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Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kindertageseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_01.09.2024.pdf

Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 17.09.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Bei einer Aufnahme in der Krippe bei einem Modul mit einer 2- oder 3-Tageswoche wird im ersten Monat die Gebühr von einer 5-Tagewoche berechnet. In der Eingewöh- nungszeit ist eine 5-Tagewoche für einen Monat für eine gute Eingewöhnung unerläss- lich. (6) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Preisänderungen seitens des Lieferanten für das Mittagessen führen zu einer Anpas- sung der Kosten. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 14.05.2024 gez. Rürup Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024)[mehr]

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    Zuletzt geändert: 06.12.2024
    Stellenausschreibung_Kindergarten_22-01-2025.pdf

    Werde Teil unseres Teams als Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in unserem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne! Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. In den drei Häusern des Kindergartens betreuen und begleiten wir acht Gruppen in unterschiedlichen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung. Hier kannst du Teil einer zukunftsorientierten, dynamischen und kreativen Entwicklung werden! Stell dir vor, du arbeitest in einem dynamischen und kreativen Team, das nicht nur Kindertagesbetreuung macht, sondern echte Zukunft gestaltet. Du wirst Teil einer Gemeinde, die den Wert der frühkindlichen Bildung versteht und in die Zukunft investiert. Bei uns ist dein Engagement nicht nur gefragt, sondern wird aktiv gefördert. Wir suchen dich – eine leidenschaftliche pädagogische Fachkraft – die nicht nur im Alltag glänzt, sondern auch neue Ideen und frischen Wind mitbringt! Warum Baindt und unser Team? • Weil hier Zukunft passiert: Mit einer aufstrebenden und innovativen KiTa-Landschaft bieten wir dir die Chance, in einem zukunftsorientierten Team zu arbeiten. • Weil wir auf Dich bauen: Deine Ideen und deine Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern können hier groß werden. Bei uns darfst du kreativ sein, Verantwortung übernehmen und die Entwicklung der Jüngsten maßgeblich mitgestalten. • Weil dein Engagement wertgeschätzt wird: Wir bieten dir nicht nur ein Arbeitsumfeld, sondern ein echtes Zuhause. Du wirst von einem tollen Team und einer Vorgesetzten unterstützt, die dich und deine Stärken zu schätzen wissen. Was erwarten wir von dir? • Du bist eine ausgebildete pädagogische Fachkraft nach dem Fachkräftekatalog §7 oder verfügst über eine vergleichbare pädagogische Qualifikation? • Du arbeitest gerne im Team, bringst aber auch deine eigenen Ideen ein und bist motiviert, Dinge voranzutreiben. • Du hast Spaß daran, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und sie auf ihrem Weg zu unterstützen. • Du möchtest Verantwortung übernehmen und die Zukunft der Jüngsten aktiv mitgestalten. Was bieten wir dir? • Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz in einer wachsenden Gemeinde mit einer positiven Entwicklung im Bereich Bildung und Betreuung. • Die Möglichkeit zur Weiterentwicklung: Wir bieten dir fortlaufende Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum, dich zu entfalten. • Ein wertschätzendes Arbeitsklima: Bei uns wird Teamarbeit großgeschrieben. In einem Umfeld, das auf respektvolle Zusammenarbeit setzt, kannst du dich voll entfalten. • Eine betriebliche Altersversorgung, die Ihre Zukunft absichert. • Ein attraktives Arbeitszeitmodell, das Ihnen neben einer flexiblen Gestaltung auch zusätzliche Arbeitszeitausgleichstage ermöglicht Neugierig geworden? Dann bist du bei uns genau richtig! Wenn du Teil eines Teams werden möchtest, das kreativ, engagiert und zukunftsorientiert arbeitet, dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zukunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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      Zuletzt geändert: 22.01.2025
      Stellenausschreibung_lang_Leitung_.pdf

      Leitung (m/w/d) für die Grundschulbetreuung (m/w/d) in der Klosterwiesenschule in Baindt in Teilzeit Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Du bist ein Organisationstalent mit Herz für Kinder? Dann suchen wir genau dich! Für die Leitung unserer Grundschulbetreuung suchen wir eine engagierte Persönlichkeit, die die Betreuung unserer Schulkinder mit Herz, Kompetenz und Kreativität steuert. Ob pädagogische Fachkraft oder Quereinsteiger*in – wichtig ist uns, dass du die Kinder auf ihrer Entdeckungsreise durchs Leben begleitest und förderst! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Dienstag: 07:00 – 09:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Donnerstag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Freitag: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 13:00 Uhr Zusätzlich hast du flexible Vorbereitungszeiten, um deine Aufgaben als Leitung der Betreuung optimal zu gestalten. Deine Aufgaben: • Leitung und Organisation der Grundschulbetreuung außerhalb der Unterrichtszeiten • Planung und Umsetzung eines kindgerechten Betreuungs- und Förderangebots • Führung und Unterstützung des Betreuungsteams • Enge Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und weiteren Partnern • Dokumentation und Qualitätssicherung der Betreuung Das bringst du mit: • Eine abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieherin, Sozialpädagogin) oder Bereitschaft zur Weiterbildung „Schulkinder begleiten, unterstützen und fördern“ beim ifsb in Ravensburg • Freude an der Arbeit mit Grundschulkindern und an der Gestaltung von pädagogischen Konzepten • Organisationstalent, Eigeninitiative und Führungsstärke • Teamgeist und Kommunikationsstärke Das bieten wir dir: • Eine verantwortungsvolle Aufgabe mit viel Gestaltungsspielraum • Unterstützung bei der Weiterbildung und fachlichen Entwicklung • Ein engagiertes Team und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld • Attraktive Arbeitszeiten, die sich mit Beruf und Familie vereinbaren lassen • Eine langfristige Perspektive und die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen • eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Bist du bereit, die Leitung unserer Grundschulbetreuung zu übernehmen und Kinder auf ihrem Weg zu begleiten? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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        Zuletzt geändert: 23.01.2025
        Stellenausschreibung_lang_allg.pdf

        Mitarbeiter*in für die Grundschulbetreuung (m/w/d) in der Klosterwiesenschule in Baindt Außerhalb der Unterrichtszeiten als Minijob oder Teilzeit Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Kinder lachen, lernen, entdecken – und du bist dabei! Wir suchen herzliche und engagierte Begleiterinnen, die unsere Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten betreuen und ihren Alltag bereichern. Ob erfahren oder Quereinsteiger*in – bei uns zählt, dass du Freude an der Arbeit mit Kindern hast! Das sind deine möglichen Einsatzzeiten: • Montag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Dienstag: 07:00 – 09:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Donnerstag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Freitag: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 13:00 Uhr Deine Aufgaben: • Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht • Unterstützung bei kleinen Alltagsaufgaben und Spielen • Förderung der sozialen Interaktion in einer entspannten Atmosphäre • Sicherstellung eines angenehmen und sicheren Umfelds Das wünschen wir uns von dir: • Freude am Umgang mit Kindern und ein Herz für ihre Bedürfnisse • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Offenheit gegenüber Quereinsteiger*innen – Erfahrung im pädagogischen Bereich ist keine Voraussetzung • Teamfähigkeit und Flexibilität Das bieten wir dir: • Eine wertvolle Tätigkeit mit viel Herz und Sinn • Flexible Anstellungsmodelle: Minijob oder Teilzeit • Ein herzliches Team und ein familiäres Umfeld • Raum für eigene Ideen und ein offenes Ohr für deine Anliegen • Eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unserer kleinen, aber großartigen Welt der Grundschulbetreuung! Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zukunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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          Stellenausschreibung_lang_Eingliederung_bis_31.07.2025.pdf

          Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Eingliederungshilfe für ein Kind mit besonderen Bedürfnissen im Kindergarten Zeitraum: 01.02.2025 bis 31.07.2025 (Option auf Weiterbeschäftigung) Teilzeit: 23 Stunden/Woche Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. In den drei Häusern des Kindergartens betreuen und begleiten wir acht Gruppen in unterschiedlichen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung. Hier kannst du Teil einer zukunftsorientierten, dynamischen und kreativen Entwicklung werden! Stell dir vor, du arbeitest in einem dynamischen und kreativen Team, das nicht nur Kindertagesbetreuung macht, sondern echte Zukunft gestaltet. Du wirst Teil einer Gemeinde, die den Wert der frühkindlichen Bildung versteht und in die Zukunft investiert. Bei uns ist dein Engagement nicht nur gefragt, sondern wird aktiv gefördert. Wir suchen dich – eine leidenschaftliche pädagogische Fachkraft – die nicht nur im Alltag glänzt, sondern auch neue Ideen und frischen Wind mitbringt! Warum Baindt und unser Team? • Weil hier Zukunft passiert: Mit einer aufstrebenden und innovativen KiTa-Landschaft bieten wir dir die Chance, in einem zukunftsorientierten Team zu arbeiten. • Weil wir auf Dich bauen: Deine Ideen und deine Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern können hier groß werden. Bei uns darfst du kreativ sein, Verantwortung übernehmen und die Entwicklung der Jüngsten maßgeblich mitgestalten. • Weil dein Engagement wertgeschätzt wird: Wir bieten dir nicht nur ein Arbeitsumfeld, sondern ein echtes Zuhause. Du wirst von einem tollen Team und einer Vorgesetzten unterstützt, die dich und deine Stärken zu schätzen wissen. Was erwarten wir von dir? • Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin, Heilpädagogin, Sozialpädagog*in oder eine vergleichbare Qualifikation • Du arbeitest gerne im Team, bringst aber auch deine eigenen Ideen ein und bist motiviert, Dinge voranzutreiben. • Du hast Spaß daran, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und sie auf ihrem Weg zu unterstützen. • Du möchtest Verantwortung übernehmen und die Zukunft der Jüngsten aktiv mitgestalten. Was bieten wir dir? • Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz in einer wachsenden Gemeinde mit einer positiven Entwicklung im Bereich Bildung und Betreuung. • Die Möglichkeit zur Weiterentwicklung: Wir bieten dir fortlaufende Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum, dich zu entfalten. • Ein wertschätzendes Arbeitsklima: Bei uns wird Teamarbeit großgeschrieben. In einem Umfeld, das auf respektvolle Zusammenarbeit setzt, kannst du dich voll entfalten. • Eine betriebliche Altersversorgung, die Ihre Zukunft absichert. • Ein attraktives Arbeitszeitmodell, das Ihnen neben einer flexiblen Gestaltung auch zusätzliche Arbeitszeitausgleichstage ermöglicht • Die Option auf Weiterbeschäftigung über den 31.07.2025 hinaus Neugierig geworden? Dann bist du bei uns genau richtig! Wenn du Teil eines Teams werden möchtest, das kreativ, engagiert und zukunftsorientiert arbeitet, dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zukunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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            Stellenausschreibung_FSJ_lang_2025_Bewerbungsschluss_.pdf

            Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung in drei Kitas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus Kindertagesstätte Sonne, Mond, Sterne und ca. 120 Schulkinder in der Klosterwiesenschule. Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst an: • Grundschule Klosterwiesenschule • Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Stellen werden für die Dauer eines Jahres angeboten. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Familien für selbstverständlich halten. Wir bieten Ihnen: • ein Taschengeld in Höhe von 470 Euro • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • Qualifizierte Anleitung durch erfahrene Mitarbeitende und Leitungskräfte • kollegiale Zusammenarbeit im Team Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und spannenden Tätigkeit geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Flintrop für Stellen in den Kindertagesstätten (Tel. Nr. 07502/9406-41) und Frau Nandi für die Stelle in der Grundschule (Tel. Nr. 07502/94114-172). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung![mehr]

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              Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Diesen Text als docx-Datei herunterladen: http://www.schwaebischer-heimatbund.de/presse Pressemitteilung 20.1.2025 Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2025 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur- landschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderhei‐ den. Das Preisgeld stellen die Sparkassen‐Finanzgruppe Baden‐Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kultur‐ landschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro do‐ tiert sind. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbi‐ schen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe‐ bänke, Feld‐ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge‐ stalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. http://www.schwaebischer-heimatbund.de/presse http://www.kulturlandschaftspreis.de/[mehr]

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                Ausschreibung-Kulturlandschaftspreis2025.pdf

                Jugend-Kulturlandschaftspreis Der 2014 ins Leben gerufene Jugend-Kulturland- schaftspreis richtet sich an Kinder, Schüler und Ju- gendliche. Einen Hauptpreis können in diesem Fall auch Maß- nahmen erlangen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. Bewerbungen als Ein- zelpersonen wie auch in kleinen oder größeren Gruppen sind möglich. Die Teilnahme von Erwachsenen ist nicht ausge- schlossen, das beispielgebende Engagement der jungen Menschen muss aber im Vordergrund stehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre haben herausragende Leistun- gen erbracht bei der Erhaltung und Weiterentwicklung „ihrer“ Kulturlandschaft. Ihr Engagement wirkt beispiel- gebend in die ganze Gesellschaft hinein und hat seit 1991 zu mittlerweile weit über 200 Auszeichnungen geführt. Dies alles ist dokumentiert im Online-Archiv unter www.schwaebischer-heimatbund.de/klp-archiv Der Kulturlandschaftspreis. Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur. Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Fi- nanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassen- stiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als ge- Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonder- preise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwä- bischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landes- teilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2025 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2025 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de 5.882,35 Kulturlandschaftspreis Ausschreibung 2025 wachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kom- menden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeich- net werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturge- gebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charak- termerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den ge- änderten Rahmenbedingungen moderner Landnut- zung erhalten werden können. Waldweide schafft Artenvielfalt Uralte Bogenbrücke restaurieren Mühlkanal schützen und pflegen Ein Moor vor dem Verwachsen retten Altes Handwerk bewahren Steillagen nicht brachfallen lassen Sehr geehrte Damen und Herren, der seit 1991 vom Schwäbischen Heimatbund verlie- hene Kulturlandschaftspreis wird seit 1995 in Zusam- menarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe vergeben. Diese unterstützt gemeinsam mit der Sparkassenstif- tung Umweltschutz den Preis finanziell und stellt das Preisgeld zur Verfügung. Mit dem Preis werden herausragende Verdienste um die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Kul- turlandschaften gewürdigt. Mit dem Jugendpreis soll frühes Engagement besonders belohnt werden. Wenn Sie als Einzelperson, Gruppe oder Verein eine Kulturlandschaft betreuen und pflegen, so fordern wir Sie auf, sich um diesen Preis zu bewerben. Die Preis- verleihung findet im Herbst in einer öffentlichen Veran- staltung statt. Stuttgart, im Januar 2025 Andreas Felchle Vorsitzender Schwäbischer Heimatbund e.V. Dr. Matthias Neth Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg • die Umsetzung von Betriebskonzepten, mit denen Weidelandschaften von hohem Naturschutzwert wirtschaftlich gesichert werden • die Pflege oder Neuanlage größerer Obstwiesen am Ortsrand oder in traditionellen Lagen • die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei und des historischen Waldgewerbes • das bewusste Belassen und die Pflege von Acker- rainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuer- licher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art • die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw. • Landschaftspflege und Verwertung auf ökologische und ökonomische Weise Nicht zum Wettbewerb eingereicht werden können: • geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren • Maßnahmen von Gemeinden. Diese mögen örtliche Vereine zum Mitmachen animieren und zur Bewer- bung auffordern schichte widmet oder wer sich sonst mit Rat und Tat der Kleindenkmale annimmt. Auch moderne, qualitätvolle Wegmarken können aus- gezeichnet werden, die an Stelle eines untergegange- nen oder nicht restaurierbaren Kleindenkmals oder anlässlich einer Flurneuordnung errichtet wurden. Diesen Sonderpreis erhalten Eigentümer, Einzelperso- nen oder Gruppen, die Kleindenkmale betreuen. Sonderpreis Kleindenkmale Der Schwäbische Heimatbund hat 2001 gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein, dem Schwarzwald- verein und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Initiative zur Dokumentation und zum Schutz von Kleindenkmalen gestartet: Das besondere Augenmerk gilt Feld-, Weg- und Sühnekreuzen, steinernen Ruhe- bänken, Gedenksteinen, Trockenmauern, Bildstöcken, Wegweisern, Stundensteinen, Unterständen, Natur- steinbrücken usw. Sie alle prägen seit Jahrhunder- ten Kulturlandschaft, sind aber heute sehr gefährdet. Deshalb fördern wir Maßnahmen zur Erhaltung dieser Flurdenkmäler. Angesprochen ist, wer sich um Kleindenkmale küm- mert, wer sie schützt, renoviert und pflegt, wer eines vor dem Untergang rettet, wer sich ihrer Kulturge- Preiswürdig sind... Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die bewir- ken, dass sich Kulturlandschaft lebendig, landschafts- prägend und nachhaltig weiterentwickelt. Beispiele • die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche • die Erhaltung und Pflege von Wacholderheiden • die sachgerechte, längerfristige Pflege von Hecken- landschaften • die Sicherung und fachgerechte Instandsetzung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemali- gen Weinbergen • Erhalt und Pflege von blütenreichen Wiesen • die Pflege und Aufrechterhaltung von Stau- wehren, Mühlkanälen, Wiesenwässersystemen, Hülben usw. • die sachgerechte Pflege von Wegalleen und Baum- gruppen in der freien Landschaft • die Bewahrung und Pflege alter geschichtsträchti- ger Wege • die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hude- wald, als Nieder- oder Mittelwald Streuobstwiesen: Die Arbeit lohnt sich! Beweidung schützt Heidelandschaften Kleindenkmale nicht vergessen Jetzt beraten lassen, wie Sie Ihr Geld sinnvoll anlegen und gleichzeitig Nachhaltigkeitsaspekte berücksichti- gen können. Mehr Grün steht auch Ihren Geldanlagen gut. Weil’s um mehr als Geld geht. S_Anzeige_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 2S_Anzeige_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 2 07.08.24 09:1807.08.24 09:18[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 27.01.2025
                  Anlage_1_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2024_geändert_17.09.2024.pdf

                  Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw. Projektbeitrag. Modul Abgabeart Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Do + Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 195 € 145 € 99 € 41 € 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Mo - Mi 07:00 - 13:00 18 Std. 290 € 217 € 147 € 60 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 482 € 359 € 243 € 98 € 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 590 € 439 € 297 € 119 € 1A 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 327 € 255 € 173 € 59 € 1B 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 399 € 311 € 211 € 71 € 1A 482 Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 165 € 129 € 88 € 31 € 1B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 201 € 157 € 107 € 37 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 166 € €130 €89 €32 Mo + Do 14:00 - 16:30 3B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. €236 €185 €126 €44 14:00 - 16:30 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 266 € 208 € 142 € 50 € Fr 07.00 - 14:00 3D 482 Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do Anlage 1 Gebührentabelle für die Betreuung in den Kindergärten in Baindt ab 01.09.2024 Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit… 2A 482 Kiga ab 3 Jahren nein[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 06.12.2024
                    Anlage_1_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2024_geändert_17.09.2024.pdf

                    Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw. Projektbeitrag. Modul Abgabeart Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Do + Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 195 € 145 € 99 € 41 € 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Mo - Mi 07:00 - 13:00 18 Std. 290 € 217 € 147 € 60 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 482 € 359 € 243 € 98 € 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 590 € 439 € 297 € 119 € 1A 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 327 € 255 € 173 € 59 € 1B 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 399 € 311 € 211 € 71 € 1A 482 Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 165 € 129 € 88 € 31 € 1B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 201 € 157 € 107 € 37 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 166 € €130 €89 €32 Mo + Do 14:00 - 16:30 3B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. €236 €185 €126 €44 14:00 - 16:30 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 266 € 208 € 142 € 50 € Fr 07.00 - 14:00 3D 482 Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do Anlage 1 Gebührentabelle für die Betreuung in den Kindergärten in Baindt ab 01.09.2024 Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit… 2A 482 Kiga ab 3 Jahren nein[mehr]

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