert von einer Abenddämmerung der Insel aus Flugzeugperspektive Vanuatus konnten die Besucherinnen angeregt mit neuen Impulsen den Weg di- rekt nach Hause antreten. Gabriele Lemke versäumte es aber nicht, die Hoffnung auf eine gemeinsame Feier des Weltgebetstaglandes England in 2022 mit auf den Weg zu geben. Das wünschen wir uns alle fürs nächste Jahr. Herzlichen Dank sagen wir für die in diesem Jahr zusam- mengekommenen Spenden für die Weltgebetstagspro- jekte von sage und schreibe 935,77 €. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornona- verordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unse- rer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Sonntag, 28. März Palmsonntag Palmarum 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baindt Jugendgottesdienst in der kath. Kirche mit Voranmeldung!!! (Voranmeldung per Mail oder telefonisch beim Pfarramt in Baienfurt) Mittwoch, 31. März 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online !!! Donnerstag, 01. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl mit Voranmeldung!!! Freitag, 02. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Voranmel- dung!!! Sonntag, 04. April Ostersonntag 06.30 Uhr Baienfurt Osternacht mit Abendmahl mit Vo- ranmeldung!!! 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit Voranmel- dung!!! Montag, 05. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe mit Voran- meldung!!! Voranmeldung per Mail oder telefonisch im Pfarrbüro. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ _________________________ Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Vier Abende voller Hoffnung – online Gott und den Menschen begegnen 1. – 4. April Hoffnung ist das, was unseren Blick nach vorne wen- det. In Zeiten, in denen ein Lockdown den anderen ablöst, fragen wir, was das sein kann – Hoffnung. Und wo sich Hoffnung erfüllt, erleben wir nicht selten Gott am Werk. Wir möchten Menschen diese Hoffnung vermitteln. Dar- um veranstalten die Missionarischen Dienste gemeinsam mit proChrist ein „hoffnungsfest em Ländle“ – digital als Stream. An vier Abenden von Gründonnerstag (1. April) bis Ostersonntag (4. April) können Sie dabei zuschauen und mitmachen und online Gott und anderen Menschen begegnen. Im Stream begegnen wir Menschen an verschiedenen Orten. Im Café Fräulein Margot in Esslingen zum Beispiel. Es steht für Stil und Etikette, im Stil der 50-er Jahre lädt es zu einer Tasse Kaffee und köstlichen Torten ein. Hier treffen wir gemeinsam mit Moderatorin Juliane Eva Eber- wein Gesprächspartner aus Stuttgart und darüber hinaus. Dann nehmen uns die Verkündiger Damaris Binder und Johannes Kuhn mit auf eine Reise zu Landmarken und Orten rund um Stuttgart. Gemeinsam denken wir über Hoffnung, Neuanfang und Vergänglichkeit nach. Dazu gibt es Musik und weitere Impulse zum Thema des Abends. Und jede/ jeder kann an jedem Abend ihre/ sei- ne eigenen Erfahrungen machen. Es gibt die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, digitale Begegnungstools mit einem Team am Telefon. 1. April (Gründonnerstag): Neu anfangen ist immer möglich Der Monte Scherbelino, wie der Birkenkopf liebevoll von den Stuttgartern genannt wird, steht wie kaum ein ande- rer Ort für den Neuanfang nach dem Krieg. Damaris Bin- der nimmt uns mit auf den Berg der Stuttgarter. Und Mi- chael Stahl erzählt von seinem persönlichen Neuanfang. 2. April (Karfreitag): Sterben und trotzdem leben Den Stuttgarter Waldfriedhof erkundet Johannes Kuhn. Er geht dieser eigenartigen gleichzeitigen Ausstrahlung von Vergänglichkeit und Leben nach, die ihn hier faszi- niert. – Und Isabelle Dressler lässt uns daran teilhaben, wie nah sich Tod und Leben im Leben ihres Sohnes ge- kommen sind. 3. April (Karsamstag): Gesund sein und heil werden Wir warten aufeinander. Wir warten auf den Zug. Wir war- ten auf den Impfstoff und wir warten aufs Gesundwer- den. Heute warten wir auf Ostersonntag. Johannes Kuhn sucht einen typischen Warteort auf. Über Zwischenzeiten im eigenen Leben erzählt Christoph Zehendner. 4. April (Ostersonntag): Sinn ist, wenn eine Suche ihr Ziel findet Wer von Stuttgart nach Westen wandert, landet irgend- wann im Schönbuch, einem ausgedehnten Waldgebiet. An Dörfern, Mühlen und Bächen entlang erkundet die Schwäbin Damaris Binder hier ihr Ländle bis hin zu ihrem Ziel. Im Café lernen wir die Musikerin Beate Ling von ihrer persönlichen Seite kennen. Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losge- treten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schön- buch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebens- sinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Le- ben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www. hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. _________________________ Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losgetreten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schönbuch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebenssinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Leben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www.hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. --- Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATIONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) begleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attrak- tiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außer- halb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATI- ONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link er- halten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr eine „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Bera- tungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psy- chologische Beratung in der Di- akonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg konti- nuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung ei- nes Internationalen Familienzentrums und auch der selb- ständigen Beratungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hintergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungswissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewälti- gung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ih- nen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Entwicklung von guten Lösungen zu bestärken: Die- sen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brenne- cke gestaltete Begrüßungsgottesdienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung _________________________ Liebe Kreative heute möchten wir eine Papierar- beit bewundern, die uns von Ger- trud Rittler aus Baienfurt vorge- stellt wird. Kreativ wird hier altes Notenmaterial recycelt und lässt dieses Arrangement nicht nur zur Oster- und Frühlingszeit erblühen. Danke Gertrud Rittler, ich bin begeistert. Vielleicht kann man ja auch alte Finanztamtbescheide so kunstvoll verarbeiten? Oder welche historischen Papiere habt Ihr so zu Hause? Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Was sonst noch interessiert Schmutzige Geschäfte Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Teppichrei- nigern und Polsterern • Verbraucherzentrale registriert wieder vermehrt Be- schwerden über unseriöse Firmen, die Teppichreinigung und ähnliches anbieten • In Flyern und Zeitungsannoncen werben die Unter- nehmen oft mit hohen Rabatten und niedrigen Preisen • Verbraucher:innen sollten sich nicht zu einem vorschnel- len Vertragsabschluss drängen lassen und Preise ver- gleichen Der Frühjahrsputz naht und viele Verbraucher:innen sind motiviert, ihre Wohnung auf Vordermann zu brin- gen. Das versuchen unseriöse Teppichreinigungen der- zeit wieder auszunutzen: Mit niedrigen Preisen ver- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 suchen sie neue Kund:innen zu gewinnen. Doch statt professionell gereinigten Teppichen erhalten sie am Ende oft minderwertige Arbeit zu gesalzenen Preisen. „Auch, wenn sich die Maschen seit Jahren kaum geändert haben, schaffen es unseriöse Teppichreinigungen und Polsterer immer wieder, Verbraucher übers Ohr zu hau- en“, stellt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Erst kürzlich beschwerte sich ein Verbraucher, der nach einer Reinigung 1.100 Euro für Arbeiten zahlen sollte, die höchstens 300 Euro wert waren. In einem weiteren Fall verlangte der Teppichreiniger 4.200 Euro und wollte bei der Übergabe noch nachverhandeln, bevor er die Teppiche rausrückte. Werbung mit falschen Versprechen Doch wie gelingt es den Firmen trotz der Warnungen, immer wieder das Vertrauen von Verbraucher:innen zu gewinnen? „In den Flyern werben die Anbieter mit hohen Rabatten, niedrigen Preisen und kostenlosen Beratungen. Außerdem wird oft jahrelange Erfahrung und der Einsatz hochwertiger Reinigungsmittel betont“, sagt Bauer. Die Gespräche bei den Verbraucher:innen laufen oft noch unverdächtig ab, kritisch wird es oft erst, wenn die Firmen die Teppiche oder Sessel abgeholt haben. „Die Abzocker verlangen dann häufig horrende Summen oder bestehen auf Barzahlung bevor sie die Ware überhaupt zurückge- ben“, berichtet Bauer. Abzocke vermeiden Um nicht auf unseriöse Unternehmen hereinzufallen rät Bauer, vor dem Auftrag mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen. „Seriöse Unternehmen ge- ben in ihren Flyern außerdem Informationen wie den In- haber, ihre Adresse und ihre Steuernummer an.“ Wenn bereits ein Unternehmen beauftragt wurde und Zweifel an der Seriosität aufkommen, sollten Verbraucher:innen auf eine ordentliche Rechnung bestehen und möglichst nicht per Vorkasse bezahlen. Auch haben Verbrauche- rinnen und Verbraucher bei Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen stattfinden, ein 14-tägiges Wider- rufsrecht. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Un- ternehmen seine Kund:innen korrekt darüber belehrt hat. Das ist gerade bei unseriösen Firmen häufig nicht der Fall. Verbraucher:innen, die an einen zwielichtigen Anbieter geraten sind, sollten daher erst dann von ihrem Wider- rufsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihre Teppiche oder Sessel zurückbekommen haben, denn häufig wird bei Pro- blemen die Rückgabe der Ware verweigert. Auch kann es sinnvoll sein, wenn bei der Rückgabe Freunde, Verwandte oder Nachbarn als Zeugen anwesend sind. Weitere Informationen rund um das Thema unseriö- se Teppichreiniger und Polsterer haben wir auf unserer Homepage zusammengestellt: https://www.verbraucher- zentrale-bawue.de/teppichreinigung Landratsamt Ravensburg Tierwohlinitiative im Landkreis Ravensburg startet Der Landkreis Ravensburg hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einer gemeinsamen „Tierwohlinitiative Ravensburg“ zur Verbesserung des Wohlbefindens der Nutztiere im Landkreis beizutragen. Die Initiative möchte interessierte Landwirte fit für die Zukunft machen und sie dabei unterstützen, in ihren Stäl- len neueste Tierwohlkriterien umzusetzen. Fachkundige Wissensvermittlung und gezielte Beratung sollen helfen, mögliche Schwachstellen in Haltungssystemen und Her- denführung aufzuspüren und eigene Lösungsansätze zu entwickeln. Wichtigste Zielgruppe dieser freiwilligen Initiative sind Milchvieh- und Rinderhalter, da diese die Landwirtschaft im Kreis Ravensburg besonders prägen. Vor allem Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung ha- ben im Rahmen dieses Projektes die Chance, gezielte Lösungsvorschläge für eine verbesserte Tierhaltung zu bekommen. Auch ältere Laufställe stehen im Blickpunkt, in denen das Tierwohl oft schon durch kleinere Maßnah- men verbessert werden kann. „Ich freue mich über den Start der Tierwohlinitiative und bin stolz, dass unser Landkreis bei diesem wichtigen The- ma vorangeht und vom Land als Pilot gesehen wird“, sagt Landrat Harald Sievers. Das Landwirtschaftliche Zentrum in Aulendorf (LAZBW) und die beiden Milchviehberatungsdienste des Kreises (Beratungsdienst Milchvieh Ravensburg und Agrarbe- ratung Allgäu) sind unterstützende Projektpartner. Das Ministerium für Ländlichen Raum fördert diese Initiative als Pilotprojekt im Landkreis Ravensburg. Die vielseitigen Angebote umfassen Betriebsbesuche ebenso wie Workshops und Vortragsveranstaltungen und werden von kompetenten Fachkräften des Landratsam- tes gemeinsam mit den Projektpartnern umgesetzt. Eine Bestandsaufnahme vor Ort mit Schwachstellenanalyse, die Erarbeitung praxistauglicher Verbesserungsmaßnah- men bis hin zur Begleitung bei deren Umsetzung sind die wichtigsten Maßnahmen. Zudem erhalten alle Interes- sierten umfassende Informationsmaterialien und digitale Hilfen rund ums Tierwohl. Wenn Sie die Vorteile des freiwilligen Förderprojekts wahr- nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Koordinie- rungsstelle Tierwohlinitiative beim Landwirtschaftsamt. Dort stehen Ihnen als Beraterin Linda Weigele (Tel. 0751/85-6010, L.Weigele@rv.de) und Beatrice Ruopp (0751/85-6138, B.Ruopp@rv.de) als Projektleiterin zur Verfügung. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Stressmanagement: Online-Seminare im April und Mai Zwei Pilotseminare, die für SVLFG-Versicherte kostenfrei sind, finden über vier Tage an folgenden Terminen statt: - 12.04., 19.04., 26.04., 03.05. (jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr) - 28.04., 29.04., 05.05., 06.05. Dauerhafter und unbewältigter Stress macht krank. Die- ses Seminar bringt Leben und Arbeit in Balance. Inhalte des Seminars sind: - stressbedingte Unfall- und Krankheitsrisiken vermei- den - mit Belastungssituationen umgehen - Stressauslöser und -reaktionen erkennen - Techniken zur Stressminimierung erlernen - Kraftquellen finden und in den Alltag einbauen - Bewegungs- und Entspannungstechniken zum Stressabbau Diese Online-Variante kann eine gute Alternative zu ei- nem Präsenzseminar sein. Dies gilt besonders für Men- schen, die ein Fortbildungsangebot von zu Hause aus bevorzugen oder die sich dem Thema erst einmal aus der Distanz nähern wollen. Dozentin ist die Diplom-Sozialpädagogin (FH) Regina Eichinger-Schönberger von der SVLFG. Seminar-Anmeldungen nimmt Heike Sprengel unter der Telefonnummer 0561 785-16437 sowie per E.Mail an heike.sprengel@svlfg.de entgegen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 von Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 von Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Eier „ohne Kükentöten“ Bundesweite Umfrage zeigt Erwartung von Verbrau- cher:innen an Eierkennzeichnung - Mehrheit der Befragten lehnt Kükentöten ab - Nicht alle Label, die Hersteller derzeit verwenden, sind gut verständlich - Befragte wünschen sich mehr Transparenz und Infor- mation Das massenweise Töten männlicher Küken soll ab 2022 ver- boten werden. Schon jetzt gibt es zahlreiche Initiativen, de- ren Betriebe ohne diese Praxis auskommen. Diese Eier sind beispielsweise mit einem Hinweis wie „ohne Kükentöten“ auf dem Karton im Handel erhältlich. In einer repräsentativen Umfrage der GfK ermittelten die Verbraucherzentralen die Einstellungen und Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu dieser Kennzeichnung. Jährlich werden rund 45 Millionen männliche Küken in Deutschland getötet, weil Hähne der Legehennenrassen nicht für die Mast geeignet sind. Das Töten ist aber nicht alternativlos: Erzeugerinnen und Erzeuger können auch Bruderhähne trotz ihres geringen Fleischansatzes auf- ziehen und die Mehrkosten ausgleichen, indem sie die Eier der Schwesterhennen mit einem Preisaufschlag an- bieten. Eine andere Methode ist die Geschlechtsbestim- mung im Brutei mit anschließendem Aussortieren der Eier mit männlichen Embryonen. Im Handel finden sich zahlreiche Label, die Eier aus solchen Produktionsweisen auf dem Karton kennzeichnen. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist jedoch nicht immer nachvollziehbar, was genau sich hinter den Labeln verbirgt“, sagt Sabine Holzäpfel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ziel der Befragung war es daher, das Verständnis der Verbraucher:innen zu den Labeln und ihre Erwartungen daran zu ermitteln. Mehr Information gewünscht In einem Punkt sind die Ergebnisse der im Dezember 2020 durchgeführten Erhebung eindeutig: 85 Prozent der 1003 Befragten lehnen das Töten männlicher Küken ab. Bei der Frage nach der Kennzeichnung ergibt sich hingegen ein heterogenes Bild: 45 Prozent finden den Hinweis „ohne Kü- kentöten“ für beide Alternativen ausreichend. 38 Prozent der Befragten akzeptieren diese Angabe nur, wenn die männlichen Küken tatsächlich aufgezogen und nicht nach der Geschlechtsbestimmung im Brutei aussortiert werden. Bei der Vorlage von vier verschiedenen Eierpackungen mit Labeln zum Thema Kükentöten und Bruderhähne wird die Problematik der verschiedenen Label deutlich: Nur zwei der Label („Huhn & Hahn“ sowie „Hähnlein“) konn- ten immerhin 71 bzw. 68 Prozent der befragten Verbrau- cher:innen richtig einordnen. Die Bedeutung der anderen beiden Label „Bruderhahn-Patenschaft“ (Dein Landei) und „Ohne Kükentöten“ (respeggt) kannten 56 bzw. 30 Prozent nicht. 46 Prozent nahmen an, dass hinter der Aussage „ohne Kükentöten“ eine Bruderhahnmast steckt. Das ist hier jedoch nicht der Fall. „Die Ergebnisse zeigen, dass ein Teil der aktuellen Kenn- zeichnungen nicht verbraucherfreundlich ist, das gilt be- sonders für die alleinige Angabe ‚ohne Kükentöten‘ “, sagt Holzäpfel. „Wir erwarten, dass Hersteller Hühnereier eindeutig kennzeichnen. Neben der eingesetzten Methode (Geschlechtsbestimmung im Brutei oder Bruderhahnauf- zucht) sollte auch transparent gemacht werden, wie und wo Bruderhähne aufgezogen werden.“ Weitere Ergebnisse unter: www.verbraucherzentrale- bawue.de/umfrage-kuekentoeten Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 MIETGESUCHE Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Abrechnung findet am Dienstag, 30.03.2021 und Mittwoch, 31.03.2021 keine Spechstunde statt. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (tel. Voranmeldung) Am Donnerstag, 01.04.2021 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen allen ein schönes Osterfest, bleiben Sie gesund! Ihr Praxisteam Dirk Molder Ich weblich 43, Mitarbeiterin bei Vetter-Pharma mit Festvertrag. Suche eine 2-3 Zi-Whg.mit EBK, Balkon oderTerras- se und Stellplatz. Haustiere Haltung sollte erlaubt sein. Da ich eine kleine , sehr ruhig, stubenrein Hündin habe. Tel:0151/11233159 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir suchen ab sofort Pfl egefachkräfte (mit Examen) Arzthelfer/innen Heilerziehungspfl eger/innen Mit fl exibler Arbeitszeit, je nach Vereinbarung. Gerne auch ab 15:00 Uhr oder nur am Wochenende. Berufsanfänger und/oder Wiedereinsteiger werden eingearbeitet. Wir kommen Ihnen entgegen! Sprechen Sie mit uns! Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung an: Activpfl ege, Tannerstr. 4, 88267 Vogt oder informieren Sie sich unter: 0175 1616166 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de „Wer kümmert sich um mich wenn Frauchen nicht mehr ist?“ Bestattungsvorsorge! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Ihre Ansprechpartner PflegeHilfePlus | Ralf Petzold (Inhaber) und Sandra Theiß Tel. 07528 9218178 | kontakt@pflegehilfeplus.de Wir bieten Freie Zeiteinteilung | Wohnortnahe Einsätze | Ein familiäres Team Umfassende Fortbildungen | Attraktiver Stundenlohn Wir suchen Mitarbeiter, Hauswirtschafter, Altenpfleger (m/w/d) Minijob – Teilzeit – Vollzeit – für die stundenweise Unterstützung von Senioren und Pflegebedürftigen im Bereich der Hauswirtschaft, Versorgung, Betreuung und Begleitung zum Einsatz in den Landkreisen FN und RV. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Schick uns Deine aussagekräftige Bewerbung - gerne auch per E-Mail an jobs@hopfen-und-mehr.de Hopfen und mehr GmbH Hüttenseestraße 40 88099 Neukirch Tel.: 07528/96990-10 www.hobbybrauerversand.de Wir stehen für einen hohen Standard an Qualität unserer Produkte, Integrität und Work-Life-Balance. Gleichzeitig sehen wir uns als Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung für unsere Mitarbeiter. Als schnell wachsender und dynamischer Versandhandel sind wir Marktführer für Hobbybrauartikel. Wir sind stets lösungs- orientiert mit dem Ziel, unseren Kunden jederzeit den besten Service zu bieten. Dein Job wird es sein bei der externen und internen Warenannahme die Ware auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Du wirst bei uns mit einem modernen Warenwirtschaftssystem und Handscannern arbeiten. Die entsprechenden Artikel wirst du einbuchen, mit Etiketten auszeichnen und umlagern. Des weiteren sind Chargen zu vergeben, Artikel mit MHD zu überwachen und die ordnungsgemäße Ent- sorgung von Verpackungsmaterialien vorzunehmen. Teamfähigkeit und eine voraus- schauende Denkweise gehören für dich zur Arbeit dazu. Liebst du es mit Menschen zu arbeiten? Packst du gerne an, bist kommunikativ und motiviert? Dann bist du bei uns genau richtig! Für dein Profil wäre es von Vorteil, bereits Berufserfahrung im Bereich Wareneingang und/oder Lagerhaltung gesammelt zu haben. 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        Buergerhaushalt_Investitionsprogramm_2025_und_2026_Projekte.pdf

        Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 25/26 Investitionen im Rahmen des Gemeindehaushaltes 1110 Steuerung und Organisation (Bürgermeisterin und Gemeinderat) 1 11.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäfsausstattungBüroausstattung Büro Bürgermeisterin Ausgaben 0 0 0 0 0 Zuschuss Steuerung und Organisation 0 0 0 0 0 1120 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation-Digitalisierungsoffensive Baindt 5.0 - 072 10.000 10.000 10.000 2 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Digitalisierung Sitzungssaal mit fest integriertem Beamer, Ausstattung, Steckdosen Ausgaben 10.000 10.000 3 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Neue Server Rathaus 60% Aufteilung auf 20% EDV Wasser- und 20% EDV Abwasser -35.000 € jeweils Ausgaben 100.000 4 11.20.00.0000 00.25.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Anschaffung weiterer Software Ausgaben 5.000 5.000 5 11.20.00.0000 00.25.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Einführung K1 im Jahr 2026 Ausgaben 20.000 6 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ersatzbeschaffung EDV Ausgaben 10.000 10.000 7 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ersatzbeschaffung Backup Server Ausgaben 25.000 8 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Web-GIS-Lösung Ausgaben 3.000 Zuschuss EDV, Digitalisierungsoffensive, WLAN etc. 125.000 70.000 3.000 0 0 1124 Gebäude, Energiemanagement, Rathaus 9 11.24.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung/Sanierung Unterhaltung Rathaus Wartungsverträge (Fassade, Böden, Technik) - Umbau Eingangsbereich Ausgaben 75.000 100.000 10 11.24.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Möbiliar Bürgerthekenumbau Ausgaben 15.000 15.000 Zuschuss Rathaus 90.000 115.000 0 0 0 1125 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 11.25 06.10.0000 25.000 25.000 25.000 11 11.25.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung/SanierungSanierung Restbeträge Ausgaben 30.000 25.000 12 11.25.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung/SanierungZwischendecke neue Bauhofhalle Ausgaben 35.000 13 11.25.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Tablet inkl. GIS Ausgaben 2.000 14 11.25.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge VW Transporter Allrad gebraucht Ausgaben 25.000 15 11.25.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Elektro-Gabelstapler Ausgaben 20.000 16 11.25.00.0000 42.22.0000 Erwerb von geringwertigem Vermögen Umbau Brilmaier Balkenmäher Ausgaben 2.500 17 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Schlegelmäher - Ersatzbeschaffung Ausgaben 9.500 0 18 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Rasenmäher hangeführt Ausgaben 2.700 19 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Große Handkreissäge Ausgaben 1.000 20 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Akku, Geräte Ausgaben 3.500 3.500 21 11.25.00.0000 42.22.0000 Erwerb von geringwertigem Vermögen Neue Spindeln für Ramsomes Spindelmäher Ausgaben 2.000 22 11.25.00.0000 42.51.0060 Unterhalt Fahrzeuge Reifen LKW Ausgaben 2.800 23 11.25.00.0000 42.51.0090 Unterhalt Fahrzeuge Pritsche Linder Unitrac Ausgaben 15.000 24 11.25.00.0000 06.10.0000 Technische Anlagen Stromaggregat Ausgaben 1.900 Zuschuss Bauhof 95.400 86.000 0 0 0 1133 Grundstücksmanagement Veräußerung von Grundstücken 25 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Fischerareal siehe Sanierungsgebiet Einnahmen s.u. s.u. s.u. s.u. s.u. 26 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeGrundstückerlöse B30 Randbebauung Einnahmen -150.000 -150.000 27 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute Grundstücke Verkaufserlös Änderung Bplan Bifang 8. Erweiterung 1 Bauplatz Zeppelinstraße Einnahmen -110.000 28 54.10.01.0000 21.20.0000 Erschließungsbeiträge Einnahmen -15.000 (Anschlussbeiträge WV 1.000 €, Abwasser 3.000 €) 29 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeVeräußerung Konzeptvergabe Schachener Straße 100 Einnahmen -600.000 30 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj.29 Sonstige unbebaute Grundstücke Baugebiet Lilienstraße Verkauf 2024 aller 16 Bauplätze - Einnahmen -1.150.000 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 31 54.10.01.0000 21.20.0000 Proj. 29 Erschließungsbeiträge Baugebiet Lilienstraße Einnahmen 0 -1.130.000 (Anschlussbeiträge WV 45.000 €, Abwasser 66/17.000 €) 32 11.33.00.0190 01.90.0000 Proj. 29 Ausgaben Bohrung 16 Erdwärmebohrungen Ausgaben 344.000 33 11.33.00.0190 01.90.0000 Proj. 29 Einnahmen Bohrungen mit Grundstücksverkauf Einnahmen -344.000 34 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 26 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Bühl Teilverkauf 2027-2030 Einnahmen 0 0 0 0 0 35 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 26 Sonstige unbebaute GrundstückeErwerb Grundstücke inkl. Nebenkosten Ausgaben 480.400 0 0 0 0 36 54.10.01.0000 21.20.0000 Proj. 26 Erschließungsbeiträge Baugebiet Geigensack Einnahmen 0 0 0 0 0 (Anschlussbeiträge WV 45.000 €, Abwasser 115.000 €) 37 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj.27 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Voken Erweiterung Einnahmen 0 0 0 0 0 38 54.10.01.0000 21.20.0000 Proj. 27 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenErschließungsbeiträge Baugebiet Voken Einnahmen 0 0 0 0 0 (Anschlussbeiträge WV 45.000 €, Abwasser 115.000 €) Grunderwerb 39 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeErwerb von Grundstücken für Bebauung und Ausgleichsfläche allgemeinAusgaben 500.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 40 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeVeräußerung sonstiges Wohnbauland/Gewerbe FinanzplanEinnahmen 0 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 Erschließung Interkommunales Gewerbegebiet Ansätze 41 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 30 Sonstige unbebaute GrundstückeAbgabe Grundstücke an Zweckverband IGMS bzw. VerkaufEinnahmen -2.130.000 0 0 0 0 42 57.10.00.0000 43.18.0000 Zuweiisungen an Zweckverband (Betriebskosten - und Zinsumlage) Ausgaben 88.500 98.500 103.000 252.000 105.000 5410 Erschließungskosten Lilienstraße 2025 -Restbetrag 43 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 29 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Ausgaben 250.000 44 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 29 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung Ausgaben 20.000 45 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 29 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung Ausgaben 25.000 (Anteil WV 100.000 €/Anteil Abw. 250.000 €) 5410 Erschließungskosten Bühl 2026/2028 ff 46 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 26 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Ausgaben 40.000 500.000 500.000 47 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 26 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung SR Ausgaben 50.000 50.000 48 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 26 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung SR Ausgaben 50.000 50.000 (Anteil WV 300.000 €/Anteil Abw. 600.000 €) 5410 Erschließungskosten Anteil Schwarzes Loch außerhalb IGMS 49 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. _ Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Ausgaben 0 0 0 0 0 50 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. _ Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung Ausgaben 0 0 0 0 0 51 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. __ Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung Ausgaben 0 0 0 0 0 5410 Erschließungskosten Voken Erweiterung 52 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 27 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Planung Ausgaben 0 0 0 0 0 53 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 27 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung Ausgaben 0 0 0 0 0 54 53.60.00.0000 03.90.0000 Proj. 27 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung Ausgaben 0 0 0 0 0 (Anteil WV /Anteil Abw. ) 55 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 24 Straßen, Wege, PlätzeBaugebiet Fischerareal siehe Sanierungsgebiet Ausgaben s. u. s. u. s. u. s. u. s. u. 56 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenGrunderwerb Radweg Baindt/Bft-Bergatreute sowie RadschnellwegAusgaben 75.000 75.000 0 0 0 57 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke- Projekt wird nicht verwirklicht? Ausgaben 0 0 0 0 0 Zuschuss Grundstücksmanagement -1.032.100 -1.850.500 103.000 702.000 -45.000 1260 Feuerwehr 58 12.60.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage KatS: 3 elektronische Sirenen Ausgaben X 50.000 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 59 12.60.00.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Ausbau Sirenen nur wenn Förderprogramm Sirenen aufgelegt wird Einnahmen X -15.000 60 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-Haus Stützen gelb/schwarz Ausgaben 1.000 61 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-haus: FW-Haus Atemschutztisch mit Schrank/Schubladen Ausgaben 1.000 62 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-haus: FW-Haus: 2 Handschuhtrockner Ausgaben 1.000 63 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: Atemschutzschrank Ausgaben 1.000 64 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: Putzschrank Werkstatt Ausgaben 1.000 65 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: Batterieschrank Ausgaben 3.000 66 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: NUC-MiniPC 3 Monitore Ausgaben 1.500 67 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: 2 Schwerlastregale Ausgaben 3.200 68 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Brand: 4 CFK Flaschen à 900 € Ausgaben 3.600 69 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Brand: Flachsaugkorb Ausgaben 1.000 70 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.KatS: Licht für Notstromaggregat Ausgaben 3.000 71 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.KatS: Lichtmast für Notstromaggregat Ausgaben 1.800 72 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Rettung: Defibrillator für FW-Haus und Rathaus/SKH - oder fördern lassen? Ausgaben 3.000 73 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Lichtmast für Rollwagen Notfalltreffpunkt SKH Ausgaben 1.000 74 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.KatS: mobiler Hochwasserschutz Ausgaben 4.500 75 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Hebekissensatz Ausgaben 4.000 76 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.TETRA Einsatzstellenfunk Ausgaben 18.750 77 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: Markise für MTW Ausgaben 2.000 78 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: GW-Transport mit Ladeboardwand Ausgaben X 180.000 79 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: GW-Transport Rollcontainer Ausgaben X 20.000 80 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: Abgasabsaugung für GW-Transport Ausgaben X 5.000 81 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: KfZ-Ladegerät für GW-Transport Ausgaben X 1.000 82 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge KatS: Hochwasserboot Ausgaben X 20.000 83 12.60.00.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Zuschuss Feuerwehrhaus Anbau Ausgleichstock insgesamt 330.000 € - 2024 132.000 € abgerufen Einnahmen -99.000 -99.000 84 12.60.00.0000 21.11.0000 Sonderposten ZuschussZuschuss Feuerwehrhaus Anbau VwV ZFeu Einnahmen -30.100 85 12.60.00.0000 02.92.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Umkleiden außerhalb der Fahrzeughalle mit S/W Trennung und 10 zusätzl. Spinden, Lager für Kraftstoffe und Zwischenlager für kontaminiertes Ölbindemittel Renovierung Dusche und Einbau Damendusche/WC - Kostenschätzung 1,5 Mio. € inkl. Bauhof - Restfinanzierung 2025 750.000 € Ausgaben 750.000 0 86 12.60.00.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze Ausgaben 127001 DRK-Heim Baindter Straße 48/1 87 12.70.01.0000 18.03.0000 Zuschuss Außenanlage Baindter Straße 48/1 mit Bft - Weiterer Zuschuss durch Gemeinde angefragt Ausgaben X 23.100 88 12.70.01.0000 18.03.0000 Zuschuss Fahrzeug Zuschuss 1/3 Ausgaben 25.000 Zuschuss Feuerwehr/DRK 762.200 124.150 0 0 0 2110.01 Klosterwiesenschule Baindt Ganztagesgrundschule 10.000 10.000 10.000 89 21.10.01.0000 42.11.0000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Enthärtungsanlage Ausgaben 35.000 90 21.10.01.0000 00.20.0000 Lizenzen Neues Logo und Homepage Ausgaben 4.000 91 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Anschaffung neuer Musikssaal grünes Gebäude mit Wandschränken Ausgaben 12.000 92 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Ausstattung Medienentwicklungsplan - Digitalpakt Restzahlung Ausgaben x 40.000 Mit der Feuerwehr werden noch Gespräche gesucht. Evtl. lässt sich das eine oder andere schieben. Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 93 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ausstattung Tierpräparate Sachunterricht Ausgaben x 2.500 2.500 94 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Ausstattung Räumlichkeiten im Wege der Schulsanierung - Ausgaben x 120.000 50.000 95 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ausstattung Möbilierung im neuen Schulhaus Ausgaben 200.000 96 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Unvorhergesehenes im Schulbetrieb Ausgaben 10.000 10.000 21.10.01.0000 Allgemein 97 21.10.01.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Sanierung Klosterwiesenschule - Investitionen 2025/2026 Blaues Gebäude (Rektoratsgebäude - Klasse 3 und 4 - Umsetzung Außenklasse/Bücherei/Schulsozialarbeit) Investitionen Grünes Gebäude Erweiterungsgebäude (Maschinenraum, Toilettenanlage, Bücherei, Betreuungsräume etc.) - bis Ende 2024 ca. 7 Mio. € an Investitionskosten Ausgaben 3.000.000 98 21.10.01.0000 42.11.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) Ganztagesbetreuung 200.000 € Ausgaben 200.000 99 21.10.01.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Neugestaltung Schulhof - Planungskosten - Umsetzung? Ausgaben 45.000 25.000 100 21.10.01.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Retentionsbecken aufgrund Schulsanierung in Genehmigung gefordert, sofern nicht 2024 realsiert Ausgaben 100.000 101 21.10.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Land Ausgleichstock Antrag 2019 und 2022 -45.000 € und 337.500 € bereits ausbez. Einnahmen -157.500 102 21.10.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Land Schulsanierung/ Schulbauförderung Einnahmen -248.000 103 21.10.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Bund KfW-55 Sanierung Einnahmen -800.000 -800.000 104 21.10.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Abrechnung Digitalpakt Einnahmen -47.200 105 21.10.01.0000 18.03.0000 Mitfinanzierung auswärtiger weiterführender Schulen Sanierung auswärtiger weiterführender Schulen (Weingarten SBBZ) Ausgaben 0 0 0 0 0 106 2110.01 Klosterwiesenschule Baindt Mittelanmeldung Hausmeister 107 21.10.01.0000 44.22.0000 Sonst. Geschäftaufw.Gerätschaften, Arbeitsmaterial Ausgaben 5.000 5.000 Zuschuss Klosterwiesenschule 2.520.800 -707.500 0 0 0 2150.03 Klosterwiesenschule Baindt Ganztagesgrundschule Aula und Betreuung 4221 3.000 2.500 2.500 2.500 108 21.50.03.0000 42.21.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungSpülmaschine Ausgaben 7.500 109 21.50.03.0000 42.21.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungSpeiseausgabewagen Ausgaben 1.800 110 21.50.03.0000 42.21.0000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 8x Garderobe, 4x Kuschelecke, 4x pädagogische Stühle, 2x Tablet, 2x Laptop, Schränke Ausgaben 12.800 2720 Öffentliche Bücherei 111 27.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Erwerb von beweglichen Sachen des AV im Rahmen Umzug Schulsanierung Ausgaben 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 112 27.20.00.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei SchulenEinbau Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus Ausgaben 25.000 2810 Sonstige Kulturpflege 112/1 28.10.00.0000 18.03.0000 Mitfinanzierung ZuschussInvestitionszuschuss Schützengilde Ausgaben 4.000 2910 Kirchengemeinden 113 29.10.00.0000 18.03.0000 Zuschuss Zuschuss Sanierung ev. Kirche Baienfurt/Baindt - Beschluss 11.01.22 - Abruf 2024?- 20.000 €? Ausgaben 0 0 0 0 0 Zuschuss 2140-2720 56.100 5.000 5.000 5.000 5.000 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 3140 Soziale Hilfen, Asyl- und Obdachlosenunterbring 114 31.80.10.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Pauschale Mittelanmeldung Ausstattung Ausgaben 5.000 115 31.40.05.1000 02.92.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ans. für den Abriss Klosterhof 4, Küferstraße 8 Ausgaben 100.000 100.000 116 31.40.05.1000 09.61.0000 Anlage im Bau neue Container A-F Boschstraße Ausgaben x 300.000 117 31.40.05.1000 09.61.0000 Anlage im Bau Ansatz für Sozialbau - wann und vor allem wo? Ausgaben x 100.000 500.000 0 Zuschuss Asyl 305.000 0 200.000 600.000 0 3650.01.0110 Kindergarten, Sonne, Mond und Sterne ab 2020 inkl. Kindergarten Regenbogen und einer zusätzlichen Kleinkindgruppe 118 36.50.01.0110 42.11.0000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Kiga SMS alt - Sanierung allgemein (v.a. Dachrinne) Ausgaben 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 118a 36.50.01.0110 42.11.0000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Maßnahmen gelbes Gebäude Ausgaben 25.000 119 36.50.01.0110 44.31.1000 Allgemeine GeschäftsaufwendungenEDV, Homepage, Cloud, Büromaterial Ausgaben x 21.700 13.700 120 36.50.01.0110 42.61.1000 Aus- und Weiterbildung Fortblldung Verwaltungsprogramm KiTaplus, Teambuilding Ausgaben x 13.000 13.000 121 36.50.01.0110 07.20.0000 Betriebs- und Geschäftsausstattung Siehe Auflistungen Mittelanmeldung Kiga SMS - Auflistung einzelen Häuser = 34600 € + Ersatz für die Bürotische und Stühle vom Kindergarten für die Schule = 6945 € Ausgaben x 41.600 4.500 122 36.50.01.0110 00.25.0000 DV-Software Zeiterfassung neu 2024 Ausgaben x 7.000 7.000 123 36.50.01.0110 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchenSiehe Auflistungen Mittelanmeldung Kiga SMS Ausgaben x 27.000 21.800 124 36.50.01.0110 42.41.2000 Gebäudereinigung AufwandErhöhung aufgrund der Kosten 2023 Ausgaben 60.000 60.000 125 36.50.01.0110 44.31.6000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche KostenHeilpädagpgoscher Fachdienst Ausgaben 25.000 25.000 126 36.50.01.0111 44.11.0000 Sonstige Personal- und VersorgungsaufwendungenAusgaben 2023 - Ausschreibungen und Leiharbeit Ausgaben 66.000 66.000 127 36.50.01.0110 42.91.0000 Sonstige sachlicher ZweckaufwandAusgaben für Projekt- und Portfoliogeld Ausgaben x 18.000 18.000 128 36.50.01.0110 02.22.0000 Gebäude soziale EinrichtungenErrichtung Waldkindergartengruppe Ausgaben 150.000 3650.01.0120 Kindergarten Regenbogen alt ab 2025 - Umbau zu was - derzeit an SBBZ vermietet 129 26.20.0000 42.11.0000 Unterhaltung Umbau einfache Maßnahmen zur Nutzung Ausgaben 17.500 2.500 2.500 2.500 2.500 3650.01.0130 Kindergarten St. Martin, nichtkommunaler Kindergarten 130 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Erzieherinnenstühle (Ca. 900 €/Stuhl) Ausgaben 3.600 131 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Sonnenschutz Konstruktionsbereich (exkl. Kosten für Fundament) Ausgaben 2.000 132 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Sonnenschutz Rutsche (exkl. Kosten für Fundament) Ausgaben 1.700 133 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Büro Höhenverstellbarer Tisch Ausgaben 1.100 134 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Bürostuhl Ausgaben 1.000 36.50.01.0130 135 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Teppiche (Ca. 450 €/Teppich) Ausgaben 1.500 136 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Tische (Ca. 350 €/Tisch) Ausgaben 1.200 137 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Sitzgruppe Ausgaben 350 138 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Pauschal Anteil Heizungssanierung Ausgaben 5.000 3650.01.0140 Waldorfkindergarten, nichtkommunaler Kindergarten 139 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Elektroarbeiten + weitere Kosten nach Gebäudegutachten Ausgaben x 26.000 140 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Bodenabschleifen RR + Mittelraum Ausgaben x 10.000 141 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Malerarbeiten für alle Räume Ausgaben x 12.000 142 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Gebäude, Sanierungskosten des maroden Gebäudes (Dach und Dämmung)Boden auf der Terrasse erneuern Ausgaben x 15.000 Evtl. Pauschale Kosten - Kosten werden noch hinterfragt und auf pauschale Kosten umgestellt. Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 143 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Sanierung Toiletten in beiden Gruppenräumen + Erwachsenen WC Ausgaben x 25.000 144 36.50.01.0140 18.03.0000 Unterhaltung Backofen RR Ausgaben x 1.500 145 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Erneurung der kompletten Beleuchtung gemäß recht. Arbeitsschutzbestimmungen Ausgaben x 8.500 146 36.50.01.0140 18.03.0000 Zuschüsse Dritter Gebäude, Terrassenüberdachung anbringen (Sonnen/Regenschutz) Ausgaben x 8.000 147 36.50.01.0140 18.03.0000 Zuschüsse Dritter Klettergerät + Montage & Spielgeräte + Werkbank RR Ausgaben x 18.000 148 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Erneuerung der kaputten Gartenhütte SW Ausgaben x 3.500 149 36.50.01.0140 18.03.0000 Unterhaltung Gartensanierung RR + mittleres Bereich Ausgaben x 28.000 150 36.50.01.0140 18.03.0000 Unterhaltung Gartensanierung SW falls es in 2024 v. x 16.000 151 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Naturschutzgutachten: 10.000 € Sanierungskosten Erneuerung Heizungskessel: 26.000 € Ausgaben x 36.000 152 36.50.01.0140 18.03.0000 Zuschüsse Dritter alternativ Empfehlung Errrichtung von Waldkindergartengruppen Ausgaben 150.000 Investitionszuschuss Kindergarten 457.750 370.500 327.500 27.500 27.500 4241.01 Sporthalle 153 42.41.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Land Zuschuss Sportstättenförderung Sporthalle Einnahmen 0 154 42.41.01.0000 02.42.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtung en bei Kultur-, Sport- Sporthalle - Ausgaben kein Investitionsansatz - 155 42.41.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Ausstattung Gerätschaften Sporthalle kleine Turnhalle Turngeräte - Nutzung Kiga SMS, SBBZ und partiell die Schule Ausgaben 5.000 5.000 2.500 2.500 2.500 4241.02 Freisportanlagen, Sportplätze etc. 156 42.41.02.0000 09.62.0000 Anlage im Bau Tiefbau Sportplatz Bau Kleinspielfeld Kunstrasen 50*70 m Jugendbereich, Flutlicht, Umlegung Bewässerung Hauptspielfeld etc., Weitsprunganlage, Umgebung Ausgaben x 50.000 1.355.000 100.000 0 0 156 42.41.02.0000 21.11.0000 Sonderposten Land Zuschuss Sportstättenförderung Kleinspielfeld Einnahmen x -120.000 157 42.41.02.0000 42.11.0000 Unterhaltung Sportplatz Unterhaltung Sportplatz - Sanierung und Pflege Hauptspielfeld inkl. Tiefenlockerung einsähen Ausgaben 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 158 42.41.02.0000 02.42.0000 BetriebsvorrichtungenNeuer Belag Minispielfeld - Kleinspielfeld Ausgaben x 0 0 20.000 159 42.41.02.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungRasenmähroboter Ausgaben x 22.000 160 42.41.02.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungBewässerungsanlage Ausgaben x 22.000 161 42.10.00.0000 13.18.2000 Rückzahlung DarlehenRückzahlung Darlehen Ausleihe Bau Reithalle Einnahmen -132.000 Zuschuss Produktbereich 4241 Sport 92.000 1.145.000 137.500 17.500 17.500 5110 Gemeindeentwicklung, Bauordnung, Stadtsanierung 162 51.10.00.0000 42.21.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungPauschale Ansätze Ausgaben 2.000 2.000 0 0 0 163 51.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungTablet für Außendienst Ausgaben 2.500 164 51.10.00.0000 44.31.8100 Aufwand GIS laufende Kosten Wartung Programm Erhöhung auf 25.000 € Ausgaben 25.000 25.000 15.000 15.000 15.000 165 51.10.00.0000 44.25.0000 Kauf Ökopunkte Ökopunkte für Voken/ Aufbrauch der bisherigen Ökopunkte für Bühl - für IGMS werden separat welche beschafft und für Voken auch Ausgaben 300.000 166 51.10.