„Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“
Speziell bei Altbauten, gibt es noch erhebliche Potenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Daher fördert die Gemeinde Baindt als wichtigen Beitrag zum lokalen Klimaschutz Energetische Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Die Antragsformulare zur Förderrichtlinie können vor Ort im Baindter Rathaus abgeholt oder auf der Gemeindehomepage (siehe unten: Weitere Unterlagen) heruntergeladen werden.
Die Gemeinde Baindt erkennt den Klimawandel als lokale Herausforderung an und möchte daher Klimaschutz und Klimafolgenanpassung proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneutrales Baden-Württemberg im Jahr 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens 2040 treibhausgasneutral zu sein.
Da bürgerliches Engagement im Bereich der Energetischen Sanierung von Gebäuden einen bedeutsamen Beitrag zum Klimaschutz leistet, werden hier zahlreiche Maßnahmen seitens der Gemeinde Baindt gefördert.
Es geht dabei gar nicht um das Ersetzen von Förderprogrammen des Bundes oder Landes, sondern um eine Art zusätzlichen „Klimabonus“ der Gemeinde Baindt, für all diejenigen, die hier mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Kumulierung dieser Förderung mit anderen Förderprogrammen ist daher möglich, sofern die anderen Förderprogramme dies zulassen. In Abhängigkeit der erzielten Gesamtpunktzahl kann bei Erfüllung der Voraussetzungen ein „Klimabonus“ in Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro gewährt werden.
Was wird gefördert:
Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie diverse Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ ist bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich der Gebäudesanierung nicht einen einzigen Königsweg, sondern viele Wege gibt, mit denen sich hohe Energieeinsparungen und damit einhergehend auch erhebliche Treibhausgasminderungen verwirklichen lassen.
Die einzelnen Maßnahmen stammen aus den folgenden Bereichen:
Wärmedämmung der Gebäudehülle, Zentralheizungen mit Solar, Holz oder Wärmepumpen, Lüftungsmaßnahmen, Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem Energiespeicher, Power-to-heat-Anwendungen, bei denen Wärme unter dem Einsatz von elektrischer Energie erzeugt wird oder auch sogenannte Power-to-mobile-Anwendungen wie beispielsweise Wallboxen für Elektroautos. Daneben sind auch Maßnahmen zur Regenwassernutzung, Gründächer, die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen und der sogenannte Blower-Door-Test (Dichtigkeitsprüfung) wichtige Bestandteile dieser Förderrichtlinie.
Ziel der Bezuschussung von Maßnahmen aus dieser Förderrichtlinien ist eine signifikante Reduzierung des Strom- und Wärmeverbrauchs von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Gemarkung Baindt.
Die Förderrichtlinie ist dabei in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die geforderten Nachweise sind entweder gesetzlich vorgeschrieben oder werden für die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise der BAFA ohnehin benötigt.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann setzen Sie sich mit unserem Koordinator im Bereich Klimaschutz in Verbindung.
Kontaktdaten für die Antragstellung:
Gemeinde Baindt
Herr Florian Sascha Roth
Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung -
gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
Marsweiler Straße 4
88255 Baindt
Fon: 0157-80661690
E-Mail: klima(@)b-gemeinden.de
Weitere Unterlagen: