Allgemeine Informationen
Im Nachfolgenden finden Sie die Bestattungsformen auf dem Friedhof in Baindt. Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich.
Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden.
Es gelten die Vorgaben der aktuell gültigen Friedhofsatzung der Gemeinde Baindt.
Die Ruhezeit von Verstorbenen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit von Aschen sowie von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt 15 Jahre.
Nicht zulässiger Grabschmuck kann durch das Friedhofspersonal ohne Rücksprache beseitigt werden.
Weitere Informationen: