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Amtsblatt_KW_20_21_05_2021.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 21. Mai 2021 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt nimmt wieder am „Stadtradeln“ teil! - Anmeldungen sind ab sofort möglich - Bereits zum dritten Mal schließt sich die Ge- meinde Baindt der Aktion „Stadtradeln“ des Landkreises Ravensburg an. In der Zeit vom 12. Juni 2021 bis 02. Juli 2021 radelt Baindt kräf- tig mit. Dabei geht es zum einen um den Spaß beim Fahrradfahren und zum anderen darum, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen. Alle, die in der Gemeinde Baindt und den Ortstei- len leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, können bei der Aktion mitmachen und möglichst viele Radki- lometer sammeln. Gemeinsam wird in den 21 Tagen für mehr Rad-förderung, Klimaschutz und eine lebenswerte Kommune in die Pedale getreten. Setzen auch Sie ein Zeichen für mehr Klimaschutz sowie Radverkehrsförderung und machen Sie mit beim „Stadtradeln“. Anmelden können sich Sie sich schon jetzt unter www.stadtradeln.de/baindt. Registrie- ren Sie sich hierfür in einem offenen Team oder gründen Sie Ihr eigenes Team. Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/stadt- radeln. Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung ist am Start! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Inzidenz über 100 „Bundesnotbremse“ Es gelten die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. Grundsätzliche Regelungen » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen* » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern. Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen. » Home Oce, sofern möglich » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste Hygienekonzepte » Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben inzidenzunabhängig geönet » Medizinische Maskenpflicht » Bei den nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021 In aller Kürze die Regelungen für die wichtigsten Lebensbereiche: *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). » Home Oce » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste » Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen: - Arbeitgeber*innen - Anbieter*innen von Dienstleistungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. » Schnell- und Selbsttests erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen Regelmäßig lüften » Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treen. Home Oce » » Geschäfte mit Geschäfte mit inzidenzunabhängig geönet Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Home Oce Geimpfte und genesene Personen Es gelten die Regelungen der mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. ! Kontaktbeschränkung Haushalt plus eine Person. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkung 22 bis 5 Uhr Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Körpernahe Dienst- leistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Schulen bei Inzidenz über 100 im Wechselunterricht. Bei Inzidenz über 165 sind Schulen im Fernunterricht. Kitas schließen. Notbetreuung möglich. Diese beiden Regelungen gelten auch für außer- schulische Bildungseinrichtungen. Stand: 14. Mai 2021 Inzidenz unter 100 Önungsschritt 1Önungsschritt ! Inzidenz 5 Werktage unter 100* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept. 2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- ung mit Testkonzept. ung mit Testkonzept. » Einzelhandel 40 m 2 Kund*innen pro 40 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen » Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²) » Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m²) » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- anlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen » Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²) » Lehrveranstaltungen im Freien an Hoch- schulen und Akademien bis 100 Personen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen (Tanz- und Sport- kurse nicht erlaubt) » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden) » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen (kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht) » Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²) » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profi- sports bis 100 Zuschauer*innen außen » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln » Touristische Übernachtung in Beherberg- ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche) Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen. » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- bahnen, Ausflugsschie, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Önungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung) maximal die Hälfte der vollen Besetzung) » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²) » Kitas im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen » Grundschulen im Präsenzbetrieb ohne Abstand » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell » Sonderregelung für Abschlussklassen möglich » Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen. » Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich. » Treen im öentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. » Treen 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht » Kitas » Grundschulen » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Unabhängig von den Önungsschritten gilt: » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung sports » Veranstaltungen zur ohne Anmeldung medizinischer Maske möglich. » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt: - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen benötigt. - Nur mit vorheriger Terminbuchung - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe Stand: 14. Mai 2021 » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Bai- enfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmel- dung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart wer- den: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann ab 01.06.2021 Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung an. Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: 04.06.2021 KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Önungsschritt 2Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 1 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): Önungsschritt 3Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 2 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Lehrveranstaltungen an bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen » Messen, Ausstellungen und Kogresse (1 Person pro 20 m²) 20 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen 250 Personen » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernacht- ungsgäste geönet (1 Person pro 20 m²) » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)» Schwimmbäder » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sport- anlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen Inzidenz unter 100 » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²) pro 10 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen » Freizeitparks und sonstige Freizeitein- richtungen (1 Person pro 10 m²) » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²) Lockerungen bei Inzidenz unter 50 » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen » Lehrveranstaltungen an bis 250 Personen ! Weitere Lockerungen: Inzidenz 5 Tage unter 50* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Treen im privaten oder öentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Önung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen: werden nicht mitgezählt. » Önung von Auflagen: » Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagenohne Auflagen » Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen » Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Lockerungen werden zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt. Stand: 14. Mai 2021 » Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig - Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) - Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen - Gesteuerter Zutritt - Warteschlangen vermeiden. - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen » Bei Veranstaltungen zur Gemeindegesang zulässig Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 20 Schüler*innen » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 25.05.2021 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt. de entgegen. Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG für Ter- mine an der Bürgertheke ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte telefo- nisch oder per Mail an den jeweils zuständigen Mitar- beiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Verschiebung der Hauptversammlung Liebe Kameradinnen und Ka- meraden, aufgrund der aktuellen Co- rona-Bestimmungen wird die für Mai angesetzte Hauptversammlung erneut verscho- ben. Neuer geplanter Termin ist Freitag, 16.07.2021. De- tails zur Örtlichkeit werden rechtzeitig mitgeteilt. Bleibt bis dahin gesund. Ferienprogramm Wir starten die Planung für das Ferienprogramm im Sommer Auch in diesem Sommer möchten wir den Kindern und Ju- gendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. In welcher Form und Gruppengröße die jeweiligen Pro- gramme letztendlich angeboten werden können, wird von der in den Sommerferien geltenden Corona-Verordnung abhängig sein. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass trotz der erschwerten Bedingungen ein spannendes Programm zusammengestellt werden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 29. Juli bis zum 12. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 22. Mai/Sonntag, 23. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Montag, 24. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Mai Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 23. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 24. Mai Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Hans Welz feierte am 12.05.2021 seinen 95. Geburtstag und Herr Jürgen Mischkowski feierte am 16.05.2021 seinen 85. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Veranstaltungskalender Mai 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Frühlingserwachen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Pünktlich zum Frühlingsbeginn haben wir mit den Kindern in allen Gruppen den Frühling begrüßt und fleißig angefangen zu pflanzen. Wir beschäftigen uns nämlich aktuell mit dem Thema „Vom Samen bis zur Pflanze“. Ob Karotte, Gurke, Tomate, Ra- dieschen oder Kopfsalat, alles wurde bunt gemischt aus- gesät und eingepflanzt. Die Kinder kommen jeden Tag aufs Neue voller Spannung und bestaunen, gießen und pflegen unsere kleinen Pflänzchen. Wir freuen uns schon jetzt auf die erste Ernte! Im Garten haben die Kinder mit viel Kraft und Einsatz ein Blumenbeet ausgegraben und neu angelegt. Den Mai haben wir traditionell mit einem kleinen Maibaum stellen willkommen geheißen. Die Krippenkinder haben den Baum festlich geschmückt und jede Gruppe hat sein Gruppensymbol für den Baum gestaltet. Wir hoffen uns auf viele schöne, sonnige Tage, die wir in unserem tollen Garten verbringen können! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergarten St. Martin Ende der Zettelwirtschaft im Kinder- garten Die Eltern des Kindergarten St. Martin erhalten Nachrichten und Termine ab sofort per Smartphone-App Ab sofort informieren wir die Eltern mit der Kita-Info-App. Nachrichten und Termine erhalten die Eltern kostenlos und ohne lästige Werbung direkt auf ihr Smartphone. Das von der Stay Informed GmbH (www.kita-info-app. de) mit Sitz in 79249 Merzhausen bei Freiburg entwickelte Kommunikationssystem ist bereits in mehr als 3.000 Kin- dertageseinrichtungen im Einsatz - somit werden aktuell über 200.000 Eltern mit Hilfe der Kita-Info-App informiert. Dadurch sparen wir Papier, Druckerkosten und vor allem Zeit. Damit profitieren vor allem auch die Kinder, wenn weniger Bürokratie anfällt und so mehr Zeit für pädago- gische Arbeit bleibt. Das Team im Kindergarten St. Martin freut sich gemein- sam mit der Kirchengemeinde über diese deutlichen Ar- beitserleichterungen. Selbstverständlich ersetzt die App in keiner Weise das persönliche Gespräch zwischen Eltern und Erzieher/-innen, das natürlich einen höheren Stellen- wert hat. Jedoch hilft die App den Eltern besser und di- rekter informiert zu sein. Gerade zu der aktuellen Zeit ist der Austausch und die schnelle Informationsweitergabe von größter Bedeutung. Im Vergleich zu anderen Messenger-Diensten ist die Ki- ta-Info-App dagegen datenschutzrechtlich absolut sicher und DSGVO- bzw. KDG-konform. Die Daten werden nicht kommerziell von Dritten genutzt und es werden keine per- sönlichen Handynummern o.ä. preisgegeben. Dieser Service ist für alle Eltern kostenlos und steht ab sofort zur Verfügung. Näheres erfahren die Eltern im Kin- dergarten. Für die Eltern gibt es auch ein „Erklärvideo“. Eltern, die ausdrücklich keine App wünschen, können sich ohne Mehraufwand alle Informationen und Termine auch per E-Mail zusenden lassen. Ihr Team vom Kindergarten St. Martin Zur Information Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Tag des Grundgesetzes Im vergangenen Jahr haben die vier Partnerschaften für Demokratie im Landkreis gemeinsam das Projekt „Flag- ge zeigen für Demokratie“ ins Leben gerufen. In einer Ravensburger Berufsschulklasse entstanden mehrere Entwürfe - von denen ein ausgewählter nun mehrmals jährlich an den Rathäusern im Landkreis und am Sitz des Landratsamtes in Ravensburg gehisst wird. Aktueller Anlass ist der 23. Mai, Tag des Grundgesetzes. Die sogenannten „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ - der Parlamentarische Rat - hatten den Text ausgefertigt und vor 72 Jahren verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Grund- gesetzes wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Mit dem Hissen der „Demokratie leben!“ Fahne erinnern die Kommunen daran, dass Demokratie keine Selbstver- ständlichkeit ist. Sie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Gewerbliche Schule Ravensburg Technisches Gymnasium Ravensburg der 6-jährigen Aufbauform Anmeldungen bis zum 07. Juni 2021 für das Schuljahr 2021/2022 Der innovative Weg zum Abitur für Schülerinnen und Schüler fast aller Schularten, die Lust auf etwas Neu- es haben und für die das Fach „Technik“ eine besonde- re Bedeutung hat. Der Unterricht erfolgt praxisnah in modernen Werkstätten und Fachräumen. Zur Wahl der zweiten Fremdsprache werden Spanisch und Französisch angeboten. Ab Klasse 11 erfolgt eine Vertiefung in einem unserer vier Profile: Mechatronik, Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik oder Technik und Ma- nagement. Mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 13 wird die Allgemeine Hochschulreife erzielt. Interesse? Der Einstieg/Schulwechsel zu dieser innovati- ven Schulart erfolgt ab Klasse 8. Informationen erhalten Sie über unsere Homepage oder direkt bei Herrn Bütten- dorf, Tel. 0751/368-140; buettendorf@gsravensburg.de Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel.: 0751/368-100, www.gsravensburg.de Kolping-Bildungszentrum Ravensburg Sozialwissenschaftliches Gymnasium ab Klasse 8: Noch freie Schulplätze Das seit über zehn Jahren bestehende Sozialwissen- schaftliche Gymnasium im Kolping-Bildungszentrum wird seit drei Jahren bereits auch ab der achten Klasse ange- boten. Dieses Gymnasium, das nach sechs Jahren zum Abitur führt, hat noch freie Plätze. Das Profilfach am sechsjährigen SG bietet eine beson- ders vielseitige Verknüpfung der Bereiche „Ernährung, Soziales und Gesundheit“ und trägt damit zu wertvollen lebenspraktischen Einsichten bei. Besonderen Wert legt man bei dieser Schulform auf eine aktive Lernförderung in kleinen Klassen mit wahlweiser Hausaufgabenbe-treu- ung und auf die Entwicklung von sozialen und methodi- schen Kompetenzen. Ein weiteres Extra stellt das Projekt „Bewegung und Na- tur“ dar, das ein verstärktes Naturerleben ermöglicht. Hier sollen die im Unterricht theoretischen Inhalte prak- tisch umgesetzt und erfahren werden, zudem sollen die Schülerinnen und Schüler durch erlebnispädagogische Aktionen Erfahrungen in der Natur sammeln, um ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen zu entwickeln. Anmeldeschluss: 07.06.2021 Kontakt: Kolping-Bildungszentrum, Gartenstraße 16, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 560159-20 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Schutz vor Radon in Baden-Württemberg LUBW informiert online Die Radon-Beratungsstelle der LUBW informiert in den kommenden Wochen Bürgerinnen und Bürger in Ba- den-Württemberg zum Thema Radon. Aufgrund der gel- tenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pan- demie werden die Veranstaltungen online angeboten. Radon zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs Radon ist ein nicht wahrnehmbares Gas, das überall im Boden vorkommen kann. Sammelt es sich in Innenräu- men an, kann es gefährlich für die Gesundheit werden. Nach Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Ein Schutz vor Radon ist jedoch möglich, beispielsweise durch Lüften. Auch technische Lösungen helfen, die Radonmenge in Innenräumen zu senken. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer Lüftungsanlage oder zusätzliche Abdichtungen am oder im Gebäude. Vier öffentliche Informationsveranstaltungen der LUBW An den folgenden Terminen bietet die Landesanstalt öf- fentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor Radon“ an: - Mittwoch, 09. Juni, Beginn 18 Uhr - Donnerstag, 10. Juni, Beginn 19 Uhr - Montag, 14. Juni, Beginn 18 Uhr - Dienstag, 15. Juni, Beginn 19 Uhr Die Teilnahme ist kostenlos und eine Voranmeldung nicht erforderlich. Eine Teilnahme erfolgt über die Webseite: Radon in Baden-Württemberg/Online-Veranstaltungen. Hier finden sich auch entsprechende technische Hinweise für eine erfolgreiche digitale Teilnahme. Bei der Veranstaltung wird über folgende Aspekte in- formiert: - Radon als Innenraumschadstoff - Wo kommt es her? Wie gelangt es ins Haus? - Wie kann ich einfach und kostengünstig Radon in mei- nem Heim messen? - Wie kann ich mich vor Radon schützen? - Was bedeuten die neuen Radonvorsorgegebiete für mich? - Wo erhalte ich weiterführende Informationen und Un- terstützung? Im Anschluss ist ausreichend Zeit für Fragen an den Vor- tragenden und Diskussionen. Weitere Informationen zum Thema Radon erhalten Sie bei der Radonberatungsstelle der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter www.radon-lubw.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22.Mai - 30. Mai 2021 Gedanken zur Woche Garten des Lebens Wir sind nicht auf der Erde, um ein Museum zu hüten, son- dern um einen blühenden Garten voller Leben zu pflegen. Johannes XXIII Samstag, 22. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Pfingsten (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Adalbert Berger, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Rennovabiskollekte Sonntag, 23. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Montag, 24. Mai - Pfingsmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Theresia und Eugen Elbs, Margarete Voll- mer, Jahrtag: Baptist Elbs) Rennovabiskollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Dienstag, 25. Mai 14.30 Uhr Baienfurt - Maiandacht mit dem Katholi- schen Frauenbund musikalisch gestaltet vom Chorquartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Mittwoch, 26. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baindt - Helferkreis Maiandacht in der Kirche, bitte Gotteslob mitbringen! (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Freitag, 28. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hubert Fuchs) Samstag, 29. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (200-Jahrfeier Ka- „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 pelle Schachen, öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Marta und Heinrich Adler) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 19.00 Uhr Maiandacht musikalisch gestaltet vom Chor- quartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Herzlichen Glückwunsch! Am vergangenen Sonntag durften Sr. Carola und Sr. Jo- hanella ihr 60-jähriges Professjubiläum im Kreis ihrer Mit- schwestern in Heiligenbronn begehen. Zu diesem diaman- tenen Ordensjubiläum gratulieren wir ganz herzlich und freuen uns mit ihnen. In diese Freude mischt sich natürlich auch die Trauer über den bevorstehenden Abschied aus Baindt am 27. Juni. In der hauseigenen Zeitschrift der Stiftung St. Franzis- kus ist dazu ein bewegender Artikel erschienen unter der Überschrift „Das Hiersein war ein Geschenk“. Dieser Selbsteinschätzung der Schwestern können auch wir voll und ganz zustimmen. Anlässlich der Verabschiedung im Juni hält Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn einen Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt und der Heiligen- bronner Schwestern in Baindt. Samstag, 20. Juni 2021, 19.30 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle Anmeldung für die begrenzte Anzahl an Plätzen nimmt die Gemeindeverwaltung Baindt ab sofort entgegen: t. ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Personen mit Krankheitssymptomen dür- fen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 25. Mai bis einschließlich 04. Juni geschlossen. Sie erreichen uns wieder am 08. Juni 2021. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Am 26. Mai um 14.30 Uhr findet unse- re jährliche Maiandacht in der Kirche in Baindt statt. Bitte eigenes Gotteslob mitbringen! Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, son- dern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 23. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst in der Ev. Kir- che mit Abendmahl mit ANMEL- DUNG BIS SPÄTESTENS 22. Mai, 20.00 Uhr im Pfarramt Montag, 24. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung Sonntag, 30. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ 5. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Wie groß darf ich von Gott denken? Wie weit reicht mein Gebet? - Nach der Auffassung un- zähliger Menschen, deren Erfahrungen wir in der Bibel nachlesen können, sicher nicht nur bis zur Zimmerdecke. Heute wird dem Gebet häufig nur der Aspekt zugeschrie- ben, dass es die Beterin ruhig macht und ihr hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Und das ist ja auch eine sehr wichtige Facette, denn Gott braucht unsere gu- ten Ratschläge, wie er das mit der Welt besser machen könnte, tatsächlich nicht. Sein Horizont übersteigt unsere Vorstellung um ein Vielfaches. Aber warum soll ich denn dann noch beten? - Sicher nicht, um wie in einen Automaten oben die Gebetsmünze ein- zuwerfen und unten das heraus zu bekommen, was ich mir wünsche. Gott ist nicht manipulierbar, aber er ist ansprechbar. Er ist eben mehr als ein Prinzip, mehr als die erste Ursa- che für alles, was in der Welt so geschieht. Calvin hält deshalb fest, dass Gott „alles Lebendige ver- sorgt und nährt; es ist, wie ich schon sagte, kindisch, wenn man das auf einzelne Akte einschränken will.“ Er verweist auf das Jesus-Zitat, dass noch nicht einmal das Leben eines kleinen Spatzen in Gottes Augen bedeu- tungslos ist. Wir ahnen also, wenn Gottes Interesse an seiner Schöp- fung so allumfassend ist, wie könnten dann wir Menschen mit anderen Kreaturen gleichgültig umgehen, wie könnte uns ihr Ergehen kalt lassen? Wenn Gottes Aufmerksamkeit, nach der biblischen Über- lieferung, gerade dem Unscheinbaren, dem Kleinen gilt, wie sollten wir uns dann nicht auch immer und immer wieder für die Geschöpfe einsetzen, die sonst gern über- gangen werden? Gottes besondere Fürsorge für alles Lebendige ist damit unser Vorbild, an dem wir uns als seine Ebenbilder orien- tieren können. Kraft und Perspektive dafür schöpfen wir in der Begegnung mit Gott. Deshalb ist die wichtigste Bedeutung des Gebets eben nicht der Informationsaustausch - als ob Gott nicht schon wüsste, was mein Herz bewegt - sondern die Beziehung, die Gemeinschaft mit ihm und mit den anderen Geschöp- fen, die zusammen mit uns auf ihn ausgerichtet sind. Nicht von ungefähr beginnt das berühmteste Gebet von Jesus mit einem „geheiligt werde dein Name, dein Reich komme, dein Wille geschehe“. Und auch sein Gebet im Garten Gethsemane endet mit einem „dein Wille gesche- he“. Gebet ist damit ein „Reden des Herzens mit Gott“ und ge- nauso ein Hören auf das, was er mir zu sagen hat. Gebet ist ein sich Ausrichten auf das große „Du“, auf mein Gegenüber, dessen Fürsorge alle Bereiche des Lebens umfasst und in dessen Augen mein kleines, persönliches Leben doch wertvoll ist und mit einer Würde versehen wird, die mir nichts und niemand mehr nehmen kann. Wie groß darf ich also von Gott denken? - Offenbar kann ich ohnehin nicht groß genug von ihm denken. Doch ich entdecke in der Bibel eben auch das, womit Cal- vin den fünften Abschnitt beschließt: „Wer ist wie der HERR, unser Gott, im Himmel und auf Erden? Der (...) den Geringen aufrichtet aus dem Staube und erhöht den Armen aus dem Schmutz, dass er ihn set- ze neben die Fürsten, neben die Fürsten seines Volkes“ (Psalm 113,5-8) Mein Gebet reicht deshalb immer genau so weit, bis es das Herz Gottes erreicht. Und ich kann erleben, wie Gott aufrichten, erhöhen, ver- sorgen und ernähren kann und will und wie er mich in den Anbruch seiner erlebbaren Gegenwart mitten in der Welt hineinnimmt. - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. Septem- ber 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden-württem- bergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirman- denunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Herzliche Einladung zum Anmeldeabend für den Konfi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. September 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden- württembergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Gemeinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt _________________________ Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Ge- meinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). _________________________ Liebe Kreative Heute möchte ich euch eine texti- le Arbeit vorstellen. Hier hat Frau Irmgard Schwarzat aus Baienfurt mit Wolle und Nadel und Faden an „textiler Kunst“ gear- beitet. Heraus kommt ein alltagstaugliches, individuelles, vielleicht einmaliges Stuhlkissen. Wie siehts aus, vielleicht ein Thema bei den hoffentlich bald wieder stattfindenden kreativen Montagen. Die Zeichen stehen gut, die Inziden- zen sinken - wir alle freuen uns schon auf ein Wiederse- hen. Und wie Ihr seht, es mangelt nicht an kreativen Ide- en. Hoffentlich bis bald, Euer Kreatives Montags-Team, übrigens, über weitere kreative Ideen freuen wir uns sehr. Sendet sie bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Jungmusikanten-Ralley Weißt du noch den Weg zum Probe- lokal? Und wie dein Registerkollege in der JuKa heißt? Wir sind uns da auch nicht mehr ganz so sicher! Darum ha- ben wir ein kleines Spiel für euch vorbereitet, zu dem wir alle Jungmusikanten ganz herzlich einladen möchten! Am 22. Mai geht’s los, da finden alle unsere Jungmusikanten die „Spielanleitung“ inklusive einer kleinen Überraschung vor ihrer Haustüre. Bis zum 31. Mai habt ihr Zeit, alle Auf- gaben zu lösen und bei Natalie Hage abzugeben! Geht natürlich auch (coronakonform) mit einem Freund oder euren Geschwistern/eurer Familie. Bitte beachtet die ak- tuell geltenden Regeln. Natürlich machen wir das nicht nur zum Spaß: am 02. Juni wollen wir uns alle virtuell wieder sehen und einen kleinen Jungmusikanten-Hock veranstalten. Neben netter Gesellschaft gibt es dann eine kleine Siegerehrung. Gerne dürfen auch die „großen“ Musiker teilnehmen, von der Wertung seid ihr aber leider ausgeschlossen. Wir freuen uns auf euch, euer Jugend-Team des Musikvereins! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK informiert - Aktuelles 60 Euro für Pflegehilfsmittel Pauschale bis zum Jahresende erhöht Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Pflege- hilfsmittel-Pauschale für pflegende Angehörige bis zum Ende des Jahres auf 60 Euro angehoben wird. Hiermit kommt die Regierung den Forderungen des Sozialver- bands VdK nach. Durch die Corona-Pandemie sind die Kosten für Hygi- eneartikel für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad und deren Angehörige stark gestiegen. Um FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung fi- nanzieren zu können, wurde zu Beginn der Pandemie die Pauschale von 40 auf 60 Euro angehoben. Dieser Beitrag sollte nun wieder auf den ursprünglichen Betrag gesenkt werden. Dies wurde jedoch vom VdK scharf kritisiert. Die erhöhten Kosten für Hygieneartikel bestehe weiterhin, da Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 die Pandemie noch nicht beendet sei. Nun hat die Bun- desregierung eingelenkt und die Pauschale von 60 Euro bis Ende des Jahres bestätigt. Dennoch werden wir weiter dafür kämpfen, dass die Pau- schale unbefristet auf 60 Euro angehoben wird. Hierdurch soll die häusliche Pflege gestärkt werden. Der VdK in Ihrer Nähe: Ortsverband Weingarten, Telefon 0751-47760 Homepage: www.vdk.de/ov-weingarten Kreisverband Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 210 VdK SRgGmbH Servicestelle Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 20 Was sonst noch interessiert Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Hospiz Ambulant Weingarten Wir haben ein Offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht verabschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten zum einen individuelle Gesprächstermine an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an. Auch te- lefonische Unterstützung ist möglich. Außerdem bieten wir mehrere Termine in einer kleinen Gruppe an. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751 - 180 56 382 oder 0160 - 96 20 72 77 Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Termine: 25.05., 15.06., 06.07., 27.07 2021, jeweils von 17.00 - 18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur Landratsamt Ravensburg Bio-Musterregion veröffentlicht BioGenuss-Radtouren Die Pfingstferien stehen vor der Tür! Die neuen BioGe- nuss-Radtouren der Bio-Musterregion Ravensburg bieten jetzt eine willkommene Abwechslung. Auf drei Routen in- nerhalb des Landkreises kann eine Radtour zum Genus- serlebnis werden. Unter dem Motto „BioGenuss-Radtou- ren – Radelnd unsere Bio-Heimat erFAHREN“ führen die Touren an verschiedenen Bio-Höfen oder Bio-Verarbei- tern vorbei und bieten die Möglichkeit Bio-Köstlichkeiten direkt am Ort der Erzeugung zu erwerben und ganz ne- benbei noch etwas über die unterschiedlichen Betriebe Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und deren Besonderheiten zu lernen. „So wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kontakt mit un- seren Bio-Landwirt/innen bringen und die Vor-Ort-Ver- marktung bewerben“, sagt Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg und Initiatorin des Projektes. Drei Rundtouren stehen momentan zur Verfügung. Die- se befinden sich um Leutkirch im Allgäu, Bad Waldsee, Wolfegg, Amtzell, Bodnegg und Waldburg. Genaue Infor- mationen gibt es unter www.biomusterregionen-bw.de/ biogenuss-radtouren. Für alle Mairadler wird auf jeder Tour ein Bio-Gschenkle im Wert von 25 Euro verlost. Senden Sie uns dazu ein Bild von sich mit einem der Hofschilder der Bio-Musterregi- on auf Ihrer Tour und berichten Sie von Ihren Bio-ErFah- rungen. Mit Zusendung eines Fotos stimmen Sie dessen Veröffentlichung zu. Einsendungen bitte an k.eckel@rv. de. Wir freuen uns von Ihren erFAHRUNGEN zu lesen und zu sehen und wünschen nun viel Spaß beim Radeln und Entdecken! Teilnahmeschluss ist der 7. Juni 2021. Teilnahme erst ab 18 Jahren, Projektbeteiligte und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Tierheim Berg-Kernen / Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. „Hilfe! Ich bekomme keine Luft mehr!“ Tierheim Berg-Kernen und Tierschutzverein warnen vor der Gefahr eines Hitzetods: Hunde oder Katzen können in überhitzten Autos sterben Berg/Ravensburg - Wenn die Sonne scheint und die Tem- peraturen steigen, droht in abgestellten Autos für Hunde und Katzen Lebensgefahr. „Selbst bei nur 10 Grad Celsi- us Außentemperatur kann sich der Innenraum eines Au- tos, wenn es in der Sonne steht, erheblich erhitzten. Bei sommerlichen Temperaturen steigt die Temperatur oft in wenigen Minuten so drastisch an, dass es für einen In- sassen, ob Kind oder Tier, lebensgefährlich wird“, warnt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. Selbst wenn das Auto im Schatten stehe, könne es bei hohen Außen- temperaturen schnell zu heiß werden und auch der sich ändernde Sonnenstand sollte berücksichtigt werden. Ein Hund besitze nur wenige Schweißdrüsen - an den Pfoten und am Nasenspiegel - und könne sich daher nur über Hecheln Abkühlung verschaffen. Er sei der Gefahr eines Hitzetods hilflos ausgeliefert, gibt Martina Schweitzer zu bedenken und erklärt: „Wenn der Hund zu hecheln be- ginnt, verliert er sehr viel Flüssigkeit und wird unruhig. Zeichen dafür sind ein langgestreckter Hals und eine weit heraushängende Zunge. Bei dem Versuch, mehr Sauerstoff in die brennenden Lun- gen zu bekommen, beschleunigt sich die Atmung. Der Puls rast. Die Mundschleimhaut verfärbt sich dunkelrot und es kann zu Erbrechen und Durchfall, Kreislaufbeschwerden und Krämpfen - bis hin zu Bewusstlosigkeit und Nieren- versagen - kommen.“ Innerhalb kurzer Zeit steige die Kör- pertemperatur des Hundes von 38,5 Grad Celsius auf 41 Grad, ab 42 Grad bestehe akute Lebensgefahr. „Der Hund stirbt oft schon nach wenigen Minuten den Schocktod.“ Welche Angst und Panik das Tier im überhitzten Auto durchlebe, sei unvorstellbar. Enge Transportkisten, hohe Luftfeuchtigkeit, Übergewicht sowie rassebedingt verkürzte Schnauzen, wie beispiels- weise beim Mops oder der Bulldogge, beziehungsweise die Wärmeempfindlichkeit von in kälteren Regionen be- heimateten Rassen wie zum Beispiel den Huskys verstärk- ten das Leiden zusätzlich, so die Tierschutzverein-Vorsit- zende weiter. Auch das Alter und der Gesundheitszustand der Tiere spielten eine Rolle. Selbst wenn ein Hund in letzter Minute vor dem Hitzetod gerettet werde, könne er noch Tage danach an den Folgen dieser Tortur sterben beziehungsweise lebenslange Hirn- und Organschäden davontragen. „Ersparen Sie Ihrem Hund eine solche Tor- tur!“, appelliert Martina Schweitzer an alle Tierfreunde und warnt: Auch das Anbinden vor einem Geschäft in der Sonne könne schon ausreichen, dass ein Hund einen Sonnenstich oder Hitzeschlag erleide - selbst bei mode- raten Temperaturen. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich Nach dem Tierschutzgesetzt ist es strafbar, einen Hund im überhitzten Auto zurückzulassen. Hier ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Wer bemerke, dass ein Hund allein in einem sich aufheizenden gepark- ten Auto sitze, sollte versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen, rät Martina Schweitzer. Sei dies nicht möglich, sollten Polizei oder Feuerwehr informiert werden. „Dauert auch dies zu lange und der Hund befindet sich in akuter Lebensgefahr, dann dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dokumentieren Sie den Vorfall, suchen Sie Zeugen, die den Hergang bestätigen können. Erstatten Sie Strafana- zeige wegen Tierquälerei.“ Und noch etwas ist der Tierschutzverein-Vorsitzenden wichtig: „Wenn der Hund befreit ist, sollte er in den Schat- ten gebracht werden. Übergießen Sie ihn mit kühlem, aber nicht eiskaltem Wasser. Wickeln Sie ihn nicht in ein feuchtes Handtuch, da dies den Wärmeaustausch ver- hindert. Fächeln Sie ihm Luft zu. Ist er bewusstlos, flößen Sie ihm keine Flüssigkeiten ein. Ein Tierarztbesuch ist un- umgänglich.“ Videos zum Thema und weitere Informationen: https://www.tasso.net/Tierschutz/Aufklaerungsprojekte/ Hund-im-Backofen; https://www.tierrecht-anwalt.de/hunderecht-tv/hitze- tod-hund/hund-im-heissen-auto-hunderechtsanwalt.html Kreisjugendring Ravensburg Fachtag „Kinder beteiligen - Zukunft gestalten“ Dieser Fachtag findet am Dienstag, den 20. Juli 21 um 10:00 Uhr digital als Zoom-Meeting statt. Das Thema Kin- der- und Jugendbeteiligung ist aktueller denn je. Das gro- ße Engagement junger Menschen im Rahmen der Fridays for Future-Bewegung machte das Thema in den Medien und in der breiten Gesellschaft präsent. Es zeigte sich deutlich, dass junge Menschen eine hohe Motivation ha- ben sich an verschiedenen Themen zu beteiligen und ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen möchten. Auch Kin- der zeigen sich bei vielfältigen Beteiligungsprozessen als Expert*innen ihres Lebensumfelds und können wichtige Impulse zur Kommunalentwicklung beitragen. Wie das gelingt, was es dazu braucht an Unterstützung und Rah- menbedingungen, das ist ein Fokus dieser Fachtagung. In den unterschiedlichsten Bereichen müssen Räume und Möglichkeiten geschaffen werden, damit junge Menschen ihre Ideen und Meinungen einbringen, sich engagieren und Gegenwart und Zukunft mitgestalten können. Beteiligung beginnt in den Köpfen der Erwachsenen und so braucht es Erwachsene, die Partizipation als Grundhaltung verstehen und sich für eine Vielfalt an Be- teiligungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Be- reichen (Kindergarten, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit u.v.m.) einsetzen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Der Fachtag richtet sich an alle Interessierten, die im Be- reich Kinder- und Jugendbeteiligung tätig sind oder tätig sein möchten. Neben den wichtigsten Grundlagen bie- tet der Fachtag eine große Fülle an Informationen zum Thema und Impulse zur Umsetzung von Beteiligungs- möglichkeiten junger Menschen. Anmeldungen bis spätestens 13. Juli 21 online unter www. jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e.V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisju- gendring-rv.de SCHWEIZER FRÜHLINGSSALAT Zutaten für 4 Personen: 1 kleiner Friséesalat 50 g Rucola 50 g Haselnusskerne 50 g Walnusskerne 1 kg Rhabarber 100 ml Guavensaft 100 g frische Erdbeeren 200 g Feta 3 bis 4 EL Rotweinessig Salz, Pfeffer, 1 Prise Zucker 4 EL Walnussöl © Schorten/DEIKE 744U14U2 © C la ud ia Z im m er /D EI KE Zubereitung: Salate waschen, putzen und in Stücke rupfen. Den geschälten Rhabarber in mundgerechte Stücke schneiden. Backofen auf 200 Grad Umluft vorheizen. Die Nüsse grob hacken. Guavensaft und Öl verrühren, mit dem Rhabarber und den Nüssen vermengen, auf ein Emailleblech legen und im Ofen ca. 8 Minuten backen. Her- ausnehmen und abkühlen lassen. Die gewaschenen Erdbeeren würfeln, den Feta zerbröseln. Salate, Rhabarber und Nüsse, Feta und Erdbeeren vorsichtig vermengen. Den Rhabarbersud vom Backblech in eine Schüssel geben, mit Essig, Salz, Pfeffer und Zucker verschlagen. Vor dem Anrichten mit den restlichen Zutaten vermischen. Tipp: Eine herzhafte Note bekommt dieser Salat, wenn man 4 Scheiben Bündnerfleisch als Topping über den Salat streut. SchweizeriScheS rezept Zubereitungszeit: ca. 40 Minuten © van Hoorn/DEIKE 752R10R4 Lösung: Der Marienkäfer und die Gießkanne haben als Einzige keine weißen Punkte. Punktesammlung Paula sammelt gepunktete Gegenstände. Welche zwei Dinge haben zwar Punkte, unterscheiden sich aber von den anderen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Tragt die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein. BILDER- KREUZWORT- Rätsel 72 0/ 1 © D EI K E PR ES S Aufl ösung: 1. KLEE, 2. BONBON, 3. DATUM, 4. WAL / WESPE, 5. OSTERHASE, 6. TAUBE, 7. RASSEL, 8. SAM, 9. TASSE, 10. BAUMSTUMPF, 11. ARA, 12.KORB, 13. NAEGEL, 14. GAUL, 15. LUPE, 16. ALU, 17. LEER Warum sollte man nicht unbedingt Apfelkerne essen? Normalerweise entfernt man das Kerngehäuse der Äpfel. Beißt man auf einen Apfelkern, entsteht ein bitterer Geschmack im Mund. Dieser kommt von der Substanz Amygdalin, die von unserem Körper in Blausäure umge- wandelt wird. In größeren Mengen ist Blausäure giftig. Über ein paar ver- schluckte Apfelkerne müssen wir uns aber dennoch keine Gedanken ma- chen, denn das ist zu wenig, um Schaden anzurichten. Völlig ungefährlich ist die Säure, wenn wir die Kerne gar nicht zerkauen, sondern im Ganzen herunterschlucken. Dann scheidet sie unser Körper un- verdaut wieder aus. Auch die Kerne von einigen anderen Früchten enthalten Amyg dalin. Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 72 0R 20 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Foto: djd/www.BGETEM. de/Getty Images/ljubaphoto (djd). Permanenter Leistungs- und Termindruck, ein hohes Arbeitspens- um, ständig Ärger mit dem Chef oder den Kollegen: Das sind Belas- tungen am Arbeitsplatz, die auf Dauer psychisch krank machen kön- nen. Die Corona-Zeit mit ihren Ein- schränkungen und dem Arbeiten im provisorischen Homeof ce stellt zu- sätzliche Herausforderungen dar. Arbeitgeber sind in der P icht, mög- liche Problemfelder zu erkennen und für Abhilfe zu sorgen. Unterstützung dabei gibt etwa das Programm „Ge- meinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen“ der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Das Online-Befra- gungstool ermöglicht es, mögliche Gefährdungen zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Das Programm unter www.bgetem.de wurde jetzt um Zusatzbausteine zu Corona und Homeof ce erweitert. &AUSBILDUNGBERUF Unser Thema „Ausbildung & Beruf“ erscheint das nächste mal in KW 39. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. Bewerbe Dich jetzt. www.mayer-baustoffe.de E-Mail: elektro.riedinger@t-online.de Elektro Riedinger Dorfstr. 20 88281 Hintermoos - Schlier Tel: +49 (0) 7529-912796 Fax: +49 (0) 7529-912797 Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik - abgeschlossene Ausbildung, - Berufserfahrung, - technisches Verständnis, - Leistungsbereitschaft, - Teamfähigkeit, - Zuverlässigkeit, - Verantwortungsbewusstsein, - Führerschein Klasse B UNSER TEAM BRAUCHT VERSTÄRKUNG! Wir bilden aus und suchen Auszubildende Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. 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    Zuletzt geändert: 21.05.2021
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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. Februar 2021 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, es ist schöner Brauch, die Fasnetszeit und den Winter mit einem großen Funkenfeuer in der Kies- grube am Annaberg zu beenden. Seit 1972 pflegt die Landjugend diese Tradition und läutet gleich- zeitig das neue Landjugendjahr ein. Coronabedingt muss leider auch diese Veranstaltung ausfallen. Wir hoffen, dass bald wieder andere Zeiten kommen werden. Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund! Ihre Landjugend Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einladung zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie bereits heute zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, 04. März 2021 um 18.30 Uhr ein. Bereits seit 2014, mit dem Erwerb der Flächen des Fischerareals, beschäftigt sich die Gemeinde mit der Entwicklung dieser sehr wertvollen Fläche. Darüber hinaus nimmt die Gestaltung der Ortsmitte langsam Fahrt auf. Auch wenn es Corona derzeit nicht erlaubt, Sie zu einer Präsenzveranstaltung ein- zuladen, möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Bürgerinfor- mationsveranstaltung informieren. Aufgrund der technischen Gegebenheiten bitte ich Sie, sich anzumelden. Bitte sen- den Sie Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer sowie der Mailadresse an r.mueller@baindt.de. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail für den Probelauf und eine weitere E-Mail für die Bürgerinformationsveranstaltung. Darüber hinaus werden wir einen Link auf der Homepage der Gemeinde einstel- len, über den eine niederschwellige Teilnahme, allerdings ohne die Möglichkeit, sich direkt einzubringen, gegeben ist. Scheuen Sie sich nicht, an diesem neuen Format teilzunehmen! Bei technischen Fragen und Problemen dürfen Sie sich gerne an Herrn Müller unter 07502/9406-22 wenden. Über Ihre rege Teilnahme an dieser Veranstaltung freuen wir uns! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + • betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen • Sonderregelung für möglich und werden individuell festgelegt. • alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung • Kein Ausschank und Verzehr von im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken verschlossenen Behältnissen erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden. in Krankenhäusern, • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Patienten*innen und Besucher*innen. von Alten- und • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann • An den Betrieb angepasste Hygiene- Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Eine vollständige Liste finden Sie auf » Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Bibliotheken und Archive (Abholangebote Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Museen und Ausstellungen Spielbanken- und hallen Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Freizeitparks und Indoorspielplätze Kletterparks (drinnen und draußen) Zoologische und botanische Gärten Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Amtliche Bekanntmachungen Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre Corona- Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Coro- na-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Termin- vereinbarung für ihre Corona-Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir Baindterinnen und Baind- ter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medi- zinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Telefonsprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 23.02.2021 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Jedoch wird diese Sprechstunde telefonisch durchgeführt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee vor 2 Wochen konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K ge- stürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weg- geräumt. Allerdings konnten die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, bis jetzt noch nicht aufgenommen werden. Da der Schnee zwischenzeitlich getaut ist, können die Schäden, welche an den Gräbern verursacht wurden, der Friedhofsverwaltung gemeldet werden. Bitte richten Sie diese an Frau Heine, unter Telefon 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhö- rerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunfts- fähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Ge- meinderatssitzung abgesetzt wird und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entschei- dung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeit- fenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest statt- findet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und wei- teren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle ver- hält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich im Ergebnis für die Vereine aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex-Meeting ausführlich über die Entwicklungen informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/ Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekanntzugeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwick- lungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations- veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer des Dorf- platzes werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 geht im März weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsek- tenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichti- ger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugs- räume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wass- erweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Rich- tung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stim- men und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den ver- storbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Über- nahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel ab- zulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Ge- setzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Hand- schlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Ge- meinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinde- räten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spie- gel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Ge- meinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bands Mittleres Schussental werden folgende Gemein- deräte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwas- serzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasser- versorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbege- biets Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nie- derbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgen- de Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband inter- kommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der wei- teren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausub- stanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neu- bau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Bespre- chungen mit der Schulleitung und zwischen den verschie- denen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genü- gend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Förd- ergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Ent- scheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant wer- den kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsi- dium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung des Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke ge- nutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesen- schule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerks- planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälli- gen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachnei- gung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord-West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude-ange- baut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohn- hauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehen- de Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse ent- sprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfra- ge. