Nahwärmeversorgung
Das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt wurde im Jahr 2014 errichtet und seither in
mehreren Bauabschnitten erweitert. Die Wärmeerzeugung erfolgt über 2 Blockheizkraftwerke
(BHKW) sowie 2 Gaskessel als Spitzellast- und Redundanzanlagen. Der Anteil der BHKW an
der Gesamtwärmeerzeugung liegt derzeit bei ca. 60 %. Die Wärmeabgabe an die angeschlos-
senen Gebäude liegt derzeit bei 1.300 bis 1.500 MWh pro Jahr. Die Temperaturen im
Nahwärmenetz liegen derzeit bei ca. 80 °C im Vorlauf und 55 °C im Rücklauf.
Derzeit wird ein weiteres Baugebiet, das sog. Fischerareal, erschlossen, das ebenfalls über
das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versorgt werden soll. In diesem Zuge sollen auch
weitere günstig an der neu entstehenden Leitungstrasse gelegene Bestandsgebäude an die
Nahwärmeversorgung angeschlossen.
Seit 2010 beschäftigt sich die Gemeinde Baindt mit innovativen Energiekonzepten. Unter dem
Motto "Mit guten Beispielen vorangehen" installierte die Gemeinde Baindt 2014 erste
Blockheizkraftwerke für den Nahwärmebetrieb. Es werden u. a. die umliegenden öffentlichen
Gebäude (Rathaus, Festhalle, Ganztagesgrundschule, Sporthalle, öffentliche Kindergärten
sowie Asylgebäude) mit Nahwärme versorgt.
Ausgangssituation:
▪ Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im
▪ Schulgebäude
▪ Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung
▪ Versorgung der kommunalen und privaten Liegenschaften
Technische Daten Heizzentrale:
BHKW 1 BHKW 2
Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie
Baujahr 2014 Baujahr 2016
el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW
th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW
Gas-Spitzenlastkessel 2 x Gasbrennwertkessel 540 kW Baujahr 2020
Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein
Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuerer-
klärung gem. BMF-'Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt.
Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im
Gemeindehaushalt gewählt.
Der Beschluss zur zukünftigen Umstellung auf eine regenerativen Heizungszentrale ist im
Gemeinderat bereits gefallen. Der Angriffskrieg Russlands hat jedoch vieles ins Wanken
gebracht. Es werden alle Möglichkeiten erneut durchgedacht, insbesondere wie der
erneuerbare Anteil noch stärker ausgebaut werden kann.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/AVBFernw%C3%A4rmeV.pdf
Kennzahlen und Primärenergiefaktoren
Der Primärenergiefaktor (PEF) wird nach dem §22 des Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die
Ermittlung des Primärenergiebedarfs Ihres Gebäudes benötigt. Er gibt Auskunft über das Ver-
hältnis zwischen der eingesetzten Primärenergie in unseren Anlagen und der abgegebenen
Energie in Form von Wärme und Strom und dient zur Berechnung der CO2-Emissionen als
Faktor der Umweltbilanz.
In Deutschland wird zur Bewertung von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen, also Anlagen die
Strom und Wärme bereitstellen, die Stromgutschriftmethode angewendet, die als Standard-
methode im Arbeitsblatt FW 309-1 der AGFW beschrieben ist. Dieses Arbeitsblatt dient dabei
als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu den geltenden Normen und Gesetzen, da diese
Dokumente Regelungslücken aufweisen.
Netzverluste, Primärenergiefaktor und Emissionen 2023
Der Primärenergiefaktor beträgt 0,68.
Heizwertbezogener Emissionsfaktor des Wärmenetzes (verkaufte Menge):
0,218314 kg CO2/kWh
Kosten pro to CO2 30,00 €/to (Wert 2023)
Kosten CO2: 0,65494ct/kWh
Die Netzverluste für den Wärmetransport betrugen 247.678 kWh.
Infoblatt Preisanpassung 2023 (PDF-Dokument, 117,76 KB, 24.07.2024)