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Sonstige unbebaute Grundstücke Grundstückserlöse Fischerareal - 3,86 Mio. € Erlöse abzüglich KAG-Beiträge Einnahmen -1.100.000 -2.000.000 -700.000 167 51.10.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Sonstige unbebaute GrundstückeAbführung an Land Baden-Württemberg 60% Ausgaben 660.000 1.200.000 420.000 168 51.10.00.0000 21.11.0000 Proj. 24 Fischerar. Sonderposten Einnahmen Zuschüsse vom Land sofern Aufstockung kommt Einnahmen -250.000 -150.000 0 Langfristige Lösungen werden bei den Unterhaltungsmaßnahmen gesucht Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 169 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, Plätze Erschließung Fischerstraße Feinbelag Quartiersplatz Sanierungsgebiet Ortskern II Ausgaben 50.000 100.000 170 54.10.01.0000 03.51.0000 Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, Plätze Umbau Marsweilerstraße von innerem Kreisverkehr bis Boschstraße - Fußgängerüberweg, Gehweg, Radfahrstreifen, Küferstraße Ausgaben 175.000 171 54.10.01.0000 09.62.0000 Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, Plätze Gestaltung Dorfplatz - 3,50 Mio. € - Restfinanzierung 2025 ca. 1 Mio. € Ausgaben 1.000.000 172 54.10.01.0000 07.20.00000 Betriebs- und GeschäftsausstattungMobile Bühne Dorfplatz Ausgaben 50.000 173 51.10.00.000 NN Ausgaben 174 51.10.00.000 03.90.0000 Unvorhergesehenes auf diese KontoUnvorhergesehenes Allgemein Bauamt Ausgaben x 100.000 100.000 5110 Gemeindeentwicklung, Stadtsanierung Begleitung und Konzeptvergabe - Bauleitplanungskosten - Planungskosten Aufwand 5110 Fischerareal/Dorfplatz 175 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 12 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenKonzeptvergabe Büro Ausgaben 35.000 25.000 176 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 12 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenRechtsbeistand RA Ausgaben 15.000 15.000 177 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 24 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenLandschaftsplanung Büro- Wegeführung, Ausgaben 40.000 10.000 178 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 12 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenLandessanierungsprogramm Dorfplatz Ausgaben 25.000 25.000 20.000 5110 Sonstiges 179 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 11 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenB-30 Randbebauung Ausgaben 10.000 10.000 180 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 28 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenSulpach B-Plan nur geringe Mittel Ausgaben 10.000 10.000 5110 Baugebiet Bühl 181 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 26 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Erschließungsplanung sofern nicht direkt zuordenbar Ausgaben 50.000 50.000 5110 Baugebiet Voken Erweiterung 182 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 27 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenBauleitplanung Entwässerungsplanung Ausgaben 50.000 50.000 20.000 5110 Klima- und Artenschutz 183 51.10.00.000 44.31.1300 Klima Geschäftsaufw. Zuwendung Förderprogramm - 30.000 € Förderprogramm - „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ - Beschluss 03.05.2022 - sofern Ansätze bewilligt werden - Reduzierung auf 15.000 € ? Ausgaben x 15.000 15.000 0 0 0 184 51.10.00.000 42.71.5000 Aufwand Ortsbild Biodiversität, Ortsbildverschönerungen Ausgaben 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 185 51.10.00.000 09.60.0000 Anl. Im Bau pauschaler Ansatz Inv. Klima- und Artenschutz - pauschaler Ansatz Investiv Ausgaben 20.000 20.000 186 54.10.01.000 54.10.01000.2110 Zuschuss des BundesKfW Programm Baumpflanzungen Einnahmen -106.000 187 54.10.01.000 039 Proj. 24 Ausgaben Ausgaben Baumpflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) heimische Ausgaben 135.000 Zuschuss Produktbereich 5110 973.500 -523.000 205.000 35.000 35.000 5310 Elektrizitätsversorgung 188 53.10.00.0000 11.13.0000 Beteiligung Erhöhung Beteiligung an der Kommunalgesellschaft Netze BW oder Rückerstattung der besehenden 500.000 € Einlage Ausgaben 500.000 5330 Wasserversorgung 189 53.30.00.0000 13.15.2000 Rückflüsse von Darlehensforderungen Darlehensrückflüsse von EB Wasserversorg. und Zweckverband Einnahmen -45.100 -45.100 -45.100 -45.100 -45.100 190 53.30.00.0000 13.15.2000 Gewährung von Darlehen Gewährung Trägerdarlehen oder externe Kreditaufnahme Ausgaben 0 0 0 0 0 5340 Fernwärmeversorgung Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 191 53.40.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage PV Anlage Sporthalle für Wärmepumpe Ausgaben 350.000 192 53.40.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des InfrastrukturvermögensErweiterung Nahwärmenetz Leitungsnetz Ausgaben 50.000 150.000 193 53.40.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung - Energiezentrale - Pelletsanlage Ausgaben 835.000 100.000 0 194 53.40.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung - Energiezentrale - Wärmepumpe 450.000 195 53.40.00.0000 42.11.0000 Technische Anlage Wartung inkl. Erneuerung Instandhaltung BHKW Ausgaben 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 196 53.40.00.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss BHKW - Fernwärmeversorgung/LeitungsnetzEinnahmen -150.000 -150.000 197 53.40.00.0000 21.12.0000 Beiträge Anschlusskostenbeitrag privatrechtlicher Vertrag Anschluss FischerarealEinnahmen -150.000 -150.000 198 53.40.00.0000 42.41.5000 Aufwand für Gasbezugwesentliche höhere Einkaufspreise Gas/Pellets etc. Ausgaben 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 5360 Breitbandversorgung 199 53.60.00.0000 03.60.0000 Breitbandleitungen Verkabelung weißer Flecken - Eigenanteil plus 7 Jahre Pacht Ausgaben 300.000 200 53.60.00.0000 03.60.0000 Breitbandleitungen Verkabelung grauer Flecken - Eigenanteil plus 7 Jahre Pacht -1,9 Mio. € Ausgaben 500.000 1.000.000 400.000 201 53.60.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung Unterhaltung/Ausbau Breitband Ausgaben 20.000 15.000 15.000 15.000 15.000 202 56.60.00.0000 43.18.0000 Unterhaltung Betriebskostenumlage Zweckverband Breitbandversorgung inkl. Verzinsung Vorabfinanzierung Ausgaben 45.000 60.000 60.000 40.000 40.000 203 53.60.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage POP-Standort Klosterwiesenschule Ausgaben 100.000 5370 Abfallwirtschaft 204 53.70.00.0000 Wertstoffhof Standort - Keine Ansätze 2025/2026 - evtl. Aufgabe Wertstoffhof 2025/2026 Ausgaben 0 0 0 0 0 5380 Abwasserbeseitigung 205 53.80.00.0000 13.15.2000 Rückflüsse von DarlehensforderungenTilgung Trägerdarlehen Ausleihung Einnahmen -86.600 -86.600 -86.600 -86.600 -86.600 206 53.80.00.0000 13.15.2000 Gewährung von DarlehenGewährung Trägerdarlehen - keine Gewährung von Ausgaben 0 0 0 0 0 5410.01 Gemeindestraßen und Brücken 207 54.10.01.0000 42.11.2000 Straßensanierung jährlich Straßensanierung jährlich 150.000 € darunter Stöcklisstraße Fahrbahnbelag Ausgaben 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 208 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 24 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Brücke Waldbad ungeklärt - evtl. Anteilsfinanzierung Ausgaben 209 54.10.01.0000 42.11.2000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenRadwegemarkierungen Ausgaben 50.000 50.000 210 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 24 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenBeschilderung Ortsmitte und Gewerbegebiet Ausgaben 25.000 211 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Baumaßnahmen Nacherschließung B30 Randbebauung Ausgaben 50.000 50.000 212 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 66 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenSanierung Veilchenstraße inkl. WV oder NN Ausgaben 350.000 213 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 69 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenSanierung Hirschstraße - Anteil WV 100.000 € Ausgaben 150.000 (WV 100.000 €) 214 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 52 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Sanierung Rehstraße - Komplette Fahrbahnsanierung mit Aufbau - Ausgaben 340.000 215 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 52 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Rehstraße, Straßenbeleuchtung Ausgaben 25.000 216 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 52 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Rehstraße, Breitbandversorgung Ausgaben 35.000 (WV 100.000 €) 217 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 53 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Sanierung Rosenstraße - Komplette Fahrbahnsanierung mit Aufbau - Ausgaben 20.000 500.000 218 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 53 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Rosenstraße, Straßenbeleuchtung - Anteil WV 300.000 € Ausgaben 50.000 219 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 53 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Rosenstraße, Breitbandversorgung Ausgaben 35.000 (WV 300.000 €) 220 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 66 Sanierung Stöcklisstraße unterer Abschnitt - über Fahrbahnsanierung Unterhaltung Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 221 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 56 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenGeh- und Radweg - Schnellradweg Baindt - FN Ausgaben 15.000 222 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenVerkehrsberuhigungsmaßnahmen u. a. Ausgaben 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 223 54.10.02.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung NAV- Umrüstung Ausgaben 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 5470 ÖPNV 224 54.70.00.0000 18.03.0000 Beteiligung Kapitalanteil und Rücklage - Stadtbusgesellschaft Ausgaben 3.500 521.800 225 54.70.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz - Restbetrag 2025 Ausgaben 250.000 226 54.70.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bushaltestelle Barrierefreie Bushaltestelle Boschstraße (Planungsrate) Ausgaben 25.000 200.000 227 54.70.00.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte Einnahmen -170.000 5510 Spielplätze/Grünanlagen 228 55.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungWaldspielplatz restliche Abrechnung Frühjahr 2025 Ausgaben 100.000 229 55.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Anschaffung neuer Spielgeräte laut Tüv- Beanstandung Ausgaben 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 5520 Gewässerschutz/Hochwasserschutz/Wasserbauliche Anlagen 230 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj. 17 Wasserbauliche Anlagen Ausgaben 0 231 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 17 Sonderposten Zuschuss Gewässer 2. Ordnung Abrechnung 2024 Einnahmen 232 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj.18 Wasserbauliche Anlagen Hochwasserschutzmaßnahmen Bühl/Geigensack Errichtung und Öffnung Graben Gewässer 2. Ordnung 2022/2023 restliche Auftragssumme im Abwasseretat Ausgaben 233 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj. 63 Wasserbauliche Anlagen Maßnahmen Egelsee im Rahmen Seenprogramm - keine Mittel eingeplant Ausgaben 0 234 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 63 Wasserbauliche AnlagenZuschuss Land Einnahmen 0 235 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 63 Wasserbauliche AnlagenErsätze Wasserverein Einnahmen 0 236 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj. 20 Wasserbauliche Anlagen Hochwassergefahrenstelle Brücke am Torbogen - Zuständigkeit- Hangrutsch Höhe Friedhof und Brücke am Torbogen Ausgaben x 20.000 0 0 237 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj.16 Wasserbauliche Anlagen Starkregen- Ausspülung - Flußbettbefestigung - Stützmauer - 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 238 55.30.00.0000 03.80.0000 Friedhöfe und Bestattungseinr. Investitionsmaßnahmen Friedhof bzw. Umsetzung Friedhofskonzeption BA 2 Ausgaben 250.000 239 55.30.00.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Parkplätze Friedhof-Parkplätze entlang Stöcklisstraße Ausgaben 50.000 240 55.30.00.0000 07.10.0000 BetriebsvorrichtungenNeue Urnenwand 2026 Ausgaben 90.000 20.000 241 55.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungVorhalteposten 2.500 € Ausgaben 2.500 2.500 Zuschuss Produktbereich Infrastruktur 3.676.800 2.510.100 1.505.800 665.800 765.800 5730 Schenk-Konrad-Halle/Gaststätte zur Mühle 242 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Kaffeemaschine - Vorhaltung - Neubeschaffung bisheriger Kaffeemaschine Ausgaben 3.000 243 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. EDV-Ausstattung Hausmeister (Laptop, Tablet Bedienung Mischpult) Ausgaben 1.000 244 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Umbau der Beschallungsanlage inkl. Headset und Mikrofone Ausgaben 30.000 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 245 57.30.00.0000 42.11.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtung en bei Kultur-, Sport- Sanierungskonzept SKH - Vorhaltemaßnahmen - Kühlanlagen, Unvorhergesehenes, Gaststätte zur Mühle Ausgaben 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 246 57.30.00.0000 42.11.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtung en bei Kultur-, Sport- , Freizeit-, und Gartenanlagen Erneuerung Lüftungsvlies Ausgaben 15.000 247 57.30.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage PV-Anlage auf SKH Ausgaben 60.000 248 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Sonstiges Ausgaben 2.000 249 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Umrüstung Beleuchtung auf LED Ausgaben 15.000 15.000 Zuschuss SKH 91.000 40.000 85.000 25.000 25.000 250 61.20.00.0000 23.10.2000 Tilgung von Krediten für InvestitionenTilgung von Krediten Ausgaben 200.000 400.000 500.000 500.000 500.000 Zuschussbedarf Produktbereich 6 200.000 400.000 500.000 500.000 500.000 Summe Einzahlungen -6.279.400 -7.386.800 -1.831.700 -1.281.700 -1.281.700 Summe Auszahlungen 14.692.850 9.171.550 4.903.500 3.859.500 2.612.500 Finanzierungsdefizit 8.413.450 1.784.750 3.071.800 2.577.800 1.330.800 Kontrollsumme (Ausgaben - Einnahmen) 8.413.450 1.784.750 3.071.800 2.577.800 1.330.800 Finanzierungsdefizit 2025 und 2026 zusammen: In obigem Finanzierungsdefizit sind schon Grundstückserlöse Lilienstraße sowie das komplette Fischerareal anteilig abgegolten Liquidität 31.12.24 vorauss. ca. 2 Mio. € - noch offen Auflösung Spareinlagen 2025 - 1 Mio. € Darlehensaufnahme Ungeklärte Finanzierung da laufender Etat im Defizit *davon Investitionen Finanzhaushalt 13.030.100 7.692.450 3.759.400 *davon Unterhaltungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 1.660.650 1.450.000 1.030.500 10.198.200[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 1. September 2023 Nummer 35 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2023 und 2024: Es gibt Betreuungsplätze für alle vorgemerkten Kinder! Der Gemeinderat hat den Bedarfsplan für das Kita-Jahr 2023-2024 genehmigt und beschlossen. Darüber hinaus wird im Sozialausschuss geprüft, ob es möglich ist, mehr Betreuungsplätze für Kinder von einem bis drei Jahren sowie eine Ganztagsbetreuung anzubieten. In der Gemeinderatssitzung am 01.08.2023 teilte die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreu- ung positive Neuigkeiten mit: Für das Jahr 2023-2024 gibt es aktuell keine Warteliste. Die Gemein- de kann gegenwärtig allen vorgemerkten Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Besonders erfreulich ist die Entspannung der Lage für Kinder ab drei Jahren durch die Eröffnung der drit- ten Gruppe im Neubau des kommunalen Kindergartens. In den drei Kindergärten der Gemeinde Baindt, im kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, im katholischen Kindergarten St. Martin und im Waldorfkindergarten, können Kinder ab 2,9 Jahren betreut werden. Die Krippenplätze sind knapp, jedoch ausreichend. Alle vorgemerkten Kinder von einem bis zwei Jahren bekommen einen Betreuungsplatz. Bei neuen Vormerkungen für diese Altersgruppe wird in Kooperation mit dem Jugendamt Ravensburg eine Betreuungsmöglichkeit in Umlandgemein- den gesucht. Für zwei- bis dreijährige Kinder besteht noch die Möglichkeit, in den altersgemischten Gruppen einen Betreuungsplatz zu bekommen. Vermehrt kommen Anfragen von Sorgeberech- tigten für eine Ganztagsbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Diesen Anfragen kann derzeit nicht nachgekommen werden. Besonders erfreulich ist, dass es in allen Kindertagesstätten gelungen ist, genügend Personal zu finden, um die neuen Module ab dem 01.09.2023 anbieten zu können. Die Gemeinde Baindt setzt sich weiterhin dafür ein, allen Familien eine bedarfsgerechte Betreu- ung für ihre Kinder anzubieten und wird die Entwicklung der Betreuungssituation auch zukünftig aufmerksam beobachten. Für Fragen und weitere Informationen stehen die zuständigen Einrich- tungen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Amtliche Bekanntmachungen Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.09.2023 – 15.09.2023 eine Übung Jagdkampf Training durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 2 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Wetzisreute, Wolpertswende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Durchführung von Handstreichen und Hinterhalten gemäß detaillierten Phasenablaufplan Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 2. September Sonntag, 3. September Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 2. September Huberesch-Apotheke, Rümelinstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Stadt-Apotheke Bad Waldsee, Friedhofstr. 7, 88339 Bad Waldsee, Tel.: 07524 - 9 79 60 Sonntag, 3. September Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, 88250 Weingar- ten, Tel.: 0751 - 56 02 60 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Geburten Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Denise Kib- ler und Luis Baumgärtner zur Geburt ihres Sohnes Finn Baumgärtner am 12.03.2023 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg bie- tet jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 5. September 2023 statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr – 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de . Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Erntejagden sicher durchführen Erntejagden sind sehr dynamisch und anspruchsvoll in Vorbereitung und aktiver Ausübung. Das zeigt nicht zuletzt der tödliche Unfall im letzten Jahr. Umso mehr muss Wert auf die Planung sowie Durchführung und nicht zuletzt auf zuverlässige Jägerinnen und Jäger gelegt werden. Eine gute Planung mit ausreichend zeitlichem Vorlauf so- wie eine versierte Organisation und Durchführung sind die Grundvoraussetzungen für eine sichere und erfolgreiche Jagd. Verantwortlich hierfür ist der Jagdherr. Er stimmt mit den Landwirten die zu bejagenden Flächen ab und dokumentiert diese im Lageplan. Darin werden auch An- zahl und Ort der Jagdeinrichtungen eingetragen sowie Schuss- und Gefahrenbereiche von angrenzenden Stra- ßen, Wegen und Siedlungen festgelegt. Hilfreich ist zudem eine Liste mit Kontaktdaten der geeigneten, zuverlässigen Jäger und Nachsucheführer sowie der Reviernachbarn, Landwirte und Lohnunternehmer. Verletzungen durch vom Boden abprallende Kugeln zei- gen immer wieder die Notwendigkeit von erhöhten An- sitzeinrichtungen und der Begrenzung des Schussfeldes auf. Daher sind feste oder mobile Ansitzeinrichtungen für Erntejagden zu benutzen. In den Unfallverhütungs- vorschriften zur Jagd (VSG 4.4) ist dies jüngst mit aufge- nommen worden. Als erhöhte Ansitzeinrichtungen eignen sich auch mobile Objekte, entweder auf einem PKW mit Ladefläche oder auf einem Anhänger. Sie müssen stand- sicher mit dem Fahrzeug verbunden sein und einen siche- ren Aufstieg besitzen. Das Fahrzeug muss während der Jagd stehen und das Fahrerhaus darf nicht besetzt sein. Weitere Hinweise und Empfehlungen finden sich in der SVLFG-Broschüre „Sichere Erntejagd“. Sie kann unter www.svlfg.de und mit dem Suchbegriff „B44“ kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Druckexemp- lare können telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen angefordert werden. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd findet sich unter dem Suchbegriff „VSG 4.4“. SVLFG Ich und Kommunalpolitik?! Wie eigentlich? Online-Vorträge zum rein schnuppern und mitmischen! Angesichts einer zunehmend vielfältigen Bevölkerung ist es für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Kommu- nalpolitik wichtiger denn je, unterschiedliche Stimmen zu hören und vielfältige Perspektiven einzubeziehen. Des- halb sind in der Kommunalpolitik auch insbesondere die Sichtweisen, Erfahrungen und Kompetenzen von Frauen gefragt. Diese bilden die Mehrheit der Bevölkerung und sind in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten vertreten. Im Rahmen der Kampagne „Frau Dich! Kandidiere für die Kommunalwahl 2024, weil du aus Erfahrung Exper- tin bist!“, bieten B-o-R-a Frauenpolitik und die Gleich- stellungsbeauftragten der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der Städte Ravensburg und Fried- richshafen ein spezielles Angebot für Frauen, die sich überlegen in die Kommunalpolitik einzusteigen an. Wir wollen allen Frauen, die Lust auf Politik haben mit diesem Angebot motivieren, in der Kommunalpolitik mitzumi- schen. Klicken Sie sich rein! Und holen Sie sich Tipps und Denkanstöße für das eigene Engagement. Mit zwei kostenfreien Online-Vorträge bietet die Politikwis- senschaftlerin und Soziologin Dagmar Wirtz kurze kna- ckige Impulse, die für das eigene politische Engagement interessant sind an. Mittwoch, 13. September 2023, 17.00-17.45 Uhr: Erfolgsfaktoren der Kommunalpolitik Dienstag, 26. September 2023, 18.30-19.45 Uhr: Schritte bis zur Wahl Anmeldung unter: t.frick@rv.de, einen Zugangslink erhal- ten Sie nach Anmeldung zeitnah zugesendet. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Veranstaltung ist gefördert vom Bundesprogramm Demokratie leben! Weitere Informationen zu FRAU DICH! unter: www.bora-frauenpolitik.de Gemeinde Bergatreute: Familienfest mit Kinderflohmarkt am Freitag, 08.09.2023 Im Rahmen des Ferienprogramms gibt es am Freitag, 08.09.2023 von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr auf den öffent- lichen Grünflächen vor der Gemeindehalle (Schmidstr. 5) einen Flohmarkt extra für Kinder (es wird keine Stand- gebühr erhoben), Kinderschminken, eine Hüpfburg, Pony reiten, Drehorgelspieler und weitere tolle Sachen erwarten euch. Falls das Wetter nicht mitmachen sollte, findet das Ganze in der Gemeindehalle statt. Getränke, Kaffee und Kuchen sowie Grillgut werden zum Verkauf angeboten. Außer guter Laune müsst ihr also nichts mitbringen Blutspende – die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patient*innen benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverlet- zungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jeder Typ ist gefragt! Jetzt Blut spenden! Nächster Termin: Mittwoch, dem 13.09.2023, von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks: Vorteile für Spender*innen (1) Nach der ersten Spende wird die Blutgruppe bestimmt. Im Notfall kann diese Information auch Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blut- druck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglobin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. Alle Termine und weitere Informationen unter www. blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien stehen unter www.blutspende.de/presse/ mediathek zur Verfügung. „Pubertät SUCHT Risiko“ Vortrag „Pubertät SUCHT Risiko“ am 9. Oktober: Zwischen jugendlicher Neugier und realen Gefahren Kreis Ravensburg – In der Pubertät sind Jugendliche auf der Suche nach sich selbst. Dafür testen sie ihre körper- lichen und psychischen Grenzen und suchen mit Alkohol, Zigaretten oder illegalen Drogen nach neuen Erfahrun- gen. Ernsthafte Probleme oder gar eine Abhängigkeit sind nicht zwangsläufig die Folge, die Risiken werden aber viel zu oft unterschätzt. Umso wichtiger ist es, dass Erwach- sene ehrlich mit den Jugendlichen über Suchtmittel und deren Folgen reden. Dabei gilt es, eine klare Haltung mit verbindlichen Regeln auszuloten und gleichzeitig eine fürsorgliche Stütze zu sein. Eltern, Lehrkräfte und Fachkräfte aus der Jugendhilfe sind am Montag, 9. Oktober 2023 von 19 bis 21 Uhr zu einem kostenlosen Vortrag „Pubertät SUCHT Risiko: Zwischen jugendlicher Neugier und realen Gefahren“ eingeladen. Im Bildungszentrum in Markdorf erhalten die Teilnehmenden aktuelle Einblicke zum jugendlichen Konsum von Alkohol, Zigaretten oder illegalen Drogen. Zudem gibt es Hilfe und Tipps, wie man auf Jugendliche zugeht, die Risiken offenbar leichtsinnig unterschätzen. Veranstalter sind das Polizeipräsidium Ravensburg, der Bodenseekreis sowie der Landkreis Ravensburg. Die An- meldung ist möglich unter: www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/sucht- praevention/vortrag-pubertaet-sucht-risiko Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. September - 10. September 2023 Gedanken zur Woche: Mut zum Träumen Ich glaube, für alle Menschen in der Welt Ist es das Wichtigste im Leben, den Mut zu großen Träumen aufzubringen. Golda Meir Samstag, 02. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Martina und Hermann Gindele, Kurt Brugger, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Karl Bohner, Franz und Eugen Schmidt) Sonntag, 03. September 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeiern Dienstag, 05. September Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 06. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Hans Späth) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetungen Donnerstag, 07. September 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 08. September 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 09. September 18.00 Uhr Baindt – Firmauftakt Sonntag, 10. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeiern Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Niklas Alber, Lena Alber, Lena Himpel, Silas Kaplan, Emilia Stotz, Anton Strehle († Johann Germann, Adalbert Berger, Bap- tist und Anton Elbs mit Angehörigen, Jahrtag: Theresia Elbs) Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 07. September geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Hüttenbericht 2023 „Herzlich Willkommen im Zirkus Minipoly!“ – so wurden die kleinen und großen Ministranten auf der Minihütte zum Thema Zirkus begrüßt. Wie auch in den letzten bei- den Jahren ging es für die Minis aus unserer Seelsorge- einheit Baienfurt/Baindt zusammen auf die Minihütte. Dieses Jahr fuhren wir in der zweiten Ferienwoche nach Hirschegg ins Kleinwalsertal, wo die 37 Kinder von den als Zirkusartisten verkleideten Teamern begrüßt wurden. Alle bekamen ein Zirkusticket, welches ihnen den Eintritt zu allen großen Programmpunkten über die Tage ver- schaffte. Nach ein paar Kennenlernspielen und unserem traditionellen, gesungenen Halleluja-Gebet gab es die erste Mahlzeit auf der Hütte. Dank unserem Küchenteam, welches in diesem Jahr durch Paula Hilgert, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle ergänzt wurde, war das Essen überragend gut. Danach wurden die Zimmer bezogen, sodass sich jeder so langsam auf der Hütte zurechtfin- den konnte und der erste Programmpunkt, die Hütten- rally, konnte beginnen. Bei dieser konnte jede Gruppe zeigen wie gut sie sich um die Hütte herum auskennt und Gruppenzusammenhalt beweisen. Anschließend konn- ten alle in der freien Zeit ihre Diabolo-Künste trainieren, Ballspiele spielen, Armbänder knüpfen und vieles mehr. Dadurch konnten wir die Zeit bis zum Abendessen schnell Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 überbrücken und grillten Würstchen und Stockbrot am Lagerfeuer. Den ersten Abend ließen wir dann mit dem Betthupferle, einer Traumreise in den Zirkus Minipoly, die uns über die ganze Hütte begleitet hat, ausklingen. Am nächsten Tag ging es mit dem morgendlichen An- schuggerle los, damit die kleinen und großen Minis fit in den Tag starten konnten. Danach erwartete uns ein tolles Frühstücksbuffet. Morgens spielten wir das Tauschspiel, bei dem kleine Gruppen verschiedene Stationen erfolg- reich meistern mussten. Dabei lernten sich alle besser kennen und jeder konnte sich mit seinen Stärken einbrin- gen. Die anschließende Currywurst mit Kartoffelecken gab allen die nötige Energie, um sich auf das erste große Highlight der Hütte vorzubereiten: Der Casinoabend stand an! Alle ließen es sich bei einer Quarkmaske und einer Massage gut gehen und es galt sich in Schale zu schmei- ßen. Es wurden Frisuren gemacht, Nägel lackiert und die Abendgarderobe wurde angelegt. Nach dem Abendessen konnte der Casinoabend beginnen. Bei Spielen wie Black- jack, Mäxle, Roulette und Ligretto wurde um das „Mini-Mo- ney“ gezockt und die Casinobesucher konnten sich wäh- renddessen mit alkoholfreien Cocktails erfrischen. Nach einer kurzen Nacht wurden die Minis schon früh geweckt, da an diesem Tag das große Geländespiel anstand. Beim Frühstück stärkten sich alle für die lange Wanderung und brachen nach und nach mit gepackten Rucksäcken in Gruppen auf. Der Pfadfinder Luca hat allen Gruppen den richtigen Weg gezeigt, während sie verschiedene Challen- ges meistern und knifflige Quizfragen beantworten muss- ten. Am Nachmittag kamen alle stolz zurück zur Hütte, denn sie hatten die herausfordernde Wanderung bezwun- gen. Nach einem entspannten Lagerfeuerabend, bei dem wir viele Lieder mit Gitarrenbegleitung gesungen haben, fielen alle müde und erschöpft in ihre Betten. Am Freitag bekamen wir Besuch von unserem Pfarrer Staudacher und dem Baienfurter Bürgermeister Günter A. Binder. Pfarrer Staudacher feierte mit uns einen Got- tesdienst bei traumhafter Sicht auf die Berge und musi- kalischer Umrahmung durch unsere Küchenmänner Andy und Stephan. Nach dem Mittagessen haben sich alle auf die abendliche Zirkusshow vorbereitet. Jedes Kind konnte sich in einen Zirkusworkshop eintragen. Von der Akroba- tiknummer und der Diaboloshow über die Tanzeinlage bis hin zur Clowns- und Zaubershow war alles dabei. Diese vorbereiteten Nummern wurden abends in der Manege mit viel Erfolg vorgeführt. Dazwischen fanden immer klei- ne Zirkus-Challenges statt, bei denen die Kinder gegen die Teamer um den Sieg rangen. Es stellte sich heraus, dass beide Parteien gleich auf waren. So musste am nächsten Morgen noch der Gewinner ermittelt werden. Beim Ring- tennisturnier spielten zuerst die einzelnen Teams gegenei- nander. Danach wurde bei einem letzten Match vor dem Mittagessen der Sieger vom vorigen Abend ausgemacht. Die jeweils sechs besten Spieler der Teamer und der Kin- der spielten gegeneinander in einer spannenden Runde. Doch die Kinder gewannen haarscharf. Am Mittag durf- ten alle Minis die freie Zeit nutzen und ihr Programm für den letzten Abend vorbereiten – den Bunten Abend. Wie der Name schon sagt, gab es ein buntes Programm an verschiedenen Vorführungen, einem Hüttenquiz, Herz- blatt und vieles mehr. Dieser Abend stand ganz unter dem Thema Zirkus. Deswegen durften alle Kinder sich ihr mit- gebrachtes Zirkustier-Kostüm anziehen. Gegen Ende des Bunten Abends wurden noch die Sieger des Geländespiels und der Gewinner des Casinoabends gekürt. Danach ging es zur traditionellen Hüttendisco. Es wurde getanzt und gefeiert, bevor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wurde in der letzten Nacht wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abreisetag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt und nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte nach dem Motto „Vie- le Hände – schnelles Ende“ aufzuräumen und zu putzen. Da alle zusammengeholfen hatten, war dies schnellstens erledigt. Jetzt hieß es auch schon bald Abschied neh- men. Die ersten Eltern waren bereits vor Ort, aber eine Abschlussrunde musste noch sein. Wir haben noch das Ende unserer Betthupferle-Geschichte gehört und eine Stimmungsrakete sowie auch ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön: An die Fahrer, die die kleinen und großen Minis wohlbe- halten zur Hütte und nach Hause brachten. An Familie Kapler für die Kartoffeln, die ihr Ende in su- perleckeren Kartoffelecken fanden. An Herrn Pfarrer Staudacher für den netten Besuch und die Gestaltung des Gottesdienstes. An Herrn Bürgermeister Günter A. Binder für den Besuch und seine großzügige Spende. An Familie Stärk und Kapler für die Bereitstellung Ihrer Anhänger oder Sprinter. An unsere Küchenfeen (aka Küchenrobben) Paula Hilgert, Andreas Ehrat, Benjamin Hämmerle, sowie Andreas Hund, Stephan Gierer und Richard Stauder für euer superlecke- res Essen mit einfallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt bekommen. An das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Baienfurt und Baindt für die gelungene Gestaltung des Programms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrü- ßen zu dürfen! Minihütte Minihütte Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Minihütte Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten be- achten) Caritas – Herbstsammlung vom 16. bis zum 24. Sep- tember 2023 • Hier und jetzt helfen! • Die Hälfte der Spenden bleibt für caritative Arbeit in den Kirchengemeinden „Hier und jetzt helfen“ – unter diesem Motto ruft die Caritas vom 16. bis zum 24. September zur Caritas-Herbstsamm- lung in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stutt- gart auf. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 50 Prozent der Sammlung bleiben in den Kirchengemeinden für sozial-caritative Aufgaben (Stuttgarter Gemeinden 40 Prozent). Der andere Teil geht an den Caritasverband für Projekte in der jeweiligen Ca- ritas-Region vor Ort. Helfen Sie Menschen wie Susanne und Lisa - hier und jetzt. Katholische Kirchenpflege Baienfurt IBAN: DE93 6506 2577 0056 3370 00 Verwendungszweck: Herbstsammlung Caritas-Herbstsammlung 16.-24. September 2023 www.caritas-spende.de Am 1.9.23 beginnen wieder die Yoga Kurse im ev. Gemeindehaus Baienfurt. 9..00 Uhr bzw. 10.30 Uhr unter der Leitung von Mar- lies Schmid, Baindt Anmeldungen bitte unter Tel. 52720. Nicht- mitglieder sind herzlich willkommen. Oberschwäbischer Pilgerweg 2023 „Auf den Spuren von Madeleine Delbrêl“ Bezirk Ravensburg Samstag, 23.09.2023 Bad Waldsee / Michelwinnaden Pilgern aus den Pflichten und Zwängen des Alltags heraustreten - aufbrechen. Wir laden herzlich dazu ein – lassen Sie sich darauf ein! Die diesjährige Etappe auf dem Oberschwäbischen Pil- gerweg lädt zum Meditieren und Genießen der Land- schaft ein. Mit einem Impuls zum Leben von Madeleine Delbrêl von Claudia Schmidt, der Geistl. Beirätin des KDFB-Diözesan- verbandes Rottenburg-Stuttgart, machen wir uns auf den Weg. Unterwegs laden immer wieder Plätze zum Verwei- len und Innehalten ein. Wir machen Station, hören Worte, Sätze von Madeleine Delbrêl, singen und beten gemeinsam, gehen schweigend, erzählen, lachen, ... Unterwegs in Gemeinschaft mit gleichgesinnten Frauen. Unsere Pilgerwanderung startet in Michelwinnaden und endet in Bad Schussenried. Abwechslungsreiche Wege führen uns durch Waldstü- cke und Riedlandschaft und lassen uns ein neues Stück Oberschwaben entdecken. Treffpunkt: 10.00 Uhr Michelwinnaden, Pfarrkirche St. Johannes Evangelist Parkplatz: bei der Kirche – ist ausgeschildert Ziel: Bad Schussenried - Pfarrkirche St. Magnus Strecke: ca. 11 km Gehzeit: etwa 3,5 Stunden Abschluss: gemütliche Einkehr im „Zoll Haus“ Bad Schus- senried ! ! ! WICHTIG ! ! ! - Jede sorgt selbst für ihr Rucksackvesper, Sitzunterla- gen sind sinnvoll. - Ausreichend Flüssigkeit (Tee, Mineralwasser, Saft, ...) einpacken - An Insektenschutz denken - Bitte rechtzeitig anmelden, da der Rückweg organisiert werden muss. Anmeldung: Über die ZV-Vorsitzende, Andrea Schorrer Tel. 553366. Anmeldeschluss: Samstag, 16. September 2023 Freitag, 29.9.23 Fahrt nach Molpertshaus zum Steinlabyrinth: 14.00 Uhr Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 14.30 Uhr Ankunft in Molpertshaus Spaziergang zum Steinlabyrinth Möglichkeit zum Besuch bei Frau Blattner, Steinbotschaf- ten Einkehr, danach Rückfahrt nach Baienfurt. Anmeldungen bitte nachmittags/werktags bei Beatrix Onischke, Tel. 49841. Vielen Dank. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchen- gemeinden Baienfurt und Baindt impulse Save the Date BAINDTER VESPER Michael Boenke liest aus seinem Krimi Leberwurscht letal 06.10.2023, 18 Uhr in Baindt Dieses Jahr bieten wir bei unserem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbischen Autor Michael Boenke. Michael Boenke ist in Sigmarringen geboren und lebt heu- te in Bad Saulgau. Nach Veröffentlichungen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bönle in der oberschwäbischen Provinz im- mer wieder über Mordopfer und wird in die Ermittlungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke – passend zur Veranstaltung – aus seinem 7. Band „Leberwurscht letal“. Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns auch eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dürfen gespannt sein. Anmelden kann man sich drei Wochen vor unserem Ves- per, wenn die Einladung im Gemeindeblatt erscheint. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Was ihr getan habt ei- nem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Mt 25,40b Während der Ferien (bis einschließlich 10. September) findet keine Kinderkirche statt. Sonntag, 03. September 13. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 04. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 10. September 14. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 11. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Gedanken zum Wochenspruch „Es genügt nicht zu sagen: ich liebe. Liebe muss lebendige Tat werden.“ (Mutter Teresa) Mich beeindrucken Menschen, die Jesu Worte persönlich nehmen. So ein Mensch war Mutter Teresa, die den ärmsten der Armen in den Slums von Kalkutta begegnet ist, als wäre sie Jesus selbst begegnet. In ihren Gesichtern hat sie den gese- hen, für den sie gelebt hat. Was würde geschehen, wenn ich in meinem Alltag mit dieser „Brille“ unterwegs wäre? – Desinteresse am Ge- genüber wäre undenkbar, weil mir darin ja der lebendige Gott nahe kommt und mir deutlich wird, dass noch nicht einmal das kleinste freundliche Wort, keine Geste der Zu- wendung und Anteilnahme vergeblich bleibt. Dafür steht Christus selbst ein. Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ausflug Seniorenkreis Am Dienstag, 12. September findet unser Ausflug nach Ravensburg statt. Wir be- suchen die Stadtkirche und erfahren bei einer Führung alles über die Geschichte des ehemaligen Klosters und über die Zeit der Parität. Wir treffen uns um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Gäste sind wie immer herzlich eingeladen. Bibel im Gespräch geht weiter – Johannes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Gespräche vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effekten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Auch wer in der ersten Staffel nicht da- bei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurtam 21. + 28. September sowie am 5. Oktober. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auch auf die Begegnun- gen und Gespräche in der nächsten Runde! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 29. September 2023, 19.30 Uhr: „Den Himmel gibt’s Echt“ Eine „wahre Geschichte“, dokumen- tiert in dem gleichnamigen Buch, das in den USA zum Bestseller avancierte: Ein Vierjähriger übersteht mit knap- per Not eine komplizierte Operation. Später erzählt er, er sei während des Eingriffs im Himmel gewesen, einem un- fassbar schönen Ort, wo er Engel, Jesus und Verwandte getroffen habe. Erzählt wird diese Geschichte aus der Perspek- tive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pas- tor in einem Kaff in Nebraska und möch- te das Erlebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zuschreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Din- ge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? *********** Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis am MITTWOCH, den 13. September 2023 - 19:00 Uhr Wegen einer kurzfristig angetretenen Reise kann Claudia Strittmatter nicht wie im Plan vorgesehen im September das heitere Gedächtnistraining durchführen. Deswegen haben wir unsere Termine getauscht und wollen Karten für jede Gelegenheit gestalten. Für Material ist gesorgt. Mitzubringen ist gute Laune und Fantasie. Claudia Stritt- matter wird dann den Termin im November wahrnehmen. Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Eure Petra *********** Der Kreative Montag bietet an September: 4.9. K. Schmitz: „Kreativ im Freien“ 11.9. C. Welle-Lebherz: „Stadtansichten - kubistisch“ 18.9 I. Schwarzat: „Inchies“ 25.9. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Wir wollen kleine Duftsteine aus natürlichem lufttrock- nenden Ton herstellen. Je- der sollte kleine Döschen mitbringen. Alles andere wird gestellt. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Knappe Niederlage im Allgäu FC Wangen II - SV Baindt II 2:1 (0:0) Nach der bitteren Auswärtspleite am vergan- genen Wochenende gegen die SG Argental II, wollte der SVB II nach einer intensiven Trainingswoche bei der neu gegründeten zweiten Mannschaft des FC Wan- gen ein anderes Gesicht zeigen. Durch eine kämpferisch ansprechende Leistung, etwas Glück und in Mohring ei- nen starken Rückhalt zwischen den Pfosten, gelang es der „Zwoiten“ gegen überlegende Allgäuer mit einem torlosen Remis in die Halbzeit zu gehen. Geggiers kleine- re taktischen Umstellungen zur Pause hatten zudem den gewünschten Effekt, wodurch die Baindter Mannschaft Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 offensiv etwas gefährlicher wurde. In einer fulminanten Schlussphase ging der FCW II zunächst in Führung (78.), Schnez konterte diese jedoch nur sechs Minuten später mit einem schönen Abschluss (84.). Im Anschluss schnup- perte der SVB II sogar an der Überraschung, doch wäh- rend Nagarasa die große Chance zur Entscheidung liegen ließ und statt eines eigenen Abschluss den erfolglosen Pass auf Keppeler wählte, traf in der Schlussminute Akin auf der Gegenseite und entschied damit die Partie für den FCW II (90.). Am Ende gewinnt der FC Wangen II damit knapp aber nicht unverdient gegen die Baindter Zweit- vertretung, welche mit etwas mehr Spielglück durchaus Punkte hätte einfahren können. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hugger (66. Lukas Grabhherr), Tobias Trautwein (82. Robin Blatt- ner), Jannik Küchler, Julian Keppeler (88. Moritz Lang), Niklas Späth, Daniel Kronenberger (82. Rabie Akaiber), Kisanthan Nagarasa (85. Evans Chibuike Obani), Rabie Akaiber (46. Markus Wöhr), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Ahmed Yachir (78.), 1:1 Johannes Schnez (84.), 2:1 Lütfü Eren Akin (90.) Vorschau: Sonntag, 03.09 15.00 Uhr: FC 07 Albstadt - SV Baindt 15.00 Uhr: SV Baindt II - SV Oberzell II Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Nach einer Sommerpause treffen wir uns am Dienstag, 12.09.2023 wieder im Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Beginn 18.30 Uhr. Frau Rosi Fugunt führt uns ein in die neuesten Trends der Herbstdekoration. Am Montag, 18.09.2023 star- ten wir um 13.00 Uhr am Parkplatz Tennishalle zu unserer Halbtagesfahrt ins Deggenhausertal zur Fa. Sonett, weiter ins Hopfengut Tettnang und zum Abschluss ins Bräuhaus nach Rossberg. Es sind noch ein paar Plätze frei, falls uns noch jemand begleiten möchte. Wir freuen uns über euer Kommen. Die Vorstandschaft Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst- Winter Basar am 23.09.2023 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 22.9.23 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 23.9.23 von 16 bis 17 Uhr. Die aktuellen Infos findet ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir tref- fen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung St. Galler Brückenweg Wir fahren mit Bahn und Schiff nach St. Gallen. Bei der Wanderung passieren wir 18 Viadukte, Holz- und Beton- brücken, sowie Hängestege im Tal der Sitter. Treffpunkt: Sonntag 10.09.2023 um 9.10 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 8 km, 100 hm. Fahrpreis 25 Euro, mit BahnCard 18 Euro. Sonstiges: Rucksackvesper, Stöcke, gutes Schuhwerk. Einkehr auf der Fähre möglich. Verbindliche Anmeldung bis 08.09.2023 T. 0151-12952100. (Anrufbeantworter) Besitzer einer BahnCard bitten wir dies bei der Anmel- dung anzugeben. Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abge- sagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vorabend unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bergatreute und Roßberg Vollsperrung dauert bis voraussichtlich Freitag, 8. Sep- tember 2023 an Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert seit dem 1. August 2023 die Fahrbahn der L 314 zwischen Bergatreu- te und Roßberg auf einer Länge von rund 2,8 Kilometern. Aufgrund von aufwändigeren Arbeiten für den Ausbau von belastetem Material im Bereich des Anschlusses der L 316 bei Roßberg sind die Arbeiten in Verzug geraten. Eine zusätzliche Verzögerung ergibt sich aufgrund der ausgiebigen Niederschläge in den letzten Tagen. Neben der Herstellung der Bankette müssen noch sämt- liche Zufahrten entlang der Strecke asphaltiert und die Leitpfosten neu gesetzt werden. Die Fertigstellung er- folgt bis voraussichtlich Freitag, 8. September 2023. Da- nach wird die Straßensperrung aufgehoben und der Streckenabschnitt ist wieder in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Das Regierungspräsidium bedankt sich bei allen betrof- fenen Anliegerinnen und Anliegern sowie den Verkehr- steilnehmenden für ihre Geduld und ihr Verständnis für die entstandenen Behinderungen und Einschränkungen während der Bauzeit. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 10. Eseltreffen am 2. und 3. September 2023 Faszinierend und schlau: Esel! Gesellige Langohren beim 10. Eseltreffen im Bauern- haus-Museum in Wolfegg Wer schon einmal beim Eseltreffen im Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg war, kennt bereits das vielfältige Programm rund um die lustigen Gesellen: über 100 Esel präsentieren sich auf dem Museumsge- lände, zeigen ihr Können beim Gespannfahren und beim Hindernislauf. Der Liebling unter den Fohlen wird vom Publikum prämiert. Auf dem Gelände gibt es außerdem ein großes Begleitprogramm und an beiden Tagen fin- det ein Bauernmarkt im Museumsdorf statt. Am 2. und 3. September (jeweils von 10 – 17 Uhr) gibt es wieder die Gelegenheit, bei dieser fröhlichen Veranstaltung dabei zu sein. www.bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 2. September 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg – Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 2. Septem- ber 2023 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei kla- rer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Die- se Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende, Beginn: 14:30 Uhr. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 3. September 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS – Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Naturschutzgebiete alleine können die Vielfalt der Insekten nicht bewahren Uniforme Landschaften machen Insekten das Leben schwer Baden-Württemberg/Karlsruhe/Königsbach-Stein. Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, veranschaulichte heute ge- meinsam mit seinem Team im Naturschutzgebiet „Beim Steiner Mittelberg“ in Königsbach-Stein, welche entschei- dende Rolle die Landschaft für einen intakten Insekten- bestand spielt. Sie zeigten Vertreterinnen und Vertretern baden-württembergischer Behörden und Medien bei dem Vorort-Termin auch, welche Methoden bei der Erfassung der Insekten im Gelände zum Einsatz kommen. Exakte Standards beim Monitoring sind besonders wichtig, um verlässliche Daten zu gewinnen. Ziel ist es, über alle Flä- chen hinweg vergleichbare und aussagekräftige Ergeb- nisse zu erzielen, um belastbare Aussagen zur Entwick- lung der Insekten zu treffen. Naturschutzgebiete sind für Insekten Rettungsinseln in der Landschaft Das kleine Naturschutzgebiet „Beim Steiner Mittelberg“ liegt für Insekten wie eine Rettungsinsel inmitten einer überwiegend konventionell genutzten Landschaft, die von Wirtschaftswäldern, Siedlungen und Äckern geprägt ist. Das geschützte Gelände bietet den Insekten einen großen Reichtum an hochwertigen Strukturen. Arten mit unterschiedlichen Ansprüchen an ihre Umgebung finden hier einen Lebensraum. „Wir sehen, dem Naturschutzgebiet sind enge Grenzen gesetzt. Die strukturarme Umgebung bietet den Insekten kaum Nistplätze, Nektarquellen für Wildbienen oder Fut- terpflanzen für die Raupen der Falter“, beschreibt Maurer die umliegende Szenerie. „Angesichts der Tatsache, dass 2,4 Prozent der Flächen in Baden-Württemberg als Na- turschutzgebiete ausgewiesen sind, wird schnell deutlich, dass wir nicht allein mithilfe dieser Gebiete unsere Insek- tenpopulation und die Biodiversität im Land erhalten kön- nen. Die gesamte Landschaft muss als Einheit betrachtet werden, in der ein Netzwerk aus geeigneten Lebensräu- men den Insekten Nischen bietet für Nahrungssuche und Fortpflanzung.“ Insektenmonitoring liefert Fakten und ermöglicht Anpassungsstrategien „Viele Menschen haben den Eindruck, dass es heutzuta- ge weniger Schmetterlinge gibt als früher, können dies jedoch nicht anhand von Zahlen belegen. Die Beurteilung von Veränderungen gestaltet sich besonders schwierig, wenn sie fast unbemerkt und schleichend ablaufen. Hier setzt das systematische Insektenmonitoring an“, fährt Maurer fort. Es sei eine wichtige Grundlage, um den Ur- sachen des Insektensterbens mit gezielten Maßnahmen zu begegnen. Das Insektensterben bedroht die Lebensgrundlagen der Menschen, da Insekten in den Ökosystemen Schlüssel- aufgaben übernehmen, wie die Bestäubung von Pflan- zen, die Aufbereitung abgestorbenen Materials oder den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Zudem bilden sie die Nah- rungsgrundlage für viele andere Tiere, wie Vögel und Fledermäuse. Erfassungsmethoden des Insektenmonitorings Je nach Insektenart und Lebensweise kommen im Moni- toring unterschiedliche Erfassungsmethoden zum Einsatz, darunter Transektzählungen, Boden- und Malaise-Fallen. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Im Naturschutzgebiet „Beim Steiner Mittelberg“ werden in diesem Jahr die Biomasse flugaktiver Insekten, Tagfalter und Widderchen sowie Heuschrecken mittels Malaise-Fal- len und Transektzählungen erfasst. Die systematische Erfassung von Insekten bedeutet eine hohe logistische Herausforderung. Die Insekten sind meist sehr mobil und nur zu bestimmten Jahreszeiten und Wit- terungen nachweisbar. Fachwissen ist daher unerlässlich, um eine weitgehend objektive Erfassung zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Erfassungen können je nach unter- suchtem Gebiet stark variieren, berichtet Dr. Florian The- ves, zuständig bei der LUBW für das Insektenmonitoring. „Manchmal findet sich über Stunden nur ein einzelner Falter, während sich ein andermal gleich Hunderte auf einer Blumenwiese tummeln.“ Insgesamt wurden so im ersten Durchgang des Insektenmonitorings, der sich über vier Jahre erstreckte, über 342.000 Insekten erfasst und 6.100 Proben genommen. Nun findet der zweite Durch- gang statt. Hintergrundinformation Erfassungsmethoden: - Transektzählungen Für Transektzählungen wird in jeder Stichprobenfläche ein individuell auf Wegen und an Grenzen verlaufendes Lini- en-Transekt (Strecke, auf der die Falterindividuen gezählt werden) von 1.500 Meter Länge eingerichtet. Die Breite des Transektes beträgt zehn Meter. Dieses Transekt wird dann in allen künftigen Kartierungen wiederverwendet. Bei geeigneter Witterung werden zwischen Mai und Au- gust fünf Mal Tagfalter und Widderchen im vorgegebenen Begehungszeitraum von zwei Stunden beiderseits der Li- nie erfasst und meist sofort bestimmt. Die Aufnahme von Arten und Individuen erfolgt auf dem Hinweg punktgenau mittels einer App, die für das Biodiversitätsmonitoring Schweiz entwickelt wurde. Die exakte Lokalisierung der Falterindividuen erlaubt die spezifische Zuordnung von Biotop- und Nutzungstypen im Verlauf des Transektes. Auf dem Rückweg werden rein qualitativ nur Arten auf- genommen, die zuvor nicht registriert wurden. Malaise-Fallen: „Malaise-Fallen“ sind Stoffzelte mit Mittelwand und zwei großen quadratischen Öffnungen an zwei Seiten. Sie wur- den nach dem schwedischen Entomologen René Malaise benannt, der die Fallen erstmals im Jahr 1937 einsetzte. Die umherfliegenden Insekten stoßen per Zufall auf die Mittelwand und orientieren sich automatisch an dem von oben hereinfallenden Tageslicht. An der höchsten Spitze des Zelts befindet sich eine Öffnung, an der eine Flasche sitzt. In dieser sammeln sich die Tiere in konservierendem Alkohol. Das Abtöten der Insekten ist notwendig, da in Malaise-Fallen Gruppen wie Fliegen und Hautflügler (z. B. kleine Schlupfwespen) dominieren, die oft sehr schwer bestimmbar sind. Die Fallen besitzen keine anlockende Wirkung und stehen nur alle vier Jahre am selben Ort. Eine Gefährdung der Bestände lokaler Insektenpopulatio- nen wird so vermieden. Die exakte Entfernung, aus der die anfliegenden und sich in den Fallen sammelnden Insekten stammen, kann nicht näher bestimmt werden. Deshalb wird der Faktor „Biomasse-Luft“ als Landschaftsindikator behandelt. Je Stichprobenfläche wird eine Falle einge- setzt. Das Fanggefäß wird alle zwei Wochen gewechselt. Die Insekten-Biomasse (Gewicht) der Proben wird nach einem Standardverfahren gewogen. Es hat sich gezeigt, dass die Masse fliegender Insekten in den letzten Jahr- zehnten erheblich zurückgegangen ist. Boden-Fallen für Laufkäfer Laufkäfer werden auf insgesamt 80 Flächen in Ba- den-Württemberg mittels Bodenfallen erfasst. Die Fal- len bestehen aus zwei ineinander gestellten ebenerdig in den Boden eingegrabenen Plastik-Trinkbechern. Die vor- wiegend nachtaktiven Käfer geraten beim Umherlaufen zufällig in die Fallen. Für das Insektenmonitoring werden die Fallen zu einem Drittel mit einer ungiftigen Fangflüs- sigkeit gefüllt. Aufgrund der großen Zahl an Stichproben- flächen, der Trittempfindlichkeit der Nutzpflanzenkulturen und der schweren Bestimmbarkeit sind Lebendfänge, für die die Fallen täglich geleert werden müssten, nicht mög- lich. Unbeabsichtigte Beifänge kleiner Wirbeltiere werden durch in die Becher eingesetzte Trichter weitgehend aus- geschlossen. Die Expositionszeit der Fallen beträgt sechs Wochen von Ende April bis Anfang Juni. Damit wird der für Untersuchungen von Laufkäfergesellschaften wichtige Frühjahrsaspekt abgedeckt. Pro Ackerstandort werden acht Fallen eingesetzt, je vier auf zwei Linien einen Meter bzw. dreißig Meter vom Feldrand entfernt. Der Abstand der Fallen der parallel zum Ackerrand verlaufenden Lini- en-Transekte untereinander beträgt zehn Meter. Blick zurück: - Weckruf Krefeldstudie Vor sieben Jahren ließ die sogenannte „Krefeldstudie“ erstmals aufhorchen: Sie belegte einen Rückgang der In- sektenbiomasse von bis zu 75 Prozent. Neu und alarmie- rend war die Erkenntnis, dass auch ehemals weitverbrei- tete und häufige Insektenarten betroffen sind. Jahre 2018 – 2021: Erste Erfassungsrunde Der erste Erfassungsdurchgang des modular aufgebau- ten Insektenmonitorings fand in den Jahren 2018 – 2021 statt. Die 201 Probeflächen bestehen aus 161 Flächen, die unsere „normale Kulturlandschaft“ außerhalb der größe- ren Waldgebiete repräsentieren (Offenland der Normal- landschaft) und zum Vergleich aus weiteren 40 Flächen in Naturschutzgebieten. Vergleichende Untersuchungen der LUBW mit historischen Daten der Naturkundemuseen in Baden-Württemberg bestätigten, dass auch die Insek- tenvielfalt und -anzahl in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist. Ende 2021 lagen erstmals zu allen sechs Bausteinen des Monitorings (Tagfalter und Widderchen, Heuschrecken, Laufkäfer, Nachtfalter, Biomasse Boden, Biomasse Luft) und zu allen 201 Flächen Daten vor. Im Herbst 2022 wur- den die ersten Auswertungen des vollständigen Daten- satzes für die Jahre 2018 bis 2021 vorgenommen. Weiterführende Informationen: Sie finden die bisher erzielten Erkenntnisse in den folgen- den Pressemitteilungen der letzten Jahre: Insektenmonitoring in Baden-Württemberg: Biotopschutz und ökologische Bewirtschaftung leisten wichtigen Bei- trag zum Insektenschutz 13.01.2023 Insektenmonitoring in Baden-Württemberg Nachtfalter: Vergleich aktueller und historischer Daten bestätigen einen deutlichen Rückgang der Arten und des Bestands 22.10.2021 Insektenrepositorium – handfestes Archiv für die Entwicklung der Arten Weitere Ergebnisse des Insektenmonitorings der LUBW 26.11.2020 Schmetterlinge im Fokus Studie der LUBW Landesanstalt für Umwelt zeigt massi- ves Insektensterben in Baden-Württemberg 13.09.2019 Staatssekretär Andre Baumann „Die ersten Da- ten des landesweiten Insekten-Monitorings sind alarmie- rend und bestätigen alle Befürchtungen.“ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 7/ 38 BAUEN & WOHNEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! © droigks/DEIKE 757U41W1 Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 520-€-Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG Julius Braun ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt julius.braun@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 STELLENANGEBOTE Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 24. Mai 2024 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften SCHACHEN feiert das 2211.. DDoorrffffeesstt zugunsten der Dreifaltigkeits-Kapelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits- Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnah- men im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbei- ten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugän- ge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei - dies gilt vor allem für Rol- latoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohn- ten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig ge- schlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vor- feld und weichen Sie ggf. auf die Achtal- Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken las- sen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsa- men Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen rund um das Landesturnfest 2024 Von Donnerstag, den 30. Mai bis Sonntag, den 02. Juni 2024 findet das Landesturnfest 2024 unter anderem bei uns in Baindt statt. Nachfolgend die wichtigsten Informationen: In unserer Schulsporthalle finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen männlich statt. Hier qualifizieren sich Sportlerinnen und Sportler für die Deutschen Meisterschaften! Wir laden Sie daher herz- lich in die Sporthalle ein. Die Wettkämpfe sind kostenlos und finden an folgenden Tagen statt: Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam): - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Pflicht), Beginn 10:00 Uhr Freitag, 31. Mai 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Kür), Beginn 09:30 Uhr - Team Challenge Gerätturnen mixed, Beginn 13:30 Uhr Samstag, 01. Juni 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals), Beginn 11:00 Uhr - Team Challenge Gerätturnen männlich ab, Beginn 13:00 Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Unsere Baindter Vereine werden einen Mittagstisch, Gegrilltes sowie Kaffee und Kuchen zwischen der Sporthalle und dem grünen Gebäude anbieten. Auch in Ravensburg, Weingarten und Baienfurt finden zahlreiche Veranstaltungen und Mitmachangebote statt. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landesturnfests unter www.landesturnfest.org zu finden. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Landesturnfest: Highlights von der Party bis zum Parcours Von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag 2. Juni findet in den Schussentalgemeinden Ravensburg, Weingarten, Bai- enfurt, Baindt und Berg das Landesturnfest statt. An allen vier Tagen gibt es überall viel zu entdecken. Alle Wett- kämpfe und Veranstaltungen können kostenlos besucht werden - egal ob als Zuschauer oder Teilnehmer. Die Stadt Ravensburg weist folgend auf ein paar besondere Sportereignisse hin. Am Donnerstagabend findet auf dem Marienplatz in Ravensburg ab 20 Uhr die offizielle Turnfesteröffnung statt. Von 20 bis 0 Uhr sorgt DJ Eric Fisherman auf der großen Showbühne für gute Stimmung. Darüber hinaus gibt es an allen vier Tagen Stände zum Schlendern und Mitmachen auf dem Marienplatz. In Weingarten besteht am Stadtgarten von Donnerstag bis Samstag die Möglichkeit, von 10 bis 19 Uhr spannende Sportarten auszuprobieren. Beispielsweise einen Warrior Parcours, Spikeball oder Sport Stacking. Wer immer schon mal Calisthenics ausprobieren wollte, kann dies in Baienfurt am Freitag und Samstag von 13 bis 17 Uhr rund um die neue Sporthalle. In Baindt finden von Donnerstag bis Samstag die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Gerätturnen der Männer statt. Am ersten Tag startet dieses Event um 10 Uhr. Darüber hinaus finden noch viele weitere Mitmachaktionen und Wettkämpfe in den Schussentalgemeinden statt. Es lohnt sich, in allen Sporthallen vorbei zu schauen, um die Vielfalt des Landesturnfestes zu entdecken. Das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten wird für die Erreichbarkeit der Sportevents ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Die zusätzlichen Fahrten decken die Veranstal- tungszeiten ab, auch bis in die Nacht hinein. Zu den genauen Fahrzeitfenstern und Zusatzlinien informiert die Stadt Ravensburg noch gesondert. Außerdem sind alle Echtzeitinformationen auf der bodo-App oder dem DB-Naviga- tor abrufbar. Die Turnfestlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahrausweis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teilnehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Eine Programmübersicht und weitere Informationen finden Sie unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest - Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Mittleres Schussental Abwasserzweckverband Verban dsm i tg l i ede r : Ba i n d t • Be rg • F ron r eu te • W o l p e r t s w en de Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental trauert um seinen Mitarbeiter August Reichle Herr Reichle war ab 2011 bis zu seiner schweren Er- krankung im vergangenen Jahr zwölf Jahre lang beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental auf der Verbandskläranlage in Berg-Kanzach be- schäftigt. Er war ein sehr pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter und geschätzter Kollege. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten sei- ner Frau und seiner Familie. Für die Verbandsversammlung, die Verbandsverwal- tung und das Team der Kläranlage Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Kommunalwahl am 9. Juni 2024 - Übersenden der Stimmzettel nach § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Baindt wird in den nächsten Tagen ein Um- schlag mit den Stimmzetteln für die Wahl des Kreista- ges und des Gemeinderates zugestellt. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, die Vollständigkeit der über- sandten Stimmzettel zu überprüfen. Sollten Sie einen Umschlag mit unvollständigem Inhalt erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Te- lefonnummer 07502 9406-11. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Stimmabgabe auf den Merkblättern und bringen Sie die Stimmzettel zur Urnenwahl am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 aus- gefüllt in Ihr Wahllokal mit. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahl- benachrichtigung, die Ihnen ebenfalls per Post zuge- gangen ist. Im Wahllokal erhalten Sie die zugehörigen Stimmzettelumschläge, sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder be- antragt haben, so sind hierfür ebenfalls diese Stimm- zettel zu verwenden. Sie erhalten nach Beantragung der Briefwahl die Briefwahlunterlagen inklusive Stimm- zettelumschläge von der Gemeindeverwaltung. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 orange Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunig- ten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungs- gerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbar- keit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfah- renserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Not- wendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Än- derung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächen- nutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. /32 /33 /29 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1207 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Ko rnb lum ens tra ße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/53 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/12 167/13 167/14 167/7 167/9 167/11 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 132/31 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/5781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 790 792/1793/1 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/16 452/17 452/4 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 766/3 766/9 786 780/1 778 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermei- dung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutz- fachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zu- geordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Sat- zungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangs- möglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der all- gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschät- zung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad- resse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen er- heblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des FFH-Gebietes „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr 8223-311)). - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen arten- schutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@ baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 24.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Mai und Sonntag, 26. Mai 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Mai 2024 Hodrus’sche Apotheke Althausen, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen, Tel: 07584 35 52 Sonntag, 26. Mai 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 26.05. Patrozinium Schachen Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackun- gen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häu- fig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situati- onen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stoffta- sche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Hau- te-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bis- her zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. weiter auf Seite 12 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufs- box für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Mai - 02. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Besinnung Wo Stille ist und Besinnlichkeit, ist nicht Unruhe noch Ziellosigkeit. Wo Barmherzigkeit ist und Bescheidenheit, ist nicht Überfluss noch Härte. Franz von Assisi Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 26. Mai – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mitgestaltet vom Chor Dienstag, 28. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 29. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Mai – Fronleichnam 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst ohne Prozession Ministranten: Felix Haller, Jakob Spähn, Ben- jamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Anton Strehle Freitag, 31. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hubert Fuchs) Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenbergr, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni – 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mellissa Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, • die sich bereithalten wie eine offene Schale, • die fragen, Herr, was soll ich tun, • die mutig etwas wagen, • die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Frauenbund Baienfurt Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschließend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 8.6.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit“ Ein Wort der vier Kirchen in Ba- den-Württemberg zu Pfingsten 2024 An Pfingsten feiern Christinnen und Christen weltweit die verbindende Kraft von Gottes Heiligem Geist. Über alle Unterschiede hinweg führt und hält er Menschen zusammen. Er ist die Kraft einer bunten und vielfältigen Kirche. Dieser Geist kann Men- schen ermutigen, sie stärken und trösten - weltweit, in ganz Europa und hier bei uns in Baden-Württemberg. Mit großer Sorge blicken wir auf die Kriege in der Ukraine und in Gaza und an anderen Orten der Welt. Wir verur- teilen Hass, Gewalt und Terror, wir stellen uns gegen jede Form des Rassismus und Antisemitismus — auch bei uns in Baden-Württemberg - und mahnen alle zu Mitmensch- lichkeit und Gewaltverzicht. An diesem Pfingstfest mahnen wir zu Achtsamkeit und Klarheit. In ihrem gemeinsamen Pfingstwort rufen sie alle Bürge- rinnen und Bürger dazu auf, „bei den bevorstehenden Kommunalwahlen und bei der Europawahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit Votieren Sie für Demokratie und Men- schenrechte“. Dies schreiben Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Würt- temberg), Landesbischöfin Dr. Heike Springhart (Baden), Erzbischof Dr. Stephan Burger (Freiburg) und Diözesa- nadministrator Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg) in ih- rem Pfingstwort Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 26. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Montag, 27. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 02. Juni 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Ge- meindefest. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technischen Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. Gedanken zum Wochenspruch Bei einer Straßenumfrage zur Bedeutung unserer christlichen Feiertage, würde Tri- nitatis wohl noch schlechter abschnei- den als Pfingsten. Dabei geht es am Dreieinigkeitssonn- tag um nichts Geringeres als um den lebendigen Gott, an den wir glauben und durch den wir leben: Dass Gott in seinem Wesen ganz Liebe ist, dass er vä- terlich/mütterlich die Welt ins Dasein kommen lässt und erhält; dass er in Jesus rettend eingreift und seine Hand nach uns ausstreckt, um uns in die Gemeinschaft seiner Fami- lie hineinzunehmen; und dass wir dieses Geschenk ver- trauensvoll annehmen und be-Geist-ert daraus im Alltag leben können. Wir feiern am Dreifaltigkeitsfest, dass Gott nicht nur in seinem Wesen vollkommene Beziehung ist, sondern, dass er uns in diese Gemeinschaft seiner Liebe hineinnimmt und aus dieser Verbindung auch unser Miteinander im- mer mehr verwandelt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist ... - Gottes Segen! – Ihr M. Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vor- stellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Bruder- mord, Arche & Flut oder der Turmbau zu Babel. – Weniger bekannt ist, wie inhaltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind – und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie ent- scheidend. – Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit ei- nem kunterbunten Familiengot- tesdienst im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkei- ten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Ausstellung Die Wanderausstellung des Verbandes Evang. Kirchen- musik in Württemberg zeigt über 40 verschiedene Ge- sangbücher aus fünf Jahrhunderten im Original oder als Faksimilenachdruck. Zusätzlich wird das Ravensburger Gesangbuch, das 1771 in Ulm gedruckt wurde zu sehen sein. Öffnungszeiten: Sonntage, 2. / 9. / 16. Juni, jeweils 11-12 Uhr Donnerstag, 13. Juni, 18-19 Uhr Samstag, 8. Juni und 15. Juni, 10 – 12 Uhr Ausstellungsort: Gesellschaftskapelle in der Evang. Stadtkirche (Zugang Marienplatz 5 – Landgerichtsgang) Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der Evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Samuel Holzhäuer zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt „Die hoffnungsvolle Botschaft des Evangeliums lebens- nah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen sprechen“ Stuttgart/Ravensburg. Samuel Holzhäuer (40) ist zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt wor- den. Er folgt auf Frank Eberhardt, der in den Ruhestand Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gegangen ist. Holzhäuer tritt sein neues Amt am 1. Sep- tember an. Aktuell ist Samuel Holzhäuer als 1. Konrektor an der Verbundschule am Rotmoos in Isny tätig. Über seine neue Aufgabe sagt er: „Ich freue mich in meinem Amt als Schuldekan auf die Begegnungen mit ganz unter- schiedlichen Menschen. Ich möchte ein Brückenbauer und Bindeglied zwi- schen den Akteuren an den Schulen und Kindergärten, in den Elternhäu- sern, in den Kirchengemeinden und in der Schulverwal- tung sein. Mein zentrales Anliegen ist, dass in einer Zeit zunehmender Krisen und Orientierungslosigkeit die hoff- nungsvolle Botschaft des Evangeliums lebensnah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen gespro- chen wird und sie gestärkt und ermutigt werden.“ Nach dem Studium der Fächer Theologie, Englisch und Geographie für das Lehramt an Realschulen in Ludwigs- burg und dem Referendariat in Markgröningen war Holz- häuer bis 2019 als Lehrer in Schwieberdingen tätig. 2019 übernahm er die Funktion des 1. Konrektors an der Ver- bundschule am Rotmoos in Isny und hatte dort 2021 und 2022 auch die kommissarische Schulleitung inne. Samuel Holzhäuer ist verheiratet und hat drei Kinder. In seiner Freizeit ist er gerne mit der Familie in den Bergen unterwegs, schreibt Lieder, spielt Gitarre oder setzt hand- werkliche Projekte in Haus und Garten um. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur ei- nem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: So rosig kann die Zukunft aus- sehen 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aqua- rell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Goua- che oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abstieg in die Bezirksliga besiegelt TSV Heimenkirch - SV Baindt 3:0 (2:0) Nach der späten Niederlage gegen den FV Olympia Laupheim in der Vorwoche, gastierte der SVB am Pfingstwochenende beim Tabel- lenvierten aus Heimenkirch. Einem ordentlichen Baindter Start folgten jedoch die Gegentore durch Selig (16.) und Hutter (44.), wobei die 2:0-Pausenführung vom TSV im zweiten Durchgang auf 3:0 ausgebaut wurde. Mit dieser Niederlage im Allgäu steigt der SVB nach nur einer Saison in der Landesliga wieder in die Bezirksliga ab. Nach einer vielversprechenden Vorbereitung konnte die Mannschaft von Trainer Rädel im weiteren Verlauf nicht mehr an diese Form anknüpfen, zeigte in sich in der De- fensive zu anfällig und in der Offensive zu eindimensional und oftmals nicht kaltschnäuzig genug. Immer wieder konnte der SVB zwar mit Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte gut mithalten, ließ am Ende jedoch meist die nötige Reife vermissen, um etwas Zählbares mitzu- nehmen. Dennoch wird die Baindter Mannschaft aus der ersten Landesliga-Saison der Vereinsgeschichte einige wichtige Erkenntnise ziehen, um in der Bezirksliga wieder eine gute Rolle zu spielen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (46. Da- niel Kronenberger), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona (80. Moritz Gresser), Baba Camara (70. Henry Hosse), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 87 Tore: 1:0 Lukas Selig (16.), 2:0 Alexander Hutter (44.), 3:0 Florian Knapp (51. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 26.05 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mietingen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22. - 24. Juni 2024 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 22.- 24. Juni 2024 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorbereitungen sind bereits schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf ein hoffentlich sonniges Festwochenende. Also markieren auch sie sich schon einmal das Wochenen- de vom 22. - 24. Juni 2024 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landjugend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubilä- um der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bil- der haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender Emailadresse: landjugend.bilder.2024@gmail.com Sie können die Bilder per Email schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Reitergruppe Baindt Am Pfingstwochenende war unsere Ju- gend erfolgreich unterwegs. Theresa Henzler konnte sich beim Pfingst- turnier in Zollenreute im Dressurwettbe- werb auf dem 2. Platz platzieren und sich damit für die EB-Bau Jugend-Trophy qualifizieren. Das Finale findet hier beim Birkhof-Dressurfestival statt. Anna Tratzyk war vergangenes Wochenende das erste Mal mit ihrem Pferd Sisko unterwegs. Theresa Henzler qualifiziert sich mit Bonne Diamond für die EB-Bau Jugend-Trophy Im Springreiterwettbewerb in Weingarten beim Reit- und Fahrverein Oberschwaben konnte Sie mit Sisko den 2. Platz belegen. Am Pfingstmontag durfte Anna beim Kinder-Cup Ba- den-Württemberg bei den „Winterlingen Winners“ teilneh- men und konnte sich hier im Stilspringwettbewerb 60cm auf dem 11. Platz und im Stilspringwettbewerb 70cm auf dem 5. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Anna Tratzyk und Sisko konnten 3 Platzierungen mit nach Hause nehmen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf über eine Leiter wandern wir durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein. Nach Rast geht es zurück auf schmalen Zick-Zack Pfa- den nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 02.06.2024 um 07.30 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 08.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 300 hm. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 12,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadtpark Geislingen. Mitbringen Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Hanifa Selimi, email: hanifa.selimi@gmx. de Anmeldung ab 29.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Stadtradeln 2024 – Vier Landkreise treten gemeinsam in die Pedale Vom 08.06. bis zum 28.06. findet erneut das STADTRA- DELN im Landkreis Ravensburg statt. Damit der Ansporn Kilometer zu sammeln noch größer ist, treten zeitgleich auch die Landkreise Konstanz, Lindau und der Boden- seekreis in die Pedale. Außerdem finden viele spannende Events zum Thema Fahrrad statt. Landkreis Ravensburg: Sternfahrt nach Wangen am 23.06. zur Landesgartenschau mit zwei geführten Tou- ren durch den ADFC mit Start in Weingarten und Isny. In Wangen erwartet alle Radler ein kostenloser RadCHECK sowie ein Erfrischungsgetränk. Danach kann der Tag auf der Landesgartenschau verbracht werden. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Wangen bieten Radelnden nach Voranmeldung und „Beweisfoto“ ihrer Fahrt hierfür vergünstige Tagestickets an. Weitere Informationen sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. de verfügbar. Der Landkreis Ravensburg ist Förderkom- mune der RadKULTUR BW im Zeitraum 2024/ 2025. Die RadKULTUR ist eine Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Weitere Aktionen des Landkreises rund um das Fahrrad folgen. Landkreis Konstanz: RADELTAG in Allensbach auf dem Rathausplatz, am 15.06. von 9 bis 15 Uhr, mit kostenlo- sem RadCHECK, der 11. Allensbacher Fahrradbörse, ei- nem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen und der Fahr- rad-Codierung durch den afdc. Fürs leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach. Zu unserem Radeltag laden wir alle bisherigen und zukünftige Stadtradler herzlich ein! Landkreis Lindau: Gemeinsame Fahrradtour am 8.6. um 10 Uhr vom Hutmuseum Lindenberg (wo auch die Son- derausstellung „Mit Hut & Haube“ zur Geschichte des Radverkehrs stattfindet), über die St. Wendelins-Kapel- le, Schlachters und Weißensberg bis auf die Insel nach Lindau. Zielpunkt ist der Samstagsmarkt auf dem The- rese-von-Bayern-Platz (Ankunft gegen 12 Uhr). Alle, die bei der Tour mitgeradelt sind, erhalten dort ein kosten- loses Getränk (Kaffee, heiße Schokolade etc.) beim Kaf- feerädle. Zudem besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad kostenlos codieren zu lassen. Weitere gemeinsame Ra- deltouren im Landkreis Lindau werden geplant. Die Prä- mierungsveranstaltung für die besten Radler, Teams und Co. findet am 14. Juli in Lindau statt – neben einem bun- ten Rahmenprogramm warten abermals viele Preise auf alle Stadtradler. Bodenseekreis: - Sternfahrt nach und Eröffnungsveranstaltung in Über- lingen am Samstag, 8. Juni 2024 - Fahrradsegnung und Wallfahrt zur Kapelle Ma- riä-Himmelfahrt am Schleinsee am Sonntag, 9. Juni 2024 nach dem Gottesdienst um 10:30 Uhr vor der Kirche St. Petrus Canisius. Infos und Anmeldung: Herr Heger, philip.heger@drs.de Umso mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO₂ wird eingespart. Wer nun Lust hat mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder den Landkreis anmelden: https://www.stadtradeln. de/registrieren Es zählt jeder Kilometer, ob zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen oder zur Schule. Termine des Bauernhaus-Museums Wolfegg Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manu- skript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Kochbuchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus- museum.de Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024, 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung in Bad Waldsee/ Mennisweiler als Pflanzenschutz- sachkunde-Fortbildung Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Donnerstag, 06. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch in Bad Waldsee/Mennis- weiler (Treffpunkt & Parken: Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee) eine 2-stündige Präsenzveranstal- tung in Form eines Feldabends an. Herr Kreh und Frau Koch vom Landwirtschaftsamt wer- den aktuelle Themen zum Pflanzenschutz in den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais präsen- tieren. Außerdem wird ein Sortenvergleich im Raps durch Frau Schulze (NPZ) vorgestellt. Als zusätzliche Gastrefe- renten werden Herr Böhringer (BASF) und Herr Schmid (BayWa Ravensburg) erwartet. Am Ende des Feldabends wird nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen in geselliger Runde mit Kaltgetränken und einem kleinen Imbiss zum regen Austausch eingeladen. Eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Gründen erfor- derlich und wird bis spätestens 04. Juni an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Das „Selbsthilfenetzwerk e.V. im Landkreis Ravensburg“ sucht engagierte Menschen Seit inzwischen 15 Jahren besteht das Selbsthilfenetzwerk im Landkreis Ravensburg. Das Selbsthilfenetzwerk ist die Interessenvertretung und der Dachverband aller Selbst- hilfegruppen im Landkreis Ravensburg. Damit die erfolg- reiche Arbeit des Selbsthilfenetzwerks weitergeführt wer- den kann, werden aktuell Menschen gesucht, die sich ein Engagement im Selbsthilfenetzwerk vorstellen können. Aktuell gibt es ca. 120 Selbsthilfegruppen im Landkreis Ravensburg, die sich zu ganz unterschiedlichen Themen treffen. Die Tätigkeit des Selbsthilfenetzwerks ist dabei vielfältig und betrifft beispielsweise die Weitergabe von Informationen zur Selbsthilfe und deren Möglichkeiten sowie ganz praktisch die Unterstützung der Selbsthilfe- gruppen vor Ort. Darüber hinaus ist das Selbsthilfenetz- werk mit professionellen Gesundheitsanbietern vernetzt, versucht die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialwesen zu stärken und trägt die Belange der Selbst- hilfe in die Öffentlichkeit. Interessierte wenden sich bitte an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg, Manuela Lauter (Telefon: 0751- 85 3119, E-Mail: m.lauter@rv.de) oder finden auch Informationen auf der Internetseite des Selbsthilfenetzwerks (http://www.selbsthilfe-rv.de). Wohnraumförderung 2023 – Förder- volumen liegt bei ca. 21,7 Millionen Euro Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ravensburg führt im Bereich der Wohnraumförderungen Beratungen von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Kommunen zum Thema Eigentumsförderung und sozialer Mietwohnbau durch. Kommt es zur Antragstellung und Bewilligung wer- den Fördergelder der Landesregierung über die L-Bank an die Antragsteller ausgezahlt. „Ich freue mich über die im Vergleich zum Vorjahr noch- mals gestiegene Summe an Fördergeldern. Die Wohn- raumförderung ist auch weiterhin ein sehr wichtiger Baustein zur Bau- und Wirtschaftsförderung in unserem Landkreis“ so Landrat Harald Sievers. Im Jahr 2023 konnte durch Beratungen und Antragstel- lungen bei der L-Bank für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg ein Fördervolumen bei der Ei- gentumsförderung von ca. 21.700.000 € generiert werden. Im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung konnten für Antragsteller zusätzlich Fördergelder als Zuschuss von ca. 2.700.000 € beantragt werden. Was sonst noch interessiert Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.06.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Selbsthilfegruppen mit 158.787,49 Euro gefördert Vergabesitzung der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14. Mai 2024 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen. An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Re- gionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertreter der Selbsthil- fe über die eingegangenen Anträge beraten. 101 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert wer- den. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 158.787,49 Euro ausbezahlt werden. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt wer- den. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit bis 31. Oktober 2024 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw. de/selbsthilfegruppen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin Gesund- heitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bo- densee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon: 0711 6525-12623 zur Verfügung. Angehörige im Urlaub? Der DRK-Menüservice springt ein! Gutes, ausgewogenes und schmackhaftes Essen ist ein Stück Lebensqualität, das zum Gelingen jedes Tages da- zugehört. Viele Angehörige versorgen ihre Eltern beim Essen mit. Doch wenn der Urlaub in der Familie ansteht, kommt es zum Problem. Oft wird dann für Oma und Opa vorgekocht. Eine schnelle und temporäre Lösung könnte aber auch der DRK-Menüservice sein. Das DRK Ravensburg ermöglicht es Ihnen, sich das Ein- kaufen und Kochen zu sparen. An 365 Tagen im Jahr bie- ten wir Ihnen eine große Auswahl an köstlichen Mahlzei- ten an, die das DRK Ihnen wöchentlich oder in größeren Abständen tiefgekühlt liefert. Wählen Sie zwischen über 200 Gerichten aus, die aus verschiedenen Kostformen bestehen. Unsere Gerichte sind geeignet für alle gängi- gen Allergien und Unverträglichkeiten, es gibt sie diabe- tikergerecht, püriert oder in anderen Sonderkostformen, somit ist für jeden etwas dabei. Die Gerichte können Sie einfach selbst in der Mikrowelle oder im Backofen erhitzen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur Zeit für das Einkaufen und das Zubereiten, sondern sind flexibel, selbstständig und haben schnell eine quali- tativ hochwertige Mahlzeit auf dem Tisch. Durch unseren Rundum-Service wird Ihnen das tiefkühlfrische Menü di- rekt an Ihre Wohnungstür geliefert. Durch die Lagerung in Ihrer Tiefkühltruhe bleiben der Geschmack und die Nährstoffe erhalten und Sie entscheiden selbst, wann Sie ihr Menü zubereiten. Bestellen Sie gerne unser Probiermenü und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service. Für 29,00 € erhal- ten sie fünf leckere und abwechslungsreiche Vollkost- Gerichte. Gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Menü-Ka- talog und informieren Sie über die Preise. Wir freuen uns von Ihnen zuhören und beraten Sie gerne. DRK-Menüservice Telefon: 0751/5606166 menueservice@rotkreuz-ravensburg.de Starke Vertretung für Rentenversicherte Selbstverwaltung gestaltet für 4,3 Millionen Versicher- te die Rahmenbedingungen mit Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgebenden ein. Daran erinnert die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. DRV BW größter Regionalträger Deutschlands Die DRV BW ist für rund 4,3 Millionen Versicherte und knapp 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zuständig und somit Deutschlands größter Regionalträger unter den Rentenversicherungen. Die Vertreterversammlung der DRV BW, auch das Parlament des Rentenversiche- rungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlenden verwendet werden. Die DRV BW verfügt 2024 über einen Haushalt in Höhe von rund 27,7 Milliarden Euro. Besonderes Augenmerkt auf Präventions- und Reha- bilitationsleistungen Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung gro- ßen Einfluss. Zudem erbringt das Gremium Leistungen, von denen Beitragszahlende und Rentenbeziehende di- rekt profitieren: Mehr als 120 ehrenamtliche Versicherten- beratende „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und un- terstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von An- trägen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlende und Rentenbe- ziehende bei den Sozialwahlen bestimmen, wer ihre Inter- essen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Ausdruck gelebter Demokratie. Sie setzt ein Zeichen für Solidarität in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusam- menhalt schwindet und bedeutet aktive Mitgestaltung für die Versichertengemeinschaft“, sagt Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 25. Mai 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bet- tenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrü- cke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefo- nischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Bild: Sissi Knecht Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Na- tur und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typi- schen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 25. Mai 2024 Eine abenteuerliche Wanderung: Auf alten Kirchwegen durch den Baientobel Diese Gästeführung entfällt. Sonntag, 26. Mai 2024 An diesem Termin wird keine Gästeführung angeboten. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Sonntag, 2. Juni 2024 Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschich- te, die Landschaft, das Moor und die frühere Torfbe- wirtschaftung. Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg: BdSt fordert Priorisierung bei den Ausgaben - Mai-Steuerschätzung prognostiziert geringe Steuermehreinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes Baden-Württem- berg in den nächsten Jahren leicht an. Die jetzige Steu- erschätzung bildet die Grundlage für den anstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. „Der leichte Anstieg der Steuereinnahmen bringt keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben mit sich. Stattdes- sen gilt es nun für die Landesregierung klare Prioritäten zu setzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Deckungs- lücke von mehr als sieben Milliarden Euro für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026“, macht der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, deutlich. Der Aussage des Finanzministers Bayaz, alle müssten sich drauf einstellen, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, pflichtet Möller bei: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Dieses Motto gilt hier einmal mehr und muss endlich auch in allen Minis- terien des Landes ankommen. Es gilt, die langen Wunsch- listen abzuspecken“, so der BdSt-Landesvorsitzende. Für die baden-württembergischen Kommunen geht die aktuelle Steuerschätzung von Mehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro für die Jahre 2025 und 2026 aus. „Mit Blick auf diese Prognose erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass diese ihr Versprechen der Aufkom- mensneutralität bei der Grundsteuer einhalten und es hier nicht zu Steuererhöhungen kommt“, sagt Möller. Alter schützt vor wählen nicht! Ehemaliger Bürgermeister von Kißlegg Herr Fredo Endres besucht das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack in Ravensburg für einen informativen Vortrag über bevorstehende Europa- und Kommunalwahlen. Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack in Ra- vensburg hatte die Ehre, den langjährigen Bürgermeis- ter von Kißlegg zu einem informativen Vortrag über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni zu begrüßen. Unter dem Thema „Alter schützt vor Wählen nicht“ wurden die Bewohner und Bewohnerinnen über die Bedeutung ihrer Stimme in der demokratischen Gesellschaft aufgeklärt. In einer Zeit, in der politische Teilhabe oft als selbstver- ständlich angesehen wird, ist es von großer Bedeutung, speziell ältere Menschen über die Wichtigkeit ihrer Stimme zu informieren. Der Besuch von Herr Endres war daher eine wertvolle Gelegenheit für die Bewohner und Bewoh- nerinnen des Hauses Am Mehlsack, sich über die bevor- stehenden Wahlen zu informieren und Fragen zu stellen. Der Vortrag, der von spannenden Einblicken in den Wahl- prozess bis hin zu aktuellen politischen Themen reich- te, fand großen Anklang bei den Zuhörern. Die Bewoh- ner und Bewohnerinnen zeigten reges Interesse an den kommenden Wahlen und beteiligten sich aktiv an der Diskussion. Die Veranstaltung endete mit einem herzlichen Danke- schön an Herr Endres für seinen informativen Vortrag und seine Zeit. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Am Mehlsack wurden ermutigt, aktiv an den kommenden Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme für eine lebendige Demokratie zu nutzen. Die Einrichtung wird den Bewohnern und Bewohnerinnen auch die Möglichkeit bieten, entweder durch Begleitung zum nahegelegenen Wahllokal zu gelangen oder ihre Stimme bequem per Briefwahl abzugeben. SVLFG legt Fokus auf Gesundheit von Frauen Anlässlich des Internationalen Aktionstages Frauenge- sundheit am 28. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung für Frauen hin. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vor- sorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dazu im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Bran- che stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/in- fos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausge- ben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheits- vorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Ver- anstaltungshinweise. Andere Risiken als bei Männern Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an. Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmer- zen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnosti- ziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben. Brustkrebsvorsorge wird ausgeweitet Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früher- kennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu anspruchs- berechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Frü- herkennungs-Mammographie muss bei dieser Termi- nanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.g-ba.de/mammogra- phie-screening-70plus. Es geht um nichts weniger als den Schutz der Bevölkerung Coronapandemie, Hochwasser im Ahrtal, Flächenbrand im Brandenburger Moor: Bilder, die allen präsent sind. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der nahenden Fußball-Europameisterschaft sind Helferinnen und Helfer des Bevölkerungsschutzes, wie etwa des DRK-Kreisver- bandes Ravensburg im Einsatz. Der Schutz der Zivilbevöl- kerung gestaltet sich für sie immer schwieriger, weil unter anderem intakte, modern ausgestattete Einsatzfahrzeuge Mangelware sind. Alfred Bosch, beim DRK-Kreisverband Ravensburg verantwortlich für Bevölkerungsschutz, schil- dert die Situation und Hintergründe. Herr Bosch, wenn es brennt, bei Großschadensfällen oder Großveranstaltungen geht ohne den Bevölke- rungsschutz nichts. Wie ist dieser in Deutschland or- ganisiert und wer ist für was zuständig? Der Bund ist zuständig für Zivilschutz, dem nicht-mili- tärischen Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Kata- strophenschutz ist Ländersache. Hilfsorganisationen übernehmen mit überwiegend ehrenamtlichen gut aus- gebildeten Einsatzkräften den praktischen Bevölkerungs- schutz vor Ort. Dafür gibt es die Vereinbarung, dass die Organisationen entsprechend finanziell unterstützt be- ziehungsweise technisch ausgestattet werden. Laut Humboldt-Universität Berlin gibt es im Sanitäts- und Unterkunftswesen gar keinen nennenswerten Zi- vilschutz mehr. Sehen Sie das auch so? Entgegen vieler Aussagen hat der Bund seine Zivilschutz- mittel nach 22 Jahren Beinahe- Stillstand nicht nur nicht erhöht, sondern im vergangenen Jahr sogar um ein Drittel gekürzt. Trotz der offenkundigen verheerenden Defizite im Ahrtal fehlen den Ländern bis heute große Teile der Zivilschutzfahrzeuge des Bundes in den Strukturen des Sanitäts- und Betreuungswesens des Landeskatastro- phenschutzes. Wie steht es mit der Ausstattung bei Ihnen im Bevöl- kerungsschutz? Im Landkreis Ravensburg müssen in absehbarer Zeit im Katastrophenschutz von acht Krankenwagen sechs Fahrzeuge ausgemustert werden: beim DRK-Kreisver- band Ravensburg drei, bei den Johannitern einer und im DRK-Kreisverband Wangen zwei. Das bedeutet für die Region der Supergau – mit 20 Jahren Ansage. Für un- seren Einsatz bei EM-Spielen in Stuttgart greifen wir gar auf ein geliehenes Krankentransport-Fahrzeug zurück. Beruhigend ist die Situation nicht. Wie ließe sich Abhilfe schaffen? Abhilfe schaffen können nur entsprechende Finanzmittel. Ein Beispiel: Der Bund mustert derzeit ersatzlos mit 27 Jahren nahezu historische Krankenwagen aus, das Land Baden-Württemberg hat momentan gar keine Beschaf- fung vorgesehen und hofft vergeblich auf Ausstattung und Fahrzeuge des Bundes. Würde das DRK die alten Krankenwagen des Bundes übernehmen, müssten sie zunächst umfänglich repariert und ausgestattet werden. Dieser nicht unerhebliche Aufwand liegt dann ebenso wie der Unterhalt beim DRK. Für jeden Krankenwagen rech- nen wir mit über 8.000 Euro Kosten pro Jahr. Allein der DRK-Kreisverband Ravensburg müsste jährlich 24.000 Euro nur für die Fahrzeuge aufwenden. Für uns als ge- meinnützige Organisation ein Unding. Erfreulicherweise hat das CDU-geführte Innenministerium seit drei Jahren seine finanziellen Mittel auf 12,5 Millionen Euro für den gesamten Katastrophenschutz aufgestockt: Die grün-schwarze Landesregierung hat die dramatische Situation erkannt und gehandelt. Allerdings bleibt der enorme Nachholbedarf im Landes- katastrophenschutz zusammen mit jahrelangen Liefer- fristen der Fahrzeug- und Aufbauhersteller eine extrem schwierige Situation. www.hoffnungszeichen.de /testament Tel. 07531 9450-173 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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              Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 29. Juli 2022 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Kennen Sie schon diese zwei (Wetter-)Warn-Apps? Das Wetter wird immer unbeständiger und unberechenbarer. Plötzliche Starkregenereig- nisse, Gewitter oder andere extreme Wetterphänomene häufen sich und eine Fortsetzung dieses Trends wir prognostiziert. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sind nicht nur Vorkehrungen, wie das Absichern von Türen und Fenstern, sondern auch rechtzeitige Warnung wichtig. Hierfür eignet sich unter anderem die Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz NINA Warn-App, des Bundesamts für Be- völkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die App kann die Benutzer sowohl deutschlandweit, als auch speziell für den aktuellen Standort warnen. Gewarnt wer- den diese dann vor unterschiedlichen Ge- fahrenlagen, wie zum Beispiel den oben genannten, aber auch vor Gefahren- stoffausbreitungen oder einem Großbrand. Des Weiteren können von Experten erarbeitete Empfehlungen und Verhaltenshinweise zu bestimmten Gefahrensituationen und aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie nachgelesen werden. Der Download der App ist kostenlos. Weitere Informationen sind unter https://www.bbk. bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/warn-app-nina_node.html zu finden. Auch die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erfüllt den Zweck der Warnung vor der aktuellen Wet- terlage in Deutschland. Durch die Einfärbungen in einer Karte können die Benutzer die Gefährdungslage für Deutschland schnell erfassen und zusätzlich ergänzende Detailinformationen abrufen. Über eine Pushfunktion werden diese vor aktuellen Unwetterge- fahren vor Ort informiert. Der Download der App ist kostenlos und auch die Nutzung ist in einer eingeschränkten Version (Abruf von Warninformationen) kostenlos möglich. Für weitere Funktio- nen, wie Wettervorhersagen oder das Niederschlagsradar, muss die Vollversion einmalig gekauft werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.dwd.de/DE/service/dwd-apps/ dwdapps_node.html. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sperrung auf der B 30 zwischen Egelsee und Gaisbeuren vom 15. August bis 09. September 2022 Auf der B 30 zwischen Egelsee und Gaisbeuren wird in den Sommerferien der Straßenbe- lag zwischen Egelsee (ab dem Ende des Ausbauabschnittes) bis nach Gaisbeuren (bis zur Einmündung auf die L285, also der Abbiegung nach Reute) erneuert. Drei bis vier Wochen wird die Straße komplett gesperrt und der Verkehr umgeleitet. Alle örtlich vorhandenen Verkehrszeichen- und Ein- richtungen sind zu berücksichtigen. Wie verläuft die Umleitung? Zur Aufrechterhaltung des Linien-/Schulbusverkehrs zwischen Ravensburg und Bad Waldsee erhält dieser die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der B 30 OD Enzisreute in der Über-Eck-Beziehung 7939 Kümmerazhofen – Bergatreute. Für den B 30-Individual-Verkehr ist die Einrichtung von folgenden Umleitungsverkehrsführungen vorgesehen: von Friedrichshafen/Ravensburg nach Bad Waldsee/Ulm: Der großräumige Verkehr in Richtung Ulm wird an der Ausfahrt Baindt/Baienfurt ausgeleitet. Die Umleitung ver- läuft über Baindt, Bergatreute, Roßberg, Mennisweiler, Hittikofen, Haisterkich, Osterhofen, Mühlhausen und von dort zurück zur B 30 bei Oberessendorf. von Ulm/Bad Waldsee nach Ravensburg/Friedrichshafen: Der großräumige Verkehr in Richtung Friedrichshafen wird ab Englerts umgeleitet, über Gaisbeuren, Reute, Aulen- dorf, Zollenreute und Mochenwangen zurück zum B 30-Anschluss Baindt/Baienfurt. Beide Umleitungsstrecken verlaufen über zum Teil schmale Landes- und Kreisstraßen und können vom Lkw-Ver- kehr nur in eine Richtung befahren werden. Wir bitten Sie dies zu beachten! Ihre Gemeindeverwaltung STADTRADELN 2022 erfolgreich in Baindt beendet! Starke 31084 Kilometer sind Baindter Radlerinnen und Radler in drei Wochen gefahren. Drei Wochen lang – vom 25. Juni bis 15. Juli 2022 – beteiligten sich der Land- kreis Ravensburg sowie zwanzig Städte und Gemeinden im Kreis am gemeinsa- men STADTRADELN, einer Kampagne des internationalen Netzwerkes Klima-Bünd- nis. In diesem Zeitraum legten im Kreis Ravensburg 8506 Radelnde rund 2,3 Mil- lionen Kilometer auf dem Fahrrad zurück. In der Gemeinde Baindt wurden in den drei Wochen insgesamt 31084 Kilometer geradelt. Im Vorjahr haben die Baindter Radlerinnen und Radler 32400 Kilometer erreicht. Durchschnittlich wurden somit 220 km pro Person gefahren. Bei einer Einwohnerzahl von circa 5300 Einwohnern ent- spricht dies 5,87 Kilometer pro Einwohner. Mit diesem Ergebnis hat die Gemeinde Baindt über 5 Tonnen CO₂ eingespart. In diesem Jahr haben 147 Teilnehmerinnen und Teilneh- mer mitgemacht, im Jahr 2021 waren es 174 teilnehmende Personen. Es wurden dieses Jahr 11 Teams gegründet. Das Team „NZ Raspler“ radelte über 6100 Kilometer in diesen drei Wochen und landete somit in der Gemeinde Baindt auf Platz 1 der Teamwertung. In der Einzelwertung führte Sven Stiefvater mit 1111 Kilometern die Rangliste an. Sowohl die Teilnehmenden mit den meisten gefahrenen Kilometern, als auch das Team mit den ins- gesamt am meisten gefahrenen Kilometern erhalten eine kleine Überraschung. Außer- dem dürfen sich drei weitere ausgeloste Stadtradlerinnen oder Stadtradler über diese Aufmerksamkeit freuen. Detaillierten Ergebnisse können Sie auf folgender Seite abrufen: https://www.stadtradeln.de/baindt Bürgermeisterin Simone Rürup zeigt sich sehr zufrieden vom Ergebnis. Herzlich bedankt sie sich bei allen Teilneh- merinnen und Teilnehmern und hofft, dass im nächsten Jahr noch mehr Baindterinnen und Baindter zu motivieren sind. Das Ergebnis kann als ein positives Zeichen für eine klimafreundlichere Zukunft gesehen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse Die Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 sind bis spätestens 19. August 2022 auf dem Rathaus bei Herrn Plangg (Zimmer 2.3) einzureichen. Die Vereine, die eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn des neuen Jahres unauf- gefordert die entsprechenden Kassenberichte vor- zulegen. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 2. August 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 2. August 2022 um 18:00 im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss des Bebauungsplans „Gewerbege- biet Mehlis“ - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Friedrichs- hafen- Vorstellung Entwurfsplanung 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unter- zeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur 08 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juli 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Stellenausschreibungen Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 19.08.2022 Redaktionsschluss: 16.08.2022, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 30. Juli und Sonntag, 31. Juli Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 06. August und Sonntag, 07. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 13. August und Sonntag, 14. August Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Juli Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 31. Juli Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Samstag, 06. August Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 07. August Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Samstag, 13. August Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 14. August Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Friesenhäusler Str. 8, 88255 Baindt Endlich wieder Sommerfest im Kin- dergarten „Sonne Mond und Sterne“ Am Freitag den 8. Juli konnte nach 2 Jahren Pause end- lich wieder unser Sommerfest stattfinden. Bei traumhaft schönem und warmem Wetter trafen sich zunächst alle Familien auf dem Schulhof zusammen. Nach einer klei- nen Ansprache von der Kindergartenleitung Frau Stoll verzauberten uns die Kinder der einzelnen Gruppen unter dem Motto „Kunterbunter Sommer“ mit verschiedenen Aufführungen. Die Sternengruppe hat sich in den letzten Wochen mit dem Thema „Bienen“ beschäftigt und gelernt, was eine Biene so macht. Deswegen haben sie uns ein Bienenlied vorgetanzt. Bei unseren Kleinsten im Haus-den Krippenkindern, hat in den letzten Tagen kräftig die Sonne geschienen, wes- halb sie uns ein Sonnenlied vorgesungen haben. Und die Sonne hat noch viel mehr gelacht, als sie gemeinsam mit ihren Eltern einen Sonnentanz aufführen durften. Die Sternschnuppengruppe hat ihr Thema „Alles über mich“ mit einem fetzigen Körperblues „Hallo-wir sind froh“ vor- gestellt und richtig Stimmung gemacht. Weiter ging es mit der Regenbogengruppe, welche ein Lied vom Hühnerhof gesungen hat. Mit selbstgestalteten Tierkostümen haben sie den Hof mit seinen verschiedenen Tieren dargestellt. Anschließend hat die Mondgruppe das neue Geburtstags- lied „ich schenk dir einen Regenbogen“ vorgesungen und uns erzählt, was man so alles schenken kann. Das kann zum Bespiel eine Wolke, ein Herz oder ein Kieselstein sein. Danach zauberten die Kinder aus der Sonnengruppe mit ihrem Lied „Itsy Bitsy Teenie Weenie Honolulu Strandbiki- ni“ eine lustige, sommerliche Partystimmung in die Runde und beendete damit die Vorführung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Im Anschluss konnten alle Familien das Sommerfest im Garten unserer Einrichtung genießen und sich den sonnigen Nachmittag mit leckerem Kuchen, Eis und kühlen Geträn- ken versüßen. Gegen Abend hat uns der Da Michele-Stand noch mit leckeren Pizzen, Chicken Nuggets und Pommes verwöhnt. Vielen lieben Dank dafür, es war köstlich! Beim vom Elternbeirat organisierten Spielewangen „Rap- pelkiste“ konnten sich die Kinder mit verschiedenen Fahr- zeugen und Spielsachen beschäftigen und austoben. Vie- len lieben Dank an den Elternabeirat für die Organisation und die Unterstützung. Auch der Basteltisch vom Kinder- garten kam gut bei den Kindern an. Sie konnten schicke Sonnencaps für den Urlaub, sowie Windspiele gestalten und sommerliche Mandalas ausmalen. Für die Eltern wa- ren außerdem die Gruppen, beziehungsweise die Räum- lichkeiten zur Besichtigung geöffnet. Wie der Wind raste die schöne gemeinsame Zeit an uns vorbei und es wurde Abend. Viele fleißige Helfer aus der Elternschaft haben uns sowohl beim Kuchenbacken, beim Aufbau, beim Getränke- und Kuchenverkauf, bei der Kin- derbetreuung als auch beim Abbau tatkräftig unterstützt. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ein solch gro- ßes Fest wäre ohne Ihre Hilfe und Unterstützung nicht möglich gewesen. Schulnachrichten SBBZ Sehen Tanzprofis zu Gast auf der Schulabschlussfeier im SBBZ Sehen in Baindt Feierliche Zeugnisübergabe wird von tänzerischem Höhepunkt gekrönt Es war ein besonderer Moment, als Dr. Marcus Adrian, Direktor des Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentrums des SBBZ Sehen in Baindt, am 21. Juli den drei Berufsschulstufenschülern ihr Abschlusszeugnis überreichte. „Es ist für die zwei Schüler und die Schülerin, deren Eltern und auch für uns ein emotional ergreifen- der Moment“, sagt Dr. Marcus Adrian. Es erfüllt alle mit Stolz, was die jungen Erwachsenen in den vergangenen Jahren erreicht haben. Die Profitänzer Marie Schwarz und Maximilian Schmidt boten ein tänzerisches Highlight auf der Abschlussfeier der Schüler des SBBZ Sehen in Baindt credit: Stefanie Keppeler Der Auftritt des Tanzpaares Marie Schwarz und Maximi- lian Schmidt war das abschließende Highlight der Feier- lichkeit. Die beiden Profitänzer wurden dieses Jahr bereits zum Landesmeister in der Hauptgruppe 2 A, sowie zum Vizemeister der Hauptgruppe 2 S gekürt. „Der Auftritt bei der Abschlussfeier im SBBZ Sehen in Baindt war für uns ein tolles Erlebnis. Es ist schön, wie fasziniert und glücklich sie uns zugeschaut haben“, so Marie Schwarz. In Vorbereitung auf die Abschlussfeier kamen die Schü- ler und Schülerinnen des SBBZ Sehen in Baindt bereits in den Genuss einer privaten Tanzstunde. Ein Tanzlehrer des Tanzwerks by Jürgen Schlegel in Ravensburg brachte den Schülern einen Line Dance bei. Für die Abschlussfeier im kommenden Jahr ist die Vorfreude bereits groß. Es ist ein Tanzkurs geplant, so dass die Schüler und Schülerin- nen nächstes Jahr ihren eigenen Auftritt auf der Bühne präsentieren können. Die beiden leidenschaftlichen Tänzer Marie und Maximili- an beantworteten nach ihrem Auftritt alle wissbegierigen Fragen. „Wir lieben die Vielseitigkeit, die der Tanzsport mit Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sich bringt und die Lebensfreude, die wir dadurch aus- drücken können“, meint Maximilian Schmidt. „Spaß, Energie und Lebensfreude“ - das wünscht auch das Kollegium des SBBZ Sehen in Baindt seinen Berufs- schulstufenschülern für den weiteren Weg, den sie nun beschreiten werden. Die Abschlussfeierlichkeit der Schüler des SBBZ Sehen in Baindt wurde mit einem Auftritt der beiden Profitänzer Marie Schwarz und Maximilian Schmidt gekrönt credit: Stefanie Keppeler Zur Information Achtalschule Baienfurt Folgende Schüler*innen haben die Hauptschulabschluss- prüfung abgelegt: Alisa Golander, Enes Demiryürek (Belobigung), Daniel Andreka und Soraya Aydin Zur bestanden Prüfung gratulieren wir recht herzlich! Schulleitung und Kollegium der Achtalschule Baienfurt Bildungszentrum St. Konrad An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler *innen die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Milena Demsic, Timothy Gehrke, Leonie Heisele, Lea Streubel, Kilian Kunstmann Wir gratulieren den Schüler*innen zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsge- meinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Wein- garten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 37: Fair Schenken Die Klimakrise wird bis 2030 voraussichtlich mehr als 100 Millionen Menschen im Globalen Süden unter die Armutsgrenze drängen. Durch seinen nachhaltigen Ansatz, der soziale, wirtschaftliche und ökologische Grundsätze vereint, trägt der Faire Han- del zu mehr Klimaresistenz in globalen Lieferketten bei. Handelsgerechtigkeit ist daher ein wichtiger Schritt, um Klimagerechtigkeit zu erreichen. Ob Kosmetik, Rosen, modische Accessoires oder sogar Schmuck – Geschenke aus fairem Handel haben eine tie- fere Bedeutung. Denn damit zeigen Sie nicht nur, dass Sie die Beschenkten wertschätzen, sondern auch die Men- schen, die hinter den Produkten stehen. Netzwerktreffen Klimaschutz Ambitioniert im Einsatz für den kommunalen Klimaschutz in der Region Bodensee Bereits am 11.07.2022 trafen sich die kommunalen Kli- maschutzbeauftragten der Region Bodensee in Über- lingen auf dem Weltacker. Insgesamt 23 Klimaschutz-, Klimaneutralitäts- und Energiemanager:innen sowie eine Klimaanpassungs- und eine Nachhaltigkeitsbeauftragte nahmen teil, die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg waren durch Herrn Florian S. Roth vertreten. Die Gesichter des Klimaschutzes am Bodensee sind über- wiegend jung und dem vielfältigen Job wird mit star- ker intrinsischer Motivation und großen gestalterischen Ambitionen nachgegangen. Das Netzwerktreffen diente dazu Erfahrungen auszutauschen, voneinander zu ler- nen und gemeinsame Projekte zu entwickeln. Diskutiert wurden der kürzlich veröffentlichte Leitfaden „Klimaneu- trale Kommunalverwaltung“, Strategien zur Anpassung der Region an die fortschreitende Erderwärmung sowie die aktuelle Energiekrise und die damit verbundene kurz- fristige Notwendigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen. Darüber hinaus nahmen die kommunalen Vertreter:innen an einer Führung über den Überlinger Weltacker teil, der die weltweit am meisten angebauten Ackerkulturen maß- stabsgetreu im Verhältnis zu ihrer globalen Anbaufläche zeigt. Diese Freiluftausstellung macht erlebbar, wie die Themen Bodenleben, Biodiversität, Futterbau, Energie, Konsum, Lebensmittelverschwendung, Klimaschutz und Klimaanpassung zusammenhängen und dass Flächen anders bewirtschaftet werden müssen, wenn die Klima- ziele erreicht werden sollen. Angesichts der großen Teilnehmendenzahl und dem An- teil neu geschaffener Stellen, scheinen die Themen Klima- schutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit endgültig in den Kommunen in der Region angekommen zu sein. Wie die Diskussionen zeigten, ist allerdings ist die langfristi- ge Planbarkeit schwierig, da etwa die Hälfte der Stellen befristet sind. Obwohl die Klimakrise weit fortgeschrit- ten ist, stehen viele Kreise und Kommunen in puncto Kli- maschutz noch ganz am Anfang und beginnen erst mit den konzeptionellen Grundlagen. In anderen Kreisen und Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Kommunen hat sich das Thema bereits etabliert und wird mit konkreten Maßnahmen angegangen. Einigkeit herrschte unter den kommunalen Expert:innen darüber, dass sich die Welt für nachhaltigen und erfolg- reichen Klimaschutz in Suffizienz üben und Klimaschutz wie auch Klimaanpassung als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkennen und angehen muss. Es benötigt den Beitrag einer und eines jeden Einzelnen, um unsere Region zukunftssicher zu machen. Damit in Anbetracht der dringlichen Herausforderungen schnell eine struk- turelle Kehrtwende eingeleitet werden kann, sind in den kommunalen Verwaltungen, beim Land, beim Bund aber auch in großen Firmen deutlich mehr personelle Ressour- cen vonnöten. Die kommunalen Klimaschutzbeauftragten der Region Bodensee auf dem Überlinger Weltacker. Foto: Eva Hauber Landratsamt Ravensburg Infoabend am 2. August zur Agrarreform ab 2023 Das Landwirtschaftsamt Ravensburg informiert am Dienstag, 2. August, über die Vorgaben nach der neuen Agrarreform. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr und findet online statt. Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik 2023 wird auf politischer Ebene noch immer intensiv diskutiert. Trotzdem müssen die Landwirte/-innen bereits heute Entscheidun- gen für die Aussaat im Herbst treffen. Vier Prozent Still- legung, Fruchtartenwechsel, Mindestbodenbedeckung und Öko-Regelungen sind Schlagworte, die bei vielen Landwirten/-innen Unbehagen und Unverständnis her- vorrufen. Auch wenn nach wie vor noch keine Rechtsver- bindlichkeit herrscht, sind die wesentlichen Punkte wei- testgehend geklärt. Daher können die Mitarbeitenden des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Sie im Rahmen eines Infoabends über die wichtigsten Punkte informieren. Ziel ist es, dass die Landwirte/-innen für die anstehende Feld- bestellung die richtigen Entscheidungen treffen können. Der Online-Veranstaltung können Sie unter folgendem Link am 2. August beitreten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Landwirtschaftsamt Ravensburg freut sich über Ihre Teilnahme. Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Herbst/Winter 2022 ist da! Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten ist da! Rund 350 abwechslungs- reiche und interessante Ange- bote warten darauf, entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs- weingar- ten.de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP- Markt und im Feneberg für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 19. Septem- ber 2022. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Gesundheit Neu Nr. V3012-03W3 Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. • - 8 Personen • Abende, 29.09.2022 - 24.11.2022 Donnerstag, 19:00 - 20:15 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 61,30 € (keine Ermäßigung) Neu Nr. V3012-04W3 Mamazeit - Energie tanken mit Yoga Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Yoga. Für den Beckenboden ist natürlich auch etwas da- bei. Ideal nach dem Rückbildungskurs oder später. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 8 - 10 Personen 8 Tage, 29.09.2022 - 24.11.2022 Donnerstag, 17:30 - 18:45 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 61,30 € (keine Ermäßigung) Vormittagskurs Nr. V3012-02W3 Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swami Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga ent- wickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt.Es gibt keine Voraus- setzungen für die Teilnahme an diesem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Vormittage, 13.01.2023 - 10.02.2023 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangeli- schen Kirchengemeinde 53,70 € (keine Ermäßigung) TWS rät zum sparsameren Umgang mit Strom und Gas Weniger Erdgasimporte über Pipeline aus Russland – Energiesparen hilft Versorgungsengpässe zu ver- meiden Am Donnerstag (21. Juli) wurde Nord Stream 1 wieder in Betrieb genommen, nachdem Russland, wie angekün- digt, seine jährlichen Wartungsarbeiten an der Gaspi- peline beendet hat. Wenngleich die Gaslieferung wieder einsetzten, bleibt dabei unklar, ob über diese Verbindung je wieder der Umfang der vertraglich vereinbarten Lie- fermenge erreicht wird. Generell ist offen, wie es mit rus- sischen Gasimporten weitergeht. In Europa erhalten wir zur Zeit vermehrt verflüssigtes Erdgas (LNG), das über verschiedene Leitungen auch nach Deutschland gelangt. Zusammen mit den Gasimporten aus Norwegen und den Niederlanden ersetzen diese den Ausfall zwar nicht vollständig, doch wird die aktuelle Verbrauchsnachfrage gedeckt; problematisch daran ist jedoch, dass die Gas- speicher nicht – wie von Bundeswirtschaftsminister Ro- bert Habeck geplant – bis Eintritt der kalten Jahreszeit voll befüllt werden können. „Die Speicherstände liegen mit knapp 65 Prozent zwar höher als im vergangenen Jahr um diese Zeit“, informiert Tobias Ederer, Experte Gasver- sorgung der TWS Netz, und fügt an: „Jedoch wird dies vermutlich nicht für einen langen, kalten Winter genügen. Nur wenn wir alle über den Sommer kräftig Energie spa- ren, können wir die Füllstände auch unter den veränderten Bedingungen noch erhöhen.“ Energiesparen ist notwendig – auch beim Strom Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS, appelliert ebenfalls an die Bevölkerung, Strom und Gas zu sparen. Denn die Beschaffungspreise für Strom und Gas haben sich seit vergangenem Sommer vervielfacht. „Die Prei- sentwicklung ist neben der Versorgungssituation ein wei- terer guter Grund, mit Energie sparsam umzugehen“, er- läutert er und fügt hinzu: „Wer Strom spart, trägt zugleich zur Einsparung des Gasverbrauchs bei. Das übersehen manche vielleicht. Doch zur Stromerzeugung sind auch Gaskraftwerke im Einsatz.“ Der Anteil der Gasverstro- mung ist in Deutschland allerdings rückläufig, 2021 lag er bei rund 15 Prozent. Deutlich mehr liefern aktuell die Kohlekraftwerke, und je nach Wetterlage kann Strom in Deutschland inzwischen zu etwa 50 Prozent aus erneu- erbaren Energien gewonnen werden. Robert Sommer rechnet damit, dass wir in Deutschland in einem norma- len Winter bei den sogenannten „geschützten Kunden“ – dazu gehören unter anderem Privathaushalte, Kran- kenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Fernwärmeanlagen - ohne Gasabschaltungen über die Runden kommen, wenn sich wirklich alle die heikle Situation am Energiemarkt bewusst machen und sich am Energiesparen beteiligen. Der größte Hebel zur Einsparung liege bei Heizung und Warmwasser. Wer zum Beispiel die Temperatur zuhause um nur ein Grad herunterregelt, spart bereits bis zu sechs Prozent Energie. Elektrische Heizlüfter sind keine Lösung Mit einer Sorge wendet sich Philipp Perchner, Elektromeis- ter der TWS Netz, an alle Haushalte mit Gasheizung: „Wir beobachten, dass sich viele Menschen in Deutschland der- zeit mit elektrischen Heizlüftern eindecken. Die Befürch- tung, im Winter zu Hause in der Kälte zu sitzen, können wir natürlich nachvollziehen. Doch der Umstieg auf die kleinen Elektroheizungen ist keine gute Idee.“ Zum einen seien viele Hausinstallationen nicht auf die zusätzliche Stromlast ausgelegt, was zu Überlastung führen könnte. Zum anderen könnte es auch das gesamte Stromnetz überlasten, wenn plötzlich viele gleichzeitig mit Strom heizen. Doch Philipp Perchner relativiert: „Auf solche Fälle bereiten sich die großen Übertragungsnetzbetreiber, die europaweit im Austausch sind, vor. Doch sind wir alle auf- gerufen dazu beizutragen, die Energieversorgung mög- lichst stabil zu halten“, betont er. TWS rät zur Anpassung der monatlichen Abschlags- beträge Mit dem Ratschlag, selbst aktiv zu werden, tritt die TWS an ihre Energiekundinnen und -kunden heran, die im letzten halben Jahr eine Preiserhöhung von ihrem Energiever- sorger erhalten haben. Und zwar könnten alle ihre mo- natlichen Abschläge jederzeit an die gestiegenen Ener- giepreise anpassen. Das geht ganz einfach über das passwortgeschützte Kundenportal, wo jeder seine Zah- lungsbeträge einsehen und entsprechende Änderungen vornehmen kann. „Wir wollen dadurch vermeiden, dass unsere Kundschaft mit der Jahresrechnung allzu hohe Nachzahlungen leisten muss“, erklärt Robert Sommer und ergänzt: „Die Zeiten sind für alle sehr herausfordernd. Jetzt, wo alles teurer wird, ist es einfacher, ein paar Euro mehr pro Monat zu zahlen, als eine größere Summe auf einmal. Wir sehen im Moment leider keine Entspannung bei den Preisen am Energiemarkt.“ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Conservation Gardening Reichtum in Gärten schaffen Wie Sie in Ihrem Garten mehr bunte Vielfalt erreichen: Mehr Wildwuchs wagen. Mehr Pflanzenvielfalt und damit Nahrung Gärten können eine wichtige Rolle da- bei spielen, den Artenschwund zu brem- sen. Schätzungen zufolge gibt es 17 Mil- lionen Gärten in Deutschland, also eine riesige Anzahl klei- ner bis kleinster Lebens- räume. Bisher sei die Vielfalt aber vieler- orts niedrig, habe in den vergange- nen Jahren gar ab- genommen, kon- statiert der Um- weltverband Nabu. Für eine Trendwen- de schlagen Forscher nun vor, das Pflanzen zurückgehender Arten gezielt zu fördern. Um die Biodiversität der Pflanzen hierzu- lande ist es schlecht bestellt zurück. Mehr als zwei Drittel der Bestände ursprünglicher Pflanzenarten in Deutschland gehen zurück. Ein Großteil dieses Verlustes führen Fach- leute auf den Rückgang natürlicher Lebens- räume zurück, etwa durch die zunehmende Verstädterung. Doch genau diese urbanen Flächen würden ein erhebliches und noch ungenutztes Potenzial für den Naturschutz bergen, schreiben Forschende aus Halle und Leipzig im Fachblatt Nature Sustainability. Sie empfehlen „Conservation Gardening“. Bei dieser gärtnerischen Praxis geht es da- rum, heimische Arten, die allmählich ver- schwinden, auf städtischem Grün wie öffentlichen und privaten Gär- ten wieder zurückzubringen. „Doch hierfür wäre eine Trendwende im Garten- bau nötig“, sagt Josiane Segar vom Zentrum für integrative Bio- diversitätsforschung (iDiv). Schließlich, so Segar, sei der Gar- tenbau ein wichtiger Wirtschaftszweig: 2018 wurden in Deutschland 8,7 Mrd. Euro für Pflan- zen ausgegeben. Gartencenter müssten im großen Maßstab Pflan- zen fürs Conservation Gardening anbieten. Die Vermehrung zertifizierten Saatguts hei- mischer Pflanzen sollte man stärker finanzi- ell unterstützen, empfiehlt Segar. Schließlich seien die meisten dieser Arten an trockene Standorte angepasst und könnten besser mit Dürren zurechtkommen als viele der derzeit im Gartenbau gedeihenden Pflanzen. Die Forscherin schlägt dafür vor, den Einsatz regi- onsspezifischer Listen zu rückläufigen Arten für privates und öffentliches Grün zu nutzen. Privatgärten als Reallabore In Siedlungsräumen können Grünflächen eine wichtige Rolle spielen als „Trittsteinbio- tope“. Das sind kleinere ökologische Nischen, die Verbindung schaffen zwischen größeren weit auseinanderliegenden Naturräumen. Um die biologische Vielfalt in Gärten zu fördern, arbeitet der Naturschutzbund Nabu mit dem Institut für ökologische Wirtschafts- forschung zusammen im Projekt „gARTEN- reich“. Dabei dienen Gärten in der Stadt Gü- tersloh in Nordrhein-Westfalen und in der Gemeinde Aumühle in Schleswig-Holstein als sogenannte Reallabore. „Gartenbesitzer, die in ihrem Garten etwas für die Biodiversi- tät tun möchten, sollten auf heimische Pflan- zen setzen, die Nahrung für Vögel und Insek- ten bieten“, sagt Nabu-Chef Leif Miller. Auch Strukturen wie Reisig- oder Laubhaufen sind wichtige Lebensräume für Tiere, genauso wie Flächen mit blühenden Kräutern, Gräsern oder Blumen anstelle von Rasenflächen. (tb) www.gartenreich-projekt.de Schritt für Schritt zum Naturgarten: https://www. nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch- leben/balkon-und-garten/grundlagen/index.html für Insekten und Vögel bietet eine Grünflä- che, die einfach mal sich selbst überlassen wird. Rasenmäher, Unkrautstecher, Verti- kutierer dürfen dann im Schuppen bleiben. Artenvielfalt statt Rasen. Darf der Rasen verwildern, wandern Löwen- zahn, Gänseblümchen, Ehrenpreis, Spitz- wegerich, Schafgarbe oder Wiesenklee aus der Umgebung ein. Diese Pflanzen sind zu- dem schmackhafte Wild- und Heilkräuter. Es reichen bereits vier Quadratme- ter. Schon vier Quadratmeter Wild- blumenwiese in einem Garten können eine wertvolle Oase für Insekten sein. Das zeigt ein Versuch englischer Forscherinnen und Bürgerwissenschaftler. Demnach leben in diesen Gärten doppelt so viele Hummeln, Wespen und wilde Bienen. Nur ein- bis zwei Mal mähen. Eine wilde, blühende Wiese braucht nur maximal drei Mal im Jahr gemäht zu wer- den. Wege durch die Wildnis können Sie kurz halten. Werden verblühte Pflanzen, etwa von Margeriten oder Glockenblume, geschnitten, blühen sie ein zweites Mal. Weil Wildkräuter den Boden bedecken und in heißen Sommern vor dem Austrocknen schützen, spart man wertvolles Gießwasser. Wildblumenmischungen einsäen. Dafür wird die oberste Rasenschicht samt Wurzeln entfernt und eine heimische, mehrjährige Saatgutmischung ausge- bracht. Die dort entstehende Pflanzenge- meinschaft kann viele Jahre bestehen, be- deutet zu Beginn aber Mehraufwand. Nistplätze für bodenbrütende Insek- ten schaffen. Gibt es offene Bodenstel- len, können bodenbrütende Wildbienen- arten wie Schmalbienen oder die Gelbbin- dige Furchenbiene einen Nistplatz finden. Einige der Bienenarten, die in unserem Gar- ten vorkommen, nutzen auch Nisthilfen aus Holz, Lehm oder Pflanzenstängeln. Licht aus für unsere Insekten. Um In- sekten im Garten oder in den benach- barten Lebensräumen nicht zu stören, sollte sich die Beleuchtung auf Wege und Treppen beschränken. Licht direkt wieder ausknipsen, wenn nicht mehr benötigt. NABU-Gartenexpertin Anna Sesterhenn gibt weitere Tipps in einem Youtube-Video unter https://kurzelinks.de/orzs Fo to : N A B U / Sa bi ne H ol m ge irs so n Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Warnung vor Betrugsanrufen Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt, bei Telefonaten vertrauliche Informationen preiszugeben. Aktuell erhält die SVLFG Hinweise auf Betrügerinnen und Betrüger, die Versicherte anrufen, um vertrauliche Infor- mationen zu erhalten. Bei diesen Betrugsanrufen täuschen sie vor, zum Beispiel Beschäftigte der SVLFG zu sein. Sie erfragen unter einem Vorwand (beispielsweise für die Übersendung von Infor- mationen über eine ausstehende Geldauszahlung von der SVLFG oder vom Staat) personenbezogene Daten, wie die Anschrift, Bankverbindung oder Krankenversiche- rungs-Nummer. Zum Teil versuchen die Anrufenden auch, Versicherte zu drängen, Verträge abzuschließen, zum Beispiel für Zusatzversicherungen oder Kursangebote. Versicherte sollten sich bewusst sein, dass die SVLFG kei- ne Dritten beauftragt, Kontakt aufzunehmen, ohne dass diese Anrufe vorher schriftlich angekündigt werden und rät deshalb, vorsichtig zu bleiben. Mehr Informationen dazu stehen im Internet unter: www.svlfg.de/warnung-vor-betrugsanrufen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Juli - 21. August 2022 Gedanken zur Woche Du kannst dein Leben nicht verlängern und du kannst es auch nicht verbreitern. Aber du kannst es vertiefen. Gorch Fock Samstag, 30. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 31. Juli - 18. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Dorfplatz - Weinfest († Annaund Eugen Halder, Theres- ia, Baptist und Eugen Halder, Albert Konzett, Hildegard und Siegfried Müller, Anni und Eu- gen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Anton Elbs, Margarete Vollmer) Dienstag, 02. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 03. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach - Echaristiefeier († Irmgard Schnez, Karl Kuch, Monika Kronenberger, Lucia Fi- scher, Eugen Haug, Alfons Metzler) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Donnerstag, 04. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 05. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Juliana und Her- mann Thurn, Viktoria und Kreszentia Demuth) Samstag, 06. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Maja 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 07. August - 19. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Agathe du Adam Zimmermann, Brunhilde Dreher, Jahrtag: Elisabeth Schmid) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Leo Dienstag, 09. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 10. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 11. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 12. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 13. August 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Keno 18.30 Uhr Baind - Eucharistiefeier mit Kräutersegnung († Theresia und Baptist Elbs, Eugen und An- ton Elbs, Familie Gisi, Familie Merk, Johann Germann, Josef Jerg, Maria Henzler, Jahrtag: Erich Henzler) Sonntag, 14. August – 20. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Jonas Montag, 15. August 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Dienstag, 16. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 17. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 18. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 19. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 20. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Henry 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 21. August - 21. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Eduard Gelzenlich- ter, Adalbert Berger, Maria Bentele geb. Hart- mann, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist vom 01. August bis zum 19. August geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Dienstag 23. August 2022 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag 13.08.2022 um 9:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Mariä Himmelfahrt. Auf viele Helferinnen, und Material von Kräuter/ Blumen würden wir uns freuen. Der Gottesdienst findet am Samstag 13.08.2022 statt Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Trauer im Gepäck Auszeit für junge Erwachsene im Allgäu September 2022 TRAUER Du hast einen wichtigen Menschen deines Lebens durch den Tod verloren. Vielleicht ist jetzt die Zeit gekommen, dir deshalb eine Auszeit zu ermöglichen. • Rauskommen und eintauchen • Mut über Erlebtes zu sprechen • Verstehen von Trauererfahrungen • Kraft sammeln zum Weiterleben • Begegnung mit jungen Menschen, die Ähnliches erlebt haben Trauer geht nicht einfach vorbei. Trauer braucht Räume und Zeiten. Diese werden wir ermöglichen und dich dabei begleiten. Wir freuen uns über deine Anmeldung und beantworten gerne deine Fragen. Kontaktmöglichkeiten auf der Rückseite Nach der Anmeldung erhältst du weitere Infos zum Auf- enthalt per E-Mail. Termin Fr 16.09.22 So 18.09.22 ab 16 Uhr bis 13 Uhr Ort Jugendhaus Elias Seifriedsberg 12, 87544 Blaichach www.jugendhaus-elias.org Gruppe Junge Erwachsene zwischen 18-30 Jahre, deren Leben in den letzten Monaten oder Jahren durch den Tod er- schüttert wurde. Inhalte • Deine Geschichte • Gedenken an die Verstorbenen • Wissenswertes über das Trauern • Einzelgespräche auf Wunsch • Workshop-Angebote zur Auswahl • Leichte Kurzwanderung mit Impulsen • Wohnzimmerkonzert • Stärkendes für den Alltag Kosten EUR 90,00 / ermäßigt: EUR 60,00 Beinhaltet Unterkunft und Verpflegung für das ganze Wochenende. Veranstalter Kontaktstelle Trauerpastoral des Dekanats Allgäu-Oberschwaben WIR SIND NICHT MEHR DIE DIE WIR WAREN BEVOR UNS DIE TRAUER TRAF GIANNINA WEDDE Leiter.in Alexander Nikendei, 51 Notfallsanitäter, Pädagoge, Trauerbegleiter In vielen Bereichen begleite ich Menschen in Not. Kraft finde ich in der Begegnung mit meinen Freun- den. Ab- schalten kann ich in Frankreich und bei meinem Hobby, bei dem ich über allem schwebe. Theresia Fischer, 37 Religionspädagogin, Trauerbegleiterin Immer wieder wurde und wird mir die Verwundbarkeit und damit die Kostbarkeit des Lebens vor Augen geführt. Mein Glaube und meine Familie geben mir Halt. Natur, Kunst und Musik begeistern mich. Begleiter.innen Elisabeth Kerler, 26 Bildungsreferentin der Fachstelle Junge Erwachsene, Bistum Augsburg Sebastian Heeß, 28 Bildungsreferent für Popmusik, Diözese Rottenburg-Stutt- gart Heike Ostertag, 25 Kontaktstelle Trauerpastoral Dekanat Allgäu-Oberschwaben Kontaktstelle Trauerpastoral Kirchplatz 3, 88250 Weingarten www.kontaktstelle-trauerpastoral.de Trauerpastoral-Dekanat.AO@drs.de 0176 749 90279 (auch Whatsapp) 0751 354 105 0 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Sonntag, 31. Juli - 7. Sonntag nach Trinitatis Keine Kinderkirche in den Ferien !!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Montag, 01. August 10.00 Uhr- Baienfurt Kinderbibeltag rund ums Ev. 15.00 Uhr Gemeindehaus, nur mit Anmel- dung!!! Sonntag, 07. August - 8. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 14. August - 9. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 21. August - 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ---------- Gedanken zum Wochenspruch So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, son- dern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. „Alteingesessene“ und „Neigschmeckte“ – „Mir san mir“ – und die „Anderen“ – solche Kategorien helfen offensicht- lich seit Jahrtausenden, das Leben zu sortieren. Nicht selten dienen sie aber auch einfach nur der Abgren- zung von anderen. Unser Wochenspruch ist eine echte Revolution, weil er mit solchem Schubladendenken und Abstempeln aufräumt. Wir haben so etwas gar nicht mehr nötig, denn in der Ge- meinde treffen sich sogar Menschen, zwischen denen un- ter normalen Umständen tiefe Gräben verlaufen würden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Menschen verschiedener Herkunft begegnen einander auf Augenhöhe und verstehen sich ein Teil von Gottes Familie – als Geschwister miteinander verbunden. Ich wünsche uns solche Momente, mitten im Alltag, in denen etwas von diesem Miteinander als Gottes Kinder spürbar wird. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! ---------- Zur Amtseinführung von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl Abschied vom früheren Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July Der frühere Lan- desbischof Dr. h.c. Frank Otfried July übergibt Landes- bischof Ernst-Wil- helm Gohl das Amtskreuz. Im Beisein von Ministerpräsident Winfried Kretsch- mann und rund 600 geladenen Gästen aus Kirchen, Ge- sellschaft und Politik ist in einem festlichen Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche am 24. Juli Ernst-Wilhelm Gohl in sein Amt als neuer Landesbischof der Evangeli- schen Landeskirche in Württemberg eingeführt worden. Zugleich hat die Landeskirche Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July in den Ruhestand verabschiedet. (Bild: Gottfried Stoppel) ---------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aquarell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewäs- ser, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spie- gelungen“ -Aquarell 15.08. Annemarie Weber: „Traumfänger oder Blu- menampel...“was wir mit Makramee alles schaf- fen können! 22.08. Hubert Gärtner: „Menschen in der Stadt“ – Aquarell 29.08. Christa Welle-Lebherz: „Herbstliches Stillleben mit Obst“ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorschau Sonntag, 31.07.2022 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Blitzenreute (Testspiel) 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Kressbron Dienstag, 02.08.2022 19.00 Uhr: SC Bürgermoos - SV Baindt II (Testspiel) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ergebnisse der Vorbereitung TSV Berg III - SV Baindt II 1:1 Torschütze: Keppeler SV Baindt - TuS Immenstaad 4:3 Torschützen: Knisel, Schmidt, Boenke, Thoma SV Baindt - SV Oberzell 0:2 SV Bolstern - SV Baindt 1:6 Torschützen: Schmidt 3x, Knisel, Kneisl, Dantona Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Die Termine für unser Sommerprogramm: 1.8.22 Eis essen, Baienfurt 15.8.22 Pizza essen, Bad Waldsee 29.9.22 Baindter Runde Treffpunkt ist jeweils 18.30 Uhr am Dorfplatz. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen. Im August findet kein Stammtisch statt. TC Baindt e.V. Erst begonnen und nun schon wieder zu Ende! Am vergangenen Wochenende fanden die letzen Spiele der diesjährigen Verbandsrunde statt: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Biberach - TC Baindt 5:1 Am vorletzten Freitag hatte unsere U15 ihr letztes Spiel beim TC Biberach. Die Wetterbedingungen waren perfekt, trocken aber nicht zu heiß. Beim Eintreffen in Biberach konnte sofort auf 4 Plätzen begonnen werden, so dass alle Einzel parallel gespielt werden konnten. Drei der Einzel waren leider eine recht kurze Angelegenheit und wurden für Baindt verloren. Maurice Zimmermann verlor sein Einzel an der Position 1 mit 2:6 0:6. Marian Dorn verlor an Position 2 mit 3:6 0:6 und Carla Seitner, die mit Abstand jüngste in der Mannschaft, an Position 4 verlor leider auch klar mit 0:6 0:6. Lediglich Johannes Neubauer konnte an diesem Tag an der Position 3 seine ganze Leistungsfähig- keit abrufen. Es war ein Match auf Augenhöhe, am Ende konnte er knapp in 2 Sätzen mit 6:3 7:6 gewinnen. Nach den Einzeln war der Spielstand somit 1:3 für Biberach. Mit 2 erfolgreichen Doppeln wäre ein Sieg noch drin gewesen. Schnell wurde aber klar, dass sich das 2. Doppel mit Car- la und Johannes am Ende mit 1:6 1:6 geschlagen geben musste. Im 1. Doppel spielten Maurice und Marian sehr stark. Obwohl sie ihre Einzel recht klar verloren hatten und damit die Favoritenrolle für das Doppel klar bei den Biberachern lag, konnten die beiden das Spiel bis zum Schluss offen halten. Erst im Match-Tie-Break mussten sie sich knapp geschlagen geben, das Ergebnis des Spiels lautete 4:6 6:3 6:10. Am Ende stand somit eine 1:5 Nieder- lage für die U15 von Baindt auf dem Papier. Die Saison ist damit für die Spieler der U15 des TC Baindt beendet. Auch wenn die U15 am Ende lediglich den sechs- ten Platz erreicht hat, können wir trotzdem von einer erfolgreichen Saison sprechen. Wir sind mit einer recht jungen Mannschaft ins Rennen gegangen, dafür haben sich alle bravourös geschlagen. Der Spaß stand im Vor- dergrund und davon gab es reichlich. Alle Spieler freuen sich schon auf die nächste Saison 2023. Herren30: Bezirksliga TC Leutkirch – TC Baindt 3:6 Nach der Sandwüste von Kressbronn ging es diese Woche für die Herren 30 in das Moorloch von Leutkirch. Um die theoretische Chance auf den Aufstieg zu wahren, war ein Sieg obligatorisch. Unterstützung dafür kam diesmal von den Herren 50 in Gestalt von Peter Schmitt, welcher sein Einzel auf Platz 1 souverän 6:2 6:2 für Baindt entschied. Auf Platz 2 distanzierte Stefan Boenke seinen Gegner 6:1 6:1. Auf Platz 3 kämpfte Philipp Neubauer stark und emo- tional, doch leider musste er sich seinem Gegner 4:6 4:6 geschlagen geben. Auf Platz 4 konnte Ralf Boenke mit seiner großen Routine seinen Gegner mit 6:3 6:4 bezwin- gen. 6:3 6:1 lautete das starke Ergebnis von Stefan Bix auf Position 5. An Position 6 konnte Lars Hinner seinen Geg- ner ebenfalls mit 6:3 6:1 bezwingen. So ging es mit einem Spielstand von 5:1 in die Doppel. Als erstes bezwangen Philipp und Stefan im 1er Doppel ihre Gegner souverän mit 6:1 6:0. Das 3er Doppel mit Ralf und Stefan Bix kämpfte bis zum letzten Ball, musste sich jedoch letztendlich 4:6 3:6 geschlagen geben. Im 2er Doppel hatten Peter und Lars mit 6:1 einen fulminanten Start, den sie jedoch im 2. Satz mit 5:7 wieder hergaben und anschließend im Match-Tie-Break 6:10 verloren. Ins- gesamt konnte Baindt also 6:3 gewinnen. Nun hieß es Daumen drücken, dass die Konkurrenten aus Kressbronn gegen Fischbach verlieren, um doch noch aufzusteigen. Hier kam es parallel zu einem spannenden Spiel, welches Kressbronn knapp, im letzten Doppel im Match-Tie-Bre- ak, für sich mit 5:4 entschied. Somit erreicht Baindt die- ses Jahr den 2. Platz und gratuliert dem TC Kressbronn zum Aufstieg. Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Sigmaringen – TC Baindt 6:0 Beim Tabellenführer und Aufsteiger aus Sigmaringen hatten wir keine wirkliche Chance. Bemerkenswert war die Leistung von Marc Egerter, der im Einzel seinem Geg- ner einen Satz abnehmen konnte und dann nur knapp im Match-Tie-Break unterlag. Wir gratulieren unserem Gegner zum hochverdienten Aufstieg ! Die im Anschluss auf einem fast 2 Meter langen Holzbrett servierte Pizza schmeckte hervorragend und war ein ge- lungener Saisonabschluss für uns alle. Es spielten: Rafael Grabherr, Sascha Wösle, Roland Fut- terer und Marc Egerter. Wir möchten uns an dieser Stelle bedanken für: • die Organisation der Verbandsrunde /Mannschafts- meldung, etc. • die jederzeit hervorragend gepflegte Anlage • die stets sauberen und ordentlichen Umkleide- und Duschräume • die fortlaufend bestens präparierten Plätze • die immer pünktliche Ergebnismeldung an den WTB • die Berichtsübermittlung ans Gemeindeblatt • die Spieler, die uns ausgeholfen haben, wenn Not am Mann war und bei allen, die in irgendeiner Form dazu beigetragen haben, dass wir viele schöne gemeinsa- me Tennisstunden auf unserer herrlichenAnlage erle- ben durften. Vielen Dank von der gesamten Mannschaft Herren 40! Herren 50/1: Verbandsliga TC Ochsenhausen – TC Baindt 6:3 Nachdem wir letztes Jahr in die Verbandsliga aufgestie- gen sind, ging es nun am letzten Spieltag für uns um den Klassenerhalt. Rein rechnerisch würde uns ein 7:2-Sieg hierzu reichen. Hochmotiviert begannen wir unsere Ein- zelspiele. Stefan und Gerhard sicherten uns, in Topform, schon mal 2 Punkte. Peter gestaltete sein Spiel spannend. Den 1. Satz musste er klar abgeben, der 2. Satz ging dann ebenso klar an Peter. Der spannende MTB ging dann Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 unglücklich mit 12:10 an den Gegner. Leider gingen auch die restlichen Einzel, in jeweils 2 Sätzen, an die Gastgeber. Nach den Einzeln stand es 4:2 für die Heimmannschaft. Nun war schon klar, dass wir den Klassenerhalt nicht schaffen konnten. In den anschließenden Doppeln er- kämpften sich Stefan und Sigi im MTB noch einen Punkt. Die anderen Doppel gingen in jeweils 2 Sätzen an die Gastgeber. Fazit: In der Verbandsliga konnten wir uns letztendlich nur knapp nicht behaupten. In 2 Begegnun- gen mussten wir feststellen, wie wichtig ein MTB sein kann. Frustriert sind wir nicht, da wir wirklich eine starke Gruppe hatten und nur knapp nicht mithalten konnten. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Volker Hillebrand, Stefan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich und Roman Schmucker Doppelaufstellung: Schmitt P./von Bank W., Schäfer S./ Hirmke S. und Hillebrand V. /Schmucker R. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TA SV Unterstadion – TC Baindt 4:5 Am Samstag hatten wir unser letztes Spiel beim TC Un- terstadion. Thomas Schäfer hatte mit seinem Gegner wenig Mühe und gewann klar in 2 Sätzen. Harry Wetzel und Max Reich machten es spannend und gewannen jeweils nach har- tem Kampf erst im Match-Tie-Break. Harald Steinmeier und Matze Klimmer verloren in 2 Sätzen. Sepp Spöri siegte nach einem spannenden Spiel auch erst im Match-Tie- Break. Somit gingen wir mit einer 4:2 Führung in die Dop- pel. Thomas und Max verloren im Match-Tie-Break. Matze und Barny hatten keine Chance. Mal wieder konnten wir uns auf unser Doppel Harry/ Sepp verlassen; diese ge- wannen glatt in 2 Sätzen. Damit stand der 5:4 Sieg fest. Ein Dank auch noch an Max Reich , der bei uns kurzfris- tig eingesprungen ist. Somit haben wir die Runde mit 4:2 Siegen abgeschlossen und den 3. Platz belegt. Ein Dank an alle, die mitgespielt haben. Damen 40: Staffelliga / 4. und 5. Spieltag TC Baindt – TA TSV Merklingen 5:1 TC Baindt – TC Blaubeuren 5 :1 Zum Abschluss der Saison kann unsere Mannschaft noch zwei erfolgreiche Heimspiele verbuchen. Bereits am 16.7. war die Mannschaft aus Merklingen zu Gast auf unserer Anlage. Mit Respekt wurde der Tabel- lenführer erwartet. Durch beherzigten, guten Spieleinsatz konnten wir jedoch schon nach den Einzeln mit 3:1 einen Vorsprung erzielen, welcher zum Spielende auf 5:1 aus- gebaut wurde. Zum letzten Spiel kamen die Gegnerinnen aus Blaubeu- ren angereist. Bei hitzigen 34 Grad auf dem Platz konnten wir sehr schnell wieder einen 3:1 Spielstand in den Einzeln erspielen. Die Doppel waren dann reine Formsache - mit einem Spielstand von 5:1 sowie einem abschließenden guten 3. Tabellenrang konnten wir die Saison 2022 ab- schließen. Ein besonderer Dank an diesem Spieltag gilt den Ersatzspielerinnen Luci Reich, Sibylle Boenke und Andrea Strehle für ihr Engagement in unserer virusge- schwächten Mannschaft. Diese Saison spielten: Babsi Blattner, Marion Grabherr, Evelyn Amann, Silvia Auer und die o.g. Damen. Damen 50: Bezirksoberliga TC Baindt – TC Ehingen 3:6 Wir sind steigerungsfähig! Im Hinspiel in Ehingen muss- ten wir ein 1:8-Ergebnis hinnehmen. Im Rückspiel konnten wir uns steigern und den Gegnerinnen 2 Matches mehr abnehmen. Ein schöner Abschlusstag der Verbandsrun- de mit netten Gegnerinnen. Es spielten in dieser Saison: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Inge Fink-Spöri, Co Nehls, Conny Amann, Andrea Strehle, Christine Jäkle-Schieß, Eve Göppert und Heike Hirmke. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Kressbronn 3:1 Durch den 3:1 Sieg gegen den Tabellenzweiten aus Kress- bronn beendeten die Baindter ungeschlagen die Ver- bandsrunde 2022. Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp beherrschten mit 6:1 und 6:2 ihre Gegner klar. Ulli Spille und Gerhard Zinser erhöhten mit einem souveränen 6:4 und 6:1 auf 2:0. Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann gaben sich nach einem 6:3 und 4:6 erst im Match-Tie-Break ge- schlagen. Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille erhöhten mit 6:1 und 7:6 zum klaren 3:1 Sieg. An dieser Stelle sei Lothar Braun, Willi Fischer, Georg Gössner, Kurt Hoffmann, Karl Heinz Hänssler, Günter Kessler, Klaus Klumpp, Helmut Maier, Ulli Spille, Karl Volz und Mannschaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum groß- artigen Ergebnis der Verbandsrunde 2022 beigetragen haben, herzlich gedankt. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – SG Aulendorf - Tennis 3:1 Auch in ihrem letzten Doppelrunden-Spiel kamen die Baindter zu einem weiteren Sieg mit einem kleinen Schön- heitsfehler. So konnte man den erstmals stattfindenden Wettbewerb ungeschlagen mit 6:0 Siegen als Gruppensie- ger beenden. Beim letzten Spiel waren dabei: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Einfach schon mal vormerken: Unser alljährlicher Mannschaftsabschluss wird am Sams- tag, 10.September, stattfinden. Weitere Infos gibt es hier im Gemeindeblatt und auf unserer Homepage. Narrenzunft Raspler e.V. Dieses Wochenende veranstaltet die Schalmeienkapelle Baindt das Weinfest. Hierzu würden wir uns am Sonn- tag, 31.07.2022 um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Dienstag, 12.07.2022 fand un- sere diesjährige Hauptversammlung mit Wahlen der Vor- standschaft statt. Unsere Kreisvorsitzende, Gisela Eisela, war zur Entlastung sowie als Wahlleiterin anwesend. Nach der Begrüßung durch unsere Vorständin Doris Sonntag und einer kurzen Gedenkminute unserer verstorbenen Landfrauenmitglieder, folgten die Berichte der Schrift- führerin, Kassiererin, und der Kassenprüferinnen. Die Vor- standschaft wurde einstimmig von ihren anwesenden Mitgliedern entlasten. Somit konnten im Anschluß die Neuwahlen durchgeführt werden. Die bisherige Vorstand- Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 schaft stellte sich fast komplett wieder zur Wahl. Jeweils einstimmig gewählt wurden wie folgt: Vorständin: Doris Sonntag Stellvertreterinnen: Bärbel Schad und Lucia Kränkle Kassiererin: Sabine Haug Schriftführerin: Anita Bayer Beisitzerinnen: Monika Schnez und Christel Spähn Kassenprüferinnen: Silvia Späth und Petra Keller Diana Kapler, bisher Beisitzerin, ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Herzlichen Dank an Diana Kapler für ihr Engagement in den letzten sieben Jahren in der Vor- standschaft der Landfrauen Baindt. Die Vorstandschaft Terminvorschau: vorr. Montag, 19. September, ca. 13 Uhr. Halbtagesausflug mit dem Zug nach Ulm - Bummeln, Besuch des Fischerviertel, Abendessen. Dienstag, 05.10.2022, 19.30 Uhr, Vortrag Dr. Sigg - mein Herz und Ich. Dienstag, 15.11.2022 19.30 Uhr, Vortrag Joachim Kapler - Kartoffel, die tolle Knolle. Schützengilde Baindt Grillabend Liebe Mitglieder, am Freitag den 05.08.2022 findet ab 18 Uhr ein Grillabend statt. Grillgut darf jeder selber mitbringen, Geträn- ke werden an diesem Abend vom Ver- ein übernommen. Auf Euer zahlreiches kommen freut sich die Vorstandschaft. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorfplatz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag den 29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Der Eintritt beträgt 5 € und Einlass ist ab 16 Jahren nur mit Partypass. Am Samstag den 30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. “Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag 31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Liebe Anwohner, an diesem Wochenende findet auf dem Baindter Dorf- platz wieder das alljährliche Weinfest statt. Ein Fest wel- ches den Dorfplatz zum Treffpunkt für Jung und Alt ver- wandelt. Zunächst möchten wir uns noch einmal ganz herzlich für Ihre Unterstützung in den vergangenen Jahren bedanken. Mit buntem Programm, der Unterstützung der Gemeinde und Ihrem Verständnis für eventuell auftretende Unan- nehmlichkeiten werden wir auch in diesem Jahr schöne und gesellige Stunden verbringen. Sollten trotz größtmöglicher Rücksichtnahme und Vor- sicht dennoch Probleme oder Fragen auftreten, bitte ich Sie, uns anzusprechen, per Mail an vorstand@schalmeien-baindt.de, damit wir schnellstens an einer Lösung arbeiten können. Wir freuen uns, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen. Ihre Schalmeienkapelle 1987 Baindt e.V. Marius Maucher, 1. Vorstand Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Volleyball LJ Baindt Vereinsmeisterschaft Nachdem sich die Terminfindung für eine traditionelle Vereinsmeisterschaft an einem Freitagabend als schwieriger herausstellte als „vor Corona“, fand sie in diesem Jahr am Donnerstag, 21.07.2022 zur gewohn- ten Trainingszeit statt. Die Spieler:innen wurden für jede Runde in neue Teams zusammengelost. Auf zwei Feldern wurde entweder drei gegen drei oder vier gegen vier ge- spielt. Die Stimmung war ausgelassen und der Schweiß floss bei sommerlichen Temperaturen nur so in Strömen. Nach intensiven Kämpfen standen die Sieger fest. Bei den Damen gewann Miriam Loos und bei den Herren Ima- nuel Eisenbacher. Herzlichen Glückwunsch euch beiden zur verdienten Meisterschaft! Auch im Anschluss hatten die Volleyballer der VLJ Baindt noch Zeit für eine tolle Gemeinschaft, viele Gespräche und den Austausch lustiger Anekdoten. Nach einem gemeinsamen Sommerfest mit Grillen steht nun eine kleine Sommerpause bevor. Allerdings bleiben die Spieler:innen der VLJ Baindt auch da nicht untä- tig, sondern werden sich beim Beachen bereits um das Grundlagentraining für die neue Saison kümmern, die im Oktober starten wird. Wer selbst schon Volleyballvor- kenntnisse hat, ist herzlich eingeladen, einfach mal bei uns reinzuschnuppern. Für Fragen steht Adrian Zanutta, Tel. 0157/35151616, auch gerne vorab zur Verfügung. Basar Baindt !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zwei jährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Alpinteams am 10.09.22 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 10.09.2022 um 17:00 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Die Versammlung erfolgt gemäß den dann geltenden Corona-Regeln. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung - Filmvorführung und Rückblick - Berichte der Ausschußmitglieder - Kassenbericht - Entlastung der Vorstandmitglieder - Wahlen - 1. Vorsitzende/r für 1 Jahr (außerordentliche Wahl) - 2. Vorsitzende/r - Kassierer/in - Schriftführer/in - Ausbildungswart - Jugendvertreter/in weiblich - Vorstellung des neuen Winterprogramms - ggf. Anträge - Danksagungen - Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich bei der Abtei- lungsleiterin Larissa Fetscher unter abteilungsleiterin@ alpinteambaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Jagdgenossenschaft Baindt Satzung der Jagdgenossenschaft Baindt Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanage- mentgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zu- letzt geändert am 24. Juni 2020 (GBL S. 421) sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. Ap- ril 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdge- nossenschaft Baindt am 24.05.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Name und Sitz der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenos- senschaft Baindt“ und hat ihren Sitz in Baindt. § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form ver- zichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. § 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagd- bezirk gelegenen Grundstücke. Bei Erbpachtverträgen tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentü- mers. 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums oder bei Wegfall der Bejagbarkeit des Grundstücks. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. § 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zuste- hende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdge- nossen zu verwalten, zu nutzen und auf den Zielen des JWMG (insbesondere § 2) angepasste Abschusspläne und damit auf einen der Biotopkapazität des Jagdreviers angepassten Wildbestand und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken. Außerdem hat die Jagdgenossenschaft für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildscha- dens zu sorgen. § 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), 2. der Jagdvorstand (§ 10) § 6 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Jagd- vorstand mindestens einmal in sechs Jahren einbe- rufen. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflä- chen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 3. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Jagdvorstand einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden müssen. 4. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorstand mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 5. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöf- fentlich. § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Jeder Jagdgenosse kann seinen Stimmabgabevermerk im Jagdkataster überprüfen. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich aus- üben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer benötigt zur Vertretung von allen anderen Miteigentümern eine schriftliche Voll- macht. 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen, ausge- nommen bei Wahlen, sowohl der Mehrheit der anwe- senden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf der Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdge- nossenschaft. 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen volljährigen Vertreter ausüben. 6. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtig- te nach Nr. 5 kann höchstens zwei abwesende Jagd- genossen vertreten. Vollmachten nach Nr. 2 werden hierbei nicht mitgezählt. § 8 Sitzungsniederschrift Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Nie- derschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Jagdvorstand bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a. die Wahl des Jagdvorstandes b. die Wahl von zwei Kassenprüfern c. die Erstellung und Änderungen der Satzung d. die Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, e. Abrundung, Zusammenlegung oder Teilung des ge- meinschaftlichen Jagdbezirks, f. die Erhebung von Umlagen g. die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassen- führers h. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger i. den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften Ver- pachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks j. Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung § 10 Jagdvorstand Der Jagdvorstand setzt sich zusammen aus: dem Vorsit- zenden, zwei Stellvertreter und einem Beisitzer, von denen einer die Kasse führt. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Diese werden von der Versammlung der Jagdgenossen gemäß § 15 Absatz 3 JWMG für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Er vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Wählbar ist jede volljährige ge- schäftsfähige Person. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Jagdvorstand ist ehrenamtlich tätig. Er erhält für seine notwendig getätigten Auslagen in angemessener Höhe Ersatz. § 11 Aufgaben des Jagdvorstandes 1. Der Jagdvorstand hat die Interessen der Jagdgenos- senschaft im Rahmen des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Jagdvorstand ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unauf- schiebbare Geschäfte zu vollziehen. Er hat die Ver- sammlung der Jagdgenossen unverzüglich einzu- berufen und über seine Maßnahmen zu unterrichten, wenn für die Jagdgenossen Verbindlichkeiten entste- hen oder zu erwarten sind. 3. Der Jagdvorstand hat sämtliche Verwaltungsaufga- ben, soweit sie nicht der Versammlung der Jagdge- nossen vorbehalten sind, zu erfüllen. Dies sind insbe- sondere folgende Aufgaben: a. Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b. die Erstellung und Führung eines Jagdkatasters so- wie die Erstellung und Führung des elektronischen Verzeichnisses gemäß § 14a Absatz 2 JWMG, § 21 DVO JWMG, c. Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, d. Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- wesens, e. Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen, f. Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, g. Entscheidung über das Einvernehmen zum Ab- schussplan, h. Abschluss einer Zielvereinbarung über den Ab- schuss von Rehwild im Pachtgebiet, i. Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu An- trägen auf Befriedung von Grundflächen aus ethi- schen Gründen Neuverpachtung bei vorzeitigem Ende eines Pachtvertrages j. Abweichend von § 9k kann der Vorstand bei ent- sprechendem Kassenstand eine Auszahlung vor- nehmen. § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Jagdvorstand hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter An- gabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemein- schaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einbe- rufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversamm- lung fortzuschreiben. 3. Die Jagdgenossen haben zu diesem Zweck die erfor- derlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkunds- abschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Bei einem Eigentumswechsel hat der Erwerber des Grundstücks diesen unaufgefordert durch Vorlage eines Grundbuchsauszugs nachzuweisen. 4. Das Jagdkataster kann von Mitgliedern der Jagdge- nossenschaft Baindt beim Vorsitzenden eingesehen werden. § 13 Verpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändi- ge Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. § 14 Abschussplanung 1. Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erfor- derlich ist, legt der Jagdvorstand den von den Jagd- ausübungsberechtigten für das kommende Jagdjahr oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird beim Bürger- meisteramt Baindt ausgelegt und kann dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vor- her ortsüblich bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb der Ausle- gungsfrist Einwendungen erheben. Der Jagdvorstand wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Än- derungsvorschläge, im Abschussplan vermerken. 2. Jagdgenossenschaft und Jagdpächter haben eine Zielvereinbarung zur Abschussgestaltung zu treffen. Die Vereinbarung ist formlos zu gestalten und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind regelmäßige Streckenmeldungen bei der hierfür zuständigen Stelle einzureichen. § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nut- zungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemein- schaftlichen Jagdbezirks. § 16 Verwendung des Reinertrags 1. Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufgaben der Jagdgenos- senschaft oder nach Maßgabe des Haushaltsplanes zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. 2. Sofern die Regulierung von Wildschäden durch die Jagdpächter den im Pachtvertrag vereinbarten Be- trag übersteigt, erklären sich die Jagdgenossen bereit, die Regulierung weiterer Wildschäden zu finanzieren. 3. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung nicht schrift- lich oder mündlich zu Protokoll beim Jagdvorstand geltend gemacht wird. 4. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Rei- nertrag als 15 Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 25 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft aus- scheidet. § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1. Ein besonderer Haushalt für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossen- schaft sind, voneinander getrennt (Bruttoprinzip), un- ter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlungen sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberech- tigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr (§18) ist ein neues Kassenbuch anzu- legen. Die Kassenbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind anschließend den gewählten Kassenprüfern nach Ablauf eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen und von diesen zu prüfen. Insbesondere ist zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt. Außerdem ob der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und die Buchführung ordnungs- gemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen entspre- chen. In der nächsten turnusmäßigen Versammlung der Jagdgenossen ist über das Prüfungsergebnis zu berichten. § 18 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr ist das Jagdjahr und läuft vom 1. April bis 31. März. § 19 Umlage 1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, ein- schließlich etwaiger Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die Versamm- lung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschließen. 2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlus- ses der Jagdgenossen gemäß Nr. 1 zur Zahlung fällig. 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Gemeindeabgaben beigetrieben werden. § 20 Bekanntmachungen Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen- schaft (§ 6) und die Auslegung des Abschussplans nebst Zielvereinbarung zur Bejagung von Rehwild (§ 14) sowie alle übrigen Bekanntmachungen werden im Bekanntma- chungsorgan der Gemeinde Baindt bekannt gemacht. Es gilt die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Baindt in der jeweils gültigen Fassung. § 21 Regelungen zum Datenschutz Die Jagdgenossenschaft ist, soweit es zur Erfüllung der ihr gesetzlich zugedachten Aufgaben erforderlich ist, zur Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten der Mitglieder und sonstiger Dritter berechtigt. Dies gilt ins- besondere für personenbezogene Daten der Jagdge- nossen, Jagdausübungsberechtigten, Jagdgäste sowie der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschafter des eigenen und der angrenzenden Jagdbezirke. Daten zu Grundstücken und Eigentumsverhältnissen von Flächen, die nach § 14 JWMG von der Bejagung ausgenommen sind, werden von der Jagdgenossenschaft außerhalb des eigentlichen Jagdkatasters gesondert geführt. § 21 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung der Jagdgenossenschaft vom 24.09.1982 außer Kraft. Ausgefertigt: Baindt, den 24.05.2022 gez. Franz Schnez Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Es gibt noch freie Zimmer „Wandern in Frommern und an der Mosel“ Wandertage vom 2. - 5. Sept. 2022 in From- mern am Fuße der Schwäbischen Alb Wanderwoche vom 18. - 23. Sept. 2022 Moselsteig/Mo- selpremiumweg Nähere Informationen https://weingarten.albverein.eu/kategorie/neuigkeiten Vollmondwanderung Wir bieten die im Juli abgesagte Vollmondwanderung durch Wälder und Felder bei Fuchsenloch nochmals an und treffen uns am Donnerstag 11.08.2022, 20.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gezeit beträgt ca. 2 Stunden. Eine Einkehr ist nicht geplant. Fahrgeld 2,00 Euro. Sonstige Hinweise: Festes Schuhwerk, Wanderstöcke sind zur Sicherheit von Vorteil. Unsere einzige Lichtquelle ist der Vollmond. Anmeldung per Mail bis 8.8.22 bei Wander- führer Arnold Methner, email: arnometh97@gmail.com Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt. Fünfseenwanderung bei Wolfegg Von Weitprechts geht es größtenteils im Schatten entlang der Waldseen auf den Spuren der wilden Tiere. Bades- achen nicht vergessen! Treffpunkt Sonntag, 07.08.2033 um 8.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 13.00 Uhr, Gehzeit 12 km, 100 hm, Fahrpreis 5,00 € für Mitglieder, Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, ggf. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen, Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Anmeldung ab 03.08.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter), bei schlechtem Wetter Info am Vortag ab 20 Uhr im Ansagetext T. 0151-12998910 Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum VdK-Frühschoppen Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr. 3-5, Weingarten Am Sonntag, den 21. August 2022 ab 11:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserem trationellen Frühschoppen vom VdK OV Weingarten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüs- selbändchen mit. Es gibt wieder tolle Musik und gutes Essen und einen Verzehrgutschein. Zu Ihrer Info: Wir wollen noch am 01.10.2022 einen Ausflug mit dem Apfelzügle machen, rufen Sie mich bitte an - Fr.Maucher 0751-47760 – gerne auf den Anrufbeantworter drauf spre- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 chen und deutlich Namen und Telefonnummer ansagen,- dann gibt es nähere Infos zwecks Bezahlung usw. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Sommerfest mit Ehrung Bei hochsommer- lichen Tempera- turen feierten der Männerchor und die CHORifeen & Friends am Mon- tag den 18. Juli ihr Sommerfest im Vereinsheim. Nach dem Markt- platzfest am Wo- chenende vorher, bei dem es viel zu organisieren gab, war dieser Abend eine schöne ent- spannende Gele- genheit mit den Sängern und Sängerinnen zu feiern, ins Ge- spräch zu kom- men und unbe- schwert zu singen. Peter Fuchs, der Leiter der CHORifeen hatte den Dirigierstab mit der Grillzange vertauscht, es gab auch an dieser Tätigkeit nichts auszusetzen, die ge- grillten Sachen fanden reissenden Absatz. Die Damen des Chores hatten auch für Salate gesorgt, die Getränke wa- ren nicht umsonst gekühlt, unbeschwert, zwanglos in net- ter Umgebung vor dem Vereinsheim ließ sich der Abend geniessen. Ein besonderer Höhepunkt des Abends war aber die Eh- rungder Dirigentin des Männerchores, coronabedingt erst jetzt, da im Frühjahr keine Singstunde möglich war. Irene Streis, die seit nunmehr 25 Jahren den Chor leitet, wurde in einer kleinen Laudatio über ihre Arbeit mit den Männern des Chores gefeiert, sie hatte ja in vielen Auf- tritten, wie Frühjahrs- und Herbstkonzerten, Adventskon- zerten und öffentlichen Auftritten bei anderen festlichen Angelegenheiten bewiesen, dass in dem Chor Potential steckt für weitere Projekte, obwohl die aktiven Mitglie- der natürlich nicht mehr so zahlreich sind, wie zu Beginn ihrer Arbeit. Ihr Vorgänger Anton Schiefer war 30 Jahre Dirigent, sie nun ist es 25 Jahre, also sieht man, dass diese Arbeit gern gemacht wird. Das liegt vielleicht auch daran, dass Singen doch Balsam für die Seele ist, und so manch ein Sänger sich gern von einer kompetenten Dirigentin in die Geheimnisse der Chormusik einführen lässt. Es ist schöner im Verein zu singen als allein!! Wir, die Männer des Liederkranzes hoffen auf noch mehr Jahre mit Irene Streis als Dirigentin und bedanken uns noch einmal ganz herzlich bei ihr. Blutspende in Bergatreute Dienstag 09. und Mittwoch 10. August 2022 von 14:30 - 19:30 Uhr in der Gemeindehalle, Schmidstraße 5, Bergatreute Bitte online Termin reservieren: www.blutspende.de Blut ist knapp. Jede Blutspende zählt. Die Versorgung ist aktuell nicht gesichert. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aufgehobene Corona-Restriktionen und die ohnehin hö- here Mobilität der Menschen innerhalb der Urlaubs- und Ferienzeit wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspen- den aus. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbar- keit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blut- spender/innen angewiesen. Derzeit zählt jede Blutspende! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 10.08.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle Lebensretter aufgepasst: Jede/r Blutspender/in, der eine/n Erstspender/in zur Blutspende mitbringt, wird vom DRK-Blutspendedienst mit Lebenszeit in Form einer Kinokarte für sich und den neue/n Lebensretter/in beschenkt. Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11 Kontaktstelle Trauerpastoral TRAUER IM GEPÄCK Auszeit für junge Erwachsene 16.-18. September 2022 Jugendhaus Elias bei Sonthofen Die ganze Ausschreibung hier: www.kontaktstelle-trauerpastoral.de Bauernhausmuseum Wolfegg Ferienprogramm im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Jeden Samstag in den Sommerferien können Familien zum halben Preis das Bauernhaus-Museum in Wolfegg besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. 2. August, Ferienprogramm „Es war einmal“ – Märchentag 12-15 Uhr: stündlich Märchen erzählen oder Mitmach-Märchen 12, 15 Uhr: Mitmach-Märchen „Frau Holle“ 13, 16 Uhr: Mitmach-Märchen „Hänsel und Gretel“ 13.30, 14.30 Uhr: Märchen aus der Kiste 12, 14 Uhr: Märchen erzählen außerdem: Spindel bauen, süßen Brei kochen, Dornröschens Kräuterschlaftee Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 4. August, Ferienprogramm Backtag Reisig-Büschel binden zum Anfeuern, Wecken backen, Buttermesser schnitzen, Kornmahlen mit der Hand, Brot- beutel besticken, Brotgewürz mischen, Puppentheater (13 Uhr). 6. August, Familiensamstag Auf Spurensuche in der Landschaft Familientickets zum halben Preis sowie kostenloses Mit- mach-Angebot mit Voranmeldung) Wir pflügen, säen und eggen eigenhändig auf dem „Mu- seumsäckerle“. Anschließend werden das Mähen des Ge- treides und das Garbenbinden demonstriert. In der Tenne lernen wir die unterschiedlichen Getreidesorten kennen, dreschen das Getreide mit dem Dreschflegel und reini- gen das Korn in der Blähmühle. Außerdem dürfen wir uns beim Mahlen mit der Handmühle versuchen. Alle weiteren Programme unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich, von 10-18 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0– 5 Jah- re: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermä- ßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Ta- geskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de BUND - Schmetterlingsexkursion ins Lochmoos Am Sonntag, den 07.08.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine Schmetterlingsexkursion ins Naturschutzgebiet Loch- moos. Unter der Leitung von Prof.Dr. Nele Wellinghausen wird das kleinräumige Mosaik mit seinen artenreichen Feucht- und Sumpfwiesen sowie Waldrändern entdeckt– ein Paradies für eine vielfältige Schmetterlingsfauna. Das Kennenlernen und Bestimmen häufiger Schmetterlingsar- ten steht ebenso im Fokus wie die Entdeckung besonde- rer Arten. Sicherlich werden wir auch den Schmetterling des Jahres 2022, den Kaisermantel, finden, der meist in hoher Zahl am Dost im Lochmoos nach Nektar sucht. Die Exkursion dauert ca. 2,5 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr am Parkplatz Lochmoos in Schlier-Hintermoos. Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen und Zeckenschutz den- ken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag, 05.08.2022 um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmachprogramm des Waldpädagogik-Teams von ForstBW. Für jedes The- ma konnte der BUND Experten und Expertinnen gewinnen. Spannende und informative Führungen sind garantiert. Weitere Informationen zum Programm unter: https://www.bund-ravensburg.de BUND Ravensburg-Weingarten lädt ein, die Weiher im Altdorfer Wald zu entdecken Am Sonntag, den 14.08.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine Exkursion in den Altdorfer Wald, bei der der Agra- ringenieur und LandZungen-Autor Dr. Rudi Holzberger in die Welt der Weiher entführt. Die zahlreichen Weiher im Altdorfer Wald sind wahre Oasen, Kleinode der Natur, oft im Dornröschenschlaf. Jeder Weiher ein „locus amoe- nus“, ein lieblicher Ort, fast ein Paradies. Leider nur sind die Zeiten lange vorbei, als die Mönche hier Fische für die Fastenzeit fütterten. So wie die Waldhütten verwaist sind, die ideale Rast für müde Wanderer wären. Die anspruchsvolle Tour mit Rast bietet Anlass genug für eine spannende Diskussion über den Wald als Ge- meinplatz, der Wildnis und Waldwirtschaft vereint. Start der etwa dreistündigen Tour ist um 14:00 Uhr am Wald- parkplatz Lupratsberg (bei Köpfingen). Bitte an Wan- derschuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag, 12.08.2022 um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Exper- tinnen gewinnen. Spannende und informative Führungen sind garantiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Mehr Informationen Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im Terminkalender des BUND unter www.bund-ravensburg.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 31. Juli 2022 Gästeführer: Wilfried Scheremet Totholz Oft ärgern wir uns, wenn es in den Wäldern nicht so auf- geräumt aussieht, wie es unseren Vorstellungen von Zivili- sation entspricht. Dabei wird vergessen, dass gerade hier Leben in seiner größten Vielfalt herrscht. Unsere Forst- wirtschaft steuert allmählich dem Artenschwund entgegen und so finden wir gerade in Naturschutzgebieten zuneh- mend Bannwälder, in denen wenige Eingriffe stattfinden. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Spannend erleben wir den Umbruch in unserer Erho- lungslandschaft. Bitte denken Sie auch an Mückenschutz und der Witte- rung entsprechend geeignete Kleidung. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Gemeinde Fronreute Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 30. Juli 2022 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Herzliche Einladung zum Marinechor Freitag, den 05.08.2022 ab 15.30 Uhr auf der Terrasse Der Marinechor Aulendorf nimmt Sie mit auf eine musika- lische Reise vom Schwabenland zu den Meeren der Welt. Der Eintritt ist kostenfrei. Bei schlechter Witterung findet die Veranstaltung im Kel- lersaal statt. Wir freuen uns auf Sie! Buchstabensalat „Eissorten“ Außer dem farbig unterlegten sind hier 23 weitere Eissorten versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter können sich überschneiden. Lö su ng : A M A RE N A , A M A RE TT O , B A N A N E, CA SS AT A , C A SS IS , E RD BE ER E, H A SE L- N U SS , K O KO SN U SS , M A LA G A , M A N G O , M A RA CU JA , M EL O N E, M O KK A , N O U G AT , O RA N G E, P IS TA ZI E, S CH O KO LA D E, ST RA CC IA TE LL A , T A RT U FO , T IR A M IS U , VA N IL LE , W A LN U SS , Z IM T, Z IT RO N E 73 3R 67 R2 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein fluss – so viel mehr als ein stromlieferant! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 MIETGESUCHE Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 22.08.2022 bis 09.09.2022 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit! Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Sommerurlaub von Mo., 15.08.22 bis einschl. Fr., 02.09.22 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (15.08.22 – 02.09.22) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (22.08.22 – 02.09.22) Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Do., 29.09. und Fr., 30.09.22 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de Ich bin eine alleinerziehende Mutter mit 5-jähr. Tocher und suche ein 2-3 Zi.-Whg. 0176 35361195 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE wünscht Ihnen einen wünscht Ihnen einen schönen Sommerschönen Sommer Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Wir suchen Sie (m/w/d) in VZ oder TZ: • Bäcker / Produktionsleiter • Konditor • Verkaufsfahrer mit festen Haltestellen • Wochenmarktverkäufer Wir freuen uns auf Sie. Bioland Bäckerei Manfred Müller GmbH & Co. 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                Zuletzt geändert: 28.07.2022
                Friedhofssatzung_01062022.pdf

                Gemeinde Baindt F r i e d h o f s a t z u n g (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 06. Oktober 2020 die nachstehende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung beschlossen: I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN § 1 Widmung (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zu lassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN § 2 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof darf während folgenden Öffnungszeiten betreten werden: vom 01.04. bis 31.10. von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr und vom 01.11. bis 31.03. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. § 3 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: 1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden. 2. Während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen. 3. Den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigter Weise zu betreten. 4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. 5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern. 6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten. 7. Druckschriften zu verteilen. 8. Ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig zu fotografieren. 9. Zu Lärmen, zu Spielen sowie zu Lagern. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. § 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibenden bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibenden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung erfolgt unbefristet. (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten und haften für die Schäden, die sie auf dem gemeindlichen Friedhof schuldhaft verursachen. Die Gewerbetreibenden haben eine für die Ausführung ihrer Tätigkeiten ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. (4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofwege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. (5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung widerrufen. (6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN § 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen. § 6 Särge (1) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. (2) Särge und Sargausstattung für Erdbestattungen müssen aus Materialien bestehen, die während der Ruhezeit im Erdboden verrotten. § 7 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gemeinde kann zulassen, dass der Sarg von Angehörigen des Verstorbenen bis zur Grabstätte getragen wird. § 8 Ruhezeit Die Ruhezeit von Verstorbenen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit von Aschen sowie von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt 15 Jahre. § 9 Umbettungen (1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 8 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenwahlgrab in ein anderes Urnenwahlgrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Grab der Nutzungsberechtigte. (4) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragssteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. GRABSTÄTTEN § 10 Allgemeines (1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: 1. Reihengräber 2. Wahlgräber 3. Urnenschmuckgräber 4. Urnennischen 5. Urnen-Rasengräber 6. Halb-/anonyme Urnengräber (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. (4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. (5) In ein bestehendes Reihen- bzw. Wahlgrab ist die Beisetzung von (max. 2) Aschen (Urnenbestattung) möglich. § 11 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Nutzungsberechtigter ist, sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt, in nachstehender Reihenfolge: 1. Wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz) 2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: 1. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab (3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird 3 Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. § 12 Wahlgräber (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten, Totgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich- rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden. (4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. (5) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. (6) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über 1. auf den Ehegatten 2. auf die Kinder 3. auf die Stiefkinder 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter 5. auf die Eltern 6. auf die Geschwister 7. auf die Stiefgeschwister 8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben Innerhalb der einzelnen Gruppen Nr. 2-4 und 6-8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. (7) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. (8) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (9) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. (10) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. (11) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden. § 13 Urnenwahlgräber (1) Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern (Urnenschmuckgräber) oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen (Urnennischen), die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind max. 4 Urnen. In Urnennischen sind max. 2 Urnen zulässig. (3) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. § 13 a Urnen-Rasengräber (1) Urnen-Rasengräber sind Aschengräberstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Im Grabfeld für Urnen-Rasengräber werden einheitliche, liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde angebracht. (3) Bei einer Beisetzung in einem Grabfeld für Urnen-Rasengräber besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. Die Pflege der Rasenfläche obliegt der Gemeinde. (4) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen auf der Rasenfläche und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (5) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 13 b Halb/-anonyme Urnengräber im Staudenbeet (1) Das halb/-anonyme Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbeisetzungen, die in der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. (2) Im halb/-anonymen Grabfeld können auf den Stelen Schriftzüge mit Namen und Datum angebracht werden. Die Schriftzüge sind entsprechend den Bestimmungen der Gemeinde herzustellen und anzubringen. (3) Eine Bepflanzung bzw. Einfassung der Grabstätte und das Aufstellen eines Grabmales ist nicht zulässig. (4) Bei einer Beisetzung in einem halb-/anonymen Grabfeld besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. (5) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen in bzw. vor dem Staudenbeet und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (6) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 14 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. § 15 Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. (2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,60 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m 2. auf 2- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 1 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m (4) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Nur liegende Grabmale bis zu 1 qm Ansichtsfläche bzw. stehende Grabmale bis 0,50 qm. (5) Auf Urnen-Rasengräbern sind liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde anzubringen. (6) Grabeinfassungen jeder Art sind auf Erdgräbern bis zu 20 cm breit, auf Urnenschmuckgräbern bis zu 10 cm breit zulässig. Die Grabzwischenwege / Platten sind bei Senkungen durch den Nutzungsberechtigten aufzufüttern. (7) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen und ähnliches nicht angebracht bzw. abgelegt werden (außer bei Bestattungen). Es ist eine aufgesetzte Schrift in Bronze zu verwenden. Neben religiösen und neutralen Zeichen werden auf Antrag auch weltliche Zeichen zugelassen. Das Anbringen eines Bildes bzw. der Berufsbezeichnung des/der Verstorbenen ist möglich. Die Vergabe der Urnennischen erfolgt nicht fortlaufend, sondern kann ausgesucht werden. (8) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 - 7 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. § 16 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zu einer Größe von 15 x 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofsatzung erfüllt werden. § 17 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: Stehende Grabmale - bis 1,20 m Höhe: 14 cm - bis 1,40 m Höhe: 16 cm - ab 1,40 m Höhe: 18 cm Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) errichtet werden. § 18 Grabmalhöhe und Grababdeckungen (1) Grabmale und Bepflanzungen dürfen eine Höhe von 1,40 m nicht überschreiten. (2) Zur Sicherstellung der Verwesung dürfen Grabstätten für Erdbestattungen nur bis zur Hälfte mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden. § 19 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenwahlgräbern der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. § 19 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr in Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein 6- wöchiger Hinweis auf der Grabstätte. § 20 Entfernung (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils fest zu setzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen. § 19 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. (3) Frühestens 10 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit dürfen auf Antrag des Nutzungsberechtigten und Genehmigung der Verwaltung Grabmale und Grabausstattungen entfernt werden. V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE § 21 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. (3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach § 19 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. (4) Die Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Belegung hergerichtet sein. (5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern. (7) Die gesamte Grabfläche ist zu bepflanzen. Ihre gärtnerische Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden; nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken. § 22 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet und gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 19 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein 3-monatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenwahlstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von 3 Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. Wenn kein Nutzungsberechtigter ermittelt werden kann, wird die Grabstätte durch die Gemeinde abgeräumt. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN § 24 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die in Folge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete. § 25 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt 2. entgegen § 3 Abs. 2 a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt. d) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagern f) Waren und gewerbliche Dienste anbietet g) Druckschriften zu verteilen 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Abs. 1) 4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 16 Abs. 1+3) oder entfernt (§ 20 Abs. 1). 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält. (§ 19 Abs. 1) VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN § 26 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. § 27 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet: 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird 2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt. 2. Die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung 2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden 1 Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. § 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung- in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung. IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 Alte Rechte Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf 30 Jahre (Erdbestattungen) sowie 15 Jahre (Aschenbeisetzungen) seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabstätte zuletzt Bestatteten. § 31 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 29. November 2016 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24. Juli 2000 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Änderungen: Zuletzt geändert am 03.05.2022, Inkrafttreten zum 01.06.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 06.05.2022[mehr]

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                  Jahresabschluss 2022 Gemeindehaushalt EB Wasserversorgung EB Abwasserbeseitigung Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 1 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 17 5. Gesamtfinanzrechnung 19 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 31 III. Anhang zum Jahresabschluss 2022 7. Allgemeine Hinweise 44 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 44 9. Pensionsrückstellungen 44 10. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 45 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2022 45 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 45 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten 46 14. Angaben zur Haushaltsstruktur 47 15. Sonstige Angaben 49 IV. Rechenschaftsbericht 2022 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 50 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 52 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 79 19. Erläuterung der Bilanz 89 20. Finanzlage 106 21. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 107 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 108 23. Fazit 112 V. Anlagen zum Anhang 24. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 113 25. Vermögensübersicht 114 26. Schuldenübersicht 115 27. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 116 28. Rückstellungsspiegel 117 29. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 118 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 123 31. Produktplan 154 32. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 157 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss 160 2. Abschlussbeurkundungen 161 3. Jahresabschlussbericht 163 RSW Steuerberatungskanzlei 185 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 202 4.1 Bilanz 203 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 207 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 208 4.4 Gesamtergebnisrechnung 209 4.5 Gesamtfinanzrechnung 212 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2022 216 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2022 218 4.8 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2012 - 2022 220 4.9 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 1980 - 2022 221 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2022 1. Feststellungsbeschluss 224 2. Abschlussbeurkundungen 226 3. Lagebericht 227 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2022 231 5. Jahresabschluss 232 5.1 Bilanz zum 31.12.2022 233 5.2 Gesamtergebnisrechnung 238 5.3 Gesamtfinanzrechnung 242 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 248 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 249 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 250 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2007 – 2022 251 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2022 252 6.3 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen 253 6.4 Strukturkennzahlen 255 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2023 aufgestellt und im Juli 2023 vom Gemeinderat festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben nahezu eingehalten werden. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. 1 Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2020) 5.274 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2021) 5.304 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2022) 5.381 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. 2 Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg (0,79 %) Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH (1,9 %) Mitglied bei der TWS Netz GmbH (0,111%) Mitglied bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Heiko Bayer (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderätin Antje Claßen (Die Grünen) b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Florentina Stavarache, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2022 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2019 fand keine überörtliche Prüfung der GPA statt. Die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2016-2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) erfolgte ohne Unterbrechungen vom 14.09.2020-21.10.2020. 3 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Ravensburg DE59 6505 0110 XXXX 4006 00 - VR Bank Ravensburg Weing. DE36 6509 1600 XXXX 2590 09 - Volksbank Altshausen DE50 6509 2200 XXXX 3720 08 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 XXXX 7720 01 - Girokonto Mittagessen VR Bank DE89 6506 2577 XXXX 9020 01 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Stavarache. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. Die Barkasse wurde zum 01.01.2020 abgeschafft. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden- Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 4 II. Jahresabschluss 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: 1. Ergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Finanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 54.139.972,06 € 5 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 6 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2022 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2022 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungs- anstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2022 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 13.06.2023 Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.06.2023 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 13.06.2023 mitgeteilt und am 16.06.2023 ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde vom 19.06.2023 bis je 27.06.2023 einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 32 0. 94 0, 70 6. 45 9. 50 0, 00 6. 80 0. 17 5, 21 34 0. 67 5, 21 0, 00 0, 00 -3 40 .6 75 ,2 1 0, 00 30 11 00 00 G ru nd st eu er A 40 .8 43 ,4 2 37 .0 00 ,0 0 40 .1 12 ,5 2 3. 11 2, 52 0, 00 0, 00 -3 .1 12 ,5 2 0, 00 30 12 00 00 G ru nd st eu er B 59 9. 31 2, 49 57 0. 00 0, 00 61 4. 19 3, 90 44 .1 93 ,9 0 0, 00 0, 00 -4 4. 19 3, 90 0, 00 30 13 00 00 G ew er be st eu er 1. 88 0. 29 5, 06 2. 00 0. 00 0, 00 2. 25 7. 16 0, 97 25 7. 16 0, 97 0, 00 0, 00 -2 57 .1 60 ,9 7 0, 00 30 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 22 1. 83 3, 00 3. 30 8. 00 0, 00 3. 30 5. 15 7, 07 -2 .8 42 ,9 3 0, 00 0, 00 2. 84 2, 93 0, 00 30 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 30 8. 33 9, 73 26 0. 00 0, 00 27 6. 95 9, 76 16 .9 59 ,7 6 0, 00 0, 00 -1 6. 95 9, 76 0, 00 30 32 00 00 H un de st eu er 21 .3 64 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 20 .3 84 ,0 0 5. 38 4, 00 0, 00 0, 00 -5 .3 84 ,0 0 0, 00 30 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 4. 67 0, 00 2. 00 0, 00 4. 74 1, 00 2. 74 1, 00 0, 00 0, 00 -2 .7 41 ,0 0 0, 00 30 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 94 1, 99 14 1, 99 0, 00 0, 00 -1 41 ,9 9 0, 00 30 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 24 4. 28 3, 00 26 6. 70 0, 00 28 0. 52 4, 00 13 .8 24 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 82 4, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 3. 39 8. 47 2, 91 + 2. 93 3. 40 0, 00 4. 17 5. 32 5, 84 1. 24 1. 92 5, 84 0, 00 0, 00 -1 .2 41 .9 25 ,8 4 0, 00 31 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 1. 62 3. 90 4, 80 1. 62 0. 00 0, 00 2. 23 7. 60 6, 30 61 7. 60 6, 30 0, 00 0, 00 -6 17 .6 06 ,3 0 0, 00 31 11 10 00 K om m . I nv es tit io ns pa us ch al e § 4 FA G 54 6. 60 4, 60 44 6. 00 0, 00 74 7. 71 8, 90 30 1. 71 8, 90 0, 00 0, 00 -3 01 .7 18 ,9 0 0, 00 31 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 4. 01 9, 96 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 40 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v om B un d 65 7, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 12 6. 10 3, 72 84 3. 70 0, 00 1. 06 2. 84 9, 52 21 9. 14 9, 52 0, 00 0, 00 -2 19 .1 49 ,5 2 0, 00 31 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 56 0, 00 50 0, 00 48 0, 00 -2 0, 00 0, 00 0, 00 20 ,0 0 0, 00 31 41 50 00 Z us ch us s M itt ag sb et re uu ng 72 ,2 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 41 60 00 Z us ch us s ve rlä ss lic he G ru nd sc hu le 37 .2 10 ,0 0 23 .1 00 ,0 0 48 .4 96 ,2 6 25 .3 96 ,2 6 0, 00 0, 00 -2 5. 39 6, 26 0, 00 31 42 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 44 9, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 58 .8 91 ,1 3 10 0, 00 78 .1 74 ,8 6 78 .0 74 ,8 6 0, 00 0, 00 -7 8. 07 4, 86 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 41 2. 28 7, 82 + 36 6. 85 0, 00 40 3. 04 1, 06 36 .1 91 ,0 6 0, 00 0, 00 -3 6. 19 1, 06 0, 00 31 61 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n 39 6. 98 2, 00 36 5. 30 0, 00 38 4. 23 0, 14 18 .9 30 ,1 4 0, 00 0, 00 -1 8. 93 0, 14 0, 00 31 62 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei trä ge n 15 .3 05 ,8 2 1. 55 0, 00 18 .8 10 ,9 2 17 .2 60 ,9 2 0, 00 0, 00 -1 7. 26 0, 92 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 29 3. 83 3, 12 + 25 5. 95 0, 00 35 3. 58 7, 68 97 .6 37 ,6 8 0, 00 0, 00 -9 7. 63 7, 68 0, 00 33 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 20 .9 42 ,8 8 12 .0 50 ,0 0 16 .9 70 ,4 9 4. 92 0, 49 0, 00 0, 00 -4 .9 20 ,4 9 0, 00 8 Robert Müller Schreibmaschine 3. Gesamtergebnisrechnung G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 33 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 27 .7 03 ,8 0 32 .0 00 ,0 0 33 .5 75 ,7 0 1. 57 5, 70 0, 00 0, 00 -1 .5 75 ,7 0 0, 00 33 21 00 00 B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte , s ow ei t n ic ht 3 32 2 0, 00 20 0, 00 16 5, 00 -3 5, 00 0, 00 0, 00 35 ,0 0 0, 00 33 21 00 10 F eu er w eh rk os te ne rs ät ze 15 .1 36 ,7 8 12 .0 00 ,0 0 19 .3 54 ,8 0 7. 35 4, 80 0, 00 0, 00 -7 .3 54 ,8 0 0, 00 33 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 11 3. 34 5, 00 80 .0 00 ,0 0 14 3. 38 4, 00 63 .3 84 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 3. 38 4, 00 0, 00 33 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 29 .6 45 ,8 0 39 .0 00 ,0 0 57 .0 25 ,6 0 18 .0 25 ,6 0 0, 00 0, 00 -1 8. 02 5, 60 0, 00 33 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 32 .0 46 ,7 0 23 .2 00 ,0 0 40 .8 41 ,4 7 17 .6 41 ,4 7 0, 00 0, 00 -1 7. 64 1, 47 0, 00 33 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 2. 19 3, 66 3. 50 0, 00 25 1, 62 -3 .2 48 ,3 8 0, 00 0, 00 3. 24 8, 38 0, 00 33 22 00 00 E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rp fle ge 52 .8 18 ,5 0 54 .0 00 ,0 0 42 .0 19 ,0 0 -1 1. 98 1, 00 0, 00 0, 00 11 .9 81 ,0 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 78 7. 77 8, 40 + 64 2. 25 0, 00 85 6. 87 4, 08 21 4. 62 4, 08 0, 00 0, 00 -2 14 .6 24 ,0 8 0, 00 34 11 00 00 M ie te n un d P ac ht en 28 0. 33 9, 51 18 2. 10 0, 00 30 2. 99 7, 24 12 0. 89 7, 24 0, 00 0, 00 -1 20 .8 97 ,2 4 0, 00 34 11 00 10 M ie te n un d P ac ht en 1 0, 00 0, 00 5. 44 1, 80 5. 44 1, 80 0, 00 0, 00 -5 .4 41 ,8 0 0, 00 34 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 1. 40 7, 57 11 .0 00 ,0 0 3. 70 0, 00 -7 .3 00 ,0 0 0, 00 0, 00 7. 30 0, 00 0, 00 34 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 11 .1 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 8. 00 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0, 00 0, 00 34 21 00 00 E rtr äg e au s V er ka uf 24 .8 68 ,0 4 15 .5 00 ,0 0 25 .4 27 ,0 0 9. 92 7, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 27 ,0 0 0, 00 34 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 47 .9 11 ,1 6 37 .0 00 ,0 0 75 .6 62 ,3 9 38 .6 62 ,3 9 0, 00 0, 00 -3 8. 66 2, 39 0, 00 34 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 54 .5 93 ,4 4 43 .0 00 ,0 0 34 .8 17 ,2 0 -8 .1 82 ,8 0 0, 00 0, 00 8. 18 2, 80 0, 00 34 21 40 00 S te ue re nt la st un g § 53 a E ne rg ie S tG 0, 00 7. 00 0, 00 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 7. 00 0, 00 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 10 5. 38 7, 80 77 .7 50 ,0 0 87 .3 89 ,9 8 9. 63 9, 98 0, 00 0, 00 -9 .6 39 ,9 8 0, 00 34 61 00 10 M ie tn eb en -/B et rie bs ko st en 12 2. 67 2, 77 12 2. 40 0, 00 12 4. 56 9, 02 2. 16 9, 02 0, 00 0, 00 -2 .1 69 ,0 2 0, 00 34 61 01 00 M ie te N ah w är m e 0, 00 0, 00 9. 99 0, 00 9. 99 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 90 ,0 0 0, 00 34 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 1. 11 8, 89 2. 00 0, 00 2. 52 6, 02 52 6, 02 0, 00 0, 00 -5 26 ,0 2 0, 00 34 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 3. 44 3, 04 3. 50 0, 00 2. 75 5, 56 -7 44 ,4 4 0, 00 0, 00 74 4, 44 0, 00 34 61 30 00 B lä se rk la ss e 11 .4 06 ,5 0 13 .0 00 ,0 0 14 .3 12 ,0 0 1. 31 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 12 ,0 0 0, 00 34 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 61 .1 28 ,2 3 60 .0 00 ,0 0 82 .7 08 ,5 8 22 .7 08 ,5 8 0, 00 0, 00 -2 2. 70 8, 58 0, 00 34 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 58 .6 27 ,5 7 50 .0 00 ,0 0 71 .7 30 ,5 4 21 .7 30 ,5 4 0, 00 0, 00 -2 1. 73 0, 54 0, 00 34 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 3. 77 3, 88 5. 50 0, 00 3. 40 5, 90 -2 .0 94 ,1 0 0, 00 0, 00 2. 09 4, 10 0, 00 34 61 81 00 K os te ne rs ät ze G em ei nd e B ai en fu rt 0, 00 0, 00 59 3, 85 59 3, 85 0, 00 0, 00 -5 93 ,8 5 0, 00 9 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 34 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 84 7, 00 34 7, 00 0, 00 0, 00 -3 47 ,0 0 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 25 9. 61 8, 24 + 24 5. 20 0, 00 24 0. 83 0, 99 -4 .3 69 ,0 1 0, 00 0, 00 4. 36 9, 01 0, 00 34 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 4. 41 3, 17 0, 00 2. 49 0, 75 2. 49 0, 75 0, 00 0, 00 -2 .4 90 ,7 5 0, 00 34 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 8. 29 1, 69 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 66 .3 97 ,5 0 75 .3 00 ,0 0 43 .1 24 ,9 2 -3 2. 17 5, 08 0, 00 0, 00 32 .1 75 ,0 8 0, 00 34 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 34 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 14 .5 60 ,0 0 14 .5 00 ,0 0 24 .9 15 ,0 0 10 .4 15 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 41 5, 00 0, 00 34 85 00 00 E rtr äg e au s K os te ne rs ta ttu ng en , K os te nu m la ge n vo n ve rb un de ne U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 16 5. 95 5, 88 15 4. 50 0, 00 17 0. 30 0, 32 15 .8 00 ,3 2 0, 00 0, 00 -1 5. 80 0, 32 0, 00 34 88 00 00 Z uw ei su ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 77 .4 23 ,6 3 + 70 .4 50 ,0 0 80 .8 53 ,2 3 10 .4 03 ,2 3 0, 00 0, 00 -1 0. 40 3, 23 0, 00 36 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt o 3. 08 2, 94 0, 00 4. 30 9, 54 4. 30 9, 54 0, 00 0, 00 -4 .3 09 ,5 4 0, 00 36 16 00 00 Z in se rtr äg e vo n öf fe nt lic he n S on de rr ec hn un ge n 74 .2 10 ,6 9 70 .4 50 ,0 0 73 .3 42 ,6 9 2. 89 2, 69 0, 00 0, 00 -2 .8 92 ,6 9 0, 00 36 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 13 0, 00 0, 00 3. 20 1, 00 3. 20 1, 00 0, 00 0, 00 -3 .2 01 ,0 0 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 15 0. 21 6, 37 + 13 0. 10 0, 00 13 6. 29 8, 34 6. 19 8, 34 0, 00 0, 00 -6 .1 98 ,3 4 0, 00 35 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n S tro m /G as 13 5. 32 9, 33 12 0. 00 0, 00 12 6. 93 8, 17 6. 93 8, 17 0, 00 0, 00 -6 .9 38 ,1 7 0, 00 35 61 00 00 B uß ge ld er 1. 89 3, 25 1. 10 0, 00 2. 06 1, 00 96 1, 00 0, 00 0, 00 -9 61 ,0 0 0, 00 35 62 00 00 S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 12 .9 93 ,7 9 9. 00 0, 00 7. 29 9, 17 -1 .7 00 ,8 3 0, 00 0, 00 1. 70 0, 83 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 11 .7 00 .5 71 ,1 9 11 .1 03 .7 00 ,0 0 13 .0 46 .9 86 ,4 3 1. 94 3. 28 6, 43 0, 00 0, 00 -1 .9 43 .2 86 ,4 3 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en -3 .0 51 .5 26 ,6 8 - -3 .2 34 .7 50 ,0 0 -3 .3 04 .4 37 ,0 2 -6 9. 68 7, 02 0, 00 0, 00 69 .6 87 ,0 2 0, 00 40 11 00 00 B ea m te D ie ns ta uf w en du ng en -3 26 .4 37 ,7 7 -3 69 .5 00 ,0 0 -3 01 .4 60 ,4 5 68 .0 39 ,5 5 0, 00 0, 00 -6 8. 03 9, 55 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en -1 .8 88 .3 84 ,6 0 -1 .9 53 .7 50 ,0 0 -2 .1 07 .5 89 ,8 1 -1 53 .8 39 ,8 1 0, 00 0, 00 15 3. 83 9, 81 0, 00 40 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng -2 4. 44 1, 73 0, 00 -2 3. 69 7, 94 -2 3. 69 7, 94 0, 00 0, 00 23 .6 97 ,9 4 0, 00 40 19 00 00 D ie ns ta uf w en du ng en s on st ig e B es ch äf tig te 0, 00 0, 00 -1 .6 00 ,0 0 -1 .6 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 60 0, 00 0, 00 40 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -2 57 .2 81 ,6 8 -1 69 .8 50 ,0 0 -2 44 .0 24 ,7 2 -7 4. 17 4, 72 0, 00 0, 00 74 .1 74 ,7 2 0, 00 40 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 50 .2 37 ,5 1 -1 42 .6 50 ,0 0 -1 63 .9 01 ,1 1 -2 1. 25 1, 11 0, 00 0, 00 21 .2 51 ,1 1 0, 00 10 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 40 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -3 80 .1 57 ,0 0 -3 64 .8 50 ,0 0 -4 37 .3 23 ,6 5 -7 2. 47 3, 65 0, 00 0, 00 72 .4 73 ,6 5 0, 00 40 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te -2 4. 58 6, 39 -2 34 .1 50 ,0 0 -2 4. 83 9, 34 20 9. 31 0, 66 0, 00 0, 00 -2 09 .3 10 ,6 6 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .7 63 .1 54 ,0 5 - -1 .5 50 .0 00 ,0 0 -1 .5 43 .3 29 ,5 8 6. 67 0, 42 0, 00 0, 00 -6 .6 70 ,4 2 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -5 72 .8 75 ,0 4 -2 00 .6 00 ,0 0 -2 79 .8 18 ,0 5 -7 9. 21 8, 05 0, 00 0, 00 79 .2 18 ,0 5 0, 00 42 11 10 00 W in te rd ie ns t -1 5. 70 0, 76 -2 7. 00 0, 00 -1 1. 37 8, 30 15 .6 21 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 5. 62 1, 70 0, 00 42 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -9 6. 20 4, 63 -1 50 .0 00 ,0 0 -9 9. 98 3, 58 50 .0 16 ,4 2 0, 00 0, 00 -5 0. 01 6, 42 0, 00 42 11 30 00 S tra ße nk eh ru ng -1 5. 23 6, 11 -1 5. 00 0, 00 -1 1. 35 5, 59 3. 64 4, 41 0, 00 0, 00 -3 .6 44 ,4 1 0, 00 42 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n -4 .5 70 ,0 1 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -7 .6 25 ,6 2 -3 8. 70 0, 00 -3 .5 86 ,8 9 35 .1 13 ,1 1 0, 00 0, 00 -3 5. 11 3, 11 0, 00 42 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -8 5. 40 5, 28 -1 00 .0 00 ,0 0 -9 0. 29 3, 58 9. 70 6, 42 0, 00 0, 00 -9 .7 06 ,4 2 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -5 2. 40 2, 36 -5 4. 05 0, 00 -5 2. 25 5, 50 1. 79 4, 50 0, 00 0, 00 -1 .7 94 ,5 0 0, 00 42 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -3 5. 93 0, 86 -3 6. 10 0, 00 -4 2. 37 9, 94 -6 .2 79 ,9 4 0, 00 0, 00 6. 27 9, 94 0, 00 42 31 00 00 M ie te n un d P ac ht en -2 6. 72 8, 16 -3 8. 10 0, 00 -4 6. 23 1, 29 -8 .1 31 ,2 9 0, 00 0, 00 8. 13 1, 29 0, 00 42 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -8 4. 32 0, 04 -7 6. 90 0, 00 -9 1. 64 8, 27 -1 4. 74 8, 27 0, 00 0, 00 14 .7 48 ,2 7 0, 00 42 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 59 .7 22 ,6 9 -1 33 .1 00 ,0 0 -1 95 .9 02 ,1 4 -6 2. 80 2, 14 0, 00 0, 00 62 .8 02 ,1 4 0, 00 42 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 43 .1 62 ,3 1 -1 64 .0 50 ,0 0 -1 13 .7 74 ,0 3 50 .2 75 ,9 7 0, 00 0, 00 -5 0. 27 5, 97 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 6. 07 5, 12 -9 6. 00 0, 00 -1 19 .6 33 ,0 2 -2 3. 63 3, 02 0, 00 0, 00 23 .6 33 ,0 2 0, 00 42 41 50 00 A uf w an d fü r G as be zu g B H K W -1 00 .2 20 ,2 3 -9 5. 00 0, 00 -9 0. 72 6, 87 4. 27 3, 13 0, 00 0, 00 -4 .2 73 ,1 3 0, 00 42 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 22 ,8 1 -2 .0 00 ,0 0 -7 06 ,0 6 1. 29 3, 94 0, 00 0, 00 -1 .2 93 ,9 4 0, 00 42 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 63 ,7 5 -5 00 ,0 0 -1 79 ,1 0 32 0, 90 0, 00 0, 00 -3 20 ,9 0 0, 00 42 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 0, 16 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 1, 21 -5 00 ,0 0 -2 ,9 3 49 7, 07 0, 00 0, 00 -4 97 ,0 7 0, 00 42 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 1, 17 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 42 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .4 14 ,1 8 -4 .0 00 ,0 0 -2 .2 91 ,5 8 1. 70 8, 42 0, 00 0, 00 -1 .7 08 ,4 2 0, 00 42 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 .7 28 ,8 6 -8 .0 00 ,0 0 -9 .5 96 ,5 7 -1 .5 96 ,5 7 0, 00 0, 00 1. 59 6, 57 0, 00 42 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 11 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 5 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 1. 77 4, 78 -8 .0 00 ,0 0 -3 .7 02 ,4 8 4. 29 7, 52 0, 00 0, 00 -4 .2 97 ,5 2 0, 00 42 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .4 34 ,3 1 -3 .5 00 ,0 0 -4 .0 46 ,6 8 -5 46 ,6 8 0, 00 0, 00 54 6, 68 0, 00 42 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .3 85 ,7 4 -1 0. 00 0, 00 -1 .5 46 ,4 2 8. 45 3, 58 0, 00 0, 00 -8 .4 53 ,5 8 0, 00 42 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 8. 46 9, 29 -7 .0 00 ,0 0 -1 0. 14 5, 06 -3 .1 45 ,0 6 0, 00 0, 00 3. 14 5, 06 0, 00 42 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 84 ,9 8 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 91 ,1 8 -4 91 ,1 8 0, 00 0, 00 49 1, 18 0, 00 42 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .7 49 ,8 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 .2 78 ,4 4 72 1, 56 0, 00 0, 00 -7 21 ,5 6 0, 00 42 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .1 94 ,1 7 -2 .5 00 ,0 0 -4 .3 49 ,6 2 -1 .8 49 ,6 2 0, 00 0, 00 1. 84 9, 62 0, 00 42 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .9 15 ,6 7 -1 .5 00 ,0 0 -2 .3 76 ,6 5 -8 76 ,6 5 0, 00 0, 00 87 6, 65 0, 00 42 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .2 57 ,6 6 -2 .5 00 ,0 0 -3 6, 49 2. 46 3, 51 0, 00 0, 00 -2 .4 63 ,5 1 0, 00 42 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .2 83 ,3 7 -1 .5 00 ,0 0 -8 33 ,9 6 66 6, 04 0, 00 0, 00 -6 66 ,0 4 0, 00 42 51 01 90 R V -G B 3 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 51 ,6 0 0, 00 -2 .9 34 ,2 9 -2 .9 34 ,2 9 0, 00 0, 00 2. 93 4, 29 0, 00 42 51 02 00 R V -G B 2 34 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 61 ,9 2 0, 00 -6 59 ,3 4 -6 59 ,3 4 0, 00 0, 00 65 9, 34 0, 00 42 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 46 ,3 1 0, 00 -1 .7 88 ,8 1 -1 .7 88 ,8 1 0, 00 0, 00 1. 78 8, 81 0, 00 42 51 02 02 R V -G B 9 99 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 2, 80 0, 00 -6 95 ,9 5 -6 95 ,9 5 0, 00 0, 00 69 5, 95 0, 00 42 51 02 03 R V -G B 4 50 - A nh än ge r - H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -3 91 ,9 0 -3 91 ,9 0 0, 00 0, 00 39 1, 90 0, 00 42 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 66 ,3 5 -2 .0 00 ,0 0 -2 .7 85 ,9 1 -7 85 ,9 1 0, 00 0, 00 78 5, 91 0, 00 42 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -8 44 ,4 2 -5 00 ,0 0 -8 42 ,5 1 -3 42 ,5 1 0, 00 0, 00 34 2, 51 0, 00 42 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -1 .7 57 ,3 6 -2 .0 00 ,0 0 -4 .5 23 ,3 6 -2 .5 23 ,3 6 0, 00 0, 00 2. 52 3, 36 0, 00 42 51 02 40 R V - B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 56 ,9 5 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 .2 97 ,8 6 -8 .0 00 ,0 0 -4 .9 79 ,1 0 3. 02 0, 90 0, 00 0, 00 -3 .0 20 ,9 0 0, 00 42 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s -8 75 ,5 6 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 6. 20 0, 00 0, 00 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 42 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -3 5, 68 -2 .0 00 ,0 0 -2 .4 54 ,0 5 -4 54 ,0 5 0, 00 0, 00 45 4, 05 0, 00 42 61 00 00 H au pt ko nt o pe rs ön lic he A us rü st un gs ge ge ns tä nd e 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -1 6. 97 9, 33 -3 2. 80 0, 00 -4 5. 60 6, 71 -1 2. 80 6, 71 0, 00 0, 00 12 .8 06 ,7 1 0, 00 42 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -1 3. 96 9, 50 -1 5. 60 0, 00 -1 1. 05 6, 51 4. 54 3, 49 0, 00 0, 00 -4 .5 43 ,4 9 0, 00 42 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -1 .6 32 ,2 9 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 33 ,6 8 -7 33 ,6 8 0, 00 0, 00 73 3, 68 0, 00 42 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au fw en du ng en -2 0. 82 5, 30 -6 .0 00 ,0 0 -2 6. 05 0, 36 -2 0. 05 0, 36 0, 00 0, 00 20 .0 50 ,3 6 0, 00 12 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 6 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K (E hr en am tl. H ilf so rg an is at io n §3 0 Fw G ) -3 60 ,0 0 -1 .0 00 ,0 0 -4 9, 00 95 1, 00 0, 00 0, 00 -9 51 ,0 0 0, 00 42 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -8 .4 23 ,8 9 -5 .0 00 ,0 0 -4 52 ,5 7 4. 54 7, 43 0, 00 0, 00 -4 .5 47 ,4 3 0, 00 42 72 00 00 A uf w en du ng en fü r E D V -2 2. 38 3, 63 -1 5. 70 0, 00 -2 6. 63 3, 78 -1 0. 93 3, 78 0, 00 0, 00 10 .9 33 ,7 8 0, 00 42 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm itt el -2 8. 00 8, 72 -2 6. 00 0, 00 -2 7. 14 3, 43 -1 .1 43 ,4 3 0, 00 0, 00 1. 14 3, 43 0, 00 42 74 20 00 S on st ig e Le hr - u nd U nt er ric ht sm itt el -3 75 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 75 00 00 L er nm itt el -3 21 ,8 2 -3 00 ,0 0 -3 08 ,5 6 -8 ,5 6 0, 00 0, 00 8, 56 0, 00 42 79 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -6 .2 28 ,4 6 -8 .6 00 ,0 0 -6 .3 48 ,4 7 2. 25 1, 53 0, 00 0, 00 -2 .2 51 ,5 3 0, 00 42 79 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng -7 .1 49 ,2 8 0, 00 -6 .0 06 ,8 7 -6 .0 06 ,8 7 0, 00 0, 00 6. 00 6, 87 0, 00 42 79 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -4 .0 26 ,9 2 -1 3. 50 0, 00 -1 0. 47 5, 92 3. 02 4, 08 0, 00 0, 00 -3 .0 24 ,0 8 0, 00 42 79 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en -4 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 42 79 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 42 79 70 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -2 .9 53 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -2 .0 20 ,7 0 3. 27 9, 30 0, 00 0, 00 -3 .2 79 ,3 0 0, 00 42 79 80 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 42 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .1 36 ,7 5 -1 .0 00 ,0 0 -1 .5 88 ,2 4 -5 88 ,2 4 0, 00 0, 00 58 8, 24 0, 00 42 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 42 91 00 00 S on st ig e sä ch lic he r Z w ec ka uf w an d -7 .9 88 ,0 3 -1 2. 00 0, 00 -7 .8 88 ,0 9 4. 11 1, 91 0, 00 0, 00 -4 .1 11 ,9 1 0, 00 42 91 10 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -4 .3 51 ,4 9 -6 .0 00 ,0 0 -3 .3 84 ,4 5 2. 61 5, 55 0, 00 0, 00 -2 .6 15 ,5 5 0, 00 42 91 14 00 K os te n K er nz ei tb et re uu ng 0, 00 0, 00 -5 0, 96 -5 0, 96 0, 00 0, 00 50 ,9 6 0, 00 42 91 20 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -2 .0 36 ,0 2 -3 .2 00 ,0 0 -4 .0 63 ,4 8 -8 63 ,4 8 0, 00 0, 00 86 3, 48 0, 00 42 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -1 .8 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -6 00 ,0 0 3. 40 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .4 00 ,0 0 0, 00 42 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -1 7. 07 6, 88 -2 5. 00 0, 00 -2 0. 25 0, 64 4. 74 9, 36 0, 00 0, 00 -4 .7 49 ,3 6 0, 00 42 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 6. 80 0, 00 -1 7. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 20 0, 00 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 42 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -2 .6 57 ,1 6 -6 .0 00 ,0 0 -5 .5 07 ,2 6 49 2, 74 0, 00 0, 00 -4 92 ,7 4 0, 00 42 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -1 .4 66 ,5 0 -1 .5 00 ,0 0 -3 .3 77 ,5 2 -1 .8 77 ,5 2 0, 00 0, 00 1. 87 7, 52 0, 00 42 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -5 55 ,2 8 -5 .5 00 ,0 0 -1 .5 45 ,7 2 3. 95 4, 28 0, 00 0, 00 -3 .9 54 ,2 8 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -1 .2 81 .5 58 ,5 5 - -1 .1 40 .5 00 ,0 0 -1 .4 29 .5 49 ,1 8 -2 89 .0 49 ,1 8 0, 00 0, 00 28 9. 04 9, 18 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -1 .2 00 .1 68 ,7 5 -1 .1 40 .0 00 ,0 0 -1 .4 19 .7 45 ,4 9 -2 79 .7 45 ,4 9 0, 00 0, 00 27 9. 74 5, 49 0, 00 13 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 7 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 47 17 72 00 A bs ch re ib un ge n au f B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 47 22 00 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ru nd st eu er A -1 ,9 1 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 47 22 00 03 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ew er be st eu er -4 5. 42 4, 80 0, 00 -7 .1 97 ,8 0 -7 .1 97 ,8 0 0, 00 0, 00 7. 19 7, 80 0, 00 47 22 10 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er H un de st eu er -7 2, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 47 22 40 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte -1 8. 96 3, 00 0, 00 -2 10 ,0 0 -2 10 ,0 0 0, 00 0, 00 21 0, 00 0, 00 47 22 80 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us s on st ig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n -4 70 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 47 22 90 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -4 44 ,7 9 0, 00 -7 58 ,4 4 -7 58 ,4 4 0, 00 0, 00 75 8, 44 0, 00 47 22 90 20 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -4 .0 92 ,3 0 0, 00 -3 03 ,4 5 -3 03 ,4 5 0, 00 0, 00 30 3, 45 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g -1 1. 92 1, 00 0, 00 -2 48 ,0 0 -2 48 ,0 0 0, 00 0, 00 24 8, 00 0, 00 47 29 00 00 S on st ig e A bs ch re ib un ge n au f F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 -1 .0 86 ,0 0 -1 .0 86 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 08 6, 00 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -2 7. 56 8, 99 - -7 .0 00 ,0 0 -2 0. 66 0, 95 -1 3. 66 0, 95 0, 00 0, 00 13 .6 60 ,9 5 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 45 93 00 00 A uf w an d de s G el dv er ke hr s -2 7. 56 8, 99 -5 .0 00 ,0 0 -2 0. 66 0, 95 -1 5. 66 0, 95 0, 00 0, 00 15 .6 60 ,9 5 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en -5 .1 18 .7 57 ,3 8 - -5 .2 02 .2 00 ,0 0 -4 .6 47 .3 82 ,3 8 55 4. 81 7, 62 0, 00 0, 00 -5 54 .8 17 ,6 2 0, 00 43 13 00 00 Z uw ei su ng en a n Zw ec kv er bä nd e un d dg l. -8 7. 74 1, 49 -1 43 .5 00 ,0 0 -1 10 .1 50 ,3 6 33 .3 49 ,6 4 0, 00 0, 00 -3 3. 34 9, 64 0, 00 43 18 00 00 Z uw ei su ng en a n üb rig e B er ei ch e -9 25 .5 39 ,5 3 -9 47 .4 00 ,0 0 -9 35 .4 80 ,2 6 11 .9 19 ,7 4 0, 00 0, 00 -1 1. 91 9, 74 0, 00 43 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 43 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -1 0. 19 5, 25 -3 0. 00 0, 00 -1 1. 72 0, 84 18 .2 79 ,1 6 0, 00 0, 00 -1 8. 27 9, 16 0, 00 43 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -1 .0 80 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 12 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 ,0 0 0, 00 43 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -2 38 .2 61 ,3 7 -2 06 .0 00 ,0 0 -2 64 .0 07 ,5 8 -5 8. 00 7, 58 0, 00 0, 00 58 .0 07 ,5 8 0, 00 43 71 00 00 A llg . U m la ge a n da s La nd - FA G -U m la ge -1 .8 32 .2 38 ,3 0 -1 .8 11 .6 00 ,0 0 -1 .5 67 .4 06 ,7 0 24 4. 19 3, 30 0, 00 0, 00 -2 44 .1 93 ,3 0 0, 00 43 72 00 00 A llg em ei ne U m la ge n an K re is - K re is um la ge -2 .0 12 .4 74 ,0 0 -2 .0 50 .0 00 ,0 0 -1 .7 54 .0 36 ,0 0 29 5. 96 4, 00 0, 00 0, 00 -2 95 .9 64 ,0 0 0, 00 43 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -1 1. 22 7, 44 -1 0. 00 0, 00 -3 .5 00 ,6 4 6. 49 9, 36 0, 00 0, 00 -6 .4 99 ,3 6 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -8 53 .2 20 ,2 9 - -6 50 .8 50 ,0 0 -6 61 .5 24 ,1 7 -1 0. 67 4, 17 0, 00 0, 00 10 .6 74 ,1 7 0, 00 44 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au fw en du ng en -2 2. 01 2, 39 -3 0. 50 0, 00 -4 3. 60 3, 26 -1 3. 10 3, 26 0, 00 0, 00 13 .1 03 ,2 6 0, 00 44 21 00 00 A uf w en du ng en fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it -2 9. 99 9, 78 -4 2. 60 0, 00 -3 2. 84 7, 07 9. 75 2, 93 0, 00 0, 00 -9 .7 52 ,9 3 0, 00 14 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 8 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 44 22 00 00 V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r. 1 G em H V O ) -6 82 ,3 9 -1 .5 00 ,0 0 -1 .6 80 ,9 8 -1 80 ,9 8 0, 00 0, 00 18 0, 98 0, 00 44 25 00 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n -7 .6 71 ,9 3 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 2. 30 1, 65 -1 1. 60 0, 00 -1 2. 58 0, 40 -9 80 ,4 0 0, 00 0, 00 98 0, 40 0, 00 44 29 10 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n 0, 00 0, 00 -8 80 ,8 4 -8 80 ,8 4 0, 00 0, 00 88 0, 84 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -2 04 .7 86 ,6 9 -1 70 .3 00 ,0 0 -2 10 .8 73 ,6 2 -4 0. 57 3, 62 0, 00 0, 00 40 .5 73 ,6 2 0, 00 44 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en -1 9, 90 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en -1 86 ,2 5 0, 00 -6 7, 83 -6 7, 83 0, 00 0, 00 67 ,8 3 0, 00 44 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .6 52 ,0 7 -5 .3 00 ,0 0 -3 .4 08 ,1 2 1. 89 1, 88 0, 00 0, 00 -1 .8 91 ,8 8 0, 00 44 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 1. 83 7, 54 -1 2. 45 0, 00 -1 2. 02 6, 48 42 3, 52 0, 00 0, 00 -4 23 ,5 2 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 4. 42 7, 74 -2 0. 05 0, 00 -1 0. 69 6, 58 9. 35 3, 42 0, 00 0, 00 -9 .3 53 ,4 2 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -8 .6 00 ,3 6 -9 .8 00 ,0 0 -6 .4 29 ,6 8 3. 37 0, 32 0, 00 0, 00 -3 .3 70 ,3 2 0, 00 44 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .4 09 ,0 5 -2 .6 00 ,0 0 -4 .1 01 ,8 0 -1 .5 01 ,8 0 0, 00 0, 00 1. 50 1, 80 0, 00 44 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -8 51 ,6 7 -2 .8 50 ,0 0 -1 .0 84 ,3 8 1. 76 5, 62 0, 00 0, 00 -1 .7 65 ,6 2 0, 00 44 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -3 5. 45 7, 49 -4 3. 50 0, 00 -2 7. 81 5, 54 15 .6 84 ,4 6 0, 00 0, 00 -1 5. 68 4, 46 0, 00 44 31 70 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) -1 8. 55 0, 64 -1 3. 30 0, 00 -1 9. 83 2, 13 -6 .5 32 ,1 3 0, 00 0, 00 6. 53 2, 13 0, 00 44 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -4 08 .3 60 ,3 8 -1 60 .0 00 ,0 0 -2 05 .1 59 ,2 3 -4 5. 15 9, 23 0, 00 0, 00 45 .1 59 ,2 3 0, 00 44 31 81 00 G IS -5 .9 78 ,3 2 -1 0. 00 0, 00 -2 .7 29 ,6 5 7. 27 0, 35 0, 00 0, 00 -7 .2 70 ,3 5 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en -6 1. 72 0, 85 -8 9. 50 0, 00 -6 5. 67 4, 58 23 .8 25 ,4 2 0, 00 0, 00 -2 3. 82 5, 42 0, 00 44 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e -2 .7 13 ,2 0 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 44 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -3 2, 00 9. 96 8, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 68 ,0 0 0, 00 44 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -1 2. 09 5. 78 5, 94 -1 1. 78 5. 30 0, 00 -1 1. 60 6. 88 3, 28 17 8. 41 6, 72 0, 00 0, 00 -1 78 .4 16 ,7 2 0, 00 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) -3 95 .2 14 ,7 5 -6 81 .6 00 ,0 0 1. 44 0. 10 3, 15 2. 12 1. 70 3, 15 0, 00 0, 00 -2 .1 21 .7 03 ,1 5 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 2. 35 3. 71 9, 30 + 25 0. 00 0, 00 13 7. 77 9, 05 -1 12 .2 20 ,9 5 0, 00 0, 00 11 2. 22 0, 95 0, 00 53 11 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 53 12 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls g er in gw er tig e V er m ög en sg eg en st än de u nd d er en A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 2. 35 3. 71 9, 30 0, 00 13 7. 77 9, 05 13 7. 77 9, 05 0, 00 0, 00 -1 37 .7 79 ,0 5 0, 00 15 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 22 9 S ei te : 22 .0 5. 20 23 D at um : 13 :5 9: 24 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en -1 8. 01 8, 65 - 0, 00 -9 ,0 0 -9 ,0 0 0, 00 0, 00 9, 00 0, 00 53 22 00 00 A uf w en du ng en a us d er V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls ge rin gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) -1 8. 01 8, 65 0, 00 -9 ,0 0 -9 ,0 0 0, 00 0, 00 9, 00 0, 00 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 2. 33 5. 70 0, 65 25 0. 00 0, 00 13 7. 77 0, 05 -1 12 .2 29 ,9 5 0, 00 0, 00 11 2. 22 9, 95 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) 1. 94 0. 48 5, 90 -4 31 .6 00 ,0 0 1. 57 7. 87 3, 20 2. 00 9. 47 3, 20 0, 00 0, 00 -2 .0 09 .4 73 ,2 0 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r L is te "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " * ** 16 So n d e r- e rg e b n is O rd e n tl ic h e s Er ge b n is V o rj ah r zw e it vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r d ri tt vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s So n d e r- e rg e b n is se s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s b zw . A n fa n gs b e st än d e 3 ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .8 4 8 .1 4 5 ,5 0 7 .1 3 1 .9 5 9 ,3 4 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 2 A b d e ck u n g vo rg e tr ag e n e r Fe h lb e tr äg e a u s d e m o rd e n tl ic h e n Er ge b n is 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s 1 .4 4 0 .1 0 3 ,1 5 1 .4 4 0 .1 0 3 ,1 5 4 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag sa n te ils d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s au f d as B as is ka p it al n ac h A rt . 1 3 A b s. 6 d e s G e se tz e s zu r R e fo rm d e s G e m e in d e h au sh al ts re ch ts 0 ,0 0 0 ,0 0 5 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 6 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h e in e n Ü b e rs ch u ss d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 7 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s So n d e re rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 1 3 7 .7 7 0 ,0 5 1 3 7 .7 7 0 ,0 5 8 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 9 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 V o rt rä ge n ic h t ge d e ck te r Fe h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s d e s H au sh al ts ja h re s so w ie a u s V o rj ah re n in d as Fo lg e ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1 V e rr e ch n u n g e in e s au s d e m d ri tt vo ra n ge ga n ge n e n J ah r vo rg e tr ag e n e n F e h lb e tr ag s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 vo rl äu fi ge E n d b e st än d e 3 .2 8 8 .2 4 8 ,6 5 7 .2 6 9 .7 2 9 ,3 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 1 4 U m b u ch u n g au s d e n E rg e b n is rü ck la ge n in d as B as is ka p it al n ac h § 2 3 S at z 4 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 N ac h ri ch tl ic h : V e rä n d e ru n g d e s B as is ka p it al s au f G ru n d v o n B e ri ch ti gu n ge n d e r Er ö ff n u n gs b ila n z 0 ,0 0 1 6 En d b e st än d e d e s B as is ka p it al s, d e r Er ge b n is rü ck la ge n u n d d e s Fe h lb e tr ag sv o rt ra gs 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .2 8 8 .2 4 8 ,6 5 7 .2 6 9 .7 2 9 ,3 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 F e st st e ll u n g , A u fg li e d e ru n g u n d V e rw e n d u n g d e s Ja h re se rg e b n is se s St u fe n d e r Er ge b n is ve rw e n d u n g u n d d e s H au sh al ts au sg le ic h s1 ) Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s vo rg e tr ag e n e F e h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s a u s d e m R ü ck la ge n a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s B as is - ka p it al EU R 2 ) 17 Robert Müller Schreibmaschine 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 1Seite : 22.05.2023Datum: 14:52:56Uhrzeit:Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 2022 Stand zum 31.12. des Haushaltsjahres 2022 EUR Stand zum 01.01. des Haushaltsjahres 2022 EUR Art 1. Ergebnisrücklagen 10.557.978,048.980.104,84 1.1 3.288.248,651.848.145,50Rücklagen aus Überschüssen des orgentlichen Ergebnisses 3.288.248,651.848.145,5020100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 7.269.729,397.131.959,34Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,397.131.959,3420200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Rücklagen gesamt 10.557.978,048.980.104,84 *** Ende der Liste "Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss" *** 18 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 51 9. 98 6, 95 + 6. 45 9. 50 0, 00 6. 79 7. 16 2, 97 33 7. 66 2, 97 0, 00 0, 00 -3 37 .6 62 ,9 7 0, 00 60 11 00 00 G ru nd st eu er A 40 .8 41 ,5 1 37 .0 00 ,0 0 40 .0 98 ,8 1 3. 09 8, 81 0, 00 0, 00 -3 .0 98 ,8 1 0, 00 60 12 00 00 G ru nd st eu er B 60 9. 68 4, 03 57 0. 00 0, 00 61 6. 70 5, 21 46 .7 05 ,2 1 0, 00 0, 00 -4 6. 70 5, 21 0, 00 60 13 00 00 G ew er be st eu er 2. 06 9. 10 5, 68 2. 00 0. 00 0, 00 2. 25 2. 02 5, 13 25 2. 02 5, 13 0, 00 0, 00 -2 52 .0 25 ,1 3 0, 00 60 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 22 1. 83 3, 00 3. 30 8. 00 0, 00 3. 30 5. 15 7, 07 -2 .8 42 ,9 3 0, 00 0, 00 2. 84 2, 93 0, 00 60 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 30 8. 33 9, 73 26 0. 00 0, 00 27 6. 95 9, 76 16 .9 59 ,7 6 0, 00 0, 00 -1 6. 95 9, 76 0, 00 60 32 00 00 H un de st eu er 20 .9 58 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 20 .0 10 ,0 0 5. 01 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 10 ,0 0 0, 00 60 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 4. 94 2, 00 2. 00 0, 00 4. 74 1, 00 2. 74 1, 00 0, 00 0, 00 -2 .7 41 ,0 0 0, 00 60 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 94 1, 99 14 1, 99 0, 00 0, 00 -1 41 ,9 9 0, 00 60 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 24 4. 28 3, 00 26 6. 70 0, 00 28 0. 52 4, 00 13 .8 24 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 82 4, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 3. 40 0. 26 3, 70 + 2. 93 3. 40 0, 00 4. 16 8. 27 6, 25 1. 23 4. 87 6, 25 0, 00 0, 00 -1 .2 34 .8 76 ,2 5 0, 00 61 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 2. 17 0. 50 9, 40 2. 06 6. 00 0, 00 2. 98 5. 32 5, 20 91 9. 32 5, 20 0, 00 0, 00 -9 19 .3 25 ,2 0 0, 00 61 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 4. 01 9, 96 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 40 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v om B un d 65 7, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 16 5. 13 7, 69 86 6. 80 0, 00 1. 10 7. 39 1, 70 24 0. 59 1, 70 0, 00 0, 00 -2 40 .5 91 ,7 0 0, 00 61 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 56 0, 00 50 0, 00 48 0, 00 -2 0, 00 0, 00 0, 00 20 ,0 0 0, 00 61 42 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 44 9, 50 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 58 .9 30 ,1 5 10 0, 00 75 .0 79 ,3 5 74 .9 79 ,3 5 0, 00 0, 00 -7 4. 97 9, 35 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 32 5. 77 3, 50 + 25 5. 95 0, 00 39 3. 03 1, 40 13 7. 08 1, 40 0, 00 0, 00 -1 37 .0 81 ,4 0 0, 00 63 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 20 .9 94 ,3 8 12 .0 50 ,0 0 17 .1 91 ,6 9 5. 14 1, 69 0, 00 0, 00 -5 .1 41 ,6 9 0, 00 63 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 27 .7 03 ,8 0 32 .0 00 ,0 0 33 .5 75 ,7 0 1. 57 5, 70 0, 00 0, 00 -1 .5 75 ,7 0 0, 00 63 21 00 00 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he n E nt ge lte n 0, 00 20 0, 00 16 5, 00 -3 5, 00 0, 00 0, 00 35 ,0 0 0, 00 63 21 00 10 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh r 1 16 .4 49 ,3 2 12 .0 00 ,0 0 14 .7 77 ,1 8 2. 77 7, 18 0, 00 0, 00 -2 .7 77 ,1 8 0, 00 63 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 94 .0 26 ,0 0 80 .0 00 ,0 0 14 1. 95 0, 00 61 .9 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 1. 95 0, 00 0, 00 63 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 29 .9 17 ,0 0 39 .0 00 ,0 0 60 .4 12 ,3 6 21 .4 12 ,3 6 0, 00 0, 00 -2 1. 41 2, 36 0, 00 63 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 92 .9 17 ,5 6 23 .2 00 ,0 0 82 .7 53 ,8 5 59 .5 53 ,8 5 0, 00 0, 00 -5 9. 55 3, 85 0, 00 19 Robert Müller Schreibmaschine 5. Gesamtfinanzrechnung G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 2 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 63 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 2. 19 3, 66 3. 50 0, 00 25 1, 62 -3 .2 48 ,3 8 0, 00 0, 00 3. 24 8, 38 0, 00 63 22 00 00 E in za hl un ge n E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rta ge sp fle ge 41 .5 71 ,7 8 54 .0 00 ,0 0 41 .9 54 ,0 0 -1 2. 04 6, 00 0, 00 0, 00 12 .0 46 ,0 0 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 71 7. 29 8, 00 + 64 2. 25 0, 00 88 5. 68 7, 16 24 3. 43 7, 16 0, 00 0, 00 -2 43 .4 37 ,1 6 0, 00 64 11 00 00 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 23 9. 23 6, 64 18 2. 10 0, 00 33 8. 15 4, 93 15 6. 05 4, 93 0, 00 0, 00 -1 56 .0 54 ,9 3 0, 00 64 11 00 10 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 1 0, 00 0, 00 5. 44 1, 80 5. 44 1, 80 0, 00 0, 00 -5 .4 41 ,8 0 0, 00 64 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 3. 95 7, 57 11 .0 00 ,0 0 2. 90 0, 00 -8 .1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 10 0, 00 0, 00 64 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 11 .1 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 8. 00 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0, 00 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 24 .8 68 ,0 4 15 .5 00 ,0 0 25 .4 27 ,0 0 9. 92 7, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 27 ,0 0 0, 00 64 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 36 .1 14 ,2 5 37 .0 00 ,0 0 90 .1 08 ,5 9 53 .1 08 ,5 9 0, 00 0, 00 -5 3. 10 8, 59 0, 00 64 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 54 .5 93 ,4 4 50 .0 00 ,0 0 34 .8 17 ,2 0 -1 5. 18 2, 80 0, 00 0, 00 15 .1 82 ,8 0 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 10 4. 35 9, 61 77 .7 50 ,0 0 77 .6 96 ,4 9 -5 3, 51 0, 00 0, 00 53 ,5 1 0, 00 64 61 00 10 E in za hl un ge n au s so ns tig em p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el t 1 12 2. 83 5, 26 12 2. 40 0, 00 12 3. 18 8, 15 78 8, 15 0, 00 0, 00 -7 88 ,1 5 0, 00 64 61 01 00 M ie te N ah w äm e 0, 00 0, 00 9. 99 0, 00 9. 99 0, 00 0, 00 0, 00 -9 .9 90 ,0 0 0, 00 64 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 1. 11 8, 89 2. 00 0, 00 2. 52 6, 02 52 6, 02 0, 00 0, 00 -5 26 ,0 2 0, 00 64 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 3. 61 7, 40 3. 50 0, 00 3. 44 3, 04 -5 6, 96 0, 00 0, 00 56 ,9 6 0, 00 64 61 30 00 B lä se rk la ss e 11 .1 97 ,2 2 13 .0 00 ,0 0 14 .5 33 ,3 6 1. 53 3, 36 0, 00 0, 00 -1 .5 33 ,3 6 0, 00 64 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 51 .3 90 ,5 7 60 .0 00 ,0 0 78 .9 12 ,2 6 18 .9 12 ,2 6 0, 00 0, 00 -1 8. 91 2, 26 0, 00 64 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 48 .7 22 ,1 8 50 .0 00 ,0 0 66 .1 40 ,5 7 16 .1 40 ,5 7 0, 00 0, 00 -1 6. 14 0, 57 0, 00 64 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 4. 18 6, 93 5. 50 0, 00 3. 99 9, 75 -1 .5 00 ,2 5 0, 00 0, 00 1. 50 0, 25 0, 00 64 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 40 8, 00 -9 2, 00 0, 00 0, 00 92 ,0 0 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 29 4. 44 2, 77 + 24 5. 20 0, 00 26 0. 29 0, 10 15 .0 90 ,1 0 0, 00 0, 00 -1 5. 09 0, 10 0, 00 64 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 4. 41 3, 17 0, 00 2. 49 0, 75 2. 49 0, 75 0, 00 0, 00 -2 .4 90 ,7 5 0, 00 64 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 8. 29 1, 69 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 87 .6 09 ,9 2 75 .3 00 ,0 0 65 .9 97 ,5 0 -9 .3 02 ,5 0 0, 00 0, 00 9. 30 2, 50 0, 00 64 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 64 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 13 .4 75 ,0 0 14 .5 00 ,0 0 24 .6 95 ,0 0 10 .1 95 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 19 5, 00 0, 00 20 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 3 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 64 85 00 00 E rs ta ttu ng en v on v er bu nd en en U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 18 0. 65 2, 99 15 4. 50 0, 00 16 7. 10 6, 85 12 .6 06 ,8 5 0, 00 0, 00 -1 2. 60 6, 85 0, 00 64 88 00 00 E rs ta ttu ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 79 .8 35 ,9 2 + 70 .4 50 ,0 0 80 .8 53 ,2 3 10 .4 03 ,2 3 0, 00 0, 00 -1 0. 40 3, 23 0, 00 66 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt en 3. 08 2, 94 0, 00 4. 30 9, 54 4. 30 9, 54 0, 00 0, 00 -4 .3 09 ,5 4 0, 00 66 16 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 76 .6 22 ,9 8 70 .4 50 ,0 0 73 .3 42 ,6 9 2. 89 2, 69 0, 00 0, 00 -2 .8 92 ,6 9 0, 00 66 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 13 0, 00 0, 00 3. 20 1, 00 3. 20 1, 00 0, 00 0, 00 -3 .2 01 ,0 0 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 13 7. 42 8, 04 + 13 0. 10 0, 00 15 2. 87 7, 61 22 .7 77 ,6 1 0, 00 0, 00 -2 2. 77 7, 61 0, 00 65 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n 12 4. 32 8, 44 12 0. 00 0, 00 14 5. 39 0, 76 25 .3 90 ,7 6 0, 00 0, 00 -2 5. 39 0, 76 0, 00 65 61 00 00 E in za hl un ge n au s B uß ge ld er n 1. 89 3, 25 1. 10 0, 00 2. 06 1, 00 96 1, 00 0, 00 0, 00 -9 61 ,0 0 0, 00 65 62 00 00 E in za hl un ge n au s S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 11 .2 06 ,3 5 9. 00 0, 00 5. 42 5, 85 -3 .5 74 ,1 5 0, 00 0, 00 3. 57 4, 15 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 11 .4 75 .0 28 ,8 8 10 .7 36 .8 50 ,0 0 12 .7 38 .1 78 ,7 2 2. 00 1. 32 8, 72 0, 00 0, 00 -2 .0 01 .3 28 ,7 2 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n -3 .0 60 .2 79 ,5 1 - -3 .2 34 .7 50 ,0 0 -3 .3 15 .4 49 ,1 1 -8 0. 69 9, 11 0, 00 0, 00 80 .6 99 ,1 1 0, 00 70 11 00 00 B ea m te D ie ns ta us za hl un ge n -3 28 .3 13 ,6 3 -3 69 .5 00 ,0 0 -3 24 .1 68 ,9 7 45 .3 31 ,0 3 0, 00 0, 00 -4 5. 33 1, 03 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n -1 .9 14 .6 43 ,3 7 -1 .9 53 .7 50 ,0 0 -2 .1 24 .6 51 ,2 5 -1 70 .9 01 ,2 5 0, 00 0, 00 17 0. 90 1, 25 0, 00 70 19 00 00 D ie ns ta us za hl un ge n S on st ig e B es ch äf tig te 0, 00 0, 00 -1 .6 00 ,0 0 -1 .6 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 60 0, 00 0, 00 70 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -2 57 .2 81 ,6 8 -1 69 .8 50 ,0 0 -2 44 .0 24 ,7 2 -7 4. 17 4, 72 0, 00 0, 00 74 .1 74 ,7 2 0, 00 70 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 50 .2 37 ,5 1 -1 42 .6 50 ,0 0 -1 63 .9 01 ,1 1 -2 1. 25 1, 11 0, 00 0, 00 21 .2 51 ,1 1 0, 00 70 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -3 85 .2 16 ,9 3 -3 64 .8 50 ,0 0 -4 32 .2 63 ,7 2 -6 7. 41 3, 72 0, 00 0, 00 67 .4 13 ,7 2 0, 00 70 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te -2 4. 58 6, 39 -2 34 .1 50 ,0 0 -2 4. 83 9, 34 20 9. 31 0, 66 0, 00 0, 00 -2 09 .3 10 ,6 6 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .7 15 .6 30 ,3 6 - -1 .5 50 .0 00 ,0 0 -1 .5 13 .2 38 ,7 4 36 .7 61 ,2 6 0, 00 0, 00 -3 6. 76 1, 26 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -4 97 .0 09 ,5 5 -2 00 .6 00 ,0 0 -2 70 .7 62 ,8 6 -7 0. 16 2, 86 0, 00 0, 00 70 .1 62 ,8 6 0, 00 72 11 10 00 W in te rd ie ns t -1 5. 05 7, 61 -2 7. 00 0, 00 -1 0. 67 2, 01 16 .3 27 ,9 9 0, 00 0, 00 -1 6. 32 7, 99 0, 00 72 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -9 5. 74 0, 37 -1 50 .0 00 ,0 0 -1 01 .0 33 ,1 0 48 .9 66 ,9 0 0, 00 0, 00 -4 8. 96 6, 90 0, 00 72 11 30 00 K eh rm as ch in e -1 5. 23 6, 11 -1 5. 00 0, 00 -1 1. 35 5, 59 3. 64 4, 41 0, 00 0, 00 -3 .6 44 ,4 1 0, 00 72 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei ne -4 .5 70 ,0 1 -3 0. 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 21 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 4 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -7 .6 25 ,6 2 -3 8. 70 0, 00 -3 .5 26 ,9 0 35 .1 73 ,1 0 0, 00 0, 00 -3 5. 17 3, 10 0, 00 72 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -1 10 .8 72 ,0 9 -1 00 .0 00 ,0 0 -8 5. 40 5, 28 14 .5 94 ,7 2 0, 00 0, 00 -1 4. 59 4, 72 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -5 0. 75 6, 65 -5 4. 05 0, 00 -5 2. 24 1, 52 1. 80 8, 48 0, 00 0, 00 -1 .8 08 ,4 8 0, 00 72 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -3 5. 70 9, 03 -3 6. 10 0, 00 -3 5. 69 9, 89 40 0, 11 0, 00 0, 00 -4 00 ,1 1 0, 00 72 31 00 00 M ie te n in kl . M ie tn eb en ko st en u nd P ac ht en , s ow ei t n ic ht K on to 7 23 3, 7 23 4 od er 7 23 5 -3 4. 70 9, 94 -3 8. 10 0, 00 -4 5. 13 6, 29 -7 .0 36 ,2 9 0, 00 0, 00 7. 03 6, 29 0, 00 72 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -7 3. 24 5, 02 -7 6. 90 0, 00 -8 3. 81 1, 69 -6 .9 11 ,6 9 0, 00 0, 00 6. 91 1, 69 0, 00 72 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 66 .0 05 ,6 3 -1 33 .1 00 ,0 0 -1 85 .5 08 ,0 6 -5 2. 40 8, 06 0, 00 0, 00 52 .4 08 ,0 6 0, 00 72 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 44 .5 66 ,3 2 -1 64 .0 50 ,0 0 -1 28 .2 32 ,9 0 35 .8 17 ,1 0 0, 00 0, 00 -3 5. 81 7, 10 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 0. 24 7, 81 -9 6. 00 0, 00 -1 17 .7 52 ,3 0 -2 1. 75 2, 30 0, 00 0, 00 21 .7 52 ,3 0 0, 00 72 41 50 00 A uf w an d G as be zu g B H K W -1 08 .6 05 ,0 2 -9 5. 00 0, 00 -9 2. 11 6, 80 2. 88 3, 20 0, 00 0, 00 -2 .8 83 ,2 0 0, 00 72 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 22 ,8 1 -2 .0 00 ,0 0 -7 06 ,0 6 1. 29 3, 94 0, 00 0, 00 -1 .2 93 ,9 4 0, 00 72 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 63 ,7 5 -5 00 ,0 0 -1 79 ,1 0 32 0, 90 0, 00 0, 00 -3 20 ,9 0 0, 00 72 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 0, 16 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 1, 21 -5 00 ,0 0 -2 ,9 3 49 7, 07 0, 00 0, 00 -4 97 ,0 7 0, 00 72 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 1, 17 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 72 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .8 08 ,1 6 -4 .0 00 ,0 0 -2 .0 26 ,5 4 1. 97 3, 46 0, 00 0, 00 -1 .9 73 ,4 6 0, 00 72 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 .3 95 ,1 1 -8 .0 00 ,0 0 -8 .2 34 ,8 5 -2 34 ,8 5 0, 00 0, 00 23 4, 85 0, 00 72 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 72 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 1. 68 3, 14 -8 .0 00 ,0 0 -3 .7 74 ,0 5 4. 22 5, 95 0, 00 0, 00 -4 .2 25 ,9 5 0, 00 72 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 17 ,9 9 -3 .5 00 ,0 0 -4 .0 96 ,3 4 -5 96 ,3 4 0, 00 0, 00 59 6, 34 0, 00 72 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .4 56 ,3 8 -1 0. 00 0, 00 -1 .5 46 ,4 2 8. 45 3, 58 0, 00 0, 00 -8 .4 53 ,5 8 0, 00 72 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 7. 85 3, 63 -7 .0 00 ,0 0 -1 0. 05 6, 23 -3 .0 56 ,2 3 0, 00 0, 00 3. 05 6, 23 0, 00 72 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 71 ,3 0 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 84 ,6 3 -4 84 ,6 3 0, 00 0, 00 48 4, 63 0, 00 72 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 .7 49 ,8 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 .2 78 ,4 4 72 1, 56 0, 00 0, 00 -7 21 ,5 6 0, 00 72 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .1 94 ,1 7 -2 .5 00 ,0 0 -4 .3 49 ,6 2 -1 .8 49 ,6 2 0, 00 0, 00 1. 84 9, 62 0, 00 72 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .9 15 ,6 7 -1 .5 00 ,0 0 -2 .3 76 ,6 5 -8 76 ,6 5 0, 00 0, 00 87 6, 65 0, 00 72 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 72 ,0 1 -2 .5 00 ,0 0 17 ,4 0 2. 51 7, 40 0, 00 0, 00 -2 .5 17 ,4 0 0, 00 22 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 5 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .2 06 ,9 0 -1 .5 00 ,0 0 -9 10 ,4 3 58 9, 57 0, 00 0, 00 -5 89 ,5 7 0, 00 72 51 01 90 R V -G B 30 - H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .5 51 ,6 0 0, 00 -2 .9 34 ,2 9 -2 .9 34 ,2 9 0, 00 0, 00 2. 93 4, 29 0, 00 72 51 02 00 R V -G B 2 34 5 -1 61 ,9 2 0, 00 -6 59 ,3 4 -6 59 ,3 4 0, 00 0, 00 65 9, 34 0, 00 72 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 34 ,7 0 0, 00 -1 .5 13 ,0 1 -1 .5 13 ,0 1 0, 00 0, 00 1. 51 3, 01 0, 00 72 51 02 02 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 2, 80 0, 00 -6 95 ,9 5 -6 95 ,9 5 0, 00 0, 00 69 5, 95 0, 00 72 51 02 03 R V -G B 4 50 - A nh än ge r - H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -3 91 ,9 0 -3 91 ,9 0 0, 00 0, 00 39 1, 90 0, 00 72 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 66 ,3 5 -2 .0 00 ,0 0 -2 .7 85 ,9 1 -7 85 ,9 1 0, 00 0, 00 78 5, 91 0, 00 72 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 05 ,5 6 -5 00 ,0 0 -9 81 ,3 7 -4 81 ,3 7 0, 00 0, 00 48 1, 37 0, 00 72 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -1 .5 62 ,7 4 -2 .0 00 ,0 0 -4 .4 71 ,9 7 -2 .4 71 ,9 7 0, 00 0, 00 2. 47 1, 97 0, 00 72 51 02 40 R V -B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 56 ,9 5 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 .2 68 ,1 4 -8 .0 00 ,0 0 -5 .0 63 ,7 7 2. 93 6, 23 0, 00 0, 00 -2 .9 36 ,2 3 0, 00 72 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s -1 .0 66 ,6 5 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 6. 20 0, 00 0, 00 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 0, 00 72 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -3 5, 68 -2 .0 00 ,0 0 -1 24 ,5 6 1. 87 5, 44 0, 00 0, 00 -1 .8 75 ,4 4 0, 00 72 61 00 00 B es on de re z ah lu ng sw irk sa m e A uf w en du ng en fü r B es ch äf tig te 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -1 5. 75 4, 33 -3 2. 80 0, 00 -4 2. 25 3, 93 -9 .4 53 ,9 3 0, 00 0, 00 9. 45 3, 93 0, 00 72 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -1 2. 81 4, 30 -1 5. 60 0, 00 -1 2. 33 9, 57 3. 26 0, 43 0, 00 0, 00 -3 .2 60 ,4 3 0, 00 72 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -1 .6 32 ,2 9 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 33 ,6 8 -7 33 ,6 8 0, 00 0, 00 73 3, 68 0, 00 72 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au sz ah lu ng en -4 0. 38 9, 02 -2 1. 70 0, 00 -5 8. 43 0, 19 -3 6. 73 0, 19 0, 00 0, 00 36 .7 30 ,1 9 0, 00 72 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K -6 36 ,0 0 -1 .0 00 ,0 0 -4 9, 00 95 1, 00 0, 00 0, 00 -9 51 ,0 0 0, 00 72 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -8 .4 23 ,8 9 -5 .0 00 ,0 0 -4 52 ,5 7 4. 54 7, 43 0, 00 0, 00 -4 .5 47 ,4 3 0, 00 72 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm at er ia l -2 8. 67 7, 44 -2 6. 00 0, 00 -2 6. 95 8, 84 -9 58 ,8 4 0, 00 0, 00 95 8, 84 0, 00 72 75 00 00 L er nm itt el -3 21 ,8 2 -3 00 ,0 0 -3 08 ,5 6 -8 ,5 6 0, 00 0, 00 8, 56 0, 00 72 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .1 36 ,7 5 -1 .0 00 ,0 0 -1 .5 64 ,7 6 -5 64 ,7 6 0, 00 0, 00 56 4, 76 0, 00 72 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d -7 .9 98 ,9 4 -1 2. 00 0, 00 -6 .9 16 ,4 0 5. 08 3, 60 0, 00 0, 00 -5 .0 83 ,6 0 0, 00 72 91 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -6 .4 97 ,4 6 -8 .6 00 ,0 0 -5 .5 39 ,5 1 3. 06 0, 49 0, 00 0, 00 -3 .0 60 ,4 9 0, 00 72 91 15 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -2 .9 53 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -2 .0 20 ,7 0 3. 27 9, 30 0, 00 0, 00 -3 .2 79 ,3 0 0, 00 23 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 6 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 91 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng -7 .1 49 ,2 8 0, 00 -6 .0 06 ,8 7 -6 .0 06 ,8 7 0, 00 0, 00 6. 00 6, 87 0, 00 72 91 25 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 72 91 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -4 .0 59 ,0 8 -1 3. 50 0, 00 -1 0. 76 9, 26 2. 73 0, 74 0, 00 0, 00 -2 .7 30 ,7 4 0, 00 72 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -4 .4 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -6 00 ,0 0 3. 40 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .4 00 ,0 0 0, 00 72 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -1 7. 10 4, 88 -2 5. 00 0, 00 -2 0. 19 4, 64 4. 80 5, 36 0, 00 0, 00 -4 .8 05 ,3 6 0, 00 72 91 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en -4 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 72 91 55 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -4 .3 51 ,4 9 -6 .0 00 ,0 0 -3 .1 79 ,5 8 2. 82 0, 42 0, 00 0, 00 -2 .8 20 ,4 2 0, 00 72 91 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 72 91 65 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -2 .0 36 ,0 2 -3 .2 00 ,0 0 -4 .0 63 ,4 8 -8 63 ,4 8 0, 00 0, 00 86 3, 48 0, 00 72 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 6. 80 0, 00 -1 7. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 20 0, 00 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 72 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -3 .1 37 ,4 0 -6 .0 00 ,0 0 -5 .5 07 ,2 6 49 2, 74 0, 00 0, 00 -4 92 ,7 4 0, 00 72 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -2 .3 99 ,5 0 -1 .5 00 ,0 0 -1 .1 69 ,0 0 33 1, 00 0, 00 0, 00 -3 31 ,0 0 0, 00 72 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -3 83 ,3 8 -5 .5 00 ,0 0 -1 .7 17 ,6 2 3. 78 2, 38 0, 00 0, 00 -3 .7 82 ,3 8 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n 0, 00 - -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) -5 .1 12 .8 81 ,6 9 - -5 .2 02 .2 00 ,0 0 -4 .5 81 .9 11 ,6 8 62 0. 28 8, 32 0, 00 0, 00 -6 20 .2 88 ,3 2 0, 00 73 13 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n Zw ec kv er bä nd e un d de rg l. -8 6. 06 5, 76 -1 43 .5 00 ,0 0 -8 2. 20 7, 56 61 .2 92 ,4 4 0, 00 0, 00 -6 1. 29 2, 44 0, 00 73 18 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n üb rig e B er ei ch e -9 13 .9 17 ,7 6 -9 47 .4 00 ,0 0 -9 00 .5 73 ,9 5 46 .8 26 ,0 5 0, 00 0, 00 -4 6. 82 6, 05 0, 00 73 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 73 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -2 3. 18 6, 42 -3 0. 00 0, 00 -9 .0 99 ,2 5 20 .9 00 ,7 5 0, 00 0, 00 -2 0. 90 0, 75 0, 00 73 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -1 .1 70 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 12 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 ,0 0 0, 00 73 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -2 38 .2 61 ,3 7 -2 06 .0 00 ,0 0 -2 64 .0 07 ,5 8 -5 8. 00 7, 58 0, 00 0, 00 58 .0 07 ,5 8 0, 00 73 71 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an d as L an d -1 .8 32 .2 38 ,3 0 -1 .8 11 .6 00 ,0 0 -1 .5 67 .4 06 ,7 0 24 4. 19 3, 30 0, 00 0, 00 -2 44 .1 93 ,3 0 0, 00 73 72 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -2 .0 12 .4 74 ,0 0 -2 .0 50 .0 00 ,0 0 -1 .7 54 .0 36 ,0 0 29 5. 96 4, 00 0, 00 0, 00 -2 95 .9 64 ,0 0 0, 00 73 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -5 .5 68 ,0 8 -1 0. 00 0, 00 -3 .5 00 ,6 4 6. 49 9, 36 0, 00 0, 00 -6 .4 99 ,3 6 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -8 50 .3 70 ,2 8 - -6 55 .8 50 ,0 0 -6 66 .5 61 ,6 0 -1 0. 71 1, 60 0, 00 0, 00 10 .7 11 ,6 0 0, 00 74 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au sz ah lu ng en -1 9. 46 7, 25 -3 0. 50 0, 00 -4 2. 58 2, 91 -1 2. 08 2, 91 0, 00 0, 00 12 .0 82 ,9 1 0, 00 24 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 7 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it -2 9. 84 8, 66 -4 2. 60 0, 00 -3 8. 49 4, 39 4. 10 5, 61 0, 00 0, 00 -4 .1 05 ,6 1 0, 00 74 22 00 00 A us za hl un ge n V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r.1 G em H V O ) -6 82 ,3 9 -1 .5 00 ,0 0 -1 .6 80 ,9 8 -1 80 ,9 8 0, 00 0, 00 18 0, 98 0, 00 74 25 00 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n -7 .6 71 ,9 3 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 74 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 2. 30 1, 65 -1 1. 60 0, 00 -1 3. 46 1, 24 -1 .8 61 ,2 4 0, 00 0, 00 1. 86 1, 24 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 98 .1 68 ,9 9 -1 70 .3 00 ,0 0 -1 95 .9 62 ,1 3 -2 5. 66 2, 13 0, 00 0, 00 25 .6 62 ,1 3 0, 00 74 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en -1 9, 90 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 74 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en -1 64 ,8 3 0, 00 -8 9, 25 -8 9, 25 0, 00 0, 00 89 ,2 5 0, 00 74 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -6 .0 54 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -3 .2 27 ,5 2 2. 07 2, 48 0, 00 0, 00 -2 .0 72 ,4 8 0, 00 74 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 03 6, 66 -1 2. 45 0, 00 -1 2. 20 5, 44 24 4, 56 0, 00 0, 00 -2 44 ,5 6 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 09 2, 47 -2 0. 05 0, 00 -1 0. 81 4, 04 9. 23 5, 96 0, 00 0, 00 -9 .2 35 ,9 6 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -8 .9 50 ,7 7 -9 .8 00 ,0 0 -6 .4 09 ,8 3 3. 39 0, 17 0, 00 0, 00 -3 .3 90 ,1 7 0, 00 74 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -3 .4 10 ,5 3 -2 .6 00 ,0 0 -4 .0 81 ,1 8 -1 .4 81 ,1 8 0, 00 0, 00 1. 48 1, 18 0, 00 74 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -8 13 ,1 5 -2 .8 50 ,0 0 -1 .1 22 ,9 0 1. 72 7, 10 0, 00 0, 00 -1 .7 27 ,1 0 0, 00 74 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -3 0. 65 9, 41 -4 3. 50 0, 00 -3 2. 61 3, 62 10 .8 86 ,3 8 0, 00 0, 00 -1 0. 88 6, 38 0, 00 74 31 70 00 K on to fü hr un gs ge bü hr en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 7. 27 4, 50 -1 3. 30 0, 00 -2 0. 46 6, 55 -7 .1 66 ,5 5 0, 00 0, 00 7. 16 6, 55 0, 00 74 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -3 90 .5 57 ,7 1 -1 60 .0 00 ,0 0 -1 93 .6 63 ,8 0 -3 3. 66 3, 80 0, 00 0, 00 33 .6 63 ,8 0 0, 00 74 31 81 00 G IS -5 .5 01 ,6 3 -1 0. 00 0, 00 -3 .1 81 ,8 3 6. 81 8, 17 0, 00 0, 00 -6 .8 18 ,1 7 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le -6 4. 49 6, 36 -8 9. 50 0, 00 -6 5. 84 3, 04 23 .6 56 ,9 6 0, 00 0, 00 -2 3. 65 6, 96 0, 00 74 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e -2 .6 27 ,7 0 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 74 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 74 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 75 93 00 00 A us za hl un ge n de s G el dv er ke hr s -2 7. 56 8, 99 -5 .0 00 ,0 0 -2 0. 66 0, 95 -1 5. 66 0, 95 0, 00 0, 00 15 .6 60 ,9 5 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -1 0. 73 9. 16 1, 84 -1 0. 64 4. 80 0, 00 -1 0. 07 7. 16 1, 13 56 7. 63 8, 87 0, 00 0, 00 -5 67 .6 38 ,8 7 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 73 5. 86 7, 04 92 .0 50 ,0 0 2. 66 1. 01 7, 59 2. 56 8. 96 7, 59 0, 00 0, 00 -2 .5 68 .9 67 ,5 9 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 66 9. 85 6, 00 + 3. 94 2. 00 0, 00 90 4. 25 7, 47 -3 .0 37 .7 42 ,5 3 0, 00 0, 00 3. 03 7. 74 2, 53 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 66 9. 85 6, 00 3. 94 2. 00 0, 00 90 4. 25 7, 47 -3 .0 37 .7 42 ,5 3 0, 00 0, 00 3. 03 7. 74 2, 53 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 73 1. 73 4, 28 + 50 .0 00 ,0 0 96 .8 18 ,4 2 46 .8 18 ,4 2 0, 00 0, 00 -4 6. 81 8, 42 0, 00 25 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 8 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 1. 44 9, 81 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 71 20 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n Ti ef ba um aß na hm en 6. 06 6, 65 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 72 4. 21 7, 82 50 .0 00 ,0 0 96 .8 18 ,4 2 46 .8 18 ,4 2 0, 00 0, 00 -4 6. 81 8, 42 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 3. 35 6. 19 0, 64 + 4. 03 5. 00 0, 00 33 0. 05 5, 06 -3 .7 04 .9 44 ,9 4 0, 00 0, 00 3. 70 4. 94 4, 94 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 3. 33 5. 44 0, 64 4. 02 5. 00 0, 00 31 5. 46 7, 36 -3 .7 09 .5 32 ,6 4 0, 00 0, 00 3. 70 9. 53 2, 64 0, 00 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 8. 44 6, 70 8. 44 6, 70 0, 00 0, 00 -8 .4 46 ,7 0 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 4. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 5. 69 1, 00 -4 .3 09 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 30 9, 00 0, 00 68 31 26 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on M as ch in en 0, 00 0, 00 45 0, 00 45 0, 00 0, 00 0, 00 -4 50 ,0 0 0, 00 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 16 .7 50 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 14 6. 55 0, 00 + 1. 61 4. 40 0, 00 1. 64 9. 35 0, 00 34 .9 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 4. 95 0, 00 0, 00 68 60 00 00 E in za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 1. 50 0. 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 Ja hr ) 14 6. 55 0, 00 11 4. 40 0, 00 1. 14 9. 35 0, 00 1. 03 4. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 34 .9 50 ,0 0 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 4. 90 4. 33 0, 92 9. 64 1. 40 0, 00 2. 98 0. 48 0, 95 -6 .6 60 .9 19 ,0 5 0, 00 0, 00 6. 66 0. 91 9, 05 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n -4 41 .7 61 ,3 3 - -3 .6 75 .0 00 ,0 0 -1 .6 91 .3 13 ,8 8 1. 98 3. 68 6, 12 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -3 .7 83 .6 86 ,1 2 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke -4 35 .3 58 ,2 0 -3 .6 75 .0 00 ,0 0 -1 .6 89 .3 02 ,6 2 1. 98 5. 69 7, 38 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -3 .7 85 .6 97 ,3 8 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s -6 .4 03 ,1 3 0, 00 -2 .0 11 ,2 6 -2 .0 11 ,2 6 0, 00 0, 00 2. 01 1, 26 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 .0 25 .5 87 ,9 5 - -9 .9 60 .0 00 ,0 0 -1 .9 98 .3 84 ,8 1 7. 96 1. 61 5, 19 0, 00 -3 .5 13 .5 00 ,0 0 -1 1. 47 5. 11 5, 19 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en -3 33 .8 30 ,0 7 0, 00 -7 64 .9 74 ,3 1 -7 64 .9 74 ,3 1 0, 00 0, 00 76 4. 97 4, 31 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n -1 1. 60 2, 24 0, 00 -9 .3 41 ,3 6 -9 .3 41 ,3 6 0, 00 0, 00 9. 34 1, 36 0, 00 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0, 00 -4 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 .0 00 ,0 0 -6 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en -2 .5 18 ,6 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd an de re n B et rie bs ge bä ud en -8 6. 12 3, 34 -2 50 .0 00 ,0 0 0, 00 25 0. 00 0, 00 0, 00 -2 3. 50 0, 00 -2 73 .5 00 ,0 0 0, 00 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en -8 5. 14 0, 09 0, 00 -1 .0 11 .4 74 ,7 0 -1 .0 11 .4 74 ,7 0 0, 00 0, 00 1. 01 1. 47 4, 70 0, 00 26 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 9 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en -1 38 .5 45 ,6 8 -1 .8 35 .0 00 ,0 0 -5 3. 03 7, 28 1. 78 1. 96 2, 72 0, 00 -8 15 .0 00 ,0 0 -2 .5 96 .9 62 ,7 2 0, 00 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en -1 5. 21 9, 67 -3 .0 00 .0 00 ,0 0 -9 .5 86 ,2 2 2. 99 0. 41 3, 78 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 -3 .2 40 .4 13 ,7 8 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en -2 00 .6 24 ,3 7 -4 30 .0 00 ,0 0 0, 00 43 0. 00 0, 00 0, 00 -4 00 .0 00 ,0 0 -8 30 .0 00 ,0 0 0, 00 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n -1 40 .7 93 ,0 4 -5 0. 00 0, 00 -2 8. 92 4, 22 21 .0 75 ,7 8 0, 00 0, 00 -2 1. 07 5, 78 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s -1 1. 19 0, 85 -3 75 .0 00 ,0 0 -1 21 .0 46 ,7 2 25 3. 95 3, 28 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -2 78 .9 53 ,2 8 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en -2 07 .2 85 ,8 7 - -9 55 .6 00 ,0 0 -2 47 .9 94 ,9 8 70 7. 60 5, 02 0, 00 -1 54 .0 00 ,0 0 -8 61 .6 05 ,0 2 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0, 00 -5 07 .2 00 ,0 0 -1 41 .9 62 ,5 8 36 5. 23 7, 42 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -4 05 .2 37 ,4 2 0, 00 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en -4 6. 40 3, 61 0, 00 -8 .2 94 ,3 0 -8 .2 94 ,3 0 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -4 .2 05 ,7 0 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en -3 4. 15 6, 83 -3 11 .6 00 ,0 0 0, 00 31 1. 60 0, 00 0, 00 0, 00 -3 11 .6 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n -1 .1 18 ,0 2 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng -1 25 .6 07 ,4 1 -1 34 .3 00 ,0 0 -9 7. 73 8, 10 36 .5 61 ,9 0 0, 00 -1 01 .5 00 ,0 0 -1 38 .0 61 ,9 0 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 0, 00 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 -9 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 9. 00 0. 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en -1 .0 75 .0 00 ,0 0 - -9 0. 00 0, 00 -4 4. 65 0, 00 45 .3 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 5. 35 0, 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d -7 5. 00 0, 00 -9 0. 00 0, 00 -3 9. 65 0, 00 50 .3 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 0. 35 0, 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t üb er 1 J ah r) -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 -1 .6 33 ,2 8 -1 .6 33 ,2 8 0, 00 0, 00 1. 63 3, 28 0, 00 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0, 00 0, 00 -1 .6 33 ,2 8 -1 .6 33 ,2 8 0, 00 0, 00 1. 63 3, 28 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) -2 .7 49 .6 35 ,1 5 -1 4. 68 0. 60 0, 00 -1 2. 98 3. 97 6, 95 1. 69 6. 62 3, 05 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 -7 .1 64 .1 23 ,0 5 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 2. 15 4. 69 5, 77 -5 .0 39 .2 00 ,0 0 -1 0. 00 3. 49 6, 00 -4 .9 64 .2 96 ,0 0 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 -5 03 .2 04 ,0 0 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 2. 89 0. 56 2, 81 -4 .9 47 .1 50 ,0 0 -7 .3 42 .4 78 ,4 1 -2 .3 95 .3 28 ,4 1 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 -3 .0 72 .1 71 ,5 9 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -4 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 69 20 20 00 K re di ta uf na hm en fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 b is e in sc hl . 5 J ah re ) 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -4 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 00 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 79 20 20 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 J ah r b is e in sc hl . 5 J ah re n) 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 10 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 3. 90 0. 00 0, 00 0, 00 -3 .9 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 3. 90 0. 00 0, 00 0, 00 27 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 0 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 2. 89 0. 56 2, 81 -1 .0 47 .1 50 ,0 0 -7 .3 42 .4 78 ,4 1 -6 .2 95 .3 28 ,4 1 0, 00 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 82 7. 82 8, 41 -2 .8 00 .0 00 ,0 0 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 5. 78 2. 92 8, 19 + - - - - - 5. 74 2. 14 6, 11 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 70 10 E in za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 1 3. 74 5, 17 - - - - - 4. 68 2, 81 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 72 10 E in za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 21 1. 25 0, 00 - - - - - 1. 05 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 10 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 1 41 2. 61 7, 63 - - - - - 76 .5 13 ,3 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r F ol ge ja hr 19 .8 92 ,9 7 - - - - - 44 .5 77 ,0 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 12 S pe nd en a llg em ei n 27 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 13 S pe nd en U kr ai ne 0, 00 - - - - - 6. 50 5, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 20 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 2 0, 00 - - - - - 13 5, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 30 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 3 1. 33 8, 00 - - - - - 73 5, 80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 31 E in za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 1. 97 6, 57 - - - - - 2. 08 8, 04 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 32 E in za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 3. 08 5, 70 - - - - - 1. 97 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 33 E in za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - 51 4, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 34 E in za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 3. 24 1, 04 - - - - - 87 9, 34 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 36 E in za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 1. 00 0, 00 - - - - - 1. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 37 E in za hl un ge n - V er ka uf N ot fa llm ap pe n 12 0, 00 - - - - - 20 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 38 E in za hl un g - A br ec hn un g G ut sc he in e R av en sb ur g 0, 00 - - - - - 18 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 40 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 4 60 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 50 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 35 14 .7 63 ,6 0 - - - - - 15 .0 17 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 60 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 36 16 0. 08 6, 73 - - - - - 17 4. 54 9, 92 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 70 E in za hl un ge n - L oh n/ G eh al t 1. 50 2. 89 4, 94 - - - - - 1. 64 9. 46 5, 94 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 80 E in za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 34 5. 27 7, 74 - - - - - 37 8. 10 8, 77 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 89 E in za hl un g - E ne rg ie pa us ch al e 0, 00 - - - - - 18 .3 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 90 E in za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 72 4. 26 2, 72 - - - - - 80 5. 16 0, 32 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 25 .7 37 ,5 2 - - - - - 58 .8 15 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er (A br ec hn un g) 37 .6 36 ,5 4 - - - - - 41 .1 18 ,9 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 28 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 1 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 98 00 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 32 .0 67 ,3 1 - - - - - 7. 55 8, 97 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 41 .8 61 ,2 7 - - - - - 24 .7 98 ,6 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 99 00 00 E in za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n 2. 44 9. 74 2, 74 - - - - - 2. 42 8. 40 1, 20 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) -5 .7 87 .6 09 ,5 3 - - - - - - -5 .6 89 .7 46 ,3 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 70 10 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 1 -3 .7 45 ,1 7 - - - - - -5 .3 89 ,8 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 00 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 20 0, 00 - - - - - -5 50 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 10 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 21 -1 .2 50 ,0 0 - - - - - -1 .0 50 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 10 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 1 -4 11 .9 92 ,4 9 - - - - - -7 7. 13 8, 51 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r d as F ol ge ja hr -2 5. 79 8, 09 - - - - - -1 9. 89 2, 97 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 12 S pe nd en a llg em ei n -1 .4 04 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 13 S pe nd en U kr ai ne 0, 00 - - - - - -6 20 ,1 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 20 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 2 0, 00 - - - - - -1 35 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 30 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 3 -1 .2 88 ,0 0 - - - - - -5 60 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 31 A us za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se -1 .9 66 ,2 9 - - - - - -9 78 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 32 A us za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t -2 .1 34 ,4 0 - - - - - -2 .5 80 ,3 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 34 A us za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S -1 .5 85 ,2 4 - - - - - -2 .1 70 ,0 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 36 A us za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l -3 61 ,9 1 - - - - - -8 22 ,2 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 37 A us za hl un g - V er ka uf N ot fa llm ap pe n -9 0, 00 - - - - - -1 20 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 38 A us za hl un g - A br ec hn un g G ut sc he in e R av en sb ur g 0, 00 - - - - - -1 .0 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 41 M ie tk au tio ne n 0, 00 - - - - - -9 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 50 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 35 -1 4. 76 3, 60 - - - - - -1 5. 01 7, 52 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 60 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 36 -1 60 .0 86 ,7 3 - - - - - -1 74 .5 49 ,9 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 70 A us za hl un ge n - L oh n/ G eh al t -1 .5 02 .8 94 ,9 4 - - - - - -1 .6 49 .4 65 ,9 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 80 A us za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r -3 48 .0 90 ,3 8 - - - - - -3 60 .8 38 ,5 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 89 A us za hl un g E ne rg ie pa us ch al e 0, 00 - - - - - -1 8. 30 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 90 A us za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn -7 24 .2 62 ,7 2 - - - - - -8 05 .1 60 ,3 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 29 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 22 1 2 S ei te : 16 .0 5. 20 23 D at um : 07 :5 4: 30 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -3 5. 18 3, 79 - - - - - -7 .0 12 ,3 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er (A br ec hn un g) -3 0. 90 2, 46 - - - - - -3 5. 93 4, 09 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 00 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -3 7. 63 4, 46 - - - - - -4 1. 06 1, 56 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st (A br ec hn un g) -3 2. 43 2, 12 - - - - - -4 0. 09 7, 33 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 99 00 00 A us za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n -2 .4 49 .7 42 ,7 4 - - - - - -2 .4 28 .4 01 ,2 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) -4 .6 81 ,3 4 - - - - - 52 .3 99 ,7 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 4. 73 9. 31 7, 72 = - - - - - 7. 62 5. 19 9, 19 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o - V R B an k R V -W gt 2. 36 5. 75 3, 06 - - - - - 4. 45 5. 68 3, 80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 02 00 G iro ko nt o - K S K R V 64 4. 12 4, 17 - - - - - 1. 46 1. 15 5, 89 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 03 00 G el dm ar kt ko nt o - V R B an k R V -W gt 50 0. 00 0, 00 - - - - - 50 0. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 04 00 G el dm ar kt ko nt o - K S K R V 1. 00 0. 00 0, 00 - - - - - 99 6. 27 0, 08 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 06 00 G iro ko nt o M itt ag es se n 56 .2 57 ,2 0 - - - - - 85 .9 59 ,0 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 07 00 G iro ko nt o - R B R eu te -G ai sb eu re n 38 1. 66 1, 39 - - - - - 31 3. 68 9, 47 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 00 G iro ko nt o - V ol ks ba nk A lts ha us en 35 4. 71 7, 69 - - - - - 32 7. 22 4, 02 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 01 F le xs pa rk on to V ob a A lts ha us en 49 .0 00 ,0 0 - - - - - 48 .8 97 ,9 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 02 G el dm ar kk on to - V ob a A lts ha us en 15 1. 03 6, 75 - - - - - 35 1. 07 9, 69 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 91 00 S P - G iro ko nt o V R B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 33 8, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 31 00 00 B ar ka ss e - G em ei nd ek as se 7. 01 9, 76 - - - - - 3. 03 1, 07 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 23 97 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e -7 70 .2 52 ,3 0 - - - - - -9 18 .1 29 ,8 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 2. 88 5. 88 1, 47 = - - - - - -7 .2 90 .0 78 ,6 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 7. 62 5. 19 9, 19 - - - - - 33 5. 12 0, 55 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ** * E nd e de r L is te "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " * ** 30 AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 1. Vermögen Vorjahr Haushaltsjahr 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 22.152,00 15.080,00 -7.072,00 0025000 - DV-Software 2.621,00 1.906,00 -715,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 24.773,00 16.986,00 -7.787,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,98 2.092.625,98 0,00 0120000 - Ackerland 31.233,60 31.233,60 0,00 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 4.215.080,29 5.720.373,65 1.505.293,36 Summe 6.354.526,19 7.859.819,55 1.505.293,36 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 3.458.257,00 3.317.790,00 -140.467,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.617.748,00 1.288.472,00 -329.276,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.038.270,00 2.872.784,00 -165.486,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 2.018.177,00 1.941.631,00 -76.546,00 Summe 11.567.719,13 10.855.944,13 -711.775,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.175.395,58 2.172.914,59 -2.480,99 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 422.454,00 415.127,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 308.214,00 304.246,00 -3.968,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.393.985,00 9.067.198,00 673.213,00 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 910.236,00 962.217,00 51.981,00 0370000 - Wasserbauliche Anlagen 237.732,00 233.148,00 -4.584,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 770.989,49 769.140,49 -1.849,00 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 435.680,00 558.027,00 122.347,00 Summe 13.654.686,07 14.482.018,08 827.332,01 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 31 Robert Müller Schreibmaschine 6. Bilanz AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 342.817,50 416.722,00 73.904,50 0620000 - Maschinen 63.002,50 60.376,50 -2.626,00 0630000 - Technische Anlagen 430.221,00 368.808,00 -61.413,00 Summe 836.041,00 845.906,50 9.865,50 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 13.807,00 11.744,00 -2.063,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 408.773,00 435.731,00 26.958,00 Summe 422.580,00 447.475,00 24.895,00 1.2.8 Vorräte Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0961000 - Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 533.024,26 1.300.149,26 767.125,00 0962000 - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 207.990,79 146.476,53 -61.514,26 Summe 741.015,05 1.446.625,79 705.610,74 Summe Sachvermögen 33.585.218,96 35.946.440,57 2.361.221,61 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1013000 - Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00 500.000,00 0,00 Summe 500.000,00 500.000,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 27.081,00 0,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 1113000 - Beteiligung TWS Netz GmbH 122.100,00 122.100,00 0,00 Summe 151.961,00 151.961,00 0,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 5.345.987,50 4.201.637,50 -1.144.350,00 Summe 5.345.987,50 4.201.637,50 -1.144.350,00 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Raiffeisenb. Reute Gaisbeuren 3.300.000,00 11.800.000,00 8.500.000,00 Summe 3.300.000,00 11.800.000,00 8.500.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 80,00 78,00 -2,00 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 14.455,78 3.526,00 -10.929,78 32 AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 15113201 - Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 3.150,47 5.849,69 2.699,22 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 1.060,72 897,72 -163,00 15210110 - Forderungen aus Grundsteuer A 0,00 13,71 13,71 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 4.943,83 2.432,52 -2.511,31 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 87.507,70 85.445,74 -2.061,96 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 760,00 1.134,00 374,00 1531000 - Forderungen aus Transferleistungen -3.095,51 11.721,60 14.817,11 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,00 3.954,08 3.954,08 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einr. 712,30 13.010,89 12.298,59 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 22.669,07 4.216,48 -18.452,59 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 80,00 280,00 200,00 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 1.505,30 2.316,73 811,43 Summe 133.829,66 134.877,16 1.047,50 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 46.306,93 1.902,12 -44.404,81 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 8.666,95 -8.858,69 -17.525,64 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 11.107,95 19.726,94 8.618,99 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.780,72 3.723,38 -57,34 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 121.230,53 113.310,86 -7.919,67 16911360 - Vorjahresabgrenzung Ford. aus Finanzerträgen 0,00 5.400,00 5.400,00 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 43.581,57 41.786,87 -1.794,70 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 1.393,80 3.599,52 2.205,72 16913485 - Ford. aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen 10.483,55 13.677,02 3.193,47 16917010 - Forderungen aus Löhne - Vorschuss 0,00 775,05 775,05 16917200 - Forderungen aus Überbrückungsgeld Asyl 0,00 550,00 550,00 16918000 - Forderungen aus Verwahrungen 0,00 900,00 900,00 16918020 - Forderungen aus Feuersicherheitswache SKH 0,00 108,00 108,00 16918038 - Forderungen aus Verwahrgeld - Abrechnung Gutscheine RV 0,00 820,00 820,00 Summe 246.552,00 197.421,07 -52.283,98 1.3.8 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - VR Bank RV-Wgt 4.455.683,80 898.765,43 -3.556.918,37 17110200 - Girokonto - KSK RV 1.461.155,89 105.281,26 -1.355.874,63 17110300 - Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 500.000,00 157.999,03 -342.000,97 17110400 - Geldmarktkonto - KSK RV 996.270,08 0,00 -996.270,08 17110600 - Girokonto Mittagessen 85.959,07 11.680,15 -74.278,92 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 313.689,47 3.747,49 -309.941,98 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 327.224,02 2.628,82 -324.595,20 17110801 - Flexsparkonto Voba Altshausen 48.897,97 0,00 -48.897,97 17110802 - Geldmarktkonto – Voba Altshausen 351.079,69 1.033,50 -350.046,19 17119100 - SP Girokonto VR Bank RV-Wgt. 338,00 0,00 -338,00 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 3.031,07 4.979,08 1.948,01 33 AKTIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -918.129,87 -850.994,21 67.135,66 Summe 7.669.760,19 380.046,55 -7.290.078,64 Summe Finanzvermögen 17.963.595,43 17.981.448,36 14.334,88 Summe Vermögen 51.573.587,39 53.944.874,93 2.367.769,49 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 27.024,81 48.683,33 21.658,52 1801420 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.834,64 7.518,80 1.684,16 1801430 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 2.148,84 0,00 -2.148,84 1801440 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 5,80 0,00 -5,80 Summe 35.014,09 56.202,13 21.188,04 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 132.167,00 155.921,00 23.754,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 28.500,00 27.900,00 -600,00 Summe 160.667,00 183.821,00 23.154,00 Summe Abgrenzungsposten 195.681,09 240.023,13 44.342,04 SUMME AKTIVSEITE 51.769.268,48 54.184.898,06 2.412.111,53 PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 Summe Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 1.848.145,50 3.288.248,65 1.440.103,15 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,34 7.269.729,39 137.770,05 Summe 8.980.104,84 10.557.978,04 1.577.873,20 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 8.980.104,84 10.557.978,04 1.577.873,20 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 40.526.210,83 42.104.084,03 1.577.873,20 34 PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 9.921,00 8.776,00 -1.145,00 2111000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 4.251.891,35 5.032.655,68 780.764,33 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 16.753,00 15.584,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 4.913,00 3.663,00 -1.250,00 Summe 4.283.478,35 5.060.678,68 777.200,33 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 5.657.840,00 5.512.622,50 -145.217,50 Summe 5.657.840,00 5.512.622,50 -145.217,50 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 375,00 275,00 -100,00 Summe 375,00 275,00 -100,00 Summe Sonderposten 9.941.693,35 10.573.576,18 631.882,83 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 370.000,00 440.000,00 70.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.331,50 62.000,00 31.668,50 Summe Rückstellungen 400.331,50 502.000,00 101.668,50 Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23102000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen - Umb. auf 2111 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25111240 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 2.518,60 0,00 25111350 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 0,00 11.510,82 11.510,82 25111370 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 5.540,03 0,00 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.343,90 410,55 -2.933,35 25111960 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 0,00 2.150,69 2.150,69 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens -12.278,81 20.061,24 32.340,05 25113220 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0,00 1.453,91 1.453,91 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 19.991,35 30.926,99 10.935,64 35 PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2022 Veränd. EUR EUR EUR 25113250 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen -84,00 2.184,73 2.268,73 25113260 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 0,00 46,45 46,45 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.365,53 80,33 -1.285,20 25113290 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.488,75 4.596,75 108,00 25113410 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 3.000,00 2.731,42 -268,58 25113420 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 0,00 -3.730,00 -3.730,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 3.119,43 8.771,42 5.651,99 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -96,84 -5.945,02 -5.848,18 25113480 - Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 0,00 32,00 32,00 Summe 75.468,94 128.266,91 52.432,97 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2.148,84 7.856,53 5.707,69 Summe 2.148,84 7.856,53 5.707,69 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 2.516,41 0,00 -2.516,41 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 21.328,62 22.292,85 964,23 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -5.178,50 1.312,59 6.491,09 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 74.596,85 111.051,19 36.454,34 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 59.372,31 11.986,48 -47.385,83 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentichen Aufwendungen 85.451,63 58.563,36 -26.888,27 27994010 - Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -4.155,34 0,00 4.155,34 27996011 - Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 19.892,97 44.577,07 24.684,10 27996012 - Spenden 736,00 736,00 0,00 27996020 - Spenden allgemein 0,00 108,00 108,00 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 170,00 0,00 27996031 - Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 280,40 0,00 27996036 - Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 638,09 0,00 -638,09 27997010 - Verbindlichkeiten aus Gehaltsvorschüssen 0,00 68,00 68,00 27998000 - Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 3.471,10 9.794,71 6.323,61 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 625,14 0,00 -625,14 27998030 - Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 0,00 175,80 175,80 27998040 - Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.550,00 2.550,00 0,00 27998041 - Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 2.000,00 0,00 27998380 - Verbindlichk. aus abzuführender Lohn-/Kirchenst. 31.720,84 48.991,11 17.270,27 Summe 296.016,52 314.657,56 18.641,04 Summe Verbindlichkeiten 373.634,30 450.781,00 76.781,70 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 7.107,00 10.218,46 3.111,46 36 29113100 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,00 11.721,60 11.721,60 29113300 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 106.538,69 150.137,52 43.598,83 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 413.752,81 382.379,27 -31.373,54 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 554.456,85 27.058,35 SUMME PASSIVSEITE 51.769.268,48 54.184.898,06 2.415.264,58 37 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 16.986,0024.773,00 00200000 Lizenzen 15.080,0022.152,00 00250000 DV-Software 1.906,002.621,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 7.859.819,556.354.526,19 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 5.720.373,654.215.080,29 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.855.944,1311.567.719,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.317.790,003.458.257,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.288.472,001.617.748,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.872.784,003.038.270,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.941.631,002.018.177,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 14.482.018,0813.654.686,07 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.172.914,592.175.395,58 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 415.127,00422.454,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 304.246,00308.214,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.067.198,008.393.985,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 962.217,00910.236,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 233.148,00237.732,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 769.140,49770.989,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 558.027,00435.680,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 845.906,50836.041,00 06100000 Fahrzeuge 416.722,00342.817,50 06200000 Maschinen 60.376,5063.002,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 368.808,00430.221,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 447.475,00422.580,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 11.744,0013.807,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 435.731,00408.773,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.446.625,79741.015,05 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 1.300.149,26533.024,26 38 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 146.476,53207.990,79 Summe: Sachanlagen 35.946.440,5733.585.218,96 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.201.637,505.345.987,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.201.637,505.345.987,50 1.3.5 Wertpapiere 11.800.000,003.300.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 11.800.000,003.300.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 134.877,16133.829,66 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 78,0080,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 3.526,0014.455,78 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 5.849,693.150,47 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 897,721.060,72 15210110 Forderungen aus Grundsteuer A 13,710,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 2.432,524.943,83 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 85.445,7487.507,70 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 1.134,00760,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 11.721,60-3.095,51 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.954,080,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 13.010,89712,30 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 4.216,4822.669,07 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 280,0080,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 2.316,731.505,30 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 197.421,07246.552,00 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.902,1246.306,93 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -8.858,698.666,95 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 19.726,9411.107,95 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.723,383.780,72 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 113.310,86121.230,53 16912110 Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 5.400,000,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 41.786,8743.581,57 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 3.599,521.393,80 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 13.677,0210.483,55 16917010 Forderungen aus Löhne - Vorschuss 775,050,00 16917200 Forderungen aus Überbrückungsgeld Asyl 550,000,00 39 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 16918000 Forderungen aus Verwahrungen 900,000,00 16918020 Forderungen aus Feuersicherhetiswache SKH 108,000,00 16918038 Forderungen aus Verwahrgeld - Abrechnung Gutscheine Ravensburg 820,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 335.120,557.625.199,19 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 898.765,434.455.683,80 17110200 Girokonto - KSK RV 105.281,261.461.155,89 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 157.999,03500.000,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 0,00996.270,08 17110600 Girokonto Mittagessen 11.680,1585.959,07 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.747,49313.689,47 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 2.628,82327.224,02 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 0,0048.897,97 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 1.033,50351.079,69 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt 0,00338,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 4.979,083.031,07 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -850.994,21-918.129,87 Summe: Finanzvermögen 17.936.522,3617.919.034,43 Summe: Vermögen 53.899.948,9351.529.026,39 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 56.202,1335.014,09 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 48.683,3327.024,81 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.518,805.834,64 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 0,002.148,84 18014400 Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,005,80 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 183.821,00160.667,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 155.921,00132.167,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 27.900,0028.500,00 Summe: Abgrenzungsposten 240.023,13195.681,09 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 54.139.972,0651.724.707,48 40 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 3.288.248,651.848.145,50 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 3.288.248,651.848.145,50 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,397.131.959,34 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.269.729,397.131.959,34 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 10.557.978,048.980.104,84 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 42.104.084,0340.526.210,83 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 5.060.678,684.283.478,35 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 8.776,009.921,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 5.032.655,684.251.891,35 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 15.584,0016.753,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 3.663,004.913,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.512.622,505.657.840,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.512.622,505.657.840,00 2.3 für Sonstige 275,00375,00 21900000 Sonstige Sonderposten 275,00375,00 Summe: Sonderposten 10.573.576,189.941.693,35 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 440.000,00370.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 440.000,00370.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 62.000,0030.331,50 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 62.000,0030.331,50 Summe: Rückstellungen 502.000,00400.331,50 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.340,9130.907,94 41 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 11.510,820,00 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,035.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,553.343,90 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 2.150,690,00 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 20.061,24-12.278,81 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 1.453,910,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 30.926,9919.991,35 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 2.184,73-84,00 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 46,450,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 80,331.365,53 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.596,754.488,75 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.731,423.000,00 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -3.730,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 8.771,423.119,43 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.945,02-96,84 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 32,000,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7.856,532.148,84 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 7.856,532.148,84 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 314.657,56296.016,52 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,002.516,41 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 22.292,8521.328,62 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 1.312,59-5.178,50 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 111.051,1974.596,85 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 11.986,4859.372,31 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 58.563,3685.451,63 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 0,00-4.155,34 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 44.577,0719.892,97 27996012 Spenden allgemein 736,00736,00 27996020 Kostenerstattung Feuerwache SKH 108,000,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40280,40 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 0,00638,09 27997010 Verbindlichkeiten aus Gehaltsvorschüssen 68,000,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 9.794,713.471,10 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 0,00625,14 27998030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 175,800,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kaution Schließanlage und Öffentliche Toilette 2.550,002.550,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 48.991,1131.720,84 Summe: Verbindlichkeiten 405.855,00329.073,30 5. Passive Rechnungsabgrenzung 554.456,85527.398,50 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 10.218,467.107,00 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 11.721,600,00 42 Bilanz zum 31.12.2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2022 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 6Seite : 16.05.2023Datum: 06:51:38Uhrzeit: 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 150.137,52106.538,69 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 382.379,27413.752,81 Summe: Passiva 54.139.972,0651.724.707,48 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 43 III. Anhang zur Jahresrechnung 2022 7. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2022 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 9. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2022 der Anteil an der Rückstellung beim KVBW für die Gemeinde Baindt 4.496.777 € (siehe Anlagen zum Anhang, Vorjahr 4.441.076 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Der Stand des Ökokontos beträgt voraussichtlich zum 31.12.2022 unverändert 280.002 Ökopunkte (Vorjahr 280.002 Ökopunkte). 44 10. Übersicht über die in das folgende Jahr (2022) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 0 € Ausgaben 2.800.000,00 € lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 1 1133.0190 S Grundstücksmanagement – Sonstige unbebaute Grundstücke 2.800.000,00 2.800.000,00 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2022 Schuldner Betrag in EUR Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L-Bank 269.926,52 Keine aktuellen Bürgschaftsübernahmen bei Vereinen 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 daher zum 31.12.2022 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2022 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2022 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruchnahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2022 0,00 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2022 keine Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Geldschulden) vorzuweisen. Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, resultieren aus der gewährten Zuwendung aus dem Landessanierungsprogramm. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: 45 Art der Schulden am 01.01.2022 zum 31.12.2022 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 0,00 0,00 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 11.510,82 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 2.150,69 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 20.061,24 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 1.453,91 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 30.926,99 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 2.184,73 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 46,45 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 80,33 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.596,75 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.731,42 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - 3.730,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 8.771,42 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderausgaben - 5.945,02 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 32,00 Gesamtbetrag 83.340,91 46 Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 22.292,85 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 1.312,59 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 111.051,19 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 11.986,48 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 58.563,36 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 0,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 44.577,07 27996012 Spenden allgemein 736,00 27996020 Verwahrgeld 2 108,00 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 0,00 27997010 Verbindlichkeiten aus Vorschuss 1 68,00 2799800 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 9.794,71 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen 0,00 27998030 Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld 3 175,80 27998040 Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld 4 2.550,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführende Lohn-/Kirchensteuer 48.991,11 Gesamtbetrag 314.657,56 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Betrag in EUR 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 7.856,53 Gesamtbetrag 7.856,53 47 14. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2022 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten, sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service- und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. 48 15. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den _____________ _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 26. Mai 2019) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Graf, Doris Die Grünen Herrmann, Dieter CDU Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Renic, Mladen Petar FWV Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV 49 IV. Rechenschaftsbericht 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2022 Der Gemeinderat hat am 12.01.2021 den Doppelhaushalt 2021/2022 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 25.01.2021 (AZ 06-902.41) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € festgesetzt. Der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2021/2022 wurde am 29.01.2022 ortsüblich bekannt gegeben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 wurde im Zeitraum vom 01.02.-09.02.2021 während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Gemeindekämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2022 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 1.577.873,20 €. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.440.103,15 € wird den bilanziellen Rücklagen zugeführt. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 137.770,05 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2022 überstiegen die Erträge den Aufwendungen und es ergibt sich somit eine Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.440.103,15 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 137.770,05 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 1.577.873,20 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden. Bei den ordentlichen Erträgen lag der Ansatz für die Gewerbesteuer mit einer Höhe von 2 Mio. € aufgrund Nachzahlungen aus Vorjahren 257.160,97 € über dem Planansatz. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag 2.842,93 € unter dem Planansatz, die Schlüsselzuweisungen 617.606,30 € und die Kommunale Investitionspauschale 301.718,90 € über dem Plansatz. 50 Gegenüber der ursprünglichen Planung, in der von einem ordentlichen Ergebnis i. H. v. - 681.600,00 € ausgegangen wurde, hat sich damit ein um + 2.121.703,15 € besseres positives Ergebnis beim ordentlichen Ergebnis ergeben. Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalkosten in Höhe von 3,3 Mio. €. Die Personalaufwendungen machten 25 % an den ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Während die Unterhaltungsaufwendungen aufgrund von Verschiebungen eher geringer ausfielen sind die Bewirtschaftungskosten Strom, Reinigung und gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abwasser, Versicherung) angestiegen. Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen lag bei 1,51 Mio. € und war um 14,3 % geringer. Die planmäßige Abschreibungen betrugen 1,43 Mio. €. Den größten Aufwandsposten stellten die Transferaufwendungen dar, die 4,65 Mio. € entsprachen. Hierzu gehörten u.a. die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Zuschüsse an Vereine sowie den nichtkommunalen Kindergärten. Das ordentliche Ergebnis belief sich daher auf eine Überdeckung von 1,47 Mio. €, welches sich gegenüber dem ursprünglichen ordentlichen Ergebnis um + 1,87 Mio. € verbessert. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich durch außerordentliche Erträge in Höhe aufgrund von Verkäufen: Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 137.779,05 € Außerordentlicher Ertrag 137.779,05 € Lizenzen: außerordentlicher Aufwand: 1,00 € Technische Anlagen – Sanierung Heizungsverteilung Aufwand Betriebs- und Geschäftsaufwand – Abgang 2,00 € Bauhof, Fahrzeug 1,00 € Grundstücksmanagement: außerordentlicher Aufwand: 18.014,65 € Außerordentlicher Aufwand: - 9,00 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 133.770,05. €. Der Finanzhaushalt sah neben dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit i. H. v. +2,0 Mio. €, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2,98 Mio. € und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 12,98 Mio. € (Saldo aus Investitionstätigkeit -10 Mio. €) vor. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf belief sich somit auf -7,34 Mio. €. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 12,98 Mio. € abgeschlossen werden. Zu den größten Investitionen zählten der Geh-und Radweg mit Teilleistungen in Höhe von 1.013.309,98 €, Barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße (131.867,52 €), Kauf Grundstücke 1.689.302,62 € (Voken Erweiterung, Bühl, Mehlis) , 50 iPads mit Koffer- und Zusatzausstattung (27.049,18 €), Neukauf Opel Vivaro E (38.134,88) sowie Anzahlung des Löschgruppenfahrzeug in Höhe von 83.500,80 €. Im Bereich der Schulsanierung beziffern sich die Planungskosten in Anlagen im Bau zum 31.12.2022 bei 1.288.249,26 €. Die Sanierung der Toilettenanlage des grünen Gebäudes wurde bzw. wird als lfd. Aufwand verbucht. Für das Nahwärmenetz wurde im BA III 80.465,03 € beglichen. Zudem wurden Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 2022 zu Jahresende in Höhe von 9 Mio. € (Spareinlagen/Festgeld) getätigt. 51 Der veranschlagte Finanzierungsüberschuss von -5 Mio. € (Erg. -10 Mio. €) stellte den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Jahres 2022 aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden sollte. Da die Gemeinde zum Beginn des Haushaltsjahres 2022 noch über genügend liquide Mittel verfügte, war keine Aufnahme von Krediten geplant. Der Endbestand aus liquiden Mitteln betrug: 335.120,55 €. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verbesserte sich hierbei um 2,57 Mio. € auf 2,6 Mio. €. Es fehlen noch Schlussrechnungen (Abmangel) beim Geh- und Radweg BA III und Nahwärmeleitungen. Die Schulsanierung wird uns 2023 und 2024 begleiten. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden 6,6 Mio. weniger als geplant eingenommen, die sich aus geringeren Grundstückserlösen und Zuschüssen ergaben. Die Auszahlungen für Investitionen wurden mit 12,9 Mio. € 1,7 Mio. € weniger als geplant verfügt. Mit der Schulsanierung sowie dem Dorfplatz wurde noch nicht bautechnisch begonnen, jedoch weitere Infrastrukturprojekte planerisch (Geh- und Radweg etc.) fertig gestellt. 9 Mio. wurden in Finanzanlagen/Spareinlagen zu Jahresende angelegt. Somit hat sich der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit um 4,9 Mio. € verschlechtert. 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnliche Abgaben ist im Vergleich zum Planansatz mit einer Steigerung um 340 Tsd. € besser ausgefallen als veranschlagt. Ausschlaggebend waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, die um 257 Tsd. € über dem Planansatz lag. Bei der Grundsteuer B kam es ebenfalls zu Planabweichungen. Insgesamt lagen diese Erträge um 44 Tsd. € über dem Planansatz. An Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen wurden 1,24 Mio. € mehr vereinnahmt als erwartet. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen vom Land sind Mehrerträge eingegangen. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen (+617 Tsd. €) und der Investitionspauschale (+301 Tsd. €) wurde bei den Berechnungen der Schlüsselzahl und der Investitionspauschale für den Planansatz eine höhere Einwohnerzahl und eine etwas höhere Kopfpauschale zugrunde gelegt. Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnten 36 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten wurde mehr eingenommen als erwartet. Hierbei lagen die öffentlich-rechtlichen Entgelte um 97 Tsd. € über dem Ansatz. 52 Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten die Erträge um ca. 214 Tsd. € gegenüber dem Planansatz gesteigert werden. Hier lagen die Miet- und Pachterträgen um 126 Tsd. € und die Stromvergütung der BHKW um 39 Tsd. € über den jeweiligen Planansätzen. Insbesondere die Abrechnung der Breitbandpachterträge, Erhöhung der Miete und Nebenkosten im Bereich Asyl- und Obdachlosigkeit waren der Grund für die Erhöhung. Die Kostenerstattungen und Umlagen lagen mit -5 Tsd. € leicht unter und die Zinsen und ähnlichen Erträge mit 10 Tsd. € leicht über dem jeweiligen Planansatz. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen waren insbesondere die Erträge für die Erstattungen von auswärtigen Kindern an Baindter Kindergärten mit 32 Tsd. € geringer, jedoch die Erstattung von den Eigenbetrieben um 15 Tsd. € höher. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden 6 Tsd. € mehr erzielt als veranschlagt. Während jedoch bei fast allen sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge erzielt werden konnten (z. B. Konzessionsabgaben), waren die Erträge aus Säumniszuschläge um 1.700 € geringer. Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch dieser Veränderungen um 1,9 Mio. € höher aus als erwartet. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2022 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 3.234.750,00 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 3.303.987,02 €. Der Haushaltsansatz wurde 69.237,02 € überschritten. Es wurde bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von -30.500 € (Stellenanzeigen, Personalnebenausgaben Konto 4411) um 13.103,26 € mehr als geplant verfügt. 53 Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2022 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 1,54 Mio. € insgesamt 6.670,42 € weniger ausgegeben als veranschlagt. Ausschlaggebend waren hier insbesondere die Planabweichungen bei der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen (+79.218,02 €). Jedoch ergaben sich Einsparungen beim Winterdienst (-15.621,70 €) und Straßenunterhaltung (-50.016,42 €), Brückenunterhaltung (-30.000,00 €) und Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (-35.113,11 €). Bei den Bewirtschaftungskosten Reinigung (+62.802,14 €) und Fernwärme (+14.748,27 €) ergaben sich 2022 z. T. wesentliche Mehrkosten. Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2022 mit 1.429 Tsd. € 289 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 403 Tsd. 36 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Die angefallen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei 20 Tsd. €. Es handelt sich um Verwahrentgelte welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2022 geringere Aufwendungen gegenüber dem Planansatz von 554 Tsd. € verzeichnet. Die geringere Kreis- und FAG- Umlage sowie fehlende Abrechnungen im Kindergartenbereich waren die Ursache. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 11 Tsd. € mehr ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Bauleitplanungskosten (+45.159,23 €) waren ursächlich. Einsparungen ergaben sich bei Versicherungen, Erstattungszinsen Gewerbesteuer, sowie bei der Deckungsreserve. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 21 Tsd. € geringer aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 13.046.986,43 € - Planansatz 11.103.700,00 € Differenz 1.943.286,43 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 11.606.883,28 € - Planansatz 11.785.300,00 € Differenz -178.416,72 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 13.046.986,43 € Ordentliche Aufwendungen 11.606.883,28 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechn. 1.440.103,15 € Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann. 54 Der Gemeinde Baindt ist es im vierten Jahr seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis eine Zuführung von rund 1,4 Mio. € aus. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten minimal aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 137.779,05 € erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trug der Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung zu dem positiven Ergebnis bei. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 9,00 € gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 137.770,05 € ab. Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.440.103,15 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 137.770,05 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.577.873,20 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 1.577.873,20 € wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. 55 Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Ab