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbar- grundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks- fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der nä- heren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfü- gen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umge- bung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnver- hältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvo- ranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird er- teilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifami- lienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bau- herr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflä- chen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestsei- te des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchs- werte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist ge- sichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforder- lichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeind- liche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehen- des Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachge- schoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein An- trag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Oberge- schoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Bal- konen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raum- ordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- nahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Ba- den-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu er- arbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raum- planerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befin- det sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeit- horizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Inst- rument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Be- lange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Ja- nuar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwer- punkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschrei- bung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Min- dest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese lan- desplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als ver- bindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzie- rung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen an- gemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee-Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maß- geblich nach der regionalplanerischen Funktionszuwei- sung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungs- raum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest-Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Aus- gleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmä- ßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte-Mo- nitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei im- mer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichsha- fen-Meckenbeuren-Ravens-burg-Weingarten-Baien- furt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Sied- lungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungs- raum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwer- punkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlas- tung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räum- liche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regio- naler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gesprä- che stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglich- keiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbar- keit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Ge- werbe Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regional- plan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Be- triebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplane- rischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der drin- gende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikun- ternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug un- terhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservor- kommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversor- gung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservor- kommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersu- chungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutz- gebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich um- fasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißen- bronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Ei- senmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nach- gereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kies- abbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorrang- gebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Re- gionalverbands Bodensee-Oberschwaben unter „Fort- schreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben -2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regional- plan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservor- kommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Was- serversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellung- nahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnah- me gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regi- onale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißen- bronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasser- schutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Land- schaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stel- lungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kinder- gärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrach- te Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwir- kend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschla- gen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergär- ten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergar- tengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Be- schlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kinder- tageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonde- ren Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertagesein- richtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein un- seres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsge- bühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kom- munalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an El- tern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegen- übersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gang- barer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Be- treuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kom- munale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsge- bühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genom- men wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Ge- meinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Aus- wahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und sta- biles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbe- werb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energie- konzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellun- gen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vor- bereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausfor- mulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Her- ren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Her- ren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kos- ten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Rad- wegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei über- prüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missver- ständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplät- zen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Februar/Sonntag, 21. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Februar Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 21. Februar Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Helmut Lang feierte am 13.02.2021 seinen 80. Geburtstag, Frau Ingrid Biesinger am 14.02.2021 ihren 85. Geburtstag und Herr Bernhard Schuh am 17.02.2021 ebenfalls seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler März 04.03. Infoveranstaltung Fischerareal/Dorfplatz online 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kalender für die Zeit bis Ostern Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Gemeinde, wir, vom Kindergarten Sonne Mond und Sterne möchten Ihnen eine kleine Freude machen und haben für Sie einen Kalender für die Zeit bis Ostern gestaltet. Mit kleinen Gedichten, Sprüchen, Bastel-Aktionen, Back-Rezepten und vieles mehr worauf Sie sich freuen können. Sie können den Kalender unter dem Link: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitenge- nerator/fec430c42be2b75e85fd952a1a6b3e36205487/ Kalender_fuer_die_Zeit_bis_Ostern.pdf oder mit dem QR-Code herunterladen: Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gutes Gelingen bis Ostern. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bücherei Die Gemeindebücherei ist online Die Bücherei ist für den Publikumsverkehr leider noch geschlossen. Aber der Abhol- service von vorgemerkten Büchern wird schon gut genutzt. Die Öffnungszeiten zum Abholen der vor- bestellten Bücher, sind wie bisher. Montag 15.00-16.00 Uhr, Dienstag 16.00-18.00 Uhr und Freitag 11.00-13.00 Uhr Ab sofort können Bücher online vorgemerkt werden. Ent- weder über die kostenlose App BibKat aus dem App-Sto- re oder unter folgendem Link, www.eopac.net Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Pass- wort setzt sich zusammen aus den ersten drei Buchsta- ben des Nachnamens und dann das Geburtsdatum (Tag. Monat.Jahr) Benötigen Sie Hilfe, haben Sie Fragen können Sie auch gerne telefonisch oder per E-mail mit der Bücherei Kon- takt aufnehmen. gemeindebuecherei@baindt.eu Die Zeit läuft weiter, doch jede Frist endet einmal. Gerne können Sie ihre vor langer Zeit geliehenen Bücher auch nur zurückgeben. Die anderen Leser danken es Ihnen. Die Bücherei ist zu den oben genannten Öffnungszeiten bereit für die Rücknahme der Medien. Ute Lins Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information 1. 2. 3. 4. CO2-Preis Funke für mehr Klimaschutz So soll der CO2-Preis lenken: Ist der CO2-Preis nicht viel zu niedrig, um etwas zu bewirken? „Wer sich erst vor wenigen Jahren ein Auto mit Verbren- Seit Januar 2021 sollen klimaschädliche Brennstoffe von Jahr zu Jahr immer teurer werden. Denn die von Heizöl, Erd- gas, Benzin und Diesel verursachten CO2- Emissionen bekommen einen Preis. Der liegt im Jahr 2021 bei 22 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2022 schritt- weise auf 22 Euro klettern. Diese CO2-Bepreisung wird in der Regel di- rekt an den Heiz- und Tankkunden weitergegeben. Damit soll in der Gesellschaft „ein Signal für mehr Kli- maschutz im Ver- kehr und bei Gebäu- den“ aufleuchten. Die Bundesregierung will mit dem CO2-Preis dazu motivie- ren, uralte Ölheizungen auszutauschen oder auf Elektromobilität umzusteigen. Zugleich sollen alle entlastet werden beim Strompreis durch Senkung der EEG-Umlage – mit der die Investitionen in erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft vergütet werden – und durch eine erhöhte Entfernungspauschale ab Kilometer 21. Noch nicht in trockenen Tü- chern ist eine gerechtere Aufteilung des CO2- Preises zwischen Mietern und Vermietern, die ja keinen Einfluss auf das Heizungssystem oder den Sanierungsgrad des Hauses haben. Beispielrechnungen CO2-Preis Eine Familie mit zwei Kindern in der Stadt , die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, würde auf rund 171 Euro an zusätzlichen Kosten kommen pro Jahr. Entlastet würde sie mit etwa 117 Euro bei den Stromkosten. Eine Familie mit drei Kindern und Eigen- heim auf dem Land sowie zwei Autos kommt auf 312 Euro Zusatzbelastung und für den Fall der sinkenden EEG-Umlage auf 166 Euro Einsparung. Sie profitiert von der erhöhten Entfernungspauschale ab km 21. Eine alleinstehende, zur Miete wohnende Arbeitnehmerin mit Auto würde auf voraus- sichtlich 100 Euro an zusätzlichen Kosten kommen. Die Entlastungen beliefen sich bei ihr auf zirka 53 Euro weniger Stromkosten. Weitere Beispielrechnungen: www.bmu.de/ fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/ Klimaschutz/co2_preis_beispielrechnung_bf.pdf Diesen sozialen Ausgleich halten viele Ex- perten für fragwürdig. Doch der Reihe nach: Öl und Diesel verteuern sich um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um sieben Cent und Erdgas um 0,5 Cent pro Kilowatt- stunde (kWh). Das ist wenig, um in Rich- tung Klimaschutz zu lenken. „CO2- Preis, wo ist dein Stachel?“, fragen sich da zu Recht die Fachleute. Denn die Pendler unter den Autofahrern, die ab dem 21. Ki- lometer auf dem ein- fachen Weg zur Arbeit fünf Cent mehr Entfernungspauschale erhalten, können mit dem 22. Kilome- ter die Verteuerung ihres klimaschädlichen Kraftstoffs im Grunde wieder „reinfahren“. Zwar sinkt der Strompreis ein bisschen, was auch einkommensschwache Haushalte entlastet. Doch baue man zugleich mit der Erhöhung der Entfernungspauschale „eine umweltschädliche Subvention aus, die auch noch einkommensstarke Haushalte über- proportional bevorteilt“, kritisiert Energie- expertin Claudia Kemfert vom DIW. Und die Lage der Mieter? Wenn der CO2- Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll, in klimafreundliche Technik zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energien nicht 1:1 an die Mieter weitergege- ben werden. Die belaufen sich nach Berech- nungen des Umweltministeriums (s. Kasten links) auf 60 bis 84 Euro im Jahr. Für die Mie- ter ist das so belastend wie wirkungslos, da sie im Fall der Heizung, der Fenster und der Fassade gar keine Wahl haben. Daher wäre es nur fair, wenn die Weitergabe des CO2- Preises im Mietbereich unterbunden würde. Die Agentur für erneuerbare Energien hat nachgefragt, was die Bürger tun, um die stei- genden Energiekosten durch den CO2-Preis zu kompensieren. Demnach ist die belieb- teste Option (bei 26 Prozent der Befragten), weniger Auto zu fahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umzusteigen. Etwas weniger (24 Prozent) erwägen, in eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder in Solarthermie zu investieren. Am wenigsten begeistert waren die Befragten von der Vor- stellung, ihr Benzin- oder Diesel-PKW gegen ein Elektroauto zu tauschen (13 Prozent). (tb) nungsmotor gekauft hat, soll dies – auch aus Gründen des Ressourcenschutzes – noch ei- nige Jahre fahren, ohne mit rasant steigenden Kraftstoffpreisen überfordert zu werden“, so das Bundesumweltministerium (BMU). Bei künftigen Kaufentscheidungen soll der CO2- Preis dann aber eine Rolle spielen und zur klimafreundlichen Alternative anreizen. Welche Förderung gibt es für Elek- tromobilität? Der „Umweltbonus“ beträgt bis zu 9000 Euro für den Kauf eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektro- autos. Für Plug-In-Hybride (die neben Elek- tro- auch mit klimaschädlichem Verbren- nungsmotor ausgestattet sind) beträgt die Förderung bis zu 6750 Euro. E-Lastenräder sollen mit einem Steuerbonus gefördert wer- den; Verbraucher dürften dann 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer ab- schreiben. „Dürften“, denn dieser Bonus ist politisch noch nicht in trockenen Tüchern. https: //www.co2online.de/foerdermittel/ foerderung-elektromobilitaet/ Sanieren Sie Ihre Heizung. Je nach Entwicklung der CO2-Bepreisung be- tragen die Zusatzkosten in einem Einfamili- enhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3 000 Liter in den nächsten 20 Jahren zwischen 15 000 und 25 000 Euro. So lange ist eine Heizung mindestens in Be- trieb. Wer saniert, erhält nun dank der Bun- desförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich mehr Fördergeld. Zudem ist die Antragstellung einfacher als früher. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi- ente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html Wenn schon Gas, dann Biogas. Für Erdgas-Kunden bedeutet der CO2- Preis zunächst eine Verteuerung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit seien 2021 Mehr- kosten von jährlich 145 Euro für ein Einfami- lienhaus mit 150 m2 beheizter Fläche und 65 Euro für eine Wohnung mit einer Größe von 90 m2 verbunden, hat die Initiative Zukunft Erdgas berechnet. Um vom CO2-Preis aus- genommen zu werden, haben Sie die Mög- lichkeit, zu einem Biogas-Tarif zu wechseln. Biogas ist CO2-neutral, wodurch das Klima geschont wird. Allein „Klima- oder Ökogas- Tarife“, bei denen die CO2-Emissionen z.B. durch Aufforstungsprojekte ausgeglichen werden, sind nicht vom CO2-Preis befreit. https: //www.bmu.de/service/haeufige-fragen- faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der- co2-bepreisung-zum-1-januar-2021/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : A lfo ns V en , S an do r J ac ka l/A do be St oc k Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Über 80-jährige: Kostenlos mit dem Taxi zum Impfzen- trum für Mobilitätseingeschränkte Viele Menschen über 80 Jahre machen Termine in einem Impfzentrum. Das Deutsche Rote Kreuz weiß aufgrund einiger Anrufe, dass sich manche fragen, wie sie dorthin kommen sollen. Einige sind nicht mehr mobil und kön- nen den öffentlichen Persoenlverkehr nicht nutzen oder haben kein Auto. Viele der Senioren, die sich in der Altersgruppe über 80 Jahre befinden, leiden unter körperlichen Einschränkun- gen. Einige Menschen haben nicht die finanziellen Mög- lichkeiten, ein Taxi zu bezahlen. Für diejenigen, die auch nicht auf die Hilfe von Freunden und Verwandten ver- trauen können, ist es eine große Sorge, wie sie den oft langen Weg zum Impfzentrum meistern sollen. Immobi- le Menschen haben die Möglichkeit, die Kosten für den Transport bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen, sofern diese schon heute Krankenfahrten von der Kran- kenkasse bezahlt bekommen. Hierfür gelten bestimmte Kriterien, welche die Krankenkasse definiert, z.B. Pflege- grad, Schwerbehindertengrad. Das Sozialministerium in Baden-Württemberg hat sich mit den Krankenkassen auf eine Regelung, in Sachen Fahrdienst zum Impfzentrum z.B. nach Ravensburg in die Oberschwabenhalle, jüngst geeinigt, darauf möchte das Rote Kreuz in einer Pressinformation hinweisen. Diese können zunächst alle in der ersten Gruppe der Impfbe- rechtigten nutzen - also diejenigen, die älter als 80 Jah- re sind. Das Angebote richtet sich an Menschen, die auf- grund einer eingeschränkten Mobilität nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können, und bereits eine ärztliche Verordnung für Krankenfahrten haben. So können diese auf schnellem und unbürokratischem Weg Ihren Impftermin wahrnehmen. Im Folgenden ist für diese Zielgruppe eine mögliche Vor- gehensweise dargestellt: 1. Impftermin vereinbaren 2. Anruf bei der eigenen Hausarzt-Praxis, um telefo- nisch eine ärztliche Verordnung für vier Krankenfahr- ten (Taxi/Mietwagen) von diesem von zu Hause zum Impfzentrum und zurück zu erfragen 3. Kontaktaufnahme durch den Versicherungsnehmer mit der eigenen Krankenkasse und sich die Fahrten genehmigen lassen 4. Taxi anrufen, z.B. Taxi Zentrale Ravensburg unter fol- gender Telefonnummer 0751 / 14014 anrufen und Taxi nach Hause für eine Hin- und Rückfahrt zum Impfzen- trum bestellen 5. Taxiunternehmen rechnet die Fahrten direkt mit der Krankenkasse ab Tipps: Da beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ravens- burg e.V. diesbezüglich vermehrt Anfragen eingehen, teilt dieses folgendes noch mit, was sie beachten sollten: • Setzen Sie sich erst mit Ihrem Hausarzt in Kontakt, wenn bereits ein Impftermin feststeht/ vereinbart wurde. • Achten Sie bei dem Transportschein für eine Kranken- fahrt mit Taxi/Mietwagen ihres Hausarztes darauf, dass die Unterschrift des Arztes (bzw. einer bevollmäch- tigten Person) sowie ein Praxisstempel vorhanden ist, ansonsten ist der Transportschein ungültig. • Sie benötigen in Summe 4 Transportscheine! Jeweils für die Hin und Rückfahrt für den Erst- und Zweitter- min Ihrer Impfung von zu Hause zum Impfzentrum und zurück. • Bestellen Sie das Taxi rechtzeitig! Sie sollten pünktlich, aber nicht zu früh vor Ort sein, da Sie vor Ihrem Ter- min aus Sicherheitsgründen nicht in das Impfzentrum hineindürfen und ansonsten draußen warten müssten. • In der Regel dauert der gesamte Ablauf im Impfzent- rum von Anfang bis Ende, einschließlich der Ruhezeit, ca. 50 Minuten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an ihre Krankenkasse. Noch ein Hinweis: Die Arbeit der Mobilen Impfteams hat sich bewährt. Wenn die Erst- und Zweitimpfungen in den Alten- und Pflegehei- men abgeschlossen sind, besteht daher für interessierte Einrichtungen und Kommunen die Möglichkeit, dass die Mobilen Impfteams nach einem neuen Konzept des Mi- nisteriums für Soziales und Integration in Tagespflegeein- richtungen und zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen. Für interessierte Kommunen, die ihren impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Impf- termins vor Ort bieten wollen, sollen Impf-Aktionen der Mobilen Impfteams ermöglicht werden. Dabei wird von Landesseite das Mobile Impfteam und der notwendige Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Kommune organi- siert in Absprache mit dem zuständigen Impfzentrum vor Ort geeignete Räumlichkeiten für einen Vor-Ort-Impf- termin. Hier sind auch lokale Lösungen für den Weg der Impfberechtigten ins Vor-Ort-Impfzentrum denkbar, etwa durch ehrenamtliche Fahrservices. Das Ministerium für Soziales und Integration befindet sich für die Vorplanun- gen bereits in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden. Landkreis fördert Nutzung von Mehrweg-, Stoffwindeln und Windelwaschservice Wer Mehrwegwindeln oder Stoffwindeln nutzt, kann beim Landkreis einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 bzw. 150 Euro erhalten. Die Voraussetzungen für die Förderung sind, dass das Kind im Landkreis Ravens- burg wohnt, zwischen null und drei Jahren alt ist und die Anschaffung eines Mehrwegwindelsystems (neu oder gebraucht) oder ein Windelwaschservice im Wert von mindestens 150 Euro nachgewiesen werden kann. Ist die Person über drei Jahre alt, ist ein ärztliches Attest, welches die Inkontinenz bestätigt, für die Förderung notwendig. In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden ca. 5.500 Windeln genutzt. Dies entspricht dem geschätzten Ge- samtgewicht von einer Tonne. Die Nutzung von Mehr- wegwindeln kann eine gute Alternative sein und einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten. Längst sind die- se Windeln nicht mehr kompliziert und zeitraubend. Bei vielen Systemen ist das Anlegen identisch zu dem von Wegwerfwindeln. Der Flyer zu den Mehrwegwindeln / Stoffwindeln mit För- derantrag steht auf der Homepage des Landratsamts unter www.rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft oder in der kostenlosen Abfall App zum Download zur Verfügung. Er ist auch in den Rathäusern erhältlich. Großer Malwettbewerb im Rahmen der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ Die Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ ruft zum großen Malwettbewerb für Kinder zwischen 3 und 12 Jah- ren auf. Unter dem Motto „In unserm Garten lebt und blüht es“ können die Bilder bis spätestens 14. März beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg eingereicht Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 werden. Alle fristgerecht eingegangenen Bilder werden Ende März von einer Jury bewertet. Die Leitung der Jury übernimmt Landrat Harald Sievers. Nach Altersgruppen getrennt gibt es attraktive Preise wie zum Beispiel ein GEOlino Jahresabo, eine Hängematte oder ein Fernglas zu gewinnen. Haben Sie bis jetzt noch kein Saatgut bestellt und wür- den sich auch über einen bunt blühenden Bereich in Ih- rem Garten freuen, so gibt es eine gute Nachricht: Die Initiatoren weisen darauf hin, dass auf der neu gestal- teten Kampagnenseite www.bluehender-landkreis.org weiterhin kostenloses Saatgut für die hiesigen Gärten und Balkone bezogen werden kann. Neben der in den letzten zwei Jahren erfolgreich erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Küchen- und Heil- kräutermischung angeboten. Ausführliche Informationen sowie die Teilnahmebedin- gungen zum Malwettbewerb finden interessierte Fami- lien auf www.bluehender-landkreis.org - Einsendungen per Post (DIN A4-Format) unter Nennung von Heimatort, Alter und Name bis zum 14. März 2021 an LEV Ravens- burg, Stichwort „Malwettbewerb“, Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg. Alternativ per E-Mail an info@lev-ravens- burg.de Wer auf der Suche nach weiteren Ideen gegen „Langewei- le zu Hause“ ist, kann auch die neu erstellte Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie unter www.naturvielfalt-rv.de/ mitmachen aufrufen. Traktoren im Pflanzenschutz Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bittet Fahrer, die mit ihren Trakto- ren Pflanzenschutzmittel ausbringen, an einer Umfrage teilzunehmen. Durch die Befragung sollen neue Erkenntnisse über die Schutzwirkung von Fahrerkabinen gewonnen werden. Dazu ist es wichtig zu wissen, welche Fahrzeuge aktuell in der Praxis eingesetzt werden, um Pflanzenschutzmittel auszubringen. Seit Sommer 2020 haben bereits mehr als 3.000 Praktiker an der Erhebung teilgenommen. Um die ersten Ergebnisse zu festigen, benötigt die SVLFG noch weitere Teilnehmer. Die Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai 2021. Sie nimmt circa zehn Minuten in Anspruch und erfolgt anonym. Der Fragebogen kann im Internet über den Link www.svlfg.de/umfrage-pflanzenschutz aufge- rufen werden. Die Erhebung ist Bestandteil einer Forschungskooperation zwischen der SVLFG, dem Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit, dem Bundesinstitut für Risikobewertung sowie dem Julius-Kühn-Institut. Situation von Frauen in der Landwirtschaft SVLFG unterstützt Umfrage Das Thünen-Institut und die Universität Göttingen füh- ren in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenver- band eine Umfrage zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben inklusive Garten-, Obst- und Weinbau durch. Die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wirbt dafür, an der Umfrage teilzunehmen. Mit der bundesweiten Studie soll ermittelt werden, wie das Leben und Arbeiten von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben wirklich aussieht, wie ihre Erfahrungen sind, was sie sich wünschen und ihnen Sorgen bereitet. Die Befra- gung soll Hinweise für eine zukünftige Politik liefern, die die Belange von Frauen in der Landwirtschaft im Blick hat. Zur Teilnahme an der Umfrage sind Frauen aufgerufen, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, egal ob als Unternehmerin, Angestellte oder mitarbeitende Fa- milienangehörige. Auch jene Frauen, die mit ihrer Familie auf einem Hof leben, aber außerhalb der Landwirtschaft arbeiten, sind gefragt – ebenso Frauen, die früher aktiv in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Über diesen Link gelangt man zur Umfrage: www.frauenlebenlandwirtschaft.de/uc/2020 Mehrsprachige Informationen für Saison-Arbeitskräfte Filme in vier Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Informationen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in vier Filmen bereit. Um sie auch Saison-Arbeitskräften zu- gänglich zu machen, sind sie in Englisch, Polnisch, Ru- mänisch und Deutsch verfügbar. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter profitieren von den vorgestellten Schutzmaßnahmen. Die Filme sind online auf dem YouTube-Kanal der SVLFG veröffentlicht unter dem Link: www.svlfg.de/youtube-di- gital Unter der Rubrik „Playlists“ sind Verzeichnisse mit folgen- den Titeln zu finden, die Filme jeweils in den vier Spra- chen beinhalten: • Saisonarbeit – Sicherheit bei saisonalen Arbeiten • Hygiene und Sonnenschutz • Persönliche Schutzausrüstung • Verhalten auf dem Betrieb im Notfall Wissenswertes rund um die Arbeitssicherheit, Saisonar- beit, Sonnenschutz oder Hygiene entdecken Interessier- te ebenfalls auf der Internetseite www.svlfg.de. Hier sind Maßnahmen und Tipps aufgeführt, mit denen die Arbeit noch sicherer gestaltet werden kann. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Februar 2021 – 28. Februar 2021 Gedanken zur Woche Gönne dich dir selbst! Ich sage nicht: Tu das immer. Ich sage nicht: Tu das oft. Aber ich sage: Tu es immer wieder einmal. Freue auch du dich an dir selbst, wenigstens nach allen anderen. (Hl. Bernhard von Clairvaux) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Samstag, 20. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platznkarten) Sonntag, 21. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Mittwoch 24. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 26. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Klara Ihring) Samstag, 27. Februar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Franz Schmidt, Rolf Feldbrüg- ge, Franz Kränkle) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Sonntag, 28. Februar – 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Internetangebote für Jugendliche und Familien: Für Jugendliche: Schaut mal unten beim Stichwort: „Mir reicht´s“ auch beim Jugendreferat Ravensburg nach. Oder schaut mal in die Baienfurter Kirche. Da ist auch was für Euch aufgebaut. Und auf: www.wir-sind-da.online/ beim BdkJ habt ihr vie- le Ideen schon das ganze letzte Jahr über: Wie wäre es jetzt mit dem Basteln einer Eislaterne Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Für Familien: Fastenabenteuer mit Roxy und Gani Hallo zusammen, habt ihr Lust auf tolle Fastenabenteuer zuhause? Dann sind ihr bei uns genau richtig. Wir sind Roxy Ross und Gani Ganz. Kennt Ihr uns noch von der Adventszeit? Und wir erleben immer wieder tolle Sachen – auch in diesem besonderen Jahr. Wir begleiten Euch durch diese Wochen und sind gespannt, was ihr und wir alles erleben. Auf jeden Fall wünschen wir euch viel Spaß und trotz aller Einschränkungen. Alle Informationen und Materialen findet ihr auf https://wir-sind-da.online/fastenabenteuer/ Macht es gut! Eure Roxy und Gani Colours of the Spirit – mit Farbimpulsen durch die Fastenzeit In der Kirche in Baienfurt sind Impulse für Klein und Groß, die durch die Fastenzeit gehen. Schaut einfach mal vorbei und lasst Euch anregen Fasten mit Corona (1) Geistlicher Impuls zur Fastenzeit Ist Gehorsam immer blind? Gehorsam hat keinen guten Ruf. Bei Gehorsam denken wir immer gleich an Unterordnung, Unselbständigkeit. Al- les Eigenschaften, die unserem freiheitlichen Menschen- bild entgegenstehen. Doch, und das lehrt uns Corona, wenn jeder auf seine Freiheit pocht und sich weigert, funktioniert Gesellschaft nicht. Gehorsam beginnt beim Hören, Gehör schenken. „Meiner Musik“ leihe ich gerne mein Ohr, was aber, wenn sie mich nervt. Dann wird aus Musik Krach. Unter Krach leiden viele, die in diesen Wo- chen eng aufeinander leben müssen. Homeschooling und Homeoffice tun ein Übriges. Wenn ich dem Krach oder alles was nervt Gehör schenke, hat er die Chance sich in Musik zu verwandeln. Fasten mit Corona heißt: Wenn mich etwas nervt, höre ich genau hin. Klimafasten 2021 Die kirchliche Initiative Klimafasten lädt dazu ein, in den sieben Wochen vor Ostern im Alltag klimafreundliches Handeln auszuprobieren. Jede Woche steht unter einem Thema: Wasserfuß- abdruck - sparsames Heizen - vegetarische Ernährung - bewusstes „Digital-Sein“ - einfaches Leben - anders un- terwegs sein - Neues wachsen lassen. Start ist am Aschermittwoch, 17.02.2021 Die Teilnahme ist für alle möglich: als Einzelperson, Fami- lie, Vereine und Gruppierungen, Kitas und Schulen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auf der Internetseite www.klimafasten.de gibt es eine Begleitbroschüre und zu jedem Wochenthema vielerlei Anregungen, Filmtipps, theologische Impulse etc. Angeboten werden Online-Veranstaltungen wie „Film und Talk“, Virtueller Tierwohl-Treffpunkt, Gemeinsam nachhaltig kochen. Die Jugendkulturkirche CROSS Kas- sel bietet Interessantes für Jugendliche und junge Er- wachsene. Erfahrungsaustausch ist über eine Klimafasten-Grup- pe möglich. Arbeitshilfen finden sich ebenfalls auf der Internetseite Wer sich über Social Media informieren möchte: Kli- mafasten 2021 ist auf Social Media bei Instagram, Face- book und YouTube vertreten. Weitere Aktionen der Kirchengemeinde werden im Amts- blatt bekannt gegeben. Interessierte für einen Erfahrungsaustausch können sich per Email beim Pfarramt melden: stjohannesbap- tist.baindt@t-online.de Die Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bitten in den Gottesdiensten am 27./28. Februar mit der Kollekte zum Caritas-Fastenopfer 2021 um Spenden. Diese sind für sozial-karitative Projekte in ganz Württemberg bestimmt. 40 Prozent der Einnahmen bleiben direkt in den Kirchengemeinden. Im Geiste der großen Caritas-Heiligen Elisabeth von Thüringen und Vincenz von Paul engagieren sich die Kirchengemeinden für die sozialen Belange vor Ort - unter anderem mit Kirchenkollekten und Sammlungen. Mit ihrer Kampagne 2021/2022 will die Caritas in Deutschland zu einem Mehr an Solidarität in der Gesellschaft beitragen.DCV 2020 war ein sehr schwieriges Jahr. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßgaben schränkten das öffentliche Wirken ein. Deshalb werben wir 2021 umso mehr für die tätige Mithilfe beim Caritas-Fastenopfer - für die Bedürftigen in unserer Nähe. Bitte unterstützen Sie die soziale Arbeit Ihrer Kirchengemeinde und der Caritas vor Ort mit Ihrer Spende. 40 Prozent der Sammlung verbleiben in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitative Arbeit. Der andere Teil geht an verschiedene Dienste und Projekte der Caritas hier im Südwesten und an den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ( SkF ). Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der KSK Ravensburg DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 200 €, bei Spenden unter 200 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Lass dich mit guten Gedanken durch die Fastenzeit begleiten. Was du dafür tun musst? Speicher dir folgende Nummer in dein Handy 0174 8160410 und schick uns bis zum 17.02.2020 eine WhatsApp mit dem Stichwort "Mir reichts" und schon bist du dabei. Eine inspirierende, lustige und motivierende Zeit wartet auf dich! Dein Team der Jugendarbeit und Schulpastoral Mir reichts! Ich wünsche dir Leben – Segen für Frauen und Familien, die ein Kind erwarten am 06. März 2021 Da die geplante Segensfeier am 06.03.2021 coronabe- dingt noch nicht in der Aulendorfer Schönstattkapelle stattfinden kann, gibt es die Möglichkeit, sich bei unse- rem Vorbereitungsteam telefonisch unter der Nummer 07527/4400 zu melden. Wir können dann einen persönlichen Kontakt mit dem Priester für ein telefonisches Gespräch vermitteln. Information: Schönstatt-Zentrum Aulendorf 88326 Aulendorf, 07525/9234-0 Wallfahrt.Aulendorf@schoenstatt.de „7-Wochen-Navigator“ durch die Corona-Fastenzeit Ein Begleiter durch die Corona-Fastenzeit, ein „7-Wo- chen-Navigator“ kann im Schönstatt-Zentrum Liebfrau- enhöhe bestellt werden. Jeweils zum Sonntags-Evange- lium bietet die 20-seitige Broschüre „Weg-Gedanken mit konkreten Umsetzungsimpulsen und ein „Navi-Wort“ für die Woche. In der Mitte der 20seitigen Broschüre findet sich zum Heraustrennen ein „Navigator für Kinder“. Die Broschüre wird für 1 Euro + Versandkosten zugesandt. Mehr Informationen gibt es unter www.liebfrauenhoe- he.de. Bestellung – solange Vorrat reicht – im: Schönstatt-Zent- rum Liebfrauenhöhe, Tel: 07457 72-301, E-Mail: wallfahrt@ liebfrauenhoehe.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südse- einselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Menschen rund um den Globus Got- tesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit – um 19 Uhr in der ka- tholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Die- se Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Krisen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwie- rigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Bergpredigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Weltgebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Sonntag, 21. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Mittwoch, 24. Februar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 25. Februar 19.30 Uhr Innovationswerkstatt „Familie und Kirche“ on- line !!!, mit Zugangslink (im Pfarrbüro erhält- lich) Sonntag, 28. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der ev. Kirche mit musikalischer Note _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kir- che, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glau- bens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu er- arbeiten laden wir Sie herzlich zur INNOVATIONSWERK- STATT Kirche und Familie am 25.02.2021 um 19.30 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Anmeldung bis 24.02.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Klimafasten mit „Hallo Benjamin!“ Kin- dersendung macht mit bei der Fasten- aktion zum Klimaschutz Neugierig und immer bereit, etwas Neu- es auszuprobieren – so ist Kirchenmaus Benjamin. Kein Wunder also, dass seine Sendung in diesem Jahr ein Partner der Klima-Fastenwochen ist. „Hallo Benjamin!“ begleitet die Aktion mit Videobeiträgen für Vorschüler und Grund- schulkinder und lädt sie ein, in kleinen Dingen dem Klima etwas Gutes zu tun. In der Fastenzeit, passend zu den Themenwochen der Aktion Klimafasten, wird jede Woche ein neues Video für die Zielgruppe veröffentlicht. In den Beiträgen erfah- ren die Kinder zum Beispiel, was sich hinter dem Begriff virtuelles Wasser verbirgt, wie man leckere vegetarische Burger zubereitet oder warum es sich lohnt, alte Handys zu recyceln. Die Videos erklären einfach, verständlich und mit viel Spaß Zusammenhänge rund um den Klimaschutz. Aber auch Mitmachen ist angesagt! Kleine Challenges laden dazu ein, als Energiespardetektiv in den eigenen vier Wänden nach Einsparmöglichkeiten zu suchen oder mit einem Duschlied eine Woche lang Wasser zu sparen. So sollen die Kinder begeistert werden, klimafreundliches Handeln in den sieben Wochen vor Ostern auszuprobie- ren. Zu sehen sind die Videobeiträge auf www.hallo-benja- min.de, auf der Internetseite und auf den Social Media Kanälen der Fastenaktion. Wer kein Video verpassen will, abonniert am besten den YouTube-Kanal von „Hallo Benjamin!“. Dort gibt es noch mehr spannende Videos für Kinder zu entdecken! _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfol- gen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baien- furt.Baindt _________________________ Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns immer wieder Frau Irmgard Schwarzat. Heute präsentiert sie uns diese herrliche Holz-Skulptur. Gesammelte Objekte von ausgedehnten Spaziergängen hat sie phantasievoll bearbeitet und zu- sammengestellt. Das inspiriert uns auch oder etwa nicht? Da laufen wir doch mit offenen Augen bei unseren Spa- ziergängen umher. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Malwettbewerb „Fasnet in Baindt“ - ein voller Erfolg! Über 160 Bilder wurden von fasnets- begeisterten Kindern bei unserem 1. Malwettbewerb eingereicht. Wir freu- en uns sehr über diese große Resonanz! Bunt und vielfäl- tig wie die Fasnet selbst sind die Kunstwerke des Narren- samens und für unsere Jury war es nicht leicht, aus dieser großen Auswahl die Siegerbilder zu bestimmen. Man sieht jedem der toll gestalteten Bilder an, dass die kleinen Nar- ren eine große Freude an unserer Baindter Fasnet haben und jedes einzelne hätte einen Siegerpreis verdient! Aufgrund der großen Vielfalt sowie der Menge der Bil- der haben wir uns entschlossen, in jeder Altersgruppe zusätzlich zu den Siegern noch weitere Bilder mit einem „größeren“ Trostpreis zu belohnen. Für folgende Gewinner haben wir uns entschieden: In der Altersgruppe von 2-5 Jahren: Paul Kreutle In der Altersgruppe von 6-8 Jahren: Leana Neb In der Altersgruppe von 9-12 Jahre: Max Schützbach Den Gewinnern wurden die Hauptpreise von unserem Zunftmeister Roland Oelhaf und unserem Vice Norbert Kurz bereits am Fasnetssamstag überreicht: Alle eingereichten Bilder sind bis zum 03.03.2021 in den Fenstern unseres Raspler-Stübles am Dorfplatz ausge- stellt. Danach erhalten alle Teilnehmer Ihr Bild zusammen mit den weiteren Preisen zurück. Vielen Dank an alle kleinen Künstler für Ihre Teilnahme – ihr habt mit Euren Bildern unsere diesjährige besondere Fasnet ein großes Stück bunter gemacht! Ganz herzlich möchten wir uns zudem bei den Mitarbeite- rinnen der Bürgertheke bedanken, die die Bilder in Emp- fang genommen haben. Ein weiteres Dankeschön geht an Winfried Schneider vom Spielwarenhaus Schneider in Baienfurt für den großzügigen Beitrag zu unseren Preisen. Auch möchten wir uns bei unseren Mitgliedern und allen Baindter bedanken, die an unseren Fasnetsaktionen 2021 teilgenommen haben. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Vorankündigung - Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, der ein oder andere hat es sicher schon erwartet: Wir verschieben un- seren Termin der ordentlichen Mitglie- derversammlung. Wir haben die Schenk-Konrad-Halle am Samstag, 24.04.2021 reserviert und hoffen, dass bis dahin eine Zusammenkunft wieder möglich sein wird. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Achtung bei Online - Kursen zur Ersten Hilfe Zertifikate über Teilnahmen an reinen Online-Kursen zur Ersten Hilfe können von der Landwirtschaftlichen Be- rufsgenossenschaft (LBG) nicht anerkannt werden, denn bestimmte Inhalte müssen weiterhin in Präsenz vermit- telt werden. Wer Ersthelfer in einem Betrieb werden möchte, muss auch während der Corona-Pandemie einige Kursinhalte vor Ort erlernen, zum Beispiel zur Herz-Lungen-Wieder- belebung, zur Seitenlage und zum Anlegen eines Druck- verbandes. Welche Kurse von der LBG anerkannt werden und für welche sie die Kursgebühren übernimmt, stehen in der Liste der ermächtigten Ausbildungsstellen im In- ternet unter www.bg-qseh.de. Mit Hygienekonzepten, zusätzlichen Übungspuppen und verringerter Teilnehmerzahl haben sich die Ausbildungs- stellen auf die veränderte Situation durch die Corona-Pan- demie eingestellt und bieten Kurse auch weiterhin vor Ort an. Sollten Kurse dennoch abgesagt werden, liegt dies an den spezifischen Vorschriften der Länder, Landkreise oder Kommunen. Handlungshilfen zur Ersten Hilfe wäh- rend der Corona-Pandemie stellt die SVLFG im Internet bereit unter www.svlfg.de/erste-hilfe. LUBW-Jahresbroschüre „Schwerpunkte 2020“: Vitale Gewässer, Rotmilan, Luftqualität, trockene Som- mer, Sturzfluten und Radonberatung „Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten wir im vergangenen Arbeitsjahr nahezu uneinge- schränkt die Umweltqualität messen, Naturschutzdaten erheben und Trends analysieren“, so Eva Bell, Präsiden- tin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg, anlässlich der Vorstellung der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“. „Schwerpunkte 2020“ wendet sich an Bürgerinnen und Bürger Die LUBW bearbeitet eine Vielfalt an Themen, die im öf- fentlichen Interesse liegen. So benötigt der naturschutz- verträgliche Ausbau der Windkraft ein genaues Bild und gute Planungshilfen. Die im Jahr 2020 ermittelte Sied- lungsdichte für den windkraftempfindlichen Rotmilan liegt bei 4 Revierpaaren auf 34 Quadratkilometern. „Mit 4100 - 4500 Revierpaaren ist der Rotmilanbestand in ei- nem guten Zustand und das soll in Baden-Württemberg auch so bleiben“, erläutert Bell. Die rückblickende Jahresbroschüre präsentiert schlag- lichtartig und anschaulich die Entwicklungen der Luftqua- lität in Baden-Württemberg. Nachdem die Grenzwerte für Feinstaub bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten werden, wird der Wert für Stickstoffdioxid aktuell nur noch in zwei Städten im Land überschritten. „Die Luftqualität war so gut wie noch nie seit Beginn der Messungen im Jahr 1994“, stellt Bell fest. Dennoch ist der Blick in die Zukunft nicht sorgenfrei. Durch die Zunahme von heißen Sommern kann die Ozonbelastung in den kommenden Jahren im Land wieder steigen. „Umso wichtiger sind unsere Luft- messungen und Auswertungen zu klimatischen Verände- rungen“, betont Präsidentin Bell. Die Jahressumme des Niederschlages war im Jahr 2020 rund 17 % niedriger als im Vergleichszeitraum 1961-1990. Die letzte Nassperiode liegt inzwischen 20 Jahre zurück. Niedrigwasser und ausbleibende Grundwasserneubildung zeigen zunehmend Folgen für Natur und Landschaft. „Laut den Klimamodellen könnten in 50 Jahren heiße, trockene Sommer vorherrschen“, so Bell. „Andererseits beschäftigen uns vermehrt Sturzfluten.“ Fragen nach der Radonbelastung vor Ort und nach Mess- möglichkeiten prägen die Arbeit der Radonberatungsstel- le an der LUBW. Das natürlich vorkommende radioaktive Gas kann Lungenkrebs verursachen. Die LUBW informiert Bürgerinnen und Bürger beispielsweise wie eine Messung einfach selbst durchgeführt werden kann. „Die meisten unserer Veröffentlichungen sind sehr fach- lich, um Verwaltung und Politik in Fragen des Natur- und Umweltschutzes zu unterstützen“, erläutert die Präsiden- tin. „Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Um- weltfragen an uns. Mit der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ möchten wir transparent und faktenorientiert in- formieren und das Verständnis über unsere Arbeitsweise stärken.“ LUBW ist Datenquelle in Baden-Württemberg für Um- welt und Natur Als Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des Klima- wandels und der Nachhaltigkeit, des technischen Arbeits- schutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit fließen bei der LUBW zahlreiche Daten und Informationen aus Baden-Württemberg zusammen. Die LUBW analy- siert und bewertet diese und veröffentlicht die Informa- tionen sowohl auf den Webseiten der LUBW als auch in zahlreichen Fachpublikationen. Auf den Webseiten sind Daten aus den LUBW-Messnetze für Gewässer, Luftschadstoffe oder Radioaktivität zu fin- den. Die LUBW verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung von speziellen IT-Anwendungen, bei- spielsweise zur Hochwasservorhersage oder für Ausbrei- tungsberechnungen von Schadstoffen. Hier geht es zur LUBW-Homepage. Die Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ kann online im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Datei herunterge- laden werden. Grüner Schein Verbraucherzentrale verklagt Deka Bank wegen irrefüh- render Werbung • Die DekaBank wirbt auf ihrer Homepage für den In- vestmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien und stellt Anlegern hierbei in Aussicht, dass sie mit ihrer Geldanlage eine konkrete Wirkung auf verschiedene Nachhaltigkeitskriterien hätten. • Tatsächlich erfahren Verbraucher:innen aber erst auf einer Unterseite, dass beworbenen Effekte nur auf ei- ner Schätzung beruhen und außerdem nicht alle vom Fonds erfassten Unternehmen in der Berechnung be- rücksichtigt werden Mit 10.000 Euro Geldanlage 6,71 Tonnen Abfall einspa- ren oder 42.837 Liter Wasser aufbereiten? Damit wirbt die DekaBank bei einem Investment in „Nachhaltig- keitsfonds”. Dass die vollmundigen Versprechen nur vage Schätzungen sind, erfahren Verbraucher:innen erst nach mehreren Klicks. Die Verbraucherzentra- le mahnte die Bank wegen irreführender Werbung ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, geht der Fall vor Gericht. Das Problem mit der Wirkung angeblich nachhaltiger Geldanlage ist jedoch grundsätzlicher. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Vielversprechend klingt das Angebot der DekaBank: Mit ihrer Geldanlage sollten Verbraucher:innen einen konkre- ten, messbar positiven ökologischen Effekt erzielen. Um auszurechnen, wie hoch die Wirkung der Deka-Nachhal- tigkeit Impact Aktien in Abhängigkeit von der investierten Summe ist, bietet die Bank Verbraucher:innen einen „Im- pact Rechner“ an. Die Methodik hinter dem Rechner legt die Bank jedoch erst auf einer Unterseite offen. „Erst im Kleingedruckten steht der Hinweis, dass die versproche- nen Zahlen zur positiven ökologischen Wirkung nur auf einer Schätzung beruhen, und dass dabei nicht auch alle Unternehmen des Fonds berücksichtigt wurden“, sagt Ni- els Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg „Für die in der Werbung versprochenen Effekte gibt es keinerlei Evidenz.“ Nachweis erforderlich Verbraucher:innen, die Nachhaltigkeitskriterien im Rah- men ihrer Entscheidung Geld anzulegen berücksichtigen wollen, sind auf uneingeschränkt verlässliche Informatio- nen angewiesen. „Selbstauskünfte von Unternehmen sind keine verlässliche Informationsquelle. Und mit Wirkungs- aussagen zur Nachhaltigkeit einer Geldanlage sollte nur werben, wer die Wirkung tatsächlich nachweisen kann“, sagt Nauhauser. Die Verbraucherzentrale mahnte die Deka Bank ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat sie nun Klage vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht. Nun muss sich das Gericht damit befassen, dass die Bank nicht deutlich kommuniziert hat, dass die versprochenen ökologischen Effekte nur geschätzt sind. Der OEW-Kultursommer geht in die fünfte Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Wenn es die Corona-Lage zulässt, präsentiert der Landkreis auch dieses Jahr wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2021 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den re- nommiertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstal- tungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 20. bis zum 27. Juni zaubern junge Künstler-/in- nen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opernatmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhaldenfestival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreu- te wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Ein großes „Brass im Gras“ wird im Sommer 2022 auf der Amtzeller Hochterrasse in Mittelwies unter frei- em Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hoch- karäter des fetzigen Brass versammeln. Eine kleinere, nicht minder stimmungsvolle Veranstaltung im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg gibt am 7. August 2021 einen tanzbaren Vorgeschmack auf das, was Musikfans im Jahr 2022 erwartet. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im Jahr 2019 ermöglichte der Wettbe- werbsgewinn dem Umsonst & Draußen Weingarten einen großen, internationalen Headliner für das musikalische Abendprogramm. Noch völlig offen ist derweil, wer 2021 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Pro- jektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ravens- burg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist Mittwoch, 31. März 2021. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich dar- stellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat bisher keine Unterstützung aus OEW-Kul- turfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau realisiert. Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de. SVLFG - Digitaler Selbstcheck Wie sicher ist es im Betrieb? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet einen digitalen Selbstcheck an, mit dem sich in 30 Minuten herausfinden lässt, wie es um die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb bestellt ist. Der Selbstcheck erfolgt über eine Web-App, die kostenlos im Internet sowohl über die SVLFG unter www.svlfgcheck. de als auch über die Internationale Vereinigung für Sozia- le Sicherheit (IVSS) unter www.safety-work.org/toolbox/ analyseinstrumente.html heruntergeladen werden kann. Für alle Betriebe geeignet In mehreren Themenkomplexen wertet der Selbstcheck die Sicherheits- und Gesundheitslage passgenau für je- den Betrieb aus und gibt Tipps für eine bessere Arbeits- platzgestaltung. Mit ihm können vor allem auch kleine und mittlere Betriebe herausfinden, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in der Un- ternehmenskultur hat und inwieweit diese bereits in den Arbeitsalltag integriert ist. Was kann man verbessern? Die Web-App schlägt auch unterstützende Angebote der SVLFG vor, die im Betrieb zu Verbesserungen führen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 sollen. Der Selbstcheck kann jederzeit und überall am Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Investition in Prävention Jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und Störungen in den Betriebsabläufen. So machen sich Investitionen in die Prävention auch betriebs- wirtschaftlich bezahlt. Mobilfunkausbau: Wirtschaftsministerium veranstaltet vier regionale Fachkonferenzen für Entscheidungsträger von Kom- munen Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist unser Ziel, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kontrovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konst- ruktive Bahnen zu lenken“ Im Rahmen der Informations- und Kommunikationsini- tiative „Mobilfunk und 5G“ veranstaltet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in den kom- menden Wochen insgesamt vier digitale Fachkonferen- zen für kommunale Entscheidungsträger im gesamten Land. Die Veranstaltungen finden am 11. Februar für den Regierungsbezirk Freiburg, am 18. Februar für den Re- gierungsbezirk Karlsruhe, am 22. Februar für den Regie- rungsbezirk Tübingen und am 25. Februar für den Regie- rungsbezirk Stuttgart statt. „Der schnelle Ausbau der Mobilfunknetze und die schnelle Einführung des 5G-Mobilfunkstandards sind für die ba- den-württembergische Wirtschaft von zentraler Bedeu- tung. Ende vergangenen Jahres haben wir daher unsere Informationsinitiative gestartet, die bereits jetzt auf eine breite Resonanz stößt. Es ist unser Ziel, die Bürgerinnen und Bürger im Land bestmöglich zu informieren und Städ- te und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kont- rovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konstruktive Bahnen zu lenken“, sagte Wirtschaftsminis- terin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (11. Februar) an- lässlich der ersten Veranstaltung. Nachdem bereits im De- zember und Januar Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von drei sogenannten Fokusgruppen-Sitzungen die Mög- lichkeit hatten, die Themen zu benennen, zu denen sie sich vertiefte Informationen rund um das Thema „Mobilfunk und 5G“ wünschen, hat das Wirtschaftsministerium nun Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie kommunale Fachbeamte zu vier regionalen Konferenzen eingeladen. Die vier Mobilfunkunternehmen Telefónica, Deutsche Telekom, Vodafone sowie 1&1 Drillisch werden über ihre Konzepte zum Ausbau des Mobilfunknetzes und zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G berich- ten, bevor ein Vertreter der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die physikalischen Wirkungen von Mobilfunk auf Mensch und Umwelt erläutern wird. Zentraler Bestandteil der Veranstaltungen soll der Aus- tausch darüber sein, wie auf kommunaler Ebene Infor- mations- und Abstimmungsprozesse so gestaltet werden können, dass Konflikte im Zusammenhang mit der Errich- tung einzelner Mobilfunksendeanlagen gar nicht entste- hen oder zumindest in einen konstruktiven Dialogprozess überführt werden können. „Mit unserer Initiative leisten wir einen konkreten Beitrag dazu, dass die Diskussionen zum Thema Mobilfunk und 5G sachlich und faktenbasiert geführt werden“, sagte Hoffmeister-Kraut. In den vier Veranstaltungen stehen regionalspezifische Aspekte rund um den Mobilfunkausbau und die Einfüh- rung des neuen Mobilfunkstandards 5G im Vordergrund. Die Konferenzen, jeweils mit einem regionalen Fokus auf die Situation in den vier Regierungsbezirken des Landes, werden mit einem Grußwort der Regierungspräsidenten bzw. Regierungspräsidentinnen Bärbel Schäfer (Freiburg), Sylvia M. Felder (Karlsruhe), Klaus Tappeser (Tübingen) und Wolfgang Reimer (Stuttgart) eröffnet. Weitere Informationen Alle vier Fachkonferenzen werden pandemiebedingt digital stattfinden. Neben fachlicher Information bieten die Regionalveranstaltungen auch die Möglichkeit für einen intensiven und persönlichen Austausch der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer untereinander. Weitere In- formationen zur Informations- und Kommunikationsin- itiative „Mobilfunk und 5G“ des Wirtschaftsministeriums sind unter www.mobilfunk-bw.de zu finden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 © Martina Morlok/DEIKE 729R27R1 So geht es: So geht‘s: Schneide die Vorlage zu- erst aus. Male sie an. Knicke dann die Laschen an den Busrändern um und falte alle vier Seiten des Busses nach unten. Nun musst du nur noch die La- schen innen an den Seitenteilen fest- kleben und schon bist du fertig. Das brauchst du: - Schere und Klebstoff Viel Spaß!Viel Spaß! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Landtagswahl 2021 Baden-Württemberg LANDTAGSWAHLEN ✘ Mehr unter www.guenter-ruchti.de Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihr Fachberater im Allgäu Herr Siegfried Klamer Tel. 0171 7702503 s.klamer@pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552 2602-0 info@pfullendorfer.de Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen AM 14.03. AfD WÄHLEN! DAS LÄNDLE IM HERZEN, DIE ZUKUNFT IM BLICK UNTERSTÜTZEN SIE UNS BEI DER LANDTAGSWAHL! DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM Kreisverband Ravensburg AfD • Ausstieg aus der un- verhältnismäßigen Lock- down-Politik, richtige Maßnahmen treffen, die weder dem einzelnen Bürger noch der Wirt- schaft schaden, Schutz von Risikogruppen • Land- und Hausarzt- versorgung sicherstellen, keine weiteren Klinik- schließungen! • Sichere und bezahl- bare Energieversor- gung, keine CO2 Steuer für Tanken und Heizen • Regionale Landwirt- schaft stärken, faire Er- zeugerpreise • Kleinbetriebe und Gastronomie erhalten, Mittelstand fördern • Sicherheit der Renten, für ein würdevolles Le- ben im Alter • Beibehaltung des drei- gliedrigen Schulsystems • JA! zum Natur- und Umweltschutz statt Kli- mahysterie, JA! zum Tierschutz V.i.S.d.P.: Alternative für Deutschland, Kreisverband Ravensburg, c/o Gabi Marquardt, Am Kohlenberg 23, 88289 Waldburg WAHLANZEIGEN/PARTEIEN GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Zusammen halten! Auch in Krisenzeiten sind wir für Sie erreichbar! Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 info@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Geldanlage ab 1.000 € jährlicher Basiszins von 1,5 % zusätzlicher Bonuszins von jährlich 0,2 % für Stromkunden des TWS-Konzerns Laufzeit bis mind. 31.12.2026 Gewinnbeteiligung an der Stromerzeugungssparte der TWS Wir bieten Ihnen: Investieren Sie in die Energiewende. Und in Ihr Schussental. Jetzt nachhaltige Geldanlage mit TWS-Genussrechten. Infos: www.tws.de/genussrecht Hinweise gemäß §12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Durch eine Umstrukturierung des Gewerbebetriebes schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht- und Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten - Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. Dieter Kesenheimer Raumausstattermeister Liebfrauenstr. 26/2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 45669 · Mobil 0171 2647099 info@raumausstattung-kesenheimer.de www.raumausstattung-kesenheimer.de schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. Dieter Kesenheimer Raumausstattermeister Liebfrauenstr. 26/2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 45669 · Mobil 0171 2647099 info@raumausstattung-kesenheimer.de www.raumausstattung-kesenheimer.de schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. 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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 9. April 2021 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werdende Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen ge- planten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vie- len Nachbarkinder aus dem Quartier und die gemein- schaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ sehen in einer altersgerechten Wohnung die Möglichkeit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die spä- teren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst pla- nen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzept- vergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veran- staltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Wir hoffen, dass die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem entsprechenden Hygie- nekonzept in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden kann. Sollten die Corona-Fallzahlen weiter steigen, wird die Veranstaltung als Online-Informationsveranstaltung durchgeführt. In beiden Fällen bitten wir Sie, sich bis zum Donnerstag, 15.04.2021 um 18:00 Uhr per E-Mail bei Frau Maurer (f.maurer@baindt.de) anzumelden. Die Teilnahme in Präsenz sowie zur Online-Infor- mationsveranstaltung ist nur mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung möglich. Findet die Veranstaltung Online statt, übersenden wir Ihnen am Tag der Veranstaltung bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme. Im Amtsblatt nächster Woche erhalten Sie abschließende Informationen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeit zur Testung in der Gemeinde Baindt Am Mittwoch, den 14.04.2021 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle wieder die Möglich- keit, sich unter Anleitung des DRK-Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Aktuelle Informationen zur Testung in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, 14. April 2021 im Sitzungssaal des Rathauses in Berg, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans im Jahr 2021 a) Ergebnishaushalt b) Finanzhaushalt c) Stellenplan 2. Schachtsanierung am Verbandssammler a) Vergabebeschluss 2. Bauabschnitt b) Ausschreibungsbeschluss 3. Bauabschnitt 3. Vergabe Fernwirktechnik 4. Machbarkeitsstudie Spurenstoffelimination (4. Reini- gunsstufe) 5. Bericht der technischen Verwaltung (u. a. Stand Was- serrecht, Stand Abwasserreinigung) 6. Personalausstattung der Kläranlage Hierzu ergeht höfliche Einladung. Was ist los im Naturschutzgebiet Annaberg? Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Wichtig ist jedoch nur, dass alle achtsam unterwegs sind und die Wege und Pfade nicht verlassen. ACHTUNG – Hier lebe ich! Darf ich vorstellen, ich bin die Weiden-Sandbiene. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, ent- wickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. Bitte schützt meine Familie und macht einen großen Bogen um diese Sandfläche! Naturschutzwart Walter Hohnheiser Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine - Walter Hohnheiser Was ist los im Naturschutzgebiet Annaberg? Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Wichtig ist jedoch nur, dass alle achtsam unterwegs sind und die Wege und Pfade nicht verlassen. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, ent wickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. http://www.wildbienen.de/eb-avaga.htm ACHTUNG – Hier lebe ich! Darf ich vorstellen, ich bin die Weiden-Sandbiene. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, entwickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. Bitte schützt meine Familie und macht einen großen Bogen um diese Sandfläche! Naturschutzwart Walter Hohnheiser http://www.wildbienen.de/eb-avaga.htm Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Hinweise zur Sitzung der Verbandsversammlung wäh- rend der Corona-Pandemie Für die kommende Sitzung der Verbandsversammlung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf: • Die notwendige Belüftung des Tagungsorts ist gewähr- leistet. • Unter den anwesenden Verbandsvertretern, dem Ver- waltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitz- möglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet. • Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kennzeich- nung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutz- maske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Verlassen des Sitzplatzes ebenfalls. • Zuhörer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintra- gen. Die Sitzordnung der Zuhörer kann zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fo- tografiert werden. • Die Gemeinde Berg bietet vor der Sitzung ab 17:30 Uhr die Möglichkeit eines Schnelltests in der Turn- und Fest- halle, Bergstraße 12 an. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Radverkehrskonzept des GMS 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichs- hafen - Streckenbestimmung und Abschnittsbildung 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftlichen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und La- gerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Meh- lis“ auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeu- erwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feu- erwehrkostenersatzsatzung) 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffs- ausgleichmaßnahmensatzung) 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bau- hof 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhö- rer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktper- sonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 10. April / Sonntag, 11. April Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. April Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Sonntag, 11. April Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Jennifer Roth zur Geburt ihrer Tochter Liya Katharina Roth am 02.01.2021 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Sofie Pfister feierte am 31.03.2021 ihren 85. Geburtstag Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ online „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14 .April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Landkreis Ravensburg erlässt Allgemein- verfügung zum Schutz vor Geflügelpest Am vergangenen Freitag wurden in verschiedenen Klein- beständen Nähe Isny Verdachtsfälle der Geflügelpest festgestellt. Heute kam die Bestätigung durch das nati- onale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts. Des- halb hat der Landkreis Ravensburg eine Allgemeinverfü- gung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Diese ist ab morgen, 2. April 2021 gültig und bis zum 3. Mai 2021 befristet. Als Restriktionsgebiete werden ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beob- achtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnah- men treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auf- fälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbe- stände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinär- behörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: www.fli.de Kontakt Landkreis Ravensburg: Veterinär- und Verbraucherschutzamt Fon 0751 855410, Mail vet@rv.de, Web: www.rv.de NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden- Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfel- saft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie bestäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt erklärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit naturnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmel- den, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zu- schauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Luca-App jetzt auch im Landkreis Ravensburg freigeschaltet Im Landkreis Ravensburg steht für die Kontaktpersonen- nachverfolgung ab sofort auch die Luca-App zur Ver- fügung. Diese ermöglicht die digitale Übermittlung von Kontaktdaten u.a. im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Einrichtungen und kann überall dort eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Nach dem Herunterladen der App ist eine einmalige Ein- gabe der persönlichen Kontaktdaten nötig. Die App er- stellt dann einen QR-Code, der bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder beim Besuch im Restaurant vom Ver- anstalter bzw. Betreiber gescannt wird. Der Datensatz mit den persönlichen Kontaktdaten wird dann unlesbar und zweifach verschlüsselt gespeichert und spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Wird eine Person später positiv auf das Corona-Virus getestet, kann diese den Verlauf ihrer App für das Gesundheitsamt freigeben und so mitteilen, wo und wann Treffen mit anderen Personen stattgefun- den haben. Die betroffenen Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-ins im luca-System freizugeben. Erfolgt eine Freigabe, kann nur das Gesundheitsamt die QR-Code entschlüsseln und die Kontaktpersonen ermitteln. Die Luca-App kann auch für private Veranstaltungen genutzt werden. Damit ist das Ausfüllen von Kontaktfor- mularen in Papierform nicht mehr nötig. „Leider lässt das Infektionsgeschehen in unserem Land- kreis derzeit den Besuch von Restaurants oder die private Grillparty im Freundeskreis nicht zu. Deshalb sind die Ein- satzmöglichkeiten der Luca-App vorerst noch begrenzt. Gleichwohl wollen wir vorbereitet sein und freuen uns, dass die Luca-App nun auch für unseren Landkreis frei- geschaltet ist“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Gesund- heitsdezernent und Erster Landesbeamter des Landkrei- ses Ravensburg. „Unser Gesundheitsamt ist seit Jahren volldigitalisiert und bewältigt so auch die Corona-Pande- mie. Von der Übernahme von Labormeldungen, über das Contact-Tracing bis zur Erfüllung der Meldepflicht – das alles erfolgt bei uns mit gut funktionierender Software von Pandemie-Beginn an digital“, ergänzt Dr. Honikel-Günther. Weitere Informationen zur App unter www.luca-app.de Die Luca-App gibt es für Android und iOS-Geräte. Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. Frühjahrsarbeiten in vollem Gange: Auf Feld und Flur wird es daher eng Der Frühlingsanfang steht vor der Türe und die Landwirte im Land haben mit ihren Arbeiten auf Äckern und Wie- sen begonnen. Auf Feld und Flur macht sich ein höheres Personenaufkommen seit vergangenem Jahr bemerkbar. Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler sowie Hunde- halter suchen Erholung in der Natur. Gleichzeitig gehen die Landwirte ihrer Arbeit nach. Feld- und Wiesenwege haben viele Funktionen. Für die Landwirte führen diese in erster Linie zu ihren Arbeits- plätzen, auf denen sie regionale Lebensmittel und Futter für ihre Tiere erzeugen. Vor allem bei schönem Wetter ist in der Landwirtschaft viel zu tun, auch am Wochenende. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren, Freizeitsportlern oder Spaziergängern fällt es leichter, auf den Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeu- ge erschweren ebenfalls das Durchkommen. Wir appel- lieren daher, auf die Beschilderung ‚Landwirtschaftlicher Verkehr frei‘ zu achten - solche Wege dürfen nach Stra- ßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht be- fahren werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landes- naturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Dies ist in der Regel die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ist es die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das wider- rechtliche Betreten kann ernste Schäden an den Pflanzen verursachen. Dies gilt insbesondere für Wiesen, die als Futtergrundlage vor allem für Milchviehbetriebe existen- ziell sind. Das Gras wird zertreten, kann schlecht gemäht werden, die Futterqualität für Rind oder Pferd leidet da- runter. Äcker und Wiesen sind zudem Lebensräume für zahlreiche Wildtiere. Darüber hinaus ist im Landeswald- gesetz geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf ge- eigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Min- destbreite von zwei Metern aufweisen. Auf nicht offiziell ausgewiesenen Trassen im Wald sowie abseits der Wege sind diese Aktivitäten verboten. Frei laufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken. Lassen Sie daher Ihren Hund bitte nicht einfach frei stöbern, sondern führen Sie ihn an der Leine. Bitte lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht auf bestellten Ackerflächen oder Wiesen rennen. Zudem sind Wiesen und Felder keine Müllhalden. Weggeworfene Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem können diese Gegenstände teure Schäden an Maschinen verursachen. Entsorgen Sie deshalb Abfälle in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause. Für ein rücksichtsvolles Miteinander an- statt Anfeindungen. Bio-Musterregion Ravensburg Lebensmittel frei Haus – Lieferdienste und Abo- Kisten-Anbieter mit Bio-Angebot der Region stellen sich vor Online Veranstaltung am 13. April 19 Uhr Lebensmittellieferdienste haben sich in der Corona-Pan- demie einer großen Beliebtheit erfreut und sind zum Teil bereits an der Kapazitätsgrenze, sodass keine weiteren Kunden aufgenommen werden können. Es wurden aber auch neue Konzepte geschaffen und Lieferdienste ein- gerichtet. Die Bio-Musterregion Ravensburg möchte Ver- brauchern/innen eine Möglichkeit bieten sich über einige der regionalen Lieferdienste und Abo-Kisten-Anbieter zu informieren und die Betreiber und ihre Konzepte persön- lich kennenzulernen. Am 13. April um 19:00 Uhr stellen sich vier verschiedene regionale Lieferdienste und Abo-Kis- ten-Anbieter mit Bio-Angebot vor. Alle Fragen, die offen bleiben, können im Anschluss selbstverständlich geklärt werden. Anmelden können Sie sich per Mail an k.eckel@rv.de bis 9. April. Den Link zur Einwahl in die Online-Veranstaltung erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. April 2021 – 18. April 2021 Gedanken zur Woche Das Licht Wenn ich mit einer brennenden Kerze Andere Kerzen anzünde, nimmt das Feuer nicht ab, vielmehr wird das Licht größer. Wenn ich anderen meinen Glauben bezeuge, wird mein Glaube nicht schwächer, sondern stärker. Samstag, 10 April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Franz Schmidt, Familie Gisi, Familie Merk, Familie Asberger, Franz und Paula Wucherer, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Hildegard und Sieg- fried Müller) 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommuni- onausteilung Sonntag, 11. April - 2. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt - Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Dienstag, 13. April Baindt - Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 14. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriften- stand) Donnerstag, 15. April Baienfurt - Schülergottesdienst entfällt Freitag, 16. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Samstag, 17. April 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rolf Feldbrügge, Jahrtag: Julius Malsam, Käthe Baur) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten Sonntag, 18. April - 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Ostergarten 2021 in Baindt VERLÄNGERT BIS 11. April Noch bis Weißen Sonntag können sie den Ostergarten besuchen. Wann Sie wollen, mit wem sie wollen, können Sie den Weg immer von 8 - 20 Uhr ganz flexibel erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Für Spenden ist das evange- lische Bezirksjugendwerk dankbar. Alle Infos finden Sie im Amtsblatt unter Evangelische Kir- che und auf der Homepage (www.evangelisch-baienfurt-baindt.de). Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche recht- zeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels auslie- gender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskarten. Fer- ner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergebo- ren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferste- hung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Wozu bin ich eigentlich auf der Welt? - Was wie eine der typischen Kinder-Fragen klingt, vor denen wir als Erwach- sene oft genug mit großen Augen stehen bleiben und überlegen, was wir nur darauf antworten sollen - genau da geht’s ums Eingemachte! Und ist es nicht immer wieder so, dass Kinder die richtigen Fragen stellen und mit ihrer unbefangenen Neugier uns Erwachsenen oft genug etwas voraushaben? Legen wir doch mal für einen Augenblick unser scheinba- res Vorwissen bei Seite und hören auf das, was uns hier im Wochenspruch begegnet: Es geht hier ums Leben - nicht nur darum, ein paar unbe- schwerte Jahrzehnte auf diesem Erdball zu verbringen, nicht nur ums Haus, ums Auto um mein Ansehen, es geht um ein Leben, das Bestand hat. So ein Leben ist nicht nur Illusion - keine Utopie - es ist „lebendige Hoffnung“. Und der Grund dieser Hoffnung ist: Ostern. Wozu bin ich eigentlich auf der Welt? - Diese Frage findet von Ostern her eine Antwort: Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Du bist ein geliebtes Gottes-Kind - du bist dafür da, dir diese Liebe schenken zu lassen und aus ihr zu leben. Klammere dich nicht an das, was keinen Bestand hat: Lass es los und leb aus der Hoffnung, aus dem Geschenk, das dir Gott im Vertrauen auf Jesus anbietet. Wer dieses Geschenk auspackt und anderen davon wei- tersagt, entdeckt, wozu wir auf dieser Welt sind. - Gottes Segen dafür! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz als auch online per Livestream statt. Achten Sie bitte auf aktuelle Hinweise und Links auf un- serer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Samstag, 10. April 14.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst Sonntag, 11. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Montag, 12. April 19.00 Uhr Innovationswerkstatt Familien und Kirche on- line (Zugangslink übers Pfarramt erhältlich: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder 0751/43656) Mittwoch, 14. April 15.30 Uhr - 16.30 Uhr: Konfi-Gruppe-1: online 16.30 Uhr - 17.30 Uhr: Konfi-Gruppe 2: online Sonntag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de OSTERGARTEN: LAST MINUTE Wer ihn noch nicht erlebt hat - unbe- dingt die Gelegenheit bis einschließlich 11.4. nutzen - täglich von 8.00 - 20.00 Uhr (Startstation ist an der Baindter Grundschule)! OSTERGARTEN: LAST MINUTE Wer ihn noch nicht erlebt hat – unbedingt die Gelegenheit bis einschließlich 11.4. nutzen – täglich von 8.00-20.00 Uhr (Startstation ist an der Baindter Grundschule)! Wer den Weg schon gegangen ist – weitersagen! Wir sind überwältigt von den vielen positiven Rückmeldungen und freuen uns, dass das Evangelische Jugendwerk unseres Kirchenbezirks diesen großartigen Oster- Erlebnis-Weg in enger Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden hier in Baienfurt und Baindt möglich gemacht hat. Wer den Weg schon gegangen ist - weitersagen! Wir sind überwältigt von den vielen positiven Rück- meldungen und freuen uns, dass das Evangelische Ju- gendwerk unseres Kirchenbezirks diesen großartigen Oster-Erlebnis-Weg in enger Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden hier in Baienfurt und Baindt möglich gemacht hat. _________________________ Hoffnungsraum Kirche. Eine neue Test-Möglichkeit in der Stadtkirche Ravens- burg Seit einigen Tagen können sich Menschen in Ravensburg mit Schnelltests auf Corona untersuchen lassen. Immer mehr Stationen kommen hinzu. Am Dienstag nach dem Osterwochenende werden die ersten Test-Pulte in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg aufgebaut. „Wir beginnen zunächst mit zwei Test-Pulten“, beschreibt Ra- phael König von GnW (Gemeinsam neue Wege) die ers- te Etappe. Schnell können weitere Test-Möglichkeiten im Seitenschiff der Stadtkirche dazu kommen. „Je nach Bedarf“, ergänzt Florian Munz, der die technische Unter- stützung hierfür bietet. Das positive Echo, u.a. aus der katholischen St. Jodoks-Kirche, hat den Stadtkirchenge- meinderat mehrheitlich dazu bewogen, auch die größte evangelische Kirche der Stadt zur Verfügung zu stellen. „Nach ausführlicher Diskussion leisten auch wir einen Beitrag im Sinne der Ökumene, gleich zu Beginn der Alt- stadt, eine Anlaufstelle zu bieten.“, sagt Pfarrer Martin Henzler-Hermann. Die Initiatoren von GnW haben sogar die Idee, als Ravensburger Weg, die Testungen in drei Kir- chen, jeweils zum Eingang der Stadt, anzubieten. Flankiert wird das Angebot von GnW mit kostenfreien Bür- ger-Tests durch einige Angebote von Kirche und Diakonie. So werden die Musiker*innen weiterhin an der Orgel spie- len und üben und die (kurze) Wartezeit mit Kirchenmusik immer wieder bereichern. Der Stadtkirchen-Pfarrer bietet mittwochs von 15 bis 16 Uhr eine Möglichkeit zu Seelsor- ge-Gesprächen im Chorraum an. Das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) hat die Initiatoren mit der Kirche zusammengebracht. Ähnlich wie bei der Vesperkirche kann auch mit der Test-Kirche ein Zeichen der Hoffnung gesendet werden. Deshalb ist Diakon Gerd Gunßer mittwochs von 13 bis 14 Uhr für Beratungen in sozialen Belangen und wechseln- de Mitarbeiterinnen aus der Psychologischen Beratung freitags von 14 bis 16 Uhr im Chorraum für kurze Gesprä- che anzutreffen. Hierbei kann niederschwellig ein Kon- takt aufgenommen werden und Beratungsmöglichkeiten ausgelotet werden. „Es ist beeindruckend, wie hier die Kirchen als Ökumene zusammen mit vielen verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen handeln: so wird die vielbesagte Solidarität tatsächlich in die Tat umgesetzt.“, fasst Florian Burk von GnW zusammen. Die Stadtkirche bleibt, ähnlich wie in St. Jodok, auch für die eigene Andacht geöffnet. Es wird nur auf eine Trennung nach Hygiene-Verordnungen zu den Test-Stationen geachtet. So dass ein reibungsloser Ablauf garantiert ist. Testen lassen kann sich, wer keine Krankheitssympto- me hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Vor der Stadtkirche Ravensburg (v. l. n. r.) Pfr. Martin Henzler-Hermann, Vorsitzende Margret Bentele, Initiator Floarin Burk, Pfr. Ralf Brennecke Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 14. April 2021 fällt aus! Leider kann unser nächs- tes Frauenkreistreffen nicht wie geplant am 14. April stattfinden. Schade, es fehlt etwas. Nun dürfen wir aber die Hoffnung auf besseres Wetter nicht aufgeben. Dann können wir uns vielleicht wieder draußen treffen und Gemeinschaft erleben, wenn auch auf Abstand und mit Maske aber mit guten Gesprächen. Lasst uns darauf freuen. Bis dahin bleibt alle gesund Für das Frauenkreis-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Liebe Kreative Liebe Kreative. Leider lässt die derzeitige Lage der Pandemie noch keine Treffen im Bonhoeffer-Saal zu, so dass es uns nur bleibt durchzuhalten und daheim kreativ tätig zu sein. Also sollten wir abwarten und Tee trinken, wie uns die angefügte Karte anregt. Hier wurde Verpackungsmaterial des zurückliegenden Oster- festes recycelt und daraus eine lustige Karte gestaltet. Zur Nachahmung in jeder Hinsicht empfohlen und schme- cken tut‘s auch. Habt Ihr auch gestalterische Ideen? Dann sendet sie gern an: p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Es darf gespielt werden! Liebe Mitglieder, entsprechend den Vorgaben der Landes- regierung dürfen Tennisplätze geöffnet werden. Entsprechende Infos gibt es auch auf der Seite des WTB. Wir werden, sofern es die Witterung zulässt, unsere Plät- ze voraussichtlich am Samstag,17.4.21 , für den Spiel- betrieb freigeben. Änderungen werden am Vereinsheim bekannt gegeben. Umkleideräume, Duschen, Tennisheim mit Terrasse müs- sen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Also: KOMMEN - SPIELEN - GEHEN Über die einzuhaltenden Regeln und Schutzmaßnahmen werden wir per Mail und durch Aushang am Vereinsheim informieren. Eventuell müssen auch kurzfristige Entschei- dungen getroffen werden. Viel Spaß beim Spielen! Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert SG Baienfurt Turnverein 1912 e. V. Fit in den Baienfurter Frühling! „Lauf mit - bleib fit!“ Fitness Parkour für Jedermann ab 30.03.21 in Baienfurt Hallo Schussentäler, Kinder, Familien, Jung und Alt, alle Sportbegeisterte. Wir, der Baienfurter Turnverein wollen mit Euch „Fit in den Baienfurter Frühling“ starten. Mit ei- nem Fitnessparkour mit 16 Stationen bieten wir Euch die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen, sportlich in den Frühling zu starten. Es soll für jeden ein Ansporn sein sich draußen, ungezwungen, allein oder mit seiner Familie an der frischen Luft zu bewegen. Seid dabei! Bitte die allgemein geltenden Corona-Bestimmungen einhalten. Vom Veranstalter wird keine Haftung über- nommen Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Informationen zum Parkour: • Start und Ziel ist bei der Turnhalle (Eingang am Park- platz), ein Einstieg ist aber unkompliziert an allen Sta- tionen möglich. Dort ist auch die weitere Wegbeschrei- bung ersichtlich. • Ihr entscheidet, wie schnell ihr den Parkour bewältigt! Ihr könnt den Weg joggen, schnell gehen oder spazieren laufen • Es gibt Stationsbeschreibungen für Erwachsene und für Kinder • Die Stationsübungen sind Vorschläge, ihr entscheidet aber was euch auch Gut tut! • Ihr kommt ins Schwitzen! Zieht euch Sportkleidung an und geeignetes Schuhwerk. • Achtet bitte, auf dem ganzen Weg auch auf andere z.B. Fahrradfahrer, Fußgänger usw. wir sind auf öffentlichen Wegen unterwegs! • Falls eine Station belegt ist, wartet ab oder weicht aus zur nächsten Station. • Während des Parkours stellen sich die Zweigvereine der SG-Sportgemeinde Baienfurt anhand von Infotafeln vor. Wir wünschen euch viel Spaß! Wir sind neugierig! Schickt uns doch ein Foto zu, wie Ihr aktiv im Fitnesspar- kour seid. Für Kinder die uns ein Bild schicken, wartet eine kleine Oster-Überraschung. Also seid dabei! Es gibt Stationsbeschreibungen für Erwachsene und für Kinder Die Stationsübungen sind Vorschläge, ihr entscheidet aber was euch auch Gut tut! Ihr kommt ins Schwitzen! Zieht euch Sportkleidung an und geeignetes Schuhwerk. Achtet bitte, auf dem ganzen Weg auch auf andere z.B. Fahrradfahrer, Fußgänger usw. wir sind auf öffentlichen Wegen unterwegs! Falls eine Station belegt ist, wartet ab oder weicht aus zur nächsten Station. Während des Parkours stellen sich die Zweigvereine der SG-Sportgemeinde Baienfurt anhand von Wir wünschen euch viel Spaß! Wir sind neugierig! Schickt uns doch ein Foto zu, wie Ihr aktiv im Fitnessparkour seid. Für Kinder die uns ein Bild schicken, wartet eine kleine Oster- Überraschung. Also seid dabei! tvbft1912@gmail.de Turnverein Baienfurt Kontakt: E-Mail: tvbft1912@gmail.de Turnverein Baienfurt Hoffnungsraum Kirche Eine neue Test-Möglichkeit in der Stadtkirche Ravens- burg Seit einigen Tagen können sich Menschen in Ravensburg mit Schnelltests auf Corona untersuchen lassen. Immer mehr Stationen kommen hinzu. Am Dienstag nach dem Osterwochenende werden die ersten Test-Pulte in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg aufgebaut. „Wir beginnen zunächst mit zwei Test-Pulten“, beschreibt Ra- phael König von GnW (Gemeinsam neue Wege) die ers- te Etappe. Schnell können weitere Test-Möglichkeiten im Seitenschiff der Stadtkirche dazu kommen. „Je nach Bedarf“, ergänzt Florian Munz, der die technische Unter- stützung hierfür bietet. Das positive Echo, u.a. aus der katholischen St. Jodoks-Kirche, hat den Stadtkirchenge- meinderat mehrheitlich dazu bewogen, auch die größte evangelische Kirche der Stadt zur Verfügung zu stellen. „Nach ausführlicher Diskussion leisten auch wir einen Beitrag im Sinne der Ökumene, gleich zu Beginn der Alt- stadt, eine Anlaufstelle zu bieten.“, sagt Pfarrer Martin Henzler-Hermann. Die Initiatoren von GnW haben sogar die Idee, als Ravensburger Weg, die Testungen in drei Kir- chen, jeweils zum Eingang der Stadt, anzubieten. Flankiert wird das Angebot von GnW mit kostenfreien Bür- ger-Tests durch einige Angebote von Kirche und Diakonie. So werden die Musiker*innen weiterhin an der Orgel spie- len und üben und die (kurze) Wartezeit mit Kirchenmusik immer wieder bereichern. Der Stadtkirchen-Pfarrer bietet mittwochs von 15 bis 16 Uhr eine Möglichkeit zu Seelsor- ge-Gesprächen im Chorraum an. Das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) hat die Initiatoren mit der Kirche zusammengebracht. Ähnlich wie bei der Vesperkirche kann auch mit der Test-Kirche ein Zeichen der Hoffnung gesendet werden. Deshalb ist Diakon Gerd Gunßer mittwochs von 13 bis 14 Uhr für Beratungen in so- zialen Belangen und wechselnde Mitarbeiterinnen aus der Psychologischen Beratung freitags von 14 bis 16 Uhr im Chorraum für kurze Gespräche anzutreffen. Hierbei kann niederschwellig ein Kontakt aufgenommen werden und Beratungsmöglichkeiten ausgelotet werden. „Es ist beeindruckend, wie hier die Kirchen als Ökumene zusammen mit vielen verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen handeln: so wird die vielbesagte Solidarität tatsächlich in die Tat umgesetzt.“, fasst Florian Burk von GnW zusammen. Die Stadtkirche bleibt, ähnlich wie in St. Jodok, auch für die eigene Andacht geöffnet. Es wird nur auf eine Trennung nach Hygiene-Verordnun- gen zu den Test-Stationen geachtet. So dass ein reibungs- loser Ablauf garantiert ist. Testen lassen kann sich, wer keine Krankheitssymptome hat. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Jetzt staatliche Prämien nutzen: Zeit für einen Heizungs- wechsel Fördermittel für umweltschonende Gas-Heiztechno- logien sichern - TWS unterstützt Modernisierungs-Aktion In zahllosen Heizungskellern schlummert ein enormes Potenzial für den Klimaschutz und den Geldbeutel, denn oftmals werden Heizungen erst saniert, wenn sie nicht mehr gut funktionieren. „Vielen Hausbesitzern ist nicht bekannt, wie ineffizient ihre alte Heizungsanlage arbeitet und wie viel CO2 sie unnötig ausstößt“, berichtet Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). „Mit der Teilnahme an den „Raustauschwochen“ wollen wir hier vor Ort einen wichtigen Impuls für die Wärmewende setzen. Dank mo- derner, effizienter Gasheiztechnologien werden nicht nur der Energieverbrauch und die Energie- kosten gesenkt, sondern auch die Umwelt entlastet“, erklärt Robert Som- mer. Modernisierer sparen zum einen im Rahmen der bis Ende Oktober 2021 laufenden Aktion bis zu 40 Prozent der Umrüstkosten dank der großzügigen staatlichen Förderung. Zum anderen unterstützt die TWS den Wech- sel von zum Beispiel einer Ölheizung zu einer effizienten Gas-Brennwertheizung in ihrem Netzgebiet mit einem einmaligen Bonus von weiteren 250 Euro. Besonders nachhaltig wirkt sich der Heizungstausch aus, wenn Hausbesitzer zu einer effizienten Erdgas-Brenn- wertheizung auch erneuerbare Energien einsetzen. „Als selbst zunehmend grüner werdender Energieträger ist Gas starker Partner der erneuerbaren Energien – das zeigt sich nicht zuletzt in der attraktiven Förderkulisse des Bundes,“ berichtet Robert Sommer. So sparen Modernisie- rer durch den Austausch eines Öl-Niedertemperaturkes- sels gegen eine moderne Gasbrennwertheizung mit Sola- ranlage für die Trinkwassererwärmung rund 40 Prozent Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 CO2-Emissionen ein. Und dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lohnt sich der Austausch des Wärmeerzeugers hin zu umweltschonender Gasheiztech- nik auch finanziell: Denn im Falle des Wechsels von Öl zu Gas wird Modernisierern die Einbindung von Solarenergie dank der großzügigen staatlichen Förderung praktisch geschenkt. „Wer sich während der „Raustauschwochen“ für eine Kombination aus Gas-Brennwertheizung und Solarenergie entscheidet, beweist echten Weitblick“, so Robert Sommer. „Denn durch den in den kommenden Jahren sukzessive steigenden CO2-Preis lohnt sich die heutige Einbindung von erneuerbaren Energien jedes Jahr mehr.“ Weitere Infos zu den Förderungen und den Voraussetzun- gen für den Bonus im Netzgebiet der TWS unter www. tws.de/raustauschwochen. Eine kostenlose telefonische Beratung zu den Förderungen gibt es im Aktionszeitraum bis 31. Oktober 2021 unter der Raustauschwochen-Ser- vicenummer 06190 9263-357, werktags von 9 bis 17 Uhr. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Sparkassen-Kunden: Mehr Last als König Erneut versucht die Sparkasse Bodensee, sich von Prä- mienverpflichtungen aus laufenden Prämiensparverträ- gen zu lösen. • Die Sparkasse teilt aktuell mit, sie könne die Sonder- leistung, Sparraten von einer Fremdbank einzuziehen, ab Juni nicht mehr anbieten. • Tipp: Betroffene müssen rechtzeitig einen Dauerauf- trag einrichten, andernfalls riskieren sie den Verlust von Prämienansprüchen. Gut verzinste Sparverträge sind vielen Banken ein Dorn im Auge. Sie versuchen mit allen Mitteln Kundinnen und Kunden aus diesen Verträgen zu locken oder zu drängen. So auch die Sparkasse Bodensee, die im Februar erneut Inhaber:innen von Prämiensparverträgen angeschrieben hat. Wer nicht rechtzeitig einen Dauerauftrag zur Erbrin- gung der Sparleistung einrichtet, riskiert womöglich An- sprüche über mehrere Tausend Euro. In einem Schreiben vom Februar 2021, welches der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg vorliegt, behaup- tet die Sparkasse Bodensee, sie könne die Sonderleistung, die Raten von einer Fremdbank direkt einzuziehen, zu- künftig nicht mehr anbieten. „Natürlich gehört der Last- schrifteinzug von Fremdkonten zu den grundlegenden Dienstleistungen, die jede Bank anzubieten imstande ist. Mit dieser unzutreffenden Behauptung versucht die Spar- kasse, sich von weiteren vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung einer Prämie zu lösen“ kritisiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Sparkasse. Wird der fällige Sparbeitrag auch nur ein- mal nicht rechtzeitig erbracht, wird der Sparvertrag un- terbrochen. Damit sind weitere Einzahlungen nicht mehr prämienbegünstigt. Die vereinbarte Prämienhöhe steigt kontinuierlich von anfänglich 2 % auf 100 % der gesamten Sparleistung nach Ablauf von 25 Jahren. Betroffene sollten rechtzeitig einen Dauerauftrag ein- richten, der sicherstellt, dass die Sparraten auch bei ei- ner Aneinanderreihung mehrerer Nicht-Bankarbeitstage (Feiertagen und Wochenende) stets entsprechend der vertraglichen Vereinbarung gutgeschrieben werden kann. „Am besten legt man den Dauerauftrag so an, dass er eine Woche sind „zum 1.“ oder „zum 15.“ eines Kalender- monats sowie „zum Beginn eines Vierteljahres“. Sparkasse Bodensee bereits mehrfach aufgefallen Die Sparkasse Bodensee war bereits im Vorjahr mit ei- ner dreisten Masche aufgefallen. Die Sparkasse wollte Kund:innen mit einer Extra-Prämie zur vorzeitigen Kün- digung ihres Prämiensparvertrags bewegen, um sich von der Zahlungspflicht weit höherer Prämien bei regulärer Vertragsfortsetzung zu lösen. Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse wegen rechtswidriger Erklärungen in ihrem Schreiben an die betroffenen Kundinnen und Kun- den erfolgreich abgemahnt. Im weiteren Verlauf des ver- gangenen Jahres versuchte die Sparkasse mit weiteren Anschreiben die Kundinnen und Kunden zur Vertragsauf- lösung zu bewegen. Die Verbraucherzentrale überprüfte im Rahmen ihrer Rechtsberatung einen Fall, bei dem die Verbraucher:innen bis zum Vertragsablauf im Jahr 2032 noch mit Prämien in Höhe von rund 40.000 EUR rechnen durften. Für die Vertragsauflösung hatte die Sparkasse Bodensee in einem Schreiben vom Dezember 2019 rund 5.500 Euro und in einem Schreiben vom Juni 2020 rund 4.700 Euro angeboten. Betroffene können auf Zinsnachzahlung hoffen Kundinnen und Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Ver- trägen haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale außerdem Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnach- zahlung, wenn die Sparkasse fehlerhafte Zinsanpas- sungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. „In den überprüften Fällen der Sparkasse Bodensee haben wir Nachzahlungsansprüche über mehrere hundert Euro be- rechnet.“, so Nauhauser. Demnach hat die Sparkasse seit 2013 den Sparzins unangemessen stark gesenkt und Sparern so einen erheblichen Teil ihrer Zinsen vorenthal- ten. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, Musterbriefen und einem Berechnungs- angebot. Weitere Informationen • Pressemeldung zur erfolgreichen Abmahnung der Spar- kasse • Information zur Kündigung von Sparverträgen • Information zur Zinsanpassung von Sparverträgen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Foto © Clipdeaker/DEIKE 737R83K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! 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Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung STELLENANGEBOTE SENIORENSENIOREN MITTEN IM LEBEN Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Tag der älteren Generation am 7. April 2021 Am 7. April 2021 begeht Deutschland den Tag der älteren Generation. „Der Tag der älteren Generation ist ein internationaler Akti- onstag, der schon seit 1968 die Gesellschaft auf die Situation und die Belange der älteren Generation aufmerksam machen will. Aber nicht nur an einem Tag haben Seniorinnen und Senioren Aufmerksamkeit und Unterstützung verdient“, meint Monika von Obstfelder, Partnerin der Promedica Grup- pe in Ludwigsburg. Mit über 8.000 Alltagsbetreuerinnen und Betreuern aus Osteuropa gewährleistet das Essener Un- ternehmen täglich, dass hilfebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung leben können. „Unsere Betreuer küm- mern sich um das Wohlbefi nden unserer Senioren, sorgen für sie und pfl egen ihre Häuslichkeit. Aber Betreuung ist sehr viel mehr als Versorgung, es gehört dazu auch Zeit: für Gesprä- che, gemeinsames Kochen, zum Spazierengehen oder Erin- nern“, berichtet Frau von Obstfelder. Persönliche Beratung und Begleitung stehen bei Promedica an erster Stelle. Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen Wir sind für SIE da!Wir sind für SIE da! ZUSAMMENHALTEN MIT ABSTA ND Sie möchten beim nächsten Kollektiv dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, -71, -72 od. -73 oder schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr BBeessttaattttuunnggsswwaalldd.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 17. September 2021 Nummer 37 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten 5 Jahre ab jetzt möglich - Attraktive Förderung von der Ausgabe von Pflanzgut bis hin zu Pflegemaßnahmen - Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Be- deutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobst-beständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflan- zung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Hierzu wird eine Sammelbestellung von Streuobst- bäumen angeboten. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Bestellung und Ausgabe des Pflanzguts. Angefangen vom Pflanzschnitt über eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, dem richtigen Befestigungsmaterial bis hin zu den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten 5 Jahren) ist alles inbegriffen. Das Pflanzgut kann aus der Liste auf Seite 2 entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für die Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Die verbleiben- den Kosten teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2021. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 03.10.2021 an die Gemein- de Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/ streuobst . Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemp- lare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt: Franka Maurer, Tel.Nr.: 07502 9406-40, f.maurer@baindt.de Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Anlage 1 Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Information zur Bundestagswahl Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würt- temberg (LpB) bietet zur Bundestagswahl am 26. Sep- tember 2021 eine Reihe von Veranstaltungen in viel- fältigen Formen und für unterschiedliche Gruppen, Multimedia-Angebote, Publikationen, Links mit wei- teren Angeboten zur Bundestagwahl 2021 und vieles mehr an. Den aktuellen Stand kann man dem LpB-Wahlportal www.bundestagswahl-bw.de und auf der Website www.lpb-bw.de entnehmen. Hier werden viele In- formationen und Hintergründe rund um die Wahlen bereitgestellt. Schauen Sie einfach mal rein. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 14.09.2021 wurde eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Ver- sorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserver- sorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt amstag, 18. September und Sonntag, 19. September Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. September Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 19. September Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender September 17.09. Tennisclub Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Oktober 01.10. SV Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 05.10. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 11.10. Vereinssitzung Schenk-Konrad-Halle mit Terminplanung für 2022 22.10. Ehrenamtsfeier Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Wir bekommen neue Pferdeleinen! Zum Beginn des neuen Kindergarten- jahres gab es für die Kinder vom Kinder- garten St. Martin eine ganz besondere Überraschung: Kunterbunte Pferdelei- nen! Schon lange war dies ein großer Wunsch der Kinder, der jetzt in Erfüllung ging. Mit strahlenden Augen wurden die Leinen ausgepackt. Sofort sprühten die Ideen der Kinder, die als „Glitzerstern, Spirit, Funky und Raven“ im Garten galoppierten, ihre Hufen versorgten und an den Leinen auf der Koppel geführt wurden. Uns Fachkräften bereitet es ebenso viel Freude, die Kin- der bei solch einem tollen Spiel zu beobachten und zu begleiten! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Aktion PendlerBrezel: Gratis-Brezel für Radfahrende auch in Baindt Wer morgens mit dem Fahrrad unterwegs ist, um bei- spielsweise zur Arbeit zu fahren, darf sich in der Woche vom 20. bis 24. September 2021 über eine ganz besondere Überraschung freuen: Während der Aktionswoche Pend- lerBrezel der Initiative RadKULTUR und der AGFK-BW des Landes Baden-Württemberg erhalten alle, die an diesem Tag mit dem Rad zur Arbeit, Vorlesung, etc. fahren mor- gens bis 10 Uhr eine Gratis-Brezel. Auch die Bäckerei Hamma in Baindt ist Teil der landes- weiten Aktion und fördert so das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel. Kommen Sie mit dem Rad oder Pedelec in der Bäckerei Hamma vorbei, zeigen Sie Ihren Helm vor und freuen Sie sich über Ihre Gratis-Brezel. Dabei ist es egal, ob Sie ins Büro, zur Hochschule oder einfach nur zum Spaß radeln. *** Aktion PendlerBrezel: Gratis-Brezel für Radfahrende auch in Baindt Wer morgens mit dem Fahrrad unterwegs ist, um beispielsweise zur Arbeit zu fahren sich in der Woche vom 20. bis 24. September 2021 über eine ganz besondere Überraschung freuen: Während der Aktionswoche PendlerBrezel der Initiative RadKULTUR des Landes Baden-Württemberg erhalten alle, die an diesem Tag mit dem Rad zur Arbeit, Vorlesung, etc. fahren morgens bis 10 Uhr eine Gratis-Brezel. Auch die Bäckerei Hamma in Baindt ist Teil der landesweiten Aktion und Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel. Kommen Sie mit dem Rad oder Pedelec Bäckerei Hamma vorbei, zeigen Sie Ihren Helm vor und freuen Sie sich über Ihre Brezel. Dabei ist es egal, ob Sie ins Büro, zur Hochschule oder einfach nur zum Spaß radeln. **************************************************************************** Für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Baden-Württemberg Das Land fördert mit der Initiative RadKULTUR eine moderne und Mobilität – und das bereits im zehnten Jahr. Das Ziel des Ministeriums für Verkehr: Den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitgebern und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und weitere innovative Formate der RadKULTUR unterstreichen die Relevanz des Fahrradfahrens: Es ist gesund, zukunftsfähig – und somit eine zeitgemäße Form der Mobilitä Informationen: www.radkultur-bw.de. Über die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden Württemberg e. V. (AGFK-BW) Im Team erfolgreich: die AGFK-BW ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, den Fuß im Land systematisch zu fördern und eine neue Kultur nachhaltiger Mobilität – zu Fuß oder mit dem Fahrrad – zu etablieren. Weitere Informationen: www.agfk-bw.de **************************************************************************** Für eine fahrradfreundliche Mobilitäts- kultur in Baden-Württemberg Das Land fördert mit der Initiative Rad- KULTUR eine moderne und nachhaltige Mobilität - und das bereits im zehnten Jahr. Das Ziel des Ministeriums für Ver- kehr: Den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern. In en- ger Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitgebern und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und wei- tere innovative Formate der RadKULTUR unterstreichen die Relevanz des Fahrradfahrens: Es ist gesund, zukunfts- fähig - und somit eine zeitgemäße Form der Mobilität. Weitere Informationen: www.radkultur-bw.de. Aktion PendlerBrezel: Gratis-Brezel für Radfahrende auch in Baindt Wer morgens mit dem Fahrrad unterwegs ist, um beispielsweise zur Arbeit zu fahren sich in der Woche vom 20. bis 24. September 2021 über eine ganz besondere Überraschung freuen: Während der Aktionswoche PendlerBrezel der Initiative RadKULTUR des Landes Baden-Württemberg erhalten alle, die an diesem Tag mit dem Rad zur Arbeit, Vorlesung, etc. fahren morgens bis 10 Uhr eine Gratis-Brezel. Auch die Bäckerei Hamma in Baindt ist Teil der landesweiten Aktion und Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel. Kommen Sie mit dem Rad oder Pedelec Bäckerei Hamma vorbei, zeigen Sie Ihren Helm vor und freuen Brezel. Dabei ist es egal, ob Sie ins Büro, zur Hochschule oder einfach nur zum Spaß radeln. **************************************************************************** Für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Baden-Württemberg Das Land fördert mit der Initiative RadKULTUR Mobilität – und das bereits im zehnten Jahr. Das Ziel des Ministeriums für Verkehr: Den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitgebern und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und weitere innovative Formate der RadKULTUR unterstreichen die Relevanz des Fahrradfahrens: Es ist gesund, zukunftsfähig – und somit eine zeitgemäße Form der Mobilitä Informationen: www.radkultur-bw.de. Über die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden Württemberg e. V. (AGFK-BW) Im Team erfolgreich: die AGFK-BW ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, den Fuß im Land systematisch zu fördern und eine neue – zu Fuß oder mit dem Fahrrad – zu etablieren. www.agfk-bw.de **************************************************************************** Über die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreund- licher Kommunen in Baden-Würt- temberg e. V. (AGFK-BW) Im Team erfolgreich: die AGFK-BW ist ein Zusammen- schluss von mehr als 80 Kommunen, die sich das Ziel ge- setzt haben, den Fuß- und Fahrradverkehr im Land sys- tematisch zu fördern und eine neue Kultur nachhaltiger Mobilität - zu Fuß oder mit dem Fahrrad - zu etablieren. Weitere Informationen: www.agfk-bw.de Qualifizierter Mietspiegel für Baienfurt, Baindt und Berg – Erinnerung der Mieter – In Rahmen eines Kooperationsprojekts mit den Städten Ravensburg und Weingarten wird in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Mit einem Erinnerungsschreiben werden die Mieter nun nochmals gebeten sich an der Befragung zu beteiligen. Je mehr Mieter mitmachen, desto aussagekräftiger ist der Mietspiegel am Ende. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter https://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Alle Initiatoren der Mietspiegelerhebung möchten darauf hinweisen, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualifizierter Mietspiegel für Baienfurt, Baindt und Berg - Erinnerung der Mieter - In Rahmen eines Kooperationsprojekts mit den Städten Ravensburg und Weingarten wird in den Gemeinden Bai- enfurt, Baindt und Berg ein qualifizierter Mietspiegel er- stellt. Mit einem Erinnerungsschreiben werden die Mieter nun nochmals gebeten sich an der Befragung zu beteili- gen. Je mehr Mieter mitmachen, desto aussagekräftiger ist der Mietspiegel am Ende. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zu- gangsschlüssels unter https://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Alle Initiatoren der Mietspiegelerhebung möchten darauf hinweisen, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfül- len der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels - und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete - in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für ver- schiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mie- tern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebun- den und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung al- ler datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut. de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemein- den veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauf- tragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnum- mer 040 3346476-54 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin im Namen aller Gemeinden ist Frau Eisele von der Stadt Ravensburg. Sie erreichen Frau Eise- le unter der Telefonnummer 0751 82-328 oder per E-Mail unter nadine.eisele@ravensburg.de. Hospizdienst Weingarten Angebot für Trauernde Menschen Wer in einem Trauerprozess ist, fühlt sich oft erleichtert durch die Möglichkeit, sich mit Gleichbetroffenen auszutauschen. Die Trauer geht dadurch nicht weg, sie kann aber leich- ter zu tragen sein. Der Ambulante Hospizdienst bietet mehrere Termine in einer kleinen Gruppe an. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751 - 180 56 382 oder 0160 - 96 20 72 77 Termine: 23.9.; 14.10.;11.11.; 2.12.2021 ; jeweils von 17.00 -18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur, Mitarbeiterin im am- bulanten Hospizdienst Weingarten Warum hungert und dürstet ein Sterbender nicht? ‚Ich kann ihn /sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Angehöriger in der letzten Lebensphase eines Familienmitglieds etwas zu versäumen, gut ausdrückt. In einem Vortrag wird darüber gesprochen, wie es sich mit dem Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palli- ativen Phase verhält, welche Vorteile es hat, niemanden zur Nahrungsaufnahme zu zwingen und wie Angehöri- ge dennoch einen Schwerstkranken liebevoll umsorgen können, so dass dieser auch ohne Essen und Trinken Le- bensqualität erfahren kann. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hos- pizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Termin: Mittwoch, 22.9.2021, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung Telefon: 0751 180 56 382 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. September – 26. September 2021 Gedanken zur Woche Mensch werden Eine Blume braucht Sonne, um Blume zu werden. Ein Mensch braucht Liebe, um Mensch zu werden. Phil Bosmans Samstag, 18. September 17.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Malte 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. September - 25. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elias und Bea Dienstag, 21. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hubert Fuchs) Mittwoch, 22. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 23. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof-Sproll- Saal Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Freitag, 24. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard - Patrozinium, Fest - (nicht öffent- lich) Samstag, 25. September 18.30 Uhr Baindt -Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Gerda und August Thurn, Frank-Dieter Schmitt, Else und Johann Neth) Caritas Kollekte Sonntag, 26. September - 26. Sonntag im Jahres- kreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier „Für den Augen- blick“ (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 11.00 Uhr Baienfurt - Feierliche MTW-Segnung mit den verschiedenen Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Baienfurt 11.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Janne Cäcilie und Mira Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Hier und jetzt helfen. Caritas-Herbstsammlung 2021 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der VR Bank Ravens- burg-Weingarten oder noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 300,- €, bei Spenden unter 300,- € gilt der Überweisungsträger als Spendenbeschei- nigung. Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE 4365 0501 1000 7940 0985 Kreissparkasse Ravensburg BIC: SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2021 Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte unter „Verwendungszweck“ Ihre Adresse an. Bitte vormerken! Am Donnerstag, 14.Oktober 2021 um 19.30 Uhr wird es voraussichtlich wieder ein Planungstreffen für Familien- gottesdienste im katholischen Gemeindehaus in Baienfurt geben. Einladung folgt! Sulpacher Kirbe 2021 Das Wendelinusfest findet bei jeder Witterung im Tro- ckenen dieses Jahr am 23. Oktober bei der Kapelle statt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Der Gottesdienst beginnt dieses Jahr um 10.30 Uhr. (Ro- senkranz um 10.00 Uhr). Die Wendelinusandacht ist wie gewohnt um 14 Uhr in der Kapelle. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. Jahresrechnung der Kapellenpflegschaft Sulpach Die Jahreshauptversammlung der Kapellenpflegschaft Sulpach findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November nach dem Gottesdienst um 11 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Jahresrechnung 2019 und 2020. Zudem finden dieses Jahr wieder Wahlen statt. Eingeladen sind alle Mitglieder. Gäste sind ebenso herzlich willkommen. Auf die heiß geliebten Saitenwürste mit Brot müssen wir nicht verzichten! Einlassbedingung: 3 G (bzw. die am 21.11.2021 gültige Fassung). Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht ge- bracht durch das Evangelium. 2. Tim 1,10b Sonntag, 19. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Mittwoch, 22. September 14.30 Uhr Baienfurt Konfi-8 in der Ev. Kirche!!! Sonntag, 26. September 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst I Konfi-3 in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst II Konfi-3 in der Ev. Kirche Bei beiden Gottesdiensten ist eine Voranmeldung im Pfarramt nötig!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch In dieser Woche sind Kinder in Baden-Württemberg und Bayern ins neue Schuljahr gestartet. Bei aller Vorfreude auf das, was es bringt, liegt auch die Befürchtung in der Luft, dass der Herbst die Schulen wieder in größere Turbu- lenzen bringen könnte. Denn auf den letzten Metern des Impfmarathons scheinen zu viele in unserem Land aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht mitlaufen zu wollen. Werden die Kinder deshalb noch einmal zugunsten der Erwachsenen den Kürzeren ziehen müssen - zusammen mit denen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen? In den sorgenvollen Blick in Richtung dunkler Jahreszeit bringt unser Wochenspruch eine andere Perspektive: Jesus Christus hat dem Tode die Macht genommen und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht durch das Evangelium. Nichts anderes hat das letzte Wort, nicht die Angst vor noch unbekannten Impfnebenwirkungen und auch nicht die Angst vor dem, was uns sonst noch die Zuversicht nehmen will, dass alles am Ende gut wird. Gott hat das letzte Wort - auch im neuen Schuljahr. Wer sich an ihn und seine lebendige Botschaft hält, dem geht ein Licht auf. Wir schöpfen neue Kraft für die nächs- te Etappe. Mein Vertrauen wächst, dass Gott Wort hält. Er begleitet uns, egal, was die Zukunft so mit sich bringt und ihm geht unterwegs nicht die Puste aus. In diesem Sinne: Gottes Segen! - Ihr Pfarrer Martin Schö- berl _________________________ 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unterfolgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. Nach einer kurzen Sommerpause steigen wir wieder ins Livestraem ein und hoffen, dass die technischen Schwie- rigkeiten überwunden werden können. _________________________ Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 02. Oktober von 13.00 - 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abge- geben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: getestet oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Unser erster Termin in Baindt wird mit dem Fotografen KURT DRESCHER stattfinden. Er wird uns Fototipps geben zum Thema: Schwarz-Weiß oder Farbe. Bitte bringen Sie Ihre Kamera und gute Laune mit, wir werden vom Bonhoeffer- saal durch Baindt starten, also festes Schuhwerk bedenken. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch September 2021 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz- Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Was- ser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Unsere G Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de ottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Sportverein Baindt 1959 e.V. findet am Freitag, den 01.10.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Wolfgang Schneider, Zweierweg 6, 88250 Weingar- ten, Email: Vorsitzender@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wahl des/der Vorsitzenden Nach über 8 Jahren Amtszeit als Vorsitzender ist es für mich an der Zeit, den Akku wieder aufzuladen. Zudem bin ich der Meinung, dass es der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat guttut, wenn ein neuer Kopf an der Spitze für frischen Wind sorgt. Deshalb möchte ich nicht wieder als Vorsitzender kandidieren. Wir suchen nun eine sportbegeisterte Kandidatin oder Kandidaten mit Freude am Umgang mit Menschen. Die Herausforderung dabei ist, mit organisatorischem Ge- schick ein motiviertes Team zu führen, um in der Ge- meinde Baindt auch in Zukunft ein umfangreiches und interessantes Sportangebot für Jung und Alt anbieten zu können. Wer Interesse hat, darf sich sehr gerne bei mir melden, um weitere Informationen einzuholen. Telefon: 0751/43301, E-Mail: Vorsitzender@svbaindt.de Wolfgang Schneider, Vorsitzender Überzeugende 2. Halbzeit bringt den Sieg SV Baindt - SG Aulendorf 3:0 (0:0) Am Sonntagnachmittag empfing der SVB bei sommerlichen Temperaturen die SG aus Aulendorf an der Klosterwiese und wollte sich mit einem Sieg und 13 Punkten in das spielfreie Wo- chenende verabschieden. Der Gegner aus Aulendorf war vor dem Spiel nur schwer einzuschätzen; in den letzten Saisons zählten sie noch zu den Spitzenmannschaften, doch in dieser Spielzeit blieben sie bisher, mit lediglich ei- nem Sieg, hinter den Erwartungen zurück. Die Gastgeber waren aber trotzdem dazu angehalten, die Aulendorfer nicht zu unterschätzen. Dennoch waren die Rollen nach dem Anpfiff schnell ver- teilt. Die Aulendorfer konzentrierten sich aufs Verteidi- gen und Kontern, während die Baindter Mannschaft mit viel Ballbesitz versuchte, Lücken in der Gäste-Defensive zu finden. Chancen konnte der SVB in der ersten Halb- zeit allerdings nur wenige kreieren; zu oft wurde der Ball verschleppt und es fehlte die Zielstrebigkeit nach vorne. Dennoch hatte nach 25 Minuten Jonathan Dischl, nach schneller Balleroberung von Sebastian Saile, die erste gute Chance des Spiels - er scheiterte jedoch aus kurzer Distanz am Torwart. Im Gegenzug war es dann die SGA, die mit einem schönen Weitschuss aus halblinker Position, das erste Mal gefährlich wurde. Das Spiel plätscherte bis zur Halbzeit etwas vor sich hin - ein, zwei guten Kombi- nationen der Baindter fehlte die letzte Präzision und so ging es mit einem 0:0 in die Halbzeitpause. Trainer Filzinger, wenig begeistert von der Leistung seiner Mannschaft bis dahin, brachte zur Halbzeit Marko Szeibel Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 und Philipp Kneisl in die Partie. Beide Akteure konnten dem Spiel direkt ihren Stempel aufdrücken - Szeibel verteilte die Bälle gut im zentralen Mittelfeld und Kneisl hatte nach zehn Minuten den ersten gefährlichen Ab- schluss in der 2. Halbzeit. Die Gäste wurden nun in der eigenen Hälfte eingeschnürt und kamen kaum noch zur Entlastung. Die Chancen häuften sich nun: Dischl schei- terte erneut am Torwart, Mika Dantona setzte einen sehenswerten Seitfallzieher knapp am Pfosten vorbei und Dennis Schimanowskis wuchtiger Kopfball wurde im letzten Moment noch von der Torlinie geklärt. In der 67.Minute wurde der Baindter Druck dann aber zu groß - nach einer Seitenverlagerung auf die rechte Seite, ließ Kneisl seinen Verteidiger mit einer schnellen Bewegung aussteigen und jagte das Leder mit seinem starken lin- ken Fuß ins lange Eck. Die Führung hatte sich angebahnt und wurde fünf Minuten später von Dischl direkt aus- gebaut. Dantona legt den Ball an der Strafraumkante clever auf Dischl ab, welcher einfach mal abzog und den Ball mit Hilfe des Pfostens im Tor unterbrachte. Der Wi- derstand der Aulendorfer war nun endgültig gebrochen, während die Baindter weiterhin mit viel Spielfreude nach vorne spielten. Dies zeigte sich auch in der letzten Szene des Spiels: Szeibel chippte den Ball am Strafraum schön über die Abwehrkette der Gäste, Dantona nahm den Ball elegant an und legt den Ball in die Mitte zu Dischl, welcher zum 3:0-Endstand einschob. Dischl markierte damit im erst fünften Saisonspiel seinen neunten Tref- fer und wandelt weiterhin auf den Spuren seines Vorbilds Sandro Wagner. Nach einem behäbigen Start in die Partie, zeigte der SVB in der zweiten Halbzeit seine spielerische Klasse und fuhr so schlussendlich einen verdienten Heimsieg ein. Die Baindter Mannschaft verteidigt somit erfolgreich den ers- ten Tabellenplatz und kann nun eine Woche durschnaufen - am 26.9 bekommt es der SVB dann auswärts mit dem SV Blitzenreute zu tun. SV Baindt II - SG Aulendorf II 2:4 (1:2) Der SVB II ging eigentlich als klarer Favorit in die Par- tie gegen die SGA II, doch nach einer knappen halben Stunde lag man bereits unglücklich mit 0:2 hinten. Die Baindter hatten zwar die deutlich besser Spielanlage und kamen auch immer wieder gefährlich vors Tor, jedoch fehlte die letzte Entschlossenheit im Abschluss. Kurz vor der Halbzeit war es dann aber Sam Robinson, der auf 1:2 verkürzen konnte. Die Baindter drückten nun den auf den Ausgleich, welchen Manuel Brugger in der 53.Minute dann auch endlich erzielte. Die „Zweite“ war nun gewillt das Spiel komplett zu drehen, jedoch war es erneut die SGA, die nach einer abgefälschten Flanke, überraschend wieder in Führung ging. Der SVB II warf nun in der Folge alles nach vorne, um nochmals den Ausgleich zu erzie- len, wurde in der Nachspielzeit dann aber „Opfer“ eines Traumtores. Nach einem Eckball der Baindter landete das Spielgerät bei Ludwig, welcher den Ball von der Mittellinie aus im Tor versenkte. Der SVB II verliert somit sehr unglücklich sein zweites Spiel in dieser Saison und wird, nach dem spielfreien Wo- chenende, gegen den SV Blitzenreute auf Wiedergutma- chung aus sein. Vorschau: Am kommenden Wochenende haben beide Mannschaf- ten spielfrei. Bittere Niederlage der Frauen TSV Schlachters - SV Baindt 2:1 Das Spiel gegen den TSV Schlachters startete rasant, wobei die Damen des TSV in den ersten Minuten des Spiels dominierten und zwei gute Torchancen hatten. Als sich die Damen des SV Baindts gesammelt hatten, war das Spiel ausgeglichener. So kam der SV Baindt eben- falls mehrmals vors gegnerische Tor und erhielt nach einem Foul etwa 25m vor dem Tor einen Freistoß, der jedoch über‘s Tor ging. Aufgrund eines Handspiels des TSV im Strafraum, bekam der SV Baindt einen Elfmeter zugesprochen, den Tamara Sperle zum 0:1 verwandelte. Nach dem Tor war der SV Baindt allerdings erneut nicht sortiert, so fuhr der TSV einen Konter und konnte, aller- dings aus abseitsverdächtiger Position, schnell den Aus- gleich erzielen. Nach ein paar guten Aktionen beiderseits, u.a. durch Mariella Pedrazzoli und Viola Zanutta, konnte der SV Baindt sich seine Führung nicht zurückholen. Im Gegenteil, nach einem guten Konter konnten die Gegne- rinnen in der 76. Minute gar den 2:1 Führungstreffer für den TSV erzielen. Trotzdem steckte Baindt nicht auf und hätte in der 81. Minute auch fast den Ausgleich geschafft, doch der Schuss von Daniela Fissinger, prallte leider vom Innenpfosten nach Außen ab. So endete das Spiel als Nie- derlage für die Damen des SV Baindts, 2:1. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Sarah Lins (T), Tasja Kränkle, Julia Klein, Marina Lutz, Daniela Fissinger, Lena Schäfer, Tamara Sperle (C), Muriel Zumbrock, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Ramona Schnell, Viola Zanutta, Lara Herde, Marlene Schäfer, Stephanie Hämmerle Vorschau Jugendfußball Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2015 und 2016 auf- gepasst! Das Bambini-Training für Jungs und Mädchen hat wie- der gestartet. Unsere Bambinis (2015 und 2016) trainieren immer am Montag von 17 - 18 Uhr auf dem Sportplatz bei der Ten- nishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst mal zum Schnuppertraining vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportbekleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und dei- ne Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball. de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3658). Dein Trainer Daniel und deine Mitspieler freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. Vorschau Jugendfußball Freitag, 17.09. 18:30 Uhr - E-Jugend: TSV Grünkraut I - SV Baindt Samstag, 18.09. 12:30 Uhr - D-Junioren: SGM BB II - SGM Grünkraut/Wald- burg I (Spielort Baienfurt) 14:30 Uhr - B-Junioren: SGM Heimenkirch/Westallgäu - SGM BB II 14:45 Uhr - D-Junioren: SGM BB I - SGM Mochenwangen/ Wolpertsw (Spielort Baindt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute - PSG Friedrichshafen (Spielort Staig) 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute- SV Im- menried (Spielort Bergatreute) Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 17:00 Uhr - A-Juniorinnen: SGM Grünkraut/Eschach - SGM Bergatreute/Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM BB - SV Weingarten (Spie- lort Baindt) Sonntag, 19.09. 11:00 Uhr - B-Junioren: FC Leutkirch - SGM BB Dienstag, 21.09. 18:30 Uhr - B-Junioren: SGM BB II - SGM Bergatreute/ Wolfegg (Bezirkspokal - Spielort Baienfurt) TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung 2021 Der TC Baindt lädt alle Mitglie- der und Freunde zu seiner ordentli- chen Jahreshauptversammlung am Fr., 17.09.2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Auf der neu- en Website (www.tc-baindt.de) gibt es weitere Infos zur Versammlung. Die Vorstandschaft Ankündigung: Am Sa., 25.09.2021 findet die Mixed-Meisterschaft statt. Weitere Infos am Schwarzen Brett am Vereinsheim. Taekwondo Baindt e.V. Sommerferien Programm Training für Kinder und Jugendliche am 11.08.2021 Zum Baindter Sommerferien Programm 2021 öffnete auch der TKD Baindt e.V. seinen DoJang und hieß mehr als 20 Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 13 Jahren herzlich willkommen. Großmeister Alfred Manthei (6. Dan) und Kinder- und Ju- gend Trainer Frank Bania (1.Dan) gaben den Youngstern einen begeisternden ersten Einblick in die Süd-Koreani- sche Kampfkunst Tae Kwon Do. Dabei übten die Teilnehmer mit viel Eifer schon praktische Grundtechniken wie Kicks, Blöcke und Selbstverteidigung und bestaunten auch Vorführungen wie den Bruchtest, aber auch etwas Theorie über die innere Einstellung und den Weg, das Do, kam nicht zu kurz. Allen teilnehmenden Kindern und Jugendliche hat es sehr viel Spaß gemacht und einige wollen sogar nach den Fe- rien an einem regulären Training im Verein teilnehmen. Wer auch gerne einmal in die Welt des Tae Kwon Do ein- tauchen möchte kann sich jederzeit bei info@tkd-baindt. de melden oder kommt einfach zum Training jeden Mitt- woch von 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr. Weitere Informationen auch unter www.tkd-baindt.de Landjugend Baindt e.V. Schnupperabend Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast am Mittwochabend noch nichts vor? Dann bist du bei der Landjugend Baindt genau richtig! Wir sind eine lus- tige und unternehmensfreudige Truppe, mit der man so einiges erleben kann. Interessiert? Dann schau doch am Mittwoch, den 22.09.2021 um 20.00 Uhr bei unserem Schnupperabend vorbei. Du findest uns im Gebäude der alten Schule (Klosterhof 1) und ab da immer dem Lärm nach. Wir freuen uns auf dich! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Einladung zur Generalversamm- lung am 24.09.2021 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalver- sammlung findet am Freitag, den 24.09.2021 um 20.00 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Der Einlass erfolgt unter der Beachtung der 3-G-Rege- lung. (Test nicht älter als 24 Stunden) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Erster Vorstand • Kassierer • Zeugwart • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 23.09.2021 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 23.09.2021 um 19:30 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Auch wir wollen nach der langen Pause wieder aktiv werden und ha- ben für den Rest des Jahres 2021 folgende Termine ge- plant: Am Mittwoch, 29.09.2021 möchten wir eine Staudentausch- börse im Bischof-Sproll-Saal abhalten. Beginn 19.00 Uhr. Im Herbst gibt es in den Gärten die eine oder andere Stau- de, die zurückgeschnitten und geteilt werden kann. Also beschriftet alle Pflanzen, die ihr gerne tauschen oder wei- tergeben möchtet und bringt sie dazu mit. Im Anschluss daran wird die Staudengärtnerin Angelika Fezer von der Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Fa. Allgäustauden in Weipoldshofen bei Leutkirch einen kleinen Vortrag halten zum Thema „Aufbau eines Stau- denbeetes, von der Planung bis zur Pflanzung“ Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein! Im Bischof-Sproll-Saal gelten die 3G-Regeln. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Dienstag, 19.10.2021, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Restlos glücklich, Referentin Frau Sontheimer, Ernährungszentrum Bad Waldsee. Mittwoch, 17.11.2021, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Käse & Wein, Milchwirtschaftlicher Verein infor- miert über Käse aus Baden-Württemberg Mittwoch, 01.12.2021, 19.00 Uhr Adventszauber an der Villa Kunterbunt in Baindt. Mittwoch, 08.12.2021, 13.00 Uhr Fahrt mit der BOB Bahn zum Weihnachtsmarkt nach Friedrichshafen Zu den Terminen wird jeweils zeitnah im Amtsblatt berich- tet und über eventuelle Änderungen informiert. Basar Baindt Flohmarkt „Rund ums Kind“ am 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Alpinteam Baindt Alpin-Power-Workout startet am 28.09. Hallo Wintersportler, vom 28.09 bis zum 30.11. findet wie- der unser Alpin-Power-Workout statt. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top-Form egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 10 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindts ist die Teilnahme kostenlos. Für alle Anderen kostest es nur 25.- Euro. Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Zu- dem ist ein Nachweis der 3G´s (Geimpft, Getestet oder Genesen) erforderlich. Wer eine eigene Iso-/Gymnastikmatte hat, soll diese bitte selber mitbringen. Wir freuen uns auch Euch! Kunstkreis Ferienprogramm In der letzten Ferienwoche fand das Ferienprogramm vom Kunstkreis statt. Kleine Kunstwerke aus Ytomg. Alle angemeldeten Kinder waren mit Eifer dabei ihre Kunstwerke nach eige- ner Vorstellung zu erstellen. Es war wieder ein gelunge- ner Nachmittag der mit Fanta, Spezi u. Gummibären am Schluß abgeschlossen wurde. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ferienprogramm des Jugendrotkreuz Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Am 04.09. bot das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt ein spannendes Ferienprogramm für interessierte Kinder an. Bei bestem Wetter konnten sich insgesamt 28 Kinder im Alter von 6 bis 12 Jaheren in zwei Gruppen einen Einblick in die Arbeit des Jugendrotkreuzes verschaffen. Dabei haben die Kinder auch viel Spannendes und Nütz- liches gelernt: neben dem richtigen Absetzen eines Not- rufes haben sie erfahren, wie eine bewusstlose Person in eine stabile Seitenlage gebracht werden kann. Zusätzlich haben die Gruppen geübt, wie ein Wundverband am Bes- ten angelegt werden kann. Natürlich wollten die Kinder auch einen Blick in einen Krankentransportwagen (KTW) werfen. Deshalb durften alle Teilnehmer des Ferienpro- gramms unseren KTW von Innen erkunden, Fragen stel- len und am eigenen Leib erfahren, wie es sich anfühlt, liegend in ein solches Fahrzeug „eingeladen“ zu werden. Neben allen lehrreichen Programmpunkten kam aber auch der Spaß nicht zu kurz: es blieb genug Zeit, um ge- meinsam zu basteln, malen und spielen. Zu guter Letzt durften alle Teilnehmer eine kleine Überraschungstüte sowie eine Urkunde für Nachwuchshelden mit nach Hause nehmen, die sie an den tollen Tag beim Jugendrotkreuz erinnert. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Marc Chagall „Paradiesische Gärten“ im Kunstmuseum Lindau danach gemütliche Wanderung nach Wasserburg Wir fahren mit dem Zug nach Lindau und besuchen um 10.45 Uhr die Aus- stellung, auf Wunsch mit Audioguide. Danach wandern wir durch den Lin- denhof Park nach Wasserburg. Bei schönem Wetter ist eine Einkehr im Strandcafe Lindenhof möglich. Treffpunkt 21. Sept. 2021, 8.45 Uhr Bahnhof Ravens- burg, Rückkehr ca. 17.00 Uhr Fahrpreis 5,00 €, Eintritt Kunstmuseum 9,50 € Führungen nur per Audioguide zu 3,50 € / Person, wenn man die eigenen Kopfhörer mitbringt, ansonsten 4,50 € Pandemie bedingt erforderliche Anmeldung bis 19.09.2021 bei WF Ingrid Frank Tel. 0176 84205030 maximal 25 Personen Maskenpflicht in Bahn, Museum und Gastronomie, im Mu- seum gilt 3 G (geimpft, genesen oder getestet) Getränk, kleines Vesper und Sonnenschutz werden emp- fohlen Bitte die aktuellen Corona-Regelungen beachten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder Vom Juli bis einschließlich Dezember 2021 konnten 15 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt werden: Für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Prä- sent) 5 Mitglieder, für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treueabzeichen) 10 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landesver- bandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Was sonst noch interessiert Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Das neue planet-beruf.de ist da Seit dem 1. September 2021 geht das neue Medienangebot planet-beruf.de der Bundesagentur für Arbeit (BA) an den Start. In frischem Design und mit vielen neuen Angeboten informiert die beliebte Medienkombination noch umfas- sender rund um die Themen Berufswahl und Ausbildung. planet-beruf.de: Das Portal bietet viele neue Angebote. Auf dem Weg zur passenden Ausbildung ist planet-beruf. de immer mit dabei. Mit Infobeiträgen, Videos, Podcasts, Fotostorys, Checklisten und vielem mehr: Das neu über- arbeitete Portal wird optimal am Smartphone dargestellt. Je nach Anliegen können Jugendliche direkt auf die pas- senden Inhalte zugreifen. Für Lehrkräfte und Berufsori- entierungs-Coaches sowie für Eltern und Erziehungsbe- rechtigte gibt es eigene Portalbereiche. planet-beruf.de: Die neuen Hefte sind online verfügbar. Die aufeinander aufbauenden Online-Hefte „Berufs- wahl-Mein Weg 1-3“ führen Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 7 und 8 durch den gesamten Berufswahlpro- zess. Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches unter- stützt das Online-Heft: „Schule > > Beruf“. Eltern und Erziehungsberechtige finden hilfreiche Infor- mationen und Tipps im Online-Magazin „Erfolgreiche Berufswahl. So unterstützen Sie Ihr Kind“. Alle Produkte stehen als PDF-Formate zum Download bereit. planet-beruf.de: Die Hefte gibt es auch in Printform. Ab Jahresanfang 2022 wird die BA alle Hefte auch wie- der in Printform für den Berufsorientierungsunterricht in den Schulen anbieten. Die Medienkombination „planet-beruf.de - Meine Zu- kunft. Meine Ausbildung“ wird im Auftrag der BA von der Redaktion planet-beruf.de des Medienunternehmens BW Bildung und Wissen erstellt. Leitmedium ist das Portal www.planet-beruf.de mit ca. 3,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich. Es informiert rund um die Themen Berufswahl und Aus- bildung und bietet vertiefte Einblicke in Berufe von A bis Z. Zur Medienkombination gehören zudem Printprodukte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Förderschulen), Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, Jugendliche, die sich zwischen Schulabschluss und Beginn des Studiums und/oder ihrer Ausbildung befinden, Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrecher, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Berufsorientierungs-Coaches sowie Berufsbe- raterinnen und Berufsberater. Das neue Portal finden Sie unter folgendem link: https://planet-beruf.de/schuelerinnen Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG unterstützt Aktionswoche #HierWirdGeimpft Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt die deutschlandweite Ak- tionswoche vom 13. bis 19. September, bei der gebündelt zum Impfen aufgerufen und auf die Vielzahl der Impfan- gebote aufmerksam gemacht wird. Mittlerweile sind über 60 Prozent der Deutschen vollstän- dig gegen COVID-19 geimpft. Im Kampf gegen das Coronavirus und seine Varianten ist es jedoch wichtig, dass sich noch deutlich mehr Men- schen impfen lassen. Die Corona-Impfung bietet Schutz vor einer Infektion mit dem Virus und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen. Angesichts derzeit stei- gender Infektionszahlen sowie des anstehenden Herbstes ist es jetzt besonders wichtig, die Impfbereitschaft in eine möglichst hohe Impfquote umzusetzen. Dies kann insbe- sondere mit spontanen und unkomplizierten Impfange- boten vor Ort gelingen, zum Beispiel vor Supermärkten, an Ärztezentren, auf Markt- und Sportplätzen. Auf der Internetseite www.hierwirdgeimpft.de finden sich weitere Informationen und eine Deutschlandkarte mit Verlinkungen zu den Impfmöglichkeiten vor Ort. Deutsches Rotes Kreuz Passende Kombination: sozial, ökologisch, integrativ Repair-Cafés verfolgen ökologische und soziale Ziele: Sie helfen, Müll zu vermeiden und sie bringen Menschen zusammen - zumal in Zeiten ohne Pandemie: Personen, die sich gerne engagieren, und solche, die die Repara- tur eines defekten älteren Gerätes schätzen. Aus die- sem Grund passt es auch, dass Lothar Thiel und Esat Ezgil beim Repair-Café im Kapuziner Kreativzentrum in Ravensburg mitwirken. Die beiden haben sich über das Patenschaftsprojekt der Beratungsstelle für Geflüch- tete vom DRK-Kreisverband Ravensburg als Tandem gefunden. Lernen bei Aktivitäten Der Raum im Ravensburger Kapuziner Kreativzentrum ist hell, einladend und bietet Platz en masse, was in Zeiten von Corona besonders vorteilhaft ist. Das Team Marlies Neukum, Lothar Thiel und Esat Ezgil hat alles organisiert und vorbereitet. Die „Kunden“ können kommen. Damit sich möglichst wenig Leute begegnen, braucht es eine Anmeldung. Je eine Stunde ist für Geräteannahme und eine für die Abholung reserviert. Esat Ezgil hat die Auf- gabe, die Reparaturen in Empfang zu nehmen, Daten zu dokumentieren, die Geräte an die einzelnen Tische zur Reparatur zu bringen oder abzuholen. Einige Helfer widmen sich an ihrem jeweils eigenem Tisch eifrig ei- nem Fön oder DVD-Player, aber auch einer Platine aus einem Herd. Integration durch Sprache Lothar Thiel hat im Rahmen des Patenschaftsprojekts des DRK-Kreisverbandes Ravensburg die Patenschaft für Esat Ezgil übernommen. Für ein Jahr ist diese zunächst angelegt, mit der Option, um ein weiteres Jahr zu verlän- gern. Die beiden wirken eingespielt wie ein Team, schei- nen einen guten Draht zueinander zu haben. Für Selina Ritter-Jehle, Ehrenamtskoordinatorin bei der Beratungs- stelle für geflüchtete Menschen, passen die beiden gut als Tandem zusammen. „Ihr trefft euch auch mal privat“, lässt sie sich von ihnen bestätigen. Beidseitige Verlässlichkeit „Von Anfang an konnte man sich auf Esat verlassen. Er erledigt, was man ihm sagt. Ich helfe ihm natürlich da- bei“, schildert Thiel. Esat Ezgil sagt: „Ich spreche mit vie- len Leuten. Ich lerne Deutsch. Wenn ich ein Problem mit dem Ausweis oder dem Schwimmkurs für meine Kinder habe, dann kann ich Lothar fragen.“ Vor drei Jahren ist er mit seiner Frau und den beiden Töchtern - heute 9 und 11 Jahre - aus der Türkei nach Deutschland gekommen. Hintergrund des Patenschaftsprojekts ist es, die Integ- ration von geflüchteten Menschen zu fördern. „Basis für eine gelingende Integration, ist die Sprache, die man im Austausch mit anderen Menschen am schnellsten erlernt,“ erläutert Selina Ritter-Jehle. Die Paten können den Kon- takt individuell gestalten. Es steht ihnen ein gewisses Fi- nanzbudget zur Verfügung, mit dem sie unter anderem gemeinsame Aktionen finanzieren können wie etwa ein gemeinsames Essen oder Ausflüge. Konzepte greifen ineinander Auch die Konzepte Patenschaft und Repair-Café passen perfekt zusammen. Repair-Café-Organisatorin Marlies Neukum meint: „Esat kann viel hier lernen. Und er er- fährt hier, akzeptiert zu werden.“ Wegen Corona findet das Repair-Café bis einschließlich September reduziert an zwei Montagen im Monat statt. Marlies Neukum ist optimistisch, dass ab Oktober wieder ein ausgeweiteter Betrieb an jedem dritten Samstag im Monat stattfinden kann. Durch die Pandemie sind auch etliche der rund 25 handwerklich und ehrenamtlich Tätigen abgesprungen. Neukum hofft daher auch auf Verstärkung - gerne auch durch jüngere Männer und Frauen. Besonders gesucht sind kompetente Personen in den Bereichen Radio- und Fernsehmechanik und Elektronik. Das Umweltministerium fördert das Repair-Café finan- ziell, was den guten, ökologischen und sozialen Zweck untermauert. Informationen: Patenschaftsprojekt DRK-Kreisverband Ravensburg Eine Patenschaft eignet sich für Menschen, die sich sozial engagieren möchten, sich für andere Kulturen interessie- ren und den Integrationsprozess von Geflüchteten un- terstützen möchten. Voraussetzung ist die Volljährigkeit. Das Patenschaftsprojekt ist Teil des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kontakt: Selina Ritter-Jehle, Ehrenamtskoordinatorin, DRK-Kreisverband Ravensburg: Tel.: 0751 35904763; seli- na.ritter-jehle@rotkreuz-ravensburg.de Repair-Café Kapuziner Kreativzentrum Ravensburg Im Repair-Café können defekte in der Regel ältere Gerä- te repariert werden. Der Service ist keine Konkurrenz für die Fachbetriebe. Die Initiative sucht laufend Helferinnen und Helfer, die Spaß haben, sich bei den Reparaturen zu engagieren. Kontakt: Marlies Neukum, Lothar Thiel: repaircafe-rv@web.de, www.repaircafe-rv.de; www.kapuziner.info Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 19. September 2021 Gästeführer: Detlef Stoll Tod im Moor? Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Nicht für Kinder unter 12 Jahren. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansässige Gast- stätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Dauer ca. 2,5 Stunden. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Bergatreute Rundwanderung im Quellgebiet der Wolfegger Ach am 26. September 2021 Zu einer herbstlichen Wanderung ins Quellgebiet der Wolfegger Ach ladet der Schwäbischen Albverein - Orts- gruppe Bergatreute am 26. September 2021 ein. Der Oberlauf Immenrieder Ach der Wolfegger Ach ent- fließt dem Langwuhrweiher südlich des Dorfes Eintürnen. Von dort läuft sie in etwa südöstlicher Richtung durch Immenried und dann südlich bis zum Obersee vor dem Gemeindesitz Kißlegg. Dort wechselt der Name auf kur- zem Abschnitt durch den Ort zu Kißlegger Ach. Danach wird sie auf ihrem deutlichen längsten Abschnitt Wolfeg- ger Ach genannt bis zur Mündung nach insgesammt 50 km in die Schussen. Wir werden das geologisch sehr interessante kleinere Quellgebiet des Moosbaches mit dem Gründlenried - Rotseemoos durchwandern. Treffpunkt um gemeinsam zum Startpunkt der Wan- derung bei Kißlegg zu fahren um 13:00 Uhr am Rathaus Bergatreute- Bushaltestelle. Treffpunkt für die Teilnehmenden der Ortsgruppe Bad Waldsee um 12.45 Uhr am Parkplatz Bleiche. Gemeinsa- me Fahrt nach Bergatreute. Startpunkt der Wanderung vom Parkplatz bei Kießlegg ca. 13:30 Uhr. Wanderzeit mit ausreichenden Trinkpausen ca. 2,5 Stun- den auf einem Rundweg von 9,2 km mit Höhenunterschie- den von ca. 60 Hm. Eine Einkehr ist vorgesehen. Bringt mit: Gutes Schuhwerk, ein wenig Kondition, eine Flasche Wasser und Gute Laune, es wird bestimmt eine entspannte, interessante Wanderung mit vielen guten Gesprächen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Home Page der OG Bergatreute: http://www.albverein-bergatreute.de/ Gäste von Nah und Fern sind herzlich willkommen. Für das Einhalten und Befolgen der geltenden gesetz- lichen Vorschriften ist jeder Teilnehmer verantwortlich. Bitte die nötigen Nachweise und ein „Maultäschle“ mit- bringen. Auf Euer Kommen und Eure Anmeldung freuen sich und helfen gerne weiter: Gudrun und Lutzi Popa Mobil. Tel. 0049 173 843 4403 Öffnungszeiten Ab Montag, 20. September gelten wieder die regulären Öffnungszeiten. Eintrittskarten können vor Ort am Kas- senautomat oder am Tag des Besuchs als E-Ticket online über den Online-Shop gelöst werden. Von allen Badegäs- ten wird die Anwesenheit über die Corona-Warn-App oder ein Formular im Hallenbad erfasst. Es gilt die 3G-Regel. Alle Badegäste werden gebeten beim „Check-in“ einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen zu kön- nen. Es gilt das bestehende Hygienekonzept. Vom Ein- gang bis zu den Umkleiden gilt die Maskenpflicht, da nicht überall die 1,5 m eingehalten werden können. Das Hallenbad öffnet, hat aber aktuell keine Startblöcke, Sprungtürme oder eine Rutsche. Diese werden erst in den Herbstferien installiert und stehen dann wieder vollum- fänglich zur Verfügung. Ziel der Genossenschaft ist, allen Gästen das Hallenbad zugänglich zu machen. Wir sind jedoch abhängig von Entscheidungen und Entwicklungen, die auch wir nicht beeinflussen können. Bitte unterstützen Sie unser Ziel, indem Sie sich an unsere Regeln halten. Wir freuen uns, dass der Betrieb für die Öffentlichkeit startet und heißen Sie im Hallenbad Baienfurt herzlich willkommen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 71,40 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 102,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 51,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 40,80 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 81,60 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 91,80 € Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Wir suchen SIE! Reinigungskraft Thekenkraft/Servicekraft Koch/Köchin (w/m/d) Fachausbildung nicht zwingend erforderlich. Der BIO-Adler Hotel/Restaurant, 88267 Vogt Andreas Humburg 0151 - 176 53 933 Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 8 BAUEN & WOHNEN Unsere Kita braucht Verstärkung! Wir suchen ab sofort eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für unsere Krippengruppe im Ev. Kindergarten Arche Noah in Vollzeit bei befristeter Anstellung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Kontakt: Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Bewirb Dich jetzt ... ... auf VOLLZEIT oder TEILZEIT und SONNTAGS immer FREI! • per e-Mail job@baeckerei-frick.de • per Telefon 0751 560926-19 • per whatsapp 0176 62451039 • direkt zum Bewerbungscenter: Bäckerei Frick GmbH & Co. KG Schützenstraße 7– 9 • 88250 Weingarten www.baeckerei-frick.de/jobs • job@baeckerei-frick.de Brötchengeber | Bäckereiverkäufer (m|w|d) für TETTNANG, WEINGARTEN, RAVENSBURG & BAD WALDSEE Jetzt gleichbewerben! www.tox-pressotechnik.com Wir bieten für 2022 folgende Ausbildungen an: Industriekaufleute (m/w/d) Industriemechaniker (m/w/d) Zerspanungsmechaniker (m/w/d) Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung) (m/w/d) Bachelor of Engineering (DHBW) (m/w/d) Maschinenbau oder Elektrotechnik Bewerbungsschluss ist der 30. September 2021. Mit Antrieb in die Zukunft! tox.pressotechnik_official bewerbung@tox-de.com An Wechsel interessiert? Stellenangebote finden Sie online. STARTE IN DEINE ZUKUNFT MIT UNS! Bei uns hast Du einen krisensicheren Job, eine anspruchsvolle Tätigkeit, flexible Arbeitszeiten sowie gute Aufstiegs- und Karrierechancen. 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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. Februar 2022 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Corona-Teststation in Baindt wird hervorragend angenommen Die Corona-Teststation in der Schenk-Konrad-Halle wird von „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) betrie- ben. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Woche Antigen-Schnelltests für unsere Bürgerinnen und Bürger im Foyer der Schenk-Konrad-Halle angeboten. Es besteht die Möglichkeit, einmal die Woche kostenlos einen Corona-Schnelltest durchzuführen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Eingang der Schenk-Konrad-Halle Teststation Im Januar 2022 wurden insgesamt 7.595 Antigen-Schnelltests in Baindt durchgeführt. Dies entspricht durchschnittlich 245 Tests pro Tag. Im Betrachtungszeitraum Januar wurden zudem insgesamt 139 positive Ergebnisse registriert. Im Vergleich zu anderen Standorten liegt diese Zahl tendenzi- ell im unteren Bereich. Die Teststation hat Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Zudem wird am Samstag, Sonntag und Feier- tagen von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr getestet. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-Anmeldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungscode wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Testen mit. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 St an d: 13 .01 .20 22 Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen frisch geimpft/ geboostert/ genesen𝟏𝟏𝟏𝟏 nicht immunisiert 1. Allgemeine Regelung (privates Umfeld) positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls) 2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 2. Regelung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Vor Betreten der Einrichtung ab Tag 7 ist ein verpflichtender PCR-Test notwendig, wenn die positiv getestete Person zuvor 48h symptomfrei war7. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen unter 1. Allgemeine Regelung mit Freitestung an Tag 7 mittels Schnelltest5. haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 3. Regelung für Kinder und Jugendliche in einer Kita oder 𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Beim Auftreten eines Corona-Falls in einer Schulklasse oder in einer Gruppe einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gilt eine tägliche Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test für den Zeitraum von 5 Schul-/Betreuungstagen9 positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 Haushalts- angehörige Person (Kinder/ Jugendliche)𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟗𝟗𝟗𝟗,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 (1) „Quarantänebefreite Personen“ (von der Absonderungs- und Testpflicht befreit) sind asymptomatische: • geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, • genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht länger als drei Monate zurückliegt oder • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und - oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abtei- lungen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbei- tenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorla- ge eines 3G-Nachweises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genesenennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: - Neubauten - Hausanbauten - Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) - Abriss - Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Ver- änderungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Ru- brik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.02.2022 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2022 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2022 Hundesteuer 2022 15.02.2022 Gebühr Mitteilungsblatt 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 12. Februar und Sonntag, 13. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Februar Kloster-Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 13. Februar Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Heimsonderschule, Selige Irmgard und Rathaussturm 27.02. Narrenmesse März 01.03. Maskenvertreiben DP 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Fördervereine KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Unter-Wasser Raspler-Ratsch-Ratsch Am Donnerstag, den 28.01.2022, war ein ganz besonderer Tag für alle Kinder und Erzieher/innen im Kindergarten St. Mar- tin. Als Unterwassertiere verkleidet und geschminkt tra- fen wir uns vor dem Kindergarten, um mit dem bunt ge- schmückten Narrenbaum durch die Straßen zu ziehen. Alle Kinder wurden von dem Oberwaldschrat begrüßt, der mit seinen drei Rasplerfreunden zu uns kam. Mit dreifa- chem Unter-Wasser und Raspler-Ratsch-Ratsch liefen wir los. Die Raspler tanzten dabei zur Musik und begrüßten einzelne Zuschauer auf den Baindter-Straßen. Wieder am Kindergarten ange- kommen wurde der Narren- baum mit kräftigen Hau-Ruck- Rufen der Kinder aufgestellt. Dem Narrenbaum zur Ehre wur- de gemeinsam das Baindter Narrenlied gesungen. Auch die Liederwünsche der Raspler wurden erfüllt. So sangen wir gemeinsam noch das Lied „Drei Schweine“ und „Tschu tschu wa“. Mit einem großen Guatsla-Re- gen verabschiedeten sich die Raspler von den Kindern aus dem Kindergarten St. Martin. Unser Narrenbaum wird noch die gesamte Fasnetszeit über vor dem Kindergarten stehen. Gerne laden wir Sie dazu ein, sich bei einem Spaziergang in Fasnetsstimmung zu bringen. Ein großer Dank geht an unseren Oberwaldschrat und an die Raspler für einen gelungenen Fasnetsauftakt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Ausbildung im öffentlichen Dienst: Kluge Köpfe für die Rente gesucht Dieses Jahr werden bei der Deutschen Rentenversiche- rung (DRV) Baden-Württemberg fast 130 Nachwuchs- kräfte neu eingestellt. Für den Ausbildungsbeginn Sep- tember 2022 sind in drei Ausbildungsberufen noch Plätze frei, teilt die DRV Baden-Württemberg jetzt mit. Für die beiden Studiengänge im gehobenen Dienst zum Bachelor of Laws (Rentenversicherung) und zum Bachelor of Science (Wirtschaftsinformatik) sowie für die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten sucht der gesetz- liche Rentenversicherungsträger noch Interessenten. Nach der Prüfung werden die Nachwuchskräfte bei entsprechen- der Leistung unbefristet als Beamte oder Tarifangestellte in den öffentlichen Dienst übernommen. Sie können dann nicht nur an den Hauptstandorten in Karlsruhe und Stutt- gart arbeiten, sondern auch in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV im ganzen Land: von Schwäbisch Hall bis Freiburg, von Ravensburg bis Mannheim. Die DRV Baden-Württemberg bietet jungen Menschen flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten und gute Auf- stiegschancen. Wer mehr über die Ausbildung bei der DRV wissen oder sich um einen Ausbildungs- oder Studien- platz bewerben möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.de. Auf Facebook und Instagram berichten die Nachwuchskräfte unter »Kluge Köpfe für die Rente« regelmäßig über ihre Ausbildung und ihre Erfahrungen als Studierende im Dualen Studium. Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2022 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2022 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimat- bundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, be- weidete Wacholderheiden oder die gelungene Rekultivie- rung eines Steinbruchs. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kas sen verband Baden-Württemberg sowie die Sparkas- senstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein­ denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe­ bänke, Feld­ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken­ mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2022. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen und der Beschreibung preis­ gekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergi­ schen Sparkassen erhältlich. Sämtliche Informationen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Verleihung findet im Herbst 2022 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 37. Mal den Denkmalschutz- preis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denk- malgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger wer- den mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro be- lohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerin Ni­ cole Razavi will die Vielfalt und Besonderheiten der Bau­ kultur in Baden­Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunfts­ weisende und beispielhafte Umnutzungen oder moder­ ne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht ein­ fügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. Ap­ ril 2022. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt. 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Landkreis – Erstmalige Vergabe des Sonderpreises „Erneuerbare Energien“ Bereits zum 11. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus­ geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR – Wirtschafts­ und Innovationsförderungsge­ sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationen gelten als eine der entscheidenden Schlüs­ selgrößen für längerfristigen unternehmerischen Erfolg. Vor dem Hintergrund der „Megatrends“ Globalisierung, nachhaltiges Wirtschaften und der Digitalisierung haben Unternehmen die Nase vorne, die sich kreativ mit den da­ mit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzen. Indem sie zukunftsweisende Technologien oder Produkte entwickeln, bringen sie bedeutsame Innovationen hervor. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts­ und In­ novationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) gemeinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 11. Mal den Innovationspreis Landkreis Ra­ vensburg. Zusätzlich wird zum ersten Mal der „Sonder­ preis für innovationsstarke Unternehmen in der Erneu­ erbaren Energien Branche“ ausgelobt. „Erklärtes Ziel ist es, mit dem Preis den Unternehmen für ihren unternehmerischen Mut und ihren Pioniergeist zu danken, stellen sie doch das wirtschaftliche Rückgrat unseres Wirtschaftsraumes dar und sichern damit unser aller Wohlstand.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio­ nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Produk­ te, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfä­ hig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 28. Februar 2022 möglich. Neutrale und unabhängige Jury­Mitglieder aus Handwerk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und be­ werten alle eingereichten Innovationen. Infobox: Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2021/22 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Sonderpreis im Bereich Erneuerbare Energien • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Juli 2022 • Bewerbungsschluss: 28. Februar 2022 • Online­Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir­rv.de • 11. Innovationspreis Foto (von links): Heinz Pumpmeier (Vorstandsvorsit­ zender der Kreissparkasse Ravensburg), Harald Sievers (Landrat des Landkreises Ravensburg), Hans­Joachim Hölz (Geschäftsführer der WiR GmbH) Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Bahntest Tim Bartels (Umweltbriefe) Tipps des VCD für grenzenlose Zugreisen durch Europa: Mit dem Zug in die Ferne Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerin- nen und Schüler, die im Jahr 2022 ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Stu- dium beginnen wollen, am 24.02.2022 von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März! Wichtiger Termin für Arbeitgeber Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Be- schäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeits- plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zu- ständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäfti- gungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elek- tronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Be- trieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der ört- lichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Melde- pflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahn- det werden. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochen- tags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 07161 9770 – 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Fiona - Gemeinsamer Antrag 2022 Ab Anfang März beginnt die Antragsbearbeitung für den Fiona Antrag 2022 Beachten Sie bitte, dass Beratungen zum Gemeinsamen Antrag nicht angeboten werden – le- diglich das Ausfüllen des Online-Antrags und der Schlags- kizzen. Persönliche Termine bei uns in der Geschäftsstelle sind unter den CoronaSchutzmaßnahmen möglich. Ansprechpartnerin Gemeinsamer Antrag: Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 ---------- Düngebedarfsberechnung/Nährstoffvergleich Denken Sie an die Erstellung Ihrer Düngebedarfsberech- nung vor der ersten Ausbringung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ansprechpartnerin Düngebedarfsberechnung: Josepha Ostermeier, Tel.: 07585/9307-13 --------- Sammelbestellung Trichogramma-Schlupfwespen Bestellen Sie bei uns Ihren Bedarf ab sofort. Gerne können wir Ihnen auch eine Ausbringung mit Multikopter anbieten. Ansprechpartnerin Trichogramma: Nataly Konrad, Tel. 07585/9307-12 Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental angefordert werden (klimasparbuch@gmschussental.de). Tipp 14: Mehr Gemüse auf dem Teller Die Tierhaltung und der Transport des Fleischs tragen zum Klimawandel bei. Wer weniger Fleisch isst, kann etwas Gutes für das Klima tun. Rindfleisch ist aus Sicht des Klimaschut- zes das schlechteste Nahrungsmittel: Um ein Kilogramm Fleisch zu produzieren, müssen 15 Kilogramm Futter er- zeugt werden. Dafür braucht man eine Fläche von 40 Qua- dratmetern. Auch Unmengen von Wasser „fließen“ in jedes Schnitzel. Zugleich stößt jedes Rind viel Methan aus, das als Treibhausgas noch schädlicher ist als Kohlendioxid. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten- und Gartenbau Impfen schützt dich und andere! Neun Filme in neun Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Mit den neuen Erklärfilmen in neun verschiedenen Spra- chen sollen Saisonarbeitskräfte motiviert werden, sich bereits in ihrem Heimatland gegen Corona impfen zu lassen. Zudem stellt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor, wie sich Saisonarbeitskräfte mit einer Impfung vor Corona schützen können und wie eine Schutzimpfung abläuft. Zu finden sind die neun Filme unter www.svlfg.de/ youtube-digital auf dem YouTube-Kanal der SVLFG in der Playlist „Erklärfilm: Impfen schützt dich und andere!“. Die Inhalte werden in deutscher, englischer, rumänischer, polnischer und bulgarischer, aber auch in ukrainischer, ungarischer, georgischer und spanischer Sprache be- reitgestellt. Mit den neuen Filmen unterstützt die SVLFG Saisonar- beitskräfte und auch die Unternehmer dabei, in der Co- rona-Pandemie gesund und sicher zu arbeiten. Weitere Informationen zu Corona, Präventionsmaßnahmen, Ant- worten auf häufig gestellte Fragen und vielen weiteren Themen finden Saisonarbeitskräfte und Arbeitgeber in der Web-App Saisonarbeit unter www.agriwork-germany.de. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Die SVLFG hat auf ihrem YouTube-Kanal neue Filme zum Thema „Impfen schützt dich und andere!“ in neun Spra- chen veröffentlicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Februar– 20. Februar 2022 Gedanken zur Woche Träume Nenne dich nicht arm, wenn deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind, wirklich arm ist nur der, der nie geträumt hat. Marie von Ebner-Eschenbach Samstag, 12. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 13. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eugen Maier, Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schimanowski) Dienstag, 15. Februar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 17. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung Freitag, 18. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – kein Gottesdienst 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer) Sonntag, 20. Februar – 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Schwester Carola verstorben Sr. Carola Pötter † 4. Feb. 2022 (aus der Ansprache von Pfr. Staudacher) Ende der 50er-Jahre, ar- beitete sie, um der Enge des Elternhauses zu ent- kommen, auf Anraten ih- rer Klostertante in Heiligen- bronn in einem Kinderheim, plante, aber bereits die Ab- reise in die französische Schweiz. Eines Nachts wur- de an der Pforte ein Säugling abgegeben und für die 17-jährige war danach nichts mehr so wie vorher. Das Schicksal des verlassenen Neugeborenen berührte sie tief. Sie spürte die Berufung und stellte danach ihr Leben ganz in den Dienst für Gott und den Nächsten. „Das Baby war mein Engel“, stellt sie später fest. „Zu monoton sei ein Leben im Kloster für so eine temperamentvolle 18-Jährige wie Carola Pötter. Das könne nie und nimmer gut gehen“, so die damalige Meinung ihrer Freunde. Über einiges hätte sich die heute 82 Jahre alte Schwester vielleicht beklagen können. Langeweile gehörte nie dazu. Denn wo immer es etwas Neues aufzubauen galt, dorthin wurde sie auch von der Schwesterngemeinschaft beordert. Ihre ersten 30 Klosterjahre (u.a. in Baindt) widmete die Franziska- nerin gehörlosen und seelisch wie körperlich versehrten Kindern und Jugendlichen, bevor sie in Heiligenbronn das „Haus Lebensquell“ einrichtete. Es folgte ein Sabbatjahr, das sie nach Österreich ins Haus der Stille und zu Schwei- geexerzitien in die ägyptische Wüste führte. Ihre Auszeit unter Beduinen und die innere Einkehr unter freiem Him- mel betrachtete Schwester Carola als eine der schönsten Erfahrungen in ihrem Leben. Zurück im Kloster, wurde sie nach Baindt beordert um dort die Einstiftung in die neue „St. Franziskus Stiftung“ vorzubereiten. Nun frei für neue Aufgaben errichtete sie in Baindt erfolgreich ein „offenes Haus“, in dem Suchende und Pilger Tage der Stille, der Me- ditation und der Erholung verbringen konnten. Erfüllung fand sie im Dienst für ältere und demente Menschen so- wie in der Sterbebegleitung. Zugleich war sie überzeugt, dass dies noch nicht ihre letzte Station sein wird: „Ich spü- re, da kommt noch etwas. Gott hält nochmal eine neue Aufgabe für mich bereit.“ Im Juni letzten Jahres kehrte sie zusammen mit ihrer Mitschwester Johannella nach Heiligenbronn ins Mutterhaus zurück. Nach einem Sturz kam sie ins Krankenhaus nach Rottweil und verstarb dort völlig überraschend. Schwester Carola hinterlässt eine große Lücke aber auch Spuren! Vergelt’s Gott. RIP Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 13. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 16. Februar 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barm- herzigkeit.“ Demut ist die Grundhaltung, die allen gut ansteht, die in Kirche und Gesellschaft Verantwortung tragen. Daniel, von dem dieses Gebet stammt, war einer der mächtigs- ten Männer im damaligen Babylonischen Imperium. Er war durch und durch gerecht, gottesfürchtig und ange- sehen. Als ihn ein schwerer Schicksalsschlag trifft und sein Leben in Gefahr gerät, fordert er trotzdem nicht selbstbewusst von Gott ein, sich doch endlich dafür bei ihm zu revangieren. Er geht auf die Knie und gesteht sich und allen anderen ein, dass er auf Gottes Gnade angewiesen ist und bleibt. Er macht keinem anderen Vorwürfe, sucht die Schuld nicht wo anders, sondern schaut selbst in den Spiegel und weiß, dass er alles, was er ist und hat aus Gottes Gnade ist und hat. Nur in dieser Haltung gelingt ein echter Neuanfang – ehr- lich, beherzt und im Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit, die uns auch durch Krisen durchträgt. Gottes Segen! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gruppe 1 gemeinsam Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ ACHTUNG - Änderung der CoronaVO!!! Neueste Änderung der CoronaVO für Gottesdienste vom 8.2.2022 Die Landesregierung hat am 8.2. be- schlossen, dass ab dem 9. Februar die Kontaktdaten der Gottesdienstteilneh- menden nicht mehr erhoben werden müssen. Ebenfalls aufgehoben wurde die 3G-Regelung für Got- tesdienste in geschlossenen Räumen, die ab dem 14.2. gelten sollte. Lt. aktueller Auskunft des Oberkirchenrats können in der jetzigen Phase der Pandemie in geschlossenen Räumen mit den staatlichen Mindestvorgaben - Mindestabstand von 1,5 Metern - FFP2-Masken in geschlossenen Räumen für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen (an- sonsten medizinische Masken) Gottesdienste sicher gefeiert werden. Auch der Gemeindegesang ist unter diesen Vorgaben wieder möglich. Wir achten außerdem durch ein CO2-Messgerät auf die Luftqualität in der Kirche. _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und erster Rückrundenspiel- tag der zweiten Mannschaft Die „Zweite“ startete am 27. Januar hoch- motiviert ins Pokalspiel gegen „altbe- kannte“ Gegner vom VC Oberteuringen. Diese Energie setzten die drei Damen und drei Herren direkt in einen Sieg im ersten Satz um. Leider reichte die Power nicht ganz für die drei Gewinnsätze, sodass am Ende der VCO als Sieger vom Feld ging. Auch am vergangenen Sonntag trat die zweite Mann- schaft mit einer Frau mehr auf dem Feld an. Der ers- te Spieltag der Rückrunde wurde spontan nach Baindt verlegt. Zu Gast waren die Löwenzähne aus Wilhelms- dorf. Der erste Satz ging hart umkämpft an die Gast- geber (25:23). Im zweiten Satz ließen diese ein wenig nach (17:25), kämpften sich dann jedoch im dritten und entscheidenden Satz lautstark zurück (25:21). Herzlichen Glückwunsch zum Sieg gegen den direkten Tabellen- gegner. Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - was kommt noch? Hallo liebe Kursteilnehmer, zunächst vielen Dank nochmal für die Teilnahme an unserem Ski- und Snow- boardkurs!! Nach einer ordentlichen Kraftanstrengung in der Vorbereitung hatten wir alle zusammen dann doch drei tolle Kurstage. Gekrönt wur- de es natürlich durch den Kaiserwettertag am letzten Samstag. Natürlich erstatten wir Ihnen die Gebühren für den 4. Kurstag. Sollten Sie das wünschen, senden Sie bit- te bis zum 15.02. eine Mail mit den Teilnehmernamen an kassierer@alpinteambaindt.de. Sollten wir bis dahin von Ihnen Nichts hören, gehen wir davon aus, dass Sie keine Rückerstattung wünschen. Dann verwenden wir das Geld für unsere Jugendarbeit. Falls Sie sich so entscheiden: Vielen Dank dafür im Voraus!! Da aktuell vom auswärtigen Amt vor touristischen Rei- sen nach Österreich ausdrücklich gewarnt wird, ist es für uns nicht möglich einen Ferienkurs für die Faschingsfe- rien zu organisieren. Auch wenn sich das ändern sollte, wird für uns die Vorlaufzeit zu kurz. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis! Für unser Jugendlager am Schetteregg gehen wir al- lerdings in die Planung. Es soll am 19./20.03. stattfin- den. Falls Sie jemanden jemanden anmelden wol- len oder weitere Informationen benötigen, Mail an ausbildungswart@alpinteambaindt.de, die geht dann Vol- ker Gross direkt, der das Jugendlager organisiert. Teil- nahmegebühr ca. 80 Euro/Kind inkl Übernachtung etc. Etwas unerwartet wurde die Homepage des SV Baindt umgestaltet. Deswegen sind hier momentan nur wenige -aber immerhin alle aktuellen- Informationen drauf. Un- sere Vorstandsmitglieder sind via Mail erreichbar (www.svbaindt.de/index.php/alpinteam). Bleiben Sie gesund und munter, Ihr Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung über das Bad Wurzacher Ried auf die Grabener Höhe Wir wandern von Unterschwarzach zur Grabener Höhe und erleben bei klarem Wetter ein schönes Alpenpanorama und Blicke ins Ober- schwäbische Hügelland. Über Greut geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Sonntag 20.02.2022 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Gehzeit ca. 3,0 Std./ 10 km/ 150 hm Fahrpreis 6,00 € für Mitglieder Bitte die aktuellen Corona Regeln beachten, aktuell gilt 3G, keine Einkehr vorgesehen, Anmeldung ab 16.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung A. Methner, email: arotka@gmx.de Vesper, Getränk (mind. 1/2 l) gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe mitbringen Bei Regen > 75% wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info über Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie DJO Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Mexiko und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Eu- ropa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/ Deutsche Schule Guadalajara 14.04. – 02.06.2022 und aus Peru/Arequipa 07. 05- 03. 06 2022. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Eiführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gast- familien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdau- er: Mexiko / Guadalajara ist vom 14.04.– 02.06.22, Peru/ Arequipa vom 07.05 – 03.06.2022 und Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. TWS Die App fürs Schussental Von Wetter über Mobilitätsinfos bis zum Einkaufsbonus – TWS bündelt Nützliches und unterstützt mit GUGG Kauf- kraft vor Ort Alles auf einen Blick – und dazu mobile Payment mit Stempelpass. Mit der neuen App GUGG bündeln die Technischen Werke Schussental (TWS) vieles, was den Menschen in der Region täglich Nutzen bringt. Von dem Bonussystem profitieren Nutzer, örtlicher Handel und Gastronomie gleichermaßen. „Mitmachen ist dringend erwünscht. Mit Hilfe der digitalen Unterstützung möch- ten wir Anreize schaffen, damit die Menschen Angebote vor Ort einfacher und besser nutzen können und vor Ort shoppen“, umreißt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS die Idee. GUGG fasst Informationen kompakt zusammen, so dass diese ohne viel suchen und scrollen auf dem Smartpho- ne schnell und übersichtlich zur Hand sind: Dazu gehö- ren Prognosen der regionalen Wetterwarte, Fahrpläne in Echtzeit von Stadtbus und Verkehrsverbund bodo, Park- leitsystem, der Abfallkalender und den Einkaufsführer für Weingarten und Ravensburg. Auch an die Einbindung der Kultur wurde gedacht: Veranstaltungen wie Theater und Konzerte finden auf der digitalen Plattform ebenso einen Platz wie das örtliche Kinoprogramm. Das Angebot soll in Zukunft noch erweitert werden. Smarte Unterstützung für Mobilität Entstanden ist die Idee für GUGG im Zusammenhang mit dem Engagement des Unternehmens für neue Mo- bilität. So ist auf der neuen digitalen Plattform auch das Elektrofahrrad-Verleihsystem eingebunden. „Wir haben aber schnell gemerkt, dass es noch viel mehr gibt, was nützlich und wichtig im Alltag ist. Diese Dinge bringen wir nun Schritt für Schritt in einer digitalen Anwendung zu- sammen“, beschreibt Robert Sommer. Mehrwerte für alle im Schussental schaffen Auch mit den örtlichen Händlern ist die TWS im Gespräch. GUGG kann nämlich Mobile Payment und sogar die Auf- gaben bereits vorhandener Kundenkarten digitalisieren. Zusätzlich bietet GUGG ein lokales Bonussystem an: Eine digitale Stempelkarte notiert alle Umsätze und gibt nach zehn Einkäufen einen Coupon in Höhe von einem Prozent dieser Umsätze frei. „So schaffen wir gemeinsam mit den teilnehmenden Geschäften eine Art Payback im Schus- sental. Das ist unsere Antwort auf den Online-Handel, der leider durch die Pandemie für immer mehr Menschen selbstverständlich wird“, erklärt Robert Sommer. Bei der Ansprache der lokalen Geschäfte unterstützen sowohl das Wifo Ravensburg als auch das Stadtmarketing Wein- garten. Mit dabei sind bereits das Modehaus Bredl, das Musikhaus Lange und G. SCHAAL GmbH (Büro Schaal). Auch in der Tiefgarage Marienplatz in Ravensburg kann mit GUGG bezahlt werden. Voraussetzung für die digitale Anbindung bei den Unternehmen ist die Akzeptanz des Mobile Payment Systems Bluecode. Dies kann entweder in bestehende Kassensysteme integriert oder aber mit Hilfe einer eigenen, kostenfreien Händler-App genutzt werden. Vorteile nutzen Der TWS liegt aber auch viel an persönlichen Kontakten, an lebenswerten Innenstädten mit attraktivem Warenan- gebot und an Geschäften, die auch in der Zukunft wirt- schaftlich bestehen. Neben der Idee und der Entwicklung von GUGG gibt die TWS ihren Strom-Kunden zum Start einen Bonus mit: Sie erhalten ein Guthaben in Höhe von fünf Euro, die sie beim örtlichen Einzelhandel mit der Zah- lung über die Regio-App GUGG einlösen können. Wer smart im Schussental unterwegs sein möchte, kann GUGG ab sofort als Android oder iOS-Version im entspre- chenden Playstore herunterladen. Alle Informationen finden Sie auf der Website: gugg.app Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 1 2 3 4 5 67 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. Hafen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich Kästner tropi- sches Gewürz Abk.: Erdge- schoss Frauen- name Hafen von Athen nordi- sches Götterge- schlecht eine Meeres- muschel englisch, franzö- sisch: Alter Repara- turanlage für Schiffe niederl. Hafen- stadt größter europ. Binnen- hafen Gehör- organ Laus- ei goldge- streifte Papst- krone Gang- regler der Uhr früher: Russe Zeichen in Psalmen Blüten- stand ind. Ur- vater der Men- schen orienta- lische Kopfbe- deckung Schiff für Pkw Unsinn (ugs.) altes dt. Karten- spiel Welt- raum Hafen- für Jachten englisch: aber starke Zweige ‚und‘- Zeichen (,&‘) Abk.: Beruf ritterl. Reiter- kampf- spiel Kinder- figur der Spyri engl. Fürwort: er männl. Bluts- ver- wandter engli- sche Schul- stadt einer der Mörder Cäsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes Rind- fleisch Geleits- mann von Schiffen Tele- dialog (Kw.) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zwei- teilig indische Göttin, Gattin d. Rama Schutz- patron Norwe- gens Ausruf mixen, ver- mengen Roman- figur bei Beecher Stowe Abferti- gungs- halle a. Hafen Trans- port- gut niederl. Namens- teil Apfel- wein (franz.) Ver- kehrs- weg Röst- brot- scheibe ‚genug‘ in der Musik eh. engl. Bez. für Graf- schaft britische Luft- waffe (Abk.) chem. Zeichen für Actinium Abk.: frei Abk.: Nach- nahme Fahr- zeug (Kw.) Tanz- figur der Quadrille Ufer- mauer Buch- staben- folge Abk.: ohne Ort Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen US- Rund- funk- sender Schmie- de- eisen Fremd- wortteil: Luft Ausruf des Schau- derns Schiffs- werkstatt Harz von Tropen- bäumen Behälter für Fracht Abk.: Stück DEIKE 1720-0721 E M E P A A A D LEUCHTTURM Foto: © adm/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. H afen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich K ästner tropi- sches G ew ürz A bk.: Erdge- schoss Frauen- nam e H afen von A then nordi- sches G ötterge- schlecht eine M eeres- m uschel englisch, franzö- sisch: A lter R epara- turanlage für Schiffe niederl. H afen- stadt größter europ. B innen- hafen G ehör- organ Laus- eigoldge- streifte Papst- krone G ang- regler der U hr früher: R usse Zeichen inPsalm en B lüten- stand ind. U r- vater der M en- schen orienta- lische K opfbe- deckung Schiff für Pkw U nsinn (ugs.) altes dt. K arten- spiel W elt- raum H afen- für Jachten englisch: aber starke Zw eige ‚und‘- Zeichen (,& ‘) A bk.: B eruf ritterl. R eiter- kam pf- spiel K inder- figur der Spyri engl. Fürw ort: er m ännl. B luts- ver- w andter engli- sche Schul- stadt einer der M örder C äsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes R ind- fleisch G eleits- m ann von Schiffen Tele- dialog (K w .) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zw ei- teilig indische G öttin, G attin d. R am a Schutz- patron N orw e- gens A usruf m ixen, ver- m engen R om an- figur bei B eecher Stow e A bferti- gungs- halle a. H afen Trans- port- gut niederl. N am ens- teil A pfel- w ein (franz.) Ver- kehrs- w eg R öst- brot- scheibe ‚genug‘ in der M usik eh. engl. B ez. für G raf- schaft britische Luft- w affe (A bk.) chem . Zeichen für A ctinium A bk.: frei A bk.: N ach- nahm e Fahr- zeug (K w .) Tanz- figur der Q uadrille U fer- m auer B uch- staben- folge A bk.: ohne O rt Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen U S- R und- funk- sender Schm ie- de- eisen Frem d- w ortteil: Luft A usruf des Schau- derns Schiffs- w erkstatt H arz von Tropen- bäum en B ehälter für Fracht A bk.: Stück D EIK E 1720-0721 EMEPAAAD HAMBURGDUISBURGOHR NISSEOREUSSECO ALLKTURBANTSKAT EMARINAEAESTEET AGNATARBUHURTLHE ENBRUTUSTUHARR KREUZFAHRTLOTSETED TAFSITAA HODUALDTOM VANTERMINAL VHIRAF ACSTRASSEFR CRILOESCHENA IDEKAASHINBC WERFTAMBOSSAEROUH ELEMICONTAINERST LEU C H TTU R M Foto: © adm /D EIKE Foto: © adm/DEIKE 753R71K1 Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 10 ergeben ein Wegzeichen für Schiffe. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Illustration: © Thams/DEIKE Das brauchst du: • zwei leere Küchenrollen • etwas Wolle • Klebstoff • dickes Klebeband • Schere So geht es: Schneide beide Küchenrollen längs auf und kürze sie auf ungefähr 15 Zentimeter. SpielfernglasSpielfernglas aus Pappe basteln aus Pappe basteln Klebe sie mithilfe des Klebebands an einem Ende so zusammen, dass dieses etwas schmaler ist als das andere. Schneide die breiten Enden so ab, dass sie gerade sind, und umwickel sie ebenfalls mit Klebeband. Befestige die beiden Rollen mit Klebstoff an den breiten Enden miteinander. Wickle nun die Wolle etwa sieben Zentimeter breit um die Mitte der beiden Rollen – so kannst du es später besser halten. Außerdem kannst du die Rollen auf diese Weise noch mal miteinander verbinden. Wenn du möchtest, kannst du dir aus der Wolle noch einen Trage riemen fl echten, an dem du dir dein Fernglas um den Hals hängen kannst. Illustration: © Thams/DEIKE 756U10U1 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Minuten mitdünsten. Den Käse grob zerbröseln und mit den rest- lichen Zutaten zum Rosenkohl geben. Alles etwa 15 Minuten bei leichter Hitze köcheln lassen. Gelegentlich umrühren. Lorbeer- blätter, Piment- und Wacholderbeeren entfernen, abschmecken und heiß servieren. Wer es etwas sämiger mag, kann mit in Was- ser aufgelöster Speisestärke den Kohl leicht andicken. Lecker dazu: kross gebratene Speckstreifen und Baguette. Schorten/DEIKE Rosenkohltopf © Bouyssou/DEIKE Schweizer Rezept Zubereitungszeit: 30 Minuten Zutaten für 4 Personen 800 g Rosenkohl, 2 Schalotten, 2 Knoblauchzehen, 2 EL Olivenöl 200 g Speck, gewürfelt, 150 g Gorgonzola, 1 Birne 500 ml Gemüsebrühe, 200 ml Sahne, 1 TL Salz, etwas Pfe er 2 Msp. gemahlene Muskatnuss, 1 EL Wacholderbeeren 3 Pimentkörner, 2 Lorbeerblätter Rosenkohl putzen und halbieren. lauch schälen, würfeln und eben- falls im Öl andünsten. Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Foto: © Zimmer/DEIKE 755U32U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 STELLENANGEBOTE Wenn Sie Ihre Fähigkeiten in einem modernen und dynami­ schen Team einbringen möchten, offen und begeisterungs­ fähig für täglich neue Herausforderungen sind und in einer innovativen Branche arbeiten möchten, die unsere Region auf das nächste Level bringt, dann bewerben Sie sich jetzt bei der TeleData GmbH. Wir suchen (m/w/d): Kundenberater Auftragsmanager Partnermanager Digitalisierungs­ und Prozessbeauftragter Projektierer für Glasfaser­Netze IT Service­Mitarbeiter Sie möchten keine 100% arbeiten? Wir stellen auch Mini­ jobber und Teilzeitkräfte ein. Auch Quereinsteiger sind erwünscht. Jobs mit Heimvorteil. Jetzt bewerben: teledata.de/karriere Wir sind eine kleine Steuerkanzlei in der Altstadt von Ravensburg. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n Lohnsachbearbeiter/in (m, w, d) in Teilzeit und unbefristet. 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Kontakt unter bewerbung@baumgaertner.de oder Tel. 0751/56160-0 August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Schussenstraße 10, 88250 Weingarten PLATZWART m/w/d beim Tennisclub Baindt gesucht! - Minijob - - ab der Sommersaison 2022 - von April bis Ende Oktober - ca. 4 Stunden wöchentlich - freie Zeiteinteilung - Rasen mähen mit Rasentraktor, Hecken schneiden, Tennisplätze ab- ziehen mit Traktor - sonstige Arbeiten nach Absprache, um unsere Anlage in gepflegtem Zustand zu halten Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel.: 07502/1740 Gerhard Reich, Technischer Leiter, Tel.: 07502/1674 Witwer sucht bildhübsche Haushaltsfee, dunkle Haare, dunkle Augen zum Verlieben ab 60 aufwärts für 2 Std./Woche nach Baienfurt. Handy: 01743328293 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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Mit Johanniter FamilyConnect haben Angehörige über eine Smartphone-App mit Hilfe von Sensoren jederzeit im Blick, ob alles in Ordnung ist. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: *gültig vom 01.02. – 15.03.2022 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de SCHULANMELDUNG KLASSE 5 FÜR DAS SCHULJAHR 2022/23 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind angeboten: – Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. – Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmeldeformulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. – Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. – Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung - Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de VERANSTALTUNGEN GESUNDHEIT[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 4. Juni 2021 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. „Ohne DICH kein WIR“ Unterstützen Sie unsere örtlichen Gewerbetreibenden! Digitalisierung, Urbanisierung, Onlinehandel – noch nie musste sich die lokale Wirtschaft so sehr behaupten und neue Wege finden, wie heute. Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (WBB) hat es sich zur Aufgabe ge- macht, diesen Entwicklungen zu trotzen und hebt durch die Kampagne “Ohne Dich kein Wir” den Zusammenhalt der Gemeinden Baienfurt und Baindt hervor, die sich weit über das Wirtschaftliche hinaus erstreckt. Seit einigen Ta- gen wehen die Fahnen mit einem einprägsamen Slogan an verschiedenen Orten in den Gemeinden. Auch nach dem Abebben der Corona-Krise bleiben die Einzelhändler ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Ge- meindelebens. Alle lokalen Händler brauchen jetzt mehr denn je die Solidarität ihrer Kundinnen und Kunden. Aktu- ell gilt es, gemeinsam die herausfordernde Situation durch die Corona-Krise zu überstehen und sich gegenseitig zu unterstützen. Gastronomen, Gewerbetreibende und Einzelhändler prägen das Bild der Gemeinden grundlegend und sind un- erlässlich für die gute Infrastruktur und Lebensqualität in Baindt. Wir alle profitieren von einem lebendigen Ort, mit einer gesunden Wirtschaft und ansprechenden Angeboten. „Ohne Dich kein WIR“ hebt die Wichtigkeit des Einzelnen für die Gemeinschaft hervor – “einer für alle, alle für einen”. Wir wünschen unseren Gastronomen, Gewerbetreibenden und Einzelhändlern Durchhaltevermögen und für die Zukunft alles Gute! Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Wir zeigen Flagge: Ohne Dich keine Freude, kein Zusammenhalt, keine Gemeinde. Wir, das sind die Unternehmer und die Gemeinden in Solidarität für die Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Baindt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfah- ren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden kön- nen mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungs- konzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaf- ten im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein leben- diges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Weitere Informationen können Sie den vorange- gangenen Veranstaltungen auf unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal. Wir planen derzeit die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Hygienekon- zept in der Schenk-Konrad-Halle durchzuführen. Um jedoch einen entsprechenden In- fektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:innen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt möglich. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de , Tel.: 07502 / 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die hoffentlich in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Würdigung des Ehrenamts und des bürger- schaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapothe- ke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zu- sammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www. achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vor- herige Anmeldung an. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt ! Mobile Geschwindigkeitsmessungen im März 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der Anzahl der Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit gemessenen Überschreitungen km/h Fahrzeuge Friesenhäuslerstraße 144 0 50 58 Sulpacherstraße 26 3 60 72 Wickenhauserstraße 208 39 50 72 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- wendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 250.500 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 365.500 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Inves- titionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -115.000 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 931.380 € festgesetzt. Hierauf werdenAbschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbands- satzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 250.500 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 14. April 2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 5, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittle- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 res Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. Juni 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. Juni 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/ Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schad- stoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro so- wie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrover- teiler im gelben Gebäude. 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Auslegungs- beschluss 07 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund 08 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusam- menhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsför- derung in Baindt 09 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 10 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsge- biet Ortskern II - Fischerareal 12 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfspla- nung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 13 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweite- rung des Gewerbegebiets Mehlis 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Coro- na-Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 05. Juni / Sonntag, 06. Juni Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. Juni Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Sonntag, 06. Juni Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Juni 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 10.06. WBB Jahreshaupt- versammlung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt Schenk-Konrad-Halle 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium Schenk-Konrad-Halle 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Trick- betrügern: Diese haben sich unter der Telefonnummer 0711 848 plus einer vierstelligen Durchwahlnummer als Mitarbeitende der DRV ausgeben. Der gesetzliche Rentenversicherungs- träger nutzt jedoch für seine Telefonate aus der Stutt- garter Zentrale stets die 0711 848 plus eine fünfstellige Durchwahl. Anrufe der DRV aus der Karlsruher Zentrale sind an der Rufnummer 0721 825 mit einer ebenfalls fünf- stelligen Durchwahl erkennbar. Die DRV Baden-Württemberg teilt mit, dass sie niemals telefonisch Bankverbindungen abfragt und auch sonsti- ge Daten, die dem Datenschutz unterliegen, ausschließ- lich schriftlich anfordert. Da die Trickbetrüger jedoch die DRV-Telefonnummer der Stuttgarter Verwaltung nach- stellen konnten, war es für die Angerufenen nicht ersicht- lich, dass es sich um eine neue Betrugsmasche handelt. Die DRV Baden-Württemberg hat Anzeige gegen unbe- kannt bei der Polizei erstattet. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. Juni - 13. Juni 2021 Gedanken zur Woche Sichtweise Einen Menschen zu lieben heißt, ihn so zu sehen, wie Gott ihn gemeint hat. Fjodor Dostojewski Samstag, 05. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Emilio 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank, Margarete Vollmer mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Schilling) Sonntag, 06. Juni – 10. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier mit der kleinen Kirche (öffentlich, mit Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – Bußfeier für die Erstkommunionkin- der (nicht öffentlich) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Dienstag, 08. Juni kein Schülergottesdienst Mittwoch, 09. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 15.30 Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 1 Donnerstag, 10. Juni 15.30Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 2 Freitag, 11. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkom- munionkinder (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard - Verabschiedung der Schwes- tern (nicht öffentlich) Samstag, 12. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 13. Juni – 11. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Dekan. i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann) 09.00 Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffetnlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Sonntag, 06. Juni ist um 17.00 Uhr die Bußfei- er für die Kommunionkinder in der Kirche. Gewandausgabe und Erstbeichte: Mittwoch 09. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 1) Donnerstag 10. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 2) Am Freitag, 11. Juni findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfeiern zur Erstkommunionsvorbereitung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommunionbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Gottes- diensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kinderasyl und Kinderheim von 1903-1982 Historischer Vortrag von Ewald Graf, Archivar der Stif- tung St. Franziskus Samstag, 20. Juni 2021, 1930 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, 26. Juni ab 8.00 Uhr Am Samstag, 26. Juni wird wieder eine Samm- lung gebrauchter Kleidung zugunsten der Ka- tholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchge- führt. Diese Jahr können wir wegen Corona leider nicht zu Ihnen kommen und die sonst übliche Straßensammlung durchführen. Wir bitten Sie deshalb am 26. Juni von 8:00 bis 13:00 Uhr Ihren Altkleidersack an die Villa Kunterbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal zu bringen - vielen Dank für Ihre Mithilfe. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen ab Dienstag, 08. Juni zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Bitte beachten: Der Sammeltag der „Aktion Hoffnung“ ist der Samstag, 26. Juni 2021 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 06. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 13. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Gedanken zum Wochenspruch Wir sehen einen Menschen und fällen intuitiv ein Urteil. Na klar, wir können gar nicht anders, um unsere Mitmenschen einschätzen und mit ihnen umgehen zu können. Aber nicht selten stellt sich unsere Einschätzung im Nachhinein als vorschnell heraus. Jesus stellt sich schützend vor uns: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Das ist ein doppelter Schutz: Mein Blick muss an Jesus vorbei, bevor er einen anderen Menschen anschaut. Ich werde immer wieder dran erin- nert, genau hinzuschauen und im Gegenüber einen Men- schen zu erkennen, der nach Gottes Ebenbild, mit Würde und einer einzigartigen Persönlichkeit geschaffen wurde – Gott hat sich was dabei gedacht, auch wenn ich’s nicht immer gleich begreife. Und ich werde vor den kritischen Blicken anderer ge- schützt, weiß, dass mein Wert nicht von ihrer Einschät- zung abhängt, sondern von Gottes bedingungsloser Lie- be. Deshalb identifiziert sich Jesus mit uns. Deshalb legt er uns seine Worte der Zuwendung Gottes in den Mund. Deshalb zeigt er sich mit uns absolut solidarisch. Eine echte Einladung, ihm in dieser Lebenshaltung nach- zufolgen und hinzuhören und nochmal hinzuhören, bevor ich mir ein Bild von jemandem mache. Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Gottes Segen! – Martin Schöberl _______________ Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _______________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Liebe Kreative, Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Monika Franz aus Bai- enfurt. Sie arbeitet hier mit Aquarell- farben. Ein ausgesprochen interessantes Bild. Sehr viel- schichtig. Tja, was soll ich da sagen? Macht euch doch selbst eure Gedanken zu dem Bild. Und schreibt darüber, vielleicht in einer kreativen Form? Als Haiku oder „Elfchen“ oder was euch sonst so einfällt. Ich würde mich darüber freuen eure Gedanken zu veröffent- lichen, also auf geht‘s. Übrigens, wie kreativ ver- bringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Gückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet − vor- behaltlich der dann gültigen Vorschriften − am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommis- sion wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesitzer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Telefon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochenwangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km flache, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussentobel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evangelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein Kaffee- Ausschank möglich (daher bitte Getränk mitnehmen). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interessanten Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussento- bel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evan- gelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein KaffeeAusschank möglich (daher bitte Getränk mitneh- men). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Ei- sebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interes- santen Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Sonntag, 6. Juni 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Vorsicht – Wasserschlauch, Sonnentau, Orchideen und andere Besonderheiten Die Natur explodiert nach dem Regen. Orchideen, Fie- berklee, Mehlprimeln und vieles mehr können Sie auf der Wanderung betrachten. Eine tolle Blumenwiese, wie früher. Feste Schuhe sind vorteilhaft. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefonvorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Heraus- forderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und seh- behinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbe- auftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehinder- tenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Bei Einwahl nach 19 Uhr bitte nur die Rautetaste drücken WICHTIGER HINWEIS: Für Besucher*innen, die telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbart haben, ist die Verbandsgeschäftsstelle wieder geöffnet. Dabei ist zu beachten, dass eine externe Person (max. mit einer Begleitperson) in der Geschäftsstelle anwesend sein kann und eine medizinische oder FFP2 Maske ver- pflichtend zu tragen ist. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag, 13:00 bis 16:00 Uhr. Telefonisch sind wir für Auskünfte, Beratungsgespräche und Bestellung von Hilfsmitteln bzw. Informationsmate- rial weiterhin für Sie erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis. Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Stutt- gart Registernummer 2298 Vorsitzende Angelika Moser Unsere überregionalen Beratungsangebote: Blickpunkt Auge Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung SiA „Initiative zur Förderung der Selbstbestimmung Seh- behinderter im Alltag Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Auszeit für pflegende Eltern Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet pflegenden Eltern ein einwöchiges Gesundheitsprogramm an. Wie hoch der gesundheitliche Effekt auf die psychische Gesundheit der Pflegenden ist, hat sie über eine Studie ermittelt. In den Familien der Grünen Branche wird überdurch- schnittlich viel zuhause gepflegt. Deswegen bietet die SVLFG seit vielen Jahren eine Trainings- und Erholungs- woche für pflegende Angehörige an. Nun gibt es ein wei- teres, spezielles Angebot für pflegende Eltern. Die Her- ausforderungen an die Pflege jüngerer Menschen sind andere als bei älteren, denn Eltern pflegen ihre Kinder meist ihr Leben lang. Hinzu kommen die zu berücksich- tigende Pubertät der Kinder und die Achtsamkeit dar- auf, dass Geschwisterkinder nicht zu kurz kommen. In diesem neuen Kurs lernen die Teilnehmenden möglichst nachhaltige Bewältigungsstrategien für ihre täglichen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Belastungen durch die Pflege, zum Beispiel zu gesunder Bewegung. Auch Entspannungsübungen und eine inten- sive Pflegeberatung gehören dazu. Was besagt die Studie? Beachtlich ist die positive Veränderung des Wohlbefin- dens zu Anfang. Man kennt das auch bei Erholungsur- lauben. Hier flacht der Erholungseffekt jedoch meist in- nerhalb einer Woche wieder auf das Ausgangsniveau ab. Anders bei den Teilnehmenden der Auszeit für pflegende Eltern. Bis 15 Wochen nach der Teilnahme hält sich dieser Erholungseffekt und ist erst nach 26 Wochen wieder auf das ursprüngliche Befinden abgeflaut. Auch die Offenheit, sich bei Bedarf psychologische Hilfe zu holen, wurde bei den Studienteilnehmern gesteigert. Aussage einer Teilnehmerin: „Wir konnten bei den Ent- spannungsübungen abschalten und frische Kraft tanken, bei der Wassergymnastik uns fast schwerelos bewegen, bei der Wirbelsäulengymnastik unserem Rücken was Gu- tes tun, beim Nordic Walking den Kopf frei bekommen und immer wieder reden, Gedanken austauschen, lachen, Kraft schöpfen.“ Wie kann das Wohlbefinden nach der Auszeit gehal- ten werden? Die SVLFG hat die Teilnehmenden an der Studie gefragt, was ihnen helfen könnte, die Entspannung noch länger in den Alltag mitzunehmen. Persönliche Kontaktaufnah- men durch die SVLFG nach dem Seminar, Nachtreffen der Teilnehmenden nach einem halben Jahr oder noch mehr Techniken in den Seminaren zur Selbstsorge im Pflegealltag wurden als Beispiele genannt. Die SVLFG entwickelt ihre Angebote ständig weiter und passt sie an die Bedürfnisse der Teilnehmenden an. Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse ist im In- ternet zu finden unter www.svlfg.de/auszeit-pflegende-el- tern. Die Studie wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Interessierte an der Auszeit für pflegende Eltern erhalten weitere Informatio- nen unter der Telefonnummer 0561 785-16166 oder über die Mailadresse sieglinde.schreiner@svlfg.de. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Land unterstützt Restart-Kampagne für den Tourismus Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Tourismus nimmt in Ba- den-Württemberg wirtschaftlich und strukturell bedeu- tende Rolle ein. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche nun wieder starten kann“. In vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs können aufgrund sinkender Inzidenzwerte touristische Angebote wieder öffnen oder stehen kurz davor. Um bundesweit für einen Urlaub in Deutschlands Süden zu werben und die notleidende Tourismusbranche im Land zu unterstützen, hat die Landesregierung zum Start der Pfingstferien über die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) eine groß angelegte Restart-Kampagne aufgelegt. „Der Tourismus nimmt in Baden-Württemberg eine bedeutende Rolle ein – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strukturell. Unser Land beherbergt eine außergewöhnliche Vielfalt an Urlaub- szielen sowie großartige und engagierte Betriebe und Einrichtungen, die diese mit Leben füllen. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche mit rund 376.500 Vollzeitar- beitsplätzen, die von der Pandemie besonders betroffen ist, nun wieder starten kann. Die Restart-Kampagne der TMBW begeistert bundesweit Gäste für die abwechs- lungsreichen Urlaubsmöglichkeiten bei uns im Land und zeigt, dass hier in Baden-Württemberg für alle Interessen etwas dabei ist“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Minis- terin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus heute (27. Mai) zum Start der Kampagne. Die Kampagne wird mit rund 2 Millionen Euro durch das Land unterstützt. Die TMBW hat den Neustart als „das Urlaubsziel im Süden“ gemeinsam mit den sechs regiona- len Organisationen – dem Schwarzwald, dem Bodensee, der Region Stuttgart, der Schwäbischen Alb, dem Ober- schwaben-Allgäu und dem Nördlichen Baden-Württem- berg – auf den Weg gebracht. Damit der Neustart gelingt, setzen die Betriebe und Einrichtungen umfassende Hygi- enekonzepte um. „Unsere Betriebe sind auf die besondere Situation sehr gut vorbereitet. Es kommt nun darauf an, dass alle gemeinsam – Gäste, Einheimische und Betrie- be – auch weiterhin die geltenden Regelungen einhalten, um die Pandemie weiter zu bekämpfen und die erreich- ten Lockerungsschritte nicht zu gefährden“, betonte die Ministerin. Dies habe für einen erfolgreichen Verlauf der Sommersaison im Tourismus oberste Priorität. „Nach langen, entbehrungsreichen Monaten mit pande- miebedingten Reiseeinschränkungen ist die Sehnsucht nach Urlaub und Erholung bei vielen Menschen groß“, sagte TMBW-Geschäftsführer Andreas Braun. „Mit um- fangreichen digitalen Kommunikationsmaßnahmen möchten wir diesen Menschen Baden-Württemberg und seine Destinationen als attraktives Ziel für die Urlaubssai- son 2021 vorstellen.“ Unter dem Motto „Ab Richtung Sü- den“ spricht die Kampagne das gesteigerte Interesse für Reisen in nahe Regionen an und positioniert das Bundes- land als reizvolle Alternative zu Fernreisen. „Auf Richtung Sonne – Ab Richtung Süden“, lautet die klare Botschaft hinter der Kampagne: Wer sich aufmachen möchte Rich- tung Sonnenschein, Natur, Kultur, Genuss oder Wellness, für den geht es ab Richtung Deutschlands Süden. Die überwiegend digital umgesetzte Kampagne spielt mit den Richtungsanweisungen „Auf“ und „Ab“ – symbo- lisch begleitet von einem auf- oder abwärts gerichteten Pfeil. Vor allem Kurzfilme auf den Plattformen Youtu- be, Instagram und anderen Social-Media-Kanälen sol- len Betrachterinnen und Betrachter dort abholen, wo sie derzeit hauptsächlich anzutreffen sind: in den eigenen vier Wänden, umgeben von digitalen Geräten, über die Baden-Württemberg in diesem Sommer als attraktives und vielfältiges Urlaubsziel in Erscheinung tritt. Daneben kommen auch digitale Screens und andere Kommuni- kationsmaßnahmen zum Einsatz. Die Kampagne läuft deutschlandweit bis September. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tourismus-bw.de Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 STELLENANGEBOTE Nachruf Wir nehmen Abschied von Herrn Johann Germann, der am 7.5.2021 im Alter von 89 Jahren verstorben ist. Herr Germann trat 1953 in die CDU ein und war uns 68 Jahre lang treu verbunden. 2018 konnten wir ihm die Ehrennadel und Ehrenurkunde für 65 Jahre Mitgliedscha überreichen. Wir verlieren in ihm einen Unterstützer und Multiplikator unserer politischen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. CDU-Ortsverband Baindt Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist vom Montag, den 14.06.21 bis einschließlich Freitag, den 25.06.2021 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN NACHRUFE ÄRZTE © Bruchnalski/DEIKE 752R11R2 Lösung: Fruehlingsduefte Immer der Nase nach Sortiere die Buchstaben so, wie es durch die Zahlen vorgegeben ist. Dann erfährst du, was Oscar besonders gern riecht. STELLENANGEBOTE Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Fo to : C BM Ihr Nachlass öffnet Augen! „Behinderten Menschen Hoffnung und Zukunft geben: Deshalb unterstütze ich gern die CBM!“ Heide-Marie Nagel-Seidemann, Testamentsgeberin Ihre Ansprechpartnerin: Carmen Maus-Gebauer Telefon: (0 62 51) 1 31-148 E-Mail: legate@cbm.de www.cbm.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Stiftung St. Franziskus Altenzentrum Selige Irmgard Ursula Bacher, Einrichtungsleiterin Telefon 07071 9870-810 E-Mail: ursula.bacher@stiftung-st-franziskus.de Wir suchen für eine Mitarbeiterin in festem Arbeitsverhältnis eine 1 Zimmer-Wohnung oder ein WG-Zimmer in Baindt und Umgebung, im Idealfall (teil-)möbliert und ab sofort. Öfter mal „auf Holz klopfen“? Mit uns jeden Tag! Zimmerei Holzhäuser Spenglerarbeiten Holztreppen • Bedachungen www.strobel-ebenweiler.de STROBEL GmbH jstrobel@strobel-ebenweiler.de Fon: +49 7584 1066 88370 Ebenweiler Im Mittelösch 3 seit 1987 Zimmerermeister | Holztechniker für SEMA-Abbundprogramm, vollzeit (m | w | d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Dein Profil: Motivation, eigenständiges Arbeiten, Erfahrung im SEMA-Abbundprogramm Bewirb dich jetzt! Komm in unser junges, dynamisches Team. Wir freuen uns! Zimmerei Holzhäuser d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 450€ Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG ▪ Herrn Klaus Wochner ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt baienfurt@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 STELLENANGEBOTE MIETGESUCHE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 „Wie verfasse ich mein Testament?“ Bei uns finden Sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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              Amtsblatt_KW_13_01_04_2021.pdf

              Amtsblatt Jahrgang 2021 Donnerstag, den 1. April 2021 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ein gesegnetes Osterfest für unsere Bürgerinnen und Bürger! In dieser aktuell schwierigen Zeit wird uns allen enorm viel abverlangt. Bisher haben wir un- glaublich viel Ausdauer bewiesen und diese wird auch noch eine Weile von Nöten sein. Doch am Ende werden wir gemeinsam auch die Corona Pandemie überstehen. Wir dürfen hoff- nungsvoll und zuversichtlich sein! Hoffnung und Zuversicht - dafür steht bei uns Christen das Osterfest, die Feier der Aufer- stehung. So wünsche ich Ihnen im Namen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung und ganz persönlich ein gesegnetes Osterfest, den Mut weiterhin zusammenzuhalten und nach vorne zu blicken - so wie wir es im letzten Jahr geschafft haben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin GOTT gebe dir für jeden Sturm einen Regenbogen, für jede Träne ein Lachen, für jede Sorge eine Aussicht und eine Hilfe für jede Schwierigkeit. Für jedes Problem, das das Leben schickt, einen Freund/eine Freundin, es zu teilen, für jeden Seufzer ein schönes Lied und eine Antwort auf jedes Gebet. Altirischer Segenswunsch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Sachbearbeiter (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für die Kämmerei einen Sachbearbeiter (m/w/d) in Teilzeit (55%). Die Teilzeitstelle ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören das Anordnungs- wesen, die Mitarbeit in der Anlagenbuchhaltung sowie weitere Tätigkeiten in der Finanzverwaltung. Sie passen am besten zu uns, wenn Sie eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmän- nische Ausbildung haben. Mit Word, Excel sowie an- deren PC-Programmen gehen Sie souverän um. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Entgeltgruppe 6). Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, erwarten wir gerne Ihre Bewer- bungsunterlagen spätestens bis zum 09.04.2021. Für Fragen steht Ihnen Kämmerer Herr Abele gerne unter Tel. 07502/9406-20 zur Verfügung. Unsere Anschrift: Gemeinde Baindt, Marsweiler straße 4, 88255 Baindt oder per Mail an wolfgang.abele@baindt.de Wir freuen uns auf Sie! Amtliche Bekanntmachungen Änderungen ab dem 29.03.2021 - Das gilt im Landkreis Ravensburg Was aktuell gilt, hängt von der 7-Tage-Inzidenz im je- weiligen Landkreis ab. Über- oder unterschreitet der Inzidenzwert die Schwel- len von 35, 50 oder 100 für eine gewisse Zeit, gelten kreisweit bestimmte Regelungen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Ra- vensburg liegt bei über 100. Daher gilt ab Dienstag, den 30.03.2021 im Landkreis Ravensburg die Notbremse. Näheres siehe homepage Landkreis Ravensburg Aktuelle Möglichkeiten der Testung in der Gemeinde Baindt Für die Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, mög- lichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen und so die schrittweise Öffnung des gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu unterstützen. Am 07.04.2021 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter An- leitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Bitte bringen Sie folgendes zum Test mit: • Ausweis • ausgefüllte Einverständniserklärung (bei Minderjähri- gen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten) • ausgefülltes Formular für die Bescheinigung, wenn Sie eine Bescheinigung wünschen. Die Einverständniserklärung und das Formular für die Be- scheinigung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ teststrategie. Nach wie vor besteht die Möglichkeit für Baindter Leh- rerInnen sowie ErzieherInnen sich zweimal in der Woche, montags und mittwochs, auf das Coronavirus testen zu lassen. Durchgeführt werden die Tests durch Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hubertus-Apo- theke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zusammen mit seinem Team. Zusätzlich können sich auch jeden Donnerstag und Dienstag BürgerInnen der Gemeinde Baindt kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests werden in der X-Zone, Ravensburger Str. 10, in Baienfurt durchgeführt. Aktuelle Informatio- nen, auch zur Anmeldung, bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Weitere Fragen können per E-Mail an testzentrum@achtalapo- theke.de gestellt werden. Hinweis: Personen mit Symptomen wie Husten, Fieber und Erkältungssymptomen sollen direkt einen Arzt auf- suchen. Ein Zutritt zu den Teststationen ist nur für sym- ptomlose Personen möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem negativen Schnelltest-Ergebnis um eine Momentaufnahme handelt, die keine 100 %ige Sicherheit garantieren kann. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Mitteilung über die Straßensperrungen Boschstraße, Benzstraße, Zeppelinstraße und Umleitung des Busverkehrs im Zuge der Straßensanierungsarbeiten Ab dem 06.04.2021 wird die Baufirma Storz mit den Stra- ßensanierungsarbeiten in der Boschstraße, Benzstra- ße und der Zeppelinstraße beginnen. Ebenfalls wird der Feinbelag im Gewerbegebiet Mehlis 1. Erweiterung ein- gebracht. In der Zeit vom 06.04.2021 bis 22.04.2021 sind die Boschstraße, Benzstraße und Zeppelinstraße für den Verkehr voll gesperrt. In diesem Zusammenhang können die Haltestellen Boschstraße und Zeppelinstraße nicht angefahren werden, weshalb der Busverkehr umgeleitet werden muss. Die Umleitung des Busverkehrs erfolgt über die Marsweilerstraße. Die Bushaltestellen Boschstraße Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 und Zeppelinstraße werden in die Marsweilerstraße ver- legt. Wir bitten den Aushang an den jeweilegen Bushal- testellen zu beachten und bitten um Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Orts- baumeister Florian Roth, Tel. 07502 9406-53 oder E-Mail: florian.roth@baindt.de NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden-Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfelsaft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie be- stäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt er- klärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit na- turnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmelden, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zuschauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Freitag, 02. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 03. April / Sonntag, 04. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Montag, 05. April Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 02. April Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Samstag, 03. April Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 04. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Montag, 5. April Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist am Karsams- tag, den 03.04.2021, geöffnet, da der Regierungsbe- schluss zur Osterruhe wieder gekippt wurde. Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Entsorgungszentren Gutenfurt und Obermooweiler am Karsamstag, 3. April 2021, geschlossen Am Karsamstag, 3. April 2021, bleiben die Entsorgungs- zentren in Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermoo- weiler geschlossen. An den darauffolgenden Werktagen gelten die üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie samstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Adelinde Schnetz feierte am 26.03.2021 ihren 85. Geburtstag und Herr Christian Hochhalter feierte seinen 80. Geburtstag am 29.03.2021. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Osterausstellung Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr können wir den Kindern und Eltern unseres Kindergartens ein ganz be- sonderes Angebot zur Osterzeit ermöglichen. Im angren- zenden Bischof-Sproll-Saal sind mit viel Liebe zum Detail unterschiedliche Szenen aus dem Leben Jesu dargestellt. Dadurch möchten wir uns auf einen gemeinsamen Weg begeben und uns auf das Osterfest einstimmen. Gerne hätten wir auch Ihnen, liebe Gemeindemitglieder, den Besuch unserer Ausstellung ermöglicht. Aufgrund der noch immer währenden Pandemie ist es uns nur gestattet die Ausstellung in kleinem Rahmen anzubieten. Dennoch Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 möchten wir Ihnen durch Bilder zeigen, was wir bereits erleben durften und noch erleben werden. Auf unserer Homepage (www.http://kiga-stmartin-baindt.de/) fin- den Sie einen virtuellen Rundgang unserer Ausstellung. Über einen „digitalen Besuch“ würden wir uns daher sehr freuen! Ihr Kindergartenteam St. Martin Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14 .April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedene Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei bleibt über die Ferien, vom 1.4.2021 bis 10.4.2021 geschlossen. Wenn keine neuen Ver- ordnungen beschlossen werden, öffnet die Gemeindebücherei am Montag den 12.4.2021 zu den bekannten Öffnungs- zeiten. Bei Einhalten der Hygienemass- nahmen und dem Abstandsgebot, dürfen bis zu drei Per- sonen für ca 10 Min. in die Bücherei zum Aussuchen von Büchern. Selbstverständlich gilt weiterhin das Angebot von Click&Collect und dem Vormermerken der Medien über die App Bibkat und den Link eopac.net. Zur Information Tote Katze gefunden mit Chip und Tattoo In der KW 11 wurde im Gebüsch am Kreisverkehr Baindt von den Mitarbeitern des Bauhofes eine tote Katze ge- funden. Wir, Hundefreunde Baindt, konnten den Chip aus- lesen und so waren wir sehr zuversichtlich, den Besitzer schnell informieren zu können. Leider war der Chip nirgends gemeldet, weder bei Tas- so noch in einer anderen Suchmaschine. Die Katze war außerdem tätowiert, aber auch die Tierklinik konnte das Tattoo nicht verbindlich auslesen. Die Chipnummer lau- tet: 276098104565677. Von der Katze gibt es Bilder. Ganz sicher hatte diese Katze Besitzer, die sie vermissen. Bitte melden Sie sich bei mir, Hundefreunde Baindt e.V. , Bri- gitte Wild, Tel. 0171 6923474 Eine allgemeine Information: Der Bauhof Baindt informiert uns immer sehr zeitnah, wenn ein totes Haustier gefunden wird. Uns steht ein Chiplesegerät zur Verfügung, sodass wir direkt das Tier identifizieren können, wenn es einen Chip trägt oder mit einem lesbaren Tattoo markiert ist. Es werden immer Bilder angefertigt, um eine spätere Zu- ordnung zu ermöglichen. Wenn jemand ein Tier vermisst, besteht die Möglichkeit, sich an uns zu wenden, ob wir eine Information dazu haben. Es entstehen dabei für den Besitzer keinerlei Kosten, selbst wenn wir eine Tierklinik hinzuziehen, um Tattoos auszulesen. Herzlichen Dank von unserer Seite ganz besonders an den Bauhof Baindt, der sich in Achtung und Wertschät- zung gegenüber den Tieren und den Besitzern die Mühe macht, uns zu informieren oder sogar die toten Tiere zu uns fährt, um sie identifizieren zu lassen. Eine großartige Zusammenarbeit! Das tote Tier wird grundsätzlich so fotografiert, dass die Bilder für den Besitzer zumutbar sind, aber er sein Tier identifizieren kann! Hundefreunde Baindt e.V. Brigitte Wild, Tel. 0171 6923474 Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patien- ten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, wer- den Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit ver- bundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden ange- wiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende Mittwoch, dem 14.04.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 12-monatigen FSJ wieder mehrere Möglichkeiten der Be- rufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilligen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im So- zialwesen sowie die Chance zur persönlichen Weiterent- wicklung. Neben kostenlosen Seminaren gehören auch Bildungstage und eine einheitliche Vergütung zum FSJ. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Die- ser beinhaltet ebenfalls flexible Bildungstage sowie eine einheitliche Vergütung. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sie unter: www.drk-rv. de/karriere Kontakt: DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Herr Robert Schön Ulmer Straße 95, 88212 Ravensburg Telefon: 0751/56061-60 robert.schoen@rotkreuz-ravensburg.de Regierungspräsidium Tübingen beim Girls´Day am 22. April mit dabei #WirsindMITTENDRIN“: Spannende Online-Einblicke in eine vielseitige „Allround“-Behörde In diesem Jahr präsentiert das Regierungspräsidium Tübingen am Girls´Day ein abwechslungsreiches Pro- gramm für junge Mädchen und Frauen, die sich über Berufsbilder jenseits von den traditionell geprägten Geschlechterrollen informieren wollen. Coronakonform findet die Veranstaltung online statt, eine Anmeldung ist erforderlich. Wer plant und baut Radwege? Wer achtet darauf, dass Pflanzen und Tiere am Gewässer geeigneten Raum zum Leben finden? Wer kontrolliert, ob in der Zahnpasta wirk- lich so viel drin ist, wie draufsteht? Oder wie wird man Eichbeamtin? Diese Fragen werden am 22. April 2021 von 14:00 bis 16:30 Uhr beim Online-Girls´Day von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Tübingen beantwortet. Anders als in den vergangenen Jahren wird in diesem Jahr nicht vor Ort eingeladen, sondern in einer Videokonferenz wird die bunte Mischung von Berufsbil- dern der Behörde vorgestellt. Eine gute Gelegenheit für Mädchen der Klassen 5 bis 10, einen Einblick in spannende Berufsbilder jenseits von klassischen Geschlechterrollen zu bekommen. Interessierte Mädchen können sich bis 11. April 2021 on- line unter www.girls-day.de anmelden. Dort im „Girls´Day Radar“ das Angebot des Regierungspräsidium Tübingen suchen und anmelden. Link zum Angebot: https://www.girls-day.de/@/Show/re- gierungspraesidium-tuebingen/wirsindmittendrin-span- nende-einblicke-in-eine-vielseitige-allround-behoerde Für Fragen steht Sabine Mecke unter bfc@rpt.bwl.de bzw. unter Telefonnummer 07071/757-3074 gerne zur Verfü- gung. „wellcome“ – auch in Pandemie-Zeiten für junge Familien da Gut fürs Kind, gut für die Familie, gut für die Gesellschaft – Mit dieser Überzeugung hat die Stiftung Liebenau und die Stiftung St. Anna in Leutkirch vor über 10 Jahren die Trägerschaft für die „wellcome“– Standorte Schussental und Allgäu im Landkreis Ravensburg übernommen. Der Dienst bietet jungen Familien, nach der Geburt eines Kin- des, praktische Hilfe im Alltag. Die Geburt eines Kindes bringt große Freude in das Leben einer jungen Familie, stellt sie aber auch vor neue Her- ausforderungen. Wer auf kein soziales Unterstützungs- netzwerk durch Großeltern, Verwandte oder Freunde zu- rückgreifen kann oder möchte, bekommt bei „wellcome“ praktische und individuelle Hilfe. Im ersten Lebensjahr nach der Geburt besucht eine Ehrenamtliche einmal in der Woche die Familie und kümmert sich um das Neu- geborene oder die Geschwisterkinder, je nach Bedarf. „,wellcome´ ist für alle Familien da“, sagt Koordinatorin Silke Haller, zuständig für die Region Schussental. So hat Anfang 2019 auch Sabrina Sigg zum Telefonhörer ge- griffen und sich bei „wellcome“ gemeldet. Erfahren hat sie von dem Angebot durch ihre Hebamme. Ihr zweites Kind, der kleine Matteo musste in den ersten Monaten nach der Geburt viel weinen. Das Schwesterchen wollte auch Aufmerksamkeit, und Großeltern waren nicht vor Ort. Da freute sich die Mama sehr auf die wöchentlichen Auszeiten. Diese ermöglichte ihr die Ehrenamtliche Inge Dillmann. „Schon nach dem Kennenlerntermin war klar: Wir sind uns sympathisch.“, so die beiden Frauen. „Mit Inge hat sich das dann ganz schnell super eingespielt und sie verstand sich prima mit Matteo,“ erinnert sich Sabrina Sigg. So gut, dass sie auch nach dem offiziellen Ende von „wellcome“ bis heute Kontakt halten. „Ich freue mich sehr, dass die Familie mich weiterhin an ihrem Le- ben und der Entwicklung der Kinder teilhaben lässt. Das bereichert auch mein Leben“, erzählt Inge Dillmann, die inzwischen schon wieder einer weiteren „wellcome“-Ma- ma Entlastung schenkt. Entlastung unter Corona-Bedingungen Das Angebot „wellcome“ steht für Kontakt, Begegnung und Unterstützung, unmittelbar und persönlich. Daher haben die Verhaltensregeln in der Corona-Pandemie auch hier ihre Auswirkungen gezeigt. Im ersten Lockdown musste die aufsuchende Hilfe in den Familien vorüber- gehend pausieren. Auch wenn die Ehrenamtlichen ihre „wellcome“-Familie üblicherweise nur einmal pro Wo- che für rund drei Stunden besuchen, war das für viele Familien ein herber Einschnitt. In telefonischen Beratun- gen konnte die Koordinatorin auf die Sorgen und Nöte Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Familien eingehen und gemeinsam nach Milderung suchen. Im Rahmen der Hygieneregeln sind inzwischen wieder Besuche bei den Familien möglich und werden mit großer Dankbarkeit angenommen. So schenkt „wellco- me“ Abwechslung und punktuelle Leichtigkeit im häufig erschwerten Corona-Familienalltag. „wellcome-Engel“ gesucht Überall im Landkreis verteilt finden sich „wellcome-Engel“. Dennoch gibt es auch Lücken. Für das Schussental würde sich Silke Haller aktuell besonders in Schlier, Waldburg, Baindt oder der Ravensburger Weststadt über weitere Ehrenamtliche freuen, die wohnortnah Familien für ein paar Monate begleiten möchten. Mitbringen müssen die „wellcome-Engel“, neben Lebenserfahrung und Sicherheit im Umgang mit Babys und Kleinkindern, eigentlich nur ein großes Herz und Begeisterung für die Idee. Familien, die sich Entlastung wünschen sowie interessierte Ehrenamtliche können sich gerne näher informieren unter: „wellcome“ Schussental, Silke Haller, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 76424801, E-Mail: ravens- burg@wellcome-online.de. „wellcome“ Allgäu, Corinna Muderer, Kemptener Straße 11, 88299 Leutkirch, Telefon: 07561 9852391, E-Mail: leut- kirch@wellcome-online.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. April 2021 – 11. April 2021 Gedanken zur Woche Ein Ölzweig schnell vom Baum gerissen macht noch kei- nen Frieden. Die begeisterte Menge ist wankelmütig und hängt ihre Palmen nach dem Wind. So schnell lässt man dich fallen, du kommst auf keinen grünen Zweig mehr. Jetzt wartet Totholz auf dich Andreas Knapp Donnerstag 01. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Der Singkreis lädt dazu recht herzlich ein (öffentlich ohne Platzreservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzkarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Freitag, 02. April - Karfreitag 11.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkar- ten) Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit! 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzkarten) „Volksliederpassion“ v. Erno Seifritz Samstag, 03 April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht, Weihe des Os- terwassers und Segnung der Osterspeisen (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 21.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 04. April - Ostersonntag - Hochfest der Auferstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Ostern - Festgottesdienst mit Chor- quartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Baptist Heilig, Jahrtag: Adam Zim- mermann) Mit Austeilung des Osterlichts (Osterlichter werden am Eingang angeboten oder eigene mitbringen) und Segnung der Osterspeisen, Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit einem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Orgel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - kleine Kirche - „Wir feiern Ostern“ (öffentlich, mit Platzkarten) Montag, 05. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Oster-Festgottesdienst mit Dekan i. R. Heinz Leuze mit Chorquartett des Kirchen- chors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gel- zenlichter mit Angehörigen, Georg Locher, Eli- sabeth Fugunt, Josef Kampka, Josefine und Eugen Knoll) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte Mittwoch, 07. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 09. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 10. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Franz Schmidt, Familie Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gisi, Familie Merk, Familie Asberger, Franz und Paula Wucherer, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Hildegard und Sieg- fried Müller) 18.30 Uhr Baienfurt - Wort-Gottes-Feier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 11. April - 2. Sonntag der Osterzeit (Weißer Sonntag) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier, Erstkommuni- onvorstellungsgottesdienst (geschlossene Veranstaltung) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Ostern heißt - Es geht aufwärts! In diesem Sinne wünsche ich uns allen von Herzen ge- segnete und frohe Ostern! Es geht aufwärts - hoffentlich auch, was die Pandemie anbelangt. Pfarrer Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Vom 06. April bis einschließlich 09. April bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de SOVIEL DU BRAUCHST - Klimafasten 2021 Es ist Ostern. Die Fastenzeit ist vorbei und wir sind zurück in unserem Alltag. Vielleicht können wir uns ein Stück der Erfahrungen aus der Klimafastenzeit 2021 bewahren und auch weiterhin umsetzen. Der Aktion Klimafasten liegen die Ziele für nachhaltige Entwicklung (17ziele.de) zugrun- de. Diese Ziele machen unsere gemeinsame Verantwor- tung für die Welt deutlich. Sie gelten für alle Staaten der Welt und berücksichtigen alle Dimensionen der Nachhal- tigkeit: Soziales, Umwelt und Wirtschaft. Mit der Aktion Klimafasten 2021 hat sich in unserer Kirchengemeinde ein kleines kunterbuntes Netzwerk unterschiedlicher Al- tersgruppen gebildet. Die Impulse des Klimafastens wa- ren uns Denkanstöße, die unser alltägliches Tun auf den Prüfstand stellten. Durch den Austausch entstanden kre- ative Ideen, mit denen wir Sie an der Aktion Klimafasten teilhaben lassen konnten. Besonders engagiert waren die Berufsschulstufenschüler des SBBZ Sehen mit da- bei, die sich tatkräftig eingebracht haben u.a. durch die Gestaltung des Kunstobjekts, kreativen Ideen und deren Umsetzung (Rezeptesammlung, Samenbomben etc.). Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Die Aktion Klimafasten 2021 war für uns Bestärkung: Es macht Sinn, sich mit einer nachhaltigen Lebensweise zu befassen. Auch wenn einer alleine die Welt nicht retten kann, können wir gemeinsam etwas zu besseren Lebens- bedingungen für alle Menschen weltweit beitragen. Ge- mäß dem afrikanischen Sprichwort: Viele kleine Leute, die an vielen kleinen Orten viele klei- ne Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Den- kens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Heraus- forderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lö- sungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 14.04.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Aquarell von H.P. Götze, Baienfurt Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 14.04.2021 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Aquarell von H.P. Götze, Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Fürchte dich nicht! Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige. Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüs- sel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Ostern fällt wieder aus!? Nein. Ostern fällt nie aus. Das, was uns Gott damals an Ostern gezeigt hat, gilt auch in diesem Jahr. Es gibt einen Grund zum Feiern! Der Tod hat nicht mehr das letzte Wort. Er hat seinen letzten Schrecken verloren. Trotz der Einschränkungen dieser Tage, die wir aus Liebe zum Mitmenschen auf uns nehmen, lassen wir uns nicht länger von der Angst leiten - auch nicht von der Angst vor dem Virus. Wir feiern Ostern! - So, wie‘s halt grad geht. Wir achten aufeinander. Wir fragen nacheinander. Wir sehen nacheinander. Auch jetzt - in diesen seltsamen Ostertagen. Liebe ist stärker als der Tod. Das hat uns Gott in Jesus gezeigt. Das hat er uns zugesagt. Das feiern wir als Gemeinde - auch dieses Jahr! Auf dieser Grundlage wollen wir leben. Euch allen ein frohes, gesegnetes Osterfest! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis h Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Mich Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdi (nach Voranmeldung) als auch online statt Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornona- verordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unse- rer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Donnerstag, 01. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl mit Voranmeldung!!! Freitag, 02. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Voranmel- dung!!! Sonntag, 04. April Ostersonntag 06.30 Uhr Baienfurt Osternacht mit Abendmahl mit Vo- ranmeldung!!! 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit Voranmel- dung!!! Montag, 05. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe mit Voran- meldung!!! Sonntag, 11. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Voranmeldung per E-Mail oder telefonisch im Pfarr- büro. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. --- Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATIONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) begleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attrak- tiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außer- halb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATI- ONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Voranmeldung. Voranmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr eine „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Offene Bibelandacht Bei einer österlichen Bibelan- dacht in der evang. Kirche in Weingarten spricht am Oster- montag, um 18.00 Uhr Pfarrer i. R. Andreas Stiehler über Verse aus dem 1. Korintherbrief, Kap. 15 „Wahrhaftig auf- erstanden“ Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ Liebe Kreative Alte Gesangbücher sind viel zu schade zum Entsorgen. Die Eier sind immer ein nettes Mitbringsel für begeisterte Sänger! Danke für diese Anregung sagen wir an Gaby Herrmann. Leider sieht es so aus, als könnten wir auch nach den Os- tertagen noch keine Treffen im Bonhoeffersaal stattfin- den lassen. Aber lasst uns auf gutes Wetter hoffen, auf dass wir uns wieder draußen treffen können. Also bleibt es dabei schön kreativ allein daheim zu blei- ben und sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Verschiebung der Jahreshaupt- versammlung! Aufgrund der unveränderten Co- rona Situation, kann leider unse- re Jugend- und Jahreshauptver- sammlung vom 16.04.2021 nicht stattfinden. So wie es uns möglich ist, werden wir den Termin auf Juni/Juli verschieben. Wenn wir dann einen neuenTermin haben, werden wir euch zeitnah informieren. Viele Grüße und bleibt gesund Euer Zunftrat SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frohe Ostern Unseren Mitgliedern, die im April geboren sind wünscht der Sozial- verband VdK Ortsverband Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit sowie ein schönes Osterfest. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Blutreitergruppe Blutfreitag in Weingarten Der Blutritt in Weingarten wird in die- sem Jahr erneut unter Corona-Be- dingungen abgehalten, so die Aussa- gen im aktuellen Sonntagsblatt und in der Schwäbischen Zeitung. Bis zum Ostermontag wird ein „Arbeitskreis Blutritt“ verschiedene Szenarien ausarbeiten bei denen sich zeigen müsse, was überhaupt unter den gegebenen Umständen möglich ist. Auch die traditionelle Gruppenführerbesprechung am Ostermontag im Kultur und Kongresszentrum wird so nicht stattfinden. Ersatzweise sind die Gruppenführer am Ostermontag, zur Eucharistiefeier in die Basilika eingela- den. Daran anschließend werden alle notwendigen Infor- mationen zum diesjährigen Blutfreitag bekannt gegeben. Georgs-Ritt in Bergatreute Gwigg und Ochsenhausen Derzeit liegen noch keine offiziellen Aussagen der jewei- ligen Kirchengemeinden zum stattfinden der jeweiligen Prozessionen vor. Was sonst noch interessiert Kreissparkasse Ravensburg Piraten, Clowns und vieles mehr beim KNAX-Fasnets- wettbewerb Auch wenn die Fasnet in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden konnte, wollte die Kreissparkasse Ravensburg den Kindern trotzdem den Spaß gönnen, sich zu verklei- den. Daher hat sie einen Fasnetswettbewerb veranstaltet. Mitmachen ging ganz einfach: Kostüm aussuchen, ver- kleiden, Foto schießen und auf der KNAX-Website www. ksk-rv.de/knax hochladen. Die Teilnehmer waren alle kreativ und haben sich tolle Kostüme ausgedacht. Von Hexen, über Clowns, Prinzes- sinnen und Piraten bis hin zu unterschiedlichen Tierkos- tümen war alles vertreten. 10 Kinder hatten Glück, wurden ausgelost und haben einen Preise gewonnen. Unter ihnen auch Emily W. aus Baindt, welche sich über das Spiel „Hexentanz“ von Ra- vensburger freute. KNAX-Website www.ksk-rv.de/knax Um bei der nächsten Verlosung dabei zu sein, lohnt sich ein Blick auf die KNAX-Website der Kreissparkasse Ra- vensburg. Hier warten Comics, Filme, Spiele, Buch- und Basteltipps sowie Malwettbewerbe und Gewinnspiele auf die Kinder. Probieren Sie auch die KNAX-Taschengeld-App aus. Sie hilft Eltern dabei, das Taschengeld ihrer Kinder zu orga- nisieren, animiert zum Sparen und macht großen Spaß. Alle Infos hierzu gibt’s auch auf der KNAX-Website. Emily W. freut sich über ihren Gewinnspielpreis, welcher ihr in der Sparkassenfiliale in Baindt überreicht wurde. Regierungspräsidium Tübingen Saisonstart des Tübinger Ökomobils Das Naturschutzlabor auf Rädern des Regierungs- präsidiums Tübingen rollt wieder zu Schulklassen und Kindergartenkindern. Das Ökomobil startet seine Saison beim Naturkinder- garten „Märchenwald“ e. V. in Bodelshausen. Dank eines ausgefeilten Hygienekonzeptes und der Veranstaltun- gen im Freien können auch in diesem Jahr Kindergar- tenkinder ab fünf Jahren und Schülerinnen und Schüler auf das Naturerlebnis zum Anfassen freuen. Rund 200 Veranstaltungen sind im ganzen Regierungsbezirk Tü- bingen geplant; davon sind nur noch wenige Termine in den Sommerferien zu haben. Nach der Winterpause rollt das Ökomobil des Regie- rungspräsidiums Tübingen wieder quer durch den Regie- rungsbezirk, um Jung und Alt die biologische Vielfalt und die Wichtigkeit des Natur- und Umweltschutzes näher zu bringen. Seinen Auftakt machte der Forscherlaster im Naturkindergarten „Märchenwald“ in Bodelshausen für 13 Vorschülerinnen und Vorschüler. Seit mehr als 30 Jahren haben Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene die Möglichkeit, mithilfe des fahrenden Naturlabors ihre Umgebung zu erleben und gleichzeitig herauszufinden, wie man zu ihrem Schutz beiträgt. Das Umweltmobil ist ausgestattet mit Mikroskopen, Ferngläsern, verschie- denen Gerätschaften für Boden- und Gewässerunter- suchungen und allem, was man für die Erkundung der Natur braucht. Um Umweltbildung auch in Zeiten von Corona erlebbar zu machen, gibt es ein entsprechendes Hygienekonzept. „Das Team des Ökomobils hat in den vergangenen Wo- chen tolle Arbeit geleistet und Pläne ausgearbeitet, dass die Schülerinnen und Schüler die Natur vor Ort sicher erforschen können“, betont Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Veranstaltungen finden im Freien und in Kleingruppen statt, sodass die gültigen Schutzregelungen eingehalten werden. Das Hygienekonzept regelt neben der Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen auch den Ablauf einer kontaktlosen Veranstaltung, die es aber dennoch den Teilnehmenden ermöglicht, Wis- senswertes über die Lebensräume von Pflanzen und Tieren zu erfahren. Durch die Aufteilung in Kleingruppen wird es in diesem Jahr insgesamt mehr als 200 Veranstaltungen mit dem Ökomobil Tübingen geben. In den Sommerferien sind noch vereinzelte Termine frei. Hintergrundinformation: 1987 nahm das Ökomobil des Regierungspräsidiums Tü- bingen als bundesweit erstes Umweltmobil seine Fahrt auf. Viele Schülerinnen und Schüler, Kinder, Jugendliche und Erwachsene hatte das Ökomobil seitdem zu Gast. Tausende von Kilometern hat es für eine umweltgebildete Gesellschaft zurückgelegt. Das Tübinger Pioniergefährt blieb nicht lange alleine. Kurz darauf waren auch in den Regierungsbezirken Karlsru- he, Stuttgart und Freiburg die fahrenden Naturlabore unterwegs. Der Start der Umweltmobile begründete damit auch die über 30-jährige Erfolgsgeschichte der außerschulischen Umweltbildungsarbeit in Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Bunte Ostereiersuche 1. Der Osterhase war schon fleißig und hat viele Eier bemalt. Kannst du zwei mit dem gleichen Muster finden? 2. Wie viele Küken helfen dem Osterhasen bei seiner Arbeit? 3. Findest du etwas, das nicht auf die Wiese gehört? 4. Wenn du das Bilderrätsel löst, erhältst du ein Lösungswort! Lösung: 1. siehe Abbildung - 2. Es sind 13 Küken. - 3. Der Fisch gehört nicht auf die Wiese. - 4. OSTERN = VOGEL - STERN - TORTE - EIMER - ROCK - SONNE Lösung: Manuel findet den Weg zu Hilda Henne.Lösung: f und c Ostereierpuzzle Oh je - aus einem Ei sind Stücke der Schale heraus- gebrochen. Der kleine Osterhase möchte das gerne reparieren, aber welche Scherben muss er nehmen? Osterlabyrinth Die drei Osterhasen Manuel, Mia und Mirco machen sich auf den Weg zu Hilda Henne, um Eier abzuholen. Aber nur ein Hase findet den richtigen Weg. Welcher? © S öffl er /D EI KE 72 4R 14 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 GESCHÄFTSANZEIGEN WÜNSCHT Frohe Ostern Sabine Günther • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • testamentsspende@euronatur.org Schenken Sie sich Unendlichkeit. Mit einer Testamentsspende an EuroNatur helfen Sie, das europäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren. Interessiert? Wir informieren Sie gerne. Bitte wenden Sie sich an: www.bewegung-gegen-krebs.de „Bring deine Fitness ins Rollen.“ Britta Heidemann, Olympiasiegerin im Degenfechten SPENDENKONTO IBAN: DE65 3705 0299 0000 9191 91 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de Für die Leitung der Geschäftsstelle des LandFrauenverbandes sowie des Bildungs- und Sozialwerks e.V., mit Sitz in Ravensburg, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Geschäftsführer (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit mit einem Arbeitsumfang von mindestens 32 Wochenstunden. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Geschäftsführung für den LandFrauenverband und das Bildungs- und Sozialwerk sowie die politische Interessenvertretung des Verbandes und Gremienarbeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.lbv-bw.de/Der-LBV/Jobs-Karriere Wenn Sie über einen Hochschulabschluss in einem betriebswirtschaftlichen oder agrarwissenschaftlichen Studiengang bzw. über einen anderen für diese Aufgabe qualifizierenden Abschluss verfügen, Führungserfahrung und Freude am Umgang mit Menschen und am Thema Weiterbildung haben, sind Sie bei uns richtig! Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail in einem Gesamtdokument (PDF) inklusive Gehaltswunsch und Eintrittstermin. STELLENANGEBOT Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Uta Wolber, Telefon: 0711 2140-207, E-Mail: wolber@lbv-bw.de Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart www.lbv-bw.de, www.landfrauenverband-wh.de Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung 188€ pro tonne inkl. 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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 21. Januar 2022 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN-A4-Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“. • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrates bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Eure Narrenzunft Raspler Baindt e.V. 2. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben Hauptpreis Gutscheine für ein Spielwarengeschäft 2. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben Hauptpreis Gutscheine für ein Spielwarengeschäft 2. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben Hauptpreis Gutscheine für ein Spielwarengeschäft 2. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben Hauptpreis Gutscheine für ein Spielwarengeschäft Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Corona-News Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit zu erwartenden erneuten Anstieg der Hos- pitalisierungen gelten die Regelungen der Alarmstufe II vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bis zum 01. Februar 2022 weiter. Weitere Informationen unter www.baden-württemberg.de Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Ravensburg - Weitergehende lokale Beschränkungen und Ausgangsbeschränkungen - Das Landratsamt Ravensburg Gesundheitsamt macht hiermit bekannt, dass im Landkreis Ravensburg die Sieben-Tages- Inzidenz an zwei aufeinander folgenden Tagen, nämlich am 13.01.2022 und 14.01.2022 den Wert von 500 überschritten hat. Im Landkreis Ravensburg wurde der relevante Wert der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-Ta- ge-Inzidenz von 500 an zwei aufeinander folgenden Tagen im rechtlich maßgeblichen Zeitraum überschritten. Daher gelten ab dem Tag nach Bekanntmachung im Land- kreis Ravensburg lokale Ausgangsbeschränkungen. Dies ergibt sich aus § 17a Abs. 1 und 2 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) in der ab 12.01.2022 gültigen Fassung. Damit gelten ab Samstag, den 15.01.2022 im Landkreis Ravensburg weitergehenden lokale Ausgangsbeschrän- kungen gemäß § 17a Abs. 1 und 2 CoronaVO. Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außer- halb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen fol- gender triftiger Gründe gestattet: - Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, - Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absätze 4 und 6, - Versammlungen im Sinne des § 12, - Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungs- gemeinschaften im Rahmen des § 13 Absätze 1 und 2, - Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein- schließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstli- chen oder akademischen Ausbildung, arbeitsmarktpoli- tischen Maßnahmen sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feu- erwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, - Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Part- nern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft, - Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, thera- peutischer und veterinärmedizinischer Leistungen, - Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürf- tigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im je- weiligen privaten Bereich, - Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen, - für die im Freien, nicht jedoch in Sportanlagen, stattfin- dende allein ausgeübte körperliche Bewegung, - unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tie- ren, - sonstige vergleichbar gewichtige Gründe. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für - asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Le- bensjahr vollendet haben oder glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die nicht seit mindestens drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gilt (§ 5 Abs.1 S. 3 CoronaVO) - Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht voll- endet haben oder noch nicht eingeschult sind, sofern sie asymptomatisch sind (§ 5 Abs. 2 S. 1 CoronaVO) - Einsatzkräften von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz, soweit dies zur Erfüllung eines Einsatzauftrages erforderlich ist (§ 5 Abs. 2 S. 2 Coron- aVCO). - Personen, die als Schülerin oder Schüler an den re- gelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern sie asymptomatisch sind. Die Regelungen können im Einzelnen der CoronaVO ent- nommen werden. Die vorstehende Darstellung stellt nur eine grobe Zusammenfassung dar. Ravensburg, den 14.01.2022 Dr. Andreas Honikel-Günther Erster Landesbeamter Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Dezember 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Anzahl der Fahrzeuge Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Sulpacherstraße 7 0 60 58 Wickenhauserstraße 490 15 50 85 Marsweilerstraße 130 3 50 61 Gartenstraße 133 3 50 64 Amtliche Bekanntmachungen Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. und Sonntag, 23. Januar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Januar Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 23. Januar St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: 0751/79 12 20 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab Januar 22.+23.01. Skikurs Alpinteam Februar 08.02. Gemeinderatssitzung SKH 19.02. Narrenbaumstellen DP 24.02. Befreien: Kindergärten, Rathaus, Heimsonderschule, Selige Irmgard 27.02. Narrenmesse Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Thema zieht Kinder, Eltern und Erzieherin- nen einige Monate in den Bann. Ein Gruppenrückblick zum Thema ,,Das kleine Wir“. Seit September 2021 befindet sich in der Regenbogen- gruppe des Kindergartens Sonne & Mond und Sterne, ein kleiner, lustiger, grüner Kerl ,,Das kleine Wir“. „Das WIR begleitet uns am Naturtag in den Wald.“ „Gemeinsam mit dem WIR schauen wir uns den Ernte- dankaltar in der Kirche an.“ ,,Mit dem WIR, ist alles halb so schlimm und doppelt so schön“. Freundschaft ist das Tollste der Welt! Doch auch die allerbesten Freunde im Kindergarten streiten sich mal und sind gemein zueinander und plötzlich ist das WIR verschwunden. Den Kindern erscheint die Welt nur noch traurig und grau. Zusammen sind wir stärker, mutiger und fröhlicher. Aber wie werden Kinder zu Freundinnen und Freunde? Woher kommt das WIR - Gefühl und was ist das überhaupt? Wie ein WIR entsteht und was wir tun können, wenn sich das WIR klein und schlapp fühlt, mit diesen und weiteren Inhalten setzten sich die Kinder und Erzieherinnen einigen Wochen / Monaten auseinander -inspiriert vom gleichnamigen Buch der Schriftstellerin Daniela Kunkel. Nicht nur die Kinder, auch die Eltern zeigten starke Inte- ressen und beteiligen sich intensiv an den Inhalten der pädagogischen Arbeit. Und so versuchten wir die Eltern mit verschieden freiwilligen Angeboten für zu Hause ein- zubinden, die gerne von der Elternschaft angenommen wurden. Unter anderem gab es ,,Das kleine Wir in der Fa- milie“ – eine Schatzbuch- Portfolioseite, diese gestalteten die Eltern zu Hause. Zu unserer überwältigenden Freude, kam das Eltern-Kind Nähprojekt, unglaublich gut bei vielen Müttern, aber auch bei ganzen Familien und Großeltern an. Unsere Nähanlei- tung für das kleine Wir, wurde begeistert angenommen und die Ergebnisse wurden stolz von leuchtenden Kinder- augen in den Kindergarten gebracht. Jeder Morgen, war für die Erzieherinnen und Kinder voller Spannung. Wer hat heute sein WIR mitgebracht? Gibt es neue Familien, die gemeinsam ein WIR genäht haben? Diese gemeinschaftli- che Freude kann in Worten nicht wiedergegeben werden. Ende November 2021 haben wir dann einen Wir-Tag ge- plant, der für die Kinder ein ganz besonderer Tag wer- den sollte. Aktionen an diesem Tag waren: gemeinsames Popcorn herstellen mit dem WIR, Kino mit dem WIR, jedes Kind darf sein genähtes WIR vorstellen, tanzen mit dem WIR aber auch Spiel und Spaß mit dem WIR. Der Tag war für alle ein unglaublicher Erfolg! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Heute ist unser WIR-Tag Im Dezember folgte dann eine ganz besondere Über- raschung durch Frau Müller, einer Kindergartenmutter und Elternbeirätin. Sie fertigte in liebevoller Kleinarbeit für jedes Kind und für jede Erzieherin ein ,,kleines Wir“ als Schlüsselanhänger an. Dieser wurde natürlich umgehend an der Kindergartentasche der Kleinen befestigt. An dieser Stelle möchten wir uns als Erzieherinnen bei Ih- nen liebe Eltern bedanken, dass sie ihre Kinder und auch uns bei unserem aktuellen Thema so unterstützen und so eine intensive Brücke zwischen Kindergarten und Zuhau- se entsteht. Diese Beteiligung spornt uns immer wieder an und bereichert unsere Arbeit. Das ,,Wir“ ist nicht nur in unserer Gruppe unglaublich gewachsen, sondern auch in unserer Elternarbeit! DANKE! So manche kreative Überraschung verblüfte uns ein- fach nur Waldorfkindergarten Und dann war da noch Weihnachten... ...auch wenn nun das neue Jahr schon begon- nen hat, tragen Kinder, Eltern und Erzieherinnen das Licht der vergangenen kleinen und großen Weihnachtswunder noch tief in ihren Herzen. Von Licht und Wärme geprägt war sie wieder die Weih- nachtszeit im Waldorfkindergarten. Jeden Morgen war es das Licht vieler, vieler Kerzen, das die Kinder behutsam in den Tag hinein führte. Und von ganz besonderem Zau- ber war ein Gruppenraum am 1. Adventssonntag erfüllt, als jedes Kind bei schönsten Harfenklängen den hell er- leuchteten Adventskreis beschreiten durfte und sein Ap- fellicht entzündete, um es dann auf einem besonderen, selbst gewählten Platz auf der wunderschön dekorierten Adventsspirale zu platzieren. Die Atmosphäre aus Erwar- tung, Licht, Glanz, Duft und Klang berührte und erfüllte die Herzen aller zutiefst. Auch Post erreichte die Kinder in der Weihnachtszeit, himmlische Post! Jedes Kind bekam eine besondere Kar- te, seine ganz persönliche Engelspost ... das eine Kind frü- her, das andere später, aber jedes ganz gewiss rechtzeitig vor Weihnachten. Am Tag vor Heiligabend war es für die Nussschiffchen der Rosenrot-Kinder soweit. Sie wurden auf ihre Reise zur Krippe geschickt. Schiffchen für Schiffchen wurde entzün- det und ihr warmes Licht spiegelte sich dabei sowohl im Wasser als auch auf den erwartungsvollen Gesichtern aller Beteiligten. Und wie schön klang es, wenn auch noch andächtig dazu gesungen wurde. Die wunder- schönen Windlichter, die die Kinder in den letzten Wochen eifrig gebastelt hatten, trugen sie schließlich voller Stolz als sie Hand in Hand mit ihren Eltern in die Weihnachts- ferien gingen. Die großen Kinder der Schneeweißchen-Gruppe hinge- gen verabschiedeten sich mit der Weihnachtsgeschich- te in die Ferien. Und im kleinen Kreis durften auch einige Eltern der zauberhaften Darbietung beiwohnen. Alle wa- ren sie gekommen, die Engel mit ihrem glänzenden Hei- ligenschein, die Hirten mit ihren gar nicht so leicht zu hü- tenden Schafen, Herbergswirte und natürlich auch Ochs und Eselein, um Josef und Maria in den Stall zu begleiten und die Geburt des Jesuskindes zu feiern. Welche Freude machte es den Kindern, diese Geschichte zu singen und zu erzählen und welch Staunen hinterließ dies wieder bei den Erwachsenen darüber, wie es nur möglich sein kann, dass ein jedes Kind so viel Gesprochenes und Gesungenes darbieten kann. Mit nach Hause trugen die eifrigen Schau- spieler, neben roten Wangen, dann auch ihre prächtigen Moosgärtlein. Schließlich hatten die Engelchen in den letzten Wochen Tag für Tag zauberhafte Wunderdinge in der goldenen Schatzkiste für sie hinterlassen. Nun hat für uns alle das Neue Jahr begonnen und wir vom Baindter Waldorfkindergarten wünschen Ihnen / Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Euch allen von ganzem Herzen alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen! Bücherei Gemeindebücherei Danke an das Basarteam Ein großer Dank geht an das Basarteam Baindt. Mit der großzügigen Spende des Ba- sarteams im Herbst, wurden neue Kinder- bücher und Kinderhörspiele angeschafft. Die großen und kleinen Leser und Zuhöhrer sind begeis- tert. Die Gemeindebücherei ist für alle Baindter Kinder, aber auch für die Erwachsenen kostenlos. Du kennst die Bü- cherei noch nicht??? Dann komm einfach vorbei, in der Boschstr.1, im Erdgeschoss des blauen Schulgebäudes. Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravens- burg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestel- len sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 11: Mit Wasser sparsam umgehen. Wasser ist unsere allerwichtigste Ressource. Auch wenn wir das große Glück haben, aus- reichend Wasser in allerbester Qualität zur Verfügung zu haben, sollten wir sorgsam mit diesem wertvollen Gut umgehen. Wasser zu verschwenden muss nicht sein. Daher: • Gehen Sie duschen statt sich ein Bad einzulassen. • Verwenden Sie einen wassersparenden Duschkopf. • Versehen Sie die Toilettenspülung mit einer Spartaste. • Benutzen Sie beim Zähneputzen einen Zahnputzbe- cher. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesab- bau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Energieagentur Ravensburg BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2 -Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheit- liche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestands- gebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: - Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließ- lich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltig- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 keits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 beantragt werden, auch wenn der Baubeginn erst spä- ter ist. Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizi- enz-Experten (Energieberater). Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de - Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierun- gen werden unverändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfügung. Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz Kostenfreie Fortbildung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz Kreis Ravensburg – Eine neunteilige kostenfreie Ver- anstaltungsreihe für Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz bietet das Fort- bildung-Netzwerk Demenz ab Februar 2022 an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 08.02.20222 finden die Seminare immer dienstags von 14:00 bis 16:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Deuchelried, Kirchplatz 2 in Wangen-Deuchelried und ab Mittwoch, 09.02.2022 immer mittwochs von 14:00 bis 16:30 Uhr in der Alten Schwimmhalle im ZfP am Standort Weissenau, Weingartshoferstr. 2 in Ravensburg statt. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu ver- bessern, Fragen zu klären, Angehörige/ Zugehörige sowie Betreuende zu stärken und so ein würdevolles Zusam- menleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und all- tagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Die Schwerpunkte liegen auf folgenden Themen: Das Krank- heitsbild Demenz, Wertschätzender Umgang und Kom- munikation mit demenzkranken Menschen, Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/ der Pflegeversi- cherung sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürt- temberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg. Die Teilnahme an der Veran- staltungsreihe ist nur mit vorheriger Anmeldung und Platzbestätigung möglich, Anmeldeschluss ist Mittwoch, 2. Februar 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie finden die Veranstaltungen auf Vorbehalt und unter Einhaltung der 2G-Regel statt. Einladung zum virtuellen Informationsabend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 02. Februar 2022 BERUFLICHES KOMPETENZZENTRUM Biotechnologie l Ernährung l Gesundheit l Hauswirtschaft l Soziales Am Mittwoch, den 02. Februar 2022 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen über unse- re Schularten zu informieren und sich individuell beraten zu lassen. Auf unserer Homepage (www.ess-rv.de) werden Ihnen rechtzeitig weitere Infor- mationen zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. Januar – 30. Januar 2022 Gedanken zur Woche Glück auf Erden Das Bewusstsein eines erfüllten Lebens Und die Erinnerung an viele gute Stunden Sind das größte Glück auf Erden. Cicero Samstag, 22. Januar 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Helene und August Huber, Aga- the und Adam Zimmermann mit Angehörigen) Sonntag, 23. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit kleiner Gruppe der Jugendkantorei (öffentlich, mit Platzkarten) 11.30 Uhr Baienfurt Taufe von Taleja Dienstag, 25. Januar 07.50 Uhr Baindt Schülergottesdienst Mittwoch, 26. Januar 09.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 27. Januar 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 28. Januar 08.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 29. Januar 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 30. Januar – 4.Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Sieglinde Kösler) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Daten- schutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottesdienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab Mittwoch dieser Woche gilt folgende Regelung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Württem- berg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in ge- schlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tra- gen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Aus- breitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unterstüt- zung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Statistik 2021 für Jahresschluss • Pfarrei St. Johannes Baptist – Baindt – Taufen in Baindt: 14 Taufen auswärts: 4 Eheschließungen in Baindt: 3 Eheschließungen auswärts: 4 Beerdigungen in Baindt: 29 Beerdigungen auswärts: 11 Erstkommunionkinder: 18 Firmlinge (in der Seelsorgeeinheit) 45 Kirchenaufnahme: 0 Kirchenaustritte: 32 Kirchenbesucher: Februar 104 November 570 Katholikenzahl im Dezember 2873 Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab sofort eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in als Gruppenleitung für den Kindergarten (82% Beschäftigungsumfang) Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4, 88353 Kißlegg, z.Hd. Nicole Ellinger oder an nellinger@kvz.drs.de. Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter unter Tel. 07502 2678 oder auf www.kiga-stmartin-baindt.de/ Kirchenchor Baindt Zwei auf einen Streich Mitgliederversammlung für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 beim Katholischen Kir- chenchor Baindt Am 07.01.2022 konnte nun endlich eine ordentliche Mitglieder- versammlung unseres Chores stattfinden. In dieser wurden gleich zwei Mitgliederversammlungen abgehalten, denn die für das Jahr 2020 musste aufgrund – Sie werden es ahnen – der Pandemie im letzten Jahr abgesagt werden. Begonnen wurde, wie immer, mit einem Gottesdienst in unse- rer Pfarrkirche. Anschließend ging es dieses Mal im Gemein- dehaus weiter, da dort der nötige Platz vorhanden war um die einzuhaltenden Abstände zu wahren. Für die lange Zeit der Entbehrungen wurden wir mit einem leckeren Essen belohnt und bei den Getränken durften wir uns über die Kostenüber- nahme durch einen edlen Spender aus den Reihen des Cho- res anlässlich seines 80. Geburtstags freuen. Herzlichen Dank Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 dafür! Bedient wurden wir von einem Teil des Senioren-Teams welcher aus Mitgliedern des Kirchenchors besteht. Natürlich waren wir hierfür sehr dankbar, denn dieses Team ist mit allen hygienischen Maßnahmen bestens vertraut und somit konnten wir auch hier auf der sicheren Seite sein. Gut gestärkt waren nun alle bereit um die ordentlichen beiden Sitzungen abzuhalten. Begrüßt durch Herrn Pfarrer Stauda- cher und durch die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer, führte Chor- leiter Rainer Strobel die Mitglieder durch das umfangreiche Programm. Nachdem alle Vorstandsmitglieder ihre Berichte zum jeweiligen Jahr abgehalten hatten, konnte nun die Ent- lastung der Vorstandschaft für das jeweilige Jahr beantragt und diesen auch durch die Mitglieder stattgegeben werden. Auch Wahlen standen natürlich für beide Jahre an. Da in ei- nem wechselnden Turnus gewählt wird und es im letzten Jahr keine Wahlen gab, wurden Teile der Vorstandschaft für ein bzw. zwei Jahre von den Mitgliedern gewählt. Hierbei wurde Frau Andrea Strehle neu in die Vorstandschaft als Schrift- führerin gewählt, alle weiteren Ämter konnten unverändert besetzt bleiben. Zu guter Letzt durften sich noch zahlreiche Mitglieder über eine Ehrung für ihr langjähriges aktives Singen im Kirchen- chor erfreuen. Hier unsere Jubilare, die bereits 2020 geehrt werden sollten: Sabine Güls und Helga Schulz (30 Jahre), Gerlinde Buemann und Martin Schmid (15 Jahre) Ruth Grathwohl und Bettina Aubele (10 Jahre). Die Jubilare im Jahr 2021 waren: Brigitte Hertkorn (30 Jahre), Albert Vollmer (25 Jahre), Nadine Klotzer (20 Jahre) und Berthold Schmid (15 Jahre). Alle durften sich über nette Worte (gesprochen von der 1. Vorsitzenden Nadine Klotzer und der 2. Vorsitzenden Anne Rapp), eine Urkunde, teilweise sogar über eine Ehrennadel (überreicht durch Herrn Pfarrer Staudacher im Namen der Diözese bzw. des Cäcilienverbandes Rottenburg-Stuttgart) und über ein Geschenk des Chores freuen. Die anwesen- den Jubilare fanden sich später zu einem gemeinsamen Foto ein. (Masken wurden nur zum Erstellen des Fotos abgenommen). Nach nur etwa 1 ½ Stunden konnte die Versammlung mit Worten des Dankes durch die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer und durch Herrn Pfarrer Staudacher geschlossen werden. Einladung Donnerstag, 27.1.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmitglieder. Es gilt 2G+ Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Februar abgebucht. Bitte teilen Sie uns eine eventuelle Änderung der Bank- verbindung mit! Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro direkt bei Frau Grubert abzugeben. Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Februar abgebucht. Bitte teilen Sie uns eine eventuelle Änderung der Bank- verbindung mit! Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro direkt bei Frau Grubert abzugeben. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 23. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche. In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Mittwoch, 26. Januar 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 30. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Gedanken zum Wochenspruch Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes. Unser Denken ist leider öfter von Vorurteilen und Einsei- tigkeiten geprägt, als uns bewusst ist. Da tut es gut, sich von Gott den eigenen Horizont weiten zu lassen. Seine guten Absichten mit der Welt kennen keine Grenzen, sie meinen wirklich alle und gleichzeitig jeden einzelnen Menschen ganz persönlich. In Jesus hat Gott unmissverständlich klar gemacht, dass Gott die Gemeinschaft mit seinen Menschen sucht und alles dafür tut, dass sie erlebbar wird. „Gottes Reich“ heißt diese Dimension, die mit Jesus ange- brochen ist und sich mitten in Raum und Zeit ausbreitet, wächst und Menschen, ja die ganze Schöpfung erleben lässt, wozu wir auf der Welt sind. Ich wünsche ihnen solche Momente an Gottes Tisch schon hier und jetzt – mitten im Alltag. Sie sind ein Vor- geschmack auf das, worauf wir zu leben. Ihr Pfr. Martin Schöberl Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kin- derkrippenspiel freuen wir uns euch wieder- zusehen. Jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeinde- haus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! _________________________ Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Online-Vortrag über Chancen und Probleme der Pandemie „Was wir mitnehmen aus der Zeit der Pandemie“ – unter diesem Thema steht eine Online-Veranstaltung mit der Theologin Cornelia Coenen-Marx, zu der das Evangelische Bildungswerk Oberschwaben (EBO) in der Reihe „Le- sung und Gespräch“ am Dienstag, 25. Januar 2022, 19.30 Uhr, einlädt. Von der Referentin und ehemaligen EKD-Oberkirchenrätin ist ak- tuell das Buch „Die Neuentdeckung der Gemeinschaft“ erschienen, das auf die Erfahrungen der Pandemie Bezug nimmt. Diese hat nach Meinung der Autorin nicht nur ge- sellschaftliche Brüche provoziert, sondern auch eine zu- nehmende Vereinsamung und Sehnsucht nach Gemein- schaft offengelegt. Kirche und Diakonie sind nach Meinung Coenen-Marx deshalb gefordert, ihre Positionen und Aktivitäten in der Zivilgesellschaft neu zu definieren. Der Zugang zu der Veranstaltung wird über die EBO-Homepage www.ebo-rv.de freigeschaltet. Das EBO bittet um eine Anmeldung über die Website oder per E-Mail info@ebo-oab.de. Die Teilnahme ist kosten- frei, um eine Spende wird gebeten. Diese ist auch über das Website-Spendenportal möglich. _________________________ Jahresausstellung „Seht her, was in euch steckt...“ muss leider ausfallen Die für den 29. und 30. Januar 2022 ge- plante Jahresausstellung „Sehr her was in uns steckt...“ kann leider coronabedingt nicht stattfinden. Nun haben wir schon zwei Jahre in Folge keine Ausstellung der beim Kreativen Montag entstandenen Werke und hoffen ganz fest darauf, diese zu einem anderen Zeitpunkt nachholen zu können. Wir schauen zuversichtlich nach vorn. Bleibt bis dahin alle gesund. Für das KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Bericht von der Mitgliederversammlung Am Mittwoch, den 12. Januar 2022 trafen sich die Mitglieder um 19:30 Uhr zur Hauptversammlung der Kapellengemein- schaft im Bischof-Sproll-Saal. Sie wurde für das Jahr 2020 und 2021 abgehalten, da sie im vergangenen Jahr coronabe- dingt ausgefallen ist. Leider konnte die Heilige Messe in der Dreifaltigkeitskapelle vor der Hauptversammlung coronabe- dingt nicht sattfinden. Der 1. Vorsitzende Hans Peter Späth begrüßte die Anwesen- den. Ein besonderer Gruß ging an Herrn Pfarrer Staudacher und die Mitglieder der Kapellengemeinschaft sowie an Herrn Pfarrer und Dekan a.D. Leuze, Mitglied, Initiator und Unterstüt- zer der Kapellengemeinschaft. Die Versammlung gedachte zuerst der 4 verstorbenen Mitglieder im Jahr 2020. Hans Peter Späth bemerkte zu Beginn, dass die vergange- nen beiden Jahre vorwiegend geprägt waren durch die ein- schränkenden Maßnahmen der Corona-Pandemie. Aufgrund der geltenden Abstandsregeln war es leider bis jetzt nicht möglich, dass in der Kapelle die monatliche Heilige Messe stattfinden konnte. Auch das Ereignis „200 Jahre Kapelle Schachen“ konnte am Dreifaltigkeitssonntag 2021 pandemiebedingt noch nicht ge- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 bührend gefeiert werden. Die Hoffnung besteht, dass es die- ses Jahr am 12. Juni nachgeholt werden kann. Im Herbst des vergangenen Jahres wurde die Kapelle außen abgewaschen und bekam einen neuen Fassaden-Anstrich. Zu danken haben wir den vielen freiwilligen Helfern und be- sonders dem Garten- und Landschaftsbau Philipp Häfele und dem Malerbetreib Simon Tenhündfeld. Danach folgte der Jahresbericht 2020 und 2021 des Schrift- führers Thomas Stephan. Der Verein hat aktuell 84 Mitglieder. Silvia Späth trug den Kassenbericht 2020 und 2021 vor. Der Kassenstand war leicht rückläufig. Die Kassenprüfung war von Karl-Heinz Blank und Wolfgang Kränkle durchgeführt worden. Diese lobten die hervorragende Arbeit. Herr Pfarrer Staudacher beantragte die Entlastung der Vor- standschaft. Sie wurde von der Mitgliederversammlung ein- stimmig beschlossen. Hans Peter Späth bedankte sich bei der Vorstandschaft für ihre Arbeit und die Berichte und bei Hr. Pfarrer Staudacher für die Durchführung der Entlastung. Danach leitete Herr Pfarrer Staudacher die Wahl der Vor- standschaft. Der gesamte Vorstand der Kapellengemeinschaft wurde wie folgt einstimmig wieder für 2 Jahre gewählt: 1. Vorsitzender: Hans Peter Späth 2. Vorsitzende: Doris Sonntag Kassiererin: Silvia Späth Schriftführer: Thomas Stephan Festausschuss: Willi Bentele, Hugo Geng, Michael Koscher, Paul Sonntag Kassenprüfer: Karl-Heinz Blank, Wolfgang Kränkle Hans Peter Späth bedankte sich beim neu gewählten Vor- stand für deren Vertrauen und Bereitschaft, Aufgaben zum Dienste der Kapellgemeinschaft zu übernehmen. Außerdem ging sein Dank an die Zelebranten, die Minist- ranten und Mesner und an alle anderen Personen, die mit Blumenschmuck und anderen Vorbereitungen Dienst in und um die Kapelle gemacht haben, obwohl aufgrund von Coro- na-Einschränkungen kaum Gottesdienste stattgefunden ha- ben. Er bemerkte, dass die Kapelle selbstverständlich jederzeit auch für private Anlässe zur Verfügung steht. Herr Pfarrer Staudacher merkte noch an, dass der Bittgang im Mai und das Patrozinium am Dreifaltigkeits-Sonntag, mit Gottesdiensten im Freien, seiner Meinung nach, trotz Corona, auf jeden Fall stattfinden können. Hans-Peter Späth erwähnte zum Schluss, dass die Basis der Kapellengemeinschaft die Mitglieder sind und interessierte Bürger oder weitere Familienangehörige jederzeit herzlich willkommen sind. Mitgliedsanträge sind bei der Vorstand- schaft erhältlich. Außerdem soll das Lastschrift-Verfahren noch auf das SEPA-Prinzip umgestellt werden, dazu bittet er einen entsprechenden Mitgliedsantrag neu zu unterschreiben. Die 2. Vorsitzende Doris Sonntag dankte Paula Späth für die langjährigen und hervorragenden Mesner- und Blu- men-Dienste in der Kapelle mit einem Geschenkkorb und einem Gedicht. Damit Paula entlastet wird, hat sich ein klei- nes Team bereit erklärt mitzuhelfen, weitere Personen wer- den noch gesucht. Schriftführer 1. Vorsitzender Thomas Stephan Hans Peter Späth Kunstkreis 25 Jahre Kunstkreis Baindt e. V. Der Kunstkreis Baindt feiert seinen 25. Geburts- tag. Nach umfangreichen Vorbesprechungen im November 1996 wurde am 20..1.1997 die Vereinssatzung errichtet und somit der Kunstkreis Baindt e.V. offiziell gegründet. Nun würden wir gerne unseren Geburtstag gebührend feiern, aber Corona lässt es leider nicht zu. In der Zwischenzeit sind wir in die neuen Räume in der Baind- ter Str,48/1 umgezogen. Wenn wir unsere Räume für unsere Zwecke hergerichtet haben, können wir mit kreativen Aktivi- täten starten, vorausgesetzt die pandemiebedingten Aufla- gen sind leistbar. Nun wollen wir an dieser Stelle den Verant- wortlichen der Gemeindeverwaltung für deren jahrelange Unterstützung danken. Ohne das Wohlwollen und die Hilfsbe- reitschaft der Gemeinde hätten wir nicht überleben können. An dieser Stelle möchten wir auch den Mitarbeitern des Bau- hofs für die tatkräftige Unterstützung beim Umbau unserer Räume danken. Im Name des Kunstkreises Gründungsmitglied und Vorstand Hubert Gärtner Was sonst noch interessiert Hospizbewegung sucht neue ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter Der ambulante Hospizdienst unterstützt Menschen in ihrer letzten Lebenszeit zu Hause, im Pflegeheim und im Krankenhaus. Durch individuelle Hilfe werden Betroffene und ihre Angehörigen entlastet. Dabei ist es der Hospiz- bewegung ein besonderes Anliegen, den Wunsch vieler Menschen zu Hause oder in vertrauter Umgebung bleiben zu können, zu erfüllen. Mitmenschen in einer häufig sehr intensiven Lebenszeit zur Seite stehen zu können, erleben wir als erfüllend und bereichernd. Nach den Erfahrungen aktiver Hospizbe- gleiter*innen passt für diesen Dienst die Bezeichnung ‚Lebensbegleitung’ viel besser als ‚Sterbebegleitung’. Vorbereitungskurs für Ehrenamtliche: Um diese Aufgabe gut vorbereitet ausüben zu können, besuchen alle Interessent*innen zunächst einen Vorberei- tungskurs, der an fünf Wochenenden und einigen Abend- terminen über ein halbes Jahr verteilt grundlegende The- men der Hospizarbeit beinhaltet. Dabei lernt man sich selbst besser kennen. Die eigenen Sichtweisen zu den Themen Sterben und Tod, Krankheit oder Leiden, Spiritualität bekommen Raum, die Teilneh- menden nähern sich in unter-schiedlicher Weise dem ei- genen Bezug zu den Themen. Eigene Stärken und Grenzen stehen im Fokus genauso wie Möglichkeiten, auf Menschen mit manchmal ganz anderen Wertvorstellungen einzugehen. Der Kurs beinhaltet zudem grundlegendes ‚Hand- werkszeug’ wie Gesprächsführung, Informationen über Schmerzbehandlung und über verschiedene Phasen, die ein sterbender Mensch möglicherweise durchlebt. Zudem ist eine Praxisphase eingeplant, in der die Teilnehmenden erste Erfahrungen sammeln und reflektieren können. Kursangebot 2022: Der nächste Kurs beginnt im Mai 2022. Am Freitag, 28.1. von 17.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag, 29.1. von 11.00 bis 14.00 Uhr lädt der ambu- lante Hospizdienst Interessierte ein, sich persönlich über dieses Ehrenamt im Hospiz Ambulant in der Vogteistraße 5 in Weingarten zu informieren. Jeweils eine Koordinato- rin und eine ehrenamtliche Mitarbeiterin sind für Fragen zum Hospizengagement persönlich ansprechbar. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gerne kommen Sie mit einem 2 G Nachweis spontan vorbei. Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie unter Telefon 0751-18056382 Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Spende für Kinder-Schwimmprojekt TWS und SüdWestStrom unterstützen das Projekt „fit for swimming“ der Kinderstiftung Ravensburg – kostenlose Schwimmkurse machen Kinder schwimmsicher und bie- ten bessere Chancengleichheit RAVENSBURG. Immer mehr Kinder können nicht oder nicht sicher schwimmen. Auch schon vor der Pandemie war der Zugang zum Schwimmen für viele Kinder er- schwert, insbesondere aus finanzschwachen Familien, da Schwimmkurse nur sehr selten kostenfrei oder vergünstigt angeboten werden. Gegensteuern möchte die Kinderstif- tung Ravensburg mit dem Projekt „fit for swimming“, das jetzt finanzielle Unterstützung erfahren hat. Eine Spende in Höhe von 1.500 Euro übergaben die Technischen Wer- ke Schussental (TWS) und die Südwestdeutsche Strom- handels GmbH (SüdWestStrom) an die Kinderstiftung Ravensburg. „Wir sind sehr dankbar, dass wir mithilfe der Spende kostenlose Schwimmkurse für Kinder anbie- ten können“, so Ewald Kohler, Geschäftsführer der Kin- derstiftung Ravensburg. Denn die Zahlen seien alarmie- rend: Laut der DLRG sind 59 Prozent der Zehnjährigen in Deutschland keine sicheren Schwimmer. Die Spende wurde durch eine Aktion von SüdWestStrom realisierbar: „Wir unterstützen seit zehn Jahren sozia- le Projekte, die unsere Gesellschafter vorschlagen. Wir halten das für sinnvoller als das Geld für Weihnachtsge- schenke auszugeben“, erklärt Daniel Henne, Geschäfts- führer von SüdWestStrom. Die TWS hat das Projekt „fit for swimming“ der Kinderstiftung Ravensburg als Förder- projekt eingereicht. „Es ist uns als regional verankertes Unternehmen eine Herzensangelegenheit unterstützend zu helfen. Mit der Spende kann die Kinderstiftung kos- tenlose Schwimmkurse für Kinder im Alter von fünf bis acht Jahren aus dem Schussental anbieten“, berichtet TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. „Dass die Jury der SüdWestStrom unseren Vorschlag ausgewählt hat, freut uns sehr“, so Thiel-Böhm weiter. Die TWS ist seit 2008 Gesellschafter bei SüdWestStrom. SüdWestStrom mit Sitz in Tübingen ist heute mit 60 kom- munalen Gesellschaftern eine der größten Stadtwer- ke-Kooperationen Deutschlands. Durch die Beteiligung an SüdWestStrom stärken vor allem kleine und mittlere Stadtwerke ihre Unabhängigkeit. Deutsche Rentenversicherung Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zah- len, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2021 lag der Grundfreibe- trag für Alleinstehende bei 9.744 Euro und für Verheiratete bei 19.488 Euro. Mit Hilfe der kostenlosen Bescheinigung »Information über die Meldung an die Finanzverwaltung« können Ruheständler alle steuerrechtlich relevanten Beträ- ge für das abgelaufene Jahr überprüfen, die die gesetz- liche Rentenversicherung automatisch an die Finanzver- waltung übermittelt hat. Die sogenannten eDaten liegen damit grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung einge- tragen werden. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss selbst nur dann Eintragungen vor- nehmen, wenn diese eDaten nicht oder nicht zutreffend übermittelt wurden. Wer die Bescheinigung schon einmal angefragt hat, be- kommt sie derzeit wieder automatisch von der DRV zuge- sandt. Wer sie erstmals benötigt, um die übermittelten Daten zu überprüfen, kann sie kostenlos unter www.deutsche-ren- tenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. DRK Flugdienst hilft DRK-Fördermitgliedern und deren Ehepartnern Der Auslandsaufenthalt eines Ehepaares fand jäh ein Ende, denn die Ehefrau eines unserer Fördermitglieder erlitt einen Schlaganfall. Sie wurde im Krankenhaus vor Ort in der Türkei intensivmedizinisch behandelt, doch ihr Zustand verschlechterte sich. Glücklicherweise ist der Ehemann Fördermitglied des DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Durch seine Fördermitglied- schaft ist nicht nur er über den Verband beim DRK Flug- dienst für genau solche Fälle abgesichert, sondern eben- falls seine Ehefrau, denn Ehepartner und Lebensgefährten, die im selben Haushalt leben sowie Kinder, für die das Mit- glied Kindergeld erhält, sind kostenlos mitversichert. Die Fördermitgliedschaft beim DRK Kreisverband Ravensburg e.V. beinhaltet eine garantierte weltweite Rückholung aus dem Ausland, wenn es medizinisch sinnvoll ist oder die Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Liegedauer im Krankenhaus 14 Tage oder länger dauert. Ein Anruf des Enkelsohnes beim DRK Flugdienst in Düs- seldorf reichte und die Mitarbeiter des Medical Operations Center (Leitstelle) erarbeiteten einen Plan zur Rückholung, denn Eile war geboten. Der DRK Flugdienst koordiniert auch im Auftrag des DRK Kreisverbandes Ravensburg e.V. alle Transporte oder Dolmetschertätigkeiten für die Fördermitglieder aus Oberschwaben. Die leitenden Ärzte des DRK Flugdienstes entschieden schnell, die Ehefrau per Ambulanzflug nach Deutschland zu fliegen, um sie zur wei- teren medizinischen Behandlung ins Marienhospital nach Stuttgart zu bringen. Ein Arzt und Assistent flogen nach Mersin und nahmen die Frau am Airport in Empfang und begleiteten sie optimal medizinisch betreut nach Stuttgart zurück. Durch die Fördermitgliedschaft beim DRK Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützen Sie Ihr Rotes Kreuz vor Ort bei der Bewältigung vielfältiger Aufgaben. Außerdem pro- fitieren auch Sie selbst im Bedarfsfall von der Fördermit- gliedschaft – beispielsweise durch den DRK Rückholdienst – denn Ihr Rotes Kreuz ist weltweit für Sie da! Deutsches Rotes Kreuz Menschen werden vermisst... verwirrt, orientierungslos, an Alzheimer oder Demenz erkrankt, suizidal veranlagt, nicht am vereinbarten Treffpunkt angekommen oder Kinder, die sich verlaufen haben. Genau in solchen Situationen wird die Rettungs- hundebereitschaft alarmiert. 365 Tage im Jahr sind wir einsatzbereit, oft auch weit über die Kreisgrenzen hin- aus zur Unterstützung anderer Rettungshundestaffeln. Hunde sind durch ihren hervorragenden Geruchssinn in der Lage, in kurzer Zeit unwegsames und unübersichtliches Gelände nach menschlicher Witterung abzusuchen. Ein gut ausgebildeter Rettungshund ist schnell und kann in der Flä- che eine Menschenkette von rund 50 Personen ersetzen. Gilt es eine Person in einem Waldgebiet und bei schlech- ter Wetterlage zu finden, dann dauert die alleinige Suche durch Menschen und technische Hilfsmittel weitaus länger als mit einem gut ausgebildeten Rettungshund. Wir, die „Bereitschaft Rettungshunde“, sind im DRK-Orts- verein Ravensburg e.V. mit angesiedelt und bilden eigen- ständig unsere Hunde aus. Die Einsatztauglichkeit wird regelmäßig durch Prüfungen sichergestellt. Jeder Teilnehmer wird neben der Ausbildung zum Hundeführer zusätzlich auch als Sanitäter ausgebildet und erlernt den Umgang mit Karte, Kompass, Navigation, Funk und den Einsatzfahrzeugen. Die Ausbildung erfordert einen hohen Zeitaufwand. So üben wir regelmäßig bei jeder Wetterlage in verschiede- nen Waldgebieten den Ernstfall. Ergänzend dazu trainie- ren wir über die Sommermonate einmal wöchentlichauf unserem Übungsplatz. Während der Wintermonate fin- den regelmäßig Übungsabende zur Theorie und Praxis der Rettungshundearbeit statt, natürlich sitzen wir danach auch noch gerne beisammen und lassen den Abend ge- meinsam ausklingen. Du hast Freude im Umgang mit Hunden und möchtest dich beim DRK engagieren? Wir haben Dein Interesse geweckt und Du willst Teil unseres Teams werden oder Du hast noch offenen Fragen? Dann melde Dich doch einfach unter bereitschaftsleitung@rettungshunde-ravensburg.de. Wir freuen uns auf Dich! DJO Gastschüler aus Mexiko suchen dringend Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa für 1 Junge und 2 Mädchen aus Mexiko dringend Gastfami- lien in Deutschland. Die Familienaufenthaltsdauer ist vom 06.02.– 22.03.22. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ratgeber „Steueränderungen 2022 und aktuelle Steu- ertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg Eine Anhebung der Umzugskostenpauschalen, Erhöhun- gen bei Grundfreibetrag und Unterhalthöchstbeitrag, Än- derungen bei der steuerlichen Behandlung von Hybrid-Dienstfahrzeugen oder die Erhöhung der Freigren- ze für Gutscheine für Arbeitnehmer sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen im Jahr 2022. Die Steuerzah- ler müssen sich demnach also wieder auf eine Vielzahl an Veränderungen einstellen, die sie betreffen könnten. Wich- tige Tipps zu dieser Thematik finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2022 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschaulich erläutert. Auch zum in Zeiten der Corona-Pandemie vieler Orts prak- tizierten Home-Office bietet der Ratgeber dabei zahlreiche wertvolle Tipps und verrät, auf was hier steuerlich zu ach- ten ist. Denn der Gesetzgeber plant, die 2020 eingeführte Home-Office-Pauschale auch 2022 aufrechtzuerhalten. Über diese und weitere geplante Änderungen im Steuer- recht wie beispielsweise eine Erhöhung des Sparerpausch- betrags oder Veränderungen bei Mini- und Midijobs sowie bei der Steuerklassenwahl informiert der neue BdSt-Rat- geber ebenfalls ausführlich. Bei allen steuerlichen Themen gilt auch in diesem Jahr wie- der: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den Neuerungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken. Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2022 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 bestellt werden Der Bund der Steuerzahler informiert zur Betriebs- rente 2022 Arbeitgeber-Beteiligung wird Pflicht bei Entgeltum- wandlung Bereits seit dem 1. Januar 2019 hat der Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen betrieblichen Altersvorsorgeverträgen im Rahmen einer Entgeltumwandlung in der Regel einen Pflicht- zuschuss von 15 Prozent zu leisten. Alle Altverträge mit Ab- schluss bis 31. Dezember 2018 blieben davon zunächst ver- schont, jedoch endete mit dem 31. Dezember 2021 nun die Übergangsfrist. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersrente anzubieten. „Aber die Arbeitnehmer können freiwillig Teile ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), meist in eine Direktversi- cherung, einzahlen – die sogenannte Entgeltumwandlung‘‘, informiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Ab dem 1. Januar 2022 müssen nun auch alle Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, deren Arbeitnehmer Verträge über eine Gehaltsumwandlung zugunsten der betrieblichen Rente bereits vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen haben. Bei einer Gehaltsumwandlung muss der Arbeitgeber nun- mehr 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskas- se oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Also maximal in Höhe der eingesparten Beiträge. Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hat jeder Ange- stellte, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtver- sichert ist, einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu ver- wenden. Dazu zählen alle Arbeitnehmer: unbefristet oder befristet angestellte Mitarbeiter, geringfügig Beschäftigte, Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, sowie auch Geschäftsführer. Der Arbeitnehmer bestimmt den monatli- chen Beitrag, welcher vom Bruttogehalt abgezogen und in den entsprechenden Versorgungsvertrag eingezahlt wird. Die Höhe ist aber begrenzt auf maximal 4 Prozent der Bei- tragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West. Durch das Sinken der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im Zuge der Corona-Krise um 0,34 Prozent wird die Beitrags- bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG West) im Jahr 2022 reduziert. Der maximale Be- trag sinkt im Jahr 2022 von 3.408 Euro auf 3.384 Euro. Zum Thema Entgeltumwandlung informiert der BdSt IN- FO-Service Nr. 26 „Entgeltumwandlung – Arbeitgeber muss Zuschuss leisten“ ausführlich. Diese und weitere Materia- lien sind für Mitglieder online unter www.steuerzahler.de abrufbar oder können unter der ge- bührenfreien Rufnummer 0800 0 767778 kostenlos bestellt werden. Kunstmuseum Ravensburg Termine Januar 2022 Livestream-Vortrag: »Caroline Achaintre: Die unheimliche Schönheit der Monster« Donnerstag, 20. Januar, 19 Uhr, digital und kostenfrei Anlässlich der aktuellen Ausstellung »Shiftings« von Caroline Achaintre (* 1969, lebt in London) hält die Kunsthistorikerin Ori- ane Durand einen Vortrag über das Werk der deutsch-fran- zösischen Künstlerin. Wollreliefs, Keramiken und Lederskulp- turen, die Werke von Caroline Achaintre stellen meist Wesen oder Gesichter mit einem fantastischen, scheinbar mons- trösen Aussehen dar. Durch die von Achaintre verwendeten Techniken, die Wahl der Materialien, Farben und Formen erforscht die Künstlerin unermüdlich das Gefühl des »Un- heimlichen«. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts veröffentlichte Sigmund Freud seinen Aufsatz »Das Unheimliche« (1919), in dem er diesen Begriff analysiert. Er beschreibt es als die intel- lektuelle Unsicherheit darüber, ob etwas lebt oder nicht. Zwi- schen Vertrautheit, Momenten der Irritation und betörender Monstrosität enthält Caroline Achaintres Werk diesen Zweifel, auf den sich der Vortrag konzentriert wird. Der Link wird am Vortragsabend auf der Homepage des Kunstmuseums bekanntgegeben. Kuratorenführung mit Direktorin Ute Stuffer Freitag, 21. Januar, um 17 Uhr Führung mit der Direktorin des Kunstmuseums Ute Stuf- fer durch die aktuellen Ausstellungen »Max Ernst. Zwi- schenwelten«, »Caroline Achaintre. Shiftings« sowie die Sammlungspräsentation — Teilnehmerzahl begrenzt, Anmeldungen möglich unter: 0751 82810 (zu den Öffnungszeiten des Kunstmuseums) oder per E-Mail unter: kunstmuseum@ravensburg.de — Eintritt: pro Person 7 € zzgl. 6 € Teilnahmegebühr — Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Kontaktnachverfolgung Januartermine: Kunstvermittlung Öffentliche Führung, jeden Sonntag, 15 Uhr Sa, 1.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Sa, 8.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Mi, 12.1., 12.30 Uhr | Lunchtime Führung Do, 13.1., 16–18.30 | Uhr Workshop KUNSTVOLL Sa, 15.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Sa, 15.1., 11.30–12.30 Uhr | Ausstellungsrundgang mit Ar- chitekturführung So, 16.1., 15–17 Uhr | Offenes Atelier Do, 20.1., 16–18:30 Uhr | Workshop KUNSTVOLL Do. 20.1., 17– 18 Uhr | Kuratorische Führung mit Ute Stuffer Sa, 22.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Do, 27.1., 16–18.30 Uhr | Workshop KUNSTVOLL Do, 27.1., 17.30 Uhr | Englischsprachige Führung Sa, 29.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Sa, 29.1., 14–17 Uhr | Zeichenworkshop So, 30.1., 15–17 Uhr | Offenes Atelier Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 SALE Weihnachtsdekorationen Baumschmuck, Kerzen, Lichterketten, Kränze Tisch und Tafel Viele Schnäppchen! Schrankwochen Ihre Wunsch-Inneneinteilung auf Maß gearbeitet ist in dieser Zeit kostenfrei. Holz-Pflegemittel kostenlos Beim Kauf eines antiken Möbels. WINTER WONNE 50% 21. - 30. JAN. ’22Zeit für schönes Wohnen 88427 Bad Schussenried · Telefon 0 75 83 - 27 95 · www.britsch.com Unsere Öffnungszeiten: Mo – Fr 9 – 12 Uhr u. 13 – 18 Uhr, Sa 10 –15 Uhr Wir sind spezialisiert auf Wartung und Reparatur von Gabelstaplern und die Anfertigung und Reparatur von Hydraulik- zylindern. Im Bereich Service prüfen wir Anschlagmittel gemäß BGG und UVV. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Bewerbungen ganz unkompliziert bei: Siegfried Köberle, Tel. +49 171 2365059 Tobelacker 11 · 88273 Baienbach · Tel. 07505/9579-10 Land- und Baumaschinenmechatroniker oder Kfz-Mechatroniker (m/w/d) (m/w/d) Fördertechnik Service Köberle GmbH STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 MIETGESUCHE Wir wünschen allen Menschen für das Jahr 2022 Glück, Gesundheit und Zuversicht! Ihr Schornsteinfeger Markus Wurm mit Familie und Mitarbeitern Kardelstr. 5 88255 Baienfurt Tel: 0751 97002 *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. 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SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Lohnbuchhalter (m/w/d) zur selbstständigen Betreuung eines abgegrenzten Mandantenkreises für den Bereich Lohnbuchhaltung. Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehrfachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Wir bieten: · Ein attraktives Vergütungspaket mir verschiedensten freiwilligen Zusatzleistungen · Eine zukunftssichere Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag · Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall · Regelmäßige Feedbackgespräche · Individuelle und stetige Karriereförderung · Flexible Arbeitszeiten · Ein familiäres und zugleich professionelles Betriebsklima in einem dynami- schen Team Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Herrn Jürgen Weber | Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten Tel.: (0751) 568 01 60 | juergen.weber@spkgruppe.de Lehrerin m. Kleinkind sucht ab sofort eine 2,5 bis 4-Zi-Whg in Bft/Baindt/Wgt. Danke! whg-in-baienfurt@web.de VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 5. März 2021 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Landtagswahl am Sonntag den 14. März 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, am 14. März findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Sie entscheiden mit, welche politischen Vertreterinnen, Vertreter und Parteien in den nächsten fünf Jahren das Land Baden-Würt- temberg repräsentieren und regieren. Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Aufgrund der Corona Pandemie findet diese Wahl unter besonderen Umständen und veränderten Bedingungen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet und stehen Ihnen unter Einhaltung von hygienischen Standards zur Verfügung. Zur Wahl bringen Sie bitte, wie gewohnt, Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihren eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels zu verwenden. Tragen Sie beim Betreten der Wahllokale eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Darüber hinaus nutzen Sie bitte beim Eingang zum Wahlraum die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Aufgrund der Pandemie wurden die Wahllokale in Baindt wie folgt geändert: - Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte - Sporthalle - Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule - Aula - Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle (bisher Dietrich-Bonhoeffer-Saal) Unter diesen besonderen Corona-Bedingungen empfehlen wir Ihnen die Briefwahl. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme bequem von zu Hause abgeben. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. März 2021 um 18.00 Uhr beantragt werden. Sie haben zwei Möglichkeiten für die Beantragung: - Den Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Bürgermeis- teramt/Wahlamt zurückschicken. - Schnelle und einfache Onlinebeantragung – entweder über den QR-Code (der auf der Wahlbe- nachrichtigung abgedruckt ist) oder über einen Antrag auf der Homepage der Gemeinde Baindt (www.baindt.de). Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 14. März um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Beachten Sie bei der Zurücksendung bitte die Postlaufzeit. In der Gemeinde Baindt haben von insgesamt 3849 Wahlberechtigten bis zum 02. März 2021 bereits über 900 Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen beantragt. Um jeglicher möglichen Infektion aus dem Weg zu gehen, nutzen auch Sie die Möglichkeit der Briefwahl! Ich würde mich sehr freuen, wenn wir am 14. März 2021 die Wahlbeteiligung der letzten Landtagswahl aus dem Jahr 2016 mit 71 % steigern könnten. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona- Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre CoronaSchutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. März 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. März 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markter- kundung 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Boschstraße“ für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweite- rung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Ge- meindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016- 2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prü- fungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haus- halts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haus- haltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhö- rer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktper- sonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. März/Sonntag, 07. März Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. März Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sonntag, 07. März Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 20. März 2021 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Die weiteren Öffnungstermine sind Samstag 27. März und Samstag 3. April, jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 9. April 2021 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranlage bitten wir Sie zu beachten: • Zutritt nur mit einer medizinischen Maske • Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der des Annahme- personals: Halten Sie bitte Abstand von mind. 1,5 m zu anderen Personen. • Das Annahmepersonal ist berechtigt, die Anzahl der Personen zu begrenzen, die sich zeitgleich auf dem Gelände der Grüngutannahme aufhalten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Erwin Probst feierte am 27.02.2021 seinen 85. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenom- men werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwün- sche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungskalender März 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 18.03. WBB Schenk-Konrad-Halle Jahreshauptversammlung 21.03. DRK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit Zur Information Wir haben ein offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht ver- abschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situ- ation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten Ihnen Gesprächstermine an, zunächst als Ein- zeltermine. Bitte rufen Sie uns zur individuellen Terminver- einbarung an. Auch telefonische Unterstützung ist möglich. Wir hoffen, dass es ab März auch wieder Termine in einer kleinen Gruppe geben kann. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751–180 56 382 oder 0160–96 20 72 77 Gruppentermine: 11. März 2021, 1. April, 15. April 2021 (weitere Abende folgen) jeweils von 17.00 -18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur, Mitarbeiterin im am- bulanten Hospizdienst Weingarten VHS Weingarten Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr 2021 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Gesundheit Nr. S3012-01W3 Mit Yoga fit in den Tag! Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körper auf harmo- nische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dynamisch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stres- sreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (=Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga ent- wickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraus- setzungen für die Teilnahme an diesem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 7 – 18 Personen 6 Vormittage, 19.03.2021 – 07.05.2021 Freitag, 07:45 – 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstraße 1, Rote Halle 46,20 € Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Die Inhalte dieses Kurses setzen sich zusammen aus Kör- perwahrnehmungsübungen, verschiedenen Entspan- nungstechniken, funktioneller Gymnastik in verschiedenen Ausgangsstellungen sowie dem Erlernen eines rückenge- rechten Verhaltens im Alltag. Die Ziele dieses Kurses sind die Verbesserung des Körperbewusstseins, Hinführung zu einem rückenfreundlichen Verhalten und die Verbes- serung der körperlichen Fitness. Bitte bringen sie ein kleines Kissen, eine Decke und wenn möglich eine eigene Matte mit. Außerdem eine warme Jacke, da die Turnhalle regemä- ßig gelüftet wird. Kurs 1 Nr. S3031-02W3 7 – 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 – 29.06.2021 Dienstag, 19:00 Uhr – 20:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstraße 1, Rote Halle 45,30 € Kurs 2 Nr. S3031-03W3 7 – 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 – 29.06.2021 Dienstag, 20:00 Uhr – 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstraße 1, Rote Halle 45,30 € #bleibzuhause Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Selbstverständlich wird die VHS laufend die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie beobachten und ihre Räumlichkeiten der aktuellen Lage entsprechend anpassen. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502 9406-12 (VHS Außenstelle Baindt) Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2021/22 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind und Sie angeboten. Diese sieht wie folgt aus: − Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch postalisch zu. − Sie müssen uns spätestens bis 11. März die Anmeldeformulare und von der GS- Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Der 11. März ist aktuell der landesweit gültige letzte Tag zur Schulanmeldung. − Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung möglich. − Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees -Schulleitung- Achtalschule Baienfurt Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2021/22 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind und Sie angeboten. Diese sieht wie folgt aus: • Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Home- page bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch postalisch zu. • Sie müssen uns spätestens bis 11. März die Anmeldefor- mulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Der 11. März ist aktuell der landesweit gültige letzte Tag zur Schulanmeldung. • Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie di- gitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung möglich. • Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informa- tionen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees -Schulleitung- Informationen der Geschwister-Scholl-Schule für Viertklässler und deren Eltern Real-, Werkreal- und Förderschule der Stiftung KBZO laden zu Einzelbesuchen Da der gewohnte, allgemeine Informationsnachmittag Corona-bedingt nicht stattfinden kann, laden die staat- lich anerkannte Realschul-, die Werkrealschul- sowie die Förderschulabteilung der Geschwister-Scholl-Schu- le der Stiftung KBZO zu Einzelbesuchen ein. Die Ein- ladung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen sowie deren Eltern. Die integrativ arbeitende Realschule nimmt für das kom- mende Schuljahr sowohl Kinder mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf als auch Kinder ohne Behinderung als Privatschüler auf. Im Rahmen des Informationsge- sprächs beantworten die Lehrkräfte in Einzelgesprä- chen Fragen der Eltern und werden Profil, pädagogi- sche Schwerpunkte und Ganztagesangebote vorstellen. Ausführliche Informationen gibt es auch über die Wer- krealschule und die Förderschule des Sonderpädagogi- schen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ), in die Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, deren Förderbedarf in der Regel in einer Körperbehinderung begründet ist. Darüber hinaus werden in der Werkreal- schule auch SchülerInnen ohne Behinderung als Privat- schüler aufgenommen. „Die Eltern sollen einen Einblick bekommen, wie Schüle- rinnen und Schüler an einer Ganztagesschule in kleinen Klassen mit durchschnittlich zehn Schülern individuell gefördert und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unter- stützt werden“, sagt Michael Hosch, Abteilungsleiter der Realschule und Werkrealschule. „Außerdem werden die Eltern über die Vielzahl an Projekten und Arbeitsgemein- schaften, die den normalen Schulalltag bereichern und ergänzen, informiert“, ergänzt Kollege Walther Neuge- bauer, der die Förderschulabteilung leitet. Auch Therapeutinnen und Therapeuten werden für Fra- gen zur Verfügung stehen und ihre Arbeitsweisen dar- stellen. INFO: Anmeldungen zu Einzelbesuchen unter Telefon (0751) 4007-347 (Realschule/Werkrealschule) sowie 4007-349 (Förderschule); E-Mail: m.hosch@kbzo.de, w.neugebauer@kbzo.de Die Geschwister-Scholl-Schule befindet sich in Weingar- ten, Geschwister-Scholl-Straße 4, auf dem Argonnenareal an der B 30. www.kbzo.de DRK Kreisverband Ravensburg unterstützt bei Schnelltests in Pflegeheimen Der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützt die Bundesregierung bei der Durchführung von Schnelltests in Pflegeeinrichtungen. Nach der Schulung von Bundes- wehr Angehörigen werden nun Freiwillige und künftiges Personal in der Testdurchführung vom DRK in Ravens- burg geschult. „Wir freuen uns, dass wir der Bundes- und Landesregierung bei dieser wichtigen Aktion helfen kön- nen. Wir hoffen, dass durch den Einsatz der Bundeswehr und der Freiwilligen das Pflegepersonal in den Einrichtun- gen, das bisher in erster Linie die Schnelltests für Bewoh- ner und Angehörige vornimmt, entlastet werden kann“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Wir müssen alles tun, damit die Ausbreitung der Co- vid-Pandemie in den Betreuungseinrichtungen einge- dämmt und das Leben von Bewohnern und Personal geschützt werden kann. Eine wesentliche Entspannung erhoffen wir uns vor allem durch die laufenden Impfun- gen“, sagt Krayss. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt die Bewerbungen von Interessenten unter der Telefonnummer 0800 4 555532 entgegen und leitet diese dann an den Landkreis Ravensburg in einem abgestimmten, sicheren Verfahren nach den Vorgaben des Datenschutzes weiter. Diese er- halten dann vom Roten Kreuz in Ravensburg eine Einwei- sung in die Schnelltestdurchführung. Neben Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung können sich auf ge- eignete Personen ohne medizinische Vorbildung melden. Verband landwirtschaftlicher Fachbildung Ravensburg veranstaltet Onlinevortrag am 16. März zum Thema „In der Landwirtschaft von CO2-Zertifikaten profitieren“ Der Verband landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg veranstaltet am 16. März um 20 Uhr einen Onlinevor- trag zum Thema „In der Landwirtschaft von CO 2-Zertifi- katen profitieren“. Wie das funktionieren kann, erläutert Wolfgang Abler, Geschäftsführer der CarboCert GmbH Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und Landwirtschaftsmeister aus Bodnegg. Er beschäf- tigt sich schon seit Jahren mit dem Humusaufbau land- wirtschaftlicher Flächen. Humusreiche Böden sind nicht nur fruchtbarer und klimastabiler, sondern bieten unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit CarboCer- tifikate zu schaffen, die von Wirtschaftsunternehmen gekauft werden können. Damit wird regionale Wert- schöpfung erzeugt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine An- meldung ist erforderlich unter 0751/85-6010 oder unter LA@rv.de, unter Angabe der Mailadresse. Alle Interes- senten erhalten dann einige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. März 2021 – 14. März 2021 Gedanken zur Woche Freude Der beste Weg, sich selbst eine Freude zu machen, ist: zu versuchen, einem anderen eine Freude zu bereiten. Mark Twain Samstag, 06. März 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 07. März – 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Maria Graf, Apolonia und Ignatz Malsam, Julius Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Erika Späth, Anna und Eugen Halder, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Werner Sebastian Schnell, Peter Ihler, Jahrtag: Josef Späth, Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Mittwoch 10. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 12. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Monika Kronenberger, Karl Kuch) Samstag, 13. März 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Elbs mit Angehörigen, Paula und Ru- pert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Erwin, Josef und Anna Fässler) Sonntag, 14. März – 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt • Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. • Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Fasten mit Corona (3) Wer sein Leben retten will, ... In der gegenwärtigen Pandemie sprechen wir ständig da- von „Leben zu retten“. In Wirklichkeit retten wir die Men- schen vor einem (vorzeitigen) Tod. Wir schaffen es, das Leben fortzuführen, und wissen zugleich, dass der letzte Kampf gegen den Tod verloren wird. Als Glaubende geht es daher nicht zuerst darum, gegen den Tod anzukämp- fen, sondern das eigene Leben mit dem in Verbindung bringen, der das Leben ist. Das heißt „Leben retten“. Dies meint Jesus wenn er sagt: „Wer das Leben gewin- nen will, wird es verlieren“ (Mt 16,25). Schauen wir also in unseren Alltag. Wie das aussehen könnte, das Leben gewinnen. (Fortsetzung folgt) Bernhard Staudacher Es ergeht herzliche Einladung zum Mitbeten und Mitsingen an der virtuellen Kreuzwegandacht mit Aufzeichnungen aus unserer Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Die Kreuzwegandacht ist in insgesamt 5 Teile aufgeteilt. Jeweils freitags wird ein Ausschnitt mit 3 Stationen veröf- fentlicht werden. Der Kreuzweg von Alois Schenk ist dabei die Grundlage. Meditationen und Musikteile werden von Pfarrer Staudacher und der Jugendkantorei gestaltet. Teil 1 wird ab dem 26. Februar verfügbar sein. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / Aktuelles oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Heilendes Element Wasser Das Klimafasten lenkt unsere Aufmerksamkeit auf das kostbare Element Wasser. Ohne Wasser gibt es kein Leben und kein Wachstum auf unserem Planeten. Nun entdecken wir das Wasser als Arzneimittel, als heilen- des Element. Die Wasseranwendungen von Pfarrer Sebastian Kneipp sind einem großen Teil der Bevöl- kerung bekannt. Sie kommen in Reha-Kliniken und im privaten Alltag zur Unterstützung der Gesundheit oder als Therapieform bei Krankheiten zum Tragen. Man- cherorts gibt es Kneippvereine und Wassertretstellen, die Kneipps Wissen bewahren und damit der Öffent- lichkeit ins Bewusstsein bringen, welche Heilkraft un- serem Wasser innewohnt. In der kommenden Woche gibt es zur Heilkraft des Wassers und zu Sebastian Kneipp Wissenswertes in der Kirche zu entdecken und für Große und Kleine eine kleine Überraschung zum Mitnehmen. Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Osterkerzenbasteln in der Familie Die Familien haben die Möglichkeit die Osterkerze in den Familien zu gestalten. Die Kommunionkinder brauchen kein Verzierwachs abzuholen, da sie ein extra Päckchen erhalten. Für die anderen Familien gilt: Eine Kerze dafür können Sie in den Drogerie- und Super- märkten kaufen. Ab Samstag 13. März wird in der Kirche beim Schrif- tenstand ein Schachtel mit abgepackten Päckchen ste- hen. Darin enthalten sind Verzierwachsteile, eine Erklä- rung und Anleitung für das Verzieren der Osterkerze. Diese können Sie mit ihren Kindern gestalten. Ebenso können Sie mit den Kindern ein Lämmchen ba- cken. „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Mittwoch, 10.3.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Dienstag 16.3.2021 14.30 Uhr Kreuzwegandacht in der kath. Kirche Baienfurt Die Jahresprogramme des KDFB Stuttgart liegen am Schriftenstand in der Kirche in Baienfurt, in den Rathäu- sern von Baienfurt und Baindt sowie in der Bücherkiste am Marktplatz aus. Leider war es uns bisher nicht möglich, ein Jahrespro- gramm für unseren Zweigverein zu erstellen. Wir hoffen und wünschen uns, dass dies in absehbarer Zeit wieder möglich sein wird. Bleiben Sie gesund. Die Zeitschrift „engagiert“ erscheint ab jetzt nur noch alle 2 Monate. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südse- einselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Men- schen rund um den Globus Gottesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit - um 19 Uhr in der katholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Diese Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Kri- sen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwierigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Berg- predigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Welt- gebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Sonntag, 07. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Mittwoch, 10. März 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + Kon- fi-Gruppe 2 online !!! Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miter- leben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online ge- stellt und ist 72 Stunden abrufbar. RUHE BEI DIR Ich bringe meine Schwächen, die Furcht, die vielen Fragen, mein Schwanken, mein Zerbrechen. Ich bringe mein Versagen. Ich bringe meine Stärken, mein Planen, mein Vollbringen. Die Freude an den Werken, die wunderbar gelingen. Und suche Ruhe bei dir. Ich ruhe bei dir. Ich bringe meine Lasten, die Fehler, die mich drücken. Mein ruheloses Hasten. Die Pläne, die missglücken. Mein Ho en und mein Sehnen, mein Schlafen, mein Erwachen. Ich bringe meine Tränen. Ich bringe dir mein Lachen. Und suche Ruhe bei dir. Ich ruhe bei dir. Jetzt muss ich nichts mehr leisten, jetzt bin ich einfach hier. Ich nde Ruhe, mein Gott, bei dir. Auszug aus 3E: Ausgabe 4/2020, Autor: Christoph Zehendner, Foto: Mr. Nico/photocase.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. März 2021 um 19:00 Uhr fällt aus! Leider kann unser Treffen auch im März noch nicht stattfinden. Ja, wie schön wäre es gewesen mit Beate Stein die Musik in der Luft zu erspüren. Ein kleines Trostpflaster ist da vielleicht die kos- tenlose Evangelische Kirchenmusik App „CANTICO“, die Lieder zur Passions- und Osterzeit und zu vielen anderen Gelegenheiten bietet. Probiert sie einfach einmal aus, ihr habt die Möglichkeit zu Begleitmusik lauthals selbst zu singen oder wer es lieber hat auch mit Begleitung einer Singstimme. Die Noten werden eingespielt. Macht wirk- lich viel Freude mal wieder zu singen und so können wir in Übung bleiben bis wir uns wiedersehen dürfen und vielleicht dürfen wir auch mal wieder zusammen singen. Seid alle bis dahin behütet Eure Petra Neumann-Sprink _________________________ Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit. Ein wunderschönes Beispiel einer Erinnerung an den letzten Som- mer hat Frau Maria Mansmann mit Pinsel und Farben auf Leinwand gezaubert. Herzlichen Dank für dieses schöne Bild. Na, erkennt Ihr den Ort? Richtig, es handelt sich um einen Spaziergang entlang der Stadtmauer Wangens. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Alpinteam Baindt Nachruf Wir Mitglieder des Alpinteam Baindt trau- ern um unsere langjährige Skilehrerin und Mittwochsturnerin Conny Halder die für alle völlig unerwartet und viel zu früh im Alter von 57 Jahren verstorben ist. Ihr beherztes Engagement in unseren Kursen, bei denen sie unzähligen Kindern die Freude am Skifahren vermit- telt hat, und ihre Mitgestaltung bei unseren Aktivitäten werden uns fehlen. Mit unseren Gedanken sind wir bei Ihrer Familie! Conny, ruhe in Frieden Landtagswahlen am 14. März 2021. Jede Stimme zählt. Wählen gehen! Liebe Mitbürgerinnen, lieber Mitbürger, am 14. März haben Sie die Wahl. Sie entscheiden über die Zukunft unseres Landes. Wir wollen ein Baden-Würt- temberg gestalten, das aus den Folgen der Pandemie Chancen generiert. Wir werden die Wirtschaft bei der Transformation hin zur Nachhaltigkeit unterstützen und Wohnen wieder bezahlbar machen. Von 2011 bis 2016 waren wir bereits der Motor der Landesregierung. Nach dieser Landtagswahl wollen wir das wieder werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung und möchten Sie bitten am 14.März oder jetzt schon per Brief SPD zu wählen. Mit den besten Grüßen SPD Ortsverein Baienfurt-Baindt und die Kandidaten Jonathan Wolf und Antonio Hertlein SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im März geboren sind, wünscht der Sozi- alverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Straßen- und Radwegebau im Regierungsbezirk Tübingen Bilanz 2020 und Ausblick 2021 Bilanz 2020 Das Regierungspräsidium Tübingen hat im vergangenen Jahr über 160 Millionen Euro in die Straßeninfrastruk- tur des Bundes- und Landesstraßennetzes einschließlich Radwegen investiert. Mit einem Investitionsvolumen von rund 110 Millionen Euro stellten Bundesstraßen und Bun- desautobahnen wieder den Großteil der Ausgaben dar. Die Investitionen in das Landesstraßennetz beliefen sich mit über 52 Millionen Euro weiterhin auf hohem Niveau. „Auch im vergangenen Jahr ist es uns wieder gelungen, hohe Beträge in die Straßen- und Radwegeinfrastruktur im Regierungsbezirk zu investieren. Hierdurch war es uns möglich, die Qualität, Leistungsfähigkeit und Sicherheit unseres Straßennetzes weiter zu verbessern und das Rad- wegnetz zu erweitern. Mein Dank gilt allen Verantwortli- chen in Bund und Land für die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Für die Umsetzung der zahlreichen Investitionen ist die Abteilung „Mobilität, Verkehr, Straßen“ im Regierungs- präsidium zuständig, die seit Beginn dieses Jahres einen neuen Namen trägt. Der neue Name bringt die Entwick- lung der ehemaligen Straßenbauabteilung hin zu einer modernen Mobilitätsverwaltung zum Ausdruck „Meinen besonderen Dank richte ich an die dortigen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter. Es ist ihnen mit Unterstützung der Landkreise, Städte und Gemeinden gelungen, Planung, Bau und Betrieb unserer Verkehrsinfrastruktur auch im vergangenen Jahr voranzubringen. Und dies trotz der coronabedingt schwierigen Umstände und des Über- gangs von Personal und Aufgaben zur neugegründeten Autobahn GmbH des Bundes. Mein Dank geht besonders auch an unsere ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahresbeginn im Dienst der Autobahnverwaltung des Bundes stehen und über viele Jahre eine herausragende Arbeit für das Regierungspräsidium Tübingen geleistet haben“, lobte Tappeser. Ein Schwerpunkt der Investitionen lag im vergangenen Jahr wieder in der Erhaltung der Straßeninfrastruktur im Regierungsbezirk. So wurden im Jahr 2020 rund 68 Millionen Euro in 60 Erhaltungsmaßnahmen und in Bau- werke an Autobahnen sowie Bundes- und Landesstra- ßen investiert. Hinzu kam eine Fülle von kleineren Erhal- tungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Erneuerung von Schutzplanken, von Beschilderungen, von Signalisierun- gen oder Felssicherungen und die Behebung von punk- tuellen Schadstellen. Neben der Erhaltung wurde aber auch in den Neu-, Um- und Ausbau der Straßeninfrastruktur investiert. In den Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord flos- sen im vergangenen Jahr nochmals über 7 Millionen Euro, bevor das Projekt im Zuge der Bundesfernstraßen-Ver- waltungsreform Anfang 2021 in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes übergeben wurde. „Autobahnen übernehmen im Straßennetz unseres Lan- des eine zentrale Funktion und sind daher von überra- gender Bedeutung. Deswegen war es uns ein großes An- liegen unsere Aufgaben und Projekte im Zusammenhang Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 mit den Autobahnen in einem einwandfreien Zustand an den Bund zu übergeben“, betonte Tappeser. Weitere Schwerpunkte im Bereich Neu-, Um- und Ausbau der Straßeninfrastruktur waren die laufende Neubaumaß- nahme der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen mit über 10 Millionen Euro und der Neubau der B 311 zwischen Oberdischingen und Dellmensingen (Querspange Erbach) mit rund 5 Millionen Euro. Beträchtliche Ausgaben entfie- len auch auf die inzwischen verlegte B 30 bei Ravensburg mit rund 6 Millionen Euro und die Abrechnung der bereits für den Verkehr freigegebenen B 31 neu bei Überlingen mit rund 2 Millionen Euro sowie auf den Ausbau der B 32 zwischen Altshausen und Vorsee mit rund 1 Million Euro. Bei den Landesstraßen wurden im letzten Jahr allein für den Neubau der L 268 Ortsumfahrung Pfullendorf rund 5 Millionen Euro ausgegeben. Das Radwegenetz an Bundes- und Landesstraßen im Re- gierungsbezirk konnte für rund 5,5 Millionen Euro erwei- tert und verbessert werden. Zusätzlich zu diesen Investi- tionen konnte das Regierungspräsidium im letzten Jahr noch Zuwendungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro an Landkreise, Städte und Gemeinden für deren Straßen- und Radverkehrsinfrastruktur vergeben. „Erfreulicherweise können wir in diesem Jahr erneut mit einer großen Mittelbereitstellung für den Straßenbau rechnen. Damit ist es uns möglich, weiterhin nachhaltige Investitionen in den Erhalt der Straßensubstanz sowie in die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Stra- ßeninfrastruktur im Regierungsbezirk Tübingen zu tätigen Dies bedeutet aber auch wieder zahlreiche Baustellen, weshalb ich schon heute um Verständnis und Geduld bei den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, bitte“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser abschließend. Ausblick 2021 Im Jahr 2021 werden laufende Aus- und Neubauprojek- te sowie Erhaltungsmaßnahmen fortgesetzt oder ab- geschlossen. Neben der B 311 zwischen Oberdischingen und Erbach-Dellmensingen (Querspange Erbach) stellt der Neubau der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen einen wichtigen Schwerpunkt dar. Mit der Fertigstellung des Abschnitts zwischen Kiebingen und Bühl und der Verkehrsfreigabe der durchgehenden B 28 ist zum Jah- resende 2021 zu rechnen. Schon im Sommer 2021 sollen die Arbeiten an der Ost- tangente von Rottenburg, an dem neuen Knoten Rot- tenburg Ost, sowie die Ertüchtigung der Neckarbrücke abgeschlossen werden. Weiter ist vorgesehen, auf den Bundes- und Landesstra- ßen etwa 97 Kilometer an Straßenbelägen zu erneuern und mehr als 20 Bauwerke in Stand zu setzen. Dazu kom- men noch weitere Maßnahmen der Landratsämter. Auch der Ausbau der Radinfrastruktur wird im Jahr 2021 weiter vorangetrieben. Es ist vorgesehen, mit dem Bau weiterer Radwege auf einer Gesamtlänge von knapp 14 Kilometern zu beginnen, darunter beispielsweise der Radweg entlang der L 333 zwischen den Wangener Ortsteilen Pflegelberg und Primisweiler, der im Zuge der dortigen Straßenaus- baumaßnahme realisiert wird. Außerdem werden die Planungen folgender Projekte des Bundesverkehrswegeplans mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro intensiv vorangebracht: • B 27 Bodelshausen (L 385) – Nehren (L 394) • B 27 Tübingen (Bläsibad) – B 28; Schindhaubasistunnel • B 28 Dreistreifiger Ausbau zwischen Seebronn und Rottenburg a. N. • B 30 Friedrichshafen (B 31) – Ravensburg/Eschach • B 31 Meersburg/West – Immenstaad • B 32 Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete-Tunnel) • B 311 Umbau des Knotenpunkts B 311/L 259 bei Ehin- gen-Gamerschwang (Borstkreuzung) • B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg) • B 312 Ortsumgehung Ringschnait – Ochsenhausen – Edenbachen • B 463 Ortsumgehung Lautlingen • B 464 Ortsumgehung Reutlingen Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen ist zuständig für die Verwaltung sowie Planung, Bau und Erhaltung von rund 3.400 Kilometern Bundes- und Landesstraßen einschließ- lich des zugehörigen Radwegenetzes. Neu seit diesem Jahr hat die Abteilung „Mobilität, Verkehr, Straßen“ die Aufgabe, Entwicklungen zu einer Integrierten Mobilität regional zu steuern und zu koordinieren. Die Stärkung und Förderung von neuen Antriebsformen wie beispielswei- se der Elektromobilität und Intelligenten Mobilität gehört zu den weiteren Aufgaben. Und sie berät und fördert die Kommunen bei der Umsetzung kommunaler Maßnah- men im Bereich der Straßeninfrastruktur, der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sowie des öffentlichen Perso- nennahverkehrs. Was haben Nähmaschinen mit Sozialpolitik zu tun? In Griechenland, genauer in Thessaloniki, finden sich Ant- worten auf diese Fragen. Denn mit Nähmaschinen kann den dort gelandeten Geflüchteten über Lehre und Arbeit eine Perspektive für die Zukunft gegeben werden, wie das Hilfsprojekt NAOMI sehr anschaulich zeigt. Bei einem Online-Gespräch unter dem Thema „Nähmaschinen für Thessaloniki – Sozialpolitisches Engagement in Krisen- zeiten am Beispiel NAOMI“ am Donnerstag, 25. März, 19 Uhr, erläutert die zugeschaltete Pfarrerin Dorothee Vaka- lis von der Deutschen Diasporagemeinde in Thessaloniki und Vorsitzende von NAOMI unter anderem, wie es zur Gründung dieses Projektes kam. Die durch Corona noch verschlimmerte Situation vor Ort, die Reaktionen von grie- chischer Regierung und Gesellschaft auf die Flüchtlinge, die Haltung Europas und die dringend benötigten Hilfen – um alle diese Themen soll es in der Gesprächsrunde gehen, die von Ralf Brennecke, Geschäftsführer des Di- akonischen Werks Oberschwaben – Allgäu – Bodensee, und von Brunhilde Raiser, Geschäftsführerin des Evange- lischen Bildungswerks Oberschwaben, moderiert wird. Ein weiterer zugeschalteter Experte ist Pétjur Thorsteinsson vom Referat Hoffnung für Osteuropa im Diakonischen Werk Württemberg, Abteilung Migration und Internatio- nale Diakonie. Er zeigt unter anderem an Beispielen von Ulm und Alttann bei Wolfegg, wie jeder Einzelne durchaus zur Linderung der Not beitragen kann. Wer an dem Gespräch teilnehmen möchte, sollte sich anmelden bei info@ebo-oab.de oder t.stuebing@diako- nie-oab.de. Anmeldeschluss ist der 22. März 2021 Bitte bei Anmeldung den vollständigen Namen und Be- treff „Nähmaschinen für NAOMI“ angeben. Die Teilneh- menden erhalten dann per E-Mail am 24. März nachmit- tags den Link zur Veranstaltung, die über ZOOM Online gestellt wird. Der Zugang wird am Veranstaltungstag, 25. März, ab 18.30 Uhr freigeschaltet. Weitere Informationen bei Thaddiana Stübing, t.stue- bing@diakonie-oab.de, Koordinatorin Kirchlich-Diakoni- sche Flüchtlingsarbeit. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kunstmuseum Ravensburg Online-Workshops Kinderatelier und Offenes Atelier Das Vermittlungsteam des Kunstmuseums bietet im März 2021 wieder Online-workshops für Kunstinteressierte an: Kinderatelier jeden Samstag, 16.30 Uhr (45 min.) Kinderatelier mit Pat Geddert oder Margret Ziesel, für Kinder von 6-12 Jahren Offenes Atelier Sonntag, 21.3. und 28.3.2021, 16.30 Uhr (45 min.) Offenes Atelier mitSabrina Cabala für alle Altersklassen Anmeldung jeweils bis 16 Uhr am Vortag unter: kunstmu- seum@ravensburg.de Kunstmuseum Ravensburg Burgstraße 9, 88212 Ravensburg Tel. 0751/82810 Museum, Tel. 0751/82812 Büro kunstmuseum@ravensburg.de www.kunstmuseum-ravensburg.de Jahresmeldung für 2020 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2021 sollten Beschäftig- te von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2020 bekommen. Aus dieser Jahresmeldung geht hervor, wie lange die Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Sie ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versiche- rungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttover- dienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Be- rechnung der späteren Rente erschweren. Verwaltungstechnische Umsetzung des Geset- zes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags Ab Beginn des Jahres 2021 entfällt der Solidaritätszu- schlag für die meisten Einkommensteuerpflichtigen. Er wird nur noch erhoben, wenn die festzusetzende Einkom- mensteuer als Bemessungsgrundlage des Solidaritätszu- schlags den Betrag von 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung übersteigt. Oberhalb dieser Grenzen liegt eine „Milderungszone“, in der der Solidaritätszuschlag schrittweise an den vollen Satz von 5,5% herangeführt wird. Mit der Milderungszone wird verhindert, dass bei Personen, deren Einkommen- steuerschuld z. B. nur um wenige Euro über der Freigrenze liegt, gleich der volle Solidaritätszuschlagsatz zur Anwen- dung kommt. Die geschilderte Rechtslage gilt ab Anfang des Jahres 2021 und damit auch für die entsprechenden Vorauszahlungen. In einzelnen Fällen konnten die Voraus- zahlungen zum Solidaritätszuschlag in der Übergangszeit von der alten zur neuen Rechtslage ab dem Jahr 2021 noch nicht vollständig angepasst werden. Um sicherzu- stellen, dass bei Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag leis- ten, zum nächsten Vorauszahlungstermin am 10. März 2021 keine Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag festgesetzt sind, werden in Baden-Württemberg in einem ersten Schritt in den betroffenen Fällen die Vorauszah- lungen für den Solidaritätszuschlag für 2021 auf 0 Euro herabgesetzt. Hierzu erhalten alle Betroffenen sog. Ab- rechnungsmitteilungen. In einem zweiten Schritt erfolgt in Fällen der „Milderungszone“ eine Neufestsetzung der Vo- rauszahlungen für den Solidaritätszuschlag. Der für das gesamte Jahr errechnete Solidaritätszuschlag wird dabei auf die Vorauszahlungen der folgenden drei Quartale des Jahres 2021 verteilt. Diese Neufestsetzungen werden mit Hochdruck durchgeführt. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2021 werden mit der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2021 auf das endgültige Ergebnis angerechnet und haben somit nur einen vorläufigen Charakter. Dabei kann es abhängig vom jeweiligen Einzelfall zu Erstattungen oder Nachzah- lungen kommen. Eine Anfrage oder ein Antrag durch die Bürgerinnen und Bürger ist nicht notwendig. Allerdings sollten diejenigen, die die Vorauszahlungen per Auftrag überweisen, den Eingang der o.g. Abrechnungsmitteilungen abwarten und überprüfen, um den Überweisungsbetrag gegebenenfalls anpassen zu können. „Mehr Netto vom Brutto“ Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Gehaltserhöhungen freuen jeden Arbeitnehmer und leider auch das Finanzamt. Denn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kommt bei vielen Arbeitnehmern gerade einmal die Hälfte der Gehaltserhöhung an. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihre Mitar- beiter zu belohnen und zu motivieren. Und die sind steu- erlich günstiger als eine Gehaltserhöhung. Welche das sind, darüber informiert der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber vom Bund der Steuerzahler „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen“. Der Ratgeber bietet eine umfassende Übersicht über Gehaltsextras, die steuer- und sozialabgabenfrei beim Arbeitnehmer ankommen. Ob Kindergartenzuschuss, betriebliche Altersvorsorge oder Mahlzeiten: „Mehr Net- to vom Brutto“ informiert anschaulich, was bei den Ge- haltsextras vom Arbeitgeber zu beachten ist und welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen die Leistungen haben, damit keine Fehler unterlaufen. Aber auch für Arbeitneh- mer bietet der Ratgeber zahlreiche Anregungen für die nächste Gehaltsverhandlung. Der aktualisierte Ratgeber geht unter anderem ausführ- lich auf die Neu-Regelungen bei Gutscheinen und auf Fahrtkostenzuschüsse ein. Zudem wird detailliert aufge- führt, auf was es bei als Firmenwagen genutzten Elektro- fahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen zu achten gilt. Auch worin die Besonderheiten bei vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten (Elektro-)Fahrrä- der liegen, wird in diesem Ratgeber aufgezeigt. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen “ über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Mehr Kennzeichnung nötig Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt Verbrauchererwartungen zu insektenhaltigen Lebens- mitteln • Verbraucher/innen haben hohe Erwartungen an Kenn- zeichnung und Sicherheit der Produkte • Viele Teilnehmer/innen der Befragung wissen nicht, dass Insekten auch allergische Reaktionen auslösen können • Verbraucherzentralen fordern verpflichtende Hinweise zu Allergenen und dazu, ob Produkte vor dem Verzehr erhitzt werden müssen Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebens- mittel, deren Zulassung in Europa überwiegend noch aussteht. Gleichzeitig machen Übergangsregelungen eine Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel bereits jetzt möglich. Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentra- len hat nun die Erwartungen von Verbraucher:innen zu Speiseinsekten erfasst. Im Fokus standen Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel essen oder bereit wären, diese zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträg- lichkeiten befragt. Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträg- lichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zuge- schrieben. Die Teilnehmer/innen der Befragung erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Allergiker ist das ein wichtiger Aspekt. „Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbind- lichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser muss eindeutig und gut erkennbar vor möglichen allergischen Reaktionen bei vorhandenen Allergien gegen Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben war- nen“, sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verwendungshinweise Wie man die neuartigen und unbekannten Insekten ver- wendet, sollte laut dieser Befragung auf der Verpackung stehen. Dass Insekten mit Keimen belastet sein können, ist Vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Ver- wendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr, erwartet. „Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck vom letzten Jahr. Es muss deutlich angege- ben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen“, so Sabine Holzäpfel. Werbeaussagen zu hohen Proteingehalten Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten auf- grund der Werbung höhere Proteingehalte von insekten- haltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen. „Das trifft jedoch nicht auf alle insektenhaltigen Produkte zu, denn häufig ist nur ein geringer Anteil an Insekten enthalten“, so Sabine Holzäpfel. „Zudem sind Insekten sehr leicht und die tatsächliche Verzehrmenge gering.“ Links zum Thema • Podcast „Durchleuchtet – der Verbraucherfunk“: Insek- ten essen • Zur Befragung: www.vz-bw.de/novel-food-studie • Marktcheck „Insekten essen“: www.vz-bw.de/node/51871 • Infos zum Thema „Novel Food“: www.vz-bw.de/no- vel-food Online Kochen und Genießen – Ravensburg kocht Bio Im Online-Koch-Erlebnis des Ernährungszentrums Bo- densee-Oberschwaben in Kooperation mit der Bio-Mus- terregion Ravensburg wurde am 2. und 19. Februar ein Bio-Genuss-Menü mit drei Gängen gezaubert. Referen- tin Manuela Schmied vom Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben kochte live aus der Schulküche in Leutkirch und gab dabei allerlei Tipps zur Verarbeitung einzelner Produkte. Was gilt es bei der Verarbeitung von Schwarzwurzeln zu beachten, worauf muss beim Kara- mellisieren geachtet werden und warum kann die Teigkar- te ein essentielles Werkzeug in der Küche sein? Diese und weitere Fragen wurden beantwortet. Daneben wurde auf Bezugsmöglichkeiten von Bio-Produkten in der Region verwiesen und regionale Bio-Verarbeiter über eingespiel- te Videos vorgestellt. Fragen rund um den ökologischen Landbau beantwortete Katharina Eckel, Regionalmana- gerin der Bio-Musterregion Ravensburg. Vorab wurden die Teilnehmer/innen auch über die Einkaufsliste auf Ein- kaufsmöglichkeiten von Bio-Lebensmitteln im Landkreis hingewiesen. Wer sich außerdem an die Vorbereitungs- empfehlungen hielt, kam beim Kochen gut mit. Die bei- den Online-Kochkurse erreichten knapp 50 Haushalte im Landkreis und waren ausgebucht. Zum Teil wurde zu zweit oder mit der ganzen Familie gekocht. Durch die fachkundige Anleitung von Manuela Schmied stand bei allen nach knapp zweieinhalb Stunden ein vege- tarisches Drei-Gänge-Menü bestehend aus einer Rote Beete Suppe mit Käsesticks zur Vorspeise, Äpfel mit pi- kanter Fülle und Ofengemüse-Allerlei mit Kräuterdip als Hauptgang, sowie einem Birnentraum mit Knuspergra- nola als krönenden Abschluss auf dem Tisch. „War super lecker! Und sehr klar und gut erklärt.“, „Wir hatten sehr viel Spaß!“, „Wir sind begeistert. Vielen Dank!“, „Vielen Dank für den tollen Kurs. Schmeckt supaaaaa“, so einige Stimmen der Teilnehmenden. Das Ernährungszent- rum stellt aufgrund der andauernden Corona-Einschrän- kungen sein gesamtes Workshopangebot auf Online-An- gebote um. Das Programm und auch die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de. Informationen und Termine der Bio-Mus- terregion Ravensburg finden Sie auf www.biomusterre- gionen-bw.de/ravensburg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 www.britsch.com Bad Schussenried georgBritsch Restaurierungsfachtage virtuell Spannende und unterhaltsame Infos zur Möbelrestaurierung auf britsch.com 10% auf Holzpflegeprodukte Kostenloses Restaurierungs-Angebot Kostenlose Abholung und Lieferung bei Auftragserteilung 8.–12. März’21 GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de für eine Immobilien-Wertermittlung* GUTSCHEIN GUTSCHEIN gültig bis 30.09.2021 Jetzt anrufen unter: 0751-561 560 Einlösbar per E-Mail: info@baur-immobilien.de Einlösbar im Internet unter: www.baur-immobilien.de/aktion Was ist meine Immobilie wert? 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                    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 18. Februar 2022 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Konzeptvergabe im Fischerareal geht in die nächste Runde Die Vergabe der Ankerprojekte ist am 08. Februar 2022 im Gemeinderat erfolgt. Die Anliegerprojekte wer- den im November 2022 vergeben. Das Fischerareal wird als kleinteiliges, lebendiges und gemischt genutztes Wohnquartier von Baindt entwickelt. Eine kleinteilige Entwicklung mit mehreren Akteuren bedeutet, dass innerhalb eines Quartiers verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen. Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat das Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorpla- nung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbauprojekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen im Bereich des Baufeldes vom Ankerprojekt. Ein Ankerprojekt übernimmt somit die Querschnittsaufgaben. In Kenntnis der erarbeiteten Ankerkonzeption bewerben sich dann erst die Anlieger- projekte. Der Gemeinderat hat sich beim Ankerprojekt 1 für ein Projekt entschieden, das 50 % geförderten Miet- wohnraum bietet. Außerdem werden im Baufeld 1 alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Das Ankerprojekt 2 wird hingegen Servicewohnen, vor allem für Personen mit fortgeschrittenem Alter und nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service, umsetzen. Bis zum finalen Abgabetermin der beiden Ankerprojekte am 29. November 2021 wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden alle Akteure zu einem Gespräch eingeladen, das im Dezember 2021 in standardisierter Form in Präsenz stattfand. Der am 29. Januar 2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlosse- nen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Ge- meinde Baindt bewertet. Die Abgabe der Bewerbungen für die Anliegerprojekte erfolgt nach der Sommerpause und die Verga- beentscheidung Anfang Novem- ber 2022. Im Frühjahr 2022 wird es den „Marktplatz der Begegnung“ ge- ben, hierzu werden alle Woh- nungsinteressenten und poten- tiellen Bauträger eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es zusam- menzukommen, sich auszutau- schen und gegebenenfalls zu- sammenzuschließen, um eine gemeinsame Bewerbung für ein Anliegerprojekt abzugeben. Sie erhalten hierzu zeitnah weitere Informationen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Wir trauern um unsere liebe Schwester Carola, die leider am 04. Februar 2022 verstorben ist. Sr. M. Carola Pötter wurde am 30. Oktober 1938 in Tal- heim (Gemeinde Lauterach) geboren. Sie trat am 04. Mai 1960 in die Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Hei- ligenbronn ein und legte am 09. Mai 1961 dort ihre Profess ab. Sie verstarb überraschend am 04. Februar 2022 im 84. Lebensjahr und im 61. Jahr ihrer Ordensprofess. Sr. M. Carola war viele Jahre in unterschiedlichen Grup- pen mit gehörlosen Menschen tätig. Eine erste Ausbildung dafür absolvierte sie schon 1961 in St. Loreto, Schwäbisch Gmünd. Von 1975-1978 war sie in Paderborn zur Weiterbil- dung als Jugend- und Heimerzieherin. Zwischen 1962 und 1975 sowie von 1978 bis 1989 tat sie Dienst in Gruppen mit gehörlosen Jugendlichen. In dieser Zeit übernahm sie die Heimleitung für das Gehörloseninternat. Von 1989 bis 1990 baute sie die neue Familiengruppe in St. Antonius, Rottweil mit auf. Nach einer Auszeit in Maihingen übernahm sie für ein Jahr eine Lehrlingsgruppe von gehörlosen Mädchen. Nach insgesamt 26 Jahren Leben und Arbeiten mit gehörlosen Kindern und Jugendlichen, wechselte sie 1992 als Konventoberin nach Baindt. Dort war sie in der Stiftung als Hauswirtschaftsleitung tätig. In diese Zeit fiel die Aufgabe, den bisherigen Konvent mit 10 Schwestern zu räumen und in das Dachgeschoß der frisch renovierten Piuspflege zu ziehen. 1998 kehrte sie ins Mutterhaus zurück und übernahm die Leitung des neu eröffneten Haus Lebensquell. Nach einer Sabbatzeit kehrte sie zusammen mit Sr. M. Johannella nach Baindt zurück. „Geistliche Zelle“ sein in der Stiftung, Jakobuspilgern die Türen öffnen, Suchenden eine Auszeit zu ermöglichen und einfach „DA-SEIN“ für die Menschen – das war bis zur ihrem Abschied 2021 das Selbstverständnis der beiden Schwestern. Das ist ein Ausschnitt aus den Zeilen, die zum Leben von unserer Schwester Carola auf der Homepage der Stiftung St. Franziskus zu lesen sind. Ganz bewusst schreibe ich hier von „unserer“ Schwester Carola, denn Sie war uns Baindterinnen und Baindtern in besonderem Maße zuge- wandt. Ob es Kinder und Jugendliche oder Mitarbeitende in der Blinden- und Sehbehinderten- schule, die Minis oder ihr Gegenüber beim Einkaufen im CAP-Markt waren, Sie begegnete uns allen mit einem immer fröhlichen Blick und mit einem stets offenen Herz. Obwohl ihr durch ihre Berufung manches in unserem Alltag fremd sein musste, urteilte sie überlegt und mit großer Weisheit. Schwester Carola war eine starke Persönlichkeit und außergewöhn- liche Frau mit der es einfach und schön war zu lachen und zu beten. Wir sagen von Herzen Danke, für alles was Schwester Carola uns Gutes getan hat. Schwester Johannella, die viele Jahre ihres Lebens mit Schwester Carola zusammen- gelebt hat, wünschen wir viel Kraft und die Gelassenheit, die uns die Gewissheit gibt, dass Schwester Carola nun in den besten Händen ist, die wir uns vorstellen können! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv - Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Per- sonen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Per- sonen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in ei- nem eigenen Zimmer - auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfan- gen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Haus- arzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein an- schließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonder- te Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Testergebnis der zuständigen Ortspoli- zeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergeb- nisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und die- ser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durch- zuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Test negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses. Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, benötigen Sie eventuell zusätzlich einen negativen PCR-Test und müssen mind. seit 48 Std. symptomfrei sein. Gehen Sie in diesem Fall auf Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind. Die Möglichkeit zur Freitestung besteht auch, wenn bei Ihnen die Omikron-Variante festgestellt wurde. Die Kosten zur Freitestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. 3. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen! Sofern die PCR-Kapazitäten in Ihrer Gegend ausreichend sind, lassen Sie Ihren positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests bestätigen und begeben Sie sich unverzüglich in Absonderung. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen positiven Schnelltest hatten. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter Stand: 31.01.2022 Seite 1 von 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Personen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimp- fung) und genesene Personen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn mög- lich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein anschließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests nega- tiv ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Tester- gebnis der zuständigen Ortspolizeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Ab- sonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negati- ven Antigenschnelltest-Ergebnisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und dieser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen- Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/ oder unter der Telefon- nummer 116 117. Eine Auflistung teilnehmender Apotheken, die mitunter auch PCR-Testungen anbieten, finden Sie auf der Internetseite der Landesapothekenkammer. Oftmals listen auch die Kommunen weitere Teststellen auf ihren Internetseiten. Zur Durchführung des PCR-Tests dürfen Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Schutzmaßnahmen (Ab- stand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sind dabei unbedingt zu beachten. Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses PCR- Tests negativ ist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen sofort mit Erhalt des Testergebnisses! 4. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen! Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden. Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonde- rung (Quarantäne) begeben, außer diese gelten als quarantänebefreit. „Quarantänebefreite Person“ ist jede o Person, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, o genesene Person deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt, o geimpfte Person, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, oder o genesene Person, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist; UND in allen Fällen keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten hat. Zudem dürfen die Haushaltsangehörigen nicht selber positiv getestet sein und dürfen keine Symptome haben. Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizi- nischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sind möglich. Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel zehn Tage nach Ihrem Testergebnis, sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst positiv getestet werden. Treten bei Ihren Haushaltsangehörigen Symp- tome auf, wird eine Abklärung sowie Testung empfohlen. Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne von Haushaltsangehörigen. Ab dem siebten Tag der Absonderung kann ein Antigenschnelltest vorgenommen werden. Ist dieser negativ, endet die Absonderung der Haushaltsangehörigen direkt mit dem Vorliegen des negativen Schnelltestergebnisses. Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsangehörigen) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Haushaltsangehörige Kitakinder und Schüler sowie Kitakinder und Schüler, die als enge Kontaktperson einge- stuft wurden, können sich bereits ab Tag 5 der Absonderung freitesten. Aus Ihrem positiven Antigen-Schnelltestergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflich- tungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontakt- personen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden. 5. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktperso- nen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden. Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nut- zen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise: o FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um- corona/faq-quarantaene/ Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Orts- polizeibehörde. Stand: 31.01.2022 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Informationen zur Ferienbetreuung für Grundschüler der Gemeinde Baindt im Jahr 2022 Liebe Eltern, wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass die Gemeinde Baindt in Kooperation mit der Gemein- de Baienfurt auch im Jahr 2022 eine Ferienbetreuung anbieten wird. Als Räumlichkeiten werden deshalb entweder die Be- treuungsräume der Klosterwiesenschule in Baindt oder die Kernzeiträume der Achtalschule in Baienfurt ge- nutzt. Für die Betreuung in den Sommerferien können auch die „großen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden, angemeldet werden. Die Ferienbetreuung wird als Halbtagesbetreuung von 07.30 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten. Osterferien 19.04. - 22.04.2022 48,00 € zzgl. VVG Pfingstferien 07.06. - 10.06.2022 48,00 € zzgl. VVG Sommerferien 01.08. - 05.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 08.08. - 12.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 29.08. - 02.09.2022 60,00 € zzgl. VVG 05.09. - 09.09.2022 60,00 € zzgl. VVG Herbstferien 02.11. - 04.11.2022 36,00 € zzgl. VVG Im Preis ist die Betreuung für alle angegebenen Tage der jeweiligen Ferienwoche enthalten. Eine Buchung für Ihren Bedarf ist über das Ticketpor- tal www.reservix.de möglich. Geben Sie hierzu in das Suchfeld „Ferienbetreuung Baindt“ ein und Sie wer- den auf die entsprechenden Angebote geleitet. Alles Wissenswerte sowie die Anmeldefrist finden Sie im Angebotstext. Getätigte Buchungen sind verbindlich, die Kosten können nicht zurückerstattet werden. Bitte schlie- ßen Sie hierfür ggf. eine Rücktrittsversicherung über reservix ab. Für Fragen stehen Ihnen unsere Schulsozialarbeite- rin Frau Nandi (07502/94114-172), die Leiterin der Be- treuung Frau Neubrand (07502/94114-151) und Frau Ziegler von der Gemeinde Baindt (07502/9406-16) zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bürgertheke ist ONLINE möglich unter: https://www. terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genese- nennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines An- tigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Amtliche Bekanntmachungen Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2022 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Anzahl der Fahrzeuge Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Boschstraße 96 0 30 35 Schachenerstraße 36 0 30 29 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zu- sammenhang mit der Errichtung einer E-Schnellla- desäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf- und Pachtvertrag für die Errichtung einer E-Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Ge- meinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Janu- ar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Stand- orten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entschei- dung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorge- hensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamili- enhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Kiesgrubens- traße“ für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräf- tig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewer- be herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04 m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außer- halb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Ein- zelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich ver- tretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außen- maß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bau- antrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Car- ports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinde- rung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirt- schaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwick- lungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Rich- tung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS-Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisie- ren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrs- wende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Würt- temberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisier- ten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit An- beginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostenstei- gerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifan- gebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der ei- genwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter ver- schärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lock- down-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Co- rona-Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffent- lichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organi- sationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pen- delverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationsein- heit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen wei- testgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschrei- bung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jah- ren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutau- schen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Ver- kehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszu- schreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisie- rung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Da- bei soll ein grober Überblick über die anstehenden Span- nungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Ge- meinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabe- verfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemein- schaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesam- ten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojek- tes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzept- vergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vor- gestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemie- bedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Kon- zeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Ent- wurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwen- dig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewert- bare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rah- men der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Be- werbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisier- ter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungs- ausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grund- lage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkri- terien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzept- vergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprü- fung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.02022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohn- bau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirch- heim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden aus- gewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfü- gung stehenden Baukörper wird um die drei nördli- chen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird ange- passt. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang No- vember 2022. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehens- weise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die ört- liche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Ge- meinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angren- zend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheits- zentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Total- unternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktio- nalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erfor- derlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Kon- zeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Ver- kehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Rad- schutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsent- würfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorf- platz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich da- ran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn die- ses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich brin- gen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ab- lauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unse- rer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunfts- fähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte ent- stehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Da- seinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmerausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer un- überschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorf- platz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinde- rat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Orts- mitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baube- schreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfol- gen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorge- stellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem be- nötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Ver- tretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefun- den hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durch- führung von Jumpatakursen in bzgl. der Nutzung der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungs- vorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gut- achter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sit- zung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob bzwwelche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße unterhalb des Pfarrhauses zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Ge- bäude wurden die Dachrinnen gereinigt, zudem wur- den benachbarte Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht ver- hindern lassen, so dass das Wasser Richtung Mars- weilerstraße abfließt. f) Radweg Sulpach-Mochenwanger Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argu- mentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durch- gängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßen- verkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokol- len niedergeschrieben und in die Planung mit einge- arbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wur- de das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde so- wie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpa- cher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förde- rung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Februar und Sonntag, 20. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Februar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 20. Februar Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Horst Ziegler feierte am 14.02.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Klosterwiesenschule und Heimsonderschule 27.02. Narrenmesse März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien ge- schlossen In den Fasnets-Ferien bleibt die Bücherei geschlossen. Von Freitag, den 25.02.2022 bis Freitag, den 05.03.2022 ist die Bücherei nicht ge- öffnet. Die normalen Öffnungszeiten beginnen wieder am Mon- tag, den 07.03.2022. Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Das Forstamt informiert Die Nachfrage nach Holz ist für das erste Halbjahr 2022 erfreulich gut. Dies betrifft sowohl Nadelholz (Fichte, Tan- ne, Lärche) als auch Laubholz (Eiche, Esche, Buche). Der Preis für Fichte hat sich im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2020 deutlich erholt. Im Sommer 2020 gab es für die Fichte, wegen bundesweit gewaltiger Schadholzmengen, einen historisch niedrigen Preis. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer und häufigere Stürme hin. Die Risiken für Fich- tenbestände dem Borkenkäfer oder einem Sturm zum Opfer zu fallen nehmen deutlich zu. Nutzen Sie den aktuell guten Holzmarkt und schlagen Fichten-Frischholz ein. Dies gilt für Durchforstungen aber auch für Endnutzungen. Auch die vom Eschentriebster- ben betroffenen Eschen können zu guten Preisen ver- marktet werden. Bitte wenden Sie sich, was den Holzeinschlag anbetrifft, an Ihren zuständigen Revierförster. Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Klimaschutz - einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 15: Klimafreundlich Reisen Der Klimaschutz spielt auch beim Thema Reisen eine immer größere Rolle. Dabei kommt es nicht nur auf die Wahl des Reise- ziels an, sondern auch auf die Urlaubsform. Mit jeder Fernreise per Flugzeug hinterlassen Sie einen gewaltigen Fußabdruck. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück zum Beispiel verursacht pro Person rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente. Damit ver- ursacht man mit einer Flugreise schon mehr Treibhausga- semissionen als ein durchschnittlicher Deutscher pro Jahr für Auto, Bus und Bahn (rund 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente). Auch Kreuzfahrten verursachen besonders hohe Kohlen- dioxidemissionen. Bei einer 7-tägigen Mittelmeerkreuz- fahrt fallen beispielsweise pro Person ebenfalls rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente an, wobei meistens noch die Flü- ge zur An- und Abreise hinzugerechnet werden müssen. Deutsche Rentenversicherung Jahresmeldung für 2021 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2022 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2021 be- kommen. Aus dieser geht hervor, in welchem Zeitraum die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wich- tig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungs- nummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeit- geber oder die Krankenkasse wenden und die Jahres- meldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Betrugsmaschen am Telefon TWS machen auf unseriöse Anrufe aufmerksam - kei- ne Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der TWS. Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernum- mer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbin- dungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt da- vor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zählernummer. Sie ist für das unseriöse Ge- schäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlauterem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den beste- henden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzu- schließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie weisen auf die aktuell hohen Energiepreise hin und werben mit einem vermeintlich günstigeren An- gebot, das man aber schnell annehmen müsse, bevor die Preise weiter steigen. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche, zumal die bei dieser Aktion genannten Preise weit höher sind als die der TWS“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außerdem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Be- trugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung set- zen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im Internet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und versichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Wi- derruf.“ Außerdem gut zu wissen: Werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung sind nicht erlaubt und können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. EnBW Energie Baden-Württemberg AG Der EnBW-MacherBus fährt auch 2022 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 28. März 2022. Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Ba- den-Württemberg umgesetzt. An die 30 Projekte hat das EnBW MacherBus-Team insgesamt schon realisiert und auch 2022 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte an- zugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 28. März 2022 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ - einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 6. bis 15. Mai 2022 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 €, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK verschickt Gesundheitskarten Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) tauscht aktuell die Gesundheitskarten aus, die älter als fünf Jahre sind. Die LKK weist darauf hin, dass deshalb nicht alle Gesund- heitskarten (eGK) ausgetauscht werden. Unerheblich ist auch, wenn auf der Rückseite der eGK noch eine längere Gültigkeitsdauer genannt ist. Diese Gültigkeit gilt nur für die darauf abgebildete Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Die Karten werden nach und nach ausgetauscht. So kann es sein, dass in einer Familie nicht alle Personen gleich- zeitig ihre neue Karte erhalten. Im Sommer werden dann alle Versicherten versorgt sein. Bei der Versorgung mit den neuen Karten kann es in Ein- zelfällen dazu kommen, dass die alte Karte nicht mehr funktionsfähig ist, die neue aber noch aussteht. In solchen Fällen kann eine Ersatzbescheinigung per E-Mail an ver- sicherung@svlfg.de angefordert werden. Der LKK ist bekannt, dass es bei den neuen Karten in einigen Arztpraxen zu Problemen beim Einlesen kommt. Dies betrifft nicht nur die Karten der LKK. Grund dafür ist fast immer ein fehlendes „Update der Software“ beim Arzt oder eine elektrostatische Aufladung der Karte. Die Ärzte werden in solchen Fällen gebeten, sich mit dem Software-Hersteller ihrer „Konnektoren“ bzw. des Pra- xisverwaltungssystems in Verbindung setzen. Die Karten der LKK sind voll funktionsfähig. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine genaue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstoffe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenan in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemessenen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u.v.m. können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine ge- naue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstof- fe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenanalyse in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemes- senen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u. v. m. So können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Februar– 27. Februar 2022 Gedanken zur Woche Unendlichkeit Es gibt Augenblicke in unserem Leben, in denen Zeit und Raum tiefer werden und das Gefühl des Daseins sich unendlich ausdehnt. Charles Baudelair Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Anni Maier, Besilic Vida, Jahr- tag: Roza Juresec) Sonntag, 20. Februar - 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche Dienstag, 22. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier ab 15.30 Uhr Baindt -Anprobe der Erstkommunion - Gewänder ab 16.00 Uhr Baindt - Probe für Vorstellgottesdienst der EK-Kin- der und .... Donnerstag, 24. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 26. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 27. Februar - 8. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baindt und Baienfurt, musikalisch umrahmt vom Musikverein Baindt (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B. werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 24. Februar geschlossen Freitag, 25. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Corona, Missbrauch, Priestermangel .... Baustellen, Baustellen, Baustellen .... Eine Baustelle ist dann erträglich, wenn es vorwärts geht. Der synodale Weg, Out ich Church ermutigen, sich den Baustellen zu stellen im persönlichen Leben und in den Bereichen, in denen wir Verantwortung tragen. Auch als Kirchengemeinde sind wir darauf angewiesen, dass Men- schen uns unterstützen, an den Baustellen weiterzuar- beiten. Für jede Unterstützung sage ich ein herzliches Vergelt’s Gott! Bernhard Staudacher Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Oder übers Pfarrbüro Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. d´ Welt, d´Kirch und dr Narraschopf Sonntag 27. Februar 2022 - 10 Uhr - Kirche St. Johannes Baptist Baindt Baindt & BaienfurterBaindt & BaienfurterBaindt & Baienfurter Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Die Narrenmesse aus Baindt wird im Anschuss an den Gottesdienst auf unsererm Youtube-Kanal der Seelsor- geeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die Youtube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder auf der Startseite unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Bai- enfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 23. Februar 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 27. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Heute keine Kinderkirche !!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Hingehört! Niemand wird am Sterbebett bereuen, zu viel Zeit mit sei- ner Familie verbracht zu haben, sich für andere eingesetzt und die Freundschaft mit Gott gesucht zu haben. Deshalb fordert uns der Wochenspruch heraus: Ohren auf! Die Gelegenheit beim Schopf ergreifen - als wäre der richtige Augenblick ein Mensch, der vorne eine Locke hat, am Hinterkopf aber eine Glatze: Nur wer den Moment ergreift, verpasst ihn nicht. Wenn du hier reden hörst, ist der, der sich dein Leben ausgedacht hat. Vor ihm stehst du eines Tages und kannst dich nicht da- mit herausreden, wie viel du zu tun hattest. Wenn die Masken fallen, wird hinter die Fassaden di- rekt ins Herz geschaut. Deshalb ergreif die Chance beim Schopf, wenn Gott mit dir redet und mach einen Anfang mit ihm: Heute, wenn ihr Gottes Stimme hört, verschließt eure Herzen nicht! Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) Schriftführer (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 1 Beisitzer (für 1 Jahr) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Kassierer (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Am Fasnetsonntag, den 27.02.2022 gestalten die Raspler zusammen mit der Narrenzunft Henkerhaus Bai- enfurt den Narrengottesdienst um 10.00 Uhr in Baindt. Im Anschluss bieten die Raspler einen Kuchenverkauf und ein kleines Sortiment an Fasnetsartikel neben dem Eingangsbereich der Schenk- Konrad- Halle ab 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr an. Gerne könnt Ihr bereits jetzt schon unsere schön deko- rierten Fenster am Raspler- Stüble anschauen. Wir würden uns über Euren Besuch freuen. Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2022 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möch- ten, dürfen Sie sich bei Ricco Wöhr (017643570826) an- melden. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversamm- lung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.02.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, Marienplatz 13, 88212 Ravensburg, E-Mail: schuetzengilde-baindt@ web.de einzureichen. Wir bitten um eine Teilnahmerückmeldung bis zum 05.03.2022 an die oben genannten Adressen. Coronabe- dingt bieten wir keine Speisen an. Die Veranstaltung fin- det unter Einhaltung der 2G Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Wiesen und Wälder im Amtzeller Hinterland Von Amtzell aus wandern wir im Wald nord- wärts entlang des Eggenbachs zum einsamen Hof mit Humor bei Lutzenhaus. Über Reibeisen und den Kapel- lenweg, mit hoffentlich schöner Bergsicht, kommen wir wieder nach Amtzell zurück. Wann: Dienstag, 22.02.2022 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr ca. 18.30 Uhr Gehzeit: ca. 3,5 Std./ 12 km/ 160 hm Fahrpreis: 4,50 € für Mitglieder Einkehr: vorgesehen, nach der Wanderung Bitte aktuelle Pandemie-Regeln beachten, sonst dürfen wir Sie trotz Anmeldung ggf. nicht mitnehmen. Aktuell gilt 3G Anmeldung ab 18.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Trinken (mind. 1/2 l), Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen! Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Einladung zur Versammlung der Jagd- genossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute Am Freitag, 11. März 2022 findet um 19:30 Uhr im Landju- gendheim in Fronhofen eine Versammlung der Jagdge- nossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fron- reute statt. Aufgrund der erforderlichen Einlasskontrollen werden alle Jagdgenossen gebeten, sich ab 19:00 Uhr im Land- jugendheim einzufinden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 3. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Mitarbeitern des Büros Klein und Leber GbR an der Jagdgenossenschaftsversammlung 4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Mitglie- der (Jagdgenossen) und der durch diese gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk 5. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossen- schaft 6. Ggf. Wahl des Jagdvorstandes (bei Beschluss über Selbstverwaltung Jagdgenossenschaft) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft 8. Wahl der Mitglieder der Jagdbeiräte der Jagdgenos- senschaft 9. Festlegung der Modalitäten der Verpachtung 10. Verschiedenes Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute herzlich ein- geladen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer von bejag- baren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fronreute, welchem durch Abrundungs- bzw. Tauschver- träge auch Teilflächen der Gemarkungen Baindt, Berg, Ebenweiler und Wolpertswende angegliedert sind. Hinweise: Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten las- sen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unse- rer Homepage www.fronreute.de unter Aktuelles). Er ist hierdurch an sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen gebunden. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffent- lich. Nur Jagdgenossen oder deren bevollmächtigte Stell- vertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesen- den und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehr- heit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflä- che. Fronreute, 08.02.2022 gez. Oliver Spieß Bürgermeister Ambulanter Hospizdienst Weingarten Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Kör- per, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Dorothea Baur, Mitarbeiterin Ambulan- ter Hospizdienst Weingarten Mittwoch, 23. Februar 2022, 15 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten Stiftung Liebenau Inklusive Ferienbetreuung findet wie- der statt und benötigt Betreuende Nachdem im letzten Jahr die inklusive Ferienbetreuung der Stiftung Liebenau für Vor- und Grundschulkinder auf- grund der Pandemie nur bedingt stattfinden konnte, dür- fen sich Kinder mit und ohne Einschränkungen in diesem Jahr wieder darauf freuen, in Hegenberg die Ferienzeit gemeinsam zu genießen. Buntes Programm mit Motto Ob Unterwasserwelt, Dschungel oder Wilder Westen – das Organisationsteam um Theresa Amann lässt sich immer wieder kreative Ideen einfallen. Bastelarbeiten, Spiele und auch eine kleine Theateraufführung, immer passend zum Thema, werden für die Kinder ausgear- beitet. „Wir freuen uns in diesem Jahr besonders darauf. Denn die letzten zwei Jahre waren nicht einfach sowohl für die Kinder als auch für Eltern. So können wir ein wenig mithelfen, die Sorgen, die die Pandemie mit sich brachte, eine Zeit lang zu vergessen.“, so die Koordinatorin der Fe- rienfreizeit. In diesem Jahr lautet das Motto im Sommer „Einmal um die Welt.“ Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Angebot und Hygiene In den Oster-, Pfingst- und Herbstferien sowie vier Wo- chen in den Sommerferien wird das Programm angebo- ten. Selbstverständlich gelten dann jeweils die aktuellen Hygienebedingungen. Die Gruppengrößen werden ent- sprechend minimiert, um die Gesundheit der Kinder und Betreuenden weiterhin zu gewährleisten. Projektpartner Solch ein Projekt braucht auch Partner, deshalb bildet die Stiftung Liebenau gemeinsam mit der Caritas Boden- see-Oberschwaben, dem Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg sowie dem BDKJ Dekanat Ravensburg und der Gemeinde Meckenbeuren eine Veranstaltergemeinschaft. „Wir sind sehr dankbar, dass wir seit vielen Jahren Unter- stützung für dieses inklusive Projekt bekommen.“, so Amann. Betreuungspersonal gesucht Ebenso werden sowohl für die Samstags- als auch für die Ferienbetreuung noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Der ideale Ferienjob bietet einen ersten Einblick in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Einschränkungen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, und es gibt eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Der Spaß soll dabei natürlich auch nicht zu kurz kommen. Anmeldung Anmeldungen für die Ferienbetreuung und auch für Be- werbende nimmt Theresa Amann unter Telefon 07542 10-2403 oder ferienbetreuung@stiftung-liebenau.de ent- gegen. Weitere Infos gibt es auf der Webseite: www.stif- tung-liebenau.de/ferien Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Online-Seminar für Frauen digital auch 2022 „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“.für den beruflichen und privaten Kontext. „Wir Frauen sind stärker, wenn wir zusammenhalten!“ Dies ist nur eine Rückmeldung einer Teilnehmerin zum Online-Frauen-Kurs im Jahr 2021. Und auch im laufen- den Jahr 2022 möchte die Diakonie OAB zu diesem Zu- sammenhalt bzw. zur Stärkung von Frauen, einen Beitrag leisten und bietet daher erneut den Online-Kurs „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“ an. Starten wird die digita- le Frauengruppe im laufenden Jahr am 22.07.2022 mit insgesamt fünf Terminen. Wie im Jahr zuvor lautet das Motto, unter dem die Seminar-Reihe steht: „Lass Dir Dein Leuchten nicht nehmen, nur weil es ande- re blendet.“ (Verfasser*in unbekannt) Die Inhalte des Kurses umfassen u. a. die Beschäftigung mit dem eigenen Bild von Frau-Sein und wie dieses das Handeln beeinflusst bzw. beeinflussen kann. Außerdem werden Seminareinheiten ihren Schwerpunkt darauf ha- ben, wie im beruflichen und im privaten Kontext jeweils adäquat Grenzen gesetzt werden können. Mit Wertschät- zung für das jeweilige Gegenüber und gleichzeitig klar und bestimmt! Ein wesentlicher Bestandteil sind hierbei theoretische Inhalte angelehnt an die Gewaltfreie Kom- munikation nach Rosenberg, praktische Beispiele und Gruppenübungen. Die Seminar-Reihe richtet sich primär an Teilnehmerinnen zwischen 28 und 38 Jahren. Nach einem entsprechenden Vorgespräch können sich grundsätzlich aber auch Frauen mit abweichendem Alter anmelden. Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage un- ter www.diakonie-oab.de. Um sich anzumelden, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an die durchführende Fachkraft Frau Trunk: m.trunk@ diakonie-oab.de Anmeldeschluss ist der 30.06.2022. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Landratsamt Ravensburg Der OEW-Kultursommer geht in die sechste Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Auch dieses Jahr präsentiert der Landkreis wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2022 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den renom- miertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstaltungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 29. Juni bis zum 3. Juli 2022 zaubern junge Künstler/innen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opern- atmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhalden- festival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreute wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Brass im Gras wird im Sommer 2022 auf der Amt- zeller Hochterrasse in Mittelwies unter freiem Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hochkaräter des fetzi- gen Brass versammeln. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im vergangenen Jahr ermöglichte der Wettbewerbsgewinn die Umsetzung des Kulturprojektes „Umanand - Kultur im Parcour“ mit zahlreichen Künstler/ innen aus der Region. Noch völlig offen ist derweil, wer 2022 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Projektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ra- vensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, ein- gereicht werden. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 31. März 2022. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter/innen, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich darstellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat in den letzten zwei Jahren keine Un- terstützung aus OEW-Kulturfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau reali- siert Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de 756U38W1 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Europas Zukunft braucht Natur Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Er hat dich verlassen. Du hast noch seine Kreditkarte. #DeinGrund ZuSpenden Jetzt scannen und spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. 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(07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 BAUEN & WOHNEN Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. 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